Hallenordnung - Reiterhof Weserbergland

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Hallenordnung - Reiterhof Weserbergland
 Elke Husmann‐Meyer Alverdisser Str. 18 a 31855 Aerzen Tel. 05154/96295 www.reiterhofweserbergland.de Hallenordnung ‐ Für ein rücksichtsvolles und faires Miteinander 1. Beim Betreten und Verlassen ist „Tür frei?“ zu rufen und auf „Ist frei!“ zu warten. 2. Auf‐ und Absitzen sowie Halten zum Nachgurten usw. erfolgt stets auf der Mittellinie oder in der Mitte eines Zirkels. 3. Allgemein gültige „Vorfahrtsregeln“ und sonstige Bahnregeln sind zu beachten. 4. Im Schritt und Halten ist der Hufschlag freizumachen. Grundsätzlich ausreichend Sicherheitsabstand (ca. 3 m) zueinander einhalten. 5. Reitstunden und sonstige Belegzeiten sind dem Hallenbelegungsplan zu entnehmen. In Reitstunden können nur die Reitschüler die Bahn benutzen und haben den Anweisungen des Reitlehrers Folge zu leisten. Während der Hallenpflegezeit haben alle Pferde und Reiter die Bahn zu verlassen. 6. Das Longieren und Springen ist nur erlaubt, wenn sich dann nicht mehr als vier Pferde in der Bahn befinden. Zwei Pferde können nur dann gleichzeitig longiert werden, wenn sich keine Reiter in der Bahn befinden oder nach ausdrücklicher Absprache. 7. Freilaufenlassen der Pferde nur unter persönlicher Aufsicht und Absicherung des Halleneingangs. Für eventuell auftretende Schäden haftet der Pferdebesitzer. 8. Nach dem Longieren, Springen, Freilaufenlassen und Wälzen müssen die Löcher im Boden wieder eingeebnet werden. Nach dem Reiten ebnet jeder den ihm zugeteilten Hufschlag und harkt dort auch unter der Bande. 9. Die Benutzung der Hindernisse usw. steht jedem Hallennutzer frei, jedoch haftet er für jegliche Schäden, die er oder das von ihm trainierte Pferd verursacht. Schäden sind sofort zu melden. Benutzte Sachen sind nach dem Gebrauch ordnungsgemäß und sauber an ihren Platz zu räumen. 10. Vor dem Verlassen der Halle bitte Pferdeäpfel entfernen und Hufe auskratzen. 11. Das Benutzen der Reithalle für externe Reiter ist nur mit Pferden gestattet, für die eine Gebühr entrichtet wurde. Die alleinige Nutzung der Reithalle, z.B. für Privatreitstunde oder Freispringen, ist nur nach vorheriger Absprache und Eintrag in den Belegungsplan möglich.