Dossier: Leben und Arbeiten in Neuseeland
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Dossier: Leben und Arbeiten in Neuseeland
D o s s i e r Leben und Arbeiten in Neuseeland Neuseeland I n h a l t Neuseeland ...................................................................................................................................................2 Über dieses Dossier .............................................................................................................................4 Zweck .........................................................................................................................................4 Hinweise .....................................................................................................................................4 Glossar .......................................................................................................................................4 Land und Leute ....................................................................................................................................5 Eckdaten .....................................................................................................................................5 Geografie und Klima ...................................................................................................................6 Übersichtskarte ..................................................................................................................6 Geografie ...........................................................................................................................6 Klima..................................................................................................................................6 Zeitverschiebung................................................................................................................7 Staatswesen ...............................................................................................................................7 Staatsform .........................................................................................................................7 Karten Staatsverwaltung ....................................................................................................7 Staatsführung ....................................................................................................................8 Regierungschef ..................................................................................................................8 Regierung ..........................................................................................................................8 Parlament ..........................................................................................................................8 Wahlen ..............................................................................................................................8 Parteien .............................................................................................................................8 Verwaltung und Recht .................................................................................................................8 Umgang und Rechtsprechung............................................................................................8 Einreise und Aufenthalt ........................................................................................................................9 Einreise und Visa ........................................................................................................................9 Visumanträge.....................................................................................................................9 Erwerbstätigkeit .................................................................................................................9 Skilled Workers (Work Visa) ..............................................................................................9 Daueraufenthalt (Resident Visa) ......................................................................................10 Selbstständige Erwerbstätigkeit .......................................................................................11 Stagiaires .........................................................................................................................11 Entsendung und Dienstleistung........................................................................................11 Nichterwerbstätige ...........................................................................................................11 Ruhestand .......................................................................................................................11 Sprachaufenthalt und Studium (Student visa) ..................................................................11 Au-pair .............................................................................................................................11 Tourist..............................................................................................................................12 Familienzusammenführung, Ehen, Partnerschaften .........................................................12 Anmeldung und Aufenthalt ........................................................................................................13 Anmeldung bei den örtlichen Behörden ...........................................................................13 Anmeldung bei der Schweizerischen Vertretung ..............................................................13 Aufenthalt ........................................................................................................................13 Einfuhr und Zoll .........................................................................................................................14 Einfuhr .............................................................................................................................14 Umzugsgut.......................................................................................................................15 Motorfahrzeuge ................................................................................................................15 Haustiere .........................................................................................................................15 Quarantäne ......................................................................................................................16 Waffen .............................................................................................................................17 Devisen ............................................................................................................................17 Impfungen und Gesundheit .......................................................................................................17 Impfungen ........................................................................................................................17 Gesundheit ......................................................................................................................17 Schweizer Vertretungen ............................................................................................................17 Die Schweiz ist in Neuseeland vertreten durch: ...............................................................17 AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 2/33 Leben in Neuseeland .........................................................................................................................17 Wohnen ....................................................................................................................................17 Mieten ..............................................................................................................................17 Kaufen .............................................................................................................................18 Wohnen ...........................................................................................................................18 Netzspannung ..................................................................................................................18 Masse und Gewichte .......................................................................................................18 Telefonvorwahl: 0064 ......................................................................................................18 Notrufnummern ................................................................................................................18 Devisen ............................................................................................................................18 Gesellschaft und Kultur ....................................................................................................18 Kulturelles Leben .............................................................................................................18 Reisen und Ferien............................................................................................................18 Sport ................................................................................................................................19 Radio, TV, Presse ............................................................................................................19 Religion ............................................................................................................................19 Bildung ......................................................................................................................................19 Schulsystem ....................................................................................................................19 Schweizerschulen ............................................................................................................20 Internationale Schulen .....................................................................................................20 Universitäten ....................................................................................................................20 Fahrzeug und Führerausweis ....................................................................................................21 Fahrzeugimmatrikulation ..................................................................................................21 Führerausweisanerkennung .............................................................................................22 Versicherung....................................................................................................................22 Steuern .....................................................................................................................................23 Direkte und indirekte Steuern ....................................................................................................23 Einkommensteuer ............................................................................................................23 Vermögenssteuer.............................................................................................................23 Mehrwertsteuer ................................................................................................................23 Doppelbesteuerung..........................................................................................................23 Einbürgerung ............................................................................................................................23 Voraussetzungen und Vollzug .........................................................................................23 Schweizer und Schweizerinnen ................................................................................................24 Konsularischer und diplomatischer Schutz .......................................................................24 Politische Rechte .............................................................................................................24 eGov ................................................................................................................................25 