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Mittwoch, 3. Februar 2010
F-B1-001 Welche zwischenstaatliche Organisation hat für den weltweiten Flugfunkdienst
besondere Bedeutung?
A) UIT
B) UNSECO
C) IATA
D) NATO
Erklärung zu Frage F-B1-001
Die richtige Antwort ist Antwort A)
Internationaler Fernmeldevertrag
Der Internationale Fernmeldevertrag (englisch Constitution and Convention of the
International Telecommunication Union) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der von fast
allen Staaten der Erde unterzeichnet und ratifiziert wurde. Er wurde am 6. November
1982 in Nairobi unterzeichnet. Er ist die Grundlage der Internationalen
Fernmeldeunion (UIT) und wird von ihr fortgeschrieben.
Heute ist der ursprüngliche Internationale Fernmeldevertrag nur noch im Verhältnis
zu den Staaten relevant, die nicht der Neufassung vom 22. Dezember 1992
beigetreten sind.
Die Präambel des Vertrages lautet in der deutschen Übersetzung:
"In voller Anerkennung des uneingeschränkten Rechts jedes Landes, sein
Fernmeldewesen zu regeln, und angesichts der wachsenden Bedeutung des
Fernmeldewesens für die Wahrung des Friedens und die soziale und wirtschaftliche
Entwicklung aller Länder haben die Bevollmächtigten der Vertragsregierungen in
gegenseitigem Einvernehmen diesen Vertrag geschlossen, um die friedlichen
Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen den Völkern durch einen gut
arbeitenden Fernmeldedienst zu erleichtern; dieser Vertrag ist die grundlegende
Urkunde der Internationalen Fernmeldeunion."
F-B1-002 Was ist die rechtliche Grundlage für das Errichten und Betreiben von Funkanlagen
in der Bundesrepublik Deutschland?
A) Das Luftverkehrsgesetz
B) Das Internationale Zivile Luftfahrtabkommen
C) Die Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge
D) Das Telekommunikationsgesetz (TKG)
Erklärung zu Frage F-B1-002
Die richtige Antwort ist Antwort D)
Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 2 Regulierung
(1) Die Regulierung der Telekommunikation ist eine hoheitliche Aufgabe des
Bundes.
(2) Ziele der Regulierung sind:
1. die Wahrung der Nutzer-, insbesondere der Verbraucherinteressen auf dem
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Gebiet der Telekommunikation und die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses,
2. die Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs und die Förderung
nachhaltig wettbewerbsorientierter Märkte der Telekommunikation im Bereich
der Telekommunikationsdienste und -netze sowie der zugehörigen
Einrichtungen und Dienste, auch in der Fläche,
3. effiziente Infrastrukturinvestitionen zu fördern und Innovationen zu
unterstützen,
4. die Entwicklung des Binnenmarktes der Europäischen Union zu fördern,
5. die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit
Telekommunikationsdiensten (Universaldienstleistungen) zu erschwinglichen
Preisen,
6. die Förderung von Telekommunikationsdiensten bei öffentlichen Einrichtungen,
7. die Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung von
Frequenzen, auch unter Berücksichtigung der Belange des Rundfunks,
8. eine effiziente Nutzung von Nummerierungsressourcen zu gewährleisten,
9. die Wahrung der Interessen der öffentlichen Sicherheit.
(3) Die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bleiben,
soweit nicht durch dieses Gesetz ausdrücklich abschließende Regelungen getroffen
werden, anwendbar. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kartellbehörden bleiben
unberührt.
(4) Die hoheitlichen Rechte des Bundesministeriums der Verteidigung bleiben
unberührt.
(5) Die Belange von Rundfunk und vergleichbaren Telemedien sind zu
berücksichtigen. Die medienrechtlichen Bestimmungen der Länder bleiben
unberührt.
F-B1-003 Wer erteilt in der Bundesrepublik Deutschland die Frequenzzuteilungen zum Betrieb
von Boden- und Luftfunkstellen?
A) Die Luftfahrtbehörden der Länder
B) Die Bundesnetzagentur
C) Der Bundesminister des Inneren
D) Das Flugsicherungsunternehmen (DFS)
Erklärung zu Frage F-B1-003
Die richtige Antwort ist Antwort B)
Telekommunikationsgesetz (TKG)
§ 8 Lizenzerteilung
(1) Die Lizenz wird auf schriftlichen Antrag von der Regulierungsbehörde schriftlich
erteilt. Im Lizenzantrag ist das Gebiet zu bezeichnen, in dem die lizenzpflichtige
Tätigkeit ausgeübt werden soll. Die Regulierungsbehörde soll über Lizenzanträge
innerhalb von sechs Wochen entscheiden.
(2) Bei der Lizenzerteilung sind die Regulierungsziele nach § 2 Abs.2 zu beachten.
Zur Sicherstellung der Regulierungsziele nach § 2 Abs.2 können der Lizenz
Nebenbestimmungen, auch nach Erteilung der Lizenz, beigefügt werden. Sind die
Voraussetzungen für eine Nebenbestimmung entfallen, so hat die
Regulierungsbehörde diese auf Antrag des Lizenznehmers aufzuheben.
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(3) Eine beantragte Lizenz ist zu versagen, wenn
1. die Regulierungsbehörde über keine nutzbaren Frequenzen verfügt, die dem
Antragsteller, der Funkverbindungen betreiben möchte, zugeteilt werden
können oder
2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass
a. der Antragsteller nicht die für die Ausübung der beantragten Lizenzrechte
erforderliche Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde besitzt
und damit zu erwarten ist, dass diese Lizenzrechte nicht dauerhaft
ausgeübt werden, oder
b. durch die Lizenzerteilung die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
gefährdet würde.
Die nach Satz 1 Nr.2 Buchstabe a erforderliche
1. Zuverlässigkeit besitzt, wer die Gewähr dafür bietet, dass er als Lizenznehmer
die Rechtsvorschriften einhalten wird,
2. Leistungsfähigkeit besitzt, wer die Gewähr dafür bietet, dass ihm die für den
Aufbau und den Betrieb der zur Ausübung der Lizenzrechte erforderlichen
Produktionsmittel zur Verfügung stehen werden,
3. Fachkunde besitzt, wer die Gewähr dafür bietet, dass die bei der Ausübung
der Lizenzrechte tätigen Personen über die erforderlichen Kenntnisse,
Erfahrungen und Fertigkeiten verfügen werden.
(4) Die Lizenz kann befristet erteilt werden, soweit dieses wegen Knappheit der zur
Verfügung stehenden Frequenzen geboten ist.
(5) Zum Betrieb von Übertragungswegen im Rahmen einer Lizenz benötigte
Frequenzen werden nach Maßgabe der §§ 44 bis 48 zugeteilt.
F-B1-004 Wer benötigt zur Durchführung des Sprechfunkverkehrs ein Flugfunkzeugnis?
A) Der Luftsportgeräteführer im Luftraum D
Der Betreiber einer Bodenfunkstelle, die ausschließlich der Übermittlung von
B)
Flugbetriebsmeldungen dient
Der Flugschüler an Bord eines Ausbildungsluftfahrzeuges in der Platzrunde eines
C)
unkontrollierten Flugplatzes
Der Flugschüler an Bord eines Ausbildungsluftfahrzeuges in der Platzrunde eines
D)
kontrollierten Flugplatzes
Erklärung zu Frage F-B1-004
Die richtige Antwort ist Antwort A)
Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV)
§ 1 - Allgemeines
(1) Zur Ausübung des Flugfunkdienstes bei Boden- und Luftfunkstellen der
Bundesrepublik Deutschland bedarf es eines gültigen, vom Bundesamt für Post und
Telekommunikation oder vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung von der
Deutschen Bundespost oder der Deutschen Post der Deutschen Demokratischen
Republik ausgestellten oder anerkannten Flugfunkzeugnisses.
(2) Ausgenommen hiervon ist die Ausübung des Flugfunkdienstes
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1. bei Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und
Segelflugzeugen, soweit sie nicht in Lufträumen der Klassen B, C und D
betrieben werden;
2. bei Luftfunkstellen an Bord von Luftfahrzeugen, die bei der Ausbildung von
Luftfahrtpersonal verwendet werden;
3. bei Funkstellen in Kraftfahrzeugen, die ausschließlich für die Verbindung mit
Luftfunkstellen in Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen
betrieben werden;
4. bei Bodenfunkstellen, die ausschließlich für die Übermittlung von
Flugbetriebsmeldungen eingesetzt werden;
5. nach Maßgabe des § 2 Abs. 3 dieser Verordnung.
F-B1-005 Zur Durchführung des Sprechfunkverkehrs ist der Besitz eines Flugfunkzeugnisses
erforderlich. Kein Flugfunkzeugnis braucht der ...
A) Betreiber einer Funkstelle mit dem Rufzeichen "RÜCKHOLER"
B) Flugleiter an einem Segelfluggelände
C) Fluglehrer
D) Ballonfahrer im Luftraum C
Erklärung zu Frage F-B1-005
Die richtige Antwort ist Antwort A)
Eine Funkstelle mit dem Rufzeichen "RÜCKHOLER" ist in der Regel eine Funkstelle
in einem Kraftfahrzeug, die ausschließlich in Verbindung mit Freiballonen,
Luftsportgeräten und Segelflugzeugen betrieben wird. Daher benötigt der Betreiber
dieser Funkstelle kein Flugfunkzeugnis.
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-004
F-B1-006 Zur Durchführung des Sprechfunkverkehrs ist der Besitz eines Flugfunkzeugnisses
erforderlich. Kein Flugfunkzeugnis braucht der ...
A) Flugleiter an einem Landeplatz
B) Fluglehrer
C) Segelflugzeugführer im Luftraum D
D) Flugschüler in der Platzrunde von Flugplätzen mit / ohne Flugverkehrskontrolle
Erklärung zu Frage F-B1-006
Die richtige Antwort ist Antwort D)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-004
F-B1-007 Wozu berechtig das "Beschränkt Gültige Sprechfunkzeugnis II für den
Flugfunkdienst" (BZF II)? Zur Ausübung des Sprechfunkverkehrs ...
A) in deutscher Sprache bei einer deutschen Bodenfunkstelle an einem Landeplatz
B) bei IFR Flügen
C) bei Flügen nach Sichtflugregeln in englischer Sprache
D) in deutscher und englischer Sprache bei allen deutschen Bodenfunkstellen
Erklärung zu Frage F-B1-007
Die richtige Antwort ist Antwort A)
Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV)
§ 2 Arten der Flugfunkzeugnisse
(1) Das Bundesamt für Post und Telekommunikation stellt folgende
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Flugfunkzeugnisse aus:
1. Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF),
2. Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis I für den Flugfunkdienst (BZF I),
3. Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst (BZF II).
(2) Welches der in Absatz 1 aufgeführten Zeugnisse erforderlich ist, richtet sich nach
der Art der zu bedienenden Boden- oder Luftfunkstelle:
1. Das Allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst berechtigt, den
Sprechfunk bei einer Boden- oder Luftfunkstelle uneingeschränkt auszuüben.
2. Das Beschränkt Gültige Sprechfunkzeugnis I für den Flugfunkdienst berechtigt,
den Sprechfunk bei einer Luftfunkstelle an Bord eines Luftfahrzeuges, das
nach Sichtflugregeln fliegt, oder bei einer Bodenfunkstelle mit Luftfunkstellen
der vorgenannten Art auszuüben.
3. Das Beschränkt Gültige Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst
berechtigt, den Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur in
deutscher Sprache bei einer Luftfunkstelle an Bord eines Luftfahrzeuges, das
nach Sichtflugregeln fliegt, oder bei einer Bodenfunkstelle mit Luftfunkstellen
der vorgenannten Art auszuüben.
(3) Für gültige Militärluftfahrzeugführerscheine, Militärluftfahrzeugbesatzungsscheine
oder militärische Erlaubnisscheine für den Flugsicherungs-Kontrolldienst der
Bundeswehr gilt folgendes:
1. Wenn sie zur Ausübung des Sprechfunks bei Flügen nach
Instrumentenflugregeln berechtigen, dürfen ihre Inhaber den Sprechfunk bei
Boden- oder Luftfunkstellen uneingeschränkt ausüben.
2. Wenn sie zur Ausübung des Sprechfunks bei Flügen nach Sichtflugregeln
berechtigen, dürfen ihre Inhaber den Sprechfunk bei einer Luftfunkstelle an
Bord eines Luftfahrzeuges, das nach Sichtflugregeln fliegt, oder bei einer
Bodenfunkstelle mit Luftfunkstellen der vorgenannten Art ausüben.
F-B1-008 Wozu berechtigt das "Beschränkt Gültige Sprechfunkzeugnis II für den
Flugfunkdienst" (BZF II)? Zur Ausübung des Sprechfunkverkehrs bei ...
A) Flügen nach Instrumentenflugregeln
einer deutschen Luftfunkstelle bei Flügen nach Sichtflugregeln innerhalb der
B)
Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache
einer deutschen Luftfunkstelle bei Flügen nach Sichtflugregeln innerhalb der
C)
Bundesrepublik Deutschland in englischer Sprache
D) Flügen nach Sichtflugregeln in einer der ICAO-Sprachen
Erklärung zu Frage F-B1-008
Die richtige Antwort ist Antwort B)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-007
F-B1-009 Welches Flugfunkzeugnis benötigt der Inhaber eines Luftfahrerscheines, um bei
einem Überlandflug nach Sichtflugregeln den Sprechfunkverkehr in englischer
Sprache durchführen zu dürfen?
A) BZF I
B) Kein Flugfunkzeugnis, da es sich um einen Flug nach Sichtflugregeln handelt
C) BZF II
D) Kein Flugfunkzeugnis, wenn der Fluglehrer einen schriftlichen Flugauftrag erteilt hat
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Erklärung zu Frage F-B1-009
Die richtige Antwort ist Antwort A)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-007
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-004
F-B1-010 Was ist eine Luftfunkstelle? Eine Funkstelle ...
A) des beweglichen Flugfunkdienstes an Bord eines Luftfahrzeuges
B) des beweglichen Flugfunkdienstes an einem internationalen Verkehrsflughafen
C) an Bord eines Flugzeugträgers
D) des beweglichen Flugfunkdienstes an einem Landeplatz
Erklärung zu Frage F-B1-010
Die richtige Antwort ist Antwort A)
Eine Luftfunkstelle ist eine Funkstelle des beweglichen Flugfunkdienstes an Bord
eines Luftfahrzeuges.
F-B1-011 Was ist eine Bodenfunkstelle?
A) Jede Funkstelle zur Aussendung von Funksprüchen
Eine Funkstelle des Flugfernmeldedienstes an Land oder an Bord eines Schiffes für den
B)
Austausch von Funkmeldungen
C) Eine Funkstelle des festen Flugfernmeldedienstes
Eine Funkstelle des beweglichen Flugfunkdienstes an Land oder, in bestimmten Fällen, an
D)
Bord eines Schiffes oder auf einer Seeplattform
Erklärung zu Frage F-B1-011
Die richtige Antwort ist Antwort D)
Eine Bodenfunkstelle ist eine Funkstelle des beweglichen Flugfunkdienstes an Land
oder, in bestimmten Fällen, an Bord eines Schiffes oder auf einer Seeplattform. Mit
diesem Begriff bezeichnet man also nicht andere Funkanlagen am Boden.
F-B1-012 Was bedeutet der Begriff "Blindsendung"?
Eine Übermittlung von Informationen für die Luftfahrt, die nicht an einen bestimmten
A)
Empfänger gerichtet ist
B) Ein Funkspruch, dessen Erhalt vom Empfänger wiederholt werden muss
Eine Übermittlung von meteorologischen und flugbetrieblichen Informationen für
C) Flugzeuge über der hohen See oder über Wüstengebieten außerhalb der
Funküberdeckung von UKW-Bodenfunkstellen
Das Übermitteln einer Meldung an einem Empfänger, wenn Wechselsprechverkehr nicht
D) hergestellt werden kann, unter der Annahme, dass die gerufene Station die Meldung
empfangen kann
Erklärung zu Frage F-B1-012
Die richtige Antwort ist Antwort D)
Eine Blindsendung ist das Übermitteln einer Meldung an einem Empfänger, wenn
Wechselsprechverkehr nicht hergestellt werden kann, unter der Annahme, dass die
gerufene Station die Meldung empfangen kann, obwohl der Sender der Meldung den
Empfänger nicht hören kann.
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL I (NfL I) 282/08
Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren
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11. BLINDSENDUNGEN
(1) Wenn der Luftfahrzeugführer vergeblich versucht hat, eine
Sprechfunkverbindung mit der zuständigen Flugverkehrskontrolle aufzunehmen, er
aber Anzeichen dafür hat, dass seine Sendungen empfangen werden, so hat er über
die Vorschrift des Punkt 7. Absatz (6) hinaus wichtige Meldungen blind
auszusenden. Die Meldung ist mit der Redewendung BLINDSENDUNG /
TRANSMITTING BLIND zu beginnen und anschließend vollständig zu wiederholen.
Dabei ist die Zeit und / oder Position anzugeben, zu der die nächste Sendung
stattfinden wird, und, für den Fall eines beabsichtigten Frequenz- / Kanalwechsels,
auch diese Frequenz / dieser Kanal sowie die zu rufende Bodenfunkstelle.
(2) Ist es einer Bodenfunkstelle nicht möglich, mit einem Luftfahrzeug
Sprechfunkverbindung auf einer der Frequenzen / Kanäle, die das Luftfahrzeug
möglicherweise abhört, herzustellen, hat sie, wenn nötig:
1. andere Bodenfunkstellen um Hilfe zu bitten, das Luftfahrzeug zu rufen bzw.
Meldungen weiterzuleiten;
2. Luftfahrzeuge in der Nähe zu ersuchen, Funkverbindung herzustellen und
Meldungen weiterzugeben.
(3) Bleiben die oben genannten Versuche erfolglos, soll die Bodenfunkstelle
Meldungen für das Luftfahrzeug durch Blindsendung auf der / den Frequenz(en) /
Kanälen, die das Luftfahrzeug möglicherweise abhört, absetzen (z.B. den
Notfrequenzen 121,5 MHz und 243,0 MHz).
(4) Blindsendungen von Flugverkehrskontrollfreigaben an ein Luftfahrzeug durch ein
anderes Luftfahrzeug sind nur nach spezieller Aufforderung der
Flugverkehrskontrolle weiterzugeben.
F-B1-013 Was bedeutet der Begriff "Rundsendung"?
A) Eine Übermittlung, deren Empfang bestätigt werden muss
Eine Meldung mittels Sprechfunk von einer Bodenfunkstelle zu einer bestimmten
B)
Luftfunkstelle
Die Übermittlung von Meldungen über Wettererscheinungen, welche die Sicherheit des
C)
Flugbetriebes betreffen können, die an eine oder mehrere bestimmte Stellen gerichtet ist
Eine Übermittlung von Informationen für die Luftfahrt, die nicht an eine oder mehrere
D)
bestimmte Stellen gerichtet ist
Erklärung zu Frage F-B1-013
Die richtige Antwort ist Antwort D)
Eine Rundsendung ist eine Übermittlung von Informationen für die Luftfahrt, die nicht
an eine oder mehrere bestimmte Stellen gerichtet ist.
F-B1-014 Was bedeutet der Begriff "Rollhalt"?
A) Jeder markierte Abstellplatz auf dem Vorfeld eines Verkehrsflughafens
Eine markierte Position, in der Regel auf der Rollbahn, in ausreichendem Abstand zu einer
B)
Start- und Landebahn
C) Eine markierte Position auf einer Startbahn wo der Startlauf begonnen wird
D) Eine nicht markierte Position auf dem Abstellplatz für die Allgemeine Luftfahrt
Erklärung zu Frage F-B1-014
Die richtige Antwort ist Antwort B)
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Als Rollhalt wird eine meist durch einen Querstreifen und ein gelbes Schild markierte
Position bezeichnet, die sich in der Regel auf der Rollbahn in ausreichendem
Abstand zu einer Start- und Landebahn befindet. Bei Rollfreigaben wird man häufig
aufgefordert, bis zum Rollhalt Piste XX zu rollen. Man rollt dann bis kurz vor den
Markierungsstreifen, meldet seinen Standort und wartet weitere Freigaben ab.
F-B1-015 Welche Abkürzung wird für den Begriff "Kontrollzone" verwendet?
A) CZ
B) CTZ
C) CTR
D) CTA
Erklärung zu Frage F-B1-015
Die richtige Antwort ist Antwort C)
Kontrollzone wird als CTR abgekürzt.
F-B1-016 Welche Bedeutung hat die Abkürzung "IMC"?
A) Instrumentenwetterbedingungen
B) Instrumentenflug
C) Sichtwetterbedingungen
D) Sichtflug
Erklärung zu Frage F-B1-016
Die richtige Antwort ist Antwort A)
IMC steht für Instrument Meteorological Conditions, also
Instrumentenwetterbedingungen. Damit werden Wetterbedingungen bezeichnet, die
nicht ausreichend sind, um Flüge nach Sichtflugregeln durchzuführen.
F-B1-017 Welche Bedeutung hat die Abkürzung "FIR"?
A) Fluginformation erbeten
B) Fluginformationsgebiet
C) Fluginformations-Radar
D) Fluginformation erhalten
Erklärung zu Frage F-B1-017
Die richtige Antwort ist Antwort B)
FIR steht für Flight Information Region, also Fluginformationsgebiet.
Fluginformationsgebiete in der Bundesrepublik Deutschland im
unteren Luftraum
Die Fluginformationsgebiete (FIRs) umfassen den gesamten unteren Luftraum - also
den kontrollierten und den unkontrollierten Luftraum - vom Erdboden (GND) bis zu
Flugfläche 245 (FL 245). Früher gab es in der Bundesrepublik Deutschland fünf
Fluginformationsgebiete (FIRs):
l
l
l
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FIR Berlin,
FIR Bremen,
FIR Düsseldorf,
FIR Frankfurt,
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l
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FIR München.
Der Fluginformationsdienst (Flight Information Service = FIS) und der
Flugalarmdienst (Alerting Service) für diese Gebiete wurde von den fünf zuständigen
Flugsicherungs-Regionalstellen in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt und
München durchgeführt. In den Regionalkontrollstellen sind für diesen Zweck FISArbeitsplätze eingerichtet worden, die auf festgelegten Frequenzen für den
Sprechfunkverkehr unter dem Rufzeichen "INFORMATION" oder "RADAR" zu
erreichen sind.
Änderung der Fluginformationsgebiete (FIR/UIR) zum 21. Dezember 2006
Seit dem 21. Dezember 2006 wurde die Berlin FIR in die Bremen FIR integriert, und
es wurden die FIR Düsseldorf und die FIR Frankfurt zur neuen FIR Langen
(„EDGG“) zusammengelegt. Damit sind die seither gültigen Fluginformationsgebiete
im unteren Luftraum:
l
l
l
FIR Bremen,
FIR Langen,
FIR München.
Eine exakte Koordinatenbeschreibung der neuen FIR-Struktur ist im AIP, ENR 2.1
veröffentlicht.
F-B1-018 Was bedeutet die Abkürzung "H24"
A) Ununterbrochener Betrieb bei Tag und Nacht
B) Keine festgelegte Betriebszeit
C) Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang
D) Höhe 2400 Fuß
Erklärung zu Frage F-B1-018
Die richtige Antwort ist Antwort A)
H24 steht für 24 Stunden. Damit wird eine Einrichtung gekennzeichnet, die
ununterbrochen bei Tag und Nacht zur Verfügung steht.
F-B1-019 Was bedeutet die Abkürzung "HX"?
A) Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
B) Ununterbrochener Betrieb bei Tag und Nacht
C) Höhe nicht festgelegt
D) Nicht ständig wirksam / Keine festgelegte Betriebszeit
Erklärung zu Frage F-B1-019
Die richtige Antwort ist Antwort D)
Zeitweise aktivierte Lufträume (HX)
Mit dem Zusatz HX werden Lufträume bezeichnet, die nicht ständig aktiv sind. Vor
Einflug in solche Lufträume muss sich der Luftfahrzeugführer über den aktuellen
Luftraumstatus beim Fluginformationsdienst oder beim Flugplatzinformationsdienst
(Info) informieren. Verzichtet er darauf oder ist das Einholen der Information über
den aktuellen Luftraumstatus nicht möglich, hat er solche Lufträume als ständig aktiv
zu betrachten. Ist ein Luftraum aktiv, hat der Luftfahrzeugführer die Bedingungen zu
beachten, die in dem aktivierten Luftraum gelten (z.B. strengere
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Sichtflugbedingungen im Luftraum F).
Im Luftfahrthandbuch oder in den ICAO-Karten werden häufig Zeiten angegeben, in
denen die Lufträume aktiviert sind. Diese Zeiten geben nur einen Anhaltspunkt für
den zu erwartenden Luftraumstatus an. Aktivierung ist kurzfristig auch außerhalb der
angegebenen Zeiten möglich, sowie auch innerhalb dieser Zeiten der Luftraum
deaktiviert werden kann. Daher muss der Luftraumstatus auch dann erfragt werden,
wenn solche Zeiten angegeben sind.
F-B1-020 Was bedeutet die Abkürzung "HJ"?
A) Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang
B) Ununterbrochener Betrieb bei Tag und Nacht
C) Keine festgelegte Betriebszeit
D) Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
Erklärung zu Frage F-B1-020
Die richtige Antwort ist Antwort D)
Mit HJ sind Einrichtungen gekennzeichnet, die von Sonnenaufgang bis
Sonnenuntergang in Betrieb sind.
F-B1-021 Welche Bedeutung hat die Abkürzung "AIS"?
A) Flughafeninformationssystem
B) Allgemeine Informationsstelle
C) Flugberatungsdienst
D) Allwetter Informationssystem
Erklärung zu Frage F-B1-021
Die richtige Antwort ist Antwort C)
AIS steht für Aeronautical Information Services, also Flugberatungsdienst.
VERORDNUNG ÜBER DIE BETRIEBSDIENSTE DER
FLUGSICHERUNG (FSBetrV)
6. Abschnitt Flugberatungsdienst
§ 17 - Aufgabe
Der Flugberatungsdienst umfasst
1. die Sammlung, Auswertung und Bekanntmachung der Nachrichten, die für
eine sichere, geordnete und flüssige Durchführung von Flügen notwendig ist;
2. die Entgegennahme, Prüfung und Weiterleitung von Flugplänen;
3. die Beratung der Luftfahrzeugführer bei der Flugvorbereitung;
4. die Herstellung und Veröffentlichung von Luftfahrtkarten.
F-B1-022 Welche Bedeutung hat die Abkürzung "SAR"?
A) Standard Anflugroute
B) Such- und Rettungsdienst
C) Sekundär Anflugradar
D) "Stop am Rollhalt!"
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Erklärung zu Frage F-B1-022
Die richtige Antwort ist Antwort B)
SAR steht für Search and Rescue, bezeichnet also den Such- und Rettungsdienst.
F-B1-023 Welche Abkürzung wird für den Begriff "Koordinierte Weltzeit" verwendet?
A) GMT
B) Z-Zeit
C) UTC
D) CUT
Erklärung zu Frage F-B1-023
Die richtige Antwort ist Antwort C)
Bedeutung von UTC, MEZ, GZ und MESZ
UTC = Universal Time Co-ordinated (koordinierte Weltzeit)
UTC ist eine Zeitskala, die sehr gut mit der astronomischen Weltzeit übereinstimmt.
Sie wird durch Mittelbildung der Zeittakte von 100 ausgewählten, in vielen Staaten
betriebenen Atomuhren erzeugt. Die Signale dieser Atomuhren laufen beim
"Internationalen Büro für die Zeit" in Paris zusammen. In Deutschland wurde die
UTC durch das "Gesetz über die Zeitbestimmung" vom 25.07. 1978 eingeführt. In
den Arbeitskarten und Unterlagen des Deutschen Wetterdienstes wird die UTC seit
1985 verwendet. UTC ist für Zeitangaben in der Luftfahrt verbindlich vorgeschrieben.
GMT = Greenwich Mean Time
GMT ist die mittlere Sonnenzeit des durch Greenwich verlaufenden Nullmeridians.
Im normalen täglichen Gebrauch können UTC und GMT gleichgesetzt werden.
MEZ = MittelEuropäische Zeit
MEZ ist die mittlere Sonnenzeit des durch Görlitz verlaufenden 15. östlichen
Meridians.
MESZ = MittelEuropäische SommerZeit
MESZ ist die gegenüber der mitteleuropäischen Zeit um 1 Stunde vorverlegte
Uhrzeit zur besseren Ausnutzung des Tageslichtes und zur Herbeiführung von
Erleichterungen im europäischen Bahnreiseverkehr während des
Sommerhalbjahres.
GZ = Gesetzliche Zeit
Durch das Zeitgesetz von 1978 wird die mitteleuropäische Zeit MEZ oder die
mitteleuropäische Sommerzeit MESZ als gesetzliche Zeit festgelegt. Sie soll im
amtlichen und geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Die Bezeichnung GZ bei
Zeitangaben bedeutet daher im Sommer MESZ und im Winter MEZ.
Der Unterschied zwischen MEZ beziehungsweise MESZ und der koordinierten
Weltzeitskala UTC beträgt:
l
l
MEZ = UTC + 1h
MESZ = UTC + 2h
F-B1-024 Welche Bedeutung hat die Abkürzung "ATIS"?
A) Flugverkehrsinformationsdienst (Air traffic information service)
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B) Flughafengebäude Informationsdienst (Airport terminal information service)
Automatische Ausstrahlung von Lande- und Startinformationen (Automatic terminal
C)
information service)
D) Automatisches Informationssystem (Automatic information system)
Erklärung zu Frage F-B1-024
Die richtige Antwort ist Antwort C)
ATIS
ATIS steht für Automatic Terminal Information System oder Automatische
Ausstrahlung von Lande- und Startinformationen.
Zur Reduzierung des Sprechfunkverkehrs werden für internationale
Verkehrsflughäfen und Regionalflughäfen täglich Lande- und Startinformationen
über festgelegte UKW-Frequenzen ausgestrahlt.
ATIS informiert über:
l
l
l
l
l
l
Kennung
Start- und Landebahn in Betrieb
Übergangsfläche (für IFR-Flüge)
aktuelles QNH
aktuelles Platzwetter einschließlich Landewettervorhersage
und falls erforderlich:
¡ Landebahnzustand, ggf. Bremswirkung
¡ Betriebseinschränkung bei Anflughilfen
¡ Bauarbeiten an/nahe der Start- und Landebahn
¡ andere für Start- und Landebahn wichtige Informationen.
Die ATIS-Ausstrahlung wird halbstündig aktualisiert. Der Pilot soll sich bei IFRFlügen (und soweit möglich auch bei VFR-Flügen) zur Reduzierung des
Funksprechverkehrs über die gegebenen Bedingungen über ATIS informieren. Bei
Aufnahme des Sprechfunkverkehrs mit der Flugverkehrskontrollstelle ist die
Kennung der empfangenen ATIS-Information zu nennen, um kundzutun, ob die
letzte gültige Information abgehört wurde. (Beispiel: "Frankfurt Tower, D-EWFA,
Information Bravo").
F-B1-025 Was bedeutet die Q-Gruppe "QFE"?
A) Der Luftdruck in Flugplatzhöhe oder an der Landebahnschwelle
B) Der Luftdruck bezogen auf das höchste feste Hindernis eines Flugplatzes
C) Der Luftdruck bezogen auf einen Punkt auf der Erdoberfläche
D) Die Höhenmesser-Skalaeinstellung, die nach der Landung die Platzhöhe anzeigt
Erklärung zu Frage F-B1-025
Die richtige Antwort ist Antwort A)
Q-Gruppen zur Bezeichnung des Luftdrucks
QGruppe
Bedeutung
Aktueller Luftdruck auf
dem Flugplatz oder an
der Landebahnschwelle.
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Vorteile (Gebrauch)
Nachteile
n
Ein Vergleich der
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QFE
Ein auf QFE eingestellter
Höhenmesser zeigt 0 ft
Höhe an, wenn sich das
Flugzeug auf dem
Flugplatz befindet.
Umgekehrt kann man auf
der Luftdruckskala des
Höhenmessers das QFE
ablesen, wenn man den
Höhenmesser auf dem
Flugplatz auf 0 einstellt.
Allgemein: ein auf QFE
eingestellter
Höhenmesser zeigt die
Druckhöhe über dem
Flugplatz an.
QNH
Aus dem QFE kann der
Luftdruck berechnet
werden, der in
Meereshöhe gemessen
werden würde. Dabei
unterstellt man die
Bedingungen der
Standardatmosphäre.
Das Ergebnis bezeichnet
man als QNH. Ein auf
QNH eingestellter
Höhenmesser zeigt die
Höhe des Platzes an,
wenn sich das Flugzeug
auf dem Flugplatz
befindet. Umgekehrt
kann man auf der
Luftdruckskala des
Höhenmessers das QNH
ablesen, wenn man den
Höhenmesser auf dem
Flugplatz auf die
Platzhöhe einstellt.
Allgemein: ein auf QNH
eingestellter
Höhenmesser zeigt die
Druckhöhe über dem
theoretischen Druck in
Meereshöhe an.
Mittwoch, 3. Februar 2010
n
n
n
n
n
QNE
Einstellung auf
Standarddruck (1013.25
hPa oder 29.92 in Hg)
n
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Erlaubt einen Vergleich
der angezeigten Höhe mit
der Höhe eines speziellen
Flugplatzes
In einigen Ländern ist die
QFE-Einstellung die
übliche
Höhenmessereinstellung
für den Flugplatzverkehr,
z.B. Frankreich.
Bei der Einstellung auf
QNH zeigt der
Höhenmesser die Höhe
über Meer an.
Diese Einstellung
ermöglicht einen
Vergleich der
angezeigten Flughöhe mit
der auf der
Navigationskarte
angegebenen
Geländehöhe.
Bei der Einstellung auf
den Standarddruck zeigt
der Höhenmesser die
Höhe über der
Standarddruckfläche an.
Die Höhenangabe erfolgt
mit "Flight Level (FL)" in
Hectofeet (100ft) und
entspricht auch der
Druckhöhe (pressure
altitude).
Die
n
n
n
n
n
Flughöhe mit der
auf der
Navigationskarte
angegebenen
Geländehöhe ist
nicht möglich.
Eine
Höhenseparierung
ist nur unter
Flugzeugen mit
gleicher QFEEinstellung
möglich.
keine Anzeige der
Flughöhe über
einem bestimmten
Flugplatz
eine
Höhenseparation
ist nur unter
Flugzeugen mit
gleicher QNHEinstellung möglich
Ein Vergleich der
angezeigten Höhe
mit der auf der
Navigationskarte
angegebenen
Geländehöhe ist
nicht möglich.
Keine Anzeige der
Flughöhe über
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Mittwoch, 3. Februar 2010
Höhenmessereinstellung
auf QNE erlaubt eine
relativ genaue
Höhenseparierung unter
den Flugzeugen.
einem bestimmten
Flugplatz.
n
QFF
Umrechnung der
Stationsmessungen auf
NN MSL unter Nutzung
der tatsächlichen
Parameter der
Atmosphäre (Temperatur
u.s.w.)
n
n
genauer als der QNHWert
wird in Bodenwetterkarten
dargestellt, um die
Luftdruckwerte
überregional vergleichbar
zu machen
n
n
zur Berechnung
der Höhe aus einer
auf dem QFF
basierten
Druckmessung
müssen die bei der
Umrechung des
QFE ins QFF
benutzten
tatsächlichen
Parameter der
Atmosphäre zur
Verfügung stehen
die Berechnung der
Höhe aus dem
QFF ist ein
komplizierter
Rechenvorgang
wird nicht zur
Höhenmessung
eingesetzt
F-B1-026 Was bedeutet die Q-Gruppe "QNH"?
A) Der Luftdruck in Flugplatzhöhe oder an der Landebahnschwelle
B) Der am Flughafenbezugspunkt gemessene Luftdruck
Die Höhenmesser-Skalaeinstellung, die einem am Boden befindlichen Luftfahrzeug die
C)
Flugplatzhöhe anzeigt
D) Der Luftdruck bezogen auf das höchste Hindernis auf einem Flughafen
Erklärung zu Frage F-B1-026
Die richtige Antwort ist Antwort C)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-025
F-B1-027 Wenn Sie auf dem Höhenmesser die Höhe über NN ablesen wollen, welcher
Luftdruckwert muss dann auf dem Höhenmesser eingestellt sein?
A) QUJ
B) QFE
C) QDM
D) QNH
Erklärung zu Frage F-B1-027
Die richtige Antwort ist Antwort D)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-025
Q-Gruppen für Peilungen
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Q-Gruppe
Mittwoch, 3. Februar 2010
Bedeutung
QDM
Missweisender Kurs vom Flugzeug zur Station
QDR
Missweisender Kurs von der Station zum Flugzeug
QUJ
Rechtweisender Kurs vom Flugzeug zur Station
QTE
Rechtweisender Kurs von der Station zum Flugzeug = LOP (Line of position)
QTF
Kreuzpeilung
F-B1-028 Wenn Sie auf dem Höhenmesser die Höhe über GND ablesen wollen, welcher
Luftdruckwert muss dann auf dem Höhenmesser eingestellt sein?
A) QFE
B) QNH
C) QDR
D) QTE
Erklärung zu Frage F-B1-028
Die richtige Antwort ist Antwort A)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-025
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-027
F-B1-029 Was bedeutet die Q-Gruppe "QDM"?
A) Missweisende Peilung von der Station
B) Rechtweisender Steuerkurs zur Station (kein Wind)
C) Rechtweisende Peilung von der Station
D) Missweisender Kurs zur Station
Erklärung zu Frage F-B1-029
Die richtige Antwort ist Antwort D)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-027
F-B1-030 Wie heißt die Q-Gruppe für "missweisender Kurs zur Station"?
A) QDR
B) QDM
C) QTE
D) QNE
Erklärung zu Frage F-B1-030
Die richtige Antwort ist Antwort B)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-027
F-B1-031 Was bedeutet die Q-Gruppe "QTE"?
