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Pressemitteilung
48. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2010
Arbeitskreis VI: „Idiotentest“ auf dem Prüfstand
ACE Auto Club Europa e. V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Verantwortlich: Rainer Hillgärtner
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„Medizinisch-Psychologische Untersuchung kein Polizeiverhör“
Stuttgart / Goslar (ACE) 28. Januar 2010 – Der ACE Auto Club Europa hat Forderungen nach einer
Verschärfung der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) als un-begründet zurückgewiesen. „Wir wollen die MPU weiterhin als eine vertrauensbilden-de Einrichtung und nicht als
eine Art Polizeiverhör, wo von Probanden Geständnisse abverlangt werden“, sagte ACE-Sprecher
Rainer Hillgärtner auf dem Verkehrsge-richtstag in Goslar. Er erinnerte daran, dass erst vor einem
Jahr die Methodik der MPU neu standardisiert worden sei. Insofern bestehe überhaupt kein dringender Handdlungsbedarf. Die jüngst erhobene Forderung, Leberwerte zu ermitteln und in der MPU
zu bewerten, nannte Hillgärtner wenig hilfreich. Diese Daten flössen schon heute in die MPU ein.
Der Test von Leberwerten sei allerdings wissenschaftlich längst überholt. Aus den fraglichen
Erkenntnissen ließen sich keine sicheren Beweismittel ableiten, weil die jeweiligen Resultate etwa
durch Medikamenteneinnahme beeinflusst werden könnten. Demgegenüber sei als Alkoholkonsummarker der sogenannte Ethylglucuronid-Wert (EtG) als zuverlässige Auskunft eher verwertbar.
Der ACE verwies dabei auf den TÜV Süd, der neuerdings einen EtG-Test als Alkoholabstinenz-Check
anbiete.
Vom ACE abgelehnt wird der Vorstoß, MPU-Gespräche per Video aufzuzeichnen und bei Gericht zu
verwenden. Damit werde der ganze Sinn und Zweck einer MPU auf den Kopf gestellt. Aufwand und
Kosten einer solchen Maßnahme stünden zudem in kei-nem Verhältnis zum erzielbaren Nutzen.
Schließlich gehe es bei der MPU auch nicht um Strafe, sondern um die Chance, sich wieder in die
Verkehrswelt einzugliedern. Die MPU sei damit eine wichtige Einrichtung der Rechtspflege, diene
der Verkehrssicherheit und leiste einen wesentlichen Beitrag zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer, so
der ACE-Sprecher.
Auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar legte der ACE eine zehnseitige Studie zu MPU und Alkoholproblematik vor. Danach ist die Zahl der alkoholbedingten Unfälle von mehr als 53.000 (1978) auf
19.603 (2008) gesunken. Die Zahl der staatlich lizensierten MPU-Begutachtungsstellen habe sich in
den vergangenen zehn Jahren mit jetzt bun-desweit 259 Einrichtungen mehr als verdoppelt.
Zugleich ist die Zahl der polizeilich festgestellten Alkoholverstöße von 230.800 (2001) auf 190.000
(2008) zurückgegangen. Von den rund 100.000 Menschen, die jährlich zur MPU müssen, sind
96 Prozent Männer und lediglich vier Prozent Frauen.
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Als „unbedacht“ hat der ACE die im offiziellen Veranstaltungsheft des Verkehrsgerichtstags verwendete Wortwahl „Idiotentest“ kritisiert. Der Begriff sei diskriminierend und werfe einen Schatten
auf jene, die für sich selbst gerne eine sprachkulturelle Vor-bildrolle übernehmen wollten.
Der ACE erinnerte an die jüngste Historie, der zufolge die MPU nach dem 2. Weltkrieg Anfang der
50er-Jahre entwickelt worden sei. Damals habe es viele Kriegsopfer gege-ben, die nicht nur körperlich versehrt waren, sondern auch Hirnschäden erlitten hatten. Mittels MPU wurde deren Fahreignung untersucht. Überkommene Klischees und un-terentwickelte Menschenachtung führten
dann zu Redewendungen wie „Idioten müs-sen zur MPU“. In den 70er-Jahren wurden Fahrschüler
einer MPU unterzogen, die dreimal durch die Führerscheinprüfung gefallen waren. Heute ist
Alkohol mit 70 Pro-zent der Hauptgrund für die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen
Untersu-chung, 20 Prozent entfallen auf Drogen. Die übrigen MPU-Teilnehmer kommen zur MPU,
weil ihnen 18 Punkte in Flensburg zur Last gelegt worden sind.
