Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und
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Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und
Forschungsbericht Nr. 579 Forschungsberichte Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie herausgegeben. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Bundesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand - Endbericht Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie www.bmwi.de Redaktion Prof. Dr. Knut Blind (Projektleitung), Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung und Technische Universität Berlin Dipl.-Volksw. Alexander Cuntz, Technische Universität Berlin Dipl.-Kfm. Florian Köhler, Technische Universität Berlin Mag. Alfred Radauer, Technopolis Group, bis 31.10.08 KMU FORSCHUNG AUSTRIA Produktion/Druck Harzdruckerei Wernigerode GmbH Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Referat Öffentlichkeitsarbeit 10115 Berlin www.bmwi.de Stand Februar 2009 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ist mit dem audit berufundfamilie ® für seine familienfreundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von der berufundfamilie gGmbH, einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, verliehen. Forschungsbericht Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand - Endbericht - Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie 2 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Inhalt Executive Summary . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 1. Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 2. Geistiges Eigentum und die Verletzung geistiger Eigentumsrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 2.1. Geistiges Eigentum, Intangibles und Intellectual Property – Begriffsklärung und Definition . . . . . . . 15 2.2. Die Bedeutung immaterieller Vermögensgüter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 2.3. Instrumente zum Schutz immaterieller Vermögensgüter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 2.4. Verletzungen geistiger Eigentumsrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 2.2.1. Qualitative Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 2.2.2. Quantitativ-monetäre Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 2.3.1. Formelle Instrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 2.3.2. Informelle Instrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 2.4.1. Terminologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .34 2.4.2. Ökonomische Implikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 3.Quantifizierung von geistigen Eigentumswerten und Piraterieschäden: Ergebnisse der Sekundärdatenanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 3.1.Makro-ökonomische Quantifizierung der Ausgaben für immaterielles Eigentum in der deutschen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 3.2. Datenerhebung und Schätzverfahren zu Verletzungen geistiger Eigentumsrechte . . . . . . . . . . . . . . 48 4.Geistiges Eigentum und Produktpiraterie: Ergebnisse der Unternehmensbefragung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 4.1. Methodik und Stichprobe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 4.2. Befragungsergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 4.2.1. Bedeutung des geistigen Eigentums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 4.2.2. Bedeutung von Instrumenten zum Schutz des geistigen Eigentums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 4.2.3. Betroffenheit und Auswirkungen von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70 5.Analyse des deutschen Systems an Unterstützungsleistungen für KMU im Bereich geistiges Eigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 3 5.1. Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 5.2. Nutzung von externen Dienstleistungen im Themenbereich IPR durch deutsche KMU . . . . . . . . . . . . 81 5.2.1. Vorherrschende Nutzungsmuster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 5.2.2. Erste Schlussfolgerungen für die Gestaltung von Förderprogrammen und Dienstleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88 5.3.Übersicht über das KMU-spezifische deutsche Förder- und Unterstützungssystem im Bereich geistiges Eigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 5.3.1. Institutionelles Setting . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 5.3.2. Ausgestaltungsmerkmale identifizierter öffentlich finanzierter Fördermaßnahmen und Unterstützungsleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92 5.4.Zur Zweckmäßigkeit und Performanz des dargestellten IPR-spezifischen Unterstützungssystems für deutsche KMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 5.4.1. Betrachtung ausgewählter Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99 5.4.2. Betrachtung des Gesamtsystems . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 6. Politikempfehlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 Abbildungen Abbildung 2.1. Ansätze zur Kategorisierung von Intangibles . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Abbildung 2.2.Innovationsintensität in der verarbeitenden Industrie und in den wissensintensiven Dienstleistungen Deutschlands 1992–2006 (in %) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Abbildung 2.3.Innovationsintensität (Innovationsausgaben in Prozent des Umsatzes) deutscher Unternehmen in den Jahren 2000 und 2004 nach Größenklasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Abbildung 2.4. Anteil immaterieller Werte an der Marktkapitalisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Abbildung 2.5.Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben für die internationale Lizenzierung von Patenten und anderen Schutzrechten in den Jahren 1994–2005 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Abbildung 2.6. Transnationale Patentanmeldungen ausgewählter Länder 1991 bis 2005 . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Abbildung 2.7.Trend der Markenanmeldungen beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt und der World Intellectual Property Organization . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 4 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Abbildung 2.8.Nutzung von formalen Schutzinstrumenten durch innovationsaktive Unternehmen in Deutschland und der EU16 im Zeitraum 2002 bis 2004 (in %) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Abbildung 2.9.Nutzung von Patenten sowie von Marken und Geschmacksmustern oder Geltendmachung von Urheberrechten durch innovationsaktive Unternehmen in den Jahren 2002–2004 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Abbildung 2.10. E ntwicklung der Stückzahlen beschlagnahmter Artikel (Aufgriffe bei Einfuhr in die EU) in den Jahren 2000 bis 2006 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Abbildung 4.1.Anteil der F&E-aktiven bzw. patent- und markenaktiven Unternehmen, im Sample und innerhalb innovationsaktiver deutscher Unternehmen nach dem Community Innovation Survey 2004 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Abbildung 4.2.Wichtigkeit der materiellen und immateriellen Werte sowie deren Bedeutungszuwachs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 Abbildung 4.3.Bedeutungszuwachs der materiellen sowie immateriellen Werte, nach Größen- sowie Branchenklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Abbildung 4.4. Verhältnis des Wertes von Intangibles zu Tangibles nach Größenklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . 61 Abbildung 4.5.Bedeutung sowie Bedeutungszuwachs einzelner formeller Schutzinstrumente nach Größenklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62 Abbildung 4.6.Bedeutung sowie Bedeutungszuwachs einzelner strategischer Schutzinstrumente nach Größenklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64 Abbildung 4.7.Vergleich der Bedeutung formeller und informeller Schutzrechte nach Größen- und Branchenklasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 Abbildung 4.8.Bedeutung sowie Bedeutungszuwachs einzelner formeller Schutzinstrumente nach Größenklassen (Patentanwaltsbefragung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67 Abbildung 4.9.Vergleich der Bedeutung formeller und informeller Schutzrechte nach Größenklasse (Unternehmens- und Patentanwaltsbefragung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 Abbildung 4.10. Bedeutung einzelner Funktionen von Patenten nach Größenklasse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Abbildung 4.11.Häufigkeit der Betroffenheit von Patent- bzw. Markenrechtsverletzungen nach Größenklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71 Abbildung 4.12.Häufigkeit von Patent- und Markenrechtsverletzungen innerhalb bzw. außerhalb der Europäischen Union . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Abbildung 4.13. Umsatzeinbußen und Zusatzkosten als Folge von Produktpiraterie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 Abbildung 4.14.Ausmaß der Auswirkungen von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte auf Managemententscheidungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75 5 Abbildung 4.15.Veränderung der Auswirkungen von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte auf Managemententscheidungen, nach Unternehmen mit und ohne direkte Betroffenheit von Patentrechtsverletzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76 Abbildung 4.16.Ausmaß der Auswirkungen von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte auf Managemententscheidungen (Vergleich Unternehmens- und Patentanwaltsbefragung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Abbildung 5.1. Methodisches Vorgehen der IPR-Benchmarking-Studie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Abbildung 5.2.Nutzungshäufigkeit verschiedener Typen von Dienstleistungsanbietern im Bereich Geistiges Eigentum durch die befragten Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81 Abbildung 5.3.Nutzungshäufigkeit verschiedener IPR-Dienstleister, differenziert nach KMU und Großunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82 Abbildung 5.4. N utzung von IPR-Serviceprovidern, nach Abhängigkeit der Nutzungsphase der Schutzrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 Abbildung 5.5. Barrieren für die Inanspruchnahme staatlicher Dienstleistungen im Bereich IPR . . . . . . . . . 84 Abbildung 5.6.Relevanz verschiedener Schlüsselfaktoren für ein Förderprogramm ähnlich der SIGNO KMU-Patentaktion, Sicht der Förderempfänger/Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86 Abbildung 5.7.Relevanz verschiedener Schlüsselfaktoren für Dienstleistungen ähnlich denen, die das PIZ Stuttgart erbringt, Sicht der das PIZ Stuttgart nutzenden Unternehmen . . . . . . . . . 88 Abbildung 5.8. Trägerorganisationen der Patentinformationszentren in Deutschlan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Abbildung 5.9.Additionalität der monetären Förderung der SIGNO KMU-Patentaktion (Quelle: Radauer et al., 2007) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 Abbildung 5.10.Verhaltens- und Know-How-Änderungen in Folge der Nutzung der SIGNO KMU-Patentaktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 Abbildung 5.11. Verhaltens- und Know-How-Änderungen in Folge der Nutzung des PIZ Stuttgart . . . . . . . . . 105 Tabellen Tabelle 2.1.Nutzung von formalen Schutzinstrumenten durch innovationsaktive Unternehmen im Zeitraum 2002–2004 nach Größenklasse im verarbeitenden Gewerbe und Dienstleistungssektor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Tabelle 2.2. Nutzung von Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums, . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Tabelle 3.1.Kategorisierung der Ausgaben für immaterielles Eigentum nach Corrado et al. (2005) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 6 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Tabelle 3.2.Übersicht über die Ausgaben für geistiges Eigentum in Deutschland bzw. Großbritannien und den USA (Quelle: eigene Berechnungen, sowie Corrado (2005) und Marrano und Haskel (2006)) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Tabelle 3.3. Zusammenfassung von Studien und Datenbanken zu Produkt- und Markenpiraterie . . . . . 49 Tabelle 4.1. Zusammensetzung des Unternehmenssamples nach Größenklassen und Branchen . . . . . . . . 56 Tabelle 4.2. Zusammensetzung des Patentanwaltsamples nach Größenklassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 Tabelle 4.3.Monetäre Bewertung der geistigen Eigentumsrechte im Vergleich zum Wert der Sachanlagen (in Millionen Euro) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 Tabelle 4.4. Ursprungsländer unerlaubter Nachahmungen mit häufigste Nennung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 Tabelle 5.1.Übersicht über öffentlich finanzierte Förderprogramme und Unterstützungsmaßnahmen für KMU im Bereich Geistiges Eigentum in Deutschland (Bundesebene . . . . . . . . . . 92 Tabelle 5.2.Übersicht über öffentlich finanzierte Förderprogramme und Unterstützungsmaßnahmen für KMU im Bereich „Geistiges Eigentum“ in Deutschland (Länderebene) . . . . . . . 96 7 Executive Summary Der vorliegende Endbericht ist Ergebnis der Studie „Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand“, welche im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie durch das Fraunhofer-Institut für System und Innovationsforschung, unterstützt durch das Fachgebiet Innovationsökonomie der Technischen Universität Berlin sowie KMU Forschung Austria/Technopolis Group, im Laufe des Jahres 2008 erstellt wurde. Fragestellung und Methodik Die zentralen Fragestellungen lassen sich in zwei Themenblöcken zusammenfassen: Gegenstand der Analyse war zunächst, wie sich die Bedeutung des geistigen Eigentums in Relation zu den traditionellen materiellen Anlagegütern in der deutschen Volkswirtschaft darstellt und welche Entwicklung dieses Verhältnis nimmt. Mit einer wachsenden relativen Wichtigkeit von immateriellen Vermögensgütern steigt auch die Bedeutung des Schutzes von Innovationen, sei es über formelle Schutzrechte wie Patente bzw. Marken oder über informelle, strategische Methoden wie technischen Kopierschutz, Geheimhaltungsstrategien oder eine sehr rasche Umsetzung von Innovationsprojekten (zeitlicher Vorsprung). Die Nutzung von Strategien deutscher Unternehmen zum Schutz geistigen Eigentums war daher integraler Analysepunkt der Studie. Bestandteil der Untersuchung war weiterhin die zunehmende Bedrohung geistiger Eigentumswerte durch unerlaubte Nachahmung in Schwellenländern wie China, aber auch in Deutschland selbst und in anderen entwickelten Ländern. Die Betroffenheit von unerlaubten Nachahmungen eigener Technologien oder Designs („Produkt- und Markenpiraterie“) wurde ebenso untersucht wie die daraus resultierenden Schäden. Diese können finanzieller Art sein, sich in der Bedrohung von Arbeitsplätzen äußern oder in verzerrten und damit ineffizienten Unternehmensentscheidungen resultieren. In einem dritten Themenblock wurde analysiert, in wiefern sich aus den beiden beschriebenen Fragestellungen ein Bedarf an wirtschaftspolitischem Han- deln ableiten lässt. Es muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere forschungsintensive kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unter anderem aus Kostengründen gerade beim Schutz ihrer Innovationen über das Patentsystem benachteiligt sind und auch bei der Verwertung ihres geistigen Eigentums vor großen Herausforderungen stehen. Von staatlicher Seite gibt es daher eine Reihe von Anstrengungen, KMU den Zugang zu gewerblichen Schutzrechten – insbesondere Patenten – zu erleichtern. Vor dem Hintergrund der Schwerpunkte dieser Studie können sich Implikationen für Förderprogramme bezüglich des Schutzes geistigen Eigentums, der effektiven Durchsetzung von Schutzrechten und der wirtschaftlichen Verwertung von Innovationen ergeben. Aus diesem Grund werden – basierend auf den Erkenntnissen einer detaillierten Analyse verschiedener KMU-Förderprogramme – Hinweise auf Verbesserungspotentiale oder Ineffizienzen bei existierenden Unterstützungsmaßnahmen und auf Förderlücken bei KMU gegeben. Das methodische Vorgehen dieser Studie war modular aufgebaut. In einem ersten Schritt wurden durch die Analyse relevanter Literatur die wichtigsten Erkenntnisse aus wissenschaftlicher Forschung und praxisnahen Projekten zusammengetragen. Ein zweiter Schritt umfasste eine detaillierte Auswertung existierender Datenbestände, insbesondere um Indikatoren für den Wert des geistigen Eigentums zu erhalten. Des Weiteren wurde eine schriftliche Befragung unter ca. 3000 patentaktiven Unternehmen verschiedener Größenklassen und Branchen durchgeführt, die auf Basis von ca. 300 ausgefüllten Fragebögen eine konkretere Beantwortung der relevanten Forschungsfragen erlaubte. Darüber hinaus wurden semi-strukturierte, leitfadengestützte Interviews mit Wirtschaftsvertretern sowie mit Experten aus Patenwesen, Innovationsberatung sowie Förderträgern durchgeführt. Um im Detail Aussagen zur Förderlandschaft im relevanten Bereich treffen zu können, wurde durch den Projektpartner KMU Austria eine detaillierte Analyse einzelner Förderprogramme durchgeführt. Diese bildeten zusammen mit den Erkenntnissen aus den anderen Forschungsmodulen die Basis für die Ausarbeitung von Handlungsempfehlungen. Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Ergebnisse Die zentralen Erkenntnisse stellen sich wie folgt dar: Die in einer Vielzahl von Quellen dokumentierte hohe Bedeutung geistigen Eigentums im Vergleich zu materiellen Vermögensgütern zeigt sich auch in der im Rahmen des Projektes durchgeführten Erhebung. Eine direkte Frage nach der Bedeutung materieller Sachanlagen im Vergleich zu Bestandteilen der immateriellen Firmenwerte (Humankapital, Strukturkapital, Beziehungskapital sowie geistige Eigentumsrechte) liefert Hinweise auf die Bedeutungsverhält- nisse: Die immateriellen Werte werden in allen ihren Ausprägungen im Vergleich zu den materiellen Werten als wichtiger für den Erfolg des Unternehmens erachtet. Dies stellt nicht in Abrede, dass gerade Industrieunternehmen auch Fertigungsanlagen oder Betriebs- und Geschäftsausstattung benötigen, vielmehr wird hier deren relativer Bedeutungsverlust thematisiert. Dieser zeigt sich auch in der Frage nach der Entwicklung in den letzten fünf Jahren, für die ein sehr viel stärkeres Bedeutungswachstum für das immaterielle als für das materielle Vermögen festgestellt wurde (siehe Abbildung 1). Abbildung 1Wichtigkeit der materiellen und immateriellen Werte sowie deren Bedeutungszuwachs Veränderung der Bedeutung 5 4,5 2 4 3,5 1,5 1 3 2,5 0,5 0 2 1,5 -0,5 -1 1 0,5 -1,5 -2 0 Materielle Sachanlagen Humankapital Strukturkapital Beziehungskapital Veränderung der Bedeutung Bedeutung Bedeutung 8 Geistige Eigentumsrechte Unternehmensbefragung unter 295 deutschen Firmen; Bewertung der Bedeutung auf einer Skala von 1 („niedrig“) bis 5 („hoch“) / Veränderung der Bedeutung von -2 (stark gesunken) bis +2 (gestiegen) Eine Quantifizierung dieser Beobachtung in monetären Größen stellt sich aufgrund der Bewertungsproblematik immateriellen Eigentums als schwierig dar. Als Indikator können jedoch beispielsweise die gesamtwirtschaftlichen Investitionen in immaterielle Vermögensgüter aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) herangezogen werden. Hier wurde laut Statistischem Bundesamt in den 1990er Jahren eine Verdopplung der relevanten Werte konstatiert, zwischen den Jahren 2000 bis 2006 ist ein Anstieg von über 30% zu beobachten, während die Ausrüstungsinvestitionen um ca. 17% zulegten und die gesamten Bruttoinvestitionen stagnierten bzw. preisbereinigt leicht zurückgingen. Als weiterer Indikator für die auch quantitativ bedeutsame Dimension geistigen Eigentums lässt sich über einen weiteren kos- tenbasierten Bewertungsansatz der immateriellen Güter erzielen. Die gesamten Ausgaben für geistiges Eigentum in Deutschland belaufen sich nach vergleichsweise breiten und für andere Länder verwendeten Definitionsansätzen nach den Erhebungen dieser Studie für das Jahr 2004 auf ca. 154 Mrd. Euro. Dies entspricht ca. 7% des Bruttoinlandsprodukts Deutschlands. Über 143 Mrd. Euro würden nach dieser Methode als langlebiges Wirtschaftsgut und damit als Investition betrachtet werden. Ein Ansatz dieser immateriellen Werte im System der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung würde die Investitionen in Deutschland um ca. 70% erhöhen. Als weiterer Indikator für die Wichtigkeit des geistigen Eigentums bzw. geistiger Eigentumsrechte 9 kann die steigende Zahl der Patentrechte in Deutschland erachtet werden. Diese Entwicklung ist als Konsequenz einer sowohl in Sekundär- als auch Primäranalyse festgestellten wachsenden Bedeutung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Geschmacksmustern zu sehen. Ein Teil Bedeutungszunahme ist allerdings nicht auf den reinen Schutz von Innovationen zurückzuführen, sondern liegt in der strategischen Nutzung intellektueller Eigentumsrechte (intellectual property rights (IPR)) begründet. Es zeigt sich auch in der hier durchgeführten Unternehmensbefragung, dass die strategische Nutzung von IPR z.B. als unternehmensinternes Steuerungsinstrument oder als Verhandlungsmasse gegenüber Wettbewerbern in Standardisierungs- oder Lizenzierungsvorgängen mit steigender Unternehmensgröße an Relevanz gewinnt. Bezüglich der Forschungsfrage nach dem geschätzten unternehmensspezifischen und volkswirtschaftlichen Schaden durch Verletzungen geistiger Eigentumsrechte wurde zunächst eine systematische Auswertung existierender Studien durchgeführt. Die für die deutsche Wirtschaft relevanten Erhebungen des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau sowie des Aktionskreises Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie kommen dabei zu ähnlichen Ergebnissen wie die hier durchgeführte Unternehmensbefragung. Danach muss die Betroffenheit von unerlaubten Nachahmungen rechtlich geschützten Know-hows deutscher Unternehmen als hoch bezeichnet werden. Über zwei Drittel der befragten Unternehmen gaben an, schon einmal von illegalen Verletzungen rechtlich geschützten Knowhows betroffen gewesen zu sein. Bei Patentrechten liegt dieser Wert bei ca. 64%, in Bezug auf Markenrechte gibt dies etwa die Hälfte der befragten Unternehmen an. Der Unterschied begründet sich auch durch die Tatsache, dass bewusst patentaktive Unternehmen für die Befragung ausgewählt wurden. Zudem sind diese weitgehend dem Verarbeitenden Gewerbe (speziell Metallverarbeitendes Gewerbe, Maschinenbau sowie Elektrotechnik) zuzuordnen, was eine generelle Verallgemeinerung der Ergebnisse auf die gesamte deutsche Wirtschaft ausschließt. In Bezug auf die Unternehmensgröße steigt die Betroffenheit an, was einerseits mit einer höheren Auslandsaktivität von Großunternehmen und damit auch einer stärkeren Exponiertheit gegenüber Fälschern erklärt werden kann. Andererseits ist die Nutzung formeller Schutzrechte unter den Großunternehmen stärker ausgeprägt und eine Überwachung der relevanten IPR in einem höheren Maße gewährleistet. Aus diesen Gründen kann nicht von einer Entwarnung bzgl. der KMU gesprochen werden, da bei diesen auch schon ein einzelner Verletzungsfall zu substantiellen Beeinträchtigungen des Geschäftsbetriebes führen kann. In Bezug auf die entstandenen Schäden durch Verletzungen geistiger Eigentumsrechte geben 12,1% der Befragten Umsatzeinbußen von über 10% an; bei der Mehrheit der befragten Unternehmen liegen diese bei unter 5%. Befragt wurden die Unternehmen außerdem zu den monetären Aufwendungen, die sie aufgrund der Piraterieproblematik aufzubringen hatten. Dies kann zusätzliche Kosten für die Durchsetzung von Rechten, ein intensiveres Beobachten des Marktes oder technische Schutzmechanismen beinhalten. Die Schätzung beider Kostenpunkte liegt auf Basis der Unternehmensantworten bei ca. 6,2% des Jahresumsatzes des Bezugsjahres 2007. Bezogen auf den Gesamtumsatz des verarbeitenden Gewerbes, dem die befragten Unternehmen überwiegend zuzuordnen sind, würde dies Piraterieschäden von bis zu 50 Mrd. Euro bedeuten, die dem vom VDMA ermittelten Wert von 7 Mrd. Euro für den Maschinen- und Anlagenbau ungefähr entsprechen würden. Der DIHK geht in seinen Hochrechnungen, welche nicht explizit nur forschungs- oder patentaktive Unternehmen umfassen, lediglich von 29 Mrd. Euro für die gesamte deutsche Wirtschaft aus. 10 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Abbildung 2Häufigkeit von Patent- und Markenrechtsverletzungen innerhalb bzw. außerhalb der Europäischen Union Oft oder sehr oft Markenverletzungen Patentverletzungen 0% 20% Selten bis manchmal 40% 60% Nie 80% 100% Innerhalb der EU Außerhalb der EU Innerhalb der EU Außerhalb der EU Abbildung 3Umsatzeinbußen und Zusatzkosten als Folge von Produktpiraterie Umsatzeinbußen Umsatzeinbußen durch durch Produktpiraterie Produktpiraterie Zusatzkosten Zusatzkosten durch durch Produktpiraterie Produktpiraterie 60 60 50 50 50 50 40 40 40 40 Anteil der Unternehmen in % Anteil der Unternehmen in % Anteil der Unternehmen in % Anteil der Unternehmen in % 60 60 30 30 30 30 20 20 20 20 10 10 10 10 0 0 0% 0% 1-2%1-2% 3-5%3-5% 6-10% 6-10% Umsatzausfall Umsatzausfall in %in (2007) % (2007) 11-15% 11-15% 16-20% 16-20% 0 0 0% 0% 1-2%1-2% 3-5%3-5% 6-10% 6-10% 11-15% 11-15% Zusatzkosten Zusatzkosten in %indes % des Umsatzes Umsatzes (2007) (2007) 16-20% 16-20% 11 Zusätzlich zu den monetären Auswirkungen von Produktpiraterie wurde in dieser Studie analysiert, welche qualitativen Auswirkungen auf der Managementebene der Unternehmen als Reaktion auf die Piraterieproblematik zu erwarten sind. Bei den Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern wird dabei von einer stärkeren Nutzung formeller Schutzrechte wie Patenten berichtet, auch bei der Durchsetzung von Schutzrechten signalisieren Großunternehmen wachsende Anstrengungen. Da dies jedoch von den kleineren Unternehmen oftmals nicht geleistet werden kann, ist hier eine weiter wachsende Kluft in der Patentnutzung zwischen Unternehmen verschiedener Größe zu erwarten. Deutlich wird dies auch bei einem Vergleich der nach Eigenauskunft unmittelbar betroffenen Unternehmen mit einer Vergleichsgruppe, die keine unmittelbare Schutzrechtsverletzung angegeben hat. Bei größeren Firmen unter den „Piraterieopfern“ wird hier ein signifikant höherer Wert für die Ausweitung der Nutzung und Durchsetzung formeller Schutzmethoden ermittelt, für mittelständische Unternehmen ist selbst bei unmittelbarer Betroffenheit eine Steigerung ihrer Schutzrechtsaktivitäten offensichtlich nicht möglich oder effizient. Implikationen für KMU-Förderpolitik im Bereich Intellectual Property Nach der Untersuchung der beiden übergeordneten Forschungsaspekte wurde die Analyseebene dieser Studie im Hinblick auf öffentliche Unterstützungsprogramme für KMU im Bereich Schutz geistigen Eigentums konkretisiert. Hierbei wurde sowohl die Nachfrageseite – also die Unternehmen selber – als auch die Angebotsseite – die anbietenden Institutionen – einbezogen. Hinsichtlich der Nachfrage wurde ein entsprechender Themenblock bereits in die Unternehmensbefragung integriert und über Experteninterviews konkretisiert. Auf der Angebotsseite wurden entsprechende Programme, wie z.B. die SIGNO KMU-Patentaktion oder die Patentinformationszentren, identifiziert und im Hinblick auf Zweckmäßigkeit, Effektivität und Effizienz sowie Verbesserungspotentiale untersucht. Dabei wurde deutlich, dass eines der zentralen Hauptprobleme der Förderlandschaft in der unzureichenden Informationslage der befragten Unternehmen liegt: Viele Unternehmen wissen schlicht zu wenig über die bestehenden Förderangebote. Ferner ist festzustellen, dass das identifizierte Bündel an Unterstützungsmaßnahmen sowohl quantitativ (gemessen an der Zahl der Maß nahmen) wie auch inhaltlich-qualitativ sehr stark auf das Instrument des Patentschutzes fokussiert. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt des Weiteren vornehmlich auf den frühen Phasen der Nutzung des Instrumentes, d.h. der Anmeldephase und der ihr (meist vorgelagerten) Recherchephase. Innerhalb dieser Schwerpunktsetzungen – und abgesehen von Details bei der Implementierung – wird das System der Unterstützungsleistungen von den ExpertInnen als weitgehend vollständig und zweckmäßig gesehen. Für den Bereich außerhalb der Schwerpunktsetzungen ist zwar festzustellen, dass die Zieldefinitionen der meisten Maßnahmen nicht die alleinige Erhöhung der Patentanmeldezahlen zum Inhalt haben (zumindest bei den wichtigsten Förderinstrumenten), was positiv zu werten ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass speziell dort, wo Beratung ein Teil des Serviceangebotes ist, auch Alternativen zum Patent angesprochen werden (abhängig vermutlich von der Person und dem Erfahrungsschatz des Beraters). Dennoch besteht Konsens darüber, dass im Design des Gesamtunterstützungsrahmens der IP-Management-Gedanke vermutlich nur ungenügend berücksichtigt und zu stark auf das Thema Patent fokussiert wird. Hier sind Weiterentwicklungen der Förderportfolios bzw. eine Schärfung des Profils der Programme anzudenken. Das Thema IP-Management ist deshalb von Bedeutung, weil es letztlich für ein Unternehmen in bestimmten Fällen kontraproduktiv sein kann, Patente anzumelden, speziell wenn es sich in einem Feld bewegt, wo die Durchsetzung des Patentes schwierig wird. In solchen Fällen sind Alternativen zum Patent zu prüfen, wie die Nutzung von Geschäftsgeheimnissen oder eine defensive Publikation, die Konkurrenten zumindest davon abhält, ein Re-Engineering (Nachbau) der Erfindung vorzunehmen und diese dann unter eigenem Namen zu patentieren (und damit das ursprünglich erfindende Unternehmen aus dem Markt zu drängen). Darüber hinaus sind Verschränkungen mit anderen Schutzrechtsinstrumenten zu prüfen, wie Marken oder Designs/Geschmacksmuster. Damit wird letztlich auch die Einbeziehung 12 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand betriebswirtschaftlicher Aspekte bzw. des Geschäftsmodells notwendig – am Beispiel der Firma Coca-Cola, die für ihr Hauptgetränk keinen Patentschutz vorgesehen hat (der die Rezeptur für (illegale) Nachahmer offengelegt hätte und maximal 20 Jahre gültig gewesen wäre), dafür aber eine strikte Geheimhaltung und einen starken Markenschutz als Schutzrechtsstrategie und Geschäftsmodell stark nutzt, ist der Grundgedanke des IP-Managements klar sichtbar: Die Wahl der optimalen Kombination aus verschiedenen formellen und informellen Schutzrechten im Kontext eines klar definierten Geschäftsmodells, ohne a priori einem bestimmten Instrument einen Vorzug zu geben. Eine einseitige Fokussierung auf das Schutzrechtsinstrument Patent hätte z.B. für den Fall Coca-Cola mit hoher Wahrscheinlichkeit eine langfristig geschäftsschädigende Wirkung gehabt. Für das hochkomplexe Themengebiet Intellectual Property ist Expertise und langjährige Erfahrung notwendig, die technische, juristische und betriebswirtschaftliche Aspekte im Umgang mit IP abdeckt. Derartige ExpertInnen sind jedoch nur in geringer Zahl am Arbeitsmarkt verfügbar. Daher sollte einerseits die universitäre Ausbildung gerade an technischen Hochschulen stärker auf das Feld IP-Management eingehen. Andererseits könnten öffentliche Förderprogramme stärker auf eine Vermittlung von relevantem Know-how abzielen, z.B. über Beratungsangebote und spezielle Fortbildungen für im Bereich Innovationsmanagement tätige Mitarbeiter von KMU. Die Fortbildung von Multiplikatoren (Train the Trainer-Konzept) wie das Programm IP4Inno auf europäischer Ebene könnte ein erfolgsversprechender Weg sein. Neben den bereits erwähnten Mängeln in der öffentlichen Wahrnehmung der Angebote, welche eine effektivere Kommunikationspolitik der einzelnen Programme erfordern, sollte eine bessere Koordination der IPR-Förderaktivitäten von Bund und Ländern vorgenommen werden. Momentan existiert eine Reihe von Angeboten unterschiedlicher Art und Qualität auf Länder- und Bundesebene. Ein erster Schritt sollte daher die Schaffung einer möglichst hohen Transparenz der Förderlandschaft über zentrale Ansprechpartner sein. Anschließend müsste eine inhaltliche Abstimmung über die Fördergebiete hinweg durchgeführt werden, welche durch eine bundesweit bekannte und aktive Einrichtung wie z.B. das Deutsche Patent- und Markenamt koordiniert werden könnte. In Bezug auf die Verletzung geistiger Eigentumsrechte im Ausland war eine der Hauptforderungen der befragten Unternehmen, den politischen Druck gegenüber Ländern mit einem hohen Piraterieaufkommen beizubehalten und notfalls zu verstärken. Auf operativer Ebene wären auch Programme wie das österreichische Innovationsschutzprogramm (IPP) denkbar, welches KMU bei der Anmeldung und Verfolgung von Patentrechten in Schwellenländern Unterstützung gewährt. Zur effektiven Durchsetzung von Patenten auch im europäischen Raum würde darüber hinaus auch die Etablierung eines echten europäischen Gemeinschaftspatentes sowie einer Europäischen Patentgerichtsbarkeit beitragen. Abschließend soll hier auf die Notwendigkeit einer stärkeren Evaluationskultur bei allen Programmen im Bereich Innovationsschutz hingewiesen werden. Nur durch eine regelmäßige Erfolgskontrolle der Programme kann die Effizienz der eingesetzten Mittel gesteigert werden. Eine Evaluation kann dabei nicht eindimensional – etwa über die Anzahl der erteilten Patente – erfolgen, sondern muss in vielfacher Hinsicht Aussagen über Verbesserungen im gesamten Innovations- bzw. IP-Management der Teilnehmer liefern können. Ein deutliches Signal im politischen agenda setting könnte darüber hinaus die Etablierung eines von der Bundesregierung eingesetzten „Beauftragen für Geistiges Eigentum“ – ähnlich dem US-amerikanische „Coordinator of Intellectual Property Rights Enforcement“ – sein. 13 1. Einführung Durch die Globalisierung, die dadurch weiter zunehmende internationale Arbeitsteilung sowie die wachsenden Verflechtungen der Handelsströme zwischen Volkswirtschaften kann ein Land wie Deutschland nicht mehr im Preis-, sondern nur im Qualitätswettbewerb bestehen. Folglich steigt die Bedeutung geistigen Eigentums als Basis für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit absolut und im Vergleich zu den klassischen Investitions- bzw. Kapitalgütern, wie z. B. Maschinen, kontinuierlich an. Dieser Trend lässt sich durch den massiven Anstieg der Patent-, aber auch Markenanmeldungen bei gleichzeitig eher moderatem Wachstum der FuE-Ausgaben nachvollziehen (Blind et al., 2006). Obwohl schon seit vielen Jahren zahlreiche staatliche Unterstützungsmaßnahmen hinsichtlich der Anmeldung geistiger Eigentumsrechte eingeführt wurden, ist dennoch immer noch festzustellen, dass innovative Großunternehmen gerade das mächtige Schutzrecht der Patentes sehr viel intensiver nutzen als dies KMU tun. Als Konsequenz ist eine Konzentration der Patentanmelder auf gerade die Unternehmen mit den meisten Anmeldungen festzustellen: Um die Jahrtausendwende zeichneten 10% der Anmelder für 66,3% der Anmeldungen verantwortlich (Blind et al., 2003). Dies gilt trotz eines in jüngster Vergangenheit zu verzeichnenden Aufholprozesses, der auf einen stagnierenden Anteil der patentierenden Großunternehmen zurückzuführen ist (Blind und Ebersberger, 2007). Diese weiterhin bestehende Diskrepanz lässt sich im Fall der Patente dadurch erklären, dass Großunternehmen Patente in einem wesentlich stärkeren Ausmaß strategisch nutzen, indem diese zur Mitarbeitermotivation oder zur Leistungsmessung, aber auch zur Verbesserung des technologischen Images genutzt werden (Blind et al., 2006). Es zeigt sich zudem – und hier ähneln sich KMU und Großkonzerne –, dass in Branchen wie der Biotechnologie ein (wenn auch nur nachrangiger) Teil der Motivation für Patentanmeldungen auf eine erhoffte Verbesserung des Zugangs zu Kapitalmärkten zurückzuführen ist. Da auf Seiten der Banken jedoch eine gewisse Skepsis gegenüber dem Einsatz von Patenten als Kreditsicherungsinstrument festzustellen ist, kann man hier wohl nicht von einem effizienten Einsatz von Patenten sprechen und muss in diesem Zusammenhang von einer Art von Marktversagen ausgehen. Diese neuen Motive zur Patentierung verbessern das Kosten-Nutzen-Verhältnis für Großunternehmen. Demgegenüber erfahren KMU aufgrund der durch strategisches Patentierungsverhalten zunehmenden Patentansprüche und die damit entstehenden Patentdickichte (Shapiro, 2001) eher eine weitere Kostenerhöhung für ihre Innovationsprozesse. Das Patentsystem schafft damit für KMU im Vergleich zu den Großunternehmen Wettbewerbsnachteile, die bis hin zur Marktzutrittsbeschränkung führen können. Dies stellt die Wirtschafts- und speziell die Patentpolitik vor neue Herausforderungen, die nicht einfach mit dem existierenden, auf KMU gerichteten patentpolitischen Instrumentarium zu lösen sind. Trotz oder wegen der wachsenden Wichtigkeit geistigen Eigentums trat in den letzten Jahren mit dem steigenden Ausmaß an Verletzungen geistiger Eigentumsrechte ein weiteres Problem auf. Die zunehmende Bedeutung geistigen Eigentums und der entsprechenden Rechte erhöht die Attraktivität bei konkurrierenden Unternehmen, dieses geistige Eigentum ohne die Beachtung der relevanten Schutzrechte zu nutzen. Durch den schnellen Aufbau entsprechender technologischer Kapazitäten in den Aufholländern kann das von deutschen Unternehmen entwickelte technologische Know-how dort nun schneller und effektiver in relevante Produkte und Prozesse umgesetzt werden. Folglich werden laut OECD (OECD, 2007) gefälschte Produkte in Höhe von mindestens 5% des Welthandelsvolumens in den Umlauf gebracht. Es stellen sich nicht zuletzt hier neue Herausforderungen für die KMU-orientierte Politik, da gerade beim Mittelstand ein Auftreten von Produktpiraterie zu besonders gravierenden Auswirkungen führen kann und KMU oftmals nicht die Mittel haben, um Produktpiraten nachhaltig zu verfolgen. Im Themenfeld „Geistiges Eigentum“ wurden in den letzten Jahren aufgrund der Benachteiligung von kleineren Unternehmen vor allem im Patentsystem zahlreiche KMU-spezifische Unterstützungsmaßnahmen in verschiedenen Ländern innerhalb und außerhalb der EU implementiert, die die Nutzung des IPRSystems durch den Mittelstand erleichtern sollen – so auch in Deutschland. Bei der Konzeption dieser Programme stellt sich zusätzlich die Frage, welche Implikationen die Thematik „Verletzung geistiger Eigentumsrechte“ für die wirtschaftspolitische Agenda hat. Vor diesem Hintergrund untersucht diese Studie die bestehenden öffentlich finanzierten Unterstützungsangebote im Bereich IPR für deutsche KMU bezüglich 14 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand deren Zweckmäßigkeit und Effektivität und identifiziert mögliche Förderlücken und Möglichkeiten einer Anpassung zur Optimierung der Zielerreichung. Zusammengefasst untersucht die Studie folgende Fragestellungen: 3 ie hat sich die Bedeutung von IPR für UnterW nehmen in den letzten Jahren verändert bzw. um wie viel ist der Anteil geistiger Eigentumswerte an den Unternehmenswerten angestiegen? 3 Wie hoch ist der (geschätzte) individuelle und volkswirtschaftliche Schaden aus Verletzungen geistiger Eigentumsrechte? 3 Welche wirtschafts- und innovationspolitischen Konsequenzen ergeben sich aus der veränderten Bedeutung geistiger Eigentumswerte, insbesondere für die KMU-orientierte Politik? Das Untersuchungsdesign umfasst mehrere methodische Ansätze: Literaturstudien, die Sekundäranalyse vorliegender Datenbestände, eine eigene schriftliche Unternehmensbefragung, offene, leitfadengestützte Interviews sowie Ergebnisse und Sonderauswertungen der Studie „Benchmarking National and Regional Support Services for SME in the Field of Intellectual and Industrial Property“ (Radauer et al., 2007). Der Aufbau der folgenden Seiten orientiert sich sowohl an der gewählten Methodik als auch an den zu behandelnden Themenblöcken. Kapitel 2 führt in die Thematik ein und fasst Ergebnisse aus der Literaturanalyse zur Bedeutung geistigen Eigentums, Möglichkeiten der Messung von intangibles, Nutzung von Mechanismen zum Schutz von IP und zur Problematik von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte wie Patente und Marken zusammen. Kapitel 3 schließt daran mit der Darstellung der Sekundärdatenanalyse an, über die eine Quantifizierung der Bedeutung des geistigen Eigentums und eine Abschätzung des Ausmaßes von Produktpiraterie erzielt wurde. Der vierte Abschnitt stellt die Ergebnisse der Primärerhebung dar und zieht Parallelen zur bis dahin durchgeführten Analyse. Dem Thema „Unterstützungsmaßnahmen für KMU im Bereich IPR“ trägt Kapitel fünf Rechnung: es stellt die Nachfrage nach Förderaktivitäten sowie die Effizienz der angebotenen Programme dar. Kapitel sechs zieht Schlussfolgerungen aus den gewonnenen Erkenntnissen und lässt diese in wirtschaftspolitische Handlungsempfehlungen münden. 15 2.Geistiges Eigentum und die Verletzung geistiger Eigentumsrechte 2.1. Geistiges Eigentum, Intangibles und Intellectual Property – Begriffsklärung und Definition Auch wenn sich wohl alle Experten dahingehend einig sind, dass dem geistigen Eigentum eine zunehmende Bedeutung bei der Schaffung von ökonomischem Mehrwert durch die Unternehmen einer Volkswirtschaft zukommt, hat sich eine einheitliche Definition des Begriffes „geistiges Eigentum“ bisher noch nicht durchgesetzt. Eine Reihe von Bezeichnungen – geistiges Eigentum oder immaterielle Vermögensgüter, intangible assets oder intellectual property – werden in der wissenschaftlichen Diskussion gebraucht. In der externen Rechnungslegung hat sich der Terminus „immaterielle Vermögensgegenstände“ eingebürgert. Smith und Parr (2000, S. 52) definieren die intangible assets als die Bestandteile eines Unternehmens, die zusätzlich zu monetären oder physischen Vermögensgütern existieren. Dazu zählen z.B. vertraglich geregelte Rechte gegenüber Dritten wie Verträge mit Zulieferern über besonders günstige Konditionen oder auch langfristige Arbeitsverträge mit kompetenten Mitarbeitern. Der Arbeitskreis Wissensbilanz (BMWA, 2005) – ein Projekt unter der Abbildung 2.1. Schirmherrschaft des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit – verwendet den Begriff „intellektuelles Kapital“ und versteht darunter das „Vermögen eines Unternehmens (…), das nicht direkt greifbar, aber entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg in der Zukunft ist.“ Das konstituierende Merkmal ist also die fehlende physische Substanz. Im deutschen Sprachgebrauch entspricht dem Begriff intangible assets wohl am ehesten die Bezeichnung „immaterielle Vermögensgüter“, die im Folgenden als Oberbegriff synonym zum englischen Terminus benutzt wird. Zur Definition oder Kategorisierung der Bestandteile immaterieller Vermögensgüter gibt es eine Reihe von Ansätzen. In jedem spielt das Humankapital eine prominente Rolle. Die Bedeutung einer qualifizierten und motivierten Belegschaft, der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter oder der Führungsqualitäten leitender Angestellter kann gar nicht hoch genug angesetzt werden und ist oftmals entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Während also dem Humankapital in jedem Fall eine exponierte Rolle zugestanden wird, besteht bei der Kategorisierung anderer Bestandteile der Intangibles weniger Übereinstimmung, wie die folgende Abbildung einiger Kategorisierungen von Intangibles zeigt. Ansätze zur Kategorisierung von Intangibles (Quelle: Haller und Dietrich, 2001, S. 1045) AK Schmalenbach (2001) Human Capital Sveiby (1997) Human Capital Stewart (1997) Human Capital Edvinsson/ Malone (1997) Human Capital Skandia (1995) Human Capital Customer Capital Supplier Capital Process Capital External Structure Innovation Capital Internal Structure Customer Capital Structural Capital Structural Capital Customer Capital Process Capital Innovation Capital Location Capital Investor Capital 16 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Zur Definition, zur Messung und zum Management von Intangibles existiert eine Vielzahl von Ansätzen; unter diesen ist einer der bekanntesten der Intangible Assets Monitor von Sveiby (1997). Der Autor entwickelte Ansätze aus schwedischen Firmen in der zweiten Hälfte der 1980er Jahre weiter und kategorisiert die Intangibles in Humankapital (also etwa die Qualifikation und Motivation der Mitarbeiter), externe Struktur (das Verhältnis zu Kunden, Lieferanten und sonstigen Partnern) und interne Struktur, also die Organisationsstärke innerhalb eines Betriebes (Sveiby, 1997). Ein weiterer wichtiger Ansatz zur Beschreibung und Messung von Intangibles ist der von Edvinsson während seiner Tätigkeit als Director of Intellectual Capital im schwedischen Versicherungskonzern Skandia entwickelte Skandia Navigator (Edvinsson und Malone, 1997). Der Ansatz zur Kategorisierung der Intangibles baut auf dem von Sveiby auf und nimmt Ideen der Balanced Scorecard-Methode (Kaplan und Norton, 1996) auf. Skandia veröffentlicht neben den üblichen Bilanzdaten auch einen Bericht über die Intangibles und benutzt den Skandia Navigator weiterhin als internes Managementwerkzeug. In Deutschland wurde das Bewusstsein für das Thema Intangibles sowie dessen Messung und Bilanzierung in letzter Zeit von der auch international stark beachteten Initiative „Wissensbilanz – Made in Germany“ unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vorangetrieben. Die Kategorisierung der Intangibles erfolgt hier in die drei Bereiche Humankapital, Strukturkapital und Beziehungskapital und lehnt sich damit an die Unterteilung nach Sveiby an. Einem Teil des immateriellen Eigentums von Unternehmen kommt eine besondere Bedeutung zu, da es sich um Intangibles handelt, die mittels gesetzlicher Regelungen geschützt sind. Hier wird der Begriff Intellectual Property Rights bzw. „geistige Eigentumsrechte“ gebraucht. Dabei handelt es sich um Patente und Gebrauchsmuster sowie Geschmacksmuster, Markenschutz, Urheberrechte und andere spezielle Schutzrechte wie z.B. Sortenschutz oder Halbleiterschutz. Jedes dieser Schutzrechte kann in die Strategie eines Unternehmens eingehen, um das im Unternehmen generierte Know-how zu internalisieren und nicht an bestehende oder potenzielle neue Konkur- renten zu verlieren. Die herausragende Bedeutung dieser Schutzrechte zeigt sich auch daran, dass sie sich einer stark wachsenden Nutzung erfreuen und immer öfter Gegenstand von Schutzrechtsprozessen werden, wie weiter unten ausführlich dokumentiert wird. Die folgenden Ausführungen werden sich daher zunächst mit der Bedeutung der Intangibles im Allgemeinen befassen, anschließend – den Zielen der Studie entsprechend – einen Fokus auf die existierenden gewerblichen Schutzrechte und ihre Bedeutung für die deutsche Volkswirtschaft setzen. Dazu muss auch darauf eingegangen werden, welche Methoden zu ihrer Messung zur Verfügung stehen. Neben Messmethoden aus der betriebswirtschaftlichen Literatur gibt es dabei für die Abschätzung der Wirkungsmechanismen auch ökonometrische Modelle, mit denen der Einfluss der Existenz von Intangibles auf Größen wie Produktivität, Umsatz oder Gewinn analysiert wird. 2.2.Die Bedeutung immaterieller Vermögensgüter Ein erstes Indiz für die wachsende Bedeutung von Intangibles sind zunächst die zahlreichen Projekte, Initiativen und wissenschaftlichen Studien, die sich mit dem Thema Intangibles und spezieller mit der Erfassung des geistigen Eigentums befassen. Beispielhaft genannt werden soll hier das von der Europäischen Union finanzierte „RICARDIS“-Projekt, das sich umfassend mit verschiedenen Ansätzen zum Intellectual Capital Reporting befasst und speziell auf kleinere und mittlere Unternehmen ausgerichtet ist (Europäische Kommission, 2006). Hier wird u. a. ein länderübergreifender Vergleich angestellt, der zu dem Schluss kommt, dass in den nordischen Ländern eine weitaus höhere Verbreitung der Wissensbilanzierung festzustellen ist. Die treibende Kraft ist dort eher die Wirtschaft (z.B. mit dem bereits erwähnten Vorreiter Skandia) als die Politik. Aber auch staatliche Initiativen können sich als wichtige Treiber erweisen, wie das Beispiel Dänemark zeigt, wo die staatliche Unterstützung dazu geführt hat, dass eine hohe Zahl an Unternehmen ihre Intangibles methodisch strukturiert erfasst. Erwähnenswert ist zudem Österreich, das 2004 per Gesetz alle öffentlichen Universitäten 17 zur Erstellung einer Wissensbilanz verpflichtet hat. Die schon oben erwähnte Initiative „Arbeitskreis Wissensbilanz“ zeigt auch in Deutschland im Rahmen der Pilotprojekte mit KMU erste Erfolge in der Bilanzierung von Intangibles (Europäische Kommission, 2006). Über die genannten indirekten Indizien hinaus existiert eine Reihe von Unternehmensbefragungen, die auf direkte Weise die subjektiv empfundene Bedeutung der immateriellen Vermögensgüter ermitteln. Völckner und Pirchegger (2005) fragten Manager nach dem Einfluss verschiedener immaterieller Werte auf den Unternehmenserfolg. Über drei Viertel der Befragten schätzten ihr Kundenkapital, also die Beziehung zum Konsumenten, auf einer 5er-Skala mit dem Höchstwert („eine der wichtigsten Einflussgrößen des Unternehmenserfolges“) ein, 42% gaben den höchsten Wert für das Human kapital an, gefolgt vom Markenkapital mit fast 30%. In der Einschätzung der relativen Wichtigkeit verschiedener Intangibles ergaben sich in der Studie weder Unterschiede nach Branchenzugehörigkeit noch zwischen den Größenklassen. Kleinere Unternehmen schätzten die Wichtigkeit ähnlich ein wie größere Betriebe. Auch die zukünftige Bedeutung von Intangibles wird nach Ansicht der Befragten noch weiter ansteigen. Besonders in den Branchengruppen „kurzlebige Konsumgüter und Dienstleistungen“ wird der Bedeutungszuwachs als besonders hoch eingeschätzt. In einer Befragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG (KPMG, 2008) gaben ca. 85% der befragten Unternehmen an, dass in ihrem Betrieb immaterielle Vermögenswerte in Form von Marken vorliegen, ca. 82% meinten, die Intangibles in ihrem Unternehmen liegen in Form von Computersoftware bzw. -lizenzen vor. Kundenlisten wurden zu 75% genannt und stellen damit – wie auch schon oben erwähnt – einen großen Anteil der nicht-physischen Vermögenswerte dar. Auch die Unternehmensberatung Capgemini (2005) analysierte ca. 100 Unternehmen im Hinblick auf ihre Wertschätzung von immateriellen Vermögensgütern. Als ein Ergebnis zeigt sich, dass 60% der befragten Unternehmen immateriellen Vermögensgütern eine stärkere Bedeutung beimessen als materiellem Vermögen und dass vor allem Betriebe in turbulenten oder dynamischen Unternehmensumfeldern diese Einschätzung teilen. 