integration_erste_lebensstunde_deutsch
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Ärztliche Notdienste in Halle (Saale) Notfalldienst: 0345 68 10 00 Notfallambulanz des St. Elisabeth/ St. Barbara Krankenhauses 0 – 24 Uhr Tel.: 0345 21 34 310 Notfallambulanz des Universitätsklinikum der Martin- LutherUniversität 0 – 24 Uhr Tel.: 0345 557 58 60 Niedergelassene Fachärzte für Kinderheilkunde der Stadt Halle Dr. Birgit Reinhardt & Dr Heidrun Wawro Steinstraße 32 06108 Halle (Saale) Tel.: 0345 50 34 70 Dr. Helga Baeßler Clara- Zetkin-Straße 14 06114 Halle Tel.: 0345 523 22 23 Hendrik Altnau Steinweg 27 06110 Halle (Saale) Tel.: 0345 202 14 57 Dr. Eva Zaage Äußere Leipziger Straße 7 06116 Halle Tel.: 0345 560 26 25 Dr. Dagmar Barth Merseburgerstraße 46 06110 Halle (Saale) Tel.: 0345 120 44 44 Birgit Mauerhoff-Klapperstück Kohlschütterstraße 7 06114 Halle Tel.: 0345 525 01 21 Dr. Anna-Elisabeth Kapuhs Bertramstraße 1 06110 Halle Tel.: 0345 290 65 10 Heike Artus Köthener Straße 13 06118 halle Tel.: 0345 521 19 45 Waltraud Mittenentzwei Südstraße 61 06110 Halle Tel.: 0345 202 87 32 Marion Schroeder Kröllwitzer Straße 35 06120 Halle Tel.: 0345 388 07 15 Dr. Cordula Worch Ernst-Hermann-Meyer Str. 58 06124 Halle Tel.: 0345 472 25 50 Cornelia Rickers G.-Herzberg -Str. 14 06110 Halle Tel.: 0345 120 03 36 Sabine Lehmann Am Tulpenbrunnen 3 06122 Halle Tel.: 0345 805 66 83 Dr. Heidemarie Ullrich Falladaweg 10 06126 Halle Tel.: 0345 687 10 19 Dr. Gabriele Tiboldi Am Steintor 6 06112 Halle Tel.: 0345 283 57 15 Gudrun Dreller Wilhelm-v.- Klewitz-Str. 11 06132 Halle Tel.: 0345 774 83 13 Dorothi Zeißler Diesterwegstraße 39 06128 Halle Tel.: 0345 478 67 65 Dr. Simone Trautmann Unstrutstraße 3 06122 Halle Tel.: 0345 804 56 50 Renate Giese Wilhelm-v.-Klewitz-Str. 11 06122 Halle Tel.: 0345 774 83 11 Dr. Evelyn Seifert Neustädter Passage 1 06122 Halle Tel.: 0345 806 04 08 Dr. Marina Glasse Wilhelm-v.-Klewitz-Str. 11 06132 Halle Tel.: 0345 776 34 28 Saskia Adolphi Ernst-Hermann-Meyer Str. 58 06124 Halle Tel.: 0345 472 25 50 Dr.Detlef Wend Reilstraße 129 a 06114 Halle Tel.: 0345 529 42 18 Birgit Neumeister Ernst-Hermann-Meyer Str. 58 06124 Halle Tel.: 0345 472 25 50 Corry Aspe Wilhelm-v-Klewitz-Str.11 06132 Halle Tel.: 0345 774 82 56 Quelle: http//www.kvsa.de Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Hinweis zum Gesundheitsführer: Eine Vielzahl weiterer Informationen über Beratungsstellen, aktuelle Aufklärungsthemen, zur Kinderheilkunde, zu Infektionskrankheiten und zur Frauengesundheit finden Sie im Interkulturellen Gesundheitsführer für HallenserInnen. Er bietet eine Übersicht über die in Halle niedergelassenen Ärzte und gibt Auskunft darüber, welche Fremdsprachen in den Praxen gesprochen werden. Die Broschüre in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Russisch können Sie bei der Beauftragten für Migration und Integration der Stadt Halle, Frau Schneutzer, erhalten. Als Download-Version können Sie diese in den benannten Sprachen zuzüglich Vietnamesisch, Arabisch und Kurdisch unter www.integration.halle.de / Downloads-Informationen oder unter www.jw-frohe-zukunft.de abrufen. Auskunft erteilt: Stadt Halle (Saale), Gesundheitsamt Ressort Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Frau Dr. med. Ch. Herrmann Tel.: 0345 690 26 83 Warum Fragen zum „familiären Umfeld“? Elternbrief und Fragebogen zur EINSCHULUNGSUNTERSUCHUNG Es bestehet ein deutlicher Zusammenhang zwischen familiärer Situation und Kindergesundheit. Ihre Angaben sollen helfen, Ihrem Kind seiner besonderen Situation entsprechende individuelle Förderangebote zur Verfügung stellen zu können. Sehr geehrte Eltern / Sorgeberechtigte, Was passiert mit den erhobenen Daten? Für die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (DSGLSA) sowie die ärztliche Schweigepflicht. Die erhobenen Daten dienen ausschließlich der ärztlichen Beurteilung, der ärztlichen Dokumentation sowie in anonymisierter Form der Gesundheitsberichterstattung des Landes Sachsen-Anhalt. Ihr Kind wird im kommenden Jahr schulpflichtig. Aus diesem Grund sieht das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 01.08.2005 eine Pflichtuntersuchung Ihres Kindes vor (SchulG LSA §37 Abs. 2, GDG-LSA §9 Abs. 2). Die weiteren gesetzlichen Grundlagen für diese Untersuchung sind das Datenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz Personenbezogener Daten der Bürger vom 12. März 1992 / DSG-LSA §9 Abs.1), das Gesundheitsdienstgesetz des Landes Sachse-Anhalt vom 21. 11. 1997 (GDG-LSA §23 Abs. 1) sowie das Infektionsschutzgesetz (SG § 34 Abs. 11). Zum Abschluss noch einmal eine Bitte an Sie: Was passiert bei der Untersuchung? Bitte bringen Sie zur Einschulungsuntersuchung den ausgefüllten Fragebogen, den Impfausweis, das gelbe Vorsorgeheft und- falls vorhanden- die Brille des Kindes mit. Die Vorlage des Impfausweises erfolgt verpflichtend, da bei Erstaufnahme in die erste Klasse einer allgemein bildenden Schule das Gesundheitsamt oder der von ihm beauftragte Arzt den Impfstatus zu erheben hat (SG § 34 Abs. 11). Bei dieser Untersuchung prüft die Schulärztin/ der Schularzt des Gesundheitsamtes, ob Ihr Kind aus ärztlicher Sicht altersgerecht entwickelt ist. Zusätzlich sollen die Schulärzte sowohl die Eltern als auch die Schule in Fragen gesundheitlicher Entwicklung und eventuell spezieller Förderung der Kinder beraten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Wie läuft die Untersuchung ab? Dr. med. Ch. Herrmann FA für Kinderheilkunde ------------------------------------------------------------Schulärztin / Schularzt Einwilligung zur Datenerhebung nach §4 DSG-LSA (Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger) vom 12. März 1992 Die vorstehenden Personenbezogenen Daten wurden im Rahmen der schulärztlichen Untersuchung meines /unseres Kindes dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes zur Verfügung gestellt. Diese Daten dürfen vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst nur zur medizinischen Dokumentation und in anonymisierter Form für die Gesundheitsberichterstattung genutzt werden. Mir ist bekannt, dass ich die Einwilligung jeder Zeit mit Wirkung für die Zukunft wiederufen kann. Weiterhin ist mir bekannt, dass die Möglichkeit besteht, die Sozialdaten auch während des Arztgespräches anzugeben. Ort, Datum --------------------------------------------------------------------------------------------Unterschrift der Eltern / Sorgeberechtigten Ihr Kind wird in Ihrer Anwesenheit untersucht. Es werden der Gesundheitszustand und die körperliche, geistige, seelische und soziale Reife fest gestellt, sowie die Funktion der Sinnesorgane (Sehtest, Hörtest) überprüft. Sollten sich Beeinträchtigungen herausstellen, kann umgehend eine weitergehende Diagnostik empfohlen bzw. können Fördermaßnahmen eingeleitet werden. Was wird zur Untersuchung noch benötigt? Zur Vorbereitung der Untersuchung erhalten Sie den beigefügten Fragebogen und werden gebeten, den Impfausweis und das U-Heft Ihres Kindes mitzubringen. Die Daten zum Themenfeld 5 „Familiäres Umfeld“ können auch während des Arztgespräches besprochen und angegeben werden. Wozu dient