Verfahren und Instrumente der Raumplanung

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Verfahren und Instrumente der Raumplanung
Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und
Unberechenbarkeit
03.02.2009
29. Januar 2009
Verfahren und Instrumente der
Raumplanung
für die bedarfsgerechte und nachhaltige Gestaltung
öffentlicher Räume
Lukas Bühlmann, lic.iur.
Schweizerische Vereinigung für Landesplanung VLP-ASPAN
Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen
Planbarkeit und Unberechenbarkeit
Inhalt
• Übersicht über die Instrumente mit Beispielen
• Raumplanungsinstrumente im engeren Sinn
• Planungswettbewerbe, Studienaufträge
• Verfahren, Partizipation, Verbindlichkeit
Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit
und Unberechenbarkeit
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Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und
Unberechenbarkeit
03.02.2009
Studienauftrag
Leitbild, Konzept,
komm. Richtplan
Nutzungsplan
Baureglement
Planungsstudie, Testplanung
Sondernutzungsplan
Berücksichtigung öffentliches
Beschaffungswesen
offenes, selektives oder Einladungsverfahren
öffentlichrechtlicher
Vertrag
Baubewilligung
Spezialbewilligung
Plangenehmigung
Projektwettbewerb
Masterplan
Ideenwettbewerb
Art. 18 EBG „bahnbetriebliche“ Nutzungen
Übersicht über die Instrumente
Zusammenwirken
Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit
und Unberechenbarkeit
Planungswettbewerbe, Studienauftrag
Begriffe und Verfahren
Planungswettbewerbe Ideenwettbewerb, Projektwettbewerb
•
•
SIA-Ordnung 142: Architektur- und Ingenieurwettbewerbe
Wegweiser zum Wettbewerbswesen (Glossar des Bundesamtes für
Bauten und Logistik): www.gimap.admin.ch/hilfe/glossar/d/a.htm
Studienauftrag Planungsstudie, Testplanung
•
•
•
Studienauftrag: Wegleitung der SIA Kommission für Architektur- und
Ingenieurwettbewerbe
Studienauftrag ohne Folgeauftrag: Vergütung gemäss SIA- Ordnungen
102, SIA 103 uns SIA 108
Studienauftrag mit Folgeauftrag: Empfehlung im Anhang zur SIAOrdnung 142
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und Unberechenbarkeit
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Ideenwettbewerb, Studienauftrag
Begriffe
Ideenwettbewerb
Studienauftrag Planungsstudie, Testplanung
Wettbewerb zur
Erarbeitung von
Lösungsvorschlägen für
eine allgemein
umschriebene und
abgegrenzte Aufgabe,
kein Anspruch auf
weiteren planerischen
Auftrag.
Honorierter Dienstleistungsauftrag zur
Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für
komplexe Aufgabenstellung, wenige
Teilnehmende, mit oder ohne
Folgeauftrag, vorgängiges Submissionsverfahren, Dialog während der
Projekterarbeitung möglich.
Sammelbegriff für lösungsorientierte Konkurrenzverfahren ausserhalb der reglementierten Wettbewerbe
Grundlage für Masterplan und Raumplanungsinstrumente
Leitbild, Konzept, Richtplan oder (Sonder-) Nutzungsplan
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Ideenwettbewerb
Beispiel: Ideenkonkurrenz Altstadt Burgdorf
Ausgangslage
Altstadt leidet unter dem Strukturwandel
im Detailhandel und der Konkurrenz
neuer, grosser Einkaufzentren;
Geschäfte sind leer, Investitionen bleiben
aus, Familien sind weggezogen. Folgen:
Entmischung, Verslumungstendenzen.
Ideenkonkurrenz
Ideenkonkurrenz ist Teil der
gemeinderätlichen Anstrengungen, die
Abwärtsspirale zu stoppen. Mit dem
Wettbewerb soll Altstadt revitalisiert und
als Wohnstandort aufgewertet werden.
Teilgebiet Schmiedengasse-Süd gilt als Pilotprojekt
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und Unberechenbarkeit
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Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und
Unberechenbarkeit
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Ideenkonkurrenz Altstadt Burgdorf
Vorgehen
Dreistufiges Vorgehen
1. Erarbeitung Leitideen zur Attraktivierung der
Oberstadt, Auslotung des städtebaulichen Potenzials
2. Konkretisierung der Leitideen: Rahmenbedingungen
für bauliche Massnahmen, Gestaltungsgrundsätze
für private, halb-öffentliche und öffentliche Aussenbereiche,
Konzept für Erschliessungs- und Parkierungssystem,
Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Vorschläge
und ihrer etappenweisen Umsetzung, Gedanken zur
Qualitätssicherung
3. Vertiefung der Vorschläge im Hinblick auf die
Erstellung eines Masterplans
Drei „Kupplungen“, um Fortschritt der Arbeit zu besprechen, offene
Fragen zu diskutieren und die nächsten Schritte zu vereinbaren.
Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit
und Unberechenbarkeit
Ideenkonkurrenz Altstadt Burgdorf
zwei Grundhaltungen
Umfeldaufwertung
Aufwertung der privaten und
öffentlichen Aussenräume.
Ergänzung
Bauliche Ergänzungen zur
Förderung urbanen Lebens,
Schaffung vielfältiger Wohnformen,
Ateliers, Läden und
Infrastrukturanlagen, abgestimmt
auf die Altbausubstanz.
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Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und
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Ideenwettbewerb
zweites Beispiel: Limmatsteg Baden/Ennetbaden
Schaffung einer guten Fusswegverbindung
zwischen dem Bäderquartier und dem Stadtzentrum
Kriterien und Herausforderungen
• attraktive Fusswegverbindung
Bahnhofplatz – Limmatpromenade
• Rücksichtnahme auf
landschaftlich empfindliches
Umfeld
• Bewältigung Höhendifferenz
von rund 30 m
• Berücksichtigung der
Hochwassersituation
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Studienauftrag
Beispiel: Neugestaltung Bahnhofplatz Burgdorf
Burgdorf ist wegweisend im Bereich Fuss- und
Veloverkehr; der Bahnhofplatz ist jedoch wenig attraktiv.
Studienauftrag
• Aufwertung des Bahnhofplatzes, Verbesserung der
Aufenthaltsqualität, mehr Grün, weniger Verkehr, kulturelle
Belebung, mehr Einkaufsmöglichkeiten, abends mehr
Sicherheit.
• Auftraggeber: Stadt, SBB, BLS, Kanton Bern
• Auftragnehmer: interdisziplinäre Planungsteams aus den
Fachbereichen Städtebau/Architektur, Landschaftsarchitektur,
Freiraumgestaltung und Verkehrsplanung
• Grundlage: Soziologische Untersuchung über
Bewegungsmuster im fraglichen Gebiet (aktuelle Nutzungen,
Wünsche, Ansprüche, Ideen).
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Projektwettbewerb
Begriff
Projektwettbewerb
• dient der Erarbeitung von
Lösungsvorschlägen von klar umschriebenen
Aufgaben und
• zur Ermittlung von geeigneten
Vertragspartnerinnen, welche diese Lösungen
teilweise oder ganz realisieren können.
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Projektwettbewerb
Beispiel: Bauzone „Rössler-Bodenacker“ in Dulliken
Ausgangslage: Agglomerationsgemeinde, hohe
Steuern, Niedergang der grossen Industrien, hoher
Ausländeranteil…. (Imageproblem).
Ziel: Wettbewerb zur
Schaffung eines
Quartiers von hoher
Qualität und Identität.
Ergebnis: Quartier
mit vielversprechendem Wohnumfeld Lac
de Dulliken und guter
Verkehrsanbindung
öV, Langsamverkehr.
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Raumplanerische Instrumente
Masterplan, Begriff
Masterplan
• ist ein Gesamtplan, der darauf angelegt ist, alle für
die Problemlösung in Betracht zu ziehenden Aspekte
zu berücksichtigen insbesondere auch jene, die nicht unmittelbar
im eigenen Verantwortungs- oder Zuständigkeitsbereich liegen mit
dem Ziel, das weitere Vorgehen zwischen den
involvierten Parteien und Instanzen zu koordinieren.
