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" kostenlos fu' das Amt GL°ß"aS°Ü°" _» Für die Amtsgemeinden Allmosen ° Barzig ° Großräschen ° Saalhausen und Wormlage verantwortlich für das Amtsblatt: Bürgermeister als Amtsdirektor Amtsleiter Hauptamt Ernst-Thälmann-Straße 44 01983 Großräschen Telefon (03 57 53) 27-0 Telefax (03 57 53) 27-113 / Großräschen Jahrgang 2000 Datum: 27.07.2000 Nr. 57 Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen ° Beschlüsse der 18. Tagung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen vom 21.06.2000 ° 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Großräschen für das Haushaltsjahr 2000 ° Beschlüsse der 19. Tagung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Großräschen . vom 12.07.2000 ° Hauptsatzung der Stadt Großräschen ° Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung Allmosen vom 13.06.2000 ° 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Allmosen für das Haushaltsjahr 2000 ° Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung Allmosen vom 11.07.2000 ° Beschlüsse der Gemeindeversammlung Barzig vom 21.06.2000 ° 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 der Gemeinde Barzig ~ Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung Saalhausen vom 14.06.2000 ° 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Saalhausen für das Haushaltsjahr 2000 ° Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung Saalhausen vom 05.07.2000 ° Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung Wormlage vom 19.06.2000 ~ 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wormlage für das Haushaltsjahr 2000 ° Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung Wormlage vom 10.07.2000 Informationen und Wissenswertes Veranstaltungen und Termine Seite 2 2 2 3 7 7 7 8 COCOQOCOQOCDCIJ von 11 bis 19 von 19 bis 22 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen für die nächste Ausgabe des Amtsblattes am 08.09.2000 i 2 g Amtsblatt des Amtes Großräschen Nr. 57 M Amtliche Bekanntmachungen Stadt Großräschen Beschlüsse der 18. Tagung der Stadtverordnetenversammlung Großräschen am 21.06.2000 öffentıicher Teiı BVL-Nr. 163/2000 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Großräschen für das Haushaltsjahr 2000 BVL-Nr. 77/99 -1/2000 Selbstbindungsbeschluss zum Masterplan Großräschen - Süd Nichtöffentlicher Teil BVL-Nr.166/2000 Sozialauswahlkriterien für das Kündigungsverfahren in den Kita“s BVL-Nr. 164/2000 Verkauf von Immobilien in der Werner-Seelenbinder-Straße 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 250.000 DM auf 1.906.000 DM, 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 4.000.000 DM auf 4.000.000 DM. §3 Die Hebesätze für die Bealsteuern werden wie folgt geändert' Steuerart gegenüber bisherv.H. auf nunmehrv.H. a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 250 250 b) fürdie Grundstücke (Grundsteuer B) 320 320 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 350 350 §4 -entfällt- BEKANNTMACHUNG der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Großräschen für das Haushaltsjahr 2000 Aufgrund des § 78 Abs. 5 GO Bbg. i.V.m. § 5 Abs. 3 Satz 1 GO Bbg. in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.10.1993 (GVBI. Bbg. I Nr. 22 S. 398), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.04.1999 (GVBI. I S. 90), wird bekanntgemacht, dass jeder während der Dienststunden im Rathaus, E.Thälmann-Str. 44, Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Großräschen für das Haushaltsjahr 2000 mit ihren Anlagen nehmen kann. Aufgrund des § 76 ff GO Bbg. wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Großräschen vom 21. Juni 2000 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: §5 0 Die in der Haushaltssatzung 2000, Beschluss Nr. 110/99 vom 01.12.1999, getroffenen Festlegungen zur Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe behalten für 2000 weiterhin Gültigkeit. §6 Die in der Haushaltssatzung 2000 (Beschluss Nr. 110/99 vom 01.12.1999) geregelten Befugnisse der Kämmerin und des Finanzausschusses behalten für 2000 weiterhin Gültigkeit. Aufgestellt gemäß §§ 78,79 GO Bbg. Großräschen, den o7.os.2ooo Festgestellt gemäß §§ 78,79 GO Bbg. }QiJm_ ' Großräschen, den os.os.2ooo '._.-*__ -_ , ¬-' "="=ı'-'. '_ I; L ' §1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden _ erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des um um Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf D|\/I DM DM DIVI ° die Einnahmen 731.700 | ° die Ausgaben 731.700 | Ausgefertigt: Großräschen, den 22.06.2000 Großräschen, den 23.06.2000 gez. Bernd Mattuschka Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung í gez. Thomas Zenker Bürgermeister _ı 1 -ig Beschlüsse der 19. Tagung der 24.658.100 25.389.800 524.658.100 25.389.800 Öffentlicher Teil: 13.948.800 15.654.100 13.948.800 15.654.100 BVL-Nr.135/2000-2/2000 Beschluss über die erneute (zweite) Offenlage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 1 der Stadt Großräschen, OT Woschkow, “Windpark am Landgraben” ° die Einnahmen ° die Ausgaben 1.705.300! gez. Thomas Zenker Bürgermeister Stadtverordnetenversammlung Großräschen am 12.07.2000 2. im vERıvıoe.ENsı-ıAusHALT 1.7o5.sooj gez. Sonja Möbus Amtsleiterin Finanzverwaltung 1 1. im VEFWVALTUNGSHAUSHALT §2 Es werden neu festgesetzt: 1.der Gesamtbetrag der Kredite von bisher 0 DM auf 0 DM, l 1. Grundsteuer BVL-Nr. 165/2000 Bestätigung der Weiterführung der Sozialarbeiterstellen (610Stellenprogramm) in den Jahren 2001 und 2002 (Personalkosten) sowie deren Priorität Amtsblatt des Amtes Großra schen Nr 57 BVL-Nr. 167/2000 BVL-Nr. 168/2000 BVL-Nr. 169/2000 BV L-N r. 173/2000 ±_, Beschluss über die Erweiterung der Plangebietsgrenzen des Bebauungsplanes Nr. 2 in Großräschen, OT Freienhufen, “lndustrie- und Gewerbegebiet Sonne” (erweiterter Aufstellungsbeschluss) Hauptsatzung der Stadt Großräschen Bildung einer Arbeitsgruppe zum Eingliederungsvorhaben Amt Großräschen Antrag 09/2000 der PDS-Fraktion, Programm zur nachhaltigen Stadtentwicklung - Sanierungskonzept für Gebiete des komplexen Wohnungsbaus Nichtöffentlicher Teil: BVL-Nr. 170/2000 BVL-Nr. 171/2000 BVL-Nr. 172/2000 BVL-Nr. 176/2000 Erwerb eines Grundstücks an der K.-Kollwitz-Straße Rückständiger Grunderwerb von Straßenverkehrsflächen an der K.-Kollwitz-Straße Vergabeentscheidung zur Baumaßnahme Straßen- und Kanalbau K.-Kollwitz-Straße in Großräschen Übernahme von Restvermögenswerten aus der Liquidationsmasse des Klinkerwerkes I' im-í-1 Bekanntmachungsanordnung Hiermit wird«gemäß § 5 Abs. 3 Gemeindeordnung des Landes Brandenburg die nachstehende Satzung der Stadt Großräschen vom 12.07.2000 öffentlich bekanntgemacht. Großräschen, 20.07.2000 Thomas Zenker Bürgermeister l Hauptsatzung Auf Grund der §§ 6 und 35 Abs. 2 Pkt. 2 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) vom 15. Oktober 1993 (GVbl., Teil l, S. 398), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen kommunaler Daseinsvorsorge im Land Brandenburg vom 07.04.1999 (GVbl., Teil l, S. 90) hat die Stadtverordnetenversammlung Großräschen in ihrer Sitzung am 12. Juli 2000 nachstehende Hauptsatzung beschlossen: §1 Name der Gemeinde ( ) Die Gemeinde führt den Namen “Stadt Großräschen". ( ) Sie hat die Rechtsstellung einer geschäftsführenden Gemeinde nach § 2 Abs. 2 AmtsO des Landes Brandenburg. |\)_L §2 Ortsteile ln der Stadt Großräschen bestehen folgende Ortsteile: a) Großräschen, Ortsteil Dörrwalde, seit dem 1. Januar 1974 b) Großräschen, Ortsteil Freienhufen Stadt Großräschen, seit dem 1. August 1997 c) Großräschen, Ortsteil Woschkow, seit dem 31. Dezember 1998 i _ I ii -í___ _ı__± 3 §3 Wappen und Dienstsiegel (1) Die Stadt Großräschen führt ein Wappen und ein Dienstsiegel. (2) Das Wappen ist geviert von 1 : 4 Rot und 2 : 3 Silber. Oben vorn eine schräggestellte silberne Harke, begleitet von zwei silbernen Ähren, oben hinten zwei schräggekreuzte schwarze Berghämmer, unten vorn ein schwarzes, durchbrochenes Kelchglas, unten hinten sílbern gefugtes Mauerwerk. (3) Das Dienstsiegel zeigt das Wappen der Stadt, deren Namen und den Namen des Landkreises. (4) Das Wappen der bisherigen Gemeinde Freienhufen wird als Ortssymbol des Ortsteiles Freienhufen Stadt Großräschen geführt. (5) Das Ortssymbol des Ortsteiles Freienhufen Stadt Großräschen zeigt je drei Hufeisen, sternförmig angeordnet in weiß auf rotem Grund mit dem Zusatz Freienhufen. §4 Pflichten der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung (SVV), des Ortsbeirates, des Ortsvorstehers und der sachkundigen Einwohner (1) Die Stadtverordneten, die Mitglieder des Hauptausschusses und die Mitglieder der sonstigen Ausschüsse einschließlich der sachkundigen Einwohner haben die Vorschriften der Gemeindeordnung (GO) über die Verschwiegenheitspflicht, die Treuepflicht, die Auskunftspflicht und die Verpflichtung zur Teilnahme an Sitzungen zu beachten. (2) Die Stadtverordneten und die sachkundigen Einwohner haben dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Auskunft über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben, soweit das für die Ausübung ihrer Tätigkeit von Bedeutung sein kann. Die Auskunftspflicht erstreckt sich: a) bei unselbstständigerArbeit auf die Angabe des Arbeitgebers und die eigene Funktion bzw. dienstliche Stellung; b) bei selbstständiger Tätigkeit auf die Art des Gewerbes mit Angabe der Firma oder auf die Bezeichnung des Berufszweiges; c) auf vergütete und ehrenamtliche Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, sonstigen Organs oder Beirates einer Gesellschaft, Genossenschaft, eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens oder einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts; d) auf entgeltliche Tätigkeit für Beratung, Vertretung fremder Interessen, Erstellung von Gutachten, soweit diese Tätigkeit nicht im Rahmen des ausgeübten Berufs liegt. (3) Der ausgeübte Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten können durch den Bürgermeister nach Zustimmung des Präsidiums der Stadtverordnetenversammlung allgemein bekanntgemacht werden. (4) Die Stadtverordneten sind zur Teilnahme an den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung verpflichtet. Ein Stadtverordneter, der an einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nicht oder nicht rechtzeitig teilnehmen kann oder die Sitzung vorzeitig verlassen will, muss dies dem Vorsitzenden der SVV möglichst frühzeitig mitteilen. Die Mitteilung gilt als Entschuldigung. Für jede Sitzung wird eine Anwesenheitsliste ausgelegt, in die sich jeder teilnehmende Stadtverordnete eintragen muss. H 4______i___ Ti _ à i _ (5) Bei vorsätzlicher Pflichtverletzung, insbesondere gegen die Verschwiegenheitspflicht oder das Mitwirkungsverbot nach § 28 GO haften die Stadtverordneten, sachkundigen Einwohner oder sonstigen für die Stadt ehrenamtlich tätigen Bürger/innen, wenn der Stadt hierdurch Schaden entsteht. Ein Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht nach Abs. 1 kann durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung mit einem Ordnungsgeld bis zu 500,00 DM (255,00 EURO) geahndet werden. (6) Die Absätze (1) bis (3) und (5) gelten sinngemäß für die Mitglieder des Ortsbeirates und den Ortsvorsteher der Ortsteile Freienhufen Stadt Großräschen und Woschkow. §5 Vorsitzender der SVV und Stellvertreter Die Stadtverordnetenversammlung wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Diese bilden das Präsidium der Stadtverordnetenversammlung. §6 Verpflichtung zur Wahrnehmung der Aufgaben (1) Der Vorsitzende der SVV wird vom an Jahren ältesten Mitglied der SVV, der Stellvertreter des Vorsitzenden und die übrigen Stadtverordneten werden vom Vorsitzenden der SVV zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner bzw. ihrerAufgaben aufgefordert. (2) Ausschussmitglieder, die nicht Stadtverordnete sind, werden vom Vorsitzenden des betreffenden Ausschusses verpflichtet, nachdem sie durch Beschluss der SVV berufen wurden. §7 Einberufung der Stadtverordnetenversammlung Die SVV tritt spätestens am 30. Tag nach ihrer Wahl zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Sie ist unverzüglich einzuberufen, wenn ein Fünftel der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten oder der Bürgermeister es verlangen, im übrigen so oft es die Geschäftslage erfordert, mindestens jedoch alle drei Monate. Näheres regelt die Geschäftsordnung. § 3 Öffentlichkeit der Sitzungen (1) Die Sitzungen der SVV sind öffentlich, soweit die nachfolgenden Bestimmungen nicht Ausnahmen vorsehen. (2) Die Öffentlichkeit kann bei Stadtverordnetenversammlungen auf Antrag eines Stadtverordneten oder des Bürgermeisters für einzelne Angelegenheiten ausgeschlossen werden, wenn es das öffentliche Wohl oder die Wahrnehmung schutzwürdiger lnteressen erfordern. (3) Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen bei der Behandlung von a) Personalangelegenheiten, mit Ausnahme von Wahlen, b) Grundstücksangelegenheiten, insbesondere Grundstücksankäufe c) Auftragsvergaben, d) Vertragsangelegenheiten, e) persönlichen Angelegenheiten der Stadtverordneten, f) Abgabenangelegenheiten Einzelner, g) Verträge oder Verhandlungen mit Dritten, h) bei sonstigen Angelegenheiten, wenn jeweils eine vertrauliche Behandlung geboten erscheint. ___ Amtsblatt des A_mtes Großräschen Nr; 57 §9 Unterrichtung der Einwohner (1) Die Stadtverordnetenversammlung unterrichtet nach § 16 GO die Einwohner durch den Bürgermeister über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Stadt und fördert die Mitwirkung der Einwohner an der Lösung der kommunalen Aufgaben. (2) Einwohner der Stadt haben im Rahmen des § 16 Abs. 3 GO das Recht, Beschlussvorlagen der in öffentlichen Sitzungen zu behandelnden Tagesordnungspunkte der SVV einzusehen. Dieses Recht kann an Sprechtagen im Hauptamt (Rathaus, E.-Thälmann-Straße 44) bis zum Beginn der öffentlichen Sitzung wahrgenommen werden. (3) Einwohner der Stadt haben das Recht auf Einsichtnahme in Beschlüsse der SVV, die in öffentlicher Sitzung gefasst wurden, sowie in Niederschriften von öffentlichen Sitzungen der SVV und deren Ausschüsse. Dazu sind die Sprechtage im Hauptamt zu nutzen. § 10 Gleichstellungsbeauftragte (1) Weicht die Auffassung der Gleichstellungsbeauftragten nach § 23 GO von der des Bürgermeisters ab, hat die Gleichstellungsbeauftragte das Recht, sich an die Stadtverordnetenversammlung oder ihre Ausschüsse zu wenden. (2) Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt das Recht wahr, indem sie sich an den Vorsitzenden der SVV oder des Ausschusses wendet und den abweichenden Standpunkt schriftlich darlegt. Der Vorsitzende unterrichtet die SVV oder den Ausschuss in geeigneter Weise und kann der Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit geben, den abweichenden Standpunkt in der nächsten Sitzung persönlich vorzutragen. § 11 Sonstige Beauftragte (1) Nach § 25 Abs. 4 GO kann für den Aufgabenbereich der sozialen integration von Behinderten und Ausländern ein ehrenamtlicher Beauftragter bestellt werden. Dazu bedarf es eines gesonderten Beschlusses in der SVV. (2) Der Beauftragte kann die, seinen Aufgabenbereich betreffenden Wünsche und Anregungen an die SVV, den zuständigen Fachausschuss oder den Bürgermeister heranvagen. Bei entsprechenden anstehenden Entscheidungen sollte der Beauftragte gehört werden. (3) Der Beauftragte nimmt das Recht wahr, indem er sich an den Vorsitzenden der SVV oder des Ausschusses wendet und den abweichenden Standpunkt schriftlich darlegt. Der Vorsitzende unterrichtet die SVV oder den Ausschuss in geeigneter Weise und kann dem Beauftragten Gelegenheit geben, den abweichenden Standpunkt in der nächsten Sitzung persönlich vorzutragen. § 12 Ortsbeirat (1) Der Ortsteil Freienhufen Stadt Großräschen hat einen Ortsbeirat. Dieser besteht aus 5 Personen und dem Ortsvorsteher. (2) Der Ortsteil Woschkow hat einen Ortsbeirat. Dieser besteht aus 3 Personen und dem Ortsvorsteher. (3) Für die Wahl der Ortsbeiräte finden die Regelungen des BbgKWahlG und der BbgKWahlV Anwendung. Mitglieder des Ortsbeirates des Ortsteiles Freienhufen Stadt Großräschen bzw. des Ortsteiles Woschkow müssen im Ortsteil wohnen. ı i ' N . 57 Amtsblatt des Aml$5§3fÜ1?trá5Ü|?EÜ- r - - ' -'-i- (4) Mitglieder der Stadtverordneterıvereemmlung, die im Ortsteil wohnen ferner der haupterrıtliehe Bürgermeister können an den Sitzungen des Ortebeiretee mit beratender Stimme teilnehmen. (5) Die Sitzungen der Ortsbeiräte sind öffentlich. In Angelegenhelten des § 44 GO und § 8 Hauptsatzung wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. (6) Der Ortsvorsteher nach § 13 läd zu den Sitzungen des Ortsbeirates grundsätzlich 5 Tage vor Sitzungstermin und unter Mitteilung der Tagesordnung schriftlich ein. In Ausnahmefällen kann die Ladungsfrist auf 2 Tage verkürzt werden. (7) Die Leitung der Sitzung des Ortsbeirates obliegt dem Ortsvorsteher nach § 13. § 13 Ortsvorsteher (1) Der Ortsteil Freienhufen Stadt Großräschen hat einen Ortsvorsteher. ( ) Der Ortsteil Woschkow hat einen Ortsvorsteher. ( Cı0l\') ) Für die Wahl der Ortsvorsteherfinden die Regelungen des BbgKWahlG und der BbgKWahlV Anwendung. Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Freienhufen Stadt Großräschen bzw. des Ortsteiles Woschkow muss im Ortsteil wohnen. (4) Der Ortsvorsteher hält im Ortsteil regelmäßig Sprechstunden ab. (5) Er informiert den Ortsbeirat regelmäßig über alle kommunalen Angelegenheiten, die den Ortsteil betreffen. Ihm sind die Tagesordnung einschließlich der Beschlussvorlagen der Sitzungen der SVV vorab zur Kenntnis zu geben. (6) Der Ortsvorsteher repräsentiert den Ortsteil unbeschadet der Rechte und Pflichten des Bürgermeisters der Stadt Großräschen. § 14 Anhörungsrecht des Ortsvorstehers bzw. Ortsbeirates (1) Die Anhörungsrechte für den Ortsvorsteher bzw. den Oıtsbeirat des Ortsteiles Freienhufen Stadt Großräschen werden entsprechend der Regelungen im Eingliederungsvertrag zwischen der Gemeinde Freienhufen und der Stadt Großräschen vor Beschlussfassung in der SVV bzw. ihren Ausschüssen gewährleistet. (2) Die Anhörungsrechte für den Ortsvorsteher bzw. den Ortsbeirat des Ortsteiles Woschkow werden entsprechend der Regelungen im Eingliederungsvertrag zwischen der Gemeinde Woschkow und der Stadt Großräschen vor Beschlussfassung in der SVV bzw. ihren Ausschüssen gewährleistet. § 15 Bürgermeister (1) Der Bürgermeister ist der Leiter der Verwaltung, rechtlicher Vertreter und Repräsentant der Stadt. Er gehört der Stadtverordnetenversammlung und dem Hauptausschuss als stimmberechtigtes Mitglied an. (2) Der Bürgermeister nimmt seine Urlaubsplanung unter Berücksichtigung der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Dienstablaufs während seiner Abwesenheit vor. Den Urlaub genehmigt der Vorsitzende der SVV, bei Abwesenheit sein gewählter Vertreter. § 16 Zuständigkeit des Bürgermeisters (1) ln Angelegenheiten der Stadtverwaltung obliegen dem Bürgermeister die in § 63 GO genannten Aufgaben. _ _ _5. (2) Als Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 63 Abs. 1 Buchstabe e GO gelten: a) Vergabe von Lieferungen und Leistungen insbesondere auf Grund von Kauf-, Werk-, Miet- und Leasingverträgen im Sinne des §1 l\r. 1 VOl_/A (Verdingungsordnung für Leistungen) bei einem Gesamtbetrag bis 30.000,00 DM (15.000,00 EJRO) einmalig oder 10.000,00 (5.000,00 EURO) DM jährlich Bauleistungen einschließlich Straßenbauleistungen bis 50.000,00 DM (26.000,00 EJRO) Leistungen im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit bis 30.000,00 DM (15.000,00 EURO) b) Stundungen, Niederschlagungen und Erlass der der Stadt zustehenden Forderungen und öffentlichen Abgaben bei Beträgen bis zu 5.000,00 DM (3.000,00 EURO) c) Klageerhebung, sofern der Streitwert 50.000,00 DM nicht überschreitet (26.000,00 EURO) d) Abschluss von gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichen über Forderungen bis zu 50.000,00 DM (26.000,00 EURO) e) Aufnahme von Krediten bis 50.000,00 DM (26.000,00 EURO) f) Abschluss/Kündigung oder vergleichbare Rechtsgeschäfte im Hinblick auf Miet- und Pachtverträge entsprechend der dafür eingestellten Haushaltsmittel g) Vermietung und Verpachtung mit Kündigungsfristen bis zu 1 Jahr und bis zu 12.000,00 DM (6.000,00 EURO) (3) Er entscheidet über die Ubernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Gewährverträgen und die Bestellung anderer Sicherheiten für Dritte und Rechtsgeschäfte, die den vorgenannten wirtschaftlichen gleichkommen, bis zu einem Betrag von 10.000,00 DM (5.000,00 EURO). § 17 Hauptausschuss (1) Der Hauptausschuss besteht aus 8 Stadtverordneten und dem Bürgermeister. Die Vertreterin des Ortsteiles Woschkow entsprechend § 10 Abs. 1 Eingliederungsvertrag ist eine der 8 Stadtverordneten. Für jedes Mitglied wird ein Vertreter bestimmt. (2) Der Hauptausschuss verhandelt in öffentlicher Sitzung. ln Angelegenheiten des__§ 44 GO und des § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung ist die Olfentlichkeit ausgeschlossen. (3) Der Ortsvorsteher des Ortsteiles Freienhufen Stadt Großräschen ist zu jeder Sitzung des Hauptausschusses einzuladen. Zu Angelegenheiten, die den Ortsteil Freienhufen Stadt Großräschen betreffen, hat er jeweils Anhörungsrecht. Die Vertreterin des Ortsteiles Woschkow nach Abs. 1 ist gleichzeitig Ortsvorsteherin. § 18 Zuständigkeit des Hauptausschusses (1) Der Hauptausschuss hat die Arbeit aller Ausschüsse aufeinander abzustimmen. Er entscheidet im Rahmen der von der SVV festgelegten allgemeinen Richtlinien über die Planung der Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung sowie Aufgaben der laufenden Verwaltung entsprechend Abs. (2). Die Zuständigkeit des Bürgermeisters nach § 63 der GO bleibt unberührt. Die Aufgaben der Verwaltung im Rahmen des Amtes sind grundsätzlich zu berücksichtigen. (2) Der Hauptausschuss entscheidet über die in § 16 Abs. 2 genannten Beträge hinaus bis zu einer Höhe von 500.000,00 DM (256.000,00 EURO). Darüber hinaus entscheidet die SVV. ¬ Li- _ __ (3) Er entscheidet außerdem in allen Angelegenheiten, die nicht in die Zuständigkeit der SVV und des Bürgermeisters fallen. (4) Verpflichtungsgeschäfte gemäß § 16 und § 18 unterzeichnet der Bürgermeister allein, darüber hinaus unterzeichnet zusätzlich der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung oder sein Stellvertreter. § 19 Vertretung des Bürgermeisters (1) Entsprechend § 69 GO kann die SVV einen Beigeordneten bestellen. Dieser ist allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters. (2) Gibt es keinen Beigeordneten, so bestimmt die SVV per Beschluss einen allgemeinen Vertreter aus den Reihen der Amtsleiter auf Vorschlag des Bürgermeisters. § 20 Personalangelegenheiten (1) Die SVV entscheidet auf Vorschlag des Bürgermeisters über die Ernennung, Anstellung und Entlassung von Beamten. (2) Die den Bürgermeister betreffenden beamtenrechtlichen Urkunden unterzeichnen der Vorsitzende der SVV oder sein Stellvertreter und ein weiterer Stadtverordneter. Alle übrigen beamtenrechtlichen Urkunden werden vom Bürgermeister und dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung oder seinem Stellvertreter unterzeichnet. (3) Einstellung, Eingruppierung und Entlassung der Angestellten erfolgen a) durch die SVV auf Vorschlag des Bürgermeisters bei allen Amtsleitern; b) durch den Hauptausschuss auf Vorschlag des Bürgermeisters bei allen Angestellten der Vergütungsgruppe IV b und höher c) für die übrigen Angestellten durch den Bürgermeister im Rahmen des Stellenplanes. (4) Einstellung, Eingruppierung und Entlassung der Arbeiter erfolgen durch den Bürgermeister. (5) Anstellungsverträge und sonstige schriftliche Erklärungen zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Amtsleiter im Angestelltenverhältnis und der Beamten werden vom Vorsitzenden der SVV oder seinem Stellvertreter und dem Bürgermeister unterzeichnet. Die Anstellungsverträge und sonstige schriftliche Erklärungen der übrigen Angestellten der Arbeiter, der Auszubildenden und der Praktikanten unterzeichnet der Bürgermeister. § 21 Aufwendungsersatz und Aufwandsentschädigung (1) Aufwendungsersatz und Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und sachkundige Einwohner regelt die Stadtverordnetenversammlung in einer besonderen Entschädigungssatzung. (2) Für den Ortsvorsteher und die Mitglieder des Ortsbeirates des Ortsteiles Freienhufen Stadt Großräschen bzw. des Ortsteiles Woschkow sind gesonderte Regelungen zur Abgeltung ihrer Aufwendungen, die mitAusübung ihres Ehrenamtes anfallen, zu treffen. Diese bedürfen der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. § 22 Ausschüsse (1) Die Stadtverordnetenversammlung bildet neben dem Hauptausschuss folgende ständige Fachausschüsse: Amtsblatt des Amtes Großräschen Nr. 57 _ ___ Finanzausschuss auausschuss ildungs-, Kultur- und Sozialausschuss OCUW rdnungs- und Umweltausschuss ¬$lE:S,Eì.° i Wirtschafts- und Gewerbeausschuss f) Rechnungsprüfungsausschuss Die SVV kann darüber hinaus zeitweilige Ausschüsse bilden. Die SVV stellt neben derAnzahl der Sitze in den Ausschüssen nach § 50 Abs. 5 GO auch die sich nach § 50 Abs. 2 und 3 GO ergebende Sitzverteilung und die namentliche Ausschussbesetzung durch Beschluss fest. (2) Die Ausschussvorsitze werden entsprechend den Regelungen der GO besetzt. Die SVV kann abweichende Regelungen beschließen. Fürjeden Ausschussvorsitz ist ein Vertreter zu bestimmen. FürAusschussmitglieder der Fachausschüsse sollen Vertreter benannt werden. Diese sind im Vertretungsfall mit allen Rechten und Pflichten der vertretenen Ausschussmitglieder ausgestattet. Ersatzweise können auch andere Mitglieder der Fraktionen an den Ausschusssitzungen teilnehmen, jedoch ohne ~ Stimmrecht und Anspruch auf Sitzungsgeld. 0 (3) Nach § 50 Abs. 7 GO werden sachkundige Einwohner in die nach Abs. 1 a) bis e) gebildeten Ausschüsse berufen. lhre Anzahl soll die der Stadtverordneten in den jeweiligen Ausschüssen nicht übersteigen. (4) Die Sitzungen der Ausschüsse, die die SVV nach Abs. 1 gebildet hat, sind öffentlich. (5) In Angelegenheiten des § 44 GO und des § 8 der Hauptsatzung ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. ln Angelegenheiten der §§ 113, 114 GO ist bei Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses grundsätzlich die Öffentlichkeit ausgeschlossen. (6) Stadtverordnete haben das Recht, auch an nichtöffentlichen Sitzungen von Ausschüssen, denen sie nicht angehören, als Zuhörer teilzunehmen, soweit nicht ein Ausschließungsgrund nach § 28 GO vorliegt; jedoch ohne Stimmrecht und ohne Anspruch auf Sitzungsgeld. (7) Die Besetzung von wirtschaftlichen Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist, erfolgt nach den Regelungen der GO. 0 (8) Für die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses des Amtes Großräschen wird je ein Stellvertreter bestimmt. (9) Bis zur nächsten Kommunalwahl werden die Ortsbeiratsmitglieder des OT Woschkow in die Fachausschüsse der SVV integriert. Sie sind dort stimmberechtigt, soweit sie Mitglied der Stadtverordnetenversammlung sind. Die Auffassung der in die Fachausschüsse entsandten Mitglieder des Ortsbeirates soll zu Angelegenheiten des Ortsteiles Woschkow in verstärktem Maße Berücksichtigung finden. § 23 Bekanntmachungen (1) Bekanntmachungen erfolgen durch den Bürgermeister. (2) Satzungen, Verordnungen, Abgaben und Gebührenordnungen und sonstige ortsrechtliche Vorschriften sind, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, in vollem Wortlaut und gegebenenfalls mit der vollen Genehmigungsverfügung bekanntzumachen. Bei Anlagen von Satzungen und Verordnungen kann von der Bekanntmachung des vollen Wortlautes abgesehen werden. V AmtSb|afl des Amtes Großräschen Nr. 57_ _ _ _ ln diesem Fall ist in der Bekanntmachung anzugeben, an welchem Ort und zu welcher Zeit der volle Wortlaut oder die zeichnerische Darstellung von Plänen eingesehen werden kann. Die Anlagen, zeichnerischen Darstellungen und Pläne sind in der Stadtverwaltung zwei Kalenderwochen lang während der Dienstzeit zur Einsicht offenzulegen. (3) Satzungen, Verordnungen, Abgaben und Gebührenordnungen werden im “Amtsblatt für das Amt Großräschen” bekanntgemacht. Daneben können sie in der Zeitung “Lausitzer Rundschau", Kreisseite Senftenberg, bekanntgemacht werden. In der genannten Zeitung kann ein Hinweis auf die Veröffentlichung im “Amtsblatt für das Amt Großräschen” veranlasst werden. (4) Sonstige Bekanntmachungen werden durch Aushang in den amtlichen Schaukästen a) am Rathaus, E.-Thälmann-Str. 44 b) in Großräschen, OT Dörrwalde, Lindenstr. 10 c) in Großräschen, OT Freienhufen, Stadt Großräschen, Hauptstraße 8 d) in Großräschen, OT Woschkow, Dorfstraße 37 der Stadt bewirkt. Sie können daneben im “Amtsblatt für das Amt Großräschen” oder in der im Abs. 3 genannten Zeitung abgedruckt werden. (5) Die Dauer des Aushangs beträgt 2 Wochen. Der Zeitraum des Aushanges ist aktenkundig zu machen. _ __ L _ ii Beschluss der Gemeindevertretung Allmosen am 11. Juli 2000 Beschluss - Nr. 9/2000 Bildung einer Arbeitsgruppe zum Eingliederungsvorhaben Amt Großräschen BEKANNTMACHUNG der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Allmosen für das Haushaltsjahr 2000 Aufgrund des § 78 Abs. 5 GO Bbg. i.V.m. § 5 Abs. 3 Satz 1 GO Bbg. in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.10.1993 (GVBI. Bbg. l Nr. 22 S. 398) zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.04.1999 (GVBI. Bbg. I S. 90) wird bekanntgemacht, dass jeder während der Dienststunden im Rathaus, E.-Thälmann-Str. 44, Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Allmosen für das Haushaltsjahr 2000 mit ihren Anlagen nehmen kann. Aufgrund des § 76 ff GO Bbg. wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Allmosen vom 13.06.2000 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden erhöht um § 24 In Kraft treten Drvı _ vermindert | und damit der Gesamtbetrag des um Haushaltsplanes einschl. der | Nachträge 1 gegenüber bisher' nunmehr | festgesetzt auf DM plvi Dıvı 1. im VERWALTUNGSHAUSHALT ° die Einnahmen _ 31.700 220.700 197.000 ~ die Ausgaben ` sizes . 22s.?00 197.000 ' 119.700 50.400 119.700 50.400 2. im veemöeeuseeusfiett ~ die Einnahmen j 60.300 ~ die Ausgaben | 60.300 §2 Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Hauptsatzung vom 16.09.1999 (Beschluss 1/98 - 2/99) und die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung vom 16.12.1999 (Beschluss 1/98 - 3/99) außer Kraft. ausgefertigt: Hi Großräschen, 17.07.20 L Großräschen, 17.07.2000 Thomas Zenker ._ L Bernd Mattuschka Bürgermeister =':,__ `,j fifiıi Vorsitzender der Stadtverordneten versammlung _ l Beschluss der Gemeindevertretung Allmosen am 13.Juni2000 Beschluss - Nr. 8/2000 __ §1 (6) Ort, Datum, Zeit und Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung, der Sitzungen der Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung und von Einwohnerversammlungen sowie weitere amtliche Bekanntmachungen werden durch Aushang in den amtlichen Schaukästen der Stadt gemäß § 23 Abs. 4 Buchstabe a bis d öffentlich bekanntgemacht. Daneben können Ort, Datum und Zeit der Stadtverordnetenversammlung, der Sitzungen der Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung sowie von Einwohnerversammlungen in der “Lausitzer Rundschau", Kreisseite Senftenberg, veröffentlicht werden. Ort, Datum, Zeit und Tagesordnung der Sitzungen der Ortsbeiräte werden jeweils nur in den amtlichen Schaukästen der entsprechenden Ortsteile öffentlich bekanntgemacht. Gemein_de_Allmosen l _ 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 der Gemeinde Allmosen Es werden neu festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher DM auf DM 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher DM auf DM 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 13.000 DM auf 13.000 DM §3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert: Steuerart gegenüber bisher v.H. auf nunmehr v.H. 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 200 200 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 300 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 300 300 §4 -entfällt- _ .8__ Amtsblatt des Amtes Großräschen Nr. 57 .___..____ | §5 Die in der Haushaltssatzung 19/99 vom 23.11.1999 geregelten Befugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit l_1|5_ggg _ gez. Rosemarie Rescher Mitarbeiterin Finanzverwaltung _ gez. Thomas Zenker Bürgermeister als Amtsdirektor ı.-.ı.ı_I|Jf_____ _.- . . _.. . _..__.__ 18.200 | _&l-_ ___ 82.800 14.800 82.800 Es werden neu festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher DM auf DM 2. der Gesamtbetrag der Verpfiichtungsermächtigungen von bisher DM auf DM 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 8.000 DM auf 8.000 DM §3 gez. Thomas Zenker Bürgermeister als Amtsdirektor Gemeinde Barzig I 137.300 _ 14.800 Großräschen,15.06.2000 L_ _ Beschlüsse der Gemeindeversammlung Barzig am 21. Juni 2000 1 §2 1' - ' 1 , d-ıe Ä usgeben *' ..~__ _„_____ . . _. ,_,_. -.- ¬. 'ILD' ___._ _ ıq __.._. ___.. .. 1 j_15r.t_,'9_[]{} 18.200 j Festgestellt gemäß §§ 78,79 GO Bbg. Großräschen, den 05.05.2000 i I ° die Einnahmen Aufgestellt gemäß §§ 78,79 GO Bbg. Großräschen, den 04.05.2000 gez. Werner Scholz Vorsitzender der Gemeindevertretung der Gemeinde Allmosen ' 2. im vEeM0eEMsHAusHeLT Die in der Haushaltssatzung 19/99 vom 23.11.1999 geregelten Befugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Ausgefertigt _| Aiimosen,14.06.2000 "-'ft '- í ° die Ausgaben §6 ._ I-Il | Beschluss-Nr. 9/2000 1. Nachtragshaushaitssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 der Gemeinde Barzig Beschluss-Nr. 10/2000 Vergütung von Arbeitsieistungen zur Unterhaltung der Grünanlagen Beschluss-Nr. 11/2000 Vergütung von Arbeitsieistungen zur Unterhaltung der Friedhofsaniagen BEKANNTMACHUNG der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Barzig für das Haushaltsjahr 2000 Aufgrund des § 78 Abs. 5 GO Bbg. i.V.m. § 5 Abs. 3 Satz 1 GO Bbg. in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.10.1993 (GVBI. Bbg. i Nr. 22 S. 398) zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.04.1999 (GVBI. Bbg. i S.' 90) wird bekanntgemacht, dass jeder während der Dienststunden im Rathaus, E.-Thälmann-Str. 44, Einsicht in die 1. Nachtragshaushaitssatzung der Gemeinde Barzig für das Haushaltsjahr 2000 mit ihren Anlagen nehmen kann Aufgrund des § 76 ff GO Bbg. wird nach Beschluss der Gemeindeversammlung Barzig vom 21 .06.2000 folgende Nachtragshaushaitssatzung erlassen: Die Hebesätze für die Reaisteuern werden wie folgt geändert: Steuerart gegenüber bisher v.H. auf nunmehr v.H. 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 200 200 b) fürdie Grundstücke (Grundsteuer B) 300 300 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 300 300 §4 -entfällt§5 Die in der Haushaltssatzung 16/99 vom 08.11.1999 geregelten Befugnisse behaiten weiterhin ihre Gültigkeit §6 Die in der Haushaltssatzung 16/99 vom 08.11.1999 geregelten Befugnisse behaiten weiterhin ihre Gültigkeit. Aufgestellt gemäß §§ 78,79 GO Bbg. Großräschen, 10.06.2000 gez. Rosemarie Rescher Mitarbeiterin Finanzverwaltung Ausgefertigt . Barzig, 28.08.2000 _ı_|-. I __ ___ gez. Annemarie Grafe Vorsitzende der Gemeindeversammlung der Gemeinde Barzig Festgestellt gemäß §§ 78,79 GO Bbg. Großräschen, 10.06.2000 gez. Thomas Zenker Bürgermeister als Amtsdire ktor . _. eroßräscne-n,28.08.2000 __. gez. Thomas Zenker Bürgermeister als Amtsdirektor §1 Vlit dem Nachtragshaushaltsplan werden erhöht 7 vermindert und damit der Gesamtbetrag des um um Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf DM _ _DM DM _ DM 1. im VERWALTUNGSHAUSHALT ~ die Einnahmen l18.800 i154.200 187.800 l Gemeinde Saalhausen Beschlüsse der Sitzung der Gemeindevertretung Saalhausen vom 14.06.2000 öffentlicher Teil: Beschluss-Nr. 11/2000 Aufstellung von 2 Windrädern Beschluss-Nr. 12/2000 1. Nachtragshaushaitssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 der Gemeinde Saalhausen í_ài .rtnttsbletl des Amtes Großräschen Nr. 57 __- - L_ _ ___ 9 nichtöffentlicher Teil: §4 Beschluss-Nr. 17/99-1/2000 Verkauf eines kommunalen Grundstücks (Aufhebung) -entfällt- Beschluss der Sitzung der Gemeindevertretung Saalhausen vom 05.07.2000 Die in der Haushaltssatzung 16/99 vom 09.12.1999 geregelten Befugnisse behaiten weiterhin ihre Gültigkeit. Beschluss-Nr. 14/2000 Bildung einer Arbeitsgruppe zum Eingliederungsvorhaben Amt Großräschen §6 §5 Die in der Haushaltssatzung 16/99 vom 09.12.1999 geregelten Befugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit. BEKANNTMACHUNG der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Saalhausen für das Haushaltsjahr 2000 Aufgrund des § 78 Abs. 5 GO Bbg. i.V.m. § 5 Abs. 3 Satz 1 GO Bbg. in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.10.1993 (GVBi. Bbg. i Nr. 22 S. 398) zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.04.1999 (GVBl.Bbg.i S.90) wird bekanntgemacht, dass jeder während der Dienststunden im Rathaus, E.