(öffentlich) - 177/ 337/2015

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(öffentlich) - 177/ 337/2015
Vorlage 177/ 337/2015
X öffentlich
nicht öffentlich
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauvoranfrage Rennbahnstr. 2
- Nutzungsänderung des Hotels "Rolandsburg" in eine psychosomatische Klinik Beschlussdarstellung:
Die Bezirksvertretung 7 beschließt die Erteilung des Vorbescheides.
Sachdarstellung:
Das geplante Vorhaben befindet sich als sonstiges Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 Abs. 2
BauGB und liegt zudem im Landschaftsschutzgebiet. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall
zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht
beeinträchtigt.
Mit dieser Bauvoranfrage wird die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Psychosomatischen
Klinikbetriebes am Standort des Hotels „Rolandsburg“ abgefragt. Dabei soll der Klinikbetrieb im
bereits bestehenden und genehmigten Hotelgebäude untergebracht werden. Bauliche
Erweiterungen über die vorhandene Gebäudekubatur hinaus sind nicht vorgesehen.
Das Klinikangebot umfasst u.a. die Therapie von Depressionen, Angsterkrankungen,
posttraumatischen Belastungsstörungen, Schlafstörungen und Schmerzerkrankungen. Die
durchschnittliche Verweildauer eines Patienten beträgt i.d.R. sechs bis acht Wochen. Dies führt
bei einer Vollauslastung zu einer Patientenzahl von ungefähr 400 pro Jahr. Patienten mit Fremd und Selbstgefährdung, mit akuten Psychosen, Alkohol-, Drogen oder Medikamentenabhängigkeit
und auch bettlägerige oder pflegebedürftige Patienten werden nicht aufgenommen.
Insgesamt sind neben den max. 46 Patientenbetten, Arzt-, Gruppentherapie- und
Verwaltungsräume sowie Küche und Speiseraum vorgesehen. Die Mitarbeiterzahl liegt zwischen
50 und 60 und beträgt in der stärksten Schicht ca. 27 Mitarbeiter.
Im Rahmen der planungsrechtlichen Prüfung wurde insbesondere die Verträglichkeit mit der
Umgebung im Vergleich mit der genehmigten Vornutzung (Hotel) geprüft. Dabei kann
festgehalten werden, dass sich die vorgesehene Kliniknutzung im Grunde nur unwesentlich von
der jahrelang ausgeübten Hotelnutzung unterscheidet. Das bestehende Gebäude könnte so einer
sinnvollen Nachnutzung zugeführt und gleichzeitig ein drohender Leerstand und Verfall
verhindert werden.
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Darüber hinaus fällt mit der vorgesehenen Kliniknutzung positiv ins Gewicht, dass aufgrund der
langen Verweildauer der Patienten am Standort mit deutlich wen iger Ziel- und Quellverkehr, also
einem deutlich geringeren Störungsgrad für die Umgebung, zu rechnen ist. Diese Annahme wird
durch die vorliegende Verkehrstechnische Untersuchung bestätigt. Die Klinik weist nur ca. ein
Drittel der Verkehrsmenge der bisherigen Nutzung auf.
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Vorlage 177/ 337/2015
Außerdem sind innerhalb der parkähnlichen Außenanlagen keine beeinträchtigenden
Änderungen wie z.B. Errichtung von weiteren Stellplätzen oder Fällung von Bäumen geplant.
Vielmehr werden die befestigten und z.T. überbauten Flächen sowe it wie möglich wieder
entsiegelt bzw. außenbereichsverträglich nach Vorgaben des Garten -, Friedhofs- und Forstamtes
hergestellt.
Der Landschaftsbeirat hat dem Vorhaben bereits zugestimmt.
Gegen die Erteilung des Vorbescheides bestehen aus vorgenannten G ründen keine Bedenken.
Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung
nach § 35 Abs. 2 BauGB erfolgt.
Anlagen:
 Luftbilder
 Katasterplan
 Straßenansicht
Beratungsfolge:
Gremium
Sitzungsdatum
Ergebnis
Bezirksvertretung 7
-/-¹
-/-²
1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst.
Alternative:
keine
Amt / Institut:
Bauaufsichtsamt
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Dezernentin / Dezernent:
Dr. Bonin
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