„Race, colour or religion“ Der politische Blick auf

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„Race, colour or religion“ Der politische Blick auf
„Race, colour or religion“
Der politische Blick auf
Minderheitenreligionen in Großbritannien
seit dem Zweiten Weltkrieg
Imke Sturm-Martin
1968 machte in Großbritannien ein Gerichtsurteil Schlagzeilen, das einem
Busfahrer aus Wolverhampton gestattete, an Stelle der üblichen Uniform und
Haartracht bei der Arbeit Bart und Turban zu tragen. Anerkannt wurde hier
nicht der Umstand der religiösen Diskriminierung oder das Recht auf die Befolgung von religiös motivierten Kleidungsvorschriften. Stattgegeben wurde
der Klage vielmehr deshalb, weil es sich um rassistische Diskriminierung handele; die Gemeinschaft der Sikhs wurde hier nicht primär als Religion, sondern
als „race“ anerkannt.1 Dieses etwas umständliche Rechtskonstrukt ist nicht
nur auf das Fehlen einer Verfassung mit einem entsprechenden Artikel zur Religionsfreiheit zurückzuführen. Es wurzelt auch in einer besonderen Haltung
gegenüber Minderheiten und ihrer Glaubenszugehörigkeit, die in Großbritannien im Zeitraum der postkolonialen Einwanderung zu beobachten war und
eine nähere Betrachtung lohnt.
Migrationen ziehen stets kulturellen Wandel nach sich. Dabei ist es oft das
immaterielle Gepäck der Zuwanderer, das sich gegenüber dem Anpassungsdruck der Aufnahmegesellschaft als besonders widerstandsfähig erweist. Unter
diesen Mitbringseln nimmt die Religion als Träger heimatlicher Identität eine
besondere Stellung ein. Die globale Präsenz von religiösen Einrichtungen fördert diese Funktion: Kirchen, Synagogen, Tempel und Moscheen werden zu
Begegnungsorten in der Diaspora. Die religiöse Gemeinschaft gibt Einwanderern der ersten Generation einen Ort der (häufig sehr säkularen) Kommunikation in einem heimatlich-vertrauten Rahmen. Was für die Zuwanderer vertraut ist, stellt sich für die Aufnahmegesellschaft als Element der
Verschiedenheit dar: Religion wird zum wichtigen Merkmal der Differenz.
Über die Religion ist es möglich, eine ansonsten heterogene Menschengruppe
pauschal zu kategorisieren. Diese religiöse Kategorisierung eingewanderter
1
Eileen Barker, The British Right to Discriminate, in: Thomas Robbins/Roland Robertson (Hg.),
Church-State Relations. Tensions and Transitions, New Brunswick 1987, S. 269-280, hier S. 279.
Quellen zum Urteil finden sich in Panikos Panayi (Hg.), The Impact of Immigration. A Documentary History of the Effects and Experiences of Immigrants in Britain Since 1945, Manchester
1999, S. 174.
Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History 2 (2005), S. 409-428
© Vandenhoeck & Ruprecht 2005
ISSN 1612–6033
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Imke Sturm-Martin
Minderheitengruppen hatte in Großbritannien eine lange Tradition und erfasste auch Einwanderer ohne religiöse Motive.
Im Zeitraum von 1950 bis 1980 vervielfachten sich Zahl und Größe religiöser Minderheitengruppen in Großbritannien, doch anders als bei vorangegangenen Wanderungen wurden die verschiedenen Glaubensrichtungen der neuen Einwanderer diesmal kaum thematisiert. Ausgerechnet während der
Anfangszeit des „Multikulturalismus“ in Großbritannien spielte die Religion
der Zuwanderer bei der Thematisierung von Integrationsproblemen keine
Rolle. Im Folgenden soll ein historischer Rückblick zunächst die Bedeutung
religiöser Kategorisierungen für eingewanderte Minderheiten in Großbritannien zeigen (1.). Danach wird die Einwanderung verschiedener ethnischer
Gruppen in der Nachkriegszeit und ihre jeweilige Glaubenszugehörigkeit erläutert (2.). Die Untersuchung des politischen Diskurses zur Einwanderung
(3.) sowie der Reaktionen der anglikanischen Kirche (4.) zeigt die geringe Bedeutung, die den Einwandererreligionen in der ersten Immigrationsphase beigemessen wurde. Abschließend wird der Bedeutungswandel der Einwandererreligionen seit den 1970er-Jahren beschrieben (5.).
1. Sonderstellung der Religion
in der Geschichte der Einwanderung
In der Forschung hat die Religionszugehörigkeit von Zuwanderern für den
Zeitraum der ersten Nachkriegsjahrzehnte nur geringe Aufmerksamkeit gefunden – parallel zum politischen Desinteresse an diesem Thema. Nach dem
ersten, 1969 erschienenen Bericht des damals neuen „Institute of Race Relations“ in London über die Minderheiten in Großbritannien, in dem auf die Rolle der anglikanischen Kirche noch in einem eigenen Kapitel Bezug genommen
wurde,2 geriet das Thema für zwei Jahrzehnte fast völlig aus dem Blick. Erst
seit den 1980er-Jahren entwickelte sich ein neues Interesse an Minderheitenreligionen, das allerdings von Anfang an weitgehend auf den Islam beschränkt
war und angesichts der aktuelleren politischen Entwicklungen von der Rushdie-Affäre bis zu den Kopftuch-Urteilen bislang auch blieb.3 Die religiösen
Konfliktlinien der Gegenwart haben seit dem Aufkommen des islamistischen
Terrorismus verstärkte Aufmerksamkeit erhalten, doch eine historische Verankerung solcher Studien reicht meist nicht weiter zurück als bis zur Wahrnehmung des politischen Islam in den späten 1970er-Jahren.
2
3
E.[liot] J.[oseph] B.[enn] Rose u.a., Colour and Citizenship. A Report on British Race Relations,
London 1969, S. 370-380 („The Churches and the Newcomers“).
Der jüngste Überblick über die inzwischen umfangreiche Literatur zu muslimischen Minderheiten in Großbritannien findet sich in: Joel S. Fetzer/J. Christopher Soper, Muslims and the
State in Britain, France and Germany, Cambridge 2005.
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Bis zum Einsetzen der Zuwanderung aus den Kolonien und dem Commonwealth war das übliche Unterscheidungsmerkmal für Minderheiten in Großbritannien die Religion. Von ihr hing der Zugang zum britischen Territorium
ab, und sie war ausschlaggebend für die persönliche Rechtsstellung in der britischen Gesellschaft. Protestantischen Flüchtlingen, die nach der Aufhebung
des Edikts von Nantes 1685 zunächst aus Frankreich und wenig später auch
aus Südwestdeutschland nach England kamen, wurde in der Zeit der größten
englischen Katholizismusfeindlichkeit die Einbürgerung erleichtert.4 Juden
konnten bis 1825 lediglich den Status des „Denizen“ erhalten, der sich allerdings nur in wenigen Details von dem des „Citizen“ unterschied.5 Der Zugang
zu bestimmten Berufsgruppen sowie zu den englischen Universitäten wurde
von der Mitgliedschaft in der anglikanischen Kirche abhängig gemacht. An der
1836 gegründeten Londoner Universität öffnete man sich von Beginn an gegenüber katholischen Ausländern und löste damit frühzeitig den Anspruch religiöser Gleichstellung ein, der erst im Laufe des 19. Jahrhunderts auch rechtlich verankert wurde.6
Bei Minderheiten, die wegen ihrer Religion nach Großbritannien eingewandert waren und sich meist gesammelt um ihre Kirchen oder Synagogen herum
ansiedelten, erfolgte die religiöse Kategorisierung durch die Aufnahmegesellschaft quasi zwangsläufig. Doch religiöse Verfolgung scheint kein notwendiges
Element der Kategorisierung nach Religionszugehörigkeit gewesen zu sein.
Das Beispiel der bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein größten
Minderheit in Großbritannien zeigt, dass allein die Verschiedenheit der Konfession die Kategorisierung von Einwanderern unter diesem Titel erlaubte. Bei
den seit dem 19. Jahrhundert auf der Suche nach Arbeit zugewanderten katholischen Iren wurde die Konfession zum Identifikationsmerkmal, obwohl sich
angesichts des kollektiven Charakters von Wanderung und Ansiedlung auch
die Sprache oder gemeinsame regionale Herkunft dazu geeignet hätten. Ihre
Erfahrung einer Diskriminierung hauptsächlich aufgrund von Religionszugehörigkeit ist mit den Erlebnissen der Nachkriegszuwanderer aus Südasien und
der Karibik verglichen worden.7 Die vielen Berichte über eine intensivere Religiosität nach einem Ortswechsel zeigen, dass die Zuschreibung durch die Aufnahmegesellschaft mit dem eigenen religiösen Selbstverständnis in Beziehung
4
5
6
7
Margrit Schulte-Beerbühl, Erwünschte und unerwünschte Einwanderer. Die britische Einwanderungspolitik im 18. Jahrhundert, in: Karen Schönwälder/Imke Sturm-Martin (Hg.), Die britische Gesellschaft zwischen Offenheit und Abgrenzung. Einwanderung und Integration vom 18. bis
zum 20. Jahrhundert, Berlin 2001, S. 34-56, hier S. 36.
Andreas Fahrmeir, Citizens and Aliens. Foreigners and the Law in Britain and the German States
1789–1870, Oxford 2000, S. 69.
Ebd., S. 167.
Donald MacRaild, Die Ethnie verschwindet nicht. Die Iren in Großbritannien im 19. und frühen 20. Jahrhundert, in: Schönwälder/Sturm-Martin, Die britische Gesellschaft (Anm. 4), S. 91111, hier S. 95.
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steht. Wie alle anderen Minderheitengruppen siedelten die Iren in den großen
Städten und bildeten weitgehend homogene Wohnviertel um ihre Kirchen herum. Ihr „Aufgehen“ in der britischen Arbeiterklasse ist als ausgesprochen
langsamer Prozess – über mehr als drei Generationen hinweg – beschrieben
worden.8 Noch in der Volkszählung von 2001 werden sie zusammen mit den
Pakistanis zu den ethnischen Gruppen gerechnet, die sich zu einem weit überdurchschnittlichen Anteil als religiös bezeichnen. Das legt den Schluss nahe,
dass die Konfession bei diesem langsamen Assimilationsprozess bis heute ein
wichtiger bremsender Faktor gewesen ist.9
Ein Wandel in der üblichen Kategorisierung von Zuwanderern nach Religionszugehörigkeit zeichnete sich erst während des Ersten Weltkriegs ab. Der
politische Konflikt zog politische Kategorisierungen nach sich; die nationale
Herkunft bekam einen höheren Stellenwert bei der Einordnung von Fremden
und konnte als Grund für Diskriminierung und Internierung angeführt werden. Dazu kamen eher verdeckt weitere Kriterien: Hautfarbe, Augenform,
Haarbeschaffenheit, umschrieben mit den Begriffen „blood“ oder „race“.
„Rassenbezogene“ Fremdenfeindlichkeit (im Unterschied zu religiös begründeter Diskriminierung) trat zu Beginn des 20. Jahrhunderts erstmals auf. Sie
entlud sich 1919 in brutalen Straßenkämpfen zwischen „rassisch“ definierten
Fronten in mehreren großen Hafenstädten.10 Religion trat völlig in den Hintergrund, als 1920 der „Aliens Order“ so überarbeitet wurde, dass er auf die in
den Hafenstädten angesiedelten Seeleute aus dem Empire zugeschnitten war.
Mit der Bezeichnung „coloured seamen“ wurde eine neue Kategorisierung geprägt. Vor diesem Hintergrund wurde drei Jahrzehnte später der Begriff
„coloured“ neben dem synonym verwendeten „colonial“ zur wichtigsten Beschreibung der Nachkriegseinwanderer, während die Religion als Gruppenmerkmal uninteressant geworden war.
2. Einwanderung seit 1945:
Herkunft und Religionszugehörigkeit
Die Verwandlung der englischen Großstädte in multiethnische Zentren vollzog sich in einem Zeitraum von vier Jahrzehnten. Zwischen den späten
1940er- und den späten 1980er-Jahren verzehnfachte sich der Anteil der Minderheitenbevölkerung von 0,5 auf mehr als 5 Prozent.11 Nach Herkunftsregionen und Ankunftszeitraum lassen sich für die dynamischste Phase der Zuwan8
Ebd., S. 105.
Volkszählung 2001, Statistik zur Religionszugehörigkeit, online unter URL:
<http://www.statistics.gov.uk/cci/nugget.asp?id=1086>.
10 Neil Evans, Across the Universe. Racial Violence and the Post-War Crisis in Imperial Britain,
1919–1925, in: Immigrants and Minorities 13 (1994), S. 59-88.
9
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derung bis in die 1970er-Jahre hinein drei Gruppen identifizieren: Die erste
Gruppe der Einwanderer stammte aus der Karibik, den „West Indies“ – die
große Mehrzahl aus Jamaika, weitere aus Barbados, Trinidad und Tobago sowie von den Inseln der Kleinen Antillen, die sich zu diesem Zeitpunkt noch
unter britischer Oberhoheit befanden. Sie waren vornehmlich Nachkommen
der im 18. Jahrhundert als Sklaven verschleppten Afrikaner sowie – in geringerer Zahl – Nachkommen der südasiatischen Kontraktarbeiter, die sich im
19. Jahrhundert in der Karibik angesiedelt hatten. Der Ankunftszeitraum dieser ersten Gruppe reichte von den späten 1940er-Jahren bis in die frühen
1970er-Jahre hinein. Ungefähr seit Mitte der 1950er-Jahre wurde eine zweite
Einwanderergruppe identifizierbar – mit der wachsenden Immigration vom
indischen Subkontinent, hauptsächlich aus Nordindien (Gujarat, Panjab und
Bengalen), aus der Mirpur-Region in Pakistan und der Sylhet-Region in Ostpakistan (seit 1971 Bangladesh).12 Die Zuwanderung dieser Gruppe wuchs bis
in die frühen 1970er-Jahre und ging dann allmählich zurück. Bei der dritten
Einwanderergruppe handelte es sich um Nachkommen der südasiatischen
Kontraktarbeiter aus den ostafrikanischen Kolonien, die in den Statistiken
häufig nicht gesondert gezählt werden (und deshalb auch in der folgenden
Grafik nicht auftauchen). Da sie sich hinsichtlich ihrer Religionszugehörigkeit
und Glaubenspraxis jedoch von den anderen Südasiaten unterschieden, sind
sie als eigene Gruppe zu betrachten. Diese „ostafrikanischen Südasiaten“ hatten angesichts der politischen Unabhängigkeit von Tanganjika, Uganda, Kenia
und Malawi für einen britischen Pass optiert. Der Zeitpunkt ihrer Ankunft
hing immer mit einer Verschärfung des Auswanderungsdrucks in den ostafrikanischen Ländern zusammen. Kenia machte 1967 den Anfang und löste eine
erste starke Auswanderungsbewegung aus. Mit der Vertreibung aus Uganda
war 1972 der Höhepunkt der ostafrikanischen Emigrationswelle erreicht, und
seit Mitte der 1970er-Jahre sank der Anteil dieser Herkunftsregion an der Gesamteinwanderung wieder deutlich.
In den 1950er- und 1960er-Jahren ließ diese „postkoloniale“ Zuwanderung
Großbritannien im europäischen Vergleich – von Frankreich abgesehen – zum
Sonderfall werden. Während in anderen europäischen Ländern noch international Arbeitskräfte rekrutiert wurden, schränkte Großbritannien die Zuwanderung bereits 1962 ein. Früher als anderswo in Europa gewann dort auch die
Gleichbehandlung von Minderheiten eine rechtliche Grundlage (mit dem ersten „Race Relations Act“ von 1965). Seit den 1970er-Jahren entwickelte sich,
im Einklang mit gesamteuropäischen Tendenzen, durch weitere Restriktionen
11
Ian R.G. Spencer, British Immigration Policy Since 1939. The Making of Multi-Racial Britain,
London 1997, S. 152.
12 John R. Hinnells, South Asians in Britain. Introduction, in: Harold Coward u.a. (Hg.), The
South Asian Religious Diaspora in Britain, Canada, and the United States, Albany 2000, S. 75-88,
hier S. 83.