-Thäimann-Str.44, Einsicht in die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Saalhausen für das Haushaltsjahr 2000 mit ihren Anlagen nehmen kann. Aufgrund des § 76 ff GO Bbg. wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Saaihausen vom 14.06.2000 folgende Nachtragshaushaitssatzung erlassen: 'Vlit dem Nachtragshaushaltsplan werden i I' erhöht vermindert | und damit der Gesamtbetrag rfes ' um um DM | I DM Haushaltsplanes einschl. der Nachträge gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf I DM DM gez. Rosemarie Rescher Mitarbeiter Finanzverwaltung __;=.i-`-"*` gez. Thomas Zenker Bürgermeister als Amtsdirektor Ausgefertigt: saaıhausen, 15.08.00 -¬_... _- . gez. Erhardt Feidner Vorsitzender der Gemeindeveıtretu ng Großräschen, 20.08.00 gez. Thomas Zenker Bürgermeister als Amtsdirektor Beschlüsse der Sitzung der Gemeindevertretung Wormlage vom 19. Juni 2000 Beschluss-Nr.9/2000 1. Nachtragshaushaitssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2000 der Gemeinde Wormlage Beschluss-Nr. 10/2000 Sicherungskonzept für die Mülikippe Wormlage '1. im vERwAı_TuNesHAusı-ıALT 1. 402.900 875.800 402.000 I 875.800 2. im VEFWIÜGENSHAUSHALT ~ die Einnahmen 60.000 ° die Ausgaben ` 60.000 Festgestellt gemäß §§ 78,79 GO Bbg. Großräschen, 22.05.2000 Gemeinde Wormlage §1 ° die Einnahmen 27.300 ° die Ausgaben _ _ _ 27.300 Aufgesteiit gemäß §§ 78,79 GO Bbg. Großräschen, 22.05.2000 , 139.600 79.600 139.600 79.600 §2 Es werden neu festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher DM auf DM 2. der Gesamtbetrag der Verpfiichtungsermächtigungen von bisher DM auf DM 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 20.000 DM auf 20.000 DM ____1__ Beschlüsse der Sitzung der Gemeindevertretung Wormlage vom 10. Juli 2000 öffentlicher Teil: Beschluss-Nr. 12/2000 Abbruch des ehemaligen Lehriingswohnheims als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme Beschluss-Nr. 13/2000 Bildung einerArbeitsgruppe zum Eingliederungsvorhaben Amt Großräschen nichtöffentlicher Teil: Beschluss-Nr. 11/2000 Vergabe zur Anschaffung eines Aufsitzrasenmähers BEKANNTMACHUNG der §3 1. Nachtragshaushaltssatzung Die Hebesätze für die Reaisteuern werden wie folgt geändert: der Gemeinde Wormlage für das Haushaltsjahr 2000 Steuerart gegenüber bisherv.H. auf nunmehrv.H. 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 200 200 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 300 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 330 330 Aufgrund des § 78 Abs. 5 GO Bbg. i.V.m. § 5 Abs. 3 Satz 1 GO Bbg. in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.10.1993 (GVBi. Bbg. i Nr. 22 S. 398) zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.04.1999 (GVBl.Bbg.i S.90) wird bekanntgemacht, dass jeder während der Dienststunden im Rathaus, E.-Thäimann-Str.44, Einsicht in die 1. Nachtragshaushaitssatzung der Gemeinde Wormlage für das Haushaltsjahr 2000 mit ihren Anlagen nehmen kann. $ 10 i _ _Amtsbiatt des Amtes Großraschen Nr 57 _ Aufgrund des § 76 ff GO Bbg. wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Wormlage vom 19.06.2000 folgende Nachtragshaushaitssatzung erlassen: §1 'Vlit dem Nachtragshaushaltsplan werden erhöht um DM vermindert I und damit der Gesamtbetrag des um Haushaltsplanes einschl. der E Nachträge , gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf _ DM ¦ DM _ DM 1. im VERWALTUNGSHAUSHALT ° die Einnahmen | 880.800 880.800 880.800 2. im vı:'ı=1ı\/ıöeEı\ısHAusHAL† 880.800 ~ die Ausgaben ~ die Einnahmen j 882.600 ~ die Ausgaben 882.600 | 1.195.100 312.500 1.195.100 312.500 _ §2 Es werden neu festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite von bisher DM auf DM davon für Zwecke der Umschuldung von bisher DM auf DM 2. der Gesamtbetrag der Verpfiichtungsermächtigungen von bisher 600.000 DM auf 325.000 DM 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von bisher 38.000 DM auf 38.000 DM gez. Walter Hendrischk ge; Thomas Zenker Vorsitzender der _ _ 4' ' Bürgermeister als Gemeindevertretung 51'- Amtgdirekror der Gemeinde Wormlage*-.-.=. i Sonstige öffentliche Bekanntmachungen ¦ Informationen zum Wasserverband Lausitz Der Bürgermeister als Amtsdirektor des Amtes Großräschen weist gemäß § 23 Ziffer 1 der Verbandssatzung des Wasserverbandes Lausitz für die Stadt Großräschen und die Gemeinden Aiimosen, Barzig, Saalhausen und Wormlage als Mitglieder des Wasserverbandes Lausitz darauf hin, dass die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Lausitz in ihrer Sitzung am 25.05.2000 die ° Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentralen Schmutzwasser-Entsorgungsaniagen des Wasserverbandes Lausitz Schmutzwassergebührensatzung ~ Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentralen Wasserversorgungsaniagen des Wasserverbandes Lausitz Wassergebührensatzung ~ 1. Änderungssatzung zur Fäkalentsorgungssatzung vom 22.04.1999 ~ Fäkalentsorgungssatzung beschlossen hat. Die Bekanntmachung erfolgte im “Amtsblatt für den Landkreis Oberspreewaid - Lausitz” Nr. 17 vom 29.05.2000 sowie im “Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Eister” Nr. 11 vom 08.06.2000. Großräschen, 24.07.2000 gez. Thomas Zenker Bürgermeister als Amtsdirektor ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Gewässerverbandes “Kleine Elster - Pulsnitz““ §3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt geändert: Steuerart gegenüber bisher v.H. auf nunmehr v.H. 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 200 200 b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 300 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 300 300 Verbandssitz: 03249 Sonnewaide ° Finsterwaider Straße 32 a Tel.-Nr.: (03 53 23) 637-0 ~ Fax: 637-25 Aufgestellt gemäß §§ 78,79 GO Bbg. Großräschen, 05.06.2000 Festgestellt gemäß §§ 78,79 GO Bbg. Großräschen, 05.06.2000 gez. Rosemarie Rescher Mitarbeiter Finanzverwaltung gez. Thomas Zenker Bürgermeister als Amtsdirektor in der Zeit vom 15. Juli 2000 bis zum 28. Februar 2001 führen der Gewässerverband “Kleine Elster - Pulsnitz“ oder die von uns beauftragten Unternehmen die pianmäßigen Unterhaitungsarbeiten an den Gewässern l. und il. Ordnung sowie den Hochwassersch utzdeichen innerhalb des Verbandsgebietes durch. in wasserwirtschaftlichen Bedarfsfälien (zur Sicherung des Wasserabfiusses) muss die Gewässerunterhaltung auch außerhalb dieser Zeit erfolgen. Gemäß § 30 des Wasserhaushaitsgesetzes (WHG) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 12.11.1996 (BGBl. i S. 1695) und der §§ 84 und 89 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) vom 15.07.1994 (GVBI. Bbg l S. 302) in der Fassung vom 22.12.1997 (GVBI. I Nr. 15 S. 168), haben die Eigentümer, Aniieger und Hinteriieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer zu dulden, dass die Unterhaitungspfiichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen, Kraut und Aushub ablegen, auf den Grundstücken einebnen und aus ihnen bei Bedarf Bestandteile für die Unterhaltung entnehmen. Es besteht die gesetzliche Verpfiichtung, dass die Uferrandstreifen in erforderlicher Breite so zu bewirtschaften sind, dass die Gewässerunterhaltung nicht beeinträchtigtwird! Erforderliche Einzeiabstimmungen mit Gewässeraniiegern werden von den Unterhaitungsunternehmen geführt. Die Auskunft über das betreffende Unternehmen und deren Ansprechpartner erhaiten Sie vom Gewässerverband “Kleine Elster Pulsnitz“ oder dem Ordnungsamt ihrerAmts- oder Stadtvenıvaitung. Großräschen, 21 .06.2000 gez.Befl Verbandsvorsteher §4 -entfällt§5 Die in der Haushaltssatzung 20/99 vom 29.11.1999 geregelten Befugnisse behaiten weiterhin ihre Gültigkeit §6 Die in der Haushaltssatzung 20/99 vom 29.11.1999 geregelten Befugnisse behaiten weiterhin ihre Gültigkeit. Ausgefertigt Wormlage, 20.06.2000 Sonnewaide, 16.05.2000 i__ 7 Amtsblatt des Amtes_Großrä§chen l\l_r_._ 57 _ Informationen und Wissenswertes , www.stadt-grossraeschen.de Unter dieser Adresse sind Stadt und Amt Großräschen ab sofort im internet präsent. Information der Friedhofsverwaltung | Auswertung der Grabmalüberprüfung auf den Friedhöfen im Amtsbereich Großräschen Vom 22. Mai bis 26. Mai und vom 19. Juni bis 23. Juni wurde die im Amtsblatt Nr. 55 auf der Seite 23 angekündigte Standfestigkeitskontroiie der Grabmale auf den Friedhöfen durchgeführt. im Vorfeld der jährlich durchzuführenden Standfestigkeitskontroiie wurden lnformationen in den Amtsblättern abgedruckt und Einladungen an die Gemeindevertretungen, Ortsbeiräte, Fachausschüsse der SVV und den auf den Friedhöfen zugelassenen Grabaufsteiiern (Steinmetze) mit der Bitte um Teilnahme zur Grabmalüberprüfung verteilt. Von derArt und Weise der Durchfühıung einer Standfestigkeitskontroile (Druckprobe) haben sich einige Bürger, Gemeindevertreter und Steinmetze vor Ort informiert und sich unmittelbar von der Druckprobe an Grabmaien überzeugen können. im Ergebnis der alljährlich mindestens einmal durchzuführenden Standfestigkeitskontroiie kann festgestellt werden, dass eine Vielzahl von Grabmaiinhabern die Problematik der latenten Unfaiigefahr durch lose bzw. nicht standfeste Grabmale und der dadurch bedingten haftungsrechtiichen Verantwortlichkeit des Grabmaieigentümers erkannt hat. Durch geeignete Maßnahmen wurden im Vorjahr beanstandete Grabmale vor dem Umstürzen gesichert oder neu aufgestellt bzw. fest verankert. Leider wurden zum wiederholten Maie nicht standsichere Grabsteine festgestellt, die durch nicht fachgerechte Arbeitsausführung zu beanstanden waren und der vorgeschriebenen Druckbeiastung (500 Newton entspricht 50 kg = normale horizontale Armkraft) am oberen Ende des Grabmaies nicht standhieiten. in diesem Zusammenhang möchte die Friedhofsvenrvaitung zum wiederholten Male darauf venıveisen, dass bei einer Grabmaiaufsteliung durch ein Fachunternehmen (Steinmetz) diese eine mindestens fünfjährige Garantie für die Standsicherheit gewähren müssen und innerhalb dieser Zeit in der Standsicherheit beanstandete Grabmale kostenlos nachbessern müssen. Der Steinmetz steht innerhaib des Gewährieistungszeitraumes genauso wie der Auftraggeber in der haftungsrechtiichen Verantwortlichkeit für das erstellte Bauwerk (Grabmal). Auf Grund der Beweispfiicht sollte jeder Grabmaiinhaber den Schriftverkehr mit dem Grabmaiaufsteiier (Auftrag, Rechnung, Abnahmeprotokoii des Grabmaies etc.) gewissenhaft aufheben um bei Reklamationen einen stichhaitigen \lachweis erbringen zu können. Abschließend in tabe iarischer Form das Ergebnis der Standfestigkeitskontroiie: Friedhef Anzahl der davon ohne davon mit geprüften Mängel Mängel Grabmale/Stück Stück % Stück % GroßräschenNord 80 Großräschen- 1338 Mitte Allmosen 52 GroßräschenOst Woschkow T ' ' 127 ' 45 0 72 80,00 8 7 7 10,00 u 11967 _ 142 89,39 10,61 45 86,54 104 81,89 36 7 13,46 23 18,1_1 9 ' T j 80,00 20,00 Freienhufen 208 141 ' ' 88,45 85 81,55 Saalhausen 71 Barzig 31 40 56,34 17 54,84 31 43,66 14 45,16 ' ' l- _ .L Ratschläge für Betroffene - Aeternitas Grabfelder mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften Der Friedhof ist ein Ort, an dem der Mensch sich derer erinnert, die vor ihm waren und sein Leben ermöglicht, geprägt und bereichert haben, der Ort, an dem er sich - wenigstens gelegentlich - mit seiner eigenen Begrenztheit und dem eigenen Sterben auseinandersetzt. Es ist der Ort, wo Trauernde traurig sein dürfen. Sie haben hier Ruhe, können weinen und Gespräche mit sich und dem Verstorbenen führen, ohne dass sie jemand unschickiich findet. Sie finden dort Menschen in gleicher Betroffenheit und bilden mit ihnen eine Gemeinschaft. Friedhof, Grab und Grabmal sollen deshalb bei der Trauerbewältigung helfen und dazu beitragen, dass Hinterbliebene wieder Mut zum Leben bekommen. Deshaib ist der Friedhof ein “umfriedeter” Raum, in dem die Gesetze des Alltags nicht uneingeschränkt gelten. Für den Friedhofsträger ist der Friedhof eine “Einrichtung besonderer Art", und er versucht, den Charakter dieser Aniage zu sichern. Der Friedhofsträger muss deshalb bestimmte Dinge regeln, und er tut dies durch Friedhofssatzungen, in denen nicht nur Bestimmungen oder Nutzungsrechte und das Verhalten der Friedhofsbesucher, sondern auch allgemeine Bestimmungen über die würdige Ausgestaltung der Friedhofsaniage enthalten sind. Sie haben den Sinn, all das vom Friedhof fernzuhaiten, was seinem Charakter und der Wahrung der Totenruhe widersprechen würde. Grenzen gestalterischer Freiheit Viele Friedhofsträger bemühen sich jedoch darüber hinaus mit erhöhter Sorgfalt um besonders gestaltete Grabfelder und erlassen zusätzliche Gestaltungsvorschriften, die über die allgemeinen Anforderungen hinausgehen. Sie haben den Sinn, dazu anzuregen, hinsichtlich Grabmal und Bepflanzung individueiie. auf den Verstorbenen bezogene Aussagen zu treffen. Sie wollen dazu beitragen, das Grabmal durch bestimmte Maßvorgaben und Maßverhäitnisse, durch die Vorgabe bestimmter Materialien und durch die Vorschrift über zulässige Bearbeitungsarten einerseits im Gesamtbild des Friedhofs einzubinden, andererseits als individuelles Denkmal wirken lassen. Dies bedeutet nicht, dass Uniformität herrschen muss. Den Grabmaischaffenden soil vielmehr im interesse der Hinterbliebenen die Möglichkeit gegeben werden, innerhalb eines gegebenen Gesamtrahmens gestalterische Freiheiten zu entwickeln. Größenbegrenzungen für Grabmale sollen verhindern, dass der Friedhof versteinert und einzelne Grabzeichen allein durch ihre Masse die benachbarten Grabstätten optisch erdrücken. Nicht auf die Größe des Steines und seine glatte, wuchtige Wirkung kommt es an, sondern auf seine inhaltliche Aussage. Dann kann auch ein kleines Denkmal monumentai und herausragend wirken. Von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich können weitere Einschränkungen, etwa das Verbot von Einfassungen, ganz abdeckenden Grabplatten, Kies- oder Piattenbeiag auf dem Grab, Fotografien auf dem Grabmal usw. hinzukommen. Dafür gibt es allerdings keine übergreifenden Kriterien, und iokale Gegebenheiten sind hier ausschlaggebend. All diese Vorgaben, Einschränkungen, Ge- oder Verbote müssen jedoch in der Friedhofssatzung stehen und können natürlich eingesehen werden. Die Wahl des Bildhauermaterials Traditionelle Bildhauermateriaiien wie Holz, Stein und Metall fügen sich als der Natur entnommene Rohstoffe bei entsprechender Bearbeitung besonders gut in die “Natur” der Friedhöfe ein. Außerdem sind sie leicht zu pflegen und witte- _ 12___ ___ _ .