Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und

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Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und
Forschungsbericht
Nr. 579
Forschungsberichte
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Die volkswirtschaftliche Bedeutung
geistigen Eigentums und dessen Schutzes
mit Fokus auf den Mittelstand - Endbericht Studie im Auftrag des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Technologie
www.bmwi.de
Redaktion
Prof. Dr. Knut Blind (Projektleitung),
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung
und Technische Universität Berlin
Dipl.-Volksw. Alexander Cuntz,
Technische Universität Berlin
Dipl.-Kfm. Florian Köhler, Technische Universität Berlin
Mag. Alfred Radauer, Technopolis Group,
bis 31.10.08 KMU FORSCHUNG AUSTRIA
Produktion/Druck
Harzdruckerei Wernigerode GmbH
Herausgeber
Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie
Referat Öffentlichkeitsarbeit
10115 Berlin
www.bmwi.de
Stand
Februar 2009
Das Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie ist mit dem audit berufundfamilie ®
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ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von
der berufundfamilie gGmbH, einer Initiative der
Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, verliehen.
Forschungsbericht
Die volkswirtschaftliche Bedeutung
geistigen Eigentums und dessen Schutzes
mit Fokus auf den Mittelstand
- Endbericht -
Studie im Auftrag des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Technologie
2
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
Inhalt
Executive Summary . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
1. Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
2. Geistiges Eigentum und die Verletzung geistiger Eigentumsrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
2.1. Geistiges Eigentum, Intangibles und Intellectual Property – Begriffsklärung und Definition . . . . . . . 15
2.2. Die Bedeutung immaterieller Vermögensgüter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
2.3. Instrumente zum Schutz immaterieller Vermögensgüter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
2.4. Verletzungen geistiger Eigentumsrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
2.2.1. Qualitative Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
2.2.2. Quantitativ-monetäre Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
2.3.1. Formelle Instrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
2.3.2. Informelle Instrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
2.4.1. Terminologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .34
2.4.2. Ökonomische Implikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
3.Quantifizierung von geistigen Eigentumswerten und Piraterieschäden: Ergebnisse
der Sekundärdatenanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
3.1.Makro-ökonomische Quantifizierung der Ausgaben für immaterielles Eigentum in der
deutschen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41
3.2. Datenerhebung und Schätzverfahren zu Verletzungen geistiger Eigentumsrechte . . . . . . . . . . . . . . 48
4.Geistiges Eigentum und Produktpiraterie: Ergebnisse der Unternehmensbefragung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
4.1. Methodik und Stichprobe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
4.2. Befragungsergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
4.2.1. Bedeutung des geistigen Eigentums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
4.2.2. Bedeutung von Instrumenten zum Schutz des geistigen Eigentums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
4.2.3. Betroffenheit und Auswirkungen von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
5.Analyse des deutschen Systems an Unterstützungs­leistungen für KMU im Bereich
geistiges Eigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
3
5.1. Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79
5.2. Nutzung von externen Dienstleistungen im Themenbereich IPR durch deutsche KMU . . . . . . . . . . . . 81
5.2.1. Vorherrschende Nutzungsmuster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
5.2.2. Erste Schlussfolgerungen für die Gestaltung von Förderprogrammen und Dienstleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88
5.3.Übersicht über das KMU-spezifische deutsche Förder- und Unterstützungssystem im Bereich
geistiges Eigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
5.3.1. Institutionelles Setting . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90
5.3.2. Ausgestaltungsmerkmale identifizierter öffentlich finanzierter Fördermaßnahmen und Unterstützungsleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92
5.4.Zur Zweckmäßigkeit und Performanz des dargestellten IPR-spezifischen Unterstützungssystems
für deutsche KMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
5.4.1. Betrachtung ausgewählter Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
5.4.2. Betrachtung des Gesamtsystems . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
6. Politikempfehlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111
Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116
Abbildungen
Abbildung 2.1. Ansätze zur Kategorisierung von Intangibles . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Abbildung 2.2.Innovationsintensität in der verarbeitenden Industrie und in den wissensintensiven
Dienstleistungen Deutschlands 1992–2006 (in %) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Abbildung 2.3.Innovationsintensität (Innovationsausgaben in Prozent des Umsatzes) deutscher
Unternehmen in den Jahren 2000 und 2004 nach Größenklasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Abbildung 2.4. Anteil immaterieller Werte an der Marktkapitalisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Abbildung 2.5.Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben für die internationale Lizenzierung von
Patenten und anderen Schutzrechten in den Jahren 1994–2005 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Abbildung 2.6. Transnationale Patentanmeldungen ausgewählter Länder 1991 bis 2005 . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Abbildung 2.7.Trend der Markenanmeldungen beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt und
der World Intellectual Property Organization . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
4
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
Abbildung 2.8.Nutzung von formalen Schutzinstrumenten durch innovationsaktive Unternehmen in
Deutschland und der EU16 im Zeitraum 2002 bis 2004 (in %) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Abbildung 2.9.Nutzung von Patenten sowie von Marken und Geschmacksmustern oder
Geltendmachung von Urheberrechten durch innovationsaktive Unternehmen in den
Jahren 2002–2004 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Abbildung 2.10. E
ntwicklung der Stückzahlen beschlagnahmter Artikel (Aufgriffe bei Einfuhr in die EU)
in den Jahren 2000 bis 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Abbildung 4.1.Anteil der F&E-aktiven bzw. patent- und markenaktiven Unternehmen, im Sample und
innerhalb innovationsaktiver deutscher Unternehmen nach dem Community Innovation
Survey 2004 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Abbildung 4.2.Wichtigkeit der materiellen und immateriellen Werte sowie deren
Bedeutungszuwachs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
Abbildung 4.3.Bedeutungszuwachs der materiellen sowie immateriellen Werte, nach Größen- sowie
Branchenklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Abbildung 4.4. Verhältnis des Wertes von Intangibles zu Tangibles nach Größenklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . 61
Abbildung 4.5.Bedeutung sowie Bedeutungszuwachs einzelner formeller Schutzinstrumente nach
Größenklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Abbildung 4.6.Bedeutung sowie Bedeutungszuwachs einzelner strategischer Schutzinstrumente nach
Größenklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64
Abbildung 4.7.Vergleich der Bedeutung formeller und informeller Schutzrechte nach Größen- und
Branchenklasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65
Abbildung 4.8.Bedeutung sowie Bedeutungszuwachs einzelner formeller Schutzinstrumente nach
Größenklassen (Patentanwaltsbefragung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67
Abbildung 4.9.Vergleich der Bedeutung formeller und informeller Schutzrechte nach Größenklasse
(Unternehmens- und Patentanwaltsbefragung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68
Abbildung 4.10. Bedeutung einzelner Funktionen von Patenten nach Größenklasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69
Abbildung 4.11.Häufigkeit der Betroffenheit von Patent- bzw. Markenrechtsverletzungen nach
Größenklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
Abbildung 4.12.Häufigkeit von Patent- und Markenrechtsverletzungen innerhalb bzw. außerhalb der
Europäischen Union . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Abbildung 4.13. Umsatzeinbußen und Zusatzkosten als Folge von Produktpiraterie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73
Abbildung 4.14.Ausmaß der Auswirkungen von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte auf
Managemententscheidungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75
5
Abbildung 4.15.Veränderung der Auswirkungen von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte auf
Managemententscheidungen, nach Unternehmen mit und ohne direkte Betroffenheit
von Patentrechtsverletzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76
Abbildung 4.16.Ausmaß der Auswirkungen von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte auf
Managemententscheidungen (Vergleich Unternehmens- und Patentanwaltsbefragung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78
Abbildung 5.1. Methodisches Vorgehen der IPR-Benchmarking-Studie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80
Abbildung 5.2.Nutzungshäufigkeit verschiedener Typen von Dienstleistungsanbietern im Bereich
Geistiges Eigentum durch die befragten Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
Abbildung 5.3.Nutzungshäufigkeit verschiedener IPR-Dienstleister, differenziert nach KMU und
Großunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82
Abbildung 5.4. N
utzung von IPR-Serviceprovidern, nach Abhängigkeit der Nutzungsphase der
Schutzrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
Abbildung 5.5. Barrieren für die Inanspruchnahme staatlicher Dienstleistungen im Bereich IPR . . . . . . . . . 84
Abbildung 5.6.Relevanz verschiedener Schlüsselfaktoren für ein Förderprogramm ähnlich der
SIGNO KMU-Patentaktion, Sicht der Förderempfänger/Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86
Abbildung 5.7.Relevanz verschiedener Schlüsselfaktoren für Dienstleistungen ähnlich denen, die
das PIZ Stuttgart erbringt, Sicht der das PIZ Stuttgart nutzenden Unternehmen . . . . . . . . . 88
Abbildung 5.8. Trägerorganisationen der Patentinformationszentren in Deutschlan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97
Abbildung 5.9.Additionalität der monetären Förderung der SIGNO KMU-Patentaktion
(Quelle: Radauer et al., 2007) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101
Abbildung 5.10.Verhaltens- und Know-How-Änderungen in Folge der Nutzung der SIGNO
KMU-Patentaktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
Abbildung 5.11. Verhaltens- und Know-How-Änderungen in Folge der Nutzung des PIZ Stuttgart . . . . . . . . . 105
Tabellen
Tabelle 2.1.Nutzung von formalen Schutzinstrumenten durch innovationsaktive Unternehmen
im Zeitraum 2002–2004 nach Größenklasse im verarbeitenden Gewerbe und
Dienstleistungssektor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Tabelle 2.2.
Nutzung von Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums, . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Tabelle 3.1.Kategorisierung der Ausgaben für immaterielles Eigentum nach Corrado et al.
(2005) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42
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Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
Tabelle 3.2.Übersicht über die Ausgaben für geistiges Eigentum in Deutschland bzw. Großbritannien
und den USA (Quelle: eigene Berechnungen, sowie Corrado (2005) und Marrano und
Haskel (2006)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47
Tabelle 3.3.
Zusammenfassung von Studien und Datenbanken zu Produkt- und Markenpiraterie . . . . . 49
Tabelle 4.1.
Zusammensetzung des Unternehmenssamples nach Größenklassen und Branchen . . . . . . . . 56
Tabelle 4.2.
Zusammensetzung des Patentanwaltsamples nach Größenklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Tabelle 4.3.Monetäre Bewertung der geistigen Eigentumsrechte im Vergleich zum Wert der
Sachanlagen (in Millionen Euro) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60
Tabelle 4.4.
Ursprungsländer unerlaubter Nachahmungen mit häufigste Nennung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72
Tabelle 5.1.Übersicht über öffentlich finanzierte Förderprogramme und Unterstützungsmaßnahmen für KMU im Bereich Geistiges Eigentum in Deutschland (Bundesebene . . . . . . . . . . 92
Tabelle 5.2.Übersicht über öffentlich finanzierte Förderprogramme und Unterstützungsmaßnahmen für KMU im Bereich „Geistiges Eigentum“ in Deutschland (Länderebene) . . . . . . . 96
7
Executive Summary
Der vorliegende Endbericht ist Ergebnis der Studie „Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den
Mittelstand“, welche im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie durch das
Fraunhofer-Institut für System und Innovationsforschung, unterstützt durch das Fachgebiet Innovationsökonomie der Technischen Universität Berlin sowie KMU Forschung Austria/Technopolis Group, im
Laufe des Jahres 2008 erstellt wurde.
Fragestellung und Methodik
Die zentralen Fragestellungen lassen sich in zwei Themenblöcken zusammenfassen:
Gegenstand der Analyse war zunächst, wie sich
die Bedeutung des geistigen Eigentums in Relation
zu den traditionellen materiellen Anlagegütern in
der deutschen Volkswirtschaft darstellt und welche
Entwicklung dieses Verhältnis nimmt. Mit einer
wachsenden relativen Wichtigkeit von immateriellen
Vermögensgütern steigt auch die Bedeutung des
Schutzes von Innovationen, sei es über formelle
Schutzrechte wie Patente bzw. Marken oder über informelle, strategische Methoden wie technischen Kopierschutz, Geheimhaltungsstrategien oder eine sehr
rasche Umsetzung von Innovationsprojekten (zeitlicher Vorsprung). Die Nutzung von Strategien deutscher Unternehmen zum Schutz geistigen Eigentums
war daher integraler Analysepunkt der Studie.
Bestandteil der Untersuchung war weiterhin die
zunehmende Bedrohung geistiger Eigentumswerte
durch unerlaubte Nachahmung in Schwellenländern
wie China, aber auch in Deutschland selbst und in anderen entwickelten Ländern. Die Betroffenheit von
unerlaubten Nachahmungen eigener Technologien
oder Designs („Produkt- und Markenpiraterie“) wurde ebenso untersucht wie die daraus resultierenden
Schäden. Diese können finanzieller Art sein, sich in
der Bedrohung von Arbeitsplätzen äußern oder in
verzerrten und damit ineffizienten Unternehmensentscheidungen resultieren.
In einem dritten Themenblock wurde analysiert,
in wiefern sich aus den beiden beschriebenen Fragestellungen ein Bedarf an wirtschaftspolitischem Han-
deln ableiten lässt. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere forschungsintensive kleine
und mittlere Unternehmen (KMU) unter anderem aus
Kostengründen gerade beim Schutz ihrer Innovationen über das Patentsystem benachteiligt sind und
auch bei der Verwertung ihres geistigen Eigentums
vor großen Herausforderungen stehen. Von staatlicher Seite gibt es daher eine Reihe von Anstrengungen, KMU den Zugang zu gewerblichen Schutzrechten – insbesondere Patenten – zu erleichtern. Vor dem
Hintergrund der Schwerpunkte dieser Studie können
sich Implikationen für Förderprogramme bezüglich
des Schutzes geistigen Eigentums, der effektiven
Durchsetzung von Schutzrechten und der wirtschaftlichen Verwertung von Innovationen ergeben. Aus
diesem Grund werden – basierend auf den Erkenntnissen einer detaillierten Analyse verschiedener
KMU-Förderprogramme – Hinweise auf Verbesserungspotentiale oder Ineffizienzen bei existierenden
Unterstützungsmaßnahmen und auf Förderlücken
bei KMU gegeben.
Das methodische Vorgehen dieser Studie war
modular aufgebaut. In einem ersten Schritt wurden
durch die Analyse relevanter Literatur die wichtigsten Erkenntnisse aus wissenschaftlicher Forschung
und praxisnahen Projekten zusammengetragen. Ein
zweiter Schritt umfasste eine detaillierte Auswertung
existierender Datenbestände, insbesondere um Indikatoren für den Wert des geistigen Eigentums zu erhalten. Des Weiteren wurde eine schriftliche Befragung unter ca. 3000 patentaktiven Unternehmen verschiedener Größenklassen und Branchen durchgeführt, die auf Basis von ca. 300 ausgefüllten Fragebögen eine konkretere Beantwortung der relevanten
Forschungsfragen erlaubte. Darüber hinaus wurden
semi-strukturierte, leitfadengestützte Interviews mit
Wirtschaftsvertretern sowie mit Experten aus Patenwesen, Innovationsberatung sowie Förderträgern
durchgeführt. Um im Detail Aussagen zur Förderlandschaft im relevanten Bereich treffen zu können,
wurde durch den Projektpartner KMU Austria eine
detaillierte Analyse einzelner Förderprogramme
durchgeführt. Diese bildeten zusammen mit den Erkenntnissen aus den anderen Forschungsmodulen
die Basis für die Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen.
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
Ergebnisse
Die zentralen Erkenntnisse stellen sich wie folgt dar:
Die in einer Vielzahl von Quellen dokumentierte
hohe Bedeutung geistigen Eigentums im Vergleich
zu materiellen Vermögensgütern zeigt sich auch in
der im Rahmen des Projektes durchgeführten Erhebung. Eine direkte Frage nach der Bedeutung materieller Sachanlagen im Vergleich zu Bestandteilen der
immateriellen Firmenwerte (Humankapital, Strukturkapital, Beziehungskapital sowie geistige Eigentumsrechte) liefert Hinweise auf die Bedeutungsverhält-
nisse: Die immateriellen Werte werden in allen ihren
Ausprägungen im Vergleich zu den materiellen Werten als wichtiger für den Erfolg des Unternehmens erachtet. Dies stellt nicht in Abrede, dass gerade Industrieunternehmen auch Fertigungsanlagen oder Betriebs- und Geschäftsausstattung benötigen, vielmehr wird hier deren relativer Bedeutungsverlust
thematisiert. Dieser zeigt sich auch in der Frage nach
der Entwicklung in den letzten fünf Jahren, für die
ein sehr viel stärkeres Bedeutungswachstum für das
immaterielle als für das materielle Vermögen festgestellt wurde (siehe Abbildung 1).
Abbildung 1Wichtigkeit der materiellen und immateriellen Werte sowie deren
Bedeutungszuwachs
Veränderung der Bedeutung
5
4,5
2
4
3,5
1,5
1
3
2,5
0,5
0
2
1,5
-0,5
-1
1
0,5
-1,5
-2
0
Materielle
Sachanlagen
Humankapital
Strukturkapital
Beziehungskapital
Veränderung der Bedeutung
Bedeutung
Bedeutung
8
Geistige
Eigentumsrechte
Unternehmensbefragung unter 295 deutschen Firmen; Bewertung der Bedeutung auf einer Skala von 1 („niedrig“) bis 5 („hoch“) / Veränderung der Bedeutung von -2 (stark gesunken) bis +2 (gestiegen)
Eine Quantifizierung dieser Beobachtung in monetären Größen stellt sich aufgrund der Bewertungsproblematik immateriellen Eigentums als schwierig
dar. Als Indikator können jedoch beispielsweise die
gesamtwirtschaftlichen Investitionen in immaterielle
Vermögensgüter aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) herangezogen werden. Hier
wurde laut Statistischem Bundesamt in den 1990er
Jahren eine Verdopplung der relevanten Werte konstatiert, zwischen den Jahren 2000 bis 2006 ist ein Anstieg von über 30% zu beobachten, während die Ausrüstungsinvestitionen um ca. 17% zulegten und die
gesamten Bruttoinvestitionen stagnierten bzw. preisbereinigt leicht zurückgingen. Als weiterer Indikator
für die auch quantitativ bedeutsame Dimension geistigen Eigentums lässt sich über einen weiteren kos-
tenbasierten Bewertungsansatz der immateriellen
Güter erzielen. Die gesamten Ausgaben für geistiges
Eigentum in Deutschland belaufen sich nach vergleichsweise breiten und für andere Länder verwendeten Definitionsansätzen nach den Erhebungen dieser Studie für das Jahr 2004 auf ca. 154 Mrd. Euro. Dies
entspricht ca. 7% des Bruttoinlandsprodukts Deutschlands. Über 143 Mrd. Euro würden nach dieser Methode als langlebiges Wirtschaftsgut und damit als Investition betrachtet werden. Ein Ansatz dieser immateriellen Werte im System der volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnung würde die Investitionen in Deutschland um ca. 70% erhöhen.
Als weiterer Indikator für die Wichtigkeit des
geistigen Eigentums bzw. geistiger Eigentumsrechte
9
kann die steigende Zahl der Patentrechte in Deutschland erachtet werden. Diese Entwicklung ist als Konsequenz einer sowohl in Sekundär- als auch Primäranalyse festgestellten wachsenden Bedeutung von
Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Geschmacksmustern zu sehen. Ein Teil Bedeutungszunahme ist allerdings nicht auf den reinen Schutz von
Innovationen zurückzuführen, sondern liegt in der
strategischen Nutzung intellektueller Eigentumsrechte (intellectual property rights (IPR)) begründet. Es
zeigt sich auch in der hier durchgeführten Unternehmensbefragung, dass die strategische Nutzung von
IPR z.B. als unternehmensinternes Steuerungsinstrument oder als Verhandlungsmasse gegenüber Wettbewerbern in Standardisierungs- oder Lizenzierungsvorgängen mit steigender Unternehmensgröße an
Relevanz gewinnt.
Bezüglich der Forschungsfrage nach dem geschätzten unternehmensspezifischen und volkswirtschaftlichen Schaden durch Verletzungen geistiger
Eigentumsrechte wurde zunächst eine systematische
Auswertung existierender Studien durchgeführt. Die
für die deutsche Wirtschaft relevanten Erhebungen
des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau sowie des Aktionskreises Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie kommen dabei zu
ähnlichen Ergebnissen wie die hier durchgeführte
Unternehmensbefragung. Danach muss die Betroffenheit von unerlaubten Nachahmungen rechtlich
geschützten Know-hows deutscher Unternehmen als
hoch bezeichnet werden. Über zwei Drittel der befragten Unternehmen gaben an, schon einmal von illegalen Verletzungen rechtlich geschützten Knowhows betroffen gewesen zu sein. Bei Patentrechten
liegt dieser Wert bei ca. 64%, in Bezug auf Markenrechte gibt dies etwa die Hälfte der befragten Unternehmen an. Der Unterschied begründet sich auch
durch die Tatsache, dass bewusst patentaktive Unternehmen für die Befragung ausgewählt wurden. Zudem sind diese weitgehend dem Verarbeitenden Gewerbe (speziell Metallverarbeitendes Gewerbe, Maschinenbau sowie Elektrotechnik) zuzuordnen, was
eine generelle Verallgemeinerung der Ergebnisse auf
die gesamte deutsche Wirtschaft ausschließt. In Bezug auf die Unternehmensgröße steigt die Betroffenheit an, was einerseits mit einer höheren Auslandsaktivität von Großunternehmen und damit auch einer
stärkeren Exponiertheit gegenüber Fälschern erklärt
werden kann. Andererseits ist die Nutzung formeller
Schutzrechte unter den Großunternehmen stärker
ausgeprägt und eine Überwachung der relevanten
IPR in einem höheren Maße gewährleistet. Aus diesen
Gründen kann nicht von einer Entwarnung bzgl. der
KMU gesprochen werden, da bei diesen auch schon
ein einzelner Verletzungsfall zu substantiellen Beeinträchtigungen des Geschäftsbetriebes führen kann.
In Bezug auf die entstandenen Schäden durch Verletzungen geistiger Eigentumsrechte geben 12,1% der
Befragten Umsatzeinbußen von über 10% an; bei der
Mehrheit der befragten Unternehmen liegen diese
bei unter 5%. Befragt wurden die Unternehmen außerdem zu den monetären Aufwendungen, die sie
aufgrund der Piraterieproblematik aufzubringen hatten. Dies kann zusätzliche Kosten für die Durchsetzung von Rechten, ein intensiveres Beobachten des
Marktes oder technische Schutzmechanismen beinhalten. Die Schätzung beider Kostenpunkte liegt auf
Basis der Unternehmensantworten bei ca. 6,2% des
Jahresumsatzes des Bezugsjahres 2007. Bezogen auf
den Gesamtumsatz des verarbeitenden Gewerbes,
dem die befragten Unternehmen überwiegend zuzuordnen sind, würde dies Piraterieschäden von bis zu
50 Mrd. Euro bedeuten, die dem vom VDMA ermittelten Wert von 7 Mrd. Euro für den Maschinen- und Anlagenbau ungefähr entsprechen würden. Der DIHK
geht in seinen Hochrechnungen, welche nicht explizit nur forschungs- oder patentaktive Unternehmen
umfassen, lediglich von 29 Mrd. Euro für die gesamte
deutsche Wirtschaft aus.
10
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
Abbildung 2Häufigkeit von Patent- und Markenrechtsverletzungen innerhalb
bzw. außerhalb der Europäischen Union
Oft oder sehr oft
Markenverletzungen
Patentverletzungen
0%
20%
Selten bis manchmal
40%
60%
Nie
80%
100%
Innerhalb der EU
Außerhalb der EU
Innerhalb der EU
Außerhalb der EU
Abbildung 3Umsatzeinbußen und Zusatzkosten als Folge von Produktpiraterie
Umsatzeinbußen
Umsatzeinbußen
durch
durch
Produktpiraterie
Produktpiraterie
Zusatzkosten
Zusatzkosten
durch
durch
Produktpiraterie
Produktpiraterie
60 60
50 50
50 50
40 40
40 40
Anteil der Unternehmen in %
Anteil der Unternehmen in %
Anteil der Unternehmen in %
Anteil der Unternehmen in %
60 60
30 30
30 30
20 20
20 20
10 10
10 10
0 0
0% 0%
1-2%1-2%
3-5%3-5%
6-10%
6-10%
Umsatzausfall
Umsatzausfall
in %in
(2007)
% (2007)
11-15%
11-15%
16-20%
16-20%
0 0
0% 0%
1-2%1-2%
3-5%3-5%
6-10%
6-10%
11-15%
11-15%
Zusatzkosten
Zusatzkosten
in %indes
% des
Umsatzes
Umsatzes
(2007)
(2007)
16-20%
16-20%
11
Zusätzlich zu den monetären Auswirkungen von
Produktpiraterie wurde in dieser Studie analysiert,
welche qualitativen Auswirkungen auf der Managementebene der Unternehmen als Reaktion auf die Piraterieproblematik zu erwarten sind. Bei den Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern wird dabei
von einer stärkeren Nutzung formeller Schutzrechte
wie Patenten berichtet, auch bei der Durchsetzung
von Schutzrechten signalisieren Großunternehmen
wachsende Anstrengungen. Da dies jedoch von den
kleineren Unternehmen oftmals nicht geleistet werden kann, ist hier eine weiter wachsende Kluft in der
Patentnutzung zwischen Unternehmen verschiedener Größe zu erwarten. Deutlich wird dies auch bei einem Vergleich der nach Eigenauskunft unmittelbar
betroffenen Unternehmen mit einer Vergleichsgruppe, die keine unmittelbare Schutzrechtsverletzung
angegeben hat. Bei größeren Firmen unter den „Piraterieopfern“ wird hier ein signifikant höherer Wert
für die Ausweitung der Nutzung und Durchsetzung
formeller Schutzmethoden ermittelt, für mittelständische Unternehmen ist selbst bei unmittelbarer Betroffenheit eine Steigerung ihrer Schutzrechtsaktivitäten offensichtlich nicht möglich oder effizient.
Implikationen für KMU-Förderpolitik im Bereich Intellectual
Property
Nach der Untersuchung der beiden übergeordneten
Forschungsaspekte wurde die Analyseebene dieser
Studie im Hinblick auf öffentliche Unterstützungsprogramme für KMU im Bereich Schutz geistigen Eigentums konkretisiert. Hierbei wurde sowohl die
Nachfrageseite – also die Unternehmen selber – als
auch die Angebotsseite – die anbietenden Institutionen – einbezogen. Hinsichtlich der Nachfrage wurde
ein entsprechender Themenblock bereits in die Unternehmensbefragung integriert und über Experteninterviews konkretisiert. Auf der Angebotsseite wurden entsprechende Programme, wie z.B. die SIGNO
KMU-Patentaktion oder die Patentinformationszentren, identifiziert und im Hinblick auf Zweckmäßigkeit, Effektivität und Effizienz sowie Verbesserungspotentiale untersucht. Dabei wurde deutlich, dass eines der zentralen Hauptprobleme der Förderlandschaft in der unzureichenden Informationslage der
befragten Unternehmen liegt: Viele Unternehmen
wissen schlicht zu wenig über die bestehenden Förderangebote. Ferner ist festzustellen, dass das identifizierte Bündel an Unterstützungsmaßnahmen sowohl quantitativ (gemessen an der Zahl der Maß­
nahmen) wie auch inhaltlich-qualitativ sehr stark auf
das Instrument des Patentschutzes fokussiert. Der
Schwer­­punkt der Maßnahmen liegt des Weiteren vornehmlich auf den frühen Phasen der Nutzung des
Instrumentes, d.h. der Anmeldephase und der ihr
(meist vorgelagerten) Recherchephase. Innerhalb
dieser Schwerpunktsetzungen – und abgesehen von
Details bei der Implementierung – wird das System
der Unterstützungsleistungen von den ExpertInnen
als weitgehend vollständig und zweckmäßig gesehen.
Für den Bereich außerhalb der Schwerpunktsetzungen ist zwar festzustellen, dass die Zieldefinitionen der meisten Maßnahmen nicht die alleinige Erhöhung der Patentanmeldezahlen zum Inhalt haben
(zumindest bei den wichtigsten Förderinstrumenten),
was positiv zu werten ist. Es kann davon ausgegangen
werden, dass speziell dort, wo Beratung ein Teil des
Serviceangebotes ist, auch Alternativen zum Patent
angesprochen werden (abhängig vermutlich von der
Person und dem Erfahrungsschatz des Beraters). Dennoch besteht Konsens darüber, dass im Design des Gesamtunterstützungsrahmens der IP-Management-Gedanke vermutlich nur ungenügend berücksichtigt
und zu stark auf das Thema Patent fokussiert wird.
Hier sind Weiterentwicklungen der Förderportfolios
bzw. eine Schärfung des Profils der Programme anzudenken. Das Thema IP-Management ist deshalb von
Bedeutung, weil es letztlich für ein Unternehmen in
bestimmten Fällen kontraproduktiv sein kann, Patente anzumelden, speziell wenn es sich in einem Feld
bewegt, wo die Durchsetzung des Patentes schwierig
wird. In solchen Fällen sind Alternativen zum Patent
zu prüfen, wie die Nutzung von Geschäftsgeheimnissen oder eine defensive Publikation, die Konkurrenten zumindest davon abhält, ein Re-Engineering
(Nachbau) der Erfindung vorzunehmen und diese
dann unter eigenem Namen zu patentieren (und damit das ursprünglich erfindende Unternehmen aus
dem Markt zu drängen). Darüber hinaus sind Verschränkungen mit anderen Schutzrechtsinstrumenten zu prüfen, wie Marken oder Designs/Geschmacksmuster. Damit wird letztlich auch die Einbeziehung
12
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
betriebswirtschaftlicher Aspekte bzw. des Geschäftsmodells notwendig – am Beispiel der Firma Coca-Cola, die für ihr Hauptgetränk keinen Patentschutz vorgesehen hat (der die Rezeptur für (illegale) Nachahmer offengelegt hätte und maximal 20 Jahre gültig
gewesen wäre), dafür aber eine strikte Geheimhaltung und einen starken Markenschutz als Schutzrechtsstrategie und Geschäftsmodell stark nutzt, ist
der Grundgedanke des IP-Managements klar sichtbar: Die Wahl der optimalen Kombination aus verschiedenen formellen und informellen Schutzrechten im Kontext eines klar definierten Geschäftsmodells, ohne a priori einem bestimmten Instrument einen Vorzug zu geben. Eine einseitige Fokussierung
auf das Schutzrechtsinstrument Patent hätte z.B. für
den Fall Coca-Cola mit hoher Wahrscheinlichkeit
eine langfristig geschäftsschädigende Wirkung gehabt.
Für das hochkomplexe Themengebiet Intellectual
Property ist Expertise und langjährige Erfahrung notwendig, die technische, juristische und betriebswirtschaftliche Aspekte im Umgang mit IP abdeckt. Derartige ExpertInnen sind jedoch nur in geringer Zahl
am Arbeitsmarkt verfügbar. Daher sollte einerseits
die universitäre Ausbildung gerade an technischen
Hochschulen stärker auf das Feld IP-Management
eingehen. Andererseits könnten öffentliche Förderprogramme stärker auf eine Vermittlung von relevantem Know-how abzielen, z.B. über Beratungsangebote und spezielle Fortbildungen für im Bereich Innovationsmanagement tätige Mitarbeiter von KMU.
Die Fortbildung von Multiplikatoren (Train the Trainer-Konzept) wie das Programm IP4Inno auf europäischer Ebene könnte ein erfolgsversprechender Weg
sein.
Neben den bereits erwähnten Mängeln in der öffentlichen Wahrnehmung der Angebote, welche eine
effektivere Kommunikationspolitik der einzelnen
Pro­gramme erfordern, sollte eine bessere Koordination der IPR-Förderaktivitäten von Bund und Ländern
vorgenommen werden. Momentan existiert eine Reihe von Angeboten unterschiedlicher Art und Qualität
auf Länder- und Bundesebene. Ein erster Schritt sollte
daher die Schaffung einer möglichst hohen Transparenz der Förderlandschaft über zentrale Ansprechpartner sein. Anschließend müsste eine inhaltliche
Abstimmung über die Fördergebiete hinweg durchgeführt werden, welche durch eine bundesweit bekannte und aktive Einrichtung wie z.B. das Deutsche
Patent- und Markenamt koordiniert werden könnte.
In Bezug auf die Verletzung geistiger Eigentumsrechte im Ausland war eine der Hauptforderungen
der befragten Unternehmen, den politischen Druck
gegenüber Ländern mit einem hohen Piraterieaufkommen beizubehalten und notfalls zu verstärken.
Auf operativer Ebene wären auch Programme wie das
österreichische Innovationsschutzprogramm (IPP)
denkbar, welches KMU bei der Anmeldung und Verfolgung von Patentrechten in Schwellenländern Unterstützung gewährt. Zur effektiven Durchsetzung
von Patenten auch im europäischen Raum würde darüber hinaus auch die Etablierung eines echten europäischen Gemeinschaftspatentes sowie einer Europäischen Patentgerichtsbarkeit beitragen.
Abschließend soll hier auf die Notwendigkeit einer stärkeren Evaluationskultur bei allen Programmen im Bereich Innovationsschutz hingewiesen werden. Nur durch eine regelmäßige Erfolgskontrolle
der Programme kann die Effizienz der eingesetzten
Mittel gesteigert werden. Eine Evaluation kann dabei
nicht eindimensional – etwa über die Anzahl der erteilten Patente – erfolgen, sondern muss in vielfacher
Hinsicht Aussagen über Verbesserungen im gesamten Innovations- bzw. IP-Management der Teilnehmer liefern können. Ein deutliches Signal im politischen agenda setting könnte darüber hinaus die Etablierung eines von der Bundesregierung eingesetzten
„Beauftragen für Geistiges Eigentum“ – ähnlich dem
US-amerikanische „Coordinator of Intellectual Property
Rights Enforcement“ – sein.
13
1. Einführung
Durch die Globalisierung, die dadurch weiter zunehmende internationale Arbeitsteilung sowie die wachsenden Verflechtungen der Handelsströme zwischen
Volkswirtschaften kann ein Land wie Deutschland
nicht mehr im Preis-, sondern nur im Qualitätswettbewerb bestehen. Folglich steigt die Bedeutung geistigen Eigentums als Basis für die Innovations- und
Wettbewerbsfähigkeit absolut und im Vergleich zu
den klassischen Investitions- bzw. Kapitalgütern, wie
z. B. Maschinen, kontinuierlich an. Dieser Trend lässt
sich durch den massiven Anstieg der Patent-, aber
auch Markenanmeldungen bei gleichzeitig eher moderatem Wachstum der FuE-Ausgaben nachvollziehen (Blind et al., 2006). Obwohl schon seit vielen Jahren zahlreiche staatliche Unterstützungsmaßnahmen
hinsichtlich der Anmeldung geistiger Eigentumsrechte eingeführt wurden, ist dennoch immer noch
festzustellen, dass innovative Großunternehmen gerade das mächtige Schutzrecht der Patentes sehr viel
intensiver nutzen als dies KMU tun. Als Konsequenz
ist eine Konzentration der Patentanmelder auf gerade die Unternehmen mit den meisten Anmeldungen
festzustellen: Um die Jahrtausendwende zeichneten
10% der Anmelder für 66,3% der Anmeldungen verantwortlich (Blind et al., 2003). Dies gilt trotz eines in
jüngster Vergangenheit zu verzeichnenden Aufholprozesses, der auf einen stagnierenden Anteil der patentierenden Großunternehmen zurückzuführen ist
(Blind und Ebersberger, 2007). Diese weiterhin bestehende Diskrepanz lässt sich im Fall der Patente dadurch erklären, dass Großunternehmen Patente in einem wesentlich stärkeren Ausmaß strategisch nutzen, indem diese zur Mitarbeitermotivation oder zur
Leistungsmessung, aber auch zur Verbesserung des
technologischen Images genutzt werden (Blind et al.,
2006). Es zeigt sich zudem – und hier ähneln sich
KMU und Großkonzerne –, dass in Branchen wie der
Biotechnologie ein (wenn auch nur nachrangiger)
Teil der Motivation für Patentanmeldungen auf eine
erhoffte Verbesserung des Zugangs zu Kapitalmärkten zurückzuführen ist. Da auf Seiten der Banken jedoch eine gewisse Skepsis gegenüber dem Einsatz
von Patenten als Kreditsicherungsinstrument festzustellen ist, kann man hier wohl nicht von einem effizienten Einsatz von Patenten sprechen und muss in diesem Zusammenhang von einer Art von Marktversagen ausgehen. Diese neuen Motive zur Patentierung
verbessern das Kosten-Nutzen-Verhältnis für Großunternehmen. Demgegenüber erfahren KMU aufgrund
der durch strategisches Patentierungsverhalten zunehmenden Patentansprüche und die damit entstehenden Patentdickichte (Shapiro, 2001) eher eine weitere Kostenerhöhung für ihre Innovationsprozesse.
Das Patentsystem schafft damit für KMU im Vergleich
zu den Großunternehmen Wettbewerbsnachteile, die
bis hin zur Marktzutrittsbeschränkung führen können. Dies stellt die Wirtschafts- und speziell die Patentpolitik vor neue Herausforderungen, die nicht
einfach mit dem existierenden, auf KMU gerichteten
patentpolitischen Instrumentarium zu lösen sind.
Trotz oder wegen der wachsenden Wichtigkeit
geistigen Eigentums trat in den letzten Jahren mit
dem steigenden Ausmaß an Verletzungen geistiger
Eigentumsrechte ein weiteres Problem auf. Die zunehmende Bedeutung geistigen Eigentums und der
entsprechenden Rechte erhöht die Attraktivität bei
konkurrierenden Unternehmen, dieses geistige Eigentum ohne die Beachtung der relevanten Schutzrechte zu nutzen. Durch den schnellen Aufbau entsprechender technologischer Kapazitäten in den Aufholländern kann das von deutschen Unternehmen
entwickelte technologische Know-how dort nun
schneller und effektiver in relevante Produkte und
Prozesse umgesetzt werden. Folglich werden laut
OECD (OECD, 2007) gefälschte Produkte in Höhe von
mindestens 5% des Welthandelsvolumens in den Umlauf gebracht. Es stellen sich nicht zuletzt hier neue
Herausforderungen für die KMU-orientierte Politik,
da gerade beim Mittelstand ein Auftreten von Produktpiraterie zu besonders gravierenden Auswirkungen führen kann und KMU oftmals nicht die Mittel
haben, um Produktpiraten nachhaltig zu verfolgen.
Im Themenfeld „Geistiges Eigentum“ wurden in
den letzten Jahren aufgrund der Benachteiligung von
kleineren Unternehmen vor allem im Patentsystem
zahlreiche KMU-spezifische Unterstützungsmaßnahmen in verschiedenen Ländern innerhalb und außerhalb der EU implementiert, die die Nutzung des IPRSystems durch den Mittelstand erleichtern sollen – so
auch in Deutschland. Bei der Konzeption dieser Programme stellt sich zusätzlich die Frage, welche Implikationen die Thematik „Verletzung geistiger Eigentumsrechte“ für die wirtschaftspolitische Agenda hat.
Vor diesem Hintergrund untersucht diese Studie die
bestehenden öffentlich finanzierten Unterstützungsangebote im Bereich IPR für deutsche KMU bezüglich
14
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
deren Zweckmäßigkeit und Effektivität und identifiziert mögliche Förderlücken und Möglichkeiten einer
Anpassung zur Optimierung der Zielerreichung.
Zusammengefasst untersucht die Studie folgende
Fragestellungen:
3
ie hat sich die Bedeutung von IPR für UnterW
nehmen in den letzten Jahren verändert bzw. um
wie viel ist der Anteil geistiger Eigentumswerte
an den Unternehmenswerten angestiegen?
3
Wie hoch ist der (geschätzte) individuelle und
volkswirtschaftliche Schaden aus Verletzungen
geistiger Eigentumsrechte?
3
Welche wirtschafts- und innovationspolitischen
Konsequenzen ergeben sich aus der veränderten
Bedeutung geistiger Eigentumswerte, insbesondere für die KMU-orientierte Politik?
Das Untersuchungsdesign umfasst mehrere methodische Ansätze: Literaturstudien, die Sekundäranalyse vorliegender Datenbestände, eine eigene
schriftliche Unternehmensbefragung, offene, leitfadengestützte Interviews sowie Ergebnisse und Sonderauswertungen der Studie „Benchmarking National
and Regional Support Services for SME in the Field of Intellectual and Industrial Property“ (Radauer et al.,
2007).
Der Aufbau der folgenden Seiten orientiert sich
sowohl an der gewählten Methodik als auch an den
zu behandelnden Themenblöcken. Kapitel 2 führt in
die Thematik ein und fasst Ergebnisse aus der Literaturanalyse zur Bedeutung geistigen Eigentums, Möglichkeiten der Messung von intangibles, Nutzung von
Mechanismen zum Schutz von IP und zur Problematik von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte wie
Patente und Marken zusammen. Kapitel 3 schließt daran mit der Darstellung der Sekundärdatenanalyse
an, über die eine Quantifizierung der Bedeutung des
geistigen Eigentums und eine Abschätzung des Ausmaßes von Produktpiraterie erzielt wurde. Der vierte
Abschnitt stellt die Ergebnisse der Primärerhebung
dar und zieht Parallelen zur bis dahin durchgeführten Analyse. Dem Thema „Unterstützungsmaßnahmen für KMU im Bereich IPR“ trägt Kapitel fünf Rechnung: es stellt die Nachfrage nach Förderaktivitäten
sowie die Effizienz der angebotenen Programme dar.
Kapitel sechs zieht Schlussfolgerungen aus den gewonnenen Erkenntnissen und lässt diese in wirtschaftspolitische Handlungsempfehlungen münden.
15
2.Geistiges Eigentum und die Verletzung
geistiger Eigentumsrechte
2.1. Geistiges Eigentum,
Intangibles und Intellectual
Property – Begriffsklärung
und Definition
Auch wenn sich wohl alle Experten dahingehend einig sind, dass dem geistigen Eigentum eine zunehmende Bedeutung bei der Schaffung von ökonomischem Mehrwert durch die Unternehmen einer
Volkswirtschaft zukommt, hat sich eine einheitliche
Definition des Begriffes „geistiges Eigentum“ bisher
noch nicht durchgesetzt. Eine Reihe von Bezeichnungen – geistiges Eigentum oder immaterielle Vermögensgüter, intangible assets oder intellectual property –
werden in der wissenschaftlichen Diskussion gebraucht. In der externen Rechnungslegung hat sich
der Terminus „immaterielle Vermögensgegenstände“
eingebürgert. Smith und Parr (2000, S. 52) definieren
die intangible assets als die Bestandteile eines Unternehmens, die zusätzlich zu monetären oder physischen Vermögensgütern existieren. Dazu zählen z.B.
vertraglich geregelte Rechte gegenüber Dritten wie
Verträge mit Zulieferern über besonders günstige
Konditionen oder auch langfristige Arbeitsverträge
mit kompetenten Mitarbeitern. Der Arbeitskreis Wissensbilanz (BMWA, 2005) – ein Projekt unter der
Abbildung 2.1.
Schirmherrschaft des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit – verwendet den Begriff „intellektuelles Kapital“ und versteht darunter
das „Vermögen eines Unternehmens (…), das nicht direkt greifbar, aber entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg in der Zukunft ist.“ Das konstituierende
Merkmal ist also die fehlende physische Substanz. Im
deutschen Sprachgebrauch entspricht dem Begriff
intangible assets wohl am ehesten die Bezeichnung
„immaterielle Vermögensgüter“, die im Folgenden
als Oberbegriff synonym zum englischen Terminus
benutzt wird.
Zur Definition oder Kategorisierung der Bestandteile immaterieller Vermögensgüter gibt es eine Reihe von Ansätzen. In jedem spielt das Humankapital
eine prominente Rolle. Die Bedeutung einer qualifizierten und motivierten Belegschaft, der Aus- und
Fortbildung der Mitarbeiter oder der Führungsqualitäten leitender Angestellter kann gar nicht hoch genug angesetzt werden und ist oftmals entscheidend
für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens.
Während also dem Humankapital in jedem Fall eine
exponierte Rolle zugestanden wird, besteht bei der
Kategorisierung anderer Bestandteile der Intangibles
weniger Übereinstimmung, wie die folgende Abbildung einiger Kategorisierungen von Intangibles zeigt.
Ansätze zur Kategorisierung von Intangibles (Quelle: Haller und Dietrich, 2001, S. 1045)
AK
Schmalenbach
(2001)
Human
Capital
Sveiby
(1997)
Human
Capital
Stewart
(1997)
Human
Capital
Edvinsson/
Malone
(1997)
Human
Capital
Skandia
(1995)
Human
Capital
Customer
Capital
Supplier
Capital
Process
Capital
External Structure
Innovation
Capital
Internal Structure
Customer
Capital
Structural Capital
Structural Capital
Customer
Capital
Process
Capital
Innovation
Capital
Location
Capital
Investor
Capital
16
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
Zur Definition, zur Messung und zum Management von Intangibles existiert eine Vielzahl von Ansätzen; unter diesen ist einer der bekanntesten der
Intangible Assets Monitor von Sveiby (1997). Der Autor
entwickelte Ansätze aus schwedischen Firmen in der
zweiten Hälfte der 1980er Jahre weiter und kategorisiert die Intangibles in Humankapital (also etwa die
Qualifikation und Motivation der Mitarbeiter), externe Struktur (das Verhältnis zu Kunden, Lieferanten
und sonstigen Partnern) und interne Struktur, also
die Organisationsstärke innerhalb eines Betriebes
(Sveiby, 1997). Ein weiterer wichtiger Ansatz zur Beschreibung und Messung von Intangibles ist der von
Edvinsson während seiner Tätigkeit als Director of Intellectual Capital im schwedischen Versicherungskonzern Skandia entwickelte Skandia Navigator (Edvinsson und Malone, 1997). Der Ansatz zur Kategorisierung der Intangibles baut auf dem von Sveiby auf
und nimmt Ideen der Balanced Scorecard-Methode
(Kaplan und Norton, 1996) auf. Skandia veröffentlicht neben den üblichen Bilanzdaten auch einen
Bericht über die Intangibles und benutzt den Skandia Navigator weiterhin als internes Managementwerkzeug.
In Deutschland wurde das Bewusstsein für das
Thema Intangibles sowie dessen Messung und Bilanzierung in letzter Zeit von der auch international
stark beachteten Initiative „Wissensbilanz – Made in
Germany“ unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vorangetrieben. Die Kategorisierung der Intangibles erfolgt
hier in die drei Bereiche Humankapital, Strukturkapital und Beziehungskapital und lehnt sich damit an
die Unterteilung nach Sveiby an.
Einem Teil des immateriellen Eigentums von Unternehmen kommt eine besondere Bedeutung zu, da
es sich um Intangibles handelt, die mittels gesetzlicher Regelungen geschützt sind. Hier wird der Begriff
Intellectual Property Rights bzw. „geistige Eigentumsrechte“ gebraucht. Dabei handelt es sich um Patente
und Gebrauchsmuster sowie Geschmacksmuster,
Markenschutz, Urheberrechte und andere spezielle
Schutzrechte wie z.B. Sortenschutz oder Halbleiterschutz. Jedes dieser Schutzrechte kann in die Strategie eines Unternehmens eingehen, um das im Unternehmen generierte Know-how zu internalisieren und
nicht an bestehende oder potenzielle neue Konkur-
renten zu verlieren. Die herausragende Bedeutung
dieser Schutzrechte zeigt sich auch daran, dass sie
sich einer stark wachsenden Nutzung erfreuen und
immer öfter Gegenstand von Schutzrechtsprozessen
werden, wie weiter unten ausführlich dokumentiert
wird.
Die folgenden Ausführungen werden sich daher
zunächst mit der Bedeutung der Intangibles im Allgemeinen befassen, anschließend – den Zielen der Studie entsprechend – einen Fokus auf die existierenden
gewerblichen Schutzrechte und ihre Bedeutung für
die deutsche Volkswirtschaft setzen. Dazu muss auch
darauf eingegangen werden, welche Methoden zu ihrer Messung zur Verfügung stehen. Neben Messmethoden aus der betriebswirtschaftlichen Literatur
gibt es dabei für die Abschätzung der Wirkungsmechanismen auch ökonometrische Modelle, mit denen
der Einfluss der Existenz von Intangibles auf Größen
wie Produktivität, Umsatz oder Gewinn analysiert
wird.
2.2.Die Bedeutung immaterieller
Vermögensgüter
Ein erstes Indiz für die wachsende Bedeutung von Intangibles sind zunächst die zahlreichen Projekte, Initiativen und wissenschaftlichen Studien, die sich mit
dem Thema Intangibles und spezieller mit der Erfassung des geistigen Eigentums befassen. Beispielhaft
genannt werden soll hier das von der Europäischen
Union finanzierte „RICARDIS“-Projekt, das sich umfassend mit verschiedenen Ansätzen zum Intellectual
Capital Reporting befasst und speziell auf kleinere und
mittlere Unternehmen ausgerichtet ist (Europäische
Kommission, 2006). Hier wird u. a. ein länderübergreifender Vergleich angestellt, der zu dem Schluss
kommt, dass in den nordischen Ländern eine weitaus
höhere Verbreitung der Wissensbilanzierung festzustellen ist. Die treibende Kraft ist dort eher die Wirtschaft (z.B. mit dem bereits erwähnten Vorreiter
Skandia) als die Politik. Aber auch staatliche Initiativen können sich als wichtige Treiber erweisen, wie
das Beispiel Dänemark zeigt, wo die staatliche Unterstützung dazu geführt hat, dass eine hohe Zahl an
Unternehmen ihre Intangibles methodisch strukturiert erfasst. Erwähnenswert ist zudem Österreich,
das 2004 per Gesetz alle öffentlichen Universitäten
17
zur Erstellung einer Wissensbilanz verpflichtet hat.
Die schon oben erwähnte Initiative „Arbeitskreis Wissensbilanz“ zeigt auch in Deutschland im Rahmen
der Pilotprojekte mit KMU erste Erfolge in der Bilanzierung von Intangibles (Europäische Kommission,
2006).
Über die genannten indirekten Indizien hinaus
existiert eine Reihe von Unternehmensbefragungen, die auf direkte Weise die subjektiv empfundene Bedeutung der immateriellen Vermögensgüter
ermitteln. Völckner und Pirchegger (2005) fragten
Manager nach dem Einfluss verschiedener immaterieller Werte auf den Unternehmenserfolg. Über
drei Viertel der Befragten schätzten ihr Kundenkapital, also die Beziehung zum Konsumenten, auf einer 5er-Skala mit dem Höchstwert („eine der wichtigsten Einflussgrößen des Unternehmenserfolges“)
ein, 42% gaben den höchsten Wert für das Human­
kapital an, gefolgt vom Markenkapital mit fast 30%.
In der Einschätzung der relativen Wichtigkeit verschiedener Intangibles ergaben sich in der Studie
weder Unterschiede nach Branchenzugehörigkeit
noch zwischen den Größenklassen. Kleinere Unternehmen schätzten die Wichtigkeit ähnlich ein wie
größere Betriebe. Auch die zukünftige Bedeutung
von Intangibles wird nach Ansicht der Befragten
noch weiter ansteigen. Besonders in den Branchengruppen „kurzlebige Konsumgüter und Dienstleistungen“ wird der Bedeutungszuwachs als besonders
hoch eingeschätzt. In einer Befragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG (KPMG, 2008) gaben ca. 85% der befragten Unternehmen an, dass in
ihrem Betrieb immaterielle Vermögenswerte in
Form von Marken vorliegen, ca. 82% meinten, die
Intangibles in ihrem Unternehmen liegen in Form
von Computersoftware bzw. -lizenzen vor. Kundenlisten wurden zu 75% genannt und stellen damit –
wie auch schon oben erwähnt – einen großen Anteil
der nicht-physischen Vermögenswerte dar. Auch die
Unternehmensberatung Capgemini (2005) analysierte ca. 100 Unternehmen im Hinblick auf ihre
Wertschätzung von immateriellen Vermögensgütern. Als ein Ergebnis zeigt sich, dass 60% der befragten Unternehmen immateriellen Vermögensgütern
eine stärkere Bedeutung beimessen als materiellem
Vermögen und dass vor allem Betriebe in turbulenten oder dynamischen Unternehmensumfeldern
diese Einschätzung teilen.
