Oberbürgermeister Michael Jann

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Oberbürgermeister Michael Jann
Oberbürgermeister
Michael Jann
An die
Mitglieder
des Gemeinderates
der Großen Kreisstadt
MOSBACH
2. Mai 2012
Sitzung des Gemeinderates Nr. 6/2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Mittwoch, 09.05.2012, 18:00 Uhr,
findet im Bürgersaal im Rathaus in Mosbach eine
Sitzung des Gemeinderates
statt, wozu ich Sie hiermit einlade.
Mit kollegialem Gruß
Die Geschäftsstelle Gemeinderat erreichen Sie wie folgt:
Frau Hillebrand (82-209 vormittags), Herr Böer (82-212 nachmittags),
während der Sitzung: Sitzungssaal (82-204)
T A G E S O R D N U N G:
Öffentlicher Teil:
Drucksache
Nr.
1.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
2.
Bebauungsplan "Flugplatz Lohrbach, Nr. 4.02 C" auf
Gemarkung Lohrbach zur Änderung des Bebauungsplanes
"Flugplatz Lohrbach, Nr. 4.02"
- Aufstellungsbeschluss
088/2012
3.
Beteiligung der Stadt Mosbach an einem
Landschaftserhaltungsverband (LEV)
085/2012
4.
Bebauung städtischer Grundstücke am Gartenweg
- Weitere Projektentwicklung
- Verkauf städtischer Grundstücke
086/2012
5.
Annahme von Spenden gemäß § 78 Abs. 4 GemO durch den
Gemeinderat
084/2012
6.
Mitteilungen und Anfragen
TOP 2
öffentlich
09.05.2012
Gemeinderat
Drucksache-Nummer: 088/2012
gefertigt: Planen und Technik/
Claudia Starke / Wb
Bebauungsplan "Flugplatz Lohrbach, Nr. 4.02 C" auf Gemarkung Lohrbach zur
Änderung des Bebauungsplanes "Flugplatz Lohrbach, Nr. 4.02"
- Aufstellungsbeschluss
BERATUNGSWEG
Die Vorlage wurde im Technischen Ausschuss am 08.05.2012 nicht öffentlich vorberaten.
BESCHLUSSVORSCHLAG
Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Technischen Ausschusses den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Flugplatz Lohrbach, Nr. 4.02 C“ zur
Änderung des Bebauungsplanes „Flugplatz Lohrbach, Nr. 4.02“ auf Gemarkung Lohrbach
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage zur Beratungsvorlage dargestellten Bereich.
SACHVERHALT
Östlich der Start- und Landebahn des Flugplatzes Lohrbach sollen auf Wunsch des
Grundstückseigentümers Photovoltaik-Freilandanlagen aufgestellt werden. Die Fa.
Energy-EU, Werl, wurde beauftragt, die notwendigen planerischen Schritte einzuleiten und
hat eine dementsprechende Anfrage an die Stadt Mosbach gerichtet.
Die Fläche liegt im Geltungsbereich des seit dem 22.01.1980 rechtsverbindlichen
Bebauungsplanes „Flugplatz Lohrbach, Nr. 4.02“ und ist als Sondergebiet ausgewiesen.
Dieses Sondergebiet dient gemäß Bebauungsplan der Unterbringung eines Flugplatzes mit
den dazugehörigen baulichen Anlagen.
Damit an der gewünschten Stelle die Errichtung von Photovoltaik-Freilandanlagen
genehmigt werden kann, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich (Änderung
der Textlichen Festsetzungen). Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann
die Bebauungsplanänderung im Vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch
durchgeführt werden.
Bereits im Jahr 2010 hatte der Gemeinderat der Stadt Mosbach einen Aufstellungsbeschluss
zur Änderung des Bebauungsplanes mit genau der gleichen Zielstellung gefasst. Nachdem
der Eigentümer das Vorhaben zum damaligen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt hat, hat der
Gemeinderat diesen Beschluss zwischenzeitlich wieder aufgehoben, so dass nun ein neuer
Aufstellungsbeschluss erforderlich wird.
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN
Für die Stadt entstehen Verwaltungskosten für die Durchführung des
Bebauungsplanverfahrens. Die Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen.