• ist Ausdruck eines durch Konsens erarbeiteten,
gemeinsamen und koordinierten Vorgehens und kann
vielfältig eingesetzt werden.
• ist nicht auf Fragen der Raumplanung beschränkt; die
zur Anwendung gelangenden Methoden und
Instrumente richten sich nach dem zu lösenden
Problem.
Regierungsrat des Kantons Schwyz, in Beantwortung einer
Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit
Interpellation, 26. September
2006
und Unberechenbarkeit
Masterplan
Beispiel: Masterplan Bahnhof Bern
Zielsetzung
Mit dem Masterplan soll eine
den betrieblichen
Anforderungen genügende
Verkehrsdrehscheibe und ein
lebendiger, attraktiver
Stadtraum geschaffen
werden, der optimale
Umsteigebeziehungen für die
Benutzer/innen des
öffentlichen Verkehrs
ermöglicht.
Wesentliche Teile des Masterplans
sind heute realisiert
Umbau Hauptgebäude, Westausgang mit
Passerelle, Sanierung Bubenbergplatz,
Bahnhofplatz
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Masterplan
Beispiel: Masterplan Industrie Dietlikon
Masterplan zur
Lösung der
Verkehrsprobleme
Grundlage für
verschiedene
Planungsinstrumente
zur Steuerung der
Nutzungen
(Fachmärkte), des
Verkehrs und der
Freiräume.
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Masterplan
Beispiel: Masterplan Industrie Dietlikon
Organigramm
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Leitbild, Konzept, kommunaler Richtplan
Prioritätensetzungen,
zeitliche Umsetzung,
Zuständigkeiten,
örtliche Zuweidungen
Formulierung von
Massnahmen
allgemein und spezifisch
Formulierung von
Entwicklungszielen
Fliessende Übergänge zwischen den einzelnen Instrumenten
Leitbild
Konzept
Richtplan Koordination und Vornutzung
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Leitbild
Begriff
Leitbild dient
• der Erarbeitung von Entwicklungsvorstellungen
• der Formulierung einer klaren Zielsetzung
nicht im Sinne einer „Prophezeiung“ eines idealen Endzustandes, sondern
im Sinne einer Leitlinie für das eigene Handeln
• Diskussion anhand von Szenarien, wenn es
verschiedene Möglichkeiten gibt.
• Voraussetzung: Analyse Ist-Zustand
• Begriffsvielfalt: Leitbilder werden auch als
Entwicklungskonzepte bezeichnet.
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Leitbild
Beispiel: Leitbild Zentrumsplanung Köniz
Zielsetzung
• gezielte und qualitativ hochstehende Überbauung und
Entwicklung des Zentrumsgebietes
• Staatsstrasse einbeziehen; Umfahrung ausgeschlossen.
Inhalt Teilleitbild „Dorf“ (Auszug)
• Staatsstrasse als trennender Strassenraum, Erschliessungsträger
und Rückrat verschiedener Ortsteile mittels gezielter Aufwertung
in Bezug auf Betrieb, Gestaltung und Sicherheit verbessern.
• Bestehende Überbauung aus mehrheitlich zwei- bis
dreigeschossigen Solitärbauten baulich und nutzungsmässig
verdichten.
• Gebietsweise Organisation von Erschliessung und Parkierung
(Sammelparking); nach Möglichkeit Verzicht auf rückwärtige
Erschliessungen.
Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit
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Leitbild
Beispiel: Leitbild Zentrumsplanung Köniz
Hinweise zur Realisierung
• Erarbeitung eines Richtplans Zentrum
Köniz und gestützt darauf,
Ausarbeitung einer
Überbauungsordnung
(Sondernutzungsplan)
• Bevölkerungs- und
Grundeigentümerbefragungen als
Entscheidungsgrundlage.