2.2.1.
Qualitative Bewertung
Über die direkte Befragung von Unternehmen hinaus
soll im Folgenden ein Überblick über Studien zu den
Effekten von Patenten und Markenrechten auf Marktwert und Produktivität gegeben werden, also auf die
Art und Weise, wie sich die Bedeutung der geistigen
Eigentumsrechte manifestieren kann.
Zunächst kann auf eine Reihe von Studien zum
positiven Zusammenhang von Forschungs- und Entwicklungsausgaben (F&E-Ausgaben) und Marktwert
verwiesen werden. Ebenso wie diese basieren auch
die meisten Studien zum Effekt von Patenten – als
Maß des Outputs von F&E – auf den Wert eines Unternehmens auf der Annahme, dass sich dieser aus den
tangible assets, also dem Betriebsvermögen wie Maschinen, Gebäude, Grundstücke etc, sowie den intangibles (Patente, Marken, Know-how etc.) zusammensetzt (Griliches, 1981); der Wert eines Unternehmens
wird dabei über den Börsenwert ermittelt. Dies impliziert die Annahme, dass die beste Schätzung der zukünftigen Ertragschancen eines Unternehmens über
den Marktmechanismus der Börse erfolgen kann. Ein
aktueller Beitrag ist die Studie von Hall et al. (2005).
Sie weisen nach, dass Patente einen starken Effekt auf
den Marktwert des Unternehmens haben und dass
Unternehmen mit Patenten, auf die in anderen Patentschriften überdurchschnittlich häufig verwiesen
wird, einen ca. 50% höheren Marktwert aufweisen als
Unternehmen mit einer nur durchschnittlich ausgeprägten Anzahl von Verweisen. McGahan und Silverman (2006) zeigen, dass der Marktwert von Unternehmen unter gewissen Umständen sogar positiv auf
Intellectual Property Rights (IPR) von Konkurrenten innerhalb ihrer Branche reagiert. Dies hängt mit der
Ausgestaltung des gesetzlichen Rahmens von IPR sowie von möglichen Spill-Over-Effekten zwischen Unternehmen einer Branche zusammen.
Neben dem Einfluss auf den Marktwert ist auch
der Effekt von Patenten auf die Produktivität von Unternehmen Untersuchungsgegenstand ökonomischer Studien. Zu den neueren zählt z.B. die von
Greenhalgh und Rogers (2007): Die Autoren weisen
mit Daten der Jahre 1986 bis 1994 nach, dass Firmen
mit einer größeren Patentierungsaktivität auch eine
höhere Produktivität aufweisen. Allerdings sind die
Produktivitätsvorteile nicht sehr langlebig, so dass
18
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
die Wichtigkeit von kontinuierlich betriebener F&E
von den Autoren als nachhaltiger produktivitätstreibender Faktor hervorgehoben wird.
In letzter Zeit hat sich das Forschungsinteresse
neben den weiterhin dominierenden Patentstatistiken auch auf Eintragungen von Marken erweitert.
Diese haben den Vorteil, auch auf Dienstleistungen
anwendbar zu sein, während Patenten eine technische Neuerung zu Grunde liegen muss. In der schon
erwähnten Studie von Greenhalgh und Rogers (2007)
wird ein positiver Effekt einer Markenaktivität sowohl
auf den Marktwert als auch auf die Produktivität und
das Produktivitätswachstum herausgestellt, andere
Studien weisen einen Einfluss auf Gewinne und Umsätze nach.
Studien zu den ökonomischen Effekten des Copyrights sind deswegen relativ selten, da (zumindest
derzeit) keine Registrierungspflicht für diese Rechte
existiert. Für die Jahre 1910 bis 1991 gab es jedoch eine
derartige Regelung in den USA. Anhand dieser Daten
zeigen Landes und Posner (2003), dass ein großer Teil,
ca. 80%, einen eher geringen wirtschaftlichen Nutzen
aufwies. Andererseits weist die stark wachsende Anzahl von Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen
auf einen signifikanten privaten ökonomischen Wert
für die Unternehmen hin.
Geistige Eigentumsrechte können für Unternehmen aus einer Reihe von anderen, strategischen
Gründen eine Rolle spielen (Blind et al., 2006). Dies ist
vor allem in Großunternehmen der Fall. Dazu zählt
die Motivation, durch ein großes Patentportfolio die
Reputation des Unternehmens zu erhöhen, die Verhandlungsposition innerhalb von Unternehmenskooperationen zu stärken sowie Patentanmeldungen
in Rahmen unternehmensinterner Anreizsysteme zu
verwenden. Ein wichtiger Aspekt ist zudem das Blockieren von Konkurrenten, das entweder defensiv zur
Erhaltung des eigenen technologischen Spielraums
als auch offensiv, um Konkurrenten von der Anwendung selbst nicht weiter verfolgter technologischer
Entwicklungen fernzuhalten, betrieben werden
kann.
Auch der Zugang zum Kapitalmarkt als Patentierungsmotiv ist hier zu nennen. Für Patente ermittelten Blind et al. (2006), dass dies als Beweggrund für
die Patentierung zwar von anderen Motivationen –
allen voran der traditionellen Schutzfunktion – dominiert wird. Immerhin ein Viertel der mehr als 500
befragten Unternehmen wies diesem Motiv jedoch
eine hohe oder sehr hohe Wichtigkeit zu. Ähnlich
wie die erhoffte Verbesserung des technologischen
Images eines Unternehmens durch ein umfangreiches Patentportfolio versuchen Unternehmen, immaterielle Vermögensgüter als Sicherungsinstrumente bei Verhandlungen mit Fremdkapitalgebern
zu benutzen. Insbesondere junge Unternehmen und
Start-ups der High-Tech- oder Softwarebranche, die
über wenig klassisches Anlagevermögen verfügen,
setzen dies vergleichsweise häufig ein. Eine Untersuchung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Zimmermann, 2007) ermittelte eine mit der Unternehmensgröße steigende Wahrscheinlichkeit für den Einsatz
von Intangibles als Kreditsicherungsinstrument. Unternehmen, die Markenrechte neu erstellt oder selbst
geschaffen haben, weisen dabei nach den Berechnungen eine um den Faktor 5,5 höhere Wahrscheinlichkeit auf, immaterielle Sicherheiten zu stellen. Für
Patente kommt die Untersuchung zu keinen signifikanten Ergebnissen, bei Urheberrechten, Gebrauchsund Geschmacksmustern sinkt diese sogar. Zimmermann (2007) erklärt diesen Befund mit der Tatsache,
dass diese Schutzrechte teilweise ungeprüft eingetragen werden und damit einen weniger objektivierbaren Wert für den Fremdkapitalgeber aufweisen.
Die Akzeptanz unter Banken und Finanzaufsichtsbehörden ist in den letzten Jahren jedoch gestiegen:
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BAFIN) lässt Patente als Kreditsicherheit zu und auch
die Landesbank Baden-Württemberg akzeptiert
technische Dokumentationen unter bestimmten
Vorraussetzungen als zusätzliches Sicherungsinstrument (OECD, 2006b). Insgesamt zeigt sich jedoch
noch sehr klar eine starke Zurückhaltung bei der Akzeptanz von Intangibles als Kreditsicherheit, bei lediglich 2,2% aller von der KfW (Zimmermann, 2007)
befragten Unternehmen, die Sicherheiten bei der
Kreditvergabe stellten, waren diese immaterieller
Art. Falls dies tatsächlich der Fall ist, steht meist nicht
die Kreditvergabe an sich zur Diskussion, sondern lediglich Verhandlungen über die Konditionen. Ein
wichtiger Grund liegt darin, dass oft allgemein anerkannte Bewertungsmethoden fehlen und sich das
Intangible Capital Reporting noch keiner großen Verbreitung erfreut.
19
2.2.2.
Quantitativ-monetäre Bewertung
Bei einer auf den monetären Nutzen abzielenden
Analyse kann bei der Bewertung von Intangibles zunächst nach unterschiedlichen Messansätzen unterschieden werden:
1.
urch die bei der Generierung der immateriellen
d
Vermögensgüter entstandenen Ausgaben
(kostenorientierter Ansatz),
2. d
urch die über Marktmechanismen ermittelten
Preise wie Lizenzausgaben für Technologien
(marktorientierter Ansatz) oder
3. d
urch den Umsatz bzw. Gewinn eines Unternehmens, der sich auf die immateriellen Vermögensgüter (z.B. Marken oder Produkte mit patentierter Technologie) zurückführen lässt (ertragsorientierter Ansatz).
Betriebswirtschaftliche Methoden des Managements und des Controllings unterscheiden sich weiterhin danach, ob sie einen qualitativen oder quantitativen Ansatz verfolgen; entsprechend generieren
die verschiedenen Methoden monetäre oder nichtmonetäre Maßzahlen.
Um die wachsende Bedeutung immaterieller
Vermögensgüter zu bewerten, können nach dem
kostenorientierten Ansatz die Ausgaben analysiert
werden, die zu deren Aufbau nötig sind. Eine der
wichtigsten Größen in diesem Zusammenhang sind
die Ausgaben, die innerhalb einer Volkswirtschaft für
Forschung und Entwicklung aufgewendet werden.
Dies ist der Input, der zu neuen Technologien, Verfahrensweisen, allgemein zu neuem Wissen und Knowhow führt. Der oben genannten Kategorisierung folgend, ist eine Analyse der F&E-Ausgaben ein Element
der kostenorientierten Beurteilung von geistigen
Vermögenswerten. Daten über den Verlauf der Innovationsaufwendungen in Deutschland liefert z.B. das
Mannheimer Innovationspanel, das den deutschen
Beitrag zum Community Innovation Survey (CIS) der
Europäischen Union darstellt. Der Community Innovation Survey wird inzwischen alle 2 Jahre in den Mitgliedsländern der Europäischen Union sowie den Beitrittskandidaten und einigen Nicht-Mitgliedsländern,
wie Island und Norwegen, durchgeführt. Dadurch
können Entwicklungen im Zeitablauf sowie im Ländervergleich valide dargestellt werden, da die Befragung sowohl zwischen den einzelnen Wellen als auch
in den verschiedenen Teilnehmerländern harmonisiert ist. In den für Innovationstätigkeit besonders relevanten Bereichen „verarbeitendes Gewerbe“ und
„wissensintensive Dienstleistungen“ ergab der deutsche Community Innovation Survey im Jahr 2006 Innovationsaufwendungen von ca. 113,5 Mrd. Euro. Dies
umfasst unter anderem Ausgaben für interne und externe F&E (mit ca. 50% der größte Anteil), den Einkauf
von Know-how über Patente oder Lizenzierungen
und Weiterbildungsmaßnahmen im Zusammenhang
mit Innovationen. 68% der Ausgaben fielen in den Bereich der Hochtechnologie, also z.B. die Branchen Maschinenbau und Elektrotechnik oder die Chemie­
branche (Rammer und Weißenfeld, 2008, S. 52). Für
diese Sparten wird auch bis zum Jahr 2008 ein Anstieg auf ca. 74 Mrd. Euro erwartet. Der starke Bedeutungszuwachs von Innovationen spiegelt sich in der
Entwicklung der nominellen Aufwendungen in diesem Bereich. Seit 1995 steigerten sich die realen Innovationsaufwendungen in der Hochtechnologie um
90%, in den wissensintensiven Dienstleistungen sogar
um 100%. Allerdings relativiert sich der Anstieg bei einem Bezug der Innovationsaufwendungen auf den
Umsatz der Unternehmen, da die so ermittelte Innovationsintensität nur in den wissensintensiven
Dienstleistungen anstieg, nämlich von 3,2% im Jahr
1995 auf 5,6% im Jahr 2006 (Rammer und Weißenfeld,
2008, S.55). Ein Vergleich zwischen der dritten und
vierten Erhebungswelle aus dem Jahr 2001 bzw. 2005
zeigt außerdem ein leicht höheres Wachstum bei den
kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als bei
den Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern.
Dies ist auf die größere Flexibilität von KMU zurückzuführen, die auf die sich bessernden wirtschaftlicher
Rahmenbedingungen ab dem Jahr 2004 mit einer etwas stärkeren Erhöhung der Innovationsausgaben reagieren konnten.
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
Abbildung 2.2.Innovationsintensität in der verarbeitenden Industrie und in den wissensintensiven Dienstleistungen Deutschlands 1992-2006 (in %)
(Quelle: Rammer und Weißenfeld (2008, S.55))
7%
Innovationsintensität
6%
5%
4%
3%
2%
1%
0%
92
93
94
95
96
97
98
99
Hochtechnologie
00
01
02
03
04
05
06
wissensintensive Dienstleistungen
sonstige verarbeitende Industrie
Abbildung 2.3.Innovationsintensität (Innovationsausgaben in Prozent des Umsatzes) deutscher
Unternehmen in den Jahren 2000 und 2004 nach Größenklasse
(Quelle: Eurostat; eigene Darstellung)
4,0%
3,5%
3,0%
Innovationsintensität
20
2,5%
2,0%
1,5%
1,0%
0,5%
0,0%
Unternehmen mit 10 bis 49
Mitarbeitern
Unternehmen mit 50 bis 249
Mitarbeitern
2000
2004
Unternehmen mit mehr als
250 Mitarbeitern
21
Um eine weitere quantitative Aussage über den
Wert der Intangibles zu treffen, kann man zunächst
auch die immateriellen Vermögensgüter in Betracht
ziehen, die in den Bilanzen der Unternehmen erscheinen. Dies folgt systematisch dem Marktansatz,
weil der Wert der Intangibles über Markttransaktionen, wie z.B. eine Unternehmensübernahme, gemessen wird. Allerdings wird damit ihre Bedeutung stark
unterschätzt, da nach den deutschen Rechnungslegungsvorschriften nur ein sehr geringer Anteil tatsächlich angesetzt werden darf. § 248 II HGB legt ein
Bilanzierungsverbot für diejenigen Intangibles vor,
die nicht entgeltlich erworben wurden. Immaterielle
Werte, die selbst erstellt wurden, z.B. eine Marke, die
selbst auf dem Markt etabliert wurde, oder ein Patent, das auf eigener Forschungsarbeit basiert, dürfen nicht berücksichtigt werden. 1 Dennoch zeigen
sich allein bei Betrachtung der bilanzierten Intangibles, wie z.B. des Goodwills – der Betrag, der bei Unternehmensübernahmen über den eigentlichen Wert
der materiellen Vermögenswerte hinaus gezahlt
wird – sehr hohe Beträge. Nach einer Analyse von 124
Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen aus den wichtigsten deutschen Börsensegmenten durch das Institut für Wirtschaftsprüfung an der
Universität Saarbrücken im Auftrag des Handelsblatts hatten die deutschen Unternehmen Ende 2007
durch Firmenübernahmen einen Geschäfts- oder Firmenwert von durchschnittlich 1,24 Milliarden Euro
in den Büchern stehen (Fockenbrock, 2008). Die
Spanne erstreckt sich bei Unternehmen des deutschen Aktienindex von 20 Milliarden Euro bei der
Deutschen Telekom AG bis hin zu 66 Millionen bei
BMW. Die hohen Werte hängen zusammen mit einer
erhöhten Anzahl an Übernahmen in den letzten Jahren sowie mit der positiven Börsenentwicklung vor
der Finanzkrise des Jahres 2008, die die Marktkapitalisierung börsennotierter Unternehmen und damit
auch die Übernahmepreise in die Höhe schnellen
ließ. Auch bei der Entwicklung des Verhältnisses von
Goodwill zu bilanziertem Eigenkapital ist im Vergleich zur Situation von vor zwei Jahren eine deutliche Bedeutungsverschiebung hin zu immateriellen
Werten ablesbar.
1
Eine weitere marktorientierte Messmethode zur
Abschätzung des Wertes von immateriellen Vermögensgütern ist der Vergleich des Marktwertes eines
ganzen Unternehmens mit der Summe aller Vermögensgegenstände aus der Bilanz des Unternehmens.
Eine Betrachtung des Gesamtunternehmenswertes
kann dabei hilfreich sein, da einzelne Intangibles selten am Markt gehandelt werden. Falls dies doch einmal der Fall sein sollte, wird über den Preis meist Stillschweigen vereinbart. Der Wert eines Unternehmens
kann jedoch bei Vorliegen einer Börsennotierung
über die Marktkapitalisierung angenähert werden.
Diese spiegelt die Erwartungen des Marktes an die Ertragskraft und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens
wider. Verzerrend kann bei dieser Methode jedoch
die Existenz von Spekulationsblasen an den Börsenmärkten wirken, die sich in überhöhten Börsenwerten der Unternehmen äußern kann. Mit der wachsenden Wichtigkeit von immateriellen Vermögensgütern haben sich dabei Marktwert und Buchwert der
Unternehmen auseinander bewegt. Für die 500 größten börsennotierten Unternehmen der USA, also die
im Index S&P 500 gelisteten Unternehmen, haben
Cradoza et al. (2006) für die letzten Jahrzehnte einen
Anstieg des Anteils immaterieller Werte an der
Marktkapitalisierung von ca. 17% auf knapp 80% ermittelt.
Hier ist im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes eine Änderung der gesetzlichen Regelungen zu erwarten. Zwar ist
das Gesetzgebungsverfahren zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Studie noch nicht abgeschlossen, jedoch ist abzusehen, dass das
bisherige Aktivierungsverbot von einer Aktivierungspflicht selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (wie z.B. Patente, Gebrauchsmuster und Markenrechte) abgelöst werden soll.
22
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
Abbildung 2.4. Anteil immaterieller Werte an der Marktkapitalisierung (Quelle: Cradoza et al. (2008))
100%
80%
60%
40%
20%
0%
1975
1985
Auf volkswirtschaftlicher Ebene gibt die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) Aufschluss
über die Wertentwicklung der Intangibles. In diesem
Kontensystem existiert ein Unterkonto der Bruttoanlageinvestitionen, welches mit „Immaterielle Anlagen“ bezeichnet wird. Allerdings entspricht die Erfassung immaterieller Vermögensgüter nach dem
Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) in keiner Weise dem betriebswirtschaftlichen oder gar bilanzierungstechnischen
Terminus der Intangibles. Vielmehr umfasst dieses
Konto nur produzierte immaterielle Anlagegüter;
diese setzen sich zu ca. drei Vierteln aus Investitionen in Computerprogramme (und Datenbanken), ca.
einem Sechstel aus Investitionen in Urheberrechte
(Originale von Büchern, Modellen, etc) sowie zu sehr
geringen Anteilen aus Suchbohrungen und Grundstücksübertragungskosten zusammen. Nicht erfasst
sind dagegen z.B. Patente, Lizenzrechte oder ein aktivierter Firmenwert. Doch auch nach der Definition
der VGR zeigt sich in den 1990er Jahren eine Verdopplung der Höhe der (preisbereinigten) immateriellen Bruttoanlageinvestitionen und auch ab 2000
wachsen die Ausgaben real nochmals um ein Viertel
auf 26,35 Mrd. Euro im Jahr 2006 (Statistisches Bundesamt, 2007b).
1995
2005
Für die einkommensbasierte Berechnung des
Wertes von Intangibles nennen Smith und Parr (2000)
direkte sowie indirekte Ansätze. Direkte Vorteile aus
der Existenz immaterieller Vermögensgüter können
ein Preispremium von Markenartikeln gegenüber NoName-Gütern sein oder ein Kostenvorteil, der sich aus
der Verwendung einer effizienten patentierten Technologie ergibt. Indirekte Ansätze wären der so genannte „Relief from Royalty-Ansatz“, der auf den hypothetischen Kosten basiert, die bei einer Lizenzierung
der Technologie entstehen würden. Den Ansatz der
geleisteten Lizenzzahlungen aufgreifend, können aus
der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Anhaltspunkte gewonnen werden. Die Zahlungsbilanz der
deutschen Volkswirtschaft weist für das Jahr 2005 ca.
5,4 Mrd. Euro an Einnahmen aus Patenten und anderen Lizenzen auf. Zur gleichen Zeit haben deutsche
Unternehmen Wissen und Technologie für 5,3 Mrd.
Euro aus dem Ausland importiert (Bundesbank,
2006). Da nur ein geringer Teil der deutschen Patente
oder Technologien überhaupt über Lizenzen nach außen weitergegeben wird (siehe z.B. Giuri et al., 2007)
und die Zahlungsbilanz lediglich Ströme zwischen
Deutschland und dem Ausland, also keine Vorgänge
innerhalb Deutschlands erfasst, ist die Zahl von 5,4
Mrd. Euro zur Annäherung des „wahren“ Wertes des
23
Technologie entsprechen muss. Vielmehr spielen Effekte des Rechnungswesens, steuerliche Gründe sowie konzerninterne Verrechnungspreise eine große
Rolle (Bundesbank, 2006;Gehrke und Legler, 2004).
Trotz dieser Vorbehalte zeigt sich bei einer Betrachtung der Zahlungsströme in der Kategorie „Patente,
Erfindungen und Verfahren“ sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben in der letzten Dekade
ein starker Anstieg, wobei erstere stärker zulegten als
letztere. Die Daten belegen daher den in letzter Zeit
immer wichtiger werdenden Trend der Open Innovation, dem zufolge sich Innovationsprozesse stärker
nach außen öffnen bzw. sich miteinander verweben
und der Strom des technologischen Know-hows zwischen den Unternehmen unter anderem in Form von
Lizenzvereinbarungen anwächst (Chesbrough, 2006).
Auf der anderen Seite ist diese Entwicklung ein weiteres Signal für die wachsende Bedeutung immaterieller Vermögensgüter im Allgemeinen und formeller
geistiger Eigentumsrechte im Speziellen.
geistigen Eigentums nur sehr eingeschränkt geeignet. Der wahre Wert ist aus mehreren Gründen um
ein Vielfaches höher einzuschätzen: Studien belegen,
dass die Generierung von Lizenzerträgen durch Patente ein eher untergeordnetes Element im Patentierungskalkül der Unternehmen ist. So zeigt sich in der
Befragung von Blind et al. (2006), dass nur 21% der befragten Unternehmen die Generierung von Lizenzeinnahmen als ein wichtiges oder sehr wichtiges Element in ihrer Patentierungsstrategie ansehen. Giuri
et al. (2007) kommen zu einem ähnlichen Ergebnis.
Sie weisen nach, dass über alle Größenklassen hinweg
insgesamt 13,2% der Patente zur Lizenzierung kommen. Sie finden darüber hinaus einen starken Größeneffekt, da kleinere und mittlere Unternehmen
eine weit größere Neigung zur Vergabe von Lizenzen
haben als Großunternehmen. Ein weiterer Grund, die
genannte Ziffer lediglich als grobe Orientierungsgröße zu verwenden, liegt in der Tatsache, dass die Höhe
der Ausgaben nicht unbedingt dem Marktwert der
Abbildung 2.5.Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben für die internationale Lizenzierung von
Patenten und anderen Schutzrechten in den Jahren 1994–2005
(Quelle: Bundesbank, 2006; eigene Darstellung)
8,0
7,0
Milliarden Euro
6,0
5,0
4,0
3,0
2,0
1,0
0,0
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
Einnahmen Patente, techn. Verfahren
Einnahmen übrige Schutzrechte
Ausgaben Patente, techn. Verfahren
Ausgaben übrige Schutzrechte
2004
2005
24
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
Ein weiterer indirekter Ansatz zur Berechnung
des Wertes von Intangibles sind analytische Methoden, die über die monetären Zuflüsse oder die Rendite des Gesamtunternehmens Rückschlüsse auf den
Wert des immateriellen Vermögens ziehen. Zwar gehen Studien davon aus, dass die Rendite verschiedener immaterieller Vermögenswerte als sehr hoch einzuschätzen ist, jedoch geht die Höhe der Schätzung
stark auseinander – von ca. 13% (Smith und Parr, 2000)
bis 72% für durch mit IT verbundene Intangibles (Cummins, 2004). Dies zeigt wiederum die Schwierigkeit
der Messung der Bedeutung von Intangibles und die
große Abhängigkeit von den getroffenen Annahmen.
Zur Messung des Wertes von Patenten und zur
Güte dieses Indikators für den Output von F&E-Aktivitäten existiert eine Vielzahl von Studien. Über die reine Anzahl von Patenten hinaus wird der Wert z.B.
über die Anzahl der zitierten Patente bzw. über die
Anzahl der Verweise in anderen Patentschriften auf
das jeweilige Patent geschätzt, weil man davon ausgeht, dass eine hohe Anzahl von Verweisen auf eine
besonders grundlegende und wertvolle Technologie
hinweist (z.B. Hall et al., 2005). Ein anderer Ansatz basiert auf der Tatsache, dass Patente in regelmäßigen
Abständen erneuert werden müssen und kalkuliert,
dass Patente, die mehrere Male verlängert wurden,
für den Patentinhaber auch einen besonders hohen
Wert darstellen (z.B. Lanjouw et al., 1998). Ein weiterer Aspekt analysiert die Einsprüche, die gegen einen
Patentantrag gestellt werden, wiederum in der Annahme, dass wertvollere Patente auch öfter mit juristischen Mitteln verhindert werden sollen (Sherry und
Teece, 2004). Weiterhin geht man davon aus, dass der
Wert eines Patentes steigt, wenn es in mehreren Ländern angemeldet ist oder durch weitere Patente ein
umfangreiches Patentportfolio mit entsprechenden
Synergiepotenzialen zusammengestellt wird (z.B. Parchomovsky und Wagner, 2005).
Eine Möglichkeit zur Ermittlung des Patentwertes stellt die Befragung von Patentinhabern oder Erfindern nach dem geschätzten Wert ihres gewerblichen Schutzrechtes dar. Diesen Ansatz wählt die so
genannte PatVal-Befragung (Giuri et al., 2007), die die
Antworten von über 9000 Erfindern von beim Europäischen Patentamt registrierten Patenten zu ihrer
Motivation, ihren Informationsquellen und dem Gebrauch bzw. dem eigentlichen Wert ihres Patentes
analysiert. Speziell zu letzterem Aspekt wurden die
Erfinder gefragt, zu welchem Mindestpreis sie ihr Patentrecht am Tag der Patenterteilung verkauft hätten
– die Erfinder sollten dabei annehmen, dass sie zum
Zeitpunkt des hypothetischen Verkaufs ihres Patents
dieselben Informationen wie am Tag der Beantwortung des Fragebogens gehabt hätten. Das Ergebnis
bestätigt die schon in anderen Studien festgestellte
Schiefe der Verteilung: Eine kleine Zahl von Patenten
hat einen sehr hohen Wert, ca. 7,2% der Patente sind
mehr als 10 Millionen Euro wert. Für 68% der Patente
jedoch wird ein Wert von weniger als 1 Million Euro
geschätzt. Bei der Unterscheidung nach Branchen
zeigt sich, wie in anderen Studien auch, ein im Vergleich zu anderen Branchen höherer Wert für Patente in der Chemie- und Pharmabranche.
Nachdem nun die Bewertung von Patenten behandelt wurde, soll im Folgenden kurz auf den Wert
von Marken eingegangen werden. Für die konkrete
Ermittlung eines monetären Markenwertes existiert
eine ebenso große Anzahl an Methoden wie für die
Patentbewertung. Einen Überblick geben Völckner
und Pirchegger (2005). Es sind qualitative Bewertungen (Markenbekanntheit, Markenimage) und quantitative Bewertungen (Ermittlung des für die Marke erzielbaren Preispremiums, Lizenzpreisanalogie) üblich. Über eine Kombination mehrerer Ansätze
schätzt beispielsweise die Unternehmensberatung
BBDO in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsmanagement der
Universität Speyer die Markenwerte der deutschen
DAX-Unternehmen Allianz, Deutsche Telekom und
Daimler auf je ca. 20 Mrd. Euro. Am unteren Ende der
Skala finden sich Altana (bis Mitte 2007 im DAX), Hypo-Real-Estate und Infineon mit 1,7 Mrd. Euro bzw. 1,2 und 0,8 Mrd. Euro.
2.3.Instrumente zum Schutz im­­
materieller Vermögensgüter
Bei den bisherigen Ausführungen stand die Bedeutung der Intangibles für die Unternehmen und die
Volkswirtschaft im Vordergrund. Damit einhergehend wurden bereits verschiedene Instrumente zum
Schutz des geistigen Eigentums genannt, da die
Wichtigkeit des geistigen Eigentums sich auch in den
Bestrebungen zeigt, dieses vor dem Zugriff anderer
25
Wirtschaftssubjekte zu schützen. Im folgenden Abschnitt soll noch einmal ausführlicher auf verschiedene Methoden eingegangen werden, welche den Unternehmen zum Schutz ihres geistigen Eigentums zur
Verfügung stehen. Die stark wachsende Nutzung dieser Instrumente spiegelt dabei die wachsende Bedeutung immateriellen Vermögens wider.
2.3.1.
Formelle Instrumente
Es existieren diverse gewerbliche Schutzrechte, mit
denen Unternehmen oder Einzelerfinder ihre Forschungsleistungen schützen können. Dabei folgen
formelle Institutionen zum Schutz des geistigen Eigentums, wie Patente, Gebrauchsmuster, Copyright
und Marken, immer dem Grundgedanken, dass eine
höhere Innovationstätigkeit erwartet wird, wenn sich
Unternehmen oder Einzelerfinder eines angemessenen wirtschaftlichen Ertrags aus ihrer Forschungsund Entwicklungsarbeit sicher sein können. Es soll
also durch Patente und andere Schutzrechte ein zusätzlicher ökonomischer Innova­tionsanreiz gesetzt
werden, der vor allem dann wichtig ist, wenn die Forschungsaufwendungen sehr hoch sind. Dies ist u.a. in
den Branchen Biotechnologie, Medizintechnik oder
Fahrzeugbau der Fall, in denen folglich ein hoher Prozentsatz der Unternehmen von Schutzinstrumenten
Gebrauch macht. Auch durch ein staatliches Eingreifen können die Forschungskosten noch erhöht werden. Dies kann z.B. in der Pharmabranche der Fall
sein, wenn durch staatliche Mindestanforderungen
an Medikamente, z.B. zur Arzneimittelsicherheit die
ohnehin schon hohen Forschungskosten, aber auch
die time-to-market weiter nach oben geschraubt werden. Auf der anderen Seite ist es aus ökonomischer
Sicht ineffizient, wenn Erfindungen oder Ideen ausschließlich einem Unternehmen zur Verfügung stehen und das Wissen und Know-how anderen Unternehmen vorenthalten werden. Aus diesem Grund erfüllt vor allem das Patentsystem auch den Zweck, die
Diffusion von Wissen in einer Volkswirtschaft zu beschleunigen. Die Offenlegung von relevanten Informationen in der Patentschrift ist die Gegenleistung,
die ein Anmelder für seine durch das Patent verliehene temporäre Monopolstellung erbringen muss.
Nachdem das allgemeine betriebs- bzw. volkswirtschaftliche Kalkül hinter den gewerblichen
Schutzrechten des geistigen Eigentums kurz dargelegt wurde, soll nun auf die wichtigsten geistigen Eigentumsrechte eingegangen werden.
Patente
Patente werden nach §1 Abs. 1 Patentgesetz „für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen
Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind“
und darüber hinaus technischer Natur sind. Nach Eingang der Patentunterlagen und Zahlung der Anmelde- und Prüfungsgebühr recherchiert das Patentamt
den Stand der Technik und prüft, ob dem Antrag nach
den Patentierbarkeitskriterien stattgegeben werden
kann. Bei einem positiven Befund wird das Patent auf
maximal 20 Jahre erteilt. Um den Patentschutz aufrecht zu erhalten, sind ab dem dritten Jahr Gebühren
zu entrichten, die mit der Dauer des Patentschutzes
von 70 Euro für das dritte Patentjahr bis ca. 2000 Euro
für das 20. Patentjahr anwachsen. Die Unterlagen des
Patentanmelders bleiben noch 18 Monate geheim, im
Anschluss daran werden die Unterlagen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, um der oben erwähnten Informationsfunktion Rechnung zu tragen und
die Diffusion von Wissen in der Volkswirtschaft zu beschleunigen. Ein deutsches Patent gewährt Schutz für
den deutschen Rechtsraum. Wenn ein Unternehmen
auf ausländischen Märkten aktiv ist, sollte es auch auf
diesen Märkten Patentschutz beantragen. Eine Möglichkeit stellt ein Antrag beim Europäischen Patentamt in München dar, wo mit einem einzelnen Antrag
Patentschutz für einige oder alle der derzeit 28 Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens erreicht werden kann. Das Patent Cooperation
Treaty gibt dem Erfinder darüber hinaus die Möglichkeit, mittels eines Antrags bei der World Intellectual
Property Organization Schutz auch in außereuropäischen Ländern zu erlangen.
Das Ausmaß der Nutzung von Patenten spricht
eine deutliche Sprache bzgl. der Wichtigkeit dieses
Schutzrechtes. Nach den aktuellsten Daten aus dem
Jahresbericht des Deutschen Patent- und Markenamtes (Deutsches Patent- und Markenamt, 2008) gingen
dort im Jahr 2007 60.992 Patentanmeldungen zur
Prüfung ein, davon stammten ca. 48.000 Anträge aus
Deutschland. Insgesamt wurden 17.884 neue Patente
erteilt. Einschließlich der vom Europäischen Patent-
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
amt erteilten Patente ergibt sich damit ein Bestand
von 501.199 Patenten aus dem In- und Ausland beim
DPMA.
Um die in den letzten Jahren gewachsene Bedeutung zu dokumentieren, ist der Anstieg in den letzten
Jahren und Jahrzehnten zu analysieren. Dabei zeigt
der Jahresbericht 2006 für die Entwicklung der letzten Jahre (2000 bis 2006) einen leichten Rückgang
der nationalen Anmeldungen. Zur gleichen Zeit stiegen die deutschen Anmeldungen beim Europäischen
Patentamt an, so dass sich das Niveau auf einem hohen Level stabilisiert. Mit einer zunehmenden Internationalisierung der Märkte steigt auch die Bedeutung des international gültigen Schutzes von Patenten. Bei der Anzahl der so genannten Triade-Patente
(also Patente, die gleichzeitig beim US-amerikanischen, europäischen und japanischen Patentamt an-
gemeldet wurden) bzw. der „Transnationalen Patente“ (mit Anmeldung sowohl beim Europäischen Patentamt als auch über das internationale Anmeldeverfahren im Rahmen des Patent Cooperation Treaty)
war in den 1990er Jahren ein starker Anstieg zu beobachten, der erst Anfang des 21. Jahrhunderts in eine
Phase der Konsolidierung mündete und seitdem geringere Wachstumsraten aufweist (siehe Abbildung
2.6.).
Anzumerken ist jedoch, dass geistige Eigentumsrechte – und hier vor allem das Patentwesen – von Unternehmen in zunehmendem Ausmaß nicht mehr
ausschließlich zum originären Zweck des Schutzes
benutzt werden. Wie in Kapitel 2.2.1 bereits erwähnt,
spielen strategische Gründe vor allem in den anmeldestarken Großunternehmen eine größere Rolle und
treiben so die Anmeldezahlen nach oben.
Abbildung 2.6.Transnationale Patentanmeldungen ausgewählter Länder 1991 bis 2005
(Quelle: Frietsch et al. 2008)
100
90
80
Anmeldungen (in 1000)
26
70
60
50
40
30
20
10
0
91
US
92
DE
93
94
FR
95
96
CN
97
98
JP
99
00
GB
01
02
KR
03
04
05
Gesamt
27
Gebrauchsmuster
Markenschutz
Das Gebrauchsmuster ist von der Funktion her ähnlich wie das Patent, allerdings bestehen auch einige
Unterschiede. Zum einen wird nach einem Antrag auf
Gebrauchsmusterschutz vom Patentamt keine umfassende Recherche zu den sachlichen Schutzvoraussetzungen (Neuheit, erfinderische Leistung und gewerbliche Anwendbarkeit) betrieben. Dies sollte der Antragsteller bereits getan haben, um Schadenersatzprozesse von Inhabern älterer Schutzrechte zu vermeiden. Der Gebrauchsmusterschutz gilt bis zu 10
Jahre und muss – wie beim Patent – in regelmäßigen
Abständen durch Zahlung einer Aufrechterhaltungsgebühr erneuert werden. Die Erlangung eines internationalen Gebrauchsmusterschutzes ist nicht möglich, da keine Eintragung beim Europäischen Patentamt möglich ist und dieser auch nicht in allen Ländern (z.B. der Schweiz) gesetzlich vorgesehen ist. Die
Anzahl neuer Gebrauchsmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt im Jahr 2006 belief sich auf
16.638, seit dem Jahr 2000 (18.914 Anmeldungen) ist
die Anzahl leicht zurückgegangen (Deutsches Patentund Markenamt, 2007).
§ 3 Absatz 1 Markengesetz legt fest, was als Marke geschützt werden kann, nämlich „alle Zeichen, (…) die
geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines
Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.“ Eine Marke dient somit der
Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen
von Unternehmen. Das Patentamt prüft nach Beantragung die Einzigartigkeit der vorgeschlagenen
Marke und entscheidet anschließend über den Eintrag in das Markenregister. Dies war im Jahr 2006 für
72.321 Marken der Fall, der Bestand beim DPMA lag
bei 744.769. Nach der Eintragung kann der Markenschutz bei Zahlung der Gebühr nach Ablauf von jeweils 10 Jahren unbegrenzt verlängert werden. Wie
beim Patent existiert hier eine europäische Institution (das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt),
bei dem eine Gemeinschaftsmarke beantragt werden
kann. Ebenfalls möglich ist eine internationale Regis­
trierung bei der World Intellectual Property Organization.
Bei der Nutzung von Marken (Abbildung 2.7.)
zeigt sich ein ähnliches Bild wie bei den Patenten.
Während das DPMA seit 2000 einen Rückgang bei der
Anmeldung von na­tionalen Marken ausweist (Deutsches Patent- und Markenamt, 2007), ist auf internationaler Ebene ein positiver Trend auszumachen. Der
steigende Verlauf knickt wie auch bei den Patenten in den Jahren 2000–2002 ein, um danach in abgeschwächter Form seine Aufwärtsbewegung wieder
aufzunehmen.
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
Abbildung 2.7.Trend der Markenanmeldungen beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt und der
World Intellectual Property Organization (Quelle: Gauch (2007))
350
Trend der Markenanmeldungen
(1997 = 100)
28
300
250
200
150
100
50
0
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
Produktmarken (Deutschland)
Dienstleistungsmarken (Deutschland)
Produktmarken (Summe)
Dienstleistungsmarken (Summe)
Geschmacksmuster
Das Design eines Produktes ist über ein Geschmacksmuster schützbar. Falls das Design des Antragstellers
zum Zeitpunkt der Anmeldung „neu ist und Eigenart
hat“ (§ 2 Geschmacksmustergesetz), wird es in das Geschmacksmusterregister aufgenommen. Der Antragsteller bekommt damit das alleinige Recht, das Design zu verwenden. Allerdings wird – wie beim Gebrauchsmuster – nicht geprüft, ob eine Verletzung älterer Schutzrechte vorliegt; dies wird erst im Streitfall
durch Zivilgerichte festgestellt. Der Geschmacksmusterschutz kann bis zu 25 Jahre dauern und ist auf europäischer („Gemeinschaftsgeschmackmuster“) oder
internationaler Ebene möglich. Beim Deutschen Patent- und Markenamt wurden im Jahr 2006 46.557
Geschmacksmuster neu registriert, im Jahr 2000 waren es noch 73.617 Fälle. Hier ist also ein deutlicher
Rückgang zu verzeichnen.
Urheberrecht
Im Gegensatz zu den bis jetzt vorgestellten Schutzmechanismen für immaterielle Vermögensgüter besteht
beim Urheberschutz nicht die Notwendigkeit, einen
offiziellen Antrag zu stellen, da sich das Schutzrecht
direkt aus dem Urhebergesetz ergibt. Geschützt werden nach § 2 Absatz 1 Urhebergesetz Werke literarischer, wissenschaftlicher oder künstlerischer Art.
Dem Schöpfer des Werkes wird eine Reihe von Rechten zu Veröffentlichung, Verwertung, Vergütung,
Nutzung etc. eingeräumt. Das Urheberrecht gilt für
70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers und ist vererbbar.
Neben der Anzahl der verschiedenen erteilten
Schutzrechte ist ein weiterer Indikator für die Wichtigkeit des formellen Schutzes im Anteil der Unternehmen zu sehen, die sich eines formalen Schutzrechtes bedienen. Hier liefert die EU-weite Erhebung
des Community Innovation Survey (CIS) Hinweise auf
eine überdurchschnittliche Nutzung unter deutschen
Unternehmen. 20% der innovationsaktiven Unternehmen, also jener, die im Bezugszeitraum 2002–2004
aktiv an Produkt- oder Prozessinnovationen gearbeitet haben, hatten während dieser Zeit auch eine Patentanmeldung zu verzeichnen (Rammer und Weißenfeld, 2008). Die Eintragung einer Marke rangiert
auf dem zweiten Platz, ca. 18% der deutschen Innova-
29
zunächst eine größere Verbreitung der Schutzmaßnahmen im verarbeitenden Gewerbe und darüber hinaus eine wachsende Nutzung der Schutzinstrumente mit der Unternehmensgröße. Dieser Größeneffekt
ist vor allem im verarbeitenden Gewerbe zu beobachten, während die Verteilung in den Dienstleistungsbranchen zwischen den Unternehmensgrößentypen
relativ gleich ist.
toren haben dieses Instrument genutzt. Geschmacksmuster liegen in der Verwendung knapp hinter Marken, die Geltendmachung von Urheberrechten wird
hier als nachrangig eingestuft. Dies liegt aber wohl
an der Tatsache, dass der Urheberrechtsschutz keiner
aktiven Anstrengung bedarf, sondern durch den
„Schöpfungsakt“ selber entsteht. Eine Differenzierung nach Wirtschaftssektor und Größenklasse zeigt
Tabelle 2.1.Nutzung von formalen Schutzinstrumenten durch innovationsaktive Unternehmen im Zeitraum 2002–2004 nach Größenklasse im verarbeitenden Gewerbe und Dienstleistungssektor (Quelle: Aschhoff et al. (2007))
Mitarbeiterzahl
Verarbeitendes Gewerbe
bis 49
50–99
100–499
ab 500
Patent
20%
24%
47%
76%
Marke
17%
20%
35%
56%
Geschmacksmuster
4%
8%
7%
20%
Urheberrecht
9%
6%
15%
24%
ab 500
Mitarbeiterzahl
bis 49
50–99
100–499
Patent
Dienstleistungsgewerbe
10%
9%
9%
11%
Marke
18%
15%
18%
32%
Geschmacksmuster
2%
1%
1%
4%
Urheberrecht
8%
9%
5%
11%
Abbildung 2.8.Nutzung von formalen Schutzinstrumenten durch innovationsaktive Unternehmen in
Deutschland und der EU16 im Zeitraum 2002 bis 2004 (in %)
(Quelle: Rammer und Weißenfeld (2008))
Anmeldung von Patenten
Eintragung von Marken
Anmeldung von Geschmacksmustern
Deutschland
Geltendmachung von Urheberrechten
EU16
0
5
10
Mehrfachnennungen möglich.
15
20
25
30
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
Zum Abschluss des Überblicks zu formellen
Schutzrechten soll in einem Exkurs ein differenzierterer Vergleich mit den anderen Ländern der EU bezüglich der Verwendung von vier der wichtigsten
formellen Schutzrechte (Patente, Marken, Industriedesign und Urheberrechte) gezogen werden. Festzustellen ist, dass über alle Kategorien hinweg in
Deutschland ein überdurchschnittlicher Einsatz von
formellen Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums beobachtet werden kann. So liegt Deutschland z.B. bei der Nutzung von Patenten im Vergleich
mit anderen Ländern der EU auf den vorderen Plätzen. Wie bereits erwähnt, hat etwa ein Fünftel der
Unternehmen, die in den Jahren 2002 bis 2004 mindestens eine Produkt- oder Prozessinnovation getätigt haben, dieses Instrument eingesetzt. Im Vergleich mit den anderen europäischen Ländern liegt
Frankreich mit einer Quote von 22,2% vor Deutschland und Dänemark (19,55%).
Beim Betrachten der Rangfolge der Länder nach
Patentaktivität (siehe Abbildung 2.9.) liegen die Länder an der Spitze, die allgemein zur Gruppe der europäischen Spitzenreiter bei der Innovationsaktivität
gezählt werden, wie z.B. Frankreich, Deutschland
oder auch die skandinavischen Länder Finnland oder
Dänemark. Der Durchschnitt in der EU15 (ohne England, Österreich und Schweden, für die in diesen Variablen bei CIS 4 keine Daten vorhanden sind) liegt bei
ca. 14%. Die drei Spitzenreiter (Frankreich, Deutschland und Dänemark) bei der Patentaktivität nutzen
auch die anderen drei verfügbaren formellen Schutzrechte in hohem Maße, allgemein geht mit einer
schwächeren Patentaktivität auch die Verwendung
der anderen Schutzrechte zurück. Ausnahmen bilden
die neuen Beitrittsländer Tschechische Republik, Polen und die Slowakei sowie Griechenland, die bei sehr
geringer Nutzung des Patentwesens eine überdurchschnittlich hohe Verwendung der anderen drei
Schutzrechte aufweisen.
Abbildung 2.9.Nutzung von Patenten sowie von Marken und Geschmacksmustern oder Geltendmachung
von Urheberrechten durch innovationsaktive Unternehmen in den Jahren 2002–2004
(Angaben in %) (Quelle: Eurostat, CIS 4)
FR
DE
DK
FI
NO
Länder der Europäischen Union
IE
NL
IT
ES
BE
MT
LT
LU
BG
PT
RO
HU
EE
CZ
PL
SK
GR
CY
0%
10%
20%
30%
40%
50%
Eintragung Marke oder Geschmacksmuster, Geltendmachung von Urheberrechten
60%
Anmeldung eines Patents
70%
31
In Bezug auf andere formelle Schutzrechte zeigt
sich folgendes Bild: Das Geschmacksmuster wurde
am häufigsten in Frankreich eingesetzt, ca. ein Drittel
der französischen Innovatoren haben ein solches
Schutzrecht eintragen lassen, gefolgt von den Dänen
mit fast 25%. Auch norwegische Unternehmen sind in
dieser Hinsicht relativ aktiv und lassen zu etwa 22%
ein solches Recht registrieren. Bei der Eintragung einer Marke beim nationalen oder europäischen Markenamt werden vor allem für Griechenland, Litauen
und Luxemburg hohe Werte ausgewiesen. Luxemburg hat in Bezug auf die Nutzung des Urheberrechts
als formeller Schutzmaßnahme sogar die höchste
Quote aufzuweisen. Norwegen und Frankreich folgen
mit der zweit- und dritthöchsten Nutzung des Urheberrechts als Schutzmaßnahme.
Es ist in der empirischen Forschung häufig zu beobachten, dass kleinere Unternehmen in geringerem
Ausmaß formelle Maßnahmen zum Schutz ihres geistigen Eigentums einsetzen (siehe z.B. Aschhoff et al.,
2007). Zur Erklärung dieses Phänomens wird eine Reihe von Gründen herangezogen, die zum einen mit
der höheren Zahl von erfolgreichen Innovationen in
Großunternehmen und einem damit einhergehenden größeren Bedarf an formellen Schutzmechanismen zusammenhängen, zum anderen aber auch mit
den Kosten, die ein Patentantrag oder eine Markeneintragung mit sich bringen. Das britische Patentamt
hat auch vor diesem Hintergrund reagiert und die
Gebühren für Patent und Markenanträge gesenkt,
was als mögliche Ursache für eine höhere Zahl von
Anträgen durch britische KMU diskutiert wird
(Greenhalgh et al., 2001). Tabelle 2.2. gibt einen Überblick, wie stark der Unterschied zwischen den Unternehmensgrößenklassen in den einzelnen Ländern
ausgeprägt ist. Der größte Unterschied in der Nutzung von formellen Schutzrechten zwischen kleinen
und mittleren Unternehmen (höchstens 250 Mitarbeitern) und Großunternehmen (mehr als 250 Mitarbeiter) liegt bezüglich des Patentwesens in den relativ
kleinen Volkswirtschaften Luxemburg, Bulgarien
und Slowakei vor. Bulgarien hat auch bei den anderen drei Schutzrechten eine relativ große Verzerrung
zu Gunsten der Großunternehmen aufzuweisen. Es
fällt auf, dass der Index „Nutzung von formellen
Schutzrechten bei Großunternehmen in Bezug auf
Nutzung bei KMU“ innerhalb der Länder, die allgemein als besonders innovativ angesehen werden, in
Finnland am höchsten ist. Sowohl im Patentwesen als
auch insbesondere bei der Geltendmachung von Urheberrechten liegt in Finnland eine hohe Verzerrung
hin zu den großen Unternehmen vor. In Bezug auf die
Position Deutschlands ist festzustellen, dass der Größeneffekt bei der Nutzung von Patenten und Eintragung von Marken im Durchschnitt der erfassten Länder liegt. Im deutschen Patentsystem scheint im europäischen Vergleich keine besonders hohe Benachteiligung von KMU vorzuliegen. Bei der Eintragung von
Geschmacksmustern und der Geltendmachung von
Urheberrechten existiert allerdings eine etwas größere Verzerrung zu Gunsten der Großunternehmen.
32
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
Tabelle 2.2.Nutzung von Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums, differenziert nach kleinen/
mittleren Unternehmen (Spalte a) und Großunternehmen (Spalte b) im europäischen Vergleich
Land
Anmeldung eines
Patents
Eintragung eines
Industriedesigns
(Geschmacksmuster)
a)
b)
Index
Eintragung einer Marke
Geltendmachung von
Urheberrechten
a)
b)
Index
a)
b)
Index
a)
b)
BE
11,5%
26,4%
2,30
4,2%
10,9%
2,59
16,3%
23,5%
1,44
3,4%
5,5%
Index
1,63
BG
6,3%
23,0%
3,64
5,8%
20,4%
3,52
17,7%
41,4%
2,34
3,2%
9,4%
2,93
2,62
CY
1,3%
0,0%
0,00
1,3%
0,0%
0,00
7,2%
22,7%
3,17
1,7%
4,6%
CZ
4,9%
13,7%
2,79
21,2%
27,7%
1,30
7,8%
14,6%
1,88
3,7%
5,4%
1,46
DE
20,4%
48,9%
2,40
18,4%
41,3%
2,25
19,6%
39,7%
2,03
7,9%
16,0%
2,02
DK
21,5%
40,9%
1,90
10,5%
17,3%
1,65
24,6%
45,1%
1,83
9,8%
22,1%
2,26
EE
5,1%
15,4%
2,99
20,2%
37,2%
1,84
2,0%
6,9%
3,41
3,1%
6,4%
2,04
ES
13,5%
24,6%
1,82
11,9%
15,1%
1,27
23,7%
28,7%
1,21
2,2%
4,0%
1,80
FI
16,8%
49,5%
2,95
9,3%
19,6%
2,11
19,6%
45,1%
2,31
1,5%
8,2%
5,32
FR
22,8%
48,3%
2,11
18,2%
30,6%
1,68
33,5%
56,3%
1,68
9,2%
16,4%
1,79
GR
3,4%
5,5%
1,59
27,6%
32,8%
1,19
6,8%
3,2%
0,47
10,8%
10,1%
0,93
HU
5,9%
12,0%
2,05
9,7%
18,9%
1,96
5,0%
5,9%
1,18
1,6%
2,5%
1,55
IE
18,5%
33,6%
1,82
20,8%
28,8%
1,38
5,6%
16,8%
2,99
8,3%
19,0%
2,30
IT
17,1%
39,8%
2,33
19,4%
36,6%
1,88
9,5%
21,6%
2,27
2,2%
7,6%
3,48
1,32
IT
7,9%
16,8%
2,12
22,7%
39,4%
1,73
5,9%
12,4%
2,09
6,1%
8,0%
LU
6,8%
39,8%
5,88
19,5%
55,2%
2,83
9,7%
25,6%
2,65
12,0%
13,3%
1,11
NL
16,0%
29,4%
1,84
5,9%
9,9%
1,68
17,4%
27,1%
1,55
4,8%
6,7%
1,39
NO
17,7%
35,4%
1,99
9,3%
10,2%
1,10
21,6%
31,6%
1,47
11,5%
17,2%
1,49
PL
4,6%
11,0%
2,39
9,5%
15,5%
1,64
17,7%
29,0%
1,64
6,1%
10,4%
1,71
PT
8,0%
11,6%
1,45
4,4%
9,7%
2,21
21,4%
29,9%
1,40
3,5%
7,5%
2,12
RO
6,2%
11,2%
1,80
16,7%
26,3%
1,57
6,6%
15,9%
2,41
3,4%
5,1%
1,47
SK
2,4%
10,3%
4,34
18,8%
21,7%
1,16
6,6%
9,8%
1,49
5,7%
7,8%
1,36
Anmerkung: Anteil der Unternehmen mit Nutzung von Patenten sowie mit Nutzung von Marke, Geschmacksmuster und Geltendmachung von Urheberrechten unter den kleinen und mittleren Unternehmen (Spalte a; Mitarbeiterzahl höchstens 250) und den Großunternehmen (Spalte b) in den Jahren 2002-2004 sowie der Index zur relativen Häufigkeit der Nutzung des Schutzrechts in großen Unternehmen bezogen auf die relative Häufigkeit der Nutzung unter den KMU (Basis: Unternehmen in der jeweiligen Größenklasse mit mindestens einer Produkt- oder Prozessinnovation in den Jahren 2002-2004): Quelle: Eurostat – Gemeinschaftliche Innovationserhebung
(CIS) 2004; fehlende Daten: UK, SE, AT, MT, SI
Abschließend kann eine Unterscheidung in der
Nutzung von Schutzrechten nach Branchenebene relevante Muster aufzeigen. In Deutschland ist die Verwendung der Schutzrechte Patent, Geschmacksmuster und Marke innerhalb der Industrie sehr viel verbreiteter als die Geltendmachung von Urheberrechten, wohingegen die Dienstleistungsbetriebe zu einem wesentlich höheren Anteil das Markenrecht nutzen. Ein ähnliches Muster lässt sich auch in Frankreich, den Niederlanden und Finnland beobachten.
Eine Neigung zur Verwendung des Markenrechtes
bei Dienstleistungen lässt sich mit dem immateriellen
Charakter von Dienstleistungsprodukten begründen
und mit dem Versuch, die angebotene Dienstleistung
über Markennamen zu differenzieren. Allerdings
scheint sich in anderen Ländern wie Italien und der
Tschechischen Republik auch das Dienstleistungsgewerbe eher mit anderen formellen Maßnahmen zu
schützen (vgl. hierzu auch Frietsch et al., 2008). In
den Branchen, in denen Deutschland traditionell im
internationalen Vergleich gut aufgestellt gilt, namentlich im Maschinen- und Fahrzeugbau, ist die
Verwendung von Patenten mit am stärksten ausgeprägt. Dies liegt an der Forschungsintensität der genannten Industrien. Den hohen Aufwendungen für
F&E müssen aus Sicht des Unternehmens angemessene Erträge gegenüberstehen; es wird versucht, dies
vor allem über den Patentschutz zu sichern.
33
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in
Deutschland eine im europäischen Vergleich relativ
hohe Nutzung von formellen Schutzrechten vorhanden ist. Vor allem der Patentschutz spielt eine große
Rolle. Dies hängt mit der Industriestruktur Deutschlands zusammen, in der forschungsintensive Branchen wie Maschinen-, Anlagen- und Fahrzeugbau
eine wichtige Rolle spielen. Wenn man die Nutzung
von Schutzmechanismen durch Unternehmen als Indikator für eine erfolgreiche Forschungs- und Entwicklungsaktivität heranzieht, ist Deutschland in diesem Bereich daher relativ gut positioniert. Da die
deutsche Wirtschaft jedoch stark durch mittelständische Betriebe geprägt ist und KMU formelle Schutzrechte nur halb so oft wie Großbetriebe benutzen,
muss darauf hingearbeitet werden, diese Benachteiligung im Patentsystem zu verringern. Dies wird umso
wichtiger, da auch der Mittelstand zunehmend auf
den globalen Märkten aktiv ist und daher einen
wachsenden Bedarf an Schutz seines Know-hows aufweist.
2.3.2. Informelle Instrumente
Unternehmen schützen ihre immateriellen Vermögensgüter, also vor allem ihr Know-how, nicht ausschließlich mit formellen Mechanismen wie Markenoder Patentschutz (Blind et al., 2006). Gerade letztere
Institution wird von manchen Betrieben, insbesondere von kleineren und mittleren Unternehmen, unter
Umständen kritisch gesehen, da sie ihre technischen
Erkenntnisse den Wettbewerbern nicht über die Patentdokumentation zur Verfügung stellen möchten
und den monetären bzw. organisatorischen Aufwand
scheuen. Vor allem in Ländern wie China, in denen
die Durchsetzung der patentrechtlichen Ansprüche
tatsächlich oder vermeintlich schwer zu erreichen ist,
wird bewusst auf eine Eintragung im Patentregister
verzichtet, obwohl gerade dort eine starke Verbreitung von Produkt- und Markenpiraterie zu beobachten ist. So ergab z.B. eine Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages unter 650 Mitgliedsunternehmen, dass weniger als die Hälfte der
von Produkt- und Markenpiraterie betroffenen Unternehmen in China gewerbliche Schutzrechte angemeldet hat (IHK München, 2007). Eine alternative
bzw. idealerweise komplementäre Schutzrechtsstrategie neben der Nutzung von Patenten kann darin
bestehen, durch eine Erhöhung der technischen
Komplexität der Produkte Nachahmungsstrategien
zu erschweren. Das sogenannte Reverse Engineering
ist dann mit einem höheren Aufwand bzw. höheren
Kosten verbunden und damit potenziell weniger attraktiv. Bei einer steigenden technischen Versiertheit
von Produktpiraten scheint es jedoch zunehmend
schwieriger zu werden, sich auf die Komplexität einer
Technologie zu verlassen. Zudem ist dies nicht gleichermaßen von kleineren und großen Unternehmen
realisierbar (Aschhoff et al., 2007). Eine weitere Alternative kann es sein, auf den zeitlichen Vorsprung zu
setzen, den ein Unternehmen durch eine frühe
Markteinführung einer Innovation erlangt. Gegen
eine Imitation von am Markt erfolgreichen Neuprodukten kann dann nicht rechtlich vorgegangen werden, allerdings hat das innovierende Unternehmen
eine Reihe von „first mover“-Vorteilen auf seiner Seite.
Dazu zählt zum einen der positive Effekt auf das
Image des Produktes, das als erstes auf den Markt
kommt. So kann eine Kundenstamm aufgebaut werden, der auch für andere Produkte des Unternehmens
erschlossen werden kann. Der Innovator kann zudem
als Erster eine starke Marktpenetration erreichen, die
für die Konkurrenz zur Markteintrittsbarriere werden
kann. Des Weiteren setzt das zuerst aktive Unternehmen oft Maßstäbe und Standards, die dann von den
Konkurrenten übernommen werden müssen. Dies ist
vor allem in Märkten mit Netzwerkeffekten (z.B. in
der Telekommunikation) der Fall. In empirischen Befragungen wird dem zeitlichen Vorsprung als strategischem Mittel zum Schutz von Innovationen seitens
der Unternehmen regelmäßig eine sehr hohe Bedeutung bescheinigt (Aschhoff et al., 2007;Blind et al.,
2006), vor allem unter kleineren Unternehmen, die
bei formalen Mechanismen (z.B. im Patentwesen)
strukturell benachteiligt zu sein scheinen. Eine weitere Maßnahme kann sein, Verträge mit Zulieferern so
zu gestalten, dass sie zum Vorteil des Innovators gereichen, beispielsweise durch Exklusivitätsklauseln
oder durch besonders gute Konditionen. Neben den
Vereinbarungen mit den Zulieferern sind darüber hinaus auch die Verträge mit wichtigen Angestellten zu
nennen. Je stärker der Mitarbeiter in den Innovationsprozess eingebunden ist und damit auch Zugang zu
sensiblen Daten und Informationen hat, desto stärker
achten Unternehmen darauf, langfristige Verträge zu
vereinbaren oder eine Wettbewerbsklausel aufzunehmen, damit der Mitarbeiter nach Beendigung der
34
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
Tätigkeit nicht sofort bei einem Konkurrenzunternehmen tätig werden kann.
2.4.Verletzungen geistiger
Eigentumsrechte
2.4.1. Terminologie
Die Rechtsverletzung und mögliche Wege der verbesserten Durchsetzung von Schutzrechten für geistiges
Eigentum sind in den vergangenen Jahren zunehmend in den Fokus der nationalen und internationalen Politik2 gerückt, auch weil damit eine Vielzahl von
Politikbereichen – u.a. die Forschungs- und Technologiepolitik, das Rechtswesen, die Innen- und Sicherheitspolitik, Industriepolitik, Entwicklungspolitik und
Wettbewerbspolitik – auf nationaler und multilateraler Ebene tangiert werden und zur Stellungnahme aufgefordert sind. Als Schutzrechtsverletzung sind alle
Aktivitäten von Wirtschaftsakteuren zu bezeichnen,
welche – im Sinne des Übereinkommens der Welthandelsorganisation (WTO): Trade Related Aspects of Intellectual Rights (TRIPS) – bestehende3 Rechte an geistigem Eigentum (Patente, Marken, Copyrights, Industriedesign u.a.) eines Rechtsinhabers (Unternehmen,
individueller Anmelder, Forschungseinrichtungen,
Universitäten u.a.) beeinträchtigen. Dieses Übereinkommen sieht vor, dass sich die Mitglieder der WTO
2
3
4
5
6
wechselseitig minimale Schutzrechte für geistiges Eigentum zugestehen, bspw. Regelungen über eine adäquate nationale Durchsetzung der Rechte. Dabei ist
es den einzelnen Ländern möglich, Ausnahmen dieser
allgemeinen Regelung zu definieren, bspw. im Bereich
des Gesundheitswesens. Zusätzlich hat die Welthandelshandelsorganisation in diesem Zusammenhang
ein Schlichtungsverfahren eingerichtet, das es den
Mitgliedsländern bei Schutzrechtsstreitigkeiten ermöglichen soll, diese zu beseitigen.
Keine Schutzrechtsverletzung liegt dagegen vor,
wenn geistiges Eigentum nicht oder nur unzureichend durch Rechte (also bspw. außerhalb des geografischen oder inhaltlichen Geltungsraums des gehaltenen Rechtes) geschützt ist4 oder geschützt werden kann5. In diesen Fällen wird die vermeintliche
Verletzung des geistigen Eigentums aus volkswirtschaftlicher Perspektive lediglich als Teil eines legalen Imitations- und Wissensdiffusionsprozesses (Bessen, 2005;Segerstrom, 1991) angesehen, welcher den
(die Gesamtentwicklung und das Wachstum unterstützenden) technologischen Aufholprozess der anderen Marktakteure bereits zu einem früheren Zeitpunkt nach Beginn der Rechtsinhaberschaft beginnen lässt, vergleichbar mit den „Invent around“6.
Die Rechte verletzenden Wirtschaftsakteure sind
de jure in einem ersten Schritt die Wissenschaftler,
„Der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums ist ein Kerninteresse der Verbraucher in allen Ländern, gerade auch in den Entwicklungsländern. Daher sind wir übereingekommen, gemeinsam mit den Staats- beziehungsweise Regierungschefs der Schwellenländer diese Themen im Rahmen des Heiligendamm-Prozesses zu behandeln. Als G8 haben wir beschlossen, unsere Zusammenarbeit im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums zu verstärken, insbesondere in Bezug auf unsere Zoll- und Strafverfolgungsbehörden. Wir werden den Privatsektor in unseren jeweiligen Ländern in effektive Lösungen hinsichtlich der Angebots- und
Nachfrageseite von Piraterie und Fälschung weiter einbinden.“ (G8 Chair Summary, Juni 2007)
Ausgenommen sind somit bei der Definition der Verletzung strittige Rechtsansprüche zwischen Wirtschaftsakteuren in der Phase
der Genehmigungsprozesse vor der finalen Rechtserteilung, aber auch alle Aktivitäten, welche nach den Verlautbarungen des
Bundesministeriums des Innern (Verfassungsschutzbericht 2007) unter den Begriff der Wirtschaftsspionage fallen („staatlich ge­­
lenkte oder gestützte, von Nachrichtendiensten fremder Staaten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und
Betrieben“)
Alternativ zur Anmeldung von Rechten an geistigem Eigentum werden Innovationen oftmals auch durch Geheimhaltung der
Informationen geschützt, ggf. auch um die Offenlegungsverpflichtung eines Schutzrechtes zu vermeiden. Jedoch birgt auch eine
solche Schutzstrategie Risiken und kann scheitern.
Einer Rechtsanmeldung kann generell entgegenstehen, dass das geistige Eigentum bspw. auf Grund der Erfindungshöhe nicht
patentierfähig ist (soweit dies ein Erteilungskriterium im nationalen Patentrecht ist), oder die Chancen einer Rechtsdurchsetzung
in einem potentiellen Anmeldungsland mangelhaft sind. Zusätzlich können neben der Qualität des betroffenen Rechtssystems
auch die begrenzten Ressourcen des Erfinders eine Rolle bei der Nichtanmeldung der Rechte spielen (siehe zur KMU-Problematik
in diesem Kontext auch Kapitel 2.3. dieses Berichts).
Dabei handelt es sich um Forschungs- und Entwicklungsbemühungen der (zumeist) Wettbewerber, welche eigene technisch
(inhaltlich mit der originären, rechtlich geschützten Innovation) verwandte Lösungsansätze entwickeln, ohne dabei die gehaltenen Rechte des Innovators zu berühren bzw. zu verletzen. Unterstützt werden diese Aktivitäten auch durch die Offenlegungsverpflichtung der Rechtsanmelder.
35
Techniker und Entwickler oder Produktdesigner, welche den Nachbau und die Kopie des geistigen Eigentums (u.a. in Form von Produkten oder Produk­
tionsprozessen) durch Rekonstruktion7 und Nachgestaltung gewollt oder ungewollt ermöglichen. Erst in
einem zweiten Schritt steigen der Grad bzw. die Auswirkungen der Verletzung durch den bewussten,
kommerziellen Vertrieb und den Verkauf der Produkte in großen Stückzahlen, also durch die Einbindung
einer Unternehmensorganisation in die Produktpiraterie. Der Professionalisierungsgrad der Produktpiraten kann hierbei durchaus variieren hinsichtlich
3
der technologischen Fähigkeiten der Beschäftigten bzw. des Unternehmens,
3
des Technologieniveaus kopierter Produkte und
Prozesse,
3
es zentralen Geschäftsmodells (reine Produktpid
raterie oder Produktpiraterie neben eigenen Produktions- und Entwicklungsaktivitäten),
3
er Absicht, Konsumenten durch gefälschte Prod
dukte und Prozesse bewusst zu täuschen oder der
Herstellung (kostengünstiger) offensichtlicher
Kopien,
Das letzte Charakteristikum macht deutlich, dass
es – auch im Zuge der Analyse der Auswirkungen der
Produktpiraterie – durchaus sinnvoll erscheint, generell zwischen Produktionsmärkten und Konsumptionsmärkten für Pirateriegüter grundsätzlich zu unterscheiden, da ggf. unterschiedliche Rahmenbedingungen für das Entstehen und Wachsen dieser Märkte förderlich sein können. Ein anderes wichtiges, verbindendes Element sind dabei die logistischen Netzwerke der Produktpiraterieproduzenten. Es stellt sich
u.a. auch die Frage, welche Länder oder Regionen
aufgrund ihrer Rahmenbedingungen geeignete logistische Knotenpunkte („shipping ports“ oder andere
Export- und Importplattformen) sind.
Auf der Seite der Nachfrage lässt sich der Markt gemäß der Definition der OECD (2007) in zwei relevante
Teilbereiche differenzieren: Es gibt einerseits die Konsumenten im primären Nachfragemarkt, welche die Absicht haben, Originalprodukte zu erwerben und stattdessen – nach erfolgreicher Täuschung durch die Produktpiraten – gefälschte Produkte erhalten. In einem
sekundären Nachfragemarkt wird dagegen bewusst Piraterieware konsumiert, oftmals aus Kostengründen.
Illegale Produkte werden allgemein in fast allen
Regionen der Welt hergestellt (auch in Deutschland
und in Europa) und konsumiert, wobei sich vor allem
die asiatische Region zum größten Produzenten entwickelt hat. Zahlen zum Umfang der Konsumption
der Pirateriegüter in einzelnen Ländern oder Wirtschafträumen liegen nicht oder nur sehr begrenzt
vor. In den vergangenen Jahren hat sich die Herstellung von Piraterieprodukten und -prozessen ausgeweitet, von Luxusgütern (wie z.B. Uhren, Tabakwaren,
Spielzeuge oder Designerkleidung) hin zu technologisch anspruchsvolleren Gütern, wie Medikamenten,
medizinischen Geräte, Automobilteilen oder (rechtlich geschützten) Produktionsverfahren. Damit hat
sich auch eine Ausweitung der Schutzrechtsverletzungen von (vorwiegend) Markenrechten auf technologierelevante Schutzrechte, wie bspw. Patente oder
3
des Zeitpunkt des Angriffs im Produktlebenszyklus, d.h. bspw. aufwendiger Nachbau von Innovationen oder eher Nachbau einer älteren Produktgeneration und Technologie,
3
er Qualität 8 und dem verwendeten Medium des
d
Vertriebs (bspw. Vertrieb einer Einzelperson über
das Internet) und der Logistik (auch in der Beschaffung), vor allem in diesem Zusammenhang
Unterstützung durch und Einbindung in die organisierte Kriminalität, und
3
Produktion in und Bedienung von regionalen,
nationalen und/oder internationalen Märkten.
In Extremfällen werden heutzutage für ein professionelles Re-Engineering der Produktpiraten im High-tech Produktbereich selbst
High-tech Verfahren wie bspw. Röntgen oder moderne Imaging (3D) Verfahren für die Analyse der Konstruktion und der Materialien eingesetzt.
Die Länge der Vertriebswege und die zeitliche Dauer der Vertriebskanäle (bzw. des Marktzugangs) ab den Produktionsstätten der
Produktpiraterie spielen eine erhebliche Rolle für die Wahrscheinlichkeit eines Aufgriffs oder einer Aufdeckung der illegalen Aktivitäten durch die Behörden.
7
8
36
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
Gebrauchsmuster, vollzogen. Mit dem vermuteten
Know-how-Zuwachs auf Seiten der Produktpiraten ist
auch die Anzahl der betroffenen Industriesektoren
gestiegen und hat die Intensität in einzelnen Sektoren erhöht. Es kann davon ausgegangen werden, dass
– neben der traditionellen Konsum- und Verbrauchs-
güterindustrie – nunmehr auch vermehrt das verarbeitende Gewerbe und die Hochtechnologien (bspw.
der Maschinenbau oder die Pharmaindustrie) in das
Visier der Piraten gerückt sind. Diese Entwicklungen
werden teilweise auch durch die Statistiken der Zollbehörden in den Abbildungen 2.10. und 2.11 belegt.)
Abbildung 2.10.Entwicklung der Stückzahlen beschlagnahmter Artikel (Aufgriffe bei Einfuhr in die EU) in
den Jahren 2000 bis 2006, in Mio. (Quelle: EU-Zollstatistik)
140
120
100
80
60
40
20
0
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Abbildung 2.11.Anteil an gesamten Aufgriffsfällen (bei Einfuhr in die EU) nach Art der Schutzrechtsverletzung in den Jahren 2000 bis 2005, in % (Quelle: EU-Zollstatistik)
30
78
83
80
83
74
79
2001
2002
2003
2004
2005
25
20
15
10
5
0
2000
Marken
Copyrights und
vgl.bare Rechte
Geschmacks- und
Gebrauchsmuster
Patente und
vgl.bare Rechte
keine Angaben
37
Die vorliegenden Zahlen aus der Zollstatistik umfassen jedoch nicht den gesamten Umfang des Piraterieaufkommens. Vergleichbar mit den Schwierigkeiten der Messung und Untersuchung der rechtswidrigen Aktivitäten auf Schwarzmärkten (für bspw. Güteroder Arbeitsmärkte) generell erfassen die beobachteten Zahlen bzw. identifizierten Transaktionen lediglich einen Bruchteil der Aktivitäten der Produktpiraterie. Auf Grund der Illegalität werden die Aktivitäten
der Produktpiraten nicht in einer herkömmlichen
Statistik geführt und hängen einerseits in hohem
Maße vom Engagement und der Sensibilisierung der
marktbeobachtenden Akteure ab9, andererseits aber
auch von der Intensität der Beobachtungsprozesse
auf den unterschiedlichen Ebenen10. Dazu gehören
neben den Zollbehörden (oder anderen staatlichen
Behörden wie bspw. Kriminalämter, Patent- oder Justizbehörden) vor allem die (potenziell) geschädigten
Unternehmen selbst, aber auch ggf. andere (Wettbewerber-) Unternehmen, Zulieferer oder Abnehmer
(auf Up- oder Downstream-Märkten) oder kooperationswillige Konsumenten. Die Marktbeobachtung hat
jedoch meist nur Erfolg, wenn die Fähigkeiten dieser
Akteure zur korrekten Identifikation11 der Pirateriegüter ausreichen und zugleich die Erkennung im Interesse des Akteurs ist (vgl. bspw. die Interessenlage auf
den sekundären Konsumentenmärkten). Wird Piraterieware als solche erkannt, kommt es in einem nachfolgenden Schritt zur Entscheidung über die Verfolgung der Rechtsverletzung, zumeist unter Berücksichtigung der Erfolgspotentiale und generellen Auswirkungen eines solchen Verfahrens. Zu den hierbei
relevanten Entscheidungskriterien der Marktbeobachter gehören:
Prämienzahlung) bei Meldung an betroffene Unternehmen oder an geeignete Behörden, oder
(negative Anreize) mögliche Schädigung der
Kunden- und Unternehmensbeziehungen einer
Nachverfolgung,
3
Nachverfolgbarkeit des Piraterieproduzenten
hinsichtlich des Standorts und generelle Nachweismöglichkeiten der Aktivitäten,
3
Erfolgschancen eines rechtlichen Vorgehens,
auch in Abhängigkeit von der Qualität des betroffenen Rechtssystems und der dort rechtswirksamen, nationalen Sanktions- und Strafverfolgungsmechanismen für Produzenten und Konsumenten von Produktpirateriegütern nach der
Rechtsverletzung oder nach dem Erwerb,
3
Erfolgschancen einer privaten bzw. privatwirtschaftlichen Verfolgung und Maßnahmenergreifung, bspw. der Ausschluss aus dem Vertriebsnetz des originären Produzenten, Messeteilnahmeverbote oder die Auflösung von Unternehmens- oder Arbeitnehmerbeziehungen.
Für eine angemessene Validierung des Produktpiraterieaufkommens sollten diese Kriterien zu Referenzzwecken herangezogen werden, auch um den
Umfang der in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Auswirkungen auf mikro- und makroökonomischer Ebene ausreichend präzisieren zu können.
2.4.2.
3
3
9
10
11
mfang und Wert der identifizierten PiraterieU
güter, potenzieller Schaden für den Marktbeobachter,
I ndividuelle und gemeinsame Interessenlage der
Marktbeobachter, bspw. monetäre Anreize (bspw.
Ökonomische Implikationen
Die Verletzung eines Schutzrechtes wirkt sich in vielfältiger Weise auf mikro- und makroökonomischer
Ebene einer Volkswirtschaft aus. Die Folgen auf mikroökonomischer Ebene können neben den Produzenten der Originalprodukte und -prozesse auch die
Bspw. die Häufigkeit und der Umfang der Stichproben der Zollbehörden bei der Verschiffung von Waren im Export und Import
oder auf Messeveranstaltungen, aber auch die Sensibilisierungsaktivitäten der nationalen und internationalen Konsumenten
durch die originären Produzenten.
Zu diesen Ebenen gehören die Beobachtung potentieller Produktionsstätten bzw. Standorte der Produktpiraten und die Beobachtung der Distributionswege und Vertriebsstandorte in einer Vielzahl von Ländern und Regionen der Welt.
Dazu können auch gesonderte, technische Maßnahmen der Kennzeichnung durch die originären Produzenten beitragen, welche
die Unterscheidung originaler Waren von Piraterieware erleichtern. Zu diesem Zweck sind aber oftmals technische Hilfsmittel
(bspw. Scan-Vorrichtungen für die Zollbehörden), technische Schulungen oder entsprechendes Informationsmaterial notwendig.
38
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
Konsumenten und die Piraterieunternehmen betreffen. Die Rechtsinhaber bzw. originären Produzenten
müssen – im Falle einer Rechtsverletzung durch Produktpiraten und durch die so entstehende, ggf. substituierende Piraterieproduktion12 – mit einem Einbruch des eigenen Absatzes und damit mit einem
Rückgang der Gewinne rechnen. Die rechtswidrige
Konkurrenz der Produktpiraten kann zudem dazu
führen, dass durch Pirateriewaren mit bspw. minderwertiger Qualität die Markenreputation des Originalproduktes geschädigt wird. Dabei nutzen Produktpiraten häufig bewusst den bestehenden Markenwert ohne sich an den Kosten für Werbemaßnahmen zum Zwecke des Aufbaus dieser Reputation beteiligen zu müssen. Die Free-Rider-Problematik der
Produktpiraten spielt in diesem Zusammenhang
eine weitere Rolle, wenn nicht nur Markenreputation (bspw. Markenrechte) sondern auch technisches
Know-how (bspw. Patent- oder Gebrauchsmuster)
nachgeahmt wird 13, ohne dass dafür notwendige Investitionen in die Wissensgenerierung geleistet werden müssen. Für die Produktpiraten kann dies außerdem auch einen enormen Zeitvorteil bedeuten,
wenn in diesem Zusammenhang nicht erst zeitaufwendige Forschungs- und Entwicklungsprozesse
durchlaufen werden müssen.
ßen Teilen amortisiert, Lernprozesse hinsichtlich der
Produktionsverfahren sind abgeschlossen (diese haben ggf. zu einer sukzessiven Absenkung der Produktionskosten geführt), und der Unternehmensnutzen
besteht vor allem in der Abschöpfung der Gewinne
des etablierten Produktes. Ein Angriff in dieser Phase
kann mit relativ geringen Hürden für den Produktpiraten verbunden sein, da Produkt- bzw. Technologieprobleme der Frühphase beseitigt sind und sich bereits ein verhältnismäßig sicherer Absatzmarkt herausgebildet hat. Im Kalkül des Produktpiraten ist jedoch nach einem Markteintritt rasch mit abnehmenden Profiten zu rechnen, da ggf. neue Technologien
die Piraterieware ablösen können. Erfolgt der Angriff
der Produktpiraten in einer frühen Zyklusphase, während der Forschung und Entwicklung, welche auf
eine erfolgreiche Innovation bzw. Marktneuheit abzielt, so sind die Schadenspotenziale um ein Vielfaches größer. Jedoch wird zumeist auch das mit der
Marktneueinführung verbundene Risiko – hinsichtlich der Qualität und Nachfrage, ggf. auch zuvor der
Innovationserfolgswahrscheinlichkeit – auf den Produktpiraten transferiert und kann dessen hohe Gewinnerwartungen, neben hohen Sanktionierungsund Verfolgungsrisiken, drastisch reduzieren und
dessen Markteintritt verhindern 15.
Folglich ist es wichtig, genauer zu beleuchten, zu
welchem Zeitpunkt im Produktlebenszyklus die Piraterieangriffe bzw. die rechtswidrigen Nachahmungsprozesse erfolgen, weil damit eng verknüpft mit unterschiedlichen, ökonomischen Auswirkungen auf
Seiten der Rechtsinhaber und auf Seiten der Produktpiraten zu rechnen ist. Erfolgt der Angriff zum Ende
bzw. in der späten Sättigungsphase des Zyklus14, so ist
die Anfangsinvestition typischerweise bereits zu gro-
Häufen sich die Piraterieangriffe in dieser frühen
Phase, kann dies auf Seiten des originären Produzenten langfristig zu einem Absinken der Innovationsanreize – welche eigentlich durch die Rechtsinhaberschaft garantiert werden sollen – führen, weil das
F&E-Risiko durch das Risiko eines Piraterieangriffes
erhöht wird. Es besteht die Gefahr, dass die F&E-Investitionen nicht in vollem Umfang durch Erlöse auf
dem Absatzmarkt abgegolten werden können.
12
13
14
15
Für die Produkt- und Markenpiraterie besonders anfällig erscheinen vor allem originäre Produkte mit hohen Gewinnmargen (dies
bedeutet konkret die Relation der Produktionskosten zu den Verkaufspreisen) und bzw. oder Produkte mit großen Einsparungspotentialen bei den Produktionskosten (bspw. komparative Lohnkostenvorteile in der Piraterieproduktion).
Bei der Ermittlung der Auswirkungen auf Seiten des Rechtsinhabers müssen auch Schäden im Zusammenhang mit der (Aus-)
Lizenzierung von Schutzrechten berücksichtigt werden. Diese können in finanziellen Einbußen von Lizenzerträgen oder in nicht
durchgeführten bzw. abgebrochenen Lizenzierungsvorgängen in Wirtschaftskooperationen bestehen (siehe obige Kapitel im vorliegenden Bericht).
Z.B. hat der originäre Produzenten im Heimatmarkt bereits das Produkt vom Markt genommen und die nachfolgende Produktgeneration eingeführt, während in einem anderen Exportmarkt weiterhin Güter mit der älteren Technologie vertrieben werden.
Angriffe in der frühen Phase erfordern jedoch auch ein umfassendes, produktspezifisches, technologisches Know-how bzw. die
notwendige Lernkompetenz auf Seiten der Produktpiraten. Zudem müssen die Fähigkeiten bzgl. der Imitationstechnologien
(bspw. Nutzung von Imaging-Verfahren) auf einem hohen Niveau angesiedelt sein. Es kann daher prinzipiell nicht ausgeschlossen
werden, dass auch Produktpiraten (inkrementelle) Innovationen am Originalprodukt leisten oder langfristig selbst zu (radikalen)
Innovatoren werden können.
39
Die Auswirkungen auf den Konsumentennutzen
sind gemäß der Situation auf dem primären und dem
sekundären Nachfragemarkt zu differenzieren. Auf
dem primären Markt werden Konsumenten beim
Kauf der Produktpiraterie getäuscht; sie gehen davon
aus, originäre Produkte des Rechtsinhabers zu erwerben. Sind die gefälschten Produkte jedoch von minderwertiger Qualität (hinsichtlich der Haltbarkeit,
Leistung, etc.) im Vergleich zur erwarteten Qualität
des Originals, so kann sich der Konsumentennutzen
erheblich reduzieren. Die niedrigere Qualität der Fälschung kann sich auch in Gesundheits- und Sicherheitsrisiken bei der Nutzung des Produktes manifestieren 16, z.B. im Bereich pharmazeutischer Produkte.
Eine mögliche Konsequenz ist es daher, dass sich die
Gesamtnachfrage (nach Originalen) langfristig auf
andere weniger piraterieanfällige Substitute mit geringerem Gefährdungspotenzial richtet, was Absatzeinbußen bei den Rechtsinhabern und den Produktpiraten zur Folge haben kann.
Auf dem sekundären Nachfragemarkt spielen die
Preispräferenzen bzw. die Zahlungsbereitschaft der
Konsumenten eine zentrale Rolle, vor allem wenn es
sich bei den Piraterieprodukten um – relativ zu den
Originalen – preiswertere Güter handelt. Ggf. kann
mit einem Preisvorteil17 dabei auch eine minderwertige Qualität und ein höheres Konsumptionsrisiko
kom­­pensiert werden. Produktpiraterie kann in diesem Zusammenhang zu einer verstärkten Preisdifferenzierung der angebotenen Ware führen, was
durchaus den Nutzen für die Konsumenten erhöhen
oder ggf. den Erwerb überhaupt erst ermöglichen
kann.
Die mikroökonomischen Auswirkungen der
Rechtsverletzung lassen auch auf der Ebene der gesamten Volkswirtschaft nachhaltige Effekte vermuten. Betroffen sind u.a. die nationalen, staatlichen Ins-
16
17
18
19
titutionen (u.a. Behörden und Legislatur), die nationale und ausländische Nachfrage (also das aggregierte Gesamtvolumen der Konsumenten) und das jeweilige Angebot (bspw. verschiedene Industriesektoren)
und ggf. auch supranationale Institutionen.
Bezieht man sich bei den makroökonomischen
Auswirkungen auf eine einzelne Volkswirtschaft, so
ist auf Seiten der Rechteinhaber mit sinkenden Absätzen und ggf. auch Innovationsanreizen (sinkende
Ausgaben in F&E) zu rechnen, vorausgesetzt, die inländische Nachfrage nach Originalen wird durch importierte, ausländische Produktpiraterie verringert
oder Exportwaren des inländischen Rechtsinhabers
werden auf globalen Absatzmärkten kopiert und dessen Rechte verletzt. Ergänzend kann die mangelnde
Rechtsdurchsetzung zu einem elementaren Vertrauensverlust bei den Unternehmen in die Funktionsfähigkeit des nationalen oder internationalen Rechtssystems (bspw. des Patentrechtssystems 18) führen.
Kommt es aus diesen Gründen zu einer insgesamt
nachlassenden Innovationsdynamik in einzelnen,
durch die Piraterie betroffenen Industriesektoren, so
kann dies langfristig auch Auswirkungen auf das angebotsseitig getriebene Wirtschaftswachstum19 der
Volkswirtschaft haben. Aus kurzfristiger Perspektive
müssen die nationalen, staatlichen Einrichtungen einen Rückgang des Steuervolumens aus unternehmerischen Tätigkeiten (u.a. Unternehmens- und Umsatzsteuern) erwarten.
Der durch die Piraterie ausgelöste Produktionsrückgang und die damit einhergehenden Gewinneinbußen auf Seiten der originären Produzenten können
zusätzlich zu Arbeitsplatzverlusten in diesen Unternehmen führen und zusätzliche Belastungen der Sozialsysteme der Volkswirtschaft (bzw. des Haushaltsbudgets der staatlichen Institutionen) zur Folge haben. Soweit die Vertriebslogistik der Produkt- und
In diesem Zusammenhang wird häufig auch von fehlgeleiteten Haftungsansprüchen der Konsumenten gegen den Originalhersteller berichtet, welche sich jedoch gegen den Produktpiraten richten müssten.
Eine unternehmensstrategische Schutzmaßnahme kann es daher teilweise sein, mit entsprechenden Preissenkungen die Produktpiraten am Eintritt in den Markt zu hindern bzw. dieses Motiv in eine international aufgestellte Preisdifferenzierung zu integrieren.
Eine mangelnde Durchsetzung senkt die wahrgenommene Qualität des Rechtssystems und kann die Werthaltigkeit aller bestehenden (auch der nicht durch Verletzung betroffenen) Rechte reduzieren, vergleichbar mit dem sensiblen Phänomen der Geldwertstabilität.
Studien über die genaue Größenordnung der Wirkungen auf das Wirtschaftswachstum liegen zum jetzigen Stand der Forschung
nicht vor.
40
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
Markenpiraten in enger Kooperation mit der organisierten Kriminalität verläuft, also bspw. Schmuggel
und andere (menschen-)rechtswidrige Aktivitäten
(u.a. Prostitution, Menschen-, Waffen- und Drogenhandel) damit verbunden sind, kann die Piraterie außerdem zu einer Verschlechterung der Sicherheitslage für die gesamte Bevölkerung führen. Kriminelle
Organisationen (bis hin zu terroristischen Gruppierungen, siehe u.a. den Verfassungsschutzbericht:
BMI, 2008) scheinen die Produktpiraterie vereinzelt
zur Finanzierung und zum Ausbau ihrer Strukturen
zu nutzen.
Die makroökonomischen Auswirkungen der
Marken- und Produktpiraterie auf den internationalen Güterhandel und Wissenstransfer20 sowie die Gesamtwohlfahrt aller davon tangierten Volkswirtschaften sind aufgrund der Komplexität der Beziehungen sehr viel schwieriger zu erfassen und einzuschätzen. Dabei ist es generell von Bedeutung, in welcher Volkswirtschaft die originären Produzenten und
die Produktpiraten beheimatet sind21, aber auch auf
welchem technologischen Niveau22 sich die gehandelten, materiellen und immateriellen Güter befinden bzw. welche Relevanz diese in den betroffenen
Industriesektoren und im internationalen Wettbewerb haben. Die Produktpiraterie kann langfristig
dazu beitragen, dass sich Kräfteverhältnisse zwischen
konkurrierenden Ländern hinsichtlich ihrer komparativen Güter- und Wissensausstattung verschieben.
Aus eher kurzfristiger Perspektive verbessert die Piraterieproduktion mitunter das Arbeitsplatzangebot im
Territorium der Verletzung – soweit originäre Produzenten und Piraten in unterschiedlichen Ländern positioniert sind23 – oder kann den Aufholprozess einzel-
20
21
22
23
24
ner Länder durch den technologischen Wissenstransfer beschleunigen. Dagegen wird die Produktpiraterie aus Sicht ausländischer Investoren zunehmend als
Sicherheitsrisiko bei Exporten und Direktinvestitionen (FDI) wahrgenommen und findet Eingang in die
strategische Ausrichtung des globalen Vertriebs und
den Internationalisierungsstrategien von Produktions-, vor allem aber auch von sensiblen F&E-Einheiten. Neben dem potenziellen Rückgang der FDI in
den piraterieaktiven Volkswirtschaften werden die
internationalen Beziehungen auf wirtschaftlicher
und politischer Ebene durch die Produkt- und Markenpiraterie zwischen tangierten Ländern möglicherweise belastet. Es stellen sich damit neue Anforderungen an supranationale Institutionen bei der Gestaltung von Harmonisierungs- und Schlichtungsprozessen bei derartigen Schutzrechtsstreitigkeiten (vergleichbar mit TRIPS-Übereinkommen oder bspw. den
humanitären Sonderregelungen zu Orphan Drugs 24).
Die empirischen Belege zu den Auswirkungen
auf mikro- und makroökonomischer, aber auch nationaler und internationaler Ebene sind, soweit vorhanden und von objektiver Qualität, in Kapitel 3.1.2. beschrieben.
Diese Handels- und Wissensströme sind aufgrund der starken Außenorientierung und Offenheit der deutschen Wirtschaft (Exportvolumen bei Gütern, Dienstleistungen und immateriellen Technologien) von besonderer Bedeutung.
Hierbei kann es sich wie bereits oben erwähnt um eine nationale oder internationale Beziehung handeln. Häufig sind dies NordSüd-Konstellationen zwischen Industrie- und Schwellen- oder Entwicklungsländern. Dies ist jedoch nicht zwangsläufig der Fall.
Grundsätzlich verlaufen die internationalen Wissenstransfers zwischen Volkswirtschaften, wenn auch in sehr unterschiedlichem
Umfang, zumeist in beiden Richtungen, so wird bspw. in der Herstellung von Medikamenten in Deutschland auf afrikanische
Naturheilverfahren zurückgegriffen (das erfolgreiche Medikament Umckaloabo eines deutschen Herstellers basiert auf der in Afrika beheimateten Kapland-Pelargonie-Wurzel).
Das technologische Niveau drückt sich vielfach in dem Typus des gewählten und verletzten Schutzrechtes aus, so implizieren
Patente eher als Marken ein hohes technologisches Niveau. Eine alternative Näherung an das Niveau erlaubt eine Beschreibung
der F&E-Intensität bei der Herstellung.
Sind Piraten und Rechtsinhaber in derselben Volkswirtschaft lokalisiert, können sich Beschäftigungseffekte beider Seiten kompensieren.
Unter orphan drugs versteht man Medikamente, welche aufgrund ihrer Seltenheit für forschenden Arzneimittelhersteller wirtschaftlich uninteressant sind und die daher u.a. über internationale Zulassungserleichterungen gefördert werden.
41
3.Quantifizierung von geistigen Eigentums­
werten und Piraterieschäden: Ergebnisse der
Sekundärdatenanalyse
Ein Ziel dieses Projektes ist es, eine umfassende Abschätzung der Bedeutung des geistigen Eigentums
für die deutsche Volkswirtschaft sowie eine Gegenüberstellung des immateriellen und materiellen Eigentums vorzunehmen. Ferner soll eine Abschätzung
der durch Produktpiraterie ausgelösten Schäden vorgenommen werden. Beide Aspekte wurden bereits
durch die Analyse bestehender Studien behandelt
und werden im Folgenden mittels einer weiterführenden Sekundäranalyse vorliegender Datenbestände fortgesetzt.
3.1.Makro-ökonomische Quantifizierung der Ausgaben für
immaterielles Eigentum in
der deutschen Wirtschaft
Der hier genutzte kostenorientierte Ansatz zur Quantifizierung des immateriellen Eigentums der deutschen Wirtschaft folgt der Methodologie von Hulten
(1979) bzw. der Erweiterung von Corrado et al. (2005).
Die Autoren argumentieren, dass die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung die Investitionen in traditionelle materielle Güter zwar sehr genau erfasst, aber
den immer wichtiger werdenden Teil der immateriellen Güter bisher weitgehend ausgeklammert hat.
Dies wird sich zukünftig insofern ändern, als dass die
Revision des Systems der Volkwirtschaftlichen Gesamtrechnung, welche von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen (United Nations, 2008)
vorangetrieben wird, die Berücksichtigung von Ausgaben für Forschung und Entwicklung als immaterielle Investitionen im Rahmen eines Nebenkontos
(„Satellitenkonto“) vorschreibt. Ein ähnlicher Gedanke findet sich auch in der aktuellen Diskussion um
das deutsche Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
wieder, durch welches die immateriellen Vermögensgüter einen stärkeren Eingang in die betriebliche
Rechnungslegung bekommen sollen. Corrado et al.
(2005) schlagen daher eine Erfassung der Ausgaben
für immaterielle Vermögensgüter vor. Sie entwickeln
eine Kategorisierung, die weiter unten näher definiert wird. Weiterhin stellt sich die Frage, ob die monetären Aufwendungen der Unternehmen als Ausgaben mit der Wirkung einer sofortigen Gewinnminderung in der Gewinn- und Verlustrechnung behandelt
werden sollten. Die alternative Sichtweise würde im-
plizieren, dass zumindest mit einem Teil der Ausgaben für Intangibles eine längerfristige Nutzung verbunden ist und sie daher eher als Investitionen in immaterielle Vermögensgüter zu sehen sind. Diese „intertemporale“ Sichtweise führt dazu, dass für die empirische Analyse ein Zeitrahmen gesetzt werden
muss. Wenn ein Ausgabenposten tatsächlich über
diesen Zeitrahmen hinaus von wirtschaftlichem Nutzen für ein Unternehmen ist, können die Ausgaben
nicht als konsumtiv, sondern als Investition in immaterielle Vermögensgüter aufgefasst werden. Um eine
Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Studien zu
gewährleisten, folgen wir bzgl. der getroffenen Annahmen der Studie für die Vereinigten Staaten (Corrado et al., 2005) sowie den Folgeuntersuchungen für
Großbritannien (Marrano und Haskel, 2006), Japan
(Fukao et al., 2007), Finnland (Jalava et al., 2007) und
die Niederlande (van Rooijen-Horsten et al., 2008).
Corrado et al. (2005) schlagen eine Kategorisierung der Ausgaben für Intangibles in drei große Gruppen vor: „Informations- und Kommunikationstechnologie“, „Innovationskapital“ (wissenschaftliche oder
sonstige Forschungsarbeit) und „Marken-, Humanund Strukturkapital“ (siehe auch Tabelle 3.1.). Jeder
dieser Bereiche wird im Folgenden vorgestellt und
mit Daten für die deutsche Volkswirtschaft hinterlegt. Der zeitliche Bezugsrahmen wird auf das Jahr
2004 gelegt, da die benötigten Datenbestände für aktuellere Jahre teilweise nicht vorliegen.
42
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
Tabelle 3.1
Kategorisierung der Ausgaben für immaterielles Eigentum nach Corrado et al. (2005)
Informations- und Kommunikationstechnologie
Ausgaben für Software (erworben)
Ausgaben für Software (selbst erstellt)
Datenbanken
Innovationskapital
Wissenschaftliche Forschungs- und Entwicklungsausgaben
Suchbohrungen
Ausgaben für Copyright und Lizenzen
Weitere Ausgaben für Produktentwicklung, Design, kreative Forschung
Neuproduktentwicklung Finanzsektor
Designarbeit Architektur/Ingenieurwesen
F&E Sozial- und Geisteswissenschaften
Marken-, Human- und Strukturkapital
Marketing
Ausgaben für Werbung
Ausgaben für Markt- und Meinungsforschung
Humankapital
Ausgaben für betriebliche Weiterbildung (direkt)
Ausgaben für betriebliche Weiterbildung (indirekt)
Strukturkapital
Ausgaben für organisatorische Verbesserungen (erworben)
Ausgaben für organisatorische Verbesserungen (selbst erstellt)
zu 1.Informations- und Kommunikationstechnologie
Im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie werden nach Corrado et al. (2005) die Ausgaben für erworbene sowie selbst erstellte Software erfasst sowie ein weiterer Posten für Datenbanken addiert. Dies wird als immaterieller Vermögenswert gesehen, da Software als Wissen in Form von Computerprogrammen betrachtet wird und die Bedeutung von
Wissen für das einzelne Unternehmen und die Volkswirtschaft nicht hoch genug eingeschätzt werden
kann. Bei der Schätzung für Deutschland kann auf die
Studie „Aufwendungen und Investitionen für Informations- und Kommunika­tionstechnologie“ des Statistischen Bundesamtes zurückgegriffen werden
(Feuerhake und Bundil, 2007). Die hier ermittelten
Ausgaben für Software im Jahr 2004 addieren sich auf
8,1 Mrd. Euro. Die Integration der selbst erstellten
Software erweist sich als schwierig. Als gangbaren
Weg empfiehlt die OECD (2003) die Annäherung über
die Gehaltssumme von Personen, die mit Software­
entwicklung befasst sind. Als Anhaltspunkt nennt die
OECD, dass ca. ein Drittel aller Investitionen in Software durch die eigene Produktion entsteht (OECD,
2003, S.69). Diese Größe wird zunächst verwendet,
um die selbst erstellte Software zu integrieren, so dass
weitere 4,05 Mrd. Euro einbezogen werden. In der
Summe ergeben die Ausgaben für erworbene und
selbst erstellte Software ca. 12,15 Mrd. Euro. Ein zweiter Bereich umfasst Ausgaben für Informationstechnologie in Form von Datenbanken. Aus den Umsätzen
der Wirtschaftszweige Datenverarbeitungsdienste
und Datenbanken (Wirtschaftszweige 74.3 und 72.4
nach der Wirtschaftszweigklassifikation, Ausgabe
2003) ergeben sich Werte von 10,7 Mrd. bzw. 0,94
Mrd. Euro, in der Summe also ca. 11,64 Mrd. Euro. Analog zum Vorgehen bei Software wird für selbst erstellte Datenbanken ein Drittel an allen Ausgaben für Datenbanken kalkuliert, so dass der Endwert bei ca.
17,64 Mrd. Euro liegt. In der Summe belaufen sich die
nach der vorgestellten Methode geschätzten Ausgaben „Informations- und Kommunikationstechnologie“ auf ca. 29,79 Mrd. Euro, was einen Prozentsatz
von 1,35% des Bruttoinlandsproduktes 2004 ergibt.
Die relativen Vergleichszahlen für Großbritannien
43
und die USA liegen in vergleichbarer Höhe bei 1,7%
bzw. 1,65%.
Aus dem Unterkonto der VGR „Sonstige Vermögensgüter“, das laut Statistischem Bundesamt (Statistisches Bundesamt, 2007b) die Kategorien Computerprogramme, Urheberrechte, Suchbohrungen, Nutztiere und -pflanzungen sowie Grundstückübertragungskosten beinhaltet, konnten die Ausgaben für
Software nicht isoliert werden, so dass auf andere Daten zurückgegriffen werden musste. Des Weiteren
werden die Ausgaben für Urheberrechte schon in anderen Bereichen erfasst, so dass aus Gründen der Vermeidung von Doppelzählungen diese nicht nochmals
einbezogen werden dürfen. Das Statistische Jahrbuch
2007 weist für das Jahr 2004 einen Gesamtwert für
immaterielle Vermögensgüter von 24,87 Mrd. Euro
aus – ein Wert also, der eine ähnliche Größenordnung wie der hier geschätzte Betrag hat.
zu 2.
Innovationskapital
Der Bereich Innovationskapital besteht aus den Posten „Forschung und Entwicklung“, die typischerweise zu Patenten, Copyrights oder entsprechenden Lizenzerträgen führen, sowie nicht-wissenschaftliche
Forschungs-, Design- und Produktentwicklungsarbeit, die nicht unbedingt zu einem Patent oder einem
ähnlichem Schutzrecht führt. Im Bereich „Wissenschaftliche F&E“ werden für das Jahr 2004 von Euro­
stat Gesamtaufwendungen im Unternehmensbereich
von 38,3 Mrd. Euro geschätzt. Marrano und Haskel
(2006) reduzieren diesen Posten um die Ausgaben in
der Softwarebranche, um eine Doppelzählung mit
den Ausgaben für selbst erstellte Software zu vermeiden. Dies ist allerdings mit den Daten über F&E-Aufwendungen von Eurostat nur indirekt möglich, da für
die Branche Datenverarbeitung und Datenbanken
(WZ K72) keine Daten vorliegen. Alternativ werden
hier die internen Ausgaben für den gesamten Wirtschaftszweig k („Grundstücks- und Wohnungswesen,
Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von
Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen“;
2,562 Mrd.) abgezogen, wobei die verfügbaren Ausgaben in k73 (Forschung & Entwicklung; 774 Mill.)
und im k74 (Erbringung von Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen; 453 Mill.) in einem zweiten Schritt wieder addiert werden. Der Betrag redu-
ziert sich hier also auf 36,96 Mrd. Euro. Dies entspricht 1,68% des deutschen BIP (Großbritannien 1,1%,
USA 1,98%) Da die F&E-Intensität für Deutschland eher
auf dem Niveau der US-amerikanischen als der englischen Wirtschaft liegt, erscheint dieser Wert plausibel. Corrado et al. (2005) addieren hierzu noch F&EDaten für den Bergbausektor. Dies ist jedoch bei der
hier verwendeten Erhebung nicht nötig, da dieser
Sektor im Gegensatz zur amerikanischen F&E Erhebung schon enthalten ist. Eine weitere Addition der
Werte würde eine doppelte Zählung bedeuten.
Der folgende Posten innerhalb des Innovationskapitals bezieht sich auf die Ausgaben für die Produktion von Gütern, die typischerweise Einnahmen über
Copyrights oder Lizenzerträge liefern. Diese liegen
vor allem in den Branchen Verlagswesen sowie Filmoder Musikproduktion. Die beiden Vorreiterstudien
für die USA und England haben hier unterschiedliche
Ansätze. Corrado et al. (2005) nutzen die Ausgaben in
der Filmproduktion und bewerten die anderen Bereiche mit einem Betrag in ähnlicher Höhe, Marrano et
al. (2006) benutzen Daten aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Hier wird aus zwei Gründen
ersterem Ansatz gefolgt: Zum einen geben die vorliegenden Daten aus der VGR lediglich Aufschluss über
Ausgaben für Investitionen, die als materielles Vermögen gesehen werden (Maschinen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung), zum anderen würde ein Vorgehen nach Marrano et al. unplausibel hohe Ausgaben von 16,72 Mrd. Euro liefern, während die absoluten Ausgaben für USA und Großbritannien sich lediglich auf ein Fünftel davon belaufen. Daher werden
analog zu Corrado et al. (2005) die Ausgaben für Filmproduktionen von 565 Mill. Euro herangezogen und
mit dem Faktor zwei multipliziert, um die Bereiche
Musikproduktion, Verlagswesen etc. zu berücksichtigen.