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der Familiennachzug zunehmend zur einzigen Einwanderungsmöglichkeit, bis
in den 1990er-Jahren das Asylverfahren zur begehrten Einwanderungschance
wurde. Bis dahin hatten sich die Einwanderer der Nachkriegszeit in unterschiedlicher Weise ihre Position in der britischen Gesellschaft geschaffen – ein
Prozess, der ohne Blick auf die Religionszugehörigkeit der einzelnen Gruppen
nicht zu verstehen ist.
Jährliche Migrationsbilanz der karibischen und südasiatischen Einwanderung in Großbritannien 1955–1974
70.000
60.000
50.000
40.000
Kar ibik
30.000
Indien
Pakist an
20.000
10.000
0
- 10.000
1955 1956 1957 1958 1959 1960 1961 1962 1963 1964 1965 1966 1967 1968 1969 1970 1971 1972 1973 1974
Quelle: Ceri Peach, Patterns of Afro-Caribbean Migration and Settlement in Great Britain: 1945–
1981, in: Colin Brock (Hg.), The Caribbean in Europe. Aspects of the West Indian Experience in
Britain, France and The Netherlands, London 1986, S. 62-84, hier S. 67.
Die karibischen Einwanderer, mit denen die postkoloniale Zuwanderung
nach Großbritannien begann, waren überwiegend christlich akkulturiert. Unter diesen Einwanderern waren Angehörige beider Konfessionen vertreten,
wobei sich die protestantischen Christen auf unterschiedliche reformierte Kirchengemeinschaften verteilten. Diese Vielfalt erklärt sich aus der Kolonisationsgeschichte der Karibik, wo vor den Engländern Spanier, Niederländer und
Franzosen ihre Einflussbereiche abgesteckt und sie nach ihren Traditionen einschließlich ihrer Kirchen eingerichtet hatten.13 Die christlichen Kariben passten sich auch nach ihrer Zuwanderung nach Großbritannien nicht der anglikanischen Glaubenspraxis an, sondern praktizierten ihren Glauben überwiegend
im Rahmen von kleineren Sekten. Daneben gab es auch in der Karibik Abkömmlinge der südasiatischen Kontraktarbeiter, die nach dem Ende des Sklavenhandels die entstandenen Lücken auf dem Arbeitsmarkt der Region gefüllt
hatten.
13
Adrian Hastings, The British Empire and the Missionary Movement, in: Richard Bonney/Franz
Bosbach/Thomas Brockmann (Hg.), Religion und Politik in Deutschland und Großbritannien,
München 2001, S. 83-93.
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415
Die Inder und Pakistanis, die direkt vom Subkontinent nach Großbritannien einwanderten – als zweite der großen Nachkriegsgruppen –, zeigten ebenfalls ein multireligiöses Spektrum.14 Schiitische Muslime, Hindus und Sikhs
waren die größten Gruppen; kleinere Gemeinschaften bildeten die Sunniten,
Dschaina und Parsen. Auch in der dritten Gruppe der Nachkriegszuwanderung, bei den Südasiaten, die seit den späten 1960er-Jahren aus Ostafrika emigrierten, fanden sich diese Glaubenszugehörigkeiten. In ihrer religiösen Praxis
unterschieden sich diese Zuwanderer jedoch von den früheren Einwanderern
(vgl. dazu unten, 4.).
Genaue Daten über die Religionszugehörigkeiten der südasiatischen Minderheiten in den ersten Nachkriegsjahrzehnten fehlen. So kann die Glaubensausrichtung nur über die Geburtsorte der Ersteinwanderer erschlossen werden. Dabei wird deutlich, wie sehr Religion und regionale Herkunft die Wahl
des Zielortes in Großbritannien bestimmten. London blieb das traditionelle
Zentrum der Einwanderung für alle Gruppen, insbesondere aber für die karibischen Einwanderer. Innerhalb der Hauptstadt entwickelten sich Vorlieben
bestimmter Gruppen für einzelne Bezirke, beispielsweise der Muslime aus Sylhet in Bangladesh für den Osten.15 Birmingham, Wolverhampton und Nottingham sowie andere Industriestädte der Midlands waren nach London die
nächsten wichtigen Anziehungspunkte insbesondere für die südasiatischen
Einwanderer, so für Sikhs aus dem Panjab oder Muslime aus Gujarati. 16 In
Nordengland entstand eine Konzentration pakistanischer Muslime aus dem
Mirpur-Bezirk von Azad Kashmir. Von allen Minderheitengruppen waren die
Einwanderer aus der Karibik am stärksten in London konzentriert, während
Pakistanis die weiteste Streuung über die englischen Großstädte zeigten.17 Das
Siedlungsmuster verdeutlicht das Phänomen der Kettenwanderung, bei dem
die gemeinsame regionale Herkunft (oft bis zur Einheit von Dörfern) sich in
der Wahl des gemeinsamen neuen Wohnorts widerspiegelt.
Viele Zuwanderer passten sich dem säkularen britischen Alltag an und beschränkten ihre religiöse Praxis auf private Lebensbereiche. Häufig finden sich
jedoch auch Aussagen über eine durch den Wanderungsprozess und das Diaspora-Erlebnis verstärkte Frömmigkeit. Beide Tendenzen erscheinen plausibel,
sind indessen gleichermaßen schwer zu belegen. In den politischen Einwanderungs-Diskussionen, soweit sie dokumentiert sind, kam die Frage der Religi14
Dietmar Rothermund, Multireligiosität in Indien, in: Hartmut Lehmann (Hg.), Multireligiosität
im vereinten Europa. Historische und juristische Aspekte, Göttingen 2003, S. 182-200.
15 Steven Vertovec, Islamophobia and Muslim Recognition in Britain, in: Yvonne Yazbeck Haddad
(Hg.), Muslims in the West. From Sojourners to Citizens, Oxford 2002, S. 19-35, hier S. 20.
16 Roger Ballard, The Growth and Changing Character of the Sikh Presence in Britain, in: Coward
u.a., The South Asian Religious Diaspora (Anm. 12), S. 127-144, hier S. 133.
17 Ceri Peach, Patterns of Afro-Caribbean Migration and Settlement in Great Britain: 1945–1981,
in: Colin Brock (Hg.), The Caribbean in Europe. Aspects of the West Indian Experience in Britain,
France and The Netherlands, London 1986, S. 62-84, hier S. 74.
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onszugehörigkeit von Anfang an nur selten vor. Einige Beispiele sollen hier
verdeutlichen, in welchen Kontexten Religion erwähnt wurde und in welchen
auf der anderen Seite gerade das Fehlen des Themas auffällt.
3. Religion und „race“
in den 1950er- und 1960er-Jahren
1949, als die Einwanderung aus den karibischen Kolonien gerade erst begonnen hatte und diejenige vom indischen Subkontinent noch gar nicht beziffert
wurde, erschien ein demographischer Bericht der Labour-Regierung, der Einwanderung befürwortete. Allerdings wurden Bedingungen an die ausländischen Arbeitskräfte gestellt, damit ihre angestrebte „Verschmelzung“ mit der
Aufnahmegesellschaft erfolgreich abliefe. Die Einwanderer könnten nur bedenkenlos aufgenommen werden, heißt es im Bericht, „if they [...] were not
prevented by their religion or race from intermarrying with the host population and becoming merged in it“.18 Interessant ist, dass Religion und „race“
(ein treffendes deutsches Äquivalent gibt es nicht) hier gleichwertig nebeneinander stehen, aber nur wenige Jahre später nur noch eine der Kategorien auftaucht. Sowohl die Labour-Regierung bis 1951 als auch die folgenden konservativen Regierungen zeigten Interesse an der neuen Zuwanderung, doch die
Quellen dieser Jahre schweigen sich über die Religionszugehörigkeit der Minderheiten aus. Entsprang die diskrete Behandlung der Religion einer bewussten Haltung, oder fehlte es in den Gremien, die mit den Einwanderern befasst
waren, schlicht an Interesse?
