Grundschule „Heinrich Zille“
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Grundschule „Heinrich Zille“
Grundschule “Heinrich Zille“ Friedrich-Naumann-Straße 74 14532 Stahnsdorf Tel. 03329 62139 Fax 03329 69895 E-Mail: [email protected] Bekanntmachung zur Schulanmeldung der Lernanfänger des Schuljahres 2014/2015 an der Grundschule „Heinrich Zille“ Stahnsdorf _____________________________________________________________________________ Auf der Grundlage der Regelungen des § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September 2014 das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres. Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2014 bis zum 31.12.2014 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Ein formloser Antrag ist bitte zum Anmeldetermin mitzubringen. Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht. Die für die Schulanmeldung maßgeblichen Schulbezirke und Überschneidungsgebiete sind dem „Amtsblatt für die Gemeinde Stahnsdorf“ vom 28.06.2013, 12. Jahrgang, Nr. 08 zu entnehmen - Beschluss Nr. B-13/027 -. Ausnahmen von dieser Regelung können aus wichtigem Grund durch das Staatliche Schulamt gestattet werden. Die Gründe sind geregelt im § 106, Abs. 4, Satz 3 Brandenburgischen Schulgesetz. Der Antrag ist durch die Eltern schriftlich über die Schule an das Staatliche Schulamt zu stellen. Die zuständige Schule für das Überschneidungsgebiet wird durch den Schulträger im Einvernehmen mit den Schulleitern bestimmt. Bei Aufnahme in eine Ersatzschule, Schule in freier Trägerschaft, (private Schule mit oder ohne konfessionelle Ausrichtung, Waldorfschule u. a.) bitten wir um Vorlage der Aufnahmebestätigung in die gewünschte Schule an der örtlich zuständigen Schule. Bei Aufnahme in eine andere Schule in öffentlicher Trägerschaft ist ein Schulwechselantrag erforderlich. Das Staatliche Schulamt entscheidet über die Aufnahme des Kindes an dieser Schule. Die Schulanmeldung, zu der bitte Folgendes mitzubringen ist: > Kopie der Geburtsurkunde, > der Nachweis über die durchgeführte Sprachstandsfeststellung Ihres Kindes, > bei Alleinerziehenden/Geschiedenen/Unverheirateten eine Kopie der Sorgerechtserklärung und > Ihr schulpflichtiges Kind findet am: Mittwoch, 19.02.2014 13.00 Uhr – 18.00 Uhr Donnerstag, 20.02.2014 08.00 Uhr – 12.00 Uhr in der Grundschule „Heinrich Zille“ statt. Ergänzende Informationen erhalten Sie gern in der Grundschule „Heinrich Zille“ unter der Rufnummer 03329 62139. Schulleitung der „Heinrich Zille“ Grundschule