Mit dem Patent zum Erfolg

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Mit dem Patent zum Erfolg
Innovationspolitik, Informationsgesellschaft, Telekommunikation
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und Technologie herausgegeben. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.
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Mit dem Patent zum Erfolg
Innovationsförderung für Unternehmen
www.signo-deutschland.de
Mit dem Patent zum Erfolg
Innovationsförderung für Unternehmen
Text und Redaktion
Ulrike Belling, Sibylle Kössler, Kerstin Krey
Institut der deutschen Wirtschaft Köln
SIGNO-Projektmanagement
Konrad-Adenauer-Ufer 21
50668 Köln
Tel.: 0221 4981-832
E-Mail: [email protected]
Internet: www.signo-deutschland.de
Gestaltung und Produktion
Steinbeis-Transferzentrum Infothek, Villingen-Schwenningen
Todt Druck + Medien GmbH + Co. KG, Villingen-Schwenningen
Bildnachweis
Renovision, Künzelsau
Fotos stellten, wenn nicht anders angegeben, die im Text genannten
Unternehmen sowie www.photocase.com zur Verfügung.
Herausgeber
Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie (BMWi)
Öffentlichkeitsarbeit
10115 Berlin
www.bmwi.de
Stand
April 2010
Das Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie ist mit dem audit
berufundfamilie® für seine familienfreundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von der
berufundfamilie gGmbH, einer Initiative
der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung,
verliehen.
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Einführung
Innovationen sind ein Motor für Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum
und von großer Bedeutung für die Zukunft unseres Landes. Viele Innovationen
werden durch Patente geschützt; Patente dienen daher unter anderem als
Indikator für die Innovationsfähigkeit einer Volkswirtschaft. Für das einzelne
Unternehmen sind sie ein Bindeglied und Werkzeug, um technische Ideen
wirtschaftlich nutzbar zu machen.
Fest steht, dass Deutschland über ein enormes Innovationspotenzial verfügt:
Das Land der Ideen liegt, was die Anmeldefreudigkeit von Patenten betrifft,
weltweit unter den ersten drei. In Deutschland sind viele gute Ideen vorhanden. Probleme haben deutsche Unternehmen jedoch bei der Umsetzung von
Erfindungen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen. Das heißt: Wir in
Deutschland schöpfen das vorhandene große Innovationspotenzial noch nicht
hinreichend aus.
Die Schwäche im Bereich Innovationsaktivität betrifft im Durchschnitt vor
allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Damit sich KMU dauerhaft
und erfolgreich im internationalen Innovationswettbewerb behaupten können, ist es nötig, möglichst viele Akteure am Innovationsgeschehen teilhaben
zu lassen. Von einem positiven Klima für Veränderungen und von der Anhebung des gesamtwirtschaftlichen Innovationsniveaus profitieren langfristig
alle Wirtschaftsteilnehmer – einerseits große sowie kleine Unternehmen,
andererseits Mitarbeiter und Kunden.
Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft.
Sie bilden die meisten Auszubildenden aus, beschäftigen den Großteil der
Arbeitnehmer, bestimmen unsere wirtschaftliche Infrastruktur und decken
mit ihren Produkten und Dienstleistungen gleichsam den Bedarf der Konsumenten sowie als Zulieferer den der großen Unternehmen. Gerade bei ihnen
hat der Erfolg oder Misserfolg eines Innovationsprojektes oft entscheidenden
Einfluss auf die gesamte wirtschaftliche Situation. Daher gilt es, durch Informationsmanagement, Kundennutzen- und Marktanalysen die Grundlagen für
erfolgreiche Innovationen zu schaffen. Ziel muss es sein, durch vielfältige
Unterstützungsangebote die Innovationsneigung dieser Unternehmen zu
stärken.
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Die Initiative SIGNO - Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung, die das
Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie durchführt, hat zur Aufgabe, Know-how-Defizite
zu beheben und Hemmungen von kleinen und mittleren Unternehmen abzubauen, am Innovationsgeschehen teilzunehmen. Innovationen laufen in diesen Unternehmen oft noch unstrukturiert und spontan ab. Ein durchdachtes
und systematisches Innovationsmanagement hilft dabei, die Potenziale des
Unternehmens besser zu nutzen, die Risiken von Projekten zu reduzieren und
Innovationen erfolgreich auf den Markt zu bringen.
Mit Hilfe von SIGNO können kleine und mittlere Unternehmen unter fachkundiger Begleitung durch ein bundesweites Experten-Netzwerk erste Erfahrungen mit strukturierten Innovationsprozessen sammeln und entsprechende
Kompetenzen entwickeln. Durch SIGNO haben Unternehmen die Möglichkeit,
eine qualifizierte Beratung und Dienstleistung über das gesamte Themenspektrum des Innovationsprozesses – und insbesondere auch bei der Verwertung und Kommerzialisierung von Erfindungen und Ideen – in Anspruch
zu nehmen.
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Inhalt
1. Innovation - Mehr als technischer Fortschritt....................................4
1.1
Was sind „Innovationen“?.......................................................4
1.2
Warum Innovation?..................................................................4
2. SIGNO - Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung..................6
2.1
Ziele von SIGNO.........................................................................6
2.2
Akteure von SIGNO..................................................................10
3. Angebote von SIGNO...............................................................................14
3.1
Überblick..................................................................................14
3.2
KMU-Patentaktion....................................................................15
3.3
InnovationMarket / Verwertungsaktion..................................18
3.4
Fachauskunft für Erfinder........................................................20
4. Wege zum Patent....................................................................................23
4.1
Patentrecherche......................................................................26
4.2
Kosten-Nutzen-Analyse...........................................................30
4.3
Patentanmeldung....................................................................32
4.4 Verwertung der Erfindung......................................................42
4.5 Finanzierung / Existenzgründung mit Patenten.....................47
4.6 Kooperation/Förderangebote.....................................................50
4.7
Informationsquellen und Hilfsangebote.................................53
5. SIGNO und Unternehmen.......................................................................57
5.1
Mit dem Patent zum Erfolg: Beispiele aus der Praxis................57
6. Adressliste der SIGNO-Partner..............................................................74
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1. Innovation: Mehr als technischer Fortschritt
Innovationen sind als „Motor“ unserer Volkswirtschaft in aller Munde. Aber
Innovation ist mehr als technischer Fortschritt: Sie ist eine gesellschaftliche
Kultur, und sie bedeutet Mut zur Veränderung.
1.1 Was sind „Innovationen“?
Der Begriff „Innovation“ bedeutet so viel wie „Einführung einer Neuerung“
und geht auf das lateinische Wort innovatio für „etwas neu Geschaffenes“
zurück. Meist sind damit technische Neuerungen gemeint. Der Begriff kann
sich aber auch auf soziale, organisatorische oder sonstige Neuerungen beziehen. Innovationen – das heißt nicht nur, neue Technologien einzusetzen.
Es heißt auch, bessere Arbeitsbedingungen zu entwickeln, für eine intaktere
Umwelt zu sorgen und effizientere Abläufe einzuführen.
1.2 Warum Innovation?
Über die Bedeutung von Innovationen für Unternehmen ist schon viel geschrieben worden – diskutiert werden muss sie nicht mehr. In einer Wirtschaftssituation, die geprägt ist von immer kürzeren Produktzyklen einerseits
und einem immer stärker werdenden Wettbewerb andererseits, sind
Innovationen für jedes Unternehmen überlebenswichtig.
Innovationen sind die Grundlage für neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Um am Markt dauerhaft erfolgreich zu sein, reicht es nicht, wenn ein
Unternehmen sich auf Bewährtes verlässt oder neue Ideen nur einmal alle
zehn Jahre hervorbringt. Sondern es geht darum, die eigenen Produkte und
Prozesse kontinuierlich weiterzuentwickeln. Fachleute sprechen hier vom
Innovationskreislauf: Die erfolgreich abgeschlossene Entwicklung eines
Produktes und dessen Etablierung am Markt sind nicht nur der Abschluss eines
Innovationsprozesses, sondern werden automatisch wieder zur Grundlage des
nächsten, anschließenden Innovationszyklus. Kein Unternehmen kann sich
einen Stillstand in der Entwicklung leisten – vor allem dann nicht, wenn es nur
in einem eingeschränkten Marktsegment tätig ist. Begnügte man sich mit dem
Erreichten, würde binnen kurzer Zeit die Zukunft des Unternehmens gefährdet.
Innovationen gehören unbestritten zu den wichtigsten Triebkräften des
Wettbewerbs, des Wachstums und des Wohlstands: Unternehmen profitieren
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ganz konkret von Innovationen, mit denen sie neue Märkte erschließen, sich an
veränderte Kundenwünsche anpassen oder Effizienzgewinne erzielen können.
Aus volkswirtschaftlicher Sicht wiederum tragen Innovationen zur Sicherung
der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und damit zum Erhalt hoch bezahlter Arbeitsplätze bei. Und doch sind Innovationen nichts Selbstverständliches.
Um neues Wissen und um seine Anwendung in innovativen Produkten und
Dienstleistungen muss immer wieder aufs Neue gerungen werden. Bei der
Innovationstätigkeit gilt: Stillstand bedeutet Rückschritt.
Dieses generelle Wissen ist die eine, die praktische Umsetzung dieser
Erkenntnis im eigenen Betrieb aber eine andere Sache. Im Arbeitsalltag
stellen sich in Unternehmen vielfältige, ganz typische Fragen, wenn es um
Innovationen geht:
Wie schaffe ich in meinem Betrieb günstige Rahmenbedingungen für
Innovationen? Wie etabliere ich eine Innovationskultur?
Woher bekomme ich verlässliche Informationen über aktuelle
Entwicklungstrends in meinem Markt- oder Technologiebereich oder
über Forschungs- und Entwicklungsstrategien der Konkurrenz?
Wie kann ich mein Angebot diversifizieren und neue Märkte
erschließen? Wie komme ich zu neuen Ideen?
Woran erkenne ich eine Innovation?
Wie bewerte und wie selektiere ich neue Ideen?
Woher weiß ich, ob eine Idee tatsächlich neu ist?
Wie sichere ich eine Erfindung vor meinen Konkurrenten?
Wie lange lohnt es sich, ein Patent zu halten?
Wie ist der Weg von einer Erfindung zu einem neuen, konkurrenzfähigen Produkt?
Wie kann ich die Marktpotenziale meiner Idee abschätzen?
Welche Wege kann ich gehen, um das notwendige Kapital zu
beschaffen?
Bei der Beantwortung dieser und ähnlicher Fragen hilft SIGNO. Die Botschaft
von SIGNO lautet: Innovatives Denken muss unterstützt werden. Wer durch
Kreativität und Fleiß mit seinen Erfindungen die Grundlage für Innovationen
legt, treibt die Entwicklung unserer Gesellschaft voran und hat Hilfe und
Anerkennung verdient.
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2. SIGNO - Schutz von Ideen für die gewerbliche
Nutzung
2.1 Ziele von SIGNO
Exzellente Forschung ist nicht alles. Gute Forschungsergebnisse müssen auch
richtig geschützt werden. Nur dann haben Innovationen auch eine Chance auf
echten Markterfolg.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstützt
mit Fördermitteln Hochschulen, Unternehmen und freie Erfinder mit dem
neu aufgestellten Programm SIGNO bei der rechtlichen Sicherung und wirtschaftlichen Verwertung ihrer innovativen Ideen: Damit gute Erfindungen in
Deutschland auch erfolgreich geschützt und inhaltlich umgesetzt werden.
SIGNO steht für den Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung.
Unter dem Dach der neuen Marke SIGNO ist ein zielgruppenspezifisches
Angebot verschiedener Aktivitäten und Fördermaßnahmen zur Innovationsstimulierung, zum Erfindungs- und Patentwesen sowie zur wirtschaftlichen
Nutzung von Patenten zusammengefasst.
SIGNO Hochschulen
SIGNO Unternehmen
SIGNO Erfinder
Verwertungsförderung
KMU-Patentaktion
Erfinderfachauskunft
Strategieförderung
InnovationMarket
Erfinderclubs
Innovationsbörse / Öffentlichkeitsarbeit / Messen
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SIGNO Hochschulen
SIGNO Hochschulen fördert die effiziente Zusammenarbeit
zwischen Hochschulen und Unternehmen. Hochschulen
und andere öffentlich finanzierte Forschungseinrichtungen
können hiermit neueste wissenschaftlich-technische
Erkenntnisse auf kurzem Weg an die Unternehmen weitergeben. Durch frühen
und schnellen Informationsaustausch können Wissenschaft und Wirtschaft
gemeinsam erfolgreiche Innovationen für den Markt entwickeln.
Zur Umsetzung von SIGNO Hochschulen gibt es zwei Förderrichtlinien:
Verwertungsförderung: Weiterentwicklung der geschaffenen Strukturen
zur Verwertung von Schutzrechten aus Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen über externe Patent- und Verwertungsagenturen.
Strategieförderung: Förderung von nachfrageorientierten Verwertungskonzepten der Hochschulen, inklusive strategischer Kooperationen zwischen
Wirtschaft und Wissenschaft. Im Fokus stehen Hochschulen und öffentlich
finanzierte Forschungseinrichtungen.
SIGNO Erfinder
Im Bereich SIGNO Erfinder stehen die Förderung von
Kreativität und Erfindergeist, die Bereitstellung eines Forums
zum Erfahrungsaustausch sowie ein Beratungsangebot für
freie Erfinder im Mittelpunkt.
Ein für alle Erfinder zugängliches Angebot ist die kostenlose, bis zu vierstündige SIGNO-Erfinderfachauskunft. Dies ist eine qualitativ hochwertige
Beratung durch ausgewiesene Innovationsexperten, die SIGNO-Partner. Diese
vom BMWi unterstützte Beratungsleistung ist insbesondere für „Innovationsanfänger“ zu allen Fragen rund um das Thema „Patente“ gedacht. Ausführliche
Informationen finden Sie auf S. 20.
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Das BMWi unterstützt durch SIGNO bundesweit die Arbeit von Erfinderclubs,
in denen technikinteressierte Jugendliche, aber auch freie Erfinder zusammenkommen, um kreative Ideen im Team zu entwickeln. Gemeinsam wird dort
nach Lösungen für technikbezogene Probleme gesucht und Patentwissen
erworben. Neben der Wissensvermittlung im Bereich Erfindungen und
Innovationen und der Schaffung einer fundierten Basis für die Entwicklung
und den Umgang mit kreativen Ideen bieten die Erfinderclubs ihren
Mitgliedern auch die Gelegenheit, eigene Erfindungen einem breiteren
Publikum vorzustellen, etwa auf der alljährlichen Erfindermesse IENA in
Nürnberg. Die Erfinderclubs werden neben dieser Erfindermesse durch zahlreiche weitere Anreize wie den Erfinderclubwettbewerb „i hoch 3“ sowie
Workshops und Seminare unterstützt und gefördert.
Die Erfinderclubs sind regional eigenständige Einrichtungen: Das Erfinderclub-Netzwerk besteht bundesweit aus 136 Clubs mit ca. 3.500 Mitgliedern
(Stand: 2009). Es werden sämtliche Alterskategorien abgedeckt: Jungforscher
bis zum Alter von 13 Jahren, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Einzelerfinderinnen und -erfinder
treffen sich im Erfinderclub zum Erfahrungsaustausch, führen gemeinsame
Projekte durch und unterstützen sich gegenseitig bei Problemen. Sie nehmen
Kontakte zur Wirtschaft auf, laden Experten ein und bereiten Messebeteiligungen vor. Stehen bei den reiferen Erfinderinnen und Erfindern eher
der Prototypenbau und Aspekte der Verwertung im Vordergrund, beschäftigen sich die jüngeren Forscher mit der Umsetzung von Ideen in Form
von Modellen. Die Wichtigkeit der schutzrechtlichen Absicherung einer
Erfindung durch ein Patent oder Gebrauchsmuster wird dabei aber auch den
jungen Erfindern schnell bewusst.
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Weiterführende Informationen
sind im Internet unter www.signo-deutschland.de/erfinder erhältlich.
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SIGNO Unternehmen
Mit SIGNO Unternehmen verfolgt das BMWi das Ziel,
die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU), von Handwerksbetrieben sowie
von Existenzgründern zu sichern.
Ein wichtiger Baustein dazu ist die Stärkung der Innovationstätigkeit. SIGNO
unterstützt daher bei der effizienten Nutzung wissenschaftlich-technischer
Informationen, informiert über den gewerblichen Rechtsschutz geistigen
Eigentums und hilft bei der Umsetzung von Erfindungen in konkrete Projekte
und Verfahren für die gewerbliche Nutzung.
Außerdem leistet SIGNO einen Beitrag dazu, in Deutschland ein erfinder- und
innovationsfreundliches Klima zu schaffen. SIGNO möchte die öffentliche
Diskussion über Erfindungen, Patente und deren wirtschaftliche Umsetzung
anregen und das in der Bevölkerung vorhandene Wissen über diese Themen
vertiefen.
Im Bereich SIGNO Unternehmen werden qualitativ hochwertige Dienstleistungen und Förderangebote für alle Schritte des Innovationsprozesses angeboten
und vom BMWi finanziell unterstützt. Dabei wird Wert darauf gelegt, dass sich
die Teilnehmer der Förderangebote frühzeitig mit den konkreten Marktchancen ihrer Erfindung auseinandersetzen und Wissensdefizite zu gewerblichen
Schutzrechten ausgleichen.
Im Rahmen der KMU-Patentaktion können KMU mit Zuschüssen zu
Technologierecherchen, Kosten-Nutzen-Analysen, der Patentanmeldung beim
Deutschen Patent- und Markenamt, Vorbereitungsaktivitäten zur Verwertung
sowie zum gewerblichen Rechtsschutz im Ausland unterstützt werden (s. S. 15).
Mit dem InnovationMarket (www.innovationmarket.de) wurde ein internetbasierter Marktplatz für Erfindungen geschaffen, der Innovationsanbieter,
Kapitalgeber und Unternehmen zusammenbringt. Das BMWi fördert über die
sog. Verwertungsaktion die Einstellung von qualitätsgeprüften Inseraten in
den InnovationMarket (s. S. 18).
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2.2 Akteure von SIGNO
Das SIGNO-Expertennetzwerk
Die Angebote von SIGNO Unternehmen sowie die Erfinderfachauskunft aus
dem Bereich SIGNO Erfinder werden von einem bundesweiten Netzwerk aus
kompetenten Dienstleistungsunternehmen im Bereich des Innovations- und
Technologietransfers, den SIGNO-Partnern, umgesetzt.
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Jedes kleine und mittlere Unternehmen (KMU), jeder Existenzgründer und
jeder freie Erfinder kann sich vor Ort mit seinen Fragen an diese SIGNOInnovationsexperten wenden.
Solche Fragen könnten sein:
Woher weiß ich, dass meine Idee wirklich neu ist?
Wie sichere ich eine Erfindung vor meinen Mitbewerbern?
Wo werde ich über Trends in meinem Marktbereich informiert?
Wie etabliere ich eine Innovationskultur in meinem Unternehmen?
u.v.m.
Die SIGNO-Partner beraten fachkundig zum Prozess der Erfindung, der
Patentierung und der Patentverwertung sowie den in Frage kommenden
SIGNO-Förderangeboten. SIGNO-Partner bieten beispielsweise folgende
Dienstleistungen an: Marktmonitoring, Erschließung neuer Geschäftsfelder,
Strategien zur Verwertung, Innovationscoach. Ziel ist es, den Unternehmen
und freien Erfindern Wissen zu vermitteln und Werkzeuge an die Hand zu
geben, damit sie sich zukünftig selbst helfen können.
In ihrem Leitbild haben sich alle SIGNO-Partner klare Qualitätsstandards für
ihre Leistungen auferlegt. Sie verpflichten sich u. a. zur ständigen Weiterentwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten. Das heißt: Informationen, die Sie
bei einem SIGNO-Partner erhalten, entsprechen dem aktuellen Stand.
Die SIGNO-Partner sind Ansprechpartner für die unterschiedlichen wirtschaftlichen Akteure in ihrer Region. Zugleich kann über jeden Experten auf das
Know-how des gesamten SIGNO-Netzwerkes zurückgegriffen werden. Zu den
SIGNO-Partner gehören beispielsweise Erfinder- und Patentinformationszentren, Gründer- und Technologiezentren, Informationsvermittler, Transfereinrichtungen, Unternehmensberatungen und Hochschuleinrichtungen.
Um die Öffentlichkeit auf die Ziele und Maßnahmen von SIGNO aufmerksam
zu machen, organisieren die SIGNO-Partner auch Informationsveranstaltungen in ihrer Region, beteiligen sich an regionalen und überregionalen Messen
und halten Vorträge bei externen Institutionen. Im Jahr finden bundesweit ca.
150 von SIGNO-Partnern durchgeführte Veranstaltungen zu allen Themen
rund um den Innovationsprozess wie beispielsweise "Schutzrechtssicherung",
"Verwertung " oder "Patentinformationen" statt. Die SIGNO-Partner verstehen
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dabei ihre Aufgabe, die Öffentlichkeit für Innovationen und den
Innovationsprozess zu sensibilisieren, sehr umfassend. Das gemeinnützige
Engagement zahlreicher SIGNO-Partner an Schulen, Berufsakademien,
Forschungseinrichtungen und Hochschulen ist Beleg dafür.
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Die Anschriften aller SIGNO-Partner finden Sie am Ende dieser Broschüre
oder unter www.signo-deutschland.de/unternehmen.
Das SIGNO-Projektmanagement
Die Zuständigkeit für die Initiative SIGNO liegt beim Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie (BMWi). Als zentrale Koordinations- und
Anlaufstelle dient das SIGNO-Projektmanagement beim Institut der deutschen
Wirtschaft Köln e. V. (IW Köln).
Neben der Steuerung und Qualitätssicherung der einzelnen Förderangebote
sowie des Expertennetzwerkes von SIGNO und der Verwaltung der einzelnen
Förderangebote werden für Innovatoren Messeauftritte organisiert. Ferner
sucht das SIGNO-Projektmanagement aktiv den Kontakt zu Multiplikatoren
und strategischen Kooperationspartnern (u.a. Kammern, Wirtschaftsförderer,
Verbände), um SIGNO nachhaltig in der Innovationslandschaft Deutschlands
zu verankern.
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln ist das führende private Wirtschaftsforschungsinstitut in Deutschland. Auf wissenschaftlicher Grundlage
erarbeitet es Analysen und Stellungnahmen zu allen Fragen der Wirtschaftsund Sozialpolitik, des Bildungs- und Ausbildungssystems sowie der gesellschaftlichen Entwicklung und bietet vielfältige Serviceleistungen an. Durch
verschiedene Maßnahmen, Projekte und Initiativen verbreitet das IW Köln
Wissen über wirtschaftliche Zusammenhänge und möchte den gesellschaftlichen Dialog voranbringen. Die Initiative SIGNO ist im IW Köln im
Kompetenzfeld Innovationsökonomik angesiedelt.
i
Weiterführende Informationen
zum Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V. erhalten Sie im Internet
unter www.iwkoeln.de.
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Aufbau dieser Broschüre
In dieser Broschüre werden im Folgenden die SIGNO-Angebote ausführlich
erläutert, die von den SIGNO-Partnern angeboten und durchgeführt werden. Dies sind die KMU-Patentaktion, der InnovationMarket (Verwertungsaktion) sowie die Fachauskunft für Erfinder.
Das Kapitel „Wege zum Patent“ gibt Ihnen einen Kurzüberblick über
wesentliche Informationsquellen und Ansprechpartner rund um alle
Themen im Innovationsprozess.
Im Anschluss werden beispielhaft Unternehmen vorgestellt, die bereits
erfolgreich eine SIGNO-Förderung in Anspruch genommen haben.
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3. Angebote von SIGNO
3.1 Überblick
Kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe, Existenzgründer
und freie Erfinder können im gesamten Innovationsprozess – von der Ideenfindung bis zur Verwertung – durch SIGNO beraten und gefördert werden.
Neben öffentlichen Informationsveranstaltungen, Vorträgen, Messebeteiligungen sowie allgemeinem Rat und Unterstützung gibt es folgende
konkrete Angebote des SIGNO-Netzwerkes:
KMU-Patentaktion
InnovationMarket / Verwertungsaktion
Fachauskunft für Erfinder
Durch diese SIGNO-Maßnahmen sollen kleine und mittlere Unternehmen und
insbesondere „Innovationsanfänger“ motiviert werden, sich erstmals systematisch mit dem Innovationsprozess zu befassen: Von der Ideenfindung bis zur
Verwertung der Erfindung. Angeleitet durch Experten können sie erste Erfahrungen mit der eigenen Innovationstätigkeit sammeln und daraus für die
Zukunft lernen.
Jeder Interessent wendet sich an einen Experten aus dem SIGNO-Netzwerk, der
mit Rat und Tat zur Verfügung steht und gegebenenfalls Förderempfehlungen
gegenüber dem SIGNO-Projektmanagement ausspricht. Während die SIGNOExperten die inhaltliche Betreuung vor Ort übernehmen, obliegt dem Projektmanagement die Verwaltung der Maßnahmen.
In den folgenden Kapiteln werden die Maßnahmen im Einzelnen beschrieben
und es wird aufgeführt, wer unter welchen Bedingungen von welcher Fördermaßnahme profitieren kann.
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3.2 KMU-Patentaktion
Viele kleine und mittlere Unternehmen sichern ihre Ergebnisse aus
Forschung und Entwicklung nicht schutzrechtlich ab, da sie darin keine
Vorteile sehen oder zu hohe Kosten befürchten. Dabei kommt dem Patentwesen als spezielles Bindeglied zwischen Forschung und Entwicklung und
der Umsetzung einer Innovation auf dem Markt im Innovationsprozess
eine besondere Bedeutung zu.
Mit der KMU-Patentaktion werden kleine und mittlere Unternehmen und
Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft, der freien naturwissenschaftlich-technischen Berufe und der Landwirtschaft bei der erstmaligen Sicherung
ihrer Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung (FuE) durch gewerbliche
Schutzrechte und bei deren Nutzung unterstützt und angeleitet.
Die KMU-Patentaktion soll zum strategischen Verständnis des Patentsystems,
zur Sensibilisierung hinsichtlich der Nutzung gewerblicher Schutzrechte sowie
zum Know-how-Transfer beitragen. Ziel ist es, dass die Teilnehmer die
Kompetenz erwerben, in Zukunft weitere Patentanmeldungen selbstständig
zu planen und durchzuführen. Das heißt im Einzelnen:
Abbau der vielfach noch bestehenden Hemmnisse gegenüber dem
Patentwesen sowie Optimierung des Innovationsmanagements
Bessere Nutzung von Patentinformationen und dadurch Steigerung der
Anzahl qualifizierter Patentanmeldungen
Sensibilisierung für die wirtschaftlichen Aspekte und die Verwertbarkeit
der Erfindung und dadurch Verbesserung der Voraussetzungen für die
Markteinführung von Patenten.
Die KMU-Patentaktion wendet sich ausdrücklich an „Neulinge“, die bisher
noch kein Patent angemeldet haben oder deren letzte Patentanmeldung mehr
als fünf Jahre zurückliegt.
Der SIGNO-Partner erarbeitet einen konkreten „Fahrplan“ zur individuellen
Anmeldung. Im gesamten Prozess zum gewerblichen Schutzrecht steht der
SIGNO-Partner als kompetenter Ansprechpartner und „Pate“ zur Seite. Ein
besonderer Anreiz: Die Kosten der ersten Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung sowie erste Verwertungsaktivitäten werden bezuschusst.
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Es handelt sich um eine bewährte Maßnahme, denn die KMU-Patentaktion
kann bereits eine Reihe von Erfolgen vorweisen. Neben individuellen
Erfolgsbeispielen, von denen einige in dieser Broschüre dargestellt sind, überzeugt auch die Statistik:
Mit einer Erteilungsquote von über 80 Prozent liegen von SIGNO geförderte
Patentanmeldungen deutlich über der durchschnittlichen Quote des
Deutschen Patent- und Markenamtes. Dies ist ein Indiz dafür, dass die Qualität
dieser Anmeldungen überdurchschnittlich hoch ist. Überdurchschnittlich sind
auch die Verwertungserfolge ehemaliger Teilnehmer. Eine explorative Umfrage bei 1.100 ehemaligen Teilnehmern zeigt, dass die KMU-Patentaktion
maßgeblich zur Schaffung von mehr als 1.450 Arbeitsplätzen beigetragen hat.
Außerdem wird der Aktion ein hoher Lerneffekt bescheinigt: Nahezu die Hälfte
der Teilnehmer hat nach Ablauf der Förderung bereits mindestens ein weiteres
Schutzrecht angemeldet. Nicht zuletzt beurteilen auch die Teilnehmer die
Maßnahme als sehr positiv: Die zügige Bewilligung, die unbürokratische
fördertechnische Abwicklung sowie die kompetente Beratung durch die
SIGNO-Partner werden dabei besonders oft hervorgehoben.
AUF EINEN BLICK
Die KMU-Patentaktion ist in fünf Teilpakete untergliedert, deren Abfolge sich
am innerbetrieblichen Entwicklungsprozess orientiert. Die SIGNO-Partner
bieten je nach Schwerpunkt neben der Prozessbegleitung auch Dienstleistungen im Rahmen dieser Teilpakete an.
Förderung:
1. Recherche zum Stand der Technik
Eine qualitativ hochwertige Recherche Stand der Technik -/ Neuheitsrecherche ist Voraussetzung, um die Chance für die Patentfähigkeit abschätzen zu können und die bestmögliche Basis für das Anmeldeverfahren
zu schaffen. Gefördert wird die Recherche in einschlägigen Datenbanken
sowie die ergänzende konventionelle Recherche durch einen erfahrenen
Dienstleister. Zuschuss: 50 Prozent der Kosten, max. 800 EUR
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2. Kosten-Nutzen-Analyse
Eine Kosten-Nutzen-Analyse dient als Voraussetzung für eine wirtschaftlich
sinnvolle Patentanmeldung und als ein Mittel, um frühzeitig Verwertungschancen einer Erfindung abzuschätzen. Gefördert werden Recherchen in
einschlägigen Quellen sowie ergänzende Fachgespräche.
Zuschuss: 50 Prozent der Kosten, max. 800 EUR
3. Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung in Deutschland
Durch die patentanwaltliche Unterstützung im Rahmen des Anmelde- und
Prüfverfahrens soll vermieden werden, dass Anmeldungen – z. B. wegen
unklarer Formulierungen – zurückgewiesen werden. Gefördert werden die
Leistungen eines Patentanwalts (Beratung, Anmeldung) sowie die
Patentamtsgebühren.
Zuschuss: 50 Prozent der Kosten, max. 2.100 EUR
4. Vorbereitungen für die Verwertung einer Erfindung
Durch professionelle Unterstützung soll die erfolgreiche Umsetzung und
wirtschaftliche Verwertung einer geschützten Erfindung verbessert werden.
Es werden die ersten Schritte bei der Verwertung, wie z. B. die Suche nach
Kooperationspartnern, Prototypenbau, Marketing, die Nutzung von
Innovations- und Kooperationsbörsen sowie das Erstellen einer Marktübersicht (Potenzial, Wettbewerber, Absatzmöglichkeiten usw.) gefördert.
Zuschuss: 50 Prozent der Kosten, max. 1.600 EUR
5. Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung für das Ausland
Durch die Leistungen eines Patentanwalts (Beratung, Anmeldung beim
Europäischen Patentamt und/oder bei Patentämtern im Ausland) und die
Förderung der Gebühren von Auslandsanmeldungen sowie Übersetzungskosten sollen den Unternehmen die ersten erforderlichen Schritte einer
erfolgreichen Vermarktung ihrer Erfindung auch außerhalb Deutschlands
erleichtert werden.
Zuschuss: 50 Prozent der Kosten, max. 2.700 EUR
Teilnehmer:
Unternehmen und Unternehmensgründer der gewerblichen Wirtschaft,
der freien naturwissenschaftlich-technischen Berufe und der Landwirtschaft,
mit Geschäftssitz in Deutschland, mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder
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einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen EUR, die in den letzten fünf Jahren kein
Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.
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Nähere Informationen, Förderrichtlinien und Teilnahmeanträge
sind bei den SIGNO-Partnern erhältlich (s. S. 74ff). Weitere inhaltliche
Informationen werden im Service-Kapitel „Wege zum Patent“ dieser
Broschüre sowie im Internet unter www.signo-deutschland.de bereit
gehalten.
3.3 InnovationMarket / Verwertungsaktion
Nicht jedes innovative Projekt mit Marktpotenzial ist auch dazu geeignet, im
eigenen Unternehmen oder im Rahmen einer Existenzgründung selbst umgesetzt zu werden. Ziel der SIGNO-Verwertungsaktion ist es daher, mit dem
InnovationMarket eine dauerhafte Einrichtung für den Innovationstransfer
zu schaffen.
Zur Unterstützung bei der wirtschaftlichen Nutzung hochwertiger
Erfindungen wurde der frei zugängliche InnovationMarket ins Leben gerufen
(www.innovationmarket.de). Er ist ein internetbasierter Marktplatz für
innovative Ideen und richtet sich vornehmlich an:
Junge Technologieunternehmen, Gründer und expandierende
Unternehmen auf der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten für ihre
Innovationen
Unternehmen, Hochschul-/Forschungseinrichtungen und Erfinder/
Patenthalter, die ihre hochwertigen Technologien verwerten wollen
Beteiligungsgesellschaften und Banken sowie Unternehmen und Privatanleger, die nach viel versprechenden Beteiligungsmöglichkeiten suchen
Unternehmen auf der Suche nach Lösungen technischer Probleme oder
nach Produktideen zur Erweiterung ihrer Produktpalette.
Im Rahmen der Verwertungsaktion werden die Kosten für die Erstellung von
Inseraten vom BMWi gefördert. Wenn Sie eine Innovation anzubieten haben
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oder Sie in Ihrem Unternehmen eine spezielle Innovation benötigen, können
Sie die Technologiebörse InnovationMarket nutzen.
Die SIGNO-Partner, die Inserate (sog. „Summaries“) in den InnovationMarket
einstellen, sind erfahrene Verwertungsprofis: Sie haben sich zu Qualitätsund Leistungsstandards verpflichtet und verfügen alle über eine mehrjährige
Erfahrung und ausgewiesene Kompetenz auf dem Gebiet der Verwertung. Die
Basisdaten der Summaries liefert in der Regel der Inserent. Sie werden ergänzt
durch Recherchen des betreuenden SIGNO-Partners. Vor der Veröffentlichung
wird diese professionell aufbereitete Expertise von einem zweiten SIGNOPartner geprüft. Die Expertise kann außerdem für eigene Verwertungszwecke genutzt werden.
Die Inserate werden einer der drei Rubriken zugeordnet:
Innovation sucht Kapital
Innovation sucht Unternehmen
Unternehmen sucht Innovation.
Der InnovationMarket setzt nicht allein auf Anbieterstrukturen, sondern ist
ganz klar nachfrageorientiert. Sein Gegenstand sind Technologieangebote,
Kooperationsgesuche, neue Produkte und Verfahren.
Von der übersichtlichen und einheitlichen Gliederung der Inserate und der
ganzheitlichen Darstellung der Informationen zu Technologie, Markt und
Kosten profitieren sowohl Technologieanbieter als auch -sucher des
InnovationMarket.
Der InnovationMarket weist zur Zeit eine Verwertungsquote von über
14 Prozent für eingestellte Innovationsangebote auf. Besonders zu erwähnen
ist, dass zu den Nutzern auch Unternehmen der Großindustrie zählen.
AUF EINEN BLICK
Förderung:
Die Einstellung von Summaries (Inseraten) in den InnovationMarket wird in
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Form eines Zuschusses an den Inserenten gefördert.
Zuschuss: 30 Prozent der Kosten, max. 800 EUR
Teilnehmer:
Die Antragsberechtigung ist nicht eingeschränkt.
Die Antragstellung auf Zuschüsse erfolgt direkt bei einem SIGNO-Partner.
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Weiterführende Informationen
zum InnovationMarket sind bei den SIGNO-Partnern (s. S. 74ff), im
Service-Kapitel „Wege zum Patent“ dieser Broschüre sowie im Internet
unter www.innovationmarket.de erhältlich.
3.4 Fachauskunft für Erfinder
Innovationen werden nicht nur in Forschungseinrichtungen oder in Entwicklungsabteilungen großer Unternehmen geschaffen. Auch freie Erfinder
sind in Deutschland sehr aktiv.
Erfinderische Menschen identifizieren neue Problem- oder Aufgabenstellungen in Freizeit, Haushalt oder Beruf oft als erste – und haben zugleich
Ideen, diese auf bisher unbekannte Art und Weise zu lösen. Ihre Stärken und
Kompetenzen liegen vor allem in den Bereichen „Problemerkennung“ und
„Problemlösung“. Externes Know-how benötigen Erfinder jedoch, wenn es
um die konkreten Schritte zum Schutz und zur Verwertung der eigenen Idee
geht. Denn oft haben sie bereits eine oder mehrere Erfindungen entwickelt,
es gelingt ihnen aber nicht oder nur schwer, diese als ausgereifte Produkte
auch im Markt zu platzieren.
Typische Fragestellungen von Erfindern sind:
Wie gut ist meine Idee?
Wie schütze ich meine Erfindung?
Wie vermarkte ich meine Idee?
Was ist der Wert meines Patentes?
Wo finde ich Unternehmen, die eine Lizenz nehmen?
Wie verhalte ich mich in (Lizenz-)Verhandlungen?
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Bei den Partnern des bundesweiten SIGNO-Netzwerkes können Erfinder eine
kostenlose und umfassende Erstauskunft in Anspruch nehmen. Im Fokus
stehen die spezifischen Fragestellungen und die individuelle Situation des
Erfinders. Fachkundige SIGNO-Partner informieren, je nach Bedarf, über
Themen rund um die Bewertung und schutzrechtliche Sicherung einer Idee,
über Verwertungsstrategien und Finanzierungsmöglichkeiten und über andere Probleme, die den Ratsuchenden in diesem Zusammenhang beschäftigen.
Hinweis: Im Rahmen der Fachauskunft kann keine konkrete Rechtsberatung
erfolgen. Es können jedoch strategische Hinweise zur Vorgehensweise gegeben sowie erste wirtschaftliche Bedingungen und Möglichkeiten für ein neues
Projekt geklärt werden. Außerdem werden Informationen über weitere
Kontaktstellen, Dienstleister, Patentanwälte und ggf. Fördermöglichkeiten vermittelt.
Die Beratungsdaten aus der SIGNO-Fachauskunft für Erfinder werden gesammelt, erfasst und analysiert, um Aufschluss über die – noch wenig erforschte –
Gruppe der freien Erfinder zu erhalten. Die bisherige Auswertung zeigt vier
signifikante Felder des Beratungsbedarfs:
Fragen zur Verwertung
d. h.: Informationen zu Prototypenbau,
Markteinschätzungen, Marketing und
Lizenzierung
Fragen zur Erfindung
d. h.: Aufklärung über die Ermittlung des
Neuheitswertes, Patentrecherchen und die
Bewertung von Erfindungen
Fragen zu Finanzen
und Ressourcen
d. h.: Informationen über Förderangebote, da die
deutsche Förderlandschaft für viele
„Innovationsanfänger“ nicht transparent ist
Fragen zu gewerblichen
Schutzrechten
d. h.: Vermittlung grundsätzlichen Wissens über
das Patentwesen, Anmeldeverfahren,
Ansprechpartner und Patentanwälte.
22
AUF EINEN BLICK
Förderung:
Kostenlose, bis zu vierstündige Erstauskunft durch die SIGNO-Partner zu
Themen des Marktes, der Technik, der Kooperation und der Finanzierung.
Teilnehmer:
Erfinderisch tätige Menschen und Interessierte.
i
Nähere Informationen
über die Fachauskunft für Erfinder erhalten Sie bei den SIGNO-Partnern
(Adressen s. S. 74ff).
23
4. Wege zum Patent
„Wie kann ich meine Neuentwicklung schützen?“
„Ich habe gehört, eine Patentanmeldung kostet 50.000 Euro!“
„An wen wende ich mich, wenn ich Unterstützung brauche?“
„Gibt es auch Hilfe vom Staat?“
Der Dschungel von Informationen, Vorschriften und Förderprogrammen
scheint vielen undurchdringlich, die sich zum ersten Mal mit dem gewerblichen Rechtsschutz, mit Patenten, Gebrauchsmustern und Marken auseinandersetzen.
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle erste Hinweise für einen sicheren Weg
durch das Patentdickicht geben, auf verborgene Stolpersteine hinweisen sowie
Ansprechpartner nennen, bei denen Sie kompetenten Rat erhalten.
Die Gliederung dieses Kapitels orientiert sich an dem idealtypischen Ablauf
einer Patentanmeldung:
1. Patentrecherche
2. Kosten-Nutzen-Analyse
3. Patentanmeldung (deutsch, europäisch, international)
4. Verwertung der Erfindung
Flankierend geben wir Ihnen Informationen zu:
5. Finanzierung/Existenzgründung mit Patenten
6. Kooperation/Förderangebote
7. Informationsquellen und Hilfsangebote
Wenn Sie sich grundsätzlich informieren möchten oder bereits ganz konkrete
Fragen zum Prozess der Schutzrechtsanmeldung haben, können Sie im
Rahmen einer individuellen Erfinderberatung direkt auf das Know-how von
Experten zurückgreifen. In Deutschland gibt es kostenlose Angebote, von
denen wir Ihnen drei kurz vorstellen möchten:
24
SIGNO-Fachauskunft für Erfinder (s. S. 20f.)
Anbieter:
SIGNO-Partner
Zielgruppe:
Ohne Einschränkung
Angebot:
Im Fokus dieser umfassenden, bis zu vierstündigen Erstauskunft stehen Ihre
spezifischen Fragestellungen und Ihre individuelle Situation. Erfahrene
Partner aus dem bundesweiten SIGNO-Netzwerk geben Antwort auf Fragen
z. B. zur Bewertung und schutzrechtlichen Sicherung Ihrer Idee, zur Patentrecherche oder zur Verwertung. Hinweis: Im Rahmen der Fachauskunft kann
keine konkrete Rechtsberatung erfolgen. Sie erhalten jedoch strategische
Tipps zur Vorgehensweise, können erste wirtschaftliche Bedingungen und
Möglichkeiten für Ihr Projekt klären und werden über weitere Kontaktstellen
oder potenzielle Kooperationspartner informiert.
Kontakt: www.signo-deutschland.de
Erfinderberatung durch Patentanwälte
Anbieter:
Freiwilliges und ehrenamtliches Angebot von Patentanwälten
in Zusammenarbeit mit
- Industrie- und Handelskammern
- Patentinformationszentren
- Technologieförderungsgesellschaften
- Landesgewerbeämtern
- und anderen Stellen
Zielgruppe:
Vor allem freie Erfinder, Arbeitnehmer-Erfinder und Geschäftsführer von
Handwerksbetrieben
25
Angebot:
Hier erfahren Sie, welche Schritte zum Schutz Ihrer Erfindung nötig sind und
wie Ihr individueller Weg zum Schutzrecht gestaltet sein sollte. Hinweis: Im
Rahmen der kostenlosen Kurzberatung durch Patentanwälte kann weder die
Patentschrift ausgearbeitet noch ein detailliertes Aktenstudium vorgenommen werden.
Kontakt: www.patentanwaltskammer.de
Auskunftsstellen des Deutschen Patent- und Markenamtes
Anbieter:
Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA)
Zielgruppe:
Ohne Einschränkung
Angebot:
Wenn Sie ein Patent oder ein anderes Schutzrecht anmelden wollen,
informieren Sie die Mitarbeiter der Auskunftsstellen des DPMA in München,
Jena und Berlin fachkundig über alle Anmeldeformalitäten. Hier erhalten Sie
auch kostenlose Merkblätter und weiterführende Informationsschriften.
Ferner besteht die Möglichkeit, sich im Deutschen Patent- und Markenamt
durch einen Patentanwalt kostenlos beraten zu lassen.
Kontakt: www.dpma.de
26
4.1 Patentrecherche
Kein Literaturbestand dokumentiert den Stand der Technik so umfassend
und so geordnet wie die Patentliteratur. Etwa 70 Prozent des technischen
Wissens ist sogar ausschließlich in Patentschriften veröffentlicht. Das
Besondere daran: Die einzigartige Informationsressource „Patentinformation“,
also die Inhalte der weltweit offen gelegten Patente und Patentanmeldungen,
steht jedermann unentgeltlich zur Verfügung.
Durch eine Recherche in der Patentliteratur können Sie Anregungen für neue
Forschungsprojekte gewinnen, Doppelentwicklungen vermeiden und vor
allem bereits im Vorfeld klären, ob Ihre Idee tatsächlich so innovativ ist, dass
Ihre Patentanmeldung nicht wegen fehlender Neuheit zurückgewiesen werden kann. Außerdem können Sie wertvolle Informationen darüber gewinnen,
was in Ihrem Marktumfeld geschieht, welche neuen Trends sich abzeichnen
und welche Aktivitäten Ihre Konkurrenten planen.
Ein wichtiger Hinweis am Rande: Mehr als 90 Prozent der registrierten Patente
und Gebrauchsmuster sind bereits abgelaufen und damit frei nutzbar.
Recherchestrategie
Eine mögliche Vorgehensweise ist, zunächst selbst zu suchen, um erste
Ergebnisse zu erhalten und Erfahrungen zu der gewählten Fragestellung zu
sammeln.
Die internationale Patentklassifikation (IPC) gliedert und erschließt die Fülle
der Patentinformationen. Die Klassifikation ist hierarchisch aufgebaut aus:
Sektionen (Buchstabe)
Klassen (Ziffer)
Unterklassen (Buchstabe)
Haupt- und Untergruppen (Ziffer).
Da die IPC weltweit von mehr als 90 Patentämtern einheitlich genutzt wird,
erleichtert sie die Suche nach relevanten Patentinformationen erheblich.
IPC-Verzeichnis mit Recherchemöglichkeit im Internet: www.depatisnet.de/ipc
27
Erste eigene Recherche
Vorbemerkung: Um bei einer Patentrecherche verlässliche Ergebnisse zu
erhalten, ist Erfahrung ein wichtiges Erfolgskriterium. Insbesondere die eigene
Recherche im Internet kann die von einem ausgewiesenen Experten durchgeführte Recherche nicht ersetzen. Auch ist eine professionelle Patentrecherche
oft unabdingbare Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln.
Online-Datenbanken
Die meisten relevanten Informationen sind heute elektronisch in Datenbanken
gespeichert und stehen auch über das Internet zur Verfügung. Über die Patentinformationsdienste der Patentämter können Sie kostenlos in den bibliografischen Daten (Titel, Anmelder, Erfindung, etc.) deutscher, europäischer und
weltweiter Patente recherchieren:
Dienst
DEPATISnet
esp@cenet
Anbieter
Deutsches Patent- und
Markenamt
Europäisches Patentamt
Internet
www.depatisnet.de
www.espacenet.com
DEPATISnet bietet den Zugriff auf sämtliche deutsche Patente seit 1877.
Außerdem sind die Patente vieler anderer Staaten hinterlegt; jährlich kommen
rund 1 Million Dokumente hinzu. Aber Achtung: Volltexte sind für deutsche
Patente erst ab dem Jahr 1983 verfügbar.
esp@cenet erlaubt den Zugriff auf bibliografische Daten und Faksimiledarstellungen von Patenten aus der ganzen Welt. Die Recherche muss in der
jeweiligen Landessprache erfolgen.
Über diese kostenlosen Patentinformationsdienste hinaus gibt es eine Reihe
von kommerziellen Datenbanken, z. B. Derwent World Patents Index oder
INPADOC. Sie greifen auf eine größere Datenbasis zurück als die kostenlosen
Dienste und bieten so eine höhere Sicherheit in Bezug auf die
Rechercheergebnisse.
Weitere Informationen finden Sie im Internet z. B. unter:
www.dpma.de/patent/recherche
28
i
Hinweis
Die bei Recherchen im Internet gewonnenen Informationen sind nicht
erschöpfend, da die Datenbestände – insbesondere der kostenlosen
Patentdatenbanken – Lücken aufweisen. Ältere Patente sind zum Beispiel
nicht enthalten. Ein negatives Rechercheergebnis muss also nicht bedeuten, dass tatsächlich noch keine Patente im gesuchten Bereich vorliegen.
Daher können diese Dienste nicht als Quelle vollständiger
Patentinformation angesehen werden.
Bibliotheken für technische Literatur
Neben den angemeldeten Patenten enthält auch die Fachliteratur relevante
Informationen zum Stand der Technik. Nicht jede wissenschaftliche Erkenntnis
wird auch patentiert. Zugang zum gesuchten Themenkreis finden Sie in den
Stichwortkatalogen technischer Bibliotheken oder in speziellen
Literaturdatenbanken. Die Recherche ist kostenpflichtig. Ein umfassendes
Angebot bietet auch das wissenschaftlich-technische Informationsnetzwerk
STN (Scientific & Technical Information Network), über dessen Internetadresse
Sie auf mehr als 220 Datenbanken weltweit zugreifen können. Auch die kommerziellen Patentinformationsdienste Derwent World Patents Index und INPADOC sind über STN verfügbar: www.stn-international.de
UNTERSTÜTZUNG
Patentinformationszentren
Wenn Sie mit Ihrer eigenen Recherche in der deutschen und ausländischen
Patentliteratur nicht weiter kommen, können Sie in den bundesweit 25
Patentinformationszentren (PIZ) kompetente Hilfe in Anspruch nehmen. Hier
erhalten Sie neben dem Zugang zu Originaldokumenten auch Unterstützung
bei der Eigenrecherche. Ebenfalls können Sie bei den Patentinformationszentren Recherchen in Auftrag geben.
Verzeichnis der Patentinformationszentren:
www.dpma.de/amt/kooperation/patentinformationszentren oder
www.patentinformation.de
29
SIGNO-Netzwerk / Innovationsexperten
Wie bereits angedeutet, ist es in den allermeisten Fällen sinnvoll, einen ausgewiesenen Experten mit der Patentrecherche zu beauftragen. Denn: Ob eine
Erfindung das Neuheitserfordernis erfüllt, ist oft nur mit ausgeprägtem technischen und juristischen Sachverstand festzustellen. Auch sind für den Laien
die Patentschriften meist nur schwer verständlich.
Einen Experten mit der Patentrecherche zu beauftragen kann folgende
Vorteile haben:
Es werden auch Schriften und Datenbanken berücksichtigt, deren Sprache
Sie nicht beherrschen oder deren technisches oder wissenschaftliches
Gebiet Ihnen nicht ausreichend bekannt ist.
Es können Online-Recherchen auch in externen Datenbanken durchgeführt werden, mit deren Retrievalsprache (Suchsprache) Sie selbst nicht
vertraut sind.
Sie sparen Zeit und erhalten ein verlässliches Ergebnis.
Am Ende einer Patentrecherche steht ein großer Fundus von gewonnenen
Informationen. Diese sind der „Rohstoff“ aus dem durch eine qualitative
Analyse „brauchbares“ Wissen für Sie und Ihr Unternehmen abgeleitet
werden kann.
Die Experten des SIGNO-Netzwerkes helfen Unternehmen bei der zielgerichteten Nutzung der Wissensressource „Patentinformation“. Sie beschaffen die
individuell relevanten wirtschaftlichen und technischen Informationen aus
Patent- und anderen Datenbanken. Darüber hinaus erhalten Sie hier auch
Unterstützung beim Informationsmanagement, damit das wirklich wichtige
Wissen nicht in der Flut der Daten untergeht.
