HRIV Durchführungsbestimmungen 2016 Alle[...]

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HRIV Durchführungsbestimmungen 2016 Alle[...]
Allgemeine Durchführungsbestimmungen für den Hessischen Inline- und
Rollsport-Verband e. V. (HRIV) Wettkampfsaison 2016
Zuständigkeiten
Ausrichter
Hessischer Inline- und Rollsport-Verband e. V. (HRIV)
Geschäftsstelle
Wormser Strasse24
64295 Darmstadt
Ligenleiter
Oberliga
Landesliga
Regionalligen
Winfried Köhler
Mittelring 41
34246 Vellmar
Mobil: 0173 - 5793595 ( ab 01.05.2016 0173 - 4236318)
E-Mail: [email protected]
Nachwuchsligen
U19, U16, U13, U10
Tobias Pötzsch
Am Zilliggarten 11
63322 Rödermark
Mobil: 0178-7296185
Email: [email protected]
Ergebnismeldung
Mobil: 0173-5793595 (Winfried Köhler)
ab 01.05.2016 (0173 - 4236318)
Lizenzstelle
Sportkommission IHD
- Passtelle Winfried Köhler
Mittelring 41
34246 Vellmar
E-Mail:[email protected]
E-Mail: [email protected]
Disziplinarausschuss
Dirk-Peter Sültenfuß
Deikerstrasse 46
40468 Düsseldorf
Tel.: 0211-4220719 Fax: 0211-4220731
E-Mail: [email protected]
Stellvertretender Vorsitzender: Brigitte Schwerdtfeger
Beisitzer: Aglaia Rohrwasser
Stellvertretender Beisitzer: Marco Albrecht
Berufungskammer
Sönke Gerhold
Westring 359
24118 Kiel
E-Mail: [email protected]
Beisitzer: Bernd Klose; Olaf Lehne
Schiedsrichterobmann
Winfried Köhler
Mittelring 41
34246 Vellmar
Mobil: 0173-5793595 (ab 01.05.2016 0173-4236318)
E-Mail: [email protected]
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1.
1.1
Allgemeine Bestimmungen
Die „Allgemeinen Durchführungsbestimmungen für den Hessischen Inline- und Rollsport
Verband e.V. (HRIV) Wettkampfsaison 2016“ gelten für alle Meisterschafts-, Play-Off,
Finalturniere und Pokalspiele der Aktiven und der Jugend, die durch den HRIV ausgerichtet
werden.
1.2
Ihnen nachrangig gelten die Wettkampfordnung der IHD 2014 (WKO), im Stand vom
29.03.2015, und nachrangig dazu die Deutschen Spielregeln 2014, im Stand vom 29.03.2015.
1.3
Alle in diesem Dokument genannten Ordnungen und Formulare stehen auf der Website des
HRIV unterwww.hriv.net zum Download bereit.
1.4
Die Schiedsrichter sind die offiziellen Repräsentanten der IHD. Sie sind angehalten die
Regeln genauestens zu befolgen und durchzusetzen.Dies bezieht sich nicht nur auf das
Geschehen des Spieles auf dem Spielfeld, sondern auch auf Aktionen außerhalb der Feldes
(z.B. Verhalten der Zeitnehmer, Ordner, Ausfüllen der Unterlagen, Weitergeben von
Spieldaten, Kleiderordnung für Spieler usw.).
1.5
Die am Meisterschaftsbetrieb des HRIV teilnehmenden Mannschaften sind bis zum 05.01.
(Ausnahme Regionalliga 28.02.) eines Jahres verbindlich an den Ligenleiter zu melden.
Hierfür ist das Formblatt „Vereinsmeldebogen“ in seiner jeweils gültigen Fassung zu
verwenden. Zusätzlich ist für jede Mannschaft mindestens ein Teamleiter inklusive
vollständiger Kontaktdaten (Name, Telefon, Email) bis spätestens 28.02.an den Ausrichter zu
benennen.Der gesamte Schriftverkehr seitens der Ligenleiter wird über die Teamleiter geführt.
Wenn kein Teamleiter fristgemäß dem HRIV gemeldet worden ist, erfolgt die Zustellung an die
Geschäftsstelle des Vereins. Neben Postzustellung ist auch eine E-Mail-Zustellung jederzeit
zulässig und rechtsverbindlich.
2.
2.1
Spieler/Lizenzen
Es dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die über eine gültige Lizenz gemäß § 39 WKO
verfügen. Die Lizenz kann über das Formular „IHD Lizenzantrag“ beantragt werden. Nach
Erteilung der Lizenz erfolgt ein Eintrag in der Lizenzliste des jeweiligen Vereins. Die Anzahl
der Spieler je Lizenzliste ist nicht beschränkt. Es wird auf die weiteren Bestimmungen des §
39 WKO verwiesen.
2.2
Sollte ein Spieler nicht auf der Lizenzliste stehen, oder steht bei ihm in der Spalte Verein nicht
der Vereinsnamedarf er nicht am Spiel teilnehmen.
2.3
Lizenzierte Spieler müssen sich bis zur endgültigen Prüfung und Abnahme des
Spielberichtsbogens durch die Schiedsrichter (Unterschrift) mit einem Lichtbildausweis
(Personalausweis, Reisepass, Führerschein, oder bei Jugendspielern einem Kinderausweis)
ausweisen können.
2.4
Ein Spieler, der auf dem Spielbericht eingetragen ist, muss sich spätestens bis zum Abpfiff der
ersten Halbzeit spielbereit, also in vollständig angelegter Ausrüstung, an der Spielerbank
seiner Mannschaft befinden. Während der Halbzeitpause hat der Spieler die Möglichkeit sich
warm zu machen. Jeder Spieler, welcher auf dem Spielbericht eingetragen ist, aber erst die
Spielerbank seines Teams nach Abpfiff der ersten Halbzeit erreicht, verliert seine
Spielberechtigung für dieses Spiel. Der betreffende Spieler ist von den Schiedsrichtern auf
dem Spielberichtsbogen zu streichen.
2.5
Alle Spieler, die am Spielbetrieb in Hessen teilnehmen und das 18. Lebensjahr nicht erreicht
haben, müssen ihrem Verein eine Sporttauglichkeitsbescheinigung vorlegen, die auf
Verlangen dem
HRIV vorzulegen ist. Bei neuen Lizenzanträgen ist die
Sporttauglichkeitsbescheinigung dem Lizenzantrag beizulegen.
2.6
Die Mindestzahl der Spieler eines Spiels wird unter Ziffer 7 für die einzelnen Ligen separat
geregelt.Sollte die Mindestzahl unterschritten werden, wird für jeden Spieler der zu wenig ist,
ein Ordnungsgeldgemäß Ziffer 9.2 der Durchführungsbestimmungen erhoben. Das Spiel darf
trotzdem durchgeführt werden. (Siehe WKO 50.3). Sofern weniger als 4 Feldspieler oder kein
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Torwart bei Spielbeginn anwesend sind, wird das Spiel als Nichtantreten nach § 30 WKO
gewertet.
2.7
An den Play-Offs / Finalturnieren dürfen nur Spieler teilnehmen, die an mindestens einem
Drittel der Vorrundenspiele ihrer Mannschaft teilgenommen haben (Eintrag als Spieler auf
dem Spielbericht). Die Feststellung der Mindestzahl an Spielen erfolgt durch den Ligenleiter.
Spieler, die nicht über die Berechtigung zur Teilnahme an den Playoffs / Finalturnieren
verfügen, werden wie Spieler ohne Lizenz behandelt.
3.
Spielbestimmungen
3.1
Jeder Verein ist ein Mal im Jahr vor der Spielsaison verpflichtet, eine Spielstättenabnahme
gemäß § 21 WKO durchzuführen. Die Spielstättenabnahme ist beim HRIV Ligenleiter bis zum
15.03. eines Jahres schriftlich mit dem Formblatt „Antrag auf Spielstättengenehmigung“ zu
beantragen. Die Erstabnahme von der Spielstätte ist kostenfrei. Jede weitere Nachprüfung ist
gemäß Ziffer 9.11 der HRIV Durchführungsbestimmungen kostenpflichtig. Eventuelle bauliche
Veränderungen im Vergleich zur Vorsaison sind bei Antragsstellung anzuzeigen, ebenso wie
Veränderungen während der laufenden Saison. Bei Fehlender Anzeige erlischt die erteilte
Spielstättengenehmigung. Auf nicht genehmigten Spielstätten darf kein Ligabetrieb
stattfinden.
3.2
Trinkflaschen und das Handtuch des Torwartes dürfen, abweichend vom internationalen
Regelwerk, mitgeführt und auf dem Tornetz abgelegt werden. Die Trinkflaschen müssen
tropffrei sein und das Handtuch darf nur bei Unterbrechungen benutzt werden.
3.3
Schulterschutz ist für alle Altersklassen erlaubt (keine Pflicht!). Der Schulterschutz muss
gepolstert und mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sein.
3.4
Es sind nur offizielle Pucks für den Spielbetrieb zugelassen. Pucks können unter
[email protected] werden. Der offizielle Puck muss das Logo der IHD und
von Hockeyshop Forster haben.
3.5
Zu den im Spielplan genannten Anfangszeiten beginnt das Spiel mit dem ersten Einwurf.
