Anfrage - Düsseldorf

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Anfrage - Düsseldorf
Vorlage 19/ 24/2016
X öffentlich
nicht öffentlich
Düsseldorf, den 10. März 2016
An
Ratsherrn Philipp Tacer
Vorsitzender des Ausschusses für Umweltschutz
Anfrage
Anfrage der SPD-Ratsfraktion: Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im
Stadtgebiet Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Tacer,
der unkontrollierte Anstieg der Katzenpopulation und damit auch der Fundkatzen ist
kein spezifisches Problem innerhalb des Düsseldorfer Stadtgebietes, sondern weit
verbreitet. Deshalb hat z. B. der Rat der Stadt Essen Die Verordnung zum Schutz
freilaufender Katzen im Stadtgebiet Essen (Katzenschutzordnung Essen – KatschutzVO) beschlossen. Denn trotz regelmäßig durchgeführter Kastrationsaktionen
konnten bislang keine durchgreifenden Fortschritte in der Popula tion freilaufender
Katzen erzielt werden. Diese Entwicklung hat in der Vergangenheit in Düsseldorf
dazu geführt, dass z. B. das Tierheim in Rath räumlich an seine Grenzen geraten ist.
Zudem gefährden freilebende und zunehmend verwilderte Katzenbestände andere
Tierarten in ihrem Bestand. Jungvögel und kleine bodenlebende Säugetiere zählen
zu den bevorzugten Beutetieren, was wiederum zur Folge hat, dass die Bestände
dieser Tierarten neben ihren natürlichen Fressfeinden durch wachsende Katzenpopulationen zusätzlich unter Druck geraten.
RSD Vorlage
Die zunehmende Populationsdichte durch unkastrierte und freilaufende Katzen führt
vor allem zu folgendem Problem:
Gefährdung des Straßenverkehrs
Gefährdung der Katzen im Straßenverkehr
Dezimierung freilebender und bestandsbedrohter Tierarten
vermeidbare Schmerzen und Leiden verletzter und/ oder kranker Katzen im
Zusammenhang mit Revierkämpfen und während der Paarungszeit
gesundheitliche Beeinträchtigung der von Menschen gehaltenen Haustiere
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Belästigung der Bevölkerung durch streunende Katzen (Ruherstörung; Markierung des Reviers usw.)
Neben den genannten Problemen führt der Anstieg der Katzenpopulation auch zu
steigenden Ausgaben der öffentlichen Hand für Fundtiere, die Versorgung erkrankter
Tiere und den Überprüfungsaufwand bei Bürgerbeschwerden. Dabei stellt das systematische Kastrieren von freilebenden Katzen ist aus Sicht des Tierschut zes die
einzig vertretbare Maßnahme, um wirksamen Einfluss auf die Population freilaufender Katzen zu nehmen, die sich in der Obhut des Menschen befinden.
Bei einem unkontrollierten Anstieg der Katzenpopulation besteht die Gefahr, dass
das Tierwohl wegen erreichen der Kapazitätsgrenze des Rather langfristig nicht gewährleistet werden kann und die Stadt ihrer Verpflichtung zur Fundtierverwahrung
nicht mehr oder nur unzureichend nachkommt. Die Verwahrung von Fundtieren obliegt der örtlichen Ordnungsbehörde (vergl. Verord nung über die Zuständigkeit im
Fundrecht vom 27.09.1977, GV. NW S. 350). Daher wäre ein Zurückweisen von
Fundkatzen aufgrund gegebener Kapazitätsauslastung des Tierheims als tierschutzrelevant anzusehen. Es stiege die Gefahr, dass Katzen, die sonst dem Tierheim
überlassen würden, von Haltern ausgesetzt werden. Dieses Aussetzen ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Die Erhöhung der Kapazitäten des Tierheims
dürften aufgrund zum einen der räumlichen Situation und zum anderen der finanziellen Situation nicht als realistisch anzusehen sein, zumal dies auch mit Kosten für
die Stadt verbunden ist.
Deshalb haben die Fraktionen der Düsseldorfer Ampel am 18. Juni 2015 beschlossen, ebenfalls eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet der
Landeshauptstadt Düsseldorf zu erlassen.
In diesem Zusammenhang stellt die SPD-Ratsfraktion die folgenden Fragen und bittet um Beantwortung (mündlich und schriftlich) in der Sitzung des Ausschusses für
Umweltschutz am 8. April 2016:
1. Welchen Verfahrensstand hat eine für die Stadt Düsseldorf gültige
Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf erreicht und bis zu welchem Zeitpunkt soll der
Entwurf den im Rat vertretenen Fraktionen zur Beratung vorgelegt werden?
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2. Wie und in welchem Umfang würde/müsste sich eine Verordnung zum
Schutz freilebender Katzen im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf z. B. von der Verordnung der Stadt Essen abheben und welche
Gründe sprechen für die Anwendung abweichender Regelungen?
3. Wurden im Vorfeld bereits Gespräche mit den lokalen Tierschutzorganisationen hinsichtlich praktischen Anwendung und Durchsetzung einer
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Verordnung zum Schutz freilaufender Katzen in der Landeshauptstadt
geführt, um diese frühzeitig in den Prozess zum Erlass einer dem Tierwohl dienenden Verordnung mit einzubeziehen?
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Holtmann-Schnieder
Dr. Peter Queitsch
Für die Richtigkeit
Wilfried B randt
Beratungsfolge:
Gremium
Sitzungsdatum
Ergebnis
Ausschuss für Umweltschutz
-/-¹
-/-²
1) Die Sitzung wurd e zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant.
2) Das Beratungsergebnis wurd e zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst.
Anlagen:
Nr.
beigefügt
X nicht vorhanden
Anlage
X öffentlich
RSD Vorlage
Anlage
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