COMMISSION D`AFFILIATION

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COMMISSION D`AFFILIATION
COMMISSION D'AFFILIATION
Bericht der Sitzung vom 14. Juni 2011
Anwesend: LINSTER Jean-Marie, SAHR Romain, GONDERINGER Camille
Nach Überprüfung der vorliegenden 29 Transfert-Anträge sowie 15 Anträge mit Vereinsforderungen
(VF) an transferierende Spieler, hat die Meldekommission folgende Beschlüsse getroffen:
(1) 28 beantragte Transferts und 4 Anträge mit Vereinsforderungen (#) sind genehmigt worden:
(#)
die Höchstforderungen die ein Verein anlässlich eines Transferts an einen transferierenden Spieler stellen
kann sind vom Comité-Directeur wie folgt festgelegt worden:
Š Abgangs-Entschädigung (AE)
gemäss den Bestimmungen des Internen Reglements Nr 31
Š Vereins-Mitgliedsbeitrag (VMB) max. für die laufende Saison
Š Trainingsanzug
(TrA)
max. 1, bzw. 100,- € für einen nicht rückerstatteten Anzug
Š Sporthemd
(TSh) max. 3, bzw. 35,- € pro nicht rückerstattetem Hemd
Š Sporthose
(Sh)
max. 2, bzw. 30,- € pro nicht rückerstatteter Hose
Antragstellender Spieler
vom Verein
zum Verein
Anerkannte Vereinsforderungen
BRESER Charles
Berbuerg
Iechternach
AE: 0 €
DEMUTH Lou
Uewerdonwen
Meechtem
AE: 600 €
DOSTERT Jeannot
Housen
Äischen
xxx
ENRIQUEZ Miles
Kordall
Uewerkäerjeng
VF nicht anerkannt ¨ (4) / (6)
ERNSTER Marc
Uewerkäerjeng
Zolwer
VF nicht anerkannt ¨ (4)
FANTIN Jeff
Lëntgen
Recken
xxx
FEYDER Benoît
Mäertert
Berbuerg
xxx
GROS Patrick
Dummeldeng
Buerglënster
xxx
GRY Meggie
Helleng
Altwies
AE: 150 €
GRY Rémy
Helleng
Altwies
xxx
HAAN Simone
Réimech
Hueschtert-F.
AE: 900 € / VMB: 25 €
HOUDREMONT Tom
Rued
Berbuerg
VF nicht anerkannt ¨ (4)
JOTTAY Philippe
Lëntgen
Bridel
xxx
LANNERS Raoul
Kordall
Diddeleng
VF nicht anerkannt ¨ (4) / (6)
LOUIS Jean-Marie
Éíter-Waldbried.
Zéisseng
xxx
MINY Anouk
Ouljen
Wëntger
xxx
NANQUETTE Steve
Nacher
Ënsber-Heischent
xxx
RAISON Jérôme
Fiels-Iernzen
Nidderkäerjeng
VF nicht anerkannt ¨ (4)
SCHEID Patrick
Vichten
Préizerdall
xxx
SCHILLINGER Eric
Houwald
Éiter-Waldbried.
VF nicht anerkannt ¨ (5)
SCHREIBER Romain
Vichten
Préizerdall
xxx
SIMON Fabien
Fiels-Iernzen
Diddeleng
VF nicht anerkannt ¨ (4)
TUREGARD Hanna
Bartreng
Mamer
xxx
WINKEL Johan
Donven-Wormer
Berbuerg
xxx
ZEIMES Ronny
Fiels-Iernzen
Éiter-Waldbried.
VF nicht anerkannt ¨ (4)
ZELLINGER Eric
Groussbus-Mäerz.
Biekerech
VF nicht anerkannt ¨ (4)
ZIMMER Anita
Lénger
Uewerkäerjeng
xxx
ZWANK Jerry
Äischen
Bridel
VF nicht anerkannt ¨ (5)
Erklärung zur Nicht-Anerkennung der Vereinsforderung
(1)
(2)
(3)
(4)
(5)
(6)
wegen Überschreitung der reglementarischen Frist zur Stellung der VF
wegen Überschreitung der zur Forderung einer AE geltenden Altersgrenze
wegen Unterschreitung des zur Forderung einer AE geltenden Mindest-Klassements
wegen fehlender Markierung ' TRANSFERT ' auf dem Schreiben mit der VF an den Verband
wegen fehlender Quittung betr. den Einschreibebrief mit der VF an den Spieler
wegen Einreichens an den Verband von Anträgen mit VF zu mehreren Transferts im selben Briefumschlag
! @ ! Ein Spieler, der vom Verband anerkannte Vereinsforderungen zu erfüllen hat, kann die
Spielberechtigung für seinen neuen Verein erst erlangen, nachdem er jene vom Verband
anerkannten Forderungen seines vorherigen Vereins integral erfüllt hat
(2) 1 beantragter Transfert ist wegen Formfehlers abgelehnt worden:
Antragstellender Spieler
Verein
Grund für die Ablehnung des Antrags
GAMBUTO François
Zolwer
fehlende Quittung betr. das Einschreiben des "Avis de TR"
(3) Allgemeine Beschlüsse der MK zu den bestehenden reglementarischen Bestimmungen
(3a) Angesichts der Tatsache, dass im Punkt 2.5.4. des Internen Reglementn Nr. 31 (IR-31) betr. die
Berechnung der Abgangsentschädigung (AE) unterschiedliche Wertigkeitsfaktoren (WF) vorgesehen
sind für Spieler der (inzwischen abgeschafften) Klassementstufe 'N', einerseits, sowie für Spieler der
Klassementstufe 'A', andererseits, hält die MK fest, dass jene Spieler, die in der am 31. Mai geltenden
und anwendbaren Verbandsrangliste auf den Plätzen 1 bis 16 stehen ( d.h. im Klassement A1 eingestuft
sind ), im Sinne der Bestimmungen des IR-31 als Spieler der Klassementstufe 'N' zu betrachten sind.
(3b) Die MK hält fest, dass der in Punkt 2.5.2. des IR-31 aufgeführte IR-Status folgendermaßen zu
interpretieren bzw. zu werten ist: ein Spieler ist für eine bestimmte Saison als Spieler mit IR-Status zu
betrachten bzw. einzustufen, wenn dieser Spieler am 31. Mai der betreffenden Saison für diese Saison
nicht den Status des Stammspielers ( im Sinn der Bestimmungen von Art. 0.05 der Reglemente ) erreicht
bzw. inne hat.
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