integration_erste_lebensstunde_deutsch

Transcription

integration_erste_lebensstunde_deutsch
Ärztliche Notdienste in Halle (Saale)
Notfalldienst: 0345 68 10 00
Notfallambulanz des St. Elisabeth/ St. Barbara Krankenhauses 0 – 24
Uhr
Tel.: 0345 21 34 310
Notfallambulanz des Universitätsklinikum der Martin- LutherUniversität 0 – 24 Uhr
Tel.: 0345 557 58 60
Niedergelassene Fachärzte für Kinderheilkunde der Stadt Halle
Dr. Birgit Reinhardt &
Dr Heidrun Wawro
Steinstraße 32
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 50 34 70
Dr. Helga Baeßler
Clara- Zetkin-Straße 14
06114 Halle
Tel.: 0345 523 22 23
Hendrik Altnau
Steinweg 27
06110 Halle (Saale)
Tel.: 0345 202 14 57
Dr. Eva Zaage
Äußere Leipziger Straße 7
06116 Halle
Tel.: 0345 560 26 25
Dr. Dagmar Barth
Merseburgerstraße 46
06110 Halle (Saale)
Tel.: 0345 120 44 44
Birgit Mauerhoff-Klapperstück
Kohlschütterstraße 7
06114 Halle
Tel.: 0345 525 01 21
Dr. Anna-Elisabeth Kapuhs
Bertramstraße 1
06110 Halle
Tel.: 0345 290 65 10
Heike Artus
Köthener Straße 13
06118 halle
Tel.: 0345 521 19 45
Waltraud Mittenentzwei
Südstraße 61
06110 Halle
Tel.: 0345 202 87 32
Marion Schroeder
Kröllwitzer Straße 35
06120 Halle
Tel.: 0345 388 07 15
Dr. Cordula Worch
Ernst-Hermann-Meyer Str. 58
06124 Halle
Tel.: 0345 472 25 50
Cornelia Rickers
G.-Herzberg -Str. 14
06110 Halle
Tel.: 0345 120 03 36
Sabine Lehmann
Am Tulpenbrunnen 3
06122 Halle
Tel.: 0345 805 66 83
Dr. Heidemarie Ullrich
Falladaweg 10
06126 Halle
Tel.: 0345 687 10 19
Dr. Gabriele Tiboldi
Am Steintor 6
06112 Halle
Tel.: 0345 283 57 15
Gudrun Dreller
Wilhelm-v.- Klewitz-Str. 11
06132 Halle
Tel.: 0345 774 83 13
Dorothi Zeißler
Diesterwegstraße 39
06128 Halle
Tel.: 0345 478 67 65
Dr. Simone Trautmann
Unstrutstraße 3
06122 Halle
Tel.: 0345 804 56 50
Renate Giese
Wilhelm-v.-Klewitz-Str. 11
06122 Halle
Tel.: 0345 774 83 11
Dr. Evelyn Seifert
Neustädter Passage 1
06122 Halle
Tel.: 0345 806 04 08
Dr. Marina Glasse
Wilhelm-v.-Klewitz-Str. 11
06132 Halle
Tel.: 0345 776 34 28
Saskia Adolphi
Ernst-Hermann-Meyer Str. 58
06124 Halle
Tel.: 0345 472 25 50
Dr.Detlef Wend
Reilstraße 129 a
06114 Halle
Tel.: 0345 529 42 18
Birgit Neumeister
Ernst-Hermann-Meyer Str. 58
06124 Halle
Tel.: 0345 472 25 50
Corry Aspe
Wilhelm-v-Klewitz-Str.11
06132 Halle
Tel.: 0345 774 82 56
Quelle: http//www.kvsa.de
Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.
Hinweis zum Gesundheitsführer:
Eine Vielzahl weiterer Informationen über Beratungsstellen, aktuelle
Aufklärungsthemen, zur Kinderheilkunde, zu Infektionskrankheiten und zur
Frauengesundheit finden Sie im Interkulturellen Gesundheitsführer für
HallenserInnen.
Er bietet eine Übersicht über die in Halle niedergelassenen Ärzte und gibt
Auskunft darüber, welche Fremdsprachen in den Praxen gesprochen
werden. Die Broschüre in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und
Russisch können Sie bei der Beauftragten für Migration und Integration der
Stadt Halle, Frau Schneutzer, erhalten. Als Download-Version können Sie
diese in den benannten Sprachen zuzüglich Vietnamesisch, Arabisch und
Kurdisch unter www.integration.halle.de / Downloads-Informationen oder
unter www.jw-frohe-zukunft.de abrufen.
Auskunft erteilt:
Stadt Halle (Saale), Gesundheitsamt
Ressort Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Frau Dr. med. Ch. Herrmann
Tel.: 0345 690 26 83
Warum Fragen zum „familiären Umfeld“?
