DIN 18040 - heinze.de

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DIN 18040 - heinze.de
Special Altbausanierung
Barrierefreies Bauen
Maßstäbe setzen
DIN 18040 - Bedarfsgerechte Lösungen für mehr Bewegungsfreiheit im Bad
Die Deutschen werden immer älter, nicht zuletzt deshalb steigen die Ansprüche an eine barrierefreie Ausstattung von Sanitärräumen
im privaten und öffentlichen Bereich. In vielen Fällen müssen die Vorgaben für barrierefreies Bauen auf begrenztem Raum und mit
einem hohen Maß an Funktionalität in der täglichen Nutzung erfüllt werden. Der nachfolgende Artikel zeigt die wesentlichen Anforderungen der DIN 18040-2 für die Konzeption von Sanitärräumen im Wohnungsbau.
Die DIN 18040 beschäftigt sich mit den
Planungsgrundlagen über barrierefreies
Bauen. Sie setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Zum einen aus Teil 1, indem es
um öffentlich zugängliche Gebäude geht.
Im Sinne der DIN 18040-1 sind das insbesondere Kultur-, Bildungs-, Sport- und
Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs- und Gaststätten,
Stellplätze, Garagen und öffentliche Toilettenanlagen. In Teil 2 der Norm finden
sich Wohnungen wieder, im Wesentlichen
Inhalte zu:
•• äußerer Erschließung auf dem Grundstück,
•• innerer Erschließung des Gebäudes,
•• warnen/orientieren/informieren/leiten,
•• Bedienelemente, Kommunikationsanlagen, Ausstattungselemente,
•• Räumen in Wohnungen,
•• Sanitärräumen.
Darüber hinaus differenziert die Norm
Teil 2 zwischen Wohnungen, die, barrierefrei nutzbar oder barrierefrei und uneingeschränkt mit Rollstuhl nutzbar sind.
Anforderungen im Sanitärbereich
Sanitärräume sind mit Bezug auf die
Barrierefreiheit das bestimmende Element
einer Wohnung. In den vergangenen Jahren entwickelte sich ein starker Trend hin
Seniorengerechte Bewegungsfläche auf 4,4 m2
in Anlehnung an DIN 18040-2.
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WC für Rollstuhlnutzer mit ausreichendem seitlichen Abstand, Stützklappgriffen und einer
Rückenstütze.
zur barrierefreien Wohnraumgestaltung,
Bäder eingeschlossen. Für mehr Selbstständigkeit bei der täglichen Körperhygiene von bewegungseingeschränkten Menschen ist eine solche Planung extrem wichtig und bietet höheren Komfort für jede
Altersklasse. Aus diesem Grund sollte auf
den Sanitärbereich bei der Planung und
Ausführung ein besonderes Augenmerk
gelegt werden.
Im Folgenden werden einige Grundanforderungen genannt, die in der DIN
18040-2 für Bäder im Wohnungsbau als
maßgeblich erwähnt sind, um die Schutzziele zu erreichen. Diese sind Mindestfestlegungen, die den angestrebten Endzustand darstellen, den Weg der Umsetzung dennoch frei und offen lassen. Das
ermöglicht den Planern eine größere Flexibilität für individuelle Lösungen. Anhand
von Beispielen zeigt die Norm auf, wie die
Schutzziele erreicht werden können.
Sicherer Zugang
Um Personen im Notfall schnell helfen
zu können, müssen sich abschließbare Badezimmertüren von außen entriegeln lassen. Des Weiteren müssen sie außen angeschlagen sein, dürfen also nicht zum
Sanitärraum hin öffnen. Die lichte Durchgangsbreite beträgt für barrierefreie Nutzbarkeit mindestens 80 cm. Für die Rollstuhlnutzung ist eine lichte Türbreite von
mindestens 90 cm erforderlich. Der Türgriff sollte in einer Höhe von 85 cm angebracht sein. Für die Bedienung durch RollIKZ-HAUSTECHNIK 18/2012
Special Altbausanierung
Barrierefreies Bauen
Anforderungen an den WC-Bereich*.
