Bodengutachten
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Bodengutachten
PROJEKT 261108-HIL-WAL BEBAUUNGSPLAN NR. 165 A WALDER STRAßE/KRANKENHAUS IN HILDEN BODENUNTERSUCHUNGEN (EINSCHL. BEURTEILUNG DER VERSICKERUNGSFÄHIGKEIT) UND GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG conTerra Geotechnische Gesellschaft mbH Schützenstrasse 65 48268 Greven Geschäftsführung: Dipl.-Geol. Michael Berndt Mathias Graf Handelsregister Nr.: B 2786 Amtsgericht Steinfurt Telefon: Fax: Mail: (02571) 952855 (02571) 952857 (02571) 952856 [email protected] Bankverbindung: Volksbank Greven eG BLZ: 40061238 Konto-Nr.: 35865100 261108-HIL-WAL 1 Seite 2 VORBEMERKUNGEN Die Stadt Hilden beabsichtigt die wohnbauliche Erschließung eines Baugebietes (Bebauungsplan Nr. 165 A) südlich der Walder Straße in Hilden. Das Erschließungsgebiet liegt im östlichen Stadtgebiet von Hilden südlich der Bundesstraße B 228 direkt westlich des St. Josef Krankenhauses. Abbildung 1: Lage des Untersuchungsgebietes Da es durch die langjährige Nutzung des Geländes als Gewerbefläche (u.a. Tankstelle mit Reparaturwerkstatt, KfZ-Handel, Metallverarbeitung) zu einer Verunreinigung des Untergrundes mit branchenspezifischen Schadstoffen (z.B. Öle, Kraftstoffe, Lösungsmittel) gekommen sein könnte, sollten auf Basis einer mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Mettmann abgestimmten Aufgabenstellung Bodenuntersuchungen durchgeführt und eine Gefährdungsabschätzung für das geplante Erschließungsgebiet durchgeführt werden. Im Zuge dieser Untersuchungen sollte ergänzend geprüft werden, ob das im Bereich künftiger Verkehrsflächen und der privaten Gebäude inkl. Tiefgaragen anfallende Niederschlagswasser vor Ort versickert werden kann. 261108-HIL-WAL Seite 3 Der zur Klärung der vorgenannten Fragestellungen erforderliche Untersuchungsaufwand wurde unter Einbeziehung der Vorgaben des Kreises Mettmann durch unser Büro vorgeschlagen und in einem am 16.10.2008 abgegebenen schriftlichen Angebot zusammengefaßt. Auf Basis dieses Angebotes wurde die conTerra® Geotechnische GmbH mit Schreiben vom 30.10.2008 vom Planungs- und Vermessungsamt der Stadt Hilden mit der Durchführung entsprechender Bodenuntersuchungen im Bereich der ungefähr 10.000 m² großen Erschließungsfläche beauftragt. Die Anzahl und Lage der Untersuchungsstellen sowie die jeweils erforderliche Erkundungstiefe wurde anläßlich eines Ortstermins am 26.11.2008 mit Vertretern der Stadt Hilden und des Kreises Mettmann abgestimmt und unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse bzw. der derzeitigen Nutzung des Geländes durch unser Büro vor Ort festgelegt. Die für eine orientierende Gefährdungsabschätzung erforderlichen chemischen Analysen wurden entsprechend eines mit dem Kreis Mettmann abgestimmten Untersuchungsprogramms durchgeführt. Unter Berücksichtigung der örtlichen Feststellungen und Untersuchungsergebnisse wurde der Parameterumfang und die Anzahl an Analysen nach Rücksprache mit dem Kreis Mettmann modifiziert und ergänzt. 2 BEARBEITUNGSUNTERLAGEN Für die Ausarbeitung dieses Berichtes lagen die folgenden Unterlagen vor: • Übersichtskarte (Auszug aus DGK), Maßstab 1 : 5000 (digital) • Entwurf zum Bebauungsplan 165 A, verschiedene Maßstäbe (digital) • Vermessungstechnische Bestandspläne (digital) • Lageplan über ausgebaute Erdtanks (Bauakten, digital) • Leitungspläne der Stadtwerke Hilden (digital) • Gefährdungsabschätzung für das Betriebsgelände Walder Straße 14 (30.07.1997; Dipl.