Checkliste für barrierefreie Veranstaltungen

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Checkliste für barrierefreie Veranstaltungen
LANDESHAUPTSTADT
Checkliste für
barrierefreie
Veranstaltungen
Ein Leitfaden zur guten
Vorbereitung und Planung
www.wiesbaden.de
Impressum:
Herausgeber:
Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden
Amt für Soziale Arbeit – Abteilung Koordinationsstelle für Behindertenarbeit
Redaktion:
Jürgen Bischoff, Nicole Bruchhäuser, Rolf Rogat
Fotos: Rolf Rogat
Gestaltung:
Rolf Rogat
in Kooperation mit Wiesbaden Marketing GmbH
Auflage: 1.500
Druck: RMG-Druck, Hofheim-Wallau
Wiesbaden, Oktober 2012
Checkliste für barrierefreie Veranstaltungen
Vorwort
Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention über die
Rechte behinderter Menschen durch die Bundesrepublik Deutschland ist die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen mehr in das Interesse der Öffentlichkeit
gerückt worden.
Im Artikel 30 der Konvention ist die Teilhabe am kulturellen Leben sowie
an Erholung, Freizeit und Sport geregelt. Menschen mit Behinderungen
haben das Recht gleichberechtigt mit andern am kulturellen Leben teilzuhaben. Sie stoßen jedoch - wie auch Mütter und Väter mit Kinderwagen,
ältere Menschen oder Menschen mit einem temporären Handicap - immer
wieder auf Barrieren.
Daher ist es wichtig, dass auch bei Veranstaltungen an die Barrierefreiheit gedacht wird. Oftmals sind nur kleine Veränderungen notwendig, um
(fast) allen Menschen eine Teilnahme zu ermöglichen.
Ich freue mich, wenn Sie als Veranstalter die Anregungen des vorliegenden Veranstaltungsleitfaden aufnehmen: Er bietet grundlegende Informationen zur Planung und Durchführung von barrierefreien Veranstaltungen
und für die konkrete Umsetzung vor Ort.
Die Inhalte wurden zum Teil aus einer Broschüre des Landes RheinlandPfalz übernommen, jedoch um spezifische Unterstützungsangebote in
Wiesbaden ergänzt.
Auch die Landeshauptstadt Wiesbaden bietet Ihnen Unterstützung an. So
können Sie beim Amt für Soziale Arbeit sowohl eine Mobile Höranlage
als auch eine mobile Rampe kostenlos ausleihen. Damit ermöglichen Sie
schwerhörigen Menschen sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen den Besuch Ihrer Veranstaltung.
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Nähere Informationen zur Ausleihe befinden sich auf der Seite 15.
Darüber hinaus sind die Koordinationsstelle für Behindertenarbeit im Amt
für Soziale Arbeit und der Arbeitskreis der Wiesbadener Behindertenorganisationen gerne bereit, Sie fachkundig zu beraten.
Für diejenigen Menschen mit Behinderungen, die eine Unterstützung
wünschen, plant das Amt für Soziale Arbeit gemeinsam mit dem Freiwilligenzentrum Wiesbaden einen kostenlosen Begleitservice aufzubauen.
Ich hoffe, dass Sie uns bei den Bemühungen unterstützen, den behinderten Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt, eine selbständige Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Planen Sie Ihre Veranstaltung
mit Hilfe des Leitfadens barrierefrei und gewinnen Sie dadurch weitere
Besucherinnen und Besucher hinzu!
Axel Imholz
Stadtrat
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Vorwort
Auch Menschen mit Behinderungen sollen selbstverständlich und umfänglich am gesellschaftlichen Leben
in Wiesbaden teilnehmen können.
Dies ist ganz im Sinne der von der Bundesrepublik
Deutschland unterzeichneten UN-Behindertenrechtskonvention.
Daher begrüße ich die Initiative des Amtes für Soziale Arbeit ausdrücklich,
dass nun eine Checkliste für barrierefreie Veranstaltungen veröffentlicht
wird.
Die Veranstalter werden dadurch für das Thema Barrierefreiheit
sensibilisiert.
Sie können sich mit Hilfe der Broschüre vor der Planung der Veranstaltung
entsprechend informieren und erhalten konkrete Hinweise darüber, was
es zu beachten gilt, um eine uneingeschränkte Teilhabe zu ermöglichen.
Dabei werden neben der barrierefreien Mobilität auch Aspekte der
barrierefreien Information und Kommunikation berücksichtigt.
Ganz nach unserem Motto:
„Hineinkommen, klarkommen und teilhaben!“
Joachim Mast
Vorsitzender des Arbeitskreises der Wiesbadener
Behindertenorganisationen und Interessengemeinschaften Behinderter
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort
1- 3
1. Ankündigung der Veranstaltungen
1.1 Grundsätzliche Aspekte
1.2 Faltblätter, Plakate, Anzeigen
1.3 Ankündigungen im Internet
2. Anfahrt
2.1 Behindertenparkplätze
2.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
2.3 Service
3. Wege und Zugänge
4. Orientierungssysteme
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5. Ausstellungsobjekte, Informationstafeln und Informationsmaterial
6. Bühne und Präsentation
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6
7
6.1 Allgemeines
6.2 Bühnendarstellungen
6.3 Bildschirmpräsentationen, Vorträge
6.4 Möblierung
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7. Toiletten
7.1 Aus- und Beschilderung
7.2 Erschließung
7.3 Bewegungsräume
7.4 WC
7.5 Waschtisch
7.6 Ausstattung
7.7 Beleuchtung
7.8 Technische Ausstattung
7.9 Sonstige Ausstattung
8. Unser Service für Sie
8.1 Mobile Rampe
8.2 Mobile Höranlage
8.3 Gehörlosendolmetscher
8.4 ESWE Verkehr
8.5 Behindertenfahrdienst beim Deutschen Roten Kreuz
8.6 Zertifizierung von Gebäuden „Wir machen mit!“
8.7 Stadtführer „Wo ist Wiesbaden barrierefrei?“
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9. Anhang
9.1 Tabelle empfohlener Farbkontraste
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9.2 Aufstellung der öffentlichen Behinderten WC´s18
9.3 Aufstellung der öffentlichen Behindertenparkplätze
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9.4 Aufstellung barrierefreier Hotels
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9.5 Aufstellung barrierefreier Cafés und Restaurants
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9.6 Informationen, Ansprechpartner und Links
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9.7 Muster eines Information-Blattes
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1. Ankündigung der Veranstaltungen
1.1 Grundsätzliche Aspekte
Bitte beachten Sie bei der Ankündigung Ihrer Veranstaltung durch
Plakate, Faltblätter, Anzeigen oder auf Internet-Seiten, dass
- Informationen schnell und einfach aufgenommen werden.
- Eine Information pro Satz ausreicht.
- Statt Fremdwörter oder Fachbegriffe Umschreibungen verwendet werden.
- Spezielle Bedürfnisse abgefragt werden:
Ist ein Gebärdendolmetscher notwendig?
Wird eine Induktionsanlage für schwerhörige Menschen benötigt?
- Eine E-Mail-Anschrift und eine Telefonnummer für eventuelle Nachfragen angegeben sind.
1.2 Faltblätter, Plakate, Anzeigen
Verwenden Sie bitte
- Klare, gut lesbare Schrifttypen wie Sans-Serif-Schriften,
zum Beispiel Arial oder Helvetica.
- Bei Faltblättern eine ausreichende Schriftgrößen von 0,35 - 0,7 cm: dies entspricht zum Beispiel Schrifttyp Arial mit mindestens
12 Punkt Schriftgröße.
- Bei Plakaten eine Schriftgröße von 0,35 - 0,7 cm.
- Eine kontrastreiche Gestaltung, zum Beispiel schwarze Schrift auf weißem oder gelben Hintergrund.
- Matt gestrichenes Papier, um Lichtreflexe zu vermeiden.
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1.3 Ankündigungen im Internet
Diese sollten immer in einer barrierefreien Internetversion vorliegen.
Bitte halten Sie die Standards der „Barrierefreie-InformationstechnikVerordnung (BITV)“ ein. Informationen hierüber erhalten Sie unter:
http://www.barrierefreies-webdesign.de und
http://www.einfach-barrierefrei.de
2. Anfahrt
2.1 Behindertenparkplätze
Es sind 1% der vorhandenen Parkplätze, mindestens jedoch zwei Stellplätze als Behindertenparkplätze auszuweisen.
Behindertenparkplätze weisen folgende Kriterien auf:
- Die Parkplätze sollten gut ausgeschildert und leicht auffindbar sein.
- Kennzeichnen Sie die Parkplätze mit
entsprechenden Piktogrammen.
- Ordnen Sie die Parkplätze in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes und des rollstuhlgerechten Einganges an.
- Für Autos gelten die Maße:
Breite 3,50 m, Länge 5,00 m.
- Für Kleinbusse gelten die Maße:
Breite 3,50 m, Länge 7,50 m, Höhe 2,50 m.
- Die Parkplätze sollten eine harte, ebene Benötigte Maße eines Parkplatzes
und rutschfeste Oberfläche aufweisen.
- Vermeiden Sie Längs- und Quergefälle
innerhalb der Parkplätze.
2.2 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
- Achten Sie bei der Auswahl Ihres Veranstaltungsortes auf eine gute Erreichbarkeit durch den ÖPNV.
- Halten Sie Informationen über eine barrierefreie ÖPNV-Nutzung bereit.
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Zum Beispiel:
- Erreichbarkeit mit Niederflurbussen,
- Ein- und Ausstiegsservice am nächstgelegenen Bahnhof,
-Behindertenfahrdienste.
2.3 Service
Schulen Sie Ihr Servicepersonal. Es sollte über die Einrichtungen für
behinderte Menschen jederzeit Auskunft geben können. Wichtig ist
auch eine Hilfestellung im Bedarfsfall anzubieten.
3. Wege und Zugänge
Notwendig für die barrierefreie Erschließung sind folgende
Gesichtspunkte:
-Es sollte ein stufenloser Hauptzugang zum Veranstaltungsort und
zu den Veranstaltungsräumen vorhanden sein.
-Sind nur die Nebeneingänge barrierefrei erschlossen, schildern Sie
den Weg deutlich aus und geben Sie die entsprechenden
Informationen.
- Wege und Rampen dürfen maximal 6 % Steigung aufweisen.
Quelle: Guldmann
-Rampen müssen mit beidseitigen Handläufen und Radabweisern
ausgestattet sein.
-Wege und Rampen sollten leicht und erschütterungsarm mit einem
Rollstuhl befahrbar sein.
-Bei Wegen darf das Längsgefälle 3 %, das Quergefälle 2 % nicht
überschreiten.
- Decken Sie Kabel und Schläuche mit Matten oder Kabelbrücken ab.
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-Bei nicht vermeidbaren Hindernissen, zum Beispiel Treppenläufen
oder Absperrungen, gestalten Sie diese kontrastreich.
-Entfernen Sie Gegenstände oder Zweige, die in die Wege ragen,
um blinde und sehbehinderte Personen zu schützen.
4. Orientierungssysteme
Vor allem sehbehinderte Menschen benötigen zur Orientierung eine
gute Beschilderung:
-Verwenden Sie eine gut lesbare Schrift,
zum Beispiel Sans Serif-Schriften wie Arial oder Helvetica.
- Wichtig sind ausreichende Schriftgrößen.
-Gestalten Sie Tischnamenskarten so, dass sie aus größerer
Entfernung gut lesbar sind.
-Achten Sie auf eine kontrastreiche Gestaltung, zum Beispiel
schwarze Schrift auf weißem oder gelbem Hintergrund.
- Verwenden Sie Piktogramme, um Rettungswege, Ausgänge und
Toiletten auszuschildern.
-Wenn möglich: sehen Sie auch akustische Signale oder Durchsagen über Lautsprecher vor.
5. Ausstellungsobjekte, Informationstafeln und
Informationsmaterial
Informationen sollten für alle Menschen gut erreichbar sein!
Achten Sie bei Ausstellungsobjekten, Informationstafeln und Informationsmaterial darauf, dass Sie für Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer gut
erreichbar sind,
Zum Beispiel:
- Eine Anfahrbarkeit der Objekte durch höhere Sockel.
- Die Auslage von Informationen in Greifhöhe.
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6. Bühne und Präsentation
Auch bei Bühnendarstellung und Powerpoint-Präsentationen sind
barrierefreie Aspekte zu berücksichtigen. Folgende Aspekte tragen zu
einer gelungenen Präsentation bei.
6.1 Allgemeines
Für hörbehinderte Menschen ist es wichtig, dass sich ihre Sitzplätze in
der Nähe von GebärdensprachdotmetscherInnen befinden.
Stellen Sie Hinweistafeln auf, wenn Sie technische Hilfen für
hörgeschädigte Menschen anbieten, zum Beispiel Induktionsanlagen.
Bei Großveranstaltungen mit stehendem Publikum sehen Sie bitte ein
Rollstuhlpodest im Zuschauerbereich vor. Das Podest sollte
-Ausreichende Bewegungsflächen aufweisen: 150 cm x 150 cm vor
den Sitz- beziehungsweise Standplätzen.
-Mit einer Rampe ausgestattet sein (maximale Steigung 6 %, in
Ausnahmefällen bis zu 12 %).
- Über eine Absturzsicherung verfügen.
6.2 Bühnendarstellungen
Achten Sie darauf, dass
- Die Vortragenden gut sichtbar sind.
- Die Bühne ausreichend ausgeleuchtet ist.
- Die Stufen zur Bühne mit mindestens einem Handlauf versehen sind.
- Die Bühne eventuell mit einer Rampe zugänglich ist
(maximale Steigung 6 %, in Ausnahmefällen bis zu 12 %).
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6.3 Bildschirmpräsentationen, Vorträge
Stellen Sie den Vortragenden ein höhenverstellbares Rednerpult oder
niedriges Pult in regulärer Tischhöhe zur Verfügung.
Wichtige Punkte bei Präsentationen sind die Verwendung von
- Ausreichenden Schriftgrößen.
- Gut lesbaren Schriften, zum Beispiel Sans Serif-Schriften
wie Arial oder Helvetica.
- Einer kontrastreichen Gestaltung, zum Beispiel schwarze Schrift
auf weißem oder gelbem Hintergrund.
Grafiken, Bilder und Diagramme sollten im Vortrag für blinde und
sehbehinderte Menschen verbal erläutert und beschrieben werden.
6.4 Möblierung
Bei der Möblierung von Veranstaltungsräumen können viele Barrieren
entstehen. Achten Sie daher auf:
- Mindestens 120 cm Breite bei Durchgängen, zum Beispiel
zwischen Tisch und Stuhlgruppen.
- Eine ausreichende Anzahl zugänglicher Rollstuhlplätze mit einer
Breite von mindestens 90 cm - 95 cm und einer Tiefe von 150 cm.
-Einer Rangierfläche vor den
Sitzplätzen von 150 cm x 150 cm.
-Sitzplätze für Begleitpersonen
in unmittelbarer Nähe der
Rollstuhlplätze.
- Unterfahrbare Tische ohne
Querstreben und einer
Kniefreiheit in 30 cm Tiefe in
mindestens 67 cm Höhe.
-Tresen und Theken, die an mindestens einer Stelle auf Tischhöhe
abgesenkt sind, damit Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer
Blickkontakt aufnehmen können.
- Das Bereithalten von Tischen zum Daransetzen und Stühlen bei
der Möblierung mit Stehtischen.
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7. Toiletten
Bei Veranstaltungen sind barrierefreie Toiletten nicht nur für mobilitätseingeschränkte Besucherinnen und Besucher notwendig, auch Eltern mit
kleinen Kindern freuen sich über einen größeren Bewegungsfreiraum im
WC. Bei der Einrichtung und Ausstattung der Toilette sind viele Details zu
beachten. Die wesentlichen barrierefreien Gestaltungsmerkmale hierbei
sind:
7.1 Aus- und Beschilderung
Eine deutliche Aus- und Beschilderung der Toilette ist wichtig. Hilfreich
sind die Verwendung von Piktogrammen und eine erhabene Schrift.
7.2 Erschließung
- Die Tür muss eine lichte Durchgangsbreite von mind. 90 cm
aufweisen.
- Das Türblatt muss nach außen aufschlagen.
-Der Türdrücker muss in 85 cm Abstand zur Oberkante Fußboden,
eventuell mit integrierter Verriegelung, angebracht sein.
-An der Tür sollte ein Bügelgriff („Reling“) zum Zuziehen, außen
und innen am Türblatt in 85 cm Höhe, angebracht werden.
- Die Tür sollte verschließbar und im Notfall von außen zu öffnen sein.
0,90
Bewegungsräume dürfen sich überlagern!
- Rechts und links neben dem WC
mindestens 90 cm breite x 70 cm
tiefe Bewegungsräume vorsehen.
-Vor dem WC, dem Waschtisch und dem Handtuchhalter sind 150 cm
breite x 150 cm tiefe Bewegungs flächen als Drehmöglichkeit notwendig.
-Am Waschtisch beträgt der seitliche
Abstand zur Wand 20 cm.
0,90
7.3 Bewegungsräume
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7.4 WC
- Länge des WC: 70 cm.
- Die Besucher müssen sich 55 cm hinter der Vorderkante
des Klosettbeckens anlehnen können, zum Beispiel durch
eine Rückenstütze.
- Sitzhöhe des WC inklusive Sitz beträgt 48 cm.
- Beidseitig sind klappbare Haltegriffe anzubringen.
- Der Abstand zwischen den Haltegriffen
beträgt 70 cm, die Höhe 85 cm.
- Die Haltegriffe sollten mit einem Notruf
ausgestattet sein.
- Die Toilettenspülung: sollte beidseitig
mit Händen oder Armen zubetätigen
und/oder in Haltegriffe integriert sein,
zum Beispiel über einen Elektrotaster.
- Der Toilettenpapierhalter ist am besten
beidseitig im vorderen Bereich der Haltegriffe angebracht und
besitzt eine Abrollbremse.
- Die WC-Bürstengarnitur ist anfahrbar an der Wand montiert.
7.5 Waschtisch
- Die maximale Höhe der Oberkante beträgt 80 cm.
- Wichtig ist die Kniefreiheit: in 30 cm Tiefe beträgt die Höhe 67 cm.
- Ein Unterputzsiphon oder Flachaufputzsiphon stellt die
Unterfahrbarkeit sicher.
- Als Armatur eignen sich Einhebelmischer mit langem Bedienhebel
oder berührungslose Armatur mit Sensoren.
- Der Seifenspender ist über dem Waschtisch in Greifhöhe bis zu
einer Höhe von 100 cm montiert und mit einer Hand bedienbar.
- Der Handtuchhalter oder -trockner sollte anfahrbar sein.
- Die Handtuchentnahme oder der Luftaustritt sollte in maximal
85 cm Höhe möglich sein.
- Der Abfallbehälter befindet sich in unmittelbarer Nähe des Hand tuchhalters bei Papiertüchern und ist an der Wand befestigt.
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-Der Spiegel ist sowohl in sitzender als auch in stehender Position
einsehbar. Dies kann ein durchgängiger Spiegel bis zur
Waschtischoberkante, ein beidseitig verstellbar Kippspiegel oder
ein Spiegel mit Kippscharnieren sein.
7.6 Ausstattung
Die Ausstattungselemente müssen sich durch eine kontrastreiche
Farbigkeit deutlich von den umgebenden Oberflächen abheben.
- Die Kleiderhaken sollten anfahrbar, jeweils in 85 cm und 150 cm
Höhe an der Wand montiert sein.
- Eine Ablagefläche mit einer Stellfläche von mindestens 15 cm x
30 cm sollte anfahrbar und in 85 cm Höhe angebracht sein.
7.7 Beleuchtung
- Lassen Sie eventuell Bewegungsmelder einbauen.
-Lichtschalter müssen in 85 cm Höhe, mit einem mit einem Abstand
von 50 cm zur Wand installiert werden.
-Wichtig ist eine blend- und schattenfreie Beleuchtung durch eine
allgemeine Deckenbeleuchtung und eine Spiegelleuchte.
7.8 Technische Ausstattung
Denken Sie bitte an einen Notruf, der auch vom Boden durch einen
Schnurzug erreichbar ist. Neben optischen Signalen, zum Beispiel über
der Tür im Außenbereich sollte der Notruf auch akustische Signale aussenden.
7.9 Sonstige Ausstattung
Ein barrierefreies WC kann auch mit einem klappbaren Wickeltisch
ausgestattet werden, der an einer Wand montiert ist.
Ebenfalls kann eine Klappliege für Notfälle im barrierefreien WC
untergebracht werden.
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8. Unser Service für Sie
8.1 Mobile Rampe
Beim Deutschen Roten Kreuz Wiesbaden kann
kostenlos eine mobile ausziehbare Rampe
ausgeliehen werden. Sie bietet die Möglichkeit
Barrieren bis zu einer Höhe von ca. 40 cm zu
überwinden.
8.2 Mobile Höranlage
Im Amt für Soziale Arbeit kann kostenlos eine Mobile
Höranlage für schwerhörige Menschen ausgeliehen
werden.