2.2.1. Qualitative Bewertung Über die direkte Befragung von Unternehmen hinaus soll im Folgenden ein Überblick über Studien zu den Effekten von Patenten und Markenrechten auf Marktwert und Produktivität gegeben werden, also auf die Art und Weise, wie sich die Bedeutung der geistigen Eigentumsrechte manifestieren kann. Zunächst kann auf eine Reihe von Studien zum positiven Zusammenhang von Forschungs- und Entwicklungsausgaben (F&E-Ausgaben) und Marktwert verwiesen werden. Ebenso wie diese basieren auch die meisten Studien zum Effekt von Patenten – als Maß des Outputs von F&E – auf den Wert eines Unternehmens auf der Annahme, dass sich dieser aus den tangible assets, also dem Betriebsvermögen wie Maschinen, Gebäude, Grundstücke etc, sowie den intangibles (Patente, Marken, Know-how etc.) zusammensetzt (Griliches, 1981); der Wert eines Unternehmens wird dabei über den Börsenwert ermittelt. Dies impliziert die Annahme, dass die beste Schätzung der zukünftigen Ertragschancen eines Unternehmens über den Marktmechanismus der Börse erfolgen kann. Ein aktueller Beitrag ist die Studie von Hall et al. (2005). Sie weisen nach, dass Patente einen starken Effekt auf den Marktwert des Unternehmens haben und dass Unternehmen mit Patenten, auf die in anderen Patentschriften überdurchschnittlich häufig verwiesen wird, einen ca. 50% höheren Marktwert aufweisen als Unternehmen mit einer nur durchschnittlich ausgeprägten Anzahl von Verweisen. McGahan und Silverman (2006) zeigen, dass der Marktwert von Unternehmen unter gewissen Umständen sogar positiv auf Intellectual Property Rights (IPR) von Konkurrenten innerhalb ihrer Branche reagiert. Dies hängt mit der Ausgestaltung des gesetzlichen Rahmens von IPR sowie von möglichen Spill-Over-Effekten zwischen Unternehmen einer Branche zusammen. Neben dem Einfluss auf den Marktwert ist auch der Effekt von Patenten auf die Produktivität von Unternehmen Untersuchungsgegenstand ökonomischer Studien. Zu den neueren zählt z.B. die von Greenhalgh und Rogers (2007): Die Autoren weisen mit Daten der Jahre 1986 bis 1994 nach, dass Firmen mit einer größeren Patentierungsaktivität auch eine höhere Produktivität aufweisen. Allerdings sind die Produktivitätsvorteile nicht sehr langlebig, so dass 18 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand die Wichtigkeit von kontinuierlich betriebener F&E von den Autoren als nachhaltiger produktivitätstreibender Faktor hervorgehoben wird. In letzter Zeit hat sich das Forschungsinteresse neben den weiterhin dominierenden Patentstatistiken auch auf Eintragungen von Marken erweitert. Diese haben den Vorteil, auch auf Dienstleistungen anwendbar zu sein, während Patenten eine technische Neuerung zu Grunde liegen muss. In der schon erwähnten Studie von Greenhalgh und Rogers (2007) wird ein positiver Effekt einer Markenaktivität sowohl auf den Marktwert als auch auf die Produktivität und das Produktivitätswachstum herausgestellt, andere Studien weisen einen Einfluss auf Gewinne und Umsätze nach. Studien zu den ökonomischen Effekten des Copyrights sind deswegen relativ selten, da (zumindest derzeit) keine Registrierungspflicht für diese Rechte existiert. Für die Jahre 1910 bis 1991 gab es jedoch eine derartige Regelung in den USA. Anhand dieser Daten zeigen Landes und Posner (2003), dass ein großer Teil, ca. 80%, einen eher geringen wirtschaftlichen Nutzen aufwies. Andererseits weist die stark wachsende Anzahl von Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen auf einen signifikanten privaten ökonomischen Wert für die Unternehmen hin. Geistige Eigentumsrechte können für Unternehmen aus einer Reihe von anderen, strategischen Gründen eine Rolle spielen (Blind et al., 2006). Dies ist vor allem in Großunternehmen der Fall. Dazu zählt die Motivation, durch ein großes Patentportfolio die Reputation des Unternehmens zu erhöhen, die Verhandlungsposition innerhalb von Unternehmenskooperationen zu stärken sowie Patentanmeldungen in Rahmen unternehmensinterner Anreizsysteme zu verwenden. Ein wichtiger Aspekt ist zudem das Blockieren von Konkurrenten, das entweder defensiv zur Erhaltung des eigenen technologischen Spielraums als auch offensiv, um Konkurrenten von der Anwendung selbst nicht weiter verfolgter technologischer Entwicklungen fernzuhalten, betrieben werden kann. Auch der Zugang zum Kapitalmarkt als Patentierungsmotiv ist hier zu nennen. Für Patente ermittelten Blind et al. (2006), dass dies als Beweggrund für die Patentierung zwar von anderen Motivationen – allen voran der traditionellen Schutzfunktion – dominiert wird. Immerhin ein Viertel der mehr als 500 befragten Unternehmen wies diesem Motiv jedoch eine hohe oder sehr hohe Wichtigkeit zu. Ähnlich wie die erhoffte Verbesserung des technologischen Images eines Unternehmens durch ein umfangreiches Patentportfolio versuchen Unternehmen, immaterielle Vermögensgüter als Sicherungsinstrumente bei Verhandlungen mit Fremdkapitalgebern zu benutzen. Insbesondere junge Unternehmen und Start-ups der High-Tech- oder Softwarebranche, die über wenig klassisches Anlagevermögen verfügen, setzen dies vergleichsweise häufig ein. Eine Untersuchung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Zimmermann, 2007) ermittelte eine mit der Unternehmensgröße steigende Wahrscheinlichkeit für den Einsatz von Intangibles als Kreditsicherungsinstrument. Unternehmen, die Markenrechte neu erstellt oder selbst geschaffen haben, weisen dabei nach den Berechnungen eine um den Faktor 5,5 höhere Wahrscheinlichkeit auf, immaterielle Sicherheiten zu stellen. Für Patente kommt die Untersuchung zu keinen signifikanten Ergebnissen, bei Urheberrechten, Gebrauchsund Geschmacksmustern sinkt diese sogar. Zimmermann (2007) erklärt diesen Befund mit der Tatsache, dass diese Schutzrechte teilweise ungeprüft eingetragen werden und damit einen weniger objektivierbaren Wert für den Fremdkapitalgeber aufweisen. Die Akzeptanz unter Banken und Finanzaufsichtsbehörden ist in den letzten Jahren jedoch gestiegen: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) lässt Patente als Kreditsicherheit zu und auch die Landesbank Baden-Württemberg akzeptiert technische Dokumentationen unter bestimmten Vorraussetzungen als zusätzliches Sicherungsinstrument (OECD, 2006b). Insgesamt zeigt sich jedoch noch sehr klar eine starke Zurückhaltung bei der Akzeptanz von Intangibles als Kreditsicherheit, bei lediglich 2,2% aller von der KfW (Zimmermann, 2007) befragten Unternehmen, die Sicherheiten bei der Kreditvergabe stellten, waren diese immaterieller Art. Falls dies tatsächlich der Fall ist, steht meist nicht die Kreditvergabe an sich zur Diskussion, sondern lediglich Verhandlungen über die Konditionen. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass oft allgemein anerkannte Bewertungsmethoden fehlen und sich das Intangible Capital Reporting noch keiner großen Verbreitung erfreut. 19 2.2.2. Quantitativ-monetäre Bewertung Bei einer auf den monetären Nutzen abzielenden Analyse kann bei der Bewertung von Intangibles zunächst nach unterschiedlichen Messansätzen unterschieden werden: 1. urch die bei der Generierung der immateriellen d Vermögensgüter entstandenen Ausgaben (kostenorientierter Ansatz), 2. d urch die über Marktmechanismen ermittelten Preise wie Lizenzausgaben für Technologien (marktorientierter Ansatz) oder 3. d urch den Umsatz bzw. Gewinn eines Unternehmens, der sich auf die immateriellen Vermögensgüter (z.B. Marken oder Produkte mit patentierter Technologie) zurückführen lässt (ertragsorientierter Ansatz). Betriebswirtschaftliche Methoden des Managements und des Controllings unterscheiden sich weiterhin danach, ob sie einen qualitativen oder quantitativen Ansatz verfolgen; entsprechend generieren die verschiedenen Methoden monetäre oder nichtmonetäre Maßzahlen. Um die wachsende Bedeutung immaterieller Vermögensgüter zu bewerten, können nach dem kostenorientierten Ansatz die Ausgaben analysiert werden, die zu deren Aufbau nötig sind. Eine der wichtigsten Größen in diesem Zusammenhang sind die Ausgaben, die innerhalb einer Volkswirtschaft für Forschung und Entwicklung aufgewendet werden. Dies ist der Input, der zu neuen Technologien, Verfahrensweisen, allgemein zu neuem Wissen und Knowhow führt. Der oben genannten Kategorisierung folgend, ist eine Analyse der F&E-Ausgaben ein Element der kostenorientierten Beurteilung von geistigen Vermögenswerten. Daten über den Verlauf der Innovationsaufwendungen in Deutschland liefert z.B. das Mannheimer Innovationspanel, das den deutschen Beitrag zum Community Innovation Survey (CIS) der Europäischen Union darstellt. Der Community Innovation Survey wird inzwischen alle 2 Jahre in den Mitgliedsländern der Europäischen Union sowie den Beitrittskandidaten und einigen Nicht-Mitgliedsländern, wie Island und Norwegen, durchgeführt. Dadurch können Entwicklungen im Zeitablauf sowie im Ländervergleich valide dargestellt werden, da die Befragung sowohl zwischen den einzelnen Wellen als auch in den verschiedenen Teilnehmerländern harmonisiert ist. In den für Innovationstätigkeit besonders relevanten Bereichen „verarbeitendes Gewerbe“ und „wissensintensive Dienstleistungen“ ergab der deutsche Community Innovation Survey im Jahr 2006 Innovationsaufwendungen von ca. 113,5 Mrd. Euro. Dies umfasst unter anderem Ausgaben für interne und externe F&E (mit ca. 50% der größte Anteil), den Einkauf von Know-how über Patente oder Lizenzierungen und Weiterbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Innovationen. 68% der Ausgaben fielen in den Bereich der Hochtechnologie, also z.B. die Branchen Maschinenbau und Elektrotechnik oder die Chemie branche (Rammer und Weißenfeld, 2008, S. 52). Für diese Sparten wird auch bis zum Jahr 2008 ein Anstieg auf ca. 74 Mrd. Euro erwartet. Der starke Bedeutungszuwachs von Innovationen spiegelt sich in der Entwicklung der nominellen Aufwendungen in diesem Bereich. Seit 1995 steigerten sich die realen Innovationsaufwendungen in der Hochtechnologie um 90%, in den wissensintensiven Dienstleistungen sogar um 100%. Allerdings relativiert sich der Anstieg bei einem Bezug der Innovationsaufwendungen auf den Umsatz der Unternehmen, da die so ermittelte Innovationsintensität nur in den wissensintensiven Dienstleistungen anstieg, nämlich von 3,2% im Jahr 1995 auf 5,6% im Jahr 2006 (Rammer und Weißenfeld, 2008, S.55). Ein Vergleich zwischen der dritten und vierten Erhebungswelle aus dem Jahr 2001 bzw. 2005 zeigt außerdem ein leicht höheres Wachstum bei den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als bei den Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern. Dies ist auf die größere Flexibilität von KMU zurückzuführen, die auf die sich bessernden wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ab dem Jahr 2004 mit einer etwas stärkeren Erhöhung der Innovationsausgaben reagieren konnten. Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Abbildung 2.2.Innovationsintensität in der verarbeitenden Industrie und in den wissensintensiven Dienstleistungen Deutschlands 1992-2006 (in %) (Quelle: Rammer und Weißenfeld (2008, S.55)) 7% Innovationsintensität 6% 5% 4% 3% 2% 1% 0% 92 93 94 95 96 97 98 99 Hochtechnologie 00 01 02 03 04 05 06 wissensintensive Dienstleistungen sonstige verarbeitende Industrie Abbildung 2.3.Innovationsintensität (Innovationsausgaben in Prozent des Umsatzes) deutscher Unternehmen in den Jahren 2000 und 2004 nach Größenklasse (Quelle: Eurostat; eigene Darstellung) 4,0% 3,5% 3,0% Innovationsintensität 20 2,5% 2,0% 1,5% 1,0% 0,5% 0,0% Unternehmen mit 10 bis 49 Mitarbeitern Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern 2000 2004 Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern 21 Um eine weitere quantitative Aussage über den Wert der Intangibles zu treffen, kann man zunächst auch die immateriellen Vermögensgüter in Betracht ziehen, die in den Bilanzen der Unternehmen erscheinen. Dies folgt systematisch dem Marktansatz, weil der Wert der Intangibles über Markttransaktionen, wie z.B. eine Unternehmensübernahme, gemessen wird. Allerdings wird damit ihre Bedeutung stark unterschätzt, da nach den deutschen Rechnungslegungsvorschriften nur ein sehr geringer Anteil tatsächlich angesetzt werden darf. § 248 II HGB legt ein Bilanzierungsverbot für diejenigen Intangibles vor, die nicht entgeltlich erworben wurden. Immaterielle Werte, die selbst erstellt wurden, z.B. eine Marke, die selbst auf dem Markt etabliert wurde, oder ein Patent, das auf eigener Forschungsarbeit basiert, dürfen nicht berücksichtigt werden. 1 Dennoch zeigen sich allein bei Betrachtung der bilanzierten Intangibles, wie z.B. des Goodwills – der Betrag, der bei Unternehmensübernahmen über den eigentlichen Wert der materiellen Vermögenswerte hinaus gezahlt wird – sehr hohe Beträge. Nach einer Analyse von 124 Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen aus den wichtigsten deutschen Börsensegmenten durch das Institut für Wirtschaftsprüfung an der Universität Saarbrücken im Auftrag des Handelsblatts hatten die deutschen Unternehmen Ende 2007 durch Firmenübernahmen einen Geschäfts- oder Firmenwert von durchschnittlich 1,24 Milliarden Euro in den Büchern stehen (Fockenbrock, 2008). Die Spanne erstreckt sich bei Unternehmen des deutschen Aktienindex von 20 Milliarden Euro bei der Deutschen Telekom AG bis hin zu 66 Millionen bei BMW. Die hohen Werte hängen zusammen mit einer erhöhten Anzahl an Übernahmen in den letzten Jahren sowie mit der positiven Börsenentwicklung vor der Finanzkrise des Jahres 2008, die die Marktkapitalisierung börsennotierter Unternehmen und damit auch die Übernahmepreise in die Höhe schnellen ließ. Auch bei der Entwicklung des Verhältnisses von Goodwill zu bilanziertem Eigenkapital ist im Vergleich zur Situation von vor zwei Jahren eine deutliche Bedeutungsverschiebung hin zu immateriellen Werten ablesbar. 1 Eine weitere marktorientierte Messmethode zur Abschätzung des Wertes von immateriellen Vermögensgütern ist der Vergleich des Marktwertes eines ganzen Unternehmens mit der Summe aller Vermögensgegenstände aus der Bilanz des Unternehmens. Eine Betrachtung des Gesamtunternehmenswertes kann dabei hilfreich sein, da einzelne Intangibles selten am Markt gehandelt werden. Falls dies doch einmal der Fall sein sollte, wird über den Preis meist Stillschweigen vereinbart. Der Wert eines Unternehmens kann jedoch bei Vorliegen einer Börsennotierung über die Marktkapitalisierung angenähert werden. Diese spiegelt die Erwartungen des Marktes an die Ertragskraft und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens wider. Verzerrend kann bei dieser Methode jedoch die Existenz von Spekulationsblasen an den Börsenmärkten wirken, die sich in überhöhten Börsenwerten der Unternehmen äußern kann. Mit der wachsenden Wichtigkeit von immateriellen Vermögensgütern haben sich dabei Marktwert und Buchwert der Unternehmen auseinander bewegt. Für die 500 größten börsennotierten Unternehmen der USA, also die im Index S&P 500 gelisteten Unternehmen, haben Cradoza et al. (2006) für die letzten Jahrzehnte einen Anstieg des Anteils immaterieller Werte an der Marktkapitalisierung von ca. 17% auf knapp 80% ermittelt. Hier ist im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes eine Änderung der gesetzlichen Regelungen zu erwarten. Zwar ist das Gesetzgebungsverfahren zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Studie noch nicht abgeschlossen, jedoch ist abzusehen, dass das bisherige Aktivierungsverbot von einer Aktivierungspflicht selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (wie z.B. Patente, Gebrauchsmuster und Markenrechte) abgelöst werden soll. 22 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Abbildung 2.4. Anteil immaterieller Werte an der Marktkapitalisierung (Quelle: Cradoza et al. (2008)) 100% 80% 60% 40% 20% 0% 1975 1985 Auf volkswirtschaftlicher Ebene gibt die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) Aufschluss über die Wertentwicklung der Intangibles. In diesem Kontensystem existiert ein Unterkonto der Bruttoanlageinvestitionen, welches mit „Immaterielle Anlagen“ bezeichnet wird. Allerdings entspricht die Erfassung immaterieller Vermögensgüter nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) in keiner Weise dem betriebswirtschaftlichen oder gar bilanzierungstechnischen Terminus der Intangibles. Vielmehr umfasst dieses Konto nur produzierte immaterielle Anlagegüter; diese setzen sich zu ca. drei Vierteln aus Investitionen in Computerprogramme (und Datenbanken), ca. einem Sechstel aus Investitionen in Urheberrechte (Originale von Büchern, Modellen, etc) sowie zu sehr geringen Anteilen aus Suchbohrungen und Grundstücksübertragungskosten zusammen. Nicht erfasst sind dagegen z.B. Patente, Lizenzrechte oder ein aktivierter Firmenwert. Doch auch nach der Definition der VGR zeigt sich in den 1990er Jahren eine Verdopplung der Höhe der (preisbereinigten) immateriellen Bruttoanlageinvestitionen und auch ab 2000 wachsen die Ausgaben real nochmals um ein Viertel auf 26,35 Mrd. Euro im Jahr 2006 (Statistisches Bundesamt, 2007b). 1995 2005 Für die einkommensbasierte Berechnung des Wertes von Intangibles nennen Smith und Parr (2000) direkte sowie indirekte Ansätze. Direkte Vorteile aus der Existenz immaterieller Vermögensgüter können ein Preispremium von Markenartikeln gegenüber NoName-Gütern sein oder ein Kostenvorteil, der sich aus der Verwendung einer effizienten patentierten Technologie ergibt. Indirekte Ansätze wären der so genannte „Relief from Royalty-Ansatz“, der auf den hypothetischen Kosten basiert, die bei einer Lizenzierung der Technologie entstehen würden. Den Ansatz der geleisteten Lizenzzahlungen aufgreifend, können aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Anhaltspunkte gewonnen werden. Die Zahlungsbilanz der deutschen Volkswirtschaft weist für das Jahr 2005 ca. 5,4 Mrd. Euro an Einnahmen aus Patenten und anderen Lizenzen auf. Zur gleichen Zeit haben deutsche Unternehmen Wissen und Technologie für 5,3 Mrd. Euro aus dem Ausland importiert (Bundesbank, 2006). Da nur ein geringer Teil der deutschen Patente oder Technologien überhaupt über Lizenzen nach außen weitergegeben wird (siehe z.B. Giuri et al., 2007) und die Zahlungsbilanz lediglich Ströme zwischen Deutschland und dem Ausland, also keine Vorgänge innerhalb Deutschlands erfasst, ist die Zahl von 5,4 Mrd. Euro zur Annäherung des „wahren“ Wertes des 23 Technologie entsprechen muss. Vielmehr spielen Effekte des Rechnungswesens, steuerliche Gründe sowie konzerninterne Verrechnungspreise eine große Rolle (Bundesbank, 2006;Gehrke und Legler, 2004). Trotz dieser Vorbehalte zeigt sich bei einer Betrachtung der Zahlungsströme in der Kategorie „Patente, Erfindungen und Verfahren“ sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben in der letzten Dekade ein starker Anstieg, wobei erstere stärker zulegten als letztere. Die Daten belegen daher den in letzter Zeit immer wichtiger werdenden Trend der Open Innovation, dem zufolge sich Innovationsprozesse stärker nach außen öffnen bzw. sich miteinander verweben und der Strom des technologischen Know-hows zwischen den Unternehmen unter anderem in Form von Lizenzvereinbarungen anwächst (Chesbrough, 2006). Auf der anderen Seite ist diese Entwicklung ein weiteres Signal für die wachsende Bedeutung immaterieller Vermögensgüter im Allgemeinen und formeller geistiger Eigentumsrechte im Speziellen. geistigen Eigentums nur sehr eingeschränkt geeignet. Der wahre Wert ist aus mehreren Gründen um ein Vielfaches höher einzuschätzen: Studien belegen, dass die Generierung von Lizenzerträgen durch Patente ein eher untergeordnetes Element im Patentierungskalkül der Unternehmen ist. So zeigt sich in der Befragung von Blind et al. (2006), dass nur 21% der befragten Unternehmen die Generierung von Lizenzeinnahmen als ein wichtiges oder sehr wichtiges Element in ihrer Patentierungsstrategie ansehen. Giuri et al. (2007) kommen zu einem ähnlichen Ergebnis. Sie weisen nach, dass über alle Größenklassen hinweg insgesamt 13,2% der Patente zur Lizenzierung kommen. Sie finden darüber hinaus einen starken Größeneffekt, da kleinere und mittlere Unternehmen eine weit größere Neigung zur Vergabe von Lizenzen haben als Großunternehmen. Ein weiterer Grund, die genannte Ziffer lediglich als grobe Orientierungsgröße zu verwenden, liegt in der Tatsache, dass die Höhe der Ausgaben nicht unbedingt dem Marktwert der Abbildung 2.5.Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben für die internationale Lizenzierung von Patenten und anderen Schutzrechten in den Jahren 1994–2005 (Quelle: Bundesbank, 2006; eigene Darstellung) 8,0 7,0 Milliarden Euro 6,0 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 Einnahmen Patente, techn. Verfahren Einnahmen übrige Schutzrechte Ausgaben Patente, techn. Verfahren Ausgaben übrige Schutzrechte 2004 2005 24 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Ein weiterer indirekter Ansatz zur Berechnung des Wertes von Intangibles sind analytische Methoden, die über die monetären Zuflüsse oder die Rendite des Gesamtunternehmens Rückschlüsse auf den Wert des immateriellen Vermögens ziehen. Zwar gehen Studien davon aus, dass die Rendite verschiedener immaterieller Vermögenswerte als sehr hoch einzuschätzen ist, jedoch geht die Höhe der Schätzung stark auseinander – von ca. 13% (Smith und Parr, 2000) bis 72% für durch mit IT verbundene Intangibles (Cummins, 2004). Dies zeigt wiederum die Schwierigkeit der Messung der Bedeutung von Intangibles und die große Abhängigkeit von den getroffenen Annahmen. Zur Messung des Wertes von Patenten und zur Güte dieses Indikators für den Output von F&E-Aktivitäten existiert eine Vielzahl von Studien. Über die reine Anzahl von Patenten hinaus wird der Wert z.B. über die Anzahl der zitierten Patente bzw. über die Anzahl der Verweise in anderen Patentschriften auf das jeweilige Patent geschätzt, weil man davon ausgeht, dass eine hohe Anzahl von Verweisen auf eine besonders grundlegende und wertvolle Technologie hinweist (z.B. Hall et al., 2005). Ein anderer Ansatz basiert auf der Tatsache, dass Patente in regelmäßigen Abständen erneuert werden müssen und kalkuliert, dass Patente, die mehrere Male verlängert wurden, für den Patentinhaber auch einen besonders hohen Wert darstellen (z.B. Lanjouw et al., 1998). Ein weiterer Aspekt analysiert die Einsprüche, die gegen einen Patentantrag gestellt werden, wiederum in der Annahme, dass wertvollere Patente auch öfter mit juristischen Mitteln verhindert werden sollen (Sherry und Teece, 2004). Weiterhin geht man davon aus, dass der Wert eines Patentes steigt, wenn es in mehreren Ländern angemeldet ist oder durch weitere Patente ein umfangreiches Patentportfolio mit entsprechenden Synergiepotenzialen zusammengestellt wird (z.B. Parchomovsky und Wagner, 2005). Eine Möglichkeit zur Ermittlung des Patentwertes stellt die Befragung von Patentinhabern oder Erfindern nach dem geschätzten Wert ihres gewerblichen Schutzrechtes dar. Diesen Ansatz wählt die so genannte PatVal-Befragung (Giuri et al., 2007), die die Antworten von über 9000 Erfindern von beim Europäischen Patentamt registrierten Patenten zu ihrer Motivation, ihren Informationsquellen und dem Gebrauch bzw. dem eigentlichen Wert ihres Patentes analysiert. Speziell zu letzterem Aspekt wurden die Erfinder gefragt, zu welchem Mindestpreis sie ihr Patentrecht am Tag der Patenterteilung verkauft hätten – die Erfinder sollten dabei annehmen, dass sie zum Zeitpunkt des hypothetischen Verkaufs ihres Patents dieselben Informationen wie am Tag der Beantwortung des Fragebogens gehabt hätten. Das Ergebnis bestätigt die schon in anderen Studien festgestellte Schiefe der Verteilung: Eine kleine Zahl von Patenten hat einen sehr hohen Wert, ca. 7,2% der Patente sind mehr als 10 Millionen Euro wert. Für 68% der Patente jedoch wird ein Wert von weniger als 1 Million Euro geschätzt. Bei der Unterscheidung nach Branchen zeigt sich, wie in anderen Studien auch, ein im Vergleich zu anderen Branchen höherer Wert für Patente in der Chemie- und Pharmabranche. Nachdem nun die Bewertung von Patenten behandelt wurde, soll im Folgenden kurz auf den Wert von Marken eingegangen werden. Für die konkrete Ermittlung eines monetären Markenwertes existiert eine ebenso große Anzahl an Methoden wie für die Patentbewertung. Einen Überblick geben Völckner und Pirchegger (2005). Es sind qualitative Bewertungen (Markenbekanntheit, Markenimage) und quantitative Bewertungen (Ermittlung des für die Marke erzielbaren Preispremiums, Lizenzpreisanalogie) üblich. Über eine Kombination mehrerer Ansätze schätzt beispielsweise die Unternehmensberatung BBDO in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsmanagement der Universität Speyer die Markenwerte der deutschen DAX-Unternehmen Allianz, Deutsche Telekom und Daimler auf je ca. 20 Mrd. Euro. Am unteren Ende der Skala finden sich Altana (bis Mitte 2007 im DAX), Hypo-Real-Estate und Infineon mit 1,7 Mrd. Euro bzw. 1,2 und 0,8 Mrd. Euro. 2.3.Instrumente zum Schutz im materieller Vermögensgüter Bei den bisherigen Ausführungen stand die Bedeutung der Intangibles für die Unternehmen und die Volkswirtschaft im Vordergrund. Damit einhergehend wurden bereits verschiedene Instrumente zum Schutz des geistigen Eigentums genannt, da die Wichtigkeit des geistigen Eigentums sich auch in den Bestrebungen zeigt, dieses vor dem Zugriff anderer 25 Wirtschaftssubjekte zu schützen. Im folgenden Abschnitt soll noch einmal ausführlicher auf verschiedene Methoden eingegangen werden, welche den Unternehmen zum Schutz ihres geistigen Eigentums zur Verfügung stehen. Die stark wachsende Nutzung dieser Instrumente spiegelt dabei die wachsende Bedeutung immateriellen Vermögens wider. 2.3.1. Formelle Instrumente Es existieren diverse gewerbliche Schutzrechte, mit denen Unternehmen oder Einzelerfinder ihre Forschungsleistungen schützen können. Dabei folgen formelle Institutionen zum Schutz des geistigen Eigentums, wie Patente, Gebrauchsmuster, Copyright und Marken, immer dem Grundgedanken, dass eine höhere Innovationstätigkeit erwartet wird, wenn sich Unternehmen oder Einzelerfinder eines angemessenen wirtschaftlichen Ertrags aus ihrer Forschungsund Entwicklungsarbeit sicher sein können. Es soll also durch Patente und andere Schutzrechte ein zusätzlicher ökonomischer Innovationsanreiz gesetzt werden, der vor allem dann wichtig ist, wenn die Forschungsaufwendungen sehr hoch sind. Dies ist u.a. in den Branchen Biotechnologie, Medizintechnik oder Fahrzeugbau der Fall, in denen folglich ein hoher Prozentsatz der Unternehmen von Schutzinstrumenten Gebrauch macht. Auch durch ein staatliches Eingreifen können die Forschungskosten noch erhöht werden. Dies kann z.B. in der Pharmabranche der Fall sein, wenn durch staatliche Mindestanforderungen an Medikamente, z.B. zur Arzneimittelsicherheit die ohnehin schon hohen Forschungskosten, aber auch die time-to-market weiter nach oben geschraubt werden. Auf der anderen Seite ist es aus ökonomischer Sicht ineffizient, wenn Erfindungen oder Ideen ausschließlich einem Unternehmen zur Verfügung stehen und das Wissen und Know-how anderen Unternehmen vorenthalten werden. Aus diesem Grund erfüllt vor allem das Patentsystem auch den Zweck, die Diffusion von Wissen in einer Volkswirtschaft zu beschleunigen. Die Offenlegung von relevanten Informationen in der Patentschrift ist die Gegenleistung, die ein Anmelder für seine durch das Patent verliehene temporäre Monopolstellung erbringen muss. Nachdem das allgemeine betriebs- bzw. volkswirtschaftliche Kalkül hinter den gewerblichen Schutzrechten des geistigen Eigentums kurz dargelegt wurde, soll nun auf die wichtigsten geistigen Eigentumsrechte eingegangen werden. Patente Patente werden nach §1 Abs. 1 Patentgesetz „für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind“ und darüber hinaus technischer Natur sind. Nach Eingang der Patentunterlagen und Zahlung der Anmelde- und Prüfungsgebühr recherchiert das Patentamt den Stand der Technik und prüft, ob dem Antrag nach den Patentierbarkeitskriterien stattgegeben werden kann. Bei einem positiven Befund wird das Patent auf maximal 20 Jahre erteilt. Um den Patentschutz aufrecht zu erhalten, sind ab dem dritten Jahr Gebühren zu entrichten, die mit der Dauer des Patentschutzes von 70 Euro für das dritte Patentjahr bis ca. 2000 Euro für das 20. Patentjahr anwachsen. Die Unterlagen des Patentanmelders bleiben noch 18 Monate geheim, im Anschluss daran werden die Unterlagen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, um der oben erwähnten Informationsfunktion Rechnung zu tragen und die Diffusion von Wissen in der Volkswirtschaft zu beschleunigen. Ein deutsches Patent gewährt Schutz für den deutschen Rechtsraum. Wenn ein Unternehmen auf ausländischen Märkten aktiv ist, sollte es auch auf diesen Märkten Patentschutz beantragen. Eine Möglichkeit stellt ein Antrag beim Europäischen Patentamt in München dar, wo mit einem einzelnen Antrag Patentschutz für einige oder alle der derzeit 28 Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens erreicht werden kann. Das Patent Cooperation Treaty gibt dem Erfinder darüber hinaus die Möglichkeit, mittels eines Antrags bei der World Intellectual Property Organization Schutz auch in außereuropäischen Ländern zu erlangen. Das Ausmaß der Nutzung von Patenten spricht eine deutliche Sprache bzgl. der Wichtigkeit dieses Schutzrechtes. Nach den aktuellsten Daten aus dem Jahresbericht des Deutschen Patent- und Markenamtes (Deutsches Patent- und Markenamt, 2008) gingen dort im Jahr 2007 60.992 Patentanmeldungen zur Prüfung ein, davon stammten ca. 48.000 Anträge aus Deutschland. Insgesamt wurden 17.884 neue Patente erteilt. Einschließlich der vom Europäischen Patent- Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand amt erteilten Patente ergibt sich damit ein Bestand von 501.199 Patenten aus dem In- und Ausland beim DPMA. Um die in den letzten Jahren gewachsene Bedeutung zu dokumentieren, ist der Anstieg in den letzten Jahren und Jahrzehnten zu analysieren. Dabei zeigt der Jahresbericht 2006 für die Entwicklung der letzten Jahre (2000 bis 2006) einen leichten Rückgang der nationalen Anmeldungen. Zur gleichen Zeit stiegen die deutschen Anmeldungen beim Europäischen Patentamt an, so dass sich das Niveau auf einem hohen Level stabilisiert. Mit einer zunehmenden Internationalisierung der Märkte steigt auch die Bedeutung des international gültigen Schutzes von Patenten. Bei der Anzahl der so genannten Triade-Patente (also Patente, die gleichzeitig beim US-amerikanischen, europäischen und japanischen Patentamt an- gemeldet wurden) bzw. der „Transnationalen Patente“ (mit Anmeldung sowohl beim Europäischen Patentamt als auch über das internationale Anmeldeverfahren im Rahmen des Patent Cooperation Treaty) war in den 1990er Jahren ein starker Anstieg zu beobachten, der erst Anfang des 21. Jahrhunderts in eine Phase der Konsolidierung mündete und seitdem geringere Wachstumsraten aufweist (siehe Abbildung 2.6.). Anzumerken ist jedoch, dass geistige Eigentumsrechte – und hier vor allem das Patentwesen – von Unternehmen in zunehmendem Ausmaß nicht mehr ausschließlich zum originären Zweck des Schutzes benutzt werden. Wie in Kapitel 2.2.1 bereits erwähnt, spielen strategische Gründe vor allem in den anmeldestarken Großunternehmen eine größere Rolle und treiben so die Anmeldezahlen nach oben. Abbildung 2.6.Transnationale Patentanmeldungen ausgewählter Länder 1991 bis 2005 (Quelle: Frietsch et al. 2008) 100 90 80 Anmeldungen (in 1000) 26 70 60 50 40 30 20 10 0 91 US 92 DE 93 94 FR 95 96 CN 97 98 JP 99 00 GB 01 02 KR 03 04 05 Gesamt 27 Gebrauchsmuster Markenschutz Das Gebrauchsmuster ist von der Funktion her ähnlich wie das Patent, allerdings bestehen auch einige Unterschiede. Zum einen wird nach einem Antrag auf Gebrauchsmusterschutz vom Patentamt keine umfassende Recherche zu den sachlichen Schutzvoraussetzungen (Neuheit, erfinderische Leistung und gewerbliche Anwendbarkeit) betrieben. Dies sollte der Antragsteller bereits getan haben, um Schadenersatzprozesse von Inhabern älterer Schutzrechte zu vermeiden. Der Gebrauchsmusterschutz gilt bis zu 10 Jahre und muss – wie beim Patent – in regelmäßigen Abständen durch Zahlung einer Aufrechterhaltungsgebühr erneuert werden. Die Erlangung eines internationalen Gebrauchsmusterschutzes ist nicht möglich, da keine Eintragung beim Europäischen Patentamt möglich ist und dieser auch nicht in allen Ländern (z.B. der Schweiz) gesetzlich vorgesehen ist. Die Anzahl neuer Gebrauchsmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt im Jahr 2006 belief sich auf 16.638, seit dem Jahr 2000 (18.914 Anmeldungen) ist die Anzahl leicht zurückgegangen (Deutsches Patentund Markenamt, 2007). § 3 Absatz 1 Markengesetz legt fest, was als Marke geschützt werden kann, nämlich „alle Zeichen, (…) die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.“ Eine Marke dient somit der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen von Unternehmen. Das Patentamt prüft nach Beantragung die Einzigartigkeit der vorgeschlagenen Marke und entscheidet anschließend über den Eintrag in das Markenregister. Dies war im Jahr 2006 für 72.321 Marken der Fall, der Bestand beim DPMA lag bei 744.769. Nach der Eintragung kann der Markenschutz bei Zahlung der Gebühr nach Ablauf von jeweils 10 Jahren unbegrenzt verlängert werden. Wie beim Patent existiert hier eine europäische Institution (das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt), bei dem eine Gemeinschaftsmarke beantragt werden kann. Ebenfalls möglich ist eine internationale Regis trierung bei der World Intellectual Property Organization. Bei der Nutzung von Marken (Abbildung 2.7.) zeigt sich ein ähnliches Bild wie bei den Patenten. Während das DPMA seit 2000 einen Rückgang bei der Anmeldung von nationalen Marken ausweist (Deutsches Patent- und Markenamt, 2007), ist auf internationaler Ebene ein positiver Trend auszumachen. Der steigende Verlauf knickt wie auch bei den Patenten in den Jahren 2000–2002 ein, um danach in abgeschwächter Form seine Aufwärtsbewegung wieder aufzunehmen. Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Abbildung 2.7.Trend der Markenanmeldungen beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt und der World Intellectual Property Organization (Quelle: Gauch (2007)) 350 Trend der Markenanmeldungen (1997 = 100) 28 300 250 200 150 100 50 0 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Produktmarken (Deutschland) Dienstleistungsmarken (Deutschland) Produktmarken (Summe) Dienstleistungsmarken (Summe) Geschmacksmuster Das Design eines Produktes ist über ein Geschmacksmuster schützbar. Falls das Design des Antragstellers zum Zeitpunkt der Anmeldung „neu ist und Eigenart hat“ (§ 2 Geschmacksmustergesetz), wird es in das Geschmacksmusterregister aufgenommen. Der Antragsteller bekommt damit das alleinige Recht, das Design zu verwenden. Allerdings wird – wie beim Gebrauchsmuster – nicht geprüft, ob eine Verletzung älterer Schutzrechte vorliegt; dies wird erst im Streitfall durch Zivilgerichte festgestellt. Der Geschmacksmusterschutz kann bis zu 25 Jahre dauern und ist auf europäischer („Gemeinschaftsgeschmackmuster“) oder internationaler Ebene möglich. Beim Deutschen Patent- und Markenamt wurden im Jahr 2006 46.557 Geschmacksmuster neu registriert, im Jahr 2000 waren es noch 73.617 Fälle. Hier ist also ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Urheberrecht Im Gegensatz zu den bis jetzt vorgestellten Schutzmechanismen für immaterielle Vermögensgüter besteht beim Urheberschutz nicht die Notwendigkeit, einen offiziellen Antrag zu stellen, da sich das Schutzrecht direkt aus dem Urhebergesetz ergibt. Geschützt werden nach § 2 Absatz 1 Urhebergesetz Werke literarischer, wissenschaftlicher oder künstlerischer Art. Dem Schöpfer des Werkes wird eine Reihe von Rechten zu Veröffentlichung, Verwertung, Vergütung, Nutzung etc. eingeräumt. Das Urheberrecht gilt für 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers und ist vererbbar. Neben der Anzahl der verschiedenen erteilten Schutzrechte ist ein weiterer Indikator für die Wichtigkeit des formellen Schutzes im Anteil der Unternehmen zu sehen, die sich eines formalen Schutzrechtes bedienen. Hier liefert die EU-weite Erhebung des Community Innovation Survey (CIS) Hinweise auf eine überdurchschnittliche Nutzung unter deutschen Unternehmen. 20% der innovationsaktiven Unternehmen, also jener, die im Bezugszeitraum 2002–2004 aktiv an Produkt- oder Prozessinnovationen gearbeitet haben, hatten während dieser Zeit auch eine Patentanmeldung zu verzeichnen (Rammer und Weißenfeld, 2008). Die Eintragung einer Marke rangiert auf dem zweiten Platz, ca. 18% der deutschen Innova- 29 zunächst eine größere Verbreitung der Schutzmaßnahmen im verarbeitenden Gewerbe und darüber hinaus eine wachsende Nutzung der Schutzinstrumente mit der Unternehmensgröße. Dieser Größeneffekt ist vor allem im verarbeitenden Gewerbe zu beobachten, während die Verteilung in den Dienstleistungsbranchen zwischen den Unternehmensgrößentypen relativ gleich ist. toren haben dieses Instrument genutzt. Geschmacksmuster liegen in der Verwendung knapp hinter Marken, die Geltendmachung von Urheberrechten wird hier als nachrangig eingestuft. Dies liegt aber wohl an der Tatsache, dass der Urheberrechtsschutz keiner aktiven Anstrengung bedarf, sondern durch den „Schöpfungsakt“ selber entsteht. Eine Differenzierung nach Wirtschaftssektor und Größenklasse zeigt Tabelle 2.1.Nutzung von formalen Schutzinstrumenten durch innovationsaktive Unternehmen im Zeitraum 2002–2004 nach Größenklasse im verarbeitenden Gewerbe und Dienstleistungssektor (Quelle: Aschhoff et al. (2007)) Mitarbeiterzahl Verarbeitendes Gewerbe bis 49 50–99 100–499 ab 500 Patent 20% 24% 47% 76% Marke 17% 20% 35% 56% Geschmacksmuster 4% 8% 7% 20% Urheberrecht 9% 6% 15% 24% ab 500 Mitarbeiterzahl bis 49 50–99 100–499 Patent Dienstleistungsgewerbe 10% 9% 9% 11% Marke 18% 15% 18% 32% Geschmacksmuster 2% 1% 1% 4% Urheberrecht 8% 9% 5% 11% Abbildung 2.8.Nutzung von formalen Schutzinstrumenten durch innovationsaktive Unternehmen in Deutschland und der EU16 im Zeitraum 2002 bis 2004 (in %) (Quelle: Rammer und Weißenfeld (2008)) Anmeldung von Patenten Eintragung von Marken Anmeldung von Geschmacksmustern Deutschland Geltendmachung von Urheberrechten EU16 0 5 10 Mehrfachnennungen möglich. 15 20 25 30 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Zum Abschluss des Überblicks zu formellen Schutzrechten soll in einem Exkurs ein differenzierterer Vergleich mit den anderen Ländern der EU bezüglich der Verwendung von vier der wichtigsten formellen Schutzrechte (Patente, Marken, Industriedesign und Urheberrechte) gezogen werden. Festzustellen ist, dass über alle Kategorien hinweg in Deutschland ein überdurchschnittlicher Einsatz von formellen Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums beobachtet werden kann. So liegt Deutschland z.B. bei der Nutzung von Patenten im Vergleich mit anderen Ländern der EU auf den vorderen Plätzen. Wie bereits erwähnt, hat etwa ein Fünftel der Unternehmen, die in den Jahren 2002 bis 2004 mindestens eine Produkt- oder Prozessinnovation getätigt haben, dieses Instrument eingesetzt. Im Vergleich mit den anderen europäischen Ländern liegt Frankreich mit einer Quote von 22,2% vor Deutschland und Dänemark (19,55%). Beim Betrachten der Rangfolge der Länder nach Patentaktivität (siehe Abbildung 2.9.) liegen die Länder an der Spitze, die allgemein zur Gruppe der europäischen Spitzenreiter bei der Innovationsaktivität gezählt werden, wie z.B. Frankreich, Deutschland oder auch die skandinavischen Länder Finnland oder Dänemark. Der Durchschnitt in der EU15 (ohne England, Österreich und Schweden, für die in diesen Variablen bei CIS 4 keine Daten vorhanden sind) liegt bei ca. 14%. Die drei Spitzenreiter (Frankreich, Deutschland und Dänemark) bei der Patentaktivität nutzen auch die anderen drei verfügbaren formellen Schutzrechte in hohem Maße, allgemein geht mit einer schwächeren Patentaktivität auch die Verwendung der anderen Schutzrechte zurück. Ausnahmen bilden die neuen Beitrittsländer Tschechische Republik, Polen und die Slowakei sowie Griechenland, die bei sehr geringer Nutzung des Patentwesens eine überdurchschnittlich hohe Verwendung der anderen drei Schutzrechte aufweisen. Abbildung 2.9.Nutzung von Patenten sowie von Marken und Geschmacksmustern oder Geltendmachung von Urheberrechten durch innovationsaktive Unternehmen in den Jahren 2002–2004 (Angaben in %) (Quelle: Eurostat, CIS 4) FR DE DK FI NO Länder der Europäischen Union IE NL IT ES BE MT LT LU BG PT RO HU EE CZ PL SK GR CY 0% 10% 20% 30% 40% 50% Eintragung Marke oder Geschmacksmuster, Geltendmachung von Urheberrechten 60% Anmeldung eines Patents 70% 31 In Bezug auf andere formelle Schutzrechte zeigt sich folgendes Bild: Das Geschmacksmuster wurde am häufigsten in Frankreich eingesetzt, ca. ein Drittel der französischen Innovatoren haben ein solches Schutzrecht eintragen lassen, gefolgt von den Dänen mit fast 25%. Auch norwegische Unternehmen sind in dieser Hinsicht relativ aktiv und lassen zu etwa 22% ein solches Recht registrieren. Bei der Eintragung einer Marke beim nationalen oder europäischen Markenamt werden vor allem für Griechenland, Litauen und Luxemburg hohe Werte ausgewiesen. Luxemburg hat in Bezug auf die Nutzung des Urheberrechts als formeller Schutzmaßnahme sogar die höchste Quote aufzuweisen. Norwegen und Frankreich folgen mit der zweit- und dritthöchsten Nutzung des Urheberrechts als Schutzmaßnahme. Es ist in der empirischen Forschung häufig zu beobachten, dass kleinere Unternehmen in geringerem Ausmaß formelle Maßnahmen zum Schutz ihres geistigen Eigentums einsetzen (siehe z.B. Aschhoff et al., 2007). Zur Erklärung dieses Phänomens wird eine Reihe von Gründen herangezogen, die zum einen mit der höheren Zahl von erfolgreichen Innovationen in Großunternehmen und einem damit einhergehenden größeren Bedarf an formellen Schutzmechanismen zusammenhängen, zum anderen aber auch mit den Kosten, die ein Patentantrag oder eine Markeneintragung mit sich bringen. Das britische Patentamt hat auch vor diesem Hintergrund reagiert und die Gebühren für Patent und Markenanträge gesenkt, was als mögliche Ursache für eine höhere Zahl von Anträgen durch britische KMU diskutiert wird (Greenhalgh et al., 2001). Tabelle 2.2. gibt einen Überblick, wie stark der Unterschied zwischen den Unternehmensgrößenklassen in den einzelnen Ländern ausgeprägt ist. Der größte Unterschied in der Nutzung von formellen Schutzrechten zwischen kleinen und mittleren Unternehmen (höchstens 250 Mitarbeitern) und Großunternehmen (mehr als 250 Mitarbeiter) liegt bezüglich des Patentwesens in den relativ kleinen Volkswirtschaften Luxemburg, Bulgarien und Slowakei vor. Bulgarien hat auch bei den anderen drei Schutzrechten eine relativ große Verzerrung zu Gunsten der Großunternehmen aufzuweisen. Es fällt auf, dass der Index „Nutzung von formellen Schutzrechten bei Großunternehmen in Bezug auf Nutzung bei KMU“ innerhalb der Länder, die allgemein als besonders innovativ angesehen werden, in Finnland am höchsten ist. Sowohl im Patentwesen als auch insbesondere bei der Geltendmachung von Urheberrechten liegt in Finnland eine hohe Verzerrung hin zu den großen Unternehmen vor. In Bezug auf die Position Deutschlands ist festzustellen, dass der Größeneffekt bei der Nutzung von Patenten und Eintragung von Marken im Durchschnitt der erfassten Länder liegt. Im deutschen Patentsystem scheint im europäischen Vergleich keine besonders hohe Benachteiligung von KMU vorzuliegen. Bei der Eintragung von Geschmacksmustern und der Geltendmachung von Urheberrechten existiert allerdings eine etwas größere Verzerrung zu Gunsten der Großunternehmen. 32 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Tabelle 2.2.Nutzung von Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums, differenziert nach kleinen/ mittleren Unternehmen (Spalte a) und Großunternehmen (Spalte b) im europäischen Vergleich Land Anmeldung eines Patents Eintragung eines Industriedesigns (Geschmacksmuster) a) b) Index Eintragung einer Marke Geltendmachung von Urheberrechten a) b) Index a) b) Index a) b) BE 11,5% 26,4% 2,30 4,2% 10,9% 2,59 16,3% 23,5% 1,44 3,4% 5,5% Index 1,63 BG 6,3% 23,0% 3,64 5,8% 20,4% 3,52 17,7% 41,4% 2,34 3,2% 9,4% 2,93 2,62 CY 1,3% 0,0% 0,00 1,3% 0,0% 0,00 7,2% 22,7% 3,17 1,7% 4,6% CZ 4,9% 13,7% 2,79 21,2% 27,7% 1,30 7,8% 14,6% 1,88 3,7% 5,4% 1,46 DE 20,4% 48,9% 2,40 18,4% 41,3% 2,25 19,6% 39,7% 2,03 7,9% 16,0% 2,02 DK 21,5% 40,9% 1,90 10,5% 17,3% 1,65 24,6% 45,1% 1,83 9,8% 22,1% 2,26 EE 5,1% 15,4% 2,99 20,2% 37,2% 1,84 2,0% 6,9% 3,41 3,1% 6,4% 2,04 ES 13,5% 24,6% 1,82 11,9% 15,1% 1,27 23,7% 28,7% 1,21 2,2% 4,0% 1,80 FI 16,8% 49,5% 2,95 9,3% 19,6% 2,11 19,6% 45,1% 2,31 1,5% 8,2% 5,32 FR 22,8% 48,3% 2,11 18,2% 30,6% 1,68 33,5% 56,3% 1,68 9,2% 16,4% 1,79 GR 3,4% 5,5% 1,59 27,6% 32,8% 1,19 6,8% 3,2% 0,47 10,8% 10,1% 0,93 HU 5,9% 12,0% 2,05 9,7% 18,9% 1,96 5,0% 5,9% 1,18 1,6% 2,5% 1,55 IE 18,5% 33,6% 1,82 20,8% 28,8% 1,38 5,6% 16,8% 2,99 8,3% 19,0% 2,30 IT 17,1% 39,8% 2,33 19,4% 36,6% 1,88 9,5% 21,6% 2,27 2,2% 7,6% 3,48 1,32 IT 7,9% 16,8% 2,12 22,7% 39,4% 1,73 5,9% 12,4% 2,09 6,1% 8,0% LU 6,8% 39,8% 5,88 19,5% 55,2% 2,83 9,7% 25,6% 2,65 12,0% 13,3% 1,11 NL 16,0% 29,4% 1,84 5,9% 9,9% 1,68 17,4% 27,1% 1,55 4,8% 6,7% 1,39 NO 17,7% 35,4% 1,99 9,3% 10,2% 1,10 21,6% 31,6% 1,47 11,5% 17,2% 1,49 PL 4,6% 11,0% 2,39 9,5% 15,5% 1,64 17,7% 29,0% 1,64 6,1% 10,4% 1,71 PT 8,0% 11,6% 1,45 4,4% 9,7% 2,21 21,4% 29,9% 1,40 3,5% 7,5% 2,12 RO 6,2% 11,2% 1,80 16,7% 26,3% 1,57 6,6% 15,9% 2,41 3,4% 5,1% 1,47 SK 2,4% 10,3% 4,34 18,8% 21,7% 1,16 6,6% 9,8% 1,49 5,7% 7,8% 1,36 Anmerkung: Anteil der Unternehmen mit Nutzung von Patenten sowie mit Nutzung von Marke, Geschmacksmuster und Geltendmachung von Urheberrechten unter den kleinen und mittleren Unternehmen (Spalte a; Mitarbeiterzahl höchstens 250) und den Großunternehmen (Spalte b) in den Jahren 2002-2004 sowie der Index zur relativen Häufigkeit der Nutzung des Schutzrechts in großen Unternehmen bezogen auf die relative Häufigkeit der Nutzung unter den KMU (Basis: Unternehmen in der jeweiligen Größenklasse mit mindestens einer Produkt- oder Prozessinnovation in den Jahren 2002-2004): Quelle: Eurostat – Gemeinschaftliche Innovationserhebung (CIS) 2004; fehlende Daten: UK, SE, AT, MT, SI Abschließend kann eine Unterscheidung in der Nutzung von Schutzrechten nach Branchenebene relevante Muster aufzeigen. In Deutschland ist die Verwendung der Schutzrechte Patent, Geschmacksmuster und Marke innerhalb der Industrie sehr viel verbreiteter als die Geltendmachung von Urheberrechten, wohingegen die Dienstleistungsbetriebe zu einem wesentlich höheren Anteil das Markenrecht nutzen. Ein ähnliches Muster lässt sich auch in Frankreich, den Niederlanden und Finnland beobachten. Eine Neigung zur Verwendung des Markenrechtes bei Dienstleistungen lässt sich mit dem immateriellen Charakter von Dienstleistungsprodukten begründen und mit dem Versuch, die angebotene Dienstleistung über Markennamen zu differenzieren. Allerdings scheint sich in anderen Ländern wie Italien und der Tschechischen Republik auch das Dienstleistungsgewerbe eher mit anderen formellen Maßnahmen zu schützen (vgl. hierzu auch Frietsch et al., 2008). In den Branchen, in denen Deutschland traditionell im internationalen Vergleich gut aufgestellt gilt, namentlich im Maschinen- und Fahrzeugbau, ist die Verwendung von Patenten mit am stärksten ausgeprägt. Dies liegt an der Forschungsintensität der genannten Industrien. Den hohen Aufwendungen für F&E müssen aus Sicht des Unternehmens angemessene Erträge gegenüberstehen; es wird versucht, dies vor allem über den Patentschutz zu sichern. 33 Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in Deutschland eine im europäischen Vergleich relativ hohe Nutzung von formellen Schutzrechten vorhanden ist. Vor allem der Patentschutz spielt eine große Rolle. Dies hängt mit der Industriestruktur Deutschlands zusammen, in der forschungsintensive Branchen wie Maschinen-, Anlagen- und Fahrzeugbau eine wichtige Rolle spielen. Wenn man die Nutzung von Schutzmechanismen durch Unternehmen als Indikator für eine erfolgreiche Forschungs- und Entwicklungsaktivität heranzieht, ist Deutschland in diesem Bereich daher relativ gut positioniert. Da die deutsche Wirtschaft jedoch stark durch mittelständische Betriebe geprägt ist und KMU formelle Schutzrechte nur halb so oft wie Großbetriebe benutzen, muss darauf hingearbeitet werden, diese Benachteiligung im Patentsystem zu verringern. Dies wird umso wichtiger, da auch der Mittelstand zunehmend auf den globalen Märkten aktiv ist und daher einen wachsenden Bedarf an Schutz seines Know-hows aufweist. 2.3.2. Informelle Instrumente Unternehmen schützen ihre immateriellen Vermögensgüter, also vor allem ihr Know-how, nicht ausschließlich mit formellen Mechanismen wie Markenoder Patentschutz (Blind et al., 2006). Gerade letztere Institution wird von manchen Betrieben, insbesondere von kleineren und mittleren Unternehmen, unter Umständen kritisch gesehen, da sie ihre technischen Erkenntnisse den Wettbewerbern nicht über die Patentdokumentation zur Verfügung stellen möchten und den monetären bzw. organisatorischen Aufwand scheuen. Vor allem in Ländern wie China, in denen die Durchsetzung der patentrechtlichen Ansprüche tatsächlich oder vermeintlich schwer zu erreichen ist, wird bewusst auf eine Eintragung im Patentregister verzichtet, obwohl gerade dort eine starke Verbreitung von Produkt- und Markenpiraterie zu beobachten ist. So ergab z.B. eine Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages unter 650 Mitgliedsunternehmen, dass weniger als die Hälfte der von Produkt- und Markenpiraterie betroffenen Unternehmen in China gewerbliche Schutzrechte angemeldet hat (IHK München, 2007). Eine alternative bzw. idealerweise komplementäre Schutzrechtsstrategie neben der Nutzung von Patenten kann darin bestehen, durch eine Erhöhung der technischen Komplexität der Produkte Nachahmungsstrategien zu erschweren. Das sogenannte Reverse Engineering ist dann mit einem höheren Aufwand bzw. höheren Kosten verbunden und damit potenziell weniger attraktiv. Bei einer steigenden technischen Versiertheit von Produktpiraten scheint es jedoch zunehmend schwieriger zu werden, sich auf die Komplexität einer Technologie zu verlassen. Zudem ist dies nicht gleichermaßen von kleineren und großen Unternehmen realisierbar (Aschhoff et al., 2007). Eine weitere Alternative kann es sein, auf den zeitlichen Vorsprung zu setzen, den ein Unternehmen durch eine frühe Markteinführung einer Innovation erlangt. Gegen eine Imitation von am Markt erfolgreichen Neuprodukten kann dann nicht rechtlich vorgegangen werden, allerdings hat das innovierende Unternehmen eine Reihe von „first mover“-Vorteilen auf seiner Seite. Dazu zählt zum einen der positive Effekt auf das Image des Produktes, das als erstes auf den Markt kommt. So kann eine Kundenstamm aufgebaut werden, der auch für andere Produkte des Unternehmens erschlossen werden kann. Der Innovator kann zudem als Erster eine starke Marktpenetration erreichen, die für die Konkurrenz zur Markteintrittsbarriere werden kann. Des Weiteren setzt das zuerst aktive Unternehmen oft Maßstäbe und Standards, die dann von den Konkurrenten übernommen werden müssen. Dies ist vor allem in Märkten mit Netzwerkeffekten (z.B. in der Telekommunikation) der Fall. In empirischen Befragungen wird dem zeitlichen Vorsprung als strategischem Mittel zum Schutz von Innovationen seitens der Unternehmen regelmäßig eine sehr hohe Bedeutung bescheinigt (Aschhoff et al., 2007;Blind et al., 2006), vor allem unter kleineren Unternehmen, die bei formalen Mechanismen (z.B. im Patentwesen) strukturell benachteiligt zu sein scheinen. Eine weitere Maßnahme kann sein, Verträge mit Zulieferern so zu gestalten, dass sie zum Vorteil des Innovators gereichen, beispielsweise durch Exklusivitätsklauseln oder durch besonders gute Konditionen. Neben den Vereinbarungen mit den Zulieferern sind darüber hinaus auch die Verträge mit wichtigen Angestellten zu nennen. Je stärker der Mitarbeiter in den Innovationsprozess eingebunden ist und damit auch Zugang zu sensiblen Daten und Informationen hat, desto stärker achten Unternehmen darauf, langfristige Verträge zu vereinbaren oder eine Wettbewerbsklausel aufzunehmen, damit der Mitarbeiter nach Beendigung der 34 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Tätigkeit nicht sofort bei einem Konkurrenzunternehmen tätig werden kann. 2.4.Verletzungen geistiger Eigentumsrechte 2.4.1. Terminologie Die Rechtsverletzung und mögliche Wege der verbesserten Durchsetzung von Schutzrechten für geistiges Eigentum sind in den vergangenen Jahren zunehmend in den Fokus der nationalen und internationalen Politik2 gerückt, auch weil damit eine Vielzahl von Politikbereichen – u.a. die Forschungs- und Technologiepolitik, das Rechtswesen, die Innen- und Sicherheitspolitik, Industriepolitik, Entwicklungspolitik und Wettbewerbspolitik – auf nationaler und multilateraler Ebene tangiert werden und zur Stellungnahme aufgefordert sind. Als Schutzrechtsverletzung sind alle Aktivitäten von Wirtschaftsakteuren zu bezeichnen, welche – im Sinne des Übereinkommens der Welthandelsorganisation (WTO): Trade Related Aspects of Intellectual Rights (TRIPS) – bestehende3 Rechte an geistigem Eigentum (Patente, Marken, Copyrights, Industriedesign u.a.) eines Rechtsinhabers (Unternehmen, individueller Anmelder, Forschungseinrichtungen, Universitäten u.a.) beeinträchtigen. Dieses Übereinkommen sieht vor, dass sich die Mitglieder der WTO 2 3 4 5 6 wechselseitig minimale Schutzrechte für geistiges Eigentum zugestehen, bspw. Regelungen über eine adäquate nationale Durchsetzung der Rechte. Dabei ist es den einzelnen Ländern möglich, Ausnahmen dieser allgemeinen Regelung zu definieren, bspw. im Bereich des Gesundheitswesens. Zusätzlich hat die Welthandelshandelsorganisation in diesem Zusammenhang ein Schlichtungsverfahren eingerichtet, das es den Mitgliedsländern bei Schutzrechtsstreitigkeiten ermöglichen soll, diese zu beseitigen. Keine Schutzrechtsverletzung liegt dagegen vor, wenn geistiges Eigentum nicht oder nur unzureichend durch Rechte (also bspw. außerhalb des geografischen oder inhaltlichen Geltungsraums des gehaltenen Rechtes) geschützt ist4 oder geschützt werden kann5. In diesen Fällen wird die vermeintliche Verletzung des geistigen Eigentums aus volkswirtschaftlicher Perspektive lediglich als Teil eines legalen Imitations- und Wissensdiffusionsprozesses (Bessen, 2005;Segerstrom, 1991) angesehen, welcher den (die Gesamtentwicklung und das Wachstum unterstützenden) technologischen Aufholprozess der anderen Marktakteure bereits zu einem früheren Zeitpunkt nach Beginn der Rechtsinhaberschaft beginnen lässt, vergleichbar mit den „Invent around“6. Die Rechte verletzenden Wirtschaftsakteure sind de jure in einem ersten Schritt die Wissenschaftler, „Der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums ist ein Kerninteresse der Verbraucher in allen Ländern, gerade auch in den Entwicklungsländern. Daher sind wir übereingekommen, gemeinsam mit den Staats- beziehungsweise Regierungschefs der Schwellenländer diese Themen im Rahmen des Heiligendamm-Prozesses zu behandeln. Als G8 haben wir beschlossen, unsere Zusammenarbeit im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums zu verstärken, insbesondere in Bezug auf unsere Zoll- und Strafverfolgungsbehörden. Wir werden den Privatsektor in unseren jeweiligen Ländern in effektive Lösungen hinsichtlich der Angebots- und Nachfrageseite von Piraterie und Fälschung weiter einbinden.“ (G8 Chair Summary, Juni 2007) Ausgenommen sind somit bei der Definition der Verletzung strittige Rechtsansprüche zwischen Wirtschaftsakteuren in der Phase der Genehmigungsprozesse vor der finalen Rechtserteilung, aber auch alle Aktivitäten, welche nach den Verlautbarungen des Bundesministeriums des Innern (Verfassungsschutzbericht 2007) unter den Begriff der Wirtschaftsspionage fallen („staatlich ge lenkte oder gestützte, von Nachrichtendiensten fremder Staaten ausgehende Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen und Betrieben“) Alternativ zur Anmeldung von Rechten an geistigem Eigentum werden Innovationen oftmals auch durch Geheimhaltung der Informationen geschützt, ggf. auch um die Offenlegungsverpflichtung eines Schutzrechtes zu vermeiden. Jedoch birgt auch eine solche Schutzstrategie Risiken und kann scheitern. Einer Rechtsanmeldung kann generell entgegenstehen, dass das geistige Eigentum bspw. auf Grund der Erfindungshöhe nicht patentierfähig ist (soweit dies ein Erteilungskriterium im nationalen Patentrecht ist), oder die Chancen einer Rechtsdurchsetzung in einem potentiellen Anmeldungsland mangelhaft sind. Zusätzlich können neben der Qualität des betroffenen Rechtssystems auch die begrenzten Ressourcen des Erfinders eine Rolle bei der Nichtanmeldung der Rechte spielen (siehe zur KMU-Problematik in diesem Kontext auch Kapitel 2.3. dieses Berichts). Dabei handelt es sich um Forschungs- und Entwicklungsbemühungen der (zumeist) Wettbewerber, welche eigene technisch (inhaltlich mit der originären, rechtlich geschützten Innovation) verwandte Lösungsansätze entwickeln, ohne dabei die gehaltenen Rechte des Innovators zu berühren bzw. zu verletzen. Unterstützt werden diese Aktivitäten auch durch die Offenlegungsverpflichtung der Rechtsanmelder. 35 Techniker und Entwickler oder Produktdesigner, welche den Nachbau und die Kopie des geistigen Eigentums (u.a. in Form von Produkten oder Produk tionsprozessen) durch Rekonstruktion7 und Nachgestaltung gewollt oder ungewollt ermöglichen. Erst in einem zweiten Schritt steigen der Grad bzw. die Auswirkungen der Verletzung durch den bewussten, kommerziellen Vertrieb und den Verkauf der Produkte in großen Stückzahlen, also durch die Einbindung einer Unternehmensorganisation in die Produktpiraterie. Der Professionalisierungsgrad der Produktpiraten kann hierbei durchaus variieren hinsichtlich 3 der technologischen Fähigkeiten der Beschäftigten bzw. des Unternehmens, 3 des Technologieniveaus kopierter Produkte und Prozesse, 3 es zentralen Geschäftsmodells (reine Produktpid raterie oder Produktpiraterie neben eigenen Produktions- und Entwicklungsaktivitäten), 3 er Absicht, Konsumenten durch gefälschte Prod dukte und Prozesse bewusst zu täuschen oder der Herstellung (kostengünstiger) offensichtlicher Kopien, Das letzte Charakteristikum macht deutlich, dass es – auch im Zuge der Analyse der Auswirkungen der Produktpiraterie – durchaus sinnvoll erscheint, generell zwischen Produktionsmärkten und Konsumptionsmärkten für Pirateriegüter grundsätzlich zu unterscheiden, da ggf. unterschiedliche Rahmenbedingungen für das Entstehen und Wachsen dieser Märkte förderlich sein können. Ein anderes wichtiges, verbindendes Element sind dabei die logistischen Netzwerke der Produktpiraterieproduzenten. Es stellt sich u.a. auch die Frage, welche Länder oder Regionen aufgrund ihrer Rahmenbedingungen geeignete logistische Knotenpunkte („shipping ports“ oder andere Export- und Importplattformen) sind. Auf der Seite der Nachfrage lässt sich der Markt gemäß der Definition der OECD (2007) in zwei relevante Teilbereiche differenzieren: Es gibt einerseits die Konsumenten im primären Nachfragemarkt, welche die Absicht haben, Originalprodukte zu erwerben und stattdessen – nach erfolgreicher Täuschung durch die Produktpiraten – gefälschte Produkte erhalten. In einem sekundären Nachfragemarkt wird dagegen bewusst Piraterieware konsumiert, oftmals aus Kostengründen. Illegale Produkte werden allgemein in fast allen Regionen der Welt hergestellt (auch in Deutschland und in Europa) und konsumiert, wobei sich vor allem die asiatische Region zum größten Produzenten entwickelt hat. Zahlen zum Umfang der Konsumption der Pirateriegüter in einzelnen Ländern oder Wirtschafträumen liegen nicht oder nur sehr begrenzt vor. In den vergangenen Jahren hat sich die Herstellung von Piraterieprodukten und -prozessen ausgeweitet, von Luxusgütern (wie z.B. Uhren, Tabakwaren, Spielzeuge oder Designerkleidung) hin zu technologisch anspruchsvolleren Gütern, wie Medikamenten, medizinischen Geräte, Automobilteilen oder (rechtlich geschützten) Produktionsverfahren. Damit hat sich auch eine Ausweitung der Schutzrechtsverletzungen von (vorwiegend) Markenrechten auf technologierelevante Schutzrechte, wie bspw. Patente oder 3 des Zeitpunkt des Angriffs im Produktlebenszyklus, d.h. bspw. aufwendiger Nachbau von Innovationen oder eher Nachbau einer älteren Produktgeneration und Technologie, 3 er Qualität 8 und dem verwendeten Medium des d Vertriebs (bspw. Vertrieb einer Einzelperson über das Internet) und der Logistik (auch in der Beschaffung), vor allem in diesem Zusammenhang Unterstützung durch und Einbindung in die organisierte Kriminalität, und 3 Produktion in und Bedienung von regionalen, nationalen und/oder internationalen Märkten. In Extremfällen werden heutzutage für ein professionelles Re-Engineering der Produktpiraten im High-tech Produktbereich selbst High-tech Verfahren wie bspw. Röntgen oder moderne Imaging (3D) Verfahren für die Analyse der Konstruktion und der Materialien eingesetzt. Die Länge der Vertriebswege und die zeitliche Dauer der Vertriebskanäle (bzw. des Marktzugangs) ab den Produktionsstätten der Produktpiraterie spielen eine erhebliche Rolle für die Wahrscheinlichkeit eines Aufgriffs oder einer Aufdeckung der illegalen Aktivitäten durch die Behörden. 7 8 36 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Gebrauchsmuster, vollzogen. Mit dem vermuteten Know-how-Zuwachs auf Seiten der Produktpiraten ist auch die Anzahl der betroffenen Industriesektoren gestiegen und hat die Intensität in einzelnen Sektoren erhöht. Es kann davon ausgegangen werden, dass – neben der traditionellen Konsum- und Verbrauchs- güterindustrie – nunmehr auch vermehrt das verarbeitende Gewerbe und die Hochtechnologien (bspw. der Maschinenbau oder die Pharmaindustrie) in das Visier der Piraten gerückt sind. Diese Entwicklungen werden teilweise auch durch die Statistiken der Zollbehörden in den Abbildungen 2.10. und 2.11 belegt.) Abbildung 2.10.Entwicklung der Stückzahlen beschlagnahmter Artikel (Aufgriffe bei Einfuhr in die EU) in den Jahren 2000 bis 2006, in Mio. (Quelle: EU-Zollstatistik) 140 120 100 80 60 40 20 0 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Abbildung 2.11.Anteil an gesamten Aufgriffsfällen (bei Einfuhr in die EU) nach Art der Schutzrechtsverletzung in den Jahren 2000 bis 2005, in % (Quelle: EU-Zollstatistik) 30 78 83 80 83 74 79 2001 2002 2003 2004 2005 25 20 15 10 5 0 2000 Marken Copyrights und vgl.bare Rechte Geschmacks- und Gebrauchsmuster Patente und vgl.bare Rechte keine Angaben 37 Die vorliegenden Zahlen aus der Zollstatistik umfassen jedoch nicht den gesamten Umfang des Piraterieaufkommens. Vergleichbar mit den Schwierigkeiten der Messung und Untersuchung der rechtswidrigen Aktivitäten auf Schwarzmärkten (für bspw. Güteroder Arbeitsmärkte) generell erfassen die beobachteten Zahlen bzw. identifizierten Transaktionen lediglich einen Bruchteil der Aktivitäten der Produktpiraterie. Auf Grund der Illegalität werden die Aktivitäten der Produktpiraten nicht in einer herkömmlichen Statistik geführt und hängen einerseits in hohem Maße vom Engagement und der Sensibilisierung der marktbeobachtenden Akteure ab9, andererseits aber auch von der Intensität der Beobachtungsprozesse auf den unterschiedlichen Ebenen10. Dazu gehören neben den Zollbehörden (oder anderen staatlichen Behörden wie bspw. Kriminalämter, Patent- oder Justizbehörden) vor allem die (potenziell) geschädigten Unternehmen selbst, aber auch ggf. andere (Wettbewerber-) Unternehmen, Zulieferer oder Abnehmer (auf Up- oder Downstream-Märkten) oder kooperationswillige Konsumenten. Die Marktbeobachtung hat jedoch meist nur Erfolg, wenn die Fähigkeiten dieser Akteure zur korrekten Identifikation11 der Pirateriegüter ausreichen und zugleich die Erkennung im Interesse des Akteurs ist (vgl. bspw. die Interessenlage auf den sekundären Konsumentenmärkten). Wird Piraterieware als solche erkannt, kommt es in einem nachfolgenden Schritt zur Entscheidung über die Verfolgung der Rechtsverletzung, zumeist unter Berücksichtigung der Erfolgspotentiale und generellen Auswirkungen eines solchen Verfahrens. Zu den hierbei relevanten Entscheidungskriterien der Marktbeobachter gehören: Prämienzahlung) bei Meldung an betroffene Unternehmen oder an geeignete Behörden, oder (negative Anreize) mögliche Schädigung der Kunden- und Unternehmensbeziehungen einer Nachverfolgung, 3 Nachverfolgbarkeit des Piraterieproduzenten hinsichtlich des Standorts und generelle Nachweismöglichkeiten der Aktivitäten, 3 Erfolgschancen eines rechtlichen Vorgehens, auch in Abhängigkeit von der Qualität des betroffenen Rechtssystems und der dort rechtswirksamen, nationalen Sanktions- und Strafverfolgungsmechanismen für Produzenten und Konsumenten von Produktpirateriegütern nach der Rechtsverletzung oder nach dem Erwerb, 3 Erfolgschancen einer privaten bzw. privatwirtschaftlichen Verfolgung und Maßnahmenergreifung, bspw. der Ausschluss aus dem Vertriebsnetz des originären Produzenten, Messeteilnahmeverbote oder die Auflösung von Unternehmens- oder Arbeitnehmerbeziehungen. Für eine angemessene Validierung des Produktpiraterieaufkommens sollten diese Kriterien zu Referenzzwecken herangezogen werden, auch um den Umfang der in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Auswirkungen auf mikro- und makroökonomischer Ebene ausreichend präzisieren zu können. 2.4.2. 3 3 9 10 11 mfang und Wert der identifizierten PiraterieU güter, potenzieller Schaden für den Marktbeobachter, I ndividuelle und gemeinsame Interessenlage der Marktbeobachter, bspw. monetäre Anreize (bspw. Ökonomische Implikationen Die Verletzung eines Schutzrechtes wirkt sich in vielfältiger Weise auf mikro- und makroökonomischer Ebene einer Volkswirtschaft aus. Die Folgen auf mikroökonomischer Ebene können neben den Produzenten der Originalprodukte und -prozesse auch die Bspw. die Häufigkeit und der Umfang der Stichproben der Zollbehörden bei der Verschiffung von Waren im Export und Import oder auf Messeveranstaltungen, aber auch die Sensibilisierungsaktivitäten der nationalen und internationalen Konsumenten durch die originären Produzenten. Zu diesen Ebenen gehören die Beobachtung potentieller Produktionsstätten bzw. Standorte der Produktpiraten und die Beobachtung der Distributionswege und Vertriebsstandorte in einer Vielzahl von Ländern und Regionen der Welt. Dazu können auch gesonderte, technische Maßnahmen der Kennzeichnung durch die originären Produzenten beitragen, welche die Unterscheidung originaler Waren von Piraterieware erleichtern. Zu diesem Zweck sind aber oftmals technische Hilfsmittel (bspw. Scan-Vorrichtungen für die Zollbehörden), technische Schulungen oder entsprechendes Informationsmaterial notwendig. 38 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Konsumenten und die Piraterieunternehmen betreffen. Die Rechtsinhaber bzw. originären Produzenten müssen – im Falle einer Rechtsverletzung durch Produktpiraten und durch die so entstehende, ggf. substituierende Piraterieproduktion12 – mit einem Einbruch des eigenen Absatzes und damit mit einem Rückgang der Gewinne rechnen. Die rechtswidrige Konkurrenz der Produktpiraten kann zudem dazu führen, dass durch Pirateriewaren mit bspw. minderwertiger Qualität die Markenreputation des Originalproduktes geschädigt wird. Dabei nutzen Produktpiraten häufig bewusst den bestehenden Markenwert ohne sich an den Kosten für Werbemaßnahmen zum Zwecke des Aufbaus dieser Reputation beteiligen zu müssen. Die Free-Rider-Problematik der Produktpiraten spielt in diesem Zusammenhang eine weitere Rolle, wenn nicht nur Markenreputation (bspw. Markenrechte) sondern auch technisches Know-how (bspw. Patent- oder Gebrauchsmuster) nachgeahmt wird 13, ohne dass dafür notwendige Investitionen in die Wissensgenerierung geleistet werden müssen. Für die Produktpiraten kann dies außerdem auch einen enormen Zeitvorteil bedeuten, wenn in diesem Zusammenhang nicht erst zeitaufwendige Forschungs- und Entwicklungsprozesse durchlaufen werden müssen. ßen Teilen amortisiert, Lernprozesse hinsichtlich der Produktionsverfahren sind abgeschlossen (diese haben ggf. zu einer sukzessiven Absenkung der Produktionskosten geführt), und der Unternehmensnutzen besteht vor allem in der Abschöpfung der Gewinne des etablierten Produktes. Ein Angriff in dieser Phase kann mit relativ geringen Hürden für den Produktpiraten verbunden sein, da Produkt- bzw. Technologieprobleme der Frühphase beseitigt sind und sich bereits ein verhältnismäßig sicherer Absatzmarkt herausgebildet hat. Im Kalkül des Produktpiraten ist jedoch nach einem Markteintritt rasch mit abnehmenden Profiten zu rechnen, da ggf. neue Technologien die Piraterieware ablösen können. Erfolgt der Angriff der Produktpiraten in einer frühen Zyklusphase, während der Forschung und Entwicklung, welche auf eine erfolgreiche Innovation bzw. Marktneuheit abzielt, so sind die Schadenspotenziale um ein Vielfaches größer. Jedoch wird zumeist auch das mit der Marktneueinführung verbundene Risiko – hinsichtlich der Qualität und Nachfrage, ggf. auch zuvor der Innovationserfolgswahrscheinlichkeit – auf den Produktpiraten transferiert und kann dessen hohe Gewinnerwartungen, neben hohen Sanktionierungsund Verfolgungsrisiken, drastisch reduzieren und dessen Markteintritt verhindern 15. Folglich ist es wichtig, genauer zu beleuchten, zu welchem Zeitpunkt im Produktlebenszyklus die Piraterieangriffe bzw. die rechtswidrigen Nachahmungsprozesse erfolgen, weil damit eng verknüpft mit unterschiedlichen, ökonomischen Auswirkungen auf Seiten der Rechtsinhaber und auf Seiten der Produktpiraten zu rechnen ist. Erfolgt der Angriff zum Ende bzw. in der späten Sättigungsphase des Zyklus14, so ist die Anfangsinvestition typischerweise bereits zu gro- Häufen sich die Piraterieangriffe in dieser frühen Phase, kann dies auf Seiten des originären Produzenten langfristig zu einem Absinken der Innovationsanreize – welche eigentlich durch die Rechtsinhaberschaft garantiert werden sollen – führen, weil das F&E-Risiko durch das Risiko eines Piraterieangriffes erhöht wird. Es besteht die Gefahr, dass die F&E-Investitionen nicht in vollem Umfang durch Erlöse auf dem Absatzmarkt abgegolten werden können. 12 13 14 15 Für die Produkt- und Markenpiraterie besonders anfällig erscheinen vor allem originäre Produkte mit hohen Gewinnmargen (dies bedeutet konkret die Relation der Produktionskosten zu den Verkaufspreisen) und bzw. oder Produkte mit großen Einsparungspotentialen bei den Produktionskosten (bspw. komparative Lohnkostenvorteile in der Piraterieproduktion). Bei der Ermittlung der Auswirkungen auf Seiten des Rechtsinhabers müssen auch Schäden im Zusammenhang mit der (Aus-) Lizenzierung von Schutzrechten berücksichtigt werden. Diese können in finanziellen Einbußen von Lizenzerträgen oder in nicht durchgeführten bzw. abgebrochenen Lizenzierungsvorgängen in Wirtschaftskooperationen bestehen (siehe obige Kapitel im vorliegenden Bericht). Z.B. hat der originäre Produzenten im Heimatmarkt bereits das Produkt vom Markt genommen und die nachfolgende Produktgeneration eingeführt, während in einem anderen Exportmarkt weiterhin Güter mit der älteren Technologie vertrieben werden. Angriffe in der frühen Phase erfordern jedoch auch ein umfassendes, produktspezifisches, technologisches Know-how bzw. die notwendige Lernkompetenz auf Seiten der Produktpiraten. Zudem müssen die Fähigkeiten bzgl. der Imitationstechnologien (bspw. Nutzung von Imaging-Verfahren) auf einem hohen Niveau angesiedelt sein. Es kann daher prinzipiell nicht ausgeschlossen werden, dass auch Produktpiraten (inkrementelle) Innovationen am Originalprodukt leisten oder langfristig selbst zu (radikalen) Innovatoren werden können. 39 Die Auswirkungen auf den Konsumentennutzen sind gemäß der Situation auf dem primären und dem sekundären Nachfragemarkt zu differenzieren. Auf dem primären Markt werden Konsumenten beim Kauf der Produktpiraterie getäuscht; sie gehen davon aus, originäre Produkte des Rechtsinhabers zu erwerben. Sind die gefälschten Produkte jedoch von minderwertiger Qualität (hinsichtlich der Haltbarkeit, Leistung, etc.) im Vergleich zur erwarteten Qualität des Originals, so kann sich der Konsumentennutzen erheblich reduzieren. Die niedrigere Qualität der Fälschung kann sich auch in Gesundheits- und Sicherheitsrisiken bei der Nutzung des Produktes manifestieren 16, z.B. im Bereich pharmazeutischer Produkte. Eine mögliche Konsequenz ist es daher, dass sich die Gesamtnachfrage (nach Originalen) langfristig auf andere weniger piraterieanfällige Substitute mit geringerem Gefährdungspotenzial richtet, was Absatzeinbußen bei den Rechtsinhabern und den Produktpiraten zur Folge haben kann. Auf dem sekundären Nachfragemarkt spielen die Preispräferenzen bzw. die Zahlungsbereitschaft der Konsumenten eine zentrale Rolle, vor allem wenn es sich bei den Piraterieprodukten um – relativ zu den Originalen – preiswertere Güter handelt. Ggf. kann mit einem Preisvorteil17 dabei auch eine minderwertige Qualität und ein höheres Konsumptionsrisiko kompensiert werden. Produktpiraterie kann in diesem Zusammenhang zu einer verstärkten Preisdifferenzierung der angebotenen Ware führen, was durchaus den Nutzen für die Konsumenten erhöhen oder ggf. den Erwerb überhaupt erst ermöglichen kann. Die mikroökonomischen Auswirkungen der Rechtsverletzung lassen auch auf der Ebene der gesamten Volkswirtschaft nachhaltige Effekte vermuten. Betroffen sind u.a. die nationalen, staatlichen Ins- 16 17 18 19 titutionen (u.a. Behörden und Legislatur), die nationale und ausländische Nachfrage (also das aggregierte Gesamtvolumen der Konsumenten) und das jeweilige Angebot (bspw. verschiedene Industriesektoren) und ggf. auch supranationale Institutionen. Bezieht man sich bei den makroökonomischen Auswirkungen auf eine einzelne Volkswirtschaft, so ist auf Seiten der Rechteinhaber mit sinkenden Absätzen und ggf. auch Innovationsanreizen (sinkende Ausgaben in F&E) zu rechnen, vorausgesetzt, die inländische Nachfrage nach Originalen wird durch importierte, ausländische Produktpiraterie verringert oder Exportwaren des inländischen Rechtsinhabers werden auf globalen Absatzmärkten kopiert und dessen Rechte verletzt. Ergänzend kann die mangelnde Rechtsdurchsetzung zu einem elementaren Vertrauensverlust bei den Unternehmen in die Funktionsfähigkeit des nationalen oder internationalen Rechtssystems (bspw. des Patentrechtssystems 18) führen. Kommt es aus diesen Gründen zu einer insgesamt nachlassenden Innovationsdynamik in einzelnen, durch die Piraterie betroffenen Industriesektoren, so kann dies langfristig auch Auswirkungen auf das angebotsseitig getriebene Wirtschaftswachstum19 der Volkswirtschaft haben. Aus kurzfristiger Perspektive müssen die nationalen, staatlichen Einrichtungen einen Rückgang des Steuervolumens aus unternehmerischen Tätigkeiten (u.a. Unternehmens- und Umsatzsteuern) erwarten. Der durch die Piraterie ausgelöste Produktionsrückgang und die damit einhergehenden Gewinneinbußen auf Seiten der originären Produzenten können zusätzlich zu Arbeitsplatzverlusten in diesen Unternehmen führen und zusätzliche Belastungen der Sozialsysteme der Volkswirtschaft (bzw. des Haushaltsbudgets der staatlichen Institutionen) zur Folge haben. Soweit die Vertriebslogistik der Produkt- und In diesem Zusammenhang wird häufig auch von fehlgeleiteten Haftungsansprüchen der Konsumenten gegen den Originalhersteller berichtet, welche sich jedoch gegen den Produktpiraten richten müssten. Eine unternehmensstrategische Schutzmaßnahme kann es daher teilweise sein, mit entsprechenden Preissenkungen die Produktpiraten am Eintritt in den Markt zu hindern bzw. dieses Motiv in eine international aufgestellte Preisdifferenzierung zu integrieren. Eine mangelnde Durchsetzung senkt die wahrgenommene Qualität des Rechtssystems und kann die Werthaltigkeit aller bestehenden (auch der nicht durch Verletzung betroffenen) Rechte reduzieren, vergleichbar mit dem sensiblen Phänomen der Geldwertstabilität. Studien über die genaue Größenordnung der Wirkungen auf das Wirtschaftswachstum liegen zum jetzigen Stand der Forschung nicht vor. 40 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Markenpiraten in enger Kooperation mit der organisierten Kriminalität verläuft, also bspw. Schmuggel und andere (menschen-)rechtswidrige Aktivitäten (u.a. Prostitution, Menschen-, Waffen- und Drogenhandel) damit verbunden sind, kann die Piraterie außerdem zu einer Verschlechterung der Sicherheitslage für die gesamte Bevölkerung führen. Kriminelle Organisationen (bis hin zu terroristischen Gruppierungen, siehe u.a. den Verfassungsschutzbericht: BMI, 2008) scheinen die Produktpiraterie vereinzelt zur Finanzierung und zum Ausbau ihrer Strukturen zu nutzen. Die makroökonomischen Auswirkungen der Marken- und Produktpiraterie auf den internationalen Güterhandel und Wissenstransfer20 sowie die Gesamtwohlfahrt aller davon tangierten Volkswirtschaften sind aufgrund der Komplexität der Beziehungen sehr viel schwieriger zu erfassen und einzuschätzen. Dabei ist es generell von Bedeutung, in welcher Volkswirtschaft die originären Produzenten und die Produktpiraten beheimatet sind21, aber auch auf welchem technologischen Niveau22 sich die gehandelten, materiellen und immateriellen Güter befinden bzw. welche Relevanz diese in den betroffenen Industriesektoren und im internationalen Wettbewerb haben. Die Produktpiraterie kann langfristig dazu beitragen, dass sich Kräfteverhältnisse zwischen konkurrierenden Ländern hinsichtlich ihrer komparativen Güter- und Wissensausstattung verschieben. Aus eher kurzfristiger Perspektive verbessert die Piraterieproduktion mitunter das Arbeitsplatzangebot im Territorium der Verletzung – soweit originäre Produzenten und Piraten in unterschiedlichen Ländern positioniert sind23 – oder kann den Aufholprozess einzel- 20 21 22 23 24 ner Länder durch den technologischen Wissenstransfer beschleunigen. Dagegen wird die Produktpiraterie aus Sicht ausländischer Investoren zunehmend als Sicherheitsrisiko bei Exporten und Direktinvestitionen (FDI) wahrgenommen und findet Eingang in die strategische Ausrichtung des globalen Vertriebs und den Internationalisierungsstrategien von Produktions-, vor allem aber auch von sensiblen F&E-Einheiten. Neben dem potenziellen Rückgang der FDI in den piraterieaktiven Volkswirtschaften werden die internationalen Beziehungen auf wirtschaftlicher und politischer Ebene durch die Produkt- und Markenpiraterie zwischen tangierten Ländern möglicherweise belastet. Es stellen sich damit neue Anforderungen an supranationale Institutionen bei der Gestaltung von Harmonisierungs- und Schlichtungsprozessen bei derartigen Schutzrechtsstreitigkeiten (vergleichbar mit TRIPS-Übereinkommen oder bspw. den humanitären Sonderregelungen zu Orphan Drugs 24). Die empirischen Belege zu den Auswirkungen auf mikro- und makroökonomischer, aber auch nationaler und internationaler Ebene sind, soweit vorhanden und von objektiver Qualität, in Kapitel 3.1.2. beschrieben. Diese Handels- und Wissensströme sind aufgrund der starken Außenorientierung und Offenheit der deutschen Wirtschaft (Exportvolumen bei Gütern, Dienstleistungen und immateriellen Technologien) von besonderer Bedeutung. Hierbei kann es sich wie bereits oben erwähnt um eine nationale oder internationale Beziehung handeln. Häufig sind dies NordSüd-Konstellationen zwischen Industrie- und Schwellen- oder Entwicklungsländern. Dies ist jedoch nicht zwangsläufig der Fall. Grundsätzlich verlaufen die internationalen Wissenstransfers zwischen Volkswirtschaften, wenn auch in sehr unterschiedlichem Umfang, zumeist in beiden Richtungen, so wird bspw. in der Herstellung von Medikamenten in Deutschland auf afrikanische Naturheilverfahren zurückgegriffen (das erfolgreiche Medikament Umckaloabo eines deutschen Herstellers basiert auf der in Afrika beheimateten Kapland-Pelargonie-Wurzel). Das technologische Niveau drückt sich vielfach in dem Typus des gewählten und verletzten Schutzrechtes aus, so implizieren Patente eher als Marken ein hohes technologisches Niveau. Eine alternative Näherung an das Niveau erlaubt eine Beschreibung der F&E-Intensität bei der Herstellung. Sind Piraten und Rechtsinhaber in derselben Volkswirtschaft lokalisiert, können sich Beschäftigungseffekte beider Seiten kompensieren. Unter orphan drugs versteht man Medikamente, welche aufgrund ihrer Seltenheit für forschenden Arzneimittelhersteller wirtschaftlich uninteressant sind und die daher u.a. über internationale Zulassungserleichterungen gefördert werden. 41 3.Quantifizierung von geistigen Eigentums werten und Piraterieschäden: Ergebnisse der Sekundärdatenanalyse Ein Ziel dieses Projektes ist es, eine umfassende Abschätzung der Bedeutung des geistigen Eigentums für die deutsche Volkswirtschaft sowie eine Gegenüberstellung des immateriellen und materiellen Eigentums vorzunehmen. Ferner soll eine Abschätzung der durch Produktpiraterie ausgelösten Schäden vorgenommen werden. Beide Aspekte wurden bereits durch die Analyse bestehender Studien behandelt und werden im Folgenden mittels einer weiterführenden Sekundäranalyse vorliegender Datenbestände fortgesetzt. 3.1.Makro-ökonomische Quantifizierung der Ausgaben für immaterielles Eigentum in der deutschen Wirtschaft Der hier genutzte kostenorientierte Ansatz zur Quantifizierung des immateriellen Eigentums der deutschen Wirtschaft folgt der Methodologie von Hulten (1979) bzw. der Erweiterung von Corrado et al. (2005). Die Autoren argumentieren, dass die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung die Investitionen in traditionelle materielle Güter zwar sehr genau erfasst, aber den immer wichtiger werdenden Teil der immateriellen Güter bisher weitgehend ausgeklammert hat. Dies wird sich zukünftig insofern ändern, als dass die Revision des Systems der Volkwirtschaftlichen Gesamtrechnung, welche von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen (United Nations, 2008) vorangetrieben wird, die Berücksichtigung von Ausgaben für Forschung und Entwicklung als immaterielle Investitionen im Rahmen eines Nebenkontos („Satellitenkonto“) vorschreibt. Ein ähnlicher Gedanke findet sich auch in der aktuellen Diskussion um das deutsche Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wieder, durch welches die immateriellen Vermögensgüter einen stärkeren Eingang in die betriebliche Rechnungslegung bekommen sollen. Corrado et al. (2005) schlagen daher eine Erfassung der Ausgaben für immaterielle Vermögensgüter vor. Sie entwickeln eine Kategorisierung, die weiter unten näher definiert wird. Weiterhin stellt sich die Frage, ob die monetären Aufwendungen der Unternehmen als Ausgaben mit der Wirkung einer sofortigen Gewinnminderung in der Gewinn- und Verlustrechnung behandelt werden sollten. Die alternative Sichtweise würde im- plizieren, dass zumindest mit einem Teil der Ausgaben für Intangibles eine längerfristige Nutzung verbunden ist und sie daher eher als Investitionen in immaterielle Vermögensgüter zu sehen sind. Diese „intertemporale“ Sichtweise führt dazu, dass für die empirische Analyse ein Zeitrahmen gesetzt werden muss. Wenn ein Ausgabenposten tatsächlich über diesen Zeitrahmen hinaus von wirtschaftlichem Nutzen für ein Unternehmen ist, können die Ausgaben nicht als konsumtiv, sondern als Investition in immaterielle Vermögensgüter aufgefasst werden. Um eine Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Studien zu gewährleisten, folgen wir bzgl. der getroffenen Annahmen der Studie für die Vereinigten Staaten (Corrado et al., 2005) sowie den Folgeuntersuchungen für Großbritannien (Marrano und Haskel, 2006), Japan (Fukao et al., 2007), Finnland (Jalava et al., 2007) und die Niederlande (van Rooijen-Horsten et al., 2008). Corrado et al. (2005) schlagen eine Kategorisierung der Ausgaben für Intangibles in drei große Gruppen vor: „Informations- und Kommunikationstechnologie“, „Innovationskapital“ (wissenschaftliche oder sonstige Forschungsarbeit) und „Marken-, Humanund Strukturkapital“ (siehe auch Tabelle 3.1.). Jeder dieser Bereiche wird im Folgenden vorgestellt und mit Daten für die deutsche Volkswirtschaft hinterlegt. Der zeitliche Bezugsrahmen wird auf das Jahr 2004 gelegt, da die benötigten Datenbestände für aktuellere Jahre teilweise nicht vorliegen. 42 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Tabelle 3.1 Kategorisierung der Ausgaben für immaterielles Eigentum nach Corrado et al. (2005) Informations- und Kommunikationstechnologie Ausgaben für Software (erworben) Ausgaben für Software (selbst erstellt) Datenbanken Innovationskapital Wissenschaftliche Forschungs- und Entwicklungsausgaben Suchbohrungen Ausgaben für Copyright und Lizenzen Weitere Ausgaben für Produktentwicklung, Design, kreative Forschung Neuproduktentwicklung Finanzsektor Designarbeit Architektur/Ingenieurwesen F&E Sozial- und Geisteswissenschaften Marken-, Human- und Strukturkapital Marketing Ausgaben für Werbung Ausgaben für Markt- und Meinungsforschung Humankapital Ausgaben für betriebliche Weiterbildung (direkt) Ausgaben für betriebliche Weiterbildung (indirekt) Strukturkapital Ausgaben für organisatorische Verbesserungen (erworben) Ausgaben für organisatorische Verbesserungen (selbst erstellt) zu 1.Informations- und Kommunikationstechnologie Im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie werden nach Corrado et al. (2005) die Ausgaben für erworbene sowie selbst erstellte Software erfasst sowie ein weiterer Posten für Datenbanken addiert. Dies wird als immaterieller Vermögenswert gesehen, da Software als Wissen in Form von Computerprogrammen betrachtet wird und die Bedeutung von Wissen für das einzelne Unternehmen und die Volkswirtschaft nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. Bei der Schätzung für Deutschland kann auf die Studie „Aufwendungen und Investitionen für Informations- und Kommunikationstechnologie“ des Statistischen Bundesamtes zurückgegriffen werden (Feuerhake und Bundil, 2007). Die hier ermittelten Ausgaben für Software im Jahr 2004 addieren sich auf 8,1 Mrd. Euro. Die Integration der selbst erstellten Software erweist sich als schwierig. Als gangbaren Weg empfiehlt die OECD (2003) die Annäherung über die Gehaltssumme von Personen, die mit Software entwicklung befasst sind. Als Anhaltspunkt nennt die OECD, dass ca. ein Drittel aller Investitionen in Software durch die eigene Produktion entsteht (OECD, 2003, S.69). Diese Größe wird zunächst verwendet, um die selbst erstellte Software zu integrieren, so dass weitere 4,05 Mrd. Euro einbezogen werden. In der Summe ergeben die Ausgaben für erworbene und selbst erstellte Software ca. 12,15 Mrd. Euro. Ein zweiter Bereich umfasst Ausgaben für Informationstechnologie in Form von Datenbanken. Aus den Umsätzen der Wirtschaftszweige Datenverarbeitungsdienste und Datenbanken (Wirtschaftszweige 74.3 und 72.4 nach der Wirtschaftszweigklassifikation, Ausgabe 2003) ergeben sich Werte von 10,7 Mrd. bzw. 0,94 Mrd. Euro, in der Summe also ca. 11,64 Mrd. Euro. Analog zum Vorgehen bei Software wird für selbst erstellte Datenbanken ein Drittel an allen Ausgaben für Datenbanken kalkuliert, so dass der Endwert bei ca. 17,64 Mrd. Euro liegt. In der Summe belaufen sich die nach der vorgestellten Methode geschätzten Ausgaben „Informations- und Kommunikationstechnologie“ auf ca. 29,79 Mrd. Euro, was einen Prozentsatz von 1,35% des Bruttoinlandsproduktes 2004 ergibt. Die relativen Vergleichszahlen für Großbritannien 43 und die USA liegen in vergleichbarer Höhe bei 1,7% bzw. 1,65%. Aus dem Unterkonto der VGR „Sonstige Vermögensgüter“, das laut Statistischem Bundesamt (Statistisches Bundesamt, 2007b) die Kategorien Computerprogramme, Urheberrechte, Suchbohrungen, Nutztiere und -pflanzungen sowie Grundstückübertragungskosten beinhaltet, konnten die Ausgaben für Software nicht isoliert werden, so dass auf andere Daten zurückgegriffen werden musste. Des Weiteren werden die Ausgaben für Urheberrechte schon in anderen Bereichen erfasst, so dass aus Gründen der Vermeidung von Doppelzählungen diese nicht nochmals einbezogen werden dürfen. Das Statistische Jahrbuch 2007 weist für das Jahr 2004 einen Gesamtwert für immaterielle Vermögensgüter von 24,87 Mrd. Euro aus – ein Wert also, der eine ähnliche Größenordnung wie der hier geschätzte Betrag hat. zu 2. Innovationskapital Der Bereich Innovationskapital besteht aus den Posten „Forschung und Entwicklung“, die typischerweise zu Patenten, Copyrights oder entsprechenden Lizenzerträgen führen, sowie nicht-wissenschaftliche Forschungs-, Design- und Produktentwicklungsarbeit, die nicht unbedingt zu einem Patent oder einem ähnlichem Schutzrecht führt. Im Bereich „Wissenschaftliche F&E“ werden für das Jahr 2004 von Euro stat Gesamtaufwendungen im Unternehmensbereich von 38,3 Mrd. Euro geschätzt. Marrano und Haskel (2006) reduzieren diesen Posten um die Ausgaben in der Softwarebranche, um eine Doppelzählung mit den Ausgaben für selbst erstellte Software zu vermeiden. Dies ist allerdings mit den Daten über F&E-Aufwendungen von Eurostat nur indirekt möglich, da für die Branche Datenverarbeitung und Datenbanken (WZ K72) keine Daten vorliegen. Alternativ werden hier die internen Ausgaben für den gesamten Wirtschaftszweig k („Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen“; 2,562 Mrd.) abgezogen, wobei die verfügbaren Ausgaben in k73 (Forschung & Entwicklung; 774 Mill.) und im k74 (Erbringung von Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen; 453 Mill.) in einem zweiten Schritt wieder addiert werden. Der Betrag redu- ziert sich hier also auf 36,96 Mrd. Euro. Dies entspricht 1,68% des deutschen BIP (Großbritannien 1,1%, USA 1,98%) Da die F&E-Intensität für Deutschland eher auf dem Niveau der US-amerikanischen als der englischen Wirtschaft liegt, erscheint dieser Wert plausibel. Corrado et al. (2005) addieren hierzu noch F&EDaten für den Bergbausektor. Dies ist jedoch bei der hier verwendeten Erhebung nicht nötig, da dieser Sektor im Gegensatz zur amerikanischen F&E Erhebung schon enthalten ist. Eine weitere Addition der Werte würde eine doppelte Zählung bedeuten. Der folgende Posten innerhalb des Innovationskapitals bezieht sich auf die Ausgaben für die Produktion von Gütern, die typischerweise Einnahmen über Copyrights oder Lizenzerträge liefern. Diese liegen vor allem in den Branchen Verlagswesen sowie Filmoder Musikproduktion. Die beiden Vorreiterstudien für die USA und England haben hier unterschiedliche Ansätze. Corrado et al. (2005) nutzen die Ausgaben in der Filmproduktion und bewerten die anderen Bereiche mit einem Betrag in ähnlicher Höhe, Marrano et al. (2006) benutzen Daten aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Hier wird aus zwei Gründen ersterem Ansatz gefolgt: Zum einen geben die vorliegenden Daten aus der VGR lediglich Aufschluss über Ausgaben für Investitionen, die als materielles Vermögen gesehen werden (Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung), zum anderen würde ein Vorgehen nach Marrano et al. unplausibel hohe Ausgaben von 16,72 Mrd. Euro liefern, während die absoluten Ausgaben für USA und Großbritannien sich lediglich auf ein Fünftel davon belaufen. Daher werden analog zu Corrado et al. (2005) die Ausgaben für Filmproduktionen von 565 Mill. Euro herangezogen und mit dem Faktor zwei multipliziert, um die Bereiche Musikproduktion, Verlagswesen etc. zu berücksichtigen. Ein weiterer Posten umfasst die Neuproduktentwicklung im Finanzsektor sowie Designarbeit in den Branchen Architektur und Ingenieurwesen (WZ 74.2). Bezüglich des ersteren Postens ist zu beachten, dass die oben einbezogene Summe für F&E im Unternehmenssektor sich auf F&E nach der Definition des Frascati Manuals bezieht. Das heißt, dass nicht nur streng wissenschaftliche Forschung relevant ist, sondern explizit auch Ausgaben z.B. für mathematische Methoden zur Risikoanalyse oder ähnliches. Damit ist klar, 44 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand dass eine zusätzliche Addition von Ausgaben im Finanzsektor eine Doppelzählung bedeuten würde und keine weiteren Beträge einbezogen werden sollten. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass die F&E Ausgaben hier unterschätzt werden, da über das Frascati Manual lediglich F&E-Aktivitäten zählen, die „auf einer systematischen Grundlage“ durchgeführt werden. Im Finanzsektor wird F&E jedoch unter Umständen eher ad-hoc durchgeführt und damit nicht erfasst. Für die Branchen Architektur und Ingenieurwesen (WZ 74.2) ziehen Corrado et al. (2005) und auch Marrano und Haskel (2006) die Hälfte des entsprechenden Branchenumsatzes heran und korrigieren für Softwarekäufe, Consulting-Dienstleistungen, Werbung etc. Die vorliegenden Daten der Input-Output-Rechnung liefern keine Aufschlüsselung der Kategorie 74, so dass die Services für Werbung und Beratung, die in Sektor 74.2. geleistet wurden, nicht exakt abgezogen werden können. Die Anpassung wird somit unterlassen, zumal die Größenordnung auch in den Berechnungen von Marrano et al. nicht allzu sehr ins Gewicht fallen (20 Mrd. Euro gegenüber 21,4 Mrd. Euro). Somit wird für Deutschland 50% des Umsatzes von 31,03 Mrd. Euro angesetzt, also ca. 15,51 Mrd. Euro. Für Wirtschaftszweig 73.2. „Forschung und Entwicklung in Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie Sprach-, Kultur- und Kunstwissenschaften“ benutzen Marrano und Haskel den Umsatz aus dem WZ 73.2 und verdoppeln diesen, um interne Forschung zu berücksichtigen (Endwert: ca. 580 Mill. Euro). Prinzipiell ist dieser Posten Bestandteil der oben einbezogenen F&E-Ausgaben nach dem Frascati Manual und damit bereits berücksichtigt. Allerdings wurde dort lediglich auf den Unternehmenssektor Bezug genommen. Nachdem Sozial- und Geisteswissenschaften primär in Institutionen des öffentlichen Sektors passieren, wird ein Betrag von 958 Millionen Euro einbezogen, der sich aus den Angaben für Forschungsausgaben in Sozial- und Geisteswissenschaften des statistischen Jahrbuch 2007 (S. 158) ergibt. Die Summe für den gesamten zweiten Bereich „Innovationskapital“ beläuft sich damit auf 54,73 Mrd. Dies entspricht 2,49% des BIP in Deutschland. (3,23% für Großbritannien, 4,57 % für die USA) zu 3. Marken-, Human-, und Strukturkapital Der letzte große Ausgabenblock umfasst die Bereiche Marken-, Human-, und Strukturkapital. Zur Bedeutung von Markenrechten für den Erfolg eines Unternehmens wurde bereits weiter oben Stellung genommen, aber auch die Fähigkeiten und Kompetenzen der Mitarbeiter eines Unternehmens bzw. die Effizienz organisatorischer Abläufe stellen wertvolle immaterielle Vermögensgüter dar. Bezüglich des ersten Blocks (Markenkapital) werden Daten zu den Ausgaben für Werbung und Markt-/Meinungsforschung aus dem Projektbericht Dienstleistungsumsätze nach Arten 2004 (Statistisches Bundesamt, 2007a) entnommen. Insgesamt hatte der WZ 74.40 (Werbung) im Jahr 2004 einen Umsatz von 16,4 Mrd. Euro (enthalten sind Verkauf und Leasing von Werbeflächen und -zeit, Planung, Gestaltung und Platzierung von Werbung und sonstige mit Werbung verbundene Leistungen). Um die Plausibilität zu überprüfen, wurden auch die Bruttowerbeinvestitionen, ermittelt von Nielsen Media, herangezogen. Diese weisen für 2004 einen Wert von 18,043 Mrd. Euro auf, also einen vergleichbaren Wert. Die Umsätze in den Bereichen Markt- und Meinungsforschung liegen laut Statistischem Bundesamt (Statistisches Bundesamt, 2007a) bei ca. 1,62 Mrd. Euro, eine Verdopplung für in-house erstellte Leistungen analog zu den Studien für Großbritannien und die USA liefert hier also 3,24 Mrd. Insgesamt liegt der Wert für Werbung und Markt-Meinungsforschung bei 19,67 Mrd. Euro, dies entspricht 0,9 % des Bruttoinlandproduktes (BIP) (USA 2,3; UK 1,2%) Die Ausgaben der Unternehmen für die Fortbildung ihrer Mitarbeiter, also das firmenspezifische Humankapital eines Betriebs, wird in der hier verwendeten Methode über Weiterbildungsaktivitäten der Unternehmen angenähert. Hier sind jedoch nicht nur die direkten Kosten, etwa Kursgebühren oder das Gehalt der Lehrenden, sondern auch indirekte Kosten zu berücksichtigen. Dazu zählen die Opportunitätskosten, also der Betrag, der den Unternehmen dadurch entgangen ist, dass die Teilnehmer während der Weiterbildungsveranstaltung nicht ihrer eigentlichen Arbeit nachgehen können. Bezüglich der Datenlage zu Weiterbildung kommt zunächst die internationale Studie Community Vocational Training Sur- 45 vey (CVTS) in Frage. Auch Marrano und Haskel (2006) ziehen diese in Betracht, benutzen aber für ihre Berechnungen Daten aus einer englischen Arbeitgeberbefragung. Da der CVTS keine Daten für 2004 bereitstellt, eine zu enge Weiterbildungsdefinition (nämlich nur formelle Lehrveranstaltungen und nicht informelles Lernen am Arbeitsplatz) verwendet wird und er sich zudem nur auf Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitern bezieht, wird auch in der vorliegenden Untersuchung auf eine andere Datenquelle zurückgegriffen (Werner, 2006). Die Studie beziffert die Kosten für Weiterbildung im Jahr 2004 auf rund 26,8 Mrd. (9,1 Mrd. direkte und 17,6 Mrd. indirekte Weiterbildungskosten). Dies entspricht 1,2% des BIP, Marrano und Haskel haben für Großbritannien 2,45% kalkuliert. Gemessen am BIP hätte Deutschland also für Weiterbildung nur halb so viele Ausgaben getätigt. Zur Plausibilitätsprüfung wurde überprüft, ob sich dieses Verhältnis auch im CVTS nachvollziehen lässt. Bei Betrachtung des Indikators „Weiterbildende Unternehmen an allen Unternehmen“ liegt Deutschland hinter England mit 69% gegenüber 90% für das Jahr 2005 zurück und auch beim Indikator „Erwachsenenbeteiligung an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen“ (7,4% gegenüber 29,4%) hat Deutschland nur einen Platz im europäischen Mittelfeld und liegt hinter England zurück. Die beiden Befunde lassen die festgestellten Unterschiede zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich also plausibel erscheinen. Der letzte Punkt in diesem Posten bezieht sich auf Ausgaben, die für organisatorische Verbesserungen im Unternehmen getätigt werden und daher als Investitionen in das Strukturkapital von Betrieben aufgefasst werden können. Analog zu Marrano und Haskel (2006) wird die Wertschöpfung des Wirtschaftszweiges 74.14 (Unternehmens- und Public Relationsberatung) aus der Erhebung zu Dienstleistungsumsätzen herangezogen, bereinigt um den Anteil für „Public Relations“ (7,3%), um eine Doppelzählung mit dem Abschnitt „Werbung“ zu vermeiden. Daraus ergibt sich ein Wert von 8,73 Mrd. Euro. Für die selbst erstellten Leistungen in diesem Bereich ziehen Marrano und Haskel (2006) die Einkommen leitender Angestellter in der Privatwirtschaft heran und gehen anschließend auf Basis von Befragungen davon aus, dass diese 20% ihrer Zeit mit dem Aufbau organisatorischer Strukturen verbrauchen. Die Datenlage für Verdienste in Deutschland ist für die relevante Gruppe (Senior Managers/leitende Angestellte) etwas schwach, da diese (in der VGR so genannte Leistungsgruppe I) in der regelmäßigen Verdiensterhebung nicht enthalten ist. Es kann alternativ auf die Gehaltsund Lohnstrukturerhebung zurückgegriffen werden, diese wird jedoch nur in mehrjährigen Abständen durchgeführt. Für die letzte Erhebung für das Jahr 2001 existiert nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes eine Gliederung nach Leistungsgruppen jedoch nur für Arbeiter und das frühere Bundesgebiet. Daher wird hier die Arbeitnehmerstatistik nach Ausbildungsstand herangezogen, wobei die Arbeitnehmer mit (Fach-) Hochschulabschluss als die hier relevante Gruppe aufgefasst werden. Es errechnet sich ein Wert von 72,58 Mrd. Euro. Corrado et al. (2005) und Marrano und Haskel (2006) argumentieren, dass ca. ein Fünftel der Zeit der Senior Managers für die Entwicklung besserer organisatorischer Abläufe verwendet wird. Dies bedeutet für Deutschland einen relevanten Betrag von 14,51 Mrd. Euro. Die Berechnung für erworbene und intern durchgeführte („selbst erstellte“) Verbesserungen der Organisationsstruktur von Unternehmen liefert in der Summe einen Betrag von 23,25 Mrd. Euro. Relativ zum BIP ergibt sich damit für Deutschland ein Prozentsatz von 1,06% (Großbritannien 1,92%, USA 3,13%). Wie weiter oben dargelegt, wird von den ermittelten Gesamtausgaben für immaterielles Eigentum von 154,04 Mrd. Euro nur der Teil als Investition angesehen, der über einen längeren Zeitraum – meist wird der Zeitraum 24 Monate genannt – wirtschaftlichen Nutzen stiftet. Gemäß den Annahmen von Corrado et al. (2005) wird davon bei 60% der Ausgaben für Marketing, 80% der selbst durchgeführten organisatorischen Umstrukturierungen und 100% der anderen Ausgaben ausgegangen. Diese Berechnung ergibt eine Investitionssumme in immaterielle Güter von 143,4 Mrd. Euro (6,51% des BIP). Die Daten für Großbritannien liegen bei ca. 10% des BIP, die der USA bei 11,7%. Es zeigt sich, dass Deutschland auf Basis der hier getätigten Berechnungen bei den Investitionen in Intangibles einen eher geringen Wert aufweist. Allerdings ist auf Grund der allgemeinen Schwierigkeiten in der Quantifizierbarkeit von Intangibles, den teilweise unterschiedlichen Datengrundlagen sowie den 46 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand getroffenen Annahmen eine gewisse Vorsicht in der Interpretation angebracht. So hat beispielsweise Deutschland einen relativ aktiven öffentlichen Sektor, der in den Berechnungen zumeist außen vor gelassen wird und für eine Verzerrung nach unten sorgt. So ermitteln z.B. Hao und Manole (2008) unter Einbeziehung der öffentlichen Hand eine Steigerung der Ausgaben für Intangibles um ca. einen Prozentpunkt. Des Weiteren ist es möglich, dass Ausgaben für Forschung im Finanzsektor unterschätzt wurden, da „adhoc“-, also nicht-systematische Forschung nicht berücksichtigt wurde, potentiell aber eine große Rolle spielen könnte. Zudem ergeben sich die größten Unterschiede bei den Ausgaben für Copyrights und Lizenzen, bei denen eine eher grobe Schätzung vorgenommen werden musste. Im Block „Marken-, Human- und Strukturkapital“ zeigen sich ebenfalls Diskrepanzen. So ergeben die ermittelten Ausgaben für Marketing lediglich etwa die Hälfte der Ausgaben in England und weniger als ein Drittel der US-Werte. Auch bei den Ausgaben für Strukturkapital zeigt sich ein ähnliches Muster. Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass im internationalen Vergleich ein etwas geringerer Betrag für Intangibles ausgegeben wird, dieser aber hauptsächlich außerhalb der klassischen „engen“ Definition von Forschung und Entwicklung begründet ist. Zum Abschluss dieses Kapitels soll noch auf das Verhältnis der Investitionen in Intangibles und Tangibles eingegangen werden. Bei einem Vergleich mit den in der VGR erfassten Investitionen der nichtstaatlichen Sektoren in materielle Güter von 219,80 Mrd. Euro (Ausrüstungs- und Nichtwohnbauinvestitionen), bei denen der in der VGR erfasste Teil der immateriellen Anlagen außen vor bleibt, wird die Bedeutung immaterieller Güter ein weiteres Mal deutlich: Bei einer Berücksichtigung der immateriellen Güter bei der Berechnung der Investitionen in der VGR, ergäbe sich ein um fast 70% höherer Wert der Investitionssumme. Aufgrund der erwähnten Mess- und Datenprobleme ist jedoch nicht zu erwarten, dass das statistische Bundesamt bzw. Eurostat die Intangibles nach der hier angewandten Methode in das offizielle Kontensystem überführen wird. Lediglich die Ausgaben für Forschung und Entwicklung werden vorrausichtlich Eingang in die Statistik finden, sei es auch nur als Nebenkonto („Satellitenkonto“) zur offiziellen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Nach vorläufigen Ergebnissen geht das Statistische Bundesamt (2008) dabei davon aus, dass eine Berücksichtigung von F&E-Ausgaben nach der geplanten Überarbeitung des Kontensystems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (United Nations, 2008) die Bruttoinvestitionen um ca. 17,6% ansteigen ließe. Laut Statistischem Bundesamt (2008) wird an einer weiteren Verbesserung der Datengrundlagen für das F&E-Satellitenkonto gearbeitet, um mittelfristig – wie z.B. in den USA bereits geschehen – finale Versionen zu veröffentlichen, welche dann in das System der Hauptkonten der VGR einfließen können. 47 Tabelle 3.2.Übersicht über die Ausgaben für geistiges Eigentum in Deutschland bzw. Großbritannien und den USA (Quelle: eigene Berechnungen, sowie Corrado (2005) und Marrano und Haskel (2006)) D Quelle UK Ausgaben (Mrd Euro) In Prozent des BIP Ausgaben (Mrd. Pf.) 2004 (BIP: 2207,20 Mrd Euro) Informations- und Kommunikationstechnologie Ausgaben für Software: DESTATIS erworben Ausgaben für Software: Schätzung nach selbst erstellt OECD US In Prozent des BIP 2004 Ausgaben (Mrd $) In Prozent des BIP 1998–2000 8,1 0,37% 7,5 0,64% n/a n/a 4,05 0,18% 12,4 1,06% n/a n/a Datenbanken VGR 17,64 0,80% Summe IKT 29,79 1,35% 19,8 1,70% 154 1,65% F&E Eurostat 36,96 1,68% 12,4 1,06% 184 1,98% Suchbohrung - - - 0,4 0,04% 18 0,19% Ausgaben für Copyright und Lizenzen WFPS 1,3 0,06% 2,4 0,21% 75 0,81% Weitere Ausgaben für Produktentwicklung, Design, Forschung - - 8,0 0,69% 74 0,79% DESTATIS 15,51 0,70% 14,0 1,20% 68 0,73% DESTATIS 0,96 0,04% 0,4 0,03% 7 0,08% 54,73 2,49% 37,6 3,23% 426 4,57% Innovationskapital Neuproduktentwicklung Finanzsektor Designarbeit Architektur/ Ingenieurwesen F&E Sozial- und Geisteswissenschaften Summe Innovationskapital Marken-, Human- und Strukturkapital Marketing Ausgaben für Werbung DESTATIS 16,43 0,75% 14 1,20% 217 2,33% Ausgaben für Markt- und Meinungsforschung DESTATIS 3,24 0,15% 4,5 0,39% 19 0,20% Summe Marketing 19,67 0,89% 18,5 1,59% 236 2,53% Humankapital Ausgaben für betriebliche Weiterbildung (direkt) Ausgaben für betriebliche Weiterbildung (indirekt) IW Weiterbildungserhebung IW Weiterbildungserhebung 9,1 0,41% 14,8 1,27% 22 0,24% 17,6 0,80% 13,6 1,17% 94 1,01% Summe Humankapital 26,7 1,21% 28,5 2,45% 116 1,25% Strukturkapital 8,73 0,40% 7 0,60% 81 0,87% 14,52 0,66% 15,3 1,31% 210 2,26% Ausgaben für organisatorische Verbesserungen (erworben) Ausgaben für organisatorische Verbesserungen (selbst erstellt) DESTATIS Summe Strukturkapital Summe Marketing, Human- und Strukturkapital 23,25 1,06% 22,3 1,92% 291 3,13% 69,62 3,16% 69,3 5,95% 643 6,91% GESAMT (Ausgaben) 154,14 7,00% 126,7 10,83% 1223 13,13% 143,37 6,51% 116,3 10% 1012,5 ca. 11% davon Investitionen in geistiges Eigentums 48 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand 3.2.Datenerhebung und Schätzverfahren zu Verletzungen geistiger Eigentumsrechte Der gegenwärtige Stand der Datenerhebung und die bestehenden Schätzverfahren zur Bemessung der Verletzungsschäden durch Marken- und Produktpiraterie sind aus Sicht der Wissenschaft noch in einem sehr unausgereiften und sukzessive zu verbessernden Anfangsstadium. Eine kontinuierliche Erhebung der Aufgriffszahlen der Produkt- und Markenpiraterie bei Grenz- oder Messekontrollen wird vor allem von den nationalen und supranationalen Zollinstitutionen bzw. -netzwerken (u.a. EU, World Customs Organization (WCO)) geleistet. Dabei werden Daten über den Wert, das Volumen, den Ort des Aufgriffs, den verletzten Schutzrechtstyp und die Herkunft der Waren durch die Zollbehörden aufgenommen und die gefälschten Waren anschließend meist zerstört. Die Behörden agieren in diesem Zusammenhang eigenständig im Rahmen regelmäßiger Stichproben bzw. Kontrollen der eingeführten Waren, oder aber auf Antrag auf Beschlagnahmung durch den Rechtsinhaber und nach Hinweisen Dritter. Konsumenten- und Unternehmensbefragungen auf Seiten der Rechtsinhaber und ggf. (in anonymisierter Form) auf Seiten der Rechtsverletzter oder Befragungen staatlicher Einrichtungen zu dieser Thematik werden zumeist durch (forschungsnahe und zumeist privatwirtschaftliche) Beratungen, Verbände und/oder politische Institutionen – häufig mit eigenen Rechtsdurchsetzungsinteressen oder juristischer Motivation – auf nationaler bzw. internationaler Ebene durchgeführt, in seltenen Fällen auch auf Seiten der Wissenschaft. In den nachfolgenden Abschnitten soll vor allem auf Studien und öffentliche Daten Bezug genommen werden, welche die Betroffenheit und Situation Deutschlands hinsichtlich des Umfangs der Produkt- und Markenpiraterie verdeutlichen. Dazu gehören einige industriespezifische Studien deutscher Verbände, aber auch Studien zur Situation auf der EU-Ebene und aus globaler Perspektive. Soweit andere Länderstudien (u.a. USA) herangezogen werden, sind diese zumeist aus Sicht der Methodik für die weitere Untersuchung von Interesse oder stellen einen Meilenstein in der Erforschung und Schätzung des Pirateriephänomens dar. Tabelle 3.2. fasst bestehende Datenbanken und aktuelle Studien in einer kurzen Übersicht zusammen. governmental body US-Jahresbericht zu Zollstatistiken, generell Aufgriffsdaten 2003 bis 2007 verfügbar Durchschnittswert gemäß EU- und USZollstatistiken Gefälschte pharmazeutische Produkte können 10-60 % des Marktangebots in einzelnen 1999 Ländern ausmachen, dabei waren die Inhaltsstoffe in 97% der Testfälle nicht korrekt Anstieg des US-Warenwertes um 47% (von $94 2003– auf 138 Mio.) 2004 Zentrales Herkunftsland ist China mit 67 % aller sichergestellten Waren Verluste durch Produkt- und Markenpiraterie 1982, 1988 US International Trade Commission, conin 1982 bei $ 5,5 Mrd., 1988 bei $ 60 Mrd. und und gressional hearings in 1996 bei $ 200 Mrd. 1996 Centre of Economic and Business Research (CEBR), the economic impact of Reduzierung des EU-BIP um 8 Mrd. € per anCounterfeiting in selected industries of num und Arbeitsplatzverluste von 17.000 Stel1999, the EU / UK economy, 1999 and 2000 & Filen (bezogen auf 4 Produktgruppen: Beklei2000 und nal report for the European Commission dung und Schuhe, Kosmetik und Parfüm, 2002 Counterfeiting Counterfeits: defining a Spielzeug und Sportartikel, pharmazeutische method to collect, analyse and compare Produkte) data on counterfeiting and piracy in the single market, 2002 In 2007-Studie sind 67% der deutschen Unternehmen von Produkt- und Markenpiraterie 2005– Verband Deutscher Maschinen-und Anlabetroffen, 18% der Befragten melden Umsatz- 2008 genbauer e.V.(VDMA, 2007), Studien rückgänge von mehr als 10% Deutscher Industrie- und Handels-kamEtwa 40% (20%) der (nicht) in China engagiermertag (DIHK) und Aktionskreis Deutsche ten Befragten sind betroffen von Produkt2007 Wirtschaft gegen Produkt- und Markenund Markenpiraterie piraterie (APM, 2008) Business Action to Stop Counterfeiting Länderranking zur Qualität der jeweiligen 2007 and Piracy (BASCAP, ICC initiative), survey Intellectual property (IP)-Systeme findings report 2007 (ICC, 2007) 2004 (inter-) governmental body (WHO, 1999) 2005 Schadenshöhe (ohne digitale Piraterie) bei etwa $ 200 Mrd. k.A. Primärdaten: Aufgriffszahlen- und orte, Herkunftsländer, Produktgruppen, Art der Schutzrechtsverletzung Primärdaten: Aufgriffszahlen- und orte, Herkunftsländer, Produktgruppen, Art der Schutzrechtsverletzung Stichprobenkäufe und anschließende Laboruntersuchungen in Industriesektoren einzelner Länder Integrativer Schätzansatz (Unternehmens-, Konsumentenbefragung und Befragung der Zollbehörden), siehe Referenzen im Text Siehe Referenzen im Text Beschreibung und Konzeption der Erhebungen oder Schätzungen Unternehmensbefragung der Verbandsmitglieder mit 226 antwortenden Unternehmen in 2007 Unternehmensbefragung der Verbandsmitglieder mit etwa 650 antwortenden Unternehmen (92% KMU) in 2007 Siehe Referenzen im Text Business network Business network Business network Mikroökonomischer Einfluss auf Unternehmensgewinne und makroökonomische Auswirkungen auf economic consul- BIP und Beschäftigung (Schätzmodelle) in UK und EU tancy auf Grundlage mehrerer Unternehmensbefragungen (vor allem Fokus auf Markenverletzungen); Siehe Beschreibung im Text governmental body (inter-) governmental bodies (inter-) governmental body (OECD, 2007) 1997 Institutionentypus (inter-) govern(OECD, 1998) im Auftrag der International mental body & Chamber of Commerce (ICC) business network Referenz Schadenshöhe bei etwa $ 350 Mrd., d.h. 5-7% des Welthandels Aufkommens- und Schadensschätzungen Jahr Zusammenfassung von Studien und Datenbanken zu Produkt- und Markenpiraterie (Quelle: eigene Darstellung) Veröffentlichte Studien Tabelle 3.3. 49 20042007 2000 Jahr EU Taxation and Customs Union database, 2000 bis 2006 - Siehe Abbildungen behördeninternes Customs Enforcement Network (CEN) für nationale Zollbehörden Weltzollorganisation (WCO) Database Deutsche Zollbehörden, Stelle für Gewerblichen Rechtsschutz 1994 bis 2007 Global Business Leaders Alliance against Counterfeiting (GBLAAC), backgrounder document 2003 International Anti-Counterfeiting Coalition (IACC, 2005), white paper 2005 Business Software alliance (BSA), Annual BSA and IDC Global Software Piracy Studies, hier 2004-Studie Herald Tribune, “Counterfeiting is out of control“, 13.5.2005 Referenz Siehe Abbildungen Bestehende Datenbanken Warenwert der Piraterieprodukte von $ 600 2005 Mrd., (geschätzte Aufgriffsraten von max. 10%) In 2003 Unternehmensverluste durch Software Piracy global bei $ 28 Mrd. Warenwert $ 450 Mrd., ~9% des Welthandels, Steuereinbußen der staatlichen Behörden bei $ 75 Mrd. Zusammenhang zwischen Produktpiraterie und terroristischen Netzwerken Aufkommens- und Schadensschätzungen Veröffentlichte Studien (inter-) governmental body (inter-) governmental body governmental body media Primärdaten: Aufgriffszahlen- und orte, Herkunftsländer, Produktgruppen, Art der Schutzrechtsverletzung Primärdaten: (verpflichtende Erhebung) Individual member states and aggregate seizure data, Aufgriffszahlen- und orte, Herkunftsländer, Produktgruppen, Art der Schutzrechtsverletzung Primär- und Insiderdatenaustausch: keine Länderverpflichtung für Beteiligung an Datenerhebung k.A. Komplementäre-Güter-Schätzansatz; siehe Beschreibung im Text - Business network Business network k.A. Beschreibung und Konzeption der Erhebungen oder Schätzungen Business network Institutionentypus 50 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand 51 Generell muss bei fast allen Studien bemängelt werden, dass oftmals die Schätzverfahren des Produkt- und Markenpiraterieaufkommens, aber auch bereits die Erhebungsverfahren, bspw. für die Konsumentenbefragung, nur sehr unzureichend beschrieben bzw. nicht in transparenter Weise dargestellt sind. Dabei wird die Subjektivität der Antwortenden bei den Auswahlprozessen im Rahmen des Samplings und bei der Validitätsprüfung der zu erhebenden Daten häufig nicht ausreichend berücksichtigt. Es können also bspw. bewusst falsche, strategische Antworten gegeben werden, um die eigene Reputation nicht zu gefährden oder eher lobbyistische Interessen zu vertreten. Die nachfolgenden Absätze sollen klären, was präzise gemessen werden kann und welche Schätzungsverfahren für das Gesamtaufkommen der Produkt- und Markenpiraterie momentan zur Verfügung stehen. Die Messung des Produktpiraterieaufkommens kann auf der Grundlage der Werthaltigkeit oder der absoluten Produkt- oder Prozesszahlen (Umfang) erfolgen, wobei das letztere; mengenorientierte Verfahren 25 aus den Erfahrungen vergangener Studien überlegen zu sein scheint (CEBR, 2002). Dies ist auch damit zu begründen, dass bei der Festlegung der Werthaltigkeit der gefälschten Güter weitere subjektive Indikatorenkomponenten integriert werden müssen (bspw. die der Kalkulation zu Grunde liegenden Wechselkurse und die Festlegung auf Produktionskosten- oder Verkaufspreise der Original- oder Pirateriewaren zur Bestimmung des Verletzungswertes). Mit dieser Problematik eng verknüpft ist die Gefahr, dass unterschiedliche, nationale und internationale Institutionen (bspw. Behörden, Zollbeamte) die Zahlenerhebungen durch den jeweiligen Interpretationsspielraum erheblich verzerren können und so die Vergleichbarkeit der regionalgeografischen oder zeitlich differenzierten Aktivitäten verhindern. Eine dritte, alternative Messgröße bilden die personenbezogenen Maße, das heißt z.B. die Anzahl der in der Produktpiraterie Beschäftigten oder die absoluten Konsumentenzahlen, welche Pirateriegüter erwerben. Die verlässliche Erhebung derartiger Zahlen abseits der herkömmlichen aggregierten Statistiken ge 25 staltet sich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt als äußerst schwierig, auch aufgrund der rechtswidrigen Handlungen der (Schwarz-) Marktakteure. Auf der Grundlage einer möglichst soliden Datenbasis (u.a. Stichprobenziehung, Befragungssample), wie z.B. der Beschlagnahmungsstatistik des Zolls oder der Ergebnisse einer Konsumentenbefragung, kann nur auf einige wenige (Extrapolations-) Verfahren zurückgegriffen werden, welche die Schätzung des Gesamtvolumens ermöglichen. Typischerweise wird zu diesem Zweck oftmals auf eine mehr oder minder begründete und exogen gegebene Extrapolations- bzw. Aufgriffsrate referenziert. Dabei handelt es sich um den vermuteten Anteil der gezogenen Stichprobe an der Gesamtaktivität der Marken- und Produktpiraterie. In einigen Studien liegt dieser Anteil bei lediglich 10%, in anderen Untersuchungen deutlich höher. Die Festlegung dieser Rate hängt allerdings von einer Vielzahl von Faktoren ab, also bspw. dem Volumen der (internationalen und industriespezifischen) Handelsströme, von den bereits oben beschriebenen Motiven und Fähigkeiten der Marktbeobachter oder den Motiven der Produktpiraten und birgt daher deutliche Risiken für die Qualität und Verlässlichkeit der finalen Schätzung. Diese konsequente Objektivität ist jedoch nur bei wenigen Studien zur Marken- und Produktpiraterie ersichtlich. Oft wiederholen sich die Fragestellungen der Perzeptionsfähigkeit und -willigkeit hinsichtlich der Extrapolationsrate auch bei den Durchführenden der Studien selbst (vergleichbar den relevanten Marktbeobachtern) und diese duplizieren damit ggf. das Risiko einer verzerrten Wahrnehmung der Problematik. Das heißt konkret, dass auch die Studienverfasser teilweise bestimmte Interessen verfolgen und/oder selbst kognitiven bzw. methodischen Beschränkungen unterliegen. Eine weitere, relativ viel versprechende Methode zur Schätzung bzw. Extrapolation des Piraterieaufkommens ist dagegen die Verwendung komplementärer Güter, die als Vehikel für die industriespezifische Messung verwendet werden können und erst bei komplementärer Nutzung ihren vollen Konsumen- In diesem Zusammenhang ist der Beobachtungszeitpunkt für die Festlegung des Umfangs der Pirateriewaren im Produktlebenszyklus von Bedeutung, also bspw. die Referenz auf Produktionszahlen (Inputfaktoren oder Endprodukte), Verkaufszahlen (Erstverkauf oder Vertrieb) oder in der Nutzung befindliche Pirateriegüter. 52 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand tennutzen entfalten. Dazu gehört bspw. der Ansatz der Business Software Alliance (2008), der das Ausmaß der Software-Piraterie anhand eines Vergleichs der produzierten bzw. verkauften mit den potenziell benötigten Software-Anwendungen auf der Grundlage der tatsächlichen Produktions- bzw. Verkaufszahlen der Hardware-Komponenten errechnet. Die Kalkulationen des Mengenaufkommens erscheinen daher durchaus robust und plausibel zu sein; die daraus abgeleiteten monetären Schadensschätzungen sind jedoch nur bedingt verlässlich (siehe oben). Ein ähnlicher, gemischter Ansatz wird durch die International Federation of the Phonographic Industry verfolgt. Dabei werden neben der Produktion komplementärer Güter (bspw. Verkauf beschreibbarer Datenträger) auch Konsumentenerhebungen herangezogen, welche jedoch nur unzureichend in die Schätzverfahren integriert sind. Durch die veränderten Erhebungsverfahren ist dann zudem ein intertemporaler Vergleich nicht mehr möglich (CEBR, 2002). Aufgrund ihrer – lediglich relativ gesehen – etwas höheren wissenschaftlichen Qualität (Verifizierbarkeit der Schätzmethode, Robustheit des Verfahrens, Größe des Befragungssamples, Validität der ausgewählten Indikatoren etc.) seien hier exemplarisch zwei Studien ausführlicher beschrieben: dies ist zum einen die Serie der globalen Business Action to Stop Counterfeiting and Piracy (BASCAP)-Studien auf der Grundlage einer jährlich durchgeführten Unternehmensbefragung, zum anderen die UK- und EU-Studie des Center of Economic and Business Research (CEBR) aus den Jahren 1999 und 2000 und deren Verfahrenskatalog zur adäquaten Erhebung des Produkt- und Markenpiraterieaufkommens in den Mitgliedstaaten im Auftrag der EU-Kommission in 2002. Die Ergebnisse der BASCAP-Studie (auf Initiative der International Chamber of Commerce (ICC)) des Jahres 2007 beziehen sich auf ein sehr begrenztes und 26 27 zudem äußerst heterogenes Befragungssample, das aus etwa 50 Unternehmen besteht, welche in 27 verschiedenen Industriesektoren beheimatet und in der Mehrzahl international tätig sind. Ziel der Untersuchung ist die komparative Analyse der Qualität verschiedener nationaler Schutzrechtssysteme. Vergleichbar mit den Ergebnissen der (CEBR, 1999;2000) oder den Studien der Property Rights Alliance (Thallam, 2006) kommen diese zu der zentralen Erkenntnis, dass aus Sicht der Unternehmen 26 vor allem in den meisten BRICS-Ländern (Brasilien, Russland, Indien und China) ein relativ schlechteres Schutzumfeld für geistiges Eigentum existiert – verglichen z.B. mit der Situation in etablierten Industrienationen wie etwa den USA, Deutschland, England und Frankreich. Des Weiteren sind in der Hälfte der betroffenen Vertriebsmärkte der befragten Unternehmen die Institutionen für eine Rechtsdurchsetzung im Falle einer Rechtsverletzung nur unzureichend geeignet. In 63% der genannten Länder mangelte es dabei vor allem an der Ressourcenausstattung der Behörden27. Interessanterweise scheint dabei die Verbesserung der Durchsetzung der Rechte von größerer Bedeutung zu sein als der legislative Aus- oder Aufbau des Rechtssystems. Aus Sicht der Unternehmen war in 42% der Länder das (Unrechts-)Bewusstsein für den Schutz und die Belange des geistigen Eigentums bei den (potentiellen) Konsumenten nur unzureichend ausgeprägt. So wurden in der Bevölkerung Durchsetzungsmaßnahmen der Schutzrechte oftmals als ausländische Intervention in originär nationale Belange angesehen. Mangelhafte Schutzrechtssysteme können in diesem Zusammenhang einen erheblichen Einfluss auf die (internationalen) Standortentscheidungen für Produktions- und F&E-Entwicklungseinheiten oder den Umfang und die Formen des Technologietransfers haben. Die methodologischen Untersuchung des Centre of Economic and Business Research (CEBR, 2002), im Anhaltspunkte bzw. sehr weiche, subjektive Indikatoren für die Beantwortung der Systemqualität durch die Unternehmen sollten in diesem Zusammenhang (1) die Bereitschaft der nationalen Behörden, den internationalen Verpflichtungen und Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums nachzukommen, (2) die generelle Bedeutung der Thematik in den nationalen Medien der relevanten Länder und deren Rolle im Bewusstseinsprozess, (3) der Umfang konzertierter und koordinierter Maßnahmen und die Ressourcenausstattung der nationalen Behörden im Kampf gegen Produktpiraterie bei der Rechtsdurchsetzung, und (4) die Kontinuität und Klarheit der nationalen Politik (-agenda) hinsichtlich der Thematik, sein. Laut der Befragungsergebnisse bevorzugen die Unternehmen generell eigene, privatwirtschaftliche Durchsetzungs- und Schutzmaßnahmen, wie bspw. den Einsatz komplexer Schutztechnologie oder durch weit reichende Produktdifferenzierung, gegenüber staatlichen bzw. gesetzgeberischen Maßnahmen des Rechtssystems und seiner Durchsetzung. 53 Rahmen des „Final Report for the European Commission, Counterfeiting Counterfeits: Defining a Method to Collect, Analyse and Compare Data on Ccounterfeiting and Piracy in the Single Market“, aus dem Jahre 2002 beschreibt die investigative Herangehensweise, mit der das Produkt- und Markenpiraterieaufkommen in 19 unterschiedlichen Produktgruppen, die Kosten und Medien der Erhebung und die Schätzungen in einzelnen Mitgliedsstaaten ermittelt werden. Dabei wird generell auch darauf verwiesen, dass – neben einer klaren Definition der geographischen Reichweite und der inhaltlichen Klärung der zu erfassenden Daten und Einschätzungen – Erhebungen zum Konsumentenverhalten den Produktionserhebungen in geeigneter Weise vorgeschaltet sein sollten28. Die ausschließliche Verwendung der Zollstatistiken bzw. der Aufgriffszahlen für die Schätzungen ist demnach nur bedingt zu empfehlen, da auch diese ungenau sind oder bewusst verschleiert sein können und erst ab einer Schwelle von über 75%29 in einer einzelnen Produktgruppe die Validität gewährleistet ist. Keine der untersuchten Produktgruppen erreicht dieses Niveau der Betroffenheit. Die Studie entwickelt stattdessen einen alternativen Schätzungsansatz, der auf einem Scoring-Modell basiert und der die untersuchten Länder hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit der Produktpirateriebetroffenheit in den einzelnen Produktgruppen in Relation zueinander stellt. Die so entstehende Matrix ermöglicht es, fehlende Erhebungen und Schätzungen in einzelnen Mitgliedsländern oder in einzelnen Produktgruppen auf Grundlage vorhandener Ergebnisse zu extrapolieren bzw. zumindest Näherungswerte zu generieren. Der Kriterienkatalog für die Erstellung der Matrix umfasst daher – neben den bereits oben beschriebenen, generellen Faktoren und Motiven der Markt- bzw. Produktpirateriebeobachter in Kapitel 2.4.1. – zusätzlich die nachfolgenden Rationalitäten der Produktpiraten für einen Markteinstieg bzw. für den Umfang ihrer Aktivitäten: 3 28 29 Produktionskostenmotive, das heißt bspw. geringere Materialkosten oder Materialqualität; Produktion unterhalb der vorhandenen Sicherheits-, Qualitäts- oder Umweltstandards; Nutzung des geistigen Eigentums, der Werbemaßnahmen, der Markenreputation oder des allgemeinen Geschäftsmodells anderer Unternehmen ohne eigene Investitionen des Piraten. 3 Die Hürden für den legalen Markteintritt sind verhältnismäßig hoch. Ein Eintritt wird bspw. durch die monopolistische bzw. kartellhafte Position der im Markt befindlichen Unternehmen (Marktmacht bei der Preissetzung oder im Bereich des geistigen Eigentums) verhindert. 3 Versunkene Kosten („sunk costs“) in der (potenziellen) Produktion des Produktpiraten können eine Rolle spielen. Diese Grundkosten des Produktionsaufbaus können bei höherwertigeren und investitionslastigen Produkten Piraterie – auf Grund der Absatzunsicherheit oder mangelnder Ressourcen – generell verhindern oder aber ggf. zu einer langfristigen, beharrlichen Weiterführung der Produktpiraterie auch nach einer ersten Aufdeckung bzw. Sanktionierung der Aktivitäten führen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass vor allem jene Erhebungen und Schätzungen besonders erfolgsversprechend erscheinen, welche eher industrie- oder güterspezifisch fokussiert (bspw. Software) als global konzipiert sind, oder welchen es gelingt, Indikatoren zur Nachfrage- und Angebotseite sowie zu regulativen Kräften (wie z.B. institutionelle Ressourcen der Zollbehörden oder Stabilität des Rechtssystems) in einem gemeinsamen Ansatz zu integrieren. Generell sind dabei die Validität und Aussagekraft der erhobenen Daten nach besonders rigiden wissenschaftlichen Grundsätzen zu bewerten, gerade weil sie zur Grundlage der nachfolgenden Hochrechnungen und Extrapolationen dienen sollen. Die bestehenden Verfahren bzw. Methoden zur Einschätzung des Gesamtvolumens des Piraterieaufkommens erscheinen jedoch generell eher unzureichend und befinden sich noch in einer Phase der methodischen Weiterentwicklung. Die Schätzung über geeignete, komplementäre Güter(-bündel) ist in diesem Zusammen- Alternative Befragungstypen sind bspw. Zulieferer- oder Vertriebsbefragungen, so bei kopierten Ersatzteilen, Stichprobeneinkäufe oder Expertenbefragung (Verfahren zur Identifikation dieser Experten), da die produktspezifische Expertise zur Identifikation der Piraterieware dort potentiell vorhanden ist – und vor allem Täuschungsmotive bei der jeweiligen Piraterieware vorherrschen. Es wird in der Studie nicht abschließend deutlich, aus welchen Überlegungen heraus dieses Niveau festgelegt wird. 54 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand hang als Fortschritt zu werten. Eine abschließende, nachträgliche Evaluierung unterschiedlicher Schätzungsverfahren muss aufgrund des illegalen, schwarzmarktähnlichen Charakters der Piraterieaktivitäten abseits der herkömmlich geführten Statistiken beinahe vollständig ausgeschlossen werden. Aus diesen Gründen sind auch die Ergebnisse der im Rahmen dieser Studie durchgeführten Erhebung, welche im Folgenden dargestellt werden, mit gewissen Unsicherheitsfaktoren behaftet und können nur Näherungswerte des „wahren“ Ausmaßes sein. 55 4.Geistiges Eigentum und Produktpiraterie: Ergebnisse der Unternehmensbefragung 4.1. Methodik und Stichprobe Basierend auf den Ergebnissen der Sekundäranalyse und den zu beantwortenden Aspekten wurde ein Fragebogen für eine schriftliche Befragung (paper and pencil) konzipiert. Dieser ist in vier Module gegliedert. Modul A befasst sich zunächst mit einer allgemeinen Abfrage der Bedeutung des geistigen Eigentums im Vergleich zur Wichtigkeit der materiellen Sachanlagen. Ferner werden verschiedene Motive für die Wahl von Strategien zum Schutz des geistigen Eigentums erfasst. Modul B geht zunächst der Frage nach, welche Eigenschaften von Produkten von der Verletzung geistiger Eigentumsrechte bzw. Produktpiraterie betroffen waren, welche Schutzrechte dabei verletzt wurden und ob in diesem Zusammenhang rechtliche Schritte eingeleitet wurden. Des Weiteren werden sowohl quantitative als auch qualitative Auswirkungen auf den Umsatz bzw. auf Managemententscheidungen abgefragt. Modul C umfasst den jetzigen Stand der Inanspruchnahme staatlicher Unterstützungsmaßnahmen bei Fragen des geistigen Eigentums sowie Barrieren für die Nutzung und Verbesserungspotenziale in diesem Zusammenhang. Der letzte Abschnitt – Modul D – betrifft allgemeine Angaben des Unternehmens bezüglich Umsatzhöhe, Mitarbeiteranzahl und ähnlichen Charakteristika. Parallel zum Versand der Fragebögen wurde zudem eine Onlineversion mit identischem Inhalt programmiert, um je nach Teilnehmerpräferenz auch eine Internet-basierte Beantwortung zu ermöglichen. Die weiter unten noch ausführlicher beschriebene Parallelerhebung unter den Patentanwälten wurde aus Effizienzgründen ausschließlich internetbasiert durchgeführt. Die Stichprobe für die Unternehmensbefragung im Rahmen dieser Studie wird durch einen breiten Ansatz gekennzeichnet. So wurden zum einen die 200 größten Unternehmen Deutschlands ausgewählt, wobei explizit auf die Berücksichtigung der Unternehmen in den Börsensegmenten DAX, MDAX, SDAX und TecDAX Wert gelegt wurde. Zum anderen wurden gezielt Unternehmen angeschrieben, bei denen durch Recherchen in Unternehmens- und Patentdatenbanken ermittelt werden konnte, dass sie gewerbliche Schutzrechte angemeldet haben oder For- schung und Entwicklung betreiben. Unter diesen Unternehmen sind sowohl kleine und mittlere als auch Großunternehmen. Da sich ein Teil der Studie mit Aspekten der Produktpiraterie bzw. Verletzungen geistiger Eigentumsrechte befasst, wurde zudem Kontakt zu Unternehmen aufgenommen, die auf Veranstaltungen zur dieser Thematik präsent waren. Unter den einzelnen Gruppen gibt es Überschneidungen, so dass ein Unternehmen in zwei oder mehreren Gruppen vertreten sein kann. Insgesamt wurden ca. 3000 Unternehmen kontaktiert. Die Rücklaufquoten der verschiedenen Gruppen liegen im Bereich von 8,0% bis 15%. Insgesamt wurden 337 Responses realisiert, 12 Fälle wurden entfernt, da die antwortenden Firmen wegen fehlender Angaben keiner Größen- und Branchenklasse zugeordnet werden konnten. Weitere 29 Fälle wurden für die Mehrzahl der Analysen nicht mit einbezogen, da sie aus einem Adresspool von Veranstaltungen zu Produktpiraterie stammten: um eine Verzerrung der Stichprobe bezüglich der Betroffenheit von Produktpiraterie zu vermeiden, werden diese Fälle separat ausgewertet und dargestellt. 295 Fälle stellen damit die Ausgangsdatenbasis für die Auswertungen dar, damit wurde eine Rücklaufquote von ca. 10% realisiert. Um die Gründe für eine Teilnahmeverweigerung zu ermitteln, wurde ein Sub-Sample der NichtTeilnehmer telefonisch kontaktiert. Insbesondere wurde versucht, mögliche systematische Verzerrungen der Stichprobe aufzudecken. Dies könnte etwa der Fall sein, wenn die antwortenden Unternehmen dem geistigen Eigentum eine besonders starke Wichtigkeit beimessen oder wenn diese in besonderem Maße von Piraterie betroffen sind. Die Ergebnisse der Nachbefragung unter den Unternehmen lassen einen solchen Schluss jedoch nicht zu. Vielmehr zeigt sich, dass eine steigende Anzahl von Unternehmen an freiwilligen Befragungen grundsätzlich nicht teilnimmt und sich Umfragen jeglicher Art verweigert. Die Zusammensetzung der erhobenen Datenbasis nach Größen bzw. Branchenklassen stellt sich wie folgt dar. 56 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Tabelle 4.1. Zusammensetzung des Unternehmenssamples nach Größenklassen und Branchen Größenzusammensetzung Anzahl der Unternehmen Unternehmensgröße bis 49 Mitarbeiter 56 50 bis 249 Mitarbeiter 52 250 bis 499 Mitarbeiter 29 500 und mehr Mitarbeiter 158 Total 295 Branche Anzahl der Unternehmen Verarbeitendes Gewerbe Ernährung, Textil, Bekleidungs- und Ledergewerbe 7 Holz- und Papiergewerbe 5 Mineralölverarbeitung und Chemische Industrie* 23 Kunststoffindustrie 16 Glasgewerbe 6 Metallverarbeitung 33 Maschinenbau* 67 Elektrotechnik* 38 Medizin- und Messtechnik* 29 Fahrzeugbau* 15 Herstellung von Möbeln, Schmuck und sonstigen Erzeugnissen 10 Verarbeitendes Gewerbe gesamt davon forschungsintensive Industrie 249 172 Handel und Dienstleistungen Energieversorgung 2 Handel 8 Verkehr 5 Telekommunikation^ 3 Kreditgewerbe^ 5 Softwareentwicklung^ 9 Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen^ 12 Werbebranche^ 1 sonst. Dienstleistungen 1 Handel und Dienstleistungen gesamt davon wissensintensive Dienstleistungen Total 46 30 295 * bzw. ^ kennzeichnen forschungsintensive Industrien bzw. wissensintensive Dienstleistungen nach der Systematik des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (siehe z.B. Aschhoff et al., 2007) Bedingt durch das Vorherrschen von patentaktiven Unternehmen in der Ursprungsstichprobe zeigen die folgenden Analysen primär das Bild technologieaffiner Unternehmen, die insbesondere im Bereich des produzierenden Gewerbes tätig sind und von Instrumenten des gewerblichen Schutzrechtes starken Gebrauch machen. Während der Anteil der Unternehmen mit Nutzung von Patenten innerhalb aller innovationsaktiven deutschen Unternehmen bei lediglich 19,11% liegt, haben hier über 90 % der Unternehmen im Jahr 2007 mindestens ein gültiges Patent besessen Ein ähnlich hoher Unterschied zeigt sich beim Vergleich der Markennutzung sowie der F&EBeteiligung. Dies ist bei der Bewertung der folgenden Analysen zu berücksichtigen. 57 Abbildung 4.1.Anteil der F&E-aktiven bzw. patent- und markenaktiven Unternehmen, im Sample und innerhalb innovationsaktiver deutscher Unternehmen nach dem Community Innovation Survey 2004 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 92,39% FuE-Aktivitäten 53,85% 88,19% Nutzung von Patenten Sample CIS4 20,10% 92,25% Nutzung von Marken 19,11% Zusätzlich zur Unternehmensbefragung wurde im Rahmen dieser Studie eine Parallelbefragung unter Patentanwälten durchgeführt. Dazu wurden knapp 1000 Patentanwälte kontaktiert. Das Fragebogenprogramm speist sich im Wesentlichen aus den Aspekten der Unternehmensbefragung. Eine Reihe von Fragen wurde jedoch aus inhaltlichen Gründen entfernt, da sie aus dem Blickwinkel eines externen Dienstleisters, wie eines Patentanwaltes, nicht verlässlich beantwortbar sind. Dazu gehören beispielsweise die Fragen nach dem Wert der Patente. Hierfür sind Informationen über Umsatz- oder Absatzzahlen nötig, über die Patentanwälte in aller Regel nicht verfügen. Die Adressaten wurden gebeten, sich bei der Beantwortung auf das Unternehmen zu beziehen, für das sie persönlich in den letzten drei Jahren am häufigs- Tabelle 4.2.Zusammensetzung des Patentanwaltsamples nach Größenklassen Größenzusammensetzung Größe des Mandanten Anzahl der Fälle bis 49 Mitarbeiter 14 50 bis 249 Mitarbeiter 9 250 bis 499 Mitarbeiter 5 500 und mehr Mitarbeiter Total 37 65 ten tätig waren. Diese Fokussierung hat sich als notwendig herausgestellt, da bei vielen Kanzleien eine beträchtliche Variation in der Mandantenstruktur vorliegt, sodass eine einzelne Aussage über den gesamten Mandantenstamm nicht zielführend sein kann. Durch die Fokussierung kann zudem ein besserer Überblick über die Struktur des Sample gegeben werden, welches im Folgenden kurz charakterisiert werden soll. Insgesamt liegen 65 auswertbare Fälle vor. Über die Hälfte der Anwälte hat auf ein Unternehmen mit 500 oder mehr Mitarbeitern Bezug genommen, lediglich 23 Anwälte haben ihre Angaben auf mittelständische Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern bezogen. Die am häufigsten vertretenen Branchen sind die Chemiebranche sowie der Maschinen- und Fahrzeugbau und die Elektrotechnik. Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand 4.2. Befragungsergebnisse 4.2.1. Bedeutung des geistigen Eigentums Einen ersten Eindruck über Bedeutungsrelationen von materiellen Gütern und Intangibles gibt Abbildung 4.2. Die Teilnehmer der Befragung wurden direkt nach ihrer Einschätzung der Bedeutung verschiedener Aspekte des geistigen Eigentums – definiert nach der Methodologie des Arbeitskreises Wissensbilanz (BMWA, 2005) – gefragt. Es zeigt sich, dass jeder der Bestandteile der Intangibles (Human-, Struktur-, Beziehungskapital und Geistige Eigen- tumsrechte) von den Unternehmen als wichtiger empfunden wird als die materiellen Sachanlagen. Die höchste Bedeutung wird dem Humankapital und dem Beziehungskapital (also dem Verhältnis zu Kunden, Lieferanten und sonstigen Partnern) zugewiesen. Bei der Einschätzung der Bedeutungsveränderung innerhalb der letzten fünf Jahre wird wiederum dem Humankapital der höchste Bedeutungszuwachs zugewiesen. Bei dieser dynamischen Betrachtungsweise zeigt sich besonders deutlich die zurückgehende relative Wichtigkeit der Tangibles im Vergleich zu allen anderen Teilaspekten der immateriellen Unternehmenswerte. Abbildung 4.2. Wichtigkeit der materiellen und immateriellen Werte sowie deren Bedeutungszuwachs Veränderung der Bedeutung 5 4,5 4 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0,5 0 2 1,5 1 0,5 -0,5 -1 -1,5 -2 Veränderung der Bedeutung Bedeutung Bedeutung 58 0 Materielle Sachanlagen Humankapital Strukturkapital Beziehungskapital Geistige Eigentumsrechte Bewertung der Bedeutung auf einer Skala von 1 („niedrig“) bis 5 („hoch“) / Veränderung der Bedeutung von -2 (stark gesunken) bis +2 (gestiegen) Eine differenziertere Betrachtung nach Größenklassen zeigt, dass die geistigen Eigentumsrechte wie Patente und Marken bei den kleinsten Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeitern zwar einen Bedeutungszuwachs erfahren haben, dass dieser aber insbesondere bei größeren Unternehmen zu verzeichnen ist. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass die Teilnahme am Patentsystem für Kleinstbetriebe mit erheblichen Hürden verbunden ist. Der Unterschied zwischen der veränderten Bedeutung der immateriellen Gütern gegenüber materiellen Sachanlagen ist in der kleinsten Größenklasse geringer ausgeprägt als bei allen anderen. Die relative Wichtigkeit der immateriellen Güter ist damit also in der Einschätzung der mittleren und größeren Unternehmen stärker ge- wachsen als bei Kleinstunternehmen. Dies ändert jedoch nichts an der generellen Einschätzung der Unternehmen, dass das materielle Vermögen – und dies gilt unabhängig von der Größe des Unternehmens – in den letzten Jahren an relativer Wichtigkeit verloren hat, der Bedeutungszuwachs liegt absolut betrachtet unter dem der immateriellen Werte. Eine Unterscheidung nach Branchen zeigt, dass die Bedeutung geistiger Eigentumsrechte (in diesem Fall wohl eher Patente) in der forschungsintensiven Industrie am stärksten gewachsen ist und der Bedeutungszuwachs von IPR in wissensintensiven Dienstleistungen, z.B. über Marken, als vergleichsweise gering eingeschätzt wird. 59 Abbildung 4.3.Bedeutungszuwachs der materiellen sowie immateriellen Werte, nach Größen- sowie Branchenklassen bis 49 49 Mitarbeiter Mitarbeiter bis 50 bis bis 249 249 Mitarbeiter Mitarbeiter 50 250 bis bis 499 499 Mitarbeiter Mitarbeiter 250 500 und und mehr mehr Mitarbeiter Mitarbeiter 500 Veränderung Veränderungder derBedeutung Bedeutung 11 0,8 0,8 0,6 0,6 0,4 0,4 0,2 0,2 0 0 Materielle Materielle Sachanlagen Sachanlagen Humankapital Humankapital Strukturkapital Strukturkapital forschungsintensive Industrie Industrie forschungsintensive wissensintensive Dienstleistungen wissensintensive Dienstleistungen Beziehungskapital Beziehungskapital Geistige Geistige Eigentumsrechte Eigentumsrechte sonstige Industrie Industrie sonstige sonstige Dienstleistungen sonstige Dienstleistungen Veränderung Veränderungder derBedeutung Bedeutung 11 0,8 0,8 0,6 0,6 0,4 0,4 0,2 0,2 0 0 Materielle Materielle Sachanlagen Sachanlagen Humankapital Humankapital Neben der gerade dargestellten Analyse der qualitativen Bedeutung von materiellem bzw. immateriellem Eigentum wurde im Folgenden eine quantitative Bewertungsmethode angewandt. Hierbei wurde der einkommens- bzw. marktbasierte Ansatz gewählt. Konkret wurden die Teilnehmer der Studie befragt, welchen Betrag sie mindestens gefordert hätten, Strukturkapital Strukturkapital Beziehungskapital Beziehungskapital Geistige Geistige Eigentumsrechte Eigentumsrechte wenn sie im Jahr 2007 und im Jahr 2002 sämtliche Patent- und Markenrechte des Unternehmens verkauft hätten. Hier wird davon ausgegangen, dass die Unternehmen mindestens den Betrag fordern, den sie durch den Besitz dieser Verfügungsrechte erzielt haben und aller Erwartung nach noch erzielen werden. Es wird also der Anteil der Erträge des Unternehmens 60 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand isoliert, der auf den Besitz der Patent- und Markenrechte zurückzuführen ist. Durch die in Kapitel 2.2. beschriebene Probleme, unter anderem dem Fehlen eines funktionierenden Marktes für Patente, kann hier wiederum nur von Schätzungen des „wahren“ Wertes ausgegangen werden. Um im weiteren Verlauf einen Vergleich zwischen Intangibles und Tangibles durchführen zu können, wurden weiterhin Daten zum Wert des Sachvermögens der Unternehmen erhoben. Sowohl die Beurteilung des Wertes der Patente und Marken als auch die Nennung der bilanzierten materiellen Vermögenswerte wurde von den Teilnehmern, unter anderem aus datenschutzrechtlichen Gründen, als kritisch erachtet. Daher reduziert sich das für die folgenden Abschnitte verfügbare Sample auf 65 Betriebe, so dass die Ergebnisse lediglich einen illustrativen Charakter haben und komplementär zu Ergebnissen aus der Literatur interpretiert werden können. Weiterhin sollte berücksichtigt werden, dass im Folgenden über den Wert der Patent- und Markenrechte diskutiert wird. Alle anderen Bestandteile der Intangibles, insbesondere das wichtige Humanka- pital, werden bei dieser Betrachtung ausgeklammert, weil sie nicht im Fokus dieser Untersuchung stehen. Tabelle 4.3. listet den Wert der Patente und Marken sowie den Wert des materiellen Sachvermögens für die beiden Jahre 2007 und 2002 nach Unternehmensgröße auf. Ein Anstieg des Wertes der materiellen Sachanlagen mit steigender Unternehmensgröße ist dabei unmittelbar einleuchtend. Ein Vergleich mit den Referenzwerten für das Jahr 2002 zeigt einen Anstieg von 20–30%, lediglich die Unternehmen in der Klasse „50 bis 249 Mitarbeiter“ berichten von einem leichten Rückgang. Ein ungleich stärkerer Anstieg ist bei der Bewertung der geistigen Eigentumsrechte zu verzeichnen: In der kleinsten Größenklasse hat sich dieser nach den Angaben der Unternehmen mehr als verdoppelt und auch in den Betrieben mit mehr als 250 Mitarbeitern wird von einem Wertanstieg von 40–60% ausgegangen. Die absoluten Wertangaben für das Jahr 2007 schwanken dabei zwischen 3,5 Millionen für die kleinste Größenklasse und 242,9 Millionen für die Großunternehmen. Tabelle 4.3.Monetäre Bewertung der geistigen Eigentumsrechte im Vergleich zum Wert der Sachanlagen (in Millionen Euro) bis 49 Mitarbeiter 50 bis 249 Mitarbeiter 250 bis 499 Mitarbeiter 500 und mehr Mitarbeiter Total Wert der Patente und Marken* 2007 2002 3,5 (2) 1,6 (1,1) 15,9 (13,8) 18,7 (16,8) 54,3 (34,3) 38,6 (23,1) 242,9 (80,5) 152,5 (54,1) 134,1 (47,2) 85,6 (32,4) Wert der Sachanlagen 2007 2002 1,3 1 5 5,2 35,4 30 489 417,6 257 219 * Werte in Klammern beziehen sich nur auf Bewertung der Patentrechte Ein weiterer interessanter Sachverhalt zeigt sich bei der Zusammensetzung des Wertes der geistigen Eigentumsrechte. Während von den kleineren Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern den Patenten ein größerer Wert als den Markenrechten zugemessen wird, machen erstere in der größten Unternehmensklasse nur noch ca. ein Drittel der Summe aus Patent- und Markenwert aus. Der ungleich höhere Marketingaufwand von Großunternehmen schlägt sich hier in hohen Bewertungen für die Marken nieder. Die durchschnittlichen Wertansätze von ca. 240 Millionen Euro bleiben dabei hinter den Ergebnissen anderer Studien zurück (siehe auch Kapi- tel 2.2.2.). Dies ist damit zu erklären, dass die hier analysierten Großbetriebe mit einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von ca. 6.800 Angestellten im Vergleich zu den DAX Unternehmen (im Schnitt über 100.000 Mitarbeiter weltweit) sehr viel kleiner sind. Zum anderen haben die Unternehmen des Samples hier ihre Aktivität vorwiegend im Geschäftskundenbereich, in dem der Marketingaufwand verglichen mit dem Bereich B2C, also im Kontakt mit den Konsumenten, geringer ist. Damit ist unter Umständen auch der Wert der Marken nach einer kostenorientierten Einschätzung der Respondenten als etwas niedriger einzustufen. 61 gentumsrechte höher eingeschätzt wird als der Wert des materiellen Vermögens. Die befragten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern setzen den Wert der materiellen Sachanlagen allerdings deutlich höher an; umgekehrt heißt dies, dass der Wert des geistigen Eigentums bei lediglich 40% des Wertes des materiellen Vermögens gesehen wird. Im Weiteren soll auf das Verhältnis zwischen den ermittelten Werten der Intangibles (bzw. der Patentrechte und Markenrechte) und der Tangibles eingegangen werden. Die Zahlen ergeben sich implizit aus Tabelle 4.3. und werden hier nochmals explizit dargestellt. Es zeigt sich, dass das Verhältnis bei den Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern über 1 liegt. Dies bedeutet, dass der Wert der geistigen Ei- Abbildung 4.4. Verhältnis des Wertes von Intangibles zu Tangibles nach Größenklassen 2002 2007 Verhältnis Intangibles / Tangibles 4 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0,5 0 bis 49 Mitarbeiter 50 bis 249 Mitarbeiter Die Beobachtungen sind ein Hinweis darauf, dass die wichtigen Unternehmenswerte in kleinen und mittleren Betrieben im geistigen Eigentum begründet sind. Auch bezüglich der Entwicklung seit 2002 ist in der kleinsten Größenklasse ein Anstieg der relativen Bedeutung festzustellen. Bei den Unternehmen in der Größenklasse 50 bis 249 Mitarbeiter ist zwar ein leichter Rückgang zu beobachten. Dieser scheint jedoch durch das hohe Niveau der Werte für 2002 erklärbar zu sein, da der Wert für 2007 immer noch deutlich über dem der anderen Größenklasse liegt. Zwischenfazit Die qualitative Beurteilung der veränderten Wichtigkeit des geistigen Eigentums legt zunächst nahe, dass diese mit der Unternehmensgröße zunimmt. Eine Untermauerung mit Bewertungen der Unter- 250 bis 499 Mitarbeiter 500 und mehr Mitarbeiter nehmen stützt diese Beobachtung zunächst, da der ermittelte Wert der Patente und Marken von 2002 bis 2007 tatsächlich bei den größeren Unternehmen absolut stärker gestiegen ist als bei kleineren Betrieben. Ein Blick auf die prozentuale Veränderung des Wertes der Patent- und Markenrechte zeigt dagegen, dass die Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern mehr als eine Verdopplung des Wertes angeben, während bei den Betrieben mit mehr als 250 Mitarbeitern lediglich Steigerungen von 40 bis 60% genannt werden. Auch das Verhältnis von immateriellem zu materiellem Vermögen ist in den Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten höher als in den Großbetrieben. Daraus erschließt sich unmittelbar, dass auch dem Schutz des geistigen Eigentums bei kleineren Unternehmen eine hohe Bedeutung zukommen muss. Über welche Mechanismen dieser Schutz realisiert wird, ist Thema des folgenden Kapitels. Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand 4.2.2.Bedeutung von Instrumenten zum Schutz des geistigen Eigentums Wenn die Bedeutung der Intangibles im Allgemeinen und der geistigen Eigentumsrechte im Speziellen also gestiegen ist, wie verhält sich die Entwicklung bei Schutzinstrumenten verschiedener Art? Marken und vor allem Patente spielen aufgrund der Tatsache, dass der Eintragung eine umfassende Prüfung durch das Patent- und Markenamt vorausgeht, traditionell eine dominante Rolle. Dies gilt vor allem für die Marke im Vergleich zum Geschmacksmuster, in etwas geringerem Ausmaß auch für die technischen Schutzrechte Patente versus Gebrauchsmuster (Aschhoff et al., 2007). Da die hier befragten Unternehmen stark F&Eaktiv sind und Patente in hohem Maße nutzen, kann man erwarten, dass sich dies auch in der Bewertung der Schutzmaßnahmen widerspiegelt. Auch bei den weiter unten folgenden Auswertungen der Patentanwaltsbefragung sollte beachtet werden, dass dadurch – vor allem im Vergleich zu den informellen Schutzmechanismen – eine gewisse Konditionierung der Antwortenden zu erwarten ist. Zunächst wird im Folgenden auf die Antworten der teilnehmenden Unternehmen eingegangen. Wie erwartet, erhält der Patentschutz unter den formel- len Schutzmethoden die höchsten Werte – wird also in seiner Bedeutung als am wichtigsten eingeschätzt; auf dem zweiten Platz folgen die Markenrechte. Auch die Entwicklung der letzen fünf Jahre wird dahingehend beurteilt, dass die geprüften Schutzrechte leicht wichtiger geworden sind. Angesichts einer stärkeren Bedrohung durch Verletzungen geistigen Eigentums in den letzten Jahren mag die nur leichte Erhöhung verwundern. Allerdings zeigt der Vergleich mit den anderen Schutzmöglichkeiten eine tendenziell stärker wachsende Wichtigkeit von Patenten und Marken im Vergleich zu den anderen Schutzrechten. Ein Größenvergleich unter den Unternehmen weist darauf hin, dass mit steigender Betriebsgröße die Wichtigkeit des Patentschutzes in höherem Ausmaß gestiegen ist. Dies gilt ebenso, weniger stark ausgeprägt, auch für die Markenrechte. Für das Geschmacksmuster und den Urheberschutz wird die Bedeutungsveränderung als sehr gering eingeschätzt, in der Größenklasse 50 bis 249 Mitarbeiter wird sogar von einer leicht negativen Tendenz ausgegangen. Im Gegensatz dazu geben diese Unternehmen sowohl bei der momentanen Bedeutung als auch bei der Entwicklung der Wichtigkeit dem Gebrauchsmusters die höchsten Werte. Dies könnte mit der einfacheren Antragstellung sowie den geringeren Kosten zu begründen sein. Abbildung 4.5.Bedeutung sowie Bedeutungszuwachs einzelner formeller Schutzinstrumente nach Größenklassen bis 49 Mitarbeiter 50 bis 249 Mitarbeiter 250 bis 499 Mitarbeiter 500 und mehr Mitarbeiter 4,5 4 3,5 3 Bedeutung 62 2,5 2 1,5 1 0,5 0 Patent bis 49 Mitarbeiter 1 Gebrauchsmuster 50 bis 249 Mitarbeiter Marke Geschmacksmuster 250 bis 499 Mitarbeiter Urheberrecht 500 und mehr Mitarbeiter 4 3,5 Bedeutung 3 2,5 63 2 1,5 1 0,5 0 Patent bis 49 Mitarbeiter Gebrauchsmuster 50 bis 249 Mitarbeiter Marke Geschmacksmuster 250 bis 499 Mitarbeiter Urheberrecht 500 und mehr Mitarbeiter 1 0,8 Bedeutung 0,6 0,4 0,2 0 Patent Gebrauchsmuster Marke Geschmacksmuster Urheberrecht -0,2 -0,4 Wie in Kapitel 2.1.2. beschrieben, kommen informellen oder strategischen Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums oftmals eine höhere Bedeutung als den formellen Schutzrechten zu (Aschhoff et al., 2007). Unternehmen greifen aus unterschiedlichen Gründen auf strategische Maßnahmen zurück, beispielsweise um eine schnelle Marktpenetration zu erreichen, ohne langwierige Verfahren zur Patentanmeldung abwarten zu müssen. Des Weiteren wird in dynamischen Märkten, in denen überdurchschnittlich hohe Markteintrittsraten zu verzeichnen sind, stärker auf informelle Mechanismen wie z.B. Geheimhaltung gesetzt als in Märkten, in denen die Gefahr des Eintritts neuer Konkurrenten weniger ausgeprägt ist (Aschhoff et al., 2007). Auch die befragten Unternehmen dieser Studie weisen dem zeitlichen Vorsprung eine herausragende Position zu und tun dies auch einheitlich über alle Größenklassen. Geordnet nach absteigender Wichtigkeit folgen die „Vertraulichkeitsklauseln mit Zulieferern“ und „Geheimhaltung“, bei denen jeweils die kleinste Größenklasse aus dem Muster ausbricht: Sie beurteilen die Geheimhaltung höher als alle andere Unternehmen, während das Vertrauen der Kleinstunternehmen, über die Vereinbarung von Vertraulichkeitsklauseln einen wirksamen Schutz zu erreichen, nicht ausreichend hoch zu sein scheint. Ein weiterer auffallend hoher Unterschied zwischen den Größenklassen liegt bei der Implementierung technischer Lösungen vor: Hier weist die Größenklasse „250 bis 499 Mitarbeiter“ eine deutlich höhere Bewertung aus als die Unternehmen der anderen Größen. Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Abbildung 4.6.Bedeutung sowie Bedeutungszuwachs einzelner strategischer Schutzinstrumente nach Größenklassen bis 49 Mitarbeiter 50 bis 249 Mitarbeiter 250 bis 499 Mitarbeiter 500 und mehr Mitarbeiter 5 4,5 4 Bedeutung Bedeutung 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0,5 0 g g n n n n n n on ng ng iteerr geen geen geen un un tio iteerrn ng ng ng ati ltu beeit ferreerrn prru ka un un un alt beeit lik hu ha arrb lieefe ösu össu bli orrssp arrb ita ieh uli tlö ub imh ita Vo Zu Mit ntl Pu Mit it Z beezzie heeim it M heerr LLös nM nb heerr V meen ivee P mit mit ch on Geeh iscch v li deen geem nssiv m m ln nis ln c o G ag nd it g e e hn v fen li e s ln na s u ln n Zeit an use use Kun ung Deefe tecch d e la M la Z a u u K u g D k te k iv n in d e s la M s n la s g o B k k it u it lusiv klu keeits g vvon keeits gee Bin xk tieerrun hk ng hk tig Ex nti un isti licch licch E fris uli uli meen gfr tieerru au au ng lem nti tra tra an ple meen Veerrtr Imp Veerrtr LLa lem V Im V ple Imp Im bis 49 Mitarbeiter 50 bis 249 Mitarbeiter 250 bis 499 Mitarbeiter 500 und mehr Mitarbeiter 1 0,9 0,8 0,7 Bedeutung Bedeutung 64 0,6 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 0 g g n n n n n n on ng ng iteerr geen geen geen un un tio iteerrn ng ng ng ati ltu beeit ferreerrn prru ka un un un alt beeit lik hu ha arrb lieefe ösu össu bli orrssp arrb ita ieh uli tlö ub imh ita Vo Zu Mit ntl Pu Mit it Z beezzie heeim it M heerr LLös nM nb heerr V meen ivee P mit mit on Geeh iscch licch deen geem nssiv ln m nis ln m G ag nd itli g vvo eln hn fen seeln n s u n c e a n g Zeeit a e u h u fe K u s D n s u te n c e d e la M la Z a u u K u g D kla kla ive nM ind ng te on Bin itssk un itssk lussiv klu keeit g vvo keeit gee B xk tieerru hk ng hk tig Ex nti un isti licch licch E fris uli uli meen gfr tieerru au au ng lem nti tra tra an ple meen Veerrtr Imp Veerrtr LLa lem V Im V ple Imp Im Deutlichere Unterschiede existieren bei der Beurteilung der Bedeutungsveränderung der verschiedenen strategischen Instrumente. Insgesamt wird der Bedeutungszuwachs sehr moderat gesehen, allerdings wird auch für keines der Instrumente eine sinkende Wichtigkeit konstatiert. Der zeitliche Vorsprung hat nach der Meinung der befragten Unter- nehmen am stärksten an Bedeutung gewonnen – und dies in besonderem Maße bei den kleineren Unternehmen. Auch die Geheimhaltung wird von Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern als wichtiger erachtet als bei den größeren Betrieben. Ein ähnliches Muster zeigt sich auch bei der langfristigen Bindung der Mitarbeiter und in geringerem Ausmaß bei der 65 Beschränkung auf exklusive Kundenbeziehungen. Ein strategisches Instrument, bei denen größere Unternehmen einen stärkeren Bedeutungsanstieg verzeichnen, ist die „Defensive Publikation“ – also die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, um damit den Stand der Technik zu erhöhen und die Patentierung konkurrierender Forschungsergebnisse zu verhindern. Auch die Implementierung von Maßnahmen auf technischer bzw. Managementseite ist bei den Betrieben ab 250 Mitarbeitern in den letzten fünf Jahren wichtiger geworden als bei den KMU mit Beschäftigtenzahlen unter 250. Abschließend sollen noch einmal die aggregierten Bewertungen für die formellen sowie die informellen Methoden zum Schutz des geistigen Eigentums nach Größen- bzw. Branchenklassen aufgezeigt werden. Es ist leicht ersichtlich, dass den informellen Methoden insgesamt in allen Größenklassen ähnliche Bedeutung zugemessen wird, wohingegen die Bedeutung der formellen Methoden mit der Größe anwächst. Andere Erhebungen, bei denen stärker auf die explizite Nutzung – im Gegensatz zur hier abgefragten Bedeutung – der einzelnen Instrumente Bezug genommen wird, kommen zu dem Ergebnis einer mit zunehmender Größe steigenden Nutzung auch informeller Methoden. Im Branchenvergleich geht die Bedeutung der formellen Schutzrechte im Dienstleistungsgewerbe im Vergleich mit dem verarbeitenden Gewerbe leicht zurück. Die informellen Mechanismen zum Schutz der Intangibles erhalten jedoch bei den wissensintensiven Dienstleistungen ähnlich hohe Bewertungen wie in der Industrie. Lediglich die sonstigen Dienstleistungen geben hier niedrigere Bewertungen ab. Abbildung 4.7.Vergleich der Bedeutung formeller und informeller Schutzrechte nach Größen- und Branchenklasse Informelle Maßnahmen Formelle Maßnahmen Bedeutung 0 1 2 3 4 5 bis 49 Mitarbeiter 50 bis 249 Mitarbeiter 250 bis 499 Mitarbeiter 500 und mehr Mitarbeiter Informelle Maßnahmen Formelle Maßnahmen Bedeutung 0 forschungsintensive Industrie sonstige Industrie 1 2 3 4 5 0 1 2 3 4 5 bis 49 Mitarbeiter 66 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand 50 bis 249 Mitarbeiter 250 bis 499 Mitarbeiter 500 und mehr Mitarbeiter Informelle Maßnahmen Formelle Maßnahmen Bedeutung 0 1 2 3 4 5 forschungsintensive Industrie sonstige Industrie wissensintensive Dienstleistungen sonstige Dienstleistungen Der folgende Abschnitt befasst sich nochmals mit der bereits diskutierten Bedeutung verschiedener Schutzmechanismen. Allerdings wird im Folgenden die Perspektive der Patentanwälte dargestellt, welche in der Parallelbefragung erhoben wurde. Diese haben potenziell einen neutraleren Blickwinkel als die Unternehmen oder können als externe Dienstleister unabhängig von der jeweiligen Unternehmenskultur oder von unternehmensspezifischen Patentierungsstrategien eine Abschätzung bezüglich der Bedeutung der Schutzmechanismen liefern. Andererseits muss bei der Interpretation auch berücksichtigt werden, dass die Patentanwälte berufsbedingt einen stärkeren Fokus auf eingetragene Schutzrechte haben. Dieser Aspekt zeigt sich bei der Analyse der Bedeutung einzelner formeller Schutzrechte für Unternehmen verschiedener Größe. In der Unternehmensbefragung hatte sich ein deutlicher Unterschied bei den Patentrechten gezeigt. Unternehmen ab einer Größe von 250 Mitarbeitern hatten Patenten höhere Bedeutung beigemessen als kleinere Betriebe. Die Patentanwälte dagegen schätzen diese für jede Größenklasse höher ein und sehen auch keinen ausgeprägten Unterschied zwischen den Größenklassen. Dies liegt unter Umständen daran, dass die Unternehmer bei der Bewertung der Wichtigkeit von Patenten ein KostenNutzen-Kalkül zu Grunde legen, bei dem vor allem bei mittelständischen Unternehmen der Kostenas- pekt nicht zu vernachlässigen ist. Die Anwälte sehen primär die Vorteile des Patentschutzes und könnten dadurch zu einem höheren Bewertungsniveau kommen. Bei der Beurteilung der übrigen Schutzrechte sind die Ergebnisse weitgehend vergleichbar mit denen der Unternehmensbefragung. Die dynamische Perspektive, also die Frage nach der Veränderung der Bedeutung der Schutzrechte in den letzten fünf Jahren, zeigt wiederum die deutlichsten Unterschiede in der Beurteilung der Patente, aber auch bei den Markenrechten. Bei den Unternehmen war abermals ein mit der Unternehmensgröße ansteigender Trend des Bedeutungszuwachses von Patenten und Marken zu konstatieren. Die Anwälte dagegen sehen einen Bedeutungsanstieg vor allem bei Kleinstunternehmen. Auch in Bezug auf Markenrechte sinkt die Bewertung für Betriebe mit mehr als 500 Mitarbeitern ab. 67 Abbildung 4.8.Bedeutung sowie Bedeutungszuwachs einzelner formeller Schutzinstrumente nach Größenklassen (Patentanwaltsbefragung) Mandant Mandant bis bis 49 49 Mitarbeiter Mitarbeiter Mandant bis 250 Mandant bis 250 bis bis 499 499 Mitarbeiter Mitarbeiter Mandant Mandant mit mit 50 50 bis bis 249 249 Mitarbeiter Mitarbeiter Mandant mit 500 und Mandant mit 500 und mehr mehr Mitarbeiter Mitarbeiter 5 5 4,5 4,5 4 4 Bedeutung Bedeutung 3,5 3,5 3 3 2,5 2,5 2 2 1,5 1,5 11 0,5 0,5 0 0 Patent Patent Gebrauchsmuster Gebrauchsmuster Mandant Mandant bis bis 49 49 Mitarbeiter Mitarbeiter Mandant bis 250 Mandant bis 250 bis bis 499 499 Mitarbeiter Mitarbeiter Marke Marke Geschmacksmuster Geschmacksmuster Mandant Mandant mit mit 50 50 bis bis 249 249 Mitarbeiter Mitarbeiter Mandant mit 500 und mehr Mandant mit 500 und mehr Mitarbeiter Mitarbeiter 1,2 1,2 11 Bedeutung Bedeutung 0,8 0,8 0,6 0,6 0,4 0,4 0,2 0,2 0 0 -0,2 -0,2 Patent Patent Gebrauchsmuster Gebrauchsmuster Marke Marke Geschmacksmuster Geschmacksmuster Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Wie man weiter oben bereits sehen konnte, werden informelle Methoden des Schutzes von den Unternehmern als wichtige Ergänzung zu Patenten und Marken gesehen und in ihrer Bedeutung vor allem von den kleineren Betrieben sogar teilweise deutlich höher erachtet. Bei den Patentanwälten ist diese Beobachtung nicht zu machen. Obwohl die verschiedenen informellen Methoden in ihrer relativen Bedeutung untereinander ungefähr gleich eingeschätzt werden, schätzen die Anwälte die formellen Methoden insgesamt als relevanter ein als die Unternehmen ein und geben bei den informellen Methoden für alle Unternehmensgrößen geringere Bewertungen als die Betriebe. Abbildung 4.9. gibt diesen Sachverhalt wieder, der bei den weiter unten folgenden Ausführungen zur konkreten Ausgestaltung der Unterstützung im Bereich „Schutz des geistigen Eigentums von Wichtigkeit“ sein wird. Abbildung 4.9.Vergleich der Bedeutung formeller und informeller Schutzrechte nach Größenklasse (Unternehmens- und Patentanwaltsbefragung) Informelle Maßnahmen Formelle Maßnahmen Bedeutung 250 bis 499 Mitarbeiter 50 bis 249 Mitarbeiter bis 49 Mitarbeiter 0 500 und mehr Mitarbeiter 68 1 2 3 4 5 älte tanw Paten men rneh Unte älte tanw Paten men rneh Unte älte tanw Paten men rneh Unte älte tanw Paten men rneh Unte Zum Abschluss der Ausführungen zu Methoden zum Schutz des geistigen Eigentums soll im Folgenden auf die Motivation für die Nutzung von Patenten und Marken eingegangen werden. Die Gründe wurden hinsichtlich der Schutzrechte generisch abgefragt. Dies bedeutet, dass sich die Unternehmen auf das für sie wichtigste Schutzrecht beziehen sollten. In über der Hälfte der Fälle waren dies die Patentrechte. Die Daten zeigen in der Gesamtbetrachtung, dass die originäre Schutzfunktion im Vergleich mit den strategischen Funktionen verschiedener Art als die wichtigste Eigenschaft eines Patentes erachtet wird. Der Unterschied zur jeweils zweitwichtigsten Funktion ist jedoch je nach Größenklasse unterschiedlich groß. In Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern wird sogar den Blockadefunktionen – also dem Abhalten der Konkurrenz vom Markteintritt bzw. der Patentierung zur Erhaltung des eigenen technologischen Spielraums – sowie der Steigerung des Unternehmenswertes eine höhere Bedeutung zugemessen. Diese hohe Bewertung der Blockademotive relativiert sich jedoch bei Betrachtung der anderen Größenklassen. Sowohl bei der offensiven als auch bei der defensiven Variante des Blockademotivs ist eine mit steigender Unternehmensgröße wachsende Bedeutung zu beobachten. Die Betonung des Effektes von Patenten auf den Unternehmenswert bei kleineren Unternehmen könnte sich aus einem erschwerten Zugang zu Finanzierungsquellen erklären. Durch ein großes Patentportfolio wird dem Markt ein Signal von technologi- 69 scher Leistungsfähigkeit gegeben, welche sich in einer verbesserten Kreditwürdigkeit widerspiegelt. Diese Vermutung wird auch durch die für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern höheren Werte beim Motiv „Zugang zum Kapitalmarkt“ unterstrichen. Die Beobachtung, dass Patente in wachsendem Ausmaß als eine Art Währung dienen und zwischen Unternehmen getauscht bzw. kreuzlizenziert werden, wird hier vor allem für die Großunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern deutlich. Wenn dagegen das Ziel der Lizenzierung nicht der Zugang zu anderen Schutzrechten, sondern das Erzielen von monetären Lizenzerträgen ist, signalisiert die kleinste Größenklasse die höchste Relevanz. Dies kann auf das Fehlen von ausreichenden Produktionskapazitäten bzw. einer strategischen Konzentration auf Forschung mit einer parallelen Auslagerung des eigentlichen Produktionsvorgangs zurückzuführen sein. Explizit soll hier nochmals auf die Funktion „Zugang zum Kapitalmarkt“ Bezug genommen werden. In den Daten der Erhebung lässt sich beobachten, dass dieses Patentierungsmotiv eindeutig nachrangig bewertet wird, in der Gesamtbetrachtung aller Unternehmen nimmt es den letzten Platz aller Patentierungsgründe ein. Die kleinste Unternehmensgrößenklasse von Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeitern vergibt allerdings höhere Bewertungen. Hier könnte also eine Verbesserung der Finanzierungssituation von KMU erreicht werden. Dabei kommt es, wie schon weiter oben angesprochen, darauf an, akzeptierte Bewertungsmethoden von Intangibles zu entwickeln, um die noch sehr geringe Akzeptanz von immateriellen Werten in der Bankenpraxis auszubauen. Für eine KMU-orientierte Politik kann hier ein potenzieller Ansatz liegen, da gerade kleine und mittlere Betriebe momentan beim Einsatz von Intangibles gegenüber größeren Betrieben benachteiligt sind (Zimmermann, 2007). Abbildung 4.10. Bedeutung einzelner Funktionen von Patenten nach Größenklasse bis 49 Mitarbeiter 50 bis 249 Mitarbeiter 250 bis 499 Mitarbeiter 500 und mehr Mitarbeiter 5 4,5 4 Bedeutung 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0,5 0 n n en n) or en rkt ertes ages rung ation rung rbern tione zlizenze ivatio sindikat innahm aßnahm pitalma r Imit e Blockie ettbewe e Blockie hmensim ehmensw koopera e a u g rmot m siv l (Kre itarbeite r Leistun on Lizenz ierungs ng zum K rn ns siv .W rne e n e ia n t e ü e t t n m g fe ff n n is e h U e g v O d M n D ng des Zuga erne uschpote des U inter rzielung f Standar enzu ung eigerung n in Unt E Ta g als u Abgr esser St me a ndun sitio Verb snah erwe er Po s V d u fl g un Ein esser Verb tz vo Schu Die Bedeutung von Markenrechten beim Zugang zum Kapitalmarkt wird von denjenigen Unternehmen, die ihre Bewertung auf Markenrechte bezogen, etwas höher eingeschätzt als bei den Patenten. Dies deckt sich mit der erwähnten Studie der Kredit- anstalt für Wiederaufbau (siehe Zimmermann, 2007), die herausstellt, das in Betrieben mit neu erstellten Markenrechten ein höherer Einsatz von immateriellen Gütern zur Kreditsicherung zu beobachten ist. Auf der anderen Seite ist es wenig verwunder- 70 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand lich, dass sich die Bedeutung einzelner Funktionen von Markenrechten stärker auf die Abgrenzung gegenüber dem Wettbewerb und der Verbesserung des Unternehmensimages konzentriert, welches als die primären Markenfunktionen gesehen werden. Auch der Schutz vor Imitation und die Steigerung des Unternehmenswertes werden hier als herausragend angesehen, vor allem letzterer Punkt wird bei den Marken als wichtiger angesehen als bei den Patenten. Dies ist unter anderem deswegen plausibel, da der Unternehmenswert sich hier auf den Ertragswert bezieht und eine starke Marke das Ertragspotenzial eines Unternehmens maßgeblich positiv beeinflussen kann. 4.2.3.Betroffenheit und Auswirkungen von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte Im Fragebogenmodul „Verletzung geistiger Eigentumsrechte/Produktpiraterie“ wurde unter den befragten Unternehmen erhoben, wie stark sie von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte in der unternehmerischen Praxis betroffen waren und wie sie die daraus resultierenden Folgen beurteilen. Diese können einerseits in direkten monetären Verlusten (Umsatzverlust) und indirekten Kosten (Kosten für Gerichtsprozesse, Aufwendungen für technische Maßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Fälle von Produktpiraterie) bestehen; andererseits können diese auch qualitativer Art sein, also unternehmerische Entscheidungen auf unerwünschte Weise verzerren. Letzterer Aspekt betrifft z.B. eine potenzielle Veränderung der Nutzung von Schutzstrategien, eine Verringerung von F&E-Aufwendungen oder die Verringerung von Technologietransfers über Lizenzierungsvorgänge. Dies wird im Laufe dieses Kapitels eingehend analysiert werden. Zunächst soll ein Überblick über die Betroffenheit von Patent- oder Markenverletzungen gegeben werden. Hierbei ist zu beachten, dass hier nicht von einer vollständigen Information der Unternehmen bzgl. sämtlicher Verletzungsfälle ausgegangen werden kann. Produktpiraten möchten ihrer illegalen Tätigkeit naturgemäß möglichst unerkannt nachgehen und Rechteinhaber verfügen nur über eingeschränkte Möglichkeiten auf allen relevanten Märkten ein Monitoring bzgl. ihres geistigen Eigentums durchzuführen. Aus diesem Grund ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Bei der Abschätzung des Ausmaßes von Produktpiraterie bleibt daher immer eine gewisse Unsicherheit. Die Formulierung der konkreten Frage in dieser Studie lautete „Wie oft war Ihr Unternehmen nach Ihrer Kenntnis von Verletzungen geistigen Eigentums betroffen, obwohl dieses tatsächlich durch ein im jeweiligen Land gültiges formelles Schutzrecht geschützt war?“. Die Abfrage wurde separat für Patent und Markenrechte sowie Verletzungen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union vorgenommen. Bei der Betrachtung aller Unternehmen zeigt sich, dass knapp 14% „Oft oder sehr oft“ von Patentverletzungen betroffen waren, insgesamt geben knapp 65% an, zumindest „sehr selten“ betroffen gewesen zu sein. Lediglich ein Drittel hatte noch niemals mit dieser Problematik zu kämpfen. Der Anteil der stark von Markenpiraterie betroffenen Unternehmen bewegt sich ebenfalls um die 14%, circa die Hälfte war noch niemals mit Markenverletzungen befasst. Die relativ gesehen häufigere Betroffenheit von Patentverletzungen im Vergleich mit den Markenverletzungen könnte aber auch daran liegen, dass sich das Sample aus patent-affinen Betrieben zusammensetzt. Sowohl bei den Marken als auch beim Patentrecht zeigt sich eine höhere Häufigkeit bei größeren Unternehmen, in Betrieben mit mehr als 500 Mitarbeitern geht die Betroffenheit gegenüber der nächstkleineren Gruppe leicht zurück. Dieser Tatsache könnte ein Kalkül der Fälscher zugrunde liegen, die bei Großkonzernen mit einer rigoroseren juristischen Verfolgung als bei mittelständischen Betrieben rechnen müssen. Die weniger starke Bedrohung der kleineren Unternehmen ist aber kein Grund zur Beruhigung, da hier auch ein singulär auftretender Fall von Produktpiraterie existenzbedrohend sein kann. 71 Abbildung 4.11.Häufigkeit der Betroffenheit von Patent- bzw. Markenrechtsverletzungen nach Größenklassen Oft oder sehr oft Total 500 und mehr 250 bis 499 50 bis 249 bis 49 Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter 0% 20% Patente Marken Patente Marken Patente Marken Patente Marken Patente Marken Aufschlussreich sind auch die Auswertungen nach der geographischen Herkunft der Verletzungsfälle: Der Anteil der Unternehmen, welcher bereits schon einmal von Verletzungen der Patentrechte betroffen war, erhöht sich nicht, wenn Bezug auf das außereuropäische Ausland genommen wird. Lediglich die Intensität des Auftretens ist außerhalb der EU etwas höher. Die Betroffenheit von Markenverletzungen wird zwar insgesamt etwas geringer eingeschätzt, hier ist aber der Unterschied zwischen außereuropäischem und inner-europäischem Ausland etwas höher. Selten bis manchmal 40% 60% Nie 80% 100% Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Abbildung 4.12.Häufigkeit von Patent- und Markenrechtsverletzungen innerhalb bzw. außerhalb der Europäischen Union Oft oder sehr oft Patentverletzungen 0% Markenverletzungen 72 20% Selten bis manchmal 40% Nie 60% 80% 100% Innerhalb der EU Außerhalb der EU Innerhalb der EU Außerhalb der EU Eine konkrete Frage nach den Ländern, in denen die Unternehmen am häufigsten von Verletzungen geistigen Eigentums betroffen waren, ergibt folgende Rangfolge nach Häufigkeit der Nennung eines Landes. Wie auch in anderen Studie wird China mit Abstand am häufigsten genannt. Bezogen auf die Betroffenheit von unerlaubter Nachahmung technischer Bestandteile eines Produktes geben knapp 30% der Unternehmen China als Ursprungsland an. Im außereuropäischen Ausland werden nach China auch die Türkei, die USA sowie Indien und Taiwan genannt. Die Ursprungsländer beschränken sich jedoch keines- Tabelle 4.4. falls auf Gebiete außerhalb der EU. Jedes zehnte befragte Unternehmen nennt Deutschland als Ursprungsland – vor allen anderen EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich, Polen und Großbritannien. In Bezug auf die Imitation von Produktbezeichnungen zeigt sich, dass wiederum China, aber auch Indien, die USA, die Türkei und Taiwan am häufigsten genannt werden. Die innereuropäischen Länder mit den höchsten Vorkommnissen waren Deutschland, Italien, Frankreich, Polen und Tschechien. Ursprungsländer unerlaubter Nachahmungen mit häufigster Nennung Imitation technischer Bestandteile Imitation von Produktbezeichnungen Innerhalb der EU Außerhalb der EU Innerhalb der EU Außerhalb der EU Deutschland China Deutschland China Italien Türkei Italien Indien Frankreich USA Frankreich USA Polen Indien Polen Türkei Großbritannien Taiwan Tschechien Taiwan 73 Zu den Auswirkungen von Produktpiraterie wurden die Unternehmen bzgl. zwei verschiedener Aspekte befragt. Zum einen wurden Umsatzausfälle und andere durch Produktpiraterie entstandene Zusatzkosten erhoben, zum anderen wurden nach potenziellen Auswirkungen auf Managemententscheidungen gefragt. Die Frage nach den monetären Kosten wurde lediglich an Unternehmen gerichtet, die ihres Wissens nach auch tatsächlich selbst von Produktpiraterie betroffen waren – und zwar nicht nur von Verletzungen von patent- oder markengeschützten Aspekten, sondern von Nachahmungen auch nicht formell geschützter technischer Bestandteile, Produktbezeichnungen oder Produktionsprozesse. Dies war bei 182 Unternehmen der Fall, wobei 25 betroffene Betriebe keine Angabe zu Umsatzverlusten machen wollten. Die Fragen zu den qualitativen Aspekten dagegen richteten sich an alle Unternehmen des Samples, da hier nicht nur eine direkte Betroffenheit einen Effekt verursachen kann, sondern auch die potenzielle Bedrohung durch Patent- und Markenverletzungen für die Anpassung im Management im Sinne einer proaktiven Unternehmensführung genügt. Da die unmittelbare Betroffenheit im Vergleich zu einer eher diffusen potenziellen Bedrohung Managemententscheidungen unterschiedlich verzerren kann, wird sich die Auswertung auch getrennt mit der nach eigener Aussage unmittelbar betroffenen Gruppe befassen und darüber hinaus Unterschiede zu den nur mittelbar tangierten Betrieben aufzeigen. Die monetären Auswirkungen stellen sich wie in Abbildung 4.13. dar. Die höchste Zahl der Unternehmen (28,6%) gibt an, dass ihr Umsatz des Jahres 2007 um 1–2% höher ausgefallen wäre, wenn das Unternehmen nicht von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte betroffen gewesen wäre. Etwas mehr als die Hälfte der antwortenden Unternehmen hatte Umsatzausfälle in Höhe von bis zu 5% zu verzeichnen. Verluste von mehr als 10% traten bei 12,1% der Betriebe auf. Keine Effekte auf den Umsatz des Jahres 2007 gab ca. ein Viertel der Unternehmen an, obwohl sie von IPR-Verletzungen betroffen gewesen sind. Dies kann damit erklärt werden, dass die gefälschten Produkte nicht direkt mit dem Original konkurrieren und andere Käuferschichten ansprechen. Ein anderer Erklärungsansatz ist, dass es sich bei der Fälschung nicht um ausreichend hochwertige Kopien handelt, so dass potenzielle Abnehmer von einem Kauf Abstand nehmen. Möglich ist weiterhin, dass es sich um Nachahmungen interner Produktionsprozesse handelt, was sich ebenfalls nicht direkt in Umsatzzahlen bemerkbar macht. Abbildung 4.13. Umsatzeinbußen und Zusatzkosten als Folge von Produktpiraterie Zusatzkosten Zusatzkostendurch durchProduktpiraterie Produktpiraterie 60 60 60 60 50 50 50 50 40 40 40 40 Anteil Anteil der der Unternehmen Unternehmen in in % % Anteil Anteil der der Unternehmen Unternehmen in in % % Umsatzeinbußen Umsatzeinbußendurch durchProduktpiraterie Produktpiraterie 30 30 20 20 10 10 30 30 20 20 10 10 00 00 0% 0% 1-2% 1-2% 3-5% 3-5% 6-10% 6-10% Umsatzausfall Umsatzausfallin in%%(2007) (2007) 11-15% 11-15% 16-20% 16-20% 0% 0% 1-2% 1-2% 3-5% 3-5% 6-10% 6-10% 11-15% 11-15% Zusatzkosten Zusatzkostenin in%%des desUmsatzes Umsatzes(2007) (2007) 16-20% 16-20% 74 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Auch bei den Zusatzkosten, die z.B. durch die Gerichtsprozesse zur Durchsetzung der Schutzrechte, verstärkte Marktbeobachtung oder technische Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes gegen Produktpiraterie entstehen können, gibt mehr als ein Viertel der Unternehmen an, keine Kosten gehabt zu haben. Mehr als 50% hatten nach eigenen Angaben Zusatzkosten von 1–2% ihres Jahresumsatzes 2007. Knapp ein Fünftel weist Ausgaben zwischen 3% und 10% aus. Eine Gewichtung der Durchschnitte der Antwortkategorien mit der relativen Häufigkeit ihrer Nennung ergibt bei den Umsatzeinbußen einen Wert von ca. 4,1% des Jahresumsatzes 2007 sowie weitere 2,1% des Umsatzes an Kosten für Maßnahmen gegen Produktpiraterie. Ein weiterer Fokus der vorliegenden Studie wurde auf die qualitativen Auswirkungen von Produktpiraterie gelegt. Abbildung 4.14. zeigt, in welchem Ausmaß die Unternehmen dadurch ihre Managemententscheidungen beeinflusst sehen. Es ist unmittelbar einzusehen, dass Unternehmen aufgrund der Gefahr von Produktpiraterie ihr geistiges Eigentum stärker schützen müssen. Allerdings gibt es zwischen den einzelnen Größenklassen interessante Unterschiede: Kleinere Betriebe sehen eine stärkeren Einfluss auf die Nutzung informeller Methoden, größere Unternehmen werden eher in Richtung einer stärkeren Nutzung formeller Schutzmechanismen getrieben. Auch der Aufwand zur Pflege und Durchsetzung des Patent- bzw. Markenportfolios wird eher bei größeren Unternehmen gesehen, wobei dies wohl primär mit den vorhandenen Ressourcen bei Großunternehmen begründet werden kann. Die Projektion auf die Veränderung der Auswirkungen innerhalb der nächsten fünf Jahre zeigt eine Verstärkung dieses Trends, so dass die Schere in der Nutzung von Patenten zwischen Klein- und Großunternehmen noch weiter auseinander gehen dürfte. Was weitergehende Reaktionen auf Managementebene betrifft, scheint hier eine größere Elastizität bei KMU vorzuliegen. Sowohl beim Zurückfahren von Vertriebsaktivitäten, als auch bei Verringerungen von Investitionen in F&E oder Produktionsstätten in pirateriekritischen Märkten sowie bei der Frage nach einem möglichen „Abbruch oder Veränderungen von Beziehungen mit Kunden oder Kooperationspartnern“ geben die kleineren Betriebe signifikant höhere Werte für das Ausmaß der Auswirkungen an. Die Erklärung kann sein, dass kleinere, inhabergeführte Unternehmen flexibler reagieren und sich so veränderten Marktstrukturen besser anpassen können. Ein weiterer Grund könnte sein, dass KMU durch Fälle von Produktpiraterie oft in einem kritischeren Ausmaß getroffen sind und so dazu gezwungen werden, ihre Unternehmenspolitik „radikal“ anzupassen. Großunternehmen dagegen können sich stärker auf die Durchsetzung ihrer Rechte verlassen und haben die finanziellen Mittel für eine stärkere Patentnutzung oder größere Anstrengungen bei der Schutzrechtspflege und Marktbeobachtung. Veränderung Veränderungder derBedeutung Bedeutung Bedeutung Bedeutung 4 -1 -0,8 -0,6 -0,4 -0,2 0 0,2 0,4 0,6 0,8 1 0 0,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 Stärkere Nutzung Nutzung Stärkere informeller informeller Schutzmechanismen Schutzmechanismen Stärkere Stärkere Nutzung Nutzung informeller informeller Schutzmechanismen Schutzmechanismen Stärkere Nutzung Nutzung Stärkere formeller formeller Schutzmechanismen Schutzmechanismen Stärkere Stärkere Nutzung Nutzung formeller formeller Schutzmechanismen Schutzmechanismen Verstärkung des des Verstärkung Aufwandes Aufwandes für für Pflege Pflege und und Durchsetzung von von IPR IPR Durchsetzung Verstärkung Verstärkung des des Aufwandes für für Pflege Pflege und und Aufwandes Durchsetzung Durchsetzung von von IPR IPR Einsatz komplexer komplexer Einsatz Technologien Technologien Einsatz Einsatz komplexer komplexer Technologien Technologien bis 49 Mitarbeiter Verbindung mit mit Verbindung begleitenden begleitenden Dienstleistungen Dienstleistungen Verbindung Verbindung mit mit begleitenden begleitenden Dienstleistungen Dienstleistungen 50 bis 249 Mitarbeiter Abbruch oder oder Abbruch Veränderung Veränderung von von Kundenbeziehungen Kundenbeziehungen oder oder Kooperationen Kooperationen Abbruch Abbruch oder oder Veränderung von von Veränderung Kundenbeziehungen Kundenbeziehungen oder Kooperationen Kooperationen oder Verringerung der der Verringerung Investitionen Investitionen in in FuE FuE in in kritischen Märkten Märkten kritischen Verringerung von von Verringerung der der Verringerung Verringerung Lizenzierungsaktivitäten Investitionen Lizenzierungsaktivitäten Investitionen in in Produktionsstätten in in Produktionsstätten kritischen kritischen Märkten Märkten Verringerung Verringerung Verringerung von von Verringerung der der Lizenzierungsaktivitäten Investitionen in in Lizenzierungsaktivitäten Investitionen Produktionsstätten in Produktionsstätten in kritischen Märkten Märkten kritischen 500 und mehr Mitarbeiter Verringerung Verringerung der der Investitionen in in FuE FuE in in Investitionen kritischen kritischen Märkten Märkten 250 bis 499 Mitarbeiter Abbildung 4.14. Ausmaß der Auswirkungen von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte auf Managemententscheidungen Verringerung Verringerung des des Vertriebs Vertriebs in kritischen kritischen Märkten Märkten in Verringerung Verringerung des Vertriebs Vertriebs des in kritischen in kritischen Märkten Märkten Verringerung der der Verringerung Ausgaben Ausgaben für für FuE FuE allgemein allgemein Verringerung Verringerung der der Ausgaben für für FuE FuE Ausgaben allgemein allgemein 75 76 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand pen. Bei beiden wird ein negativer Einfluss eindeutig niedrig angesiedelt. Allerdings ist der Effekt – auf sehr geringem Niveau – bei den unmittelbar betroffenen Unternehmen signifikant höher. Es bleibt also bei der Einschätzung, dass ein Rückgang der F&EAusgaben eher nicht zu erwarten ist. Deutlich wird dieser Sachverhalt auch bei Betrachtung der Beurteilung der nächsten Jahre: Während die nur mittelbar betroffenen Unternehmen eine Reduzierung der F&E-Ausgaben als Folge von Produktpiraterie in Zukunft voraussichtlich seltener in Betracht ziehen, verzichten betroffene Betriebe gänzlich auf eine Reduzierung. Eine getrennte Analyse der unmittelbar von Patentverletzungen betroffenen Unternehmen im Vergleich zu den Betrieben, die lediglich vor einer potenziellen, jedoch (noch) nicht realisierten Bedrohung stehen, zeigt lediglich bei einigen Aspekten signifikante Unterschiede (siehe Abbildung 4.15.). Während im Hinblick auf die stärkere Nutzung von informellen Schutzmechanismen mittelbar und unmittelbar betroffene Betriebe einen ähnlichen Einfluss auf ihre Entscheidungen ausweisen, zeigt sich bei den Unternehmen, die schon einmal konkrete Erfahrungen mit Patentverletzungen gemacht haben, eine deutlich stärkere Neigung hin zur zukünftig intensiveren Nutzung von formellen Schutzrechten wie Patenten oder Marken. Dies ist vor allem für die größeren Betriebe des Samples der Fall, für KMU dagegen nicht signifikant nachweisbar. Hier scheint sich also ein Unterschied zwischen der mittelbaren und unmittelbaren Bedrohung zu zeigen. Letztere führt dazu, sich intensiver mit Aspekten des gewerblichen Rechtsschutzes zu befassen. Dies ist allerdings eher für die größeren Unternehmen realisierbar, wodurch sich die Benachteiligung von KMU im Patentsystem weiter verstärkt. In Bezug auf andere mögliche Auswirkungen schlägt sich in jeder der Kategorien eine Betroffenheit von Piraterie in einer – meist auch statistisch signifikant – höheren Bewertung nieder. Deutlich wird auch hier nochmals, dass die Unternehmen ohne konkrete Betroffenheit von einer stärkeren Nutzung informeller Maßnahmen im Vergleich zu formellen Maßnahmen ausgehen, während das Verhältnis bei den betroffenen Betrieben umgekehrt ist. Erst eine akute Erfahrung scheint also Unternehmen zu einer stärkeren Nutzung von Patenten und/oder Marken zu motivieren. Bei der Verringerung der Ausgaben für F&E gibt es ebenfalls einen leichten Unterschied zwischen den nach Pirateriebetroffenheit unterschiedenen Grup- Abbildung 4.15.Veränderung der Auswirkungen von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte auf Managemententscheidungen, nach Unternehmen mit und ohne direkte Betroffenheit von Patentrechtsverletzungen Unternehmen ohne unmittelbare Patentrechtsverletzung Unternehmen mit unmittelbarer Patentrechtsverletzung 0,8 0,6 Bedeutung 0,4 0,2 0 -0,2 -0,4 -0,6 -0,8 Stärkere Nutzung informeller Schutzmechanismen Stärkere Nutzung formeller Schutzmechanismen Verstärkung des Aufwandes für Pflege und Durchsetzung von IPR Einsatz komplexer Technologien Verbindung mit begleitenden Dienstleistungen Abbruch oder Veränderung von Kundenbeziehungen oder Kooperationen Verringerung der Ausgaben für FuE allgemein 77 Im Folgenden soll eine Gruppe von Unternehmen betrachtet werden, die bei den bisherigen Analysen außen vor gelassen wurden. Hierbei handelt es sich um Unternehmen, bei denen von einem substantiellen Schaden durch Verletzung von Patent- oder Markenrechten ausgegangen werden kann und die gleichzeitig aktiv gegen die IPR-Verletzung vorgegangen sind. Diese beiden Merkmale äußern sich darin, dass die Betriebe bei den Zollbehörden einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme gestellt haben. Bei einem Vergleich der von Piraterie betroffenen Unternehmen mit den Antragstellern zeigt sich, dass letztere sich durch das Auftreten des Pirateriefalles in einem signifikant höheren Ausmaß zu einer Verstärkung des Aufwandes bezüglich der Pflege und Durchsetzung veranlasst sehen. Dies manifestiert sich schon allein durch die Tatsache, dass das Unternehmen den Grenzbeschlagnahmeantrag gestellt hat. Die Auswirkungen auf eine stärkere Nutzung von formellen Schutzmechanismen werden von ihnen leicht höher eingeschätzt, während informelle Maßnahmen geringere Bewertungen erhalten. Dies bestätigt wiederum die Beobachtung, dass eine akute Betroffenheit dazu führt, sich stärker mit IPR und rechtlichen Schritten zur Durchsetzung des geistigen Eigentums auseinanderzusetzen. Zum Abschluss des Kapitels zu den Auswirkungen von Produktpiraterie wird die Sicht der Patentanwälte analysiert und auf die Frage eingegangen, welche Reaktionen die Fachleute des gewerblichen Rechtsschutzes von den Unternehmen erwarten. Dabei ist abermals zu beachten, dass einige der Kategorien unternehmensinterne Entscheidungsprozesse sind, bei denen Patentanwälte keine aktive Rolle einnehmen. Ein Beispiel ist die Verbindung von Produkten mit begleitenden Dienstleistungen, bei der die Patentanwälte im Normalfall nicht involviert sind. Auf der anderen Seite befassen sich die Patentanwälte intensiv mit der Durchsetzung von Patenten und können daher aus den Mandantengesprächen wertvolle Einsichten gewinnen. Aus diesen Gesprächen scheint sich nach den Angaben der Befragung eine stärkere Neigung zur Nutzung von formellen Schutzrechten zu ergeben. Dies trifft in der Einschätzung der Anwälte in einem höheren Maße zu, als die Unternehmensbefragung es ergab. Dargestellt ist dieser Sachverhalt in Abbildung 4.16. Auf der anderen Seite wird die Erhöhung des Aufwandes für informelle Maßnahmen von den Anwälten etwas niedriger eingeschätzt. Dies ist ein weiteres Indiz dafür, dass Unternehmen, die akut von Piraterie betroffen sind bzw. diese Problematik auch mit ihrem Anwalt diskutieren, in einem höheren Maße auf die gewerblichen Schutzrechte wie Patente und Marken zurückgreifen und sich weniger stark auf informelle Methoden wie Geheimhaltung verlassen. Der mit Abstand größte Unterschied in der Einschätzung der beiden Befragungsgruppen ist beim Einsatz komplexer Technologie zum Schutz gegen Produktpiraterie zu beobachten, der in der Gruppe der Anwälte als deutlich weniger relevant gesehen wird. Der Grund hierfür kann jedoch wieder darin liegen, dass diese Vorgehensweise unternehmensintern abläuft und nicht im Aufgabengebiet des Patentanwalts liegt. Ein weiterer Aspekt betrifft die Auswirkungen auf Investitionen in F&E, Produktionsstätten oder Vertriebskapazitäten. Hier ist zu beobachten, dass die Anwälte in jeder der Kategorien höhere Auswirkungen erwarten. In der unternehmerischen Praxis scheinen diese Aspekte jedoch eine eher geringe Relevanz zu haben. 78 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Abbildung 4.16.Ausmaß der Auswirkungen von Verletzungen geistiger Eigentumsrechte auf Managemententscheidungen (Vergleich Unternehmens- und Patentanwaltsbefragung) Unternehmen Patentanwälte Bedeutung 0 Stärkere Nutzung informeller Schutzmechanismen Stärkere Nutzung formeller Schutzmechanismen Verstärkung des Aufwandes für Pflege und Durchsetzung von IPR Einsatz komplexer Technologien Verbindung mit begleitenden Dienstleistungen Abbruch oder Veränderung von Kundenbeziehungen oder Kooperationen Verringerung der Investitionen in FuE in kritischen Märkten Verringerung der Investitionen in Produktionsstätten in kritischen Märkten Verringerung von Lizenzierungsaktivitäten Verringerung des Vertriebs in kritischen Märkten Verringerung der Ausgaben für FuE allgemein 1 2 3 4 5 79 5.Analyse des deutschen Systems an Unterstützungsl eistungen für KMU im Bereich geistiges Eigentum 5.1. Einführung Das Thema „geistiges Eigentum“ hat, wie die Analysen in den vorangegangen Kapitel gezeigt haben, zweifellos eine hohe und steigende Bedeutung für Unternehmen aller Größenklassen, insbesondere auch KMU. Gleichzeitig ist ersichtlich, dass KMU das System des gewerblichen Rechtsschutzes in geringerem Maße nutzen als Großunternehmen. Zur Erklärung dieses auch in anderen Analysen festgestellten Verhaltens werden Gründe wie eine geringe Sensibilisierung für das Thema „intellectual property rights“, (subjektiv) hohe Kosten des Systems des gewerblichen Rechtsschutzes (speziell hinsichtlich des Instrumentes des Patentes) oder antizipierte Probleme bei der Durchsetzung der Immaterialgüterrechte ins Feld geführt (siehe hierzu auch Abschnitt 2.3.). Da in diesem Sachverhalt ein Marktversagen hinsichtlich der Nutzung des IPR-Systems durch KMU gesehen werden kann, wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche KMU-spezifische Unterstützungsmaßnahmen in verschiedenen Ländern innerhalb und außerhalb der EU implementiert, die die Nutzung des IPR-Systems durch den Mittelstand erleichtern sollen – so auch in Deutschland. Vor diesem Hintergrund untersucht das folgende Kapitel, die bestehenden öffentlich finanzierten Unterstützungsangebote im Bereich IPR für deutsche KMU bezüglich deren Zweckmäßigkeit, Effektivität und etwaig vorhandener Förderlücken. Im Einzelnen wird hierbei folgenden Fragestellungen nachgegangen: 3 A uf welche Art von Dienstleistungsanbietern (öffentliche Förder- und Serviceeinrichtungen, private Dienstleister) greifen deutsche Unternehmen – KMU wie auch größere Unternehmen – zurück, wenn sie mit Problemen im Themenfeld geistiges Eigentum konfrontiert sind? (Abschnitt 5.2.) 3 elche öffentlich finanzierten Institutionen bieW ten in Deutschland Unterstützung in Fragen des geistigen Eigentums an? Welche Instrumente stehen zur Förderung des Mittelstandes im Themenbereich „Geistiges Eigentum“ in Deutschland zur Verfügung? (Abschnitt 5.3.) 3 Wie ist dieses Instrumentarium in Bezug auf die Zweckmäßigkeit, Effektivität und Effizienz zu beurteilen? (Abschnitt 5.4.) Zur Beantwortung dieser Forschungsfragen wurde auf folgende Methoden zurückgegriffen: (i) E s erfolgt eine Sonderauswertung der Studie „Benchmarking National and Regional Support Services for SMEs in the Field of Intellectual and Industrial Property” (Radauer et al., 2007), die die KMU FORSCHUNG AUSTRIA in den Jahren 2006 und 2007 zusammen mit einem Konsortium mit der Technopolis Group und mehr als 30 internationalen Partnern im Auftrag der Europäischen Kommission (Generaldirektion Unternehmen und Industrie) durchgeführt hat. Ziel dieser Studie war es, (i) alle bestehenden öffentlich finanzierten nationalen und regionalen Unterstützungsmaßnahmen in den Ländern der EU-27 sowie in Kanada, den USA, Japan und Australien mit Bezug zum Thema geistiges Eigentum zusammen mit wesentlichen Eckdaten zu katalogisieren, (ii) eine Auswahl dieser Services in der Folge einem Benchmarkingprozess zu unterziehen, um Anhaltspunkte zu jeweiligen Stärken und Schwächen zu finden und (iii) ein Subset von letztlich 15 Services, die eine besonders gute Performance aufweisen, detailliert als „good practices“ darzustellen. Der methodische Ansatz orientierte sich an diesen drei konsekutiven Zielen: In einer ersten Identifikationsphase wurde auf desk research zurückgegriffen, um die Services zu erfassen, zu klassifizieren und in eine Datenbank einzuspielen. In der Benchmarkingphase wurden die vielversprechendsten der erfassten Services mit Hilfe eines detaillierten Fragebogens bewertet (wobei jeweils ein Interview mit einem/r Vertreter/ in des Services durchgeführt und Dokumente zu den Maßnahmen ausgewertet wurden). In der dritten Phase erfolgte die Erstellung von Fallstudien, wobei auf vier bis fünf offene Interviews mit nationalen IPR-Experten und Stakeholdern der jeweiligen Maßnahmen und eine standardisierte Erhebung unter den nutzenden KMU zurückgegriffen wurde (Zielgröße waren hier 50 ausgefüllte Fragebögen je Service). Der verwendete Fragebogen für die Unternehmen war für alle analysierten 15 Services identisch, um Länder- und Servicevergleiche an Hand einheitlicher Kriterien durchführen zu können – gleichzeitig muss aber auch festgehalten werden, dass diese Vorgehensweise viele Maßnahmenspezifika nicht berücksichtigen und daher detaillierte Evaluierungen nicht ersetzen kann. Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Die folgende Abbildung skizziert den methodischen Aufbau der Benchmarking-Studie grafisch. Insgesamt wurden 279 Services identifiziert, 72 dem Benchmarking und 15 der Fallstudienanalyse unterzogen. Von den damals 13 identifizierten deutschen Services wurden letztlich zwei – die SIGNO/INSTI KMU-Patentaktion und das System der deutschen Patentinformationszentren (mit dem PIZ Stuttgart als primärem und beispielhaftem Untersuchungsgegenstand) – in die Auswahl der Fallstudienmaßnahmen aufgenommen. Die in der Abbildung dargestellte Beschreibung der 15 Fallstudien als Services mit „good practice elements“ spiegelt das Ergebnis wider, dass nur wenige der Maßnahmen auch in der letzten Runde als Beispiele guter oder bester Praxis im Design und im Betrieb von IPR-Services angesehen werden können. Vielmehr wurden bei den Services sowohl vorteilhafte, als auch weniger vorteilhafte Performancefaktoren meist in deutlicher Weise identifiziert. Insgesamt wurden (im Rahmen der Nutzerbefragung) 630 Unternehmen befragt sowie etwa 120 nationalen IPR-Experten und Serviceprovider (auf Deutschland bezogen: 86 Unternehmen und ca. 10 Experten). Abbildung 5.1.Methodisches Vorgehen der IPR-Benchmarking-Studie (Quelle: Radauer et al., 2007) Core Research Team: Study IPR Expert Group 80 Field work (by partner network) - Analysis Field work (by partner network) - Guidelines - Selection process Results validation 15 services exhibiting „good practice“ characteristics Results dissemination (ii) D ie Informationen, die im Rahmen der Benchmarking-Studie zu deutschen Unterstützungsmaßnahmen erfasst wurden, wurden über desk research für die vorliegende Untersuchung aktualisiert. So musste z.B. der Neuausrichtung der INSTI-Aktion als nunmehriges Programm „SIGNO Unternehmen“ ebenso Rechnung getragen werden, wie der Auflösung der Fraunhofer-Patentstelle (Fraunhofer PST) in München zum 1.1.2008. Gleichzeitig wurden auch Informationslücken geschlossen, die in Bezug zu Deutschland in der Benchmarking-Sudie existiert haben. In diesem Zusammenhang wurden vor allem auf Bundes- landebene weitere relevante Programme und Unterstützungsleistungen identifiziert. (iii) Für das System der Patentinformationszentren wurde an Hand eines kurzen standardisierten Fragebogens eine Datenabfrage vorgenommen, um die Leistungen und Charakteristika der einzelnen Patentzentren besser darstellen zu können. Derartige Informationen lagen im Rahmen der Benchmarking-Studie noch nicht vor. (iv) Schließlich wurden Fragen zur Nutzung von Fördermaßnahmen und externen IPR-Dienstleistun- 81 ternehmen, speziell KMU, hinsichtlich des Rückgriffs auf externe Dienstleistungsanbieter im Themenbereich „Geistiges Eigentum“ vorherrschen, wobei hier sowohl der Privatsektor als auch der öffentliche Förder- und Dienstleistungssektor angesprochen wird. gen in die Unternehmensbefragung des Fraunhofer ISI integriert, sowie weitere etwa 10 weitgehend offene leitfadengestützte Interviews mit Experten per Telefon durchgeführt, wobei die Experten u.a. zur Zweckmäßigkeit, Effektivität und staatlichem Handlungsbedarf im gegenständlichen Themenfeld befragt wurden. Die folgende Abbildung 5.2. zeigt, an welche Art von Dienstleistungsorganisationen und -institutionen sich die befragten Unternehmen bei IP-bezogenen Problemstellungen vorzugsweise wenden. Deutlich an der Spitze stehen hier Patentanwälte, die von 60% der befragten Unternehmen „sehr oft“ oder „oft“ zu Rate gezogen werden und von 31% zumindest „selten“. Damit kommt den Patentanwälten als Dienstleistungsanbieter im Themenfeld IPR eine herausragende Rolle zu. Auf Rechtsanwälte30, der zweitwichtigsten Gruppe von Serviceanbietern, greift rund ein Viertel der befragten Betriebe “sehr 5.2.Nutzung von externen Dienst leistungen im Themenbereich IPR durch deutsche KMU 5.2.1. Vorherrschende Nutzungsmuster Zunächst soll im vorliegenden Abschnitt untersucht werden, welche Nutzungsmuster bei deutschen Un- Abbildung 5.2.Nutzungshäufigkeit verschiedener Typen von Dienstleistungsanbietern im Bereich Geistiges Eigentum durch die befragten Unternehmen (Angaben in Prozent) oft/sehr oft sehr selten/manchmal Betriebe in % 100 80 31 60 46 40 34 12 10 0 1 r ntu sw de n Bu e rag rde Fö le na gio Re EU 30 38 60 20 e eit 37 35 rde Fö en ng ru rde 0 1 0 r ntu n ge e nd e rag Fö 25 8 d un Ein ric n htu e ch n Bra nv ä erb Re c ht e ält w san 27 25 e ält w tan EP A Pa ten DP MA rm nfo en ntr ze ns o ati nti tie Pa 15 Die Unterscheidung zwischen Rechts- und Patentanwälten ist vor allem wegen dem deutlich unterschiedlichen Qualifikationsund Tätigkeitsprofil der beiden Berufsgruppen wichtig. Die Ausbildung zu einem Patentanwalt bedingt den Abschluss eines naturwissenschaftlichen Studiums oder einer technischen Studienrichtung (mit anschließender juristischer Ausbildung im Patentwesen). Klassische Rechtsanwälte können, bei einer ausschließlich juristischen Grundbildung, keine den Patentanwälten alleinig zugedachten Aufgaben übernehmen (wohl aber bei Gericht in Patentstreitfragen auftreten oder in anderen Fragen des Immaterialgüterrechts Klienten vertreten). Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand alle abgefragten Typen von Dienstleistungsanbietern gilt (siehe Abbildung 5.3.). Dies lässt sich dadurch erklären, dass KMU generell weniger vom System der formalen Schutzrechte Gebrauch machen (siehe Abschnitt 4.2.2.) und daher wohl auch weniger Bedarf an externen Dienstleistern in dem Bereich artikulieren. (Gleichwohl muss hier die Frage gestellt werden, ob nicht die Notwendigkeit von externer Unterstützung/Beratung auch bei der Anwendung informeller Schutzrechtsstrategien von vielen KMU unterschätzt wird). Die relative Relevanz der verschiedenen Arten von Dienstleistungsanbietern, gemessen an der Reihung der Häufigkeit der Inanspruchnahme, unterscheidet sich bei KMU hingegen kaum vom Gesamtdurchschnitt – auch hier bilden die Patentanwälte die wichtigste Kontaktstelle, gefolgt von den Rechtsanwälten, den Patentämtern (EPA, DPMA) und den Patentinformationszentren. Regionale bzw. nationale Förderagenturen und -banken sowie EU-Einrichtungen (und andere Arten von Dienstleistungsanbietern) werden auch von KMU kaum frequentiert. oft“ oder „oft“ zurück; 46% nutzen VertreterInnen dieser Berufsgruppe zumindest gelegentlich. An das Europäische Patentamt (EPA) und das Deutsche Patentamt (DPMA) wenden sich jeweils rund 25% bzw. 27% häufig, 35% (EPA) bzw. 37% (DPMA) zumindest manchmal. Etwa 15% sind intensivere Nutzer der Dienstleistungen von Patentinformationszentren (PIZZEN), wobei aber weitere 38% hin und wieder auf die PIZZEN zurückgreifen. Eher geringe Bedeutung weisen Branchenverbände und Handelskammern auf, die etwa ein Drittel der Unternehmen gelegentlich nutzt. Einrichtungen der EU (wie der IPR-Helpdesk), regionale Förderagenturen und Banken sind hingegen nur für eine deutliche Minderheit von KMU als Dienstleister in IPR-Fragen von Relevanz. Die Differenzierung zwischen KMU (Betriebe mit weniger als 250 Angestellten, für die die meisten Förderprogramme aufgrund der Ausgestaltung der Förderkriterien besonders relevant sind) und Großunternehmen (mit 250 oder mehr Beschäftigten) zeigt, dass KMU seltener auf externe Dienstleister zurückgreifen als Großunternehmen, wobei dies für Abbildung 5.3.Nutzungshäufigkeit verschiedener IPR-Dienstleister, differenziert nach KMU und Großunternehmen (Angaben in Prozent) bis 249 Mitarbeiter 250 und mehr Mitarbeiter 100 80 Betriebe in % 82 60 96 40 82 53 20 14 8 tur en esw B d un g era rd Fö EU n en g un er rd Fö 12 tur u ic inr E nd n n htu en ch n Bra de än rb ve ch Re lte wä n tsa 72 69 51 45 38 27 ge en g era örd F ale gio Re 14 12 4 0 e eit 80 lte wä n nta A EP DP te Pa 49 MA on ati tin en ti Pa m for n tre n sze 56 83 Es zeigt sich weiter, dass die befragten Unternehmen auf externe Dienstleistungsanbieter vor allem in frühen Phasen der Nutzung von Schutzrechten zurückgreifen (siehe Abbildung 5.4.). So gaben 81% der KMU (83% der Großunternehmen) an, in der Recherchephase (z.B. bei der Suche in Patentdatenbanken) externe Services zu nutzen; für die Anmeldung von Schutzrechten tun dies 89% der Großunternehmen und 78% der KMU. Bei Vertrags- und Lizenzverhandlungen – also in einer späteren Phase, in der Schutzrechte schon bestehen – suchen 52% der Großunternehmen (aber nur 30% der KMU) externe Hilfe. Bei Schutzrechtsverletzungen liegt der Anteil der Großunternehmen, die externe Serviceanbieter einbinden, bei 78% (KMU-Anteil: 45%). Damit besteht ein deutlicher Unterschied zwischen KMU und Großunternehmen hinsichtlich der Nutzung von externen Services bei Vertrags- bzw. Lizenzverhandlungen und in Rechtsdurchsetzungsfällen. Wichtige Aufschlüsse über die Notwendigkeit und/oder die Wirksamkeit staatlich finanzierter Unterstützungsprogramme und -dienstleistungen für KMU im Bereich geistiges Eigentum – und damit auch Anhaltspunkte, die das Nutzungsmuster aus Abbildung 5.3. mit erklären können – lassen sich aus der Analyse der Gründe ableiten, welche Barrieren die befragten Unternehmen hinsichtlich einer etwaigen Inanspruchnahme staatlicher Dienstleistungen im Themenfeld IPR sehen. Abbildung 5.4.Nutzung von IPR-Serviceprovidern, nach Abhängigkeit der Nutzungsphase der Schutzrechte (Angaben in Prozent) bis 249 Mitarbeiter 250 und mehr Mitarbeiter 100 Betriebe in % 80 60 40 81 83 78 89 52 20 0 78 45 30 Recherchen zu IPR Anmeldung von IPR Vertrags- und Bekämpfung Lizenzverhandlungen Schutzrechtsverletzungen Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Wie aus Abbildung 5.5. ersichtlich, ist der mit Abstand wichtigste Grund für die Nichtinanspruchnahme von IPR-Dienstleistungen der, dass Unternehmen einfach nicht ausreichend über Fördermöglichkeiten und verwandte Dienstleistungsangebote Bescheid wissen. So gaben 45% der befragten Unternehmen an, über zu wenige Informationen zu den Förderangeboten mit IPR-Bezug zu verfügen, was einer Nutzung entsprechender Maßnahmen entgegenstünde. Da den Betrieben kaum Informationen zu Förderangeboten vorlagen, konnten vergleichsweise viele Unternehmen die Relevanz der anderen abgefragten Barrieren nicht beurteilen – der Anteil der „weiß nicht“Antworten bewegte sich in einer Bandbreite zwischen 38% (fehlende Notwendigkeit staatlichen Eingreifens) und 63% (mangelnde Qualität des Angebots). meinungen herauslesen lässt, einer vorhandenen Unzufriedenheit mit Aspekten des Patentwesens geschuldet sein, speziell der als zu lang empfundenen Dauer, bis Patente durch die Patentämter erteilt werden. Vergleichsweise geringe Barrieren werden in Förderhöhen (bzw. im Umfang der Unterstützung), in der Qualität des Angebotes und im prinzipiellen Vorhandensein geeigneter Angebote gesehen, wobei bei diesen Aspekten der hohe Anteil an „weiß nicht“ Antworten besonders berücksichtigt werden muss. 42% der Unternehmen waren der Meinung, dass eine fehlende Notwendigkeit, öffentliche Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, keine Barriere für die Nutzung von IPR-Services darstellt, d.h. dass durchaus Bedarf an staatlicher Hilfe besteht Neben der schlechten Informationslage gaben vergleichsweise viele Unternehmen (34%) einen zu hohen administrativen Aufwand als Barriere für die Nutzung von IPR-Förderangeboten an, sowie zu lange Bearbeitungs-/Prozesszeiten. Dies dürfte zu einem Teil, wie sich aus Einzelkommentaren und Experten- Abbildung 5.5.Barrieren für die Inanspruchnahme staatlicher Dienstleistungen im Bereich IPR (Angaben in Prozent) Barriere keine Barriere weiß nicht 100 27 80 Betriebe in % 84 38 40 59 55 63 60 52 28 25 40 20 26 20 15 0 42 27 27 45 34 18 10 keine geeigneten Mangelnde Qualität Zu wenige Förderprogramme des Angebotes Informationen über vorhanden Förderungen Zu hoher administrativer Aufwand 29 Zu geringe Zu lange Dauer des Förderhöhe/inhaltl. Prozesses Unterstützung 21 Fehlende Notwendigkeit staatlichen Eingreifens 85 Um die Nachfrage adäquat decken zu können, ist es bei der Konzeption von IPR-Dienstleistungen für KMU notwendig, über jene Faktoren Bescheid zu wissen, die KMU als wichtig für entsprechende Serviceangebote erachten. Im Umkehrschluss können durch einen Vergleich eines so erstellten Anforderungsprofils mit Charakteristika bereits existierender Unterstützungsmaßnahmen erste Hypothesen formuliert werden, die auf mögliche Stärken und Schwächen der Maßnahmen hinweisen. Anhaltspunkte für die Erstellung eines derartigen Anforderungsprofils liefern z.B. die Resultate der Benchmarking-Studie (Radauer et al., 2007): Im Rahmen der Nutzererhebung bei den als Fallstudien ausgewählten Unterstützungsleistungen wurden dort die KMU, die einen bestimmten Service genutzt haben, gebeten, aus einer Liste von Faktoren diejenigen auszuwählen, welche als qualitäts- bzw. erfolgsrelevant für eine Dienstleistung/Förderung ähnlich dem genutzten Angebot anzusehen sind. Abbildung 5.6. stellt diese Faktoren und die Einschätzung der jeweiligen Relevanz durch die nutzenden KMU für die INSTI (jetzt SIGNO) KMU-Patentaktion dar: Der wichtigste Qualitätsfaktor für ein Förderprogramm, wie die SIGNO KMU-Patentaktion, ist für KMU, die das Programm genutzt haben, die Qualifikation des operativ tätigen Personals: Etwa 83% der befragten KMU messen der Personalqualifikation eine hohe, weitere 17% zumindest eine mittlere Relevanz bei. Die Wichtigkeit dieses Faktors wird auch durch die Experteninterviews bestätigt und ergibt sich aus der Komplexität der Thematik des gewerblichen Rechtsschutzes (bzw. des bewussten Umgangs mit und der Nutzung von geistigem Eigentum). Idealerweise muss eine Person, die im Rahmen der SIGNO Patentaktion (bzw. auch anderweitig bei IPR-Fragen) KMU berät, über technisches Know-how verfügen (d.h. die technische Dimension der Erfindung verstehen und bewerten können), relevantes juristisches Wissen beibringen (z.B. in Fragen des Patentrechtes, aber evtl. auch Alternativen zum Patentieren – siehe weiter unten) und betriebswirtschaftliche Aspekte der Erfindung (z.B. hinsichtlich Verwertungsoptionen oder der Risikoabschätzung bzw. der Durchsetzbarkeit der Rechte gegenüber dem Wettbewerb) berücksichtigen. Die Anforderungen an das betriebswirtschaftliche Wissen bedingen zudem das Vorhandensein von Kenntnissen über die relevanten Branchen und Märkte, d.h. dass das betriebswirtschaftliche Know-how nicht nur methodische Aspekte abdecken muss. 86 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Abbildung 5.6.Relevanz verschiedener Schlüsselfaktoren für ein Förderprogramm ähnlich der SIGNO K MU-Patentaktion, Sicht der Förderempfänger/Unternehmen (Unternehmen in Prozent; Quelle: Radauer et al., 2007) hohe Relevanz mittlere Relevanz 17 83 Qualifikation des Service-erbringenden Personals Zeitnahe Leistungserbringung 70 21 Leichte Identifizier- und Sichtbarkeit 68 23 Administrativer Aufwand 66 36 59 Kosten Informationen zu versch. IP Strategien („warum und warum nicht patentieren“) 32 47 38 42 Individuelle Kontaktperson 51 36 Breite/Tiefe des Service 53 32 Technische Informationen („wie patentieren“) Vorhandensein von und Weiterleitung an andere interne Services 43 26 43 17 Weiterleitung an externe DL/Services 51 8 Geographische Distanz 0 Zweitwichtigster Faktor ist die zeitnahe Dienstleistungserbringung, die für 70% der KMU von hoher und für weitere 21% von zumindest mittlerer Relevanz ist. Die Bedeutung der zeitnahen Leistungserbringung steht hierbei zunächst in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Wesen des gewerblichen Rechtsschutzes, wonach jene Partei, die zuerst eine Anmeldung für ein Schutzrechtsinstrument durchführt, im Regelfall auch das Recht am geistigen Eigentum erhält. Im Falle der SIGNO KMU-Patentaktion spielt hier die enge Koppelung des Förderprozesses an Meilensteine im Patenterteilungsprozess (beide Prozesse müssten idealerweise synchronisiert ablaufen) in die Bewertung hinein. Aber auch den Aspekt time to market gilt es in diesem Kontext zu berücksichtigen. 17 20 40 60 80 100 Der drittwichtigste Aspekt zielt auf die leichte Identifizier- und Sichtbarkeit des Serviceangebotes ab und steht damit in unmittelbarem Zusammenhang mit der Vermarktung und dem Vertrieb des Angebotes. So lange das Angebot und dessen möglicher Nutzen den KMU nicht hinreichend detailliert bekannt ist, kann natürlicherweise nicht von einer hohen Nutzungsintensität ausgegangen werden. 68% der KMU sehen in diesem Aspekt einen Faktor von hoher, 23% von mittlerer Relevanz. Da bei der im Rahmen dieser Studie durchgeführten Unternehmensbefragung bereits festgestellt wurde, dass nur vergleichsweise wenige Unternehmen über einschlägige Förderangebote Bescheid wissen, lässt sich – in Kombination mit den Ergebnissen der Benchmarking-Studie – daraus 87 bereits eine mögliche Schwäche der SIGNO KMU-Patentaktion indikativ ableiten (siehe hierzu auch Abschnitt 5.4.). Wichtig erscheint es den Unternehmen weiterhin, den administrativen Aufwand bei der Beantragung und Nutzung des Förderangebots (für 66% ein sehr relevanter und für 17% ein Faktor von mittlerer Relevanz) sowie die Kosten (für 59% ein hoch- und für 36% ein mittel-relevanter Faktor) so gering wie möglich zu halten. Allerdings ist bei der Interpretation dieser Ergebnisse zu berücksichtigen, dass auch bei Fördermaßnahmen mit objektiv geringem administrativen Aufwand und niedrigen Kosten für die Nutzung erfahrungsgemäß mit einem Sockelanteil an Unternehmen zu rechnen ist, der diese Aspekte betont und/oder mit diesen unzufrieden ist. Insofern dürfte in der Praxis den genannten Faktoren eine etwas geringere Bedeutung zukommen, als aus der Darstellung abgeleitet werden kann. Dagegen ist die vergleichsweise hohe Bedeutung, die dem Aspekt „Bereitstellung von Informationen zu verschiedenen Schutzrechtsstrategien“ beigemessen wird, überraschend. Es artikuliert sich – bei einem Programm, das primär auf Patente fokussiert und Unterstützung im Anmeldeprozess bietet – klarer Bedarf bei 47% (Anteil der Unternehmen, die diesen Aspekt als hoch-relevant ansehen) bzw. weiteren 32% (Anteil an KMU, die den Faktor mittlere Relevanz beimessen) an Informationen, weshalb diese Unternehmen überhaupt patentieren sollen und welche Alternativen hierzu bestehen. Dieses Thema (das letztlich in das Betätigungsfeld IP-Management führt, welches sich u.a. mit Entscheidungsprozessen rund um die Nutzung oder Nicht-Nutzung verschiedener Schutzrechtsinstrumente in individuellen betrieblichen Kontexten befasst) erscheint den Unternehmen wichtiger, als über prozesstechnische Aspekte des Patentwesens informiert zu werden (ein Faktor, der „nur“ für 32 % von hoher Relevanz ist). Faktoren, wie die geografische Distanz zum Ort der Dienstleistungserbringung oder die Weitervermittlung an andere Dienstleistungsangebote sind für die Nutzer der SIGNO KMU-Patentaktion von vergleichsweise geringer Relevanz. Dies kann dahingehend interpretiert werden, dass KMU bereit sind, auch längere Distanzen zu Dienstleistungsanbietern zurückzulegen, wenn sie dort kompetente und umfassende Informationen und Dienstleistungen – im Sinne eines One Stop Shops – rund um das Thema gewerblicher Rechtsschutz und geistiges Eigentum erhalten. Die folgende Abbildung 5.7. stellt die Antworten zu den Qualitätsfaktoren für Nutzer von Patentinformationszentren dar. Konkret wurde das PIZ Stuttgart untersucht, das auf Grund seiner Größe und vorhandenen KMU-Serviceangeboten beispielhaft für Patentinformationszentren in Deutschland ausgewählt wurde. Die Verteilung der Antworten weist im Vergleich zur SIGNO KMU-Patentaktion nur relativ geringe Unterschiede auf: Wie bei SIGNO, so sind auch bei den Nutzern des PIZ Stuttgart die wichtigsten Faktoren die folgenden: Qualifikation des Personals, zeitnahe Leistungserbringung und leichte Sicht- und Identifizierbarkeit. Das Thema IP-Management steht hier, bei einer auf Patentinformationen fokussierten Einrichtung, erst an vierter Stelle in der Rangliste relevanter Erfolgsfaktoren. Für das System der Patentinformationszentren ebenso überraschend – vor dem Hintergrund, dass die PIZ ihren Ursprung als regionale/ortsnahe Patentschriftenauslegestellen hatten – ist die wie bei SIGNO niedrige Bewertung des Faktors der geografischen Distanz. Dies lässt sich durch die heutigen Möglichkeiten von Patentdatenbankenrecherchen im Internet (z.B. über espa@cenet oder depatisnet) erklären – zumindest was KMU betrifft, die bereits Erfahrung mit derartigen Recherchen haben (dies betrifft einen großen Teil des Samples der Befragung). Ein Besuch einer physischen Auslegestelle bzw. eines Lesesaals ist – wenn nicht weitere Informations- und Beratungsdienstleistungen genutzt werden sollen – für solche Betriebe meist überflüssig. 88 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Abbildung 5.7.Relevanz verschiedener Schlüsselfaktoren für Dienstleistungen ähnlich denen, die das PIZ Stuttgart erbringt, Sicht der das PIZ Stuttgart nutzenden Unternehmen (Unternehmen in Prozent; Quelle: Radauer et al., 2007) hohe Relevanz Qualifikation des Service-erbringenden Personals 94 6 86 Leichte Identifizier- und Sichtbarkeit Zeitnahe Leistungserbringung 11 74 Informationen zu versch. IP Strategien („warum und warum nicht patentieren“) 57 Breite/Tiefe des Service 54 Technische Informationen („wie patentieren“) 23 31 43 51 Administrativer Aufwand 40 46 Vorhandensein von und Weiterleitung an andere interne DL/Services 40 37 Weiterleitung an externe DL/Services 23 Kosten 20 Individuelle Kontaktperson 17 Geographische Distanz 14 0 Betrachtet man neben der SIGNO Patentaktion und dem PIZ Stuttgart die äquivalenten Ergebnisse zu den relevanten Erfolgsfaktoren auch bei den anderen 12 Fallstudien in der EU Benchmarking-Studie, sowie die Ergebnisse der ähnlich gelagerten Untersuchung in der Schweiz (Radauer und Streicher, 2008), so ist das Gesamtbild erstaunlich stabil: Unabhängig von der Art der analysierten, sehr heterogenen Services, werden als wichtigste Faktoren meist die Personalqualifikation, die zeitnahe Leistungserbringung, die Sichtbarkeit sowie das Thema „IP-Management“ identifiziert, während z.B. die geographische Distanz nur eine geringe Rolle zu spielen scheint. Dies legt den Schluss nahe, dass hier eine Menge an Qualitätsfaktoren vorliegt, die generische Ausprägungen für Unter- mittlere Relevanz 43 49 74 40 66 20 40 % 60 80 100 stützungsprogramme im IPR-Bereich aufweist und daher in diesem Kontext als weitgehend allgemeingültig anzusehen ist. 5.2.2.Erste Schlussfolgerungen für die Gestaltung von Förderprogrammen und Dienstleistungen Aus den in den Vorabschnitten dargelegten Analyseergebnissen lassen sich bereits erste Schlussfolgerungen für die Gestaltung einer Förder- und Unterstützungspolitik im Themenbereich „Geistiges Eigentum“ ableiten und Aspekte aufzeigen, die förderpolitisch berücksichtigt werden sollten: 89 (i) E ine zentrale Erkenntnis ist die prominente Rolle, die Patentanwälte als Dienstleister und (Erst-)Anlaufstelle für Fragen des geistigen Eigentums für deutsche KMU einnehmen. Dieses – auch in anderen europäischen Staaten sichtbare – Ergebnis erklärt sich zum einen durch die umfangreiche Ausbildung und das entsprechenden Know-how, das diese Berufsgruppe in technischen und juristischen Fragen aufweist. Zum anderen ist die Rolle der Patentanwälte auch historisch bedingt, da viele Förderangebote erst seit vergleichsweise kurzer Zeit bestehen. Das vorhandene profunde Wissen von Patentanwälten stellt sicher, dass diese auch in Zukunft zentrale Eckpfeiler des Unterstützungs- und Dienstleistungssystems im Bereich IPR darstellen werden. (ii) Aus den Resultaten der Experteninterviews – sowohl der aktuellen Untersuchung, als auch jener für die EU und in der Schweiz – ergibt sich, dass viele ExpertInnen es nichtsdestotrotz befürworten, wenn neben dem System der Patentanwälte auch weitere Arten von IPR-Dienstleistern stärker von KMU genutzt und somit weitere Eintrittsportale für Unternehmen in die „IP-Welt“ geschaffen würden. Ein wesentlicher Grund ist zunächst darin zu sehen, dass viele KMU Patentanwälte teilweise für vergleichsweise einfache Dienstleistungen aufsuchen, die sie selbst kostengünstiger durchführen oder beauftragen könnten (z.B. Recherchen in Patentdatenbanken). In einer Untersuchung in England, die dieses Thema genauer analysiert hat, wird hierzu festgestellt, dass die in der Folge ineffektiv eingesetzten und hohen Finanzmittel dazu beitragen, KMU von einer stärkeren Nutzung des Patentwesens – speziell der Nutzung von Patentinformationen in der betrieblichen Innovationsstrategie – im gewissen Umfang abzuhalten: „SMEs (…) do not know the knack on how to use a patent attorney effectively (…)[In such circumstances] patent attorneys constitute rather a barrier to patent information usage than an enabling function“ (Hall et al., 2003). Wie das Beispiel des Service „Begleitende Patentrecherchen“ in der Schweiz zeigt, können auch Patentanwälte von Angeboten alternativer IPRDienstleister profitieren (Radauer und Streicher, 2008). Im Rahmen dieses Services führt das Eid- genössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) – das Schweizer Pendant zum DPMA – zu geringen Kosten zusammen mit und für KMU halbtägige Recherchen in Patentdatenbanken durch, die sowohl einen Schulungsaspekt für das Unternehmen haben, als auch Informationen über die Sinnhaftigkeit der Patentierung bestimmter Erfindungen liefern. Dokumentiert sind Fälle, wo Patentanwälte KMU für eine Erstrecherche an das IGE verweisen. Die Patentanwälte haben so den Vorteil, generische Aktivitäten, die evtl. dazu führen, dass ein Projekt nicht weiter verfolgt wird (weil die Idee nicht patentierbar ist), an eine externe Stelle auszulagern. Aber selbst wenn das Projekt verfolgenswert ist, profitieren die Patentanwälte von günstig erstellten Patentinformationsrecherchen, die die Basis für weitergehende Tätigkeiten bilden können. Schließlich können andere Eintrittspunkte ins IPR-Unterstützungssystem auch die Dienstleistungen von Patentanwälten vermarkten und Interessenten VertreterInnen dieser Berufsgruppe verweisen. (iii) W eiterhin ergibt sich aus den Analyseergebnissen, dass dem Thema „IP-Management“ eine hohe und weiter steigende Bedeutung bei der Ausgestaltung von Förder- und Dienstleistungsangeboten zukommt. IP-Management geht von der Prämisse aus, dass Entscheidungen für oder wider ein bestimmtes Schutzrechtsinstrument die Vor- und Nachteile des jeweiligen Instruments genauso berücksichtigen müssen wie die spezifische Markstellung und das technologische Standing eines Unternehmens. Im Falle des Patents sind hier die vielfältigen Nutzendimensionen – wie Schutz vor Nachahmung, Erzeugung von Einkommen über Lizenz erträge oder strategische Überlegungen (siehe hierzu auch Abschnitt 2.3.1.) – den Nachteilen der Veröffentlichung eines Betriebsgeheimnisses (was im Falle schwieriger Durchsetzungsbedingungen negativ wäre) oder die beschränkte Laufzeit (maximal 20 Jahre) entgegenzuhalten. Manchmal dürfte es daher vorteilhafter sein, auf alternative Instrumente wie den bewussten Umgang mit Geschäftsgeheimnissen oder defensiven Publikationen (die zumindest vor Patenten des Wettbewerbs, die auf ein legales Re-Engineering der Erfindung beruhen, schützt) zu setzen. Unter der Annahme, dass Getränkerezepturen nicht prinzipiell von der Paten- 90 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand tierung ausgeschlossen sind, zeigt sich am Beispiel der amerikanischen Firma Coca-Cola einleuchtend, dass die Nutzung eines Betriebsgeheimnisses zusammen mit einem starken Markenschutz für das konkrete Unternehmen langfristig die betriebswirtschaftlich sinnvollere Wahl gegenüber einem Patentschutz war. Für den Umgang mit geistigem Eigentum – und damit auch für die Ausgestaltung eines Fördersystems in dem Bereich – ergibt sich in Konsequenz die Forderung nach einem ganzheitlichen Ansatz, der alle Arten von Schutzrechtsinstrumenten (formellen wie auch informellen Strategien) berücksichtigen muss und dabei a priori neutral gegenüber der Anwendung spezieller Instrumente wie dem Patent ist. Die Entscheidung für oder wider die Nutzung eines Instrumentes ergibt sich dann aus dem individuellen betrieblichen Kontext, wobei es speziell bei Patenten nicht darauf ankommt, die Zahl der Anmeldungen zu maximieren, sondern deren qualifizierte Nutzung zu verbessern. Öffentlich finanzierte (Förder-) Einrichtungen könnten – sofern entsprechend ausgestaltet – in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen, da sie keine kommerziellen Interessen verfolgen. Vor diesem Hintergrund wäre z.B. die Neutralität gegenüber dem Einsatz von Patenten glaubwürdig darstellbar. 5.3. Ü bersicht über das KMU-spezifische deutsche Förder- und Unterstützungssystem im Bereich geistiges Eigentum 5.3.1. Institutionelles Setting Im folgenden Abschnitt soll eine Übersicht über jene öffentlich finanzierten Institutionen und Einrichtungen gegeben werden, die als Trägerorganisation für IPR-bezogene Unterstützungsleistungen und Förderprogramme auftreten oder aber als operativ umsetzende Einrichtungen fungieren. Bundesebene Auf Bundesebene befassen sich folgende Ministerien und Organisationen mit dem Thema „Geistiges Ei- gentum“ und bieten in unterschiedlichem Ausmaß Dienstleistungen an, die sich – implizit oder explizit – an KMU richten: 3 das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi); 3 das Bundesministerium der Justiz (BMJ); 3 die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) 3 sowie – auf Forschungsvorhaben zur Produktpiraterie eingeschränkt – das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF); Zentraler Akteur und hauptverantwortlich für die wichtigsten Fördermaßnahmen für KMU ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Das BMWi ist zum einen Trägerorganisation des SIGNO-Programms (Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung), dessen Schiene „SIGNO Unternehmen“ das wohl bedeutendste Bündel an Fördermaßnahmen mit IPR-Bezug für Betriebe in Deutschland darstellt (allerdings kann auch „SIGNO Erfinder“ kann eine gewisse KMU-Förderfunktion zugesprochen werden, siehe hierzu den folgenden Abschnitt 5.3.2.). Unter den verschiedenen Angeboten von „SIGNO Unternehmen“ hat vor allem die SIGNO KMU-Patentaktion, im Rahmen derer Patentanmeldungen von KMU finanziell gefördert werden, eine herausragende Stellung. Operativ betrieben wird SIGNO vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln), das die zentrale Koordination des Programms übernimmt und die Anträge abwickelt. Die eigentliche Leistungserbringung erfolgt durch ein Netzwerk von insgesamt 31 regionalen SIGNO-Partnern. Neben dem SIGNO-Programm betreibt das BMWi zum anderen den Patentserver, der Informationen rund um das Thema Patente bereitstellt (Auskünfte über Förderangebote, Gesetzestexte; Informationsbroschüren zum Download, weiterführende Links). Das Bundesministerium der Justiz ist aus drei Gründen von Belang: Zum einen obliegt ihm die Aufsicht über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), das als zentrale Behörde, die mit der Erteilung und Prüfung von Patenten befasst ist, eine wich- 91 tige Rolle für das System des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland einnimmt. Das DPMA bietet darüber hinaus eine Reihe von Basisdienstleistungen, die auch KMU nutzen können, an (siehe hierzu Abschnitt 5.3.2.). Zum anderen sind dem BMJ die Exekutivorgane der Polizei sowie des Zolls unterstellt, wobei vor allem letztere essentielle Ansprechpartner für KMU im Bereich der Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie sind (vor allem hinsichtlich der Überwachung von Güterströmen und hinsichtlich der Beschlagnahmung von gefälschten Gütern und deren etwaiger Zuführung zur Vernichtung). Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wiederum hat (nur) insofern als IPR-Serviceprovider für KMU Bedeutung, als dass es Forschungsvorhaben fördert, die sich mit technischen Möglichkeiten zum Schutz des geistigen Eigentums auseinandersetzen: Im Rahmen des Förderkonzeptes „Forschung für die Produktion von morgen“ werden im Themenfeld „Innovationen gegen Produktpiraterie“ vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben gefördert, die die Entwicklung von Technologien zum Ziel haben, (i) die einen Nachbau von Produkten erschweren (dies umfasst auch Entwicklungs-/Entstehungs-/Vertriebsprozesse), (ii) die Nachverfolgung und Kennzeichnung von Produkten erlauben sowie (iii) weitergehende Schutzkonzepte gegen Produktpiraterie implementieren, welche auch organisatorische oder rechtliche Maßnahmen zum Inhalt haben können. Die Fördermittel werden im Rahmen von Verbundprojekten ausgeschüttet, wobei auch KMU sich an derartigen Kooperationen beteiligen können. Über dieses Forschungsprogramm hinaus bietet das BMBF keine speziellen Fördermöglichkeiten oder Dienstleistungen für KMU an. Damit ist die Rolle des BMBF als Dienstleistungsanbieter im IPR-Bereich gegenüber früher, als das BMBF Träger des SIGNO-Vorgängerprogramms INSTI war und den Patentserver betrieben hat, deutlich reduziert. Bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) ist insbesondere der Aktionskreis Produkt- und Markenpiraterie (APM) hervorzuheben, der seit 1997 in Zusammenarbeit mit dem Markenverband und dem Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) Unternehmen – also auch KMU – offen steht, um die Chancen einer Durchsetzung ihrer geistigen Eigentumsrechte zu verbessern. Der Aktionskreis betreibt hauptsächlich Aufklärungsarbeit und stellt entsprechende Informationsmaterialen bereit. Der APM hat eine China-Kontaktstelle eingerichtet, an die sich Unternehmen speziell bei Problemen mit Wettbewerbern und Nachahmern in diesem Land wenden können. Regional bzw. Länderebene Im föderalen System Deutschlands können KMU auch auf IPR-bezogene Förderungen und Unterstützungsleistungen auf regionaler (Bundesland-)Ebene zurückgreifen. Die Trägerorganisationsstruktur ist hierbei sehr heterogen ausgestaltet, was nach der Meinung der Gesprächspartner der Experteninterviews, eine länderübergreifende Koordination erschwert und die Sichtbarkeit der einzelnen Angebote reduziert. Im Einzelnen sind folgende regionale Angebote unterscheidbar: 3 ei den Patentinformationszentren (PIZ) hanB delt es sich meist um recht alte Einrichtungen, die sich darauf spezialisiert haben, Recherchedienstleistungen in Patentdatenbanken zur Verfügung zu stellen. Insgesamt gibt es 23 Patentinformationszentren, die in einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE PIZ e.V.) miteinander vernetzt sind. 3 ie regionalen Industrie- und HandelskamD mern (IHKs) bieten meist einfache Weitervermittlungsdienstleistungen an oder organisieren Sprechtage mit lokalen Patentanwälten, wo KMU eine kostenlose Erstberatung zu Patentfragen erhalten können. Einige IHKs haben aber auch ein deutliche breiteres IPR Dienstleistungsangebot (z.B. die IHK Hamburg mit ihrem Patentzentrum). 3 In insgesamt 6 Bundesländern (vornehmlich in Ostdeutschland) sind auch explizit Förderprogramme vorhanden, über die finanzielle Zuschüsse für Patentanmeldungen oder für IPR-bezogene Beratungsleistungen bezogen werden können; die Modalitäten unterscheiden sich jedoch stark (siehe auch Tabelle 5.2. in Kapitel 5.3.2.) 92 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand 5.3.2. Ausgestaltungsmerkmale identifizierter öffentlich finanzierter Fördermaßnahmen und Unterstützungsleistungen Stand im vorhergehenden Abschnitt der Überblick über jene Organisationen auf regionaler und auf Bundesebene im Vordergrund, die sich für die Implementierung und das Design von IPR-bezogenen Unterstützungsleistungen für KMU in Deutschland verantwortlich zeichnen, so sollen in diesem Abschnitt die konkreten Dienstleistungsangebote und Unterstützungsprogramme eingehender diskutiert werden. Bundesebene Tabelle 5.1. stellt zunächst jene Förderprogramme und Dienstleistungen dar, die auf Bundesebene identifiziert wurden. Insgesamt wurden – entlang der Identifikationskriterien der Benchmarking-Studie31 – acht Angebote erfasst.32 Wie in Abschnitt 5.3.1. bereits erwähnt, bilden die Angebote des SIGNO-Programms des BMWi, speziell die Programmschiene SIGNO Unternehmen, eine zentrale Ecksäule des Unterstützungssystems im Themenfeld „Geistiges Eigentum“. Wichtigstes Teilprogramm ist hierbei die SIGNO KMU-Patentaktion. Diese soll KMU beim Vorhaben unterstützen, ihr geistiges Eigentum erstmalig durch Patente oder Gebrauchsmuster zu schützen. Gefördert werden nur Unternehmen, die zum ersten Mal ein derartiges Schutzrecht anmelden wollen (bzw. keine derartige Anmeldung in den letzten 5 Jahren durchgeführt haben). KMU erhalten für die Anmeldung der besagten Schutzrechte einen Zuschuss für einen Teil der damit verbundenen Kosten (bis zu 8.000 Euro). Tabelle 5.1.Übersicht über öffentlich finanzierte Förderprogramme und Unterstützungsmaßnahmen für KMU im Bereich Geistiges Eigentum in Deutschland (Bundesebene) Fördermaßnahmen auf Bundesebene Nr. Titel bzw. Inhalt 1 SIGNO KMU-Patentaktion 2 SIGNO InnovationMarket 3 SIGNO Erfinderfachauskunft 4 Patentserver des BMWi RALF (Rechtsstand-Auskunfts und Lizenz 5 förderungsdienst) 6 Verfahrenskostenhilfe 7 Basisinformationen und Seminare 8 31 32 Aktionskreis Produkt- und Markenpiraterie (APM) Trägerorganisation BMWi BMWi BMWi BMWi Programmmanagement IW Köln IW Köln IW Köln BMWi BMJ DPMA BMJ BMJ DIHK, BDI und Markenverband DPMA DPMA DIHK Es wurden insgesamt vier Kriterien definiert, die eine Unterstützungsleistung oder ein Förderprogramm erfüllen musste, damit es als „IPR Support Service“ im Sinne der Benchmarking-Studie gelten konnte: Zunächst musste es sich um ein Angebot handeln, dass (i) zumindest teilweise durch die öffentliche Hand finanziert wurde. Des Weiteren musste der analysierte Service (ii) einen KMUFokus haben – entweder indem es explizit als Einrichtung für KMU vermarktet wurde oder implizit (z.B. über eine höhere Anzahl von KMU, die das Angebot nutzen). Als dritter Faktor musste das Angebot (iii) in abgrenzbarer Weise das Thema geistiges Eigentum adressieren, wobei hier alle Methoden der Nutzung und des Schutzes von IP angesprochen wurden (auch informelle wie der Umgang mit Geschäftsgeheimnissen). Schließlich musste es sich um ein nationales oder regionales Angebot handeln – Maßnahmen, die direkt von Einrichtungen der Europäischen Union angeboten werden (z.B. der IPR Helpdesk), wurden somit nicht berücksichtigt. Prinzipiell könnte auch das Anfang 2009 gestartete „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand“ des BMWi als neuntes Angebot dazugerechnet werden, da gemäß der entsprechenden Richtlinie unter anderem auch Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung von gewerblichen Schutzrechten förderwürdig sind - allerdings fehlen für die Frage, inwieweit das Programm tatsächlich für IPR Zwecke herangezogen wird, noch Erfahrungswerte. 93 Die Ziele der SIGNO KMU-Patentaktion stellen sich hierbei wie folgt dar: 3 E ine Reduktion der Barrieren und Vorbehalte bei KMU hinsichtlich der Nutzung von Patenten wird angestrebt. 3 D as Innovationsmanagement der geförderten KMU soll optimiert werden. 3 3 3 3 Die Zahl der qualifizierten Patentanmeldungen durch KMU soll erhöht werden. KMU sollen über die wirtschaftlichen und Verwertungsaspekte des Patentierungsprozesses aufgeklärt werden. P atentinformationen sollen durch KMU mehr als Informationsquelle genutzt werden. D ie Rahmenbedingungen in den KMU für eine Kommerzialisierung der Patente sollen verbessert werden. Aus den Zielen ist somit ersichtlich, dass – wenngleich das Förderprogramm einen expliziten Fokus auf Patente hat – nicht einfach die Zahl der Patentanmeldungen erhöht werden sollen, sondern darüber hinaus nachhaltig weitere Effekte bei KMU im Umgang mit intellectual property angestrebt werden. Zu diesem Zweck erfolgt die Auszahlung der Förderung in einem fünfstufigen, insgesamt maximal 18-monatigen Prozess, wobei jeweils definierte Meilensteine erreicht werden müssen. Die Förderung deckt, neben amtlichen Gebühren, auch die Inanspruchnahme von externen Beratungsdienstleistungen ab (z.B. Patentanwälte, Datenbankrechercheure oder allgemeine Innovations- bzw. Schutzrechtsberatung durch die SIGNO Partner). Über den Umweg der finanziellen Förderung wird so sichergestellt, dass zentrales Know-how zu IP- und Patentfragen die KMU verpflichtend erreicht. Die einzelnen förderwürdigen Prozessschritte bei der SIGNO KMU-Patentaktion stellen sich wie folgt dar: 1. Recherchen zum Stand der Technik, der erste Prozessschritt, werden mit bis zu 800 Euro gefördert. 2. E ine Kosten-/Nutzenanalyse wird mit bis zu 800 Euro bezuschusst. 3. D ie Kostenunterstützung der DPMA Anmeldung liegt bei bis zu 2.100 Euro (und deckt auch entsprechende Leistungen eines Patentanwaltes). 4. D ie Vorbereitung für eine Verwertung wird mit bis 1.600 Euro gefördert. 