• Durchführung eines Wettbewerbs für
ein Betriebs- und Gestaltungskonzept
Könizstrasse/Schwarzenburgerstrasse
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Konzept
Begriff
Konzept
• umfassendes, ressortübergreifendes System
von Zielen und Massnahmen,
• aufeinander abgestimmt
• sich an einem denkbaren, künftigen Zustand
orientierend.
• Häufig spricht man auch von
Entwicklungskonzepten.
• Denkbar sind auch Teilkonzepte:
Verkehrskonzept, Gestaltungskonzept etc.
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Konzept
Beispiel: Stadtentwicklungskonzept Gossau SG
Ausgangslage
• Stagnation der Wirtschaft,
Verkehrsprobleme und
verändertes Einkaufsverhalten
haben zu innerstädtischen
Problemen geführt.
• Stadtentwicklungskonzept und
nachfolgende planerische
Entscheide sollen die
Funktionsfähigkeit von
Gossau als regionales
Subzentrum sicherstellen.
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Konzept
Beispiel: Stadtentwicklungskonzept Gossau SG
Bestandteile
• Vision
• Analyse
• Ziele/Strategien
• Massnahmen
Studienauftrag 1
Marktposition Gossau
Themenbereiche
• Marktposition
• Nutzung/Bebauung
• Freiraum
• Verkehr
Studienauftrag 2
Verkehr/Siedlung/ Freiraum
Studienauftrag 3
Bebauung/Gestaltung
Konkretisierung STEK im kommunalen Richtplan - Definition von
Kernprojekten Altstadt, Optimierung Verkehrsfluss, Stadtbuskonzept etc.
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Konzept
Beispiel: Konzept für die Gestaltung des öffentlichen Raums,
Payerne VD
Anlass
Neugestaltung einer zentralen Strasse war Anlass für die
Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zum öffentlichen Raum
Inhalt des Konzepts
• Gestaltungsprinzipien für die einzelnen Arten von öffentlichen
Räumen: Zufahrtsstrassen, zentrale Plätze, Hauptachse um die
Innenstadt, Strassen und Plätze der Altstadt.
• Gestaltungsprinzipien nach Themen: Bodenflächen (Materialien,
Markierungen, Umgang mit unterschiedlichen Niveaus,
Abflussrinnen), Wasser (Brunnen, Wasserspiele), Übergang
bebauter Raum/öffentlicher Raum, Umgang mit Brachflächen,
Stadtbegrünung, Möblierung, Plakatierung, Beleuchtung.
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Konzept
Beispiel: Konzept für die Gestaltung des öffentlichen Raums
Villars-sur-Glâne FR
Ausgangslage
Ruf nach einem Plakatierungskonzept aufgrund
zunehmender Plakatierung; Erfordernis einer Einbindung
in Gesamtkonzept.
Hauptanliegen des Konzepts
• Der bisher etwas gesichtslosen Vorortsgemeinde eine neue
Identität verleihen.
• Das in den unüberbauten Flächen liegende Potential besser
nutzen, Pärke und öffentliche Anlagen schaffen,
• Plakatwesen besser steuern. Werbeplakaten auf öffentlichem und
privatem Grund sind nur in Industrie- und Gewerbezonen,
gemischten Zonen und Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen
zugelassen.
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Kommunaler Richtplan
Begriff
Richtplan
• koordiniert und steuert raumwirksame Tätigkeiten,
• definiert für ein bestimmtes Planungsgebiet für
einzelne oder mehrere Themenbereiche mittel- bis
langfristige Ziele (konzeptionelle Inhalte) und die zu
ergreifenden Massnahmen (programmatische Inhalte,
häufig in Form von sogenannten Objektblättern).
Dabei zeigt er auf, in welchem Zeitpunkt und von welcher Stelle
die Massnahmen zu ergreifen sind und er nimmt grobe, nicht
parzellenscharfe örtliche Zuweisungen vor.
In der Regel besteht der Richtplan aus Karte und Text und ist
behördenverbindlich (nie grundeigentümerverbindlich).