Anforderungen gemäß DIN 18040-1,
Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Teil 1:
Öffentlich zugängliche Gebäude
Anforderung gemäß DIN 18040-2, Barrierefreies Bauen
Planungsgrundlage Teil 2: Wohnungen
Mindestgröße der
Bewegungsfläche
•• 150 x 150 cm, vor den einzelnen Sanitärobjekten
•• 120 x 120 cm, vor den einzelnen Sanitärobjekten (B)
•• 150 x 150 cm vor den einzelnen Sanitärobjekten (R)
•• Bewegungsflächen dürfen sich überlagern (B)
WC
•• Rechts und links ist ein 70 cm tiefer und 90 cm breiter
Freiraum vorzusehen
•• Sitzhöhe (inkl. Sitz) muss zwischen 46 - 48 cm liegen
•• 55 cm hinter der Vorderkante des Klosettbeckens muss sich
der Benutzer anlehnen können
•• Der WC-Deckel ist als alleinige Rückenstütze ungeeignet
•• Abstand zur Wand 20 cm (B)
•• Rechts oder links ist ein 70 cm tiefer und 90 cm breiter
Freiraum vorzusehen (R)
•• Sitzhöhe, inkl. Sitz sollte 46 - 48 cm betragen;
im Bedarfsfall Höhenanpassung (R)
•• seitlicher Abstand zur Wand von 30 cm auf einer Seite (R)
•• Rückenstütze: 55 cm hinter Vorderkante des WC-Beckens,
der WC-Deckel ist als alleinige Rückenstütze ungeeignet (R)
Haltegriffe
•• Auf jeder Seite des WCs sind klappbare, 15 cm über die
Vorderkante des Beckens hinausragende, in selbst gewählten Etappen mit wenig Kraftaufwand hochklappbare
Haltegriffe zu montieren
•• Toilettenpapierhalter muss ohne Veränderung der
Sitzposition erreichbar sein
•• Der lichte Abstand der Haltegriffe muss 65 - 70 cm
betragen, die Oberkante der Stützklappgriffe muss 28 cm
über der Sitzhöhe liegen
•• Sie müssen am äußersten vorderen Punkt für eine
Belastung mit 1 kN, entspricht 100 kg, geeignet sein
•• Stützklappgriffe auf jeder Seite; hochklappbar; 15 cm
über WC-Becken hinausragend; 28 cm über Sitzhöhe;
Punktlast 1 kN; Abstand zwischen Griffen 65 - 70 cm (R)
Spülauslösung
•• Die Spülauslösung muss beidseitig mit Hand oder Arm zu
betätigen sein, ohne dass der Benutzer die Sitzposition
verändern muss
•• Wird eine berührungslose Spülung verwendet, muss ihr
ungewolltes Auslösen ausgeschlossen sein
•• Spülung auslösbar ohne Sitzpositionsveränderung;
bei berührungslosen Spülungen kein ungewolltes
Auslösen (R)
*) Gegenüberstellung von Geberit
R) Barrierefreie Wohnung, die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar ist.
B) Barrierefreie Wohnung.
Regelungen, die B betreffen, gelten automatisch auch für R.
Special Altbausanierung
Barrierefreies Bauen
Anforderungen an den Dusch- und Badewannen-Bereich*.
