15/6710: Ku-Klux-Klan (KKK)

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15/6710: Ku-Klux-Klan (KKK)
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 6710
15. Wahlperiode
02. 04. 2015
Kleine Anfrage
des Abg. Peter Hauk CDU
und
Antwort
des Innenministeriums
Ku-Klux-Klan (KKK) in Baden-Württemberg
Kleine Anfrage
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Erkenntnisse und gegebenenfalls seit wann liegen ihr über Mitgliedschaften oder beabsichtigte Mitgliedschaften von Polizeibeamten oder Angehörigen anderer Sicherheitsbehörden im Ku-Klux-Klan (KKK) oder ihm
nahestehenden rechtsextremistischen Organisationen vor?
2. Welche Erkenntnisse hat sie zu dem Bericht in den Stuttgarter Nachrichten
vom 31. März 2015 und den darin enthaltenen angeblichen Erkenntnissen, wonach – neben den zwei identifizierten Mitgliedern beim KKK aus Polizeikreisen –
• im Frühsommer 2001 zwei damals in der Stuttgarter Innenstadt eingesetzte
Polizisten unmittelbar davor standen, Mitglieder beim KKK zu werden,
• eine Polizeianwärterin im Herbst 2001 in den KKK aufgenommen wurde,
• insgesamt fünf bis sechs Polizisten zum KKK gehörten und
• sich zwischen zehn und 20 Polizisten um die Aufnahme in den KKK bemüht haben?
3. Welche konkreten Maßnahmen hat sie aufgrund des Berichts und der darin enthaltenen Informationen veranlasst?
4. Welche Möglichkeiten stehen ihr und ihren nachgeordneten Behörden zur sofortigen Erkenntnisgewinnung zur Verfügung, um gegebenenfalls vorhandene
Sachindizien und Beweise in diesem Zusammenhang vor einer Vernichtung zu
retten, und weshalb nutzt sie diese nicht?
5. Weshalb überlässt sie die Ermittlung neuer Erkenntnisse in diesem Zusammenhang ausschließlich dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss?
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Eingegangen: 02. 04. 2015 / Ausgegeben: 08. 05. 2015
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 6710
6. Wie will sie zukünftig etwaigen Mitgliedschaften von Mitarbeitern aus badenwürttembergischen Sicherheitsbehörden im KKK entgegenwirken?
02. 04. 2015
Hauk CDU
Begründung
In den Stuttgarter Nachrichten vom 31. März 2015 wurde berichtet, dass mehr baden-württembergische Polizisten Mitglieder im Ku-Klux-Klan waren und Interesse an einer Mitgliedschaft bekundet haben als bisher bekannt ist. Die Kleine
Anfrage soll die Erkenntnisse der Landesregierung, eventuell getroffene Maßnahmen und Präventionsstrategien der Landesregierung abfragen. Nach einem
Bericht der Eßlinger Zeitung vom 1. April 2015 will Innenminister Gall die Aufklärung zum KKK dem NSU-Untersuchungsausschuss im Landtag überlassen.
Antwort
Mit Schreiben vom 28. April 2015 Nr. 3-1228.1/192 beantwortet das Innenministerium die Kleine Anfrage wie folgt:
1. Welche Erkenntnisse und gegebenenfalls seit wann liegen ihr über Mitgliedschaften oder beabsichtigte Mitgliedschaften von Polizeibeamten oder Angehörigen anderer Sicherheitsbehörden im Ku-Klux-Klan (KKK) oder ihm nahestehenden rechtsextremistischen Organisationen vor?
Zu 1.:
Nachdem das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg (LfV BW)
zwei Polizeibeamte als Mitglieder der Gruppierung „European White Knights of
the Ku Klux Klan – Realm of Germany“ (EWK KKK) identifiziert hatte, unterrichtete es am 31. Mai 2002 das Innenministerium. Die beiden Polizeibeamten
hatten ab Spätherbst 2001 Kontakt zum EWK KKK. Im Laufe des ersten Halbjahres 2002 hat sich der erste, spätestens im September 2002 hat sich der zweite Polizeibeamte von der Gruppierung distanziert. Weitere belastbare Hinweise auf eine
Mitgliedschaft von Polizeibeamten oder Angehörigen des LfV BW im Ku-KluxKlan (KKK) liegen nicht vor.
Die Erkenntnisse des Innenministeriums Baden-Württemberg zu den Aktivitäten des KKK in Baden-Württemberg sind in den offenen Berichten „Kontakte
von zwei baden-württembergischen Polizeibeamten zum European White
Knights of the Ku Klux Klan (EWK KKK)“ vom 20. August 2012, „Sicherheitsproblem 2002 beim Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg im
Zusammenhang mit dem European White Knights of the Ku Klux Klan (EWK
KKK)“ vom 24. Oktober 2012 sowie „Bezüge der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) nach Baden-Württemberg“ vom 31. Januar 2014 dargestellt. Zudem sei auf die Stellungnahme des Innenministeriums Baden-Württemberg zu dem Antrag der Abgeordneten Thomas Blenke u. a. CDU „Verbindungen
baden-württembergischer Polizisten zum rassistischen Ku-Klux-Klan“ (Drucksache 15/2233) verwiesen.
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Landtag von Baden-Württemberg
Drucksache 15 / 6710
2. Welche Erkenntnisse hat sie zu dem Bericht in den Stuttgarter Nachrichten vom
31. März 2015 und den darin enthaltenen angeblichen Erkenntnissen, wonach
– neben den zwei identifizierten Mitgliedern beim KKK aus Polizeikreisen –
• im Frühsommer 2001 zwei damals in der Stuttgarter Innenstadt eingesetzte
Polizisten unmittelbar davor standen, Mitglieder beim KKK zu werden,
• eine Polizeianwärterin im Herbst 2001 in den KKK aufgenommen wurde,
• insgesamt fünf bis sechs Polizisten zum KKK gehörten und
• sich zwischen zehn und 20 Polizisten um die Aufnahme in den KKK bemüht
haben?
3. Welche konkreten Maßnahmen hat sie aufgrund des Berichts und der darin enthaltenen Informationen veranlasst?
Zu 2. und 3.:
Über den Bruder eines Mitglieds des EWK KKK bekamen zwei in Stuttgart eingesetzte Polizeibeamte Kontakt zum Anführer der Gruppierung, A. S. Zumindest
ein Beamter sollte durch A. S. für den EWK KKK geworben werden. Eine Mitgliedschaft kam in diesem Fall – anders als in den unter Ziffer 1 geschilderten
Fällen – jedoch nicht zustande.
Soweit in dem in Rede stehenden Zeitungsartikel ausgeführt wird, eine Polizeibeamtin sei im Herbst 2001 in den KKK aufgenommen worden, insgesamt hätten
fünf bis sechs Polizisten zum KKK gehört, lässt sich weder das eine noch das andere anhand der Erkenntnisse der Landesregierung bestätigen.
Die Behauptung, es hätten sich zwischen zehn und 20 Polizisten um die Aufnahme in den KKK bemüht, fußt auf den Angaben des A. S. A. S. seinerseits
stützt sich auf Auskünfte vom Hörensagen. Für die Sicherheitsbehörden und für
die Öffentlichkeit sind diese Behauptungen nicht neu, sie ließen sich bisher indes
nicht verifizieren. Aus diesem Grund wurden aktuell auch keine weiteren Maßnahmen veranlasst.
4. Welche Möglichkeiten stehen ihr und ihren nachgeordneten Behörden zur sofortigen Erkenntnisgewinnung zur Verfügung, um gegebenenfalls vorhandene
Sachindizien und Beweise in diesem Zusammenhang vor einer Vernichtung zu
retten, und weshalb nutzt sie diese nicht?
Zu 4.:
Die Anregung des Untersuchungsausschusses des Bundestages zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) vom 19. Juli 2012, die Vernichtung von Akten
mit Bezügen zum Rechtsextremismus auszusetzen, wurde in Baden-Württemberg
sowohl für das LfV BW als auch für die Polizei umgesetzt. Mit der Einsetzung
der Enquetekommission „Konsequenzen aus der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU)/Entwicklung des Rechtsextremismus in Baden-Württemberg – Handlungsempfehlungen für den Landtag und die Zivilgesellschaft“
sowie erneut nach der Einrichtung des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus/NSU BW“ wurde das Aktenvernichtungsmoratorium in Baden-Württemberg verlängert. Überdies wurden die Akten mit Bezug zum Einsetzungsbeschluss
des Untersuchungsausschusses „Rechtsterrorismus/NSU BW“ vervielfältigt und
dem Landtag vorgelegt.
5. Weshalb überlässt sie die Ermittlung neuer Erkenntnisse in diesem Zusammenhang ausschließlich dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss?
Zu 5.:
Dem parlamentarische Untersuchungsausschuss „Rechtsterrorismus/NSU BW“
kommt ein verfassungsrechtlich verbürgtes Kontroll- und Beweiserhebungsrecht
zu. In diesem Rahmen wird sich der Ausschuss nach Ziffer I. 5. des Einsetzungs-
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beschlusses (Drucksache 15/6049) auch dem Komplex EWK KKK widmen. Das
Innenministerium Baden-Württemberg hat im Regierungsbericht zu den Fragen
des Ausschusses Stellung genommen. Seit dieser Stellungnahme sind keine neuen
Erkenntnisse bekanntgeworden, die weitere Schritte der Sicherheitsbehörden angezeigt erscheinen lassen.
6. Wie will sie zukünftig etwaigen Mitgliedschaften von Mitarbeitern aus badenwürttembergischen Sicherheitsbehörden im KKK entgegenwirken?
Zu 6.:
Um rechtsextremistischen Tendenzen noch stärker entgegenzuwirken, müssen
Bewerber für den Polizeidienst in Baden-Württemberg inzwischen in einem Fragenbogen zur Verfassungstreue und einer Erklärung schriftlich versichern, keiner
extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisation anzugehören. Die
Erklärung ist zwingende Voraussetzung der Einstellung. Diese Maßnahme erleichtert künftig die Entfernung von Beamten aus dem Dienst, sollten später dennoch Bezüge zu solchen Organisationen bekannt werden. Des Weiteren ist das
Themengebiet „Politischer Extremismus“ fester Bestandteil der polizeilichen
Aus- und Fortbildung. So wird sichergestellt, dass regelmäßig eine intensive Auseinandersetzung mit diesem Phänomenbereich stattfindet.
Beim LfV BW ist bei allen Mitarbeitern bereits vor Dienstantritt eine Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen durchzuführen (vgl. § 10 Nr. 3 des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes), unter anderem um solche Personen auszuschließen, bei denen Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen
Grundordnung des Grundgesetzes oder am jederzeitigen Eintreten für deren Erhaltung vorliegen. Durch diese umfassende, weit in das persönliche Umfeld reichende
Überprüfung sollen extremistische Tendenzen rechtzeitig erkannt werden. Auch
nach ihrer Einstellung unterliegen Beschäftigte des LfV BW einer strengen Kontrolle, beispielsweise durch ihre Speicherung im nachrichtendienstlichen Informationssystem NADIS oder die gesetzlich vorgeschriebene Wiederholung der Sicherheitsüberprüfung.
Die Führungskräfte baden-württembergischer Sicherheitsbehörden setzen sich mit
den Themenkomplexen Werteorientierung, Gruppendynamische Prozesse und
Organisationskultur auseinander, unter anderem um mögliches Fehlverhalten der
Mitarbeiter frühzeitig zu erkennen und sodann intervenieren zu können.
Gall
Innenminister
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