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Kommunaler Richtplan
Beispiel: Richtplan ESP Bahnhof Burgdorf
Richtplan öffentlicher Raum
als Bestandteil des Richtplans ESP Bahnhof
Bezeichnung
von
Teilbereichen
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Kommunaler Richtplan
Beispiel: Richtplan öffentlicher Raum Burgdorf
Übergeordnete Richtlinien
Durchlässigkeit: dichtes und feinmaschiges Wegnetz für den
Langsamverkehr.
Infrastrukturpakete: Bündelung von Infrastrukturelementen im
öffentlichen Raum (Möblierung, Beleuchtung, Parkplätze,
Bepflanzung, etc.)
Möblierung: Erstellung eines einheitlichen Gestaltungs- und
Möblierungskatalogs zur Ausstattung des gesamten öffentlichen
Raumes in enger Abstimmung mit dem Plan Lumière.
Private und halböffentliche Räume: Gestaltung der privaten und
halböffentlichen Aussenräume im Zusammenhang mit der
Entwicklung der einzelnen Baufelder. Orientierung an den
Grundsätzen für die Gestaltung des öffentlichen Raums.
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Kommunaler Richtplan
Beispiel: Richtplan öffentlicher Raum Burgdorf
Definition von Freiraumqualitäten für Teilbereiche
Bereich „Bahnhofplatz“
• Dem Bahnhofsplatz kommt im Netz der öffentlichen Räume im
ESP-Gebiet eine herausragende Rolle zu.
• Der Bereich wird zur zentralen Schnittstelle des öffentlichen
Verkehrs (Neuorganisation Busbahnhof) und ist Verbindungsglied
zwischen dem Zentrumsgebiet und dem Quartier Nord.
• Die Gestaltung des Platzes soll einheitlich in Belag und Möblierung
sein.
• Verkehrselemente (Bushof, Vorfahrten für Taxi und K+R,
Veloabstellplätze, Fussverkehr) sind übersichtlich und funktional zu
organisieren und gestalterisch ins Gesamtkonzept zu integrieren.
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Bau- und Zonenordnung
Nutzungsplan und Baureglement
Begriff
Parzellenscharfe und grundeigentümerverbindliche
Definition von Ort, Art und Intensität der Nutzung
Art der Nutzung
• Möglichkeiten der Nutzungsdurchmischung
• Wohnanteile, Gewerbeanteile
• Zuweisung von Lärmempfindlichkeitsstufen
Entschärfung von Konflikten
Intensität der Nutzung
• Abstimmung von Qualität und Dichte
• Sicherstellung von Freiflächen und Aussenräumen
>Sondernutzungsplanung
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Sondernutzungsplan
Quartierplan, Gestaltungsplan, Bebauungsplan, Überbauungsordnung
Begriff
Der Sondernutzungsplan präzisiert - für Teilräume
und/oder einzelne Planungsgegenstände - die in der
Bau- und Zonenordnung (Rahmennutzungsplan)
vorgezeichneten Grundnutzungen.
Er ordnet Bebauungs-, Nutzungs- und
Gestaltungsmöglichkeiten grösserer
zusammenhängender Gebiete oder von einzelnen
raumwirksamen Vorhaben. z.B. Einkaufszentren.
Sondernutzungspläne werden zum Teil mit
öffentlichrechtlichen Verträgen ergänzt (kooperative
Planung)
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Sondernutzungsplan
Beispiel: Gestaltungsplan Stadtraum HB Zürich
Entstehung neuer Stadtteil beim Hauptbahnhof Zürich
Zweck des Gestaltungsplans
• Schaffung der Voraussetzungen für eine städtebaulich
und architektonisch besonders gut gestaltete und
umweltgerechte, dichte Überbauung;
• Schaffung der Voraussetzungen für eine vielfältige
Nutzungsstruktur;
• Sicherstellung von Aussenräumen von hoher Qualität;
• Aufzeigen einer funktionsfähigen und nachhaltigen
Lösung zur Verkehrserschliessung.