Exakt eine Viertelstunde vor Spielbeginn beginnt die Aufwärmzeit von 10 Minuten. Beide
Mannschaften sollten gleichzeitig zum Aufwärmen die Spielfläche betreten. Bei Verstößen
kann ein Ordnungsgeld gemäß Ziffer 9.2 der Durchführungsbestimmungen verhängt werden.
3.6
Jedes Spiel wird bis zur Entscheidung gespielt. § 72b) der Spielregeln 2014 findet
Anwendung.
3.7
Eine Technische Wertung nach § 34 c) WKO wird in allen HRIV-Ligen einschließlich
Entscheidungs- und Playoff-Spielen vorgenommen.
3.8
Sofern ein Spiel auf Grund von Regen nicht angepfiffen werden kann, erhalten die
Schiedsrichter den Fahrtkostenzuschuss und die halbe Aufwandsentschädigung gemäß Ziffer
6.7 der Durchführungsbestimmungen.
3.9
Bei Ausfall eines Einzelspielspiels oder eines/mehrerer Turnierspiele erfolgt die Festlegung
eines Nachholtermins durch die Liegenleitung. Gleiches gilt bei Spielabbrüchen auf Grund
„Höherer Gewalt“ gemäß Ziffer 32.2 WKO.
4.
Spieltermine
4.1
Die Spieltermine werden bei der Spieltermintagung festgelegt und sind verbindlich. Die
Spieltermine werden auf der Homepage des HRIV veröffentlicht. Bei Unstimmigkeiten ist der
jeweilige Ligenleiter umgehend zu informieren. Die Teilnahme an der Spieltermintagung ist für
die beteiligten Vereine verpflichtend. Bei Nichtteilnahme wird ein Ordnungsgeld gemäß Ziffer
9.3 der Durchführungsbestimmungen erhoben.
4.2
Änderungen der Spieltermine können nur mit schriftlichem Einverständnis des jeweiligen
Spielgegners bei der Ligaleitung unter Zuhilfenahme des Formulars „Spielverlegung“
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beantragt werden. Bei Turnieren ist das schriftliche Einverständnis aller beteiligter
Mannschaften einzuholen. Auf § 27 WKO wird hingewiesen. Über die Verschiebung
entscheidet der jeweilige Ligenleiter nach Rücksprache mit dem Schiedsrichterobmann.
4.3
Spielterminänderungen sind bis zum 31. März 2016 kostenfrei. Ab dem 01. April 2016 ist für
jede Verlegung eine Bearbeitungsgebühr gemäß Ziffer 9.3 der Durchführungsbestimmungen
zu entrichten.
4.4
Einzelspiele und Turniere dürfen an jedem Tag während des Rahmenspielplans (Siehe Ziffer
7 der Durchführungsbestimmungen) mit folgenden Ausnahmen durchgeführt werden:
-
an gesetzlichen Feiertagen (Karfreitag, Volkstrauertrag und Totensonntag)
-
während Welt- und Europameisterschaften und internationalen Wettbewerben
-
während Nationalmannschafts-Lehrgängen
-
an Tagen von Ländervergleichsspielen
Die Termine des internationalen Verbands, der IHD und des HRIV sind auf der Homepage
des HRIV unter Termine veröffentlicht.
5.
Spielberichte/Ergebnisdienst
5.1
Es sind ausschließlich die offiziellen IHD Spielberichte (gedruckt oder elektronisch) zu
verwenden. Die gedruckten Spielberichtsbögen können unter [email protected] bestellt werden. Der offizielle elektronische Spielbericht kann unter [email protected] angefordert werden. Nur diese Version des elektronischen Spielberichts ist
zur Verwendung freigegeben.Den beteiligten Vereinen ist je eine Kopie/ein Durchschlag des
Spielberichts auszuhändigen.
5.2
Der Spielberichtsbogen inklusiver seiner Anlagen (Zusatzmeldung besondere Vorkommnisse
und Sonderblatt für Spielberichte) sind sorgfältig und in Druckschrift auszufüllen. (Dokument).
5.3
Die Spielberichte inklusive der Anlagen sind innerhalb von zwei Tagen durch die
Schiedsrichter an den unter Ziffer 1 genannten zuständigen Ligenleiter per Post zu versenden.
Zusätzlich wird auf Ziffer 29 der WKO verwiesen.
5.4
Der HRIV ist berechtigt von den Vereinen eine Kopie des Spielberichts anzufordern. Sofern
eine Kopie des Spielberichtes durch einen Verein nach Fristsetzung durch den HRIV nicht
eingereicht wird, wird ein Ordnungsgeld gemäß Ziffer 9.3 der Durchführungsbestimmungen
erhoben. Die Frist zur Einreichung beträgt 2 Wochen nach Absendung der Aufforderung durch
den HRIV (Poststempel).
5.5
Sofern weder der Original-Spielbericht, noch eine Kopie der Vereine innerhalb der unter Ziffer
5.4 genannten Frist vorliegt, kann das Spiel vom Ligenleiter neu angesetzt werden. Die
Kosten hierfür trägt der in der Spielpaarung genannte Heimverein.
5.6
Alle Ergebnisse sind innerhalb von 3 Stunden nach Spielende durch die Schiedsrichteran den
Ergebnisdienst zu melden. Bei einer verspäteten Meldung kann ein Ordnungsgeld gemäß
Ziffer 9.2 der Durchführungsbestimmungen erhoben werden.
5.7
Sofern Spielergebnisse und Tabellen von den Vereinen veröffentlicht werden, ist immer der
offizielle Vereinsname zu nennen. Der Team Name kann zusätzlich genannt werden.
6.
Schiedsrichter/Zeitnehmer
6.1
Jeder am Spielbetrieb teilnehmende Verein hat zur Sicherung des Spielbetriebs
Schiedsrichter gemäß § 58 WKO zu stellen. Ausnahmen sind ab Punkt 7 (Spielmodus)
ausgewiesen.
6.2
Die Schiedsrichtereinteilung für alle Ligen erfolgt durch den Schiedsrichterobmann oder seine
Vertreter.
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6.3
Ein Verein, der keine und oder zu wenig Schiedsrichter stellt, wird mit einem Ordnungsgeld
nach Ziffer 9.4 der Durchführungsbestimmung bestraft.
6.4
Die Mindestpunktzahl, die ein Schiedsrichter pro Saison erreichen muss, wird auf 250 Punkte
festgelegt. Ein Schiedsrichter erhält für jedes Einzel- oder Turnier-Spiel pro Spielminute der
regulären Spielzeit einen Punkt. Verlängerung und Penalty Schießen zählen nicht in die
Berechnung. Bei einer technischen Wertung, erhält der Schiedsrichter die Punkte für die
reguläre Spielzeit.
6.5
Wird die unter Ziffer 6.4 festgelegte Punktezahl nicht erreicht, wird für jede angefangene, nicht
erreichten 50 Punkte ein Ordnungsgeld gemäß Ziffer 9.2der Durchführungsbestimmungen
erhoben. Ein Schiedsrichter, der mehr als die erforderlichen 250 Punkte erreicht hat, kann
seine mehr geleisteten Punkte auf einen Schiedsrichter des gleichen Vereines übertragen. Die
Übertragung ist in jedem Verein nur einmal möglich. Der Verein ist für seine
gemeldetenSchiedsrichter verantwortlich. Die Strafe für die fehlende MeldunggemäßZiffer 9.4
kann hierdurch nicht aufgehoben werden.
6.6
Jedes Spiel im HRIV muss immer von zwei lizenzierten Zeitnehmern und zwei lizenzierten
Schiedsrichtern durchgeführt werden. Es sind nur ausgebildete Zeitnehmer gemäß § 26.3
WKO einzusetzen. Bei Nichtbeachtung wird ein Ordnungsgeld gemäß Ziffer 9.3 der
Durchführungsbestimmungen verhängt. Die Zeitnehmer legen den Schiedsrichtern vor Beginn
des Spiels unaufgefordert ihren Zeitnehmerausweis und ein amtliches Lichtbilddokument vor.
6.7
Folgende
Aufwandsentschädigungen
und
Schiedsrichterngemäß § 68 WKO zu zahlen:
Fahrtkostenzuschüsse
Aufwandsentschädigung:
20,00 € (Spielzeit 2 x 15 Min)
25,00 € (Spielzeit 2 x 20 Min)
30,00 € (Spielzeit 2 x 25 Min)
Fahrtkostenzuschuss:
20,00 €
40,00 €
60,00 €
80,00 €
100,00 €
115,00 €
sind
den
( 0 – 50 km)
( 51 – 100km)
(101 – 150 km)
(151 – 200km)
(201 – 300km)
(301 – 400km)
Grundsätzlich sind Fahrgemeinschaften zu bilden.
7.
Spielmodus/Teilnehmer
7.1
Aktive
7.1.1
Oberliga Hessen
Teilnehmer:
ISC Mannheim/Viernheim, IVA Bad Nauheim Blues, Mainprimaten Frankfurt, Pinguine
Baunatal, REC Langen White Wolves
Spielmodus:
Die Teilnehmer ermitteln in einer Einfachrunde in Einzelspielen, bis zum 21.08.2016 eine
Vorrundentabelle. Die Ermittlung der Tabelle erfolgt gemäß § 35 WKO 2014. Die Kosten für
die Ausrichtung des Spiels trägt der jeweils ausrichtende Verein.
Die Plätze 1 - 4 der Vorrundentabelle qualifizieren sich für die Playoffs zur
Hessenmeisterschaft 2016. Zur Teilnahme an den Playoffs ist zusätzlich die
rechtsverbindliche Meldung zur Teilnahme an der Oberliga in der Saison 2016 erforderlich.
Die Playoff Spiele finden im Modus „Best of Three“ in zwei Runden statt.
Die beiden Runden gliedern sich wie folgt:
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1. Runde:
Spielpaarung 1: Platz 1. Oberliga - Platz 4. Oberliga
Spielpaarung 2: Platz 2. Oberliga - Platz 3. Oberliga
Die erste Runde ist bis zum 25.09.2016 abzuschließen.
2. Runde:
Spielpaarung 3: Gewinner OL Spiel 1 – Gewinner OL Spiel 2
Die zweite Runde ist bis zum 23.10.2016 abzuschließen.
Besondere Bestimmungen Oberliga Hessen:
Die Mindest-Spielerzahl beträgt 8+1.
Die Spielzeit beträgt 2 x 25 Minuten gestoppte Zeit.
Der Sieger im Modus „Best of Three“ der Playoff Spielpaarung 3 trägt den Titel Hessenmeister
2016.
Aus den Platzierungen in den Playoffs werden die Teilnehmer für die Deutsche Meisterschaft
bestimmt.
Der letztplatzierte Verein steigt in die Landesliga ab. Ausnahmen sind durch die Ligaleitung zu
beschließen.
7.1.2
LandesligaHessen
Teilnehmer:
Hanau Lobsters, Nordhessen Hornets, OSC Vellmar Speedbears, Rüsselsheim Royals,
Taunus Wild Hogs, Wölfersheim Devils, Phönix Fuldabrück, Pinguine Baunatal, ISC
Mannheim/Viernheim, IVA Gentleman.
Spielmodus:
Die Teilnehmer ermitteln in zwei Gruppen in Turnierform, bis zum 28.08.2016 zwei
Vorrundentabellen. Die Ermittlung der Tabellen erfolgt gemäß § 35 WKO 2014. Die Kosten für
die Ausrichtung der Turniere trägt der jeweils ausrichtende Verein. Jede Mannschaft richtet
ein Heimturnier aus.
Beide Gruppen qualifizieren sich für die Playoffs zur Landesligameisterschaft Hessen 2016.
Zur Teilnahme an den Playoffs ist zusätzlich die rechtsverbindliche Meldung zur Teilnahme an
der Landesliga in der Saison 2016 erforderlich.
Die Playoff Spiele finden an einem Finalturniertag statt. Ausrichter ist der ISC
Mannheim/Viernheim. Schiedsrichter und Zeitnehmerkosten werden durch die teilnehmenden
Mannschaften prozentual aufgeteilt.
Es findet folgender Turnierplan Anwendung:
Spiel 1: Tabelle Gr. 1 - 1 - Tabelle Gr. 2 - 2
Spiel 2: Tabelle Gr. 2 - 1 - Tabelle Gr. 1 - 2
Spiel 3: Tabelle Gr. 1 - 3 - Tabelle Gr. 2 - 3
Spiel 4: Tabelle Gr. 1 - 4 - Tabelle Gr. 2 - 4
Spiel 5: Tabelle Gr. 1 - 5 - Tabelle Gr. 2 - 5
Spiel 6: Verlierer Spiel 1 - Verlierer Spiel 2
Spiel 7: Sieger Spiel 1 - Sieger Spiel 2
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Das Finalturnier findet am 11.09.2016 in Mannheim statt.
Besondere Bestimmungen Landesliga Hessen:
Die Mindest-Spielerzahl beträgt 5+1.
Die Spielzeit beträgt 2 x 15 Minuten gestoppte Zeit.
Der Sieger des Playoff Turniers trägt den Titel Meister Landesliga Hessen 2016.
Er qualifiziert sich zusätzlich für die Teilnahme an der Oberliga Hessen 2017. Eine Pflicht zum
Aufstieg besteht. Ausnahmen sind durch die Ligaleitung zu beschließen.
Finalturnier: - Ausnahme Laut Beschluss der SK Sitzung, wurde Beschlossen, dass keine Finalturniere außerhalb
Hessen ausgetragen werden dürfen.
Auf Grund der Planungssicherheit und Wetterlage, haben die Landesliga - Mannschaften bei
der Spieltermintagung mehrheitlich beschlossen, dass in der Saison 2016 das Finalturnier
ausnahmsweisein Mannheim stattfinden soll.
Der SK-Vorstand duldet diese Ausnahme ausschließlich für die Saison 2016.
7.1.3
Regionalliga Hessen
Teilnehmer:
Crusaders Kronberg, Herborn Crocodiles,HC Wiesbaden Vikings 2014 e.V., IVA Black Devils,
Mainprimaten Frankfurt, REC Langen White Wolves II
Spielmodus:
Die Teilnehmer ermitteln in Turnierform, bis zum 21.08.2016 eine Vorrundentabelle. Die
Ermittlung der Tabelle erfolgt gemäß § 35 WKO 2014. Die Kosten für die Ausrichtung der
Turniere trägt der jeweils ausrichtende Verein. Jede Mannschaft richtet ein Heimturnier aus.
Die Plätze 1 - 4 der Vorrundentabelle qualifizieren sich für die Playoffs zur
Regionalligameisterschaft Hessen 2016. Zur Teilnahme an den Playoffs ist zusätzlich die
rechtsverbindliche Meldung zur Teilnahme an der Regionalliga in der Saison 2016
erforderlich.
Die Playoff Spiele finden an einem Finalturniertag statt. Es findet folgender Turnierplan
Anwendung:
Spiel 1: Tabelle 1 - Tabelle 4
Spiel 2: Tabelle 2 - Tabelle 3
Spiel 3: Tabelle 5 - Tabelle 6
Spiel 4: Verlierer Spiel 1 - Verlierer Spiel 2
Spiel 5: Sieger Spiel 1 - Sieger Spiel 2
Das Finalturnier ist am 11.09.2016 auszurichten. Ausweichtermin ist der 18.09.2016. Das
Finalturnier findet an einem Sonntag beim Tabellenersten statt.
Besondere Bestimmungen Regionalliga Hessen:
Die Mindest-Spielerzahl beträgt 5+1.
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Die Spielzeit beträgt 2 x 20 Minuten gestoppte Zeit.
Auf der Lizenzliste sind Eintragungen von bis zu zweiTorhüter anderer HRIVLigen als
Kontingentspieler möglich. Diese müssen vor der Saison namentlich benannt werden. Sie sind
im Spielbericht mit einem K zu kennzeichnen. Alle weiteren Spieler dürfen auf keiner weiteren
Lizenzliste der IHD geführt werden. Jugendspieler dürfen nicht eingesetzt
werden.DasSchiedsrichter - SollinderRLbeträgteinenSchiedsrichter.(1)
Der Sieger des Playoff Turniers trägt den Titel Meister Regionalliga Hessen 2016 und
qualifiziert sich zusätzlich für die Teilnahme an der Landesliga Hessen 2017. Eine Pflicht zum
Aufstieg besteht nicht.
7.2
Jugend
7.2.1
U19 Nachwuchsliga HRIV
Teilnehmer:
ISC Mannheim/Viernheim, Mainprimaten Frankfurt, SG Baunatal / Kaufungen
Spielmodus:
Die Teilnehmer ermitteln in einer Doppelrunde in Turnierform, bis zum 02.10.2016 eine
Vorrundentabelle. Die Ermittlung der Tabelle erfolgt gemäß § 35 WKO 2014. Die Kosten für
die Ausrichtung der Turniere trägt der jeweils ausrichtende Verein. Jede Mannschaft richtet
zwei Heimturniere im Modus „Jeder gegen Jeden“ aus.
Anschließend wird auf Grundlage der Platzierung der Vorrunde im Modus „Best of Three“ in
Einzelspielen der Hessenmeister U192016 ausgespielt.Die Play-Off Runde ist bis spätestens
zum 23.10.2016 abzuschließen. Es gilt folgender Playoff - Spielplan:
1. Runde:
Spielpaarung 1: Platz 1. - Platz 2.
Der Sieger des der Playoff Runde trägt den Titel Hessenmeister U19 2016.
Besondere Bestimmungen U19 Nachwuchsliga HRIV:
Die Mindest-Spielerzahl beträgt 6+1.
Die Spielzeit der Turnierspiele beträgt 2 x 20 Minuten gestoppte Zeit.
Die Spielzeit der Playoff-Spiele beträgt 2 x 25 Minuten gestoppte Zeit.
7.2.2
U16 Nachwuchsliga HRIV
Teilnehmer:
Hanau Lobsters, ISC Mannheim/Viernheim, Mainprimaten Frankfurt, SG Baunatal /
Kaufungen, SG Langen / Friedrichsdorf.
Spielmodus:
Die Teilnehmer ermitteln in Turnierform, bis zum 25.09.2016 eine Vorrundentabelle.
Ermittlung der Tabelle erfolgt gemäß § 35 WKO 2014. Die Kosten für die Ausrichtung
Turniere trägt der jeweils ausrichtende Verein. Jeder Verein richtet 2 Heimturniere aus.
allen Turnieren ist auf eine Pause zwischen den Spielen von mindestens 15 Minuten
Regeneration der Spieler zu achten.
Die
der
Bei
zur
Die Plätze 1 - 4 der Vorrundentabelle qualifizieren sich für das Finalturnier zur
Hessenmeisterschaft U16 2016.
Die Final - Spiele finden an einem Finalturniertag statt, der bis zum 02.10.2016 auszurichten
ist. Ausrichter ist der Erstplatzierte Verein der Vorrunde. Es findet folgender Turnierplan
Anwendung:
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Spiel 1: Platz 1 U16 - Platz 4 U16
Spiel 2: Platz 2 U16 - Platz 3 U16
Spiel 3: Verlierer U16 Spiel 1 – Verlierer U16 Spiel 2
Spiel 4: Gewinner U16 Spiel 1 – Gewinner U16 Spiel 2
Die Schiedsrichterkosten für das Final -Turnier werden auf die teilnehmenden Vereine
umgelegt. Der ausrichtende Verein übernimmt die Auszahlung der Schiedsrichter vor Ort. Die
Umlage der Schiedsrichterkosten erfolgt über das Formblatt „Schiedsrichterabrechnung
Finalturnier“ direkt mit den beteiligten Vereinen.
Der Sieger des Play-Off Turniers trägt den Titel Hessenmeister U16 2016.
Besondere Bestimmungen U16 Nachwuchsliga HRIV:
Die Mindest-Spielerzahl beträgt 6+1.
Die Spielzeit der Turnierspiele beträgt 2 x 15 Minuten gestoppte Zeit.
7.2.3
U13 Nachwuchsliga HRIV
Teilnehmer:
Crusaders
Kronberg,
Langen/Friedrichsdorf
ISC
Mannheim/Viernheim,
Mainprimaten
Frankfurt,
SG
Spielmodus:
Die Teilnehmer ermitteln in einer Doppelrunde in Turnierform, bis zum 17.09.2016 eine
Vorrundentabelle.Die Ermittlung der Tabelle erfolgt gemäß § 35 WKO 2014. Die Kosten für
die Ausrichtung der Turniere trägt der jeweils ausrichtende Verein. Jede Mannschaft richtet
zwei Heimturniere aus.
Das Finalturnier findet am 24.09.2016 beim Tabellenersten statt.
Die Schiedsrichterkosten für das Final -Turnier werden auf die teilnehmenden Vereine
umgelegt. Der ausrichtende Verein übernimmt die Auszahlung der Schiedsrichter vor Ort. Die
Umlage der Schiedsrichterkosten erfolgt über das Formblatt „Schiedsrichterabrechnung
Finalturnier“ direkt mit den beteiligten Vereinen.
Der Sieger trägt den Titel Hessenmeister U13 2016.
Besondere Bestimmungen U13 Nachwuchsliga HRIV:
Die Mindest-Spielerzahl beträgt 6+1.
Die Spielzeit der Turnierspiele beträgt 2 x 15 Minuten gestoppte Zeit.Zur Erholung der Sportler
zwischen den Turnierspielen ist eine Pause von mindestens 15 Minuten einzuhalten.
7.2.4
U10 Nachwuchsliga HRIV
Teilnehmer:
ISC Mannheim/Viernheim, IVA Rhein Main Patriots, TG 1875 Bad Soden
Spielmodus:
Jeder der Teilnehmer richtet ein Turnier/Spielfest aus. In diesem Turnier sollen mindestens
drei Spiele stattfinden. Der Spielplan wird erst am jeweiligen Spieltag erstellt.
Voraussetzung zur Teilnahme an den Turnieren ist die Lizenzierung in einem Verein des
HRIV. Auf dem Formblatt Mannschaftsmeldung ist bei allen Spielern der Verein anzugeben.
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Mix-Mannschaften sind gestattet und werden vor Ort zusammengestellt. Der Ausrichter wird
versuchen, zahlenmäßig ausgeglichene Mannschaften zusammenzustellen.
Die Einladung für alle interessierten Kinder erfolgt über den HRIV.
Durch den HRIV wird ein Schiedsrichter zu dem Turnier entsandt. Ein weiterer Schiedsrichter
pro Turnier kann vom Heimverein gestellt werden. Sofern kein Schiedsrichter gestellt werden
kann, so ist dies mindestens 14 Tage vor dem Turnier dem Klassenleiter zu kommunizieren.
8.
Gebühren
8.1
Für die Teilnahme einer Mannschaft am Spielbetrieb einer Liga ist eine Startgebühr zu
entrichten. Diese ist mit der Anmeldung zur Zahlung fällig.
Die Startgebühr beträgt:
Oberliga
Landesliga
Regionalliga
Nachwuchs U19
Nachwuchs U16
Nachwuchs U13
Nachwuchs U10
€ 150,€ 150,€ 75,€ 100,€ 75,€ 50,€ 50,-
Für jede gemeldete Mannschaft ist nach WKO 2014 mit der Startgebühr zusätzlich eine
Lizenzgebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten.
8.2
Mit der Startgebühr sind nach WKO 2014 Ausbildungsgebühren für die
Schiedsrichterausbildung zu entrichten. Für die in der Oberliga spielenden Mannschaften
beträgt die Ausbildungsgebühr 60,00 € je zu stellenden Schiedsrichter. Für die alle weiteren
Ligen beträgt die Ausbildungsgebühr 40,00 € je zu stellenden Schiedsrichter. Die genannten
Gebühren werden von der Sportkommission Inline-Hockey des Deutschen Rollsport- und
Inline-Verbandes e. V. in Rechnung gestellt.
9.
Ordnungsgelder / Bearbeitungsgebühren
9.1
Ordnungsgelder und Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 5,- werden für jeden einzelnen
Verwaltungsakt und jeden einzelnen Verstoß gemäß § 50.1 a) WKO in Rechnung gestellt.
9.2
Ordnungsgelder und Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 25,- werden für jeden einzelnen
Verwaltungsakt und jeden einzelnen Verstoß gemäß § 26 WKO, § 27.2 WKO, § 29 WKO, §
33 WKO, § 44 WKO, § 45 WKO, § 50 WKO, § 64 WKO, § 65 WKO, Ziffer 6.5 der HRIV
Durchführungsbestimmung in Rechnung gestellt.
9.3
Ordnungsgelder und Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 75,- werden für jeden einzelnen
Verwaltungsakt und jeden einzelnen Verstoß gemäß § 23.2 WKO, § 38.4.3 WKO, § 66.1
WKO, § 71.2 WKO in Rechnung gestellt. Bei einem Protest nach § 15 WKO sind € 75,- auf
das Konto der IHD zu überweisen.
9.4
Ordnungsgelder in Höhe von € 400,- werden für jeden zu wenig gemeldeten Schiedsrichter
gemäß § 58 WKO in Rechnung gestellt. Für die zu wenig gemeldeten Schiedsrichter wird die
Differenz zwischen Soll zahl und der Anzahl gemeldeter Schiedsrichter zugrunde gelegt.
9.5
Ordnungsgelder und Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 150,- werden für jeden einzelnen
Verwaltungsakt und jeden einzelnen Verstoß gemäß § 38.4.4 WKO und § 69.4 WKO in
Rechnung gestellt.
9.6
Bei einem Einspruch gemäß § 16 WKO sind € 300,- auf das Konto der IHD zu überweisen.
9.7
Bei einem Verstoß nach § 30.2 WKO sind für jeden einzelnen Verstoß je nach
Ligenzugehörigkeit folgendes Ordnungsgeld an die IHD zu entrichten:
Oberliga € 50,Seite 10 von 11
Alle anderen Ligen € 25,9.8
Bei einem Verstoß nach § 30.3 WKO sind für jeden einzelnen Verstoß je nach
Ligenzugehörigkeit folgendes Ordnungsgeld an die IHD zu entrichten:
Oberliga € 150,Alle anderen Ligen € 100,-
9.9
Bei einem Verstoß nach § 31.1 WKO sind für jeden einzelnen Verstoß je nach
Ligenzugehörigkeit folgendes Ordnungsgeld an die IHD zu entrichten:
Oberliga € 200,Alle anderen Ligen € 100,-
9.10
Bei nicht geleisteter Jugendarbeit gemäß § 20.7 WKO (mindestens eine Jugendmannschaft in
der laufenden Wettkampfsaison) ist ein Ordnungsgeld in Höhe von € 150,- an die IHD zu
entrichten.
9.11
Bei einem Verstoß nach § 21 WKO sind bei einer Nachprüfung der Spielstätte die
Anfahrtskosten in Höhe von 0,30 € je gefahrenen km und ein Auslagenersatz in Höhe von 25,Euro pro Person zu entrichten. Die Nachprüfung erfolgt von zwei Personen. Die gleiche
Kostenpauschale wird bei nicht fristgerechter Antragsstellung gemäß Ziffer 3.1 dieser
Durchführungsbestimmungen erhoben.
Kassel, den 04. April 2016
gez. Stefan Weber
Fachsparte Inline-Hockey des
Hessischen Rollsport- und Inline-Verbandes e. V.
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