Statistik ............................................................................................................................25 Schweizervereine.............................................................................................................25 Auslandschweizer-Organisation ASO ..............................................................................25 Swiss Community ............................................................................................................25 Verkehr .....................................................................................................................................26 Strasse ............................................................................................................................26 Schiene ............................................................................................................................26 Luffahrt ............................................................................................................................26 Schifffahrt ........................................................................................................................26 Arbeiten in Neuseeland ......................................................................................................................26 Arbeitsmarkt ..............................................................................................................................26 Arbeitsmarktlage ..............................................................................................................26 Arbeitsbedingungen ..................................................................................................................26 Arbeitsrecht......................................................................................................................26 Arbeitsverträge ................................................................................................................26 Arbeitsbewilligung ............................................................................................................27 Selbstständige Berufsausübung.......................................................................................27 Stellensuche und Bewerbung....................................................................................................27 Öffentliche Angebote .......................................................................................................27 Private Stellenvermittlung ................................................................................................27 Bewerbung.......................................................................................................................28 Firmenlisten .....................................................................................................................28 AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 3/33 Diplome, Abschlüsse, Zeugnisse ..............................................................................................28 Anerkennung reglementierter Berufe ...............................................................................28 Übrige Diplome und Abschlüsse ......................................................................................29 Zeugnisse ........................................................................................................................29 Löhne und Gehälter ..................................................................................................................29 GAV und orts- und berufsübliche Saläre ..........................................................................29 Spezifische Berufe ...........................................................................................................29 Vorsorge und Versicherungen ............................................................................................................29 Sozialversicherungssystem .......................................................................................................29 Überblick Soziale Sicherheit ............................................................................................29 Altersvorsorge ...........................................................................................................................30 Nationale Altersversicherung ...........................................................................................30 Schweizerische AHV/IV ...................................................................................................30 AHV-Rentner (1. Säule) und Pensionskassenbezüger (2. Säule).....................................31 Besteuerung der Pensionskassenrenten..........................................................................31 Berufliche Vorsorge .........................................................................................................31 Kranken- und Unfallversicherung ..............................................................................................31 Nationale Kranken- und Unfallversicherung .....................................................................31 Private Kranken- und Unfallversicherung .........................................................................31 Arbeitslosenversicherung ..........................................................................................................32 Grundlagen, Beiträge, Leistungen....................................................................................32 Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (SAS)...............................32 Kontakt...............................................................................................................................................33 Über dieses Dossier Zweck Dieses Dossier richtet sich an Personen, welche die Schweiz verlassen und sich im Ausland dauerhaft niederlassen und einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Der Inhalt und die Aussagen basieren auf den behördlichen und gesetzlichen Vorschriften, welche für Schweizerinnen und Schweizer Gültigkeit haben. Hinweise Die Publikation und der Inhalt der EDA Webseiten dienen der Information. Das EDA hat die Aussagen und Quellenangaben sorgsam erarbeitet, übernimmt aber keine Gewähr für ihre Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit. Eine Haftung für den Inhalt und die aufgeführten Leistungen ist ausgeschlossen. Die schriftlichen und elektronischen Publikationen enthalten weder ein Angebot noch eine Verpflichtung und ersetzen keine individuelle Beratung. Unsere Publikationen und Webseiten enthalten sog. «externe Links» (Verknüpfungen zu Webseiten Dritter), auf deren Inhalt das EDA keinen Einfluss hat und für den wir aus diesem Grund keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte und Richtigkeit dieser Informationen ist der jeweilige Informationsanbieter der verlinkten Webseite verantwortlich. Die Dienstleistung von Auswanderung Schweiz basiert auf Art. 51 des Auslandschweizergesetz ASG (SR195.1) vom 26. September 2014. Glossar Für die Erklärung von Begriffen, Abkürzungen sowie für die vollständigen Adressangaben von erwähnten Stellen konsultieren Sie bitte die separate Publikation «Glossar Auswanderung Schweiz». AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 4/33 Land und Leute Eckdaten Flagge Offizielle Landesbezeichnung Neuseeland Fläche 268’021 km2 Landessprache Die offiziellen Sprachen sind Englisch sowie Maori, die Sprache der Urbevölkerung, welche am nächsten mit den Sprachen von Samoa und Hawaii verwandt ist. Auch die Zeichensprache (New Zealand Sign Language NZSL) besitzt seit 2006 den Status einer offiziellen Sprache. Einwohnerzahl 4.43 Mio. (2012) Hauptstadt Wellington Staatsform Parlamentarische Monarchie Staatsoberhaupt Königin Elisabeth II, vertreten durch Generalgouverneur von Neuseeland, Herr Jerry Mateparae (2011) Regierungschef Premierminister John Key BIP pro Einwohner 40.936 $ (2012 est.) Importe der Schweiz aus Neuseeland 87 Mio. CHF (2011) Exporte der Schweiz nach Neuseeland 199 Mio. CHF (2011) Auslandschweizergemeinschaft per 31.12.2011 6’732 Bilaterale Abkommen Liste Botschaft Wellington AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 5/33 Geografie und Klima Übersichtskarte Geografie Neuseeland liegt südöstlich von Australien, hat eine Gesamtfläche von 268’021 km2 und besteht aus den Hauptinseln North Island und South Island, welche durch die Cook-Meerenge voneinander getrennt sind, einigen kleinen Inseln (Stewart, Great Barrier und Waiheke) sowie zahlreichen, zum Teil weit entfernten, unbewohnten Inselgruppen (Auckland, Campbell, Antipodes, Bounty, Chatham, Kermadec etc.). Ausdehnung Nord-Süd (Hauptinseln) ca. 1’750 km. Das Land ist vorwiegend hügelig oder gebirgig. Über beide Hauptinseln erstreckt sich eine Bergkette. Die Nordinsel ist grösstenteils vulkanischen, die Südinsel kristallinen Ursprungs. Im westlichen Teil der Südinsel gibt es viele schwer zugängliche Fjorde und Berggebiete mit zahlreichen Wildbächen und eindrucksvollen Gletschern. Im mittleren und östlichen Teil ist ebenes Landwirtschaftsgebiet. Auf der Nordinsel sind Vulkanausbrüche jederzeit möglich. Zahlreich sind auch warme Quellen und Geysire. Achtung: Leichte Erdbeben sind häufig, starke Beben sind jederzeit möglich. Nähere Angaben finden Sie unter den folgenden Links. Infos über Erdbeben in NZ, Naturgefahren und Zivilschutz Klima Neuseeland liegt zum grössten Teil in der gemässigten Zone. Die Jahreszeiten sind jenen in der Schweiz entgegengesetzt. Im Sommer (Dezember-Februar) ist es warm, der Winter (Juni-September) ist verhältnismässig mild. Das Wetter ist sehr wechselhaft. Stürme und starke Winde sind keine Seltenheit. Winde vom Äquator bringen warmes, vom Südpol kaltes Wetter. Im Gebirge der Südinsel gibt es Skigebiete, auf der Nordinsel ist Schnee selten. AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 6/33 Wetter in Wellington (Höhenlage 126 m.ü.M.): heisseste Monate: Januar und Februar (Durchschnittstemperaturen 13—20°C); kühlste Monate: Juli und August (Durchschnittstemperaturen 6—11°C); trockenste Monate: November-Februar (Durchschnittlicher Regenfall 87 mm); feuchtester Monat: Juli (Durchschnittlicher Regenfall 143 mm) Wetter Neuseeland Zeitverschiebung Neuseeland hat zwei Zeitzonen. Die Hauptinseln verwenden die New Zealand Standard Time (NZST), die 12 Stunden vor der Koordinierten Weltzeit (UTC) liegt. Die Chatham-Inseln verwenden die Chatham Standard Time (CHAST), 12 Stunden und 45 Minuten vor der UTC. Im Sommer wird die Uhr während der Sommerzeit eine Stunde vorgestellt. Die New Zealand Daylight Time (NZDT) liegt also 13 Stunden vor der UTC, die Chatham Daylight Time (CHADT) 13:45 Stunden. Zeitzonenkarte Staatswesen Staatsform Parlamentarische Monarchie Karten Staatsverwaltung AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 7/33 Staatsführung Neuseeland ist Teil des British Commonwealth und eine unabhängige parlamentarische Monarchie nach britischem Vorbild, aber mit nur einer Parlamentskammer. Elisabeth II. ist zurzeit Königin Neuseelands und damit das Staatsoberhaupt Neuseelands. Als ihre Vertretung gibt es einen Generalgouverneur. De facto liegt die politische Macht aber bei dem Premierminister und seinem Kabinett. Der Premierminister wird als «Primus inter pares» («Erster unter Gleichen«) angesehen. Er hat zwar den höchsten Posten in der Regierung, ist aber angehalten, sich an alle Entscheidungen des Kabinetts zu halten. Regierungschef Premierminister John Key Regierung Formelles Staatsoberhaupt ist die Königin von England, vertreten durch einen Generalgouverneur. Die Exekutive bilden der Generalgouverneur als Vertreter der britischen Krone, der Premierminister und das Ministerkabinett. Die Kabinettsmitglieder sind zugleich Parlamentsmitglieder. Parlament Die Legislative wird vom Einkammerparlament, dem Repräsentantenhaus, ausgeübt. Es gibt also kein Oberhaus. Das Repräsentantenhaus setzt sich aus 121 Abgeordneten (davon 7 für Māori-Abgeordnete reserviert) zusammen, die für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt werden. Wahlen In Neuseeland wird das Repräsentantenhaus alle drei Jahre gewählt. Erst nach der Einführung des personalisierten Verhältniswahlrechts zu den Wahlen im Jahr 1996 waren kleinere Parteien