Anfrage - Düsseldorf
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Anfrage - Düsseldorf
Vorlage 19/ 24/2016 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, den 10. März 2016 An Ratsherrn Philipp Tacer Vorsitzender des Ausschusses für Umweltschutz Anfrage Anfrage der SPD-Ratsfraktion: Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet Düsseldorf Sehr geehrter Herr Tacer, der unkontrollierte Anstieg der Katzenpopulation und damit auch der Fundkatzen ist kein spezifisches Problem innerhalb des Düsseldorfer Stadtgebietes, sondern weit verbreitet. Deshalb hat z. B. der Rat der Stadt Essen Die Verordnung zum Schutz freilaufender Katzen im Stadtgebiet Essen (Katzenschutzordnung Essen – KatschutzVO) beschlossen. Denn trotz regelmäßig durchgeführter Kastrationsaktionen konnten bislang keine durchgreifenden Fortschritte in der Popula tion freilaufender Katzen erzielt werden. Diese Entwicklung hat in der Vergangenheit in Düsseldorf dazu geführt, dass z. B. das Tierheim in Rath räumlich an seine Grenzen geraten ist. Zudem gefährden freilebende und zunehmend verwilderte Katzenbestände andere Tierarten in ihrem Bestand. Jungvögel und kleine bodenlebende Säugetiere zählen zu den bevorzugten Beutetieren, was wiederum zur Folge hat, dass die Bestände dieser Tierarten neben ihren natürlichen Fressfeinden durch wachsende Katzenpopulationen zusätzlich unter Druck geraten. RSD Vorlage Die zunehmende Populationsdichte durch unkastrierte und freilaufende Katzen führt vor allem zu folgendem Problem: Gefährdung des Straßenverkehrs Gefährdung der Katzen im Straßenverkehr Dezimierung freilebender und bestandsbedrohter Tierarten vermeidbare Schmerzen und Leiden verletzter und/ oder kranker Katzen im Zusammenhang mit Revierkämpfen und während der Paarungszeit gesundheitliche Beeinträchtigung der von Menschen gehaltenen Haustiere Seite 1 von 3 Vorlage 19/ 24/2016 Belästigung der Bevölkerung durch streunende Katzen (Ruherstörung; Markierung des Reviers usw.) Neben den genannten Problemen führt der Anstieg der Katzenpopulation auch zu steigenden Ausgaben der öffentlichen Hand für Fundtiere, die Versorgung erkrankter Tiere und den Überprüfungsaufwand bei Bürgerbeschwerden. Dabei stellt das systematische Kastrieren von freilebenden Katzen ist aus Sicht des Tierschut zes die einzig vertretbare Maßnahme, um wirksamen Einfluss auf die Population freilaufender Katzen zu nehmen, die sich in der Obhut des Menschen befinden. Bei einem unkontrollierten Anstieg der Katzenpopulation besteht die Gefahr, dass das Tierwohl wegen erreichen der Kapazitätsgrenze des Rather langfristig nicht gewährleistet werden kann und die Stadt ihrer Verpflichtung zur Fundtierverwahrung nicht mehr oder nur unzureichend nachkommt. Die Verwahrung von Fundtieren obliegt der örtlichen Ordnungsbehörde (vergl. Verord nung über die Zuständigkeit im Fundrecht vom 27.09.1977, GV. NW S. 350). Daher wäre ein Zurückweisen von Fundkatzen aufgrund gegebener Kapazitätsauslastung des Tierheims als tierschutzrelevant anzusehen. Es stiege die Gefahr, dass Katzen, die sonst dem Tierheim überlassen würden, von Haltern ausgesetzt werden. Dieses Aussetzen ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Die Erhöhung der Kapazitäten des Tierheims dürften aufgrund zum einen der räumlichen Situation und zum anderen der finanziellen Situation nicht als realistisch anzusehen sein, zumal dies auch mit Kosten für die Stadt verbunden ist. Deshalb haben die Fraktionen der Düsseldorfer Ampel am 18. Juni 2015 beschlossen, ebenfalls eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf zu erlassen. In diesem Zusammenhang stellt die SPD-Ratsfraktion die folgenden Fragen und bittet um Beantwortung (mündlich und schriftlich) in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz am 8. April 2016: 1. Welchen Verfahrensstand hat eine für die Stadt Düsseldorf gültige Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf erreicht und bis zu welchem Zeitpunkt soll der Entwurf den im Rat vertretenen Fraktionen zur Beratung vorgelegt werden? RSD Vorlage 2. Wie und in welchem Umfang würde/müsste sich eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf z. B. von der Verordnung der Stadt Essen abheben und welche Gründe sprechen für die Anwendung abweichender Regelungen? 3. Wurden im Vorfeld bereits Gespräche mit den lokalen Tierschutzorganisationen hinsichtlich praktischen Anwendung und Durchsetzung einer Seite 2 von 3 Vorlage 19/ 24/2016 Verordnung zum Schutz freilaufender Katzen in der Landeshauptstadt geführt, um diese frühzeitig in den Prozess zum Erlass einer dem Tierwohl dienenden Verordnung mit einzubeziehen? Mit freundlichen Grüßen Ursula Holtmann-Schnieder Dr. Peter Queitsch Für die Richtigkeit Wilfried B randt Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Umweltschutz -/-¹ -/-² 1) Die Sitzung wurd e zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurd e zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst. Anlagen: Nr. beigefügt X nicht vorhanden Anlage X öffentlich RSD Vorlage Anlage Seite 3 von 3 nicht öffentlich