Das Sozialwerk Nazareth e. V. aus Norden / Norddeich stellt sich im

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Das Sozialwerk Nazareth e. V. aus Norden / Norddeich stellt sich im
Das Sozialwerk Nazareth e. V.
In Norden/Norddeich
stellt sich vor.
Klaus Rinschede
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Klaus Rinschede
Nach dem Bau des Zentrums 1974 durch einen freikirchlichen Träger, übernahm es das
Sozialwerk Nazareth e.V. im Oktober 1977.
Seitdem heißt das Zentrum „Freizeit – und Heimstätte Nazareth“ – Stätte der Begegnung für
Freizeit und Heilung.
Gründer des Sozialwerkes e.V. Nazareth ist Roman Siewert, Geschäftsführender Vorstand
Das Sozialwerk Nazareth e.V. ist eingetragen im Vereinsregister Norden, als gemeinnützig
und mildtätig anerkannt vom Finanzamt Norden,
Mitglied im Paritätischen Niedersachen.
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Aufgabenbereiche
Kindergarten
Mutter/“Vater“
+ Kind in der
Jugendhilfe
Mutter-KindKurklinik
„MKK“
„MKJH“
Heimstätte für
seelisch
behinderte
Persönlichkeiten
Klaus Rinschede
Betreutes
Wohnen für
Senioren
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Klaus Rinschede
Unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge
im
Sozialwerk Nazareth e. V.
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Die zwei Säulen der Flüchtlingskinderarbeit
im Sozialwerk Nazareth e. V.
I nt ernat ionale Kinder und Jugendhilfe
N azaret h
und
Clearingst elle für
UM F
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Internationale Kinder- und Jugendhilfe
Nazareth
 Das M inderjährigenprojek t war von M ai 1 9 8 2 bis 1 9 9 7 ein Heim für
unbegleitete, vietnamesische, Flüchtlingskinder nach § 3 4 SGB VI I I .
 M it t lerweile finden Kinder aus anderen Ländern der Erde in der I KJN
ein neues Zuhause.
 Von 1 9 8 2 bis zum 0 2 / 2 0 1 5 haben wir im M inderjährigenprojek t und
I KJN 4 5 9 Kinder aufgenommen und bet reut .
 I m M oment leben hier insgesamt 2 6 Jungen und M ädchen an drei
St andort en.
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Clearingstelle (CL)
 Die Clearingst elle ist seit dem 0 6 .0 9 .1 9 9 3 eine
Erstaufnahmeeinrichtung nach § 4 2 SGB VI I I für unbegleit et e
Flücht lingsk inder unt er 1 6 Jahren, die im Land N iedersachsen erst malig
auft auchen.
 A b O k t ober 2 0 0 5 wurde mit Einführung des Kinder- und JugendhilfeWeit erent wick lungsgeset z – KI CK – nehmen wir Kinder und Jugendliche
unt er 1 8 Jahre auf
 Von 0 9 / 1 9 9 3 bis 0 2 / 2 0 1 5 haben wir in der Clearingst elle 6 7 4 Kinder
aus insgesamt 5 7 Ländern aufgenommen.
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Aktuelle Herkunftsländer in der CL/IKJN
•Afghanistan
•Angola
•Iran
•Elfenbeinküste
•Eritrea
•Kenia
•Syrien
•Mali
•Guinea
•Somalia
•Irak
•Pakistan
•Senegal
•Äthiopien
•Simbabwe
Klaus Rinschede
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Klaus Rinschede
Wie kommen die
jungen Menschen
nach
Europa / Deutschland?
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Illegale Grenzübertritte nach Schengen-Europa
Zweites Halbjahr 2014 und erstes Halbjahr 2015
8118
50831
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170757
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Fluchtgeschichten
unserer Jugendlichen
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Fluchtwege
 1. westliche Atlantik-Mittelmeer-Route
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Fluchtwege
 2. Die zentrale Mittelmeer- Route
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Fluchtwege
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Fluchtwege
 4. Die Östliche Mittelmeer-Route
Deutschland
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Fluchtwege? Oder Hoffnung auf ein
besseres Leben
Junge Mädchen
werden mit dem
Flugzeug direkt
eingeflogen.
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z.B. Nigeria
z.B. Kenia
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Ankommen im Sozialwerk Nazareth e. V.
Ankommen
Annehmen
Betreuen
Beraten
Begleiten
Wie kann uns das gelingen?
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Unsere vier Standorte
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Unsere Leistungen in der Clearingstelle (1)










