Ordens- und Ehrungen - Satzung des Königsteiner Narrenclub 1971
Transcription
Ordens- und Ehrungen - Satzung des Königsteiner Narrenclub 1971
Ordens- und Ehrungen - Satzung des Königsteiner Narrenclub 1971/79 e.V. Vereinsmitgliedschaft Verleihung nach: 11 Jahren 22 Jahren 25 Jahren 40 Jahren 50 Jahren Verdienstorden Plaschi-Ansteckorden Silber Plaschi- Ansteckorden Gold Verdienstorden des BDK in Silber Verdienstorden der IGMK in Gold Verdienstorden der IGMK in Gold mit Brillanten Voraussetzung für 11-jährige Mitgliedschaft im Verein für 22-jährige Mitgliedschaft im Verein für 25-jährige Mitgliedschaft im Verein, wenn innerhalb dieser Zeit eine mindestens 11-jährige Tätigkeit im Vorstand nachgewiesen ist für 40-jährige aktive Mitgliedschaft im Verein für 50-jährige ununterbrochene aktive Mitgliedschaft im Verein Aktive Bühnenauftritt / Elferrat Verleihung nach: 6 Jahren 11 Jahren Verdienstorden Tanzsportabzeichen in Bronze mit Urkunde Silberne Flamme mit Urkunde 15 Jahren Silberne Flamme mit Urkunde 15 Jahren Goldene Flamme mit Urkunde 22 Jahren Goldene Flamme mit Urkunde 22 Jahren Goldenes Vlies mit Urkunde Voraussetzung für 6-jährige Mitwirkung in einer Tanzgarde als Tänzer/-in, Betreuer/-in, Trainer/-in für 11-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Elferrat oder ununterbrochene 11-Jahre aktive Auftritte auf der Bühne für 15-jährige unterbrochene aktive Tätigkeit im Elferrat oder unterbrochene 15 Jahre aktive Auftritte auf der Bühne für 15-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Elferrat oder ununterbrochene 15 Jahre aktive Auftritte auf der Bühne für 22-jährige unterbrochene aktive Tätigkeit im Elferrat oder unterbrochene 22 Jahre aktive Auftritte auf der Bühne für 22-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Elferrat oder ununterbrochene 22 Jahre aktive Auftritte auf der Bühne Vorstandsarbeit Verleihung nach: 11 Jahren 22 Jahren 33 Jahren Verdienstorden Verdienstorden der IGMK in Silber Verdienstorden der IGMK in Gold Verdienstorden der IGMK in Gold mit Brillanten, Anstecknadel und Urkunde Voraussetzung für 11-jährige ununterbrochene Mitarbeit im Vorstand für 22-jährige ununterbrochene Mitarbeit im Vorstand für 33-jährige ununterbrochene Mitarbeit im Vorstand Besondere Auszeichnungen auf Beschluss des Vorstandes Verleihung nach: besonderen Verdiensten frühestens nach 8 Jahren Verdienstorden IGMK-Ehrennadel Voraussetzung für besondere Verdienste um den Verein Ehrenmitgliedschaft im Verein frühestens nach 12 Jahren Ehrenmitgliedschaft im Verein frühestens nach 12 Jahren Ehrenvorsitzender des Vereins für 8-jährige ununterbrochene Arbeit als Vereinsvorsitzender/-de nach Beendigung der Vorstandstätigkeit für 12-jährige ununterbrochene Arbeit im Vorstand des Vereins nach Beendigung der Vorstandstätigkeit für 12-jährige ununterbrochene Arbeit als Vereinsvorsitzender/-de (es darf nur einen Ehrenvorsitzenden geben) Diese Satzung wurde auf Beschluss des Vorstands im August 2006 in Kraft gesetzt. Königstein, den 28. August 2006