Die Art der verfügbaren Daten lässt eher den zweiten Schluss zu. Dabei
stellt es sich als Problem heraus, überhaupt Informationen zu den neuen Minderheiten zu erheben: Das Fehlen einer Meldepflicht, die gering ausgeprägte
britische Bürokratie und die britische Staatsangehörigkeit der Einwanderer erschweren die Datensammlung. Die in Großbritannien regelmäßig im ZehnJahres-Abstand durchgeführten Volkszählungen sind wenig hilfreich, weil sie
in dieser Zeit keine Daten zu den hier interessierenden Kategorien von „race“
und „colour“ enthielten. So müssen Sozialamt, Arbeitsamt und Polizei als
Quellen angezapft werden. Passagierlisten der Transportunternehmen, Passausgabestellen im Herkunftsland und schließlich Schätzungen ergeben zusammengenommen einen Überblick zur Größe der Minderheitenbevölkerung
und zu den Trends der Einwanderung.19 Im November 1955 wurde beispiels18
Trend of Population With Regard to Migration. Report of the Royal Commission on Population.
Report 1949. Cmd 7695, S. 124. Public Record Office, Kew Gardens, DO 35/3442.
19 Vgl. Imke Sturm, Mental arithmetic and juggling with figures. Statistics in French and British
policy towards colonial immigration in the 1950s, in: European Review of History/Revue Européenne d’Histoire 3 (1996), S. 199-212.
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weise in einer Kabinettsdiskussion zum Thema geschätzt, dass im laufenden
Jahr 20.000 Einwanderer aus der Karibik, 6.000 bis 7.000 aus Südasien und ungefähr 60.000 aus Irland eingereist seien.20 Arbeitslosenrate und Kriminalstatistik waren dabei von primärem Interesse für eine Politik, die soziale Unruhen
fürchtete; Religion wurde dagegen als Privatangelegenheit betrachtet.
Eine stärkere Diversifizierung der ethnischen Gruppen ergab sich erst mit
der Zunahme der Einwanderung aus Südasien. Mitte der 1950er-Jahre, als
noch wenig Südasiaten in England lebten, wurde diese Gruppe überwiegend
positiv beurteilt. Vergleiche der Eignung verschiedener ethnischer Gruppen
für den Einsatz in bestimmten Branchen des Arbeitsmarktes zeigen typische
Einschätzungen. So wurden die Londoner Südasiaten gegenüber „other coloured people“ als gebildeter beschrieben, die der Midlands aber als weniger
kräftig und für den Arbeitsmarkt weniger geeignet (im Vergleich zu „West Indians or West Africans“). Eine Aluminiumfabrik in Smethwick beurteilt die
dort angestellten „Arabs“ als „often far more hard-working than white workers“.21 Dem Kabinett Churchill lag 1954 ein Bericht über den Integrationserfolg einzelner Minderheitengruppen vor, in dem es hieß: „Arabs, Indians
and Pakistanis are more successful in mixing with white people than the Africans and West Indians, though they do not generally show much desire to
mix.“22 Kulturelle Eigenarten wie etwa die Religionszugehörigkeit wurden
nicht kommentiert, die Gruppenzuordnung wurde über die Hautfarbe bestimmt.
Die früher eingetroffenen karibischen Einwanderer waren als Christen unauffällig; daher ist es kaum verwunderlich, dass ihre Religionszugehörigkeit
zunächst keine Rolle spielte. Für viele von ihnen galten britische Gesellschaft
und Kultur bereits in der Karibik als eine Art geographisch losgelöste zweite
Heimat. Ihrem eigenen Selbstverständnis nach und im Einklang mit der politischen Ideologie der Freizügigkeit im Commonwealth waren die Einwanderer
„British“. Viele der südasiatischen Einwanderer bekannten sich durch Kleidungsstil, Haartracht und Kopfbedeckung dagegen sichtbar zu ihrer Religion.
Damit erschwerten sie das Herausstellen von Gemeinsamkeiten im Commonwealth: Sprache und Sozialisation waren nicht-britisch – abgesehen von einer
kleinen südasiatischen Bildungselite. Je stärker diese Minderheit in der zweiten
Hälfte der 1950er-Jahre wuchs, desto häufiger wurden Südasiaten als bedrohlich „anders“ wahrgenommen. In der Beurteilung zeigte sich nun das bei Einwanderungsprozessen typische Phänomen der abschätzigen Beurteilung der
zuletzt eingetroffenen Zuwanderer, mit der alle anderen Gruppen sich ihre
aufgerückte Position sicherten und die „Neuen“ an die unterste Stelle verwie20
PREM 11/824, C.M. (55), 3.11.1955. Public Record Office, Kew Gardens.
CAB 124/1191, Report of the Working Party on coloured People seeking Employment in the
United Kingdom, July 1954, App. II. Public Record Office, Kew Gardens.
22 Ebd., Haupttext.
21
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sen. Argwohn erregten unter den Südasiaten insbesondere die pakistanischen
Zuwanderer, die in der großen Mehrzahl Muslime waren. Diese stammten aus
ländlichen Gegenden, hatten im Vergleich zu den Kariben geringere Bildungschancen und weniger Kontakt mit der Kolonialmacht vor Ort genossen,
sprachen kaum Englisch und waren oft Analphabeten.23 Gegenüber diesen südasiatischen Einwanderern gewannen die karibischen Einwanderer in den Augen der Verwaltungen plötzlich einen „British background“. Die Südasiaten,
hieß es, wendeten sich unmittelbar nach ihrer Ankunft an das Sozialamt, während die karibischen Einwanderer bekanntermaßen zu harter Arbeit bereit
seien.24
Ende der 1950er-Jahre verfestigte sich diese Hierarchisierung der verschiedenen Einwanderergruppen. 1958 zeigte sich in der internen Korrespondenz
des Colonial Office erstmals ein Bewusstsein für mögliche religiös begründete
Problemlagen. Die karibischen Einwanderer seien vergleichsweise geachtet
und integriert, heißt es in einem dieser Texte, „and we cannot therefore try too
hard to isolate the Asian from the West Indies immigrant now that it is the former which is causing alarm. I myself think that our best hope, as the Colonial
Office, lies in contrasting the skilled character and proved industry of the West
Indians with the unskilled and largely lazy Asians. […] The marked increase in
the numbers coming from India and Pakistan in the past year, and their largely
feckless nature, is most unfortunate from our point of view, because this has
become distinctly noticeable just at the time when the West Indians had at last
obtained something of the recognition by the people of this country which
their cheerfulness and hard work deserves.“ Der Verfasser dieser Einschätzung
betont, dass die Integration der neuen Einwanderer aufgrund ihrer Religion
schwieriger sei.25 Die weiteren Kommissionsberichte zu diesem Thema griffen
das Argument jedoch nicht auf.
An anderer Stelle wurden muslimische Pilger zum Gegenstand eines Austauschs zwischen den britischen Vertretungen auf dem indischen Subkontinent und dem Commonwealth-Ministerium. Hintergrund waren die Einflussversuche auf die Passausgabe in Jamaika, Trinidad und Tobago sowie in Indien
und Pakistan.26 Bereits in den 1930er-Jahren wurden Pässe für Reisen aus Südasien in die Metropole nur unter Auflagen ausgegeben, die für den schlecht
23
CO 1032/195, Working Party to report on the social and economic problems arising from the
growing influx into the United Kingdom of coloured workers from other Commonwealth countries, Progress report to Ministers, C.W.P. (3)(58)3, o.D. (Anfang 1958). Public Record Office,
Kew Gardens.
24 CO 1032/195, Watt an Marnham, 1.5.1958, Kommentar zu den Berichten des Ausschusses. Public Record Office, Kew Gardens.
25 Watt an Marnham, 21/2[58], CO 1032/195. Colonial Immigration into the United Kingdom
(Policy). 1957–1959. GEN 371/195/01. Part A. Public Record Office, Kew Gardens.
26 Vgl. Imke Sturm-Martin, Zuwanderungspolitik in Großbritannien und Frankreich. Ein historischer Vergleich (1945–1962), Frankfurt a.M. 2001, S. 250-265.
Minderheitenreligionen in Großbritannien
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ausgebildeten und ärmlichen Teil der Bevölkerung sehr schwer zu erfüllen waren.27 Nach außen konnte dabei der Anspruch einer im gesamten Kolonialreich und dem Commonwealth geltenden „Staatsbürgerschaft“ und Freizügigkeit aufrechterhalten werden. Aus der Korrespondenz mit den britischen
Vertretungen auf dem Subkontinent wird deutlich, dass pakistanische Muslime den Einschränkungen ausweichen konnten, indem sie als Ziel nicht Großbritannien, sondern eine Pilgerreise in den Iran oder Irak angaben.28 Auch
eine Bestandsaufnahme der Einwanderungssituation im Jahr 1960 nahm Bezug auf die bei Südasiaten gängig gewordene Praxis, Reisedokumente für Pilgerreisen nach Mekka für eine Weiterfahrt nach Großbritannien zu nutzen.
Hervorgehoben wurden hier jedoch lediglich der Umstand der Illegalität und
die Notwendigkeit von Gegenmaßnahmen. Die Zuwanderer wurden aufgrund
fehlender Englischkenntnisse und fehlender Ausbildung als problematisch eingestuft.29
Ungefähr zur selben Zeit finden sich die Begriffe „race“ und „religion“ erneut nebeneinander: In einem Entwurf zur Zulassung von Ausländern auf
dem britischen Arbeitsmarkt von 1959 wurde hervorgehoben, dass es keine
Einschränkung nach Hautfarbe („race“), Religion oder Nationalität gebe.30
Wieder bezog sich diese Formulierung ausdrücklich auf „aliens“, d.h. Ausländer nicht-britischer Staatsangehörigkeit, und nicht auf die Angehörigen von
Kolonien und Commonwealth, die zu diesem Zeitpunkt immer noch das uneingeschränkte Niederlassungsrecht in Großbritannien besaßen. Als 1962 die
erste Zuwanderungsbeschränkung in Kraft trat, zweifelte niemand daran, dass
sie auf eine bestimmte, nach ihrer Hautfarbe definierte Gruppe von Einwanderern abzielte. Im Erläuterungsheft für Grenzbeamte von 1962 hieß es zwar:
„Immigration Officers will of course carry out their duties without regard to
the race, colour or religion of Commonwealth citizens who may seek to enter
the country.“31 Die neue Zuwanderungsbeschränkung löste diesen Anspruch
der generellen Toleranz in ihrer ursprünglichen Zielsetzung allerdings selbst
nicht ein. So belegen Quellen aus der Planungsphase, dass irische Zuwanderer
von der Beschränkung ausgenommen werden sollten.32 Es zeigt sich, dass die
27
Spencer, British Immigration Policy (Anm. 11), S. 24.
Telegramm des CRO an die UK High Commissioner in Indien und Pakistan, 2.4.1958. CO 1032/
195. Public Record Office, Kew Gardens.
29 Working Party to report on the social and economic problems arising from the growing influx
into the United Kingdom of coloured workers from other Commonwealth countries, Bericht
vom 8.12.1959; und Bericht der o.g. Working Party, The General Situation – January 1960. DO
35/7991, CWP (60)1. Public Record Office, Kew Gardens.
30 Ministry of Labour. Admission, employment and residence of foreigners in the United Kingdom. LAB 13/748. Public Record Office, Kew Gardens.
31 Broschüre „Draft Instructions for Immigration Officers“ vom Home Office, Cmd 1640, Februar
1962. Public Record Office, Kew Gardens.
32 Sturm-Martin, Zuwanderungspolitik (Anm. 26), S. 133.
28
420
Imke Sturm-Martin
Unterlagen von Ministerien und Regierung zum Thema Minderheitenreligion
für diese Zeit kaum mehr als pauschalisierende Formulierungen hergeben.
Zwei der Quellen, in denen Religion benannt wird, beziehen sich ausdrücklich
nicht auf Einwanderer aus dem Commonwealth und den Kolonien. Wo eine
Auseinandersetzung mit den neuen Minderheiten stattfand, erschien die Religion nicht von Belang.
Das Schweigen über die Religionszugehörigkeit der nicht erwünschten Einwanderer ist vor allem deshalb erstaunlich, weil in den 1950er-Jahren für die
Notwendigkeit einer Einwanderungsbeschränkung keine wirtschaftlichen
Gründe angeführt werden konnten, sondern nur die Furcht vor Unruhen und
gesellschaftlichen Problemen, die aufgrund von kulturellen Verschiedenheiten
hätten entstehen können. Seit Mitte der 1950er-Jahre tauchte die Formulierung der „social and economic problems“ auf.33 Die Beschreibung der Ursachen erschöpfte sich jedoch stets in Hinweisen auf die Wohnsituation und die
Arbeitslosenstatistik. Ein Informationsdefizit über die Einwanderer und die
Normalität rassistischer Denkmuster in dieser Zeit prägen die Unterlagen zum
Thema.34 Das Protokoll einer Kabinettssitzung von 1955 benennt als entscheidendes Motiv für eine Einwanderungsbeschränkung: „[…] if immigration was
allowed to continue unchecked, there was a real danger that over the years
there would be a significant change in the racial character of the English
people.“35
Religion wurde nicht thematisiert, obwohl die britische Außen- und Kolonialpolitik des vorangegangenen Jahrzehnts in kriegerische Religionskonflikte
involviert war – gerade auch in der Herkunftsregion eines Großteils der Einwanderer, so bei der Teilung und Unabhängigkeit Indiens im Jahr 1947 und
den nachfolgenden grausamen Auseinandersetzungen zwischen Hindus und
Moslems im pakistanisch-indischen Grenzgebiet. Selbst die inländische Spannung zwischen Anglikanismus und Katholizismus in Nordirland wurde nicht
mit der Einwanderungsdiskussion verknüpft.
Heute mutet es seltsam an, dass in den 1940er- und 1950er-Jahren trotz der
kaum verhohlenen Diskriminierung nach Hautfarbe scheinbar eine religiöse
Toleranz gegenüber den Zuwanderern bestand. Doch die Quellen lassen eher
den Schluss zu, dass hier gar nicht bewusst religiöse Toleranz geübt wurde,
sondern schlicht das Interesse an der Religion fehlte. Für Minderheiten interessierten sich Regierungen im Zeitalter des Systemkonflikts und lange vor dem
33
Memorandum by the Secretary of State for the Colonies, Secret, 6.12.1954, und Kabinettsprotokoll vom 14.6.1955. PREM 11/824. Public Record Office, Kew Gardens.
34 Kabinettsprotokoll vom 22.8.1955, Report of the Committee on the Social and Economic Problems Arising from the Growing Influx into the United Kingdom of Coloured Workers From
Other Commonwealth Countries. PREM 11/824, C.M. (55). Public Record Office, Kew Gardens.
35 3.11.1955, PREM 11/824, C.M. (55). Public Record Office, Kew Gardens.
Minderheitenreligionen in Großbritannien
421
Auftauchen des islamistischen Terrorismus mehr unter anderen Vorzeichen:
Insbesondere Studenten aus den Kolonien wurden als potenzielle Agenten
kommunistischer Infiltration beobachtet; das politische Bekenntnis fand sehr
viel größeres Interesse als das religiöse. Beispiele für bedrohliche politische Aktivitäten in der Minderheitenbevölkerung standen mit der Situation in Frankreich vor Augen, wo der Algerienkrieg das Zusammenleben von nordafrikanischer Minderheit und Stammbevölkerung krisenhaft zuspitzte. Schon 1953
berichtete die britische Botschaft in Paris über die französischen Probleme mit
der nordafrikanischen Minderheit und die Angst vor dem Einfluss von „Communists and African Nationalists“ auf diese Minderheitengruppen.36 Nach den
gewalttätigen Straßenkämpfen vom August 1958 in Nottingham und London
wurden auch in England die Arbeitsmigranten aus den Kolonien und Commonwealth-Ländern unter dem Aspekt ihrer politischen Vorlieben diskutiert.
Dem Kabinett lag 1959 ein Bericht vor, in dem geschildert wurde, wie im betroffenen Londoner Stadtteil Notting Hill politische Extrempositionen fruchtbaren Boden fänden, Trotzkisten und Kommunisten unter den „Schwarzen“
zu finden seien sowie Mitglieder rechtsextremer Vereinigungen unter den
„Weißen“. Die Religion wurde in diesem Report nicht erwähnt.37
Wie das französische Beispiel zeigt, war der Ost-West-Gegensatz nur ein Teil
des weltpolitischen Hintergrundes, der den Umgang mit der Einwanderung
prägte. Von noch größerer Bedeutung war die Auseinandersetzung der ehemaligen Kolonialmächte mit dem Verlust ihres Einflusses. In der Anfangsphase
der postkolonialen Wanderung ging die größte Bedrohung durch die neuen
Minderheiten weder von religiösen noch von politischen Loyalitäten dieser
Einwanderer aus, sondern von ihrer sichtbaren Andersartigkeit. „Coloured“
war die Eigenschaft der Einwanderer, die sie in den Augen der britischen Politik problematisch werden ließ. Mit der pauschalen Zusammenfassung der Einwanderer unter den Begriffen „race“, „colonial“ oder „coloured“ unterstrich
die Aufnahmegesellschaft Großbritannien ihre imperial abgeleitete Dominanz.
