BZF Teil 1 - 1373 KB
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PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 F-B1-001 Welche zwischenstaatliche Organisation hat für den weltweiten Flugfunkdienst besondere Bedeutung? A) UIT B) UNSECO C) IATA D) NATO Erklärung zu Frage F-B1-001 Die richtige Antwort ist Antwort A) Internationaler Fernmeldevertrag Der Internationale Fernmeldevertrag (englisch Constitution and Convention of the International Telecommunication Union) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der von fast allen Staaten der Erde unterzeichnet und ratifiziert wurde. Er wurde am 6. November 1982 in Nairobi unterzeichnet. Er ist die Grundlage der Internationalen Fernmeldeunion (UIT) und wird von ihr fortgeschrieben. Heute ist der ursprüngliche Internationale Fernmeldevertrag nur noch im Verhältnis zu den Staaten relevant, die nicht der Neufassung vom 22. Dezember 1992 beigetreten sind. Die Präambel des Vertrages lautet in der deutschen Übersetzung: "In voller Anerkennung des uneingeschränkten Rechts jedes Landes, sein Fernmeldewesen zu regeln, und angesichts der wachsenden Bedeutung des Fernmeldewesens für die Wahrung des Friedens und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung aller Länder haben die Bevollmächtigten der Vertragsregierungen in gegenseitigem Einvernehmen diesen Vertrag geschlossen, um die friedlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen den Völkern durch einen gut arbeitenden Fernmeldedienst zu erleichtern; dieser Vertrag ist die grundlegende Urkunde der Internationalen Fernmeldeunion." F-B1-002 Was ist die rechtliche Grundlage für das Errichten und Betreiben von Funkanlagen in der Bundesrepublik Deutschland? A) Das Luftverkehrsgesetz B) Das Internationale Zivile Luftfahrtabkommen C) Die Verordnung über die Flugsicherungsausrüstung der Luftfahrzeuge D) Das Telekommunikationsgesetz (TKG) Erklärung zu Frage F-B1-002 Die richtige Antwort ist Antwort D) Telekommunikationsgesetz (TKG) § 2 Regulierung (1) Die Regulierung der Telekommunikation ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes. (2) Ziele der Regulierung sind: 1. die Wahrung der Nutzer-, insbesondere der Verbraucherinteressen auf dem www.ppl-lernprogramme.de Seite 1 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 Gebiet der Telekommunikation und die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses, 2. die Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs und die Förderung nachhaltig wettbewerbsorientierter Märkte der Telekommunikation im Bereich der Telekommunikationsdienste und -netze sowie der zugehörigen Einrichtungen und Dienste, auch in der Fläche, 3. effiziente Infrastrukturinvestitionen zu fördern und Innovationen zu unterstützen, 4. die Entwicklung des Binnenmarktes der Europäischen Union zu fördern, 5. die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Telekommunikationsdiensten (Universaldienstleistungen) zu erschwinglichen Preisen, 6. die Förderung von Telekommunikationsdiensten bei öffentlichen Einrichtungen, 7. die Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung von Frequenzen, auch unter Berücksichtigung der Belange des Rundfunks, 8. eine effiziente Nutzung von Nummerierungsressourcen zu gewährleisten, 9. die Wahrung der Interessen der öffentlichen Sicherheit. (3) Die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bleiben, soweit nicht durch dieses Gesetz ausdrücklich abschließende Regelungen getroffen werden, anwendbar. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kartellbehörden bleiben unberührt. (4) Die hoheitlichen Rechte des Bundesministeriums der Verteidigung bleiben unberührt. (5) Die Belange von Rundfunk und vergleichbaren Telemedien sind zu berücksichtigen. Die medienrechtlichen Bestimmungen der Länder bleiben unberührt. F-B1-003 Wer erteilt in der Bundesrepublik Deutschland die Frequenzzuteilungen zum Betrieb von Boden- und Luftfunkstellen? A) Die Luftfahrtbehörden der Länder B) Die Bundesnetzagentur C) Der Bundesminister des Inneren D) Das Flugsicherungsunternehmen (DFS) Erklärung zu Frage F-B1-003 Die richtige Antwort ist Antwort B) Telekommunikationsgesetz (TKG) § 8 Lizenzerteilung (1) Die Lizenz wird auf schriftlichen Antrag von der Regulierungsbehörde schriftlich erteilt. Im Lizenzantrag ist das Gebiet zu bezeichnen, in dem die lizenzpflichtige Tätigkeit ausgeübt werden soll. Die Regulierungsbehörde soll über Lizenzanträge innerhalb von sechs Wochen entscheiden. (2) Bei der Lizenzerteilung sind die Regulierungsziele nach § 2 Abs.2 zu beachten. Zur Sicherstellung der Regulierungsziele nach § 2 Abs.2 können der Lizenz Nebenbestimmungen, auch nach Erteilung der Lizenz, beigefügt werden. Sind die Voraussetzungen für eine Nebenbestimmung entfallen, so hat die Regulierungsbehörde diese auf Antrag des Lizenznehmers aufzuheben. www.ppl-lernprogramme.de Seite 2 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 (3) Eine beantragte Lizenz ist zu versagen, wenn 1. die Regulierungsbehörde über keine nutzbaren Frequenzen verfügt, die dem Antragsteller, der Funkverbindungen betreiben möchte, zugeteilt werden können oder 2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass a. der Antragsteller nicht die für die Ausübung der beantragten Lizenzrechte erforderliche Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde besitzt und damit zu erwarten ist, dass diese Lizenzrechte nicht dauerhaft ausgeübt werden, oder b. durch die Lizenzerteilung die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet würde. Die nach Satz 1 Nr.2 Buchstabe a erforderliche 1. Zuverlässigkeit besitzt, wer die Gewähr dafür bietet, dass er als Lizenznehmer die Rechtsvorschriften einhalten wird, 2. Leistungsfähigkeit besitzt, wer die Gewähr dafür bietet, dass ihm die für den Aufbau und den Betrieb der zur Ausübung der Lizenzrechte erforderlichen Produktionsmittel zur Verfügung stehen werden, 3. Fachkunde besitzt, wer die Gewähr dafür bietet, dass die bei der Ausübung der Lizenzrechte tätigen Personen über die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten verfügen werden. (4) Die Lizenz kann befristet erteilt werden, soweit dieses wegen Knappheit der zur Verfügung stehenden Frequenzen geboten ist. (5) Zum Betrieb von Übertragungswegen im Rahmen einer Lizenz benötigte Frequenzen werden nach Maßgabe der §§ 44 bis 48 zugeteilt. F-B1-004 Wer benötigt zur Durchführung des Sprechfunkverkehrs ein Flugfunkzeugnis? A) Der Luftsportgeräteführer im Luftraum D Der Betreiber einer Bodenfunkstelle, die ausschließlich der Übermittlung von B) Flugbetriebsmeldungen dient Der Flugschüler an Bord eines Ausbildungsluftfahrzeuges in der Platzrunde eines C) unkontrollierten Flugplatzes Der Flugschüler an Bord eines Ausbildungsluftfahrzeuges in der Platzrunde eines D) kontrollierten Flugplatzes Erklärung zu Frage F-B1-004 Die richtige Antwort ist Antwort A) Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV) § 1 - Allgemeines (1) Zur Ausübung des Flugfunkdienstes bei Boden- und Luftfunkstellen der Bundesrepublik Deutschland bedarf es eines gültigen, vom Bundesamt für Post und Telekommunikation oder vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung von der Deutschen Bundespost oder der Deutschen Post der Deutschen Demokratischen Republik ausgestellten oder anerkannten Flugfunkzeugnisses. (2) Ausgenommen hiervon ist die Ausübung des Flugfunkdienstes www.ppl-lernprogramme.de Seite 3 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 1. bei Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen, soweit sie nicht in Lufträumen der Klassen B, C und D betrieben werden; 2. bei Luftfunkstellen an Bord von Luftfahrzeugen, die bei der Ausbildung von Luftfahrtpersonal verwendet werden; 3. bei Funkstellen in Kraftfahrzeugen, die ausschließlich für die Verbindung mit Luftfunkstellen in Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen betrieben werden; 4. bei Bodenfunkstellen, die ausschließlich für die Übermittlung von Flugbetriebsmeldungen eingesetzt werden; 5. nach Maßgabe des § 2 Abs. 3 dieser Verordnung. F-B1-005 Zur Durchführung des Sprechfunkverkehrs ist der Besitz eines Flugfunkzeugnisses erforderlich. Kein Flugfunkzeugnis braucht der ... A) Betreiber einer Funkstelle mit dem Rufzeichen "RÜCKHOLER" B) Flugleiter an einem Segelfluggelände C) Fluglehrer D) Ballonfahrer im Luftraum C Erklärung zu Frage F-B1-005 Die richtige Antwort ist Antwort A) Eine Funkstelle mit dem Rufzeichen "RÜCKHOLER" ist in der Regel eine Funkstelle in einem Kraftfahrzeug, die ausschließlich in Verbindung mit Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen betrieben wird. Daher benötigt der Betreiber dieser Funkstelle kein Flugfunkzeugnis. siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-004 F-B1-006 Zur Durchführung des Sprechfunkverkehrs ist der Besitz eines Flugfunkzeugnisses erforderlich. Kein Flugfunkzeugnis braucht der ... A) Flugleiter an einem Landeplatz B) Fluglehrer C) Segelflugzeugführer im Luftraum D D) Flugschüler in der Platzrunde von Flugplätzen mit / ohne Flugverkehrskontrolle Erklärung zu Frage F-B1-006 Die richtige Antwort ist Antwort D) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-004 F-B1-007 Wozu berechtig das "Beschränkt Gültige Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst" (BZF II)? Zur Ausübung des Sprechfunkverkehrs ... A) in deutscher Sprache bei einer deutschen Bodenfunkstelle an einem Landeplatz B) bei IFR Flügen C) bei Flügen nach Sichtflugregeln in englischer Sprache D) in deutscher und englischer Sprache bei allen deutschen Bodenfunkstellen Erklärung zu Frage F-B1-007 Die richtige Antwort ist Antwort A) Verordnung über Flugfunkzeugnisse (FlugfunkV) § 2 Arten der Flugfunkzeugnisse (1) Das Bundesamt für Post und Telekommunikation stellt folgende www.ppl-lernprogramme.de Seite 4 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 Flugfunkzeugnisse aus: 1. Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF), 2. Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis I für den Flugfunkdienst (BZF I), 3. Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst (BZF II). (2) Welches der in Absatz 1 aufgeführten Zeugnisse erforderlich ist, richtet sich nach der Art der zu bedienenden Boden- oder Luftfunkstelle: 1. Das Allgemeine Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst berechtigt, den Sprechfunk bei einer Boden- oder Luftfunkstelle uneingeschränkt auszuüben. 2. Das Beschränkt Gültige Sprechfunkzeugnis I für den Flugfunkdienst berechtigt, den Sprechfunk bei einer Luftfunkstelle an Bord eines Luftfahrzeuges, das nach Sichtflugregeln fliegt, oder bei einer Bodenfunkstelle mit Luftfunkstellen der vorgenannten Art auszuüben. 3. Das Beschränkt Gültige Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst berechtigt, den Sprechfunk innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur in deutscher Sprache bei einer Luftfunkstelle an Bord eines Luftfahrzeuges, das nach Sichtflugregeln fliegt, oder bei einer Bodenfunkstelle mit Luftfunkstellen der vorgenannten Art auszuüben. (3) Für gültige Militärluftfahrzeugführerscheine, Militärluftfahrzeugbesatzungsscheine oder militärische Erlaubnisscheine für den Flugsicherungs-Kontrolldienst der Bundeswehr gilt folgendes: 1. Wenn sie zur Ausübung des Sprechfunks bei Flügen nach Instrumentenflugregeln berechtigen, dürfen ihre Inhaber den Sprechfunk bei Boden- oder Luftfunkstellen uneingeschränkt ausüben. 2. Wenn sie zur Ausübung des Sprechfunks bei Flügen nach Sichtflugregeln berechtigen, dürfen ihre Inhaber den Sprechfunk bei einer Luftfunkstelle an Bord eines Luftfahrzeuges, das nach Sichtflugregeln fliegt, oder bei einer Bodenfunkstelle mit Luftfunkstellen der vorgenannten Art ausüben. F-B1-008 Wozu berechtigt das "Beschränkt Gültige Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst" (BZF II)? Zur Ausübung des Sprechfunkverkehrs bei ... A) Flügen nach Instrumentenflugregeln einer deutschen Luftfunkstelle bei Flügen nach Sichtflugregeln innerhalb der B) Bundesrepublik Deutschland in deutscher Sprache einer deutschen Luftfunkstelle bei Flügen nach Sichtflugregeln innerhalb der C) Bundesrepublik Deutschland in englischer Sprache D) Flügen nach Sichtflugregeln in einer der ICAO-Sprachen Erklärung zu Frage F-B1-008 Die richtige Antwort ist Antwort B) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-007 F-B1-009 Welches Flugfunkzeugnis benötigt der Inhaber eines Luftfahrerscheines, um bei einem Überlandflug nach Sichtflugregeln den Sprechfunkverkehr in englischer Sprache durchführen zu dürfen? A) BZF I B) Kein Flugfunkzeugnis, da es sich um einen Flug nach Sichtflugregeln handelt C) BZF II D) Kein Flugfunkzeugnis, wenn der Fluglehrer einen schriftlichen Flugauftrag erteilt hat www.ppl-lernprogramme.de Seite 5 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 Erklärung zu Frage F-B1-009 Die richtige Antwort ist Antwort A) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-007 siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-004 F-B1-010 Was ist eine Luftfunkstelle? Eine Funkstelle ... A) des beweglichen Flugfunkdienstes an Bord eines Luftfahrzeuges B) des beweglichen Flugfunkdienstes an einem internationalen Verkehrsflughafen C) an Bord eines Flugzeugträgers D) des beweglichen Flugfunkdienstes an einem Landeplatz Erklärung zu Frage F-B1-010 Die richtige Antwort ist Antwort A) Eine Luftfunkstelle ist eine Funkstelle des beweglichen Flugfunkdienstes an Bord eines Luftfahrzeuges. F-B1-011 Was ist eine Bodenfunkstelle? A) Jede Funkstelle zur Aussendung von Funksprüchen Eine Funkstelle des Flugfernmeldedienstes an Land oder an Bord eines Schiffes für den B) Austausch von Funkmeldungen C) Eine Funkstelle des festen Flugfernmeldedienstes Eine Funkstelle des beweglichen Flugfunkdienstes an Land oder, in bestimmten Fällen, an D) Bord eines Schiffes oder auf einer Seeplattform Erklärung zu Frage F-B1-011 Die richtige Antwort ist Antwort D) Eine Bodenfunkstelle ist eine Funkstelle des beweglichen Flugfunkdienstes an Land oder, in bestimmten Fällen, an Bord eines Schiffes oder auf einer Seeplattform. Mit diesem Begriff bezeichnet man also nicht andere Funkanlagen am Boden. F-B1-012 Was bedeutet der Begriff "Blindsendung"? Eine Übermittlung von Informationen für die Luftfahrt, die nicht an einen bestimmten A) Empfänger gerichtet ist B) Ein Funkspruch, dessen Erhalt vom Empfänger wiederholt werden muss Eine Übermittlung von meteorologischen und flugbetrieblichen Informationen für C) Flugzeuge über der hohen See oder über Wüstengebieten außerhalb der Funküberdeckung von UKW-Bodenfunkstellen Das Übermitteln einer Meldung an einem Empfänger, wenn Wechselsprechverkehr nicht D) hergestellt werden kann, unter der Annahme, dass die gerufene Station die Meldung empfangen kann Erklärung zu Frage F-B1-012 Die richtige Antwort ist Antwort D) Eine Blindsendung ist das Übermitteln einer Meldung an einem Empfänger, wenn Wechselsprechverkehr nicht hergestellt werden kann, unter der Annahme, dass die gerufene Station die Meldung empfangen kann, obwohl der Sender der Meldung den Empfänger nicht hören kann. NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL I (NfL I) 282/08 Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren www.ppl-lernprogramme.de Seite 6 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 11. BLINDSENDUNGEN (1) Wenn der Luftfahrzeugführer vergeblich versucht hat, eine Sprechfunkverbindung mit der zuständigen Flugverkehrskontrolle aufzunehmen, er aber Anzeichen dafür hat, dass seine Sendungen empfangen werden, so hat er über die Vorschrift des Punkt 7. Absatz (6) hinaus wichtige Meldungen blind auszusenden. Die Meldung ist mit der Redewendung BLINDSENDUNG / TRANSMITTING BLIND zu beginnen und anschließend vollständig zu wiederholen. Dabei ist die Zeit und / oder Position anzugeben, zu der die nächste Sendung stattfinden wird, und, für den Fall eines beabsichtigten Frequenz- / Kanalwechsels, auch diese Frequenz / dieser Kanal sowie die zu rufende Bodenfunkstelle. (2) Ist es einer Bodenfunkstelle nicht möglich, mit einem Luftfahrzeug Sprechfunkverbindung auf einer der Frequenzen / Kanäle, die das Luftfahrzeug möglicherweise abhört, herzustellen, hat sie, wenn nötig: 1. andere Bodenfunkstellen um Hilfe zu bitten, das Luftfahrzeug zu rufen bzw. Meldungen weiterzuleiten; 2. Luftfahrzeuge in der Nähe zu ersuchen, Funkverbindung herzustellen und Meldungen weiterzugeben. (3) Bleiben die oben genannten Versuche erfolglos, soll die Bodenfunkstelle Meldungen für das Luftfahrzeug durch Blindsendung auf der / den Frequenz(en) / Kanälen, die das Luftfahrzeug möglicherweise abhört, absetzen (z.B. den Notfrequenzen 121,5 MHz und 243,0 MHz). (4) Blindsendungen von Flugverkehrskontrollfreigaben an ein Luftfahrzeug durch ein anderes Luftfahrzeug sind nur nach spezieller Aufforderung der Flugverkehrskontrolle weiterzugeben. F-B1-013 Was bedeutet der Begriff "Rundsendung"? A) Eine Übermittlung, deren Empfang bestätigt werden muss Eine Meldung mittels Sprechfunk von einer Bodenfunkstelle zu einer bestimmten B) Luftfunkstelle Die Übermittlung von Meldungen über Wettererscheinungen, welche die Sicherheit des C) Flugbetriebes betreffen können, die an eine oder mehrere bestimmte Stellen gerichtet ist Eine Übermittlung von Informationen für die Luftfahrt, die nicht an eine oder mehrere D) bestimmte Stellen gerichtet ist Erklärung zu Frage F-B1-013 Die richtige Antwort ist Antwort D) Eine Rundsendung ist eine Übermittlung von Informationen für die Luftfahrt, die nicht an eine oder mehrere bestimmte Stellen gerichtet ist. F-B1-014 Was bedeutet der Begriff "Rollhalt"? A) Jeder markierte Abstellplatz auf dem Vorfeld eines Verkehrsflughafens Eine markierte Position, in der Regel auf der Rollbahn, in ausreichendem Abstand zu einer B) Start- und Landebahn C) Eine markierte Position auf einer Startbahn wo der Startlauf begonnen wird D) Eine nicht markierte Position auf dem Abstellplatz für die Allgemeine Luftfahrt Erklärung zu Frage F-B1-014 Die richtige Antwort ist Antwort B) www.ppl-lernprogramme.de Seite 7 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 Als Rollhalt wird eine meist durch einen Querstreifen und ein gelbes Schild markierte Position bezeichnet, die sich in der Regel auf der Rollbahn in ausreichendem Abstand zu einer Start- und Landebahn befindet. Bei Rollfreigaben wird man häufig aufgefordert, bis zum Rollhalt Piste XX zu rollen. Man rollt dann bis kurz vor den Markierungsstreifen, meldet seinen Standort und wartet weitere Freigaben ab. F-B1-015 Welche Abkürzung wird für den Begriff "Kontrollzone" verwendet? A) CZ B) CTZ C) CTR D) CTA Erklärung zu Frage F-B1-015 Die richtige Antwort ist Antwort C) Kontrollzone wird als CTR abgekürzt. F-B1-016 Welche Bedeutung hat die Abkürzung "IMC"? A) Instrumentenwetterbedingungen B) Instrumentenflug C) Sichtwetterbedingungen D) Sichtflug Erklärung zu Frage F-B1-016 Die richtige Antwort ist Antwort A) IMC steht für Instrument Meteorological Conditions, also Instrumentenwetterbedingungen. Damit werden Wetterbedingungen bezeichnet, die nicht ausreichend sind, um Flüge nach Sichtflugregeln durchzuführen. F-B1-017 Welche Bedeutung hat die Abkürzung "FIR"? A) Fluginformation erbeten B) Fluginformationsgebiet C) Fluginformations-Radar D) Fluginformation erhalten Erklärung zu Frage F-B1-017 Die richtige Antwort ist Antwort B) FIR steht für Flight Information Region, also Fluginformationsgebiet. Fluginformationsgebiete in der Bundesrepublik Deutschland im unteren Luftraum Die Fluginformationsgebiete (FIRs) umfassen den gesamten unteren Luftraum - also den kontrollierten und den unkontrollierten Luftraum - vom Erdboden (GND) bis zu Flugfläche 245 (FL 245). Früher gab es in der Bundesrepublik Deutschland fünf Fluginformationsgebiete (FIRs): l l l l FIR Berlin, FIR Bremen, FIR Düsseldorf, FIR Frankfurt, www.ppl-lernprogramme.de Seite 8 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 l Mittwoch, 3. Februar 2010 FIR München. Der Fluginformationsdienst (Flight Information Service = FIS) und der Flugalarmdienst (Alerting Service) für diese Gebiete wurde von den fünf zuständigen Flugsicherungs-Regionalstellen in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt und München durchgeführt. In den Regionalkontrollstellen sind für diesen Zweck FISArbeitsplätze eingerichtet worden, die auf festgelegten Frequenzen für den Sprechfunkverkehr unter dem Rufzeichen "INFORMATION" oder "RADAR" zu erreichen sind. Änderung der Fluginformationsgebiete (FIR/UIR) zum 21. Dezember 2006 Seit dem 21. Dezember 2006 wurde die Berlin FIR in die Bremen FIR integriert, und es wurden die FIR Düsseldorf und die FIR Frankfurt zur neuen FIR Langen („EDGG“) zusammengelegt. Damit sind die seither gültigen Fluginformationsgebiete im unteren Luftraum: l l l FIR Bremen, FIR Langen, FIR München. Eine exakte Koordinatenbeschreibung der neuen FIR-Struktur ist im AIP, ENR 2.1 veröffentlicht. F-B1-018 Was bedeutet die Abkürzung "H24" A) Ununterbrochener Betrieb bei Tag und Nacht B) Keine festgelegte Betriebszeit C) Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang D) Höhe 2400 Fuß Erklärung zu Frage F-B1-018 Die richtige Antwort ist Antwort A) H24 steht für 24 Stunden. Damit wird eine Einrichtung gekennzeichnet, die ununterbrochen bei Tag und Nacht zur Verfügung steht. F-B1-019 Was bedeutet die Abkürzung "HX"? A) Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang B) Ununterbrochener Betrieb bei Tag und Nacht C) Höhe nicht festgelegt D) Nicht ständig wirksam / Keine festgelegte Betriebszeit Erklärung zu Frage F-B1-019 Die richtige Antwort ist Antwort D) Zeitweise aktivierte Lufträume (HX) Mit dem Zusatz HX werden Lufträume bezeichnet, die nicht ständig aktiv sind. Vor Einflug in solche Lufträume muss sich der Luftfahrzeugführer über den aktuellen Luftraumstatus beim Fluginformationsdienst oder beim Flugplatzinformationsdienst (Info) informieren. Verzichtet er darauf oder ist das Einholen der Information über den aktuellen Luftraumstatus nicht möglich, hat er solche Lufträume als ständig aktiv zu betrachten. Ist ein Luftraum aktiv, hat der Luftfahrzeugführer die Bedingungen zu beachten, die in dem aktivierten Luftraum gelten (z.B. strengere www.ppl-lernprogramme.de Seite 9 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 Sichtflugbedingungen im Luftraum F). Im Luftfahrthandbuch oder in den ICAO-Karten werden häufig Zeiten angegeben, in denen die Lufträume aktiviert sind. Diese Zeiten geben nur einen Anhaltspunkt für den zu erwartenden Luftraumstatus an. Aktivierung ist kurzfristig auch außerhalb der angegebenen Zeiten möglich, sowie auch innerhalb dieser Zeiten der Luftraum deaktiviert werden kann. Daher muss der Luftraumstatus auch dann erfragt werden, wenn solche Zeiten angegeben sind. F-B1-020 Was bedeutet die Abkürzung "HJ"? A) Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang B) Ununterbrochener Betrieb bei Tag und Nacht C) Keine festgelegte Betriebszeit D) Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang Erklärung zu Frage F-B1-020 Die richtige Antwort ist Antwort D) Mit HJ sind Einrichtungen gekennzeichnet, die von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang in Betrieb sind. F-B1-021 Welche Bedeutung hat die Abkürzung "AIS"? A) Flughafeninformationssystem B) Allgemeine Informationsstelle C) Flugberatungsdienst D) Allwetter Informationssystem Erklärung zu Frage F-B1-021 Die richtige Antwort ist Antwort C) AIS steht für Aeronautical Information Services, also Flugberatungsdienst. VERORDNUNG ÜBER DIE BETRIEBSDIENSTE DER FLUGSICHERUNG (FSBetrV) 6. Abschnitt Flugberatungsdienst § 17 - Aufgabe Der Flugberatungsdienst umfasst 1. die Sammlung, Auswertung und Bekanntmachung der Nachrichten, die für eine sichere, geordnete und flüssige Durchführung von Flügen notwendig ist; 2. die Entgegennahme, Prüfung und Weiterleitung von Flugplänen; 3. die Beratung der Luftfahrzeugführer bei der Flugvorbereitung; 4. die Herstellung und Veröffentlichung von Luftfahrtkarten. F-B1-022 Welche Bedeutung hat die Abkürzung "SAR"? A) Standard Anflugroute B) Such- und Rettungsdienst C) Sekundär Anflugradar D) "Stop am Rollhalt!" www.ppl-lernprogramme.de Seite 10 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 Erklärung zu Frage F-B1-022 Die richtige Antwort ist Antwort B) SAR steht für Search and Rescue, bezeichnet also den Such- und Rettungsdienst. F-B1-023 Welche Abkürzung wird für den Begriff "Koordinierte Weltzeit" verwendet? A) GMT B) Z-Zeit C) UTC D) CUT Erklärung zu Frage F-B1-023 Die richtige Antwort ist Antwort C) Bedeutung von UTC, MEZ, GZ und MESZ UTC = Universal Time Co-ordinated (koordinierte Weltzeit) UTC ist eine Zeitskala, die sehr gut mit der astronomischen Weltzeit übereinstimmt. Sie wird durch Mittelbildung der Zeittakte von 100 ausgewählten, in vielen Staaten betriebenen Atomuhren erzeugt. Die Signale dieser Atomuhren laufen beim "Internationalen Büro für die Zeit" in Paris zusammen. In Deutschland wurde die UTC durch das "Gesetz über die Zeitbestimmung" vom 25.07. 1978 eingeführt. In den Arbeitskarten und Unterlagen des Deutschen Wetterdienstes wird die UTC seit 1985 verwendet. UTC ist für Zeitangaben in der Luftfahrt verbindlich vorgeschrieben. GMT = Greenwich Mean Time GMT ist die mittlere Sonnenzeit des durch Greenwich verlaufenden Nullmeridians. Im normalen täglichen Gebrauch können UTC und GMT gleichgesetzt werden. MEZ = MittelEuropäische Zeit MEZ ist die mittlere Sonnenzeit des durch Görlitz verlaufenden 15. östlichen Meridians. MESZ = MittelEuropäische SommerZeit MESZ ist die gegenüber der mitteleuropäischen Zeit um 1 Stunde vorverlegte Uhrzeit zur besseren Ausnutzung des Tageslichtes und zur Herbeiführung von Erleichterungen im europäischen Bahnreiseverkehr während des Sommerhalbjahres. GZ = Gesetzliche Zeit Durch das Zeitgesetz von 1978 wird die mitteleuropäische Zeit MEZ oder die mitteleuropäische Sommerzeit MESZ als gesetzliche Zeit festgelegt. Sie soll im amtlichen und geschäftlichen Verkehr verwendet werden. Die Bezeichnung GZ bei Zeitangaben bedeutet daher im Sommer MESZ und im Winter MEZ. Der Unterschied zwischen MEZ beziehungsweise MESZ und der koordinierten Weltzeitskala UTC beträgt: l l MEZ = UTC + 1h MESZ = UTC + 2h F-B1-024 Welche Bedeutung hat die Abkürzung "ATIS"? A) Flugverkehrsinformationsdienst (Air traffic information service) www.ppl-lernprogramme.de Seite 11 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 B) Flughafengebäude Informationsdienst (Airport terminal information service) Automatische Ausstrahlung von Lande- und Startinformationen (Automatic terminal C) information service) D) Automatisches Informationssystem (Automatic information system) Erklärung zu Frage F-B1-024 Die richtige Antwort ist Antwort C) ATIS ATIS steht für Automatic Terminal Information System oder Automatische Ausstrahlung von Lande- und Startinformationen. Zur Reduzierung des Sprechfunkverkehrs werden für internationale Verkehrsflughäfen und Regionalflughäfen täglich Lande- und Startinformationen über festgelegte UKW-Frequenzen ausgestrahlt. ATIS informiert über: l l l l l l Kennung Start- und Landebahn in Betrieb Übergangsfläche (für IFR-Flüge) aktuelles QNH aktuelles Platzwetter einschließlich Landewettervorhersage und falls erforderlich: ¡ Landebahnzustand, ggf. Bremswirkung ¡ Betriebseinschränkung bei Anflughilfen ¡ Bauarbeiten an/nahe der Start- und Landebahn ¡ andere für Start- und Landebahn wichtige Informationen. Die ATIS-Ausstrahlung wird halbstündig aktualisiert. Der Pilot soll sich bei IFRFlügen (und soweit möglich auch bei VFR-Flügen) zur Reduzierung des Funksprechverkehrs über die gegebenen Bedingungen über ATIS informieren. Bei Aufnahme des Sprechfunkverkehrs mit der Flugverkehrskontrollstelle ist die Kennung der empfangenen ATIS-Information zu nennen, um kundzutun, ob die letzte gültige Information abgehört wurde. (Beispiel: "Frankfurt Tower, D-EWFA, Information Bravo"). F-B1-025 Was bedeutet die Q-Gruppe "QFE"? A) Der Luftdruck in Flugplatzhöhe oder an der Landebahnschwelle B) Der Luftdruck bezogen auf das höchste feste Hindernis eines Flugplatzes C) Der Luftdruck bezogen auf einen Punkt auf der Erdoberfläche D) Die Höhenmesser-Skalaeinstellung, die nach der Landung die Platzhöhe anzeigt Erklärung zu Frage F-B1-025 Die richtige Antwort ist Antwort A) Q-Gruppen zur Bezeichnung des Luftdrucks QGruppe Bedeutung Aktueller Luftdruck auf dem Flugplatz oder an der Landebahnschwelle. www.ppl-lernprogramme.de Vorteile (Gebrauch) Nachteile n Ein Vergleich der angezeigten Seite 12 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 QFE Ein auf QFE eingestellter Höhenmesser zeigt 0 ft Höhe an, wenn sich das Flugzeug auf dem Flugplatz befindet. Umgekehrt kann man auf der Luftdruckskala des Höhenmessers das QFE ablesen, wenn man den Höhenmesser auf dem Flugplatz auf 0 einstellt. Allgemein: ein auf QFE eingestellter Höhenmesser zeigt die Druckhöhe über dem Flugplatz an. QNH Aus dem QFE kann der Luftdruck berechnet werden, der in Meereshöhe gemessen werden würde. Dabei unterstellt man die Bedingungen der Standardatmosphäre. Das Ergebnis bezeichnet man als QNH. Ein auf QNH eingestellter Höhenmesser zeigt die Höhe des Platzes an, wenn sich das Flugzeug auf dem Flugplatz befindet. Umgekehrt kann man auf der Luftdruckskala des Höhenmessers das QNH ablesen, wenn man den Höhenmesser auf dem Flugplatz auf die Platzhöhe einstellt. Allgemein: ein auf QNH eingestellter Höhenmesser zeigt die Druckhöhe über dem theoretischen Druck in Meereshöhe an. Mittwoch, 3. Februar 2010 n n n n n QNE Einstellung auf Standarddruck (1013.25 hPa oder 29.92 in Hg) n www.ppl-lernprogramme.de Erlaubt einen Vergleich der angezeigten Höhe mit der Höhe eines speziellen Flugplatzes In einigen Ländern ist die QFE-Einstellung die übliche Höhenmessereinstellung für den Flugplatzverkehr, z.B. Frankreich. Bei der Einstellung auf QNH zeigt der Höhenmesser die Höhe über Meer an. Diese Einstellung ermöglicht einen Vergleich der angezeigten Flughöhe mit der auf der Navigationskarte angegebenen Geländehöhe. Bei der Einstellung auf den Standarddruck zeigt der Höhenmesser die Höhe über der Standarddruckfläche an. Die Höhenangabe erfolgt mit "Flight Level (FL)" in Hectofeet (100ft) und entspricht auch der Druckhöhe (pressure altitude). Die n n n n n Flughöhe mit der auf der Navigationskarte angegebenen Geländehöhe ist nicht möglich. Eine Höhenseparierung ist nur unter Flugzeugen mit gleicher QFEEinstellung möglich. keine Anzeige der Flughöhe über einem bestimmten Flugplatz eine Höhenseparation ist nur unter Flugzeugen mit gleicher QNHEinstellung möglich Ein Vergleich der angezeigten Höhe mit der auf der Navigationskarte angegebenen Geländehöhe ist nicht möglich. Keine Anzeige der Flughöhe über Seite 13 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 Höhenmessereinstellung auf QNE erlaubt eine relativ genaue Höhenseparierung unter den