Elternbrief und Fragebogen zur EINSCHULUNGSUNTERSUCHUNG
Es bestehet ein deutlicher Zusammenhang
zwischen
familiärer Situation und
Kindergesundheit. Ihre Angaben sollen helfen, Ihrem Kind seiner besonderen Situation
entsprechende individuelle Förderangebote zur Verfügung stellen zu können.
Sehr geehrte Eltern / Sorgeberechtigte,
Was passiert mit den erhobenen Daten?
Für die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten gelten die
Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (DSGLSA) sowie die ärztliche Schweigepflicht. Die erhobenen Daten dienen ausschließlich der
ärztlichen Beurteilung, der ärztlichen Dokumentation sowie in anonymisierter Form der
Gesundheitsberichterstattung des Landes Sachsen-Anhalt.
Ihr Kind wird im kommenden Jahr schulpflichtig. Aus diesem Grund sieht das Schulgesetz
des Landes Sachsen-Anhalt vom 01.08.2005 eine Pflichtuntersuchung Ihres Kindes vor
(SchulG LSA §37 Abs. 2, GDG-LSA §9 Abs. 2). Die weiteren gesetzlichen Grundlagen für
diese Untersuchung sind das Datenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz Personenbezogener Daten der Bürger vom 12. März 1992 / DSG-LSA §9 Abs.1), das
Gesundheitsdienstgesetz des Landes Sachse-Anhalt vom 21. 11. 1997 (GDG-LSA §23
Abs. 1) sowie das Infektionsschutzgesetz (SG § 34 Abs. 11).
Zum Abschluss noch einmal eine Bitte an Sie:
Was passiert bei der Untersuchung?
Bitte bringen Sie zur Einschulungsuntersuchung den ausgefüllten Fragebogen, den
Impfausweis, das gelbe Vorsorgeheft und- falls vorhanden- die Brille des Kindes mit.
Die Vorlage des Impfausweises erfolgt verpflichtend, da bei Erstaufnahme in die erste
Klasse einer allgemein bildenden Schule das Gesundheitsamt oder der von ihm
beauftragte Arzt den Impfstatus zu erheben hat (SG § 34 Abs. 11).
Bei dieser Untersuchung prüft die Schulärztin/ der Schularzt des Gesundheitsamtes, ob
Ihr Kind aus ärztlicher Sicht altersgerecht entwickelt ist. Zusätzlich sollen die Schulärzte
sowohl die Eltern als auch die Schule in Fragen gesundheitlicher Entwicklung und
eventuell spezieller Förderung der Kinder beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Wie läuft die Untersuchung ab?
Dr. med. Ch. Herrmann
FA für Kinderheilkunde
------------------------------------------------------------Schulärztin / Schularzt
Einwilligung zur Datenerhebung nach §4 DSG-LSA (Gesetz zum Schutz
personenbezogener Daten der Bürger) vom 12. März 1992
Die vorstehenden Personenbezogenen Daten wurden im Rahmen der schulärztlichen
Untersuchung meines /unseres Kindes dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des
Gesundheitsamtes zur Verfügung gestellt.
Diese Daten dürfen vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst nur zur medizinischen
Dokumentation und in anonymisierter Form für die Gesundheitsberichterstattung genutzt
werden.
Mir ist bekannt, dass ich die Einwilligung jeder Zeit mit Wirkung für die Zukunft
wiederufen kann. Weiterhin ist mir bekannt, dass die Möglichkeit besteht, die
Sozialdaten auch während des Arztgespräches anzugeben.
Ort, Datum
--------------------------------------------------------------------------------------------Unterschrift der Eltern / Sorgeberechtigten
Ihr Kind wird in Ihrer Anwesenheit untersucht. Es werden der Gesundheitszustand und die
körperliche, geistige, seelische und soziale Reife fest gestellt, sowie die Funktion der
Sinnesorgane (Sehtest, Hörtest) überprüft. Sollten sich Beeinträchtigungen herausstellen,
kann umgehend eine weitergehende Diagnostik empfohlen bzw. können
Fördermaßnahmen eingeleitet werden.
Was wird zur Untersuchung noch benötigt?
Zur Vorbereitung der Untersuchung erhalten Sie den beigefügten Fragebogen und
werden gebeten, den Impfausweis und das U-Heft Ihres Kindes mitzubringen.
Die Daten zum Themenfeld 5 „Familiäres Umfeld“ können auch während des
Arztgespräches besprochen und angegeben werden.
Wozu dient der Fragebogen?
Alle Angaben im Fragebogen geschehen auf freiwilliger Basis. Sie dienen dazu, Befunde
und Entwicklungsbesonderheiten Ihres Kindes besser einordnen und beurteilen zu
können. Sie kennen vergleichbare Verfahren sicher bereits von eigenen Untersuchungen.
Bei nicht Beantwortung der Fragen entstehen Ihrem Kind keinerlei Nachteile.
Termin:
Ort: Helmeweg 2
Name des Kindes: ………………………….Vorname/n: …………………….........................
Welche Therapie wurde oder wird durchgeführt:
Geburtsdatum: ……………………………. Nationalität. ………………………………………
O Sprachtherapie
O Ergotherapie
O Frühförderung
O Physiotherapie
Anschrift: ………………………………………………………………………………………….
Zuständige Grundschule: ………………………………………………………………………..
O Das Kind nimmt täglich Medikamente (wenn ja, welche?
……………………………………………………………………….
……………………………………………………………………………………………)
Name der Eltern / Sorgeberechtigten: …………………………………………………………
Telefon:
1.
………………………………………………………….
Schwangerschaft und Geburtsverlauf:
Erkrankung der Mutter während der Schwangerschaft:
O nein
O ja
Wenn ja, welche?
……………………………………………………………………………………………………
Geburtsgewicht: ……………………………..g
O Normalgeburt
O Frühgeburt
O Mehrlingsgeburt
O Geburtskomplikationen (z.B. Kaiserschnitt, Saugglocke, Zangengeburt)
2.
Entwicklung des Kindes
Erste Zähne
Laufen gelernt
Sprechen gelernt
Tags und Nacht sauber
Probleme
3.
O ca.6. – 8. Monat
O ca. 12. Monat
O ca. 16. – 24. Monat
O ca. 3.- 4. Lebensjahr
O später
O später
O später
O später
O Mittelohrentzündung/ -vereiterung
O Erkrankung: Skelet, Wirbelsäule,
Hüfte o.Ä., Füße
O Nieren-/Blasenentzündung
O Atemwegserkrankungen
O Rheumatische Erkrankungen
Sonstige Erkrankungen / Welche?
………………………………………………………………………………………………
………………………………………………………………………………………………
4.
Aktuelle gesundheitliche Besonderheiten:
O Neigung zu Erkältungen
O Gehäuftes Atmen mit offenem Mund
O Neurodermitis
O Allergien
O Asthma- und chronische Bronchitis
O Auffälligkeit im Verhalten
O sonstige Erkrankungen / Welche?
O Unfälle (wenn ja, welche?
………………………………………………………………………)
O Operationen (wenn ja, welche?
Hat Ihr Kind zurzeit Beschwerden?
O Kopfschmerzen
O Schmerzen des
O Bauchschmerzen
Bewegungsapparates
O Schlafstörungen
Sonstige gesundheitliche Probleme, die Sie gern im Hinblick auf die Einschulung
Ihres Kindes besprechen möchten:
……………………………………………………………………………………………
……………………………………………………………………………………………
5.
Familiäres Umfeld
Besucht das Kind den Kindergarten?
O Ja
O nein
Anzahl der Geschwister: …………………
Alter der Geschwister: ………………….
Frühere Erkrankungen
O Gelbsucht des Neugeborenen
O Hepatitis A (ansteckende
Gelbsucht)
O Windpocken
O Keuchhusten
O Hirnhautentzündungen
O Krampfanfälle
O Krankenhausaufenthalte (wenn ja, welche?
………………………………………………………………………)
O Herz-Kreislauf-Erkrankungen
O Hüftgelenkserkrankungen
O Nieren-/Blasenerkrankungen
O Diabetes (Zuckerkrankheit)
O Anfallsleiden
………………………………….
Kind lebt ständig bei:
O beiden Sorgeberechtigte
O Mutter
O Vater
Wird im Haushalt geraucht?
O Ja
O nein
O keine Angaben
Mutter ist zzt. erwerbstätig:
O ja
O Vollzeit
O Teilzeit
Vater ist zzt. Erwerbstätig:
O ja
O Vollzeit
O Teilzeit
Schulabschluss Mutter:
O9
O nein
O nein
O 10
O Abitur
O 10
O Abitur
Schulabschluss Vater:
O9
Ort /Datum
Unterschrift eines /des Sorgeberechtigten
………………………….
…………………………………………………….
Familienhebammen in Halle (Saale)
Ein Kind zu bekommen bedeutet für viele Glück, Freude, Erfüllung
eines Traumes. Es gibt aber auch Schwangere, Paare, Familien, die
Sorgen, Nöte, Kummer haben. Ihnen zu helfen, ist das Ziel einer
Familienhebamme.
In der Stadt Halle (Saale) gibt es seit 2004 vier Familienhebammen.
Sie sind speziell qualifizierte Fachfrauen, die im Projekt
„Familienhebammen in Sachsen-Anhalt“ vom
Gesundheitsministerium Sachsen- Anhalt mitwirken.
