Customs Clearance China-Wegweiser-Deutsch-19

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Customs Clearance China-Wegweiser-Deutsch-19
Customs Clearance China
Wegweiser
Diese Publikation von MPR China Certification GmbH erklärt
Ihnen unsere Leistungen zur Zollabwicklung in China
© 2015 - MPR China Certification GmbH, www.china-certification.com, Juni 2015, Seite 1 von 13
Inhalt
1.
Allgemeine Informationen zur Zollabwicklung .......................................................... 3
1.1. Einfuhr von Gütern ............................................................................................. 3
1.2. Einfuhrprobleme beim Zoll .................................................................................. 3
1.2.1. Ein CCC-Zertifikat wird gefordert .................................................................... 3
1.2.1. Ausnahmeregelungen ..................................................................................... 4
2. Die Zollabwicklung.................................................................................................... 5
2.1. Einführung .......................................................................................................... 5
2.2. Ablauf ................................................................................................................. 5
2.3. Unsere Leistungen ............................................................................................. 7
3. Risikominimierung beim Zoll ..................................................................................... 7
3.1. Negativbescheinigung ........................................................................................ 7
3.2. CCC-Zoll-Service................................................................................................ 7
4. CCC leichtgemacht – MPR China Certification GmbH ............................................. 8
4.1. Die Geschäftsführung ......................................................................................... 9
4.2. Das Team ......................................................................................................... 10
4.3. Wie Sie uns erreichen ...................................................................................... 11
5. Nachwort ................................................................................................................ 12
6. Rechtliches ............................................................................................................. 13
6.1. Copyright-Hinweis ............................................................................................ 13
6.2. Haftungsausschluss ......................................................................................... 13
6.3. Impressum ........................................................................................................ 13
© 2015 - MPR China Certification GmbH, www.china-certification.com, Juni 2015, Seite 2 von 13
1. Allgemeine Informationen zur Zollabwicklung in China
1.1.
Einfuhr von Gütern
Alle Waren und Güter, die nach China importiert werden, müssen durch den
chinesischen Zoll freigegeben werden. Dabei kommt es immer wieder zu
Problemen bzgl. der Regularien und Klassifizierung von Gütern. Gerade für den
chinesischen Markt sind die zugrunde liegenden nationalen Standards (chinesisch:
Guobiao, GB) oftmals schwer zu verstehen bzw. nur auf Chinesisch verfügbar, was
zu Verzögerungen oder gar zu Einfuhrverboten führen kann.
Um Einfuhrproblemen und kosten- und zeitintensiven Verzögerungen
vorzubeugen, ist daher idealerweise bereits im Vorfeld eine gründliche
Vorbereitung und Überprüfung der Ware sinnvoll.
1.2.
Einfuhrprobleme beim Zoll
Bei der Zollabwicklung können unterschiedlichste Probleme auftreten, von denen
manche zügig durch die Beschaffung zusätzlicher Dokumente behoben werden
können, andere jedoch verlangen zur Lösung ein tiefgreifendes Verständnis der
Regularien und eine Präsenz vor Ort.
Als Zertifizierungsunternehmen mit dem Schwerpunkt CCC (China Compulsory
Certification), CEL (China Energy Label) und CFDA (Chinese Medical Products
Registration by China State Food and Drug Administration) Zertifizierungen
verfügen wir über eine umfangreiche Expertise in diesen Bereichen und können
direkt überprüfen, ob die Forderungen der Zollbehörde nach bestimmten
Zertifikaten berechtigt sind.
Für die Zollabwicklung gilt aber folgender Grundsatz:
Der Aufwand, Zollprobleme zu lösen ist deutlich höher, schwieriger und
zeitintensiver, sobald Waren durch den Zoll festgehalten werden, daher sollte
schon im Vorhinein versucht werden, diese Probleme zu minimieren.
