Oberbürgermeister Michael Jann
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Oberbürgermeister Michael Jann
Oberbürgermeister Michael Jann An die Mitglieder des Gemeinderates der Großen Kreisstadt MOSBACH 2. Mai 2012 Sitzung des Gemeinderates Nr. 6/2012 Sehr geehrte Damen und Herren, am Mittwoch, 09.05.2012, 18:00 Uhr, findet im Bürgersaal im Rathaus in Mosbach eine Sitzung des Gemeinderates statt, wozu ich Sie hiermit einlade. Mit kollegialem Gruß Die Geschäftsstelle Gemeinderat erreichen Sie wie folgt: Frau Hillebrand (82-209 vormittags), Herr Böer (82-212 nachmittags), während der Sitzung: Sitzungssaal (82-204) T A G E S O R D N U N G: Öffentlicher Teil: Drucksache Nr. 1. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen 2. Bebauungsplan "Flugplatz Lohrbach, Nr. 4.02 C" auf Gemarkung Lohrbach zur Änderung des Bebauungsplanes "Flugplatz Lohrbach, Nr. 4.02" - Aufstellungsbeschluss 088/2012 3. Beteiligung der Stadt Mosbach an einem Landschaftserhaltungsverband (LEV) 085/2012 4. Bebauung städtischer Grundstücke am Gartenweg - Weitere Projektentwicklung - Verkauf städtischer Grundstücke 086/2012 5. Annahme von Spenden gemäß § 78 Abs. 4 GemO durch den Gemeinderat 084/2012 6. Mitteilungen und Anfragen TOP 2 öffentlich 09.05.2012 Gemeinderat Drucksache-Nummer: 088/2012 gefertigt: Planen und Technik/ Claudia Starke / Wb Bebauungsplan "Flugplatz Lohrbach, Nr. 4.02 C" auf Gemarkung Lohrbach zur Änderung des Bebauungsplanes "Flugplatz Lohrbach, Nr. 4.02" - Aufstellungsbeschluss BERATUNGSWEG Die Vorlage wurde im Technischen Ausschuss am 08.05.2012 nicht öffentlich vorberaten. BESCHLUSSVORSCHLAG Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Technischen Ausschusses den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Flugplatz Lohrbach, Nr. 4.02 C“ zur Änderung des Bebauungsplanes „Flugplatz Lohrbach, Nr. 4.02“ auf Gemarkung Lohrbach gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage zur Beratungsvorlage dargestellten Bereich. SACHVERHALT Östlich der Start- und Landebahn des Flugplatzes Lohrbach sollen auf Wunsch des Grundstückseigentümers Photovoltaik-Freilandanlagen aufgestellt werden. Die Fa. Energy-EU, Werl, wurde beauftragt, die notwendigen planerischen Schritte einzuleiten und hat eine dementsprechende Anfrage an die Stadt Mosbach gerichtet. Die Fläche liegt im Geltungsbereich des seit dem 22.01.1980 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Flugplatz Lohrbach, Nr. 4.02“ und ist als Sondergebiet ausgewiesen. Dieses Sondergebiet dient gemäß Bebauungsplan der Unterbringung eines Flugplatzes mit den dazugehörigen baulichen Anlagen. Damit an der gewünschten Stelle die Errichtung von Photovoltaik-Freilandanlagen genehmigt werden kann, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich (Änderung der Textlichen Festsetzungen). Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann die Bebauungsplanänderung im Vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch durchgeführt werden. Bereits im Jahr 2010 hatte der Gemeinderat der Stadt Mosbach einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes mit genau der gleichen Zielstellung gefasst. Nachdem der Eigentümer das Vorhaben zum damaligen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt hat, hat der Gemeinderat diesen Beschluss zwischenzeitlich wieder aufgehoben, so dass nun ein neuer Aufstellungsbeschluss erforderlich wird. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Für die Stadt entstehen Verwaltungskosten für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens. Die Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen. Anlage: Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Flugplatz Lohrbach, Nr. 4.02 C“ -1- Lageplan Maßstab 1:5000 Datum: 24.04.2012 Bearbeiter: 61-1/Sta Bebauungsplan "Flugplatz Lohrbach, Nr. 4.02 C" zur Änderung des Bebauungsplanes "Flugplatz Lohrbach, Nr. 4.02" auf Gemarkung Lohrbach - Abgrenzung des Geltungsbereiches N unbeglaubigter Auszug aus der autom. Liegenschaftskarte vom 23.11.2011. Herausg.: LGL Baden-Württemberg TOP 3 öffentlich 09.05.2012 Gemeinderat Drucksache-Nummer: 085/2012 gefertigt: Planen und Technik/ Petra Birkefeld / Wb Beteiligung der Stadt Mosbach an einem Landschaftserhaltungsverband (LEV) BERATUNGSWEG Die Vorlage wurde im Technischen Ausschuss am 08.05.2012 nicht öffentlich vorberaten. BESCHLUSSVORSCHLAG Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Technischen Ausschusses folgenden Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt, dass die Stadt Mosbach dem Landschaftserhaltungsverband (LEV) beitritt. 