Leitfaden zur Finanzierung einer dualen Ausbildung in Teilzeit für

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Leitfaden zur Finanzierung einer dualen Ausbildung in Teilzeit für
Leitfaden zur Finanzierung
einer dualen Ausbildung in Teilzeit
für Alleinerziehende
In Zusammenarbeit mit
NAH dran Lübeck - Netzwerk für Alleinerziehende in der Hansestadt Lübeck
Ansprechpartner/Anschriften
 Bitte wenden Sie sich bzgl. der Ausbildungsvergütungen
an die jeweiligen Kammern
 Landesamt für soziale Dienste
Große Burgstraße 4, 23552 Lübeck
Telefon: 045/ 1406-0, Fax: 0451/1406-499
E-Mail: [email protected]
montags bis freitags: 8.30 - 12.00 Uhr
 Agentur für Arbeit Lübeck
Hans-Böckler-Str. 1, 23560 Lübeck
Tel: 01801 / 555111*
* Festnetzpreis: 3,9 ct/min.;
Mobilfunkpreise: höchstens 42 ct/min.
Telefonische Kontaktaufnahme: Täglich von 8.00-16.00 Uhr
Öffnungszeiten:
 Wohngeldbehörde
Verwaltungszentrum Mühlentor
Kronsforder Allee 2 - 6, 23539 Lübeck
Telefon: 0451/ 122-6410 oder -6412, Fax: 0451/122-6490
Email: [email protected]
 Bereich Familienhilfen/Jugendamt
Beistandschaften/ Unterhaltsvorschusskasse
Kronsforder Allee 2-6, 23539 Lübeck
Telefon: 045 /122-4602 oder 4603 oder 4604,
Fax: 0451/122- 4552
[email protected]
Öffnungszeiten: Mo. + Di. 8.00-14.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8.00-18.00 Uhr
Fr. 8.00-12.00 Uhr
 Fachbereich Soziale Sicherung
Kindertagesstätten-Ermäßigung
Kronsforder Allee 2-6, 23539 Lübeck
Telefon: 0451/ 122-5747, Fax: 045/ 122- 4552
 Öffnungszeiten: Di. 8.00-12.00 Uhr
Do. 14.00- 18.00 Uhr
Mo.-Fr. 7.30-13.00 Uhr
Do. 7.30-13.00 Uhr u. 14.00-18.00 Uhr
Fr. 7.30-12.00 Uhr
 Jobcenter Lübeck
Hans-Böckler-Str. 1, 23560 Lübeck
Telefon: 0451/ 29685
[email protected]
Mo.-Mi. 7.30-13.30 Uhr
Do. 7.30-18.00 Uhr
Fr. 7.30-12.00 Uhr
Jobcenter Lübeck Team 303 - Unterhaltsheranziehung
Hans-Böckler-Str. 1
23560 Lübeck
Telefon: 0451/588 114 oder 588 173
[email protected]
 Familienkasse Bad Oldesloe
Sandkamp 3, 23843 Bad Oldesloe
Telefon: 01801/546337*
* Festnetzpreis: 3,9 ct/min.;
Mobilfunkpreise: höchstens 42 ct/min.
[email protected]
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Tipps zum Ablauf mit Checkliste
Sie werden eine Ausbildungsvergütung von Ihrem Ausbildungsbetrieb erhalten. Sollte Ihre Ausbildung
in Teilzeit erfolgen, so wird die monatliche Ausbildungsvergütung an Ihre wöchentliche Arbeitszeit angepasst. Die Ausbildungsvergütung reicht gerade bei Alleinerziehenden i. d. R. nicht aus, daher sollten
Sie möglichst früh die Finanzierung des Lebensunterhaltes Ihrer Familie überprüfen.
Die folgende Checkliste gibt Ihnen einen Überblick an was Sie denken müssen.
1. Ausbildungsvertrag unterschreiben. Anschließend wird der Vertrag von der Kammer eingetragen (d.h. registriert + genehmigt). Bei einer Teilzeitausbildung ist ein Vertragszusatz (erhältlich bei
den Beratungsstellen IHK und Handwerkskammer) beizufügen.
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2. Agentur für Arbeit aufsuchen und zuerst Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen! Die
Antragstellung erfolgt mündlich in der Eingangszone der Agentur für Arbeit. Antrag aushändigen
lassen, und zum Abgeben des ausgefüllten BAB-Antrages dann möglichst vollständig mitbringen:
Ausbildungsvertrag, Bescheinigung der Ausbildungsstätte, Einkommensnachweise der Eltern
bzw. Ehegatten bzw. Partner/in (i. d. R. durch den Steuerbescheid vom vorletzten Jahr), Nachweis
der Kinderbetreuungskosten, Mietvertrag und Mietbescheinigung, ggf. Nachweis über sonstige
zusätzliche Einkünfte wie z.B. Waisenrente oder Einnahmen aus einer Selbstständigkeit.
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3. Sofern noch nicht geschehen: Kindergeld für sich selbst sowie für Kind/er bei der Familienkasse Bad Oldesloe beantragen.