in grösserem Umfang in der Lage, die Politik in Neuseeland mitzubestimmen. Parteien Die grössten Parteien sind die National Party, Labour Party und die Green Party. Kleinere Parteien wie New Zealand First, die Māori Party, ACT New Zealand, United Future (Peter Dunne) und Mana sind ebenfalls im neuseeländischen Parlament vertreten. Verwaltung und Recht Umgang und Rechtsprechung Die Justiz ist unabhängig und ist nach britischem Vorbild aufgebaut. Örtliche Friedensrichter entscheiden kleinere Streitfälle. Die darauf folgende höhere Ebene bilden die Amtsgerichte. Schwerwiegende Fälle werden vor dem Höchsten Gericht verhandelt, dessen Entscheidungen an das Appellationsgericht weitergezogen werden können, das nur für die Rechtsprechung in Berufungsfällen zuständig ist. Die Entscheidungen des Appellationsgerichts sind endgültig, es sei denn, es wird die Genehmigung erteilt, sich an den Kronrat in Grossbritannien zu wenden. Ausserdem gibt es Familien-, Kinder-, und Jugendgerichte. AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 8/33 Einreise und Aufenthalt Einreise und Visa Schweizerische Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten kein Touristen- oder Geschäftsvisum für Neuseeland. Für die Einreise werden ein gültiger Reisepass, ein Rück- oder Weiterreiseticket sowie ein Nachweis über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt, benötigt. Personen, die sich länger als drei Monate in Neuseeland aufhalten möchten (bis max. 9 Monate), benötigen ein Visitor’s visa. Solange dieses gültig ist, ist auch ein Statuswechsel möglich: Wer eine Arbeitsstelle gefunden hat oder eine Studium beginnen möchte, kann im Land selber bei der nächsten Zweigstelle von Immigration New Zealand ein Studenten- oder Arbeitsvisum beantragen. Für die meisten Interessenten, die nicht als Investor oder im Rahmen einer Familienzusammenführung nach Neuseeland einwandern wollen, bleibt nur die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis als Skilled Migrant, also als qualifizierte Fachkraft. Einwanderungsinteressierte finden Informationen über das Visum und zu Fragen der Einwanderung (in Englisch) auf der Seite der Neuseeländischen Regierung: Information Einwanderung Visumanträge Alle Visaanträge sollten an Via London eingereicht werden : Visa Application Centre London TT Visa Services Ltd, Burwood House, 14-16 Caxton Street London, SW1H 0QY, UK Visa Application Centre London TT Visa Services Ltd. Phone: +44 203 582 7499 Email: [email protected] Web: www.ttsnzvisa.com/ Office hours: 9am to 4pm Call Centre hours: 9am to 4pm Mehr Informationen : www.immigration.govt.nz Erwerbstätigkeit Voraussetzung für ein Arbeitsvisum ist ein Arbeitsvertrag. Die Antragsstellerin bzw. der Antragsteller muss für die angebotene Stelle eine entsprechende Ausbildung und Berufserfahrung mitbringen. Skilled Workers (Work Visa) Um in Neuseeland arbeiten zu dürfen, benötigen Sie ein Arbeitsvisum, das für 3 Jahre ausgestellt wird und verlängerbar ist. Bei der Antragstellung müssen Sie ein Jobangebot eines neuseeländischen Arbeitgebers nachweisen. Dieser muss gegenüber der Einwanderungsbehörde sicherstellen, dass für Ihre Stelle kein neuseeländischer Kandidat zur Verfügung steht. Gute Chancen haben Sie, wenn Ihr Beruf bzw. Ihre Spezialisierung in einer der beiden Skill Shortage Lists aufgeführt ist. Auch im Rahmen dieser befristeten Aufenthaltsgenehmigung werden bereits eine stabile Gesundheit und Sprachkenntnisse gefordert, die allerdings nur bei der Einwanderung offiziell nachgewiesen werden müssen. Für die nötigen Englischkenntnisse kann ein nicht länger als zwei Jahre zurückliegendes IELTSZertifikat vorgelegt werden oder aber der Nachweis, dass man in Neuseeland oder sonstwo im englischsprachigen Raum gelebt und gearbeitet hat. Bei Fachkräften und Geschäftsleuten kommt ein Punktesystem zur Anwendung, bei dem das Alter (Mindestalter: 20 Jahre, Höchstalter: 55 Jahre), die Qualifikation und die Berufserfahrung der Bewerbenden, das Jobangebot in Neuseeland sowie eine Vielfalt von Bonuspunkten bewertet werden. Jeder kann online mit dem sogenannten Skilled Migrant Category Points Indicator überprüfen, ob die mindestens geforderten 100 Punkte erreicht werden, um überhaupt in das Auswahlverfahren (Pool) aufgenomAS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 9/33 men zu werden. Je kürzer das Erreichen des 20. Lebensjahres zurückliegt, desto mehr von 30 möglichen Punkten erhält man fürs Alter. 50 Punkte bekommt, wer von der New Zealand Qualifications Authority (NZQA) anerkannte Schul-, Berufs- oder Universitätsabschlüsse (Bachelor) nachweisen kann. Ein MasterDegree oder ein weiterführender akademischer Abschluss wie ein Doktortitel bringen weitere 55 Punkte. Bonuspunkte erhält, wer Berufserfahrung in Neuseeland vorweisen kann, dort mindestens zwei Jahre studiert hat oder in eine Gegend mit Fachkräftemangel ziehen wird. Wer bereits eine feste Anstellung in Neuseeland oder ein Angebot dazu vorweisen kann, erhält bis zu 60 weitere Punkte. Jeder Bewerber, der mit seinem Antragsformular Expression of Interest mehr als 100 Punkte erreicht, kommt in den Pool, aus dem je nach Angebot und Nachfrage Personen ab einem bestimmten Punktwert in das Einwanderungsverfahren für qualifizierte Fachkräfte aufgenommen werden. Im Jahr 2012 liegt der entscheidende Punktwert konstant bei 140 und mehr. Wer sich nicht sofort auf Grund seiner hohen Punktzahl qualifiziert, verbleibt bis zu drei Monate im Pool. Wer über zu wenig Punkte verfügt, hat kaum Chancen auf die Erteilung des Einreisevisums und der Arbeitsbewilligung. Immigration New Zealand (INZ) publiziert je eine Liste mit kurz- und langfristig gesuchten Berufen – die «Immediate Skill Shortage List» (ISSL) und die «Long Term Skill Shortage List» (LTSSL). Die Listen führen auch die erforderlichen Berufs- bzw. Hochschulabschlüsse auf. Sie werden zweimal im Jahr aktualisiert. Wer ein Stellenangebot in einem aufgelisteten Mangelberuf hat, profitiert von einem vereinfachten Zulassungsverfahren. Für Berufsgattungen, welche nicht aufgeführt sind, wird hingegen eine Arbeitsmarktprüfung durchgeführt (Inländer und niedergelassene ausländische Personen haben Vorrang). Dies verzögert die Zulassung. Der ISSL und LTSSL zufolge werden aktuell beispielsweise folgende Berufsgruppen auf dem neuseeländischen Arbeitsmarkt nachgefragt: • • • • • • • • Medizinische Berufe (Ärztinnen und Ärzte, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, Hebammen und Entbindungshelfer, Medizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten) Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Technikerinnen und Techniker, z.B. aus den Bereichen Maschinenbau, Elektrotechnik, Bauwesen, Medizintechnik Bauleiterinnen und Bauleiter, Vermessungstechnikerinnen und Vermessungstechniker Geowissenschaftlerinnen und Geowissenschaftler Finanz- und Buchhaltungsfachkräfte Hotel- und Restaurantfachleute, Köchinnen und Köche IT-Fachkräfte Land- und forstwirtschaftliche Fachkräfte Skill Shortage Lists – LTSSL / ISSK / CSSL Work temporarily in NZ – Apply for visa Skilled Migrant Category List of skilled Occupations Skilled Migrant Category Points Indicator History of Selection Points Jobsuche NZ New Kiwis Jobsuche NZ Seek Jobsuche Careers NZ Daueraufenthalt (Resident Visa) Visanträge für Daueraufenthalte müssen an : Visa Application Centre London TT Visa Services Ltd, Burwood House, 14-16 Caxton Street London, SW1H 0QY, UK Visa Application Centre London TT Visa Services Ltd. Phone: +44 203 582 7499 Email: [email protected] Web: www.ttsnzvisa.com/ Office hours: 9am to 4pm Call Centre hours: 9am to 4pm Mehr Informationen : www.immigration.govt.nz AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 10/33 Selbstständige Erwerbstätigkeit Zur selbständigen Erwerbstätigkeit gehören Personen, die zum wirtschaftlichen Wachstum Neuseelands beitragen, indem sie entweder Firmen gründen sowie Arbeitsplätze schaffen oder Geld in Unternehmen investieren wollen. Ausländische Investoren, die NZD 1.5 Mio. – NZD 10 Mio. investieren, können ein Investor bzw. Investor Plus Visum beantragen. Die Auflage von Konditionen entnehmen Sie dem nachfolgenden Link der INZ. Eine Nichterfüllung kann die Ausweisung aus Neuseeland nach sich ziehen. Investor und Investor Plus Visum Stagiaires Die Schweiz und Neuseeland haben am 28. Juni 1984 eine Vereinbarung über den Austausch von Stagiaires (Trainees) abgeschlossen. Danach können junge Berufsleute, die ihre beruflichen und sprachlichen Kenntnisse erweitern möchten, eine neuseeländische Arbeitsbewilligung für die Dauer von maximal 18 Monaten erhalten. Als Stagiaires zugelassen werden schweizerische Staatsangehörige, die eine Berufsausbildung von mindestens 2 Jahren vorweisen können. Die Anstellung muss im erlernten Beruf erfolgen. Altersgrenze: 18-30 Jahre. Eine Teilzeitbeschäftigung oder die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit sind nicht gestattet. NB: Es besteht kein so genanntes «Working Holiday«-Programm zwischen der Schweiz und Neuseeland. Weitere Informationen Junge Berufsleute (Stagiaires) Wegleitung für junge Berufsleute Trainee programme NZ Entsendung und Dienstleistung siehe oben Nichterwerbstätige siehe oben Ruhestand Die Auflagen und Bedingungen können Sie nachfolgendem Link entnehmen: Temporary Retirement Category Parent Retirement Category Sprachaufenthalt und Studium (Student visa) Für Sprachaufenthalte und Studien, die länger als drei Monate dauern, ist der Nachweis eines Studienplatzes an einem neuseeländischen Institut sowie ausreichender Geldmittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes erforderlich. Das Visum wird nur für die Dauer ausgestellt, für welche Schul- resp. Studiengebühren bezahlt wurden. Studentenvisa sind auf maximal 4 Jahre begrenzt. Unter gewissen Bedingungen kann es zudem notwendig sein, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. NB. There are no restrictions on working in New Zealand while on a student visa, unless the Swiss visa stipulates restrictions. Study opportunities in NZ Study in NZ Au-pair Infolge der restriktiv vergebenen Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen sind Au-pair-Aufenthalte in der Art, wie sie in Europa existieren, nicht möglich. Au-pairs werden als normale Arbeitkräfte betrachtet und benötigen eine entsprechende Arbeitsbewilligung. Es ist verboten, in Neuseeland ohne Bewilligung als Au-pair zu arbeiten. AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 11/33 Tourist Schweizerische Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten kein Touristenvisum für Neuseeland. Für die Einreise nach Neuseeland werden ein gültiger Reisepass, ein Rück- oder Weiterreiseticket sowie ein Nachweis über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt, benötigt. Personen, die sich länger als drei Monate in Neuseeland aufhalten möchten (bis max. 9 Monate), benötigen ein Visitor’s visa. Solange dieses gültig ist, ist auch ein Statuswechsel möglich: Wer eine Arbeitsstelle gefunden hat oder eine Studium beginnen möchte, kann im Land selber bei der nächsten Zweigstelle von Immigration New Zealand NIZ ein Studenten- oder Arbeitsvisum beantragen. Information Einwanderung Familienzusammenführung, Ehen, Partnerschaften Die Family Class Migration soll eine Familienzusammenführung ermöglichen. Haben Sie einen nahen Familienangehörigen der bereits legal in Neuseeland lebt, können Sie einen Antrag auf Permanent Residence in dieser Kategorie stellen. Unter nahen Familienangehörigen versteht man in diesem Zusammenhang Eltern, Kinder, Geschwister und Ehepartner, aber auch Partner die in einer nichtehelichen Beziehung fest zusammenleben. Die Kriterien dafür sind jedoch sehr vielfältig und komplex, so dass sie nur einem sehr kleinen Bewerberkreis einen erfolgreichen Antrag auf Daueraufenthalt in Neuseeland ermöglichen. Wichtig hierbei ist das Familienverhältnis und in welchem Land die beteiligten Personen zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihren Wohnsitz haben. Unter Umständen kann es sinnvoller sein, sich auf ein Visum in der Skilled Migrant Category zu bewerben. Wenn Sie einen direkten Verwandten in Neuseeland haben, ergeben sich hier einige Vorteile aus diesem Verwandtschaftsverhältnis, die Sie für sich nutzen können. Family Categories Die Partnership Policy Diese kommt zum Tragen wenn Sie einen Partner haben, der die neuseeländische Staatsangehörigkeit