COMMISSION D`AFFILIATION
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COMMISSION D'AFFILIATION Bericht der Sitzung vom 14. Juni 2011 Anwesend: LINSTER Jean-Marie, SAHR Romain, GONDERINGER Camille Nach Überprüfung der vorliegenden 29 Transfert-Anträge sowie 15 Anträge mit Vereinsforderungen (VF) an transferierende Spieler, hat die Meldekommission folgende Beschlüsse getroffen: (1) 28 beantragte Transferts und 4 Anträge mit Vereinsforderungen (#) sind genehmigt worden: (#) die Höchstforderungen die ein Verein anlässlich eines Transferts an einen transferierenden Spieler stellen kann sind vom Comité-Directeur wie folgt festgelegt worden: Abgangs-Entschädigung (AE) gemäss den Bestimmungen des Internen Reglements Nr 31 Vereins-Mitgliedsbeitrag (VMB) max. für die laufende Saison Trainingsanzug (TrA) max. 1, bzw. 100,- € für einen nicht rückerstatteten Anzug Sporthemd (TSh) max. 3, bzw. 35,- € pro nicht rückerstattetem Hemd Sporthose (Sh) max. 2, bzw. 30,- € pro nicht rückerstatteter Hose Antragstellender Spieler vom Verein zum Verein Anerkannte Vereinsforderungen BRESER Charles Berbuerg Iechternach AE: 0 € DEMUTH Lou Uewerdonwen Meechtem AE: 600 € DOSTERT Jeannot Housen Äischen xxx ENRIQUEZ Miles Kordall Uewerkäerjeng VF nicht anerkannt ¨ (4) / (6) ERNSTER Marc Uewerkäerjeng Zolwer VF nicht anerkannt ¨ (4) FANTIN Jeff Lëntgen Recken xxx FEYDER Benoît Mäertert Berbuerg xxx GROS Patrick Dummeldeng Buerglënster xxx GRY Meggie Helleng Altwies AE: 150 € GRY Rémy Helleng Altwies xxx HAAN Simone Réimech Hueschtert-F. AE: 900 € / VMB: 25 € HOUDREMONT Tom Rued Berbuerg VF nicht anerkannt ¨ (4) JOTTAY Philippe Lëntgen Bridel xxx LANNERS Raoul Kordall Diddeleng VF nicht anerkannt ¨ (4) / (6) LOUIS Jean-Marie Éíter-Waldbried. Zéisseng xxx MINY Anouk Ouljen Wëntger xxx NANQUETTE Steve Nacher Ënsber-Heischent xxx RAISON Jérôme Fiels-Iernzen Nidderkäerjeng VF nicht anerkannt ¨ (4) SCHEID Patrick Vichten Préizerdall xxx SCHILLINGER Eric Houwald Éiter-Waldbried. VF nicht anerkannt ¨ (5) SCHREIBER Romain Vichten Préizerdall xxx SIMON Fabien Fiels-Iernzen Diddeleng VF nicht anerkannt ¨ (4) TUREGARD Hanna Bartreng Mamer xxx WINKEL Johan Donven-Wormer Berbuerg xxx ZEIMES Ronny Fiels-Iernzen Éiter-Waldbried. VF nicht anerkannt ¨ (4) ZELLINGER Eric Groussbus-Mäerz. Biekerech VF nicht anerkannt ¨ (4) ZIMMER Anita Lénger Uewerkäerjeng xxx ZWANK Jerry Äischen Bridel VF nicht anerkannt ¨ (5) Erklärung zur Nicht-Anerkennung der Vereinsforderung (1) (2) (3) (4) (5) (6) wegen Überschreitung der reglementarischen Frist zur Stellung der VF wegen Überschreitung der zur Forderung einer AE geltenden Altersgrenze wegen Unterschreitung des zur Forderung einer AE geltenden Mindest-Klassements wegen fehlender Markierung ' TRANSFERT ' auf dem Schreiben mit der VF an den Verband wegen fehlender Quittung betr. den Einschreibebrief mit der VF an den Spieler wegen Einreichens an den Verband von Anträgen mit VF zu mehreren Transferts im selben Briefumschlag ! @ ! Ein Spieler, der vom Verband anerkannte Vereinsforderungen zu erfüllen hat, kann die Spielberechtigung für seinen neuen Verein erst erlangen, nachdem er jene vom Verband anerkannten Forderungen seines vorherigen Vereins integral erfüllt hat (2) 1 beantragter Transfert ist wegen Formfehlers abgelehnt worden: Antragstellender Spieler Verein Grund für die Ablehnung des Antrags GAMBUTO François Zolwer fehlende Quittung betr. das Einschreiben des "Avis de TR" (3) Allgemeine Beschlüsse der MK zu den bestehenden reglementarischen Bestimmungen (3a) Angesichts der Tatsache, dass im Punkt 2.5.4. des Internen Reglementn Nr. 31 (IR-31) betr. die Berechnung der Abgangsentschädigung (AE) unterschiedliche Wertigkeitsfaktoren (WF) vorgesehen sind für Spieler der (inzwischen abgeschafften) Klassementstufe 'N', einerseits, sowie für Spieler der Klassementstufe 'A', andererseits, hält die MK fest, dass jene Spieler, die in der am 31. Mai geltenden und anwendbaren Verbandsrangliste auf den Plätzen 1 bis 16 stehen ( d.h. im Klassement A1 eingestuft sind ), im Sinne der Bestimmungen des IR-31 als Spieler der Klassementstufe 'N' zu betrachten sind. (3b) Die MK hält fest, dass der in Punkt 2.5.2. des IR-31 aufgeführte IR-Status folgendermaßen zu interpretieren bzw. zu werten ist: ein Spieler ist für eine bestimmte Saison als Spieler mit IR-Status zu betrachten bzw. einzustufen, wenn dieser Spieler am 31. Mai der betreffenden Saison für diese Saison nicht den Status des Stammspielers ( im Sinn der Bestimmungen von Art. 0.05 der Reglemente ) erreicht bzw. inne hat. ------------------