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SONDERBESTIMMUNGEN FÜR DEN FRAUENFUSSBALL Durchführungsbestimmungen Grundsätzlich gelten die Regeln der Durchführungsbestimmungen Herrenspielbetriebs sowie nachfolgende Punkte: des FVM- 1. Zuständig für den Frauen-Spielbetrieb ist der Verbandsfrauenspielausschuss (VFSpA). 2. Juniorinnen ab 16 Jahren spielen in den Frauenklassen. Stichtag ist der 1. Januar (1.1.99) eines jeden Jahres. 3. Spielerinnen des älteren B-Juniorinnen-Jahrganges (1.1.00 – 31.12.00) können auf Antrag eine Spielerlaubnis für die 1. Frauenmannschaft ihres Vereins erhalten. Die Bestimmungen über die vorzeitige Spielberechtigung für Frauenmannschaften sind auf den Internet-Seiten des FVM unter www.fvm.de zu finden. 4. Jede Frauenmannschaft soll einen weiblichen Betreuer haben. 5. Alle Mannschaften der Mittelrheinliga müssen von einem Trainer/Trainerin mit mindestens einer gültigen B-Lizenz des DFB (gemäß Neuregelung der Lizenzstufen ab dem 1.1.2015) verantwortlich geführt werden. SPIELBETRIEB IM FVM I. KLASSENEINTEILUNG Der Spielbetrieb auf Verbandsebene im Frauenbereich in der Spielzeit 2016/2017 ist wie folgt eingeteilt: 1. In der Zuständigkeit des Deutschen Fußball-Bundes spielen in der Frauen-Bundesliga und in der 2. Frauen-Bundesliga Süd je 12 Mannschaften, davon eine FVM-Mannschaft in der Bundesliga sowie eine Mannschaft in der 2. Bundesliga Süd. 2. In der Zuständigkeit des Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverbandes spielen in der Regionalliga West insgesamt 14 Mannschaften der drei Landesverbände (FVN, FLVW und FVM), vom FVM sechs Mannschaften. 3. Die Mittelrheinliga besteht aus 12 Mannschaften. 4. Die Landesliga besteht aus zwei Staffeln mit jeweils 12 Mannschaften, insgesamt aus 24 Mannschaften. 5. Die Bezirksliga besteht aus drei Staffeln mit jeweils 12 Mannschaften, insgesamt aus 36 Mannschaften. 6. Die Kreisliga A besteht aus 10 Staffeln, 2 Staffeln im Kreis Köln sowie in den Kreisen Bonn, Sieg, Berg, Euskirchen, Rhein-Erft, Aachen, Düren und Heinsberg jeweils eine Staffel. Im Kreis Bonn gibt es zusätzlich eine Flex-Staffel (Norweger Modell) und im Kreis Berg eine Kreisliga B-Staffel. II. AUFSTIEG 1. Der Meister aus der Mittelrheinliga steigt in die Regionalliga West auf. Im Falle eines Verzichts kann nur der Tabellenzweite auf Antrag aufsteigen. 2. Die beiden Staffelsieger der Landesliga steigen in die Mittelrheinliga auf. Der Aufstieg erhöht sich entsprechend dem verbindlichen Zahlenspiegel – vgl. Fall 1.1 – auf drei Mannschaften, wenn kein FVM-Vertreter aus der Regionalliga West absteigt und eine Mannschaft aus der Mittelrheinliga in die Regionalliga West aufsteigt. Neben den beiden Staffelsiegern steigt in diesem Fall der bessere Tabellenzweite der beiden www.fvm.de Landesligastaffeln gemäß der „Quotientenregelung“ (siehe Spielbetrieb Herren, IV. der Allgemeinen Bestimmungen) zusätzlich auf. 3. Die drei Staffelsieger der Bezirksliga steigen in die Landesliga auf. Der Aufstieg erhöht sich entsprechend dem verbindlichen Zahlenspiegel – vgl. Fälle 2.1 und 2.2 – auf fünf bzw. vier Mannschaften, wenn jeweils zwei Mannschaften aus der Mittelrheinliga absteigen. Im Fall 2.1 steigen neben den drei Staffelsiegern die zwei besten Tabellenzweiten, im Fall 2.2 lediglich der beste Tabellenzweite der drei Bezirksligastaffeln gemäß der „Quotientenregelung“ zusätzlich auf. 4. Die Meister der neun Kreise, insgesamt neun Mannschaften, steigen in die Bezirksliga auf. Im Kreis Köln wird der Meister in einem Entscheidungsspiel zwischen den beiden Staffelsiegern ermittelt. Für den Fall, dass weitere Aufsteiger aus den Kreisen in die Bezirksliga benötigt werden, bilden nach Abschluss der Meisterschaftsrunde alle Tabellenzweiten der Kreisliga A Bonn, Sieg, Berg, Euskirchen, Rhein-Erft, Aachen, Düren und Heinsberg sowie der Verlierer des Entscheidungsspiels im Kreis Köln eine Vergleichsgruppe, aus der die besten Tabellenzweiten der Kreise gemäß der „Quotientenregelung“ (siehe Spielbetrieb Herren, IV. der Allgemeinen Bestimmungen) in der erforderlichen Anzahl hervorgehen. III. ABSTIEG 1. Aus der Regionalliga West steigen grundsätzlich die zwei Tabellenletzten in die Mittelrhein-, Niederrhein- oder Westfalenliga ab. Steigt keine Mannschaft aus der Regionalliga West in die 2. Frauen-Bundesliga auf, steigen die drei letztplatzierten Mannschaften in den jeweils zugehörigen Landesverband ab. Auf § 52 SpO/WLFV wird hingewiesen. Auf den erhöhten Abstieg aus der Regionalliga West in Abhängigkeit des Abstiegs aus der 2. Frauen-Bundesliga wird ebenfalls hingewiesen. 2. Aus der Mittelrheinliga steigen grundsätzlich die beiden Tabellenletzten in die Landesliga ab. Der Abstieg erhöht sich entsprechend dem verbindlichen Zahlenspiegel – vgl. Fälle 1.3 bis 1.5 – auf drei oder vier Mannschaften, wenn mindestens zwei FVM-Mannschaften aus der Regionalliga West absteigen. 3. Aus den beiden Landesligastaffeln steigen grundsätzlich jeweils die beiden Tabellenletzten, insgesamt vier Mannschaften, in die Bezirksliga ab. Der Abstieg erhöht sich entsprechend dem verbindlichen Zahlenspiegel – vgl. Fall 2.4 – auf fünf Mannschaften, wenn vier Mannschaften aus der Mittelrheinliga absteigen. In diesem Fall steigt neben den jeweils beiden Tabellenletzten der schlechteste Tabellendrittletzte der beiden Landesligastaffeln gemäß der „Quotientenregelung“ (siehe Spielbetrieb Herren, IV. der Allgemeinen Bestimmungen) zusätzlich in die Bezirksliga ab. 4. Aus den drei Bezirksligastaffeln steigen grundsätzlich jeweils die drei Tabellenletzten, insgesamt neun Mannschaften, in die Kreisliga ab. Der Abstieg verringert sich entsprechend dem verbindlichen Zahlenspiegel – vgl. Fall 3.1 – auf acht Mannschaften, wenn fünf Mannschaften in die Landesliga aufsteigen. In diesem Fall steigen die jeweils beiden Tabellenletzten und die beiden schlechteren Tabellendrittletzten der drei Bezirksligastaffeln gemäß der „Quotientenregelung“ in die Kreisliga ab. Der Abstieg erhöht sich entsprechend dem verbindlichen Zahlenspiegel – vgl. Fälle 3.3 und 3.4 – auf zehn bzw. elf Mannschaften, wenn lediglich die drei Staffelsieger in die Landesliga aufsteigen und vier bzw. fünf Mannschaften aus der Landesliga absteigen. In diesen Fällen steigen neben den jeweils drei Tabellenletzten der schlechteste (Fall 3.3) bzw. die beiden schlechteren (Fall 3.4) Tabellenviertletze/n der www.fvm.de drei Bezirksligastaffeln gemäß der „Quotientenregelung“ zusätzlich in die Kreisliga ab. IV. AUSSCHEIDEN VON MANNSCHAFTEN Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des § 52 SpO/WFLV. Gemäß § 52 (5) SpO/WFLV gelten Mannschaften, die nicht sportlicher Absteiger waren und die mit Ablauf des letzten angesetzten Punktespieltages vom Spielbetrieb zurückgezogen und somit für die neue Spielzeit in dieser Klasse nicht mehr gemeldet werden, nachträglich als Absteiger und verringern die Zahl der Absteiger entsprechend. Nehmen diese Mannschaften in der darauffolgenden Spielzeit ihr Startrecht in der