Abschlussbericht - Ecologic Institute
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Abschlussbericht - Ecologic Institute
Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Umweltfragen Förderkennzeichen (UFOPLAN) 3707 17 102/02 Untersuchung der Beiträge von Umweltpolitik sowie ökologischer Modernisierung zur Verbesserung der Lebensqualität in Deutschland und Weiterentwicklung des Konzeptes der Ökologischen Gerechtigkeit: Hauptstudie – Modul 1-3 von Dr. Nils Meyer-Ohlendorf und Dipl.-Geoökol. Daniel Blobel Ecologic – Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik, Berlin IM AUFTRAG DES UMWELTBUNDESAMTES November 2008 2 Berichts-Kennblatt 1. Berichtsnummer 2. 3. UBA-FB I 4. Titel des Berichts Untersuchung der Beiträge von Umweltpolitik sowie ökologischer Modernisierung zur Verbesserung der Lebensqualität in Deutschland und Weiterentwicklung des Konzeptes der Ökologischen Gerechtigkeit: Hauptstudie – Modul 1-3 5. Autor(en), Name(n), Vorname(n) 8. Abschlussdatum Meyer-Ohlendorf, Nils November 2008 Blobel, Daniel 9. Veröffentlichungsdatum 6. Durchführende Institution (Name, Anschrift) Ecologic – Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik, 10. UFOPLAN-Nr. 3707 17 102/02 Berlin Pfalzburger Strasse 43-44 11. Seitenzahl 10717 Berlin 140 12. Literaturangaben 105 7. Fördernde Institution (Name, Anschrift) Umweltbundesamt, Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau 13. Tabellen und Diagramme 27 14. Abbildungen 15. Zusätzliche Angaben 16. Zusammenfassung Die Studie behandelt die Zusammenhänge zwischen Umweltpolitik und sozialer Gerechtigkeit in ihren unterschiedlichen Facetten. Anhand einzelner Maßnahmen und Programme wird untersucht, inwieweit umwelt- und sozialpolitische Zielsetzungen aufeinander abgestimmt sind und wie das Zusammenwirken beider Politikbereiche verbessert werden kann. Hiermit soll ein Beitrag zur Versachlichung der Debatte um die Zusammenhänge zwischen Umweltpolitik und sozialer Gerechtigkeit geleistet werden. Anhand der Analyse konkreter Einzelmaßnahmen soll die Studie helfen, die Wechselbeziehungen zwischen Umwelt- und Sozialpolitik besser zu verstehen, so dass Synergien genutzt und Konflikte vermieden werden können. Im ersten Teil untersucht die Studie auf Grundlage vorhandener Erhebungen die Fragen: Sind Umweltbelastungen ungleich auf verschiedene Bevölkerungsgruppen verteilt? Verursachen einkommensstarke Bevölkerungsgruppen durch ihren Konsum höhere Umweltbelastungen als ärmere Bevölkerungsgruppen? Verursachen einkommensstarke Bevölkerungsgruppen durch ihren Konsum höhere Umweltbelastungen als ärmere Bevölkerungsgruppen? Wie stark werden die verschiedenen Bevölkerungsgruppen durch umweltbezogene Instrumente und Maßnahmen finanziell belastet? Im Anschluss daran werden ausgewählte Maßnahmen und Programme mit Blick auf deren ökologischen und sozialen Auswirkungen untersucht. Diese Untersuchung konzentriert sich auf die drei Bereiche Energie, Verkehr und Sozialökologische Stadtgestaltung. Auf dieser Grundlage gibt die Studie politische Handlungsempfehlungen. 17. Schlagwörter Umweltpolitik, Sozialpolitik, soziale Gerechtigkeit, sozialer Zusammenhalt, ökologische Gerechtigkeit, private Haushalte, Energie, Verkehr, Mobilität, Stadtentwicklung 18. Preis 19. 20. EUR 38.787,07 Report Cover Sheet 1. Report No. 2. 3. UBA-FB I 4. Report Title Analyses of the contributions of environmental policy and ecological modernization to the improvement of quality of life and further development of the conception of ecological justice in Germany: an explorative preparatory study (Modules 1-3) 5. Author(s), Family Name(s), First Name(s) 8. Report Date Meyer-Ohlendorf, Nils November 2008 Blobel, Daniel 9. Publication Date 6. Performing Organisation (Name, Address) Ecologic – Institute for International and European Environmental Policy, Berlin Pfalzburger Strasse 43-44 D-10717 Berlin 10. UFOPLAN Ref. No. 3707 17 102/02 11. No. of Pages 140 12. No. of References 105 7.Sponsoring Agency (Name, Address) Umweltbundesamt (Federal Environmental Agency) Wörlitzer Platz 1, 06844 Dessau-Roßlau 13. No. of Tables/Diagrammes 27 14. No. of Figures 15. Zusätzliche Angaben 16. Abstract The study is intended to shed light on the various interactions between environmental policies and social justice. Using selected programmes and measures, this study analysed to what extent environmental and social policy objectives have been adjusted in response to each other and how the interaction between the two can be improved. Hereby the project aims to contribute to a more evidencebased debate on the relationship between environmental policies and social justice. By analysing selected policies and measures in greater depth, the study is intended to lead to a better understanding of the relationship between environmental and social policies in order to take advantage of synergies and avoid conflicts. As a first step, the study explores existing surveys in order to provide insights into the following questions: Do certain population groups suffer disproportionately from environmental stress? Does the consumption by high-income groups disproportionately contribute to environmental degradation? To what extent is the demand for environmentally friendly products concentrated in certain segments of the population? What financial burdens do environmental policy measures and instruments impose on different population groups? The second part of the study examines selected programmes and measures with regard to their environmental and social effects. The analysis concentrates on the three areas of energy, transport and sustainable urban development. On this basis, the study presents political recommendations. 17. Keywords Environmental policy, environmental policies, social policy, social policies, social inclusion, social justice, environmental justice, private households, transport, mobility, urban development 18. Cost 19. 20. EUR 38.787,07 5 Inhaltsverzeichnis Einleitung .............................................................................................................................. 9 1 Wer leidet unter Umweltbelastungen und wer verursacht Umweltbelastungen? ............11 1.1 Verteilung von Umweltbelastungen nach Bevölkerungsgruppen: Sind bestimmte Bevölkerungsgruppen Umweltbelastungen stärker ausgesetzt? ............................11 1.2 Von Haushalten verursachte Umweltbelastungen ..................................................13 1.2.1 Energieverbrauch privater Haushalte .................................................................13 1.2.2 Verkehrsverhalten ..............................................................................................15 1.2.3 Geräteausstattung pro Haushalt ........................................................................17 1.2.4 Wasserverbrauch ...............................................................................................18 1.2.5 Flächeninanspruchnahme ..................................................................................19 1.2.6 Aggregierte Umweltbelastung je Einkommensgruppe ........................................20 1.3 Nachfrage nach umweltfreundlichen Produkten in unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen............................................................................................20 1.3.1 Lebensmittel aus biologischem Anbau ...............................................................22 1.3.2 Ökostrom ...........................................................................................................23 1.3.3 Weitere Produkte ...............................................................................................24 1.4 Verteilungswirkungen umweltpolitischer Maßnahmen ............................................25 1.4.1 Finanzielle Belastung durch umweltpolitische Instrumente nach Bevölkerungsgruppen ........................................................................................25 1.4.2 Nutzen von Umweltschutzmaßnahmen bzw. Kosten unterlassenen Umweltschutzes für einzelne Bevölkerungsgruppen ..........................................33 2 Synergien zwischen Umwelt- und Sozialpolitik: Maßnahmen und Politiken ...................36 2.1 Energieeffizienz und –einsparung ..........................................................................36 2.1.1 Energiekosten und Armut...................................................................................37 2.1.2 Regelung der Übernahme von Kosten für Haushaltsenergie und Heizung nach Hartz IV..............................................................................................................42 2.1.3 Altbausanierung und Vermieter-Mieter-Problematik ...........................................49 2.1.4 Fallbeispiel: KfW-Programme "Energieeffizientes Bauen und Sanieren" ............61 2.1.5 Information und Beratung zum Energieverbrauch ..............................................69 6 2.1.6 Energiesparen und bürgerschaftliches Engagement ..........................................76 2.2 Nachhaltiger Verkehr..............................................................................................78 2.2.1 Umweltbelastung und eingeschränkte Mobilität durch einseitige Ausrichtung auf den motorisierten Individualverkehr ...................................................................79 2.2.2 Gesundheitsaspekte ..........................................................................................84 2.2.3 Auswirkungen von Verkehr auf Wohngebiete und deren Zusammensetzung .....88 2.3 Sozialökologische Stadtgestaltung .........................................................................92 2.3.1 Flächenverbrauch ..............................................................................................92 2.3.2 Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Soziale Stadt― ....................................................................................................95 2.3.3 Das „Gesunde Städte―-Netzwerk .......................................................................97 3 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen zur Stärkung von Synergien zwischen Umwelt- und Sozialpolitik (gleichzeitig Kurzfassung des Projektberichts) ......................99 3.1 Wer leidet unter Umweltbelastungen und wer verursacht Umweltbelastungen? .....99 3.2 Wer kauft umweltfreundliche Produkte? ...............................................................100 3.3 Wie sind Kosten und Nutzen von Umweltschutzmaßnahmen sozial verteilt? .......101 3.4 Synergien zwischen Umwelt- und Sozialpolitik: Strategien und Maßnahmen .......102 3.4.1 Energie ............................................................................................................102 3.4.2 Nachhaltige Verkehrspolitik..............................................................................107 3.4.3 Sozialökologische Stadtgestaltung ...................................................................110 4 Summary and Conclusions on the Strengthening of Synergies between Environmental and Social Policies (englischsprachige Kurzfassung) ..................................................113 4.1 Who causes environmental impacts and who suffers under them? ......................113 4.2 Who buys environmentally friendly products?.......................................................114 4.3 What is the social distribution of the costs and benefits of measures to protect the environment?.......................................................................................................115 4.4 Synergies between environmental and social policy: Strategies and Measures....116 4.4.1 Energy .............................................................................................................116 4.4.2 Sustainable Transport policy ............................................................................121 4.4.3 Sustainable urban development .......................................................................124 Literatur ..............................................................................................................................126 7 Anhang 1: Auszüge aus den gesetzlichen Grundlagen zur Leistungsgewährung im Rahmen des Arbeitslosengeldes II und der Sozialhilfe ..............................................................137 Anhang 2: Graphische Darstellung Zwischenevaluierung 2004 Programm Soziale Stadt ...140 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Verkehrsbedingte Belastungen nach Sozialstatus ...........................................11 Abbildung 2: Zusammenhang zwischen Wohnbedingung, Umweltqualität und relativer Einkommensarmut ........................................................................................................12 Abbildung 3: Energieausgaben privater Haushalte ...............................................................14 Abbildung 4: Temperaturbereinigter direkter Energieverbrauch für Wohnen nach Haushaltsgrössenklassen 2004 .....................................................................................15 Abbildung 5: Haushalte nach Pkw-Besitz und Einkommensklasse 2003 und 2025...............16 Abbildung 6: Verkehrsaufkommen je Haushalt 2003 und 2025.............................................17 Abbildung 7: Entwicklung der Ausstattung privater Haushalte mit ausgewählten Elektrogeräten ...............................................................................................................18 Abbildung 8: Tatsächlich genutzte Wohnfläche je Haushalt und Haushaltsmitglied nach Haushaltsgrößenklassen 2004 ......................................................................................19 Abbildung 9: Aggregierte Umweltbelastungen ......................................................................20 Abbildung 10: Umweltbezogene Steuern und Gebühren in Deutschland 2004 im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen nach Einkommensgruppen (monatliches Haushaltsnettoeinkommen in Euro) – insgesamt ...........................................................28 Abbildung 11: Umweltbezogene Steuern und Gebühren in Deutschland 2004 im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen nach Einkommensgruppen (monatliches Haushaltsnettoeinkommen in Euro) – aufgeschlüsselt nach Gegenstand der Steuer / Gebühr ..........................................................................................................................29 Abbildung 12: Umweltbezogene Steuern und Gebühren in Deutschland 2004 im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen nach Beschäftigungsstatus – insgesamt.........................29 Abbildung 13: Umweltbezogene Steuern und Gebühren in Deutschland 2004 im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen nach Beschäftigungsstatus – aufgeschlüsselt nach Gegenstand der Steuer / Gebühr ..................................................................................30 Abbildung 14: Umweltbezogene Steuern und Gebühren in Deutschland 2004 im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen nach Haushaltstypen – insgesamt ..................................30 8 Abbildung 15: Umweltbezogene Steuern und Gebühren in Deutschland 2004 im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen nach Haushaltstypen – aufgeschlüsselt nach Gegenstand der Steuer / Gebühr.......................................................................................................31 Abbildung 16: Anteile unterschiedlicher Preiskomponenten an der durchschnittlichen Stromrechnung eines Drei-Personen-Musterhaushalts .................................................32 Abbildung 17: Überblick über die durchschnittliche Auswirkung der EEG-Umlage auf ausgewählte Stromverbrauchergruppen im Jahr 2005 ..................................................32 Abbildung 18: Vergleich der Entwicklung von Energieausgaben der privaten Haushalte mit der Inflationsrate ...........................................................................................................38 Abbildung 19: Beispielberechnung zur Entwicklung der Kaltmiete und der Energiekosten (Heizung und Warmwasser) ..........................................................................................50 Abbildung 20: Anteile von Ein- bis Zweifamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern an der insgesamt geförderten Wohnfläche ...............................................................................63 Abbildung 21: Verteilung des Kreditvolumens auf Ein- bis Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser .......................................................................................................64 Abbildung 22: Energieeinsparung nach KWh/m³ pro Jahr .....................................................65 Abbildung 23: Darlehenszusagen 2002-2007 für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm nach Antragstellern (ohne Globaldarlehen) ...................................................................66 Abbildung 24: Anteile der Bundesländer an der durch das CO2Gebäudesanierungsprogramm insgesamt geförderten Wohnfläche und an der gesamten Wohnfläche in Deutschland ...........................................................................................68 Abbildung 25: Verteilung der Arbeitsplätze nach städtischen, halbstädtischen und ländlichen Lagen ............................................................................................................................69 Abbildung 26: Messwerte für den spezifischen Endenergieverbrauch zweier Reihenhaussiedlungen mit unterschiedlichem energetischen Standard (Jahresverbrauch für Heizung und Warmwasser jeweils bezogen auf die Wohnfläche) .............................70 Abbildung 27: Vergleich der Schadstoffemissionen einzelner Verkehrsträger (Bezugsjahr: 2005) .............................................................................................................................79 9 Einleitung Die Forderung nach mehr Gerechtigkeit ist in aller Munde und eines der zentralen Themen der innenpolitischen Debatte der letzten Jahre. In der Regel wird mehr soziale Gerechtigkeit gefordert, womit regelmäßig eine gleichmäßigere Verteilung des verfügbaren Einkommens gemeint ist. Wesentliche Punkte in dieser Debatte sind die zu hoch empfundenen Gehälter und Sonderzahlungen an Manager sowie die als zu gering erachteten Zahlungen an Arbeitslose. In diesem Zusammenhang wird auch auf eine größer werdende Schere zwischen Arm und Reich und eine schrumpfende Mittelschicht hingewiesen. Jüngste Zahlen, wie etwa vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), wonach der Anteil der Mittelschicht von 62 % an der Gesamtbevölkerung im Jahr 2000 auf 54 % im Jahr 2006 zurückgegangen ist und gleichzeitig die Ränder des Einkommensspektrums zugenommen haben, spielen eine zentrale Rolle.1 Auch der Rückgang der Bruttolöhne um 4,7 % im Zeitraum von 2002 bis 2005 und der Anstieg des Niedriglohnsektors auf ⅓ der Beschäftigten im Jahr 2003 im Vergleich zu ¼ im Jahr 1990 sind wichtige Eckpunkte.2 Diese Debatte hat durch die Entwicklung der Energiepreise und die damit einhergehende steigende Inflation weiter an Fahrt gewonnen. Die gegenwärtige Gerechtigkeitsdiskussion ist indes weitgehend auf eine gleichmäßigere Verteilung des verfügbaren Einkommens sowie ökonomische und soziale Teilhabe und Verwirklichungschancen in der Gesellschaft begrenzt.3 Andere Gerechtigkeitsaspekte werden weniger beleuchtet und spielen in der öffentlichen Debatte kaum eine Rolle: Verschiedene Studien belegen, dass sozialschwache Gruppen häufiger und stärker von Umweltbelastungen betroffen sind als sozial stärkere Gruppen.4 Des Weiteren belegen Untersuchungen, dass höhere Einkommensgruppen überdurchschnittlich stark Umweltressourcen in Anspruch nehmen. Umgekehrt belasten ärmere Bevölkerungsgruppen wegen ihres geringen Konsums weniger stark die Umwelt. Insofern besteht eine Gerechtigkeitslücke. Es muss gefragt werden, ob von einer ökologisch zweigeteilten Gesellschaft gesprochen werden kann. Es kann auch gefragt werden, ob die ungleiche soziale Verteilung von Umweltbelastungen im Einklang mit der Europäischen Charta zu Umwelt und Gesundheit steht. Danach hat „jeder Mensch Anspruch auf eine Umwelt, die ein höchstmögliches Maß an Gesundheit und Wohlbefinden ermöglicht―.5 Vor diesem Hintergrund ist es Ziel der Studie, potentielle Synergien zwischen Umwelt- und Sozialpolitik zu erkennen und mögliche Konflikte zwischen diesen Politikbereichen aufzuzeigen. Zudem soll die Studie helfen, die Wechselbeziehungen zwischen Umwelt- und Sozialpolitik besser zu verstehen und die Debatte um die sozialen Wirkungen der Umweltpolitik anhand der Analyse konkreter Einzelmaßnahmen zu versachlichen. Ziel des Vorhabens ist es auch, das öffentliche Bewusstsein für diese Wechselwirkungen zwischen Sozial- und Umweltpolitik zu stärken, und die Diskussion zu diesem bisher wenig beachteten Politikfeld 1 Grabka, 2008, S.104f. 2 Bundesregierung, 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, S.12f. 3 Bundesregierung, 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, S.1ff. 4 Unter sozialschwächeren Gruppen werden dabei in der Regel solche mit unterdurchschnittlichem Einkommen, ohne Arbeit, geringer Bildung und / oder Migrationshintergrund verstanden. 5 Europäische Charta zu Umwelt und Gesundheit von 1989, Ziffer 1, Kursivdruck hinzugefügt. 10 voranzubringen. Angesichts des Umfangs des Projektes und des quasi embryonalen Zustandes der politischen Diskussion zur ökologischen Gerechtigkeit handelt es sich bei diesem Papier allerdings um eine explorative Studie, die nicht den Anspruch erhebt, die Komplexität der Materie bis ins Detail zu durchdringen. Die Studie versteht sich als einer der ersten Beiträge zu einer wichtigen und zukünftig hoffentlich verstärkt geführten Diskussion.6 Die Studie ist in drei Kapitel unterteilt. Zunächst gibt die Studie in Kapitel 1 einen Überblick zu den Fragen, inwieweit verschiedene Bevölkerungsgruppen7 unterschiedlich stark von Umweltbelastungen betroffen sind (Abschnitt 1.2), inwieweit der Konsum verschiedener Bevölkerungsgruppen in unterschiedlichen Umfang Umweltbelastungen verursacht (Abschnitt 1.2), inwieweit die Nachfrage nach ökologisch vorteilhaften Produkten sich je nach Bevölkerungsgruppe unterscheidet (Abschnitt 1.3) und inwieweit die Kostenlast für Umweltsteuern und -gebühren sowie unterlassenen Umweltschutz von bestimmten Bevölkerungsgruppen überdurchschnittlich getragen wird. Im Anschluss analysiert die Studie die Wechselbeziehungen unterschiedlicher Maßnahmen und Programme mit Blick auf deren umwelt- und sozialpolitische Auswirkungen (Kapitel 2). Auf Grundlage der Ergebnisse dieser beiden Abschnitte zieht die Studie Schlussfolgerungen und gibt Empfehlungen (Kapitel 3). 6 Wichtige Vorarbeiten des Wuppertal Instituts zur Diskussion finden http://www.umweltbundesamt.de/umweltbewusstsein/oekologische-gerechtigkeit.htm 7 Bevölkerungsgruppen werden in dieser Untersuchung nach Bildungsstand, Beruf, Alter, Wohnort und Einkommen differenziert. Im Rahmen dieser explorativen Studie wird allerdings in erster Linie nach Einkommensgruppen differenziert. sich unter 11 1 Wer leidet unter Umweltbelastungen und wer verursacht Umweltbelastungen? 1.1 Verteilung von Umweltbelastungen nach Bevölkerungsgruppen: Sind bestimmte Bevölkerungsgruppen Umweltbelastungen stärker ausgesetzt? Verschiedene Untersuchungen haben sich mit der Frage beschäftigt, inwieweit in Deutschland sozialschwächere Bevölkerungsgruppen stärker Umweltbelastungen ausgesetzt sind als sozialstärkere Gruppen. Trotz einiger Unterschiede im Detail kommen diese Untersuchungen generell zum Ergebnis, dass sozialschwächere Gruppen stärker Umweltbelastungen ausgesetzt sind. Diese sozialen Unterschiede finden sich sowohl in städtischen als auch in ländlichen Regionen8 und bestehen auch in anderen europäischen Ländern.9 Einen Überblick zu verkehrsbedingten Belastungen gibt die folgende Abbildung 1: Kategorien des Sozialstatus sehr hoch Hohes Verkehrsaufkommen (≥ 50 Autos/Minute) Wohnen an einer Hauptstraße hoch mittel niedrig p 6,3 9,5 15,1 21,9 < 0,01 13,8 21,0 22,6 25,0 < 0,01 7,1 9,9 11,8 20,0 < 0,01 24,3 33,0 31,1 37,7 < 0,01 12,6 - 16,3 19,2 19,8 23,9 24,8 28,3 < 0,01 < 0,01 - 51,3 62,1 72,8 - Studie Bolte (2000) Bolte et al. (2004) Regelmäßig Stau in der Wohnstraße Täglich LKW-Verkehr in der Wohnstraße Störender Verkehrslärm Wohnung an (extrem) stark befahrener Durchgangsstraße Wohnen an verkehrsreicher Straße - nach Bildung Du Prel et al. (2005) Kohlhuber et al. (2006) Starke/sehr starke Beeinträchtigung durch Luftverschmutzung in der Wohngegend: - nach Einkommen Swart & Hoffmann (2004) 3,5 6,4 7,9 6,4 - - 5,9 5,8 7,3 - 2 Angegeben ist der Anteil exponierter Personen in %. p-Wert: χ -Test. Bolte (2000): Kinder 5-14 Jahre (N=1724), Sachsen-Anhalt, Definition des Sozialstatus anhand der elterlichen Schulbildung, Datenquelle: Bitterfeld-Studie 1992/1993. Bolte et al. (2004): Kinderkohorte 0-2 Jahre (N=3050 bzw. 2585), München, Leipzig, Wesel, Bad Honnef, Bildungsindex der elterlichen Schul- und Berufsausbildung, Datenquelle: LISA-Kohortenstudie 1997-2001. Swart & Hoffmann (2004): Erwachsene 18-79 Jahre (N=6896), Schichtindex nach Winkler, Datenquelle: Bundesgesundheitssurvey 1998. Du Prel et al. (2005): Kinder 6 Jahre (N=2176), Sachsen und Sachsen-Anhalt, Definition des Sozialstatus anhand der elterlichen Schulbildung, Datenquelle: Schulanfängerstudie SAWO 2000. Kohlhuber et al. (2006): Erwachsene 17-98 Jahre (N=7275), Definition des Sozialstatus anhand des ÄquivalenzHaushaltsnettoeinkommens und anhand der Schulbildung, Datenquelle: Sozio-ökonomisches Panel (SOEP) 1999; Personen ohne Angabe zum Einkommen: 8,6% stark/sehr stark beeinträchtigt; Personen mit nichtdeutschem Schulabschluss: 8,8% stark/sehr stark beeinträchtigt. Abbildung 1: Verkehrsbedingte Belastungen nach Sozialstatus Quelle: Bolte/Kohlhuber 2006, S. 97 8 Bolte 2007, S. 69, 176.; Bolte 2006, S. 11, 161-172. 9 SD Pillars Project, 2007. 12 Ein umfassender Überblick zur sozialen Verteilung von verkehrsbedingten Luftschadstoffen, Lärm, chemischen und biologischen Innenraumbelastungen und korporalen Belastungen in Deutschland wurde Anfang 2008 im Rahmen einer Untersuchung für das Umweltbundesamt zusammengestellt.10 Diese Untersuchung wertet wesentliche Publikationen zur sozialen Verteilung von Umweltbelastungen aus und gibt somit einen umfassenden Überblick über Studien zu Belastungen verschiedener Bevölkerungsgruppen. Auch auf Grundlage dieser Auswertung kann festgestellt werden, dass die Belastung mit verkehrsbedingten Luftschadstoffen in Deutschland bei sozial benachteiligten Personen generell höher ist. Auch die subjektive Belästigung durch Lärm allgemein und insbesondere durch Straßenverkehrslärm im Wohnumfeld ist bei sozial benachteiligten Personen höher. Bei der korporalen Schadstoffbelastung bestehen soziale Unterschiede hinsichtlich der Art und Höhe: Die Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus weisen eine höhere Belastung durch Blei auf. Allerdings sind Kinder aus Familien mit höherem Sozialstatus stärker mit langlebigen Organchlorverbindungen, z. B. DDT-haltige Pflanzenschutzmittel, belastet.11 Die umfassenden 2004/05 und 2005/06 GME-Surveys des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit kommen zu vergleichbaren Ergebnissen.12 Diese Untersuchungen basieren auf Daten für 12.554 Kinder im Alter von fünf bis sieben Jahren aus drei ländlichen und drei städtischen Regionen Bayerns und zeigten eine deutliche Expositionsvariation nach sozialer Lage: Familien in relativer Einkommensarmut (ÄquivalenzHaushaltsnettoeinkommen < 60 % des medianen Einkommens in Deutschland) lebten häufiger in Wohnungen mit einer hohen Belegungsdichte und an stark befahrenen Straßen. Sie fühlten sich häufiger durch Luftverschmutzung, Lärm und fehlende zugängliche Grünflächen stark beeinträchtigt (siehe folgende Abbildung 2). Abbildung 2: Zusammenhang zwischen Wohnbedingung, Umweltqualität und relativer Einkommensarmut Quelle: LGL-Jahresbericht 2007, S. 129 10 Bolte & Kohlhuber et al. 2008. 11 Ergebnisse des Kinder-Umwelt-Survey 2003/06. UBA 2006a, S.4 ff. 12 Gesundheits-Monitoring-Einheiten (GME), LGL-Jahresbericht 2007, S. 129 13 Hinsichtlich wichtiger Details ist allerdings festzustellen, dass die Datenlage zur sozialen Verteilung von Umweltbelastungen sehr heterogen ist und größtenteils aus Sekundäranalysen stammt. Insofern besteht Forschungsbedarf in Deutschland hinsichtlich der Differenzierung und vergleichenden Betrachtung einzelner Sozialindikatoren, des Zusammenspiels von Expositionsvariation und Effektmodifikation bei der Wirkung der sozialen Lage auf die umweltbezogene Gesundheit und des Ausmaßes der sozialen Ungleichheit bei Umweltbelastungen und umweltbezogener Gesundheit in verschiedenen Bevölkerungsgruppen und Regionen.13 1.2 Von Haushalten verursachte Umweltbelastungen In diesem Abschnitt wird diskutiert, inwieweit der Konsum verschiedener Bevölkerungsgruppen in unterschiedlichem Umfang Umweltbelastungen verursacht. Zur Beantwortung dieser Fragestellung sind insbesondere Studien zum Konsum von Haushalten und deren Umweltauswirkungen relevant. Trotz einiger Unsicherheiten im Detail lassen diese Untersuchungen den Schluss zu, dass mit höherem Einkommen die durch den jeweiligen Haushalt verursachte Umweltbelastung steigt. Das verfügbare Einkommen ist einer der wesentlichen Treiber für die durch private Haushalte verursachte Umweltbelastung. Dies ist insofern ein Dilemma, als dass die sozialen Milieus, in denen das höchste Umweltbewusstsein sowie die beste Bildung und Einkommenslage vorhanden sind, den höchsten Ressourcenverbrauch aufweisen.14 Unterteilt nach unterschiedlichen Bereichen wird im Folgenden ein Überblick zu den durch verschiedene Haushaltstypen verursachten Umweltbelastungen gegeben. 1.2.1 Energieverbrauch privater Haushalte Der Energieverbrauch privater Haushalte ist im Zeitraum von 1995 bis 2005 um 3,5 % gestiegen, wobei allerdings zu berücksichtigen ist, dass der Energieverbrauch nach einem Anstieg von 11 % in den Jahren 1995-2000 in den anschließenden 5 Jahren um 7 % zurückging.15 Der Stromverbrauch ist – besonders durch die Aufrüstung mit elektronischen Geräten (vgl. Abschnitt 1.2.3.) – allerdings in diesem Zeitraum gestiegen. Es liegen keine amtlichen Untersuchungen zum Energieverbrauch verschiedener Haushaltsgruppen vor, die explizit nach Bildungsstand, Beruf, Alter, Wohnort und Einkommen differenzieren würden. Aus der Wirtschaftsrechnung des Statistischen Bundesamtes zu den Konsumausgaben der Haushalte ergibt sich indes, dass mit steigendem Einkommen der absolute Energieverbrauch des jeweiligen Haushaltes zunimmt, wie sich aus der folgenden Abbildung 3 entnehmen lässt. 13 Bolte/Kohlhuber 2008, S.39. 14 Schlüns 2008, S. 98. 15 UBA 2006b, S 2. 14 Laufende Wirtschaftsrechnungen / Deutschland nach dem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen Lfd. Gegenstand der Haushalte Nr. Nachweisung insgesamt Davon nach dem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von ... bis unter ... EUR unter 1 300 1 300 – 1 700 - 2 600 – 3 600 – 5 000 – 1 700 2 600 3 600 5 000 18 000 24 Strom 49 35 39 47 58 61 71 25 Gas 30 19 23 28 34 42 47 26 Flüssige 19 9 12 22 21 26 31 1 ( 1) ( 2) 1 1 2 2 10 12 14 11 8 7 6 74 21 41 66 98 124 145 Brenn- stoffe (ohne Kraftstoffe) 27 Feste Brennstoffe 28 Fernwärme u.a. 53 KraftSchmierstoffe und für Privatfahrzeuge Abbildung 3: Energieausgaben privater Haushalte Quelle: Statistisches Bundesamt, Wirtschaftrechnung 2004: Einnahmen und Ausgaben Privater Haushalte Im Rahmen des EU-Verbundprojektes EPSECC (Environmental Policy, Social Exclusion and Climate Change) wurden Daten zum Energieverbrauch benachteiligter Bevölkerungsgruppen erhoben, wie z.B. armen Alten, Langzeitarbeitslosen, Working Poor, Immigranten und Alleinerziehenden in Deutschland, Griechenland, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich.16 Diese Untersuchung hat zum Ergebnis, dass der Energieverbrauch der untersuchten Gruppen in der Regel unterhalb des nationalen Durchschnitts liegt, wobei allerdings Alleinerziehende einen Verbrauch oberhalb des Durchschnitts aufweisen. Der Energieverbrauch je Haushalt hängt zudem mit der Anzahl von Haushaltsmitgliedern zusammen. Erwartungsgemäß steigt der Energieverbrauch mit der Haushaltsgröße, allerdings nicht proportional zur Zahl der Haushaltsmitglieder. Denn der Energieverbrauch pro Kopf beträgt bei Haushalten mit drei und mehr Personen 26,2 GJ, während er sich bei Einpersonenhaushalten auf 49,6 GJ beläuft, d.h. um gut 90 % höher ist. 17 16 Cames 1999. 17 Schoer et al, 2007, S. 104 f. 15 Abbildung 4: Temperaturbereinigter direkter Energieverbrauch für Wohnen nach Haushaltsgrössenklassen 2004 Quelle: Schoer et al. 2007 1.2.2 Verkehrsverhalten In allen Haushaltstypen werden die meisten Wege mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) zurückgelegt. Im Durchschnitt legten nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung deutsche Haushalte 2003 40 % aller Wege als eigener Fahrer im Pkw zurück, gefolgt von Wegen als Mitfahrer des motorisierten Individualverkehrs und des öffentlichen Verkehrs sowie Fußgängerverkehr und Fahrradverkehr.18 Bei Betrachtung der Verkehrsleistung in Personenkilometern erhöht sich die Dominanz des motorisierten Individualverkehrs (Fahrer) auf 53 %. Hervorzuheben ist allerdings, dass es sich bei diesen Zahlen um Durchschnittswerte handelt, die angesichts der erheblichen Unterschiede in der Wegeleistung und Motorisierung der unterschiedlichen Einkommensgruppen kein vollständiges Bild liefern: In der Einkommensgruppe unter 900,00 Euro pro Monat besitzen 65 % keinen Pkw, in der Gruppe über 3600,00 Euro pro Monat ist nur 1 % ohne Pkw. Analog verhält es sich bei der Mehrfachmotorisierung: Bei Einkommensgruppe über 3600,00 Euro pro Monat haben 68 % zwei oder mehr Pkw; in der Gruppe unter 900,00 Euro nur 1 %. In der Summe machen Personen in Haushalten mit einem monatlichen Nettoeinkommen bis zu 1.500 Euro rund 70 % aller Personen in Haushalten ohne Pkw aus. Umgekehrt sind die Personen in mehrfach motorisierten Haushalten zu fast 70 % auf die Einkommensklassen 2.000 Euro und mehr verteilt.19 18 Kunert et al, 2008. 19 Kunert et al, 2008. 16 Abbildung 5: Haushalte nach Pkw-Besitz und Einkommensklasse 2003 und 2025 Quelle: Kunert et al. 2008 Auch hinsichtlich der Fahrleistung und der Anzahl mit dem Pkw zurückgelegter Wege gibt es generell einen engen Zusammenhang zum verfügbaren Haushaltseinkommen.20 Die tägliche Verkehrsleistung der Gruppe mit einem Haushaltsnettoeinkommen von bis zu 1.500 Euro pro Monat liegt danach um 9 km unter dem Durchschnitt. Andere europäische Länder weisen ähnliche Daten auf.21 Demgegenüber besteht beim öffentlichen Verkehr kein derart enger Zusammenhang zwischen verfügbaren Haushaltseinkommen und Wegeleistungen. Insbesondere Haushalte am unteren Ende der Einkommensskala nutzen den öffentlichen Verkehr. Diese Haushalte haben aufgrund ihres geringen Einkommens eine eingeschränkte Verkehrsmittelwahl, bei der z. B. die Alternative Pkw nicht oder nur selten zur Verfügung steht.22 Die Studie „Mobilität 2025― stellt des Weiteren fest, dass die Nutzung des Fahrrades oder die Anzahl der Fußwege kaum von dem verfügbaren Einkommen abhängt. Nach Cames waren in allen untersuchten Ländern die Ausgaben für Autos und Treibstoff von benachteiligten Gruppen zwischen 20 und 80 % unterhalb des nationalen Durchschnitts. 23 20 Kunert et al, 2008, S. 56. 21 Runge, 2005, S. 12 ff. 22 Kunert et al. 2008, S. 56. 23 Cames 1999. 17 Abbildung 6: Verkehrsaufkommen je Haushalt 2003 und 2025 Quelle: Kunert et al. 2008 1.2.3 Geräteausstattung pro Haushalt In den letzten Jahrzehnten hat die Anzahl von elektrischen Geräten in privaten Haushalten stark zugenommen. Dies gilt sowohl in absoluten Zahlen wie auch in der Anzahl von Geräten pro Haushalt. Die Zahl der in privaten Haushalten genutzten Computer hat sich in dem Zeitraum von 1993 bis 2003 verdreifacht; die Zahl der Wäschetrockner, Geschirrspülmaschinen und Mikrowellengeräte hat sich in dem selben Zeitraum nahezu verdoppelt. 18 Abbildung 7: Entwicklung der Ausstattung privater Haushalte mit ausgewählten Elektrogeräten Quelle: Schoer et al. 2007 Zu dieser Entwicklung haben insbesondere einkommensstarke Haushalte beigetragen.24 Ein weiterer wichtiger Grund für diese Entwicklung ist der Anstieg von Ein- und Zwei-PersonenHaushalten, da in der Regel jeder Haushalt eine durchschnittliche Ausstattung mit elektrischen Geräten aufweist. Auch wenn die durch private Haushalte und deren elektrische Geräte verursachte Umweltbelastungen von verschiedenen Faktoren abhängen, insbesondere Energieeffizienz der jeweiligen Geräte, hat die größere Geräteausstattung in dem Zeitraum zwischen 1995 und 2005 die Effizienzgewinne in diesem Bereich aufgezerrt und insgesamt einen höheren Verbrauch zur Folge gehabt. Der Zuwachs bei der Zahl der eingesetzten Geräte hat somit die bei den einzelnen Gerätetypen (Neugeräte) erreichten Einspareffekte überkompensiert.25 1.2.4 Wasserverbrauch Der durchschnittliche Anteil der Ausgaben für Wasser am verfügbaren Einkommen betrug in Deutschland 1,05 %, mit einem leichten Unterschied zwischen den neuen und alten Bundesländern (1,01 % bzw. 1,07 %). Auch wenn keine spezifischen Untersuchungen zum Wasserverbrauch unterschiedlicher Einkommensgruppen vorliegen, kann angenommen werden, dass der Wasserverbrauch – wie auch bei anderen Gütern – mit dem verfügbaren Einkommen zunimmt, da in diesen Haushalten eher starke Wasserverbraucher wie Sauna, Geschirrspüler, Pool oder Garten zu finden sind.26 Das Frauenhofer Institut System- und Innovationsforschung (ISI) nimmt an, dass ein Anstieg des Pro-Kopf-Einkommens um 1 % einen Anstieg im Wasserverbrauch um 5 % bis ins Jahr 2020 zur Folge haben kann. Es wird zudem angenommen, dass mit steigendem Alter der Wasserverbrauch zunimmt, nämlich um ca. 1,5 Liter pro Person und Tag. 27 24 UBA 2006b. 25 Schoer et al. 2007. 26 Schleich et al, 2007, S. 8 und 15. 27 Schleich et al, 2007, S. 15. 19 1.2.5 Flächeninanspruchnahme Die Wohnfläche privater Haushalte stieg zwischen 1996 und 2006 um etwa 13 %. Dieses Wachstum hat verschiedene Gründe. Ein wesentlicher Grund ist die überproportionale Zunahme der Ein- und Zwei-Personen-Haushalte, die mit ca. 12 % wesentlich stärker stieg als der Durchschnitt, der bei 5,7 % (bei einem Rückgang von Haushalten mit drei und mehr Personen von 7 %) liegt. Die durchschnittliche Wohnfläche pro Kopf ist in Ein-PersonenHaushalten mit 62,5 Quadratmetern (m²) deutlich höher als in Zwei-Personen-Haushalten (43,4 m²) und in Haushalten mit drei und mehr Personen (28,5 m²).28 Abbildung 8: Tatsächlich genutzte Wohnfläche je Haushalt und Haushaltsmitglied nach Haushaltsgrößenklassen 2004 Quelle: Schoer et al. 2007 Das Umweltbundesamt stellte als einen weiteren wichtigen Grund für die Zunahme der Wohnflächen in Deutschland die Veränderungen im Wohnungsbau fest. Während früher Fläche sparende Geschosswohnungsbauten bevorzugt wurden, ging der Trend der letzten 10-15 Jahre eher zum Fläche zehrenden Einfamilienhaus. Seit 1995 geht die Zahl der fertig gestellten Wohnungen tendenziell zurück. Heute ist die Flächeninanspruchnahme auf Grund des Wohnungsneubaus mit etwa 30 Hektar (ha) pro Tag aber immer noch hoch. 29 Die Pro-Kopf-Wohnfläche hängt des Weiteren maßgeblich von dem individuellen Einkommen sowie der Entwicklung der Miet- und Grundstückspreise, dem verfügbaren Angebot auf dem Wohnungsmarkt und dem Zinsniveau ab.30 Auch wenn es keine Daten gibt, die unmittelbar Flächenverbrauch nach Einkommensgruppen differenzieren, liegt vor dem Hintergrund der 28 UBA 2006b. 29 UBA 2006b. 30 http://www.schader-stiftung.de/wohn_wandel/850.php 20 Wechselwirkung zwischen verfügbaren Einkommen und Wohnfläche die Vermutung nahe, dass das steigende Einkommen ein wichtiger Faktor für den Flächenverbrauch ist. 1.2.6 Aggregierte Umweltbelastung je Einkommensgruppe Verschiedene Untersuchungen haben aggregierte Umweltbelastungen in Beziehung zu einzelnen Einkommensgruppen gestellt. Liedtke geht etwa davon aus, dass ca. 20 % der Bevölkerung rund 80 % der Ressourcen verbrauchen.31 Für das SD Pillar Projekt wurden die Konsumausgaben einzelner Bevölkerungsgruppen in Bulgarien, Deutschland, Schweden, Spanien, UK und Tschechien mit den aggregierten Umweltauswirkungen einzelner Produktgruppen ins Verhältnis gesetzt.32 Diese Studie bestätigt für alle untersuchten Länder, dass Haushalte mit höherem Einkommen stärker die Umwelt belasten als solche mit niedrigerem Einkommen. Die Studie zeigt auch, dass andere sozio-ökonomische Faktoren, wie Beruf, Bildungsstandard, Alter und Haushaltsgröße, weniger stark Umweltbelastungen pro Haushalt und Person determinieren wie das Einkommen. Diese Faktoren wirken insbesondere dann, wenn sie die Höhe des verfügbaren Einkommens mitbestimmen. Die folgende Grafik bildet die aggregierte Umweltbelastung nach Einkommensgruppen in Deutschland ab, wobei blau die Pro-Kopf, dunkelrot die Pro-Haushalt Belastung zeigt. IG1 steht für die unterste und IG6 für die höchste Einkommensstufe. 33 Abbildung 9: Aggregierte Umweltbelastungen Quelle: SD Pillar-Projekt 2007 1.3 Nachfrage nach umweltfreundlichen Produkten in unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen Die Frage, wie stark umweltfreundliche Produkte von einzelnen Bevölkerungsgruppen nachgefragt werden, ist in mehrfacher Hinsicht von Interesse. Zum einen tragen – wie die vorangegangenen Abschnitte gezeigt haben – höhere Einkommensgruppen überdurchschnittlich zum Verbrauch von Umweltgütern bei. In diesem Zusammenhang stellt sich somit die Frage, ob diese Bevölkerungsgruppen im Gegenzug eine erhöhte Bereitschaft zeigen, die Umwelt- 31 Vgl. Liedtke 2007, S. 142-153. 32 SD Pillars Project, 2007. 33 SD Pillars Project, 2007. 21 auswirkungen ihres Konsums zu begrenzen, indem sie z.B. verstärkt energiesparende Geräte oder Nahrungsmittel aus ökologischem Anbau kaufen. Zum anderen ist die Frage von Interesse, inwieweit bestimmte soziale Faktoren umweltbewussten Konsum fördern oder behindern: inwieweit etwa der oft höhere Preis umweltfreundlicher Produkte für einkommensschwache Haushalte eine Barriere darstellt, oder welche Rolle der Bildungsstand spielt. Eine Auswertung der verfügbaren Studien zeigt, dass der Bildungsstand – zumindest für bestimmte Produktgruppen – der wichtigste Einflussfaktor für eine umweltbewusste Kaufentscheidung ist. Ein gewisser Zusammenhang mit dem Einkommen – das seinerseits mit dem Ausbildungsgrad korreliert ist – konnte ebenfalls festgestellt werden, jedoch steigt die Nachfrage nach Öko-Produkten keineswegs linear mit dem Einkommen an. Das Alter ist ein weiterer wichtiger Faktor: die stärkste Präferenz für umweltfreundliche Produkte wird in den meisten Untersuchungen bei mittleren bis höheren Altersgruppen festgestellt. Unterschiede der Geschlechter (stärkere Nachfrage nach ökologischen Produkten bei Frauen) scheinen nur in Bereichen signifikant zu sein, mit denen Frauen traditionell stärker befasst sind als Männer (Putzen, Kochen, Kosmetik). Das Vorhandensein von Kindern scheint bei der Entscheidung für ökologische Produkte nicht ausschlaggebend zu sein. Diese Ergebnisse sind vor dem Hintergrund zu werten, dass insgesamt für den Bereich „Nachfrage nach umweltfreundlichen Produkten― ein Mangel an frei verfügbaren Daten festzustellen ist. Dies gilt bereits für die Nachfrage insgesamt, erst recht aber für die Differenzierung nach sozialen Gruppen. Umfangreichere Erhebungen zum Konsumverhalten und seinen sozialen Einflussfaktoren werden meist von Marktforschungsinstituten vorgenommen. Ihre Ergebnisse sind in der Regel nur gegen Entgelt erhältlich, soweit sie überhaupt öffentlich zugänglich sind. Oft befinden sich die Daten im Besitz einzelner Unternehmen, in deren Auftrag sie erhoben wurden oder die sie selbst erhoben haben. Subjektive Angaben der Konsumenten über die Bedeutung ökologischer Kriterien beim Einkauf enthält die Studie „Umweltbewusstsein 2006―.34 Soziodemografische Daten wie Einkommen, Bildungsstand, Alter und Geschlecht wurden hier ebenfalls erhoben, jedoch differenzieren die veröffentlichten Ergebnisse der Umfrage nur teilweise nach solchen Merkmalen. Eine detailliertere, systematischere Auswertung wäre vermutlich aus den Rohdaten der Studie möglich. Generell spiegeln Ergebnisse von Befragungsstudien nicht unbedingt das tatsächliche Konsumverhalten wider, vor allem dann, wenn hier eher nach generellen Präferenzen („...ist mir wichtig―; „bin bereit mehr zu zahlen―) als nach konkreten Kaufentscheidungen gefragt wird.35 Die Erhebungen des Statistischen Bundesamtes zum Konsum privater Haushalte36 wiederum spiegeln zwar das reale Kaufverhalten wider, gliedern aber keine umweltfreundlichen Produktvarianten aus bzw. differenzieren bei entsprechender Tiefe der Produkt- 34 BMU, 2006; Kuckartz et al. 2007. 