Studieren ohne Abitur - Hochschule Fresenius
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Studieren ohne Abitur - Hochschule Fresenius
Übergreifende Informationen Studieren ohne Abitur oder Fachhochschulreife Studieren ohne Abitur oder Fachhochschulreife Vom Beruf zum Studium © Kurhan/Fotolia.com Jetzt erfolgre i durchst ch arten! Berlin | Düsseldorf | Frankfurt am Main | Hamburg | Idstein | Köln | München | New York Übergreifende Informationen Vom Beruf zum Studium Studieren ohne Abitur oder Fachhochschulreife Zugangsvoraussetzungen zu einem Studium an der Hochschule Fresenius Zu einem Studium berechtigen Sie folgende Abschlüsse gemäß § 54 Hessisches Hochschulgesetz in der aktuell gültigen Fassung: • die allgemeine Hochschulreife • die fachgebundene Hochschulreife • die Fachhochschulreife • eine Meisterprüfung oder ein vergleichbarer Fort- oder Weiterbildungsabschluss gemäß der »Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen« in der Fassung vom 16.12.2015 • die Hochschulzugangsprüfung für besonders befähigte Berufstätige gemäß vorgenannter Verordnung. Demzufolge ist für ein Studium an den Standorten der Hochschule Fresenius unabdingbar, dass Ihre Fachhochschulreife Sie zu einem Studium in Hessen berechtigt. Verfügen Sie über eine Fachhochschulreife, die nur für ein anderes Bundesland gilt, ist Folgendes zu tun: Sie beantragen beim Staatlichen Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt die Gleichstellung mit der hessischen Fachhochschulreife (Adresse: Rheinstraße 95, 64295 Darmstadt). Informationen diesbezüglich entnehmen Sie der Homepage: https://schulamt-darmstadt.hessen.de/irj/SSA_Darmstadt_Internet unter der Rubrik »Bildungsnachweise« und »inländische Bildungsnachweise«. Studieren an einer Hochschule – auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife möglich! Auch Personen ohne Abitur oder Fachhochschulreife können unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ein Studium aufnehmen. Einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Studienaufnahme in Hessen gibt die Darstellung auf der folgenden Seite. Wichtige Informationen zu dem Abschluss der Fachhochschulreife Die vollständige Fachhochschulreife besteht aus dem schulischen Teil und einem beruflichen/praktischen Teil. Der schulische Teil alleine berechtigt Sie nicht zu einem Studium! In der Regel erteilt die Schule, an der Sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, bei Nachweis einer ausreichenden beruflichen/praktischen Tätigkeit das Zeugnis der Fachhochschulreife. Wenn die Schule dies nicht vornimmt, so fällt die Ausstellung des Zeugnisses in die Zuständigkeit einer Bezirksregierung oder des entsprechenden Ministeriums. Die Hochschule Fresenius ist im Sinne von § 91 Hessisches Hochschulgesetz eine staatlich anerkannte Hochschule. Die in ihrem Stammhaus in Idstein und – in hochschulrechtlicher Zuordnung zum Lande Hessen – an ihren Standorten angebotenen Studiengänge werden von der staatlichen Anerkennung in Hessen umfasst. Personen mit einem der folgenden Abschlüsse besitzen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung und können damit ein Studium aller Fachrichtungen in Hessen aufnehmen: 1.Meisterbrief im Handwerk nach den §§ 45 oder 51a der Handwerksordnung in der Fassung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3075, 2006 I S. 2095), zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) 2.Fortbildungsabschluss, für den Prüfungsregelungen nach den §§ 53 und 54 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), oder nach den §§ 42 und 42a der Handwerksordnung bestehen, sofern die Fortbildung mindestens 400 Unterrichtsstunden zu je 45 oder 60 Minuten umfasst 3.staatliches Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Dienst nach § 6 des Seearbeitsgesetzes vom 20. April 2013 (BGbl. 1 S. 868), geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2013 (BGBl. II S 763) 4.Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der Fassung des Beschlusses vom 25. Juni 2015, in der jeweils geltenden Fassung) 5.Abschluss einer mit Nr. 2 vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fort- oder Weiterbildung für Berufe im Gesundheitswesen oder sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Bereich 6.Abschluss einer sonstigen mit Nr. 2 vergleichbaren bundesoder landesrechtlich geregelten Fort- oder Weiterbildung © weseetheworld/Fotolia.com 3 Gender Hinweis: Zugunsten einer besseren Lesbarkeit wählen wir eine geschlechtsneutrale Formulierung. Im Sinne der Gender Mainstreaming-Strategie der Bundesregierung vertreten wir ausdrücklich eine Politik der gleichstellungssensiblen Informationsvermittlung. Schulabschluss Ì Ì Ì Berufsausbildung Ì Ì Ì Berufserfahrung (2 Jahre) Aufstiegsfortbildung Meister Ì Hochschulzugangsprüfung È Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung bsolventen von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, die eine abA geschlossene Berufsausbildung nachweisen, sowie Absolventen eines einjährigen Lehrgangs an der Europäischen Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt am Main besitzen eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung nach § 54 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 Nr. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes. Hinweis: Für alle Fort- oder Weiterbildungen gemäß oben genannter Verordnung gilt: Sie müssen landesrechtlich, bundesrechtlich oder kammerrechtlich geregelt sein. Lediglich verbandsintern geregelte Fort- oder Weiterbildungen fallen nicht unter diese anerkannten Fort- oder Weiterbildungen. Sie haben eine Berufsausbildung und mindestens zwei Jahre Berufserfahrung? Für eine weitere Personengruppe ohne vorliegende Hochschulzugangsberechtigung gibt es die Möglichkeit, zur Aufnahme eines Studiums eine Hochschulzugangsprüfung abzulegen, durch die Vorbildung und Eignung für das angestrebte Studium festgestellt werden. Die bestandene Prüfung berechtigt zu einem Studium in dem im Zeugnis ausgewiesenen Studienbereich an den staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Hessen und spricht damit eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung aus. An den staatlichen Hochschulen des Landes Hessen wurden verschiedene Prüfungsausschüsse eingerichtet, die die Hochschulzugangsprüfung für den jeweils gewählten Studienbereich durchführen. Die folgenden Trägerhochschulen nehmen die Hochschulzugangsprüfung für die von der Hochschule Fresenius angebotenen Studiengänge ab: Für den Studienbereich: Rechts- und Wirtschaftswissenschaften Fachhochschule Frankfurt Nibelungenplatz 1 · 60318 Frankfurt am Main www.frankfurt-university.de Pflege-, Gesundheits- und Therapiewissenschaften Hochschule Fulda Marquardstraße 35 · 36039 Fulda www.hs-fulda.de Naturwissenschaften Hochschule Darmstadt Haardtring 100 · 64295 Darmstadt www.h-da.de Soziale Arbeit Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18 · 65197 Wiesbaden www.hs-rm.de Psychologie Universität Gießen Ludwigstraße 23 · 35390 Gießen www.uni-giessen.de Zu der genannten Prüfung ist zugelassen, wer: • eine nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder sonstigem Bundes- oder Landesrecht geregelte, mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich abgeschlossen und • eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich ausgeübt hat. Ergänzende Informationen hierzu sowie beispielsweise zu Antragstellung, Prüfungsdurchführung können Sie in der »Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen im Lande Hessen« (Fassung vom 16.12.2015) nachlesen. Weitere Informationen zum Thema »Studieren ohne Abitur« finden Sie unter: www.studieren-ohne-abitur.de/web Wenn ein Studium angestrebt wird, das fachlich nicht mit der absolvierten Ausbildung oder Berufstätigkeit verwandt ist, kann die Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung erfolgen, wenn das durch Ausbildung und Berufstätigkeit erworbene Wissen durch qualifizierte Weiterbildung mit einem Umfang von mindestens 400 Unterrichtsstunden (á 45 oder 60 Minuten) in einem zum angestrebten Studium fachlich verwandten Bereich erweitert/vertieft wurde. Geeignete Weiterbildungsmaßnahmen sind insbesondere: • Fernlehrgänge und weiterbildende Studien an Hochschulen • Inner- oder überbetriebliche Fortbildungsmaßnahmen • Kurse der Volkshochschulen und anderer Träger der Erwachsenenbildung © VadimGuzhva/Fotolia.com 4 Unsere Standorte im Überblick © Drivepix/Fotolia.com Hochschule Fresenius Idstein Fachbereiche Chemie & Biologie, Gesundheit & Soziales, Berufsfachschulen Gesundheit & Soziales, Berufsfachschule Chemie & Biologie Limburger Straße 2 · 65510 Idstein Tel. 0 61 26 93 52-0 · Fax 0 61 26 93 52-10 [email protected] Fachbereich Wirtschaft & Medien (keine Postadresse) Richard-Klinger-Str. 11 · 65510 Idstein Tel. 0 61 26 93 52-0 Fax 0 61 26 93 52-10 [email protected] Hochschule Fresenius Köln Fachbereich Wirtschaft & Medien Im MediaPark 4c · 50670 Köln Tel. 02 21 97 31 99-10 · Fax 02 21 97 31 99-86 [email protected] Fachbereich Gesundheit & Soziales Im MediaPark 4d · 2. Etage · 50670 Köln Tel. 02 21 29 25 85-0 · Fax 02 21 29 25 85-22 [email protected] Hochschule Fresenius Hamburg Fachbereich Wirtschaft & Medien Alte Rabenstr. 1 · 20148 Hamburg Tel. 0 40 2 26 32 59-10 · Fax 0 40 2 26 32 59-20 [email protected] Fachbereich Gesundheit & Soziales Alsterterrasse 1 · 20354 Hamburg Tel. 040 8221786-11 · Fax 040 8221786-55 [email protected] (Keine Postanschrift) Lilienstr. 5–9 · 20095 Hamburg Tel. 0 40 2 26 32 59-92 · [email protected] Hochschule Fresenius München Fachbereich Wirtschaft & Medien Infanteriestr. 11a · 80797 München Tel. 0 89 2 00 03 73-10 · Fax 0 89 2 00 03 73-30 [email protected] Fachbereich Gesundheit & Soziales Charles-de-Gaulle-Str. 2 · 81737 München Tel. 0 89 2 00 03 59-10 · Fax 0 89 2 00 03 59-19 [email protected] Hochschule Fresenius Düsseldorf Fachbereich Wirtschaft & Medien Studienzentrum Düsseldorf Platz der Ideen 2 · 40476 Düsseldorf Tel. 08 00 3 40 04 00 · [email protected] Fachbereich Gesundheit & Soziales Fährstr. 1· 40221 Düsseldorf Tel. 02 11 30 21 29-112 · Fax 02 11 30 21 29-299 [email protected] Hochschule Fresenius Frankfurt am Main Fachbereich Gesundheit & Soziales, Berufsfachschulen Gesundheit & Soziales Marienburgstr. 2 · 60528 Frankfurt am Main Tel. 0 69 2 47 51 42-52 · Fax 0 69 2 47 51 42-60 [email protected] Möglichkeiten zum Erwerb der Fachhochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg Abendgymnasium (für Berufstätige) Das Abendgymnasium bietet Berufstätigen die Möglichkeit, neben ihrem Beruf das Abitur beziehungsweise die Fachhochschulreife zu erwerben. Hessenkolleg (NICHT für Berufstätige) Im Unterschied zum Abendgymnasium wird im Kolleg Vollzeitunterricht erteilt, dies entspricht dem Unterricht an normalen Schulen. Der Unterricht findet am Vormittag und am frühen Nachmittag statt. Fernstudium Ein Fernstudium bietet folgende Vorteile: • flexible Zeiteinteilung • keine Abhängigkeit von Klassenverbänden/Ferienregeln • ortsunabhängig (abgesehen von der externen Prüfung) • keine Fahrzeiten Liste aller entsprechenden Einrichtungen für Erwachsene (gilt nur für Hessen): http://sfe.schule.hessen.de/adressen/adr_sfe.html Übersicht über alle Abendgymnasien in Deutschland, unterteilt nach Bundesländern: www.abendgymnasien.com Fernstudium www.fachhochschulreife-nachholen.de Weitere Information und Beratung Für eine Überprüfung und Einschätzung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung oder bei Fragen können Sie Ihre Unterlagen (Lebenslauf und Zeugnisse über erworbene Abschlüsse) mit Angabe Ihres Studienwunsches an Anne Brinkmann ([email protected]) senden. Fachbereich Wirtschaft & Medien House of Logistics & Mobility (HOLM) Bessie-Coleman-Str. 7 · 60549 Frankfurt am Main Tel. 0 69 8 70 03 53-10/-20 · Fax 0 69 8 70 03 53-41 [email protected] Die Hochschule Fresenius ist staatlich anerkannt sowie akkreditiert durch: ACOUIN Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Stand 1_2016 Berlin | Düsseldorf | Frankfurt am Main | Hamburg | Idstein | Köln | München | New York