nächst niedrigeren Spielklasse nicht wahr, so werden die freien Plätze in dieser Spielklasse durch einen vermehrten Aufstieg unter Anwendung der Quotientenregelung (VP-Beschluss vom 10.6.2013) besetzt. V. VERZICHTLEISTUNG/ENTSCHEIDUNGSVORBEHALT Es wird auf die Ausführungen im Herrenbereich verwiesen. VI. ELEKTRONISCHER SPIELBERICHT In allen drei Ligen auf Verbandsebene sowie im FVM-Pokal wird gemäß Präsidiumsbeschluss das DFBnet-Modul des elektronischen Spielberichts eingesetzt. Demnach sind alle Heim- und Gastvereine gehalten, die Mannschaftsaufstellungen in das System ein- und vor dem Spiel freizugeben. Alle für den Spielbericht notwendigen Daten inklusive des in das DFBnet-System einzupflegenden Spielergebnisses werden nach dem Spiel vom Schiedsrichter eingegeben. Sowohl der Staffelleiter als auch der Schiedsrichteransetzer haben Zugriff zu den elektronischen Bögen. Die Pflicht, einen Originalspielbericht mit den Unterschriften der Beteiligten (Heim-, Gastverein, Schiedsrichter) an den Staffelleiter zu senden, entfällt. Sofern der elektronische Spielbericht – egal aus welchem Grund – nicht zum Einsatz kommt, ist der Platzverein verpflichtet, das Spielergebnis nach Spielende ins DFBnet einzustellen. § 29 (5) SpO/WFLV ist hier zu beachten. Bei Anwendung des „Spielberichts online“ haben sich die Vereine nach der Freigabe durch den Schiedsrichter über die erfolgten Eintragungen zu informieren. Ist der Verein mit den Angaben nicht einverstanden, hat er dieses innerhalb von 3 Tagen nach Ablauf des Spieltages dem Staffelleiter per Einschreiben mitzuteilen. Unterlässt der Verein die Richtigstellung, so haftet er für alle daraus entstehenden Folgen. Diese Mitteilung ersetzt nicht die entsprechend § 47 RuVO/WFLV erforderlichen Maßnahmen zur Einleitung eines sportrechtlichen Verfahrens. Ist die Erstellung des DFBnet-Moduls „Spielbericht online“ am Spielort nicht möglich, so ist ein handschriftlicher Spielbericht in Papierform zu erstellen. Zu verwenden ist hier ausschließlich der Spielbericht in Papierform, der auf der FVM-Homepage unter Service/Downloads, „Spielbericht in Papierform“ hinterlegt ist. Der Platzverein hat den Spielbericht am Spieltag an den Staffelleiter zu senden und das Spielergebnis ins DFBnet einzugeben. Beide Vereine sind verpflichtet, die www.fvm.de Mannschaftsaufstellung noch am Spieltag vollständig einzugeben und freizugeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Trikotwerbung im elektronischen Spielbericht und gegebenenfalls im Papierspielbericht von den Vereinen einzutragen ist. Auf § 4 (3g) RuVO/WFLV wird hingewiesen. Hinsichtlich der Spielerpasskontrolle (Gesichtskontrolle, Identitätsnachweis) wird auf Ziffer 7 der Durchführungsbestimmungen im Herrenbereich verwiesen. VII. FELDPOKAL 1. Die Teilnahme an den Pokalspielen ist freiwillig. 2. Teilnahmeberechtigt sind alle ersten Mannschaften der Frauenklassen, außer den Mannschaften, die in der Saison 2016/17 in der 1. + 2. Bundesliga spielen. 3. Die Auslosung und Durchführung der Runden obliegt zunächst den Kreisen. Am Kreispokal nehmen Mannschaften aus Kreisliga, Bezirksliga, Landesliga und der Mittelrheinliga teil. Nach Ermittlung der gemäß nachfolgendem Verteiler (siehe Punkt 6) dem Verbandsausschuss für Frauenfußball zu meldenden Mannschaften führt der Verbandsausschuss für Frauenfußball die weitere Auslosung und Durchführung aus, bis eine Mannschaft ermittelt ist, die dem DFB gemeldet wird. Sie hat das Recht, am DFBPokal teilzunehmen. Im Falle eines Verzichts kann der unterlegene Endspielteilnehmer dieses Recht in Anspruch nehmen. 