Kraftfahrt-Bundesamt

Transcription

Kraftfahrt-Bundesamt
Kraftfahrt-Bundesamt
0-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ASE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Fassung vom 28.09.1988 (BGBII S.1793)
Nummer der ABE:
44474, Nachtrag 11
Gerät:
Sonderräder für Personenkraftwagen
7 J x 15 H2
Typ:
7R5715.
Inhaoer der .ASE
und Hersteller:'
RONALGmbH
D-76694 Forst
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen
auch für den Nachtrag.
Betriebserlaubnis
In den bisherigen Geneh. ligun!:ls~.,terlagen
Änderungen bzw. Erqänz n(:" i ein.
oder gefertigten
ergebenden
(StVZO) in der
Geräte wird dieser
Pflichten gelten sinngemäß
treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Kraftfahrt-Bundesamt
0-24932
Flensburg
2
Nummer der ABE: 44474, Nachtrag 11
Die ABE-Nr. 44474 erstreckt sich auf die Sonderräder
Ausführungen:
Ausführungsbezeichnung
Nr.
der
Anlage
Kennzeichnung
auf dem
Rad
1
7R5715.03
6054.1
2
7R5715.03
3056.1
7 J x 15 H2, Typ 7R5715., in den
Mittenloch-0
inmm
Zulässige
Radlast
in kg
max.
Abrollumfang
inmm
Lochkreis-0
in mm /
Lochzahl
Einpreßtiefe
inmm
068
54,1
550
1937
100/5
38
530
2055
068
56,1
550
1975
100/5
38
555
1910
Kennzeichnung
auf dem
Zentrierrina
/'
3
7R5715.232
4
7R5715.03
5
7R5715.03
6
7R5715.03
ohne Ring
1057.1068
1C 057.1
068
ohne Ring
57
550
1937
100/5
38
57,1
550
1937
100/5
38
550
1950
100/5
38
558
1935
550
1935
100/5
38
57,1
68
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen des Nachtragsgutachtens Nr. 366-0198-99-MURD/N11
genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Abweichend von den Bestimmungen des § 27 StVZO (Berichtigung der Fahrzeugpapiere) ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder
Feigengröße, sofern diese nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
genannt sind, nicht
erforderlich, eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Verwaltungsbehörde
(Zulassungsbehörde)
zu veranlassen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten
des TÜV Automotive GmbH TÜV
SÜD Gruppe Engineering Center München, vom 22.03.2005 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 04.04.2005
Im Auftrag
(Hunkele)
Anlagen:
Nebenbestimmungen
1 Nachtragsgutachten
und Rechtsbehelfsbelehrung
Nr. 366-0198-99-MURD/N11
-
.
1.
•
Kraftfahrt-Bundesamt
0-24932 Flensburg
Nummer der ASE: 44474, Nachtrag 11
- Anlage-
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung
enthaltenen
Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH
Homologation Räder/Fahrzeuge
Unternehmensgruppe
Ridlerstraße 57
0 - 80339 München
www.tuev-sued.de/rtc
TÜV Süddeutschland
AutomoUve
Seite: 1 von 4
GUTACHTEN
ZUR ERTEILUNG
EINES
ABE 44474
NACHTRAGS
ZUR
366-0198-99-MURD/N11
Antragsteller:
Ronal GmbH
76694 Forst
Art:
Sonderrad 7 J X 15 H2
Typ:
7R5715.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44474
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
I.
Übersicht
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
036
033
033
033
232
031
031C
031C
03
Kennzeichnung
Rad
7R5715.03
7R5715.03
7R5715.03
7R5715.03
7R5715.232
7R5715.03
7R5715.03
7R5715.03
7R5715.03
1.1.
Lochkreis
Kennzeichung
Zentrierrina
6054.1 068
3056,1 068
3056,1 068
3056,1068
ohne Rinq
1 057,1 068
1C 057,1 068
1C 057,1 068
ohne Rinq
(rnrn) I
-zahl
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
100/5
Mitten Einzul.
preß- Radloch
(mm)
tiefe
last
I (mm) I (k~J)
38 550
54,1
56,1
38 530
56,1
38 550
56,1
38 555
57
38 550
57,1
38 550
38 550
57,1
57,1
38 558
38 550
68
gültig
zul.
Abroll ab
Fertig.
umf.
I (rnrn) Datum
1937 02/99
2055 02/99
1975 02/99
1910 02/99
1937 02/99
1937 02/99
1950 02/99
1935 02/99
1935 02/99
Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller
:Ronal GmbH
76694 Forst
Hersteller
: Ronal GmbH
76694 Forst
Handelsmarke
: RONAl
Art der Sonderräder
:LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz
: Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades
: ca. 8,3 kg
1.2.
Radanschluß
siehe Anlage
f
l
•
Gutachten 366-0198-99-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44474
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 15 H2
Antragsteller: Ronal GmbH
Radtyp: 7R5715.
Stand: 22.03.2005
Automolive
Seite: 2 von 4
1.3.
Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 03:
: Außenseite
: Innenseite
Handelsmarke
: RONAL
Radausführung
: 7R5715.03
Radgröße
: 7 J X 15 H2
Typzeichen
: KBA 44474
Einpreßtiefe
: ET38
Herstellungsdatum
: Fertigungsmonat und -jahr
z.B.02.99
Herkunftsmerkmal
: Made in Germany
Gießereikennzeichnung
: Si 11
Japan. Prüfwertzeichen
: JWL
Weitere Kennzeichnung
: 002 0837
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
1.4.
Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
11.
Sonderradprüfung
11.1.
Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
11.2.
Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
11.3.
Festigkeitsprüfung:
11.3.1.
Dauerfestigkeitsprüfung:
Die Biegeumlaufprüfung wurde positiv für folgende Prüfmomente abgeschlossen:
Ausführung
03
Einpreßtiefe
inmm
38
Radlast
in kQ
550
Abrollumfang
inmm
1935
Anzugsmoment
in Nm Prüfwert
110
Prüfmoment in Nm
Mb max. bei 100%
3401
11.3.2. Feigenhornprüfung:
Eine erneute Felgenhornprüfung ist nicht erforderlich.
Akkreditiertunter DAR-RegistriernummerKBA-P00001-95
von der Akkreditierungsstelledes Kraftfahrt-Bundesamtes,BundesrepublikDeutschland.
r
,
.
Gutachten 366-0198-99-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44474
Fahrzeugteil:
Antragsteller:
Sonderrad 7 J X 15 H2
Ronal GmbH
Radtyp: 7R5715.
Stand: 22.03.2005
Automotive
Seite: 3 von 4
11I.
Anbau- und Verwendungsprüfung:
11I.1.
Anbauuntersuchung
am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden
Brems- und Fahrwerksteilen,
und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr
Bedingungen gewährleistet.
Abstand
üblichen
von
111.2. Fahrversuche:
Freigaben
nicht vor.
der Fahrzeughersteller
über Feigengröße,
Einpreßtiefe
und Größen der Bereifung
liegen teilweise
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits
und Handlingprüfungen
durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang
entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01
vom 25.11.1998, VkBI S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung,
und
des VdTÜV-Merkblattes
Nr. 751 «Begutachtung
von baulichen Veränderungen
an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung
der Betriebsfestigkeit)
Ausgabe 05.2000 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch
mit den von der Serie
abweichenden
Rad/Reifen-Kombinationen
wurde nicht gemessen.
111.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung
beträgt an den geprüften PKW weniger als 2
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit
nicht erforderlich.
IV.
%
der serienmäßigen
Spurweite.
Deshalb
Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber
Er hat darüberhinaus
werden, wenn
- sich am Sonderrad
Betriebserlaubnis
muß eine gleichmäßige
nach §22 StVZO bestehen
und reihenweise
dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten
Änderungen
in maßlicher,
Fertigung der Räder gewährleisten.
sowie dessen Anlagen
werkstofflicher
keine technischen
durch Nachtrag ergänzt
oder fertigungstechnischer
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften
der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich
fahrzeugfunktionsrelevante
definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeitsDaten ändern.
V.
Unterlagen und Anlagen:
V.1.
Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche
ergänzt:
in den bestehenden
Anl
Hersteller
aae
1 TOYOTA
2 ROVER, SUBARU
3 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
4 AUDI, SEAT,
5 CHRYSLER
6 03
SKODA, VOLKSWAGEN
Anlagen
werden aktualisiert
Hinsicht ergeben.
(StVZO) bzw. hierzu
oder
und ggf. um neue Anlagen
Ausführung
ET
erstellt am
036
033; 033; 033
232
031
38
38
38
38
22.03.2005
22".03.2005
031C; 031C
03
22.03.2005
22.03.2005
Allg.
Hinweise
lieat bei
liect bei
lieot bei
lieat bei
I
I
38
22.03.2005
lieat bei
I
38
22.03.2005
lieqt bei
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
("',
.
Gutachten 366-0198-99-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur AßE 44474
Fahrzeugteil: Sonderrad 7 J X 15 H2
Antragsteller: Ronal GmbH
......
.
1lN ;'.
··.--·-····················
.
Radtyp: 7R5715.
Stand: 22.03.2005
--
sm
.
..
9··
Automotive
Seite: 4 von 4
V.2.
Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
Schulz
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/lEe 17025
München, 22.03.2005
SZ
___________________________________________
~l
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer
von der Akkreditierungsstelle
des Kraftfahrt-Bundesamtes,
KBA-P 00001-95
Bundesrepublik
Deutschland.
Gutachten 366-0198-99-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44474
ANLAGE: Allgemeine Hinweise
Hersteller: Ronal GmbH
..
····
·
e
...
,
..
Tt'N .
Radtyp: 7R5715.
Stand: 22.03.2005
.
.stI)
Automotiv.e
Seite: 1 von 1
Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeuq-montiert werden. -SlgezielleAuflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
TÜV AUTOMOTIVE GMBH' UNTERNEHMENSGRUPPE TÜV SÜDDEUTSCHLAND . RIDLERSTRAßE 57 . 80339 MÜNCHEN
.. '
Gutachten 366-0198-99-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44474
ANLAGE:
Hersteller:
5
Ronal GmbH
Radtyp: 7R5715.
Stand: 22.03.2005
Automotiv8
Seite: 1 von 3
Fahrzeughersteller
: CHRYSLER
Raddaten:
Radgröße
nach Norm
: 7 J X 15 H2
Einpreßtiefe
Lochkreis
(mm)/Lochzahl
: 100/5
Zentrierart
Technlsche
ec rnsc e Dat
a en, K urz f assuna
Ausführung
Ausführungsbezeichnung
031C
031C
Kennzeichnung
Rad
7R5715.03
7R5715.03
Kennzeichnung
Zentrierrino
1C057,1068
1C057,1068
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller
: CHRYSLER
Befestigungsteile
: Kegelbundmuttern
Zubehör
: ZP-Nr. 50310
Anzugsmoment
der Befestigungsteile
(mm)
: 38
: Mittenzentrierung
Mitten
loch
(mm)
57,1
57,1
Zentrierringwerkstoff
Kunststoff
Kunststoff
zu!.
zu!.
Radlast
(kg)
Abroll
umf.
(rnm)
550
558
1950
1935
gültig
ab
Fertig
datum
02/99
02/99
M12x1 ,5, Kegelw. 60 Grad
: 110 Nm für Typ: JA; JX; M?6?; PL; PT
135 Nm für Typ: JR
V er kau f s bezerc'h nuno:
Fahrzeuqtvo
PT
CHRYSLER CRUISER
Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*98/14*0058* ..
85-164
195/65R15
195/65R15
Vkfb
er au 5 ezeic
ich nunq:
CHRYSLER NEON
Fahrzeugtyp
Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11*98/14*0057* ..
PL
85-112
185/60R1584
195/55R15-85
Auflagen zu Reifen
Auflaaen
Automatikgetriebe;
11A;
Pkw geschlossen;
362; 51 G; 80G
Cabrio;
Schaltqetrlebe:
11A; 365; 10B; 11G; l1H; 12A;
51A; 71 E; 723; 73C;
51G; 80G
74A; 74P; 751
Auflagen zu Reifen
11A; 22B; 24J; 24M; 660
11A; 22B; 24J; 24M
Auflaaen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
Auflagen zu Reifen
51 G; 52J; 662
Auflauen
Vker au fbs ezerc
ich nunq:
JR
CHRYSLER SEBRING
Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11 *98/14*0138* ..
104-149 185/65R15
JR
e11*98/14*0138* ..
Fahrzeuqtvo
104-149
185/65R15
205/65R15
Vker au fbs ezerc
ich nuna:
CHRYSLER STRATUS
Fahrzeuqtvp
kW
Reifen
Betriebserlaubnis
e11*93/81*0012* ..
JA
96-120
185/65R15
e11 *93/81 *0012* ..
195/60R15-88
M?6?
195/65R15
205/55R 15-87
205/60R15-91
TÜV AUTOMOTIVE GMBH· UNTERNEHMENSGRUPPE
51 G; 52J; 662
11A; 22B; 24J; 24M; 51G
Auflagen zu Reifen
51<:3;662
51G
11A; 22B; 24J; 24M
11A; 22B; 24J; 24M
Cabrio;
10B; 11 B; 11 G; 11 H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 751;
760; 76Z
Pkw geschlossen;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 751;
760
Auflaaen
bis Nachtrag 2; Pkw
geschlossen;
10B; 11 B; 11 G; 11 H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P
TÜV SÜDDEUTSCHLAND . RIDLERSTRAßE 57 . 80339 MÜNCHEN
iC.!
~
•
(
Gutachten 366-0198-99-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44474
ANLAGE:
Hersteller:
5
Ronal GmbH
Radtyp: 7R5715.