A) Rechtweisende Funkstandlinie/Peilung von der Station
B) Missweisende Peilung von der Station
C) Rechtweisender Steuerkurs zur Station
D) Missweisender Steuerkurs zur Station (kein Wind)
Erklärung zu Frage F-B1-031
Die richtige Antwort ist Antwort A)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-027
F-B1-032 Wie heißt die Q-Gruppe für "rechtweisende Funkstandlinie / Peilung von der
Station"?
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Mittwoch, 3. Februar 2010
A) QDR
B) QDM
C) QTE
D) QFE
Erklärung zu Frage F-B1-032
Die richtige Antwort ist Antwort C)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-027
F-B1-033 Was bedeutet die Q-Gruppe "QDR"?
A) Missweisender Steuerkurs zur Station (kein Wind)
B) Rechtweisende Peilung/Funkstandlinie von der Station
C) Missweisende Peilung von der Station
D) Rechtweisender Steuerkurs zur Station
Erklärung zu Frage F-B1-033
Die richtige Antwort ist Antwort C)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-027
F-B1-034 Wie heißt die Q-Gruppe für "missweisende Peilung / Funkstandlinie von der
Station"?
A) QTE
B) QDM
C) QFE
D) QDR
Erklärung zu Frage F-B1-034
Die richtige Antwort ist Antwort D)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-027
F-B1-035 Was sind Peilfunkmeldungen? Meldungen, die
A) der Übermittlung von QDM-Werten dienen
B) der Übermittlung von QNH-Werten dienen
C) den Ausfall von Funknavigationsanlagen an Bord eines Luftfahrzeuges betreffen
D) den Ausfall von Funknavigationsanlagen am Boden betreffen
Erklärung zu Frage F-B1-035
Die richtige Antwort ist Antwort A)
Von den aufgeführten Antworten stellt nur "Meldungen, die der Übermittlung von
QDM-Werten dienen" eine Peilfunkmeldung dar.
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL (NfL I) 282/08
Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren
5. ART UND RANGFOLGE VON MELDUNGEN
Im beweglichen Flugfunkdienst sind folgende Meldungen zulässig:
(1) Notmeldungen;
Notmeldungen sind Meldungen über Luftfahrzeuge und deren Insassen, die von
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schwerer und unmittelbarer Gefahr bedroht sind und sofortiger Hilfe bedürfen.
(2) Dringlichkeitsmeldungen;
Dringlichkeitsmeldungen sind Meldungen, die die Sicherheit eines Luftfahrzeugs,
eines Wasserfahrzeugs, eines anderen Fahrzeugs oder einer Person betreffen.
(3) Peilfunkmeldungen;
Peilfunkmeldungen sind Meldungen zur Übermittlung von Peilwerten.
(4) Flugsicherheitsmeldungen;
Flugsicherheitsmeldungen sind:
1. Meldungen, die bei der Durchführung der Flugverkehrskontrolle übermittelt
werden (Flugverkehrskontrollmeldungen),
2. Standortmeldungen von Luftfahrzeugen,
3. Meldungen von Luftfahrzeugführern oder Luftfahrzeughaltern, die für im Flug
befindliche Luftfahrzeuge von unmittelbarer Bedeutung sind.
(5) Wettermeldungen;
Wettermeldungen sind Meldungen zur Übermittlung von Wetterdaten.
(6) Flugbetriebsmeldungen;
Flugbetriebsmeldungen sind:
1. Meldungen über Änderungen in den Flugbetriebsplänen für Luftfahrzeuge,
2. Meldungen über die Wartung von Luftfahrzeugen,
3. Anweisungen an Beauftragte der Luftfahrzeughalter über Änderungen der
Erfordernisse für Fluggäste und Besatzung, die durch unvermeidbare
Abweichungen von den Flugbetriebsplänen verursacht werden, hierbei sind
Einzelerfordernisse der Fluggäste und der Besatzung nicht zugelassen,
4. Meldungen über außerplanmäßige Landungen,
5. Meldungen über dringend benötigte Luftfahrzeugteile und Material,
6. Meldungen über den Betrieb oder die Wartung von Einrichtungen, die für die
Sicherheit oder Regelmäßigkeit des Flugbetriebs wichtig sind.
(7) Staatstelegramme;
Staatstelegramme sind Meldungen, die von an Bord eines Luftfahrzeugs
befindlichen Staatsoberhäuptern oder diesen gleichgestellten Personen übermittelt
werden.
(8) Für die aufgeführten Meldungen ist die angegebene Reihenfolge für die
Vorrangbehandlung maßgebend.
(9) Flugbetriebsmeldungen und Staatstelegramme sind auf Frequenzen / Kanälen
des Fluginformationsdienstes oder einer / einem anderen von der
Flugverkehrskontrolle zugewiesenen Frequenz / Kanal zu übermitteln, um die
Durchführung der Flugverkehrskontrolle nicht zu beeinträchtigen.
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-027
F-B1-036 Welche Meldungsart steht in der Rangfolge vor den Flugsicherheitsmeldungen?
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A) Peilfunkmeldung
B) Wettermeldung
C) Staatstelegramm
D) Flugbetriebsmeldung
Erklärung zu Frage F-B1-036
Die richtige Antwort ist Antwort A)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-035
F-B1-037 Meldungen, die bei der Durchführung der Flugverkehrskontrolle übermittelt werden,
sind ...
A) Flugbetriebsmeldungen
B) Peilfunkmeldungen
C) Dringlichkeitsmeldungen
D) Flugsicherheitsmeldungen
Erklärung zu Frage F-B1-037
Die richtige Antwort ist Antwort D)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-035
F-B1-038 Eine Meldung, welche die Sicherheit eines anderen Luftfahrzeuges, Fahrzeuges
oder einer Person betrifft, ist eine ...
A) Notmeldung
B) Flugbetriebsmeldung
C) Flugsicherheitsmeldung
D) Dringlichkeitsmeldung
Erklärung zu Frage F-B1-038
Die richtige Antwort ist Antwort D)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-035
F-B1-039 Eine Meldung betreffen dringend benötigter Flugzeugteile ist eine ...
A) Flugsicherheitsmeldung
B) Flugbetriebsmeldung
C) Dringlichkeitsmeldung
D) Flugverkehrskontrollmeldung
Erklärung zu Frage F-B1-039
Die richtige Antwort ist Antwort B)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-035
F-B1-040 Welche der aufgeführten Meldungen sind im beweglichen Flugfunkdienst zulässig?
A) Peilfunkmeldungen
B) Meldungen von Luftfahrzeughaltern
C) Verwaltungsmeldungen der Luftfahrtbehörden
D) Fernschreibmeldungen
Erklärung zu Frage F-B1-040
Die richtige Antwort ist Antwort A)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-035
F-B1-041 Die Meldung eines Piloten an den Kontrollturm "MEINE VORAUSSICHTLICHE
ANKUNFTSZEIT IST 1206, BESTELLEN SIE MIR BITTE EIN TAXI" ist ...
A) eine Flugsicherheitsmeldung
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B) eine Flugbetriebsmeldung
C) eine Dringlichkeitsmeldung
D) eine unerlaubte Meldung im beweglichen Flugfunkdienst
Erklärung zu Frage F-B1-041
Die richtige Antwort ist Antwort D)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-035
F-B1-042 Die Meldung eines Piloten an den Flugverkehrskontrolldienst "ERBITTE RADARFÜHRUNG ZUM UMFLIEGEN DES GEWITTERS" ist eine ...
A) Dringlichkeitsmeldung
B) Flugsicherheitsmeldung
C) Wettermeldung
D) Peilfunkmeldung
Erklärung zu Frage F-B1-042
Die richtige Antwort ist Antwort B)
Es handelt sich um eine Meldung eines Luftfahrzeugführers, die für sein im Flug
befindliches Luftfahrzeug von unmittelbarer Bedeutung ist. Daher ist es eine
Flugsicherheitsmeldung.
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-035
F-B1-043 Die Freigabe "START FREI, PISTE 05" ist eine ...
A) Flugsicherheitsmeldung
B) Dringlichkeitsmeldung
C) Unerlaubte Meldung
D) Flugbetriebsmeldung
Erklärung zu Frage F-B1-043
Die richtige Antwort ist Antwort A)
"START FREI, PISTE 05" ist eine Flugverkehrskontrollmeldung und daher eine
Flugsicherheitsmeldung.
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-035
F-B1-044 Die Priorität der Meldung "ERBITTE QDM" ist ...
A) niedriger als "erbitte QNH"
B) niedriger als "steigen Sie auf Flugfläche 85"
C) höher als "Start frei"
D) gleichwertig mit "Landung frei, Piste 32"
Erklärung zu Frage F-B1-044
Die richtige Antwort ist Antwort C)
Die Meldung "erbitte QDM" ist eine Peilfunkmeldung. Sie hat daher höhere Priorität
als Flugsicherheitsmeldungen, zu denen die Meldungen "Start frei, Piste 32", "erbitte
QNH" und "Steigen Sie auf Flugfläche 85" gehören.
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-035
F-B1-045 Die Priorität der Anweisung "ROLLEN SIE ZUM ROLLHALT PISTE 12 ÜBER C" ist
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A) höher als "senden Sie für Peilung"
B) höher als "beachten Sie Bauarbeiten links der Rollbahn G"
C) niedriger als "Landung frei"
D) gleichwertig mit "rollen Sie zum Abflugpunkt Piste 05, dort halten"
Erklärung zu Frage F-B1-045
Die richtige Antwort ist Antwort D)
Die Meldung "ROLLEN SIE ZUM ROLLHALT PISTE 12 ÜBER C" ist eine
Flugsicherheitsmeldung. Sie hat daher die gleiche Priorität wie andere
Flugsicherheitsmeldungen, zu denen die Meldungen "beachten Sie Bauarbeiten
links der Rollbahn G", "Landung frei" und "rollen Sie zum Abflugpunkt Piste 05"
gehören. "Senden Sie für Peilung" ist dagegen eine Peilfunkmeldung und hat höhere
Priorität als Flugsicherheitsmeldungen.
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-035
F-B1-046 Wie wird die Uhrzeit im Flugfunkdienst übermittelt, wenn Verwechslungen
ausgeschlossen sind?
A) In Stunden und Minuten
B) In Minuten und Stunden
C) In Minuten, zweistellig
D) Nach Belieben
Erklärung zu Frage F-B1-046
Die richtige Antwort ist Antwort C)
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Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren
4. ZEITSYSTEM
(1) Im beweglichen Flugfunkdienst ist die koordinierte Weltzeit (UTC) anzuwenden.
(2) Der Beginn des Tages wird mit 0000 Uhr, das Ende mit 2359 Uhr bezeichnet.
(3) Die Stunde beginnt mit der Minute 00 und endet mit der Minute 59.
(4) Die Minute beginnt mit der Sekunde 00 und endet mit der Sekunde 59.
(5) Als Uhrzeit ist die Minutenzahl zweistellig zu übermitteln. Wenn eine
Verwechslung möglich ist, sind alle vier Ziffern der laufenden Stunde und der Minute
zu übermitteln.
F-B1-047 Zahlen sind grundsätzlich in einzelnen Ziffern zu übermitteln. Ausgenommen von
dieser Regelung sind?
A) Höhenangaben
B) Kursangaben
C) die Bezeichnung von Start/Landebahnen
D) Richtungsangaben nach Uhrzeigerstellung bei Verkehrshinweisen
Erklärung zu Frage F-B1-047
Die richtige Antwort ist Antwort D)
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NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL (NfL I) 282/08
Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren
ANLAGE 4 ÜBERMITTELN VON ZAHLEN UND ZEICHEN
(1) Ziffern und Zeichen sind wie folgt zu übermitteln:
Ziffer oder Zeichen
Aussprache
deutsch
englisch
0
null
siro
1
ein(s)
woan (Siehe Ausnahme (5) 4.
2
zwo
tuh
3
drei
tri
4
vier
fohr
5
fünf
feif
6
sechs
six
7
sieben
sewen
8
acht
äit
9
neun
neiner
,
Komma
-
.
-
dessimel
/
Schrägstrich
deiägonel
(2) Alle Zahlen, ausgenommen ganze Hunderter, ganze Tausender und
Kombinationen von Tausendern und ganzen Hundertern, sind durch die getrennte
Aussprache jeder einzelnen Ziffer zu übermitteln.
(3) Ganze Hunderter und ganze Tausender sind zu übermitteln, indem jede einzelne
Ziffer in der Zahl der Hunderter oder Tausender ausgesprochen und jeweils das
Wort HUNDERT oder TAUSEND hinzugefügt wird.
BEISPIELE:
l
l
300 DREI HUNDERT
4000 VIER TAUSEND
(4) Kombinationen von Tausendern und ganzen Hundertern sind zu übermitteln,
indem jede einzelne Ziffer in der Zahl der Tausender ausgesprochen und das Wort
TAUSEND hinzugefügt wird, danach die Zahl der Hunderter, gefolgt von dem Wort
HUNDERT.
BEISPIELE:
l
l
13 600 EINS DREI TAUSEND SECHS HUNDERT
4 300 VIER TAUSEND DREI HUNDERT
(5) Ausnahmen von den vorstehenden Regelungen:
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1. Richtungsangaben nach Uhrzeigerstellung bei Verkehrshinweisen, die
als zehn, elf, zwölf Uhr zu übermitteln sind,
2. Anweisungen zum Fliegen eines Vollkreises, die in der englischen Sprache mit
MAKE A (LEFT / RIGHT) THREESIXTY erteilt werden.
3. Die Übermittlung von Rufzeichen von Luftfunkstellen des Typs c) (siehe
Anlage 2), die aus gleichen Ziffern bestehen, kann durch die Worte ZWOMAL /
DOUBLE oder DREIMAL / TRIPLE (z.B. DLH 444 als LUFTHANSA TRIPLE
FOUR) vereinfacht werden.
4. In Verbindung mit EINHUNDERT und EINTAUSEND ist die Zahl EINS als EIN
auszusprechen.
(6) Beträgt der VHF-Sprechfunkkanalabstand 25 kHz oder 8,33 kHz, sind im
Sprechfunkverkehr drei Stellen nach dem Komma zu sprechen. Ist die zweite und
dritte Ziffer nach dem Komma eine Null, genügt das Sprechen der ersten Ziffer nach
dem Komma.
BEISPIELE:
Gesprochen als
118,000 EINS EINS ACHT KOMMA NULL
EINS EINS ACHT KOMMA NULL ZWO
118,025
FÜNF
EINS EINS ACHT KOMMA NULL NULL
118,005
FÜNF
EINS EINS ACHT KOMMA NULL EINS
118,010
NULL
ONE ONE EIGHT DECIMAL ZERO
ONE ONE EIGHT DECIMAL ZERO TWO
FIVE
ONE ONE EIGHT DECIMAL ZERO ZERO
FIVE
ONE ONE EIGHT DECIMAL ZERO ONE
ZERO
F-B1-048 Wie ist das Rufzeichen DIJYF richtig buchstabiert?
A) DELTA YULIETT INDIA JANKEE FOXTROT
B) DELTA INDIA JULIETT YANKEE FOX
C) DELTA INDIA JULIETT YANKEE FOXTROT
D) DELTA INDIA JANKEE YULIETT FOXTROT
Erklärung zu Frage F-B1-048
Die richtige Antwort ist Antwort C)
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Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren
ANLAGE 3 ÜBERMITTELN VON BUCHSTABEN
(1) Wenn es erforderlich ist, Rufzeichen, Wörter oder Abkürzungen zu
buchstabieren, ist das ICAO-Buchstabieralphabet zu benutzen:
Buchstabe Schlüsselwort Aussprache
A
Alfa
Alfa
B
Bravo
Brawo
C
Charlie
Tschahrli
D
Delta
Delta
E
Echo
Ecko
F
Foxtrot
Foxtrot
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G
Golf
Golf
H
Hotel
Hotell
I
India
Indja
J
Juliett
Dschuljett
K
Kilo
Kilo
L
Lima
Lima
M
Mike
Maik
N
November
Nowemmba
O
Oscar
Osska
P
Papa
Papah
Q
Quebec
Kibeck
R
Romeo
Rohmio
S
Sierra
Sierra
T
Tango
Tängo
U
Uniform
Juniform
V
Victor
Wiktor
W
Whiskey
Wisski
X
X-ray
Exre
Y
Yankee
Jänki
Z
Zulu
Sulu
(2) Zur Unterscheidung von Pisten sind folgende Bezeichnungen zu verwenden:
L: LINKS
R: RECHTS
C: CENTRE
F-B1-049 Wie wird die Zahl 4500 richtig übermittelt?
A) vier fünf null null
B) viertausend fünfhundert
C) vier füneff hundert
D) viertausend fünf null null
Erklärung zu Frage F-B1-049
Die richtige Antwort ist Antwort B)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-047
F-B1-050 Wie übermittelt man "QNH 1001" richtig?
A) QNH eins zero zero eins
B) QNH eins null null eins
C) QNH ein tausend eins
D) QNH eintausend und eins
Erklärung zu Frage F-B1-050
Die richtige Antwort ist Antwort B)
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Mittwoch, 3. Februar 2010
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-047
F-B1-051 Wie wird die Frequenz 120,275 MHz übermittelt (Kanalabstand 25 Hz)?
A) eins zwei null Komma zwei sieben fünf
B) eins zwo null Komma zwo sieben fünf
C) eins zwanzig Komma zwo sieben
D) eins zwo null zwo sieben füneff
Erklärung zu Frage F-B1-051
Die richtige Antwort ist Antwort B)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-047
F-B1-052 Wie übermittelt man die Zeit 1318, wenn man einen Irrtum oder eine Verwechslung
ausschließen will?
A) eins drei eins acht
B) dreizehn achtzehn
C) dreizehn eins acht
D) eins acht nach dreizehn Uhr
Erklärung zu Frage F-B1-052
Die richtige Antwort ist Antwort A)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-046
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-047
F-B1-053 Wie lautet das Rufzeichen einer Bodenfunkstelle an einem kontrollierten Flugplatz
für die Bewegungslenkung auf dem Rollfeld?
A) INFORMATION
B) RADAR
C) ROLLKONTROLLE
D) TURM
Erklärung zu Frage F-B1-053
Die richtige Antwort ist Antwort C)
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL (NfL I) 282/08
Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren
ANLAGE 1 RUFZEICHEN VON BODENFUNKSTELLEN
(1) Das Rufzeichen einer Bodenfunkstelle setzt sich zusammen aus der
Ortsbezeichnung oder dem Namen der Bodenfunkstelle und einer der nachfolgend
aufgeführten Funktionsbezeichnungen:
(2) Für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs in englischer Sprache:
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
CONTROL
APPROACH
RADAR
DEPARTURE
ARRIVAL
DIRECTOR
PRECISION
TOWER
Bezirkskontrolle ohne Radar;
An- und Abflugkontrolle ohne Radar;
Flugverkehrskontrolle mit Radar;
Abflugkontrolle mit Radar;
Anflugkontrolle mit Radar;
Endanflugkontrolle mit Radar;
Endanflugkontrolle mit Präzisionsradar;
Flugplatzkontrolle;
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i)
j)
k)
l)
m)
n)
GROUND
DELIVERY
INFORMATION
APRON
INFO
DISPATCH
Mittwoch, 3. Februar 2010
Flugverkehrskontrolle auf dem Rollfeld;
Übermittlung von Streckenfreigaben;
Fluginformationsdienst durch die DFS;
Bewegungslenkung auf dem Vorfeld durch den Flughafenunternehmer;
Flugplatzinformationsdienst durch Luftaufsichtspersonal oder Flugleiter;
Übermittlung von Flugbetriebsmeldungen einer Luftverkehrsgesellschaft.
(3) Für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs in deutscher Sprache:
a) TURM
b) ROLLKONTROLLE
c) INFORMATION
d) START oder SCHULE
e) INFO
f) VORFELD
g) SEGELFLUG
h) RÜCKHOLER
i) VERFOLGER
j) WETTBEWERB
Flugplatzkontrolle;
Flugverkehrskontrolle auf dem Rollfeld;
Fluginformationsdienst durch die DFS;
Ausbildung von Luftfahrern;
Flugplatzinformationsdienst durch Luftaufsichtspersonal oder Flugleiter;
Bewegungslenkung auf dem Vorfeld durch den Flughafenunternehmer;
Segelflugbetrieb;
Segelflugbegleit- und Rückholbetrieb;
Freiballonbegleit- und Rückholbetrieb;
Wettbewerbsveranstaltungen.
(4) Die DFS kann im Bedarfsfall dem Verwendungszweck entsprechende
zusätzliche Rufzeichen festlegen.
F-B1-054 Wie lautet das Rufzeichen einer Bodenfunkstelle an einem kontrollierten Flugplatz
für die Bewegungslenkung in der Platzrunde?
A) TURM
B) VORFELD
C) RÜCKHOLER
D) INFORMATION
Erklärung zu Frage F-B1-054
Die richtige Antwort ist Antwort A)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-053
F-B1-055 Wie werden die Rufzeichen von deutschen Bodenfunkstellen bei einem
unkontrollierten Landeplatz gebildet? Aus dem Ortsnamen des Landeplatzes in
Verbindung mit dem Begriff:
A) INFO
B) TURM
C) LUFTAUFSICHT
D) FLUGLEITUNG
Erklärung zu Frage F-B1-055
Die richtige Antwort ist Antwort A)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-053
F-B1-056 Wie werden Rufzeichen von deutschen Bodenfunkstellen bei Segelfluggeländen
gebildet? Aus dem Namen des Segelfluggeländes in Verbindung mit dem Begriff:
A) BODEN
B) SEGELFLUG
C) INFO
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D) INFORMATION
Erklärung zu Frage F-B1-056
Die richtige Antwort ist Antwort B)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-053
F-B1-057 Das Rufzeichen für den Fluginformationsdienst der DFS lautet:
A) FLUGINFORMATION
B) INFORMATION
C) INFO
D) RADIO
Erklärung zu Frage F-B1-057
Die richtige Antwort ist Antwort B)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-053
Die privatrechtliche Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) mit
Sitz in Langen übernahm mit Wirkung vom 1. Januar 1993 alle
öffentlich-rechtlichern Aufgaben der Bundesanstalt für
Flugsicherung (BFS), die zum 31.Dezember 1992 aufgelöst
wurde. Der DFS wurde nach § 31 b und §31 d LuftVG die
Sicherung der Luftfahrt übertragen. Dazu gehört insbesondere die Kontrolle des
Luftverkehrs mit Bewegungslenkung im Luftraum und auf den Rollfeldern der
Flughäfen. Sie übt die Luftaufsicht im Sinn des Artikels 83 d des Grundgesetzes aus
und untersteht daher der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bauund Stadtentwicklung. Die DFS Insgesamt beschäftigt ca. 5.300 Mitarbeiter. Rund
ein Drittel davon sind Fluglotsen.
Der deutsche Luftraum ist einer der verkehrsreichsten der Welt. Tag für Tag führen
mehr als 8.000 Flüge über Deutschland. Die Fluglotsen der DFS kontrollieren fast 3
Millionen Flugbewegungen pro Jahr und gewährleisten damit die sichere und
flüssige Abwicklung des Luftverkehrs über Deutschland.
In Langen bei Frankfurt betreibt die DFS die größte Radarkontrollzentrale Europas.
Weitere Kontrollzentralen gibt es in Berlin, Bremen, Karlsruhe und München. Auch in
der Maastrichter Eurocontrol-Zentrale ist die DFS vertreten. Außerdem sind ihre
Mitarbeiter an den 17 internationalen Flughäfen Deutschlands sowie an den
Regionalflughäfen Niederrhein und Altenburg-Nobitz beschäftigt.
Neben dem „Tagesgeschäft“ Flugsicherung entwickelt die DFS Flugsicherungs-,
Ortungs- und Navigationssysteme. Das Unternehmen sammelt alle flugrelevanten
Daten und lässt sie in seine Produkte und Dienstleistungen, wie Luftfahrtkarten und
Flugberatung, einfließen. In seiner Akademie bildet das Unternehmen jährlich
zahlreiche Nachwuchskräfte aus. Im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas
engagiert sich die DFS außerdem in zukunftweisenden Projekten wie z.B. einer
gemeinsamen europäischen Flugdatenbank und einem Satellitensystem.
Seit 1994 kontrolliert die DFS nicht nur die zivile Luftfahrt, sondern ist in
Friedenszeiten auch für die Abwicklung des militärischen Luftverkehrs zuständig.
Davon ausgenommen sind lediglich die Militärflughäfen. Bis 1993 war das noch
anders. Damals existierte in Deutschland neben der zivilen Flugsicherung eine
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eigenständige und überörtliche militärische Flugsicherung. Mit zunehmendem
Luftverkehr wurde aber deutlich, dass diese starre Aufteilung Probleme mit sich
bringt. Um die Abstimmung zwischen militärischem und zivilem Flugverkehr zu
verbessern und die Kapazität des Luftraums besser ausnutzen zu können, wurden
beide Bereiche zu einem Gesamtsystem vereint.
Heute arbeiten militärische und zivile Fluglotsen gemeinsam unter einem Dach.
Militärisch genutzte Lufträume sind damit keine starren Hindernisse mehr: Sie
können, je nach Bedarf, von zivilen Flugzeugen oder von Militärmaschinen genutzt
werden. Von der flexiblen Nutzung des gesamten deutschen Luftraums profitieren
alle Teilnehmer im Luftverkehr.
F-B1-058 Was erhält man von einer Bodenfunkstelle mit dem Rufzeichen "INFORMATION"?
A) Landefreigaben
B) Flugplatzwetter
C) Rollanweisungen
D) Startfreigaben
Erklärung zu Frage F-B1-058
Die richtige Antwort ist Antwort B)
Über das Rufzeichen "INFORMATION" erreicht man den Fluginformationsdienst der
DFS. Zu den Informationen, die man über diesen Dienst erhalten kann, gehört z.B.
das Flugplatzwetter.
VERORDNUNG ÜBER DIE BETRIEBSDIENSTE DER
FLUGSICHERUNG (FSBetrV)
4. Abschnitt Fluginformationsdienst
§ 12 Aufgabe
Der Fluginformationsdienst gibt den Führern von Luftfahrzeugen Informationen und
Hinweise, die für die sichere, geordnete und flüssige Durchführung von Flügen
erforderlich sind.
§ 13 Umfang
Der Fluginformationsdienst ist von den Flugverkehrskontrollstellen für Flüge, die der
Flugverkehrskontrolle unterliegen, sowie für andere Flüge, bei denen
Sprechfunkverbindung besteht, durchzuführen. Die Durchführung des
Fluginformationsdienstes hat hinter der Durchführung der Flugverkehrskontrolle
zurückzustehen.
§ 14 Flugverkehrsberatungsdienst
Ist die Durchführung der Flugverkehrskontrolle auf Grund unzureichender
Informationen über den Flugverkehr nach Instrumentenflugregeln in einem Luftraum
nicht möglich, kann dort im Rahmen eines erweiterten Fluginformationsdienstes ein
Flugverkehrsberatungsdienst durchgeführt werden. Mit Hilfe des
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Flugverkehrsberatungsdienstes werden der Flugsicherung bekannte Luftfahrzeuge,
die Flüge nach Instrumentenflugregeln im unkontrollierten Luftraum durchführen,
untereinander gestaffelt.
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-053
F-B1-059 Wann darf bei der Abwicklung des Sprechfunkverkehrs das Rufzeichen der
Bodenfunkstelle weggelassen werden?
A) Bei jedem Funkanruf
B) Wenn eine Verwechslung mit anderen Luftfunkstellen ausgeschlossen ist
C) Wenn sich das Luftfahrzeug in der Platzrunde befindet
D) Nach Herstellen der Sprechfunkverbindung
Erklärung zu Frage F-B1-059
Die richtige Antwort ist Antwort D)
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Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren
8. BESTÄTIGEN VON MELDUNGEN
(1) Der Empfang von Meldungen ist in jedem Falle zu bestätigen. Im
Sprechfunkverkehr auftretende unbekannte oder unklare Bezeichnungen sind durch
Rückfragen zu klären, ehe die Meldung bestätigt wird.
Anmerkung : Mit der missbräuchlichen Benutzung von Kontrollfrequenzen / -kanälen
muss gerechnet werden.
(2) Eine Luftfunkstelle hat den Empfang einer Meldung durch das Übermitteln des
eigenen Rufzeichens und ggf. der Redewendung VERSTANDEN / ROGER zu
bestätigen.
1. Die Luftfunkstelle hat sicherheitsrelevante Teile von
Flugverkehrskontrollfreigaben und Anweisungen durch Wiederholung zu
bestätigen. Folgende Meldungsteile sind immer vollständig durch
Wiederholung zu bestätigen:
a. Flugverkehrskontrollfreigaben, konditionelle Freigaben sind wörtlich
inklusive der Bedingung(en) zu bestätigen;
b. Anweisungen, auf eine Piste zu rollen, auf einer Piste zu landen, zu
starten, zu rollen oder zurück zu rollen, vor einer Piste zu halten oder
eine Piste zu überqueren;
c. Betriebspiste;
d. Höhenmessereinstellungen;
e. SSR-Codes;
f. Höhenanweisungen;
Anmerkung: Wird die Flughöhe eines Luftfahrzeugs in Relation zum
Standardluftdruck 1013,2 hPa gemeldet, sollen die Worte
FLUGFLÄCHE / FLIGHT LEVEL dem Höhenwert vorangestellt werden.
Wird die Flughöhe in Relation zu QNH / QFE gemeldet, soll dem
Höhenwert das Wort FUSS / FEET folgen.
g. Steuerkurs- und Geschwindigkeitsanweisungen;
h. bei Frequenz- / Kanalwechsel die Frequenz / den Kanal.
2. Andere Anweisungen sind durch Zurücklesen oder in einer Art und Weise, die
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anzeigt, dass diese verstanden wurden und befolgt werden, z.B. mit der
Redewendung WILCO, zu bestätigen.
(3) Eine Bodenfunkstelle hat den Empfang der Meldung einer Luftfunkstelle zu
bestätigen durch:
1. das Übermitteln des Rufzeichens der Luftfunkstelle und ggf. einer
Redewendung wie z.B. VERSTANDEN / ROGER;
oder
2. das Übermitteln des eigenen Rufzeichens und ggf. einer Redewendung wie
z.B. VERSTANDEN / ROGER;
oder
3. das Übermitteln des Rufzeichens der Luftfunkstelle, des eigenen Rufzeichens
und ggf. einer Redewendung wie z.B. VERSTANDEN / ROGER.
(4) Nach Herstellen der Funkverbindung können, wenn eine Verwechslung
ausgeschlossen ist, im Rufzeichen der Bodenfunkstelle:
l
l
die Ortsbezeichnung bzw. der Name der Bodenfunkstelle
oder
die Funktionsbezeichnung und einzelne Redewendungen, wie z. B.
VERSTANDEN / ROGER, weggelassen werden.
(5) Wenn die Bestätigung einer Meldung nach geeigneten Versuchen, sie
einzuholen, ausbleibt, gilt die Meldung als nicht übermittelt.
F-B1-060 Wie werden Rufzeichen deutscher Luftfunkstellen gebildet? Aus ...
A) der Flugnummer in Verbindung mit dem Eintragungszeichen
der Musterberechtigung des Luftfahrzeugs und den drei letzten Stellen des
B)
Eintragungszeichens
C) dem Buchstaben "D" und drei weiteren Buchstaben
D) dem Staatszugehörigkeitszeichen "D" und dem Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs
Erklärung zu Frage F-B1-060
Die richtige Antwort ist Antwort D)
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Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren
ANLAGE 2 RUFZEICHEN VON LUFTFUNKSTELLEN
(1) Rufzeichen von Luftfunkstellen müssen einem der folgenden Typen entsprechen.
l
l
Typ a):
1. Staatszugehörigkeitszeichen und Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs,
bzw.
2. Name des Luftfahrzeugherstellers, Staatszugehörigkeitszeichen und
Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs, bzw.
3. Name des Luftfahrzeugmusters, Staatszugehörigkeitszeichen und
Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs; oder
Typ b):
Die im Sprechfunk verwendete Bezeichnung des Luftfahrtunternehmens,
gefolgt von den vier Zeichen des Eintragungszeichens; oder
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l
l
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Typ c):
Die im Sprechfunk verwendete Bezeichnung des Luftfahrtunternehmens,
gefolgt von der Flugnummer; oder
Typ d):
Ein maximal siebenstelliges Rufzeichen für militärische Luftfahrzeuge und für
Luftfahrzeuge, die zu besonderen öffentlichen Zwecken eingesetzt sind.
(2) Die Rufzeichen von Luftfunkstellen dürfen während des Flugs nicht geändert
werden, es sei denn, die Bodenfunkstelle hat zur Vermeidung einer Verwechslung
ausdrücklich ein anderes Rufzeichen zugewiesen.
(3) Abgekürzte Rufzeichen sind nur zu benutzen wenn der Funkkontakt bereits
erfolgreich hergestellt wurde und eine Verwechslung unwahrscheinlich ist.
Luftfahrzeugführer dürfen das abgekürzte Rufzeichen nur benutzen, nachdem es die
Bodenfunkstelle bereits verwendet hat.
(4) Abgekürzte Rufzeichen sind folgendermaßen zu bilden:
l
l
l
Typen a) und d):
1. Das Staatszugehörigkeitszeichen und mindestens die zwei letzten
Zeichen des Eintragungszeichens, bzw.
2. Der Name des Luftfahrzeugherstellers und mindestens die zwei letzten
Zeichen des Eintragungszeichens, bzw.
3. Der Name des Luftfahrzeugmusters und mindestens die letzten zwei
Zeichen des Eintragungszeichens; oder
Typ b):
Die im Sprechfunk verwendete Bezeichnung des Luftfahrtunternehmens und
mindestens die letzten zwei Zeichen des Eintragungszeichens; oder
Typ c):
Rufzeichen, die sich aus dem Namen des Luftfahrtunternehmens und einer
Flugnummer zusammensetzen, dürfen nicht abgekürzt werden.
BEISPIELE:
Rufzeichen
Vollständig
Abgekürzt
Typen a) und d)
Typ b)
Typ c)
DABCD
CESSNA
DEABC
ARROW
DESJZ
CONDOR
ABCD
LUFTHANSA
401
DCD
CESSNA BC
ARROW JZ
CONDOR CD
(keine Kurzform)
oder
DBCD
oder
CESSNA ABC
oder
ARROW SJZ
oder
CONDOR BCD
(keine Kurzform)
(5) Die Übermittlung von Rufzeichen von Luftfunkstellen des Typs c), die aus
gleichen Ziffern bestehen, kann durch die Worte ZWOMAL / DOUBLE oder
DREIMAL / TRIPLE (z.B. DLH 444 als LUFTHANSA TRIPLE FOUR) vereinfacht
werden.
Unbeschadet der Vorschriften in (1) bis (5) und (7) ist für Luftfahrzeuge in der
Wirbelschleppenkategorie HEAVY bei der Aufnahme der Funkverbindung mit der
Flugverkehrskontrolle sowie nach jedem Frequenz- / Kanalwechsel unmittelbar nach
dem Rufzeichen das Wort HEAVY anzufügen.
(7) Unbeschadet der Vorschriften in (1) bis (6) haben Führer von Luftfahrzeugen das
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Fehlen der vorgeschriebenen Flächennavigationsausrüstung bei der Aufnahme der
Funkverbindung mit der Flugverkehrskontrolle sowie nach jedem Frequenz- /
Kanalwechsel mit der Sprechgruppe NON RNAV nach ihrem Rufzeichen
anzukündigen.
F-B1-061 Das Rufzeichen einer Luftfunkstelle darf während des Fluges durch den Piloten
nicht geändert werden. Eine Änderung ist nur erlaubt ...
wenn die Bodenfunkstelle zur Vermeidung von Verwechslungen ausdrücklich ein anderes
A)
Rufzeichen zuweist
B) auf Antrag des Piloten
C) für Motorsegler beim Wechsel vom Motor- zum Segelflug
D) wenn der IFR Flugplan aufgehoben und der Flug nach VFR fortgesetzt wird
Erklärung zu Frage F-B1-061
Die richtige Antwort ist Antwort A)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-060
F-B1-062 Wie wird das abgekürzte Rufzeichen einer Luftfunkstelle gebildet? Aus ...
A) den beiden letzten Stellen des Eintragungszeichens
B) den drei letzten Stellen des Rufzeichens
der Bezeichnung des Luftfahrzeugmusters in Verbindung mit der letzten Stelle des
C)
Rufzeichens
dem Staatszugehörigkeitszeichen und mindestens den zwei letzten Zeichen des
D)
Eintragungszeichen
Erklärung zu Frage F-B1-062
Die richtige Antwort ist Antwort D)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-060
F-B1-063 Wann darf die Luftfunkstelle ihr abgekürztes Rufzeichen verwenden?
A) Bei jedem Funkanruf
B) Nach Herstellung der Sprechfunkverbindung mit der Bodenfunkstelle
C) Nur bei Flügen in der Platzrunde
D) Nachdem die Bodenfunkstelle das abgekürzte Rufzeichen verwendet hat
Erklärung zu Frage F-B1-063
Die richtige Antwort ist Antwort D)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-060
F-B1-064 Mit welchem Flugsicherungsbetriebsdienst kann man während des Fluges im
Luftraum E Sprechfunkverbindung aufnehmen? Mit dem/der...
A) Flugnavigationsdienst
B) Flugfernmeldedienst
C) Flugverkehrskontrolle
D) Flugberatungsdienst
Erklärung zu Frage F-B1-064
Die richtige Antwort ist Antwort C)
In der VERORDNUNG ÜBER DIE BETRIEBSDIENSTE DER FLUGSICHERUNG
(FSBetrV) ist aufgeführt, welche Flugsicherungsbetriebdienste bereit gestellt
werden. Flugsicherungsbetriebdienste ist der Oberbegriff für die folgenden Dienste:
l
Flugberatungsdienst
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l
l
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Flugnavigationsdienst
Flugfernmeldedienst
Flugverkehrsdienste mit
¡ Flugverkehrskontrolldienst
¡ Fluginformationsdienst
¡ Flugverkehrsberatungsdienst
¡ Flugalarmdienst
Diese Dienste haben zusammen das wesentliche Ziel, Gefahren für die Sicherheit
des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Ordnung und Sicherheit abzuwenden.
