(öffentlich) - 177/ 337/2015
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Vorlage 177/ 337/2015 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Rennbahnstr. 2 - Nutzungsänderung des Hotels "Rolandsburg" in eine psychosomatische Klinik Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 7 beschließt die Erteilung des Vorbescheides. Sachdarstellung: Das geplante Vorhaben befindet sich als sonstiges Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 Abs. 2 BauGB und liegt zudem im Landschaftsschutzgebiet. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Mit dieser Bauvoranfrage wird die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Psychosomatischen Klinikbetriebes am Standort des Hotels „Rolandsburg“ abgefragt. Dabei soll der Klinikbetrieb im bereits bestehenden und genehmigten Hotelgebäude untergebracht werden. Bauliche Erweiterungen über die vorhandene Gebäudekubatur hinaus sind nicht vorgesehen. Das Klinikangebot umfasst u.a. die Therapie von Depressionen, Angsterkrankungen, posttraumatischen Belastungsstörungen, Schlafstörungen und Schmerzerkrankungen. Die durchschnittliche Verweildauer eines Patienten beträgt i.d.R. sechs bis acht Wochen. Dies führt bei einer Vollauslastung zu einer Patientenzahl von ungefähr 400 pro Jahr. Patienten mit Fremd und Selbstgefährdung, mit akuten Psychosen, Alkohol-, Drogen oder Medikamentenabhängigkeit und auch bettlägerige oder pflegebedürftige Patienten werden nicht aufgenommen. Insgesamt sind neben den max. 46 Patientenbetten, Arzt-, Gruppentherapie- und Verwaltungsräume sowie Küche und Speiseraum vorgesehen. Die Mitarbeiterzahl liegt zwischen 50 und 60 und beträgt in der stärksten Schicht ca. 27 Mitarbeiter. Im Rahmen der planungsrechtlichen Prüfung wurde insbesondere die Verträglichkeit mit der Umgebung im Vergleich mit der genehmigten Vornutzung (Hotel) geprüft. Dabei kann festgehalten werden, dass sich die vorgesehene Kliniknutzung im Grunde nur unwesentlich von der jahrelang ausgeübten Hotelnutzung unterscheidet. Das bestehende Gebäude könnte so einer sinnvollen Nachnutzung zugeführt und gleichzeitig ein drohender Leerstand und Verfall verhindert werden. RSD Vorlage Darüber hinaus fällt mit der vorgesehenen Kliniknutzung positiv ins Gewicht, dass aufgrund der langen Verweildauer der Patienten am Standort mit deutlich wen iger Ziel- und Quellverkehr, also einem deutlich geringeren Störungsgrad für die Umgebung, zu rechnen ist. Diese Annahme wird durch die vorliegende Verkehrstechnische Untersuchung bestätigt. Die Klinik weist nur ca. ein Drittel der Verkehrsmenge der bisherigen Nutzung auf. Seite 1 von 2 Vorlage 177/ 337/2015 Außerdem sind innerhalb der parkähnlichen Außenanlagen keine beeinträchtigenden Änderungen wie z.B. Errichtung von weiteren Stellplätzen oder Fällung von Bäumen geplant. Vielmehr werden die befestigten und z.T. überbauten Flächen sowe it wie möglich wieder entsiegelt bzw. außenbereichsverträglich nach Vorgaben des Garten -, Friedhofs- und Forstamtes hergestellt. Der Landschaftsbeirat hat dem Vorhaben bereits zugestimmt. Gegen die Erteilung des Vorbescheides bestehen aus vorgenannten G ründen keine Bedenken. Die Bezirksvertretung ist für die Entscheidung zuständig, da die planungsrechtliche Beurteilung nach § 35 Abs. 2 BauGB erfolgt. Anlagen: Luftbilder Katasterplan Straßenansicht Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 7 -/-¹ -/-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst. Alternative: keine Amt / Institut: Bauaufsichtsamt RSD Vorlage Dezernentin / Dezernent: Dr. Bonin Seite 2 von 2