Ihr Aufgabengebiet reicht von der Schwangerenbetreuung bis zur
Unterstützung der Frauen und Familien bis zum 1. Geburtstag des
zuletzt geborenen Kindes in häuslicher Umgebung.
Familienhebammen unterliegen der Schweigepflicht. Sie sind
eingebunden in Netzwerke aller anderen Bereiche mit Hilfsangeboten
für Mütter, Kinder und Familien.
Familienhebammen möchten:
- Frauen und Familien stärken, ihren häuslichen Aufgaben
selbst nachzukommen
- die Bindung von Mutter und Kind festigen
- Enwicklungsverzögerungen und gesundheitliche
Störungen beim Kind erkennen und Hilfen aufzeigen
- Stillen und gesunde Ernährung im 1. Lebensjahr
unterstützen
- Hilfsangebote erstellen bei finanziellen, psychosozialen,
gesundheitlichen Problemen
Zu wem kommen die Familienhebammen?
Sie kommen zu Familien, die in verschiedener Weise stark belastet
sind. Zum Beispiel können das sein:
- jugendliche Schwangere/ Mütter
- Frauen mit niedrigem Bildungsniveau
- Analphabetinnen
- Arbeitslosigkeit, finanzielle Probleme, Armut
-
schlechte Wohnverhältnisse
Migrantinnen, ungeklärter Aufenthaltstatus
psychisch auffällige, kranke Frauen
Frauen mit chronischen Erkrankungen und
Suchtproblemen
unerwünschte Schwangerschaft
rasch aufeinander folgende Schwangerschaften
gestörte Mutter-Kind Beziehung
eingeschränkte Alltagsbewältigung
Überforderung, Hilflosigkeit, Vernachlässigung
familiäre Gewalterfahrung, sexuelle Gewalt
Frauen in kriminellem Umfeld
Wer zahlt die Familienhebammen?
Die Familienhebammen werden vom ersten Kontakt in der
Schwangerschaft bis etwa zur 8. Woche nach der Geburt durch
die Krankenkasse bezahlt. Die Zeit der Betreuung bis zum
1.Geburtstag des Kindes übernimmt dann das Ministerium für
Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt.
Kontaktaufnahme ist möglich durch:
- die Frau selbst
- Familienangehörige
- andere Hebammen
- Krankenhäuser
- Frauen- oder Kinderarzt
- Sozialarbeiter, Beratungsstellen
- Jugend- oder Sozialamt
Geburtsurkunde/standesamtliche Bescheinigungen für Erziehungsgeld,
Kindergeld, Krankenkasse
Stadt Halle (Saale)
Fachbereich Bürgerservice
Ressort Standesamt
Marktplatz
06100 Halle
Tel.: 0345 221 46 23
Fax.: 0345 221 45 81
Tel.: 0345 68 65 627
Tel.: 0345 54 83 688
Tel.: 0345 55 73 009
Tel.: 0177 44 90 471
Donnerstag
9.00 – 12.00 Uhr
9.00 – 12.00 Uhr u.
13.00 – 18.00 Uhr
9.00 – 12.00 Uhr u.
13.00 – 15.00 Uhr
Beantragung Kindergeld
Familienkasse Halle (Saale)
Öffnungszeiten:
Schopenhauerstraße 2
täglich
7.30 – 12.00 Uhr
06114 Halle (Saale)
Donnerstag
7.30 – 18.00 Uhr
Fax: 0345/52 49 73 28
E-Mail: [email protected]
Beantragung Erziehungsgeld/Elterngeld
Landesverwaltungsamt
Referat: Erziehungsgeld
Dienstgebäude Halle
Maxim-Gorki-Staße 7
06114 Halle
Tel.:0345 52 76 0
E-Mail. [email protected]
Öffnungszeiten:
Montag bis
9.00 – 12.00 u.
Donnerstag
13.00 – 15.30 Uhr
Freitag
9.00 – 13.00 Uhr
Information/Anmeldung Kindertagesstätten
Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen
Am Stadion 5
06122 Halle(Saale)
Tel.: 0345 221 22 34
Kontakt zu den Familienhebammen
Chluppka, Petra
Friedrich, Yvonne
Morche, Anette
Nitschke, Manuela
Öffnungszeiten:
Montag
Dienstag
Sonstige Fragen/Vermittlung
Stadt Halle (Saale)
Gesundheitsamt; Frau Dr. med. C.Gröger
Helmeweg 2; 06122 Halle
Tel.: 0345 690 26 83
Öffnungszeiten:
Dienstag
8.30 – 12.00 Uhr u.
13.00 – 18.00
Donnerstag
8.00 – 12.00 Uhr