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4. Jobcenter aufsuchen und prüfen lassen ob Anspruch auf: - Sozialgeld für Kind(er), - Kosten
für Unterkunft des/r Kinder, - Zuschuss zu ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung
- Mehrbedarf für Alleinerziehende besteht. - Vorabprüfung ob ggf. Kinderzuschlag gewährt werden kann (siehe Punkt 7.) - Hinweis: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden
grundsätzlich zu Beginn des Monats überwiesen, BAB grundsätzlich monatlich nachträglich. Diese
„Förderlücke“ kann am Anfang der Ausbildung zu einem finanziellen Engpass führen. In besonderen Härtefällen ist es möglich, diese Lücke durch ein Darlehen zur Überbrückung dieses Zeitraumes zu schließen (§ 27 Abs. 4 S. 2 SGB II). Sprechen Sie bei Bedarf ihre/n Ansprechpartner/in im
Jobcenter darauf an.
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5. Bei der Hansestadt Lübeck Fachbereich Soziale Sicherung oder im Stadtteilbüro: „Antrag
zur Ermäßigung des Kindertagesstättenentgelds“ abholen. Ebenso bei Betreuung durch Kindertagespflege (z.B. Tagesmutter); Anträge im Internet: www.familie.luebeck.de > Kinderbetreuung > Ermäßigungen Sofern vom anderen Elternteil kein Kindesunterhalt gezahlt wird, Antrag
auf Unterhaltsvorschuss bei Unterhaltsvorschusskasse stellen. Dort bekommt man auch Hilfe
beim Ausfüllen des Antrags. Vorzulegen sind die Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweis des antragstellenden Elternteils. Weitere ggf. erforderliche Unterlagen können nachgereicht werden. Wichtig: wenn Sie ALG II erhalten, stellen Sie den Antrag auf Unterhaltsvorschuss
beim Jobcenter. Außerdem: 1. Sie können einen Antrag auf Bildung und Teilhabe in der
Kita/Schule oder bei der Tagespflegeperson stellen; keine Betreuung oder Schulbesuch: dann
erhalten Sie den Antrag bei der Sozialen Sicherung oder im Internet: www.familie.luebeck.de >
Bildungsfonds; 2. Antrag auf Befreiung von GEZ-Gebühren stellen; 3. Antrag auf Wohngeld: kann nur gestellt werden, wenn Sie keine Leistungen aus SGB II (ALG II) und/oder SGB XII
erhalten; Wichtig: auch für Kind(er) kann Wohngeld beantragt werden.
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6. In selteneren Fällen ist es erforderlich zu prüfen, ob Kinderzuschlag gezahlt werden kann.
Dies ist der Fall, wenn das eigene Einkommen mindestens 600 € beträgt. Der Antrag ist so schnell
wie möglich zu stellen (Familienkasse), denn der Kinderzuschlag kann nur von dem Monat der
Antragstellung an gewährt werden. Antrag erhältlich im Internet: www.kinderzuschlag.de
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7. Lohnsteuerkarte bzw. ID Karten Nr. beim Finanzamt telefonisch erfragen falls noch nicht
vorhanden.
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8. Sozialversicherungsnachweis beim Rententräger bzw. der Krankenkasse beantragen.
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9. Bedenken Sie auch, dass Sie evtl. Reduzierungen oder sogar Befreiungen von Gebühren beantragen können: Kontoführungsgebühren bei Ihrem Geldinstitut. Zuzahlungsfreibetrag bei Ihrer
Krankenkasse – stellen Sie einen Antrag auf Befreiung der Zuzahlung von Medikamenten.
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Dieser Infoflyer ist innerhalb des ESF-Projektes „NAH dran Lübeck - Netzwerk
für Alleinerziehende in der Hansestadt Lübeck“ entstanden, das vom
01.07.2011 bis 30.06.2013 im Rahmen des Bundesprogramms „Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehende“ tätig war. In Kooperation mit der IHK zu
Lübeck, dem Jobcenter Lübeck, der Agentur für Arbeit Lübeck, dem Verein
Frauen helfen Frauen e.V., dem Fachbereich Kultur und Bildung der Hansestadt
Lübeck, dem Frauenbüro Lübeck, dem Berufsförderungswerk Hamburg, Regionalcenter Lübeck und der Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH wurde daran gearbeitet, die Lebens-, Bildungs- und Arbeitssituation für Alleinerziehende in
Lübeck zu verbessern.
Diese Broschüre ersetzt nicht die persönliche Beratung zum Thema Teilzeitausbildung! Hierfür wenden Sie sich bitte an:
IHK zu Lübeck
Projekt Teilzeitausbildung
Magdalena Wieczorek
Fackenburger Allee 2
23554 Lübeck
Tel.: 0451 6006144
[email protected]
Internet: www.ausbildung-teilzeit.de
Als Vorlage diente die Broschüre „Leitfaden zur Finanzierung der dualen Berufsausbildung für Alleinerziehende in Teilzeitausbildung/Ausbildung“ des ESFProjektes „ann - Alleinerziehende Netzwerk Neumünster" und die des
Projekts „Kind & Kompetenz“ des Jobcenters Flensburg.
Kontakt zu „NAH dran Lübeck“: FAW gGmbH
Nicole Derber
Elisabeth-Haseloff-Str.3
23564 Lübeck
Tel.: 0451/384448715
[email protected]
Gefördert durch:
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