oder eine Daueraufenthaltsgenehmigung in Neuseeland hat. Sowohl verheiratete Paare als auch unverheiratete Paare, die sich nachweislich in einer festen Beziehung befinden, können Permanent Residence beantragen. Sie müssen den Behörden jedoch glaubhaft darlegen, dass Sie seit mindestens 12 Monaten in dieser festen Beziehung zusammen leben. Partner Die Parent Policy Haben Sie ein oder mehrere Kinder die legal in Neuseeland leben und bereits volljährig sind, können Sie einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen, wenn keines Ihrer bereits volljährigen Kinder in dem Land lebt, in dem Sie Ihren derzeitigen Wohnsitz haben, und wenn Sie keine Kinder mehr haben, die von Ihnen abhängig sind. Ausserdem muss Ihr Kind seine eigene Daueraufenthaltsgenehmigung in Neuseeland seit wenigstens drei Jahren haben und auch bereit sein, Ihren Antrag zu unterstützen. Parent of New Zealand residents or citizens Parent Retirement Category Requirements Die Dependent Child Policy Leben einer oder auch beide Elternteile in Neuseeland mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung, können Sie, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind, eine Daueraufenthaltsgenehmigung beantragen. Weitere Voraussetzungen dafür sind, dass Sie keine eigenen Kinder haben, Single und von Ihren Eltern finanziell abhängig sind. Child of a New Zealand resident AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 12/33 Anmeldung und Aufenthalt Anmeldung bei den örtlichen Behörden Jeder, der in Neuseeland ankommt, muss eine Karte (Passenger Arrival Card) ausfüllen, die im Flugzeug ausgeteilt wird. Neuseeland kennt keine Einwohnerkontrolle. Hingegen ist der Eintrag in die Wählerliste des Wohnorts auch für ausländische Staatsbürger obligatorisch, wenn sie über «Permanent Resident»-Status verfügen und länger als ein Jahr im Lande weilen. Anmeldeformulare sind in jedem Postbüro erhältlich. Elections Enrolment NZ Anmeldung bei der Schweizerischen Vertretung Ihre Pflichten Schweizerinnen und Schweizer, die ins Ausland ziehen, müssen sich bei der Schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) im Ausland anmelden. Die Anmeldung hat innerhalb 90 Tagen nach Abmeldung bei der letzten, schweizerischen Wohngemeinde zu erfolgen. Für die Registrierung als Auslandschweizer/in werden der Pass (oder die ID), die Abmeldebescheinigung und falls vorhanden der Heimatschein benötigt. Ihre Rechte Die Anmeldung ist gratis, ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen und erleichtert die Formalitäten (z.B. bei der Erstellung von Ausweisschriften, bei Zivilstandsangelegenheiten) und sichert den Bezug zur Schweiz. Wer als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer bei einer Schweizer Vertretung angemeldet ist, erhält gratis die «Schweizer Revue», die Zeitschrift für Auslandschweizer, und kann sich (auf Verlangen) an Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz beteiligen. Weitere Informationen Informationen zu den Meldepflichten und zur Militärdienstpflicht in der Schweiz finden Sie im Ratgeber Auswanderung. Befolgen Sie die Anmeldevorschriften Ihres Wohnlandes! Schweizer Botschaft in Wellington Auslanschweizerorganisation/Swisscommunity.org Aufenthalt Die Daueraufenthaltserlaubnis (Permanent Residence Permit) benötigen Sie, wenn Sie vorhaben, dauerhaft in Neuseeland zu leben. Hierzu gibt es verschiedene Antragsverfahren. Grundsätzlich können sich Einwanderungswillige in diesen Hauptkategorien bewerben. Siehe auch unter der Rubrik «Einreise und Visa». Skilled Migrant Category (Punktesystem) Diese Form der Antragstellung eignet sich für Personen, welche in Neuseeland arbeiten möchten. Der Antrag in dieser Kategorie basiert auf einem Punktesystem, bei dem Alter, Berufserfahrung, Qualifikation und ggf. ein bestehendes Jobangebot in Neuseeland bewertet werden. Zudem gibt es eine Vielzahl von Bonuspunkten. Im Wesentlichen beinhaltet das Antragsverfahren zwei Abschnitte: • Expression of Interest • Residenzantrag In den meisten Fällen kommt hier eine Begutachtung Ihrer Ausbildung im Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit anerkannten neuseeländischen Qualifikationen auf Sie zu. AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 13/33 Business and Investment Category Diese Kategorie richtet sich an Geschäftsleute, die beabsichtigen, ein Unternehmen in Neuseeland aufzubauen bzw. zu betreiben und somit eine selbstständige Tätigkeit anstreben. Unter selbständiger Tätigkeit verstehen die Behörden eine aktive wirtschaftliche Betätigung, bei der Sie ein Unternehmen in Neuseeland führen, das Sie entweder selbst gegründet oder erworben haben oder aber in substantieller Höhe in ein ansässiges Unternehmen investiert haben. Family Permanent Residence In dieser Kategorie können Sie zum Zweck der Familienzusammenführung einen Antrag stellen, wenn Angehörige Ihrer Familie bereits legal in Neuseeland leben. Als direkte Verwandte werden von den Behörden nur Ehepartner, Eltern und minderjährige Kinder berücksichtigt. Work to Residence Immigration In dieser Kategorie haben Sie die Möglichkeit über ein Arbeitsverhältnis zur Daueraufenthaltserlaubnis zu kommen. Einfuhr und Zoll Einfuhrverbot: – siehe unter der Rubrik «Quarantäne» Einfuhr Besucher nach Neuseeland dürfen bei Ankunft oder Abflug am Flughafen duty-free (nicht den örtlichen Steuern unterworfen) einkaufen. Duty-free-Shops in den Zentren von Auckland, Wellington und Christchurch liefern die gekauften Waren an die Abflughallen der Flughäfen. Abgesehen von Ihren persönlichen Sachen und solange Sie älter als 17 Jahre alt sind, dürfen Sie folgende Mengen an zollfreien Waren einführen: • • • • 200 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak oder 50 Zigarren, oder eine Mischung aller drei von nicht mehr als 250 Gramm 4,5 Liter Wein oder Bier (sechs 750-ml-Flaschen) und eine 1125-ml-Flasche Branntwein, Likör oder andere alkoholische Getränke. Waren bis zu einem Wert von NZD 700 sind zoll- und steuerfrei. Bei höherem Wert fallen Steuern und Zölle an. Die Ein- und Ausfuhr von Beträgen über NZD 10’000 muss deklariert werden. Auf keinen Fall dürfen eingeführt werden: Pflanzen und Samen, Früchte, Fisch und Fleisch, Erde, Boden, Sand. Diese Vorsichtsmassnahmen sind durchaus zu verstehen, wenn man bedenkt, dass Neuseeland von seiner Viehzucht und Landwirtschaft lebt und glücklicherweise frei von Tier- und Pflanzenkrankheitserregern ist. Im Zweifelsfall ist auf jeden Fall das Deklarieren auf der «Passenger Arrival Card» oder das Entsorgen entsprechender Waren in den entsprechenden Abfallcontainern empfohlen. Die Bussen für nicht deklarierte Waren, die bei der technisch sehr modernen Zollkontrolle gefunden werden sind, sind hoch. Haustiere wie Hunde und Katzen können nur nach längerem Quarantäne-Aufenthalt nach Neuseeland eingeführt werden. Die Drogeneinfuhr ist, wie überall, verboten. Achtung: Die neuseeländische Drogenfahndung hat überdurchschnittlich grosse Erfolge zu verzeichnen. Für mehr Informationen zu Zollbestimmungen siehe nachfolgender Link: Liste der Produkte die nicht nach NZ eingeführt werden dürfen AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 14/33 Umzugsgut Die zollfreie Einfuhr von Umzugsgut ist unter folgenden Bedingungen möglich: • Persönliches Eigentum, das für den persönlichen Gebrauch eingeführt wird und nicht für den Verkauf, Tausch oder als Geschenk bestimmt ist • Wohnsitz während mindestens 21 Monaten ausserhalb Neuseelands • Einreise mit Visum zur Wohnsitznahme Nicht zollfrei eingeführt werden können: • Gegenstände, die kurz vorher erworben wurden, um Steuern zu umgehen • Elektrogeräte, welche nach neuseeländischen Standard funktionstüchtig sind • Gegenstände für den kommerziellen Gebrauch (z.B. Büro- und Fabrikmaschinen) Es ist unbedingt auf die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen zu achten, da die Einfuhr gewisser Gegenstände nicht erlaubt ist oder Sie Gefahr laufen, dass beträchtliche Einfuhrzölle erhoben werden. Der Transport von Hausrat erfolgt üblicher Weise per Container. Der Container wird bei seiner Ankunft in Neuseeland vom neuseeländischen Zoll, ebenso wie vom Ministry for Primary Industries MPI (besser bekannt unter dem vormaligen Namen Ministry of Agriculture and Forestry MA) bezüglich der QuarantäneBestimmungen, abgefertigt. Umzugsfirmen oder Transportunternehmen sind bei der Erledigung der Formalitäten wie Frachtbrief und Zollerklärung behilflich. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie über die für Neuseeland erforderliche Aufenthaltserlaubnis verfügen, bevor Sie Ihren Container abschicken. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass Sie Ihren Hausrat bei der Einfuhr nicht verzollen müssen. NZ Customs Service Motorfahrzeuge Die Einfuhr von Motorfahrzeugen ist bewilligungspflichtig. Linksgesteuerte Personenwagen können nur mit einer Spezialbewilligung importiert werden. Unter folgenden Bedingungen können Motorfahrzeuge zollfrei eingeführt werden: • erstmalige Einreise mit Visum zur Wohnsitznahme • Fahrzeug war während der letzten 12 Monate im persönlichen Besitz der Einreisenden • Fahrzeug wird in den ersten 2 Jahren seit Import nicht verkauft oder entsorgt. Für Fahrzeuge aus Australien, Japan und Grossbritannien gelten besondere Einfuhrbestimmungen. Neu- und Gebrauchtfahrzeuge inkl. Motorfahrräder müssen von der neuseeländischen Transport Agency zertifiziert werden, damit sie registriert und für den Verkehr zugelassen werden können. Die entsprechenden Dokumente müssen vor der Einreise beantragt werden. NZ Transport Agency Weitere Informationen erteilen das neuseeländische Generalkonsulat in Genf oder der neuseeländische Zoll. Customs Requirements NZ NZ Customs Service > motor vehicles, boats & aircraft Haustiere Für die Besitzer von Hunden und anderen Tieren stellt sich bei Auslandsreisen die Frage, ob sie ihre Tiere überhaupt mit in das gewählte Reiseland nehmen können, und wenn das möglich ist, unter welchen Bedingungen. AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 15/33 Australien und Neuseeland haben sehr strenge Regeln für die Einfuhr von Lebensmitteln, Pflanzen und Tieren. Für den «Normalurlauber» ist die Mitnahme seines Haustieres nahezu unmöglich. Haustiere, die nach Neuseeland eingeführt werden sollen, müssen in jedem Fall für mindestens 30 Tage in Quarantäne. Ausserdem wird eine Importgenehmigung benötigt. Um diese Importgenehmigung zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. • Jedes Tier muss die sechs Monate vor der Einfuhr nach Neuseeland in seinem Herkunftsland verbracht haben und die Tiere müssen zum Zeitpunkt der Einfuhr mindestens sechs Monate alt sein. • Jedes Tier benötigt einen implantierten elektronischen Chip. • Das Tier muss gegen Tollwut geimpft sein. Die Tollwutschutzimpfung darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Über diese Impfung muss ein Zertifikat ausgestellt werden, dass von einem Amtstierarzt beglaubigt werden muss. • Zusätzlich zu der Tollwutschutzimpfung muss ein Tollwut-Antikörpertest durchgeführt werden. Dieser muss mindestens 60 Tage vor der Einreise erfolgt sein, darf aber nicht länger als ein Jahr zurückliegen. • Hunde müssen zusätzlich gegen Distemper, Hepatitis, Parvovirose und gegen Bordetella Bronchiseptica geimpft sein. Zudem muss nachgewiesen werden, dass sie nicht an Brucellosis, Leptospirose und Ehrlichosis erkrankt sind. Ausserdem muss eine Behandlung gegen innere und äussere Parasiten erfolgt sein. Katzen müssen gegen Feline Enteritis, Rhinotracheitis und Calicivirose geimpft sein. • Alle Dokumente müssen von einem Amtstierarzt ausgestellt werden. • Sind alle diese Bedingungen erfüllt, kann die Importgenehmigung beantragt werden. • Gewisse Hunderassen können unter Umständen nicht nach Neuseeland einreisen. Das Einfuhrverfahren ist unbedingt frühzeitig mit den zuständigen neuseeländischen Behörden abzuklären. Neuseeland ist Mitglied der Konvention über den Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten (CITES). MPI Biosecurity > Entering New Zealand with Pets NZ Customs Service > Pets and domestic animals Reisen mit Heimtieren Quarantäne Neuseeland hat sehr strenge Vorschriften zum Schutz der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt. Viele Tierarten dürfen überhaupt nicht eingeführt werden. Einreisende müssen eine Passenger Arrival Card ausfüllen, auf welcher sämtliche gefährlichen Artikel anzugeben sind. Die Einfuhr folgender Gegenstände ist in Neuseeland ausdrücklich verboten: • Landwirtschaftsprodukte (Lebensmittel, Pflanzen und Pflanzenteile, Tiere und Tierprodukte) • Ausrüstung, welche im Gebrauch mit Tieren war • Velo-, Camping- und Golfausrüstungen • Erde Medikamente können nur originalverpackt und für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden. Dazu muss ein entsprechendes Arztzeugnis vorgelegt werden, welches die Art der Medikamente und die Verschreibung deklariert. Der Vorrat darf 3 Monate (rezeptpflichtige Medikamente) resp. 1 Monat (kontrollpflichtige Medikamente) nicht übersteigen. Achtung: Nicht- oder Falschdeklaration sowie Widerhandlungen gegen die Quarantänebestimmungen werden mit hohen Bussen bzw. Gefängnis bestraft. MPI Biosecurity > Quarantine Services — Einfuhrverbot AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 16/33 Waffen Zur Einfuhr von Schusswaffen (inkl. Sportwaffen) benötigt man eine vorgängige Genehmigung der neuseeländischen Polizei. Weitere Informationen erteilt die New Zealand Police. Firearms – Import licence Devisen Die Ein- und Ausfuhr von Beträgen über NZD 10’000 muss deklariert werden. Impfungen und Gesundheit Impfungen Keine Impfungen erforderlich. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene sollten jedoch anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Reisehinweise EDA Reisemedizinische Beratung Safetravel Gesundheit Das Gesundheitswesen steht in Neuseeland auf hoher Stufe und die medizinische Betreuung ist in jeder Hinsicht gewährleistet. Auch Komplementär- und Alternativmedizin sind verbreitet. Das Preisniveau von Behandlungen entspricht etwa jenem in der Schweiz. Siehe auch unter der Rubrik «Sozialversicherungssystem». Folgenden Impfungen werden empfohlen: Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis, Masern und Hepatitis B. Reisehinweise EDA Reisemedizinische Beratung Safetravel Schweizer Vertretungen Die Schweiz ist in Neuseeland vertreten durch: • • Embassy Wellington Consulate Auckland Leben in Neuseeland Die neuseeländische Immigrationsbehörde stellt auf ihrer Website umfangreiche Informationen für Migrants und New arrivals zur Verfügung: NZ Settlement Support Services Living in New Zealand > Balanced Lifestyle Wohnen Mieten Mietobjekte werden oft ohne Kühlschrank und Waschmaschine vermietet. Die Miete wird üblicherweise alle 14 Tage bezahlt, die normale Kündigungsfrist beträgt 3 Wochen. Normalerweise wird ein Bond (Kaution) beim Tenancy Service hinterlegt, diese Stelle hilft auch bei mietrechtlichen Angelegenheiten. AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 17/33 Kaufen In Neuseeland werden Wohnungen und Häuser in der Regel gekauft, 68% aller Haushalte sind in Eigenbesitz. Die Bauweise ist dem Erdbebenrisiko angepasst (Holzkonstruktionen) und nicht mit jener in der Schweiz vergleichbar: Ältere Bauten sind oft schlecht oder gar nicht isoliert. Zentralheizungen und doppelt verglaste Fenster sind selten. Geheizt wird mit Strom oder Gas. Wohnen In den Zentren ist es in der Regel recht einfach, ein geeignetes Mietobjekt zu finden, in den ländlichen Gebieten schwieriger. Wohnungsinserate erscheinen meistens zweimal pro Woche in den grösseren Tageszeitungen in der Rubrik to let.Wohngemeinschaften sind unter jungen Leuten sehr verbreitet, entsprechende Mietangebote erscheinen unter flatmates (oder «Flatties») wanted. Wohnungen und Häuser werden im Internet ausgeschrieben, am besten informiert sind die lokalen Anbieter. Permanent residents mit tiefem oder mittlerem Einkommen können sich auch für eine preiswerte Wohnung von Housing New Zealand bewerben. Man kann bei der Suche auch einen Real Estate Agent (Immobilienmakler) in Anspruch nehmen. Einige der bekanntesten Webseiten für Häuser und Wohnungen zur Miete oder zum Kauf sind: Tenancy Service Housing New Zealand Corporation Search for real estate and rentals: www.trademe.co.nz, www.bayleys.co.nz, www.realestate.co.nz, www.quinovic.co.nz etc. Netzspannung 230/240 Volt, 50 Hertz (wie in der Schweiz). Steckdosen/Stecker: Typ I (2- oder 3-pin, Adapter erforderlich). Neuseeland hat einen anderen Signalstandard für TV-Geräte als die Schweiz. Elektrizität Masse und Gewichte Von einigen Ausnahmen abgesehen, findet das metrische System Anwendung. Telefonvorwahl: 0064 Notrufnummern Polizei – Ambulanz – Feuerwehr Tel.: 111 Devisen Offizielle Währung ist der neuseeländische Dollar. Bankomaten sind weit verbreitet und EC/Maestro/PlusKarten aus der Schweiz funktionieren i.d.R. ohne Probleme, wobei mit entsprechenden Gebühren zu rechnen ist. Im Alltag wird häufig mit der so genannten «EFTPOS«-Karte (vergleichbar mit unseren EC/Maestro/Plus-Karten) oder mit Kreditkarte bezahlt. Die Eröffnung eines lokalen Bankkontos ist im Allgemeinen recht einfach und schnell möglich. Gesellschaft und Kultur Kulturelles Leben Die grossen Städte Neuseelands bieten zahlreiche Möglichkeiten zum Besuch kultureller Veranstaltungen. In den Sommer- und Herbstmonaten finden zahlreiche lebhafte Kulturfestivals statt, wo lokale und internationale Künstler auftreten. Namentlich in Wellington sind auch viele verschiedene Kleintheater, Kinos, Museen, Galerien usw. vorhanden. Reisen und Ferien Ferien mit Wohnwagenmobil und/oder Zelt sind populär in Neuseeland. Neuseeland ist ein Reise- und Ferienland par excellence. Zeltplätze, hier Motorcamps genannt, und Picknick-Plätze findet man im ganzen Land. Für Campieren ausserhalb der Zeltplätze braucht es meistens die Bewilligung der Landeigentümer. AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 18/33 Komplette Camping-Ausrüstungen sind in vielen Abstufungen erhältlich. Auf den Zeltplätzen können im Allgemeinen auch Bungalows gemietet werden. Die Fähre Wellington-Südinsel muss für den Autotransport frühzeitig gebucht werden. Es kann vorkommen, dass die Fähren bei misslichen Wetterbedingungen mit Verspätung fahren oder ganz ausfallen, was in der Reiseplanung eingeplant werden sollte. Tankstellen und Übernachtungsmöglichkeiten gibt es auf der Nordinsel wesentlich mehr als auf der schwächer besiedelten Südinsel. Sport Neuseeland ist ein sportbegeistertes Land und das Angebot ist entsprechend gross. Die Nationalsportarten sind Rugby und Cricket. Breitensportarten sind Golf, Fischen, Joggen, Fussball, Reiten, Tennis, Segeln, Ski und Baden/Schwimmen. Radio, TV, Presse Die Programme der SRG können in Neuseeland nicht empfangen werden, viele Sendungen werden aber multimedial im Internet verbreitet (Streaming, Podcasting, Download). Schweizer Zeitungen sind kaum erhältlich, jedoch einige Tageszeitungen und Zeitschriften aus Deutschland und Frankreich. Praktisch alle Schweizer Zeitungen publizieren heute Online-Ausgaben. Die wichtigsten lokalen Zeitungen sind der New Zealand Herald (Auckland), Press (Christchurch), Dominion Post (Wellington) und Waikato Times (Hamilton) sowie die am Sonntag erscheinende Sunday Star Times. Sie verfügen auch über Online-Ausgaben. Es gibt zahlreiche staatliche und private Fernsehsender (u.a. TV One, TV2, TV3, Four, Prime, u.a.m.) und AM/FM-Radiostationen, die oft auch multimedial verbreitet werden. Schweizer Fernsehen SF Schweizer Radio DRS Swissinfo Schweizer Revue Schweizer Zeitungen NZ On Air Religion In Neuseeland herrscht Glaubensfreiheit; die meisten christlichen Glaubensrichtungen (Anglikaner, Presbyterianer und Katholiken) sind. Bildung Schulsystem Vorschulen sind freiwillig und werden in verschiedenen Formen für Kinder bis 5 Jahre angeboten. In der Regel besuchen Kinder im 3. und 4. Altersjahr einen Kindergarten und können am Tag nach dem 5. Geburtstag eingeschult werden. Die meisten Kinder treten somit in der Tat irgendwann während des laufenden Schuljahres ein. Eltern können mit der Einschulung ihrer Kinder aber auf Wunsch auch bis zum Beginn des nächsten Schuljahres (Februar) oder bis nach den nächsten Schulferien zuwarten, unter der Bedingung, dass das Kind eingeschrieben und spätestens am 6. Geburtstag tatsächlich die Schule begonnen hat. Für die Einschulung benötigen sowohl das Kind, als auch die Eltern, einen Pass und eine gültige Aufenthaltsberechtigung. Die allgemeine Schulpflicht besteht vom 6. bis 16. Geburtstag, die Schulzeit beträgt in Neuseeland 13 Jahre (Primary, Intermediate und High School). Obwohl man ab 16 die Schule verlassen kann, verbleiben die meisten Schüler bis zum Alter von 17 oder 18 in den Schulen, um das 13. Schuljahr zu beenden. Die öffentlichen Schulen sind kostenlos, das Schuljahr beginnt anfangs Februar, ist in vier terms (Quartale) eingeteilt und endet kurz vor Weihnachten (Highschool: Anfang Dezember). Die meisten Schulen bitten um eine «donation» anstelle eigentlicher Schulgebühren. Diese belaufen sich i.d.R. auf einige Hundert NZD pro Jahr, AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 19/33 wobei erwartet (aber rechtlich nicht durchgesetzt) wird, dass man sie bezahlt. Eltern sind auch gehalten, die Kosten von Schulmaterial, Uniformen, Schulausflügen u. dgl. zu übernehmen. Die Zuteilung in eine staatliche Primarschule findet aufgrund des «zoning systems» statt. Nach diesem System verfügt jede Schule eine bestimmte Anzahl öffentlich finanzierter Schulplätze, und die Anwohner der entsprechenden Zone erhalten für diese Schule erste Priorität. Möchte jemand sein Kind in eine andere Schulzone senden, muss ein entsprechendes Gesuch eingereicht und bewilligt werden. In einem solchen Fall könnte es auch darauf hinauslaufen, dass für den Besuch einer Schule in einer anderen Schulzone die vollen Schulgebühren bezahlt werden müssten. Die Fächerwahl ist freier als in der Schweiz. Dem Fremdsprachenunterricht wird häufig keine allzu grosse Bedeutung beigemessen, kann aber je nach dem als freiwilliges Fach belegt werden. Es bestehen auch Privatschulen, wobei die öffentlichen Schulen ähnlich wie in der Schweiz im Allgemeinen einen recht guten Ruf besitzen. Im Gegensatz zu den staatlichen Schulen bieten Privatschulen «after school care» an. Unterrichtssprache ist Englisch. Die Mittagspause beträgt i.d.R. eine Stunde. Die meisten Schulen verfügen nicht über eine Kantine und es wird erwartet, dass die Kinder einen «packed lunch» mitnehmen; mancherorts gibt es indessen ein «lunch order»-System. Die «High Schools» operieren gemäss einem nationalen System von «NCEA credits», die im Hinblick auf die Studienwahl von Bedeutung sein können. Berufslehren nach dem dualen System (Lehrbetriebe mit Berufsschulen) sind in Neuseeland weit weniger verbreitet als in der Schweiz. Im Jahr 2010 absolvierten lediglich 4.2% der Jugendlichen zwischen 16 und 21 Jahren eine eigentliche Berufslehre, die mit dem Schweizer System vergleichbar wäre. Diese dauert je nach Beruf zwischen 2 und 4 Jahren und wird i.d.R. von den Berufsverbänden («Industry Training Organisations») angeboten (Block-, Abend- oder Fernlehrkurse in Begleitung der Arbeit in einem Betrieb). Häufiger findet die berufliche Ausbildung an einem der staatlichen «Institutes of Technology and Polytechnics (ITPs)» statt. Die Dauer der Programme liegt i.d.R. zwischen 6 Monaten und 2 Jahren und wird mit einem Certificate bzw. Diploma abgeschlossen. In spezifischen Gebieten wie z.B. Tourismus, Design oder IT können auch bei privaten Bildungsanbietern (Private Training Establishments (PTEs) Berufszertifikate erlangt werden. Schweizerschulen In Neuseeland gibt es keine Schweizerschulen. Schweizer Schulen und Schweizer Bildungsprojekte im Ausland: www.educationsuisse.ch/ Internationale Schulen An 18 Schulen kann ein International Baccalaureate erworben werden. Das Goethe-Institut und die Alliance française in Wellington bieten Deutsch- resp. Französischkurse an. Education Sectors: www.minedu.govt.nz und www.tki.org.nz Qualification Authority Internationale Schulen Internationale Baccalaureate Federation of Rudolf Steiner Schools in NZ Universitäten Die Universitätsbildung wurde in Neuseeland 1870 eingeführt und folgt einer dem britischen Universitätssystem ähnlichen Tradition. Die University of New Zealand bestand zunächst aus vier Colleges. Diese vier Colleges (heute die University of Otago, die University of Canterbury, die University of Auckland und die Victoria University Wellington) erhielten 1961 ihren eigenständigen Universitätsstatus, was mit der Auflösung der University of New Zealand einherging. Bedingt durch den stetig zunehmenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften stieg die Zahl der Universitätsstudenten seit den 1960er Jahren rapide an und neue Universitätsgründungen folgten. So erhielten mit der University of Waikato und der Massey University 1964 gleich zwei Hochschulen den Universitätsstatus. 