Flugzeugen. einem bestimmten Flugplatz. n QFF Umrechnung der Stationsmessungen auf NN MSL unter Nutzung der tatsächlichen Parameter der Atmosphäre (Temperatur u.s.w.) n n genauer als der QNHWert wird in Bodenwetterkarten dargestellt, um die Luftdruckwerte überregional vergleichbar zu machen n n zur Berechnung der Höhe aus einer auf dem QFF basierten Druckmessung müssen die bei der Umrechung des QFE ins QFF benutzten tatsächlichen Parameter der Atmosphäre zur Verfügung stehen die Berechnung der Höhe aus dem QFF ist ein komplizierter Rechenvorgang wird nicht zur Höhenmessung eingesetzt F-B1-026 Was bedeutet die Q-Gruppe "QNH"? A) Der Luftdruck in Flugplatzhöhe oder an der Landebahnschwelle B) Der am Flughafenbezugspunkt gemessene Luftdruck Die Höhenmesser-Skalaeinstellung, die einem am Boden befindlichen Luftfahrzeug die C) Flugplatzhöhe anzeigt D) Der Luftdruck bezogen auf das höchste Hindernis auf einem Flughafen Erklärung zu Frage F-B1-026 Die richtige Antwort ist Antwort C) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-025 F-B1-027 Wenn Sie auf dem Höhenmesser die Höhe über NN ablesen wollen, welcher Luftdruckwert muss dann auf dem Höhenmesser eingestellt sein? A) QUJ B) QFE C) QDM D) QNH Erklärung zu Frage F-B1-027 Die richtige Antwort ist Antwort D) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-025 Q-Gruppen für Peilungen www.ppl-lernprogramme.de Seite 14 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Q-Gruppe Mittwoch, 3. Februar 2010 Bedeutung QDM Missweisender Kurs vom Flugzeug zur Station QDR Missweisender Kurs von der Station zum Flugzeug QUJ Rechtweisender Kurs vom Flugzeug zur Station QTE Rechtweisender Kurs von der Station zum Flugzeug = LOP (Line of position) QTF Kreuzpeilung F-B1-028 Wenn Sie auf dem Höhenmesser die Höhe über GND ablesen wollen, welcher Luftdruckwert muss dann auf dem Höhenmesser eingestellt sein? A) QFE B) QNH C) QDR D) QTE Erklärung zu Frage F-B1-028 Die richtige Antwort ist Antwort A) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-025 siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-027 F-B1-029 Was bedeutet die Q-Gruppe "QDM"? A) Missweisende Peilung von der Station B) Rechtweisender Steuerkurs zur Station (kein Wind) C) Rechtweisende Peilung von der Station D) Missweisender Kurs zur Station Erklärung zu Frage F-B1-029 Die richtige Antwort ist Antwort D) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-027 F-B1-030 Wie heißt die Q-Gruppe für "missweisender Kurs zur Station"? A) QDR B) QDM C) QTE D) QNE Erklärung zu Frage F-B1-030 Die richtige Antwort ist Antwort B) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-027 F-B1-031 Was bedeutet die Q-Gruppe "QTE"? A) Rechtweisende Funkstandlinie/Peilung von der Station B) Missweisende Peilung von der Station C) Rechtweisender Steuerkurs zur Station D) Missweisender Steuerkurs zur Station (kein Wind) Erklärung zu Frage F-B1-031 Die richtige Antwort ist Antwort A) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-027 F-B1-032 Wie heißt die Q-Gruppe für "rechtweisende Funkstandlinie / Peilung von der Station"? www.ppl-lernprogramme.de Seite 15 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 A) QDR B) QDM C) QTE D) QFE Erklärung zu Frage F-B1-032 Die richtige Antwort ist Antwort C) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-027 F-B1-033 Was bedeutet die Q-Gruppe "QDR"? A) Missweisender Steuerkurs zur Station (kein Wind) B) Rechtweisende Peilung/Funkstandlinie von der Station C) Missweisende Peilung von der Station D) Rechtweisender Steuerkurs zur Station Erklärung zu Frage F-B1-033 Die richtige Antwort ist Antwort C) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-027 F-B1-034 Wie heißt die Q-Gruppe für "missweisende Peilung / Funkstandlinie von der Station"? A) QTE B) QDM C) QFE D) QDR Erklärung zu Frage F-B1-034 Die richtige Antwort ist Antwort D) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-027 F-B1-035 Was sind Peilfunkmeldungen? Meldungen, die A) der Übermittlung von QDM-Werten dienen B) der Übermittlung von QNH-Werten dienen C) den Ausfall von Funknavigationsanlagen an Bord eines Luftfahrzeuges betreffen D) den Ausfall von Funknavigationsanlagen am Boden betreffen Erklärung zu Frage F-B1-035 Die richtige Antwort ist Antwort A) Von den aufgeführten Antworten stellt nur "Meldungen, die der Übermittlung von QDM-Werten dienen" eine Peilfunkmeldung dar. NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL (NfL I) 282/08 Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren 5. ART UND RANGFOLGE VON MELDUNGEN Im beweglichen Flugfunkdienst sind folgende Meldungen zulässig: (1) Notmeldungen; Notmeldungen sind Meldungen über Luftfahrzeuge und deren Insassen, die von www.ppl-lernprogramme.de Seite 16 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 schwerer und unmittelbarer Gefahr bedroht sind und sofortiger Hilfe bedürfen. (2) Dringlichkeitsmeldungen; Dringlichkeitsmeldungen sind Meldungen, die die Sicherheit eines Luftfahrzeugs, eines Wasserfahrzeugs, eines anderen Fahrzeugs oder einer Person betreffen. (3) Peilfunkmeldungen; Peilfunkmeldungen sind Meldungen zur Übermittlung von Peilwerten. (4) Flugsicherheitsmeldungen; Flugsicherheitsmeldungen sind: 1. Meldungen, die bei der Durchführung der Flugverkehrskontrolle übermittelt werden (Flugverkehrskontrollmeldungen), 2. Standortmeldungen von Luftfahrzeugen, 3. Meldungen von Luftfahrzeugführern oder Luftfahrzeughaltern, die für im Flug befindliche Luftfahrzeuge von unmittelbarer Bedeutung sind. (5) Wettermeldungen; Wettermeldungen sind Meldungen zur Übermittlung von Wetterdaten. (6) Flugbetriebsmeldungen; Flugbetriebsmeldungen sind: 1. Meldungen über Änderungen in den Flugbetriebsplänen für Luftfahrzeuge, 2. Meldungen über die Wartung von Luftfahrzeugen, 3. Anweisungen an Beauftragte der Luftfahrzeughalter über Änderungen der Erfordernisse für Fluggäste und Besatzung, die durch unvermeidbare Abweichungen von den Flugbetriebsplänen verursacht werden, hierbei sind Einzelerfordernisse der Fluggäste und der Besatzung nicht zugelassen, 4. Meldungen über außerplanmäßige Landungen, 5. Meldungen über dringend benötigte Luftfahrzeugteile und Material, 6. Meldungen über den Betrieb oder die Wartung von Einrichtungen, die für die Sicherheit oder Regelmäßigkeit des Flugbetriebs wichtig sind. (7) Staatstelegramme; Staatstelegramme sind Meldungen, die von an Bord eines Luftfahrzeugs befindlichen Staatsoberhäuptern oder diesen gleichgestellten Personen übermittelt werden. (8) Für die aufgeführten Meldungen ist die angegebene Reihenfolge für die Vorrangbehandlung maßgebend. (9) Flugbetriebsmeldungen und Staatstelegramme sind auf Frequenzen / Kanälen des Fluginformationsdienstes oder einer / einem anderen von der Flugverkehrskontrolle zugewiesenen Frequenz / Kanal zu übermitteln, um die Durchführung der Flugverkehrskontrolle nicht zu beeinträchtigen. siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-027 F-B1-036 Welche Meldungsart steht in der Rangfolge vor den Flugsicherheitsmeldungen? www.ppl-lernprogramme.de Seite 17 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 A) Peilfunkmeldung B) Wettermeldung C) Staatstelegramm D) Flugbetriebsmeldung Erklärung zu Frage F-B1-036 Die richtige Antwort ist Antwort A) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-035 F-B1-037 Meldungen, die bei der Durchführung der Flugverkehrskontrolle übermittelt werden, sind ... A) Flugbetriebsmeldungen B) Peilfunkmeldungen C) Dringlichkeitsmeldungen D) Flugsicherheitsmeldungen Erklärung zu Frage F-B1-037 Die richtige Antwort ist Antwort D) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-035 F-B1-038 Eine Meldung, welche die Sicherheit eines anderen Luftfahrzeuges, Fahrzeuges oder einer Person betrifft, ist eine ... A) Notmeldung B) Flugbetriebsmeldung C) Flugsicherheitsmeldung D) Dringlichkeitsmeldung Erklärung zu Frage F-B1-038 Die richtige Antwort ist Antwort D) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-035 F-B1-039 Eine Meldung betreffen dringend benötigter Flugzeugteile ist eine ... A) Flugsicherheitsmeldung B) Flugbetriebsmeldung C) Dringlichkeitsmeldung D) Flugverkehrskontrollmeldung Erklärung zu Frage F-B1-039 Die richtige Antwort ist Antwort B) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-035 F-B1-040 Welche der aufgeführten Meldungen sind im beweglichen Flugfunkdienst zulässig? A) Peilfunkmeldungen B) Meldungen von Luftfahrzeughaltern C) Verwaltungsmeldungen der Luftfahrtbehörden D) Fernschreibmeldungen Erklärung zu Frage F-B1-040 Die richtige Antwort ist Antwort A) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-035 F-B1-041 Die Meldung eines Piloten an den Kontrollturm "MEINE VORAUSSICHTLICHE ANKUNFTSZEIT IST 1206, BESTELLEN SIE MIR BITTE EIN TAXI" ist ... A) eine Flugsicherheitsmeldung www.ppl-lernprogramme.de Seite 18 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 B) eine Flugbetriebsmeldung C) eine Dringlichkeitsmeldung D) eine unerlaubte Meldung im beweglichen Flugfunkdienst Erklärung zu Frage F-B1-041 Die richtige Antwort ist Antwort D) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-035 F-B1-042 Die Meldung eines Piloten an den Flugverkehrskontrolldienst "ERBITTE RADARFÜHRUNG ZUM UMFLIEGEN DES GEWITTERS" ist eine ... A) Dringlichkeitsmeldung B) Flugsicherheitsmeldung C) Wettermeldung D) Peilfunkmeldung Erklärung zu Frage F-B1-042 Die richtige Antwort ist Antwort B) Es handelt sich um eine Meldung eines Luftfahrzeugführers, die für sein im Flug befindliches Luftfahrzeug von unmittelbarer Bedeutung ist. Daher ist es eine Flugsicherheitsmeldung. siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-035 F-B1-043 Die Freigabe "START FREI, PISTE 05" ist eine ... A) Flugsicherheitsmeldung B) Dringlichkeitsmeldung C) Unerlaubte Meldung D) Flugbetriebsmeldung Erklärung zu Frage F-B1-043 Die richtige Antwort ist Antwort A) "START FREI, PISTE 05" ist eine Flugverkehrskontrollmeldung und daher eine Flugsicherheitsmeldung. siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-035 F-B1-044 Die Priorität der Meldung "ERBITTE QDM" ist ... A) niedriger als "erbitte QNH" B) niedriger als "steigen Sie auf Flugfläche 85" C) höher als "Start frei" D) gleichwertig mit "Landung frei, Piste 32" Erklärung zu Frage F-B1-044 Die richtige Antwort ist Antwort C) Die Meldung "erbitte QDM" ist eine Peilfunkmeldung. Sie hat daher höhere Priorität als Flugsicherheitsmeldungen, zu denen die Meldungen "Start frei, Piste 32", "erbitte QNH" und "Steigen Sie auf Flugfläche 85" gehören. siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-035 F-B1-045 Die Priorität der Anweisung "ROLLEN SIE ZUM ROLLHALT PISTE 12 ÜBER C" ist www.ppl-lernprogramme.de Seite 19 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 A) höher als "senden Sie für Peilung" B) höher als "beachten Sie Bauarbeiten links der Rollbahn G" C) niedriger als "Landung frei" D) gleichwertig mit "rollen Sie zum Abflugpunkt Piste 05, dort halten" Erklärung zu Frage F-B1-045 Die richtige Antwort ist Antwort D) Die Meldung "ROLLEN SIE ZUM ROLLHALT PISTE 12 ÜBER C" ist eine Flugsicherheitsmeldung. Sie hat daher die gleiche Priorität wie andere Flugsicherheitsmeldungen, zu denen die Meldungen "beachten Sie Bauarbeiten links der Rollbahn G", "Landung frei" und "rollen Sie zum Abflugpunkt Piste 05" gehören. "Senden Sie für Peilung" ist dagegen eine Peilfunkmeldung und hat höhere Priorität als Flugsicherheitsmeldungen. siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-035 F-B1-046 Wie wird die Uhrzeit im Flugfunkdienst übermittelt, wenn Verwechslungen ausgeschlossen sind? A) In Stunden und Minuten B) In Minuten und Stunden C) In Minuten, zweistellig D) Nach Belieben Erklärung zu Frage F-B1-046 Die richtige Antwort ist Antwort C) NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL (NfL I) 282/08 Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren 4. ZEITSYSTEM (1) Im beweglichen Flugfunkdienst ist die koordinierte Weltzeit (UTC) anzuwenden. (2) Der Beginn des Tages wird mit 0000 Uhr, das Ende mit 2359 Uhr bezeichnet. (3) Die Stunde beginnt mit der Minute 00 und endet mit der Minute 59. (4) Die Minute beginnt mit der Sekunde 00 und endet mit der Sekunde 59. (5) Als Uhrzeit ist die Minutenzahl zweistellig zu übermitteln. Wenn eine Verwechslung möglich ist, sind alle vier Ziffern der laufenden Stunde und der Minute zu übermitteln. F-B1-047 Zahlen sind grundsätzlich in einzelnen Ziffern zu übermitteln. Ausgenommen von dieser Regelung sind? A) Höhenangaben B) Kursangaben C) die Bezeichnung von Start/Landebahnen D) Richtungsangaben nach Uhrzeigerstellung bei Verkehrshinweisen Erklärung zu Frage F-B1-047 Die richtige Antwort ist Antwort D) www.ppl-lernprogramme.de Seite 20 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL (NfL I) 282/08 Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren ANLAGE 4 ÜBERMITTELN VON ZAHLEN UND ZEICHEN (1) Ziffern und Zeichen sind wie folgt zu übermitteln: Ziffer oder Zeichen Aussprache deutsch englisch 0 null siro 1 ein(s) woan (Siehe Ausnahme (5) 4. 2 zwo tuh 3 drei tri 4 vier fohr 5 fünf feif 6 sechs six 7 sieben sewen 8 acht äit 9 neun neiner , Komma - . - dessimel / Schrägstrich deiägonel (2) Alle Zahlen, ausgenommen ganze Hunderter, ganze Tausender und Kombinationen von Tausendern und ganzen Hundertern, sind durch die getrennte Aussprache jeder einzelnen Ziffer zu übermitteln. (3) Ganze Hunderter und ganze Tausender sind zu übermitteln, indem jede einzelne Ziffer in der Zahl der Hunderter oder Tausender ausgesprochen und jeweils das Wort HUNDERT oder TAUSEND hinzugefügt wird. BEISPIELE: l l 300 DREI HUNDERT 4000 VIER TAUSEND (4) Kombinationen von Tausendern und ganzen Hundertern sind zu übermitteln, indem jede einzelne Ziffer in der Zahl der Tausender ausgesprochen und das Wort TAUSEND hinzugefügt wird, danach die Zahl der Hunderter, gefolgt von dem Wort HUNDERT. BEISPIELE: l l 13 600 EINS DREI TAUSEND SECHS HUNDERT 4 300 VIER TAUSEND DREI HUNDERT (5) Ausnahmen von den vorstehenden Regelungen: www.ppl-lernprogramme.de Seite 21 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 1. Richtungsangaben nach Uhrzeigerstellung bei Verkehrshinweisen, die als zehn, elf, zwölf Uhr zu übermitteln sind, 2. Anweisungen zum Fliegen eines Vollkreises, die in der englischen Sprache mit MAKE A (LEFT / RIGHT) THREESIXTY erteilt werden. 3. Die Übermittlung von Rufzeichen von Luftfunkstellen des Typs c) (siehe Anlage 2), die aus gleichen Ziffern bestehen, kann durch die Worte ZWOMAL / DOUBLE oder DREIMAL / TRIPLE (z.B. DLH 444 als LUFTHANSA TRIPLE FOUR) vereinfacht werden. 4. In Verbindung mit EINHUNDERT und EINTAUSEND ist die Zahl EINS als EIN auszusprechen. (6) Beträgt der VHF-Sprechfunkkanalabstand 25 kHz oder 8,33 kHz, sind im Sprechfunkverkehr drei Stellen nach dem Komma zu sprechen. Ist die zweite und dritte Ziffer nach dem Komma eine Null, genügt das Sprechen der ersten Ziffer nach dem Komma. BEISPIELE: Gesprochen als 118,000 EINS EINS ACHT KOMMA NULL EINS EINS ACHT KOMMA NULL ZWO 118,025 FÜNF EINS EINS ACHT KOMMA NULL NULL 118,005 FÜNF EINS EINS ACHT KOMMA NULL EINS 118,010 NULL ONE ONE EIGHT DECIMAL ZERO ONE ONE EIGHT DECIMAL ZERO TWO FIVE ONE ONE EIGHT DECIMAL ZERO ZERO FIVE ONE ONE EIGHT DECIMAL ZERO ONE ZERO F-B1-048 Wie ist das Rufzeichen DIJYF richtig buchstabiert? A) DELTA YULIETT INDIA JANKEE FOXTROT B) DELTA INDIA JULIETT YANKEE FOX C) DELTA INDIA JULIETT YANKEE FOXTROT D) DELTA INDIA JANKEE YULIETT FOXTROT Erklärung zu Frage F-B1-048 Die richtige Antwort ist Antwort C) NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL (NfL I) 282/08 Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren ANLAGE 3 ÜBERMITTELN VON BUCHSTABEN (1) Wenn es erforderlich ist, Rufzeichen, Wörter oder Abkürzungen zu buchstabieren, ist das ICAO-Buchstabieralphabet zu benutzen: Buchstabe Schlüsselwort Aussprache A Alfa Alfa B Bravo Brawo C Charlie Tschahrli D Delta Delta E Echo Ecko F Foxtrot Foxtrot www.ppl-lernprogramme.de Seite 22 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 G Golf Golf H Hotel Hotell I India Indja J Juliett Dschuljett K Kilo Kilo L Lima Lima M Mike Maik N November Nowemmba O Oscar Osska P Papa Papah Q Quebec Kibeck R Romeo Rohmio S Sierra Sierra T Tango Tängo U Uniform Juniform V Victor Wiktor W Whiskey Wisski X X-ray Exre Y Yankee Jänki Z Zulu Sulu (2) Zur Unterscheidung von Pisten sind folgende Bezeichnungen zu verwenden: L: LINKS R: RECHTS C: CENTRE F-B1-049 Wie wird die Zahl 4500 richtig übermittelt? A) vier fünf null null B) viertausend fünfhundert C) vier füneff hundert D) viertausend fünf null null Erklärung zu Frage F-B1-049 Die richtige Antwort ist Antwort B) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-047 F-B1-050 Wie übermittelt man "QNH 1001" richtig? A) QNH eins zero zero eins B) QNH eins null null eins C) QNH ein tausend eins D) QNH eintausend und eins Erklärung zu Frage F-B1-050 Die richtige Antwort ist Antwort B) www.ppl-lernprogramme.de Seite 23 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-047 F-B1-051 Wie wird die Frequenz 120,275 MHz übermittelt (Kanalabstand 25 Hz)? A) eins zwei null Komma zwei sieben fünf B) eins zwo null Komma zwo sieben fünf C) eins zwanzig Komma zwo sieben D) eins zwo null zwo sieben füneff Erklärung zu Frage F-B1-051 Die richtige Antwort ist Antwort B) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-047 F-B1-052 Wie übermittelt man die Zeit 1318, wenn man einen Irrtum oder eine Verwechslung ausschließen will? A) eins drei eins acht B) dreizehn achtzehn C) dreizehn eins acht D) eins acht nach dreizehn Uhr Erklärung zu Frage F-B1-052 Die richtige Antwort ist Antwort A) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-046 siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-047 F-B1-053 Wie lautet das Rufzeichen einer Bodenfunkstelle an einem kontrollierten Flugplatz für die Bewegungslenkung auf dem Rollfeld? A) INFORMATION B) RADAR C) ROLLKONTROLLE D) TURM Erklärung zu Frage F-B1-053 Die richtige Antwort ist Antwort C) NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL (NfL I) 282/08 Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren ANLAGE 1 RUFZEICHEN VON BODENFUNKSTELLEN (1) Das Rufzeichen einer Bodenfunkstelle setzt sich zusammen aus der Ortsbezeichnung oder dem Namen der Bodenfunkstelle und einer der nachfolgend aufgeführten Funktionsbezeichnungen: (2) Für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs in englischer Sprache: a) b) c) d) e) f) g) h) CONTROL APPROACH RADAR DEPARTURE ARRIVAL DIRECTOR PRECISION TOWER Bezirkskontrolle ohne Radar; An- und Abflugkontrolle ohne Radar; Flugverkehrskontrolle mit Radar; Abflugkontrolle mit Radar; Anflugkontrolle mit Radar; Endanflugkontrolle mit Radar; Endanflugkontrolle mit Präzisionsradar; Flugplatzkontrolle; www.ppl-lernprogramme.de Seite 24 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 i) j) k) l) m) n) GROUND DELIVERY INFORMATION APRON INFO DISPATCH Mittwoch, 3. Februar 2010 Flugverkehrskontrolle auf dem Rollfeld; Übermittlung von Streckenfreigaben; Fluginformationsdienst durch die DFS; Bewegungslenkung auf dem Vorfeld durch den Flughafenunternehmer; Flugplatzinformationsdienst durch Luftaufsichtspersonal oder Flugleiter; Übermittlung von Flugbetriebsmeldungen einer Luftverkehrsgesellschaft. (3) Für die Durchführung des Sprechfunkverkehrs in deutscher Sprache: a) TURM b) ROLLKONTROLLE c) INFORMATION d) START oder SCHULE e) INFO f) VORFELD g) SEGELFLUG h) RÜCKHOLER i) VERFOLGER j) WETTBEWERB Flugplatzkontrolle; Flugverkehrskontrolle auf dem Rollfeld; Fluginformationsdienst durch die DFS; Ausbildung von Luftfahrern; Flugplatzinformationsdienst durch Luftaufsichtspersonal oder Flugleiter; Bewegungslenkung auf dem Vorfeld durch den Flughafenunternehmer; Segelflugbetrieb; Segelflugbegleit- und Rückholbetrieb; Freiballonbegleit- und Rückholbetrieb; Wettbewerbsveranstaltungen. (4) Die DFS kann im Bedarfsfall dem Verwendungszweck entsprechende zusätzliche Rufzeichen festlegen. F-B1-054 Wie lautet das Rufzeichen einer Bodenfunkstelle an einem kontrollierten Flugplatz für die Bewegungslenkung in der Platzrunde? A) TURM B) VORFELD C) RÜCKHOLER D) INFORMATION Erklärung zu Frage F-B1-054 Die richtige Antwort ist Antwort A) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-053 F-B1-055 Wie werden die Rufzeichen von deutschen Bodenfunkstellen bei einem unkontrollierten Landeplatz gebildet? Aus dem Ortsnamen des Landeplatzes in Verbindung mit dem Begriff: A) INFO B) TURM C) LUFTAUFSICHT D) FLUGLEITUNG Erklärung zu Frage F-B1-055 Die richtige Antwort ist Antwort A) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-053 F-B1-056 Wie werden Rufzeichen von deutschen Bodenfunkstellen bei Segelfluggeländen gebildet? Aus dem Namen des Segelfluggeländes in Verbindung mit dem Begriff: A) BODEN B) SEGELFLUG C) INFO www.ppl-lernprogramme.de Seite 25 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 D) INFORMATION Erklärung zu Frage F-B1-056 Die richtige Antwort ist Antwort B) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-053 F-B1-057 Das Rufzeichen für den Fluginformationsdienst der DFS lautet: A) FLUGINFORMATION B) INFORMATION C) INFO D) RADIO Erklärung zu Frage F-B1-057 Die richtige Antwort ist Antwort B) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-053 Die privatrechtliche Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) mit Sitz in Langen übernahm mit Wirkung vom 1. Januar 1993 alle öffentlich-rechtlichern Aufgaben der Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS), die zum 31.Dezember 1992 aufgelöst wurde. Der DFS wurde nach § 31 b und §31 d LuftVG die Sicherung der Luftfahrt übertragen. Dazu gehört insbesondere die Kontrolle des Luftverkehrs mit Bewegungslenkung im Luftraum und auf den Rollfeldern der Flughäfen. Sie übt die Luftaufsicht im Sinn des Artikels 83 d des Grundgesetzes aus und untersteht daher der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bauund Stadtentwicklung. Die DFS Insgesamt beschäftigt ca. 5.300 Mitarbeiter. Rund ein Drittel davon sind Fluglotsen. Der deutsche Luftraum ist einer der verkehrsreichsten der Welt. Tag für Tag führen mehr als 8.000 Flüge über Deutschland. Die Fluglotsen der DFS kontrollieren fast 3 Millionen Flugbewegungen pro Jahr und gewährleisten damit die sichere und flüssige Abwicklung des Luftverkehrs über Deutschland. In Langen bei Frankfurt betreibt die DFS die größte Radarkontrollzentrale Europas. Weitere Kontrollzentralen gibt es in Berlin, Bremen, Karlsruhe und München. Auch in der Maastrichter Eurocontrol-Zentrale ist die DFS vertreten. Außerdem sind ihre Mitarbeiter an den 17 internationalen Flughäfen Deutschlands sowie an den Regionalflughäfen Niederrhein und Altenburg-Nobitz beschäftigt. Neben dem „Tagesgeschäft“ Flugsicherung entwickelt die DFS Flugsicherungs-, Ortungs- und Navigationssysteme. Das Unternehmen sammelt alle flugrelevanten Daten und lässt sie in seine Produkte und Dienstleistungen, wie Luftfahrtkarten und Flugberatung, einfließen. In seiner Akademie bildet das Unternehmen jährlich zahlreiche Nachwuchskräfte aus. Im Hinblick auf das Zusammenwachsen Europas engagiert sich die DFS außerdem in zukunftweisenden Projekten wie z.B. einer gemeinsamen europäischen Flugdatenbank und einem Satellitensystem. Seit 1994 kontrolliert die DFS nicht nur die zivile Luftfahrt, sondern ist in Friedenszeiten auch für die Abwicklung des militärischen Luftverkehrs zuständig. Davon ausgenommen sind lediglich die Militärflughäfen. Bis 1993 war das noch anders. Damals existierte in Deutschland neben der zivilen Flugsicherung eine www.ppl-lernprogramme.de Seite 26 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 eigenständige und überörtliche militärische Flugsicherung. Mit zunehmendem Luftverkehr wurde aber deutlich, dass diese starre Aufteilung Probleme mit sich bringt. Um die Abstimmung zwischen militärischem und zivilem Flugverkehr zu verbessern und die Kapazität des Luftraums besser ausnutzen zu können, wurden beide Bereiche zu einem Gesamtsystem vereint. Heute arbeiten militärische und zivile Fluglotsen gemeinsam unter einem Dach. Militärisch genutzte Lufträume sind damit keine starren Hindernisse mehr: Sie können, je nach Bedarf, von zivilen Flugzeugen oder von Militärmaschinen genutzt werden. Von der flexiblen Nutzung des gesamten deutschen Luftraums profitieren alle Teilnehmer im Luftverkehr. F-B1-058 Was erhält man von einer Bodenfunkstelle mit dem Rufzeichen "INFORMATION"? A) Landefreigaben B) Flugplatzwetter C) Rollanweisungen D) Startfreigaben Erklärung zu Frage F-B1-058 Die richtige Antwort ist Antwort B) Über das Rufzeichen "INFORMATION" erreicht man den Fluginformationsdienst der DFS. Zu den Informationen, die man über diesen Dienst erhalten kann, gehört z.B. das Flugplatzwetter. VERORDNUNG ÜBER DIE BETRIEBSDIENSTE DER FLUGSICHERUNG (FSBetrV) 4. Abschnitt Fluginformationsdienst § 12 Aufgabe Der Fluginformationsdienst gibt den Führern von Luftfahrzeugen Informationen und Hinweise, die für die sichere, geordnete und flüssige Durchführung von Flügen erforderlich sind. § 13 Umfang Der Fluginformationsdienst ist von den Flugverkehrskontrollstellen für Flüge, die der Flugverkehrskontrolle unterliegen, sowie für andere Flüge, bei denen Sprechfunkverbindung besteht, durchzuführen. Die Durchführung des Fluginformationsdienstes hat hinter der Durchführung der Flugverkehrskontrolle zurückzustehen. § 14 Flugverkehrsberatungsdienst Ist die Durchführung der Flugverkehrskontrolle auf Grund unzureichender Informationen über den Flugverkehr nach Instrumentenflugregeln in einem Luftraum nicht möglich, kann dort im Rahmen eines erweiterten Fluginformationsdienstes ein Flugverkehrsberatungsdienst durchgeführt werden. Mit Hilfe des www.ppl-lernprogramme.de Seite 27 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 Flugverkehrsberatungsdienstes werden der Flugsicherung bekannte Luftfahrzeuge, die Flüge nach Instrumentenflugregeln im unkontrollierten Luftraum durchführen, untereinander gestaffelt. siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-053 F-B1-059 Wann darf bei der Abwicklung des Sprechfunkverkehrs das Rufzeichen der Bodenfunkstelle weggelassen werden? A) Bei jedem Funkanruf B) Wenn eine Verwechslung mit anderen Luftfunkstellen ausgeschlossen ist C) Wenn sich das Luftfahrzeug in der Platzrunde befindet D) Nach Herstellen der Sprechfunkverbindung Erklärung zu Frage F-B1-059 Die richtige Antwort ist Antwort D) NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL (NfL I) 282/08 Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren 8. BESTÄTIGEN VON MELDUNGEN (1) Der Empfang von Meldungen ist in jedem Falle zu bestätigen. Im Sprechfunkverkehr auftretende unbekannte oder unklare Bezeichnungen sind durch Rückfragen zu klären, ehe die Meldung bestätigt wird. Anmerkung : Mit der missbräuchlichen Benutzung von Kontrollfrequenzen / -kanälen muss gerechnet werden. (2) Eine Luftfunkstelle hat den Empfang einer Meldung durch das Übermitteln des eigenen Rufzeichens und ggf. der Redewendung VERSTANDEN / ROGER zu bestätigen. 1. Die Luftfunkstelle hat sicherheitsrelevante Teile von Flugverkehrskontrollfreigaben und Anweisungen durch Wiederholung zu bestätigen. Folgende Meldungsteile sind immer vollständig durch Wiederholung zu bestätigen: a. Flugverkehrskontrollfreigaben, konditionelle Freigaben sind wörtlich inklusive der Bedingung(en) zu bestätigen; b. Anweisungen, auf eine Piste zu rollen, auf einer Piste zu landen, zu starten, zu rollen oder zurück zu rollen, vor einer Piste zu halten oder eine Piste zu überqueren; c. Betriebspiste; d. Höhenmessereinstellungen; e. SSR-Codes; f. Höhenanweisungen; Anmerkung: Wird die Flughöhe eines Luftfahrzeugs in Relation zum Standardluftdruck 1013,2 hPa gemeldet, sollen die Worte FLUGFLÄCHE / FLIGHT LEVEL dem Höhenwert vorangestellt werden. Wird die Flughöhe in Relation zu QNH / QFE gemeldet, soll dem Höhenwert das Wort FUSS / FEET folgen. g. Steuerkurs- und Geschwindigkeitsanweisungen; h. bei Frequenz- / Kanalwechsel die Frequenz / den Kanal. 2. Andere Anweisungen sind durch Zurücklesen oder in einer Art und Weise, die www.ppl-lernprogramme.de Seite 28 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 anzeigt, dass diese verstanden wurden und befolgt werden, z.B. mit der Redewendung WILCO, zu bestätigen. (3) Eine Bodenfunkstelle hat den Empfang der Meldung einer Luftfunkstelle zu bestätigen durch: 1. das Übermitteln des Rufzeichens der Luftfunkstelle und ggf. einer Redewendung wie z.B. VERSTANDEN / ROGER; oder 2. das Übermitteln des eigenen Rufzeichens und ggf. einer Redewendung wie z.B. VERSTANDEN / ROGER; oder 3. das Übermitteln des Rufzeichens der Luftfunkstelle, des eigenen Rufzeichens und ggf. einer Redewendung wie z.B. VERSTANDEN / ROGER. (4) Nach Herstellen der Funkverbindung können, wenn eine Verwechslung ausgeschlossen ist, im Rufzeichen der Bodenfunkstelle: l l die Ortsbezeichnung bzw. der Name der Bodenfunkstelle oder die Funktionsbezeichnung und einzelne Redewendungen, wie z. B. VERSTANDEN / ROGER, weggelassen werden. (5) Wenn die Bestätigung einer Meldung nach geeigneten Versuchen, sie einzuholen, ausbleibt, gilt die Meldung als nicht übermittelt. F-B1-060 Wie werden Rufzeichen deutscher Luftfunkstellen gebildet? Aus ... A) der Flugnummer in Verbindung mit dem Eintragungszeichen der Musterberechtigung des Luftfahrzeugs und den drei letzten Stellen des B) Eintragungszeichens C) dem Buchstaben "D" und drei weiteren Buchstaben D) dem Staatszugehörigkeitszeichen "D" und dem Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs Erklärung zu Frage F-B1-060 Die richtige Antwort ist Antwort D) NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL (NfL I) 282/08 Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren ANLAGE 2 RUFZEICHEN VON LUFTFUNKSTELLEN (1) Rufzeichen von Luftfunkstellen müssen einem der folgenden Typen entsprechen. l l Typ a): 1. Staatszugehörigkeitszeichen und Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs, bzw. 2. Name des Luftfahrzeugherstellers, Staatszugehörigkeitszeichen und Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs, bzw. 3. Name des Luftfahrzeugmusters, Staatszugehörigkeitszeichen und Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs; oder Typ b): Die im Sprechfunk verwendete Bezeichnung des Luftfahrtunternehmens, gefolgt von den vier Zeichen des Eintragungszeichens; oder www.ppl-lernprogramme.de Seite 29 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 l l Mittwoch, 3. Februar 2010 Typ c): Die im Sprechfunk verwendete Bezeichnung des Luftfahrtunternehmens, gefolgt von der Flugnummer; oder Typ d): Ein maximal siebenstelliges Rufzeichen für militärische Luftfahrzeuge und für Luftfahrzeuge, die zu besonderen öffentlichen Zwecken eingesetzt sind. (2) Die Rufzeichen von Luftfunkstellen dürfen während des Flugs nicht geändert werden, es sei denn, die Bodenfunkstelle hat zur Vermeidung einer Verwechslung ausdrücklich ein anderes Rufzeichen zugewiesen. (3) Abgekürzte Rufzeichen sind nur zu benutzen wenn der Funkkontakt bereits erfolgreich hergestellt wurde und eine Verwechslung unwahrscheinlich ist. Luftfahrzeugführer dürfen das abgekürzte Rufzeichen nur benutzen, nachdem es die Bodenfunkstelle bereits verwendet hat. (4) Abgekürzte Rufzeichen sind folgendermaßen zu bilden: l l l Typen a) und d): 1. Das Staatszugehörigkeitszeichen und mindestens die zwei letzten Zeichen des Eintragungszeichens, bzw. 2. Der Name des Luftfahrzeugherstellers und mindestens die zwei letzten Zeichen des Eintragungszeichens, bzw. 3. Der Name des Luftfahrzeugmusters und mindestens die letzten zwei Zeichen des Eintragungszeichens; oder Typ b): Die im Sprechfunk verwendete Bezeichnung des Luftfahrtunternehmens und mindestens die letzten zwei Zeichen des Eintragungszeichens; oder Typ c): Rufzeichen, die sich aus dem Namen des Luftfahrtunternehmens und einer Flugnummer zusammensetzen, dürfen nicht abgekürzt werden. BEISPIELE: Rufzeichen Vollständig Abgekürzt Typen a) und d) Typ b) Typ c) DABCD CESSNA DEABC ARROW DESJZ CONDOR ABCD LUFTHANSA 401 DCD CESSNA BC ARROW JZ CONDOR CD (keine Kurzform) oder DBCD oder CESSNA ABC oder ARROW SJZ oder CONDOR BCD (keine Kurzform) (5) Die Übermittlung von Rufzeichen von Luftfunkstellen des Typs c), die aus gleichen Ziffern bestehen, kann durch die Worte ZWOMAL / DOUBLE oder DREIMAL / TRIPLE (z.B. DLH 444 als LUFTHANSA TRIPLE FOUR) vereinfacht werden. Unbeschadet der Vorschriften in (1) bis (5) und (7) ist für Luftfahrzeuge in der Wirbelschleppenkategorie HEAVY bei der Aufnahme der Funkverbindung mit der Flugverkehrskontrolle sowie nach jedem Frequenz- / Kanalwechsel unmittelbar nach dem Rufzeichen das Wort HEAVY anzufügen. (7) Unbeschadet der Vorschriften in (1) bis (6) haben Führer von Luftfahrzeugen das www.ppl-lernprogramme.de Seite 30 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 Fehlen der vorgeschriebenen Flächennavigationsausrüstung bei der Aufnahme der Funkverbindung mit der Flugverkehrskontrolle sowie nach jedem Frequenz- / Kanalwechsel mit der Sprechgruppe NON RNAV nach ihrem Rufzeichen anzukündigen. F-B1-061 Das Rufzeichen einer Luftfunkstelle darf während des Fluges durch den Piloten nicht geändert werden. Eine Änderung ist nur erlaubt ... wenn die Bodenfunkstelle zur Vermeidung von Verwechslungen ausdrücklich ein anderes A) Rufzeichen zuweist B) auf Antrag des Piloten C) für Motorsegler beim Wechsel vom Motor- zum Segelflug D) wenn der IFR Flugplan aufgehoben und der Flug nach VFR fortgesetzt wird Erklärung zu Frage F-B1-061 Die richtige Antwort ist Antwort A) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-060 F-B1-062 Wie wird das abgekürzte Rufzeichen einer Luftfunkstelle gebildet? Aus ... A) den beiden letzten Stellen des Eintragungszeichens B) den drei letzten Stellen des Rufzeichens der Bezeichnung des Luftfahrzeugmusters in Verbindung mit der letzten Stelle des C) Rufzeichens dem Staatszugehörigkeitszeichen und mindestens den zwei letzten Zeichen des D) Eintragungszeichen Erklärung zu Frage F-B1-062 Die richtige Antwort ist Antwort D) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-060 F-B1-063 Wann darf die Luftfunkstelle ihr abgekürztes Rufzeichen verwenden? A) Bei jedem Funkanruf B) Nach Herstellung der Sprechfunkverbindung mit der Bodenfunkstelle C) Nur bei Flügen in der Platzrunde D) Nachdem die Bodenfunkstelle das abgekürzte Rufzeichen verwendet hat Erklärung zu Frage F-B1-063 Die richtige Antwort ist Antwort D) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-060 F-B1-064 Mit welchem Flugsicherungsbetriebsdienst kann man während des Fluges im Luftraum E Sprechfunkverbindung aufnehmen? Mit dem/der... A) Flugnavigationsdienst B) Flugfernmeldedienst C) Flugverkehrskontrolle D) Flugberatungsdienst Erklärung zu Frage F-B1-064 Die richtige Antwort ist Antwort C) In der VERORDNUNG ÜBER DIE BETRIEBSDIENSTE DER FLUGSICHERUNG (FSBetrV) ist aufgeführt, welche Flugsicherungsbetriebdienste bereit gestellt werden. Flugsicherungsbetriebdienste ist der Oberbegriff für die folgenden Dienste: l Flugberatungsdienst www.ppl-lernprogramme.de Seite 31 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 l l l Mittwoch, 3. Februar 2010 Flugnavigationsdienst Flugfernmeldedienst Flugverkehrsdienste mit ¡ Flugverkehrskontrolldienst ¡ Fluginformationsdienst ¡ Flugverkehrsberatungsdienst ¡ Flugalarmdienst Diese Dienste haben zusammen das wesentliche Ziel, Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Ordnung und Sicherheit abzuwenden. Gesetzliche Basis dafür ist § 29, LuftVG. In der Bundesrepublik Deutschland wurde die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH mit der Wahrnehmung dieser Dienste beauftragt. Flugsicherungsbetriebsdienste (Air Navigation Services) Flugberatungsdienst (Aeronautical Information Service) Flugnavigationsdienst (Aeronautical Navigation Service) Flugfernmeldedienst (Aeronautical Telecommunication Service) Flugverkehrskontrolldienst (Air Traffic Control Service) Der Flugberatungsdienst kann nicht über Sprechfunk in Anspruch genommen werden. Daher steht von den aufgeführten Diensten nur der Flugverkehrskontrolldienst zur Verfügung. Luftraumklassifizierung und Flugsicherungsbetriebsdienste Klassen Art zugelassene Art von Flügen Umfang der Dienste Staffelung durch die Flugsicherung A nur nach IFR Flugverkehrskontrolle alle Luftfahrzeuge B nach IFR und VFR Flugverkehrskontrolle alle Luftfahrzeuge nach IFR Flugverkehrskontrolle IFR von IFR und IFR von VFR C nach VFR Kontrollzone Klasse C 1. FVK zur Staffelung von IFR 2. VFR/VFR zur VFR von IFR Verkehrsinformation (Ausweichempfehlungen auf Anfrage) gleiche Voraussetzungen / Regelungen wie im Luftraum der Klasse "C" Kontrollierter www.ppl-lernprogramme.de Seite 32 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 Luftraum nach IFR FVK einschl. Verkehrsinformationen über VFR-Flüge IFR von IFR (Ausweichempfehlungen auf Anfrage) nach VFR Verkehrsinformationen zwischen VFR- und IFR-Flügen (Ausweichempfehlungen auf Anfrage) D Kontrollzone Klasse D gleiche Voraussetzungen / Regelungen wie im Luftraum der Klasse "D" nach IFR FVK einschl. Verkehrsinformationen IFR von VFR über VFR-Flüge soweit möglich nach VFR Verkehrsinformationen soweit möglich nach IFR Flugverkehrsberatungsdienst soweit IFR von IFR möglich soweit bekannt nach VFR Fluginformationsdienst entfällt VFR Fluginformationsdienst entfällt E F G entfällt Unkontr. Luftraum entfällt F-B1-065 Mit welchem Flugsicherungsbetriebsdienst kann man während des Fluges Sprechfunkverbindung aufnehmen? Mit dem ... A) Fluginformationsdienst B) Flugnavigationsdienst C) Flugfernmeldedienst D) Flugberatungsdienst Erklärung zu Frage F-B1-065 Die richtige Antwort ist Antwort A) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-064 Der Flugberatungsdienst kann nicht über Sprechfunk in Anspruch genommen werden. Daher steht von den aufgeführten Diensten nur der Fluginformationsdienst zur Verfügung. F-B1-066 Welche Redewendung ist anzuwenden, wenn bei einem Anruf das Rufzeichen der rufenden Funkstelle nicht verstanden wurde? A) Wiederholen Sie (Ihr Rufzeichen) B) Sie (Ihr Rufzeichen) C) Monitor (Ihr Rufzeichen) D) Bestätigen Sie (Ihr Rufzeichen) Erklärung zu Frage F-B1-066 Die richtige Antwort ist Antwort A) NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL (NfL I) 282/08 Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren 7. HERSTELLEN DER SPRECHFUNKVERBINDUNG (1) Die Sprechfunkverbindung ist wie folgt herzustellen: www.ppl-lernprogramme.de Seite 33 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 l l Mittwoch, 3. Februar 2010 Einleitungsanruf: 1. Rufzeichen der anzusprechenden Funkstelle; 2. Rufzeichen der rufenden Funkstelle. Antwort: 1. Rufzeichen der anzusprechenden Funkstelle; 2. Rufzeichen der antwortenden Funkstelle. (2) Wenn zu erwarten ist, dass die gerufene Funkstelle den Anruf empfängt, kann eine Meldung unmittelbar im Anschluss an den Einleitungsanruf gesendet werden. Dieses Verfahren darf bei Flügen nach Sichtflugregeln nur nach Aufforderung zum Frequenz- / Kanalwechsel durch die Flugverkehrskontrolle angewendet werden. (3) Wird bei einem Anruf das Rufzeichen der rufenden Funkstelle nicht verstanden, ist die Sprechgruppe WIEDERHOLEN SIE IHR RUFZEICHEN / SAY AGAIN YOUR CALL SIGN zu verwenden. (4) Besteht bei einer Funkstelle Ungewissheit darüber, ob sie gerufen wurde, so ist dieser Anruf nicht zu beantworten, sondern ein weiterer klärender Anruf abzuwarten. (5) Bei jedem Frequenz- / Kanalwechsel hat der Luftfahrzeugführer auf einem Flug nach Instrumentenflugregeln die derzeitige Flughöhe und bei Steig- bzw. Sinkflug zusätzlich die freigegebene Flughöhe anzugeben. Bei einem Wechsel von der Anflugkontrolle zur Flugplatzkontrolle entfällt die Angabe der Flughöhe. Bei Anflügen zu Flughäfen mit Parallelpistensystem ist neben dem Rufzeichen des Luftfahrzeugs die Bezeichnung der angeflogenen Piste zu nennen. (6) Gelingt es einem Luftfahrzeugführer nicht, auf der / dem vorgeschriebenen Frequenz / Kanal Sprechfunkverbindung mit der zuständigen Flugverkehrskontrolle aufzunehmen, so hat er zu versuchen, eine Sprechfunkverbindung auf anderen für die Flugstrecke festgelegten Frequenzen / Kanälen herzustellen, z.B. der Notfrequenz 121,5 MHz. Bleiben auch diese Versuche erfolglos, hat er sich zu bemühen, eine Sprechfunkverbindung mit anderen Bodenfunkstellen oder Luftfahrzeugen aufzunehmen. Kommt auch über diese eine Sprechfunkverbindung mit der zuständigen Flugverkehrskontrolle nicht zustande, hat der Luftfahrzeugführer die Funkausfallverfahren zu befolgen. Anmerkung : Über INMARSAT sind folgende Kontrollzentralen der DFS erreichbar: Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, München und Rhein. F-B1-067 Eine Meldung wird von einem Luftfahrzeugführer nicht vollständig wiederholt, obwohl es die Art der Meldung erfordert. Mit welcher Redewendung wird er zur Wiederholung aufgefordert? A) Wiederholen Sie alles oder den folgenden Teil Ihrer Meldung B) Bestätigen Sie C) Kommen D) Lesen Sie zurück Erklärung zu Frage F-B1-067 Die richtige Antwort ist Antwort A) NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL (NfL I) 282/08 Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren ANLAGE 7 REDEWENDUNGEN www.ppl-lernprogramme.de Seite 34 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 (1) Im Sprechfunk- bzw. Fernsprechverkehr sind die nachfolgenden Redewendungen zu verwenden: Redewendung Bedeutung ACKNOWLEDGE Let me know that you have received and understood this message BESTÄTIGEN SIE Teilen Sie mit, dass die Meldung empfangen und verstanden wurde AFFIRM Yes POSITIV Ja APPROVED Permission for proposed action granted GENEHMIGT Erlaubnis für das vorgeschlagene Verfahren erteilt BREAK I hereby indicate the separation between portions of the message (To be used where there is no clear distinction between the text and other portions of the message) TRENNUNG Ich zeige hiermit die Trennung zwischen Teilen der Meldung an (Zu benutzen, wenn keine klare Trennung zwischen dem Text und anderen Teilen der Meldung erkannt werden kann) BREAK BREAK I hereby indicate the separation between messages transmitted to different aircraft in a very busy environment TRENNUNG TRENNUNG Ich zeige hiermit die Trennung zwischen Meldungen an, die in einer hochbelasteten Verkehrssituation an verschiedene Luftfahrzeuge übermittelt werden CANCEL Cancel the previously transmitted clearance AUFGEHOBEN Die vorher übermittelte Freigabe ist aufgehoben CHECK Examine a system or procedure (Not to be used in any other context. No answer is normally expected) CHECK Prüfen Sie ein System oder ein Verfahren (In keinem anderen Zusammenhang zu verwenden. Normalerweise wird keine Antwort erwartet) CLEARED Authorized to proceed under the conditions specified FREI Genehmigung, unter festgelegten Bedingungen zu verfahren CONFIRM I request verification of (clearance, instruction, action, information) BESTÄTIGEN SIE Ich erbitte Bestätigung der (Freigabe, Anweisung, Handlung, Information) CONTACT Establish communications with... RUFEN SIE Stellen Sie Funkverbindung her mit... CORRECT "True" or "Accurate" KORREKT "Wahr" oder "Richtig" CORRECTION An error has been made in this transmission (or message indicated). The correct version is... BERICHTIGUNG Bei der Übermittlung ist ein Fehler unterlaufen, es muss richtig heißen... DISREGARD Ignore IGNORIEREN SIE Selbsterklärend Proceed with your message Note 1 : The phrase GO AHEAD shall not be used in surface www.ppl-lernprogramme.de Seite 35 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 GO AHEAD movement communications or whenever the possibility of misconstruing GO AHEAD as an authorization exists. Note 2 : If there is the possibility of misunderstanding, GO AHEAD shall be replaced by the calling aeronautical station’s call sign followed by the answering aeronautical stations call sign. KOMMEN Setzen Sie Ihre Meldung ab Anmerkung : In der deutschen Phraseologie besteht eine solche Verwechslungsmöglichkeit nicht. HOW DO YOU READ What is the readability of my transmission WIE VERSTEHEN SIE MICH Wie ist die Verständlichkeit meiner Sendung MAINTAIN Remain at the level specified or in its literal sense, e.g. MAINTAIN VFR BEHALTEN SIE ... BEI / BLEIBEN SIE Behalten Sie z.B. die benannte Flughöhe bei, oder im übertragenen Sinne, z.B. Bleiben Sie VFR I SAY AGAIN I repeat for clarity or emphasis ICH WIEDERHOLE Ich wiederhole zur Klarstellung oder Betonung MONITOR Listen out on (frequency / channel) >MONITOR Hören Sie (Frequenz / Kanal) ab NEGATIVE No / Permission not granted / That is not correct NEGATIV Nein / Erlaubnis nicht erteilt / Das ist nicht richtig NON RNAV Announcement of missing RNAV equipment NON RNAV Angabe wenn Flächennavigationsausrüstung fehlt OVER My transmission is ended and I expect a response from you Note : Not normally used in VHF communications KOMMEN Meine Übermittlung ist beendet, und ich erwarte Ihre Antwort Anmerkung : Im Sprechfunkverkehr im VHF-Bereich normalerweise nicht genutzt OUT This exchange of transmission is ended and no response is expected Note : Not normally used in VHF communications ENDE Die Übermittlung der Meldung ist beendet. Ich erwarte keine Antwort Anmerkung : Im Sprechfunkverkehr im VHF-Bereich normalerweise nicht genutzt READ BACK Repeat all, or the specified part, of this message back to me exactly as received WIEDERHOLEN SIE Wiederholen Sie alles oder den bezeichneten WÖRTLICH Teil dieser Meldung wörtlich RECLEARED A change has been made to your last clearance and this new clearance supersedes your previous clearance or part thereof FREIGABEÄNDERUNG Es hat sich eine Änderung gegenüber Ihrer letzten Freigabe ergeben, diese neue Freigabe ersetzt die vorherige Freigabe oder Teile davon REPORT Pass me the following information MELDEN SIE Geben Sie mir die folgende Information REQUEST I should like to know / I wish to obtain ERBITTE Ich möchte wissen / Ich beantrage I have received all of your last transmission www.ppl-lernprogramme.de Seite 36 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 ROGER Note : Under no circumstances to be used in reply to a question requiring READ BACK or a direct answer in the affirmative (AFFIRM) or negative sense (NEGATIVE). VERSTANDEN Ich habe Ihre letzte Meldung vollständig erhalten Anmerkung : Unter keinen Umständen zu benutzen, wenn die Art der Meldung eine wörtliche Wiederholung, POSITIV oder NEGATIV als Antwort erfordern würde. SAY AGAIN Repeat all, or the following part, of your last transmission WIEDERHOLEN SIE Wiederholen Sie alles oder den folgenden Teil Ihrer Meldung SPEAK SLOWER Reduce your rate of speech SPRECHEN SIE LANGSAMER Vermindern Sie Ihre Sprechgeschwindigkeit SQUAWK Switch transponder to the following setting SQUAWK Schalten Sie den Transponder auf Mode / Code STANDBY Wait and I will call you soon Note: The caller would normally re-establish contact if the delay is lengthy. STANDBY is not an approval or denial. STANDBY Warten Sie und ich werde Sie bald rufen Anmerkung : Die rufende Station wird normalerweise erneut Funkverbindung herstellen, falls sich die Verzögerung über einen längeren Zeitraum erstreckt. STANDBY ist keine Zustimmung oder Ablehnung. UNABLE I cannot comply with your request, instruction or clearance Note: UNABLE is normally followed by a reason. NICHT MÖGLICH Ich kann Ihrer Anfrage, Anweisung oder Freigabe nicht Folge leisten Anmerkung : NICHT MÖGLICH wird normalerweise durch eine Begründung ergänzt WILCO I understand your message and will comply with it (Abbreviation for "will comply") WILCO Ich verstehe Ihre Meldung und werde entsprechend handeln WORDS TWICE Request : Communication is difficult. Please send every word, or group of words, twice Information : Since communication is difficult, every word, or group of words, in this message will be sent twice WORTE DOPPELT Aufforderung : Die Verständigung ist schwierig. Bitte senden Sie jedes Wort, oder jede Gruppe von Worten, doppelt. Information : Da die Verständigung schwierig ist, wird jedes Wort, oder jede Gruppe von Worten, in dieser Meldung doppelt gesendet F-B1-068 Wie lautet die Redewendung für "Ja"? A) Richtig B) Positiv C) Verstanden D) Das ist richtig Erklärung zu Frage F-B1-068 Die richtige Antwort ist Antwort B) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-067 F-B1-069 Wie lautet die Redewendung für "Erlaubnis wird nicht erteilt"? A) Falsch www.ppl-lernprogramme.de Seite 37 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 B) Nicht richtig C) Negativ D) Nein Erklärung zu Frage F-B1-069 Die richtige Antwort ist Antwort C) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-067 F-B1-070 Wie lautet die Redewendung für "Ich habe Ihre letzte Meldung vollständig erhalten"? A) Verstanden B) Wird ausgeführt C) Positiv D) WILCO Erklärung zu Frage F-B1-070 Die richtige Antwort ist Antwort A) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-067 F-B1-071 Der Inhalt einer klar verstandenen Meldung erscheint Ihnen zweifelhaft. Welche Redewendung wenden Sie an, um Zweifel auszuräumen? A) Sie nochmals B) Bestätigen Sie C) Wiederholen Sie wörtlich D) Berichtigung Erklärung zu Frage F-B1-071 Die richtige Antwort ist Antwort B) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-067 F-B1-072 Der Höhenmesser ist auf den Druckwert 1013,2 hPa eingestellt und zeigt 7500 Fuß an. Die Bodenfunkstelle fragt nach der augenblicklichen Höhe des Luftfahrzeuges. Wie muss die Antwort des Luftfahrzeugführers lauten? A) FL 75 B) 7500 ft GND C) 7500 ft D) 7500 ft MSL Erklärung zu Frage F-B1-072 Die richtige Antwort ist Antwort A) Der Höhenmesser ist auf die Standardatmosphäre eingestellt. Daher muss der Angabe der Flughöhe der Begriff "Flugfläche (FL)" vorausgestellt werden. NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL (NfL I) 282/08 Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren ANLAGE 6 ANWEISEN / MELDEN VON FLUGHÖHEN (1) Flughöhen sind wie folgt anzuweisen / zu melden. (2) für Höhen über NN ist der Höhenangabe das Wort FUSS / FEET anzufügen. Es www.ppl-lernprogramme.de Seite 38 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 kann der Höhenangabe die Bezeichnung FLUGHÖHE / ALTITUDE vorangestellt werden. (3) für Flugflächen ist der Höhenangabe die Bezeichnung FLUGFLÄCHE / FLIGHT LEVEL voranzustellen. (4) In der englischen Sprache sind beim Anweisen bzw. Melden von Flughöhen die Worte TO und FOR nicht zu verwenden. F-B1-073 Welche Redewendung soll angewandt werden um auszudrücken: "Bei der Übermittlung ist ein Fehler unterlaufen, es muss richtig heißen..."? A) QHN 1003 NEGATIV QNH 1002 B) QNH 1003 ICH WIEDERHOLE 1002 C) QNH 1003 TRENNUNG TRENNUNG 1002 D) QNH 1003 BERICHTIGUNG QNH 1002 Erklärung zu Frage F-B1-073 Die richtige Antwort ist Antwort D) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-067 F-B1-074 Welche Redewendung wird angewandt um auszudrücken: "Genehmigung, unter festgesetzten Bedingungen zu verfahren"? A) POSITIV B) GENEHMIGT C) FREI D) KORREKT Erklärung zu Frage F-B1-074 Die richtige Antwort ist Antwort C) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-067 F-B1-075 Mit welcher Redewendung wird ein Pilot angewiesen, mit seinem SSR-Transponder einen bestimmten Modus / Code zu senden? A) TRANSPOND B) RESPOND MODE ../CODE .. C) SENDEN SIE MITTELS TRANSPONDER D) SQUAWK Erklärung zu Frage F-B1-075 Die richtige Antwort ist Antwort D) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-067 F-B1-076 Die Redewendung "WILCO" bedeutet: A) Warten Sie, ich werde Sie rufen B) Ich habe Ihre letzte Meldung vollständig erhalten C) Ich verstehe Ihre Meldung und werde entsprechend handeln D) Ich wiederhole zur Klarstellung oder Betonung Erklärung zu Frage F-B1-076 Die richtige Antwort ist Antwort C) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-067 F-B1-077 Die Redewendung "MONITOR" bedeutet: A) Stellen Sie Funkverbindung her mit (Station) www.ppl-lernprogramme.de Seite 39 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 B) Teilen Sie mit, dass die Meldung empfangen und verstanden wurde C) Betrachten Sie diese Übermittlung als nicht gesendet D) Hören Sie (Frequenz/Kanal) ab Erklärung zu Frage F-B1-077 Die richtige Antwort ist Antwort D) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-067 F-B1-078 Wie bestätigt ein Pilot die Anweisung des Kontrollturmes: "STARTEN SIE DURCHPISTE BLOCKIERT!"? A) WILCO B) POSITIV C) VERSTANDEN D) STARTE DURCH Erklärung zu Frage F-B1-078 Die richtige Antwort ist Antwort D) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-059 F-B1-079 Mit welcher Sprechgruppe bestätigt ein Pilot die Anweisung "DEKMG HALTEN SIE POSITION STARTFREIGABE AUFGEHOBEN DEKMG ICH WIEDERHOLE STARTFREIGABE AUFGEHOBEN"? A) DEKMG HALTE POSITION B) DEKMG C) DEKMG VERSTANDEN D) DEKMG POSITIV Erklärung zu Frage F-B1-079 Die richtige Antwort ist Antwort A) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-059 F-B1-080 DEHOL erhält Startfreigabe am Abflugpunkt der Piste 24. Wie bestätigt der Pilot? A) DEHOL ICH STARTE B) DEHOL START FREI C) DEHOL WILCO D) DEHOL STARTET Erklärung zu Frage F-B1-080 Die richtige Antwort ist Antwort B) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-059 F-B1-081 DEKUL hat seine Startvorbereitung beendet. Mit welcher Sprechgruppe teilt er dies dem TWR mit? A) DEKUL STARTBEREIT B) DEKUL STARTET C) DEKUL START FREI D) DEKUL ABFLUGBEREIT Erklärung zu Frage F-B1-081 Die richtige Antwort ist Antwort D) NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL (NfL I) 282/08 Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren ANLAGE 8 SPRECHGRUPPEN www.ppl-lernprogramme.de Seite 40 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 ALLGEMEINES 1. Die nachstehenden Sprechgruppen können nicht alle Situationen abdecken. Bei Bedarf sind daher zusätzliche Sprechgruppen, die kurz gefasst und unmissverständlich sind, zu verwenden. 2. Die Aufteilung der Sprechgruppen in Kapitel bedeutet nicht, dass Sprechgruppen eines Kapitels nicht in anderen Situationen angewendet werden dürfen. 3. Fettgedruckte Teile der Sprechgruppen sind grundsätzlich anzuwendende Standard-Sprechgruppen. 4. Mit Sternchen (*) gekennzeichnete Teile der Sprechgruppen sind - soweit erforderlich - zusätzlich zu benutzen. 5. Durch Schrägstrich (/) getrennte Teile der Sprechgruppen sind - soweit erforderlich - alternativ zu benutzen. 6. Durch Klammern gekennzeichnete Teile der Sprechgruppen sind durch die entsprechenden Angaben zu ersetzen. Deutsche Sprechgruppen Englische Sprechgruppen L = Luftfunkstelle A = Aircraft radio station B = Bodenfunkstelle G = Ground radio station 1. FLUGPLÄTZE OHNE FLUGVERKEHRSKONTROLLE AERODROMES WITHOUT AIR TRAFFIC CONTROL Rollen / schweben Taxiing / air-taxiing L: ROLLE VON (Position) ZU (Zielpunkt) TAXIING *VIA (significant point / A: taxi route)* TO(significant point) *AVOIDING (information)* SCHWEBE ZUM HUBSCHRAUBERABSTELLPLATZ / L: HUBSCHRAUBERSTARTPLATZ / ZUR HUBSCHRAUBERPARKPOSITION (Position) AIR-TAXIING TO HELICOPTER STAND / HELIPAD / A: HELICOPTER PARKING POSITION (significant point) ÜBERQUERE PISTE (Bezeichnung) *HINTER LANDENDER / LANDENDEM / L: ABFLIEGENDER / ABFLIEGENDEM (Lfz.Muster)* WILL CROSS RUNWAY A: (designator) *BEHIND LANDING / DEPARTING (type of aircraft)* Anmerkung: ROLLEN wird bei Hubschrauberverkehr durch SCHWEBEN ersetzt, wenn der Hubschrauber schwebt. Note : For helicopter traffic, TAXI is substituted by AIR-TAXI if the helicopter hovers. Rollinformation für abfliegende Luftfahrzeuge L: 1.11 TAXIING FROM (significant point) TO (destination) ROLLE *ÜBER (Position / Rollstrecke)* ZUM / ZUR (Position) *VERMEIDE (Information)* L: 1.1 A: Taxi information for departing aircraft type of aircraft) (significant point) (Lfz.-Muster) (Position) VFR ÜBER A: VFR VIA (departure route) / TO (Abflugstrecke) / NACH (Richtung) *(Absichten)* THE (direction) *(intentions)* PISTE (Bezeichnung) *ÜBER (Rollstrecke)* B: WIND (Richtung) GRAD (Geschwindigkeit) KNOTEN *QNH (Ziffern) (Verkehrsinformation)* RUNWAY (designator) *VIA (taxi route)* WIND (direction) G: DEGREES (speed) KNOTS *QNH (figures) (traffic information)* Abflug Departure www.ppl-lernprogramme.de Seite 41 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 1.2 Mittwoch, 3. Februar 2010 G: L: *ABFLUG* BEREIT A: READY *FOR DEPARTURE* B: WIND (Richtung) GRAD(Geschwindigkeit) KNOTEN (Verkehrshinweise) WIND (direction) DEGREES G: (speed) KNOTS (traffic information) L: ERBITTE RECHTSKURVE *NACH DEM ABHEBEN* A: REQUEST RIGHT TURN *WHEN AIRBORNE* B: RECHTSKURVE *NACH DEM ABHEBEN* GENEHMIGT G: RIGHT TURN APPROVED *WHEN AIRBORNE* STARTE / STARTE HINTER LANDENDER / L: LANDENDEM / ABFLIEGENDER / ABFLIEGENDEM (Lfz.-Muster) TAKING OFF / WILL TAKE OFF A: BEHIND LANDING / DEPARTING (type of aircraft) Anflug 1.3 Approach (Lfz.-Muster) (Position) L: ZUR LANDUNG / ZUM TIEFANFLUG / AUFSETZEN UND DURCHSTARTEN (type of aircraft) (significant point) A: FOR LANDING / LOW APPROACH / TOUCH AND GO PISTE (Bezeichnung) WIND (Richtung) GRAD B: (Geschwindigkeit) KNOTEN *QNH (Ziffern) (Verkehrsinformation)* RUNWAY (designator) WIND (direction) DEGREES speed) G: KNOTS *QNH (figures)(traffic information)* REQUEST RIGHT TRAFFIC ERBITTE RECHTSPLATZRUNDE / RECHTEN CIRCUIT /RIGHT DOWNWIND / L: GEGENANFLUG / RECHTEN QUERANFLUG / A: RIGHT BASE /STRAIGHT-INGERADEAUSANFLUG APPROACH RECHTSPLATZRUNDE / RECHTER B: GEGENANFLUG / RECHTER QUERANFLUG GENEHMIGT RIGHT TRAFFIC CIRCUIT / G: RIGHT DOWNWIND / RIGHT BASE APPROVED Anmerkung : Die Luftaufsicht / Flugleitung kann im Einzelfall Ausnahmen von der vorgeschriebenen Richtung der Platzrunde zulassen. Sie ist nicht berechtigt, Flugverkehrskontrolle durchzuführen. Note : The Luftaufsicht / Flugleitung may allow exceptions to the prescribed direction of the traffic circuit in individual cases. They are not authorized to conduct air traffic control. Besondere Absichten des Luftfahrzeugführers 1.4 REPORT *WHEN* READY *FOR DEPARTURE* B: MELDEN SIE *ABFLUG* BEREIT Special intentions of the pilot L: STARTE DURCH A: GOING AROUND L: MACHE TIEFANFLUG A: MAKING LOW APPROACH L: MACHE KURZE / LANGE LANDUNG A: L: MACHE ZIELLANDEÜBUNG A: MAKING SPOT LANDING L: FLIEGE AN ZUR BANNERAUFNAHME A: APPROACHING FOR BANNER PICK-UP L: FLIEGE AN ZUM BANNER- / SEILABWURF A: APPROACHING TO DROP BANNER / ROPE L: FLIEGE PLATZRUNDE(N) A: FLYING TRAFFIC CIRCUIT(S) L: L: MACHE AUFSETZ- UND DURCHSTARTÜBUNG VERLASSE IHRE FREQUENZ / IHREN www.ppl-lernprogramme.de MAKING SHORT / LONG LANDING A: MAKING TOUCH AND GO A: LEAVING YOUR FREQUENCY / Seite 42 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 KANAL Anweisungen zur Abwehr von Gefahren Instructions for protection from danger B: HALTEN SIE POSITION *(Begründung)* G: HOLD POSITION *(reason)* L: HALTE A: HOLDING B: VERLASSEN SIE SOFORT PISTE * (Begründung)* L: VERLASSE SOFORT PISTE B: BESCHLEUNIGEN SIE START / ROLLEN * (Begründung)* L: BESCHLEUNIGE 1.5 CHANNEL G: VACATE RUNWAY IMMEDIATELY *(reason)* A: VACATING RUNWAY IMMEDIATELY G: EXPEDITE TAKE-OFF / TAXI * (reason)* A: EXPEDITING B: START / LANDUNG NICHT ERLAUBT * (Begründung)* G: TAKE-OFF / LANDING NOT PERMITTED *(reason)* B: SOFORT ANHALTEN *(Wiederholen des Lfz.Rufzeichens) SOFORT ANHALTEN* STOP IMMEDIATELY *(repeat G: aircraft call sign) STOP IMMEDIATELY* L: HALTE AN A: STOPPING B: STARTEN SIE DURCH *(Begründung)* G: GO AROUND *(reason)* L: STARTE DURCH A: GOING AROUND Note : Further phraseologies for flights Anmerkung : Weitere Sprechgruppen für Flüge von from and to aerodromes without air und zu Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrolle sind traffic control are to be found in in Kapitel 3 dieses Anhangs zu finden. chapter 3 of this attachment. 2. L: 2.1 FLUGPLÄTZE MIT FLUGVERKEHRSKONTROLLE AERODROMES WITH AIR TRAFFIC CONTROL Anlassverfahren Luftfahrzeug / Flugverkehrskontrolle Start up procedures Aircraft / Air Traffic Control (Position) *INFORMATION (ATISKennbuchstabe)* ERBITTE ANLASSEN (significant point) *INFORMATION A: (ATIS Code letzter)* REQUEST START UP B: ANLASSEN ERLAUBT G: START UP APPROVED B: ANLASSEN NEGATIV (Begründung) G: NEGATIVE START UP (reason) B: *ERWARTEN SIE* ANLASSEN UM (Zeit) G: *EXPECT* START UP AT (time) B: *ERWARTEN SIE ABFLUG UM (Zeit)* ANLASSEN NACH EIGENEM ERMESSEN B: MELDEN SIE ANLASSBEREIT Anlassverfahren Bodenmannschaft / Pilot *EXPECT DEPARTURE (time)* G: START UP AT OWN DISCRETION G: REPORT READY TO / FOR START *UP* Start up procedures Ground crew / Cockpit G: *ARE YOU* READY TO / FOR START *UP* A: STARTING NUMBER (engine number(s)) Note 1 : The ground crew should www.ppl-lernprogramme.de Seite 43 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 follow this exchange by either a reply on the intercom or a distinct visual signal to indicate that all is clear and that the start up as indicated may proceed. Note 2 : Unambiguous identification of the parties concerned is essential in any communications between ground crew and pilots. 