DIN 18040 - heinze.de
Transcription
DIN 18040 - heinze.de
Special Altbausanierung Barrierefreies Bauen Maßstäbe setzen DIN 18040 - Bedarfsgerechte Lösungen für mehr Bewegungsfreiheit im Bad Die Deutschen werden immer älter, nicht zuletzt deshalb steigen die Ansprüche an eine barrierefreie Ausstattung von Sanitärräumen im privaten und öffentlichen Bereich. In vielen Fällen müssen die Vorgaben für barrierefreies Bauen auf begrenztem Raum und mit einem hohen Maß an Funktionalität in der täglichen Nutzung erfüllt werden. Der nachfolgende Artikel zeigt die wesentlichen Anforderungen der DIN 18040-2 für die Konzeption von Sanitärräumen im Wohnungsbau. Die DIN 18040 beschäftigt sich mit den Planungsgrundlagen über barrierefreies Bauen. Sie setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Zum einen aus Teil 1, indem es um öffentlich zugängliche Gebäude geht. Im Sinne der DIN 18040-1 sind das insbesondere Kultur-, Bildungs-, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs- und Gaststätten, Stellplätze, Garagen und öffentliche Toilettenanlagen. In Teil 2 der Norm finden sich Wohnungen wieder, im Wesentlichen Inhalte zu: •• äußerer Erschließung auf dem Grundstück, •• innerer Erschließung des Gebäudes, •• warnen/orientieren/informieren/leiten, •• Bedienelemente, Kommunikationsanlagen, Ausstattungselemente, •• Räumen in Wohnungen, •• Sanitärräumen. Darüber hinaus differenziert die Norm Teil 2 zwischen Wohnungen, die, barrierefrei nutzbar oder barrierefrei und uneingeschränkt mit Rollstuhl nutzbar sind. Anforderungen im Sanitärbereich Sanitärräume sind mit Bezug auf die Barrierefreiheit das bestimmende Element einer Wohnung. In den vergangenen Jahren entwickelte sich ein starker Trend hin Seniorengerechte Bewegungsfläche auf 4,4 m2 in Anlehnung an DIN 18040-2. 70 WC für Rollstuhlnutzer mit ausreichendem seitlichen Abstand, Stützklappgriffen und einer Rückenstütze. zur barrierefreien Wohnraumgestaltung, Bäder eingeschlossen. Für mehr Selbstständigkeit bei der täglichen Körperhygiene von bewegungseingeschränkten Menschen ist eine solche Planung extrem wichtig und bietet höheren Komfort für jede Altersklasse. Aus diesem Grund sollte auf den Sanitärbereich bei der Planung und Ausführung ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Im Folgenden werden einige Grundanforderungen genannt, die in der DIN 18040-2 für Bäder im Wohnungsbau als maßgeblich erwähnt sind, um die Schutzziele zu erreichen. Diese sind Mindestfestlegungen, die den angestrebten Endzustand darstellen, den Weg der Umsetzung dennoch frei und offen lassen. Das ermöglicht den Planern eine größere Flexibilität für individuelle Lösungen. Anhand von Beispielen zeigt die Norm auf, wie die Schutzziele erreicht werden können. Sicherer Zugang Um Personen im Notfall schnell helfen zu können, müssen sich abschließbare Badezimmertüren von außen entriegeln lassen. Des Weiteren müssen sie außen angeschlagen sein, dürfen also nicht zum Sanitärraum hin öffnen. Die lichte Durchgangsbreite beträgt für barrierefreie Nutzbarkeit mindestens 80 cm. Für die Rollstuhlnutzung ist eine lichte Türbreite von mindestens 90 cm erforderlich. Der Türgriff sollte in einer Höhe von 85 cm angebracht sein. Für die Bedienung durch RollIKZ-HAUSTECHNIK 18/2012 Special Altbausanierung Barrierefreies Bauen Anforderungen an den WC-Bereich*. Anforderungen gemäß DIN 18040-1, Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude Anforderung gemäß DIN 18040-2, Barrierefreies Bauen Planungsgrundlage Teil 2: Wohnungen Mindestgröße der Bewegungsfläche •• 150 x 150 cm, vor den einzelnen Sanitärobjekten •• 120 x 120 cm, vor den einzelnen Sanitärobjekten (B) •• 150 x 150 cm vor den einzelnen Sanitärobjekten (R) •• Bewegungsflächen dürfen sich überlagern (B) WC •• Rechts und links ist ein 70 cm tiefer und 90 cm breiter Freiraum vorzusehen •• Sitzhöhe (inkl. Sitz) muss zwischen 46 - 48 cm liegen •• 55 cm hinter der Vorderkante des Klosettbeckens muss sich der Benutzer anlehnen können •• Der WC-Deckel ist als alleinige Rückenstütze ungeeignet •• Abstand zur Wand 20 cm (B) •• Rechts oder links ist ein 70 cm tiefer und 90 cm breiter Freiraum vorzusehen (R) •• Sitzhöhe, inkl. Sitz sollte 46 - 48 cm betragen; im Bedarfsfall Höhenanpassung (R) •• seitlicher Abstand zur Wand von 30 cm auf einer Seite (R) •• Rückenstütze: 55 cm hinter Vorderkante des WC-Beckens, der WC-Deckel ist als alleinige Rückenstütze ungeeignet (R) Haltegriffe •• Auf jeder Seite des WCs sind klappbare, 15 cm über die Vorderkante des Beckens hinausragende, in selbst gewählten Etappen mit wenig Kraftaufwand hochklappbare Haltegriffe zu montieren •• Toilettenpapierhalter muss ohne Veränderung der Sitzposition erreichbar sein •• Der lichte Abstand der Haltegriffe muss 65 - 70 cm betragen, die Oberkante der Stützklappgriffe muss 28 cm über der Sitzhöhe liegen •• Sie müssen am äußersten vorderen Punkt für eine Belastung mit 1 kN, entspricht 100 kg, geeignet sein •• Stützklappgriffe auf jeder Seite; hochklappbar; 15 cm über WC-Becken hinausragend; 28 cm über Sitzhöhe; Punktlast 1 kN; Abstand zwischen Griffen 65 - 70 cm (R) Spülauslösung •• Die Spülauslösung muss beidseitig mit Hand oder Arm zu betätigen sein, ohne dass der Benutzer die Sitzposition verändern muss •• Wird eine berührungslose Spülung verwendet, muss ihr ungewolltes Auslösen ausgeschlossen sein •• Spülung auslösbar ohne Sitzpositionsveränderung; bei berührungslosen Spülungen kein ungewolltes Auslösen (R) *) Gegenüberstellung von Geberit R) Barrierefreie Wohnung, die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar ist. B) Barrierefreie Wohnung. Regelungen, die B betreffen, gelten automatisch auch für R. Special Altbausanierung Barrierefreies Bauen Anforderungen an den Dusch- und Badewannen-Bereich*. Anforderungen gemäß DIN 18040-1, Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude Anforderung gemäß DIN 18040-2, Barrierefreies Bauen Planungsgrundlage Teil 2: Wohnungen Mindestgröße der Bewegungsfläche •• 150 x 150 cm, vor den einzelnen Sanitärobjekten •• 120 x 120 cm, vor den einzelnen Sanitärobjekten (B) •• 150 x 150 cm, vor den einzelnen Sanitärobjekten (R) •• Niveaugleiche Gestaltung zum angrenzenden Bodenbereich und einer Absenkung von maximal 2 cm; auftretende Übergänge müssen als geneigte Fläche ausgebildet werden (B) •• Duschplatz kann als Bewegungsfläche genutzt werden; wenn die Dusche bodengleich ist und das Gefälle maximal 2 % beträgt. (B) Bade - und Duschwanne •• Duschplatz schwellenfrei, mindestens 150 x 150 cm, Gefälle maximal 2 % •• Duschplätze dürfen nicht mehr als 2 cm abgesenkt werden •• Dusch-Klappsitz mit Rückenlehne (45 cm tief, Sitzhöhe 46 - 48 cm) •• Es sind beidseitig waagerechte, Haltegriffe in einer Höhe von 85 cm anzuordnen, zusätzlich sind auch senkrechte Haltegriffe zu montieren •• Auf jeder Seite des Klappsitzes muss ein mit wenig Kraftaufwand stufenlos hochklappbarer Stützgriff montiert sein •• Der lichte Abstand der Haltegriffe muss 65 - 70 cm betragen, die Oberkante der Stützklappgriffe muss 28 cm über der Sitzhöhe liegen •• Eine Einhebel-Duscharmatur auch mit Handbrause muss aus der Sitzposition seitlich in 85 cm Höhe angeordnet sein. Ihr Hebel sollte nach unten weisen •• Bodenbeläge des Duschbereichs müssen rutschhemmend (sinngemäß nach GUV –I- 8527 mindestens Bewertungsgruppe B) sein •• Nachträgliches Aufstellen einer Badewanne im Bereich des Duschplatzes sollte möglich sein (B) •• Rutschhemmende