1990 folgte die Lincoln University, die aus einer agrarwissenschaftlichen Schule hervorging. Die einzige technische Universität Neuseelands, die Auckland University of Technology, ist zugleich die jüngste des AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 20/33 Landes. Erst im Jahr 2000 wurde ihr Status von einem Institute of Technology in den einer Universität umgewandelt. Die heute acht – durchgehend öffentlichen – Universitäten Neuseelands sind moderne Bildungseinrichtungen, die an die Bedürfnisse des Landes und einer zunehmend vernetzen Weltgemeinschaft angepasst sind. Sie bieten vielfältige Studienprogramme in allen Fachbereichen an. Bei der Zulassung wird an den neuseeländischen Universitäten der Notendurchschnitt hinzugezogen. Dabei sind die Anforderungen für die unterschiedlichen Programme und Studiengänge verschieden. Die Gebühren sind, mit Ausnahme von Doktoratsstudien, für «domestic students» und «international students» unterschiedlich hoch. Für Studierende und Absolventen schweizerischer Universitäten und Fachhochschulen bedeutet die Kompatibilität der Qualifikationsstufen und Anerkennung bisher erbrachter Studienleistungen einen leichten Einstieg in die für sie passende Qualifikationsstufe an einer neuseeländischen Universität. Studierende die an neuseeländischen Universitäten an einem Degree Programm teilnehmen (dort also einen Abschluss erwerben), können nach ihrem Studienabschluss eine Arbeitserlaubnis für bis zu drei Jahre erhalten. Wer noch keine Arbeit in Neuseeland in Aussicht hat, kann zunächst eine Arbeitserlaubnis für 12 Monate beantragen. Dies muss spätestens drei Monate nach Studienende erfolgen. Wird innerhalb der 12 Monate eine Anstellung gefunden, kann mit dem vorliegenden Jobangebot eine Arbeitserlaubnis für zwei bzw. drei Jahre beantragt werden. Wer bereits mit Studienende ein Jobangebot hat, kann sofort eine zunächst auf zwei Jahre befristete Arbeitserlaubnis beantragen. Absolventen von Studiengängen wie Accounting oder Architecture können sogar eine für drei Jahre gültige Arbeitserlaubnis erhalten. Voraussetzung hierbei ist, dass der Abschluss zur Mitgliedschaft in neuseeländischen Berufsvereinigungen berechtigt und diese Mitgliedschaft angestrebt wird. Beispiele für derartige Professional Associations in Neuseeland sind das New Zealand Institute of Chartered Accountants oder das New Zealand Registered Architects Board. Universitäten in Neuseeland Fahrzeug und Führerausweis Fahrzeugimmatrikulation Wer in Neuseeland ein Auto kauft, sollte darauf achten, dass der WoF Warrant of Fitness-Aufkleber sowie die Steuerkarte noch so lange wie möglich gültig sind. Der WoF – Warrant of Fitness muss alle 6 Monate erneuert werden. Der Aufkleber, auf dem steht, wann WoF das letzte Mal gemacht wurde und wann die nächste Kontrolle fällig ist, klebt normalerweise innen an der Windschutzscheibe (meist auf der Beifahrerseite rechts oben in der Ecke, manchmal auch in der Mitte). Steuerkarte («Registration» genannt): In Neuseeland müssen die Automobilsteuern bei der Post bezahlt werden. Man kann entscheiden ob man nur für 3 Monate, 6 Monate, 9 Monate oder 12 Monate zahlen will. Man bekommt dann eine Karte ausgedruckt, auf der das Gültigkeitsdatum und das Nummernschild des Autos vermerkt ist. Die Karte muss deutlich sichtbar an der Windschutzscheibe befestigt werden (i.d.R. unten links). Wenn das Auto keine Steuerkarte oder eine abgelaufene Steuerkarte zeigt, muss mit hohen Geldstrafen gerechnet werden. NZ Transport Agency NZ Transport Agency – Fact Sheets AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 21/33 Führerausweisanerkennung Für einen Aufenthalt von bis zu 12 Monaten reicht ein gültiger Führerschein des Heimatlandes oder ein internationaler Führerschein. Dieser kann bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern erworben werden. Besitzer ausländischer Fahrausweise, die nicht (auch) in englischer Sprache sind, müssen ausserdem eine Übersetzung des Originalweises auf sich führen. Die Übersetzung kann gegen eine Gebühr durch die Schweizer Botschaft in Wellington vorgenommen werden. Untenstehende Webseite listet die anderen Möglichkeiten zur Beschaffung einer offiziellen Übersetzung auf. NZ Transport Agency > Driver Licence> Approved translator Wer länger als ein Jahr in Neuseeland verbleibt, muss den schweizerischen Führerausweis innerhalb eines Jahres umschreiben lassen. Dazu muss eine neuseeländische Theorieprüfung abgelegt werden. Wer weniger als zwei Jahre im Besitz eines Führerausweises ist oder die Umschreibung nach Ablauf von 12 Monaten vornimmt, muss auch eine praktische Prüfung absolvieren. Das Mindestalter für einen Lernfahrausweis wurde 2011 von 15 auf 16 Jahre angehoben. Es besteht ein abgestuftes System mit «Restricted Licenses» und «Full Licenses», wobei letztere frühestens ab 18 Jahren erworben werden können. Der neuseeländische Führerausweis gilt als offizielles Ausweisdokument in Neuseeland, und wird oft wie eine Identitätskarte in der Schweiz benutzt (Neuseeland kennt keine Identitätskarte). Achtung: Es herrscht Linksverkehr, einige Verkehrsregeln weichen wesentlich von jenen in der Schweiz ab. Für Lenkerinnen und Lenker unter 20 Jahren beträgt die Alkohollimite 0.0‰. Für Erwachsene besteht ein recht komplexes Berechnungssystem : www.alcohol.org.nz/alcohol-you/drinking-driving Es ist ebenfalls verboten, unter Drogeneinfluss Auto zu fahren. NZ Transport Agency > What's different about driving in NZ Driving licensing NZ Automobil Club Bitte beachten Sie, dass in Neuseeland das Tragen eines Fahrradhelms obligatorisch ist. NZ Transport Agency > Cyclist Code — Fahrradregeln Versicherung In Neuseeland ist es nicht gesetzlich vorgeschrieben, eine Versicherung für sein Fahrzeug abzuschliessen. Dies hat zur Folge, dass über 20% der Autos, die auf neuseeländischen Strassen fahren, nicht versichert sind. Wer sich also in Neuseeland ein Auto kaufen will, sollte unbedingt darauf achten, dass mindestens eine so genannte Third Party Versicherung abgeschlossen wird. Die Third Party Versicherung ist die ideale, günstigste und oft auch einzige Versicherungsvariante für Besucher Neuseelands, die ihr Fahrzeug nur für einen begrenzten Zeitraum versichern möchten. Third Party bedeutet, dass Schäden am Eigentum Dritter versichert sind (jedoch nicht Schäden am eigenen Fahrzeug). Zusätzlich zur «Third Party only» kann auch eine Versicherung gegen «Fire and Theft» abgeschlossen werden. In diesem Falle wären Schäden durch Feuer und Diebstahl auch abgedeckt. Achtung: Fast alle Autoversicherungsfirmen kennen einen Selbstbehalt. Je nach Wert des Fahrzeuges lohnt es sich nicht, eine Vollkaskoversicherung abzuschliessen. Wer jedoch darauf Wert legt, dass auch das eigene Fahrzeug für den Fall eines Unfalls versichert ist, sollte sich von ein paar Versicherungsgesellschaften Preisauskünfte einholen. Bei den preiswertesten Versicherungen muss man im Schadensfall einen Selbstbehalt zahlen. Es ist wichtig, bei Preisanfragen anzugeben, welchen Führerschein man besitzt. Einige Versicherungsgesellschaften versichern keine «Nicht-Neuseeländer», andere haben wesentlich höhere Preise, da im Herkunftsland Rechtsverkehr herrscht. NZ Automobil Club AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 22/33 Steuern Wer in Neuseeland arbeitet und ein Einkommen hat, muss Steuern zahlen. Dazu benötigt man eine Inland Revenue Department-Steuer Nummer (siehe unter der Rubrik Arbeitsbewilligung). Diese kann direkt bei der IRD beantragt werden, welche etwa 8-10 Tage für die Abwicklung benötigt. IRD Number Applications Direkte und indirekte Steuern Einkommensteuer Wer in Neuseeland Wohnsitz hat oder sich mehr als 183 Tage pro Jahr im Land aufhält, gilt steuermässig als Resident und muss Income Taxes zahlen. Dienstleistungserbringer, welche weniger als 92 Tage in Neuseeland tätig sind, können die Steuern im Herkunftsland bezahlen. Die zurzeit geltenden Steuersätze für Arbeitnehmer inklusive der Abgaben an die ACC (Unfallversicherung) sind: $ 0-14’000 12.20% $ 14’001-48’000 19.20% $ 48’001-70’000 31.70% $ 70’001 34.70% Keine Angaben 46.70% Vermögenssteuer Grundstücke und Liegenschaften werden lokal besteuert. Die Tax rate (Steuersatz) richtet sich nach dem Wert des Objekts. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die City Councils. Mieteinnahmen zählen zum Einkommen. Mehrwertsteuer Die bei uns als Mehrwertsteuer bekannte Abgabe auf Güter heisst in Neuseeland Goods and Services Tax GST und ist eine Güter- und Umsatzsteuer. Der Satz für die Mehrwertsteuer beträgt zurzeit 15% und wird einheitlich auf den Verkauf von allen Waren und Dienstleistungen erhoben. Doppelbesteuerung Die Schweiz und Neuseeland haben 1980 ein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen abgeschlossen. Auskünfte dazu erteilt das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF in Bern. Inland Revenue Doppelbesteuerungsabkommen mit Neuseeland NZ Legislation > Double Taxation Relief (Switzerland) Order 1981 Einbürgerung Voraussetzungen und Vollzug Nach geltendem Recht können ausländische Staatsangehörige bereits nach fünf Jahren die neuseeländische Nationalität beantragen, eine Doppelbürgerschaft ist möglich. Ehepartnerinnen und Ehepartner von neuseeländischen Staatsangehörigen können bereits nach zwei Jahren ein Gesuch auf Einbürgerung stellen. In Neuseeland geborene Kinder von Eltern mit dauerhaftem Wohnsitz in Neuseeland sind ab Geburt neuseeländische Staatsangehörige. Neubürgerinnen und Neubürger müssen der öffentlichen Citizen Ceremony beiwohnen und einen Treueeid ablegen. Neuseeländische Nationalität AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 23/33 Schweizer und Schweizerinnen Konsularischer und diplomatischer Schutz Konsularischer Schutz Eine besondere Form der Interessenwahrung der Auslandvertretungen zugunsten der Schweizer Bürger ist der konsularische Schutz. Gemäss Auslandschweizergesetz ASG (SR 195.1) vom 26. September 2014 sind die diplomatischen und konsularischen Vertretungen Schweizer Staatsangehörigen behilflich, wenn ihnen nicht zugemutet werden kann oder sie nicht in der Lage sind, ihre Interessen selbst oder mit Hilfe Dritter zu wahren. D.h., die betroffenen Personen haben im Sinn der Eigenverantwortung zunächst die vor Ort verfügbaren Anlaufstellen und Hilfsmöglichkeiten (z.B. Polizei, Ambulanz, medizinische Einrichtungen, Geldinstitute) oder Versicherungen soweit als möglich selbständig in Anspruch zu nehmen. Der konsularische Schutz, also die Hilfeleistung durch das EDA, kommt erst zum Tragen, wenn die Betroffenen alles Zumutbare versucht haben, um die Notlage selber orgnisatorisch oder finanziell zu überwinden. Auf Hilfeleistungen besteht kein Rechtsanspruch. Diplomatischer Schutz Verletzt ein Staat völkerrechtliche Regeln, so kann die Schweiz auf diplomatischer Ebene für ihre Staatsangehörigen tätig werden (diplomatischer Schutz). Weitere Informationen Konsularischer Schutz: Hilfe im Ausland Konsularischer Schutz Reisehinweise EDA Informationen zum rückzahlbaren Vorschuss (Bundesamt für Justiz) Die Helpline EDA beantwortet als zentrale Anlaufstelle Fragen zu konsularischen Dienstleistungen Rund um die Uhr! Tel. aus der Schweiz: 0800 24-7-365 Tel. aus dem Ausland: +41 800 24-7-365 E-mail: [email protected] Formular Helpline EDA Helpline EDA Gratisanruf (aus dem Ausland mit Skype) Hinweis: Wenn Sie Skype auf Ihrem Computer oder Smartphone nicht installiert haben, erscheint eine Fehlermeldung. In diesem Fall installieren Sie zuerst das Programm mit dem folgenden Link: Download Skype. Politische Rechte Nutzen Sie Ihre demokratischen Rechte auch im Ausland! Schweizerische Staatsangehörige haben auch im Ausland die Möglichkeit, ihr Stimm- und Wahlrecht auszuüben. Sie können sich aktiv und passiv an eidgenössischen Volksbegehren, Abstimmungen und Nationalratswahlen beteiligen (Ständeratswahlen sind kantonal geregelt). Voraussetzung dafür ist ein fester Wohnsitz im Ausland, sowie die Anmeldung als Stimmberechtigter bei der dafür zuständigen Schweizerischen Botschaft oder dem Konsulat. Wer sich auf diesem Weg ins Stimmregister seiner letzten Wohngemeinde eintragen lässt, erhält auf dem Postweg