Studieren ohne Abitur - Hochschule Fresenius

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Studieren ohne Abitur - Hochschule Fresenius
Übergreifende Informationen
Studieren ohne Abitur oder Fachhochschulreife
Studieren ohne Abitur oder
Fachhochschulreife
Vom Beruf zum Studium
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Übergreifende Informationen
Vom Beruf zum Studium
Studieren ohne Abitur oder Fachhochschulreife
Zugangsvoraussetzungen zu einem Studium an der
Hochschule Fresenius
Zu einem Studium berechtigen Sie folgende Abschlüsse gemäß
§ 54 Hessisches Hochschulgesetz in der aktuell gültigen Fassung:
• die allgemeine Hochschulreife
• die fachgebundene Hochschulreife
• die Fachhochschulreife
• eine Meisterprüfung oder ein vergleichbarer Fort- oder
Weiterbildungsabschluss gemäß der »Verordnung über den
Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande
Hessen« in der Fassung vom 16.12.2015
• die Hochschulzugangsprüfung für besonders befähigte
Berufstätige gemäß vorgenannter Verordnung.
Demzufolge ist für ein Studium an den Standorten der Hochschule
Fresenius unabdingbar, dass Ihre Fachhochschulreife Sie zu einem Studium in Hessen berechtigt. Verfügen Sie über eine Fachhochschulreife,
die nur für ein anderes Bundesland gilt, ist Folgendes zu tun: Sie beantragen beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg
und die Stadt Darmstadt die Gleichstellung mit der hessischen Fachhochschulreife (Adresse: Rheinstraße 95, 64295 Darmstadt).
Informationen diesbezüglich entnehmen Sie der Homepage:
https://schulamt-darmstadt.hessen.de/irj/SSA_Darmstadt_Internet
unter der Rubrik »Bildungsnachweise« und »inländische Bildungsnachweise«.
Studieren an einer Hochschule – auch ohne Abitur
oder Fachhochschulreife möglich!
Auch Personen ohne Abitur oder Fachhochschulreife können unter der
Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ein Studium aufnehmen. Einen
Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Studienaufnahme
in Hessen gibt die Darstellung auf der folgenden Seite.
Wichtige Informationen zu dem Abschluss der
Fachhochschulreife
Die vollständige Fachhochschulreife besteht aus dem schulischen Teil
und einem beruflichen/praktischen Teil. Der schulische Teil alleine berechtigt Sie nicht zu einem Studium!
In der Regel erteilt die Schule, an der Sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, bei Nachweis einer ausreichenden
beruflichen/praktischen Tätigkeit das Zeugnis der Fachhochschulreife.
Wenn die Schule dies nicht vornimmt, so fällt die Ausstellung des Zeugnisses in die Zuständigkeit einer Bezirksregierung oder des entsprechenden Ministeriums.
Die Hochschule Fresenius ist im Sinne von § 91 Hessisches Hochschulgesetz eine staatlich anerkannte Hochschule.
Die in ihrem Stammhaus in Idstein und – in hochschulrechtlicher Zuordnung zum Lande Hessen – an ihren Standorten angebotenen Studiengänge werden von der staatlichen Anerkennung in Hessen umfasst.
Personen mit einem der folgenden Abschlüsse besitzen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung und können damit ein Studium aller
Fachrichtungen in Hessen aufnehmen:
1.Meisterbrief im Handwerk nach den §§ 45 oder 51a der
Handwerksordnung in der Fassung vom 24. September
1998 (BGBl. I S. 3075, 2006 I S. 2095), zuletzt geändert
durch Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)
2.Fortbildungsabschluss, für den Prüfungsregelungen nach den
§§ 53 und 54 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005
(BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Verordnung vom
31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), oder nach den §§ 42 und 42a
der Handwerksordnung bestehen, sofern die Fortbildung
mindestens 400 Unterrichtsstunden zu je 45 oder 60 Minuten
umfasst
3.staatliches Befähigungszeugnis für den nautischen oder
technischen Dienst nach § 6 des Seearbeitsgesetzes vom
20. April 2013 (BGbl. 1 S. 868), geändert durch Gesetz
vom 26. Juni 2013 (BGBl. II S 763)
4.Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der Fassung
des Beschlusses vom 25. Juni 2015, in der jeweils geltenden
Fassung)
5.Abschluss einer mit Nr. 2 vergleichbaren landesrechtlich
geregelten Fort- oder Weiterbildung für Berufe im
Gesundheitswesen oder sozialpflegerischen und
sozialpädagogischen Bereich
6.Abschluss einer sonstigen mit Nr. 2 vergleichbaren bundesoder landesrechtlich geregelten Fort- oder Weiterbildung
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Gender Hinweis: Zugunsten einer besseren Lesbarkeit wählen wir eine geschlechtsneutrale Formulierung. Im Sinne der Gender Mainstreaming-Strategie der Bundesregierung vertreten wir
ausdrücklich eine Politik der gleichstellungssensiblen Informationsvermittlung.
