Gastspielvertrag - Jello

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Gastspielvertrag - Jello
Gastspielvertrag
Zwischen der
Jello-Liveband
(im folgenden mit JL abgekürzt)
(Adresse )
und dem Veranstalter
XXX
(im folgenden mit VA abgekürzt)
(Adresse)
wird folgender Vertrag geschlossen:
1. Der VA verpflichtet die JL für einen Auftritt am XX.XX.201X in Musterstadt
(Bürgerhaus, Muster-Straße 11, D-XXX). Die Veranstaltung beginnt um 20:00 Uhr. Die
Spieldauer beträgt 5 Stunden mit einer garantierten Pause von 2 x 20 Minuten oder 4 x
10 Minuten (keine Pause nach ca. 24:00 Uhr bzw. nach der letzten Show-Darbietung).
2. Die JL erscheint mit 5 Künstlern (inklusive Schlagzeuger). Die Besetzung der Band
sowie die Aufführungsdauer der einzelnen Künstler obliegt der JL.
3. Das garantierte Gesamthonorar beträgt (Sonderkondition) X.XXX,- EUR netto,
zzgl. 7 % MwSt. = X.XXX,XX EUR brutto.
In der Gage sind enthalten:
Verpflegung (s. 7.):
00,00 EUR
Beschallungsanlage:
00,00 EUR
Fahrtkosten
00,00 EUR
Übernachtungskosten
00,00 EUR
Der VA verpflichtet sich zur Zahlung der genannten Gesamtsumme in brutto *)
( ) direkt nach dem Ende der Veranstaltung bar an die JL
( ) per Überweisung auf das Konto:
BLZ XX 100 60 , Nr. 609XXXX
Inhaber XXX
bis spätestens XX. XX. XXXX eintreffend.
Wird das Zahlungsziel nicht eingehalten, so wird dem Veranstalter für die Zeit der
Zahlungsverzögerung der jeweils bankübliche Zinssatz für Anleihen berechnet.
Verzögert sich die Zahlung um 6 Wochen, fällt für den VA zusätzlich eine
Säumnisgebühr i.H.v. 15% der Gesamtgage (XXX EUR netto) an.
*) Zutreffendes ankreuzen / Nichtzutreffendes streichen
4. Bei Verlängerung fällt ein zusätzliches Honorar von XX EUR pro 1/2 Stunde an. Der VA
informiert die JL rechtzeitig vor der vereinbarten Schlusszeit ( 01:00 Uhr) über die Dauer
der evtl. Verlängerung. Bei überschrittener Spielzeit ohne Verständigung zwischen VA
und JL fällt das Verlängerungs-Honorar ebenso an.
4. Die JL ist in der künstlerischen Ausgestaltung und Darbietung ihres Programms frei.
Besondere musikalische oder anderweitige Forderungen des VA sind spätestens 4
Wochen vor der Veranstaltung mit der JL abzustimmen. Die JL informiert den VA bis etwa
2 Wochen vor dem Termin über das Programm. Die Tänze werden jeweils anmoderiert.
5. Anfallende Gebühren (GEMA, KSK und sonstige Auslagen) übernimmt der VA.
6. Die JL sorgt für eine Beschallungsanlage, Licht und deren technische Anwendung.
7. Der VA übernimmt die Verpflegungskosten:
( ) Angemessen viele Getränke und Essen (1 warme Speise je Künstler) sind
während bzw. vor Beginn der Veranstaltung für die JL frei. Sie werden vom VA
selbst rechtzeitig organisiert.
( ) Selbstverpflegung der JL; der VA zahlt eine Pauschale von XX EUR.
8. Ab 17:30 Uhr kann die JL mit dem technischen Aufbau beginnen. Zu diesem Zeitpunkt
sind Veranstaltungsort und Bühne zugänglich.
9. Der VA sorgt für ausreichend viele Stromanschlüsse 230 V in Bühnennähe, für eine
überdachte Bühne von mind. 3 x 4 m sowie für einen Umkleideraum.
10. Der VA sichert der JL einen ungestörten Soundcheck 1 Stunde
vor Publikumseinlass zu.
11. Bei einer kurzfristigen Erkrankung eines Künstlers der JL stehen dem VA keine
unmittelbaren Ersatzansprüche gegen die JL zu. Die JL sorgt jedoch für eine personelle
Aushilfe oder ggfs. um eine Verkleinerung der Besetzung (gegen Gagennachlass), um das
Gastspiel nicht absagen zu müssen.
12. Sollte ein Eintreffen der JL aufgrund höherer Gewalt, Unmöglichkeit oder persönlicher
Härtefälle nicht oder nur verspätet möglich sein, wird sie ausdrücklich von einer
Konventionalstrafe befreit. Die Befreiung gilt bei höherer Gewalt ebenfalls für den VA.
13. Beide Vertragspartner erklären, zu rechtsverbindlichen Vertragsabschlüssen
berechtigt zu sein. Durch ihre Unterschrift erkennen beide Vertragspartner diesen Vertrag
an. Der unterzeichnende VA haftet auch persönlich für das Einhalten des Vertrages und
bestätigt gleichfalls durch seine Unterschrift unter diesem Vertrag, dass er für die
Veranstaltung ausreichend versichert ist. Beide Vertragspartner vereinbaren,
Stillschweigen über die getroffenen Vereinbarungen zu halten.
14. Bei Vertragsbruch zahlt der Schuldige eine Konventionalstrafe in Höhe des unter 3.
genannten Gesamthonorars. Es gilt ausschließlich das Recht der BRD. Gerichtsstand ist
Hochheim/M. Maßgebend ist allein der schriftliche, abschließende Vertrag. Mündliche
Nebenabsprachen sind nicht getroffen worden. Der Vertrag ist spätestens bis XX.XX.XX
an die vorstehende Adresse zurückzusenden.
Den Vertrag habe ich gelesen, verstanden und akzeptiere ihn.
Wiesbaden, den XX.XX.XXXX
i.A. Jello-Liveband
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Ort, Datum
Unterschrift Veranstalter