Weitere Informationen zum Einsatz und zu den
Ausleihmodalitäten der Mobilen Rampe und der
Mobilen Höranlage erhalten Sie bei der
Koordinationsstelle für Behindertenarbeit, Telefon: 0611 31-3629,
E-Mail: [email protected]
8.3 Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher
Beim Gehörlosenverein Wiesbaden und Umgebung e. V. stehen Gehörlosendolmetscher zur Verfügung. Sie können nach vorheriger Absprache
bei Veranstaltungen eingesetzt werden. Darüber hinaus werden über die
Webseite www.gebaerdennetz.de Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher vermittelt.
8.4 ESWE Verkehr
In Wiesbaden gibt es ein gut ausgebautes Niederflurbussystem. Weitere Informationen und eine
Fahrplanauskunft finden Sie unter
www.eswe-verkehr.de
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8.5 Behindertenfahrdienst beim Deutschen Roten Kreuz
Der Behindertenfahrdienst steht allen
Wiesbadener Bürgerinnen und Bürgern mit
einem gültigen Schwerbehindertenausweis mit
den Merkzeichen aG innerhalb der Wiesbadener
Stadtgrenzen zur Verfügung. Fahrten sind
werktags von 6.00 bis 23.00 Uhr, sonntags und
feiertags von 7.00 bis 23.00 Uhr möglich. Bestellungen werden zu den
gleichen Zeiten von der Telefonzentrale, Telefon: 0611 4 68 72 55,
entgegengenommen. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter
www.rd-rhein-main-taunus.drk.de und www.wiesbaden-barrierefrei.de.
8.6 Zertifizierung von Gebäuden „Wir machen mit!“
Dieses Zertifikat wurde entwickelt, um auf einen Blick zu erkennen,
welche barrierefreien Gestaltungsmerkmale diese Gebäude auszeichnen.
Es wird gut sichtbar im Eingangsbereich von
Gebäuden und Einrichtungen platziert. Auf
dem Zertifikat befinden sich alle wichtigen
Informationen aus der Datenbank
www.wiesbaden-barrierefrei.de in Form von
selbsterklärenden Piktogrammen.
Der Besucher kann sich so vorab schnell über
die wichtigsten barrierefreien Ausstattungen
des Gebäudes oder der Einrichtung informieren.
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8.7 Stadtführer „Wo ist Wiesbaden barrierefrei?“
Der Stadtführer hilft Ihnen bei der Bereitstellung von Informationen zur
Barrierefreiheit in Wiesbaden.
Den Stadtführer können Sie kostenlos beziehen beim
Amt für Soziale Arbeit
Koordinationsstelle für Behindertenarbeit
Konradinerallee 11 - 65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 31-3629
E-Mail: [email protected]
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9. Anhang
9.1 Tabelle empfohlener Farbkontraste
Die Tabelle zeigt die Farbkontraste für Schilder und Informationstafeln
die am besten zusammen passen.
Untergrundfarbe
Zeichenfarbe
Die Farben können auf Monitor und Drucker vom Original abweichen.
schwarz
weiß
purpur
blau
cyan
grün
gelb
rot
ja
ja
nein
ja
ja
ja
nein
ja
ja
ja
ja
nein
nein
nein
ja
ja
ja
ja
nein
nein
nein
ja
nein
nein
ja
nein
nein
ja
ja
ja
nein
ja
nein
nein
ja
ja
nein
nein
nein
ja
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ja
nein
nein
ja
nein
nein
nein
ja
nein
ja
nein
nein
nein
nein
nein
ja
RAL 9017 schwarz
RAL 9016 weiß
RAL 3004 purpur
RAL 5017 blau
RAL cyan
RAL 6024 grün
RAL 1026 gelb
RAL 3020 rot
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit Rheinland-Pfalz
Legende:
ja
gut geeignet
nein
nicht geeignet
9.2 Aufstellung der öffentlichen Behinderten WC´s
Wilhelmstraße
(vor dem Staatstheater)
Neugasse
(vor dem Parkhaus Karstadt)
Wiesbaden-Schierstein (am Schiersteiner Hafen)
Wiesbaden-Biebrich
(Rheinufer Anlegestelle Köln-Düsseldorfer)
Schlossplatz Herrengartenstraße
(vor dem Spielplatz)
Kurpark Wiesbaden
(besondere Öffnungszeiten)
Nerotal
(Talstation Nerobergbahn)
Friedrich-Ebert-Allee
(Reisingeranlage)
Freizeitpark „Alter Friedhof“
Am Warmen Damm
(am Spielplatz)
Diese Toiletten sind alle mit dem Euro-Schlüssel nutzbar.
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9.3 Aufstellung der öffentlichen Behindertenparkplätze
Adelheidstraße Richtung Bahnhof
Adlerstraße in Höhe Hausnummer 28/30
Albrechtstraße Nordseite vor Einmündung Adolfsallee
An der Drei-Lilien-Quelle Einmündung Bärenstraße
Assmannshäuser Straße nach Einmündung Dotzheimer Straße
Bahnhofstraße in Höhe Haus 15/17
Beethovenstraße nach Zufahrt St.-Josefs-Hospital
Bismarckring Mittelallee, nach Einmündung Bertramstraße
Bleichstraße in Höhe Hausnummer 24
Burgstraße in Höhe Hausnummern 6-8
Carl-v.-Ossietzky-Straße Klarenthal in Höhe Hauseingang
Comeniusstraße Höhe des Anlagenweges
„Thorwaldsenanlage“
Dostojewskistraße gegenüber Hölderlinstraße
Dotzheimer Straße in Höhe Hausnummer 101
Drei Lilien Platz vor Einmündung Bärenstraße
Erathstraße Parkplatz der Kurklinik am Park
Eschbornstraße nach Einmündung aus Dotzheimer Straße
Freizeitbad Mainzer Straße Parkplatz nach Einfahrt Freizeitbad
Fasanerie östl. Parkplatz nach Reitplatz –
Altmannsacker
Flachstraße in Höhe Westcenter
Friedrich-Ebert-Allee in Höhe Rhein-Main-Halle
Friedrichstraße/Luisenstraße Georg-August-Zinn-Straße Einmündung Spiegelgasse
Gerichtsstraße in Höhe Gerichtsgebäude
Geschwister-Scholl-Straße in Höhe Klosterweg
Gustav-Stresemann-Ring 15 Seitenfahrbahn (ZVK-Geb.)
Hellmundstraße vor Hausnummer 19
Herderstraße Ecke Oranienstraße
Herderstraße vor Luxemburgstraße Hausnummer 5
Hildastraße 2 vor Hausnummer 2
Hollerbornstraße/Nixenstraße gegenüber Kleinfeldchen
Jahnstraße vor Einmündung Kaiser-Friedrich-Ring
Kapellenstraße 42 vor Kapellenstift
Karl-Arnold-Straße vor Moritz-Lang Haus
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Karlstraße Klarenthaler Straße Kleine Wilhelmstraße Konrad-Adenauer-Ring Kranzplatz Kurt-Schumacher-Ring Lahnstraße Lehrstraße Michelsberg Mississippistraße Moritzstraße Moritzstraße Neroberg/Opelbad Nettelbeckstraße Neugasse Parkstraße 29 Platter Straße Rheinstraße Rheinstraße Saalgasse Schlossplatz Schlossplatz Schulberg Schwalbacher Straße Schwalbacher Straße Siegfriedring südliches Nerotal Taunusstraße Taunusstraße Taunusstraße Waldstraße Wallufer Straße Walramstraße Welfenstraße Welfenstraße Willy-Brandt-Allee vor Einmündung Dotzheimer Straße
vor Einmündung Elsässer Straße
vor Einmündung Frankfurter Straße
Parkplatz Großsporthalle
Einmündung Webergasse
in Höhe Sozialamt
in Höhe Hausnummer12
in Höhe Hausnummer 13
in Höhe Hausnummer 26
gegenüber Hausnummer 22
in Höhe Gerichtsgebäude
in Höhe Hausnummer 7
in der Schwimmbadzufahrt
Einmündung Elsässer Platz
Höhe Hausnummern 5-7
in Höhe Aukamm-Apotheke
„Freizeitgelände Alter Friedhof“
Einmündung Bahnhofstraße
zwischen Luisenplatz & Kirchgasse
Vor Hausnummer 40
vor Landtag
zw. Herrnmühlgasse und An den Quellen
gegenüber Einmündung Hirschgraben
nach Faulbrunnenstraße
vor Friedrichstraße
vor dem Südfriedhof
in Höhe Hausnummer 8
Höhe Hausnummer 1
vor Hausnummer 21
vor Hausnummer 54
vor Hausnummer 85
vor Lagerplatz der Abfallwirtschaft
zw. Wellritzstraße und Hermannstraße
nach Zufahrt zur Friedrich-Ebert-Schule
vor Hausnummer 5
vor Hausnummer 6
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9.4 Aufstellung barrierefreier Hotels
Hotel Achat
65183 Wiesbaden • Mauritiusstraße 7
Hotel Crowne Plaza
65185 Wiesbaden • Bahnhofstraße 10-12
Hotel Dorint Pallas
65185 Wiesbaden • Auguste Victoria-Straße 15
Hotel Ibis
65183 Wiesbaden • Georg-August-Zinn-Straße 2
Hotel Klee am Park
65189 Wiesbaden • Parkstarße 4
Hotel Motel One
65185 Wiesbaden • Kaiser-Friedrich-Ring 81
Hotel Oranien
65187 Wiesbaden • Platter Straße 2
Hotel Radisson SAS Schwarzer Bock
65183 Wiesbaden • Kranzplatz 12
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9.5 Aufstellung barrierefreier Cafés und Restaurants
Asia Wok (Öffnungszeiten beachten)
65185 Wiesbaden • Luisenforum
Café Bastians
65185 Wiesbaden • Kirchgasse 2
Café Espresso-Bar (Öffnungszeiten beachten)
65185 Wiesbaden • Luisenforum
Café Extrablatt
65185 Wiesbaden • Langgasse 34
Café Feickert
65185 Wiesbaden • Wilhelmstraße 14
Café Maldaner
65183 Wiesbaden • Marktstraße 34
Swiss Break (Ladenöffnungszeiten beachten)
65185 Wiesbaden • Luisenforum
Café Trüffel (Ladenöffnungszeiten beachten)
65183 Wiesbaden • Webergasse 6-8
Noodles (Ladenöffnungszeiten beachten)
65189 Wiesbaden • Bahnhofsplatz 3
Hotel Crowne Plaza - Restaurant
65185 Wiesbaden • Bahnhofstraße
Café / Bistro Schröer
65189 Wiesbaden • Mainzer Straße 79
Die Wartburg (Wiedereröffnung Dezember 2012)
65189 Wiesbaden • Mainzer Straße 79
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9.6 Informationen, Ansprechpartner und Links
Amt für Soziale Arbeit
Koordinationsstelle für Behindertenarbeit
Konradinerallee 11 - 65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 31-3629
E-Mail: [email protected]
Arbeitskreis der Wiesbadener Behindertenorganisationen
und Interessengemeinschaften Behinderter
Vorsitzender Joachim Mast - Nansenstraße 2 - 65203 Wiesbaden
Telefon: 0611 5 32 69 67 - E-Mail: [email protected]
Deutsches Rotes Kreuz
Flachstraße 6 - 65197 Wiesbaden - Telefon: 0611 4 68 72 55
Gehörlosenverein Wiesbaden und Umgebung e. V.
Gehörlosendolmetscherin Frau Irmgard Noack
Telefon: 0 64 38 92 24 33, Mobil: 0171 3812372
E-Mail: [email protected]
Vermittlung von Gebärdensprachdolmetscher
Frankfurter Stiftung für Gehörlose und Schwerhörige
Rothschildallee 16a - 60389 Frankfurt/Main
Telefon: 069 9 45 93 00 - Fax: 069 94 59 30 28
E-Mail: [email protected] - www.gebaerdennetz.de
DIN Normen
DIN 18024-1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze
DIN 18040-1: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen:
Öffentlich zugängliche Gebäude
DIN 32975: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum
zur barrierefreien Nutzung
Aktuelle Informationen zu den DIN-Normen finden Sie auf www.nullbarriere.de
Links
www.wiesbaden-barrierefrei.de - www.nullbarriere.de
www.einfach-teihaben.de - www.rmv.de - www.dbsv.org
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Checkliste für barrierefreie Veranstaltungen
9.7 Muster eines Info-Faltblattes
Informationen für Menschen
mit Behinderung zum Pfingstturnier
Muster eines Info-Faltblattes
Checkliste für barrierefreie Veranstaltungen
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Ausgabe Oktober 2012
Amt für Soziale Arbeit
Koordinationsstelle für Behindertenarbeit
Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden