Leben und Arbeiten in der Dominikanischen Republik
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Leben und Arbeiten in der Dominikanischen Republik
D o s s i e r Leben und Arbeiten in der Dominikanischen Republik Dominikanische Republik I n h a l t Dominikanische Republik ..............................................................................................................................2 Über dieses Dossier .............................................................................................................................4 Zweck .........................................................................................................................................4 Hinweise .....................................................................................................................................4 Glossar .......................................................................................................................................4 Land und Leute ....................................................................................................................................5 Eckdaten .....................................................................................................................................5 Geografie und Klima ...................................................................................................................6 Übersichtskarte ..................................................................................................................6 Geografie ...........................................................................................................................6 Klima..................................................................................................................................6 Wetter ................................................................................................................................6 Zeitverschiebung................................................................................................................6 Staatswesen ...............................................................................................................................7 Staatsform .........................................................................................................................7 Staatsführung ....................................................................................................................7 Staatsoberhaupt und Regierungschef ................................................................................7 Regierung ..........................................................................................................................7 Parlament ..........................................................................................................................7 Wahlen ..............................................................................................................................7 Parteien .............................................................................................................................7 Verwaltung und Recht .................................................................................................................7 Umgang und Rechtsprechung............................................................................................7 Einreise und Aufenthalt ........................................................................................................................8 Einreise und Visa ........................................................................................................................8 Immigration - Aufenthaltsvisum ..........................................................................................8 Erwerbstätigkeit .................................................................................................................9 Selbstständige Erwerbstätigkeit .........................................................................................9 Ruhestand (gemäss Gesetz 171-07)..................................................................................9 Sprachaufenthalt und Studium ...........................................................................................9 Au-pair ...............................................................................................................................9 Tourist................................................................................................................................9 Geschäftsleute .................................................................................................................10 Familienzusammenführung, Ehen, Partnerschaften .........................................................10 Familienzusammenführung ..............................................................................................10 Ehen ................................................................................................................................10 Partnerschaften ...............................................................................................................10 Anmeldung und Aufenthalt ........................................................................................................10 Lokale Behörden ..............................................................................................................10 Anmeldung bei der Schweizerischen Vertretung im Ausland ...........................................11 Einfuhr und Zoll .........................................................................................................................11 Einfuhr .............................................................................................................................11 Umzugsgut.......................................................................................................................12 Haustiere .........................................................................................................................12 Waffen .............................................................................................................................12 Andere Gegenstände .......................................................................................................12 Devisen ............................................................................................................................12 Impfungen und Gesundheit .......................................................................................................13 Impfungen ........................................................................................................................13 Gesundheit ......................................................................................................................13 Schweizer Vertretungen ............................................................................................................13 Die Schweiz ist in der Dominikanischen Republik vertreten durch: ..................................13 AS_Dominikanische Republik_de_V3.docx 24.01.2014 2/25 Leben in der Dominikanischen Republik ............................................................................................13 Wohnen ....................................................................................................................................13 Mieten ..............................................................................................................................13 Kaufen .............................................................................................................................13 Wohnen ...........................................................................................................................14 Netzspannung ..................................................................................................................14 Masse, Gewichte .............................................................................................................14 Int. Landesvorwahl 001 809 ............................................................................................14 Telefon und Notrufe .........................................................................................................14 Gesellschaft und Kultur .............................................................................................................14 Kulturelles Leben .............................................................................................................14 Reisen und Ferien............................................................................................................15 Sport ................................................................................................................................15 Radio, TV, Presse ............................................................................................................15 Religion ............................................................................................................................15 Bildung ......................................................................................................................................16 Schulsystem ....................................................................................................................16 Schweizerschulen ............................................................................................................16 Internationale Schulen .....................................................................................................16 Fahrzeug und Führerausweis ....................................................................................................16 Fahrzeugimmatrikulation ..................................................................................................16 Führerausweisanerkennung .............................................................................................16 Versicherung....................................................................................................................17 Steuern .....................................................................................................................................17 Direkte und indirekte Steuern ...........................................................................................17 Einkommenssteuer ..........................................................................................................17 Indirekte Steuer ...............................................................................................................17 Mehrwertsteuer ................................................................................................................17 Doppelbesteuerung..........................................................................................................17 Einbürgerung ............................................................................................................................17 Voraussetzungen und Vollzug .........................................................................................17 Schweizer und Schweizerinnen ................................................................................................18 Konsularischer und diplomatischer Schutz .......................................................................18 Politische Rechte .............................................................................................................19 eGov ................................................................................................................................19 Statistik ............................................................................................................................19 Schweizervereine.............................................................................................................19 Auslandschweizer-Organisation ASO ..............................................................................20 SwissCommunity.org .......................................................................................................20 Verkehr .....................................................................................................................................20 Strasse ............................................................................................................................20 Schiene ............................................................................................................................20 Luffahrt ............................................................................................................................21 Schifffahrt ........................................................................................................................21 Arbeiten in der Dominikanischen Republik .........................................................................................21 Arbeitsmarkt ..............................................................................................................................21 Arbeitsmarktlage ..............................................................................................................21 Arbeitsbedingungen ..................................................................................................................21 Arbeitsrecht......................................................................................................................21 Arbeitsverträge ................................................................................................................21 Arbeitsbewilligung ............................................................................................................22 Selbstständige Berufsausübung.......................................................................................22 Stellensuche und Bewerbung....................................................................................................22 Öffentliche Angebote .......................................................................................................22 Private Stellenvermittlung ................................................................................................22 Firmenlisten .....................................................................................................................22 Diplome, Abschlüsse, Zeugnisse ..............................................................................................22 Anerkennung Diplome .....................................................................................................22 Löhne und Gehälter ..................................................................................................................22 AS_Dominikanische Republik_de_V3.docx 24.01.2014 3/25 GAV und orts- und berufsübliche Saläre ..........................................................................22 Vorsorge und Versicherungen ............................................................................................................23 Sozialversicherungssystem .......................................................................................................23 Altersvorsorge ...........................................................................................................................23 Nationale Altersversicherung ...........................................................................................23 Schweizerische AHV/IV ...................................................................................................23 AHV-Rentner (1. Säule) und Pensionskassenbezüger (2. Säule).....................................24 Besteuerung der Pensionskassenrenten..........................................................................24 Berufliche Vorsorge .........................................................................................................24 Kranken- und Unfallversicherung ..............................................................................................24 Nationale Kranken- und Unfallversicherung .....................................................................24 Private Kranken- und Unfallversicherung .........................................................................24 Arbeitslosenversicherung ..........................................................................................................24 Grundlagen, Beiträge, Leistungen....................................................................................24 Sozialhilfe und Fürsorge ...........................................................................................................25 Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (SAS)...............................25 Kontakt...............................................................................................................................................25 Über dieses Dossier Zweck Dieses Dossier richtet sich an Personen, welche die Schweiz verlassen und sich im Ausland dauerhaft niederlassen und einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Der Inhalt und die Aussagen basieren auf den behördlichen und gesetzlichen Vorschriften, welche für Schweizerinnen und Schweizer Gültigkeit haben. Hinweise Die Publikation und der Inhalt der EDA Webseiten dienen der Information. Das EDA hat die Aussagen und Quellenangaben sorgsam erarbeitet, übernimmt aber keine Gewähr für ihre Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit. Eine Haftung für den Inhalt und die aufgeführten Leistungen ist ausgeschlossen. Die schriftlichen und elektronischen Publikationen enthalten weder ein Angebot noch eine Verpflichtung und ersetzen keine individuelle Beratung. Unsere Publikationen und Webseiten enthalten sog. «externe Links» (Verknüpfungen zu Webseiten Dritter), auf deren Inhalt das EDA keinen Einfluss hat und für den wir aus diesem Grund keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte und Richtigkeit dieser Informationen ist der jeweilige Informationsanbieter der verlinkten Webseite verantwortlich. Die Dienstleistung von Auswanderung Schweiz basiert auf Art. 51 des Auslandschweizergesetz ASG (SR195.1) vom 26. September 2014. Glossar Für die Erklärung von Begriffen, Abkürzungen sowie für die vollständigen Adressangaben von erwähnten Stellen konsultieren Sie bitte die separate Publikation «Glossar Auswanderung Schweiz». AS_Dominikanische Republik_de_V3.docx 24.01.2014 4/25 Land und Leute Eckdaten Flagge Offizielle Landesbezeichnung Dominikanische Republik Fläche 48’730 km2 Landessprache Landessprache ist Spanisch. Die zahlreichen haitianischen Gastarbeiter/innen sprechen Kreolisch. Englisch und Französisch werden nur von einer Minderheit beherrscht. Einwohnerzahl 10.4 Mio. (2012 est.) Hauptstadt Santo Domingo Staatsform Präsidilarepublik Staatsoberhaupt und Regierungschef Danilo Medina Sánchez BIP pro Einwohner 11‘712 $ (2011) Importe der Schweiz aus der Dominikanischen Republik 10.42 Mio. CHF Exporte der Schweiz nach der Dominikanischen Republik 23.46 Mio. CHF Auslandschweizergemeinschaft per 31.12.2012 2‘070 AS_Dominikanische Republik_de_V3.docx 24.01.2014 5/25 Geografie und Klima Übersichtskarte Geografie Die Fläche der Dominikanischen Republik beträgt 48’730 km2 und liegt zusammen mit Haiti auf Hispaniola, der zweitgrössten Insel der Grossen Antillen. Im Norden grenzt das Land an den Atlantik, und im Westen an Haiti, im Süden an das Karibische Meer, im Osten an den Kanal de la Mona (mit Puerto Rico). Vier Gebirgsketten durchziehen das Land. Höchster Berg: Pico Duarte 3175 m Klima Das Klima ist in den Küstenzonen das ganze Jahr hindurch tropisch, die Sonneneinstrahlung intensiv, doch bringen kühlende Winde vom Meer her Erfrischung. Im Landesinnern sind die Temperaturen je nach Höhenlage unterschiedlich. Die regenreichsten Perioden sind Mai bis Juni und September bis November. Die trockenere Jahreszeit dauert von Dezember bis April. Von Juli bis November können Hurrikane auftreten. Wetter Wetter in Santo Domingo (Höhenlage 14 M.