VI/332 - bei der ITK

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VI/332 - bei der ITK
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Freizeit, Sport und Bäder
Beratungsvorlage
Mönchengladbach, 13.05.2003
Vorlagen-Nr. VI/332
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Neuwerk
Freizeit -, Sport und Bäderausschuss
Hauptausschuss
Rat
TOP:
Übertragung der Bezirkssportanlage Neuwerk an die Sportfreunde 06 Neuwerk
Beschlussentwurf:
Bezirksvertretung Neuwerk, Freizeit, - Sport- und Bäderausschuss und Hauptausschuss
empfehlen, Rat beschließt:
1. Die Bezirkssportanlage Neuwerk, incl. neuem Umkleidetrakt, ohne Mehrzweckhalle, wird
den Sportfreunden 06 Neuwerk auf der Grundlage des von der Verwaltung entwickelten
„Angebotsmodells“ zur erweiterten eigenverantwortlichen Nutzung überlassen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Sportfreunden 06 Neuwerk ab dem 01.08.2003
auf der Grundlage des „Angebotsmodells“ einen Nutzungsvertrag abzuschließen.
Begründung:
Nach dem „Angebotsmodell“ soll der Verein nach Übernahme der Sportanlage die
Platzpflege und die Reinigungsleistungen, die bisher in diesem Zusammenhang von der
Stadt erbracht wurden, selbst durchführen und hierfür einen Zuschuss von 50 % der
durchschnittlichen Lohnkosten eines Platzwartes bzw. 50 % der für die Reinigung
anfallenden Kosten erhalten.
Bezogen auf den Umfang der bisher zu leistenden Platzpflege- und Reinigungsleistungen
wären demnach Kosten in Höhe von 44.000,00 € in Ansatz zu bringen. Ausgehend von
diesem Betrag wird die Stadt bei der beabsichtigten Übertragung der Bezirkssportanlage auf
den Verein Kosten von rd. 22.000,00 € pro Jahr einsparen können.
Das von der Sportverwaltung entwickelte Modell zur Übertragung von Freisportanlagen an
Vereine, das sogenannte „Angebotsmodell“ soll ein Beitrag des Sports zur
Haushaltskonsolidierung darstellen. Das Modell wurde bereits im Zusammenhang mit der
Übertragung der Sportanlage Venn (Beratungsvorlage 52/97 SpoBäA) vorgestellt.
Die Sportfreunde 06 Neuwerk sind daran interessiert, die Bezirkssportanlage Neuwerk auf
der Grundlage des sogenannten „Angebotsmodells“ in die erweiterte eigenverantwortliche
Nutzung zu übernehmen. Die Bestandteile des „Angebotsmodells“ sind dem Verein bekannt.
Der für die Übertragung der Sportanlage Venn zugrunde liegende Nutzungsvertrag, der in
Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Mönchengladbach auf der Grundlage des
Mustervertrages des Landessportbundes erarbeitet wurde, soll auch Grundlage für den
Nutzungsvertrag mit den Sportfreunden 06 Neuwerk sein.
In der ursprünglichen Fassung des „Angebotsmodells“ war die Bezirkssportanlage Neuwerk
wegen der angegliederten Mehrzweckhalle nicht zur Übertragung vorgesehen. Insbesondere
deshalb, weil der Platzwart während seiner Dienstzeit auch die Betreuung der
Mehrzweckhalle übernommen hatte. Hierbei handelt es sich vordergründig um den
Schließdienst.
Zwischenzeitlich konnte eine zufriedenstellende Lösung dieses Hindernisses zur
Übertragung der Sportanlage gefunden werden. Zum Zeitpunkt der Übertragung wird der
Schulhausmeister der gegenüberliegenden Kath. Grundschule Damm diese Aufgabe
übernehmen.
Bezüglich der Stelle des Platzwartes sind keine personalwirtschaftlichen Entscheidungen
notwendig, da die Stelle bereits seit September 2002 unbesetzt ist. Zur Zeit werden die
Aufgaben durch einen Zeitverträgler wahrgenommen.
Das Mitbestimmungsverfahren des Personalrates ist eingeleitet. Das Ergebnis wird in der
Sitzung bekannt gegeben.
Bartsch
Anlagen: