Ordens- und Ehrungen - Satzung des Königsteiner Narrenclub 1971

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Ordens- und Ehrungen - Satzung des Königsteiner Narrenclub 1971
Ordens- und Ehrungen - Satzung
des
Königsteiner Narrenclub 1971/79 e.V.
Vereinsmitgliedschaft
Verleihung nach:
11 Jahren
22 Jahren
25 Jahren
40 Jahren
50 Jahren
Verdienstorden
Plaschi-Ansteckorden
Silber
Plaschi- Ansteckorden
Gold
Verdienstorden des
BDK in Silber
Verdienstorden der
IGMK in Gold
Verdienstorden der
IGMK in Gold mit
Brillanten
Voraussetzung
für 11-jährige Mitgliedschaft im Verein
für 22-jährige Mitgliedschaft im Verein
für 25-jährige Mitgliedschaft im Verein, wenn
innerhalb dieser Zeit eine mindestens 11-jährige
Tätigkeit im Vorstand nachgewiesen ist
für 40-jährige aktive Mitgliedschaft im Verein
für 50-jährige ununterbrochene aktive
Mitgliedschaft im Verein
Aktive Bühnenauftritt / Elferrat
Verleihung nach:
6 Jahren
11 Jahren
Verdienstorden
Tanzsportabzeichen in
Bronze mit Urkunde
Silberne Flamme mit
Urkunde
15 Jahren
Silberne Flamme mit
Urkunde
15 Jahren
Goldene Flamme mit
Urkunde
22 Jahren
Goldene Flamme mit
Urkunde
22 Jahren
Goldenes Vlies mit
Urkunde
Voraussetzung
für 6-jährige Mitwirkung in einer Tanzgarde als
Tänzer/-in, Betreuer/-in, Trainer/-in
für 11-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im
Elferrat oder ununterbrochene 11-Jahre aktive
Auftritte auf der Bühne
für 15-jährige unterbrochene aktive Tätigkeit im
Elferrat oder unterbrochene 15 Jahre aktive
Auftritte auf der Bühne
für 15-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im
Elferrat oder ununterbrochene 15 Jahre aktive
Auftritte auf der Bühne
für 22-jährige unterbrochene aktive Tätigkeit im
Elferrat oder unterbrochene 22 Jahre aktive
Auftritte auf der Bühne
für 22-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im
Elferrat oder ununterbrochene 22 Jahre aktive
Auftritte auf der Bühne
Vorstandsarbeit
Verleihung nach:
11 Jahren
22 Jahren
33 Jahren
Verdienstorden
Verdienstorden der
IGMK in Silber
Verdienstorden der
IGMK in Gold
Verdienstorden der
IGMK in Gold mit
Brillanten, Anstecknadel und Urkunde
Voraussetzung
für 11-jährige ununterbrochene Mitarbeit im
Vorstand
für 22-jährige ununterbrochene Mitarbeit im
Vorstand
für 33-jährige ununterbrochene Mitarbeit im
Vorstand
Besondere Auszeichnungen auf Beschluss des Vorstandes
Verleihung nach:
besonderen
Verdiensten
frühestens nach 8
Jahren
Verdienstorden
IGMK-Ehrennadel
Voraussetzung
für besondere Verdienste um den Verein
Ehrenmitgliedschaft
im Verein
frühestens nach 12
Jahren
Ehrenmitgliedschaft
im Verein
frühestens nach 12
Jahren
Ehrenvorsitzender des
Vereins
für 8-jährige ununterbrochene Arbeit als
Vereinsvorsitzender/-de nach Beendigung der
Vorstandstätigkeit
für 12-jährige ununterbrochene Arbeit im Vorstand
des Vereins nach Beendigung der Vorstandstätigkeit
für 12-jährige ununterbrochene Arbeit als
Vereinsvorsitzender/-de (es darf nur einen
Ehrenvorsitzenden geben)
Diese Satzung wurde auf Beschluss des Vorstands im August 2006 in Kraft gesetzt.
Königstein, den 28. August 2006