-Ing. U. Günther, Düsseldorf) • Ergebnisse der durchgeführten Felduntersuchungen Rammkernsondierung (RKS), Versickerungsversuche („Open-End-Testverfahren“) • Ergebnisse der bodenphysikalischen Untersuchungen Bodenansprache, organoleptisch-visuelle Beurteilung der Böden • Ergebnisse der chemischen Analytik, (WESSLING Laboratorien, Altenberge) 261108-HIL-WAL 3 Seite 4 DURCHGEFÜHRTE UNTERSUCHUNGEN Zur Erkundung der herrschenden Untergrundverhältnisse (Bodenschichtung, Grundwasser, etc.) und zur Entnahme gestörter Bodenproben wurden im Zeitraum 08.12-10.12.2008 im Bereich des geplanten Bebauungsplangebietes insgesamt 19 Rammkernsondierungen (RKS) bis in eine Tiefe von maximal 5,00 m unter Geländeoberkante (GOK) durchgeführt. Hierfür mußte zunächst an allen Aufschlußpunkten die vorhandene Platzbefestigung aus Asphaltbeton bzw. der Betonhallenboden in Mächtigkeiten zwischen 0,15 m und 0,40 m durchbohrt werden. Die RKS 1a traf in einer Tiefe von 0,50 m auf ein Bohrhindernis und wurde zur RKS 1 versetzt. Die Lage der einzelnen Untersuchungsstellen ist in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt. Aufschluß Ort Sondiertiefe Proben RKS 1a Nr. 20, ehem. Tankstelle, Werkstatthalle 0,50 m - RKS 1 Nr. 20, ehem. Tankstelle, Werkstatthalle 3,00 m 3 RKS 2 Nr. 20, ehem. Tankstelle, Heizöltank 5,00 m 5 RKS 3 Nr. 20, ehem. Tankstelle, ehem. Erdtank Dieselkraftstoff 5,00 m 5 RKS 4 Nr. 20, ehem. Tankstelle, Benzinabscheider 3,00 m 4 RKS 5 Nr. 20, ehem. Tankstelle, Zapfsäule Dieselkraftstoff 3,00 m 4 RKS 6 Nr. 20, ehem. Tankstelle, Zapfsäule Vergaserkraftstoff 3,00 m 3 RKS 7 Nr. 20, ehem. Tankstelle, Zapfsäule Mix 3,00 m 3 RKS 8 Nr. 20, ehem. Tankstelle, Zapfsäule Mix 3,00 m 3 RKS 9 Nr. 20, ehem. Tankstelle, ehem. Erdtanks Vergaserkraftstoff 5,00 m 5 RKS 10 Nr. 26, Automobilwerkstatt Mink, Werkstatthalle 3,00 m 3 RKS 11 Nr. 20a; Garagen Verkehrsfläche 3,00 m 3 RKS 12 Nr. 20a; Garagen Verkehrsfläche 3,00 m 3 RKS 13 Nr. 14a; Werkstatthalle, Wuchtanlage 3,00 m 4 RKS 14 Nr. 14a; Parkplatzfläche 3,00 m 3 RKS 15 Nr. 24; Fabrikhalle über Heizkeller 1,80 m - RKS 16 Nr. 24; ehem. Fabrikhalle 3,00 m 3 RKS 17 Nr. 24; ehem. Fabrikhalle 3,00 m 3 RKS 18 Nr. 24; ehem. Fabrikhalle 3,00 m 3 RKS 19 Nr. 24; ehem. Fabrikhalle über Heizkeller neben RKS 15 2,20 m 1 Tabelle 1: Lage der Aufschlußpunkte Die RKS 15 sollte ursprünglich im alten Heizkeller des Gebäudes Walder Straße Nr. 24 durchgeführt werden. Da der Kellereingang zum Zeitpunkt der Untersuchungen jedoch zugemauert war, wurde versucht die Sondierung vom Erdgeschoß der Halle durch den Kellerraum in den Untergrund zu führen, was jedoch nicht gelang. Ein weiterer Versuch im Bereich der RKS 19 brachte einen geringen Bohrfortschritt mit sehr wenig Probenmenge aus der Kellersohlplatte (Beton). 