Anlage:
Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Flugplatz Lohrbach, Nr. 4.02 C“
-1-
Lageplan
Maßstab 1:5000
Datum:
24.04.2012
Bearbeiter: 61-1/Sta
Bebauungsplan "Flugplatz Lohrbach, Nr. 4.02 C"
zur Änderung des Bebauungsplanes "Flugplatz Lohrbach, Nr. 4.02" auf Gemarkung Lohrbach
- Abgrenzung des Geltungsbereiches
N
unbeglaubigter Auszug aus der
autom. Liegenschaftskarte vom
23.11.2011. Herausg.: LGL
Baden-Württemberg
TOP 3
öffentlich
09.05.2012
Gemeinderat
Drucksache-Nummer: 085/2012
gefertigt: Planen und Technik/
Petra Birkefeld / Wb
Beteiligung der Stadt Mosbach an einem Landschaftserhaltungsverband (LEV)
BERATUNGSWEG
Die Vorlage wurde im Technischen Ausschuss am 08.05.2012 nicht öffentlich vorberaten.
BESCHLUSSVORSCHLAG
Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Technischen Ausschusses folgenden
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt, dass die Stadt Mosbach dem
Landschaftserhaltungsverband (LEV) beitritt.
2. Die für den Mitgliedsbeitrag erforderlichen Haushaltsmittel sind jährlich bereit zu stellen.
SACHVERHALT
Der Neckar-Odenwald-Kreis ist reich an vielfältigen, artenreichen und lebendigen
Kulturlandschaften. Diese Kulturlandschaften zu erhalten, zu pflegen und zu gestalten, ist
gleichermaßen Aufgabe des Landkreises wie auch seiner Städte und Gemeinden.
Die für die Pflege unserer Kulturlandschaft erforderliche, extrem wichtige Beratung kann
leider aufgrund der knappen personellen Ausstattung der unteren Naturschutzbehörde durch
das Landratsamt nicht im gewünschten Umfang stattfinden. Zahlreiche Pflegeprojekte
werden daher nur sporadisch begleitet und viele Biotopvernetzungskonzepte harren ihrer
Umsetzung. Daneben wird zudem wegen der hoheitlichen Befugnisse der unteren
Naturschutzbehörde eine neutrale Beratung durch diese immer wieder in Frage gestellt.
Aus Sicht der Landkreisverwaltung könnte ein Landschaftserhaltungsverband (LEV) in der
Rechtsform eines eingetragenen Vereines hier deutliche Vorteile bieten. Als Vorbild kann
dabei der schon seit den 90iger Jahren im Main-Tauber-Kreis bestehende und sehr
erfolgreich arbeitende kommunale Landschaftserhaltungsverband herangezogen werden. In
ersten Gesprächen der Landkreisverwaltung mit den Städten und Gemeinden, sowie den
Landwirtschafts- und Naturschutzverbänden ist die Idee auf eine positive Resonanz
gestoßen. Dabei wurde auch bereits der beiliegende Satzungsentwurf für einen
Landschaftserhaltungsverband Neckar-Odenwald-Kreis erarbeitet.
In einem Landschaftserhaltungsverband sind Vertreter der Kommunen, der Landwirtschaft
und des Naturschutzes gleichberechtigt in Drittelparität vertreten und setzen sich
gemeinsam für den Erhalt, den Schutz und die Entwicklung der artenreichen
Kulturlandschaften ein. Der LEV initiiert und betreut Landschaftspflegemaßnahmen. Er berät
die Landnutzer bei der Landbewirtschaftung gerade in Natura 2000-Gebieten, erstellt
gemeinsam mit den Städten und Gemeinden Biotopvernetzungskonzepte, setzt diese mit
den Städten und Gemeinden um und unterstützt Naturschutzverbände bei Projekten und
Maßnahmen. Auf diese Weise wirkt der LEV maßgebend in der Landschaftspflege mit.
-1-
Der Verein ist nicht hoheitlich tätig und als solcher kein Träger öffentlicher Belange bei der
kommunalen Bauleitplanung oder bestimmten Vorhaben. Er nimmt im Sinne des
Naturschutzes und der Landschaftspflege eine rein beratende Rolle ein und unterstützt und
begleitet die Bewirtschafter, Naturschutzverbände sowie Städte und Gemeinden bei der
Landschaftspflege und -entwicklung.
Das Land Baden-Württemberg fördert die Einrichtung von Landschaftserhaltungsverbänden
mit einem Personalkostenzuschuss für die Geschäftsstelle in Höhe von 1,5
Personalstellenäquivalenten. Gefördert werden die Personalkosten der Stelle des
Geschäftsführers mit bis zu 50 % und der Stelle des Stellvertreters zu 100 %.
Voraussetzung einer Förderung durch das Land ist allerdings, dass die restlichen 50 % der
Personalkosten für die Stelle des Geschäftsführers sowie der Kosten für mögliche
Unterstützungskräfte durch den LEV bzw. die kommunalen Gebietskörperschaften selbst
getragen werden. Sach- und Geschäftskosten werden darüber hinaus in der Regel vom
Landkreis übernommen oder über Mitgliedsbeiträge finanziert.
Der Neckar-Odenwald-Kreis beabsichtigt gemeinsam mit den Städten und Gemeinden einen
solchen Landschaftserhaltungsverband zu gründen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Umwelt
und Verkehr des Landkreises hat sich bereits vorberatend mit dem Thema beschäftigt und
einstimmig dem Kreistag eine Beteiligung des Landkreises an einem solchen
Landschaftserhaltungsverband empfohlen. Die Sitzung des Kreistags findet am 2. Mai statt.
Der Landkreis würde die für die Landesförderung erforderlichen Eigenmittel des Vereins zur
Finanzierung der halben Personalstelle erbringen. Darüber hinaus würde der Landkreis dem
Verein Räume für die Geschäftsstelle sowie die übliche Bürounterstützung unentgeltlich zur
Verfügung stellen.
Der Mittelbedarf der Geschäftsstelle für Reisekosten und kleinere Anschaffungen (z.B. EDV)
soll hingegen durch die Mitgliedsbeiträge der Städte und Gemeinden sowie sonstiger
Vereinsmitglieder gedeckt werden. Gemeinsam mit Vertretern des Gemeindetags hat die
Landkreisverwaltung hierzu einen nach der Einwohnerzahl gestaffelten Mitgliedsbeitrag
vorgeschlagen. Danach würde auf die Städte und Gemeinden bis 4.000 Einwohner ein
jährlicher Mitgliedsbeitrag von 200,- €, auf die Städte und Gemeinden bis 10.000 Einwohner
ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 300,- € und auf die Städte mit über 10.000 Einwohner ein
jährlicher Mitgliedsbeitrag von 500,- € entfallen.
Die eigentlichen Maßnahmen der Landschaftspflege und -erhaltung sowie der
Biotopvernetzung werden durch das Land Baden-Württemberg und die Europäische Union
mit Mitteln nach der Landschaftspflegerichtlinie mit bis zu 100 % gefördert.
Die Verwaltung sieht in der Gründung eines Landschaftserhaltungsverbandes und einem
Beitritt der Stadt Mosbach eine große Chance für die Erhaltung, Pflege und Gestaltung
unserer Kulturlandschaften.
Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss zum Beitritt der Stadt Mosbach zum
Landschaftserhaltungsverband (LEV) zu fassen.
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN
Es fällt ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 500,00 € an.
Anlage:
Keine
-2-
TOP 4
öffentlich
09.05.2012
Gemeinderat
Drucksache-Nummer: 086/2012
gefertigt: Planen und Technik/
Immobilienmanagement
Stefan Baumhackel /
Simone Bansbach-Edelmann / Gf
Bebauung städtischer Grundstücke am Gartenweg
- Weitere Projektentwicklung
- Verkauf städtischer Grundstücke
BERATUNGSWEG
In seiner Sitzung am 16.02.2011 unter TOP 2 im nicht öffentlichen Teil hat der Gemeinderat
die Verwaltung beauftragt, die weiteren Schritte für eine bauliche Entwicklung auf den
städtischen Grundstücken Flst. Nr. 1086, 1087 u. 1088 am Gartenweg vorzubereiten.
In der Sitzung am 19.04.2011 unter TOP 1 im nicht öffentlichen Teil hat der Gemeinderat
weiterhin die Verwaltung beauftragt mit der SEPA Projekt- und Entwicklungsgesellschaft
mbH, Stuttgart eine Entwicklungsvereinbarung abzuschließen.
In der Sitzung am 27.07.2011 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung unter TOP 2 nach
Bericht der Verwaltung über den Sachstand den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan „Käfertörle, 4. Änderung, Nr. 1.47 D“ gefasst.
Am 29.02.2012 hat der Gemeinderat unter TOP 2 in nicht öffentlicher Sitzung den
Sachstandsbericht der Verwaltung und der Vertreter der SEPA mbH zustimmend zur
Kenntnis genommen. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt das
Bebauungsplanverfahren
„Käfertörle, 4. Änderung, Nr. 1.47 D“ weiterzuführen sowie die Verkaufsverhandlungen mit
der SEPA mbH auf Grundlage der vorgestellten Eckpunkte für die Ausgestaltung des
Kaufvertrags fortzuführen.
Am 18.04.2012 wurde der Gemeinderat unter TOP 1 der nicht öffentlichen Sitzung über den
Sachstand des Vorhabens am Gartenweg informiert.
BESCHLUSSVORSCHLAG
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sachstand des Projekts
Gartenweg zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung das Projekt zusammen mit der
SEPA Projekt und Entwicklungsgesellschaft mbH und deren Projektgesellschaft für das
Projekt Gartenweg in Mosbach, der SEPA-ACTIV Mosbach GmbH & Co. KG,
weiterzuentwickeln.
Der Gemeinderat beschließt den Verkauf der noch zu bildenden baureifen Grundstücke
Flst.Nr. 1088 mit 2.300 m², 1088/1 mit 2.384 m² und 1088/2 mit 1.282 m² zum Preis von
insgesamt 1.080.947,60 € einschließlich noch abzulösender Klär- und Kanalbeiträge an die
SEPA-ACTIV Mosbach GmbH & Co. KG zur Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes
mit Tiefgarage und beauftragt die Verwaltung den Kaufvertrag entsprechend dem in der
heutigen nicht öffentlichen Sitzung beratenen Kaufvertragsentwurf abzuschließen.
-1-
SACHVERHALT
Vor rund einem Jahr hat der Gemeinderat die Entscheidung getroffen, mit der SEPA Projektund Entwicklungsgesellschaft mbH, Stuttgart, eine Entwicklungsvereinbarung
abzuschließen, wonach sich die SEPA auf deren eigene Kosten verpflichtet, eine Bebauung
mit einer Mischung aus Einzelhandels- und Dienstleistungsflächen als offenes Stadtquartier
mit maximal 4.200 m² Einzelhandelsverkaufsfläche einschließlich einer Tiefgarage mit ca.
220 unterirdischen Stellplätzen zu entwickeln. Grund für diese Entscheidung war, dass die
SEPA sowohl durch die konzeptionellen Überlegungen zur Entwicklung am Gartenweg als
auch durch realisierte Referenzprojekte überzeugen konnte und sich als qualifizierter
Partner für die Entwicklung eines Projekts an dieser wichtigen Stelle darstellte. Nachdem die
Frist der Entwicklungsvereinbarung zum 30.04.2012 ausgelaufen ist, hat die SEPA nun
erklärt, dass sich das Ergebnis dieser Phase aus ihrer Sicht positiv darstellt und sie somit
gewillt wäre, in die Realisierung zu gehen.
Die Akquisition von Nutzungsinteressenten ist offensichtlich sehr erfolgreich verlaufen.
Dabei entspricht die Nutzungsmischung von Einzelhandel, Dienstleistung und Wohnen
sowohl der Aufgabenstellung der Stadt als auch den Vorgaben des
CIMA-Einzelhandelsgutachtens. Speziell die Auswahl der möglichen künftigen
Einzelhandelsangebote wurde von der CIMA gutachterlich begleitet und in einem von der
IHK Mosbach moderierten Dialogprozess auch mit den Interessenvertretern des
Einzelhandels in insgesamt drei Gesprächsrunden abgestimmt (Mosbach Aktiv, Aktives
Gewerbe, Einzelhandelsverband Nordbaden).
