Anzeige f. Internetseite Erz.St. Soz.päd. LG 150611

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Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft
Diese Hilfeform ist geeignet für Jungen und Mädchen, die - infolge ihres
seelischen Belastungsprofils - einer Lebensgemeinschaft bedürfen und von dieser
ausreichend profitieren können. Es handelt sich um ein konsequent
einzelfallorientiertes Angebot, bei dem die Passung zwischen dem
aufzunehmenden Kind und allen weiteren Beteiligten der Lebensgemeinschaft im
Vordergrund steht. Alle Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis nach § 45
SGB VIII, die das Landesjugendamt Rheinland mit Stand vom 24.07.2012
formuliert hat, werden erfüllt. Eine tarifvertragliche Anstellung stellt die
Weisungsfähigkeit des Trägers sicher. Die Lebensgemeinschaft ist analog einer
Außenwohngruppe eingebunden in die Unterstützung durch die ständige
Rufbereitschaft
und
in
die
Supervisions-,
Ausbildungsund
Weiterbildungsprogramme. Eine enge Verzahnung mit dem zuvor genutzten
intensivpädagogischen stationären Setting bleibt aufrecht erhalten, solange dies
notwendig und sinnvoll ist. Im Anschluss kann sie jederzeit wieder eingeleitet
werden. Der Zugang zu allen schulischen, freizeit- und lebenspädagogischen
sowie therapeutischen und heilpädagogischen Angeboten im Hermann-JosefHaus ist gesichert. Zugleich werden die Bedürfnisse und Grenzen einer
Lebensgemeinschaft angemessen berücksichtigt.
Die Verweildauer und die pädagogisch-therapeutischen Zielsetzungen werden
regelmäßig im HPG überprüft. Eine Rückführung in die Herkunftsfamilie wird, wo
immer möglich, angestrebt. Zugleich ist eine langfristige Betreuung möglich.
In der sozialpädagogischen Lebensgemeinschaft verfügt mindestens eine
Bezugsperson über eine pädagogische Qualifikation als Erzieher/in,
Sozialpädagog/in oder Heilpädagog/in mit entsprechender Berufserfahrung.
Wir suchen eine engagierte und selbständig arbeitende pädagogische Fachkraft,
die allein oder mit ihrer Familie / Lebensgemeinschaft ein bis zwei Kinder oder
Jugendliche in ihren Haushalt aufnimmt und betreut.
• Sie verfügen Sie über eine pädagogische Qualifikation als Erzieher/in,
Sozialpädagog/in oder Heilpädagog/in mit entsprechender Berufserfahrung.
• Sie stellen Kindern mit seelischer Behinderung einen auf ihre Bedürfnisse
zugeschnittenen Rahmen zur Verfügung, der ihnen einen Lebensort auf
Zeit bietet.
• Sie kooperieren mit den Herkunftsfamilien der Kinder/Jugendlichen.
• Sie und Ihr/e Partner/in werden vor Beginn der Tätigkeit fachlich
vorbereitet.
• Mit der Aufnahme eines Kindes/Jugendlichen und im gesamten
Hilfeprozess werden Sie kontinuierlich fachlich beraten und unterstützt.
• Eine durchgängige Rufbereitschaft ist gesichert.
• Sie erhalten einen Arbeitsvertrag in Festanstellung. Der
Beschäftigungsumfang wird mit Ihnen und dem belegenden Jugendamt
anhand des Betreuungsaufwandes ermittelt. In der Regel handelt es sich
um eine Vollzeitbeschäftigung, die als pauschale Abgeltung für die
Aufnahme des Kindes in Ihre Lebensgemeinschaft gilt.
• In einem Aushandlungsprozess werden einzelfallorientierte
Individualvereinbarungen getroffen.
• Die Vergütung richtet sich nach AVR einschließlich der Leistungen der
kirchlichen Zusatzversorgungskasse. Wir bieten zahlreiche interne und
externe Weiterbildungsmöglichkeiten.
• Für die materiellen Aufwendungen für das Kind erhalten Sie eine
Pauschale, die sich an den Vorgaben des Landesjugendamtes orientiert.
Wenn Sie sich für diese Arbeit interessieren, richten Sie Ihre Bewerbung bitte an:
Hermann-Josef-Haus Urft
Herr Rainer Zimmermann
Urfttalstr. 41
53925 Kall-Urft
Weitere Informationen erhalten Sie von Sylvia Geisen und Birgit Moseke,
Erziehungsstellenberatung, unter:
02441-885-0
[email protected]
www.hjh-urft.de