261108-HIL-WAL Seite 5 Die Sondierungen RKS 5, RKS 7 und RKS 9 wurden zu temporären Bodenluftentnahmepegeln ausgebaut. Das daraus abgesaugte Bodenporengas wurde auf Septumfläschchen gezogen. An der RKS 11 und RKS 12 wurden jeweils Infiltrationsversuche nach dem „Open-End-Testverfahren“ zur Bestimmung der Durchlässigkeit der oberflächennah anstehenden Böden durchgeführt. Nach Abschluß der Bohrarbeiten wurden die Sondierstellen nach Lage und Höhe eingemessen. Als Bezugspunkt diente dabei ein Kanaldeckel in der Walder Straße vor Haus Nr. 9, dessen Höhe in den vorliegenden Planunterlagen mit 55,05 m+NN angegeben ist. Zur Gefahrenerkundung wurden aus den Rammkernsondierungen schichtweise bzw. je laufenden Meter Bodenproben entnommenen und in luftdichte Braunglasflaschen gefüllt. Insgesamt wurden 61 Proben entnommen. Nach einer ersten Vor-Ort-Ansprache der gewonnenen Proben erfolgte die detaillierte Bodenansprache hinsichtlich der organoleptisch-visuellen Eigenschaften im Labor. Zur Absicherung dieser Befunde wurden gemäß der Vorgaben der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Mettmann die als auffällig angesprochenen Bodenproben in Abhängigkeit der jeweils festgestellten Auffälligkeiten auf verschiedene Parameter vom beauftragten Labor Dr. Wessling (Altenberge) chemisch analysiert. Insgesamt wurden zwölf Analysen auf mineralölartige Kohlenwasserstoffe, neun Analysen auf BTEX, sechs Analysen auf Schwermetalle, drei Analysen auf PAK sowie zwei GCMS-Screenings durchgeführt. Zudem wurden die drei aus den temporären Bodenluftentnahmepegeln abgesaugten Bodenporengasproben auf ihren Gehalt an BTEX untersucht. Die Lage der Sondierungen geht aus den Plänen der Anlagen 1 und 1.1 hervor. Die Ergebnisse der Rammkernsondierungen und der organoleptisch-visuellen Bodenansprache sind in den Bohrprofilen der Anlage 2 dokumentiert. Die Ergebnisse der Versickerungsversuche sind in Anlage 3 dargestellt. Die Ergebnisse der chemischen Boden- und Bodenluftanalysen sind den Originalprotokollen der Anlage 4 zu entnehmen. 4 4.1 UNTERGRUNDVERHÄLTNISSE Schichtenfolge Nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen stehen innerhalb des geplanten Erschließungsgebietes unter der Platzbefestigung aus Asphaltbeton bzw. unterhalb der Hallenböden aus Beton flächendeckend bis in Tiefen von maximal 3,00 m (RKS 9) anthropogene Auffüllungen an. Es handelt sich dabei überwiegend um reine bis schwach schluffige kiesige Fein- und Mittelsande sowie sandige Feinkiese, die mit wechselnden Anteilen an Ziegelschutt, Schlackeresten und Bauschutt durchsetzt sind. Darunter folgen bis zur jeweiligen Bohrendteufe natürliche Ablagerungen der sogenannten Unteren Mittelterrasse aus dem Pleistozän. Hierbei handelt es sich dabei um eine heterogene Wechselfolge von überwiegend reinen bis schwach schluffigen, stellenweise aber auch schluffigen fein- bis mittelkörnigen z.T. kiesigen Sanden sowie schwach schluffigen sandigen 261108-HIL-WAL Seite 6 Feinkiesen, in die in unregelmäßigen Abständen dünne Schluffstreifen (RKS 1, RKS 8, RKS 11), stellenweise (RKS 12 und RKS 13) aber auch mächtigere Lagen aus sandig-kiesigen Schluffen eingeschaltet sind. 4.2 Grundwasserverhältnisse Zum Untersuchungszeitpunkt wurde an keinem Aufschlußpunkt Grundwasser angebohrt. Auch nach Abschluß der Bohrarbeiten wurde in keiner Sondierung Grundwasser eingemessen. 