2.11 Zurückdrücken / Zurückrollen Push back / power back G: ARE YOU READY FOR PUSH BACK / POWER BACK A: READY FOR PUSH BACK / POWER BACK A: (significant point) REQUEST PUSH BACK / POWER BACK G: PUSH BACK / POWER BACK APPROVED G: PUSH BACK / POWER BACK NEGATIVE G: STAND BY G: PUSH BACK / POWER BACK AT OWN DISCRETION G: EXPECT (number) MINUTES *DELAY* *DUE TO (reason)* G: CONFIRM BRAKES RELEASED 2.12 A: BRAKES RELEASED G: COMMENCING PUSH BACK / POWER BACK G: PUSH BACK / POWER BACK COMPLETED A: STOP PUSH BACK / POWER BACK G: CONFIRM BRAKES SET A: BRAKES SET A: DISCONNECT DISCONNECTING STAND BY G: FOR VISUAL AT YOUR LEFT / RIGHT Note : This exchange is followed by a visual signal to the pilot to indicate that disconnect is completed and all is clear for taxiing. Schleppzugverfahren 2.13 www.ppl-lernprogramme.de Tow procedures REQUEST TOW (company name) A: (type of aircraft) FROM (significant point) TO (significant point) Seite 44 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 G: TOW APPROVED VIA (route) G: HOLD POSITION G: STAND BY Flugplatzdaten für abfliegende Luftfahrzeuge 2.2 A: PISTE (Bezeichnung) WIND (Richtung) GRAD (Geschwindigkeit) KNOTEN *SICHT (Ziffern) METER / KILOMETER*; PISTENSICHTWEITE B: (Ziffern) METER / KEINE ANGABEN* TEMPERATUR (Ziffern) TAUPUNKT (Ziffern) QNH (Ziffern) RUNWAY (designator) WIND (direction) DEGREES speed) KNOTS *VISIBILITY (figures) METRES / KILOMETRES*; RVR G: (figures) METRES / NOT REPORTED* TEMPERATURE (figures) DEW POINT (figures) QNH (figures) L: Rollverfahren Taxi Procedures Abflug mit Flugplan Departure with flight plan (Position) *INFORMATION (ATISKennbuchstabe)* ERBITTE ROLLEN (significant point) *INFORMATION A: (ATIS code letter)* REQUEST TAXI Abflug ohne Flugplan 2.32 REQUEST DEPARTURE INFORMATION L: ERBITTE ABFLUGINFORMATION 2.3 2.31 Aerodrome data for departing aircraft (Lfz.-Muster) (Position) VFR ÜBER (Abflugstrecke) *INFORMATION (ATISL: Kennbuchstabe)* ERBITTE ROLLEN * (Absichten)* Departure without flight plan (type of aircraft) (significant point) VFR VIA (departure route) A: *INFOR-MATION (ATIS code letter)* REQUEST TAXI * (intentions)* Rollen / Schweben Taxi / Air-taxi ROLLEN SIE ZUM ROLLHALT PISTE (Bezeichnung) ÜBER (Rollstrecke) *WIND B: (Richtung) GRAD (Geschwindigkeit) KNOTEN QNH (Ziffern)* TAXI TO HOLDING POSITION RUNWAY (designator) VIA (taxi G: route) *WIND (direction) DEGREES (speed) KNOTS QNH (figures)* ROLLEN / DREHEN SIE IN DIE / DEN ERSTE (N) / ZWEITE(N) / PASSENDEN (Rollstrecke) B: LINKS / RECHTS *UND RUFEN SIE ROLLKONTROLLE* TAKE / TURN FIRST / SECOND / CONVENIENT (taxi route) LEFT / G: RIGHT *AND CONTACT GROUND* B: ROLLEN SIE ÜBER (Rollstrecke) G: TAXI VIA (taxi route) B: ROLLEN SIE AUF PISTE (Bezeichnung) G: TAXI VIA RUNWAY (designator) B: ROLLEN SIE ZUM (Zielpunkt auf dem Flughafen) G: TAXI TO (destination on aerodrome) L: ERBITTE ZURÜCKROLLEN PISTE (Bezeichnung) A: REQUEST BACKTRACK RUNWAY (designator) B: ZURÜCKROLLEN *GENEHMIGT* PISTE (Bezeichnung) G: BACKTRACK *APPROVED* RUNWAY (designator) L: (Position) ERBITTE ROLLEN (zu Zielpunkt auf dem Flughafen) A: (significant point) REQUEST TAXI (to destination on aerodrome) B: ROLLEN SIE GERADEAUS G: TAXI STRAIGHT AHEAD B: G: WEICHEN SIE (Beschreibung und Position des www.ppl-lernprogramme.de GIVE WAY TO (description and Seite 45 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 Verkehrs) AUS 2.33 position of traffic) L: WEICHE *(Verkehr)* AUS A: GIVING WAY *TO (traffic)* L: VERKEHR / (Lfz.-Muster) IN SICHT A: B: ROLLEN SIE IN DIE HALTEBUCHT G: TAXI INTO HOLDING BAY B: FOLGEN SIE (Beschreibung des Verkehrs) G: FOLLOW (description of traffic) B: VERLASSEN SIE PISTE (Bezeichnung) G: VACATE RUNWAY (designator) B: MELDEN SIE VERLASSEN G: REPORT VACATED L: PISTE (Bezeichnung) VERLASSEN A: RUNWAY (designator) VACATED TRAFFIC / (type of aircraft) IN SIGHT B: IHRE PARKPOSITION / IHR STANDPLATZ (Bezeichnung) G: B: BESCHLEUNIGEN SIE ROLLEN * (Begründung)* G: EXPEDITE TAXI *(reason)* L: BESCHLEUNIGE B: YOUR STAND / GATE (designator) A: EXPEDITING *VORSICHT* ROLLEN SIE LANGSAMER * (Begründung)* G: *CAUTION* TAXI SLOWER * (reason)* L: ROLLE LANGSAMER A: SLOWING DOWN SCHWEBEN SIE ZUM HUBSCHRAUBERABSTELLPLATZ / B: HUBSCHRAUBERSTARTPLATZ / ZUR HUBSCHRAUBERPARKPOSITION (Position) AIR-TAXI TO HELICOPTER STAND / HELIPAD/ G: HELICOPTER PARKING POSITION (significant point) SCHWEBE ZUM HUBSCHRAUBERABSTELLPLATZ / L: HUBSCHRAUBERSTARTPLATZ / ZUR HUBSCHRAUBERPARKPOSITION (Position) AIR-TAXIING TO HELICOPTER STAND / HELIPAD / A: HELICOPTER PARKING POSITION (significant point) Anmerkung: ROLLEN wird bei Hubschrauberverkehr durch SCHWEBEN ersetzt, wenn der Hubschrauber schwebt. Note : For helicopter traffic, TAXI is substituted by AIR-TAXI if the helicopter hovers. Halten 2.34 Holding B: HALTEN SIE POSITION *(Begründung)* G: HOLD POSITION *(reason)* L: HALTE A: HOLDING Anmerkung: Grundsätzlich wird in der deutschen Sprache das Wort HALTEN nur am Boden verwendet, das Wort WARTEN in der Luft. Note : As a rule, in the German language the word HALTEN is used on the ground only, the word WARTEN in the air. Halten vor einer Piste G: HOLD (direction) OF (significant point) G: HOLD (distance) FROM (significant point) B: HALTEN SIE VOR (Position) G: HOLD SHORT OF (significant point) L: HALTE / HALTE VOR (Position) A: HOLDING / HOLDING SHORT B: HALTEN SIE AM *CAT II / III* ROLLHALT G: B: HALTEN SIE (Richtung) VON (Position) B: 2.35 To hold short of a runway HALTEN SIE (Entfernung) VON / VOR (Position) www.ppl-lernprogramme.de HOLD AT *CAT II / III* HOLDING POSITION Seite 46 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 Überqueren einer Piste 2.36 To cross a runway L: ERBITTE ÜBERQUEREN *DER* PISTE (Bezeichnung) A: REQUEST *TO* CROSS RUNWAY (designator) B: ÜBERQUEREN SIE PISTE (Bezeichnung) *MELDEN SIE VERLASSEN* G: CROSS RUNWAY (designator) *REPORT VACATED* BESCHLEUNIGEN SIE ÜBERQUEREN DER EXPEDITE CROSSING RUNWAY B: PISTE (Bezeichnung) *VERKEHR (Lfz.- Muster) G: (designator) *TRAFFIC (type of (Entfernung) MEILEN ENDANFLUG* aircraft) (distance) MILES FINAL* L: PISTE (Bezeichnung) VERLASSEN Wenn eine Rollanweisung eine Freigabegrenze jenseits einer Piste beinhaltet. ROLLEN SIE ZUM ROLLHALT PISTE (Bezeichnung) ÜBER (genaue Angabe der B: Rollstrecke) HALTEN SIE VOR PISTE (Bezeichnung) / ÜBERQUEREN SIE PISTE 2.37 (Bezeichnung) A: RUNWAY (designator) VACATED When a taxi instruction contains a taxi limit beyond a runway TAXI TO HOLDING POSITION RUNWAY (designator) VIA (specific taxi route to be followed) G: HOLD SHORT OF RUNWAY (designator) / CROSS RUNWAY (designator) Anmerkung : Wenn eine Rollanweisung eine Freigabegrenze jenseits einer Piste beinhaltet, hat diese eine explizite Freigabe zum Überqueren oder eine Anweisung vor dieser Piste zu halten zu beinhalten. Note : When a taxi instruction contains a taxi limit beyond a runway, it shall contain an explicit clearance to cross or an instruction to hold short of that runway. Abfluganweisungen Departure instructions L: ERBITTE ABFLUGANWEISUNGEN *(Details)* A: REQUEST DEPARTURE INSTRUCTIONS *(details)* VERLASSEN SIE KONTROLLZONE LEAVE CONTROL ZONE *SONDER-VFR* ÜBER (Strecke) *IN *SPECIAL VFR* VIA (route) *AT B: G: *FLUGHÖHE* (Ziffern) FUSS / ODER HÖHER / *ALTITUDE* (figures) FEET / OR TIEFER* *(Anweisungen)* ABOVE / BELOW* *(instructions)* B: 2.4 ABFLUG ÜBER (Bezeichnung) NICHT MÖGLICH *(Begründung)* B: MELDEN SIE *ABFLUG-* BEREIT G: REPORT *WHEN* READY *FOR DEPARTURE* B: SIND SIE *ABFLUG-* BEREIT G: ARE YOU READY *FOR DEPARTURE* L: *ABFLUG-* BEREIT A: READY *FOR DEPARTURE* B: SIND SIE BEREIT ZUM SOFORTABFLUG G: ARE YOU READY FOR IMMEDIATE DEPARTURE L: *BIN* BEREIT ZUM SOFORTABFLUG A: READY FOR IMMEDIATE DEPARTURE B: HALTEN SIE *(Begründung)* G: WAIT *(reason)* B: NACH DEM ABHEBEN (Anweisungen) G: WHEN AIRBORNE (instructions) Freigabe auf die Piste zu rollen und Startfreigabe abzuwarten 2.5 UNABLE TO ISSUE G: DEPARTURE VIA (designator) * (reason)* B: ROLLEN SIE ZUM ABFLUGPUNKT PISTE (Bezeichnung) *DORT HALTEN* www.ppl-lernprogramme.de Clearance to enter runway and await take-off clearance G: LINE UP RUNWAY (designator) *AND WAIT* Seite 47 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 ROLLEN SIE ZUM ABFLUGPUNKT PISTE B: (Bezeichnung) *BEREITHALTEN FÜR / ERWARTEN SIE SOFORTABFLUG* 2.51 Konditionelle Freigabe Conditional clearance HINTER LANDENDER / ABFLIEGENDER (Verkehrsinformation) ROLLEN SIE ZUM B: ABFLUGPUNKT PISTE (Bezeichnung) *DORT HALTEN* HINTER *LANDENDER / ABFLIEGENDER* *(Verkehrsinformation)* BEHIND LANDING / DEPARTING (traffic information) LINE UP RUNWAY (designator) *AND G: WAIT* BEHIND *LANDING / DEPARTING* *(traffic information) * BEHIND LANDING / DEPARTING HINTER LANDENDER / ABFLIEGENDER (traffic information) LINING UP (Verkehrsinformation) ROLLE ZUM RUNWAY (designator) *AND L: ABFLUGPUNKT PISTE (Bezeichnung) *HALTE A: WAITING* BEHIND *LANDING / DORT* HINTER *LANDENDER / DEPARTING* *(traffic information) ABFLIEGENDER* *(Verkehrsinformation)* * Anmerkung 1: Konditionelle Redewendungen, wie HINTER LANDENDEM LUFTFAHRZEUG oder HINTER ABFLIEGENDEM LUFTFAHRZEUG sind nicht für Bewegungen zu verwenden, die die Betriebspiste(n) betreffen, außer der betreffende Lotse und der Pilot können die in Frage kommenden Luftfahrzeuge oder Fahrzeuge sehen. Anmerkung 2: Konditionelle Freigaben sind einschließlich der Bedingung(en) wörtlich (z.B.: HINTER LANDENDER ...) zu wiederholen. Abflug 2.6 LINE UP RUNWAY (designator) G: *BE READY FOR / EXPECT IMMEDIATE* *DEPARTURE* Note 1: Conditional phrases, such as BEHIND LANDING AIRCRAFT or BEHIND DEPARTING AIRCRAFT, shall not be used for movements affecting the active runway(s), except when the aircraft or vehicles concerned are seen by the appropriate controller and pilot. Note 2 : Conditional clearances shall be read back verbatim including condition(s) (e.g. BEHIND LANDING ...). Take-off WIND (Richtung) GRAD (Geschwindigkeit) B: KNOTEN *MELDEN SIE ABHEBEN* START FREI PISTE (Bezeichnung) WIND (direction) DEGREES (speed) KNOTS *REPORT G: AIRBORNE* CLEARED FOR TAKE-OFF RUNWAY (designator) WIND (Richtung) GRAD (Geschwindigkeit) B: KNOTEN FREI ZUM SOFORTSTART PISTE (Bezeichnung) WIND (direction) DEGREES speed) KNOTS CLEARED *FOR* G: IMMEDIATE TAKE-OFF RUNWAY (designator) Hubschrauber-Betrieb Helicopter operation WIND (direction) DEGREES WIND (Richtung) GRAD (Geschwindigkeit) (speed) KNOTS CLEARED FOR KNOTEN START FREI PISTE (Bezeichnung) / 2.61 TAKE-OFF RUNWAY B: *VOM* HUBSCHRAUBERSTARTPLATZ / VON G: (designator) / *FROM THE* (Position, wenn nicht Piste / HELIPAD / FROM (location, if not Hubschrauberstartplatz) runway / helipad) Wenn der Freigabe zum Start nicht nachgekommen wurde 2.62 B: STARTEN SIE SOFORT ODER VERLASSEN SIE DIE PISTE *(Anweisungen)* When take-off clearance has not been complied with TAKE OFF IMMEDIATELY OR G: VACATE RUNWAY *(instructions) * TAKE OFF IMMEDIATELY OR STARTEN SIE SOFORT ODER HALTEN SIE * HOLD *(significant point) e.g. B: (Position) z.B.: VOR DER PISTE (Bezeichnung) G: SHORT OF RUNWAY (designator) * * www.ppl-lernprogramme.de Seite 48 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 Streichen einer Startfreigabe HALTEN SIE POSITION START-FREIGABE AUFGEHOBEN ICH WIEDERHOLE 2.63 B: STARTFREIGABE AUFGEHOBEN * (Begründung)* L: HALTE HOLD POSITION CANCEL G: TAKE-OFF I SAY AGAIN CANCEL TAKE-OFF *(reason)* A: HOLDING Startabbruch nachdem der Startlauf begonnen wurde 2.64 To cancel a take-off clearance To stop a take-off after an aircraft has commenced take-off roll SOFORT ANHALTEN *(Wiederholen des B: Rufzeichens der Luftfunkstelle) SOFORT ANHALTEN* STOP IMMEDIATELY *(repeat G: aircraft call sign) STOP IMMEDIATELY* L: HALTE AN A: STOPPING Nach dem Abheben L: ERBITTE LINKS- / RECHTSKURVE A: REQUEST LEFT / RIGHT TURN G: LEFT / RIGHT TURN NEGATIVE / APPROVED B: WARTEN SIE AUF LINKS- / RECHTSKURVE G: STAND BY FOR LEFT / RIGHT TURN LINKS- / RECHTSKURVE NICHT MÖGLICH * (Begründung)* A: UNABLE LEFT / RIGHT TURN * (reason)* B: 2.65 L: LINKS- / RECHTSKURVE NEGATIV / GENEHMIGT When airborne NACH ERREICHEN / DURCH- / B: ÜBERFLIEGEN VON (Höhe oder Position) (Anweisungen) B: (Standard-Abflugstreckenname und -nummer) ABFLUGSTRECKE Zu fliegender Steuerkurs B: STEIGEN SIE GERADEAUS / IN PISTENRICHTUNG *(Anweisungen)* 2.66 B: NACH DEM ABHEBEN AFTER REACHING / PASSING G: (level or significant point) (instructions) G: (standard departure name and number) DEPARTURE Heading to be followed CLIMB STRAIGHT AHEAD / ON G: RUNWAY HEADING * (instructions)* G: WHEN AIRBORNE FLIEGEN SIE / DREHEN SIE LINKS / RECHTS FLY / TURN LEFT / RIGHT STEUERKURS (drei Ziffern) / IN HEADING (three figures) / B: G: PISTENRICHTUNG / STEIGEN SIE CONTINUE RUNWAY HEADING / (Anweisungen) CLIMB (instructions) Einflug in die Kontrollzone / Platzrunde 2.7 Entering control zone / aerodrome traffic circuit (Lfz.-Muster) VFR (Position / Höhe über NN) *INFORMATION (ATIS-Kennbuchstabe)* ZUR L: LANDUNG / ZUM TIEFANFLUG / ZUM AUFSETZEN UND DURCHSTARTEN (type of aircraft) VFR (significant point / altitude) *INFORMATION A: (ATIS code letter)* FOR LANDING / LOW APPROACH / TOUCH AND GO FLIEGEN SIE IN DIE KONTROLLZONE *SONDER-VFR* ÜBER (Strecke) *(Höhe über B: NN)* PISTE (Bezeichnung) QNH (Ziffern) * (Anweisungen)* ENTER CONTROL ZONE *SPECIAL VFR* VIA (route) * G: (altitude)* RUNWAY (designator) QNH ( figures) *(instructions)* Anmerkung: Eine Freigabe zum Einflug in die Kontrollzone berechtigt nicht zum Einflug in die Platzrunde. Wird keine Freigabe zum Einflug in die Note: A clearance to enter control zone is no authorization to join traffic circuit. If no clearance to join traffic www.ppl-lernprogramme.de Seite 49 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 Platzrunde erteilt, ist in die Warteschleife einzufliegen. circuit was issued the holding pattern has to be entered. FLIEGEN SIE IN DIE *RECHTS* PLATZRUNDE / *DIREKT IN* DEN (Teil der B: Platzrunde) *PISTE (Bezeichnung)* *WIND (Richtung) GRAD (Geschwindigkeit) KNOTEN* *QNH (Ziffern)* *(Verkehrsinformation)* JOIN *RIGHT* TRAFFIC CIRCUIT / *DIRECT* (part of traffic circuit) *RUNWAY (designator)* G: *WIND (direction) DEGREES (speed) KNOTS* *QNH (figures)* * (traffic information)* Anmerkung: Wurde das QNH bereits mit der Freigabe zum Einflug in die Kontrollzone gegeben, erübrigt sich die nochmalige Angabe (außer bei Änderung des Wertes) bei der Freigabe zum Einflug in die Platzrunde. Note: If the QNH was already delivered with the clearance to enter control zone, a repetition in the clearance to join traffic circuit is superfluous (except with changes of value). Verkürzen der Platzrunde 2.71 L: ERBITTE GERADEAUS- / DIREKTANFLUG PISTE (Bezeichnung) MACHEN SIE GERADEAUSB: /DIREKTANFLUG PISTE (Bezeichnung) * (Verkehrsinformation)* To shorten traffic circuit REQUEST STRAIGHT-IN- / A: DIRECT APPROACH RUNWAY (designator) MAKE STRAIGHT-IN- / DIRECT G: APPROACH RUNWAY (designator) *(traffic information)* Hubschrauber-Betrieb 2.72 Helicopter operation FLIEGEN / DREHEN SIE *DIREKT* ZUM / ZUR PROCEED / TURN *DIRECT* (Position) / PISTE (Bezeichnung) / *TO* (significant point) / RUNWAY B: G: HUBSCHRAUBERLANDEPLATZ * (designator) / HELIPAD *(traffic (Verkehrsinformation)* information)* Anfordern von Positionsmeldungen B: 2.73 MELDEN SIE PLATZ / PISTE (Bezeichnung) / ANFLUGBEFEUERUNG IN SICHT B: MELDEN SIE BEREIT FÜR SICHTFLUG B: MELDEN SIE (Einzelheiten / Teil der Platzrunde) Request for position reports REPORT FIELD / RUNWAY G: (designator) / APPROACH LIGHTS IN SIGHT G: REPORT VISUAL G: Anweisungen für Landefolge REPORT (details / part of traffic circuit) Instructions for landing sequence NUMMER (Ziffer) FOLGEN SIE (Lfz.-Muster, Position) G: NUMBER (figure) FOLLOW (type of aircraft, position) B: MACHEN SIE KURZEN / LANGEN ANFLUG G: MAKE SHORT / LONG APPROACH G: EXTEND / SHORTEN DOWNWIND (details) B: 2.74 B: VERLÄNGERN / VERKÜRZEN SIE GEGENANFLUG (Einzelheiten) *ANFLUG/ GEGENANFLUG / QUERANFLUG / B: ENDANFLUG* FORTSETZEN *BEREITEN SIE SICH AUF MÖGLICHEN FEHLANFLUG VOR* B: FLIEGEN SIE EINE WEITERE *RECHTE* PLATZRUNDE Landung WIND (Richtung) GRAD (Geschwindigkeit) B: KNOTEN LANDUNG FREI PISTE (Bezeichnung) www.ppl-lernprogramme.de CONTINUE *APPROACH / BASE / G: DOWNWIND / FINAL* *PREPARE FOR POSSIBLE GO AROUND* G: MAKE ANOTHER *RIGHT HAND* CIRCUIT Landing WIND (direction) DEGREES G: (speed) KNOTS CLEARED TO LAND RUNWAY (designator) Seite 50 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 2.8 Mittwoch, 3. Februar 2010 B: MACHEN SIE KURZE / LANGE LANDUNG G: MAKE SHORT / LONG LANDING Anmerkung: Um die Wahrscheinlichkeit von Missverständnissen zu reduzieren hat die Landefreigabe die Bezeichnung der Piste zu beinhalten. Note: To reduce the potential for misunderstanding, the landing clearance shall include the designator of the landing runway. Hubschrauber-Betrieb 2.81 WIND (Richtung) GRAD (Geschwindigkeit) KNOTEN LANDUNG FREI PISTE B: (Bezeichnung) / AUF DEM HUBSCHRAUBERLANDEPLATZ / AUF (Position) Helicopter operations WIND (direction) DEGREES (speed) KNOTS CLEARED TO G: LAND RUNWAY (designator) / ON THE HELIPAD / ON (significant point) Besondere Verfahren 2.82 Special Procedures L: ERBITTE AUFSETZEN UND DURCHSTARTEN PISTE (Bezeichnung) A: REQUEST TOUCH AND GO RUNWAY (designator) B: FREI *ZUM* AUFSETZEN UND DURCHSTARTEN PISTE (Bezeichnung)* G: CLEARED TOUCH AND GO RUNWAY (designator) B: MACHEN SIE ABSCHLUSSLANDUNG PISTE (Bezeichnung) G: MAKE FULL STOP *LANDING* RUNWAY (designator) Anflug über oder entlang einer Piste 2.83 L: ERBITTE TIEFANFLUG A: REQUEST LOW APPROACH FREI ZUM TIEFANFLUG *ENTLANG* PISTE B: (Bezeichnung) *(Höhenbeschränkung)* (Verfahren nach dem Tiefanflug) CLEARED LOW APPROACH *ALONG* RUNWAY (designator) * G: (level restriction)* (go around instructions) Sichtkontrolle durch Personen am Boden 2.84 Approach over or along a runway L: ERBITTE TIEFEN VORBEIFLUG B: FREI ZUM TIEFEN VORBEIFLUG (Anweisungen) Visual inspection by persons on the ground A: REQUEST LOW PASS G: Verzögern von Luftfahrzeugen B: WARTEN SIE *ÜBER* (Position) / KREISEN SIE *LINKS / RECHTS* *(Begründung)* MACHEN SIE VOLLKREIS LINKS / RECHTS * 2.85 B: (Begründung)* Anmerkung: Grundsätzlich wird in der deutschen Sprache das Wort HALTEN nur am Boden verwendet, das Wort WARTEN in der Luft. Fehlanflug 2.86 B: STARTEN SIE DURCH *(Begründung)* L: STARTE DURCH *(Begründung)* 3. 3.1 CLEARED LOW PASS (instructions) To delay aircraft G: HOLD *OVER* (significant point) / ORBIT *LEFT / RIGHT* *(reason)* G: MAKE A LEFT / RIGHT THREE SIXTY *(reason)* Note: As a rule, in the German language the word HALTEN is used on the ground only, the word WARTEN in the air. Missed approach G: GO AROUND *(reason)* A: GOING AROUND *(reason)* ZUSÄTZLICHE SPRECHGRUPPEN FÜR FLUGPLATZVERKEHR ADDITIONAL PHRASEOLOGIES FOR AERODROME TRAFFIC Fahrwerksstörung Landing gear trouble (Teil(e) des Fahrwerks) SCHEINT / SCHEINEN www.ppl-lernprogramme.de (part(s) of landing gear) *DO(ES) Seite 51 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 B: *NICHT* AUS- / EINGEFAHREN G: NOT* APPEAR(S) DOWN / UP Luftfahrzeug ohne Sendegerät B: 3.2 BESTÄTIGEN SIE DURCH BEWEGEN DER QUERRUDER / DES SEITENRUDERS B: BESTÄTIGEN SIE DURCH WACKELN B: BESTÄTIGEN SIE DURCH BLINKEN MIT LANDESCHEINWERFER Aircraft without radio transmitter G: ACKNOWLEDGE BY MOVING AILERONS / RUDDER G: ACKNOWLEDGE BY ROCKING WINGS G: ACKNOWLEDGE BY FLASHING LANDING LIGHTS Zusätzliche Verkehrsinformation Additional traffic information B: (Lfz.-Muster) STARTET / LANDET AUF PISTE (Bezeichnung) (type of aircraft) DEPARTING / G: LANDING ON RUNWAY (designator) B: (Lfz.-Muster) IM ANFLUG AUS / IM ABFLUG NACH (Richtung) (type of aircraft) APPROACHING G: FROM / DEPARTING TO (direction) 3.3 B: *ZUSÄTZLICHER* VERKEHR (Einzelheiten) G: Wirbelschleppenwarnung VORSICHT WIRBELSCHLEPPEN *VON B: ANFLIEGENDER / ABFLIEGENDER (Lfz.3.31 Muster)* *(weitere Informationen, wie benötigt)* B: NUMMER 2 HINTER / FOLGEN SIE (Lfz.Muster) (Position) *(Flughöhe)* Abgas- / Propellerstrahl 3.32 B: VORSICHT PROPELLERSTRAHL B: VORSICHT ABGASSTRAHL Flugplatzinformation 3.33 *ADDITIONAL* TRAFFIC *IS* (details) Wake turbulence warning CAUTION WAKE TURBULENCE *FROM ARRIVING / DEPARTING G: (type of aircraft)* *(additional information, as required)* G: NUMBER 2 BEHIND / FOLLOW (type of aircraft) (position) *(level)* Jet blast/slipstream G: CAUTION SLIPSTREAM G: CAUTION JET BLAST Aerodrome information (Ortsname) B: PISTEN*OBERFLÄCHEN*ZUSTAND PISTE (Bezeichnung) (Zustand) (location) RUNWAY *SURFACE* G: CONDITION RUNWAY (designator) (condition) (Ortsname) PISTEN *OBERFLÄCHEN*ZUSTAND PISTE B: (Bezeichnung) NICHT BEKANNT / LETZTE MELDUNG ERHALTEN UM (Zeit) (location) RUNWAY *SURFACE* CONDITION RUNWAY G: (designator) NOT AVAILABLE / LAST REPORT RECEIVED AT (time) PISTENMELDUNG UM (Beobachtungszeit) B: PISTE (Bezeichnung) (Art des Niederschlags) BIS ZU (Stärke des Belags) MILLIMETER RUNWAY REPORT AT (observation time) RUNWAY G: (designator) (type of precipitant ) UP TO (depth of deposit) MILLIMETRES VORSICHT BAUARBEITEN *BEIDERSEITS / B: LINKS / RECHTS VON (Teil der Bewegungsfläche)* CAUTION CONSTRUCTION WORK *BOTH SIDES / LEFT / G: RIGHT OF (part of movement area)* (Teil der Bewegungsfläche) TROCKEN / B: FEUCHT / NASS / WASSERPFÜTZEN / ÜBERFLUTET (Tiefe) (part of movement area) DRY / G: DAMP / WET / WATERPATCHES / FLOODED www.ppl-lernprogramme.de Seite 52 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 (Teil der Bewegungsfläche) TROCKEN / SCHNEE GERÄUMT (Länge und Breite wie zutreffend) / BEHANDELT / BEDECKT MIT FLECKEN VON TROCKENEM SCHNEE / B: FEUCHTEM SCHNEE / GEPRESSTEM SCHNEE / MATSCH / GEFRORENEM MATSCH / EIS / EIS UNTER / EIS UND SCHNEE / SCHNEEWEHEN / GEFRORENE SPURRILLEN UND GRATE (part of movement area) DRY / SNOW REMOVED (length and width as applicable) / TREATED / COVERED WITH PATCHES OF DRY SNOW / WET SNOW / G: COMPACTED SNOW / SLUSH / FROZEN SLUSH / ICE / ICE UNDERNEATH / ICE AND SNOW / SNOWDRIFTS / FROZEN RUTS AND RIDGES (part of movement area) (Teil der Bewegungsfläche) GLATT / SCHNEE / SLIPPERY / SNOW / ICE B: G: EIS GERÄUMT / GESTREUT / GESPRÜHT REMOVED / SANDED / SPRAYED B: (Teil der Bewegungsfläche) GESPERRT / AUFGEWEICHT / UNEBEN G: Bremswirkung in Landerichtung 3.34 BREMSWIRKUNG *GEMELDET VON (Lfz.B: Muster)* *UM (Zeit)* GUT / MITTEL / SCHLECHT Bremskoeffizienten in Landerichtung 3.35 B: BREMSKOEFFIZIENTEN UM (Zeit) PISTE (Bezeichnung) (Werte) Betriebszustand von Sicht- und anderen Anflughilfen B: (Teil der Befeuerung) AUSGEFALLEN 3.36 B: (Art) BEFEUERUNG (Betriebszustand) (part of movement area) CLOSED / SOFT / ROUGH Braking action in landing direction BRAKING ACTION * REPORTED G: BY (type of aircraft)* *AT (time)* GOOD / MEDIUM / POOR Braking coefficients in landing direction BRAKING COEFFICIENTS AT G: (time) RUNWAY (designator) (values) Operational status of visual and other landing aids G: (part of lighting system) UNSERVICEABLE G: (type) LIGHTING (status) B: MLS / ILS (Betriebsstufe) (Betriebszustand) G: MLS / ILS (category) (status) (Bezeichnung der Sicht- oder anderer B: Anflughilfe) PISTE (Bezeichnung) (Beschreibung der Mängel) (specify visual or non-visual aid) G: RUNWAY (designator) (description of deficiencies) Meteorologische Bedingungen B: WIND (Richtung) GRAD (Geschwindigkeit) KNOTEN Meteorological conditions G: SICHT (Ziffern) METER / KILOMETER Angabe des Bedeckungsgrads der Bewölkung: l l 3.37 B: l l l l WOLKENLOS LEICHT *BEWÖLKT / BEDECKT* (1-2/8) MITTEL *BEWÖLKT / BEDECKT G: (3-4/8)* STARK *BEWÖLKT / BEDECKT* (5-7/8) GESCHLOSSEN / *VOLLSTÄNDIG* BEDECKT (8/8) KEINE MARKANTEN WOLKEN www.ppl-lernprogramme.de WIND (direction) DEGREES (speed) KNOTS VISIBILITY (figures) METRES / KILOMETRES Transmission of the cloud coverage: l l l l l l SKY CLEAR FEW (1-2/8) SCATTERED (3-4/8) BROKEN (5-7/8) OVERCAST (8/8) NO SIGNIFICANT CLOUDS Seite 53 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 B: MELDEN SIE FLUGBEDINGUNGEN 3.4 G: REPORT FLIGHT CONDITIONS Feststellen der Position B: SCHALTEN SIE LANDESCHEINWERFER EIN Determining of position G: SHOW LANDING LIGHTS Informationen über Zeiten 3.5 L: REQUEST TIME CHECK / A: LANDING TIME / AIRBORNE TIME B: ZEIT (Zeit) G: TIME (time) B: ABFLUGZEIT (Zeit) G: AIRBORNE *AT / TIME* (time) 4. 4.1 ERBITTE UHRZEIT / LANDEZEIT / ABFLUGZEIT Information on times FREQUENZ- / KANALWECHSEL FREQUENCY / CHANNEL CHANGE IFR sowie VFR im Luftraum der Klasse C vor Frequenz- / Kanalwechsel IFR as well as VFR in airspace Class C before frequency / channel change *UM / ÜBER (Zeit/Position)* RUFEN SIE B: *JETZT* (Bodenfunkstelle) *AUF* (Frequenz) / KANAL (Bezeichnung) *AT / OVER (time or significant point)* CONTACT (unit) *ON* G: (frequency) / CHANNEL (name) *NOW* B: FALLS KEIN KONTAKT (Anweisungen) G: IF NO CONTACT (instructions) L: ERBITTE *FREQUENZ- / KANAL-* WECHSEL *AUF (Frequenz) / KANAL (Bezeichnung)* REQUEST *FREQUENCY / A: CHANNEL* CHANGE *TO (frequency) / CHANNEL (name)* B: *FREQUENZ- / KANAL-* WECHSEL GENEHMIGT G: IFR nach Frequenz- / Kanalwechsel *FREQUENCY / CHANNEL* CHANGE APPROVED IFR after frequency / channel change (level, including passed and cleared level if not maintaining the A: cleared level);*CLIMBING / DESCENDING (level)* Anmerkung: Bei einem Wechsel von der Anflugkontrolle zur Flugplatzkontrolle entfällt die Angabe der Flughöhe, bzw. der passierten und der freigegebenen Flughöhe; Note: When changing from approach control to tower control the indication of the level, resp. the passed and cleared level is not required. A: RUNWAY (designator) 4.2 Anmerkung: Bei Anflügen zu Flughäfen mit parallelen Pistensystemen ist die Pistenbezeichnung zusätzlich zum Rufzeichen des Luftfahrzeugs zu übermitteln. Note: For approaches to aerodromes with parallel runway systems, the runway designator shall be indicated in addition to the radio call sign of the aircraft. A: (speed, if a speed was assigned) Anmerkung: Beim ersten Kontakt mit einer Flugverkehrskontrollstelle nach einem Frequenz- / Kanalwechsel ist, unbeachtet der Tatsache, ob eine vollständige Positionsmeldung zu übermitteln ist oder nicht, auch die angewiesene Geschwindigkeit zu übermitteln. VFR und IFR VERLASSEN *DER FREQUENZ / DES www.ppl-lernprogramme.de Note: The assigned speed shall also be advised on first contact with an ATC unit after a frequency / channel change, whether or not a full position report is required. VFR and IFR APPROVED TO LEAVE Seite 54 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 B: KANALS* GENEHMIGT *FÜR (Ziffer) MINUTE (N)* BLEIBEN SIE AUF DIESER FREQUENZ / B: DIESEM KANAL *BIS (Position / Zeit / Flughöhe) / FÜR (Ziffer) MINUTE(N)* B: 4.3 Mittwoch, 3. Februar 2010 G: REMAIN *ON* THIS FREQUENCY / CHANNEL *UNTIL G: ( significant point / time / level) / FOR (figures) MINUTE(S)* *WHEN READY* CONTACT (unit) *WENN BEREIT* RUFEN SIE (Bodenfunkstelle) G: *ON* (frequency) / CHANNEL *AUF* (Frequenz) / KANAL (Bezeichnung) (name) UM / ÜBER / AM (Zeit / Position) RUFEN SIE B: (Bodenfunkstelle) *AUF* (Frequenz) / KANAL (Bezeichnung) AT / OVER (time / significant point) G: CONTACT (unit) *ON* (frequency) / CHANNEL (name) *NACH DEM ABHEBEN* STAND BY *AUF* B: (Frequenz) / KANAL (Bezeichnung) FÜR (Bodenfunkstelle) *WHEN AIRBORNE* STAND BY G: *ON* (frequency) / CHANNEL (name) FOR (unit) B: MONITOR (Bodenfunkstelle) *AUF* (Frequenz) / KANAL (Bezeichnung) Anmerkung: Ein Luftfahrzeug kann angewiesen werden: G: a. to STANDBY on a frequency / channel when it is intended that the ATS unit will initiate communications soon, b. to MONITOR a frequency / channel when information is being broadcast thereon. Equipment with 8.33 kHz channel spacing Ausrüstung mit 8,33 kHz-Kanalabstand G: ADVISE EIGHT POINT THREE THREE EQUIPPED L: BESTÄTIGE ACHT KOMMA DREI DREI A: AFFIRM EIGHT POINT THREE THREE L: ACHT KOMMA DREI DREI NEGATIV A: NEGATIVE EIGHT POINT THREE THREE HABEN SIE EINE B: AUSNAHMEGENEHMIGUNG FÜR ACHT KOMMA DREI DREI G: ADVISE EIGHT POINT THREE THREE EXEMPTION STATUS EXEMPTED EIGHT POINT THREE THREE B: BESTÄTIGEN SIE ACHT KOMMA DREI DREI AUSGERÜSTET MONITOR (unit) *ON* (frequency) / CHANNEL (name) Note: An aircraft may be requested: a. mit dem Ausdruck STANDBY auf eine Frequenz / einen Kanal zu wechseln und dort auf die baldige Kontaktaufnahme durch die Flugverkehrsdienste zu warten, b. mit dem Ausdruck MONITOR auf eine Frequenz / einen Kanal zu wechseln, auf der Informationen durch Flugrundfunksendungen verbreitet werden. 4.4 *FREQUENCY / CHANNEL* *FOR (figures) MINUTE(S)* L: ACHT KOMMA DREI DREI AUSNAHMEGENEHMIGUNG VORHANDEN A: B: (Freigabe / Anweisung) WEGEN ACHT KOMMA DREI DREI AUSRÜSTUNG (clearance / instruction) DUE *TO* G: EIGHT POINT THREE THREE EQUIPMENT Anmerkung: Zur Klarstellung, dass die Freigabe erteilt wurde, um ein nicht ausgerüstetes Luftfahrzeug am Einflug in ausrüstungspflichtigen Luftraum zu hindern. www.ppl-lernprogramme.de Note: To indicate that a certain clearance is given because otherwise a non-equipped aircraft would enter the airspace of mandatory carriage. Seite 55 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 B: BESTÄTIGEN SIE ACHT KOMMA DREI DREI KANAL (Bezeichnung) G: CONFIRM EIGHT POINT THREE THREE CHANNEL (name) L: BESTÄTIGE ACHT KOMMA DREI DREI KANAL (Bezeichnung) A: AFFIRM EIGHT POINT THREE THREE CHANNEL (name) 5. FLÜGE NACH SICHTFLUGREGELN IM LUFTRAUM DER KLASSEN C UND D (nicht Kontrollzone) FLIGHTS ACCORDING TO VISUAL FLIGHT RULES IN AIRSPACE CLASSES C AND D (not control zone) 5.1 Flüge unterhalb Flugfläche 100 Flights below flight level 100 Anforderung einer Freigabe Clearance request 5.11 (Lfz.-Muster) (Position) VFR *IN* *FLUGHÖHE* (Ziffern) FUSS / FLUGFLÄCHE (Ziffern) ERBITTE DURCHFLUG DURCH LUFTRAUM L: CHARLIE / DELTA ÜBER (Flugstrecke) *FLUGHÖHE* (Ziffern) FUSS / FLUGFLÄCHE (Ziffern) (type of aircraft) (significant point) VFR *AT* *ALTITUDE* (figures) FEET / FLIGHT LEVEL (figures) A: REQUEST CROSSING AIRSPACE CHARLIE / DELTA VIA (route) *ALTITUDE* (figures) FEET / FLIGHT LEVEL (figures) Durchflugfreigabe 5.12 DURCHFLUG GENEHMIGT ÜBER B: (Flugstrecke) *FLUGHÖHE* (Ziffern) FUSS / FLUGFLÄCHE (Ziffern) Crossing clearance CROSSING APPROVED VIA G: (route) *ALTITUDE* (figures) FEET / FLIGHT LEVEL (figures) Einflug in den Luftraum 5.13 B: SIE FLIEGEN IN LUFTRAUM CHARLIE / DELTA EIN Entry into the airspace G: Streckenanweisung 5.14 B: FLIEGEN SIE AUF RADIAL (drei Ziffern) VON (Name der VOR) BIS (Position) Route instruction PROCEED ON RADIAL (three G: figures) OF (name of VOR) TO (significant point) Höhenanweisung B: HALTEN SIE *FLUGHÖHE* (Ziffern) FUSS / FLUGFLÄCHE (Ziffern) YOU ARE ENTERING AIRSPACE CHARLIE / DELTA Level instruction G: MAINTAIN *ALTITUDE* (figures) FEET / FLIGHT LEVEL (figures) CROSS (significant point) AT ÜBERFLIEGEN SIE (Position) IN *FLUGHÖHE* *ALTITUDE* (figures) FEET / B: (Ziffern) FUSS / FLUGFLÄCHE (Ziffern) *ODER G: FLIGHT LEVEL (figures) *OR HÖHER / TIEFER* ABOVE / BELOW* 5.15 *NACH ÜBERFLIEGEN VON (Position)* STEIGEN / SINKEN SIE AUF *FLUGHÖHE* B: (Ziffern) FUSS / FLUGFLÄCHE (Ziffern) / UND HALTEN SIE HÖHENBLOCK (Flughöhe) BIS (Flughöhe) *AFTER PASSING (significant point)* CLIMB / DESCEND *ALTITUDE* (figures) FEET / G: FLIGHT LEVEL (figures) / AND MAINTAIN BLOCK (level) UNTIL (level) MELDEN SIE VERLASSEN / DURCHFLIEGEN / ERREICHEN VON B: *FLUGHÖHE* (Ziffern) FUSS / FLUGFLÄCHE (Ziffern) REPORT LEAVING / PASSING / G: REACHING *ALTITUDE* (figures) FEET / FLIGHT LEVEL (figures) Warteanweisung 5.16 B: WARTEN SIE ÜBER (Position) *ERWARTEN SIE FREIGABE UM (Zeit) / IN (Minuten)* www.ppl-lernprogramme.de Holding instructions HOLD OVER (significant point) G: *EXPECT CLEARANCE AT (time) / IN (minutes)* Seite 56 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 Anfordern einer geänderten Freigabe (z.B. wegen Wetter) 5.17 ERBITTE *FLUGHÖHE* (Ziffern) FUSS / L: FLUGFLÄCHE (Ziffern) ÜBER (Strecke) *WEGEN (Begründung)* Request for revised clearance (e.g. due to weather) REQUEST *ALTITUDE* (figures) A: FEET / FLIGHT LEVEL (figures) VIA (route) *DUE TO (reason)* Verlassen des Luftraums VERLASSEN SIE LUFTRAUM CHARLIE / DELTA RICHTUNG / STEUERKURS (drei B: Ziffern) / *FLUGHÖHE* (Ziffern) FUSS / FLUGFLÄCHE (Ziffern) *(Begründung)* 5.18 Leaving the airspace LEAVE AIRSPACE CHARLIE / DELTA DIRECTION / HEADING G: (three figures) / *ALTITUDE* (figures) FEET / FLIGHT LEVEL (figures) *(reason)* L: VERLASSE LUFTRAUM CHARLIE / DELTA A: LEAVING AIRSPACE CHARLIE / DELTA SIE VERLASSEN LUFTRAUM CHARLIE / DELTA G: YOU ARE LEAVING AIRSPACE CHARLIE / DELTA B: 5.2 Flüge in und oberhalb Flugfläche 100 Flights at and above flight level 100 Anforderung einer Freigabe Clearance request (type of aircraft) SPEED (figures) POSITION (significant point) *ALTITUDE* (figures) FEET / FLIGHT LEVEL (figures) VFR TO A: (destination) REQUEST ENTERING AIRSPACE CHARLIE AND FLIGHT LEVEL (figures) VIA (route) 5.21 Freigabe Clearance ENTER AIRSPACE CHARLIE G: CLIMB FLIGHT LEVEL (figures) PROCEED TO (significant point) 5.22 Anweisung zum Verlassen des Luftraums 5.23 Instruction to leave airspace A: Anweisungen bei Radarführung 5.3 DESCEND BELOW FLIGHT LEVEL 100 Instructions for radar vectoring B: SQUAWK (Code) G: SQUAWK (code) B: SQUAWK IDENT G: SQUAWK IDENT B: IDENTIFIZIERT *(Position)* G: IDENTIFIED *(significant point)* B: RADARKONTAKT *(Position)* G: B: RADAR CONTACT *(significant point)* TURN LEFT / RIGHT HEADING DREHEN SIE LINKS / RECHTS STEUERKURS G: (three figures) *FOR (drei Ziffern) *ZUR STAFFELUNG* SEPARATION* Beendigung der Radarführung 5.31 RADARFÜHRUNG BEENDET ÜBERNEHMEN B: SIE EIGENNAVIGATION POSITION (Position) 6. FLÜGE NACH www.ppl-lernprogramme.de Termination of radar vectoring RADAR VECTORING TERMINATED RESUME OWN G: NAVIGATION POSITION (significant point) FLIGHTS ACCORDING TO Seite 57 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 6.1 Mittwoch, 3. Februar 2010 INSTRUMENTENFLUGREGELN INSTRUMENT FLIGHT RULES Anweisungen Instructions Abfluganweisungen Departure instructions *WHEN AIRBORNE* TURN G: LEFT / RIGHT HEADING (three figures) SET HEADING TO / *PROCEED* G: DIRECT (significant point) *AT (time)* 6.11 AFTER PASSING / REACHING SET HEADING TO / *PROCEED* G: DIRECT (significant point) *AT (time)* G: CLEARANCE EXPIRES AT (time) Anfluganweisungen Approach instructions A: REQUEST (type of approach) *RUNWAY (designator)* G: CLEARED (type of approach) *RUNWAY (designator)* A: REQUEST (MLS / RNAV plain language designator) G: CLEARED (MLS / RNAV plain language designator) CLEARED (type of approach) RUNWAY (designator) G: FOLLOWED BY CIRCLING RUNWAY (designator) 6.12 G: COMMENCE APPROACH AT (time) G: REPORT RUNWAY / LIGHTS / FIELD IN SIGHT G: REPORT COMMENCING PROCEDURE TURN G: MAINTAIN OWN SEPARATION (traffic) ARE YOU FAMILIAR WITH (type G: of approach) RUNWAY (designator) 6.2 Warteverfahren Holding procedures Warteanweisungen nach Sicht Visual holding instructions HOLD VISUAL OVER (significant G: point) / BETWEEN (significant points) 6.21 Veröffentlichtes Warteverfahren über einer Funknavigationshilfe oder einem Punkt Publisher holding procedure over a facility or a fix HOLD AT / OVER (significant point, name of facility or fix) www.ppl-lernprogramme.de Seite 58 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 MAINTAIN / CLIMB / DESCENT (level) *(direction) *(additional instructions, if necessary)* G: EXPECT FURTER CLEATRANCE AT (time) / IN (minutes) EXPECTED APPROACH TIME (time> 6.22 Wenn der Luftfahrzeugführer eine Beschreibung eines auf einer Funknavigationshilfe (VOR oder NDB) basierenden Warteverfahrens wünscht When pilot requests description of holding procedure based on a facility (VOR or NDB) A: REQUEST HOLDING INSTRUCTIONS HOLD AT / OVER (significant point, name of facility or fix) * (identification / frequency)* *MAINTAIN / CLIMB / DESCEND (level)* *(direction)* *(specified) G: RADIAL / COURSE / INBOUND TRACK (three figures) DEGREES* *LEFT / RIGHT HAND PATTERN* *OUTBOUND TIME (figure) MINUTE(S) *(additional instructions, if necessary)* 6.23 HOLD BETWEEN (figures) AND (figures) DME *AT / MAINTAIN / CLIMB / DESCEND (level)* G: *LEFT / RIGHT HAND PATTERN* *(additional instructions, if necessary)* Expected approach time / further clearance Voraussichtlicher Anflugzeitpunkt / weitere Freigabe G: NO DELAY EXPECTED G: EXPECTED APPROACH TIME / EAT (figures) G: REVISED EXPECTED APPROACH TIME / EAT (figures) G: DELAY NOT DETERMINED (reason) 6.24 holding instructions followed as necessary by: *UNTIL (time) / EAT (figures) / G: EXPECT APPROACH / (type of clearance) AT (time) / IN (figures ) MINUTES* 6.3 Radaranflugkontrolle Radar approach control service Bereitstellung des Dienstes Provision of service 6.31 EXPECT / VECTORING *FOR* G: (type of approach) RUNWAY (designator) G: www.ppl-lernprogramme.de EXPECT / VECTORING *FOR / TO* (significant point) Seite 59 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 (type of approach) NOT G: AVAILABLE DUE TO (reason) * (instructions)* Anweisungen und Informationen Instructions and information YOU WILL INTERCEPT G: (navigational aid or track) (distance) FROM (significant point) G: REPORT ESTABLISHED *ON ILS / LOCALIZER / GLIDE PATH* G: CLOSING FROM LEFT / RIGHT G: INTERCEPT (navigational aid) TURN LEFT / RIGHT HEADING G: (three figures) *TO INTERCEPT (navigational aid)* 6.32 G: EXPECT VECTOR ACROSS (navigational aid) *(reason)* THIS TURN WILL TAKE YOU G: THROUGH (navigational aid) * (reason)* G: TAKING YOU THROUGH (navigational aid) *(reason)* G: REPORT RUNWAY (designator) / LIGHTS / FIELD IN SIGHT Rundsichtradaranflug Surveillance Radar Approach THIS WILL BE A SURVEILLANCE RADAR APPROACH RUNWAY (designator) TERMINATING AT G: MISSED APPROACH POINT OBSTACLE CLEARANCE ALTITUDE (figures) FEET CHECK YOUR MINIMA VECTORING FOR SURVEILLANCE RADAR G: APPROACH RUNWAY (designator) 6.33 G: HEADING IS GOOD G: TURN LEFT / RIGHT HEADING (three figures) G: (distance) FROM TOUCHDOWN COMMENCE DESCENT NOW (distance) FROM TOUCHDOWN G: ALTITUDE SHOULD BE (figures) FEET www.ppl-lernprogramme.de G: CHECK GEAR DOWN *AND LOCKED* G: PASSING MISSED APPROACH POINT Seite 60 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 G: OVER THRESHOLD APPROACH COMPLETED G: CONTACT (unit) *ON* (frequency / channel) Fehlanflugverfahren Missed approach procedure PASSING MISSED APPROACH POINT CONTINUE VISUALLY OR G: GO AROUND *(missed approach instructions)* 6.34 G: GO AROUND *(missed approach instructions)* *(reason)* G: ARE YOU GOING AROUND G: IF GOING AROUND (instructions) A: GOING AROUND 6.4 Sichtanflug Visual approach Wenn Sichtanflug sofort eingeleitet werden kann If visual approach can be initiated promptly 6.41 Wenn Sichtanflug beabsichtigt ist A: REQUEST VISUAL APPROACH *RUNWAY (designator)* G: CLEARED VISUAL APPROACH RUNWAY (designator) If visual approach is intended REQUEST VECTORS FOR A: VISUAL APPROACH *RUNWAY (designator)* STAND BY FOR VISUAL G: APPROACH *RUNWAY (designator)* *(reason)* 6.42 ADVISE ABLE *TO ACCEPT* G: VISUAL APPROACH *RUNWAY (designator)* ABLE *TO ACCEPT* VISUAL A: APPROACH *RUNWAY (designator)* Übertragung der Staffelungsverpflichtung auf den Luftfahrzeugführer (nur am Tage) Delegation of the obligation to provide separation to the pilot (only during daytime) NUMBER (figures) FOLLOW (type G: of aircraft) (position) MAINTAIN OWN SEPARATION 6.43 MAINTAIN OWN SEPARATION *FROM* PRECEDING (type of G: aircraft / wake turbulence category) *CAUTION WAKE TURBULENCE* 6.5 Sichtabflug Visual departure Erteilung der Anweisungen für einen Sichtabflug Issuing visual departure instructions www.ppl-lernprogramme.de Seite 61 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 REQUEST VISUAL DEPARTURE A: *DIRECT* *TO / UNTIL (significant point / altitude)* VISUAL DEPARTURE RUNWAY (designator) APPROVED TURN LEFT / RIGHT *DIRECT* *TO* G: (heading / significant point) *MAINTAIN VISUAL REFERENCE TO *THE* TERRAIN UNTIL (altitude)* 6.51 ADVISE ABLE *TO ACCEPT* VISUAL DEPARTURE *DIRECT* G: *TO / UNTIL* (significant point) / altitude ABLE *TO ACCEPT* VISUAL A: DEPARTURE *RUNWAY (designator)* 6.52 Zustimmung des Luftfahrzeugführers zu einem Sichtabflug vor dem Start durch z.B. Zurücklesen einer zusätzlichen Flugverkehrskontrollfreigabe Pilot’s agreement on executing a visual departure prior to take-off, i.e. read back of additional ATC clearance A: Parallelbetrieb VISUAL DEPARTURE TO / UNTIL (significant point / altitude) Parallel operations CLEARED *FOR* (type of G: approach) RUNWAY (designator) LEFT / RIGHT YOU HAVE CROSSED *THE* LOCALIZER TURN LEFT / RIGHT G: *IMMEDIATELY* AND RETURN TO *THE* LOCALIZER 6.6 ILS RUNWAY (designator) LEFT / G: RIGHT LOCALIZER FREQUENCY *IS* (frequency) TURN LEFT / RIGHT (number) DEGREES / HEADING (three figures) IMMEDIATELY TO G: AVOID TRAFFIC *DEVIATING FROM ADJACENT APPROACH* CLIMB (level) Pistensichtweite Runway visual range RVR *RUNWAY (designator)* *FIRST PART* (value) METRES / NOT AVAILABLE / NOT REPORTED *SECOND PART* (value) METRES / NOT G: AVAILABLE / NOT REPORTED *THIRD PART* (value) METRES / NOT AVAILABLE / NOT REPORTED *FOURTH PART* * (value) METRES/ NOT AVAILABLE / NOT REPORTED* RVR *RUNWAY (designator)* www.ppl-lernprogramme.de Seite 62 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 *TOUCHDOWN ZONE*(value) METRES / NOT AVAILABLE / NOT REPORTED *MID POINT* (value) METRES / NOT G: AVAILABLE / NOT REPORTED *STOP END* (value) METRES/ NOT AVAILABLE / NOT REPORTED G: 6.7 Anmerkung 1: Mehrfache RVR-Angaben werden immer für Aufsetzzone, mittleren Bereich und Stopp-Ende der Piste angegeben. Anmerkung 2: Werden Angaben für drei oder mehr Transmissometer übermittelt, kann die Angabe der Positionen entfallen, wenn die Reihenfolge Aufsetzzone, mittlerer Bereich und Stopp-Ende eingehalten wird. 6.8 TRANSMISSIOMETER (significant point) UNSERVICEABLE Note 1: Multiple RVR observations are always representative of touchdown zone, midpoint and stop end respectively. Note 2 : Where reports for three or more locations are given, the indication of these locations may be omitted, if the reports are passed in the order of touchdown zone, midpoint and stop end. Flugregelwechsel Change of flight rules Wechsel von IFR nach VFR Change from IFR to VFR 6.81 A: CANCELLING *MY* IFR *FLIGHT* G: IFR *FLIGHT* CANCELLED AT (time) *(instructions)* UNABLE TO ACCEPT G: CANCELLATION *DUE TO (reason)* Anmerkung: Nur der IFR-Teil des Flugplans ist aufgehoben, der Flugplan besteht weiter, Landemeldung ist erforderlich. Wechsel von VFR nach IFR Note: Only the IFR portion of the flight plan is cancelled, the flight plan is still active, report of arrival required. Change from VFR to IFR A: REQUEST IFR CLEARANCE CLEARED *TO* (clearance limit) VIA (route) CLIMB (level) IFR STARTS AT (significant point / G: time) / WHEN PASSING / REACHING (level) / NOW * (instructions)* 6.82 KONTROLLIERTE FLÜGE 7. Anmerkung: Nicht in deutsch veröffentlichte Sprechgruppen werden von der Flugverkehrskontrolle auf der Basis der hier veröffentlichten Sprechgruppen für kontrollierten Flugverkehr, der nur die deutsche Sprache beherrscht, angewendet. Erteilung einer Streckenfreigabe CONTROLLED FLIGHTS Note: Phraseologies not published in German will be used by ATC for pilots only familiar with the German language on the basis of the phraseologies for controlled flights published here. Issuance of en-route clearance CLEARED / PROCEED *TO* (clearance limit) VIA (details of route to be followed / instructions) www.ppl-lernprogramme.de Seite 63 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 FLIGHT PLANNED ROUTE (or description of route) *CLIMB (level) G: * SQUAWK (four figures) * (instructions)* CLEARED *TO* (clearance limit) G: *VIA (route ) (level) (details)* SQUAWK (four figures) 7.1 RECLEARED (amended G: clearance details) *REST OF CLEARANCE UNCHANGED* RECLEARED (amended route portion) TO (significant point of G: original route) *REST OF CLEARANCE UNCHANGED* 7.11 Wenn die Freigabe nicht sofort bei Anforderung gegeben werden kann If clearance cannot be issued immediately upon request G: Zeitliche Begrenzung der Gültigkeit der Freigabe EXPECT CLEARANCE AT (time) / IN (figures) MINUTES Time limit for clearance validity G: DEPART NOT EARLIER / LATER THAN (time) G: CLEARANCE VALID FROM (time) TO (time) 7.12 G: CLEARANCE EXPIRES AT (time) 7.13 Wenn Zweifel bestehen, dass ein Luftfahrzeug einer Freigabe bzw. einer Anweisung folgen kann When there is doubt that an aircraft can comply with a clearance or instruction G: 7.14 Wenn ein Pilot einer Freigabe bzw. einer Anweisung nicht folgen kann IF UNABLE *(instructions) AND* ADVISE When a pilot is unable to comply with a clearance or instruction A: UNABLE 7.2 Flugverkehrskontrollfreigaben ohne den Zusatz "Freigegeben" Air traffic control clearances without prefix "cleared" Strecke Route G: JOIN (specify) AT (significant point) AT (level) *AT (time)* G: *PROCEED* FROM (significant point) TO (significant point) PROCEED (followed as necessary by) 7.21 l G: l l l www.ppl-lernprogramme.de TO (location) DIRECT (significant point) VIA (route and / or significant point(s)) VIA FLIGHT Seite 64 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 l PLANNED ROUTE VIA (distance) DME ARC (direction) OF (name of DME station) (level / route) NOT AVAILABLE *DUE TO (reason)* G: ALTERNATIVE(S) IS / ARE (levels / routes) *ADVISE INTENTIONS* Flughöhe Level G: FLIGHT LEVEL (number) G: *ALTITUDE* (figures) FEET Anmerkung: Der Ausdruck FLUGHÖHE kann Note: The term LEVEL may be sowohl FLUGFLÄCHE als auch FLUGHÖHE ÜBER variously FLIGHT LEVEL or NN bedeuten. ALTITUDE. MAINTAIN (level) (followed as necessary by) l l 7.22 G: l l l l Anmerkung: Der Ausdruck MAINTAIN ist bei Anweisungen an Luftfahrzeuge zu Höhenwechseln nicht anstelle von DESCEND oder CLIMB zu nutzen. Flughöhenwechsel, Steig- / Sinkraten TO (significant point) UNTIL PASSING (significant point) UNTIL (time) UNTIL ADVISED BY (unit) UNTIL FURTHER ADVISED WHILE IN CONTROLLED AIRSPACE Note: The term MAINTAIN shall not be used instead of DESCEND or CLIMB when instructing an aircraft to change level. Level changes, rates of climb / descent CLIMB / DESCEND (followed as necessary by) l l l G: l l www.ppl-lernprogramme.de (level) IMMEDIATELY TO REACH (level) AT (time or significant point) AT (figures) FEET PER MINUTE OR MORE / LESS *(restrictions)* AND MAINTAIN BLOCK (level) UNTIL (level) Seite 65 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 G: RESUME NORMAL RATE OF DESCENT / CLIMB G: REPORT LEAVING / REACHING / PASSING (level) REQUEST LEVEL CHANGE / A: CLIMB / DESCENT AT (time or significant point) EXPECT LEVEL CHANGE / CLIMB / DESCENT l G: l l 7.23 l Wenn Steig- / Sinkflug nicht sofort nach Erhalt der Freigabe eingeleitet werden muss: FROM (unit) AT (time or significant point) AFTER PASSING (significant point) IN (figures) MINUTES G: STOP CLIMB / DESCENT AT (level) G: CONTINUE CLIMB / DESCENT (level) G: EXPEDITE CLIMB / DESCENT UNTIL PASSING (level) If climb / descent need not be started immediately after receipt of clearance: WHEN READY CLIMB / G: DESCEND *REPORT LEAVING (level)* A: Wenn Steig- / Sinkflug unter Einhaltung eigener Staffelung und Sichtflugwetterbedingungen gewünscht wird 7.24 To require an aircraft to climb or descend maintaining own separation and VMC G: MAINTAIN OWN SEPARATION AND VMC (limitation) (traffic) A: REQUEST VMC DESCENT / CLIMB Spezifizierung von Reiseflughöhen Specification of cruising levels G: 7.25 CLIMB / DESCEND (level) MAINTAINING (level) *WILCO* CROSS (significant point) AT / ABOVE / BELOW (level) CROSS (significant point) AT G: (time) OR LATER / BEFORE AT (level) CROSS (distance) DME * (direction)* OF (name of DME G: station) AT / ABOVE / BELOW (level) G: www.ppl-lernprogramme.de ADVISE IF ABLE TO CROSS (significant point) AT (time) / (level) Seite 66 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 7.3 Mittwoch, 3. Februar 2010 Anweisungen Instructions Kursanweisungen Heading instructions LEAVE (significant point) G: HEADING (three figures) *e.g. : AT (time)* G: CONTINUE HEADING (three figures) G: CONTINUE PRESENT HEADING FLY HEADING (three figures) G: *WHEN ABLE PROCEED DIRECT (designator) (significant point)* TURN LEFT / RIGHT (figures) G: DEGREES / HEADING (three figures) TURN LEFT / RIGHT IMMEDIATELY (number of degrees) DEGREES / HEADING G: (three figures) TO AVOID *UNIDENTIFIED* TRAFFIC (bearing by clock-reference and distance) 7.31 G: MAKE A LEFT / RIGHT THREE SIXTY *(reason)* G: ORBIT LEFT / RIGHT *(reason)* G: STOP TURN HEADING (three figures) Note: When it is necessary to specify a reason for the above instructions, the following phraseologies should be used: Anmerkung: Bei der Notwendigkeit einer Begründung der obigen Anweisungen sollten die folgenden Sprechgruppen genutzt werden: l l l l Geschwindigkeiten DUE *TO* TRAFFIC FOR SPACING FOR SEPARATION FOR DOWNWIND / BASE / FINAL Speeds A: SPEED (figures) KNOTS / MACH (number) REPORT INDICATED G: AIRSPEED / MACH NUMBER / SPEED MAINTAIN (figures) KNOTS / MACH (number) *UNTIL G: (significant point)* *OR MORE / OR LESS* G: MAINTAIN PRESENT SPEED G: www.ppl-lernprogramme.de DO NOT EXCEED MACH (number) / (figures) KNOTS Seite 67 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 INCREASE / REDUCE SPEED G: *TO* (figures) KNOTS / MACH (number) INCREASE / REDUCE SPEED BY G: (figures) KNOTS / MACH (number) G: RESUME NORMAL SPEED G: NO SPEED RESTRICTIONS 7.32 UNABLE TO COMPLY A: INDICATED AIRSPEED WILL BE (figures) KNOTS / MACH (number) Anmerkung: Wurde eine Geschwindigkeit angewiesen, ist diese Geschwindigkeit mit der Positionsmeldung zu übermitteln. Die angewiesene Geschwindigkeit ist auch regelmäßig, unabhängig von der Tatsache, ob eine Positionsmeldung zu übermitteln ist oder nicht, mit dem ersten Anruf nach einem Frequenzwechsel zu übermitteln. Note: When assigned a speed to maintain, the flight crew shall include this speed in their position reports. The assigned speed shall also be advised on first contact with an ATC unit after a frequency / channel change, whether or not a full position report is required. Kurs über Grund (abgesetzt) parallel zur freigegebenen Strecke Track (offset) parallel to the cleared route G: ADVISE IF ABLE TO PROCEED PARALLEL OFFSET PROCEED OFFSET (distance) RIGHT / LEFT OF (route) (track) G: *CENTRE LINE* AT (significant point / time) *UNTIL (significant point / time)* 7.33 CANCEL OFFSET (instructions to G: rejoin cleared flight route / other information) Identifizierung von Luftfahrzeugen Identification of aircraft G: SQUAWK *(code)* *IDENT* G: REPORT HEADING* AND FLIGHT LEVEL / ALTITUDE* FOR IDENTIFICATION TURN LEFT / RIGHT HEADING (three G: figures) FOR (maximum time 2 minutes) MINUTE(S) / SECONDS 7.4 TRANSMIT FOR G: IDENTIFICATION AND REPORT HEADING G: IDENTIFIED *(significant point)* 7.5 G: RADAR CONTACT *(significant point)* G: NOT IDENTIFIED CONTINUE OWN NAVIGATION Position Position Positionsinformation durch Flugverkehrskontrolle Position information by Air Traffic Control www.ppl-lernprogramme.de Seite 68 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 G: POSITION (distance) (direction) OF (significant point) G: POSITION OVER / ABEAM (significant point) 7.51 Positionsmeldungen durch Luftfahrzeugführer 1. Flüge nach Instrumentenflugregeln Position reports by pilots 1. IFR flights A: 7.52 1.1 Teile c), d) und e): Können bei Positionsmeldungen über Funk ausgelassen werden; a. (significant point); b. (actual time over); c. (level, including passed level and cleared level if not maintaining the cleared level); d. (next significant point and estimated time over); e. (ensuing significant point). f. (speed, if a speed was assigned) 1.1 Elements c), d) and e): May be omitted from position reports transmitted by voice. 1.2 Teil f): Wurde eine Geschwindigkeit angewiesen, ist diese Geschwindigkeit mit der Positionsmeldung zu übermitteln; 1.2 Element f): If assigned a speed to maintain, this speed shall be included in the position report. 2. Flüge nach Sichtflugregeln 2. VFR flights L: a. (Position) b. (Überflugzeit) c. (Flughöhe) A: a. (significant point) b. (actual time over) c. (level) 2.1 Die Angabe der Überflugzeit kann entfallen, wenn die gemeldete Position zum Zeitpunkt der Meldung erreicht wird. 2.1 The announcement of the actual time over may be omitted if the significant point is reached at the moment of the report. 3. Flüge in der Platzrunde 3. Flights in the traffic circuit L: (Teil der Platzrunde) A: (part of traffic circuit) Wenn Positionsmeldungen während der Radarkontrolle unterbleiben sollen 7.53 To omit position reports when under radar control G: OMIT POSITION REPORTS *UNTIL (specify)* G: NEXT REPORT AT (significant point) G: REPORT(S) REQUIRED ONLY AT (significant point(s)) G: RESUME POSITION REPORTING Beendigung des Dienstes www.ppl-lernprogramme.de Termination of service Seite 69 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 7.6 G: RADAR CONTROL TERMINATED *DUE TO (reason)* G: RADAR SERVICE TERMINATED *(instructions)* G: RESUME OWN NAVIGATION (position) *(instructions)* WILL SHORTLY LOSE G: IDENTIFICATION (instructions / information) G: IDENTIFICATION LOST * (reasons)* *(instructions)* Transponder B: HABEN SIE TRANSPONDER G: ARE YOU TRANSPONDER EQUIPPED L: TRANSPONDER NEGATIV / POSITIV A: NEGATIVE TRANSPONDER / AFFIRM MELDEN SIE TYP / MODE / CODE DES TRANSPONDERS G: ADVISE TYPE / MODE / CODE OF TRANSPONDER B: *NACH DEM ABHEBEN* SQUAWK (Code) G: *WHEN AIRBORNE* SQUAWK (code) B: RESET SQUAWK *(Mode)* (Code) G: RESET SQUAWK *(mode)* (code) L: RESETTING (Code) A: RESETTING (code) B: BESTÄTIGEN SIE SQUAWK G: CONFIRM SQUAWK L: SQUAWK (Code) A: SQUAWKING (code) B: 7.7 Transponder SQUAWK (followed as necessary by) SQUAWK (nach Bedarf gefolgt von) B: l l l *(Code)* *UND* IDENT CHARLIE STANDBY ÜBERPRÜFEN SIE B: HÖHENMESSEREINSTELLUNG UND BESTÄTIGEN SIE FLUGHÖHE / (Flughöhe) B: 7.8 STOP SQUAWK CHARLIE FALSCHE ANZEIGE G: l l l *(code)* *AND* IDENT CHARLIE STANDBY G: CHECK ALTIMETER SETTING AND CONFIRM LEVEL / (level) G: STOP SQUAWK CHARLIE WRONG INDICATION B: STOP SQUAWK G: STOP SQUAWK B: ÜBERPRÜFEN SIE MODE S AIRCRAFT ID G: CHECK MODE S AIRCRAFT ID B: RESET MODE S AIRCRAFT ID G: RESET MODE S AIRCRAFT ID Besondere Sprechgruppen Special phraseologies TCAS (ACAS) Sprechgruppen TCAS (ACAS) phraseologies A: TCAS CLIMB / DESCENT G: ROGER A: www.ppl-lernprogramme.de RETURNING TO (assigned clearance) Seite 70 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 Note: To be used after CLEAR OF CONFLICT indication was shown in the aircraft. TCAS *CLIMB / DESCENT* A: COMPLETED (assigned clearance) RESUMED 7.81 G: ROGER (or alternative instructions) A: UNABLE TCAS RESOLUTION ADVISORY / TCAS RA G: ROGER (or alternative instructions) RVSM Sprechgruppen RVSM phraseologies G: CONFIRM RVSM APPROVED A: NEGATIVE RVSM STATE AIRCRAFT A: NEGATIVE RVSM *(status)* G: NEGATIVE RVSM UNABLE CLEARANCE INTO RVSM AIRSPACE MAINTAIN / G: DESCEND / CLIMB FLIGHT LEVEL (number) 7.82 A: UNABLE RVSM DUE *TO* TURBULENCE / EQUIPMENT A: READY TO RESUME RVSM G: REPORT ABLE TO RESUME RVSM G: NEGATIVE RVSM / NEGATIVE RVSM STATE AIRCRAFT G: UNABLE RVSM DUE *TO* TURBULENCE / EQUIPMENT Allgemeine ADS Sprechgruppen General ADS phraseologies ADS / AUTOMATIC DEPENDENT SURVEILLANCE OUT OF G: SERVICE (appropriate information, as necessary) 7.83 CFMU-Sprechgruppen CFMU phraseologies G: SLOT *IS* (time) G: REVISED SLOT *IS* (time) G: SLOT CANCELLED *REPORT READY* FLIGHT SUSPENDED UNTIL G: (time) / UNTIL FURTHER NOTICE/ DUE *TO* (reason) G: www.ppl-lernprogramme.de FLIGHT SUSPENDED NEW RVR (distance) METRES Seite 71 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 G: SUSPENSION CANCELLED REPORT READY UNABLE TO APPROVE START UP *CLEARANCE* DUE *TO* G: SLOT EXPIRED REQUEST A NEW SLOT G: SLOT EXPIRES AT (time) 7.84 UNABLE TO APPROVE START UP *CLEARANCE* DUE *TO* G: SLOT (time) REQUEST START UP AT (time) G: FLIGHT SHIFTED UNTIL (time) DUE *TO* (reason) 8. FLUGINFORMATIONSDIENST (erteilt lediglich Informationen und Empfehlungen) FLIGHT INFORMATION SERVICE (issues information and recommendations only) 8.1 Wetterinformationen Weather information Informationen über besondere Wettererscheinungen (Radarbeobachtung) Information about special weather phenomena (radar observation) FLUGSICHERUNGSRADAR ZEIGT STARKES ATC RADAR SHOWS HEAVY NIEDERSCHLAGSGEBIET (Ziffern) UHR PRECIPITATION AREA (figures) (Entfernung) MEILEN GEBIET IST (Ziffern) O’CLOCK (distance) MILES B: G: MEILEN TIEF UND ERSTRECKT SICH VON AREA (figures) MILES DEEP (Richtung) NACH (Richtung) ÜBER EXTENDING FROM (direction) TO (Entfernung) MEILEN (direction) FOR (figures) MILES 8.11 (Lfz.-Muster) MELDET (Beschreibung) B: VEREISUNG / TURBULENZ *IN WOLKEN* (Gebiet) (Zeit) (type of aircraft) REPORTED (description) ICING / G: TURBULENCE *IN CLOUD* (area) (time) B: *KONTROLL*TURM BEOBACHTET (Wetterinformation) G: TOWER OBSERVES (weather information) B: LUFTFAHRZEUGFÜHRER BERICHTET (Wetterinformation) G: PILOT REPORTS (weather information) Von offizieller Wettermeldung abweichende Beobachtung 8.12 B: TURMBEOBACHTUNG SICHT NACH (Richtung) (Ziffern) METER Observation deviating from official weather report TOWER OBSERVATION G: VISIBILITY TO (direction) (distance) METRES Verkehrsinformation B: *UNBEKANNTER* VERKEHR (Richtung, Entfernung und andere Informationen) *UNBEKANNTER* VERKEHR (Ziffer) UHR B: (Entfernung) MEILEN (Flugrichtung) (Informationen) Traffic information G: *UNKNOWN* TRAFFIC (direction, distance and other information) *UNKNOWN* TRAFFIC (figure) O’CLOCK (bearing by clock G: reference and distance)MILES (direction of flight) (information) (traffic) (significant point) (Verkehr) (Position) l l SCHNELL / LANGSAM www.ppl-lernprogramme.de SLOW / FAST MOVING Seite 72 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 l l l l Mittwoch, 3. Februar 2010 FLIEGEND KOMMT NÄHER VON VORNE / SELBE RICHTUNG ÜBERHOLT KREUZT VON LINKS / VON RECHTS B: l l l l G: Falls bekannt: l l 8.2 l If known: (Lfz.-Muster) (Flughöhe) (Ziffern) *NICHT BESTÄTIGT* STEIGT / SINKT l l l (type of aircraft) (level) (figures) *NOT CONFIRMED* CLIMBING / DESCENDING L: HALTE AUSSCHAU A: LOOKING OUT L: VERKEHR / (Lfz.-Muster) IN SICHT A: L: KEIN *SICHT* KONTAKT A: NEGATIVE CONTACT TRAFFIC / (type of aircraft) IN SIGHT L: ERBITTE AUSWEICHEMPFEHLUNG / KURSFÜHRUNG A: REQUEST AVOIDANCE ADVICE / VECTORS B: EMPFEHLE *LINKS- / RECHTSKURVE* STEUERKURS (drei Ziffern) G: SUGGEST *LEFT / RIGHT TURN* HEADING (three figures) B: FREI VON VERKEHR G: CLEAR OF TRAFFIC B: KEIN GEMELDETER VERKEHR G: NO REPORTED TRAFFIC Navigatorische Unterstützung 8.3 CLOSING OPPOSITE / SAME DIRECTION OVERTAKING CROSSING LEFT TO RIGHT / RIGHT TO LEFT Navigational assistance *POSITION UNBEKANNT* ERBITTE L: NAVIGATORISCHE UNTERSTÜTZUNG *NACH (Position)* *POSITION UNKNOWN* REQUEST NAVIGATIONAL A: ASSISTANCE *TO (significant point)* B: SENDEN SIE FÜR PEILUNG G: TRANSMIT FOR DF B: QDM / QDR (drei Ziffern) G: QDM / QDR (three figures) B: SQUAWK (Code) G: SQUAWK (code) B: IDENTIFIZIERT *(Position)* G: IDENTIFIED *(significant point)* B: RADARKONTAKT *(Position)* G: B: BLEIBEN SIE VMC G: MAINTAIN VMC ACHTEN SIE AUF B: SICHERHEITSMINDESTHÖHE / HINDERNISFREIHEIT OBSERVE MINIMUM SAFE G: HEIGHT / OBSTACLE CLEARANCE B: EMPFEHLE *LINKS- / RECHTSKURVE* STEUERKURS (drei Ziffern) NAVIGATORISCHE UNTERSTÜTZUNG BEENDET ÜBERNEHMEN SIE B: EIGENNAVIGATION POSITION (Position oder navigatorische Hinweise) www.ppl-lernprogramme.de G: RADAR CONTACT *(significant point)* SUGGEST *LEFT / RIGHT TURN* HEADING (three figures) NAVIGATIONAL ASSISTANCE G: TERMINATED RESUME OWN NAVIGATION POSITION (significant point or navigational Seite 73 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 information) Anweisung zum Schalten des Transponders B: RESET SQUAWK *(Mode)* (Code) G: RESET SQUAWK *(mode)* (code) L: RESETTING (Code) A: RESETTING (code) B: BESTÄTIGEN SIE SQUAWK G: CONFIRM SQUAWK L: SQUAWK (Code) A: SQUAWKING (code) 8.4 SQUAWK (followed as necessary by) SQUAWK (nach Bedarf gefolgt von) B: l l l IDENT CHARLIE STANDBY B: STOP SQUAWK 9. 9.1 To instruct setting of transponder G: l l l IDENT CHARLIE STANDBY G: STOP SQUAWK AUFHEBEN UND SCHLIESSEN DES FLUGPLANS CANCELLING AND CLOSING OF FLIGHT PLAN Aufheben Cancelling L: ICH HEBE MEINEN FLUGPLAN AUF A: CANCELLING MY FLIGHT PLAN B: FLUGPLAN AUFGEHOBEN UM (Zeit) G: Anmerkung: Der Flugplan ist aufgehoben, Landemeldung nicht erforderlich. Note: Flight plan is cancelled, report of arrival not necessary. Aufheben des IFR-Teils des Flugplans 9.2 FLIGHT PLAN CANCELLED AT (time) Cancelling the IFR part of the flight plan A: CANCELLING *MY* IFR *FLIGHT* G: IFR *FLIGHT* CANCELLED AT (time) *(instructions)* UNABLE TO ACCEPT G: CANCELLATION *DUE TO (reason)* Anmerkung: Der IFR-Teil des Flugplans ist aufgehoben, der VFR-Teil besteht immer noch. Landemeldung erforderlich. Note: The IFR part of the flight plan is cancelled, the VFR part is still valid. Report of arrival required. Schließen des Flugplans L: 9.3 *LANDEZEIT (Ziffern)* ERBITTE SCHLIESSUNG MEINES FLUGPLANS Closing of flight plan *LANDING TIME (figures)* A: REQUEST TO CLOSE MY FLIGHT PLAN FLIGHT PLAN CLOSED AT (figures) B: FLUGPLAN GESCHLOSSEN UM (Ziffern) G: Anmerkung: Anstelle der Landemeldung kann die Schließung des Flugplans durch die Übermittlung der voraussichtlichen Landezeit erfolgen, sofern das Luftfahrzeug sich bereits in der Platzrunde befindet und die Landung sichergestellt erscheint. Note: Instead of the report of arrival the flight plan may be closed by transmission of the estimated time of landing, provided the aircraft is already in the traffic circuit and a safe landing may be expected. www.ppl-lernprogramme.de Seite 74 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 10. Mittwoch, 3. Februar 2010 NOTVERFAHREN EMERGENCY PROCEDURES Funkausfall Radio failure FALLS SIE HÖREN BESTÄTIGEN SIE DURCH IF YOU READ ROCK YOUR B: WACKELN / EINSCHALTEN DER G: WINGS / SHOW LANDING LANDESCHEINWERFER LIGHTS FALLS SIE HÖREN DREHEN SIE LINKS / RECHTS STEUERKURS (drei Ziffern) FÜR B: (Zeitmaximum 2 Minuten) MINUTE(N) / SEKUNDEN (Manöver) / SQUAWK BEOBACHTET B: *POSITION (Position)* WERDE MIT 10.1 RADARKONTROLLE FORTFAHREN B: FALLS FUNKVERBINDUNG UNTERBROCHEN (Anweisungen) FALLS KEINE SENDUNG EMPFANGEN B: WURDE FÜR (Ziffer(n)) MINUTE(N) / SEKUNDEN (Anweisungen) B: ANTWORT NICHT EMPFANGEN (Anweisungen) B: FALLS SIE HÖREN (Anweisungen) IF YOU READ TURN LEFT / RIGHT HEADING (three figures) G: FOR (maximum time 2 minutes) MINUTE(S) / SECONDS (manoeuvre) / SQUAWK OBSERVED *POSITION G: (significant point)* WILL CONTINUE RADAR CONTROL G: IF NO TRANSMISSIONS RECEIVED FOR (number) G: MINUTES / SECONDS (instructions) G: B: BLINDSENDUNG (Anweisungen / Information) REPLY NOT RECEIVED (instructions) G: IF YOU READ (instructions) Blindsendung 10.11 IF RADIO CONTACT LOST (instructions) Blind transmission G: Notsinkflug TRANSMITTING BLIND (instructions / information) Emergency descent A: EMERGENCY DESCENT (intentions / actions) EMERGENCY DESCENT ALL STATIONS (unit) IN THE VICINITY OF / AT (significant point or location) EMERGENCY G: DESCENT IN PROGRESS FROM (level) (followed as necessary by specific instructions, clearances, traffic information, etc.) 10.2 Anmerkung: Diese Meldung wird im Falle eines Notsinkflugs auf Kontroll- und ggf. auf Fluginformationsfrequenz / -kanal ausgestrahlt. Verfahren bei Ausfall des Kurskreisels 10.3 www.ppl-lernprogramme.de Note: In the event of an emergency descent this message will be broadcast on control and if necessary on flight information frequency / channel. No gyro procedures THIS WILL BE A NO GYRO VECTOR FOR (type of approach) TO (runway or other limit) MAKE ALL TURNS RATE ONE / HALF / G: (number) DEGREES PER SECOND START AND STOP ALL TURNS ON THE COMMAND NOW Seite 75 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 G: TURN LEFT / RIGHT NOW G: STOP TURN NOW Nach Erreichen des Endanflugs 10.31 When established on final G: MAKE ALL TURNS RATE HALF 10.4 Transponderschaltung Transponder setting Wenn der Notfallcode gesendet werden soll To request emergency code 10.41 G: Treibstoffschnellablass AN ALLE (Bodenfunkstelle) VORSICHT TREIBSTOFFSCHNELLABLASS WIRD DURCHGEFÜHRT VON (Lfz.