Gesetzliche Basis dafür ist § 29, LuftVG. In der Bundesrepublik Deutschland wurde
die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH mit der Wahrnehmung dieser Dienste
beauftragt.
Flugsicherungsbetriebsdienste
(Air Navigation Services)
Flugberatungsdienst
(Aeronautical
Information Service)
Flugnavigationsdienst
(Aeronautical
Navigation Service)
Flugfernmeldedienst
(Aeronautical
Telecommunication
Service)
Flugverkehrskontrolldienst
(Air Traffic Control
Service)
Der Flugberatungsdienst kann nicht über Sprechfunk in Anspruch genommen
werden.
Daher steht von den aufgeführten Diensten nur der Flugverkehrskontrolldienst zur
Verfügung.
Luftraumklassifizierung und Flugsicherungsbetriebsdienste
Klassen
Art
zugelassene
Art von
Flügen
Umfang der Dienste
Staffelung
durch die
Flugsicherung
A
nur nach IFR
Flugverkehrskontrolle
alle Luftfahrzeuge
B
nach IFR und
VFR
Flugverkehrskontrolle
alle Luftfahrzeuge
nach IFR
Flugverkehrskontrolle
IFR von IFR und
IFR von VFR
C
nach VFR
Kontrollzone
Klasse C
1. FVK zur Staffelung von
IFR
2. VFR/VFR zur
VFR von IFR
Verkehrsinformation
(Ausweichempfehlungen
auf Anfrage)
gleiche Voraussetzungen / Regelungen wie im Luftraum der Klasse "C"
Kontrollierter
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Luftraum
nach IFR
FVK einschl. Verkehrsinformationen
über VFR-Flüge
IFR von IFR
(Ausweichempfehlungen auf
Anfrage)
nach VFR
Verkehrsinformationen zwischen
VFR- und IFR-Flügen
(Ausweichempfehlungen auf
Anfrage)
D
Kontrollzone
Klasse D
gleiche Voraussetzungen / Regelungen wie im Luftraum der Klasse "D"
nach IFR
FVK einschl. Verkehrsinformationen
IFR von VFR
über VFR-Flüge soweit möglich
nach VFR
Verkehrsinformationen soweit
möglich
nach IFR
Flugverkehrsberatungsdienst soweit IFR von IFR
möglich
soweit bekannt
nach VFR
Fluginformationsdienst
entfällt
VFR
Fluginformationsdienst
entfällt
E
F
G
entfällt
Unkontr.
Luftraum
entfällt
F-B1-065 Mit welchem Flugsicherungsbetriebsdienst kann man während des Fluges
Sprechfunkverbindung aufnehmen? Mit dem ...
A) Fluginformationsdienst
B) Flugnavigationsdienst
C) Flugfernmeldedienst
D) Flugberatungsdienst
Erklärung zu Frage F-B1-065
Die richtige Antwort ist Antwort A)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-064
Der Flugberatungsdienst kann nicht über Sprechfunk in Anspruch genommen
werden.
Daher steht von den aufgeführten Diensten nur der Fluginformationsdienst zur
Verfügung.
F-B1-066 Welche Redewendung ist anzuwenden, wenn bei einem Anruf das Rufzeichen der
rufenden Funkstelle nicht verstanden wurde?
A) Wiederholen Sie (Ihr Rufzeichen)
B) Sie (Ihr Rufzeichen)
C) Monitor (Ihr Rufzeichen)
D) Bestätigen Sie (Ihr Rufzeichen)
Erklärung zu Frage F-B1-066
Die richtige Antwort ist Antwort A)
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Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren
7. HERSTELLEN DER SPRECHFUNKVERBINDUNG
(1) Die Sprechfunkverbindung ist wie folgt herzustellen:
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Einleitungsanruf:
1. Rufzeichen der anzusprechenden Funkstelle;
2. Rufzeichen der rufenden Funkstelle.
Antwort:
1. Rufzeichen der anzusprechenden Funkstelle;
2. Rufzeichen der antwortenden Funkstelle.
(2) Wenn zu erwarten ist, dass die gerufene Funkstelle den Anruf empfängt, kann
eine Meldung unmittelbar im Anschluss an den Einleitungsanruf gesendet werden.
Dieses Verfahren darf bei Flügen nach Sichtflugregeln nur nach Aufforderung zum
Frequenz- / Kanalwechsel durch die Flugverkehrskontrolle angewendet werden.
(3) Wird bei einem Anruf das Rufzeichen der rufenden Funkstelle nicht
verstanden, ist die Sprechgruppe WIEDERHOLEN SIE IHR RUFZEICHEN / SAY
AGAIN YOUR CALL SIGN zu verwenden.
(4) Besteht bei einer Funkstelle Ungewissheit darüber, ob sie gerufen wurde, so ist
dieser Anruf nicht zu beantworten, sondern ein weiterer klärender Anruf abzuwarten.
(5) Bei jedem Frequenz- / Kanalwechsel hat der Luftfahrzeugführer auf einem Flug
nach Instrumentenflugregeln die derzeitige Flughöhe und bei Steig- bzw. Sinkflug
zusätzlich die freigegebene Flughöhe anzugeben. Bei einem Wechsel von der
Anflugkontrolle zur Flugplatzkontrolle entfällt die Angabe der Flughöhe. Bei Anflügen
zu Flughäfen mit Parallelpistensystem ist neben dem Rufzeichen des Luftfahrzeugs
die Bezeichnung der angeflogenen Piste zu nennen.
(6) Gelingt es einem Luftfahrzeugführer nicht, auf der / dem vorgeschriebenen
Frequenz / Kanal Sprechfunkverbindung mit der zuständigen Flugverkehrskontrolle
aufzunehmen, so hat er zu versuchen, eine Sprechfunkverbindung auf anderen für
die Flugstrecke festgelegten Frequenzen / Kanälen herzustellen, z.B. der
Notfrequenz 121,5 MHz. Bleiben auch diese Versuche erfolglos, hat er sich zu
bemühen, eine Sprechfunkverbindung mit anderen Bodenfunkstellen oder
Luftfahrzeugen aufzunehmen. Kommt auch über diese eine Sprechfunkverbindung
mit der zuständigen Flugverkehrskontrolle nicht zustande, hat der Luftfahrzeugführer
die Funkausfallverfahren zu befolgen.
Anmerkung : Über INMARSAT sind folgende Kontrollzentralen der DFS erreichbar:
Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, München und Rhein.
F-B1-067 Eine Meldung wird von einem Luftfahrzeugführer nicht vollständig wiederholt,
obwohl es die Art der Meldung erfordert. Mit welcher Redewendung wird er zur
Wiederholung aufgefordert?
A) Wiederholen Sie alles oder den folgenden Teil Ihrer Meldung
B) Bestätigen Sie
C) Kommen
D) Lesen Sie zurück
Erklärung zu Frage F-B1-067
Die richtige Antwort ist Antwort A)
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Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren
ANLAGE 7 REDEWENDUNGEN
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(1) Im Sprechfunk- bzw. Fernsprechverkehr sind die nachfolgenden
Redewendungen zu verwenden:
Redewendung
Bedeutung
ACKNOWLEDGE
Let me know that you have received and understood this message
BESTÄTIGEN SIE
Teilen Sie mit, dass die Meldung empfangen und verstanden wurde
AFFIRM
Yes
POSITIV
Ja
APPROVED
Permission for proposed action granted
GENEHMIGT
Erlaubnis für das vorgeschlagene Verfahren erteilt
BREAK
I hereby indicate the separation between portions of the message (To
be used where there is no clear distinction between the text and other
portions of the message)
TRENNUNG
Ich zeige hiermit die Trennung zwischen Teilen der Meldung an (Zu
benutzen, wenn keine klare Trennung zwischen dem Text und
anderen Teilen der Meldung erkannt werden kann)
BREAK BREAK
I hereby indicate the separation between messages transmitted to
different aircraft in a very busy environment
TRENNUNG TRENNUNG
Ich zeige hiermit die Trennung zwischen Meldungen an, die in einer
hochbelasteten Verkehrssituation an verschiedene Luftfahrzeuge
übermittelt werden
CANCEL
Cancel the previously transmitted clearance
AUFGEHOBEN
Die vorher übermittelte Freigabe ist aufgehoben
CHECK
Examine a system or procedure (Not to be used in any other context.
No answer is normally expected)
CHECK
Prüfen Sie ein System oder ein Verfahren (In keinem anderen
Zusammenhang zu verwenden. Normalerweise wird keine Antwort
erwartet)
CLEARED
Authorized to proceed under the conditions specified
FREI
Genehmigung, unter festgelegten Bedingungen zu verfahren
CONFIRM
I request verification of (clearance, instruction, action, information)
BESTÄTIGEN SIE
Ich erbitte Bestätigung der (Freigabe, Anweisung, Handlung,
Information)
CONTACT
Establish communications with...
RUFEN SIE
Stellen Sie Funkverbindung her mit...
CORRECT
"True" or "Accurate"
KORREKT
"Wahr" oder "Richtig"
CORRECTION
An error has been made in this transmission (or message indicated).
The correct version is...
BERICHTIGUNG
Bei der Übermittlung ist ein Fehler unterlaufen, es muss richtig
heißen...
DISREGARD
Ignore
IGNORIEREN SIE
Selbsterklärend
Proceed with your message
Note 1 : The phrase GO AHEAD shall not be used in surface
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GO AHEAD
movement communications or whenever the possibility of
misconstruing GO AHEAD as an authorization exists.
Note 2 : If there is the possibility of misunderstanding, GO AHEAD
shall be replaced by the calling aeronautical station’s call sign followed
by the answering aeronautical stations call sign.
KOMMEN
Setzen Sie Ihre Meldung ab
Anmerkung : In der deutschen Phraseologie besteht eine solche
Verwechslungsmöglichkeit nicht.
HOW DO YOU READ
What is the readability of my transmission
WIE VERSTEHEN SIE
MICH
Wie ist die Verständlichkeit meiner Sendung
MAINTAIN
Remain at the level specified or in its literal sense, e.g. MAINTAIN
VFR
BEHALTEN SIE ... BEI /
BLEIBEN SIE
Behalten Sie z.B. die benannte Flughöhe bei, oder im übertragenen
Sinne, z.B. Bleiben Sie VFR
I SAY AGAIN
I repeat for clarity or emphasis
ICH WIEDERHOLE
Ich wiederhole zur Klarstellung oder Betonung
MONITOR
Listen out on (frequency / channel)
>MONITOR
Hören Sie (Frequenz / Kanal) ab
NEGATIVE
No / Permission not granted / That is not correct
NEGATIV
Nein / Erlaubnis nicht erteilt / Das ist nicht richtig
NON RNAV
Announcement of missing RNAV equipment
NON RNAV
Angabe wenn Flächennavigationsausrüstung fehlt
OVER
My transmission is ended and I expect a response from you
Note : Not normally used in VHF communications
KOMMEN
Meine Übermittlung ist beendet, und ich erwarte Ihre Antwort
Anmerkung : Im Sprechfunkverkehr im VHF-Bereich normalerweise
nicht genutzt
OUT
This exchange of transmission is ended and no response is expected
Note : Not normally used in VHF communications
ENDE
Die Übermittlung der Meldung ist beendet. Ich erwarte keine Antwort
Anmerkung : Im Sprechfunkverkehr im VHF-Bereich normalerweise
nicht genutzt
READ BACK
Repeat all, or the specified part, of this message back to me exactly as
received
WIEDERHOLEN SIE
Wiederholen Sie alles oder den bezeichneten WÖRTLICH Teil dieser
Meldung wörtlich
RECLEARED
A change has been made to your last clearance and this new
clearance supersedes your previous clearance or part thereof
FREIGABEÄNDERUNG
Es hat sich eine Änderung gegenüber Ihrer letzten Freigabe ergeben,
diese neue Freigabe ersetzt die vorherige Freigabe oder Teile davon
REPORT
Pass me the following information
MELDEN SIE
Geben Sie mir die folgende Information
REQUEST
I should like to know / I wish to obtain
ERBITTE
Ich möchte wissen / Ich beantrage
I have received all of your last transmission
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ROGER
Note : Under no circumstances to be used in reply to a question
requiring READ BACK or a direct answer in the affirmative (AFFIRM)
or negative sense (NEGATIVE).
VERSTANDEN
Ich habe Ihre letzte Meldung vollständig erhalten
Anmerkung : Unter keinen Umständen zu benutzen, wenn die Art der
Meldung eine wörtliche Wiederholung, POSITIV oder NEGATIV als
Antwort erfordern würde.
SAY AGAIN
Repeat all, or the following part, of your last transmission
WIEDERHOLEN SIE
Wiederholen Sie alles oder den folgenden Teil Ihrer Meldung
SPEAK SLOWER
Reduce your rate of speech
SPRECHEN SIE
LANGSAMER
Vermindern Sie Ihre Sprechgeschwindigkeit
SQUAWK
Switch transponder to the following setting
SQUAWK
Schalten Sie den Transponder auf Mode / Code
STANDBY
Wait and I will call you soon
Note: The caller would normally re-establish contact if the delay is
lengthy. STANDBY is not an approval or denial.
STANDBY
Warten Sie und ich werde Sie bald rufen
Anmerkung : Die rufende Station wird normalerweise erneut
Funkverbindung herstellen, falls sich die Verzögerung über einen
längeren Zeitraum erstreckt. STANDBY ist keine Zustimmung oder
Ablehnung.
UNABLE
I cannot comply with your request, instruction or clearance
Note: UNABLE is normally followed by a reason.
NICHT MÖGLICH
Ich kann Ihrer Anfrage, Anweisung oder Freigabe nicht Folge leisten
Anmerkung : NICHT MÖGLICH wird normalerweise durch eine
Begründung ergänzt
WILCO
I understand your message and will comply with it (Abbreviation for
"will comply")
WILCO
Ich verstehe Ihre Meldung und werde entsprechend handeln
WORDS TWICE
Request : Communication is difficult. Please send every word, or
group of words, twice
Information : Since communication is difficult, every word, or group of
words, in this message will be sent twice
WORTE DOPPELT
Aufforderung : Die Verständigung ist schwierig. Bitte senden Sie jedes
Wort, oder jede Gruppe von Worten, doppelt.
Information : Da die Verständigung schwierig ist, wird jedes Wort, oder
jede Gruppe von Worten, in dieser Meldung doppelt gesendet
F-B1-068 Wie lautet die Redewendung für "Ja"?
A) Richtig
B) Positiv
C) Verstanden
D) Das ist richtig
Erklärung zu Frage F-B1-068
Die richtige Antwort ist Antwort B)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-067
F-B1-069 Wie lautet die Redewendung für "Erlaubnis wird nicht erteilt"?
A) Falsch
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B) Nicht richtig
C) Negativ
D) Nein
Erklärung zu Frage F-B1-069
Die richtige Antwort ist Antwort C)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-067
F-B1-070 Wie lautet die Redewendung für "Ich habe Ihre letzte Meldung vollständig
erhalten"?
A) Verstanden
B) Wird ausgeführt
C) Positiv
D) WILCO
Erklärung zu Frage F-B1-070
Die richtige Antwort ist Antwort A)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-067
F-B1-071 Der Inhalt einer klar verstandenen Meldung erscheint Ihnen zweifelhaft. Welche
Redewendung wenden Sie an, um Zweifel auszuräumen?
A) Sie nochmals
B) Bestätigen Sie
C) Wiederholen Sie wörtlich
D) Berichtigung
Erklärung zu Frage F-B1-071
Die richtige Antwort ist Antwort B)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-067
F-B1-072 Der Höhenmesser ist auf den Druckwert 1013,2 hPa eingestellt und zeigt 7500 Fuß
an. Die Bodenfunkstelle fragt nach der augenblicklichen Höhe des Luftfahrzeuges.
Wie muss die Antwort des Luftfahrzeugführers lauten?
A) FL 75
B) 7500 ft GND
C) 7500 ft
D) 7500 ft MSL
Erklärung zu Frage F-B1-072
Die richtige Antwort ist Antwort A)
Der Höhenmesser ist auf die Standardatmosphäre eingestellt. Daher muss der
Angabe der Flughöhe der Begriff "Flugfläche (FL)" vorausgestellt werden.
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL (NfL I) 282/08
Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren
ANLAGE 6 ANWEISEN / MELDEN VON FLUGHÖHEN
(1) Flughöhen sind wie folgt anzuweisen / zu melden.
(2) für Höhen über NN ist der Höhenangabe das Wort FUSS / FEET anzufügen. Es
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kann der Höhenangabe die Bezeichnung FLUGHÖHE / ALTITUDE vorangestellt
werden.
(3) für Flugflächen ist der Höhenangabe die Bezeichnung FLUGFLÄCHE / FLIGHT
LEVEL voranzustellen.
(4) In der englischen Sprache sind beim Anweisen bzw. Melden von Flughöhen die
Worte TO und FOR nicht zu verwenden.
F-B1-073 Welche Redewendung soll angewandt werden um auszudrücken: "Bei der
Übermittlung ist ein Fehler unterlaufen, es muss richtig heißen..."?
A) QHN 1003 NEGATIV QNH 1002
B) QNH 1003 ICH WIEDERHOLE 1002
C) QNH 1003 TRENNUNG TRENNUNG 1002
D) QNH 1003 BERICHTIGUNG QNH 1002
Erklärung zu Frage F-B1-073
Die richtige Antwort ist Antwort D)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-067
F-B1-074 Welche Redewendung wird angewandt um auszudrücken: "Genehmigung, unter
festgesetzten Bedingungen zu verfahren"?
A) POSITIV
B) GENEHMIGT
C) FREI
D) KORREKT
Erklärung zu Frage F-B1-074
Die richtige Antwort ist Antwort C)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-067
F-B1-075 Mit welcher Redewendung wird ein Pilot angewiesen, mit seinem SSR-Transponder
einen bestimmten Modus / Code zu senden?
A) TRANSPOND
B) RESPOND MODE ../CODE ..
C) SENDEN SIE MITTELS TRANSPONDER
D) SQUAWK
Erklärung zu Frage F-B1-075
Die richtige Antwort ist Antwort D)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-067
F-B1-076 Die Redewendung "WILCO" bedeutet:
A) Warten Sie, ich werde Sie rufen
B) Ich habe Ihre letzte Meldung vollständig erhalten
C) Ich verstehe Ihre Meldung und werde entsprechend handeln
D) Ich wiederhole zur Klarstellung oder Betonung
Erklärung zu Frage F-B1-076
Die richtige Antwort ist Antwort C)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-067
F-B1-077 Die Redewendung "MONITOR" bedeutet:
A) Stellen Sie Funkverbindung her mit (Station)
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B) Teilen Sie mit, dass die Meldung empfangen und verstanden wurde
C) Betrachten Sie diese Übermittlung als nicht gesendet
D) Hören Sie (Frequenz/Kanal) ab
Erklärung zu Frage F-B1-077
Die richtige Antwort ist Antwort D)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-067
F-B1-078 Wie bestätigt ein Pilot die Anweisung des Kontrollturmes: "STARTEN SIE DURCHPISTE BLOCKIERT!"?
A) WILCO
B) POSITIV
C) VERSTANDEN
D) STARTE DURCH
Erklärung zu Frage F-B1-078
Die richtige Antwort ist Antwort D)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-059
F-B1-079 Mit welcher Sprechgruppe bestätigt ein Pilot die Anweisung "DEKMG HALTEN SIE
POSITION STARTFREIGABE AUFGEHOBEN DEKMG ICH WIEDERHOLE
STARTFREIGABE AUFGEHOBEN"?
A) DEKMG HALTE POSITION
B) DEKMG
C) DEKMG VERSTANDEN
D) DEKMG POSITIV
Erklärung zu Frage F-B1-079
Die richtige Antwort ist Antwort A)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-059
F-B1-080 DEHOL erhält Startfreigabe am Abflugpunkt der Piste 24. Wie bestätigt der Pilot?
A) DEHOL ICH STARTE
B) DEHOL START FREI
C) DEHOL WILCO
D) DEHOL STARTET
Erklärung zu Frage F-B1-080
Die richtige Antwort ist Antwort B)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-059
F-B1-081 DEKUL hat seine Startvorbereitung beendet. Mit welcher Sprechgruppe teilt er dies
dem TWR mit?
A) DEKUL STARTBEREIT
B) DEKUL STARTET
C) DEKUL START FREI
D) DEKUL ABFLUGBEREIT
Erklärung zu Frage F-B1-081
Die richtige Antwort ist Antwort D)
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL (NfL I) 282/08
Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren
ANLAGE 8 SPRECHGRUPPEN
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ALLGEMEINES
1. Die nachstehenden Sprechgruppen können nicht alle Situationen abdecken.
Bei Bedarf sind daher zusätzliche Sprechgruppen, die kurz gefasst und
unmissverständlich sind, zu verwenden.
2. Die Aufteilung der Sprechgruppen in Kapitel bedeutet nicht, dass
Sprechgruppen eines Kapitels nicht in anderen Situationen angewendet
werden dürfen.
3. Fettgedruckte Teile der Sprechgruppen sind grundsätzlich anzuwendende
Standard-Sprechgruppen.
4. Mit Sternchen (*) gekennzeichnete Teile der Sprechgruppen sind - soweit
erforderlich - zusätzlich zu benutzen.
5. Durch Schrägstrich (/) getrennte Teile der Sprechgruppen sind - soweit
erforderlich - alternativ zu benutzen.
6. Durch Klammern gekennzeichnete Teile der Sprechgruppen sind durch die
entsprechenden Angaben zu ersetzen.
Deutsche Sprechgruppen Englische Sprechgruppen
L = Luftfunkstelle
A = Aircraft radio station
B = Bodenfunkstelle
G = Ground radio station
1.
FLUGPLÄTZE OHNE
FLUGVERKEHRSKONTROLLE
AERODROMES WITHOUT AIR
TRAFFIC CONTROL
Rollen / schweben
Taxiing / air-taxiing
L: ROLLE VON (Position) ZU (Zielpunkt)
TAXIING *VIA (significant point /
A: taxi route)* TO(significant point)
*AVOIDING (information)*
SCHWEBE ZUM
HUBSCHRAUBERABSTELLPLATZ /
L:
HUBSCHRAUBERSTARTPLATZ / ZUR
HUBSCHRAUBERPARKPOSITION (Position)
AIR-TAXIING TO HELICOPTER
STAND / HELIPAD /
A:
HELICOPTER PARKING
POSITION (significant point)
ÜBERQUERE PISTE (Bezeichnung) *HINTER
LANDENDER / LANDENDEM /
L:
ABFLIEGENDER / ABFLIEGENDEM (Lfz.Muster)*
WILL CROSS RUNWAY
A: (designator) *BEHIND LANDING /
DEPARTING (type of aircraft)*
Anmerkung: ROLLEN wird bei
Hubschrauberverkehr durch SCHWEBEN ersetzt,
wenn der Hubschrauber schwebt.
Note : For helicopter traffic, TAXI is
substituted by AIR-TAXI if the
helicopter hovers.
Rollinformation für abfliegende Luftfahrzeuge
L:
1.11
TAXIING FROM (significant point)
TO (destination)
ROLLE *ÜBER (Position / Rollstrecke)* ZUM /
ZUR (Position) *VERMEIDE (Information)*
L:
1.1
A:
Taxi information for departing aircraft
type of aircraft) (significant point)
(Lfz.-Muster) (Position) VFR ÜBER
A: VFR VIA (departure route) / TO
(Abflugstrecke) / NACH (Richtung) *(Absichten)*
THE (direction) *(intentions)*
PISTE (Bezeichnung) *ÜBER (Rollstrecke)*
B: WIND (Richtung) GRAD (Geschwindigkeit)
KNOTEN *QNH (Ziffern) (Verkehrsinformation)*
RUNWAY (designator) *VIA (taxi
route)* WIND (direction)
G:
DEGREES (speed) KNOTS *QNH
(figures) (traffic information)*
Abflug
Departure
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1.2
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G:
L: *ABFLUG* BEREIT
A: READY *FOR DEPARTURE*
B:
WIND (Richtung) GRAD(Geschwindigkeit)
KNOTEN (Verkehrshinweise)
WIND (direction) DEGREES
G: (speed) KNOTS (traffic
information)
L:
ERBITTE RECHTSKURVE *NACH DEM
ABHEBEN*
A:
REQUEST RIGHT TURN *WHEN
AIRBORNE*
B:
RECHTSKURVE *NACH DEM ABHEBEN*
GENEHMIGT
G:
RIGHT TURN APPROVED
*WHEN AIRBORNE*
STARTE / STARTE HINTER LANDENDER /
L: LANDENDEM / ABFLIEGENDER /
ABFLIEGENDEM (Lfz.-Muster)
TAKING OFF / WILL TAKE OFF
A: BEHIND LANDING / DEPARTING
(type of aircraft)
Anflug
1.3
Approach
(Lfz.-Muster) (Position)
L: ZUR LANDUNG / ZUM TIEFANFLUG /
AUFSETZEN UND DURCHSTARTEN
(type of aircraft) (significant point)
A: FOR LANDING / LOW
APPROACH / TOUCH AND GO
PISTE (Bezeichnung) WIND (Richtung) GRAD
B: (Geschwindigkeit) KNOTEN *QNH (Ziffern)
(Verkehrsinformation)*
RUNWAY (designator) WIND
(direction) DEGREES speed)
G:
KNOTS *QNH (figures)(traffic
information)*
REQUEST RIGHT TRAFFIC
ERBITTE RECHTSPLATZRUNDE / RECHTEN
CIRCUIT /RIGHT DOWNWIND /
L: GEGENANFLUG / RECHTEN QUERANFLUG / A:
RIGHT BASE /STRAIGHT-INGERADEAUSANFLUG
APPROACH
RECHTSPLATZRUNDE / RECHTER
B: GEGENANFLUG / RECHTER QUERANFLUG
GENEHMIGT
RIGHT TRAFFIC CIRCUIT /
G: RIGHT DOWNWIND / RIGHT
BASE APPROVED
Anmerkung : Die Luftaufsicht / Flugleitung kann im
Einzelfall Ausnahmen von der vorgeschriebenen
Richtung der Platzrunde zulassen. Sie ist nicht
berechtigt, Flugverkehrskontrolle durchzuführen.
Note : The Luftaufsicht / Flugleitung
may allow exceptions to the prescribed
direction of the traffic circuit in
individual cases. They are not
authorized to conduct air traffic control.
Besondere Absichten des Luftfahrzeugführers
1.4
REPORT *WHEN* READY *FOR
DEPARTURE*
B: MELDEN SIE *ABFLUG* BEREIT
Special intentions of the pilot
L: STARTE DURCH
A: GOING AROUND
L: MACHE TIEFANFLUG
A: MAKING LOW APPROACH
L: MACHE KURZE / LANGE LANDUNG
A:
L: MACHE ZIELLANDEÜBUNG
A: MAKING SPOT LANDING
L: FLIEGE AN ZUR BANNERAUFNAHME
A:
APPROACHING FOR BANNER
PICK-UP
L: FLIEGE AN ZUM BANNER- / SEILABWURF
A:
APPROACHING TO DROP
BANNER / ROPE
L: FLIEGE PLATZRUNDE(N)
A: FLYING TRAFFIC CIRCUIT(S)
L:
L:
MACHE AUFSETZ- UND
DURCHSTARTÜBUNG
VERLASSE IHRE FREQUENZ / IHREN
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MAKING SHORT / LONG
LANDING
A: MAKING TOUCH AND GO
A:
LEAVING YOUR FREQUENCY /
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KANAL
Anweisungen zur Abwehr von Gefahren
Instructions for protection from danger
B: HALTEN SIE POSITION *(Begründung)*
G: HOLD POSITION *(reason)*
L: HALTE
A: HOLDING
B:
VERLASSEN SIE SOFORT PISTE *
(Begründung)*
L: VERLASSE SOFORT PISTE
B:
BESCHLEUNIGEN SIE START / ROLLEN *
(Begründung)*
L: BESCHLEUNIGE
1.5
CHANNEL
G:
VACATE RUNWAY
IMMEDIATELY *(reason)*
A:
VACATING RUNWAY
IMMEDIATELY
G:
EXPEDITE TAKE-OFF / TAXI *
(reason)*
A: EXPEDITING
B:
START / LANDUNG NICHT ERLAUBT *
(Begründung)*
G:
TAKE-OFF / LANDING NOT
PERMITTED *(reason)*
B:
SOFORT ANHALTEN *(Wiederholen des Lfz.Rufzeichens) SOFORT ANHALTEN*
STOP IMMEDIATELY *(repeat
G: aircraft call sign) STOP
IMMEDIATELY*
L: HALTE AN
A: STOPPING
B: STARTEN SIE DURCH *(Begründung)*
G: GO AROUND *(reason)*
L: STARTE DURCH
A: GOING AROUND
Note : Further phraseologies for flights
Anmerkung : Weitere Sprechgruppen für Flüge von
from and to aerodromes without air
und zu Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrolle sind
traffic control are to be found in
in Kapitel 3 dieses Anhangs zu finden.
chapter 3 of this attachment.
2.
L:
2.1
FLUGPLÄTZE MIT
FLUGVERKEHRSKONTROLLE
AERODROMES WITH AIR
TRAFFIC CONTROL
Anlassverfahren Luftfahrzeug /
Flugverkehrskontrolle
Start up procedures Aircraft / Air
Traffic Control
(Position) *INFORMATION (ATISKennbuchstabe)* ERBITTE ANLASSEN
(significant point) *INFORMATION
A: (ATIS Code letzter)* REQUEST
START UP
B: ANLASSEN ERLAUBT
G: START UP APPROVED
B: ANLASSEN NEGATIV (Begründung)
G: NEGATIVE START UP (reason)
B: *ERWARTEN SIE* ANLASSEN UM (Zeit)
G: *EXPECT* START UP AT (time)
B:
*ERWARTEN SIE ABFLUG UM (Zeit)*
ANLASSEN NACH EIGENEM ERMESSEN
B: MELDEN SIE ANLASSBEREIT
Anlassverfahren Bodenmannschaft / Pilot
*EXPECT DEPARTURE (time)*
G: START UP AT OWN
DISCRETION
G:
REPORT READY TO / FOR
START *UP*
Start up procedures Ground crew /
Cockpit
G:
*ARE YOU* READY TO / FOR
START *UP*
A:
STARTING NUMBER (engine
number(s))
Note 1 : The ground crew should
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follow this exchange by either a reply
on the intercom or a distinct visual
signal to indicate that all is clear and
that the start up as indicated may
proceed.
Note 2 : Unambiguous identification of
the parties concerned is essential in
any communications between ground
crew and pilots.
2.11
Zurückdrücken / Zurückrollen
Push back / power back
G:
ARE YOU READY FOR PUSH
BACK / POWER BACK
A:
READY FOR PUSH BACK /
POWER BACK
A:
(significant point) REQUEST
PUSH BACK / POWER BACK
G:
PUSH BACK / POWER BACK
APPROVED
G:
PUSH BACK / POWER BACK
NEGATIVE
G: STAND BY
G:
PUSH BACK / POWER BACK AT
OWN DISCRETION
G:
EXPECT (number) MINUTES
*DELAY* *DUE TO (reason)*
G: CONFIRM BRAKES RELEASED
2.12
A: BRAKES RELEASED
G:
COMMENCING PUSH BACK /
POWER BACK
G:
PUSH BACK / POWER BACK
COMPLETED
A:
STOP PUSH BACK / POWER
BACK
G: CONFIRM BRAKES SET
A: BRAKES SET
A: DISCONNECT
DISCONNECTING STAND BY
G: FOR VISUAL AT YOUR LEFT /
RIGHT
Note : This exchange is followed by a
visual signal to the pilot to indicate that
disconnect is completed and all is
clear for taxiing.
Schleppzugverfahren
2.13
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Tow procedures
REQUEST TOW (company name)
A: (type of aircraft) FROM (significant
point) TO (significant point)
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G: TOW APPROVED VIA (route)
G: HOLD POSITION
G: STAND BY
Flugplatzdaten für abfliegende Luftfahrzeuge
2.2
A:
PISTE (Bezeichnung) WIND (Richtung) GRAD
(Geschwindigkeit) KNOTEN *SICHT (Ziffern)
METER / KILOMETER*; PISTENSICHTWEITE
B:
(Ziffern) METER / KEINE ANGABEN*
TEMPERATUR (Ziffern) TAUPUNKT (Ziffern)
QNH (Ziffern)
RUNWAY (designator) WIND
(direction) DEGREES speed)
KNOTS *VISIBILITY (figures)
METRES / KILOMETRES*; RVR
G:
(figures) METRES / NOT
REPORTED* TEMPERATURE
(figures) DEW POINT (figures)
QNH (figures)
L:
Rollverfahren
Taxi Procedures
Abflug mit Flugplan
Departure with flight plan
(Position) *INFORMATION (ATISKennbuchstabe)* ERBITTE ROLLEN
(significant point) *INFORMATION
A: (ATIS code letter)* REQUEST
TAXI
Abflug ohne Flugplan
2.32
REQUEST DEPARTURE
INFORMATION
L: ERBITTE ABFLUGINFORMATION
2.3
2.31
Aerodrome data for departing aircraft
(Lfz.-Muster) (Position) VFR ÜBER
(Abflugstrecke) *INFORMATION (ATISL:
Kennbuchstabe)* ERBITTE ROLLEN *
(Absichten)*
Departure without flight plan
(type of aircraft) (significant point)
VFR VIA (departure route)
A: *INFOR-MATION (ATIS code
letter)* REQUEST TAXI *
(intentions)*
Rollen / Schweben
Taxi / Air-taxi
ROLLEN SIE ZUM ROLLHALT PISTE
(Bezeichnung) ÜBER (Rollstrecke) *WIND
B:
(Richtung) GRAD (Geschwindigkeit) KNOTEN
QNH (Ziffern)*
TAXI TO HOLDING POSITION
RUNWAY (designator) VIA (taxi
G: route) *WIND (direction)
DEGREES (speed) KNOTS QNH
(figures)*
ROLLEN / DREHEN SIE IN DIE / DEN ERSTE
(N) / ZWEITE(N) / PASSENDEN (Rollstrecke)
B:
LINKS / RECHTS *UND RUFEN SIE
ROLLKONTROLLE*
TAKE / TURN FIRST / SECOND /
CONVENIENT (taxi route) LEFT /
G:
RIGHT *AND CONTACT
GROUND*
B: ROLLEN SIE ÜBER (Rollstrecke)
G: TAXI VIA (taxi route)
B: ROLLEN SIE AUF PISTE (Bezeichnung)
G: TAXI VIA RUNWAY (designator)
B:
ROLLEN SIE ZUM (Zielpunkt auf dem
Flughafen)
G:
TAXI TO (destination on
aerodrome)
L:
ERBITTE ZURÜCKROLLEN PISTE
(Bezeichnung)
A:
REQUEST BACKTRACK
RUNWAY (designator)
B:
ZURÜCKROLLEN *GENEHMIGT* PISTE
(Bezeichnung)
G:
BACKTRACK *APPROVED*
RUNWAY (designator)
L:
(Position) ERBITTE ROLLEN (zu Zielpunkt auf
dem Flughafen)
A:
(significant point) REQUEST TAXI
(to destination on aerodrome)
B: ROLLEN SIE GERADEAUS
G: TAXI STRAIGHT AHEAD
B:
G:
WEICHEN SIE (Beschreibung und Position des
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GIVE WAY TO (description and
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Verkehrs) AUS
2.33
position of traffic)
L: WEICHE *(Verkehr)* AUS
A: GIVING WAY *TO (traffic)*
L: VERKEHR / (Lfz.-Muster) IN SICHT
A:
B: ROLLEN SIE IN DIE HALTEBUCHT
G: TAXI INTO HOLDING BAY
B: FOLGEN SIE (Beschreibung des Verkehrs)
G: FOLLOW (description of traffic)
B: VERLASSEN SIE PISTE (Bezeichnung)
G: VACATE RUNWAY (designator)
B: MELDEN SIE VERLASSEN
G: REPORT VACATED
L: PISTE (Bezeichnung) VERLASSEN
A: RUNWAY (designator) VACATED
TRAFFIC / (type of aircraft) IN
SIGHT
B:
IHRE PARKPOSITION / IHR STANDPLATZ
(Bezeichnung)
G:
B:
BESCHLEUNIGEN SIE ROLLEN *
(Begründung)*
G: EXPEDITE TAXI *(reason)*
L: BESCHLEUNIGE
B:
YOUR STAND / GATE
(designator)
A: EXPEDITING
*VORSICHT* ROLLEN SIE LANGSAMER *
(Begründung)*
G:
*CAUTION* TAXI SLOWER *
(reason)*
L: ROLLE LANGSAMER
A: SLOWING DOWN
SCHWEBEN SIE ZUM
HUBSCHRAUBERABSTELLPLATZ /
B:
HUBSCHRAUBERSTARTPLATZ / ZUR
HUBSCHRAUBERPARKPOSITION (Position)
AIR-TAXI TO HELICOPTER
STAND / HELIPAD/
G:
HELICOPTER PARKING
POSITION (significant point)
SCHWEBE ZUM
HUBSCHRAUBERABSTELLPLATZ /
L:
HUBSCHRAUBERSTARTPLATZ / ZUR
HUBSCHRAUBERPARKPOSITION (Position)
AIR-TAXIING TO HELICOPTER
STAND / HELIPAD /
A:
HELICOPTER PARKING
POSITION (significant point)
Anmerkung: ROLLEN wird bei
Hubschrauberverkehr durch SCHWEBEN ersetzt,
wenn der Hubschrauber schwebt.
Note : For helicopter traffic, TAXI is
substituted by AIR-TAXI if the
helicopter hovers.
Halten
2.34
Holding
B: HALTEN SIE POSITION *(Begründung)*
G: HOLD POSITION *(reason)*
L: HALTE
A: HOLDING
Anmerkung: Grundsätzlich wird in der deutschen
Sprache das Wort HALTEN nur am Boden
verwendet, das Wort WARTEN in der Luft.
Note : As a rule, in the German
language the word HALTEN is used on
the ground only, the word WARTEN in
the air.
Halten vor einer Piste
G:
HOLD (direction) OF (significant
point)
G:
HOLD (distance) FROM
(significant point)
B: HALTEN SIE VOR (Position)
G:
HOLD SHORT OF (significant
point)
L: HALTE / HALTE VOR (Position)
A: HOLDING / HOLDING SHORT
B: HALTEN SIE AM *CAT II / III* ROLLHALT
G:
B: HALTEN SIE (Richtung) VON (Position)
B:
2.35
To hold short of a runway
HALTEN SIE (Entfernung) VON / VOR
(Position)
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HOLD AT *CAT II / III* HOLDING
POSITION
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Überqueren einer Piste
2.36
To cross a runway
L:
ERBITTE ÜBERQUEREN *DER* PISTE
(Bezeichnung)
A:
REQUEST *TO* CROSS
RUNWAY (designator)
B:
ÜBERQUEREN SIE PISTE (Bezeichnung)
*MELDEN SIE VERLASSEN*
G:
CROSS RUNWAY (designator)
*REPORT VACATED*
BESCHLEUNIGEN SIE ÜBERQUEREN DER
EXPEDITE CROSSING RUNWAY
B: PISTE (Bezeichnung) *VERKEHR (Lfz.- Muster) G: (designator) *TRAFFIC (type of
(Entfernung) MEILEN ENDANFLUG*
aircraft) (distance) MILES FINAL*
L: PISTE (Bezeichnung) VERLASSEN
Wenn eine Rollanweisung eine Freigabegrenze
jenseits einer Piste beinhaltet.
ROLLEN SIE ZUM ROLLHALT PISTE
(Bezeichnung) ÜBER (genaue Angabe der
B: Rollstrecke) HALTEN SIE VOR PISTE
(Bezeichnung) / ÜBERQUEREN SIE PISTE
2.37
(Bezeichnung)
A: RUNWAY (designator) VACATED
When a taxi instruction contains a taxi
limit beyond a runway
TAXI TO HOLDING POSITION
RUNWAY (designator) VIA
(specific taxi route to be followed)
G:
HOLD SHORT OF RUNWAY
(designator) / CROSS RUNWAY
(designator)
Anmerkung : Wenn eine Rollanweisung eine
Freigabegrenze jenseits einer Piste beinhaltet, hat
diese eine explizite Freigabe zum Überqueren oder
eine Anweisung vor dieser Piste zu halten zu
beinhalten.
Note : When a taxi instruction contains
a taxi limit beyond a runway, it shall
contain an explicit clearance to cross
or an instruction to hold short of that
runway.
Abfluganweisungen
Departure instructions
L: ERBITTE ABFLUGANWEISUNGEN *(Details)*
A:
REQUEST DEPARTURE
INSTRUCTIONS *(details)*
VERLASSEN SIE KONTROLLZONE
LEAVE CONTROL ZONE
*SONDER-VFR* ÜBER (Strecke) *IN
*SPECIAL VFR* VIA (route) *AT
B:
G:
*FLUGHÖHE* (Ziffern) FUSS / ODER HÖHER /
*ALTITUDE* (figures) FEET / OR
TIEFER* *(Anweisungen)*
ABOVE / BELOW* *(instructions)*
B:
2.4
ABFLUG ÜBER (Bezeichnung) NICHT
MÖGLICH *(Begründung)*
B: MELDEN SIE *ABFLUG-* BEREIT
G:
REPORT *WHEN* READY *FOR
DEPARTURE*
B: SIND SIE *ABFLUG-* BEREIT
G:
ARE YOU READY *FOR
DEPARTURE*
L: *ABFLUG-* BEREIT
A: READY *FOR DEPARTURE*
B: SIND SIE BEREIT ZUM SOFORTABFLUG
G:
ARE YOU READY FOR
IMMEDIATE DEPARTURE
L: *BIN* BEREIT ZUM SOFORTABFLUG
A:
READY FOR IMMEDIATE
DEPARTURE
B: HALTEN SIE *(Begründung)*
G: WAIT *(reason)*
B: NACH DEM ABHEBEN (Anweisungen)
G: WHEN AIRBORNE (instructions)
Freigabe auf die Piste zu rollen und Startfreigabe
abzuwarten
2.5
UNABLE TO ISSUE
G: DEPARTURE VIA (designator) *
(reason)*
B:
ROLLEN SIE ZUM ABFLUGPUNKT PISTE
(Bezeichnung) *DORT HALTEN*
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Clearance to enter runway and await
take-off clearance
G:
LINE UP RUNWAY (designator)
*AND WAIT*
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ROLLEN SIE ZUM ABFLUGPUNKT PISTE
B: (Bezeichnung) *BEREITHALTEN FÜR /
ERWARTEN SIE SOFORTABFLUG*
2.51
Konditionelle Freigabe
Conditional clearance
HINTER LANDENDER / ABFLIEGENDER
(Verkehrsinformation) ROLLEN SIE ZUM
B: ABFLUGPUNKT PISTE (Bezeichnung) *DORT
HALTEN* HINTER *LANDENDER /
ABFLIEGENDER* *(Verkehrsinformation)*
BEHIND LANDING / DEPARTING
(traffic information) LINE UP
RUNWAY (designator) *AND
G:
WAIT* BEHIND *LANDING /
DEPARTING* *(traffic information)
*
BEHIND LANDING / DEPARTING
HINTER LANDENDER / ABFLIEGENDER
(traffic information) LINING UP
(Verkehrsinformation) ROLLE ZUM
RUNWAY (designator) *AND
L: ABFLUGPUNKT PISTE (Bezeichnung) *HALTE A:
WAITING* BEHIND *LANDING /
DORT* HINTER *LANDENDER /
DEPARTING* *(traffic information)
ABFLIEGENDER* *(Verkehrsinformation)*
*
Anmerkung 1: Konditionelle Redewendungen, wie
HINTER LANDENDEM LUFTFAHRZEUG oder
HINTER ABFLIEGENDEM LUFTFAHRZEUG sind
nicht für Bewegungen zu verwenden, die die
Betriebspiste(n) betreffen, außer der betreffende
Lotse und der Pilot können die in Frage
kommenden Luftfahrzeuge oder Fahrzeuge sehen.
Anmerkung 2: Konditionelle Freigaben sind
einschließlich der Bedingung(en) wörtlich (z.B.:
HINTER LANDENDER ...) zu wiederholen.
Abflug
2.6
LINE UP RUNWAY (designator)
G: *BE READY FOR / EXPECT
IMMEDIATE* *DEPARTURE*
Note 1: Conditional phrases, such as
BEHIND LANDING AIRCRAFT or
BEHIND DEPARTING AIRCRAFT,
shall not be used for movements
affecting the active runway(s), except
when the aircraft or vehicles
concerned are seen by the appropriate
controller and pilot.
Note 2 : Conditional clearances shall
be read back verbatim including
condition(s) (e.g. BEHIND
LANDING ...).
Take-off
WIND (Richtung) GRAD (Geschwindigkeit)
B: KNOTEN *MELDEN SIE ABHEBEN* START
FREI PISTE (Bezeichnung)
WIND (direction) DEGREES
(speed) KNOTS *REPORT
G:
AIRBORNE* CLEARED FOR
TAKE-OFF RUNWAY (designator)
WIND (Richtung) GRAD (Geschwindigkeit)
B: KNOTEN FREI ZUM SOFORTSTART PISTE
(Bezeichnung)
WIND (direction) DEGREES
speed) KNOTS CLEARED *FOR*
G:
IMMEDIATE TAKE-OFF
RUNWAY (designator)
Hubschrauber-Betrieb
Helicopter operation
WIND (direction) DEGREES
WIND (Richtung) GRAD (Geschwindigkeit)
(speed) KNOTS CLEARED FOR
KNOTEN START FREI PISTE (Bezeichnung) /
2.61
TAKE-OFF RUNWAY
B: *VOM* HUBSCHRAUBERSTARTPLATZ / VON G:
(designator) / *FROM THE*
(Position, wenn nicht Piste /
HELIPAD / FROM (location, if not
Hubschrauberstartplatz)
runway / helipad)
Wenn der Freigabe zum Start nicht nachgekommen
wurde
2.62
B:
STARTEN SIE SOFORT ODER VERLASSEN
SIE DIE PISTE *(Anweisungen)*
When take-off clearance has not been
complied with
TAKE OFF IMMEDIATELY OR
G: VACATE RUNWAY *(instructions)
*
TAKE OFF IMMEDIATELY OR
STARTEN SIE SOFORT ODER HALTEN SIE *
HOLD *(significant point) e.g.
B: (Position) z.B.: VOR DER PISTE (Bezeichnung) G:
SHORT OF RUNWAY (designator)
*
*
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Streichen einer Startfreigabe
HALTEN SIE POSITION START-FREIGABE
AUFGEHOBEN ICH WIEDERHOLE
2.63 B:
STARTFREIGABE AUFGEHOBEN *
(Begründung)*
L: HALTE
HOLD POSITION CANCEL
G: TAKE-OFF I SAY AGAIN
CANCEL TAKE-OFF *(reason)*
A: HOLDING
Startabbruch nachdem der Startlauf begonnen
wurde
2.64
To cancel a take-off clearance
To stop a take-off after an aircraft has
commenced take-off roll
SOFORT ANHALTEN *(Wiederholen des
B: Rufzeichens der Luftfunkstelle) SOFORT
ANHALTEN*
STOP IMMEDIATELY *(repeat
G: aircraft call sign) STOP
IMMEDIATELY*
L: HALTE AN
A: STOPPING
Nach dem Abheben
L: ERBITTE LINKS- / RECHTSKURVE
A: REQUEST LEFT / RIGHT TURN
G:
LEFT / RIGHT TURN NEGATIVE /
APPROVED
B: WARTEN SIE AUF LINKS- / RECHTSKURVE
G:
STAND BY FOR LEFT / RIGHT
TURN
LINKS- / RECHTSKURVE NICHT MÖGLICH *
(Begründung)*
A:
UNABLE LEFT / RIGHT TURN *
(reason)*
B:
2.65
L:
LINKS- / RECHTSKURVE NEGATIV /
GENEHMIGT
When airborne
NACH ERREICHEN / DURCH- /
B: ÜBERFLIEGEN VON (Höhe oder Position)
(Anweisungen)
B:
(Standard-Abflugstreckenname und -nummer)
ABFLUGSTRECKE
Zu fliegender Steuerkurs
B:
STEIGEN SIE GERADEAUS / IN
PISTENRICHTUNG *(Anweisungen)*
2.66 B: NACH DEM ABHEBEN
AFTER REACHING / PASSING
G: (level or significant point)
(instructions)
G:
(standard departure name and
number) DEPARTURE
Heading to be followed
CLIMB STRAIGHT AHEAD / ON
G: RUNWAY HEADING *
(instructions)*
G: WHEN AIRBORNE
FLIEGEN SIE / DREHEN SIE LINKS / RECHTS
FLY / TURN LEFT / RIGHT
STEUERKURS (drei Ziffern) / IN
HEADING (three figures) /
B:
G:
PISTENRICHTUNG / STEIGEN SIE
CONTINUE RUNWAY HEADING /
(Anweisungen)
CLIMB (instructions)
Einflug in die Kontrollzone / Platzrunde
2.7
Entering control zone / aerodrome
traffic circuit
(Lfz.-Muster) VFR (Position / Höhe über NN)
*INFORMATION (ATIS-Kennbuchstabe)* ZUR
L:
LANDUNG / ZUM TIEFANFLUG / ZUM
AUFSETZEN UND DURCHSTARTEN
(type of aircraft) VFR (significant
point / altitude) *INFORMATION
A: (ATIS code letter)* FOR
LANDING / LOW APPROACH /
TOUCH AND GO
FLIEGEN SIE IN DIE KONTROLLZONE
*SONDER-VFR* ÜBER (Strecke) *(Höhe über
B:
NN)* PISTE (Bezeichnung) QNH (Ziffern) *
(Anweisungen)*
ENTER CONTROL ZONE
*SPECIAL VFR* VIA (route) *
G:
(altitude)* RUNWAY (designator)
QNH ( figures) *(instructions)*
Anmerkung: Eine Freigabe zum Einflug in die
Kontrollzone berechtigt nicht zum Einflug in die
Platzrunde. Wird keine Freigabe zum Einflug in die
Note: A clearance to enter control
zone is no authorization to join traffic
circuit. If no clearance to join traffic
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Platzrunde erteilt, ist in die Warteschleife
einzufliegen.
circuit was issued the holding pattern
has to be entered.
FLIEGEN SIE IN DIE *RECHTS*
PLATZRUNDE / *DIREKT IN* DEN (Teil der
B: Platzrunde) *PISTE (Bezeichnung)* *WIND
(Richtung) GRAD (Geschwindigkeit) KNOTEN*
*QNH (Ziffern)* *(Verkehrsinformation)*
JOIN *RIGHT* TRAFFIC
CIRCUIT / *DIRECT* (part of traffic
circuit) *RUNWAY (designator)*
G:
*WIND (direction) DEGREES
(speed) KNOTS* *QNH (figures)* *
(traffic information)*
Anmerkung: Wurde das QNH bereits mit der
Freigabe zum Einflug in die Kontrollzone gegeben,
erübrigt sich die nochmalige Angabe (außer bei
Änderung des Wertes) bei der Freigabe zum Einflug
in die Platzrunde.
Note: If the QNH was already
delivered with the clearance to enter
control zone, a repetition in the
clearance to join traffic circuit is
superfluous (except with changes of
value).
Verkürzen der Platzrunde
2.71
L:
ERBITTE GERADEAUS- / DIREKTANFLUG
PISTE (Bezeichnung)
MACHEN SIE GERADEAUSB: /DIREKTANFLUG PISTE (Bezeichnung) *
(Verkehrsinformation)*
To shorten traffic circuit
REQUEST STRAIGHT-IN- /
A: DIRECT APPROACH RUNWAY
(designator)
MAKE STRAIGHT-IN- / DIRECT
G: APPROACH RUNWAY
(designator) *(traffic information)*
Hubschrauber-Betrieb
2.72
Helicopter operation
FLIEGEN / DREHEN SIE *DIREKT* ZUM / ZUR
PROCEED / TURN *DIRECT*
(Position) / PISTE (Bezeichnung) /
*TO* (significant point) / RUNWAY
B:
G:
HUBSCHRAUBERLANDEPLATZ *
(designator) / HELIPAD *(traffic
(Verkehrsinformation)*
information)*
Anfordern von Positionsmeldungen
B:
2.73
MELDEN SIE PLATZ / PISTE (Bezeichnung) /
ANFLUGBEFEUERUNG IN SICHT
B: MELDEN SIE BEREIT FÜR SICHTFLUG
B:
MELDEN SIE (Einzelheiten / Teil der
Platzrunde)
Request for position reports
REPORT FIELD / RUNWAY
G: (designator) / APPROACH
LIGHTS IN SIGHT
G: REPORT VISUAL
G:
Anweisungen für Landefolge
REPORT (details / part of traffic
circuit)
Instructions for landing sequence
NUMMER (Ziffer) FOLGEN SIE (Lfz.-Muster,
Position)
G:
NUMBER (figure) FOLLOW (type
of aircraft, position)
B: MACHEN SIE KURZEN / LANGEN ANFLUG
G:
MAKE SHORT / LONG
APPROACH
G:
EXTEND / SHORTEN
DOWNWIND (details)
B:
2.74 B: VERLÄNGERN / VERKÜRZEN SIE
GEGENANFLUG (Einzelheiten)
*ANFLUG/ GEGENANFLUG / QUERANFLUG /
B: ENDANFLUG* FORTSETZEN *BEREITEN SIE
SICH AUF MÖGLICHEN FEHLANFLUG VOR*
B:
FLIEGEN SIE EINE WEITERE *RECHTE*
PLATZRUNDE
Landung
WIND (Richtung) GRAD (Geschwindigkeit)
B: KNOTEN LANDUNG FREI PISTE
(Bezeichnung)
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CONTINUE *APPROACH / BASE /
G: DOWNWIND / FINAL* *PREPARE
FOR POSSIBLE GO AROUND*
G:
MAKE ANOTHER *RIGHT HAND*
CIRCUIT
Landing
WIND (direction) DEGREES
G: (speed) KNOTS CLEARED TO
LAND RUNWAY (designator)
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2.8
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B: MACHEN SIE KURZE / LANGE LANDUNG
G: MAKE SHORT / LONG LANDING
Anmerkung: Um die Wahrscheinlichkeit von
Missverständnissen zu reduzieren hat die
Landefreigabe die Bezeichnung der Piste zu
beinhalten.
Note: To reduce the potential for
misunderstanding, the landing
clearance shall include the designator
of the landing runway.
Hubschrauber-Betrieb
2.81
WIND (Richtung) GRAD (Geschwindigkeit)
KNOTEN LANDUNG FREI PISTE
B: (Bezeichnung) / AUF DEM
HUBSCHRAUBERLANDEPLATZ / AUF
(Position)
Helicopter operations
WIND (direction) DEGREES
(speed) KNOTS CLEARED TO
G: LAND RUNWAY (designator) / ON
THE HELIPAD / ON (significant
point)
Besondere Verfahren
2.82
Special Procedures
L:
ERBITTE AUFSETZEN UND
DURCHSTARTEN PISTE (Bezeichnung)
A:
REQUEST TOUCH AND GO
RUNWAY (designator)
B:
FREI *ZUM* AUFSETZEN UND
DURCHSTARTEN PISTE (Bezeichnung)*
G:
CLEARED TOUCH AND GO
RUNWAY (designator)
B:
MACHEN SIE ABSCHLUSSLANDUNG PISTE
(Bezeichnung)
G:
MAKE FULL STOP *LANDING*
RUNWAY (designator)
Anflug über oder entlang einer Piste
2.83
L: ERBITTE TIEFANFLUG
A: REQUEST LOW APPROACH
FREI ZUM TIEFANFLUG *ENTLANG* PISTE
B: (Bezeichnung) *(Höhenbeschränkung)*
(Verfahren nach dem Tiefanflug)
CLEARED LOW APPROACH
*ALONG* RUNWAY (designator) *
G:
(level restriction)* (go around
instructions)
Sichtkontrolle durch Personen am Boden
2.84
Approach over or along a runway
L: ERBITTE TIEFEN VORBEIFLUG
B:
FREI ZUM TIEFEN VORBEIFLUG
(Anweisungen)
Visual inspection by persons on the
ground
A: REQUEST LOW PASS
G:
Verzögern von Luftfahrzeugen
B:
WARTEN SIE *ÜBER* (Position) / KREISEN
SIE *LINKS / RECHTS* *(Begründung)*
MACHEN SIE VOLLKREIS LINKS / RECHTS *
2.85 B: (Begründung)*
Anmerkung: Grundsätzlich wird in der deutschen
Sprache das Wort HALTEN nur am Boden
verwendet, das Wort WARTEN in der Luft.
Fehlanflug
2.86 B: STARTEN SIE DURCH *(Begründung)*
L: STARTE DURCH *(Begründung)*
3.
3.1
CLEARED LOW PASS
(instructions)
To delay aircraft
G:
HOLD *OVER* (significant point) /
ORBIT *LEFT / RIGHT* *(reason)*
G:
MAKE A LEFT / RIGHT THREE
SIXTY *(reason)*
Note: As a rule, in the German
language the word HALTEN is used on
the ground only, the word WARTEN in
the air.
Missed approach
G: GO AROUND *(reason)*
A: GOING AROUND *(reason)*
ZUSÄTZLICHE SPRECHGRUPPEN FÜR
FLUGPLATZVERKEHR
ADDITIONAL
PHRASEOLOGIES FOR
AERODROME TRAFFIC
Fahrwerksstörung
Landing gear trouble
(Teil(e) des Fahrwerks) SCHEINT / SCHEINEN
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(part(s) of landing gear) *DO(ES)
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B: *NICHT* AUS- / EINGEFAHREN
G: NOT* APPEAR(S) DOWN / UP
Luftfahrzeug ohne Sendegerät
B:
3.2
BESTÄTIGEN SIE DURCH BEWEGEN DER
QUERRUDER / DES SEITENRUDERS
B: BESTÄTIGEN SIE DURCH WACKELN
B:
BESTÄTIGEN SIE DURCH BLINKEN MIT
LANDESCHEINWERFER
Aircraft without radio transmitter
G:
ACKNOWLEDGE BY MOVING
AILERONS / RUDDER
G:
ACKNOWLEDGE BY ROCKING
WINGS
G:
ACKNOWLEDGE BY FLASHING
LANDING LIGHTS
Zusätzliche Verkehrsinformation
Additional traffic information
B:
(Lfz.-Muster) STARTET / LANDET AUF PISTE
(Bezeichnung)
(type of aircraft) DEPARTING /
G: LANDING ON RUNWAY
(designator)
B:
(Lfz.-Muster) IM ANFLUG AUS / IM ABFLUG
NACH (Richtung)
(type of aircraft) APPROACHING
G: FROM / DEPARTING TO
(direction)
3.3
B: *ZUSÄTZLICHER* VERKEHR (Einzelheiten)
G:
Wirbelschleppenwarnung
VORSICHT WIRBELSCHLEPPEN *VON
B: ANFLIEGENDER / ABFLIEGENDER (Lfz.3.31
Muster)* *(weitere Informationen, wie benötigt)*
B:
NUMMER 2 HINTER / FOLGEN SIE (Lfz.Muster) (Position) *(Flughöhe)*
Abgas- / Propellerstrahl
3.32 B: VORSICHT PROPELLERSTRAHL
B: VORSICHT ABGASSTRAHL
Flugplatzinformation
3.33
*ADDITIONAL* TRAFFIC *IS*
(details)
Wake turbulence warning
CAUTION WAKE TURBULENCE
*FROM ARRIVING / DEPARTING
G:
(type of aircraft)* *(additional
information, as required)*
G:
NUMBER 2 BEHIND / FOLLOW
(type of aircraft) (position) *(level)*
Jet blast/slipstream
G: CAUTION SLIPSTREAM
G: CAUTION JET BLAST
Aerodrome information
(Ortsname)
B: PISTEN*OBERFLÄCHEN*ZUSTAND PISTE
(Bezeichnung) (Zustand)
(location) RUNWAY *SURFACE*
G: CONDITION RUNWAY
(designator) (condition)
(Ortsname) PISTEN
*OBERFLÄCHEN*ZUSTAND PISTE
B:
(Bezeichnung) NICHT BEKANNT / LETZTE
MELDUNG ERHALTEN UM (Zeit)
(location) RUNWAY *SURFACE*
CONDITION RUNWAY
G: (designator) NOT AVAILABLE /
LAST REPORT RECEIVED AT
(time)
PISTENMELDUNG UM (Beobachtungszeit)
B: PISTE (Bezeichnung) (Art des Niederschlags)
BIS ZU (Stärke des Belags) MILLIMETER
RUNWAY REPORT AT
(observation time) RUNWAY
G: (designator) (type of precipitant )
UP TO (depth of deposit)
MILLIMETRES
VORSICHT BAUARBEITEN *BEIDERSEITS /
B: LINKS / RECHTS VON (Teil der
Bewegungsfläche)*
CAUTION CONSTRUCTION
WORK *BOTH SIDES / LEFT /
G:
RIGHT OF (part of movement
area)*
(Teil der Bewegungsfläche) TROCKEN /
B: FEUCHT / NASS / WASSERPFÜTZEN /
ÜBERFLUTET (Tiefe)
(part of movement area) DRY /
G: DAMP / WET /
WATERPATCHES / FLOODED
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(Teil der Bewegungsfläche) TROCKEN /
SCHNEE GERÄUMT (Länge und Breite wie
zutreffend) / BEHANDELT / BEDECKT MIT
FLECKEN VON TROCKENEM SCHNEE /
B: FEUCHTEM SCHNEE / GEPRESSTEM
SCHNEE / MATSCH / GEFRORENEM
MATSCH / EIS / EIS UNTER / EIS UND
SCHNEE / SCHNEEWEHEN / GEFRORENE
SPURRILLEN UND GRATE
(part of movement area) DRY /
SNOW REMOVED (length and
width as applicable) / TREATED /
COVERED WITH PATCHES OF
DRY SNOW / WET SNOW /
G:
COMPACTED SNOW / SLUSH /
FROZEN SLUSH / ICE / ICE
UNDERNEATH / ICE AND
SNOW / SNOWDRIFTS /
FROZEN RUTS AND RIDGES
(part of movement area)
(Teil der Bewegungsfläche) GLATT / SCHNEE /
SLIPPERY / SNOW / ICE
B:
G:
EIS GERÄUMT / GESTREUT / GESPRÜHT
REMOVED / SANDED /
SPRAYED
B:
(Teil der Bewegungsfläche) GESPERRT /
AUFGEWEICHT / UNEBEN
G:
Bremswirkung in Landerichtung
3.34
BREMSWIRKUNG *GEMELDET VON (Lfz.B: Muster)* *UM (Zeit)* GUT / MITTEL /
SCHLECHT
Bremskoeffizienten in Landerichtung
3.35
B:
BREMSKOEFFIZIENTEN UM (Zeit) PISTE
(Bezeichnung) (Werte)
Betriebszustand von Sicht- und anderen
Anflughilfen
B: (Teil der Befeuerung) AUSGEFALLEN
3.36 B: (Art) BEFEUERUNG (Betriebszustand)
(part of movement area)
CLOSED / SOFT / ROUGH
Braking action in landing direction
BRAKING ACTION * REPORTED
G: BY (type of aircraft)* *AT (time)*
GOOD / MEDIUM / POOR
Braking coefficients in landing direction
BRAKING COEFFICIENTS AT
G: (time) RUNWAY (designator)
(values)
Operational status of visual and other
landing aids
G:
(part of lighting system)
UNSERVICEABLE
G: (type) LIGHTING (status)
B: MLS / ILS (Betriebsstufe) (Betriebszustand)
G: MLS / ILS (category) (status)
(Bezeichnung der Sicht- oder anderer
B: Anflughilfe) PISTE (Bezeichnung)
(Beschreibung der Mängel)
(specify visual or non-visual aid)
G: RUNWAY (designator) (description
of deficiencies)
Meteorologische Bedingungen
B:
WIND (Richtung) GRAD (Geschwindigkeit)
KNOTEN
Meteorological conditions
G:
SICHT (Ziffern) METER / KILOMETER Angabe
des Bedeckungsgrads der Bewölkung:
l
l
3.37
B:
l
l
l
l
WOLKENLOS
LEICHT *BEWÖLKT / BEDECKT*
(1-2/8)
MITTEL *BEWÖLKT / BEDECKT G:
(3-4/8)*
STARK *BEWÖLKT / BEDECKT*
(5-7/8)
GESCHLOSSEN /
*VOLLSTÄNDIG* BEDECKT (8/8)
KEINE MARKANTEN WOLKEN
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WIND (direction) DEGREES
(speed) KNOTS
VISIBILITY (figures) METRES /
KILOMETRES Transmission of the
cloud coverage:
l
l
l
l
l
l
SKY CLEAR
FEW (1-2/8)
SCATTERED (3-4/8)
BROKEN (5-7/8)
OVERCAST (8/8)
NO SIGNIFICANT
CLOUDS
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B: MELDEN SIE FLUGBEDINGUNGEN
3.4
G: REPORT FLIGHT CONDITIONS
Feststellen der Position
B: SCHALTEN SIE LANDESCHEINWERFER EIN
Determining of position
G: SHOW LANDING LIGHTS
Informationen über Zeiten
3.5
L:
REQUEST TIME CHECK /
A: LANDING TIME / AIRBORNE
TIME
B: ZEIT (Zeit)
G: TIME (time)
B: ABFLUGZEIT (Zeit)
G: AIRBORNE *AT / TIME* (time)
4.
4.1
ERBITTE UHRZEIT / LANDEZEIT /
ABFLUGZEIT
Information on times
FREQUENZ- / KANALWECHSEL
FREQUENCY / CHANNEL
CHANGE
IFR sowie VFR im Luftraum der Klasse C vor
Frequenz- / Kanalwechsel
IFR as well as VFR in airspace Class
C before frequency / channel change
*UM / ÜBER (Zeit/Position)* RUFEN SIE
B: *JETZT* (Bodenfunkstelle) *AUF* (Frequenz) /
KANAL (Bezeichnung)
*AT / OVER (time or significant
point)* CONTACT (unit) *ON*
G:
(frequency) / CHANNEL (name)
*NOW*
B: FALLS KEIN KONTAKT (Anweisungen)
G: IF NO CONTACT (instructions)
L:
ERBITTE *FREQUENZ- / KANAL-* WECHSEL
*AUF (Frequenz) / KANAL (Bezeichnung)*
REQUEST *FREQUENCY /
A: CHANNEL* CHANGE *TO
(frequency) / CHANNEL (name)*
B:
*FREQUENZ- / KANAL-* WECHSEL
GENEHMIGT
G:
IFR nach Frequenz- / Kanalwechsel
*FREQUENCY / CHANNEL*
CHANGE APPROVED
IFR after frequency / channel change
(level, including passed and
cleared level if not maintaining the
A:
cleared level);*CLIMBING /
DESCENDING (level)*
Anmerkung: Bei einem Wechsel von der
Anflugkontrolle zur Flugplatzkontrolle entfällt die
Angabe der Flughöhe, bzw. der passierten und der
freigegebenen Flughöhe;
Note: When changing from approach
control to tower control the indication
of the level, resp. the passed and
cleared level is not required.
A: RUNWAY (designator)
4.2
Anmerkung: Bei Anflügen zu Flughäfen mit
parallelen Pistensystemen ist die
Pistenbezeichnung zusätzlich zum Rufzeichen des
Luftfahrzeugs zu übermitteln.
Note: For approaches to aerodromes
with parallel runway systems, the
runway designator shall be indicated in
addition to the radio call sign of the
aircraft.
A: (speed, if a speed was assigned)
Anmerkung: Beim ersten Kontakt mit einer
Flugverkehrskontrollstelle nach einem Frequenz- /
Kanalwechsel ist, unbeachtet der Tatsache, ob eine
vollständige Positionsmeldung zu übermitteln ist
oder nicht, auch die angewiesene Geschwindigkeit
zu übermitteln.
VFR und IFR
VERLASSEN *DER FREQUENZ / DES
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Note: The assigned speed shall also
be advised on first contact with an
ATC unit after a frequency / channel
change, whether or not a full position
report is required.
VFR and IFR
APPROVED TO LEAVE
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B:
KANALS* GENEHMIGT *FÜR (Ziffer) MINUTE
(N)*
BLEIBEN SIE AUF DIESER FREQUENZ /
B: DIESEM KANAL *BIS (Position / Zeit /
Flughöhe) / FÜR (Ziffer) MINUTE(N)*
B:
4.3
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G:
REMAIN *ON* THIS
FREQUENCY / CHANNEL *UNTIL
G:
( significant point / time / level) /
FOR (figures) MINUTE(S)*
*WHEN READY* CONTACT (unit)
*WENN BEREIT* RUFEN SIE (Bodenfunkstelle)
G: *ON* (frequency) / CHANNEL
*AUF* (Frequenz) / KANAL (Bezeichnung)
(name)
UM / ÜBER / AM (Zeit / Position) RUFEN SIE
B: (Bodenfunkstelle) *AUF* (Frequenz) / KANAL
(Bezeichnung)
AT / OVER (time / significant point)
G: CONTACT (unit) *ON*
(frequency) / CHANNEL (name)
*NACH DEM ABHEBEN* STAND BY *AUF*
B: (Frequenz) / KANAL (Bezeichnung) FÜR
(Bodenfunkstelle)
*WHEN AIRBORNE* STAND BY
G: *ON* (frequency) / CHANNEL
(name) FOR (unit)
B:
MONITOR (Bodenfunkstelle) *AUF*
(Frequenz) / KANAL (Bezeichnung)
Anmerkung: Ein Luftfahrzeug kann angewiesen
werden:
G:
a. to STANDBY on a
frequency / channel when
it is intended that the ATS
unit will initiate
communications soon,
b. to MONITOR a frequency /
channel when information
is being broadcast
thereon.
Equipment with 8.33 kHz channel
spacing
Ausrüstung mit 8,33 kHz-Kanalabstand
G:
ADVISE EIGHT POINT THREE
THREE EQUIPPED
L: BESTÄTIGE ACHT KOMMA DREI DREI
A:
AFFIRM EIGHT POINT THREE
THREE
L: ACHT KOMMA DREI DREI NEGATIV
A:
NEGATIVE EIGHT POINT THREE
THREE
HABEN SIE EINE
B: AUSNAHMEGENEHMIGUNG FÜR ACHT
KOMMA DREI DREI
G:
ADVISE EIGHT POINT THREE
THREE EXEMPTION STATUS
EXEMPTED EIGHT POINT
THREE THREE
B:
BESTÄTIGEN SIE ACHT KOMMA DREI DREI
AUSGERÜSTET
MONITOR (unit) *ON*
(frequency) / CHANNEL (name)
Note: An aircraft may be requested:
a. mit dem Ausdruck STANDBY auf
eine Frequenz / einen Kanal zu
wechseln und dort auf die baldige
Kontaktaufnahme durch die
Flugverkehrsdienste zu warten,
b. mit dem Ausdruck MONITOR auf
eine Frequenz / einen Kanal zu
wechseln, auf der Informationen
durch Flugrundfunksendungen
verbreitet werden.
4.4
*FREQUENCY / CHANNEL* *FOR
(figures) MINUTE(S)*
L:
ACHT KOMMA DREI DREI
AUSNAHMEGENEHMIGUNG VORHANDEN
A:
B:
(Freigabe / Anweisung) WEGEN ACHT
KOMMA DREI DREI AUSRÜSTUNG
(clearance / instruction) DUE *TO*
G: EIGHT POINT THREE THREE
EQUIPMENT
Anmerkung: Zur Klarstellung, dass die Freigabe
erteilt wurde, um ein nicht ausgerüstetes
Luftfahrzeug am Einflug in ausrüstungspflichtigen
Luftraum zu hindern.
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Note: To indicate that a certain
clearance is given because otherwise
a non-equipped aircraft would enter
the airspace of mandatory carriage.
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B:
BESTÄTIGEN SIE ACHT KOMMA DREI DREI
KANAL (Bezeichnung)
G:
CONFIRM EIGHT POINT THREE
THREE CHANNEL (name)
L:
BESTÄTIGE ACHT KOMMA DREI DREI
KANAL (Bezeichnung)
A:
AFFIRM EIGHT POINT THREE
THREE CHANNEL (name)
5.
FLÜGE NACH SICHTFLUGREGELN IM
LUFTRAUM DER KLASSEN C UND D
(nicht Kontrollzone)
FLIGHTS ACCORDING TO
VISUAL FLIGHT RULES IN
AIRSPACE CLASSES C AND D
(not control zone)
5.1
Flüge unterhalb Flugfläche 100
Flights below flight level 100
Anforderung einer Freigabe
Clearance request
5.11
(Lfz.-Muster) (Position) VFR *IN* *FLUGHÖHE*
(Ziffern) FUSS / FLUGFLÄCHE (Ziffern)
ERBITTE DURCHFLUG DURCH LUFTRAUM
L:
CHARLIE / DELTA ÜBER (Flugstrecke)
*FLUGHÖHE* (Ziffern) FUSS / FLUGFLÄCHE
(Ziffern)
(type of aircraft) (significant point)
VFR *AT* *ALTITUDE* (figures)
FEET / FLIGHT LEVEL (figures)
A: REQUEST CROSSING
AIRSPACE CHARLIE / DELTA
VIA (route) *ALTITUDE* (figures)
FEET / FLIGHT LEVEL (figures)
Durchflugfreigabe
5.12
DURCHFLUG GENEHMIGT ÜBER
B: (Flugstrecke) *FLUGHÖHE* (Ziffern) FUSS /
FLUGFLÄCHE (Ziffern)
Crossing clearance
CROSSING APPROVED VIA
G: (route) *ALTITUDE* (figures)
FEET / FLIGHT LEVEL (figures)
Einflug in den Luftraum
5.13
B:
SIE FLIEGEN IN LUFTRAUM CHARLIE /
DELTA EIN
Entry into the airspace
G:
Streckenanweisung
5.14
B:
FLIEGEN SIE AUF RADIAL (drei Ziffern) VON
(Name der VOR) BIS (Position)
Route instruction
PROCEED ON RADIAL (three
G: figures) OF (name of VOR) TO
(significant point)
Höhenanweisung
B:
HALTEN SIE *FLUGHÖHE* (Ziffern) FUSS /
FLUGFLÄCHE (Ziffern)
YOU ARE ENTERING AIRSPACE
CHARLIE / DELTA
Level instruction
G:
MAINTAIN *ALTITUDE* (figures)
FEET / FLIGHT LEVEL (figures)
CROSS (significant point) AT
ÜBERFLIEGEN SIE (Position) IN *FLUGHÖHE*
*ALTITUDE* (figures) FEET /
B: (Ziffern) FUSS / FLUGFLÄCHE (Ziffern) *ODER G:
FLIGHT LEVEL (figures) *OR
HÖHER / TIEFER*
ABOVE / BELOW*
5.15
*NACH ÜBERFLIEGEN VON (Position)*
STEIGEN / SINKEN SIE AUF *FLUGHÖHE*
B: (Ziffern) FUSS / FLUGFLÄCHE (Ziffern) / UND
HALTEN SIE HÖHENBLOCK (Flughöhe) BIS
(Flughöhe)
*AFTER PASSING (significant
point)* CLIMB / DESCEND
*ALTITUDE* (figures) FEET /
G:
FLIGHT LEVEL (figures) / AND
MAINTAIN BLOCK (level) UNTIL
(level)
MELDEN SIE VERLASSEN /
DURCHFLIEGEN / ERREICHEN VON
B:
*FLUGHÖHE* (Ziffern) FUSS / FLUGFLÄCHE
(Ziffern)
REPORT LEAVING / PASSING /
G: REACHING *ALTITUDE* (figures)
FEET / FLIGHT LEVEL (figures)
Warteanweisung
5.16
B:
WARTEN SIE ÜBER (Position) *ERWARTEN
SIE FREIGABE UM (Zeit) / IN (Minuten)*
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Holding instructions
HOLD OVER (significant point)
G: *EXPECT CLEARANCE AT
(time) / IN (minutes)*
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Anfordern einer geänderten Freigabe (z.B. wegen
Wetter)
5.17
ERBITTE *FLUGHÖHE* (Ziffern) FUSS /
L: FLUGFLÄCHE (Ziffern) ÜBER (Strecke)
*WEGEN (Begründung)*
Request for revised clearance (e.g.
due to weather)
REQUEST *ALTITUDE* (figures)
A: FEET / FLIGHT LEVEL (figures)
VIA (route) *DUE TO (reason)*
Verlassen des Luftraums
VERLASSEN SIE LUFTRAUM CHARLIE /
DELTA RICHTUNG / STEUERKURS (drei
B:
Ziffern) / *FLUGHÖHE* (Ziffern) FUSS /
FLUGFLÄCHE (Ziffern) *(Begründung)*
5.18
Leaving the airspace
LEAVE AIRSPACE CHARLIE /
DELTA DIRECTION / HEADING
G: (three figures) / *ALTITUDE*
(figures) FEET / FLIGHT LEVEL
(figures) *(reason)*
L: VERLASSE LUFTRAUM CHARLIE / DELTA
A:
LEAVING AIRSPACE CHARLIE /
DELTA
SIE VERLASSEN LUFTRAUM CHARLIE /
DELTA
G:
YOU ARE LEAVING AIRSPACE
CHARLIE / DELTA
B:
5.2
Flüge in und oberhalb Flugfläche 100
Flights at and above flight level 100
Anforderung einer Freigabe
Clearance request
(type of aircraft) SPEED (figures)
POSITION (significant point)
*ALTITUDE* (figures) FEET /
FLIGHT LEVEL (figures) VFR TO
A:
(destination) REQUEST
ENTERING AIRSPACE CHARLIE
AND FLIGHT LEVEL (figures) VIA
(route)
5.21
Freigabe
Clearance
ENTER AIRSPACE CHARLIE
G: CLIMB FLIGHT LEVEL (figures)
PROCEED TO (significant point)
5.22
Anweisung zum Verlassen des Luftraums
5.23
Instruction to leave airspace
A:
Anweisungen bei Radarführung
5.3
DESCEND BELOW FLIGHT
LEVEL 100
Instructions for radar vectoring
B: SQUAWK (Code)
G: SQUAWK (code)
B: SQUAWK IDENT
G: SQUAWK IDENT
B: IDENTIFIZIERT *(Position)*
G: IDENTIFIED *(significant point)*
B: RADARKONTAKT *(Position)*
G:
B:
RADAR CONTACT *(significant
point)*
TURN LEFT / RIGHT HEADING
DREHEN SIE LINKS / RECHTS STEUERKURS
G: (three figures) *FOR
(drei Ziffern) *ZUR STAFFELUNG*
SEPARATION*
Beendigung der Radarführung
5.31
RADARFÜHRUNG BEENDET ÜBERNEHMEN
B:
SIE EIGENNAVIGATION POSITION (Position)
6.
FLÜGE NACH
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Termination of radar vectoring
RADAR VECTORING
TERMINATED RESUME OWN
G:
NAVIGATION POSITION
(significant point)
FLIGHTS ACCORDING TO
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6.1
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INSTRUMENTENFLUGREGELN
INSTRUMENT FLIGHT RULES
Anweisungen
Instructions
Abfluganweisungen
Departure instructions
*WHEN AIRBORNE* TURN
G: LEFT / RIGHT HEADING (three
figures)
SET HEADING TO / *PROCEED*
G: DIRECT (significant point) *AT
(time)*
6.11
AFTER PASSING / REACHING
SET HEADING TO / *PROCEED*
G:
DIRECT (significant point) *AT
(time)*
G: CLEARANCE EXPIRES AT (time)
Anfluganweisungen
Approach instructions
A:
REQUEST (type of approach)
*RUNWAY (designator)*
G:
CLEARED (type of approach)
*RUNWAY (designator)*
A:
REQUEST (MLS / RNAV plain
language designator)
G:
CLEARED (MLS / RNAV plain
language designator)
CLEARED (type of approach)
RUNWAY (designator)
G:
FOLLOWED BY CIRCLING
RUNWAY (designator)
6.12
G:
COMMENCE APPROACH AT
(time)
G:
REPORT RUNWAY / LIGHTS /
FIELD IN SIGHT
G:
REPORT COMMENCING
PROCEDURE TURN
G:
MAINTAIN OWN SEPARATION
(traffic)
ARE YOU FAMILIAR WITH (type
G: of approach) RUNWAY
(designator)
6.2
Warteverfahren
Holding procedures
Warteanweisungen nach Sicht
Visual holding instructions
HOLD VISUAL OVER (significant
G: point) / BETWEEN (significant
points)
6.21
Veröffentlichtes Warteverfahren über einer
Funknavigationshilfe oder einem Punkt
Publisher holding procedure over a
facility or a fix
HOLD AT / OVER (significant
point, name of facility or fix)
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MAINTAIN / CLIMB / DESCENT
(level) *(direction) *(additional
instructions, if necessary)*
G: EXPECT FURTER CLEATRANCE
AT (time) / IN (minutes)
EXPECTED APPROACH TIME
(time>
6.22
Wenn der Luftfahrzeugführer eine Beschreibung
eines auf einer Funknavigationshilfe (VOR oder
NDB) basierenden Warteverfahrens wünscht
When pilot requests description of
holding procedure based on a facility
(VOR or NDB)
A:
REQUEST HOLDING
INSTRUCTIONS
HOLD AT / OVER (significant
point, name of facility or fix) *
(identification / frequency)*
*MAINTAIN / CLIMB / DESCEND
(level)* *(direction)* *(specified)
G: RADIAL / COURSE / INBOUND
TRACK (three figures) DEGREES*
*LEFT / RIGHT HAND PATTERN*
*OUTBOUND TIME (figure)
MINUTE(S) *(additional
instructions, if necessary)*
6.23
HOLD BETWEEN (figures) AND
(figures) DME *AT / MAINTAIN /
CLIMB / DESCEND (level)*
G:
*LEFT / RIGHT HAND PATTERN*
*(additional instructions, if
necessary)*
Expected approach time / further
clearance
Voraussichtlicher Anflugzeitpunkt / weitere Freigabe
G: NO DELAY EXPECTED
G:
EXPECTED APPROACH TIME /
EAT (figures)
G:
REVISED EXPECTED
APPROACH TIME / EAT (figures)
G:
DELAY NOT DETERMINED
(reason)
6.24
holding instructions followed as
necessary by:
*UNTIL (time) / EAT (figures) /
G:
EXPECT APPROACH / (type of
clearance) AT (time) / IN (figures )
MINUTES*
6.3
Radaranflugkontrolle
Radar approach control service
Bereitstellung des Dienstes
Provision of service
6.31
EXPECT / VECTORING *FOR*
G: (type of approach) RUNWAY
(designator)
G:
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EXPECT / VECTORING *FOR /
TO* (significant point)
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(type of approach) NOT
G: AVAILABLE DUE TO (reason) *
(instructions)*
Anweisungen und Informationen
Instructions and information
YOU WILL INTERCEPT
G: (navigational aid or track)
(distance) FROM (significant point)
G:
REPORT ESTABLISHED *ON
ILS / LOCALIZER / GLIDE PATH*
G: CLOSING FROM LEFT / RIGHT
G: INTERCEPT (navigational aid)
TURN LEFT / RIGHT HEADING
G: (three figures) *TO INTERCEPT
(navigational aid)*
6.32
G:
EXPECT VECTOR ACROSS
(navigational aid) *(reason)*
THIS TURN WILL TAKE YOU
G: THROUGH (navigational aid) *
(reason)*
G:
TAKING YOU THROUGH
(navigational aid) *(reason)*
G:
REPORT RUNWAY (designator) /
LIGHTS / FIELD IN SIGHT
Rundsichtradaranflug
Surveillance Radar Approach
THIS WILL BE A
SURVEILLANCE RADAR
APPROACH RUNWAY
(designator) TERMINATING AT
G:
MISSED APPROACH POINT
OBSTACLE CLEARANCE
ALTITUDE (figures) FEET CHECK
YOUR MINIMA
VECTORING FOR
SURVEILLANCE RADAR
G:
APPROACH RUNWAY
(designator)
6.33
G: HEADING IS GOOD
G:
TURN LEFT / RIGHT HEADING
(three figures)
G:
(distance) FROM TOUCHDOWN
COMMENCE DESCENT NOW
(distance) FROM TOUCHDOWN
G: ALTITUDE SHOULD BE (figures)
FEET
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G:
CHECK GEAR DOWN *AND
LOCKED*
G:
PASSING MISSED APPROACH
POINT
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G: OVER THRESHOLD
APPROACH COMPLETED
G: CONTACT (unit) *ON* (frequency /
channel)
Fehlanflugverfahren
Missed approach procedure
PASSING MISSED APPROACH
POINT CONTINUE VISUALLY OR
G:
GO AROUND *(missed approach
instructions)*
6.34
G:
GO AROUND *(missed approach
instructions)* *(reason)*
G: ARE YOU GOING AROUND
G: IF GOING AROUND (instructions)
A: GOING AROUND
6.4
Sichtanflug
Visual approach
Wenn Sichtanflug sofort eingeleitet werden kann
If visual approach can be initiated
promptly
6.41
Wenn Sichtanflug beabsichtigt ist
A:
REQUEST VISUAL APPROACH
*RUNWAY (designator)*
G:
CLEARED VISUAL APPROACH
RUNWAY (designator)
If visual approach is intended
REQUEST VECTORS FOR
A: VISUAL APPROACH *RUNWAY
(designator)*
STAND BY FOR VISUAL
G: APPROACH *RUNWAY
(designator)* *(reason)*
6.42
ADVISE ABLE *TO ACCEPT*
G: VISUAL APPROACH *RUNWAY
(designator)*
ABLE *TO ACCEPT* VISUAL
A: APPROACH *RUNWAY
(designator)*
Übertragung der Staffelungsverpflichtung auf den
Luftfahrzeugführer (nur am Tage)
Delegation of the obligation to provide
separation to the pilot (only during
daytime)
NUMBER (figures) FOLLOW (type
G: of aircraft) (position) MAINTAIN
OWN SEPARATION
6.43
MAINTAIN OWN SEPARATION
*FROM* PRECEDING (type of
G: aircraft / wake turbulence
category) *CAUTION WAKE
TURBULENCE*
6.5
Sichtabflug
Visual departure
Erteilung der Anweisungen für einen Sichtabflug
Issuing visual departure instructions
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REQUEST VISUAL DEPARTURE
A: *DIRECT* *TO / UNTIL (significant
point / altitude)*
VISUAL DEPARTURE RUNWAY
(designator) APPROVED TURN
LEFT / RIGHT *DIRECT* *TO*
G: (heading / significant point)
*MAINTAIN VISUAL REFERENCE
TO *THE* TERRAIN UNTIL
(altitude)*
6.51
ADVISE ABLE *TO ACCEPT*
VISUAL DEPARTURE *DIRECT*
G:
*TO / UNTIL* (significant point) /
altitude
ABLE *TO ACCEPT* VISUAL
A: DEPARTURE *RUNWAY
(designator)*
6.52
Zustimmung des Luftfahrzeugführers zu einem
Sichtabflug vor dem Start durch z.B. Zurücklesen
einer zusätzlichen Flugverkehrskontrollfreigabe
Pilot’s agreement on executing a
visual departure prior to take-off, i.e.
read back of additional ATC clearance
A:
Parallelbetrieb
VISUAL DEPARTURE TO /
UNTIL (significant point / altitude)
Parallel operations
CLEARED *FOR* (type of
G: approach) RUNWAY (designator)
LEFT / RIGHT
YOU HAVE CROSSED *THE*
LOCALIZER TURN LEFT / RIGHT
G:
*IMMEDIATELY* AND RETURN
TO *THE* LOCALIZER
6.6
ILS RUNWAY (designator) LEFT /
G: RIGHT LOCALIZER
FREQUENCY *IS* (frequency)
TURN LEFT / RIGHT (number)
DEGREES / HEADING (three
figures) IMMEDIATELY TO
G:
AVOID TRAFFIC *DEVIATING
FROM ADJACENT APPROACH*
CLIMB (level)
Pistensichtweite
Runway visual range
RVR *RUNWAY (designator)*
*FIRST PART* (value) METRES /
NOT AVAILABLE / NOT
REPORTED *SECOND PART*
(value) METRES / NOT
G: AVAILABLE / NOT REPORTED
*THIRD PART* (value) METRES /
NOT AVAILABLE / NOT
REPORTED *FOURTH PART* *
(value) METRES/ NOT
AVAILABLE / NOT REPORTED*
RVR *RUNWAY (designator)*
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*TOUCHDOWN ZONE*(value)
METRES / NOT AVAILABLE /
NOT REPORTED *MID POINT*
(value) METRES / NOT
G:
AVAILABLE / NOT REPORTED
*STOP END* (value) METRES/
NOT AVAILABLE / NOT
REPORTED
G:
6.7
Anmerkung 1: Mehrfache RVR-Angaben werden
immer für Aufsetzzone, mittleren Bereich und
Stopp-Ende der Piste angegeben.
Anmerkung 2: Werden Angaben für drei oder mehr
Transmissometer übermittelt, kann die Angabe der
Positionen entfallen, wenn die Reihenfolge
Aufsetzzone, mittlerer Bereich und Stopp-Ende
eingehalten wird.
6.8
TRANSMISSIOMETER (significant
point) UNSERVICEABLE
Note 1: Multiple RVR observations are
always representative of touchdown
zone, midpoint and stop end
respectively.
Note 2 : Where reports for three or
more locations are given, the
indication of these locations may be
omitted, if the reports are passed in
the order of touchdown zone, midpoint
and stop end.
Flugregelwechsel
Change of flight rules
Wechsel von IFR nach VFR
Change from IFR to VFR
6.81
A:
CANCELLING *MY* IFR
*FLIGHT*
G:
IFR *FLIGHT* CANCELLED AT
(time) *(instructions)*
UNABLE TO ACCEPT
G: CANCELLATION *DUE TO
(reason)*
Anmerkung: Nur der IFR-Teil des Flugplans ist
aufgehoben, der Flugplan besteht weiter,
Landemeldung ist erforderlich.
Wechsel von VFR nach IFR
Note: Only the IFR portion of the flight
plan is cancelled, the flight plan is still
active, report of arrival required.
Change from VFR to IFR
A: REQUEST IFR CLEARANCE
CLEARED *TO* (clearance limit)
VIA (route) CLIMB (level) IFR
STARTS AT (significant point /
G:
time) / WHEN PASSING /
REACHING (level) / NOW *
(instructions)*
6.82
KONTROLLIERTE FLÜGE
7.
Anmerkung: Nicht in deutsch veröffentlichte
Sprechgruppen werden von der
Flugverkehrskontrolle auf der Basis der hier
veröffentlichten Sprechgruppen für kontrollierten
Flugverkehr, der nur die deutsche Sprache
beherrscht, angewendet.
Erteilung einer Streckenfreigabe
CONTROLLED FLIGHTS
Note: Phraseologies not published in
German will be used by ATC for pilots
only familiar with the German
language on the basis of the
phraseologies for controlled flights
published here.
Issuance of en-route clearance
CLEARED / PROCEED *TO*
(clearance limit) VIA (details of
route to be followed / instructions)
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FLIGHT PLANNED ROUTE (or
description of route) *CLIMB (level)
G:
* SQUAWK (four figures) *
(instructions)*
CLEARED *TO* (clearance limit)
G: *VIA (route ) (level) (details)*
SQUAWK (four figures)
7.1
RECLEARED (amended
G: clearance details) *REST OF
CLEARANCE UNCHANGED*
RECLEARED (amended route
portion) TO (significant point of
G:
original route) *REST OF
CLEARANCE UNCHANGED*
7.11
Wenn die Freigabe nicht sofort bei Anforderung
gegeben werden kann
If clearance cannot be issued
immediately upon request
G:
Zeitliche Begrenzung der Gültigkeit der Freigabe
EXPECT CLEARANCE AT (time) /
IN (figures) MINUTES
Time limit for clearance validity
G:
DEPART NOT EARLIER / LATER
THAN (time)
G:
CLEARANCE VALID FROM
(time) TO (time)
7.12
G: CLEARANCE EXPIRES AT (time)
7.13
Wenn Zweifel bestehen, dass ein Luftfahrzeug einer
Freigabe bzw. einer Anweisung folgen kann
When there is doubt that an aircraft
can comply with a clearance or
instruction
G:
7.14
Wenn ein Pilot einer Freigabe bzw. einer
Anweisung nicht folgen kann
IF UNABLE *(instructions) AND*
ADVISE
When a pilot is unable to comply with a
clearance or instruction
A: UNABLE
7.2
Flugverkehrskontrollfreigaben ohne den Zusatz
"Freigegeben"
Air traffic control clearances without
prefix "cleared"
Strecke
Route
G:
JOIN (specify) AT (significant
point) AT (level) *AT (time)*
G:
*PROCEED* FROM (significant
point) TO (significant point)
PROCEED (followed as necessary
by)
7.21
l
G:
l
l
l
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TO (location)
DIRECT (significant
point)
VIA (route and / or
significant point(s))
VIA FLIGHT
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l
PLANNED ROUTE
VIA (distance) DME
ARC (direction) OF
(name of DME station)
(level / route) NOT AVAILABLE
*DUE TO (reason)*
G: ALTERNATIVE(S) IS / ARE
(levels / routes) *ADVISE
INTENTIONS*
Flughöhe
Level
G: FLIGHT LEVEL (number)
G: *ALTITUDE* (figures) FEET
Anmerkung: Der Ausdruck FLUGHÖHE kann
Note: The term LEVEL may be
sowohl FLUGFLÄCHE als auch FLUGHÖHE ÜBER variously FLIGHT LEVEL or
NN bedeuten.
ALTITUDE.
MAINTAIN (level) (followed as
necessary by)
l
l
7.22
G:
l
l
l
l
Anmerkung: Der Ausdruck MAINTAIN ist bei
Anweisungen an Luftfahrzeuge zu Höhenwechseln
nicht anstelle von DESCEND oder CLIMB zu
nutzen.
Flughöhenwechsel, Steig- / Sinkraten
TO (significant point)
UNTIL PASSING
(significant point)
UNTIL (time)
UNTIL ADVISED BY
(unit)
UNTIL FURTHER
ADVISED
WHILE IN
CONTROLLED
AIRSPACE
Note: The term MAINTAIN shall not be
used instead of DESCEND or CLIMB
when instructing an aircraft to change
level.
Level changes, rates of climb / descent
CLIMB / DESCEND (followed as
necessary by)
l
l
l
G:
l
l
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(level)
IMMEDIATELY
TO REACH (level) AT
(time or significant
point)
AT (figures) FEET PER
MINUTE OR MORE /
LESS *(restrictions)*
AND MAINTAIN
BLOCK (level) UNTIL
(level)
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G:
RESUME NORMAL RATE OF
DESCENT / CLIMB
G:
REPORT LEAVING /
REACHING / PASSING (level)
REQUEST LEVEL CHANGE /
A: CLIMB / DESCENT AT (time or
significant point)
EXPECT LEVEL CHANGE /
CLIMB / DESCENT
l
G:
l
l
7.23
l
Wenn Steig- / Sinkflug nicht sofort nach Erhalt der
Freigabe eingeleitet werden muss:
FROM (unit)
AT (time or significant
point)
AFTER PASSING
(significant point)
IN (figures) MINUTES
G:
STOP CLIMB / DESCENT AT
(level)
G:
CONTINUE CLIMB / DESCENT
(level)
G:
EXPEDITE CLIMB / DESCENT
UNTIL PASSING (level)
If climb / descent need not be started
immediately after receipt of clearance:
WHEN READY CLIMB /
G: DESCEND *REPORT LEAVING
(level)*
A:
Wenn Steig- / Sinkflug unter Einhaltung eigener
Staffelung und Sichtflugwetterbedingungen
gewünscht wird
7.24
To require an aircraft to climb or
descend maintaining own separation
and VMC
G:
MAINTAIN OWN SEPARATION
AND VMC (limitation) (traffic)
A:
REQUEST VMC DESCENT /
CLIMB
Spezifizierung von Reiseflughöhen
Specification of cruising levels
G:
7.25
CLIMB / DESCEND (level)
MAINTAINING (level) *WILCO*
CROSS (significant point) AT /
ABOVE / BELOW (level)
CROSS (significant point) AT
G: (time) OR LATER / BEFORE AT
(level)
CROSS (distance) DME *
(direction)* OF (name of DME
G:
station) AT / ABOVE / BELOW
(level)
G:
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ADVISE IF ABLE TO CROSS
(significant point) AT (time) / (level)
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7.3
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Anweisungen
Instructions
Kursanweisungen
Heading instructions
LEAVE (significant point)
G: HEADING (three figures) *e.g. : AT
(time)*
G:
CONTINUE HEADING (three
figures)
G: CONTINUE PRESENT HEADING
FLY HEADING (three figures)
G: *WHEN ABLE PROCEED DIRECT
(designator) (significant point)*
TURN LEFT / RIGHT (figures)
G: DEGREES / HEADING (three
figures)
TURN LEFT / RIGHT
IMMEDIATELY (number of
degrees) DEGREES / HEADING
G: (three figures) TO AVOID
*UNIDENTIFIED* TRAFFIC
(bearing by clock-reference and
distance)
7.31
G:
MAKE A LEFT / RIGHT THREE
SIXTY *(reason)*
G: ORBIT LEFT / RIGHT *(reason)*
G:
STOP TURN HEADING (three
figures)
Note: When it is necessary to specify a
reason for the above instructions, the
following phraseologies should be
used:
Anmerkung: Bei der Notwendigkeit einer
Begründung der obigen Anweisungen sollten die
folgenden Sprechgruppen genutzt werden:
l
l
l
l
Geschwindigkeiten
DUE *TO* TRAFFIC
FOR SPACING
FOR SEPARATION
FOR DOWNWIND /
BASE / FINAL
Speeds
A:
SPEED (figures) KNOTS / MACH
(number)
REPORT INDICATED
G: AIRSPEED / MACH NUMBER /
SPEED
MAINTAIN (figures) KNOTS /
MACH (number) *UNTIL
G:
(significant point)* *OR MORE /
OR LESS*
G: MAINTAIN PRESENT SPEED
G:
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DO NOT EXCEED MACH
(number) / (figures) KNOTS
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INCREASE / REDUCE SPEED
G: *TO* (figures) KNOTS / MACH
(number)
INCREASE / REDUCE SPEED BY
G: (figures) KNOTS / MACH
(number)
G: RESUME NORMAL SPEED
G: NO SPEED RESTRICTIONS
7.32
UNABLE TO COMPLY
A: INDICATED AIRSPEED WILL BE
(figures) KNOTS / MACH (number)
Anmerkung: Wurde eine Geschwindigkeit
angewiesen, ist diese Geschwindigkeit mit der
Positionsmeldung zu übermitteln. Die angewiesene
Geschwindigkeit ist auch regelmäßig, unabhängig
von der Tatsache, ob eine Positionsmeldung zu
übermitteln ist oder nicht, mit dem ersten Anruf
nach einem Frequenzwechsel zu übermitteln.
Note: When assigned a speed to
maintain, the flight crew shall include
this speed in their position reports. The
assigned speed shall also be advised
on first contact with an ATC unit after a
frequency / channel change, whether
or not a full position report is required.
Kurs über Grund (abgesetzt) parallel zur
freigegebenen Strecke
Track (offset) parallel to the cleared
route
G:
ADVISE IF ABLE TO PROCEED
PARALLEL OFFSET
PROCEED OFFSET (distance)
RIGHT / LEFT OF (route) (track)
G: *CENTRE LINE* AT (significant
point / time) *UNTIL (significant
point / time)*
7.33
CANCEL OFFSET (instructions to
G: rejoin cleared flight route / other
information)
Identifizierung von Luftfahrzeugen
Identification of aircraft
G: SQUAWK *(code)* *IDENT*
G:
REPORT HEADING* AND
FLIGHT LEVEL / ALTITUDE*
FOR IDENTIFICATION TURN
LEFT / RIGHT HEADING (three
G:
figures) FOR (maximum time 2
minutes) MINUTE(S) / SECONDS
7.4
TRANSMIT FOR
G: IDENTIFICATION AND REPORT
HEADING
G: IDENTIFIED *(significant point)*
7.5
G:
RADAR CONTACT *(significant
point)*
G:
NOT IDENTIFIED CONTINUE
OWN NAVIGATION
Position
Position
Positionsinformation durch Flugverkehrskontrolle
Position information by Air Traffic
Control
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G:
POSITION (distance) (direction)
OF (significant point)
G:
POSITION OVER / ABEAM
(significant point)
7.51
Positionsmeldungen durch Luftfahrzeugführer
1. Flüge nach Instrumentenflugregeln
Position reports by pilots
1. IFR flights
A:
7.52 1.1 Teile c), d) und e):
Können bei Positionsmeldungen über Funk
ausgelassen werden;
a. (significant point);
b. (actual time over);
c. (level, including passed
level and cleared level
if not maintaining the
cleared level);
d. (next significant point
and estimated time
over);
e. (ensuing significant
point).
f. (speed, if a speed was
assigned)
1.1 Elements c), d) and e):
May be omitted from position reports
transmitted by voice.
1.2 Teil f):
Wurde eine Geschwindigkeit angewiesen, ist diese
Geschwindigkeit mit der Positionsmeldung zu
übermitteln;
1.2 Element f):
If assigned a speed to maintain, this
speed shall be included in the position
report.
2. Flüge nach Sichtflugregeln
2. VFR flights
L:
a. (Position)
b. (Überflugzeit)
c. (Flughöhe)
A:
a. (significant point)
b. (actual time over)
c. (level)
2.1 Die Angabe der Überflugzeit kann entfallen,
wenn die gemeldete Position zum Zeitpunkt der
Meldung erreicht wird.
2.1 The announcement of the actual
time over may be omitted if the
significant point is reached at the
moment of the report.
3. Flüge in der Platzrunde
3. Flights in the traffic circuit
L: (Teil der Platzrunde)
A: (part of traffic circuit)
Wenn Positionsmeldungen während der
Radarkontrolle unterbleiben sollen
7.53
To omit position reports when under
radar control
G:
OMIT POSITION REPORTS
*UNTIL (specify)*
G:
NEXT REPORT AT (significant
point)
G:
REPORT(S) REQUIRED ONLY
AT (significant point(s))
G: RESUME POSITION REPORTING
Beendigung des Dienstes
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Termination of service
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7.6
G:
RADAR CONTROL
TERMINATED *DUE TO (reason)*
G:
RADAR SERVICE TERMINATED
*(instructions)*
G:
RESUME OWN NAVIGATION
(position) *(instructions)*
WILL SHORTLY LOSE
G: IDENTIFICATION (instructions /
information)
G:
IDENTIFICATION LOST *
(reasons)* *(instructions)*
Transponder
B: HABEN SIE TRANSPONDER
G:
ARE YOU TRANSPONDER
EQUIPPED
L: TRANSPONDER NEGATIV / POSITIV
A:
NEGATIVE TRANSPONDER /
AFFIRM
MELDEN SIE TYP / MODE / CODE DES
TRANSPONDERS
G:
ADVISE TYPE / MODE / CODE
OF TRANSPONDER
B: *NACH DEM ABHEBEN* SQUAWK (Code)
G:
*WHEN AIRBORNE* SQUAWK
(code)
B: RESET SQUAWK *(Mode)* (Code)
G: RESET SQUAWK *(mode)* (code)
L: RESETTING (Code)
A: RESETTING (code)
B: BESTÄTIGEN SIE SQUAWK
G: CONFIRM SQUAWK
L: SQUAWK (Code)
A: SQUAWKING (code)
B:
7.7
Transponder
SQUAWK (followed as necessary
by)
SQUAWK (nach Bedarf gefolgt von)
B:
l
l
l
*(Code)* *UND* IDENT
CHARLIE
STANDBY
ÜBERPRÜFEN SIE
B: HÖHENMESSEREINSTELLUNG UND
BESTÄTIGEN SIE FLUGHÖHE / (Flughöhe)
B:
7.8
STOP SQUAWK CHARLIE FALSCHE
ANZEIGE
G:
l
l
l
*(code)* *AND* IDENT
CHARLIE
STANDBY
G:
CHECK ALTIMETER SETTING
AND CONFIRM LEVEL / (level)
G:
STOP SQUAWK CHARLIE
WRONG INDICATION
B: STOP SQUAWK
G: STOP SQUAWK
B: ÜBERPRÜFEN SIE MODE S AIRCRAFT ID
G: CHECK MODE S AIRCRAFT ID
B: RESET MODE S AIRCRAFT ID
G: RESET MODE S AIRCRAFT ID
Besondere Sprechgruppen
Special phraseologies
TCAS (ACAS) Sprechgruppen
TCAS (ACAS) phraseologies
A: TCAS CLIMB / DESCENT
G: ROGER
A:
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RETURNING TO (assigned
clearance)
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PPL-Tutor 5.1.6
Mittwoch, 3. Februar 2010
Note: To be used after CLEAR OF
CONFLICT indication was shown in
the aircraft.
TCAS *CLIMB / DESCENT*
A: COMPLETED (assigned
clearance) RESUMED
7.81
G:
ROGER (or alternative
instructions)
A:
UNABLE TCAS RESOLUTION
ADVISORY / TCAS RA
G:
ROGER (or alternative
instructions)
RVSM Sprechgruppen
RVSM phraseologies
G: CONFIRM RVSM APPROVED
A:
NEGATIVE RVSM STATE
AIRCRAFT
A: NEGATIVE RVSM *(status)*
G: NEGATIVE RVSM
UNABLE CLEARANCE INTO
RVSM AIRSPACE MAINTAIN /
G:
DESCEND / CLIMB FLIGHT
LEVEL (number)
7.82
A:
UNABLE RVSM DUE *TO*
TURBULENCE / EQUIPMENT
A: READY TO RESUME RVSM
G:
REPORT ABLE TO RESUME
RVSM
G:
NEGATIVE RVSM / NEGATIVE
RVSM STATE AIRCRAFT
G:
UNABLE RVSM DUE *TO*
TURBULENCE / EQUIPMENT
Allgemeine ADS Sprechgruppen
General ADS phraseologies
ADS / AUTOMATIC DEPENDENT
SURVEILLANCE OUT OF
G:
SERVICE (appropriate information,
as necessary)
7.83
CFMU-Sprechgruppen
CFMU phraseologies
G: SLOT *IS* (time)
G: REVISED SLOT *IS* (time)
G:
SLOT CANCELLED *REPORT
READY*
FLIGHT SUSPENDED UNTIL
G: (time) / UNTIL FURTHER
NOTICE/ DUE *TO* (reason)
G:
www.ppl-lernprogramme.de
FLIGHT SUSPENDED NEW RVR
(distance) METRES
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PPL-Tutor 5.1.6
Mittwoch, 3. Februar 2010
G:
SUSPENSION CANCELLED
REPORT READY
UNABLE TO APPROVE START
UP *CLEARANCE* DUE *TO*
G:
SLOT EXPIRED REQUEST A
NEW SLOT
G: SLOT EXPIRES AT (time)
7.84
UNABLE TO APPROVE START
UP *CLEARANCE* DUE *TO*
G:
SLOT (time) REQUEST START
UP AT (time)
G:
FLIGHT SHIFTED UNTIL (time)
DUE *TO* (reason)
8.
FLUGINFORMATIONSDIENST (erteilt
lediglich Informationen und Empfehlungen)
FLIGHT INFORMATION
SERVICE (issues information
and recommendations only)
8.1
Wetterinformationen
Weather information
Informationen über besondere
Wettererscheinungen (Radarbeobachtung)
Information about special weather
phenomena (radar observation)
FLUGSICHERUNGSRADAR ZEIGT STARKES
ATC RADAR SHOWS HEAVY
NIEDERSCHLAGSGEBIET (Ziffern) UHR
PRECIPITATION AREA (figures)
(Entfernung) MEILEN GEBIET IST (Ziffern)
O’CLOCK (distance) MILES
B:
G:
MEILEN TIEF UND ERSTRECKT SICH VON
AREA (figures) MILES DEEP
(Richtung) NACH (Richtung) ÜBER
EXTENDING FROM (direction) TO
(Entfernung) MEILEN
(direction) FOR (figures) MILES
8.11
(Lfz.-Muster) MELDET (Beschreibung)
B: VEREISUNG / TURBULENZ *IN WOLKEN*
(Gebiet) (Zeit)
(type of aircraft) REPORTED
(description) ICING /
G:
TURBULENCE *IN CLOUD*
(area) (time)
B:
*KONTROLL*TURM BEOBACHTET
(Wetterinformation)
G:
TOWER OBSERVES (weather
information)
B:
LUFTFAHRZEUGFÜHRER BERICHTET
(Wetterinformation)
G:
PILOT REPORTS (weather
information)
Von offizieller Wettermeldung abweichende
Beobachtung
8.12
B:
TURMBEOBACHTUNG SICHT NACH
(Richtung) (Ziffern) METER
Observation deviating from official
weather report
TOWER OBSERVATION
G: VISIBILITY TO (direction)
(distance) METRES
Verkehrsinformation
B:
*UNBEKANNTER* VERKEHR (Richtung,
Entfernung und andere Informationen)
*UNBEKANNTER* VERKEHR (Ziffer) UHR
B: (Entfernung) MEILEN (Flugrichtung)
(Informationen)
Traffic information
G:
*UNKNOWN* TRAFFIC (direction,
distance and other information)
*UNKNOWN* TRAFFIC (figure)
O’CLOCK (bearing by clock
G:
reference and distance)MILES
(direction of flight) (information)
(traffic) (significant point)
(Verkehr) (Position)
l
l
SCHNELL / LANGSAM
www.ppl-lernprogramme.de
SLOW / FAST
MOVING
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PPL-Tutor 5.1.6
l
l
l
l
Mittwoch, 3. Februar 2010
FLIEGEND
KOMMT NÄHER
VON VORNE / SELBE
RICHTUNG
ÜBERHOLT
KREUZT VON LINKS / VON
RECHTS
B:
l
l
l
l
G:
Falls bekannt:
l
l
8.2
l
If known:
(Lfz.-Muster)
(Flughöhe) (Ziffern) *NICHT
BESTÄTIGT*
STEIGT / SINKT
l
l
l
(type of aircraft)
(level) (figures) *NOT
CONFIRMED*
CLIMBING /
DESCENDING
L: HALTE AUSSCHAU
A: LOOKING OUT
L: VERKEHR / (Lfz.-Muster) IN SICHT
A:
L: KEIN *SICHT* KONTAKT
A: NEGATIVE CONTACT
TRAFFIC / (type of aircraft) IN
SIGHT
L:
ERBITTE AUSWEICHEMPFEHLUNG /
KURSFÜHRUNG
A:
REQUEST AVOIDANCE
ADVICE / VECTORS
B:
EMPFEHLE *LINKS- / RECHTSKURVE*
STEUERKURS (drei Ziffern)
G:
SUGGEST *LEFT / RIGHT TURN*
HEADING (three figures)
B: FREI VON VERKEHR
G: CLEAR OF TRAFFIC
B: KEIN GEMELDETER VERKEHR
G: NO REPORTED TRAFFIC
Navigatorische Unterstützung
8.3
CLOSING
OPPOSITE / SAME
DIRECTION
OVERTAKING
CROSSING LEFT TO
RIGHT / RIGHT TO
LEFT
Navigational assistance
*POSITION UNBEKANNT* ERBITTE
L: NAVIGATORISCHE UNTERSTÜTZUNG
*NACH (Position)*
*POSITION UNKNOWN*
REQUEST NAVIGATIONAL
A:
ASSISTANCE *TO (significant
point)*
B: SENDEN SIE FÜR PEILUNG
G: TRANSMIT FOR DF
B: QDM / QDR (drei Ziffern)
G: QDM / QDR (three figures)
B: SQUAWK (Code)
G: SQUAWK (code)
B: IDENTIFIZIERT *(Position)*
G: IDENTIFIED *(significant point)*
B: RADARKONTAKT *(Position)*
G:
B: BLEIBEN SIE VMC
G: MAINTAIN VMC
ACHTEN SIE AUF
B: SICHERHEITSMINDESTHÖHE /
HINDERNISFREIHEIT
OBSERVE MINIMUM SAFE
G: HEIGHT / OBSTACLE
CLEARANCE
B:
EMPFEHLE *LINKS- / RECHTSKURVE*
STEUERKURS (drei Ziffern)
NAVIGATORISCHE UNTERSTÜTZUNG
BEENDET ÜBERNEHMEN SIE
B:
EIGENNAVIGATION POSITION (Position oder
navigatorische Hinweise)
www.ppl-lernprogramme.de
G:
RADAR CONTACT *(significant
point)*
SUGGEST *LEFT / RIGHT TURN*
HEADING (three figures)
NAVIGATIONAL ASSISTANCE
G: TERMINATED RESUME OWN
NAVIGATION POSITION
(significant point or navigational
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PPL-Tutor 5.1.6
Mittwoch, 3. Februar 2010
information)
Anweisung zum Schalten des Transponders
B: RESET SQUAWK *(Mode)* (Code)
G: RESET SQUAWK *(mode)* (code)
L: RESETTING (Code)
A: RESETTING (code)
B: BESTÄTIGEN SIE SQUAWK
G: CONFIRM SQUAWK
L: SQUAWK (Code)
A: SQUAWKING (code)
8.4
SQUAWK (followed as necessary
by)
SQUAWK (nach Bedarf gefolgt von)
B:
l
l
l
IDENT
CHARLIE
STANDBY
B: STOP SQUAWK
9.