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Sondernutzungsplan
Öffentlicher Raum
Quartierplan, Gestaltungsplan, Detailnutzungsplan,
Überbauungsordnung…
• Bezeichnung Velo- und
Fussgängerverbindungen
• Festlegung der Art der
Nutzung (Wohnen,
kommerzielle Nutzung)
• Bezeichnung von Flächen
für öffentliche Bildungs-,
Kultur- und Gemeinschaftseinrichtungen
• Bezeichnung von Flächen
als öffentlicher Freiraum. Privater Gestaltungsplan nach zürcherischem
Recht (Vereinbarung Stadt und SBB,
Genehmigung Kanton)
parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich
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Ein anderesSondernutzungsplan
Beispiel: Glattpark Opfikon
Quartierplan, Gestaltungsplan, Detailnutzungsplan,
Überbauungsordnung…
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Unberechenbarkeit
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Öffentlichrechtliche Verträge
Rechtliche Voraussetzungen
Gesetz
• sieht solche Handlungsspielräume ausdrücklich vor;
• lässt dafür Raum;
• schliesst sie nicht ausdrücklich aus.
Vertragsinhalt
• darf den rechtlichen Vorschriften nicht widersprechen
• muss der Zielsetzung des Gesetzes entsprechen oder bessere
Umsetzung des Gesetzes ermöglichen,
• öffentliches Interesse verfolgen.
> zum Teil Grundlagen für öffentlichrechtliche Verträge im
kantonalen Recht, Art. 142 BauG-BE
> Absicherung von vertraglichen Vereinbarungen über
Dienstbarkeiten und Anmerkungen im Grundbuch.
Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit
und Unberechenbarkeit
Baubewilligung und andere Bewilligungen
Baubewilligung
Kontroll- und Vollzugsinstrument;
Prüfung, ob Vorhaben/Nutzung mit der Bau- und
Zonenordnung und dem übrigen Recht vereinbar ist.
Baubewilligungspflicht
Baubewilligungspflichtig sind „mindestens jene
künstlich geschaffenen und auf Dauer angelegten
Einrichtungen, die in bestimmter fester Beziehung zum
Erdboden stehen und geeignet sind, die Vorstellung
über die Nutzungsordnung zu beeinflussen, sei es,
dass sie den Raum äusserlich erheblich verändern, die
Erschliessung belasten oder die Umwelt
beeinträchtigen“.
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Baubewilligung und andere Bewilligungen
Bewilligungspflicht von Bauten und Anlagen im öffentlichen Raum
Baubewilligungspflichtig sind auch:
• Fahrnisbauten oder andere Einrichtungen, die über
gewisse Zeiträume ortsfest verwendet werden.
• blosse Nutzungen von Grundstücken, ohne dass
bauliche Massnahmen damit verbunden sind.
Entscheidend ist in diesen Fällen die Frage, „ob mit der
Realisierung der Baute oder Anlage im Allgemeinen, nach dem
gewöhnlichen Lauf der Dinge, so wichtige räumliche Folgen
verbunden sind, dass ein Interesse der Öffentlichkeit oder der
Nachbarn an einer vorgängigen Kontrolle besteht“.
Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit
und Unberechenbarkeit
Baubewilligung und andere Bewilligungen
Bewilligungspflicht von Bauten und Anlagen im öffentlichen Raum
Folge der Umschreibung der Baubewilligungspflicht
Strassencafés mit erheblichen,
eine behördliche Kontrolle
rechtfertigenden Auswirkungen
auf die Umgebung sind
baubewilligungspflichtig.
BGE vom 8. August 2008,1C_47/2008,
Winterthur
INFORAUM, VLP-ASPAN, 6/08
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Baubewilligung und andere Bewilligungen
Bewilligungspflicht von Bauten und Anlagen im öffentlichen Raum
Aufwändige Bürokratie? kann vermieden werden:
• vereinfachte Baubewilligungs- oder Anzeigeverfahren
• Strassen- oder quartiermässige Beurteilung der Vorhaben
• standardisierte Bewilligungsgesuche
Bewilligungspflicht bedeutet nicht Verbot!
• Baubewilligung ist Kontrollinstrument
• negativer Auswirkungen können unter Umständen mit
Bedingungen und Auflagen in der Bewilligung (Betriebszeiten,
Lärmschutz) vermieden werden.
Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit
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Baubewilligung und andere Bewilligungen
Bewilligungspflicht von Bauten und Anlagen im öffentlichen Raum
Bewilligung für gesteigerten Gemeingebrauch
• ist notwenig für Nutzungen auf dem öffentlichen Grund
• Bewilligung für die nicht gemeinverträgliche Nutzung des
öffentlichen Bodens
• ersetzt Baubewilligung inhaltlich und verfahrensmässig nicht.
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Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und
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Baubewilligung und andere Bewilligungen
Auslegung unbestimmter Rechtbegriffe, Ermessenspielräume
Hilfestellungen
für die Interpretation unbestimmter
Rechtsbegriffe oder die Ausübung
behördlichen Ermessens:
• Richtlinien
• Wegleitungen
• Vorgaben in Konzepten und
Richtplänen…
(Belegungsplan Basel-Stadt)
Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit
und Unberechenbarkeit
Problem: Bahnhofplanungen
schwierige Zusammenarbeit mit den SBB
Bahnhöfe und Bahnareale haben - gerade auch in Bezug auf die
erhebliche städtebauliche
Bedeutung. Die Zusammenarbeit mit den
Bahnunternehmen und insbesondere den SBB erweist sich
jedoch als schwierig.
Nutzung des öffentlichen Raums -
Weshalb?
• unterschiedliche Vorstellungen der einzelnen Abteilungen der
SBB Immobilien, Infrastruktur, Personenverkehr, Güterverkehr, aber auch
der Generaldirektion und der Kreisdirektionen.
• Fehlende Verlässlichkeit seitens der SBB ständig wechselnde
Ansprechpartner, nachträgliches Infragestellen von Abmachungen
• grosse Zurückhaltung bei der Finanzierung von
Infrastruktureinrichtungen Zugänge, Velostationen etc.
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Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und
Unberechenbarkeit
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Problem: Bahnhofplanungen
schwierige Zusammenarbeit mit den SBB
Überstrapazierung des Begriffs der „ganz oder überwiegend
dem Bau und Betrieb einer Eisenbahn dienenden“ Bauten
und Anlagen gemäss Art. 18 EBG (Plangenehmigung), mit
der Folge, dass Bund und SBB weit reichende Planungsund Baubewilligungskompetenzen für sich in Anspruch
nehmen, zu Lasten der Städte/ Gemeinden und der
Mitsprache der Bevölkerung.
> Intervention der VLP-ASPAN und der Städteposition CH sowie einer Reihe
mittlerer und kleinerer Städte bei den SBB.
Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit
und Unberechenbarkeit
Verfahren, Partizipation und Verbindlichkeit
Nutzungsplanung
Für gewisse raumplanerische Verfahren – Richtplanung und
insbesondere Nutzungsplanung – bestehen klare rechtliche
Vorgaben hinsichtlich Verfahren, Partizipation der Bevölkerung,
Verbindlichkeit und Rechtsschutz.
Nutzungsplanung
• Erfordernis der Information und Mitwirkung der Bevölkerung
Art. 4 RPG öffentlichen Auflage des Planentwurfs und Möglichkeit zur Stellungnahme
• Rechtsschutz der Planbetroffenen
Voraussetzung: besonderes Interesse, praktischer Nutzen
• erhöhte Planbeständigkeit
Art. 21 Abs. 2 RPG
Ausfluss der
> Grundeigentümerverbindlichkeit
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Verfahren, Partizipation und Verbindlichkeit
kommunale Richtplanung
Kommunale Richtplanung
• RPG äussert sich nicht zum kommunalen Richtplan,
auch nicht zu den übrigen Instrumenten.
• zum Teil gibt es Normierungen im kantonalen Recht
oder in der kommunalen Bauordnung
• kommunale Richtplanung erfolgt häufig freiwillig;
>grosse Freiheiten in Bezug auf Inhalte und
Verfahren.
Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit
und Unberechenbarkeit
Verfahren, Partizipation und Verbindlichkeit
kommunale Richtplanung
Verbindlichkeit
Richtplan im Gesetz geregelt
• Behördenverbindlichkeit (Verbindlichkeit offen, wenn freiwillige
Richtplanung)
• grundsätzlich keine Anfechtungsmöglichkeit, allenfalls
vorfrageweise Prüfung im Nutzungsplan- oder
Baubewilligungsverfahren,
• Plananpassung relativ einfach
freiwillige Richtplanungen
• grosse Wahrscheinlichkeit für Umsetzung der Festlegungen in
den nachfolgenden Planungen;
• keine Verbindlichkeit für übergeordnete Behörden (Kanton) oder
Nachbargemeinden.
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Verfahren, Partizipation und Verbindlichkeit
übrige Instrumente
Leitbilder, Entwicklungskonzepte und Masterpläne
• Für Leitbilder, Entwicklungskonzepte und Masterpläne bestehen
in der Regel keine rechtlichen Vorschriften.
• Gemeinden sind daher sehr frei in der inhaltlichen
Ausgestaltung und beim Vorgehen hinsichtlich der Erarbeitung
dieser Planungsinstrumente.
• Auf die Partizipation der Bevölkerung und Planbetroffenen wird
bei diesen Planungen in der Regel grossen Wert gelegt,
>Förderung der Transparenz und Akzeptanz der getroffenen
Massnahmen!
Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit
und Unberechenbarkeit
Partizipation
Mindestanforderungen
öffentlichen Auflage des Planentwurfs und Möglichkeit
zur Stellungnahme (Art 4 RPG)
Bei Planungen im öffentlichen Raum verstärkte
Anstrengungen zur Mitwirkung - warum?
• Nähe der Bevölkerung zum Planungsgegenstand, grosse
unmittelbare Betroffenheit, starker Wunsch nach Mitwirkung
• relativ hoher Konkretisierungsgrad der Planungen,
Nachvollziehbarkeit auch für Laien
• Dank breiter Mitwirkung bessere Interessenabwägungen,
Optimierung von Projekten, Transparenz der Planungsprozesse,
höhere Realisierungswahrscheinlichkeit (Zustimmung an der Urne,
Verzicht auf Rechtsmittel), höhere Akzeptanz der Ergebnisse.
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Partizipation
Gefahren der Mitwirkung
• inhaltliche Überforderungen, zu grosse
Themenbreite
> Koalitionen von Gegnern aus
unterschiedlichen Motiven.
• Wecken von zu grossen Erwartungen
> Vorsicht vor JEKAMIs !
> richtige Wahl der Mittel und Formen der
Information und Mitwirkung.
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Partizipation
Formen / Mittel der Mitwirkung
•
•
•
•
•
Nutzung des Internet (auch interaktiv)
Ausstellungen, möglichst direkt vor Ort
Visualisierungen
Bevölkerungsbefragungen
institutionalisierte Mitwirkungen:
• die Bevölkerung repräsentierende Begleitgremien (Problematik
der Rückkoppelungen),
• Werkstattgespräche,
• Öffentlichkeits- oder Bevölkerungsforen,
• Beizug von Fachleuten/Fachgremien: LARES, Verkehrsverbände,
Schutzverbände, Behindertenorganisationen etc.
Kongress: Öffentlicher Raum - zwischen Planbarkeit
und Unberechenbarkeit
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Kongress: Öffentlicher Raum zwischen Planbarkeit und
Unberechenbarkeit
03.02.2009
Partizipation
Formen / Mittel der Mitwirkung
• Kein Patentrezept
• Form der Mitwirkung hängt von
Planungsinstrument, Planungsgegenstand und
Planungsperimeter ab.
• grundsätzlich frühzeitige Beteiligung.
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Verfahren, Partizipation und Verbindlichkeit
www.stadt-zuerich.ch/stadtentwicklung
zudem:
Publikation „Mitwirkungs- und
Beteiligungsprozesse - 22
Fallbeispiele“
(nicht im Internet abrufbar)
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03.02.2009
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
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