Die MPU stellt unter anderem Alkoholtätern eine Prognose zur Verkehrsbewährung aus. Den Fahrerlaubnisbehörden dienen die Ergebnisse der MPU zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die
Entziehung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis.
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Studie des ACE Auto Club Europa
(Stand: Januar 2010)
MPU und Alkoholproblematik
Bestandsaufnahme
anlässlich des 48. Deutschen Verkehrsgerichtstages
27. – 29. Januar 2010 in Goslar
(AK VI: „Idiotentest“ auf dem Prüfstand)
1.
Zahl der Alkoholunfälle mit Personenschaden sinkt beständig
2.
Starke regionale Unterschiede bei Alkoholunfällen
3.
Alkoholunfälle 2008 nach Bundesländern
4.
Alkoholverstöße gehen zurück – die Überwachung auch
5.
Männerdomäne Alkohol am Steuer
6.
MPU-Begutachtungen: Alkohol-Auffälligkeit in Deutschland
7.
MPU-Begutachtungen wegen Alkohol-Auffälligkeit 1999-2008
8.
MPU als ungenutzte Chance
a) Durchfall-Quoten bei erstmaliger Alkoholauffälligkeit
b) Durchfall-Quoten bei wiederholter Alkoholauffälligkeit
9.
MPU als Straferschwerung?
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1. Zahl der Alkoholunfälle mit Personenschaden sinkt beständig
In den vergangenen 30 Jahren ist das Risiko, in einen Alkoholunfall verwickelt zu werden, deutlich
gesunken. Die Anzahl der durch Alkohol am Steuer bedingten Verkehrsunfälle mit Personenschaden
hat sich seit 1978 von etwa 53.000 auf 19.600 verringert. In noch stärkerem Maße ging die Zahl
der Verunglückten zurück: Vor 30 Jahren zählte man bei Alkoholunfällen noch über dreimal mehr Verkehrsopfer als heute.
Die Gefahr, bei einem Alkoholunfall ums Leben zu kommen, ist heute nur noch ein Siebtel so groß
wie Ende der 70er Jahre. Allein in den letzten zehn Jahren halbierte sich die Todesrate im Straßenverkehr um mehr als die Hälfte. Seit 1993 konnte die Anzahl der Schwerverletzten auf ein Drittel
gesenkt werden. Eine Auswertung der Daten des statistischen Bundesamtes ergab, dass auch die
Quote der Verunglückten seit 1978 deutlich gesunken ist. Kamen vor 30 Jahren pro Alkoholunfall
mit Personenschaden durchschnittlich 1,45 Personen zu Schaden, waren 2008 nur noch 1,28 Verunglückte pro Unfall zu beklagen.
Es darf angenommen werden, dass die seit 01.01.1999 gesetzlich in der StVO verankerte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) als Ahndung von Alkoholdelikten im Straßenverkehr den
bereits vorher bestehenden Trend zum „trockenen Fahren“ unterstützt hat. Aus den vorliegenden
Unfallzahlen lässt sich jedoch kein abrupter Rückgang der Alkoholunfälle durch die MPU erkennen.
Neben den in den vergangenen 30 Jahren deutlich verbesserten Sicherheitseinrichtungen wie ABS,
Seitenaufprallschutz und jüngst ESP dürfte eine verminderte gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber
Trunkenheitsfahrten sowie die kontinuierliche Anhebung der zu erwartenden Strafen für Alkoholdelikte im Straßenverkehr für einen anderen Umgang mit Alkohol geführt haben.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Zeitreihen 2008
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2. Starke regionale Unterschiede bei Alkoholunfällen
Auch für das Jahr 2008 konnte ein Rückgang der durch Trunkenheit im Straßenverkehr bedingten
Unfälle mit Personenschaden verzeichnet werden. Erstmals wurde die Schallmauer von 20.000 Alkoholunfällen pro Jahr durchbrochen – mit 19.844 Unfällen fanden gegenüber dem Vorjahr (21.034
Unfälle) ganze 1.190 Havarien weniger statt. Im bundesdeutschen Durchschnitt bedeutet dies einen
Rückgang auf 24,2 Alkoholunfälle pro 100.000 Einwohner.
Wie im Vorjahr jedoch ist die Anzahl von Unfällen, bei denen Trunkenheit eine Rolle spielte, in den
verschiedenen Bundesländern unterschiedlich stark ausgeprägt. Die Gefahr, in einen Unfall mit
einem alkoholisierten Fahrer verwickelt zu werden, ist noch immer in Mecklenburg-Vorpommern
doppelt so hoch wie in Nordrhein-Westfalen.
Wie schon 2007 nimmt Mecklenburg-Vorpommern mit 36,06 Alkoholunfällen pro 100.000 Einwohner den unrühmlichen Spitzenplatz ein. Unverändert hoch ist auch das Risiko, im Saarland
(34,76) oder in Schleswig-Holstein (32,53) wegen Alkohol am Steuer einen Verkehrsunfall zu
erleiden.
Sachsen-Anhalt verschlechterte sich mit 30,73 alkoholbedingten Unfällen zum viertgefährlichsten
Bundesland, während sich Hessen (28,82) um einen Rang verbesserte. Abgerutscht sind RheinlandPfalz (28,08) und Niedersachen, das mit 26,59 Alkoholunfällen auf 100.000 Einwohner gleich um
vier Stufen nach unten rutschte.
Verbessert dagegen hat sich die Situation in Thüringen – letztes Jahr noch Platz sechs auf der
schwarzen Unfallliste, 2008 nur noch auf Rang acht (25,31). Ins Mittelfeld abgestürzt ist BadenWürttemberg, wo nun auf 100.000 Einwohner 24,92 Trunkenheitsunfälle kommen. Die Hansestadt
Bremen konnte mit 24,77 einen Rang gutmachen, Brandenburg liegt nun mit deutlich verbesserten
Zahlen (24,39) nur knapp über dem Bundesschnitt, ebenso wie Sachsen (24,28).
Sichtbar besser als der Durchschnitt präsentieren sich die Bundesländer Bayern (21,77), Berlin
(21,42) und Hamburg (20,43). In der gleichen Reihenfolge wie im Vorjahr wird dort vorgeführt, dass
Autofahren ohne Alkohol mehr Sicherheit bedeutet.
Die Krone für die wenigsten Alkoholunfälle geht wie im vergangenen Jahr an Nordrhein-Westfalen.
Mit 18,78 Unfällen auf 100.000 Einwohner wird zwischen Rhein und Weser der bundesweite
Durchschnitt um knapp 25 Prozent unterboten.
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3. Alkoholunfälle 2008 nach Bundesländern
Basisangaben: Statistisches Bundesamt, Jahrbuch 2009
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4. Alkoholverstöße gehen zurück – die Überwachung auch
Auf den ersten Blick erfreulich erscheint der Rückgang der Alkoholverstöße im Straßenverkehr in
den letzten acht Jahren: 40.000 weniger Delikte bedeuten einen Rückgang von fast 20 Prozent!
Ein erster Sieg der Vernunft, auch ein Erfolg der zahlreichen Verkehrssicherheitskampagnen, die
dem Alkohol am Steuer den Kampf angesagt haben.
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Polizei seit Jahren in verstärktem Maße unter Personalabbau
zu leiden hat. Beamte, die aus Altersgründen aus dem aktiven Dienst ausscheiden, werden nicht in
ausreichendem Umfang ersetzt, klagt die Gewerkschaft der Polizei. Eine engmaschige Verkehrsüberwachung sei an „heißen Tagen“ kaum zu bewerkstelligen.
Zahlen: KBA, BASt
Alkoholkontrollen finden deshalb eher schwerpunktmäßig im zeitlichen und geografischen Rahmen
von Veranstaltungen (z.B. Karneval, Feste, Vorweihnachtszeit) statt. Ansonsten beschränkt sich die
Überprüfung der Verkehrsteilnehmer auf vom Streifendienst festgestellte Auffälligkeiten im Straßenverkehr.
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5. Männerdomäne Alkohol am Steuer
Von den knapp 20.000 Beteiligten an einem Verkehrsunfall mit Personenschaden waren gut 17.500
männlichen Geschlechts. Dabei war es keinesfalls so, dass es nur das eine Glas Bier oder Wein
gewesen sein kann, das zum Unfall führte. Nur bei knapp 13 Prozent der alkoholisiert in einen
Unfall verwickelten Männer wurde bei der Blutprobe ein Wert unter 0,8 Promille festgestellt. Mehr
als 17 Prozent dagegen saßen noch mit einer Blutalkoholkonzentration zwischen 2, 0 und 2,5 Promille am Steuer.