Anforderungen gemäß
DIN 18040-1, Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
Anforderung gemäß DIN 18040-2,
Barrierefreies Bauen Planungsgrundlage Teil 2:
Wohnungen
Mindestgröße der
Bewegungsfläche
•• 150 x 150 cm, vor den einzelnen Sanitärobjekten
•• 120 x 120 cm, vor den einzelnen Sanitärobjekten (B)
•• 150 x 150 cm, vor den einzelnen Sanitärobjekten (R)
•• Niveaugleiche Gestaltung zum angrenzenden Bodenbereich und einer Absenkung von maximal 2 cm; auftretende
Übergänge müssen als geneigte Fläche ausgebildet werden (B)
•• Duschplatz kann als Bewegungsfläche genutzt werden;
wenn die Dusche bodengleich ist und das Gefälle maximal
2 % beträgt. (B)
Bade - und
Duschwanne
•• Duschplatz schwellenfrei, mindestens 150 x 150 cm,
Gefälle maximal 2 %
•• Duschplätze dürfen nicht mehr als 2 cm abgesenkt werden
•• Dusch-Klappsitz mit Rückenlehne
(45 cm tief, Sitzhöhe 46 - 48 cm)
•• Es sind beidseitig waagerechte, Haltegriffe in einer Höhe
von 85 cm anzuordnen, zusätzlich sind auch senkrechte
Haltegriffe zu montieren
•• Auf jeder Seite des Klappsitzes muss ein mit wenig Kraftaufwand stufenlos hochklappbarer Stützgriff montiert sein
•• Der lichte Abstand der Haltegriffe muss 65 - 70 cm betragen, die Oberkante der Stützklappgriffe muss 28 cm über
der Sitzhöhe liegen
•• Eine Einhebel-Duscharmatur auch mit Handbrause muss
aus der Sitzposition seitlich in 85 cm Höhe angeordnet sein.
Ihr Hebel sollte nach unten weisen
•• Bodenbeläge des Duschbereichs müssen rutschhemmend
(sinngemäß nach GUV –I- 8527 mindestens Bewertungsgruppe B) sein
•• Nachträgliches Aufstellen einer Badewanne im Bereich des
Duschplatzes sollte möglich sein (B)
•• Rutschhemmende Bodenbeläge (B)
•• Einhebel-Duscharmatur, Hebel soll nach unten weisen (B)
•• Dusche, rollstuhlbefahrbar, mindestens 150 x 150 cm (R)
•• Nachträgliches Aufstellen einer Badewanne im Bereich des
Duschplatzes muss möglich sein (R)
•• Nachrüstmöglichkeit für Dusch-Klappsitz und Stützklappgriffe (R)
•• Einhebel-Armatur in 85 cm Oberkannte Fertigfußboden (R)
•• Wanne muss mit Lifter nutzbar sein (R)
*) Gegenüberstellung von Geberit
R) Barrierefreie Wohnung, die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar ist.
B) Barrierefreie Wohnung.
Regelungen, die B betreffen, gelten automatisch auch für R.
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IKZ-HAUSTECHNIK 18/2012
Special Altbausanierung
Barrierefreies Bauen
Anforderungen an Türen, Wände, Decken, Böden*.
Anforderungen gemäß DIN 18040-1,
Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Teil 1:
Öffentlich zugängliche Gebäude
Anforderung gemäß DIN 18040-2, Barrierefreies Bauen
Planungsgrundlage Teil 2: Wohnungen
Türen
•• Die Tür des Sanitärraumes und/oder der
Toilettenkabine muss abschließbar und im Notfall von
außen zu öffnen sein
•• Türen müssen eine lichte Breite von mindestens 90 cm
haben
•• Türen von Toiletten-, Dusch- oder Umkleidekabinen dürfen
nicht nach innen schlagen
•• Große Glasflächen müssen kontrastreich gekennzeichnet
werden und bruchsicher sein
•• Rotationstüren sind nur dann vorzusehen, wenn auch
Drehflügeltüren angeordnet werden
•• Hauseingangstüren, Brandschutztüren und Garagentore
müssen kraftbetätigt zu öffnen und zu schließen sein
•• Erforderliche Bewegungsflächen sind vor handbetätigten
Türen zu beachten
•• Schalter für kraftbetätigte Drehflügeltüren sind bei frontaler
Anfahrt mindestens 250 cm vor der aufschlagenden Tür und
auf der Gegenseite 150 cm vor der Tür anzubringen
•• Untere Türanschläge und -schwellen sind grundsätzlich zu
vermeiden. Maximale Höhe 2 cm
•• Bedienungselemente kraftbetätigter
Türen sind in 85 cm Höhe anzubringen
•• Türen müssen ein lichte Breite von mindestens 80 cm
haben (B)
•• Türen dürfen nicht in den Sanitärraum Schlagen (B)
•• Die Tür des Sanitärraumes muss abschließbar und im
Notfall von außen zu entriegeln sein (B)
•• Große Glasflächen müssen kontrastreich gekennzeichnet
werden (B)
•• Untere Türanschläge und –schwellen sind grundsätzlich zu
vermeiden. Maximale Höhe 2 cm (B)
•• Bedienungselemente handbetätigter Türen sind in 85 bis
105 cm Höhe anzubringen (B)
•• Lichte Türbreite von mindestens 90 cm (R)
•• Erforderliche Bewegungsflächen sind vor handbetätigten
Türen zu beachten (R)
•• Schalter für kraftbetätigte Drehflügeltüren sind bei frontaler
Anfahrt mindestens 250 cm vor der aufschlagenden Tür und
auf der Gegenseite 150 cm vor der Tür anzubringen (R)
•• Bedienungselemente kraftbetätigter
Türen sind in 85 cm Höhe anzubringen (R)
Wände/Decken
•• Wände und Decken sind zur bedarfsgerechten Befestigung
von Einrichtungs-, Halte-, Stütz- und Hebevorrichtungen
tragfähig auszubilden
•• Die Wände von Sanitärräumen sind bauseits so auszubilden, dass sie bei Bedarf nachgerüstet werden können mit
senkrechten und waagerechten Stütz- und/oder Haltegriffen neben dem WC-Becken sowie im Bereich der Dusche
und der Badewanne (B)
Bodenbeläge
•• Bodenbeläge müssen sinngemäß mindestens R9 nach
BGR181 rutschhemmend, rollstuhlgeeignet und fest verlegt sein
•• Bodenbeläge müssen rutschhemmend (mindestens Bewertungsgruppe B), rollstuhlgeeignet und fest verlegt sein (B)
*) Gegenüberstellung von Geberit
R) Barrierefreie Wohnung, die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar ist.
B) Barrierefreie Wohnung.
Regelungen, die B betreffen, gelten automatisch auch für R.
Special Altbausanierung
Barrierefreies Bauen
stuhlnutzer ist ein waagerechter Zuziehgriff empfehlenswert. Glastüren müssen
aus bruchsicherem Glas sein.
Bewegungsflächen im Bad
Es ist wichtig, bei der Planung ausreichend Bewegungsflächen vor den einzelnen Sanitärobjekten vorzusehen. Bei
einer Benutzung des Bades durch Rollstuhlfahrer (in der Norm mit „R“ gekennzeichnet) ist eine Bewegungsfläche von
150 x 150 cm vor allen Einrichtungsgegenständen sowie im Duschbereich vorzusehen. Bei einem barrierefreien Bad ohne
besondere Anforderungen sind mindestens 120 x 120 cm notwendig. Die Bewegungsflächen dürfen sich überlagern. So
kann z. B. ein bodengleicher Duschplatz
als Bewegungsfläche genutzt werden. In
diesem Fall ist der Übergang zum Duschbereich als geneigte Fläche auszubilden.
Voraussetzung dafür ist, dass die Neigung
des Duschplatzes nicht mehr als 2 % beträgt.
Ausreichende Abstände im
WC-Bereich
Bei der Planung des WCs ist darauf zu
achten, dass die seitlichen Abstände zur
Wand oder anderen Sanitärgegenständen eingehalten werden. Bei der Nutzung
durch einen Rollstuhlfahrer wird ein seitlicher Abstand von 90 cm benötigt. Diese zum Übersetzen benötigte Fläche sollte
mindestens 70 cm tief sein. Der Abstand
auf der anderen Seite, beispielsweise zu
einer angrenzenden Wand, beträgt mindestens 30 cm. Die Sitzhöhe für Rollstuhlnutzer sollte zwischen 46 und 48 cm liegen. Stützklappgriffe müssen mit geringem
Kraftaufwand zu bedienen sein und im Abstand von 65 bis 70 cm montiert werden.