Aus den beabsichtigten Nutzungen hat die SEPA planerisch eine Gebäudekubatur
entwickelt, die dem Gemeinderat in der Sitzung am 29.02.2012 bereits vorgestellt wurde. Die
Planung berücksichtigt nach Auffassung der Verwaltung die städtebaulichen
Rahmenbedingungen wie Trauf- und Gebäudehöhen der Umgebungsbebauung, wichtige
Raumkanten und Wegebeziehungen. Die konkrete Ausgestaltung der Fassaden und Dächer
soll jedoch noch als eine der Anregungen aus den im November 2011 stattgefundenen
Bürgerversammlungen, im Rahmen eines Gestaltungswettbewerbs geklärt werden. Die KE
Kommunalentwicklung GmbH, Stuttgart, die die Stadt im Zusammenhang mit dem neuen
Sanierungsgebiet berät, hat hierzu ein entsprechendes Verfahren vorbereitet. In der Sitzung
wird über den aktuellen Sachstand berichtet.
Bei der Aufnahme ins Sanierungsprogramm hat das Land Baden-Württemberg neben der
Sanierung von historischer Bausubstanz in der Altstadt der Bebauung des Gartenweg-Areals
eine hohe Bedeutung im Sinne der Stärkung der Innenstadt beigemessen. Dies wurde
schon bei einem Ortstermin mit Vertretern des Wirtschaftsministeriums und des
Regierungspräsidiums im letzten Jahr deutlich. Durch die mögliche Förderung von
Ordnungsmaßnahmen zur Baureifmachung des Grundstücks sowie eines Teils der
Stellplätze in der geplanten Tiefgarage sind nun auch optimale Voraussetzungen für eine
wirtschaftliche Realisierbarkeit des Projekts gegeben.
Aus Sicht der Verwaltung bieten sich nun nahezu optimale Voraussetzungen um das seit
nunmehr zwanzig Jahren im Bebauungsplan „Käfertörle“ verankerte städtebauliche Ziel der
Bebauung des Gartenwegareals in Verbindung mit einer direkt an die Bundesstraße B 27
angeschlossenen Tiefgarage zu verwirklichen.
Dabei steht außer Zweifel, dass im Falle der Realisierung einer solchen großen
Baumaßnahme entsprechende Auswirkungen zu erwarten sind. Dies wurde auch schon im
Rahmen eines Gesprächs bei der IHK vom örtlichen Einzelhandel thematisiert und in einem
Leit-linienpapier durch IHK und Mosbach Aktiv festgehalten. Dabei bestand Einigkeit
darüber, dass alle Beteiligten darauf hinwirken müssen, Störungen und Beeinträchtigungen
vor allem für die unmittelbaren Anlieger, aber auch für den innerstädtischen Einzelhandel, zu
-2-
minimieren. Dieses Thema wurde auch im Rahmen der am 24. April durchgeführten
Bürgerinformationsveranstaltung behandelt. Auch hierüber wird in der Sitzung berichtet
werden.
Um das Vorhaben mit der entsprechenden Rechtsicherheit fortführen zu können und bevor
weitere finanzielle Vorleistungen wie die Einreichung eines Bauantrags getätigt werden, will
die SEPA nun die städtischen Grundstücke im Gartenweg erwerben. Dazu wurde dem
Gemeinderat in der heutigen nicht öffentlichen Sitzung ein Kaufvertragsentwurf mit den
Ergebnissen der geführten Kaufvertragsverhandlungen vorlegt.
Der Gemeinderat sollte nun auf dieser Basis den Verkauf der für das Bauvorhaben
benötigten städtischen Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 5.966 m² zum vom
Gutachterausschuss ermittelten Preis von insgesamt 1.080.947,60 € einschließlich
abzulösender Klär- und Kanalbeiträge beschließen und die Verwaltung mit der
Weiterentwicklung des Projekts im Gartenweg und dem Abschluss des Kaufvertrags
beauftragen.
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN
Durch den Verkauf der Grundstücke und die Ablösung der Klär- und Kanalbeiträge können
Einnahmen von insgesamt 1.080.947,60 € erzielt werden. Im Haushaltsansatz 2012 sind
unter der Haushaltsstelle 2.8830.340000-001, „Einnahmen aus der Veräußerung von
Grundstücken“, entsprechende Verkaufserlöse zusammen mit weiteren geplanten
Veräußerungserlösen veranschlagt.