Dabei waren aus Regierungssicht nicht Herkunft, Religion oder Sprache die
bestimmenden Merkmale der Zuwanderer, sondern ihre Eigenschaft als „British subjects“, durch die sie den freien Zugang zum Metropolterritorium genossen – „without regard to the race, colour or religion“. Der so häufig benutzte Dreiklang legt den Verdacht nahe, dass die menschenrechtlich einwandfreie
Behandlung der letzten Kategorie auf die anderen beiden abstrahlen sollte.
Erst vor dem Hintergrund von Dekolonisation, Bürgerrechtsbewegung in den
USA und der internationalen Verurteilung der Apartheid in Südafrika ent36
R.W. Luce an A. Greenhough, British Embassy, Paris, 22.12.1953. LAB 26/259. Public Record
Office, Kew Gardens.
37 Working Party to report on the social and economic problems arising from the growing influx
into the United Kingdom of coloured workers from other Commonwealth countries, 25.6.1959.
PREM 11/824, C.M. (55). Public Record Office, Kew Gardens.
422
Imke Sturm-Martin
stand seit Mitte der 1960er-Jahre – früher als in jedem anderen europäischen
Land – eine aktive Minderheitenpolitik („race relations“). Die britischen Antidiskriminierungsgesetze von 1965 und 1976 waren Plädoyers für die Anerkennung von Differenz und erster Ausdruck der britischen MultikulturalismusIdee. Sie blieben allerdings ausschließlich auf die Kategorie „race“ bezogen;
Religion wurde in diesen Gesetzen wiederum nicht thematisiert.
4. Staatskirche und private Glaubenspraxis
Die in allen westeuropäischen Nachkriegsgesellschaften evidente Tendenz zur
Säkularisierung beeinflusste die Haltungen gegenüber den Minderheitenreligionen weniger direkt, als es auf den ersten Blick erscheinen mag. Anzeichen der
Säkularisierung – wie zurückgehende Kirchenbesuche und das Aufweichen eines religiös begründeten Sittenkodex – wurden erst in den späten 1960er-Jahren deutlich, als die Entscheidung für ein weitgehendes Ignorieren der Minderheitenreligionen bereits gefallen war. Auf der anderen Seite zeigen die
Quellen, dass eine Mitwirkung der anglikanischen Kirche bei der Betreuung
neuer Einwanderer in den ersten Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg als
selbstverständlich vorausgesetzt wurde, ihr Monopol auf eine seelsorgerische
Funktion in der Gesellschaft also noch nicht in Frage gestellt war. Wie erfüllte
die anglikanische Kirche diese Aufgabe, und welche Bedeutung maßen die
Einwanderer selbst ihrer Religion bei?
Auf die anglikanische Kirche wurde von offizieller Seite als Agens der Integration vertraut. Die Kirche gehörte zum Empfangskomitee für die „Empire
Windrush“, die 1948 als erstes Einwandererschiff aus den Kolonien in Tilbury
bei London anlegte. Die 492 karibischen Passagiere galten als Sensation und
erhielten eine vom Kolonialministerium organisierte offizielle Begrüßung, zu
der auch ein Empfang bei einem anglikanischen Priester zählte.38 Und lange
bevor die Regierung Anstrengungen zur eigenen Datenerhebung machte, waren die Kirchen Ansprechpartner zu den Lebensbedingungen und der gesellschaftlichen Integration der Einwanderer, dokumentiert beispielsweise im Bericht eines Ministerialausschusses zum Thema Einwanderung von 1952, für
den Kirche und Wohlfahrtsorganisationen über die Situation der Immigranten
befragt wurden.39 Im Sommer 1959 sollten die Aktionen der Kirche für die
Einwanderer aus der Karibik und deren Teilnahme daran als positives Beispiel
einer gelungenen Integration propagiert werden – im Hinblick auf die zu erwartenden Diskussionen über „race relations“ im Zusammenhang mit politi38
Empire Windrush. West Indian Workers, Bericht von A.H. Poynton, Colonial Office. 30.6.1948.
HO, Aliens Department, 213, 244. Public Record Office, Kew Gardens.
39 Inter-Departmental Committee on Colonial Peoples in the United Kingdom, 3rd Meeting,
21.10.1952. CPUK/52, CO 1028/24. Public Record Office, Kew Gardens.
Minderheitenreligionen in Großbritannien
423
schen Veränderungen in Afrika. Diese sehr allgemeine Formulierung deutet
auf Auseinandersetzungen innerhalb des Commonwealth hin, die sich auf die
Apartheid-Politik in Südafrika bezogen und den Ausschluss Südafrikas aus
diesem Bund zur Folge hatten.40 Dabei handelte es sich vermutlich um eines
der letzten Bekenntnisse zur Verantwortung der Kirche für die gesellschaftliche
Integration, denn wenige Jahre später ging mit den „Race Relations“-Gesetzen
die Verantwortung in diesem Bereich an den Staat über.
Politische Einflussmöglichkeiten der anglikanischen Kirche waren aber
auch durch ihre besondere Stellung als Staatskirche gegeben – von der automatischen Oberhausmitgliedschaft der Bischöfe bis zur Schulpolitik an den
kircheneigenen Schulen. Obgleich die anglikanische Kirche sowohl zentral
(durch ihre Mitgliedschaft in verschiedenen Kommissionen) als auch lokal in
die Politik gegenüber Einwanderern und Minderheiten einbezogen wurde,
scheint ihre Wirkung hier dennoch begrenzt gewesen zu sein. Über eine reine
Datensammlung hinaus sind kirchliche Stellungnahmen zu diesem Thema in
den Verwaltungs- und Regierungsakten kaum zu finden – nicht, weil sie nicht
existierten, sondern weil sie nicht wahrgenommen wurden. Dabei haben sich
die Kirchen in England durchaus eindeutig zu Themen der Einwanderung geäußert. Zentrale Verlautbarungen gab es bereits in den 1950er-Jahren, als der
„British Council of Churches“ als Repräsentativorgan der anglikanischen Kirche und der größten protestantischen Sekten Broschüren herausgab mit Titeln
wie „Your neighbour from the West Indies“ oder „Immigrants in Britain“.
Auch zahlreiche liberal getönte Stellungnahmen zur Regierungspolitik zeugen
von einer aktiven Teilnahme der Kirche am zeitgenössischen Diskurs über Einwanderung und belegen eine geschlossene Einstellung gegen Rassismus. 1968
wandte sich die gesamte Riege der Kirchenrepräsentanten im Oberhaus gegen
die von der Regierung vorgeschlagene Begrenzung der Einwanderung von Südasiaten aus Kenia.41
Die Autoren des 1969 erschienenen ersten großen Minderheitenberichts
„Colour and Citizenship“ zählten einzelne Aktionen der anglikanischen Kirche auf, beklagten aber das Fehlen einer „co-ordinated national campaign“ gegen Diskriminierung.42 Im Vordergrund der kirchlichen Tätigkeit stand der
individuelle Einsatz einzelner Kirchenmänner in ihren Gemeinden. Betrachtet
man dies näher, zeigt sich ein heterogenes Bild: Es reicht von freundlichem
Entgegenkommen für die neuen Gemeindemitglieder durch Änderung liturgischer Elemente bis zu offen rassistischem Verhalten wie der Verweigerung des
in den protestantischen Kirchen üblichen Händeschüttelns zwischen Pfarrer
40
Publicity in connection with race relations in the UK. 1958–60. P.H.G. Wright, FO, an C. Hadfield, Central Office of Information, 4.8.1959. Dominions Office 35/9506. Public Record Office,
Kew Gardens.
