Aufenthaltstitel auf einen Blick

Transcription

Aufenthaltstitel auf einen Blick
Aufenthaltstitel/
Aufenthaltszweck
Blaue Karte EU
(§ 19a AufenthG)
Qualifizierte
Beschäftigung
(§ 18 AufenthG)
Dauer/
Befristung
Beschäftigung
Niederlassungserlaubnis
Familiennachzug
Arbeitsmarktzugang
von Ehegatten und
für Familienangeminderjährigen,
hörige
ledigen Kindern
Elterngeld
Kindergeld
Ja
Ja
Befristet auf max.
4 Jahre; wenn Arbeitsvertrag kürzer,
dann für Dauer des
Arbeitsvertrags +
3 Monate
Möglich, wenn Grund- Ausübung einer der
voraussetzungen
Qualifikation angemessenen Tätigkeit
weiter bestehen
Möglichkeit, sich
nach 18 Monaten mit
Familie in anderem
EU-Staat niederzulassen und dort
Blaue Karte EU zu
beantragen
Nach 33 Monaten
bzw. mit ausreichenden Sprachkenntnissen nach 21
Monaten möglich,
wenn weitere Voraussetzungen erfüllt
werden
Ehegatte erhält
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des
Familiennachzugs
Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur
Erwerbstätigkeit
Befristet, je nach
Dauer des Arbeitsvertrags
Möglich, wenn ent- Die im Aufenthalts- Max. 3 Monate Reisesprechende Bedin- titel vermerkte
freiheit in andere
gungen gegeben sind Beschäftigung kann Schengen-Staaten
ausgeübt werden
Nach 5 Jahren möglich, wenn allgemeine
Voraussetzungen
erfüllt werden
Möglich unter den
allgemeinen Voraussetzungen des
Familiennachzugs
Möglich mit denselben Bedingungen
zum Arbeitsmarktzugang wie Ehegatte
Ja, wenn Aufenthaltserlaubnis nicht
nur für einen bestimmten Höchstzeitraum gilt
(§ 18 Abs. 2)
Ja, wenn Aufenthaltserlaubnis nicht
nur für einen bestimmten Höchstzeitraum gilt
(§ 18 Abs. 2)
Befristet, bis zu
6 Monate
·N
icht möglich,
Nicht gestattet
muss neu aus dem
Ausland beantragt
werden
· E rneute Erteilung
nur möglich, wenn
mind. dieselbe Zeit
im Ausland verbracht wurde wie
zuvor zur Arbeitsplatzsuche in
Deutschland
Bis zu 3 Monate
Aufenthalt im
Schengen-Raum
Zeit wird angerechnet
/
/
/
Max. 3 Jahre
· Verlängerung
Berechtigt zur Ausübung einer selbstmöglich
·M
öglichkeit, nach ständigen Tätigkeit
3 Jahren Niederlassungserlaubnis
zu erhalten, wenn
Voraussetzungen
erfüllt werden
Bis zu 3 Monate
Aufenthalt im
Schengen-Raum
· Nach 3 Jahren möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen
erfüllt werden
· Nach 5 Jahren möglich, wenn allgemeine Voraussetzungen
erfüllt werden
Möglich unter den
allgemeinen Voraussetzungen des
Familiennachzugs
Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur
Erwerbstätigkeit
Ja
Ja
Befristet auf mind.
1 Jahr bzw. für Dauer
des Forschungsvorhabens
Verlängerung
möglich, wenn
Forschungsvorhaben
verlängert wird bzw.
neues in Aussicht ist
Berechtigt zur
Bis zu 3 Monate
Forschungstätigkeit Aufenthalt im
Schengen-Raum
in der genannten
Forschungseinrichtung und zur Tätigkeit
in der Lehre
Nach 5 Jahren möglich, wenn allgemeine
Voraussetzungen
erfüllt werden
Berechtigt zu Aufenthaltserlaubnis
zum Zweck des
Familiennachzugs
Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur
Erwerbstätigkeit
Ja
Ja
Arbeitsplatzsuche
(§ 18c AufenthG)
Selbstständigkeit
(§ 21 AufenthG)
Forschung
(§ 20 AufenthG)
Verlängerung
Aufenthalt in
einem anderen
EU-Mitgliedsstaat
/
© IW Köln
Aufenthaltstitel auf einen Blick
Aufenthaltstitel/
Aufenthaltszweck
Studium/
Promotion
(§ 16 Abs. 1)
Dauer/
Befristung
Nicht möglich
Nicht gestattet
Max. 3 Monate Reise- Zeit wird angerechnet
freiheit in andere
Schengen-Staaten
Befristet für die
Möglich, wenn:
Neben dem Prakti- Max. 3 Monate Reise- Nicht möglich
Dauer des Praktikums · dieHöchstdauervon kum nicht gestattet freiheit in andere
Schengen-Staaten
(bis zu 12 Monate)
12 Monaten noch
nicht ausgeschöpft ist
· gültigerPraktikumsplan vorliegt
· Studentenstatus
noch gültig ist
Bis zu 18 Monate
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
(§17a AufenthG)
Beschäftigung
Niederlassungserlaubnis
Befristet auf mind. · M
öglich, wenn
· Max. 120 ganze
Max. 3 Monate Reise- · MöglichfürAbsolven1 Jahr, max. 2 Jahre Aufenthaltszweck
ten nach 5 Jahren
bzw. 240 halbe Tage freiheit in andere
Schengen-Staaten
unter Anrechnung
noch nicht erfüllt
im Jahr
der Hälfte der Stuist, i.d.R. höchstens · S tudentische
dienzeit, wenn allge10 Jahre
Nebentätigkeiten
meine Voraussetzun·M
öglich für bis zu (Studium darf sich
gen erfüllt werden
18 Monate nach
dadurch nicht wesentlich verzögern)
·A
bsolventen deutStudienabschluss
scher Hochschulen:
zur Suche eines
unter bestimmten
angemessenen
Bedingungen bereits
Arbeitsplatzes
2 Jahre nach Abschluss
(§ 18b AufenthG)
Befristet auf max.
Studienbewerbung
9 Monate
(§ 16 Abs. 1a)
Praktikum
(§ 17 AufenthG)
Verlängerung
Aufenthalt in
einem anderen
EU-Mitgliedsstaat
Kann nach voller
· Eine von der Weiter- Bis zu 3 Monate Auf- Zeit wird zur Hälfte
Anerkennung der Be- bildung unabhängi- enthalt im Halbjahr angerechnet
rufsqualifikation bis
gen Beschäftigung im Schengen-Raum
zu 1 Jahr verlängert von bis zu 10
werden, um einen
Stunden pro Woche
der Qualifikation
· Z eitlich uneingeschränkt, wenn
entsprechenden Job
Beschäftigung
zu finden
im engen Zusammenhang mit dem
anzuerkennenden
Beruf steht und
wenn ein konkretes
Arbeitsplatzangebot
für eine spätere Beschäftigung in dem
anzuerkennenden
Beruf vorliegt
Familiennachzug
Arbeitsmarktzugang
von Ehegatten und
für Familienangeminderjährigen,
hörige
ledigen Kindern
Elterngeld
Kindergeld
Zustimmung der BA
erforderlich, wenn
es sich nicht um
eine zustimmungsfreie Beschäftigung
handelt
/
/
/
/
/
/
/
/
/
/
/
/
Möglich unter den
allgemeinen Voraussetzungen des
Familiennachzugs
Möglich unter
Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur
den allgemeinen
Voraussetzungen des Erwerbstätigkeit
Familiennachzugs
© IW Köln
Aufenthaltstitel auf einen Blick
Aufenthaltstitel/
Aufenthaltszweck
Berufsausbildung
(§ 17 AufenthG)
Dauer/
Befristung
Befristet für die
Dauer der Berufsausbildung
Verlängerung
Kann nach Abschluss
der Ausbildung um
bis zu 1 Jahr verlängert werden, um
einen angemessenen
Job zu finden
Beschäftigung
Aufenthalt in
einem anderen
EU-Mitgliedsstaat
Niederlassungserlaubnis
Familiennachzug
Arbeitsmarktzugang
von Ehegatten und
für Familienangeminderjährigen,
hörige
ledigen Kindern
Absolventen einer
Max. 3 Monate Reise- Zeit wird angerechnet
qualifizierten Ausbil- freiheit in andere
dung (mind. 2 Jahre) Schengen-Staaten
können max. 10
Stunden pro Woche
eine Beschäftigung
ausüben
Möglich unter den
allgemeinen Voraussetzungen des
Familiennachzugs
/
Elterngeld
Kindergeld
/
/
Niederlassungserlaubnis für
Hochqualifizierte
(§ 19 AufenthG)
Unbefristet
/
Ohne Einschränkung Bis zu 3 Monate
möglich
Aufenthalt im
Schengen-Raum
/
Ehepartner hat An- Aufenthaltserlaubspruch auf Erteilung nis berechtigt zur
einer AufenthaltsErwerbstätigkeit
erlaubnis
Ja
Ja
Niederlassungserlaubnis
(§ 9 AufenthG)
Unbefristet
/
Berechtigt zur
Ausübung einer
Erwerbstätigkeit
/
Möglich unter
Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur
den allgemeinen
Voraussetzungen des Erwerbstätigkeit
Familiennachzugs
Ja
Ja
Aufenthalt bis zu
3 Monaten im
Schengen-Raum
© IW Köln
Aufenthaltstitel auf einen Blick