Fast 63 Prozent der Beteiligten beiderlei Geschlechts kamen in einem Pkw zu Schaden, immerhin
26 Prozent auf dem Fahrrad. Je etwa acht Prozent entfielen auf Fußgänger und Mofafahrer.
Äußerst gering ist der Anteil alkoholisierter Fahrer von Motorrädern (3,5 %) sowie Güterkraftfahrzeugen (2,5 %).
6. MPU-Begutachtungen: Alkohol-Auffälligkeit in Deutschland
Bereits seit 1912 werden in Deutschland verkehrspsychologische Untersuchungen durchgeführt.
Von 1952 an kümmerten sich medizinisch-psychologische Institute für Verkehrssicherheit maßgeblich um Führerschein-Aspiranten, die ohne die dort gebotene Hilfe kaum Aussicht auf eine Erlangung einer Fahrerlaubnis gehabt hätten. Später wurde die MPU mittels Straßenverkehrsgesetz
(StVG) in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) verankert. Die Begutachtungs-Leitlinien werden von der
Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) vorgelegt. Bis auf Teilbereiche fand die letzte Überarbeitung
der Richtlinien im Jahr 2000 statt.
Zur Anordnung einer MPU können verschiedene Gründe vorliegen, nur ein Bruchteil davon befasst
sich mit dem Thema Alkohol im Straßenverkehr. Dennoch stellen Alkoholsünder den Großteil derer,
die sich zur Wiedererlangung ihres Führerscheins den sowohl medizinischen als auch psychologischen Tests stellen müssen. Eine MPU wird regulär angeordnet, wenn
• bei einer Trunkenheitsfahrt eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von mindestens 1,6 Promille
gemessen wurde oder
• jemand bereits wiederholt wegen Alkohol (am Steuer) aufgefallen ist oder
• 18 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister angesammelt hat oder
• beim Verkehrsteilnehmer ein erhöhtes Aggressionspotenzial festgestellt wurde.
In den vergangenen Jahren hat die Anzahl der Begutachtungen stetig abgenommen. Lag die Anzahl
der MPU noch 1999 bei etwa 130.000, konnte für das Jahr 2008 ein Rückgang auf nur noch
103.000 Untersuchungen festgestellt werden. Der Anteil der MPU mit Alkohol-Problematik beträgt
zurzeit etwas über 56 Prozent.
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7. MPU-Begutachtungen wegen Alkohol-Auffälligkeit 1999-2008
Zahlen: BASt
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8. MPU als ungenutzte Chance
8.a. Durchfall-Quoten bei erstmaliger Alkoholauffälligkeit
Die Anzahl der MPU-Fragestellungen bei erstmaliger Alkoholauffälligkeit ist in den vergangenen acht
Jahren um fast ein Drittel gesunken. Wurden 2001 immerhin 51.515 Verkehrsteilnehmer wegen ihres
Alkoholkonsums auf ihre Fahrtauglichkeit hin überprüft, waren es 2008 nur noch 32.610 Personen.
Dies deutet auf eine großflächige Akzeptanz hin, Trinken und Fahren voneinander zu trennen.
Im Gegenzug hat sich der Anteil der Untersuchten gesteigert, die als geeignet für die weitere Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr eingeschätzt wurden. Wurde 2001 nur knapp
40 Prozent der Prüflinge eine sofortige Wiedererlangung ihrer Fahrerlaubnis zugestanden, war es im
vergangenen Jahr bereits fast die Hälfte. Gesunken dagegen ist die Quote derer, die als nachschulungsfähig eingestuft wurden – sprich: nach einer weiteren Aufbauschulung grünes Licht für den
Führerschein bekamen. Dennoch bleibt festzuhalten, dass der Anteil jener, die direkt oder nach erfolgreich absolvierter Schulung wieder ans Steuer dürfen, von 59 Prozent in den Jahren 2001 und 2002
auf fast 64 Prozent angewachsen ist.
Im Gegenzug muss festgestellt werden, dass zwar nicht mehr 41 Prozent, aber immer noch mehr als
ein Drittel der Prüflinge als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs angesehen werden.