1.2.1. Ein CCC-Zertifikat wird gefordert
Grundlegend sind verschiedene Produkte, welche im offiziellen Katalog der AQSIQ
und CNCA veröffentlicht sind, zertifizierungspflichtig. Die AQSIQ und CNCA
erweitern regelmäßig die CCC-Pflicht auf neue Produkte, die dann teilweise sehr
kurzfristig Gegenstand der Zertifizierung werden. Täglich werden durch die
Zollbehörde Lieferungen nach China festgehalten mit der Begründung eines
fehlenden CCC-Zertifikates. Dies führt zu kosten- und zeitintensiven
Verzögerungen und stellt Exporteure vor große Probleme.
Generell ist es sinnvoll vorab zu prüfen, ob für Produkte einer Lieferung eine CCCZertifizierung verpflichtend ist. Oftmals entsteht im Zoll der Eindruck, dass eine
Zertifizierung verpflichtend ist, weil die Zolltarifnummer (HS Code) darauf
hindeutet. Viele Exporteure verlassen sich zudem darauf, dass eine CCCZertifizierungspflicht durch den HS Code ausgeschlossen werden kann.
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Bitte beachten Sie hier: Um zu prüfen, ob eine CCC-Zertifizierung verpflichtend ist,
kann nur der aktuell gültige GB Standard und die chinesische
Implementierungsvorschrift für CCC herangezogen werden. Eine Aussage alleine
durch den HS Code ist nicht zielführend und kann später zu Problemen führen.
Es ist ebenfalls wichtig zu verstehen, dass der HS Code durch die Zollbehörde in
regelmäßigen Abständen aktualisiert wird. Diese Änderungen werden aber nicht
automatisch von der CNCA und AQSIQ übernommen, was dazu führen kann, dass
nicht zertifizierungspflichtige Produkte im Zoll festgehalten werden und ein CCCZertifikat verlangt wird.
Herangehensweise:
-
-
Klären Sie ab, ob eine Zertifizierungspflicht für ihr Produkt vorliegt. Um nicht
in Zugzwang zu kommen, wäre eine Überprüfung schon vor einer
Auftragsannahme ratsam.
Liegen die Waren beim Zoll und wird ein Zertifikat gefordert, prüfen Sie, ob
eine Zertifizierung wirklich verpflichtend ist.
Sollte keine CCC-Zertifizierung notwendig sein, können wir Sie durch eine
CIQ-Bescheinigung unterstützen und die Waren aus dem Zoll holen.
Sollte ein CCC-Zertifikat verpflichtend sein, sollte man prüfen, ob eine
Zertifizierung überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist und ggf. andere
Möglichkeiten evaluieren, um die Waren sicher durch den Zoll zu
bekommen.
Die MPR China Certification GmbH betreut aktuell weltweit Hersteller von
zertifizierungspflichtigen Produkten und verfügt daher über Expertise auf dem
Gebiet der CCC-Zertifizierung. Wir sind vertraut mit den Problemen, welche durch
fehlende Zertifizierungen auftreten und beraten Sie daher gerne, welche
Möglichkeiten für Ihre Einfuhr bestehen.
1.2.1. Ausnahmeregelungen
An vielen Stellen wird auf Ausnahmegenehmigungen hingewiesen. Diese besagen,
dass geringe Mengen CCC-pflichtiger Produkte auch ohne ein CCC-Zertifikat
eingeführt werden können. Die Regelungen betreffen unter anderem folgende
Fälle:
-
Produkte, die für wissenschaftliche Zwecke und Produkttests eingeführt
werden.
Produkte, welche auf Messen ausgestellt werden.
Produkte, die nachweislich wieder ausgeführt werden.
Produkte, welche in China verarbeitet werden und nach der Verarbeitung
als Teil eines Gesamtproduktes nachweislich wieder ausgeführt werden.
Leider wird oftmals aber nicht darauf aufmerksam gemacht, dass ein Nachweis nur
sehr schwer zu erbringen ist und dieser auch oft durch den Zoll beanstandet wird.
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Wir empfehlen daher, die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung genau zu
prüfen, diese allerdings nicht als einzige Option zu betrachten, da andere
Lösungen meistens schneller und kostengünstiger sind.
Eine Möglichkeit, die wir in diesem Rahmen unseren Kunden anbieten, ist unser
Leistungspaket zur Zollabwicklung.
2. Die Zollabwicklung
2.1.
Einführung
Die gesetzlichen Regelungen zur Einfuhr von Gütern sind klar geregelt, allerdings
ergeben sich aufgrund von unterschiedlichen Systemen Komplikationen bei der
Einordnung von Produkten. Gerade im Bereich der harmonisierten Zolltarifnummer
stoßen viele Unternehmen daher auf weitreichende Probleme. Z.B. dass der Zoll
Zertifikate wie ein CCC-Zertifikat fordert, obwohl dieses nicht benötigt wird.
2.2.
Ablauf
Grundlegend ist für eine reibungslose Zollabwicklung eine gute Kommunikation
zwischen dem Warenempfänger, dem Zollagenten und dem Versender sowie dem
Logistikdienstleister notwendig.
Bevor eine Zollabwicklung möglich ist, sollten die Produkte auf folgende Punkte
überprüft werden:
-
Ist eine CCC, CEL oder CFDA Zertifizierung verpflichtend?
Sind die Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung erfüllt?
Handelt es sich um Neu- oder Gebrauchtwaren?
Sofern eine Lieferung möglich ist, sind folgende Schritte zu beachten:
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Vorbereitung zum
Versand der Güter,
Erstellen von Proforma-Rechnung,
Frachtpapieren und
produktspezfischen
Dokumenten
Eintreffen der
Güter in China
Überweisung der
Zölle, Steuern
durch den
Warenempfänger
Versand
der Güter
Übergabe der
Güter an
Logistikdienstleister
Zollabwicklung
1. Vorbereitung
2. Versand
3. Zollabwicklung
4. Warenempfänger
Die Schritte im Überblick
1. Vorbereitung der Lieferung, Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen
(Frachtpapiere, Pro-forma-Rechnung, Produktinformationen, Zertifikate).
Prüfung, ob eine Ausfuhrgenehmigung im Ursprungsland verpflichtend ist.
2. Versand der Güter.
3. Warenempfänger übergibt ausgefüllte „Stellvertretererklärung“ und das
Dokument „Beauftragung zur Zollabwicklung“ an den Zollagent.
4. Prüfung auf Übereinstimmung zwischen dem Dokument „Beauftragung zur
Zollabwicklung“ und den Frachtpapieren, Produktinformationen und
Zertifikaten.
5. Zollabwicklung (wir klären alle Fragen mit dem Zoll für Sie ab).
6. Erhalt der elektronischen Steuerforderung der V. R. China für die Lieferung,
Bezahlung durch den Warenempfänger oder direkt durch den Zollagenten.
7. Freigabe durch den Zoll, Übernahme der Ware durch den Warenempfänger
oder beauftragten Logistikdienstleister.
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2.3.
-
-
Unsere Leistungen
Wir prüfen für Sie, welche Möglichkeiten für einen möglichst komplikationslosen
Import Ihrer Waren nach China bestehen.
Wir zeigen Ihnen auf, welche Dokumente benötigt werden, um einen sicheren
Import zu ermöglichen.
Wir koordinieren den Vorgang und bereiten die Zollabwicklung in China vor.
Sofern keine Zertifizierungspflicht besteht, lösen alle Probleme, die beim Zoll in
China auftreten, welche durch die Forderung nach chinesischen Zertifizierungen
wie CCC, CEL, CFDA, CCIC oder CIQ verursacht werden.
Sofern eine Zertifizierungspflicht besteht prüfen wir für Sie die Möglichkeiten eine
Ausnahmeregelung anzusprechen.
Bitte beachten Sie, dass die Verzollung und Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung im
Ursprungsland nicht zu unserem Leistungsspektrum gehört.
3. Risikominimierung beim Zoll
Neben unseren Leistungen zur kompletten Zollabwicklung besteht auch noch die
Möglichkeit, über die Beschaffung bestimmter Dokumente und Bescheinigungen das
Risiko am Zoll zu minimieren. Folgende Dokumente und Bescheinigungen dienen zur
Minimierung der Risiken beim Zoll. Bitte beachten Sie, dass keine Dokumentation oder
Bescheinigung Ihnen 100% Sicherheit gewähren kann.
3.1.