Schulabschluss
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Berufsausbildung
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Berufserfahrung
(2 Jahre)
Aufstiegsfortbildung
Meister
Ì
Hochschulzugangsprüfung
È
Fachgebundene
Hochschulzugangsberechtigung
Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
bsolventen von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, die eine abA
geschlossene Berufsausbildung nachweisen, sowie Absolventen eines
einjährigen Lehrgangs an der Europäischen Akademie der Arbeit in der
Universität Frankfurt am Main besitzen eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung nach § 54 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Satz
1 Nr. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes.
Hinweis:
Für alle Fort- oder Weiterbildungen gemäß oben genannter Verordnung
gilt: Sie müssen landesrechtlich, bundesrechtlich oder kammerrechtlich
geregelt sein. Lediglich verbandsintern geregelte Fort- oder Weiterbildungen fallen nicht unter diese anerkannten Fort- oder Weiterbildungen.
Sie haben eine Berufsausbildung und
mindestens zwei Jahre Berufserfahrung?
Für eine weitere Personengruppe ohne vorliegende Hochschulzugangsberechtigung gibt es die Möglichkeit, zur Aufnahme eines Studiums
eine Hochschulzugangsprüfung abzulegen, durch die Vorbildung und
Eignung für das angestrebte Studium festgestellt werden. Die bestandene Prüfung berechtigt zu einem Studium in dem im Zeugnis ausgewiesenen Studienbereich an den staatlichen und staatlich anerkannten
Hochschulen in Hessen und spricht damit eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung aus.
An den staatlichen Hochschulen des Landes Hessen wurden verschiedene Prüfungsausschüsse eingerichtet, die die Hochschulzugangsprüfung für den jeweils gewählten Studienbereich durchführen. Die folgenden Trägerhochschulen nehmen die Hochschulzugangsprüfung für die
von der Hochschule Fresenius angebotenen Studiengänge ab:
Für den Studienbereich:
„„Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Fachhochschule Frankfurt
Nibelungenplatz 1 · 60318 Frankfurt am Main
www.frankfurt-university.de
„„Pflege-, Gesundheits- und Therapiewissenschaften
Hochschule Fulda
Marquardstraße 35 · 36039 Fulda
www.hs-fulda.de
„„Naturwissenschaften
Hochschule Darmstadt
Haardtring 100 · 64295 Darmstadt
www.h-da.de
„„Soziale Arbeit
Hochschule RheinMain
Kurt-Schumacher-Ring 18 · 65197 Wiesbaden
www.hs-rm.de
„„Psychologie
Universität Gießen
Ludwigstraße 23 · 35390 Gießen
www.uni-giessen.de
Zu der genannten Prüfung ist zugelassen, wer:
• eine nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung
oder sonstigem Bundes- oder Landesrecht geregelte, mindestens
zweijährige Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studium
fachlich verwandten Bereich abgeschlossen
und
• eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in einem
zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich ausgeübt
hat.
Ergänzende Informationen hierzu sowie beispielsweise zu
Antragstellung, Prüfungsdurchführung können Sie in der
»Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den
Hochschulen im Lande Hessen« (Fassung vom 16.12.2015)
nachlesen.
Weitere Informationen zum Thema »Studieren ohne Abitur«
finden Sie unter: www.studieren-ohne-abitur.de/web
Wenn ein Studium angestrebt wird, das fachlich nicht mit der absolvierten Ausbildung oder Berufstätigkeit verwandt ist, kann die Zulassung
zur Hochschulzugangsprüfung erfolgen, wenn das durch Ausbildung
und Berufstätigkeit erworbene Wissen durch qualifizierte Weiterbildung
mit einem Umfang von mindestens 400 Unterrichtsstunden (á 45 oder
60 Minuten) in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten
Bereich erweitert/vertieft wurde.