41 Rose u.a., Colour and Citizenship (Anm. 2), S. 375, S. 378.
42 Ebd.
424
Imke Sturm-Martin
und Gemeindemitgliedern nach dem Gottesdienst.43 Individuell beantwortet
wurde auch die Frage, wie „Integration“ auf religiöser Ebene auszulegen sei.
Mancherorts wurde es als „verpasste Chance“ betrachtet, dass kein Versuch
unternommen worden war, die karibischen Christen für die anglikanische Kirche zu gewinnen; in der Mehrzahl hatten sie sich kleineren christlichen Sekten
angeschlossen.44 Das Problem stellte sich ausschließlich in den großen Städten
und geriet dort zu einem Teilaspekt des tiefgreifenden Wandels, der sich für die
Kirchen aufgrund ganz anderer Entwicklungen abzeichnete: der Exodus der
Mittelklasse (dem aktivsten Publikum der anglikanischen Kirche) aus den Innenstädten und der allgemein starke Rückgang der Kirchenbesucher im Rahmen der westeuropäischen Säkularisierungstendenz.
Lediglich die Schulen scheinen dieser Tendenz widerstanden zu haben. Die
Dominanz eines „broadly Christian character“ der religiösen Praxis in Staatsschulen war im „Education Act“ von 1944 festgeschrieben und wurde noch
1988 bestätigt.45 Der Anteil der Schüler, die konfessionelle Schulen besuchen,
hat sich über die Nachkriegsjahrzehnte hinweg bis in die Gegenwart mit knapp
über 20 Prozent kaum verändert. In Informationsschriften für Lehrer und
Lehrmaterial für Schüler trat die Kirche in den 1960er-Jahren für Toleranz gegenüber Minderheiten ein. Die – je nach Lage der Schule – oft hohe Zahl von
Kindern aus Einwandererfamilien an den christlichen Schulen bot eine frühe
Chance zu praktizierter Toleranz.46 Doch auch auf der lokalen Ebene ersetzten
die nach dem „Race Relations Act“ seit 1965 geschaffenen öffentlich finanzierten Anlaufstellen für Minderheiten weitgehend das Engagement der Kirchen.47
Die bisher beschriebenen Formen des kirchlichen Interesses gegenüber den
neuen Minderheiten beschränkten sich auf eine Zuwendung „von oben“, die
viele Einwanderer als „at best paternal and at worst racist“ empfanden.48 Dagegen war die Zusammenarbeit auf gleicher Hierarchiestufe, zwischen den
obersten Autoritäten verschiedener Glaubensgemeinschaften, sehr viel langsamer angelaufen. Erst in den 1970er-Jahren kam es zu ersten Institutionalisierungen einer Kooperation zwischen Christen und Moslems.49 Bei einigen der
Minderheitenreligionen erschwerte das Fehlen von überregionalen hierarchischen Strukturen eine Zusammenarbeit mit dem anglikanischen „Establishment“. Insgesamt dehnte sich die Zusammenarbeit parallel zum Organisie43
Vgl. Panayi, The Impact of Immigration (Anm. 1), S. 99, S. 133.
Patrick Kalikombe, Black Christianity in Britain, in: Ethnic and Racial Studies 20 (1997), S. 306324.
45 Fetzer/Soper, Muslims and the State (Anm. 3), S. 39.
46 Rose u.a., Colour and Citizenship (Anm. 2), S. 380, Tabelle 21.1.
47 Roman Garbaye, British Cities and Ethnic Minorities in the Post-War Era. From Xenophobic
Agitation to Multi-Ethnic Government, in: Immigrants and Minorities 22 (2003), S. 298-315,
hier S. 306.
48 Robert Beckford, Jesus is Dread. Black Theology and Black Culture in Britain, London 1998, S. 11.
49 Christa Schwab, Integration von Moslems in Großbritannien und Frankreich, Wien 1997, S. 142.
44
Minderheitenreligionen in Großbritannien
425
rungsgrad der Minderheitenreligionen aber zunehmend aus. Die anglikanische Kirche konnte auf diesem Gebiet eine Mittler- und Führungsrolle beanspruchen, die sie andernorts weitgehend eingebüßt hatte.50
Noch schwieriger als die Datensammlung zur Religionszugehörigkeit der
frühen Nachkriegseinwanderer ist die Erfassung ihrer individuellen Religiosität. Aussagen zu diesem Thema sind oft pauschalisiert und beziehen sich nicht
auf konkrete Statistiken oder andere Quellen. So bezeichnet Stuart Hall die
westindischen Einwanderer pauschal als „in general terms deeply religious“.51
Ohne Zweifel war der Rückgriff auf die Religion für die Einwanderer eine häufige Bewältigungsstrategie. Die Glaubensgemeinschaft bot Kontakte zu Gleichgesinnten und Unterstützung in Fragen des alltäglichen Lebens. Für die Gruppe der britischen Sikhs blieb das religiös begründete Kastensystem ein
wichtiger Bezugspunkt bei der Wahl des Wohnorts oder bei Eheschließungen,
und die Gebetsstätten (Gurudwaras) wurden von jeweils einer Kaste dominiert.52 Dagegen heißt es über die frühen muslimischen Einwanderer, dass sie
selbst zunächst kaum eine aktive Religionsausübung praktiziert hätten und
deswegen auch in dieser Hinsicht uninteressant für die Politik gewesen seien:
„That immigrants themselves had not initially focused much on their religious
identification helps to explain the state’s silence on this issue.“53
Bis zum Auftreten der ersten Gegensätze zwischen traditionellen Kleidungsvorschriften und westlichen Stilkonventionen trafen die südasiatischen Einwanderer mit ihren Religionen auf eine Mischung von Respekt und Desinteresse. Erst die zeitlich um etwa ein Jahrzehnt versetzte Familienzusammenführung sowie auch die Familienstruktur der ostafrikanischen Einwanderer
verursachten bei dieser Gruppe eine stärkere Verwurzelung ihrer Glaubenspraxis. In den 1950er- und 1960er-Jahren waren aus Südasien hauptsächlich Männer nach Großbritannien gekommen, und die Religionsausübung fand im privaten Rahmen statt. Die später nachgeholten Frauen und die erst dann vervollständigten familiären Netze fungierten als Träger und Bewahrer der Herkunftskultur anhand von Kleidungsregeln, traditioneller Küche und eben der
Religionspraxis.54 Den ostafrikanischen Zuwanderern wird ein konservativer
Einfluss auf die etablierten südasiatischen Diaspora-Gemeinden in Großbritannien zugeschrieben, weil sie in vollständigen Familieneinheiten kamen und
aufgrund ihrer vorangegangenen Migrationserfahrung eine „more portable
50
Adrian Favell, Philosophies of Integration. Immigration and the Idea of Citizenship in France and
Britain, Basingstoke 1998, S. 133.
51 Stuart Hall, Migration from the English-Speaking Caribbean to the United Kingdom, 1950–
1980, in: Reginald T. Appleyard/Charles Stahl (Hg.), International Migration Today, Bd. 1, Paris
1988, S. 264-310, hier S. 306.
52 Ballard, The Growth (Anm. 16), S. 133.
53 Fetzer/Soper, Muslims and the State (Anm. 3), S. 31.
54 Hinnells, South Asians (Anm. 12), S. 80.
426
Imke Sturm-Martin
form of diaspora religion“ entwickelt hatten, die auf ältere Traditionen zurückgriff und orthodoxer ausfiel.55 Diese Entwicklung betraf nicht die Gruppe
der karibischen Einwanderer, bei denen schon während der ersten Wanderungsphase das Geschlechterverhältnis weitgehend ausgeglichen war. Für die
südasiatischen Minderheiten aber begann mit der Familienzusammenführung
oft eine Phase der zunehmenden Religiosität. Diese Religiosität war heimatbezogen; die Glaubenspraxis fand innerhalb der abgeschlossenen Diaspora-Gemeinden statt und zeigte insofern durchaus Tendenzen der Anpassung an die
„Privatisierung“ der Religion nach britischem Vorbild. Mit dem Heranwachsen der Nachfolgegenerationen wurde dieser Trend umgekehrt.
5. Die Rehabilitierung des Religiösen
Die erste Generation von Einwandererkindern entwickelte seit den 1970erund 1980er-Jahren einen offensiveren Stil der Identitätsableitung aus der Religion.56 Ihr Abgrenzungsbedürfnis gründete auf der Erfahrung einer Diskriminierung, die ihre Eltern noch toleriert hatten, die sie selbst aber nicht mehr
hinnehmen wollten.57 Als wichtiger Auslöser dieser Reaktion in Großbritannien gilt in der Forschung die Rushdie-Affäre und die daraus folgende Brandmarkung jeglicher Formen muslimischen Glaubens, die den Jugendlichen ihre
schlechte Position in der Gesellschaft verdeutlichte. Auch für die Abkömmlinge der karibischen Einwanderer ergab sich ein quasi-religiöser Identitätsfokus
in der Bewegung des „Ras Tafari“, bei der über die Musik als zentralem Medium auch biblische Themen transportiert werden. Die religiöse Selbstcharakterisierung vieler Angehöriger der zweiten und dritten Generation hat schließlich zum Bruch mit der Tradition der Einordnung von Religion als Privatangelegenheit beigetragen. Anders als in den ersten Nachkriegsjahrzehnten ist
der Diskurs über Minderheiten nicht mehr der „Aufnahmegesellschaft“ vorbehalten; er wird vielmehr von einer Generation bestimmt, die „multikulturell“
aufgewachsen ist und für die die „rassisch“ bestimmte imperiale Dominanz
Vergangenheit ist. Während der 1990er-Jahre zeigte sich diese Entwicklung
auch an der wachsenden Beliebtheit des Begriffs „ethnicity“, der neben den Begriff „race“ getreten ist. Der sprachliche Wandel verrät einen differenzierteren
Blick auf die Minderheiten, der über eine kollektive Äußerlichkeit hinaus individuelle kulturelle Verschiedenheit zulässt, darunter auch die der Religionszugehörigkeit.
55
Ebd., S. 81.
Elisabeth Beck-Gernsheim, Wir und die Anderen. Vom Blick der Deutschen auf Migranten und
Minderheiten, Frankfurt a.M. 2004, S. 33.
57 Muhammad Anwar, Muslims in Britain, in: Syed Z. Abedin/Ziauddin Sardar (Hg.), Muslim Minorities in the West, London 1995, S. 37-50, hier S. 48.
56
Minderheitenreligionen in Großbritannien
427
Manifest wurde dieser Wandel zu Beginn des neuen Jahrtausends: In der
britischen Volkszählung von 2001 wurde erstmals nach der Religionszugehörigkeit gefragt.58 Die Daten aus dieser Erhebung können dank einer weiteren
neuen Frage, die 1991 eingeführt worden war, auch mit der ethnischen Selbstzuordnung in Beziehung gesetzt werden.59 Es ergibt sich eine starke Variabilität der individuellen Bedeutung von Religion je nach Zugehörigkeit zu einer
ethnischen Gruppe. Die kleinste Rolle wird der Religion von Migranten chinesischer Herkunft zugewiesen, von denen sich über die Hälfte keiner Religion
zuordnen. Als besonders bedeutsam wird sie dagegen von Iren, Afrikanern
und Südasiaten eingestuft. Mehr als 99 Prozent der aus Pakistan und Bangladesh stammenden Befragten bezeichneten sich bei der Volkszählung von 2001
als religiös. Mit der aus demselben Zensus stammenden Information, dass die
Angehörigen dieser Gruppe zu 92 Prozent Muslime sind, lässt sich der muslimische Glaube hier als besonders resistent gegenüber den allgemeinen Säkularisierungstendenzen einordnen.60
Religionszugehörigkeit in Großbritannien bei der Volkszählung 2001
in Tausend
Prozentanteil
Christen
42.079
71,6
Muslime
1.591
2,7
Hindus
559
1
Sikhs
336
0,6
Juden
267
0,5
Buddhisten
152
0,3
Andere
179
0,3
Nicht religiös/keine Angabe
13.626
23,2
Quelle: Census, April 2001, Office for National Statistics, (13.02.2003),
<http://www.statistics.gov.uk/cci/nugget_print.asp?ID=293>.
Die Anerkennung von Minderheitenreligionen durch die Mehrheit sowie
auch das selbstbewusste und gesammelte Auftreten der „kleinen“ Glaubensge58
Karen Schönwälder, Religion, Öffentlichkeit und Politik in der multiethnischen britischen Gesellschaft, in: Heinz-Gerhard Haupt/Dieter Langewiesche (Hg.), Nation und Religion in Europa.
Mehrkonfessionelle Gesellschaften im 19. und 20. Jahrhundert, Frankfurt a.M. 2004, S. 343-361.
59 Zur Auswahl standen die folgenden Kategorien: White, Black-Caribbean, Black-African, BlackOther, Indian, Pakistani, Bangladeshi, Chinese, Any Other Ethnic Group. Vgl. Brian Klug, The
Language of Race, in: Patterns of Prejudice 33 (1999), S. 5-18, hier S. 7.
60 <http://www.statistics.gov.uk/cci/nugget.asp?id=1086>.
428
Imke Sturm-Martin
meinschaften sind Entwicklungen der letzten beiden Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts. Dazu beigetragen haben das Aufkommen des politischen Islam seit
den 1970er-Jahren mit seiner Ausstrahlungskraft bis in die muslimische Diaspora in Europa hinein, die Identitätssuche einer in vielen Fällen marginalisierten zweiten und dritten Minderheitengeneration mithilfe der Religion und
nicht zuletzt die Relativierung der nationalen Kulturdominanz in den globalisierten europäischen Großstädten. In der Frühzeit der Einwanderung aus den
Kolonien und dem Commonwealth hingegen waren es andere Bedingungen,
die den Blick auf die neuen Minderheiten bestimmten. Die „koloniale“ Herkunft wurde als wichtigste Eigenschaft der Einwanderer empfunden, hinter der
andere Charakteristika wie die Religionszugehörigkeit zurücktraten.
Diese Reduzierung spiegelte sich auch in den Gesetzen zum Minderheitenschutz seit 1965 und hat sich für die Rechtsprechung immer wieder als problematisch erwiesen. Da in Großbritannien auch eine konstitutionelle Festlegung
des Gebots religiöser Toleranz fehlt, wie es die kontinentaleuropäischen Verfassungen kennen, muss bei Fällen von religiöser Diskriminierung die Übereinstimmung von Religionszugehörigkeit und „race“ nachgewiesen werden,
wie im eingangs zitierten Urteilsspruch von 1968. So wurde im März 2005 der
Jilbab, der weite Mantel einer verbreiteten muslimischen Kleidungstradition,
für eine Schülerin anstelle ihrer Schuluniform zugelassen – aber nicht unter
Bezugnahme auf genuin britisches Recht, sondern auf die Europäische Menschenrechtskonvention.61
Die Auseinandersetzung mit den Minderheitenreligionen in Großbritannien findet inzwischen nicht nur innerhalb der demokratischen Institutionen
statt, sondern wird gegenwärtig über Terroranschläge von wenigen Extremisten erzwungen. Neben den religiös-politischen Entwicklungen in der islamischen Welt hat auch der Bedeutungsschwund der Religion im Westeuropa der
Nachkriegszeit zu einer veränderten Stellung der Minderheitenreligionen geführt: Der Anspruch gegenseitiger Tolerierung ist offenbar schwieriger einlösbar, wenn sich religiöse Praxis und säkularer Alltag gegenüberstehen. Mit Blick
auf die lange Marginalisierung von Religion in der britischen Minderheitenpolitik der Nachkriegszeit scheint es zuzutreffen, dass „Unterschiede desto größer
werden, je beharrlicher man ihre Existenz leugnet“.62 Im Nachhinein ist das
leicht gesagt. Für die Zeitgenossen war der Blick auf die Details ethnischer Verschiedenheit durch den englischen „race“-Begriff verstellt.
Dr. Imke Sturm-Martin, Humboldt-Universität zu Berlin, Institut für Geschichtswissenschaften, Unter den Linden 6, D-10099 Berlin,
E-Mail: [email protected]
61
62
Vgl. z.B. Muslim pupil wins religious dress ruling, in: The Guardian, 2.3.2005.
Hubert Spiegel, Istanbul ist sein Schicksal, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.6.2005, S. 35
(Artikel über Orhan Pamuk).