CCC-Negativbescheinigung
Die CCC-Negativbescheinigung wird von unserem Partnerunternehmen in China
ausgestellt und kann beispielsweise dem Zoll aufzeigen, dass kein CCC benötigt wird. Sie
kann aber auch bei Kundengesprächen sinnvoll sein. Die Bescheinigung wird innerhalb
von 4 Arbeitstagen erstellt, sobald alle Informationen vorliegen. Generell wird hier die
CCC-Pflicht durch einen Experten geprüft und alle relevanten Produktangaben in einer
Bescheinigung zusammengefasst. Bitte beachten Sie hier, dass es sich bei der
Negativbescheinigung nicht um ein offizielles Dokument der Zollbehörde handelt.
3.2.
CCC-Zoll-Service
Sofern Ihre eigentlich nicht CCC-pflichtigen Produkte beim chinesischen Zoll mit der
Forderung nach einem CCC-Zertifikat festgehalten werden, können wir Ihren Importeur
dabei unterstützen, eine CIQ Bescheinigung beim lokalen China Entry-Exit Inspection and
Quarantine Bureau (CIQ) zu erlangen. Mit Hilfe der CIQ Bescheinigung kann dem Zoll
aufgezeigt werden, dass keine CCC-Pflicht für eine bestimmte Lieferposition besteht und
die Verzollung kann fortgesetzt werden. Gerne können wir die CIQ Bescheinigung auch
vor dem Versand der Produkte für Sie beantragen, um Probleme bei einer bestimmten
Lieferung im Voraus komplett zu vermeiden.
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Sofern keine Möglichkeit besteht, eine CIQ Bescheinigung zu erhalten, können wir auch
direkt im Zoll für Sie tätig werden und die Problematik vor Ort lösen, oftmals lassen sich
Probleme auch durch einreichen zusätzlicher Dokumente bzw. Änderung des HS Codes
lösen.
4. CCC leichtgemacht – MPR China Certification GmbH
Seit 2005 unterstützt die MPR China Certification GmbH Unternehmen weltweit bei der
CCC-Zertifizierung.
Der Hauptsitz von MPR China Certification GmbH in Deutschland in Frankfurt am Main
garantiert deutsche Verlässlichkeit und Erreichbarkeit, unsere Tochterfirmen in Shanghai
- Detang Germany Business Consulting Shanghai Co., Ltd. - und Peking - Beijing Detang
Dingfeng International Investment Consulting Co., Ltd. - garantieren maximale
Reaktionsfähigkeit bei der Behördenkommunikation. Ebenso sind wir für unsere Kunden
aus Amerika über unsere Tochterfirma mit Sitz in Chicago - China Certification
Corporation - vertreten. Das bestens qualifizierte internationale Team von MPR China
Certification GmbH beantwortet gern alle Ihre Fragen rund um CCC.
MPR China Certification GmbH vereint deutsche und chinesische Stärken, sowohl in der
deutsch-chinesischen Geschäftsführung, als auch im Team und täglichen Arbeiten mit
Kunden und chinesischen Behörden. Somit erreichen wir für unsere Kunden ein optimales
Zertifizierungsergebnis.
Seit dem Jahr 2005 hat MPR China Certification GmbH hunderte Kunden bei ihren
Zertifizierungen unterstützt. Mehr als 100 Werke befinden sich aktuell in der
Komplettbetreuung, die neben den Nachfolgeaudits auch die kompletten
Zertifikatserweiterungen und Änderungen umfasst.
MPR
China
Certification
GmbH
deckt
das
gesamte
Spektrum
an
Zertifizierungsdienstleistungen für alle Branchen ab, die aktuell von der CCCZertifizierungspflicht betroffen sind, insbesondere den Bereich Elektronik, Automotive, ITProdukte und Spielwaren.
Nutzen Sie unsere durch stetige Top-Leistung erarbeiteten Stärken für Ihr Unternehmen:
© 2015 - MPR China Certification GmbH, www.china-certification.com, Juni 2015, Seite 8 von 13
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Persönliche jahrelange Beziehungen zu Schlüsselpersonen aller chinesischen
Zertifizierungsbehörden und Testlabore.
Unser Team vereint Können und Kommunikationsfähigkeit: Hier sitzen Experten,
die Ihnen zuhören und gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für Ihr CCC-Projekt
erarbeiten.
Schnelle Zertifizierung: Wir setzen alles daran ihre Zertifizierung schnell
abzuschließen und haben unsere Leistungspakete diesbezüglich strukturiert.
Hochwertige Leistungspakete: Die Qualität unserer Leistungen ist für uns immer
die oberste Priorität. Daher achten wir im gesamten Zertifizierungsprozess darauf,
dass die Leistungen jederzeit nachverfolgt werden können und legen genau wie
unsere Kunden großen Wert auf die Qualitätssicherung.
Sie möchten Zollprobleme vermeiden, Kosten sparen oder haben eine enge Deadline für
die CCC-Zertifizierung? Bei MPR China Certification GmbH erhalten Sie eine kostenfreie
und unverbindliche Auskunft bezüglich Dauer und Kosten Ihres CCCZertifizierungsprojektes.
4.1.
Die Geschäftsführung
Herr Julian Busch und Herr Christoph Graffius, Geschäftsführer der
MPR China Certification GmbH
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4.2.
Das Team
Unser Team in Frankfurt
Unser Team in Shanghai
Unser Team in Peking
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Unser Team in den USA
4.3.
Wie Sie uns erreichen
Zögern Sie nicht, uns bei Fragen direkt zu kontaktieren.
MPR China Certification GmbH
Tel.: +49 69 271 37 69 150
Fax: +49 69 271 37 69 11
Kaiserstr. 65
D-60329 Frankfurt am Main
E-Mail: [email protected]
Web: www.china-certification.com
MPR China Certification GmbH – Büro Tel.: +43 720 902 011
Salzburg
E-Mail: [email protected]
Scheibenweg 14
Web: www.china-certification.com
5020 Salzburg, Austria
MPR China Certification GmbH – Tel.: +44 2071931135
London Office:
E-Mail: [email protected]
Portland House, Bressenden Place
London, SW1E 5RS, United Kingdom
China Certification Corporation
Chicago office:
Tel.: +1 (773) 654-2673
Chicago office:
Fax: +1 (773) 654-2673
Three First National Plaza, 70 West
Madison St., Suite 1400
Chicago, Illinois 60602-4270, USA
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Anaheim office:
2400 East Katella Avenue, Suite 800
Anaheim, California 92806, USA
Anaheim office:
Tel.: (714) 312-5966
Fax: (714) 312-5966
E-Mail: [email protected]
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Detang Germany Business Consulting Tel.: +86 21 6163 2960 -889
Shanghai Co., Ltd.
Fax: +86 21 6163 2969
11th Floor, China Fortune Tower
1568 Century Avenue, Pudong District
200122 Shanghai, P.R. China
Beijing Detang Dingfeng International
Investment Consulting Co., Ltd.
E-Mail: [email protected]
Web: www.china-certification.com
Tel.: +86 10 5975 2686
Fax: +86 10 5975 2755
19th Floor, No. 6, Workers’ Stadium E-Mail: [email protected]
Road N., Chaoyang District, 100027 Web: www.china-certification.com
Beijing, P.R. China
5. Nachwort
Danke, dass Sie unsere Broschüre gelesen haben!
„Bei MPR China Certification GmbH glauben wir an den freien
Warenverkehr für Qualitätsgüter.
Wir wissen jedoch auch, dass Kontrolle notwendig ist. Gutes Produkt?
Gute Chancen? Dann soll Sie auch niemand aufhalten. Ihr CCCErfolg ist unser Auftrag.”
Julian Busch, Geschäftsführer der MPR China Certification GmbH
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6. Rechtliches
6.1. Copyright-Hinweis
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6.3. Impressum
Herausgeber und verantwortlich für den Inhalt: Julian Busch
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Tel.: +49 69 271 37 69 150
Fax: +49 69 271 37 69 11
E-Mail: [email protected]
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Sitz der Gesellschaft: Frankfurt am Main
Eingetragen unter HRB 101427 beim Amtsgericht Frankfurt a.M.
Geschäftsführer: Julian Busch, Christoph Graffius
Ust-IdNr.: DE299250392
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