9.1
To instruct setting of transponder
G:
l
l
l
IDENT
CHARLIE
STANDBY
G: STOP SQUAWK
AUFHEBEN UND SCHLIESSEN DES
FLUGPLANS
CANCELLING AND CLOSING
OF FLIGHT PLAN
Aufheben
Cancelling
L: ICH HEBE MEINEN FLUGPLAN AUF
A: CANCELLING MY FLIGHT PLAN
B: FLUGPLAN AUFGEHOBEN UM (Zeit)
G:
Anmerkung: Der Flugplan ist aufgehoben,
Landemeldung nicht erforderlich.
Note: Flight plan is cancelled, report of
arrival not necessary.
Aufheben des IFR-Teils des Flugplans
9.2
FLIGHT PLAN CANCELLED AT
(time)
Cancelling the IFR part of the flight
plan
A:
CANCELLING *MY* IFR
*FLIGHT*
G:
IFR *FLIGHT* CANCELLED AT
(time) *(instructions)*
UNABLE TO ACCEPT
G: CANCELLATION *DUE TO
(reason)*
Anmerkung: Der IFR-Teil des Flugplans ist
aufgehoben, der VFR-Teil besteht immer noch.
Landemeldung erforderlich.
Note: The IFR part of the flight plan is
cancelled, the VFR part is still valid.
Report of arrival required.
Schließen des Flugplans
L:
9.3
*LANDEZEIT (Ziffern)* ERBITTE
SCHLIESSUNG MEINES FLUGPLANS
Closing of flight plan
*LANDING TIME (figures)*
A: REQUEST TO CLOSE MY
FLIGHT PLAN
FLIGHT PLAN CLOSED AT
(figures)
B: FLUGPLAN GESCHLOSSEN UM (Ziffern)
G:
Anmerkung: Anstelle der Landemeldung kann die
Schließung des Flugplans durch die Übermittlung
der voraussichtlichen Landezeit erfolgen, sofern das
Luftfahrzeug sich bereits in der Platzrunde befindet
und die Landung sichergestellt erscheint.
Note: Instead of the report of arrival
the flight plan may be closed by
transmission of the estimated time of
landing, provided the aircraft is already
in the traffic circuit and a safe landing
may be expected.
www.ppl-lernprogramme.de
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PPL-Tutor 5.1.6
10.
Mittwoch, 3. Februar 2010
NOTVERFAHREN
EMERGENCY PROCEDURES
Funkausfall
Radio failure
FALLS SIE HÖREN BESTÄTIGEN SIE DURCH
IF YOU READ ROCK YOUR
B: WACKELN / EINSCHALTEN DER
G: WINGS / SHOW LANDING
LANDESCHEINWERFER
LIGHTS
FALLS SIE HÖREN DREHEN SIE LINKS /
RECHTS STEUERKURS (drei Ziffern) FÜR
B:
(Zeitmaximum 2 Minuten) MINUTE(N) /
SEKUNDEN
(Manöver) / SQUAWK BEOBACHTET
B: *POSITION (Position)* WERDE MIT
10.1
RADARKONTROLLE FORTFAHREN
B:
FALLS FUNKVERBINDUNG
UNTERBROCHEN (Anweisungen)
FALLS KEINE SENDUNG EMPFANGEN
B: WURDE FÜR (Ziffer(n)) MINUTE(N) /
SEKUNDEN (Anweisungen)
B:
ANTWORT NICHT EMPFANGEN
(Anweisungen)
B: FALLS SIE HÖREN (Anweisungen)
IF YOU READ TURN LEFT /
RIGHT HEADING (three figures)
G:
FOR (maximum time 2 minutes)
MINUTE(S) / SECONDS
(manoeuvre) / SQUAWK
OBSERVED *POSITION
G:
(significant point)* WILL
CONTINUE RADAR CONTROL
G:
IF NO TRANSMISSIONS
RECEIVED FOR (number)
G:
MINUTES / SECONDS
(instructions)
G:
B: BLINDSENDUNG (Anweisungen / Information)
REPLY NOT RECEIVED
(instructions)
G: IF YOU READ (instructions)
Blindsendung
10.11
IF RADIO CONTACT LOST
(instructions)
Blind transmission
G:
Notsinkflug
TRANSMITTING BLIND
(instructions / information)
Emergency descent
A:
EMERGENCY DESCENT
(intentions / actions)
EMERGENCY DESCENT ALL
STATIONS (unit) IN THE
VICINITY OF / AT (significant point
or location) EMERGENCY
G:
DESCENT IN PROGRESS FROM
(level) (followed as necessary by
specific instructions, clearances,
traffic information, etc.)
10.2
Anmerkung: Diese Meldung wird im Falle eines
Notsinkflugs auf Kontroll- und ggf. auf
Fluginformationsfrequenz / -kanal ausgestrahlt.
Verfahren bei Ausfall des Kurskreisels
10.3
www.ppl-lernprogramme.de
Note: In the event of an emergency
descent this message will be
broadcast on control and if necessary
on flight information frequency /
channel.
No gyro procedures
THIS WILL BE A NO GYRO
VECTOR FOR (type of approach)
TO (runway or other limit) MAKE
ALL TURNS RATE ONE / HALF /
G:
(number) DEGREES PER
SECOND START AND STOP ALL
TURNS ON THE COMMAND
NOW
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PPL-Tutor 5.1.6
Mittwoch, 3. Februar 2010
G: TURN LEFT / RIGHT NOW
G: STOP TURN NOW
Nach Erreichen des Endanflugs
10.31
When established on final
G: MAKE ALL TURNS RATE HALF
10.4
Transponderschaltung
Transponder setting
Wenn der Notfallcode gesendet werden soll
To request emergency code
10.41
G:
Treibstoffschnellablass
AN ALLE (Bodenfunkstelle) VORSICHT
TREIBSTOFFSCHNELLABLASS WIRD
DURCHGEFÜHRT VON (Lfz.-Muster) ÜBER
(Position) MIT KURS (Richtung) VON
B:
(Flughöhe) DER LUFTRAUM BIS 5 MEILEN
UM DAS GEBIET DES
10.5
TREIBSTOFFSCHNELLABLASSES IST ZU
MEIDEN
ALL STATIONS (unit) USE
CAUTION FUEL DUMPING IN
PROGRESS BY (type of aircraft)
G: AT (significant point) ON COURSE
(direction) FROM (level) AVOID
FLIGHT WITHIN 5 MILES OF
FUEL DUMPING AREA
ALL STATIONS (unit) FUEL
DUMPING HAD BEEN IN
G: PROGRESS AT (significant point)
FROM (level) AVOID THIS AREA
UNTIL (time)
Unterstützung von VFR-Flügen in navigatorischen
Schwierigkeiten
Assistance for VFR flights
encountering navigational difficulties
HABE ORIENTIERUNGSVERLUST ERBITTE
UNTERSTÜTZUNG
A:
LOSS OF POSITION REQUEST
ASSISTANCE
B: ERBITTE VERBLEIBENDE FLUGZEIT
G:
REQUEST REMAINING FLIGHT
TIME
B: KÖNNEN SIE NACH SICHT WEITERFLIEGEN
G:
ARE YOU ABLE TO CONTINUE
VISUALLY
B:
SIE KÖNNEN AUF *FLUGHÖHE* (Ziffern)
FUSS / FLUGFLÄCHE (Ziffern) SINKEN
YOU MAY DESCEND
G: *ALTITUDE* (figures) FEET /
FLIGHT LEVEL (figures)
B:
SIE SOLLTEN (Ziffern) GRAD NACH LINKS /
RECHTS DREHEN
G:
Ausfall von Radar
YOU SHOULD TURN (figures)
DEGREES TO THE LEFT / RIGHT
Radar equipment degradation
B:
SEKUNDÄRRADAR AUSGEFALLEN (weitere
Information wie benötigt)
SECONDARY RADAR OUT OF
G: SERVICE (appropriate information
as necessary)
B:
PRIMÄRRADAR AUSGEFALLEN (weitere
Information wie benötigt)
PRIMARY RADAR OUT OF
G: SERVICE (appropriate information
as necessary)
10.7
10.8
Fuel dumping
AN ALLE (Bodenfunkstelle)
TREIBSTOFFSCHNELLABLASS WURDE
B: DURCHGEFÜHRT ÜBER (Position) VON
(Flughöhe) DIESES GEBIET IST BIS (Zeit) ZU
MEIDEN
L:
10.6
SQUAWK MAYDAY / *CODE
SEVEN SEVEN ZERO ZERO*
Sprechgruppen für Warnanzeigen
Alerting phraseologies
Warnanzeige für Unterschreitung der
Mindestflughöhe
Low altitude warning
10.81
LOW ALTITUDE WARNING
CHECK YOUR ALTITUDE
www.ppl-lernprogramme.de
Seite 76 von 122
PPL-Tutor 5.1.6
Mittwoch, 3. Februar 2010
IMMEDIATELY QNH (number)
G: *MINIMUM FLIGHT ALTITUDE IS
(altitude)*
Warnanzeige für Bodenannäherung
10.82
Terrain alert
G:
TERRAIN ALERT (suggested pilot
action, if possible)
Warnanzeige für Luftfahrzeugannäherung
10.83
Collision alert
COLLISION ALERT (appropriate
G: information or instructions, as
necessary)
Diese Bekanntmachung tritt am 18.12.2008 in Kraft. Gleichzeitig wird die
Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren vom 22.11.2007 (NfL I - 278/08)
zurückgezogen. NfL I 278/07 wird hiermit aufgehoben.
Langen, den 17.11.2008
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Geschäftsbereicht Tower
F-B1-082 Was bedeutet die Anweisung einer Flugverkehrskontrollstelle "(Rufzeichen)
SQUAWK 1234"?
A) Zählen Sie 1-2-3-4- für Funkpeilung
B) Erbitte Testsendung auf Frequenz 123,4 MHz
C) Senden Sie Mode A/C, Code 1234 mit Ihrem SSR-Transponder
D) Schalten Sie um auf Frequenz 123,4
Erklärung zu Frage F-B1-082
Die richtige Antwort ist Antwort C)
Der Transponder ist wesentlicher Teil der Bordanlage des RundsichtSekundärradar-Systems. Er wird vom Boden auf 1030 MHz abgefragt und sendet
seine Antwort auf 1090 MHz aus, die auf den Boden-Radar-Anzeigegeräten sichtbar
gemacht wird.
Am Code Selector wird der von der Flugverkehrskontrollstelle übermittelte
Transponder Code eingestellt. Damit wird die Verschlüsselung ( = Codierung) der
Bordanlage auf die der Bodenanlage abgestimmt.
Wird ein Transponder auf Modus C abgefragt, so übermittelt er die jeweilige
Flughöhe des Luftfahrzeuges. Dazu ist an einem dem Transponder zugeordneten
barometrischen Höhenmesser eine Höhen-Codierscheibe angebracht, die beim
Eintreffen einer Modus-C-Abfrage abgetastet wird. Der vorgefundene Wert wird als
verschlüsselte Flughöhe, bezogen auf 1013,2 hPa, zur Bodenstation übermittelt.
Insgesamt können Höhen von -1000 ft bis 127.000 ft in 100-ft-Stufen übermittelt
werden.
Die Höhenabfrage bezieht sich somit auf die Druckhöhe über der Fläche 1013,2
hPa.
Transpondercodes haben grundsätzlich 4 Ziffern, die die Werte 0 bis 7 annehmen
www.ppl-lernprogramme.de
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PPL-Tutor 5.1.6
Mittwoch, 3. Februar 2010
können und sind ganzzahlig. Bei der Übermittlung eines Transpondercodes per
Sprechfunk können die letzten beiden Ziffern weggelassen werden, wenn diese Null
sind. Werden also nur zwei Ziffern mitgeteilt, sind dies die ersten beiden Ziffern des
Transpondercodes. Die letzten beiden Ziffern sind dann zero - zero.
Durch SQUAWK, gefolgt von vier Ziffern, wird der Luftfahrzeugführer angewiesen,
seinen Transponder auf den durch die Ziffern angegeben Code einzustellen und
diesen auf Mode A/C zu schalten.
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-081
F-B1-083 Von der Radarkontrolle erhalten Sie folgenden Verkehrshinweis: "UNBEKANNTES
FLUGZIEL ZEHN UHR ENTFERNUNG 4NM". Wo befindet sich das Flugziel, wenn Sie
aus der Flugzeugkanzel sehen?
A) Links voraus
B) Rechts voraus
C) Querab rechts
D) In Flugrichtung voraus
Erklärung zu Frage F-B1-083
Die richtige Antwort ist Antwort A)
Die Angabe 10 UHR bezieht sich auf das Ziffernblatt einer Uhr, wobei 12 UHR die
Flugrichtung bezeichnet. 10 UHR liegt also links voraus.
F-B1-084 Wann ist ein Einleitungsanruf abzusetzen?
A) Wenn eine Meldung nicht verstanden wurde
B) Bei der Herstellung des ersten Funkkontaktes
C) Nur in Notfällen
D) Bei jedem Funkkontakt
Erklärung zu Frage F-B1-084
Die richtige Antwort ist Antwort B)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-066
F-B1-085 Welches der folgenden Beispiele ist ein Einleitungsanruf?
A) Aachen INFO DELID
B) Hamburg TURM von der DEMIL KOMMEN
C) Saarbrücken TURM hier DIAMK
D) D2468 für Wasserkuppe SEGELFLUG wie hören Sie mich?
Erklärung zu Frage F-B1-085
Die richtige Antwort ist Antwort A)
Im Sprechfunkverkehr werden umgangssprachliche Zusätze wie "von der...." ,
"hier...", "für ... " u.s.w. nicht benutzt. Bei einem Einleitungsanruf wird zuerst das
Rufzeichen der Bodenfunkstelle und dann das Rufzeichen der Luftfunkstelle
übermittelt.
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-066
F-B1-086 Muss ein "Allgemeiner Anruf" bestätigt werden?
A) Ja, nur von dem zuerst gerufenen Luftfahrzeugführer
B) Ja, von allen Luftfahrzeugführern in beliebiger Reihenfolge
www.ppl-lernprogramme.de
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PPL-Tutor 5.1.6
Mittwoch, 3. Februar 2010
C) Nein
D) Ja, von allen Luftfahrzeugführern in der Reihenfolge des Anrufs
Erklärung zu Frage F-B1-086
Die richtige Antwort ist Antwort C)
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL (NfL I) 282/09
Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren
10. ALLGEMEINER ANRUF
(1) Funkstellen des beweglichen Flugfunkdienstes können gleichzeitig alle
Funkstellen, die auf einer Frequenz / einem Kanal hörbereit sind, anrufen.
(2) Ein allgemeiner Anruf beginnt mit der Redewendung AN ALLE / ALL STATIONS,
gefolgt von dem Rufzeichen der sendenden Funkstelle und endet mit dem Wort
ENDE / OUT.
(3) Eine Bestätigung eines allgemeinen Anrufs wird nicht erwartet.
F-B1-087 Welcher der folgenden Funkanrufe ist ein "Allgemeiner Anruf"?
A) DEKOF, DIEBS, DKARL Nürnberg ROLLKONTROLLE
B) D8765 Berlin INFORMATION
C) An alle Hamburg TURM
D) Lufthansa 123, Lufthansa 456
Erklärung zu Frage F-B1-087
Die richtige Antwort ist Antwort C)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-086
F-B1-088 Welcher der folgenden Anrufe ist ein "Mehrfachanruf"?
A) An alle Dresden TURM
B) DEABC DGIAL DHHIA Leipzig Turm
C) DIENO DELLW
D) DEAMM Erfurt ROLLKONTROLLE
Erklärung zu Frage F-B1-088
Die richtige Antwort ist Antwort B)
Mehrfachanrufe werden durch as Aufzählen mehrerer Funkstellen eingeleitet.
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL (NfL I) 282/08
Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren
9. MEHRFACHANRUF
(1) Funkstellen des beweglichen Flugfunkdienstes können gleichzeitig mehrere
Funkstellen anrufen.
(2) Die in einem Mehrfachanruf gerufenen Funkstellen haben den Empfang der
Meldung in der von der rufenden Funkstelle benutzten Reihenfolge zu bestätigen.
F-B1-089 Muss ein "Mehrfachanruf" bestätigt werden?
www.ppl-lernprogramme.de
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PPL-Tutor 5.1.6
Mittwoch, 3. Februar 2010
A) Nein
B) Ja, von allen Luftfahrzeugen in der Reihenfolge des Anrufes
C) Ja, in beliebiger Reihenfolge
D) Ja, nur von dem zuerst angerufenen Luftfahrzeug
Erklärung zu Frage F-B1-089
Die richtige Antwort ist Antwort B)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-088
F-B1-090 Ein Luftfahrzeugführer empfängt einen Funkanruf, ist sich aber nicht sicher, ob er
gerufen wurde. Wie verhält er sich richtig? Er ...
A) nennt das eigene Rufzeichen und wartet dann ab
B) nennt das eigene Rufzeichen mit der Sprechgruppe "wiederholen Sie Ihr Rufzeichen"
C) wartet ab, bis der Anruf wiederholt wird
D) antwortet mit der Sprechgruppe "wiederholen Sie"
Erklärung zu Frage F-B1-090
Die richtige Antwort ist Antwort C)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-066
F-B1-091 Was ist vor der Aufnahme des Sprechfunkverkehrs zu beachten?
A) Das Luftfahrzeug muss sich in der Luft befinden
Nach Wahl der richtigen Frequenz sicherstellen, dass kein laufender Funkverkehr gestört
B)
wird
C) Es muss eine Funkprobe stattgefunden haben
D) Die Entfernung zwischen Boden- und Luftfunkstelle darf nicht weniger als 30NM betragen
Erklärung zu Frage F-B1-091
Die richtige Antwort ist Antwort B)
Vor dem Einleiten einer Sprechfunkverbindung ist nach Einschalten der
entsprechenden Frequenz sicherzustellen, dass der laufende Sprechfunkverkehr
nicht gestört wird.
F-B1-092 Vor dem Einflug in den Luftraum C unter FL 100 in der Umgebung von
Verkehrsflughäfen muss Sprechfunkverbindung mit der zuständigen
Flugverkehrskontrollstelle spätesten aufgenommen werden:
A) Unmittelbar nach dem Start
B) 5 Minuten vor Einflug in diesen Luftraum
C) Beim Einflug in diesen Luftraum
D) Oberhalb von 3500 Fuß über GND
Erklärung zu Frage F-B1-092
Die richtige Antwort ist Antwort B)
Die Sprechfunkverbindung mit der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle ist
spätestens 5 Min vor dem beabsichtigten Einflug in den Luftraum C aufzunehmen.
Der Einflug darf nur erfolgen, wenn die Flugverkehrskontrollstelle dazu eine
Freigabe erteilt hat.
Bei Aufnahme des Funkkontakts mit der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle zum
Einholen der Freigabe für den Einflug in einen Luftraum der Klasse C unterhalb
Flugfläche 100 sind folgende Daten in der aufgeführten Reihenfolge zu übermitteln:
www.ppl-lernprogramme.de
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PPL-Tutor 5.1.6
1.
2.
3.
4.
5.
Mittwoch, 3. Februar 2010
Luftfahrzeugkennung
Luftfahrzeugmuster
Position
beabsichtigte Flugstrecke
momentane Flughöhe.
Die Geschwindigkeit ist nur zu übermitteln, wenn oberhalb FL 100 in den Luftraum C
eingeflogen werden soll.
Die Freigabe ist rechtzeitig vor dem beabsichtigten Einflug, spätestens jedoch 5
Minuten vor dem Einflug einzuholen. Beim Start von einem Flugplatz, der unterhalb
eines Luftraumes C liegt, ist die zuständige Flugverkehrskontrollstelle sobald wie
möglich nach dem Start anzurufen, wenn beabsichtigt ist, in den Luftraum zu
einzufliegen.
Um die Freigabe einzuholen, wird zunächst die Frequenz der zuständigen
Flugsicherungsstelle bei der in der ICAO-Karte für den Luftraum C angegebenen
Fluginformationsstelle angerufen, von der man die Frequenz der zuständigen
Flugsicherungsstelle erhält. Wenn die Frequenz der zuständigen
Flugsicherungsstelle in der ICAO-Karte direkt angegeben ist, wird diese angerufen.
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-066
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-081
F-B1-093 Der Sprechfunkverkehr bei Flügen nach Sichtflugregeln in und oberhalb Flugfläche
100 wird durchgeführt in ...
A) deutscher Sprache
B) einer der ICAO-Sprachen
C) englischer Sprache
D) deutscher oder englischer Sprache
Erklärung zu Frage F-B1-093
Die richtige Antwort ist Antwort C)
In und oberhalb Flugfläche 100 findet der Sprechfunkverkehr ausschließlich in
englischer Sprache statt.
Nachrichten für Luftfahrer (NfL I-12/94)
VFR-Flüge im Luftraum C in/oberhalb Flugfläche 100
1. Voraussetzungen
Für Luftfahrzeugführer und Luftfahrzeugausrüstung gelten die gleichen
Voraussetzungen wie für VFR-Flüge im Luftraum C unter FL 100 in der Umgebung
von Verkehrsflughäfen.
2. Flugverkehrskontrollfreigaben
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Seite 81 von 122
PPL-Tutor 5.1.6
Mittwoch, 3. Februar 2010
2.1 Freigaben für VFR-Flüge werden erteilt, sofern die Verkehrslage und die
Flugsicherungskapazität es gestatten.
2.2 Foto- und Vermessungsflüge, Erprobungs- und Abnahmeflüge sowie ähnliche
Flugvorhaben sind bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle im voraus
anzumelden und mit dieser abzustimmen.
3. Durchführung
3.1 Sprechfunkverkehr wird in englischer Sprache durchgeführt. Die veröffentlichten
Sprechgruppen sind anzuwenden.
3.2 Mit dem zuständigen Fluginformationsdienst (FIS) ist rechtzeitig vor Einflug in
den betreffenden Luftraum Sprechfunkverbindung aufzunehmen.
3.3 FIS sind folgende Flugdaten in nachstehender Reihenfolge zu übermitteln:
l
l
l
l
l
l
l
Luftfahrzeugkennung
Luftfahrzeugmuster
Geschwindigkeit
Position
Zielflugplatz
Flugstrecke, bezogen auf Funk-Nav.-Anlagen
Flugfläche
3.4 Führt der VFR-Flug durch mehrere Fluginformationsgebiete, ist der Flug
generell auf den veröffentlichten Flugverkehrsstrecken oder anderen
Standardstrecken (z.B. TACAN) zu planen (Streckenkarte 1:1 Mio.), um einen
reibungslosen Datenaustausch zwischen den betroffenen
Flugverkehrskontrollstellen zu gewährleisten.
3.5 Im Interesse eines flüssigen Verkehrsablaufs kann die zuständige
Flugverkehrskontrollstelle den Flug auf eine andere als die beantragte Flugstrecke/
Flugfläche freigeben. Die beantragte/ zugewiesene Flugfläche kann von den
Halbkreisflugflächen abweichen.
3.6 Kann der Luftfahrzeugführer eine Freigabe aus Wettergründen oder aus anderen
Gründen nicht einhalten, hat er rechtzeitig eine geänderte Freigabe einzuholen.
3.7 Flüge zur Erfüllung von Luftverteidigungsaufgaben (Schutzflüge,
Übungsschutzflüge und Luftverteidigungs-Ausbildungsflüge), die von einer
Radarführungsstelle der Luftverteidigung oder der zuständigen
Flugverkehrskontrollstelle geführt werden, sind auf der Grundlage entsprechender
Vereinbarungen von diesen Regelungen ausgenommen.
4. Ausfall der Funkverbindung
4.1 Fällt die Funkverbindung vor Einflug in den betreffenden Luftraum aus, hat der
Lfz.-Führer diesen Luftraum unbeschadet einer bereits erteilten Einflugfreigabe zu
meiden.
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4.2 Tritt der Funkausfall in/ oberhalb FL 100 ein, hat der Luftfahrzeugführer diesen
Luftraum unter Beachtung der Mindestwerte nach § 28 Abs. 1 LuftVO auf dem
kürzesten Weg zu verlassen
5. Staffelung, Dienste
5.1 VFR-Flüge werden von IFR-Flügen gestaffelt.
5.2 VFR-Flüge erhalten Verkehrsinformationen über andere VFR-Flüge und
Ausweichempfehlungen auf Anfrage.
F-B1-094 DGIGA erhält die Anweisung, HAMBURG TURM auf Frequenz 126,85 MHZ zu rufen.
Wie lautet die richtige Bestätigung des Piloten?
A) DGA 126,850
B) DGA werde TURM rufen DGA
C) ADG wechsele Frequenz
D) HAMBURG TURM DGA
Erklärung zu Frage F-B1-094
Die richtige Antwort ist Antwort A)
Unter der (nicht angegebenen) Voraussetzung, dass HAMBURG TURM bereits die
Abkürung DGA für DGIA verwendet hat, lautet die richtige Bestätigung für den
Frequenzwechsel: DGA 126,85.
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-081
F-B1-095 Dauernde Hörbereitschaft ist aufrechtzuerhalten bei Flügen nach Sichtflugregeln im
Luftraum:
A) E
B) G
C) nur D
D) C und D
Erklärung zu Frage F-B1-095
Die richtige Antwort ist Antwort D)
Bedingungen für Flüge nach Instrumenten- und Sichtflugregeln
Klassen
Art
Mindestwetterbedingung
HöchstSprechfunk- Flugverkehrsder
für Flüge nach
Geschwindigkeit
Verkehr
Kontrollfreigabe
Sichtflugbedingungen
Flüge
A
(in der BRD
IFR
nicht
eingef.)
B
IFR
(in der BRD
und
nicht
VFR
eingef.)
C
IFR
und
nicht vorgeschrieben
nicht vorgeschrieben
dauernde
erforderlich
Hörbereitschaft
entfällt
dauernde
erforderlich
Hörbereitschaft
in und oberhalb FL 100:
Flugsicht 8 km;
unterhalb FL 100:
Flugsicht 5 km und jeweils frei v
Wolken
erforderlich
für VFR 250 Knoten
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dauernde
in und oberhalb FL 100:
Flugsicht 8 km;
unterhalb FL 100:
Flugsicht 5 km und jeweiliger
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VFR
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IAS unterhalb FL 100 Hörbereitschaft
Abstand von Wolken in
waagerechter Richtung 1,5 km,
senkrechter Richtung 300 m (10
Fuß)
Kontrollzone
Gleiche Voraussetzungen/Regelungen wie im Luftraum der Klasse C
Klasse C
D
IFR
und
VFR
250 Knoten IAS
unterhalb FL 100
in und oberhalb FL 100:
Flugsicht 8 km;
unterhalb FL 100:
Flugsicht 5 km und jeweiliger
Abstand von Wolken in
waagerechter Richtung 1,5 km,
senkrechter Richtung 300 m (10
Fuß)
dauernde
erforderlich
Hörbereitschaft
zusätzlich: Bodensicht 5 km,
Hauptwolkenuntergrenze 450 m
(1500 Fuß) über Grund oder
Wasser
Gleiche Voraussetzungen wie im Luftraum der Klasse D mit der
Kontrollzone
Ausnahme, dass in Kontrollzonen die Abstände von Wolken nicht
Klasse D
gefordert sind (frei von Wolken)
IFR
E
250 Knoten IAS
unterhalb FL 100
dauernde
erforderlich
Hörbereitschaft
250 Knoten IAS
unterhalb FL 1000
entfällt
IFR
250 Knoten IAS
unterhalb FL 100
dauernde
Hörbereitschaft erforderlich
soweit möglich
F
G
nicht erforderlich,
ausgenommen
Flüge nach
Sichtflugregeln bei
Nacht, soweit sie
über die Umgebung
des Flugplatzes
hinausführen
VFR
VFR
VFR
250 Knoten
unterhalb FL 100
250 Knoten IAS
unterhalb FL 100
zusätzlich: Bodensicht 5 km,
Hauptwolkenuntergrenze 450 m
(1500 Fuß) über Grund oder
Wasser
entfällt
entfällt
nicht erforderlich,
ausgenommen
Flüge nach
Sichtflugregeln bei
Nacht, soweit sie
über die Umgebung
des Flugplatzes
hinausführen
nicht erforderlich,
ausgenommen
Flüge nach
Sichtflugregeln bei
Nacht, soweit sie
über die Umgebung
des Flugplatzes
hinausführen
Flugsicht 8 km, Abstand von
Wolken in waagerechter Richtu
1,5 km, in senkrechter Richtung
300 m (1000 Fuß)
in und oberhalb FL 100:
Flugsicht 8 km;
unterhalb FL 100:
Flugsicht 5km und jeweiliger
Abstand von Wolken in
waagerechter Richtung 1,5 km,
senkrechter Richtung 300 m (10
Fuß)
dauernde Erdsicht, Flugsicht 1,5
km, Wolken dürfen nicht berühr
werden;
Ausnahmen:
Flüge von Drehflüglern, Luftsch
und Ballonfahrten:
dauernde Erdsicht und Flugsich
von 800 m, Wolken dürfen nicht
berührt werden und ein
rechtzeitiges Erkennen von
Hindernissen muss möglich sein
F-B1-096 Ein Luftfahrzeugführer führt ein Luftfahrzeug nach Sichtflugregeln in der Platzrunde
eines Flugplatzes mit Flugverkehrskontrolle. Wozu ist er grundsätzlich verpflichtet?
A) Eine Wetterberatung einzuholen
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B) Ständige Hörbereitschaft auf der Frequenz der Platzkontrollstelle zu halten
C) In jedem Teil der Platzrunde eine Standortmeldung abzusetzen
D) In jedem Fall vor Beginn des Fluges einen Flugplan abzugeben
Erklärung zu Frage F-B1-096
Die richtige Antwort ist Antwort B)
LUFTVERKEHRS-ORDNUNG
§ 23 - Flugbetrieb auf einem Flugplatz mit
Flugverkehrskontrollstelle
(1) Wer ein Luftfahrzeug auf einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrollstelle oder in
dessen Umgebung führt, ist über die Vorschriften des § 22 hinaus verpflichtet,
a. auf der dafür vorgesehenen Funkfrequenz der Flugverkehrskontrollstelle
des Flugplatzes empfangsbereit zu sein, sofern er nicht durch eine
andere Flugverkehrskontrollstelle betreut wird; ist eine Funkverbindung
nicht möglich, so hat der Luftfahrzeugführer auf Anweisungen durch
Licht- und Bodensignale sowie Zeichen zu achten;
b. durch Funk oder Zeichen die vorherige Genehmigung für alle Bewegungen
einzuholen, durch die das Rollen, Starten und Landen eingeleitet werden oder
die damit im Zusammenhang stehen.
c. für Bewegungen auf dem Vorfeld und den Anstellflächen des Flugplatzes die
Signale und Zeichen des Flugplatzunternehmers zu befolgen.
(2) Auf einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrollstelle tritt für die Zulassung von
Abweichungen nach § 22 Abs. 3 die Flugverkehrskontrollstelle an die Stelle der
Luftaufsichtsstelle, mit Ausnahme der Zulassung von Abweichungen von § 22 Abs. 1
Nr. 8.
(3) Auf dem Rollfeld eines Flugplatzes mit Flugverkehrskontrollstelle bedarf auch der
Verkehr von Fußgängern und Fahrzeugen der Erlaubnis der
Flugverkehrskontrollstelle. Den von ihr zur Sicherung des Flugplatzverkehrs
schriftlich, mündlich, durch Funk, Lichtsignale oder Zeichen erlassenen Verfügungen
ist Folge zu leisten.
(4) Flüge nach Sichtflugregeln in Kontrollzonen bedürfen einer
Flugverkehrskontrollfreigabe durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle.
F-B1-097 Bei welchen Flügen muss ein Luftfahrzeugführer ständige Hörbereitschaft halten?
Bei Flügen nach Sichtflugregeln ...
A) bei Nacht in den Lufträumen C, D und E (außerhalb der Umgebung des Flugplatzes)
B) geschlossenen Wolkendecken
C) bei Nacht im Luftraum G
D) den Alpen
Erklärung zu Frage F-B1-097
Die richtige Antwort ist Antwort A)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-095
F-B1-098 Bei welchen Flügen nach Sichtflugregeln muss der Luftfahrzeugführer ständige
Hörbereitschaft auf der zugewiesenen Frequenz halten? Bei Flügen ...
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A) über geschlossenen Wolkendecken
B) während der Nacht im Luftraum G
C) im Luftraum F
D) im Luftraum C
Erklärung zu Frage F-B1-098
Die richtige Antwort ist Antwort D)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-095
F-B1-099 Wer ein Luftfahrzeug auf einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle oder in dessen
Umgebung führt, ist. u.a. verpflichtet, durch Funk oder Zeichen die vorherige
Genehmigung für alle Bewegungen einzuholen, durch die das ...
A) Starten und Landen eingeleitet werden.
B) Rollen, Starten und Landen eingeleitet werden.
C) Rollen, Starten und Landen eingeleitet werden oder damit in Zusammenhang stehen.
D) Starten und Landen eingeleitet werden oder damit in Zusammenhang stehen.
Erklärung zu Frage F-B1-099
Die richtige Antwort ist Antwort C)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-096
F-B1-100 Wer ein Luftfahrzeug nach Sichtflugregeln auf einem Flugplatz mit
Flugverkehrskontrolle oder in dessen Umgebung führt, ist verpflichtet ...
A) in jedem Teil der Platzrunde eine Standortmeldung abzusetzen
B) in jedem Fall vor Beginn des Fluges einen Flugplan abzugeben
ständige Hörbereitschaft auf der entsprechenden Frequenz zu halten oder, falls dies nicht
C)
möglich ist, auf Anweisungen durch Licht- und Bodensignale sowie Zeichen zu achten
D) eine Wetter- und Flugberatung einzuholen
Erklärung zu Frage F-B1-100
Die richtige Antwort ist Antwort C)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-096
F-B1-101 Was bedeutet bei einer Testsendung der Hinweis "HÖRE SIE ZWO"? Die
Testsendung ist ...
A) schwer verständlich
B) verständlich
C) zeitweise verständlich
D) sehr gut verständlich
Erklärung zu Frage F-B1-101
Die richtige Antwort ist Antwort C)
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL (NfL I) 282/08
Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren
14. ÜBERPRÜFEN VON FUNKANLAGEN
(1) Wenn eine Überprüfung der Funkanlage oder die Durchführung einer
Verständigungsprobe für notwendig erachtet wird, soll der Funktest nicht länger als
zehn Sekunden dauern.
(2) Die Verständlichkeit des Funktests wird in den folgenden Stufen gewertet:
1 = unverständlich (unreadable)
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2=
3=
4=
5=
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zeitweise verständlich (readable now and then)
schwer verständlich (readable but with difficulty)
verständlich (readable)
sehr gut verständlich (perfectly readable)
F-B1-102 Was bedeutet bei einer Testsendung der Hinweis "HÖRE SIE DREI"? Die
Testsendung ist ...
A) verständlich
B) schwer verständlich
C) zeitweise verständlich
D) sehr gut verständlich
Erklärung zu Frage F-B1-102
Die richtige Antwort ist Antwort B)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-101
F-B1-103 Was bedeutet bei einer Testsendung der Hinweis "HÖRE SIE VIER"? Die
Testsendung ist ...
A) verständlich
B) unverständlich
C) schwer verständlich
D) sehr gut verständlich
Erklärung zu Frage F-B1-103
Die richtige Antwort ist Antwort A)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-101
F-B1-104 Was bedeutet bei einer Testsendung der Hinweis "HÖRE SIE FÜNF"? Die
Testsendung ist ...
A) sehr gut verständlich
B) zeitweise verständlich
C) unverständlich
D) schlecht verständlich
Erklärung zu Frage F-B1-104
Die richtige Antwort ist Antwort A)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-101
F-B1-105 Eine Testsendung ist "verständlich". Wie wird dieses im Sprechfunkverkehr
ausgedrückt?
A) Höre Sie drei
B) Höre Sie laut und deutlich
C) Höre Sie vier
D) Höre Sie
Erklärung zu Frage F-B1-105
Die richtige Antwort ist Antwort C)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-101
F-B1-106 Eine Testsendung ist "schwer verständlich". Wie wird dieses im Sprechfunkverkehr
ausgedrückt?
A) Höre Sie zwo
B) Höre Sie drei
C) Höre Sie
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D) Höre Sie KOMMEN
Erklärung zu Frage F-B1-106
Die richtige Antwort ist Antwort B)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-101
F-B1-107 Wie lange sollte eine Testsendung längstens dauern?
A) 5 Sekunden
B) 20 Sekunden
C) 10 Sekunden
D) So lange wie erforderlich
Erklärung zu Frage F-B1-107
Die richtige Antwort ist Antwort C)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-101
F-B1-108 Welche Meldung muss ein Luftfahrzeugführer wiederholen
A) Start frei
B) Bauarbeiten links der Rollbahn
C) Achten Sie auf entgegenkommenden Hubschrauber
D) Schwere Gewitter im Rheintal bei Mannheim
Erklärung zu Frage F-B1-108
Die richtige Antwort ist Antwort A)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-059
F-B1-109 Welche Meldungen müssen wiederholt werden?
A) Wettermeldungen
B) Luftdruckwerte zur Höhenmessereinstellung
C) Verkehrshinweise
D) Rollbahnzustand
Erklärung zu Frage F-B1-109
Die richtige Antwort ist Antwort B)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-059
F-B1-110 Welche Meldungen müssen wiederholt werden?
A) Wetterinformationen
B) Windrichtung und -stärke
C) Hinweise auf Bauarbeiten an der Start-/Landebahn
D) Die Frequenz bei Frequenzwechsel
Erklärung zu Frage F-B1-110
Die richtige Antwort ist Antwort D)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-059
F-B1-111 Wie wird der Empfang einer Flugverkehrskontrollfreigabe bestätigt?
A) wörtliche Wiederholung der Freigabe
B) Nennung des eigenen, abgekürzten Rufzeichens
C) zweimaliges Drücken der Mikrofontaste
D) dreimaliges Drücken der Mikrofontaste
Erklärung zu Frage F-B1-111
Die richtige Antwort ist Antwort A)
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siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-059
F-B1-112 DESEL erhält die folgende Freigabe/Anweisung: "DEL NACH DEM ABFLUG
STEIGEN SIE GERADEAUS AUF FLUGHÖHE 3000 FUSS, MACHEN SIE DANN EINE
RECHTSKURVE, WIND 250, 7 KNOTEN, START FREI". Wie lautet die richtige
Bestätigung seitens DESEL?
A) DEL WILCO Start frei
B) DEL geradeaus steigen auf Flughöhe 3000 Fuß, dann Rechtskurve, Start frei
C) DEL Start frei, Wind 250 Grad 7 Knoten
D) auf 3000 Fuß steigen, Start frei DEL
Erklärung zu Frage F-B1-112
Die richtige Antwort ist Antwort B)
Die richtige Bestätigung lautet DEL geradeaus steigen auf Flughöhe 3000 Fuß, dann
Rechtskurve, start frei. WILCO reicht nicht aus, um eine
Flugverkehrskontrollfreigabe zu bestätigen, der Wind braucht nicht wiederholt zu
werden.
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-059
F-B1-113 Welche Teile der nachfolgenden Anweisungen oder Informationen müssen bestätigt
werden?
Freigaben, Windrichtung/-geschwindigkeit, Steuerkursanweisungen, QNH, Frequenz bei
A)
Frequenzwechsel
Betriebspiste, QNH, SSR-Mode/Code, Freigaben, Anweisungen über Steuerkurs,
B)
Flughöhe, Geschwindigkeit, Frequenz bei Frequenzwechsel
C) Betriebspiste, Bodensicht, Taupunkt, Startfreigabe, Frequenz bei Frequenzwechsel
Anweisungen über: Steuerkurs, Flughöhe, Geschwindigkeit, Höhenmessereinstellung,
D)
Flugsicht, Windrichtung, Startfreigabe und Frequenz bei Frequenzwechsel
Erklärung zu Frage F-B1-113
Die richtige Antwort ist Antwort B)
Wetterinformationen wie Windrichtung, Windstärke und Sichten werden nicht
wiederholt. Daher bleibt nur eine Antwort übrig
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-059
F-B1-114 Bei welchen Flügen nach Sichtflugregeln ist in der Regel die Übermittlung von
Standortmeldungen erforderlich? Bei ...
A) allen Flügen im Luftraum E
B) Flügen während der Nacht im Luftraum G
C) Einflügen in den Luftraum D
D) Flügen über den Wolken im Luftraum E
Erklärung zu Frage F-B1-114
Die richtige Antwort ist Antwort C)
Standortmeldungen sind in der Regel beim Einflug in die Lufträume C und D
abzugeben.
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-095
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Standortmeldungen
Standortmeldungen (position reports) bei VFR-Flügen enthalten die folgenden
Angaben in nachstehender Reihenfolge:
1.
2.
3.
4.
Funkrufzeichen des Luftfahrzeugs,
Standort,
Überflugzeit,
Flughöhe.
Die Überflugzeit kann entfallen, wenn der gemeldete Standort zum Zeitpunkt der
Meldung erreicht wird.
Bei der Übermittlung einer Standortmeldung in der Platzrunde eines Flugplatzes sind
nur die folgenden Angaben erforderlich:
1. Funkrufzeichen des Luftfahrzeugs,
2. Standort.
Zur Unterstützung des Such- und Rettungsdienstes (SAR) bzw. des
Flugalarmdienstes wird dringend empfohlen, auf grenzüberschreitenden Sichtflügen
dem zuständigen deutschen Fluginformationsdienst beim Verlassen der
Bundesrepublik Deutschland den Grenzüberflug mit einer Standortmeldung zu
melden. Die Meldung sollte folgende Angaben enthalten:
1.
2.
3.
4.
Luftfahrzeugkennung,
Abflug- und Bestimmungsort,
Ort des Grenzüberfluges,
Uhrzeit.
F-B1-115 Bei einem Anflug gemäß Sichtflugregeln zu einem Flugplatz mit
Flugverkehrskontrolle gelten die im "Luftfahrthandbuch VFR" festgelegten
Verfahren. Standortmeldungen über den Pflichtmeldepunkte müssen ...
unabhängig von der erteilten Freigabe nur dann abgesetzt werden, wenn die
A)
Platzkontrollstelle dazu auffordert
nicht abgesetzt werden. Durch die Anweisung, die die Platzrunde einzufliegen, wird auf
B)
jede weitere Standortmeldung über Pflichtmeldepunkten verzichtet
nur dann abgesetzt werden, wenn es sich um einen Sonderflug nach Sichtflugregeln
C)
handelt
unabhängig von der erteilten Freigabe in jedem Fall abgesetzt werden, sofern nicht
D)
ausdrücklich darauf verzichtet wird
Erklärung zu Frage F-B1-115
Die richtige Antwort ist Antwort D)
icao-19.gif
Pflichtmeldepunkte sind in der ICAO-Karte 1:500.0000 mit dem Symbol
gekennzeichnet. An einem Pflichtmeldepunkt sind Meldungen unabhängig von
bisherigen Freigaben auch ohne Aufforderung durch die Flugverkehrskontrollstelle
abzusetzen, es sei denn, die Flugverkehrskontrollstelle hätte ausdrücklich auf diese
Meldung verzichtet.
F-B1-116 Wann hat ein Luftfahrzeugführer bei einem Flug nach Sichtflugregeln während des
Tages der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Standortmeldung zu
übermitteln?
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A) Beim Verlassen des Luftraumes D
B) Nur beim Überflug von Funknavigationsanlagen (z.B. VOR, NDB)
C) Beim Überflug von Pflichtmeldepunkten
D) Beim Einflug in die Lufträume E und F
Erklärung zu Frage F-B1-116
Die richtige Antwort ist Antwort C)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-115
F-B1-117 Eine Standortmeldung besteht normalerweise aus Funkrufzeichen, Standort,
Überflugzeit und Flughöhe. Welche Angabe kann unter bestimmten
Voraussetzungen bei einem Flug nach Sichtflugregeln entfallen?
A) Der Standort, wenn dieser auf der Sichtanflugkarte veröffentlicht ist.
B) Die Flughöhe, wenn diese nicht höher als 3500 Fuß GND ist
C) Die Zeitangabe, wenn die Meldung zum Zeitpunkt des Überfluges erfolgt
D) Das Funkrufzeichen, wenn es sich um einen nichtgewerblichen Flug handelt
Erklärung zu Frage F-B1-117
Die richtige Antwort ist Antwort C)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-114
F-B1-118 Welche Angaben enthält eine Standortmeldung bei Flügen in der Platzrunde?
A) Rufzeichen, Standort, Höhe
B) Rufzeichen, Standort
C) Rufzeichen, Standort, Zeit
D) Rufzeichen, Standort, Höhe, Zeit
Erklärung zu Frage F-B1-118
Die richtige Antwort ist Antwort B)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-114
F-B1-119 Welche Bedeutung hat das abgebildete Symbol auf der Sichtanflugkarte?
A) Funknavigationsanlage
B) Pflichtmeldepunkt
C) Meldepunkt auf Anforderung (Bedarfsmeldepunkt)
D) Luftfahrthindernis
Erklärung zu Frage F-B1-119
Die richtige Antwort ist Antwort B)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-115
F-B1-120 Welche Bedeutung hat das abgebildete Symbol auf der Sichtanflugkarte?
A) Pflichtmeldepunkt
B) Militärflugplatz
C) Meldepunkt auf Anforderung (Bedarfsmeldepunkt)
D) Beleuchtetes Hindernis
Erklärung zu Frage F-B1-120
Die richtige Antwort ist Antwort C)
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Bedarfsmeldepunkte sind in der ICAO-Karte 1:500.0000 mit dem Symbol
icao-19.gif gekennzeichnet. Bei Erreichen eines Bedarfsmeldepunkts werden
Standortmeldungen nur dann abgesetzt, wenn die Flugverkehrskontrollstelle dazu
aufgefordert hat.
F-B1-121 Wann kann der Luftfahrzeugführer anstelle der Landemeldung die voraussichtliche
Landezeit mittels Sprechfunk der zuständigen Flugsicherungsstelle übermitteln?
Auf Anforderung der Flugleitung des Landeplatzes, wenn die Landung sichergestellt
A)
erscheint
Wenn sich das Luftfahrzeug in der Platzrunde befindet und die Landung sichergestellt
B)
erscheint
C) Wenn der Luftfahrzeugführer den Verkehr in der Platzrunde beobachten kann
D) Nach Zustimmung der Flugleitung des Landeplatzes
Erklärung zu Frage F-B1-121
Die richtige Antwort ist Antwort B)
NfL I-193/97 - Landemeldungen
1. Der Luftfahrzeugführer hat die Landemeldung an die für den Landeflugplatz
zuständige AIS-Stelle (= Flugberatungsdienst) oder, wenn diese nicht betriebsbereit
ist, an die zuständige Flugverkehrskontrollstelle zu übermitteln.
2. Der Luftfahrzeugführer kann anstelle der Landemeldung die voraussichtliche
Landezeit mittels Sprechfunk der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle oder, wenn
diese nicht erreichbar ist, dem zuständigen FIS zur Weiterleitung an die AIS-Stelle
übermitteln, sofern das Luftfahrzeug sich bereits in der Platzrunde befindet und die
Landung sichergestellt erscheint.
3. Die Landemeldung hat zu enthalten:
l
l
l
Luftfahrzeugkennung
Landeflugplatz
Landezeit.
Erfolgt die Landung nicht auf dem Bestimmungsflugplatz, sind zusätzlich
anzugeben:
l
l
Startflugplatz
der im Flugplan angegebene Zielflugplatz.
LUFTVERKEHRS-ORDNUNG (LuftVO)
§ 27 - Landemeldung
(1) Der Luftfahrzeugführer hat bei Flügen, für die ein Flugplan abgegeben wurde, der
zuständigen Flugverkehrskontrollstelle unverzüglich eine Landemeldung zu
übermitteln. Dies gilt nicht für Flüge zu Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle.
Das Flugsicherungsunternehmen kann Ausnahmen zulassen.
(2) Einzelheiten über Inhalt, Form und Übermittlungsart der Landemeldungen
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Mittwoch, 3. Februar 2010
werden von dem Flugsicherungsunternehmen festgelegt und im Verkehrsblatt Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen der
Bundesrepublik Deutschland - oder in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt
gemacht.
F-B1-122 Bei Flugplanabgabe und Abflug von einem unkontrollierten Flugplatz kann die
Startmeldung mittels Sprechfunk übermittelt werden. An wen erfolgt sie in diesem
Fall?
A) An den Flugberatungsdienst
An die zuständige Flugverkehrskontrollstelle, oder an den zuständigen FIS zur
B)
Weiterleitung an den AIS
C) An den Flugnavigationsdienst zur Weiterleitung an den AIS
D) An die Bodenfunkstelle des Zielflughafens
Erklärung zu Frage F-B1-122
Die richtige Antwort ist Antwort B)
NfL I-192/97 - Startmeldungen
1. Ist für einen Flug von einem Flugplatz ohne Flugverkehrskontrolle ein Flugplan
übermittelt worden, hat der Luftfahrzeugführer die tatsächliche Startzeit zu
übermitteln.
2. Die tatsächliche Startzeit ist unverzüglich nach dem Start entweder
l
l
durch einen vom Luftfahrzeugführer Beauftragten dem zuständigen
Flugberatungsdienst oder
mittels Sprechfunk in Form einer Startmeldung der zuständigen
Flugverkehrskontrollstelle, oder wenn diese nicht erreichbar ist, dem
zuständigen Fluginformationsdienst zur Weiterleitung an den
Flugberatungsdienst
zu übermitteln.
3. Die Startmeldung hat folgende Angaben zu enthalten:
l
l
l
die Luftfahrzeugkennung
den Startflugplatz
den Zielflugplatz
F-B1-123 Welche Angaben muss eine Startmeldung enthalten, wenn Sie über Sprechfunk
übermittelt wird?
A) Rufzeichen, Startflugplatz, Zielflugplatz
B) Rufzeichen, Startflugplatz, Startzeit
C) Rufzeichen, Startzeit, Zielflugplatz
D) Rufzeichen, Startflugplatz, Startzeit, Zielflugplatz
Erklärung zu Frage F-B1-123
Die richtige Antwort ist Antwort D)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-122
LUFTVERKEHRS-ORDNUNG (LuftVO)
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Mittwoch, 3. Februar 2010
§ 26d - Startmeldung
(1) Der Luftfahrzeugführer hat für Flüge, für die ein Flugplan abgegeben wurde, der
zuständigen Flugverkehrskontrollstelle die tatsächliche Startzeit unverzüglich zu
übermitteln. Dies gilt nicht für Flüge von Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle.
Das Flugsicherungsunternehmen kann Ausnahmen von Satz 1 zulassen.
(2) Einzelheiten über Inhalt, Form, zulässige zeitliche Abweichungen und
Übermittlungsart der Startmeldungen werden von dem Flugsicherungsunternehmen
festgelegt und im Verkehrsblatt - Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland - oder in den
Nachrichten für Luftfahrer bekannt gemacht.
F-B1-124 Wenn die Bewölkung über Sprechfunk mit "mittel" (engl.: "scattered") angegeben
wird, dann beträgt die den Himmel bedeckenden Wolkenmenge:
A) Die Hälfte oder weniger als die Hälfte (3 bis 4 Achtel)
B) Mehr als die Hälfte aber weniger als "bedeck (OVC)" (5 bis 7 Achtel)
C) Der Himmel ist gänzlich bedeckt (8 Achtel)
D) Keine Wolken unter 5000 Fuß/GND
Erklärung zu Frage F-B1-124
Die richtige Antwort ist Antwort A)
Einteilung des Bedeckungsgrades:
SKC wolkenlos
Sky clear (wolkenlos)
FEW wenig bewölkt (few clouds)
1 - 2 Octa
SCT aufgelockert bewölkt (scattered)
3 - 4 Octa
BKN starke Bewölkung, durchbrochene Wolkendecke (broken ceiling)
5 - 7 Octa
OVC geschlossene Wolkendecke (overcast)
8 Octa (Himmel bedeckt)
F-B1-125 Wenn die Bewölkung über Sprechfunk mit "stark" (engl.: "broken") angegeben wird,
dann beträgt die den Himmel bedeckenden Wolkenmenge:
A) 1 bis 2 Achtel
B) 8 Achtel unter 10.000 Fuß
C) 5 bis 7 Achtel
D) Keine Wolken unter 5000 Fuß
Erklärung zu Frage F-B1-125
Die richtige Antwort ist Antwort C)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-124
F-B1-126 Wenn die Bewölkung über Sprechfunk mit "geschlossen" (engl.: "overcast")
angegeben wird, dann beträgt die den Himmel bedeckende Wolkenmenge:
A) 50% und mehr
B) Weniger als 50%
C) 100%
D) Keine Wolken aber schlechte Bodensicht
Erklärung zu Frage F-B1-126
Die richtige Antwort ist Antwort C)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-124
F-B1-127
Wenn die Angabe "CAVOK" in einer Routinewettermeldung (METAR) steht, dann
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betragen die Werte für Sicht und Wolken:
A) Sicht 10 km oder mehr, keine Wolken unter 1500 Fuß/GND
B) Sicht über 8 km, keine Wolken unter 3000 Fuß/GND
C) Sicht über 5000 m, keine Wolken unter 1500 Fuß/GND
D) Sicht 10 km oder mehr, keine Wolken unter 5000 Fuß/GND
Erklärung zu Frage F-B1-127
Die richtige Antwort ist Antwort D)
Meteorological Aviation Routine Weather Report (METAR)
METAR-Meldung enthalten Wetterbeobachtungen und eine Wettervorhersage für
die nächsten zwei Stunden. Diese basieren auf Beobachtungen an einem Flugplatz,
die jede halbe Stunde aktualisiert werden. Die Meldungen dienen der Sicherheit des
Flugbetriebs. Eine METAR-Meldung ist eine Kombination aus mehreren der
folgenden Gruppen:
l
l
l
l
l
l
l
l
l
l
Sendekopf
Windgruppe
Sichtgruppe
Landebahnsicht
Wettergruppe
Wolkengruppe
CAVOK
Temperatur- /Taupunktgruppe
Luftdruckgruppe
Vorhersagegruppe.
Sendekopf
1. Einzelmeldung
Werden METAR-Meldungen einzeln verbreitet, sieht der Sendekopf wie folgt
aus:
METAR EDDL 271220Z 03013KT 9999 SCT036TCU SCT060 18/09 Q1016
NOSIG
Erläuterung:
METAR Name der Meldung
EDDL
ICAO-Flugplatzkennung (hier Düsseldorf)
271220Z Am 27. Tag des aktuellen Monats wurde beobachtet
271220Z
l
Die Beobachtungszeit war 1220 UTC.
(Das in der Luftfahrt übliche Z für Zulu-Time steht für UTC)
Sammelmeldung
Häufig werden METAR-Meldungen zentral gesammelt und als Paket gesendet. Der
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Sendekopf sieht dann folgendermaßen aus:
SAEU10 KAWN 270100 RTD02
EDDL 0120Z 03011KT CAVOK 12/08 Q1015 NOSIG
EDDH 0120Z 04010KT 7000 BR FEW006 BKN080 09/07 Q1021 NOSIG
Erläuterung:
SAEU10 SA steht für METAR, das andere ist unwichtig
KAWN
Herausgebende Stelle (unwichtig)
270100 Am 27. Monatstag wurde beobachtet
270100
Um 0100 UTC wurde die Sammelmeldung gesendet.
(Hier wird das Z einfach weggelassen)
RTD02
RTD heißt retarded, also ein Nachzügler; der Rest ist unwichtig.
EDDL
ICAO-Flugplatzkennung
0120Z
Die Beobachtungszeit war 0120 UTC
Windgruppe
1.
2.
3.
4.
5.
Bestandteile der Windgruppe
Maßeinheiten der Windgeschwindigkeit
Windstille
Windböen
Veränderliche Windrichtung
1. Bestandteile der Windgruppe
Die Windgruppe wird direkt nach der Beobachtungszeit angegeben und muss
immer gesendet werden:
EDDL 0120Z 03011KT CAVOK 12/08 Q1015 NOSIG
Erläuterung:
Mittlere Richtung des Bodenwindes der letzten 10 Minuten im
Landebereich. Die Richtung gibt an, woher der Wind kommt und wird in
03011KT
10 Grad - Stufen gemeldet. In diesem Fall kommt der Wind aus 30
Grad. Für die Windrichtung sind drei Ziffern vorgesehen.
03011KT Mittlere Windgeschwindigkeit der letzten 10 Minuten in Knoten
2. Maßeinheiten der Windgeschwindigkeit
Die Windgeschwindigkeit wird in Knoten (KT), Metern pro Sekunde (MPS) oder
(selten) in Kilometern pro Stunde (KMH) angegeben:
EDDL 271200Z 13005MPS 9999 FEW030 BKN080 15/10 Q1020.
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3. Windstille
Bei Windstille wird für die Windrichtung 0 Grad angegeben:
EDDL 280750Z 00000KT CAVOK 20/12 Q1018 NOSIG
4. Windböen
Eine Böe (engl. gust) ist dadurch definiert, dass die Windgeschwindigkeit
wenigstens 3 Sekunden lang mindestens 10 Knoten über dem Mittelwert liegt.
In der Windgruppe wird die Windgeschwindigkeit von Böen durch ein "G" vom
der Angabe für den Wind (Mittelwert) getrennt:
EDDL 271150Z 06017G30KT 6000 FEW020 15/13 Q1022
Das Beispiel bedeutet: Wind aus 60 Grad mit 17 Knoten, in Böen 30 Knoten.
5. Veränderliche Windrichtung
a. Windgeschwindigkeit kleiner als 6 Knoten
In diesem Fall wird die Windrichtung mit VRB (für VARIABLE) verschlüsselt:
EDDL 271130Z VRB03KT 9999 SCT040 20/11 Q1016 NOSIG
b. Windgeschwindigkeit über 6 Knoten
Hier wird der Schwankungsbereich der Windrichtung angegeben, und zwar im
Uhrzeigersinn; die beiden Richtungsangaben werden durch ein "V" (für
"Variabel") getrennt. Das Ganze wird in einer gesonderten Gruppe gemeldet,
die direkt hinter der Windgruppe steht:
EDDL 271120Z 03017G28KT 360V060 9999 SCT025 16/10 Q1022
Im Beispiel beträgt die mittlere Windrichtung 30 Grad. Die Richtung schwankt
zwischen 360 und 60 Grad.
Sichtgruppe
Die Sichtgruppe wird unmittelbar hinter der Windgruppe aufgeführt. Sie besteht aus
vier Ziffern. Diese geben die schlechteste Horizontalsicht in der Einheit "Meter" an.
1. 1. Sichtweite unter 10 km
EDDL 280750Z 40006KT 0400 R05/0500N FG BKN001 08/08 Q1020 TEMPO
0800
Die geringste Horizontalsicht im Umkreis beträgt 400 Meter.
2. 2. Sichtweite über 10 km
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Bei Sichtweite über 10 km besteht die Sichtgruppe aus viermal der 9:
EDDL 271150Z 06021KT 9999 BKN030 15/11 Q1024
Landebahnsicht
Die horizontale Landebahnsicht (Runway Visual Range, abgekürzt RVR) wird im
Touchdown-Bereich mit Transmissometern gemessen und in der Einheit Meter in
vier Ziffern übermittelt. Sie kann für jede Landebahn, die in Betrieb ist, gemeldet
werden (es kann also mehr als eine Gruppe geben). Sie wird nur in zwei Fällen
übermittelt:
l
l
1.
2.
3.
4.
5.
die RVR ist kleiner als 1500 m
die RVR ist größer als 1500 m, aber die Sicht (wie in der Sichtgruppe
angegeben) ist kleiner als 1500 m.
RVR zwischen 50 und 1500 m
Landebahnsicht über 1500 m, aber allgemeine Sicht unter 1500 m
RVR unter 50 m
Trend der RVR
Große Schwankungen der RVR
1. RVR zwischen 50 und 1500 m
In Deutschland liegt die obere Messgrenze der Transmissometer bei 1500 m.
EDDL 280750Z 36002KT 0350 R05/1100 FG BKN000 07/07 Q1031 BECMG
200 BR
Erläuterung:
R05/1100
R steht für "Runway Visual Range".
Daran erkennt man diese Gruppe.
R05/1100 Das ist die Pisten-Nummer.
R05/1100 Sichtweite in Meter; in diesem Fall 1100 m
Hinweis:
Bei parallelen Landebahnen wird noch der Runway-Designator angegeben,
z.B.:
¡
¡
¡
R05L/1100 (Landebahn 05 Left)
R05C/1100 (Landebahn 05 Center)
R05R/1100 (Landebahn 05 Right).
2. Landebahnsicht über 1500 m, aber allgemeine Sicht unter 1500 m
Beträgt die RVR mehr als 1500 m, wird ein "P" für "Plus" vor 1500 gesetzt.
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EDDL 280750Z 35005KT 0800 R23/P1500 FG OVC000 09/08 Q1032 BECMG
1500 BKN003
Hier liegt die allgemeine Sicht bei 800 m, die R23 hat aber eine Sicht über
1500 m.
3. RVR unter 50 m
In Deutschland liegt die untere Messgrenze der Transmissometer bei 50 m.
Liegt die Landebahnsicht darunter, wird sie mit "M" für "Minus"
gekennzeichnet:
R23/M0050
4. Trend der RVR
Wenn die Landebahnsicht ab- oder zunimmt, wird dies entsprechend
angegeben:
EDDL 280750Z 30006KT 0300 R05/0500U FG BKN001 08/08 Q1020 TEMPO
0800
Erläuterung:
R05/0500U Hier steht "U" für "Upward Trend", also eine Zunahme der Landebahnsicht.
R05/0500D "D" bezeichnet einen "Downward Trend", also eine Abnahme der Sicht
R05/0500N bedeutet: keine Änderung (No Change)
5. Große Schwankungen der RVR
Bei großen Schwankungen der RVR wird die kleinste und die größte RVR
übermittelt:
EDDL 290120Z 080002KT 9999 R23/1100VP1500U BCFG MIFG SKC 08/07
Q1018 TEMPO 4000
Erläuterung:
R23/1100VP1500U
Das "V" steht für "Variable" und trennt die kleinste Sicht
(1100 m) von der größten Sicht (mehr als 1500 m).
Das "U" zeigt, dass die Sicht besser wird (upward trend).
Wettergruppe
In der Wettergruppe werden für den Flugbetrieb wichtige Wettererscheinungen
mitgeteilt. Falls es solche nicht gibt, entfällt diese Gruppe. Wenn vorhanden, folgt die
Wettergruppe der RVR- bzw. der Sichtgruppe.
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1. Signifikantes Wetter
2. Intensität
3. Zusätzliche Angaben
1. Signifikantes Wetter
EDDL 280750Z 30006KT 0300 R05/0500N FG BKN001 08/08 Q1020 TEMPO
0800
Die für Mitteleuropa
wichtigsten
Wettererscheinungen:
RA Rain
DZ Drizzle (Niesel)
SN Snow
PE Ice-Pellets (Eiskörner)
GR Hagel
GS Graupel
FG Fog
BR Feuchter Dunst
HZ Haze (trockener Dunst)
FU Fume (Rauch)
SQ Sqall (Böen)
2. Intensität
Auch die Intensität der Wettererscheinung ("-" für leicht, kein Vorzeichen für
mäßig sowie "+" für stark) wird angegeben:
EDDL 280750Z 30014KT 3500 -DZ FEW001 BKN002 OVC003 09/08 Q1031
BECMG 8000
-DZ leichter Niesel
DZ mäßiger Niesel
+DZ starker Niesel
3. Zusätzliche Angaben
Zu den Wettererscheinungen können noch Ergänzungen aufgeführt werden:
EDDL 271200Z 24004KT 9999 SHRA SCT017TCU FEW030CB BKN040
15/13 Q1005 TEMPO 6000 TSRA
SHRA: Regenschauer
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Noch ein Beispiel:
EDDL 271230Z 27006KT 8000 VCSH SCT026TCU SCT036 BKN046 16/11
Q1012 TEMPO 6000 SHRA
VCSH: Schauer in der Nähe des Flugplatzes, aber nicht am Flugplatz selbst
(VC = Vicinity).
Hier einige weitere
Kombinationen:
BCFG Nebelschwaden
MIFG Flacher Nebel
FZRA Freezing Rain
TSRA Gewitter mit Regen
SHRA Regenschauer
BLSN Schneetreiben
VCRA Regen außerhalb des Flugplatzes
Wolkengruppe
1. Aufbau der Wolkengruppe
2. Mehrere Wolkengruppen
3. Wolkenart
1. Aufbau der Wolkengruppe
Die Wolkengruppe wird unmittelbar nach der Wettergruppe (falls vorhanden,
ansonsten ummittelbar nach der RVR- bzw. der Sichtgruppe) und beschreibt
den Bedeckungsgrad in Achtel (Octa) sowie die Höhe der Wolkenuntergrenze
in Hectofeet (drei Ziffern).
Einteilung des
Bedeckungsgrades:
SKC Sky clear (wolkenlos)
FEW 1 - 2 Octa
SCT 3 - 4 Octa
BKN 5 - 7 Octa
OVC 8 Octa (Himmel bedeckt)
Zwei Beispiele:
1. EDDL 270120Z 36003KT 9999 MIFG SKC 06/06 Q1024
Erläuterung: SKC heißt "Keine Wolken"
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2. EDDL 270120Z 03006KT 9999 BKN004 09/07 Q1020
Erläuterung: BKN004 heißt 5 - 7 Octa in 400 ft
Hinweise:
¡
¡
Achten Sie bei BKN und OVC darauf, ob die Hauptwolkenuntergrenze
unter 20000 ft liegt.
OVC000 heißt 8 Octa mit Wolkenuntergrenze unter 100 ft, wie folgendes
Beispiel zeigt:
EDDL 280750Z 35005KT 0800 R23/P1500 FG OVC000 09/08 Q1032
BECMG 1500 BKN003
2. Mehrere Wolkengruppen
Wenn Wolken in verschiedenen Höhen liegen, werden mehre Wolkengruppen
hintereinander aufgeführt:
EDDL 271200Z 22013KT 170V250 9999 SCT040 SCT070 BKN200 18/10
Q1007 NOSIG
Erläuterung:
SCT040 3 - 4 Octa in 4000 ft
SCT070 3 - 4 Octa in 7000 ft
BKN200 5 - 7 Octa in 20000 ft
3. Wolkenart
Es werden nur zwei Wolkenarten mitgeteilt:
¡
¡
TCU: Towering Cumulus (Cumulus congestus)
CB: Cumulonimbus
Beispiel:
EDDL 271200Z 24004KT 9999 -SHRA SCT017TCU FEW030CB BKN040
15/13 Q1005 TEMPO 6000 TSRA
Erläuterung:
SCT017TCU 3 - 4 Octa Towering Cumulus mit Untergrenze in 1700 ft
FEW030CB 1 - 2 Octa Cumulonimbus mit Untergrenze in 3000 ft
BKN040
5 - 7 Octa in 4000 ft
CAVOK
CAVOK heißt Clouds And Visibility O.K. Wenn CAVOK aufgeführt ist, entfallen die
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Gruppen
l
l
l
l
Sichtgruppe
Landebahnsicht
Wettergruppe
Wolkengruppe,
weil durch die Angabe von CAVOK die durch diese Gruppen bezeichneten
Wetterbedingungen bereits definiert sind.
Wetterbedingungen bei CAVOK:
Sicht
mehr als 10 km
Landebahnsicht mehr als 10 km
Wetter
kein Niederschlag, kein Gewitter
Wolken
kein CB, keine Wolken unterhalb 5000 ft
Beispiel:
EDDL 270050Z 03006KT CAVOK 11/09 Q1017 NOSIG
Temperatur-/Taupunktgruppe
In dieser Gruppe werden Lufttemperatur und Taupunkttemperatur, getrennt durch
"/", in jeweils zwei Ziffern mitgeteilt.
EDDL 270120Z 04005KT CAVOK 11/08 Q1017 NOSIG
Erläuterung:
11/08 Temperatur: 11°C
11/08 Taupunkttemperatur: 8°C
Minustemperaturen werden mit einem "m" gekennzeichnet:
UUEE 280730Z 19005MPS CAVOK 20/m01 Q1019 NOSIG
Luftdruck
In dieser Gruppe wird das QNH mit vier Ziffern angegeben. Es werden international
zwei Druckeinheiten verwandt:
1. Druckeinheit in Hektopascal
2. Druckeinheit in Inch
1. Druckeinheit in Hektopascal
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Beginnt die Gruppe mit dem Kennbuchstaben "Q", wird das QNH in ganzen
Hektopascal (hPa) angegeben:
EDDR 290050Z 06010KT CAVOK 10/09 Q1016
Erläuterung:
Q1016 Kennung für QNH in hPa
Q1016 QNH = 1016 hPa
Hinweis: ein QNH unter 1000 hPa wird mit einer führende Null angegeben.
Q0998 bedeutet: QNH = 998 hPa.
2. Druckeinheit in Inch
Beginnt die Gruppe mit dem Kennbuchstaben "A", wird das QNH in hundertstel
Inch angegeben:
ETIH 280750Z 05005G10KT 9000 HZ BKN022 13/08 A3014
Erläuterung:
A3014 Kennung für QNH in Inch
A3014 QNH = 30,14 Inch
Vorhersagegruppe
In der Vorhersagegruppe wird die Vorhersage für die nächsten zwei Stunden
angegeben. Diese wird auch TREND genannt. Nicht alle Stationen machen solche
Vorhersagen. Es werden nur signifikante Änderungen gegenüber dem aktuellen
Wetter mitgeteilt. Man unterscheidet vier Angaben:
1.
2.
3.
4.
NOSIG
BECMG
TEMPO
COLOR-CODE
1. NOSIG
NOSIG ist die Abkürzung für NO SIGNIFICANT CHANGE, also für keine
wesentliche Wetteränderung.
EDDL 280750Z 03012KT 9999 SCT020 14/10 Q1021 NOSIG
2. BECMG
BECMG steht für BECOMING und bezeichnet eine Veränderung des Wetters.
Danach werden die METAR-Gruppen aufgeführt, bei denen es Veränderungen
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geben wird:
EDDL 280750Z 36002KT 0350 R05/1100 FG BKN000 07/07 Q1031 BECMG
2000 BR
Erläuterung:
BECMG 2000 BR Änderung in den nächsten zwei Stunden
BECMG 2000 BR Die Sicht nimmt von 350 m auf 2000 m zu
BECMG 2000 BR Der Nebel geht in feuchten Dunst über
Weiteres Beispiel - nur die Wolkenhöhe steigt an:
EDDL 280750Z 03012KT 6000 SCT006 BKN008 10/08 Q1021 BECMG
BKN010
3. TEMPO
TEMPO steht für TEMPORARY, bezeichnet also eine vorübergehende
Änderung des gegenwärtigen Wetters. Während BECMG einen dauerhaften
Wetterumschwung bezeichnet, wird bei TEMPO das gegenwärtige Wetter nur
kurzzeitig von einem anderen Wetterzustand unterbrochen:
EDDL 280750Z 30014KT 3500 -DZ FEW001 BKN002 OVC003 09/09 Q1031
TEMPO 6000
Erläuterung:
TEMPO 6000 Kurzzeitige Änderung
TEMPO 6000 Die Sicht steigt zeitweise von 3500 m auf 6000 m an
Weiteres Beispiel - es werden zeitweise Gewitter erwartet:
EDDL 271220Z 33007KT 9999 SCT037 SCT45CB 16/07 Q1013 TEMPO TS
Hinweis: Wenn erwartet wird, dass der in der Wettergruppe angezeigte
signifikante Wetterzustand verschwindet und sich auch kein anderes
signifikantes Wetter einstellt, wird die Abkürzung NSW für NO SIGNIFICANT
WEATHER verwandt (NSW kann nicht nur bei TEMPO, sondern auch bei
BECMG stehen):
LEVC 280730Z 04008KT 4000 -RA FEW010 BKN030 OVC080 13/12 Q1006
TEMPO NSW
4. 4. COLOR-CODE
Im Anschluss an den METAR verwenden Militärstationen häufig einen
COLOR-CODE, der eine Kombination ist aus
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¡
¡
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Hauptwolkenuntergrenze unter 20000 ft mit einem Bedeckungsgrad von
5 Octa oder mehr (Ceiling)
Horizontale Sicht am Boden
Color-Code
Ceiling
Sicht
BLU+ (blue-plus)
20000 ft
8 km
BLU (blue)
2500 ft
8 km
WHT (white)
1500 ft
5 km
GRB (green)
700 ft
3700 m
YLO (yellow)
300 ft
1600 m
AMB (amber)
200 ft
800 m
unter 200 ft
unter 800 m
RED
BLACK
Flugplatz aus technischen Gründen nicht benutzbar
Ist nur eine Farbe aufgeführt, bezeichnet sie die aktuelle Ceiling und Sicht:
ETNP 290120Z 02007KT 9000 BKN007 08/05 Q1021 GRN
Erläuterung:
GRN heißt: aktuelle Hauptwolkenuntergrenze 700 ft und Sicht 3700 m
Sind zwei Farben aufgeführt, bezieht sich die erste auf die aktuellen, die zweite
Farbe auf die vorhergesagten Werte für Ceiling und Sicht:
ETNP 280720Z 07005KT 4500 BR BKN007 11/08 Q1019 GRN WHT
(Zwei gleiche Farben sind identisch mit NOSIG).
F-B1-128 Wie werden die Sichtangaben in einer Routinewettermeldung (METAR) im Klartext
angegeben?
A) Bis 5000 m in Metern, darüber in Kilometern
B) Bis 1500 m in Metern, darüber die Kilometern
C) In Fuß und NM
D) Nur in NM
Erklärung zu Frage F-B1-128
Die richtige Antwort ist Antwort A)
Sie Sicht wird in schriftlichen METAR-Meldungen bei Sichten bis zu 9999 m als vier
Ziffern in Metern in der Sichtgruppe angegeben. Bei Sichten von 10 km und mehr
wird 9999 angegeben. Bei der Übermittlung per Sprechfunk wird die Sichtgruppe
aber gemäß der Regel für die Übermittlung von Sichten angegeben.
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL (NfL I) 282/08
Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren
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ANLAGE 5 ÜBERMITTELN VON SICHTWERTEN
(1) Die Werte für Flugsicht, Bodensicht und Pistensichtweite sind zu übermitteln:
1. in Metern bei einer Sicht von 5 Kilometern oder weniger;
2. in Kilometern bei einer Sicht von mehr als 5 Kilometern oder mehr, aber
weniger als 10 Kilometern;
3. als eine Sicht von 10 Kilometern bei einer Sicht von 10 Kilometern oder mehr.
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-127
F-B1-129 Welche Übermittlung der Bodensicht ist richtig?
A) "Sicht drei Kilometer"
B) "Sicht eins Komma acht Seemeilen"
C) "Sicht etwa neuntausend Fuß"
D) "Sicht dreitausend Meter"
Erklärung zu Frage F-B1-129
Die richtige Antwort ist Antwort D)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-128
F-B1-130 Was versteht man unter VOLMET?
A) Den Fluginformationsdienst
B) Das Funkrufzeichen für eine Dienststelle des Deutschen Wetterdienstes (DWD)
C) Den Flugrundfunkdienst für Flughafenwettermeldungen und Landewettervorhersagen
D) Rufzeichen des Flugverkehrsberatungsdienstes
Erklärung zu Frage F-B1-130
Die richtige Antwort ist Antwort C)
VOLMET
VOLMET-Meldungen sind auf UKW übertragene Bodenwettermeldungen sowie 2stündige Flughafenwettervorhersagen der Hauptflughäfen Europas und deren
Ausweichflughäfen.
Die vier deutschen VOLMET-Stationen
l
l
l
l
Bremen VOLMET - 127,400 MHz
Frankfurt VOLMET 1 - 127,600 MHz
Frankfurt VOLMET 2 - 135,775 MHz
Schönefeld VOLMET - 128,400 MHz
senden Wetterinformationen für Luftfahrzeuge im Fluge, die Informationen in Form
von METARs über das Platzwetter mit Trend (Landewettervorhersage) für die
genannten Flughäfen und Wetterstationen enthalten. Der Trend hat eine Gültigkeit
von zwei Stunden.