-Muster) ÜBER (Position) MIT KURS (Richtung) VON B: (Flughöhe) DER LUFTRAUM BIS 5 MEILEN UM DAS GEBIET DES 10.5 TREIBSTOFFSCHNELLABLASSES IST ZU MEIDEN ALL STATIONS (unit) USE CAUTION FUEL DUMPING IN PROGRESS BY (type of aircraft) G: AT (significant point) ON COURSE (direction) FROM (level) AVOID FLIGHT WITHIN 5 MILES OF FUEL DUMPING AREA ALL STATIONS (unit) FUEL DUMPING HAD BEEN IN G: PROGRESS AT (significant point) FROM (level) AVOID THIS AREA UNTIL (time) Unterstützung von VFR-Flügen in navigatorischen Schwierigkeiten Assistance for VFR flights encountering navigational difficulties HABE ORIENTIERUNGSVERLUST ERBITTE UNTERSTÜTZUNG A: LOSS OF POSITION REQUEST ASSISTANCE B: ERBITTE VERBLEIBENDE FLUGZEIT G: REQUEST REMAINING FLIGHT TIME B: KÖNNEN SIE NACH SICHT WEITERFLIEGEN G: ARE YOU ABLE TO CONTINUE VISUALLY B: SIE KÖNNEN AUF *FLUGHÖHE* (Ziffern) FUSS / FLUGFLÄCHE (Ziffern) SINKEN YOU MAY DESCEND G: *ALTITUDE* (figures) FEET / FLIGHT LEVEL (figures) B: SIE SOLLTEN (Ziffern) GRAD NACH LINKS / RECHTS DREHEN G: Ausfall von Radar YOU SHOULD TURN (figures) DEGREES TO THE LEFT / RIGHT Radar equipment degradation B: SEKUNDÄRRADAR AUSGEFALLEN (weitere Information wie benötigt) SECONDARY RADAR OUT OF G: SERVICE (appropriate information as necessary) B: PRIMÄRRADAR AUSGEFALLEN (weitere Information wie benötigt) PRIMARY RADAR OUT OF G: SERVICE (appropriate information as necessary) 10.7 10.8 Fuel dumping AN ALLE (Bodenfunkstelle) TREIBSTOFFSCHNELLABLASS WURDE B: DURCHGEFÜHRT ÜBER (Position) VON (Flughöhe) DIESES GEBIET IST BIS (Zeit) ZU MEIDEN L: 10.6 SQUAWK MAYDAY / *CODE SEVEN SEVEN ZERO ZERO* Sprechgruppen für Warnanzeigen Alerting phraseologies Warnanzeige für Unterschreitung der Mindestflughöhe Low altitude warning 10.81 LOW ALTITUDE WARNING CHECK YOUR ALTITUDE www.ppl-lernprogramme.de Seite 76 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 IMMEDIATELY QNH (number) G: *MINIMUM FLIGHT ALTITUDE IS (altitude)* Warnanzeige für Bodenannäherung 10.82 Terrain alert G: TERRAIN ALERT (suggested pilot action, if possible) Warnanzeige für Luftfahrzeugannäherung 10.83 Collision alert COLLISION ALERT (appropriate G: information or instructions, as necessary) Diese Bekanntmachung tritt am 18.12.2008 in Kraft. Gleichzeitig wird die Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren vom 22.11.2007 (NfL I - 278/08) zurückgezogen. NfL I 278/07 wird hiermit aufgehoben. Langen, den 17.11.2008 DFS Deutsche Flugsicherung GmbH Geschäftsbereicht Tower F-B1-082 Was bedeutet die Anweisung einer Flugverkehrskontrollstelle "(Rufzeichen) SQUAWK 1234"? A) Zählen Sie 1-2-3-4- für Funkpeilung B) Erbitte Testsendung auf Frequenz 123,4 MHz C) Senden Sie Mode A/C, Code 1234 mit Ihrem SSR-Transponder D) Schalten Sie um auf Frequenz 123,4 Erklärung zu Frage F-B1-082 Die richtige Antwort ist Antwort C) Der Transponder ist wesentlicher Teil der Bordanlage des RundsichtSekundärradar-Systems. Er wird vom Boden auf 1030 MHz abgefragt und sendet seine Antwort auf 1090 MHz aus, die auf den Boden-Radar-Anzeigegeräten sichtbar gemacht wird. Am Code Selector wird der von der Flugverkehrskontrollstelle übermittelte Transponder Code eingestellt. Damit wird die Verschlüsselung ( = Codierung) der Bordanlage auf die der Bodenanlage abgestimmt. Wird ein Transponder auf Modus C abgefragt, so übermittelt er die jeweilige Flughöhe des Luftfahrzeuges. Dazu ist an einem dem Transponder zugeordneten barometrischen Höhenmesser eine Höhen-Codierscheibe angebracht, die beim Eintreffen einer Modus-C-Abfrage abgetastet wird. Der vorgefundene Wert wird als verschlüsselte Flughöhe, bezogen auf 1013,2 hPa, zur Bodenstation übermittelt. Insgesamt können Höhen von -1000 ft bis 127.000 ft in 100-ft-Stufen übermittelt werden. Die Höhenabfrage bezieht sich somit auf die Druckhöhe über der Fläche 1013,2 hPa. Transpondercodes haben grundsätzlich 4 Ziffern, die die Werte 0 bis 7 annehmen www.ppl-lernprogramme.de Seite 77 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 können und sind ganzzahlig. Bei der Übermittlung eines Transpondercodes per Sprechfunk können die letzten beiden Ziffern weggelassen werden, wenn diese Null sind. Werden also nur zwei Ziffern mitgeteilt, sind dies die ersten beiden Ziffern des Transpondercodes. Die letzten beiden Ziffern sind dann zero - zero. Durch SQUAWK, gefolgt von vier Ziffern, wird der Luftfahrzeugführer angewiesen, seinen Transponder auf den durch die Ziffern angegeben Code einzustellen und diesen auf Mode A/C zu schalten. siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-081 F-B1-083 Von der Radarkontrolle erhalten Sie folgenden Verkehrshinweis: "UNBEKANNTES FLUGZIEL ZEHN UHR ENTFERNUNG 4NM". Wo befindet sich das Flugziel, wenn Sie aus der Flugzeugkanzel sehen? A) Links voraus B) Rechts voraus C) Querab rechts D) In Flugrichtung voraus Erklärung zu Frage F-B1-083 Die richtige Antwort ist Antwort A) Die Angabe 10 UHR bezieht sich auf das Ziffernblatt einer Uhr, wobei 12 UHR die Flugrichtung bezeichnet. 10 UHR liegt also links voraus. F-B1-084 Wann ist ein Einleitungsanruf abzusetzen? A) Wenn eine Meldung nicht verstanden wurde B) Bei der Herstellung des ersten Funkkontaktes C) Nur in Notfällen D) Bei jedem Funkkontakt Erklärung zu Frage F-B1-084 Die richtige Antwort ist Antwort B) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-066 F-B1-085 Welches der folgenden Beispiele ist ein Einleitungsanruf? A) Aachen INFO DELID B) Hamburg TURM von der DEMIL KOMMEN C) Saarbrücken TURM hier DIAMK D) D2468 für Wasserkuppe SEGELFLUG wie hören Sie mich? Erklärung zu Frage F-B1-085 Die richtige Antwort ist Antwort A) Im Sprechfunkverkehr werden umgangssprachliche Zusätze wie "von der...." , "hier...", "für ... " u.s.w. nicht benutzt. Bei einem Einleitungsanruf wird zuerst das Rufzeichen der Bodenfunkstelle und dann das Rufzeichen der Luftfunkstelle übermittelt. siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-066 F-B1-086 Muss ein "Allgemeiner Anruf" bestätigt werden? A) Ja, nur von dem zuerst gerufenen Luftfahrzeugführer B) Ja, von allen Luftfahrzeugführern in beliebiger Reihenfolge www.ppl-lernprogramme.de Seite 78 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 C) Nein D) Ja, von allen Luftfahrzeugführern in der Reihenfolge des Anrufs Erklärung zu Frage F-B1-086 Die richtige Antwort ist Antwort C) NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL (NfL I) 282/09 Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren 10. ALLGEMEINER ANRUF (1) Funkstellen des beweglichen Flugfunkdienstes können gleichzeitig alle Funkstellen, die auf einer Frequenz / einem Kanal hörbereit sind, anrufen. (2) Ein allgemeiner Anruf beginnt mit der Redewendung AN ALLE / ALL STATIONS, gefolgt von dem Rufzeichen der sendenden Funkstelle und endet mit dem Wort ENDE / OUT. (3) Eine Bestätigung eines allgemeinen Anrufs wird nicht erwartet. F-B1-087 Welcher der folgenden Funkanrufe ist ein "Allgemeiner Anruf"? A) DEKOF, DIEBS, DKARL Nürnberg ROLLKONTROLLE B) D8765 Berlin INFORMATION C) An alle Hamburg TURM D) Lufthansa 123, Lufthansa 456 Erklärung zu Frage F-B1-087 Die richtige Antwort ist Antwort C) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-086 F-B1-088 Welcher der folgenden Anrufe ist ein "Mehrfachanruf"? A) An alle Dresden TURM B) DEABC DGIAL DHHIA Leipzig Turm C) DIENO DELLW D) DEAMM Erfurt ROLLKONTROLLE Erklärung zu Frage F-B1-088 Die richtige Antwort ist Antwort B) Mehrfachanrufe werden durch as Aufzählen mehrerer Funkstellen eingeleitet. NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL (NfL I) 282/08 Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren 9. MEHRFACHANRUF (1) Funkstellen des beweglichen Flugfunkdienstes können gleichzeitig mehrere Funkstellen anrufen. (2) Die in einem Mehrfachanruf gerufenen Funkstellen haben den Empfang der Meldung in der von der rufenden Funkstelle benutzten Reihenfolge zu bestätigen. F-B1-089 Muss ein "Mehrfachanruf" bestätigt werden? www.ppl-lernprogramme.de Seite 79 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 A) Nein B) Ja, von allen Luftfahrzeugen in der Reihenfolge des Anrufes C) Ja, in beliebiger Reihenfolge D) Ja, nur von dem zuerst angerufenen Luftfahrzeug Erklärung zu Frage F-B1-089 Die richtige Antwort ist Antwort B) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-088 F-B1-090 Ein Luftfahrzeugführer empfängt einen Funkanruf, ist sich aber nicht sicher, ob er gerufen wurde. Wie verhält er sich richtig? Er ... A) nennt das eigene Rufzeichen und wartet dann ab B) nennt das eigene Rufzeichen mit der Sprechgruppe "wiederholen Sie Ihr Rufzeichen" C) wartet ab, bis der Anruf wiederholt wird D) antwortet mit der Sprechgruppe "wiederholen Sie" Erklärung zu Frage F-B1-090 Die richtige Antwort ist Antwort C) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-066 F-B1-091 Was ist vor der Aufnahme des Sprechfunkverkehrs zu beachten? A) Das Luftfahrzeug muss sich in der Luft befinden Nach Wahl der richtigen Frequenz sicherstellen, dass kein laufender Funkverkehr gestört B) wird C) Es muss eine Funkprobe stattgefunden haben D) Die Entfernung zwischen Boden- und Luftfunkstelle darf nicht weniger als 30NM betragen Erklärung zu Frage F-B1-091 Die richtige Antwort ist Antwort B) Vor dem Einleiten einer Sprechfunkverbindung ist nach Einschalten der entsprechenden Frequenz sicherzustellen, dass der laufende Sprechfunkverkehr nicht gestört wird. F-B1-092 Vor dem Einflug in den Luftraum C unter FL 100 in der Umgebung von Verkehrsflughäfen muss Sprechfunkverbindung mit der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle spätesten aufgenommen werden: A) Unmittelbar nach dem Start B) 5 Minuten vor Einflug in diesen Luftraum C) Beim Einflug in diesen Luftraum D) Oberhalb von 3500 Fuß über GND Erklärung zu Frage F-B1-092 Die richtige Antwort ist Antwort B) Die Sprechfunkverbindung mit der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle ist spätestens 5 Min vor dem beabsichtigten Einflug in den Luftraum C aufzunehmen. Der Einflug darf nur erfolgen, wenn die Flugverkehrskontrollstelle dazu eine Freigabe erteilt hat. Bei Aufnahme des Funkkontakts mit der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle zum Einholen der Freigabe für den Einflug in einen Luftraum der Klasse C unterhalb Flugfläche 100 sind folgende Daten in der aufgeführten Reihenfolge zu übermitteln: www.ppl-lernprogramme.de Seite 80 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 1. 2. 3. 4. 5. Mittwoch, 3. Februar 2010 Luftfahrzeugkennung Luftfahrzeugmuster Position beabsichtigte Flugstrecke momentane Flughöhe. Die Geschwindigkeit ist nur zu übermitteln, wenn oberhalb FL 100 in den Luftraum C eingeflogen werden soll. Die Freigabe ist rechtzeitig vor dem beabsichtigten Einflug, spätestens jedoch 5 Minuten vor dem Einflug einzuholen. Beim Start von einem Flugplatz, der unterhalb eines Luftraumes C liegt, ist die zuständige Flugverkehrskontrollstelle sobald wie möglich nach dem Start anzurufen, wenn beabsichtigt ist, in den Luftraum zu einzufliegen. Um die Freigabe einzuholen, wird zunächst die Frequenz der zuständigen Flugsicherungsstelle bei der in der ICAO-Karte für den Luftraum C angegebenen Fluginformationsstelle angerufen, von der man die Frequenz der zuständigen Flugsicherungsstelle erhält. Wenn die Frequenz der zuständigen Flugsicherungsstelle in der ICAO-Karte direkt angegeben ist, wird diese angerufen. siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-066 siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-081 F-B1-093 Der Sprechfunkverkehr bei Flügen nach Sichtflugregeln in und oberhalb Flugfläche 100 wird durchgeführt in ... A) deutscher Sprache B) einer der ICAO-Sprachen C) englischer Sprache D) deutscher oder englischer Sprache Erklärung zu Frage F-B1-093 Die richtige Antwort ist Antwort C) In und oberhalb Flugfläche 100 findet der Sprechfunkverkehr ausschließlich in englischer Sprache statt. Nachrichten für Luftfahrer (NfL I-12/94) VFR-Flüge im Luftraum C in/oberhalb Flugfläche 100 1. Voraussetzungen Für Luftfahrzeugführer und Luftfahrzeugausrüstung gelten die gleichen Voraussetzungen wie für VFR-Flüge im Luftraum C unter FL 100 in der Umgebung von Verkehrsflughäfen. 2. Flugverkehrskontrollfreigaben www.ppl-lernprogramme.de Seite 81 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 2.1 Freigaben für VFR-Flüge werden erteilt, sofern die Verkehrslage und die Flugsicherungskapazität es gestatten. 2.2 Foto- und Vermessungsflüge, Erprobungs- und Abnahmeflüge sowie ähnliche Flugvorhaben sind bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle im voraus anzumelden und mit dieser abzustimmen. 3. Durchführung 3.1 Sprechfunkverkehr wird in englischer Sprache durchgeführt. Die veröffentlichten Sprechgruppen sind anzuwenden. 3.2 Mit dem zuständigen Fluginformationsdienst (FIS) ist rechtzeitig vor Einflug in den betreffenden Luftraum Sprechfunkverbindung aufzunehmen. 3.3 FIS sind folgende Flugdaten in nachstehender Reihenfolge zu übermitteln: l l l l l l l Luftfahrzeugkennung Luftfahrzeugmuster Geschwindigkeit Position Zielflugplatz Flugstrecke, bezogen auf Funk-Nav.-Anlagen Flugfläche 3.4 Führt der VFR-Flug durch mehrere Fluginformationsgebiete, ist der Flug generell auf den veröffentlichten Flugverkehrsstrecken oder anderen Standardstrecken (z.B. TACAN) zu planen (Streckenkarte 1:1 Mio.), um einen reibungslosen Datenaustausch zwischen den betroffenen Flugverkehrskontrollstellen zu gewährleisten. 3.5 Im Interesse eines flüssigen Verkehrsablaufs kann die zuständige Flugverkehrskontrollstelle den Flug auf eine andere als die beantragte Flugstrecke/ Flugfläche freigeben. Die beantragte/ zugewiesene Flugfläche kann von den Halbkreisflugflächen abweichen. 3.6 Kann der Luftfahrzeugführer eine Freigabe aus Wettergründen oder aus anderen Gründen nicht einhalten, hat er rechtzeitig eine geänderte Freigabe einzuholen. 3.7 Flüge zur Erfüllung von Luftverteidigungsaufgaben (Schutzflüge, Übungsschutzflüge und Luftverteidigungs-Ausbildungsflüge), die von einer Radarführungsstelle der Luftverteidigung oder der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle geführt werden, sind auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen von diesen Regelungen ausgenommen. 4. Ausfall der Funkverbindung 4.1 Fällt die Funkverbindung vor Einflug in den betreffenden Luftraum aus, hat der Lfz.-Führer diesen Luftraum unbeschadet einer bereits erteilten Einflugfreigabe zu meiden. www.ppl-lernprogramme.de Seite 82 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 4.2 Tritt der Funkausfall in/ oberhalb FL 100 ein, hat der Luftfahrzeugführer diesen Luftraum unter Beachtung der Mindestwerte nach § 28 Abs. 1 LuftVO auf dem kürzesten Weg zu verlassen 5. Staffelung, Dienste 5.1 VFR-Flüge werden von IFR-Flügen gestaffelt. 5.2 VFR-Flüge erhalten Verkehrsinformationen über andere VFR-Flüge und Ausweichempfehlungen auf Anfrage. F-B1-094 DGIGA erhält die Anweisung, HAMBURG TURM auf Frequenz 126,85 MHZ zu rufen. Wie lautet die richtige Bestätigung des Piloten? A) DGA 126,850 B) DGA werde TURM rufen DGA C) ADG wechsele Frequenz D) HAMBURG TURM DGA Erklärung zu Frage F-B1-094 Die richtige Antwort ist Antwort A) Unter der (nicht angegebenen) Voraussetzung, dass HAMBURG TURM bereits die Abkürung DGA für DGIA verwendet hat, lautet die richtige Bestätigung für den Frequenzwechsel: DGA 126,85. siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-081 F-B1-095 Dauernde Hörbereitschaft ist aufrechtzuerhalten bei Flügen nach Sichtflugregeln im Luftraum: A) E B) G C) nur D D) C und D Erklärung zu Frage F-B1-095 Die richtige Antwort ist Antwort D) Bedingungen für Flüge nach Instrumenten- und Sichtflugregeln Klassen Art Mindestwetterbedingung HöchstSprechfunk- Flugverkehrsder für Flüge nach Geschwindigkeit Verkehr Kontrollfreigabe Sichtflugbedingungen Flüge A (in der BRD IFR nicht eingef.) B IFR (in der BRD und nicht VFR eingef.) C IFR und nicht vorgeschrieben nicht vorgeschrieben dauernde erforderlich Hörbereitschaft entfällt dauernde erforderlich Hörbereitschaft in und oberhalb FL 100: Flugsicht 8 km; unterhalb FL 100: Flugsicht 5 km und jeweils frei v Wolken erforderlich für VFR 250 Knoten www.ppl-lernprogramme.de dauernde in und oberhalb FL 100: Flugsicht 8 km; unterhalb FL 100: Flugsicht 5 km und jeweiliger Seite 83 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 VFR Mittwoch, 3. Februar 2010 IAS unterhalb FL 100 Hörbereitschaft Abstand von Wolken in waagerechter Richtung 1,5 km, senkrechter Richtung 300 m (10 Fuß) Kontrollzone Gleiche Voraussetzungen/Regelungen wie im Luftraum der Klasse C Klasse C D IFR und VFR 250 Knoten IAS unterhalb FL 100 in und oberhalb FL 100: Flugsicht 8 km; unterhalb FL 100: Flugsicht 5 km und jeweiliger Abstand von Wolken in waagerechter Richtung 1,5 km, senkrechter Richtung 300 m (10 Fuß) dauernde erforderlich Hörbereitschaft zusätzlich: Bodensicht 5 km, Hauptwolkenuntergrenze 450 m (1500 Fuß) über Grund oder Wasser Gleiche Voraussetzungen wie im Luftraum der Klasse D mit der Kontrollzone Ausnahme, dass in Kontrollzonen die Abstände von Wolken nicht Klasse D gefordert sind (frei von Wolken) IFR E 250 Knoten IAS unterhalb FL 100 dauernde erforderlich Hörbereitschaft 250 Knoten IAS unterhalb FL 1000 entfällt IFR 250 Knoten IAS unterhalb FL 100 dauernde Hörbereitschaft erforderlich soweit möglich F G nicht erforderlich, ausgenommen Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht, soweit sie über die Umgebung des Flugplatzes hinausführen VFR VFR VFR 250 Knoten unterhalb FL 100 250 Knoten IAS unterhalb FL 100 zusätzlich: Bodensicht 5 km, Hauptwolkenuntergrenze 450 m (1500 Fuß) über Grund oder Wasser entfällt entfällt nicht erforderlich, ausgenommen Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht, soweit sie über die Umgebung des Flugplatzes hinausführen nicht erforderlich, ausgenommen Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht, soweit sie über die Umgebung des Flugplatzes hinausführen Flugsicht 8 km, Abstand von Wolken in waagerechter Richtu 1,5 km, in senkrechter Richtung 300 m (1000 Fuß) in und oberhalb FL 100: Flugsicht 8 km; unterhalb FL 100: Flugsicht 5km und jeweiliger Abstand von Wolken in waagerechter Richtung 1,5 km, senkrechter Richtung 300 m (10 Fuß) dauernde Erdsicht, Flugsicht 1,5 km, Wolken dürfen nicht berühr werden; Ausnahmen: Flüge von Drehflüglern, Luftsch und Ballonfahrten: dauernde Erdsicht und Flugsich von 800 m, Wolken dürfen nicht berührt werden und ein rechtzeitiges Erkennen von Hindernissen muss möglich sein F-B1-096 Ein Luftfahrzeugführer führt ein Luftfahrzeug nach Sichtflugregeln in der Platzrunde eines Flugplatzes mit Flugverkehrskontrolle. Wozu ist er grundsätzlich verpflichtet? A) Eine Wetterberatung einzuholen www.ppl-lernprogramme.de Seite 84 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 B) Ständige Hörbereitschaft auf der Frequenz der Platzkontrollstelle zu halten C) In jedem Teil der Platzrunde eine Standortmeldung abzusetzen D) In jedem Fall vor Beginn des Fluges einen Flugplan abzugeben Erklärung zu Frage F-B1-096 Die richtige Antwort ist Antwort B) LUFTVERKEHRS-ORDNUNG § 23 - Flugbetrieb auf einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrollstelle (1) Wer ein Luftfahrzeug auf einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrollstelle oder in dessen Umgebung führt, ist über die Vorschriften des § 22 hinaus verpflichtet, a. auf der dafür vorgesehenen Funkfrequenz der Flugverkehrskontrollstelle des Flugplatzes empfangsbereit zu sein, sofern er nicht durch eine andere Flugverkehrskontrollstelle betreut wird; ist eine Funkverbindung nicht möglich, so hat der Luftfahrzeugführer auf Anweisungen durch Licht- und Bodensignale sowie Zeichen zu achten; b. durch Funk oder Zeichen die vorherige Genehmigung für alle Bewegungen einzuholen, durch die das Rollen, Starten und Landen eingeleitet werden oder die damit im Zusammenhang stehen. c. für Bewegungen auf dem Vorfeld und den Anstellflächen des Flugplatzes die Signale und Zeichen des Flugplatzunternehmers zu befolgen. (2) Auf einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrollstelle tritt für die Zulassung von Abweichungen nach § 22 Abs. 3 die Flugverkehrskontrollstelle an die Stelle der Luftaufsichtsstelle, mit Ausnahme der Zulassung von Abweichungen von § 22 Abs. 1 Nr. 8. (3) Auf dem Rollfeld eines Flugplatzes mit Flugverkehrskontrollstelle bedarf auch der Verkehr von Fußgängern und Fahrzeugen der Erlaubnis der Flugverkehrskontrollstelle. Den von ihr zur Sicherung des Flugplatzverkehrs schriftlich, mündlich, durch Funk, Lichtsignale oder Zeichen erlassenen Verfügungen ist Folge zu leisten. (4) Flüge nach Sichtflugregeln in Kontrollzonen bedürfen einer Flugverkehrskontrollfreigabe durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle. F-B1-097 Bei welchen Flügen muss ein Luftfahrzeugführer ständige Hörbereitschaft halten? Bei Flügen nach Sichtflugregeln ... A) bei Nacht in den Lufträumen C, D und E (außerhalb der Umgebung des Flugplatzes) B) geschlossenen Wolkendecken C) bei Nacht im Luftraum G D) den Alpen Erklärung zu Frage F-B1-097 Die richtige Antwort ist Antwort A) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-095 F-B1-098 Bei welchen Flügen nach Sichtflugregeln muss der Luftfahrzeugführer ständige Hörbereitschaft auf der zugewiesenen Frequenz halten? Bei Flügen ... www.ppl-lernprogramme.de Seite 85 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 A) über geschlossenen Wolkendecken B) während der Nacht im Luftraum G C) im Luftraum F D) im Luftraum C Erklärung zu Frage F-B1-098 Die richtige Antwort ist Antwort D) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-095 F-B1-099 Wer ein Luftfahrzeug auf einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle oder in dessen Umgebung führt, ist. u.a. verpflichtet, durch Funk oder Zeichen die vorherige Genehmigung für alle Bewegungen einzuholen, durch die das ... A) Starten und Landen eingeleitet werden. B) Rollen, Starten und Landen eingeleitet werden. C) Rollen, Starten und Landen eingeleitet werden oder damit in Zusammenhang stehen. D) Starten und Landen eingeleitet werden oder damit in Zusammenhang stehen. Erklärung zu Frage F-B1-099 Die richtige Antwort ist Antwort C) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-096 F-B1-100 Wer ein Luftfahrzeug nach Sichtflugregeln auf einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle oder in dessen Umgebung führt, ist verpflichtet ... A) in jedem Teil der Platzrunde eine Standortmeldung abzusetzen B) in jedem Fall vor Beginn des Fluges einen Flugplan abzugeben ständige Hörbereitschaft auf der entsprechenden Frequenz zu halten oder, falls dies nicht C) möglich ist, auf Anweisungen durch Licht- und Bodensignale sowie Zeichen zu achten D) eine Wetter- und Flugberatung einzuholen Erklärung zu Frage F-B1-100 Die richtige Antwort ist Antwort C) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-096 F-B1-101 Was bedeutet bei einer Testsendung der Hinweis "HÖRE SIE ZWO"? Die Testsendung ist ... A) schwer verständlich B) verständlich C) zeitweise verständlich D) sehr gut verständlich Erklärung zu Frage F-B1-101 Die richtige Antwort ist Antwort C) NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL (NfL I) 282/08 Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren 14. ÜBERPRÜFEN VON FUNKANLAGEN (1) Wenn eine Überprüfung der Funkanlage oder die Durchführung einer Verständigungsprobe für notwendig erachtet wird, soll der Funktest nicht länger als zehn Sekunden dauern. (2) Die Verständlichkeit des Funktests wird in den folgenden Stufen gewertet: 1 = unverständlich (unreadable) www.ppl-lernprogramme.de Seite 86 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 2= 3= 4= 5= Mittwoch, 3. Februar 2010 zeitweise verständlich (readable now and then) schwer verständlich (readable but with difficulty) verständlich (readable) sehr gut verständlich (perfectly readable) F-B1-102 Was bedeutet bei einer Testsendung der Hinweis "HÖRE SIE DREI"? Die Testsendung ist ... A) verständlich B) schwer verständlich C) zeitweise verständlich D) sehr gut verständlich Erklärung zu Frage F-B1-102 Die richtige Antwort ist Antwort B) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-101 F-B1-103 Was bedeutet bei einer Testsendung der Hinweis "HÖRE SIE VIER"? Die Testsendung ist ... A) verständlich B) unverständlich C) schwer verständlich D) sehr gut verständlich Erklärung zu Frage F-B1-103 Die richtige Antwort ist Antwort A) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-101 F-B1-104 Was bedeutet bei einer Testsendung der Hinweis "HÖRE SIE FÜNF"? Die Testsendung ist ... A) sehr gut verständlich B) zeitweise verständlich C) unverständlich D) schlecht verständlich Erklärung zu Frage F-B1-104 Die richtige Antwort ist Antwort A) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-101 F-B1-105 Eine Testsendung ist "verständlich". Wie wird dieses im Sprechfunkverkehr ausgedrückt? A) Höre Sie drei B) Höre Sie laut und deutlich C) Höre Sie vier D) Höre Sie Erklärung zu Frage F-B1-105 Die richtige Antwort ist Antwort C) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-101 F-B1-106 Eine Testsendung ist "schwer verständlich". Wie wird dieses im Sprechfunkverkehr ausgedrückt? A) Höre Sie zwo B) Höre Sie drei C) Höre Sie www.ppl-lernprogramme.de Seite 87 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 D) Höre Sie KOMMEN Erklärung zu Frage F-B1-106 Die richtige Antwort ist Antwort B) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-101 F-B1-107 Wie lange sollte eine Testsendung längstens dauern? A) 5 Sekunden B) 20 Sekunden C) 10 Sekunden D) So lange wie erforderlich Erklärung zu Frage F-B1-107 Die richtige Antwort ist Antwort C) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-101 F-B1-108 Welche Meldung muss ein Luftfahrzeugführer wiederholen A) Start frei B) Bauarbeiten links der Rollbahn C) Achten Sie auf entgegenkommenden Hubschrauber D) Schwere Gewitter im Rheintal bei Mannheim Erklärung zu Frage F-B1-108 Die richtige Antwort ist Antwort A) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-059 F-B1-109 Welche Meldungen müssen wiederholt werden? A) Wettermeldungen B) Luftdruckwerte zur Höhenmessereinstellung C) Verkehrshinweise D) Rollbahnzustand Erklärung zu Frage F-B1-109 Die richtige Antwort ist Antwort B) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-059 F-B1-110 Welche Meldungen müssen wiederholt werden? A) Wetterinformationen B) Windrichtung und -stärke C) Hinweise auf Bauarbeiten an der Start-/Landebahn D) Die Frequenz bei Frequenzwechsel Erklärung zu Frage F-B1-110 Die richtige Antwort ist Antwort D) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-059 F-B1-111 Wie wird der Empfang einer Flugverkehrskontrollfreigabe bestätigt? A) wörtliche Wiederholung der Freigabe B) Nennung des eigenen, abgekürzten Rufzeichens C) zweimaliges Drücken der Mikrofontaste D) dreimaliges Drücken der Mikrofontaste Erklärung zu Frage F-B1-111 Die richtige Antwort ist Antwort A) www.ppl-lernprogramme.de Seite 88 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-059 F-B1-112 DESEL erhält die folgende Freigabe/Anweisung: "DEL NACH DEM ABFLUG STEIGEN SIE GERADEAUS AUF FLUGHÖHE 3000 FUSS, MACHEN SIE DANN EINE RECHTSKURVE, WIND 250, 7 KNOTEN, START FREI". Wie lautet die richtige Bestätigung seitens DESEL? A) DEL WILCO Start frei B) DEL geradeaus steigen auf Flughöhe 3000 Fuß, dann Rechtskurve, Start frei C) DEL Start frei, Wind 250 Grad 7 Knoten D) auf 3000 Fuß steigen, Start frei DEL Erklärung zu Frage F-B1-112 Die richtige Antwort ist Antwort B) Die richtige Bestätigung lautet DEL geradeaus steigen auf Flughöhe 3000 Fuß, dann Rechtskurve, start frei. WILCO reicht nicht aus, um eine Flugverkehrskontrollfreigabe zu bestätigen, der Wind braucht nicht wiederholt zu werden. siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-059 F-B1-113 Welche Teile der nachfolgenden Anweisungen oder Informationen müssen bestätigt werden? Freigaben, Windrichtung/-geschwindigkeit, Steuerkursanweisungen, QNH, Frequenz bei A) Frequenzwechsel Betriebspiste, QNH, SSR-Mode/Code, Freigaben, Anweisungen über Steuerkurs, B) Flughöhe, Geschwindigkeit, Frequenz bei Frequenzwechsel C) Betriebspiste, Bodensicht, Taupunkt, Startfreigabe, Frequenz bei Frequenzwechsel Anweisungen über: Steuerkurs, Flughöhe, Geschwindigkeit, Höhenmessereinstellung, D) Flugsicht, Windrichtung, Startfreigabe und Frequenz bei Frequenzwechsel Erklärung zu Frage F-B1-113 Die richtige Antwort ist Antwort B) Wetterinformationen wie Windrichtung, Windstärke und Sichten werden nicht wiederholt. Daher bleibt nur eine Antwort übrig siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-059 F-B1-114 Bei welchen Flügen nach Sichtflugregeln ist in der Regel die Übermittlung von Standortmeldungen erforderlich? Bei ... A) allen Flügen im Luftraum E B) Flügen während der Nacht im Luftraum G C) Einflügen in den Luftraum D D) Flügen über den Wolken im Luftraum E Erklärung zu Frage F-B1-114 Die richtige Antwort ist Antwort C) Standortmeldungen sind in der Regel beim Einflug in die Lufträume C und D abzugeben. siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-095 www.ppl-lernprogramme.de Seite 89 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 Standortmeldungen Standortmeldungen (position reports) bei VFR-Flügen enthalten die folgenden Angaben in nachstehender Reihenfolge: 1. 