Stand: 22.03.2005
AutolTlölive
Seite:
2 von 3
V er kaufsbezeichnuna:
Fahrzeuatvo
JX
CHRYSLER STRATUS
Betriebserlaubnis
kW
Reifen
e11 *93/81 *0028* ..
96-120
195/60R15-88
195/65R15-91
205/60R15-91
215/60R15-94
Auflauen
zu Reifen
Auffacen
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 723;
73C; 74A; 74P; 751
11A; 24J
11A; 24J; 367
Auflagen
10B)
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche
der zu verwendenden
Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren
zu entnehmen, soweit im
Verwendungsbereich
keine Abweichungen festgelegt sind.
11A)
Der vorschriftsmäßige
Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen
Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP
und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER
auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu
lassen.
11 B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren
genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
bei
der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle
unter Vorlage der
Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung
nach § 19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu
lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung
von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
enthält.
und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fa~rwerksfedern
müssen,
11(3) Die Brems-,_Lenkungsaggregate
sofern diese durch keine weiteren- Auflagen berührtwerden.
-dem Senenstand entsprechen. Fur ale
.
Sonder-Fahrwerksfedern
muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis
oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination
dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen,
so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
und nicht länger als
11 H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen
mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A)
Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit
im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten ..
22B)
Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten
bzw. der Kunststoffinnenkotflügel
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
24J)
An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges
Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung,
usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24M)
An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges
Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung,
usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
362)
Durch Begrenzen des Lenkeinschlages
Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
an der Vorderachse
ist eine ausreichende
Freigängigkeit
365)
Durch Begrenzen des Lenkeinschlages
an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
TÜV AUTOMOTIVE
GMBH'
UNTERNEHMENSGRUPPE
TÜV SÜDDEUTSCHLAND
. RIDLERSTRAßE
57 . 80339 MÜNCHEN
der
in
(z. B.
(z. B.
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Gutachten 366-0198-99-MURD/N11<~j>:,
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44474
.... ';..,
"<t":i'"A;"";
ANLAGE: 5
Hersteller:
••..
Radtyp: 7R5?15
Stand: 22.03.2005
Ronal GmbH
Automolive
367)
51A)
Seite: 3 von 3
Durch Begrenzen des Lenkeinschlages
oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
Der vom Fahrzeughersteller
(siehe Betriebsanleitung
oder Reifenfülldruckhinweis
Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck ist zu beachten,
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften
ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem
zulässig.
am Fahrzeug)
bzw.
51 G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination
ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren
bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller,
e. Auszug aus der EGGenehmigung des Fahrzeuges, freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol,
die M+SKennzeichnung,
die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere,
die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten,
_
52J)
D,iese Reifengröße
ist nur mit M+S-Profil
660)
Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
MICHELIN
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers
über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Feigengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren
mitzuführen,
662)
Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden:
DUNLOP; FULDA;SEMPERIT;
PIRELLI; UNIROYAL; BRIDGESTONE
(H, V, Z); CONTINENTAL
(H, V,
Zr; GOODYEAR (H, V, Z); KLEBER C651 HN; TOYO (H, V, Z); YOKOHAMA Ä509
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers
über die
Montierbarkeit der Reifen auf dieser Feigengröße erforderlich: der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
LU;) 2!1rn;,ßuswughten_der
zulässig.
SQnc!eJsäd§.r .dürfe.rum Qer Felgen.ßlIßens_eite n_urKlebegewichte
al1g~bracht
werden.
723)
Es ist nur die Verwendung von MetalischraUb~entiien
mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Norm ..,en (DIN, E.~.RT.~.
bzw. Tir~ and Rim) e ntsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von ,1'1,3 mm geeignet sind, zulässig.
l
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hlnausraqen.
73C)
Es ist nur die Verwendung
74A)
Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden
Radbefestigungsteile
verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile
zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P)
Radausführungen
mit Zentrierring
Zentrierringe verwendet werden.
751)
Di~IUläSSige
angegebenen
von schlauchlosenl
Reifen zulässig.
im Mittenloch
sind nur zulässig,
wenn die im Gutachten
beschriebenen
Achsrast des Fahrzeug.s d~rf nicht größer als das z~eifache der auf S~ite 1 dieser Anlage
Radlast unter Berücksichtigung
des angegebenen Abrollumfanges
sein.
760) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen,
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z)
Die Verwendung
dieser Radgröße
ist nur in Verbindung
mit M+S-Reifen
80G)
Durch Verlegen der Handbremsseile
im Bereich der Längslenker
Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
die serienmäßig
zulässig.
ist eine ausreichende
Freigängigkeit
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TÜV AUTOMOTIVE GMBH' UNTERNEHMENSdRUPPE
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