Anlage:
Keine
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TOP 5
öffentlich
09.05.2012
Gemeinderat
Drucksache-Nummer: 084/2012
gefertigt: Finanzen und Controlling/
Tanja Fuß / Wb
Annahme von Spenden gemäß § 78 Abs. 4 GemO durch den Gemeinderat
BERATUNGSWEG
Ohne.
BESCHLUSSVORSCHLAG
Der Gemeinderat beschließt die Annahme der in der Anlage zur Beratungsvorlage
aufgelisteten Spenden.
SACHVERHALT
Gemäß § 78 Abs. 4 GemO entscheidet der Gemeinderat über die Annahme und Vermittlung
von Spenden.
Durch die beschlossene Änderung der Hauptsatzung wäre für Spenden bis 10.000 € im
Einzelfall der Haupt- und Finanzausschuss zuständig. Da jedoch die Beschlussfassung über
die Annahme und Weiterleitung der Spenden, welche im Einzelfall über 100 € betragen so
schnell wie möglich erfolgen soll, werden diese dem Gemeinderat zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Daher sollte der Gemeinderat die Annahme der Spenden gemäß Anlage beschließen.
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN
Es entstehen Verwaltungskosten.
Anlage:
Liste der Spenden
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Anlage 1
Entgegennahme des Angebots einer Spende, Schenkung oder ähnlichen Zuwendung
Folgende Spende(n), Schenkung(en) oder ähnliche Zuwendung(en) wurde(n) angeboten:
Datum
vorläufig entgegengenommen
durch (Name, Dienststelle)
Zuwendungsgeber/-in
Betrag bzw. Gegenstand und
(geschätzter) Wert
in Euro
von dem/der Zuwendungsgeber/in
gewünschter Verwendungszweck
Hinweis auf
Geschäftsbeziehungen zu
dem/der Zuwendungsgeber/in
Geldspenden
22.03.2012
Herr Kautzmann
Bildung und Generationen
Claus Peter Jordan
Panoramaweg 7
74847 Obrigheim
50,00
22.03.2012
Herr Horn
Rektor
Clemens-BrentanoGrundschule
Herr Kautzmann
Bildung und Generationen
Förderverein der Clemens-BrentanoGrundschule
Mosbacher Str. 39
74821 Mosbach
Waldstadt-Apotheke
Herr Hermann Gehrig
Solbergallee 20/2
74821 Mosbach
Centro Vital
Hans-Josef Spohrer
Gartenweg 6-8
74821 Mosbach
Nicolai Waschitschek
Forlenstr. 6
74821 Mosbach
Volksbank eG Mosbach
Hauptstr. 16
74821 Mosbach
Volksbank eG Mosbach
Hauptstr. 16
74821 Mosbach
Sparkasse Neckartal-Odenwald
Hauptstr. 5
74821 Mosbach
Volksbank eG Mosbach
Hauptstr. 16
74821 Mosbach
108,57
26.03.2012
26.03.2012
Herr Kautzmann
Bildung und Generationen
02.04.2012
Herr Kautzmann
Bildung und Generationen
10.04.2012
Herr Kautzmann
Bildung und Generationen
24.04.2012
Frau Zorn
Stadtmarketing
25.04.2012
Frau Funk
Kulturamt
26.04.2012
Frau Zorn
Stadtmarketing
Spende zur Errichtung der BouleAnlage im Großen Elzpark Mosbach
Einwerbung durch Initiative "Boule für
Alle" und Stadtseniorenrat Mosbach
Übernahme der Kosten für Antolin
Schulträgerlizenz 2012
Keine
Förderverein der Schule
200,00
Spende zur Durchführung des
Frühlingskonzerts des Stadtseniorenrats
100,00
Spende zur Durchführung des
Frühlingskonzerts des Stadtseniorenrats
200,00
Spende zur Durchführung des
Frühlingskonzerts des Stadtseniorenrats
Spende zur Durchführung des
Frühlingskonzerts des Stadtseniorenrats
Aktion: Mosbach fällt aus dem
Rahmen
Stadtrat
7.670,00
Mosbacher Sommer
Hausbank
10.000,00
Ausstattung der Innenstadt mit
Sitzbänken
Hausbank
200,00
100,00
Summe Geldspenden
18.628,57
Gesamtsumme
18.628,57
Hausbank
Hausbank
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