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Leistungsvereinbarung / Betriebserlaubnis nach § 45 SBB VIII
Aufnahme nach § 42 SGB VIII
Geeignete Unterbringung nach JH-Standard in 1+2 Bettzimmer
Personal, das um die Problematiken der UMF weiß z.B.
Traumatisierungen, und das Wissen um die Herkunftsländer.
Personal aus den unterschiedlichsten Länder
Aufnahmegespräch mit „Dolmetscher“ mit anschließendem Bericht
an die Jugendämter
Beratung der UMF in Ausländerrechtlichen Fragen, z.B.
Asylantragstellung (§12 AsylVfG)
Aufarbeitung der Fluchtgründe
Fragen nach Familienangehörigen
Fragen nach dem Herkunftsland
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Unsere Leistungen in der Clearingstelle (2)
 Suche nach Familienangehörigen im europäischen Raum
 Suche von Familienangehörigen im Herkunftsland (wenn sie
gefunden werden sollen) mit dem Roten Kreuz International und
dem UNHCR
 Rückführungen ins Herkunftsland mit Unterstützung von IOM
(Internationale Organisation für Migration mit Büros in Berlin und
Nürnberg)(wenn von allen Beteiligten gewünscht)
 Klärung im „Dublinverfahren!“
 Asylantragstellung nach §14 AsylVfG mit Begleitung zum
Anhörungstermin beim Bundesamt für Migration und Flüchtling
 Antragstellung der entsprechenden ausländerrechtlichen
Dokumente wie z.B. Duldungen ( § 60a AufenthG),
Aufenthaltsgestattungen, Aufenthaltserlaubnisse (§ 25 AufenthG)
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Unsere Leistungen in der Clearingstelle (3)
 Fahrten zu den Ausländerbehörden
 Fahrten zu HPG (§ 36 SGB VIII), teilweise mit Dolmetscher, zu den
Jugendämter, Beratung und enge Zusammenarbeit mit den
Jugendämter
 Hilfestellung bei polizeilichen Verhören bez. illegaler/unerlaubte
Einreise nach §14 AufenthG) (Straftatbestand)
 Eine gezielte schulische Förderung, aber auch integrative
Maßnahmen zur Förderung sozialer Kontakte, z.B. Sportvereine,
Volkshochschulkurse etc., sowie die Festigung der verbalen
Fähigkeiten in Alltagssituationen stehen hier im Vordergrund.
 Zudem führt eine gewachsene Vertrauensbasis zu offeneren
Dialogen, in denen Hemmschwellen überwunden und Flucht- und
andere Erlebnisse besprochen werden
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Kontakte und notwendige Fahrten zu
folgenden Stellen:

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Jugendämter der Landkreise und Kreisfreie Städte in Niedersachsen:

Vormundschaften

Allgemeine Sozialdienste

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Vormundschaftsgerichte

Jugendhilfeeinrichtungen

Landesaufnahmebehörden (ehem. ZAST)

Bundesämter/Anhörungen

Verwandte

Botschaften Berlin, Konsulatsvertretungen

Fachtagungen zum Thema UMF

Arbeitsgruppen zum Thema Jugendhilfe und UMF

Hochschulen

Ausländerbehörden
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Berlin
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Gesichter der Clearingstelle und IKJN
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Grundsätzlichen Selbstverständnis
„Heimat ist da,
wo Menschen einen verstehen“
(Max Frisch)
 Das Sozialwerk Nazareth versteht sich als diakonisches Werk. Der christliche
Charakter soll seinen Ausdruck in der Begegnung mit allen hier lebenden
Menschen finden.
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 Das wichtigste in der Konzeption des Sozialwerkes Nazareth war und ist,
dass es ein Werk an und für Menschen ist. Obwohl Tausende das Haus für
kürzere oder längere Aufenthalte besucht haben, galt und gilt das Interesse
der Mitarbeiter und der Leitung - bei aller Sorge um das Wohlergehen der
jeweiligen Gruppe - doch immer wieder ganz speziell dem Einzelnen.
Vielen Dank für Ihr Interesse
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Klaus Rinschede
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§ 58, 1a AufenthG
(1a) Vor der Abschiebung eines unbegleiteten
minderjährigen Ausländers hat sich die
Behörde zu vergewissern, dass dieser im
Rückkehrstaat einem Mitglied seiner Familie,
einer zur Personensorge berechtigten Person
oder einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung
übergeben wird.
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Spezifikum der Arbeit mit unbegleitete
minderjährigen Flüchtlingen
 Abholen/Ankommen
 Sprachlosigkeit
 Vertrauen – Misstrauen
 Rollenverständnis und Widerspruch in der
Betreuungsarbeit
 Krankheiten
 Altersdiskrepanzen
 Kulturkonflikt
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Spezifikum; Abholen/Ankommen
 In der Regel kommen die Jugendlichen alleine mit dem Zug am
Norddeicher Bahnhof an. Bei der Ankunft des Zuges steht ein
Mitarbeiter schon auf dem Bahnhof bereit, um den Jugendlichen in
Empfang zu nehmen. Wir versuchen immer Jugendliche, die schon
in unserer Einrichtung sind und die gleiche Nationalität und/oder
Sprache haben, mitzunehmen, um die erste Sprachbarriere zu
überbrücken. Natürlich gibt es auch andere Varianten, wie UMF zu
uns kommen.
 Ist dies nicht gewährleistet, wird im Vorfeld jedoch schon ein
entsprechender Dolmetscher organisiert, der dann das
Aufnahmegespräch übersetzt und so der erste Kontakt ohne
sprachliche Barriere erfolgen kann.
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Spezifikum; Sprachlosigkeit (1)
 Die Sprachlosigkeit stellt für die Jugendlichen ein großes Problem
dar. Sie begreifen oft nicht, was mit ihnen geschieht. Manche
verfügen über Englischkenntnisse, die meisten sprechen nur ihre
Landessprache bzw. ihren Dialekt, einige sind Analphabeten.
 Insbesondere in der Aufnahmephase ist es wichtig, Sprachbrücken
zu haben, um mit den Kindern in ihrer Landessprache reden zu
können. Dieses erste Gespräch muss genutzt werden, den Kindern
genau die Vorgehensweise des Clearingverfahrens, des
Tagesablaufes in der Clearingstelle etc. zu erklären und damit den
Kindern und Jugendlichen ein Stück Sicherheit zu geben.
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Spezifikum; Sprachlosigkeit (2)
 Es kann auch mal vorkommen, dass Jugendliche ihre eigene
Sprache verbergen, da sie eine andere Identität und auch eine
andere Nationalität angegeben haben. Auch kommt es häufiger
vor, dass wir Kinder aus „exotischen“ Ländern aufnehmen, für die
wir nicht sofort einen Dolmetscher parat haben und die sich in
unserem Haus nicht mit anderen Jugendlichen unterhalten können.
Das bringt eine kommunikativ schwierige Situation für das Kind
und dem Betreuungsteam.
 Ist die sprachliche Kommunikation einmal nicht möglich, muss für
den Jugendlichen zumindest der äußere Rahmen stimmen, d.h. er
muss sich versorgt, sicher und geborgen wissen.
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Spezifikum; Vertrauen – Misstrauen (1)
 Die Kinder und Jugendlichen sind zunächst voller Misstrauen.
Fluchtwege, Kontaktpersonen, Angehörige etc. werden