Geeignete Weiterbildungsmaßnahmen sind insbesondere:
• Fernlehrgänge und weiterbildende Studien an Hochschulen
• Inner- oder überbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen
• Kurse der Volkshochschulen und anderer Träger der
Erwachsenenbildung
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Unsere Standorte im Überblick
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Hochschule Fresenius Idstein
„„ Fachbereiche Chemie & Biologie, Gesundheit & Soziales,
Berufsfachschulen Gesundheit & Soziales,
Berufsfachschule Chemie & Biologie
Limburger Straße 2 · 65510 Idstein
Tel. 0 61 26 93 52-0 · Fax 0 61 26 93 52-10
[email protected]
„„ Fachbereich Wirtschaft & Medien (keine Postadresse)
Richard-Klinger-Str. 11 · 65510 Idstein
Tel. 0 61 26 93 52-0 Fax 0 61 26 93 52-10
[email protected]
Hochschule Fresenius Köln
„„ Fachbereich Wirtschaft & Medien
Im MediaPark 4c · 50670 Köln
Tel. 02 21 97 31 99-10 · Fax 02 21 97 31 99-86
[email protected]
„„Fachbereich Gesundheit & Soziales
Im MediaPark 4d · 2. Etage · 50670 Köln
Tel. 02 21 29 25 85-0 · Fax 02 21 29 25 85-22
[email protected]
Hochschule Fresenius Hamburg
„„ Fachbereich Wirtschaft & Medien
Alte Rabenstr. 1 · 20148 Hamburg
Tel. 0 40 2 26 32 59-10 · Fax 0 40 2 26 32 59-20
[email protected]
„„ Fachbereich Gesundheit & Soziales
Alsterterrasse 1 · 20354 Hamburg
Tel. 040 8221786-11 · Fax 040 8221786-55
[email protected]
„„ (Keine Postanschrift)
Lilienstr. 5–9 · 20095 Hamburg
Tel. 0 40 2 26 32 59-92 · [email protected]
Hochschule Fresenius München
„„ Fachbereich Wirtschaft & Medien
Infanteriestr. 11a · 80797 München
Tel. 0 89 2 00 03 73-10 · Fax 0 89 2 00 03 73-30
[email protected]
„„ Fachbereich Gesundheit & Soziales
Charles-de-Gaulle-Str. 2 · 81737 München
Tel. 0 89 2 00 03 59-10 · Fax 0 89 2 00 03 59-19
[email protected]
Hochschule Fresenius Düsseldorf
„„Fachbereich Wirtschaft & Medien
Studienzentrum Düsseldorf
Platz der Ideen 2 · 40476 Düsseldorf
Tel. 08 00 3 40 04 00 · [email protected]
„„ Fachbereich Gesundheit & Soziales
Fährstr. 1· 40221 Düsseldorf
Tel. 02 11 30 21 29-112 · Fax 02 11 30 21 29-299
[email protected]
Hochschule Fresenius Frankfurt am Main
„„Fachbereich Gesundheit & Soziales, Berufsfachschulen
Gesundheit & Soziales
Marienburgstr. 2 · 60528 Frankfurt am Main
Tel. 0 69 2 47 51 42-52 · Fax 0 69 2 47 51 42-60
[email protected]
Möglichkeiten zum Erwerb der Fachhochschulreife auf dem
zweiten Bildungsweg
Abendgymnasium (für Berufstätige)
Das Abendgymnasium bietet Berufstätigen die Möglichkeit, neben ihrem Beruf das
Abitur beziehungsweise die Fachhochschulreife zu erwerben.
Hessenkolleg (NICHT für Berufstätige)
Im Unterschied zum Abendgymnasium wird im Kolleg Vollzeitunterricht erteilt, dies
entspricht dem Unterricht an normalen Schulen. Der Unterricht findet am Vormittag
und am frühen Nachmittag statt.
Fernstudium
Ein Fernstudium bietet folgende Vorteile:
• flexible Zeiteinteilung
• keine Abhängigkeit von Klassenverbänden/Ferienregeln
• ortsunabhängig (abgesehen von der externen Prüfung)
• keine Fahrzeiten
Liste aller entsprechenden Einrichtungen für Erwachsene (gilt nur für Hessen):
http://sfe.schule.hessen.de/adressen/adr_sfe.html
Übersicht über alle Abendgymnasien in Deutschland, unterteilt nach
Bundesländern:
www.abendgymnasien.com
Fernstudium
www.fachhochschulreife-nachholen.de
Weitere Information und Beratung
Für eine Überprüfung und Einschätzung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung
oder bei Fragen können Sie Ihre Unterlagen (Lebenslauf und Zeugnisse über
erworbene Abschlüsse) mit Angabe Ihres Studienwunsches an Anne Brinkmann
([email protected]) senden.
„„ Fachbereich Wirtschaft & Medien
House of Logistics & Mobility (HOLM)
Bessie-Coleman-Str. 7 · 60549 Frankfurt am Main
Tel. 0 69 8 70 03 53-10/-20 · Fax 0 69 8 70 03 53-41
[email protected]
Die Hochschule Fresenius ist staatlich
anerkannt sowie akkreditiert durch:
ACOUIN
Akkreditierungs-,
Certifizierungs- und
Stand 1_2016
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