4.3 Sedimentdurchlässigkeit Die Durchlässigkeit von Lockergesteinen (Porendurchlässigkeit) ist abhängig vom jeweiligen Feinkornanteil (0,063 mm). Gemäß DIN 18130 besitzen reine bis schwach schluffige Sande eine gute Durchlässigkeit (k-Wert 1⋅10-4 - 1⋅10-6 m/s). Für schluffige und stark schluffige Sande ist eine nur mäßige Durchlässigkeit anzunehmen (k-Wert 1⋅10-6 - 1⋅10-8 m/s). Reine Schluffe sind dagegen nur sehr schwach durchlässig (k-Wert ≤ 1⋅10-8 m/s). Diese theoretischen Werte werden durch die an der RKS 11 und RKS 12 nach dem „Open-End-Testverfahren“ durchgeführten Versickerungsversuche bestätigt. Die auf einer Infiltrationsebene von jeweils 1,50 m u. GOK (ca. 53,60 m+NN) durchgeführten Versuche (Anlage 3) ergaben k-Werte von 5,47⋅10-6 m/s und 5,97⋅10-6 m/s. Die anstehenden Terrassenablagerungen sind danach als gut durchlässige Schichten zu bezeichnen. 5 5.1 GEFAHRENERKUNDUNG Organoleptisch-visuelle Bodenansprache Bei der organoleptisch-visuellen Bodenansprache vor Ort bzw. später im Labor erwiesen sich alle entnommenen Bodenproben visuell als eher unauffällig. Dagegen zeigten einige Proben deutliche geruchliche Auffälligkeiten, wobei bereits vor Ort ein z.T. starker Geruch nach Teer, Diesel und Benzin festgestellt wurde (siehe nachfolgende Tabelle). Aufschluß Tiefe organoleptisch-visueller Befund RKS 4 0,25-1,00 m leichter KW-Geruch RKS 5 0,20-0,50 m leichter KW-Geruch RKS 7 0,20-1,00 m leichter KW-Geruch RKS 8 0,20-1,00 m leichter KW-Geruch RKS 9 0,30-1,00 m leichter KW-Geruch RKS 9 2,00-3,00 m Benzingeruch RKS 14 0,20-1,00 m Teergeruch RKS 14 1,00-2,00 m leichter Teergeruch RKS 16 0,20-1,00 m leichter Lösungsmittelgeruch RKS 16 1,00-1,80 m leichter Lösungsmittelgeruch Tabelle 2: Ergebnis der organoleptischen Probenbeuteilung 261108-HIL-WAL 5.2 Seite 7 Chemische Analytik Nach Absprache mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Mettmann wurden an den in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Proben chemische Analysen auf verschiedene Parameter durchgeführt. Aufschluß Tiefe Analyseparameter RKS 4 0,25-1,00 m BTEX, KW, Schwermetalle RKS 4 1,00-2,00 m BTEX, KW, Schwermetalle RKS 5 0,20-0,50 m BTEX, KW, Schwermetalle RKS 5 0,50-1,00 m BTEX, KW RKS 7 0,20-1,00 m BTEX, KW, Schwermetalle RKS 8 0,20-1,00 m BTEX, KW, Schwermetalle RKS 8 1,00-2,00 m BTEX, KW RKS 9 2,00-3,00 m BTEX, KW RKS 9 4,00-4,00 m BTEX, KW RKS 14 0,20-1,00 m PAK, KW, Schwermetalle RKS 14 1,00-2,00 m PAK, KW RKS 14 2,00-3,00 m PAK, KW RKS 16 0,20-1,00 m GCMS-Screening RKS 16 1,00-1,80 m GCMS-Screening RKS 5 Bodenluft BTEX RKS 7 Bodenluft BTEX RKS 9 Bodenluft BTEX Tabelle 3: Ausgewählte Proben und Analyseparameter Die Ergebnisse der chemischen Analysen sind im einzelnen der Anlage 4 zu entnehmen. Im Rahmen der durchgeführten Analysen wurden für die verschiedenen Schwermetalle insgesamt nur unbedeutende Gehalte festgestellt, die fast durchweg im Bereich der Zuordnungsklasse Z 1 gemäß LAGA-Mitteilung 20 „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln“ der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (Stand 2004) liegen. Lediglich in der Probe RKS 7, 0,20-1,00 m wurde beim Parameter Kupfer mit 130 mg/kg ein erhöhter Wert ermittelt, der im Bereich der Zuordnungsklasse Z 2 liegt. Bei den chemischen Analysen auf mineralölartige Kohlenwasserstoffe wurden stark schwankende KW-Gehalte ermittelt, die zwischen Werten von unterhalb der Bestimmungsgrenze von 10 mg/kg (RKS 9, 3,00-4,00 m) bis maximal 8.900 mg/kg (RKS 5, 0,20-0,50 m) liegen. Bei drei Proben (RKS 5, 0,20-0,50 m; RKS 8, 0,20-1,00 m und RKS 14, 0,20-1,00 m) wird dabei der Grenzwert der Zuordnungsklasse Z 2 von 1.000 mg/kg gemäß LAGA-Richtlinie überschritten. 261108-HIL-WAL Seite 8 Die Analysen auf BTEX-Aromate ergaben nur bei drei von neun Bodenproben einen Wert oberhalb der Bestimmungsgrenze von 0,1 mg/kg. Die ermittelten BTEX-Gehalte liegen bei 0,1 mg/kg (RKS 4, 1,00-2,00 m), 0,6 mg/kg (RKS 9, 2,00-3,00 m) und 3,6 mg/kg (RKS 5, 0,20-0,50 m), und somit punktuell über dem Grenzwert der Zuordnungsklasse Z 2 gemäß LAGA. Die aus den Sondierungen entnommenen Bodenporengasproben ergaben BTEX-Gehalte von unterhalb der Bestimmungsgrenze von 0,2 mg/m³ (RKS 5) bis maximal 1,7 mg/m³ (RKS 9). Bei den Analysen auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe wurden an den drei Proben der RKS 14 PAK-Gehalte zwischen 7,2 mg/kg (RKS 14, 2,00-3,00 m) und maximal 450 mg/kg (RKS 14, 0,20-1,00m) ermittelt. Innerhalb der polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe wurden dabei für den Parameter Benzo(a)pyren Einzelwerte zwischen 0,39 mg/kg und 22 mg/kg festgestellt. Die PAK-Gehalte liegen in der oberflächennahen Probe weit über dem Grenzwert der Zuordnungsklasse Z 2 von 30 mg/kg gemäß LAGA-Richtlinie. In den Proben der tieferen Bodenschichten liegen die PAK-Gehalte dagegen im Bereich der Zuordnungsklasse Z 1. An zwei aufgrund ihres nicht genauer spezifizierbaren leichten Lösungsmittelgeruches als organoleptisch auffällig beurteilten Proben aus der RKS 16 wurde ein GC-MS-Screening durchgeführt. Dabei wurden Gehalte an leichtflüchtigen Aliphaten von 320 mg/kg (RKS 16, 0,20-1,00 m) und 450 mg/kg (RKS 16, 1,00-2,00 m). 6 BEURTEILUNG DER UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE Da in der derzeit gültigen Fassung der Bundesbodenschutzverordnung keine konkreten Prüfwerte und Maßnahmenschwellenwerte für Bodenverunreinigungen mit mineralölartigen Kohlenwasserstoffen und BTEX-Aromaten angegeben sind, werden im vorliegenden Fall für die Bewertung der Untersuchungsergebnisse die „Empfehlungen für die Erkundung, Bewertung und Behandlung von Grundwasserschäden“ der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) herangezogen, in deren Anhang entsprechende Prüf- und Maßnahmenschwellenwerte für einige Schadstoffe im Boden genannt werden. Als Prüfwerte gelten solche Werte, bei deren Unterschreitung der Gefahrenverdacht i.d.R. als ausgeräumt gilt. Maßnahmenschwellenwerte sind Werte, bei deren Überschreitung weitere Maßnahmen erforderlich werden. In der folgenden Tabelle sind die Prüfwerte und Maßnahmenschwellenwerte für mineralölartige Kohlenwasserstoffe und BTEX-Aromate angegeben. Parameter Prüfwert unterer Wert oberer Wert Maßnahmenschwellenwert unterer Wert oberer Wert MKW 300 1000 1000 5000 BTEX 2 10 10 30 Tabelle 4: Prüfwerte und Maßnahmenschwellenwerte [jeweils mg/kg] gemäß LAWA 261108-HIL-WAL Seite 9 Die festgestellten Konzentrationen an mineralölartigen Kohlenwasserstoffen liegen bei den Proben RKS 8, 0,20-1,00 m und RKS 14, 0,20-1,00 m über dem unteren Maßnahmenschwellenwert von 1.000 mg/kg und bei der Probe RKS 5, 0,20-0,50 m über dem oberen Maßnahmenschwellenwert von 5.000 mg/kg der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA). Der höchste im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen festgestellte Gehalt an BTEX wurde mit 3,6 mg/kg in der oberflächennahen Probe RKS 5, 0,20-0,50 m ermittelt. Dieser Gehalt liegt nur wenig über dem unteren Prüfwert gemäß LAWA und ist als insgesamt unbedeutend zu bewerten. Unabhängig davon weisen die in der Bodenluftprobe der RKS 9 ermittelten Gehalte an BTEX darauf hin, daß zumindest stellenweise noch eine nennenswerte Schadstofffreisetzung über die Gasphase möglich ist. Der in der oberflächennahen Bodenprobe der RKS 14 ermittelte Gehalt an PAK von 450 mg/kg liegt weit über dem Grenzwert der Zuordnungsklasse Z 2 gemäß LAGA-Richtlinie. Dabei wird auch der Grenzwert für den Einzelparameter Benzo(a)pyren von 3 mg/kg deutlich überschritten. Der Gehalt an Benzo(a)pyren von 22 mg/kg liegt gleichzeitig auch deutlich über dem Prüfwert für Industrie- und Gewerbegrundstücke gemäß Bundesbodenschutzverordnung von 12 mg/kg. Die im Bereich der RKS 16 festgestellten Gehalte an Aliphaten weisen auf eine entsprechende Verunreinigung des Untergrundes mit leichtflüchtigen azyklischen oder zyklischen, gesättigten oder ungesättigten Kohlenwasserstoffen hin. Die in den untersuchten Proben ermittelten Gehalte der verschiedenen Schwermetalle sind als insgesamt unbedeutend zu bewerten. Auffällig ist lediglich der punktuell erhöhte Gehalt an Kupfer im Bereich der RKS 7. 7 GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG Für die Bewertung des von den festgestellten Schadstoffgehalten ausgehenden Gefährdungspotentials sind insbesondere die Gehalte an KW, BTEX und PAK maßgebend. Nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen sind im Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 165 A signifikante nutzungsspezifische Bodenverunreinigungen mit mineralölartigen Kohlenwasserstoffen vorhanden, die offensichtlich jedoch lokal eng begrenzt und dabei vorwiegend auf oberflächennahe Bodenschichten bzw. nach den Ergebnissen älterer Untersuchungen1 auf vorhandene Betonfußböden und die jeweils unterlagernden Auffüllungen beschränkt sind. Eine unmittelbare Gefährdung der Umwelt durch mineralölartige Kohlenwasserstoffe besteht zur Zeit nicht, da die Oberfläche des Bebauungsplangebietes nahezu vollständig versiegelt ist und es somit nicht zu einer Mobilisierung in das ohnehin erst in größeren Tiefen vorhandene freie 1 Gefährdungsabschätzung für das Betriebsgelände Walder Straße 14 (Dipl.-Ing. U. Günther, Düsseldorf) 261108-HIL-WAL Seite 10 Grundwasser kommen kann. Einschränkend ist zu bemerken, daß im Rahmen zukünftiger Bauvorhaben mit mineralölartigen Kohlenwasserstoffen verunreinigte Böden und Baustoffe in nicht unerheblicher Menge anfallen werden, die beim Rückbau auf jeden Fall von unbelasteten Böden zu trennen und anschließend einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen sind. Im Bereich um die RKS 14 weisen die oberflächennah anstehenden Auffüllungen hohe Gehalte an PAK insbesondere Benzo(a)pyren auf. Auch wenn hier aufgrund der vorhandenen Oberflächenversieglung derzeit keine Gefahr für einen direkten Kontakt mit PAK-haltigem Bodenmaterial (Wirkungspfad Boden-Mensch) besteht, kann ein entsprechender Kontakt während der im Zuge der geplanten wohnbaulichen Erschließung zwangläufig stattfindenden Erdbaumaßnahmen und danach bei einer Nutzung als Garten- oder Grünfläche nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen späterer Erdbauarbeiten anfallendes, mit PAK verunreinigtes Bodenmaterial sollte nicht im Untergrund verbleiben, sondern sollte in jedem Fall fachgerecht entsorgt werden. Zur Erfassung der mit PAK-haltigem Bodenmaterial bedeckten Flächen sollten eingrenzende Bodenuntersuchungen durchgeführt werden. Von der im Bereich der RKS 16 festgestellten Verunreinigung mit leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffen geht derzeit keine unmittelbare Gefahr für die Umwelt aus. Bei einer Entsiegelung der Flächen im Zuge der geplanten Erschließungsmaßnahmen besteht jedoch die Möglichkeit einer Mobilisierung der Schadstoffe sowie eines direkten Kontaktes mit schadstoffhaltigen Bodenmaterial. Da sich aus den örtlichen Befunden keine eingrenzbare Eintragstelle herleiten läßt, sollten weitergehende Bodenuntersuchungen mit zusätzlichen chemischen Analysen auf charakteristische Parameter durchgeführt werden. 8 BEURTEILUNG DER VERSICKERUNGSMÖGLICHKEIT Zur Beurteilung der Versickerungsmöglichkeit von Regenwasser werden im ATV-Merkblatt 138 Anforderungen an die Wasserdurchlässigkeit der anstehenden Böden (Lockergesteine) sowie an die Höhe des Grundwasserspiegels gestellt. Die oberflächennah anstehenden Böden müssen so durchlässig sein (k-Wert ≥ 1,0⋅10-6 m/s), daß eine rückstaufreie Einleitung des anfallenden Niederschlagswassers gewährleistet ist. Gleichzeitig soll der Abstand der Einleitstelle vom maximal zu erwartenden Grundwasserspiegel mindestens 1,00 m betragen. Wie in Abschnitt 4.3 dargestellt, stehen im Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 165 A oberflächennah gut durchlässige Böden der unteren Mittelterrasse in Form von überwiegend reinen oder schwach schluffigen Sanden und Kiesen an. Innerhalb dieser Böden wurden bei den durchgeführten Versickerungsversuchen k-Werte von 5,47⋅10-6 m/s und 5,97⋅10-6 m/s ermittelt. Die im ATV-Merkblatt 138 gestellten Anforderungen an eine Durchlässigkeit von ≥ 1,0⋅10-6 m/s werden somit deutlich eingehalten. Ebenso wird der geforderte Abstand von mehr als 1,00 m über dem maximal zu erwartenden Grundwasserspiegel sicher eingehalten. 261108-HIL-WAL Seite 11 Nach den vorliegenden Ergebnissen sind die innerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 165 A oberflächennah anstehenden Terrassenböden in der Lage, das im Bereich künftiger öffentlicher Verkehrsflächen und der privaten Gebäude inkl. Tiefgaragen anfallende Niederschlagswasser in ausreichender Menge aufzunehmen und rückstaufrei in den Untergrund abzuleiten. Anfallendes Regenwasser kann in fachgerecht dimensionierten und ausgeführten Versickerungsbauwerken (z.B. Versickerungsmulden oder Versickerungsrigolen) versickert werden. 9 SCHLUßBEMERKUNG Im vorliegenden Bericht wurden die Untergrundverhältnisse auf der Basis von Ergebnissen durchgeführter Sondierungen beschrieben. Diese geben die Untergrundverhältnisse im unmittelbaren Bereich der jeweiligen Bohrstelle wieder. Geologisch bedingt können sich bei Erdbaumaßnahmen Abweichungen hinsichtlich der Schichtmächtigkeiten sowie der Tiefenlage von Schichtgrenzen ergeben. Ebenso können lokal auch Bodenschichten vorhanden sein, die im vorliegenden Bericht nicht beschrieben wurden. Falls sich Fragen ergeben, die im vorliegenden Bericht nicht oder abweichend erörtert wurden, ist der Gutachter zu einer ergänzenden Stellungnahme aufzufordern. Sachbearbeiter Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig. Dipl.-Geol. Michael Berndt Greven, den 29. Dezember 2008