Barrierefrei-Richtlinie GMW

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Barrierefrei-Richtlinie GMW
Barrierefrei-Richtlinie GMW
Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal
Barrierefrei-Richtlinie GMW
Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal
Barrierefreiheit
von öffentlichen
Gebäuden der
Stadt Wuppertal
Die Richtlinie gilt für alle städtischen Schulen, Kindertagesstätten, Sporthallen, Kulturgebäude und Verwaltungsgebäude sowie die zugehörigen baulichen Außenanlagen, die öffentlich zugänglich sind.
Diese Richtlinie wird bei Änderungen und/oder Ergänzungen der gesetzlichen
Grundlagen bzw. DIN-Vorgaben entsprechend angepasst und aktualisiert.
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Barrierefrei-Richtlinie GMW
Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal
Impressum
Herausgeber
Gebäudemanagement
der Stadt Wuppertal
Müngstener Straße 10
42885 Wuppertal
Ansprechpartner:
Norbert Mönnick
(0202) 563 5466
[email protected]
© Copyright:
Der Nachdruck dieser Barrierefrei-Richtlinie oder einzelner Kapitel ist - unter
Angabe der Quelle - ausdrücklich erwünscht; eine besondere Erlaubnis ist
nicht erforderlich.
Stand
21.01.2016 (Version 2.1)
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Barrierefrei-Richtlinie GMW
Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal
Anwendungshinweise zur
Checkliste Barrierefrei
im Zuge von Baumaßnahmen
Die Hinweise zur Überprüfung der Barrierefreiheit von Baumaßnahmen unter
Kapitel 8 sind Bestandteil einer separaten Checkliste.
nahmen“ sowohl an R 105 als auch ans
GMW, Team 1, einzureichen.
• Die Spalten „nicht erforderlich / wird
erfüllt / wird nicht erfüllt“ sind vollständig auszufüllen.
Diese Checkliste ist durch interne und
externe Planer zwingend dem Bauantrag
bzw. der Fertigstellungsmeldung beizufügen:
• Bitte die Kopfzeile mit Bauvorhabenbenennung, Bearbeiter und Datum ausfüllen und den Ausdruck auf der letzten
Seite stempeln und unterschreiben.
• Die Anlage zum Bauantrag ist „als Absichtserklärung“ vorab bei Herrn Raabe
(GMW, Team 3) einzureichen bzw. im
Rahmen des Regeltermins abzustimmen
oder sie wird vor Weiterleitung des Bauantrags an R 105 durch Team 1 entnommen und durch Herrn Raabe geprüft.
• Die beiden Exemplare (Absichtserklärung und Dokumentation Realisierung)
für das GMW werden hier archiviert.
• Das Exemplar für R 105 ist Voraussetzung für die Prüfung der umgesetzten
Maßnahmen im Rahmen der Abnahme.
• Die Anlage zur Fertigstellungsmeldung
(auch bei vorzeitigen Inbetriebnahmen
oder Teilabnahmen!) ist als „Dokumentation der realisierten Barrierefreimaß-
Abweichungen in der Bauausführung sind
frühzeitig im Regeltermin abzustimmen!
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Barrierefrei-Richtlinie GMW
Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal
Inhaltsverzeichnis
Kap.Thema
Seite
Impressum
4
Anwendungshinweise zur Checkliste Barrierefrei
5
1
Absicht/Zielrichtung (BGG NRW)
8
2
Gesetzliche Grundlagen: BauO NRW/VstättVO/ArbStättV
8
3
Gebäudeanforderungen bei Neubauten
10
3.1
Schulen und Verwaltungsgebäude bzw. gleichzusetzende Gebäude
10
3.2
Turnhallen bzw. gleichzusetzende Gebäude
10
3.3
Versammlungsstätten bzw. gleichzusetzende Gebäude
11
3.4
Kindertagesstätten bzw. gleichzusetzende Gebäude
11
4
Gebäudeanforderungen bei Generalinstandsetzungen/ Umbauten/Erweiterungen
11
4.1
Altbauten und Generalinstandsetzungen bzw. gleichzus. Gebäude
11
4.2
Erweiterungsbau als Solitärgebäude bzw. gleichzusetzende Gebäude
11
4.3
Erweiterungsbau angefügt an Altbau bzw. gleichzusetzende Gebäude
11
5
Planungsbeteiligte/Entscheidungsfindung
12
5.1
Produktmanagerin/Produktmanager des GMW
12
5.2Behindertenvertretung
12
5.3
GMW bzw. durch das GMW beauftragte externe Architekten
12
5.4
Regeltermin Barrierefrei
12
5.5
Personalvertretung der Stadt Wuppertal
6
12
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Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal
Kap.Thema
Seite
6
Nichteinhaltung der Barrierefreiheit/Dokumentation
13
6.1
Dokumentierte Prüfung 13
6.2
Testat der Behindertenbeauftragten 13
7
Empfehlung zur Planung (sensorisch, visuell und taktil)
13
7.1
Allgemeine Anforderungen (Erfüllung des Zwei-Sinne-Prinzips)
14
7.2
Sensorische Anforderungen
14
7.3
Taktile Orientierungshilfen
16
8
Hinweise zur Überprüfung der Barrierefreiheit
von Baumaßnahmen
17
8.1Eingänge
17
8.2Flure/Erschließungsräume
18
8.3Treppen
19
8.4Rampen
20
8.5Aufzüge
22
8.6
23
Einrichtung/Ausstattung (Schalter, Küchen, Duschen, WC´s, etc.)
8.7PKW-Stellplätze
40
8.8Veranstaltungsräume
42
8.9Beschilderungen
44
8.10Sonstiges
44
9
45
DIN Normen/Gesetze
10Verfasser
45
7
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1
Absicht/Zielrichtung (BGG NRW
- Behindertengleichstellungsgesetz NRW)
Umbau-, Erweiterungsbau- und Sanierungsmaßnahmen des Gebäudemanagements der Stadt Wuppertal vor. Er gilt für
alle städtischen Schulen, Kindertagesstätten, Sporthallen, Kulturgebäude und
Verwaltungsgebäude sowie für alle bauliche Anlagen (Außenanlagen, Terrassen
und Plätze, soweit sie zu Gebäuden des
GMW gehören), die öffentlich zugängig
sind.
§ 4 Barrierefreiheit (BGG NRW)
Barrierefreiheit ist die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen.
Der Zugang und die Nutzung müssen
für Menschen mit Behinderung in
der allgemein üblichen Weise, ohne
besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe möglich
sein; hierbei ist die Nutzung persönlicher Hilfsmittel zulässig. Zu den
gestalteten Lebensbereichen gehören insbesondere bauliche und sonstige Anlagen, die Verkehrsinfrastruktur,
Beförderungsmittel im Personennahverkehr, technische Gebrauchsgegenstände,
Systeme der Informationsverarbeitung,
akustische und visuelle Informationsquellen sowie Kommunikationseinrichtungen.
Die Landesbauordnung NRW (BauO
NRW), die Sonderbauverordnung (SBauVO) und die DIN 18040-1, (18040-2)
und 18040-3 sind gesetzlich verbindliches Regelwerk.
Der § 55 des Landesbauordnung
NRW lautet:
(1) Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen
von Menschen mit Behinderung, alten
Menschen und Personen mit Kleinkindern
barrierefrei erreicht und ohne fremde
Hilfe zweckentsprechend genutzt werden
können.
Bei baulichen Anlagen sollten hier besonders Menschen mit Hörbehinderungen, Sehbehinderungen, Mobilitätseinschränkungen sowie Blinde
berücksichtigt werden.
Darin eingeschlossen sind natürlich alte
Menschen, Kinder und Personen mit
Kleinkindern.
2
(2) Absatz 1 gilt insbesondere für
1. Einrichtungen der Kultur und des
Bildungswesens,
2. Sport- und Freizeitstätten,
3. Einrichtungen des Gesundheitswesens,
4. Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,
5. Verkaufs- und Gaststätten,
6. Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.
Gesetzliche Grundlagen:
BauO NRW/SBauVO/ArbStättV
Im Hinblick auf das am 1. Januar 2004 in
Nordrhein-Westfalen in Kraft getretene
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen
mit Behinderung (BGG NRW) liegt der
folgende Text als Richtlinie für alle Neu-,
Bei Stellplätzen und Garagen muss mindestens 1 vom Hundert der Einstellplätze, mindestens jedoch ein Einstellplatz,
für schwerbehinderte Menschen vorgehalten werden.
8
Barrierefrei-Richtlinie GMW
Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal
(3) Für bauliche Anlagen sowie andere
Anlagen und Einrichtungen, die überwiegend oder ausschließlich von Menschen
mit Behinderungen oder alten Menschen
genutzt werden, wie
weit Geschosse von Menschen mit Behinderungen mit Rollstühlen stufenlos
erreichbar sein müssen.
(6) Abweichungen von den Absätzen 1,
4, 5 können zugelassen werden, soweit
die Anforderungen wegen schwieriger
Geländeverhältnisse, ungünstiger vorhandener Bebauung oder im Hinblick auf
die Sicherheit der Menschen mit Behinderungen oder alten Menschen nur mit
einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können.
1. Tagesstätten, Schulen, Werkstätten und Heime für Menschen mit Behinderungen,
2.
Altenheime, Altenwohnheime, Altenpflegeheime und Altenwohnungen
gilt Absatz 1 nicht nur für die dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teile, sondern die gesamte Anlage und die
gesamten Einrichtungen.
Auszug aus der Sonderbauverordnung SBauVO vom 17.11.2009
(4) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen nach den Absätzen 2 und 3 müssen mindestens durch
einen Eingang stufenlos erreichbar sein.
Der Eingang muss eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m haben. Vor Türen muss eine ausreichende
Bewegungsfläche vorhanden sein. Rampen dürfen nicht mehr als 6 vom Hundert
geneigt sein, sie müssen mindestens
1,20 m breit sein und beidseitig einen
festen und griffsicheren Handlauf haben.
§ 10 (7) In Versammlungsräumen müssen für Benutzerinnen und Benutzer von
Rollstühlen mindestens 1% der Besucherplätze, mindestens jedoch 2 Plätze auf ebenen Standflächen vorhanden
sein. Den Plätzen für Benutzerinnen und
Benutzern von Rollstühlen sind Besucherplätze für Begleitpersonen zuzuordnen. Die Plätze für Benutzerinnen und
Benutzer von Rollstühlen und die Wege
zu ihnen sind durch Hinweisschilder gut
sichtbar zu kennzeichnen.
Am Anfang und am Ende jeder Rampe
ist ein Podest, alle 6,0 m ein Zwischenpodest anzuordnen. Die Podeste müssen
eine Länge von mindestens 1,50 m haben. Treppen müssen an beiden Seiten
Handläufe erhalten, die über Treppenabsätze und Fensteröffnungen sowie über
die letzten Stufen zu führen sind. Die
Treppen müssen Setzstufen haben. Flure müssen mindestens 1,40 m breit sein.
Ein Toilettenraum muss auch für Benutzerinnen und Benutzer von Rollstühlen
geeignet und erreichbar sein; er ist zu
kennzeichnen.
§ 12 (2) Für Benutzerinnen und Benutzer
von Rollstühlen muss eine ausreichende
Zahl geeigneter, stufenlos erreichbarer
Toiletten, mindestens jedoch je 10 Plätzen für Benutzerinnen und Benutzer von
Rollstühlen eine gemischt-geschlechtlich
zu nutzende Toilette, vorhanden sein.
§ 13 Die Zahl der notwendigen Stellplätze für die Kraftfahrzeuge von Menschen
mit Behinderung muss mindestens der
Hälfte der Zahl nach § 10 Absatz 7 erforderlichen Besucherplätze entsprechen.
Auf diese Stellplätze ist dauerhaft und
leicht erkennbar hinzuweisen.
(5) § 39 Abs. 6 gilt auch für die Gebäude
mit weniger als sechs Geschossen, so9
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Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal
Auszug aus der Arbeitsstättenverordnung ArbStättV vom 12.08.2004
3.1.2Für Schulen wird die Anlagenzahl der Nutzerzahl entsprechend
dimensioniert: Je 1000 Nutzer eine
gemischt-geschlechtlich zu nutzende Behinderten-Toilette. Nach Abstimmung im
Einzelfall (gemäß Verfahrensablauf und
beteiligten Gremien (siehe Abschnitt 4
und 5) ggf. gemischt-geschlechtlich zu
nutzende Behinderten-Toiletten, oder je
eine D+H-WC - im Hinblick auf gute Erreichbarkeit - verteilt im Gebäude. Zugang über Euroschlüssel oder immer offen.
§ 3 (2) Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben,
dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten, im Hinblick auf Sicherheit und
Gesundheitsschutz, berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen
sowie von zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen,
Treppen, Orientierungssystemen, Waschgelegenheiten und Toilettenräumen.
3.1.3 Für Verwaltungsgebäude mindestens eine gemischt-geschlechtlich zu
nutzende Behinderten-Toilette für Mitarbeiter.
3 Gebäudeanforderungen bei
Neubauten
Für Verwaltungsgebäude mit Publikumsverkehr zusätzlich mindestens eine
gemischt-geschlechtlich zu nutzende
Behinderten-Toilette mit integriertem
Baby-Wickelplatz für Besucher in der
Eingangsetage. Zugang über Euroschlüssel und zusätzlich über Schlüssel beim
Pförtner.
Allgemeine Anforderungen, siehe Gesetze (Abschnitt 2) und Hinweise (Abschnitte 7 und 8).
Einbau eines Aufzuges ab 2 Vollgeschossen. Bei Vandalismusgefahr ist
zu prüfen, ob der Aufzug nur mit Euroschlüssel zu öffnen ist.
3.2Turnhallen
bzw. gleichzusetzende Gebäude
Anmerkung: Bei einer geringen Nutzfläche (HNF < 250 m²) über alle Obergeschosse (z.B. Baulücke) ist ein Aufzugseinbau nicht zwingend erforderlich,
jedoch im Rahmen der wirtschaftlichen
Verhältnismäßigkeit zu prüfen! Siehe
Punkt 5.4 + 6.1, sowie § 55 (6) BauO
NW.
3.2.1 Behinderten WC: Mindestens
eine gemischt-geschlechtlich zu nutzende Behinderten-Toilette. Zugang über
Euroschlüssel oder immer offen.
3.2.2 Behinderten-Umkleiden, Duschen: in Kombination mit den Damenund Herrenumkleiden. Mindestens je 1
Damen- und 1 Herrenumkleideplatz barrierefrei erreich- und benutzbar incl. je
einem barrierefreien Dusch- und Waschplatz mit angeschlossener BehindertenToilette. Zugang über Euroschlüssel oder
immer offen.
3.1 Schulen und Verwaltungsgebäude
bzw. gleichzusetzende Gebäude
3.1.1 Behinderten WC: Mindestens
eine gemischt-geschlechtlich zu nutzende Behinderten-Toilette
10
Barrierefrei-Richtlinie GMW
Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal
3.3Versammlungsstätten
bzw. gleichzusetzende Gebäude.
4.1Sanierung/Umbau/Generalin
standsetzung von Altbauten bzw. gleichzusetzenden Gebäuden (nach Abschnitt 2)
3.3.1 Behinderten WC: Mindestens
eine gemischt-geschlechtlich zu nutzende Behinderten-Toilette mit integriertem
Baby-Wickelplatz. Zugang bei Veranstaltungen immer offen! (z.B. in Schulen im
Rahmen der schulischen Nutzung siehe
3.1.2).
4.1.1 Bei Generalinstandsetzungen ist zuerst zu prüfen (gemäß 5.4 und 6.1),
ob die Barierefreiheit für die vorhandene Bausubstanz (z.B.: hochliegende Eingänge, Zwischengeschosse, mangelnde Bewegungsflächen in Fluren und
WC -Anlagen) mit einem vertretbaren
Mehraufwand erfüllt werden kann.
Technische Lösungen sollen effektiv und
wirtschaftlich effizient die allgemeinen
Anforderungen herstellen können!
3.3.2 Für Versammlungsstätten wird die
Anlagenzahl entsprechend der SBauVO
dimensioniert.
3.4Kindertagesstätten
bzw. gleichzusetzende Gebäude.
4.1.2 Behinderten WC: Mindestens eine
gemischt-geschlechtlich zu nutzende Behinderten-Toilette (ggf. gem. Abschnitt 3
je nach Nutzer-/ Besucherbedarf mit integriertem Baby-Wickelplatz)
Anzahl und Zugänglichkeit der Behinderten-WC’s wird entsprechend der Gebäudedifferenzierung (nach Abschnitt 3) und
Dimensionierung nach Abschnitt 8.6.8
sichergestellt.
3.4.1 Behinderten WC: Mindestens eine
gemischt-geschlechtlich zu nutzende Behindertentoilette (ggf. höhenverstellbar)
mit integriertem Baby-Wickelplatz allgemein zugänglich im Gebäude. Zugang
immer offen!
3.4.2 Spiel- und Freizeit Geräte sollten integrativ und barrierefrei geplant
und gebaut werden
4.2 Erweiterungsbau als
Solitärgebäude
bzw. gleichzusetzende Gebäude
4 Gebäudeanforderungen bei
Sanierungen/Umbauten/
Generalinstandsetzungen
von Altbauten
Ein Erweiterungsbau (Schulgebäude) mit
mehr als 8 Klassenräumen in z.B. zweigeschossiger Bauweise wird als Neubau
behandelt – siehe 3.1.
• Allgemeine Anforderungen, siehe Gesetze (Abschnitt 2) und Hinweise (Abs.
7 u. 8)
• Belange des Denkmalschutzes dürfen das öffentliche Interesse an einer
Barrierefreiheit nicht wesentlich einschränken.
• Einbau eines Aufzuges ab 2 Vollgeschossen.
4.3 Erweiterungsbau angefügt
an Altbau
bzw. gleichzusetzende Gebäude
Bei Erweiterungsbauten werden Aufzüge
eingebaut, wenn die Barrierefreiheit
für die vorhandene Bausubstanz
(z.B. hochliegende Eingänge, Zwischen11
Barrierefrei-Richtlinie GMW
Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal
5.3 GMW Planung/Bauleitung bzw.
durch das GMW beauftragte
externe Architekten
geschosse, mangelnde Bewegungsflächen in Fluren und WC-Anlagen) mit
einem vertretbaren Mehraufwand
erfüllt werden kann. Technische Lösungen sollen effektiv und wirtschaftlich
effizient die allgemeinen Anforderungen
herstellen können!
Erarbeitung der Bauvorhaben-Planung
bzw. Umsetzung von Baumaßnahmen
entsprechend der „Barrierefrei-Richtlinie
GMW“.
4.3.1 Behinderten WC: Mindestens
eine gemischt-geschlechtlich zu nutzende Behinderten-Toilette (ggf. je nach
Nutzer-/ Besucherbedarf mit integriertem Baby-Wickelplatz).
5.4 Regeltermin Barrierefrei
Das GMW koordiniert, leitet und protokolliert monatlich einen Regeltermin, in
dem unter anderem alle Bauvorhaben
des GMW, die Menschen mit Behinderungen betreffen, vorgestellt, beraten
und entscheidungsreif vorbereitet werden. Bei Bedarf werden zusätzliche Beratungstermine vereinbart.
Anzahl und Zugänglichkeit der Behinderten-WC’s wird entsprechend der Gebäudedifferenzierung (nach Abschnitt 3) und
Dimensionierung nach Abschnitt 8.6.8
sichergestellt.
Regelmäßige TeilnehmerInnen sind:
• Behindertenbeauftragte der Stadt
Wuppertal
• Vorstand des Beirats der Menschen mit
Behinderung
• GMW - Herr Raabe - federführend
5Planungsbeteiligte/
Entscheidungsfindung
5.1Produktmanagerin/
Produktmanager des GMW
Die Produktmanagerin und die Produktmanager des GMW entscheiden über die
Umsetzung der im Regeltermin beratenen Barrierefrei-Maßnahmen.
Die Produktmanagerin/der Produktmanager des GMW ist Bauherrin/Bauherr
für alle Baumaßnahmen in ihrem/seinem
jeweiligen Produktbereich (Schulen, Soziale Einrichtungen, Kultur + Sport, Verwaltung) und kann, bei Bedarf, an dem
Regeltermin teilnehmen.
Von den Beratungen im Regeltermin abweichende Entscheidungen der PM’s sind
in den Regelterminen rückzukoppeln.
5.5Personalvertretung
der Stadt Wuppertal
5.2Behindertenvertretung
Die Behindertenvertretung besteht aus
der Behindertenbeauftragten der Stadt
Wuppertal (als Vertreterin gemäß LGG)
und dem Vorstand des Beirats der Menschen mit Behinderung der Stadt Wuppertal (als Vertretung der Behindertenverbände).
nur informativ/nicht
Gegenstand dieser Richtlinie!
Im Zuge von Baumaßnahmen in Arbeitsstätten für schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt
Wuppertal ist über die jeweilige Perso12
Barrierefrei-Richtlinie GMW
Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal
7
nalvertretung des Geschäftsbereichs
bzw. Eigenbetriebs die entsprechende
Schwerbehindertenvertretung bzw. der
Gesamtschwerbehindertenvertreter
in
die Planungen einzubeziehen.
6
Empfehlungen zur Planung
(Sensorisch, Visuell und Taktil),
Mindestanforderung gemäß der
geltenden DIN 18040-1
Je nach Nutzungsanforderung des betreffenden Gebäudes ist sorgfältig abzuwägen, ob Gebäudeteile für Besucher
oder Nutzer barrierefrei erreichbar und
nutzbar sein müssen! Hier sind auch die
umzusetzenden Anforderungsprofile und
die daraus resultierenden Baumaßnahmen festzulegen, damit die notwendigen
Details (Abschnitte 7 und 8) ersichtlich
werden.
Nichteinhaltung bzw. Abweichungen der Barrierefreiheit/
Dokumentation
6.1 Dokumentierte Prüfung
Die Nichteinhaltung dieser Richtlinie ist
bei Baumaßnahmen im Regeltermin Barrierefrei (nach 5.4) zu prüfen und zu beraten. Oberste Priorität hat die Findung
eines einvernehmlichen Kompromisses.
Abweichungen sind mittels Protokoll zu
dokumentieren.
Abweichungen von der Empfehlung
sind im „Regeltermin Barrierefrei“
zu beraten und zu genehmigen.
Öffentlich zugängliche Gebäude oder Gebäudeteile, Arbeitsstätten und ihre Außenanlagen sind mit Orientierungshilfen bzw. Kommunikationsmöglichkeiten
auszustatten / DIN 18040-1, 4.4. Die
Höhe von Schildern und Hinweisen muss
so ausgerichtet sein, dass alle Menschen
aus ihren unterschiedlichen Blickpositionen maximal mögliche freie Sichtverhältnisse zur Orientierung vorfinden.
Dies ist in der Regel eine mittlere Höhe
von 1,30 m. Aus gestalterischer Sicht
empfiehlt sich, vor allem bei vielen unterschiedlichen Formaten, eine einheitliche Unterkante auf 1,20 m fest zu legen.
Sollten die Beteiligten keine Einigung
erzielen, so steht ihnen zur Klärung
mit dem jeweils unmittelbaren Dienstvorgesetzten der Dienstweg offen. Die
Betriebssatzung des Gebäudemanagements bleibt davon unberührt.
Abweichungen werden auf dem Formblatt des R 105 „Antrag auf Abweichung
von bauordnungsrechtlichen Vorschriften“ (im Anhang, Seite 22) aufgelistet
und begründet und unter Verweis auf
das entsprechende Protokoll des Regeltermins Barrierefrei dem Bauantrag beigefügt.
Jedes Objekt (z.B. ein Hinweisschild zur
Wegeführung, Erschließung und Sicherheit) muss für alle Menschen erreichbar,
erkennbar, unterscheidbar und in seiner
Funktion verständlich sein. Dazu gehören
Einzelheiten wie z.B. die Größe, der Kontrast und die Form von Hinweisen (auch
taktil), damit sie z.B. auch mit einer Sehbehinderung, auch aus einer be-stimmten Entfernung, erkannt werden können.
6.2 Testat der Behindertenbeauftragten
Für alle öffentlich geförderten Baumaßnahmen wird durch die Behindertenbeauftragte ein Testat erstellt.
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Barrierefrei-Richtlinie GMW
Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal
7.1 Allgemeine Anforderungen
(Erfüllung des Zwei-Sinne-Prinzips)
Zugänge
• stufenfreier Zugang,
Rampe ≤ 6 %, max. 6 m Länge
• ≤ 1 m Länge max 12 %
Erreichbarkeit
• alle öffentlichen Bereiche barrierefrei
Information und Wegleitsystem • zu Bereichen unterschiedlicher Funktion,
• zu Serviceeinrichtungen,
• zu den Ausgängen,
• zu Informationsschaltern,
• zu Toiletten,
• zu besonderen Einrichtungen für Behinderte
Orientierungs- und Leitsystem • kontrastreiche Hervorhebung von
Stufen, Treppen und Hindernissen,
• Schalter (bei Tastschaltern Druckpunkt
beachten, bzw. tastbare Schrift)
Öffentliches WC • behindertengerechte Toilette
Kfz. Stellplatz für Behinderte • Stellplätze am behindertengerechten Zugang
Plätze für Behinderte • mindestens 1% (≥ 1) der Plätze für Rollstuhlfahrer
7.2 Sensorische Anforderungen
schriftlich, wird sie in Großdruck zugänglich gemacht.
Für alle Nutzer, insbesondere die Menschen mit sensorischen Behinderungen,
sind Orientierungs- und Kommunikationsmöglichkeiten deutlich zu kennzeichnen.
7.2.1Visuelle Orientierungshilfen
Visuelle Orientierungshilfen müssen die
Anforderungen an optische Informationssysteme nach den Prioritäten der
jeweiligen Orientierungsfunktion berücksichtigen (zum Umfeld ist auf einen
deutlichen Kontrast zu achten (siehe
DIN 32975 - optische Kontraste), reflektierende Oberflächen sollten vermieden
werden).
Alle Informationen zur Wegeführung,
Erschließung und Sicherheit müssen
auch von Menschen mit sensorischen
Einschränkungen erkannt werden können; sie sollen deshalb mindestens zwei
der Sinne Hören, Sehen oder Tasten
ansprechen. Dies gilt auch für Orte, die
der sprachlichen Kommunikation dienen.
Die Amtssprache ist deutsch und wenn
14
Barrierefrei-Richtlinie GMW
Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal
7.2.2 Optische Informationen mit Warnfunktion
Wie z.B. Notausgänge, Rettungswege, etc.
Ablesehöhe bei kurzen Abständen
(≥ 1,00 m)
• 1,30 m mittlere Höhe
Schriftgröße bei Warnfunktion
• Optimale Schriftgröße je m Betrachtungsabstand: 36 mm
• 0,9 cm / 0,25 m Abstand
• 3,5 cm / 1,00 m Abstand
Farbkontrast bei Warnfunktion
• hervorstechend (schwarz/weiß,
weiß/rot, schwarz/gelb)
Beleuchtung bei Warnfunktion
• sehr helle, direkte Ausleuchtung
7.2.3 Optische Informationen mit Entscheidungsfunktion
Wie z.B. Fahrpläne etc.
Ablesehöhe bei kurzen Abständen
(≥ 1,00 m)
• 1,30 m mittlere Höhe
Schriftgröße bei Entscheidungsfunktion
• Optimale Schriftgröße je m Betrachtungsabstand: 18 mm
• 0,4 cm / 0,25 m Abstand
• 1,8 cm / 1,00 m Abstand
Farbkontrast bei Entscheidungsfunktion
• sehr deutlich (gelb/grün,
weiß/blau, weiß/grün)
Beleuchtung bei Entscheidungsfunktion
• helle Ausleuchtung ohne Schatten
7.2.4 Optische Informationen mit Leitfunktion
Wie z.B. Fahrpläne etc.
Ablesehöhe bei kurzen Abständen
(≥ 1,00 m)
• 1,30 m mittlere Höhe
Schriftgröße bei Leitfunktion
• Optimale Schriftgröße je m Betrachtungsabstand: 14 mm
• 0,3 cm / 0,25 m Abstand
• 1,4 cm / 1,00 m Abstand
Farbkontrast bei Leitfunktion
• deutlich (farbig/nicht farbig)
Beleuchtung bei Leitfunktion
• wie bei Straßenbeleuchtung
15
Barrierefrei-Richtlinie GMW
Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal
7.2.5 Akustische (Auditive) Informationssysteme
Lautstärke
• klar und deutlich auch bei
Nebengeräuschen
Frequenzkontrast
• 150 bis 10.000 Hz
Ankündigung von Durchsagen
• durch akustische Zeichen
Begrifflichkeit • einfache Formulierungen
• deutliche Sprache
• einheitliche Begriffe z.B. Ebene statt Etage
Erfassbarkeit • eine Wiederholung
• langsames Sprechen
Die akustisch vermittelten Informationen
sollten sich deutlich vom Störschallpegel der Umgebung abheben!
Sensortasten (Touch Screen) sollen
nicht verwendet werden, es sei denn,
sie erfüllen das Zwei-Sinne-Prinzip.
7.3 Taktile Orientierungshilfen
Taktile Orientierungshilfen müssen vor
Gefahrenstellen, bei Hindernissen oder
Richtungsänderungen einen Aufmerksamkeitshinweis
(Aufmerksamkeitsfeld) geben (siehe DIN 32984).
Sie müssen sich vom Umfeld deutlich
unterscheiden, z. B. durch Form, Material, Härte, Oberflächenrauheit, erhabene
Schriftzeichen bzw. Piktogramme o.ä.
Tastbare Schrift oder Zeichen müssen
zwischen 25 mm und 50 mm hoch, 1
mm erhaben und in Pyramidenschrift
verfasst sein.
Tastschalter müssen sich vom Umfeld
deutlich unterscheiden und einen Druckpunkt haben, um beim Ertasten der Informationen ein unbeabsichtigtes Auslösen zu vermeiden und um eindeutige
Rückmeldung zu geben, dass die Anforderung ausgelöst wurde.
16
Barrierefrei-Richtlinie GMW
Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal
8
Hinweise zur Überprüfung der
Barrierefreiheit von Baumaßnahmen
8.1Eingänge
Wenn aus bautechnischen Gründen kein selbständiger Zugang für Behinderte erreicht
werden kann, sollte eine Rufanlage installiert werden.
Zugang
• stufenfrei
Schwelle, Höhe
• max. 2 cm
Bewegungsflächen bei Drehflügeltüren
• innen: min. 1,50 m x 1,50 m
• außen: min. 1,50 m x 1,20 m
Bewegungsflächen bei Schiebetüren
• beidseitig: min. 1,90 m x 1,20 m
Türdurchgangsbreite im Lichten • min. 0,90 m
Türhöhe
• min. 2,00 m im Bestand
• min. 2,135 m im Neubau
Keine Rotationstür/Karusselltür
• falls nicht Drehflügeltür in unmitteba-
rer Nachbarschaft angeordnet ist
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Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal
Öffnung
• automatisch oder
• mit geringem Kraftaufwand auch von
Rollstuhlfahrern zu öffnen (DIN EN
12217:2004-05 Klasse 3 - 25 N bei Dreh- und Schiebetüren
• Drehflügeltüren nach außen öffnend;
Vermeidung von Quetsch- und Scherstellen
• unten, mind. innen Stoßkante für Roll
stuhl (glatt und robust)
Taster für automatische Türöffnung
• h = 0,85 m, kontrastreich auf der
Wand
• min. 0,50 m Abstand zu seitlichen
Wänden/Einbauten
• 2,50 m zur aufschlagenden Türseite
• 1,50 m zur nichtaufschlagenden Türseite
Bei Selbstschließmechanismus
• ausreichende Verzögerungszeit
Wenn kein Selbstschließmechanismus
• zusätzlicher Bügelgriff an der Türinnenseite (Abbildung 10)
Sicherheitsmarkierung gilt auch für feststehende, raumhohe
Verglasungen ohne Brüstungsriegel!
• Glastüren: wechselkontrastreiche (helle und dunkle!) Markierungen in voller
Breite und einer Höhe von 40 - 70 cm
und 120 - 160 cm, z. B. h = 8 cm, 50%
Flächenanteil
Visuell kontrastierende Gestaltung
• Kontrastreiche Zarge und/oder Türblatt
8.2 Flure / Erschließungsgänge
Breite
• min. 1,20 m bei geringen Flurlängen
(≤ 6 m) ohne Richtungsänderung und Begegnung mit anderen Personen
• ansonsten min. 1,50 m
Fläche
• min. 1,50 m x 1,50 m für Richtungswechsel und Rangiervorgänge
Kopffreiheit
• min. 2,20 m
18
Barrierefrei-Richtlinie GMW
Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal
Zusätzliche Bewegungs-/Begegnungs-
fläche wenn Flurlänge > 15 m
• min. 1,80 m x 1,80 m
Bodenbelag
• rollstuhlgeeignet (eben und fest)
• rutschhemmend (min. R 9 nach BGR
181)
• antistatisch
Beleuchtung
• hell und gleichmäßig
• blend- und schattenfrei
• warmweiß
Fluchtwege • Notbeleuchtung
• Tonsignale
Keine Ausstattungselemente
• Keine Einschränkung der erforderlichen Bewegungsflächen durch Bauteile
(z. B. Treppenunterläufe) oder Ausstattungselemente (z. B. Vitrinen, Schirmständer, Standaschenbecher, Feuerlöscher, freistehende Hinweistafeln o. ä.)
Oberflächen
• blendfrei
• Boden kontrastierend zu Wandflächen
8.3Treppen
Treppen sind als einzige vertikale Verbindung entsprechend der Vorgaben dieser
Richtlinie durch Aufzüge oder Rampen zu ergänzen.
Breite
• empfohlen 1,50 m
Tiefe der Bewegungsflächen an den
Treppenenden
• min. 1,50 m
Lichte Höhe
• min. 2,20 m
max. Stufenzahl
• 12 Stufen danach ist ein Zwischen-
podest anzuordnen
Treppenlauf
• gerade
• Seitenbegrenzungshöhe am Treppenauge min. 2 cm
Podestlänge/-tiefe
• min. 1,50 m
19
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Stufen
• rechtwinklige Stufen ohne vorspringende Kanten (Untertritt)
• immer Setzstufen
Vorzugsweise alle Stufen,
mindestens aber erste und letzte Stufen
• Stufenkantenmarkierung kontrastreich
• Trittstufenvorderkante 4-5 cm breit
• Setzstufenoberkante 2 cm breit
Bis zu 3 Einzelstufen
• jede Stufe mit Kontraststreifen wie
oben
Steigungsverhältnis
• empfohlen zwischen 14,5/34 cm bis
16/30 cm
Handlauf: Größe, Form, Länge über Ende • beidseitig
• Durchmesser 3 - 4,5 cm
• ovale/runde Form
• kontrastreich zur Wand/Umgebung
• min. 30 cm Länge über Treppenantritt/
-austritt
• keine frei in den Raum ragenden
Handlaufenden. Wand- oder Bodenan
schluss
• ohne Unterbrechung am Treppenauge
und am Treppenpodest (und Fensterni
schen)
Handlauf: Ausführung, Wandabstand
• empfohlen: doppelläufig: h = 0,65 m
und 0,85 - 0,90 m (bzw. siehe LBO § 41;
h = 0,90/1,10 m oder Schulbaurichtlinie
§ 4; h = 1,10 m)
• min. 5 cm Wandabstand
Beleuchtung
• keine Bodenstrahler in Stufen!
8.4Rampen
(Abbildung 2 und 3)
Breite
• min. 1,20 m im Lichten zwischen den
Handläufen/Radabweisern
Bewegungsflächen (Anfang und Ende)
• min. 1,50 m x 1,50 m
Querneigung
• nicht zulässig im Rampenbereich
Längsneigung
• max. 6%
Maximale Länge ohne Podest
•6m
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Tiefe der Podestfläche
• min. 1,50 m
Handläufe, Höhe, Größe, Form,
•
•
•
•
Radabweiserhöhe
• ≥ 10 cm
beidseitig, h = 85 - 90 cm
Durchmesser 3 bis 4,5 cm oval/rund
min. 5 cm Wandabstand
kontrastreich
8.5Aufzüge
mindestens Typ 2 nach DIN EN 81-70: 2005-09
Innenmaße
• b x t = min. 1,10 m x 1,40 m
Lichte Türbreite
• min. 0,90 m
Lichte Türhöhe
• min. 2,10 m
Kabinenrückwand
• vollflächig als Spiegel zur gefahrlosen
Rückwärtsfahrt eines Rollstuhls (Sockel
oder Schrammbord berücksichtigen)
Bewegungsfläche vor dem Aufzug
• min. 1,50 m x 1,50 m (+ ggf. zusätzlich 0,90 m Verkehrsfläche)
Keine abwärts führenden Treppen
vor Aufzügen!
• wenn unvermeidlich, dann Mindestabstand der Treppe von Aufzugtür:
3,00 m
Handlauf, Ausführung
Bedienelemente, Höhe, Tastenanordnung,
Innenausstattung
gemäß DIN EN 81-70: 2005-09 Anhang G
• 0,85 m Höhe, möglichst umlaufend,
min. auf der Tableau- und auf der Rückseite der Kabine
• h = 0,85 m für Bedienelemente (an
Handlauf - falls vorhanden)
• min. 0,50 m Abstand zu Innenecken
Tableaubeschriftung/Ansagetext analog
zu Ebenenbezeichnung im Gebäude-/
Ebenenwegweiser
• Großflächentaster (5 cm x 5 cm) mit
Pyramidenschrift min. 3 cm, schwarz
auf hellem Grund und Brailleschrift
• keine Sensortasten
• 2,5 - 5 N Kraftaufwand
• kontrastreiche Gestaltung
Optische/taktile Rückmeldefunktion
zur Tasterbetätigung
• duch Lichtsignal und akustisches Bestätigungssignal (35 - 65 dB(A))
Optische Anzeige der Etage
• groß und kontrastreich
22
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Haltestellenansage
• bei Aufzügen mit mehr als 2 Etagen
Ankunft- und Türöffnungssignal
• gut wahrnehmbar (≥ 45 dB(A))
Notruf
• durch geeignete, mit dem Gehörlosenverband Wuppertal abgestimmte
Maßnahmen ist sicherzustellen, dass
schwerhörige oder gehörlose Aufzugnutzer sich im Notfall bemerkbar
machen können
8.6Einrichtung/Ausstattung
Ausstattungselemente (z. B. Schilder,
• kontrastreich sein und
Vitrinen, Feuerlöscher, Telefonhauben...) • bis auf den Boden herunterreichen
dürfen nicht so in Räume hineinragen,
• oder max. 15 cm über dem Boden
dass erforderliche Nutzbreiten und -höhen enden
eingeschränkt werden; sie müssen grund- • oder einen min. 3 cm hohen Sockel
sätzlich:haben
• oder eine Tastleiste erhalten, die
max. 15 cm über dem Boden endet
Werden Einbauten, technische Anlagen und Elemente der Ausstattung im Sitzen
genutzt, gelten die Maße nach Abbildung 4.
8.6.1 Bedieneinrichtungen
(Abbildung 4)
Schalter, Taster, Bedienelemente
Briefkasten
Klingel
Gegensprechstelle/Lautsprecher
• max. aufzuwendende Kraft 2,5 - 5 N
• kontrastierend und taktil
• mit eindeutiger Rückmeldefunktion
(akustisch, optisch, Schalterstellung)
• nicht ausschließlich als Sensortasten
oder Touchscreens
• blendfrei
• Einwurfhöhe ~ 85 cm
• Taster ~ 1.05 m Höhe
• ~ 1.25 m Höhe
Von Rollstuhlbenutzern anfahrbar
• stufenfrei erreichbar
Bewegungsfläche
• min. 1,50 m x 1,50 m
Bei ausschließlich seitlicher Anfahrbarkeit • min. 1,20 m x 1,50 m (in Fahrtrichohne Wendevorgang oder Einbauten
tung)
Bei ausschließlich frontaler Anfahrbarkeit
23
• min. 15 cm unterfahrbar
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Höhe der Bedienelemente
• 0,85 m (max. 1,05 m für oberstes
Bedienelement)
Geldein-/Ausgabe an Automaten
• 0,65 - max. 1,25 m
Anordnung
• min. 0,50 m Abstand zu Innenecken
• ertastbar: entweder bis zum Boden
oder Anordnung auf einem Sockel ≥ 3
cm oder max. 15 cm Bodenfreiheit
Rollos und Sonnenschutzlamellen, etc.
• Bedienhöhe barrierefrei 0,85 m
In Kindergärten, Wartebereichen sowie sonstigen öffentlich zugänglichen Bereichen,
wo mit Kindern bis 48 Monate zu rechnen ist, wird dringend empfohlen die Bedienhöhe auf 1,50 m zu legen. Unfallschutz steht hier vor der Barrierefreiheit. In Büros
ist davon auszugehen, dass sich Kinder nicht unbeaufsichtigt aufhalten.
8.6.2 Sitzgelegenheiten
Bewegungsfläche davor
• min. 1,50 m x 1,50 m
Sitzfläche, Ausführung
• empfohlen: waagerechte Sitzfläche in
0,48 - 0,50 m Höhe
Sitztiefe
• empfohlen: 0,42 m
Rückenlehne, Neigung
• empfohlen: 5° bis 10° nach hinten
geneigt
Armstützen
• empfohlen: ca. 0,60 m
Angrenzende Tische
• empfohlen: Freiräume für Rollstuhlfahrer, unterfahrbar ab ca. 0,67 m
(Erwachsene)
8.6.3 Rezeption/Schalter
Serviceschalter, Kassen (Abbildung 4)
Bewegungsfläche davor und danach
• min. 1,50 m x 1,50 m
Tresenhöhe, Ablageflächen
• 0,80 m
Tresenbreite
• min. 0,90 m
Erreichbarkeit für Rollstuhlfahrer
• voll unterfahrbar
• Kniefreiheit h x t = min. 0,67 m x 0,30 m
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Breite von Durchgängen
• min. 0,90 m
Bei Trennscheibe mit Wechselsprechanlage • gut verständliche Sprachqualität
• Einbau einer Induktionsanlage
8.6.4 Küchen/Naturwissenschaftliche Räume/schulische Ausstattung
Bewegungsbreite vor der Küchenein-
richtung
• min. 1,50 m
Bewegungsbreite zwischen Wänden und
Möbeln, Durchgänge
• min. 1,20 m
Türen
• min. 0,90 m
Spüle/Herd
• nicht in Bewegungsflächen öffnend
• voll unterfahrbar, min. 0,90 m breit
• Kniefreiheit h x t = min. 0,67 m x
0,30 m (Abbildung 4)
Tische
• Kniefreiheit h x t = min. 0,67 m x
0,50 m (Abbildung 4)
Höhe aller Bedienelemente
• 0,85 m
Tafelhöhe für Rollstuhlfahrer
• 1,30 m Schreibhöhe, Empfehlung:
Pylonentafel
8.6.5 Duschen/Waschräume
Abbildung 5 (Abweichungen nach Rücksprache im Regeltermin möglich!)
Türen
• Aus Sicherheitsgründen grundsätzlich
nach außen öffnend und von außen zu
entriegeln
Bewegungsflächen vor Waschtisch,
Duschplatz
• min. 1,50 m x 1,50 m
Bewegungsbreite vor Badewanne
• min. 1,50 m
Bewegungsflächen einseitig neben
Duschklappsitz
• b x t = min. 0,90 m x 0,70 m
26
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Duschplatz
• min. 1,50 m x 1,50 m (schwellenfrei)
• mit Klappsitz 0,45 m x 0,45 m oder
alternativ einem stabilen, mobilen
Duschhocker h = 0,48 m
• rutschhemmende Fliesen (sinngemäß
nach GUV-I 8725 mindestens Bewertungsgruppe B)
• Einhebel-Duscharmatur mit Verbrühungsschutz, Hebel nach unten. Mit festem Auslauf (h = 2,10 m)
• und Handbrause höhenverstellbar
(0,85 - 1,50 m)
Einseitig Stützklappgriffe neben dem Duschplatz
• Höhe 0,28 m über OK Sitz
• Abstand 0,70 m zu Raumecke
• waagerechter (h = 0,85 m) und senkrechter (h = 0,85 - 1,60 m) Haltegriff
neben Klappsitz
Kleiderhaken
• je einer in 1,10 m und 1,50 m Höhe
außerhalb des Spritzbereichs
Ggf. Klappliege
• min. 1,80 m x 0,60 m; 0,48 m Höhe
+ 1,50 m tiefe Bewegungsfläche
Andere Zubehörbedingungen
• Wie bei rollstuhlgerechten WC
Ggf. Wickeltisch
• min. 0,50 m x 0,80 m; 0,90 m Höhe
Ggf. Notruf
• Einzelfallprüfung
Ggf. Pflegeliege
• 1,80 m x 0,90 m
• elektrisch höhenverstellbar
• Einzelfallprüfung!
8.6.6 Barrierefreies WC
Abbildung 6-10 (Abweichungen nach Rücksprache im Regeltermin möglich! Einseitige Anfahrbarkeit nur ausnahmsweise nach Abstimmung im Regeltermin!)
Kombination mit Putzmittelraum nur
ausnahmsweise nach Abstimmung im
Regeltermin!
Dann: Nachweis der abgeschlossenen (!)
Stauraumflächen für Servicewagen, Reinigungsgeräte und für Nachschub an Papier und Reinigungsmitteln erforderlich!
Bewegungsflächen vor Toilette, Wasch-
becken und Handtrockner
• min. 1,50 m x 1,50 m
27
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Türen
• nach außen öffnend
• von innen abschließbar
• von außen im Notfall zu öffnen
Schließung
Orga-Klärung:
Projektleitung mit Gebäudenutzer
Abbildung 11-13
• nur für Berechtigte (mit Euroschlüssel)
• oder freier Zugang
Kleiderhaken
• je einer in 1,10 m und 1,50 m Höhe
Sitzhöhe der Toilette
Sitzhöhe in Grundschulen
• 0,48 m (OK Sitz)
• 0,42 m
Toilettenbecken, Tiefe
• 0,70 m
Beidseitig Stützklappgriffe
• Höhe 0,28 m über OK Sitz
• Abstand 0,70 m
• Belastbarkeit 1 kN
Spülung
• Betätigung beidseitig in den Stützklappgriffen integriert
• Funkauslösung
Waschtisch
• voll unterfahrbar
• Kniefreiheit h x t = min. 0,67 m x
0,30 m (Abbildung 4)
Waschtischoberkante
Waschtischoberkante in Grundschule
• 0,80 m
• 0,70 m
Toilettenpapierhalter
• beidseitig im vorderen Bereich der
Stützklappgriffe integriert
Spiegel
• auch im Sitzen (Rollstuhl) einsehbar
• von OK Waschtisch bis min. 1,95 m
Höhe!
• min. 0,30 m breit in Fliesenspiegel
integriert - kein Klappspiegel!
Seifenspender
• mit einer Hand bedienbar, UK 1,00 m
• über dem Waschtisch, neben oder
(falls Spiegel waschtischbreit) auf dem
Spiegel
Armatur
• Einhebelstandarmatur (verlängerter
Hebel) mit Schwenkauslauf; Verbrühschutz gewährleisten!
• max. 0,40 m vom vorderen Beckenrand (Abbildung 4)
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• Ggf. Abweichung nach Abstimmung im
Regeltermin
Handtrockner, Papier-Handtuchspender
• UK 1,10 m
• im Greifradius vom Waschtisch aus
Papiersammler
• wandhängend OK 0,80 - 0,85 m
• UK min. 0,30 m über Fußboden
• unter Papierspender
WC-Bürste
• wandhängend!
• nicht im Bereich der Notrufzugschnur!
Hygiene/Abfallbehälter
wandhängend!
• z. B. unter Wickeltisch, UK 0,30 m
• OK max. 0,85 m über Fußboden
• Knie- oder Einhandbedienung
Ggf. Wickeltisch (klappbar)
• min. 0,50 m x 0,80 m; 0,90 m Höhe
Ggf. Pflegeliege
• min. 0,70 m x 1,70 m, höhenverstell
bar und klappbar
Heizkörper
• Position ohne Einschränkung der Bewegungsflächen auswählen! In Grundriss einzeichnen!
• Thermostatventil seitlich ausrichten
(nicht in den Raum stehen lassen)
• UK min. 0,30 m über Fußboden, notfalls hochsetzen (UK ≥ 1,50 m)
Notruf
• 1 Schalter (als Zugschnur) vom Toilet-Notrufschaltung immer optisch
tenbecken h = 0,85 m und Boden h =
und akustisch außen über WC-Tür
0,10 m erreichbar
-Ggf. zusätzlich wohin?
• 1 Schalter (incl. Zugschnur) bei Licht-Orga-Klärung: Projektleitung mit
schalter und Rückstelltaster am WaschGebäudenutzertisch
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8.7PKW-Stellplätze
(Abbildung 14)
Anzahl (immer min. 1 Stellplatz)
• min. 1 pro 100 Stellplätze (LBO § 55)
Verkehrsrechtliche Anordnung
• Prüfung ob verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich/möglich ist, um Missbrauch ahnden zu können
Kennzeichnung
• Verkehrsschild 314-50
(bzw. 314-10/314-20)
• Zusatzzeichen Rollstuhl 1044-10
• Zusatz „Parken nur mit Parkausweis
der Straßenverkehrsbehörde“
Bewegungsbreite neben der Längsseite
des Fahrzeugs
• min. 1,50 m
Abmessung für PKW
Abmessungen für Kleinbus
• min. 3,50 m breit und 5,00 m lang
• min. 2,50 m breit und 7,50 m lang bei Heckausstieg
• min. 3,50 m breit und 7,50 m lang
und 2,50 m hoch
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Lage
• so nah wie möglich am Eingang
• möglichst eben
Zugang
• stufen- und hindernisfreie Gestaltung
des Stellplatzes und des Weges vom
Stellplatz bis zum Ziel
• rüttelfreier, glatter Belag (Asphalt,
großflächiges Pflaster mit geringem
Fugenanteil)
Abbildung 14
Mit verkehrsrechtlicher Anordnung
Ohne verkehrsrechtliche Anordnung
Darstellung sinngemäß, gerinfügige
Abweichung je nach Hersteller
1. Verkehrsschild 314-50,
alternativ: 314-10 (Anfang) und 314-20 (Ende)
2. Zusatzzeichen Rollstuhl 1044-10
3. Zusatz "Parken nur mit Parkausweis
der Straßenverkehrsbehörde"
Parkplatzschild „Behindertenparkplatz“
41
Barrierefrei-Richtlinie GMW
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8.8Veranstaltungsräume
8.8.1 Rollstuhlplätze bei Reihenbestuhlung
(Abbildung 15)
Anzahl
• 1 Rollstuhlstellplatz pro 100 Besucherplätze, jedoch min. 2 Stellplätze
Begleiterplätze
• neben jedem Rollstuhlplatz ist ein Platz
für eine Begleitperson anzuordnen
Aufstellfläche
• stufenlos erreichbar
• eben
• mit freier Sicht zur Bühne
Größe je nach Anfahrbarkeit
• rückwärtig oder frontal: b x h = min.
0,90 m x 1,30 m je Standfläche
• seitlich: min. b x h = 0,90 m x 1,50 m
je Standfläche
8.8.2 Kommunikationshilfen
In Versammlungs-, Schulungs- und Seminarräumen müssen für Menschen mit sensorischen Einschränkungen Hilfen für eine barrierefreie Informationsaufnahme zur
Verfügung stehen.
Für schwerhörige/gehörlose Menschen
• ist eine elektroakustische Beschallungsanlage vorgesehen, so ist auch für
den gesamten Zuschauerbereich eine
induktive oder alternative Höranlage
einzubauen.
• ein gut einsehbarer und ausgeleuchteter Standplatz für einen Gebärdensprachendolmetscher ist einzuplanen
• die Anschlussmöglichkeit eines Monitorlautsprechers für den Gebärdensprachendolmetscher ist vorzusehen
Für Menschen mit Sehbehinderungen
• Schreib- und Leseflächen benötigen
eine geeignete Beleuchtung
42
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Barrierefrei-Richtlinie GMW
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8.9Beschilderungen
Beschriftungs-Standards für Verwaltungsgebäude beachten!
Schriftart
• grundsätzlich serifenlos, URW Grotesk bzw. nach Corporate Design der Stadt
Wuppertal
Schriftgröße
• möglichst groß (siehe auch Absatz 7.2
Visuelle Orientierungshilfen der Barriererefrei-Richtlinie GMW)
Schriftfarbe
• möglichst schwarz auf weiß
• falls farbig dann barrierefrei kontrastreich
Komplexwegweiser
Gebäudewegweiser
Ebenenwegweiser
Flurwegweiser
Raumschilder
Flucht- und Rettungspläne
Sonderbeschilderungen
Türschilder
• entweder Wechselrahmen mit nicht reflektierender Oberfläche
• oder blendfrei laminiert
• mittlere Montagehöhe 1,30 m
• Bei Anbringung verschiedener Formate
auf einer Wand auf ruhige Wandgestaltung mit durchgehenden Linienbezügen
achten, alles auf Unterkante 1,20 m. • ~ 10 cm neben Zarge/Drückerseite
• Verkehrsflächen vor allen Schildern
zum nahen Herantreten immer freihalten!
Taktile Raumnummern
Taktile Infotafel
• Einzelfallüberprüfung! Abstimmung im
Regeltermin
8.10 Sonstiges
Taktile Wegeführung
Taktile Raumnummern
Taktile Infotafeln
Taktile Handlaufbeschriftungen
Blitzleuchtenalarmierung
• Einzelfallprüfung! Abstimmung im
Regeltermin
44
Barrierefrei-Richtlinie GMW
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9
DIN Normen/Gesetze
• BGG
Bundesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
• BGG NRW
Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen
• ArbStättVArbeitsstättenverordnung
• SBauVOSonderbauverordnung
• DIN 18024 Teil 1
Barrierefreies Bauen: Straßen, Plätze, Wege, öffentli
che Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze
• DIN 18040-1
Barrierefreies Bauen - Teil 1: Öffentlich zugängliche
Gebäude
• DIN 18040-2
Wohnungen
• DIN 18040-3
Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
• DIN 15325
Aufzüge - Bedienungs-, Signalelemente, ...
• DIN 66 079-4
Grafische Symbole
• DIN 4543-1
Büroarbeitsplätze, Teil 1 - Flächen für die Aufstellung und Benutzung von Büromöbeln
• DIN 5035-2
Beleuchtung mit künstlichem Licht - ... Arbeitsstätten
• DIN-Fachbericht 124
Gestaltung barrierefreier Produkte
(2002 veröffentlicht)
• GUV 26.18 (10.90) Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und
Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr
• BGR 181 bisher ZH 1/571 Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen
mit Rutschgefahr
• E DIN 32984 Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum
• DIN 18022 Küchen, Bäder und WC´s im Wohnungsbau
• DIN EN 81-70
Aufzüge
• DIN 32975
Optische Kontraste im öffentlich zugänglichen Bereich
• DIN 32986
Taktile Schriften und Beschriftungen
10Verfasser
10.1 Gebäudemanagement der Stadt Wuppertal, Dipl. Ing. Susanne Hartbrich, in
Zusammenarbeit mit dem Beirat der Menschen mit Behinderung und der Behindertenbeauftragten der Stadt Wuppertal
10.2 Mitverfasser der ersten Fassung vom 21.08.2007: Dipl. Ing. Dirk Michalski
10.3 Überarbeitete und erweiterte Auflage 01/2016, Gebäudemanagement der Stadt
Wuppertal, Dipl.-Ing. Architekt Marco Raabe
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