Bodenbeläge (B) •• Einhebel-Duscharmatur, Hebel soll nach unten weisen (B) •• Dusche, rollstuhlbefahrbar, mindestens 150 x 150 cm (R) •• Nachträgliches Aufstellen einer Badewanne im Bereich des Duschplatzes muss möglich sein (R) •• Nachrüstmöglichkeit für Dusch-Klappsitz und Stützklappgriffe (R) •• Einhebel-Armatur in 85 cm Oberkannte Fertigfußboden (R) •• Wanne muss mit Lifter nutzbar sein (R) *) Gegenüberstellung von Geberit R) Barrierefreie Wohnung, die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar ist. B) Barrierefreie Wohnung. Regelungen, die B betreffen, gelten automatisch auch für R. 72 IKZ-HAUSTECHNIK 18/2012 Special Altbausanierung Barrierefreies Bauen Anforderungen an Türen, Wände, Decken, Böden*. Anforderungen gemäß DIN 18040-1, Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude Anforderung gemäß DIN 18040-2, Barrierefreies Bauen Planungsgrundlage Teil 2: Wohnungen Türen •• Die Tür des Sanitärraumes und/oder der Toilettenkabine muss abschließbar und im Notfall von außen zu öffnen sein •• Türen müssen eine lichte Breite von mindestens 90 cm haben •• Türen von Toiletten-, Dusch- oder Umkleidekabinen dürfen nicht nach innen schlagen •• Große Glasflächen müssen kontrastreich gekennzeichnet werden und bruchsicher sein •• Rotationstüren sind nur dann vorzusehen, wenn auch Drehflügeltüren angeordnet werden •• Hauseingangstüren, Brandschutztüren und Garagentore müssen kraftbetätigt zu öffnen und zu schließen sein •• Erforderliche Bewegungsflächen sind vor handbetätigten Türen zu beachten •• Schalter für kraftbetätigte Drehflügeltüren sind bei frontaler Anfahrt mindestens 250 cm vor der aufschlagenden Tür und auf der Gegenseite 150 cm vor der Tür anzubringen •• Untere Türanschläge und -schwellen sind grundsätzlich zu vermeiden. Maximale Höhe 2 cm •• Bedienungselemente kraftbetätigter Türen sind in 85 cm Höhe anzubringen •• Türen müssen ein lichte Breite von mindestens 80 cm haben (B) •• Türen dürfen nicht in den Sanitärraum Schlagen (B) •• Die Tür des Sanitärraumes muss abschließbar und im Notfall von außen zu entriegeln sein (B) •• Große Glasflächen müssen kontrastreich gekennzeichnet werden (B) •• Untere Türanschläge und –schwellen sind grundsätzlich zu vermeiden. Maximale Höhe 2 cm (B) •• Bedienungselemente handbetätigter Türen sind in 85 bis 105 cm Höhe anzubringen (B) •• Lichte Türbreite von mindestens 90 cm (R) •• Erforderliche Bewegungsflächen sind vor handbetätigten Türen zu beachten (R) •• Schalter für kraftbetätigte Drehflügeltüren sind bei frontaler Anfahrt mindestens 250 cm vor der aufschlagenden Tür und auf der Gegenseite 150 cm vor der Tür anzubringen (R) •• Bedienungselemente kraftbetätigter Türen sind in 85 cm Höhe anzubringen (R) Wände/Decken •• Wände und Decken sind zur bedarfsgerechten Befestigung von Einrichtungs-, Halte-, Stütz- und Hebevorrichtungen tragfähig auszubilden •• Die Wände von Sanitärräumen sind bauseits so auszubilden, dass sie bei Bedarf nachgerüstet werden können mit senkrechten und waagerechten Stütz- und/oder Haltegriffen neben dem WC-Becken sowie im Bereich der Dusche und der Badewanne (B) Bodenbeläge •• Bodenbeläge müssen sinngemäß mindestens R9 nach BGR181 rutschhemmend, rollstuhlgeeignet und fest verlegt sein •• Bodenbeläge müssen rutschhemmend (mindestens Bewertungsgruppe B), rollstuhlgeeignet und fest verlegt sein (B) *) Gegenüberstellung von Geberit R) Barrierefreie Wohnung, die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar ist. B) Barrierefreie Wohnung. Regelungen, die B betreffen, gelten automatisch auch für R. Special Altbausanierung Barrierefreies Bauen stuhlnutzer ist ein waagerechter Zuziehgriff empfehlenswert. Glastüren müssen aus bruchsicherem Glas sein. Bewegungsflächen im Bad Es ist wichtig, bei der Planung ausreichend Bewegungsflächen vor den einzelnen Sanitärobjekten vorzusehen. Bei einer Benutzung des Bades durch Rollstuhlfahrer (in der Norm mit „R“ gekennzeichnet) ist eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm vor allen Einrichtungsgegenständen sowie im Duschbereich vorzusehen. Bei einem barrierefreien Bad ohne besondere Anforderungen sind mindestens 120 x 120 cm notwendig. Die Bewegungsflächen dürfen sich überlagern. So kann z. B. ein bodengleicher Duschplatz als Bewegungsfläche genutzt werden. In diesem Fall ist der Übergang zum Duschbereich als geneigte Fläche auszubilden. Voraussetzung dafür ist, dass die Neigung des Duschplatzes nicht mehr als 2 % beträgt. Ausreichende Abstände im WC-Bereich Bei der Planung des WCs ist darauf zu achten, dass die seitlichen Abstände zur Wand oder anderen Sanitärgegenständen eingehalten werden. Bei der Nutzung durch einen Rollstuhlfahrer wird ein seitlicher Abstand von 90 cm benötigt. Diese zum Übersetzen benötigte Fläche sollte mindestens 70 cm tief sein. Der Abstand auf der anderen Seite, beispielsweise zu einer angrenzenden Wand, beträgt mindestens 30 cm. Die Sitzhöhe für Rollstuhlnutzer sollte zwischen 46 und 48 cm liegen. Stützklappgriffe müssen mit geringem Kraftaufwand zu bedienen sein und im Abstand von 65 bis 70 cm montiert werden. Die Oberkante der Stützgriffe sollte 28 cm über dem WC-Sitz liegen. Die Befestigung muss so ausgeführt werden, dass die Stützgriffe an ihrer Vorderkante einer Punktlast von 1 kN (≈ 102 kg) standhalten. Die Spülung des WCs muss ohne Veränderung der Sitzposition ausgelöst wer- den können. Wird eine berührungslose Spülsteuerung verwendet, ist ein ungewolltes Spülen auszuschließen. Toilettenpapier muss ebenfalls ohne Änderung der Sitzposition erreichbar sein. Die Rückenstütze muss 55 cm hinter der Vorderkante des WC-Beckens sitzen. Der WC-Deckel ist nicht als Rückenlehne geeignet. Unterfahrbare Waschtische Waschtische für Rollstuhlfahrer müssen so konzipiert sein, dass genügend Beinfreiheit vorhanden ist. Die Beinfreiheit sollte mit einer Breite von 90 cm und einer Tiefe von 55 cm gesichert sein. Das kann durch den Einsatz von UP-Siphons erreicht werden. Darüber hinaus muss bei Rollstuhlfahrern die Höhe eines Waschtisches an der Vorderkante 80 cm betragen. Damit der Spiegel in stehender sowie sitzender Position genutzt werden kann, ist dieser direkt über dem Waschtisch anzuordnen und sollte mindestens 100 cm hoch sein. Als Armaturen sollten Einhebelmischer Anforderungen an den Waschtisch-Bereich*. Anforderungen gemäß DIN 18040-1, Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude Anforderung gemäß DIN 18040-2, Barrierefreies Bauen Planungsgrundlage Teil 2: Wohnungen Mindestgröße der Bewegungsfläche •• 150 x 150 cm, vor den einzelnen Sanitärobjekten •• 120 x 120 cm, vor den einzelnen Sanitärobjekten (B) •• 150 x 150 cm vor den einzelnen Sanitärobjekten (R) •• Bewegungsflächen dürfen sich überlagern (B) Waschtisch •• Ein voll unterfahrbarer WT ist vorzusehen •• Oberkante des WT darf höchstens 80 cm hoch montiert werden •• Kniefreiheit muss in mindestens 30 cm Tiefe und in mindestens 67 cm Höhe gegeben sein •• Gestaffelte Höhen sind bis zu einer Mindesttiefe von 55 cm vorzusehen •• Der Beinfreiraum muss axial gemessen mindestens eine Breite von 90 cm aufweisen •• Armaturenabstand ≤ 40 cm zum vorderen Rand •• WT ist mit einer Einhebelstandarmatur oder mit einer berührungslosen, Armatur auszustatten •• Auslauftemperatur maximal 45 °C •• Über dem Waschtisch ist ein mindestens 100 cm hoher Spiegel anzuordnen, der die Einsicht sowohl aus der Stehals auch aus der Sitzposition ermöglicht •• Ein Einhand-Seifenspender muss im