4. Die Pokalspiele auf FVM-Ebene werden an den im Rahmenterminplan vorgesehenen Terminen durchgeführt. 5. Das Endspiel des FVM-Pokals findet am 15.6.2017 (Fronleichnam) auf neutraler Platzanlage statt. 6. Bis spätestens 5. Oktober 2016 melden die Kreise der Verbandsgeschäftsstelle die Kreispokalsieger. Zu den 9 Kreisvertretern stoßen in der 1. FVM-Runde aus der Regionalliga Fortuna Köln, Vorwärts SpoHo Köln, Alemannia Aachen und SF Uevekoven hinzu. Die drei freien Plätze bis zur Teilnehmerzahl 16 in der 1. FVM-Runde werden an die Kreise mit den meisten Pokalteilnehmern vergeben, wobei jeder Kreis maximal einen zusätzlichen Platz erhalten kann. In einer Pattsituation entscheidet das Los. Die Meldung der am Kreispokal teilnehmenden Mannschaften muss der Verbandsgeschäftsstelle unmittelbar nach Durchführung der 1. Kreispokalrunde, ggf. nach der 2. Runde, schriftlich angezeigt werden. 7. Klassentiefere Mannschaften haben in allen Spielrunden - außer dem Endspiel (neutraler Platz) - Heimrecht. 8. Endet das Pokalspiel nach Ablauf der normalen Spielzeit (2 x 45 Minuten) unentschieden, wird es um 2 x 15 Minuten verlängert. Ist auch dann noch keine Entscheidung gefallen, wird der Sieger durch Elfmeterschießen ermittelt. 9. Bezüglich der Abrechnung von Pokalspielen wird auf die Ausführungen im Herrenbereich verwiesen. VIII. HALLENPOKAL (FUTSAL) 1. Die Teilnahme am Hallenpokal ist freiwillig. Der Hallenpokal findet in den Monaten Januar und Februar 2017 statt und wird nach Futsalregeln gespielt. 2. Teilnahmeberechtigt sind alle Mannschaften (pro Verein eine Mannschaft) der Frauenklassen Kreisliga bis Regionalliga, die Mannschaften können nur an dem Kreishallenpokal ihres Kreises teilnehmen. 3. Die Durchführung der Vorrunden obliegt zunächst den Kreisen (Kreisfrauenbeauftragte). www.fvm.de 4. Der Sieger des Vorjahres ist für die Endrunde gesetzt, nimmt somit nicht an der Vorrunde seines Kreises teil. 5. Bis spätestens 31.1.2017 melden die Kreise der Verbandsgeschäftsstelle die Kreishallenpokalsieger. Zu den 9 Kreissiegern kommt der Vorjahressieger; diese 10 Teilnehmer spielen um den FVM-Frauenhallenpokal 2017 am 19.2.2017. IX. SCHIEDSRICHTERANSETZUNGEN UND –AUSLAGEN 1. Die Ansetzungen erfolgen ausschließlich über das DFBnet. 2. Erfolgt eine Abgabe einer Schiedsrichteran- oder -umbesetzung durch den VSA an einen KSA, muss der angesetzte oder umbesetzte Schiedsrichter die Qualifikation der Kreisliga A Herren haben. 3. Schiedsrichter erhalten folgenden Auslagenersatz: Mittelrheinliga Landesliga Bezirksliga Pokal X. 20 € siehe jeweiligen Kreis siehe jeweiligen Kreis 20 € RECHTSINSTANZEN Mittelrheinliga: 1. Instanz Verbandsspruchkammer FVM, 2. Instanz Verbandsgericht WFLV. Landesliga Staffel 1: 1. Instanz Verbandsspruchkammer FVM, 2. Instanz Verbandsgericht WFLV. Landesliga Staffel 2: 1. Instanz Verbandsspruchkammer FVM, 2. Instanz Verbandsgericht WFLV. Bezirksliga Staffel 1: 1. Instanz Bezirksspruchkammer I, 2. Instanz Verbandsspruchkammer FVM. Bezirksliga Staffel 2: 1. Instanz Bezirksspruchkammer II, 2. Instanz Verbandsspruchkammer FVM Bezirksliga Staffel 3: 1. Instanz Bezirksspruchkammer II, 2. Instanz Verbandsspruchkammer FVM Kreisligastaffeln: 1. Instanz zuständige Kreisspruchkammer (bei kreisübergreifenden Staffeln die Kreisspruchkammer des Kreises, in dem die Staffel geführt wird) www.fvm.de 2. Instanz zuständige Bezirksspruchkammer www.fvm.de