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Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft Diese Hilfeform ist geeignet für Jungen und Mädchen, die - infolge ihres seelischen Belastungsprofils - einer Lebensgemeinschaft bedürfen und von dieser ausreichend profitieren können. Es handelt sich um ein konsequent einzelfallorientiertes Angebot, bei dem die Passung zwischen dem aufzunehmenden Kind und allen weiteren Beteiligten der Lebensgemeinschaft im Vordergrund steht. Alle Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII, die das Landesjugendamt Rheinland mit Stand vom 24.07.2012 formuliert hat, werden erfüllt. Eine tarifvertragliche Anstellung stellt die Weisungsfähigkeit des Trägers sicher. Die Lebensgemeinschaft ist analog einer Außenwohngruppe eingebunden in die Unterstützung durch die ständige Rufbereitschaft und in die Supervisions-, Ausbildungsund Weiterbildungsprogramme. Eine enge Verzahnung mit dem zuvor genutzten intensivpädagogischen stationären Setting bleibt aufrecht erhalten, solange dies notwendig und sinnvoll ist. Im Anschluss kann sie jederzeit wieder eingeleitet werden. Der Zugang zu allen schulischen, freizeit- und lebenspädagogischen sowie therapeutischen und heilpädagogischen Angeboten im Hermann-JosefHaus ist gesichert. Zugleich werden die Bedürfnisse und Grenzen einer Lebensgemeinschaft angemessen berücksichtigt. Die Verweildauer und die pädagogisch-therapeutischen Zielsetzungen werden regelmäßig im HPG überprüft. Eine Rückführung in die Herkunftsfamilie wird, wo immer möglich, angestrebt. Zugleich ist eine langfristige Betreuung möglich. In der sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft verfügt mindestens eine Bezugsperson über eine pädagogische Qualifikation als Erzieher/in, Sozialpädagog/in oder Heilpädagog/in mit entsprechender Berufserfahrung. Wir suchen eine engagierte und selbständig arbeitende pädagogische Fachkraft, die allein oder mit ihrer Familie / Lebensgemeinschaft ein bis zwei Kinder oder Jugendliche in ihren Haushalt aufnimmt und betreut. • Sie verfügen Sie über eine pädagogische Qualifikation als Erzieher/in, Sozialpädagog/in oder Heilpädagog/in mit entsprechender Berufserfahrung. • Sie stellen Kindern mit seelischer Behinderung einen auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Rahmen zur Verfügung, der ihnen einen Lebensort auf Zeit bietet. • Sie kooperieren mit den Herkunftsfamilien der Kinder/Jugendlichen. • Sie und Ihr/e Partner/in werden vor Beginn der Tätigkeit fachlich vorbereitet. • Mit der Aufnahme eines Kindes/Jugendlichen und im gesamten Hilfeprozess werden Sie kontinuierlich fachlich beraten und unterstützt. • Eine durchgängige Rufbereitschaft ist gesichert. • Sie erhalten einen Arbeitsvertrag in Festanstellung. Der Beschäftigungsumfang wird mit Ihnen und dem belegenden Jugendamt anhand des Betreuungsaufwandes ermittelt. In der Regel handelt es sich um eine Vollzeitbeschäftigung, die als pauschale Abgeltung für die Aufnahme des Kindes in Ihre Lebensgemeinschaft gilt. • In einem Aushandlungsprozess werden einzelfallorientierte Individualvereinbarungen getroffen. • Die Vergütung richtet sich nach AVR einschließlich der Leistungen der kirchlichen Zusatzversorgungskasse. Wir bieten zahlreiche interne und externe Weiterbildungsmöglichkeiten. • Für die materiellen Aufwendungen für das Kind erhalten Sie eine Pauschale, die sich an den Vorgaben des Landesjugendamtes orientiert. Wenn Sie sich für diese Arbeit interessieren, richten Sie Ihre Bewerbung bitte an: Hermann-Josef-Haus Urft Herr Rainer Zimmermann Urfttalstr. 41 53925 Kall-Urft Weitere Informationen erhalten Sie von Sylvia Geisen und Birgit Moseke, Erziehungsstellenberatung, unter: 02441-885-0 [email protected] www.hjh-urft.de