35 Vgl. Bien/Michels 2007, S. 2: „Analysen zur Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln wurden bisher häufig auf der Grundlage von Befragungen/Interviews durchgeführt. Es hat sich herausgestellt, dass Befragungen für die Erfassung der Nachfrage nach Öko-Produkten nicht geeignet sind. Erklärt wird dies damit, dass es beim Verbraucher zu Verwechslungen zwischen Bio- und konventioneller Ware kommt. Außerdem möchte sich jeder mit natürlichen, gesunden Nahrungsmitteln ernähren, so dass Verbraucher teils aus Gründen der sozialen Erwünschtheit, teils aus Unwissenheit, teils als Rechtfertigung vor sich selbst ihren Konsum ökologischer Nahrungsmittel überschätzen. Handels- oder Haushaltspaneldaten stellen den tatsächlichen Verbrauch dar und sind deshalb die geeignetere Methode.― 36 D. h. zum einen die jedes Jahr durchgeführten laufenden Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (LWR), zum anderen die alle fünf Jahre erhobene Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). 22 klassifikation (Energiesparlampe) nicht nach sozialen Gruppen. In ihrer gegenwärtigen Form ermöglichen sie also keine Aussage zu der hier betrachteten Fragestellung. Der Erkenntnisstand zu den einzelnen Konsumbereichen wird im Folgenden zusammengefasst. 1.3.1 Lebensmittel aus biologischem Anbau Am Besten ist die Datenlage im Bereich biologisch erzeugter Lebensmittel. Hier sind eine Reihe von Studien verfügbar, einschließlich Überblicksstudien zum Stand der Forschung. Hinsichtlich der einzelnen soziodemografischen Parameter vermittelt das verfügbare Material folgende Erkenntnisse: Geschlecht: In der Befragung zur Nationalen Verzehrsstudie gaben 42,1 % der Frauen und 30,5 % der Männer an, Bio-Produkte zu kaufen (Max Rubner-Institut 2008). Dies spiegelt ein allgemein höheres Ernährungsbewusstsein bei Frauen wider, das auch aus anderen Fragen der Nationalen Verzehrsstudie sichtbar wird. Alter: Bei den mittleren Altersgruppen (25-64 bzw. 30-70) scheint es mehr Bio-Kunden zu geben als bei den besonders jungen bzw. alten Teilen der Bevölkerung (Max RubnerInstitut 2008, BMU 2006). Andere Quellen sehen jedoch bei Bio-Intensivkäufern keinen signifikanten Unterschied der Altersverteilung vom Durchschnitt der Bevölkerung, oder Schwerpunkte bei älteren Käufern (Spiller et al. 2006; AC Nielsen 2006 siehe unten unter „Haushaltsstruktur―). Innerhalb der mittleren Altersgruppen sind laut Michels et al. (2003) die 35-44-Jährigen sowie die 55-66-Jährigen besonders stark vertreten. Die betreffende Studie erklärt das damit, dass in der ersteren Altersgruppe häufig kleine Kinder vorhanden sind, denen zuliebe Bio-Lebensmittel eingekauft werden, während in der letzteren die Sorge um die eigene Gesundheit im Vordergrund steht. Haushaltsstruktur: Zu der Bedeutung von Kindern im Haushalt sind die Ergebnisse nicht eindeutig. Nach Michels et al. (2003) bevorzugen Haushalte mit kleinen Kindern Bio-Produkte überdurchschnittlich, während mit steigendem Alter der Kinder keine besondere Bio-Präferenz mehr festzustellen ist. Spiller et al. (2006) sehen hingegen auch bei Familien mit kleinen Kindern keinen ausgeprägten Bio-Schwerpunkt, zumindest wenn man von dem Segment Babynahrung absieht. Nach einer Befragung von AC Nielsen (2006) wiederum sind Eltern mit Kindern unter sechs Jahren sogar deutlich weniger an BioLebensmitteln interessiert als solche mit älteren Kindern. Dieser Befragung zufolge sind „leere Nester― – also Paare, bei denen die Kinder bereits aus dem Haus sind – und alleinstehende Senioren die beiden einzigen Haushaltstypen, die eine höhere Präferenz für Bio-Lebensmittel zeigen als der Durchschnitt der Bevölkerung. Dezidiert ablehnende Haltungen finden sich besonders häufig in den Gruppen der jungen Singles und der kinderlosen jungen Paare (wie die Altersgruppen jung, mittleres Alter und Senioren genau abgegrenzt werden, geht aus der Quelle nicht hervor). Einkommen: Eine Korrelation der Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln mit dem Einkommen ist nicht eindeutig festzustellen. Nach einer von Spiller et al. (2006) angeführten Untersuchung verfügten 35 % der Bioladenkunden über ein Haushaltsnettoeinkommen von mehr als 2.500 Euro (gegenüber 23 % im Bevölkerungsdurchschnitt). Die Nationale Verzehrsstudie gibt an, dass der Kauf von Bio-Lebensmitteln mit dem Einkommen zu- 23 nehme, jedoch ohne dies zu beziffern. Viele Studien stellen übereinstimmend fest, dass der höhere Preis für Bio-Lebensmittel die wichtigste Barriere für Nicht-Käufer darstellt. Andererseits stellten Kuckartz et al. (2007) keine signifikanten Unterschiede nach Einkommensgruppen fest. In ihren Umfrageergebnissen steigt die Präferenz für Bio-Lebensmittel bis zur zweithöchsten Einkommensgruppe (1.750 – 2.500 Euro netto monatlich) leicht an und fällt dann wieder um einen Prozentpunkt. Bildung: Der Bildungsgrad ist unter den hier betrachteten Merkmalen die wichtigste Determinante für die Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln. In der von Spiller et al. (2006) angeführten Untersuchung hatten 76 % der Bioladen-Kunden Abitur gegenüber 27,6 % Abiturienten im Bevölkerungsdurchschnitt. Nach Michels et al. (2003) verfügen 42 % der Bio-Kunden über einen Hochschulabschluss, aber nur 22 % der Gesamtbevölkerung. Region: Bei der Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln in Deutschland bestehen ein SüdNord- und ein West-Ost-Gefälle. Nach Michels et al. (2003) leben in Bayern und BadenWürttemberg 36 % der Bio-Kunden bei 27 % der Gesamtbevölkerung, in Ostdeutschland (einschließlich Berlin) 9 % der Biokunden bei 22 % Bevölkerungsanteil. Spiller et al. (2006, S. 14) bemerken zum Übergewicht der süddeutschen Bundesländer: „Über die Ursachen dieser Unterschiede liegen nur ansatzweise Erklärungen vor, die auf ernährungskulturelle Divergenzen, z. B. hervorgerufen durch Klimaunterschiede, den Einfluss der Religion (genussfreudiger Katholizismus) und Kaufkraftvorsprünge verweisen. Ein Süd-Nord-Gefälle hinsichtlich der Ernährungskultur existiert bekanntlich nicht nur in Deutschland, sondern insgesamt in Europa.“ 1.3.2 Ökostrom Daten zu der Frage, inwieweit bestimmte Bevölkerungsgruppen beim Bezug von Strom auf ökologische Kriterien achten, sind sporadisch verfügbar. Eine Erhebung von 1999/200037 fragte nach der Bereitschaft für „kernenergiefreien Strom― mehr zu zahlen und ergab eine deutliche Korrelation der Zahlungsbereitschaft mit Einkommen und Bildungsstand. Die Zahlungsbereitschaft ist demnach in Westdeutschland fast doppelt so hoch wie in Ostdeutschland (41,8 % gegenüber 21,5 %) und bei Männern etwas stärker als bei Frauen ausgeprägt. Nach Altersgruppen ist sie im mittleren Alter (40-49 Jahre: 44,5 %) am größten und im höheren Alter (60 Jahre und älter: 29,9 %) am geringsten. Mit dem Bildungsstand (Volksschule: 30,9 %; Studium: 55,6 %) steigt sie ebenso kontinuierlich an wie mit dem Haushalts-Nettoeinkommen (bis 2.000 DM: 26,4 %; über 5.000 DM: 48,4 %). Die Studie „Umweltbewusstsein 2006― fragte den tatsächlichen Bezug von Ökostrom ebenso ab wie die Absicht oder grundsätzliche Bereitschaft, auf Ökostrom umzusteigen. Der Bericht (BMU 2006) enthält eine ansatzweise Auswertung nach Alter (das Interesse an Ökostrom ist in der Altersgruppe 18-29 überdurchschnittlich hoch), Bildung (Bereitschaft steigt mit dem Bildungsgrad an) und Geschlecht (geschlechtsspezifische Unterschiede waren nicht festzustellen), jedoch nicht nach Einkommensgruppen. 37 Wiedergegeben in Wüstenhagen (2000). Die Quelle bietet jedoch lediglich eine grafische Darstellung und gibt kaum Auskunft über die Erhebungsmethodik („Basis: Haushaltsvorstände/Haushaltsführende―; „Quelle: TdW Intermedia 99/2000 Trend―). 24 1.3.3 Weitere Produkte Die Studie „Umweltbewusstsein 2006― fragte für eine Reihe von Produkten, in welchem Maße Umweltverträglichkeit bzw. natürliche Inhaltsstoffe für die Verbraucher beim Kauf eine Rolle spielen. Außer Bio-Lebensmitteln wurden hier Putzmittel, Farben/Lacke und Kosmetikartikel abgefragt. Anders als für biologisch erzeugte Nahrungsmittel konnte bei diesen Produktgruppen kein nennenswerter Einfluss des Bildungsstandes auf die Kaufpräferenzen festgestellt werden. Die detaillierte Auswertung in Kuckartz et al. (2007) zeigt indes bei Naturkosmetik die höchste Nachfrage im mittleren Bildungsbereich. Einkommensunterschiede spielten nur bei der Verwendung umweltfreundlicher Farben und Lacke eine deutliche Rolle. Interessant ist jedoch, dass für keine der abgefragten Produktgruppen die stärkste Präferenz in der höchsten Einkommensgruppe (über 2.500 Euro monatlich netto) angegeben wurde. Bemerkenswerterweise wurde die stärkste Präferenz für Naturkosmetik und die zweitstärkste für umweltfreundliche Putzmittel in der niedrigsten Einkommensgruppe (unter 750 Euro) festgestellt, ansonsten war die Öko-Präferenz in der zweithöchsten Einkommensgruppe am größten. Bei allen Produktgruppen spielt für Frauen die Umweltverträglichkeit bzw. Natürlichkeit eine größere Rolle als für Männer. Dass der Unterschied bei Kosmetika und Putzmitteln besonders ausgeprägt ist, dürfte sich aus der gesellschaftlichen Rollenzuschreibung der Frauen und ihrem entsprechend intensiveren Umgang mit diesen Produkten erklären lassen. Deutlicher als bei Lebensmitteln konnte für die übrigen Produktgruppen eine steigende Öko-Präferenz mit zunehmendem Alter festgestellt werden. Das Vorhandensein von Kindern ist nur bei Farben und Lacken positiv mit dem Umweltbewusstsein korreliert, während bei Putzmitteln das Verhältnis entgegengesetzt ist und bei den übrigen zwei Produktgruppen keine signifikanten Unterschiede auftreten. Unter methodischen Gesichtspunkten interessant ist eine Studie zur Beachtung von Umweltzeichen bei Kaufentscheidungen,38 deren zugrundeliegendes Datenmaterial allerdings bereits von 1993 stammt und ausschließlich für die alten Bundesländer erhoben wurde, so dass die Ergebnisse nicht unbedingt auf die heutige Situation übertragbar sind. In dieser Studie wurden die Ergebnisse für einzelne soziodemografische Parameter auf ihre Korrelation mit anderen Parametern kontrolliert (z. B. Unterschiede zwischen Altersgruppen, die sich auf die Unterschiede in Beschäftigungsstatus und Einkommen zurückführen lassen) und entsprechend statistisch bereinigt. Ein höherer Bildungsgrad wirkt sich demnach unabhängig von der Einkommensgruppe positiv auf die Aufmerksamkeit gegenüber Umweltzeichen aus. Hingegen konnte für das Haushaltseinkommen kein eigenständiger Effekt auf die Kaufentscheidungen nachgewiesen werden. Teilzeitbeschäftigte schenkten Umweltzeichen deutlich mehr Aufmerksamkeit als Vollzeitbeschäftigte, was sich durch die größere für Einkäufe zur Verfügung stehende Zeit erklären lässt. Bezüglich der Haushaltsstruktur wurde zwar eine erhöhte Aufmerksamkeit für Umweltzeichen bei Familien mit kleinen Kindern (unter 6 Jahren) festgestellt, die sich aber statistisch aus anderen Parametern heraus erklären lässt (u.a. Altersgruppe und Beschäftigungsstatus der Befragten). Unterschiede zwischen Frauen und Männern waren nicht signifikant. 38 Papastefanou, 2001. Gefragt wurde nach der Häufigkeit, mit der „environmental labelling― (ohne Eingrenzung auf ein oder mehrere konkret existierende Produktkennzeichen) bei Kaufentscheidungen berücksichtigt wird. 25 1.4 Verteilungswirkungen umweltpolitischer Maßnahmen Bei umweltpolitischen Maßnahmen (etwa der ökologischen Steuerreform) wird viel über Kosten, die sowohl für die Unternehmen als auch für die Verbraucher anfallen, diskutiert. In diesem Zusammenhang ist Kostengerechtigkeit eine der zentralen Fragen; als allgemeiner Maßstab für die Beurteilung gerechter Kostenverteilung kann die Anforderung dienen, dass die Kosten entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit des Einzelnen verteilt sein sollen. Die folgenden Abschnitte betrachten diese Fragen näher. Dabei geht es im Rahmen dieser Untersuchung nicht um eine Bewertung von „Gerechtigkeit―, sondern lediglich darum, was anhand vorhandener Daten über die Verteilungswirkungen auf soziale Gruppen gesagt werden kann. Zunächst werden Kostenbe- und -entlastungen betrachtet. Anschließend wird die Frage betrachtet, inwieweit der Nutzen von Umweltschutzmaßnahmen bzw. die Kosten des Nichthandelns für einzelne Bevölkerungsgruppen bestimmt werden können. 1.4.1 Finanzielle Belastung durch umweltpolitische Instrumente nach Bevölkerungsgruppen Die folgende Analyse konzentriert sich auf umweltbezogene Steuern und Gebühren, da hier ein unmittelbarer Bezug zu finanziellen Be- und Entlastungen vorliegt und auf vorhandene Untersuchungen zurückgegriffen werden kann. Insbesondere für die Ökologische Steuerreform liegt eine Reihe von Untersuchungen vor. Analysiert wurden sowohl die Verteilungswirkungen zwischen einzelnen Wirtschaftssektoren – einschließlich der privaten Haushalte – als auch die Verteilungswirkungen innerhalb des Haushaltssektors.39 Gegenstand der Betrachtung ist die Steuerbelastung aufgrund erhöhter Energiesteuern und im Gegenzug die finanzielle Entlastung durch die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge. Die Untersuchungen berücksichtigen allerdings nicht systematisch die Nutzenverteilung hinsichtlich der ökologischen Wirkungen, durch die einkommensschwache Haushalte möglicherweise begünstigt werden (Verminderung von Luftschadstoffen, möglicherweise auch von Lärm durch die stärkere finanzielle Belastung des Autoverkehrs). Vorhandenen Studien zufolge ist der Haushaltssektor insgesamt Nettoverlierer der Ökologischen Steuerreform.40 Dabei wird allerdings vernachlässigt, dass nach der in den Jahren ab 2001 geltenden Rentenanpassungsformel die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge (gegenüber einer fiktiven Referenzentwicklung ohne ökologische Steuerreform) zu einem Anstieg der Renten um gut 1 % führte. Berücksichtigt man diesen Effekt, so zeigen aktuelle, noch unveröffentlichte Untersuchungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin, dass sich die Belastungen der privaten Haushalte durch erhöhte Energiesteuern mit den finanziellen Vorteilen durch geringere Rentenversicherungsbeiträge und Rentenanpassungen die Waage halten.41 39 Grub 1999, RWI 1999a, 1999b, Bach et al. 2001, Bach 2005. 40 Auf die Haushalte entfällt genau die Hälfte der Entlastungen bei den Rentenversicherungsbeiträgen (Arbeitnehmeranteil), sie tragen aber etwas mehr als die Hälfte der Steuerlast. Viele Unternehmen des produzierenden Gewerbes werden dagegen netto entlastet, da sie nicht die vollen Energiesteuersätze zahlen, aber von der Entlastung bei den Rentenversicherungsbeiträgen im vollen Umfang profitieren. 41 Mündliche Mitteilung Stefan Bach, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin, vom 10.07.2008. 26 Auf der Erhebungsseite der ökologischen Steuerreform – also bei der Belastung durch höhere Energiesteuern – konnte eine zumindest schwach regressive Wirkung nachgewiesen werden, d.h. ärmere Haushalte werden im Verhältnis zu ihrem Einkommen stärker belastet als reichere. Die regressive Wirkung der Steuer auf der Erhebungsseite ist bei der Besteuerung von Strom und Heizstoffen anders zu beurteilen als bei der Steuer auf Kraftstoffe. Während erstere alle Haushalte belastet, trifft die Kraftstoffsteuer in erster Linie diejenigen, die über ein eigenes Auto verfügen – also in der Regel nicht die einkommensschwächsten Haushalte. Die überproportionale Belastung einkommensschwacher Haushalte wird/wurde durch Sonderregelungen abgemildert. Im Falle der – inzwischen ausgelaufenen – Steuerbegünstigung für Nachtspeicherheizungen führte dies allerdings zu einer Abschwächung der ökologischen Wirkung der Steuer. Die Steuerermäßigung im öffentlichen Nahverkehr hingegen ist eine Maßnahme, die sowohl ökologischen als auch sozialen Zielen dient. Eine aktuelle Schweizer Studie42 untersuchte die Auswirkungen von Energiesteuern im europäischen Vergleich, unter anderem hinsichtlich der Verteilungswirkung. Sie stellt fest, dass Steuerfreibeträge für Grundmengen des Energieverbrauchs, wie sie in den Niederlanden für Haushalte gewährt werden, die regressive Wirkung auf der Erhebungsseite weitgehend neutralisieren (siehe Kasten). Die Rückverteilung des Steueraufkommens über den Zuschuss zur Rentenversicherung kommt den rentenversicherungspflichtigen Beschäftigten zugute, Netto-Verlierer sind dagegen Bezieher von Transfereinkommen sowie Selbständige und Beamte.43 Zumindest was die unteren bis mittleren Einkommensgruppen betrifft, verstärkt diese Art der Rückverteilung die regressive Wirkung der ökologischen Steuerreform, da mit steigendem Bruttoeinkommen die geleisteten Rentenbeiträge überproportional steigen und höhere Einkommen dementsprechend durch Beitragssenkungen stärker entlastet werden. Dies gilt allerdings nur für Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, während für die oberen Einkommensgruppen (ab ca. 60.000 Euro/Jahr) die relative Entlastung wieder abnimmt. Unabhängig von den direkten finanziellen Be- und Entlastungen kann die Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Ökologische Steuerreform als positiver sozialer Effekt verbucht werden: Modellrechnungen zufolge hat die Ökologische Steuerreform bis zu 250.000 Arbeitsplätze (2003) geschaffen. Kurzfristige Beschäftigungswirkungen entstanden demnach vor allem durch den Anreiz zu energiesparenden Investitionen aufgrund der Verteuerung von Energie, längerfristige durch die Verbilligung von Arbeit aufgrund der Senkung der Lohnnebenkosten.44 Berücksichtigt werden muss somit auch, dass aufgrund der Ökologischen Steuerreform Arbeitslose in Arbeit kommen und damit aus dem Status von Transferempfängern entlassen werden. 42 Peter et al. 2007. 43 Grub 1999, Bach et al. 2001. 44 Kohlhaas 2005, S. 14. Die maximale Beschäftigungswirkung (0,75 % mehr Arbeitsplätze als im Referenzszenario) wird hier für das Jahr 2003 errechnet, bis zum Jahr 2010 nimmt der Wert auf knapp 0,5 % über dem Referenzszenario ab. 27 Energiesteuern und private Haushalte: Befreiungsregelungen und Rückverteilungsmechanismen in anderen Ländern In den Niederlanden wurde 1996 im Rahmen einer ökologischen Steuerreform die „Lenkungssteuer auf Energie― („Regulerende Energie Belasting―, REB―) eingeführt. Diese nur für Strom und Gas geltende Steuer wurde 2004 mit Teilen der früheren Kraftstoffsteuer zur „Energiesteuer― („Energiebelasting―) zusammengeführt. 45 Die Energiesteuer ist vorrangig auf kleinere Verbraucher (Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen) ausgerichtet, während für große, energie-intensive Unternehmen in den Niederlanden freiwillige Vereinbarungen zur Verbesserung der Energieeffizienz („Covenant Benchmark Energy Efficiency―) das Hauptinstrument sind, um Reduktionen des Energieverbrauchs zu erreichen. 46 Für jeden Stromanschluss wird ein jährlich neu festgesetzter Freibetrag gewährt, der im Jahre 2008 199 Euro beträgt. 47 Dies soll der Tatsache Rechnung tragen, dass eine gewisse Mindestverbrauchsmenge von Energie unvermeidbar ist, und trägt dazu bei, dass ärmere Haushalte im Verhältnis zu ihrem Einkommen nicht unverhältnismäßig stark belastet werden. Das Aufkommen wird auf unterschiedlichen Wegen an die Steuerzahler zurückverteilt, unter anderem durch eine Einkommenssteuersenkung (besonders für untere Einkommensgruppen) sowie die Erhöhung von Freibeträgen der Einkommenssteuer. Für ältere Menschen gilt ein spezieller Steuerfreibetrag, der damit begründet wird, dass sie tendenziell mehr Energie verbrauchen. Bis 2003 wurden rund 15 % des Steueraufkommens für ein Energieprämiensystem verwendet, bei dem private Haushalte Prämien für die Anschaffung besonders energieeffizienter Geräte bekamen. 48 In der Schweiz wurde 2008 eine CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe (Heizöl und Erdgas) eingeführt. 49 Sie beträgt 12 Franken je Tonne Kohlendioxid. Jährliche Erhöhungen sind für den Fall vorgesehen, dass die geltenden CO2-Reduktionsziele verfehlt werden. Die Abgabe gilt grundsätzlich für Haushalte und Unternehmen. Unternehmen können sich jedoch durch freiwillige Vereinbarungen von ihr befreien lassen. Die Einnahmen aus der Abgabe werden vollständig an Haushalte und Unternehmen zurückverteilt. Die Rückverteilung erfolgt zeitverzögert: Die Abgabeerträge aus dem Jahr 2008 werden im Jahr 2010 verteilt. An die Haushalte wird die Abgabe über die Krankenkassen in Form eines einheitlichen Pro-Kopf-Betrags zurückverteilt, der 2010 rund 16 Franken betragen wird. Dieser Betrag wird jedem Versicherten auf die Krankenkassenprämie angerechnet; nicht selbst Versicherte erhalten ihn ausbezahlt. Personen, die wenig Heizenergie verbrauchen bzw. geringere Mengen an fossilen Brennstoffen zum Heizen einsetzen als der Durchschnitt, sind dadurch Nettogewinner der Abgabenregelung. Auch kinderreiche Familien gehören tendenziell zu den Nettogewinnern. 45 VROM 2004, VROM 2005. 46 Vor 2004 waren Verbräuche über einer bestimmten Grenze von der Besteuerung ausgenommen. Seit Umsetzung der EU-Energiesteuerrichtlinie werden diese Verbräuche zu den EU-weit geltenden Mindestsätzen besteuert. 47 http://www.postbus51.nl/index.cfm/t/Energiebelasting/vid/17CB2CA2-C295-519D-14C717ECCFD11D70. Vor 2001 galt statt dessen eine Steuerbefreiung für bestimmte Grundmengen des jährlichen Energieverbrauchs (800 Kubikmeter Gas und 800 Kilowattstunden Strom). 48 Duscha et al. 2005. 49 http://www.bafu.admin.ch/co2-abgabe/05179/index.html?lang=de 28 Im Rahmen des EU-Projektes „SD Pillars― wurde die Belastung der Haushalte durch umweltbezogene Steuern und Gebühren insgesamt für eine Reihe von Ländern untersucht. Neben Energiesteuern wurden hier Wasser- und Abfallgebühren berücksichtigt.50 Die Untersuchung für Deutschland ergab, dass die Verteilung der relativen Abgabenlast zwischen den Einkommensgruppen relativ ausgeglichen war, mit Ausnahme der höchsten Einkommensgruppe, die deutlich unterdurchschnittlich im Verhältnis zum Einkommen belastet wird. Die Spanne der Belastung reicht von 2,2 % des verfügbaren Einkommens in der obersten Einkommensgruppe bis 3,5 % in den mittleren Gruppen (Abbildung 10). Zu beachten ist dabei jedoch, dass die Mineralölsteuer auf Treibstoffe – hier werden die mittleren Einkommensgruppen am stärksten belastet – von der Gesamtbelastung her bei weitem am meisten ins Gewicht fällt. Auch beim Wasser werden nicht die unteren, sondern die mittleren Einkommensgruppen im Verhältnis am stärksten belastet. Die Besteuerung von Strom und Heizung dagegen wirkt deutlich regressiv, ist aber mengenmäßig weit weniger bedeutend (Abbildung 11). 4,0 % 3,0 2,0 1,0 0,0 unter 1.300 1.300-1.700 1.700-2.600 2.600-3.600 3.600-5.000 5.000-18.000 Abbildung 10: Umweltbezogene Steuern und Gebühren in Deutschland 2004 im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen nach Einkommensgruppen (monatliches Haushaltsnettoeinkommen in 51 Euro) – insgesamt Datenquelle: Statistisches Bundesamt, Laufende Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (LWR) 2004 50 Die Methodik basierte hier grundsätzlich auf nach Bevölkerungsgruppen differenzierten Ausgabenstatistiken, die näherungsweise in physische Verbrauchsmengen umgerechnet werden. Mit diesen Verbrauchsmengen wurde dann die Belastung der jeweiligen Verbrauchskategorie multipliziert und in Beziehung zum Einkommen der jeweiligen Gruppe gesetzt. In der Praxis ließ sich dieses Verfahren jedoch nur für Energiesteuern anwenden, während für Wasser und Abfall direkt die Ausgaben mit dem Einkommen korreliert wurden: Zum einen ist die Gebührenstruktur in diesen Bereichen gebietsweise stark unterschiedlich, zum anderen ist eine klare Auftrennung in Kosten und verbrauchsbezogene Abgaben hier nicht möglich, bzw. beides ist identisch. 51 Berücksichtigt wurden Steuern auf Strom, Gas, flüssige Brennstoffe und Treibstoffe sowie Gebühren für Trinkwasser/Abwasser und Abfall. 29 2,0 % 1,5 1,0 0,5 0,0 unter 1.300 1.300-1.700 Wasser/Abwasser Abfall 1.700-2.600 Strom 2.600-3.600 Gas 3.600-5.000 Flüssige Brennstoffe 5.000-18.000 Treibstoffe Abbildung 11: Umweltbezogene Steuern und Gebühren in Deutschland 2004 im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen nach Einkommensgruppen (monatliches Haushaltsnettoeinkommen in Euro) – aufgeschlüsselt nach Gegenstand der Steuer / Gebühr Datenquelle: Statistisches Bundesamt, LWR 2004 Außer nach Einkommensgruppen wurde die Verteilungswirkung umweltbezogener Abgaben auch nach Beschäftigungsstatus und Haushaltstyp geprüft. Beim Beschäftigungsstatus wurden abhängig Beschäftigte mit manueller und nicht-manueller Tätigkeit unterschieden, außerdem Arbeitslose, Personen im Ruhestand sowie Nichterwerbstätige (z. B. Studenten). Für Selbständige lagen keine Daten vor (Abbildung 12). Bei dieser Einteilung ist die Gruppe der Nichterwerbstätigen insgesamt am stärksten belastet – überproportional ist hier die Belastung durch die Mineralölsteuer auf flüssige Brennstoffe (Abbildung 13). Am zweitstärksten sind die Arbeiter belastet – hier fallen besonders die Kraftstoffsteuern ins Gewicht. Am wenigsten belastet werden die Angestellten und Beamten, gefolgt von den Rentnern und Pensionären. Insgesamt bewegt sich die Spanne von 2,9 bis 4,2 Prozent des verfügbaren Einkommens. 5,0 4,0 % 3,0 2,0 1,0 0,0 Arbeiter Angestellte und Beamte Selbstständige Arbeitslose Rentner und Pensionäre Studenten und andere Nichterwerbstätige Abbildung 12: Umweltbezogene Steuern und Gebühren in Deutschland 2004 im Verhältnis zum verfügba52 ren Einkommen nach Beschäftigungsstatus – insgesamt Datenquelle: Statistisches Bundesamt, LWR 2004 52 Berücksichtigt wurden Steuern auf Strom, Gas, flüssige Brennstoffe und Treibstoffe sowie Gebühren für Trinkwasser/Abwasser und Abfall. 30 2,5 2,0 % 1,5 1,0 0,5 0,0 Arbeiter Angestellte und Beamte Wasser/Abwasser Selbstständige Abfall Strom Arbeitslose Gas Rentner und Pensionäre Flüssige Brennstoffe Studenten und andere Nichterwerbstätige Treibstoffe Abbildung 13: Umweltbezogene Steuern und Gebühren in Deutschland 2004 im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen nach Beschäftigungsstatus – aufgeschlüsselt nach Gegenstand der Steuer / Gebühr Datenquelle: Statistisches Bundesamt, LWR 2004 Unter den Haushaltstypen (Abbildungen 14 und 15) entfällt auf die Alleinlebenden die geringste Abgabenlast. Unterschiede zwischen Paaren mit oder ohne Kinder waren hingegen ebenso wenig festzustellen wie zwischen Alleinerziehenden und zusammen lebenden Eltern. 4,0 % 3,0 2,0 1,0 0,0 Alleinlebende Alleinerziehende Paare ohne Kinder Paare mit Kindern Sonstige Haushalte Abbildung 14: Umweltbezogene Steuern und Gebühren in Deutschland 2004 im Verhältnis zum verfügba53 ren Einkommen nach Haushaltstypen – insgesamt Datenquelle: Statistisches Bundesamt, LWR 2004 53 Berücksichtigt wurden Steuern auf Strom, Gas, flüssige Brennstoffe und Treibstoffe sowie Gebühren für Trinkwasser/Abwasser und Abfall 31 2,0 % 1,5 1,0 0,5 0,0 Alleinlebende Alleinerziehende Wasser/Abwasser Abfall Paare ohne Kinder Strom Gas Paare mit Kindern Sonstige Haushalte Flüssige Brennstoffe Treibstoffe Abbildung 15: Umweltbezogene Steuern und Gebühren in Deutschland 2004 im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen nach Haushaltstypen – aufgeschlüsselt nach Gegenstand der Steuer / Gebühr Datenquelle: Statistisches Bundesamt, LWR 2004 Exkurs: Auswirkungen umweltpolitischer Maßnahmen auf die Strompreise Außer der Stromsteuer gibt es weitere umweltpolitische Instrumente, die den Strompreis beeinflussen: die Umlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem KraftWärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG). Insgesamt sind diese umweltpolitisch motivierten Preisaufschläge für rund 15,5 % des Strompreises für private Verbraucher verantwortlich.54 Im Einzelnen entfallen 2008 vom Gesamt-Strompreis für einen Beispielhaushalt von drei Personen rund 9,6 % auf die Stromsteuer, 5 % auf die Umlage nach EEG und 0,9 % auf die Umlage nach KWKG (Abbildung 16). Bei den Umlagen aus EEG und KWKG handelt es sich nicht um zusätzliche Staatseinnahmen, sondern sie bedeuten, dass die Mehrkosten aufgrund garantierter Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energiequellen und Kraft-Wärme-Kopplung auf alle Stromverbraucher umgelegt werden. 54 Nach Zahlen des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW 2008); nicht berücksichtigt ist hier, dass Preiserhöhungen durch umweltpolitische Instrumente auch zu einem höheren Mehrwertsteuerbetrag je Strommenge führen, da die Mehrwertsteuer auf den Gesamtpreis einschließlich Steuern, Umlagen usw. aufgeschlagen wird. Jedoch ist die Mehrwertsteuer selbst keine umweltpolitisch motivierte Steuer. 32 EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz Konz-Abg. = Konzessionsabgabe KWKG = Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz StrSt = Stromsteuer USt = Umsatzsteuer Abbildung 16: Anteile unterschiedlicher Preiskomponenten an der durchschnittlichen Stromrechnung eines Drei-Personen-Musterhaushalts (Gesamt monatlich: 62,50 Euro, Basis: Mittlerer Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Jahr, ohne Nachttarif-Anteil; Jahresmittelwerte) Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW 2008). Unter Verteilungsaspekten ist wesentlich, dass EEG und KWKG – ähnlich wie bei den Steuerermäßigungen der Ökologischen Steuerreform – Sonderregeln für besonders energieintensive Unternehmen enthalten. Privilegierte Verbraucher müssen nur eine deutlich reduzierte Umlage zahlen, entsprechend höher ist die Umlage für private Haushalte und nichtprivilegierte Unternehmen. Da Großabnehmer von Strom üblicherweise nicht nach Standardtarifen abgerechnet werden, sondern als Sondervertragskunden der Energieversorger geringere Preise je Einheit zahlen, haben die Umlagen bei nichtprivilegierten Unternehmen in der Regel einen größeren Anteil an den gesamten Stromkosten (Abbildung 17). Abbildung 17: Überblick über die durchschnittliche Auswirkung der EEG-Umlage auf ausgewählte Stromverbrauchergruppen im Jahr 2005 Quelle: EEG-Erfahrungsbericht 2007 (BMU 2007), S. 41 33 Zusätzlich zu den oben genannten Preiskomponenten ist der 2005 EU-weit eingeführte Emissionshandel ein weiteres umweltpolitisches Instrument, das sich auf den Strompreis auswirkt (siehe Kasten). Der genaue Anteil am Strompreis wird von den Energieversorgungsunternehmen nicht aufgeschlüsselt. Aktuelle Schätzungen kommen für einen Zertifikatspreis zwischen 22 und 26 Euro je Tonne CO2, wie er derzeit realistisch ist, auf einen Strompreisaufschlag zwischen 1 und 4 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh).55 Dieser Betrag liegt in der gleichen Größenordnung wie die Stromsteuer (2,05 Ct/kWh), übersteigt tendenziell die Höhe der EEG-Umlage (ca. 1 Ct/kWh) und liegt deutlich höher als die KWKG-Umlage (ca. 0,2 Ct/kWh). Während von den Mehreinnahmen bislang ausschließlich die Energieversorgungsunternehmen profitierten, erhöhen die Erlöse aus der Versteigerung von Zertifikaten die Staatseinnahmen. Ein Teil davon (bis zu 280 Millionen Euro) soll in nationale Programme zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz fließen; ein weiterer Teil (bis zu 120 Millionen Euro) kommt internationalen Klimaschutzprojekten zugute.56 Einfluss des Emissionshandels auf den Strompreis Durch den 2005 EU-weit eingeführten Emissionshandel wurde ein Preis für Emissionen von Kohlendioxid (CO2) eingeführt, der sich aus der Knappheit der an Energieversorgungs- und Industrieunternehmen vergebenen Emissionsberechtigungen (Zertifikate) ergibt. Dieser Preis muss von den Stromversorgern betriebswirtschaftlich einkalkuliert werden, obwohl die Emis- sionsberechtigungen bislang weitgehend kostenlos zugeteilt wurden (seit Anfang 2008 erhalten die Energieversorger in Deutschland rund 15 % ihrer Zertifikate kostenpflichtig durch Versteigerung). Die Preissteigerung berücksichtigt den Gewinn, der den Unternehmen dadurch entgangen ist, dass sie ihre Emissionsberechtigungen für die Stromerzeugung genutzt haben, statt sie zu verkaufen („Einpreisung von Opportunitätskosten―). Die Höhe der Preissteigerung ist abhängig vom aktuellen CO2-Zertifikatspreis, den Wettbewerbsbedingungen auf dem Strommarkt sowie den Emissionen je Strommenge des jeweiligen „Grenzkraftwerks― (d.h. des jeweils letzten zugeschalteten Kraftwerks, das erforderlich ist, um die aktuell insgesamt benötigte Strommenge zu erzeugen). 1.4.2 Nutzen von Umweltschutzmaßnahmen bzw. Kosten unterlassenen Umweltschutzes für einzelne Bevölkerungsgruppen Kosten-Nutzen-Analysen von Umweltschutzmaßnahmen sowie Abschätzungen der Kosten unterlassener Maßnahmen sind mittlerweile international weit verbreitet. In aller Regel beziehen sich solche Analysen jedoch auf die Volkswirtschaft als Ganzes und werden nicht nach Bevölkerungsgruppen differenziert. Zwar sollen die „Impact Assessments― zu EU-Gesetzgebungsvorschlägen grundsätzlich alle drei „Dimensionen― der Nachhaltigkeit berücksichtigen, also auch die soziale Dimension. In der Praxis dürfte jedoch die quantifizierte Zuordnung von Nutzen (bzw. entgangenen Nutzens durch Nicht-Einführung) von Umweltschutzmaßnahmen zu einzelnen Bevölkerungsgruppen methodisch sehr schwierig sein. Vereinfacht lässt sich annehmen, dass denjenigen Bevölkerungsgruppen, die überproportional von bestimmten Umweltbelastungen betroffen sind (siehe Abschnitt 1.1), entsprechende Gegenmaßnahmen in besonderem Maße zugute kommen. 55 Meyer 2008, S. 50. 56 BMU 2008. 34 Ansätze einer sozialen Aufgliederung von Kosten und Nutzen lassen sich am ehesten in Bezug auf die Gesetzgebung zur Luftreinhaltung erkennen. Das Impact Assessment zu dem EU-Programm „Clean Air for Europe― enthält zu dem Bereich „impact on social inclusion― folgende Angaben: “[...] CAFE cost-benefit analysis has been reviewing evidence on the following issues: (a) variation of exposure to air pollution amongst communities who rate poorly on social deprivation indices; (b) variation in susceptibility of different groups to health impacts (e.g. due to poorer nutrition or less access to health care). Quantitative assessment of links between air pollution impacts and social deprivation is not possible at this stage because of a lack of data, although there is evidence that air quality tends to be worse in poorer communities. Therefore the benefits of reduced air pollution are likely to favour proportionally more lower income groups and thus have a positive impact on social inclusion.” Diese Aussagen spiegeln zwar die grundsätzliche Tatsache der sozial ungleichen Verteilung der Auswirkungen von Luftverschmutzung und damit auch des Nutzens von Gegenmaßnahmen wider, geben aber keine weiterführenden Anhaltspunkte für die konkrete Bewertung von gesetzgeberischen Maßnahmen in dieser Hinsicht. Quantitativ differenzieren die KostenNutzen-Analysen zu CAFE lediglich zwischen Kindern (unterschiedlicher Altersgruppen) und Erwachsenen (hier keine weitere Differenzierung) bei der Abschätzung von Todesfällen durch Luftverschmutzung. Ist es bereits in einem Bereich wie der Luftreinhaltung schwierig, den Nutzen erwarteter Umweltauswirkungen nach Bevölkerungsgruppen zu differenzieren, so erscheint dies für den Bereich Klimaschutz aus einer Reihe prinzipieller Erwägungen praktisch unmöglich: Dem Phänomen „Klimawandel― sind einzelne Umweltfolgen kaum direkt zuzuordnen. Häufig geht es um eine Zunahme der Wahrscheinlichkeit von Ereignissen, die auch unter Klimabedingungen der Gegenwart und Vergangenheit vorkommen, wie Überflutungen und heiße Sommer. Die wesentlichen erwarteten Auswirkungen des Klimawandels liegen so weit in der Zukunft, dass ihnen kaum Kosten und Nutzen für heute lebende Bevölkerungsgruppen zugerechnet werden können. Die Kosten von Klimaschutzmaßnahmen betreffen dagegen konkrete Personen und Bevölkerungsgruppen in der Gegenwart. Anders als etwa bei der Luftreinhaltung sind zudem Erfolge in der Bekämpfung des Klimawandels einzelnen Maßnahmen nicht zuzuordnen, da es sich um ein global verursachtes Problem handelt und keine einzelne Gesetzgebungsmaßnahme auf nationaler Ebene signifikanten Einfluss auf den Klimawandel hat. Für die konkret auftretenden Schäden bzw. ihre Vermeidung fallen politische Maßnahmen in anderen Bereichen (z. B. Gewässermanagement zum Schutz vor Überflutungsschäden) viel stärker ins Gewicht als Klimaschutzmaßnahmen. Was hingegen die Auswirkungen des Klimawandels betrifft, ist sehr wohl zu erwarten, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen stärker als andere betroffen sein werden. Die diesbezügliche Debatte konzentriert sich bisher meistens auf die im Vergleich zu Industrieländern weit dramatischeren Auswirkungen in Entwicklungsländern, sowie die sozialen Auswirkungen innerhalb dieser Länder. Allerdings enthält der Stern Review von 2006 auch einige Aussagen, die sich speziell auf die soziale Verteilung der Klimafolgen in Industrie- 35 ländern beziehen. Allgemein stellt der Bericht fest, dass ärmere Teile der Bevölkerung stärker von extremen Wetterereignissen betroffen sein werden als reichere.57 Im Einzelnen können beispielhaft folgende Aussagen hierzu gemacht werden: Schäden durch Überflutungsereignisse betreffen besonders Hausbesitzer und Anwohner der überflutungsgefährdeten Zonen. Zumindest aus Großbritannien ist bekannt, dass insbesondere ärmere Haushalte in überflutungsgefährdeten Gebieten wohnen. Eine zentrale Gerechtigkeitsfrage in diesem Zusammenhang ist auch, unter welchen Umständen und in welchem Maße die öffentliche Hand sich an der Beseitigung (bzw. Vermeidung) von Schäden beteiligen sollte. In Deutschland wurden hier mit umfangreichen staatlichen Hilfen für die Opfer der vergangenen Oder- und Elbehochwasser Präzedenzfälle geschaffen. Kritisiert wurde insbesondere, dass die Kompensation von Flutschäden Anreize schafft, Gebäude an denselben Stellen wieder aufzubauen, statt Siedlungen in weniger gefährdete Zonen zu verlagern. Krankheits- und Todesfälle durch Sommerhitze betreffen besonders Bevölkerungsgruppen, die gesundheitlich ohnehin eine besondere Prädisposition aufweisen, wie alte Menschen. Die meisten Toten der Hitzewelle in Europa 2003 waren ältere und kranke Menschen. Von Hitzewellen sind insbesondere diejenigen betroffen, die an der freien Luft arbeiten und damit extremer Sommerhitze unmittelbar ausgesetzt sind. Diese Personen gehören meist unteren sozialen Schichten an. Im Gegensatz zu Klimaschutzmaßnahmen lassen sich die Kosten und Nutzen von Klimaanpassungsmaßnahmen für einzelne Bevölkerungsgruppen durchaus konkret diskutieren. Allerdings ist fraglich, inwieweit Anpassungsmaßnahmen unter die Kategorie „Umweltpolitik― einzuordnen sind. Ein Bericht der Europäischen Umweltagentur macht zu dem Thema folgende, eher allgemeine Angaben: “The costs and benefits of adaptation are likely to be unevenly distributed among sectors, socio-economic groups and countries. Whereas mitigation (greenhouse gas emissions reduction) serves a global public good, adaptation can both be private and public and the scope of its benefits will seldom exceed the national level. Given that adaptive capacity is positively correlated with economic development, it follows that access to efficient adaptation is greater for high-income groups and richer countries, and less for the poor. This poses a potential problem of equity and distribution, and raises the issue of whether planned adaptation should specifically try and target such groups, or apply distributional analysis to ensure equitable adaptation strategies.”58 57 Stern Review, Chapter 5 „Costs Of Climate Change In Developed Countries‖, S. 10. 58 EEA 2007, S. 33-35. 36 2 Synergien zwischen Umwelt- und Sozialpolitik: Maßnahmen und Politiken In diesem Kapitel wird untersucht, welche sozialpolitischen Wirkungen ausgesuchte umweltpolitische Instrumente haben, und umgekehrt, welche Umweltwirkungen bestimmte sozialpolitische Instrumente entfalten können. Es wird diskutiert, inwieweit konkrete Maßnahmen und Programme Synergien zwischen beiden Politikbereichen herstellen oder ungenutzt lassen. Es wird zusätzlich untersucht, ob bestimmte Einzelmaßnahmen im Konflikt zwischen umwelt- und sozialpolitischen Zielen stehen. Angesichts der Vielschichtigkeit und Komplexität der Materie kann in diesem Kapitel nur anhand von einigen ausgesuchten Fallbeispielen gearbeitet werden. Kriterien für die Auswahl dieser Fallbeispiele waren dabei, dass sie auf einer guten Datenlage basieren, sich auf Aspekte der Kostengerechtigkeit konzentrieren, sozial benachteiligte Gruppen besonders ansprechen, Aussagen zu Kosten und Nutzen machen und positive Gesundheitseffekte sowie positive Auswirkungen auf die Lebensqualität zeitigen. Die Auswahl der untersuchten Fallbeispiele konzentriert sich auf die Bereiche „Energieeffizienz―, „nachhaltiger Verkehr― und „Sozialökologische Stadtgestaltung―. 2.1 Energieeffizienz und –einsparung In den letzten Jahren sind die Verbraucherpreise für Energie in einem Maße gestiegen, das weit über der allgemeinen Inflationsrate liegt. Einkommensschwache Haushalte werden durch Energiekosten mittlerweile in einem Ausmaß belastet, das für sie existenzbedrohende Ausmaße annimmt. Hochrechnungen zufolge werden in Deutschland jährlich rund 800.000 Haushalten die Stromlieferung gesperrt, weil sie ihre Rechnung nicht bezahlten59. Die Belastung der Haushalte durch gestiegene Energiepreise ist in diesem Zusammenhang ein wichtiges politisches Thema geworden. Dies spiegelt sich sowohl in den Forderungen nach Senkung der Energiesteuern als auch in den Vorschlägen für Sozialtarife bei Strom und Gas wider. Gleichzeitig tragen private Haushalte in erheblichem Maße zum Energieverbrauch und den Treibhausgasemissionen in Deutschland bei. 2004 hatten sie einen Anteil von 27,3 Prozent am Endenergieverbrauch und einen Anteil von 22,7 Prozent am Kohlendioxidausstoß.60 Insgesamt ist der Endenergieverbrauch privater Haushalte zwischen 1990 und 2006 um 13 Prozent gestiegen.61 Der Kohlendioxidausstoß hingegen ist gesunken. Dieser Rückgang trotz eines steigenden Energieverbrauchs begründet sich in erster Linie aus der veränderten 59 Vgl. die Ausführungen weiter unten in Abschnitt 2.1.1. 60 Emissionen aus Individualverkehr. 61 BMVBS 2007, S. 17. dem Energieverbrauch für Wohnen (Heizung, Strom) und motorisierten 37 Zusammensetzung der verwendeten Energieträger mit einem gestiegenen Anteil von Gas und erneuerbaren Energien.62 In jedem Fall bleiben Energieverbrauch und Emissionen der privaten Haushalte eine bedeutende Herausforderung an die Umweltpolitik. Die gestiegenen Energiepreise der letzten Jahre haben einerseits das Eigeninteresse an energiesparendem Verhalten ebenso wie an Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich verstärkt; andererseits drohen die als ungerecht hoch empfundenen Energiekosten eine Umweltpolitik, die auf die Lenkungswirkung von Energiepreisen setzt, in die Defensive zu drängen. Vor diesem Hintergrund sind Maßnahmen zur Energieeffizenz und –einsparung potentiell besonders wichtige Bereiche für Synergien zwischen Sozial- und Umweltpolitik. Um potentielle Synergien zu illustrieren und mögliche Konflikte herauszuarbeiten, werden im Folgenden exemplarisch Handlungsmöglichkeiten und Fallbeispiele im Zusammenhang mit Energieeffizenz und -einsparung untersucht. 2.1.1 Energiekosten und Armut Vergleicht man die allgemeine Inflationsrate mit der Energiepreisentwicklung, dann sind die Energiekosten in den Jahren seit 2001 deutlich schneller als das allgemeine Preisniveau gestiegen (siehe Abbildung 18). Die jährlichen Ausgaben für Energie nahmen zwischen 1996 und 2006 insgesamt um über 40 % zu. Durchschnittlich 1.032 Euro musste 1996 ein Haushalt für Strom, Raumwärme und Warmwasserbereitung in der Wohnung, also ohne Kraftststoffe, aufwenden. Im Jahr 2006 waren es 400 Euro mehr. Ein Gebäude mit 80 m 2 Wohnfläche und Gasheizung verbraucht für Heizung und Warmwasser heute rund 14.500 kWh. Statt rund 500 Euro im Jahr 1996 musste ein Haushalt 2006 dafür rund 950 Euro aufbringen.63 Dies ist ein Problem für alle Teile der Gesellschaft, insbesondere aber für die ärmeren Haushalte, von denen gleichzeitig ein überproportionaler Anteil in energetisch ungünstigen, unsanierten oder unzureichend sanierten Wohnungen lebt. Modellrechnungen für Nordrhein-Westfalen ergaben, dass 2006 das ärmste Zehntel der Haushalte 9,4 % des Nettoeinkommens allein für die Haushaltsenergie (ohne Kraftstoffe) aufwenden musste, während es für den Durchschnitt 6,2 % und für das reichste Zehntel nur 3,4 % waren.64 Die steigenden Energiekosten schränken insbesondere ärmere Menschen in ihren finanziellen Möglichkeiten ein.65 Zu berücksichtigen ist auch, dass Arbeitslose sich in vielen Fällen länger zu Hause aufhalten als Berufstätige, die über Tag beispielsweise die Heizung am Arbeitsplatz nutzen können. 62 UBA 2006, S. 4. 63 BMVBS 2007, S. 26-27. 64 Bergs et al. 2007, S. 18. 65 Schlüns 2008. 38 Abbildung 18: Vergleich der Entwicklung von Energieausgaben der privaten Haushalte mit der Inflationsrate Quelle: BMVBS 2007, S. 27 Zugleich kann argumentiert werden, dass gerade Haushalte aus den unteren Einkommensgruppen den eigenen Energieverbrauch oft nur unwesentlich beeinflussen können. Soweit sie Wohneigentum besitzen, fehlen ihnen die finanziellen Möglichkeiten zur Modernisierung; zum größten Teil (rund 3/4 des untersten Einkommensfünftels im Vergleich zu weniger als der Hälfte im obersten Einkommensfünftel66) handelt es sich darüber hinaus um Mieter, die ohnehin nur einen geringen oder gar keinen Einfluss auf die bauliche Beschaffenheit von Mietshäusern und den technischen Stand von Heizungen und Warmwasserbereitung haben. Allerdings zeigen Studien, dass auch in schlecht sanierten Mietshäusern ein erhebliches Einsparpotential durch verändertes Verhalten besteht (vgl. Abschnitt 2.1.5). Während die Diskussion über Energiekosten als Armutsfalle in Deutschland relativ jung ist, besteht im Ausland teilweise schon seit längerem ein höherer Problemdruck, der entsprechend auch zu größerer Aufmerksamkeit für das Problem geführt hat. Besonders in Großbritannien ist „fuel poverty― ein Thema, dem mittlerweile durch eine Vielzahl von Programmen und Maßnahmen begegnet wird (siehe Kasten). Ziel solcher Programme ist es regelmäßig, soziale Aspekte wie Ausgabensenkung und erhöhten Wohnkomfort mit dem ökologischen Aspekt des Energiesparens zu verbinden. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass energiesparende Investitionen lange vernachlässigt wurden. Die weite Verbreitung von schlecht isolierten Häusern mit veralteter Heiztechnik führte dazu, dass in Großbritannien aus sozialen Gründen die Energiebesteuerung für Haushalte besonders niedrig ist (für Haushaltsenergie gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 5 % statt der sonst üblichen 17,5 %). Dies wiederum hat verhindert, über den Energiepreis verstärkte Anreize für Investitionen und energiesparendes Verhalten zu setzen. 66 Statistisches Bundesamt (2006), auf Basis von Daten des Sozioökonomischen Panels. 39 Fallbeispiel: Affordable Warmth Das Programm „Affordable Warmth― wurde in Großbritannien von dem Energieversorger National Grid im Jahr 1999 als Rahmenprogramm ins Leben gerufen. 67 Ziel ist die Bekämpfung der im Vereinigten Königreich weit verbreiteten energiebedingten Armut („fuel poverty―), die Schätzungen zufolge mehr als drei Millionen Familien betrifft. Als „fuel poor― gilt ein Haushalt, der mehr als 10 % seines Einkommens aufwenden muss, um seine Wohnung angemessen zu beheizen. Bei der Entstehung von „fuel poverty― kommen mehrere Faktoren zusammen, wie mangelnde Energieeffizienz, inadäquate Heizungsgerätschaften, Kosten der Energieträger, niedriges Haushaltseinkommen und die Größe des zu beheizenden Wohnraums. In den letzten Jahren sind im Vereinigten Königreich jeden Winter zwischen 21.000 und 50.000 Menschen im Alter ab 65 Jahren kältebedingt verstorben. 68 „National Grid― arbeitet mit der nationalen Regierung, lokalen Behörden sowie sozialen Wohnungsbauträgern zusammen, um die „fuel poverty― zu reduzieren. Die konkreten Aktivitäten sind stark an die jeweiligen lokalen Gegebenheiten angepasst. Im Allgemeinen sind alle Arten von Häusern oder Wohnungen von den Programmen erfasst, jedoch liegt ein Schwerpunkt auf den „council houses―, d. h. öffentlich-geförderte Wohneinheiten, auch wenn sie von der öffentlichen Hand zum Teil an ihre Mieter verkauft wurden. 69 Das Affordable Warmth Programm strebt ganzheitliche Ansätze („whole community― – „whole house― approach) an und versucht, vorhandene Programme besser miteinander zu vernetzen und zu integrieren. Die Etablierung effizienter Heizsysteme und die Förderung von Ener- gieeffizienzmaßnahmen (etwa mit Hilfe von lokalen Trainingskursen) bilden das Kernstück des Affordable Warmth Programms. 70 Eine wichtige Maßnahme ist die Entwicklung von finanziellen Lösungen, bekannt als „Heizungs-Leasing―, um modernes Heizungsmaterial zu installieren (z. B. um Boiler zu ersetzen oder mit Gas betriebene Zentralheizungssysteme zu installieren). 71 Leasingnehmer sind z. B. die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften, die die Gerätschaften leasen und über die Dauer ihrer Lebensspanne die Kosten an den Leasinggeber abzahlen 72/73 . Die Problematik der gestiegenen Heizkosten betrifft Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALGII) und Sozialhilfe nur bedingt, da die Heizkosten von der öffentlichen Hand getragen werden. Hier ist dementsprechend die Zusatzbelastung der öffentlichen Haushalte das Kernproblem. Allerdings wurde der steile Anstieg der Energiekosten in den vergangenen Jahren nur teilweise durch entsprechend höhere Leistungstransfers aufgefangen; zumindest waren viele Hartz-IV-Empfänger einer Verunsicherung ausgesetzt, ob ihre Heizkosten tatsächlich in vol- 67 http://www.bitc.org.uk/resources/case_studies/afe920_hc_natlgrid.html – Zugriff am 12. Juni 2008. 68 http://www.affordablewarmth.co.uk/ – Zugriff am 17. Juni 2008. 69 www.warwickshire.gov.uk/.../$FILE/CAB11SEP2002%20Affordable%20%20Warmth%20Strategy.doc 70 http://www.affordablewarmth.co.uk/ – Zugriff am 13. Juni 2008. 71 http://www.nelincs.gov.uk/NR/rdonlyres/2F875B88-70B8-40BC-B356740010DC2ED7/0/AffordableWarmth.pdf 72 http://www.berr.gov.uk/files/file20342.pdf 73 http://www.energysavingtrust.org.uk/uploads/documents/housingbuildings/11_sources_of_funding_for_s ustainable_energy_n.pdf 40 ler Höhe erstattet würden.74 Besonders problematisch ist die Situation jedoch für „Schwellenhaushalte―, die mit ihrem Einkommen knapp über dem ALG-II- bzw. Sozialhilfeniveau liegen. Gestiegene Energiekosten können zudem dazu beitragen, dass solche Haushalte in den Status von Hartz-IV-Empfängern gelangen.75 Eine Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2006 hat ermittelt, dass knapp zwei Drittel der befragten Haushalte sich um steigende Heizkosten sorgen; bei Personen mit einem Haushaltsnettoeinkommen von unter 1000 Euro sind es sogar 76 Prozent.76 Eine Befragung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bei örtlichen Strom- und Gasversorgern ergab, dass rund 20 % der Haushaltskunden sich in Zahlungsverzug oder Mahnverfahren befinden und rund 2 % der Haushalte im Jahre 2007 mit Stromsperren belegt wurden. Auf knapp 40 Millionen Haushalte in Deutschland hochgerechnet würde dies rund 800.000 betroffene Haushalte bedeuten.77 Sehr ähnliche Zahlen ergeben sich aus einer bundesweiten Befragung unter 23 Stadtwerken: Im Durchschnitt wurde jährlich bei 2,1 % der Tarifkunden der Anschluss gesperrt.78 Eine Umfrage bei 55 Schuldnerberatungsstellen in Deutschland verdeutlichte im September 2006 den Stellenwert von Energiekosten in der Schuldnerberatung:79 Rund 42 % der befragten Beratungsstellen gaben an, dass der Anstieg der Heizkosten in den Beratungsgesprächen eine große oder sehr große Rolle spielt. Bei 22 % der Beratungsstellen wurden die gestiegenen Heizkosten in jedem zweiten, bei 27 % in jedem dritten Gespräch thematisiert. Zwei Drittel der befragten Beratungsstellen stimmten der Aussage zu, dass dieses Thema in der Zukunft noch wichtiger wird. Die Größe des finanziellen Problems wurde von knapp der Hälfte der Schuldnerberater als „relativ oder sehr groß― im Vergleich zu anderen Problemen der Klienten eingeschätzt. 27 % der Schuldnerberatungsstellen gaben sogar an, dass die Energiekosten sehr häufig oder relativ häufig der Auslöser für das Aufsuchen der Beratung waren. Die Europäische Kommission schreibt in ihrer Mitteilung „Auf dem Weg zu einer Charta der Rechte der Energieverbraucher―: „Obwohl die überwiegende Mehrheit der europäischen Bürger mit ihrer Energieversorgung zufrieden sind, wird Armut infolge hoher Energiekosten dennoch als immer größeres Risiko angesehen. Hohe Energiepreise für Primärenergieträger und unterschiedliche nationale und europäische Energie- und Umweltstrategien können zu einer Energiepreisinflation führen. Bei einzelnen Verbrauchern, die sich bereits in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, wird diese Belastung durch unverständliche Abrechnungs- oder ungerechtfertigte Ablesemethoden noch größer. [...] Die Kommission ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten das Problem der schutzbedürftigen Verbraucher nicht hinreichend angegangen sind. Nicht einmal die Hälfte der Mitgliedstaaten haben versucht, diese Kategorie von Verbrauchern zu definieren, und nur fünf Mitgliedstaaten haben 74 Siehe ausführlicher hierzu Abschnitt 2.1.2. 75 Vgl. Bergs et al. 2007. 76 Forsa, Meinungen zum Thema Heizkosten und erneuerbare Energien, zit. in Schlüns 2008. 77 vzbv 2008. 78 Steffani / Lehrach 2006. 79 Umfrage des SOKO-Instituts, Bielefeld; Darstellung nach Dünnhoff et al. 2006. 41 erwogen, in irgendeiner Form einen Standardtarif für sozial benachteiligte Haushalte einzuführen.“80 In Ländern wie Belgien und Frankreich ist bereits heute vorgeschrieben, dass Stromversorger Sozialtarife anbieten müssen (siehe Kasten). In Deutschland wird die Einführung von Sozialtarifen gegenwärtig intensiv diskutiert; bisher wurden solche Tarife lediglich regional begrenzt und zeitlich befristet aus freiwilliger Initiative einzelner Energieversorger angeboten (siehe Kasten). Überlegungen in der SPD-Fraktion gehen in die Richtung eines Preisabschlags auf die ersten 500 Kilowatt Stromverbrauch je Person und Haushalt im Jahr.81 Darüber hinaus gehende Verbräuche würden mit entsprechend höheren Kosten belastet, so dass der Sozialtarif für die Energieversorger kostenneutral wäre und ein stärkerer Anreiz zum Stromsparen gesetzt würde als bisher. Andere Vorschläge zielen auf eine umfassendere Umgestaltung des Tarifsystems. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schlägt statt eines „Sozialtarifs― speziell für bedürftige Haushalte einen „Spartarif― vor, der jedem Haushalt offen stehen würde.82 Eine vielfach befürchtete Stigmatisierung der Haushalte, die diesen Tarif in Anspruch nehmen, würde damit verhindert. Außerdem würde der Verwaltungsaufwand einer Bedürftigkeitsprüfung entfallen. Bei dem vorgeschlagenen Spartarif würde der Grundpreis entfallen und lediglich ein Arbeitspreis berechnet, der entsprechend höher anzusetzen wäre als bei Standardtarifen mit Grundpreis. Eine bestimmte Anzahl Kilowattstunden je Haushaltsmitglied würde zudem kostenlos abgegeben. Unter diesem Tarif würden damit geringere Energieverbräuche günstiger als bisher, höhere dagegen teurer. Noch weiter geht ein früherer Vorschlag des Bundes der Energieverbraucher, das System für Energieverbraucherpreise insgesamt so umzustellen, dass lediglich ein Arbeitspreis und kein Grundpreis in Rechnung gestellt wird.83 Strom- und Gas-Sozialtarife in Belgien84 In Belgien sind Energieversorger verpflichtet, Sozialtarife für Strom und Gas anzubieten. Diese Tarife stehen „geschützten Kunden― zur Verfügung; Kriterium dafür ist u. a. ein Einkommen unter dem Existenzminimum (für alleinstehende Personen liegt diese Grenze bei rund 600 Euro/Monat). Beim Sozialtarif entfällt die Grundgebühr und der Arbeitspreis darf einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Bis 2007 erhielten „geschützte Kunden― außerdem 500 kWh Strom und 556 kWh Gas (welches nicht zum Heizen verwendet werden durfte) gratis. Damit wurde gewährleistet, dass der Verbraucher auch bei Zahlungsunfähigkeit eine gewisse Mindestmenge Energie zur Verfügung hatte. Diese Regelung wurde jedoch abgeschafft. Lediglich im Landesteil Flandern erhält jeder Haushalt – unabhängig vom Sozialtarif – 100 kWh im Jahr kostenlos für seinen Anschluss und 100 kWh für jedes Haushaltsmitglied. 80 Europäische Kommission 2007, S. 5. 81 Vgl. „SPD will Sozialabschlag vom Strompreis―, FAZ vom 6.6.2008, und „Strom künftig zum Spartarif―, taz vom 11.6.2008. 82 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen 2008. 83 Bund der Energieverbraucher: „Strom und Gas für alle―, 15.07.2007. http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=1840&st_id=1840&content_news_detail=6408&back_c ont_id=1840 – Zugriff am 03.04.2008. Die Quelle enthält auch Beispiele zu speziellen Regelungen der Energieversorgung für sozial Bedürftige in anderen Ländern. 84 Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen 2008. 42 „Strom mit Sozialrabatt“ Hilfebedürftige E.ON Bayern-Privatkunden, die im Netzgebiet des Energiedienstleisters leben, können seit September 2006 den sogenannten „Sozialrabatt― für die Stromrechnung beantragen. Der Sozialrabatt ist jeweils auf zwölf Monate befristet und gilt nur für den Strombedarf im Haushalt. Heizstrom und Erdgas sind ausgenommen. Voraussetzung ist die Rundfunkgebührenbefreiung durch die GEZ. Der Rabatt besteht darin, dass den Begünstigten die monatliche Grundgebühr von 9 Euro erlassen wird. Im Jahr bedeutet dies eine Ersparnis von 108 Euro. Dadurch, dass sich der Rabatt auf die Grundgebühr und nicht auf den Verbrauchspreis bezieht, bleibt der Anreiz zum Stromsparen voll erhalten. Parallel dazu gibt das Unternehmen den Kunden Tipps zum Energiesparen. Jahr wurde eine positive Bilanz gezogen. 2.1.2 85 Nach einem 86 Regelung der Übernahme von Kosten für Haushaltsenergie und Heizung nach Hartz IV Problemstellung Mit der Einführung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV―) müssen die Kommunen nicht nur für die Unterkunfts- und Heizkosten der Sozialhilfeempfänger, sondern zusätzlich auch für die Wohnkosten der ehemaligen Bezieher von Arbeitslosenhilfe, aufkommen, die zuvor von der Bundesagentur für Arbeit übernommen wurden. Dies ist mit einer erheblichen zusätzlichen Kostenbelastung für die Kommunen verbunden. 2006 betrugen die Heizkosten von ALG-II Beziehern bundesweit 2,7 Mrd. Euro, von denen 1,9 Mrd. Euro auf die Kommunen entfielen.87 Die Kommunen sind verpflichtet, Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu erstatten, soweit diese „angemessen sind―. Für die Leistungsempfänger bestehen somit nur unvollkommene Anreize, ihren Energieverbrauch zu reduzieren und damit die Kosten zu senken – davon abgesehen, dass ihnen mangels finanzieller Mittel, aber auch aufgrund fehlenden Wissens nur eingeschränkte Möglichkeiten der Energieeinsparung zur Verfügung stehen. Ein gewisser (negativer) Anreiz wird durch das Risiko gesetzt, dass die Heizkosten nicht in voller Höhe übernommen werden, wenn sie nicht als „angemessen― anerkannt werden. Die Angemessenheit von Heizkosten im Einzelfall zu überprüfen, ist jedoch nicht nur für die Leistungsempfänger belastend, sondern auch verwaltungstechnisch aufwendig. Zudem besteht für ein entsprechendes Verfahren bisher keine bundeseinheitliche Regelung, so dass die Kommunen jeweils ihre eigenen Ausführungsbestimmungen erlassen müssen und in dieser Frage eine erhebliche Unsicherheit besteht. Dünnhoff et al. (2006) nennen als Rechenbeispiel: „Würden durch ein abgestimmtes Vorgehen nur 5 % der Heizkosten im Bereich ALG-II- und Sozialgeld eingespart, könnten die kommunalen Haushalte um 95 Mio. Euro entlastet werden.― 85 http://www.eonbayern.com/pages/eby_de/Presse/Pressemitteilungen/Aktuell/Pressemitteilung.htm?id=575390 86 http://www.diakonie-bayern.de/uploads/media/PM_07_09_24_EON.pdf 87 Der Rest der Kosten (knapp 30 %) wurde vom Bund getragen. 43 Gleichzeitig wurden auch die Leistungsempfänger durch den steilen Anstieg der Energiekosten in den vergangenen Jahren belastet: zum einen, weil die Kommunen Ansätze entwickelten, die Heizkosten zu deckeln; zum anderen, weil Stromkosten nicht in tatsächlicher Höhe, sondern im Rahmen des kaum angehobenen Regelsatzes erstattet werden. Gesetzliche Grundlagen88 Arbeitslosengeld II ist durch das Zweite Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) geregelt, Sozialhilfe durch das Zwölfte Buch (SGB XII). Die Regelungen für Strom und Heizkosten sind für Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe weitgehend analog, weisen aber auch einige wichtige Unterschiede auf. Gemeinsam ist ihnen, dass die Ausgaben für Strom als Teil eines "Regelsatzes" erfasst sind, während die Leistungen für Heizung – ebenso wie für Unterkunft – grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht werden. Für ALG-II-Empfänger gilt gegenwärtig für Einpersonenhaushalte der "Eckregelsatz" von 347 Euro. Die Regelsätze der Sozialhilfe werden je nach Bundesland von den Landesregierungen festgesetzt. Die Leistungen für Heizung werden sowohl beim Arbeitlosengeld II als auch bei der Sozialhilfe "in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind." Dennoch bestehen zwischen den diesbezüglichen Regelungen Unterschiede zwischen SGB II und SGB XII. Gemäß § 29(3) SGB XII können die Leistungen für Heizung durch eine monatliche Pauschale abgegolten werden. Der § 22(1) SGB II hingegen, der die Leistungen für Unterkunft und Heizung der ALG-II-Empfänger regelt, sieht die Möglichkeit der Pauschalierung nicht vor. Stattdessen ermächtigt § 27 SGB II das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung zu bestimmen, welche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind und unter welchen Voraussetzungen die Kosten dafür pauschaliert werden können. Das BMAS hat von dieser Ermächtigung bislang keinen Gebrauch gemacht, mit der Folge, dass die Frage der Angemessenheit auf Länder- und kommunaler Ebene unterschiedlich gehandhabt wird.89 Regelung der Übernahme von Stromkosten und damit verbundene Probleme Die Ausgaben für Haushaltsstrom beim ALG II sind Bestandteil des Regelsatzes, der auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes ermittelt wird.90 Dabei wird lediglich das Ausgabeverhalten der untersten 20 % der nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten Haushalte berücksichtigt.91 Der „Eckregelsatz― für Einpersonenhaushalte beträgt gegenwärtig 347 Euro. Auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003 wird gegenwärtig davon ausgegangen, dass Einpersonenhaushalte bei wirtschaftlichem Verhalten mit monatlich 21,75 Euro die Kosten für Haushaltsenergie (ohne Heizung) decken können.92 Mehrausgaben gehen zulasten des Leistungsempfängers, da er dann weniger Geld für andere Ausgaben zur Verfügung hat. Andersherum sind Einspa- 88 Vgl. hierzu die Gesetzesauszüge im Anhang. 89 Bundesrechnungshof (2007). 90 Die EVS wird alle fünf Jahre erhoben. 2007 wurde die Berechnungsgrundlage von der EVS 1998 auf die EVS 2003 angepasst. 2008 wird eine neue EVS erhoben. 91 Verordnung zur Durchführung des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelsatzverordnung RSV), § 2 Abs. 3. 92 Deutscher Bundestag 2006a, S. 10. 44 rungen bei den Stromkosten zu seinem direkten Vorteil. Grundsätzlich sind dies günstige Voraussetzungen, die Leistungsempfänger zum Stromsparen zu animieren. Dem stehen jedoch eine Reihe bedeutender Einschränkungen entgegen: Für die Leistungsempfänger ist nicht transparent, welche durchschnittlichen Stromkosten dem Regelsatz zugrunde gelegt werden. Daher können sie auch nicht abschätzen, ob ihre Aufwendungen für Strom über oder unter dem Regelwert liegen. Allgemein ist bei den Leistungsempfängern das Bewusstsein dafür, wie viel sie für Strom bezahlen und wie sie Stromkosten sparen können, oft gering ausgeprägt. Dies hängt nicht nur mit ihrem individuellen Bildungsstand und möglicherweise mangelnder Bereitschaft zusammen, sich mit Fragen wie Energiesparen auseinanderzusetzen. Ein wesentliches Problem besteht darin, dass Verbraucher keine Kontrolle über ihren aktuellen Energieverbrauch haben, da ihnen die Verbrauchsabrechnung nur einmal jährlich zugestellt wird (vgl. Abschnitt 2.1.5 ). Der Zusammenhang zwischen ihrem Verhalten im Einzelnen und der am Ende zu zahlenden Stromrechnung ist daher für sie nicht transparent. Da die Kommune den Eckregelsatz pauschal zahlt, hat sie – anders als bei den Heizkosten – ihrerseits keinen Anreiz, ALG-II- oder Sozialhilfeempfänger beim Stromsparen zu unterstützen. Empfänger von Sozialhilfe und ALG II werden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht bei der Anschaffung stromsparender Haushaltsgeräte unterstützt (Detail siehe unten). Wie allgemein bei einkommensschwachen Haushalten stellt sich auch bei ALG-II- und Sozialhilfeempfängern das Problem, dass der Anstieg der Energiepreise weit über der durchschnittlichen Teuerungsrate liegt. Während ihnen Heizkosten grundsätzlich in voller Höhe erstattet werden (zu den damit verbundenen Einschränkungen siehe weiter unten), wurde der drastische Anstieg der Energiekosten bei der bisherigen Erhöhung der Regelsätze für ALG II nicht berücksichtigt. Die Regelsatzanpassung 2007, die auf Basis der EVS 2003 vorgenommen wurde, konnte naturgemäß den Energiepreisanstieg in den darauf folgenden Jahren noch nicht erfassen. Auch mit einer zukünftigen Anpassung aufgrund der EVS 2008 besteht, bei weiter steigenden Energiepreisen, das grundsätzliche Problem weiter. Dünnhoff et al. (2006) kommen in Beispielrechnungen zu dem Schluss, dass die Ausgaben für Strom, die mit den offiziell zugrunde gelegten Anteilen am Regelsatz abgedeckt sind, einem Energiesparverhalten entsprechen, das entsprechend einer vierstufigen Skala der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (2003) überwiegend als „phantastisch―, mindestens aber als „gut― einzustufen ist. Unter rein ökologischem Blickwinkel, der soziale Aspekte ausblenden würde, könnte man es begrüßen, dass bei der Ermittlung der Regelsätze sparsame Verbräuche zugrunde gelegt werden. Zum einen werden jedoch – aus den oben genannten Gründen – keine klaren Anreize damit verbunden, tatsächlich seinen Energieverbrauch zu reduzieren, und gerade ALG-II- und Sozialhilfeempfänger verfügen dabei über einen geringeren Spielraum als andere Teile der Bevölkerung. Zum anderen erscheint es ethisch sehr problematisch, eine Abhängigkeitssituation auszunutzen, um ökologisches Wohlverhalten zu erzwingen, das anderen Verbrauchern nicht auf dieselbe Weise abgefordert wird. 45 Verhinderung von energiesparenden Investitionen: Mit den Hartz-Gesetzen wurden die früher geltenden Beihilfen für die Wiederbeschaffung von Haushaltsgeräten abgeschafft. Gesonderte Leistungen sind lediglich für die Erstausstattung einer Wohnung mit Haushaltsgeräten vorgesehen.93 Für die Wiederbeschaffung dagegen werden lediglich anteilige Beträge als Teil der monatlichen Regelsätze gewährt. So wurden auf Basis der EVS 2003 monatlich 1,38 Euro für die Anschaffung von Kühl- und Gefriergeräten angesetzt. Dies liegt noch etwas niedriger als der vorher geltende Wert, für den Dünnhoff et al. (2006) ausrechneten, dass ein Leistungsempfänger zur Anschaffung eines günstigen energieeffizienten Kühlschrankes (Neugerät) fast 18 Jahre lang sparen müsste.94 Als angemessen wird die Anschaffung von Gebrauchtgeräten angesehen, die jedoch in der Regel mehr Strom verbrauchen und damit langfristig teurer sind. Regelung der Übernahme von Heizkosten und damit verbundene Probleme Ausgaben für Heizung fallen nicht unter den „Eckregelsatz― und werden von den Kommunen gesondert getragen. Höhere Heizkosten gehen damit zu Lasten der Kommunen. Der Gesetzgeber hat für die Erstattung von Heizkosten lediglich allgemeine Richtlinien erlassen, die den Kommunen einen erheblichen Gestaltungsspielraum lassen. In der Praxis haben viele Kommunen Pauschalen bzw. Obergrenzen für die Heizkosten erlassen. Auch wenn einige Kommunen diese Obergrenzen angehoben haben, um den gestiegenen Energiekosten Rechnung zu tragen, wurden dadurch die tatsächlichen Kosten nicht in jedem Fall gedeckt. In mehreren Gerichtsurteilen wurde jedoch entschieden, dass Kommunen auch für stark gestiegene Heizkosten bzw. Nachzahlungen der Leistungsempfänger aufkommen müssen. Auch wenn die geltende Rechtsauffassung somit den Anspruch der Leistungsempfänger bekräftigt, zeigen diese Streitfälle andererseits, dass in der geltenden Rechtssituation ein latenter Konflikt zwischen der Zahlungsbereitschaft der Kommunen und den Ansprüchen der Leistungsempfänger angelegt ist und die Kommunen Unsicherheiten ausnutzen, um den Leistungsempfängern die volle Erstattung ihrer Heizkosten zu verwehren. Grundsätzlich erhalten die Kommunen über die geltende Regelung einen Anreiz dafür, Einsparungen an Heizenergie bei den Leistungsempfängern zu fördern. Der Leistungsempfänger erhält dagegen nur dann einen Anreiz, wenn die Angemessenheit seiner Aufwendungen für Heizung in Frage gestellt wird (negativer Anreiz) oder wenn er einen Bonus für eingesparte Heizkosten erhält (positiver Anreiz). Wie bei Mietern allgemein, beschränken sich diese möglichen Anreize weitgehend auf das Verbrauchsverhalten, während investive Maßnahmen (etwa Gebäudeisolierung oder Austausch eines Heizkessels) außerhalb ihrer Handlungsmöglichkeiten liegen. 93 § 23 SGB II und § 31 SGB XII. 94 Dünnhoff et al. (2006), S. 15. 46 Ermittlung der Angemessenheit von Heizkosten: Das Frankfurter Modell Das von der Stadt Frankfurt am Main eingeführte Verfahren, angemessene Kosten für Heizenergie zu ermitteln, legt keine pauschalen Obergrenzen fest. Soweit die Heizkostenabrechnung über den Vermieter erfolgt (z. B. bei Zentralheizung), gelten Heizkosten dann als angemessen, wenn sie dem durchschnittlichen Verbrauch der anderen an die Heizungsanlage angeschlossenen Abnehmer entsprechen. Bei Einzelabrechnung (z. B. bei Gasetagenheizung) wird der aktuelle Mietspiegel als Referenz herangezogen. Eine Überschreitung des jeweiligen Referenzwertes um bis zu 20 % wird toleriert, jedoch werden die Leistungsempfänger dann schriftlich darauf hingewiesen, dass sie sparsamer heizen bzw. zu einem günstigeren Heizungstarif oder einem günstigeren Anbieter wechseln sollten. Wird der Referenzwert um mehr als 20 % überschritten, wird der Leistungsempfänger aufgefordert, dies zu begründen. Soweit er keine aus Sicht des Amtes befriedigende Erklärung abgibt und der Referenzwert auch im Folgejahr um mehr als 20 % überschritten wird, werden die Heizkosten nur noch in Höhe des Referenzwertes erstattet. Besteht am Ende einer Abrechnungsperiode ein Heizkostenguthaben, so wird dieses dem Leistungsempfänger bedarfsmindernd angerechnet. Jährliche Heizkostenguthaben bis 50 Euro sind jedoch von dieser Regelung ausgenommen: Hieraus ergibt sich ein möglicher Bonus, der dem Leistungsempfänger einen positiven Anreiz zu sparsamem Heizverhalten vermitteln kann. Das Frankfurter Modell hat gegenüber Pauschalwerten bzw. Obergrenzen, die einheitlich für eine gesamte Kommune festgesetzt werden, den Vorteil einer größeren Differenzierung entsprechend der tatsächlichen Wohnsituation des Mieters. Dünnhoff et al. (2006) weisen jedoch auf eine Reihe von Problemen auch bei diesem Modell hin: Die Umsetzung des Modells erfordert einen hohen Verwaltungsaufwand. Grundlage der Angemessenheitsprüfung sind (wie bei anderen Kommunen auch) Energiekosten, nicht Verbräuche. Dies verhindert eine Transparenz der Energieverbräuche, die eigentlich Grundlage für die Bewertung sein müssten. Je nach Wohnlage in einem Mietshaus und Belegung des Hauses wird unterschiedlich viel Energie gebraucht, um den gleichen Heizeffekt zu erzielen; dies liegt nicht in der Hand des Leistungsempfängers. In der gegenwärtigen Situation steigender Energiepreise hat die grundsätzlich positiv zu bewertende 50-Euro-Bonusregelung kaum praktische Bedeutung, da der tatsächliche Energieverbrauch das Niveau der Vorauszahlungen kaum unterschreiten wird. Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Kommunen unzureichend über tatsächliche Unterkunfts- und Heizungskosten der ALG-II-Empfänger informiert sind. Die Software für die Abrechnungen wird von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt. Die Forderung der Kommunen, eine getrennte Erfassung von Unterkunfts- und Heizkosten zu ermöglichen, wurde bisher nicht erfüllt. Bei der Sozialhilfe kann dagegen getrennt erfasst werden, jedoch wurde von dieser Möglichkeit nur in rund der Hälfte der Fälle Gebrauch gemacht.95 95 Dünnhoff et al. 2006, S. 6. 47 Behandlung von elektrischer Heizung in der Berechnungsgrundlage Während Heizung und Strom in den gesetzlichen Regelungen für ALG II und Sozialhilfe getrennt und grundlegend unterschiedlich behandelt werden, überschneiden sie sich oft in der Praxis. Sowohl Raumheizung und Warmwasserbereitung als auch Kochen sind bei einigen Haushalten elektrisch, bei anderen nicht. Dieser Tatsache wird zwar durch gewisse Regelungen im Gesetz und den Durchführungsbestimmungen Rechnung getragen; die zugrunde gelegten Annahmen sind jedoch teilweise nicht plausibel.96 Das Gesetz geht von elektrischer Warmwasserbereitung aus, obwohl dies tatsächlich nur auf eine Minderheit der Haushalte zutrifft. Gleichfalls wird davon ausgegangen, dass das Kochen elektrisch erfolgt. Ist in der Heizkostenabrechnung auch die Erzeugung von Warmwasser und/oder Kochen enthalten, so wird diese entsprechend bei der Erstattung der Heizkosten abgezogen. Für die Höhe dieser Abzüge gibt es keine bundeseinheitliche Regelung; die Kommunen mussten hier jeweils eigene Regeln erarbeiten. Umgekehrt wird von den Ausgaben für Haushaltsstrom bei der Berechnung des Eckregelsatzes ein Anteil von 15 % für Stromheizung abgezogen, der den bundesdurchschnittlichen Ausgaben für Heizungsstrom je Haushalt entspricht. In der Realität liegt der Anteil der Ausgaben entweder deutlich höher (bei den Haushalten mit vollständig oder überwiegend elektrischer Heizung) oder deutlich niedriger bzw. bei Null (bei den Haushalten ohne elektrische Heizung). Ansatzpunkte für Verbesserungen Voraussetzung für eine Verbesserung der Situation wäre zum einen, dass das System der Leistungsgewährung Anreize zum Energiesparen setzt, die gegenwärtig nur sehr eingeschränkt gegeben sind; zum anderen aber auch, dass den Leistungsempfängern Möglichkeiten zur Energieeinsparung eröffnet werden, die ihnen gegenwärtig nicht zur Verfügung stehen. Es müssen Wege gefunden werden, wie die öffentlichen Gelder, die gegenwärtig zur Finanzierung eines unnötig hohen Energieverbrauchs aufgewendet werden, in unterstützende Maßnahmen investiert werden, wie etwa: Förderung von Energiesparberatung speziell für Hartz-IV-Empfänger, Förderung der Anschaffung sparsamer Haushaltsgeräte, Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden (zumindest solchen in kommunalem Eigentum, gegebenenfalls aber auch Förderung von Investitionen privater Gebäudeeigentümer). Mit dem Begriff der „Angemessenheit― steht zwar grundsätzlich ein Ansatzpunkt zur Verfügung, die Höhe der zu übernehmenden Heizkosten im Einzelfall zu begrenzen und damit Leistungsempfänger zur Senkung ihres Verbrauchs zu bewegen. Allerdings wäre eine Strategie problematisch, Verhaltensänderungen in erster Linie durch Aufforderungen und die Drohung mit Leistungskürzungen durchzusetzen. Zum einen würde dies die Betroffenen zusätzlich verunsichern und ihr oft ohnehin angespanntes Vertrauensverhältnis zu den Behörden weiter belasten. Zum anderen ist eine faire Nachprüfung der Angemessenheit im Einzelfall schwierig und aufwendig. Stattdessen sollte eine kooperative Strategie gewählt 96 Dünnhoff et al. 2006. 48 werden, die die Leistungsempfänger beim Energiesparen unterstützt und durch Bonusregeln positive Anreize setzt. So könnten Leistungsempfänger, die ihren Heizenergieverbrauch senken, hierfür einen Geldbonus erhalten, der ihnen für Mehrausgaben in anderen Bereichen zur Verfügung steht. Maßstab für die Gewährung eines solchen Bonus sollte die eingesparte Heizenergie, nicht (wie bisher im „Frankfurter Modell―) die Heizkosten sein, da sonst die erreichte Energieeinsparung durch die Kostenentwicklung überlagert wird. Als andere Möglichkeit wurde angeregt, dass die Kommunen im Gegenzug energieeffiziente Haushaltsgeräte über Sammeleinkäufe anzuschaffen und zur Verfügung stellen, so dass die Leistungsempfänger ihre Ausgaben für Strom reduzieren können, die sie aus dem Regelsatz bestreiten müssen.97 Die bestehende Unsicherheit in der Bewertung der Angemessenheit von Unterkunfts- und Heizkosten legt nahe, dass eine bundeseinheitliche Regelung durch Rechtsverordnungen des BMAS geschaffen werden sollte, wie vom Bundesrechnungshof (2007) angemahnt. Dadurch würde sich auch der Verwaltungsaufwand, der den Kommunen durch die Ausarbeitung ihrer jeweils eigenen Regeln entsteht, reduzieren. Zu beachten ist jedoch, dass das Anliegen des Bundesrechnungshofs sich auf die Kostensenkung (primär mit Blick auf den Bundeszuschuss zu den Wohn- und Heizkosten) beschränkt, während ökologische und soziale Gesichtspunkte unerwähnt bleiben. Überhöhte Kosten kommen nach Ansicht des Bundesrechnungshofs durch eine zu großzügige Leistungsgewährung der Kommunen zustande. Er beanstandet unter anderem, dass die Kommunen die Leistungsempfänger nicht oder nicht rechtzeitig aufforderten, ihre Kosten zu senken. Die Erarbeitung einer bundeseinheitlichen Regelung – soweit sie in Angriff genommen werden sollte – müsste sich jedoch von einer differenzierteren Sichtweise leiten lassen. Wie die vorangegangenen Ausführungen deutlich machten, entstanden den öffentlichen Haushalten durch nicht realisierte Energieeinsparungen zwar insgesamt unnötig hohe Kosten; im Einzelfall deckten die Kostenerstattungen jedoch nicht immer die tatsächlichen Ausgaben der Leistungsempfänger. Eine Strategie zur Kosteneinsparung müsste dementsprechend darauf ausgerichtet sein, Energieeinsparpotenziale auszuschöpfen, ohne die Leistungsempfänger ungerechtfertigten Härten durch eine zu rigide oder zu undifferenzierte Definition von Angemessenheit auszusetzen. Die bestehende Situation, dass die Kommunen eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen erarbeitet haben, könnte positiv genutzt werden, indem die Varianten nach ökonomischen, sozialen und ökologischen Kriterien ausgewertet werden und die besten Ansätze als Grundlage eines einheitlichen Verfahrens herangezogen werden. Alternativ zu einer Rechtsverordnung könnte auch die Verbreitung von Best Practice durch nicht bindende Empfehlungen erwogen werden. Dies würde den Kommunen möglicherweise mehr Spielraum zur weiteren Entwicklung positiver Ansätze lassen. In jedem Fall erscheint es erforderlich, die Datenlage zu verbessern, um zu einer zuverlässigeren Einschätzung der „Angemessenheit― von Heizkosten zu gelangen. Dies betrifft zum einen die Erfassung der tatsächlichen Heizkosten der Leistungsempfänger – zumindest für ALG-II-Empfänger liegt diese Information den Kommunen derzeit nicht vor. Zum anderen wäre eine flächendeckende Energiebedarfskennzeichnung der Gebäude erforderlich, die 97 Dünnhoff et al. 2006, S. 30. 49 nach den gegenwärtigen Regelungen zum Gebäude-Energiepass jedoch nicht vorgeschrieben ist. 2.1.3 Altbausanierung und Vermieter-Mieter-Problematik Die Notwendigkeit und der Nutzen energetischer Sanierung von Altbauten sind unbestritten. Die Sanierung führt nicht nur zu einem umweltpolitisch gebotenen Rückgang der Kohlendioxidemissionen, sondern der verminderte Energieverbrauch führt längerfristig auch zu erheblichen Kosteneinsparungen der Mieter bzw. selbstnutzenden Gebäudeeigentümer. Zudem ist die Altbausanierung beschäftigungspolitisch bedeutsam: In Zeiten eines (unter Gesichtspunkten des Flächenverbrauchs zu begrüßenden) Rückgangs der Neubautätigkeit ist für die Bauwirtschaft eine Umorientierung auf andere Beschäftigungsfelder dringend notwendig. Das Volumen der Bauleistungen in der Modernisierung und Instandsetzung übertrifft bereits seit Jahren das Volumen des Neubaus und wächst kontinuierlich. Während im Neubau die Tendenz zu einer stärkeren Nutzung von Systembauweisen mit vorgefertigten Bauteilen besteht, um die Kostenvorteile der industriellen Produktion zu nutzen, bleibt die Altbausanierung auf Handarbeit angewiesen und ist ein besonders wichtiges Geschäftsgebiet für das Bauhandwerk. Der Anteil der Lohnkosten an den Baukosten beträgt im Neubau rund 50 %, bei der Altbausanierung dagegen 70 %. Auch die Bedeutung für die regionale Wertschöpfung ist überproportional hoch: Während der Neubau durch große überregional agierende Firmen geprägt ist, sind im Bereich der Bestandssanierung überwiegend kleine und mittlere Betriebe aus der Region tätig.98 Durch Energiepreissteigerungen, wie sie in den letzten Jahren auftraten, verstärkt sich der Anteil der Energiekosten an den gesamten Wohnkosten spürbar. Dadurch werden die Anreize zur energetischen Modernisierung von Wohngebäuden verstärkt. Das Darmstädter Institut Wohnen und Umwelt (IWU) stellte Modellrechnungen für unterschiedliche Varianten des jährlichen Energiepreisanstiegs (5 %, 7,5 % und 10 %) unter den Bedingungen eines typischen Energieverbrauchs für ein nicht modernisiertes Gebäude und relativ hohen Steigerungen der Kaltmiete an. In 30 Jahren (2038) würden danach bereits für das mittlere Preisanstiegsszenario die Nebenkosten für Heizung und Warmwasser die Kaltmiete deutlich übersteigen (siehe Abbildung 19). 98 Vgl. Jörissen et al. 2005 sowie Richter (2002 und 2003). 50 Abbildung 19: Beispielberechnung zur Entwicklung der Kaltmiete und der Energiekosten (Heizung und Warmwasser) Quelle: Diefenbach et al. (2008), S. 18 Zugleich wirken unterschiedliche Hemmnisse, die die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen in vielen Fällen verhindern oder verzögern. Je nachdem, ob es sich um selbst genutztes Wohneigentum oder um vermieteten Wohnraum handelt, sind die Anreizstrukturen und Restriktionen für energetische Gebäudesanierung grundsätzlich unterschiedlich. Für Selbstnutzer ist die Modernisierungsentscheidung abhängig von den Energiepreisen sowie von den individuellen Möglichkeiten, Investitionen zu finanzieren. Höhere Energiepreise verkürzen die Amortisationszeit von Investitionen, erhöhen deren Rentabilität und steigern damit grundsätzlich die Bereitschaft, Modernisierungen durchzuführen. Fördermittel, etwa aus dem KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm, verkürzen die Amortisationszeit zusätzlich und erhöhen die Rentabilität der Investition im Verhältnis zu anderen Formen der Einkommensverwendung bzw. der Geldanlage. Unter Umständen versetzen die Förderprogramme den Eigentümer auch erst in die Lage, die Gelder für die Investition überhaupt aufbringen zu können. Reine Wirtschaftlichkeitsüberlegungen sind allerdings für Selbstnutzer nicht unbedingt ausschlaggebend.99 Auf der einen Seite sind die Amortisationszeiten vieler Modernisierungsmaßnahmen so lang, dass sich die Investitionen aus Sicht des Eigentümers auch im Falle staatlicher Förderung nicht lohnen – unter Umständen werden die Maßnahmen aber trotzdem durchgeführt, wenn sie eine Verbesserung des Wohnkomforts mit sich bringen. Andererseits werden Modernisierungsmaßnahmen, die rentabel wären, nicht immer durchgeführt, weil der Eigentümer über den finanziellen Nutzen oft nicht ausreichend informiert ist. Nach Ewringmann und Liebig (2003) kommen verschiedene unterstützende Maßnahmen in Frage: Direkte Geldflüsse können die Form von zinsvergünstigten Darlehen oder Zuschüssen haben. Da viele selbst nutzende Hauseigentümer davor zurückschrecken, erneut Kredite aufzunehmen, können sie eher durch Zuschussprogramme erreicht werden (dies wurde 99 Ewringmann/Liebig 2003, S. 91. 51 durch die Einführung der Zuschussvariante beim KfW-Gebäudesanierungsprogramm berücksichtigt). Steuervergünstigungen (in Form von Absetzungsmöglichkeiten bei der Einkommenssteuer) bilden oft einen effektiven Anreiz. Da sich das Steuersparen für viele zu einer Art „autonomem Bedürfnis― entwickelt habe, würden entsprechende Möglichkeiten häufig selbst dann genutzt, wenn sie sich insgesamt nicht rechneten. Allerdings haben gerade Hauseigentümer der unteren Einkommensklassen hiervon geringere Vorteile, weil bei ihnen die Steuerersparnis entsprechend geringer ausfällt. Da Hausbesitzer oft über Möglichkeiten und Kosten energetischer Modernisierung nicht hinreichend informiert sind, können Aufklärungskampagnen helfen, damit rentable Modernisierungsmaßnahmen auch durchgeführt werden. Für Vermieter besteht ein geringer Anreiz zu Energie einsparenden Investitionen aufgrund des „Investor-Nutzer-Dilemmas―: Hohe Kosten für Heizung und Warmwasser belasten den Vermieter nicht direkt, da diese als Teil der Betriebskosten vom Mieter getragen werden. Der Mieter wiederum hat wenig Anreiz und auch nur eingeschränkte Möglichkeiten für größere Investitionen am fremden Eigentum. Investitionen zur Energieeinsparung müssen in der Regel vom Vermieter getragen werden, während der Mieter über eine Verringerung der Wohnnebenkosten – und in vielen Fällen höherem Wohnkomfort – davon profitiert. Zwar haben Vermieter ein Interesse an der Werterhaltung ihrer Immobilie (durch Instandhaltung) und in gewissem Umfang auch an einer Wertsteigerung (durch über die Instandhaltung hinausgehende Modernisierungsmaßnahmen). Darüber hinaus gehende Kosten für die energetische Modernisierung können durch Förderprogramme aufgefangen werden. Ein entscheidender Aspekt für die Wirtschaftlichkeit von Modernisierungsmaßnahmen aus Sicht des Vermieters ist jedoch, wie weit er deren Kosten über eine Erhöhung der Kaltmiete auf den Mieter umlegen kann. Nach § 554 BGB hat der Mieter unter bestimmten Bedingungen Maßnahmen zur Einsparung von Energie oder Wasser zu dulden (Abs. 2 Satz 1). Dies gilt nicht, wenn die Maßnahme für den Mieter eine Härte darstellt (Abs. 2 Satz 2). Ob dies der Fall ist, ist unter anderem anhand der zu erwartenden Mieterhöhung zu prüfen (Abs. 2 Satz 3). Diese Mieterhöhung ist nicht als Härte anzusehen, wenn die Mietsache lediglich in einen Zustand versetzt wird, wie er allgemein üblich ist (Abs. 2 Satz 4). Der § 559 BGB (Abs. 1) bestimmt, dass der Vermieter bei baulichen Maßnahmen, die nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken, die jährliche Miete um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen kann. In der Regel sind diese 11 % ausreichend, um die Kosten der Investition über deren Lebensdauer zu refinanzieren.100 Rechnerisch bedeutet die Regel (ohne Zinsrechnung), dass der Vermieter innerhalb von 9,1 Jahren die Modernisierungskosten zurückgewinnen kann. Gelingt es ihm, die Miete länger als 9,1 Jahre auf dem erhöhten Niveau zu halten, kann er einen Gewinn erwirtschaften. Diese Möglichkeit hängt allerdings maßgeblich von der Situation auf dem Wohnungsmarkt ab. Herrscht ein lokales Überangebot, kann der Vermieter unter Umständen nicht einmal 100 Diefenbach et al. 2008, S. 18. 