F-B1-131 Ein Luftfahrzeugführer hat während des Fluges zu einem internationalen
Verkehrsflughafen die Möglichkeit das Flugplatzwetter einzuholen über ...
A) ATIS
B) AIS
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C) GAFOR
D) AFWA
Erklärung zu Frage F-B1-131
Die richtige Antwort ist Antwort A)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-024
F-B1-132 ATIS-Ausstrahlungen dienen unter anderem der Unterrichtung von
Luftfahrzeugführern. Welche Angaben enthalten sie?
A) Wetterinformationen für Überlandflüge unter VMC
B) Wetterinformationen für mehrere Flughäfen
C) Lande- und Startinformationen zur sicheren Durchführung von VFR- und IFR-Flügen
D) Die Rechtweisende Peilung zum Zielflugplatz
Erklärung zu Frage F-B1-132
Die richtige Antwort ist Antwort C)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-024
F-B1-133 Wie werden SIGMET - Meldungen verbreitet?
A) Als Flugrundfunksendung (broadcast) auf den für VOLMET veröffentlichten Frequenzen
B) Nur auf Anfrage des Luftfahrzeugführers
Als Flugrundfunksendung (broadcast) auf den für den FIS veröffentlichten Frequenzen zu
C)
jeder halben und vollen Stunde
D) Während des Tages auf den Frequenzen der Flugverkehrskontrolle
Erklärung zu Frage F-B1-133
Die richtige Antwort ist Antwort C)
SIGMET
SIGMET steht für significant meteorological phenomenon, also signifikante
Wettererscheinung. Eine SIGMET-Meldung beinhaltet Warnungen vor
Wettegefahren für die Luftfahrt und wird von der Flugwetterüberwachungsstelle
(DWD) für eine bestimmte Region (FIR = Flight information region) ausgegeben. Sie
beinhaltet Warnungen vor dem unmittelbaren oder erwarteten Eintreffen bestimmter
Wettererscheinungen, die die Sicherheit von Flugbewegungen beeinträchtigen
können. Ihre Gültigkeitsdauer beträgt bis zu 4 Stunden. Die SIGMET-Warnung kann
der Pilot im Flug über Funk empfangen oder bereits bei der Flugplanung
berücksichtigen. SIGMET-Meldungen werden über Funk als Flugrundfunksendung
(broadcast) auf den für den FIS veröffentlichten Frequenzen zu jeder halben und
vollen Stunde verbreitet.
SIGMETs werden für folgende Gefahren erstellt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Aktive Gewitterzonen
starke Böenlinien
starker Hagel
starke Turbulenz oder Böigkeit
starke Vereisung
ausgeprägte orographische Wellenbildung
verbreiteter Sand- oder Staubsturm
tropischer Wirbelsturm
Vulkanausbruch oder vulkanische Aschenwolken
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SIGMET-Meldungen bestehen aus folgenden Teilen, wobei die Nummer die
Reihenfolge angibt:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Kennzeichen der Meldung (SIGMET)
Gültigkeitsdauer (von ... bis in UTC)
eine der oben aufgeführten Wettererscheinungen
Beschreibung der Wettererscheinung
Art der Meldung (Beobachtung oder Vorhersage)
beobachteter Standort (bei Art Beobachtung)
vorhergesehene Standortänderung (bei Vorhersage)
Vorhergesehene Entwicklung
F-B1-134 SIGMET - Informationen dienen der Sicherung von Flügen der Allgemeinen Luftfahrt
im unteren Luftraum. Welche Angaben enthalten sie?
A) Routinewettermeldungen
B) Meteorologische Angaben in Kartenform, erhältlich bei Flugwetterwarten
C) Angabe der Wolkenuntergrenze in Lufträumen der Klasse F und G
D) Besondere Wettererscheinungen, z.B. Gewitter, Turbulenzen, Vereisung
Erklärung zu Frage F-B1-134
Die richtige Antwort ist Antwort D)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-133
Der Luftraum oberhalb der Bundesrepublik Deutschland ist gegliedert in den
unteren Luftraum (lower airspace) und den oberen Luftraum (upper airspace):
Untergrenze
Obergrenze
unterer Luftraum Erdboden (GND) FL1) 245
oberer Luftraum FL1) 245
unbegrenzt (UNL)
1)
FL bezeichnet die Flugfläche. Darunter wird die Höhe verstanden, die ein barometrischer Höhenmesser
anzeigt, wenn an der Nebenskala der Druck der ICAO-Standardatmosphäre 1013,2 hPa eingestellt ist.
Die Zahlenangabe hinter FL wird in 100-ft angegeben. FL 245 bezeichnet also die Höhe 24.500 ft.
Diese Einteilung des Luftraumes ist insbesondere deshalb wichtig, weil der zur
Verfügung stehende Fluginformationsdienst in diesen Lufträumen unterschiedlich
organisiert ist. Für Privatpiloten spielt nur der untere Luftraum eine Rolle.
F-B1-135 Welche Angaben soll eine Notmeldung enthalten?
A) Steuerkurs, Absichten des Piloten
B) Absichten des Piloten, TAS, Standort, Sinkflugrate
C) Art der Notlage, Ursache der Notlage, Bitte um Frequenzwechsel auf 121,500 MHz
Art der Notlage, Absichten des Luftfahrzeugführers, Art der gewünschten Hilfe, Angaben
D)
über Standort, Kurs und Flughöhe
Erklärung zu Frage F-B1-135
Die richtige Antwort ist Antwort D)
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL (NfL I) 282/08
Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren
12. NOTVERKEHR
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(1) Ein Notanruf soll durch das vorzugsweise dreimalige Aussenden des Notsignals
MAYDAY eingeleitet und auf der / dem benutzten Frequenz / Kanal oder auf einer
Notfrequenz übermittelt werden; er soll an eine bestimmte Bodenfunkstelle gerichtet
sein und muss das Rufzeichen des in Not befindlichen Luftfahrzeugs enthalten.
(2) Die dem Notanruf folgende Notmeldung soll folgende Angaben enthalten:
1.
2.
3.
4.
Art der Notlage;
Absichten des Luftfahrzeugführers;
Art der gewünschten Hilfe;
Angaben über Standort, Kurs und Flughöhe.
(3) Die in Not befindliche oder die den Notverkehr steuernde Funkstelle kann allen
oder bestimmten, den Notverkehr störenden Funkstellen Funkstille mit der
Anordnung HALTEN SIE FUNKSTILLE MAYDAY / STOP TRANSMITTING
MAYDAY auferlegen.
(4) Wenn der Notverkehr beendet ist oder die Aufrechterhaltung der Funkstille nicht
mehr nötig ist, hat die Funkstelle, die den Notverkehr gesteuert hat, auf derselben
Frequenz / demselben Kanal die Meldung NOTVERKEHR BEENDET / DISTRESS
TRAFFIC ENDED zu übermitteln.
(5) Die Benutzung der Notfrequenzen ist nur in Notfällen oder bei Ausfall aller
anderen Frequenzen / Kanäle gestattet.
F-B1-136 Das Notzeichen MAYDAY bedeutet, dass ...
A) sich ein Luftfahrzeug in einer schwierigen Lage befindet
B) sich ein schwerkranker Passagier an Bord eines Luftfahrzeuges befindet
ein Luftfahrzeugführer eine außerplanmäßige Landung durchgeführt hat oder durchführen
C)
wird
sich ein Luftfahrzeug und dessen Insassen in unmittelbarer schwerer Gefahr befinden und
D)
sofortige Hilfe benötigen
Erklärung zu Frage F-B1-136
Die richtige Antwort ist Antwort D)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-035
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-135
F-B1-137 Ein Notanruf soll übermittelt werden:
A) Immer auf der Notfrequenz 121,500 MHz
B) Auf einer SAR-Frequenz
C) Nur auf einer FIS-Frequenz
D) Auf der Betriebsfrequenz oder der Notfrequenz
Erklärung zu Frage F-B1-137
Die richtige Antwort ist Antwort D)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-135
F-B1-138 Wie wird ein Notanruf eingeleitet?
A) PANPAN, vorzugsweise dreimal gesprochen
B) NOTFALL, vorzugsweise dreimal gesprochen
C) MAYDAY NOTFALL MAYDAY
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D) MAYDAY, dreimal gesprochen
Erklärung zu Frage F-B1-138
Die richtige Antwort ist Antwort D)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-135
F-B1-139 Welches des folgenden Signale ist ein Notsignal?
A) Das durch Sprechfunk übermittelte Word MAYDAY
B) Das durch Sprechfunk übermittelte Word PANPAN
C) Das Abfeuern von grünen und roten Leuchtkugeln
D) Das wiederholte Ein- und Ausschalten der Landescheinwerfer und Positionslichter
Erklärung zu Frage F-B1-139
Die richtige Antwort ist Antwort A)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-135
F-B1-140 Wie wird ein Dringlichkeitsanruf eingeleitet?
A) MAYDAY, dreimal gesprochen
B) PANPAN, vorzugsweise dreimal gesprochen
C) DRINGLICHKEIT DRINGLICHKEIT
D) ANCHTUNG, ICH HABE EINE DRINGENDE MELDUNG
Erklärung zu Frage F-B1-140
Die richtige Antwort ist Antwort B)
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL (NfL I) 282/08
Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren
13. DRINGLICHKEITSVERKEHR
(1) Ein Dringlichkeitsanruf soll durch das vorzugsweise dreimalige Aussenden des
Dringlichkeitssignals PAN PAN eingeleitet und auf der / dem benutzten Frequenz /
Kanal übermittelt werden; er soll an eine bestimmte Bodenfunkstelle gerichtet sein
und muss das Rufzeichen des die Meldung absetzenden Luftfahrzeugs enthalten.
Anmerkung: Ein Dringlichkeitsanruf kann auch das eigene Luftfahrzeug betreffen.
(2) Die dem Dringlichkeitsanruf folgende Dringlichkeitsmeldung soll folgende
Angaben enthalten:
1.
2.
3.
4.
Art der Schwierigkeit oder Beobachtung;
andere, für die Hilfeleistung wichtige Informationen;
falls zutreffend, Absichten des Luftfahrzeugführers;
falls zutreffend, Angaben über Standort, Kurs und Flughöhe.
F-B1-141 Das durch Sprechfunk übermittelte Signal PANPAN bedeutet, dass ein
Luftfahrzeug ...
A) in schwerer und unmittelbarer Gefahr ist und sofortige Hilfe benötigt.
B) sich in einer schwierigen Lage befindet.
C) entführt worden ist.
D) versehentlich in ein Gebiet mit Flugbeschränkungen eingeflogen ist.
Erklärung zu Frage F-B1-141
Die richtige Antwort ist Antwort B)
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siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-035
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-140
F-B1-142 Welchen SSR-Code soll ein Luftfahrzeug in einer Notlage senden?
A) A 7700
B) A 7600
C) A 7500
D) A 6700
Erklärung zu Frage F-B1-142
Die richtige Antwort ist Antwort A)
Wichtige Transpondercodes
Folgende Transpondercodes sollten Sie auswendig lernen:
Entführung: 7500
Funkausfall: 7600
Notfall:
7700
Beim Einstellen neuer Transpondercodes ist so vorzugehen, dass diese Codes als
Zwischeneinstellungen vermieden werden.
F-B1-143 Was zeigt ein Luftfahrzeug der Bodenstation / den Bodenstationen an, wenn es den
SSR-Code A 7700 sendet?
A) Das Luftfahrzeug befindet sich in einer Notlage
B) Das Luftfahrzeug wird entführt
C) Das Luftfahrzeug hat Funkausfall
D) Das Luftfahrzeug fliegt in den Luftraum E ein
Erklärung zu Frage F-B1-143
Die richtige Antwort ist Antwort A)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-142
F-B1-144 Bei Funkausfall vor Erhalt bzw. Bestätigung der Einflugfreigabe in eine Kontrollzone
hat der Luftfahrzeugführer ...
den Transpondercode A7600 zu senden, soweit möglich auf dem nächsten, außerhalb der
A) CTR gelegenen Flugplatz zu landen und die Flugsicherungsstelle umgehend zu
benachrichtigen
soweit möglich, den Transpondercode A7600 zu senden und durch Vollkreise nach links
B)
und rechts auf sich aufmerksam zu machen
soweit möglich, den Transpondercode A7600 zu senden und ein geeignetes
C)
Notlandegelände zu erkunden
soweit möglich, den Transpondercode A7600 zu senden und nach einer Umkehrkurve
D)
zum Startflugplatz zurückzukehren
Erklärung zu Frage F-B1-144
Die richtige Antwort ist Antwort A)
Fällt die Funkverbindung vor Einflug in eine Kontrollzone aus, darf ungeachtet einer
evtl. bereits erteilten Freigabe nicht in die Kontrollzone eingeflogen werden. Daher
kommt nur die Landung auf einem Flugplatz außerhalb der Kontrollzone in Betracht.
Da nicht eindeutig ist, ob seine Sendungen nicht empfangen werden, setzt der
Luftfahrzeugführer wichtige Meldungen, die seine Absichten enthalten, blind ab.
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Verfahren bei Ausfall der Funkverbindung (NfL I-93/02)
1. Allgemeines
Bei Ausfall der Funkverbindung während eines Fluges, für den Funkverbindung
vorgeschrieben ist, hat der Luftfahrzeugführer zunächst den Transponder - sofern
vorhanden - auf Code 7600 zu schalten und die nachfolgenden Funkausfallverfahren
- sofern zutreffend - anzuwenden.
2. Flüge in Sichtwetterbedingungen
2.1 Befindet sich das Luftfahrzeug in VMC, hat der Luftfahrzeugführer ausgenommen in dem Fall, in dem die Fortsetzung des Fluges in VMC nicht als
ratsam erscheint oder nicht möglich ist l
l
l
den Flug in VMC fortzusetzen,
auf dem nächstgelegenen geeigneten Flugplatz zu landen und
der zuständigen FVK-Stelle unverzüglich die Ankunftszeit des Fluges
anzuzeigen.
2.2 Ein Flug nach VMC darf nur dann in eine CTR einfliegen, wenn der
Luftfahrzeugführer vorher eine entsprechende Freigabe erhalten hat oder eine
Landung auf einem Flugplatz innerhalb der CTR aus flugbetrieblichen Gründen
unumgänglich wird.
F-B1-145 Was ist ein besonderes Merkmal der Blindsendung?
A) Die Meldung ist zweimal zu übermitteln
B) Die Meldung ist dreimal zu übermitteln
C) Am Ende der Blindsendung wird das Rufzeichen des Luftfahrzeuges wiederholt
D) Am Ende der Blindsendung wird das Rufzeichen der Bodenfunkstelle wiederholt
Erklärung zu Frage F-B1-145
Die richtige Antwort ist Antwort A)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-012
F-B1-146 Was ist ein besonderes Merkmal der Blindsendung?
A) Am Ende einer Blindsendung wird das Rufzeichen der Bodenfunkstelle wiederholt.
Am Ende der Meldung wird ein Hinweis auf den Zeitpunkt der nächsten Blindsendung
B)
gegeben.
C) Am Ende der Blindsendung wird das Rufzeichen der Luftfunkstelle wiederholt.
D) Der Meldung wird dreimal das Wort BLINDSENDUNG vorangestellt.
Erklärung zu Frage F-B1-146
Die richtige Antwort ist Antwort B)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-012
F-B1-147 Welchen SSR-Code soll ein Luftfahrzeug bei Funkausfall senden?
A) A 7600
B) A 7500
C) A 7700
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D) A 2200
Erklärung zu Frage F-B1-147
Die richtige Antwort ist Antwort A)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-142
F-B1-148 Was zeigt ein Luftfahrzeug der Bodenstation/ den Bodenstationen an, wenn es den
SSR-Code A 7600 sendet?
A) Funkausfall
B) Notlage
C) Erbitte Landeanweisungen
D) Fliege in den Luftraum C ein
Erklärung zu Frage F-B1-148
Die richtige Antwort ist Antwort A)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-142
F-B1-149 Beobachtet ein Luftfahrzeugführer ein auf ihn gerichtetes Lichtsignal, so hat er die
vorgeschriebenen Maßnahmen zu treffen. Was hat er dabei grundsätzlich zu
beachten?
Anweisungen über Funk haben Vorrang vor Signalen und Zeichen, ausgenommen rote
A)
Feuerwerkskörper
B) Signale und Zeichen haben Vorrang vor Anweisungen über Funk
C) Auch akustische Signale können gegeben werden
D) Bodensignale haben Vorrang vor Lichtsignalen
Erklärung zu Frage F-B1-149
Die richtige Antwort ist Antwort A)
LUFTVERKEHRS-ORDNUNG (LuftVO)
§ 21 - Signale und Zeichen
(1) Beobachtet oder empfängt ein Luftfahrzeugführer Signale und Zeichen nach
Anlage 2, so hat er die dort vorgesehenen Maßnahmen zu treffen.
(2) Die Signale und Zeichen der Anlage 2 sind nur für die darin beschriebenen
Zwecke anzuwenden; andere Signale und Zeichen, die hiermit verwechselt werden
können, dürfen nicht verwendet werden.
(3) Besteht Funkverbindung, haben Funkanweisungen der zuständigen Stellen
Vorrang vor Licht- und Bodensignalen sowie Zeichen; das gilt nicht gegenüber
Signalen nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Anlage 2.
(4) Beobachtet ein Luftfahrzeugführer bei der Ansteuerung durch ein militärisches
Luftfahrzeug die nach Satz 2 festgelegten Signale und Zeichen, hat er die
vorgeschriebenen Maßnahmen zu treffen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bauund Wohnungswesen legt die von militärischen Luftfahrzeugen bei der Ansteuerung
zu gebenden Signale und Zeichen sowie die von den Führern angesteuerter
Luftfahrzeuge zu treffenden Maßnahmen fest und gibt sie im Verkehrsblatt Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen der
Bundesrepublik Deutschland - oder in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt.
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Anlage 2 zu § 21 LuftVO
§ 5 Lichtsignale
(1) Auf ein Luftfahrzeug im Flug gerichtete Lichtsignale bedeuten:
1. Grünes Dauersignal: Landung freigegeben;
2. Rotes Dauersignal: Platzrunde fortsetzen, anderes Luftfahrzeug hat Vorflug;
3. Grünes Blinksignal: Zwecks Landung zurückkehren oder Anflug fortsetzen
(Freigabe zum Landen und Rollen abwarten);
4. Rotes Blinksignal: Nicht landen, Flugplatz unbenutzbar;
5. Weißes Blinksignal: Auf diesem Flugplatz landen und zum Vorfeld rollen
(Freigabe zum Landen und Rollen abwarten);
6. Rote Feuerwerkskörper: Ungeachtet aller früheren Anweisungen und
Freigaben zur Zeit nicht landen.
(2) Auf ein Luftfahrzeug am Boden gerichtete Lichtsignale bedeuten:
1.
2.
3.
4.
5.
Grünes Dauersignal: Start freigegeben;
Rotes Dauersignal: Halt;
Grünes Blinksignal: Rollerlaubnis erteilt;
Rotes Blinksignal: Benutzte Landefläche freimachen;
Weißes Blinksignal: Zum Ausgangspunkt auf dem Flugplatz zurückkehren.
(3) Empfängt ein Luftfahrzeugführer Signale nach Absatz 1, hat der diese wie folgt
zu bestätigen:
1. Zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang durch wechselweise
Betätigung der Querruder, es sei denn, das Luftfahrzeug befindet sich im
Quer- oder Endanflug zur Landung;
2. zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang durch zweimaliges Ein- und
Ausschalten der Landescheinwerfer oder der Positionslichter.
(4) Empfängt ein Luftfahrzeugführer Signale nach Absatz 2, so hat er diese wie folgt
zu bestätigen:
1. Zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang durch Bewegen der
Querruder oder Seitenruder;
2. zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang durch zweimaliges Ein- und
Ausschalten der Landescheinwerfer oder der Positionslichter.
F-B1-150 Nach der Luftverkehrsordnung haben Funkanweisungen Vorrang vor Licht- und
Bodensignalen sowie Zeichen. Dies gilt nicht gegenüber
A) roten Blinksignalen
B) roten Feuerwerkskörpern
C) roten Dauersignalen
D) grünen Dauersignalen
Erklärung zu Frage F-B1-150
Die richtige Antwort ist Antwort B)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-149
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siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-149
F-B1-151 Ein Luftfahrzeugführer hat vorrangig zu befolgen:
A) Lichtsignale
B) Bodensignale
C) Funkanweisungen
Leuchtgeschosse, die in Abständen von ca. 10 Sekunden abgefeuert werden und sich in
D)
rote und grüne Sterne zerlegen
Erklärung zu Frage F-B1-151
Die richtige Antwort ist Antwort C)
Leuchtgeschosse, die in Abständen von ca. 10 Sekunden abgefeuert werden und
sich in rote und grüne Sterne zerlegen, sind keine roten Feuerwerkskörper, die
ungeachtet aller sonstigen Anweisungen befolgt werden müssen.
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-149
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-149
F-B1-152 In welchem Frequenzbereich wird der Sprechfunkverkehr im zivilen beweglichen
Flugfunkdienst abgewickelt?
A) 108,000 kHz bis -136,000 kHz
B) 108,000 MHz - 117,975 MHZ
C) 118,000 MHz - 136,975 MHz
D) 200 - 490 kHz
Erklärung zu Frage F-B1-152
Die richtige Antwort ist Antwort C)
Frequenzbereich für den zivilen, beweglichen Flugdienst
Der Hauptfrequenzbereich für den zivilen, beweglichen Flugdienst ist weltweit der
VHF-Bereich von 118,00 MHz bis 136,975 MHz. Gemeint ist damit der Funkdienst
zwischen Bodenfunkstellen und den beweglichen Luftfunkstellen (Flugzeugen) bzw.
zwischen Luftfunkstellen untereinander.
VERORDNUNG ÜBER DIE
FLUGSICHERUNGSAUSRÜSTUNG DER LUFTFAHRZEUGE
(FSAV)
§ 3 - Flugsicherungsausrüstung für Flüge nach
Instrumentenflugregeln
(1) Für Flüge nach Instrumentenflugregeln müssen Luftfahrzeuge ausgerüstet sein
mit:
1. zwei UKW-(VHF-)Sende-/Empfangsgeräten (einstellbarer Frequenzbereich:
118,000-136,975 MHz) für den Sprechfunkverkehr im beweglichen
Flugfunkdienst mit den Flugverkehrskontrollstellen, wobei für Flüge im oberen
Luftraum (oberhalb Flugfläche 245) diese Geräte für den Betrieb im 8,33 Hz-
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Kanalraster geeignet sein müssen;
2. zwei Empfangsgeräten für die Signale von UKW Drehfunkfeuern (VORNavigations-Empfangsanlagen), die die nach gültigem internationalen
Standard geforderte Störfestigkeit gegenüber UKW-Rundfunksendern (FMImmunity) aufweisen, wobei eines dieser Empfangsgeräte entfallen kann,
wenn eine von der VOR-Navigations-Empfangsanlage unabhängige
funktionsfähige Flächennavigationsausrüstung nach Absatz 1 Nr. 6 vorhanden
ist;
3. einem automatischen Funkpeilgerät (ADF), das den Frequenzbereich 200,0
kHz bis 526,5 kHz umfasst und eine Richtungsanzeige und eine
Abhörmöglichkeit besitzt, soweit dieses für die Nutzung von An/Abflugverfahren vorgeschrieben ist;
4. einem Sekundärradar-Antwortgerät (Transponder), das für den Abfragemodus
A mit 4 096 Antwortcodes und für den Abfragemodus C mit automatischer
Höhenübermittlung ausgestattet ist. Spätestens ab dem 31. März 2004 für
neue Luftfahrzeuge und ab dem 31. März 2005 für alle Luftfahrzeuge ist die
Mode-S-Technik gemäß dem gültigen internationalen Standard (mindestens
Level 2 mit SI Code und Elementary Surveillance ELS Funktionalität)
erforderlich. Für alle Luftfahrzeuge, die eine höchstzulässige Startmasse von
mehr als 5 700 Kilogramm aufweisen oder mit einer wahren
Eigengeschwindigkeit (True Airspeed, TAS) von mehr als 250 Knoten
betrieben werden, ist ab dem 31. März 2007 zusätzlich die Funktionalität
Enhanced Surveillance (EHS) gefordert;
5. einem Funkentfernungsmessgerät (DME-Interrogator);
6. einer Basisflächennavigationsausrüstung (B-RNAV) mit einer erforderlichen
Navigationsgenauigkeit von mindestens +/- fünf Nautischen Meilen, soweit die
jeweilige Navigationsgenauigkeit für den jeweiligen Luftraum, die jeweilige
Streckenführung oder das jeweilige Flugverfahren durch das LuftfahrtBundesamt vorgeschrieben und in den Nachrichten für Luftfahrer veröffentlicht
ist. Sofern durch das Luftfahrt-Bundesamt für den jeweiligen Luftraum, die
jeweilige Streckenführung oder das jeweilige Flugverfahren eine
Navigationsgenauigkeit von mindestens +/- einer Nautischen Meile
vorgeschrieben und in den Nachrichten für Luftfahrer veröffentlicht ist, muss
eine Präzisionsflächennavigationsausrüstung (P-RNAV) vorhanden sein, deren
Datenbank die gültigen Navigationsdaten enthält;
7. einem Kollisionsschutzsystem (Airborne Collision Avoidance System – ACAS
II) gemäß dem gültigen internationalen Standard (mindestens TCAS II mit
Software Change 7), soweit es sich um turbinengetriebene Flugzeuge mit
mehr als 30 Sitzplätzen oder mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr
als 15 000 Kilogramm handelt. Ab 1. Januar 2005 gilt dies auch für
turbinengetriebene Flugzeuge mit mehr als 19 Sitzplätzen oder mit einer
höchstzulässigen Startmasse von mehr als 5 700 Kilogramm.
(2) Für Anflüge nach dem Instrumenten-Landesystem (ILS) müssen Luftfahrzeuge
ausgerüstet sein mit:
1. einem Empfangsgerät für die Signale von ILS-Landekurssendern (ILSLandekursempfangsanlage), das die nach gültigem internationalen Standard
geforderte Störfestigkeit gegenüber UKW-Rundfunksendern (FM-Immunity)
aufweist;
2. einem Empfangsgerät für die Signale von ILS-Gleitwegsendern (ILS-
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Gleitwegempfangsanlage);
3. einem UKW-Empfangsgerät mit einer Anzeigeeinrichtung für die Signale der
Markierungsfunkfeuer;
4. einem Gerät für die gemeinsame Anzeige der Signale der ILS-Landekurs- und
-Gleitwegsender.
(3) Für Flüge nach Instrumentenflugregeln im Luftraum mit reduzierter
Höhenmindeststaffelung (RVSM-Luftraum) müssen Luftfahrzeuge zusätzlich
ausgerüstet sein mit:
1. zwei voneinander unabhängigen barometrischen Höhenmesseranlagen,
2. einer Höhenwarnanlage und
3. einem Flugregler mit Höhenhaltung.
Die Luftfahrzeuge müssen als Luftfahrzeuggruppe (group aircraft) oder als einzelnes
Luftfahrzeug (non-group aircraft) hierfür zugelassen sein.
VERORDNUNG ÜBER DIE
FLUGSICHERUNGSAUSRÜSTUNG DER LUFTFAHRZEUGE
(FSAV)
§ 4 Flugsicherungsausrüstung für Flüge nach
Sichtflugregeln
(1) Für Flüge nach Sichtflugregeln müssen Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler,
Segelflugzeuge, aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber,
Luftschiffe und Freiballone ausgerüstet sein mit einem UKW-Sende-/Empfangsgerät,
das mindestens die für den vorgesehenen Flug erforderlichen Frequenzen aus dem
Bereich von 118,000 bis 136,975 MHz umfasst; die Sendeleistung und die
Empfängerempfindlichkeit müssen mindestens so groß sein, dass unter
Berücksichtigung der flugbetrieblichen Eigenschaften des Luftfahrzeugs und der
beflogenen Strecke ein einwandfreier Sprechfunkverkehr mit den
Flugverkehrskontroll- oder Informationsstellen durchgeführt werden kann.
(2) Ausgenommen von Absatz 1 sind aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge
und Tragschrauber, bei denen der Einbau eines nach luftrechtlichen Vorschriften
zugelassenen UKW-Sende-/Empfangsgerätes aus technischen Gründen nicht
möglich ist und die sich in Lufträumen bewegen, in denen keine Hörbereitschaft
vorgeschrieben ist, wenn dafür Funkgeräte kleiner Leistung, die vom
Flugsicherungsunternehmen zugelassen sind, benutzt werden.
(3) Absatz 1 gilt nicht für Flüge an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle, die
bei Tage durchgeführt werden und nicht über die Umgebung des Startflugplatzes
hinausführen (§ 3a Abs. 3 der Luftverkehrs-Ordnung). Örtliche Regelungen der
zuständigen Luftfahrtbehörde eines Landes (§ 21a Abs. 1 der Luftverkehrs-Ordnung)
bleiben unberührt.
(4) Die Flugverkehrskontrollstellen können im Einzelfall in Kontrollzonen, von und zu
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Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstellen und für Kunstflüge im kontrollierten
Luftraum Flüge mit Luftfahrzeugen ohne UKW-Sende-/ Empfangsgerät oder mit
einem vom Flugsicherungsunternehmen zugelassenen Funkgerät kleiner Leistung
zulassen, soweit dadurch die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere die
Sicherheit des Luftverkehrs, nicht beeinträchtigt wird.
(5) Für folgende Flüge nach Sichtflugregeln müssen Luftfahrzeuge mit einem
Sekundärradar-Antwortgerät (Transponder) ausgerüstet sein:
1. Flüge in Lufträumen der Klassen C sowie D (nicht Kontrollzone),
2. Flüge in Lufträumen mit vorgeschriebener Transponderschaltung (Transponder
Mandatory Zone - TMZ),
3. Flüge bei Nacht im kontrollierten Luftraum,
4. Flüge mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen, ausgenommen in der Betriebsart
Segelflug, oberhalb 5000 Fuß über NN oder oberhalb einer Höhe von 3500
Fuß über Grund, wobei jeweils der höhere Wert maßgebend ist.
Der Transponder muss über den Abfragemodus A mit 4096 Antwortcodes und den
Abfragemodus C mit automatischer Höhenübermittlung verfügen. Spätestens ab
dem 31. März 2005 für neue Luftfahrzeuge und ab dem 31. März 2008 für alle
Luftfahrzeuge ist für den Transponder die Mode-S-Technik gemäß gültigem
internationalen Standard (mindestens Level 2 mit SI-Code und Elementary
Surveillance (ELS) Funktionalität) erforderlich. Ausnahmen zu den Nummern 1 und
2 werden vom Flugsicherungsunternehmen in den Nachrichten für Luftfahrer
bekannt gemacht.
(6) Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler und motorgetriebene aerodynamisch
gesteuerte Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber müssen außerdem ausgerüstet
sein mit einem VOR-Navigationsempfänger, der die nach gültigem internationalen
Standard geforderte Störfestigkeit gegenüber UKW-Rundfunksendern (FMImmunity) aufweist, oder einem Flächennavigationsgerät für:
1. Flüge in Lufträumen der Klasse C,
2. Flüge bei Nacht im kontrollierten Luftraum außerhalb der Sichtweite eines für
den Nachtflugbetrieb genehmigten und befeuerten Flugplatzes,
3. Flüge über Wolkendecken.
Für Flüge bei Nacht im unkontrollierten Luftraum außerhalb der Sichtweite eines für
den Nachtflugbetrieb genehmigten und befeuerten Flugplatzes ist alternativ ein
automatisches Funkpeilgerät (ADF) ausreichend.
F-B1-153 Welcher Frequenzabstand (Frequenzbereich 118,000 MHz - 136,975 MHz) wird im
Flugfunkdienst im unteren Luftraum verwendet?
A) 25 kHz + 8.33 kHz
B) 25 MHz + 8.33 MHz
C) 25 MHz
D) 8.33 kHz
Erklärung zu Frage F-B1-153
Die richtige Antwort ist Antwort A)
Für Flüge im unteren Luftraum, also unterhalb Flugfläche 245 können Funkgeräte
einen Kanalabstand von 25 kHz oder 8.33 kHz haben.
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siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-152
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-134
F-B1-154 In welcher Betriebsart wird der Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst durchgeführt?
A) Gegensprechverkehr
B) Wechselsprechverkehr
C) Wechsel- und Gegensprechverkehr
D) Duplexverkehr
Erklärung zu Frage F-B1-154
Die richtige Antwort ist Antwort B)
Sprechfunkverkehr ist Wechselsprechverkehr, d.h. man kann nur Meldungen
empfangen, wenn man nicht gleichzeitig sendet.
F-B1-155 Welche Bezeichnung hat die Frequenz 121,500 MHz?
A) Bord-Bord-Frequenz
B) Informationsfrequenz
C) Schul- und Übungsfrequenz
D) Internationale Notfrequenz
Erklärung zu Frage F-B1-155
Die richtige Antwort ist Antwort D)
Wichtige Sprechfunkfrequenzen, die für spezielle
Zwecke reserviert wurden:
Frequenz (MHz)
Nutzung als
121.500
Internationale Notruffrequenz
120.975
UL-, Hängegleiter- und Gleitsegelbetrieb
122.100
Militärische Wachfrequenz
122.800
Bord-Bord-Frequenz
123.200
Nationale Wachfrequenz des Fluginformationsdienstes
123.425
Ausbildungsbetrieb für UL, Hängegleiter und Gleitsegel
F-B1-156 Wodurch kann eine Sprechfunkfrequenz blockiert werden?
A) Zu lautes Sprechen
B) Zu leises Sprechen
C) Klemmen der Sprechtaste
D) Ein- und Ausschalten der Sprechfunkanlage
Erklärung zu Frage F-B1-156
Die richtige Antwort ist Antwort C)
Der Sprechfunkverkehr wird als Wechselsprechverkehr durchgeführt, d.h. die
Frequenz kann zu einem Zeitpunkt nur von einem Sender benutzt werden. Ist die
Sprechtaste blockiert, wird permanent gesendet, so dass die Frequenz für andere
Teilnehmer nicht zur Verfügung steht.
F-B1-157 Wie breiten sich Ultrakurzwellen (UKW) aus?
Sie werden von der Ionosphäre in ca. 100 km Höhe reflektiert und gelangen als
A)
sogenannte Raumwellen zur Erdoberfläche zurück
B) wie das Licht, d.h. "quasi optisch"
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Sie breiten sich als Bodenwellen entlang der Erdoberfläche aus und dringen somit z.B.
auch in Täler ein, so dass sie von topographischen Hindernissen nicht beeinflusst werden
D) Wie Kurzwellen, wobei aber atmosphärische Störungen keinen Einfluss haben
C)
Erklärung zu Frage F-B1-157
Die richtige Antwort ist Antwort B)
Ausbreitung von VHF-Wellen
VHF-Wellen (Ultrakurzwellen) breiten sich quasioptisch aus d.h. sie verhalten sich
annähernd wie Lichtstrahlen und breiten sich nahezu gradlinig bis zum Horizont aus.
Sie dringen weitgehend ungehindert durch die Ionosphäre, werden also nicht an der
Ionosphäre reflektiert und folgen der Erdkrümmung nur sehr wenig. Ihre Reichweite
entspricht in etwa der Entfernung vom Sender, in der man eine Verbindungslinie
zwischen Sender und Empfänger ziehen kann. Wegen Krümmung der Erdoberfläche
ist die Reichweite um so größer, je Höher der Sendemast ist und je höher das
Flugzeug fliegt. Die Reichweite bei Empfang im Flugzeug lässt sich mit guter
Annäherung nach der Formel
Reichweite (NM) = 1,23 · √(Flugzeughöhe in ft),
berechnen, wobei die Höhe des Sendemastes vernachlässigt ist, denn sie ist
gegenüber der Höhe des Flugzeugs i.d.R. sehr klein. Die Reichweite hängt zudem
von der Sendeleistung ab und kann bei geringer Sendeleistung kürzer als die o.a.
theoretische Reichweite sein. Auch die örtliche Geländeform (Topographie) sowie
hohe Gebäude reduzieren die Reichweite.
F-B1-158 Welche Phänomene können beim Flugfunk die Empfangsqualität der UKW
beeinflussen?
A) Die Flughöhe des Luftfahrzeuges und topographische Verhältnisse
B) Die Ionosphäre
C) Der Tag-/Nachteffekt
D) Atmosphärische Störungen, wie sie besonders bei Gewittern auftreten
Erklärung zu Frage F-B1-158
Die richtige Antwort ist Antwort A)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-157
F-B1-159 In welcher der folgenden Situationen kann die Funkverbindung zwischen
Luftfahrzeug und TURM auf Frequenz 118,25 als problemlos erwartet werden?
A) Das Flugzeug befindet sich in geringer Höher sehr weit von der Bodenfunkstelle entfernt
B) Das Flugzeug befindet sich in ausreichend großer Höhe und nahe der Bodenfunkstelle
Das Flugzeug befindet sich in geringer Flughöhe im "Funkschatten" eines Berges, in
C)
weiter Entfernung von der Bodenfunkstelle
D) Das Luftfahrzeug befindet sich in einem Tal, nahe der Bodenstation im "Funkschatten"
Erklärung zu Frage F-B1-159
Die richtige Antwort ist Antwort B)
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-157
F-B1-160 Welches ist die maximal zu erwartende Entfernung für eine einwandfreie UKWFunkverbindung über flachem Gelände in FL 65?
A) Ca. 95 NM
B) Ca. 10 NM
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C) Ca. 20 NM
D) Ca. 150 NM
Erklärung zu Frage F-B1-160
Die richtige Antwort ist Antwort A)
Die Reichweite kann abgeschätzt werden zu 1,23·√(6500) NM = 99 NM
siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-157
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