Repräsentativer Wahlbezirk
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Repräsentativer Wahlbezirk
Öffentliche Bekanntmachungen Repräsentativer Wahlbezirk bei der Europawahl Auf Anordnung des Statistischen Landesamtes BadenWürttemberg ist bei der Europawahl am 25.05.2014 im Wahlbezirk 010-02 Evangelisches Gemeindehaus einschließlich des beweglichen Wahlvorstands im Altenheim St. Michael ein repräsentativer Wahlbezirk eingerichtet. In diesem Wahllokal werden für wahlstatistische Auszählungen ausschließlich Stimmzettel verwendet, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr, aufgeteilt in 6 Altersgruppen, vermerkt sind. Das Verfahren ist in dem Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz – WStatG) vom 21.05.1999 (Bundesgesetzblatt I, S. 1023), geändert durch Gesetz vom 27.04.2013 (Bundesgesetzblatt I, S. 962), geregelt und zugelassen. Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.