52 eine Mietsteigerung im gesetzlich möglichen Umfang durchsetzen.101 Das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) verweist auf die Bedeutung des Mietspiegels. Wenn die neue Kaltmiete über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, kann der Vermieter in den nächsten Jahren – außer bei Neuvermietungen – die Miete nicht mehr anheben. Dieses Problem stellt sich gerade dann, wenn der allgemeine Mietpreisanstieg stark ist, also die ökonomischen Rahmenbedingungen für den Vermieter im Grunde günstig sind.102 Allerdings verfügt der Vermieter über weitere Möglichkeiten, die Investition rentabel zu machen und schneller zu amortisieren. Im Rahmen der Einkommens- bzw. Gewinnbesteuerung des Vermieters ist es gestattet, den Instandhaltungsaufwand im jeweiligen Jahr abzusetzen. Im Prinzip gehören Modernisierungsaufwendungen nicht zum Instandhaltungsaufwand; die zuständigen Steuerbehörden nutzen jedoch in der Regel ihre Interpretationsspielräume großzügig und erkennen häufig auch eindeutig zu den Modernisierungsmaßnahmen zählende Kosten als in der kurzen Frist steuerlich abzugsfähige Instandhaltungsaufwendungen an. Die Wirkungen sind allerdings von der Ertragslage des Vermieters abhängig, aus der sich der steuerliche Vorteil bestimmt.103 Neben den begrenzten Möglichkeiten für den Vermieter, Investitionskosten auf die Miete umzulegen, beschränkt auch die nur begrenzt wirkende Duldungspflicht nach § 554 BGB die Durchführbarkeit energetischer Modernisierungen. Die Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) verweist in diesem Zusammenhang auf die von der Rechtsprechung gesetzten Restriktionen. Umweltschutz werde von der Rechtsprechung überwiegend nicht als Grund für die Duldungspflicht der Mieter angesehen. Auch der Einbau einer Solaranlage werde in einigen Rechtsmeinungen nicht als energetische Modernisierung akzeptiert, da nur ein Austausch der Energieträger stattfinde.104 Spezielle Probleme ergeben sich im Fall des Wärme-Contracting, bei dem der Vermieter die Wärmeversorgung der Mieter einem Dritten (dem Contractor) überträgt (siehe Kasten). Prinzipiell erscheint Contracting als geeignetes Instrument, das Investor-Nutzer-Dilemma zu überwinden, da ein Contractor bei der Überwälzung von Kosten nicht denselben Restriktionen unterliegt wie der Vermieter. Gegenwärtig ist rechtlich jedoch nicht hinreichend geklärt, unter welchen Bedingungen der Vermieter zur Umstellung auf Contracting berechtigt ist. Aus Mieterschutzsicht gibt es Bedenken wegen des Umfangs möglicher Mehrkosten durch das Contracting. In der Praxis kann die fehlende Akzeptanz von Modernisierungsmaßnahmen durch Mieter einen entscheidenden begrenzenden Faktor darstellen. Unabhängig von finanziellen Aspekten bringt die Durchführung der Maßnahmen zunächst Beeinträchtigungen für die Mieter mit sich, während die Wirkungen der Maßnahme nicht in jedem Fall aus Sicht der Mieter einen erhöhten Wohnwert mit sich bringen. 101 Ewringmann/Liebig 2003, S. 93. 102 Diefenbach et al. 2008, S. 19. 103 Ewringmann/Liebig 2003, S. 93 104 BSI 2007, S. 7. 53 Wärme-Contracting Bei dem sogenannten Wärme-Contracting (Energieliefer-Contracting im Wärmebereich) versorgt nicht mehr der Vermieter die Mieter mit Heizwärme und/oder warmem Wasser, sondern der Vermieter vereinbart mit einem Dritten, dass dieser die Mieter mit Wärme beliefert. Es gibt zwei Grundvarianten: Beim „Teilcontracting― oder „Betreibermodell― bleibt der Vermieter in Bezug auf die Wärmelieferung Vertragspartner des Mieters, schließt aber mit dem Contractor einen Vertrag ab, der diesem die Aufgabe der Wärmelieferung überträgt. Beim „Full-Contracting― werden Wärmelieferungsvertrag direkt zwischen dem Contractor und den einzelnen Mietern abgeschlossen; darüber hinaus besteht ein Vertrag zwischen Vermieter und Contractor, der dem Contractor die exklusive Versorgung der Mieter zusichert und ihm im Gegenzug bestimmte Pflichten (z. B. zur Modernisierung der Heizanlage) auferlegt. Wärme-Contracting wird vielfach als ein vielversprechender Weg gesehen, das Investor-NutzerDilemma aufzubrechen und die Modernisierung von Heizanlagen zu ermöglichen. Langfristige Lieferverträge gewährleisten für den Contractor die Amortisation seiner Investitionen. Der Mieter profitiert im Idealfall von den geringeren Energiekosten durch die Modernisierung der Anlagen und die Marktvorteile des Contractors beim Bezug der Energieträger (wie etwa Heizöl, Gas, Holzhackschnitzel oder Strom). 105 abgenommene Der Contractor stellt dem Contracting-Nehmer die Kosten für die tatsächlich Nutzenergie, nicht für den Brennstoffeinsatz, in Rechnung. Ineffiziente Wärmeerzeugung geht damit zu Lasten des Contractors. Andererseits enthalten die umgelegten Kosten auch kalkulatorische Anteile von Instandhaltungen, Abschreibungen, Kapital und Gewinn. Während das Wärme-Contracting somit im Idealfall sowohl ökologische als auch finanzielle Vorteile für den Mieter mit sich bringt, müssen sich diese Vorteile nicht in jedem Fall in der Praxis materialisieren. Während die langen Vertragslaufzeiten (bis zu 15 Jahren) aus Sicht des Contractors erforderlich sind, um das investierte Kapital zurückzugewinnen, können sie für den Mieter – gegebenenfalls aber auch für den Gebäudeeigentümer – ein Problem darstellen. Zudem wurden undurchsichtige Verträge mit Preisgleitklauseln kritisiert. Die 106 Vertragspartnern nicht erkannt. tatsächlich anfallenden Kosten werden häufig von den Für die Mieter kann es aufgrund von Contracting statt zu finanziellen Einsparungen zu enormen Kostensteigerungen kommen. Contractoren haben zum Teil die vergünstigten Lieferkonditionen, die sie aushandeln konnten, nicht an die Mieter weitergegeben. 107 Auch der zentrale ökologische Vorteil des Konzepts muss sich nicht unbedingt verwirklichen: Contracting ist zwar typischerweise, aber nicht zwingend mit einer Modernisierung der Heizanlage verbunden. Auch eine reine Umstrukturierung der Wärmelieferung ohne Modernisierung ist möglich. Hohe Fixkosten in der Preisgestaltung könnten außerdem dazu führen, den Anreiz zu energiesparendem Verhalten für die Verbraucher zu verringern, da sich Einsparungen beim verbrauchsabhängigen Anteil der Kosten kaum auswirken. 105 Kramer 2007. 106 http://www.focus.de/immobilien/finanzieren/tid-8573/energieversorger_aid_233432.html 107 http://www.energieverbraucher.de/de/Zuhause/Mieten/Waermecontracting_fuer_Mieter/site__1258/ 54 Ein weiterer Problempunkt ist, dass durch das Contracting die sonst für die Wärmeversorgung geltendenden mietrechtlichen Schutzbestimmungen entfallen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist eine Umstellung auf Contracting unter bestimmten Umständen nur nach einer Zustimmung des Mieters zulässig. 108 Die Zustimmung des Mieters muss eingeholt werden, wenn keine ausdrückliche Regelung im Mietvertrag getroffen wurde und es durch die Umstellung zu einer Erhöhung der Kosten für den Mieter kommt. Kosten durch den Contractor, einschließlich Unternehmergewinn, ist grundsätzlich zulässig. das Gebot der Wirtschaftlichkeit eingegrenzt. 110 111 Investitions- und 109 Die Umlage der Verwaltungskosten sowie Allerdings wird die Höhe der Umlagekosten durch Danach muss der Vermieter bei allen Maßnahmen und Entscheidungen, die einen Einfluss auf die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten haben, auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis achten. Wann diese Angemessenheit gegeben ist, ist allerdings nicht eindeutig bestimmt. Ob eine ausdrückliche Zustimmung des Mieters erforderlich ist und welche Kosten auf ihn umgelegt werden können, ist im Einzelfall immer wieder umstritten und beschäftigt die Gerichte. Von Contracting-Firmen wird aus diesem Grund eine Rechtunsicherheit beklagt, durch die die Anwendung von Contracting weit hinter den wirtschaftlichen Potenzialen zurückbleibt. 112 Verschiedene Vorschläge für eine gesetzliche Neuregelung sind in der Diskussion. So wurde vorgeschlagen, Contracting als Energiesparmaßnahme explizit unter die Duldungspflicht nach § 554 BGB mit aufzunehmen. 113 Ein anderer Vorschlag besteht darin, eine gewisse Mindesteinsparung von CO 2 zur Voraussetzung zu machen und gleichzeitig im Fall erhöhter Wärmekosten die Einführung des Contracting nur dann zuzulassen, wenn nicht die Mehrheit der Mieter widerspricht. 114 Die nachfolgenden zwei Beispiele aus dem Wettbewerb „Energiesparkommune― zeigen Möglichkeiten, wie unter gegenwärtigen Bedingungen anspruchsvolle energetische Standards für Mietwohnungen realisiert werden konnten, einmal mittels Sanierung von Altbauten (Beispiel Hofheim), im anderen Fall im öffentlich geförderten Wohnungsbau (Beispiel Kassel). 108 Urteile vom 06.04.2005, VIII ZR 54/04, und vom 22.02.2006, VIII ZR 362/04. 109 BGH, Urteil vom 06.04.2005, VIII ZR 54/04. 110 BGH, Urteil vom 16.07.2003, Akz. VIII ZR 286/02. 111 BGH Urteil vom 28.11.2007, Akz. VIII ZR 243/06 112 Vgl. etwa VfW 2007b. 113 Beyer/Lippert 2007. 114 VfW 2007a. 55 Energetische Sanierung von Mehrfamilienhäusern in Hofheim Im hessischen Hofheim führte die kommunale Wohnungsgesellschaft Hofheimer Wohnungsbau GmbH zwischen 2003 und 2005 umfangreiche Sanierungen in einer Mehrfamilienhaussiedlung aus den 50er-Jahren durch. 115 Die Gebäude entsprachen danach dem Niedrigenergiehaus-Standard KfW 50, ihr Wärmebedarf konnte um über 70 % gesenkt werden. Ermöglicht wurde die Sanierung in dieser umfassenden Form – mit Investitionskosten von 360.000 Euro – durch eine Kombination unterschiedlicher Fördermittel. Den größten Anteil machten darunter das dena-Modellprojekt „Niedrigenergiehaus im Bestand― und das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm aus. Weitere Zuschüsse kamen von der Kommune (25.000 Euro), dem Land Hessen (rund 10.000 Euro für den Einbau einer Holzpelletanlage) und dem Bundesbauministerium. Ungeachtet der umfangreichen Förderung erhöhte sich die Kaltmiete für die Wohnungen beträchtlich: Die Erhöhung um 1,50 Euro je Quadratmeter entspricht je nach Ausgangswert (dieser lag zwischen 2,80 und 5,70 Euro/qm) einer Steigerung um über 25 bis mehr als 50 Prozent. Da es sich um eine begehrte Wohnlage handelt, waren die Marktbedingungen für die vorgenommene Mieterhöhung günstig – die im Übrigen immer noch unterhalb der mietrechtlich festgelegten Obergrenze für Modernisierungsumlagen lag. Im Gegenzug verringerten sich die Heizkosten um durchschnittlich 0,50 Euro/qm, was bei Ausgangswerten zwischen 2,10 und 2,40 Euro/qm einer Ersparnis von gut 20 % entspricht. Trotz der Mehrkosten stieß die Maßnahme bei den Mietern auf hohe Akzeptanz, für die sich der Wohnwert der zuvor stark sanierungsbedürftigen Gebäude beträchtlich erhöhte. Dank einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit konnte das Projekt eine Signalwirkung in der Region entfalten. Während der Sanierungen wurden drei „Baustelleninfotage― durchgeführt, die insgesamt 150 Besucher anzogen, politische Entscheidungsträger und Vertreter der Wohnungswirtschaft ebenso wie Architekten und private Gebäudeeigentümer. 115 Siedlung „Am Forsthaus 12-20―. Quellen: DStGB 2006, http://www.hwbhofheim.de/Projekte/amforsthaus/index.htm, ergänzt durch persönliche Gespräche mit der Stadtverwaltung und der Wohnungsbaugesellschaft. 56 Passivhäuser im öffentlich geförderten Wohnungsbau – Kassel Die gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Kassel (GWG-Kassel) hat 1999-2000 die weltweit ersten beiden Passivhäuser im öffentlich geförderten Geschosswohnbau gebaut. 116 Ein Passivhaus ist ein Gebäude, in dem eine behagliche Temperatur sowohl im Winter als auch im Sommer ohne separates Heiz- bzw. Klimatisierungssystem zu erreichen ist. Der Heizwärmebedarf liegt bei weniger als 15 kWh/m² im Jahr und der Primärenergiebedarf einschließlich Warmwasser und Haushaltstrom liegt unter 120 kWh/m². Gegenüber einem konventionellen Gebäude bedeutet dies eine Energieersparnis von über 90 %. 117 In den beiden in Kassel gebauten Häusern befinden sich insgesamt 40 Wohnungen. Die Aufträge im Zusammenhang mit dem Bau der Gebäude wurden im Rahmen eines übergreifenden GMP-Modells (Garantierter Maximaler Preis) vergeben, um die Kosten überschaubar zu halten. Danach darf ein bestimmter, unter Wettbewerbsbedingungen ermittelter Preis nicht überschritten werden; bei Unterschreitung wird die Differenz zum maximalen Preis als Bonus zwischen den Beteiligten aufgeteilt. Die Wohnungsmiete für das Passivhaus ist um 15 Cent pro Quadratmeter höher als bei anderen staatlich geförderten Wohnungen. Damit konnten die um rund 10 % höheren Baukosten gedeckt werden. Die Einsparungen der Mieter bei den Heizkosten übersteigen jedoch die Kostendifferenz bei der Miete. Nach anfänglicher Skepsis gegenüber dem Passivhaus-Konzept erlebten die Mieter das Raumklima auch im Winter als angenehm. Entscheidend für die Akzeptanz waren allerdings auch die Möglichkeit der Fensterlüftung und die individuelle Regelbarkeit der Lufttemperatur und der auszutauschenden Luftmenge. Grundsätzliche Überlegungen zu Förderprogrammen und anderen Instrumenten Grundsätzlich ist zu Förderprogrammen festzustellen, dass öffentliche Mittel verwendet werden, um Investitionen von Hauseigentümern – und damit zum überwiegenden Anteil Privatpersonen – zu fördern. Neben dem – zweifellos vorhandenen – öffentlichen Interesse an Einsparungen von Energie und Treibhausgasen muss daher danach gefragt werden, welche Transfers von Steuergeldern mit den Fördermaßnahmen verbunden sind und wie die Verteilungswirkung gegenüber alternativen Maßnahmen aussieht. Grundsätzlich weichen staatliche Förderprogramme zur CO2-Reduzierung im Gebäudebestand vom umweltpolitischen Verursacherprinzip ab.118 Als alternative bzw. ergänzende Instrumente kommen in erster Linie Energiesteuern – da die Verteuerung von Energie die Amortisationszeit energieeinsparender Investitionen verringert – und ordnungsrechtliche Instrumente wie die Energieeinsparverordnung in Betracht. Die Verteilungswirkung ist bei allen drei Varianten grundsätzlich unterschiedlich: Eine Verteuerung von Energie trifft sämtliche Konsumenten und wirkt regressiv, da ärmere Haushalte einen größeren Teil ihres Einkommens für Energie aufwenden müssen. Auf der anderen Seite erhöhen Energiesteuern die staatlichen Einnahmen, die prinzipiell wiederum für sozial- und umweltpolitische Maßnahmen (einschließlich der sozialen Abfederung umweltpolitischer Maßnahmen) verwendet werden könnten. 116 117 118 Vgl. DStGB 2006, S. 19. Passivhaus-Institut, http://www.passiv.de/index.html?/01_dph/St-dph/WasPH/WasPH_F.htm Ewringmann/Liebig 2003, S. 84. 57 Ordnungsrechtliche Maßnahmen bürden die Kosten den Hauseigentümern auf – sowie Mietern in dem Maße, indem eine Überwälzung stattfindet. Der Effekt für den Staatshaushalt ist weniger offensichtlich als im Falle von Energiesteuern oder Förderprogrammen. Jedoch ist der administrative Aufwand, um die Einhaltung der Vorschriften (etwa der Energiesparverordnung) zu überwachen, beträchtlich, und dies wirkt sich in Vollzugsdefiziten aus (vgl. auch Kasten: „Kürzungsrecht des Mieters bei nicht standardgerechten Heizungsanlagen?―). Bußgelder stellen andererseits eine Einnahmequelle dar, aus der sich zumindest ein Teil der Kosten für die Überwachung zurückgewinnen lässt. Förderprogramme schließlich bedeuten erhöhte staatliche Ausgaben und die Begünstigung eines begrenzten Kreises von Empfängern. Grundsätzlich stehen diese drei Möglichkeiten nicht in Widerspruch zueinander, sondern ergänzen einander. So ist aktuell vorgesehen, den durch die Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) vorgesehenen Austausch von Nachtspeicherheizungen mit KfW-Fördermitteln zu unterstützen (vgl. Kasten „Problematik Nachtspeicherheizungen―). 58 Kürzungsrecht des Mieters bei nicht standardgerechten Heizungsanlagen? Im Rahmen der Überarbeitung der Heizkostenverordnung wurde geprüft, dem Mieter ein Kürzungsrecht bei den Betriebskosten für Wärme einzuräumen, wenn der Vermieter die Pflichten zum Austausch alter Heizkessel nach der Energieeinsparverordnung 119 nicht erfüllt. Der Mieter würde nach dieser Regelung bei begründetem Verdacht auch einen Anspruch auf Auskunft durch den Hauseigentümer haben. Ein ähnliches Kürzungsrecht (um bis zu 15 Prozent) sieht die geltende Heizkostenverordnung bereits für den Fall vor, dass Heizkosten nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Die mögliche Einführung des Kürzungsrechtes wurde kontrovers diskutiert. Begründet wurde der Vorschlag damit, dass nach der gegenwärtigen Rechtslage der Mieter die Kosten des erhöhten Energieverbrauchs auch dann tragen muss, wenn der Vermieter seinen Verpflichtungen nach der Energieeinsparverordnung zum Einbau moderner, effizienterer Heizkessel nicht nachkommt. Das Kürzungsrecht würde dem Mieter eine Möglichkeit in die Hand geben, dagegen vorzugehen, und für den Vermieter einen ökonomischen Anreiz schaffen, den auch ökologisch vorteilhaften Austausch des Heizkessels vorzunehmen. begrüßt. 120 Vom Deutschen Mieterbund wurde die vorgeschlagene Regelung daher 121 Auf der anderen Seite stehen dem Konzept eine Reihe sowohl grundsätzlicher als auch praktischer Erwägungen entgegen. Als problematisch wird angesehen, dass das Kürzungsrecht unnötige Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern provozieren würde. Verlagerung der verfassungsrechtlich Durchsetzung problematisch öffentlich-rechtlicher angesehen. 123 Zwar Vorschriften ist der auf 122 Auch wird die die Mieter als mangelnde Vollzug der Energieeinsparverordnung gegenwärtig ein Problem; es stehen jedoch andere Möglichkeiten zur Verfügung, die Situation zu verbessern, etwa indem Schornsteinfeger damit beauftragt werden, die Einhaltung der Vorschriften zu überprüfen. 124 Übrigens unterscheidet auch die Energieeinsparverordnung wesentlich zwischen Vermietern und selbstnutzenden Gebäude- und Wohnungseigentümern. Nachrüstungspflichten im Gebäudebestand betreffen überwiegend den vermieteten Wohnraum; lediglich wenn es sich bei Modernisierungsmaßnahmen des Gebäudebestandes zugleich auch um bauliche Maßnahmen handelt, die einem Neubau oder Anbau gleichkommen, sind die Nachrüstungspflichten auch für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser wirksam.125 Begründet wird dies mit dem verfassungsrechtlichen Bestandsschutz sowie damit, dass eine Verpflichtung zur Modernisierung oft unzumutbare Härten für die Hauseigentümer mit sich bringen würde und auch eine Prüfung ihrer Vermögensverhältnisse für sie unzumutbar sei. Entsprechend gilt die Befreiung pauschal und unabhängig von der tatsächlichen Finanzkraft der Hauseigentümer. 119 § 10 Abs. 1 und 30 Abs. 1 EnEV. 120 Vgl. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, Stand: 18.04.2008. http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1035282/Entwurf-der-Heizkostenverordnung.pdf 121 Deutscher Mieterbund, Pressemeldung vom 06.12.2007. http://www.mieterbund.de/pm06122007.html 122 BSI 2008, Diefenbach et al. 2008. 123 BSI 2008. 124 Begründung BMWi gegen Schaffung eines Kürzungsrechtes. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, Stand: 18.04.2008, S. 23. 125 Ewringmann/Liebig 2003, S. 89. 59 Gegenwärtig ist jedoch eine Änderung der Energieeinsparverordnung in der Diskussion, die Nachrüstpflichten auf selbstnutzende Gebäudeeigentümer auszudehnen und Ausnahmen einer entsprechenden Härtefallprüfung vorzubehalten.126 Problematik Nachtspeicherheizungen Die Nutzung von Nachtspeicherheizungen ist ein seit Längerem kontrovers diskutiertes Thema, an dem sich Zusammenhänge zwischen umwelt- und sozialpolitischen Aspekten besonders deutlich zeigen. Bei Nachtspeicherheizungen handelt sich um eine wenig energieeffiziente Form der Raumheizung: Die spezifischen Kohlendioxid-Emissionen im Verhältnis zur bereitgestellten Endenergie sind nach Frey et al. (2007) um den Faktor 3,6 höher als bei einer Gasbrennwertheizung und um den Faktor 13 höher als bei einer Holzpellet-Heizung. Nachtspeicherheizungen kommen überproportional in Wohnungen einkommensschwacher Haushalte zum Einsatz. Bei Einführung der Stromsteuer im Rahmen der ökologischen Steuerreform wurde zur Vermeidung sozialer Härten eine Stromsteuerermäßigung für Nachtspeicherheizungen gewährt. Ende 2006 ist diese Regelung ausgelaufen. Seit Mai 2003 wird im Gegenzug der Ersatz von Nachtspeicherheizungen aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW gefördert. Dafür werden auch Mittel aus dem Aufkommen der Ökosteuer zur Verfügung gestellt. Nachtspeicherheizungen wurden vor allem in den 1950er und -60er-Jahren installiert, als die Stromversorger Abnehmer für die Lasttäler ihrer Kohlekraftwerke suchten und deswegen Nachtstrom günstig verkauften. Die Nachtspeicherheizungen galten gegenüber Öl- und Kohleöfen als sauber und bequem. In Zeiten eines liberalisierten Energiemarktes haben die Lasttäler ihre Bedeutung verloren; Strom wird über Landesgrenzen hinaus gehandelt, die zeitliche Verfügbarkeit von Strom spielt eine untergeordnete Rolle. Dazu tragen auch die verbesserte Regelbarkeit der Kraftwerke sowie die steigende Bedeutung alternativer Energiequellen, wie Windenergie, bei. Dennoch werden teilweise noch verbilligte Nachtstromtarife angeboten; dies ist jedoch offenbar nur durch künstlich niedrige Durchleitungsentgelte der Netzbetreiber möglich. 127 Auch wird für Elektroheizungen immer noch massiv geworben. Der Anteil von Heizstrom ist in den vergangenen Jahren sogar gestiegen: von 1995 bis 2007 um 6 %. Eine Verpflichtung zum stufenweisen Austausch von Nachtspeicherheizungen ist als Teil der novellierten Energieeinparverordnung (EnEV) vorgesehen. Nach dem aktuellen Verordnungsentwurf sollen solche Heizungen stufenweise außer Betrieb genommen werden. In einer ersten Tranche bis 2020 betrifft dies Geräte, die vor 1990 eingebaut wurden; für ab 1990 eingebaute Geräte soll die Außerbetriebnahme jeweils vorgeschrieben werden, wenn sie mehr als 30 Jahre alt geworden sind. Die Austauschpflicht entfällt jedoch, wenn „die erforderlichen Aufwendungen für 128 die Außerbetriebnahme und den Einbau einer neuen Heizung auch bei Inanspruchnahme möglicher Fördermittel nicht innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können.― Auch ist die Vorschrift nicht auf Gebäude anwendbar, für die der Bauantrag später als 1994 gestellt wurde oder die bestimmte Mindestanforderungen des Wärmeschutzes erfüllen. 126 Vgl. die Begründung zum EnEV-Entwurf vom 18. April 2008, S. 21-23 (für die Neuregelung: BMVBS; dagegen: BMWi), http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1035281/Entwurf-der-Energieeinsparverordnung-2009.pdf 127 Frey et al. 2007. 128 Für Geräte, die seit ihrem Einbau in wesentlichen Bauteilen erneuert wurden, gilt die 30-Jahres-Frist erst ab dem Zeitpunkt dieser Erneuerung. 60 Für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) war die ihrer Auffassung nach zu zögerliche Behandlung des Problems Nachtspeicherheizungen ein zentraler Kritikpunkt bei der Bewertung des Meseberger Programms. In „keinem anderen Einzelblock― sei das Stromeinsparpotenzial bei den privaten Haushalten annähernd so groß wie hier. 129 Nach Ansicht der DUH sollte der Vertrieb von Nachtspeicherheizungen für die Zukunft verboten werden. Gleichzeitig haben elektrische Heizungen aus Hauseigentümersicht Vorteile, weil sie leicht und kostengünstig zu installieren sind. Dementsprechend zeigt sich auch die Wohnungswirtschaft reserviert gegenüber Bundesvereinigung Verpflichtungen Spitzenverbände zum der Austausch von Immobilienwirtschaft Nachtspeicherheizungen. (BSI) wandte sich in Die ihrer Stellungnahme zum Meseberger Programm gegen eine „ausschließlich ideologischen Argumenten folgende pauschale Verurteilung― von Nachtspeicherheizungen und gegen deren Verbot. 130 Für die Verbraucher (ob Mieter oder selbstnutzender Eigentümer) kann diese energieintensive Heizquelle jedoch zu einer Kostenfalle werden: Aus Verbrauchersicht sind Nachtspeicherheizungen zunehmend unvorteilhaft. Die früher günstigen Nachtstromtarife sind wesentlich teurer geworden und werden teilweise bereits nicht mehr angeboten. Steigende Strompreise in Verbindung mit dem hohen Energieverbrauch von Elektroheizungen führen zu erheblichen Kostenbelastungen, denen gerade die einkommensschwachen Haushalte ausgesetzt sind, in deren Wohnungen Nachtspeicherheizungen überproportional verwendet werden. Über die Erstattung von Heizkosten im Rahmen von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe müssen auch erhebliche Steuergelder aufgewendet werden. Zudem ist der Wohnkomfort bei vielen alternativen Heizungssystemen höher. Positive volkswirtschaftliche Effekte des Heizungsaustauschs schließen die Schaffung von Arbeitsplätzen für Heizungshersteller und Lieferanten alternativer Brennstoffe (z. B. Holzpellets) ein. 131 Im Zusammenhang mit dem KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist auf die Gefahr von Mitnahmeeffekten hingewiesen worden. Die Vermutung erheblicher Mitnahmeeffekte wird besonders daraus abgeleitet, dass das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm die Amortisationszeit von Modernisierungsmaßnahmen privater, selbst nutzender Hauseigentümer zwar deutlich verringert, aber nicht in ausreichendem Maße, um aus sich selbst heraus einen entscheidenden Anreiz für die Durchführung der Maßnahme zu bieten.132 Daher würden vermutlich Maßnahmen gefördert, die der Hauseigentümer unabhängig von der Wirtschaftlichkeitsberechnung ohnehin durchführen würde. Ewringmann und Liebig (2003) kritisieren außerdem, dass in ein und demselben Programm zusammen mit Modernisierungsmaßnahmen auch Instandhaltungsmaßnahmen gefördert würden, die in der Regel auch ohne staatliche Subventionen durchgeführt würden. 129 DUH 2007, S. 2-3. 130 BSI 2007, S. 14. 131 Frey et al. 2007. 132 Vgl. Ewringmann/Liebig 2003. In einer Beispielrechnung der Autoren verringert sich die Amortisationszeit für eine Maßnahme von 27 Jahren auf 17 Jahre. Demgegenüber seien ca. 10 Jahre eine Amortisationszeit, die die Maßnahme aus Sicht des Eigentümers lohnend macht. Es ist zu berücksichtigen, dass sich diese Analyse auf die Rahmenbedingungen (Energiepreise und Förderbedingungen) des Jahres 2002 bezieht und damit nicht ohne weiteres auf die heutige Situation übertragbar ist. 61 2.1.4 Fallbeispiel: KfW-Programme "Energieeffizientes Bauen und Sanieren" Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW (ehemals: Kreditanstalt für Wiederaufbau) besteht seit 2001 und gliedert sich seit 2007 in ein Programm für Darlehen und ein Programm für Zuschüsse. Auf der Grundlage der Beschlüsse der Bundesregierung zum Pakt für Wachstum, Beschäftigung und Innovation von Genshagen wurde das CO2-Gebäudesanierungsprogramm im Februar 2006 für den Zeitraum von 2006 bis 2009 auf insgesamt 4 Mrd. Euro aufgestockt, mit neuen Konditionen ausgestattet und um weitere Elemente ergänzt.133 Neben dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm (für umfassende Sanierungen) unterhält die KfW im Bereich "Energieeffizientes Bauen und Sanieren" gegenwärtig die Programme „Wohnraum Modernisieren― (u.a. Förderung einzelner energetischer Maßnahmen), „Ökologisch Bauen― (Förderung von Neubaumaßnahmen – Energiesparhäuser und Passivhäuser) sowie – seit Anfang 2007 – "Kommunalkredit" und "Sozial Investieren" für energetische Sanierungsmaßnahmen an Einrichtungen in den Kommunen. CO2-Gebäudesanierungsprogramm – Darlehensvariante Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wurde aufgelegt für Haus- oder Wohnungseigentümer (inklusive Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften), die in selbst genutzte oder vermietete Wohnimmobilien investieren und energetisch sanieren wollen. Diese Gruppe kann ein Darlehen aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm beantragen. Durch Bundesmittel werden die Zinsen für Darlehen zur energetischen Gebäudesanierung deutlich verbilligt. Wer durch Modernisierung eines Altbaus den energetischen Standard eines Neubaus erreicht, erhält darüber hinaus einen Tilgungszuschuss. Unterschreitet der Altbau das energetische Niveau des Neubaus um mindestens 30 %, wird ein höherer Tilgungszuschuss gezahlt. CO2-Gebäudesanierungsprogramm – Zuschussvariante Alternativ hierzu gibt es seit 2007 auch eine Zuschussvariante, bei der die Investitionen aus Bundesmitteln bezuschusst werden. Dieses Förderinstrument ist speziell auf selbstnutzende Hauseigentümer und Wohnungseigentümer in Wohneigentumsgemeinschaften ausgerichtet. Da diese nach langjähriger Hausentschuldung oft erneute Kreditaufnahmen ablehnen, sind direkte Zuschusszahlungen für diese Zielgruppe oft ein wirksamerer Anreiz als zinsverbilligte Kredite. 134 Im Rahmen dieser neuen Komponente wurden seit Januar bis Ende Oktober 2007 rd. 2.500 Zuschusszusagen überwiegend für selbst nutzende Wohnungseigentümer erteilt. Mit den Mitteln werden rund 4.700 Wohneinheiten insbesondere in Ein- und Zweifamilienhäusern saniert. 135 Die Förderung von Gebäudesanierungen hat folgende soziale Implikationen: Sinkender Aufwand für Energie (Heizkosten) und ggf. verbesserter Zustand des Wohnraums insgesamt; Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen durch die öffentliche Förderung von energieeffizienten Sanierungsmaßnahmen (Baugewerbe, Ingenieursgewerbe, etc.). 133 Von 2006 bis November 2007 wurden mit diesen Fördermitteln 400.000 Wohnungen energetisch saniert und rund 100.000 Wohnungen in besonders energiesparender Bauweise errichtet. 134 Ewringmann/Liebig 2003. 135 BMU/BMWi 2007, S. 39. 62 Im Zusammenhang mit dem ersten Aspekt ist insbesondere von Interesse, inwieweit Aussagen dazu gemacht werden können, welche Bevölkerungsgruppen von der KfW-Förderung am meisten profitieren. Die folgenden Betrachtungen beziehen sich zunächst ausschließlich auf das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Kreditvariante). Eine kurze Darstellung der Programme „Kommunalkredit― und „Sozial Investieren― wird im Anschluss daran vorgenommen. In ihrer Evaluation des KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms für die Jahre 2005 und 2006 stützen sich Clausnitzer et al. (2007) unter anderem auf Befragungen von Hauseigentümern, die unter diesem Programm Sanierungen vorgenommen haben. Zugehörigkeit zu bestimmten Einkommensgruppen wurde hier nicht abgefragt. Eine Auswertung nach Einkommensgruppen könnte allerdings durchaus interessant sein: Zwar wird man unter den Wohneigentümern nicht in erster Linie Vertreter sozial besonders unterprivilegierter Schichten erwarten; jedoch sind immerhin gut ein Viertel der Haushalte im untersten EinkommensFünftel Eigentümer ihrer Wohnung (2004: 26,2 %).136 Des Weiteren ist für eine Auswertung nach sozialen Kriterien interessant, welcher Anteil der Förderung jeweils auf selbst genutzten und auf vermieteten Wohnraum entfällt. Die Möglichkeit der Überwälzung von Modernisierungskosten auf den Mieter reduziert sich laut Gesetz (§ 559a BGB) entsprechend zur Höhe der Förderung. Damit profitiert von der Förderung durch KfW-Mittel eher der Mieter als der Vermieter. Näherungsweise ist dies aus den vorhandenen Daten zu erkennen, die die Aufteilung von Fördermitteln nach Ein- und Zweifamilienhäusern einerseits und Mehrfamilienhäusern (ab drei Wohnungen) andererseits dokumentieren. Bei privaten Eigentümern (Einzelpersonen und Eigentümergemeinschaften) wurde im Rahmen der Evaluation zwar abgefragt, ob der Wohnraum selbstgenutzt, vermietet oder beides ist; jedoch enthält der Evaluationsbericht keine Auswertung hierzu. Gewisse Anhaltspunkte zu den sozialen Effekten gibt auch die Verteilung der Fördermittel auf Eigentümertypen (privat, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften u.a.). Außerdem gibt das vorhandene Datenmaterial die Verteilung der Förderung auf die einzelnen Bundesländer wieder. Vergleich Ein-/Zwei- und Mehrfamilienhäuser Bei der Anzahl der Förderfälle (Darlehenszusagen) überwogen Ein- und Zweifamilienhäuser bei weitem gegenüber Mehrfamilienhäusern. Der Anteil dieses Häusertyps beträgt 82,5 % im Jahr 2005 und knapp 80 % im Jahr 2006. Bezogen auf die Anzahl der geförderten Wohneinheiten lagen dagegen die Mehrfamilienhäuser deutlich vorn (2005: 64,0 %, 2006: 63,8 %). An der durch das Förderprogramm sanierten Wohnfläche hatten die Mehrfamilienhäuser 2005 einen Anteil von 46,3 % und lagen 2006 mit 55,9 % vor den Ein- und Zweifamilienhäusern (siehe Abbildung 20).137 Im Vergleich der Anteile von Wohnfläche und Wohneinheiten zeigt sich die im Durchschnitt deutlich geringere Wohnfläche der Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern. 136 Statistisches Bundesamt (2006), auf Basis von Daten des Sozioökonomischen Panels. 137 Siehe Clausnitzer et al. 2007, S. 52 (eigene Berechnung). 63 Interessant wäre es zu wissen, wie sich die Anteile der Förderung zwischen Ein-/Zwei- und Mehrfamilienhäusern zum Anteil dieser Haustypen am insgesamt sanierungsbedürftigen Wohnungsbestand verhält. Die Datenlage hierzu ist jedoch spärlich.138 Abbildung 20: Anteile von Ein- bis Zweifamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern an der insgesamt geförderten Wohnfläche Das Kreditvolumen, das an Mehrfamilienhäuser ausgeschüttet wurde, beträgt 47,4 % im Jahr 2005 und 55,7 % im Jahr 2006, was grob der sanierten Wohnfläche entspricht (siehe Abbildung 21). Das Kreditvolumen je Quadratmeter Wohnfläche war damit in beiden Jahren für Ein- bis Zweifamilienhäuser (2005: 175 Euro, 2006: 262 Euro) und Mehrfamilienhäuser (2005: 183 Euro, 2006: 260 Euro) fast gleich und ist in beiden Fällen von 2005 auf 2006 beträchtlich angestiegen. Das Kreditvolumen je Wohneinheit war hingegen im Jahre 2005 im Durchschnitt für Ein- und Zweifamilienhäuser (rund 23.800 Euro) fast doppelt so hoch wie für Mehrfamilienhäuser (rund 12.100 Euro), was wiederum die durchschnittlich wesentlich größere Wohnfläche der Wohneinheiten widerspiegelt. 2006 lag der Wert für Mehrfamilienhäuser mit rund 23.600 Euro bereits fast ebenso hoch wie im Vorjahr für Ein- und Zweifamilienhäuser, die ihrerseits 2006 ein Kreditvolumen von gut 33.000 Euro je Wohnung beanspruchten. 138 Vgl. BMVBS/BBR 2007. 64 Abbildung 21: Verteilung des Kreditvolumens auf Ein- bis Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser Die CO2-Einsparungen betrugen bei Ein- bis Zweifamilienhäusern durchschnittlich 55 (2005) bzw. 58 (2006) kg CO2/m2; die Mehrfamilienhäuser, die mit einem Kredit über 1 Mio. ausgestattet waren, kamen auf Reduktionen von 22 (2005) bzw. 33 (2006) kg CO2/m2, jene unter einer Mio. auf 61 (2005) bzw. 50 (2006) kg je Quadratmeter Wohnfläche. Die Energieeinsparung betrug bei Ein- bis Zweifamilienhäusern durchschnittlich 107 (2005) bzw. 121 (2006) kWh/m2, bei Mehrfamilienhäusern über einer Million Kreditvolumen 63 (2005) bzw. 97 (2006) kWh/m2, bei jenen unter einer Mio. 112 (2005) bzw. 107 (2006) kWh/m² (siehe Abbildung 22).139 Im Bereich der Kredite unter 1 Mio. Euro war die Fördereffizienz gemessen an der CO2-Einsparung im Jahre 2005 bei Mehrfamilienhäusern mit 0,34 kg CO2/Euro deutlich höher als bei Ein- und Zweifamilienhäusern (0,25 kg CO2/Euro), 2006 lagen beide Haustypen auf demselben Niveau (0,24 kg CO2/Euro). Mehrfamilienhäuser mit Krediten über 1 Mio. Euro schneiden in diesem Vergleich deutlich schlechter ab (2005: 0,09 kg CO2/Euro, 2006: 0,08 CO2/Euro). Allerdings war hier die durch die Stichprobe erfasste Fallzahl sehr gering. 139 Zahlen: Stichprobenauswertung durch Clausnitzer et al. (2007), S. 49 und 50. 65 ³ Abbildung 22: Energieeinsparung nach KWh/m pro Jahr Vergleich Eigentümergruppen Abbildung 23 gibt die Verteilung der unter dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm gewährten Darlehen auf unterschiedliche Gruppen von Wohnungseigentümern in den Jahren 2002 bis 2007 an. 66 Art des Antragstellers 2002 2003 2004 % Mio. € % Anzahl % Mio. € % Anzahl % Mio. € % 13.306 94,35 544,9 75,59 20.706 94,89 800,5 73,25 22800 93,84 917,65 67,45 Genossenschaften 151 1,07 50,68 7,03 293 1,34 90,54 8,28 477 1,96 138,75 10,20 Wohnungsunternehmen 609 4,32 118,65 16,46 756 3,46 192,24 17,59 947 3,90 290,71 21,37 31 0,22 4,82 0,67 42 0,19 5,5 0,50 49 0,20 9,4 0,69 6 0,04 1,82 0,25 25 0,11 4,06 0,37 23 0,09 3,91 0,29 Anzahl Private Haushalte Gebietskörperschaften Kirchen/Wohlfahrtsverbände Gesamt 14.103 720,87 Art des Antragstellers 21.822 1092,84 2005 24.296 1360,41 2006 2007 Anzahl % Mio. € % Anzahl % Mio. € % Anzahl % Mio. € % 23.321 95,90 828,87 74,40 41.062 94,63 2259,85 68,39 18.786 92,07 1.186.759 66,62 Genossenschaften 306 1,26 93,91 8,4 615 1,41 254,84 7,71 427 2,09 210.279 11,80 Wohnungsunternehmen 635 2,61 180,92 16,2 1.490 3,43 705,52 21,35 1.050 5,15 327.638 18,39 Gebietskörperschaften 42 0,17 5,93 0,53 117 0,27 46,12 1,4 66 0,32 21.720 1,22 Kirchen/Wohlfahrtsverbände 25 0,1 4,07 0,37 109 0,25 39,17 1,19 75 0,37 35.064 1,97 Private Haushalte Gesamt 24.329 1.113,71 43.393 3.304,52 20.404 Abbildung 23: Darlehenszusagen 2002-2007 für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm nach Antragstellern (ohne Globaldarlehen) Quelle: Deutscher Bundestag 2006b (für 2002-2005), Kreditanstalt für Wiederaufbau (für 2006/2007) 1.781.459 67 Aus diesem Zahlenmaterial geht hervor, dass der weit überwiegende Anteil der Nutzer des CO2-Gebäudesanierungsprogramms in Zahl und Umfang der Kreditleistungen private Haushalte sind. Da die Statistik nicht zwischen Eigengebrauch und Fremdgebrauch des Wohnraums unterscheidet, ist nicht ersichtlich, zu welchen Anteilen diese Sanierungsmaßnahmen einerseits selbst nutzenden Eigentümern und andererseits Mietern privat vermieteten Wohnraums zugute kommen. Gemessen am Anteil, den die jeweiligen Eigentümertypen am Gesamtwohnungsbestand in Deutschland haben, werden Kredite des CO2-Gebäudesanierungsprogramms allerdings von Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften überproportional in Anspruch genommen.140 Während ihr Anteil an den Förderfällen im einstelligen Prozentbereich lag (von zusammengerechnet 3,9 % im Jahre 2005 bis 7,2 % im Jahre 2007), waren zudem die Volumina der Darlehen im Durchschnitt wesentlich größer als bei privaten Antragstellern. Dadurch machten die Anteile von Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften zwischen 23,5 % (2005) und 31,6 % (2004) des Fördervolumens aus. Zwischen den einzelnen Jahren gab es zwar Schwankungen in den Anteilen der unterschiedlichen Eigentümergruppen, jedoch ist kein eindeutiger Trend erkennbar. Vergleich Bundesländer Abbildung 24 vergleicht die Anteile der Bundesländer an der durch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm insgesamt geförderten Wohnfläche mit den Anteilen an der gesamten Wohnfläche in Deutschland. Die Übersicht macht deutlich, dass die Anteile der Länder an der geförderten Wohnfläche den Anteilen an der Gesamt-Wohnfläche ungefähr entsprechen. Für 2005 zeigt sich, dass besonders Baden-Württemberg und Bayern das Förderprogramm überproportional in Anspruch nahmen, während alle östlichen Bundesländer unterdurchschnittlich vertreten waren. 2006 ist das Verhältnis ausgeglichener, und einige vorher unterrepräsentierte Länder (Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein) nehmen die Förderung in diesem Jahr überproportional in Anspruch. 140 BMWi/BMU 2007, S. 40. 68 2005 2006 Bundesland % der GesamtWohnfläche * % der geförderten Wohnfläche ** % der GesamtWohnfläche * % der geförderten Wohnfläche ** Deutschland 100 100 100 100 Baden-Württemberg 13,1 20,4 13,1 16,8 Bayern 15,9 20,0 16,0 18,4 Berlin 3,9 3,9 3,9 3,8 Brandenburg 2,9 1,4 2,9 2,1 Bremen 0,8 0,3 0,8 0,4 Hamburg 1,9 2,1 1,8 1,7 Hessen 7,6 7,1 7,6 6,9 Meck.-Vorp. 1,9 0,8 1,9 2,3 Niedersachsen 10,4 9,8 10,4 9,9 NRW 20,9 20,4 20,9 20,7 Rheinland-Pfalz 5,5 3,9 5,5 3,6 Saarland 1,4 1,1 1,4 0,7 Sachsen 4,8 3,2 4,7 4,0 Sachsen-Anhalt 2,9 1,7 2,9 1,9 Schleswig-Hostein 3,5 2,7 3,5 5,3 Thüringen 2,6 1,2 2,6 1,4 * Quelle: Statistisches Bundesamt ** Quelle: Clausnitzer et al. (2007) Abbildung 24: Anteile der Bundesländer an der durch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm insgesamt geförderten Wohnfläche und an der gesamten Wohnfläche in Deutschland Arbeitsmarkteffekte Die Auswertung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms durch Clausnitzer et al. (2007) kommt für das Jahr 2005 auf einen Beschäftigungseffekt von 27.000 Personenjahren, für das Jahr 2006 kann sogar ein Beschäftigungseffekt von 65.000 Personenjahren angenommen werden, was insbesondere auf den starken Anstieg des Kreditvolumens zurückgeht.141 Eine Aufteilung der Arbeitsplätze auf mittelständische und nicht mittelständische Betriebe war ebenso Teil der Analyse. Gerade das Baugewerbe verfügt über eine überaus hohe Mittelstandsquote von 83 %. Der Anteil des Mittelstands am Gesamtumsatz der mit den KfWKrediten verbundenen Invesititonen liegt mit 67 % unter dem Wert, da andere Branchen (etwa die „zuliefernde― Chemiebranche) eine deutlich niedrigere Mittelstandsquote haben. Abbildung 25 zeigt, dass die Investitionen auch Unternehmen im ländlichen Raum Aufträge und Umsätze verschaffen, was zur Sicherung bestehender und ggf. auch zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führen kann. Insgesamt entsprachen das Volumen der mit den KfWKrediten verbundenen Investitionen und die dadurch ausgelösten Umsatz- und Beschäftigungseffekte in städtischen, halbstädtischen und ländlichen Gebieten ungefähr deren Bevölkerungsanteil. Während die Investitionen selbst leicht überproportional in Städten getätigt wurden, kamen die dadurch ausgelösten Umsätze und Beschäftigungseffekte leicht überproportional den ländlichen Gebieten zugute. 141 Clausnitzer et al. 2007, S. 62. Im Jahr 2001 wurde die Zahl der Personenjahre mit 22.800 angegeben, siehe Kleemann et al. 2003, S. 45. 