ü.M.): heissester Monat: August (Durchschnittstemperaturen 23–31°C); kühlster Monat: Februar (Durchschnittstemperaturen 19–28°C); trockenster Monat: März; feuchtester Monat: Juni Wetter in der Dominikanischen Republik Zeitverschiebung -6 Stunden im Sommerhalbjahr und –5 Stunden im Winterhalbjahr zur Schweiz. Die Dominikanische Republik kennt keine Sommerzeit. Detailangaben können dem nachfolgenden Link entnommen werden. Zeitzonenkarte AS_Dominikanische Republik_de_V3.docx 24.01.2014 6/25 Staatswesen Staatsform Die Dominikanische Republik ist eine Präsidialrepublik nach US-amerikanischem Vorbild. Die Verfassung der Republik gründet auf die Dreiteilung der Gewalten: Exekutive, Legislative und Judikative. Die ExekutivGewalt unterliegt dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und dem Kabinett. Die Verwaltung besteht aus zehn Regionen (regiones). Diese unterteilen sich in 31 Provinzen (provincias) und einen Nationalbezirk (distrito nacional), der die Hauptstadt Santo Domingo de Guzmán umfasst. Staatsführung Nach der Verfassung von 1966 (Änderung 1994) existiert in der Dominikanischen Republik ein Präsidialsystem, in dem das Staatsoberhaupt auch das Amt des Regierungschefs bekleidet. Staatsoberhaupt und Regierungschef Präsident ist seit 2012 Danilo Medina Sánchez Regierung Der Staatspräsident wird vom Volk für vier Jahre gewählt. Parlament Der Nationalkongress oder Congresso Nacional, besteht aus zwei Kammern: Der Senat (Senado) setzt sich aus 32 und das Repräsentantenhaus (Camera de Diputatdos) aus 191 Abgeordneten zusammen. Die Mitglieder werden nach dem Mehrheitswahlrecht für Amtsperioden von vier Jahren gewählt. Wahlen Die letzten Präsidentschaftswahlen fanden im Mai 2012 statt und sollen im Jahr 2016 mit den Parlamentsund Kommunalwahlen synchronisiert werden, so dass die Wahlen anschliessend wieder im Turnus von vier Jahren abgehalten werden können. Die im Jahre 2010 gewählten Abgeordneten werden aus diesem Grund ausnahmsweise sechs Jahre dienen. Parteien Die Dominikanische Republik hat drei Mehrheitsparteien: die Dominikanische Befreiungspartei (Partido de la Liberación Dominicana PLD), die Revolutionäre Dominikanische Partei (Partido Revolucionario Dominicano PRD) und die Christlich-Soziale Reformpartei (Partido Reformista Social Cristiano (PRSC). Ferner gibt es viele Minderheitsparteien. Verwaltung und Recht Umgang und Rechtsprechung Das Rechtssystem der Dominikanischen Republik basiert auf dem französischen Recht (Code Civil Napoleon). Ebenso bestehen Einflüsse des amerikanischen "Common Law". Das allgemeine Niveau der Rechtspflege ist relativ gut, jedoch in Handelssachen gewöhnlich mit hohem Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Die Judikative wird von dem Obersten Gerichtshof, den Oberlandesgerichten, den Landesgerichten, den Verwaltungsgerichten und dem Friedensrichter repräsentiert. AS_Dominikanische Republik_de_V3.docx 24.01.2014 7/25 Einreise und Aufenthalt Einreise und Visa Schweizerische Staatsangehörige benötigen kein Touristenvisum für die Dominikanische Republik. Für die Einreise wird ein gültiger Reisepass, der mindestens noch 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein muss, ein Rück- oder Weiterreiseticket sowie ein Nachweis über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt, benötigt. Bei der Einreise wird gegen eine Gebühr von USD 10.00 eine Touristenkarte für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen (Verlängerung auf bis zu 90 Tage möglich) ausgestellt. Ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als 30 Tagen muss bei der Ausreise am Flughafen zusätzlich eine progressive Gebühr bezahlt werden. Die Touristenkarten können auch vor Antritt der Reise bei der Botschaft bzw. den Konsulaten sowie online (Internet: Dirección General de Impuestos Internos - Tarjeta Turistica) gekauft werden. Bei der Ausreise ist ebenso eine Flughafensteuer in Höhe von USD 20.00 zu bezahlen. Einige Fluggesellschaften haben diese Steuer bereits in ihrem Flugpreis integriert. Minderjährige unter 18 Jahren, welche alleine oder nur in Begleitung eines Elternteils einreisen, müssen eine von einem dominikanischen Konsulat beglaubigte Vollmacht (Poder para Viaje de Menores) zur Ein/Ausreise mit sich führen. Weitere Auskünfte erteilt die zuständige dominikanische Vertretung. Geschäftsreisende sollten grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen dominikanischen Auslandsvertretung in Erfahrung bringen, ob für ihre geplante Reise ein Visum benötigt wird. Die Antragsunterlagen sind bei der Botschaft bzw. den Konsulaten erhältlich. Das einfache Geschäftsvisum hat eine befristete Gültigkeit von 60 Tagen. Das mehrfache Geschäftsvisum (Visa de negocio múltiple) hat eine Gültigkeit bis zu einem Jahr und berechtigt zu wiederholten Ein- und Ausreisen während dieser Periode. Bei längerem Aufenthalt aus beruflichen Gründen, kann man diese Aufenthaltsgenehmigung bei der Immigrationsbehörde (Dirección General de Migración) in Santo Domingo verlängern lassen. Verbindliche Auskünfte im Zusammenhang mit den gültigen Einreisebestimmungen erteilen die für Sie zuständigen dominikanischen Vertretungen in der Schweiz. Dominikanische Vertretungen in der Schweiz Dominikanische Immigrationsbehörde Dominikanisches Aussenministerium - Visaformulare Angaben zu den verschiedenen Gebühren Bitte konsultieren Sie vor Ihrem Abflug in die Dominikanische Republik die stets aktualisierten Reisehinweise des EDA: EDA Reisehinweise für die Dominikanische Republik EDA Tipps vor der Reise EDA Iitineris > Online-Registrierung für Schweizerinnen und Schweizer auf Auslandsreisen EDA Tipps während der Reise Immigration - Aufenthaltsvisum Folgende Gründe berechtigen zur Ausstellung eines Daueraufenthaltsvisums: - Erfüllung eines unbefristeten Arbeitsvertrags in öffentlichen oder privaten Einrichtungen Investoren, Pensionäre, Rentner oder Rentiers gemäss des Gesetzes Ley No. 171-07 sobre Incentivos Especiales a los Pensionados y Rentistas de fuente extranjera Verwandtschaftsverhältnisse (familiäre Zusammenführung zwecks Eheschliessung / direkte Verwandtschaftsverhältnisse) Ausübung religiöser Tätigkeiten innerhalb der entsprechenden Gemeinschaft in anerkannten Einrichtungen des Landes Für die Einreise zur Niederlassung (Erwerbstätige, Selbständigerwerbende und Pensionierte) ist ein Visa de Residencia erforderlich. Dieses muss bei der dominikanischen Vertretung im Ausland beantragt werden und berechtigt zu einem einmaligen Aufenthalt von 60 Tagen. In dieser Zeit kann bei der Immigrationsbehörde AS_Dominikanische Republik_de_V3.docx 24.01.2014 8/25 Dirección General de Migración in Santo Domingo ein provisorischer Aufenthalt angemeldet werden. Die provisorische Bewilligung kann nach Ablauf eines Jahres durch eine Daueraufenthaltsbewilligung (Residencia Permanente) ersetzt werden. Erwerbstätigkeit Voraussetzung für den Erhalt einer Arbeitsbewilligung von vorerst einem Jahr ist die Registrierung des Arbeitsvertrages beim Arbeitsministerium. Eine Verlängerung um 2 Jahre ist möglich. Die Antragsstellerin bzw. der Antragsteller sollte für die angebotene Stelle eine entsprechende Ausbildung und Berufserfahrung mitbringen. Selbstständige Erwerbstätigkeit Zur selbständigen Erwerbstätigkeit gehören Personen, die zum wirtschaftlichen Wachstum der dominikanischen Republik beitragen, indem sie entweder Firmen gründen sowie Arbeitsplätze schaffen oder Geld in Unternehmen investieren wollen. Das Export- und Investitionszentrum der Dominikanischen Republik, CEIRD: www.cei-rd.gov.do und das nationale Kartellamt: www.cnc.gov.do unterstützen sie bei der Eröffnung eines Geschäftes oder einer Firmengründung. Siehe auch unter der Rubrik «Immigration». Ruhestand (gemäss Gesetz 171-07) In der Regel werden ein Gesundheitszeugnis sowie der Nachweis eines monatlichen Einkommens von mindestens Euro 1‘500.00 verlangt. Für jedes Familienmitglied, welches zusammen mit dem Antragssteller einreisen möchte, hat der Hauptantragssteller ein zusätzliches Einkommen von Euro 250.00 nachzuweisen. Das dominikanische Gesetz garantiert den steuerfreien Erhalt der Rente, mit der Möglichkeit der Überführung persönlicher Gegenstände inklusive Ihres Autos. Die Aufenthaltsbewilligung Residencia wird zunächst für ein Jahr ausgestellt und kann jeweils um 2 Jahre verlängert werden. Ley 171-07 Sprachaufenthalt und Studium Hierfür ist der Nachweis eines Studienplatzes an einer dominikanischen Sprachschule/Hochschule sowie ausreichender Geldmittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes erforderlich. Dabei variieren die Aufnahmebedingungen der einzelnen Universitäten stark. Da Aufnahme- und Sprachprüfungen in der Regel Voraussetzung für eine Studienzulassung sind, sollte man sich frühzeitig mit der entsprechenden Universität in Verbindung setzen. Dazu wendet man sich in spanischer Sprache an das Studentenbüro der jeweiligen Universität. Der Antrag auf ein Studentenvisum ist an die für Sie zuständige dominikanische Vertretung zu richten. Liste der Universitäten in der Dominikanischen Republik Au-pair Au-pair Stellen sind in der Dominikanischen Republik nicht verbreitet. Tourist Schweizerische Staatsangehörige benötigen kein Touristenvisum für die Dominikanische Republik. Für die Einreise nach der Dominikanischen Republik wird ein gültiger Reisepass, der mindestens noch 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein muss, ein Rück- oder Weiterreiseticket sowie ein Nachweis über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt, benötigt. Bei der Einreise wird gegen eine Gebühr von USD 10.00 eine Touristenkarte für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen (Verlängerung auf bis zu 90 Tage möglich) ausgestellt. Ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als 30 Tagen muss bei der Ausreise am Flughafen zusätzlich eine progressive Gebühr bezahlt werden. Die Touristenkarten können auch vor Antritt der Reise bei der Botschaft bzw. den Konsulaten sowie online (Internet: Dirección General de Impuestos Internos - Tarjeta Turistica) gekauft werden. Bei der Ausreise ist ebenso eine Flughafensteuer in Höhe von USD 20.00 zu bezahlen. Einige Fluggesellschaften haben diese Steuer bereits in ihrem Flugpreis enthalten. Minderjährige unter 18 Jahren, welche alleine oder nur in Begleitung eines Elternteils einreisen, müssen eine von einem dominikanischen Konsulat beglaubigte Vollmacht (Poder para Viaje de Menores) zur Ein/Ausreise mit sich führen. Weitere Auskünfte erteilt die zuständige dominikanische Vertretung. AS_Dominikanische Republik_de_V3.docx 24.01.2014 9/25 Geschäftsleute Geschäftsreisende sollten grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen dominikanischen Auslandsvertretung in Erfahrung bringen, ob für ihre geplante Reise ein Visum benötigt wird. Die Antragsunterlagen sind bei der Botschaft bzw. den Konsulaten erhältlich. Das einfache Geschäftsvisum hat eine befristete Gültigkeit von 60 Tagen. Das mehrfache Geschäftsvisum (Visa de negocio múltiple) hat eine Gültigkeit bis zu einem Jahr und berechtigt zu wiederholten Ein- und Ausreisen während dieser Periode. Bei längerem Aufenthalt aus beruflichen Gründen, kann man diese Aufenthaltsgenehmigung bei der Immigrationsbehörde (Dirección General de Migración) in Santo Domingo verlängern lassen. Familienzusammenführung, Ehen, Partnerschaften Familienzusammenführung Siehe unter der Rubrik «Immigration – Aufenthaltsvisum» Ehen Eine im Ausland zivilrechtlich geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt und muss den schweizerischen Zivilstandsbehörden gemeldet werden. Schweizerinnen und Schweizer melden ihre im Ausland geschlossene Ehe der zuständigen schweizerischen Vertretung im Ausland. Diese übersetzt und beglaubigt die Dokumente und übermittelt sie in die Schweiz. Ausnahmsweise kann die Meldung auch bei der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen erfolgen, welche die Dokumente bei Bedarf an die zuständige Schweizer Vertretung im Ausland zwecks Übersetzung und Beglaubigung schickt (gebührenpflichtig). Wir empfehlen Ihnen, bereits vor der Eheschliessung bei der zuständigen Schweizerischen Vertretung abzuklären, welche Formalitäten zu beachten sind, damit die Eheschliessung in der Schweiz so rasch wie möglich anerkannt und im Personenstandsregister eingetragen werden kann. Bitte beachten Sie, dass die Heimatbehörden nur die ausführliche Urkunde (Acta de matrimonio in extensa) anerkennen. Nähere Auskünfte können den Merkblättern «Heirat» des Bundesamtes für Justiz bzw. der Schweizerischen Botschaft in Santo Domingo entnommen werden. Merkblatt Heirat des Bundesamtes für Justiz Merkblatt Heirat Schweizerische Botschaft in Santo Domingo Partnerschaften Eine staatliche Anerkennung in der Dominikanischen Republik ist bisher weder in Form der gleichgeschlechtlichen Ehe noch in Form einer eingetragenen Partnerschaft erfolgt. Anmeldung und Aufenthalt Lokale Behörden Nach der Einreise in die Dominikanischen Republik mit einem Visa de Residencia müssen Ausländer, die einer legalen Beschäftigung nachgehen und eine Arbeitsgenehmigung haben, bei der zuständigen Immigrationsbehörde (Dirección General de Migranción) eine provisorische Aufenthaltsbewilligung (Residencia Provisional) sowie den dominikanischen Personalausweis (Cédula de Identidad) beantragen. Für die Beantragung muss normalerweise ein Gesundheitstest in Santo Domingo durchgeführt werden. Nach Ablauf der provisorischen Aufenthaltsbewilligung kann die Daueraufenthaltsbewilligung (Residencia Permanente) beantragt und erworben werden. Diese gilt für jeweils 2 Jahre und kann danach problemlos bei der dominikanischen Einwanderungsbehörde in Santo Domingo verlängert werden. Rentner, welche keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, können bei den Immigrationsbehörden ebenfalls ein Jahresvisum beantragen. Siehe auch unter der Rubrik «Ruhestand». AS_Dominikanische Republik_de_V3.docx 24.01.2014 10/25 Anmeldung bei der Schweizerischen Vertretung im Ausland Ihre Pflichten Schweizerinnen und Schweizer, die ins Ausland ziehen, müssen sich bei der Schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) im Ausland anmelden. Die Anmeldung hat innerhalb 90 Tagen nach Abmeldung bei der letzten, schweizerischen Wohngemeinde zu erfolgen. Für die Registrierung als Auslandschweizer/in werden der Pass (oder die ID), die Abmeldebescheinigung und falls vorhanden der Heimatschein benötigt. Ihre Rechte Die Anmeldung ist gratis, ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen und erleichtert die Formalitäten (z.B. bei der Erstellung von Ausweisschriften, bei Zivilstandsangelegenheiten) und sichert den Bezug zur Schweiz. Wer als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer bei einer Schweizer Vertretung angemeldet ist, erhält gratis die «Schweizer Revue», die Zeitschrift für Auslandschweizer, und kann sich (auf Verlangen) an Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz beteiligen. Wehrpflichtige, die sich länger als 12 Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten wollen und sich auch zivilrechtlich bei der Gemeinde abmelden, müssen einen militärischen Auslandurlaub beantragen. Das Formular „Gesuch für Auslandurlaub“ ist beim Sektionschef oder dem Kreiskommando erhältlich. Das Gesuch ist möglichst frühzeitig – in der Regel zwei Monate vor der Abreise – beim Kreiskommando einzureichen. Dies gilt auch für alle Offiziere. Der Auslandurlaub wird erteilt, wenn die Meldepflichtigen die militärischen Pflichten erfüllt haben, die sich bis zum Zeitpunkt der Ausreise aus der Schweiz ergeben (Militärdienst, Schiesspflicht, Wehrpflichtersatz etc.). Einzelheiten, insbesondere in Bezug auf die Meldepflicht in der Schweiz und im Ausland sowie die Rückgabe der persönlichen Ausrüstung, werden durch das zuständige Kreiskommando geregelt. Wehrpflichtige, die sich nicht länger als zwölf Monate im Ausland aufhalten oder sich bei der Gemeinde zivilrechtlich nicht abmelden, benötigt keinen Auslandurlaub. Die Betroffenen bleiben uneingeschränkt wehrpflichtig. Sie sorgen für Verbindung mit dem Sektionschef, in dem sie ihm die vorübergehende Adresse melden oder Drittpersonen beauftragen, die Verbindung aufrecht zu erhalten. Fällt eine Militärdienstleistung in die Zeit des Auslandaufenthalts, ist rechtzeitig ein Dienstverschiebungsgesuch einzureichen. Schiesspflichtige reichen im gegebenen Fall zusätzlich ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht ein. Befolgen Sie die Anmeldevorschriften Ihres Wohnlandes! Schweizerische Vertretung in der Dominikanischen Republik Auslandschweizer-Organisation ASO / Swisscommunity.org Adressen Sektionschef und Kreiskommando Einfuhr und Zoll Einfuhr Die Einfuhr von persönlichen Bedarfsgegenständen in die Dominikanischen Republik ist zollfrei. Zudem dürfen Erwachsene Güter und Geschenke bis zu einem Wert von maximal USD 100.00 einführen, davon max. 1 Liter Spirituosen; bis zu 200 Zigaretten oder 1 Kiste Zigarren und höchstens zwei angebrochene Parfümflakons. Mitnahme von Fleisch, Wurst, Käse und frischen Gemüsen sowie Obst im Reiseverkehr ist verboten. Achtung: Drogenbesitz wird in der Dominikanischen Republik streng kontrolliert und sehr hart bestraft. AS_Dominikanische Republik_de_V3.docx 24.01.2014 11/25 Umzugsgut Ausländische Staatsangehörige mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung in der Dominikanischen Republik sind von Importzahlungen für Gegenstände, die sie für den Umzug in das Land mitnehmen möchten, befreit. Die Zollbehörden verlangen eine Inventarliste in Spanisch sowie eine konsularische Bescheinigung (Factura Consular), ausgestellt von der dominikanischen Vertretung im Herkunftsland. Der Weiterverkauf von persönlichen Effekten ist nicht erlaubt. Luxusartikel (Autos) müssen verzollt werden, die Einfuhr von Pflanzen ist verboten. Es lohnt sich, eine international tätige Transportfirma mit der Einfuhr des Umzugsgutes nach der Dominikanischen Republik zu beauftragen. Für weitere Unterstützung wenden Sie sich bitte direkt an die dominikanischen Zollbehörden. Sie geben Ihnen die neuesten Informationen über Zollbestimmungen und Export/Import-Verfahren. Beauftragen Sie für die Einfuhr eine Transportfirma! Zollverwaltung - Dirección General de Aduanas Haustiere Für Hunde und Katzen werden pro Tier ein Gesundheitszeugnis und ein gültiger Impfpass benötigt. Das Gesundheitszeugnis muss maximal 15 Tage vor der Ankunft im Herkunftsland ausgestellt worden sein. Es muss bestätigen, dass das Tier gesund ist und dass es aus einer Gegend kommt, die innerhalb der letzten 3 Monate frei von gefährlichen Krankheiten war. Die Tiere müssen mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Ankunft gegen Tollwut geimpft worden sein. Der internationale Impfpass und das Gesundheitszeugnis, welches nicht älter als 2 Wochen ist, müssen von der zuständigen domimikanischen Vertretung übersetzt und beglaubigt werden. Für Vögel, Fische und Kleintiere wird eine Bewilligung der Dirección de Ganaderia, Secretaria de Estado de Agricultura in Santo Domingo benötigt, die ggf. die Quarantänedauer festlegt. Dirección de Ganaderia Waffen Für Sportwaffen ist die Import-Erlaubnis des Innenministeriums in Santo Domingo erforderlich. Innenministerium Andere Gegenstände Die Einfuhr von tierischen und pflanzlichen Produkten ist nur mit Genehmigung des Landwirtschaftsministeriums in Santo Domingo möglich. Auch sollte man bei der Ausreise unbedingt darauf achten, dass man keine landestypischen Rohstoffe (wie z.B. Bernstein) oder Fossilien mit sich trägt. Überreste seltener Tierarten, wie z.B. Seepferdchen und Igelfische, dürfen nicht aus dem Land gebracht werden. Landwirtschaftsministerium Devisen Die Landeswährung darf weder ein- noch ausgeführt werden. Bargeldbeträge (andere als Lokalwährung) im Wert von mehr als USD 10’000.00 müssen bei der Einreise wie bei der Ausreise deklariert werden. In Santo Domingo macht ein dichtes Netz von Bankomaten den Bezug von Bargeld (DOP) sehr einfach. Kreditkarten (Maestro, Mastercard, American Express, Visa usw.) haben eine gute Akzeptanz. AS_Dominikanische Republik_de_V3.docx 24.01.2014 12/25 Impfungen und Gesundheit Impfungen Falls die Einreise nicht aus Ländern mit Infektionsgebieten erfolgt, sind keine Impfungen vorgeschrieben. Im Westen des Landes und in der Region von Punta Cana besteht ein geringes Malariarisiko. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Impfempfehlungen Safetravel EDA Reisehinweise für die Dominikanische Republik Gesundheit Die medizinische Versorgung ist nicht überall gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen sollten in Privatspitälern oder im Ausland (USA, Puerto Rico oder Europa) behandelt werden. Folgenden Impfungen werden empfohlen: Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis, Masern, Hepatitis A Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren Ärzte und Impfzentren. Schweizer Vertretungen Die Schweiz ist in der Dominikanischen Republik vertreten durch: Schweizerische Botschaft in Santo Domingo Regionales Konsularcenter in Santo Domingo Leben in der Dominikanischen Republik Wohnen Mieten Die Vertragsdauer ist unterschiedlich, für Häuser beträgt sie oft 1-2 Jahre mit automatischer Verlängerung. Eine Kaution von zwei Monatsmieten ist normal, die Miete wird monatlich und im Voraus bezahlt, sehr oft in US-Dollars. Die Instandstellungskosten bei Ein- und Auszug gehen vielfach zu Lasten der Mieter, eine Mieterhaftpflichtversicherung gibt es nicht. Bei vielen Häusern sind Wächter angestellt. Infolge des feuchtheissen Klimas ist eine regelmässige Ungezieferbekämpfung unerlässlich. Kaufen Es gibt in der Dominikanischen Republik keine Einschränkungen für den Erwerb von Immobilien durch Ausländer. Es empfiehlt sich jedoch vor dem Kauf einen Anwalt zu beauftragen, die rechtliche Situation des Grundstücks bzw. Gebäudes zu prüfen. Dafür muss der Verkäufer dem Kaufinteressenten Kopien des Grundbuchauszugs, des Gebäudeplans, seines Ausweises oder Passes, Dokumente, aus denen hervorgeht, dass die Immobilie entweder steuerbefreit ist oder dass alle Steuern korrekt bezahlt wurden, Firmendokumente und eine Verkaufsgenehmigung (soweit zutreffend) sowie die Bestimmungen für die Wohnanlage (soweit zutreffend) aushändigen. Zur Übertragung der Eigentumsrechte an Immobilien sind die folgenden Schritte nötig: Die entsprechende Besitzurkunde (Titulo) muss jeweils im Original vorliegen und durch das Tribunal de Tierras und das Grundbuchamt (Catàstro) verifiziert werden. Kaufverträge müssen im Beisein AS_Dominikanische Republik_de_V3.docx 24.01.2014 13/25 eines Notars (Notario publico) unterzeichnet und beglaubigt werden. Wenn der Verkäufer verheiratet ist, ist auch die Unterschrift des Ehepartners erforderlich. Der Kaufvertrag beinhaltet die juristische Beschreibung der Immobilie, den Preis und alle anderen Bedingungen. Das Grundbuchamt stellt dann einen neuen Grundbuchauszug im Namen des Käufers aus und entzieht der dem Verkäufer ausgestellten älteren Urkunde die Gültigkeit. Abhängig vom Grundbuchamt, wo der Kauf gemeldet wird, können von der Unterzeichnung des Kaufvertrags bis zur Ausstellung des neuen Grundbuchauszugs einige Tage bis einige Monate vergehen. Wohnen Das Angebot an Wohnungen und Häusern, auch möblierten, ist relativ gross. Keller und Dachböden (Estrich) sind eher selten; Garagen und Abstellplätze sind hingegen meistens vorhanden. Die Bauqualität sowie die sanitären Installationen entsprechen nicht schweizerischem Standard und sind oft problematisch. Es ist deshalb von Vorteil in einen neuen Bau einzuziehen. Luftkühlgeräte sind besonders in den heissen Monaten Mai bis Oktober notwendig. Man sollte darauf achten, dass die entsprechenden Apparate bei Mietobjekten vorhanden sind, damit diese nicht selber gekauft werden müssen. Die Küchen sind im Allgemeinen nur mit fliessendem Kaltwasser und eventuell mit Warmwasserboiler ausgerüstet. Kühlschränke/Tiefkühler, Kochherd (Gas) und Waschmaschine müssen oft selbst angeschafft werden. Diese sind auf Platz in grösserer Auswahl erhältlich. Bei Mietpreisverhandlungen kann die Installation dieser Apparate oftmals vereinbart werden. Grosse Wohnungsmakler: Remax-Carabirealty; ABC-Imobilaria; Century 21 Netzspannung 110/120 Volt, 60 Hertz (Schweiz: 220–230 Volt, 50 Hertz) Zweipolige Flachstecker (US-amerikanische Norm). Adapter erforderlich. Elektrische Geräte aus Europa (Haushaltgeräte, Akkus, usw.), welche auf 110 Volt umgestellt werden können, funktionieren unter Umständen wegen der höheren Hertz-Frequenz nicht richtig. Viele Häuser und Wohnungen verfügen wegen den Luftkühlgeräten auch über Anschlüsse mit 220 V. So ist die Anpassung einiger Steckdosen für europäische Geräte möglich. Fernseh- und Videogeräte haben NTSC-Standard und sind nicht kompatibel mit dem schweizerischen PAL/Secam-System) Elektrizität Masse, Gewichte Es werden hauptsächlich amerikanische Einheiten verwendet, zum Teil auch metrische. Vor allem in der Landwirtschaft werden auch alte, einheimische Masse benutzt. Int. Landesvorwahl 001 809 Telefon und Notrufe Polizei - Feuerwehr – Ambulanz Tel. 911 Gesellschaft und Kultur Kulturelles Leben Die Grossstädte Santo Domingo und Santiago de los Caballeros bieten begrenzte Möglichkeiten zum Besuch von Kulturveranstaltungen an. Es finden gelegentlich Konzerte, Theater und Vernissagen in Kunstgalerien statt. Ausserdem werden die Touristenorte oft durch eine vielfältige Strassenkultur mit Einzelkünstlern, kleinen Gruppen, bekannten ausländischenSängern und Musikanten aber auch Malern belebt. Im Sommer findet in Santo Domingo entlang der Uferstrasse das über eine Woche dauernde «Merengue-Festival» statt. Der Karneval mit Zentren in La Vega und Santo Domingo, ist eines der wichtigsten jährlichen Kulturereignisse für die dominikanische Familie. AS_Dominikanische Republik_de_V3.docx 24.01.2014 14/25 Die dominikanische Musik (Bachata, Merengue, Reggaetón usw.) ist geprägt von afrikanischen und spanischen Einflüssen. In verschiedenen grossen Städten kann man teilweise recht modernen Kinos eine Vielzahl von aktuellen Filmen (in Originalsprache mit spanischen Untertiteln) anschauen. Reisen und Ferien Wunderschöne Strände, die reichhaltige Natur und abwechslungsreiche Landschaften eignen sich bestens für Reisen, Ausflüge (z.B. Pico Duarte 3'175 M.ü.M. - höchster Berg der Karibik) oder Ferien. Von Santo Domingo aus können Reisen in alle Landesteile sowie nach den übrigen Karibikinseln und Übersee organisiert werden. Sport Dank des ausgeglichenen Klimas und der überdurchschnittlich langen, täglichen Sonnenscheindauer ist die Dominikanische Republik ein ideales Gebiet für die Ausübung vieler Sportarten. Der Nationalsport in der Dominikanischen Republik ist Baseball. Radio, TV, Presse Die Programme der SRF können in der Dominikanischen Republik nicht empfangen werden, viele Sendungen werden aber multimedial im Internet verbreitet (Streaming, Podcasting, Download). Radiosendungen sind lokal und in spanischer Sprache, vorwiegend mit einheimischer Musik (Merengue, Bachata, Salsa, Balladen usw.) zu empfangen. Das TV-Angebot (amerikanische Norm NTSC) ist dank Kabelfernsehen (z.B: Telecable «Tricom »), das in Santo Domingo erhältlich ist, sehr gross. Man kann über 100 Kanäle empfangen, die vorwiegend auf spanisch oder englisch (amerikanische Sender) sind. Es gibt je einen Kanal für Frankreich (TV5), Deutschland (DW) und Italien (RAI). Auf TV5 gibt es täglich eine 30-minütige Nachrichtensendung der französischsprachigen Schweiz. Die Installation einer Satellitenantenne ermöglicht ebenfalls den Empfang von über 100 Kanälen. Schweizerische Zeitungen sind kaum erhältlich. Praktisch alle schweizerischen Zeitungen publizieren jedoch heute online. Viele der grossen Hotels in den Touristenzentren bieten eine kleine Auswahl an Taschenbüchern in deutscher oder englischer Sprache an. Leihbibliotheken sind vor allem für spanische Literatur vorhanden. Daneben gibt es in Santo Domingo auch die Leibibliothek der Alliance Française (Alianza Francesa). Schweizer Radio und Fernsehen SRF Swissinfo Dominikanische Zeitungen Domrep-Magazin auf Deutsch Schweizerische Zeitungen Schweizer Revue Religion 75 % der Bevölkerung sind römisch-katholisch (Staatsreligion), 25 % protestantisch oder anderen Glaubensrichtungen zugehörig. AS_Dominikanische Republik_de_V3.docx 24.01.2014 15/25 Bildung Schulsystem Das dominikanische Schulsystem ist nach amerikanischem Muster aufgebaut mit Primaria (8 Jahre), Secundaria bzw. Bachillerato (4 Jahre) und Universität. Es besteht allgemeine Schulpflicht, die jedoch nicht überall gewährleistet ist, weil gerade in ländlichen Gegenden die nächste Schule für die Kinder oft zu weit weg ist. Wer es sich leisten kann schickt die Kinder nicht in die staatliche Schule (escuela), die für Schweizer schlicht unzumutbar sind, sondern auf eine Privatschule (colegio). Die staatlichen Schulen sind für die Kinder kostenlos, aber es muss eine für dortige Verhältnisse teure einheitliche Schulkleidung gekauft werden. Besonders Eltern mit mehreren „schulpflichtigen” Kindern können sich die erforderliche Kleidung kaum leisten. In Privatschulen werden eine Einschreibegebühr und danach ein monatliches Schulgeld verlangt. Das Schuljahr dauert von August/September bis Juni. Da die Lehrerpositionen oft innerhalb der Familie und nicht nach fachlichen und didaktischen Qualifikation vergeben werden, ist der Bildungsgrad des Lehrpersonals in der Regel nicht hoch. Gemäss Statistiken aus dem Jahr 2010 steht die Dominikanische Republik deshalb auf dem letzten Platz aller lateinamerikanischen und karibischen Staaten. Neunzig Prozent der Lehrer haben keine didaktische Ausbildung erhalten. Die Analphabetenrate im Land liegt offiziell bei rund 16% der Bevölkerung. Viele Leute können jedoch kaum mehr als ihren Namen schreiben. Einige der verschiedenen Hochschulen sowohl im naturwissenschaftlichen wie auch im humanistischen Bereich befinden sich in der Hauptstadt Santo Domingo, andere im Landesinnern (z.B: Santiago de los Caballeros, San Pedro de Macorís und Higüey). Das akademische Niveau der dominikanischen Hochschulen kann nicht mit demjenigen von Europa verglichen werden. Liste der Universitäten in der Dominikanischen Republik Schweizerschulen Es gibt in der Dominikanische Republik keine Schweizerschule. Internationale Schulen In der Dominikanischen Republik gibt es ein Lycée français und verschiedene amerikanische Privatschulen, in welchen in Spanisch, Französisch und Englisch unterrichtet wird. Sie verlangen eine Einschreibegebühr und ein monatliches Schulgeld. Lycée Français Carol Morgan School Council of International Schools – Directory Fahrzeug und Führerausweis Fahrzeugimmatrikulation Nur der rechtliche Besitzer (Person/Firma), welcher im Fahrzeugausweis (Matricula) eingetragen ist, darf das Auto verkaufen. Beim Kauf von Personenfahrzeugen wird eine Steuer von 2% der Verkaufssumme fällig. Diese bezahlt der Käufer. Erst mit der Einzahlungsquittung wird der Fahrzeugausweis (Matricula) auf den neuen Besitzer umgeschrieben. Die Polizeidienststelle prüft ob Matricula, Fahrzeug und Papiere identisch sind. Darauf achten, dass der Fahrzeugausweis auf den Namen des neuen Besitzers lautet, da dieser gleichzeitig als Eigentumsnachweis gilt. Die meisten Autohändler sind den Käufern bei der Umschreibung des Fahrzeugausweises behilflich. Die jährliche Steuer für Personenfahrzeuge richtet sich nach Alter des Fahrzeuges und beträgt 1% des aktuellen Wertes, der nach einer amtlichen Tabelle ermittelt wird. Führerausweisanerkennung Wenn Sie mehr als 90 Tage in der Dominikanischen Republik leben, müssen Sie entweder Ihren Führerschein bei der Dirección General de tránsito terrestre in Santo Domingo umschreiben lassen oder einen dominikanischen Führerschein beantragen. Diese verlangt eine durch die Schweizer Botschaft beglaubigte Übersetzung des Originalausweises. Für Reisen in Lateinamerika empfiehlt es sich, einen internationalen Führerschein mitzuführen. AS_Dominikanische Republik_de_V3.docx 24.01.2014 16/25 Versicherung Eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Laut Gesetz ist einzig eine Lokalversicherung gültig, diese kennen jedoch das Bonus-System nicht. Es wird darum empfohlen, eine Vollkaskoversicherung im Ausland abzuschliessen. Fahrzeuglenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, werden in der Regel bis zur Abklärung der Schuldfrage vorläufig festgenommen. Steuern Direkte und indirekte Steuern Einkommenssteuer Wer sich länger als 182 Tage pro Kalenderjahr in der Dominikanischen Republik aufhält, gilt als ortsansässig (residente) und ist einkommenssteuerpflichtig. Die Einkommenssteuer ISR (Impuesto Sobre la Renta) für natürliche Personen basiert auf einer progressiven Einkommenstabelle. Niedrige Jahreseinkünfte (- RD$ 33‘326.92 pro Jahr (ca. CHF 750.00) sind von der Einkommenssteuer befreit. Höhere Einkünfte werden mit 15% bis 25% besteuert. Es gibt nur wenige Abzugsmöglichkeiten, etwa für Schul- und Ausbildungskosten. Arbeitnehmer/innen werden die Steuern direkt vom Lohn abgezogen. Erwerbstätige Nonresidentes unterliegen einer Quellensteuer von 25%. Impuesto Sobre la Renta ISR - Einkommenssteuersätze Indirekte Steuer Eine Vielzahl von Steuern wird auf Waren, Konsum, Dienstleistungen, Bankaufträge, Zinsen, Vermögen, Grundbesitz usw. erhoben. Mehrwertsteuer Die dominikanische Mehrwertsteuer (Impuesto a la Transferencia de Bienes Industrializados y Servicios – ITBIS) beträgt 18 %. Die meisten gewerblichen Transaktionen unterliegen der Mehrwertsteuer ITBIS. Kapitalgesellschaften sind ausserdem zur Abführung von Dividenden-, Lohn- und anderen Steuern verpflichtet. ITBIS Doppelbesteuerung Die Schweiz und die Dominikanischen Republik haben kein Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen abgeschlossen. Einbürgerung Voraussetzungen und Vollzug Volljährige Ausländer/innen können die dominikanische Staatsangehörigkeit nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von zwei Jahren beantragen. Ehepartner dominikanischer Staatsangehöriger und Besitzer von Immobilien bereits nach einem Aufenthalt von 6 Monaten. Naturalizaciones Dirección General de Migración - Ley 1683 sobre naturalizacion Weitere Informationen erteilen die dominikanischen Vertretungen in der Schweiz (Adressen siehe unter der Rubrik «Einreise und Visa»). AS_Dominikanische Republik_de_V3.docx 24.01.2014 17/25 Schweizer und Schweizerinnen Konsularischer und diplomatischer Schutz Konsularischer Schutz Eine besondere Form der Interessenwahrung der Auslandvertretungen zugunsten der Schweizer Bürger ist der konsularische Schutz. Gemäss Auslandschweizergesetz ASG (SR 195.1) vom 26. September 2014 sind die diplomatischen und konsularischen Vertretungen Schweizer Staatsangehörigen behilflich, wenn ihnen nicht zugemutet werden kann oder sie nicht in der Lage sind, ihre Interessen selbst oder mit Hilfe Dritter zu wahren. D.h., die betroffenen Personen haben im Sinn der Eigenverantwortung zunächst die vor Ort verfügbaren Anlaufstellen und Hilfsmöglichkeiten (z.B. Polizei, Ambulanz, medizinische Einrichtungen, Geldinstitute) oder Versicherungen soweit als möglich selbständig in Anspruch zu nehmen. Der konsularische Schutz, also die Hilfeleistung durch das EDA, kommt erst zum Tragen, wenn die Betroffenen alles Zumutbare versucht haben, um die Notlage selber orgnisatorisch oder finanziell zu überwinden. Auf Hilfeleistungen besteht kein Rechtsanspruch. Diplomatischer Schutz Verletzt ein Staat völkerrechtliche Regeln, so kann die Schweiz auf diplomatischer Ebene für ihre Staatsangehörigen tätig werden (diplomatischer Schutz). Weitere Informationen Konsularischer Schutz: Hilfe im Ausland Konsularischer Schutz Reisehinweise EDA Informationen zum rückzahlbaren Vorschuss (Bundesamt für Justiz) Die Helpline EDA beantwortet als zentrale Anlaufstelle Fragen zu konsularischen Dienstleistungen Rund um die Uhr! Tel. aus der Schweiz: 0800 24-7-365 Tel. aus dem Ausland: +41 800 24-7-365 E-mail: [email protected] Formular Helpline EDA Helpline EDA Gratisanruf (aus dem Ausland mit Skype) Hinweis: Wenn Sie Skype auf Ihrem Computer oder Smartphone nicht installiert haben, erscheint eine Fehlermeldung. In diesem Fall installieren Sie zuerst das Programm mit dem folgenden Link: Download Skype. AS_Dominikanische Republik_de_V3.docx 24.01.2014 18/25 Politische Rechte Schweizerische Staatsangehörige haben auch im Ausland die Möglichkeit, ihr Stimm- und Wahlrecht auszuüben. Sie können sich aktiv und passiv an eidgenössischen Volksbegehren, Abstimmungen und Nationalratswahlen beteiligen (Ständeratswahlen sind kantonal geregelt). Voraussetzung dafür ist ein fester Wohnsitz im Ausland, sowie die Anmeldung als Stimmberechtigter bei der dafür zuständigen Schweizerischen Botschaft oder dem Konsulat. Wer sich auf diesem Weg ins Stimmregister seiner letzten Wohngemeinde eintragen lässt, erhält auf dem Postweg das amtliche Stimm- und Wahlmaterial sowie die Erläuterungen des Bundesrates zugeschickt. In der «Schweizer Revue», der Zeitschrift für Auslandschweizer, wird regelmässig über bevorstehende Eidgenössische Abstimmungen informiert oder konsultieren Sie die Website www.ch.ch/Abstimmungen. E-Voting Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer aus mehreren Kantonen eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen ihre Stimme via Internet abgeben. können bei den Kantonale Wahlen und Abstimmungen Diverse Kantone offerieren Auslandschweizer-innen und Auslandschweizern auch die Teilnahme an kantonalen Urnengängen. Anmeldung als Stimmberechtige/r Auch Doppelbürgerinnen und Doppelbürger können die schweizerischen Stimm- und Wahlrechte ausüben. Sie riskieren damit in gewissen Staaten, die die Doppelbürgerschaft nicht anerkennen, allfällige Konsequenzen in Bezug auf die andere Staatsbürgerschaft. Nutzen Sie Ihre demokratischen Rechte auch im Ausland! Weitere Informationen Auslandschweizer-Organisation ASO Swisscommunity.org Merkblatt Politische Rechte eGov Alle Vertretungen haben – in Ergänzung zum Internetauftritt des EDA – eigene Webseiten mit einem umfassenden Informationsangebot für Auslandschweizer. Ebenso sind die wichtigsten Formulare – Anmeldeformular, Antrag Reiseausweis, Meldung als stimmberechtigte Auslandschweizerin bzw. Auslandschweizer – elektronisch abrufbar. Immer mehr Vertretungen kommunizieren zudem via Social Media wie Facebook und Twitter. Webseite des EDA Webseite Botschaft in Santo Domingo Regionales Konsularcenter in Santo Domingo Statistik Ende 2012 waren bei der schweizerischen Vertretung in Santo Domingo über 2‘000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer gemeldet. Schweizervereine Die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sind in zwei Schweizerklubs organisiert. Die Kontaktadressen finden Sie auf den Webseiten der Schweizer Botschaft; der ASO oder auf SwissCommunity.org. Club Suizo Dominicano - Santo Domingo Club Suizo Las Terrenas - Samaná AS_Dominikanische Republik_de_V3.docx 24.01.2014 19/25 Auslandschweizer-Organisation ASO Die ASO besteht aus dem Auslandschweizerrat -auch «Auslandschweizerparlament» genannt- und dem Auslandschweizersekretariat, das eine breite Dienstleistungspalette für Ausland-schweizerinnen und Auslandschweizer anbietet. Dazu gehören Beratung und Betreuung in Zusammenhang mit Auswanderung, Auslandaufenthalt und Rückwanderung; Herausgabe der «Schweizer Revue», die alle angemeldeten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer kostenlos erhalten; Organisation des jährlichen Auslandschweizer-Kongresses; Betreuung von jungen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern (Lager, Familienaufenthalte, Jugendaustausch) und politische Rechte. Auslandschweizer-Organisation ASO SwissCommunity.org SwissCommunity.org vernetzt schweizerische Staatsangehörige weltweit: • • • • Vernetzen Sie sich mit anderen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern, wo immer Sie sind Informieren Sie sich über Neuigkeiten und Veranstaltungen Finden Sie Hilfe bei der Wohnungssuche – oder das beste Fondue in der Stadt! Entdecken Sie die Schweiz Swisscommunity.org Verkehr Strasse Die Strassenverbindungen Nord-Süd sowie Ost-West (im Süden der Insel) sind gut und jederzeit befahrbar. Die übrigen Strassen sind zum Teil sehr schlecht unterhalten und je nach Jahreszeit nur mit geländegängigen Fahrzeugen befahrbar. In der Millionenmetropole Santo Domingo ist der öffentliche Verkehr eher bescheiden ausgebaut. Ausser einigen wenigen Buslinien der Städtischen Verkehrsbetriebe OMSA und zwei Metrolinien sind weder Tram noch Züge im Fernverkehr vorhanden. Hingegen existieren viele abenteuerliche Kleinbusse und Privattaxis in zum Teil schlechtem Zustand, deren Benützung ein gewisses Gefahrenpotenzial mit sich bringt. Für einen sicheren Transport kommen nur Taxis einer besseren Kategorie in Frage (APOLO-TAXI). Diese sind meistens in genügender Anzahl vorhanden, billig und können telefonisch bestellt werden. Andere Transportmöglichkeiten Motorradtaxis (motoconchos) sind für Europäer nur beschränkt zumutbar. Für Reisen innerhalb des Landes empfehlen sich vor allem die beiden grossen Car-Unternehmen (CARIBEund METRO-Tours, die mit gut unterhaltenen und klimatisierten Reisecars (mit Bordservice) alle wichtigen Städte/strategischen Punkte des Landes mindestens einmal täglich anfahren. Platzreservationen sind möglich. Mietwagen sind recht teuer, was u.a. damit zusammenhängt, dass die Autos eingeführt werden müssen und einer Steuer unterliegen. Die meisten internationalen Firmen sind an den Flughäfen vertreten sowie in Santo Domingo selbst. Das Mindestalter für den Verleih ist 25 Jahre. Prüfen Sie genau die Vertragskonditionen und den Versicherungsschutz. Auch sollte man den Zustand des Mietautos vor Fahrtantritt prüfen. Kreditkarten sind für Mietwagenverträge unerlässlich. In der Dominikanischen Republik ist der nationale sowie der internationale Führerschein innerhalb einer Aufenthaltsdauer von 3 Monaten anerkannt. Caribe Busse Metro Busse Schiene Es gibt keine Eisenbahn in der Dominikanischen Republik für den Personentransport. Lediglich Strecken für den Transport von Zuckerrohr, Mais und Bananen in der Nähe von La Romana sowie zwischen Barahona und Neiba. AS_Dominikanische Republik_de_V3.docx 24.01.2014 20/25 Luffahrt Die wichtigsten Flughäfen in der Dominikanischen Republik sind La Romana, Puerto Plata, Punta Cana, Samaná und Santo Domingo (Las Americas), von denen es bequeme Verbindungen nach Übersee gibt. Innerhalb der Dominikanischen Republik besteht Bedarfs- und Charterflugverkehr zwischen den internationalen Flughäfen Schifffahrt Das Land verfügt über 12 Seehäfen, wobei neun für den Aussenhandel und drei für den Tourismus genutzt werden. Arbeiten in der Dominikanischen Republik Arbeitsmarkt Arbeitsmarktlage Mit einer offiziellen Arbeitslosenrate von ca. 15 % und einer weitverbreiteten Unterbeschäftigung ist die Dominikanische Republik kein Einwanderungsland. Viele Dominikaner leben von Transferzahlungen (überwiegend aus den USA, aber auch aus Puerto Rico und Europa), die ihre im Ausland lebenden Verwandten leisten. Die Summe dieser Transferzahlungen lag 2011 bei 3.2 Milliarden US-Dollar. Für Spezialist/innen des Hotelfachs und gut ausgebildete Fachkräfte anderer Berufe bestehen bisweilen Möglichkeiten, eine Stelle zu finden. Empfehlenswert ist der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages. Viele Expats ziehen es vor, sich selbständig zu machen und eröffnen ein eigenes Geschäft; die Misserfolge sind jedoch zahlreich. Buscar empleo: Empleateya.net Private Stellenvermittler: http://acciontrabajo.com.do, www.opcionempleo.com.do, http://www.learn4good.com/jobs/language/english/list/country/dominican_republic Arbeitsbedingungen Arbeitsrecht Die gesetzlich festgelegte wöchentliche Arbeitszeit beträgt 44 Stunden, für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst 35 Stunden. Offiziell haben Arbeitnehmer/innen nach einem Jahr Anspruch auf 14 Arbeitstage bezahlte Ferien, nach 5 Jahren beträgt der Anspruch 18 Arbeitstage. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt RD$6‘035.00 = ca. CHF 135.00 (Stand 2011). Ministerio de Trabajo > Prestaciones Arbeitsverträge Der Abschluss eines Arbeitsvertrages kann mündlich und/oder schriftlich erfolgen. Dominikanische Firmen richten sich gewöhnlich nach einem schriftlichen Arbeitsvertrag, in dem die Regelungen des Arbeitsverhältnisses zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber festgelegt werden. Nach Abschluss des Vertrages sollte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Schriftstück aushändigen, in dem Lohn (Gehalt), Arbeitszeit und andere bindende Arbeitsregelungen eindeutig festgelegt sind. Wenn beispielsweise die Höhe des Gehalts nicht schriftlich festgelegt, sondern nur mündlich vereinbart worden ist, kann dies später aufgrund mangelnder Beweise zu Komplikationen führen, falls Lohnzahlungen ausbleiben. Die Arbeitsregelungen sollten möglichst detailliert in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden. Falls der Vertrag auf Spanisch abgefasst sein sollte, lassen Sie ihn in Ihre Sprache übersetzen, um sich über den Inhalt zu vergewissern. Darüber hinaus wird zwischen Probearbeitsverhältnissen (die Frist sollte nicht mehr als 3 Monate betragen) sowie Vollzeit-, Teilzeit-, und Saisonarbeitsverhältnissen unterschieden. Ein Arbeitsverhältnis kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Jedes Unternehmen hat andere Anstellungsbedingungen und eigene Verträge. Die gesetzlichen Mindestlöhne variieren je nach Branche und Grösse der Firmen. AS_Dominikanische Republik_de_V3.docx 24.01.2014 21/25 Die maximale Arbeitszeit beträgt 44 Stunden in der Woche und 8 Stunden am Tag bei 5 Arbeitstagen. Vielerorts wird jedoch auch am Samstagvormittag (4 Stunden) gearbeitet. Die Kündigungsfristen richten sich in der Regel nach dem Dienstalter im Betrieb (Tätigkeit über ein Jahr = 28 Tage). Arbeitsbewilligung Um legal in der Dominikanischen Republik arbeiten zu können, müssen die Ausländer/innen im Besitze einer gültigen Arbeitsbewilligung sein. Andernfalls verstösst man gegen das Gesetz und wird des Landes verwiesen. Selbstständige Berufsausübung Bitte wenden Sie sich an: OSEC Business Network Switzerland Camera de Comercio y Turismo Dominico-Suiza Lateinamerikanische Handelskammer Stellensuche und Bewerbung Öffentliche Angebote Buscar empleo: Empleateya.net Private Stellenvermittlung Private Stellenvermittler: http://acciontrabajo.com.do, www.opcionempleo.com.do, http://www.learn4good.com/jobs/language/english/list/country/dominican_republic Firmenlisten Siehe unter der Rubrik «Selbständige Berufsausübung» Diplome, Abschlüsse, Zeugnisse Anerkennung Diplome Da die Aufnahmevoraussetzungen an den Universitäten sehr unterschiedlich sind, sollte man sich unbedingt im Vorfeld bei der jeweiligen Hochschule nach der Anerkennung der Diplome erkundigen. Am besten wendet man sich einige Monate vor dem geplanten Studienbeginn an das Studentenbüro der ausgewählten Universität. Liste der Universitäten in der Dominikanischen Republik Löhne und Gehälter GAV und orts- und berufsübliche Saläre Eine Gewerkschaft muss die absolute Mehrheit der Beschäftigten einer Gesellschaft oder einer Branche vertreten, um Verhandlungen führen zu können. Nur die wenigsten Unternehmen verfügen deshalb über einen Tarifvertrag, da die Gewerkschaften die absolute Mehrheit der Beschäftigten eines Betriebes kaum erreichen. AS_Dominikanische Republik_de_V3.docx 24.01.2014 22/25 Vorsorge und Versicherungen Sozialversicherungssystem Altersvorsorge Nationale Altersversicherung Seit 2003 wird die staatliche Sozialversicherung durch private, aber staatlich überwachte allgemeine Pensionsfonds (AFP) abgelöst. Sie erbringen Leistungen bei Krankheit und im Alter. Arbeitnehmer/innen entrichten einen Grundbeitrag von 5.91% des Bruttolohnes, der Arbeitgeberbeitrag beträgt ca. 20%. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Angestellten anzumelden und die Beiträge einzubezahlen. Ein ordentliches Rentenalter kennt die dominikanische Republik nicht. Seguro nacional de Salud DIDA Seguridad Social: www.cnss.gob.do, www.tss.gov.do und Instituto Dominicano de Seguros Sociales Schweizerische AHV/IV Auszahlung ordentlicher Renten Ordentliche AHV- und IV-Renten (mit Ausnahme der IV-Viertelsrente) für schweizerische Staatsangehörige können an jeden beliebigen Wohnort überwiesen werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch die schweizerische Ausgleichskasse in der Regel in der Währung des Wohnsitzstaates. Die anspruchsberechtigte Person kann ihre Rente auch auf ein persönliches Postcheck- oder Bankkonto in der Schweiz auszahlen lassen. Beachten Sie, dass Hilflosenentschädigungen und Ergänzungsleistungen nur bei Wohnsitz in der Schweiz ausbezahlt werden. Freiwillige AHV/IV Der freiwilligen AHV/IV können schweizerische Staatsangehörige beitreten, die nicht in einem Mitgliedstaat der EU/EFTA leben, falls sie unmittelbar vor ihrem Wegzug während mindestens fünf aufeinanderfolgenden Jahren obligatorisch versichert waren. Die Mitgliedschaft in der freiwilligen AHV/IV entbindet die Betroffenen nicht von einer allfälligen Versicherungspflicht im Wohn- bzw. Erwerbsland. Der Beitragssatz für Erwerbstätige beläuft sich auf 9,8% des massgebenden Einkommens. Der jährliche Mindestbeitrag liegt bei 914 CHF. Die freiwillige AHV/IV bietet insbesondere nichterwerbstätigen Personen, die in ausländischen Sozialversicherungssystemen oft keine Versicherungsmöglichkeit haben, einen Schutz für die Risiken Alter, Invalidität und Tod. Besondere Bestimmungen Arbeitnehmer eines Schweizer Unternehmens Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Ausland wohnen, dort für einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz tätig sind und von ihm entlöhnt werden, sowie ihre nichterwerbstätigen Ehegattinnen und Ehegatten, die sie ins Ausland begleiten, gelten besondere Bestimmungen. Studentinnen und Studenten Geben Studierende ihren Wohnsitz in der Schweiz auf, um im Ausland einer Ausbildung nachzugehen, können Sie die Versicherung unter bestimmten Voraussetzungen weiterführen. Weitere Informationen Weitere Auskünfte zur freiwilligen AHV/IV erteilt die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf: AHV-Ausgleichskasse in Genf AS_Dominikanische Republik_de_V3.docx 24.01.2014 23/25 AHV-Rentner (1. Säule) und Pensionskassenbezüger (2. Säule) Stellen Sie sicher, dass die Überweisung von Renten aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Pensionskasse oder sonstigen Versicherungen funktioniert. Domizilwechsel müssen unbedingt der AHV-Ausgleichskasse, der zuständigen Pensionskasse und dem Versicherungsträger mitgeteilt werden. Die Schweizerische Ausgleichskasse SAK sendet allen Leistungsbezügern jährlich eine Lebens- und Zivilstandsbescheinigung. Damit die Rente ohne Unterbruch bezahlt wird, muss das Formular ausgefüllt und durch eine Amtsbehörde attestiert innerhalb von 90 Tagen zurückgeschickt werden. Besteuerung der Pensionskassenrenten Auf Pensionskassenrenten erhebt die Schweiz in der Regel eine Quellensteuer, wenn der Rentenbezüger im Ausland wohnt. Doppelbesteuerungsabkommen können vorsehen, dass die Quellensteuer entfällt oder vom Rentenbezüger im Wohnsitzland zurückgefordert werden kann (siehe Kapitel «Steuern»). Berufliche Vorsorge Siehe Rubrik «Sozialversicherung». Kranken- und Unfallversicherung Nationale Kranken- und Unfallversicherung Die Leistungen der dominikanischen staatlichen Sozialversicherung garantieren den Arbeitnehmern nur einen Mindeststandard an sozialer Sicherheit. Schwierigkeiten ergeben sich vielfach wegen den zum Teil veralteten Einrichtungen. Dasselbe gilt für Spitäler, Kliniken und Entbindungsheime, die nur über eine ungenügende Infrastruktur verfügen und für Notfälle nicht eingerichtet sind. Hinzu kommen die stundenlangen Stromausfälle, die trotz eigenem Generator meist nicht vollständig ausgeglichen werden können. Viele Expats fliegen oft für medizinische Eingriffe (Geburten, Operationen) nach Miami, Puerto Rico oder Europa. Medikamente sind meist ohne Rezept erhältlich und teuer. Bei der Versorgung treten oft Engpässe auf. Die lokalen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Medikamentenkosten. Die Betriebsunfallversicherung wird vom Arbeitgeber finanziert. Auch Lohnfortzahlungen bei Krankheit und Mutterschaft sind vorgesehen. In der Industrie haben die Gewerkschaften Lohnfortzahlungen bis 300 Tage durchgesetzt. Da der staatliche Sozialschutz in der Dominikanischen Republik rudimentär und mangelhaft ist, empfiehlt es sich, eine private Krankenversicherung abzuschliessen. Private Kranken- und Unfallversicherung Vor der Arbeitsaufnahme gilt es abzuklären, ob Ihr Versicherungsschutz bei Krankheit im Ausland genügt. Vielfach empfiehlt es sich eine internationale Krankenversicherung für die Zeit des Auslandaufenthaltes abzuschliessen. Sie sollten jedoch zuvor immer in Erfahrung bringen, zu welchen Bedingungen man Sie im Gastland versichert. Auf jeden Fall mit der Kündigung einer bestehenden Zusatzversicherung in der Schweiz zuwarten, bis eine vorbehaltslose Aufnahme vom internationalen Versicherer vorliegt. Weitere Informationen Comparis > Auslandaufenthalte Arbeitslosenversicherung Grundlagen, Beiträge, Leistungen Die Leistungen der dominikanischen Sozialversicherung garantieren den Arbeitnehmern einen Mindeststandard an sozialer Sicherheit. AS_Dominikanische Republik_de_V3.docx 24.01.2014 24/25 Sozialhilfe und Fürsorge Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (SAS) Das EDA gewährt unter gewissen Voraussetzungen Hilfeleistungen an Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer. Gerät jemand in eine Notlage, so sind zunächst die eigenen Kräfte und Mittel auszuschöpfen, um die Situation zu überwinden. Stellt sich damit keine Verbesserung der Notlage ein, ist zu klären, inwiefern die Verwandtschaft oder Bekannte helfen können. Es ist auch abzuklären, welche Leistungen und Unterstützung von Seiten des Aufenthaltsstaates möglich sind. Zuletzt können die Unterstützungsmöglichkeiten bei der Bundesstelle Sozialhilfe für Auslandschweizer/innen (SAS) abgeklärt werden. Die nachstehend aufgeführten Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem Auslandschweizergesetz ASG (SR195.1) vom 26. September 2014. Wer gilt als Auslandschweizer/in? Auslandschweizer ist, wer in der Schweiz keinen Wohnsitz hat und im Auslandschweizerregister eingetragen ist. Diese Begriffsdefinition und die nachstehend aufgeführten Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem Auslandschweizergesetz ASG. Grundsatz Im Grundsatz unterstützt die SAS Personen, die kurzfristig in eine Notlage geraten sind und finanzielle Hilfe brauchen, um sie zu überbrücken. Sie stellt grundsätzlich keine dauernde Unterstützung dar. Sie ist darauf ausgerichtet, dass die im Aufenthaltsstaat integrierten Personen mit grosser Wahrscheinlichkeit und in absehbarer Zeit wieder wirtschaftlich selbständig sind. Beim Abwägen der gesamten Umstände werden die familiären Bande und die Beziehungen im Aufenthaltsstaat sowie Sinn und Möglichkeit einer Rückkehr beachtet. Erfüllen Sie oben genannte Voraussetzungen (s. auch Formular «Rechte und Pflichten«) und können Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln, Beiträgen von privater Seite oder Hilfeleistungen des Aufenthaltsstaates bestreiten? Dann haben Sie die Möglichkeit, über Ihre schweizerische Vertretung ein Gesuch um finanzielle Unterstützung an die Sozialhilfe für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer (SAS) einzureichen. Verfahren Die Sektion SAS unterstützt bedürftige Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: Sie prüft die Anträge, die von den Gesuchstellenden über die zuständige schweizerische Vertretung eingereicht werden, und entscheidet über Bewilligung oder Ablehnung, die Höhe, Art und Zeitdauer der Unterstützung. Je nach Situation leistet sie finanzielle Hilfe im Ausland oder sie ermöglicht die Rückkehr in die Schweiz. Bei einer Rückkehr koordiniert sie – sofern notwendig – in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden die erste Hilfe in der Schweiz. Doppelbürgerinnen und Doppelbürger Besitzen Sie ein weiteres Bürgerrecht, gelten besondere Regeln. Sie können ein Gesuch einreichen, werden in der Regel jedoch nicht unterstützt, wenn bei Ihnen das ausländische Bürgerrecht vorherrscht. Beurteilungskriterien sind die Beziehungen zur Schweiz und die Umstände, die zum Erwerb des ausländischen Bürgerrechts geführt haben. Rückerstattung Sozialhilfeleistungen müssen zurückerstattet werden, wenn dies zumutbar und ein angemessener Lebensunterhalt gesichert ist. (Siehe Formular «Rechte und Pflichten») Sozialhilfe für Auslandschweizer Kontakt Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA Konsularische Direktion KD Auswanderung Schweiz Bundesgasse 32, 3003 Bern +41 800 24-7-365 [email protected] www.swissemigration.ch AS_Dominikanische Republik_de_V3.docx 24.01.2014 25/25