Fundierte Patentrecherchen werden auch von Patentanwälten und kommerziellen Patentinformationsdienstleistern angeboten. Diese können über die
üblichen Medien (z. B. Internet) ermittelt werden.
30
Recherche durch das DPMA
Sofern Sie das Patent bereits angemeldet haben, können Sie – gegen eine
Gebühr – auch das Patentamt mit der Recherche beauftragen. Es nutzt dafür
die Druckschriften, die für die Beurteilung der Anmeldung notwendig sind.
Das Ergebnis dieser Recherche kann Ihnen die Entscheidung erleichtern, ob
Sie die für die Erteilung eines Patents notwendige Prüfung beantragen sollten
oder nicht. Aber bedenken Sie: Bereits die Patentanmeldung verursacht
Gebühren und Anwaltskosten, die mit einer Recherche im Vorfeld hätten
vermieden werden können, falls sich dabei herausstellt, dass Ihre Idee nicht
neu ist.
4.2 Kosten-Nutzen-Analyse
Gute Idee oder wirkliche Innovation?
Die Patentrecherche hat also ergeben, dass Ihrer Erfindung nichts im Wege
steht. Nun stellt sich die zweite, vielleicht sogar wichtigere Frage: Ist Ihre Idee
auch wirtschaftlich umzusetzen? Das bedeutet: Gibt es einen Markt? Welchen
Preis sind die potenziellen Abnehmer bereit zu zahlen? Gibt es etablierte
Konkurrenzprodukte, die den Markteintritt erschweren werden?
Erst abgestimmt mit der Zielsetzung Ihres Unternehmens und mit den
Ansprüchen von Investoren, Lizenznehmern oder möglichen Käufern wird
aus Ihrer Entwicklung eine Innovation. Eine Idee zu verfolgen lohnt sich nur
dann, wenn das zu erwartende Ergebnis den Aufwand übersteigt.
Das Werkzeug, um die Wirtschaftlichkeit einer Patentanmeldung beurteilen
zu können, ist die Kosten-Nutzen-Analyse. Hier werden – in einer klaren
Struktur und mit einer Beschränkung auf das Wesentliche – die Chancen für
eine wirtschaftliche Verwertung den Kosten gegenüber gestellt.
31
Eine Kosten-Nutzen-Analyse kann, je nach Fragestellung, folgende Funktionen
erfüllen:
Basis für Projektentscheidungen
Soll das Projekt realisiert werden?
Welche der Alternativen soll durchgeführt werden?
Welche Priorität erhält das Projekt?
Kalkulationsgrundlage, z. B. als Basis für Angebotspreis und
Ressourcenplanung
Planwert für spätere Kontrollen (rechtzeitiges Erkennen von
Abweichungen)
Argumentationshilfe.
Grundsätzlich ist es wichtig, vorab Rahmenbedingungen festzulegen. Eine
Kosten-Nutzen-Analyse enthält immer Aussagen, die auf die Zukunft gerichtet
sind und deren tatsächliches Eintreten dementsprechend unsicher ist. Auch
muss sich die Kosten-Nutzen-Analyse auf einen klar definierten Zeitraum
beziehen.
Als Informationsquellen können Sie zum Beispiel nutzen:
Die eigene Patentschrift, die Patentliteratur, Marktkennzahlen (z. B. vom
Statistischen Bundesamt), Informationen von Behörden und Verbänden,
Messen, Informationsmaterial von Wettbewerbern, Zeitschriften, Kundeninterviews, Befragung von Experten oder Know-how-Trägern im eigenen
Unternehmen.
Mögliche Entscheidungsgrundlagen sind:
Kosten
Nutzen
Patentanmeldung
Fertigung
Verwaltung
Vermarktung
Vertrieb
Erzielbarer Preis
Marktpotenzial
Marktvolumen
Rentabilitäts-Betrachtung
Bedenken Sie dabei für die Finanzplanung: Oft muss ein relativ langer Zeitraum überbrückt werden, bis eine Erfindung Einnahmen generiert. Noch
länger dauert es, bis sie – wenn überhaupt – Gewinne abwirft, also bis die
Einnahmen die investierten Kosten übersteigen.
32
Es ist sinnvoll, sich bereits in einem sehr frühen Stadium intensiv mit den
Marktchancen Ihrer Erfindung auseinander zu setzen. Denn wenn es nicht
gelingt, den Nutzen für den Anwender – und damit das wirtschaftliche
Potenzial Ihrer Erfindung – überzeugend darzustellen, wird sich Ihre Idee
kaum am Markt durchsetzen können. Eine Erfindung kann den Stand der
Technik nur dann revolutionieren, wenn sie die Marktanforderungen nicht
nur erfüllt, sondern übertrifft. Erst Mehrfachprüfungen hinsichtlich hohem
Kundennutzen und attraktivem Marktpotenzial verleihen dazu die notwendige Sicherheit.
UNTERSTÜTZUNG
Einschätzungen von Experten helfen einerseits bei der schwierigen Beurteilung künftiger Potenziale. Andererseits lässt sich Ihre Entwicklung
eventuell noch rechtzeitig so formen, dass daraus ein lukratives Patent wird.
Experten können sein: Wirtschaftsprüfer, beratend tätige Ingenieurbüros,
SIGNO-Partner und Steuer- oder Unternehmensberater.
Mit einer gewissenhaft durchgeführten Kosten-Nutzen-Analyse im Vorfeld der
Patentanmeldung haben Sie bereits wertvolle Informationen auch für die
spätere Verwertung gewonnen.
4.3 Patentanmeldung
Auf dem Weg zum Patent haben Sie bereits die wesentlichen vorbereitenden
Schritte unternommen. Mit der Anmeldung und Erteilung des Patentes möchten Sie nun das rechtlich geschützte Monopol zur wirtschaftlichen Nutzung
Ihrer Erfindung erlangen. Bis zu 20 Jahre, bei Arzneimitteln sogar bis zu 25
Jahre lang dürfen Sie dann die Erfindung exklusiv verwerten oder gegen
Lizenzzahlungen durch Dritte nutzen lassen. Als Gegenleistung (und
Berechtigung) für dieses staatlich gewährleistete Monopol wird der Inhalt
jeder Patentanmeldung durch das Patentamt veröffentlicht. Das zum Patent
angemeldete Produkt oder Verfahren wird also allgemein zugänglich gemacht
und kann so Ausgangspunkt weiterer technischer Entwicklungen werden.
33
Ein Patent ist in vielen Fällen Voraussetzung dafür, dass ein Unternehmen die
nötigen Finanzmittel investiert oder – als Kredit oder durch Beteiligung –
erhält, um aus der Erfindung ein neues Produkt oder eine neuartige Dienstleistung zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Denn nur der durch das
Patent vermittelte rechtliche Schutz ermöglicht es, Nachahmer abzuwehren
und durch diese Alleinstellung auf dem Markt die investierten Mittel wieder
einzuspielen und Gewinne zu realisieren.
Eine Garantie für wirtschaftlichen Erfolg kann ein Patent allerdings nicht sein.
Patente sind kein Selbstzweck und sollten nur so lange gehalten werden, wie
sie dem Unternehmen nützen. Die Realität zeigt leider, dass nur ein sehr
geringer Anteil aller angemeldeten Schutzrechte wirtschaftlich in größerem
Umfang verwertet wird und nachhaltig Gewinne abwirft. Wichtig ist neben
einem professionellen Erfindungs- und Patentmanagement im Unternehmen
die frühzeitige Berücksichtigung der Marktseite und der Ansprüche zukünftiger Anwender.
Grundlegende Voraussetzung für die Patenterteilung ist, dass Sie eine neue
technische Lösung für ein technisches Problem entwickelt haben.
Im Einzelnen bedeutet das:
Die Erfindung muss neu sein (vor der Anmeldung darf sie nirgendwo
durch schriftliche oder mündliche Beschreibung in die Öffentlichkeit
gelangt sein)
Die Erfindung muss auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen (sie muss
deutlich über den aktuellen Stand der Technik hinausgehen; keine
erfinderische Tätigkeit liegt vor, wenn sich die Erfindung für den
Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt)
Die Erfindung muss gewerblich anwendbar sein (sie muss auf einem
gewerblichen Gebiet, einschließlich der Landwirtschaft, hergestellt oder
genutzt werden können).
Eine Besonderheit sind dabei Erfindungen im Softwarebereich, die nur unter
bestimmten Voraussetzungen patentierbar sind. Ausführlich informiert hierüber die Broschüre „Patente auf computerimplementierte Erfindungen“, die
Sie kostenlos beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie anfordern können (www.bmwi.de).
34
Die Grundlage für den Umfang des Patentschutzes ist die zu hinterlegende
Patentschrift, also eine ausführliche Beschreibung der Erfindung. Sie sollte so
formuliert sein, dass auch nahe liegende Abwandlungen der Erfindung zusätzlich mit geschützt werden. Die Patentschrift ist an eine vorgegebene Form
gebunden und muss enthalten:
Würdigung des Standes der Technik
Definition der Aufgabe der Erfindung
Erläuterung des Lösungsansatzes
Darstellung von Ausführungsbeispielen
Patent- bzw. Schutzansprüche
Zeichnungen
Zusammenfassung der Patentanmeldung.
Mit der Patentanmeldung sichern Sie sich die „Priorität“ (Eingangsdatum beim
DPMA) für Ihre Erfindung. In dem so genannten „Prioritätsjahr“, das mit dem
Tag der Patentanmeldung beginnt, können Sie Ihren Patentschutz ausweiten,
indem Sie entweder Weiterentwicklungen Ihrer Erfindung in die Patentschrift
einbringen oder das Patent internationalisieren (siehe unten), also den Schutz
auf weitere Länder ausdehnen.
Die Offenlegung der Anmeldeunterlage erfolgt nach 18 Monaten – und zwar
unabhängig davon, ob Sie bereits den Prüfungsantrag gestellt haben und ob
das Patent zu diesem Zeitpunkt schon erteilt worden ist. Den Prüfungsantrag
können Sie entweder zeitgleich mit der Anmeldung oder bis zu sieben Jahre
später stellen. Bis zur Erteilung des deutschen Patentes dauert es dann durchschnittlich zwei bis drei Jahre.
Kosten der deutschen Patentanmeldung
Die Kosten einer Patentanmeldung setzen sich zusammen aus den Gebühren
des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) und dem evtl. anfallenden
Honorar für einen Patentanwalt. Die Patentamtsgebühren sind gesetzlich
geregelt (siehe Tabelle).
35
Amtsgebühren des DPMA (deutsche Anmeldung)
Anmeldeverfahren elektronisch
Anmeldeverfahren in Papierform
Recherche
Prüfungsverfahren mit gestelltem Rechercheantrag
Prüfungsverfahren ohne gestellten Rechercheantrag
Jahresgebühr im 3. Jahr
Jahresgebühr im 20. Jahr
40 EUR
60 EUR
250 EUR
150 EUR
350 EUR
70 EUR
1.940 EUR
Stand: 1. Oktober 2009; aktuelle Informationen unter www.dpma.de
Für die Aufrechterhaltung Ihres Patentes müssen Sie (ab dem dritten Jahr) eine
Jahresgebühr an das DPMA entrichten. Für die ersten zehn Jahre summiert sich
diese Gebühr auf 1.420 EUR. Für die langfristige Sicherung eines wirtschaftlich
interessanten Schutzrechtes sollte dies jedoch kein Hinderungsgrund sein.
Leistungen von Patentanwälten unterliegen keiner Gebührenordnung. Hier
regeln Angebot und Nachfrage den Preis. Erfahrungsgemäß liegen die
Anwaltshonorare für eine deutsche Patentanmeldung, je nach Aufwand,
zwischen 2.000 und 4.000 EUR.
UNTERSTÜTZUNG
Grundsätzlich kann jeder Erfinder sein Patent selbst anmelden:
Vor dem Patentamt besteht kein Anwaltszwang.
Da jedoch Fehler zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr behoben werden
können, ist es empfehlenswert, einen Patentanwalt hinzuzuziehen. Mit seiner
doppelten Ausbildung ist er für Unternehmer und Erfinder Mittler zwischen
Technik und Recht. Als Ingenieur oder Naturwissenschaftler mit abgeschlossenem Hochschulstudium und Industriepraxis kann der Patentanwalt einerseits Innovationen verstehen und einschätzen. Durch eine dreijährige juristische Ausbildung ist er andererseits mit dem einschlägigen Recht vertraut.
Tätigkeitsprofil von Patentanwälten:
Beratung zum gewerblichen Rechtsschutz
(neben Patenten auch Gebrauchsmuster, Marken, Design, Know-how,
Schutz von Software und Sortenschutz)
36
Anmeldung gewerblicher Schutzrechte in Deutschland, Europa und
weltweit
Vertretung vor Patentämtern, internationalen Behörden des gewerblichen
Rechtsschutzes und vor Patentgerichten
Einzahlung der Jahresgebühren, Überwachung von Schutzrechten und
Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen
Beratung zu Fragen des Arbeitnehmererfindungsrechtes
Ausarbeitung von Lizenzverträgen
Recherchen zum Stand der Technik
Anfertigungen von Übersetzungen für internationale Anmeldungen.
Unter der Internet-Adresse www.patentanwaltsuche.de kann nach rund
2.500 Patentanwälten in Deutschland recherchiert werden. Die Menüführung
ermöglicht auch die Suche nach Patentanwälten mit Spezialkenntnissen in
bestimmten technischen Fachbereichen, inklusive der zugehörigen Unterbereiche (z. B. Lasertechnik / Mess- und Prüftechnik).
Internationalisierung der deutschen Patentanmeldung
Ein Patent bietet nur in den Ländern Schutz, in denen es angemeldet wird.
Ein vom Deutschen Patent- und Markenamt erteiltes („nationales“) deutsches
Patent bietet also nur Schutz auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland,
da die Befugnis – des deutschen Gesetzgebers und daraus folgend der
Hoheitsbereich des DPMA – hierauf begrenzt sind. Je nach Erfindung und
Zielmarkt kann dies ausreichend sein. Angesichts der global vernetzten
Wirtschaftswelt können Sie jedoch sehr schnell vor die Frage gestellt werden,
wie Ihre Erfindung auch in anderen Ländern möglichst kostengünstig und
effizient geschützt werden kann.
Nicht nur aufgrund der entstehenden Kosten (Amtsgebühren in den jeweiligen
Ländern, ggf. Übersetzung der Patentanmeldung, Leistungen des Patentanwalts etc.) sollten Sie sorgfältig prüfen, in welchen Ländern Sie zusätzlich
Patentschutz anstreben möchten. Kriterien sind etwa die Bedeutung eines
ausländischen Absatzmarktes für Ihr Unternehmen oder die strategische
Aufstellung von Wettbewerbern. In welchen Ländern unterhalten Sie bereits
ein Vertriebsnetz? Wo haben die Hersteller ähnlicher Produkte, die vielleicht
auch ähnliche Verfahren nutzen, ihren Sitz? Melden Sie zunächst in denjeni-
37
gen Ländern Schutz an, die in Ihrer Situation wirtschaftlich am wichtigsten
sind.
Europäische Patentanmeldung
Durch das einheitliche und zentralisierte Verfahren nach dem Europäischen
Patentübereinkommen (EPÜ) ist für die Erlangung eines europäischen Patentes
zunächst nur eine einzige Anmeldung beim Europäischen Patentamt (EPA) mit
Hauptsitz in München erforderlich. Anmeldungen können in jeder beliebigen
Sprache beim EPA eingereicht werden. Amtssprachen des EPA sind allerdings
nur Deutsch, Englisch und Französisch. Wird eine Anmeldung nicht in einer
dieser Sprachen eingereicht, muss eine Übersetzung vorgelegt werden.
Das Erteilungsverfahren führt jedoch nicht zu einem Patent, das einheitlichen
Schutz in ganz Europa gewährt, sondern Sie als Patentinhaber müssen im Laufe
des Verfahrens diejenigen Vertragsstaaten des EPÜ (35 Länder, Stand: 2009)
benennen, in denen der Patentschutz gelten soll. In den von Ihnen benannten
Staaten entfaltet das Patent dann die gleiche Wirkung wie ein nationales
Schutzrecht. In vielen Vertragsstaaten muss der Patentinhaber ggf. beim nationalem Patentamt eine Übersetzung der Patentschrift in einer Amtssprache des
betreffenden Staates einreichen.
Die Anmeldeunterlagen zum europäischen Patent werden nach 18 Monaten
offen gelegt, oft zusammen mit dem Recherchebericht. Die Patenterteilung
erfolgt nach durchschnittlich drei bis fünf Jahren.
Kosten der europäischen Patentanmeldung
Eine europäische Patentanmeldung muss spätestens 12 Monate nach der
Erstanmeldung beim DPMA eingereicht werden („Prioritätsjahr“). Alternativ
können Sie Ihre Patentanmeldung auch direkt beim EPA einreichen, was
jedoch mit höheren Amtsgebühren verbunden ist (siehe Tabelle).
38
Amtsgebühren des EPA (europäische Anmeldung)
Anmeldeverfahren online
Anmeldeverfahren nicht-online
Europäische Recherche
Benennungsgebühr für jeden genannten (max. 7) Vertragsstaat
Prüfungsgebühr
Erteilungsgebühr
Jahresgebühr im 3. Jahr
Jahresgebühr im 20. Jahr
100 EUR
180 EUR
1.050 EUR
85 EUR
1.405 EUR
790 EUR
400 EUR
1.350 EUR
Stand: 2009; aktuelle Informationen unter www.european-patent-office.org
Patentanwaltshonorare für die Ausarbeitung einer europäischen Patentanmeldung in einer Amtssprache sowie für die anwaltliche Vertretung vor dem
EPA können durchaus 5.000 EUR und mehr betragen.
Internationale Patentanmeldung (PCT)
Um im Ausland ein Patent zu erhalten, müssten Sie grundsätzlich beim
jeweiligen nationalen Patentamt eine gesonderte Anmeldung einreichen.
Da dieses Verfahren umständlich und teuer ist, wurde mit dem Vertrag über
die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (Patent
Cooperation Treaty – PCT) die Möglichkeit geschaffen, mit einer einzigen
„internationalen” Anmeldung die Wirkung einer nationalen Anmeldung in
allen im Antrag angegebenen Vertragsstaaten des PCT (139 Länder, Stand:
2009) zu erreichen. Die Anmeldung erfolgt für deutsche Staatsbürger wahlweise über das Deutsche Patent- und Markenamt oder über das Europäische
Patentamt.
i
Beachten Sie
Die internationale Patentanmeldung führt nicht zu einem internationalen Patent. Sie ist lediglich eine Vorstufe für die folgenden nationalen
Patentanmeldungen.
39
Internationale Phase
Eine internationale Anmeldung wird innerhalb der ersten Monate nach
Anmeldedatum zentral behandelt. In dieser „internationalen Phase” erfolgen
die Formalprüfung, die Erstellung des internationalen Rechercheberichtes und
nach 18 Monaten die Offenlegung der Anmeldung in deutscher Sprache durch
die World Intellectual Property Organization (WIPO). Ein Vorteil dieses
Verfahrens für Sie als Anmelder liegt in der internationalen Recherche nach
ähnlichen Patenten. Sie gibt Auskunft darüber, ob es überhaupt sinnvoll ist, die
Anmeldung in den einzelnen Staaten weiterzuführen oder ob dort dem Patent
bestehende Schutzrechte entgegenstehen.
Nationale Phase
In dieser zweiten Phase werden die nationalen Erteilungsverfahren in den von
Ihnen benannten Vertragsstaaten eingeleitet. Ein Vorteil der Anmeldung nach
PCT ist, dass die endgültige Benennung der Länder erst bis zu 30 Monaten nach
dem Prioritätstag erfolgen muss (im Gegensatz zu 12 Monaten bei der nationalen Patentanmeldung). Für den Eintritt in die nationale Phase müssen Sie ggf.
eine Übersetzung der Patentanmeldung in den jeweiligen Landessprachen einreichen und die nationalen Patentamtsgebühren entrichten. Je nach Vertragsstaat müssen darüber hinaus weitere Anforderungen erfüllt werden.
Kosten der internationalen Patentanmeldung
Eine internationale Patentanmeldung muss spätestens 12 Monate nach der
Erstanmeldung beim DPMA eingereicht werden („Prioritätsjahr“). Beachten
Sie, dass neben den in der Tabelle aufgeführten Amtsgebühren die einzelnen
Patentämter auf nationaler Ebene wiederum Gebühren erheben und
entsprechende Folge- bzw. Aufrechterhaltungskosten entstehen.
Informationen hierzu erhalten Sie bei den nationalen oder regionalen
Patentämtern.
40
Amtsgebühren des DPMA (internationale Anmeldung)
Übermittlungsgebühr
Internationale Anmeldegebühr (in Papier)
Internationale Recherche
90 EUR
878 EUR
1.700 EUR
Stand: 2009; aktuelle Informationen über www.dpma.de
Auch für die Ausarbeitung einer internationalen Patentanmeldung müssen
Sie, wie bei der europäischen Anmeldung, mit Patentanwaltskosten um 5.000
EUR und ggf. erheblichen Aufwendungen für juristisch einwandfreie Übersetzungen rechnen.
Exkurs: Andere Schutzrechte
Schutz für Ihr geistiges Eigentum können Sie nicht nur durch Patente erlangen:
Das Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes umfasst in Deutschland neben
dem Patent auch das Gebrauchsmuster, das Geschmacksmuster, die Marke, den
Sorten- sowie den Halbleiterschutz. Diese Schutzrechte müssen beim
Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet werden.
Eine Sonderrolle unter den Schutzrechten spielt das Urheberrecht, das Ihnen
als Schöpfer eines literarischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen
Werkes automatisch erwächst.
An dieser Stelle sollen kurz die – neben dem Patent – gängigsten drei Schutzrechte erläutert werden: Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marke.
i
Ausführliche Informationen
zum Schutzumfang und den jeweiligen Anmeldevoraussetzungen finden
Sie z. B. im Internet unter www.dpma.de
41
Gebrauchsmuster
Erfindungen, die neu sind, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sind, können grundsätzlich sowohl als Patent als auch
als Gebrauchsmuster geschützt werden.
Die wichtigsten Unterschiede zum Patent sind:
Kürzere Schutzdauer (maximal 10 Jahre)
Kein Schutz von Verfahren
Weniger anspruchsvolle Voraussetzungen für die Schutzfähigkeit
(z. B. nur erfinderischer Schritt statt erfinderischer Tätigkeit)
Geringere Amtsgebühren und Kosten
Anderes patentamtliches Verfahren (keine inhaltliche Prüfung), daher
a) schneller zu realisieren (Eintragung nach ca. drei bis vier Monaten),
aber auch
b) größere Gefahr, dass es angegriffen und gelöscht wird.
Durch die schnellere Eintragung kann schneller gegen Verletzer
vorgegangen werden.
Geschmacksmuster
Mit der Anmeldung eines Geschmacksmusters können Sie das Design Ihrer
Erfindung schützen. Es bietet einen ergänzenden Schutz zu Patenten oder
Gebrauchsmustern. Das Geschmacksmuster ist – wie das Gebrauchsmuster –
ein ungeprüftes Recht. Die Schutzdauer beträgt ab der Anmeldung maximal
20 Jahre.
Marken
Mit der Anmeldung einer Marke können Sie einen Namen oder ein Logo
schützen. Wesentliche Schutzvoraussetzungen sind, dass die von Ihnen angemeldete Marke Unterscheidungskraft besitzt, nicht irreführend und nicht beschreibend ist. Das DPMA prüft vor der Eintragung in das Markenregister
jedoch nicht, ob es bereits ähnliche oder ältere Marken gibt, die Sie mit Ihrer
Marke verletzen. Eine sorgfältige Recherche im Vorfeld ist daher unbedingt
42
geboten, um sich gegen spätere Schadensersatzansprüche abzusichern. Der
Markenschutz ist ohne zeitliche Beschränkung für jeweils 10 Jahre verlängerbar.
4.4 Verwertung der Erfindung
Von dem folgenden Schritt hängt es ab, ob sich die Investition von Zeit, Arbeit
und Geld gelohnt hat: Denn jetzt geht es um die Einführung am Markt oder die
Verwertung in Form einer Lizenz.
Was Sie für die Verwertung in jedem Fall benötigen, ist eine tragfähige
Strategie und ein aussagekräftiges Exposé, das die Vorteile Ihrer Erfindung
auf den Punkt bringt.
Exposé
Diese Kurzbeschreibung ist für Kapitalgeber, Lizenznehmer oder Unternehmen, die Ihre Erfindung produzieren oder vermarkten möchten, häufig für die
Entscheidungsfindung relevanter als ein Prototyp. In dem Exposé sollten Sie
die wichtigsten Merkmale Ihres Patentes darlegen und abbilden (Zeichnung
oder Foto). Legen Sie Wert darauf, den Kundennutzen herauszustellen und das
Marktpotenzial angemessen zu erläutern. Dies trägt oft mehr zur Entscheidung bei, als die technische Leistungsfähigkeit Ihrer Idee. Die von Ihnen investierten Kosten sind für den potenziellen Anwender nicht unbedingt relevant.
Ihn interessiert vielmehr, welche Einnahmen er zukünftig erwarten kann, ob
noch weitere Investitionen erforderlich sind bis Ihre Idee Einnahmen generiert
und welche Risiken bestehen. Wählen Sie einen Titel, der auch für einen NichtTechniker verständlich ist (denn dies sind oft die Entscheidungsträger in
Unternehmen, wenn es um Investitionen geht).
Verwertungsstrategie
Sie müssen sich darüber klar werden, auf welchem Weg Ihr Patent den Markt
erreichen soll. Erste Überlegungen hierzu können Sie bereits im Vorfeld, im
Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse, angestellt haben. Maßgeblich abhängig
43
ist die Entscheidung für eine Verwertungsstrategie von dem aktuellen Reifegrad der Erfindung und von der wirtschaftlichen Zielsetzung Ihres Unternehmens. So können Sie zwar ein Patent auf eine bestimmte Technologie besitzen,
jedoch nicht über die geeigneten Ressourcen verfügen, die beispielsweise zur
Vollendung der Entwicklung, zur Herstellung, zur Vermarktung oder zum
Vertrieb des Produktes erforderlich sind.
Wichtige Anhaltspunkte für die Wahl einer Verwertungsstrategie und für die
Auswahl der Zielgruppe, an die sich Ihr Exposé richtet, gewinnen Sie z. B. mit
Hilfe der folgenden Maßnahmen:
Markt- und Wettbewerbsanalysen
Nutzung von Innovations- und Kooperationsbörsen
Befragung bestehender Kunden
Recherchen bei Verbänden und Kammern
Anfragen bei potenziellen Kooperationspartnern
(Unternehmen oder Kapitalgeber)
Messebesuche
Einbeziehung unabhängiger Berater.
Grundsätzlich gibt es drei Wege, über die Ihr Patent in den Markt gelangen
kann:
Eigene Verwertung
Verkauf
Lizenzierung.
Eigene Verwertung
Die eigene Verwertung ist erfolgversprechend, wenn die Erfindung das bestehende Produktportfolio Ihres Unternehmens sinnvoll ergänzt. Oder halten
Sie Ihre Idee für tragfähig genug, dass Sie auf ihrer Grundlage sogar ein Unternehmen gründen können? Bevor Sie diesen Schritt wagen, sollten Sie unbedingt Experten hinzuziehen (Informationen hierzu siehe auch S. 47
„Finanzierung / Existenzgründung mit Patenten“).
44
Verkauf oder Lizenzierung
Wenn Sie Ihr Patent nicht selbst verwerten möchten oder können, so ist die
Verwertung über den direkten Verkauf oder über die Vergabe von Lizenzen
möglich. Um einen höheren Verkaufspreis zu erzielen, aber auch ganz grundsätzlich im Zuge der Verwertung, könnte es sinnvoll sein, das angemeldete
Patent mit einer aussagekräftigen Marke zu unterstützen. Es ist zu beachten,
dass Sie keine bereits bestehenden Marken verletzen. Lizenzierung bedeutet,
dass Sie Dritten das Recht auf vollständige oder Teilnutzung Ihres Patentes
gegen Zahlung einer Lizenzgebühr einräumen. Je nach Ausgestaltung des entsprechenden Lizenzvertrages erhält der Lizenznehmer alle oder eingeschränkte Rechte, wie zum Beispiel das Recht auf Nutzung, Herstellung, Verkauf oder
Angebot zum Verkauf.
Als Gegenleistung entrichtet der Lizenznehmer eine vertraglich geregelte
Lizenzgebühr an Sie als Patentinhaber, deren Höhe frei verhandelbar ist.
Möglich ist beispielsweise eine vom Umfang der Nutzung unabhängige
Pauschallizenz oder aber eine Umsatzlizenz, die Sie als Lizenzgeber mit einem
bestimmten Prozentsatz an den durch die Erfindung erzielten Umsätzen beteiligt.
i
Empfehlung
Für die Kontaktanbahnung und Verhandlung bei Verkauf oder Lizenzierung empfiehlt es sich, auf erfahrene Verwertungsexperten zurückzugreifen. Für die entsprechende Vertragsgestaltung kann zusätzlich ein Patentoder Rechtsanwalt hinzugezogen werden.
UNTERSTÜTZUNG
Falls Sie unsicher sind, ob Sie Ihre Idee selbst verwerten, verkaufen oder
zur Lizenzierung anbieten wollen, können Sie auf fachkundigen Rat zurück
greifen: In Deutschland gibt es inzwischen zahlreiche Initiativen, die Unternehmen und Existenzgründer bei diesem wichtigen Schritt unterstützen.
Ansprechpartner sind auch hier die SIGNO-Partner. Sie stellen Kontakte zu
potenziellen Kapitalgebern und Lizenznehmern her und helfen beim Aufbau
45
von Kooperationen. Darüber hinaus können aber auch öffentlich-rechtliche
oder private Innovationsagenturen bei der Suche nach geeigneten Partnern
helfen.
Online-Marktplätze
Durch die Möglichkeiten des Internets werden auch bei der Kontaktvermittlung zwischen Technologieanbietern und Technologienachfragern bzw.
Kapitalgebern weitere Wege beschritten. Viele Initiativen und Institutionen,
wie auch SIGNO mit dem InnovationMarket, nutzen elektronische Börsen im
Internet für die Anbahnung von Kooperationen.
Eine Auswahl dieser virtuellen Marktplätze möchten wir Ihnen im Folgenden
vorstellen.
InnovationMarket
Auf dem InnovationMarket (s. S. 18f.) werden Innovationen gehandelt, die
durch das bundesweite SIGNO-Netzwerk identifiziert wurden. Das Branchenspektrum ist nahezu unbegrenzt und reicht von Biotechnologie über
Elektronik bis zu Maschinenbau. Zielgruppe sind innovative Unternehmen
und Erfinder, Kapitalgeber und Patentnehmer. In kompakter Form werden
alle wissenswerten Bereiche Ihrer Entwicklung übersichtlich aufbereitet und
für potenzielle Käufer oder Lizenznehmer im Internet eingestellt. Hervorgehoben werden dabei unter anderem der Kundennutzen, die Entwicklungsmöglichkeiten zu einer Produktfamilie und das Verwertungskonzept.
Einstellungen in den InnovationMarket werden vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie gefördert.
Internet: www.innovationmarket.de
TechnologieAllianz
In der Datenbank der TechnologieAllianz finden Unternehmen und
Existenzgründer eine Auswahl wirtschaftlich interessanter Erfindungen
deutscher Hochschulen und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen.
Internet: www.technologieallianz.de
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Technologiebörse der Industrie- und Handelskammern
Die IHK-Technologiebörse im Internet dient der Vermittlung von Kontakten
zwischen Technologiegeber und Technologienehmer. Unternehmen oder freie
Erfinder können die von ihnen entwickelten Technologien zur Verwertung
anbieten. Außerdem können Unternehmen mit spezifischen technologischen
Problemstellungen Lösungen nachfragen.
Internet: www.technologieboerse.ihk.de
Kooperationsbörse der Innovation Relay Centres (IRC)
Das Netzwerk der IRC bietet Hilfe bei der Nutzung von europäischen
Forschungsergebnissen. Die Kooperationsbörse stellt aktuelle internationale
Technologieangebote und -gesuche bereit.
Internet: www.irc-deutschland.de/technologieangebote_und_gesuche.htm
yet2.com
Diese Internet-Plattform bietet Firmen und Einzelpersonen die Möglichkeit,
weltweit Technologien anzubieten und zu suchen.
Internet: www.yet2.com (englisch)
47
4.5 Finanzierung / Existenzgründung mit Patenten
Einen langen Atem brauchen Unternehmer und Gründer, die ein neues
Produkt entwickeln und auf den Markt bringen möchten. Es müssen
Investitionen getätigt werden für den Schutz der Erfindung, für die Vorbereitung der Vermarktung, für den Aufbau von Vertriebswegen und ggf.
für neue Produktionsanlagen.
Erster Ansprechpartner für die Kapitalbeschaffung ist häufig die Hausbank.
Wenn diese nicht bereit ist, in zukünftige – und damit risikobehaftete –
Projekte zu investieren, dann müssen neue Finanzierungswege gefunden
werden.
UNTERSTÜTZUNG
Neben privaten Mitteln gibt es auch von öffentlicher Seite Initiativen und
Förderprogramme, die Existenzgründer, junge Firmen sowie kleine und mittlere Unternehmen bei der Finanzierung innovativer Projekte unterstützen.
Aus der Vielzahl der bestehenden öffentlichen Initiativen können wir Ihnen
hier nur eine Auswahl vorstellen. Weiterführende Links, insbesondere zu den
Förderdatenbanken des Bundes, finden Sie im Abschnitt „Informationsquellen
und Hilfsangebote“ am Ende dieses Kapitels.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Zur Finanzierung von Investitionen, Innovationen und Beteiligungen stellt die
KfW Gründern und Unternehmen eine Reihe von Förderkreditprogrammen
zur Verfügung.
Internet: www.gruendungskatalog.de und www.kfw.de
High-Tech Gründerfonds
Der High-Tech Gründerfonds investiert Risikokapital in junge Technologieunternehmen mit Sitz in Deutschland, die viel versprechende Forschungsergebnisse unternehmerisch umsetzen. Der von Bundesregierung, KfW
Bankengruppe und Industrieunternehmen finanzierte Fonds beteiligt sich mit
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bis zu 500.000 EUR in einer Kombination aus offener Beteiligung und
Darlehen. Zusätzlich erhalten die teilnehmenden Unternehmen ein
Managementcoaching. Eine Anschlussfinanzierung ist ebenfalls möglich.