2. 3. 4. Funkrufzeichen des Luftfahrzeugs, Standort, Überflugzeit, Flughöhe. Die Überflugzeit kann entfallen, wenn der gemeldete Standort zum Zeitpunkt der Meldung erreicht wird. Bei der Übermittlung einer Standortmeldung in der Platzrunde eines Flugplatzes sind nur die folgenden Angaben erforderlich: 1. Funkrufzeichen des Luftfahrzeugs, 2. Standort. Zur Unterstützung des Such- und Rettungsdienstes (SAR) bzw. des Flugalarmdienstes wird dringend empfohlen, auf grenzüberschreitenden Sichtflügen dem zuständigen deutschen Fluginformationsdienst beim Verlassen der Bundesrepublik Deutschland den Grenzüberflug mit einer Standortmeldung zu melden. Die Meldung sollte folgende Angaben enthalten: 1. 2. 3. 4. Luftfahrzeugkennung, Abflug- und Bestimmungsort, Ort des Grenzüberfluges, Uhrzeit. F-B1-115 Bei einem Anflug gemäß Sichtflugregeln zu einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle gelten die im "Luftfahrthandbuch VFR" festgelegten Verfahren. Standortmeldungen über den Pflichtmeldepunkte müssen ... unabhängig von der erteilten Freigabe nur dann abgesetzt werden, wenn die A) Platzkontrollstelle dazu auffordert nicht abgesetzt werden. Durch die Anweisung, die die Platzrunde einzufliegen, wird auf B) jede weitere Standortmeldung über Pflichtmeldepunkten verzichtet nur dann abgesetzt werden, wenn es sich um einen Sonderflug nach Sichtflugregeln C) handelt unabhängig von der erteilten Freigabe in jedem Fall abgesetzt werden, sofern nicht D) ausdrücklich darauf verzichtet wird Erklärung zu Frage F-B1-115 Die richtige Antwort ist Antwort D) icao-19.gif Pflichtmeldepunkte sind in der ICAO-Karte 1:500.0000 mit dem Symbol gekennzeichnet. An einem Pflichtmeldepunkt sind Meldungen unabhängig von bisherigen Freigaben auch ohne Aufforderung durch die Flugverkehrskontrollstelle abzusetzen, es sei denn, die Flugverkehrskontrollstelle hätte ausdrücklich auf diese Meldung verzichtet. F-B1-116 Wann hat ein Luftfahrzeugführer bei einem Flug nach Sichtflugregeln während des Tages der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle eine Standortmeldung zu übermitteln? www.ppl-lernprogramme.de Seite 90 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 A) Beim Verlassen des Luftraumes D B) Nur beim Überflug von Funknavigationsanlagen (z.B. VOR, NDB) C) Beim Überflug von Pflichtmeldepunkten D) Beim Einflug in die Lufträume E und F Erklärung zu Frage F-B1-116 Die richtige Antwort ist Antwort C) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-115 F-B1-117 Eine Standortmeldung besteht normalerweise aus Funkrufzeichen, Standort, Überflugzeit und Flughöhe. Welche Angabe kann unter bestimmten Voraussetzungen bei einem Flug nach Sichtflugregeln entfallen? A) Der Standort, wenn dieser auf der Sichtanflugkarte veröffentlicht ist. B) Die Flughöhe, wenn diese nicht höher als 3500 Fuß GND ist C) Die Zeitangabe, wenn die Meldung zum Zeitpunkt des Überfluges erfolgt D) Das Funkrufzeichen, wenn es sich um einen nichtgewerblichen Flug handelt Erklärung zu Frage F-B1-117 Die richtige Antwort ist Antwort C) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-114 F-B1-118 Welche Angaben enthält eine Standortmeldung bei Flügen in der Platzrunde? A) Rufzeichen, Standort, Höhe B) Rufzeichen, Standort C) Rufzeichen, Standort, Zeit D) Rufzeichen, Standort, Höhe, Zeit Erklärung zu Frage F-B1-118 Die richtige Antwort ist Antwort B) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-114 F-B1-119 Welche Bedeutung hat das abgebildete Symbol auf der Sichtanflugkarte? A) Funknavigationsanlage B) Pflichtmeldepunkt C) Meldepunkt auf Anforderung (Bedarfsmeldepunkt) D) Luftfahrthindernis Erklärung zu Frage F-B1-119 Die richtige Antwort ist Antwort B) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-115 F-B1-120 Welche Bedeutung hat das abgebildete Symbol auf der Sichtanflugkarte? A) Pflichtmeldepunkt B) Militärflugplatz C) Meldepunkt auf Anforderung (Bedarfsmeldepunkt) D) Beleuchtetes Hindernis Erklärung zu Frage F-B1-120 Die richtige Antwort ist Antwort C) www.ppl-lernprogramme.de Seite 91 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 Bedarfsmeldepunkte sind in der ICAO-Karte 1:500.0000 mit dem Symbol icao-19.gif gekennzeichnet. Bei Erreichen eines Bedarfsmeldepunkts werden Standortmeldungen nur dann abgesetzt, wenn die Flugverkehrskontrollstelle dazu aufgefordert hat. F-B1-121 Wann kann der Luftfahrzeugführer anstelle der Landemeldung die voraussichtliche Landezeit mittels Sprechfunk der zuständigen Flugsicherungsstelle übermitteln? Auf Anforderung der Flugleitung des Landeplatzes, wenn die Landung sichergestellt A) erscheint Wenn sich das Luftfahrzeug in der Platzrunde befindet und die Landung sichergestellt B) erscheint C) Wenn der Luftfahrzeugführer den Verkehr in der Platzrunde beobachten kann D) Nach Zustimmung der Flugleitung des Landeplatzes Erklärung zu Frage F-B1-121 Die richtige Antwort ist Antwort B) NfL I-193/97 - Landemeldungen 1. Der Luftfahrzeugführer hat die Landemeldung an die für den Landeflugplatz zuständige AIS-Stelle (= Flugberatungsdienst) oder, wenn diese nicht betriebsbereit ist, an die zuständige Flugverkehrskontrollstelle zu übermitteln. 2. Der Luftfahrzeugführer kann anstelle der Landemeldung die voraussichtliche Landezeit mittels Sprechfunk der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle oder, wenn diese nicht erreichbar ist, dem zuständigen FIS zur Weiterleitung an die AIS-Stelle übermitteln, sofern das Luftfahrzeug sich bereits in der Platzrunde befindet und die Landung sichergestellt erscheint. 3. Die Landemeldung hat zu enthalten: l l l Luftfahrzeugkennung Landeflugplatz Landezeit. Erfolgt die Landung nicht auf dem Bestimmungsflugplatz, sind zusätzlich anzugeben: l l Startflugplatz der im Flugplan angegebene Zielflugplatz. LUFTVERKEHRS-ORDNUNG (LuftVO) § 27 - Landemeldung (1) Der Luftfahrzeugführer hat bei Flügen, für die ein Flugplan abgegeben wurde, der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle unverzüglich eine Landemeldung zu übermitteln. Dies gilt nicht für Flüge zu Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle. Das Flugsicherungsunternehmen kann Ausnahmen zulassen. (2) Einzelheiten über Inhalt, Form und Übermittlungsart der Landemeldungen www.ppl-lernprogramme.de Seite 92 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 werden von dem Flugsicherungsunternehmen festgelegt und im Verkehrsblatt Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland - oder in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt gemacht. F-B1-122 Bei Flugplanabgabe und Abflug von einem unkontrollierten Flugplatz kann die Startmeldung mittels Sprechfunk übermittelt werden. An wen erfolgt sie in diesem Fall? A) An den Flugberatungsdienst An die zuständige Flugverkehrskontrollstelle, oder an den zuständigen FIS zur B) Weiterleitung an den AIS C) An den Flugnavigationsdienst zur Weiterleitung an den AIS D) An die Bodenfunkstelle des Zielflughafens Erklärung zu Frage F-B1-122 Die richtige Antwort ist Antwort B) NfL I-192/97 - Startmeldungen 1. Ist für einen Flug von einem Flugplatz ohne Flugverkehrskontrolle ein Flugplan übermittelt worden, hat der Luftfahrzeugführer die tatsächliche Startzeit zu übermitteln. 2. Die tatsächliche Startzeit ist unverzüglich nach dem Start entweder l l durch einen vom Luftfahrzeugführer Beauftragten dem zuständigen Flugberatungsdienst oder mittels Sprechfunk in Form einer Startmeldung der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle, oder wenn diese nicht erreichbar ist, dem zuständigen Fluginformationsdienst zur Weiterleitung an den Flugberatungsdienst zu übermitteln. 3. Die Startmeldung hat folgende Angaben zu enthalten: l l l die Luftfahrzeugkennung den Startflugplatz den Zielflugplatz F-B1-123 Welche Angaben muss eine Startmeldung enthalten, wenn Sie über Sprechfunk übermittelt wird? A) Rufzeichen, Startflugplatz, Zielflugplatz B) Rufzeichen, Startflugplatz, Startzeit C) Rufzeichen, Startzeit, Zielflugplatz D) Rufzeichen, Startflugplatz, Startzeit, Zielflugplatz Erklärung zu Frage F-B1-123 Die richtige Antwort ist Antwort D) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-122 LUFTVERKEHRS-ORDNUNG (LuftVO) www.ppl-lernprogramme.de Seite 93 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 § 26d - Startmeldung (1) Der Luftfahrzeugführer hat für Flüge, für die ein Flugplan abgegeben wurde, der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle die tatsächliche Startzeit unverzüglich zu übermitteln. Dies gilt nicht für Flüge von Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle. Das Flugsicherungsunternehmen kann Ausnahmen von Satz 1 zulassen. (2) Einzelheiten über Inhalt, Form, zulässige zeitliche Abweichungen und Übermittlungsart der Startmeldungen werden von dem Flugsicherungsunternehmen festgelegt und im Verkehrsblatt - Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland - oder in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt gemacht. F-B1-124 Wenn die Bewölkung über Sprechfunk mit "mittel" (engl.: "scattered") angegeben wird, dann beträgt die den Himmel bedeckenden Wolkenmenge: A) Die Hälfte oder weniger als die Hälfte (3 bis 4 Achtel) B) Mehr als die Hälfte aber weniger als "bedeck (OVC)" (5 bis 7 Achtel) C) Der Himmel ist gänzlich bedeckt (8 Achtel) D) Keine Wolken unter 5000 Fuß/GND Erklärung zu Frage F-B1-124 Die richtige Antwort ist Antwort A) Einteilung des Bedeckungsgrades: SKC wolkenlos Sky clear (wolkenlos) FEW wenig bewölkt (few clouds) 1 - 2 Octa SCT aufgelockert bewölkt (scattered) 3 - 4 Octa BKN starke Bewölkung, durchbrochene Wolkendecke (broken ceiling) 5 - 7 Octa OVC geschlossene Wolkendecke (overcast) 8 Octa (Himmel bedeckt) F-B1-125 Wenn die Bewölkung über Sprechfunk mit "stark" (engl.: "broken") angegeben wird, dann beträgt die den Himmel bedeckenden Wolkenmenge: A) 1 bis 2 Achtel B) 8 Achtel unter 10.000 Fuß C) 5 bis 7 Achtel D) Keine Wolken unter 5000 Fuß Erklärung zu Frage F-B1-125 Die richtige Antwort ist Antwort C) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-124 F-B1-126 Wenn die Bewölkung über Sprechfunk mit "geschlossen" (engl.: "overcast") angegeben wird, dann beträgt die den Himmel bedeckende Wolkenmenge: A) 50% und mehr B) Weniger als 50% C) 100% D) Keine Wolken aber schlechte Bodensicht Erklärung zu Frage F-B1-126 Die richtige Antwort ist Antwort C) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-124 F-B1-127 Wenn die Angabe "CAVOK" in einer Routinewettermeldung (METAR) steht, dann www.ppl-lernprogramme.de Seite 94 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 betragen die Werte für Sicht und Wolken: A) Sicht 10 km oder mehr, keine Wolken unter 1500 Fuß/GND B) Sicht über 8 km, keine Wolken unter 3000 Fuß/GND C) Sicht über 5000 m, keine Wolken unter 1500 Fuß/GND D) Sicht 10 km oder mehr, keine Wolken unter 5000 Fuß/GND Erklärung zu Frage F-B1-127 Die richtige Antwort ist Antwort D) Meteorological Aviation Routine Weather Report (METAR) METAR-Meldung enthalten Wetterbeobachtungen und eine Wettervorhersage für die nächsten zwei Stunden. Diese basieren auf Beobachtungen an einem Flugplatz, die jede halbe Stunde aktualisiert werden. Die Meldungen dienen der Sicherheit des Flugbetriebs. Eine METAR-Meldung ist eine Kombination aus mehreren der folgenden Gruppen: l l l l l l l l l l Sendekopf Windgruppe Sichtgruppe Landebahnsicht Wettergruppe Wolkengruppe CAVOK Temperatur- /Taupunktgruppe Luftdruckgruppe Vorhersagegruppe. Sendekopf 1. Einzelmeldung Werden METAR-Meldungen einzeln verbreitet, sieht der Sendekopf wie folgt aus: METAR EDDL 271220Z 03013KT 9999 SCT036TCU SCT060 18/09 Q1016 NOSIG Erläuterung: METAR Name der Meldung EDDL ICAO-Flugplatzkennung (hier Düsseldorf) 271220Z Am 27. Tag des aktuellen Monats wurde beobachtet 271220Z l Die Beobachtungszeit war 1220 UTC. (Das in der Luftfahrt übliche Z für Zulu-Time steht für UTC) Sammelmeldung Häufig werden METAR-Meldungen zentral gesammelt und als Paket gesendet. Der www.ppl-lernprogramme.de Seite 95 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 Sendekopf sieht dann folgendermaßen aus: SAEU10 KAWN 270100 RTD02 EDDL 0120Z 03011KT CAVOK 12/08 Q1015 NOSIG EDDH 0120Z 04010KT 7000 BR FEW006 BKN080 09/07 Q1021 NOSIG Erläuterung: SAEU10 SA steht für METAR, das andere ist unwichtig KAWN Herausgebende Stelle (unwichtig) 270100 Am 27. Monatstag wurde beobachtet 270100 Um 0100 UTC wurde die Sammelmeldung gesendet. (Hier wird das Z einfach weggelassen) RTD02 RTD heißt retarded, also ein Nachzügler; der Rest ist unwichtig. EDDL ICAO-Flugplatzkennung 0120Z Die Beobachtungszeit war 0120 UTC Windgruppe 1. 2. 3. 4. 5. Bestandteile der Windgruppe Maßeinheiten der Windgeschwindigkeit Windstille Windböen Veränderliche Windrichtung 1. Bestandteile der Windgruppe Die Windgruppe wird direkt nach der Beobachtungszeit angegeben und muss immer gesendet werden: EDDL 0120Z 03011KT CAVOK 12/08 Q1015 NOSIG Erläuterung: Mittlere Richtung des Bodenwindes der letzten 10 Minuten im Landebereich. Die Richtung gibt an, woher der Wind kommt und wird in 03011KT 10 Grad - Stufen gemeldet. In diesem Fall kommt der Wind aus 30 Grad. Für die Windrichtung sind drei Ziffern vorgesehen. 03011KT Mittlere Windgeschwindigkeit der letzten 10 Minuten in Knoten 2. Maßeinheiten der Windgeschwindigkeit Die Windgeschwindigkeit wird in Knoten (KT), Metern pro Sekunde (MPS) oder (selten) in Kilometern pro Stunde (KMH) angegeben: EDDL 271200Z 13005MPS 9999 FEW030 BKN080 15/10 Q1020. www.ppl-lernprogramme.de Seite 96 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 3. Windstille Bei Windstille wird für die Windrichtung 0 Grad angegeben: EDDL 280750Z 00000KT CAVOK 20/12 Q1018 NOSIG 4. Windböen Eine Böe (engl. gust) ist dadurch definiert, dass die Windgeschwindigkeit wenigstens 3 Sekunden lang mindestens 10 Knoten über dem Mittelwert liegt. In der Windgruppe wird die Windgeschwindigkeit von Böen durch ein "G" vom der Angabe für den Wind (Mittelwert) getrennt: EDDL 271150Z 06017G30KT 6000 FEW020 15/13 Q1022 Das Beispiel bedeutet: Wind aus 60 Grad mit 17 Knoten, in Böen 30 Knoten. 5. Veränderliche Windrichtung a. Windgeschwindigkeit kleiner als 6 Knoten In diesem Fall wird die Windrichtung mit VRB (für VARIABLE) verschlüsselt: EDDL 271130Z VRB03KT 9999 SCT040 20/11 Q1016 NOSIG b. Windgeschwindigkeit über 6 Knoten Hier wird der Schwankungsbereich der Windrichtung angegeben, und zwar im Uhrzeigersinn; die beiden Richtungsangaben werden durch ein "V" (für "Variabel") getrennt. Das Ganze wird in einer gesonderten Gruppe gemeldet, die direkt hinter der Windgruppe steht: EDDL 271120Z 03017G28KT 360V060 9999 SCT025 16/10 Q1022 Im Beispiel beträgt die mittlere Windrichtung 30 Grad. Die Richtung schwankt zwischen 360 und 60 Grad. Sichtgruppe Die Sichtgruppe wird unmittelbar hinter der Windgruppe aufgeführt. Sie besteht aus vier Ziffern. Diese geben die schlechteste Horizontalsicht in der Einheit "Meter" an. 1. 1. Sichtweite unter 10 km EDDL 280750Z 40006KT 0400 R05/0500N FG BKN001 08/08 Q1020 TEMPO 0800 Die geringste Horizontalsicht im Umkreis beträgt 400 Meter. 2. 2. Sichtweite über 10 km www.ppl-lernprogramme.de Seite 97 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 Bei Sichtweite über 10 km besteht die Sichtgruppe aus viermal der 9: EDDL 271150Z 06021KT 9999 BKN030 15/11 Q1024 Landebahnsicht Die horizontale Landebahnsicht (Runway Visual Range, abgekürzt RVR) wird im Touchdown-Bereich mit Transmissometern gemessen und in der Einheit Meter in vier Ziffern übermittelt. Sie kann für jede Landebahn, die in Betrieb ist, gemeldet werden (es kann also mehr als eine Gruppe geben). Sie wird nur in zwei Fällen übermittelt: l l 1. 2. 3. 4. 5. die RVR ist kleiner als 1500 m die RVR ist größer als 1500 m, aber die Sicht (wie in der Sichtgruppe angegeben) ist kleiner als 1500 m. RVR zwischen 50 und 1500 m Landebahnsicht über 1500 m, aber allgemeine Sicht unter 1500 m RVR unter 50 m Trend der RVR Große Schwankungen der RVR 1. RVR zwischen 50 und 1500 m In Deutschland liegt die obere Messgrenze der Transmissometer bei 1500 m. EDDL 280750Z 36002KT 0350 R05/1100 FG BKN000 07/07 Q1031 BECMG 200 BR Erläuterung: R05/1100 R steht für "Runway Visual Range". Daran erkennt man diese Gruppe. R05/1100 Das ist die Pisten-Nummer. R05/1100 Sichtweite in Meter; in diesem Fall 1100 m Hinweis: Bei parallelen Landebahnen wird noch der Runway-Designator angegeben, z.B.: ¡ ¡ ¡ R05L/1100 (Landebahn 05 Left) R05C/1100 (Landebahn 05 Center) R05R/1100 (Landebahn 05 Right). 2. Landebahnsicht über 1500 m, aber allgemeine Sicht unter 1500 m Beträgt die RVR mehr als 1500 m, wird ein "P" für "Plus" vor 1500 gesetzt. www.ppl-lernprogramme.de Seite 98 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 EDDL 280750Z 35005KT 0800 R23/P1500 FG OVC000 09/08 Q1032 BECMG 1500 BKN003 Hier liegt die allgemeine Sicht bei 800 m, die R23 hat aber eine Sicht über 1500 m. 3. RVR unter 50 m In Deutschland liegt die untere Messgrenze der Transmissometer bei 50 m. Liegt die Landebahnsicht darunter, wird sie mit "M" für "Minus" gekennzeichnet: R23/M0050 4. Trend der RVR Wenn die Landebahnsicht ab- oder zunimmt, wird dies entsprechend angegeben: EDDL 280750Z 30006KT 0300 R05/0500U FG BKN001 08/08 Q1020 TEMPO 0800 Erläuterung: R05/0500U Hier steht "U" für "Upward Trend", also eine Zunahme der Landebahnsicht. R05/0500D "D" bezeichnet einen "Downward Trend", also eine Abnahme der Sicht R05/0500N bedeutet: keine Änderung (No Change) 5. Große Schwankungen der RVR Bei großen Schwankungen der RVR wird die kleinste und die größte RVR übermittelt: EDDL 290120Z 080002KT 9999 R23/1100VP1500U BCFG MIFG SKC 08/07 Q1018 TEMPO 4000 Erläuterung: R23/1100VP1500U Das "V" steht für "Variable" und trennt die kleinste Sicht (1100 m) von der größten Sicht (mehr als 1500 m). Das "U" zeigt, dass die Sicht besser wird (upward trend). Wettergruppe In der Wettergruppe werden für den Flugbetrieb wichtige Wettererscheinungen mitgeteilt. Falls es solche nicht gibt, entfällt diese Gruppe. Wenn vorhanden, folgt die Wettergruppe der RVR- bzw. der Sichtgruppe. www.ppl-lernprogramme.de Seite 99 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 1. Signifikantes Wetter 2. Intensität 3. Zusätzliche Angaben 1. Signifikantes Wetter EDDL 280750Z 30006KT 0300 R05/0500N FG BKN001 08/08 Q1020 TEMPO 0800 Die für Mitteleuropa wichtigsten Wettererscheinungen: RA Rain DZ Drizzle (Niesel) SN Snow PE Ice-Pellets (Eiskörner) GR Hagel GS Graupel FG Fog BR Feuchter Dunst HZ Haze (trockener Dunst) FU Fume (Rauch) SQ Sqall (Böen) 2. Intensität Auch die Intensität der Wettererscheinung ("-" für leicht, kein Vorzeichen für mäßig sowie "+" für stark) wird angegeben: EDDL 280750Z 30014KT 3500 -DZ FEW001 BKN002 OVC003 09/08 Q1031 BECMG 8000 -DZ leichter Niesel DZ mäßiger Niesel +DZ starker Niesel 3. Zusätzliche Angaben Zu den Wettererscheinungen können noch Ergänzungen aufgeführt werden: EDDL 271200Z 24004KT 9999 SHRA SCT017TCU FEW030CB BKN040 15/13 Q1005 TEMPO 6000 TSRA SHRA: Regenschauer www.ppl-lernprogramme.de Seite 100 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 Noch ein Beispiel: EDDL 271230Z 27006KT 8000 VCSH SCT026TCU SCT036 BKN046 16/11 Q1012 TEMPO 6000 SHRA VCSH: Schauer in der Nähe des Flugplatzes, aber nicht am Flugplatz selbst (VC = Vicinity). Hier einige weitere Kombinationen: BCFG Nebelschwaden MIFG Flacher Nebel FZRA Freezing Rain TSRA Gewitter mit Regen SHRA Regenschauer BLSN Schneetreiben VCRA Regen außerhalb des Flugplatzes Wolkengruppe 1. Aufbau der Wolkengruppe 2. Mehrere Wolkengruppen 3. Wolkenart 1. Aufbau der Wolkengruppe Die Wolkengruppe wird unmittelbar nach der Wettergruppe (falls vorhanden, ansonsten ummittelbar nach der RVR- bzw. der Sichtgruppe) und beschreibt den Bedeckungsgrad in Achtel (Octa) sowie die Höhe der Wolkenuntergrenze in Hectofeet (drei Ziffern). Einteilung des Bedeckungsgrades: SKC Sky clear (wolkenlos) FEW 1 - 2 Octa SCT 3 - 4 Octa BKN 5 - 7 Octa OVC 8 Octa (Himmel bedeckt) Zwei Beispiele: 1. EDDL 270120Z 36003KT 9999 MIFG SKC 06/06 Q1024 Erläuterung: SKC heißt "Keine Wolken" www.ppl-lernprogramme.de Seite 101 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 2. EDDL 270120Z 03006KT 9999 BKN004 09/07 Q1020 Erläuterung: BKN004 heißt 5 - 7 Octa in 400 ft Hinweise: ¡ ¡ Achten Sie bei BKN und OVC darauf, ob die Hauptwolkenuntergrenze unter 20000 ft liegt. OVC000 heißt 8 Octa mit Wolkenuntergrenze unter 100 ft, wie folgendes Beispiel zeigt: EDDL 280750Z 35005KT 0800 R23/P1500 FG OVC000 09/08 Q1032 BECMG 1500 BKN003 2. Mehrere Wolkengruppen Wenn Wolken in verschiedenen Höhen liegen, werden mehre Wolkengruppen hintereinander aufgeführt: EDDL 271200Z 22013KT 170V250 9999 SCT040 SCT070 BKN200 18/10 Q1007 NOSIG Erläuterung: SCT040 3 - 4 Octa in 4000 ft SCT070 3 - 4 Octa in 7000 ft BKN200 5 - 7 Octa in 20000 ft 3. Wolkenart Es werden nur zwei Wolkenarten mitgeteilt: ¡ ¡ TCU: Towering Cumulus (Cumulus congestus) CB: Cumulonimbus Beispiel: EDDL 271200Z 24004KT 9999 -SHRA SCT017TCU FEW030CB BKN040 15/13 Q1005 TEMPO 6000 TSRA Erläuterung: SCT017TCU 3 - 4 Octa Towering Cumulus mit Untergrenze in 1700 ft FEW030CB 1 - 2 Octa Cumulonimbus mit Untergrenze in 3000 ft BKN040 5 - 7 Octa in 4000 ft CAVOK CAVOK heißt Clouds And Visibility O.K. Wenn CAVOK aufgeführt ist, entfallen die www.ppl-lernprogramme.de Seite 102 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 Gruppen l l l l Sichtgruppe Landebahnsicht Wettergruppe Wolkengruppe, weil durch die Angabe von CAVOK die durch diese Gruppen bezeichneten Wetterbedingungen bereits definiert sind. Wetterbedingungen bei CAVOK: Sicht mehr als 10 km Landebahnsicht mehr als 10 km Wetter kein Niederschlag, kein Gewitter Wolken kein CB, keine Wolken unterhalb 5000 ft Beispiel: EDDL 270050Z 03006KT CAVOK 11/09 Q1017 NOSIG Temperatur-/Taupunktgruppe In dieser Gruppe werden Lufttemperatur und Taupunkttemperatur, getrennt durch "/", in jeweils zwei Ziffern mitgeteilt. EDDL 270120Z 04005KT CAVOK 11/08 Q1017 NOSIG Erläuterung: 11/08 Temperatur: 11°C 11/08 Taupunkttemperatur: 8°C Minustemperaturen werden mit einem "m" gekennzeichnet: UUEE 280730Z 19005MPS CAVOK 20/m01 Q1019 NOSIG Luftdruck In dieser Gruppe wird das QNH mit vier Ziffern angegeben. Es werden international zwei Druckeinheiten verwandt: 1. Druckeinheit in Hektopascal 2. Druckeinheit in Inch 1. Druckeinheit in Hektopascal www.ppl-lernprogramme.de Seite 103 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 Beginnt die Gruppe mit dem Kennbuchstaben "Q", wird das QNH in ganzen Hektopascal (hPa) angegeben: EDDR 290050Z 06010KT CAVOK 10/09 Q1016 Erläuterung: Q1016 Kennung für QNH in hPa Q1016 QNH = 1016 hPa Hinweis: ein QNH unter 1000 hPa wird mit einer führende Null angegeben. Q0998 bedeutet: QNH = 998 hPa. 2. Druckeinheit in Inch Beginnt die Gruppe mit dem Kennbuchstaben "A", wird das QNH in hundertstel Inch angegeben: ETIH 280750Z 05005G10KT 9000 HZ BKN022 13/08 A3014 Erläuterung: A3014 Kennung für QNH in Inch A3014 QNH = 30,14 Inch Vorhersagegruppe In der Vorhersagegruppe wird die Vorhersage für die nächsten zwei Stunden angegeben. Diese wird auch TREND genannt. Nicht alle Stationen machen solche Vorhersagen. Es werden nur signifikante Änderungen gegenüber dem aktuellen Wetter mitgeteilt. Man unterscheidet vier Angaben: 1. 2. 3. 4. NOSIG BECMG TEMPO COLOR-CODE 1. NOSIG NOSIG ist die Abkürzung für NO SIGNIFICANT CHANGE, also für keine wesentliche Wetteränderung. EDDL 280750Z 03012KT 9999 SCT020 14/10 Q1021 NOSIG 2. BECMG BECMG steht für BECOMING und bezeichnet eine Veränderung des Wetters. Danach werden die METAR-Gruppen aufgeführt, bei denen es Veränderungen www.ppl-lernprogramme.de Seite 104 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 geben wird: EDDL 280750Z 36002KT 0350 R05/1100 FG BKN000 07/07 Q1031 BECMG 2000 BR Erläuterung: BECMG 2000 BR Änderung in den nächsten zwei Stunden BECMG 2000 BR Die Sicht nimmt von 350 m auf 2000 m zu BECMG 2000 BR Der Nebel geht in feuchten Dunst über Weiteres Beispiel - nur die Wolkenhöhe steigt an: EDDL 280750Z 03012KT 6000 SCT006 BKN008 10/08 Q1021 BECMG BKN010 3. TEMPO TEMPO steht für TEMPORARY, bezeichnet also eine vorübergehende Änderung des gegenwärtigen Wetters. Während BECMG einen dauerhaften Wetterumschwung bezeichnet, wird bei TEMPO das gegenwärtige Wetter nur kurzzeitig von einem anderen Wetterzustand unterbrochen: EDDL 280750Z 30014KT 3500 -DZ FEW001 BKN002 OVC003 09/09 Q1031 TEMPO 6000 Erläuterung: TEMPO 6000 Kurzzeitige Änderung TEMPO 6000 Die Sicht steigt zeitweise von 3500 m auf 6000 m an Weiteres Beispiel - es werden zeitweise Gewitter erwartet: EDDL 271220Z 33007KT 9999 SCT037 SCT45CB 16/07 Q1013 TEMPO TS Hinweis: Wenn erwartet wird, dass der in der Wettergruppe angezeigte signifikante Wetterzustand verschwindet und sich auch kein anderes signifikantes Wetter einstellt, wird die Abkürzung NSW für NO SIGNIFICANT WEATHER verwandt (NSW kann nicht nur bei TEMPO, sondern auch bei BECMG stehen): LEVC 280730Z 04008KT 4000 -RA FEW010 BKN030 OVC080 13/12 Q1006 TEMPO NSW 4. 4. COLOR-CODE Im Anschluss an den METAR verwenden Militärstationen häufig einen COLOR-CODE, der eine Kombination ist aus www.ppl-lernprogramme.de Seite 105 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 ¡ ¡ Mittwoch, 3. Februar 2010 Hauptwolkenuntergrenze unter 20000 ft mit einem Bedeckungsgrad von 5 Octa oder mehr (Ceiling) Horizontale Sicht am Boden Color-Code Ceiling Sicht BLU+ (blue-plus) 20000 ft 8 km BLU (blue) 2500 ft 8 km WHT (white) 1500 ft 5 km GRB (green) 700 ft 3700 m YLO (yellow) 300 ft 1600 m AMB (amber) 200 ft 800 m unter 200 ft unter 800 m RED BLACK Flugplatz aus technischen Gründen nicht benutzbar Ist nur eine Farbe aufgeführt, bezeichnet sie die aktuelle Ceiling und Sicht: ETNP 290120Z 02007KT 9000 BKN007 08/05 Q1021 GRN Erläuterung: GRN heißt: aktuelle Hauptwolkenuntergrenze 700 ft und Sicht 3700 m Sind zwei Farben aufgeführt, bezieht sich die erste auf die aktuellen, die zweite Farbe auf die vorhergesagten Werte für Ceiling und Sicht: ETNP 280720Z 07005KT 4500 BR BKN007 11/08 Q1019 GRN WHT (Zwei gleiche Farben sind identisch mit NOSIG). F-B1-128 Wie werden die Sichtangaben in einer Routinewettermeldung (METAR) im Klartext angegeben? A) Bis 5000 m in Metern, darüber in Kilometern B) Bis 1500 m in Metern, darüber die Kilometern C) In Fuß und NM D) Nur in NM Erklärung zu Frage F-B1-128 Die richtige Antwort ist Antwort A) Sie Sicht wird in schriftlichen METAR-Meldungen bei Sichten bis zu 9999 m als vier Ziffern in Metern in der Sichtgruppe angegeben. Bei Sichten von 10 km und mehr wird 9999 angegeben. Bei der Übermittlung per Sprechfunk wird die Sichtgruppe aber gemäß der Regel für die Übermittlung von Sichten angegeben. NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL (NfL I) 282/08 Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren www.ppl-lernprogramme.de Seite 106 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 ANLAGE 5 ÜBERMITTELN VON SICHTWERTEN (1) Die Werte für Flugsicht, Bodensicht und Pistensichtweite sind zu übermitteln: 1. in Metern bei einer Sicht von 5 Kilometern oder weniger; 2. in Kilometern bei einer Sicht von mehr als 5 Kilometern oder mehr, aber weniger als 10 Kilometern; 3. als eine Sicht von 10 Kilometern bei einer Sicht von 10 Kilometern oder mehr. siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-127 F-B1-129 Welche Übermittlung der Bodensicht ist richtig? A) "Sicht drei Kilometer" B) "Sicht eins Komma acht Seemeilen" C) "Sicht etwa neuntausend Fuß" D) "Sicht dreitausend Meter" Erklärung zu Frage F-B1-129 Die richtige Antwort ist Antwort D) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-128 F-B1-130 Was versteht man unter VOLMET? A) Den Fluginformationsdienst B) Das Funkrufzeichen für eine Dienststelle des Deutschen Wetterdienstes (DWD) C) Den Flugrundfunkdienst für Flughafenwettermeldungen und Landewettervorhersagen D) Rufzeichen des Flugverkehrsberatungsdienstes Erklärung zu Frage F-B1-130 Die richtige Antwort ist Antwort C) VOLMET VOLMET-Meldungen sind auf UKW übertragene Bodenwettermeldungen sowie 2stündige Flughafenwettervorhersagen der Hauptflughäfen Europas und deren Ausweichflughäfen. Die vier deutschen VOLMET-Stationen l l l l Bremen VOLMET - 127,400 MHz Frankfurt VOLMET 1 - 127,600 MHz Frankfurt VOLMET 2 - 135,775 MHz Schönefeld VOLMET - 128,400 MHz senden Wetterinformationen für Luftfahrzeuge im Fluge, die Informationen in Form von METARs über das Platzwetter mit Trend (Landewettervorhersage) für die genannten Flughäfen und Wetterstationen enthalten. Der Trend hat eine Gültigkeit von zwei Stunden. F-B1-131 Ein Luftfahrzeugführer hat während des Fluges zu einem internationalen Verkehrsflughafen die Möglichkeit das Flugplatzwetter einzuholen über ... A) ATIS B) AIS www.ppl-lernprogramme.de Seite 107 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 C) GAFOR D) AFWA Erklärung zu Frage F-B1-131 Die richtige Antwort ist Antwort A) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-024 F-B1-132 ATIS-Ausstrahlungen dienen unter anderem der Unterrichtung von Luftfahrzeugführern. Welche Angaben enthalten sie? A) Wetterinformationen für Überlandflüge unter VMC B) Wetterinformationen für mehrere Flughäfen C) Lande- und Startinformationen zur sicheren Durchführung von VFR- und IFR-Flügen D) Die Rechtweisende Peilung zum Zielflugplatz Erklärung zu Frage F-B1-132 Die richtige Antwort ist Antwort C) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-024 F-B1-133 Wie werden SIGMET - Meldungen verbreitet? A) Als Flugrundfunksendung (broadcast) auf den für VOLMET veröffentlichten Frequenzen B) Nur auf Anfrage des Luftfahrzeugführers Als Flugrundfunksendung (broadcast) auf den für den FIS veröffentlichten Frequenzen zu C) jeder halben und vollen Stunde D) Während des Tages auf den Frequenzen der Flugverkehrskontrolle Erklärung zu Frage F-B1-133 Die richtige Antwort ist Antwort C) SIGMET SIGMET steht für significant meteorological phenomenon, also signifikante Wettererscheinung. Eine SIGMET-Meldung beinhaltet Warnungen vor Wettegefahren für die Luftfahrt und wird von der Flugwetterüberwachungsstelle (DWD) für eine bestimmte Region (FIR = Flight information region) ausgegeben. Sie beinhaltet Warnungen vor dem unmittelbaren oder erwarteten Eintreffen bestimmter Wettererscheinungen, die die Sicherheit von Flugbewegungen beeinträchtigen können. Ihre Gültigkeitsdauer beträgt bis zu 4 Stunden. Die SIGMET-Warnung kann der Pilot im Flug über Funk empfangen oder bereits bei der Flugplanung berücksichtigen. SIGMET-Meldungen werden über Funk als Flugrundfunksendung (broadcast) auf den für den FIS veröffentlichten Frequenzen zu jeder halben und vollen Stunde verbreitet. SIGMETs werden für folgende Gefahren erstellt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Aktive Gewitterzonen starke Böenlinien starker Hagel starke Turbulenz oder Böigkeit starke Vereisung ausgeprägte orographische Wellenbildung verbreiteter Sand- oder Staubsturm tropischer Wirbelsturm Vulkanausbruch oder vulkanische Aschenwolken www.ppl-lernprogramme.de Seite 108 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 SIGMET-Meldungen bestehen aus folgenden Teilen, wobei die Nummer die Reihenfolge angibt: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Kennzeichen der Meldung (SIGMET) Gültigkeitsdauer (von ... bis in UTC) eine der oben aufgeführten Wettererscheinungen Beschreibung der Wettererscheinung Art der Meldung (Beobachtung oder Vorhersage) beobachteter Standort (bei Art Beobachtung) vorhergesehene Standortänderung (bei Vorhersage) Vorhergesehene Entwicklung F-B1-134 SIGMET - Informationen dienen der Sicherung von Flügen der Allgemeinen Luftfahrt im unteren Luftraum. Welche Angaben enthalten sie? A) Routinewettermeldungen B) Meteorologische Angaben in Kartenform, erhältlich bei Flugwetterwarten C) Angabe der Wolkenuntergrenze in Lufträumen der Klasse F und G D) Besondere Wettererscheinungen, z.B. Gewitter, Turbulenzen, Vereisung Erklärung zu Frage F-B1-134 Die richtige Antwort ist Antwort D) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-133 Der Luftraum oberhalb der Bundesrepublik Deutschland ist gegliedert in den unteren Luftraum (lower airspace) und den oberen Luftraum (upper airspace): Untergrenze Obergrenze unterer Luftraum Erdboden (GND) FL1) 245 oberer Luftraum FL1) 245 unbegrenzt (UNL) 1) FL bezeichnet die Flugfläche. Darunter wird die Höhe verstanden, die ein barometrischer Höhenmesser anzeigt, wenn an der Nebenskala der Druck der ICAO-Standardatmosphäre 1013,2 hPa eingestellt ist. Die Zahlenangabe hinter FL wird in 100-ft angegeben. FL 245 bezeichnet also die Höhe 24.500 ft. Diese Einteilung des Luftraumes ist insbesondere deshalb wichtig, weil der zur Verfügung stehende Fluginformationsdienst in diesen Lufträumen unterschiedlich organisiert ist. Für Privatpiloten spielt nur der untere Luftraum eine Rolle. F-B1-135 Welche Angaben soll eine Notmeldung enthalten? A) Steuerkurs, Absichten des Piloten B) Absichten des Piloten, TAS, Standort, Sinkflugrate C) Art der Notlage, Ursache der Notlage, Bitte um Frequenzwechsel auf 121,500 MHz Art der Notlage, Absichten des Luftfahrzeugführers, Art der gewünschten Hilfe, Angaben D) über Standort, Kurs und Flughöhe Erklärung zu Frage F-B1-135 Die richtige Antwort ist Antwort D) NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL (NfL I) 282/08 Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren 12. NOTVERKEHR www.ppl-lernprogramme.de Seite 109 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 (1) Ein Notanruf soll durch das vorzugsweise dreimalige Aussenden des Notsignals MAYDAY eingeleitet und auf der / dem benutzten Frequenz / Kanal oder auf einer Notfrequenz übermittelt werden; er soll an eine bestimmte Bodenfunkstelle gerichtet sein und muss das Rufzeichen des in Not befindlichen Luftfahrzeugs enthalten. (2) Die dem Notanruf folgende Notmeldung soll folgende Angaben enthalten: 1. 