69 Merkmale / Sachverhalte Gebietstypen Städtisch Bevölkerungsverteilung 2003 nach [DESTATIS 2005] % Halbstädtische 49 Ländlich 36 15 Darlehensfälle 2005 Investitionen am Investitionsort* Mio. € 770 500 200 % 52 34 14 Durchdie Investitionen ausgelöste Umsätze nach dem Sitz der ausführenden Unternehmen* Mio. € 700 510 260 % 48 34 18 Beschäftige nach dem Sitz der ausführenden Unternehmen Personenjahre 13.500 9.000 4.500 % 50 33 17 1.070 460 Darlehensfälle 2006 Investitionen am Investitionsort* Mio. € % 57 30 13 Durch die Investitionen ausgelöste Umsätze nach dem Sitz der ausführenden Unternehmen* Mio. € 1.790 1.140 600 % 51 32 17 Beschäftigte nach dem Sitz der ausführenden Unternehmen Personenjahre 34.000 21.000 10.000 % 52 32 16 2.000 * inkl. 16 % MWSt Abbildung 25: Verteilung der Arbeitsplätze nach städtischen, halbstädtischen und ländlichen Lagen Quelle: Clausnitzer et al. 2007, S. 67 2.1.5 Information und Beratung zum Energieverbrauch Auch wenn einkommensschwache Haushalte sowie Mieter im Allgemeinen wenig Möglichkeiten für investive Maßnahmen haben, um ihren Energieverbrauch zu senken, bestehen doch oft erhebliche Potentiale, Energie und damit Kosten durch Verhaltensänderungen einzusparen (siehe auch Kasten). Das Problem besteht darin, dass Verbrauchern ihre Einflussmöglichkeiten oft nicht bewusst sind. Dem kann durch eine größere Transparenz des Verbrauchs ebenso begegnet werden wie mit einer Beratung über mögliche Energiesparmaßnahmen im Alltag. Beide Handlungsstränge, die in der Praxis oft eng miteinander zusammenhängen, sollen im Folgenden betrachtet werden. 70 In einem durchschnittlichen unsanierten Altbaumietshaus bestanden Unterschiede von 140 kWh/m² zwischen dem geringsten und dem höchsten Jahresenergieverbrauch. Die Mietpartei mit dem größten Energieverbrauch verbrauchte damit fast doppelt so viel Energie wie diejenige mit dem geringsten. 142 Absolut gesehen sind die möglichen Ersparnisse umso höher, je schlechter die Isolierung eines Hauses ist. Bei einer weiteren Untersuchung, die für 96 baugleiche Reihenhäuser durchgeführt wurde, variierten die Verbräuche zwischen rund 50 % und 200 % des Durchschnittswertes (siehe Abbildung 26). 143 Nutzereinfluss ist zwar nicht mit Nutzerverhalten gleichzusetzen, da der Wärmebedarf auch von der Belegungsdichte der Wohnung sowie von der Lebenssituation der Bewohner abhängt (z. B. höherer Heizbedarf von Kleinkindern und alten Menschen sowie von Personen, die sich überwiegend in der Wohnung aufhalten). Dennoch weisen die Zahlen auf erhebliche Steuerungsmöglichkeiten durch das individuelle Nutzerverhalten hin. Hier könnten Beratungsangebote ansetzen. Abbildung 26: Messwerte für den spezifischen Endenergieverbrauch zweier Reihenhaussiedlungen mit unterschiedlichem energetischen Standard (Jahresverbrauch für Heizung und Warmwasser 144 jeweils bezogen auf die Wohnfläche) 142 Untersuchung des Instituts Wohnen und Umwelt Darmstadt, zit. in FORUM Nachhaltiges Österreich 2007, S. 13. 143 Loga et al. 2007, S. 24. 144 Quelle: Loga et al. (2007), S. 23. 71 Informationsinstrumente Ein wesentliches Problem dabei, den Energieverbrauch durch Verhaltensänderungen zu beeinflussen, besteht darin, dass die Verbraucher keine Kontrolle über ihren aktuellen Energieverbrauch haben, da ihnen die Verbrauchsabrechnung nur einmal jährlich zugestellt wird. Auch diese jährlichen Abrechnungen sind oft für die Verbraucher schwer nachvollziehbar. Dies gilt für Strom in ähnlicher Weise wie für Heizung. Um den eigenen Heizenergieverbrauch richtig einordnen zu können, sind darüber hinaus Informationen über den wärmetechnischen Zustand des Gebäudes und den dadurch bedingten Heizenergiebedarf wichtig. Diese Information ist auch von Bedeutung, um Anreize für die energetische Gebäudesanierung zu setzen und einen Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern zu schaffen. Sowohl für die Heizkostenabrechnung als auch die Stromrechnung gab es eine Reihe von Pilotprojekten, um die Zusammensetzung der Kosten für die Verbraucher besser nachvollziehbar zu machen (siehe Kästen). Im Strombereich könnten darüber hinaus „intelligente Messverfahren― neue, weit reichende Möglichkeiten für einen sparsameren und effizienteren Energiegebrauch im Haushalt eröffnen. Verbraucher könnten dadurch ihren Stromverbrauch zeitgenau ablesen; darüber hinaus könnten auch lastvariable Tarife angeboten werden bis hin zum automatischen An- oder Abschalten von Haushaltsgeräten in Abhängigkeit von der Auslastung des Stromnetzes. Diese Technologien sollen in Deutschland in spätestens sechs Jahren zum Einsatz kommen145 – in Italien und Kalifornien sind sie bereits heute vorgeschrieben. Zu bedenken sind jedoch Aspekte des Datenschutzes, wenn gegenüber den Energieversorgern Details des Verbrauchsverhaltens privater Haushalte offengelegt werden. Auch könnte die Umstellung auf „intelligente Zähler― und „intelligente Netze― erhebliche Kosten für die Verbraucher mit sich bringen.146 Energieverbrauchsausweis (EVA) der Stadt Frankfurt Die Stadt Frankfurt (am Main) hat in Zusammenarbeit mit anderen Partnern 2002 ein Pilotprojekt gestartet, durch das die Verbraucher individuelle Informationen über ihre Heizkosten erhalten („verständliche Heizkostenabrechnung―). Den Mietern wurde anhand eines Informationsblattes aufgezeigt, wie der durchschnittliche Energiekennwert des Mietsgebäudes ist, und wie der individuelle Wert für die von dem Mieter bewohnte Wohnung ist. Damit konnten die Mieter bei der Heizkostenabrechnung überprüfen, ob der Verbrauch über oder unter dem Durchschnitt liegt. Als Ergebnis des Pilotprojekts hält die Stadt Frankfurt fest, dass es keine großen Schwierigkeiten bereitet hat, den Mietern den individuellen Verbrauch aufzuzeigen, und dass die Testmieter in großer Anzahl positiv auf das Projekt reagiert haben. 145 BMWi/BMU 2007, S. 21. 146 Vgl. Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb. Bundestags-Drucksache 16/8306 vom 28.02.2008, S. 12. 72 Modellversuch in Heidelberg zu informativen Stromrechnungen Das Heidelberger Institut für Energie und Umwelt (IFEU) führte 2005-2007 gemeinsam mit den Stadtwerken Heidelberg einen Modellversuch durch, um den Stromkunden die Stromrechnung besser verständlich zu machen. Der Modellversuch war Teil eines Projektes, das die Entwicklung von Beratungskonzepten zur Minderung des Stromverbrauchs in privaten Haushalten zum Ziel hatte. 147 Die Stromkunden bekamen zusätzlich zu der jährlichen Stromrechnung eine Broschüre, in der die Rechnung erläutert wurde. Im ersten Teil der Broschüre wurde aufgezeigt, wo der individuelle Verbrauch auf der Rechnung zu finden ist, ergänzend enthielt die Beilage eine Tabelle mit Vergleichswerten von Stromverbräuchen von Haushalten mit einer ähnlichen Größe. Anhand der Tabelle konnte der Stromkunde ablesen, ob der eigene Stromverbauch sehr hoch, hoch, gut oder sehr gut war. Diese Tabelle sollte die Stromkunden motivieren, den eigenen Verbrauch zu senken, wenn sich dieser im oberen Bereich Energiesparmöglichkeiten befand. Im aufgezeigt. Der zweiten Teil der letzte Teil verwies Beilage wurden konkrete den Stromkunden auf Beratungsangebote zur Energieeinsparung. Ein Großteil der befragten Stromkunden fand die zusätzlichen Informationen hilfreich. Knapp die Hälfte der Befragten, denen die Beilage aufgefallen war, wurde durch die Broschüre motiviert, sich weiter über Stromeinsparmöglichkeiten zu informieren. Ein Rückgang des Stromverbrauchs konnte allerdings nicht nachgewiesen werden. Nur wenige Kunden nahmen einen persönlichen Stromberatungstermin in Anspruch – von diesen jedoch haben viele nach der Beratung konkrete Maßnahmen zum Stromsparen ergriffen. Seit der Novellierung der Energieeinsparverordnung 2007 ist die Vorlage eines Energieausweises (Gebäude-Energiepass) beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäudebestand gesetzlich vorgeschrieben.148 Bis zu der Novellierung beschränkte sich der Anwendungsbereich des Energieausweises auf die Errichtung von Neubauten. In vielen Fällen kann der Eigentümer bzw. Vermieter bisher auswählen, ob die Energieeffizienz des Gebäudes anhand des Energiebedarfs oder des Energieverbrauchs nachgewiesen wird. Der Energiebedarf eines Gebäudes ist unabhängig vom individuellen Verbrauch und bezieht sich im Wesentlichen auf die energetische Qualität eines Wohnhauses, während der Energieverbrauchskennwert den tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre aufzeigt. Die Wahlfreiheit zwischen Energiebedarfs- und -verbrauchsausweis ist vielfach kritisiert worden, da nur der Energiebedarfsausweis tatsächlich Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes gibt, während der Energieverbrauchsausweis stark vom individuellen Nutzerverhalten der Vergangenheit abhängig ist. Da Energieverbrauchsausweise kostengünstiger sind, ist der Anreiz gering, stattdessen den Bedarfsausweis zu wählen. Ab September 2008 besteht die Wahlfreiheit nur noch für Gebäude, die mindestens fünf Wohneinheiten umfassen und/oder nach 1977 errichtet wurden bzw. deren Wärmeschutz nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 verbessert wurde. Für andere Bestandsgebäude behalten allerdings Energiepässe, die vor September 2008 auf Verbrauchsbasis ausgestellt 147 Duscha/Dünnhoff 2007. 148 Die Regelung tritt stufenweise in Kraft: Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt wurden, brauchen den Pass ab dem 1. Juli 2008, neuere Wohngebäude ab Anfang 2009. Eigentümer von Geschäftshäusern und anderen Nichtwohngebäuden müssen erst ab dem 1. Juli 2009 einen Energiepass vorweisen. 73 wurden, noch zehn Jahre lang ihre Gültigkeit, so dass eine Umstellung auf den bedarfsorientierten Energiepass erst nach einem langen Zeitraum zwingend wird. Zwar mitteln sich bei Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten (also typischen Mehrfamilienhäusern) die unterschiedlichen Verbrauchsgewohnheiten der Bewohner zu einem gewissen Grad heraus, so dass Aussagen zum Energieverbrauch in einem Gebäude sich der Ermittlung des Energiebedarfs annähern. Eine direkte Wirkung als Marktinstrument kann der Energieausweis zudem nur dort erzielen, wo die Wohnungsmärkte relativ entspannt sind: Wo attraktive Wohnungen Mangelware sind, wird der Energiezustand des Gebäudes kaum darüber entscheiden, ob sich eine Wohnung vermieten oder ein Gebäude verkaufen lässt. Dennoch wäre ein flächendeckend verfügbarer Bedarfsausweis wünschenswert, etwa als Grundlage für die Aufstellung „ökologischer Mietspiegel― (siehe Kasten). Gleichzeitig sind nachvollziehbare Daten über den realen Verbrauch von Heizenergie, wie sie im Beispiel des Frankfurter „Energieverbrauchsausweises― (EVA, siehe Kasten) für einzelne Wohnungen zur Verfügung gestellt wurden, ein wertvolles Instrument, mit dem die Bewohner eines Gebäudes ihren eigenen Energieverbrauch zu Durchschnittsverbräuchen in Beziehung setzen können. Ökologischer Mietspiegel149 Der „ökologische Mietspiegel― (Mietspiegel mit Berücksichtigung der wärmetechnischen Beschaffenheit) wurde vom Institut Wohnen und Umwelt (IWU) entwickelt und 2004 in Darmstadt eingeführt Die gute wärmetechnische Beschaffenheit ist nunmehr ein Kriterium zur Bewertung einer Wohnung. Die Aufnahme dieses Kriteriums in den Mietspiegel soll eine Aufteilung der Kosten der energetischen Verbesserungsmaßnahmen bewirken. Dabei kann der Vermieter künftig für Wohnungen in Gebäuden mit einer guten Energiebilanz einen höheren Mietpreis verlangen, so dass sich Investitionen für ihn lohnen. Mieter, die in schlechter gedämmten Wohnungen wohnen, haben umgekehrt den Vorteil, dass sie eine entsprechend dem Wohnungszustand geringere Miete zahlen 150 müssen. Aus Sicht des IWU sind „ökologische Mietspiegel― ein vielversprechender Ansatz, um das Investor-Nutzer-Dilemma zu überwinden. 151 Beratungsangebote Sozial benachteiligte Gruppen – wie Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger und Migranten – bildeten in vielen Fällen nicht die Hauptzielgruppe für Maßnahmen der Energiesparberatung. Die Chance, sie mit allgemein gehaltenen Beratungsangeboten zu erreichen, ist geringer als bei Personen, die in der Mitte der Gesellschaft stehen. Gleichzeitig kann erwartet werden, dass in den unteren Einkommensgruppen das Eigeninteresse, durch geringeren Energieverbrauch Kosten zu sparen, besonders hoch ist. Inzwischen liegten eine Reihe von Erfahrungen aus Beratungsprojekten vor, die sich speziell an bestimmte soziale Gruppen richteten. In Frankfurt am Main richtete der örtliche Caritas-Verband ein Beratungsangebot zum Energie- und Wassersparen für Hartz-IV-Haushalte ein. Um den Haushalten die Umset149 Vgl. u. a. http://www.dbu.de/projekt_18380/02_db_1036.html 150 Loga et al. 2007, S. 26. 151 Diefenbach et al. 2008, S. 19. 74 zung trotz Geldmangels zu ermöglichen, wurden kostenlos „Starterpakete― abgegeben (siehe Kasten). In einer Wohnanlage in Gelsenkirchen-Neustadt wurde von 2004 bis 2006 ein Pilotprojekt zur Senkung von Heizenergie- und Stromverbrauch bei einkommensschwachen Haushalten durchgeführt.152 Ziel war vor allem eine Kostenentlastung für die Stadt Gelsenkirchen im Zusammenhang mit der Erstattung von Heizkosten für ALG-II- und Sozialhilfeempfänger. Bei der Beratung wurde jedoch zunächst der Stromverbrauch in den Vordergrund gestellt, da die Betroffenen hier ein größeres Eigeninteresse an Kostensenkungen haben. Haushaltsbegehungen und Stromverbrauchsmessungen in den Wohnungen waren ein wichtiges Element der Beratung. Kinder wurden eigens über ein Ferienprogramm mit Aktionen zum Thema Energiesparen angesprochen. Da viele der Bewohner türkischer Herkunft waren, war die Beteiligung einer Person mit Türkischkenntnissen ein entscheidender Erfolgsfaktor. In einem Stadtteilbüro der Arbeiterwohlfahrt wurden außerdem tageweise abwechselnd eine Energieberatung und eine Schuldnerberatung gemeinsam mit der Verbraucherzentrale angeboten. Dies ermöglichte eine enge Verknüpfung zwischen den Themen Energie- und Kosteneinsparung. Die Beratung wurde durch eine Broschüre mit Energiespartipps in deutscher und türkischer Sprache unterstützt. Das Moerser Arbeitslosenzentrum „MALZ― integrierte das Thema Energiesparen in sein regelmäßiges Beratungsangebot für Arbeitslose.153 Neben Verhaltenstipps leistete die Initiative auch Unterstützung bei Gesprächen mit Vermietern, etwa wegen des Austauschs veralteter, ineffizienter Boiler. Im Raum Hannover wurde 2004/2005 im Rahmen des lokalen Agenda-21-Prozesses ein Projekt zur „Klimaschutzberatung für Migranten von Migranten― durchgeführt.154 Migranten ließen sich zu Umwelt- und Energieberatern schulen und berieten Haushalte mit Migranten ähnlicher Herkunft (v. a. türkisch, russisch und persisch). Während der Klimaschutz als Ziel im Vordergrund stand, erzielte die Beratung einen mehrfachen Nutzen: Neben der Senkung von Energiekosten hatte das Projekt auch einen Gesundheitsaspekt, da die Haushalte über die Bekämpfung von Schimmelbildung (etwa durch verändertes Lüftungsverhalten) informiert wurden. Auch der positive Integrationseffekt wurde hervorgehoben, etwa indem die teilnehmenden Haushalte zum Besuch deutschsprachiger Beratungseinrichtungen ermutigt wurden. In der Auswertung dieser und ähnlicher Projekte wurden regelmäßig bestimmte Erfolgsfaktoren, aber auch Probleme hervorgehoben. Wichtig ist die positive Ansprache der Zielgruppen ohne Druck oder Zwang, denen sie oft ohnehin in verschiedener Hinsicht ausgesetzt sind. Die Beratung durch Personen, die jeweils derselben Gruppe entstammen (etwa Migranten oder Arbeitslose) und – im wörtlichen oder übertragenen Sinne – dieselbe Sprache sprechen, war eine wesentliche Erfolgsbedingung. In vielen Fällen fehlt den Angehörigen der betreffenden Zielgruppen entweder das Wissen über die Möglichkeiten von Verhaltensänderungen, oder sie sind in einer resignierten Grundhaltung gefangen, die durch die persönliche Ansprache ein Stück weit überwunden werden kann. Die Ausbildung und 152 Ausführliche Projektbeschreibung siehe Dünnhoff et al. 2006, S. 19. 153 Vgl. ebenfalls Dünnhoff et al. 2006, S. 24. 154 Ausführliche Projektbeschreibung siehe: http://www.agenda21.de/pdfs/Endbericht_Klimaschutzberatung.pdf 75 Beschäftigung von Beratern, die diesen Gruppen entstammen, bringt einen zusätzlichen Integrationsnutzen. Allerdings ist in diesem Zusammenhang häufig die mangelnde Kontinuität zu beklagen, etwa wegen der Befristung von ABM-Stellen oder Projektmitteln. Energiesparservice der Caritas155 Im Dezember 2005 begann der Caritasverband Frankfurt am Main das Projekt "Energiesparservice": Haushalten, die Sozialtransfers nach Hartz IV beziehen, wird eine kostenlose Vor-Ort-Beratung zum Energie- und Wassersparen angeboten. Zwölf Langzeitarbeitslose werden jeweils ein Jahr lang beschäftigt und dabei zu Beratern qualifiziert. Damit dient das Projekt gleichzeitig Beschäftigungszielen, Umweltschutzzielen und verhilft einkommensschwachen Haushalten zu finanziellen Einsparungen. Hinzu kommt die Bildungskomponente, indem eine bisher wenig beachtete Bevölkerungsgruppe für den schonenden Umgang mit Umweltressourcen sensibilisiert wird. Nicht von Anfang an sah es danach aus, als ob das Projekt ein Erfolg werden würde: Nur wenige der angesprochenen Haushalte öffneten den Beratern ihre Türen. Mit der Zeit wurde der Caritas die Ursache klar: Da die Haushalte nicht die Mittel aufbringen können, um in energiesparende Geräte zu investieren, konnten sie einer Beratung wenig abgewinnen. Als Ausweg begann die Caritas, Sponsoren zu suchen, um „Starterpakete― im Wert von rund 50 Euro zu finanzieren, die einfache Sparhilfen wie Energiesparlampen, Perlstrahler und Steckdosenleisten mit Kippschalter enthalten. Damit gelang der Durchbruch: Die Zahl der teilnehmenden Haushalte stieg steil an und ist weiter im Wachsen begriffen. Wie die Caritas betont, wäre auch ein Starterpaket ohne Beratung nicht sinnvoll: Erst die Kombination aus beidem sichert den Erfolg. Bis September 2008 wurden die Erfolge bei 340 Haushalten ausgewertet: Danach bringt eine einmalige Investition von 51 Euro im Durchschnitt Einsparungen bei Strom und Wasser im Wert von 140 Euro im Jahr. Damit werden 394 Kilogramm Kohlendioxid vermieden. So deutlich diese Zahlen für den Erfolg sprechen, geben sie andererseits erst eine Ahnung davon, was möglich wäre, wenn das Konzept ausgebaut und in die Breite getragen wird. Seit April 2008 wird daher mit Förderung des Umweltbundesamtes die Übertragung auf weitere deutsche Städte in Angriff genommen. Mehr als 20 örtliche Caritasverbände sind bereits daran beteiligt. Dabei geht es nicht nur darum, die Zahl erreichter Haushalte zu vervielfachen, sondern auch die Wirkung der Maßnahme zu vertiefen. Ziel ist es unter anderem, die Berater in reguläre Arbeitsverhältnisse zu bringen und Wege zu finden, wie die Haushalte beim Kauf energieeffizienter Großgeräte, wie etwa Kühlschränke, unterstützt werden können. 155 http://www.caritas-frankfurt.de/46545.html 76 2.1.6 Energiesparen und bürgerschaftliches Engagement Über reine Informations- und Beratungsangebote hinaus gibt es auf lokaler Ebene eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie in der Zusammenarbeit von Bürgern, Verwaltung und Wirtschaft Energieeffizienz und Energiesparen gefördert werden können. Zu dem Nutzen aus finanzieller Einsparung und Umweltentlastung kommt hier die Komponente der Bewusstseinsund Gemeinschaftsbildung in besonderem Maße hinzu. Einige dieser Möglichkeiten werden im Folgenden anhand von Beispielen aus dem Wettbewerb „Energiesparkommune― der Deutschen Umwelthilfe aufgezeigt. Dämmung von Schuldächern durch Schüler In Thüringen wurde die Aktion „Energie gewinnt― im Jahr 2000 mit Unterstützung der Stadtwerke Jena und des Imaginata e.V. initiiert. 156 Ein energetischer Schwachpunkt vieler Schulen sind die obersten Geschossdecken. Unter fachkundiger Anleitung eines Projektleiters führen Schüler die Dämmarbeiten selbst durch. So hat das Projekt nicht nur einen energetischen, sondern auch einen pädagogischen Effekt. Die Schüler lernen die Zusammenhänge zwischen Heizung, Dämmung und Klimaschutz bei praktischer Arbeit. Darüber hinaus erfahren die Schüler im Rahmen einer Theorieeinheit während der Dämmaktion Genaueres zu den physikalischen, ökonomischen und ökologischen Aspekten einer Wärmedämmung. Die Einsparungen liegen je nach Bauweise bei 10 bis 25 % der gesamten Heizkosten des Gebäudes. Inzwischen wurden in Thüringen 60 Schulen und andere Gebäude gedämmt. Bislang investierten die betreffenden Kommunen 390 000 Euro in die Sanierungsmaßnahmen. Nun sparen sie jährlich 163.000 Euro bei den Heizkosten ein. Somit verbindet das Projekt praktischen Anschauungsunterricht und Sensibilisierung für Energieeffizienz mit einer mittelfristigen Senkung der Kosten. Königsfelder Prämienmodell In Königsfeld (Baden-Württemberg) gibt es seit 2003 in allen Kindergärten, Grund- und Hauptschulen ein verhaltensbedingtes Anreizmodell zum Energiesparen. 157 Ziel ist es, den Energie- und den Wasserverbrauch in den Gebäuden zu verringern. Mit Hilfe einer Prämie in Höhe von 50 % der eingesparten Kosten, die der Schule/dem Kindergarten zur freien Verfügung steht, werden Lehrer, Schüler, Hausmeister und Reinigungskräfte motiviert, Energie zu sparen. Die Grundlage für die Berechnung der Prämie ist der Energiebericht des jeweiligen Vorjahres. Insoweit wird hier ein potentiell höherer Etat für die Schule als Motivation für Energiesparerwägungen ausgestaltet. 156 Vgl. DStGB 2006, S. 6. 157 Vgl. DStGB 2006, S. 11. 77 Wettenberger Energiebeirat Der Energiebeirat ist eine besondere Form der Bürgerbeteiligung in der Großgemeinde Wettenberg (Hessen). 158 Im Jahr 2000 wurde dieser als ein Ergebnis des Lokalen Agenda-21-Prozesses gegründet. Er setzt sich aus Architekten, einem Schornsteinfegermeister, fachkundigen Bürgerinnen und Bürgern sowie aus Vertretern von Energieversorgungsunternehmen, Planungs- und Ingenieurbüros, des örtlichen Elektro- und Heizungshandwerks und der Gemeinde Wettenberg zusammen. Ziel des Energiebeirats ist es, bei den Bürgern und der Gemeindeverwaltung ein stärkeres Bewusstsein für einen ressourcenschonenden Umgang mit Energie zu schaffen. Der Energiebeirat beschäftigt sich mit verschiedenen Aspekten rund um die Themen „Energieeinsparung― und „Energieanwendung―. Er bietet Vor-Ort-Beratungen für Alt- und Neubauten an und verleiht Messgeräte, um Stromfresser im Privathaushalt aufzuspüren. Daneben beteiligt er sich auch an Veranstaltungen der Gemeinde Wettenberg, prüft den kommunalen Energiebericht und schlägt Maßnahmen zur Energieeinsparung in der Gemeinde vor. Für die Finanzierung der Vor-OrtBeratungen in Privathaushalten legte die Gemeinde ein eigenes Programm auf. Sie übernimmt 60 % der Beratungskosten. Kommunale Förderung des Energiesparens privater Haushalte Seit 1993 unterstützt die bayerische Gemeinde Ottobrunn Energieeinsparungen ihrer Bürger mit Zuschüssen. 159 Der Schwerpunkt liegt dabei auf energetischen Sanierungen von Altbauten, die bis 2005 mit insgesamt 455.000 Euro gefördert wurden. Darüber hinaus gewährt die Gemeinde eine finanzielle Extra-Belohnung für das Stromsparen: Ab einer nachgewiesenen Einsparung von 10 % bzw. 75 kWh pro Jahr werden einmalig 20 Cent pro eingesparter kWh bezahlt. Maximal kann ein Haushalt einen Betrag Gemeindeverwaltung ein in Höhe Formular von 200 Euro mit dessen erhalten. Im Hilfe jeder Jahre 2001 verteilte die Bürger seinen persönlichen Energieverbrauch errechnen konnte, und verloste Prämien unter den Teilnehmern. Durch das Energiemanagement ihrer eigenen Liegenschaften konnte die Gemeinde zwischen 1998 und 2003 den Energieverbrauch für die Beheizung um 11 % senken. Eine der Ursachen dafür war die energetische Sanierung und der Einbau von Brennwertkesseln in einer Schule. Dadurch konnte der Heizenergieverbrauch in der Schule um 57 % reduziert werden. 158 Vgl. DStGB 2006, S. 23. 159 Vgl. DStGB 2006, S. 16 und 22, und http://www.ottobrunn.de/showobject.phtml?La=1&object=tx%7C79.342.1&NavID=79.2. 78 2.2 Nachhaltiger Verkehr Verkehr160 ist ein Bereich mit einem besonders großen Potential, Synergien zwischen Umwelt und Sozialpolitik herzustellen: Umweltbelastung und eingeschränkte Mobilität durch einseitige Ausrichtung auf den motorisierten Individualverkehr:161 Der motorisierte Individualverkehr (MIV) belastet im Vergleich zum öffentlichen Verkehr die Umwelt erheblich stärker; im Vergleich zum Radfahren oder Zufußgehen ist die Umweltbilanz des MIV noch schlechter. Gleichzeitig kann die einseitige Ausrichtung eines Verkehrssystems auf den MIV zur Vertiefung sozialer Ausgrenzung beitragen. Denn der MIV ist unter den genannten Verkehrsträgern der teuerste und für Teile der Bevölkerung nicht bezahlbar. Das Risiko sozialer Ausgrenzung kann sich erhöhen, wenn aufgrund mangelnder Möglichkeiten zur Verkehrsteilnahme eine Arbeit oder Ausbildungsstelle nicht erreicht werden kann, soziale Kontakte nicht gepflegt werden können oder kulturelle Aktivitäten ausfallen müssen. Umgekehrt kann eingeschränkte Mobilität das Ergebnis sozialer Ausgrenzung sein, beispielsweise wenn Menschen aufgrund ihres geringen Einkommens nicht die für Beruf oder Ausbildung erforderlichen Transportkosten bezahlen können.162 Gesundheitsaspekte: Anliegen der Gesundheitspolitik können in vielfältiger Weise von einer nachhaltigen Verkehrspolitik profitieren. Radfahren und Zufußgehen haben unmittelbare und vielfältige Gesundheitseffekte. Zudem verbessert die Reduktion von Straßenverkehrsemissionen unmittelbar die Gesundheit der Bevölkerung. Der 3. Armutsund Reichtumsbericht der Bundesregierung und das Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit stellen fest, dass die Minderung des Straßenverkehrs und seiner Folgen, insbesondere Lärm, Luftschadstoffe und Flächeninanspruchnahme durch parkende Fahrzeuge, ein vordringliches Ziel der Gesundheitspolitik sei. Soziale Zusammensetzung von Wohngebieten: Verkehr, insbesondere Straßenverkehr, kann negative Auswirkungen auf die Zusammensetzung von Wohngebieten haben. Ein stark durch Verkehr belastetes Wohnumfeld wird in der Tendenz von einkommensstärkeren Gruppen gemieden, was zu sozialer Segregation beitragen kann. 160 Verkehr meint im Nachfolgenden die physische Bewegung von Waren oder Personen. Mobilität hingegen ist ein weiter gespannter Begriff und umfasst geistige, soziale, virtuelle, aber eben auch den physischen Verkehr. 161 In dieser Studie wird der Bereich Flugverkehr nicht weiter thematisiert. Soziale Fragen spielen jedoch auch hier eine Rolle, trotz der im Zuge der Marktliberalisierung gesunkenen Ticketpreise, siehe hierzu: http://www.vcd.org/fileadmin/user_upload/redakteure/themen/flugverkehr/newsletter/NL_Flugv_Umwelt_ 6.pdf und http://www.caa.co.uk/application.aspx?catid=14&pagetype=65&appid=7&mode=detail&nid=976. 162 Runge 2005, S. 22 79 2.2.1 Umweltbelastung und eingeschränkte Mobilität durch einseitige Ausrichtung auf den motorisierten Individualverkehr Der öffentliche Personennahverkehr (Linienbus, Metro, Tram, Eisenbahn) belastet die Umwelt bei gleicher Verkehrsleistung in der Regel weniger stark als der MIV.163 Der Straßenverkehr stellt die dominierende Lärmquelle dar; zu weiteren Schadstoffemissionen gibt die folgende Abbildung 27 Auskunft. Abbildung 27: Vergleich der Schadstoffemissionen einzelner Verkehrsträger (Bezugsjahr: 2005) Gleichzeitig bestehen erhebliche Zweifel an der Sozialverträglichkeit des MIV. Zwar wird hervorgehoben, dass Autobesitz für große Teile der Bevölkerung zur Norm geworden164 und eine wesentliche Voraussetzung für Beruf, Ausbildung und somit soziale Teilhabe sei. Indes ist in diesem Zusammenhang von maßgeblicher Bedeutung, dass der MIV im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern am teuersten und für bestimmte Bevölkerungsteile nicht bezahlbar ist: Je nach Einkommensgruppe betragen die Ausgaben für den MIV 114 Euro pro Monat für Haushalte mit einem Einkommen unter 900 Euro; in der obersten Einkommensgruppe von 3600 Euro und mehr betragen die Ausgaben 740 Euro. Demgegenüber betragen die Ausgaben für den öffentlichen Verkehr im Durchschnitt nur 16 Euro pro Monat und Haushalt (unterste Einkommensgruppe, unter 900 Euro) und 42 Euro (höchste Einkommensgruppe, 3.600 Euro und mehr). Die Ausgaben für das Radfahren liegen erheblich darunter; für das Zufußgehen entstehen praktisch keine Kosten. Die unterschiedlichen Kosten der verschiedenen Verkehrsträger wirken sich unmittelbar auf das Mobilitätsverhalten des Einzelnen aus und tragen dazu bei, dass ärmere Bevölkerungsgruppen in ihrer Mobilität eingeschränkt sind: 163 http://www.umweltbundesamt-umwelt-deutschland.de/umweltdaten... 164 In den letzten Jahrzehnten ist der Autobesitz auf 565 Pkw / 1000 Einwohner (im Jahr 2008) gestiegen. Der Pkw-Anteil der zurückgelegten Wege hat in den vergangenen 20 Jahren von etwa 50 % auf jetzt über 60 % zugenommen. In Westdeutschland ist der Anteil von knapp 100 Mio. auf gegenwärtig 140 Mio. täglichen Autowegen, vgl. Mobilität in Deutschland, 2002 80 Die Studie „Mobilität 2025― des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) stellt fest, dass Haushalte, die aus Alleinerziehenden mit einem Nettoeinkommen von unter 900 Euro je Monat bestehen, aufgrund von finanziellen Schranken nicht in dem Umfang mobil sein können, wie sie es bei einem höheren Haushaltseinkommen wären. In derselben Studie prognostiziert das DIW, dass das absolute Wegeaufkommen bei den untersten Einkommensgruppen und dort primär bei den Haushalten von Alleinerziehenden stagnieren bzw. zurückgehen wird, auch wenn bis 2025 mit einer weniger polarisierten Verteilung der Haushaltsmotorisierung in Abhängigkeit vom Einkommen zu rechnen sei. In Deutschland legt der ärmste Teil der Bevölkerung 9 km weniger Wegstrecke pro Tag zurück als der Durchschnitt.165 Im Jahr 2003 konzentrierte sich der Anteil von Personen in Haushalten ohne Auto auf die untersten beiden Einkommensklassen. Nach Berechnungen des DIW machen die Personen in Haushalten mit einem monatlichen Nettoeinkommen bis zu 1.500 Euro rund 70 % aller Personen in Haushalten ohne Pkw aus.166 Insbesondere Personen mit geringerem Einkommen sind auf den öffentlichen Verkehr (ÖV) angewiesen.167 Angesichts der erheblichen Kostenunterschiede zwischen den unterschiedlichen Verkehrsträgern kann argumentiert werden, dass ein Verkehrssystem, welches vor allem auf öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Fahrrad und Zufußgehen setzt, am ehesten erlaubt, der gesamten Bevölkerung Teilhabe an Mobilität zu ermöglichen. Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass vor allem im ländlichen Raum der Pkw-Besitz für viele Menschen unverzichtbar für ihre Lebensführung geworden ist. Auch können nicht alle Wege unter 5 km ohne Weiteres auf Rad- und Fußwegen zurückgelegt werden, da Verkehrswegeketten und persönliche Gegebenheiten (z. B. Behinderungen) dem entgegenstehen können, weshalb auch alternative Formen der Pkw-Nutzung, wie etwa Car-Sharing oder Public Car (s. folgender Kasten), aus umwelt- und sozialpolitischer Sicht besonderes Interesse verdienen. Trotz dieser wichtigen Einschränkungen bei Rad- und Fußwegen hat die Foundation for the Improvement of Living and Working Conditions der Europäischen Kommission festgehalten, dass Autobesitz einer der wesentlichsten Faktoren ist, der zu einer verstärkten Entwicklung hin zu einer zweigeteilten Gesellschaft beiträgt (MATISSE 2002). 165 Siehe Abschnitt 2.2.3. 166 Kunert et al. (2008), S. 57. 167 Kunert et al. (2008), S. 53 ff. 81 Car-Sharing Mit ca. 100.000 Car-Sharing-Kunden ist Deutschland in Europa das Land mit den meisten CarSharing-Teilnehmern in absoluten Zahlen. 168 Im Verhältnis zu Bevölkerungszahl und Anzahl der Führerscheinbesitzer ist allerdings die Schweiz mit 70.800 Car-Sharing-Kunden Spitzenreiter. Dies ist eine etwa achtmal höhere Car-Sharing-Teilnahme als in Deutschland. Nach verschiedenen Berechnungen kann Car-Sharing die Umwelt entlasten. 169 Die durchschnittlich im Jahr mit dem eigenen Pkw gefahrenen Kilometer reduzieren sich von circa 12.000 auf 2200. Ein CarSharing-Auto ersetzt 4 bis 10 Pkw. Hinzu kommt, dass die Car-Sharing-Flotte in Deutschland im Durchschnitt jünger ist und eine weniger starke Motorleistung hat als die übrige Privatwagenflotte. Des Weiteren schaffen viele Car-Sharing-Kunden ihr vorher vorhandenes Auto ab oder verzichten auf den Kauf eines neuen Wagens. Allerdings ist auch denkbar, dass eine Steigerung des Car-Sharing zulasten des öffentlichen Verkehrs gehen kann, zum Beispiel wenn Nutzer des öffentlichen Verkehrs auf Car-Sharing umsteigen. Einige Car-Sharing-Anbieter setzen dem allerdings Rabatte für Abonnement-Kunden des ÖPNV entgegen, so dass hier eher eine Vernetzung angestrebt wird. 170 Vor dem Hintergrund der durch Car-Sharing möglichen Umweltentlastungen stellt sich die Frage, inwieweit dieses Mobilitätsmittel auch von einkommensschwächeren Bevölkerungsgruppen genutzt wird. Derzeit sind Kunden von Car-Sharing zu 89 % berufstätig, haben zu 70 % einen Hochschulabschluss und zu 33 % ein Nettohaushaltseinkommen von 3000 Euro und mehr. Insofern wird das derzeitige Modell des Car-Sharings nicht von einkommensschwächeren Gruppen abgefragt, obwohl Car-Sharing für Personen, die unregelmäßig oder selten Auto fahren, kostengünstiger als ein Privatwagen ist. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, inwieweit Veränderungen des derzeitigen Angebots Car-Sharing für einkommensschwächere Gruppen attraktiver machen können. Zu überlegen wären auch Ansätze für ein Public Car oder City Car, welches analog zum Fahrradverleih der deutschen Bahn (Call a Bike) Pkws im öffentlichen Raum über Handy und ohne Grundgebühr jederzeit buchbar machen würde. Die Public Cars oder City Cars würden standardmäßig mit einem besonders umweltfreundlichen Antrieb ausgestattet werden. Vor diesem Hintergrund ist es problematisch, dass nach einigen Prognosen von einem stärkeren Kostenanstieg beim öffentlichen Personennahverkehr (plus 50 % zwischen 2003 und 2025) als beim Individualverkehr (plus 12 % zwischen 2003 und 2025) ausgegangen wird.171 Auch wenn der erwartete Preisanstieg im öffentlichen Verkehr in absoluten Zahlen von 13 Euro pro Monat gegenüber 100 Euro für den Individualverkehr moderat erscheinen mag, kann auch dieser geringe Betrag für einkommensschwache Gruppen eine schmerzhafte zusätzliche Belastung darstellen. Der Preisanstieg im öffentlichen Personennahverkehr wird vor allem wegen des weiteren Subventionsabbaus erwartet. Insofern ist es wichtig, die Förderung des ÖPNV auch als eine sozialpolitische Aufgabe zu verstehen. Von einer Verbesserung und Verbilligung des öffentlichen Nahverkehrs können vornehmlich diejenigen profitieren, die auf diesen Verkehrsträger angewiesen sind, d.h. insbesondere alte Menschen, Kin- 168 http://www.carsharing.de/index.php?option=com_content&task=blogcategory&id=27&Itemid=92. 169 http://www.carsharing.de/index.php?option=com_content&task=view&id=133&Itemid=93. 170 http://www.greenwheels.de/Firma/Partner_/_Links.de 171 Kunert 2008, S. 70. 82 der und Jugendliche sowie ärmere Teile der Bevölkerung. In diesem Zusammenhang können Sozialtarife im ÖPNV eine wichtige Rolle spielen (siehe folgender Kasten). Sozialtarife und Zuschüsse im öffentlichen Nahverkehr Die Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten als Regelsatz zum Leben 347 Euro. Für Partner/-innen in einer Bedarfsgemeinschaft beträgt der Satz 311 Euro, für Kinder unter 18 Jahren 276 Euro und für Kinder unter 14 Jahren 207 Euro. Laut Regelsatzverordnung sind davon 5,7 % für Verkehr vorgesehen – einschließlich Bus und Bahn, Fahrrad und möglicherweise Pkw. Bei einem vollen Regelsatz sind das 19,20 Euro, bei Partner/-innen 17,73 Euro und bei Kindern entsprechend weniger. Monatskarten in allen deutschen Großstädten sind deutlich teurer. Allerdings bieten verschiedene Städte reduzierte Tarife als Sozialtarife an. In Berlin können alle Mitglieder eines Haushaltes ein Sozialticket bekommen, die von den Rundfunkgebühren befreit sind, d. h. Empfänger von ALG II und Sozialhilfe, Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und die Mitglieder der jeweiligen Bedarfsgemeinschaften. Die Ausgabe der Kundenkarte "Berlin-Tickets S" erfolgt durch die jeweiligen Leistungsstellen und kostet 33,50 Euro anstatt 72,00 Euro für eine Monatskarte, die das Berliner Stadtgebiet abdeckt. In Hamburg können Menschen aus diesem Personenkreis eine um 5 Euro ermäßigte Zeitkarte kaufen. Die Monatskarte in Hamburg kostet – je nach Tarifbereich – zwischen 41,50 und 170,00 Euro. 172 In beiden Fällen reicht somit der ALG II Regelsatz nicht aus, um den Sozialtarif zu bezahlen. Mit Blick auf die Mobilitätsbedürfnisse aller Teile der Bevölkerung und auf die grundsätzlich bessere Umweltverträglichkeit des ÖPNV sind Sozialtarife ein wichtiges Instrument, um Synergien zwischen Sozial- und Umweltpolitik herzustellen oder zu erhalten. Insbesondere der ÖPNV muss grundsätzlich allen Bevölkerungsgruppen offen stehen. Um diese allgemeine Zugänglichkeit zu bewahren, sind nicht nur hohe Standards für Anschluss, Barrierefreiheit und Sicherheit erforderlich, sondern auch kostengünstige Fahrpreise, wie etwa Sozialtarife für einkommensschwache Gruppen. Dabei ist allerdings hervorzuheben, dass die attraktive Gestaltung von Fahrpreisen nur eine Komponente eines viel genutzten ÖPNV sein kann. Neben dem erwarteten Abbau von Subventionen für den ÖPNV ist es aus sozial- und umweltpolitscher Sicht ebenfalls problematisch, dass mit der gegenwärtigen steuerlichen Privilegierung von Dienstwagen einerseits der Verkauf stark verbrauchender Fahrzeuge gefördert wird und anderseits insbesondere höhere Einkommensgruppen ihre Steuerlast senken können (s. folgender Kasten). 172 http://www.hvv.de/fahrkarten/wochen-monatskarten/allgemeine_zeitkarten/ 83 Dienstwagenbesteuerung Nach derzeit geltendem Recht kann ein Unternehmen sämtliche durch einen Firmenwagen veranlasste Kosten als Betriebsausgaben über eine Laufzeit von 6 Jahren vollständig steuerlich absetzen, wenn der Wagen ausschließlich betrieblich genutzt wird. Wird der Geschäftswagen von einem Arbeitnehmer auch privat genutzt, so gehört diese Nutzung zu den einkommensteuerpflichtigen geldwerten Vorteilen. Der Arbeitnehmer muss hierfür allerdings nicht den tatsächlich erhaltenen geldwerten Vorteil versteuern, sondern pauschal pro Monat ein Prozent des Bruttolistenpreises des genutzten Fahrzeugs sowie 0,03 % des Bruttolistenpreises je privat gefahrenen Kilometer. Nach Berechnung des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) ergeben sich aus dieser Regelung – je nach Steuerklasse und Typ des Dienstwagens – erhebliche Einsparungen für den Nutzer eines Dienstwagens. Konkret spart dieser gegenüber dem Nutzer eines Privatwagens bei einem Einkommenssteuersatz von 25 % jährlich 289 Euro bei einem Passat, 439 Euro bei einem BMW 330i und 950 Euro bei einem Mercedes S 350. 173 Hinzu kommt, dass die Mineralöl- und die Kfz-Steuer regelmäßig den Nutzer eines Dienstwagens nicht belasten, da die Unternehmen neben den Versicherungs-, Instandhaltungs- und fiskalischen Kosten auch die Treibstoffkosten übernehmen. In diesen Fällen besteht kein finanzieller Anreiz für sparsames Fahren. Auch Unternehmen sparen durch die Absetzbarkeit erhebliche Kosten, da sie auf die in Form eines Dienstwagens gewährte Vergütung keine Sozialabgaben zahlen. Auch mit Blick auf den Status und Prestige eines größeren Fahrzeuges trägt die bedingungslose Absetzbarkeit dazu bei, dass Unternehmen große und damit verbrauchsstarke Fahrzeuge bevorzugen. Dieser umweltpolitisch problematische Anreiz spiegelt sich zum Teil in den Zulassungszahlen wider. Mehr als 3,15 Millionen Fahrzeuge wurden im Jahr 2007 in Deutschland insgesamt neu zugelassen, rund 62 % von gewerblichen Haltern. Dabei fällt insbesondere ins Gewicht, dass der Anteil gewerblich gehaltener Fahrzeuge umso höher ist, je größer der Hubraum des Pkw ist: in der Fahrzeugklasse bis 3 3 174 999 cm sind es nur 43,6 %, in der Klasse von 2000 und mehr cm dagegen 63,5 %. Umweltpoltisch problematisch ist außerdem, dass Unternehmen ihre Dienstwagen in der Regel nach zwei bis drei Jahren auf dem Gebrauchtwagenmarkt weiterverkaufen, was zur Folge hat, dass die Fahrzeugflotte insgesamt stärker motorisiert wird. Dienstwagen werden in der Regel Mitarbeitern im Vertrieb oder ab einer bestimmten Hierarchiestufe zur Verfügung gestellt. Regelmäßig sind Dienstwagen ein wichtiger Teil der Vergütung und ein Anreiz für die Mitarbeit in einem bestimmten Unternehmen. Auch wenn es sehr unterschiedliche Regelungen in verschiedenen Unternehmen gibt, trifft es in der Regel zu, dass die Größe und der Preis des Dienstwagens mit der Hierarchiestufe steigen. Insofern profitieren vor allem höhere Einkommensgruppen von der gegenwärtigen Regelung. Soweit Sozialpolitik auf die Unterstützung einkommensschwacher Gruppen abzielt, hat die Dienstwagenbesteuerung keine positiven sozialpolitischen Effekte. 173 VCD 2008. 174 VCD 2008. gegenwärtige Regelung zur 84 2.2.2 Gesundheitsaspekte Bewegungsmangel und schlechte Ernährung führen häufig zu Übergewicht und machen krank. Hoher Blutdruck begünstigt Folgekrankheiten, wie Herz-Kreislauferkrankungen oder Diabetes mellitus Typ II. In Deutschland sind 55 % der Frauen und 65 % der Männer übergewichtig, sowie jedes fünfte Kind und jeder vierte Jugendliche. Dabei ist auffällig, dass Kinder und Jugendliche aus niedrigen sozialen Schichten zwei- bis dreimal so häufig unter Fettleibigkeit leiden wie besser situierte Altersgenossen.175 Die nationale Verzehrsstudie (Max Rubner-Institut 2008) stellte fest, dass sich unter den befragten Personen mit Hauptschulabschluss fast doppelt so viele Übergewichtige befanden wie bei den Personen mit einer Fachhochschul- bzw. Hochschulreife. Kinder aus einkommensschwachen Haushalten und mit Migrationshintergrund beteiligen sich in sportlichen Aktivitäten zwei- bis dreimal seltener als ihre anderen Altersgenossen (s. auch folgender Kasten). Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation genügen täglich 30 Minuten moderate körperliche Aktivitäten, wie Zufußgehen oder Radfahren, um das Risiko an durch Übergewicht verursachten Erkrankungen deutlich zu verringern.176 Im Rahmen einer mehrjährigen dänischen Mortalitätsstudie an 30.000 Personen im Alter zwischen 20 und 93 Jahren wurde gezeigt, dass die Sterbewahrscheinlichkeit innerhalb des Untersuchungszeitraumes von Personen, die täglich mindestens 30 Minuten Rad fahren, im Vergleich zu einer Referenzgruppe um 40 % niedriger liegt.177 Dies wird v.a. auf eine deutliche Verringerung des Risikos für Herzkrankheiten, Diabetes, Osteoporose und Krebs zurückgeführt. Die Daten von EUROSTAT zeigen, dass im Jahr 2003 in Deutschland durchschnittlich 10.348,1 km pro Person mit dem Pkw zurückgelegt wurden, was 854,1 Milliarden Personenkilometern entspricht. Auf Busse und Züge entfielen 67,5 Milliarden Personenkilometer, was pro Person durchschnittlich 817,8 Kilometern entspricht, während Straßenbahn und U-Bahn für 14,8 Milliarden Personenkilometer (bzw. durchschnittlich 178,7 Kilometer pro Person im Jahr) verantwortlich waren. Demgegenüber zeigt die Zwischenbilanz des Nationalen Radverkehrsplans vom Mai 2007, dass Fahrradfahren in Deutschland zwar zunehmende Beliebtheit genießt, aber der täglich zurückgelegte Weg pro Person durchschnittlich nur 0,8 Kilometer beträgt (30,4 Milliarden Personenkilometer). Demnach beträgt der Anteil des Radverkehrs an der Gesamtverkehrsleistung des Personenverkehrs in Deutschland nur ungefähr 2,6 % (entspricht jedoch 8,8 % vom Verkehrsaufkommen),178 obwohl insgesamt sechs von zehn Wegen nicht länger als fünf Kilometer sind, jeder zehnte mit dem Auto zurückgelegte Weg schon nach etwa einem Kilometer endet, nur etwa ein Drittel der Auto-Wege eine Entfernung von mehr als zehn Kilometern haben, bei sieben von zehn Pkw-Fahrten der Fahrer allein im Auto sitzt.179 175 Kersting 2007. 176 http://www.umweltbundesamt.de/verkehr/mobil/radfuss.htm. 177 http://www.adfc.de/3234_1. 178 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung; Verkehr in Zahlen 2005/2006,2005. 179 DIW et al 2002, S. IV. 85 Gesundheit und Bewegungsmangel in Zahlen Fettleibigkeit: In den letzten 20 Jahren hat sich der Anteil fettleibiger Kinder verdoppelt, und es wird beobachtet, dass Diabetes II, die bisher nur bei Erwachsenen beobachtet wurde, nun auch vermehrt bei Kindern auftritt. 180 In Deutschland sind sechs Millionen Menschen (8 % der Bevölkerung) zuckerkrank, wobei 80-90 % dieser Erkrankungen auf Übergewicht zurückzuführen sind. Mithin könnten der Anteil von Diabetes auf 2 % (oder 1,5 Millionen Menschen) sinken, wenn es gelänge, Fettleibigkeit entsprechend zu reduzieren. 181 Außerdem belegen Studien, dass körperlich aktive Menschen nicht nur gesünder, sondern auch weniger stressanfällig sowie selbstbewusster sind. Fettleibigkeit und Kindesentwicklung: Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung hat gezeigt, dass Fettleibigkeit bei Kleinkindern deren Entwicklung negativ beeinflusst. 182 Dies gilt insbesondere für Jungen. Nach dieser Studie bleiben stark übergewichtige Jungen in ihrer sprachlichen und sozialen Entwicklung sowie der Entwicklung ihrer Alltagsfertigkeiten zurück. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch, dass Entwicklungsrückstände bei Kindern im Schnitt ihre späteren Chancen am Arbeitsmarkt verschlechtern. Gesundheitskosten durch Fettleibigkeit: Die Kosten, die in Deutschland infolge der Fettleibigkeit (Adipositas) entstehen, berechnen sich auf 11 Millionen Euro im Jahr und machen damit 5 % der jährlichen Gesundheitskosten aus. Bei Kosten von 4.500 Euro pro Jahr und Diabetes II-Patient könnten das Gesundheitssystem um 15 Milliarden Euro jährlich entlastet werden, wenn (nur) 3 Millionen Diabeteserkrankungen vermieden würden. Übergewicht verursachte Erkrankungen sind in dieser Berechnung 183 Andere durch nicht enthalten. Krankenversicherungsbeiträge könnten entsprechend reduziert werden. Die entsprechende Reduktion von diesen Lohnnebenkosten und deren Beschäftigungseffekte kämen als weiterer sozialpolitischer und volkswirtschaftlicher Gewinn hinzu. Gesundheitsentwicklungen bis 2030: Wie Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes zeigen, kann der absehbare demografische Wandel in Deutschland zu etwa 58 % mehr Pflegebedürftigen und 12 % mehr Krankenhausbehandlungen im Jahr 2030 im Vergleich zu heute führen. 184 Die Zahl der Pflegebedürftigen würde damit von 2,1 Millionen auf 3,4 Millionen und die Zahl der in Krankenhäusern behandelten Fälle von 17 auf 19 Millionen steigen. Typische mit dem Alter verbundene Krankheiten wie Herz-/Kreislauferkrankungen (+ 34 %) und Krebserkrankungen (+ 21 %) dürften bis 2030 stark an Bedeutung gewinnen. Auch wenn die wesentliche Ursache für diese Zunahmen die steigende Zahl älterer Menschen bei insgesamt abnehmender Gesamtbevölkerung ist, so können Fettleibigkeit und Bewegungsmangel diese Entwicklung weiter verstärken. 180 FAZ v. 14. März 2008: „Armut macht dick― 181 FAZ v. 14. März 2008: „Armut macht dick― 182 Cawley et al 2008. 183 FAZ v. 14. März 2008: „Armut macht dick― 184 Pressemitteilung Nr. 121 vom 19.03.2008 86 Insofern liegt die Mehrheit der Pkw-Fahrten in deutschen Städten in einem Entfernungsbereich, in dem das Fahrrad sogar das schnellste Verkehrsmittel ist. Schätzungen zeigen, dass sich in Ballungsgebieten bis zu 30 % der Pkw-Fahrten auf den Radverkehr verlagern lassen.185 Dieser Wert entspricht ungefähr dem Wegeanteil des Fahrrades in den Niederlanden, wo ca. 27 % aller Wege mit dem Rad zurückgelegt werden. Informationen der Internationalen Fahrradstiftung zufolge betrugen in Deutschland Fußwege 22 % aller Verkehrsteilnahmen (für alle Zwecke). Vor diesem Hintergrund kann eine signifikante Erhöhung des Anteils mit dem Rad oder zu Fuß zurückgelegter Wege zu erheblichen Entlastung des Gesundheitssystems führen. Finnische Untersuchungen ergaben „positive Gesundheitseffekte― von 1.200 Euro pro „aktivierter― Person und Jahr.186 Andere Studien zeigen, dass 30 Minuten Radfahren pro Tag bei bis dahin inaktiven Personen eine jährliche Ersparnis von 3.000 bis 4.000 Euro an gesellschaftlichen Kosten bringen. Für schon aktive Personen liegt dieser Wert bei 500 bis 1.500 Euro pro Jahr.187 Für Österreich ließe sich ein Gesundheitsnutzen für die Öffentlichkeit von ca. Euro 165 Millionen jährlich ableiten, wenn bisher inaktive Personen mindestens 30 Minuten pro Tag physisch aktiv würden. Vor diesem Hintergrund würde eine signifikante Erhöhung des Anteils von Radfahren und Zufußgehen nicht nur zu einer erheblichen Entlastung des Gesundheitssystems führen, sondern hätte auch das Potential, Beitragszahler zu entlasten und das Nettoeinkommen insbesondere unterer Einkommensschichten zu erhöhen, womit einem besonders beachteten Anliegen der Sozialpolitik Rechnung getragen würde.188 Angesichts des Umstandes, dass insbesondere einkommensschwache Gruppen an durch Fettleibigkeit verursachte Erkrankungen und deren (sozialen) Folgen leiden, kann eine Förderung des Radfahrens und Zufußgehens Teilhabechancen verbessern und somit Synergien zwischen Umwelt- und Sozialpolitik schaffen. In diesen Berechnungen sind die Gesundheitseffekte durch die Reduktion der vom Straßenverkehr verursachten Umweltbelastungen noch nicht berücksichtigt. Eine Steigerung des Anteils von Rad- und Fußverkehr würde CO2-Emissionen, Luftverschmutzung und Lärmbelastung verringern. Nach Schätzung des Nationalen Fahrradberichts der Bundesregierung könnten pro Jahr 7,5 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden, wenn – bei entsprechender Reduktion des Pkw-Weges – die Fahrleistung im Radverkehr von derzeit rund 300 km/Jahr auf 1000 km/Jahr pro Einwohner erhöht und dem niederländischen Niveau angepasst würde. Würde die Fahrradleistung auf 1320 km pro Jahr und Einwohner steigen, ergäben sich Einsparungen in Höhe von 13,45 Millionen Tonnen CO2,189 was die nach dem nationalen Klimaschutzprogramm 2005 der Bundesregierung angestrebten CO2-Einsparungen im Verkehrsbereich um gut 3 Millionen Tonnen übersteigen würde. Das Nationale Klimaschutzprogramm 2005 listet verschiedene Maßnahmen auf, die – soweit quantifizierbar – zu einer zusätzlichen Minderung von ca. 10 Mio. t CO2 im Zeitraum 2008–2012 führen sollen.190 Eine Steigerung 185 http://www.umweltbundesamt.de/verkehr/mobil/radfuss.htm 186 http://gpool.lfrz.at/gpoolexport/media/file/Masterplan_Radverkehr_des_BMLFUW_200609201.pdf 187 http://gpool.lfrz.at/gpoolexport/media/file/Masterplan_Radverkehr_des_BMLFUW_200609201.pdf 188 Eine genauere Abschätzung des Einsparpotentials und entsprechender Beitragserstattungen ist in diesem Bericht nicht möglich, könnte aber ggf. auf Grundlage der zitierten Studien auch für Deutschland erstellt werden. 189 http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,2954/Zweiter-Fahrradbericht.htm 190 http://www.bmu.de/files/klimaschutz/downloads/application/pdf/klimaschutzprogramm_2005_lang.pdf 87 des Radverkehrs gehört nicht zu den gelisteten Maßnahmen. Neben diesen CO2 Reduktionen können derartige Steigerungen des Radverkehrs zu Abnahmen von Benzol um 10,315,7 %, von Stickoxiden um 7,2 %-12,4 %, von Dieselruß um 7,2-12,3 % und von Feinstaub (PM < 10) um 5,7-10, 6 % führen.191 Initiativen zur Förderung des Fahrradfahrens und Zufußgehens Radfahren und Zufußgehen sind die kostengünstigsten, umweltfreundlichsten und gesundheitsförderndsten Transportmittel. Insofern ist die Förderung ein Schlüssel für nachhaltige Verkehrspolitik. Es gibt eine Vielzahl von Initiativen, um den Anteil des Radverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen zu steigern. Ein Beispiel dafür ist das Programm „Mit dem Rad zur Arbeit― des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrradclub) und der AOK. Ein weiterer wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist, dass Kinder lernen, ihre täglichen Wege zu Schule und Kindergarten mit Rad und Fußweg zurückzulegen und nicht das „Elterntaxi― in Anspruch zu nehmen. Es hat sich gezeigt, dass Kinder im Erwachsenenalter eher Rad fahren oder zu Fuß gehen, wenn sie bereits im Kindergarten oder Schulalter an diese Verkehrsmittel gewöhnt waren. 192 Initiativen, wie die Kampagne „FahrRad! Wer zur Schule fährt gewinnt‖ des Verkehrsclubs Deutschland (VCD), sind insofern besonders wichtig. Im Rahmen dieser Kampagne haben über 2.000 Schülerinnen und Schüler in 83 Klassen mehr als 150.000 Kilometer auf ihren Wegen von und zur Schule erradelt. 193 Trotz der großen Bedeutung einzelner Projekte darf sich die Förderung des Radverkehrs nicht auf Fragen des Ausbaus der Radwege oder Ähnliches beschränken. Vielmehr müssen übergreifende Fragen, wie etwa Lebens- und Mobilitätsstile sowie Siedlungs- und Wegestruktur, ausreichend berücksichtigt werden. Das niederländische Beispiel hat gezeigt, wie wichtig ein übergreifender Ansatz für eine substantielle Steigerung des Radverkehrs ist. In dem "Masterplan Fiets" vom März 1992 hat das niederländische Parlament eine übergreifende Strategie auf höchster politischer Ebene zur kontinuierlichen Förderung des Radfahrens verabschiedet. Einen Schritt in diese Richtung stellen „Runde Tische Radverkehr― dar, bei denen verschiedene relevante Akteure und die beteiligten Städte Gelegenheit bekommen, alle Aspekte der Fahrradförderung einzubeziehen und voneinander zu lernen. 194 Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Ausgaben für den Radverkehr sich stark von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden – mit etwa 0,19 Euro / Einwohner in Halle und 8,50 Euro / Einwohner in Münster – und überall erheblich unter der Forderung des ADFC von 25,00 Euro / Einwohner liegen. Der Bund hat 2002 seine Förderung für Radwege auf 100 Millionen Euro verdoppelt. Demgegenüber wurden 2006 für Kapazitätserweiterungen auf den Bundesfernstraßen rund 2,7 Milliarden Euro aufgewendet; bis 2015 liegen die Investitionen in das Bundesfernstraßennetz insgesamt bei ca. 80 Milliarden Euro oder 969 Euro / Einwohner. 191 BMVS 2002, vgl. auch Wichmann 2003. 192 Flade 2007, S. 504. 193 http://www.vcd.org/kampagne2006.html 194 http://www.adfc.de/2988_1 88 2.2.3 Auswirkungen von Verkehr auf Wohngebiete und deren Zusammensetzung Untersuchungen zeigen, dass die Belastung durch Straßenverkehrslärm mit steigendem Bildungsgrad und höherem Einkommen sinkt und umgekehrt mit geringerer Bildung und sinkendem Einkommen steigt. Auf lokaler Ebene gibt es statistisch gesicherte Zusammenhänge zwischen der faktischen Lärmbelastung und folgenden Merkmalen der Wohnbevölkerung: Haushaltseinkommen: je höher das Einkommen, desto geringer die Belastung; Pro-Kopf-Einkommen: je höher das Einkommen, desto geringer die Belastung; Berufsgruppe des Haushaltsvorstands: je höher der soziale Status, desto geringer die Belastung; Wohneigentum: Mieter sind stärker belastet als Eigentümer; Pkw-Besitz: Haushalte ohne Pkw sind stärker belastet als Pkw-Besitzer; Nationalität des Haushaltsvorstandes: Ausländer sind stärker belastet als Deutsche. 195 In Zusammenhang mit diesem Befund steht, dass verschiedene Studien eine enge Korrelation zwischen Grundstückspreisen und Miethöhe auf der einen Seite sowie Lärm und Luftverschmutzung auf der anderen Seite feststellen.196 Im Rahmen einer Kölner Untersuchung wurde festgestellt, dass Einfamilienhäuser mit Garten bei einer Lärmbelastung von 50 bis 70 dB(A) tagsüber ungefähr zehn Prozent ihres Wertes verlieren; im Hinblick auf den reinen Grundstückswert sind es sogar 30 Prozent.197 Diese Aussagen werden von verschiedenen ausländischen Studien bestätigt, wobei allerdings die Ergebnisse mit einer Mietpreisabnahme zwischen 0.08 und 2.22 % pro dB(A) relativ stark streuen und stark von der Funktionsfähigkeit des Immobilienmarktes abhängen. Für die Schweiz werden die durch Verkehr verursachten Mietausfälle auf 874 Mio. Schweizer Franken pro Jahr geschätzt; es wird von einer durchschnittlichen Mietpreisreduktion von 0.8 % pro dB(A) ausgegangen.198 Diese Untersuchung aus der Schweiz legte für die Ermittlung der Mietausfälle nur Lärmniveaus von oberhalb 55 dB(A) zugrunde. Würde das minimale Lärmniveau auf 50 dB(A) gesenkt, so wären die Mietzinsausfälle um mehr als 75 % höher. Ein Wert von 0.7 % pro dB(A) wurde als Ergebnis einer Metaanalyse für Wohngebiete in der Umgebung von 23 Flugplätzen in den USA und Kanada angegeben.199 Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) stellt in seiner Umfrage von 2003 zu Wohn- und Lebensbedingungen fest, dass bei wohngebietsbezogenen Umzugsmotiven Gesichtspunkte der Umweltqualität eine herausragende Rolle spielen: Lärmbelastung, Schmutz und Verkehr bilden das mit Abstand am meisten genannte Bündel von Wegzugsgründen (West 45 %; Ost 52 %), wozu mit fehlendem „Grün― (West: 12 %, Ost: 22 %) ein 195 Penn- Bressel 1983. 196 http://www.laermkontor.de/deutsch/PULS/Vorbereitung.html; Penn-Bressel (1983). 197 Penn- Bressel 1983, S. 16. 198 Bundesamt für Raumentwicklung (2000). Eine aktuellere Studie für das Jahr 2005 wird demnächst veröffentlicht. 199 Nelson (2004). 89 weiteres Umweltkriterium hinzukommt.200 Soziale Gründe spielen insgesamt eine geringere Rolle für den Wechsel der Wohngegend als städtebauliche. Die genannte BBR-Umfrage stellt zudem fest, dass es eine Bewegung hin zu Wohnstraßen und eine Abkehr von Hauptverkehrsstraßen gibt. Zwar gaben in der Erhebung des BBR nur 4,5 % (West) und 6,5 % (Ost) der zwischen 1999 und 2003 Umgezogenen die Wohngegend als Hauptgrund für den Wohnungswechsel an, aber bei 20,4 % (West) bzw. 34 % (Ost) der Umgezogenen hat die Wohngegend eine Rolle gespielt.201 Insbesondere für Miet- oder Kaufinteressenten mit höherem Einkommen und entsprechender Zahlungsbereitschaft spielt der Gesichtspunkt „Lärm― bei der Wohnstandortwahl eine wichtige Rolle. Auch wenn es keinen einfach strukturierten Zusammenhang zwischen Lärmbelastung, Immobilienpreisen/Wohnungsmieten und der Sozialstruktur gibt – hier kommt ein ganzes Bündel verschiedener Aspekte zum Tragen – kommen Studien zu dem Ergebnis, dass die Höhe von Miet- und Immobilienpreisen unmittelbare Auswirkungen auf die soziale Zusammensetzung eines Wohngebietes hat.202 Das Statistische Bundesamt stellte fest, dass „die hohe und wachsende Mietbelastung der einkommensschwachen Haushalte zu ihrer anhaltenden Abdrängung in billigere Wohnungen mit schlechtem Ausstattungsstandard, geringer Wohnfläche, hohen Belastungen durch Verkehrslärm und Abgasen sowie kinderfeindlichem Wohnumfeld führt. Am Wohnungsmarkt benachteiligte Bevölkerungsgruppen leben vorwiegend in Stadtteilen, die durch Verkehr und Gewerbe belastet sind und weniger Grünflächen aufweisen.―203 Neben den Auswirkungen auf Miet- und Grundstückspreise ist als weiterer sozialer Aspekt des Straßenverkehrs zu berücksichtigen, dass Bewohner von ruhigen und wenig belasteten Gebieten ihre unmittelbare Umgebung eher als die „ihre― ansehen und ihr Leben weniger auf die eigenen vier Wände beschränken. Kinder spielen in weniger belasteten Gebieten häufiger allein draußen und leiden seltener unter den negativen Folgen eines reduzierten Aktionsraumes, wie etwa Unselbständigkeit, verzögerte motorische Entwicklung oder fehlende Sozialkontakte.204 Umgekehrt erhöht sich der Zeitbedarf der Eltern für Begleitwege in stärker belasteten Gebieten. Diese verringerte Nutzbarkeit des Wohnumfeldes durch Straßenverkehr ist indes wenig diskutiert. Vor diesem Hintergrund ist plausibel, dass ein hohes Straßenverkehrsaufkommen und dessen Auswirkungen auf die Wohnumgebung zum einen ein wichtiges Motiv für einen Umzug sind – insbesondere für Haushalte mit höherem Einkommen – und zum anderen über fallende Mieten und Immobilienpreise die soziale Zusammensetzung eines Viertels beeinflussen können. Entsprechend beeinträchtigte Gebiete werden finanziell für einkommensschwache Gruppen tragbar, während wohlhabendere Teile der Bevölkerung einen Umzug in weniger belastete Wohngegenden in Erwägung ziehen. Der 3. Armuts- und Reichtums200 Böltken et al 2006. 201 Zu einem ähnlichen Ergebnis kam die Befragung über öffentliche Grünanlagen in Berlin http://www.laermkontor.de/deutsch/PULS/Vorbereitung.html. Danach stand „Wohngegend zu laut― an zweiter Stelle der Nennungen, bei Haushalten mit Kindern waren dies 22 Prozent der Umzugswilligen. Auch fehlendes Grün spielte vor allem bei Haushalten mit Kindern eine große Rolle als Umzugsgrund (11 Prozent). 202 Penn- Bressel 1983, S. 16. 203 Statistisches Bundesamt 1998, S. 113, 114. 204 Flade 2007, S. 500. 90 bericht der Bundesregierung stellt in diesem Zusammenhang fest, dass es sich insgesamt Haushalte mit höherem Einkommen häufiger leisten können, eine (z. B. durch Straßenverkehr) stark belastete Wohnlage zu vermeiden. Letzteres kann zu einer Konzentration von einkommensschwächeren Gruppen in einer Nachbarschaft beitragen. Zudem kann diese Entwicklung dazu führen, dass durch den Wegzug finanzstarker Gruppen die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Stadtteils leidet, was wiederum sozialpolitische Implikationen nach sich zieht. Während viele Faktoren zu einer solchen negativen Entwicklung beitragen, spielt Straßenverkehr eine besonders wichtige Rolle in diesem Zusammenhang.205 Die Konzentration einkommensschwacher Familien in einer Nachbarschaft hat offensichtlich erhebliche Folgen für die Sozialpolitik. Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung können helfen, einer solchen Entwicklung entgegenzuwirken (s. die beiden folgenden Kästen). Umweltzonen In verschiedenen deutschen Großstädten wurden 2008 sogenannte Umweltzonen eingerichtet. Ziel der Umweltzonen ist es, die Belastung mit Feinstaub (PM 10) und Stickstoffdioxid (NO2) zu reduzieren und Grenzwertüberschreitungen in Zukunft zu vermeiden. In den dicht bewohnten Innenstadtbezirken von Berlin werden zum Beispiel die Grenzwerte für diese Parameter an vielen Hauptverkehrsstraßen so oft überschritten, dass die einschlägigen EU-Vorschriften verletzt werden. Der Straßenverkehr ist dabei die wichtigste Berliner Quelle dieser Schadstoffe mit einem Anteil von circa 40 % bei Feinstaub und 80 % bei Stickstoffdioxid. In Berlin nimmt die Senatsverwaltung an, dass auch im Jahr 2010 ohne zusätzliche Maßnahmen der 24h-Grenzwert für PM10 und NO2 in zahlreichen Straßenabschnitten nicht eingehalten werden kann. Durch die Einführung der Stufe 2 der Umweltzone soll demgegenüber die Anzahl betroffener Anwohner um etwa ¼ oder um gut 10.000 sinken. In Stuttgart wird als Prognose angenommen, dass die Ausweisung der Umweltzone Feinstaubimmissionen um bis zu 3 % reduzieren wird. Die reale Wirkung der Umweltzone zeigt sich bereits wenige Monate nach ihrer Einführung in einem deutlichen Rückgang der Anzahl der gemeldeten Fahrzeuge ohne Plakette. Da gleichzeitig die Zulassungszahlen in Berlin etwas über dem bundesdeutschen Durchschnitt lagen, kann ein signifikanter Austauschprozess alter, hoch emittierender Fahrzeuge hin zu besseren Kfz unterstellt werden. Es wird von einem Rückgang der gemeldeten Pkw ohne Plakette von 21.000 auf 6.500 ausgegangen; bei Diesel-Lkw wird ein Rückgang von 29.000 auf 15.000 angenommen. Vor diesem Hintergrund wurde die Befürchtung geäußert, dass die Umweltzonenregelung sozialpolitisch problematisch sei, da überwiegend Besitzer älterer Fahrzeuge, d.h. häufig sozial schwächere, betroffen seien. In Stuttgart wird angenommen, dass vom Fahrverbot in den Umweltzonen mindestens zur Hälfte einkommensschwache Gruppen mit älteren Kfz betroffen seien. Zu berücksichtigen sind allerdings die folgenden Aspekte: Einkommensschwache Gruppen hatten häufig schon vor der Einführung der Umweltzone kein eigenes Fahrzeug. Dies gilt insbesondere für Großstädte. Berlin zum Beispiel hat eine der niedrigsten Motorisierungsraten deutscher Städte. Im Jahr 2006 waren pro 1000 Einwohner nur 317 Fahrzeuge registriert. Dabei liegt der Motorisierungsgrad im Gebiet der Umweltzone deutlich niedriger als außerhalb. 205 Zur Frage, inwieweit neue Wohnungsangebote am Stadtrand diesen Trend begünstigen, siehe unten. 91 Für die Umweltzone genügt bereits ein Otto-Fahrzeug mit dem Abgasstandard Euro 1. Diese Fahrzeuge sind günstig auf dem Gebrauchtwagenmarkt erhältlich. Kfz-Steuer und Wartungskosten sind bei älteren, unter das Verkehrsverbot der Umweltzone fallenden Otto-Fahrzeugen höher als bei Euro-1-Fahrzeugen. Insofern amortisiert sich der Austausch der Fahrzeuge in wenigen Jahren. Alle Städte mit Umweltzonen sehen Ausnahmen bei sozialen Härtefällen vor. In Berlin werden Einzelausnahmen für private Fahrten mit Kfz grundsätzlich nur bei schwerer Gehbehinderung und ungünstigen Arbeitszeiten erteilt. Bei gewerblicher Nutzung sind Einzelausnahmen im wirtschaftlichen Härtefall möglich, insbesondere bei Sonderfahrzeugen, deren Ersatz nicht möglich oder mit unzumutbaren Kosten verbunden ist. Die ursprüngliche Erwartung von etwa 15.000-20.000 Anträgen hat sich in Berlin nicht bestätigt. Bislang sind etwa 8.000 Anträge eingegangen, mit stark abnehmender Tendenz. Davon sind etwa 6.000 positiv beschieden worden. Die Dauer der Einzelausnahmen ist auf 18 Monate beschränkt, bei Sonderfahrzeugen auf 36 Monate. In Stuttgart wurden in den ersten 7 Wochen der Umweltzone in Härtefällen bislang ca. 3.400 Ausnahmegenehmigungen erteilt und über 1.200 Anträge abgelehnt. Die Londoner Staugebühr Seit dem Februar 2003 müssen Autofahrer im Zentrum von London werktags von 7.00 bis 18.30 Uhr eine Staugebühr (Congestion Charge) von anfangs 5 Pfund Sterling, nun 8 Pfund bezahlen. Die Zone wurde 2007 nach Westen ausgedehnt. Die eingenommenen Gelder werden gemäß der einschlägigen Rechtsgrundlage in Busse und U-Bahnen investiert. 2006/2007 wurden 123 Millionen Pfund eingenommen. Die Gebühr hat den Verkehr um 21 % und damit Fahrzeiten sowie Umweltbelastungen reduziert. Gleichzeitig hat sich der Anteil des Radverkehrs um 43 % in der Gebührenzone erhöht. Ein wesentlicher Vorwurf gegen die Gebühr war, dass diese überproportional Haushalte mit geringem Einkommen treffe und diesen den Zugang zur Zone mit dem Pkw praktisch unmöglich mache. Indes hat der 5. Monitoringbericht gezeigt, dass die große Mehrheit der befragten Personen die Gebühr für bezahlbar hält. 206 In einem weiteren Folgenabschätzungsbericht vom August 2007 für die Verkehrsverwaltung Londons wurde festgestellt, dass sozial benachteiligte Gruppen nur zu einem geringen Teil Pkw benutzen und auch – soweit sie Autofahrer sind – nur gering betroffen sind. 207 Ein wesentlicher Aspekt ist in diesem Zusammenhang, dass durch den Ausbau des ÖPNV der Zugang zur Innenstadt für alle verbessert wird. Auch sind behinderte Personen von der Gebühr befreit. 206 http://www.tfl.gov.uk/assets/downloads/fifth-annual-impacts-monitoring-report-2007-07-07.pdf 207 Skinner 2007. 92 2.3 Sozialökologische Stadtgestaltung Wesentliche Aspekte sozialökologischer Stadtgestaltung sind in den Abschnitten „Energie― und „Verkehr― behandelt worden. Reduktion von Verkehrsbelastungen und energetische Modernisierung sind zentrale Handlungsbereiche für sozialökologische Stadtentwicklung. In diesem Abschnitt steht die Frage im Mittelpunkt, inwiefern Maßnahmen zur Reduzierung des Flächenverbrauchs Synergien zwischen Umwelt- und Sozialpolitik herstellen können. Als wichtige Aktivitäten mit Bezügen zur sozialökologischen Stadtgestaltung werden zudem in diesem Abschnitt die Programme „Soziale Stadt― und das „Gesunde Städte Netzwerk― analysiert. 2.3.1 Flächenverbrauch 2002 wurden in Deutschland 105 Hektar pro Tag verbraucht, d.h. in Siedlungs- und Verkehrsfläche umgewandelt. Dies sind 25 Hektar weniger als im Jahr 2000. Diese rückläufige Entwicklung wird durch die wirtschaftliche Schwäche im Jahr 2002 erklärt und weniger einer echten Trendwende. Von 1993 bis 2002 hat die Siedlungs- und Verkehrsfläche um elf Prozent zugenommen, darunter die Siedlungsfläche (15,1 %) stärker als die Verkehrsfläche (5,1 %). Rund 80 % des Wachstums der Siedlungs- und Verkehrsfläche entfällt auf die Siedlungsnutzungen. Innerhalb der Siedlungsnutzungen dominiert der Wohnungsbau mit mehr als 45 %. Hinzu kommt, dass die Hälfte des Wachstums der Verkehrsflächen auf den Bau von Erschließungsstraßen für neue Siedlungsgebiete zurückzuführen ist. Damit verursacht nach Berechnungen des Umweltbundesamtes das Wachstum der Siedlungsflächen direkt oder indirekt rund 90 Prozent der gesamten Flächeninanspruchnahme. Mengenmäßig konzentriert sich – nach Untersuchungen des BBR – das Wachstum der Siedlungsflächen insbesondere auf den Rand der Verdichtungsräume, zum Teil in den angrenzenden ländlichen Regionen – hier vor allem in kleinen Gemeinden, in denen Bauland relativ preisgünstig ist. Gleichzeitig wächst der Bestand an ungenutzten Flächen mit rund neun Hektar pro Tag. Die Umweltauswirkungen des Flächenverbrauchs sind vielfältig dokumentiert. Zu den direkten Umweltauswirkungen des Flächenverbrauchs zählen wachsender Straßenverkehr und damit steigende Luft- und Lärmbelastungen sowie steigender Ressourcenverbrauch. Weitere direkte Auswirkungen sind Zerschneidungs- und Fragmentierungseffekte von Lebensräumen. Flächenverbrauch belastet nicht nur die Umwelt, sondern auf Dauer auch die Lebensqualität: Je mehr die Städte und Kommunen ihr Umland zersiedeln, desto weiter werden die Wege, die viele Menschen zwischen Wohnort, Arbeitsstätte und den Orten der Freizeitgestaltung zurücklegen müssen.208 Flächenverbrauch und Zersiedelung hat neben seinen Auswirkungen auf die Umwelt auch soziale Implikationen. Vielfältig wird hervorgehoben, dass das Wohnen am Stadtrand es vor allem Familien erst ermöglicht, mit ausreichendem Platz versorgt, zu erschwinglichen Preisen im Grünen und in sicherer Umgebung zu leben. Es wird auch hervorgehoben, dass der Bau von Einfamilienhäusern ein wichtiger Wirtschaftsfaktor ist und Arbeitsplätze im Bauhandwerk sichert. 208 Deutsches Institut für Urbanistik (Difu) 93 Demgegenüber werden auch vielfältige negative soziale Auswirkungen der Zersiedelung ausgemacht: Das Wachstum der Siedlungsflächen trägt dazu bei, dass finanziell besser gestellte Gruppen die neuen Wohnangebote am Stadtrand nutzen und aus den Städten wegziehen. Untersuchungen zeigen, dass neue Wohnangebote am Stadtrand einkommensstärkere Haushalte bewegen, aus lärmbelasteten Innenstadtgebieten wegzuziehen. 209 Diese Entwicklung kann zur Entmischung der Bevölkerung und das Entstehen von Problemquartieren in den Städten beitragen. Durch den Wegzug einkommensstarker Gruppen sinken die Steuereinnahmen der jeweiligen Gemeinde. Die Brisanz dieser Entwicklung wird durch den demographischen Wandel in vielen Regionen verstärkt. Bei deutlich verringerter Bevölkerungsdichte müssen die Infrastrukturen von immer weniger Menschen getragen werden.210 Nach neuen Untersuchungen bringen neue Baugebiete Gemeinden eher finanzielle Einbußen. Beispielrechnungen zeigen, dass beim Wohnungsbau die gesamten Folgekosten für innere und äußere Erschließung sowie soziale Infrastruktur höher sein dürften als die zusätzlichen Einnahmen. Dies gilt oft auch für die Ausweisung neuer Gewerbegebiete.211 Die Suburbanisierung verändert das Erscheinungsbild der Städte, Gemeinden und Landschaften – mit Rückwirkungen sowohl auf deren (touristische) Attraktivität als auch auf die Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrem Wohnort. 212 Die Zersiedelung dünnt Einzelhandel und öffentlichen Personennahverkehr aus. Untersuchungen belegen, dass Personen, die täglich lange Wege zur Arbeit und Ausbildung zurücklegen, häufiger krank sind. Es besteht auch ein Unterschied zwischen PkwPendler und ÖPNV-Pendler. Danach wird Stress bei Nutzern des öffentlichen Verkehrs schneller abgebaut als bei Autofahrern.213 Der 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung stellt vor diesem Hintergrund fest, dass das Streben nach Eigenheimen ein wichtiger Auslöser für die soziale Segregation zwischen den Neubau-Eigenheim-Siedlungen auf der grünen Wiese am Stadtrand und im Umland der Städte und den sonstigen, meist älteren, Wohnungsbeständen in den Kernstädten und Ortskernen ist. Der Bericht hält des Weiteren fest, dass nur Haushalte mit einem – nach regionalen Maßstäben – mittleren oder gehobenen Einkommen den Sprung von der Mietwohnung im Geschoßwohnungsbau ins Wohneigentum in Ein- und Zwei-FamilienHäusern vollziehen können. Vor diesem Hintergrund sind Maßnahmen, die Anreize für Zersiedelung schaffen, sowohl aus umweltpolitischer als auch sozialpolitischer Sicht problematisch (s. folgender Kasten). 209 Penn-Bressel 1983. 210 UBA 2004. 211 Reidenbach et al 2008. 212 Deutsches Institut für Urbanistik (Difu) 213 Flade 2007, S. 498. 94 Entfernungspauschale Die Entfernungspauschale setzt Anreize, größere Entfernungen zwischen Arbeitsstelle und Wohnung in Kauf zu nehmen und fördert somit Zersiedelung. Zudem würde sich der Steuerausfall durch die alte Regelung auf jährlich knapp 6 Mrd. Euro belaufen. Dennoch wird die Wiedereinführung der bis Ende 2006 geltenden Entfernungspauschale ab dem ersten Fahrtkilometer gefordert und im Wesentlichen mit Blick auf gestiegene Kraftstoffpreise aus sozialpolitischen Erwägungen begründet. Es wird argumentiert, dass die Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale ein klares Zeichen gegen die wirtschaftliche Auszehrung der gesellschaftlichen Mitte setzen könne. Zudem müsse die Bevölkerung mobil sein, um auch an vom Wohnort weit abgelegenen Stellen arbeiten zu können. Indes ist es zweifelhaft, ob diese sozial- und beschäftigungspolitischen Argumente wirklich greifen: Untersuchungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) kommen zu dem Ergebnis, dass Bezieher hoher Einkommen von der Entfernungspauschale in absoluten Zahlen besonders profitieren. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass Bezieher höherer Einkommen im Durchschnitt die längeren Wege zurücklegen, mehr Fahrzeuge haben und damit höhere Beträge geltend machen können. Da diese Gruppe progressionsbedingt im Allgemeinen einen höheren Grenzsteuersatz hat, ist ihre Entlastung am höchsten. 214 Allerdings würde nach Berechnungen des DIW ein ersatzloser Wegfall der Entfernungspauschale Erwerbstätigen mit Berufswegen zwischen 20 bis 50 Kilometern eine Einbuße von knapp 3 % bei den Geringverdienern (monatliches Haushaltsnettoeinkommen 900 bis unter 1.500 Euro) und von 1,5 % bei den gut Verdienenden (Haushaltsnettoeinkommen 3.600 Euro und mehr) bedeuten. Bei Arbeitswegen von mehr als 50 Kilometern lägen die Einbußen bei 3 bis 4 % in den höheren Einkommensgruppen (über 3.000 Euro) und bei etwa 7 % bei 170.000 Erwerbstätigen mit einem niedrigen Einkommen von 900 bis unter 1500 Euro. 215 Zu berücksichtigen ist des Weiteren, dass Haushalte, die aufgrund der geringen Höhe ihres Einkommens überhaupt keine Steuern zahlen, nicht von der Pauschale profitieren würden. Rentner und Arbeitslose profitieren ebenfalls nicht von dieser Steuerentlastung. Hinzu kommt, dass bei ca. 12,5 Millionen der veranlagten Arbeitnehmer, also knapp bei 50 Prozent der veranlagten Arbeitnehmer, die Entfernung zum Arbeitsplatz unter 10 Kilometern liegt. Von diesen 12,5 Millionen sind lediglich 1.464.000, also 12 %, durch die Neuregelung der Entfernungspauschale mehrbelastet. 216 Zudem wird argumentiert, dass die Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten nicht allein dadurch gewährleistet wird, dass Arbeitnehmer stets gesamtwirtschaftlicher Perspektive wählen sollten. den 217 Arbeitsplatz wählen, den sie aus Mit Argumenten, die für die Abzugsfähigkeit von Fahrtkosten vorgetragen werden, kann zudem auch die Abzugsfähigkeit anderer Kosten wie 214 Wochenbericht des DIW Berlin 42/03: http://www.diw.de/deutsch/wb_42/03_entfernungspauschale_bezieher_hoher_einkommen_beguenstigt_ aktuelle_ergebnisse_zum_verkehrsverhalten_privater_haushalte/31122.html 215 Wochenbericht des DIW Berlin 40/03, Entfernungspauschale: Kürzung gerechtfertigt, http://www.diw.de/deutsch/wb_40/03_entfernungspauschale_kuerzung_gerechtfertigt/31119.html 216 FAZ vom 17. Juli 2008: Alte Pendlerpauschale kommt wieder in Mode; Wochenbericht des DIW Berlin 40/03, Entfernungspauschale: Kürzung gerechtfertigt, http://www.diw.de/deutsch/wb_40/03_entfernungspauschale_kuerzung_gerechtfertigt/31119.html 217 Donges 2008. 95 etwa höherer Mieten in Arbeitsplatznähe gefordert werden. Ein weiteres volkswirtschaftliches Argument gegen die Abzugsfähigkeit von Pendelkosten ergibt sich daraus, dass längere Wege zum Arbeitsplatz die für die eigentliche Arbeit eingesetzte Zeit und Energie beeinträchtigen können. 2.3.2 Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Soziale Stadt“ Das Bund-Länder-Programm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Soziale Stadt― wurde 1999 als Teil der deutschen Städtebauförderung gestartet, um der zunehmenden sozialen und räumlichen Spaltung in den Städten zu begegnen. Die Ziele des Programms sind die physischen Wohn- und Lebensbedingungen in den benachteiligten Stadtteilen zu stabilisieren und zu verbessern, die Lebenschancen durch Vermittlung von Fähigkeiten und Wissen zu erhöhen sowie das Gebietsimage, die Beteiligung der Bewohner und die Identifikation mit den Quartieren zu verbessern. Durch das Programm werden 498 Programmgebiete in 318 deutschen Städten und Gemeinden gefördert (Stand Dezember 2007).218 Die Programmgebiete werden in zwei Gebietstypen unterteilt: die innerstädtischen oder innerstadtnahe Gebiete und die Großwohnsiedlungen.219 In den geförderten Gebieten des Programms werden in fachübergreifenden, integrativen Stadtentwicklungskonzepten Maßnahmen und Projekte in den folgenden Handlungsfeldern unterstützt: Wohnen, Wohnungsumfeld, Wirtschaft und Beschäftigung, Integration, Bildungsund Sozialpolitik. Zur konkreten Umsetzung des Programms dienen der „Leitfaden zur Ausgestaltung der Gemeinschaftsinitiative ‗Soziale Stadt‗―, die jährlich abzuschließende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern sowie Richtlinien und Veröffentlichungen der Bundesländer. Außerdem wurde mit dem Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuches an die EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau-EAG Bau) vom 24.06.2004 in § 171 e BauGB eine eigenständige bundesgesetzliche Regelung geschaffen, um die Programmziele des Programms „Soziale Stadt― zu unterstützen und Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten gesetzlich festzulegen. Die Finanzierung des Programms „Soziale Stadt― regeln Bund und Länder in einer Verwaltungsvereinbarung. Danach trägt der Bund ein Drittel der anfallenden Kosten; Länder und Gemeinden tragen die übrigen Kosten. Wenn einem Projekt Fördermittel der EU zur Verfügung gestellt werden, wird der Kofinanzierunganteil der Länder und Gemeinden nicht durch die Fördermittel der EU ersetzt, sondern beträgt weiterhin 2/3. Im Jahr 2004 wurde eine umfassende qualitative und quantitative Zwischenevaluierung des Programms durchgeführt.220 Diese Zwischenevaluierung zieht insgesamt eine positive Zwi- 218 http://www.sozialestadt.de/programm/ 219 http://www.sozialestadt.de/gebiete/ 220 „Die Soziale Stadt — Ergebnisse der Zwischenevaluierung – Bewertung des Bund-Länder-Programms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt― nach vier Jahren Programmlaufzeit―, IfS Institut für Stadtforschung und Strukturpolitik 2004, http://www.sozialestadt.de/veroeffentlichung/evaluationsbericht/zwischenevaluierung-2004/. Im Oktober 2006 wurde die dritte bundesweite Befragung in den Programmgebieten der „Sozialen Stadt― 96 schenbilanz des Programms „Soziale Stadt―. Die wesentlichen Ergebnisse im Detail sind (graphische Darstellung im Anhang 2): In den befragten Gebieten wurde eine Verbesserung der Lebenslage im Quartier festgestellt, vor allem im Wohnumfeld und den Angeboten für Kinder und Jugendliche. Das Programm hat einen wichtigen Beitrag geleistet, die „Stigmatisierung― der Programmgebiete zu reduzieren. Die sozioökonomischen Daten, wie Arbeitslosigkeit und Anzahl der Sozialversicherungsempfänger, blieben allerdings unverändert. Das Programm hat neue Netzwerke errichtet und die Kooperation zwischen Bürgern und öffentlicher Verwaltung verbessert.221 Die anfänglichen Bedenken, dass das Programm die Stigmatisierung der betroffenen Gebiete verstärken würde, hat sich nicht bestätigt. Vielmehr hat das Programm wesentlich dazu beigetragen, dass sich das Gebietsimage verbessert hat und die Identifikation mit dem Quartier gestärkt wurde.222 Die Verknüpfung mit anderen Fördermitteln, wie der Stadtumbau Ost und Stadtumbau West, ist nicht immer klar.223 Teilweise haben die Länder keinen Gebrauch von der Programmfinanzierung gemacht, weil ihnen die erforderlichen Mittel zur Co- Finanzierung fehlten. Das Programm hat die Beteiligung der Bürger grundlegend verbessert. Dennoch gibt es weiterhin Defizite bei der Beteiligung von Immigranten. In Gebieten, die ein Quartiermanagement eingerichtet haben, ist die öffentliche Beteiligung am erfolgreichsten. Es hat sich als problematisch erwiesen, wenn die Zusammenarbeit mit den Bewohnern der betroffenen Gebiete auf ein förmliches Beteiligungsverfahren beschränkt ist, da diese Beteiligungsmöglichkeit meist nur von den ohnehin aktiven Bürgern genutzt wird. Folglich ist eine pro-aktive Beteiligung notwendig, um insbesondere junge Immigranten, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sowie nicht organisierte Bürger und lokale Gewerbe besser einzubeziehen. Es hat sich gezeigt, dass die Evaluierung des Programms für dessen Entwicklung und Durchführung von erheblicher Bedeutung ist. Trotz beträchtlicher Bemühungen ist das Evaluierungssystem auf kommunaler Ebene noch unbefriedigend. Es fehlt oft an zuverlässigen Daten. Die räumliche Ausdehnung von Programmgebieten basiert bisher auf keinem einheitlichen Verfahren. Es gibt hierfür keine objektiven Kriterien. Neben den Wechselwirkungen mit den angrenzenden Gebieten sollte die Größe des Programmgebietes auch an dessen Kontrollierbarkeit gemessen werden.224 durch das Deutsche Institut für Urbanistik veröffentlicht. Diese Befragung stellt allerdings nur die qualitative Beurteilung der Programmumsetzung durch die der kommunalen Ansprechpartner dar. 221 Walther und Günter 2005. 222 Aehnelt 2005. 223 Häußermann 2005. 224 Stein 2005. 97 Das Programm „Soziale Stadt― hat in erster Linie sozialpolitische Anliegen gefördert. Es wurden aber auch umweltpolitische Projekte unterstützt, wie z.B. das Projekt „Fahrbar― des Moabiter Ratschlag e.V. in Berlin, die Möbelbörse des Diakonischen Werks der Ev.- luth. Dekanatsbezirke Bad Windsheim, Markt Einersheim, Neustadt/ Aisch und Uffenheim e.V. oder das Projekt „Lila Kuh und Anti-Matsch-Tomate― des Thüringer Ökoherz e.V. in Weimar. Das Projekt „Fahrbar― führt Jugendliche an die Fahrradtechnik heran und stattet sie mit verkehrssicheren Fahrrädern aus.225 Die Möbelbörse ist ein Umweltprojekt, welches Langzeitarbeitslose durch den Verkauf von wiederhergestellten Möbeln und Haushaltsgeräten für sozial Bedürftige beschäftigt.226 Das Projekt „Lila Kuh und Anti-Matsch-Tomate― führt die Jugendlichen auf spielerische Weise an die Bereiche Ernährung, artgerechte Tierhaltung und die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft heran.227 2.3.3 Das „Gesunde Städte“-Netzwerk Das „Gesunde Städte―-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland ist ein freiwilliger Zusammenschluss von 63 Kommunen (Stand Juli 2008).228 Es dient vor allem dem Austausch zwischen den beteiligten Städten und soll dazu beitragen, dass Gesundheit sowie körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden im Mittelpunkt von politischen Entscheidungen steht.229 Das Netzwerk verfügt über kein eigenes Budget. Für die Umsetzung des Leitbildes Gesunde Stadt ist ein 9-Punkte-Programm erstellt worden. Dieses Programm ist Voraussetzung für den Beitritt zum Netzwerk „Gesunde Städte― und bindet die Mitgliedskommunen im Rahmen einer Selbstverpflichtung. Das Programm setzt Mindeststandards für bestimmte Maßnahmen und Themenbereiche, wie etwa der Benennung einer zuständigen Ansprechperson, Entwicklung einer ressortübergreifenden gesundheitsfördernden Politik, Bürgerbeteiligung oder Informations- und Best Practice-Austausch. Darüber hinaus verlangt das Programm die Anerkennung der Ottawa-Charta, die als grundlegende Bedingungen von Gesundheit u.a. angemessene Wohnbedingungen, ein stabiles Öko-System, eine sorgfältige Verwendung vorhandener Naturressourcen, soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit ansieht. Vor diesem Hintergrund kann das Netzwerk helfen, Synergien zwischen Umwelt- und Sozialpolitik herzustellen. Allerdings enthält die vom Netzwerk unterhaltene Projektdatenbank "Gesundheitsförderung bei sozial Benachteiligten" nur eine relativ geringe Anzahl von Projekten mit unmittelbaren Bezügen zum Umweltschutz.230 Dies zeigt, dass das Programm – 225 http://www.gesundheitliche-chancengleichheit.de/?uid=62d964519… 226 http://www.gesundheitliche-chancengleichheit.de/?uid=edf85488b4... 227 http://www.gesundheitliche-chancengleichheit.de/?uid=edf85488b4... 228 http://www.gesunde-staedte-netzwerk.nosting-kunde.de/dasnetzwerk/mitglieder 229 http://www.gesunde-staedte-netzwerk.hosting-kunde.de 230 www.gesundheitliche-chancengleichheit.de: Eine Recherche nach den Kriterien „Umweltbedingungen― ohne weitere „spezielle Eingrenzung― ergab 11 Projekte (von mehr als 1100 Projekten), wie beispielsweise die Projekte: Grundhygiene und Gesundheitsberatung (Berlin)HeileHaus e.V., Möbelbörse (Neustadt/Aisch) Diakonisches Werk der Ev.-luth. Dekanatsbezirke Bad Windsheim, Markt Einersheim, Neustadt/Aisch und Uffenheim e.V., NUTZbar (Berlin) Moabiter Ratschlag e.V., Räume durch Erleben entwerfen (Hamburg) Bunte Kuh e.V., Waldprojekte für Kinder aus sozialen Brennpunktvierteln (Ingolstadt)Gesundheitsamt / Stadt Ingolstadt. 98 trotz seines Potentials – noch keinen wesentlichen Beitrag zur Stärkung von Synergien zwischen Umwelt- und Sozialpolitik geleistet hat. 99 3 Zusammenfassung und Schlussfolgerungen zur Stärkung von Synergien zwischen Umwelt- und Sozialpolitik (gleichzeitig Kurzfassung des Projektberichts) Mit dieser explorativen Studie soll ein Beitrag dazu geleistet werden, potentielle Synergien zwischen Umwelt- und Sozialpolitik zu erkennen und mögliche Konflikte zwischen diesen Politikbereichen aufzuzeigen. Zudem soll die Studie helfen, die Wechselbeziehungen zwischen Umwelt- und Sozialpolitik besser zu verstehen und die Debatte um die sozialen Wirkungen der Umweltpolitik anhand der Analyse konkreter Einzelmaßnahmen zu versachlichen. Hierfür untersucht die Studie im ersten Teil die Fragen: (1) Sind Umweltbelastungen ungleich auf verschiedene Bevölkerungsgruppen verteilt, leiden sozial schwache Haushalte stärker darunter? (2) Verursachen einkommensstarke Bevölkerungsgruppen durch ihren Konsum höhere Umweltbelastungen als ärmere Bevölkerungsgruppen? (3) Konzentriert sich die Nachfrage nach umweltfreundlichen Produkten auf bestimmte Bevölkerungsgruppen? (4) Wie ist die finanzielle Belastung der verschiedenen Bevölkerungsgruppen durch umweltbezogene Instrumente und Maßnahmen? Der zweite Teil der Studie untersucht die Wechselbeziehungen ausgewählter Maßnahmen und Programme mit Blick auf deren umwelt- und sozialpolitische Auswirkungen. Diese Untersuchung konzentrierte sich auf die drei Bereiche Energie, Verkehr und sozialökologische Stadtgestaltung. Im Folgenden werden die Ergebnisse der Untersuchung zusammengefasst und Schlussfolgerungen präsentiert. 3.1 Wer leidet unter Umweltbelastungen und wer verursacht Umweltbelastungen? Die gegenwärtige Gerechtigkeitsdiskussion in Deutschland konzentriert sich auf eine gleichmäßigere Verteilung des verfügbaren Einkommens sowie ökonomische und soziale Teilhabe in der Gesellschaft. Andere wesentliche Gerechtigkeitsaspekte sind bislang weniger beleuchtet worden und spielen in der öffentlichen Debatte kaum eine Rolle: Sozial schwache Haushalte sind häufiger und stärker von Umweltbelastungen betroffen als besser gestellte Haushalte. Nach verschiedenen Untersuchungen ist eine starke oder sehr starke Beeinträchtigung durch Luftverschmutzung und Lärm mit niedrigem Einkommen, Arbeitslosigkeit und nicht-deutscher Nationalität assoziiert. Umgekehrt sind höhere Einkommensgruppen in der Regel weniger stark Umweltbelastungen ausgesetzt. Verschiedene Untersuchungen belegen, dass höhere Einkommensgruppen überdurchschnittlich stark Umweltressourcen in Anspruch nehmen. Zwar besteht eine positive Korrelation zwischen umweltbewusstem Konsum und Einkommen, jedoch steigt die Nachfrage nach Öko-Produkten keineswegs linear mit dem Einkommen an und kann derzeit nicht die negativen Umweltauswirkungen größeren Konsums auffangen (siehe auch Ab- 100 schnitt 3.2). Umgekehrt belegen verschiedene Studien, dass ärmere Bevölkerungsgruppen wegen ihres geringeren Konsums weniger stark die Umwelt belasten. Insofern wird in dieser Hinsicht von einer Gerechtigkeitslücke und von einer ökologisch zweigeteilten Gesellschaft gesprochen. Auch wenn die politische Debatte sehr viel deutlicher von der (als ungerecht empfundenen) Verteilung von finanziellen Ressourcen geprägt ist, rücken Wechselbeziehungen zwischen Umwelt- und Sozialpolitik stärker in den Mittelpunkt der politischen Debatte. Es wird begonnen, potentielle Synergien zwischen Umwelt- und Sozialpolitik bei der Gestaltung von Politik zu berücksichtigen. Die Diskussion um steigende Energiepreise und deren Auswirkungen auf ärmere Haushalte ist hierfür ein besonders wichtiges Beispiel. Die Debatte um die Auswirkungen steigender Energiepreise auf niedrige Einkommensgruppen zeigt die politische Aktualität und Brisanz der Thematik (siehe Abschnitt 3.4). 3.2 Wer kauft umweltfreundliche Produkte? Die Frage, wie stark umweltfreundliche Produkte von einzelnen Bevölkerungsgruppen nachgefragt werden, ist in mehrfacher Hinsicht von Interesse. Zum einen tragen höhere Einkommensgruppen überdurchschnittlich zum Verbrauch von Umweltgütern bei. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die ökologischen Folgen des Mehrverbrauchs ganz oder zumindest teilweise dadurch ausgeglichen werden, dass qualitativ umweltschonendere Produkte gekauft werden. Zum anderen ist die Frage von Interesse, inwieweit umweltbewusster Konsum, etwa wegen höherer Preise der entsprechenden Produkte, bestimmten Bevölkerungsgruppen vorbehalten ist. Der Bestand an frei zugänglichen Daten zur Nachfrage nach umweltfreundlichen Produkten ist spärlich. Vergleichsweise am Besten ist die Datenlage bei biologisch erzeugten Nahrungsmitteln. Hier zeigt sich, dass die Nachfrage vor allem mit dem Bildungsstand ansteigt; dieser ist zwar mit einem höheren Einkommen korreliert, aber das Einkommen scheint als eigenständiges Merkmal eine geringere Rolle zu spielen. Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen: Eine Verbesserung der Datenlage zum Konsum unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen in Bezug auf ökologische Kriterien erscheint erforderlich, um zu diesem Thema zuverlässigere Aussagen machen zu können. Es sollte geprüft werden, ob die laufenden Erhebungen des Statistischen Bundesamtes zum Konsum privater Haushalte zukünftig in diesem Sinne differenziert werden könnten. Wünschenswert wäre ein europaweit (durch EUROSTAT) koordiniertes Verfahren zur Datenerhebung, um Ergebnisse aus unterschiedlichen Ländern vergleichbar zu machen. Während für höhere Einkommensgruppen die Frage in den Hintergrund tritt, ob sie sich umweltfreundliche Produktalternativen überhaupt leisten können, dürfte der Preisunterschied zu herkömmlichen Produkten in ihren Kaufentscheidungen durchaus eine wichtige Rolle spielen. Umso wichtiger ist es demnach, dass negative Umweltauswirkungen sich in den Preisen niederschlagen (Internalisierung externer Kosten). Unter dem Aspekt der ökologischen Gerechtigkeit ist ferner zu überlegen, für bestimmte Umweltgüter in Zukunft verstärkt eine progressive Preisgestaltung analog zur Einkommensbesteuerung einzuführen (d.h. mit steigender Menge wird die Einheit teurer). Entsprechendes wurde im Zusammenhang mit Sozialtarifen für Strom (siehe unter 3.4.1) vorgeschlagen. Allerdings 101 liegt hier die Entscheidung über die Tarifgestaltung bei den privaten Versorgern, so dass ein progressiver Anstieg voraussichtlich eher im Bereich von Verbrauchssteuern oder umweltbezogenen Abgaben zu realisieren wäre. 3.3 Wie sind Kosten und Nutzen von Umweltschutzmaßnahmen sozial verteilt? Umweltbezogene Steuern und Abgaben belasten in der Regel ärmere Haushalte im Verhältnis zu ihrem Einkommen stärker als reichere, d. h. sie wirken regressiv. Während jedoch die absolute Höhe der Belastung im Verkehrsbereich (Mineralölsteuer auf Kraftstoffe) am höchsten ist, ist die regressive Wirkung im Bereich Haushaltsenergie (Stromsteuer und Mineralölsteuer auf Heizstoffe) am größten, fällt aber mengenmäßig weniger ins Gewicht. Dies liegt daran, dass Haushalte, die über kein eigenes Auto verfügen, auch nicht direkt durch hohe Kraftstoffsteuern belastet werden. Im Falle der Ökologischen Steuerreform ist nicht nur die Erhebungsseite, sondern auch die Verwendung des Steueraufkommens (d.h. der Zuschuss zur Rentenversicherung und die dadurch erzielte Senkung der Lohnnebenkosten) zu betrachten. Berücksichtigt man diese Senkung der Rentenbeiträge, so zeigen aktuelle, noch unveröffentlichte Untersuchungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, dass sich die Belastungen der privaten Haushalte durch erhöhte Energiesteuern mit den finanziellen Vorteilen durch geringere Rentenversicherungsbeiträge und Rentenanpassungen die Waage halten. Die Schaffung von bis zu 250.000 Arbeitsplätzen kann als weitere positive soziale Wirkung verbucht werden. Direkt profitieren von der Entlastung bei den Sozialabgaben jedoch nur die abhängig Beschäftigten, nicht die Empfänger von Transfereinkommen. Somit kann auch auf der Ausgabenseite von einer regressiven Wirkung gesprochen werden: Die unteren Einkommensschichten profitieren von der Entlastung weniger als der Durchschnitt. Bei der Frage nach den Verteilungswirkungen von Umweltschutzmaßnahmen müsste indes auch berücksichtigt werden, welche Bevölkerungsgruppen in welchem Umfang von der dadurch erreichten Umweltentlastung profitieren. Aufgrund der ungleichen sozialen Verteilung von Umweltbelastungen kann grundsätzlich argumentiert werden, dass der Nutzen von Gegenmaßnahmen insbesondere sozial benachteiligten Gruppen zugute kommt. Allerdings ist es in der Praxis – aufgrund der unzureichenden Datenlage, aber auch wegen grundsätzlicher methodischer Probleme – kaum möglich, die Nutzenverteilung von Umweltschutzmaßnahmen auf einzelne soziale Gruppen zu ermitteln und sie der finanziellen Belastung dieser Gruppen gegenüberzustellen. Dies gilt bereits für den Bereich Luftreinhaltung, bei dem der grundsätzliche Zusammenhang zur Entlastung bestimmter Bevölkerungsgruppen relativ klar hergestellt werden kann. Im Bereich Klimaschutz erscheint eine solche Gegenüberstellung bereits aus theoretischen Erwägungen unmöglich, vor allem wegen des sehr indirekten Zusammenhangs zwischen gesetzgeberischen Maßnahmen und dem dadurch vermiedenen Schaden. Jedoch ist sehr wohl zu erwarten, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen von den Kosten des Klimawandels und zukünftiger Anpassungsmaßnahmen stärker als andere betroffen werden: Gebietsverluste (bzw. die Kosten für deren Vermeidung durch aufwendigere Küstenschutzmaßnahmen) durch Meeresspiegelanstieg betreffen naturgemäß bestimmte geografische Bereiche, wie die niedrig gelegenen Küstenzonen. Dies wird neue Herausforde- 102 rungen an die Regelung des finanziellen Ausgleichs zwischen Regionen bzw. Bundesländern stellen. Schäden durch Überflutungsereignisse betreffen besonders Hausbesitzer und Anwohner der überflutungsgefährdeten Zonen. Die zentrale Gerechtigkeitsfrage ist hier, unter welchen Umständen und in welchem Maße die öffentliche Hand sich an der Beseitigung (bzw. Vermeidung) von Schäden beteiligen sollte. Mit umfangreichen staatlichen Hilfen für die Opfer der vergangenen Oder- und Elbehochwasser wurden hier Präzedenzfälle geschaffen. Kritisiert wurde insbesondere, dass die Kompensation von Flutschäden Anreize schafft, Gebäude an denselben Stellen wieder aufzubauen, statt Siedlungen in weniger gefährdete Zonen zu verlagern. Krankheits- und Todesfälle durch Sommerhitze betreffen besonders Bevölkerungsgruppen, die gesundheitlich ohnehin besonders verwundbar sind, wie alte Menschen. 3.4 Synergien zwischen Umwelt- und Sozialpolitik: Strategien und Maßnahmen Es gibt wahrscheinlich nur sehr wenige Bereiche der Umwelt- und Sozialpolitik, die keinerlei Bezug zum jeweils anderen Politikfeld aufweisen. Besonders relevante Wechselbeziehungen zwischen Umwelt- und Sozialpolitik bestehen indes im Bereich der Energie- und Verkehrspolitik sowie der ökologischen Stadtentwicklung. 3.4.1 Energie Energiepreise und Energiesteuern Die jährlichen Ausgaben der Haushalte für Energie nahmen zwischen 1996 und 2006 insgesamt um über 40 % zu. Was für den Durchschnittshaushalt lästig ist, kann für Haushalte der unteren Einkommensschichten existenzbedrohend werden, da sie einen wesentlich höheren Anteil ihres Einkommens für Energie aufwenden müssen als der Durchschnitt. Derzeit haben in Nordrhein-Westfalen 20 % der Haushalte Schwierigkeiten, ihre Heiz- und Stromrechnungen zu bezahlen. In Deutschland insgesamt werden im Jahr rund 800.000 Stromsperren verhängt. Angesichts von Energiepreisen auf Rekordniveau und weiteren, teilweise bereits angekündigten erheblichen Preissteigerungen wird sich die soziale Problematik dieser Entwicklung weiter verschärfen, nicht zuletzt auch in Verbindung mit dem allgemeinen Anstieg der Inflationsrate. Besonders problematisch wirken sich neben der absoluten Höhe der Energiepreise die abrupten Preissteigerungen aus, die keine ausreichende Zeit für Anpassungsreaktionen lassen (d.h. sowohl sparsameren Energieverbrauch als auch verstärkten Einsatz und Weiterentwicklung alternativer Technologien). Die Belastung einkommensschwacher Haushalte durch gestiegene Energiepreise ist vor diesem Hintergrund ein wichtiges politisches Thema, wie auch die Forderungen nach Sozialtarifen für Strom und Gas zeigen. Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen: Verbrauchssteuern – die Mineralöl- und Stromsteuer ebenso wie die Mehrwertsteuer – belasten ärmere Haushalte überproportional im Verhältnis zu ihrem Einkommen. Sie wirken daher regressiv. Dies gilt besonders für den Bereich Haushaltsenergie, weniger ausgeprägt 103 für den Verkehrsbereich. Im Vergleich zu Mineralöl- und Stromsteuer hat allerdings die Mehrwertsteuer eine stärker inflationstreibende Wirkung, da sie prozentual auf den Preis aufgeschlagen wird und ihre Höhe dadurch mit steigenden Preisen zunimmt. Mineralöl- und Stromsteuer hingegen werden je Menge des Energieträgers bzw. der Energie erhoben und steigen mit Erhöhung der Preise nicht. Wenn sich die Grundpreise erhöhen, sinkt der Anteil dieser Steuern am Preis, so dass sie tendenziell eine preisstabilisierende Wirkung haben. Steuern auf Energie pauschal zu ermäßigen, ist als soziale Maßnahme problematisch. Zum einen wird dadurch die von den Energiepreisen ausgeübte Lenkungsfunktion auch für Bezieher höherer Einkommen reduziert; zum anderen sind die durch Verbrauchssteuern erzielten Staatseinnahmen immer im Vergleich zu alternativen Einnahmemöglichkeiten (etwa den Faktor Arbeit verteuernde Sozialabgaben) zu sehen. Zu überlegen sind stattdessen Sockelfreibeträge für Bezieher geringer Einkommen – die versuchsweise eingeführten „Sozialtarife― beim Strom gehen in diese Richtung. Entsprechend könnten bei den Energiesteuern Freibeträge für Grundmengen des Energieverbrauchs eingeführt werden, wie dies in den Niederlanden praktiziert wird. Eine für alle gleiche Pro-Kopf-Rückerstattung („Ökobonus―) wie in der Schweiz kann prinzipiell ebenfalls die regressive Wirkung von Steuern neutralisieren. Allerdings würde damit das ursprünglich mit der Ökologischen Steuerreform verfolgte Prinzip aufgegeben, gekoppelt mit der Verteuerung des Umweltverbrauchs gezielt den Faktor Arbeit zu verbilligen und damit Arbeitsplätze zu schaffen. Regelung der Übernahme von Energiekosten für ALG-II- und Sozialhilfeempfänger Die gegenwärtigen Regeln für die Übernahme von Energiekosten für Arbeitslosengeld-II- und Sozialhilfeempfänger haben mehrere Nachteile. Die Übernahme von Heizkosten in Höhe der tatsächlichen Kosten schafft keine – oder jedenfalls nur verminderte – Anreize für die Leistungsempfänger, mit Energie sparsam umzugehen. Die Kosten des Mehrverbrauchs belasten Bund und Kommunen, und damit die Allgemeinheit der Steuerzahler, erheblich. Gleichzeitig fehlt eine einheitliche Regelung zur Beurteilung der „Angemessenheit― solcher Kosten. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung der Leistungsempfänger und zu einer erheblichen Verunsicherung sowohl der Leistungsempfänger als auch der kommunalen Leistungsträger. In der Praxis ist besonders bei stark steigenden Energiepreisen nicht gewährleistet, dass Heizkosten tatsächlich in ausreichender Höhe erstattet werden. Für Strom, dessen Kosten aus dem Regelsatz gedeckt werden müssen, ist die Berechnungsgrundlage regelmäßig zu niedrig, da sie der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vergangener Jahre entstammt, die Energiekosten jedoch kontinuierlich steigen. Während die pauschale Abgeltung von Stromkosten mit dem Regelsatz grundsätzlich einen Anreiz zur sparsamen Energieverwendung setzt, ist der Zusammenhang der Ausgaben für Strom mit dem eigenen Verhalten für die Betroffenen oft nicht erkennbar. Des Weiteren verfügen sie aufgrund begrenzter finanzieller Mittel nur über wenige Möglichkeiten, etwa durch den Kauf energiesparender Geräte ihren Stromverbrauch zu verringern. Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen: Für die Angemessenheit von Heizkosten beim ALG-II sollte eine einheitliche Regelung geschaffen werden, die die bisherigen Erfahrungen der Kommunen und die unterschiedlichen mit den jeweiligen Regelungen verbundenen Schwierigkeiten und Chancen berücksichtigt. Eckpunkte einer solchen Regelung müssten sein, dass sie 104 eine bedarfsdeckende Versorgung sicherstellt, die tatsächliche Preisentwicklung berücksichtigt und eine Unangemessenheit der entstandenen Heizkosten nicht aus Tatbeständen ableitet, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten des Leistungsempfängers liegen. Allgemein erscheint es problematisch, die Leistungsempfänger zur Absenkung ihres Energieverbrauchs über den negativen Anreiz zu bewegen, dass wegen fehlender „Angemessenheit― nicht mehr die vollen Kosten übernommen werden. Dies ist nicht nur problematisch wegen der ohnehin oft hohen Belastungssituation der Betroffenen, sondern auch, weil eine faire Nachprüfung der Angemessenheit im Einzelfall schwierig und aufwendig ist. Bonusregeln, die die Leistungsempfänger am Energieeinsparerfolg finanziell beteiligen (so dass bei der Heizung eingespartes Geld für Mehrausgaben in anderen Bereichen zur Verfügung steht) und damit positive Anreize setzen, sind vorzuziehen. Allerdings setzen auch solche Regelungen voraus, dass zunächst ein zuverlässiger Maßstab für „Angemessenheit― besteht. Auch in diesem Zusammenhang ist eine flächendeckende Energiebedarfskennzeichnung von Gebäuden wichtig. Im Vordergrund sollte eine Unterstützung der Leistungsempfänger beim Energiesparen stehen – sowohl durch verbesserte Information und Beratung als auch durch Investitionshilfen, ggf. auch für die Vermieter der Gebäude, in denen sie wohnen. Die derzeitige Regelung zur Übernahme der Kosten für die Anschaffung von Haushaltsgeräten ist zu überarbeiten, weil sie die Anschaffung energiesparender Geräte in aller Regel verhindert. Stattdessen sollten gezielte Hilfen zur Anschaffung energieeffizienter Geräte gegeben werden. Energetische Gebäudesanierung: Nutzen, Hemmnisse, Lösungen Der Energieverbrauch unsanierter Altbauten ist beträchtlich, der Umfang der Maßnahmen zur energetischen Sanierung ist bisher weit hinter den Erfordernissen zurückgeblieben. Entsprechend groß sind hier auch die Potenziale, wirksameren Klimaschutz zu betreiben. Gleichzeitig bringen solche Investitionen, gerade in Zeiten hoher und weiter steigender Energiepreise, mindestens langfristig eine Kostenentlastung von Mietern und selbstnutzenden Eigentümern mit sich. Ein weiterer positiver Effekt ist die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, gerade für die mittelständische Wirtschaft. Zunächst einmal bedeutet energetische Sanierung jedoch Kosten. Gerade in vermieteten Wohngebäuden werden viele aus Umweltsicht erforderliche Investitionen nicht durchgeführt, weil Vermietern die Anreize und Mietern die Möglichkeiten hierzu fehlen (Investor-NutzerDilemma). Die Problemstellung hat indes verschiedene Aspekte und bedarf deswegen differenzierter Lösungsansätze. Im Mietrecht und der entsprechenden Rechtsprechung begrenzen die nur eingeschränkt wirksame Duldungspflicht des Mieters und die begrenzte Möglichkeit der Überwälzung von Investitionskosten den Spielraum des Gebäudeeigentümers für energetische Modernisierungen. Das geltende Recht erlaubt maximal eine Erhöhung der jährlichen Miete um 11 % der Investitionskosten. Oft jedoch bildet gar nicht diese Regelung die entscheidende Begrenzung, sondern die Tatsache, dass eine 11 %-Umlage aufgrund der Bedingungen des Wohnungsmarktes und des örtlichen Mietspiegels nicht durchgesetzt werden kann. 105 Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen: Es gibt Vorschläge, das Mietrecht so zu ändern, dass für Energieeinspar-Investitionen eine höhere Umlage auf die Kaltmiete als die gegenwärtig geltenden jährlich 11 % der Investitionskosten möglich wird. Zum Schutz der Mieter sollte diese Umlage dann an den Energieeinspareffekt gekoppelt sein. Grundsätzlich gehen solche Vorschläge in Richtung eines verbesserten Interessenausgleichs zwischen Mieter und Vermieter. Angesichts des oben Gesagten ist jedoch zu erwarten, dass entsprechende Mietrechtsänderungen unter den sonst geltenden Umständen nur begrenzte praktische Wirkung hätten. Den Energieeinsparerfolg von Modernisierungsmaßnahmen korrekt zu beziffern, setzt zudem voraus, dass objektive Kriterien angewandt werden, die vom Verbrauchsverhalten des Mieters unabhängig sind – so wie dies beim bedarfsorientierten Gebäude-Energiepass der Fall ist. Um den durch den Mietspiegel bewirkten Fehlanreiz zu korrigieren, kommt dem Instrument des „ökologischen Mietspiegels― eine zentrale Bedeutung zu: Indem der energetische Zustand als Gebäudemerkmal mit in den Mietspiegel aufgenommen wird, kann die Kaltmiete bei wärmetechnisch vorteilhaften Gebäuden stärker als im Durchschnitt erhöht werden. Ein Kürzungsrecht des Mieters an den Betriebskosten für den Fall, dass der Vermieter bestimmten Verpflichtungen zur energetischen Modernisierung nicht nachkommt – wie es im Zusammenhang mit der Novelle der Heizkostenverordnung diskutiert wurde – wäre grundsätzlich auch ein Weg, das Investor-Nutzer-Dilemma zu beheben. Allerdings ist es darauf angelegt, Rechtsstreitigkeiten zu provozieren und die Überwachung des Vollzugs gesetzlicher Verpflichtungen vom Staat auf den einzelnen Mieter zu verlagern. Deswegen ist dieses Instrument nicht als erste Wahl anzusehen und sollte zumindest nicht als zentraler Baustein, sondern höchstens ergänzend eingesetzt werden (wenn allerdings andere Mechanismen greifen, wird es möglicherweise unnötig). Forderungen, Hemmnisse zur energetischen Sanierung durch Aushebelung oder Abschaffung von Bestimmungen des Mieterschutzes abzubauen, sollten mit Vorsicht betrachtet werden. Grundsätzlich kann ein Eigeninteresse des Mieters an energetischen Sanierungen unterstellt werden, da sie die von ihm zu zahlenden Betriebskosten senken und in vielen Fällen den Wohnkomfort erhöhen. Dadurch entfällt jedoch nicht die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass die Maßnahme in ihrer konkreten Ausgestaltung tatsächlich im Interesse des Mieters liegt oder ihn zumindest nicht unzumutbar belastet. Aktuell zeigt sich die Problematik in der Diskussion um das Wärme-Contracting: Das Instrument birgt ein großes Potential für Effizienzgewinne, allerdings auch erhebliche finanzielle Risiken für die Nutzer: ContractingVerträge haben typischerweise eine lange Laufzeit, und das Ausmaß möglicher Kostensteigerungen ist für die Contracting-Nehmer in manchen Fällen kaum absehbar. Förderprogramme wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW haben eine wichtige Funktion, energetische Sanierungen mit allen ihren positiven Effekten zu ermöglichen. Wo sie auf Mietshäuser angewandt werden, profitieren davon die Mieter, da sich die zulässige Umlage von Modernisierungskosten auf die Miete entsprechend zur Höhe der Förderung reduziert. Zukünftige Evaluationen der Förderprogramme sollten soziale Verteilungseffekte besser erkennbar machen: So könnten die Daten zur Inanspruchnahme von Fördermitteln nach selbst genutztem und vermietetem Wohnraum aufgeschlüsselt werden, und innerhalb der Gruppe selbstnutzender Gebäudeeigentümer könnte nach Einkommensklassen differen- 106 ziert werden. Auch sollten mögliche unbeabsichtigte Wirkungen durch Mitnahmeeffekte untersucht werden. Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten sind grundsätzlich ein wirksamer Anreiz zur Förderung von Modernisierungsmaßnahmen. Allerdings ist unter Verteilungsaspekten zu berücksichtigen, dass dieses Instrument die Bezieher von hohen Einkommen begünstigt, da der Betrag der Steuerentlastung mit dem Einkommen bzw. (bei Vermietern) den erzielten Gewinnen steigt. Die pauschale Befreiung selbst nutzender Gebäudeeigentümer von bestimmten Nachrüstungspflichten unter der Energieeinsparverordnung ist kritisch zu prüfen. Begründet wird sie mit dem verfassungsrechtlichen Bestandsschutz sowie damit, dass eine Verpflichtung zur Modernisierung oft unzumutbare Härten für die Hauseigentümer mit sich bringen würde und auch eine Prüfung ihrer Vermögensverhältnisse für sie unzumutbar sei. Vom umweltpolitischen Verursacherprinzip her betrachtet, erscheint es jedoch problematisch, mit der pauschalen Befreiung von Umweltschutzpflichten Sozialpolitik zu betreiben. Unter diesem Gesichtspunkt wäre es sinnvoller, sich auf die Vermeidung von Härten im Einzelfall zu konzentrieren und hier gezielt staatliche Hilfen vorzusehen, damit Maßnahmen dennoch durchgeführt werden können. Verbesserte Transparenz von Energiebedarf und Energieverbrauch Verbesserte Verbraucherinformation ist ein wesentliches Element einer Strategie, um die Synergien zwischen Umwelt- und Sozialpolitik zu verbessern. Im Gebäudebereich ist die Energiebedarfskennzeichnung ein wesentliches Instrument, um Marktanreize für die energetische Sanierung zu schaffen. Daneben können aussagekräftige Heizkosten-, Gas- und Stromabrechnungen Energieverbrauchern wichtige Informationen liefern, um ihr Energieverbrauchsverhalten beurteilen und entsprechend anpassen zu können. Möglichkeiten hierzu sind in verschiedenen Modellprojekten erprobt worden. Beim Stromverbrauch bietet darüber hinaus das Smart Metering, das mit Hilfe moderner Technik einen direkten Bezug zwischen Verbrauchsverhalten und Kosten herstellt, vielversprechende Möglichkeiten verbesserter Effizienz. Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen: Die gegenwärtige Regelung für den Energie-Gebäudeausweis nach der Energieeinsparverordnung ist verbesserungsbedürftig, da sie bedarfsorientierte Gebäudeausweise nicht für alle Altbauten zwingend vorschreibt. Eine Kennzeichnung von Gebäuden nach dem Energiebedarf, nicht nur dem tatsächlichen Verbrauch, ist jedoch im Interesse einer größeren Transparenz des Marktes, auch in Hinblick auf die Einführung von „ökologischen Mietspiegeln―. Gleichzeitig sollte den Verbrauchern im Rahmen der Heizkostenabrechnung eine verbesserte Information über ihren tatsächlichen Verbrauch zur Verfügung gestellt werden. Energiesparberatung mit Schwerpunkt auf sozial benachteiligten Gruppen Es gibt inzwischen eine beachtliche Zahl gelungener Beispiele für Beratungsangebote zum Energiesparen im Haushalt, die speziell für sozial benachteiligte Gruppen (etwa Arbeitslose oder Migranten) konzipiert wurden. Solche Projekte haben einen mehrfachen Nutzen: Sie helfen, Klimaschutzpotentiale zu erschließen, die in der Verhaltensänderung von Personen liegen, die mit allgemeinen Informationsangeboten vergleichsweise schwer zu erreichen 107 sind; sie helfen denjenigen, Kosten zu sparen, die darauf besonders angewiesen sind; soweit es sich um Empfänger von Sozialleistungen handelt, werden auch die öffentlichen Haushalte entlastet; sie verbessern die soziale Integration der Angesprochenen und schaffen gleichzeitig sinnvolle Beschäftigungsperspektiven für diejenigen, die die Beratung durchführen und idealerweise denselben sozialen Gruppen angehören wie diejenigen, die von ihnen beraten werden. Solche Beratungen werden jedoch in vielen Fällen nicht dauerhaft etabliert, weil sie von zeitlich befristeten Projektmitteln abhängen und keine Perspektive haben, sich wirtschaftlich selbst zu tragen. Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen: Maßgeschneiderte Informations- und Beratungsangebote sind ein unverzichtbares Instrument, um private Haushalte in umweltpolitische Konzepte einzubinden. Dies betrifft sowohl deren eigenes Handeln als auch die Akzeptanz von umweltpolitisch motivierten Maßnahmen. Bei der Konzeption und Förderung von Beratungsprogrammen sollte besonderes Augenmerk gerade auf diejenigen Gruppen gelegt werden, die mit herkömmlichen Informationsangeboten schwer zu erreichen sind. Der Bestand solcher Beratungsangebote sollte dauerhaft gesichert werden. Gleichzeitig erscheint es sinnvoll, die Energiesparberatung in bestehende Beratungsstrukturen, wie etwa die Schuldnerberatung, zu integrieren. 3.4.2 Nachhaltige Verkehrspolitik Verkehr ist ein Bereich mit einem besonders großen Potential, Synergien zwischen Umwelt und Sozialpolitik herzustellen. Anliegen bezahlbarer umweltverträglicher Mobilität, der Gesundheitspolitik und der sozialökologischen Stadtentwicklung sind in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung. Umweltbelastung und eingeschränkte Mobilität durch einseitige Ausrichtung auf den motorisierten Individualverkehr Die Mobilität von Teilen der Bevölkerung ist eingeschränkt. Neben persönlichen Einschränkungen, wie etwa Behinderungen, oder etwa unzureichenden Angeboten des öffentlichen Verkehrs, sind finanzielle Restriktionen wesentliche Ursachen für diese Mobilitätsbeschränkungen. Nach Berechnung des DIW können beispielsweise Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Nettoeinkommen von unter 900 Euro je Monat aufgrund geringer finanzieller Mittel nicht in dem Umfang mobil sein, wie sie es bei einem höheren Hauseinkommen wären. Wesentliche Gründe für diese Beschränkungen sind die höheren Kosten für das Auto und der Umstand, dass das Auto nach den tatsächlichen lokalen Gegebenheiten oft das einzige praktikable Transportmittel ist oder als solches zumindest wahrgenommen wird. Die Ausgaben für den motorisierten Individualverkehr (MIV) betragen 114 Euro pro Monat für Haushalte mit einem Einkommen unter 900 Euro; in der obersten Einkommensgruppe von 3600 Euro und mehr betragen die Ausgaben 740 Euro. Demgegenüber liegen die durchschnittlichen Kosten für öffentlichen Verkehr pro Monat und Haushalt zwischen 16 Euro (unterste Einkommensgruppe, unter 900 Euro) und 42 Euro (höchste Einkommensgruppe, 3.600 Euro und mehr). Gleichzeitig belastet der MIV im Vergleich zum öffentlichen Verkehr erheblich stärker die Umwelt; die Umweltbilanz des MIV im Vergleich zum Radfahren oder Zufußgehen ist noch schlechter. 108 Insofern steht angesichts der erheblichen Kostenunterschiede und Umweltbilanzen der unterschiedlichen Verkehrsträger fest, dass ein nachhaltiges Verkehrssystem, welches auf preiswerten und umweltverträglichen öffentlichen Verkehr, Fahrrad und Zufußgehen und nicht im Wesentlichen auf die gegenwärtig vorherrschende Form der Pkw-Nutzung setzt, am ehesten erlaubt, der gesamten Bevölkerung Teilhabe an Mobilität zu ermöglichen. Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen: Es wird prognostiziert, dass die Kosten für den ÖPNV weiter steigen werden, teilweise sogar stärker als für den motorisierten Individualverkehr. Diese Prognose beruht vor allem auf einem erwarteten Subventionsabbau im ÖPNV. Der Abbau dieser Subventionen sollte auch wegen seiner sozialen Auswirkungen kritisch geprüft werden. Mit Blick auf die Mobilitätsbedürfnisse aller Teile der Bevölkerung und auf die grundsätzlich bessere Umweltverträglichkeit des ÖPNV sind Sozialtarife ein besonders wichtiges Instrument, um Synergien zwischen Sozial- und Umweltpolitik herzustellen oder zu erhalten. Derzeit ist Car Sharing für Personen, die unregelmäßig oder selten Auto fahren, kostengünstiger als ein Privatwagen. Insofern kann die Förderung von Car Sharing – etwa durch kostenfreie Stellplätze im gesamten Gebiet einer Kommune – einen Beitrag für sozial gerechtere und umweltverträglichere Mobilität leisten. Darüber hinaus sollten weitergehende Ansätze für Public Car Modelle, die analog zum Fahrradverleih der Deutschen Bahn (Call a Bike) organisiert sein können, geprüft werden. Die gegenwärtige Regelung zur Dienstwagenbesteuerung ist ein Beispiel für fehlende Synergien zwischen Umwelt- und Sozialpolitik. Diese Regelung setzt umweltpolitisch problematische Anreize und ist sozialpolitisch ohne Wirkung. Die Regelung fördert den Kauf von großen und stark verbrauchenden Fahrzeugen. Da Dienstwagen in der Regel Mitarbeitern im Vertrieb oder ab einer bestimmten Hierarchiestufe zur Verfügung gestellt werden, hat die Regelung keine sozialpolitische Wirkung. Diese Subvention sollte daher schrittweise auslaufen oder zumindest an bestimmte Umweltparameter des Dienstwagens – wie insbesondere den CO2-Ausstoß – gekoppelt werden. Andere Länder – wie etwa Großbritannien – haben durch eine derartige Koppelung eine erhebliche Senkung des CO2-Ausstoßes von Dienstwagen erreicht. Gesundheitsaspekte Bewegungsmangel und schlechte Ernährung führen häufig zu Übergewicht und begünstigen Folgekrankheiten wie Herz-Kreislauferkrankungen oder Diabetes mellitus Typ II. In Deutschland sind 55 % der Frauen und 65 % der Männer übergewichtig sowie jedes fünfte Kind und jeder vierte Jugendliche. Dabei ist auffällig, dass Personen aus niedrigen Einkommensgruppen häufiger unter Fettleibigkeit leiden, was insofern besonders problematisch ist, als soziale Ausgrenzung durch Erkrankung und Fettleibigkeit begünstigt werden kann. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation genügen täglich 30 Minuten moderate körperliche Aktivitäten, um das Risiko an durch Übergewicht verursachten Erkrankungen deutlich zu verringern. Vor diesem Hintergrund kann eine signifikante Erhöhung des Radfahrens und Zufußgehens zu einer erheblichen Entlastung des Gesundheitssystems führen – Schätzungen gehen von Einsparungen von 1.200 Euro pro Jahr und Radfahrer aus. Diese Einspa- 109 rungen können an die Beitragszahler zurückgegeben werden, womit einem besonders beachteten Anliegen der Sozialpolitik – nämlich der Erhöhung des Nettoeinkommens unterer Einkommensschichten durch Senkung der Sozialbeiträge – entsprochen werden kann. Zudem kann die Erhöhung des Radverkehrs einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von Umweltbelastungen leisten: es könnten pro Jahr 7,5 Millionen Tonnen CO2-Emissionen eingespart werden, wenn die Fahrleistung im Radverkehr von derzeit rund 300 km/Jahr auf 1000 km/Jahr pro Einwohner erhöht und dem niederländischen Niveau angepasst wird. Würde die Fahrradleistung auf 1320 km / Jahr / Einwohner steigen, ergäben sich Einsparungen in Höhe von 13,45 Millionen Tonnen CO2, was die nach dem nationalen Klimaschutzprogramm 2005 angestrebten CO2-Einsparungen im Verkehrsbereich um ca. 3 Millionen Tonnen übersteigen würde. Trotz wichtiger Hürden, wie etwa Zersiedelung oder auf das Auto ausgerichteter Lebens- und Verkehrsstile, ist hervorzuheben, dass die Mehrheit der Pkw-Fahrten in deutschen Städten in einem Entfernungsbereich liegt, in dem das Fahrrad sogar das schnellste Verkehrsmittel ist. Schätzungen gehen daher davon aus, dass sich in Ballungsgebieten bis zu 30 % der PkwFahrten auf den Radverkehr verlagern ließen. Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen: Es gibt eine nicht überschaubare Fülle an lokalen Beispielen zur Förderung des Radfahrens und Zufußgehens. Diese Maßnahmen müssen fortgesetzt und wo erforderlich gestärkt werden. Ausbau von Rad- und Fußwegen oder Verbesserung der Kompatibilität von Fahrrad und ÖPNV sind geeignete Maßnahmen. Ein besonders wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist es, dass Kinder lernen, ihre täglichen Wege zu Schule und Kindergarten mit dem Fahrrad und zu Fuß zurückzulegen und nicht das „Elterntaxi― in Anspruch zu nehmen. Es hat sich gezeigt, dass Personen im Erwachsenenalter eher Rad fahren oder zu Fuß gehen, wenn sie bereits im Kindergarten- oder Schulalter an diese Verkehrsmittel gewöhnt wurden. Trotz der großen Bedeutung einzelner Projekte hat das niederländische Beispiel gezeigt, dass ein übergreifender und integrativer Ansatz wichtiger für eine substantielle Steigerung des Radverkehrs ist. Mit dem „Masterplan Fiets― zur Förderung des Radverkehrs verfolgen die Niederlande erfolgreich einen übergreifenden Ansatz. Der Nationale Radfahrplan der Bundesregierung hat eine dem Masterplan Fiets vergleichbare Wirkung noch nicht entfaltet. Ein übergreifender Ansatz muss dabei nicht nur verkehrstechnische Hemmnisse, wie etwa mangelnde Fahrrad- und Fußwege, berücksichtigen, sondern auch die Förderung des Radfahrens und Zufußgehens in den Zusammenhang der gesamten Verkehrspolitik stellen und Fragen der Lebens- und Verkehrsstile angemessen berücksichtigen. Auswirkungen von Verkehr auf Wohngebiete und deren Zusammensetzung Verschiedene Studien belegen Zusammenhänge zwischen Grundstückspreisen und Miethöhe auf der einen Seite sowie Lärm und Luftverschmutzung auf der anderen Seite. Einfamilienhäuser mit Garten, die einer Lärmbelastung von 50 bis 70 dB(A) tagsüber ausgesetzt sind, verlieren ungefähr zehn Prozent ihres Wertes, im Hinblick auf den reinen Grundstückswert sogar 30 Prozent. Hinsichtlich der Miethöhe wird von einer Abnahme zwischen 0,08 und 2,22 % pro dB(A) ausgegangen. Da die Höhe von Miet- und Immobilienpreisen unmittelbare Auswirkungen auf die soziale Zusammensetzung eines Wohngebietes haben, kann fest- 110 gestellt werden, dass hohes Straßenverkehrsaufkommen und deren Umweltauswirkungen ein wichtiges Motiv für einen Umzug sind. Neben weiteren Aspekten kann eine solche Entwicklung zur Entmischung von Wohnquartieren führen, da insbesondere Haushalte mit höherem Einkommen es sich leisten können, in eine ruhigere Wohngegend umzuziehen. Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen: Nachhaltiger Verkehr kann zur Entlastung und damit Aufwertung eines Wohngebietes beitragen. Insofern haben Maßnahmen zur Beruhigung innerörtlicher Wohn- und Mischgebiete, wie etwa durch Wohnen ohne eigenes Auto, Schaffung von Spielstraßen und -plätzen, sowohl umwelt- als auch sozialpolitisch positive Auswirkungen und sind ein wichtiges Beispiel für Synergien zwischen Umwelt- und Sozialpolitik. Vielbeachtete und weit diskutierte Pilotprojekte, wie etwa die Einführung der Staugebühr in Stockholm per Referendum nach einer Pilotphase von einem Jahr, haben sich als besonders erfolgreich für die Durchsetzung nachhaltigen Verkehrs erwiesen. Politik muss insofern bereit sein, gegen anfängliche Widerstände solche Pilotprojekte durchzusetzen. Demgegenüber wird die Einrichtung von Umweltzonen in verschiedenen Großstädten oft als eine umweltpolitisch sinnvolle, aber sozial problematische Regelung abgelehnt, da sie zum Auswechseln älterer Fahrzeuge zwinge und somit insbesondere sozial schwächere Gruppen belaste. Für einige Städte wird zwar angenommen, dass vom Fahrverbot in den Umweltzonen mindestens zur Hälfte einkommensschwache Gruppen mit älteren Kfz betroffen seien. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass einkommensschwache Gruppen häufig schon vor der Einführung der Umweltzone kein eigenes Fahrzeug hatten, für die Umweltzone bereits ein Otto-Fahrzeug mit dem Abgasstandard Euro 1 genügt, welches günstig gebraucht gekauft werden kann, die Kfz-Steuer und Wartungskosten bei älteren, unter das Verkehrsverbot der Umweltzone fallenden Fahrzeugen höher sind, alle Städte mit Umweltzonen Ausnahmen bei sozialen Härtefällen einräumen. Insofern belastet die gegenwärtige Regelung einkommensschwache Gruppen weniger stark als häufig behauptet. 3.4.3 Sozialökologische Stadtgestaltung Im Jahr 2002 wurden in Deutschland 105 Hektar pro Tag „verbraucht―, d. h. unbebautes Land wurde in Siedlungs- und Verkehrsfläche umgewandelt. Rund 80 % des Wachstums der Siedlungs- und Verkehrsfläche entfällt auf die Siedlungsnutzungen. Innerhalb der Siedlungsnutzungen dominiert der Wohnungsbau mit mehr als 45 %. Während die Umweltauswirkungen des Flächenverbrauchs offensichtlich sind, sind seine sozialen Auswirkungen weniger offenkundig. Neben einigen positiven sozialpolitischen Seiten des Wohnens auf der ehemals „grünen Wiese― – wie der Bildung von Eigentum für breitere Bevölkerungsgruppen zu häufig günstigen Preisen oder den Beschäftigungseffekten in der Baubranche – sind aber auch negative soziale Auswirkungen auszumachen: 111 Das Wachstum der Siedlungsflächen trägt dazu bei, dass finanziell besser gestellte Gruppen die neuen Wohnangebote am Stadtrand nutzen und aus den Städten wegziehen. Diese Entwicklung kann zur Entmischung der Bevölkerung und dem Entstehen von Problemquartieren in den Städten beitragen. Hinzu kommt, dass durch den Wegzug dieser Gruppen Steuereinnahmen der Gemeinden sinken. Die Suburbanisierung verändert das Erscheinungsbild der Städte, Gemeinden und Landschaften – mit Rückwirkungen sowohl auf deren (touristische) Attraktivität als auch auf die Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrem Wohnort. Die Zersiedelung dünnt den Einzelhandel, den öffentlichen Personennahverkehr und andere Versorgungseinrichtungen aus. Besonders im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der „Schrumpfung― von Regionen wird die Tragfähigkeit bestehender Versorgungsangebote gefährdet. Hohe Fixkosten müssen von einer abnehmenden Zahl von Nutzern getragen bzw. in steigendem Umfang subventioniert werden. Von solchen Entwicklungen sind mittel- bis langfristig auch Regionen betroffen, die gegenwärtig noch von Bevölkerungszuwachs und einer fortgesetzten Ausweitung der Siedlungsfläche geprägt sind. Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen: Neben den Auswirkungen von Zersiedelung und Flächenverbrauch auf die Umwelt sollte die politische Diskussion stärker auch deren sozialpolitische Implikationen aufnehmen. Die Diskussion hat bisher nicht ausreichend die soziale und funktionale Segregation von Flächenverbrauch thematisiert und entsprechend ist die politische Diskussion relevanter Instrumente nicht weit entwickelt, wie sich exemplarisch an der Entfernungspauschale und – zu einem gewissen Grad – auch an dem Programm Soziale Stadt ablesen lässt: Die Wiedereinführung der bis Ende 2006 geltenden Regelung zur Entfernungspauschale wird verschiedentlich gefordert und im Wesentlichen mit Blick auf gestiegene Kraftstoffpreise aus sozialpolitischen Erwägungen begründet. Untersuchungen kommen indes zu dem Ergebnis, dass in absoluten Zahlen besonders Bezieher hoher Einkommen von der Entfernungspauschale profitieren. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass Bezieher höherer Einkommen im Durchschnitt die längeren Wege zurücklegen und damit höhere Beträge geltend machen können. Da diese Gruppe zudem progressionsbedingt im Allgemeinen einen höheren Grenzsteuersatz hat, ist ihre Entlastung am höchsten. Umgekehrt profitieren die untersten Einkommensgruppen überhaupt nicht von der Entfernungspauschale, da sie keine Einkommensteuer zahlen. Allerdings würde nach Berechnungen des DIW ein ersatzloser Wegfall der Entfernungspauschale Erwerbstätigen mit Berufswegen zwischen 20 bis 50 Kilometern eine Einbuße von knapp 3 % bei den Geringverdienern (monatliches Haushaltsnettoeinkommen 900 bis unter 1.500 Euro) und von 1,5 % bei den gut Verdienenden (Haushaltsnettoeinkommen 3.600 Euro und mehr) bedeuten. Bei Arbeitswegen von mehr als 50 Kilometern lägen die Einbußen bei 3 bis 4 % in den höheren Einkommensgruppen (über 3 000 Euro) und bei etwa 7 % bei 170.000 Erwerbstätigen mit einem niedrigen Einkommen von 900 bis unter 1.500 Euro. Vor dem Hintergrund der sozialpolitischen Unwirksamkeit und negativen Auswirkungen auf die Umwelt sollte die Wiedereinführung der alten Regelung abgelehnt werden. 112 Die 2004 vorgelegte Zwischenevaluierung hat gezeigt, dass das Programm Soziale Stadt zu einer sozialen Stabilisierung der geförderten Stadtquartiere und zu einer materiellen Verbesserung der Lebenslage im Quartier, vor allem im Wohnumfeld beiträgt. Soweit Synergien zwischen Sozial- und Umweltpolitik entstanden, waren sie in der Regel nicht Teil einer übergreifenden Strategie. In dieser Hinsicht kann die Wirkung des Programms durch eine übergreifende Diskussion und Strategie erhöht werden. 113 4 Summary and Conclusions on the Strengthening of Synergies between Environmental and Social Policies (englischsprachige Kurzfassung) The following text summarizes the results of a study carried out by Ecologic in the context of the project ―Analyses of the contributions of environmental policy and ecological modernization to the improvement of quality of life and further development of the conception of ecological justice in Germany: an explorative preparatory study‖ (FKZ 3707 17 102/02), a commission of the Federal Environment Agency. This exploratory study aimed at contributing to discerning potential synergies between environmental and social policies, as well as possible conflicts between these policy areas. It should also help to better understand the interconnections between environmental and social policy and to substantiate the debate on the social impacts of environmental policy, by analysing concrete individual measures. The first part of the study explores the following questions: (1) Do certain population groups suffer disproportionately from environmental stress? (2) Does the consumption by high-income groups disproportionately contribute to environmental degradation? (3) To what extent is the demand for environmentally friendly products concentrated in certain segments of the population? (4) What financial burdens do environmental policy measures and instruments impose on different population groups? The second part of the study examines the interconnections of select measures and programmes in view of their environmental and socio-political implications. This investigation focuses on three areas: energy, transportation, and sustainable urban development. The following sections summarize the results of this investigation and present the conclusions to be drawn. 4.1 Who causes environmental impacts and who suffers under them? The current social justice debate in Germany centres on a more even distribution of available income and economic and social participation in society. Other fundamental aspects of equity have received less attention and rarely play a role in the public debate: Socially disadvantaged households are more frequently and more intensely affected by environmental impacts than are households of better position. Different studies have shown lower income, unemployment, and minority status to be associated with high to very high levels of exposure to air pollution and noise disturbance. In contrast, higher income groups are generally not as heavily exposed to environmental impacts. Various studies document higher use of environmental resources by higher income groups. While there is a positive correlation between income and environmentally conscious consumption, increase in demand for eco-products does not increase proportionally with income and cannot counterbalance the negative environmental impacts of greater consumption (cf. section 2). Conversely, several studies have shown 114 that poorer segments of society, due to their lower levels of consumption, cause less harm to the environment. These other aspects raise the issue of a justice gap and of an ecologically split society. Although the political debate is largely shaped by the (unequal) distribution of financial resources, interconnections between environmental and social policy are gradually gaining more attention in the debate. Policy design has therefore begun to take potential synergies between environmental and social policy into account. Discussions about the effects of rising energy prices on lower income groups are an especially important example, illustrating the timeliness and political charge of the matter (cf. section 4.4). 4.2 Who buys environmentally friendly products? The question of how strongly the demand for environmentally friendly products comes from particular segments of the population is interesting for several reasons. To begin with, higher income groups‘ contribution to the use of environmental goods is above average. One important question in this context is whether the ecological consequences of excess consumption can be wholly, or even partially, counterbalanced by the purchase of products which are qualitatively more environmentally sound. Another important question is to what extent environmentally conscious consumption is a privilege of certain segments of the population, e.g. because of the higher cost of purchasing eco-products. The availability of freely accessible data on the demand for environmentally friendly products is scant. Within this general situation, the organic food sector is by comparison one of the best documented ones. Here, the data show demand as increasing primarily with educational background. Although the educational background is correlated with income, higher income as such seems to play a smaller role in the demand for organic products. Conclusions and Recommendations: An improved data set recording the ecological consumption patterns of different segments of the population is essential to drawing reliable conclusions about this issue. The possibility of differentiating this data within the Federal Statistical Office‘s surveys about private households‘ consumption should be investigated. This would preferably take shape in a Europe-wide system of data collection (coordinated through EUROSTAT) which would make data from different countries comparable. While the question of whether one can actually afford environmentally friendly product alternatives takes a backseat for higher income groups, the difference in price to conventional products certainly plays an important role in purchasing decisions. It is therefore all the more important for negative environmental impacts to be reflected in prices (internalizing external costs). In the context of ecological justice, this may translate to the future introduction of progressive pricing of environmental goods, analogous to taxation on income (i.e. unit prices rise as consumption increases). Proposals in this direction have been made in the context of the suggested electricity discounts for lowincome groups. However, the decision over tariff design is the domain of private providers, so it seems more realistic that a progressive increase would be brought into effect by excise taxes or environmentally based fees. 115 4.3 What is the social distribution of the costs and benefits of measures to protect the environment? In proportion to their income, environmentally oriented taxes and fees generally strain poorer households more than wealthier households – they have a regressive effect. While absolute costs are highest in the transport sector (fuel tax on petrol), regressive effects are largest in the cost of household energy (the electricity tax and the petroleum tax on heating fuel). This is because households without cars are also not directly burdened by fuel taxes. In the context of ecological tax reform, it is not only necessary to take the point of taxation into account, but also the application of the tax revenue (i.e. the benefits to pension insurance and the decrease of indirect labor costs). Bearing this decrease in contributions to social security in mind, current and yet unpublished studies by the German Institute for Economic Research show that the pressures private households experience as a result of higher energy taxes are balanced by the financial advantages of lower social security contributions and pension adjustments. The creation of up to 250,000 jobs can be considered as another positive social effect. Relief from social insurance costs, however, only benefits those who are employed, and not the recipients of transfer income. In this way, one can speak of regressive effects on the disbursement side as well: those in the lower income brackets benefit less from social security relief than the average household. When considering the distribution of the effects of measures to protect the environment, the extent to which various groups profit from the relief of environmental impacts through these measures must also be taken into account. In principle, it can be argued that because the distribution of environmental stresses is socially unequal, socially disadvantaged groups will benefit from the implementation of counter-measures more so than others. In practice, however – because of insufficient data sets and basic methodological problems – it is hardly possible to determine the benefit to individual social groups of measures to protect the environment, and to contrast the financial burdens borne by each group. This already applies in the context of air pollution control, in which the benefit for certain segments of the population can be fairly clearly established. In the context of climate change, such a comparison is impossible even from a theoretical point of view, mainly because the link between legislative measures and prevention of damages is very indirect. However, it is reasonable to expect that certain segments of the population will experience the costs of climate change and future adaptation measures more heavily than others: Loss of territory (or the costs of avoiding loss of territory through elaborate coastal protection measures) due to sea-level rise naturally affects certain geographic areas in particular, such as low-lying coastal zones. This will present new challenges to financial compensation schemes between regions (or federal states). Losses due to flood events are of particular concern to residents and home owners in flood prone areas. The central equity question here is, in which events and to what extent public authorities should assist in the relief (or prevention) of losses. The considerable amount of state assistance that went to the victims of the Oder and Elbe floods has set a precedent. The main criticism it has received is that the compensation for flood losses created the incentive for buildings to be rebuilt on the same sites, rather than relocating settlements to less vulnerable zones. 116 Sickness and death due to summer heat are of risk especially to groups whose health is already vulnerable, such as the elderly. 4.4 Synergies between environmental and social policy: Strategies and Measures There are very few areas of environmental and social policy that do not in some way bear relation to the other one of these two policy fields. Interconnections between environmental and social policy which are particularly relevant, however, exist in the area of energy and transport policy and the area of ecological urban development. 4.4.1 Energy Energy prices and Energy taxes Between 1996 and 2006, the annual household energy costs rose by over forty percent. Costs which are onerous for the average household can be perilous for low-income households, whose energy costs account for a significantly larger percentage of their expenses. Twenty percent of households in North Rhine-Westphalia currently have difficulty paying their heating and electricity bills. In Germany, 800,000 power cuts are imposed in the space of one year. Given the record height of energy and commodity prices, anticipated price increases will further intensify the social problems associated with this trend, and not least in conjunction with the general rise in inflation rates. Aside from the absolute height of energy prices, the abrupt increase of prices is particularly problematic, as it does not allow sufficient reaction time for adaptation – both in terms of economizing energy use and also increasing the application and further development of alternative techonologies. Against this background, it is quite clear that the burden of rising energy prices on low-income housholds is a very important political issue, a fact which is also reflected in the calls for electricity and gas discounts for low-income groups. Conclusions and Recommendations: Consumer taxes – petrol and electricity taxes, as well as the value-added tax – overproportionally burden poor households compared to their income. They are, therefore, regressive. This holds true especially in the area of household energy, while less pronounced in transportation. In comparison with petrol and electricity taxes, the value-added tax has a stronger inflation-inducing effect, as it is applied on a per cent basis to a price, through which the absolute size increases with rising prices. Petroleum and electricity taxes, on the other hand, are levied based on the amount of energy or energy source and they do not increase in size as prices rise. When the base prices rise, the proportion of the total cost due to these taxes decreases, so that they actually have a price-stabilizing effect. Reducing energy taxes for everybody would be a problematic way of alleviating social problems. First, this would reduce the steering function of energy prices on consumers with higher income; second, the public revenues from consumer taxes have to be viewed in comparison with other sources of revenue (such as higher social security contributions that would increase labour costs). One measure to consider, instead, is a tax exempt base for low-income consumers – the experimentally implemented ―social tariffs‖ for electricity go in this direction. Accordingly, with regard to energy taxes, tax exemptions for a basic amount of 117 energy use could be introduced, as it is practiced in the Netherlands. A per-capita refund (a so-called ―Ecobonus‖ independent of income), as done in Switzerland, could also neutralize the regressive effects of the tax. However, this would mean giving up the original intention of the ecological tax reform: joined with increasing prices for environmentally damaging consumption is the intention to reduce the price of labor (through lower social payments) and, thereby, to create jobs. Rules for Assuming the Energy Costs of Receipients of Unemployment Benefits and Welfare The current rules for the assumption of energy costs for those receiving unemployment benefits (more precisely, the so-called Arbeitslosengeld II, which is based on lump-sum transfers at fixed rates rather than oriented at the level of the recipient‘s previous earnings) and welfare have many disadvantages. The assumption of heating costs at the level of actual usage removes (or at least reduces) the incentive for the receipient to save energy. These costs due to over-consumption strain considerably both federal and municipal budgets and, thereby, taxpayers in general. At the same time, a standardized rule for evaluating the ―adequacy‖ of such costs is also missing. This leads to unequal treatment of benefits recipients and also to considerable uncertainty among both recipients and funding agencies. Especially in a time of rapidly rising energy costs, it is not guaranteed that heating costs will be aquequately reimbursed. For electricity, whose costs have to be covered from the fixed basic transfer rate, the calculation basis is regularly too low, because it is derived and set using income and usage information from the last available statistical data, while energy costs continue to rise. Whereas in principle, including electricity costs in the lump-sum transfer provides an incentive to conserve energy, the recipients are in most cases not able to draw the connection between electricity expenses and their own behavoir. Furthermore, due to the limited financial resources of these households, they dispose of little means for lowering their electricity usage, e.g. through the purchase of energy-saving appliances. Conclusions and Recommendations: A standardized regulation for determining the adequacy of heating costs should be established; this should incorporate the previous experience of municipalities, taking into consideration the difficulties and opportunities connected with the different systems established at municipal level. Centerpieces for such a regulation would have to be that it: Ensures the provision covers actual need; Adequately reflects actual price fluctuations; and Does not classify heating costs as inadequate where the cost determinants lie outside the control of the recipient. In general, inducing welfare recipients to reduce their energy usage by establishing that their heating costs are inadequate and thereby no longer covering them, would be a questionable strategy. Such an approach is problematic not only due to the already highly stressful condition of the recipients, but also because a fair assessment of adequacy in each individual situation is both difficult and time-consuming. Bonuses that financially reward welfare recipients for successfully saving energy (in a way that the money saved on heating can be used for other expenditures) provide positive incentives which are preferable. 118 Admittedly, such rules presuppose that a reliable measure for ―adequacy‖ already exists. As a sideline remark, this is a further argument for introducing mandatory demand-based energy certificates for buildings. Support for welfare recipients in saving energy should stand in the foreground – both through better information and guidance as well as investment assistance (possibly including investment assistance for the owners of the buildings in which recipients live). The current rule for assuming costs from the purchase of household appliances should be reworked, because, in general, it inhibits the purchase of energy-saving appliances. Rather, targeted assistance for the purchase of such energy-saving appliances should be provided. Energy efficient building retrofits: Benefits, Obstacles, Solutions The energy usage of non-retrofitted older buildings is considerable, and the extent of measures to improve energy efficiency through retrofitting lags far behind current requirements. The potential for enhanced contribution of this sector to climate change mitigation is correspondingly large. Concurrently and especially in a time of high and everrising energy prices, such investments result in long-term cost savings for renters and home owners. A further positive effect is the protection and creation of jobs, especially in small and medium-sized enterprises. At the same time, however, energy efficiency retrofitting costs money. In rental apartment buildings in particular, environmentally necessary investments in many cases do not materialize, as landlords lack the incentives and tenants the means to do so (―investor/user dilemma‖). There are distinct aspects to this problem necessitating a differentiated approach. In tenancy law and the associated case law, the action range of building owners for energy-efficient modernization is constrained by the limited obligation of tenants to tolerate such activities, and also because there is limited scope for passing on investment costs. The applicable law allows for a maximum increase in the yearly rent of 11% of investment costs. Often, however, the limiting factor is not this law, but rather the impossibility of an 11% passing over due to the conditions of the rental market and the local rent index. Conclusions and Recommendations: It has been proposed to change the tenancy law in such a way as to allow increasing the base rent higher than the current 11% rate, on the condition that the investment saves energy. In order to protect tenants, these rent increases would have to be linked with the energy savings. In principle, such proposals move in the direction of better reconciling the interests of landlords and tenants. Given the above, however, one must expect that such changes to tenancy law would only have a limited practical impact, due to the otherwise prevailing circumstances. Correctly deciphering energy savings from modernizing measures presupposes, moreover, that one can apply objective criteria, which are independent from the behavior of the consumer – as is the case with the demand-oriented energy certificate for buildings. In order to correct the effective false incentives in the rent index, the tool of an ―ecologic rent index‖ has gained prominence: if the energy-related state of a building were incorporated as 119 a distinguishing characteristic in the rent index, then the base rent in buildings with favorable thermotechnical outfitting could be raised higher than on average. In such cases where the owner does not comply with certain obligations to improve energy efficiency, a legal possibility for tenants to cut back on operating costs could also be a way, in principle, to resolve the investor-user dilemma. This option has been discussed in connection with the amendment of the regulation on heating cost allocation. However, this instrument would be prone to provoke litigation and would also transfer responsibility for monitoring compliance with legal obligations from the state to individual tenants. For this reason, this instrument should not be considered a first choice. At most, it could be applied as a complementary measure (were other measures to be used, this measure might however become dispensable). Calls for removing obstacles to energy retrofits by circumventing or abolishing particular protections for tenants should be considered with caution. Fundamentally, energy retrofitting is in the tenants‘ self-interest because it decreases operating costs and in many cases increases living comfort. However, this does not obviate the need to guarantee that the actual form of the measures taken really is in the interest of the tenant or, at the very least, do not create an unreasonable burden for the tenant. An instance of this challenge can be seen in the current discussion over heat supply services: this tool has the potential for significant efficiency gains but it may also bear considerable financial risk for the consumer. Supply contracts usually have a long duration, and in many cases the amount of possible cost increases for the consumer is almost impossible to anticipate. Support programs, like the KfW (formerly: Reconstruction Loan Corporation) bank‘s CO2 Building Rehabilitation Programme, play an important role in enabling energy retrofitting and all its positive effects. When employed in apartment buildings, tenants stand to gain, because the permissible increase in rent due to modernization costs is reduced corresponding to the size of the financial support. Future evaluations of support programmes should better identify social distribution effects; this data could be broken down according use of the subsidy for owner-occupied and rental properties, and the group of owner-occupied properties could be differentiated according to the owners‘ income. Additionally, evaluators should explore potential unintended results through windfall profits. In principle, tax relief in the form of depreciation allowances is also an effective incentive for the promotion of modernization projects. Of course, distributional effects have to be taken into account, as this instrument benefits high income recipients, because the magnitude of tax relief rises with income (or with profits in the case of landlords). Existing across-the-board exemptions of owner-occupied properties from certain retrofitting obligations under the energy saving ordinance should be evaluated critically. These exemptions are founded in the constitutional principal of preserving the status quo, as well as the fact that requiring modernization would often entail unreasonable hardships for homeowners and also that an audit of their financial circumstances would be unacceptable. From the perspective of the polluter-pays principle, however, across-the-board exemptions from duties for environmental protection constitute a problematic way of pursuing social policy objectives. It would make more sense, in this case, to concentrate on avoiding hardship in individual instances through targeted governmental assistance, so that the modernizing measures could be carried out nonetheless. 120 Improved transparency of energy demand and energy use Improved consumer information is an essential element of any strategy of enhancing synergies between environmental and social policy. In the building sector, energy demand labelling is an integral instrument in creating market incentives for energy-related retrofitting. In addition, energy bills presenting consumption information in a detailed and easily accessible manner can provide consumers with a valuable tool for evaluating energy consumption behaviour and adjusting it accordingly. Several possibilities in this area have been explored in different pilot projects. With respect to electricity usage, moreover, smart metering, which uses advanced technology to create a direct relationship between consumer behaviour and energy costs, also offers promising opportunites for improving efficiency . Conclusions and Recommendations: The current provisions governing energy performance certificates for buildings, which are laid out in the Energy Conservation Regulations, need improvement, because they do not require demand-oriented energy certificates for all old buildings. The categorization of buildings according to energy demand, not just actual energy consumption, serves for greater market transparency and would support the implementation of an ―ecological rent index‖. Furthermore, heating bills should be re-designed such that they provide better information to consumers about their actual energy usage. Energy-saving consultation focusing on socially disadvantaged groups In terms of household energy savings, there are already a considerable number of successful examples of consultation services designed specifically for socially disadvantaged groups (i.e. the unemployed or immigrant communities). Such projects have numerous benefits: they help unlock climate-protection potential that relies on behavioral changes among sectors of the population that are not easily reached through conventional tools and methods of information outreach; they help those people reduce costs, who need it most; when related to recipients of welfare benefits, they reduce pressure on public budgets; they improve the social integration of participants and simultaneously create meaningful employment opportunities for the consultants themselves, who ideally come from the same social groups as those they are consulting. In many cases, however, such consultation services are not permanently established, because they are typically dependent on shortterm and limited project resources and have little chance of becoming financially independent. Conclusions and Recommendations: Targeted information and consultation services are an indespensable tool for engaging private households in environmental policy concepts. This pertains both to their individual behavior and also to the reception of environmentally motivated policy measures. In designing and making financial arrangements for consultation programmes, special attention should be paid to those groups that are most difficult to reach through conventional tools and methods of information outreach. Such consultation services should be permanently installed. At the same time, it makes sense to integrate energy saving consultation with existing consultation services, such as debt counselling. 121 4.4.2 Sustainable Transport policy The transportation sector has especially large potential for creating synergies between environmental and social policy. This is particularly true in the context of policy objectives concerning affordable and environmentally-friendly transportation, public health, and sustainable urban development. Environmental pressures and restricted mobility arising from a focus on private motorized transport Certain segments of the population face mobility constraints. In addition to personal limitations – those with disabilities – or insufficient public transportation options, financial restrictions play a fundamental role in constricting mobility. According to estimates of the German Institute of Economic Research (DIW), a single-parent household with a monthly net income under 900 Euro is not as mobile as it would be with a higher household income. Fundamental reasons for these limitations are the higher costs of owning a car and the fact that a car, due to actual local conditions, often is (or is at least perceived to be) the only viable means of transportation. The average monthly cost of car ownership for households earning less than 900 Euro a month is 114 Euro; in the highest income group, earning 3,600 Euro a month or more, spend 740 Euro per month. In contrast, the average monthly cost of public transportation ranges from 16 Euro (for households earning less than 900 Euro per month) to 42 Euro (for households with monthly income of 3,600 Euro or more). Simultaneously, private auto transportation is considerably more harmful to the environment than public transportation systems; in comparison to biking or walking, the environmental impact of driving is even worse. It therefore becomes clear that the objective of offering the entire population a high degree of mobility would be best achieved with a sustainable transport system based on reasonablypriced and environmentally-friendly public transport, biking and walking. Conclusions and Recommendations: Some forecasts indicate that the costs of public transportation will continue to rise, and in some areas will rise faster than the cost of private motorized transport. This prognosis is in large part based on the expected reduction in public transportation subsidies. Due to their social ramifications, said reductions should be carefully assessed. In view of the mobility needs of all segments of the population and the lower environmental impact of public transportation, reduced fares for low-income groups are a very important tool for establishing and maintaining synergies between social and environmental policies. Presently, for those who drive irregularly or rarely, car sharing programmes are more cost-effective than owning a car. In this respect, support for car sharing – for example, free parking in an entire area of a municipality – would contribute to socially just and environmentally-friendly transportation. In addition to this, further consideration should be given to a public car system, which could be organized after the bike rental model of the Deutsche Bahn (―Call a Bike‖). The current system of taxing company vehicles is an example of the absence of synergies between environmental and social policies. It creates questionable incentives from an environmental perspective and does not provide any social benefits. The current 122 system encourages the purchase of large, high-consumption vehicles. In general, company cars are distributed to sales staff or according to a particular hierarchy, thus serving no social interests. This subsidy should gradually be phased out or at least be linked with environmental characteristics of the company vehicles – i.e. the emission of CO2. Other countries, like the UK, have achieved significant reductions in CO 2 emissions from company fleets through this type of linkage. Health Aspects Lack of physical activity and poor diet often leads to obesity and promotes the occurrence of related illnesses, like cardiovascular disease or type-2 diabetes. In Germany, 55% of women and 65% of men are overweight, as is one-in-five children and one-in-four adolescents. Statistics show that the instance of obesity is higher in low income groups. Sickness and obesity, in turn, tend to increase social exclusion. According to information from the World Health Organization, 30 minutes of moderate physical activity every day clearly reduces the risk of illnesses caused by obesity. Against this background, a significant increase in bike riding and walking could lead to considerably reduced pressure on the public health system – estimates of annual savings reach up to 1,200 Euro per bike rider. Lowering health insurance payments accordingly would help advance an important priority of social policy – namely, increasing the net income of lowwage earners. Moreover, increased bicycle use would also serve an important environmental objective; Germans reaching Dutch levels of bike riding (moving from 300 km/year to 1,000 km/year per resident) would reduce CO2 emissions by 7.5 million tonnes annually. Increasing kilometres travelled per resident to 1,320 km/year would save 13.45 million tonnes of CO2, which would exceed by about 3 million tonnes the CO2 reduction target set for the transportation sector by the National Climate Protection Programme of 2005. Despite major hurdles – like urban sprawl or life-style and transportation patterns geared toward the use of cars – one should point out that the majority of car usage in German cities occurs within a radius where bike riding is actually a faster mode of transportation. Estimates indicate that in high-density urban areas up to 30% of auto traffic could be shifted to bicycles. Conclusions and Recommendations: There are an abundance of local examples supporting biking and walking. These measures must be sustained and, where needed, given additional support. Upgrading and extending bike paths and sidewalks or improving the compatibility between biking and public transportation would be appropriate measures. An especially important component of this relationship is that children are taught how to walk or ride to and from school, instead of relying on Mom and Dad‘s taxi service. Studies show that people who, as children, became accustomed to riding bikes and walking, later, as adults, are more inclined to continue these habits. Despite the clear relevance of individual projects, the Dutch example demonstrates that an overarching and integrated approach is more important in achieving a substantial increase in bike riding. The Dutch are successfully pursuing an overarching approach in support of bike riding through their ―Masterplan Fiets‖. The German Federal Government‘s national bike riding plan has yet to achieve comparable results. In order to obtain meaningful results, it 123 would necessary not only to address technical obstacles – such as lack of bike paths and sidewalks – but also to consistently support bike riding and walking across the whole range of transportation policies, as well as to appropriately address questions of life-style and transportation patterns. The impact of transportation on the composition of residential areas Several studies indicate that property prices (as well as rent) are correlated with the degree of noise and air pollution in the surrounding area. Single-family homes with gardens that are exposed to daytime noise pollution of 50 to 70 dB(A) lose approximately 10% of their worth, plots of land with such exposure lose 30%. With regard to rent, for every decibel increase of ambient noise, rents fall between 0.08% and 2.22%. As the level of rent and real estate prices have a direct influence on the social composition of a residential area, one can establish that the level of street traffic and other environmental impacts are important reasons for relocating. Alongside other facets, such developments can lead to socioeconomic segregation in certain neighborhoods, as households with higher income can afford to move to quieter areas. Conclusions and Recommendations: Sustainable transportation can relieve pressure on neighbourhoods and contribute to their improvement. In this respect, measures to reduce traffic in inner-city residential and mixeduse neighborhoods – like living without one‘s own car and the creation of playgrounds, etc. – have positive environmental and social effects; they are also an important example of synergies between environmental and social policies. Widely discussed pilot projects – the introduction of congestion pricing in Stockholm (by referendum) after a one-year pilot trial – have proven very effective in the implementation of sustainable transportation systems. Policy leaders must be determined to implement such pilot projects despite initial opposition. On the other hand, the introduction of ―environmental zones‖ in different major cities, while environmentally worthwhile, has been rejected as a socially problematic regulation, because it requires citizens to replace older cars, which places a special burden on already disadvantaged groups. In some cities, the banning of driving in the ―environmental zones‖ would affect at least half of low-income groups with older vehicles. One needs to consider that: Regardless of the existence of environmental zones, many low-income households do not own a car; Vehicles meeting the Euro 1 emission standard can be used in environmental zones, and they can be found used at reasonable prices; The motor vehicle tax and maintenance costs are higher for those older vehicles that are restricted from the environmental zones; All cities with environmental zones grant exemptions to residents facing social hardship. In these ways, the current regulation is actually less burdensome on low-income groups than is usually purported. 124 4.4.3 Sustainable urban development In Germany in 2002, 105 hectares of new land were developed into settlement or transport areas every day, with settlements making up about 80% of the total land conversion. In turn, housing construction accounts for 45% of the expansion of settlement area. While the negative environmental effects of land use are apparent, its social implications are more difficult to assess. In addition to a few socially favourable aspects of living in the former open countryside – like promoting property ownership in large segments of the population (often at reasonable prices) or the employment effects in the construction industry – there are also several negative effects: The growth of settled areas contributes to the phenomenon that financially better off groups move out of cities and into living opportunities on the outskirts of communities. This development can lead to socio-economic segregation and the emergence of ―bad‖ parts of town. Additionally, the departure of these groups decreases municipal tax receipts. Suburbanization changes the face of cities, communities and the countryside – with repercussions for both (tourist) activity and the identification of inhabitants with their place of residence. The thinning of population density affects retail, local public transportation and utilities. Especially in connection with demographic changes and the ―shrinking‖ of certain regions, the viability of providing certain services is threatened. High fixed costs must be borne by a smaller number of occupants or increasingly covered by subsidies. In the medium- and long-term, regions that are currently experiencing population growth and are continuing to expand will also be affected by these developments. Conclusions and Recommendations: In addition to considering the environmental effects of urban sprawl and land use, the political discourse should increasingly take up the socio-political implications as well. To date, the discussion has not sufficiently broached the impact of land use – in terms of social and functional segregation – and, for this reason, it has not developed appropriate tools to address them; this can be seen in the commuter‘s tax allowance and – to a certain extent – also in the ―Socially Integrative City‖ Programme: There have been multiple calls for reintroducing the commuter tax credit in the amount that it existed in until the end of 2006. The underlying argumentation was largely based on socio-political considerations in the face of rising fuel prices. At the same time, studies show that – in terms of absolute values –high-income recipients are those that receive the highest benefitfrom the credit. This is due to the fact that higher income groups travel higher average distances from home to work and, therefore, can claim the largest sums. Furthermore, as this group is usually subject to a higher marginal tax rate under the system of progressive taxation, the resulting tax relief is the largest for them. On the other hand, those with the lowest income do not benefit at all from the commuter tax credit, because they do not pay income taxes. The German Institute for Economic Reseach (DIW) have calculated the impact the abolition of the commuter tax credit (with no replacement) would have on workers with a commute between 20 and 50 kilometers; households with an income of 900 Euro to 1,500 Euro per month would lose 125 approximately 3% of their net income, while higher earners (households with a monthly net income of 3,600 Euro or more) would see net income fall by 1.5%. With commutes over 50 kilometers, those with higher income would see net income fall between 3% and 4%, while the 170,000 low-income workers (900 Euro to 1,500 Euro per month) with such a commute would experience a 7% reduction in net income. Against the background of its socio-political ineffectiveness and its negative environmental effects, the reintroduction of the old commuter tax credit should be rejected. The 2004 interim report of the ―Socially Integrative City‖ Programme indicates that the programme has increased social stability in supported districts and to material improvement of living conditions, especially in the outskirts. As far as synergies between social and environmental policy are concerned, they were, as a rule, not a result of an overarching strategy. In this regard, the impact of the programme could be enhanced by a more comprehensive strategic approach. 126 Literatur 1. ACNielsen (2006): TrendNavigator „BIO―. http://www.acnielsen.de/pubs/documents/ACNielsen_TrendNavigator_Bio.pdf 2. Aehnelt, Reinhard (2005): Zwischenevaluation des Bund-Länder-Programms ―Soziale Stadt‖ – zentrale Ergebnisse, Informationen zur Raumentwicklung, Heft 2/.3.2005. 3. 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I S. 2954) § 20 Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts (1) Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung entfallenden Anteile, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben. (...) § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung (1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. (...) § 23 Abweichende Erbringung von Leistungen (...) (3) Leistungen für 1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, (...) sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht. Die Leistungen nach Satz 1 werden auch erbracht, wenn Hilfebedürftige keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. (...) Die Leistungen nach Satz 1 Nr. 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen. (...) § 27 Verordnungsermächtigung Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung zu bestimmen, 138 1. welche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind und unter welchen Voraussetzungen die Kosten für Unterkunft und Heizung pauschaliert werden können, 2. bis zu welcher Höhe Umzugskosten übernommen werden, 3. unter welchen Voraussetzungen und wie die Leistungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 pauschaliert werden können. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) § 27 Notwendiger Lebensunterhalt (1) Der notwendige Lebensunterhalt umfasst insbesondere Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. (...) (...) § 28 Regelbedarf, Inhalt der Regelsätze (1) Der gesamte Bedarf des notwendigen Lebensunterhalts außerhalb von Einrichtungen mit Ausnahme von Leistungen für Unterkunft und Heizung und der Sonderbedarfe (...) wird nach Regelsätzen erbracht. (...) (2) Die Landesregierungen setzen durch Rechtsverordnung die Höhe der monatlichen Regelsätze im Rahmen der Rechtsverordnung (...) fest. Sie können die Ermächtigung auf die zuständigen Landesministerien übertragen. Die Träger der Sozialhilfe können ermächtigt werden, auf der Grundlage von festgelegten Mindestregelsätzen regionale Regelsätze zu bestimmen. (...) (3) Die Regelsätze werden so bemessen, dass der Bedarf nach Absatz 1 dadurch gedeckt werden kann. Die Regelsatzbemessung berücksichtigt Stand und Entwicklung von Nettoeinkommen, Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten. Grundlage sind die tatsächlichen, statistisch ermittelten Verbrauchsausgaben von Haushalten in unteren Einkommensgruppen. Datengrundlage ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Die Bemessung wird überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt, sobald die Ergebnisse einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen. (...) § 29 Unterkunft und Heizung (1) Leistungen für die Unterkunft werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht. (...) (2) Der Träger der Sozialhilfe kann für seinen Bereich die Leistungen für die Unterkunft durch eine monatliche Pauschale abgelten, wenn auf dem örtlichen Wohnungsmarkt hinreichend angemessener freier Wohnraum verfügbar und in Einzelfällen die Pauschalierung nicht unzumutbar ist. Bei der Bemessung der Pauschale sind die tatsächlichen Gegebenheiten 139 des örtlichen Wohnungsmarkts, der örtliche Mietspiegel sowie die familiären Verhältnisse der Leistungsberechtigten zu berücksichtigen. (...) (3) Leistungen für Heizung werden in tatsächlicher Höhe erbracht, soweit sie angemessen sind. Die Leistungen können durch eine monatliche Pauschale abgegolten werden. Bei der Bemessung der Pauschale sind die persönlichen und familiären Verhältnisse, die Größe und Beschaffenheit der Wohnung, die vorhandenen Heizmöglichkeiten und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. § 31 Einmalige Bedarfe (1) Leistungen für 1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, (...) werden gesondert erbracht. (...) (3) Die Leistungen nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 können als Pauschalbeträge erbracht werden. Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen. 140 Anhang 2: Graphische Darstellung Zwischenevaluierung 2004 Programm Soziale Stadt