das amtliche Stimm- und Wahlmaterial sowie die Erläuterungen des Bundesrates zugeschickt. In der «Schweizer Revue», der Zeitschrift für Auslandschweizer, wird regelmässig über bevorstehende Eidgenössische Abstimmungen informiert oder konsultieren Sie die Website www.ch.ch/Abstimmungen. AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 24/33 E-Voting Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer aus mehreren Kantonen eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen ihre Stimme via Internet abgeben. können bei den Kantonale Wahlen und Abstimmungen Diverse Kantone offerieren Auslandschweizer-innen und Auslandschweizern auch die Teilnahme an kantonalen Urnengängen. Anmeldung als Stimmberechtigte/r Auch Doppelbürgerinnen und Doppelbürger können die schweizerischen Stimm- und Wahlrechte ausüben. Sie riskieren damit in gewissen Staaten, die die Doppelbürgerschaft nicht anerkennen, allfällige Konsequenzen in Bezug auf die andere Staatsbürgerschaft. Nutzen Sie Ihre demokratischen Rechte auch im Ausland! Weitere Informationen Auslandschweizer-Organisation ASO Swisscommunity.org eGov Alle Vertretungen haben – in Ergänzung zum Internetauftritt des EDA – eigene Webseiten mit einem umfassenden Informationsangebot für Auslandschweizer. Ebenso sind die wichtigsten Formulare – Anmeldeformular, Antrag Reiseausweis, Meldung als stimmberechtigte Auslandschweizerin bzw. Auslandschweizer – elektronisch abrufbar. Immer mehr Vertretungen kommunizieren zudem via Social Media wie Facebook und Twitter.. Webseite des EDA Webseite Botschaft in Wellington Statistik Ende 2011 waren bei der schweizerischen Vertretung in Neuseeland knapp 7’000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gemeldet. Schweizervereine Die Botschaft in Wellington gibt Ihnen gerne Auskunft über allfällige schweizerische Vereinigungen in ihrem Konsularbezirk. Botschaft in Wellington Auslandschweizer-Organisation ASO Die ASO besteht aus dem Auslandschweizerrat -auch «Auslandschweizerparlament» genannt- und dem Auslandschweizersekretariat, das eine breite Dienstleistungspalette für Ausland-schweizerinnen und Auslandschweizer anbietet. Dazu gehören Beratung und Betreuung in Zusammenhang mit Auswanderung, Auslandaufenthalt und Rückwanderung; Herausgabe der «Schweizer Revue», die alle angemeldeten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer kostenlos erhalten; Organisation des jährlichen Auslandschweizer-Kongresses; Betreuung von jungen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern (Lager, Familienaufenthalte, Jugendaustausch) und politische Rechte. Auslandschweizer-Organisation ASO Swiss Community Die Internet-Plattform SwissCommunity.org vernetzt schweizerische Staatsangehörige weltweit: • • • • Vernetzen Sie sich mit anderen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern, wo immer Sie sind Informieren Sie sich über relevante Neuigkeiten und Veranstaltungen Finden Sie Hilfe bei der Wohnungssuche – oder das beste Fondue in der Stadt! Entdecken Sie die Schweiz Swisscommunity.org AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 25/33 Verkehr Strasse Die Hauptstrassen in Neuseeland sind gut ausgebaut. Auch die Nebenstrassen sind meistens asphaltiert. Zwischen den wichtigsten Städten verkehren täglich Fern- und Shuttlebusse. Der öffentliche Verkehr ist nicht so gut ausgebaut wie in der Schweiz, insbesondere ausserhalb der städtischen Gebiete. Ausserhalb der Agglomerationen geht es nicht ohne Fahrzeug. Schiene Es gibt nur noch vier Eisenbahn-Fernverkehrsverbindungen, welche hauptsächlich dem Tourismus dienen. Luffahrt Neuseeland hat vier internationale Flughäfen (Auckland, Christchurch, Wellington und Queenstown) und rund 100 kleinere Pisten. Die wichtigste Fluggesellschaft ist Air New Zealand. Daneben bietet JetStar zahlreiche Inlandflüge an. Schifffahrt Eine Fähre (Bahn, Auto, Personen) über die Cook Strait verbindet die zwei Hauptinseln. In Auckland gibt es eine Anzahl lokale Fähren zu den vorgelagerten Inseln. NZ Transport Agency Inter City Buslinien Air New Zealand JetStar NZ Public Transport Arbeiten in Neuseeland Arbeitsmarkt Arbeitsmarktlage Die Arbeitslosenrate wird als Folge der globalen Wirtschaftskrise in 2012 auf ca. 6% ansteigen und die Regierung will bei der Vergabe von Arbeitsbewilligungen an ausländische Personen strenger werden. Trotzdem besteht noch eine gewisse Nachfrage nach gut qualifiziertem Personal, v.a. in den Bereichen Medizin, Informatik und einzelnen Handwerken. Nähere Angaben dazu finden siehe unter der Rubrik Skilled Workers. Arbeitsbedingungen Arbeitsrecht Neuseeland hat fortschrittliche Arbeitsbedingungen, die 40-Stundenwoche existiert bereits seit 1936. Für die meisten Berufe gilt die 5-Tage-Woche. Der Ferienanspruch beträgt 4 Wochen. Arbeitsverträge werden meistens individuell ausgehandelt. Teilzeitarbeit und flexible Arbeitszeiten sind ebenfalls geläufig und mit dem Arbeitgeber auszuhandeln. Working Conditions – Jobs Database Ministry of Business, Innovation and Employment Work and Income Arbeitsverträge Ein Arbeitsvertrag sollte sowohl die Höhe des vereinbarten Lohns, als auch den bezahlten Urlaub, die bezahlten öffentlichen Feiertage, die Anzahl der bezahlten Krankheitstage und den Mutterschaftsurlaub beinhalten. Weitere wichtige Inhalte des Arbeitsvertrages sind unter anderem die Kündigungsfrist, der Aufgabenbereich, die Arbeitszeiten und die Laufzeit des Vertrages. Der Arbeitnehmer hat in Neuseeland nicht das AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 26/33 Recht auf eine automatische Verlängerung des Arbeitsvertrages nach dessen Laufzeit. Das muss, wie auch hierzulande üblich, in einem Gespräch zwischen beiden Parteien geklärt werden. Der Arbeitnehmer hat in Neuseeland das Recht, jederzeit zu kündigen, solange er sich dabei an die entsprechenden Klauseln in seinem Arbeitsvertrag hält. Der Arbeitgeber muss jedoch, um einen Angestellten zu entlassen, wichtige Gründe vorlegen. Zusätzlich muss er einen gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsprozess mit mehreren Schritten befolgen. Sollte der Arbeitnehmer das Gefühl haben, nicht gerecht behandelt zu werden, kann er gerichtlich vorgehen, um zu seinem Recht zu kommen. Arbeitsbewilligung Um überhaupt arbeiten zu dürfen, benötigt man (neben gültigem Visum und Arbeitserlaubnis) eine sogenannte Inland Revenue Department (IRD)-Steuernummer, die so früh wie möglich nach der Einreise beantragt werden muss. Über die IRD-Nummer speichert die neuseeländische Steuerbehörde die Einkünfte und Abgaben. Die IRD-Nummer kann man online, telefonisch oder schriftlich bei der IRD beantragen. Die Verarbeitung dauert in der Regel acht bis zehn Werktage. Es darf keine Arbeitsstelle angetreten werden, wenn man keine IRD-Nummer hat. Selbst wenn ein Stellenangebot vorliegt, kann die Stelle erst angetreten werden, wenn man dem Arbeitgeber die IRD-Nummer vorlegen kann. Nach Erhalt des Arbeitsvertrags, übergibt Ihnen der Arbeitgeber das Formular «Tax Code Declaration Form» zum Ausfüllen. Es ist wichtig, dass dieses Formular korrekt ausgefüllt wird, da aufgrund der Angaben die Höhe der Steuern berechnet wird. Die Einkommenssteuersätze betragen zwischen 12.54%-35.04%. Auf den Payslips ist jeweils vermerkt, wie hoch der Brutto- und Nettogehalt ist. Ebenfalls vermerkt ist der Tax Code. Die Steuern werden automatisch vom Gehalt abgezogen (Quellensteuer). Selbstständige Berufsausübung Neuseeland ist bekannt als «the easiest country to do business». Switzerland Global Enterprise Ministry of Business, Innovation and Employment Starting a Business Auckland chamber of Commerce Wellington Chamber of Commerce Manufacturer’s Federation Stellensuche und Bewerbung Öffentliche Angebote siehe unten Private Stellenvermittlung Der überwiegende Teil der offenen Stellen wird über Personalvermittler (recruitment agencies, employment agencies, personnel consultants) besetzt, offene Stellen werden üblicherweise in Tageszeitungen und Fachzeitschriften ausgeschrieben. Die Stellenvermittlungen und grössere Firmen publizieren ihre Stelleninserate auch im Internet. Bewerbungen von ausserhalb Neuseelands haben nur eine Chance, wenn es um Berufskategorien geht, welche auf der Skilled Shortage List aufgeführt sind (siehe oben). Eine Arbeitsbewilligung kann erst beantragt werden, wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt. Für geschützte Berufe muss zudem eine Occupational Registration vorliegen (siehe unter Kapital «Skilled Workers – Work Visa»). Occupational Registration AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 27/33 Für junge Schweizer Berufsleute gibt es als Alternative zur normalen Arbeitsbewilligung die Möglichkeit, als Stagiaires (Trainees) in Neuseeland zu arbeiten. NZ Recruit me – for Job Seekers Zeitungen: New Zealand Herald (Auckland), Press (Christchurch), Dominion Post (Wellington) und Waikato Times (Hamilton) Online-Stelleninserate: www.seek.co.nz, www.workingin.com, www.jobuniverse.co.nz, www.myjob.co.nz etc. Work and Income Bewerbung Bewerbungsunterlagen bestehen aus einem Cover letter (Bewerbungsschreiben) und dem Resume (Berufserfahrungen und Qualifikationen). Falls ein Arbeitgeber auch die Diplome und Zeugnisse sehen will, wird dies im Stelleninserat ausdrücklich erwähnt. Ansonsten nehmen Sie die vollständigen Unterlagen zum Bewerbungsgespräch mit. • Das Bewerbungsschreiben sollte keinesfalls länger als zwei Seiten sein. Es soll Werbung für Sie machen und Ihre guten Englischkenntnisse widerspiegeln. Dabei sollte nicht übertrieben werden, sonst gilt man schnell als überqualifiziert! • Erwähnen Sie, welche konkreten Berufserfahrungen Sie haben, warum Sie sich gerade für diese Stelle bewerben, und welchen Mehrwert Sie dem Unternehmen bringen können. • Verzichten Sie auf persönliche Angaben, wie Nationalität, Geburtsdatum oder Religion. Auch ein Foto gehört nicht zu den Unterlagen. Es empfiehlt sich, das Resume aufzugliedern, z.B. in Education (Ausbildung), Work experience (Berufserfahrung), Skills (Kenntnisse/Fähigkeiten) und evt. Interests (Hobbies). Bei den Interests werden je nach Job z.B. teambildende Fähigkeiten gern gesehen (z.B. Gruppensportarten). Empfehlungsschreiben und Referenzpersonen (referees) haben in Neuseeland einen hohen Stellenwert. Führen Sie am Schluss die Personen auf, welche eine positive Empfehlung für Sie abgeben könnten, oder vermerken Sie, dass Sie Referenzpersonen angeben können. Wichtig ist, dass sie diese Personen vorgängig informieren und diese genügend Englischkenntnisse haben. Empfehlungsschreiben werden vorgängig abgefasst (in Englisch) und der Bewerbung mitgegeben. Work and Income NZ > Writing your CV Firmenlisten Bei den Handels- und Industriekammern in Auckland und Wellington kann man sich eine Liste der dort tätigen Firmen beschaffen. Auckland Chamber of Commerce Wellington Chamber of Commerce Diplome, Abschlüsse, Zeugnisse Anerkennung reglementierter Berufe Europäische Berufsdiplome werden normalerweise nicht anerkannt. Immigration New Zealand führt eine Liste jener Berufe, welche eine Registrierung durch den Berufsverband erfordern (Occupational Registration). Es ist darum empfehlenswert, die entsprechenden Berufsverbände in Neuseeland zu kontaktieren. Registration Authorities NZ Die New Zealand Qualification Authority (NZQA) beurteilt europäische Zeugnisse und Diplome und erstellt auf Antrag einen Report, welcher neuseeländischen Ausbildung ein europäisches Zeugnis oder Diplom gleichgestellt ist. Die NZQA verlangt, dass Dokumente von akkreditierten neuseeländischen Übersetzungsbüros übersetzt wurden. Im Innenministerium gibt es eine entsprechende Stelle. New Zealand Qualifications Authority NZQA Translation Service des Innenministeriums AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 28/33 Übrige Diplome und Abschlüsse siehe oben Zeugnisse siehe oben Löhne und Gehälter GAV und orts- und berufsübliche Saläre Was das Einkommen angeht, erscheinen die Löhne und Gehälter in Neuseeland verglichen mit den internationalen nicht sehr hoch, doch durch die geringe Steuerlast und dank einer günstigen Kostenstruktur kann man damit in Neuseeland ein durchaus angenehmes Leben führen. Kaufleute, technische Angestellte oder auch Krankenschwestern können mit einem Bruttojahresgehalt zwischen 40.000 bis 60.000 NZD rechnen. Die Gehälter für Führungskräfte variieren stark. Eine Führungskraft im Bereich Rechnungswesen/Vertrieb/Ingenieurwesen