5. A usländische Anmeldungen unter Zuhilfenahme eines Patentanwaltes werden mit bis zu 2.700 Euro unterstützt. Die durchschnittliche ausgeschüttete Förderung liegt bei etwa 4.000 Euro je Förderfall. Das Programm wird zentral durch das Institut der deutschen Wirtschaft Köln koordiniert. Die eigentliche Leistungserbringung erfolgt durch ein Netzwerk von 31 regionalen Partnern. Diese Partner stellen sich hinsichtlich der institutionellen Ausgestaltung sehr heterogen dar – die Bandbreite deckt z.B. private Unternehmensberater, Technologiezentren aber auch Patentinformationszentren ab. Einen deutlichen Mehrwert gewinnt die SIGNO KMU-Patentaktion durch die Tatsache, dass sie Teil eines ganzen Maßnahmenbündels an IP-bezogenen Dienstleistungen ist. SIGNO kommt damit der Forderung vieler KMU nach einem „One Stop Shop“ für Fragen des geistiges Eigentum weitgehend nach und hat damit die Möglichkeit, Synergieeffekte zu realisieren, die sich aus der gemeinsamen Nutzung der verschiedenen Dienstleistungen (und dem daraus sich aufbauenden Erfahrungsschatz bei den Förderstellen) ergeben können. Diese als „integrierter Ansatz“ bezeichnete Vorgehensweise – gegenüber isoliert, ohne flankierende Maßnahmen, implementierten Fördermaßnahmen – ist gemäß den Ergebnissen der Benchmarking-Studie als deutlich erkennbarer generischer Erfolgsfaktor für IPR-Services und -programme zu werten. Neben der Patentaktion sollen in diesem Zusammenhang auch die Angebote von SIGNO InnovationMarket und SIGNO Erfinderfachauskunft erwähnt 94 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand werden, von denen KMU bei Fragen zum Thema geistiges Eigentum profitieren können.33 3 3 ei der SIGNO InnovationMarket/VerwertungsB aktion handelt es sich um einen elektronischen Marktplatz, auf dem KMU ihre Technologien und Patente zur Lizenzierung anbieten oder aber Lizenzsuchende nach lizenzierbaren Technologien suchen können. Zielgruppe des Marktplatzes sind aber auch Investoren, die hier die Möglichkeit haben, nach wirtschaftlich erfolgsversprechenden Technologien Ausschau zu halten. Zu diesem Zweck können Inserate in drei Rubriken „Innovation sucht Kapital“, „Innovation sucht Unternehmen“ und „Unternehmen sucht Innovation“ geschaltet werden. Die Inserate werden hierbei von SIGNO Partnern nach festgelegten Qualitätskriterien angefertigt, was laut SIGNO den Markt deutlich von anderen Angeboten – wie dem kommerziellen Dienst yet2.com – abhebt. Die nutzenden KMU haben zudem Anspruch auf eine Förderung der Inseratkosten im Ausmaß von 30% der Rechnungssumme (maximal 800 Euro) Die SIGNO Netzwerkpartner bieten auch eine kostenlose SIGNO Erfinderfachauskunft an, die sich an alle erfinderisch tätigen Personen (aber auch KMU) richtet. Da somit die Zielgruppe nicht primär jene der Unternehmen ist, ist dieses Serviceangebot – neben den SIGNO Erfinderclubs – Teil der Programmschiene „SIGNO Erfinder“. Inhaltlich wird eine 4-stündige Erstberatung durch die SIGNO-Partner zu Fragen der Verwertung und des Schutzes geistigen Eigentums geboten, die eher auf wirtschaftlich-strategische Punkte abzielt. Die Erfinderfachauskunft ähnelt Angeboten auf regionaler Ebene (von den IHKs) oder in anderen Ländern (wie den sogenannten Patentsprechtagen in den österreichischen Wirtschaftskammern), wobei aber dort meist externe Patentanwälte diese Erstberatung anbieten und ein entsprechender Fokus auf die rechtlichen Aspekte gelegt wird. Nach den Förder- und Unterstützungsprogrammen des BMWi soll nun auch ein Blick auf die Ange 33 bote des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA), das dem Bundesministerium der Justiz unterstellt ist, geworfen werden – nicht zuletzt vor dem Hintergrund das sich 27% der befragten Unternehmen oft oder sehr oft bei IPR-Fragen an das Amt wenden (siehe 5.2.). Auf folgende Serviceangebote – neben den hoheitlichen Aufgaben der Auskunftspflicht, Prüfung und etwaigen Erteilung von Patenten – können KMU bei dieser Organisation zurückgreifen: 3 Verfahrenskostenhilfe: Bei der Verfahrenskostenhilfe handelt es sich um finanzielle Unterstützung, die von Patentanmeldern nach §129 Patentgesetz (PatG) beantragt werden kann (damit auch von KMU), zumeist jedoch von Einzelerfindern in Anspruch genommen wird. Dabei werden nicht nur amtliche Gebühren erlassen, sondern unter Umständen auch Kosten für eine patentanwaltliche Vertretung übernommen, wenn der Antragstellende entsprechend bedürftig ist und sich die Gebühren nicht leisten kann. 3 ALF – Rechtsstands-Auskunft und LizenzförR derungsdienst: Mit Hilfe des Dienstes RALF besteht für Patentinhaber die Möglichkeit, Patente, für die Lizenzen erworben werden können, entsprechend in der Patent- und Gebrauchsmusterregister zu markieren. Parteien, die an der Lizenzierung einer geschützten Erfindung interessiert sind, können so einfach im Rahmen einer Recherche in den Datenbanken feststellen, ob der Rechteinhaber dies prinzipiell vorgesehen hat. 3 eranstaltungen und Seminare zum Thema V gewerblicher Rechtsschutz: Das DPMA organisiert oder beteiligt sich mit Vorträgen an Veranstaltungen, Workshops und Seminaren, in denen Basisinformationen zu den Schutzrechten, für die das DPMA zuständig ist, vermittelt werden. Einen Fokus bilden hierbei Workshops und Schulungen zur Nutzung der frei zugänglichen Patentdatenbanken (z. B. DEPATISnet). 3 itwirkung im Projekt „IP Awareness and M Enforcement: Modular Actions for SMEs“ (vor- Bis Ende 2008 gehörte zum SIGNO Programm auch die Innovationsaktion, die das Ziel verfolgte, die Planung und Organisation innerbetrieblicher Innovationsprozesse zu professionalisieren. Die Teilnahme an den diesem Rahmen angebotenen Innovationsdienstleistungen wird jedoch seit 01.01.2009 nicht mehr finanziell gefördert. 95 mals „IP-Base“): Das DPMA wirkt als Kooperationspartner bei diesem im Jahr 2007 von der Europäischen Kommission gestarteten und finanzierten Projekts mit. Ziel des Projekts, an dem sich 20 nationale Patentämter innerhalb der EU beteiligen, ist die Sensibilisierung von KMU für Fragen des geistigen Eigentums und die Information von KMU über Optionen bei der Rechtsdurchsetzung. Dies erfolgt unter anderem über die Entwicklung von Informationsmaterialen; gleichzeitig erfolgt auch ein Ausbau der Webseiten innovaccess.eu und ipr-helpdesk.org. Bereits aus der Auflistung der Maßnahmen wird sichtbar, dass das DPMA nur sehr eingeschränkt Dienstleistungen für KMU anbietet, die über den hoheitlichen Bereich des Patentwesens hinausgehen. Zumeist handelt es sich um generische Auskunftsund Grundinformationsdienste, die im Rahmen der so genannten „Annexkompetenzen“ des DPMA erbracht werden und für die auch keine größeren Budgetmittel zur Verfügung gestellt werden dürfen. Damit unterscheidet sich das DPMA grundlegend von anderen europäischen Patentämtern wie beispielsweise dem französischen Institut National de Proprieté Intellectuelle (INPI), dem englischen Intellectual Property Office oder dem Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum (IGE) in der Schweiz. Den genannten ausländischen Patentämtern ist gemein, dass diese seit einigen Jahren damit beschäftigt sind, umfangreiche Servicepakete und Unterstützungsprogramme für KMU – meist im Bereich der weitergehenden Patentrecherchedienstleistungen und im Hinblick auf Erstberatungsangebote – aufzubauen. Zudem ist allein durch Änderungen bei der Namensgebung – beim englischen Patentamt im Zuge der Umsetzung von Empfehlungen aus dem Gowers Report (Gowers, 2006) – erkennbar, dass sich die Aufgaben der Ämter immer stärker auf den gesamten Bereich der Schutzrechtsinstrumente ausdehnt, der nicht nur Patente und Marken, sondern auch informelle Schutzmethoden umschließt, um damit dem vorherrschenden IP-Management-Gedanken Rechnung zu tragen. Diese Entwicklung kann – siehe hierzu auch die Ergebnisse der Benchmarking-Studie – vor dem Hintergrund erklärt werden, dass nationale Patentämter im Zuge der immer deutlich werdenden Signifikanz des Europäischen Patentamtes (EPA) tendenziell als reine Ämter für die Anmeldung bzw. Er- teilung von Schutzrechten an Bedeutung verlieren und sich als Reaktion über die Entwicklung von Dienstleistungen quasi neu erfinden. Derartige, durchaus mit Herausforderungen verbundene Möglichkeiten dürften dem DPMA auf Grund der gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland (föderale Struktur mit primärer Zuordnung der Wirtschaftsförderung im engeren Sinn zu den Ländern sowie die Zuordnung des DPMA zu den Einrichtungen der Rechtspflege) derzeit weitgehend verwehrt bleiben. Abschließend soll für die Darstellung der Maßnahmen auf Bundesebene auch kurz auf den Aktionskreis Produkt- und Markenpiraterie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) eingegangen werden. Dieser zusammen mit dem Bundesverband der Industrie (BDI) und dem Markenverband initiierte Aktionskreis hat derzeit 80 Mitglieder, meist größere Industriebetriebe. Aktivitätsfelder sind vor allem neutrale Öffentlichkeitsarbeit, branchenübergreifender Informationsaustausch, Unterstützung der Politik durch Bereitstellung von Informationen zum Thema Produktpiraterie und Unterstützung jener Mitglieder, die mit Rechtsverstößen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums konfrontiert sind. Außerdem kooperiert APM eng mit Ermittlungsbehörden und dem Zoll. Der Aktionskreis dürfte somit die umfassendste Initiative dieser Art in Deutschland sein, wobei es vielfach ähnliche, meist auf Branchen ebene organisierte, Initiativen gibt. Regionale bzw. Länderebene Auf regionaler Ebene konnten insgesamt neun Maßnahmen identifiziert werden, die in Tabelle 5.2. erfasst sind. 96 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Tabelle 5.2.Übersicht über öffentlich finanzierte Förderprogramme und Unterstützungsmaßnahmen für KMU im Bereich „Geistiges Eigentum“ in Deutschland (Länderebene) Fördermaßnahmen auf Landesebene Nr. Titel bzw. Inhalt 9 System der Patentinformationszentren (PIZ) 10 (eingeschränkt) Patentverwertungsagenturen (PVA) 11 IPR Services der Industrie und Handelskammern (IHKs) 12 Bayerisches Technologieförderprogramm (BayTP) 13 Markteinführung innovativer Produkte und Dienstleistungen 14 Beihilfen für gewerbliche Schutzrechtsaktivitäten durch KMU 15 Patentverwertungsprogramm 16 FIT (Förderung von Innovation und Technologie) 17 Patentförderung Eine der wichtigsten Einrichtungen im Bereich der Patent und IP-bezogenen Unterstützungseinrichtungen ist das System der regionalen Patentinformationszentren (PIZ), die von den jeweiligen Ländern finanziert werden (zumindest in weiten Teilen; einige PIZ haben auch andere Einnahmen- oder KoFinanzierungsquellen – siehe weiter unten). Insgesamt gibt es in Deutschland 23 Patentinformationszentren, die alle Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Patentinformationszentren (ARGE PIZ) sind. Ihren Ursprung haben die PIZ als physische Auslege- und Lesestellen für Patentschriften und verwandte Dokumente. Ziel war, einen regional leichten Zugang zu den relevanten Informationen zu schaffen, damit an Patenten interessierte Personen nicht immer die Räumlichkeiten des DPMA aufsuchen mussten. Diese Funktion ist im Lichte der neuen Recherchemöglichkeiten via Internet tendenziell in den Hintergrund gerückt. Im Gegenzug bietet die gestiegene Menge an Informationen und die gegenüber früher vielfältigeren Einsatzfelder von IP neue Möglichkeiten zur Betätigung der PIZ, z.B. hinsichtlich weitergehender Recherchedienstleistungen (unter Zuhilfenahme neuer Such- und Auswertungsmethoden) oder die Umsetzung spezieller Beratungsangebote. Auffällig ist die Heterogenität der PIZ hinsichtlich verschiedener Aspekte wie Ressourcenausstattung, Finanzierung oder Organisationseinbettung. Eine Datenabfrage bei den einzelnen PIZ, an der sich insgesamt 18 der 23 Patentinformationszentren beteiligt haben, und eine Auswertung der Daten der PIZ ergibt folgendes Bild: Bundesland Alle Alle Alle Bayern Bremen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt 3 Bei den PIZ handelt es sich teilweise um sehr alte Institutionen. Die Hälfte der befragten PIZ wurde vor 1984 gegründet, acht bereits im 19. Jahrhundert. 3 Die organisatorische Einbettung unterscheidet sich – nach Auswertung der Homepage der ARGE PIZ e.V. – deutlich: Etwa 57% der PIZ sind Teil einer Hochschulbibliothek und 17% (vier PIZ) sind an eine regionale Förderagentur angedockt. Jeweils zwei PIZ gehören zu einer technischen Prüfanstalt (TÜV), eine PIZ ist bei einer IHK angesiedelt, ein weiteres ist Teil des Verwaltungsapparates einer Landesregierung. 3 Ein weiteres Differenzierungsmerkmal stellen die Finanzierungsquellen dar, wobei sich bei vielen PIZ die Einnahmen auf mehrere Kanäle verteilen: Etwa 72% der befragten PIZ finanzieren sich über ihre Recherchedienstleistungen, die Hälfte bekommt Mittel direkt vom Land, etwa 44% wird direkt von der Trägerorganisation finanziert und 22% haben sonstige Einnahmenquellen (z.B. Mitgliedsbeiträge). 3 Heterogen gestalten sich auch die Dienstleistungsangebote der PIZ. Als Kernkompetenz erlauben es zwar alle PIZ, Recherchen in Patentdatenbanken durchzuführen, doch wurden vielfach die Dienstleistungsangebote erweitert, z.B. um Recherchemöglichkeiten in anderen Schutzrechtsdatenbeständen, die Abhaltung von Seminaren und Trainings oder die Einführung spezieller Arbeitskreise. Zwei Drittel der befragten PIZ 97 haben spezielle Dienstleistungspakete für KMU entwickelt, wie zum Beispiel ermäßigte Recherchemöglichkeiten. 3 D ie Ressourcenausstattung mit Personal bewegt sich in einer Bandbreite zwischen 0,75 Vollzeitäquivalenten und 11,5 Vollzeitäquivalenten. Die Hälfte der PIZ muss mit weniger als 3,5 Vollzeitäquivalenten auskommen. Diese deutlich heterogene Struktur stellt nach den ExpertInnnen für die länderübergreifende Koordination der Aktivitäten der PIZ durchaus eine Herausforderung dar. Schließlich kann angenommen werden, dass die Heterogenität unterschiedliche Zielvorstellungen und Interessenslagen nach sich zieht. Dies dürfte sich zunächst negativ auf die Gesamtsichtbarkeit der Dienstleistungen der einzelnen PIZ auswirken. Abbildung 5.8. Trägerorganisationen der Patentinformationszentren in Deutschland IHK 4% Regionalregierungsorganisation 9% sonstige 9% technische Prüfanstalt 9% Universität oder FH 53% Regionale Förderagentur 16% Als zweites Element hinsichtlich vorhandener IPR-Unterstützungsstrukturen auf Landesebene ist – in eingeschränktem Umfang – die Programmschiene „SIGNO Hochschulen“ des BMWi zu nennen. SIGNO Hochschulen fasst die früher im Rahmen der Verwertungsoffensive des BMBF eingeführten Patentverwertungsagenturen (PVA) zusammen. Diese werden meist von den Ländern kofinanziert und sind daher der einfachen Darstellung wegen für den Zweck dieser Untersuchung den Landesunterstützungsleistungen zugeordnet. Primäre Aufgabe der PVA ist es, die Verwertung von an Universitäten erstellten geistigen Eigentumsrechten zu verbessern, indem ent- sprechende Patente angemeldet und daraus Lizenzeinnahmen (wie auch z.B. aus begründeten Urheberrechten) erzielt werden sollen. Eine KMU-Förderaktivität ist insofern möglich, als dass PVA auch die Gründungen von Spin-Offs (die dann meist KMU sind) als eine Verwertungsoption forcieren sollen. Unter Umständen können auch Lizenzen über Patente von Universitäten an KMU vergeben werden. Die Einschränkung als KMU-Dienstleistungsanbieter ergibt sich letztlich dadurch, dass die PVA der Maximierung des IPR-Verwertungspotenzials der Universitäten verpflichtet sind und daher bei Lizenzverträgen, die sowohl KMU als auch die Hochschule als Vertragspart- 98 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand ner betreffen, in Zielkonflikte geraten könnten (wenn denn das explizite Ziel der PVA auch in der Verbesserung der Nutzung von IPR durch KMU liegen würde) – inwieweit eine derartige Situation tatsächlich auftritt kann hier aber nicht abschließend beurteilt werden. Dem Autorenteam sind keine diesbezüglichen Analysen bekannt, auch nicht aus anderen Staaten und dort implementierten Technologie transfereinrichtungen. Zudem kann auch davon ausgegangen werden, dass die meisten PVA ihre Dienstleistungen nicht direkt für KMU anbieten. Interessanterweise ist aber auch festzustellen, dass zumindest eine PVA als Partner von SIGNO Unternehmen auftritt. Die dritte Säule nach den PIZ und den PVA bilden die Dienstleistungen der IHKs, die meist in einfachen Weitervermittlungsdiensten bestehen oder in der Organisation von kostenlosen Erstberatungsver anstaltungen/-sprechtagen mit lokalen Patentanwälten. Davon unabhängig haben einige wenige IHK, z.B. die IHK in Hamburg, auch weitergehende Angebote. Am Beispiel der IHK Hamburg wird auch sichtbar, dass auf Grund der unterschiedlichen organisatorischen Ausgestaltung in den Ländern die Trennlinien zwischen den einzelnen Programmanbietern nicht immer eindeutig sind: So kann in einem Bundesland eine Organisation gleichzeitig SIGNO-Partner und PIZ sein, während in anderen Ländern die entsprechenden Funktionen von verschiedenen Organisationen wahrgenommen werden (wobei im Sinne des Argumentes für integrierte Lösungsansätze One Stop Shops zumindest prinzipiell erstrebenswerter sein dürften). Neben den Patentinformationszentren, den PVA und den Dienstleistungen der IHK bieten einige Bundesländer schließlich auch finanzielle Zuschüsse für Beratungen in Fragen des geistigen Eigentums an oder fördern die Anmeldung von Schutzrechten (meist Patenten) mit monetären Mitteln. Im Einzelnen sind dies: 3 ayern: Das „Bayerische TechnologieförderproB gramm (BayTP)“ soll es Unternehmen ermöglichen, die Entwicklung neuer Technologien und Verfahren (sog. Entwicklungsvorhaben) und/ oder die Anwendung moderner Technologien in Produkten und Produktionsprozessen (sog. An- wendungsvorhaben) voranzutreiben. Je nach Art des Vorhabens können Zuschüsse oder Darlehen mit Fördersätzen zwischen 7,5% und 35% der Projektkosten an KMU vergeben werden. Zeit- und vorhabensanteilige Kosten für Patente und Lizenzen sind explizit als förderwürdige Kosten gekennzeichnet. 3 B remen: Das Bundesland Bremen fördert über das Programm „Markteinführung innovativer Produkte und Dienstleistungen“ projektbezogene Kosten, die KMU bei der Markteinführung von Innovationen entstehen. Dies umfasst gemäß Richtlinie u.a. auch explizit Kosten für eine Patent- und Lizenzberatung. Die maximale Förderhöhe liegt bei 40.000 Euro je Projekt (Maximalbschränkung: 3 Projekte je Unternehmen). 3 Mecklenburg-Vorpommern: Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation“ sogenannte „Beihilfen für gewerbliche Schutzrechtsaktivitäten durch KMU“. Schutzrechtsaktivitäten bilden damit einen der sechs Förderschwerpunkte der Richtlinie. Gefördert werden Kosten, die in Verbindung mit der Anmeldung von Schutzrechten (national wie auch international) entstehen, wobei die Höhe der Förderung die Förderintensität des zu Grunde liegenden FuE-Vorhabens nicht übersteigen darf. Der Maximalbetrag ist zudem auf 50.000 Euro je Objekt limitiert, zudem ist ein Verwertungsplan für eine wirtschaftliche Verwertung in Mecklenburg-Vorpommern vorzulegen. Abgewickelt wird das Programm vom TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH in Schwerin, das gleichzeitig auch Patent informationszentrum ist. 3 iedersachsen: Das niedersächsische „PatentN verwertungsprogramm“ bietet KMU ebenfalls die Möglichkeit, Zuschüsse für Stammanmeldungen beim DPMA und PCT-Nachmeldungen zu erhalten. Gleichzeitig ist aber eine Verwertung in einem eigenen oder fremden Unternehmen (insbesondere im Rahmen einer Unternehmensgründung oder durch Lizenzvergabe) zwingend vorgeschrieben. Im Falle einer Verwertung über Lizenzierung und/oder durch eine fremde 99 Firma hat die Wertschöpfung im Land Niedersachsen zu erfolgen. Die Förderintensität liegt bei maximal 35% (maximal jedoch 2.100 Euro) für die Anmeldekosten (dies schließt auch die Leistungen eines Patentanwaltes ein) und 50% für die Kosten eines externen Patentverwerters (maximal jedoch 6.000 Euro). Die Gesamtförderhöhe liegt demnach bei maximal 8.100 Euro. 3 Nordrhein-Westfalen: Der Erwerb von gewerblichen Schutzrechten wird bei KMU mit bis zu 25% der anfallenden Kosten bei experimentellen Entwicklungen und mit bis zu 50% der Kosten bei industriellen Forschungsvorhaben gefördert. Grundlage hierfür ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Forschung, Innovation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen (FIT)“, Träger ist das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes. 3 S achsen-Anhalt: Im Rahmen der Richtlinie „Patentförderung“ fördert das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Stammanmeldungen von KMU beim deutschen Patentamt, EP- und PCTNachmeldungen und Funktionsnachweise patentierter Erfindungen. Die Förderintensität (der Anteil der Projektkosten, die gefördert werden) liegt bei bis zu 70%. Die Förderung wird vom ESA Erfinderzentrum Sachsen-Anhalt abgewickelt. 5.4.Zur Zweckmäßigkeit und Performanz des dargestellten IPR-spezifischen Unterstützungssystems für deutsche KMU Im vorliegenden Abschnitt soll nun die Zweckmäßigkeit und Performanz der in den Abschnitten 5.2. bis 5.3 dargestellten Unterstützungsleistungen betrachtet werden. Hierfür wird vor allem auf die Aussagen der Experteninterviews zurückgegriffen. Des Weiteren können für die beiden wichtigsten Maßnahmen – dem System der Patentinformationszentren und der SIGNO Patentaktion – detailliertere Analysen, basierend auf den Fallstudien in der Benchmarking-Studie, erstellt werden. 5.4.1. Betrachtung ausgewählter Maßnahmen Hinsichtlich einzelner Maßnahmen, sind – nach Auswertung der ExpertInneninterviews und den Ergebnissen der Benchmarking-Studie – folgende Aussagen möglich: Mehrheitlich skeptisch wird die Verfahrenskostenhilfe des DPMA als Förderinstrument für KMU angesehen. §130 Abs.1 PatG, der u. a. der Verfahrenskostenhilfe zu Grunde liegt, besagt, dass der Antragsteller „bei hinreichender Aussicht auf Erteilung des Patents“ Verfahrenskostenhilfe erhält. Nachdem diese Einschränkung in der Praxis kaum hinreichend den Aspekt der betriebs- (und volks-) wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit des Patents berücksichtigt, sieht sich das Patentsystem mit einer Zahl von qualitativ fragwürdigen Patentanträgen konfrontiert. Die Arbeitsbelastung der Patentämter steigt dadurch weiter an, ohne dass Aufwand und Nutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Zudem haben die von der Hilfe getragenen Kosten als Entgelt für einen Patentanwalt kein wettbewerbsfähiges Niveau, so dass die finanziellen Anreize für den Anwalt zur Übernahme des Mandats auf Basis der Verfahrenskostenhilfe als eher gering einzuschätzen sind. Dies wiederum ist der Erfolgsaussicht der Patentanmeldung nicht förderlich. Ein Überdenken des Systems der Verfahrenskostenhilfe scheint daher angebracht. Betreffend der SIGNO KMU-Patentaktion ist zunächst die Nutzungsintensität festzuhalten: 2007 wurden 611 Projektbewilligungen erteilt. 80% der geförderten Projekte führen im Durchschnitt zu erteilten Patenten. 36% der Teilnehmer an der KMU-Patentaktion streben eine internationale PCT-Anmeldung an. Die meisten Patentanmelder kommen aus Bayern (rd. 20%), gefolgt von Nordrhein-Westfalen (ca. 16%), Baden-Württenberg (ca. 14 %) und Sachsen (ca. 13%). In Bundesländern, wo es Förderprogramme mit deutlichen finanziellen Anreizen für Patentanmeldungen gibt, dürfte es gemäß ExpertInnen zu Wechselwirkungen kommen, d.h. dass in solchen Fällen auf einen finanziellen Zuschuss von SIGNO tendenziell verzichtet und stattdessen die Landesförderung in Anspruch genommen wird. Ferner erscheint es wichtig zu unterstreichen, dass sich die KMU-Patentaktion – wie die meisten IPR-Unterstützungsmaßnahmen in Europa – vorwiegend an Kleinstunternehmen richtet, 100 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand die weniger als 10 Beschäftigte haben (in der Benchmarking-Studie lag der Anteil der Mikrounternehmen mit 0 bis 9 Beschäftigten für die KMU-Patentaktion bei der Nutzerbefragung bei 78%). Zu berücksichtigen ist in dem Zusammenhang, dass derartig kleine Unternehmen in den Stichproben der meisten Statistiken und Studien meist unterrepräsentiert sind. Neben der reinen Nutzungsintensität (und den Ausbringungsmengenparametern) ist es für eine Förderung auch wichtig festzustellen, wie hoch der Nettoeffekt der Förderung ist. Es soll also eruiert werden, inwieweit die Förderung tatsächlich etwas bewirkt hat, was über eine Entwicklung hinausgeht, die auch ohne das Eingreifen des Fördergebers zustande gekommen wäre. Diese so genannte Additionalität gilt es zu maximieren, die gegenteiligen Mitnahmeeffekte hingegen zu minimieren. In Bezug auf Patente gilt es hier sowohl einen quantitativen Aspekt (Anzahl der Anmeldungen bzw. erteilten Patente) wie auch einen qualitativen (Wert der Patente oder induzierte Verhaltensänderungen) zu berücksichtigen. Für die SIGNO KMU-Patentaktion bieten sich zur Additionalitätsfeststellung als erster Anhaltspunkt die Ergebnisse einer extern durchgeführten Evaluierung von 2003 an. Diese Evaluierung attestierte der KMU-Patentaktion einen hohen Förderhebel – mit relativ wenig Mitteln (die durchschnittliche Förderhöhe beträgt 4.000 Euro) wird ein vergleichsweise hoher Output erzielt. Hier muss in Erinnerung gerufen werden, dass diese durchschnittliche Förderhöhe nur 10 % der typischen Kosten einer EPA/PCT-Anmeldung ausmacht (ca. 40.000 Euro). Allerdings kann mit Hilfe der festgestellten Größen noch keine Aussage darüber getroffen werden, inwieweit die zustande gekommenen Patente mit der Förderung ursächlich in Zusammenhang stehen. Abbildung 5.9. stellt diese alternative Form der Additionalität der SIGNO KMU-Patentaktion dar. Sie beantwortet die Frage, welcher Anteil der Projekte (der hier mit der Zahl der Patentanmeldungen gleichzusetzen ist) nur auf Grund der Förderung durch die SIGNO KMU-Patentaktion zustande gekommen ist (reine Additionalität), und welche Patente unabhängig von der Inanspruchnahme der Förderung angemeldet worden wären (reine Mitnahmeeffekte). Es zeigt sich, dass bei der SIGNO KMU-Patentaktion mit reinen Additionalitätseffekten im Ausmaß von etwa 10% zu rechnen ist – d.h., etwa jedes zehnte Patent wäre ohne die Förderung nicht angemeldet worden und es wäre auch keine andere Schutzrechtsstrategie angewandt worden. Dagegen gab etwa ein Viertel der befragten Unternehmen an, dass sie in jedem Fall – auch ohne staatliche Bezuschussung – das Patent angemeldet hätten, und zwar ohne Einschränkungen jeglicher Art. Die verbleibenden 65% der angemeldeten Patente weisen gemischte Additionalitäts- bzw. Mitnahmeeffekte auf. So hätten 11% die Patentanmeldung zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt, 23% hätten um Patente mit einem geringeren Schutzumfang angesucht (z.B. hätte der beantragte Patentschutz bei PCT-Anmeldungen dann weniger Länder umfasst), 20% hätten das Schutzrecht begründet, aber auf andere Förder- bzw. Finanzierungsquellen zurückgegriffen und 12% hätten auf einen Patentschutz verzichtet und bewusst ein alternatives Schutzrecht bzw. eine informelle Schutzmethode gewählt. 101 Abbildung 5.9.Additionalität der monetären Förderung der SIGNO KMU-Patentaktion (Quelle: Radauer et al., 2007) 10% Reiner Mitnahmeeffekt Reine Additionalität 25% Vorhaben wäre ohne Änderung durchgeführt worden Vorhaben wäre zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt worden 11% Vorhaben wäre in einem geringeren Umfang durchgeführt worden (z.B. in Bezug auf geographische Abdeckung der Patente) 11% 20% Vorhaben wäre mit anderer Finanzierungsquelle durchgeführt worden Vorhaben wäre nicht durchgeführt worden statt dessen Nutzung anderer Schutzmethoden 23% Wenngleich die dargestellten Additionalitätswerte Anhaltspunkte dafür liefern, inwieweit Patente mit Hilfe der Förderung zustande gekommen sind, so geben die errechneten Zahlen keine Auskunft darüber, welchen Wert die mit Hilfe der SIGNO KMU-Patentaktion zustande gekommenen Patente haben. Es kann somit nicht gesagt werden, ob es sich bei den 10 % der Patente, die ohne SIGNO nicht angemeldet worden wären, um „gute“ oder „wertvolle“ Patente handelt. Es könnte auch sein, dass genau jene Patente gefördert wurden, die keine oder nur eine mäßig erfolgreiche Kommerzialisierung erwarten lassen und die daher unter normalen Umständen nicht angemeldet worden wären – entsprechende Kommentare aus den Experteninterviews dürften jedenfalls in diese eher unvorteilhafte Richtung weisen. Eine abschließende Beurteilung ist jedoch nur im Rahmen einer weitergehenden Evaluierung möglich, die in einem angemessenen Zeitabstand (etwa 4–7 Jahre nach erfolgter Anmeldung) die weitere Nutzung der geförderten Patente verfolgen müsste. Eine weitere Limitation, die die klassische Additionalitätsmessung mit sich bringt, ist die Tatsache, dass sie nicht beantworten kann, ob durch die Nutzung der Förderung nachhaltige Verhaltensänderungen bei den geförderten KMU induziert wurden. Damit wird jenem Fall nicht Rechnung getragen, wo die För- Vorhaben wäre überhaupt nicht durchgeführt worden derung eines Patentierungsprozesses, der entweder zu einem kommerziell nicht wertvollen Patent führt und/oder der aber auch ohne Förderung vollinhaltlich durchgeführt worden wäre (sprich im Fall eines klassischen Mitnahmeeffektes), trotzdem nachhaltig positive Lerneffekte bei den KMU bewirken konnte. So wäre es denkbar, dass die geförderten KMU dem Aspekt des Schutzes geistigen Eigentums auf Grund der Erfahrungen im geförderten Projekt allgemein mehr Beachtung schenken und bei zukünftigen Entwicklungen deutlich häufiger auf bestimmte Schutzrechtsmechanismen zurückgreifen als früher. Die Benchmarking-Studie hebt diese zweite Limitation teilweise auf, indem sie das Konzept der „Behavioural Additionality“ (frei übersetzt: förderungsinduzierte Verhaltensänderung) der OECD im Kontext von IPR-Services operationalisiert (siehe auch OECD, 2006a). Die Unternehmen wurden in der Nutzererhebung vor diesem Hintergrund befragt, ob die Inanspruchnahme der Fördermaßnahme nachhaltige Verhaltensänderungen im Umgang mit geistigem Eigentum hervorgerufen hat. Den KMU wurde hierbei die Wahl gegeben, ob sie bestimmten Aspekten des IPR-Systems mehr, gleich bleibende oder auch weniger Beachtung schenken, ob ihr Kenntnisstand in IPR-Fragen gestiegen ist (oder auch gesunken) und schließlich auch, ob die Nutzungsintensität 102 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand der verschiedenen formalen und informalen Schutzrechtsinstrumente zugenommen (oder abgenommen) hat. A priori wird hierbei keine Annahme darüber getroffen, ob eine Änderung in eine gewisse Richtung – z.B. eine höhere Nutzung von Patenten in der betrieblichen Schutzrechtsstrategie – positiv oder negativ zu sehen ist. Damit wird u.a. die Argumentation im IP-Management berücksichtigt, wonach die Entscheidung für oder wider ein bestimmtes Schutzrecht bzw. eine Schutzrechtsstrategie vom betrieblichen Kontext und von Branchencharakteristika abhängt. Trotz dieser Einschränkung ergeben sich bei der Analyse der Ergebnisse für die SIGNO KMU-Patentaktion eine Reihe interessanter Beobachtungen (siehe Abbildung 5.9.): 3 3 3 Die deutlichsten „Behavioural Additionality“-Effekte betreffen zunächst die Aspekte „Wissensmanagement Know-how“, das bei rund 55% der KMU in Folge der Förderung durch SIGNO gestiegen ist, „Patentwissen im betrieblichen Umfeld“, das bei rund 38% der Betriebe erhöht ist, und eine generell höhere Sensibilisierung für Fragen des geistigen Eigentums, die 34% der Unternehmen bejahen. Die (geringen) Anteile der Unternehmen (zwischen -2% und -6%), die bei diesen Aspekten ein geringeres Wissensniveau als vor Inanspruchnahme von SIGNO angaben, lassen nur den Schluss zu, dass in diesen Fällen die Beratung im Rahmen von SIGNO nicht erfolgreich war. Hinsichtlich der Nutzung der verschiedenen Schutzrechtsinstrumente ist überraschend, dass die Substitutionseffekte zwischen verschiedenen formellen und informellen Schutzrechtsinstrumenten nur im geringen Umfang zu Tage treten. Per Saldo werden fast alle Methoden geistiges Eigentum zu schützen (und zu nutzen) nach den Erfahrungen mit SIGNO häufiger genutzt – eine höhere Patentnutzung verdrängt somit nicht (oder nur im geringen Umfang) die Nutzung von Geschäftsgeheimnissen. Es ist insbesondere festzustellen, dass die Nutzung von Geschäftsgeheimnissen in Folge von SIGNO (etwa ein Viertel der befragten Nutzer greifen häufiger auf Geschäftsgeheimnisse als Schutzrechtsinstrument zurück, nur 2% tun dies im geringeren Umfang) sogar deutlicher gestiegen ist, als jene der Patente (die 17% stärker in der betrieblichen Schutzrechtsstrategie anwenden). 8% der Betriebe greifen interessanterweise weniger auf Patente zurück als vor Nutzung der Förderaktion. 3 Auch die Nutzung anderer Schutzrechte wurde durch SIGNO beeinflusst. Per Saldo ist die Nutzung von Marken genauso gestiegen wie jene von Gebrauchs- und Geschmacksmustern. Im geringen Umfang wurde auch die Nutzung von Urheberrechten beeinflusst. 3 In Bezug auf informelle Strategien ergibt sich ein uneinheitliches Bild. Etwa 8% der Unternehmen, die sich häufiger als zuvor auf einen zeitlichen (Innovations-) Vorsprung gegenüber dem Wettbewerb verlassen, steht ein ebenso hoher Anteil an Betrieben gegenüber, die dieser Strategie weniger Beachtung schenken. Hinsichtlich des Vertrauens auf die Komplexität der technischen Erfindung als Schutz vor Nachahmern ergibt sich ein ähnliches Bild, mit einem leichten Überhang von einem Prozentpunkt an Betrieben, die diese Strategie nun seltener aufgreifen. 3 Interessanterweise hat die Förderaktion auf die Lizenzierungsaktivitäten der Firmen kaum Auswirkungen, was damit zusammenhängen könnte, dass SIGNO auf die Anmeldephase fokussiert und nicht auf spätere Patentnutzungsphasen. In Summe ergibt sich für die SIGNO KMU-Patentaktion das Bild, dass die Förderaktion substanzielle Verhaltensänderungen entlang einer Reihe von Aktivitätsdimensionen in Bezug auf den Umgang mit geistigem Eigentum bewirken konnte, die – trotz des engen Patentfokus des Förderprogramms – deutlich über die Nutzung von Patenten hinausgehen und damit durchaus IP-Managementaspekte berücksichtigen. Inwieweit noch stärkere Verhaltensänderungen bei der Nutzung von Schutzrechtsinstrumenten bei einem breiteren, weniger auf Patente ausgerichteten Förderansatz zustande gekommen wären, bleibt – ebenso wie die Bewertung der Zweckmäßigkeit und des Umfangs der festgestellten Verhaltensänderungen – weitergehenden Analysen vorbehalten. 103 Abbildung 5.10.Verhaltens- und Know-how-Änderungen in Folge der Nutzung der SIGNO KMU-Patentaktion (Unternehmen in Prozent; Quelle: Radauer et al., 2007) gestiegen Wissensmanagement Know-How -2 betriebsspezifisches Patentwissen 38 -4 Nutzung von Geschäftsgeheimnissen -2 34 25 Nutzung von Patenten -8 Nutzung von Gebrauchs- und Geschmacksmustern -8 13 Nutzung von Marken -8 11 17 -9 9 Nutzung von Urheberrechten -6 9 Auslizenzierungsaktivitäten -8 8 Vertrauen auf die technische Komplexität der Erfindungen gegen Nachahmung -9 Aus- und Weiterbildung im Bereich Geistiges Eigentum 8 -4 6 Formale Verantwortlichkeiten für IP Fragen im Unternehmen -2 6 Einlizenzierungsaktivitäten -8 4 -20 0 Die Erfolgsfaktoren und Herausforderungen der SIGNO KMU-Patentaktion lassen sich abschließend wie folgt umreißen. Dabei muss aber hier wieder darauf verwiesen werden, dass die dargestellten Faktoren nur indikativ gelten und keinesfalls eine umfassende Evaluierung ersetzen können: 3 55 -6 Generelle Sensibilisierung für Themen des Geistigen Eigentums Vertrauen auf einen zeitlichen Innovationsvorsprung vor Wettbewerbern gefallen Erfolgsfaktoren: Die KMU-Patentaktion bildete die erste und bislang einzige Maßnahme auf Bundesebene, die die Entwicklung und Nutzung von Patenten durch KMU direkt unterstützt. Als Teil eines kompletten Maßnahmenbündels im Bereich „Geistiges Eigentum“ profitiert sie zusätzlich von komplementären Angeboten und entsprechenden Synergieeffekten. Zentraler Erfolgsfaktor ist vor allem die strukturierte Vorgehensweise, d.h. die Bindung der Förderung an bestimmte Meilensteine und die Nutzung externer Dienstleister für deren Erreichung. Dies zwingt KMU dazu, sich mit verschiedenen Aspekten des Patentierungsprozesses auseinanderzusetzen, die ansonsten bei einem normalen Anmeldeprozess von Betrieben – gemäß ExpertInnen – häufig nicht beachtet werden. Insofern hat die SIGNO KMU-Patentaktion eine intendierte Sensibilisierungsfunktion für 20 40 60 80 100 verschiedene Aspekte im Umgang mit geistigem Eigentum, was letztlich auch erklärt, warum die förderungsinduzierten Verhaltensänderungen im Bezug auf die betriebliche Handhabung des Themas IPR so ausgeprägt ausfallen. Wie die Evaluierung von 2003 gezeigt hat, kann auch mit geringen Mitteln viel bewirkt werden kann. Schließlich ist noch die Qualifikation des beteiligten Personals als Erfolgsfaktor hervorzuheben. 3 Herausforderungen: Eine der wesentlichen Herausforderungen besteht (i) in der Koordination des Partnernetzwerkes und der Sicherstellung, dass die SIGNO-Dienstleistungen überall in gleicher Qualität und angemessener Intensität angeboten werden: Hierzu hat das SIGNO Programmmanagement entsprechende Controllinginstrumente entwickelt. Eine weitere Herausforderung ergibt sich (ii) aus dem prinzipiellen Programmkonzept, nur Erstpatentanmelder zuzulassen. Die Zugangsvoraussetzungen werden von einigen ExperInnen als zu strikt angesehen, was die Qualität der letztlich erteilten Patente negativ beeinflussen könnte. Die Zulassung auch von Zweitoder Drittanmeldern wäre hier angeraten. Der 104 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand dritte Punkt, dem Beachtung geschenkt werden müsste, ist (iii) die Dauer des Förderprozesses, der mit 18 Monaten zuweilen unter dem oftmals vorherrschenden Zeitrahmen von 24 Monaten liegt, die das DPMA für die erfolgreiche Durchführung einer Anmeldung benötigt. Dadurch kann eine Situation entstehen, in der der Förderprozess und Anmeldeprozess nicht synchron ablaufen, was speziell für die vorgeschriebene fristkonforme Erreichung der Meilensteine problematisch sein kann. Schließlich ist (iv) das schon in Abschnitt 5.2. angesprochene Thema der geringen Sichtbarkeit zu nennen. Bestandteil des SIGNO Förderprogramms ist weiter der so genannte InnovationMarket bzw. die SIGNO Verwertungsaktion. Ziel ist die Förderung der wirtschaftlichen Verwertung von Patenten über die Vermittlung von Innovationsanbietern, Kapitalgebern und Unternehmen. Als Weg wird ein web-basiertes Portal in Verbindung mit Unterstützungsleistungen durch SIGNO-Partner gewählt. Trotz deren Beratungsanstrengungen zeigt sich, dass die Vermittlung von Lizenznehmern und -gebern in der Praxis schwierig zu sein scheint. Nötig scheint vor allem die Forcierung von Diensten mit einer individuelleren Vermittlung zwischen Lizenznehmer und -geber zu sein. Gerade die Ausarbeitung von Lizenzverträgen, vor allem bei Unternehmen mit beschränkten personellen Ressourcen, erfordert eine individuelle, kompetente Beratung, da hochsensibles Know-how aus dem Unternehmen gegeben wird und entsprechend juristisch abgesichert werden muss. Daher sollte die grundsätzlich begrüßenswerte Förderung des in Deutschland noch vergleichsweise schwach entwickelten Technologietransfer- und –lizenzierungsaufkommens in einem stärkeren Maße von einem individuellen Coaching begleitet werden. Die Erhöhung des relevanten Know-hows in KMU z.B. mittels der Ausarbeitung von Modelllizenzverträgen oder der Vermittlung von Kenntnissen bezüglich Bewertungsmethoden sollte dabei zusätzlich adressiert werden, ersetzt jedoch keinesfalls das individuelle Coaching. Das SIGNO-Teilprogramm InnovationMarket sollte daher einer detaillierten Evaluierung hinsichtlich seiner Effektivität unterzogen werden und die Machbarkeit einer Erweiterung in Richtung der erwähnten Aspekte untersucht werden. Die Heterogenität der Patentinformationszentren (PIZ) macht eine allgemeingültige Aussage über die Performanz der PIZ schwierig. Dennoch zeigt die Datenerfassung bei den PIZ allgemein, dass der Anteil von KMU am Kundenstamm der Zentren sich in einer Bandbreite zwischen 25% und 90% bewegt; bei der Hälfte der befragen PIZ liegt der KMU-Kundenanteil bei über 65%. Damit bilden kleine und mittlere Unternehmen für jedes PIZ eine signifikante Nutzergruppe, wenngleich die dargestellte Heterogenität der organisatorischen Ausgestaltung in jeder Region auch ihren Niederschlag auf die Kundenstruktur hat. Erwartungsgemäß sind KMU bei PIZ, die bei wirtschaftsnahen Fördereinrichtungen angesiedelt sind, als Kunden in der Regel häufiger anzutreffen als bei universitätsnahen Zentren. Das PIZ Stuttgart wurde als exemplarischer Vertreter eines PIZ im Rahmen der Benchmarking-Studie genauer analysiert. Die Auswahl erfolgte auch vor dem Hintergrund der Größe des PIZ (und damit erwarteten Skalenerträgen), der wirtschaftsnahen Organisationsstruktur (das PIZ ist dem Regierungspräsidium Stuttgart unterstellt) und der Tatsache, dass das PIZ Stuttgart mit speziellen Angeboten für KMU aufwarten kann (z.B. mit einem regelmäßigen Arbeitskreis Patente). Die Analyse der Nutzerbefragung ergab einen zufriedenen Kundenstamm, wobei die befragten Betriebe zwar großteils auch Mikrounternehmen, jedoch im Durchschnitt größer waren als jene bei der SIGNO KMU-Patentaktion. Abbildung 5.11. zeigt in der Folge die Ergebnisse der Analyse der „Behavioural Additionality“, analog zu der Darstellung für die SIGNO KMU-Patentaktion. Wie bei dieser sind durch die Inanspruchnahme der PIZ-Dienstleistung Wirkungen vor allem im Bereich „Wissensmanagament Know-how“ sichtbar (für 77% der Betriebe gestiegen). Für ein Patentinformationszentrum nicht überraschend sind zudem deutliche Effekte im Bereich Patentwissen: 63% der befragten Betriebe gaben an, dass sich ihr Wissen um Patentierungsaktivitäten des Mitbewerbs (oder auch möglicher Kooperationspartner) in Folge der Nutzung des PIZ erhöht hat. 57% sind generell mehr für Themen im Bereich „Geistiges Eigentum“ sensibilisiert. Infolge 105 der Dienstleistungsnutzung sind im Bereich Aus- und Weiterbildung ebenfalls deutliche Wirkungen sichtbar (37% investieren in diesem Themenfeld mehr). Des Weiteren werden Geschäftsgeheimnisse bewusst häufiger verwendet (Steigerung bei insgesamt 31% der Betriebe), mehr noch als Patente (Steigerung bei 26%). Deutlich zurückgegangen ist einzig die Nutzung der Strategie „Vertrauen auf die Komplexität der Erfindung als Schutz vor Nachahmung“; kaum Wirkungen wurden hinsichtlich der Lizenzierungsaktivitäten beobachtet. lerweile über das Internet auch durch KMU selbst durchgeführt werden, doch sind sowohl Einrichtungen als auch Lehrangebote zu derartigen Recherchen nötig. Mitunter fehlt es an der Expertise, wie spezielle Rechercheergebnisse interpretiert werden sollen – hier ergibt sich durchaus auch in Zukunft ein breites Betätigungsfeld für PIZ, wobei nicht nur KMU bedient werden, sondern auch z.B. auch Patentanwälte. Die KMU-spezifischen Zusatzangebote bilden den zweiten Erfolgsfaktor – damit werden die Patentinformationszentren zu „One-Stop Shops“ in Patentfragen, und manchmal auch für andere Schutzrechtsdatenbeständen wie Marken oder Gebrauchsmustern. Die Regionalität ist zwar nicht mehr als zentraler Erfolgsfaktor zu sehen, aber zumindest für Einsteiger in das Thema „Geistiges Eigentums“ bietet sich die Möglichkeit, in relativ kurzer Distanz eine Erstberatung und -auskunft bei Patentfragen zu erhalten. In Summe ergeben sich für die PIZ folgende Erfolgsfaktoren und Herausforderungen: 3 Erfolgsfaktoren: Wichtigster Erfolgsfaktor ist die Qualifikation und Erfahrung der MitarbeiterInnen im Umgang mit Patentinformationen, was als Kernkompetenz der PIZ gelten kann. Zwar können Recherchen in Patentdatenbanken mitt- Abbildung 5.11.Verhaltens- und Know-how-Änderungen in Folge der Nutzung des PIZ Stuttgart (Unternehmen in Prozent; Quelle: Radauer et al., 2007) gestiegen Wissensmanagement Know-How gesunken 77 -3 63 betriebsspezifisches Patentwissen Generelle Sensibilisierung für Themen des Geistigen Eigentums 57 37 Aus- und Weiterbildung im Bereich Geistiges Eigentum Nutzung von Geschäftsgeheimnissen 34 -3 Vertrauen auf einen zeitlichen Innovationsvorsprung vor Wettbewerbern 29 -6 26 Nutzung von Patenten 26 -3 Nutzung von Marken 20 Formale Verantwortlichkeiten für IP Fragen im Unternehmen 17 -3 Nutzung von Gebrauchs- und Geschmacksmustern Vertrauen auf die technische Komplexität der Erfindungen gegen Nachahmung 17 -20 Einlizenzierungsaktivitäten 3 Auslizenzierungsaktivitäten 3 Nutzung von Urheberrechten -3 3 -20 0 20 40 60 80 100 106 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand 3 Herausforderungen: Eine wesentliche Herausforderung der PIZ ist (i) in der unterschiedlichen regionalen Ausgestaltung zu sehen, die eine Koordination der Aktivitäten bzw. Kooperation über Landesgrenzen hinaus erschwert. Für KMU reduziert sich in der Folge die Sichtbarkeit der einzelnen Angebote deutlich, speziell hinsichtlich der Identifikation eindeutiger thematischer Spezialisierungen bei individuellen PIZ. Auch könnte natürlich eine stärkere Koordination die Bildung derartiger „Kompetenzzentren“ als effizienzsteigernde Maßnahme weiter vorantreiben. Die mangelnde Sichtbarkeit (ii) ist denn auch die zweite Herausforderung der PIZ. Bei einigen PIZ stellt sich (iii) sicher auch die Frage nach der kritischen Masse, um eine hinreichende Anzahl an KMU zu bedienen; viele PIZ sind relativ kleine Einrichtungen mit geringer Ressourcenausstattung. Ein weiteres Aktivitätsfeld, dem Beachtung geschenkt werden sollte, bildet auch (iv) die Go vernance der Einrichtungen, speziell was eine externe Leistungsbeurteilung betrifft: Gemäß Datenerhebung wurde nur die Hälfte der PIZ einer externen Evaluation unterzogen, wobei die Evaluationen teilweise weit zurückliegen. Fehlende Evaluierungen lassen nur schwerlich eine Beurteilung zu, ob ein PIZ effektiv und effizient arbeitet; auch sind Schwächen hinsichtlich der Kundenorientierung wahrscheinlicher (wobei z.B. hierfür ein erster möglicher Indikator die Existenz und Pflege eines KMU Kontaktdatenbestandes ist). Die Weiterentwicklung der Services stellt schließlich die (v) letzte Herausforderung für die PIZ dar. Vor dem Hintergrund, dass die Recherchemöglichkeiten über das Internet immer leistungsfähiger werden, müssen auch die Mehrwertdienstleistungen der PIZ für KMU kontinuierlich adaptiert bzw. ausgebaut werden (ohne natürlich gleichzeitig einen funktionierenden privaten Markt zu verdrängen). Vor allem könnte auch bei den PIZ der IP-Managementgedanken stärker im Serviceangebot berücksichtigt werden. 5.4.2. Betrachtung des Gesamtsystems Die Analysen zum System der Unterstützungsleistungen in seiner Gesamtheit ergeben folgendes Bild: 3 Das identifizierte Bündel an Unterstützungsmaßnahmen ist, sowohl quantitativ (gemessen an der Zahl der Maßnahmen) wie auch inhaltlich-qualitativ, sehr stark auf das Instrument des Patentschutzes fokussiert. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt des Weiteren vornehmlich auf den frühen Phasen der Nutzung des Instrumentes, d.h. auf der Anmeldephase und der ihr (meist vorgelagerten) Recherchephase. Innerhalb dieser Schwerpunktsetzungen – und abgesehen von Details bei der Implementierung (siehe hierzu Abschnitt 5.4.2.) – wird das System der Unterstützungsleistungen von den ExpertInnen als weitgehend vollständig und zweckmäßig angesehen. 3 Für den Bereich außerhalb der Schwerpunktsetzungen ist zunächst festzustellen, dass die Zieldefinitionen der meisten Maßnahmen (zumindest bei den wichtigsten Förderinstrumenten) nicht die alleinige Erhöhung der Patentanmeldezahlen zum Inhalt haben, was positiv zu werten ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass speziell dort, wo Beratung Teil des Serviceangebotes ist, auch Alternativen zum Patent angesprochen werden (abhängig von der Person und dem Erfahrungsschatz des Beraters). Dennoch besteht Konsens darüber, dass im Design des Gesamtunterstützungsrahmens der IP-Managementgedanke vermutlich nicht hinreichend berücksichtigt und zu stark auf das Thema Patent fokussiert wird. Es fehlt gemäß den interviewten ExpertInnen eine stärkere Betonung der betriebswirt schaftlichen Komponente. im Systemdesign. Diese ist zentral für eine Entscheidung über die Sinnhaftigkeit eines bestimmten Schutzrechtes im speziellen Kontext. Zudem scheint eine explizite Integration anderer Schutzrechtsinstrumente in die praktische Beratungsleistung, so vor allem der informellen Methoden zum Schutz geistigen Eigentums, unzureichend zu sein. Hier sind etwaige Weiterentwicklungen des Förderportfolios anzudenken. 3 Neben der stärkeren Berücksichtigung von IPManagementaspekten wurden sowohl von einigen der interviewten ExpertInnen, als auch seitens der befragten Unternehmen – großen wie auch kleinen und mittleren Unternehmen – mehr Maßnahmen bzw. Unterstützung im Be- 107 reich der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte und der Bekämpfung der Produkt- und Markenpiraterie gefordert. Dies betrifft sowohl die Durchsetzungsproblematik in Drittländern (vor allem China), aber auch innerhalb Deutschlands und der EU. Ansprechpartner können hier Institutionen wie die Außenhandelskammern sein, über deren Angebote KMU allerdings noch stärker informiert werden könnten und sollten. Interessant wäre auch neu zu schaffende Programme/Einrichtungen ähnlichem dem österreichischen Innovationsschutzprogramm IPP (siehe hierzu weiter unten). Ebenso wichtig wie Institutionen vor Ort sind die politische Einflussnahme und ein entschiedenes öffentliches Einsetzen für die Wichtigkeit von geistigem Eigentum (wie z.B. auf dem G8 Gipfel im Juni 2007 in Heiligendamm). Gerade gegenüber offiziellen Vertretern von Ländern mit einer höheren Zahl von Verletzungsfällen ist dies bedeutsam. Allerdings sollte auch das öffentliche Bewusstsein in Deutschland dahingehend geschärft werden, dass die Verletzung nicht nur von Patent- oder Markenrechten, sondern auch von Urheberrechten erheblichen Schaden mit sich bringt. Eine weitere Sensibilisierung auch der Verbraucher ist hier notwendig, wobei einem koordinierten Gesamtkonzept gegenüber einer Reihe Einzelaktionen verschiedener Branchenverbände der Vorzug gegeben werden sollte. 3 Ein weiteres Thema, das KMU und interviewte ExpertInnen gleichermaßen angesprochen haben, war jenes der Transparenz des relevanten Förderund Unterstützungssystems. Diese wurde großteils als ungenügend angesehen und war Ursache der festgestellten geringen Sichtbarkeit der einzelnen Maßnahmen. Dies ist – ähnlich wie auch in den meisten anderen Staaten der EU zu beobachten – unter anderem auf die institutionelle Arbeitsteilung zwischen Organisationen zur Unterstützung in Fragen geistigen Eigentums und Institutionen, die allgemein Forschungs-, Technologie und Innovationsförderung (FTI) betreiben (Förderagenturen und -banken) zurückzuführen. Es entsteht somit eine Situation, in der Innovationsunterstützung und IPR-Support häufig aus getrennten Kanälen erbracht werden, obwohl das IPR-Management eigentlich integrati- ver Teil des Innovationsmanagements sein sollte. Das Transparenzproblem entsteht letztlich dadurch, dass die den KMU deutlich näheren und bekannteren (weil häufiger in Anspruch genommen) Förderagenturen häufig nicht in ausreichend Ausmaß mit den IPR-Dienstleistungsanbietern kooperieren. In der Folge wird das Thema IPR zu einem Spezialthema, so dass es für die IPRServiceprovider schwierig wird, auf sich und die Wichtigkeit des Themas aufmerksam zu machen. So tendiert das Fördersystem dazu, das Thema „Geistiges Eigentum“ relativ spät anzusprechen – nämlich nicht zu Beginn, sondern eher gegen Ende eines F&E-Vorhabens, wenn ein Verwertungsschema der F&E-Ergebnisse erstellt werden muss oder überhaupt erst dann, wenn Probleme mit geistigen Eigentumsrechten anderer Unternehmen sichtbar werden. 3 Einschränkend zum vorherigen Punkt ist aber auch zu festzuhalten, dass der Faktor der getrennten IPR- und Innovationsförderungskanäle in Deutschland weniger bedeutsam ist als in anderen Ländern der EU, wo das nationale Patentamt oft der zentrale IPR-Serviceanbieter ist, aber nicht als Einrichtung des Innovationssystems angesehen wird. So können je nach Bundesland die IPR- und Innovationsförderangebote auch stark miteinander verzahnt sein, z.B. in Schleswig-Holstein, wo das „Servicecenter Schutzrechte“ prominent in das Leistungsportfolio der dortigen zentralen Förderagentur WTSH (Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Gmbh) inte griert ist. Diese regionalen Unterschiede stellen aber für sich genommen den zweiten Faktor bzw. Hauptgrund für die fehlende Transparenz dar: Bedingt durch den föderalen Ansatz in der Wirtschafts- und FTI-Politik unterscheiden sich die Organisationsstrukturen – wie auch die einzelnen Förderangebote – so deutlich, dass selbst die interviewten ExpertInnen die verschiedenen Fördermöglichkeiten zum Teil nicht kennen. Zudem wird durch den Ansatz auch die bundesland übergreifende Kooperation und Koordination erschwert. Damit wird es z.B. sehr schwierig, Ansammlungen von IPR-Kompetenzen, die sich in einem Bundesland gebildet haben, als solche auszumachen, obwohl diese sicher bestehen (und für KMU, speziell im IPR-Kontext, angesichts 108 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand teres wichtiges, allerdings nicht unmittelbar mit dem Design oder der Implementierung von Fördermaßnahmen für KMU in Zusammenhang stehendes Handlungsfeld für die Politik im Bereich der Bildung. Es besteht breiter Konsens bei den interviewten ExpertInnen, dass das Thema Intellectual Property, insbesondere das IP-Management im betriebswirtschaftlichem Sinn, an den relevanten technischen, naturwissenschaftlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten und Fachhochschulen in Deutschland nicht ausreichend gelehrt wird. Dadurch fehlt vielen AbsolventInnen Wissen im Bereich der Nutzung der gewerblichen Schutzrechte bzw. darüber, wie diese im Rahmen neuer Geschäftsmodelle genutzt werden können. Derartiges Wissen fehlt dann am Arbeitsmarkt und ist damit für Betriebe aller Größenklassen schwer abrufbar. Neben der Vermittlung von Basiswissen in verschiedenen Studienrichtungen könnte auch überlegt werden, mit einem „IP-Coach“ oder „IP-Berater“ ein einheitliches neues Berufsbild zu schaffen, deren VertreterInnen ergänzend zu Patentanwälten tätig sind, aber einen breiteren betriebswirtschaftlichen sowie patentneutralen Zugang zum Thema IPR haben – erste Ansatzpunkte für die Entwicklung eines Marktes für derartige Dienstleister sind bereits erkennbar, es fehlt aber an einheitlichen Standards. des hohen Spezialisierungsgrades bei vielen IPRFragestellungen, wichtig zu identifizieren wären). 3 Eine bessere Koordination der verschiedenen regionalen Aktivitäten wäre daher anzustreben, wobei sich auch eine Bundesinstitution mit Erfahrung in IPR-Fragen, zum Beispiel das DPMA, als Koordinationseinheit in Frage käme. Angebote wie der Patentserver des BMWi (http://www. patentserver.de) oder die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes (http://www. foerderinfo.bund.de) sind wichtig, insbesondere um einen gebündelten Überblick über existierende Förderprogramme zu geben. Zwecks einer Erhöhung der Sichtbarkeit wäre auch eine stärkere Nutzung bestimmter Institutionen als Kommunikationskanal möglich. Diese können Informationen über die Existenz der existierenden IP-bezogenen Förderprogramme effektiv in die interessierten Betriebe tragen und würden damit als „Eintrittspunkte“ in die Welt der IPR-Unterstützung fungieren. Wenngleich auch direkte Vermarktungsaktivitäten erhöht werden sollten, so erscheint eine reine Erhöhung der PR-Aktivitäten wenig zweckmäßig, da sonst die Gefahr besteht, dass die IP-Förderangebote werbemäßig mit anderen Innovationsförderaktivitäten in Konkurrenz treten würden. Eine Kooperation erscheint auch im Lichte eines integrierten Innovationsund IP-Managementansatzes zweckdienlicher. 3 Positiv zu werten ist, dass die Angebote auf Bundesebene in stark integrierter Form erbracht werden, d.h. als Bündel aufeinander abgestimmter Förder- und Unterstützungsmaßnahmen. Dadurch können Synergiepotenziale realisiert werden, die speziell vor dem Hinblick eines knappen Angebots an ausreichend qualifizierten Spezialisten von zentraler Bedeutung sind. Die Umgliede rung/-strukturierung der verschiedenen BMWi Angebote in den SIGNO Rahmen wird in diesem Zusammenhang von den ExpertInnen positiv gesehen, u.a. auch weil die Portfoliodarstellung die ministeriellen und institutionellen Zuständigkeiten und Zusammenhänge klar(er) widerspiegelt. 3 Das knappe Angebot an Spezialisten für die Erbringung von Dienstleistungen definiert ein wei- 3 Des Weiteren ist bei der Gestaltung und Weiterentwicklung des Förderportfolios die Interaktion mit dem Sektor der privaten Dienstleistungsanbieter, speziell der Patentanwälte, aber auch anderer Akteure, als Erfolgsfaktor zu nennen. Einerseits soll und darf die Politik nicht einen funktionierenden privaten Markt mit eigenen Angeboten verdrängen. Andererseits zeigt sich, dass gute Kooperationsbeziehungen mit dem Privatsektor eine „win-win“ Situation ermöglichen, wo sowohl das staatliche Angebot (Stichwort Sichtbarkeit), als auch der private Dienstleister (Stichwort Marketing, gemeinsame Dienstleistungserbringung) voneinander profitieren. Entsprechende potenzielle Konfliktfelder liegen derzeit vor allem im Bereich der erweiterten Patentdatenbankrecherchen (siehe hierzu u.a. auch Radauer & Walter, 2008). Als zweckmäßiges Instrument zur Vermeidung derartiger Konflikte und zur Maximierung 109 des Nutzens bietet sich die Einrichtung regelmäßiger Treffen eines Beirats mit Patentanwälten und anderer privater Dienstleistungsanbieter, aber auch mit Vertretern von KMU als Zielgruppe der Serviceangebote an. So könnte die Entwicklung der Förderprogramme sinnvoll begleitet und unterstützet werden. Dies wird z.B. vom Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum in der Schweiz praktiziert (siehe Radauer & Streicher, 2008). 3 Anhaltspunkte für mögliche neue bzw. ergänzende Dienstleistungsangebote können auch aus bestehenden Unterstützungsprogrammen im Ausland gewonnen werden. Beispielhaft seien hierfür folgende Maßnahmen genannt, die Aspekte aufweisen könnten welche eventuell für eine Umsetzung oder Adaptierung in Deutschland diskutiert werden könnten (für eine weitergehende Betrachtung, wie auch weiteren Maßnahmen, sei auf Radauer et al., 2007 und Radauer & Streicher, 2008 verwiesen): R R I P Prédiagnosis (FRA): Dieses Programm des französischen Patentamts INPI (Institut National de Proprieté Intellectuelle) sieht die Durchführung eines 1,5 tägigen IP-Audits bei Unternehmen durch speziell ausgebildete Berater (des INPI, aber auch externen) vor. Mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens bzw. Leitfadens wird der Status Quo des geistigen Eigentums des geförderten Unternehmens ermittelt, darauf aufbauend werden Handlungsempfehlungen gegeben. Die Unternehmen werden pro-aktiv ausgewählt und erhalten die Dienstleistung kostenlos (wenngleich sie über die tatsächlich anfallenden Kosten informiert werden). Wesentliches Charakteristikum des Programmkonzeptes – das derzeit auch in anderen Ländern umgesetzt wird, u.a. mit Hilfe des EPA – ist die Fokussierung auf ein Unternehmen als Ganzes (nicht ein Projekt) sowie die Abdeckung sämtlicher formeller und informeller Schutzrechtsinstrumente. IPR Roadmap (SUI): Im Rahmen des Gründerprogramms „CTI Start-up“ der Schweizer Innovationsagentur CTI werden Start-Ups, die sich für das Programm qualifiziert haben, 18 Monate durch verschiedene Coaches bei der Betriebsgründung begleitet. Insgesamt werden 200 Stunden an Coaching-Leistungen gefördert, wobei auch ein IP-Spezialist (IPCoach) zu Rate gezogen werden kann. Dieser IP-Coach erstellt eine umfassende – nicht nur auf Patente fokussierte – Schutzrechtsstrategie, die sogenannte IPR-Roadmap. KMU, die den Förderprozess erfolgreich durchlaufen, erhalten als Qualitätssiegel das „CTI Startup“ Label, das im Anschluss daran für Marketing- und Finanzierungszwecke verwendet werden kann. R I nnovationsschutzprogramm IPP (AUT): Das „Innovationsschutzprogramm IPP“ der österreichischen Förderbank Austria Wirtschafts Service Gmbh (aws) spricht das Thema „Rechtsdurchsetzung in Drittländern“ an und betreibt Büros in Österreich und in China. Diese fungieren als Anlaufstellen für österreichische KMU, welche mit Verletzungen ihres geistigen Eigentums konfrontiert sind. Die aws unterstützt die KMU u.a. mit Beratungsleistungen vor Ort (inkl. eines IP-Audits), vermittelt Interessenten an lokale Patentanwälte, betreibt einen Monitoring-Service um IP-Verletzungen rechtzeitig zu erkennen und stellt finanzielle Förderungen für Schutzrechtsanmeldungen in Schwellenländern (Förderintensität: zwischen 30% und 100% je nach Innovationsgrad) und Durchsetzungsfälle (Förderintensität: bis zu 50% der anfallenden Kosten) zur Verfügung. R I ntellectual Assets (IA) Centre Scotland (UK): Das Intellectual Asset Centre ist eine stark genutzte Serviceeinrichtung in Schottland, wo KMU bei Fragen im Umgang mit geistigem Eigentum und insbesondere auch Intellectual Property (wiederum das ganze Spektrum an formellen und informellen Maßnahmen abdeckend) Beratung im betriebswirtschaft lichen Kontext geboten wird. Hierfür stehen geschulte Berater zur Verfügung, die auf standardisierte Instrumente wie Checklisten und e-learning-Tools zurückgreifen können. 110 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand R ip4inno (EU): Eine gangbare Option, das Dienstleistungs- und Serviceangebot im Bereich IPR zu verbessern, besteht auch darin, wichtige Stakeholder und Multiplikatoren entsprechend weiterzubilden. Das EU-Projekt ip4inno implementiert eine derartige Train-the-trainer Initiative. Bei ip4inno handelt es sich um einen modular aufgebauten Trainingskurs mit standardisierten Foliensätzen, der das gesamte Spektrum von IP abdeckt (inklusive informeller Schutzrechte sowie dem Thema Durchsetzung). R SCORE (Service Corps of Retired Executives): SCORE ist ein zentral koordiniertes Netzwerk, das pensionierte Spezialisten aus allen Fachgebieten (auch IPR), die während des Ruhestandes noch „produktiv“ ihren Erfahrungsschatz gratis an Unternehmen weitergeben wollen, an interessierte KMU weitervermittelt. SCORE deckt auch den Bereich IPR ab und hat wegen der Performanz des Programms 2005 den prestigeträchtigen „Summit Award“ der American Society of Association Executives erhalten. 3 Allgemeiner Tenor in den Experteninterviews ist die Betonung der Wichtigkeit eines europäischen Gemeinschaftspatentes. Sowohl von Unternehmensseite als auch von IP-Dienstleistern wird darauf gedrängt, die Bestrebungen in Richtung eines echten europäischen Patents zu verschärfen. Von einem Gemeinschaftspatent erwarten sich die Beteiligten effizientere Strukturen und insbesondere Kostenersparnisse für die Teilnehmer am Patentsystem. Für eine weitere wirtschaftliche Integration der Europäischen Union ist dies ein wichtiger Schritt. Kritische Punkte dabei sind unter anderem die Anforderungen an die Übersetzung der Patentdokumente sowie Regelungen bezüglich der Vertretungsbefugnis deutscher Patentanwälte vor einer neuen europäischen Patentgerichtsbarkeit. 111 6. Politikempfehlungen Zielsetzung dieser Studie war unter anderem eine umfassende Darstellung der Bedeutung des geistigen Eigentums für die deutsche Volkswirtschaft. Aufbauend auf der Analyse relevanter Studien und wissenschaftlicher Forschung wurden mittels Auswertungen von Sekundärdaten sowie über eine schriftliche Befragung unter Unternehmen mehrere Ansätze zur Dokumentation dieses Aspektes dargestellt. Die zunehmende Wichtigkeit geistigen Eigentums manifestierte sich dabei in vielfältiger Weise: So weisen die befragten Unternehmen immateriellen Werten (unter anderem geistigen Eigentumsrechten) eine höhere Bedeutung zu als den materiellen Gütern; auch eine monetäre Bewertung geistigen Eigentums nach dem kostenorientiertem Ansatz zeigt eindrucksvoll die volkswirtschaftliche Relevanz der Intangibles: Deren Wert beläuft sich auf circa 7% der deutschen Wirtschaftsleistung, gemessen am Bruttoinlandsprodukt 2004. Gleichzeitig zeigte die Untersuchung der zweiten Forschungsfrage dieser Studie – Verletzungen geistiger Eigentumsrechte – ein hohes Ausmaß an Betroffenheit von Produktpiraterie. Ungefähr zwei Drittel der befragten Unternehmen gaben an, schon einmal von Patentverletzungen betroffen gewesen zu sein, bei Markenrechten beläuft sich die Quote auf circa 50%. Das Ausmaß des Jahresumsatzverlustes von ca. 6% deckt sich weitgehend mit den Ergebnissen des Verbandes Deutscher Maschinen und Anlagenbau (VDMA, 2007). Aus den erwähnten Aspekten ergeben sich unmittelbare Herausforderungen für eine KMU-orientierte Wirtschaftspolitik. Da für kleinere und mittlere Unternehmen geistiges Eigentum zwar von hoher Bedeutung ist, sie jedoch vor allem bei der Nutzung von Patentrechten und der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Innovationen gegenüber Großunternehmen benachteiligt sind, ergeben sich Anknüpfungspunkte für öffentliche Förderprogramme. Die gegenwärtige Nutzung dieser Programme sowie Probleme, die durch ihre Konzeption oder Durchführung entstehen, waren Bestandteil einer weitergehenden Analyse. Hierfür konnte auf Vorarbeiten aus einer groß angelegten Studie zu Fördermaßnahmen in einer Vielzahl europäischer Staaten zurückgegriffen werden (Radauer et al., 2007). Erweitert durch Interviews mit einer Reihe von Experten und mittelständischer Unternehmen werden im Folgenden Handlungsempfehlungen für eine optimierten Ausgestaltung von KMU-Fördermaßnahmen gegeben. Fokus auf IP-Management statt Maximierung von Patentzahlen Der volkswirtschaftliche Nutzen einer KMU-orientierten Wirtschaftsförderung kann sich nur dann entfalten, wenn die Erfindung eines Unternehmers einer wirtschaftlichen Verwertung zugeführt werden kann. Der Fokus der momentan existierenden Förderlandschaft dagegen richtet sich zwar auf einen wichtigen, jedoch nicht ausreichenden Aspekt des IP-Managements, nämlich primär auf den Schutz der Erfindung über das Patent. Elemente der früheren SIGNO Innovationsaktion gingen dabei zwar durchaus über den Schutzaspekt hinaus in eine sinnvolle Richtung, indem Aspekte wie ein Markt-Monitoring, das Coaching von Innovationsprozessen, die Bewertung sowie Verwertung von Patenten bezuschusst wurden. Da gerade diese Programmschiene jedoch Ende 2008 eingestellt wurde, beschränken sich die in Zukunft verfügbaren Programme noch stärker auf den Einzelaspekt „Schutz geistigen Eigentums“ bzw. „Patentanmeldung“, auch wenn Elemente des neugeschaffenen „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand“ die wirtschaftliche Umsetzung von Forschungsergebnissen und Aspekte des Innovationsmanagements unter Umständen adressieren. Dennoch ist die vorherrschende implizite Konzentration auf Schutzaspekte und dabei vorwiegend auf nur eine der möglichen Schutzstrategien, nämlich Patente, als unzureichend zu bezeichnen. Vielmehr sollte das gesamte Instrumentarium von informellen und formellen Möglichkeiten genutzt werden und eine damit abgestimmte Verwertungsstrategie bzw. ein Business-Plan zusammen mit dem entsprechenden Unternehmen entworfen werden. Mögliche Ansätze sind hierbei die Einbeziehung von Business Angels; ein Beispiel ist das US-amerikanische SCORE-Netzwerk. Erfahrene Fachleute des jeweiligen Technologiefeldes können in diesem Rahmen wertvolle Ratschläge zum IP-Management und zur Verwertung von Innovationen weitergeben. Eine umfassende Initialberatung bezüglich einer IP-Strategie zu Stärken und Schwächen einzelner formeller oder informeller Schutzmechanismen sollte weitgehend objektiv gegenüber einzelnen Methoden sein. Inspirationsquellen für integrative und patent-neutrale Beratungsleistungen stellen z.B. das französische Programm IP Prédiagnosis oder der Intel- 112 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand lectual Assets Centre in Schottland dar (siehe Radauer et al., 2007 für detaillierte Beschreibungen der Programme). Ein sichtbares politisches Signal für die Wichtigkeit des integrativen Ansatzes kann bereits bei der Namensgebung der relevanten Referate gesetzt werden, indem die begriffliche Beschränkung auf „Patentpolitik“ zugunsten einer umfassenderen Bezeichnung „Schutz und Verwertung geistigen Eigentums/Intellectual property“ oder Ähnlichem aufgehoben wird. Die eben beschriebene Relevanz des wirtschaftlichen Know-hows bei der Förderung von Innovationen muss auch dahingehend verbessert werden, dass die Qualität der mit öffentlichen Fördermitteln erteilten Patente stärker überprüft werden sollte. Evaluierungen der Unterstützungsprogramme müssten hierbei auch die wirtschaftlichen Perspektiven der patentierten Erfindung einbeziehen. Dazu sollte überlegt werden, den Zugang zu Förderprogrammen stärker an Gutachten zur potenziellen Marktfähigkeit zu orientieren und die Beschränkung auf Erstanmelder zu überdenken. Formelle Schutzmechanismen geben dem Rechtsinhaber – im Gegensatz zu den informellen Methoden wie Geheimhaltung – die Möglichkeit, gegen unerlaubte Imitationen auf juristischem Wege vorzugehen. Dies kann ein entscheidender Punkt für die Entscheidung zugunsten einer Patentnutzung sein. Die Verbesserung der Durchsetzung von Patentrechten muss daher als ein weiterer Bestandteil patentbezogener Wirtschaftspolitik angesehen werden. Adressierung der Bereiche „Durchsetzung von Patenten“ sowie „Schutzrechte im Ausland“ Vor dem Hintergrund des zweiten Aspektes dieser Studie – der Verletzung geistiger Eigentumsrechte – sollte ein weiterer Fokus auf die Durchsetzung bestehender Patentrechte gesetzt werden. Dies muss sich sowohl auf das Inland als auch auf die (noch problematischere) Durchsetzung im Ausland beziehen. Zunächst werden im Folgenden die Implikationen von Schutzrechtsverletzungen außerhalb Deutschlands bzw. der EU betrachtet. Ein zentraler Aspekt in nahezu allen Experteninterviews war dabei die For- derung, gegenüber Ländern, welche durch eine Häufung von Patent- oder Markenrechtsverletzungen auffällig geworden sind, permanenten Druck auf politischer Ebene auszuüben bzw. aufrechtzuerhalten. Die bisherigen Anstrengungen (z.B. auf dem G8 Gipfel im Juni 2007 in Heiligendamm) werden dabei durchaus gewürdigt und müssen auch weiterhin aufrechterhalten werden. Auf der operativen Ebene, d.h. bei der konkreten Unterstützung von betroffenen Unternehmen, sollte eine stärkere Kooperation von Unternehmen mit den Zollbehörden angestoßen werden, da diese im Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie eine Schlüsselrolle einnehmen. Ein ausgeprägteres Bewusstsein dieser Tatsache und die Anregungen von Kooperationen mit ausländischen Zollbehörden kann die illegale Konkurrenz durch Produktpiraten zumindest eindämmen. Eine diesbezüglich stärkere Sensibilisierung und Aufklärung unter KMU und entsprechenden Branchenverbänden ist zu befürworten. Des Weiteren wird die Etablierung einer zentralen Anlaufstelle für betroffene Unternehmen in relevanten Ländern wie China angeregt. Als Inspiration kann hierbei das österreichische KMU-Programm IPP dienen. Dieses unterstützt neben der Lobby-Arbeit in Schwellenländern (v.a China, aber auch Indien oder Russland) KMU konkret mit 50% der Kosten für ausländische Patente. Außerdem leistet das Programm Unterstützung durch ein Markt-Monitoring und berät Unternehmen über die Möglichkeiten und Erfolgsaussichten verschiedener Wege, eine Patentrechtsverletzung zu verfolgen. Als wichtigster Punkt kann zudem der Aufbau eines lokalen Netzwerkes angesehen werden. Dadurch wird der persönliche Kontakt zu den relevanten Behörden vor Ort erleichtert, welcher in vielen Fällen von entscheidender Bedeutung ist. Die Etablierung einer ähnlichen Einrichtung auch für deutsche Unternehmen sollte in Erwägung gezogen werden. Neben der Adressierung der Durchsetzung im Ausland ist auf nationaler bzw. europäischer Ebene die weitere strategische Verfolgung eines echten europäischen Gemeinschaftspatentes sowie einer europäischen Patentgerichtsbarkeit von Bedeutung. Dadurch versprechen sich Experten finanzielle Entlastungen für patentaktive Unternehmen sowie ein einheitliches, effizientes Vorgehen bei Patentverlet- 113 zungsstreitigkeiten. Auch die momentan gegebenen Möglichkeiten, in Deutschland ein gerichtliches Verfahren in Patentstreitigkeiten innerhalb eines akzeptablen Zeitfensters zu beenden, sind de facto extrem begrenzt. Daher muss u.a. höchste Aufmerksamkeit auf eine adäquate personelle Ausstattung der Gerichte gelegt werden. Detaillierte Änderungsvorschläge zu gerichtlichen Verfahrensabläufen liegen jedoch außerhalb des Fokus dieser Analyse, welche sich primär auf Handlungsempfehlungen zu KMU-Unterstützungsprogrammen konzentriert. Ein weiterer inhaltlicher Aspekt, welcher einer höheren Aufmerksamkeit bedarf und stark mit dem auszubauenden Aspekt „IP-Management“ verbunden ist, ist der Bereich Lizenzierung und Verwertung von Patenten. Optimierung von Patentlizenzierung und -verwertung Bestandteil des SIGNO Förderprogramms ist der so genannte InnovationMarket bzw. die SIGNO Verwertungsaktion. Ziel ist die Förderung der wirtschaftlichen Verwertung von Patenten über die Vermittlung von Innovationsanbietern, Kapitalgebern und Unternehmen. Als Weg wird ein web-basiertes Portal in Verbindung mit Unterstützungsleistungen durch SIGNO-Partner gewählt. Trotz deren Beratungsanstrengungen zeigt sich, dass die Vermittlung von Lizenznehmern und -gebern in der Praxis schwierig zu sein scheint. Nötig scheint vor allem die Forcierung von Diensten mit einer individuelleren Vermittlung von Lizenznehmer und -geber zu sein. Gerade die Ausarbeitung von Lizenzverträgen, vor allem bei Unternehmen mit beschränkten personellen Ressourcen, erfordert eine individuelle, kompetente Beratung, da hochsensibles Know-how aus dem Unternehmen gegeben wird und entsprechend juristisch abgesichert werden muss. Daher sollte die grundsätzlich begrüßenswerte Förderung des in Deutschland noch vergleichsweise schwach entwickelten Lizenzie rungsaufkommens in einem stärkeren Maße von einem individuellen Coaching begleitet werden. Die Erhöhung des relevanten Know-hows in KMU z.B. mittels der Ausarbeitung von Modelllizenzverträgen oder der Vermittlung von Kenntnissen bezüglich der Bewertungsmethoden sollte dabei zusätzlich adressiert werden, ersetzt jedoch keinesfalls das individuelle Coaching. Das SIGNO-Teilprogramm InnovationMarket sollte daher einer detaillierten Evaluierung unterzogen werden und die Machbarkeit einer Erweiterung in Richtung eines verbesserten aktiven Matchings von potenziellen Lizenznehmern und -gebern untersucht werden. Der zentrale Erfolgsfaktor liegt in der individuellen Beratung von KMU und vor allem in deren Qualität. Daher ist es von entscheidender Wichtigkeit, die Kompetenz und das Wissen von KMU in Fragen des IP-Managements auszubauen und die Mitarbeiter der Förderprogramme für ihre anspruchsvolle Arbeit stetig weiter zu qualifizieren. Verbesserung der Ausbildung im Bereich IP-Management und Mitarbeiterqualifikation Nach Meinung einiger Experten besteht bei einer großen Zahl kleiner und mittlerer Unternehmen Nachholbedarf beim Know-how im Umgang mit ihrem geistigen Eigentum. Dies ist umso problematischer, als dass der Bereich des IP-Managements nicht nur sehr komplex ist, sondern auch einen entscheidenden Wettbewerbsfaktor darstellt. Daher sollte in Zukunft stärker darauf gedrängt werden, relevante Curricula an Universitäten und Fachhochschulen stärker zu verankern. Momentan werden zwar Teilsaspekte wie Patentrecht und Innovationsmanagement an Universitäten gelehrt, teilweise auch Vorträge explizit zum IP-Management angeboten. Es existieren jedoch zu wenige regelmäßige Lehrveranstaltungen zu Methoden des Schutzes des geistigen Eigentums, Schutzrechtsstrategien oder der Verwertung von Intellectual Property. Aufgrund der Vielzahl an betroffenen Fachgebieten bieten sich dabei fakultätsübergreifende Veranstaltungen mit juristischen, wirtschaftlichen und technischen Inhalten an. Neben der Basisausbildung an Hochschulen muss darüber hinaus Wert auf eine stetige Weiterqualifizierung der Mitarbeiter öffentlich geförderter Institutionen, z.B. wie Innovationsbanken oder Erfinderzentren, gelegt werden. Der Erfolg der öffentlichen Programme hängt in einem hohen Maße von der individuellen Kompetenz der Mitarbeiter ab. Daher sollten Programme wie Ip4Inno im Rahmen der 114 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand PRO INNO Europe-Initiative der Europäischen Kommission stärkere Aufmerksamkeit bekommen. Hierbei handelt es sich um ein „Train the Trainer“-Konzept für Personen, die in der Beratung zum IP-Management tätig sind. Diese werden in Schulungen weiterqualifiziert und können als Multiplikatoren in Richtung KMU agieren. neutralen Fördersystem profitieren. Beispiele einer entsprechenden Organisationsstruktur zeigen sich in der Schweiz mit dem Dienst der „begleitenden Patentrecherchen“, bei dem die Ausführung einer Initialberatung durch Mitarbeiter des nationalen Patentamtes sowie die Durchführung einer Patentrecherche bezuschusst werden. Zusätzlich zu den vorgestellten inhaltlichen Aspekten wird im Folgenden eine Reihe von Punkten angesprochen, welche sich der effektiven Umsetzung und Organisation der Förderprogramme widmen. Zunächst wird ein zentraler Kritikpunkt angesprochen, der sich sowohl in den Befragungsergebnissen widerspiegelt als auch in vielen Experteninterviews wiederholt zu Sprache kam. Ein weiterer Vorteil der stärkeren Einbindung von Institutionen in die Förderlandschaft ist das damit zur Verfügung stehende überregionale Netzwerk, mit dem der regionalen Zersplitterung der existierenden Förderangebote begegnet werden kann. Erhöhung der Sichtbarkeit der Förderangebote z.B. durch institutionelle Kooperationen Ein wichtiges Defizit der momentan existierenden Förderlandschaft ist die unzureichende Sichtbarkeit der Angebote in der Zielgruppe, vor allem also bei den KMU. Auf die Frage nach den Barrieren, welche einer verstärkten Nutzung von staatlichen Fördermaßnahmen im Wege stehen, war die Aussage „Zu wenige Informationen über Förderungen“ der mit Abstand relevanteste Punkt. Um dieser Situation entgegenzuwirken, sollte das Marketingkonzept von SIGNO detailliert auf seine Effektivität untersucht werden; hier besteht ein offensichtlicher Verbesserungsbedarf. Abhilfe könnte eine verstärkte Kooperation mit Institutionen wie der Industrie- und Handelskammer, Förderagenturen oder auch dem Deutschen Patent- und Markenamt führen. Diese Institutionen haben einen hohen Bekanntheitsgrad bei den Unternehmen und können als Eintrittspunkte für interessierte Unternehmen dienen. Dabei muss im Sinne des integrativen Ansatzes bei der Förderung der Verwertung geistigen Eigentums darauf geachtet werden, Institutionen mit einem möglichst breiten Kompetenzfeld wirtschaftlicher, juristischer und technischer Art zu adressieren. Eine (erstrebenswerte) prinzipielle Patentneutralität bei Erstanfragen kann z.B. bei den IHKs gewährleistet sein, bei den Patentämtern ist dies dagegen eher weniger der Fall. Die Patentanwälte können jedoch auch von einem prinzipiell patent- Stärkere Koordination der Förderaktivitäten von Bund und Ländern Bedingt durch das föderale System Deutschlands gibt es einen hohen Koordinationsbedarf zwischen Förderprogrammen des Bundes und der Länder, um die Gesamtförderlandschaft effizient zu organisieren. Diese Koordination scheint in der Praxis noch zu wenig stattzufinden. Als Konsequenz entsteht ein auch für Experten nahezu undurchschaubarer Dschungel an relevanten Fördermöglichkeiten. Zur Diskussion gestellt werden hier mehrere Vorschläge: Zum einen erscheint es angebracht, eine stärkere Kooperation der SIGNO-Partner und der Patentinformationszentren zu etablieren. Hier kann es sinnvoll sein, Kompetenzzentren zu finden, in denen sich die entsprechenden Partner nach Technologiefeldern bündeln. Dies hätte zur Folge, dass die Sichtbarkeit der relevanten Ansprechpartner für Interessenten erhöht und eine stärkere Transparenz ermöglicht wird. Die Koordination der Netzwerke von Förderträgern könnten z.B. durch das DPMA erfolgen. Angesichts einer zunehmenden Verlagerung der Patentierungsvorgänge von der nationalen auf die europäische Ebene könnte hier ein alternatives Betätigungsfeld für das DPMA liegen. Ein erster operativer Schritt in Richtung einer höheren Transparenz des Fördersystems sollte die Schaffung bzw. verstärkte Bekanntmachung einer zentralen Kontaktstelle (One Stop Shop) sein, welche eine erste Analyse der Bedürfnisse der Interessenten erstellt, umfassendes Wissen über die Leistungen und Auswahlkriterien der Programme von Bund und Ländern hat und so eine schnelle Vermittlung an die ein- 115 zelnen in Frage kommenden Förderträger leisten kann. Die zentrale Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes und der dort angebotene „Lotsendienst“ oder die Förderdatenbank des BMWi ist dabei der richtige Weg. Dieser sollte verstärkt verfolgt werden, auch wenn er eine inhaltliche Koordination der Förderangebote nicht ersetzen, sondern nur Information über die Vielzahl von Angeboten liefern kann. Abschließend sollen hier nochmals Punkte zur Verbesserung der Konzeption und des Managements der Förderprogramme und strategischen Optionen zur prominenten Positionierung des Themas geistiges Eigentum zur Sprache gebracht werden. Verbesserung der Governance der Förderprogramme durch Evaluation Um die Effektivität und Effizienz in der Organisation der Förderangebote zu überprüfen und gegebenenfalls Optimierungspotenziale auszuschöpfen, sollte bei allen Programmen eine verstärkte Evaluierungskultur integriert werden. Durch detaillierte Evaluationen können mögliche Fehlentwicklungen identifiziert und eine Überprüfung der Zielerreichung durchgeführt werden. Dabei muss aufgrund der Komplexität des Themas IP-Management ein umfassender und integrativer Ansatz gewählt werden. Wie oben dargestellt, ist beispielsweise die alleinige Konzentration auf die Zahl der Patentanmeldungen nicht genügend. Vielmehr muss auch die Nutzung von informellen Schutzmethoden oder weiche Faktoren wie z.B. Lernerfolge in der Professionalität des IPManagements berücksichtigt werden. Sowohl bei der Evaluation als auch bei der anschließenden Optimierung der Förderangebote sollte darauf geachtet werden, alle wichtigen Akteure wie Branchenverbände, KMU, Patentanwälte und Vertretern von Wissenschaft und Forschung mit einzubeziehen, um der Komplexität der Thematik Rechnung zu tragen. Die relevanten Akteure könnten zudem in einem zu etablierenden neuen Beirat eingebunden werden, welcher praxisnahe Verbesserungsvorschläge liefern kann. Diese könnten Probleme wie den Bürokratieabbau und die Beschleunigung von Prozessen betreffen, die in den Experteninterviews unter IP-Dienstleistern explizit als Hemmnisfaktoren genannt wurden, beispielsweise eine verzögerte Auszahlung bereits genehmigter Fördergelder. Ein abschließender Hinweis bezieht sich auf die von anderen Ländern gewählte Herangehensweise an das Thema Intellectual Property. Der Wichtigkeit der Thematik entsprechend wurde z.B. im US-Wirtschaftsministerium der Posten eines „Coordinators of Intellectual Property Rights Enforcement“ geschaffen, der eine institutionenübergreifende Abstimmung der nationalen Anstrengungen zum Schutz des geistigen Eigentums vornimmt. Die Schaffung eines ähnlichen Postens, eventuell in der Form eines „Beauftragten für Geistiges Eigentum“ (analog zum normungspolitischen Sprecher der Bundesregierung oder dem Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik) könnte ein deutliches Signal liefern, dass der Schutz geistigen Eigentums in einem von seinem Humankapital und Erfindungsgeist abhängigen Land wie Deutschland von höchster Bedeutung ist. 116 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Literatur APM, 2008: Studie des DIHK und des APM zu Produkt- und Markenpiraterie in Deutschland, Aktionskreis Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie, Berlin. Aschhoff, B., Blind, K., Ebersberger, B., Fraaß, B., Rammer, C., & Schmidt, T., 2007: Schwerpunktbericht zur Innovationserhebung 2005, Bericht an das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Bessen, J., 2005: „Patents and the Diffusion of Technical Information“, Economics Letters, Vol. 86, Nr. 1, S. 121–128. Blind, K. & Ebersberger, B., 2007: IP Protection Strategies of German Innovators, Karlsruhe, Innsbruck. Blind, K., Edler, J., Frietsch, R., & Schmoch, U., 2003: Erfindungen kontra Patente, Fraunhofer-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung, Schwerpunktstudie „zur technologischen Leistungsfähigkeit Deutschlands“. Blind, K., Edler, J., Frietsch, R., & Schmoch, U., 2006: „Motives to patent: Empirical evidence from Germany“, Research Policy, Vol. 35, S. 655–672. BMI, 2008: Verfassungsschutzbericht 2007. BMWA, 2005: Wissensbilanz – Made in Germany, Berlin. Bundesbank, 2006: Technologische Dienstleis tungen in der Zahlungsbilanz, Statistische Sonderveröffentlichung 12, Frankfurt. Business Software Alliance, 2008: 5th Annual BSA and IDC Global Piracy Study, Washington, D.C. Capgemini, 2005: Studie über die Bedeutung immateriellen Vermöges für Unternehmen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, München. CEBR, 1999: The economic impact of counterfeiting, London. CEBR, 2000: The Impact of Counterfeiting on Four Key Sectors in the European Union, London. CEBR, 2002: Counting Counterfeits: Defining a Method to Collect, Analyse and Compare Data on Counterfeiting and Piracy in the Single Market., London. Chesbrough, H. 2006: Open Innovation: The New Imperative for Creating and Profiting from Technology, Harvard Business Press. Corrado, C., Hulten, C. R., & Sichel, D. 2005: „Measuring Capital and Technology: An Expanded Framework“ in Measuring Capital in the New Economy, C. Corrado, J. Haltiwanger, & D. Sichel (Hrsg.), S. 11–45. Cradoza, K., Basara, J., Cooper, L., & Conroy, R., 2006: „The Power of Intangible Assets“, les Nouvelles, Vol. 41, Nr. 1, S. 3–7. Cummins, J. G., 2004: „A New Approach to the Valuation of Intellectual Capital“, Board of Governors of the Federal Reserve System. Deutsches Patent- und Markenamt, 2007: Jahresbericht 2006, München. Deutsches Patent- und Markenamt, 2008: Jahresbericht 2007, München. Edvinsson, L. & Malone, M. S. 1997: Intellectual Capital, New York. Europäische Kommission, 2006: Reporting Intellectual Capital to Augment Research, Development, and Innovation in SMEs, Report to the Commission of the High Level Expert Group on RICARDIS. Feuerhake, J. & Bundil, M., 2007: „Aufwendungen und Investitionen für Informations- und Kommunikationstechnologie“, Wirtschaft und Statistik, Vol. 6-2007, S. 556–566. Fockenbrock, D., 2008: Konzerne weisen hohe Firmenwerte in den Bilanzen aus Handelsblatt vom 3.Januar 2008, Düsseldorf. Frietsch, R., Köhler, F., & Blind, K., 2008: Weltmarktpatente - Strukturen und deren Veränderung, Expertenkommision Forschung und Innovation, Studien zum deutschen Innovationssystem Nr.7-2008, Berlin. 117 Fukao, K., Hamagata, S., Miyagawa, T., & Tonogi, K., 2007: „Intangible Investment in Japan: Measurement and Contribution to Economic Growth“, RIETI Discussion Paper Series. Gauch, S., 2007: Marken als Innovationsindikator, Expertenkommision Forschung und Innovation, Studien zum deutschen Innovationssystem Nr 12-2007, Berlin. Gehrke, B. & Legler, M., 2004: Technologische Dienstleistungen in der Zahlungsbilanz - Deutschlands Position, aktuelle Entwicklungen und Interpretationen, Expertenkommision Forschung und Innovation, Studien zum deutschen Innovationssystem 19-2004, Berlin. Hall, M., Oppenheim, C., & Sheen, M. 2003: „Barriers to the use of patent information in SMEs“ in Intellectual Property and Innovation Management in Small Firms, R. Blackburn (Hrsg.), Routledge, London, New York, S. 144–160. Haller, A. & Dietrich, R., 2001: „Intellectual Capital Bericht als Teil des Lagebericht“, Der Betrieb, Vol. 54, Nr. 20, S. 1045–1052. Hao, J. X. & Manole, V., 2008: „Intangible Capital and Growth - An International Comparison“, Conference Proceedings of the General Conference of The Internation Association for Research in Income and Wealth. Hulten, C. R., 1979: „On the „Importance“ of Productivity Change“, The American Economic Review, Vol. 69, Nr. 1, S. 126–136. Giuri, P., Mariani, M., Brusoni, S., Crespi, G., Francoz, D., Gambardella, A., Garcia-Fontes, W., Geuna, A., Gonzales, R., Harhoff, D., Hoisl, K., Le Bas, C., Luzzi , A., Magazzini, L., Nesta, L., Nomaleri, O., Palomeras, N., Patel, P., Romanelli, M., & Verspagen, B., 2007: „Inventors and invention processes in Europe: Results from the PatVal-EU survey“, Research Policy, Vol. 36, Nr. 8, S. 1107–1127. IACC, 2005: The Negative Consequences of International Intellectual Property Theft: Economic Harm, Threats to the Public Health and Safety, and Links to Organized Crime and Terrorist Organizations, Washington DC. Gowers, A., 2006: Gowers Review of Intellectual Property, HM Treasury, London. ICC, 29-1-2007: Global Survey on Counterfeiting & Piracy., London. Greenhalgh, C. & Rogers, M., 2007: „The value of intellectual property rights to firms and society“, Oxford Review of Economic Policy, Vol. 23, Nr. 4, S. 541–567. IHK München, 2007: Patent schützen – auch in China, Wirtschaft – Das IHK-Magazin für München und Oberbayern, München. Jalava, J., Aulin-Ahmavaara, P., & Alanen, A., 2007: „Intangible Capital in the Finnish Business Sector“, ETLA Discussion Papers Series. Greenhalgh, C., Longland, M., & Bosworth, D., 2001: „Protecting intellectual property: British, European and American patents and trade marks of selected UK companies 1986–95“, Electronic Journal of Intellectual Property Rights. Kaplan, R. S. & Norton, D. P. 1996: The Balanced Scorecard, Boston. Griliches, Z., 1981: „Market value, R&D, and Patents“, Economics Letters, Vol. 7, S. 183–187. KPMG, 2008: Patente, Marken, Verträge, Kundenbeziehungen – Werttreiber des 21. Jahrhunderts, Köln. Hall, B. H., Jaffe, A., & Trajtenberg, M., 2005: „Market value and patent citations“, Rand Journal of Economics, Vol. 36, Nr. 1, S. 16–38. Landes, W. M. & Posner, R. A., 2003: The economic structure of intellectual property law, Belknap/ Harvard, Boston. 118 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Lanjouw, J. O., Pakes, A., & Putnam, J., 1998: „How to count patents and value intellectual property: The uses of patent renewal and application data“, Journal of Industrial Economics, Vol. 46, Nr. 4, S. 405–432. Marrano, M. G. & Haskel, J., 2006: „How Much Does The UK Invest in Intangible Assets?“, Queen Mary University of London Working Paper Series Nr. 578. McGahan, A. M. & Silverman, B. S., 2006: „Profiting from technological innovation by others: The effect of competitor patenting on firm value“, Research Policy, Vol. 35, Nr. 8, S. 1222–1242. OECD, 1998: The Economic Impact of Counterfeiting, Paris. OECD, 2003: Report of the OECD Task Force on Software Measurement in the National Accounts, OECD Statistics Working Paper Series, Paris. OECD, 2006a: Government R&D Funding and Company Behaviour: Measuring Behavioural Addi tionality. OECD, 2006b: Valuation and Exploitation of Intellectual Property, OECD Statistics Working Paper Series. OECD, 2007: The Economic Impact of Counterfeiting and Piracy, Paris. Parchomovsky, G. & Wagner, R. P., 2005: „Patent portfolios“, University of Pennsylvania Law Review, Vol. 154, Nr. 1, S. 1–77. Radauer, A. & Streicher, J., 2008: Support Services in the Field of Intellectual Propery Rights (IPR) for SMEs in Switzerland - A Review. Radauer, A., Streicher, J., & Ohler, F., 2007: Benchmarking National and Regional Support Services for SME in the Field of Intellectual and Industrial Property, Report on behalf of the European Commission, DG Enterprise and Industry. Rammer, C. & Weißenfeld, B., 2008: Innovationsverhalten der Unternehmen in Deutschland 2006 – Aktuelle Entwicklungen und ein internationaler Vergleich, Bundesministerium für Bildung und Forschung, Studien zum deutschen Innovationssystem 04-2008. Segerstrom, P. S., 1991: „Innovation, Imitation, and Economic-Growth“, Journal of Political Economy, Vol. 99, Nr. 4, S. 807–827. Shapiro, C. 2001: „Navigating the Patent Thicket: Cross Licenses, Patent Pools, and Standard-Setting“ in Innovation Policy and the Economy I, A. Jaffe, J. Lerner, & S. Stern (Hrsg.), The MIT Press, Cambrigde, Massachussetts, S. 119–150. Sherry, E. F. & Teece, D. J., 2004: „Royalties, evolving patent rights, and the value of innovation“, Research Policy, Vol. 33, Nr. 2, S. 179–191. Smith, G. & Parr, R. 2000: Valuation of Intellectual Property and Intangible Assets, Wiley and Sons, New York. Statistisches Bundesamt, 2007a: Dienstleistungsumsätze nach Arten 2004. Statistisches Bundesamt, 2008: A Preliminary R&D Satellite Account for Germany. Statistisches Bundesamt, 2007b: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen-Beiheft Investitionen. Sveiby, K.-E., 1997: „The Intangible Assets Monitor“, Journal of Human Resource Costing & Accounting, Vol. 2, Nr. 1, S. 73–97. Thallam, S., 2006: International Property Rights Index, Property Rights Alliance, Washington DC. United Nations, 2008: SNA 1993, Rev. 1, draft of Chapter 10: The capital account, New York. van Rooijen-Horsten, M., van den Bergen, D., & Tanriseven, M., 2008: „Intangible Capital in the Netherlands: A Benchmark“, Statistics Netherlands Discussion Paper, Vol. 08001. 119 VDMA, 2007: Produkt- und Markenpiraterie in der Investitionsgüterindustrie, Frankfurt am Main. Völckner, F. & Pirchegger, B., 2005: „Immaterielle Werte in der internen und externen Rechnungs legung – Eine empirische Bestandaufnahme“, Research Papers on Marketing and Retailing, University of Hamburg, Vol. 28. Werner, D., 2006: „Trends und Kosten der betrieblichen Weiterbildung - Ergebnisse der IW Weiterbildungserhebung 2005“, IW-Trends- Vierteljahresschrift zur empirischen Wirtschaftsforschung aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Vol. 33, Nr. 1. WHO, 1999: Counterfeit drugs Guidelines for the Development of Measures to Combat Counterfeit Drugs-, WHO/EDM/QSM/99.1, Genf. Zimmermann, V., 2007: „Immaterielle Vermögenswerte als Sicherheiten bei der Kreditvergabe“, KfW Research - Mittelstands- und Strukturpolitik, Vol. 39. 120 Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand Redaktion Prof. Dr. Knut Blind (Projektleitung), Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung und Technische Universität Berlin Dipl.-Volksw. Alexander Cuntz, Technische Universität Berlin Dipl.-Kfm. Florian Köhler, Technische Universität Berlin Mag. Alfred Radauer, Technopolis Group, bis 31.10.08 KMU FORSCHUNG AUSTRIA Produktion/Druck Harzdruckerei Wernigerode GmbH Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Referat Öffentlichkeitsarbeit 10115 Berlin www.bmwi.de Stand Februar 2009 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ist mit dem audit berufundfamilie ® für seine familienfreundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von der berufundfamilie gGmbH, einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, verliehen. Forschungsbericht Nr. 579 Forschungsberichte Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie herausgegeben. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Bundesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Die volkswirtschaftliche Bedeutung geistigen Eigentums und dessen Schutzes mit Fokus auf den Mittelstand - Endbericht Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie www.bmwi.de