der Fragebogen? Alle Angaben im Fragebogen geschehen auf freiwilliger Basis. Sie dienen dazu, Befunde und Entwicklungsbesonderheiten Ihres Kindes besser einordnen und beurteilen zu können. Sie kennen vergleichbare Verfahren sicher bereits von eigenen Untersuchungen. Bei nicht Beantwortung der Fragen entstehen Ihrem Kind keinerlei Nachteile. Termin: Ort: Helmeweg 2 Name des Kindes: ………………………….Vorname/n: ……………………......................... Welche Therapie wurde oder wird durchgeführt: Geburtsdatum: ……………………………. Nationalität. ……………………………………… O Sprachtherapie O Ergotherapie O Frühförderung O Physiotherapie Anschrift: …………………………………………………………………………………………. Zuständige Grundschule: ……………………………………………………………………….. O Das Kind nimmt täglich Medikamente (wenn ja, welche? ………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………………………) Name der Eltern / Sorgeberechtigten: ………………………………………………………… Telefon: 1. …………………………………………………………. Schwangerschaft und Geburtsverlauf: Erkrankung der Mutter während der Schwangerschaft: O nein O ja Wenn ja, welche? …………………………………………………………………………………………………… Geburtsgewicht: ……………………………..g O Normalgeburt O Frühgeburt O Mehrlingsgeburt O Geburtskomplikationen (z.B. Kaiserschnitt, Saugglocke, Zangengeburt) 2. Entwicklung des Kindes Erste Zähne Laufen gelernt Sprechen gelernt Tags und Nacht sauber Probleme 3. O ca.6. – 8. Monat O ca. 12. Monat O ca. 16. – 24. Monat O ca. 3.- 4. Lebensjahr O später O später O später O später O Mittelohrentzündung/ -vereiterung O Erkrankung: Skelet, Wirbelsäule, Hüfte o.Ä., Füße O Nieren-/Blasenentzündung O Atemwegserkrankungen O Rheumatische Erkrankungen Sonstige Erkrankungen / Welche? ……………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………… 4. Aktuelle gesundheitliche Besonderheiten: O Neigung zu Erkältungen O Gehäuftes Atmen mit offenem Mund O Neurodermitis O Allergien O Asthma- und chronische Bronchitis O Auffälligkeit im Verhalten O sonstige Erkrankungen / Welche? O Unfälle (wenn ja, welche? ………………………………………………………………………) O Operationen (wenn ja, welche? Hat Ihr Kind zurzeit Beschwerden? O Kopfschmerzen O Schmerzen des O Bauchschmerzen Bewegungsapparates O Schlafstörungen Sonstige gesundheitliche Probleme, die Sie gern im Hinblick auf die Einschulung Ihres Kindes besprechen möchten: …………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………… 5. Familiäres Umfeld Besucht das Kind den Kindergarten? O Ja O nein Anzahl der Geschwister: ………………… Alter der Geschwister: …………………. Frühere Erkrankungen O Gelbsucht des Neugeborenen O Hepatitis A (ansteckende Gelbsucht) O Windpocken O Keuchhusten O Hirnhautentzündungen O Krampfanfälle O Krankenhausaufenthalte (wenn ja, welche? ………………………………………………………………………) O Herz-Kreislauf-Erkrankungen O Hüftgelenkserkrankungen O Nieren-/Blasenerkrankungen O Diabetes (Zuckerkrankheit) O Anfallsleiden …………………………………. Kind lebt ständig bei: O beiden Sorgeberechtigte O Mutter O Vater Wird im Haushalt geraucht? O Ja O nein O keine Angaben Mutter ist zzt. erwerbstätig: O ja O Vollzeit O Teilzeit Vater ist zzt. Erwerbstätig: O ja O Vollzeit O Teilzeit Schulabschluss Mutter: O9 O nein O nein O 10 O Abitur O 10 O Abitur Schulabschluss Vater: O9 Ort /Datum Unterschrift eines /des Sorgeberechtigten …………………………. ……………………………………………………. Familienhebammen in Halle (Saale) Ein Kind zu bekommen bedeutet für viele Glück, Freude, Erfüllung eines Traumes. Es gibt aber auch Schwangere, Paare, Familien, die Sorgen, Nöte, Kummer haben. Ihnen zu helfen, ist das Ziel einer Familienhebamme. In der Stadt Halle (Saale) gibt es seit 2004 vier Familienhebammen. Sie sind