dürfte in etwa mit einem Gehalt zwischen 60.000 und 100.000 NZD zuzüglich Gratifikationen rechnen können. Als Gratifikationen werden üblicherweise Zuschüsse zur Altersversorgung, Krankenversicherung, ein Firmenwagen oder Fahrtkostenerstattung gewährt. Der gesetzlich vorgeschriebene Minimallohn beträgt NZD 13.50 pro Stunde (bzw. NZD 108 für einen 8Stunden Tag oder NZD 540 für eine 40-Stunden-Woche), für Auszubildende und Neueinsteiger etwas tiefer. Die meisten neuseeländischen Firmen beschäftigen weniger als 20 Angestellte. Spezifische Berufe siehe oben Vorsorge und Versicherungen Sozialversicherungssystem Überblick Soziale Sicherheit Ausländische Personen mit einer Residence Permit können dem staatlich finanzierten Gesundheitssystem beitreten und erhalten beim ersten Arzt-/Spitalbesuch eine NHI-Nummer (National Health Index). Die staatliche Krankenversicherung bietet eine Minimaldeckung, oft wird deshalb zusätzlich eine private Krankenversicherung abgeschlossen. Spezialärzte können erst nach Überweisung durch einen Allgemeinpraktiker (General Practitioner=GP) aufgesucht werden. Die GP können frei gewählt werden, ein Arztbesuch ist jedoch kostenpflichtig. Spitalbehandlungen in öffentlichen Spitälern sind kostenlos, verordnete Medikamente werden jedoch nur teilweise vergütet. Die meisten Ärzte sind privat tätig und haben eigene Tarife. Wenn man nicht über ein Visum verfügt, das mindestens 2 Jahre Gültigkeit hat, ist es schwierig, in Neuseeland eine private Krankenversicherung abzuschliessen. Es ist darum empfehlenswert, die Versicherungsfrage vor der Einreise abzuklären. AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 29/33 Weitere Sozialleistungen: • Sickness and Maternity Benefit (Taggelder bei Krankheit und Mutterschaft) • Work Injury (Berufsunfälle und -krankheiten) • Unemployment Benefit (Arbeitslosenunterstützung) • Invalids Benefits (Invalidenversicherung) • Widows Benefit (Witwenrente) • Orphans and Unsupported Childs Benefit (Waisenrente und Kinderbeihilfe) Staatliches Gesundheitssystem Ministry of Social Development > Seniors Superannulation und andere Benefits > Apply for financial assistance Altersvorsorge Nationale Altersversicherung Mit 65 Jahren und nach 10jährigem Aufenthalt in Neuseeland können Permanent Residents eine Altersrente beantragen (diese nennt sich in Neuseeland «Superannuation«); fünf dieser zehn Jahre müssen nach dem 50. Geburtstag sein. Die Rente wird gekürzt, wenn die Antragstellerin bzw. der Antragsteller noch andere Einkommen hat (z.B. AHV-Rente aus der Schweiz). Die Beiträge werden alle 2 Wochen ausbezahlt. Gemäss neuseeländischem Recht kann man auch über 65 Jahre hinaus arbeiten; in diesem Fall kann man sowohl den Lohn, als auch die Superannuation beziehen. Schweizerische AHV/IV Auszahlung ordentlicher Renten Ordentliche AHV- und IV-Renten (mit Ausnahme der IV-Viertelsrente) für schweizerische Staatsangehörige können an jeden beliebigen Wohnort überwiesen werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch die schweizerische Ausgleichskasse in der Regel in der Währung des Wohnsitzstaates. Die anspruchsberechtigte Person kann ihre Rente auch auf ein persönliches Postcheck- oder Bankkonto in der Schweiz auszahlen lassen. Beachten Sie, dass Hilflosenentschädigungen und Ergänzungsleistungen nur bei Wohnsitz in der Schweiz ausbezahlt werden. Freiwillige AHV/IV Der freiwilligen AHV/IV können schweizerische Staatsangehörige beitreten, die nicht in einem Mitgliedstaat der EU/EFTA leben, falls sie unmittelbar vor ihrem Wegzug während mindestens fünf aufeinanderfolgenden Jahren obligatorisch versichert waren. Die Mitgliedschaft in der freiwilligen AHV/IV entbindet die Betroffenen nicht von einer allfälligen Versicherungspflicht im Wohn- bzw. Erwerbsland. Der Beitragssatz für Erwerbstätige beläuft sich auf 9,8% des massgebenden Einkommens. Der jährliche Mindestbeitrag liegt bei 914 CHF. Die freiwillige AHV/IV bietet insbesondere nichterwerbstätigen Personen, die in ausländischen Sozialversicherungssystemen oft keine Versicherungsmöglichkeit haben, einen Schutz für die Risiken Alter, Invalidität und Tod. Besondere Bestimmungen Arbeitnehmer eines Schweizer Unternehmens Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Ausland wohnen, dort für einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz tätig sind und von ihm entlöhnt werden, sowie ihre nichterwerbstätigen Ehegattinnen und Ehegatten, die sie ins Ausland begleiten, gelten besondere Bestimmungen. Studentinnen und Studenten Geben Studierende ihren Wohnsitz in der Schweiz auf, um im Ausland einer Ausbildung nachzugehen, können Sie die Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen weiterführen. Weitere Informationen Weitere Auskünfte zur freiwilligen AHV/IV erteilt die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf: AHV-Ausgleichskasse in Genf AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 30/33 AHV-Rentner (1. Säule) und Pensionskassenbezüger (2. Säule) Stellen Sie sicher, dass die Überweisung von Renten aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Pensionskasse oder sonstigen Versicherungen funktioniert. Domizilwechsel müssen unbedingt der AHV-Ausgleichskasse, der zuständigen Pensionskasse und dem Versicherungsträger mitgeteilt werden. Die Schweizerische Ausgleichskasse SAK sendet allen Leistungsbezügern jährlich eine Lebens- und Zivilstandsbescheinigung. Damit die Rente ohne Unterbruch bezahlt wird, muss das Formular ausgefüllt und durch eine Amtsbehörde attestiert innerhalb von 90 Tagen zurückgeschickt werden. Besteuerung der Pensionskassenrenten Auf Pensionskassenrenten erhebt die Schweiz in der Regel eine Quellensteuer, wenn der Rentenbezüger im Ausland wohnt. Doppelbesteuerungsabkommen können vorsehen, dass die Quellensteuer entfällt oder vom Rentenbezüger im Wohnsitzland zurückgefordert werden kann (siehe Kapitel «Steuern»). Berufliche Vorsorge Seit 2007 gibt es KiwiSaver, eine freiwillige berufliche Vorsorge für neuseeländische Staatsangehörige. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können 2%, 4 % oder 8 % ihres Bruttolohnes auf ein Fondskonto einzahlen, steuerbegünstigt. Die Arbeitgeber leisten einen Beitrag von 2%. Bei der Eröffnung eines KiwiSaverKontos wird zudem eine staatliche Einlage von NZD 1000 gewährt. Auch ausländische Personen mit Permanent Resident-Status unter 65 können ein KiwiSaver-Konto eröffnen. Die Mittel können erst beim Erreichen des Superannuation-Alters oder im Falle des erstmaligen Hauskaufs bezogen werden. KiwiSaver Kranken- und Unfallversicherung Nationale Kranken- und Unfallversicherung Ausländische Personen mit Residence Permit können dem staatlich finanzierten Gesundheitssystem beitreten und erhalten beim ersten Arzt-/Spitalbesuch eine NHI-Nummer (National Health Index). Die staatliche Krankenversicherung bietet eine Minimaldeckung, oft wird deshalb zusätzlich eine private Krankenversicherung abgeschlossen. Spezialärzte können erst nach Überweisung durch einen Allgemeinpraktiker (General Practitioner=GP) aufgesucht werden. Die GP können frei gewählt werden, ein Arztbesuch ist jedoch kostenpflichtig. Spitalbehandlungen in öffentlichen Spitälern sind kostenlos, verordnete Medikamente werden jedoch nur teilweise vergütet. Die meisten Ärzte sind privat tätig und haben eigene Tarife. Wenn man nicht über ein Visum verfügt, das mindestens 2 Jahre Gültigkeit hat, ist es schwierig, in Neuseeland eine private Krankenversicherung abzuschliessen. Es ist darum empfehlenswert, die Versicherungsfrage vor der Einreise abzuklären. Eine neuseeländische Besonderheit ist die ACC (Accident Compensation Corporation). Unabhängig von der Nationalität oder Aufenthalts-Status von in Neuseeland verunfallten Personen sorgt die staatliche MonopolUnfallversicherung ACC für Deckung der Behandlungskosten und teilweisen Erwerbsersatz. Sowohl Unfälle zuhause, im Verkehr, in der Freizeit wie bei der Arbeit sind abgedeckt; auch im Falle von medizinischen Kunstfehlern, sexuellen Übergriffen und gewissen arbeitsbedingten Symptomen können Anträge an die ACC gestellt werden. Private Kranken- und Unfallversicherung Vor der Arbeitsaufnahme gilt es abzuklären, ob Ihr Versicherungsschutz bei Krankheit im Ausland genügt. Vielfach empfiehlt es sich eine internationale Krankenversicherung für die Zeit des Auslandaufenthaltes abzuschliessen. Sie sollten jedoch zuvor immer in Erfahrung bringen, zu welchen Bedingungen man Sie im Gastland versichert. Auf jeden Fall mit der Kündigung einer bestehenden Zusatzversicherung in der Schweiz zuwarten, bis eine vorbehaltslose Aufnahme vom internationalen Versicherer vorliegt. Weitere Informationen Comparis > Auslandaufenthalte Accident Compensation Corporation ACC AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 31/33 Arbeitslosenversicherung Grundlagen, Beiträge, Leistungen Siehe Bemerkung unter der Rubrik Sozialversicherung. Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (SAS) Das EDA gewährt unter gewissen Voraussetzungen Hilfeleistungen an Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Gerät jemand in eine Notlage, so sind zunächst die eigenen Kräfte und Mittel auszuschöpfen, um die Situation zu überwinden. Stellt sich damit keine Verbesserung der Notlage ein, ist zu klären, inwiefern die Verwandtschaft oder Bekannte helfen können. Es ist auch abzuklären, welche Leistungen und Unterstützung von Seiten des Aufenthaltsstaates möglich sind. Zuletzt können die Unterstützungsmöglichkeiten bei der Bundesstelle Sozialhilfe für Auslandschweizer/innen (SAS) abgeklärt werden. Die nachstehend aufgeführten Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem Auslandschweizergesetz ASG (SR195.1) vom 26. September 2014. Wer gilt als Auslandschweizer? Auslandschweizer ist, wer in der Schweiz keinen Wohnsitz hat und im Auslandschweizerregister eingetragen ist. Diese Begriffsdefinition und die nachstehend aufgeführten Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem Auslandschweizergesetz ASG. Grundsatz Im Grundsatz unterstützt die SAS Personen, die kurzfristig in eine Notlage geraten sind und finanzielle Hilfe brauchen, um sie zu überbrücken. Sie stellt grundsätzlich keine dauernde Unterstützung dar. Sie ist darauf ausgerichtet, dass die im Aufenthaltsstaat integrierten Personen mit grosser Wahrscheinlichkeit und in absehbarer Zeit wieder wirtschaftlich selbständig sind. Beim Abwägen der gesamten Umstände werden die familiären Bande und die Beziehungen im Aufenthaltsstaat sowie Sinn und Möglichkeit einer Rückkehr beachtet. Erfüllen Sie oben genannte Voraussetzungen (s. auch Formular «Rechte und Pflichten«) und können Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln, Beiträgen von privater Seite oder Hilfeleistungen des Aufenthaltsstaates bestreiten? Dann haben Sie die Möglichkeit, über Ihre schweizerische Vertretung ein Gesuch um finanzielle Unterstützung an die Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (SAS) einzureichen. Verfahren Die Sektion SAS unterstützt bedürftige Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: Sie prüft die Anträge, die von den Gesuchstellenden über die zuständige schweizerische Vertretung eingereicht werden, und entscheidet über Bewilligung oder Ablehnung, die Höhe, Art und Zeitdauer der Unterstützung. Je nach Situation leistet sie finanzielle Hilfe im Ausland oder sie ermöglicht die Rückkehr in die Schweiz. Bei einer Rückkehr koordiniert sie – sofern notwendig – in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden die erste Hilfe in der Schweiz. Doppelbürgerinnen und Doppelbürger Besitzen Sie ein weiteres Bürgerrecht, gelten besondere Regeln. Sie können ein Gesuch einreichen, werden in der Regel jedoch nicht unterstützt, wenn bei Ihnen das ausländische Bürgerrecht vorherrscht. Beurteilungskriterien sind die Beziehungen zur Schweiz und die Umstände, die zum Erwerb des ausländischen Bürgerrechts geführt haben. Rückerstattung Sozialhilfeleistungen müssen zurückerstattet werden, wenn dies zumutbar und ein angemessener Lebensunterhalt gesichert ist. (Siehe Formular «Rechte und Pflichten») Sozialhilfe für Auslandschweizer AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 32/33 Kontakt Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Konsularische Direktion KD Auswanderung Schweiz Bundesgasse 32, 3003 Bern +41 800 24-7-365 [email protected] www.swissemigration.ch AS_Neuseeland_deV3.docx 04.06.2013 33/33