Notfallbetreuung für Ihre Kinder
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Notfallbetreuung für Ihre Kinder
Die Stiftung Beruf und Familie Beruf und Familie N E U M Ü N S T E R · S E G E B E R G Die Stiftung Beruf und Familie Neumünster · N E U M Ü N S T E R · S E G E B E R G Segeberg ist im September 2013 aus unternehmerischer Initiative heraus entstanden. sollen zu einer verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen und Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen entlasten. Die Unternehmen der Region können auf ihre Wir informieren Sie gern persönlich! Sprechen Sie uns an: Diakonisches Werk Altholstein GmbH Christianstraße 8 - 10 Bedürfnisse abgestimmte Angebote wählen. 24534 Neumünster Dazu gehören u.a. Telefon 04321 / 25 05 78 •Kindernotfallbetreuung Telefax 04321 / 25 05 403 • Sonder- und Randzeitenbetreuung Susanne Harder •Ferienbetreuung [email protected] • Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen Gestaltung Ruth Freytag | Foto © Kzenon - Fotolia.com | Stand 1/2014 Die von der Stiftung entwickelten Angebote www.buf-neumuenster-segeberg.de www.diakonie-altholstein.de Beruf und Familie NEUMÜNSTER · SEGEBERG Wir haben ein umfassendes Angebot: Beratung, Bildung, Sozialarbeit, Pflege. Mehr unter: www.diakoniealtholstein.de Notfallbetreuung für Ihre Kinder Unverhofft kommt oft – gut betreut in Notfällen Ihr schneller Weg zur Notfallbetreuung Unsere Betreuungsstützpunkte stehen für Sie zur Verfügung Die Kindernotfallbetreuung ist ein ergänzendes 1 Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber / Betrieb NORD Neumünster Angebot zur Regelbetreuung. Sie greift, wenn den Zugangscode und die Notfall-Telefonnummer. in den Räumen der Diakonie Altholstein 2 Sie schließen eine Betreuungsvereinbarung Am Alten Kirchhof 16 mit uns vor dem ersten Betreuungseinsatz. 24534 Neumünster 3 Ab sofort können Sie die Notfallbetreuung MITTE Bad Segeberg nutzen. Die Kosten trägt Ihr Arbeitgeber – in den Räumen des für Sie ist das Betreuungsangebot kostenlos! Evangelischen Bildungswerks • die Regelbetreuung ungeplant ausfällt • es einen Engpass in der Betreuung gibt • das Kind keine Regelbetreuung besuchen kann Sie als Eltern entscheiden, wo ihr Kind / ihre Kinder betreut werden sollen. Binnen zwei Stunden übernimmt eine qualifizierte Fachkraft die Aufsicht wahlweise • im Haushalt der Eltern • in einem der Betreuungsstützpunkte • im Betrieb Lernen Sie uns und unser Team kennen und besuchen Sie den Betreuungsstütz punkt in Ihrer Nähe zu den Kennenlern Café-Tagen (Termine siehe Internet) 4 Nutzen Sie die „Kennenlerntage“ in den Falkenburger Straße 88 23795 Bad Segeberg Betreuungsstützpunkten, um das Team und die Räumlichkeiten kennen zu lernen. S Ü D Henstedt-Ulzburg in den Räumen der Ev. Lutherischen Kirchengemeinde – Kreuzkirche Hamburger Straße 30 24558 Henstedt-Ulzburg Was ist ein Notfall? Die Notfallbetreuung greift im nicht planbaren Notfall – dieser bringt erwerbstätige Eltern häufig in eine schwierige Konfliktsituation, da sowohl das Kind versorgt werden muss, als auch die beruflichen Belange unverschiebbar sind und nicht einfach hinten anstehen können. Deshalb ist den Eltern meist schon damit geholfen, wenn der erste Tag des nicht geplanten Notfalls abgedeckt ist. Die Notfallbetreuung greift nur in Ausnahmefällen auch an einem weiteren Tag des gleichen nicht planbaren Notfalls. Notfallbetreuung (unvorhersehbare/nicht planbare Ereignisse): - Ausfall der regulären Tagespflegeperson (z.B. wegen Krankheit). - Ausfall der regulären Tagespflegeperson, durch ansteckende Erkrankung eines der Tageskinder und zu betreuendes Kind ist kein Überträger. - Ausfall von Mutter/Vater der/die normalerweise (ganztägig) das Kind/die Kinder betreut. - Mutter/Vater kann Kind nach einer Dienstreise nicht aus der Kita abholen, da Bahn/Flugzeug erheblich verspätet ankommen. - Betreuung während einer Rekonvaleszenz, wenn betriebliche Gründe vorliegen (am ersten Tag). - Kita schließt wegen eines unvorhersehbaren Falles (meldepflichtige ansteckende Krankheit); zu betreuendes Kind ist kein Überträger. - Kita- bzw. Hortbetreuung oder Ganztagesschulbetrieb fällt aus unvorhersehbaren Gründen aus. - Unvorhersehbare Arbeitsanfälle im Betrieb, die keinen Aufschub dulden; z. B. wichtiger Auftrag, der abzuwickeln oder im Verzug ist. - Unvorhersehbarer Termin; z. B. spontan anberaumte unaufschiebbare Besprechung. - Kind hat in der Schule oder in der Kita Bauchweh (o.