Bereich des Waschtisches im Greifbereich auch mit eingeschränkter Handfunktion benutzbar sein •• Der Handtrockner muss im Bereich des WT angeordnet sein •• Papierhandtuchspender und Abfallbereiche müssen im Bereich des WT angeordnet sein •• Beinfreiraum unter WT muss vorhanden sein •• Vorderkantenhöhe ≤ 80 cm über OFF (R) •• Unterfahrbarkeit von ≥ 55 cm (R) •• Armaturenabstand ≤ 40 cm zum vorderen Rand (R) •• Beinfreiheit von 90 cm (axial gemessen) (R) •• Armatur: Einhebelmischer mit Schwenkauslauf oder berührungslosen Armatur (B) •• Temperaturbegrenzung auf maximal 45 °C (B) •• Ein mindestens 100 cm hohen Spiegel unmittelbar über dem Waschtisch muss bauseitig installierbar sein (B) •• Zwingende Voraussetzung einen mindestens 100 cm hohen Spiegel unmittelbar über dem Waschtisch anordnen (R) *) Gegenüberstellung von Geberit R) Barrierefreie Wohnung, die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar ist. B) Barrierefreie Wohnung. Regelungen, die B betreffen, gelten automatisch auch für R. 74 IKZ-HAUSTECHNIK 18/2012 Duschplatz für Rollstuhlfahrer mit Klappsitz und Haltestange. Unterfahrbarer Waschtisch mit einer Höhe von 80 cm und einem UP-Siphon für mehr Bewegungsfreiheit. mit Schwenkauslauf oder berührungslose Armaturen mit Temperaturbegrenzung bei 45 °C verwendet werden. Barrierefreie Duschen und Badewannen Duschplätze sind niveaugleich zu gestalten, damit diese barrierefrei aber auch problemlos mit einem Rollstuhl bzw. Rollator genutzt werden können. Das kann durch den Einsatz von rutschhemmenden Fliesen (Bewertungsgruppe B) erreicht werden. Außerdem dürfen die Duschplätze maximal um 2 cm abgesenkt werden. Eventuelle Übergänge sollten als geneigte Fläche ausgebildet werden. Die Fläche des Duschplatzes kann als Bewegungsfläche genutzt werden, sofern der Übergang zum Duschplatz bodengleich ist und das zur Entwässerung erforderliche Gefälle maximal 2 % beträgt. Bei der Planung ist darauf zu achten, dass für Rollstuhlfahrer auch die nachträgliche Installation eines Duschklappsitzes und von hochklappbaren Stützgriffen möglich ist. Deren Oberkan- te sollte 28 cm über der Sitzhöhe sein. Die waagrechten Haltegriffe und eine Einhebel-Duscharmatur müssen in 85 cm Höhe montiert sein. Der Hebel der Duscharmatur sollte aus Gründen der Sicherheit für Menschen mit Sehbehinderung nach unten weisen. Bodenebene Duschen erhöhen die nutzbare Fläche im Bad. Es sollte bei barrierefreien Wohnungen auf die Wahlmöglichkeit zwischen Dusche und Badewanne (unter Einhaltung der Bewegungsflächen) geachtet werden. Dies bietet bei Mieterwechsel oder bei einem sich ändernden gesundheitlichen Zustand der Bewohner flexiblere Möglichkeiten. Bei Wohnungen, die uneingeschränkt auch für Rollstuhlfahrer nutzbar sein müssen, ist dies zwingend notwendig. Die Badewanne muss dann mit einem Lifter nutzbar sein. Wände, Decken, Bodenbeläge Bodenbeläge müssen rutschhemmend, rollstuhlgeeignet und fest verlegt sein. Gemäß DIN 18040-2 gilt: „Die Wände von Sanitärräumen sind bauseits so auszubilden, dass sie bei Bedarf nachgerüstet werden können mit senkrechten und waagerechten Stütz- und/oder Haltegriffen neben dem WC-Becken sowie im Bereich der Dusche und der Badewanne.“ Einfache Leichtbauwände ohne zusätzliche konstruktive Maßnahmen sind demnach ungeeignet. Ebenso wie bei der Ausmauerung von Vorwandinstallationen ist hier die Stabilität der Verankerung zu prüfen. Prinzipiell sollten Planer und Fachhandwerker daher auf Einzelelemente und Produktsysteme zurückgreifen, die Befestigungsplatten beinhalten oder diese integrieren können.■ Autor: Christian Gebert, Produktmanager Sanitärsysteme Geberit Vertriebs GmbH Bilder: Geberit Badgestaltung mit einem UP-Waschtisch-Siphon. www.geberit.de