___ ____.__ rungsbeständig, denn Grabmale sollen und dürfen altern. Grabsteine müssen deshalb auch nicht poliert sein, denn durch eine aitersbedingte Patina altern sie mit dem Friedhof und erlangen eine ihnen angemessene Würde. Auch um unerwünschte Spiegelungen und Reflexe zu vermeiden, sind in vielen Feldern mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften polierte Grabsteine nicht zulässig. Ähnliches gilt für greilfarbige Grabsteine, die zum ruhigen Grün der Friedhofsflora einen unruhigen Kontrast bilden. Die Gemeinschaft muss geschützt werden Viele der eben genannten Dinge werden für den Laien, der sich oft erstmals beim Erwerb einer Grabstelle damit auseinandersetzen muss, fremd sein. Sie stoßen beim Hinterbliebenen vielleicht sogar auf Unverständnis, weil er sich unnötig gegängeit fühlt. Viele Menschen haben den schützenden Charakter der zusätzlichen Gestaltungsvorschriften aber auch schon als wohltuend eriebt, weil er ihnen Geschmacklosigkeiten-und Aufdringiiches im Umfeld ihres eigenen Grabes erspart. Besonders gilt es, darauf hinzuweisen, dass niemand gezwungen werden kann, sich diesen zusätzlichen Gestaltungsvorschriften zu unterwerfen. in der Regel gibt es auf einem Friedhof Felder mit lediglich allgemeinen und Felder mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften. Sofern an einem Ort mehrere Friedhöfe nebeneinander bestehen, muss mindestens ein Friedhof vorhanden sein, auf dem Grabfelder ohne zusätzliche Vorschriften angeboten werden, um der verfassungsrechtlich zugestandenen Gestaitungsfreiheit Rechnung zu tragen, die sich auf die Art und Weise der Grabstättengestaltung bezieht. Ob der Betroffene ein Nutzungsrecht in einem Grabfeid mit allgemeinen oder mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften enrvirbt, ist seine freiwillige Entscheidung, ist seine Wahl. Oft kann bei einer solchen Entscheidung das Gespräch mit dem Friedhofsverwaiter oder dem Grabmalberater, mit dem Bildhauer oder dem Friedhofsgärtner hilfreich sein. Gerade auf großstädtischen Friedhöfen sind die Gestaltungsmöglichkeiten und -freiheiten sogar nach einzelnen Grabfeidern sehr differenziert, so dass die Wahl der richtigen Grabstätte wohiüberiegt sein sollte. Das setzt allerdings voraus, dass man sich schon zu Lebzeiten einmal damit befasst. ` iE'¦ 'T1-7I' _ı_ __,_-I if' T"4~.`_ 1- _ Amtsblatt des__A__mtes Großräschen 57 Die Wahl der richtigen Grabstätte Wer in die Lage kommt, einen Menschen beerdigen lassen zu müssen und über keine Grabstätte verfügt, muss in kürzester Zeit eine Entscheidung darüber treffen, weiche Grabart zu wählen ist. Heute bieten Friedhöfe in der Regel unterschiedliche Grabaıten an, deren Wahl in jedem Fail mit wichtigen und langfristigen Konsequenzen verbunden ist, die man im voraus bedenken sollte. Grundsätzlich bestimmt die Bestattungsart auch die Grabart. Erd(Körper-) Bestattung bzw. Feuerbestattung (Kremation) bedingen ein Erd- (Körper-) Grab oder ein Urnengrab. Für beide Grabarten gibt es wiederum zwei prinzipielle Möglichkeiten. Zunächst muss einem verbreiteten lrıtum begegnet werden. Obwohl man häufig (umgangssprachlich) vom Kauf eines Grabes spricht, und auch tatsächlich Kosten für den Bestattungspiatz entstehen, wird ein Grab dennoch nicht gekauft, sondern es können lediglich gewisse Rechte an einer Grabstätte erworben werden. Am weitestgehenden sind die sogenannten Nutzungsrechte an einem Wahlgrab, eng begrenzt hingegen ist der Spielraum im Falle eines Reihengrabes. Deshalb sollte die Grabaıt vorher gut durchdacht sein, spätere Änderungen sind in der Regel kaum möglich. Reihengrab Wir unterscheiden Reihengräber - das sind die sogenannten aiigemeinen Gräber - und Wahigräber. Das Reihengrab bzw. das Urnenreihengrab ist stets für die Bestattung von einer Person vorgesehen. Beim Reihengrab bestimmt allein die Friedhofsveıwaitung den Grabpiatz. Die Laufzeit dieses Grabpiatzes bemisst sich nach der öffentlich festgesetzten Ruhefrist (die Richtwerte liegen je nach Bodenbeschaffenheit zwischen 15 und 30 Jahren). Die Nutzungsdauer eines Reihengrabes kann über diese Dauer hinaus nicht verlängert werden. Dies gilt in gleicher Weise für Urnenreihengräber. Nach Ablauf dieser Ruhefrist werden die Gräber abgeräumt und stehen für eine neue Belegung zur Verfügung. Reihengräber gibt es auf jedem Friedhof. Auf manchen Friedhöfen werden eigene Kindergrabfeider angelegt; sie besitzen ebenfalls den Status von Reihengräbern, allerdings mit teilweise gegenüber den normalen Gräbern stark verkürzter Ruhefrist. Wahlgrab Mehr Spielraum und Einflussmögiichkeit bietet das sogenannte Wahlgrab (auch Familiengrab, Erbbegräbnis usw.), sowohl für Erd(Körper-) wie für Urnenbestattung. An einem Wahlgrab wird ebenfalls ein Nutzungsrecht erworben, dessen Dauer die jeweilige Friedhofssatzung festiegt, und sie regelt auch, wer in einer Wahigrabstätte beigesetzt werden kann. in der Regel sind dies die Angehörigen des Nutzungsberechtigten, und nach der Familiengröße sollte auch die Größe der Grabstelle bemessen werden; es stehen ein- und mehrsteiiige (doppelt breit und regional verbreitet auch doppelt tief) zur Verfügung, bisweilen aber auch sechs- und mehrsteiiige Wahigräber. Die Nutzungsdauer kann mindestens einmal, häufig aber auch öfter verlängert werden. So entstand die Tradition der über Generationen weitergereichten Familiengrabstätte. in einem (Erd-) Wahlgrab können eine oderje nach Satzung gegebenenfalls auch mehrere Urnen beigesetzt werden; umgekehrt ist dies nicht möglich. Meist kann bei einem Wahlgrab auch die Lage der Grabstätte selbst gewählt werden. Wahigräber müssen nicht von jedem Friedhofsträger angeboten werden. Bietet also ein Friedhof nur Reihengräber an, so gibt es allerdings in erreichbarer Nähe mindestens einen Friedhof, der auch Wahigräber anbietet. Möglichkeiten der Grabgestaitung Sowohl auf einem Reihen- wie auf einem Wahlgrab kann ein Grabmal errichtet werden (eine Verpflichtung hierzu besteht in der Regel nicht). Auf vielen Friedhöfen wird derjenige, der ein Grab beantragt, vor die Entscheidung gestellt, ob er seine Grabstätte in einem Grabfeld möchte, auf dem lediglich gewisse Anforderungen hinsichtlich der Friedhofswürde, der Standfestigkeit des Grabmais usw. bestehen (= allgemeine Gestaltungsvorschriften), oder ob er auf ein Grabfeid möchte, auf dem zusätzliche Gestaltungsvorschriften gelten. Auf den Feldern mit zusätzlichen Gestaitungs- 4 ,mntsblail desfimtefigroßäifiien NL 57 _ _ Vorschriften versucht der Friedhofsträger, bestimmte gestalterische Vorstellungen zu venıvirkiichen, und er erlässt zu diesem Zweck Auflagen für die Grabbepfianzung und die Grabmale. '_ ¬- |""""f.+vı „I3“ - ` 'H I- __ií_ı3. Impressionen vom Seniorensportfest am | 24. Juni 2000 Der Schirmherr, Landrat Holger Bartsch, eröffnete das diesjährige Seniorensportfest im FEZ Großräschen. Besondere Aufmerksamkeit gab es für Herrn Gottfried Bodenmüiier (im inken Foto rechts), Vorsitzender des Kreisseniorenbeirates, der anlässlich dieses Ereignisses mit dem Fahrrad von Neupetershain anreiste. -ı›' 1" ..r'¦.'¬t_ -ı 1 1“ 1'. _" _:-;`-5" ı L... 1 "-"lfir¦"`*' in Kooperation: Aeternitas e.V. ~ im Wiesengrund 57 ~ 53639 Königswinter ~ Tel.: 0 22 44/57 38 ~ Fax: 0 22 44/74 16 Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e.V. ~ Weinberger Straße 25 - 27 ° 34117 Kassel ~ Tel.: 05 61/918 93-0 - Fax: 05 61/918 93-10 Wehr des Großräschener Ortsteiles Freienhufen mit 0 Tanklöschfahrzeug ausgestattet Bereits 1994/95 wurden von der damaligen Gemeindevertretung Freienhufen Vorstellungen in Richtung Anschaffung eines Tankiöschfahrzeuges für die Ortswehr Freienhufen geäußert. Auf diesen Vorsteilungen basierte die spätere Entscheidung der Gemeindevertretung, den maroden Löschteich in der Ortsmitte nicht mehr als funktionsfähigen Löschteich herzurichten. Ein Teil der durch die Eingliederung zur Verfügung gestellten Mittel wurde zur Umgestaltung des Löschteiches in eine Skateraniage genutzt. in den letzten Jahren ist die Wehr mit Erfolg bemüht, sich als stabiler Partner der Amtswehr zu beweisen. Schulung, Ausbildung, Qualifizierung, Einsatzbereitschaft und Öffentlichkeitsarbeit wurden auf das geforderte Niveau gebracht. Auf dieser Basis wurde durch das Amt 1998/99 die Beschaffung eines Tankiöschfahrzeuges (TLF) eingeleitet und Maßnahmen zur schrittweisen Rekonstruktion der Bausubstanz und technischen Ausrüstung der Ortsteiiwehr beschlossen. im Februar diesen Jahres wurden Teile der Bedachung der Anbauten erneuert. Seit März 2000 präsentiert sich die Straßenfront des Gerätehauses mit einem neuen Rolitor. Dies war Grundlage um das im April von der LMBV günstig erworbene Tanklöschfahrzeug vom Typ W 50 zu stationieren. Die offizielle Übergabe an die Ortsteiiwehr erfolgte am 12. Mai 2000 durch den Bürgermeister als Amtsdirektor der Stadt Großräschen, Herrn Thomas Zenker, und den Länderbeauftragten der LMBV, Herrn Walter Karge (LR berichtete). Weitere Baumaßnahmen am Gerätehaus der Ortsteiiwehr werden im Sommer folgen. Vorgesehen ist die Fußbodenerneuerung in der Fahrzeughalie, Dacherneuerung und die Herrichtung des angrenzenden Wohnhauses zur Vermietung an einen aktiven Feuerwehrmann. Diese Maßnahmen soilten dazu beitragen, die immer komplizierter werdende Situation speziell bei Waidbränden im Amt Großräschen zu beherrschen. Gisbert Lehmann; Ortswehrführer Freienhufen _ ' ılf - '__ _.,- _ J, _ 7 -.17-H__`_ _.,!{;f,¦|,'*@jå [_1 ' _ Eingeieitet wurden die sportlichen Aktivitäten durch eine ausgiebige Erwärmungsgymnastik (rechtes Foto). .ıı.- `_ __ 1 -_ ' __,-___ "'-4 1._ - it l -Iı Fr.-ıf ,_ _ -r. 1 .I - 1 " ._.1 ¬_..ç_- __., ıı. _ Auch Landrat Holger Bartsch bewies beim "Fußballspielen" seinen sportlichen Teamgeist unter Anleitung von Alfons Dürr, dem Präsidenten des Sportvereins Großräschen e.V. ı .ıı ' _ ~_.. ._ . '- _, _ ".'.. .1 . _ . _ -- _ _ Iıı_ -' _ 'H 'I-r-._-_ __ iq.-_ . ı 'i Kugeistoßen war eines der vielen Möglichkeiten, die beim diesjährigen Seniorensportfest geboten wurden. Älteste Teilnehmerin war Frau Else Grätz (rechts im Bild) mit 85 Jahren. Doch auch in diesem Jahr kann es nur einen Gewinner geben. Siegerin des Wettbewerbes wurde Frau isoide Hildebrandt. *_ _|_ . _ ' _ _-1-_? m ı . . ı _- ı..ı-' I. _'-__' " - ___ _ _- * '_'i t P.. _.-. .- .- . . _" _ _ _ SONNENBLUME" e.V. Großräschener Stadtgeschichte, Puppen- und Märchenwelt Rosa-Luxemburg-Straße 30 * 01983 Großräschen * Stadthaus * Tel/Fax 035753/ 16737 Gelungene Kindertogsparry am 1. Juni 2000 Wie (fast) in jedem Jahr, so war auch diesmal auf dem Gelände des "SONNENBLUME" e. V. der 1. Juni vom bunten Treiben einer lustigen Kinderschar erfiillt. Mit viel Schweiß und Mühe haben die Mitglieder des Vereins den Kindertag vorbereitet und natürlich auch durchgeführt. Bekannterweise war ja zufällig dieser Tag auch "Männertag", so dass unsere Jüngsten nicht viel Möglichkeiten hatten sich "auszutoben". Keiner hätte gedacht, dass dieser Ehrentag der Kinder wirklich Sonntagswetter ist, da es ja Tage zuvor nur regnete! Appetitliche Düfte und flotte Discomusik lockten eine ganze Menge kleiner und auch großer Fans des Freizeitvergnügens an. Die Mühe der Organisatoren hat sich gelohnt, es war wirklich fast fiír jeden Gast etwas dabei. Bei sportlichen Spielen konnte man seine Geschicklichkeit messen. Es wurde gemalt, gebastelt, geschminkt. Auch der selbstgebackene Kuchen und die Getränke gingen weg wie warme Semmeln. Eine Hauptattraktion war eine Stadtrundfahrt mit der Feuerwehr, jeder wollte einmal mitfahren. Die von der Sparkasse gesponserte Hüpfburg zog magisch die kleinen "Hüpfer" an! Apropos Sponsoren: ein herzliches Dankeschön an Alle, die uns bei diesem schönen Kindertag unterstützt haben, durch Geld, Sachspenden und auch tatkräftiges Zupacken: Sparkasse Niederlausitz Superspar. Gaststätte Budich, Video Oase Wrobel, Hamburg Mannheimer Pietrzak, Freiwillige Feuerwehr Grossrdschen, Büro-Express Conrad, Genussmittel Körner & Mc Donald in Senflenberg. lhr künstlerisches Können bewiesen die Mädchen und Jungen beim Bemalen von Gipsfiguren, sowie im "Gestalten" von Seifenblasen, die in der Sonne in allen Farben schimmerten. Wer kräftig das Glücksrad drehte, hatte immer Glück und bekam tolle Preise. Für das leibliche Wohl war bestens gesorgt. Ein großer Grill, mit vielen Bratwürstchen, wartete auf die hungrigen Gäste. Für besondere Schleckermäuler gab es Schokoladen-Apfel. . í Sie waren auch dabei? Wenn es Ihnen gefallen hat, besuchen Sie doch auch mal unsere Ausstellungen! Es lohnt sich das Modell von Bückgen näher zu betrachten. Natürlich ist auch etwas für unsere "Kleinsten" dabei: 39(!) Märchen warten auf die Besucher! Auch die liebevoll \_`\ `\ gestaltete Spielzeugsammlung sucht im weiten Umkreis Ihresgleichen! Unsere Mitarbeiter sind auch für jeden Hinweis dankbar, der uns hilft die Ausstellungen noch realistischer und schöner zu gestalten. Die "SONNENBLUME" freut sich auf Sie! Ein wichtiger Hinweis für die großen SO1'l'1I1'161'fC1'iC1'l!! "SONNENBLUME" e.V. bietet liäglichfl) ein Freizeitprogramm mit tollen Überraschungen an. Und zwar Montag bis Donnertag von 09 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 09 Uhr bis 12 Uhr. Wir wünschen allen Gästen gute Erholung und angenehme Stunden in der "SONNENBLUME" e.V. _ I-I _ i ______-à Amtsblatt des Amtes Großräschen Nr. 57 16Mobilitätsplan III. Quartal 2000 URG der Informations- und Beratungsstelle für berufliche Weiterbildung Lauchhammer Datum Zeit Beraterin Einrichtung / Ort 24.08.2000 09:00 - 15:00 Uhr Frau Hilbrich 09:00 -15:00 Uhr Frau Hilbrich ASE Großräschen 28.09.2000 ASE Großräschen Schiedsstellenwahl Am 31 .12.2000 läuft die Wahlperiode für die Schiedsstelle des Amtes Großräschen ab. Eine Neuwahl der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson ist daher erforderlich. Bis zu dieser Neuwahl wird die ehrenamtliche Tätigkeit der Schiedsstelle des Amtes Großräschen in der bekannten Besetzung weitergeführt. Interessierte Bürger aus dem Amtsbereich Großräschen, die sich dieser verantwortungsvollen Aufgabe stellen wollen, können sich bis zum 29.09.2000 im Amt Recht/Sicherheit/Ordnung, Ernst-Thälmann-Straße 47a, 01983 Großräschen melden. I 4 ııı- Wer möchte als Jugendschöffe/in arbeiten? Interessenten für eine Arbeit als Jugendschöffe/in am Amtsgericht Senftenberg melden sich bitte kurzfristig: Landratsamt OSL Jugendamt TeI.:0 35 73/36 01 15 Arbeitslosen-Service-Einrichtung berichtet j Unsere Erfahrungen und Erfolge in der aufsuchenden Arbeit Seit Bestehen unserer Einrichtung für Arbeitslose und sozial Schwache war ein stetiger Anstieg der Besucherzahl zu verzeichnen. Viele Betroffene betreuen wir nun schon über mehrere Jahre und haben ihr Vertrauen. Dadurch war es uns möglich, bestehende Probleme gemeinsam mit den Batsuchenden zu lösen. Durch Gespräche innerhalb eines bestimmten Personenkreises wurden wir darauf aufmerksam, dass es aber auch viele Menschen gibt, die sich scheuen, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Es meldeten sich auch Betroffene, die aus unterschiedlichen Gründen nicht zu uns kommen konnten und baten um einen Besuch unserer Mitarbeiter. Problemfälle werden auch über das Sozialamt an uns herangetragen. Da diese aufsuchende Tätigkeit auf die Dauer nicht mit den vorhandenen Mitarbeitern durchgeführt werden konnte, haben wir das Projekt “Aufsuchende soziale Dienste” ins Leben gerufen. Seit dem 14.12.1998 betreuen und begleiten drei Mitarbeiterinnen den betreffenden Personenkreis. Am Beginn des Projektes wurden zu Betroffenen Kontakte geknüpft, die im Laufe der Zeit vertieft werden. Besonders wichtig war die Schaffung von Vertrauensverhältnissen, wenn durch Schicksalsschläge, wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Behinderung und andere Notsituationen, Vereinsamung und lsolation auftraten. Unsere drei Mitarbeiterinnen suchen die Betroffenen zu Hause auf und besprechen Hilfsmöglichkeiten. Sie begleiten sie, um ihnen einerseits die Hemmung im Umgang mit diesen Institutionen zu nehmen und andererseits Unterstützung bei sozialen Angelegenheiten zu geben damit sie Leistungen, die ihnen zustehen, erhalten. Diese Hilfe nahm bereits eine Vielzahl von Bürgern in Anspruch, 27 werden noch betreut. So wurden wir z.B. vom Sozialamt gebeten, uns um eine junge Frau zu kümmern. Sie hatte ihre Mutter gepflegt, sich aber nie mehr beim Arbeitsamt gemeldet. Nach deren Tod fehlten ihr die Mittel, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sie selbst war nicht in der Lage, die notwendigen Aktivitäten vorzunehmen. Wir erledigten mit ihr sämtliche Behördengänge, füllten Anträge aus, so dass sie nach dem Ablehnungsbescheid des Arbeitsamtes nun Sozialhilfe beziehen kann. Durch unsere intensive Betreuung ist sie wieder in der Lage, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sie arbeitet jetzt sogar über das Sozialamt einige Stunden in der Woche. Bei einer anderen Frau, die psychisch instabil ist, führten wir auch zahlreiche Hausbesuche durch. Weder krankenversichert noch durch Sozialhilfe abgesichert, hatte sie den Halt verloren. Die Kinder gingen nicht zur Schule. Durch Gespräche wurden ihre größten Probleme gelöst, ein Antrag auf Krankenversicherung wurde gestellt und mit einer Ärztin Kontakt aufgenommen. Da sie selbst nicht in der Lage war, gab sie ihr Einverständnis, dass der Kindesvater das Sorgerecht erhält. Auch ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen suchen unsere Hilfe. Diese reicht vom Ausfüllen von Formularen und Anträgen, Führen des Schriftwechsels bzw. von Telefonaten, Vorlesen von Zeitungen oder Briefen bis zum Erledigen von Einkäufen, Sparkassengängen oder Arztbesuchen. Auch Gespräche zu Hause oder Hilfe bei Erledigung von Hausarbeiten werden angeboten und benötigt. Seit 1 1/2 Jahren wird ein Mann betreut, notwendige Anträge auf Blindengeld gestellt, dazu Arztbesuche durchgeführt, usw. Bei einer Frau erledigten wir z.B. alles Erforderliche, um eine Pflegestufe zu erhalten, waren bei Gesprächen mit dem sozialmedizinischen Dienst dabei. Als mitunter problematisch gestaltete sich die Arbeit mit Menschen mit Suchtverhalten. Manchmal war es schwer, den Kontakt herzustellen, da bei einem kurzen Anfangsgespräch gleich Hilfe als unnötig abgelehnt wurde. Es gelang aber doch, für einige Betroffene Hilfe durch Vermittlung an Fachstellen zu ermöglichen. Auch Menschen mit relativ seltenen Verhaltensstörungen - dem sogenannten Messie-Syndrom - wurde geholfen. Nichts konnte weggeworfen werden, Einsicht ist hierbei derAnfang zur Besserung. Gespräche, aber auch tatkräftige Hilfe in der Wohnung führten zu einer Verbesserung der Situation. Besonders Alleinstehende verlieren oft den Kontakt zur Umwelt. Meist gerät das Leben nach dramatischen Ereignissen aus der Bahn. Unsere Mitarbeiterinnen bieten sich als Gesprächspartner an, sprechen Mut zu und bauen die sozialen Kontakte wieder auf, so dass oftmals die gesundheitliche Lage der Betroffenen verbessert werden kann. Wir fahren z.B. sieben Frauen schon über ein Jahr regelmäßig zum Seniorenschwimmen nach Senftenberg. Dies war ein kurzer Einblick in die Arbeit unseres Projektes “Aufsuchende soziale Dienste." Diese Arbeit wollen wir auch weiterhin durchführen bzw. bei Bedarf ausbauen. Es sollte sich niemand scheuen, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen. Jeder kann in eine Notlage geraten, in der es schwer ist, allein herauszukommen. Unsere drei Mitarbeiterinnen stehen Ihnen mit Fiat und Tat zur Seite und kommen auch gern zu ihnen nach Hause. Sie finden uns in der Bahnhofstraße 6 in Großräschen, Tel.: 03 57 53/31 64. ,ermısblatt des Amtes Großräsüen Nr. 57 [TP _ . íiíi. _ Danke! l Die Mitarbeiterinnen der Kinder und Jugendbetreuung der Arbeitslosen-ServiceEinrichtung Großräschen möchten sich bei allen Sponsoren, die zum Gelingen der großen Kinderparty am 06. Juni 2000 im Stadthaus beigetragen haben, recht herzlich bedanken. Ein besonderes Dankeschön gilt der Sparkasse Niederlausitz, der LAUBAG, der Allianz-Versicherungs AG Alfons Dürr, dem Opel-Autohaus Hannuschka, der Ilse-Apotheke, der Sonnen-Apotheke, dem Büro-Express Conrad, der Postagentur Zoch, dem Minitextil, dem Reisebüro Albatros, der Fleischerei Franz, der Bäckerei Buhlmann, der Feuerwehr Großräschen-Ost und Herrn Graf für die Fahrten mit der Pferdekutsche. Dank der Unterstützung der o.g. Sponsoren konnten die Kinder aus bedürftigen Familien einen erlebnisreichen Tag bei Spiel und Spaß verleben. Wer sich nach all den sportlichen Anstrengungen stärken wollte, konnte dies bei einer Bratwurst, leckerem Kuchen oder einer Schmalzstulle tun. Keine Zeit zum Verschnaufen hatten die fleißigen Plinzebäckerinnen, an deren Stand der Hunger der kleinen Gäste nie nachließ. So jagte an diesem Tag ein Höhepunkt den anderen. Ob ein Zauberer, eine Pferdekutsche oder eine Tombola, alle trugen zum Gelingen des Kinderfestes bei. Lohn für alle Mühen und Anstrengungen waren viele strahlende Kinderaugen an diesem Tag. An dieser Stelle sei noch einmal allen Erzieherinnen, Mitarbeitern und Helfern, die zum Gelingen des Festes beitrugen, gedankt. Birgit Petzsch Heike Geisler l Beratung von Frauen für Frauen l Für alle Frauen, die mit ihrem Partner Schwierigkeiten haben und dadurch in persönliche Notlagen geraten, bietet eine Mitarbeiterin des Frauen- und KinderSchutzhauses Lauchhammer Hilfe und Beratung an. Dabei können im Gespräch gemeinsam Möglichkeiten für den Umgang mit schwierigen Lebenssituationen gesucht werden. WANN? am 04.07.2000 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr 08.08.2000 05.09.2000 07.11.2000 WO? l lm “Spatzennest” war Jahrmarkt Zum bunten Jahrmarkttreiben hatten anlässlich des diesjährigen Kindertages die Kinder und Erzieherinnen der AWO Kindereinrichtung “Spatzennest” in Großräschen geladen. Wie in jedem Jahr trotzte Petrus allen Wetterprognosen und überraschte uns mit herrlichem Sonnenschein. Diesen hatten sich auch alle Beteiligten am wunderschön gestalteten und vorgetragenen Liederkalender durch die Jahreszeiten redlich verdient. Zu Liedern von Flolf Zuckowski tanzten und sangen sich die Kinder in die Herzen der Zuschauer. Jeder Auftritt der kleinen Künstler wurde mit viel Beifall belohnt. Nach diesem gelungenen Höhepunkt hatten alle Gäste die Gelegenheit, sich am bunten Jahrmarkttreiben zu beteiligen. Beim Büchsenwerfen, Wettangeln oder einem Hindernislauf konnte jeder seine Kräfte messen. Verlierer gab es bei keinem Spiel, jeder erhielt für seinen Einsatz einen kleinen Preis. Bahnhofstraße 6, Großräschen Sie haben: - die Möglichkeit, offen zu reden und eine verschwiegene Zuhörerin zu finden - die Möglichkeit, gemeinsam Wege aus der Krise zu finden - Klärung bei Fragen zu Trennung, Scheidung, Unterhalt, finanzielle Absicherung, Wohnungssuche - Vermittlung weiterer Hilfsangebote Zur Vermeidung von Wartezeiten können für die Beratungen Termine unter der Tel.-Nr.: 0 35 74/26 93 vereinbart werden. Die Beraterin unterliegt der Schweigepflicht. 2 Frauen in aktuellen Notsituationen bei Bedrohung und Misshandlung durch den Partner, können sofort mit ihren Kindern Schutz im Frauen- und KinderSchutzhaus finden. (E ' Die Aufnahme und anonyme Telefonberatung erfolgt über die Tel.-Nr.: 0 35 74/26 93 (08:00 Uhr bis 18:00 Uhr). .. Arbeits osenservceeinrichtung, I E". nf* Vermittlungen in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen über die Polizeiwache Lauchhammer, Tel.-Nr.: 0 35 74/76 50 oder den Notruf 110. P2 *'!~._.. _å___ -1 .if 1-? _ı_ ı...` --- 'T ' tg '-ı... Frauen- und KinderSchutzhaus Lauchhammer PF 010147 01969 Lauchhammer-Mitte Tel.-Nr.: O 35 74/26 93 Projekt der Fraueninitiative “Gleich und Berechtigt” e.V. Lauchhammer '_ i i _I |_ 18 _ _ _ i I Amtsblatt des Amtes Großräschen Nr 57 1 M . ı_ | __ " -_r†„†_.:- '-- =\i.i-3! Achtung Fahrplanwechsel I vEı=ikEı-ınsGEsELLscHAF† OBERSPREEWALD - LAUSITZ mbH Sehr geehrte Fahrgäste! Im Regionallinienverkehr des Landkreises Oberspreewaid - Lausitz tritt ab dem 03.09.2000 ein neuer Fahrplan in Kraft. Da auf vielen Linien Veränderungen wirksam werden (Fahrzeiten, Haltestellen), empfehlen wir Ihnen, sich ab der 34. KW einen neuen Fahrplan (Schutzgebühr 2,50 DM) zu kaufen. Wo? ~ Verkehrsgesellschaft Senftenberg, Oberspreewaid - Lausitz mbH (VG OSL), Otto-Nuschke-Straße 2, ~ in allen Bussen der Südbrandenburger Nahverkehrsgesellschaft mbH - Verkehrsunternehmen (Senftenberg, Lübbenau, Calau, Großräschen, Lauchhammer, Großkmehlen), - “Der Niederlausitzer” Günther Pietzsch (Klettwitz, Lauchhammer), - Spreewald Reisedienst Neumann GmbH & Co. KG (Neupetershain), - Verkehrsunternehmen Dietmar Wolf (Senftenberg). . - Verkehrsunternehmen Manfred Schulz (Hosena), - “Förster-Reisen GmbH” (Ruhland), Informationen des LRA OSL zum Lausitzring Das Landratsamt OSL informiert: Eurospeedway Lausitz; Hinweise des Straßenverkehrsamtes für die Eröffnungsveranstaltung am 20. August 2000 In wenigen Tagen, am 20. August 2000, ist es nun soweit, der Eurospeedway Lausitz, die modernste Rennstrecke Europas wird offiziell eröffnet. Dieses Ereignis soll mit einem großen Fest gefeiert werden. An diesem Tag werden viele tausend Besucher in unseren Landkreis kommen. Unter Federführung des Straßenverkehrsamtes des Landkreises wurde ein Plan zur Verkehrslenkung erarbeitet, um die Belastungen für die Bewohner im Umfeld des Eurospeedway Lausitz in Grenzen zu halten. Das Ordnungsamt des Amtes Großräschen und das Straßenverkehrsamt haben einige Informationen und Hinweise speziell für die Bewohner im Amt Großräschen zusammengestellt. Verkehrsrechtliche Maßnahmen Am 20. August wird es verschiede Veränderungen in derVerkehrsführung, bis hin zu Vollsperrungen bestimmter Straßenabschnitte geben. Diese Regelungen gelten grundsätzlich im Zeitraum drei Stunden vor bis drei Stunden nach der Veranstaltung. Abhängig vom Verkehrsfluss ist esjedoch möglich, dass die Polizei bestimmte Verkehrseinschränkungen zeitlich begrenzt aussetzt. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses für das Amtsblatt lag noch kein detaillierter Veranstaltungsplan von der Managementgesellschaft vor. Entnehmen Sie den genauen Zeitraum der verkehrseinschränkenden Maßnahmen deshalb bitte den regionalen Medien unmittelbar vor dem Erölfnungstag. Landkreis Oberspreewaid-Lausitz; Straßenverkehrsamt/ Planungsstand 26.05.2000; Verkehrsströme Anreise Großveranstaltung (10 km Karte - nicht maßstabsgetreu) iıtı-:ıı-tw. sowie in den`jeweiligen o. g. Betriebssitzen und Niederlassungen bzw. Reisebüros und in den nachfolgend aufgeführten Einrichtungen: H1 I-'I-`¬›. . šåt T93* JJ J 'F - J'P' I. ~ Presseshop Wedler Bahnhof Senftenberg ° Lausitzer Gartenwelt GmbH Großräschen, Freienhufener Straße 1 ~ Presse - Lotto Thron Senftenberg, Roßkaupe 10 ~ Fremdenverkehrsverein NL Seen e.V., Touristinformation Senftenberg, Markt 19 ° Spielwaren, Spirituosen Pohling Ruhland, Berliner Str. 15 ° Zeitschriften, Tabakwaren, Lotto Jank Ruhland, Bahnhofstraße 29 ° Rewe Markt Meuro, Klettwitzer Straße 45 ~ Lotto - Toto Kalz Schipkau, Schillerstraße 25 ° Reisebüro “Reise - Richter” Ruhland, Berliner Straße 1 ~ 2 ~ Postagentur/ Büro, Schule, Freizeit Großräschen, Kirchstraße 19 ~ Blumengeschäft Fuder Brieske, Senftenberger Straße 7a ~ Einkaufsmarkt Freienhufen, Hauptstraße 10 ~ Schreibwaren Bülow Vetschau, Bahnhofstraße 5 /Am Penny-Markt /Am Plus-Markt Ihre Verkehrsgesellschaft Oberspreewaid - Lausitz mbH j t¬~.~¬ tiiı i ıı-1 UROCHOW . F .l F i xfıtât nn ', ¬"~. . iwíıà' - 1 ' ı ı¬.t_ı- ı“'ı ¬~.`~.ıi;r. _ I .- l t; _ r .r . . - _. ' I' I _ Pi' ı' ,f 11;. - -rtl I I ii / ' _.: ı' ' - I .r ' ' ' ıiiiıti ini. ' lıı I-{4i'rııı'ı«. *.1 I' . f' , ı| "l |' f 'l-ı "' ı I-.--.ı,.~--rıiıiu. I-------- -I I „" „,f' I I/ _ ¬~i. t'.ıtl1›:.-;¦~..ı-: I I J =' “_ ' I Sperrungen Bundesstraße 96: Saalhausen, aus Richtung Finsterwalde hinter der Einmündung in Richtung Annahütte. Es wird empfohlen, über die Kreisstraße Richtung Barzig zu fahren. Kreuzung in Freienhufen. Aus Richtung Finsterwalde kann nur auf die Kreisstraße Richtung Meuro abgebogen werden (und umgekehrt). Die Sperrung in Freienhufen kann über die Gartenstraße und den Barziger Weg umfahren werden. L M_-II'-ir-*_-' ,rtrııteblett des Amtes Großräsclıen Nr. 57 L Umleitungsempfehlung Aus Richtung Finsterwalde »cler U11 ab Lieskau. über Saadow, erenltew. Gescla, clureh das Luekeuer Ter weiter naeh Calau, Crgreserı, Wes-shkew, Lindehen nach Großräschen. Aus Richtung Großräschen der U12 in umgekehrter Reihenfolge folgen. Radfahrer/Fußgänger _ 1"* Meldungen bis zum 10.08.2000 an Gegenwärtig wird durch die Bahn-AG geprüft, ob ein Sonderzug von Berlin nach Großräschen eingesetzt werden kann. Kommt der Sonderzug zustande, wird ein Pendelverkehr mit Bussen zwischen dem Bahnhof Großräschen und der Rennstrecke eingerichtet. Andreas Poppe Hauptstraße 1 01983 Allmosen Tel.: 03 57 53/145 49 Weitere Sperrungen Die Landesstraße 60 Hörlitz-Schipkau wird am 20. August in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr voll gesperrt sein. Aus Richl. tung Klettwitz ist die Straße bis maximal Autobahnauffahrt Dresden geöffnet. In Meuro ist die Friedhofstraße gesperrt. Dorffest in Allmosenam 12. und 13.August 2000 Der Dorfclub Allmosen lädt am 12. und 13. August zum Dorffest ein. Traditionell steht der Samstag im Zeichen der PS-starken Traktoren im Pullingwettbewerb. Von 10:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr finden die Vorläufe im Traktor- Pulling statt. Letztmalig wird in diesem Jahr in fünf Klassen gefahren, die zwischen 7,5 und 100 PS liegen. Ab dem nächsten Jahr erfolgt die Einordnung nach Gewichtsklassen. Als weiterer Höhepunkt wird erstmalig in diesem Jahr ein Wettbewerb im Milchkannenweitwurf durchgeführt, dessen Beginn um 15.00 Uhr geplant ist. Anschließend finden die Endläufe im Pullingwettbewerb statt. Die Teilnehmer werden um 18.00 Uhr die schwer erkämpften Pokale bei der Siegerehrung aus den Händen des ehrenamtlichen Bürgermeisters, Werner Scholz, erhalten. Für unsere kleinen Gäste halten wir selbstverständlich kostenlos eine Kinderhüpfburg, Pferdereiten und andere Überraschungen bereit. Für das leibliche Wohl wird in ausreichendem Maße gesorgt. Frischer hausgebackener Blechkuchen und Kaffee laden zum Verweilen auf dem Festplatz ein. Seine Geschicklichkeit kann man im Nageln, Schießen und Kegeln unter Beweis stellen. Am Abend lädt die Diskothek“ Zartbitter” aus Kiekebusch zum Tanz ein. Gegen 22:00 Uhr werden die Countrytänzer aus Sedlitz beim Lagerfeuer die Stimmung nochmals richtig anheizen. Am Sonntag bildet um 10:00 Uhr das traditionelle Fußballturnier mit Frühschoppen den Auftakt. Um 13:00 Uhr ist das Treffen der Teilnehmer des Seniorenreitens und des Gästereitens um den Pokal des ehrenamtlichen Bürgermeisters geplant. Allgemeiner Hinweis Die Eröffnungsveranstaltung am 20. August wird gewissermaßen die Generalprobe für den Plan zur Verkehrsleitung sein. Auch bei gründlichster Planung wird es immer Pannen und Unwegsamkeiten geben. Verschiedene verkehrslenkende Maßnahmen müssen am Veranstaltungstag durch die Polizei individuell zur Verkehrslage getroffen werden. Haben Sie Verständnis dafür, liebe Bürgerinnen und Bürger im Amt Großräschen. Planen Sie an diesem Tag längere Fahrzeiten ein. Landkreis Oberspreewaid-Lausitz; Straßenverkehrsamt/ 2. Änderung - Stand 19.05.2000; (Nutzung Autobahnanschluss Ruhland über Schipkau verworfen) Verkehrsströme Abreise Großveranstaltung (10 km Karte - nicht maßstabsgetreu) . r'1tr;ıı=.:~tf Il, . H 1;:-'ı«::\r _,-. r _,\;çj\; AH Ü'f']¬E ,_ .-'__ -' I) ROC 1-lfflfl' 1|' _-if _ _ ___; r /In ¬-.__ Ill l __- ._ dl 'tritt _ Jil l:«`._ I. ,ır _ ı~.ı r;ı'†i. ı'ı':i _ ı_ 1 T"-_. -._ '--;._--_ * __' I :F '_ f 'f-1...* _¦ l,- ___-__`__ . .- _.- ____ 'I-rı. -"F- 1 .`___ ._ _¬„μl-"'¬ı_ I'..,.μ-ı. . .___ '_-' ¬"ı "'ı' "¬'--1 . '¬ ¬ r _,r, -r-_r-----' -___':g____,..._, -J - 'W _, -_ ıf _ l 1.-._ I ıμ_ .. .-. 'l_- _:_-_ .________ ._...ıı '.__,_' __-__________ _,-l"°:_-.____ -' "0ı Vl. I .._,. ¬'l.'.:-_ '_ _ _ I H---.., ,.I' -,_ .r II'-_' -._- ':§3 _¬-¬EÃIn-ı|ı.~.-ıı 1"'¬. " .'¬ -..___à f ' _... ı,______¬ . -Mıı -ı |' _ ' ,::_ __'-1. -.- ¬'\¬. _ __-_,-' _ Allmosener Alt-Herren-Reiten um den Pokal des ehrenamtlichen *F* *Tr " Bürgermeisters am 13. August 2000 LH "'-'-`-"F Es werden auch Rennen für Reiter unter 40 Jahren ausgetragen (durchgeführt). Anreise mit der Bahn O f' Vorläufe um 14:00 Uhr Endläufe um 15:00 Uhr Hier wird empfohlen, den neuen Radweg von Freienhufen nach Meuro (Freienhufener Straße - Ruhlander Straße ) zu nutzen. Der Weg führt unmittelbar zum Eurospeedway Lausitz. Die gegenüberliegende Einfahrt wird voraussichtlich ausschließlich für Radfahrer und Fußgänger reserviert sein. ] Veranstaltungen und Termine 1 . . ¬. '\. Ü' I-'_ -1 . ı _, -' . -¬- _ ' -,- ırııruıır.t,. 1. Ü''Iıı\ı_" 'Ii'I.„_,_/¬__ \ \ r , 1 -k l7il"|I|I'|~..-ill! 1 f . 1 l _ \ \`_ _, .ıf \__ _ . ~. >/ _." ._ \ _' .` . ff] .I -I' _ ıi' | __„ ,_,-' I/ r x ß P J `\¬..-' ı;ıuı=:1'±.r~'.ı~: . "':"~ . . _„ il ltr' -.'ı.ıı:ı-:lı1ıı.f¦'-lılli.- 15a _¦ ....ıf'" P*;_-. er - i Ä í __i___.__ Amtsl:›I_att des Amtes Großräschen Nr. 57 _ Mit den Vorläufen wird um ca. 14.00 Uhr begonnen. Als Gäste werden am Nachmittag die Kinder des Westernhofs von Frau U. Kroll aus Barzig erwartet, die mit einem Geschicklichkeits- Ponyreiten für Unterhaltung sorgen werden. Zwischen 15:30 Uhr und 16:30 Uhr finden die Endläufe in den Reitwettbewerben statt. Abhängig von der angemeldeten Teilnehmerzahl ist auch ein Schauziehen mit diversen Pferdegespannen geplant. Der Dorfclub Allmosen wünscht allen Gästen und Teilnehmern des Dorffestes viel Vergnügen und ein erlebnisreiches Wochenende. .-.5 _ i _,-ı=gHi":T.'f Spiel und Spaß im FEZ Museumsbesuch - Festungsspiel, Besuch des Kinos im “Haus der Jugend” Piratenfest im FEZ Museumsbesuch - Festungsspiele Besuch des Kinos im “Haus der Jugend” Wir gehen baden Sport und Spiel im FEZ Sportfest im FEZ oder in der Turnhalle Kegeln Tierparkbesuch in Finsterwalde Wir tummeln uns im FEZ 14.08.00 15.08.00 16.08.00 17.08.00 18.08.00 21.08.01 22.1 23.« 24.« CDCDCXJ QJCJC3 J(_JL_JfJ J(:JC:Jf:3fJ 25.08.01.. Ab 28.08.00 haben auch die Horte II und Kita “Kunterbunt” Montag bis Freitag von 06:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Zu finden und telefonisch zu erreichen: ° Hort ll: Mühlenstr. 6, Großräschen 03 57 53 I1 47 06 ° Kita "Kunterbunt", Rembrandtstr. 91, 03 57 53/5 50 Mo. 28.08.00 geplante Veranstaltungen in den jeweiligen Horteinrichtungen (siehe Aushang der Einrichtungen) geplante Veranstaltungen in den 29.08.00 jeweiligen Horteinrichtungen (siehe Aushang der Einrichtungen) w Besuch des Kreativtages im 30.08.00 “Haus der Jugend” (Hort I und ll) Besuch des Kreativtages im 31.08.00 “”Haus der Jugend” (Hort “Kunterbunt”) geplante Veranstaltungen in der 01.09.00 jeweiligen Horteinrichtung (siehe Aushang der Einrichtungen) (Änderungen vorbehalten) Unkostenbeitrag ist bei der Einrichtung zu erfragen. ı __?- Jugendclub „Schalom“ Zu finden und telefonisch zu erreichen: Bahnhofstr_ 12, Großräschen 03 57 53/ 1 57 62 'í Ferienspiele im Hort 1 Zu finden und telefonisch zu erreichen: Gartenstraße 1, Großräschen 03 57 53 I 50 08 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 06:00 bis 17:00 Uhr Do. Fr. 27.07.00 28.07.00 Fahrt nach Großkoschen Badespaß im FEZ Mo. Die. Mi. `l'lÜ ¬O. 31.07.00 0 " " CJC M.-_ ÖC 009°_ (EQ(_)(_ .i _ OC)42-0) Ot_› OOCXJ .iQi?C_JL3 Mo. Die. Mi. 07.08.00 08.08.00 09.08.00 D0. Fr. 10.08.00 11.08.00 Sport und Spaß im FEZ Besuch des Kinos im “Haus der Jugend” Ein Tag mit Polizei und Verkehrswacht Neptunfest (Beginn 09:30 Uhr) Badespaß im FEZ Wir gehen baden Wanderung nach Großräschen-Ost Besuch der Clownshow im “Haus der Jugend” Fahrt nach Kleinwelka Wir tummeln uns im FEZ Öffnungszeiten während der Sommerferien: Montag und Freitag von 14:00 bis 22:00 Uhr jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 10:00 bis 21:00 Uhr 27.07.00 01.08.00 02.08.00 03.08.00 08.08.00 09.08.00 10.08.00 Fahrradtour mit Picknick, Baden, Museumbesuch Kreativtag, Brot backen Sport und Spiele Grillen Kreativtag, Moosgummi Sport und Spiele Besuch bei der Polizei n der Woche vom 14.08. - 18.08.00 Fahrt nach Gröden auf einen Campingplatz. Der “Schalom” bleibt in dieser Woche geschlossen. 22.08.00 23.08.00 24.08.00 Kreativtag, herstellen von kleinen Geschenken Sport und Spiele Besuch “Lausitzring” Kreativtag, Pegasushaus Senftenberg Sport und Spiele 30.08.00 Abschlussfest mit Cocktailparty 31.08.00 (Änderungen vorbehalten) Unkostenbeitrag ist bei der Einrichtung zu erfragen. 29.08.00 Q 21 ,rıı-rıtslzrlatl des A_mtes Großräschen Nr. 57 _ _ _ Freizeitbetreuung (ABM) im „Haus der Jugend" Zu finden und telefonisch zu erreichen: "Haus der Jugend", E.-Thälmann-Str. 32, Großräschen über "JC 94” e.V. 03 57 53 I 59 15 oder über Jugendarbeit 03 57 53 I 1 42 85 Öffnungszeiten während der Sommerferien: Montag bis Freitag: von 08:00 bis 16:00 Uhr Tischtennisturnier, Basteln, Enkaustik Grillnachmittag, 09.08.00 Sport und Spiele im Freien 16.08.00 Sport und Spiele im FEZ Mi. 23.08.00 Spaghetti kochen und essen Mi. 30.08.00 Mi. Dartturnier (Änderungen vorbehalten) Unkostenbeitrag ist bei der Einrichtung zu erfragen. Mi. Mi. 02.08.00 „Sonnenblume“ e. V. Zu finden und telefonisch zu erreichen: Stadthaus, Rosa-Luxemburg-Str. 30, Großräschen 03 57 53 I 1 67 37 Öffnungszeiten während der Sommerferien: Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr Do. Fr. 27.07.00 28 . O7 _ ÜÜ Mo. Die Mi. Do. Fr. 31.07 01.08 Mo. Die. 07.080« 'I' Q3 l\J CD OO UCUCUCÜ Cl3_Cl8.i..ll C.-7(:1(:1f:Ü 04.08 CJ CJ Kochen, Freizeitgestaltung Computer, Spiele, Filme Spiele-Tag Basteln, Freizeitgestaltung Überraschungstag Kochen Computer, Video Fr.. 11.08.0 C>C30c_Jt_J Kochen Überraschungstag Gestaltungsarbeiten mit Holz Spiele-Tag Computer, Video Mo. Die Mi. Do. Fr. 14.08.00 15.08.00 16.0800 17.0800 18.08.00 Arbeiten mit Salzteig Basteln, Freizeitgestaltung Kochen Grillen, Spiele im Freien Computer, Video Mo. Die 21.08.00 22.08.00 Mi. Do. Fr. 23.08.00 24.08.00 25.08.00 Überraschungstag Beschäftigung mit Wolle, Stickgarn und Nadeln Kochen Spiele-Tag Computer, Video Olli." 08.080 4-CJ 'PS0 OC 999° CJCJ _ _ 28.08.00 bis 30.08.00 Anfertigung von Kostümen Abschlussfeier "Lumpen-Geister-Ball” 31.08.00 (Anderungen vorbehalten) Unkostenbeitrag 1,00 DM pro Tag/Person. _ Es ist wieder soweit! Ab September 2000 beginnen im Verein "Sonnenblume" die neuen Kurse: Nähen, Kreatives Gestalten, Modellieren, Kochen Habt Ihr Interesse? Dann kommt Euch während der Ferien anmelden. Montag - Donnerstag von 9:00 - 15:00 Uhr Wo?: Verein "Sonnenblume" Stadthaus, Rosa-Luxemburg-Straße 30 Wir wünschen Euch schöne Ferien und freuen uns auf Euren Besuch. Der "Sonnenblume"-Verein Kinder- und Jugendbetreuung der ASE Großräschen im Stadthaus Zu finden und telefonisch zu erreichen: Stadthaus, Rosa-Luxemburg-Str. 30, Großräschen 03 57 53 I 1 63 33 Öffnungszeiten während der Sommerferien: Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 18:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr Täglich wird eine individuelle Freizeitgestaltung (z.B. Tischtennis, Dart, Billard, Nintendo, Karten- und Gesellschaftspiele sowie Bastelarbeiten) angeboten. von Mi. 09.08.00 bis Fr. 11.08.00 ~ 3-Tagesfahrt mit Übernachtung zum "Drochower Landhof' (in frischer Luft entspannen, Besuch des Streichelzoos, bei der Tierfütterung helfen, grillen, Knüppelkuchen am Lagerfeuer backen, frisches Brot oder Kuchen aus dem Backofen essen und nähere Umgebung mit dem Fahrrad erkunden) Abfahrt: Treffpunkt: 09.08.00 um 09:30 Uhr mit dem Fahrrad Stadthaus Großräschen Weitere Informationen erhalten Sie von der Kinder- und Jugendfreizeitgestaltung im Stadthaus. Bei Interesse Anmeldung bis 20.07.00 im Stadthaus. Freizeit- und Erholungszentrum (Freibad) Zu finden und telefonisch zu erreichen: Karl-Marx-Str. 9, Großräschen 03 57 53 I 6044 Öffnungszeiten: 20.07.00 blS 03.09.00 täglich von 10:00 bis 21:00 Uhr 04.09.00 bis Saisonende Montag bis Freitag von 13:00 bis 20:00 Uhr Samstag und Sonntag von 10:00 bis 20:00 Uhr Sa_12.08.00 ab 10:00 Uhr Piratenfest VOI"l Mo. Mi. Do. _ .fa .rtıif ; - _ r'f'_"'ı, _ Amtsblatt des Amtes G ßr' 1'_±ı_ Jugendclub „JC 94" e. V. ._ Öffnungszeiten Montag - Freitag 12:00 Uhr bis 22:00 Uhr Samstag/Sonntag 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr (Änderungen bei Veranstaltungen vorbehalten) 04.08.00 19.08.00 09.08.00 24.08.00 uııuowsnksnzsumim Gross- und Einzelhandel Vermietung ße;un,gärrrıenSißlrjgffiä,ggμferı! 15:00 Uhr Theater AG 15:00 Uhr AG Kochen und Backen unfifedeSchi?-'alte en M39" Utıddas2II9""*' '9 Es gibt bei uns außerdem: Speis und Trank, auch mit Gesang und das im netten Kreise sowie Basteleien (mehr für die Kleinen) & fette Partys (für die Kleinen & Großen), soziale Beratung 8. Unterstützung usw. Du hast Geburtstag oder nicht Geburtstag, einen Anlass für eine Party gibt's immer und bei uns kannst du sie kostengünstig steigen lassen (bitte rechtzeitig bei Katrin oder Joschi melden). Wir sind: Joschi & Katrin als die sozialarbeitenden, sowie die Leute vom Jugendclub und natürlich ihr, wenn ihr wollt und könnt Zu finden sind wir: Jugendclub “JC 94” e.V. / HdJ, E.-Thälmann-Straße 32, Großräschen. Die Infoline ( 03 57 53 ) 59 15 28.07.00 Club - Disco 20:00 Uhr Jugendclub (Eintritt 3,00 DM) Kinotage 15.08.00 16.08.00 17.08.00 BUDl6'H'S r Tägliche Angebote: Gesellschafts- und Computerspiele, Dart, Fußballkicker, Billard, Internetcafe Jeden Montag Jeden Dienstag N\ R.-Breitscheid-Str. 24 (Am Marktplatz) 01983 Großräschen 10:00 Uhr (FSK 6) 21:30 Uhr (FSK 16), (bei gutem Wetter Open Air) 10:00 Uhr (FSK 6), (Eintritt jeweils 1,00 DM) Dartturnier, 18:00 Uhr Jugendclub (Startgebühr 2,00 DM) Skatturnier, 13:00 Uhr Haus der Jugend (Startgebühr bitte Aushang beachten) Clownsshow, 10:00 Uhr Haus der Jugend (Eintritt 2,00 DM) ab 5 Jahre Fußballturnier ' 3l.O7.ÜÜ lI)lS l2.Ü8.ÜÜ Wir rciumen unser Sommer-Loıgerl Viele Artikel sehr stcirk reduziert. | 1 u 50 0 z l Q l O /0 fin.. ___ 7" .. & Aussteue lnh. Kai-M. Linke - Hebammenpraxis und Geburtshaus „Lichtblicke" o Q f -- tt " - Far: 0 35 73/1412 20 ~ erstin ll/eıız/ro El'l'lSi'Tl)äll'0al'll`l-__S†l'Elße 440 01983 GROSSRASCHEN Telefon (03 57 53) 57 10 Alle Mütter und Väter sind dazu recht herzlich eingeladen Telefonische Anmeldung unter einer der Tel. - ltluıttmern,---, Dietlind Gennermann 03 54 34/703 ' | im "ll[(›I'Il.'J l\I'II0'('I' -Haus Am ıvıarirt s 01968 šênftennerg rer; 03573/702727 am 23.00., 04.10. und 15.11.2000. 1...- _, Q Sommer Schluß Verkauf (ort a zeit, bitte Aushänge beachten) Antje zebeı 03 54 34/1 2161, ı-ıetrtrun Bertram 03 54 34/1 32 ss, \ ° Vermietung und Verkauf von Werkzeugen und Maschinen ° Verkauf von Waren für Haus, Hof, Bau und Garten ° Verkauf von Gartenhäusern, Saunen und Markisen Geschwister-Scholl-Straße 42, 03229 Altdöbern Unsere Leistungen: O Geburtsvorbereitung, Beratung und Hilfestellung bei ' der Schwangerschaft , Mutterschafts v ors or g e, Q Ü Beschwerden ın Geburten im Geburtshaus, Geburten im Krankenhaus Spremberg, Hausgeburten, Wochenbettbetreuung, if* Ü Rückbildungsgymnastik, Babymassage, Stillberatung_ Q Unsere nächsten Kurse für Geburtsvorbereitung beginnen © Q H : Funk 0172/9845889 Q - J-an *l` af-er7*" -ll- Z rei./Fax 035753/3102 ¬`¬-- E Q | Cf Club-Disco, 20:00 Uhr im Jugendclub (Eintritt 3,00 DM) Kreativtage (Bastelstraße usw.) 30/31.08.00 (Unkostenbeitrag 1,00 DM) Club - Disco, 20:00 Uhr Jugendclub 01.09.00 http:// www_stadt-grossraeschen_de ,.-._ "'~ " k. Bnctıen 11.08.00 Ü _ Q i'_\±r.. © Q Q © __ t Q _ OO ____© O ___ Q _ O O Q ' Werkzeuge 0 Elektrowerkzeuge 0 Eisenwaren Elektromaterial 0 Schließtechnik 0 Gartenbedarf Arbeitsschutzbekleidung ° Jalousetten - S /aa=.›'~lEt›te.›LAUš7†Z†a=r/ |{ßEsTATTUNGsHAUs Reisebüro Günther Pietzsch F Øiaae '/zecøçøı ¬. 1 Trauer- und Vorsorgeangelegenheitefl. Telefon Tag und_Nacht 0 35 73/3 71 60 01983 Großräschen Telefon 03 5753/7 54 44 R. -Breitscheid-Straße 22 oder bei Frau Frackowlak Tel. 03 5753 /5767 01968 Senftenberg Krankenhausstraße 7, Telefon 035 7373 7160 Kl Muff Ü Private Häusliche Krankenpflege Unsere Tagesfahrtenangebot: - 05.08./15.08./ Ein gemütlicher Nachmittag mit Böhmlscher I*1uslk 10.09/28.09.00 im Alten Raupennest In Altenberg Leistungen: Busfahrt, Tanzveranstaltung, Kaffee, Abendessen Preis p. P.: 59,00 DH ° 27.09.00 Fahrt nach Karlsbad - mit Fahrt durchs Egerland Leistungen: Busfahrt, Frühstück, Mittagessen Prels p. P.: 85,00 DM ~ 05.08./18.08/ Nutzen Sie unsere Fahrten zur 05.09./19.09] Landesgartenschau Luckau §91;/uoeaıiez 7ıu)eZ~ou) Kıııusß 15.10./10.10.00 Leistungen: Busfahrt, Eintritt Preis p. P.: 50,00 DN Dorfstraße 16 - 01983 Allmosen - Telefon/Fax 03 57 53/1 45 38 alle Kassen und Privat lch garantiere lhnen liebevolle und fachgerechte Betreuung! Buchungen werden ab sofort im Reisebüro Klettwitz und allen Agenturen entgegengenommen! Ab sofort für alle Veranstaltungen auf dem EuroSpeedway Lausitz Eintrittskarten buchbar! Ticket-Hotline: 05 57 54/74 50 oder 05 57 54/o 45 ôó Unser Angebot umfaßt folgende Leistungen: - Grundpflege, d. h. Waschen, betten, füttern - Behandiungspfiege, d. h. 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Omnibusbefrieb und Reifenservice ° 01998 Klettwitz J ~ ~ ~ ~ ~ ~ Reisebüro Klettwitz DB Agentur Lauchhammer Senftenberg-Information Reisebüro Eschner, Großräschen Lausitzer Gartenwelt GmbH, Großräschen Reisebüro Altdöbern, Agentur Bauer Telefon: Telefon: Telefon: Telefon: Telefon: Telefon: O5 57 54 I 15 25 0 55 74 I 12 O4 09 0 55 75 I 21 70 05 57 55 l 59 10 05 57 55 I 20 10 05 54 54 / 1 40 15 Reisebüro reuger 09.08. ours Saurierpark Kleinwelka Eintritt, Busfahrt, 12.08. 40,- DM Kinder 30,- DM Fahrt ins Blaue - Nr. 9 59,- DM 2x Uberraschung, Mittag, Kaffee, Busfahrt 13.08. Fischerfest in Peitz 38,- DM Eintritt, Busfahrt 19.08. Potsdam 60,- DM Stadtrundfahrt, Babelsberg, Busfahrt 20.08. Landesgartenschau Luckau 41,- DM Eintritt, Führung, Busfahrt 26.l27.08. Hamburger Fischmarkt 73,- DM Fischmarkt, Stadtrundfahrt, Busfahrt 281.08.-03.09. Senftenberg 770,- DM Besichtigung, Falkner, Linz, St. Florian, St. Pöltern, HP 01.09.-06.09. Liebliches Neckertal 665,- DM Marschalkzimmern, Tübingen, Rottweil, Baden-Baden, Kutschfahrt, HP 02.09. Burg und Talsperre Kreibstein Eintritt, Mittagessen, Schifffahrt, Kaffee, Busfahrt, 64,- DM 03.09. Hengstparade Moritzburg 50,- DM 22.09. Speisen wie die Rittersleut'... 78,- DM 26.09. Semperoper Dresden 21.10 Eintritt, Busfahrt, "anno domeni" Dresden, Programm, Essen, Busfahrt 110,- DM "Die schweigsame Frau", Eintritt (Parkett), Busfahrt "Der Glöckner von Notre Dame" ab Eintritt, Abendessen, Busfahrt 130 ,- DM Information und Buchung: Senftenberg, Bahnhofstraße 34, Tel. 0 35 73 / 79 47 70 Reise-Richter Fluhiand, Berliner Straße 1, Tel O3 57 52 / 34 10 Reiseagentur Meisner, Lauchhammer, Oberhaus-Str. 4, Tel 0 35 74 / 4 92 90 Reisebüro Eschner, Großräschen, Breitscheid-Str. 12, Tel. O3 57 53 / 59 10 ln.. Romanfisches Andalusien Mandelblute ~ Zımneııbaıne Hochkultur ı u'„:' 'I . '*:f'f*,a~mfige in -l"__ H 1 I I. ¬..- 1|T -'ıı 1- .-_-' -_ mm c _ ,L-_; 5' ;-fit; ı. in Klasse 'Rı1I+il:f I 'Zi „«-1'" =aı¬mt_- J 2-gi 26.3.2001] „. ı J ,Ü ıul 'din ' lache 'La.nde- und \I "'\ı * _,_ ir'-J; '..:.--.' .Pesíßııeb '1?5Ä°Ö'DM I ' '---ı. ." , .--'tr-'~ ,_.','u_ -79 F*-i : ' ' "'.. _ -1 ' ı '„' ' .' _ ` "' .1 1 '_,* ~ - L., H ' '.-.';--"IL". I""'*”“”“”"“ ' Eñrl:iiche,cTe1ıtactıaprech.endeRel'se1eitııng --c *fiflo - " -ir flmd _ - :-- Massiv und energıesparend gebaut, Steın auf Stein. Zum gesunden und behaglichen Wohnen zu jeder Jahreszeit. Bauort: Lindenstraße 2 in Großräschen, genehmigter Baubescheid liegt vor: Bebauung individuell, ob „schlüsselfertig“ oder als „Selbstbauhaus” unter fachlicher, kostenloser Leitung. Wer uns nicht fragt, baut zu teuer! .gi I Et Bau - Management Franke Schwarzbacher Straße 1 _ §`_.: 01996 Hosena Tel. /Fax Privat: 035756/ 1 6986 _-figtrfl ' _ _ uiß4fi3““Efi: Tel. 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