speziell qualifizierte Fachfrauen, die im Projekt „Familienhebammen in Sachsen-Anhalt“ vom Gesundheitsministerium Sachsen- Anhalt mitwirken. Ihr Aufgabengebiet reicht von der Schwangerenbetreuung bis zur Unterstützung der Frauen und Familien bis zum 1. Geburtstag des zuletzt geborenen Kindes in häuslicher Umgebung. Familienhebammen unterliegen der Schweigepflicht. Sie sind eingebunden in Netzwerke aller anderen Bereiche mit Hilfsangeboten für Mütter, Kinder und Familien. Familienhebammen möchten: - Frauen und Familien stärken, ihren häuslichen Aufgaben selbst nachzukommen - die Bindung von Mutter und Kind festigen - Enwicklungsverzögerungen und gesundheitliche Störungen beim Kind erkennen und Hilfen aufzeigen - Stillen und gesunde Ernährung im 1. Lebensjahr unterstützen - Hilfsangebote erstellen bei finanziellen, psychosozialen, gesundheitlichen Problemen Zu wem kommen die Familienhebammen? Sie kommen zu Familien, die in verschiedener Weise stark belastet sind. Zum Beispiel können das sein: - jugendliche Schwangere/ Mütter - Frauen mit niedrigem Bildungsniveau - Analphabetinnen - Arbeitslosigkeit, finanzielle Probleme, Armut - schlechte Wohnverhältnisse Migrantinnen, ungeklärter Aufenthaltstatus psychisch auffällige, kranke Frauen Frauen mit chronischen Erkrankungen und Suchtproblemen unerwünschte Schwangerschaft rasch aufeinander folgende Schwangerschaften gestörte Mutter-Kind Beziehung eingeschränkte Alltagsbewältigung Überforderung, Hilflosigkeit, Vernachlässigung familiäre Gewalterfahrung, sexuelle Gewalt Frauen in kriminellem Umfeld Wer zahlt die Familienhebammen? Die Familienhebammen werden vom ersten Kontakt in der Schwangerschaft bis etwa zur 8. Woche nach der Geburt durch die Krankenkasse bezahlt. Die Zeit der Betreuung bis zum 1.Geburtstag des Kindes übernimmt dann das Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt. Kontaktaufnahme ist möglich durch: - die Frau selbst - Familienangehörige - andere Hebammen - Krankenhäuser - Frauen- oder Kinderarzt - Sozialarbeiter, Beratungsstellen - Jugend- oder Sozialamt Geburtsurkunde/standesamtliche Bescheinigungen für Erziehungsgeld, Kindergeld, Krankenkasse Stadt Halle (Saale) Fachbereich Bürgerservice Ressort Standesamt Marktplatz 06100 Halle Tel.: 0345 221 46 23 Fax.: 0345 221 45 81 Tel.: 0345 68 65 627 Tel.: 0345 54 83 688 Tel.: 0345 55 73 009 Tel.: 0177 44 90 471 Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr 9.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 18.00 Uhr 9.00 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 15.00 Uhr Beantragung Kindergeld Familienkasse Halle (Saale) Öffnungszeiten: Schopenhauerstraße 2 täglich 7.30 – 12.00 Uhr 06114 Halle (Saale) Donnerstag 7.30 – 18.00 Uhr Fax: 0345/52 49 73 28 E-Mail: [email protected] Beantragung Erziehungsgeld/Elterngeld Landesverwaltungsamt Referat: Erziehungsgeld Dienstgebäude Halle Maxim-Gorki-Staße 7 06114 Halle Tel.:0345 52 76 0 E-Mail. [email protected] Öffnungszeiten: Montag bis 9.00 – 12.00 u. Donnerstag 13.00 – 15.30 Uhr Freitag 9.00 – 13.00 Uhr Information/Anmeldung Kindertagesstätten Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Am Stadion 5 06122 Halle(Saale) Tel.: 0345 221 22 34 Kontakt zu den Familienhebammen Chluppka, Petra Friedrich, Yvonne Morche, Anette Nitschke, Manuela Öffnungszeiten: Montag Dienstag Sonstige Fragen/Vermittlung Stadt Halle (Saale) Gesundheitsamt; Frau Dr. med. C.Gröger Helmeweg 2; 06122 Halle Tel.: 0345 690 26 83 Öffnungszeiten: Dienstag 8.30 – 12.00 Uhr u. 13.00 – 18.00 Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr