Repräsentativer Wahlbezirk

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Repräsentativer Wahlbezirk
Öffentliche
Bekanntmachungen
Repräsentativer Wahlbezirk
bei der Europawahl
Auf Anordnung des Statistischen Landesamtes BadenWürttemberg ist bei der Europawahl am 25.05.2014 im
Wahlbezirk 010-02 Evangelisches Gemeindehaus einschließlich des beweglichen Wahlvorstands im Altenheim
St. Michael ein repräsentativer Wahlbezirk eingerichtet.
In diesem Wahllokal werden für wahlstatistische Auszählungen ausschließlich Stimmzettel verwendet, auf denen
Geschlecht und Geburtsjahr, aufgeteilt in 6 Altersgruppen, vermerkt sind. Das Verfahren ist in dem Gesetz über
die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei
der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl
der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus
der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz –
WStatG) vom 21.05.1999 (Bundesgesetzblatt I, S. 1023),
geändert durch Gesetz vom 27.04.2013 (Bundesgesetzblatt I, S. 962), geregelt und zugelassen.
Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen.