Das Sozialwerk Nazareth e. V. aus Norden / Norddeich stellt sich im
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Das Sozialwerk Nazareth e. V. aus Norden / Norddeich stellt sich im
Das Sozialwerk Nazareth e. V. In Norden/Norddeich stellt sich vor. Klaus Rinschede • 2 • • • • Klaus Rinschede Nach dem Bau des Zentrums 1974 durch einen freikirchlichen Träger, übernahm es das Sozialwerk Nazareth e.V. im Oktober 1977. Seitdem heißt das Zentrum „Freizeit – und Heimstätte Nazareth“ – Stätte der Begegnung für Freizeit und Heilung. Gründer des Sozialwerkes e.V. Nazareth ist Roman Siewert, Geschäftsführender Vorstand Das Sozialwerk Nazareth e.V. ist eingetragen im Vereinsregister Norden, als gemeinnützig und mildtätig anerkannt vom Finanzamt Norden, Mitglied im Paritätischen Niedersachen. 3 Aufgabenbereiche Kindergarten Mutter/“Vater“ + Kind in der Jugendhilfe Mutter-KindKurklinik „MKK“ „MKJH“ Heimstätte für seelisch behinderte Persönlichkeiten Klaus Rinschede Betreutes Wohnen für Senioren 4 Klaus Rinschede Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Sozialwerk Nazareth e. V. 5 Die zwei Säulen der Flüchtlingskinderarbeit im Sozialwerk Nazareth e. V. I nt ernat ionale Kinder und Jugendhilfe N azaret h und Clearingst elle für UM F Klaus Rinschede 6 Internationale Kinder- und Jugendhilfe Nazareth Das M inderjährigenprojek t war von M ai 1 9 8 2 bis 1 9 9 7 ein Heim für unbegleitete, vietnamesische, Flüchtlingskinder nach § 3 4 SGB VI I I . M it t lerweile finden Kinder aus anderen Ländern der Erde in der I KJN ein neues Zuhause. Von 1 9 8 2 bis zum 0 2 / 2 0 1 5 haben wir im M inderjährigenprojek t und I KJN 4 5 9 Kinder aufgenommen und bet reut . I m M oment leben hier insgesamt 2 6 Jungen und M ädchen an drei St andort en. Klaus Rinschede 7 Clearingstelle (CL) Die Clearingst elle ist seit dem 0 6 .0 9 .1 9 9 3 eine Erstaufnahmeeinrichtung nach § 4 2 SGB VI I I für unbegleit et e Flücht lingsk inder unt er 1 6 Jahren, die im Land N iedersachsen erst malig auft auchen. A b O k t ober 2 0 0 5 wurde mit Einführung des Kinder- und JugendhilfeWeit erent wick lungsgeset z – KI CK – nehmen wir Kinder und Jugendliche unt er 1 8 Jahre auf Von 0 9 / 1 9 9 3 bis 0 2 / 2 0 1 5 haben wir in der Clearingst elle 6 7 4 Kinder aus insgesamt 5 7 Ländern aufgenommen. Klaus Rinschede 8 Aktuelle Herkunftsländer in der CL/IKJN •Afghanistan •Angola •Iran •Elfenbeinküste •Eritrea •Kenia •Syrien •Mali •Guinea •Somalia •Irak •Pakistan •Senegal •Äthiopien •Simbabwe Klaus Rinschede 9 Klaus Rinschede Wie kommen die jungen Menschen nach Europa / Deutschland? 10 11 12 Illegale Grenzübertritte nach Schengen-Europa Zweites Halbjahr 2014 und erstes Halbjahr 2015 8118 50831 13 170757 14 Klaus Rinschede Fluchtgeschichten unserer Jugendlichen 15 Fluchtwege 1. westliche Atlantik-Mittelmeer-Route Klaus Rinschede 16 Fluchtwege 2. Die zentrale Mittelmeer- Route Klaus Rinschede 17 Klaus Rinschede Fluchtwege 18 Fluchtwege 4. Die Östliche Mittelmeer-Route Deutschland Klaus Rinschede 19 Fluchtwege? Oder Hoffnung auf ein besseres Leben Junge Mädchen werden mit dem Flugzeug direkt eingeflogen. Klaus Rinschede z.B. Nigeria z.B. Kenia 20 Ankommen im Sozialwerk Nazareth e. V. Ankommen Annehmen Betreuen Beraten Begleiten Wie kann uns das gelingen? Klaus Rinschede 21 Klaus Rinschede Unsere vier Standorte 22 Unsere Leistungen in der Clearingstelle (1) Klaus Rinschede Leistungsvereinbarung / Betriebserlaubnis nach § 45 SBB VIII Aufnahme nach § 42 SGB VIII Geeignete Unterbringung nach JH-Standard in 1+2 Bettzimmer Personal, das um die Problematiken der UMF weiß z.B. Traumatisierungen, und das Wissen um die Herkunftsländer. Personal aus den unterschiedlichsten Länder Aufnahmegespräch mit „Dolmetscher“ mit anschließendem Bericht an die Jugendämter Beratung der UMF in Ausländerrechtlichen Fragen, z.B. Asylantragstellung (§12 AsylVfG) Aufarbeitung der Fluchtgründe Fragen nach Familienangehörigen Fragen nach dem Herkunftsland 23 Unsere Leistungen in der Clearingstelle (2) Suche nach Familienangehörigen im europäischen Raum Suche von Familienangehörigen im Herkunftsland (wenn sie gefunden werden sollen) mit dem Roten Kreuz International und dem UNHCR Rückführungen ins Herkunftsland mit Unterstützung von IOM (Internationale Organisation für Migration mit Büros in Berlin und Nürnberg)(wenn von allen Beteiligten gewünscht) Klärung im „Dublinverfahren!“ Asylantragstellung nach §14 AsylVfG mit Begleitung zum Anhörungstermin beim Bundesamt für Migration und Flüchtling Antragstellung der entsprechenden ausländerrechtlichen Dokumente wie z.B. Duldungen ( § 60a AufenthG), Aufenthaltsgestattungen, Aufenthaltserlaubnisse (§ 25 AufenthG) Klaus Rinschede 24 Unsere Leistungen in der Clearingstelle (3) Fahrten zu den Ausländerbehörden Fahrten zu HPG (§ 36 SGB VIII), teilweise mit Dolmetscher, zu den Jugendämter, Beratung und enge Zusammenarbeit mit den Jugendämter Hilfestellung bei polizeilichen Verhören bez. illegaler/unerlaubte Einreise nach §14 AufenthG) (Straftatbestand) Eine gezielte schulische Förderung, aber auch integrative Maßnahmen zur Förderung sozialer Kontakte, z.B. Sportvereine, Volkshochschulkurse etc., sowie die Festigung der verbalen Fähigkeiten in Alltagssituationen stehen hier im Vordergrund. Zudem führt eine gewachsene Vertrauensbasis zu offeneren Dialogen, in denen Hemmschwellen überwunden und Flucht- und andere Erlebnisse besprochen werden Klaus Rinschede 25 Kontakte und notwendige Fahrten zu folgenden Stellen: Klaus Rinschede Jugendämter der Landkreise und Kreisfreie Städte in Niedersachsen: Vormundschaften Allgemeine Sozialdienste Wirtschaftliche Jugendhilfe Vormundschaftsgerichte Jugendhilfeeinrichtungen Landesaufnahmebehörden (ehem. ZAST) Bundesämter/Anhörungen Verwandte Botschaften Berlin, Konsulatsvertretungen Fachtagungen zum Thema UMF Arbeitsgruppen zum Thema Jugendhilfe und UMF Hochschulen Ausländerbehörden 26 Berlin Klaus Rinschede 27 Klaus Rinschede Gesichter der Clearingstelle und IKJN 28 Grundsätzlichen Selbstverständnis „Heimat ist da, wo Menschen einen verstehen“ (Max Frisch) Das Sozialwerk Nazareth versteht sich als diakonisches Werk. Der christliche Charakter soll seinen Ausdruck in der Begegnung mit allen hier lebenden Menschen finden. Klaus Rinschede Das wichtigste in der Konzeption des Sozialwerkes Nazareth war und ist, dass es ein Werk an und für Menschen ist. Obwohl Tausende das Haus für kürzere oder längere Aufenthalte besucht haben, galt und gilt das Interesse der Mitarbeiter und der Leitung - bei aller Sorge um das Wohlergehen der jeweiligen Gruppe - doch immer wieder ganz speziell dem Einzelnen. Vielen Dank für Ihr Interesse 29 Klaus Rinschede 30 § 58, 1a AufenthG (1a) Vor der Abschiebung eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers hat sich die Behörde zu vergewissern, dass dieser im Rückkehrstaat einem Mitglied seiner Familie, einer zur Personensorge berechtigten Person oder einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung übergeben wird. Klaus Rinschede 31 Spezifikum der Arbeit mit unbegleitete minderjährigen Flüchtlingen Abholen/Ankommen Sprachlosigkeit Vertrauen – Misstrauen Rollenverständnis und Widerspruch in der Betreuungsarbeit Krankheiten Altersdiskrepanzen Kulturkonflikt Klaus Rinschede 32 Spezifikum; Abholen/Ankommen In der Regel kommen die Jugendlichen alleine mit dem Zug am Norddeicher Bahnhof an. Bei der Ankunft des Zuges steht ein Mitarbeiter schon auf dem Bahnhof bereit, um den Jugendlichen in Empfang zu nehmen. Wir versuchen immer Jugendliche, die schon in unserer Einrichtung sind und die gleiche Nationalität und/oder Sprache haben, mitzunehmen, um die erste Sprachbarriere zu überbrücken. Natürlich gibt es auch andere Varianten, wie UMF zu uns kommen. Ist dies nicht gewährleistet, wird im Vorfeld jedoch schon ein entsprechender Dolmetscher organisiert, der dann das Aufnahmegespräch übersetzt und so der erste Kontakt ohne sprachliche Barriere erfolgen kann. Klaus Rinschede 33 Spezifikum; Sprachlosigkeit (1) Die Sprachlosigkeit stellt für die Jugendlichen ein großes Problem dar. Sie begreifen oft nicht, was mit ihnen geschieht. Manche verfügen über Englischkenntnisse, die meisten sprechen nur ihre Landessprache bzw. ihren Dialekt, einige sind Analphabeten. Insbesondere in der Aufnahmephase ist es wichtig, Sprachbrücken zu haben, um mit den Kindern in ihrer Landessprache reden zu können. Dieses erste Gespräch muss genutzt werden, den Kindern genau die Vorgehensweise des Clearingverfahrens, des Tagesablaufes in der Clearingstelle etc. zu erklären und damit den Kindern und Jugendlichen ein Stück Sicherheit zu geben. Klaus Rinschede 34 Spezifikum; Sprachlosigkeit (2) Es kann auch mal vorkommen, dass Jugendliche ihre eigene Sprache verbergen, da sie eine andere Identität und auch eine andere Nationalität angegeben haben. Auch kommt es häufiger vor, dass wir Kinder aus „exotischen“ Ländern aufnehmen, für die wir nicht sofort einen Dolmetscher parat haben und die sich in unserem Haus nicht mit anderen Jugendlichen unterhalten können. Das bringt eine kommunikativ schwierige Situation für das Kind und dem Betreuungsteam. Ist die sprachliche Kommunikation einmal nicht möglich, muss für den Jugendlichen zumindest der äußere Rahmen stimmen, d.h. er muss sich versorgt, sicher und geborgen wissen. Klaus Rinschede 35 Spezifikum; Vertrauen – Misstrauen (1) Die Kinder und Jugendlichen sind zunächst voller Misstrauen. Fluchtwege, Kontaktpersonen, Angehörige etc. werden verschwiegen. Fluchtgeschichten wirken konstruiert und ähneln sich. Viele sind durch so genannte Schlepper nach Deutschland gelangt und schützen sich und diese mit ihrem Schweigen. Wir begegnen den Kindern und Jugendlichen offen, ziehen ihre Geschichten nicht in Zweifel (Vertrauen schaffen). Klaus Rinschede 36 Spezifikum; Vertrauen – Misstrauen (2) Unsere Erfahrung ist, je mehr wir nachfragen, desto mehr versucht der Jugendliche, seine Geschichte aufrechtzuerhalten. Um Vertrauen aufzubauen erscheint uns die Clearingsphase als zu kurz zu sein und die Kinder, wenn sie dann in eine Anschlußeinrichtung wechseln, müssen dann weiterhin ihre konstruierte Geschichte aufrechterhalten. Klaus Rinschede 37 Spezifikum; Rollenverständis und Widerspruch der Betreuungsarbeit (1) Unsere Arbeit trägt in sich einen Widerspruch, mit dem wir leben müssen. Wir möchten Vertrauen schaffen, dem Jugendlichen helfen seine doppelte Identität aufzugeben, falsche Informationen wie Geburtsalter, Verwandtschaft etc. aufzudecken. Andererseits bietet hier gerade das Aufrechterhalten der Falschinformationen für den Jugendlichen einen gewissen Schutz. Einerseits sehen wir uns dem Wohl des Kindes verpflichtet, andererseits gehört es zu unserem Auftrag bei der Klärung von Hintergründen, möglichen Rückführungen Hilfestellungen zu leisten. Klaus Rinschede 38 Spezifikum; Rollenverständis und Widerspruch der Betreuungsarbeit (2) Wir sehen auch, dass die Kinder oft unter Druck stehen da sie von den Schleppern zum Schweigen über ihre wahre Identität durch Androhung von Gewalt gezwungen werden. Hier sind uns oft die Hände gebunden. Von Seiten der BetreuerInnen muss sehr ausgewogen mit Zuwendung umgegangen werden. Die Spannung von Nähe und Distanz muss in der Betreuungsarbeit durchgehalten werden. Wer die Nähe nicht wagt, schafft kein Vertrauen. Wer die Distanz nicht aufrecht erhält, wird zum Kumpel. Klaus Rinschede 39 Spezifikum; Krankheiten (1) Der Umgang mit Krankheiten ist oft ein Ausdruck ihrer Hoffnungslosigkeit und des Verlassen seins. Hierzu kommen traumatische Fluchterlebnisse oder negative Erfahrungen mit Gewalt gegen sich und ihrer Familie in ihrer Heimat. Die folgenden psychosomatischen Beschwerden sind typisch: Kopfschmerzen, Magenbeschwerden, Hauterkrankungen, Schlafstörungen. Hinzu kommen Erkrankungen, unter denen sie schon in ihrem Heimatland litten, die unter anderem auch durch Misshandlungen hervorgerufen wurden. Eine große Anzahl von Flüchtlingskindern kommen mit Krankheiten und geschwächt bei uns an, die sie auf ihrer langen Reise bekommen haben. Klaus Rinschede 40 Spezifikum; Krankheiten (2) Ein Ansatz ist es, auf diese Beschwerden einzugehen, mit ihnen einen Arzt aufsuchen und ihnen somit zu signalisieren, dass wir ihre Leiden ernst nehmen. Parallel dazu versuchen wir ihnen in Gesprächen und durch Zuwendung einen Teil ihrer Frustration und das Gefühl des Verlassenseins zu nehmen. Alle Krankenhilfe wird von den wirtschaftlichen Jugendhilfen nach §40 SGBVIII für die Kinder übernommen. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und dem Sozialwerk Nazareth stattfindet, damit hier auch immer rechtzeitig ärztliche Versorgung gewährleistet werden kann. Klaus Rinschede 41 Spezifikum; Altersdriskrepanz Die Betreuungsarbeit wird erschwert durch die Altersdiskrepanz von tatsächlichem und angegebenem Lebensalter. Wir akzeptieren grundsätzlich das angegebene Lebensalter, das einweisende Jugendamt hat das Alter so angenommen oder feststellen lassen. Wir erwarten aber, dass die Jugendlichen sich altersgemäß verhalten und entsprechende Regeln beachtet werden. Eine zu große Altersdiskrepanz führt häufig zu Frustration und zum Rollenkonflikt auf Seiten des Jugendlichen. Wir sprechen mit den Jugendlichen über die Rechte und Pflichten eines minderjährigen, wenn uns das angegebene Alter vom Verhalten und Hinweisen hin als nicht zutreffend erscheint. Wir versuchen nicht, das Alter der Flüchtlinge zu erraten. Biologisch lässt es sich nun einmal nicht zweifelsfrei bestimmen. Deshalb ist ein pädagogisches Clearingkonzept angebracht, in dem psychologische Reife und Hilfsbedarf geprüft werden. Statt "Wie alt ist der UMF?" müsste die Frage lauten: "Welche Hilfe braucht der UMF?" Klaus Rinschede 42 Spezifikum; Kulturkonflikt Die jungen Flüchtlinge sind einem starken Kulturkonflikt ausgesetzt. Nicht nur Klima, Essgewohnheiten und Sprache sind grundverschieden, sondern auch das Verständnis von Familie, die Rollen von Mann und Frau, von Sexualität, von Autoritätsstrukturen sind anders und verunsichern die Kinder und Jugendlichen. Klaus Rinschede 3 Fluchtgeschichten von UMF Atlantik-Route: Youssef kommt aus Algerien. Seine Eltern sind verstorben. Er ist dann in ein „Waisenhaus“ gekommen Es lebt nur noch eine Cousine. Das Mädchen wurde von ihrem Freund entführt und vergewaltigt. Die junge Frau konnte fliehen. Er, als einziges Familienmitglied sollte die junge Frau töten für ihre Schande und den Vergewaltiger. Er ist zu ihr gegangen mit einem Messer, er konnte sie nicht töten. Nach einem Zweikampf mit dem Vergewaltiger konnte er ihn nicht töten und ist geflohen, da er ihn verletzt hatte. Erst ist er nach Marokko geflohen. Es war eine beschwerliche und gefährliche Fahrt. Für Geld, das er sich erarbeitet hatte, kaufte er sich ein Versteck auf einem Containerschiff. Das im Hafen von Tanger lag. Die ganze Überfahrt hatte er Angst, da einige Blinde Passagiere, die sich versteckt hatten und entdeckt wurden, über Bord geworfen wurden. In Nordenham wollte er sich unbemerkt von Bord schleichen. Dabei wurde er entdeckt. Klaus Rinschede 44 3 Fluchtgeschichten von UMF Balkan-Route: Gilan hatte ein gutes Leben in Syrien mit ihren Eltern und Geschwistern. Die Eltern hatten sich einen gewissen Wohlstand erarbeitet, ihnen ging es sehr gut. Sie hatten ein Haus, Freunde, Schule. Der Vater war Geschäftsmann, die Mutter Hausfrau. Die Kinder wurden in Tradition erzogen, waren aber schon sehr daran interessiert, dass die Kinder eine gute Schulund Berufsausbildung bekommen. Dann brach der Krieg aus, bis der Krieg auch sie erreichte und sie um ihr leben fliehen mussten. Sie sind nur Nachts gefahren und zu Fuß über die Grenze in die Türkei geflohen. Immer hatten sie Angst von den Staatstruppen Syriens oder der IS entdeckt und getötet zu werden. In der Türkei konnten sie bei Verwandten unterkommen unter sehr beengten und bescheidenen Umständen. Da die Familie nur über begrenzte Geldmittel verfügten, wurden die 3 älteren Kinder mit Hilfe von Schleppern nach Deutschland ausgeflogen. Mittlerweile konnten die Eltern und 2 jüngere Geschwister nachkommen. 45 3 Fluchtgeschichten von UMF Zentrale Mittelmeer-Route: Tegsti ist ein junges Mädchen aus Eritrea. Sie lebte mit ihrer Mutter an der Grenze zu Äthiopien. Ihr Vater war schon seit Jahren beim Militär Zwangsrekrutiert, ohne Aussicht, jemals da raus zu kommen und ohne Lohn. Die Kinder werden schon aus der Schule heraus rekrutiert, so erging es auch dem Mädchen. Bevor sie vom Militär abgeholt wurde, hat die Mutter organisiert, dass sie mit anderen Eritreern nach Äthiopien fliehen konnte. In einem Flüchtlingslager Maeini in Äthiopien ging es ihr nicht gut und ist dann in einen Nachbarort mit dem Namen Mai Agam gegangen. sie konnte sich einer Gruppe anschließen, die vorhatten nach Europa weiter zu ziehen. Ein bisschen Geld hatte sie bis dato noch von der Mutter verstecken können. Von dort aus sind sie mit einem Kleintransporter über den Sudan nach Libyen gefahren Auf ihrer Fahrt durch Afrika wurden sie immer wieder kontrolliert und teilweise auch ausgeraubt. In lybien an gekommen mussten sie sich wieder Schlepper anvertrauen, die sie dann mit einem Boot nach Italien „übergesetzten.“ In Italien hat sie sich gleich auf dem Weg über Frankreich und den Niederlanden nach Deutschland gemacht. In Bunde wurde sie von der Bundespolizei aufgegriffen. Ihr Ziel war eigentlich Schweden. Sie ist seit April 2014 bei uns.