MPU-Fragestellungen bei erstmaliger Alkoholauffälligkeit
Zahlen: BASt
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8.b. Durchfall-Quoten bei wiederholter Alkoholauffälligkeit
Der Anteil an Aspiranten, die wegen wiederholter Alkoholauffälligkeit zur medizinisch-psychologischen Untersuchung gebeten werden, ist mit etwa 17,5 Prozent seit Jahren etwa gleich hoch geblieben. Auch die relative Zahl ist mit 18.095 im Jahr 2008 zu 19.669 acht Jahre zuvor nicht einmal um
zehn Prozent gesunken.
Die Steigerung der Erfolgsquote, wie sie bei den erstmaligen Alkoholfragestellungen der Fall ist,
kann hier nicht verzeichnet werden. Gerade mal 2,5 Prozent höher als 2001 lag der Anteil der Prüflinge, die als geeignet angesehen wurden, 2008 schaffte nur gut jeder vierte Prüfling den Test ohne
Einschränkungen. Geringer als in der Vergleichsgruppe fällt auch die Anzahl der als nachschulungsfähig erachteten MPU-Teilnehmer aus. Im vergangenen Jahr wurde nur
12,84 Prozent der Prüflinge, die wegen wiederholter Alkoholauffälligkeit eine MPU absolvierten, die
Chance auf eine Nachschulung eingeräumt.
Wer mehrfach wegen Trunkenheit im Straßenverkehr aufgefallen ist, hat offenbar weniger Chancen, seinen Führerschein zurückzuerlangen. Mehr als 45 Prozent dieser Untersuchungen fielen
negativ aus. Was für die Betroffenen jedoch nicht bedeutet, den Gedanken, wieder ans Steuer zu
dürfen, endgültig begraben zu müssen. Die Ergebnisse einer MPU werden dem Prüfling mitgeteilt,
nicht aber an die zuständige Straßenverkehrs-Behörde weitergeleitet. Wer durchgefallen ist, kann
sich später, wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erneut zur MPU anmelden.
MPU-Fragestellungen bei wiederholter Alkoholauffälligkeit
Zahlen: BASt
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9. MPU als Straferschwerung?
Bei ihrer Einführung im Jahre 1999 diente die medizinisch-psychologische Untersuchung als zusätzliche
Maßnahme, den Straßenverkehr sicherer zu gestalten. Wer sich als untauglich zum Führen eines Kraftfahrzeugs erwies, sollte auch nicht am motorisierten Verkehr teilnehmen. Auf der anderen Seite bot
die MPU eine Chance, durch eigene Verhaltensänderung den Führerschein wiederzuerlangen. Auch
dann, wenn der Anlass der MPU sowohl Verkehrsauffälligkeit als auch eine strafrechtliche Komponente
beinhaltete.
Die Untersuchungen allgemeiner Verkehrsauffälligkeit in Kombination mit sonstiger strafrechtlicher
Auffälligkeit sind zwischen 2002 und 2007 von 1.533 auf 1.930 Fälle angestiegen – eine Steigerung
von fast 26 Prozent. Im gleichen Zeitraum sank die Zahl der MPU aus gleichem Anlass, doch mit gleichzeitiger Alkohol-Problematik von 10.751 auf 7.226, also um knapp 33 Prozent.
Seit einigen Jahren droht allerdings auch eine Instrumentalisierung der MPU als zusätzliche Strafe bei
der Ahndung von Delikten, die außerhalb des Straßenverkehrs begangen wurden. Bereits jetzt werden
in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Bayern Führerscheinentzug und Anordnung
einer MPU auch gegenüber Straftätern angewendet, deren Delikte nichts mit dem Straßenverkehr zu
tun hatten.
Die Zahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) belegen, dass es in diesem Bereich zu einer
deutlichen Zunahme der Fragestellungen gekommen ist: Wurde im Jahr 2002 der Besitz des Führerscheins wegen sonstiger strafrechtlicher Auffälligkeit noch 2.457 Mal infrage gestellt, waren es 2008
schon 3.505 MPU, die sich mit der Frage beschäftigten, ob sich Straffälligkeit auch auf die Teilnahme
am Straßenverkehr auswirkt – eine Zunahme von mehr als 42 Prozent.
Rechtlich liegt der Führerscheinentzug in Zusammenhang mit Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs in einer Grauzone. Der Arbeitskreis VII „Junge Fahrer“ soll auf dem Verkehrsgerichtstag 2010
diese Problematik erörtern.
Zahlen: BASt