Internet: www.high-tech-gruenderfonds.de
EXIST-Gründerstipendium
Das EXIST-Gründerstipendium ersetzt die Förderung durch EXIST-SEED. Mit
diesem Stipendium unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie Existenzgründer aus Hochschulen, die ihre Gründungsidee
unternehmerisch umsetzen möchten. Dabei sollte es sich um technologischinnovative Gründungsvorhaben mit guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten
handeln. Gefördert werden Personalkosten, Sachmittel und Beratungsleistungen mit einem nicht-rückzahlbaren Zuschuss und einer maximalen
Förderdauer von einem Jahr.
Internet: www.exist.de
ERP-Innovationsprogramm
Aus den Mitteln des ERP-Sondervermögens (European Recovery Program)
werden verschiedene Förderprogramme aufgelegt, unter anderem für
Gründer und kleine und mittlere Unternehmen sowie für spezielle
Innovationsvorhaben. Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen
Darlehen, Bürgschaften, eigenkapitalähnlichen Mitteln (Nachrangdarlehen)
oder als Beteiligungskapital.
Internet: www.erp-wirtschaftsfoerderung.info
Nicht-staatliche Institutionen, Investoren wie Business Angels und Venture
Capital-Geber, haben ein eigenes Interesse, sich an aussichtsreichen Projekten
zu beteiligen. Auch die Möglichkeit der Finanzierung mit Mezzanine-Kapital
möchten wir Ihnen kurz erläutern.
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Business Angels Netzwerk Deutschland e. V. (BAND)
Business Angels Netzwerk Deutschland e.V. (BAND) engagiert sich für den
Aufbau der Business Angels Kultur in Deutschland, organisiert den Erfahrungsaustausch und fördert Kooperationen. Als Dachverband des informellen
Beteiligungskapitalmarktes ist BAND Sprecher der Business Angels Netzwerke
gegenüber Politik und Öffentlichkeit und vertritt im Interesse junger
innovativer Unternehmen die Belange der Business Angels. BAND steht unter
der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
(BMWi).
Business Angels sind erfahrene Unternehmer oder leitende Angestellte, die in
einer sehr frühen Phase – in der Regel als Minderheitsbeteiligung – in eine
Unternehmung einsteigen. Sie unterstützen junge Unternehmen durch
Kapital, Know-how und Kontakte. Das Finanzierungsvolumen ist dabei meist
relativ klein.
Internet: www.business-angels.de
Risikokapital oder auch Venture Capital ist eine Finanzierungsform, bei der Sie
keinen Kredit, sondern Kapital gegen Anteile an Ihrem Unternehmen erhalten.
Dieses Kapital, auch Wagnis-Kapital genannt, wird von darauf spezialisierten
Organisationen vergeben, die außerhalb des geregelten Kapitalmarktes stehen. Venture Capital-Geber engagieren sich zumeist in Form einer Minderheitsbeteiligung, haben aber das Recht, aktiv Einfluss auf Ihre Geschäftsstrategie zu nehmen. Ihr Engagement ist meist auf 3 bis 7 Jahre befristet. Danach
werden die Anteile am Unternehmen mit einer erwarteten Rendite von mindestens 20 bis 25 Prozent verkauft.
Bundesverband deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e. V.
(BVK)
Der BVK ist die umfassende Organisation der deutschen und der in
Deutschland tätigen Repräsentanten ausländischer Kapitalbeteiligungsgesellschaften. In der Mitgliederdatenbank sind Risikokapitalgeber nach
verschiedenen Kriterien recherchierbar.
Internet: www.bvk-ev.de
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European Private Equity and Venture Capital Association (EVCA)
Die EVCA ist der europäische Verband der Beteiligungsgesellschaften mit
mehr als 925 Mitgliedern. Hier kann europaweit nach Risikokapitalgebern
gesucht werden.
Internet: www.evca.com (englisch)
Mezzanine ist eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital und wird z. B.
in Form von Genussscheinen, stillen Beteiligungen, Wandel- und Optionsanleihen oder Nachrangdarlehen gewährt. Bei dieser relativ jungen
Finanzierungsform hat der Kapitalgeber in der Regel kein Mitspracherecht
an der Unternehmensstrategie. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Konditionen
zumeist äußerst flexibel gestaltet werden können. Mezzanine-Kapitalgeber
können Venture Capital-Gesellschaften, Unternehmensbeteiligungsgesellschaften, Banken, Versicherungen, private Investoren oder Mezzanine-Fonds
sein.
4.6 Kooperation/Förderangebote
Forschungsergebnisse bilden die solide Basis für den Aufbau eines Unternehmens und die Vermarktung von Produkten. In unserer Gesellschaft sind wir
auf intensive Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft angewiesen.
Dabei muss es nicht immer um Anwendungen aus dem High-tech Bereich
oder wissenschaftlich hoch aufgehängte Projekte gehen: Zu prüfen wäre z. B.,
ob Studenten einer nahe gelegenen Fachhochschule für eine praxisnahe
Diplomarbeit gewonnen werden können, um gemeinsam ein neues Lagersystem zu entwickeln. Oder können Sie sich mit anderen Unternehmen der
Region zu einem regelmäßigen Austausch treffen? Dies kann schließlich in
der Initiierung gemeinsamer Forschungsprojekte münden, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sogar mit unterschiedlichen
Programmen unterstützt.
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UNTERSTÜTZUNG
Unterstützung gibt es sowohl im Bereich der Kooperationsanbahnung, als
auch ganz konkret durch finanzielle Förderung von Kooperationsprojekten:
SIGNO-InnovationMarket
Ein Werkzeug zur Anbahnung von Kooperationen ist der InnovationMarket.
Auf dem elektronischen Marktplatz finden Erfinder, Kapitalgeber und
Innovationssuchende zusammen. Einstellungen in den InnovationMarket
werden finanziell gefördert.
Internet: www.innovationmarket.de
TechnologieAllianz
Unternehmen und Existenzgründer finden bei der TechnologieAllianz eine
Auswahl wirtschaftlich interessanter Erfindungen deutscher Hochschulen
und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen.
Internet: www.technologieallianz.de
Kompetenznetze Deutschland
Die Initiative unterstützt den Auf- und Ausbau von Clustern in unterschiedlichen Innovationsfeldern. Das Internetportal eröffnet den Zugang zu
Informations- und Kommunikationskanälen.
Internet: www.kompetenznetze.de
INNONET
Mit der Förderung innovativer Netzwerke sollen Ergebnisse aus Forschung und
Entwicklung schneller als bisher ihren Weg in den Markt finden. INNONET ist
als Ideenwettbewerb konzipiert. Zu einem Stichtag (31. Januar und 31. Juli
jeden Jahres) können Ideenskizzen für Verbundvorhaben eingesandt werden.
Die Projektteams müssen aus mindestens zwei Forschungseinrichtungen und
vier kleinen oder mittleren Unternehmen bestehen.
Internet: www.vdivde-it.de/innonet
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ZIM
Mit dem „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)” sollen die
Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer
Unternehmen (KMU), einschließlich des Handwerks und der unternehmerisch
tätigen freien Berufe, nachhaltig unterstützt und damit ein Beitrag zum
Wachstum der Unternehmen verbunden mit der Schaffung und Sicherung von
Arbeitsplätzen geleistet werden. Gefördert werden Kooperationsprojekte
(KMU und Forschungseinrichtungen), Netzwerk- und Einzelprojekte.
Internet: www.zim-bmwi.de
Innovationsmanagement
Mit dem Programm „Innovationsmanagement in kleinen Unternehmen der
neuen Bundesländer und Berlin sowie in ausgewählten Modellregionen des
überigen Bundesgebietes” werden kleine Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft und des Handwerks bei Produkt- und Prozessinnovationen untersützt.
Internet: www.inno-beratung.de
Wissensbilanz
Das Projekt „Wissenbilanz - Made in Germany” möchte kleine und mittlere
Unternehmen animieren, sich ihres intellektuellen Kapitals bewusst zu werden, es als Wettbewerbsvorteil zu erkennen und damit zu arbeiten.
Internet: www.bmwi.de/BMWi/ Navigation/Technologie-und-Innovation/
Wissensbilanz.html
53
4.7 Informationsquellen und Hilfsangebote
Organisationen und Ansprechpartner
www.signo-deutschland.de
Das bundesweite Netzwerk der SIGNO-Partner ist für kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer erste Anlaufstelle bei Fragen zu gewerblichen
Schutzrechten und zum Innovationsprozess allgemein. SIGNO bietet Unterstützung und Fördermöglichkeiten im Bereich Innovation, von der ersten Idee
über den gewerblichen Rechtsschutz bis hin zum fertigen Produkt. Auch im
Bereich Innovationsstrategie ist das SIGNO-Netzwerk kompetenter
Ansprechpartner.
www.patentanwaltsuche.de
Die Fachgebietsliste der Patentanwälte im Internet nennt Ihnen nicht nur
einen oder mehrere Patentanwälte in Ihrer Nähe, sondern auch Anwälte mit
Spezialkenntnissen auf Ihrem technischen Sachgebiet.
www.dpma.de
Das Internetangebot des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) bietet
umfangreiche Informationen rund um das Patent sowie Formulare und
Broschüren zum Herunterladen.
www.technologieallianz.de
In der TechnologieAllianz sind die Patentverwertungsagenturen der deutschen Hochschulen organisiert. Sie sorgen für die schutzrechtliche Absicherung und für die Verwertung der Erfindungen aus deutschen Hochschulen.
www.dti-verband.de
Der deutsche Verband für Technologietransfer und Innovation (DTI e.V.)
unterstützt innovative Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei
Einzel-, Kooperations- und Netzwerkprojekten von der Ideenfindung bis
zur Patentreife und Markteinführung.
www.dihk.de
Der DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) ist die Dachorganisation der 81 deutschen Industrie- und Handelskammern. Neben zahlreichen
Informationen erhalten Sie hier auch eine Liste der IHK-Innovations- und
54
Technologieberater.
www.adt-online.de
Der ADT ist der Bundesverband der deutschen Innovations-, Technologie- und
Gründerzentren sowie Wissenschafts- und Technologieparks. Der Verband verfolgt das Ziel, Technologietransfer und Innovation sowie Unternehmensgründungen und Unternehmensentwicklungen zu unterstützen.
www.european-patent-office.org
Das Europäische Patentamt (EPA) bietet Informationen rund um den europaweiten Schutz von Innovationen sowie ein Verzeichnis der europäischen
Patentinformationszentren.
www.wipo.int/pct/de
Die World Intellectual Property Organization (WIPO) „Weltorganisation für
geistiges Eigentum“ wurde 1967 mit dem Ziel gegründet, Rechte an immateriellen Gütern weltweit zu fördern. Hier erhalten Sie Informationen zur PCTAnmeldung im Rahmen des Patent Cooperation Treaty (PCT).
www.enterprise-europe-network.ec.europa.eu
Das Enterprise Europe Network ist Ansprechpartner, wenn Sie sich über
Förderprogramme der Europäischen Union informieren möchten oder an
internationalen Technologiekooperationen interessiert sind. 2008 wurden die
Stärken der 23 deutschen Innovation Relay Centres gebündelt und an das
Enterprise Europe Network gekoppelt.
Informationen zu Förderprogrammen
www.foerderinfo.bund.de
Die Förderberatung der Bundesregierung ist Erstanlaufstelle für Fragen zur
Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes. Sie informiert potenzielle
Antragsteller über die Forschungsstruktur des Bundes, über Förderprogramme
und Ansprechpartner sowie über aktuelle Förderschwerpunkte und -initiativen. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten auf Wunsch außerdem eine
ausführliche kostenlose Telefonberatung, zum Beispiel bei Fragen zur
Beantragung von Fördermitteln (Telefonhotline: 0800 2623 008).
55
www.foerderdatenbank.de
Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
(BMWi) gibt einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Ziel ist die höhere Transparenz rund um das Fördergeschehen. Die Nutzung der Förderdatenbank sollte immer nur der erste Schritt sein: Nehmen Sie das vielfältige Beratungsangebot der Kammern und Verbände, der freien Unternehmens- oder
Steuerberater, der Banken und der SIGNO-Partner in Anspruch. Denn bevor Sie
ein Vorhaben mit staatlicher Hilfe verwirklichen, müssen viele konzeptionelle,
steuerliche und rechtliche Fragen geklärt werden (Telefonhotline: 01888 615
8000).
http://cordis.europa.eu
CORDIS ist der Informationsdienst der Gemeinschaft für Forschung und
Entwicklung. Zu den Zielen von CORDIS gehören die Erleichterung der Teilnahme an europäischen Forschungsprojekten, die verbesserte Nutzung der
entsprechenden Forschungsergebnisse und die Förderung der Innovationsbereitschaft europäischer Unternehmen. Mit CORDIS können Sie an EUfinanzierten Forschungsprogrammen teilnehmen, Partner finden und Ihre
Innovationsideen weitergeben.
i
Hinweis zur Forschungs- und Innovationsförderung der Bundesländer
Bei der inhaltlichen Ausrichtung und den eingesetzten Instrumenten der
Förderung gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern.
Der Trend geht zur Konzentration auf Schlüsseltechnologien und Entwicklung von Clustern. Zielgruppe der Technologieförderprogramme der
Länder sind insbesondere innovative kleine oder mittlere Unternehmen.
Dabei ist der Übergang zwischen Forschungsförderung und wirtschaftlicher Förderung oft fließend. Informationen zu den Programmen der
Bundesländer erhalten Sie bei den zuständigen Ministerien der Länder
sowie ebenfalls bei der Förderberatungsstelle des Bundes.
56
Weitere Informationsquellen
www.patentserver.de
Der Patentserver des BMWi richtet sich an alle, die mit der Patentierung und
Verwertung von Erfindungen zu tun haben. Er liefert allgemeine Informationen rund um das Thema „Patente” sowie Ansprechpartner für die Patentierung
und Verwertung von Erfindungen.
www.existenzgruender.de/patentplaner
Diese Seite ist ein Service des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Technologie mit hilfreichen Hintergrundinformationen zum Thema Patente
und Lizenzen. Abrufbar ist hier außerdem das Online-Angebot „Patentplaner“.
www.patentinformation.de
Die deutschen Patentinformationszentren haben auf diesen Seiten Wissenswertes über gewerbliche Schutzrechte zusammengestellt. Der Fokus liegt
dabei auf technischen Schutzrechten (Patente und Gebrauchsmuster) sowie
auf dem Thema Patentrecherche. Außerdem können Sie hier auch direkt eine
Auskunft zum Stand der Technik bei einem Patentinformationszentrum in
Auftrag geben.
www.ipr-helpdesk.org
Der IPR-Helpdesk berät zu den EG-Vorschriften über die Verbreitung und den
Schutz geistigen Eigentums sowie übergreifenden Themen, die mit geistigem
Eigentum in internationalen Forschungsprojekten in Zusammenhang stehen.
www.oami.europa.eu
Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) ist zuständig für die
EU-Gemeinschaftsmarke und für das EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster.
Detaillierte Informationen hierzu sind über das Internet abrufbar.
57
5. SIGNO und Unternehmen
5.1 Mit dem Patent zum Erfolg: Beispiele aus der Praxis
Die folgenden Erfahrungsberichte von Teilnehmern an den SIGNOMaßnahmen (bis April 2008 unter dem Namen INSTI) zeigen, wie es
Unternehmen und Existenzgründern gelungen ist, ihre Ideen erfolgreich
in marktfähige Produkte umzusetzen. Sie verdeutlichen die Bandbreite von
Innovationen und Innovatoren in Deutschland: vom jungen HightechUnternehmen bis zum Handwerksbetrieb.
Die vorgestellten Unternehmen haben wichtige Gemeinsamkeiten:
Die Unternehmen sind wirtschaftlich überdurchschnittlich erfolgreich.
Mit ihrem Patent haben sie neue Märkte erschlossen oder bestehende
Märkte gesichert.
Die Unternehmen haben Arbeitsplätze geschaffen und/oder erhalten.
Alle folgenden Fallbeispiele beruhen auf Angaben der geförderten Unternehmen. Soweit einzelne Produkte genannt und beschrieben werden, ist
hierin keine geschäftliche Empfehlung durch das BMWi oder das SIGNOProjektmanagement zu sehen; dasselbe gilt für die erwähnten weiteren
Unternehmen und Dienstleistungs- und Beratungsstellen. Eine Gewähr für
die Richtigkeit der Angaben, insbesondere im technischen und unternehmerischen Bereich, kann nicht übernommen werden.
Diese Erfolgsgeschichten entstanden vor April 2008, als SIGNO noch unter der
Marke INSTI geführt wurde. Deshalb wird in allen Zitaten von „INSTI” gesprochen.
58
Genialer Dreh:
Das Flüstergetriebe „GearCon 2T Drive”
Ein starker Motor allein ist zwar eine gute Basis, aber nur die halbe Miete:
In welchem Maße es nämlich gelingt, die Motorleistung umzusetzen,
hängt letztlich von der Getriebeleistung ab. Dies gilt nicht nur für
Kraftfahrzeuge: Ob DVD-Laufwerk, Dachfenster, Hochdruckreiniger oder
Autositz, Getriebe verrichten ihren Dienst in sämtlichen motorgetriebenen Geräten und Baugruppen.