2. 3. 4. Art der Notlage; Absichten des Luftfahrzeugführers; Art der gewünschten Hilfe; Angaben über Standort, Kurs und Flughöhe. (3) Die in Not befindliche oder die den Notverkehr steuernde Funkstelle kann allen oder bestimmten, den Notverkehr störenden Funkstellen Funkstille mit der Anordnung HALTEN SIE FUNKSTILLE MAYDAY / STOP TRANSMITTING MAYDAY auferlegen. (4) Wenn der Notverkehr beendet ist oder die Aufrechterhaltung der Funkstille nicht mehr nötig ist, hat die Funkstelle, die den Notverkehr gesteuert hat, auf derselben Frequenz / demselben Kanal die Meldung NOTVERKEHR BEENDET / DISTRESS TRAFFIC ENDED zu übermitteln. (5) Die Benutzung der Notfrequenzen ist nur in Notfällen oder bei Ausfall aller anderen Frequenzen / Kanäle gestattet. F-B1-136 Das Notzeichen MAYDAY bedeutet, dass ... A) sich ein Luftfahrzeug in einer schwierigen Lage befindet B) sich ein schwerkranker Passagier an Bord eines Luftfahrzeuges befindet ein Luftfahrzeugführer eine außerplanmäßige Landung durchgeführt hat oder durchführen C) wird sich ein Luftfahrzeug und dessen Insassen in unmittelbarer schwerer Gefahr befinden und D) sofortige Hilfe benötigen Erklärung zu Frage F-B1-136 Die richtige Antwort ist Antwort D) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-035 siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-135 F-B1-137 Ein Notanruf soll übermittelt werden: A) Immer auf der Notfrequenz 121,500 MHz B) Auf einer SAR-Frequenz C) Nur auf einer FIS-Frequenz D) Auf der Betriebsfrequenz oder der Notfrequenz Erklärung zu Frage F-B1-137 Die richtige Antwort ist Antwort D) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-135 F-B1-138 Wie wird ein Notanruf eingeleitet? A) PANPAN, vorzugsweise dreimal gesprochen B) NOTFALL, vorzugsweise dreimal gesprochen C) MAYDAY NOTFALL MAYDAY www.ppl-lernprogramme.de Seite 110 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 D) MAYDAY, dreimal gesprochen Erklärung zu Frage F-B1-138 Die richtige Antwort ist Antwort D) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-135 F-B1-139 Welches des folgenden Signale ist ein Notsignal? A) Das durch Sprechfunk übermittelte Word MAYDAY B) Das durch Sprechfunk übermittelte Word PANPAN C) Das Abfeuern von grünen und roten Leuchtkugeln D) Das wiederholte Ein- und Ausschalten der Landescheinwerfer und Positionslichter Erklärung zu Frage F-B1-139 Die richtige Antwort ist Antwort A) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-135 F-B1-140 Wie wird ein Dringlichkeitsanruf eingeleitet? A) MAYDAY, dreimal gesprochen B) PANPAN, vorzugsweise dreimal gesprochen C) DRINGLICHKEIT DRINGLICHKEIT D) ANCHTUNG, ICH HABE EINE DRINGENDE MELDUNG Erklärung zu Frage F-B1-140 Die richtige Antwort ist Antwort B) NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER TEIL (NfL I) 282/08 Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren 13. DRINGLICHKEITSVERKEHR (1) Ein Dringlichkeitsanruf soll durch das vorzugsweise dreimalige Aussenden des Dringlichkeitssignals PAN PAN eingeleitet und auf der / dem benutzten Frequenz / Kanal übermittelt werden; er soll an eine bestimmte Bodenfunkstelle gerichtet sein und muss das Rufzeichen des die Meldung absetzenden Luftfahrzeugs enthalten. Anmerkung: Ein Dringlichkeitsanruf kann auch das eigene Luftfahrzeug betreffen. (2) Die dem Dringlichkeitsanruf folgende Dringlichkeitsmeldung soll folgende Angaben enthalten: 1. 2. 3. 4. Art der Schwierigkeit oder Beobachtung; andere, für die Hilfeleistung wichtige Informationen; falls zutreffend, Absichten des Luftfahrzeugführers; falls zutreffend, Angaben über Standort, Kurs und Flughöhe. F-B1-141 Das durch Sprechfunk übermittelte Signal PANPAN bedeutet, dass ein Luftfahrzeug ... A) in schwerer und unmittelbarer Gefahr ist und sofortige Hilfe benötigt. B) sich in einer schwierigen Lage befindet. C) entführt worden ist. D) versehentlich in ein Gebiet mit Flugbeschränkungen eingeflogen ist. Erklärung zu Frage F-B1-141 Die richtige Antwort ist Antwort B) www.ppl-lernprogramme.de Seite 111 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-035 siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-140 F-B1-142 Welchen SSR-Code soll ein Luftfahrzeug in einer Notlage senden? A) A 7700 B) A 7600 C) A 7500 D) A 6700 Erklärung zu Frage F-B1-142 Die richtige Antwort ist Antwort A) Wichtige Transpondercodes Folgende Transpondercodes sollten Sie auswendig lernen: Entführung: 7500 Funkausfall: 7600 Notfall: 7700 Beim Einstellen neuer Transpondercodes ist so vorzugehen, dass diese Codes als Zwischeneinstellungen vermieden werden. F-B1-143 Was zeigt ein Luftfahrzeug der Bodenstation / den Bodenstationen an, wenn es den SSR-Code A 7700 sendet? A) Das Luftfahrzeug befindet sich in einer Notlage B) Das Luftfahrzeug wird entführt C) Das Luftfahrzeug hat Funkausfall D) Das Luftfahrzeug fliegt in den Luftraum E ein Erklärung zu Frage F-B1-143 Die richtige Antwort ist Antwort A) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-142 F-B1-144 Bei Funkausfall vor Erhalt bzw. Bestätigung der Einflugfreigabe in eine Kontrollzone hat der Luftfahrzeugführer ... den Transpondercode A7600 zu senden, soweit möglich auf dem nächsten, außerhalb der A) CTR gelegenen Flugplatz zu landen und die Flugsicherungsstelle umgehend zu benachrichtigen soweit möglich, den Transpondercode A7600 zu senden und durch Vollkreise nach links B) und rechts auf sich aufmerksam zu machen soweit möglich, den Transpondercode A7600 zu senden und ein geeignetes C) Notlandegelände zu erkunden soweit möglich, den Transpondercode A7600 zu senden und nach einer Umkehrkurve D) zum Startflugplatz zurückzukehren Erklärung zu Frage F-B1-144 Die richtige Antwort ist Antwort A) Fällt die Funkverbindung vor Einflug in eine Kontrollzone aus, darf ungeachtet einer evtl. bereits erteilten Freigabe nicht in die Kontrollzone eingeflogen werden. Daher kommt nur die Landung auf einem Flugplatz außerhalb der Kontrollzone in Betracht. Da nicht eindeutig ist, ob seine Sendungen nicht empfangen werden, setzt der Luftfahrzeugführer wichtige Meldungen, die seine Absichten enthalten, blind ab. www.ppl-lernprogramme.de Seite 112 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 Verfahren bei Ausfall der Funkverbindung (NfL I-93/02) 1. Allgemeines Bei Ausfall der Funkverbindung während eines Fluges, für den Funkverbindung vorgeschrieben ist, hat der Luftfahrzeugführer zunächst den Transponder - sofern vorhanden - auf Code 7600 zu schalten und die nachfolgenden Funkausfallverfahren - sofern zutreffend - anzuwenden. 2. Flüge in Sichtwetterbedingungen 2.1 Befindet sich das Luftfahrzeug in VMC, hat der Luftfahrzeugführer ausgenommen in dem Fall, in dem die Fortsetzung des Fluges in VMC nicht als ratsam erscheint oder nicht möglich ist l l l den Flug in VMC fortzusetzen, auf dem nächstgelegenen geeigneten Flugplatz zu landen und der zuständigen FVK-Stelle unverzüglich die Ankunftszeit des Fluges anzuzeigen. 2.2 Ein Flug nach VMC darf nur dann in eine CTR einfliegen, wenn der Luftfahrzeugführer vorher eine entsprechende Freigabe erhalten hat oder eine Landung auf einem Flugplatz innerhalb der CTR aus flugbetrieblichen Gründen unumgänglich wird. F-B1-145 Was ist ein besonderes Merkmal der Blindsendung? A) Die Meldung ist zweimal zu übermitteln B) Die Meldung ist dreimal zu übermitteln C) Am Ende der Blindsendung wird das Rufzeichen des Luftfahrzeuges wiederholt D) Am Ende der Blindsendung wird das Rufzeichen der Bodenfunkstelle wiederholt Erklärung zu Frage F-B1-145 Die richtige Antwort ist Antwort A) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-012 F-B1-146 Was ist ein besonderes Merkmal der Blindsendung? A) Am Ende einer Blindsendung wird das Rufzeichen der Bodenfunkstelle wiederholt. Am Ende der Meldung wird ein Hinweis auf den Zeitpunkt der nächsten Blindsendung B) gegeben. C) Am Ende der Blindsendung wird das Rufzeichen der Luftfunkstelle wiederholt. D) Der Meldung wird dreimal das Wort BLINDSENDUNG vorangestellt. Erklärung zu Frage F-B1-146 Die richtige Antwort ist Antwort B) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-012 F-B1-147 Welchen SSR-Code soll ein Luftfahrzeug bei Funkausfall senden? A) A 7600 B) A 7500 C) A 7700 www.ppl-lernprogramme.de Seite 113 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 D) A 2200 Erklärung zu Frage F-B1-147 Die richtige Antwort ist Antwort A) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-142 F-B1-148 Was zeigt ein Luftfahrzeug der Bodenstation/ den Bodenstationen an, wenn es den SSR-Code A 7600 sendet? A) Funkausfall B) Notlage C) Erbitte Landeanweisungen D) Fliege in den Luftraum C ein Erklärung zu Frage F-B1-148 Die richtige Antwort ist Antwort A) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-142 F-B1-149 Beobachtet ein Luftfahrzeugführer ein auf ihn gerichtetes Lichtsignal, so hat er die vorgeschriebenen Maßnahmen zu treffen. Was hat er dabei grundsätzlich zu beachten? Anweisungen über Funk haben Vorrang vor Signalen und Zeichen, ausgenommen rote A) Feuerwerkskörper B) Signale und Zeichen haben Vorrang vor Anweisungen über Funk C) Auch akustische Signale können gegeben werden D) Bodensignale haben Vorrang vor Lichtsignalen Erklärung zu Frage F-B1-149 Die richtige Antwort ist Antwort A) LUFTVERKEHRS-ORDNUNG (LuftVO) § 21 - Signale und Zeichen (1) Beobachtet oder empfängt ein Luftfahrzeugführer Signale und Zeichen nach Anlage 2, so hat er die dort vorgesehenen Maßnahmen zu treffen. (2) Die Signale und Zeichen der Anlage 2 sind nur für die darin beschriebenen Zwecke anzuwenden; andere Signale und Zeichen, die hiermit verwechselt werden können, dürfen nicht verwendet werden. (3) Besteht Funkverbindung, haben Funkanweisungen der zuständigen Stellen Vorrang vor Licht- und Bodensignalen sowie Zeichen; das gilt nicht gegenüber Signalen nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Anlage 2. (4) Beobachtet ein Luftfahrzeugführer bei der Ansteuerung durch ein militärisches Luftfahrzeug die nach Satz 2 festgelegten Signale und Zeichen, hat er die vorgeschriebenen Maßnahmen zu treffen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bauund Wohnungswesen legt die von militärischen Luftfahrzeugen bei der Ansteuerung zu gebenden Signale und Zeichen sowie die von den Führern angesteuerter Luftfahrzeuge zu treffenden Maßnahmen fest und gibt sie im Verkehrsblatt Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen der Bundesrepublik Deutschland - oder in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt. www.ppl-lernprogramme.de Seite 114 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 Anlage 2 zu § 21 LuftVO § 5 Lichtsignale (1) Auf ein Luftfahrzeug im Flug gerichtete Lichtsignale bedeuten: 1. Grünes Dauersignal: Landung freigegeben; 2. Rotes Dauersignal: Platzrunde fortsetzen, anderes Luftfahrzeug hat Vorflug; 3. Grünes Blinksignal: Zwecks Landung zurückkehren oder Anflug fortsetzen (Freigabe zum Landen und Rollen abwarten); 4. Rotes Blinksignal: Nicht landen, Flugplatz unbenutzbar; 5. Weißes Blinksignal: Auf diesem Flugplatz landen und zum Vorfeld rollen (Freigabe zum Landen und Rollen abwarten); 6. Rote Feuerwerkskörper: Ungeachtet aller früheren Anweisungen und Freigaben zur Zeit nicht landen. (2) Auf ein Luftfahrzeug am Boden gerichtete Lichtsignale bedeuten: 1. 2. 3. 4. 5. Grünes Dauersignal: Start freigegeben; Rotes Dauersignal: Halt; Grünes Blinksignal: Rollerlaubnis erteilt; Rotes Blinksignal: Benutzte Landefläche freimachen; Weißes Blinksignal: Zum Ausgangspunkt auf dem Flugplatz zurückkehren. (3) Empfängt ein Luftfahrzeugführer Signale nach Absatz 1, hat der diese wie folgt zu bestätigen: 1. Zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang durch wechselweise Betätigung der Querruder, es sei denn, das Luftfahrzeug befindet sich im Quer- oder Endanflug zur Landung; 2. zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang durch zweimaliges Ein- und Ausschalten der Landescheinwerfer oder der Positionslichter. (4) Empfängt ein Luftfahrzeugführer Signale nach Absatz 2, so hat er diese wie folgt zu bestätigen: 1. Zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang durch Bewegen der Querruder oder Seitenruder; 2. zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang durch zweimaliges Ein- und Ausschalten der Landescheinwerfer oder der Positionslichter. F-B1-150 Nach der Luftverkehrsordnung haben Funkanweisungen Vorrang vor Licht- und Bodensignalen sowie Zeichen. Dies gilt nicht gegenüber A) roten Blinksignalen B) roten Feuerwerkskörpern C) roten Dauersignalen D) grünen Dauersignalen Erklärung zu Frage F-B1-150 Die richtige Antwort ist Antwort B) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-149 www.ppl-lernprogramme.de Seite 115 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-149 F-B1-151 Ein Luftfahrzeugführer hat vorrangig zu befolgen: A) Lichtsignale B) Bodensignale C) Funkanweisungen Leuchtgeschosse, die in Abständen von ca. 10 Sekunden abgefeuert werden und sich in D) rote und grüne Sterne zerlegen Erklärung zu Frage F-B1-151 Die richtige Antwort ist Antwort C) Leuchtgeschosse, die in Abständen von ca. 10 Sekunden abgefeuert werden und sich in rote und grüne Sterne zerlegen, sind keine roten Feuerwerkskörper, die ungeachtet aller sonstigen Anweisungen befolgt werden müssen. siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-149 siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-149 F-B1-152 In welchem Frequenzbereich wird der Sprechfunkverkehr im zivilen beweglichen Flugfunkdienst abgewickelt? A) 108,000 kHz bis -136,000 kHz B) 108,000 MHz - 117,975 MHZ C) 118,000 MHz - 136,975 MHz D) 200 - 490 kHz Erklärung zu Frage F-B1-152 Die richtige Antwort ist Antwort C) Frequenzbereich für den zivilen, beweglichen Flugdienst Der Hauptfrequenzbereich für den zivilen, beweglichen Flugdienst ist weltweit der VHF-Bereich von 118,00 MHz bis 136,975 MHz. Gemeint ist damit der Funkdienst zwischen Bodenfunkstellen und den beweglichen Luftfunkstellen (Flugzeugen) bzw. zwischen Luftfunkstellen untereinander. VERORDNUNG ÜBER DIE FLUGSICHERUNGSAUSRÜSTUNG DER LUFTFAHRZEUGE (FSAV) § 3 - Flugsicherungsausrüstung für Flüge nach Instrumentenflugregeln (1) Für Flüge nach Instrumentenflugregeln müssen Luftfahrzeuge ausgerüstet sein mit: 1. zwei UKW-(VHF-)Sende-/Empfangsgeräten (einstellbarer Frequenzbereich: 118,000-136,975 MHz) für den Sprechfunkverkehr im beweglichen Flugfunkdienst mit den Flugverkehrskontrollstellen, wobei für Flüge im oberen Luftraum (oberhalb Flugfläche 245) diese Geräte für den Betrieb im 8,33 Hz- www.ppl-lernprogramme.de Seite 116 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 Kanalraster geeignet sein müssen; 2. zwei Empfangsgeräten für die Signale von UKW Drehfunkfeuern (VORNavigations-Empfangsanlagen), die die nach gültigem internationalen Standard geforderte Störfestigkeit gegenüber UKW-Rundfunksendern (FMImmunity) aufweisen, wobei eines dieser Empfangsgeräte entfallen kann, wenn eine von der VOR-Navigations-Empfangsanlage unabhängige funktionsfähige Flächennavigationsausrüstung nach Absatz 1 Nr. 6 vorhanden ist; 3. einem automatischen Funkpeilgerät (ADF), das den Frequenzbereich 200,0 kHz bis 526,5 kHz umfasst und eine Richtungsanzeige und eine Abhörmöglichkeit besitzt, soweit dieses für die Nutzung von An/Abflugverfahren vorgeschrieben ist; 4. einem Sekundärradar-Antwortgerät (Transponder), das für den Abfragemodus A mit 4 096 Antwortcodes und für den Abfragemodus C mit automatischer Höhenübermittlung ausgestattet ist. Spätestens ab dem 31. März 2004 für neue Luftfahrzeuge und ab dem 31. März 2005 für alle Luftfahrzeuge ist die Mode-S-Technik gemäß dem gültigen internationalen Standard (mindestens Level 2 mit SI Code und Elementary Surveillance ELS Funktionalität) erforderlich. Für alle Luftfahrzeuge, die eine höchstzulässige Startmasse von mehr als 5 700 Kilogramm aufweisen oder mit einer wahren Eigengeschwindigkeit (True Airspeed, TAS) von mehr als 250 Knoten betrieben werden, ist ab dem 31. März 2007 zusätzlich die Funktionalität Enhanced Surveillance (EHS) gefordert; 5. einem Funkentfernungsmessgerät (DME-Interrogator); 6. einer Basisflächennavigationsausrüstung (B-RNAV) mit einer erforderlichen Navigationsgenauigkeit von mindestens +/- fünf Nautischen Meilen, soweit die jeweilige Navigationsgenauigkeit für den jeweiligen Luftraum, die jeweilige Streckenführung oder das jeweilige Flugverfahren durch das LuftfahrtBundesamt vorgeschrieben und in den Nachrichten für Luftfahrer veröffentlicht ist. Sofern durch das Luftfahrt-Bundesamt für den jeweiligen Luftraum, die jeweilige Streckenführung oder das jeweilige Flugverfahren eine Navigationsgenauigkeit von mindestens +/- einer Nautischen Meile vorgeschrieben und in den Nachrichten für Luftfahrer veröffentlicht ist, muss eine Präzisionsflächennavigationsausrüstung (P-RNAV) vorhanden sein, deren Datenbank die gültigen Navigationsdaten enthält; 7. einem Kollisionsschutzsystem (Airborne Collision Avoidance System – ACAS II) gemäß dem gültigen internationalen Standard (mindestens TCAS II mit Software Change 7), soweit es sich um turbinengetriebene Flugzeuge mit mehr als 30 Sitzplätzen oder mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 15 000 Kilogramm handelt. Ab 1. Januar 2005 gilt dies auch für turbinengetriebene Flugzeuge mit mehr als 19 Sitzplätzen oder mit einer höchstzulässigen Startmasse von mehr als 5 700 Kilogramm. (2) Für Anflüge nach dem Instrumenten-Landesystem (ILS) müssen Luftfahrzeuge ausgerüstet sein mit: 1. einem Empfangsgerät für die Signale von ILS-Landekurssendern (ILSLandekursempfangsanlage), das die nach gültigem internationalen Standard geforderte Störfestigkeit gegenüber UKW-Rundfunksendern (FM-Immunity) aufweist; 2. einem Empfangsgerät für die Signale von ILS-Gleitwegsendern (ILS- www.ppl-lernprogramme.de Seite 117 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 Gleitwegempfangsanlage); 3. einem UKW-Empfangsgerät mit einer Anzeigeeinrichtung für die Signale der Markierungsfunkfeuer; 4. einem Gerät für die gemeinsame Anzeige der Signale der ILS-Landekurs- und -Gleitwegsender. (3) Für Flüge nach Instrumentenflugregeln im Luftraum mit reduzierter Höhenmindeststaffelung (RVSM-Luftraum) müssen Luftfahrzeuge zusätzlich ausgerüstet sein mit: 1. zwei voneinander unabhängigen barometrischen Höhenmesseranlagen, 2. einer Höhenwarnanlage und 3. einem Flugregler mit Höhenhaltung. Die Luftfahrzeuge müssen als Luftfahrzeuggruppe (group aircraft) oder als einzelnes Luftfahrzeug (non-group aircraft) hierfür zugelassen sein. VERORDNUNG ÜBER DIE FLUGSICHERUNGSAUSRÜSTUNG DER LUFTFAHRZEUGE (FSAV) § 4 Flugsicherungsausrüstung für Flüge nach Sichtflugregeln (1) Für Flüge nach Sichtflugregeln müssen Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler, Segelflugzeuge, aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber, Luftschiffe und Freiballone ausgerüstet sein mit einem UKW-Sende-/Empfangsgerät, das mindestens die für den vorgesehenen Flug erforderlichen Frequenzen aus dem Bereich von 118,000 bis 136,975 MHz umfasst; die Sendeleistung und die Empfängerempfindlichkeit müssen mindestens so groß sein, dass unter Berücksichtigung der flugbetrieblichen Eigenschaften des Luftfahrzeugs und der beflogenen Strecke ein einwandfreier Sprechfunkverkehr mit den Flugverkehrskontroll- oder Informationsstellen durchgeführt werden kann. (2) Ausgenommen von Absatz 1 sind aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber, bei denen der Einbau eines nach luftrechtlichen Vorschriften zugelassenen UKW-Sende-/Empfangsgerätes aus technischen Gründen nicht möglich ist und die sich in Lufträumen bewegen, in denen keine Hörbereitschaft vorgeschrieben ist, wenn dafür Funkgeräte kleiner Leistung, die vom Flugsicherungsunternehmen zugelassen sind, benutzt werden. (3) Absatz 1 gilt nicht für Flüge an Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle, die bei Tage durchgeführt werden und nicht über die Umgebung des Startflugplatzes hinausführen (§ 3a Abs. 3 der Luftverkehrs-Ordnung). Örtliche Regelungen der zuständigen Luftfahrtbehörde eines Landes (§ 21a Abs. 1 der Luftverkehrs-Ordnung) bleiben unberührt. (4) Die Flugverkehrskontrollstellen können im Einzelfall in Kontrollzonen, von und zu www.ppl-lernprogramme.de Seite 118 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstellen und für Kunstflüge im kontrollierten Luftraum Flüge mit Luftfahrzeugen ohne UKW-Sende-/ Empfangsgerät oder mit einem vom Flugsicherungsunternehmen zugelassenen Funkgerät kleiner Leistung zulassen, soweit dadurch die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere die Sicherheit des Luftverkehrs, nicht beeinträchtigt wird. (5) Für folgende Flüge nach Sichtflugregeln müssen Luftfahrzeuge mit einem Sekundärradar-Antwortgerät (Transponder) ausgerüstet sein: 1. Flüge in Lufträumen der Klassen C sowie D (nicht Kontrollzone), 2. Flüge in Lufträumen mit vorgeschriebener Transponderschaltung (Transponder Mandatory Zone - TMZ), 3. Flüge bei Nacht im kontrollierten Luftraum, 4. Flüge mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen, ausgenommen in der Betriebsart Segelflug, oberhalb 5000 Fuß über NN oder oberhalb einer Höhe von 3500 Fuß über Grund, wobei jeweils der höhere Wert maßgebend ist. Der Transponder muss über den Abfragemodus A mit 4096 Antwortcodes und den Abfragemodus C mit automatischer Höhenübermittlung verfügen. Spätestens ab dem 31. März 2005 für neue Luftfahrzeuge und ab dem 31. März 2008 für alle Luftfahrzeuge ist für den Transponder die Mode-S-Technik gemäß gültigem internationalen Standard (mindestens Level 2 mit SI-Code und Elementary Surveillance (ELS) Funktionalität) erforderlich. Ausnahmen zu den Nummern 1 und 2 werden vom Flugsicherungsunternehmen in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt gemacht. (6) Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler und motorgetriebene aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge und Tragschrauber müssen außerdem ausgerüstet sein mit einem VOR-Navigationsempfänger, der die nach gültigem internationalen Standard geforderte Störfestigkeit gegenüber UKW-Rundfunksendern (FMImmunity) aufweist, oder einem Flächennavigationsgerät für: 1. Flüge in Lufträumen der Klasse C, 2. Flüge bei Nacht im kontrollierten Luftraum außerhalb der Sichtweite eines für den Nachtflugbetrieb genehmigten und befeuerten Flugplatzes, 3. Flüge über Wolkendecken. Für Flüge bei Nacht im unkontrollierten Luftraum außerhalb der Sichtweite eines für den Nachtflugbetrieb genehmigten und befeuerten Flugplatzes ist alternativ ein automatisches Funkpeilgerät (ADF) ausreichend. F-B1-153 Welcher Frequenzabstand (Frequenzbereich 118,000 MHz - 136,975 MHz) wird im Flugfunkdienst im unteren Luftraum verwendet? A) 25 kHz + 8.33 kHz B) 25 MHz + 8.33 MHz C) 25 MHz D) 8.33 kHz Erklärung zu Frage F-B1-153 Die richtige Antwort ist Antwort A) Für Flüge im unteren Luftraum, also unterhalb Flugfläche 245 können Funkgeräte einen Kanalabstand von 25 kHz oder 8.33 kHz haben. www.ppl-lernprogramme.de Seite 119 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-152 siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-134 F-B1-154 In welcher Betriebsart wird der Sprechfunkverkehr im Flugfunkdienst durchgeführt? A) Gegensprechverkehr B) Wechselsprechverkehr C) Wechsel- und Gegensprechverkehr D) Duplexverkehr Erklärung zu Frage F-B1-154 Die richtige Antwort ist Antwort B) Sprechfunkverkehr ist Wechselsprechverkehr, d.h. man kann nur Meldungen empfangen, wenn man nicht gleichzeitig sendet. F-B1-155 Welche Bezeichnung hat die Frequenz 121,500 MHz? A) Bord-Bord-Frequenz B) Informationsfrequenz C) Schul- und Übungsfrequenz D) Internationale Notfrequenz Erklärung zu Frage F-B1-155 Die richtige Antwort ist Antwort D) Wichtige Sprechfunkfrequenzen, die für spezielle Zwecke reserviert wurden: Frequenz (MHz) Nutzung als 121.500 Internationale Notruffrequenz 120.975 UL-, Hängegleiter- und Gleitsegelbetrieb 122.100 Militärische Wachfrequenz 122.800 Bord-Bord-Frequenz 123.200 Nationale Wachfrequenz des Fluginformationsdienstes 123.425 Ausbildungsbetrieb für UL, Hängegleiter und Gleitsegel F-B1-156 Wodurch kann eine Sprechfunkfrequenz blockiert werden? A) Zu lautes Sprechen B) Zu leises Sprechen C) Klemmen der Sprechtaste D) Ein- und Ausschalten der Sprechfunkanlage Erklärung zu Frage F-B1-156 Die richtige Antwort ist Antwort C) Der Sprechfunkverkehr wird als Wechselsprechverkehr durchgeführt, d.h. die Frequenz kann zu einem Zeitpunkt nur von einem Sender benutzt werden. Ist die Sprechtaste blockiert, wird permanent gesendet, so dass die Frequenz für andere Teilnehmer nicht zur Verfügung steht. F-B1-157 Wie breiten sich Ultrakurzwellen (UKW) aus? Sie werden von der Ionosphäre in ca. 100 km Höhe reflektiert und gelangen als A) sogenannte Raumwellen zur Erdoberfläche zurück B) wie das Licht, d.h. "quasi optisch" www.ppl-lernprogramme.de Seite 120 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 Sie breiten sich als Bodenwellen entlang der Erdoberfläche aus und dringen somit z.B. auch in Täler ein, so dass sie von topographischen Hindernissen nicht beeinflusst werden D) Wie Kurzwellen, wobei aber atmosphärische Störungen keinen Einfluss haben C) Erklärung zu Frage F-B1-157 Die richtige Antwort ist Antwort B) Ausbreitung von VHF-Wellen VHF-Wellen (Ultrakurzwellen) breiten sich quasioptisch aus d.h. sie verhalten sich annähernd wie Lichtstrahlen und breiten sich nahezu gradlinig bis zum Horizont aus. Sie dringen weitgehend ungehindert durch die Ionosphäre, werden also nicht an der Ionosphäre reflektiert und folgen der Erdkrümmung nur sehr wenig. Ihre Reichweite entspricht in etwa der Entfernung vom Sender, in der man eine Verbindungslinie zwischen Sender und Empfänger ziehen kann. Wegen Krümmung der Erdoberfläche ist die Reichweite um so größer, je Höher der Sendemast ist und je höher das Flugzeug fliegt. Die Reichweite bei Empfang im Flugzeug lässt sich mit guter Annäherung nach der Formel Reichweite (NM) = 1,23 · √(Flugzeughöhe in ft), berechnen, wobei die Höhe des Sendemastes vernachlässigt ist, denn sie ist gegenüber der Höhe des Flugzeugs i.d.R. sehr klein. Die Reichweite hängt zudem von der Sendeleistung ab und kann bei geringer Sendeleistung kürzer als die o.a. theoretische Reichweite sein. Auch die örtliche Geländeform (Topographie) sowie hohe Gebäude reduzieren die Reichweite. F-B1-158 Welche Phänomene können beim Flugfunk die Empfangsqualität der UKW beeinflussen? A) Die Flughöhe des Luftfahrzeuges und topographische Verhältnisse B) Die Ionosphäre C) Der Tag-/Nachteffekt D) Atmosphärische Störungen, wie sie besonders bei Gewittern auftreten Erklärung zu Frage F-B1-158 Die richtige Antwort ist Antwort A) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-157 F-B1-159 In welcher der folgenden Situationen kann die Funkverbindung zwischen Luftfahrzeug und TURM auf Frequenz 118,25 als problemlos erwartet werden? A) Das Flugzeug befindet sich in geringer Höher sehr weit von der Bodenfunkstelle entfernt B) Das Flugzeug befindet sich in ausreichend großer Höhe und nahe der Bodenfunkstelle Das Flugzeug befindet sich in geringer Flughöhe im "Funkschatten" eines Berges, in C) weiter Entfernung von der Bodenfunkstelle D) Das Luftfahrzeug befindet sich in einem Tal, nahe der Bodenstation im "Funkschatten" Erklärung zu Frage F-B1-159 Die richtige Antwort ist Antwort B) siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-157 F-B1-160 Welches ist die maximal zu erwartende Entfernung für eine einwandfreie UKWFunkverbindung über flachem Gelände in FL 65? A) Ca. 95 NM B) Ca. 10 NM www.ppl-lernprogramme.de Seite 121 von 122 PPL-Tutor 5.1.6 Mittwoch, 3. Februar 2010 C) Ca. 20 NM D) Ca. 150 NM Erklärung zu Frage F-B1-160 Die richtige Antwort ist Antwort A) Die Reichweite kann abgeschätzt werden zu 1,23·√(6500) NM = 99 NM siehe auch Erklärung zu Frage F-B1-157 www.ppl-lernprogramme.de Seite 122 von 122