verschwiegen.
 Fluchtgeschichten wirken konstruiert und ähneln sich. Viele sind
durch so genannte Schlepper nach Deutschland gelangt und
schützen sich und diese mit ihrem Schweigen.
 Wir begegnen den Kindern und Jugendlichen offen, ziehen ihre
Geschichten nicht in Zweifel (Vertrauen schaffen).
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Spezifikum; Vertrauen – Misstrauen (2)
 Unsere Erfahrung ist, je mehr wir nachfragen, desto mehr versucht
der Jugendliche, seine Geschichte aufrechtzuerhalten.
 Um Vertrauen aufzubauen erscheint uns die Clearingsphase als zu
kurz zu sein und die Kinder, wenn sie dann in eine
Anschlußeinrichtung wechseln, müssen dann weiterhin ihre
konstruierte Geschichte aufrechterhalten.
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Spezifikum; Rollenverständis und
Widerspruch der Betreuungsarbeit (1)
 Unsere Arbeit trägt in sich einen Widerspruch, mit dem wir leben
müssen. Wir möchten Vertrauen schaffen, dem Jugendlichen helfen
seine doppelte Identität aufzugeben, falsche Informationen wie
Geburtsalter, Verwandtschaft etc. aufzudecken.
 Andererseits bietet hier gerade das Aufrechterhalten der
Falschinformationen für den Jugendlichen einen gewissen Schutz.
Einerseits sehen wir uns dem Wohl des Kindes verpflichtet,
andererseits gehört es zu unserem Auftrag bei der Klärung von
Hintergründen, möglichen Rückführungen Hilfestellungen zu
leisten.
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Spezifikum; Rollenverständis und
Widerspruch der Betreuungsarbeit (2)
 Wir sehen auch, dass die Kinder oft unter Druck stehen da sie von
den Schleppern zum Schweigen über ihre wahre Identität durch
Androhung von Gewalt gezwungen werden. Hier sind uns oft die
Hände gebunden.
 Von Seiten der BetreuerInnen muss sehr ausgewogen mit
Zuwendung umgegangen werden. Die Spannung von Nähe und
Distanz muss in der Betreuungsarbeit durchgehalten werden.
 Wer die Nähe nicht wagt, schafft kein Vertrauen. Wer die Distanz
nicht aufrecht erhält, wird zum Kumpel.
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Spezifikum; Krankheiten (1)
 Der Umgang mit Krankheiten ist oft ein Ausdruck ihrer
Hoffnungslosigkeit und des Verlassen seins. Hierzu kommen
traumatische Fluchterlebnisse oder negative Erfahrungen mit
Gewalt gegen sich und ihrer Familie in ihrer Heimat.
 Die folgenden psychosomatischen Beschwerden sind typisch:
Kopfschmerzen, Magenbeschwerden, Hauterkrankungen,
Schlafstörungen.
 Hinzu kommen Erkrankungen, unter denen sie schon in ihrem
Heimatland litten, die unter anderem auch durch Misshandlungen
hervorgerufen wurden. Eine große Anzahl von Flüchtlingskindern
kommen mit Krankheiten und geschwächt bei uns an, die sie auf
ihrer langen Reise bekommen haben.
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Spezifikum; Krankheiten (2)
 Ein Ansatz ist es, auf diese Beschwerden einzugehen, mit ihnen
einen Arzt aufsuchen und ihnen somit zu signalisieren, dass wir
ihre Leiden ernst nehmen.
 Parallel dazu versuchen wir ihnen in Gesprächen und durch
Zuwendung einen Teil ihrer Frustration und das Gefühl des
Verlassenseins zu nehmen.
 Alle Krankenhilfe wird von den wirtschaftlichen Jugendhilfen nach
§40 SGBVIII für die Kinder übernommen. Aus diesem Grund ist es
auch wichtig, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen
Jugendamt und dem Sozialwerk Nazareth stattfindet, damit hier
auch immer rechtzeitig ärztliche Versorgung gewährleistet werden
kann.
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Spezifikum; Altersdriskrepanz
 Die Betreuungsarbeit wird erschwert durch die Altersdiskrepanz von
tatsächlichem und angegebenem Lebensalter. Wir akzeptieren
grundsätzlich das angegebene Lebensalter, das einweisende Jugendamt
hat das Alter so angenommen oder feststellen lassen. Wir erwarten aber,
dass die Jugendlichen sich altersgemäß verhalten und entsprechende
Regeln beachtet werden.
 Eine zu große Altersdiskrepanz führt häufig zu Frustration und zum
Rollenkonflikt auf Seiten des Jugendlichen. Wir sprechen mit den
Jugendlichen über die Rechte und Pflichten eines minderjährigen, wenn
uns das angegebene Alter vom Verhalten und Hinweisen hin als nicht
zutreffend erscheint.
 Wir versuchen nicht, das Alter der Flüchtlinge zu erraten. Biologisch lässt
es sich nun einmal nicht zweifelsfrei bestimmen. Deshalb ist ein
pädagogisches Clearingkonzept angebracht, in dem psychologische Reife
und Hilfsbedarf geprüft werden. Statt "Wie alt ist der UMF?" müsste die
Frage lauten: "Welche Hilfe braucht der UMF?"
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Spezifikum; Kulturkonflikt
 Die jungen Flüchtlinge sind einem starken Kulturkonflikt
ausgesetzt. Nicht nur Klima, Essgewohnheiten und Sprache sind
grundverschieden, sondern auch das Verständnis von Familie, die
Rollen von Mann und Frau, von Sexualität, von
Autoritätsstrukturen sind anders und verunsichern die Kinder und
Jugendlichen.
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3 Fluchtgeschichten von UMF
 Atlantik-Route: Youssef kommt aus Algerien. Seine Eltern sind verstorben. Er
ist dann in ein „Waisenhaus“ gekommen Es lebt nur noch eine Cousine. Das
Mädchen wurde von ihrem Freund entführt und vergewaltigt. Die junge Frau
konnte fliehen. Er, als einziges Familienmitglied sollte die junge Frau töten für
ihre Schande und den Vergewaltiger. Er ist zu ihr gegangen mit einem
Messer, er konnte sie nicht töten. Nach einem Zweikampf mit dem
Vergewaltiger konnte er ihn nicht töten und ist geflohen, da er ihn verletzt
hatte.
 Erst ist er nach Marokko geflohen. Es war eine beschwerliche und gefährliche
Fahrt. Für Geld, das er sich erarbeitet hatte, kaufte er sich ein Versteck auf
einem Containerschiff. Das im Hafen von Tanger lag. Die ganze Überfahrt
hatte er Angst, da einige Blinde Passagiere, die sich versteckt hatten und
entdeckt wurden, über Bord geworfen wurden. In Nordenham wollte er sich
unbemerkt von Bord schleichen. Dabei wurde er entdeckt.
Klaus Rinschede
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3 Fluchtgeschichten von UMF
 Balkan-Route: Gilan hatte ein gutes Leben in Syrien mit ihren Eltern und
Geschwistern. Die Eltern hatten sich einen gewissen Wohlstand erarbeitet,
ihnen ging es sehr gut. Sie hatten ein Haus, Freunde, Schule. Der Vater war
Geschäftsmann, die Mutter Hausfrau. Die Kinder wurden in Tradition erzogen,
waren aber schon sehr daran interessiert, dass die Kinder eine gute Schulund Berufsausbildung bekommen.
 Dann brach der Krieg aus, bis der Krieg auch sie erreichte und sie um ihr
leben fliehen mussten. Sie sind nur Nachts gefahren und zu Fuß über die
Grenze in die Türkei geflohen. Immer hatten sie Angst von den Staatstruppen
Syriens oder der IS entdeckt und getötet zu werden. In der Türkei konnten sie
bei Verwandten unterkommen unter sehr beengten und bescheidenen
Umständen. Da die Familie nur über begrenzte Geldmittel verfügten, wurden
die 3 älteren Kinder mit Hilfe von Schleppern nach Deutschland ausgeflogen.
 Mittlerweile konnten die Eltern und 2 jüngere Geschwister nachkommen.
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3 Fluchtgeschichten von UMF
 Zentrale Mittelmeer-Route: Tegsti ist ein junges Mädchen aus Eritrea. Sie lebte mit
ihrer Mutter an der Grenze zu Äthiopien. Ihr Vater war schon seit Jahren beim
Militär Zwangsrekrutiert, ohne Aussicht, jemals da raus zu kommen und ohne
Lohn.
 Die Kinder werden schon aus der Schule heraus rekrutiert, so erging es auch
dem Mädchen. Bevor sie vom Militär abgeholt wurde, hat die Mutter organisiert,
dass sie mit anderen Eritreern nach Äthiopien fliehen konnte.
 In einem Flüchtlingslager Maeini in Äthiopien ging es ihr nicht gut und ist dann in
einen Nachbarort mit dem Namen Mai Agam gegangen. sie konnte sich einer
Gruppe anschließen, die vorhatten nach Europa weiter zu ziehen. Ein bisschen
Geld hatte sie bis dato noch von der Mutter verstecken können. Von dort aus
sind sie mit einem Kleintransporter über den Sudan nach Libyen gefahren Auf
ihrer Fahrt durch Afrika wurden sie immer wieder kontrolliert und teilweise auch
ausgeraubt. In lybien an gekommen mussten sie sich wieder Schlepper
anvertrauen, die sie dann mit einem Boot nach Italien „übergesetzten.“
 In Italien hat sie sich gleich auf dem Weg über Frankreich und den Niederlanden
nach Deutschland gemacht. In Bunde wurde sie von der Bundespolizei
aufgegriffen. Ihr Ziel war eigentlich Schweden. Sie ist seit April 2014 bei uns.