Grundschule „Heinrich Zille“

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Grundschule „Heinrich Zille“
Grundschule “Heinrich Zille“
Friedrich-Naumann-Straße 74
14532 Stahnsdorf
Tel. 03329 62139
Fax 03329 69895
E-Mail: [email protected]
Bekanntmachung zur Schulanmeldung der Lernanfänger des Schuljahres
2014/2015
an der Grundschule „Heinrich Zille“ Stahnsdorf
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Auf der Grundlage der Regelungen des § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes beginnt die
Schulpflicht für Kinder, die bis zum 30. September 2014 das sechste Lebensjahr vollendet
haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2014 bis zum 31.12.2014 das sechste Lebensjahr vollenden,
können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres vorzeitig in die Schule aufgenommen
werden. Ein formloser Antrag ist bitte zum Anmeldetermin mitzubringen.
Mit der Aufnahme in die Schule beginnt die Schulpflicht.
Die für die Schulanmeldung maßgeblichen Schulbezirke und Überschneidungsgebiete sind dem
„Amtsblatt für die Gemeinde Stahnsdorf“ vom 28.06.2013, 12. Jahrgang, Nr. 08 zu entnehmen
- Beschluss Nr. B-13/027 -. Ausnahmen von dieser Regelung können aus wichtigem Grund
durch das Staatliche Schulamt gestattet werden. Die Gründe sind geregelt im § 106, Abs. 4, Satz
3 Brandenburgischen Schulgesetz. Der Antrag ist durch die Eltern schriftlich über die Schule an
das Staatliche Schulamt zu stellen.
Die zuständige Schule für das Überschneidungsgebiet wird durch den Schulträger im
Einvernehmen mit den Schulleitern bestimmt.
Bei Aufnahme in eine Ersatzschule, Schule in freier Trägerschaft, (private Schule mit oder ohne
konfessionelle Ausrichtung, Waldorfschule u. a.) bitten wir um Vorlage der
Aufnahmebestätigung in die gewünschte Schule an der örtlich zuständigen Schule.
Bei Aufnahme in eine andere Schule in öffentlicher Trägerschaft ist ein Schulwechselantrag
erforderlich. Das Staatliche Schulamt entscheidet über die Aufnahme des Kindes an dieser
Schule.
Die Schulanmeldung, zu der bitte Folgendes mitzubringen ist:
>
Kopie der Geburtsurkunde,
>
der Nachweis über die durchgeführte Sprachstandsfeststellung Ihres Kindes,
>
bei Alleinerziehenden/Geschiedenen/Unverheirateten eine Kopie der
Sorgerechtserklärung und
>
Ihr schulpflichtiges Kind
findet am:
Mittwoch, 19.02.2014 13.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag,
20.02.2014 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
in der Grundschule „Heinrich Zille“ statt.
Ergänzende Informationen erhalten Sie gern in der Grundschule „Heinrich Zille“ unter der
Rufnummer 03329 62139.
Schulleitung
der „Heinrich Zille“ Grundschule