Auf der Basis traditioneller Getriebetechnologie bietet die GearCon GmbH aus
Tübingen fortschrittliche Antriebslösungen. Die zentralen Anforderungen an
solche Antriebe sind schnell genannt: Gewicht, Kosten und Betriebsgeräusch
sollen minimiert, die Antriebsarbeit jedoch zugleich maximiert werden. Um
diesen Marktanforderungen noch besser gerecht zu werden, entwickelten die
Getriebespezialisten ein neuartiges koaxiales Wenigzahngetriebe.
Planetengetriebe GC 2T
Die technischen Daten machen die Vorteile des innovativen Getriebes deutlich:
Insgesamt besteht es aus nur 7 Einzelteilen, während herkömmliche Getriebe
aus 25 Teilen zusammengesetzt werden. Die Getriebe des Marktführers weisen
ein Dutzend Zahnräder auf – das System aus Tübingen kommt mit zwei Drittel
weniger aus. Dabei ist es bei deutlich geringerer Größe und weniger Gewicht
auch nur halb so laut wie übliche Getriebe. Zugleich erreicht es aber einen
annähernd doppelt so hohes Antriebsmoment.
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Kurz: „GearCon 2T“ ist bedeutend leiser, kleiner, leichter und höher untersetzt
als herkömmliche Planetengetriebe. Die Geräte, in denen es eingesetzt wird,
werden in der Folge zugleich leistungsfähiger und preiswerter.
Wenig Zahnräder – große Wirkung
Trotz dieser hervorragenden Referenzen war es für die Erfinder nicht
einfach, ihre Innovation wirtschaftlich zu verwerten. Einen unabhängigen Sparrings-Partner, der die Produktinnovation auch aus der
Perspektive des Marktes beurteilte, fanden die Entwickler bei den
Partnern des SIGNO-Netzwerkes. Ferner wurde die Suche nach potenziellen Partnern unterstützt: Mit einem Inserat in die Verwertungsplattform
des SIGNO-Netzwerkes, den InnovationMarket, konnte ein
Kooperationspartner für die Vermarktung gefunden werden.
Zitat von Steffen Breuninger
„Die Unterstützung durch das Patent- und Netzwerk-Know-how einer
anerkannten Einrichtung ist sehr hilfreich, insbesondere für innovativ
tätige, kleine Unternehmen. INSTI bietet dies kompetent und kostengünstig.“ (Zitat aus der Zeit vor April 2008, als SIGNO noch unter der Marke INSTI geführt wurde.)
GearCon GmbH
Steffen Breuninger
Montfortweg 9, 72070 Tübingen
Telefon 07071 942634
E-Mail [email protected]
Weitere Informationen: www.gearcon.de
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Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit:
Der Ölskimmer „Rapid“
Kühlschmiermittel, die zum Beispiel bei Zerspanungsmaschinen eingesetzt werden, müssen hohe Anforderungen hinsichtlich Standzeit,
Fertigungsqualität, Arbeitshygiene und Entsorgung erfüllen. Wird der
Schmierstoff nicht gepflegt, verdirbt er rasch: Fremdöle und aufschwimmende Verschmutzungen stoppen die Sauerstoffzufuhr und das Medium
„kippt um“. Es bilden sich ideale Brutstätten für Bakterien, Pilze und
Hefen, die Hautreizungen, Allergien und Schleimbildung hervorrufen:
Der Schmierstoff muss gewechselt und entsorgt werden.
RAPID: Automatischer Ölskimmer
61
Der Tuttlinger Armin Hamma, Inhaber des jungen Unternehmens Hamma
Umwelttechnik, hat ein Gerät entwickelt, das diese Kühlschmiermittel von
Ölen und Schmutz befreit: Der Ölabscheider „Rapid“ bietet Industriebetrieben eine Reihe von Vorteilen: Ein geringerer Schmierstoffverbrauch
bedeutet nämlich nicht nur geringere Kosten für Anschaffung und Entsorgung, sondern auch eine geringere Umweltbelastung. Der Maschinenbediener
profitiert ebenfalls, denn die Geruchs- und Dampfentwicklung, der er täglich
ausgesetzt ist, wird durch die Reinigung des Kühlmittels wesentlich reduziert.
Dabei dient der Ölabscheider „Rapid“ nicht allein zur Aufbereitung von
Kühlschmierstoffen an Zerspanungsanlagen, sondern ebenso zur Pflege von
Waschbädern, galvanischen Anlagen, Kompressorenölen, Spalt- und Entsorgungsanlagen, Sickergruben, Kläranlagen oder Entfettungsbädern. Zugleich
legte der Entwickler Armin Hamma Wert auf einfache Bedienung und kompakte Bauweise. Dank verschiedener Abstreifersysteme lassen sich seine Skimmer in Edelstahlbauweise schnell und universell an allen Maschinen und
Anlagen anbringen.
Bei der Produktverwertung bekam der innovative Betrieb Unterstützung
durch das SIGNO-Netzwerk. Eine Marktanalyse wurde durchgeführt und
die unterschiedlichen Maßnahmen zur Suche nach Vertriebspartnern
(Kundenbesuche, Messen, Mailings) geplant, koordiniert und umgesetzt.
Zitat von Armin Hamma
„Wir sind froh, mit INSTI einen so guten Partner gefunden zu haben. Das
INSTI-Netzwerk ist eine wichtige Anlaufstelle, bei der Wissens- oder Erfahrungslücken auf dem Weg zum marktfähigen Produkt ergänzt werden.“
(Zitat aus der Zeit vor April 2008, als SIGNO noch unter der Marke INSTI geführt wurde.)
Armin Hamma Umwelttechnik
Armin Hamma
Buchenweg 8, 78532 Tuttlingen
Telefon 07461 96599-0
E-Mail [email protected]
Weitere Informationen: www.hamma-uwt.de
62
Neues Imprägnierverfahren:
Ohne Lösungsmittel, ohne Druck
Die JELN Imprägnierung GmbH in Mönchengladbach ist Spezialist für
maßgeschneiderte Lösungen im Bereich Metall-Imprägnierungen. Die
Kernkompetenzen des jungen Unternehmens liegen in der Entwicklung
und Produktion von Imprägniermitteln sowie von speziellen Verschleißschutzsystemen.
Schon früh erkannte Herr Dr. Pluta,
Geschäftsführer der JELN GmbH, die
Nachfrage nach einem neuartigen
Imprägnierverfahren zur Abdichtung von Mikroporen in Metallen
und Kunststoffen, das den alten
Verfahren in Handhabung, Effizienz
und unter Umweltschutzgesichtspunkten überlegen sein sollte.
Als Basis für die Problemlösung
diente dem Chemiker das wasserbasierte, lösungsmittelfreie Imprägniermittel „Nano-Seal W 180“.
Imprägniermittel Nano-Seal W 180
In zahlreichen, systematischen Versuchsreihen entwickelte er ein Verfahren,
das das Eindringen des Imprägniermittels in die Poren des zu versiegelnden
Materials sicherstellt und sie druckdicht versiegelt. Dem Anwender erspart dies
großen technischen Aufwand: Er benötigt keine aufwändigen Druck- oder
Vakuum-Anlagen, sondern taucht sein Werkstück einfach in das
Imprägniermittel ein.
Das neuartige Imprägnierverfahren zur Abdichtung von Mikroporen in
Metallen und Kunststoffen setzt Maßstäbe: Es ist einfacher und effizienter als
gängige Methoden und schont die Umwelt. Da keine Lösungsmittel eingesetzt
werden müssen, ist es überdies sowohl arbeitshygienisch als auch sicherheitstechnisch vollkommen unbedenklich. Namhafte Industrieunternehmen setzen
das Verfahren bereits ein und sind vollauf zufrieden. Und auch der TÜV
Rheinland bestätigt die hohe Dichtwirkung.
63
Gussteile
Plasma- und
Flammspritzen
Rapid Prototyping
Automobilteile
Die Platzierung des Produktes auf dem Markt verlief zwar anfangs nur schleppend – insbesondere fehlten die richtigen Kontakte. Durch die Präsentation
auf Messen sowie die gezielte Ansprache von Zulieferern gelang dann aber
doch der Markteintritt. Mittlerweile konnte sogar ein Exklusiv-Vertrag mit
einem renommierten Instandhaltungs- und Spezialmaschinenbauunternehmen geschlossen werden, das nun für die Vermarktung zuständig ist.
Ein SIGNO-Experte betreute die JELN Imprägnierung GmbH schon vor
deren Gründung und bis zum Abschluss des Projektes. Der Entschluss, die
Entwicklung zum Patent anzumelden, wurde erst durch die Beratung des
SIGNO-Experten und durch die zur Verfügung gestellten Fördermittel
möglich.
Zitat von Dr. Christian Pluta
„Das INSTI-Netzwerk stand während des ganzen Projektes beratend zur
Seite. Hierdurch konnte wertvoller Rat bezüglich der Patentanmeldung, der
technischen Realisierung und der Förderung eingeholt werden. Besonders
positiv ist mir dabei auch die unbürokratische Art der Hilfe und Förderung
durch INSTI aufgefallen.“
(Zitat aus der Zeit vor April 2008, als SIGNO noch unter der Marke INSTI geführt wurde.)
JELN Imprägnierung GmbH
Dr. Christian Pluta
Bleichgrabenstr. 42, 41063 Mönchengladbach
Telefon 02161 898857
E-Mail [email protected]
Weitere Informationen: www.jeln.de
64
Spaß und Nutzen: Der „Kick-Point“
Torwandschießen ist ein Klassiker, wie nicht zuletzt Samstag für Samstag
das „Aktuelle Sportstudio“ im ZDF beweist. Wer trifft wie oft wohin? Diese
Frage fasziniert seit Jahrzehnten ganze Kicker-Generationen. Volker
Dingwerth, Unternehmensgründer und Erfinder des „Kick-Point“, beweist
nun, dass Torwandschießen mit moderner Technik noch mehr Spaß
machen kann. Die Holzwand mit den zwei Löchern ist „out“. „In“ ist das
elektronische Fußballtor, eine Weiterentwicklung, mit der auch die gute
alte Torwand im digitalen Zeitalter angekommen ist.
Das reale Torschusserlebnis bleibt dem Schützen freilich erhalten – ins Ziel
treffen muss er nach wie vor selber. Vielfältiger als je zuvor sind jedoch die
Spielvarianten: Die im Torrahmen installierten Sensoren und Reflektoren bilden ein unsichtbares „Lichtschrankenraster“, das das Tor in mehr als 200 Felder
aufteilt. Mit diesem Raster werden die genaue Platzierung und die Geschwindigkeit des Torschusses gemessen. Eine Software wertet jeden Schuss aus und
ermöglicht die unterschiedlichsten Spiele und Wettbewerbe.
Eventveranstalter können ihr Publikum im Einzelwettkampf gegeneinander
antreten lassen oder Mannschaften bilden, die sich im Torschusswettbewerb
messen. Ob Punkte- oder Bilderschießen, mit oder ohne Kombination eines
Quizspiels: Die Anzahl möglicher Spielvarianten, aus der jeder Veranstalter frei
wählen kann, ist nahezu unbegrenzt. Und als besondere Zugabe lassen sich mit
dem System „Kick-Point“ sogar Urkunden ausdrucken.
Der „Kick-Point“ eignet sich ideal als Werbeplattform und ist nicht nur für den
mobilen, sondern auch für den stationären Einsatz attraktiv. Fußballvereine,
65
Schausteller oder Freizeitparks erhalten mit der Hightech-Torwand eine
Attraktion und zugleich ein Werbemedium, das sich mit Hilfe von Sponsoren
leicht refinanzieren lässt. Logos können hier ebenso wie Produkt- oder Werbebanner optimal platziert werden. Jede Art von Grafik kann in das Torfeld eingebaut werden.
Sensoren im Torrahmen bilden ein unsichtbares Lichtschrankenraster
Durch das SIGNO-Netzwerk wurde die Kick-Point GmbH eingehend zu
den Möglichkeiten der individuellen Patentanmeldung aufgeklärt
und beraten. Denn dem Erfinder war klar: Sein Steuerungssystem, die
Spieloberfläche sowie das Abrechnungssystem sollten schutzrechtlich
gesichert werden.
Zitat von Volker Dingwerth
„Als Unternehmen in der Gründungsphase wurden wir durch das
INSTI-Netzwerk in diesem Projekt eingehend aufgeklärt und kompetent
beraten. Eine gute Idee haben ist nicht alles. Die Sicherung und Umsetzung der Idee ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Ohne die Förderung
durch INSTI wäre eine Patentanmeldung finanziell nicht möglich
gewesen.“
(Zitat aus der Zeit vor April 2008, als SIGNO noch unter der Marke INSTI geführt wurde.)
Kick-Point GmbH
Volker Dingwerth
Nethestraße 6, 48431 Rheine
Telefon 05971 9313-14
E-Mail [email protected]
Weitere Informationen: www.kick-point.de
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Mit Sensoren zu mehr Effizienz:
Der „SmartFill“
Maßgeschneiderte Applikationen für verschiedene fertigungs- und verfahrenstechnische Prozesse entwickeln die Ingenieure, Physiker und
Techniker der KIMA Echtzeitsysteme GmbH. Der Schwerpunkt des
Unternehmens aus Jülich liegt im Bereich fortgeschrittener Mess- und
Regelmethoden in der Verfahrenstechnik.
Viele Kunden der KIMA GmbH kommen aus der Zementindustrie. Zement wird
meist in großen und energieintensiven Kugelmühlen hergestellt, die aus rotierenden Zylindern mit einem Durchmesser von bis zu vier Metern und einer
Länge von bis zu zwölf Metern bestehen.
Mahlanlage isometrisch
Die optimale Auslastung der Kugelmühlen ist für die Wirtschaftlichkeit eines
Zementbetriebes von großer Wichtigkeit. Eine weit verbreitete Methode zur
Messung des Füllungsgrades besteht darin, ein Mikrofon neben die Mühle zu
stellen. Das Prinzip: Eine leere Mühle verursacht viel, eine volle Mühle weit
weniger Lärm. Der Nachteil dieser einfachen Lösung liegt darin, dass das
Mikrofon auch fremden Schall misst, was vor allem in Hallen mit mehreren
Mühlen zum Problem wird. Zudem verschmutzen die Mikrofone leicht.
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Diese Probleme lösten die Entwickler der KIMA Echtzeitsysteme GmbH:
Grundlage der Erfindung ist ein innovativer Körperschallsensor, der „SmartFill“. Dieser Sensor wird direkt an der Kugelmühle angebracht und „lauscht“ in
sie hinein. Gleich einem hoch empfindlichen „elektronischen Ohr“ bestimmt
er so den optimalen Füllungsgrad. Von äußerer Energieversorgung unabhängig und ohne Batterie misst der Sensor absolut störungssicher und präzise
anhand des Schalls die jeweilige Füllhöhe der Mühle – auch dann, wenn in
unmittelbarer Nähe weitere Mahlanlagen laufen.
Mit „SmartFill“ hat die KIMA GmbH ein neues Marktsegment erschlossen. Der
innovative Sensor erlaubt es, Kugelmühlen mit erhöhtem Durchsatz zu betreiben. Von Vorteil ist auch, dass der neue Körperschallsensor weder durch
mechanische Einflüsse verstellt noch durch Schmutz beeinflusst werden kann.
Das wissen die Kunden zu schätzen: Innerhalb der ersten Monate nach der
Testphase wurden bereits mehr als 10 Systeme ausgeliefert – und die
Nachfrage steigt.
Das SIGNO-Netzwerk unterstützte die Entwickler unter anderem bei der
frühzeitigen Patentrecherche. So konnten Fehl- und Doppelentwicklungen von vorneherein vermieden werden.
Zitat von Dr. Peter Kalkert
„Durch die Patentrecherchen im Vorfeld konnte die Produkteinführungszeit
verkürzt werden. Für uns ein unschätzbarer Vorteil. Auch haben wir direkt
gemerkt, dass es den INSTI-Partnern vor allem um die Sache geht: Die unbürokratische und schnelle Abwicklung der Förderformalitäten bei INSTI war
postiv.“ (Zitat aus der Zeit vor April 2008, als SIGNO noch unter der Marke INSTI geführt wurde.)
KIMA Echtzeitsysteme GmbH
Dr. Peter Kalkert
Güstener Straße 72, 52428 Jülich
Telefon 02463 9967-0
E-Mail [email protected]
Weitere Informationen: www.kimae.de
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Handlich und stets zur Stelle:
Der „Mobil-Mark“
1916 stellte Albert Einstein eine These auf, die fast fünfzig Jahre später
in einer kalifornischen Werkstatt zur Entwicklung einer wirklichen
Innovation führen sollte. Ein gewisser Theodor Maimann erfand hier
im Jahr 1960 den Feststofflaser. Wiederum fast fünfzig Jahre später in
Blaustein bei Ulm: Dr. Holm Baeger öffnet den Kofferraum seines PKW,
entnimmt ihm einen kleinen Kasten, der entfernt an einen Staubsauger
erinnert, und rollt diesen in Richtung Maschinenhalle. Der Geschäftsführer der mobil-mark GmbH ist der Entwickler und Besitzer des weltweit
ersten mobilen Laserbeschriftungsgerätes.
Das mobile Beschriftungssystem im stationären
Einsatz für Kleinserienfertigung, Entwicklungsabteilungen und Labors
OEM Laserbeschriftungssystem für die
Automatisierungstechnik. Zum Einbau in
Bewegungseinheiten geeignet.
Rund zwei Jahre dauerte die Entwicklung, für deren Finanzierung unter
anderem die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewonnen werden konnte.
Das Ergebnis ist der „Mobil-Mark“, ein dioden-gepumpter Yttrium-AluminiumGranat-Laser, dessen Kopfteil nur 2,5 kg wiegt: Das ist Weltrekord! Durch seine
patentierte Sicherheitstechnik kann der Laser auf große Teile oder Produkte
aufgebracht werden und beschriftet diese dauerhaft und in Sekundenschnelle.
Dabei summt er leise „wie eine emsige Biene“. Der Vorteil: Durch die direkte
Kennzeichnung von nahezu jedem Material mittels Laserbeschriftung werden
leicht zu entfernende Klebeetiketten überflüssig. Das Resultat ist eine sehr
hohe Fälschungssicherheit.
Heute findet die Weltneuheit internationale Beachtung und Anerkennung.
Einsatzgebiete sieht Herr Dr. Baeger nicht nur in der Automobil- und Flugzeugindustrie oder im Maschinenbau, sondern durch die ungewöhnliche
Anpassungsfähigkeit des Systems vor allem auch für unterschiedliche Beschriftungsaufgaben bei kleineren Firmen, für die sich die Anschaffung eines
stationären Lasers bisher nicht gerechnet hat.
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Den Laser zum Teil bringen - nicht das Teil zum Laser
Auf dem Weg von der Idee zum fertigen Laser wurde der Erfinder durch
das SIGNO-Netzwerk unterstützt. An erster Stelle stand die schutzrechtliche Sicherung der Innovation. Anschließend wurden Strategien für den
Weg in den Markt und zum Kunden entwickelt und umgesetzt.
Zitat von Dr. Holm Baeger
„INSTI war ein Glücksfall für die mobil-mark GmbH. Die Präsenz auf dem
attraktiven INSTI-Gemeinschaftsstand bei internationalen Messen hat uns
ein großes Stück voran gebracht.“
(Zitat aus der Zeit vor April 2008, als SIGNO noch unter der Marke INSTI geführt wurde.)
mobil-mark GmbH
Dr. Holm Baeger
Erhard - Grözinger - Str. 103, 89134 Blaustein
Telefon 0731 9501-805
E-Mail [email protected]
Weitere Informationen: www.mobil-mark.de
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Kontrolle ist besser:
Optimierte Prozessschnittstellen
„Mit unseren Komplett- und Konzeptlösungen sorgen wir täglich dafür,
dass Unternehmen neue Energie- und Kosteneinsparpotenziale erschließen und kontrollierbar machen“, ist Hans-Jürgen Postberg überzeugt. Er
ist Geschäftsführer der Postberg + Co. Druckluftcontrolling GmbH mit Sitz
in Kassel, die sich auf die Entwicklung innovativer Prozessschnittstellen
für die Messtechnik spezialisiert hat. Haupteinsatzgebiet sind Industrieanlagen, in deren Rohrleitungen der Massedurchfluss von Gasen ermittelt
werden soll.
Prozessschnittstellen sind das Herzstück jeder Messung. Von ihnen hängen die
Qualität der Messergebnisse und die Bedienbarkeit für den Nutzer ab. Durch
die Entwicklung kostengünstiger Sensorelektronik und durch das Zusammenspiel von Maschinenbau und Messtechnik ist der Postberg + Co. GmbH ein entscheidender Schritt gelungen: Mit den neuen Durchflussmessgeräten sind
Messwertaufnahmen möglich, die den Druckluftverbrauch korrekt und wirtschaftlich erfassen. So lassen sich zum Beispiel Druckluftleckagen erheblich
schneller und genauer aufspüren. Denn nur was messbar ist, wird auch dauerhaft kontrollierbar.
In diesem Zusammenhang wurde – mit Unterstützung durch die SIGNOKMU-Patentaktion – auch die Kundenlösung „Sensortausch unter Prozessbedingungen“ patentiert. Der persönliche Einsatz des SIGNO-Experten
überzeugte die Postberg + Co. Druckluftcontrolling GmbH: Auch in Zukunft soll SIGNO als Partner in Sachen Patent- und Innovationsentwicklung eingebunden werden.
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Neue Energie- und Kosteneinsparpotenziale erschließen und kontrollierbar machen
Zitat von Hans-Jürgen Postberg
„Neue Ideen entstehen vor allem dann, wenn sich Menschen mit unterschiedlichem Wissen austauschen. So war für uns nicht nur die finanzielle
Unterstützung, sondern auch die fachlich-inhaltliche Betreuung durch
INSTI von großer Hilfe. Persönliches Engagement der Mitarbeiter hat über
so manche Hürde geholfen, die für einen Kleinunternehmer und für jede
innovative Gründung leicht zum Verhängnis werden kann.“
(Zitat aus der Zeit vor April 2008, als SIGNO noch unter der Marke INSTI geführt wurde.)
Postberg + Co. Druckluftcontrolling GmbH
Hans-Jürgen Postberg
Ludwig-Erhard-Str. 12, 34131 Kassel
Telefon 0561 506309-70
E-Mail [email protected]
Weitere Informationen: www.postberg.com
72
Beste Raumausnutzung:
Filigrane Treppengestaltung
„Ideen in Stahl“ – mit diesem Slogan wirbt der innovative Handwerksbetrieb Trappe-Metall GmbH aus Bad Liebenzell. Und das nicht zu Unrecht, denn Diplom-Ingenieur und Schlossermeister Peter Trappe und
sein Team sind ausgesprochen kreativ.
Dabei konzentriert sich der Innovationsgeist nicht allein auf die ästhetischen
Aspekte moderner Metallgestaltung:
Zugleich arbeiten zwei Meister, drei ausgebildete Gesellen, ein Lehrling, ein
Techniker und eine Diplom-Betriebswirtin immer auch an der Weiterentwicklung der funktionalen Gesichtspunkte
ihrer Produkte.
Mit einer Mittelsatteltreppe haben die
Mitarbeiter von Trappe-Metall jetzt ein
Produkt zum Patent angemeldet, das in
seinem Segment neue Maßstäbe setzt:
Das Besondere an dieser Treppe ist die
konsequente Minimierung und die geometrische Anordnung des Tragsystems
unterhalb der Stufen. Der zur Verfügung
stehende Raum wird optimal ausgenutzt,
wobei zugleich die Laufbreite der Treppe
sogar vergrößert werden kann.
Horizontal ist für die Tragkonstruktion
kein zusätzlicher Platz notwendig – ganz
im Gegensatz zu herkömmlichen Spindeloder Wangentreppen. „Noch filigraner
geht es einfach nicht“, ist Peter Trappe
überzeugt.
Dabei ist die innovative Mittelsatteltreppe aus Bad Liebenzell nicht nur schön
anzusehen, sondern auch ausgesprochen
vielseitig gestalt- und einsetzbar. Ganz
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nach dem Geschmack der Bauherren
können die Trittstufen aus unterschiedlichen Materialien hergestellt
werden: Holz, Naturstein oder auch
Glas – alles ist möglich. Gleiches gilt
für den Grundriss, denn dank des filigranen Mittelsattels können die
Metallbauer von Trappe Schneckenformen, S-Formen, Wendeltreppen
und auch gerade Läufe problemlos
realisieren. Kombinationen sind ebenfalls möglich, ganz nach individuellem Bedarf. Gerade bei Umbauten oder Umnutzungen resultieren
aus dieser durch die innovative Konstruktion bedingte Vielseitigkeit zahlreiche Vorteile und Möglichkeiten.
Die Patentanmeldung wurde durch das SIGNO-Netzwerk und im Rahmen
der SIGNO-KMU-Patentaktion unterstützt. Ein Innovationsberater der örtlichen Handwerkskammer hatte die Erfinder auf die Fördermöglichkeiten durch SIGNO aufmerksam gemacht.
Zitat von Susanne Trappe-Jost
„Durch die Beratung und Unterstützung von INSTI war das Vorgehen bei
der Patentanmeldung einfacher und strukturierter. Als ‚Neuling’ im
Patentsystem wären wir ohne Hilfe nicht so schnell zum Ziel gekommen.“
(Zitat aus der Zeit vor April 2008, als SIGNO noch unter der Marke INSTI geführt wurde.)
Trappe-Metall Gestaltung und Verarbeitung GmbH
Susanne Trappe-Jost
Ulmenweg 4/2, 75378 Bad Liebenzell
Telefon 07052 9303-0
E-Mail [email protected]
Weitere Informationen: www.trappe-metallgestaltung.de
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6. Adressliste der SIGNO-Partner
Die jeweils aktuelle Liste finden Sie im Internet unter www.signo-deutschland.de.
KMU-Patentaktion
Verwertungsaktion
Fachauskunft für Erfinder
Baden-Württemberg:
Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO)
Frau Dipl.-Kff. techn. Yvonne Siwczyk
70569 Stuttgart
Tel: 0711 970-2098
E-Mail: yvonne.siwczyk@
iao.fraunhofer.de
InTraCoM GmbH
Herr Prof. Dipl.-Ing. Andreas Zagos
70567 Stuttgart
Tel: 0711 797328-0
E-Mail: [email protected]
Moser & Partner GmbH
Technische Unternehmensberatung
Herr Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH)
Robert Moser
77656 Offenburg
Tel: 0781 6201-0
E-Mail: [email protected]
Steinbeis-Transferzentrum Infothek
Herr Dipl.-Ing. Wolfgang Müller
78050 Villingen-Schwenningen
Tel: 07721 87865-3
E-Mail: [email protected]
Geschäftstelle München
Herr Dipl.-Ing. Christian Baunach
80809 München
Tel: 089 374281-74
E-Mail: [email protected]
PAVIS
Verrechnungs-, Informations- und
Serviceorganisation der Patentanwälte in Deutschland e. G.
Frau PAin Gudrun Skupch
82319 Starnberg
Tel: 08151 9168-20
E-Mail: [email protected]
Rhön Saale Gründer- und Innovations-
zentrum GmbH & Co. KG (RSG Bad Kissingen)
Herr Dr. Matthias Wagner
97688 Bad Kissingen
Tel: 0971 7236-136
E-Mail: [email protected]
Technologie- und
Gründerzentrum (TGZ) Würzburg
Herr Dr. Alexander Zöller
Frau Daniela Zaschka
97082 Würzburg
Tel: 0931 4194-312/-202
E-Mail: [email protected]
Winter, Brandl, Fürniss, Hübner,
Bayern:
Innovations- und Gründerzentrum
Bamberg GmbH
Herr Konrad Bastian
96052 Bamberg
Tel: 0951 9649-0
E-Mail: [email protected]
LGA Training & Consulting GmbH
Patente und Normen
Geschäftsstelle Nürnberg
Frau Verena Gräf
90431 Nürnberg
Tel: 0911 655-4921
E-Mail: [email protected]
Röss, Kaiser, Polte - Partnerschaft
Patent- und Rechtsanwaltskanzlei
Herr Dr. Willi Polte
80336 München
Tel: 089 54301-809
E-Mail: [email protected]
Berlin:
TSB
Innovationsagentur Berlin GmbH
Herr Dipl.-Ing. Siegfried Helling
10623 Berlin
Tel: 030 46302-479
E-Mail: helling@
technologiestiftung-berlin.de
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Berlin/Brandenburg:
Niedersachsen:
ZAB ZukunftsAgentur
Erfinderzentrum
Brandenburg GmbH
Frau Dipl.-Ing. Verena Klemz
14480 Potsdam
Tel: 0331 660 3825
E-Mail: [email protected]
Norddeutschland (EZN) GmbH
Herr Dipl.-Ing. Peter Steuerberg
30159 Hannover
Tel: 0511 850308-0
E-Mail: [email protected]
Hamburg:
Heidrun Stubbe GmbH
HKS Handelskammer
Hamburg Service GmbH
IPC - Innovations- und Patent-Centrum
Herr Dr. Wulf-Erich Damrau
20457 Hamburg
Tel: 040 36138-797
E-Mail: [email protected]
Hessen:
GINo Gesellschaft für
Innovation Nordhessen mbH
Patentinformationszentrum
Frau Dr. Heike Krömker
34127 Kassel
Tel: 0561 804-3482
E-Mail: [email protected]
HA Hessen Agentur GmbH
Herr Dipl.-Geogr. Jürgen Schilling
65189 Wiesbaden
Tel: 0611 774-8362
E-Mail:
[email protected]
Mecklenburg-Vorpommern:
ATI Küste GmbH Gesellschaft für
Technologie und Innovation
Geschäftsstelle Stralsund
Herr Dipl.-Phys. Jürgen Howe
18435 Stralsund
Tel: 03831 367-839
E-Mail: [email protected]
Geschäftsstelle Rostock
Herr Dr.-Ing. Uwe Wurdel
18057 Rostock
Tel: 0381 12887-0
E-Mail: [email protected]
Information & Innovation
Frau Dipl.-Kff. Heidrun Stubbe
49124 Georgsmarienhütte
Tel: 05401 3399-77
E-Mail: [email protected]
Wolfsburg AG
InnovationsCampus
Herr Axel Kommander
38442 Wolfsburg
Tel: 05361 897-1228
E-Mail: [email protected]
Nordrhein-Westfalen:
AGIT – Aachener Gesellschaft für
Innovation und Technologietransfer mbH
Frau Dipl.-Betriebsw. Havva Coskun
52068 Aachen
Tel: 0241 963-1027
E-Mail: [email protected]
ATHENA
Technologie Beratung GmbH
Herr Dr.-Ing. Thomas Müller
33106 Paderborn
Tel: 05251 39065-60
E-Mail: [email protected]
IHC International Management
Consultants GmbH
Frau Dr.-Ing. Irmgard Hoster
45136 Essen
Tel: 0201 8945-420
E-Mail: [email protected]
TEPAC
Technologie- und Patent-Consulting
Herr Dipl.-Wirtsch.-Ing. Eberhard Kübel
41564 Kaarst
Tel: 02131 71866-81
E-Mail: [email protected]
76
WIND Wissenschaftlicher
Informationsdienst GmbH
Herr Dipl.-Chem. Ulrich Kämper
50672 Köln
Tel: 0221 925956-0
E-Mail: [email protected]
Sachsen-Anhalt:
ESA Erfinderzentrum
Sachsen-Anhalt GmbH
Herr Dipl.-Ing. Jürgen Weigt
39108 Magdeburg
Tel: 0391 74435-33
E-Mail: [email protected]
Rheinland-Pfalz:
IHK Zetis GmbH
Zentrum für Technologie- und
Innovationsberatung Südwest
Herr Dipl.-Ing. Bernd Heß
67657 Kaiserslautern
Tel: 0631 303-1230
E-Mail: [email protected]
IMG Innovations-Management GmbH
Herr Dr. Klaus Kobek
67663 Kaiserslautern
Tel: 0631 31668-50
E-Mail: [email protected]
Saarland:
Zentrale für Produktivität und
Technologie Saar e. V.
Frau Dipl.-Ing.
Sabine Betzholz-Schlüter
66119 Saarbrücken
Tel: 0681 9520-474
E-Mail: [email protected]
Sachsen:
AGIL agentur für
innovationsförderung und
technologietransfer gmbh leipzig
Herr Günther Fleck
04109 Leipzig
Tel: 0341 26826631
E-Mail: [email protected]
BTI Technologieagentur
Dresden GmbH
Herr Dr.- Ing. Michael Naumann
01217 Dresden
Tel: 0351 871-7560/-7555
E-Mail: [email protected]
Thüringen:
Technische Universität Ilmenau
PATON Landespatentzentrum Thüringen
Frau Dipl.-Jur. Sabine Milde
98693 Ilmenau
Tel: 03677 694503
E-Mail: [email protected]
TGF Schmalkalden
Technologie- und GründerFörderungsgesellschaft
Frau Roswitha Lincke
98574 Schmalkalden
Tel: 03683 798-103
E-Mail: [email protected]
Mit dem Patent zum Erfolg
Innovationsförderung für Unternehmen
Text und Redaktion
Ulrike Belling, Sibylle Kössler, Kerstin Krey
Institut der deutschen Wirtschaft Köln
SIGNO-Projektmanagement
Konrad-Adenauer-Ufer 21
50668 Köln
Tel.: 0221 4981-832
E-Mail: [email protected]
Internet: www.signo-deutschland.de
Gestaltung und Produktion
Steinbeis-Transferzentrum Infothek, Villingen-Schwenningen
Todt Druck + Medien GmbH + Co. KG, Villingen-Schwenningen
Bildnachweis
Renovision, Künzelsau
Fotos stellten, wenn nicht anders angegeben, die im Text genannten
Unternehmen sowie www.photocase.com zur Verfügung.
Herausgeber
Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie (BMWi)
Öffentlichkeitsarbeit
10115 Berlin
www.bmwi.de
Stand
April 2010
Das Bundesministerium für Wirtschaft
und Technologie ist mit dem audit
berufundfamilie® für seine familienfreundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von der
berufundfamilie gGmbH, einer Initiative
der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung,
verliehen.
Innovationspolitik, Informationsgesellschaft, Telekommunikation
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Technologie herausgegeben. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.
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Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer Wahl
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politischer Gruppen verstanden werden könnte.
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