ä.) und muss vorzeitig abgeholt werden. Sorgeberechtigte betrieblich verhindert. Ausnahme für die Notfallbetreuung generell: das Kind ist akut ansteckend oder ernsthaft erkrankt. VW14GH5 48 A 1 Betreuungsvereinbarung Vom Mitarbeiter des Unternehmens auszufüllen, der eine Notfalltagespflegeperson des Betreuungsstützpunktes in Anspruch nehmen möchte: Herrn/Frau……………………………………………………………………………………..... (Sorgeberechtigte/r) …………………………………………………………………………………………………... (Anschrift) …………………………………………………………………………………………………... (PLZ, Ort) …………………………………………………………………………………………………... (Telefon) Betreuungsstützpunkt der Diakonie Altholstein vertreten durch: Herrn/Frau………………………………………………………………………………………. …………………………………………………………………………………………………... (Anschrift) …………………………………………………………………………………………………... (PLZ, Ort) …………………………………………………………………………………………………... (Telefon) 1. Gegenstand der Vereinbarung Für das/die nachfolgend genante/n Kind/Kinder übernimmt die „Notfallbetreuung der Diakonisches Werk Altholstein GmbH“ vertreten durch ein Mitglied des Betreuungsteams für einen Teil des Tages die Erziehung und Pflege: ……………………………………….., geb. am……………………………………………….. (Name Kind) ……………………………………….., geb. am……………………………………………….. (Name Kind) Die Kindertagespflegeperson und der Beginn und das Ende des jeweiligen Betreuungsverhältnisses wird im Anhang „Betreuungsverlauf“ notiert und von den Erziehungsberechtigten bei jedem Einsatz abgezeichnet. 2. Versicherung Die Sorgeberechtigten haben Kenntnis davon, dass die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson, sofern diese nicht im Betreuungsstützpunkt erfolgt, nicht unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt (wie z.B. bei Schule und Kindergarten) und sie für die Unfallkosten ihres Kindes selbst aufkommen müssen. 3. Zusammenarbeit von Kindertagespflegeperson und Personensorgeberechtigten Die Beteiligten verpflichten sich, zum Wohle des Kindes zusammenzuarbeiten. Sie erteilen einander alle für die Betreuung des Kindes wesentlichen Auskünfte. Die Kindertagespflegeperson stimmt sich dabei mit den Eltern über die Betreuung/Erziehung ab. 4. Schweigepflicht VW14GH5 48 A 2 Die Kindertagespflegeperson verpflichtet sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich des Kindes und seines Umfeldes betreffen und die ihrer Natur nach eine Geheimhaltung verlangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. 5. Betreuen/Bringen und Abholen 5. 1. Betreuungsort: Das Kind wird entweder, a) im Betreuungsstützpunkt ………………………..betreut b) im Unternehmen…………………………………………. betreut c) im Haushalt der Sorgeberechtigten betreut d) in Ausnahmefällen und nach Absprache im Haushalt der Tagespflegeperson betreut 5.2. Bringen und Abholen: Das Kind wird entweder, a) von den Sorgeberechtigten zum Betreuungsstützpunkt gebracht und auch wieder dort abgeholt b) vom Haus der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters abgeholt und auch wieder dorthin zurückgebracht c) vom Firmengelände abgeholt und auch wieder dorthin zurück gebracht d) aus der Regelbetreuungseinrichtung abgeholt und zu a) b) oder c) gebracht (Bitte entsprechend ankreuzen) Sonderregelungen:……………………………………………………………………………… Hinweis! Sofern das Kind zu Hause betreut wird, erbringt die Kindertagespflegeperson keine haushaltsnahen Dienstleistungen. Die Leistungen der Kindertagespflegeperson erstrecken sich ausschließlich auf die Betreuung und Versorgung des ihm anvertrauten Kindes. 5. Betreuungsgeld Ein Betreuungsgeld ist nicht zu entrichten. Gesondert in Rechnung gestellt werden nur die mit den Sorgeberechtigten abgesprochenen speziellen Einkäufe, wie z.B. Babynahrung, Windeln etc. Betreuungszeiten, die über die vertraglich geregelten Zeiten hinaus gehen, werden den Sorgeberechtigten gesondert in Rechnung gestellt. VW14GH5 48 A 3 6. Aufsichtspflicht Die von den Sorgeberechtigten übertragene Aufsichtspflicht über ihr Kind für die Dauer der Betreuungszeit kann von der Kindertagespflegeperson nicht eigenständig an Dritte abgegeben werden. Dies bedarf der Absprache und des Einverständnisses der Sorgeberechtigten. 7. Krankheit des Pflegekindes/der Pflegekinder Ein Kind/Kinder die aufgrund einer Erkrankung der Krankheitspflege bedürfen, soll/en nicht im Rahmen der Notfallbetreuung betreut werden. Im Falle einer leichten Erkrankung/Rekonvaleszenz des Kindes soll die Betreuung durch die Kindertagespflegeperson im Haus der Sorgeberechtigten stattfinden. Die Sorgeberechtigten bevollmächtigen die Kindertagespflegeperson schriftlich, in Eilfällen eine ärztliche Behandlung des Kindes zu veranlassen und hinterlegen die Kopie des Impfausweises (siehe Anlage „Vollmacht“). Bei besonderen Vorkommnissen sind die Sorgeberechtigten sofort zu benachrichtigen. Sie hinterlassen bei der Kindertagespflegeperson eine Telefonnummer, unter der sie während der Betreuungszeit erreichbar sind. 8. Zusätzliche Vereinbarungen (z.B. bestimmte Ernährungsvorstellungen und -gewohnheiten, Haustiere, Mitnahme im PKW, Benutzung öffentlicher Spiel-/Abenteuerplätze, Fahrrad fahren usw.): …………………………………………………………………………………………………... …………………………………………………………………………………………………... …………………………………………………………………………………………………... …………………………………………………………………………………………………... …………………………………………………………………………………………………... Weitere Vereinbarungen nach Vertragsabschluß bedürfen der Schriftform. Hinweis auf die Datenverarbeitung Ich habe davon Kenntnis, dass im Rahmen der Betreuung Daten über meine Person, meinen sozialen Status sowie die für die Betreuung notwendigen Informationen gespeichert, verarbeitet bzw. genutzt werden, und im Rahmen der Zweckbindung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (zum Beispiel Leistungsträger, weiter- bzw. mitbetreuende Mitarbeiter/Innen der Diakonisches Werk Altholstein GmbH) übermittelt werden können. Sie können jederzeit Auskunft über die von uns über Sie gespeicherten Daten bekommen. Bei Bedarf wenden Sie sich einfach an Ihren Ansprechpartner oder an unseren Datenschutzbeauftragten: Thomas Jundel. ………………… Ort und Datum ________________________________ Unterschrift der/des Sorgeberechtigten _________________________________ Unterschrift der Notfallbetreuung VW14GH5 48 A 4 Anhang Vollmacht für Arztbesuch und Medikamentengabe Hiermit bevollmächtigt Herr/Frau …………………………………………………………………………………………………... Personensorgeberechtigte, im Folgenden -Eltern- genannt Anschrift …………………………………………………………………………………………………... ………………………………………………………………………………………………....... Telefon privat/ Telefon dienstlich/ Telefon mobil ………………………………………………………………………………………………… Als Personensorgeberechtigte/r des Kindes/der Kinder Name……………………………………………………………………, Alter………………... Name……………………………………………………………………, Alter………………... Die Betreuungskraft des Betreuungsstützpunkt der Diakonie Altholstein vertreten durch ……………………………………………………………………………………………... im Folgenden - Kindertagespflegeperson- genannt Anschrift …………………………………………………………………………………………………... a) im Bedarfsfall mit dem Kind einen Arzt/eine Ärztin (im Folgenden benannt) aufzusuchen. b) Im Bedarfsfall folgendes Medikament –nur mit ärztlicher Verordnung- zu verabreichen: Name des Medikamentes:………………………………………………………………………. Dosierung:………………………………………………………………………………………. …………………………………………………………………………………………………... …………………………………………………., den………………………………………….. (Ort) (Datum) (Unterschrift der Personensorgeberechtigten) Name, Anschrift und Telefon-Nummer des/der behandelnden Kinder-/Hausarztes/-ärztin: __________________________________________________________________________ Betreuungsangebot Notfallbetreuung Bitte geben Sie die Notfallrufnummer und den Zugangscode an Ihre Mitarbeitenden weiter. Die Notfallrufnummer lautet: 0151-11345500. Diese Telefonnummer ist von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr von Montag bis Samstag erreichbar. Den Zugangscode für Ihre Beschäftigten finden Sie auf dem Nutzungsvertrag und den Betreuungsvereinbarungen oben rechts. Betreuungsstützpunkte der Diakonie Altholstein 1. NORD: in Neumünster in den Räumen der Diakonie Altholstein Am Alten Kirchhof 16 24534 Neumünster 2. MITTE: Bad Segeberg in den Räumen des Evangelischen Bildungswerks Falkenburger Straße 88 23795 Bad Segeberg 3. SÜD Henstedt-Ulzburg in den Räumen der Ev. Lutherischen Kirchengemeinde – Kreuzkirche Hamburger Str. 30 24558 Henstedt-Ulzburg Termine für das Kennenlern-Cafe in den Betreuungsstützpunkten Siehe Internet www.buf-neumuenster-segeberg.de Ihre Ansprechpartnerinnen: Betreuungsangebote Susanne Harder Tel. 04321-25 05 78 [email protected] www.diakonie-altholstein.de Stiftungs- und Nutzungsfragen Bettina Niemax Tel. 04321-25 05 410 [email protected] www.buf-neumuenster-segeberg.de Bitte beachten Sie, dass vor dem ersten Betreuungseinsatz eine Betreuungsvereinbarung mit uns abgeschlossen werden muss. Die Formulare dafür erhalten Sie mit Abschluss des Nutzungsvertrages oder auf der Internetseite.