Die Oberkante der Stützgriffe sollte 28 cm
über dem WC-Sitz liegen. Die Befestigung
muss so ausgeführt werden, dass die Stützgriffe an ihrer Vorderkante einer Punktlast
von 1 kN (≈ 102 kg) standhalten.
Die Spülung des WCs muss ohne Veränderung der Sitzposition ausgelöst wer-
den können. Wird eine berührungslose
Spülsteuerung verwendet, ist ein ungewolltes Spülen auszuschließen. Toilettenpapier muss ebenfalls ohne Änderung der
Sitzposition erreichbar sein. Die Rückenstütze muss 55 cm hinter der Vorderkante
des WC-Beckens sitzen. Der WC-Deckel ist
nicht als Rückenlehne geeignet.
Unterfahrbare Waschtische
Waschtische für Rollstuhlfahrer müssen
so konzipiert sein, dass genügend Beinfreiheit vorhanden ist. Die Beinfreiheit sollte
mit einer Breite von 90 cm und einer Tiefe
von 55 cm gesichert sein. Das kann durch
den Einsatz von UP-Siphons erreicht werden. Darüber hinaus muss bei Rollstuhlfahrern die Höhe eines Waschtisches an
der Vorderkante 80 cm betragen. Damit
der Spiegel in stehender sowie sitzender
Position genutzt werden kann, ist dieser
direkt über dem Waschtisch anzuordnen
und sollte mindestens 100 cm hoch sein.
Als Armaturen sollten Einhebelmischer
Anforderungen an den Waschtisch-Bereich*.
Anforderungen gemäß DIN 18040-1,
Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Teil 1:
Öffentlich zugängliche Gebäude
Anforderung gemäß DIN 18040-2, Barrierefreies Bauen
Planungsgrundlage Teil 2: Wohnungen
Mindestgröße der
Bewegungsfläche
•• 150 x 150 cm, vor den einzelnen Sanitärobjekten
•• 120 x 120 cm, vor den einzelnen Sanitärobjekten (B)
•• 150 x 150 cm vor den einzelnen Sanitärobjekten (R)
•• Bewegungsflächen dürfen sich überlagern (B)
Waschtisch
•• Ein voll unterfahrbarer WT ist vorzusehen
•• Oberkante des WT darf höchstens 80 cm hoch montiert
werden
•• Kniefreiheit muss in mindestens 30 cm Tiefe und in
mindes­tens 67 cm Höhe gegeben sein
•• Gestaffelte Höhen sind bis zu einer Mindesttiefe von 55 cm
vorzusehen
•• Der Beinfreiraum muss axial gemessen mindestens eine
Breite von 90 cm aufweisen
•• Armaturenabstand ≤ 40 cm zum vorderen Rand
•• WT ist mit einer Einhebelstandarmatur oder mit einer
berührungslosen, Armatur auszustatten
•• Auslauftemperatur maximal 45 °C
•• Über dem Waschtisch ist ein mindestens 100 cm hoher
Spiegel anzuordnen, der die Einsicht sowohl aus der Stehals auch aus der Sitzposition ermöglicht
•• Ein Einhand-Seifenspender muss im Bereich des Waschtisches im Greifbereich auch mit eingeschränkter Handfunktion benutzbar sein
•• Der Handtrockner muss im Bereich des WT angeordnet sein
•• Papierhandtuchspender und Abfallbereiche müssen im Bereich des WT angeordnet sein
•• Beinfreiraum unter WT muss vorhanden sein
•• Vorderkantenhöhe ≤ 80 cm über OFF (R)
•• Unterfahrbarkeit von ≥ 55 cm (R)
•• Armaturenabstand ≤ 40 cm zum vorderen Rand (R)
•• Beinfreiheit von 90 cm (axial gemessen) (R)
•• Armatur: Einhebelmischer mit Schwenkauslauf oder berührungslosen Armatur (B)
•• Temperaturbegrenzung auf maximal 45 °C (B)
•• Ein mindestens 100 cm hohen Spiegel unmittelbar über
dem Waschtisch muss bauseitig installierbar sein (B)
•• Zwingende Voraussetzung einen mindestens 100 cm hohen
Spiegel unmittelbar über dem Waschtisch anordnen (R)
*) Gegenüberstellung von Geberit
R) Barrierefreie Wohnung, die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar ist.
B) Barrierefreie Wohnung.
Regelungen, die B betreffen, gelten automatisch auch für R.
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IKZ-HAUSTECHNIK 18/2012
Duschplatz für
Rollstuhlfahrer
mit Klappsitz und
Haltestange.
Unterfahrbarer Waschtisch mit einer Höhe
von 80 cm und einem UP-Siphon für mehr
Bewegungsfreiheit.
mit Schwenkauslauf oder berührungslose
Armaturen mit Temperaturbegrenzung bei
45 °C verwendet werden.
Barrierefreie Duschen und
Badewannen
Duschplätze sind niveaugleich zu gestalten, damit diese barrierefrei aber auch
problemlos mit einem Rollstuhl bzw. Rollator genutzt werden können. Das kann
durch den Einsatz von rutschhemmenden
Fliesen (Bewertungsgruppe B) erreicht
werden. Außerdem dürfen die Duschplätze maximal um 2 cm abgesenkt werden.
Eventuelle Übergänge sollten als geneigte
Fläche ausgebildet werden. Die Fläche des
Duschplatzes kann als Bewegungsfläche
genutzt werden, sofern der Übergang zum
Duschplatz bodengleich ist und das zur
Entwässerung erforderliche Gefälle maximal 2 % beträgt. Bei der Planung ist darauf zu achten, dass für Rollstuhlfahrer
auch die nachträgliche Installation eines
Duschklappsitzes und von hochklappbaren
Stützgriffen möglich ist. Deren Oberkan-
te sollte 28 cm über der Sitzhöhe sein. Die
waagrechten Haltegriffe und eine Einhebel-Duscharmatur müssen in 85 cm Höhe
montiert sein. Der Hebel der Duscharmatur sollte aus Gründen der Sicherheit für
Menschen mit Sehbehinderung nach unten weisen.
Bodenebene Duschen erhöhen die nutzbare Fläche im Bad. Es sollte bei barrierefreien Wohnungen auf die Wahlmöglichkeit zwischen Dusche und Badewanne
(unter Einhaltung der Bewegungsflächen)
geachtet werden. Dies bietet bei Mieterwechsel oder bei einem sich ändernden gesundheitlichen Zustand der Bewohner flexiblere Möglichkeiten. Bei Wohnungen, die
uneingeschränkt auch für Rollstuhlfahrer
nutzbar sein müssen, ist dies zwingend
notwendig. Die Badewanne muss dann mit
einem Lifter nutzbar sein.
Wände, Decken, Bodenbeläge
Bodenbeläge müssen rutschhemmend,
rollstuhlgeeignet und fest verlegt sein. Gemäß DIN 18040-2 gilt: „Die Wände von Sanitärräumen sind bauseits so auszubilden,
dass sie bei Bedarf nachgerüstet werden
können mit senkrechten und waagerechten Stütz- und/oder Haltegriffen neben
dem WC-Becken sowie im Bereich der Dusche und der Badewanne.“ Einfache Leichtbauwände ohne zusätzliche konstruktive Maßnahmen sind demnach ungeeignet. Ebenso wie bei der Ausmauerung von
Vorwand­installationen ist hier die Stabilität der Verankerung zu prüfen. Prinzipiell
sollten Planer und Fachhandwerker daher
auf Einzelelemente und Produktsysteme
zurückgreifen, die Befestigungsplatten beinhalten oder diese integrieren können.■
Autor: Christian Gebert, Produktmanager
Sanitärsysteme Geberit Vertriebs GmbH
Bilder: Geberit
Badgestaltung mit einem UP-Waschtisch-Siphon.
www.geberit.de