Ein weiterer Posten umfasst die Neuproduktentwicklung im Finanzsektor sowie Designarbeit in den
Branchen Architektur und Ingenieurwesen (WZ 74.2).
Bezüglich des ersteren Postens ist zu beachten, dass
die oben einbezogene Summe für F&E im Unternehmenssektor sich auf F&E nach der Definition des Frascati Manuals bezieht. Das heißt, dass nicht nur streng
wissenschaftliche Forschung relevant ist, sondern explizit auch Ausgaben z.B. für mathematische Methoden zur Risikoanalyse oder ähnliches. Damit ist klar,
44
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
dass eine zusätzliche Addition von Ausgaben im Finanzsektor eine Doppelzählung bedeuten würde und
keine weiteren Beträge einbezogen werden sollten.
Allerdings besteht die Möglichkeit, dass die F&E Ausgaben hier unterschätzt werden, da über das Frascati
Manual lediglich F&E-Aktivitäten zählen, die „auf einer systematischen Grundlage“ durchgeführt werden. Im Finanzsektor wird F&E jedoch unter Umständen eher ad-hoc durchgeführt und damit nicht erfasst.
Für die Branchen Architektur und Ingenieurwesen (WZ 74.2) ziehen Corrado et al. (2005) und auch
Marrano und Haskel (2006) die Hälfte des entsprechenden Branchenumsatzes heran und korrigieren
für Softwarekäufe, Consulting-Dienstleistungen,
Werbung etc. Die vorliegenden Daten der Input-Output-Rechnung liefern keine Aufschlüsselung der Kategorie 74, so dass die Services für Werbung und Beratung, die in Sektor 74.2. geleistet wurden, nicht exakt
abgezogen werden können. Die Anpassung wird somit unterlassen, zumal die Größenordnung auch in
den Berechnungen von Marrano et al. nicht allzu sehr
ins Gewicht fallen (20 Mrd. Euro gegenüber 21,4 Mrd.
Euro). Somit wird für Deutschland 50% des Umsatzes
von 31,03 Mrd. Euro angesetzt, also ca. 15,51 Mrd.
Euro.
Für Wirtschaftszweig 73.2. „Forschung und Entwicklung in Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften“ benutzen Marrano und Haskel den Umsatz
aus dem WZ 73.2 und verdoppeln diesen, um interne
Forschung zu berücksichtigen (Endwert: ca. 580 Mill.
Euro). Prinzipiell ist dieser Posten Bestandteil der
oben einbezogenen F&E-Ausgaben nach dem Frascati
Manual und damit bereits berücksichtigt. Allerdings
wurde dort lediglich auf den Unternehmenssektor
Bezug genommen. Nachdem Sozial- und Geisteswissenschaften primär in Institutionen des öffentlichen
Sektors passieren, wird ein Betrag von 958 Millionen
Euro einbezogen, der sich aus den Angaben für Forschungsausgaben in Sozial- und Geisteswissenschaften des statistischen Jahrbuch 2007 (S. 158) ergibt.
Die Summe für den gesamten zweiten Bereich
„Innovationskapital“ beläuft sich damit auf 54,73
Mrd. Dies entspricht 2,49% des BIP in Deutschland.
(3,23% für Großbritannien, 4,57 % für die USA)
zu 3.
Marken-, Human-, und Strukturkapital
Der letzte große Ausgabenblock umfasst die Bereiche
Marken-, Human-, und Strukturkapital. Zur Bedeutung von Markenrechten für den Erfolg eines Unternehmens wurde bereits weiter oben Stellung genommen, aber auch die Fähigkeiten und Kompetenzen
der Mitarbeiter eines Unternehmens bzw. die Effizienz organisatorischer Abläufe stellen wertvolle immaterielle Vermögensgüter dar.
Bezüglich des ersten Blocks (Markenkapital) werden Daten zu den Ausgaben für Werbung und
Markt-/Meinungsforschung aus dem Projektbericht
Dienstleistungsumsätze nach Arten 2004 (Statistisches Bundesamt, 2007a) entnommen. Insgesamt
hatte der WZ 74.40 (Werbung) im Jahr 2004 einen
Umsatz von 16,4 Mrd. Euro (enthalten sind Verkauf
und Leasing von Werbeflächen und -zeit, Planung,
Gestaltung und Platzierung von Werbung und sonstige mit Werbung verbundene Leistungen). Um die
Plausibilität zu überprüfen, wurden auch die Bruttowerbeinvestitionen, ermittelt von Nielsen Media, herangezogen. Diese weisen für 2004 einen Wert von
18,043 Mrd. Euro auf, also einen vergleichbaren Wert.
Die Umsätze in den Bereichen Markt- und Meinungsforschung liegen laut Statistischem Bundesamt (Statistisches Bundesamt, 2007a) bei ca. 1,62 Mrd. Euro,
eine Verdopplung für in-house erstellte Leistungen
analog zu den Studien für Großbritannien und die
USA liefert hier also 3,24 Mrd. Insgesamt liegt der
Wert für Werbung und Markt-Meinungsforschung
bei 19,67 Mrd. Euro, dies entspricht 0,9 % des Bruttoinlandproduktes (BIP) (USA 2,3; UK 1,2%)
Die Ausgaben der Unternehmen für die Fortbildung ihrer Mitarbeiter, also das firmenspezifische
Humankapital eines Betriebs, wird in der hier verwendeten Methode über Weiterbildungsaktivitäten
der Unternehmen angenähert. Hier sind jedoch nicht
nur die direkten Kosten, etwa Kursgebühren oder das
Gehalt der Lehrenden, sondern auch indirekte Kosten
zu berücksichtigen. Dazu zählen die Opportunitätskosten, also der Betrag, der den Unternehmen dadurch entgangen ist, dass die Teilnehmer während
der Weiterbildungsveranstaltung nicht ihrer eigentlichen Arbeit nachgehen können. Bezüglich der Datenlage zu Weiterbildung kommt zunächst die internationale Studie Community Vocational Training Sur-
45
vey (CVTS) in Frage. Auch Marrano und Haskel (2006)
ziehen diese in Betracht, benutzen aber für ihre Berechnungen Daten aus einer englischen Arbeitgeberbefragung. Da der CVTS keine Daten für 2004 bereitstellt, eine zu enge Weiterbildungsdefinition (nämlich nur formelle Lehrveranstaltungen und nicht informelles Lernen am Arbeitsplatz) verwendet wird
und er sich zudem nur auf Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitern bezieht, wird auch in der vorliegenden Untersuchung auf eine andere Datenquelle
zurückgegriffen (Werner, 2006). Die Studie beziffert
die Kosten für Weiterbildung im Jahr 2004 auf rund
26,8 Mrd. (9,1 Mrd. direkte und 17,6 Mrd. indirekte
Weiterbildungskosten). Dies entspricht 1,2% des BIP,
Marrano und Haskel haben für Großbritannien 2,45%
kalkuliert. Gemessen am BIP hätte Deutschland also
für Weiterbildung nur halb so viele Ausgaben getätigt. Zur Plausibilitätsprüfung wurde überprüft, ob
sich dieses Verhältnis auch im CVTS nachvollziehen
lässt. Bei Betrachtung des Indikators „Weiterbildende
Unternehmen an allen Unternehmen“ liegt Deutschland hinter England mit 69% gegenüber 90% für das
Jahr 2005 zurück und auch beim Indikator „Erwachsenenbeteiligung an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen“ (7,4% gegenüber 29,4%) hat Deutschland
nur einen Platz im europäischen Mittelfeld und liegt
hinter England zurück. Die beiden Befunde lassen die
festgestellten Unterschiede zwischen Deutschland
und dem Vereinigten Königreich also plausibel erscheinen.
Der letzte Punkt in diesem Posten bezieht sich auf
Ausgaben, die für organisatorische Verbesserungen
im Unternehmen getätigt werden und daher als Investitionen in das Strukturkapital von Betrieben aufgefasst werden können. Analog zu Marrano und Haskel (2006) wird die Wertschöpfung des Wirtschaftszweiges 74.14 (Unternehmens- und Public Relationsberatung) aus der Erhebung zu Dienstleistungsumsätzen herangezogen, bereinigt um den Anteil für
„Public Relations“ (7,3%), um eine Doppelzählung mit
dem Abschnitt „Werbung“ zu vermeiden. Daraus ergibt sich ein Wert von 8,73 Mrd. Euro. Für die selbst
erstellten Leistungen in diesem Bereich ziehen Marrano und Haskel (2006) die Einkommen leitender Angestellter in der Privatwirtschaft heran und gehen
anschließend auf Basis von Befragungen davon aus,
dass diese 20% ihrer Zeit mit dem Aufbau organisatorischer Strukturen verbrauchen. Die Datenlage für
Verdienste in Deutschland ist für die relevante Gruppe (Senior Managers/leitende Angestellte) etwas
schwach, da diese (in der VGR so genannte Leistungsgruppe I) in der regelmäßigen Verdiensterhebung
nicht enthalten ist. Es kann alternativ auf die Gehaltsund Lohnstrukturerhebung zurückgegriffen werden,
diese wird jedoch nur in mehrjährigen Abständen
durchgeführt. Für die letzte Erhebung für das Jahr
2001 existiert nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes eine Gliederung nach Leistungsgruppen jedoch nur für Arbeiter und das frühere Bundesgebiet.
Daher wird hier die Arbeitnehmerstatistik nach Ausbildungsstand herangezogen, wobei die Arbeitnehmer mit (Fach-) Hochschulabschluss als die hier relevante Gruppe aufgefasst werden. Es errechnet sich
ein Wert von 72,58 Mrd. Euro. Corrado et al. (2005)
und Marrano und Haskel (2006) argumentieren, dass
ca. ein Fünftel der Zeit der Senior Managers für die
Entwicklung besserer organisatorischer Abläufe verwendet wird. Dies bedeutet für Deutschland einen relevanten Betrag von 14,51 Mrd. Euro. Die Berechnung
für erworbene und intern durchgeführte („selbst erstellte“) Verbesserungen der Organisationsstruktur
von Unternehmen liefert in der Summe einen Betrag
von 23,25 Mrd. Euro. Relativ zum BIP ergibt sich damit für Deutschland ein Prozentsatz von 1,06% (Großbritannien 1,92%, USA 3,13%).
Wie weiter oben dargelegt, wird von den ermittelten Gesamtausgaben für immaterielles Eigentum
von 154,04 Mrd. Euro nur der Teil als Investition angesehen, der über einen längeren Zeitraum – meist wird
der Zeitraum 24 Monate genannt – wirtschaftlichen
Nutzen stiftet. Gemäß den Annahmen von Corrado et
al. (2005) wird davon bei 60% der Ausgaben für Marketing, 80% der selbst durchgeführten organisatorischen Umstrukturierungen und 100% der anderen
Ausgaben ausgegangen. Diese Berechnung ergibt
eine Investitionssumme in immaterielle Güter von
143,4 Mrd. Euro (6,51% des BIP). Die Daten für Großbritannien liegen bei ca. 10% des BIP, die der USA bei
11,7%.
Es zeigt sich, dass Deutschland auf Basis der hier
getätigten Berechnungen bei den Investitionen in
Intangibles einen eher geringen Wert aufweist. Allerdings ist auf Grund der allgemeinen Schwierigkeiten
in der Quantifizierbarkeit von Intangibles, den teilweise unterschiedlichen Datengrundlagen sowie den
46
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
getroffenen Annahmen eine gewisse Vorsicht in der
Interpretation angebracht. So hat beispielsweise
Deutschland einen relativ aktiven öffentlichen Sektor,
der in den Berechnungen zumeist außen vor gelassen
wird und für eine Verzerrung nach unten sorgt. So ermitteln z.B. Hao und Manole (2008) unter Einbeziehung der öffentlichen Hand eine Steigerung der Ausgaben für Intangibles um ca. einen Prozentpunkt. Des
Weiteren ist es möglich, dass Ausgaben für Forschung im Finanzsektor unterschätzt wurden, da „adhoc“-, also nicht-systematische Forschung nicht berücksichtigt wurde, potentiell aber eine große Rolle
spielen könnte. Zudem ergeben sich die größten Unterschiede bei den Ausgaben für Copyrights und Lizenzen, bei denen eine eher grobe Schätzung vorgenommen werden musste. Im Block „Marken-, Human- und Strukturkapital“ zeigen sich ebenfalls Diskrepanzen. So ergeben die ermittelten Ausgaben für
Marketing lediglich etwa die Hälfte der Ausgaben in
England und weniger als ein Drittel der US-Werte.
Auch bei den Ausgaben für Strukturkapital zeigt sich
ein ähnliches Muster. Zusammenfassend lässt sich
also sagen, dass im internationalen Vergleich ein etwas geringerer Betrag für Intangibles ausgegeben
wird, dieser aber hauptsächlich außerhalb der klassischen „engen“ Definition von Forschung und Entwicklung begründet ist.
Zum Abschluss dieses Kapitels soll noch auf das
Verhältnis der Investitionen in Intangibles und Tangibles eingegangen werden. Bei einem Vergleich mit
den in der VGR erfassten Investitionen der nichtstaatlichen Sektoren in materielle Güter von 219,80
Mrd. Euro (Ausrüstungs- und Nichtwohnbauinvestitionen), bei denen der in der VGR erfasste Teil der immateriellen Anlagen außen vor bleibt, wird die Bedeutung immaterieller Güter ein weiteres Mal deutlich: Bei einer Berücksichtigung der immateriellen
Güter bei der Berechnung der Investitionen in der
VGR, ergäbe sich ein um fast 70% höherer Wert der Investitionssumme. Aufgrund der erwähnten Mess- und
Datenprobleme ist jedoch nicht zu erwarten, dass das
statistische Bundesamt bzw. Eurostat die Intangibles
nach der hier angewandten Methode in das offizielle
Kontensystem überführen wird. Lediglich die Ausgaben für Forschung und Entwicklung werden vorrausichtlich Eingang in die Statistik finden, sei es auch
nur als Nebenkonto („Satellitenkonto“) zur offiziellen
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Nach vorläufigen Ergebnissen geht das Statistische Bundesamt
(2008) dabei davon aus, dass eine Berücksichtigung
von F&E-Ausgaben nach der geplanten Überarbeitung des Kontensystems der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnung (United Nations, 2008) die Bruttoinvestitionen um ca. 17,6% ansteigen ließe. Laut Statistischem Bundesamt (2008) wird an einer weiteren Verbesserung der Datengrundlagen für das F&E-Satellitenkonto gearbeitet, um mittelfristig – wie z.B. in den
USA bereits geschehen – finale Versionen zu veröffentlichen, welche dann in das System der Hauptkonten der VGR einfließen können.
47
Tabelle 3.2.Übersicht über die Ausgaben für geistiges Eigentum in Deutschland bzw. Großbritannien
und den USA (Quelle: eigene Berechnungen, sowie Corrado (2005) und Marrano und Haskel
(2006))
D
Quelle
UK
Ausgaben
(Mrd
Euro)
In Prozent des
BIP
Ausgaben
(Mrd. Pf.)
2004 (BIP: 2207,20 Mrd Euro)
Informations- und Kommunikationstechnologie Ausgaben für Software: DESTATIS
erworben
Ausgaben für Software:
Schätzung nach
selbst erstellt
OECD
US
In Prozent des
BIP
2004
Ausgaben
(Mrd $)
In Prozent des
BIP
1998–2000
8,1
0,37%
7,5
0,64%
n/a
n/a
4,05
0,18%
12,4
1,06%
n/a
n/a
Datenbanken
VGR
17,64
0,80%
Summe IKT
29,79
1,35%
19,8
1,70%
154
1,65%
F&E
Eurostat
36,96
1,68%
12,4
1,06%
184
1,98%
Suchbohrung
-
-
-
0,4
0,04%
18
0,19%
Ausgaben für Copyright
und Lizenzen
WFPS
1,3
0,06%
2,4
0,21%
75
0,81%
Weitere Ausgaben für Produktentwicklung, Design, Forschung
-
-
8,0
0,69%
74
0,79%
DESTATIS
15,51
0,70%
14,0
1,20%
68
0,73%
DESTATIS
0,96
0,04%
0,4
0,03%
7
0,08%
54,73
2,49%
37,6
3,23%
426
4,57%
Innovationskapital Neuproduktentwicklung
Finanzsektor
Designarbeit Architektur/
Ingenieurwesen
F&E Sozial- und Geisteswissenschaften
Summe Innovationskapital
Marken-, Human- und Strukturkapital
Marketing
Ausgaben für Werbung
DESTATIS
16,43
0,75%
14
1,20%
217
2,33%
Ausgaben für Markt- und
Meinungsforschung
DESTATIS
3,24
0,15%
4,5
0,39%
19
0,20%
Summe Marketing
19,67
0,89%
18,5
1,59%
236
2,53%
Humankapital
Ausgaben für betriebliche
Weiterbildung (direkt)
Ausgaben für betriebliche
Weiterbildung (indirekt)
IW Weiterbildungserhebung
IW Weiterbildungserhebung
9,1
0,41%
14,8
1,27%
22
0,24%
17,6
0,80%
13,6
1,17%
94
1,01%
Summe Humankapital
26,7
1,21%
28,5
2,45%
116
1,25%
Strukturkapital
8,73
0,40%
7
0,60%
81
0,87%
14,52
0,66%
15,3
1,31%
210
2,26%
Ausgaben für organisatorische Verbesserungen (erworben)
Ausgaben für organisatorische Verbesserungen
(selbst erstellt)
DESTATIS
Summe Strukturkapital
Summe Marketing, Human- und Strukturkapital 23,25
1,06%
22,3
1,92%
291
3,13%
69,62
3,16%
69,3
5,95%
643
6,91%
GESAMT (Ausgaben)
154,14
7,00%
126,7
10,83%
1223
13,13%
143,37
6,51%
116,3
10%
1012,5
ca. 11%
davon Investitionen in geistiges Eigentums
48
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
3.2.Datenerhebung und Schätzverfahren zu Verletzungen
geistiger Eigentumsrechte
Der gegenwärtige Stand der Datenerhebung und die
bestehenden Schätzverfahren zur Bemessung der
Verletzungsschäden durch Marken- und Produktpiraterie sind aus Sicht der Wissenschaft noch in einem
sehr unausgereiften und sukzessive zu verbessernden
Anfangsstadium.
Eine kontinuierliche Erhebung der Aufgriffszahlen der Produkt- und Markenpiraterie bei Grenz- oder
Messekontrollen wird vor allem von den nationalen
und supranationalen Zollinstitutionen bzw. -netzwerken (u.a. EU, World Customs Organization (WCO)) geleistet. Dabei werden Daten über den Wert, das Volumen, den Ort des Aufgriffs, den verletzten Schutzrechtstyp und die Herkunft der Waren durch die Zollbehörden aufgenommen und die gefälschten Waren
anschließend meist zerstört. Die Behörden agieren in
diesem Zusammenhang eigenständig im Rahmen regelmäßiger Stichproben bzw. Kontrollen der eingeführten Waren, oder aber auf Antrag auf Beschlagnahmung durch den Rechtsinhaber und nach Hinweisen Dritter.
Konsumenten- und Unternehmensbefragungen
auf Seiten der Rechtsinhaber und ggf. (in anonymisierter Form) auf Seiten der Rechtsverletzter oder Befragungen staatlicher Einrichtungen zu dieser Thematik werden zumeist durch (forschungsnahe und
zumeist privatwirtschaftliche) Beratungen, Verbände
und/oder politische Institutionen – häufig mit eigenen Rechtsdurchsetzungsinteressen oder juristischer
Motivation – auf nationaler bzw. internationaler Ebene durchgeführt, in seltenen Fällen auch auf Seiten
der Wissenschaft. In den nachfolgenden Abschnitten
soll vor allem auf Studien und öffentliche Daten Bezug genommen werden, welche die Betroffenheit
und Situation Deutschlands hinsichtlich des Umfangs
der Produkt- und Markenpiraterie verdeutlichen.
Dazu gehören einige industriespezifische Studien
deutscher Verbände, aber auch Studien zur Situation
auf der EU-Ebene und aus globaler Perspektive. Soweit andere Länderstudien (u.a. USA) herangezogen
werden, sind diese zumeist aus Sicht der Methodik für
die weitere Untersuchung von Interesse oder stellen
einen Meilenstein in der Erforschung und Schätzung
des Pirateriephänomens dar. Tabelle 3.2. fasst bestehende Datenbanken und aktuelle Studien in einer
kurzen Übersicht zusammen.
governmental
body
US-Jahresbericht zu Zollstatistiken, generell Aufgriffsdaten 2003 bis 2007 verfügbar
Durchschnittswert gemäß EU- und USZollstatistiken
Gefälschte pharmazeutische Produkte können 10-60 % des Marktangebots in einzelnen
1999
Ländern ausmachen, dabei waren die Inhaltsstoffe in 97% der Testfälle nicht korrekt
Anstieg des US-Warenwertes um 47% (von $94 2003–
auf 138 Mio.)
2004
Zentrales Herkunftsland ist China mit 67 % aller sichergestellten Waren
Verluste durch Produkt- und Markenpiraterie 1982, 1988
US International Trade Commission, conin 1982 bei $ 5,5 Mrd., 1988 bei $ 60 Mrd. und und
gressional hearings
in 1996 bei $ 200 Mrd.
1996
Centre of Economic and Business Research (CEBR), the economic impact of
Reduzierung des EU-BIP um 8 Mrd. € per anCounterfeiting in selected industries of
num und Arbeitsplatzverluste von 17.000 Stel1999,
the EU / UK economy, 1999 and 2000 & Filen (bezogen auf 4 Produktgruppen: Beklei2000 und nal report for the European Commission dung und Schuhe, Kosmetik und Parfüm,
2002
Counterfeiting Counterfeits: defining a
Spielzeug und Sportartikel, pharmazeutische
method to collect, analyse and compare
Produkte)
data on counterfeiting and piracy in the
single market, 2002
In 2007-Studie sind 67% der deutschen Unternehmen von Produkt- und Markenpiraterie
2005–
Verband Deutscher Maschinen-und Anlabetroffen, 18% der Befragten melden Umsatz- 2008
genbauer e.V.(VDMA, 2007), Studien
rückgänge von mehr als 10%
Deutscher Industrie- und Handels-kamEtwa 40% (20%) der (nicht) in China engagiermertag (DIHK) und Aktionskreis Deutsche
ten Befragten sind betroffen von Produkt2007
Wirtschaft gegen Produkt- und Markenund Markenpiraterie
piraterie (APM, 2008)
Business Action to Stop Counterfeiting
Länderranking zur Qualität der jeweiligen 2007
and Piracy (BASCAP, ICC initiative), survey
Intellectual property (IP)-Systeme
findings report 2007 (ICC, 2007)
2004
(inter-) governmental body
(WHO, 1999)
2005
Schadenshöhe (ohne digitale Piraterie) bei
etwa $ 200 Mrd.
k.A.
Primärdaten: Aufgriffszahlen- und orte, Herkunftsländer, Produktgruppen, Art der Schutzrechtsverletzung
Primärdaten: Aufgriffszahlen- und orte, Herkunftsländer, Produktgruppen, Art der Schutzrechtsverletzung
Stichprobenkäufe und anschließende Laboruntersuchungen in Industriesektoren einzelner Länder
Integrativer Schätzansatz (Unternehmens-, Konsumentenbefragung und Befragung der Zollbehörden), siehe Referenzen im Text
Siehe Referenzen im Text
Beschreibung und Konzeption der Erhebungen
oder Schätzungen
Unternehmensbefragung der Verbandsmitglieder
mit 226 antwortenden Unternehmen in 2007
Unternehmensbefragung der Verbandsmitglieder
mit etwa 650 antwortenden Unternehmen (92%
KMU) in 2007
Siehe Referenzen im Text
Business network
Business network
Business network
Mikroökonomischer Einfluss auf Unternehmensgewinne und makroökonomische Auswirkungen auf
economic consul- BIP und Beschäftigung (Schätzmodelle) in UK und EU
tancy
auf Grundlage mehrerer Unternehmensbefragungen (vor allem Fokus auf Markenverletzungen);
Siehe Beschreibung im Text
governmental
body
(inter-) governmental bodies
(inter-) governmental body
(OECD, 2007)
1997
Institutionentypus
(inter-) govern(OECD, 1998) im Auftrag der International
mental body &
Chamber of Commerce (ICC)
business network
Referenz
Schadenshöhe bei etwa $ 350 Mrd., d.h. 5-7%
des Welthandels
Aufkommens- und Schadensschätzungen
Jahr
Zusammenfassung von Studien und Datenbanken zu Produkt- und Markenpiraterie (Quelle: eigene Darstellung)
Veröffentlichte Studien
Tabelle 3.3.
49
20042007
2000
Jahr
EU Taxation and Customs Union database,
2000 bis
2006
-
Siehe Abbildungen
behördeninternes Customs Enforcement Network (CEN) für nationale Zollbehörden
Weltzollorganisation (WCO) Database
Deutsche Zollbehörden, Stelle für Gewerblichen Rechtsschutz
1994 bis
2007
Global Business Leaders Alliance against
Counterfeiting (GBLAAC), backgrounder
document 2003
International Anti-Counterfeiting Coalition (IACC, 2005), white paper 2005
Business Software alliance (BSA), Annual
BSA and IDC Global Software Piracy Studies, hier 2004-Studie
Herald Tribune, “Counterfeiting is out of
control“, 13.5.2005
Referenz
Siehe Abbildungen
Bestehende Datenbanken
Warenwert der Piraterieprodukte von $ 600
2005
Mrd., (geschätzte Aufgriffsraten von max. 10%)
In 2003 Unternehmensverluste durch Software Piracy global bei $ 28 Mrd.
Warenwert $ 450 Mrd., ~9% des Welthandels,
Steuereinbußen der staatlichen Behörden bei
$ 75 Mrd.
Zusammenhang zwischen Produktpiraterie
und terroristischen Netzwerken
Aufkommens- und Schadensschätzungen
Veröffentlichte Studien
(inter-) governmental body
(inter-) governmental body
governmental
body
media
Primärdaten: Aufgriffszahlen- und orte, Herkunftsländer, Produktgruppen, Art der Schutzrechtsverletzung
Primärdaten: (verpflichtende Erhebung) Individual
member states and aggregate seizure data, Aufgriffszahlen- und orte, Herkunftsländer, Produktgruppen,
Art der Schutzrechtsverletzung Primär- und Insiderdatenaustausch: keine Länderverpflichtung für Beteiligung an Datenerhebung
k.A.
Komplementäre-Güter-Schätzansatz; siehe Beschreibung im Text
-
Business network
Business network
k.A.
Beschreibung und Konzeption der Erhebungen
oder Schätzungen
Business network
Institutionentypus
50
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
51
Generell muss bei fast allen Studien bemängelt
werden, dass oftmals die Schätzverfahren des Produkt- und Markenpiraterieaufkommens, aber auch
bereits die Erhebungsverfahren, bspw. für die Konsumentenbefragung, nur sehr unzureichend beschrieben bzw. nicht in transparenter Weise dargestellt
sind. Dabei wird die Subjektivität der Antwortenden
bei den Auswahlprozessen im Rahmen des Samplings
und bei der Validitätsprüfung der zu erhebenden Daten häufig nicht ausreichend berücksichtigt. Es können also bspw. bewusst falsche, strategische Antworten gegeben werden, um die eigene Reputation nicht
zu gefährden oder eher lobbyistische Interessen zu
vertreten. Die nachfolgenden Absätze sollen klären,
was präzise gemessen werden kann und welche
Schätzungsverfahren für das Gesamtaufkommen der
Produkt- und Markenpiraterie momentan zur Verfügung stehen.
Die Messung des Produktpiraterieaufkommens
kann auf der Grundlage der Werthaltigkeit oder der
absoluten Produkt- oder Prozesszahlen (Umfang) erfolgen, wobei das letztere; mengenorientierte Verfahren 25 aus den Erfahrungen vergangener Studien
überlegen zu sein scheint (CEBR, 2002). Dies ist auch
damit zu begründen, dass bei der Festlegung der
Werthaltigkeit der gefälschten Güter weitere subjektive Indikatorenkomponenten integriert werden
müssen (bspw. die der Kalkulation zu Grunde liegenden Wechselkurse und die Festlegung auf Produktionskosten- oder Verkaufspreise der Original- oder Pirateriewaren zur Bestimmung des Verletzungswertes). Mit dieser Problematik eng verknüpft ist die Gefahr, dass unterschiedliche, nationale und internationale Institutionen (bspw. Behörden, Zollbeamte) die
Zahlenerhebungen durch den jeweiligen Interpretationsspielraum erheblich verzerren können und so
die Vergleichbarkeit der regionalgeografischen oder
zeitlich differenzierten Aktivitäten verhindern. Eine
dritte, alternative Messgröße bilden die personenbezogenen Maße, das heißt z.B. die Anzahl der in der
Produktpiraterie Beschäftigten oder die absoluten
Konsumentenzahlen, welche Pirateriegüter erwerben. Die verlässliche Erhebung derartiger Zahlen abseits der herkömmlichen aggregierten Statistiken ge
25
staltet sich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt als äußerst
schwierig, auch aufgrund der rechtswidrigen Handlungen der (Schwarz-) Marktakteure.
Auf der Grundlage einer möglichst soliden Datenbasis (u.a. Stichprobenziehung, Befragungssample), wie z.B. der Beschlagnahmungsstatistik des Zolls
oder der Ergebnisse einer Konsumentenbefragung,
kann nur auf einige wenige (Extrapolations-) Verfahren zurückgegriffen werden, welche die Schätzung
des Gesamtvolumens ermöglichen. Typischerweise
wird zu diesem Zweck oftmals auf eine mehr oder
minder begründete und exogen gegebene Extrapolations- bzw. Aufgriffsrate referenziert. Dabei handelt
es sich um den vermuteten Anteil der gezogenen
Stichprobe an der Gesamtaktivität der Marken- und
Produktpiraterie. In einigen Studien liegt dieser Anteil bei lediglich 10%, in anderen Untersuchungen
deutlich höher. Die Festlegung dieser Rate hängt allerdings von einer Vielzahl von Faktoren ab, also
bspw. dem Volumen der (internationalen und industriespezifischen) Handelsströme, von den bereits oben
beschriebenen Motiven und Fähigkeiten der Marktbeobachter oder den Motiven der Produktpiraten
und birgt daher deutliche Risiken für die Qualität und
Verlässlichkeit der finalen Schätzung. Diese konsequente Objektivität ist jedoch nur bei wenigen Studien zur Marken- und Produktpiraterie ersichtlich. Oft
wiederholen sich die Fragestellungen der Perzeptionsfähigkeit und -willigkeit hinsichtlich der Extrapolationsrate auch bei den Durchführenden der Studien
selbst (vergleichbar den relevanten Marktbeobachtern) und diese duplizieren damit ggf. das Risiko einer verzerrten Wahrnehmung der Problematik. Das
heißt konkret, dass auch die Studienverfasser teilweise bestimmte Interessen verfolgen und/oder selbst
kognitiven bzw. methodischen Beschränkungen unterliegen.
Eine weitere, relativ viel versprechende Methode
zur Schätzung bzw. Extrapolation des Piraterieaufkommens ist dagegen die Verwendung komplementärer Güter, die als Vehikel für die industriespezifische Messung verwendet werden können und erst bei
komplementärer Nutzung ihren vollen Konsumen-
In diesem Zusammenhang ist der Beobachtungszeitpunkt für die Festlegung des Umfangs der Pirateriewaren im Produktlebenszyklus von Bedeutung, also bspw. die Referenz auf Produktionszahlen (Inputfaktoren oder Endprodukte), Verkaufszahlen (Erstverkauf oder Vertrieb) oder in der Nutzung befindliche Pirateriegüter.
52
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
tennutzen entfalten. Dazu gehört bspw. der Ansatz
der Business Software Alliance (2008), der das Ausmaß
der Software-Piraterie anhand eines Vergleichs der
produzierten bzw. verkauften mit den potenziell benötigten Software-Anwendungen auf der Grundlage
der tatsächlichen Produktions- bzw. Verkaufszahlen
der Hardware-Komponenten errechnet. Die Kalkulationen des Mengenaufkommens erscheinen daher
durchaus robust und plausibel zu sein; die daraus abgeleiteten monetären Schadensschätzungen sind jedoch nur bedingt verlässlich (siehe oben). Ein ähnlicher, gemischter Ansatz wird durch die International
Federation of the Phonographic Industry verfolgt. Dabei werden neben der Produktion komplementärer
Güter (bspw. Verkauf beschreibbarer Datenträger)
auch Konsumentenerhebungen herangezogen, welche jedoch nur unzureichend in die Schätzverfahren
integriert sind. Durch die veränderten Erhebungsverfahren ist dann zudem ein intertemporaler Vergleich
nicht mehr möglich (CEBR, 2002).
Aufgrund ihrer – lediglich relativ gesehen – etwas höheren wissenschaftlichen Qualität (Verifizierbarkeit der Schätzmethode, Robustheit des Verfahrens, Größe des Befragungssamples, Validität der ausgewählten Indikatoren etc.) seien hier exemplarisch
zwei Studien ausführlicher beschrieben: dies ist zum
einen die Serie der globalen Business Action to Stop
Counterfeiting and Piracy (BASCAP)-Studien auf der
Grundlage einer jährlich durchgeführten Unternehmensbefragung, zum anderen die UK- und EU-Studie
des Center of Economic and Business Research (CEBR)
aus den Jahren 1999 und 2000 und deren Verfahrenskatalog zur adäquaten Erhebung des Produkt- und
Markenpiraterieaufkommens in den Mitgliedstaaten
im Auftrag der EU-Kommission in 2002.
Die Ergebnisse der BASCAP-Studie (auf Initiative
der International Chamber of Commerce (ICC)) des Jahres 2007 beziehen sich auf ein sehr begrenztes und
26
27
zudem äußerst heterogenes Befragungssample, das
aus etwa 50 Unternehmen besteht, welche in 27 verschiedenen Industriesektoren beheimatet und in der
Mehrzahl international tätig sind. Ziel der Untersuchung ist die komparative Analyse der Qualität verschiedener nationaler Schutzrechtssysteme. Vergleichbar mit den Ergebnissen der (CEBR, 1999;2000)
oder den Studien der Property Rights Alliance (Thallam, 2006) kommen diese zu der zentralen Erkenntnis, dass aus Sicht der Unternehmen 26 vor allem in
den meisten BRICS-Ländern (Brasilien, Russland, Indien und China) ein relativ schlechteres Schutzumfeld
für geistiges Eigentum existiert – verglichen z.B. mit
der Situation in etablierten Industrienationen wie
etwa den USA, Deutschland, England und Frankreich.
Des Weiteren sind in der Hälfte der betroffenen Vertriebsmärkte der befragten Unternehmen die Institutionen für eine Rechtsdurchsetzung im Falle einer
Rechtsverletzung nur unzureichend geeignet. In 63%
der genannten Länder mangelte es dabei vor allem
an der Ressourcenausstattung der Behörden27. Interessanterweise scheint dabei die Verbesserung der
Durchsetzung der Rechte von größerer Bedeutung zu
sein als der legislative Aus- oder Aufbau des Rechtssystems. Aus Sicht der Unternehmen war in 42% der
Länder das (Unrechts-)Bewusstsein für den Schutz
und die Belange des geistigen Eigentums bei den (potentiellen) Konsumenten nur unzureichend ausgeprägt. So wurden in der Bevölkerung Durchsetzungsmaßnahmen der Schutzrechte oftmals als ausländische Intervention in originär nationale Belange angesehen. Mangelhafte Schutzrechtssysteme können in
diesem Zusammenhang einen erheblichen Einfluss
auf die (internationalen) Standortentscheidungen für
Produktions- und F&E-Entwicklungseinheiten oder
den Umfang und die Formen des Technologietransfers haben.
Die methodologischen Untersuchung des Centre
of Economic and Business Research (CEBR, 2002), im
Anhaltspunkte bzw. sehr weiche, subjektive Indikatoren für die Beantwortung der Systemqualität durch die Unternehmen sollten
in diesem Zusammenhang (1) die Bereitschaft der nationalen Behörden, den internationalen Verpflichtungen und Regelungen
zum Schutz des geistigen Eigentums nachzukommen, (2) die generelle Bedeutung der Thematik in den nationalen Medien der
relevanten Länder und deren Rolle im Bewusstseinsprozess, (3) der Umfang konzertierter und koordinierter Maßnahmen und die
Ressourcenausstattung der nationalen Behörden im Kampf gegen Produktpiraterie bei der Rechtsdurchsetzung, und (4) die Kontinuität und Klarheit der nationalen Politik (-agenda) hinsichtlich der Thematik, sein.
Laut der Befragungsergebnisse bevorzugen die Unternehmen generell eigene, privatwirtschaftliche Durchsetzungs- und Schutzmaßnahmen, wie bspw. den Einsatz komplexer Schutztechnologie oder durch weit reichende Produktdifferenzierung, gegenüber
staatlichen bzw. gesetzgeberischen Maßnahmen des Rechtssystems und seiner Durchsetzung.
53
Rahmen des „Final Report for the European Commission, Counterfeiting Counterfeits: Defining a Method to
Collect, Analyse and Compare Data on Ccounterfeiting
and Piracy in the Single Market“, aus dem Jahre 2002
beschreibt die investigative Herangehensweise, mit
der das Produkt- und Markenpiraterieaufkommen in
19 unterschiedlichen Produktgruppen, die Kosten
und Medien der Erhebung und die Schätzungen in
einzelnen Mitgliedsstaaten ermittelt werden. Dabei
wird generell auch darauf verwiesen, dass – neben einer klaren Definition der geographischen Reichweite
und der inhaltlichen Klärung der zu erfassenden Daten und Einschätzungen – Erhebungen zum Konsumentenverhalten den Produktionserhebungen in geeigneter Weise vorgeschaltet sein sollten28. Die ausschließliche Verwendung der Zollstatistiken bzw. der
Aufgriffszahlen für die Schätzungen ist demnach nur
bedingt zu empfehlen, da auch diese ungenau sind
oder bewusst verschleiert sein können und erst ab einer Schwelle von über 75%29 in einer einzelnen Produktgruppe die Validität gewährleistet ist. Keine der
untersuchten Produktgruppen erreicht dieses Niveau
der Betroffenheit. Die Studie entwickelt stattdessen
einen alternativen Schätzungsansatz, der auf einem
Scoring-Modell basiert und der die untersuchten Länder hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit der Produktpirateriebetroffenheit in den einzelnen Produktgruppen in Relation zueinander stellt. Die so entstehende
Matrix ermöglicht es, fehlende Erhebungen und
Schätzungen in einzelnen Mitgliedsländern oder in
einzelnen Produktgruppen auf Grundlage vorhandener Ergebnisse zu extrapolieren bzw. zumindest Näherungswerte zu generieren. Der Kriterienkatalog für
die Erstellung der Matrix umfasst daher – neben den
bereits oben beschriebenen, generellen Faktoren und
Motiven der Markt- bzw. Produktpirateriebeobachter
in Kapitel 2.4.1. – zusätzlich die nachfolgenden Rationalitäten der Produktpiraten für einen Markteinstieg
bzw. für den Umfang ihrer Aktivitäten:
3
28
29
Produktionskostenmotive, das heißt bspw. geringere Materialkosten oder Materialqualität; Produktion unterhalb der vorhandenen Sicherheits-,
Qualitäts- oder Umweltstandards; Nutzung des
geistigen Eigentums, der Werbemaßnahmen,
der Markenreputation oder des allgemeinen Geschäftsmodells anderer Unternehmen ohne eigene Investitionen des Piraten.
3
Die Hürden für den legalen Markteintritt sind
verhältnismäßig hoch. Ein Eintritt wird bspw.
durch die monopolistische bzw. kartellhafte Position der im Markt befindlichen Unternehmen
(Marktmacht bei der Preissetzung oder im Bereich des geistigen Eigentums) verhindert.
3
Versunkene Kosten („sunk costs“) in der (potenziellen) Produktion des Produktpiraten können
eine Rolle spielen. Diese Grundkosten des Produktionsaufbaus können bei höherwertigeren
und investitionslastigen Produkten Piraterie – auf
Grund der Absatzunsicherheit oder mangelnder
Ressourcen – generell verhindern oder aber ggf.
zu einer langfristigen, beharrlichen Weiterführung der Produktpiraterie auch nach einer ersten
Aufdeckung bzw. Sanktionierung der Aktivitäten
führen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass vor
allem jene Erhebungen und Schätzungen besonders
erfolgsversprechend erscheinen, welche eher industrie- oder güterspezifisch fokussiert (bspw. Software)
als global konzipiert sind, oder welchen es gelingt, Indikatoren zur Nachfrage- und Angebotseite sowie zu
regulativen Kräften (wie z.B. institutionelle Ressourcen der Zollbehörden oder Stabilität des Rechtssystems) in einem gemeinsamen Ansatz zu integrieren.
Generell sind dabei die Validität und Aussagekraft
der erhobenen Daten nach besonders rigiden wissenschaftlichen Grundsätzen zu bewerten, gerade weil
sie zur Grundlage der nachfolgenden Hochrechnungen und Extrapolationen dienen sollen. Die bestehenden Verfahren bzw. Methoden zur Einschätzung des
Gesamtvolumens des Piraterieaufkommens erscheinen jedoch generell eher unzureichend und befinden
sich noch in einer Phase der methodischen Weiterentwicklung. Die Schätzung über geeignete, komplementäre Güter(-bündel) ist in diesem Zusammen-
Alternative Befragungstypen sind bspw. Zulieferer- oder Vertriebsbefragungen, so bei kopierten Ersatzteilen, Stichprobeneinkäufe
oder Expertenbefragung (Verfahren zur Identifikation dieser Experten), da die produktspezifische Expertise zur Identifikation der
Piraterieware dort potentiell vorhanden ist – und vor allem Täuschungsmotive bei der jeweiligen Piraterieware vorherrschen.
Es wird in der Studie nicht abschließend deutlich, aus welchen Überlegungen heraus dieses Niveau festgelegt wird.
54
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
hang als Fortschritt zu werten. Eine abschließende,
nachträgliche Evaluierung unterschiedlicher Schätzungsverfahren muss aufgrund des illegalen,
schwarzmarktähnlichen Charakters der Piraterieaktivitäten abseits der herkömmlich geführten Statistiken beinahe vollständig ausgeschlossen werden. Aus
diesen Gründen sind auch die Ergebnisse der im Rahmen dieser Studie durchgeführten Erhebung, welche
im Folgenden dargestellt werden, mit gewissen Unsicherheitsfaktoren behaftet und können nur Näherungswerte des „wahren“ Ausmaßes sein.
55
4.Geistiges Eigentum und Produktpiraterie:
Ergebnisse der Unternehmensbefragung
4.1.
Methodik und Stichprobe
Basierend auf den Ergebnissen der Sekundäranalyse
und den zu beantwortenden Aspekten wurde ein
Fragebogen für eine schriftliche Befragung (paper
and pencil) konzipiert. Dieser ist in vier Module gegliedert. Modul A befasst sich zunächst mit einer allgemeinen Abfrage der Bedeutung des geistigen Eigentums im Vergleich zur Wichtigkeit der materiellen Sachanlagen. Ferner werden verschiedene Motive für die Wahl von Strategien zum Schutz des geistigen Eigentums erfasst. Modul B geht zunächst der
Frage nach, welche Eigenschaften von Produkten
von der Verletzung geistiger Eigentumsrechte bzw.
Produktpiraterie betroffen waren, welche Schutzrechte dabei verletzt wurden und ob in diesem Zusammenhang rechtliche Schritte eingeleitet wurden.
Des Weiteren werden sowohl quantitative als auch
qualitative Auswirkungen auf den Umsatz bzw. auf
Managemententscheidungen abgefragt. Modul C
umfasst den jetzigen Stand der Inanspruchnahme
staatlicher Unterstützungsmaßnahmen bei Fragen
des geistigen Eigentums sowie Barrieren für die Nutzung und Verbesserungspotenziale in diesem Zusammenhang. Der letzte Abschnitt – Modul D – betrifft allgemeine Angaben des Unternehmens bezüglich Umsatzhöhe, Mitarbeiteranzahl und ähnlichen
Charakteristika.
Parallel zum Versand der Fragebögen wurde zudem eine Onlineversion mit identischem Inhalt programmiert, um je nach Teilnehmerpräferenz auch
eine Internet-basierte Beantwortung zu ermöglichen.
Die weiter unten noch ausführlicher beschriebene Parallelerhebung unter den Patentanwälten wurde aus
Effizienzgründen ausschließlich internetbasiert
durchgeführt.
Die Stichprobe für die Unternehmensbefragung
im Rahmen dieser Studie wird durch einen breiten
Ansatz gekennzeichnet. So wurden zum einen die
200 größten Unternehmen Deutschlands ausgewählt,
wobei explizit auf die Berücksichtigung der Unternehmen in den Börsensegmenten DAX, MDAX, SDAX
und TecDAX Wert gelegt wurde. Zum anderen wurden gezielt Unternehmen angeschrieben, bei denen
durch Recherchen in Unternehmens- und Patentdatenbanken ermittelt werden konnte, dass sie gewerbliche Schutzrechte angemeldet haben oder For-
schung und Entwicklung betreiben. Unter diesen Unternehmen sind sowohl kleine und mittlere als auch
Großunternehmen. Da sich ein Teil der Studie mit Aspekten der Produktpiraterie bzw. Verletzungen geistiger Eigentumsrechte befasst, wurde zudem Kontakt
zu Unternehmen aufgenommen, die auf Veranstaltungen zur dieser Thematik präsent waren. Unter den
einzelnen Gruppen gibt es Überschneidungen, so
dass ein Unternehmen in zwei oder mehreren Gruppen vertreten sein kann. Insgesamt wurden ca. 3000
Unternehmen kontaktiert.
Die Rücklaufquoten der verschiedenen Gruppen
liegen im Bereich von 8,0% bis 15%. Insgesamt wurden 337 Responses realisiert, 12 Fälle wurden entfernt, da die antwortenden Firmen wegen fehlender
Angaben keiner Größen- und Branchenklasse zugeordnet werden konnten. Weitere 29 Fälle wurden
für die Mehrzahl der Analysen nicht mit einbezogen,
da sie aus einem Adresspool von Veranstaltungen zu
Produktpiraterie stammten: um eine Verzerrung der
Stichprobe bezüglich der Betroffenheit von Produktpiraterie zu vermeiden, werden diese Fälle separat
ausgewertet und dargestellt. 295 Fälle stellen damit
die Ausgangsdatenbasis für die Auswertungen dar,
damit wurde eine Rücklaufquote von ca. 10% realisiert. Um die Gründe für eine Teilnahmeverweigerung zu ermitteln, wurde ein Sub-Sample der NichtTeilnehmer telefonisch kontaktiert. Insbesondere
wurde versucht, mögliche systematische Verzerrungen der Stichprobe aufzudecken. Dies könnte etwa
der Fall sein, wenn die antwortenden Unternehmen
dem geistigen Eigentum eine besonders starke
Wichtigkeit beimessen oder wenn diese in besonderem Maße von Piraterie betroffen sind. Die Ergebnisse der Nachbefragung unter den Unternehmen lassen einen solchen Schluss jedoch nicht zu. Vielmehr
zeigt sich, dass eine steigende Anzahl von Unternehmen an freiwilligen Befragungen grundsätzlich
nicht teilnimmt und sich Umfragen jeglicher Art
verweigert.
Die Zusammensetzung der erhobenen Datenbasis nach Größen bzw. Branchenklassen stellt sich wie
folgt dar.
56
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
Tabelle 4.1.
Zusammensetzung des Unternehmenssamples nach Größenklassen und Branchen
Größenzusammensetzung
Anzahl der Unternehmen
Unternehmensgröße
bis 49 Mitarbeiter
56
50 bis 249 Mitarbeiter
52
250 bis 499 Mitarbeiter
29
500 und mehr Mitarbeiter
158
Total
295
Branche
Anzahl der Unternehmen
Verarbeitendes Gewerbe
Ernährung, Textil, Bekleidungs- und Ledergewerbe
7
Holz- und Papiergewerbe
5
Mineralölverarbeitung und Chemische Industrie*
23
Kunststoffindustrie
16
Glasgewerbe
6
Metallverarbeitung
33
Maschinenbau*
67
Elektrotechnik*
38
Medizin- und Messtechnik*
29
Fahrzeugbau*
15
Herstellung von Möbeln, Schmuck und sonstigen Erzeugnissen
10
Verarbeitendes Gewerbe gesamt
davon forschungsintensive Industrie
249
172
Handel und Dienstleistungen
Energieversorgung
2
Handel
8
Verkehr
5
Telekommunikation^
3
Kreditgewerbe^
5
Softwareentwicklung^
9
Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen^
12
Werbebranche^
1
sonst. Dienstleistungen
1
Handel und Dienstleistungen gesamt
davon wissensintensive Dienstleistungen
Total
46
30
295
* bzw. ^ kennzeichnen forschungsintensive Industrien bzw. wissensintensive Dienstleistungen nach der Systematik des Zentrums für
Europäische Wirtschaftsforschung (siehe z.B. Aschhoff et al., 2007)
Bedingt durch das Vorherrschen von patentaktiven Unternehmen in der Ursprungsstichprobe zeigen
die folgenden Analysen primär das Bild technologieaffiner Unternehmen, die insbesondere im Bereich
des produzierenden Gewerbes tätig sind und von Instrumenten des gewerblichen Schutzrechtes starken
Gebrauch machen. Während der Anteil der Unternehmen mit Nutzung von Patenten innerhalb aller
innova­tionsaktiven deutschen Unternehmen bei lediglich 19,11% liegt, haben hier über 90 % der Unternehmen im Jahr 2007 mindestens ein gültiges Patent
besessen Ein ähnlich hoher Unterschied zeigt sich
beim Vergleich der Markennutzung sowie der F&EBeteiligung. Dies ist bei der Bewertung der folgenden
Analysen zu berücksichtigen.
57
Abbildung 4.1.Anteil der F&E-aktiven bzw. patent- und markenaktiven Unternehmen, im Sample und
innerhalb innovationsaktiver deutscher Unternehmen nach dem Community Innovation
Survey 2004
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
92,39%
FuE-Aktivitäten
53,85%
88,19%
Nutzung von Patenten
Sample
CIS4
20,10%
92,25%
Nutzung von Marken
19,11%
Zusätzlich zur Unternehmensbefragung wurde
im Rahmen dieser Studie eine Parallelbefragung unter Patentanwälten durchgeführt. Dazu wurden
knapp 1000 Patentanwälte kontaktiert. Das Fragebogenprogramm speist sich im Wesentlichen aus den
Aspekten der Unternehmensbefragung. Eine Reihe
von Fragen wurde jedoch aus inhaltlichen Gründen
entfernt, da sie aus dem Blickwinkel eines externen
Dienstleisters, wie eines Patentanwaltes, nicht verlässlich beantwortbar sind. Dazu gehören beispielsweise
die Fragen nach dem Wert der Patente. Hierfür sind
Informationen über Umsatz- oder Absatzzahlen nötig,
über die Patentanwälte in aller Regel nicht verfügen.
Die Adressaten wurden gebeten, sich bei der Beantwortung auf das Unternehmen zu beziehen, für das
sie persönlich in den letzten drei Jahren am häufigs-
Tabelle 4.2.Zusammensetzung des Patentanwaltsamples nach Größenklassen
Größenzusammensetzung
Größe des Mandanten
Anzahl der Fälle
bis 49 Mitarbeiter
14
50 bis 249 Mitarbeiter
9
250 bis 499 Mitarbeiter
5
500 und mehr Mitarbeiter
Total
37
65
ten tätig waren. Diese Fokussierung hat sich als notwendig herausgestellt, da bei vielen Kanzleien eine
beträchtliche Variation in der Mandantenstruktur
vorliegt, sodass eine einzelne Aussage über den gesamten Mandantenstamm nicht zielführend sein
kann. Durch die Fokussierung kann zudem ein besserer Überblick über die Struktur des Sample gegeben
werden, welches im Folgenden kurz charakterisiert
werden soll. Insgesamt liegen 65 auswertbare Fälle
vor. Über die Hälfte der Anwälte hat auf ein Unternehmen mit 500 oder mehr Mitarbeitern Bezug genommen, lediglich 23 Anwälte haben ihre Angaben auf
mittelständische Unternehmen mit weniger als 250
Mitarbeitern bezogen. Die am häufigsten vertretenen
Branchen sind die Chemiebranche sowie der Maschinen- und Fahrzeugbau und die Elektrotechnik.
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
4.2. Befragungsergebnisse
4.2.1.
Bedeutung des geistigen Eigentums
Einen ersten Eindruck über Bedeutungsrelationen
von materiellen Gütern und Intangibles gibt Abbildung 4.2. Die Teilnehmer der Befragung wurden direkt nach ihrer Einschätzung der Bedeutung verschiedener Aspekte des geistigen Eigentums – definiert nach der Methodologie des Arbeitskreises Wissensbilanz (BMWA, 2005) – gefragt. Es zeigt sich, dass
jeder der Bestandteile der Intangibles (Human-,
Struktur-, Beziehungskapital und Geistige Eigen-
tumsrechte) von den Unternehmen als wichtiger
empfunden wird als die materiellen Sachanlagen.
Die höchste Bedeutung wird dem Humankapital und
dem Beziehungskapital (also dem Verhältnis zu Kunden, Lieferanten und sonstigen Partnern) zugewiesen. Bei der Einschätzung der Bedeutungsveränderung innerhalb der letzten fünf Jahre wird wiederum
dem Humankapital der höchste Bedeutungszuwachs
zugewiesen. Bei dieser dynamischen Betrachtungsweise zeigt sich besonders deutlich die zurückgehende relative Wichtigkeit der Tangibles im Vergleich zu
allen anderen Teilaspekten der immateriellen Unternehmenswerte.
Abbildung 4.2. Wichtigkeit der materiellen und immateriellen Werte sowie deren Bedeutungszuwachs
Veränderung der Bedeutung
5
4,5
4
3,5
3
2,5
2
1,5
1
0,5
0
2
1,5
1
0,5
-0,5
-1
-1,5
-2
Veränderung der Bedeutung
Bedeutung
Bedeutung
58
0
Materielle
Sachanlagen
Humankapital
Strukturkapital
Beziehungskapital
Geistige
Eigentumsrechte
Bewertung der Bedeutung auf einer Skala von 1 („niedrig“) bis 5 („hoch“) / Veränderung der Bedeutung von -2 (stark gesunken) bis +2
(gestiegen)
Eine differenziertere Betrachtung nach Größenklassen zeigt, dass die geistigen Eigentumsrechte wie
Patente und Marken bei den kleinsten Betrieben mit
weniger als 50 Mitarbeitern zwar einen Bedeutungszuwachs erfahren haben, dass dieser aber insbesondere bei größeren Unternehmen zu verzeichnen ist.
Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass die Teilnahme am Patentsystem für Kleinstbetriebe mit erheblichen Hürden verbunden ist. Der Unterschied
zwischen der veränderten Bedeutung der immateriellen Gütern gegenüber materiellen Sachanlagen ist
in der kleinsten Größenklasse geringer ausgeprägt als
bei allen anderen. Die relative Wichtigkeit der immateriellen Güter ist damit also in der Einschätzung der
mittleren und größeren Unternehmen stärker ge-
wachsen als bei Kleinstunternehmen. Dies ändert jedoch nichts an der generellen Einschätzung der Unternehmen, dass das materielle Vermögen – und dies
gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens –
in den letzten Jahren an relativer Wichtigkeit verloren hat, der Bedeutungszuwachs liegt absolut betrachtet unter dem der immateriellen Werte. Eine
Unterscheidung nach Branchen zeigt, dass die Bedeutung geistiger Eigentumsrechte (in diesem Fall wohl
eher Patente) in der forschungsintensiven Industrie
am stärksten gewachsen ist und der Bedeutungszuwachs von IPR in wissensintensiven Dienstleistungen,
z.B. über Marken, als vergleichsweise gering eingeschätzt wird.
59
Abbildung 4.3.Bedeutungszuwachs der materiellen sowie immateriellen Werte, nach Größen- sowie Branchenklassen
bis 49
49 Mitarbeiter
Mitarbeiter
bis
50 bis
bis 249
249 Mitarbeiter
Mitarbeiter
50
250 bis
bis 499
499 Mitarbeiter
Mitarbeiter
250
500 und
und mehr
mehr Mitarbeiter
Mitarbeiter
500
Veränderung
Veränderungder
derBedeutung
Bedeutung
11
0,8
0,8
0,6
0,6
0,4
0,4
0,2
0,2
0
0
Materielle
Materielle
Sachanlagen
Sachanlagen
Humankapital
Humankapital
Strukturkapital
Strukturkapital
forschungsintensive Industrie
Industrie
forschungsintensive
wissensintensive
Dienstleistungen
wissensintensive Dienstleistungen
Beziehungskapital
Beziehungskapital
Geistige
Geistige
Eigentumsrechte
Eigentumsrechte
sonstige Industrie
Industrie
sonstige
sonstige
Dienstleistungen
sonstige Dienstleistungen
Veränderung
Veränderungder
derBedeutung
Bedeutung
11
0,8
0,8
0,6
0,6
0,4
0,4
0,2
0,2
0
0
Materielle
Materielle
Sachanlagen
Sachanlagen
Humankapital
Humankapital
Neben der gerade dargestellten Analyse der qualitativen Bedeutung von materiellem bzw. immateriellem Eigentum wurde im Folgenden eine quantitative Bewertungsmethode angewandt. Hierbei wurde
der einkommens- bzw. marktbasierte Ansatz gewählt.
Konkret wurden die Teilnehmer der Studie befragt,
welchen Betrag sie mindestens gefordert hätten,
Strukturkapital
Strukturkapital
Beziehungskapital
Beziehungskapital
Geistige
Geistige
Eigentumsrechte
Eigentumsrechte
wenn sie im Jahr 2007 und im Jahr 2002 sämtliche Patent- und Markenrechte des Unternehmens verkauft
hätten. Hier wird davon ausgegangen, dass die Unternehmen mindestens den Betrag fordern, den sie
durch den Besitz dieser Verfügungsrechte erzielt haben und aller Erwartung nach noch erzielen werden.
Es wird also der Anteil der Erträge des Unternehmens
60
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
isoliert, der auf den Besitz der Patent- und Markenrechte zurückzuführen ist. Durch die in Kapitel 2.2.
beschriebene Probleme, unter anderem dem Fehlen
eines funktionierenden Marktes für Patente, kann
hier wiederum nur von Schätzungen des „wahren“
Wertes ausgegangen werden. Um im weiteren Verlauf einen Vergleich zwischen Intangibles und Tangibles durchführen zu können, wurden weiterhin Daten
zum Wert des Sachvermögens der Unternehmen erhoben. Sowohl die Beurteilung des Wertes der Patente und Marken als auch die Nennung der bilanzierten
materiellen Vermögenswerte wurde von den Teilnehmern, unter anderem aus datenschutzrechtlichen
Gründen, als kritisch erachtet. Daher reduziert sich
das für die folgenden Abschnitte verfügbare Sample
auf 65 Betriebe, so dass die Ergebnisse lediglich einen
illustrativen Charakter haben und komplementär zu
Ergebnissen aus der Literatur interpretiert werden
können. Weiterhin sollte berücksichtigt werden, dass
im Folgenden über den Wert der Patent- und Markenrechte diskutiert wird. Alle anderen Bestandteile
der Intangibles, insbesondere das wichtige Humanka-
pital, werden bei dieser Betrachtung ausgeklammert,
weil sie nicht im Fokus dieser Untersuchung stehen.
Tabelle 4.3. listet den Wert der Patente und Marken sowie den Wert des materiellen Sachvermögens
für die beiden Jahre 2007 und 2002 nach Unternehmensgröße auf. Ein Anstieg des Wertes der materiellen Sachanlagen mit steigender Unternehmensgröße
ist dabei unmittelbar einleuchtend. Ein Vergleich mit
den Referenzwerten für das Jahr 2002 zeigt einen Anstieg von 20–30%, lediglich die Unternehmen in der
Klasse „50 bis 249 Mitarbeiter“ berichten von einem
leichten Rückgang. Ein ungleich stärkerer Anstieg ist
bei der Bewertung der geistigen Eigentumsrechte zu
verzeichnen: In der kleinsten Größenklasse hat sich
dieser nach den Angaben der Unternehmen mehr als
verdoppelt und auch in den Betrieben mit mehr als
250 Mitarbeitern wird von einem Wertanstieg von
40–60% ausgegangen. Die absoluten Wertangaben
für das Jahr 2007 schwanken dabei zwischen 3,5 Millionen für die kleinste Größenklasse und 242,9 Millionen für die Großunternehmen.
Tabelle 4.3.Monetäre Bewertung der geistigen Eigentumsrechte im Vergleich zum Wert der Sachanlagen (in Millionen Euro)
bis 49 Mitarbeiter
50 bis 249 Mitarbeiter
250 bis 499 Mitarbeiter
500 und mehr Mitarbeiter
Total
Wert der Patente und Marken*
2007
2002
3,5 (2)
1,6 (1,1)
15,9 (13,8)
18,7 (16,8)
54,3 (34,3)
38,6 (23,1)
242,9 (80,5)
152,5 (54,1)
134,1 (47,2)
85,6 (32,4)
Wert der Sachanlagen
2007
2002
1,3
1
5
5,2
35,4
30
489
417,6
257
219
* Werte in Klammern beziehen sich nur auf Bewertung der Patentrechte
Ein weiterer interessanter Sachverhalt zeigt sich
bei der Zusammensetzung des Wertes der geistigen
Eigentumsrechte. Während von den kleineren Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern den Patenten ein größerer Wert als den Markenrechten zugemessen wird, machen erstere in der größten Unternehmensklasse nur noch ca. ein Drittel der Summe
aus Patent- und Markenwert aus. Der ungleich höhere Marketingaufwand von Großunternehmen
schlägt sich hier in hohen Bewertungen für die Marken nieder. Die durchschnittlichen Wertansätze von
ca. 240 Millionen Euro bleiben dabei hinter den Ergebnissen anderer Studien zurück (siehe auch Kapi-
tel 2.2.2.). Dies ist damit zu erklären, dass die hier
analysierten Großbetriebe mit einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von ca. 6.800 Angestellten im
Vergleich zu den DAX Unternehmen (im Schnitt über
100.000 Mitarbeiter weltweit) sehr viel kleiner sind.
Zum anderen haben die Unternehmen des Samples
hier ihre Aktivität vorwiegend im Geschäftskundenbereich, in dem der Marketingaufwand verglichen
mit dem Bereich B2C, also im Kontakt mit den Konsumenten, geringer ist. Damit ist unter Umständen
auch der Wert der Marken nach einer kostenorientierten Einschätzung der Respondenten als etwas
niedriger einzustufen.
61
gentumsrechte höher eingeschätzt wird als der Wert
des materiellen Vermögens. Die befragten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern setzen den Wert
der materiellen Sachanlagen allerdings deutlich höher an; umgekehrt heißt dies, dass der Wert des geistigen Eigentums bei lediglich 40% des Wertes des materiellen Vermögens gesehen wird.
Im Weiteren soll auf das Verhältnis zwischen den
ermittelten Werten der Intangibles (bzw. der Patentrechte und Markenrechte) und der Tangibles eingegangen werden. Die Zahlen ergeben sich implizit aus
Tabelle 4.3. und werden hier nochmals explizit dargestellt. Es zeigt sich, dass das Verhältnis bei den Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern über 1
liegt. Dies bedeutet, dass der Wert der geistigen Ei-
Abbildung 4.4. Verhältnis des Wertes von Intangibles zu Tangibles nach Größen­klassen
2002
2007
Verhältnis Intangibles / Tangibles
4
3,5
3
2,5
2
1,5
1
0,5
0
bis 49 Mitarbeiter
50 bis 249 Mitarbeiter
Die Beobachtungen sind ein Hinweis darauf,
dass die wichtigen Unternehmenswerte in kleinen
und mittleren Betrieben im geistigen Eigentum begründet sind. Auch bezüglich der Entwicklung seit
2002 ist in der kleinsten Größenklasse ein Anstieg der
relativen Bedeutung festzustellen. Bei den Unternehmen in der Größenklasse 50 bis 249 Mitarbeiter ist
zwar ein leichter Rückgang zu beobachten. Dieser
scheint jedoch durch das hohe Niveau der Werte für
2002 erklärbar zu sein, da der Wert für 2007 immer
noch deutlich über dem der anderen Größenklasse
liegt.
Zwischenfazit
Die qualitative Beurteilung der veränderten Wichtigkeit des geistigen Eigentums legt zunächst nahe,
dass diese mit der Unternehmensgröße zunimmt.
Eine Untermauerung mit Bewertungen der Unter-
250 bis 499 Mitarbeiter
500 und mehr Mitarbeiter
nehmen stützt diese Beobachtung zunächst, da der
ermittelte Wert der Patente und Marken von 2002
bis 2007 tatsächlich bei den größeren Unternehmen
absolut stärker gestiegen ist als bei kleineren Betrieben. Ein Blick auf die prozentuale Veränderung des
Wertes der Patent- und Markenrechte zeigt dagegen,
dass die Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern mehr als eine Verdopplung des Wertes angeben, während bei den Betrieben mit mehr als 250
Mitarbeitern lediglich Steigerungen von 40 bis 60%
genannt werden. Auch das Verhältnis von immateriellem zu materiellem Vermögen ist in den Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten höher als in
den Großbetrieben. Daraus erschließt sich unmittelbar, dass auch dem Schutz des geistigen Eigentums
bei kleineren Unternehmen eine hohe Bedeutung
zukommen muss. Über welche Mechanismen dieser
Schutz realisiert wird, ist Thema des folgenden Kapitels.
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
4.2.2.Bedeutung von Instrumenten zum
Schutz des geistigen Eigentums
Wenn die Bedeutung der Intangibles im Allgemeinen
und der geistigen Eigentumsrechte im Speziellen also
gestiegen ist, wie verhält sich die Entwicklung bei
Schutzinstrumenten verschiedener Art? Marken und
vor allem Patente spielen aufgrund der Tatsache, dass
der Eintragung eine umfassende Prüfung durch das
Patent- und Markenamt vorausgeht, traditionell eine
dominante Rolle. Dies gilt vor allem für die Marke im
Vergleich zum Geschmacksmuster, in etwas geringerem Ausmaß auch für die technischen Schutzrechte
Patente versus Gebrauchsmuster (Aschhoff et al.,
2007). Da die hier befragten Unternehmen stark F&Eaktiv sind und Patente in hohem Maße nutzen, kann
man erwarten, dass sich dies auch in der Bewertung
der Schutzmaßnahmen widerspiegelt. Auch bei den
weiter unten folgenden Auswertungen der Patentanwaltsbefragung sollte beachtet werden, dass dadurch
– vor allem im Vergleich zu den informellen Schutzmechanismen – eine gewisse Konditionierung der
Antwortenden zu erwarten ist.
Zunächst wird im Folgenden auf die Antworten
der teilnehmenden Unternehmen eingegangen. Wie
erwartet, erhält der Patentschutz unter den formel-
len Schutzmethoden die höchsten Werte – wird also
in seiner Bedeutung als am wichtigsten eingeschätzt;
auf dem zweiten Platz folgen die Markenrechte. Auch
die Entwicklung der letzen fünf Jahre wird dahingehend beurteilt, dass die geprüften Schutzrechte leicht
wichtiger geworden sind. Angesichts einer stärkeren
Bedrohung durch Verletzungen geistigen Eigentums
in den letzten Jahren mag die nur leichte Erhöhung
verwundern. Allerdings zeigt der Vergleich mit den
anderen Schutzmöglichkeiten eine tendenziell stärker wachsende Wichtigkeit von Patenten und Marken im Vergleich zu den anderen Schutzrechten. Ein Größenvergleich unter den Unternehmen weist
darauf hin, dass mit steigender Betriebsgröße die
Wichtigkeit des Patentschutzes in höherem Ausmaß
gestiegen ist. Dies gilt ebenso, weniger stark ausgeprägt, auch für die Markenrechte. Für das Geschmacksmuster und den Urheberschutz wird die Bedeutungsveränderung als sehr gering eingeschätzt, in der Größenklasse 50 bis 249 Mitarbeiter
wird sogar von einer leicht negativen Tendenz ausgegangen. Im Gegensatz dazu geben diese Unternehmen sowohl bei der momentanen Bedeutung als
auch bei der Entwicklung der Wichtigkeit dem Gebrauchsmusters die höchsten Werte. Dies könnte mit
der einfacheren Antragstellung sowie den geringeren Kosten zu begründen sein.
Abbildung 4.5.Bedeutung sowie Bedeutungszuwachs einzelner formeller Schutzinstrumente nach
Größenklassen
bis 49 Mitarbeiter
50 bis 249 Mitarbeiter
250 bis 499 Mitarbeiter
500 und mehr Mitarbeiter
4,5
4
3,5
3
Bedeutung
62
2,5
2
1,5
1
0,5
0
Patent
bis 49 Mitarbeiter
1
Gebrauchsmuster
50 bis 249 Mitarbeiter
Marke
Geschmacksmuster
250 bis 499 Mitarbeiter
Urheberrecht
500 und mehr Mitarbeiter
4
3,5
Bedeutung
3
2,5
63
2
1,5
1
0,5
0
Patent
bis 49 Mitarbeiter
Gebrauchsmuster
50 bis 249 Mitarbeiter
Marke
Geschmacksmuster
250 bis 499 Mitarbeiter
Urheberrecht
500 und mehr Mitarbeiter
1
0,8
Bedeutung
0,6
0,4
0,2
0
Patent
Gebrauchsmuster
Marke
Geschmacksmuster
Urheberrecht
-0,2
-0,4
Wie in Kapitel 2.1.2. beschrieben, kommen informellen oder strategischen Maßnahmen zum Schutz
des geistigen Eigentums oftmals eine höhere Bedeutung als den formellen Schutzrechten zu (Aschhoff et
al., 2007). Unternehmen greifen aus unterschiedlichen Gründen auf strategische Maßnahmen zurück,
beispielsweise um eine schnelle Marktpenetration zu
erreichen, ohne langwierige Verfahren zur Patentanmeldung abwarten zu müssen. Des Weiteren wird in
dynamischen Märkten, in denen überdurchschnittlich hohe Markteintrittsraten zu verzeichnen sind,
stärker auf informelle Mechanismen wie z.B. Geheimhaltung gesetzt als in Märkten, in denen die Gefahr
des Eintritts neuer Konkurrenten weniger ausgeprägt
ist (Aschhoff et al., 2007).
Auch die befragten Unternehmen dieser Studie
weisen dem zeitlichen Vorsprung eine herausragende Position zu und tun dies auch einheitlich über alle
Größenklassen. Geordnet nach absteigender Wichtigkeit folgen die „Vertraulichkeitsklauseln mit Zulieferern“ und „Geheimhaltung“, bei denen jeweils die
kleinste Größenklasse aus dem Muster ausbricht: Sie
beurteilen die Geheimhaltung höher als alle andere
Unternehmen, während das Vertrauen der Kleinstunternehmen, über die Vereinbarung von Vertraulichkeitsklauseln einen wirksamen Schutz zu erreichen,
nicht ausreichend hoch zu sein scheint. Ein weiterer
auffallend hoher Unterschied zwischen den Größenklassen liegt bei der Implementierung technischer
Lösungen vor: Hier weist die Größenklasse „250 bis
499 Mitarbeiter“ eine deutlich höhere Bewertung aus
als die Unternehmen der anderen Größen.
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
Abbildung 4.6.Bedeutung sowie Bedeutungszuwachs einzelner strategischer Schutzinstrumente nach
Größenklassen
bis 49 Mitarbeiter
50 bis 249 Mitarbeiter
250 bis 499 Mitarbeiter
500 und mehr Mitarbeiter
5
4,5
4
Bedeutung
Bedeutung
3,5
3
2,5
2
1,5
1
0,5
0
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bis 49 Mitarbeiter
50 bis 249 Mitarbeiter
250 bis 499 Mitarbeiter
500 und mehr Mitarbeiter
1
0,9
0,8
0,7
Bedeutung
Bedeutung
64
0,6
0,5
0,4
0,3
0,2
0,1
0
g
g
n
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n
n
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ng
ng
iteerr
geen
geen
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ferreerrn
prru
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Imp
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Deutlichere Unterschiede existieren bei der Beurteilung der Bedeutungsveränderung der verschiedenen strategischen Instrumente. Insgesamt wird der
Bedeutungszuwachs sehr moderat gesehen, allerdings wird auch für keines der Instrumente eine sinkende Wichtigkeit konstatiert. Der zeitliche Vorsprung hat nach der Meinung der befragten Unter-
nehmen am stärksten an Bedeutung gewonnen – und
dies in besonderem Maße bei den kleineren Unternehmen. Auch die Geheimhaltung wird von Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern als wichtiger erachtet als bei den größeren Betrieben. Ein ähnliches
Muster zeigt sich auch bei der langfristigen Bindung
der Mitarbeiter und in geringerem Ausmaß bei der
65
Beschränkung auf exklusive Kundenbeziehungen.
Ein strategisches Instrument, bei denen größere Unternehmen einen stärkeren Bedeutungsanstieg verzeichnen, ist die „Defensive Publikation“ – also die
Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, um damit den Stand der Technik zu erhöhen und die Patentierung konkurrierender Forschungsergebnisse zu
verhindern. Auch die Implementierung von Maßnahmen auf technischer bzw. Managementseite ist bei
den Betrieben ab 250 Mitarbeitern in den letzten fünf
Jahren wichtiger geworden als bei den KMU mit Beschäftigtenzahlen unter 250.
Abschließend sollen noch einmal die aggregierten Bewertungen für die formellen sowie die informellen Methoden zum Schutz des geistigen Eigentums nach Größen- bzw. Branchenklassen aufgezeigt
werden. Es ist leicht ersichtlich, dass den informellen
Methoden insgesamt in allen Größenklassen ähnliche
Bedeutung zugemessen wird, wohingegen die Bedeutung der formellen Methoden mit der Größe anwächst. Andere Erhebungen, bei denen stärker auf
die explizite Nutzung – im Gegensatz zur hier abgefragten Bedeutung – der einzelnen Instrumente Bezug genommen wird, kommen zu dem Ergebnis einer mit zunehmender Größe steigenden Nutzung
auch informeller Methoden. Im Branchenvergleich
geht die Bedeutung der formellen Schutzrechte im
Dienstleistungsgewerbe im Vergleich mit dem verarbeitenden Gewerbe leicht zurück. Die informellen
Mechanismen zum Schutz der Intangibles erhalten jedoch bei den wissensintensiven Dienstleistungen
ähnlich hohe Bewertungen wie in der Industrie. Lediglich die sonstigen Dienstleistungen geben hier
niedrigere Bewertungen ab.
Abbildung 4.7.Vergleich der Bedeutung formeller und informeller Schutzrechte nach Größen- und
Branchenklasse
Informelle Maßnahmen
Formelle Maßnahmen
Bedeutung
0
1
2
3
4
5
bis 49 Mitarbeiter
50 bis 249 Mitarbeiter
250 bis 499 Mitarbeiter
500 und mehr Mitarbeiter
Informelle Maßnahmen
Formelle Maßnahmen
Bedeutung
0
forschungsintensive Industrie
sonstige Industrie
1
2
3
4
5
0
1
2
3
4
5
bis 49 Mitarbeiter
66
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
50 bis 249 Mitarbeiter
250 bis 499 Mitarbeiter
500 und mehr Mitarbeiter
Informelle Maßnahmen
Formelle Maßnahmen
Bedeutung
0
1
2
3
4
5
forschungsintensive Industrie
sonstige Industrie
wissensintensive Dienstleistungen
sonstige Dienstleistungen
Der folgende Abschnitt befasst sich nochmals mit
der bereits diskutierten Bedeutung verschiedener
Schutzmechanismen. Allerdings wird im Folgenden
die Perspektive der Patentanwälte dargestellt, welche
in der Parallelbefragung erhoben wurde. Diese haben
potenziell einen neutraleren Blickwinkel als die Unternehmen oder können als externe Dienstleister unabhängig von der jeweiligen Unternehmenskultur
oder von unternehmensspezifischen Patentierungsstrategien eine Abschätzung bezüglich der Bedeutung der Schutzmechanismen liefern. Andererseits
muss bei der Interpretation auch berücksichtigt werden, dass die Patentanwälte berufsbedingt einen stärkeren Fokus auf eingetragene Schutzrechte haben.
Dieser Aspekt zeigt sich bei der Analyse der Bedeutung einzelner formeller Schutzrechte für Unternehmen verschiedener Größe. In der Unternehmensbefragung hatte sich ein deutlicher Unterschied bei den
Patentrechten gezeigt. Unternehmen ab einer Größe
von 250 Mitarbeitern hatten Patenten höhere Bedeutung beigemessen als kleinere Betriebe. Die Patentanwälte dagegen schätzen diese für jede Größenklasse
höher ein und sehen auch keinen ausgeprägten Unterschied zwischen den Größenklassen. Dies liegt unter Umständen daran, dass die Unternehmer bei der
Bewertung der Wichtigkeit von Patenten ein KostenNutzen-Kalkül zu Grunde legen, bei dem vor allem
bei mittelständischen Unternehmen der Kostenas-
pekt nicht zu vernachlässigen ist. Die Anwälte sehen
primär die Vorteile des Patentschutzes und könnten
dadurch zu einem höheren Bewertungsniveau kommen. Bei der Beurteilung der übrigen Schutzrechte
sind die Ergebnisse weitgehend vergleichbar mit denen der Unternehmensbefragung. Die dynamische
Perspektive, also die Frage nach der Veränderung der
Bedeutung der Schutzrechte in den letzten fünf Jahren, zeigt wiederum die deutlichsten Unterschiede in
der Beurteilung der Patente, aber auch bei den Markenrechten. Bei den Unternehmen war abermals ein
mit der Unternehmensgröße ansteigender Trend des
Bedeutungszuwachses von Patenten und Marken zu
konstatieren. Die Anwälte dagegen sehen einen Bedeutungsanstieg vor allem bei Kleinstunternehmen.
Auch in Bezug auf Markenrechte sinkt die Bewertung
für Betriebe mit mehr als 500 Mitarbeitern ab.
67
Abbildung 4.8.Bedeutung sowie Bedeutungszuwachs einzelner formeller Schutzinstrumente nach
Größenklassen (Patentanwaltsbefragung)
Mandant
Mandant bis
bis 49
49 Mitarbeiter
Mitarbeiter
Mandant
bis
250
Mandant bis 250 bis
bis 499
499 Mitarbeiter
Mitarbeiter
Mandant
Mandant mit
mit 50
50 bis
bis 249
249 Mitarbeiter
Mitarbeiter
Mandant
mit
500
und
Mandant mit 500 und mehr
mehr Mitarbeiter
Mitarbeiter
5
5
4,5
4,5
4
4
Bedeutung
Bedeutung
3,5
3,5
3
3
2,5
2,5
2
2
1,5
1,5
11
0,5
0,5
0
0
Patent
Patent
Gebrauchsmuster
Gebrauchsmuster
Mandant
Mandant bis
bis 49
49 Mitarbeiter
Mitarbeiter
Mandant
bis
250
Mandant bis 250 bis
bis 499
499 Mitarbeiter
Mitarbeiter
Marke
Marke
Geschmacksmuster
Geschmacksmuster
Mandant
Mandant mit
mit 50
50 bis
bis 249
249 Mitarbeiter
Mitarbeiter
Mandant
mit
500
und
mehr
Mandant mit 500 und mehr Mitarbeiter
Mitarbeiter
1,2
1,2
11
Bedeutung
Bedeutung
0,8
0,8
0,6
0,6
0,4
0,4
0,2
0,2
0
0
-0,2
-0,2
Patent
Patent
Gebrauchsmuster
Gebrauchsmuster
Marke
Marke
Geschmacksmuster
Geschmacksmuster
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
Wie man weiter oben bereits sehen konnte, werden informelle Methoden des Schutzes von den Unternehmern als wichtige Ergänzung zu Patenten und
Marken gesehen und in ihrer Bedeutung vor allem
von den kleineren Betrieben sogar teilweise deutlich
höher erachtet. Bei den Patentanwälten ist diese Beobachtung nicht zu machen. Obwohl die verschiedenen informellen Methoden in ihrer relativen Bedeutung untereinander ungefähr gleich eingeschätzt
werden, schätzen die Anwälte die formellen Methoden insgesamt als relevanter ein als die Unternehmen
ein und geben bei den informellen Methoden für alle
Unternehmensgrößen geringere Bewertungen als die
Betriebe. Abbildung 4.9. gibt diesen Sachverhalt wieder, der bei den weiter unten folgenden Ausführungen zur konkreten Ausgestaltung der Unterstützung
im Bereich „Schutz des geistigen Eigentums von
Wichtigkeit“ sein wird.
Abbildung 4.9.Vergleich der Bedeutung formeller und informeller Schutzrechte nach Größenklasse
(Unternehmens- und Patentanwaltsbefragung)
Informelle Maßnahmen
Formelle Maßnahmen
Bedeutung
250 bis 499
Mitarbeiter
50 bis 249
Mitarbeiter
bis 49
Mitarbeiter
0
500 und mehr
Mitarbeiter
68
1
2
3
4
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Paten
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älte
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Paten
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Unte
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Paten
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älte
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Paten
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Zum Abschluss der Ausführungen zu Methoden
zum Schutz des geistigen Eigentums soll im Folgenden auf die Motivation für die Nutzung von Patenten
und Marken eingegangen werden. Die Gründe wurden hinsichtlich der Schutzrechte generisch abgefragt. Dies bedeutet, dass sich die Unternehmen auf
das für sie wichtigste Schutzrecht beziehen sollten. In
über der Hälfte der Fälle waren dies die Patentrechte.
Die Daten zeigen in der Gesamtbetrachtung, dass die
originäre Schutzfunktion im Vergleich mit den strategischen Funktionen verschiedener Art als die wichtigste Eigenschaft eines Patentes erachtet wird. Der
Unterschied zur jeweils zweitwichtigsten Funktion ist
jedoch je nach Größenklasse unterschiedlich groß. In
Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern wird
sogar den Blockadefunktionen – also dem Abhalten
der Konkurrenz vom Markteintritt bzw. der Patentierung zur Erhaltung des eigenen technologischen
Spielraums – sowie der Steigerung des Unternehmenswertes eine höhere Bedeutung zugemessen.
Diese hohe Bewertung der Blockademotive relativiert
sich jedoch bei Betrachtung der anderen Größenklassen. Sowohl bei der offensiven als auch bei der defensiven Variante des Blockademotivs ist eine mit steigender Unternehmensgröße wachsende Bedeutung
zu beobachten.
Die Betonung des Effektes von Patenten auf den
Unternehmenswert bei kleineren Unternehmen
könnte sich aus einem erschwerten Zugang zu Finanzierungsquellen erklären. Durch ein großes Patentportfolio wird dem Markt ein Signal von technologi-
69
scher Leistungsfähigkeit gegeben, welche sich in einer verbesserten Kreditwürdigkeit widerspiegelt.
Diese Vermutung wird auch durch die für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern höheren Werte
beim Motiv „Zugang zum Kapitalmarkt“ unterstrichen.
Die Beobachtung, dass Patente in wachsendem
Ausmaß als eine Art Währung dienen und zwischen
Unternehmen getauscht bzw. kreuzlizenziert werden, wird hier vor allem für die Großunternehmen
mit mehr als 500 Mitarbeitern deutlich. Wenn dagegen das Ziel der Lizenzierung nicht der Zugang zu anderen Schutzrechten, sondern das Erzielen von monetären Lizenzerträgen ist, signalisiert die kleinste
Größenklasse die höchste Relevanz. Dies kann auf das
Fehlen von ausreichenden Produktionskapazitäten
bzw. einer strategischen Konzentration auf Forschung mit einer parallelen Auslagerung des eigentlichen Produktionsvorgangs zurückzuführen sein.
Explizit soll hier nochmals auf die Funktion „Zugang zum Kapitalmarkt“ Bezug genommen werden.
In den Daten der Erhebung lässt sich beobachten,
dass dieses Patentierungsmotiv eindeutig nachrangig
bewertet wird, in der Gesamtbetrachtung aller Unternehmen nimmt es den letzten Platz aller Patentierungsgründe ein. Die kleinste Unternehmensgrößenklasse von Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeitern
vergibt allerdings höhere Bewertungen. Hier könnte
also eine Verbesserung der Finanzierungssituation
von KMU erreicht werden. Dabei kommt es, wie
schon weiter oben angesprochen, darauf an, akzeptierte Bewertungsmethoden von Intangibles zu entwickeln, um die noch sehr geringe Akzeptanz von immateriellen Werten in der Bankenpraxis auszubauen.
Für eine KMU-orientierte Politik kann hier ein potenzieller Ansatz liegen, da gerade kleine und mittlere
Betriebe momentan beim Einsatz von Intangibles gegenüber größeren Betrieben benachteiligt sind (Zimmermann, 2007).
Abbildung 4.10. Bedeutung einzelner Funktionen von Patenten nach Größenklasse
bis 49 Mitarbeiter
50 bis 249 Mitarbeiter
250 bis 499 Mitarbeiter
500 und mehr Mitarbeiter
5
4,5
4
Bedeutung
3,5
3
2,5
2
1,5
1
0,5
0
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Die Bedeutung von Markenrechten beim Zugang zum Kapitalmarkt wird von denjenigen Unternehmen, die ihre Bewertung auf Markenrechte bezogen, etwas höher eingeschätzt als bei den Patenten.
Dies deckt sich mit der erwähnten Studie der Kredit-
anstalt für Wiederaufbau (siehe Zimmermann,
2007), die herausstellt, das in Betrieben mit neu erstellten Markenrechten ein höherer Einsatz von immateriellen Gütern zur Kreditsicherung zu beobachten ist. Auf der anderen Seite ist es wenig verwunder-
70
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
lich, dass sich die Bedeutung einzelner Funktionen
von Markenrechten stärker auf die Abgrenzung gegenüber dem Wettbewerb und der Verbesserung des
Unternehmensimages konzentriert, welches als die
primären Markenfunktionen gesehen werden. Auch
der Schutz vor Imitation und die Steigerung des Unternehmenswertes werden hier als herausragend angesehen, vor allem letzterer Punkt wird bei den Marken als wichtiger angesehen als bei den Patenten.
Dies ist unter anderem deswegen plausibel, da der
Unternehmenswert sich hier auf den Ertragswert bezieht und eine starke Marke das Ertragspotenzial eines Unternehmens maßgeblich positiv beeinflussen
kann.
4.2.3.Betroffenheit und Auswirkungen von
Verletzungen geistiger Eigentumsrechte
Im Fragebogenmodul „Verletzung geistiger Eigentumsrechte/Produktpiraterie“ wurde unter den befragten Unternehmen erhoben, wie stark sie von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte in der unternehmerischen Praxis betroffen waren und wie sie die
daraus resultierenden Folgen beurteilen. Diese können einerseits in direkten monetären Verlusten (Umsatzverlust) und indirekten Kosten (Kosten für Gerichtsprozesse, Aufwendungen für technische Maßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Fälle von Produktpiraterie) bestehen; andererseits können diese
auch qualitativer Art sein, also unternehmerische
Entscheidungen auf unerwünschte Weise verzerren.
Letzterer Aspekt betrifft z.B. eine potenzielle Veränderung der Nutzung von Schutzstrategien, eine Verringerung von F&E-Aufwendungen oder die Verringerung von Technologietransfers über Lizenzierungsvorgänge. Dies wird im Laufe dieses Kapitels eingehend analysiert werden.
Zunächst soll ein Überblick über die Betroffenheit von Patent- oder Markenverletzungen gegeben
werden. Hierbei ist zu beachten, dass hier nicht von
einer vollständigen Information der Unternehmen
bzgl. sämtlicher Verletzungsfälle ausgegangen werden kann. Produktpiraten möchten ihrer illegalen Tätigkeit naturgemäß möglichst unerkannt nachgehen
und Rechteinhaber verfügen nur über eingeschränkte Möglichkeiten auf allen relevanten Märkten ein
Monitoring bzgl. ihres geistigen Eigentums durchzuführen. Aus diesem Grund ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Bei der Abschätzung des Ausmaßes von Produktpiraterie bleibt daher immer eine
gewisse Unsicherheit. Die Formulierung der konkreten Frage in dieser Studie lautete „Wie oft war Ihr Unternehmen nach Ihrer Kenntnis von Verletzungen
geistigen Eigentums betroffen, obwohl dieses tatsächlich durch ein im jeweiligen Land gültiges formelles Schutzrecht geschützt war?“. Die Abfrage wurde separat für Patent und Markenrechte sowie Verletzungen innerhalb und außerhalb der Europäischen
Union vorgenommen.
Bei der Betrachtung aller Unternehmen zeigt
sich, dass knapp 14% „Oft oder sehr oft“ von Patentverletzungen betroffen waren, insgesamt geben knapp
65% an, zumindest „sehr selten“ betroffen gewesen zu
sein. Lediglich ein Drittel hatte noch niemals mit dieser Problematik zu kämpfen. Der Anteil der stark von
Markenpiraterie betroffenen Unternehmen bewegt
sich ebenfalls um die 14%, circa die Hälfte war noch
niemals mit Markenverletzungen befasst. Die relativ
gesehen häufigere Betroffenheit von Patentverletzungen im Vergleich mit den Markenverletzungen
könnte aber auch daran liegen, dass sich das Sample
aus patent-affinen Betrieben zusammensetzt. Sowohl
bei den Marken als auch beim Patentrecht zeigt sich
eine höhere Häufigkeit bei größeren Unternehmen,
in Betrieben mit mehr als 500 Mitarbeitern geht die
Betroffenheit gegenüber der nächstkleineren Gruppe
leicht zurück. Dieser Tatsache könnte ein Kalkül der
Fälscher zugrunde liegen, die bei Großkonzernen mit
einer rigoroseren juristischen Verfolgung als bei mittelständischen Betrieben rechnen müssen. Die weniger starke Bedrohung der kleineren Unternehmen ist
aber kein Grund zur Beruhigung, da hier auch ein singulär auftretender Fall von Produktpiraterie existenzbedrohend sein kann.
71
Abbildung 4.11.Häufigkeit der Betroffenheit von Patent- bzw. Markenrechtsverletzungen nach
Größenklassen
Oft oder sehr oft
Total
500 und
mehr
250 bis 499 50 bis 249
bis 49
Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter
0%
20%
Patente
Marken
Patente
Marken
Patente
Marken
Patente
Marken
Patente
Marken
Aufschlussreich sind auch die Auswertungen
nach der geographischen Herkunft der Verletzungsfälle: Der Anteil der Unternehmen, welcher bereits
schon einmal von Verletzungen der Patentrechte betroffen war, erhöht sich nicht, wenn Bezug auf das außereuropäische Ausland genommen wird. Lediglich
die Intensität des Auftretens ist außerhalb der EU etwas höher. Die Betroffenheit von Markenverletzungen wird zwar insgesamt etwas geringer eingeschätzt, hier ist aber der Unterschied zwischen außereuropäischem und inner-europäischem Ausland etwas höher.
Selten bis manchmal
40%
60%
Nie
80%
100%
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
Abbildung 4.12.Häufigkeit von Patent- und Markenrechtsverletzungen innerhalb bzw. außerhalb der
Europäischen Union
Oft oder sehr oft
Patentverletzungen
0%
Markenverletzungen
72
20%
Selten bis manchmal
40%
Nie
60%
80%
100%
Innerhalb der EU
Außerhalb der EU
Innerhalb der EU
Außerhalb der EU
Eine konkrete Frage nach den Ländern, in denen
die Unternehmen am häufigsten von Verletzungen
geistigen Eigentums betroffen waren, ergibt folgende Rangfolge nach Häufigkeit der Nennung eines
Landes. Wie auch in anderen Studie wird China mit
Abstand am häufigsten genannt. Bezogen auf die Betroffenheit von unerlaubter Nachahmung technischer Bestandteile eines Produktes geben knapp 30%
der Unternehmen China als Ursprungsland an. Im außereuropäischen Ausland werden nach China auch
die Türkei, die USA sowie Indien und Taiwan genannt.
Die Ursprungsländer beschränken sich jedoch keines-
Tabelle 4.4.
falls auf Gebiete außerhalb der EU. Jedes zehnte befragte Unternehmen nennt Deutschland als Ursprungsland – vor allen anderen EU-Mitglied­staaten
wie Frankreich, Polen und Großbritannien.
In Bezug auf die Imitation von Produktbezeichnungen zeigt sich, dass wiederum China, aber auch
Indien, die USA, die Türkei und Taiwan am häufigsten
genannt werden. Die innereuropäischen Länder mit
den höchsten Vorkommnissen waren Deutschland,
Italien, Frankreich, Polen und Tschechien.
Ursprungsländer unerlaubter Nachahmungen mit häufigster Nennung
Imitation technischer Bestandteile
Imitation von Produktbezeichnungen
Innerhalb der EU
Außerhalb der EU
Innerhalb der EU
Außerhalb der EU
Deutschland
China
Deutschland
China
Italien
Türkei
Italien
Indien
Frankreich
USA
Frankreich
USA
Polen
Indien
Polen
Türkei
Großbritannien
Taiwan
Tschechien
Taiwan
73
Zu den Auswirkungen von Produktpiraterie wurden die Unternehmen bzgl. zwei verschiedener Aspekte befragt. Zum einen wurden Umsatzausfälle
und andere durch Produktpiraterie entstandene Zusatzkosten erhoben, zum anderen wurden nach potenziellen Auswirkungen auf Managemententscheidungen gefragt. Die Frage nach den monetären Kosten wurde lediglich an Unternehmen gerichtet, die
ihres Wissens nach auch tatsächlich selbst von Produktpiraterie betroffen waren – und zwar nicht nur
von Verletzungen von patent- oder markengeschützten Aspekten, sondern von Nachahmungen auch
nicht formell geschützter technischer Bestandteile,
Produktbezeichnungen oder Produktionsprozesse.
Dies war bei 182 Unternehmen der Fall, wobei 25 betroffene Betriebe keine Angabe zu Umsatzverlusten
machen wollten. Die Fragen zu den qualitativen Aspekten dagegen richteten sich an alle Unternehmen
des Samples, da hier nicht nur eine direkte Betroffenheit einen Effekt verursachen kann, sondern auch die
potenzielle Bedrohung durch Patent- und Markenverletzungen für die Anpassung im Management im Sinne einer proaktiven Unternehmensführung genügt.
Da die unmittelbare Betroffenheit im Vergleich zu einer eher diffusen potenziellen Bedrohung Managemententscheidungen unterschiedlich verzerren
kann, wird sich die Auswertung auch getrennt mit
der nach eigener Aussage unmittelbar betroffenen
Gruppe befassen und darüber hinaus Unterschiede
zu den nur mittelbar tangierten Betrieben aufzeigen.
Die monetären Auswirkungen stellen sich wie in
Abbildung 4.13. dar. Die höchste Zahl der Unternehmen (28,6%) gibt an, dass ihr Umsatz des Jahres 2007
um 1–2% höher ausgefallen wäre, wenn das Unternehmen nicht von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte betroffen gewesen wäre. Etwas mehr als die Hälfte
der antwortenden Unternehmen hatte Umsatzausfälle
in Höhe von bis zu 5% zu verzeichnen. Verluste von
mehr als 10% traten bei 12,1% der Betriebe auf. Keine Effekte auf den Umsatz des Jahres 2007 gab ca. ein Viertel der Unternehmen an, obwohl sie von IPR-Verletzungen betroffen gewesen sind. Dies kann damit erklärt werden, dass die gefälschten Produkte nicht direkt mit dem Original konkurrieren und andere Käuferschichten ansprechen. Ein anderer Erklärungsansatz ist, dass es sich bei der Fälschung nicht um ausreichend hochwertige Kopien handelt, so dass potenzielle Abnehmer von einem Kauf Abstand nehmen. Möglich ist weiterhin, dass es sich um Nachahmungen interner Produktionsprozesse handelt, was sich ebenfalls
nicht direkt in Umsatzzahlen bemerkbar macht.
Abbildung 4.13. Umsatzeinbußen und Zusatzkosten als Folge von Produktpiraterie
Zusatzkosten
Zusatzkostendurch
durchProduktpiraterie
Produktpiraterie
60
60
60
60
50
50
50
50
40
40
40
40
Anteil
Anteil der
der Unternehmen
Unternehmen in
in %
%
Anteil
Anteil der
der Unternehmen
Unternehmen in
in %
%
Umsatzeinbußen
Umsatzeinbußendurch
durchProduktpiraterie
Produktpiraterie
30
30
20
20
10
10
30
30
20
20
10
10
00
00
0%
0%
1-2%
1-2%
3-5%
3-5%
6-10%
6-10%
Umsatzausfall
Umsatzausfallin
in%%(2007)
(2007)
11-15%
11-15%
16-20%
16-20%
0%
0%
1-2%
1-2%
3-5%
3-5%
6-10%
6-10%
11-15%
11-15%
Zusatzkosten
Zusatzkostenin
in%%des
desUmsatzes
Umsatzes(2007)
(2007)
16-20%
16-20%
74
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
Auch bei den Zusatzkosten, die z.B. durch die Gerichtsprozesse zur Durchsetzung der Schutzrechte,
verstärkte Marktbeobachtung oder technische Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes gegen Produktpiraterie entstehen können, gibt mehr als ein
Viertel der Unternehmen an, keine Kosten gehabt zu
haben. Mehr als 50% hatten nach eigenen Angaben
Zusatzkosten von 1–2% ihres Jahresumsatzes 2007.
Knapp ein Fünftel weist Ausgaben zwischen 3% und
10% aus.
Eine Gewichtung der Durchschnitte der Antwortkategorien mit der relativen Häufigkeit ihrer Nennung ergibt bei den Umsatzeinbußen einen Wert von
ca. 4,1% des Jahresumsatzes 2007 sowie weitere 2,1%
des Umsatzes an Kosten für Maßnahmen gegen Produktpiraterie.
Ein weiterer Fokus der vorliegenden Studie wurde auf die qualitativen Auswirkungen von Produktpiraterie gelegt. Abbildung 4.14. zeigt, in welchem Ausmaß die Unternehmen dadurch ihre Managemententscheidungen beeinflusst sehen. Es ist unmittelbar
einzusehen, dass Unternehmen aufgrund der Gefahr
von Produktpiraterie ihr geistiges Eigentum stärker
schützen müssen. Allerdings gibt es zwischen den
einzelnen Größenklassen interessante Unterschiede:
Kleinere Betriebe sehen eine stärkeren Einfluss auf
die Nutzung informeller Methoden, größere Unternehmen werden eher in Richtung einer stärkeren
Nutzung formeller Schutzmechanismen getrieben.
Auch der Aufwand zur Pflege und Durchsetzung des
Patent- bzw. Markenportfolios wird eher bei größeren
Unternehmen gesehen, wobei dies wohl primär mit
den vorhandenen Ressourcen bei Großunternehmen
begründet werden kann. Die Projektion auf die Veränderung der Auswirkungen innerhalb der nächsten
fünf Jahre zeigt eine Verstärkung dieses Trends, so
dass die Schere in der Nutzung von Patenten zwischen Klein- und Großunternehmen noch weiter auseinander gehen dürfte.
Was weitergehende Reaktionen auf Managementebene betrifft, scheint hier eine größere Elastizität bei KMU vorzuliegen. Sowohl beim Zurückfahren
von Vertriebsaktivitäten, als auch bei Verringerungen von Investitionen in F&E oder Produktionsstätten
in pirateriekritischen Märkten sowie bei der Frage
nach einem möglichen „Abbruch oder Veränderungen von Beziehungen mit Kunden oder Kooperationspartnern“ geben die kleineren Betriebe signifikant höhere Werte für das Ausmaß der Auswirkungen an. Die Erklärung kann sein, dass kleinere, inhabergeführte Unternehmen flexibler reagieren und
sich so veränderten Marktstrukturen besser anpassen
können. Ein weiterer Grund könnte sein, dass KMU
durch Fälle von Produktpiraterie oft in einem kritischeren Ausmaß getroffen sind und so dazu gezwungen werden, ihre Unternehmenspolitik „radikal“ anzupassen. Großunternehmen dagegen können sich
stärker auf die Durchsetzung ihrer Rechte verlassen
und haben die finanziellen Mittel für eine stärkere
Patentnutzung oder größere Anstrengungen bei der
Schutzrechtspflege und Marktbeobachtung.
Veränderung
Veränderungder
derBedeutung
Bedeutung
Bedeutung
Bedeutung
4
-1
-0,8
-0,6
-0,4
-0,2
0
0,2
0,4
0,6
0,8
1
0
0,5
1
1,5
2
2,5
3
3,5
Stärkere Nutzung
Nutzung
Stärkere
informeller
informeller
Schutzmechanismen
Schutzmechanismen
Stärkere
Stärkere Nutzung
Nutzung
informeller
informeller
Schutzmechanismen
Schutzmechanismen
Stärkere Nutzung
Nutzung
Stärkere
formeller
formeller
Schutzmechanismen
Schutzmechanismen
Stärkere
Stärkere Nutzung
Nutzung
formeller
formeller
Schutzmechanismen
Schutzmechanismen
Verstärkung des
des
Verstärkung
Aufwandes
Aufwandes für
für Pflege
Pflege und
und
Durchsetzung von
von IPR
IPR
Durchsetzung
Verstärkung
Verstärkung des
des
Aufwandes für
für Pflege
Pflege und
und
Aufwandes
Durchsetzung
Durchsetzung von
von IPR
IPR
Einsatz komplexer
komplexer
Einsatz
Technologien
Technologien
Einsatz
Einsatz komplexer
komplexer
Technologien
Technologien
bis 49 Mitarbeiter
Verbindung mit
mit
Verbindung
begleitenden
begleitenden
Dienstleistungen
Dienstleistungen
Verbindung
Verbindung mit
mit
begleitenden
begleitenden
Dienstleistungen
Dienstleistungen
50 bis 249 Mitarbeiter
Abbruch oder
oder
Abbruch
Veränderung
Veränderung von
von
Kundenbeziehungen
Kundenbeziehungen
oder
oder Kooperationen
Kooperationen
Abbruch
Abbruch oder
oder
Veränderung von
von
Veränderung
Kundenbeziehungen
Kundenbeziehungen
oder Kooperationen
Kooperationen
oder
Verringerung der
der
Verringerung
Investitionen
Investitionen in
in FuE
FuE in
in
kritischen Märkten
Märkten
kritischen
Verringerung von
von
Verringerung der
der
Verringerung
Verringerung
Lizenzierungsaktivitäten
Investitionen
Lizenzierungsaktivitäten
Investitionen in
in
Produktionsstätten in
in
Produktionsstätten
kritischen
kritischen Märkten
Märkten
Verringerung
Verringerung
Verringerung von
von
Verringerung der
der
Lizenzierungsaktivitäten
Investitionen in
in
Lizenzierungsaktivitäten
Investitionen
Produktionsstätten
in
Produktionsstätten in
kritischen Märkten
Märkten
kritischen
500 und mehr Mitarbeiter
Verringerung
Verringerung der
der
Investitionen in
in FuE
FuE in
in
Investitionen
kritischen
kritischen Märkten
Märkten
250 bis 499 Mitarbeiter
Abbildung 4.14. Ausmaß der Auswirkungen von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte auf Managemententscheidungen
Verringerung
Verringerung
des
des Vertriebs
Vertriebs
in kritischen
kritischen Märkten
Märkten
in
Verringerung
Verringerung
des Vertriebs
Vertriebs
des
in
kritischen
in kritischen Märkten
Märkten
Verringerung der
der
Verringerung
Ausgaben
Ausgaben für
für FuE
FuE
allgemein
allgemein
Verringerung
Verringerung der
der
Ausgaben für
für FuE
FuE
Ausgaben
allgemein
allgemein
75
76
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
pen. Bei beiden wird ein negativer Einfluss eindeutig
niedrig angesiedelt. Allerdings ist der Effekt – auf
sehr geringem Niveau – bei den unmittelbar betroffenen Unternehmen signifikant höher. Es bleibt also
bei der Einschätzung, dass ein Rückgang der F&EAusgaben eher nicht zu erwarten ist. Deutlich wird
dieser Sachverhalt auch bei Betrachtung der Beurteilung der nächsten Jahre: Während die nur mittelbar
betroffenen Unternehmen eine Reduzierung der
F&E-Ausgaben als Folge von Produktpiraterie in Zukunft voraussichtlich seltener in Betracht ziehen, verzichten betroffene Betriebe gänzlich auf eine Reduzierung.
Eine getrennte Analyse der unmittelbar von Patentverletzungen betroffenen Unternehmen im Vergleich zu den Betrieben, die lediglich vor einer potenziellen, jedoch (noch) nicht realisierten Bedrohung
stehen, zeigt lediglich bei einigen Aspekten signifikante Unterschiede (siehe Abbildung 4.15.). Während
im Hinblick auf die stärkere Nutzung von informellen
Schutzmechanismen mittelbar und unmittelbar betroffene Betriebe einen ähnlichen Einfluss auf ihre
Entscheidungen ausweisen, zeigt sich bei den Unternehmen, die schon einmal konkrete Erfahrungen mit
Patentverletzungen gemacht haben, eine deutlich
stärkere Neigung hin zur zukünftig intensiveren Nutzung von formellen Schutzrechten wie Patenten oder
Marken. Dies ist vor allem für die größeren Betriebe
des Samples der Fall, für KMU dagegen nicht signifikant nachweisbar. Hier scheint sich also ein Unterschied zwischen der mittelbaren und unmittelbaren
Bedrohung zu zeigen. Letztere führt dazu, sich intensiver mit Aspekten des gewerblichen Rechtsschutzes
zu befassen. Dies ist allerdings eher für die größeren
Unternehmen realisierbar, wodurch sich die Benachteiligung von KMU im Patentsystem weiter verstärkt.
In Bezug auf andere mögliche Auswirkungen
schlägt sich in jeder der Kategorien eine Betroffenheit von Piraterie in einer – meist auch statistisch signifikant – höheren Bewertung nieder. Deutlich wird
auch hier nochmals, dass die Unternehmen ohne
konkrete Betroffenheit von einer stärkeren Nutzung
informeller Maßnahmen im Vergleich zu formellen
Maßnahmen ausgehen, während das Verhältnis bei
den betroffenen Betrieben umgekehrt ist. Erst eine
akute Erfahrung scheint also Unternehmen zu einer
stärkeren Nutzung von Patenten und/oder Marken zu
motivieren.
Bei der Verringerung der Ausgaben für F&E gibt
es ebenfalls einen leichten Unterschied zwischen den
nach Pirateriebetroffenheit unterschiedenen Grup-
Abbildung 4.15.Veränderung der Auswirkungen von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte auf
Managemententscheidungen, nach Unternehmen mit und ohne direkte Betroffenheit von
Patentrechtsverletzungen
Unternehmen ohne unmittelbare Patentrechtsverletzung
Unternehmen mit unmittelbarer Patentrechtsverletzung
0,8
0,6
Bedeutung
0,4
0,2
0
-0,2
-0,4
-0,6
-0,8
Stärkere Nutzung
informeller
Schutzmechanismen
Stärkere Nutzung
formeller
Schutzmechanismen
Verstärkung des
Aufwandes für Pflege
und Durchsetzung
von IPR
Einsatz komplexer
Technologien
Verbindung mit
begleitenden
Dienstleistungen
Abbruch oder
Veränderung von
Kundenbeziehungen
oder Kooperationen
Verringerung der
Ausgaben für FuE
allgemein
77
Im Folgenden soll eine Gruppe von Unternehmen betrachtet werden, die bei den bisherigen Analysen außen vor gelassen wurden. Hierbei handelt es
sich um Unternehmen, bei denen von einem substantiellen Schaden durch Verletzung von Patent- oder
Markenrechten ausgegangen werden kann und die
gleichzeitig aktiv gegen die IPR-Verletzung vorgegangen sind. Diese beiden Merkmale äußern sich darin, dass die Betriebe bei den Zollbehörden einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme gestellt haben. Bei einem Vergleich der von Piraterie betroffenen Unternehmen mit den Antragstellern zeigt sich, dass letztere sich durch das Auftreten des Pirateriefalles in einem signifikant höheren Ausmaß zu einer Verstärkung des Aufwandes bezüglich der Pflege und Durchsetzung veranlasst sehen. Dies manifestiert sich
schon allein durch die Tatsache, dass das Unternehmen den Grenzbeschlagnahmeantrag gestellt hat.
Die Auswirkungen auf eine stärkere Nutzung von formellen Schutzmechanismen werden von ihnen leicht
höher eingeschätzt, während informelle Maßnahmen geringere Bewertungen erhalten. Dies bestätigt
wiederum die Beobachtung, dass eine akute Betroffenheit dazu führt, sich stärker mit IPR und rechtlichen Schritten zur Durchsetzung des geistigen Eigentums auseinanderzusetzen.
Zum Abschluss des Kapitels zu den Auswirkungen von Produktpiraterie wird die Sicht der Patentanwälte analysiert und auf die Frage eingegangen, welche Reaktionen die Fachleute des gewerblichen
Rechtsschutzes von den Unternehmen erwarten. Dabei ist abermals zu beachten, dass einige der Kategorien unternehmensinterne Entscheidungsprozesse
sind, bei denen Patentanwälte keine aktive Rolle einnehmen. Ein Beispiel ist die Verbindung von Produkten mit begleitenden Dienstleistungen, bei der die
Patentanwälte im Normalfall nicht involviert sind.
Auf der anderen Seite befassen sich die Patentanwälte
intensiv mit der Durchsetzung von Patenten und können daher aus den Mandantengesprächen wertvolle
Einsichten gewinnen. Aus diesen Gesprächen scheint
sich nach den Angaben der Befragung eine stärkere
Neigung zur Nutzung von formellen Schutzrechten
zu ergeben. Dies trifft in der Einschätzung der Anwälte in einem höheren Maße zu, als die Unternehmensbefragung es ergab. Dargestellt ist dieser Sachverhalt
in Abbildung 4.16. Auf der anderen Seite wird die Erhöhung des Aufwandes für informelle Maßnahmen
von den Anwälten etwas niedriger eingeschätzt. Dies
ist ein weiteres Indiz dafür, dass Unternehmen, die
akut von Piraterie betroffen sind bzw. diese Problematik auch mit ihrem Anwalt diskutieren, in einem
höheren Maße auf die gewerblichen Schutzrechte
wie Patente und Marken zurückgreifen und sich weniger stark auf informelle Methoden wie Geheimhaltung verlassen. Der mit Abstand größte Unterschied
in der Einschätzung der beiden Befragungsgruppen
ist beim Einsatz komplexer Technologie zum Schutz
gegen Produktpiraterie zu beobachten, der in der
Gruppe der Anwälte als deutlich weniger relevant gesehen wird. Der Grund hierfür kann jedoch wieder
darin liegen, dass diese Vorgehensweise unternehmensintern abläuft und nicht im Aufgabengebiet des
Patentanwalts liegt. Ein weiterer Aspekt betrifft die
Auswirkungen auf Investitionen in F&E, Produktionsstätten oder Vertriebskapazitäten. Hier ist zu beobachten, dass die Anwälte in jeder der Kategorien höhere Auswirkungen erwarten. In der unternehmerischen Praxis scheinen diese Aspekte jedoch eine eher
geringe Relevanz zu haben.
78
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
Abbildung 4.16.Ausmaß der Auswirkungen von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte auf Managemententscheidungen (Vergleich Unternehmens- und Patentanwaltsbefragung)
Unternehmen
Patentanwälte
Bedeutung
0
Stärkere Nutzung informeller Schutzmechanismen
Stärkere Nutzung formeller Schutzmechanismen
Verstärkung des Aufwandes für Pflege und Durchsetzung von IPR
Einsatz komplexer Technologien
Verbindung mit begleitenden Dienstleistungen
Abbruch oder Veränderung von Kundenbeziehungen oder Kooperationen
Verringerung der Investitionen in FuE in kritischen Märkten
Verringerung der Investitionen in Produktionsstätten in kritischen Märkten
Verringerung von Lizenzierungsaktivitäten
Verringerung des Vertriebs in kritischen Märkten
Verringerung der Ausgaben für FuE allgemein
1
2
3
4
5
79
5.Analyse des deutschen Systems an
Unterstützungs­l eistungen für KMU im
Bereich geistiges Eigentum
5.1. Einführung
Das Thema „geistiges Eigentum“ hat, wie die Analysen
in den vorangegangen Kapitel gezeigt haben, zweifellos eine hohe und steigende Bedeutung für Unternehmen aller Größenklassen, insbesondere auch KMU.
Gleichzeitig ist ersichtlich, dass KMU das System des
gewerblichen Rechtsschutzes in geringerem Maße
nutzen als Großunternehmen. Zur Erklärung dieses
auch in anderen Analysen festgestellten Verhaltens
werden Gründe wie eine geringe Sensibilisierung für
das Thema „intellectual property rights“, (subjektiv)
hohe Kosten des Systems des gewerblichen Rechtsschutzes (speziell hinsichtlich des Instrumentes des
Patentes) oder antizipierte Probleme bei der Durchsetzung der Immaterialgüterrechte ins Feld geführt (siehe hierzu auch Abschnitt 2.3.). Da in diesem Sachverhalt ein Marktversagen hinsichtlich der Nutzung des
IPR-Systems durch KMU gesehen werden kann, wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche KMU-spezifische Unterstützungsmaßnahmen in verschiedenen
Ländern innerhalb und außerhalb der EU implementiert, die die Nutzung des IPR-Systems durch den Mittelstand erleichtern sollen – so auch in Deutschland.
Vor diesem Hintergrund untersucht das folgende
Kapitel, die bestehenden öffentlich finanzierten Unterstützungsangebote im Bereich IPR für deutsche KMU
bezüglich deren Zweckmäßigkeit, Effektivität und etwaig vorhandener Förderlücken. Im Einzelnen wird
hierbei folgenden Fragestellungen nachgegangen:
3
A
uf welche Art von Dienstleistungsanbietern (öffentliche Förder- und Serviceeinrichtungen, private Dienstleister) greifen deutsche Unternehmen
– KMU wie auch größere Unternehmen – zurück,
wenn sie mit Problemen im Themenfeld geistiges
Eigentum konfrontiert sind? (Abschnitt 5.2.)
3
elche öffentlich finanzierten Institutionen bieW
ten in Deutschland Unterstützung in Fragen des
geistigen Eigentums an? Welche Instrumente
stehen zur Förderung des Mittelstandes im Themenbereich „Geistiges Eigentum“ in Deutschland zur Verfügung? (Abschnitt 5.3.)
3
Wie ist dieses Instrumentarium in Bezug auf die
Zweckmäßigkeit, Effektivität und Effizienz zu beurteilen? (Abschnitt 5.4.)
Zur Beantwortung dieser Forschungsfragen wurde
auf folgende Methoden zurückgegriffen:
(i) E
s erfolgt eine Sonderauswertung der Studie
„Benchmarking National and Regional Support Services for SMEs in the Field of Intellectual and Industrial
Property” (Radauer et al., 2007), die die KMU FORSCHUNG AUSTRIA in den Jahren 2006 und 2007 zusammen mit einem Konsortium mit der Technopolis Group und mehr als 30 internationalen Partnern im Auftrag der Europäischen Kommission
(Generaldirektion Unternehmen und Industrie)
durchgeführt hat. Ziel dieser Studie war es, (i) alle
bestehenden öffentlich finanzierten nationalen
und regionalen Unterstützungsmaßnahmen in
den Ländern der EU-27 sowie in Kanada, den USA,
Japan und Australien mit Bezug zum Thema geistiges Eigentum zusammen mit wesentlichen Eckdaten zu katalogisieren, (ii) eine Auswahl dieser Services in der Folge einem Benchmarkingprozess zu
unterziehen, um Anhaltspunkte zu jeweiligen Stärken und Schwächen zu finden und (iii) ein Subset
von letztlich 15 Services, die eine besonders gute
Performance aufweisen, detailliert als „good practices“ darzustellen. Der methodische Ansatz orientierte sich an diesen drei konsekutiven Zielen: In
einer ersten Identifikationsphase wurde auf desk
research zurückgegriffen, um die Services zu erfassen, zu klassifizieren und in eine Datenbank einzuspielen. In der Benchmarkingphase wurden die
vielversprechendsten der erfassten Services mit
Hilfe eines detaillierten Fragebogens bewertet
(wobei jeweils ein Interview mit einem/r Vertreter/
in des Services durchgeführt und Dokumente zu
den Maßnahmen ausgewertet wurden). In der dritten Phase erfolgte die Erstellung von Fallstudien,
wobei auf vier bis fünf offene Interviews mit nationalen IPR-Experten und Stakeholdern der jeweiligen Maßnahmen und eine standardisierte Erhebung unter den nutzenden KMU zurückgegriffen
wurde (Zielgröße waren hier 50 ausgefüllte Fragebögen je Service). Der verwendete Fragebogen für
die Unternehmen war für alle analysierten 15 Services identisch, um Länder- und Servicevergleiche
an Hand einheitlicher Kriterien durchführen zu
können – gleichzeitig muss aber auch festgehalten
werden, dass diese Vorgehensweise viele Maßnahmenspezifika nicht berücksichtigen und daher detaillierte Evaluierungen nicht ersetzen kann.
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
Die folgende Abbildung skizziert den methodischen Aufbau der Benchmarking-Studie grafisch. Insgesamt wurden 279 Services identifiziert, 72 dem Benchmarking und 15 der Fallstudienanalyse unterzogen. Von
den damals 13 identifizierten deutschen Services wurden letztlich zwei – die SIGNO/INSTI KMU-Patentaktion
und das System der deutschen Patentinformationszentren (mit dem PIZ Stuttgart als primärem und beispielhaftem Untersuchungsgegenstand) – in die Auswahl
der Fallstudienmaßnahmen aufgenommen. Die in der
Abbildung dargestellte Beschreibung der 15 Fallstudien
als Services mit „good practice elements“ spiegelt das Ergebnis wider, dass nur wenige der Maßnahmen auch in
der letzten Runde als Beispiele guter oder bester Praxis
im Design und im Betrieb von IPR-Services angesehen
werden können. Vielmehr wurden bei den Services sowohl vorteilhafte, als auch weniger vorteilhafte Performancefaktoren meist in deutlicher Weise identifiziert.
Insgesamt wurden (im Rahmen der Nutzerbefragung)
630 Unternehmen befragt sowie etwa 120 nationalen
IPR-Experten und Serviceprovider (auf Deutschland bezogen: 86 Unternehmen und ca. 10 Experten).
Abbildung 5.1.Methodisches Vorgehen der IPR-Benchmarking-Studie
(Quelle: Radauer et al., 2007)
Core
Research
Team:
Study IPR Expert
Group
80
Field work
(by partner network)
- Analysis
Field work
(by partner network)
- Guidelines
- Selection
process
Results validation
15 services
exhibiting
„good practice“
characteristics
Results dissemination
(ii) D
ie Informationen, die im Rahmen der Benchmarking-Studie zu deutschen Unterstützungsmaßnahmen erfasst wurden, wurden über desk
research für die vorliegende Untersuchung aktualisiert. So musste z.B. der Neuausrichtung der INSTI-Aktion als nunmehriges Programm „SIGNO
Unternehmen“ ebenso Rechnung getragen werden, wie der Auflösung der Fraunhofer-Patentstelle (Fraunhofer PST) in München zum 1.1.2008.
Gleichzeitig wurden auch Informationslücken
geschlossen, die in Bezug zu Deutschland in der
Benchmarking-Sudie existiert haben. In diesem
Zusammenhang wurden vor allem auf Bundes-
landebene weitere relevante Programme und
Unterstützungsleistungen identifiziert.
(iii) Für das System der Patentinformationszentren
wurde an Hand eines kurzen standardisierten
Fragebogens eine Datenabfrage vorgenommen,
um die Leistungen und Charakteristika der einzelnen Patentzentren besser darstellen zu können. Derartige Informationen lagen im Rahmen
der Benchmarking-Studie noch nicht vor.
(iv) Schließlich wurden Fragen zur Nutzung von Fördermaßnahmen und externen IPR-Dienstleistun-
81
ternehmen, speziell KMU, hinsichtlich des Rückgriffs
auf externe Dienstleistungsanbieter im Themenbereich „Geistiges Eigentum“ vorherrschen, wobei hier
sowohl der Privatsektor als auch der öffentliche Förder- und Dienstleistungssektor angesprochen wird.
gen in die Unternehmensbefragung des Fraunhofer ISI integriert, sowie weitere etwa 10 weitgehend offene leitfadengestützte Interviews mit Experten per Telefon durchgeführt, wobei die Experten u.a. zur Zweckmäßigkeit, Effektivität und
staatlichem Handlungsbedarf im gegenständlichen Themenfeld befragt wurden.
Die folgende Abbildung 5.2. zeigt, an welche Art
von Dienstleistungsorganisationen und -institutionen sich die befragten Unternehmen bei IP-bezogenen Problemstellungen vorzugsweise wenden.
Deutlich an der Spitze stehen hier Patentanwälte,
die von 60% der befragten Unternehmen „sehr oft“
oder „oft“ zu Rate gezogen werden und von 31% zumindest „selten“. Damit kommt den Patentanwälten
als Dienstleistungsanbieter im Themenfeld IPR eine
herausragende Rolle zu. Auf Rechtsanwälte30, der
zweitwichtigsten Gruppe von Serviceanbietern,
greift rund ein Viertel der befragten Betriebe “sehr
5.2.Nutzung von externen Dienst­
leistungen im Themenbereich
IPR durch deutsche KMU
5.2.1.
Vorherrschende Nutzungsmuster
Zunächst soll im vorliegenden Abschnitt untersucht
werden, welche Nutzungsmuster bei deutschen Un-
Abbildung 5.2.Nutzungshäufigkeit verschiedener Typen von Dienstleistungsanbietern im Bereich
Geistiges Eigentum durch die befragten Unternehmen (Angaben in Prozent)
oft/sehr oft
sehr selten/manchmal
Betriebe in %
100
80
31
60
46
40
34
12
10
0
1
r
ntu
sw
de
n
Bu
e
rag
rde
Fö
le
na
gio
Re
EU
30
38
60
20
e
eit
37
35
rde
Fö
en
ng
ru
rde
0
1
0
r
ntu
n
ge
e
nd
e
rag
Fö
25
8
d
un
Ein
ric
n
htu
e
ch
n
Bra
nv
ä
erb
Re
c
ht
e
ält
w
san
27
25
e
ält
w
tan
EP
A
Pa
ten
DP
MA
rm
nfo
en
ntr
ze
ns
o
ati
nti
tie
Pa
15
Die Unterscheidung zwischen Rechts- und Patentanwälten ist vor allem wegen dem deutlich unterschiedlichen Qualifikationsund Tätigkeitsprofil der beiden Berufsgruppen wichtig. Die Ausbildung zu einem Patentanwalt bedingt den Abschluss eines naturwissenschaftlichen Studiums oder einer technischen Studienrichtung (mit anschließender juristischer Ausbildung im Patentwesen). Klassische Rechtsanwälte können, bei einer ausschließlich juristischen Grundbildung, keine den Patentanwälten alleinig
zugedachten Aufgaben übernehmen (wohl aber bei Gericht in Patentstreitfragen auftreten oder in anderen Fragen des Immaterialgüterrechts Klienten vertreten).
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
alle abgefragten Typen von Dienstleistungsanbietern gilt (siehe Abbildung 5.3.). Dies lässt sich dadurch erklären, dass KMU generell weniger vom System der formalen Schutzrechte Gebrauch machen
(siehe Abschnitt 4.2.2.) und daher wohl auch weniger Bedarf an externen Dienstleistern in dem Bereich artikulieren. (Gleichwohl muss hier die Frage
gestellt werden, ob nicht die Notwendigkeit von externer Unterstützung/Beratung auch bei der Anwendung informeller Schutzrechtsstrategien von vielen
KMU unterschätzt wird). Die relative Relevanz der
verschiedenen Arten von Dienstleistungsanbietern,
gemessen an der Reihung der Häufigkeit der Inanspruchnahme, unterscheidet sich bei KMU hingegen
kaum vom Gesamtdurchschnitt – auch hier bilden
die Patentanwälte die wichtigste Kontaktstelle, gefolgt von den Rechtsanwälten, den Patentämtern
(EPA, DPMA) und den Patentinformationszentren.
Regionale bzw. nationale Förderagenturen und
-banken sowie EU-Einrichtungen (und andere Arten
von Dienstleistungsanbietern) werden auch von
KMU kaum frequentiert.
oft“ oder „oft“ zurück; 46% nutzen VertreterInnen
dieser Berufsgruppe zumindest gelegentlich. An das
Europäische Patentamt (EPA) und das Deutsche Patentamt (DPMA) wenden sich jeweils rund 25% bzw.
27% häufig, 35% (EPA) bzw. 37% (DPMA) zumindest
manchmal. Etwa 15% sind intensivere Nutzer der
Dienstleistungen von Patentinformationszentren
(PIZZEN), wobei aber weitere 38% hin und wieder auf
die PIZZEN zurückgreifen. Eher geringe Bedeutung
weisen Branchenverbände und Handelskammern
auf, die etwa ein Drittel der Unternehmen gelegentlich nutzt. Einrichtungen der EU (wie der IPR-Helpdesk), regionale Förderagenturen und Banken sind
hingegen nur für eine deutliche Minderheit von
KMU als Dienstleister in IPR-Fragen von Relevanz.
Die Differenzierung zwischen KMU (Betriebe
mit weniger als 250 Angestellten, für die die meisten
Förderprogramme aufgrund der Ausgestaltung der
Förderkriterien besonders relevant sind) und Großunternehmen (mit 250 oder mehr Beschäftigten)
zeigt, dass KMU seltener auf externe Dienstleister
zurückgreifen als Großunternehmen, wobei dies für
Abbildung 5.3.Nutzungshäufigkeit verschiedener IPR-Dienstleister, differenziert nach KMU und
Großunternehmen (Angaben in Prozent)
bis 249 Mitarbeiter
250 und mehr Mitarbeiter
100
80
Betriebe in %
82
60
96
40
82
53
20
14
8
tur
en
esw
B
d
un
g
era
rd
Fö
EU
n
en
g
un
er
rd
Fö
12
tur
u
ic
inr
E
nd
n
n
htu
en
ch
n
Bra
de
än
rb
ve
ch
Re
lte
wä
n
tsa
72
69
51
45
38
27
ge
en
g
era
örd
F
ale
gio
Re
14
12
4
0
e
eit
80
lte
wä
n
nta
A
EP
DP
te
Pa
49
MA
on
ati
tin
en
ti
Pa
m
for
n
tre
n
sze
56
83
Es zeigt sich weiter, dass die befragten Unternehmen auf externe Dienstleistungsanbieter vor allem in
frühen Phasen der Nutzung von Schutzrechten zurückgreifen (siehe Abbildung 5.4.). So gaben 81% der
KMU (83% der Großunternehmen) an, in der Recherchephase (z.B. bei der Suche in Patentdatenbanken)
externe Services zu nutzen; für die Anmeldung von
Schutzrechten tun dies 89% der Großunternehmen
und 78% der KMU. Bei Vertrags- und Lizenzverhandlungen – also in einer späteren Phase, in der Schutzrechte schon bestehen – suchen 52% der Großunternehmen (aber nur 30% der KMU) externe Hilfe. Bei
Schutzrechtsverletzungen liegt der Anteil der Großunternehmen, die externe Serviceanbieter einbinden, bei 78% (KMU-Anteil: 45%). Damit besteht ein
deutlicher Unterschied zwischen KMU und Großunternehmen hinsichtlich der Nutzung von externen
Services bei Vertrags- bzw. Lizenzverhandlungen und
in Rechts­durchsetzungsfällen.
Wichtige Aufschlüsse über die Notwendigkeit
und/oder die Wirksamkeit staatlich finanzierter Unterstützungsprogramme und -dienstleistungen für
KMU im Bereich geistiges Eigentum – und damit auch
Anhaltspunkte, die das Nutzungsmuster aus Abbildung 5.3. mit erklären können – lassen sich aus der
Analyse der Gründe ableiten, welche Barrieren die
befragten Unternehmen hinsichtlich einer etwaigen
Inanspruchnahme staatlicher Dienstleistungen im
Themenfeld IPR sehen.
Abbildung 5.4.Nutzung von IPR-Serviceprovidern, nach Abhängigkeit der Nutzungsphase der
Schutzrechte (Angaben in Prozent)
bis 249 Mitarbeiter
250 und mehr Mitarbeiter
100
Betriebe in %
80
60
40
81
83
78
89
52
20
0
78
45
30
Recherchen zu IPR
Anmeldung von IPR
Vertrags- und
Bekämpfung
Lizenzverhandlungen Schutzrechtsverletzungen
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
Wie aus Abbildung 5.5. ersichtlich, ist der mit Abstand wichtigste Grund für die Nichtinanspruchnahme von IPR-Dienstleistungen der, dass Unternehmen
einfach nicht ausreichend über Fördermöglichkeiten
und verwandte Dienstleistungsangebote Bescheid
wissen. So gaben 45% der befragten Unternehmen an,
über zu wenige Informationen zu den Förderangeboten mit IPR-Bezug zu verfügen, was einer Nutzung
entsprechender Maßnahmen entgegenstünde. Da
den Betrieben kaum Informationen zu Förderangeboten vorlagen, konnten vergleichsweise viele Unternehmen die Relevanz der anderen abgefragten Barrieren nicht beurteilen – der Anteil der „weiß nicht“Antworten bewegte sich in einer Bandbreite zwischen 38% (fehlende Notwendigkeit staatlichen Eingreifens) und 63% (mangelnde Qualität des Angebots).
meinungen herauslesen lässt, einer vorhandenen Unzufriedenheit mit Aspekten des Patentwesens geschuldet sein, speziell der als zu lang empfundenen
Dauer, bis Patente durch die Patentämter erteilt werden. Vergleichsweise geringe Barrieren werden in
Förderhöhen (bzw. im Umfang der Unterstützung), in
der Qualität des Angebotes und im prinzipiellen Vorhandensein geeigneter Angebote gesehen, wobei bei
diesen Aspekten der hohe Anteil an „weiß nicht“ Antworten besonders berücksichtigt werden muss. 42%
der Unternehmen waren der Meinung, dass eine fehlende Notwendigkeit, öffentliche Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, keine Barriere für die Nutzung
von IPR-Services darstellt, d.h. dass durchaus Bedarf
an staatlicher Hilfe besteht
Neben der schlechten Informationslage gaben
vergleichsweise viele Unternehmen (34%) einen zu
hohen administrativen Aufwand als Barriere für die
Nutzung von IPR-Förderangeboten an, sowie zu lange Bearbeitungs-/Prozesszeiten. Dies dürfte zu einem
Teil, wie sich aus Einzelkommentaren und Experten-
Abbildung 5.5.Barrieren für die Inanspruchnahme staatlicher Dienstleistungen im Bereich IPR
(Angaben in Prozent)
Barriere
keine Barriere
weiß nicht
100
27
80
Betriebe in %
84
38
40
59
55
63
60
52
28
25
40
20
26
20
15
0
42
27
27
45
34
18
10
keine geeigneten Mangelnde Qualität
Zu wenige
Förderprogramme
des Angebotes Informationen über
vorhanden
Förderungen
Zu hoher
administrativer
Aufwand
29
Zu geringe
Zu lange Dauer des
Förderhöhe/inhaltl.
Prozesses
Unterstützung
21
Fehlende
Notwendigkeit
staatlichen
Eingreifens
85
Um die Nachfrage adäquat decken zu können, ist
es bei der Konzeption von IPR-Dienstleistungen für
KMU notwendig, über jene Faktoren Bescheid zu wissen, die KMU als wichtig für entsprechende Serviceangebote erachten. Im Umkehrschluss können durch
einen Vergleich eines so erstellten Anforderungsprofils mit Charakteristika bereits existierender Unterstützungsmaßnahmen erste Hypothesen formuliert
werden, die auf mögliche Stärken und Schwächen
der Maßnahmen hinweisen.
Anhaltspunkte für die Erstellung eines derartigen Anforderungsprofils liefern z.B. die Resultate der
Benchmarking-Studie (Radauer et al., 2007): Im Rahmen der Nutzererhebung bei den als Fallstudien ausgewählten Unterstützungsleistungen wurden dort
die KMU, die einen bestimmten Service genutzt haben, gebeten, aus einer Liste von Faktoren diejenigen
auszuwählen, welche als qualitäts- bzw. erfolgsrelevant für eine Dienstleistung/Förderung ähnlich dem
genutzten Angebot anzusehen sind.
Abbildung 5.6. stellt diese Faktoren und die Einschätzung der jeweiligen Relevanz durch die nutzenden KMU für die INSTI (jetzt SIGNO) KMU-Patentaktion dar:
Der wichtigste Qualitätsfaktor für ein Förderprogramm, wie die SIGNO KMU-Patentaktion, ist für
KMU, die das Programm genutzt haben, die Qualifikation des operativ tätigen Personals: Etwa 83% der
befragten KMU messen der Personalqualifikation
eine hohe, weitere 17% zumindest eine mittlere Relevanz bei. Die Wichtigkeit dieses Faktors wird auch
durch die Experteninterviews bestätigt und ergibt
sich aus der Komplexität der Thematik des gewerblichen Rechtsschutzes (bzw. des bewussten Umgangs
mit und der Nutzung von geistigem Eigentum). Idealerweise muss eine Person, die im Rahmen der SIGNO
Patentaktion (bzw. auch anderweitig bei IPR-Fragen)
KMU berät, über technisches Know-how verfügen
(d.h. die technische Dimension der Erfindung verstehen und bewerten können), relevantes juristisches
Wissen beibringen (z.B. in Fragen des Patentrechtes,
aber evtl. auch Alternativen zum Patentieren – siehe
weiter unten) und betriebswirtschaftliche Aspekte
der Erfindung (z.B. hinsichtlich Verwertungsoptionen oder der Risikoabschätzung bzw. der Durchsetzbarkeit der Rechte gegenüber dem Wettbewerb) berücksichtigen. Die Anforderungen an das betriebswirtschaftliche Wissen bedingen zudem das Vorhandensein von Kenntnissen über die relevanten Branchen und Märkte, d.h. dass das betriebswirtschaftliche Know-how nicht nur methodische Aspekte abdecken muss.
86
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
Abbildung 5.6.Relevanz verschiedener Schlüsselfaktoren für ein Förderprogramm ähnlich der SIGNO K
MU-Patentaktion, Sicht der Förderempfänger/Unternehmen (Unternehmen in Prozent;
Quelle: Radauer et al., 2007)
hohe Relevanz
mittlere Relevanz
17
83
Qualifikation des Service-erbringenden Personals
Zeitnahe Leistungserbringung
70
21
Leichte Identifizier- und Sichtbarkeit
68
23
Administrativer Aufwand
66
36
59
Kosten
Informationen zu versch. IP Strategien
(„warum und warum nicht patentieren“)
32
47
38
42
Individuelle Kontaktperson
51
36
Breite/Tiefe des Service
53
32
Technische Informationen („wie patentieren“)
Vorhandensein von und Weiterleitung
an andere interne Services
43
26
43
17
Weiterleitung an externe DL/Services
51
8
Geographische Distanz
0
Zweitwichtigster Faktor ist die zeitnahe Dienstleistungserbringung, die für 70% der KMU von hoher
und für weitere 21% von zumindest mittlerer Relevanz
ist. Die Bedeutung der zeitnahen Leistungserbringung steht hierbei zunächst in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Wesen des gewerblichen Rechtsschutzes, wonach jene Partei, die zuerst eine Anmeldung für ein Schutzrechtsinstrument durchführt, im
Regelfall auch das Recht am geistigen Eigentum erhält. Im Falle der SIGNO KMU-Patentaktion spielt hier
die enge Koppelung des Förderprozesses an Meilensteine im Patenterteilungsprozess (beide Prozesse
müssten idealerweise synchronisiert ablaufen) in die
Bewertung hinein. Aber auch den Aspekt time to market gilt es in diesem Kontext zu berücksichtigen.
17
20
40
60
80
100
Der drittwichtigste Aspekt zielt auf die leichte
Identifizier- und Sichtbarkeit des Serviceangebotes ab
und steht damit in unmittelbarem Zusammenhang
mit der Vermarktung und dem Vertrieb des Angebotes. So lange das Angebot und dessen möglicher Nutzen den KMU nicht hinreichend detailliert bekannt
ist, kann natürlicherweise nicht von einer hohen Nutzungsintensität ausgegangen werden. 68% der KMU
sehen in diesem Aspekt einen Faktor von hoher, 23%
von mittlerer Relevanz. Da bei der im Rahmen dieser
Studie durchgeführten Unternehmensbefragung bereits festgestellt wurde, dass nur vergleichsweise wenige Unternehmen über einschlägige Förderangebote Bescheid wissen, lässt sich – in Kombination mit
den Ergebnissen der Benchmarking-Studie – daraus
87
bereits eine mögliche Schwäche der SIGNO KMU-Patentaktion indikativ ableiten (siehe hierzu auch Abschnitt 5.4.).
Wichtig erscheint es den Unternehmen weiterhin, den administrativen Aufwand bei der Beantragung und Nutzung des Förderangebots (für 66% ein
sehr relevanter und für 17% ein Faktor von mittlerer
Relevanz) sowie die Kosten (für 59% ein hoch- und für
36% ein mittel-relevanter Faktor) so gering wie möglich zu halten. Allerdings ist bei der Interpretation
dieser Ergebnisse zu berücksichtigen, dass auch bei
Fördermaßnahmen mit objektiv geringem administrativen Aufwand und niedrigen Kosten für die Nutzung erfahrungsgemäß mit einem Sockelanteil an
Unternehmen zu rechnen ist, der diese Aspekte betont und/oder mit diesen unzufrieden ist. Insofern
dürfte in der Praxis den genannten Faktoren eine etwas geringere Bedeutung zukommen, als aus der
Darstellung abgeleitet werden kann.
Dagegen ist die vergleichsweise hohe Bedeutung, die dem Aspekt „Bereitstellung von Informationen zu verschiedenen Schutzrechtsstrategien“ beigemessen wird, überraschend. Es artikuliert sich – bei
einem Programm, das primär auf Patente fokussiert
und Unterstützung im Anmeldeprozess bietet – klarer
Bedarf bei 47% (Anteil der Unternehmen, die diesen
Aspekt als hoch-relevant ansehen) bzw. weiteren 32%
(Anteil an KMU, die den Faktor mittlere Relevanz beimessen) an Informationen, weshalb diese Unternehmen überhaupt patentieren sollen und welche Alternativen hierzu bestehen. Dieses Thema (das letztlich
in das Betätigungsfeld IP-Management führt, welches
sich u.a. mit Entscheidungsprozessen rund um die
Nutzung oder Nicht-Nutzung verschiedener Schutzrechtsinstrumente in individuellen betrieblichen
Kontexten befasst) erscheint den Unternehmen wichtiger, als über prozesstechnische Aspekte des Patentwesens informiert zu werden (ein Faktor, der „nur“
für 32 % von hoher Relevanz ist).
Faktoren, wie die geografische Distanz zum Ort
der Dienstleistungserbringung oder die Weitervermittlung an andere Dienstleistungsangebote sind für
die Nutzer der SIGNO KMU-Patentaktion von vergleichsweise geringer Relevanz. Dies kann dahingehend interpretiert werden, dass KMU bereit sind,
auch längere Distanzen zu Dienstleistungsanbietern
zurückzulegen, wenn sie dort kompetente und umfassende Informationen und Dienstleistungen – im
Sinne eines One Stop Shops – rund um das Thema gewerblicher Rechtsschutz und geistiges Eigentum erhalten.
Die folgende Abbildung 5.7. stellt die Antworten
zu den Qualitätsfaktoren für Nutzer von Patentinformationszentren dar. Konkret wurde das PIZ Stuttgart
untersucht, das auf Grund seiner Größe und vorhandenen KMU-Serviceangeboten beispielhaft für Patentinformationszentren in Deutschland ausgewählt
wurde. Die Verteilung der Antworten weist im Vergleich zur SIGNO KMU-Patentaktion nur relativ geringe Unterschiede auf: Wie bei SIGNO, so sind auch bei
den Nutzern des PIZ Stuttgart die wichtigsten Faktoren die folgenden: Qualifikation des Personals, zeitnahe Leistungserbringung und leichte Sicht- und
Identifizierbarkeit. Das Thema IP-Management steht
hier, bei einer auf Patentinformationen fokussierten
Einrichtung, erst an vierter Stelle in der Rangliste relevanter Erfolgsfaktoren. Für das System der Patentinformationszentren ebenso überraschend – vor dem
Hintergrund, dass die PIZ ihren Ursprung als regionale/ortsnahe Patentschriftenauslegestellen hatten – ist
die wie bei SIGNO niedrige Bewertung des Faktors der
geografischen Distanz. Dies lässt sich durch die heutigen Möglichkeiten von Patentdatenbankenrecherchen im Internet (z.B. über espa@cenet oder depatisnet) erklären – zumindest was KMU betrifft, die bereits Erfahrung mit derartigen Recherchen haben
(dies betrifft einen großen Teil des Samples der Befragung). Ein Besuch einer physischen Auslegestelle
bzw. eines Lesesaals ist – wenn nicht weitere Informations- und Beratungsdienstleistungen genutzt werden sollen – für solche Betriebe meist überflüssig.
88
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
Abbildung 5.7.Relevanz verschiedener Schlüsselfaktoren für Dienstleistungen ähnlich denen, die das PIZ
Stuttgart erbringt, Sicht der das PIZ Stuttgart nutzenden Unternehmen (Unternehmen in
Prozent; Quelle: Radauer et al., 2007)
hohe Relevanz
Qualifikation des Service-erbringenden Personals
94
6
86
Leichte Identifizier- und Sichtbarkeit
Zeitnahe Leistungserbringung
11
74
Informationen zu versch. IP Strategien
(„warum und warum nicht patentieren“)
57
Breite/Tiefe des Service
54
Technische Informationen („wie patentieren“)
23
31
43
51
Administrativer Aufwand
40
46
Vorhandensein von und Weiterleitung
an andere interne DL/Services
40
37
Weiterleitung an externe DL/Services
23
Kosten
20
Individuelle Kontaktperson
17
Geographische Distanz
14
0
Betrachtet man neben der SIGNO Patentaktion
und dem PIZ Stuttgart die äquivalenten Ergebnisse zu
den relevanten Erfolgsfaktoren auch bei den anderen
12 Fallstudien in der EU Benchmarking-Studie, sowie
die Ergebnisse der ähnlich gelagerten Untersuchung
in der Schweiz (Radauer und Streicher, 2008), so ist
das Gesamtbild erstaunlich stabil: Unabhängig von
der Art der analysierten, sehr heterogenen Services,
werden als wichtigste Faktoren meist die Personalqualifikation, die zeitnahe Leistungserbringung, die
Sichtbarkeit sowie das Thema „IP-Management“ identifiziert, während z.B. die geographische Distanz nur
eine geringe Rolle zu spielen scheint. Dies legt den
Schluss nahe, dass hier eine Menge an Qualitätsfaktoren vorliegt, die generische Ausprägungen für Unter-
mittlere Relevanz
43
49
74
40
66
20
40
%
60
80
100
stützungsprogramme im IPR-Bereich aufweist und
daher in diesem Kontext als weitgehend allgemeingültig anzusehen ist.
5.2.2.Erste Schlussfolgerungen für die
Gestaltung von Förderprogrammen
und Dienstleistungen
Aus den in den Vorabschnitten dargelegten Analyseergebnissen lassen sich bereits erste Schlussfolgerungen für die Gestaltung einer Förder- und Unterstützungspolitik im Themenbereich „Geistiges Eigentum“ ableiten und Aspekte aufzeigen, die förderpolitisch berücksichtigt werden sollten:
89
(i) E
ine zentrale Erkenntnis ist die prominente Rolle,
die Patentanwälte als Dienstleister und (Erst-)Anlaufstelle für Fragen des geistigen Eigentums für
deutsche KMU einnehmen. Dieses – auch in anderen europäischen Staaten sichtbare – Ergebnis
erklärt sich zum einen durch die umfangreiche
Ausbildung und das entsprechenden Know-how,
das diese Berufsgruppe in technischen und juristischen Fragen aufweist. Zum anderen ist die Rolle der Patentanwälte auch historisch bedingt, da
viele Förderangebote erst seit vergleichsweise
kurzer Zeit bestehen. Das vorhandene profunde
Wissen von Patentanwälten stellt sicher, dass diese auch in Zukunft zentrale Eckpfeiler des Unterstützungs- und Dienstleistungssystems im Bereich IPR darstellen werden.
(ii) Aus den Resultaten der Experteninterviews – sowohl der aktuellen Untersuchung, als auch jener
für die EU und in der Schweiz – ergibt sich, dass
viele ExpertInnen es nichtsdestotrotz befürworten, wenn neben dem System der Patentanwälte
auch weitere Arten von IPR-Dienstleistern stärker
von KMU genutzt und somit weitere Eintrittsportale für Unternehmen in die „IP-Welt“ geschaffen
würden. Ein wesentlicher Grund ist zunächst darin zu sehen, dass viele KMU Patentanwälte teilweise für vergleichsweise einfache Dienstleistungen aufsuchen, die sie selbst kostengünstiger
durchführen oder beauftragen könnten (z.B. Recherchen in Patentdatenbanken). In einer Untersuchung in England, die dieses Thema genauer
analysiert hat, wird hierzu festgestellt, dass die in
der Folge ineffektiv eingesetzten und hohen Finanzmittel dazu beitragen, KMU von einer stärkeren Nutzung des Patentwesens – speziell der
Nutzung von Patentinformationen in der betrieblichen Innovationsstrategie – im gewissen Umfang abzuhalten: „SMEs (…) do not know the knack
on how to use a patent attorney effectively (…)[In
such circumstances] patent attorneys constitute
rather a barrier to patent information usage than
an enabling function“ (Hall et al., 2003).
Wie das Beispiel des Service „Begleitende Patentrecherchen“ in der Schweiz zeigt, können auch
Patentanwälte von Angeboten alternativer IPRDienstleister profitieren (Radauer und Streicher,
2008). Im Rahmen dieses Services führt das Eid-
genössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE)
– das Schweizer Pendant zum DPMA – zu geringen Kosten zusammen mit und für KMU halbtägige Recherchen in Patentdatenbanken durch,
die sowohl einen Schulungsaspekt für das Unternehmen haben, als auch Informationen über die
Sinnhaftigkeit der Patentierung bestimmter Erfindungen liefern. Dokumentiert sind Fälle, wo
Patentanwälte KMU für eine Erstrecherche an das
IGE verweisen. Die Patentanwälte haben so den
Vorteil, generische Aktivitäten, die evtl. dazu führen, dass ein Projekt nicht weiter verfolgt wird
(weil die Idee nicht patentierbar ist), an eine externe Stelle auszulagern. Aber selbst wenn das
Projekt verfolgenswert ist, profitieren die Patentanwälte von günstig erstellten Patentinformationsrecherchen, die die Basis für weitergehende
Tätigkeiten bilden können. Schließlich können
andere Eintrittspunkte ins IPR-Unterstützungssystem auch die Dienstleistungen von Patentanwälten vermarkten und Interessenten VertreterInnen dieser Berufsgruppe verweisen.
(iii) W
eiterhin ergibt sich aus den Analyseergebnissen,
dass dem Thema „IP-Management“ eine hohe und
weiter steigende Bedeutung bei der Ausgestal­tung von Förder- und Dienstleistungsangeboten
zukommt. IP-Management geht von der Prämisse
aus, dass Entscheidungen für oder wider ein bestimmtes Schutzrechtsinstrument die Vor- und
Nachteile des jeweiligen Instruments genauso berücksichtigen müssen wie die spezifische Markstellung und das technologische Standing eines Unternehmens. Im Falle des Patents sind hier die vielfältigen Nutzendimensionen – wie Schutz vor Nachahmung, Erzeugung von Einkommen über Lizenz­
erträge oder strategische Überlegungen (siehe
hierzu auch Abschnitt 2.3.1.) – den Nachteilen der
Veröffentlichung eines Betriebsgeheimnisses (was
im Falle schwieriger Durchsetzungs­bedingungen
negativ wäre) oder die beschränkte Laufzeit (maximal 20 Jahre) entgegenzuhalten. Manchmal dürfte
es daher vorteilhafter sein, auf alternative Instrumente wie den bewussten Umgang mit Geschäftsgeheimnissen oder defensiven Publikationen (die
zumindest vor Patenten des Wettbewerbs, die auf
ein legales Re-Engineering der Erfindung beruhen,
schützt) zu setzen. Unter der Annahme, dass Getränkerezepturen nicht prinzipiell von der Paten-
90
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
tierung ausgeschlossen sind, zeigt sich am Beispiel
der amerikanischen Firma Coca-Cola einleuchtend, dass die Nutzung eines Betriebsgeheimnisses
zusammen mit einem starken Markenschutz für
das konkrete Unternehmen langfristig die betriebswirtschaftlich sinnvollere Wahl gegenüber
einem Patentschutz war. Für den Umgang mit
geistigem Eigentum – und damit auch für die Ausgestaltung eines Fördersystems in dem Bereich –
ergibt sich in Konsequenz die Forderung nach einem ganzheitlichen Ansatz, der alle Arten von
Schutzrechtsinstrumenten (formellen wie auch informellen Strategien) berücksichtigen muss und
dabei a priori neutral gegenüber der Anwendung
spezieller Instrumente wie dem Patent ist. Die Entscheidung für oder wider die Nutzung eines Instrumentes ergibt sich dann aus dem individuellen betrieblichen Kontext, wobei es speziell bei Patenten
nicht darauf ankommt, die Zahl der Anmeldungen
zu maximieren, sondern deren qualifizierte Nutzung zu verbessern. Öffentlich finanzierte (Förder-)
Einrichtungen könnten – sofern entsprechend ausgestaltet – in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen, da sie keine kommerziellen Interessen verfolgen. Vor diesem Hintergrund wäre z.B.
die Neutralität gegenüber dem Einsatz von Patenten glaubwürdig darstellbar.
5.3. Ü
bersicht über das KMU-spezifische deutsche Förder- und
Unterstützungssystem im
Bereich geistiges Eigentum
5.3.1.
Institutionelles Setting
Im folgenden Abschnitt soll eine Übersicht über jene
öffentlich finanzierten Institutionen und Einrichtungen gegeben werden, die als Trägerorganisation für
IPR-bezogene Unterstützungsleistungen und Förderprogramme auftreten oder aber als operativ umsetzende Einrichtungen fungieren.
Bundesebene
Auf Bundesebene befassen sich folgende Ministerien
und Organisationen mit dem Thema „Geistiges Ei-
gentum“ und bieten in unterschiedlichem Ausmaß
Dienstleistungen an, die sich – implizit oder explizit –
an KMU richten:
3
das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi);
3
das Bundesministerium der Justiz (BMJ);
3
die Deutsche Industrie- und Handelskammer
(DIHK)
3
sowie – auf Forschungsvorhaben zur Produktpiraterie eingeschränkt – das Bundesministerium
für Bildung und Forschung (BMBF);
Zentraler Akteur und hauptverantwortlich für
die wichtigsten Fördermaßnahmen für KMU ist das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWi). Das BMWi ist zum einen Trägerorganisation
des SIGNO-Programms (Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung), dessen Schiene „SIGNO Unternehmen“ das wohl bedeutendste Bündel an Fördermaßnahmen mit IPR-Bezug für Betriebe in Deutschland darstellt (allerdings kann auch „SIGNO Erfinder“
kann eine gewisse KMU-Förderfunktion zugesprochen werden, siehe hierzu den folgenden Abschnitt
5.3.2.). Unter den verschiedenen Angeboten von „SIGNO Unternehmen“ hat vor allem die SIGNO KMU-Patentaktion, im Rahmen derer Patentanmeldungen
von KMU finanziell gefördert werden, eine herausragende Stellung. Operativ betrieben wird SIGNO vom
Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln), das die
zentrale Koordination des Programms übernimmt
und die Anträge abwickelt. Die eigentliche Leistungserbringung erfolgt durch ein Netzwerk von insgesamt 31 regionalen SIGNO-Partnern.
Neben dem SIGNO-Programm betreibt das BMWi
zum anderen den Patentserver, der Informationen
rund um das Thema Patente bereitstellt (Auskünfte
über Förderangebote, Gesetzestexte; Informationsbroschüren zum Download, weiterführende Links).
Das Bundesministerium der Justiz ist aus drei
Gründen von Belang: Zum einen obliegt ihm die Aufsicht über das Deutsche Patent- und Markenamt
(DPMA), das als zentrale Behörde, die mit der Erteilung und Prüfung von Patenten befasst ist, eine wich-
91
tige Rolle für das System des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland einnimmt. Das DPMA bietet
darüber hinaus eine Reihe von Basisdienstleistungen,
die auch KMU nutzen können, an (siehe hierzu Abschnitt 5.3.2.). Zum anderen sind dem BMJ die Exekutivorgane der Polizei sowie des Zolls unterstellt, wobei vor allem letztere essentielle Ansprechpartner für
KMU im Bereich der Bekämpfung der Produkt- und
Markenpiraterie sind (vor allem hinsichtlich der
Überwachung von Güterströmen und hinsichtlich
der Beschlagnahmung von gefälschten Gütern und
deren etwaiger Zuführung zur Vernichtung).
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
wiederum hat (nur) insofern als IPR-Serviceprovider
für KMU Bedeutung, als dass es Forschungsvorhaben
fördert, die sich mit technischen Möglichkeiten zum
Schutz des geistigen Eigentums auseinandersetzen:
Im Rahmen des Förderkonzeptes „Forschung für die
Produktion von morgen“ werden im Themenfeld „Innovationen gegen Produktpiraterie“ vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben gefördert, die die Entwicklung von Technologien zum Ziel haben, (i) die einen
Nachbau von Produkten erschweren (dies umfasst
auch Entwicklungs-/Entstehungs-/Vertriebsprozesse),
(ii) die Nachverfolgung und Kennzeichnung von Produkten erlauben sowie (iii) weitergehende Schutzkonzepte gegen Produktpiraterie implementieren,
welche auch organisatorische oder rechtliche Maßnahmen zum Inhalt haben können. Die Fördermittel
werden im Rahmen von Verbundprojekten ausgeschüttet, wobei auch KMU sich an derartigen Kooperationen beteiligen können. Über dieses Forschungsprogramm hinaus bietet das BMBF keine speziellen
Fördermöglichkeiten oder Dienstleistungen für KMU
an. Damit ist die Rolle des BMBF als Dienstleistungsanbieter im IPR-Bereich gegenüber früher, als das
BMBF Träger des SIGNO-Vorgängerprogramms INSTI
war und den Patentserver betrieben hat, deutlich reduziert.
Bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer
(DIHK) ist insbesondere der Aktionskreis Produkt- und
Markenpiraterie (APM) hervorzuheben, der seit 1997
in Zusammenarbeit mit dem Markenverband und
dem Bundesverband der deutschen Industrie (BDI)
Unternehmen – also auch KMU – offen steht, um die
Chancen einer Durchsetzung ihrer geistigen Eigentumsrechte zu verbessern. Der Aktionskreis betreibt
hauptsächlich Aufklärungsarbeit und stellt entsprechende Informationsmaterialen bereit. Der APM hat
eine China-Kontaktstelle eingerichtet, an die sich Unternehmen speziell bei Problemen mit Wettbewerbern und Nachahmern in diesem Land wenden können.
Regional bzw. Länderebene
Im föderalen System Deutschlands können KMU auch
auf IPR-bezogene Förderungen und Unterstützungsleistungen auf regionaler (Bundesland-)Ebene zurückgreifen. Die Trägerorganisationsstruktur ist hierbei sehr heterogen ausgestaltet, was nach der Meinung der Gesprächspartner der Experteninterviews,
eine länderübergreifende Koordination erschwert
und die Sichtbarkeit der einzelnen Angebote reduziert.
Im Einzelnen sind folgende regionale Angebote unterscheidbar:
3
ei den Patentinformationszentren (PIZ) hanB
delt es sich meist um recht alte Einrichtungen,
die sich darauf spezialisiert haben, Recherchedienstleistungen in Patentdatenbanken zur Verfügung zu stellen. Insgesamt gibt es 23 Patentinformationszentren, die in einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE PIZ e.V.) miteinander vernetzt sind.
3
ie regionalen Industrie- und HandelskamD
mern (IHKs) bieten meist einfache Weitervermittlungsdienstleistungen an oder organisieren
Sprechtage mit lokalen Patentanwälten, wo
KMU eine kostenlose Erstberatung zu Patentfragen erhalten können. Einige IHKs haben aber
auch ein deutliche breiteres IPR Dienstleistungsangebot (z.B. die IHK Hamburg mit ihrem Patentzentrum).
3
In insgesamt 6 Bundesländern (vornehmlich in
Ostdeutschland) sind auch explizit Förderprogramme vorhanden, über die finanzielle Zuschüsse für Patentanmeldungen oder für IPR-bezogene Beratungsleistungen bezogen werden
können; die Modalitäten unterscheiden sich jedoch stark (siehe auch Tabelle 5.2. in Kapitel
5.3.2.)
92
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
5.3.2. Ausgestaltungsmerkmale identifizierter öffentlich finanzierter Fördermaßnahmen und Unterstützungsleistungen
Stand im vorhergehenden Abschnitt der Überblick
über jene Organisationen auf regionaler und auf Bundesebene im Vordergrund, die sich für die Implementierung und das Design von IPR-bezogenen Unterstützungsleistungen für KMU in Deutschland verantwortlich zeichnen, so sollen in diesem Abschnitt die
konkreten Dienstleistungsangebote und Unterstützungsprogramme eingehender diskutiert werden.
Bundesebene
Tabelle 5.1. stellt zunächst jene Förderprogramme
und Dienstleistungen dar, die auf Bundesebene identifiziert wurden. Insgesamt wurden – entlang der
Identifikationskriterien der Benchmarking-Studie31 –
acht Angebote erfasst.32
Wie in Abschnitt 5.3.1. bereits erwähnt, bilden
die Angebote des SIGNO-Programms des BMWi, speziell die Programmschiene SIGNO Unternehmen, eine zentrale Ecksäule des Unterstützungssystems im
Themenfeld „Geistiges Eigentum“. Wichtigstes Teilprogramm ist hierbei die SIGNO KMU-Patentaktion.
Diese soll KMU beim Vorhaben unterstützen, ihr geistiges Eigentum erstmalig durch Patente oder Gebrauchsmuster zu schützen. Gefördert werden nur
Unternehmen, die zum ersten Mal ein derartiges
Schutzrecht anmelden wollen (bzw. keine derartige
Anmeldung in den letzten 5 Jahren durchgeführt haben). KMU erhalten für die Anmeldung der besagten
Schutzrechte einen Zuschuss für einen Teil der damit
verbundenen Kosten (bis zu 8.000 Euro).
Tabelle 5.1.Übersicht über öffentlich finanzierte Förderprogramme und Unterstützungsmaßnahmen
für KMU im Bereich Geistiges Eigentum in Deutschland (Bundesebene)
Fördermaßnahmen auf Bundesebene
Nr.
Titel bzw. Inhalt
1
SIGNO KMU-Patentaktion
2
SIGNO InnovationMarket
3
SIGNO Erfinderfachauskunft
4
Patentserver des BMWi
RALF (Rechtsstand-Auskunfts und Lizenz­
5
förderungsdienst)
6
Verfahrenskostenhilfe
7
Basisinformationen und Seminare
8
31
32
Aktionskreis Produkt- und Markenpiraterie (APM)
Trägerorganisation
BMWi
BMWi
BMWi
BMWi
Programmmanagement
IW Köln
IW Köln
IW Köln
BMWi
BMJ
DPMA
BMJ
BMJ
DIHK, BDI und Markenverband
DPMA
DPMA
DIHK
Es wurden insgesamt vier Kriterien definiert, die eine Unterstützungsleistung oder ein Förderprogramm erfüllen musste, damit es
als „IPR Support Service“ im Sinne der Benchmarking-Studie gelten konnte: Zunächst musste es sich um ein Angebot handeln, dass
(i) zumindest teilweise durch die öffentliche Hand finanziert wurde. Des Weiteren musste der analysierte Service (ii) einen KMUFokus haben – entweder indem es explizit als Einrichtung für KMU vermarktet wurde oder implizit (z.B. über eine höhere Anzahl
von KMU, die das Angebot nutzen). Als dritter Faktor musste das Angebot (iii) in abgrenzbarer Weise das Thema geistiges Eigentum adressieren, wobei hier alle Methoden der Nutzung und des Schutzes von IP angesprochen wurden (auch informelle wie der
Umgang mit Geschäftsgeheimnissen). Schließlich musste es sich um ein nationales oder regionales Angebot handeln – Maßnahmen, die direkt von Einrichtungen der Europäischen Union angeboten werden (z.B. der IPR Helpdesk), wurden somit nicht berücksichtigt.
Prinzipiell könnte auch das Anfang 2009 gestartete „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand“ des BMWi als neuntes Angebot
dazugerechnet werden, da gemäß der entsprechenden Richtlinie unter anderem auch Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung von gewerblichen Schutzrechten förderwürdig sind - allerdings fehlen für die Frage, inwieweit das Programm tatsächlich für
IPR Zwecke herangezogen wird, noch Erfahrungswerte.
93
Die Ziele der SIGNO KMU-Patentaktion stellen sich
hierbei wie folgt dar:
3
E
ine Reduktion der Barrieren und Vorbehalte bei
KMU hinsichtlich der Nutzung von Patenten wird
angestrebt.
3
D
as Innovationsmanagement der geförderten
KMU soll optimiert werden.
3
3
3
3
Die Zahl der qualifizierten Patentanmeldungen
durch KMU soll erhöht werden.
KMU sollen über die wirtschaftlichen und Verwertungsaspekte des Patentierungsprozesses
aufgeklärt werden.
P
atentinformationen sollen durch KMU mehr als
Informationsquelle genutzt werden.
D
ie Rahmenbedingungen in den KMU für eine
Kommerzialisierung der Patente sollen verbessert werden.
Aus den Zielen ist somit ersichtlich, dass – wenngleich das Förderprogramm einen expliziten Fokus
auf Patente hat – nicht einfach die Zahl der Patentanmeldungen erhöht werden sollen, sondern darüber
hinaus nachhaltig weitere Effekte bei KMU im Umgang mit intellectual property angestrebt werden. Zu
diesem Zweck erfolgt die Auszahlung der Förderung
in einem fünfstufigen, insgesamt maximal 18-monatigen Prozess, wobei jeweils definierte Meilensteine erreicht werden müssen. Die Förderung deckt, neben
amtlichen Gebühren, auch die Inanspruchnahme
von externen Beratungsdienstleistungen ab (z.B. Patentanwälte, Datenbankrechercheure oder allgemeine Innovations- bzw. Schutzrechtsberatung durch die
SIGNO Partner). Über den Umweg der finanziellen
Förderung wird so sichergestellt, dass zentrales
Know-how zu IP- und Patentfragen die KMU verpflichtend erreicht.
Die einzelnen förderwürdigen Prozessschritte bei der
SIGNO KMU-Patentaktion stellen sich wie folgt dar:
1.
Recherchen zum Stand der Technik, der erste
Prozessschritt, werden mit bis zu 800 Euro gefördert.
2. E
ine Kosten-/Nutzenanalyse wird mit bis zu 800
Euro bezuschusst.
3. D
ie Kostenunterstützung der DPMA Anmeldung liegt bei bis zu 2.100 Euro (und deckt auch
entsprechende Leistungen eines Patentanwaltes).
4. D
ie Vorbereitung für eine Verwertung wird mit
bis 1.600 Euro gefördert.
5. A
usländische Anmeldungen unter Zuhilfenah­me eines Patentanwaltes werden mit bis zu 2.700 Euro unterstützt.
Die durchschnittliche ausgeschüttete Förderung
liegt bei etwa 4.000 Euro je Förderfall.
Das Programm wird zentral durch das Institut
der deutschen Wirtschaft Köln koordiniert. Die eigentliche Leistungserbringung erfolgt durch ein
Netzwerk von 31 regionalen Partnern. Diese Partner stellen sich hinsichtlich der institutionellen
Ausgestaltung sehr heterogen dar – die Bandbreite
deckt z.B. private Unternehmensberater, Technologiezentren aber auch Patentinformationszentren
ab.
Einen deutlichen Mehrwert gewinnt die SIGNO
KMU-Patentaktion durch die Tatsache, dass sie Teil eines ganzen Maßnahmenbündels an IP-bezogenen
Dienstleistungen ist. SIGNO kommt damit der Forderung vieler KMU nach einem „One Stop Shop“ für Fragen des geistiges Eigentum weitgehend nach und hat
damit die Möglichkeit, Synergieeffekte zu realisieren,
die sich aus der gemeinsamen Nutzung der verschiedenen Dienstleistungen (und dem daraus sich aufbauenden Erfahrungsschatz bei den Förderstellen)
ergeben können. Diese als „integrierter Ansatz“ bezeichnete Vorgehensweise – gegenüber isoliert, ohne
flankierende Maßnahmen, implementierten Fördermaßnahmen – ist gemäß den Ergebnissen der Benchmarking-Studie als deutlich erkennbarer generischer
Erfolgsfaktor für IPR-Services und -programme zu
werten.
Neben der Patentaktion sollen in diesem Zusammenhang auch die Angebote von SIGNO InnovationMarket und SIGNO Erfinderfachauskunft erwähnt
94
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
werden, von denen KMU bei Fragen zum Thema geistiges Eigentum profitieren können.33
3
3
ei der SIGNO InnovationMarket/VerwertungsB
aktion handelt es sich um einen elektronischen
Marktplatz, auf dem KMU ihre Technologien und
Patente zur Lizenzierung anbieten oder aber Lizenzsuchende nach lizenzierbaren Technologien
suchen können. Zielgruppe des Marktplatzes
sind aber auch Investoren, die hier die Möglichkeit haben, nach wirtschaftlich erfolgsversprechenden Technologien Ausschau zu halten. Zu
diesem Zweck können Inserate in drei Rubriken
„Innovation sucht Kapital“, „Innovation sucht
Unternehmen“ und „Unternehmen sucht Innovation“ geschaltet werden. Die Inserate werden
hierbei von SIGNO Partnern nach festgelegten
Qualitätskriterien angefertigt, was laut SIGNO
den Markt deutlich von anderen Angeboten – wie
dem kommerziellen Dienst yet2.com – abhebt.
Die nutzenden KMU haben zudem Anspruch auf
eine Förderung der Inseratkosten im Ausmaß von
30% der Rechnungssumme (maximal 800 Euro)
Die SIGNO Netzwerkpartner bieten auch eine kostenlose SIGNO Erfinderfachauskunft an, die sich
an alle erfinderisch tätigen Personen (aber auch
KMU) richtet. Da somit die Zielgruppe nicht primär jene der Unternehmen ist, ist dieses Serviceangebot – neben den SIGNO Erfinderclubs – Teil
der Programmschiene „SIGNO Erfinder“. Inhaltlich wird eine 4-stündige Erstberatung durch die
SIGNO-Partner zu Fragen der Verwertung und des
Schutzes geistigen Eigentums geboten, die eher
auf wirtschaftlich-strategische Punkte abzielt. Die
Erfinderfachauskunft ähnelt Angeboten auf regionaler Ebene (von den IHKs) oder in anderen Ländern (wie den sogenannten Patentsprechtagen in
den österreichischen Wirtschaftskammern), wobei aber dort meist externe Patentanwälte diese
Erstberatung anbieten und ein entsprechender
Fokus auf die rechtlichen Aspekte gelegt wird.
Nach den Förder- und Unterstützungsprogrammen des BMWi soll nun auch ein Blick auf die Ange
33
bote des Deutschen Patent- und Markenamtes
(DPMA), das dem Bundesministerium der Justiz unterstellt ist, geworfen werden – nicht zuletzt vor dem
Hintergrund das sich 27% der befragten Unternehmen oft oder sehr oft bei IPR-Fragen an das Amt wenden (siehe 5.2.). Auf folgende Serviceangebote – neben den hoheitlichen Aufgaben der Auskunftspflicht,
Prüfung und etwaigen Erteilung von Patenten – können KMU bei dieser Organisation zurückgreifen:
3
Verfahrenskostenhilfe: Bei der Verfahrenskostenhilfe handelt es sich um finanzielle Unterstützung, die von Patentanmeldern nach §129 Patentgesetz (PatG) beantragt werden kann (damit
auch von KMU), zumeist jedoch von Einzelerfindern in Anspruch genommen wird. Dabei werden nicht nur amtliche Gebühren erlassen, sondern unter Umständen auch Kosten für eine patentanwaltliche Vertretung übernommen, wenn
der Antragstellende entsprechend bedürftig ist
und sich die Gebühren nicht leisten kann.
3
ALF – Rechtsstands-Auskunft und LizenzförR
derungsdienst: Mit Hilfe des Dienstes RALF besteht für Patentinhaber die Möglichkeit, Patente,
für die Lizenzen erworben werden können, entsprechend in der Patent- und Gebrauchsmusterregister zu markieren. Parteien, die an der Lizenzierung einer geschützten Erfindung interessiert
sind, können so einfach im Rahmen einer Recherche in den Datenbanken feststellen, ob der Rechteinhaber dies prinzipiell vorgesehen hat.
3
eranstaltungen und Seminare zum Thema
V
gewerblicher Rechtsschutz: Das DPMA organisiert oder beteiligt sich mit Vorträgen an Veranstaltungen, Workshops und Seminaren, in denen
Basisinformationen zu den Schutzrechten, für die
das DPMA zuständig ist, vermittelt werden. Einen
Fokus bilden hierbei Workshops und Schulungen
zur Nutzung der frei zugänglichen Patentdatenbanken (z. B. DEPATISnet).
3
itwirkung im Projekt „IP Awareness and
M
Enforcement: Modular Actions for SMEs“ (vor-
Bis Ende 2008 gehörte zum SIGNO Programm auch die Innovationsaktion, die das Ziel verfolgte, die Planung und Organisation
innerbetrieblicher Innovationsprozesse zu professionalisieren. Die Teilnahme an den diesem Rahmen angebotenen Innovationsdienstleistungen wird jedoch seit 01.01.2009 nicht mehr finanziell gefördert.
95
mals „IP-Base“): Das DPMA wirkt als Kooperationspartner bei diesem im Jahr 2007 von der Europäischen Kommission gestarteten und finanzierten Projekts mit. Ziel des Projekts, an dem sich 20
nationale Patentämter innerhalb der EU beteiligen, ist die Sensibilisierung von KMU für Fragen
des geistigen Eigentums und die Information von
KMU über Optionen bei der Rechtsdurchsetzung.
Dies erfolgt unter anderem über die Entwicklung
von Informationsmaterialen; gleichzeitig erfolgt
auch ein Ausbau der Webseiten innovaccess.eu
und ipr-helpdesk.org.
Bereits aus der Auflistung der Maßnahmen wird
sichtbar, dass das DPMA nur sehr eingeschränkt
Dienstleistungen für KMU anbietet, die über den hoheitlichen Bereich des Patentwesens hinausgehen.
Zumeist handelt es sich um generische Auskunftsund Grundinformationsdienste, die im Rahmen der
so genannten „Annexkompetenzen“ des DPMA erbracht werden und für die auch keine größeren Budgetmittel zur Verfügung gestellt werden dürfen. Damit unterscheidet sich das DPMA grundlegend von
anderen europäischen Patentämtern wie beispielsweise dem französischen Institut National de Proprieté
Intellectuelle (INPI), dem englischen Intellectual Property Office oder dem Eidgenössischen Institut für
geistiges Eigentum (IGE) in der Schweiz. Den genannten ausländischen Patentämtern ist gemein, dass diese seit einigen Jahren damit beschäftigt sind, umfangreiche Servicepakete und Unterstützungsprogramme für KMU – meist im Bereich der weitergehenden Patentrecherchedienstleistungen und im
Hinblick auf Erstberatungsangebote – aufzubauen.
Zudem ist allein durch Änderungen bei der Namensgebung – beim englischen Patentamt im Zuge der
Umsetzung von Empfehlungen aus dem Gowers Report (Gowers, 2006) – erkennbar, dass sich die Aufgaben der Ämter immer stärker auf den gesamten Bereich der Schutzrechts­instrumente ausdehnt, der
nicht nur Patente und Marken, sondern auch informelle Schutzmethoden umschließt, um damit dem
vorherrschenden IP-Management-Gedanken Rechnung zu tragen. Diese Entwicklung kann – siehe hierzu auch die Ergebnisse der Benchmarking-Studie –
vor dem Hintergrund erklärt werden, dass nationale
Patentämter im Zuge der immer deutlich werdenden
Signifikanz des Europäischen Patentamtes (EPA) tendenziell als reine Ämter für die Anmeldung bzw. Er-
teilung von Schutzrechten an Bedeutung verlieren
und sich als Reaktion über die Entwicklung von
Dienstleistungen quasi neu erfinden. Derartige,
durchaus mit Herausforderungen verbundene Möglichkeiten dürften dem DPMA auf Grund der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland (föderale
Struktur mit primärer Zuordnung der Wirtschaftsförderung im engeren Sinn zu den Ländern sowie die
Zuordnung des DPMA zu den Einrichtungen der
Rechtspflege) derzeit weitgehend verwehrt bleiben.
Abschließend soll für die Darstellung der Maßnahmen auf Bundesebene auch kurz auf den Aktionskreis Produkt- und Markenpiraterie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) eingegangen werden. Dieser zusammen mit dem Bundesverband der Industrie (BDI) und dem Markenverband
initiierte Aktionskreis hat derzeit 80 Mitglieder, meist
größere Industriebetriebe. Aktivitätsfelder sind vor
allem neutrale Öffentlichkeitsarbeit, branchenübergreifender Informationsaustausch, Unterstützung
der Politik durch Bereitstellung von Informationen
zum Thema Produktpiraterie und Unterstützung jener Mitglieder, die mit Rechtsverstößen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums konfrontiert sind. Außerdem kooperiert APM eng mit Ermittlungsbehörden und dem Zoll. Der Aktionskreis dürfte somit die
umfassendste Initiative dieser Art in Deutschland
sein, wobei es vielfach ähnliche, meist auf Branchen­
ebene organisierte, Initiativen gibt.
Regionale bzw. Länderebene
Auf regionaler Ebene konnten insgesamt neun Maßnahmen identifiziert werden, die in Tabelle 5.2. erfasst sind.
96
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
Tabelle 5.2.Übersicht über öffentlich finanzierte Förderprogramme und Unterstützungsmaßnahmen
für KMU im Bereich „Geistiges Eigentum“ in Deutschland (Länderebene)
Fördermaßnahmen auf Landesebene
Nr.
Titel bzw. Inhalt
9
System der Patentinformationszentren (PIZ)
10
(eingeschränkt) Patentverwertungsagenturen (PVA)
11
IPR Services der Industrie und Handelskammern (IHKs)
12
Bayerisches Technologieförderprogramm (BayTP)
13
Markteinführung innovativer Produkte und Dienstleistungen
14
Beihilfen für gewerbliche Schutzrechtsaktivitäten durch KMU
15
Patentverwertungsprogramm
16
FIT (Förderung von Innovation und Technologie)
17
Patentförderung
Eine der wichtigsten Einrichtungen im Bereich
der Patent und IP-bezogenen Unterstützungseinrichtungen ist das System der regionalen Patentinformationszentren (PIZ), die von den jeweiligen Ländern finanziert werden (zumindest in weiten Teilen;
einige PIZ haben auch andere Einnahmen- oder KoFinanzierungsquellen – siehe weiter unten). Insgesamt gibt es in Deutschland 23 Patentinformationszentren, die alle Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
Patentinformationszentren (ARGE PIZ) sind.
Ihren Ursprung haben die PIZ als physische Auslege- und Lesestellen für Patentschriften und verwandte
Dokumente. Ziel war, einen regional leichten Zugang
zu den relevanten Informationen zu schaffen, damit
an Patenten interessierte Personen nicht immer die
Räumlichkeiten des DPMA aufsuchen mussten. Diese
Funktion ist im Lichte der neuen Recherchemöglichkeiten via Internet tendenziell in den Hintergrund gerückt. Im Gegenzug bietet die gestiegene Menge an
Informationen und die gegenüber früher vielfältigeren Einsatzfelder von IP neue Möglichkeiten zur Betätigung der PIZ, z.B. hinsichtlich weitergehender Recherchedienstleistungen (unter Zuhilfenahme neuer
Such- und Auswertungsmethoden) oder die Umsetzung spezieller Beratungsangebote.
Auffällig ist die Heterogenität der PIZ hinsichtlich verschiedener Aspekte wie Ressourcenausstattung, Finanzierung oder Organisationseinbettung.
Eine Datenabfrage bei den einzelnen PIZ, an der sich
insgesamt 18 der 23 Patentinformationszentren beteiligt haben, und eine Auswertung der Daten der PIZ
ergibt folgendes Bild:
Bundesland
Alle
Alle
Alle
Bayern
Bremen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Sachsen-Anhalt
3
Bei den PIZ handelt es sich teilweise um sehr alte
Institutionen. Die Hälfte der befragten PIZ wurde
vor 1984 gegründet, acht bereits im 19. Jahrhundert.
3
Die organisatorische Einbettung unterscheidet
sich – nach Auswertung der Homepage der ARGE
PIZ e.V. – deutlich: Etwa 57% der PIZ sind Teil einer
Hochschulbibliothek und 17% (vier PIZ) sind an
eine regionale Förderagentur angedockt. Jeweils
zwei PIZ gehören zu einer technischen Prüfanstalt (TÜV), eine PIZ ist bei einer IHK angesiedelt,
ein weiteres ist Teil des Verwaltungsapparates einer Landesregierung.
3
Ein weiteres Differenzierungsmerkmal stellen die
Finanzierungsquellen dar, wobei sich bei vielen
PIZ die Einnahmen auf mehrere Kanäle verteilen:
Etwa 72% der befragten PIZ finanzieren sich über
ihre Recherchedienstleistungen, die Hälfte bekommt Mittel direkt vom Land, etwa 44% wird direkt von der Trägerorganisation finanziert und
22% haben sonstige Einnahmenquellen (z.B. Mitgliedsbeiträge).
3
Heterogen gestalten sich auch die Dienstleistungsangebote der PIZ. Als Kernkompetenz erlauben es zwar alle PIZ, Recherchen in Patentdatenbanken durchzuführen, doch wurden vielfach
die Dienstleistungsangebote erweitert, z.B. um
Recherchemöglichkeiten in anderen Schutzrechtsdatenbeständen, die Abhaltung von Seminaren und Trainings oder die Einführung spezieller Arbeitskreise. Zwei Drittel der befragten PIZ
97
haben spezielle Dienstleistungspakete für KMU
entwickelt, wie zum Beispiel ermäßigte Recherchemöglichkeiten.
3
D
ie Ressourcenausstattung mit Personal bewegt
sich in einer Bandbreite zwischen 0,75 Vollzeitäquivalenten und 11,5 Vollzeitäquivalenten. Die
Hälfte der PIZ muss mit weniger als 3,5 Vollzeitäquivalenten auskommen.
Diese deutlich heterogene Struktur stellt nach
den ExpertInnnen für die länderübergreifende Koordination der Aktivitäten der PIZ durchaus eine Herausforderung dar. Schließlich kann angenommen
werden, dass die Heterogenität unterschiedliche Zielvorstellungen und Interessenslagen nach sich zieht.
Dies dürfte sich zunächst negativ auf die Gesamtsichtbarkeit der Dienstleistungen der einzelnen PIZ
auswirken.
Abbildung 5.8. Trägerorganisationen der Patentinformationszentren in Deutschland
IHK
4%
Regionalregierungsorganisation
9%
sonstige
9%
technische
Prüfanstalt
9%
Universität
oder FH
53%
Regionale
Förderagentur
16%
Als zweites Element hinsichtlich vorhandener
IPR-Unterstützungsstrukturen auf Landesebene ist –
in eingeschränktem Umfang – die Programmschiene
„SIGNO Hochschulen“ des BMWi zu nennen. SIGNO
Hochschulen fasst die früher im Rahmen der Verwertungsoffensive des BMBF eingeführten Patentverwertungsagenturen (PVA) zusammen. Diese werden meist von den Ländern kofinanziert und sind daher der einfachen Darstellung wegen für den Zweck
dieser Untersuchung den Landesunterstützungsleistungen zugeordnet. Primäre Aufgabe der PVA ist es,
die Verwertung von an Universitäten erstellten geistigen Eigentumsrechten zu verbessern, indem ent-
sprechende Patente angemeldet und daraus Lizenzeinnahmen (wie auch z.B. aus begründeten Urheberrechten) erzielt werden sollen. Eine KMU-Förderaktivität ist insofern möglich, als dass PVA auch die Gründungen von Spin-Offs (die dann meist KMU sind) als
eine Verwertungsoption forcieren sollen. Unter Umständen können auch Lizenzen über Patente von Universitäten an KMU vergeben werden. Die Einschränkung als KMU-Dienstleistungsanbieter ergibt sich
letztlich dadurch, dass die PVA der Maximierung des
IPR-Verwertungspotenzials der Universitäten verpflichtet sind und daher bei Lizenzverträgen, die sowohl KMU als auch die Hochschule als Vertragspart-
98
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
ner betreffen, in Zielkonflikte geraten könnten
(wenn denn das explizite Ziel der PVA auch in der
Verbesserung der Nutzung von IPR durch KMU liegen würde) – inwieweit eine derartige Situation tatsächlich auftritt kann hier aber nicht abschließend
beurteilt werden. Dem Autorenteam sind keine diesbezüglichen Analysen bekannt, auch nicht aus anderen Staaten und dort implementierten Technologie­
transferein­richtungen. Zudem kann auch davon ausgegangen werden, dass die meisten PVA ihre Dienstleistungen nicht direkt für KMU anbieten. Interessanterweise ist aber auch festzustellen, dass zumindest eine PVA als Partner von SIGNO Unternehmen
auftritt.
Die dritte Säule nach den PIZ und den PVA bilden
die Dienstleistungen der IHKs, die meist in einfachen Weitervermittlungsdiensten bestehen oder in
der Organisation von kostenlosen Erstberatungs­ver­
anstal­tungen/-sprechtagen mit lokalen Patentanwälten. Davon unabhängig haben einige wenige IHK,
z.B. die IHK in Hamburg, auch weitergehende Angebote. Am Beispiel der IHK Hamburg wird auch sichtbar, dass auf Grund der unterschiedlichen organisatorischen Ausgestaltung in den Ländern die Trennlinien zwischen den einzelnen Programmanbietern
nicht immer eindeutig sind: So kann in einem Bundesland eine Organisation gleichzeitig SIGNO-Partner und PIZ sein, während in anderen Ländern die
entsprechenden Funktionen von verschiedenen Organisationen wahrgenommen werden (wobei im
Sinne des Argumentes für integrierte Lösungsansätze One Stop Shops zumindest prinzipiell erstrebenswerter sein dürften).
Neben den Patentinformationszentren, den PVA
und den Dienstleistungen der IHK bieten einige Bundesländer schließlich auch finanzielle Zuschüsse für
Beratungen in Fragen des geistigen Eigentums an
oder fördern die Anmeldung von Schutzrechten
(meist Patenten) mit monetären Mitteln. Im Einzelnen sind dies:
3
ayern: Das „Bayerische TechnologieförderproB
gramm (BayTP)“ soll es Unternehmen ermöglichen, die Entwicklung neuer Technologien und
Verfahren (sog. Entwicklungsvorhaben) und/
oder die Anwendung moderner Technologien in
Produkten und Produktionsprozessen (sog. An-
wendungsvorhaben) voranzutreiben. Je nach Art
des Vorhabens können Zuschüsse oder Darlehen
mit Fördersätzen zwischen 7,5% und 35% der Projektkosten an KMU vergeben werden. Zeit- und
vorhabensanteilige Kosten für Patente und Lizenzen sind explizit als förderwürdige Kosten
gekennzeichnet.
3
B
remen: Das Bundesland Bremen fördert über
das Programm „Markteinführung innovativer
Produkte und Dienstleistungen“ projektbezogene Kosten, die KMU bei der Markteinführung
von Innovationen entstehen. Dies umfasst gemäß Richtlinie u.a. auch explizit Kosten für eine
Patent- und Lizenzberatung. Die maximale Förderhöhe liegt bei 40.000 Euro je Projekt (Maximalbschränkung: 3 Projekte je Unternehmen).
3
Mecklenburg-Vorpommern: Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt auf Grundlage
der „Richtlinie zur Förderung von Forschung,
Entwicklung und Innovation“ sogenannte „Beihilfen für gewerbliche Schutzrechtsaktivitäten
durch KMU“. Schutzrechtsaktivitäten bilden damit einen der sechs Förderschwerpunkte der
Richtlinie. Gefördert werden Kosten, die in Verbindung mit der Anmeldung von Schutzrechten
(national wie auch international) entstehen, wobei die Höhe der Förderung die Förderintensität
des zu Grunde liegenden FuE-Vorhabens nicht
übersteigen darf. Der Maximalbetrag ist zudem
auf 50.000 Euro je Objekt limitiert, zudem ist ein
Verwertungsplan für eine wirtschaftliche Verwertung in Mecklenburg-Vorpommern vorzulegen. Abgewickelt wird das Programm vom TBI
Technologie-Beratungs-Institut GmbH in Schwerin, das gleichzeitig auch Patent­
informationszentrum ist.
3
iedersachsen: Das niedersächsische „PatentN
verwertungsprogramm“ bietet KMU ebenfalls
die Möglichkeit, Zuschüsse für Stammanmeldungen beim DPMA und PCT-Nachmeldungen
zu erhalten. Gleichzeitig ist aber eine Verwertung in einem eigenen oder fremden Unternehmen (insbesondere im Rahmen einer Unternehmensgründung oder durch Lizenzvergabe) zwingend vorgeschrieben. Im Falle einer Verwertung
über Lizenzierung und/oder durch eine fremde
99
Firma hat die Wertschöpfung im Land Niedersachsen zu erfolgen. Die Förderintensität liegt
bei maximal 35% (maximal jedoch 2.100 Euro) für
die Anmeldekosten (dies schließt auch die Leistungen eines Patentanwaltes ein) und 50% für die
Kosten eines externen Patentverwerters (maximal jedoch 6.000 Euro). Die Gesamtförderhöhe
liegt demnach bei maximal 8.100 Euro.
3
Nordrhein-Westfalen: Der Erwerb von gewerblichen Schutzrechten wird bei KMU mit bis zu
25% der anfallenden Kosten bei experimentellen
Entwicklungen und mit bis zu 50% der Kosten bei
industriellen Forschungsvorhaben gefördert.
Grundlage hierfür ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Forschung, Innovation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen (FIT)“, Träger ist das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des
Landes.
3
S
achsen-Anhalt: Im Rahmen der Richtlinie „Patentförderung“ fördert das Ministerium für
Wirtschaft und Arbeit Stammanmeldungen von
KMU beim deutschen Patentamt, EP- und PCTNachmeldungen und Funktionsnachweise patentierter Erfindungen. Die Förderintensität (der
Anteil der Projektkosten, die gefördert werden)
liegt bei bis zu 70%. Die Förderung wird vom ESA
Erfinderzentrum Sachsen-Anhalt abgewickelt.
5.4.Zur Zweckmäßigkeit und
Per­­formanz des dargestellten IPR-spezifischen Unterstützungssystems für deutsche KMU
Im vorliegenden Abschnitt soll nun die Zweckmäßigkeit und Performanz der in den Abschnitten 5.2. bis
5.3 dargestellten Unterstützungsleistungen betrachtet werden. Hierfür wird vor allem auf die Aussagen
der Experteninterviews zurückgegriffen. Des Weiteren können für die beiden wichtigsten Maßnahmen –
dem System der Patent­informations­zentren und der
SIGNO Patentaktion – detailliertere Analysen, basierend auf den Fallstudien in der Benchmarking-Studie,
erstellt werden.
5.4.1. Betrachtung ausgewählter Maßnahmen
Hinsichtlich einzelner Maßnahmen, sind – nach Auswertung der ExpertInneninterviews und den Ergebnissen der Benchmarking-Studie – folgende Aussagen möglich:
Mehrheitlich skeptisch wird die Verfahrenskostenhilfe des DPMA als Förderinstrument für KMU angesehen. §130 Abs.1 PatG, der u. a. der Verfahrenskostenhilfe zu Grunde liegt, besagt, dass der Antragsteller „bei hinreichender Aussicht auf Erteilung des Patents“ Verfahrenskostenhilfe erhält. Nachdem diese
Einschränkung in der Praxis kaum hinreichend den
Aspekt der betriebs- (und volks-) wirtschaftlichen
Sinnhaftigkeit des Patents berücksichtigt, sieht sich
das Patentsystem mit einer Zahl von qualitativ fragwürdigen Patentanträgen konfrontiert. Die Arbeitsbelastung der Patentämter steigt dadurch weiter an,
ohne dass Aufwand und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Zudem haben die von der Hilfe getragenen Kosten als Entgelt für einen Patentanwalt kein wettbewerbsfähiges Niveau, so dass die finanziellen Anreize für den Anwalt zur Übernahme
des Mandats auf Basis der Verfahrenskostenhilfe als
eher gering einzuschätzen sind. Dies wiederum ist
der Erfolgsaussicht der Patentanmeldung nicht förderlich. Ein Überdenken des Systems der Verfahrenskostenhilfe scheint daher angebracht.
Betreffend der SIGNO KMU-Patentaktion ist zunächst die Nutzungsintensität festzuhalten: 2007
wurden 611 Projektbewilligungen erteilt. 80% der geförderten Projekte führen im Durchschnitt zu erteilten Patenten. 36% der Teilnehmer an der KMU-Patentaktion streben eine internationale PCT-Anmeldung
an. Die meisten Patentanmelder kommen aus Bayern
(rd. 20%), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (ca. 16%),
Baden-Württenberg (ca. 14 %) und Sachsen (ca. 13%). In
Bundesländern, wo es Förderprogramme mit deutlichen finanziellen Anreizen für Patentanmeldungen
gibt, dürfte es gemäß ExpertInnen zu Wechselwirkungen kommen, d.h. dass in solchen Fällen auf einen finanziellen Zuschuss von SIGNO tendenziell verzichtet und stattdessen die Landesförderung in Anspruch genommen wird. Ferner erscheint es wichtig
zu unterstreichen, dass sich die KMU-Patentaktion –
wie die meisten IPR-Unterstützungsmaßnahmen in
Europa – vorwiegend an Kleinstunternehmen richtet,
100
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
die weniger als 10 Beschäftigte haben (in der Benchmarking-Studie lag der Anteil der Mikrounternehmen mit 0 bis 9 Beschäftigten für die KMU-Patentaktion bei der Nutzerbefragung bei 78%). Zu berücksichtigen ist in dem Zusammenhang, dass derartig kleine
Unternehmen in den Stichproben der meisten Statistiken und Studien meist unterrepräsentiert sind.
Neben der reinen Nutzungsintensität (und den
Ausbringungsmengenparametern) ist es für eine Förderung auch wichtig festzustellen, wie hoch der Nettoeffekt der Förderung ist. Es soll also eruiert werden,
inwieweit die Förderung tatsächlich etwas bewirkt
hat, was über eine Entwicklung hinausgeht, die auch
ohne das Eingreifen des Fördergebers zustande gekommen wäre. Diese so genannte Additionalität gilt
es zu maximieren, die gegenteiligen Mitnahmeeffekte hingegen zu minimieren. In Bezug auf Patente gilt
es hier sowohl einen quantitativen Aspekt (Anzahl
der Anmeldungen bzw. erteilten Patente) wie auch einen qualitativen (Wert der Patente oder induzierte
Verhaltensänderungen) zu berücksichtigen.
Für die SIGNO KMU-Patentaktion bieten sich zur
Additionalitätsfeststellung als erster Anhaltspunkt
die Ergebnisse einer extern durchgeführten Evaluierung von 2003 an. Diese Evaluierung attestierte der
KMU-Patentaktion einen hohen Förderhebel – mit relativ wenig Mitteln (die durchschnittliche Förderhöhe beträgt 4.000 Euro) wird ein vergleichsweise hoher Output erzielt. Hier muss in Erinnerung gerufen
werden, dass diese durchschnittliche Förderhöhe nur
10 % der typischen Kosten einer EPA/PCT-Anmeldung
ausmacht (ca. 40.000 Euro).
Allerdings kann mit Hilfe der festgestellten Größen noch keine Aussage darüber getroffen werden,
inwieweit die zustande gekommenen Patente mit der
Förderung ursächlich in Zusammenhang stehen. Abbildung 5.9. stellt diese alternative Form der Additionalität der SIGNO KMU-Patentaktion dar. Sie beantwortet die Frage, welcher Anteil der Projekte (der hier
mit der Zahl der Patentanmeldungen gleichzusetzen
ist) nur auf Grund der Förderung durch die SIGNO
KMU-Patentaktion zustande gekommen ist (reine Additionalität), und welche Patente unabhängig von der
Inanspruchnahme der Förderung angemeldet worden wären (reine Mitnahmeeffekte).
Es zeigt sich, dass bei der SIGNO KMU-Patentaktion mit reinen Additionalitätseffekten im Ausmaß von
etwa 10% zu rechnen ist – d.h., etwa jedes zehnte Patent wäre ohne die Förderung nicht angemeldet worden und es wäre auch keine andere Schutzrechtsstrategie angewandt worden. Dagegen gab etwa ein
Viertel der befragten Unternehmen an, dass sie in jedem Fall – auch ohne staatliche Bezuschussung – das
Patent angemeldet hätten, und zwar ohne Einschränkungen jeglicher Art. Die verbleibenden 65% der angemeldeten Patente weisen gemischte Additionalitäts- bzw. Mitnahmeeffekte auf. So hätten 11% die Patentanmeldung zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt, 23% hätten um Patente mit einem geringeren Schutzumfang angesucht (z.B. hätte der beantragte Patentschutz bei PCT-Anmeldungen dann weniger Länder umfasst), 20% hätten das Schutzrecht begründet, aber auf andere Förder- bzw. Finanzierungsquellen zurückgegriffen und 12% hätten auf einen Patentschutz verzichtet und bewusst ein alternatives
Schutzrecht bzw. eine informelle Schutzmethode gewählt.
101
Abbildung 5.9.Additionalität der monetären Förderung der SIGNO KMU-Patentaktion
(Quelle: Radauer et al., 2007)
10%
Reiner Mitnahmeeffekt
Reine Additionalität
25%
Vorhaben wäre ohne Änderung durchgeführt
worden
Vorhaben wäre zu einem späteren Zeitpunkt
durchgeführt worden
11%
Vorhaben wäre in einem geringeren Umfang
durchgeführt worden (z.B. in Bezug auf
geographische Abdeckung der Patente)
11%
20%
Vorhaben wäre mit anderer
Finanzierungsquelle durchgeführt worden
Vorhaben wäre nicht durchgeführt worden statt dessen Nutzung anderer
Schutzmethoden
23%
Wenngleich die dargestellten Additionalitätswerte Anhaltspunkte dafür liefern, inwieweit Patente
mit Hilfe der Förderung zustande gekommen sind, so
geben die errechneten Zahlen keine Auskunft darüber, welchen Wert die mit Hilfe der SIGNO KMU-Patentaktion zustande gekommenen Patente haben. Es
kann somit nicht gesagt werden, ob es sich bei den 10
% der Patente, die ohne SIGNO nicht angemeldet worden wären, um „gute“ oder „wertvolle“ Patente handelt. Es könnte auch sein, dass genau jene Patente gefördert wurden, die keine oder nur eine mäßig erfolgreiche Kommerzialisierung erwarten lassen und die
daher unter normalen Umständen nicht angemeldet
worden wären – entsprechende Kommentare aus den
Experteninterviews dürften jedenfalls in diese eher
unvorteilhafte Richtung weisen. Eine abschließende
Beurteilung ist jedoch nur im Rahmen einer weitergehenden Evaluierung möglich, die in einem angemessenen Zeitabstand (etwa 4–7 Jahre nach erfolgter
Anmeldung) die weitere Nutzung der geförderten Patente verfolgen müsste.
Eine weitere Limitation, die die klassische Additionalitätsmessung mit sich bringt, ist die Tatsache, dass
sie nicht beantworten kann, ob durch die Nutzung
der Förderung nachhaltige Verhaltensänderungen
bei den geförderten KMU induziert wurden. Damit
wird jenem Fall nicht Rechnung getragen, wo die För-
Vorhaben wäre überhaupt nicht durchgeführt
worden
derung eines Patentierungsprozesses, der entweder
zu einem kommerziell nicht wertvollen Patent führt
und/oder der aber auch ohne Förderung vollinhaltlich
durchgeführt worden wäre (sprich im Fall eines klassischen Mitnahmeeffektes), trotzdem nachhaltig positive Lerneffekte bei den KMU bewirken konnte. So wäre
es denkbar, dass die geförderten KMU dem Aspekt des
Schutzes geistigen Eigentums auf Grund der Erfahrungen im geförderten Projekt allgemein mehr Beachtung schenken und bei zukünftigen Entwicklungen deutlich häufiger auf bestimmte Schutzrechtsmechanismen zurückgreifen als früher.
Die Benchmarking-Studie hebt diese zweite Limitation teilweise auf, indem sie das Konzept der
„Behavioural Additionality“ (frei übersetzt: förderungsinduzierte Verhaltensänderung) der OECD im
Kontext von IPR-Services operationalisiert (siehe
auch OECD, 2006a). Die Unternehmen wurden in der
Nutzererhebung vor diesem Hintergrund befragt, ob
die Inanspruchnahme der Fördermaßnahme nachhaltige Verhaltensänderungen im Umgang mit geistigem Eigentum hervorgerufen hat. Den KMU wurde
hierbei die Wahl gegeben, ob sie bestimmten Aspekten des IPR-Systems mehr, gleich bleibende oder
auch weniger Beachtung schenken, ob ihr Kenntnisstand in IPR-Fragen gestiegen ist (oder auch gesunken) und schließlich auch, ob die Nutzungsintensität
102
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
der verschiedenen formalen und informalen
Schutzrechts­instrumente zugenommen (oder abgenommen) hat. A priori wird hierbei keine Annahme
darüber getroffen, ob eine Änderung in eine gewisse
Richtung – z.B. eine höhere Nutzung von Patenten in
der betrieblichen Schutzrechtsstrategie – positiv
oder negativ zu sehen ist. Damit wird u.a. die Argumentation im IP-Management berücksichtigt, wonach die Entscheidung für oder wider ein bestimmtes Schutzrecht bzw. eine Schutzrechtsstrategie vom
betrieblichen Kontext und von Branchencharakteristika abhängt.
Trotz dieser Einschränkung ergeben sich bei der
Analyse der Ergebnisse für die SIGNO KMU-Patentaktion eine Reihe interessanter Beobachtungen (siehe
Abbildung 5.9.):
3
3
3
Die deutlichsten „Behavioural Additionality“-Effekte betreffen zunächst die Aspekte „Wissensmanagement Know-how“, das bei rund 55% der
KMU in Folge der Förderung durch SIGNO gestiegen ist, „Patentwissen im betrieblichen Umfeld“,
das bei rund 38% der Betriebe erhöht ist, und eine
generell höhere Sensibilisierung für Fragen des
geistigen Eigentums, die 34% der Unternehmen
bejahen. Die (geringen) Anteile der Unternehmen (zwischen -2% und -6%), die bei diesen Aspekten ein geringeres Wissensniveau als vor Inanspruchnahme von SIGNO angaben, lassen nur
den Schluss zu, dass in diesen Fällen die Beratung
im Rahmen von SIGNO nicht erfolgreich war.
Hinsichtlich der Nutzung der verschiedenen
Schutzrechtsinstrumente ist überraschend, dass
die Substitutionseffekte zwischen verschiedenen
formellen und informellen Schutzrechtsinstrumenten nur im geringen Umfang zu Tage treten.
Per Saldo werden fast alle Methoden geistiges Eigentum zu schützen (und zu nutzen) nach den
Erfahrungen mit SIGNO häufiger genutzt – eine
höhere Patentnutzung verdrängt somit nicht
(oder nur im geringen Umfang) die Nutzung von
Geschäftsgeheimnissen.
Es ist insbesondere festzustellen, dass die Nutzung von Geschäftsgeheimnissen in Folge von SIGNO (etwa ein Viertel der befragten Nutzer greifen häufiger auf Geschäftsgeheimnisse als
Schutzrechtsinstrument zurück, nur 2% tun dies
im geringeren Umfang) sogar deutlicher gestiegen ist, als jene der Patente (die 17% stärker in der
betrieblichen Schutzrechtsstrategie anwenden).
8% der Betriebe greifen interessanterweise weniger auf Patente zurück als vor Nutzung der Förderaktion.
3
Auch die Nutzung anderer Schutzrechte wurde
durch SIGNO beeinflusst. Per Saldo ist die Nutzung von Marken genauso gestiegen wie jene
von Gebrauchs- und Geschmacksmustern. Im geringen Umfang wurde auch die Nutzung von Urheberrechten beeinflusst.
3
In Bezug auf informelle Strategien ergibt sich ein
uneinheitliches Bild. Etwa 8% der Unternehmen,
die sich häufiger als zuvor auf einen zeitlichen
(Innovations-) Vorsprung gegenüber dem Wettbewerb verlassen, steht ein ebenso hoher Anteil
an Betrieben gegenüber, die dieser Strategie weniger Beachtung schenken. Hinsichtlich des Vertrauens auf die Komplexität der technischen Erfindung als Schutz vor Nachahmern ergibt sich
ein ähnliches Bild, mit einem leichten Überhang
von einem Prozentpunkt an Betrieben, die diese
Strategie nun seltener aufgreifen.
3
Interessanterweise hat die Förderaktion auf die
Lizenzierungsaktivitäten der Firmen kaum Auswirkungen, was damit zusammenhängen könnte, dass SIGNO auf die Anmeldephase fokussiert
und nicht auf spätere Patentnutzungsphasen.
In Summe ergibt sich für die SIGNO KMU-Patentaktion das Bild, dass die Förderaktion substanzielle
Verhaltensänderungen entlang einer Reihe von Aktivitätsdimensionen in Bezug auf den Umgang mit
geistigem Eigentum bewirken konnte, die – trotz des
engen Patentfokus des Förderprogramms – deutlich
über die Nutzung von Patenten hinausgehen und damit durchaus IP-Managementaspekte berücksichtigen. Inwieweit noch stärkere Verhaltensänderungen
bei der Nutzung von Schutzrechtsinstrumenten bei
einem breiteren, weniger auf Patente ausgerichteten
Förderansatz zustande gekommen wären, bleibt –
ebenso wie die Bewertung der Zweckmäßigkeit und
des Umfangs der festgestellten Verhaltensänderungen – weitergehenden Analysen vorbehalten.
103
Abbildung 5.10.Verhaltens- und Know-how-Änderungen in Folge der Nutzung der SIGNO KMU-Patentaktion
(Unternehmen in Prozent; Quelle: Radauer et al., 2007)
gestiegen
Wissensmanagement Know-How
-2
betriebsspezifisches Patentwissen
38
-4
Nutzung von Geschäftsgeheimnissen
-2
34
25
Nutzung von Patenten
-8
Nutzung von Gebrauchs- und Geschmacksmustern
-8
13
Nutzung von Marken
-8
11
17
-9
9
Nutzung von Urheberrechten
-6
9
Auslizenzierungsaktivitäten
-8
8
Vertrauen auf die technische Komplexität der Erfindungen
gegen Nachahmung
-9
Aus- und Weiterbildung im Bereich Geistiges Eigentum
8
-4 6
Formale Verantwortlichkeiten für IP Fragen im Unternehmen
-2 6
Einlizenzierungsaktivitäten
-8 4
-20
0
Die Erfolgsfaktoren und Herausforderungen der
SIGNO KMU-Patentaktion lassen sich abschließend
wie folgt umreißen. Dabei muss aber hier wieder darauf verwiesen werden, dass die dargestellten Faktoren nur indikativ gelten und keinesfalls eine umfassende Evaluierung ersetzen können:
3
55
-6
Generelle Sensibilisierung für Themen des Geistigen Eigentums
Vertrauen auf einen zeitlichen Innovationsvorsprung
vor Wettbewerbern
gefallen
Erfolgsfaktoren: Die KMU-Patentaktion bildete die
erste und bislang einzige Maßnahme auf Bundesebene, die die Entwicklung und Nutzung von Patenten durch KMU direkt unterstützt. Als Teil eines kompletten Maßnahmenbündels im Bereich
„Geistiges Eigentum“ profitiert sie zusätzlich von
komplementären Angeboten und entsprechenden Synergieeffekten. Zentraler Erfolgsfaktor ist
vor allem die strukturierte Vorgehensweise, d.h.
die Bindung der Förderung an bestimmte Meilensteine und die Nutzung externer Dienstleister
für deren Erreichung. Dies zwingt KMU dazu, sich
mit verschiedenen Aspekten des Patentierungsprozesses auseinanderzusetzen, die ansonsten
bei einem normalen Anmeldeprozess von Betrieben – gemäß ExpertInnen – häufig nicht beachtet
werden. Insofern hat die SIGNO KMU-Patentaktion eine intendierte Sensibilisierungsfunktion für
20
40
60
80
100
verschiedene Aspekte im Umgang mit geistigem
Eigentum, was letztlich auch erklärt, warum die
förderungsinduzierten Verhaltensänderungen
im Bezug auf die betriebliche Handhabung des
Themas IPR so ausgeprägt ausfallen. Wie die Evaluierung von 2003 gezeigt hat, kann auch mit geringen Mitteln viel bewirkt werden kann. Schließlich ist noch die Qualifikation des beteiligten Personals als Erfolgsfaktor hervorzuheben.
3
Herausforderungen: Eine der wesentlichen Herausforderungen besteht (i) in der Koordination
des Partnernetzwerkes und der Sicherstellung,
dass die SIGNO-Dienstleistungen überall in gleicher Qualität und angemessener Intensität angeboten werden: Hierzu hat das SIGNO Programmmanagement entsprechende Controllinginstrumente entwickelt. Eine weitere Herausforderung
ergibt sich (ii) aus dem prinzipiellen Programmkonzept, nur Erstpatentanmelder zuzulassen. Die
Zugangsvoraussetzungen werden von einigen
ExperInnen als zu strikt angesehen, was die Qualität der letztlich erteilten Patente negativ beeinflussen könnte. Die Zulassung auch von Zweitoder Drittanmeldern wäre hier angeraten. Der
104
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
dritte Punkt, dem Beachtung geschenkt werden
müsste, ist (iii) die Dauer des Förderprozesses, der
mit 18 Monaten zuweilen unter dem oftmals vorherrschenden Zeitrahmen von 24 Monaten liegt,
die das DPMA für die erfolgreiche Durchführung
einer Anmeldung benötigt. Dadurch kann eine
Situation entstehen, in der der Förderprozess und
Anmeldeprozess nicht synchron ablaufen, was
speziell für die vorgeschriebene fristkonforme Erreichung der Meilensteine problematisch sein
kann. Schließlich ist (iv) das schon in Abschnitt
5.2. angesprochene Thema der geringen Sichtbarkeit zu nennen.
Bestandteil des SIGNO Förderprogramms ist weiter der so genannte InnovationMarket bzw. die
SIGNO Verwertungsaktion. Ziel ist die Förderung der wirtschaftlichen Verwertung von Patenten über die Vermittlung von Innovationsanbietern, Kapitalgebern und Unternehmen. Als Weg
wird ein web-basiertes Portal in Verbindung mit
Unterstützungsleistungen durch SIGNO-Partner
gewählt. Trotz deren Beratungsanstrengungen
zeigt sich, dass die Vermittlung von Lizenznehmern und -gebern in der Praxis schwierig zu sein
scheint. Nötig scheint vor allem die Forcierung
von Diensten mit einer individuelleren Vermittlung zwischen Lizenznehmer und -geber zu sein.
Gerade die Ausarbeitung von Lizenzverträgen,
vor allem bei Unternehmen mit beschränkten
personellen Ressourcen, erfordert eine individuelle, kompetente Beratung, da hochsensibles
Know-how aus dem Unternehmen gegeben wird
und entsprechend juristisch abgesichert werden
muss. Daher sollte die grundsätzlich begrüßenswerte Förderung des in Deutschland noch vergleichsweise schwach entwickelten Technologietransfer- und –lizenz­ierungs­aufkommens in einem stärkeren Maße von einem individuellen
Coaching begleitet werden. Die Erhöhung des relevanten Know-hows in KMU z.B. mittels der Ausarbeitung von Modelllizenzverträgen oder der
Vermittlung von Kenntnissen bezüglich Bewertungsmethoden sollte dabei zusätzlich adressiert
werden, ersetzt jedoch keinesfalls das individuelle Coaching. Das SIGNO-Teilprogramm InnovationMarket sollte daher einer detaillierten Evaluierung hinsichtlich seiner Effektivität unterzogen
werden und die Machbarkeit einer Erweiterung
in Richtung der erwähnten Aspekte untersucht
werden.
Die Heterogenität der Patentinformationszentren (PIZ) macht eine allgemeingültige Aussage über
die Performanz der PIZ schwierig. Dennoch zeigt die
Datenerfassung bei den PIZ allgemein, dass der Anteil
von KMU am Kundenstamm der Zentren sich in einer
Bandbreite zwischen 25% und 90% bewegt; bei der
Hälfte der befragen PIZ liegt der KMU-Kundenanteil
bei über 65%. Damit bilden kleine und mittlere Unternehmen für jedes PIZ eine signifikante Nutzergruppe,
wenngleich die dargestellte Heterogenität der organisatorischen Ausgestaltung in jeder Region auch ihren Niederschlag auf die Kundenstruktur hat. Erwartungsgemäß sind KMU bei PIZ, die bei wirtschaftsnahen Fördereinrichtungen angesiedelt sind, als Kunden in der Regel häufiger anzutreffen als bei universitätsnahen Zentren.
Das PIZ Stuttgart wurde als exemplarischer Vertreter eines PIZ im Rahmen der Benchmarking-Studie
genauer analysiert. Die Auswahl erfolgte auch vor
dem Hintergrund der Größe des PIZ (und damit erwarteten Skalenerträgen), der wirtschaftsnahen Organisationsstruktur (das PIZ ist dem Regierungspräsidium Stuttgart unterstellt) und der Tatsache, dass das
PIZ Stuttgart mit speziellen Angeboten für KMU aufwarten kann (z.B. mit einem regelmäßigen Arbeitskreis Patente). Die Analyse der Nutzerbefragung ergab einen zufriedenen Kundenstamm, wobei die befragten Betriebe zwar großteils auch Mikrounternehmen, jedoch im Durchschnitt größer waren als jene
bei der SIGNO KMU-Patentaktion.
Abbildung 5.11. zeigt in der Folge die Ergebnisse
der Analyse der „Behavioural Additionality“, analog zu
der Darstellung für die SIGNO KMU-Patentaktion.
Wie bei dieser sind durch die Inanspruchnahme der
PIZ-Dienstleistung Wirkungen vor allem im Bereich
„Wissensmanagament Know-how“ sichtbar (für 77%
der Betriebe gestiegen). Für ein Patentinformationszentrum nicht überraschend sind zudem deutliche
Effekte im Bereich Patentwissen: 63% der befragten
Betriebe gaben an, dass sich ihr Wissen um Patentierungsaktivitäten des Mitbewerbs (oder auch möglicher Kooperationspartner) in Folge der Nutzung des
PIZ erhöht hat. 57% sind generell mehr für Themen im
Bereich „Geistiges Eigentum“ sensibilisiert. Infolge
105
der Dienstleistungsnutzung sind im Bereich Aus- und
Weiterbildung ebenfalls deutliche Wirkungen sichtbar (37% investieren in diesem Themenfeld mehr). Des Weiteren werden Geschäftsgeheimnisse bewusst
häufiger verwendet (Steigerung bei insgesamt 31%
der Betriebe), mehr noch als Patente (Steigerung bei
26%). Deutlich zurückgegangen ist einzig die Nutzung der Strategie „Vertrauen auf die Komplexität
der Erfindung als Schutz vor Nachahmung“; kaum
Wirkungen wurden hinsichtlich der Lizenzierungsaktivitäten beobachtet.
lerweile über das Internet auch durch KMU selbst
durchgeführt werden, doch sind sowohl Einrichtungen als auch Lehrangebote zu derartigen Recherchen nötig. Mitunter fehlt es an der Expertise, wie spezielle Rechercheergebnisse interpretiert werden sollen – hier ergibt sich durchaus
auch in Zukunft ein breites Betätigungsfeld für
PIZ, wobei nicht nur KMU bedient werden, sondern auch z.B. auch Patentanwälte. Die KMU-spezifischen Zusatzangebote bilden den zweiten Erfolgsfaktor – damit werden die Patentinformationszentren zu „One-Stop Shops“ in Patentfragen,
und manchmal auch für andere Schutzrechtsdatenbeständen wie Marken oder Gebrauchsmustern. Die Regionalität ist zwar nicht mehr als zentraler Erfolgsfaktor zu sehen, aber zumindest für
Einsteiger in das Thema „Geistiges Eigentums“
bietet sich die Möglichkeit, in relativ kurzer Distanz eine Erstberatung und -auskunft bei Patentfragen zu erhalten.
In Summe ergeben sich für die PIZ folgende Erfolgsfaktoren und Herausforderungen:
3
Erfolgsfaktoren: Wichtigster Erfolgsfaktor ist die
Qualifikation und Erfahrung der MitarbeiterInnen im Umgang mit Patentinformationen, was
als Kernkompetenz der PIZ gelten kann. Zwar
können Recherchen in Patentdatenbanken mitt-
Abbildung 5.11.Verhaltens- und Know-how-Änderungen in Folge der Nutzung des PIZ Stuttgart (Unternehmen in Prozent; Quelle: Radauer et al., 2007)
gestiegen
Wissensmanagement Know-How
gesunken
77
-3
63
betriebsspezifisches Patentwissen
Generelle Sensibilisierung für Themen des Geistigen Eigentums
57
37
Aus- und Weiterbildung im Bereich Geistiges Eigentum
Nutzung von Geschäftsgeheimnissen
34
-3
Vertrauen auf einen zeitlichen Innovationsvorsprung
vor Wettbewerbern
29
-6
26
Nutzung von Patenten
26
-3
Nutzung von Marken
20
Formale Verantwortlichkeiten für IP Fragen im Unternehmen
17
-3
Nutzung von Gebrauchs- und Geschmacksmustern
Vertrauen auf die technische Komplexität der Erfindungen
gegen Nachahmung
17
-20
Einlizenzierungsaktivitäten
3
Auslizenzierungsaktivitäten
3
Nutzung von Urheberrechten
-3 3
-20
0
20
40
60
80
100
106
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
3
Herausforderungen: Eine wesentliche Herausforderung der PIZ ist (i) in der unterschiedlichen regionalen Ausgestaltung zu sehen, die eine Koordination der Aktivitäten bzw. Kooperation über
Landesgrenzen hinaus erschwert. Für KMU reduziert sich in der Folge die Sichtbarkeit der einzelnen Angebote deutlich, speziell hinsichtlich der
Identifikation eindeutiger thematischer Spezialisierungen bei individuellen PIZ. Auch könnte natürlich eine stärkere Koordination die Bildung
derartiger „Kompetenzzentren“ als effizienzsteigernde Maßnahme weiter vorantreiben. Die
mangelnde Sichtbarkeit (ii) ist denn auch die
zweite Herausforderung der PIZ. Bei einigen PIZ
stellt sich (iii) sicher auch die Frage nach der kritischen Masse, um eine hinreichende Anzahl an
KMU zu bedienen; viele PIZ sind relativ kleine
Einrichtungen mit geringer Ressourcenausstattung. Ein weiteres Aktivitätsfeld, dem Beachtung
geschenkt werden sollte, bildet auch (iv) die Go­
vernance der Einrichtungen, speziell was eine externe Leistungsbeurteilung betrifft: Gemäß Datenerhebung wurde nur die Hälfte der PIZ einer
externen Evaluation unterzogen, wobei die Evaluationen teilweise weit zurückliegen. Fehlende
Evaluierungen lassen nur schwerlich eine Beurteilung zu, ob ein PIZ effektiv und effizient arbeitet; auch sind Schwächen hinsichtlich der Kundenorientierung wahrscheinlicher (wobei z.B.
hierfür ein erster möglicher Indikator die Existenz und Pflege eines KMU Kontaktdatenbestandes ist). Die Weiterentwicklung der Services stellt
schließlich die (v) letzte Herausforderung für die
PIZ dar. Vor dem Hintergrund, dass die Recherchemöglichkeiten über das Internet immer leistungsfähiger werden, müssen auch die Mehrwertdienstleistungen der PIZ für KMU kontinuierlich adaptiert bzw. ausgebaut werden (ohne
natürlich gleichzeitig einen funktionierenden
privaten Markt zu verdrängen). Vor allem könnte
auch bei den PIZ der IP-Managementgedanken
stärker im Serviceangebot berücksichtigt werden.
5.4.2. Betrachtung des Gesamtsystems
Die Analysen zum System der Unterstützungsleistungen in seiner Gesamtheit ergeben folgendes Bild:
3
Das identifizierte Bündel an Unterstützungsmaßnahmen ist, sowohl quantitativ (gemessen an der
Zahl der Maßnahmen) wie auch inhaltlich-qualitativ, sehr stark auf das Instrument des Patentschutzes fokussiert. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt des Weiteren vornehmlich auf den
frühen Phasen der Nutzung des Instrumentes,
d.h. auf der Anmeldephase und der ihr (meist
vorgelagerten) Recherchephase. Innerhalb dieser
Schwerpunktsetzungen – und abgesehen von Details bei der Implementierung (siehe hierzu Abschnitt 5.4.2.) – wird das System der Unterstützungsleistungen von den ExpertInnen als weitgehend vollständig und zweckmäßig angesehen.
3
Für den Bereich außerhalb der Schwerpunktsetzungen ist zunächst festzustellen, dass die Zieldefinitionen der meisten Maßnahmen (zumindest
bei den wichtigsten Förderinstrumenten) nicht
die alleinige Erhöhung der Patent­anmeldezahlen
zum Inhalt haben, was positiv zu werten ist. Es
kann davon ausgegangen werden, dass speziell
dort, wo Beratung Teil des Serviceangebotes ist,
auch Alternativen zum Patent angesprochen
werden (abhängig von der Person und dem Erfahrungsschatz des Beraters). Dennoch besteht
Konsens darüber, dass im Design des Gesamtunterstützungsrahmens der IP-Managementgedanke vermutlich nicht hinreichend berücksichtigt
und zu stark auf das Thema Patent fokussiert
wird. Es fehlt gemäß den interviewten ExpertInnen eine stärkere Betonung der betriebs­wirt­
schaftlichen Komponente. im Systemdesign. Diese ist zentral für eine Entscheidung über die Sinnhaftigkeit eines bestimmten Schutzrechtes im
speziellen Kontext. Zudem scheint eine explizite
Integration anderer Schutzrechtsinstrumente in
die praktische Beratungsleistung, so vor allem
der informellen Methoden zum Schutz geistigen
Eigentums, unzureichend zu sein. Hier sind etwaige Weiterentwicklungen des Förderportfolios
anzudenken.
3
Neben der stärkeren Berücksichtigung von IPManagementaspekten wurden sowohl von einigen der interviewten ExpertInnen, als auch seitens der befragten Unternehmen – großen wie
auch kleinen und mittleren Unternehmen –
mehr Maßnahmen bzw. Unterstützung im Be-
107
reich der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte und der Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie gefordert. Dies betrifft sowohl die
Durchsetzungsproblematik in Drittländern (vor
allem China), aber auch innerhalb Deutschlands
und der EU. Ansprechpartner können hier Institutionen wie die Außenhandelskammern sein,
über deren Angebote KMU allerdings noch stärker informiert werden könnten und sollten. Interessant wäre auch neu zu schaffende Programme/Einrichtungen ähnlichem dem österreichischen Innovationsschutzprogramm IPP (siehe
hierzu weiter unten). Ebenso wichtig wie Institutionen vor Ort sind die politische Einflussnahme
und ein entschiedenes öffentliches Einsetzen für
die Wichtigkeit von geistigem Eigentum (wie z.B. auf dem G8 Gipfel im Juni 2007 in Heiligendamm). Gerade gegenüber offiziellen Vertretern
von Ländern mit einer höheren Zahl von Verletzungsfällen ist dies bedeutsam. Allerdings sollte
auch das öffentliche Bewusstsein in Deutschland
dahingehend geschärft werden, dass die Verletzung nicht nur von Patent- oder Markenrechten,
sondern auch von Urheberrechten erheblichen
Schaden mit sich bringt. Eine weitere Sensibilisierung auch der Verbraucher ist hier notwendig,
wobei einem koordinierten Gesamtkonzept gegenüber einer Reihe Einzelaktionen verschiedener Branchenverbände der Vorzug gegeben werden sollte.
3
Ein weiteres Thema, das KMU und interviewte ExpertInnen gleichermaßen angesprochen haben,
war jenes der Transparenz des relevanten Förderund Unterstützungssystems. Diese wurde großteils als ungenügend angesehen und war Ursache der festgestellten geringen Sichtbarkeit der
einzelnen Maßnahmen. Dies ist – ähnlich wie
auch in den meisten anderen Staaten der EU zu
beobachten – unter anderem auf die institutionelle Arbeitsteilung zwischen Organisationen
zur Unterstützung in Fragen geistigen Eigentums
und Institutionen, die allgemein Forschungs-,
Technologie und Innovationsförderung (FTI) betreiben (Förderagenturen und -banken) zurückzuführen. Es entsteht somit eine Situation, in der
Innovationsunterstützung und IPR-Support häufig aus getrennten Kanälen erbracht werden, obwohl das IPR-Management eigentlich integrati-
ver Teil des Innovationsmanagements sein sollte.
Das Transparenzproblem entsteht letztlich dadurch, dass die den KMU deutlich näheren und
bekannteren (weil häufiger in Anspruch genommen) Förderagenturen häufig nicht in ausreichend Ausmaß mit den IPR-Dienstleistungsanbietern kooperieren. In der Folge wird das Thema
IPR zu einem Spezialthema, so dass es für die IPRServiceprovider schwierig wird, auf sich und die
Wichtigkeit des Themas aufmerksam zu machen.
So tendiert das Fördersystem dazu, das Thema
„Geistiges Eigentum“ relativ spät anzusprechen –
nämlich nicht zu Beginn, sondern eher gegen
Ende eines F&E-Vorhabens, wenn ein Verwertungsschema der F&E-Ergebnisse erstellt werden
muss oder überhaupt erst dann, wenn Probleme
mit geistigen Eigentumsrechten anderer Unternehmen sichtbar werden.
3
Einschränkend zum vorherigen Punkt ist aber
auch zu festzuhalten, dass der Faktor der getrennten IPR- und Innovationsförderungskanäle
in Deutschland weniger bedeutsam ist als in anderen Ländern der EU, wo das nationale Patentamt oft der zentrale IPR-Serviceanbieter ist, aber
nicht als Einrichtung des Innovationssystems angesehen wird. So können je nach Bundesland die
IPR- und Innovationsförderangebote auch stark
miteinander verzahnt sein, z.B. in Schleswig-Holstein, wo das „Servicecenter Schutzrechte“ prominent in das Leistungsportfolio der dortigen
zentralen Förderagentur WTSH (Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Gmbh) inte­
griert ist. Diese regionalen Unterschiede stellen
aber für sich genommen den zweiten Faktor bzw.
Hauptgrund für die fehlende Transparenz dar:
Bedingt durch den föderalen Ansatz in der Wirtschafts- und FTI-Politik unterscheiden sich die Organisationsstrukturen – wie auch die einzelnen
Förderangebote – so deutlich, dass selbst die interviewten ExpertInnen die verschiedenen Fördermöglichkeiten zum Teil nicht kennen. Zudem
wird durch den Ansatz auch die bundesland­
übergreifende Kooperation und Koordination erschwert. Damit wird es z.B. sehr schwierig, Ansammlungen von IPR-Kompetenzen, die sich in
einem Bundesland gebildet haben, als solche
aus­­zumachen, obwohl diese sicher bestehen
(und für KMU, speziell im IPR-Kontext, angesichts
108
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
teres wichtiges, allerdings nicht unmittelbar mit
dem Design oder der Implementierung von Fördermaßnahmen für KMU in Zusammenhang stehendes Handlungsfeld für die Politik im Bereich
der Bildung. Es besteht breiter Konsens bei den
interviewten ExpertInnen, dass das Thema Intellectual Property, insbesondere das IP-Management im betriebswirtschaftlichem Sinn, an den
relevanten technischen, naturwissenschaftlichen
und wirtschafts­wissenschaftlichen Fakultäten
der Universitäten und Fachhochschulen in
Deutschland nicht ausreichend gelehrt wird. Dadurch fehlt vielen AbsolventInnen Wissen im Bereich der Nutzung der gewerblichen Schutzrechte bzw. darüber, wie diese im Rahmen neuer Geschäftsmodelle genutzt werden können. Derartiges Wissen fehlt dann am Arbeitsmarkt und ist
damit für Betriebe aller Größenklassen schwer
abrufbar. Neben der Vermittlung von Basiswissen
in verschiedenen Studienrichtungen könnte
auch überlegt werden, mit einem „IP-Coach“ oder
„IP-Berater“ ein einheitliches neues Berufsbild zu
schaffen, deren VertreterInnen ergänzend zu Patentanwälten tätig sind, aber einen breiteren betriebswirtschaftlichen sowie patentneutralen Zugang zum Thema IPR haben – erste Ansatzpunkte
für die Entwicklung eines Marktes für derartige
Dienstleister sind bereits erkennbar, es fehlt aber
an einheitlichen Standards.
des hohen Spezialisierungsgrades bei vielen IPRFragestellungen, wichtig zu identifizieren wären).
3
Eine bessere Koordination der verschiedenen regionalen Aktivitäten wäre daher anzustreben,
wobei sich auch eine Bundesinstitution mit Erfahrung in IPR-Fragen, zum Beispiel das DPMA,
als Koordinationseinheit in Frage käme. Angebote wie der Patentserver des BMWi (http://www.
patentserver.de) oder die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes (http://www.
foerderinfo.bund.de) sind wichtig, insbesondere
um einen gebündelten Überblick über existierende Förderprogramme zu geben. Zwecks einer Erhöhung der Sichtbarkeit wäre auch eine stärkere
Nutzung bestimmter Institutionen als Kommunikationskanal möglich. Diese können Informationen über die Existenz der existierenden IP-bezogenen Förderprogramme effektiv in die interessierten Betriebe tragen und würden damit als
„Eintrittspunkte“ in die Welt der IPR-Unterstützung fungieren. Wenngleich auch direkte Vermarktungsaktivitäten erhöht werden sollten, so
erscheint eine reine Erhöhung der PR-Aktivitäten
wenig zweckmäßig, da sonst die Gefahr besteht,
dass die IP-Förderangebote werbemäßig mit anderen Innovationsförderaktivitäten in Konkurrenz treten würden. Eine Kooperation erscheint
auch im Lichte eines integrierten Innovationsund IP-Managementansatzes zweckdienlicher.
3
Positiv zu werten ist, dass die Angebote auf Bundesebene in stark integrierter Form erbracht werden, d.h. als Bündel aufeinander abgestimmter
Förder- und Unterstützungsmaßnahmen. Dadurch können Synergiepotenziale realisiert werden, die speziell vor dem Hinblick eines knappen
Angebots an ausreichend qualifizierten Spezialisten von zentraler Bedeutung sind. Die Umgliede­
rung/-strukturierung der verschiedenen BMWi
Angebote in den SIGNO Rahmen wird in diesem
Zusammenhang von den ExpertInnen positiv gesehen, u.a. auch weil die Portfoliodarstellung die
ministeriellen und institutionellen Zuständigkeiten und Zusammenhänge klar(er) widerspiegelt.
3
Das knappe Angebot an Spezialisten für die Erbringung von Dienstleistungen definiert ein wei-
3
Des Weiteren ist bei der Gestaltung und Weiterentwicklung des Förderportfolios die Interaktion
mit dem Sektor der privaten Dienstleistungsanbieter, speziell der Patentanwälte, aber auch anderer Akteure, als Erfolgsfaktor zu nennen. Einerseits soll und darf die Politik nicht einen funktionierenden privaten Markt mit eigenen Angeboten verdrängen. Andererseits zeigt sich, dass gute
Kooperationsbeziehungen mit dem Privatsektor
eine „win-win“ Situation ermöglichen, wo sowohl
das staatliche Angebot (Stichwort Sichtbarkeit),
als auch der private Dienstleister (Stichwort Marketing, gemeinsame Dienstleistungserbringung)
voneinander profitieren. Entsprechende potenzielle Konfliktfelder liegen derzeit vor allem im
Bereich der erweiterten Patentdatenbankrecherchen (siehe hierzu u.a. auch Radauer & Walter,
2008). Als zweckmäßiges Instrument zur Vermeidung derartiger Konflikte und zur Maximierung
109
des Nutzens bietet sich die Einrichtung regelmäßiger Treffen eines Beirats mit Patentanwälten
und anderer privater Dienstleistungsanbieter,
aber auch mit Vertretern von KMU als Zielgruppe
der Serviceangebote an. So könnte die Entwicklung der Förderprogramme sinnvoll begleitet
und unterstützet werden. Dies wird z.B. vom Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum in
der Schweiz praktiziert (siehe Radauer & Streicher, 2008).
3
Anhaltspunkte für mögliche neue bzw. ergänzende Dienstleistungsangebote können auch aus
bestehenden Unterstützungsprogrammen im
Ausland gewonnen werden. Beispielhaft seien
hierfür folgende Maßnahmen genannt, die Aspekte aufweisen könnten welche eventuell für
eine Umsetzung oder Adaptierung in Deutschland diskutiert werden könnten (für eine weitergehende Betrachtung, wie auch weiteren Maßnahmen, sei auf Radauer et al., 2007 und Radauer
& Streicher, 2008 verwiesen):
R
R
I P Prédiagnosis (FRA): Dieses Programm des
französischen Patentamts INPI (Institut National de Proprieté Intellectuelle) sieht die
Durchführung eines 1,5 tägigen IP-Audits bei
Unternehmen durch speziell ausgebildete
Berater (des INPI, aber auch externen) vor.
Mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens bzw. Leitfadens wird der Status Quo des
geistigen Eigentums des geförderten Unternehmens ermittelt, darauf aufbauend werden Handlungsempfehlungen gegeben. Die
Unternehmen werden pro-aktiv ausgewählt
und erhalten die Dienstleistung kostenlos
(wenngleich sie über die tatsächlich anfallenden Kosten informiert werden). Wesentliches Charakteristikum des Programmkonzeptes – das derzeit auch in anderen Ländern umgesetzt wird, u.a. mit Hilfe des EPA –
ist die Fokussierung auf ein Unternehmen
als Ganzes (nicht ein Projekt) sowie die Abdeckung sämtlicher formeller und informeller
Schutzrechtsinstrumente.
IPR Roadmap (SUI): Im Rahmen des Gründerprogramms „CTI Start-up“ der Schweizer Innovationsagentur CTI werden Start-Ups, die
sich für das Programm qualifiziert haben, 18
Monate durch verschiedene Coaches bei der
Betriebsgründung begleitet. Insgesamt werden 200 Stunden an Coaching-Leistungen
gefördert, wobei auch ein IP-Spezialist (IPCoach) zu Rate gezogen werden kann. Dieser
IP-Coach erstellt eine umfassende – nicht nur
auf Patente fokussierte – Schutzrechtsstrategie, die sogenannte IPR-Roadmap. KMU, die
den Förderprozess erfolgreich durchlaufen,
erhalten als Qualitätssiegel das „CTI Startup“ Label, das im Anschluss daran für Marketing- und Finanzierungszwecke verwendet
werden kann.
R I nnovationsschutzprogramm IPP (AUT): Das
„Innovations­schutzprogramm IPP“ der österreichischen Förderbank Austria Wirtschafts
Service Gmbh (aws) spricht das Thema
„Rechtsdurchsetzung in Drittländern“ an
und betreibt Büros in Österreich und in China. Diese fungieren als Anlaufstellen für österreichische KMU, welche mit Verletzungen
ihres geistigen Eigentums konfrontiert sind.
Die aws unterstützt die KMU u.a. mit Beratungsleistungen vor Ort (inkl. eines IP-Audits), vermittelt Interessenten an lokale Patentanwälte, betreibt einen Monitoring-Service um IP-Verletzungen rechtzeitig zu erkennen und stellt finanzielle Förderungen
für Schutzrechtsanmeldungen in Schwellenländern (Förderintensität: zwischen 30% und
100% je nach Innovationsgrad) und Durchsetzungsfälle (Förderintensität: bis zu 50% der
anfallenden Kosten) zur Verfügung.
R I ntellectual Assets (IA) Centre Scotland (UK):
Das Intellectual Asset Centre ist eine stark genutzte Serviceeinrichtung in Schottland, wo
KMU bei Fragen im Umgang mit geistigem
Eigentum und insbesondere auch Intellectual Property (wiederum das ganze Spektrum
an formellen und informellen Maßnahmen
abdeckend) Beratung im betriebs­wirtschaft­
lichen Kontext geboten wird. Hierfür stehen
geschulte Berater zur Verfügung, die auf
standardisierte Instrumente wie Checklisten und e-learning-Tools zurückgreifen können.
110
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
R ip4inno (EU): Eine gangbare Option, das
Dienstleistungs- und Serviceangebot im Bereich IPR zu verbessern, besteht auch darin,
wichtige Stakeholder und Multiplikatoren
entsprechend weiterzubilden. Das EU-Projekt ip4inno implementiert eine derartige
Train-the-trainer Initiative. Bei ip4inno handelt es sich um einen modular aufgebauten
Trainingskurs mit standardisierten Foliensätzen, der das gesamte Spektrum von IP abdeckt (inklusive informeller Schutzrechte sowie dem Thema Durchsetzung).
R
SCORE (Service Corps of Retired Executives):
SCORE ist ein zentral koordiniertes Netzwerk, das pensionierte Spezialisten aus allen
Fachgebieten (auch IPR), die während des
Ruhestandes noch „produktiv“ ihren Erfahrungsschatz gratis an Unternehmen weitergeben wollen, an interessierte KMU weitervermittelt. SCORE deckt auch den Bereich
IPR ab und hat wegen der Performanz des
Programms 2005 den prestigeträchtigen
„Summit Award“ der American Society of Association Executives erhalten.
3
Allgemeiner Tenor in den Experteninterviews ist
die Betonung der Wichtigkeit eines europäischen Gemeinschaftspatentes. Sowohl von Unternehmensseite als auch von IP-Dienstleistern wird
darauf gedrängt, die Bestrebungen in Richtung
eines echten europäischen Patents zu verschärfen. Von einem Gemeinschaftspatent erwarten
sich die Beteiligten effizientere Strukturen und
insbesondere Kostenersparnisse für die Teilnehmer am Patentsystem. Für eine weitere wirtschaftliche Integration der Europäischen Union
ist dies ein wichtiger Schritt. Kritische Punkte dabei sind unter anderem die Anforderungen an
die Übersetzung der Patentdokumente sowie Regelungen bezüglich der Vertretungsbefugnis
deutscher Patentanwälte vor einer neuen europäischen Patentgerichtsbarkeit.
111
6. Politikempfehlungen
Zielsetzung dieser Studie war unter anderem eine umfassende Darstellung der Bedeutung des geistigen Eigentums für die deutsche Volkswirtschaft. Aufbauend
auf der Analyse relevanter Studien und wissenschaftlicher Forschung wurden mittels Auswertungen von Sekundärdaten sowie über eine schriftliche Befragung
unter Unternehmen mehrere Ansätze zur Dokumentation dieses Aspektes dargestellt. Die zunehmende
Wichtigkeit geistigen Eigentums manifestierte sich
dabei in vielfältiger Weise: So weisen die befragten
Unternehmen immateriellen Werten (unter anderem
geistigen Eigentumsrechten) eine höhere Bedeutung
zu als den materiellen Gütern; auch eine monetäre Bewertung geistigen Eigentums nach dem kostenorientiertem Ansatz zeigt eindrucksvoll die volkswirtschaftliche Relevanz der Intangibles: Deren Wert beläuft
sich auf circa 7% der deutschen Wirtschaftsleistung,
gemessen am Bruttoinlandsprodukt 2004. Gleichzeitig zeigte die Untersuchung der zweiten Forschungsfrage dieser Studie – Verletzungen geistiger Eigentumsrechte – ein hohes Ausmaß an Betroffenheit von
Produktpiraterie. Ungefähr zwei Drittel der befragten
Unternehmen gaben an, schon einmal von Patentverletzungen betroffen gewesen zu sein, bei Markenrechten beläuft sich die Quote auf circa 50%. Das Ausmaß
des Jahresumsatzverlustes von ca. 6% deckt sich weitgehend mit den Ergebnissen des Verbandes Deutscher Maschinen und Anlagenbau (VDMA, 2007).
Aus den erwähnten Aspekten ergeben sich unmittelbare Herausforderungen für eine KMU-orientierte Wirtschaftspolitik. Da für kleinere und mittlere
Unternehmen geistiges Eigentum zwar von hoher Bedeutung ist, sie jedoch vor allem bei der Nutzung von
Patentrechten und der wirtschaftlichen Verwertung
ihrer Innovationen gegenüber Großunternehmen benachteiligt sind, ergeben sich Anknüpfungspunkte
für öffentliche Förderprogramme. Die gegenwärtige
Nutzung dieser Programme sowie Probleme, die
durch ihre Konzeption oder Durchführung entstehen, waren Bestandteil einer weitergehenden Analyse. Hierfür konnte auf Vorarbeiten aus einer groß angelegten Studie zu Fördermaßnahmen in einer Vielzahl europäischer Staaten zurückgegriffen werden
(Radauer et al., 2007). Erweitert durch Interviews mit
einer Reihe von Experten und mittelständischer Unternehmen werden im Folgenden Handlungsempfehlungen für eine optimierten Ausgestaltung von
KMU-Fördermaßnahmen gegeben.
Fokus auf IP-Management
statt Maximierung von Patentzahlen
Der volkswirtschaftliche Nutzen einer KMU-orientierten Wirtschaftsförderung kann sich nur dann
entfalten, wenn die Erfindung eines Unternehmers
einer wirtschaftlichen Verwertung zugeführt werden
kann. Der Fokus der momentan existierenden Förderlandschaft dagegen richtet sich zwar auf einen wichtigen, jedoch nicht ausreichenden Aspekt des IP-Managements, nämlich primär auf den Schutz der Erfindung über das Patent. Elemente der früheren SIGNO
Innovationsaktion gingen dabei zwar durchaus über
den Schutzaspekt hinaus in eine sinnvolle Richtung,
indem Aspekte wie ein Markt-Monitoring, das Coaching von Innovationsprozessen, die Bewertung sowie Verwertung von Patenten bezuschusst wurden.
Da gerade diese Programmschiene jedoch Ende 2008
eingestellt wurde, beschränken sich die in Zukunft
verfügbaren Programme noch stärker auf den Einzelaspekt „Schutz geistigen Eigentums“ bzw. „Patentanmeldung“, auch wenn Elemente des neugeschaffenen „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand“
die wirtschaftliche Umsetzung von Forschungsergebnissen und Aspekte des Innovationsmanagements
unter Umständen adressieren. Dennoch ist die vorherrschende implizite Konzentration auf Schutzaspekte und dabei vorwiegend auf nur eine der möglichen Schutzstrategien, nämlich Patente, als unzureichend zu bezeichnen. Vielmehr sollte das gesamte Instrumentarium von informellen und formellen Möglichkeiten genutzt werden und eine damit abgestimmte Verwertungsstrategie bzw. ein Business-Plan
zusammen mit dem entsprechenden Unternehmen
entworfen werden. Mögliche Ansätze sind hierbei die
Einbeziehung von Business Angels; ein Beispiel ist das
US-amerikanische SCORE-Netzwerk. Erfahrene Fachleute des jeweiligen Technologiefeldes können in diesem Rahmen wertvolle Ratschläge zum IP-Management und zur Verwertung von Innovationen weitergeben. Eine umfassende Initialberatung bezüglich einer IP-Strategie zu Stärken und Schwächen einzelner
formeller oder informeller Schutzmechanismen sollte weitgehend objektiv gegenüber einzelnen Methoden sein. Inspirationsquellen für integrative und patent-neutrale Beratungsleistungen stellen z.B. das
französische Programm IP Prédiagnosis oder der Intel-
112
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
lectual Assets Centre in Schottland dar (siehe Radauer
et al., 2007 für detaillierte Beschreibungen der Programme). Ein sichtbares politisches Signal für die
Wichtigkeit des integrativen Ansatzes kann bereits
bei der Namensgebung der relevanten Referate gesetzt werden, indem die begriffliche Beschränkung
auf „Patentpolitik“ zugunsten einer umfassenderen
Bezeichnung „Schutz und Verwertung geistigen Eigentums/Intellectual property“ oder Ähnlichem aufgehoben wird.
Die eben beschriebene Relevanz des wirtschaftlichen Know-hows bei der Förderung von Innovationen muss auch dahingehend verbessert werden, dass
die Qualität der mit öffentlichen Fördermitteln erteilten Patente stärker überprüft werden sollte. Evaluierungen der Unterstützungsprogramme müssten hierbei auch die wirtschaftlichen Perspektiven der patentierten Erfindung einbeziehen. Dazu sollte überlegt
werden, den Zugang zu Förderprogrammen stärker
an Gutachten zur potenziellen Marktfähigkeit zu orientieren und die Beschränkung auf Erstanmelder zu
überdenken.
Formelle Schutzmechanismen geben dem
Rechtsinhaber – im Gegensatz zu den informellen
Methoden wie Geheimhaltung – die Möglichkeit, gegen unerlaubte Imitationen auf juristischem Wege
vorzugehen. Dies kann ein entscheidender Punkt für
die Entscheidung zugunsten einer Patentnutzung
sein. Die Verbesserung der Durchsetzung von Patentrechten muss daher als ein weiterer Bestandteil patentbezogener Wirtschaftspolitik angesehen werden.
Adressierung der Bereiche „Durchsetzung von
Patenten“ sowie „Schutzrechte im Ausland“
Vor dem Hintergrund des zweiten Aspektes dieser Studie – der Verletzung geistiger Eigentumsrechte
– sollte ein weiterer Fokus auf die Durchsetzung bestehender Patentrechte gesetzt werden. Dies muss
sich sowohl auf das Inland als auch auf die (noch problematischere) Durchsetzung im Ausland beziehen.
Zunächst werden im Folgenden die Implikationen
von Schutzrechtsverletzungen außerhalb Deutschlands bzw. der EU betrachtet. Ein zentraler Aspekt in
nahezu allen Experteninterviews war dabei die For-
derung, gegenüber Ländern, welche durch eine Häufung von Patent- oder Markenrechtsverletzungen
auffällig geworden sind, permanenten Druck auf politischer Ebene auszuüben bzw. aufrechtzuerhalten.
Die bisherigen Anstrengungen (z.B. auf dem G8 Gipfel im Juni 2007 in Heiligendamm) werden dabei
durchaus gewürdigt und müssen auch weiterhin aufrechterhalten werden. Auf der operativen Ebene, d.h.
bei der konkreten Unterstützung von betroffenen Unternehmen, sollte eine stärkere Kooperation von Unternehmen mit den Zollbehörden angestoßen werden, da diese im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie eine Schlüsselrolle einnehmen. Ein ausgeprägteres Bewusstsein dieser Tatsache und die Anregungen von Kooperationen mit ausländischen Zollbehörden kann die illegale Konkurrenz durch Produktpiraten zumindest eindämmen. Eine diesbezüglich stärkere Sensibilisierung und Aufklärung unter
KMU und entsprechenden Branchenverbänden ist zu
befürworten.
Des Weiteren wird die Etablierung einer zentralen Anlaufstelle für betroffene Unternehmen in relevanten Ländern wie China angeregt. Als Inspiration
kann hierbei das österreichische KMU-Programm IPP
dienen. Dieses unterstützt neben der Lobby-Arbeit in
Schwellenländern (v.a China, aber auch Indien oder
Russland) KMU konkret mit 50% der Kosten für ausländische Patente. Außerdem leistet das Programm
Unterstützung durch ein Markt-Monitoring und berät Unternehmen über die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten verschiedener Wege, eine Patentrechtsverletzung zu verfolgen. Als wichtigster Punkt
kann zudem der Aufbau eines lokalen Netzwerkes angesehen werden. Dadurch wird der persönliche Kontakt zu den relevanten Behörden vor Ort erleichtert,
welcher in vielen Fällen von entscheidender Bedeutung ist. Die Etablierung einer ähnlichen Einrichtung
auch für deutsche Unternehmen sollte in Erwägung
gezogen werden.
Neben der Adressierung der Durchsetzung im
Ausland ist auf nationaler bzw. europäischer Ebene
die weitere strategische Verfolgung eines echten europäischen Gemeinschaftspatentes sowie einer europäischen Patentgerichtsbarkeit von Bedeutung. Dadurch versprechen sich Experten finanzielle Entlastungen für patentaktive Unternehmen sowie ein einheitliches, effizientes Vorgehen bei Patentverlet-
113
zungsstreitigkeiten. Auch die momentan gegebenen
Möglichkeiten, in Deutschland ein gerichtliches Verfahren in Patentstreitigkeiten innerhalb eines akzeptablen Zeitfensters zu beenden, sind de facto extrem
begrenzt. Daher muss u.a. höchste Aufmerksamkeit
auf eine adäquate personelle Ausstattung der Gerichte gelegt werden. Detaillierte Änderungsvorschläge
zu gerichtlichen Verfahrensabläufen liegen jedoch
außerhalb des Fokus dieser Analyse, welche sich primär auf Handlungsempfehlungen zu KMU-Unterstützungsprogrammen konzentriert.
Ein weiterer inhaltlicher Aspekt, welcher einer
höheren Aufmerksamkeit bedarf und stark mit dem
auszubauenden Aspekt „IP-Management“ verbunden
ist, ist der Bereich Lizenzierung und Verwertung von
Patenten.
Optimierung von
Patentlizenzierung und -verwertung
Bestandteil des SIGNO Förderprogramms ist der
so genannte InnovationMarket bzw. die SIGNO Verwertungsaktion. Ziel ist die Förderung der wirtschaftlichen Verwertung von Patenten über die Vermittlung von Innovationsanbietern, Kapitalgebern und
Unternehmen. Als Weg wird ein web-basiertes Portal
in Verbindung mit Unterstützungsleistungen durch
SIGNO-Partner gewählt. Trotz deren Beratungsanstrengungen zeigt sich, dass die Vermittlung von Lizenznehmern und -gebern in der Praxis schwierig zu
sein scheint. Nötig scheint vor allem die Forcierung
von Diensten mit einer individuelleren Vermittlung
von Lizenznehmer und -geber zu sein. Gerade die
Ausarbeitung von Lizenzverträgen, vor allem bei Unternehmen mit beschränkten personellen Ressourcen, erfordert eine individuelle, kompetente Beratung, da hochsensibles Know-how aus dem Unternehmen gegeben wird und entsprechend juristisch abgesichert werden muss. Daher sollte die grundsätzlich
begrüßenswerte Förderung des in Deutschland noch
vergleichsweise schwach entwickelten Lizenz­ie­
rungs­aufkommens in einem stärkeren Maße von einem individuellen Coaching begleitet werden. Die Erhöhung des relevanten Know-hows in KMU z.B. mittels der Ausarbeitung von Modelllizenzverträgen
oder der Vermittlung von Kenntnissen bezüglich der
Bewertungsmethoden sollte dabei zusätzlich adressiert werden, ersetzt jedoch keinesfalls das individuelle Coaching. Das SIGNO-Teilprogramm InnovationMarket sollte daher einer detaillierten Evaluierung
unterzogen werden und die Machbarkeit einer Erweiterung in Richtung eines verbesserten aktiven Matchings von potenziellen Lizenznehmern und -gebern
untersucht werden. Der zentrale Erfolgsfaktor liegt in der individuellen Beratung von KMU und vor allem
in deren Qualität. Daher ist es von entscheidender
Wichtigkeit, die Kompetenz und das Wissen von
KMU in Fragen des IP-Managements auszubauen und
die Mitarbeiter der Förderprogramme für ihre anspruchsvolle Arbeit stetig weiter zu qualifizieren.
Verbesserung der Ausbildung im Bereich
IP-Management und Mitarbeiterqualifikation
Nach Meinung einiger Experten besteht bei einer
großen Zahl kleiner und mittlerer Unternehmen
Nachholbedarf beim Know-how im Umgang mit ihrem geistigen Eigentum. Dies ist umso problematischer, als dass der Bereich des IP-Managements nicht
nur sehr komplex ist, sondern auch einen entscheidenden Wettbewerbsfaktor darstellt. Daher sollte in
Zukunft stärker darauf gedrängt werden, relevante
Curricula an Universitäten und Fachhochschulen
stärker zu verankern. Momentan werden zwar Teilsaspekte wie Patentrecht und Innovationsmanagement an Universitäten gelehrt, teilweise auch Vorträge explizit zum IP-Management angeboten. Es existieren jedoch zu wenige regelmäßige Lehrveranstaltungen zu Methoden des Schutzes des geistigen Eigentums, Schutzrechtsstrategien oder der Verwertung von Intellectual Property. Aufgrund der Vielzahl
an betroffenen Fachgebieten bieten sich dabei fakultätsübergreifende Veranstaltungen mit juristischen,
wirtschaftlichen und technischen Inhalten an.
Neben der Basisausbildung an Hochschulen
muss darüber hinaus Wert auf eine stetige Weiterqualifizierung der Mitarbeiter öffentlich geförderter
Institutionen, z.B. wie Innovationsbanken oder Erfinderzentren, gelegt werden. Der Erfolg der öffentlichen Programme hängt in einem hohen Maße von
der individuellen Kompetenz der Mitarbeiter ab. Daher sollten Programme wie Ip4Inno im Rahmen der
114
Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
PRO INNO Europe-Initiative der Europäischen Kommission stärkere Aufmerksamkeit bekommen. Hierbei handelt es sich um ein „Train the Trainer“-Konzept
für Personen, die in der Beratung zum IP-Management tätig sind. Diese werden in Schulungen weiterqualifiziert und können als Multiplikatoren in Richtung KMU agieren.
neutralen Fördersystem profitieren. Beispiele einer
entsprechenden Organisationsstruktur zeigen sich in
der Schweiz mit dem Dienst der „begleitenden Patentrecherchen“, bei dem die Ausführung einer Initialberatung durch Mitarbeiter des nationalen Patentamtes sowie die Durchführung einer Patentrecherche
bezuschusst werden.
Zusätzlich zu den vorgestellten inhaltlichen Aspekten wird im Folgenden eine Reihe von Punkten
angesprochen, welche sich der effektiven Umsetzung
und Organisation der Förderprogramme widmen.
Zunächst wird ein zentraler Kritikpunkt angesprochen, der sich sowohl in den Befragungsergebnissen
widerspiegelt als auch in vielen Experteninterviews
wiederholt zu Sprache kam.
Ein weiterer Vorteil der stärkeren Einbindung
von Institutionen in die Förderlandschaft ist das damit zur Verfügung stehende überregionale Netzwerk, mit dem der regionalen Zersplitterung der existierenden Förderangebote begegnet werden kann.
Erhöhung der Sichtbarkeit der Förderangebote
z.B. durch institutionelle Kooperationen
Ein wichtiges Defizit der momentan existierenden Förderlandschaft ist die unzureichende Sichtbarkeit der Angebote in der Zielgruppe, vor allem also
bei den KMU. Auf die Frage nach den Barrieren, welche einer verstärkten Nutzung von staatlichen Fördermaßnahmen im Wege stehen, war die Aussage
„Zu wenige Informationen über Förderungen“ der
mit Abstand relevanteste Punkt. Um dieser Situation
entgegenzuwirken, sollte das Marketingkonzept von
SIGNO detailliert auf seine Effektivität untersucht
werden; hier besteht ein offensichtlicher Verbesserungsbedarf. Abhilfe könnte eine verstärkte Kooperation mit Institutionen wie der Industrie- und Handelskammer, Förderagenturen oder auch dem Deutschen
Patent- und Markenamt führen. Diese Institutionen
haben einen hohen Bekanntheitsgrad bei den Unternehmen und können als Eintrittspunkte für interessierte Unternehmen dienen. Dabei muss im Sinne des
integrativen Ansatzes bei der Förderung der Verwertung geistigen Eigentums darauf geachtet werden,
Institutionen mit einem möglichst breiten Kompetenzfeld wirtschaftlicher, juristischer und technischer
Art zu adressieren. Eine (erstrebenswerte) prinzipielle
Patentneutralität bei Erstanfragen kann z.B. bei den
IHKs gewährleistet sein, bei den Patentämtern ist dies
dagegen eher weniger der Fall. Die Patentanwälte
können jedoch auch von einem prinzipiell patent-
Stärkere Koordination der
Förderaktivitäten von Bund und Ländern
Bedingt durch das föderale System Deutschlands
gibt es einen hohen Koordinationsbedarf zwischen
Förderprogrammen des Bundes und der Länder, um
die Gesamtförderlandschaft effizient zu organisieren.
Diese Koordination scheint in der Praxis noch zu wenig stattzufinden. Als Konsequenz entsteht ein auch
für Experten nahezu undurchschaubarer Dschungel
an relevanten Fördermöglichkeiten. Zur Diskussion
gestellt werden hier mehrere Vorschläge: Zum einen
erscheint es angebracht, eine stärkere Kooperation
der SIGNO-Partner und der Patentinformationszentren zu etablieren. Hier kann es sinnvoll sein, Kompetenzzentren zu finden, in denen sich die entsprechenden Partner nach Technologiefeldern bündeln. Dies
hätte zur Folge, dass die Sichtbarkeit der relevanten
Ansprechpartner für Interessenten erhöht und eine
stärkere Transparenz ermöglicht wird. Die Koordination der Netzwerke von Förderträgern könnten z.B.
durch das DPMA erfolgen. Angesichts einer zunehmenden Verlagerung der Patentierungsvorgänge
von der nationalen auf die europäische Ebene könnte
hier ein alternatives Betätigungsfeld für das DPMA
liegen. Ein erster operativer Schritt in Richtung einer
höheren Transparenz des Fördersystems sollte die
Schaffung bzw. verstärkte Bekanntmachung einer
zentralen Kontaktstelle (One Stop Shop) sein, welche
eine erste Analyse der Bedürfnisse der Interessenten
erstellt, umfassendes Wissen über die Leistungen und
Auswahlkriterien der Programme von Bund und Ländern hat und so eine schnelle Vermittlung an die ein-
115
zelnen in Frage kommenden Förderträger leisten
kann. Die zentrale Förderberatung „Forschung und
Innovation“ des Bundes und der dort angebotene
„Lotsendienst“ oder die Förderdatenbank des BMWi
ist dabei der richtige Weg. Dieser sollte verstärkt verfolgt werden, auch wenn er eine inhaltliche Koordination der Förderangebote nicht ersetzen, sondern
nur Information über die Vielzahl von Angeboten liefern kann.
Abschließend sollen hier nochmals Punkte zur
Verbesserung der Konzeption und des Managements
der Förderprogramme und strategischen Optionen
zur prominenten Positionierung des Themas geistiges Eigentum zur Sprache gebracht werden.
Verbesserung der Governance
der Förderprogramme durch Evaluation
Um die Effektivität und Effizienz in der Organisation der Förderangebote zu überprüfen und gegebenenfalls Optimierungspotenziale auszuschöpfen,
sollte bei allen Programmen eine verstärkte Evaluierungskultur integriert werden. Durch detaillierte
Evaluationen können mögliche Fehlentwicklungen
identifiziert und eine Überprüfung der Zielerreichung durchgeführt werden. Dabei muss aufgrund
der Komplexität des Themas IP-Management ein umfassender und integrativer Ansatz gewählt werden.
Wie oben dargestellt, ist beispielsweise die alleinige
Konzentration auf die Zahl der Patentanmeldungen
nicht genügend. Vielmehr muss auch die Nutzung
von informellen Schutzmethoden oder weiche Faktoren wie z.B. Lernerfolge in der Professionalität des IPManagements berücksichtigt werden. Sowohl bei der
Evaluation als auch bei der anschließenden Optimierung der Förderangebote sollte darauf geachtet werden, alle wichtigen Akteure wie Branchenverbände,
KMU, Patentanwälte und Vertretern von Wissenschaft und Forschung mit einzubeziehen, um der
Komplexität der Thematik Rechnung zu tragen. Die
relevanten Akteure könnten zudem in einem zu etablierenden neuen Beirat eingebunden werden, welcher praxisnahe Verbesserungsvorschläge liefern
kann. Diese könnten Probleme wie den Bürokratieabbau und die Beschleunigung von Prozessen betreffen,
die in den Experteninterviews unter IP-Dienstleistern
explizit als Hemmnisfaktoren genannt wurden, beispielsweise eine verzögerte Auszahlung bereits genehmigter Fördergelder.
Ein abschließender Hinweis bezieht sich auf die
von anderen Ländern gewählte Herangehensweise
an das Thema Intellectual Property. Der Wichtigkeit
der Thematik entsprechend wurde z.B. im US-Wirtschaftsministerium der Posten eines „Coordinators of
Intellectual Property Rights Enforcement“ geschaffen,
der eine institutionenübergreifende Abstimmung
der nationalen Anstrengungen zum Schutz des geistigen Eigentums vornimmt. Die Schaffung eines ähnlichen Postens, eventuell in der Form eines „Beauftragten für Geistiges Eigentum“ (analog zum normungspolitischen Sprecher der Bundesregierung oder dem
Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik) könnte ein deutliches Signal liefern, dass der
Schutz geistigen Eigentums in einem von seinem Humankapital und Erfindungsgeist abhängigen Land
wie Deutschland von höchster Bedeutung ist.
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Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand
Redaktion
Prof. Dr. Knut Blind (Projektleitung),
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung
und Technische Universität Berlin
Dipl.-Volksw. Alexander Cuntz,
Technische Universität Berlin
Dipl.-Kfm. Florian Köhler, Technische Universität Berlin
Mag. Alfred Radauer, Technopolis Group,
bis 31.10.08 KMU FORSCHUNG AUSTRIA
Produktion/Druck
Harzdruckerei Wernigerode GmbH
Herausgeber
Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie
Referat Öffentlichkeitsarbeit
10115 Berlin
www.bmwi.de
Stand
Februar 2009
Das Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie ist mit dem audit berufundfamilie ®
für seine familienfreundliche Personalpolitik
ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von
der berufundfamilie gGmbH, einer Initiative der
Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, verliehen.
Forschungsbericht
Nr. 579
Forschungsberichte
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Technologie herausgegeben. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf weder
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Die volkswirtschaftliche Bedeutung
geistigen Eigentums und dessen Schutzes
mit Fokus auf den Mittelstand - Endbericht Studie im Auftrag des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Technologie
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