2. Die für den Mitgliedsbeitrag erforderlichen Haushaltsmittel sind jährlich bereit zu stellen. SACHVERHALT Der Neckar-Odenwald-Kreis ist reich an vielfältigen, artenreichen und lebendigen Kulturlandschaften. Diese Kulturlandschaften zu erhalten, zu pflegen und zu gestalten, ist gleichermaßen Aufgabe des Landkreises wie auch seiner Städte und Gemeinden. Die für die Pflege unserer Kulturlandschaft erforderliche, extrem wichtige Beratung kann leider aufgrund der knappen personellen Ausstattung der unteren Naturschutzbehörde durch das Landratsamt nicht im gewünschten Umfang stattfinden. Zahlreiche Pflegeprojekte werden daher nur sporadisch begleitet und viele Biotopvernetzungskonzepte harren ihrer Umsetzung. Daneben wird zudem wegen der hoheitlichen Befugnisse der unteren Naturschutzbehörde eine neutrale Beratung durch diese immer wieder in Frage gestellt. Aus Sicht der Landkreisverwaltung könnte ein Landschaftserhaltungsverband (LEV) in der Rechtsform eines eingetragenen Vereines hier deutliche Vorteile bieten. Als Vorbild kann dabei der schon seit den 90iger Jahren im Main-Tauber-Kreis bestehende und sehr erfolgreich arbeitende kommunale Landschaftserhaltungsverband herangezogen werden. In ersten Gesprächen der Landkreisverwaltung mit den Städten und Gemeinden, sowie den Landwirtschafts- und Naturschutzverbänden ist die Idee auf eine positive Resonanz gestoßen. Dabei wurde auch bereits der beiliegende Satzungsentwurf für einen Landschaftserhaltungsverband Neckar-Odenwald-Kreis erarbeitet. In einem Landschaftserhaltungsverband sind Vertreter der Kommunen, der Landwirtschaft und des Naturschutzes gleichberechtigt in Drittelparität vertreten und setzen sich gemeinsam für den Erhalt, den Schutz und die Entwicklung der artenreichen Kulturlandschaften ein. Der LEV initiiert und betreut Landschaftspflegemaßnahmen. Er berät die Landnutzer bei der Landbewirtschaftung gerade in Natura 2000-Gebieten, erstellt gemeinsam mit den Städten und Gemeinden Biotopvernetzungskonzepte, setzt diese mit den Städten und Gemeinden um und unterstützt Naturschutzverbände bei Projekten und Maßnahmen. Auf diese Weise wirkt der LEV maßgebend in der Landschaftspflege mit. -1- Der Verein ist nicht hoheitlich tätig und als solcher kein Träger öffentlicher Belange bei der kommunalen Bauleitplanung oder bestimmten Vorhaben. Er nimmt im Sinne des Naturschutzes und der Landschaftspflege eine rein beratende Rolle ein und unterstützt und begleitet die Bewirtschafter, Naturschutzverbände sowie Städte und Gemeinden bei der Landschaftspflege und -entwicklung. Das Land Baden-Württemberg fördert die Einrichtung von Landschaftserhaltungsverbänden mit einem Personalkostenzuschuss für die Geschäftsstelle in Höhe von 1,5 Personalstellenäquivalenten. Gefördert werden die Personalkosten der Stelle des Geschäftsführers mit bis zu 50 % und der Stelle des Stellvertreters zu 100 %. Voraussetzung einer Förderung durch das Land ist allerdings, dass die restlichen 50 % der Personalkosten für die Stelle des Geschäftsführers sowie der Kosten für mögliche Unterstützungskräfte durch den LEV bzw. die kommunalen Gebietskörperschaften selbst getragen werden. Sach- und Geschäftskosten werden darüber hinaus in der Regel vom Landkreis übernommen oder über Mitgliedsbeiträge finanziert. Der Neckar-Odenwald-Kreis beabsichtigt gemeinsam mit den Städten und Gemeinden einen solchen Landschaftserhaltungsverband zu gründen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Umwelt und Verkehr des Landkreises hat sich bereits vorberatend mit dem Thema beschäftigt und einstimmig dem Kreistag eine Beteiligung des Landkreises an einem solchen Landschaftserhaltungsverband empfohlen. Die Sitzung des Kreistags findet am 2. Mai statt. Der Landkreis würde die für die Landesförderung erforderlichen Eigenmittel des Vereins zur Finanzierung der halben Personalstelle erbringen. Darüber hinaus würde der Landkreis dem Verein Räume für die Geschäftsstelle sowie die übliche Bürounterstützung unentgeltlich zur Verfügung stellen. Der Mittelbedarf der Geschäftsstelle für Reisekosten und kleinere Anschaffungen (z.B. EDV) soll hingegen durch die Mitgliedsbeiträge der Städte und Gemeinden sowie sonstiger Vereinsmitglieder gedeckt werden. Gemeinsam mit Vertretern des Gemeindetags hat die Landkreisverwaltung hierzu einen nach der Einwohnerzahl gestaffelten Mitgliedsbeitrag vorgeschlagen. Danach würde auf die Städte und Gemeinden bis 4.000 Einwohner ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 200,- €, auf die Städte und Gemeinden bis 10.000 Einwohner ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 300,- € und auf die Städte mit über 10.000 Einwohner ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 500,- € entfallen. Die eigentlichen Maßnahmen der Landschaftspflege und -erhaltung sowie der Biotopvernetzung werden durch das Land Baden-Württemberg und die Europäische Union mit Mitteln nach der Landschaftspflegerichtlinie mit bis zu 100 % gefördert. Die Verwaltung sieht in der Gründung eines Landschaftserhaltungsverbandes und einem Beitritt der Stadt Mosbach eine große Chance für die Erhaltung, Pflege und Gestaltung unserer Kulturlandschaften. Die Verwaltung schlägt vor, den Beschluss zum Beitritt der Stadt Mosbach zum Landschaftserhaltungsverband (LEV) zu fassen. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Es fällt ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von 500,00 € an. Anlage: Keine -2- TOP 4 öffentlich 09.05.2012 Gemeinderat Drucksache-Nummer: 086/2012 gefertigt: Planen und Technik/ Immobilienmanagement Stefan Baumhackel / Simone Bansbach-Edelmann / Gf Bebauung städtischer Grundstücke am Gartenweg - Weitere Projektentwicklung - Verkauf städtischer Grundstücke BERATUNGSWEG In seiner Sitzung am 16.02.2011 unter TOP 2 im nicht öffentlichen Teil hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die weiteren Schritte für eine bauliche Entwicklung auf den städtischen Grundstücken Flst. Nr. 1086, 1087 u. 1088 am Gartenweg vorzubereiten. In der Sitzung am 19.04.2011 unter TOP 1 im nicht öffentlichen Teil hat der Gemeinderat weiterhin die Verwaltung beauftragt mit der SEPA Projekt- und Entwicklungsgesellschaft mbH, Stuttgart eine Entwicklungsvereinbarung abzuschließen. In der Sitzung am 27.07.2011 hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung unter TOP 2 nach Bericht der Verwaltung über den Sachstand den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Käfertörle, 4. Änderung, Nr. 1.47 D“ gefasst. Am 29.02.2012 hat der Gemeinderat unter TOP 2 in nicht öffentlicher Sitzung den Sachstandsbericht der Verwaltung und der Vertreter der SEPA mbH zustimmend zur Kenntnis genommen. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt das Bebauungsplanverfahren „Käfertörle, 4. Änderung, Nr. 1.47 D“ weiterzuführen sowie die Verkaufsverhandlungen mit der SEPA mbH auf Grundlage der vorgestellten Eckpunkte für die Ausgestaltung des Kaufvertrags fortzuführen. Am 18.04.2012 wurde der Gemeinderat unter TOP 1 der nicht öffentlichen Sitzung über den Sachstand des Vorhabens am Gartenweg informiert. BESCHLUSSVORSCHLAG Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sachstand des Projekts Gartenweg zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung das Projekt zusammen mit der SEPA Projekt und Entwicklungsgesellschaft mbH und deren Projektgesellschaft für das Projekt Gartenweg in Mosbach, der SEPA-ACTIV Mosbach GmbH & Co. KG, weiterzuentwickeln. Der Gemeinderat beschließt den Verkauf der noch zu bildenden baureifen Grundstücke Flst.Nr. 1088 mit 2.300 m², 1088/1 mit 2.384 m² und 1088/2 mit 1.282 m² zum Preis von insgesamt 1.080.947,60 € einschließlich noch abzulösender Klär- und Kanalbeiträge an die SEPA-ACTIV Mosbach GmbH & Co. KG zur Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes mit Tiefgarage und beauftragt die Verwaltung den Kaufvertrag entsprechend dem in der heutigen nicht öffentlichen Sitzung beratenen Kaufvertragsentwurf abzuschließen. -1- SACHVERHALT Vor rund einem Jahr hat der Gemeinderat die Entscheidung getroffen, mit der SEPA Projektund Entwicklungsgesellschaft mbH, Stuttgart, eine Entwicklungsvereinbarung abzuschließen, wonach sich die SEPA auf deren eigene Kosten verpflichtet, eine Bebauung mit einer Mischung aus Einzelhandels- und Dienstleistungsflächen als offenes Stadtquartier mit maximal 4.200 m² Einzelhandelsverkaufsfläche einschließlich einer Tiefgarage mit ca. 220 unterirdischen Stellplätzen zu entwickeln. Grund für diese Entscheidung war, dass die SEPA sowohl durch die konzeptionellen Überlegungen zur Entwicklung am Gartenweg als auch durch realisierte Referenzprojekte überzeugen konnte und sich als qualifizierter Partner für die Entwicklung eines Projekts an dieser wichtigen Stelle darstellte. Nachdem die Frist der Entwicklungsvereinbarung zum 30.04.2012 ausgelaufen ist, hat die SEPA nun erklärt, dass sich das Ergebnis dieser Phase aus ihrer Sicht positiv darstellt und sie somit gewillt wäre, in die Realisierung zu gehen. Die Akquisition von Nutzungsinteressenten ist offensichtlich sehr erfolgreich verlaufen. Dabei entspricht die Nutzungsmischung von Einzelhandel, Dienstleistung und Wohnen sowohl der Aufgabenstellung der Stadt als auch den Vorgaben des CIMA-Einzelhandelsgutachtens. Speziell die Auswahl der möglichen künftigen Einzelhandelsangebote wurde von der CIMA gutachterlich begleitet und in einem von der IHK Mosbach moderierten Dialogprozess auch mit den Interessenvertretern des Einzelhandels in insgesamt drei Gesprächsrunden abgestimmt (Mosbach Aktiv, Aktives Gewerbe, Einzelhandelsverband Nordbaden). Aus den beabsichtigten Nutzungen hat die SEPA planerisch eine Gebäudekubatur entwickelt, die dem Gemeinderat in der Sitzung am 29.02.2012 bereits vorgestellt wurde. Die Planung berücksichtigt nach Auffassung der Verwaltung die städtebaulichen Rahmenbedingungen wie Trauf- und Gebäudehöhen der Umgebungsbebauung, wichtige Raumkanten und Wegebeziehungen. Die konkrete Ausgestaltung der Fassaden und Dächer soll jedoch noch als eine der Anregungen aus den im November 2011 stattgefundenen Bürgerversammlungen, im Rahmen eines Gestaltungswettbewerbs geklärt werden. Die KE Kommunalentwicklung GmbH, Stuttgart, die die Stadt im Zusammenhang mit dem neuen Sanierungsgebiet berät, hat hierzu ein entsprechendes Verfahren vorbereitet. In der Sitzung wird über den aktuellen Sachstand berichtet. Bei der Aufnahme ins Sanierungsprogramm hat das Land Baden-Württemberg neben der Sanierung von historischer Bausubstanz in der Altstadt der Bebauung des Gartenweg-Areals eine hohe Bedeutung im Sinne der Stärkung der Innenstadt beigemessen. Dies wurde schon bei einem Ortstermin mit Vertretern des Wirtschaftsministeriums und des Regierungspräsidiums im letzten Jahr deutlich. Durch die mögliche Förderung von Ordnungsmaßnahmen zur Baureifmachung des Grundstücks sowie eines Teils der Stellplätze in der geplanten Tiefgarage sind nun auch optimale Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Realisierbarkeit des Projekts gegeben. Aus Sicht der Verwaltung bieten sich nun nahezu optimale Voraussetzungen um das seit nunmehr zwanzig Jahren im Bebauungsplan „Käfertörle“ verankerte städtebauliche Ziel der Bebauung des Gartenwegareals in Verbindung mit einer direkt an die Bundesstraße B 27 angeschlossenen Tiefgarage zu verwirklichen. Dabei steht außer Zweifel, dass im Falle der Realisierung einer solchen großen Baumaßnahme entsprechende Auswirkungen zu erwarten sind. Dies wurde auch schon im Rahmen eines Gesprächs bei der IHK vom örtlichen Einzelhandel thematisiert und in einem Leit-linienpapier durch IHK und Mosbach Aktiv festgehalten. Dabei bestand Einigkeit darüber, dass alle Beteiligten darauf hinwirken müssen, Störungen und Beeinträchtigungen vor allem für die unmittelbaren Anlieger, aber auch für den innerstädtischen Einzelhandel, zu -2- minimieren. Dieses Thema wurde auch im Rahmen der am 24. April durchgeführten Bürgerinformationsveranstaltung behandelt. Auch hierüber wird in der Sitzung berichtet werden. Um das Vorhaben mit der entsprechenden Rechtsicherheit fortführen zu können und bevor weitere finanzielle Vorleistungen wie die Einreichung eines Bauantrags getätigt werden, will die SEPA nun die städtischen Grundstücke im Gartenweg erwerben. Dazu wurde dem Gemeinderat in der heutigen nicht öffentlichen Sitzung ein Kaufvertragsentwurf mit den Ergebnissen der geführten Kaufvertragsverhandlungen vorlegt. Der Gemeinderat sollte nun auf dieser Basis den Verkauf der für das Bauvorhaben benötigten städtischen Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 5.966 m² zum vom Gutachterausschuss ermittelten Preis von insgesamt 1.080.947,60 € einschließlich abzulösender Klär- und Kanalbeiträge beschließen und die Verwaltung mit der Weiterentwicklung des Projekts im Gartenweg und dem Abschluss des Kaufvertrags beauftragen. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Durch den Verkauf der Grundstücke und die Ablösung der Klär- und Kanalbeiträge können Einnahmen von insgesamt 1.080.947,60 € erzielt werden. Im Haushaltsansatz 2012 sind unter der Haushaltsstelle 2.8830.340000-001, „Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken“, entsprechende Verkaufserlöse zusammen mit weiteren geplanten Veräußerungserlösen veranschlagt. Anlage: Keine -3- TOP 5 öffentlich 09.05.2012 Gemeinderat Drucksache-Nummer: 084/2012 gefertigt: Finanzen und Controlling/ Tanja Fuß / Wb Annahme von Spenden gemäß § 78 Abs. 4 GemO durch den Gemeinderat BERATUNGSWEG Ohne. BESCHLUSSVORSCHLAG Der Gemeinderat beschließt die Annahme der in der Anlage zur Beratungsvorlage aufgelisteten Spenden. SACHVERHALT Gemäß § 78 Abs. 4 GemO entscheidet der Gemeinderat über die Annahme und Vermittlung von Spenden. Durch die beschlossene Änderung der Hauptsatzung wäre für Spenden bis 10.000 € im Einzelfall der Haupt- und Finanzausschuss zuständig. Da jedoch die Beschlussfassung über die Annahme und Weiterleitung der Spenden, welche im Einzelfall über 100 € betragen so schnell wie möglich erfolgen soll, werden diese dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Daher sollte der Gemeinderat die Annahme der Spenden gemäß Anlage beschließen. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Es entstehen Verwaltungskosten. Anlage: Liste der Spenden -1- Anlage 1 Entgegennahme des Angebots einer Spende, Schenkung oder ähnlichen Zuwendung Folgende Spende(n), Schenkung(en) oder ähnliche Zuwendung(en) wurde(n) angeboten: Datum vorläufig entgegengenommen durch (Name, Dienststelle) Zuwendungsgeber/-in Betrag bzw. Gegenstand und (geschätzter) Wert in Euro von dem/der Zuwendungsgeber/in gewünschter Verwendungszweck Hinweis auf Geschäftsbeziehungen zu dem/der Zuwendungsgeber/in Geldspenden 22.03.2012 Herr Kautzmann Bildung und Generationen Claus Peter Jordan Panoramaweg 7 74847 Obrigheim 50,00 22.03.2012 Herr Horn Rektor Clemens-BrentanoGrundschule Herr Kautzmann Bildung und Generationen Förderverein der Clemens-BrentanoGrundschule Mosbacher Str. 39 74821 Mosbach Waldstadt-Apotheke Herr Hermann Gehrig Solbergallee 20/2 74821 Mosbach Centro Vital Hans-Josef Spohrer Gartenweg 6-8 74821 Mosbach Nicolai Waschitschek Forlenstr. 6 74821 Mosbach Volksbank eG Mosbach Hauptstr. 16 74821 Mosbach Volksbank eG Mosbach Hauptstr. 16 74821 Mosbach Sparkasse Neckartal-Odenwald Hauptstr. 5 74821 Mosbach Volksbank eG Mosbach Hauptstr. 16 74821 Mosbach 108,57 26.03.2012 26.03.2012 Herr Kautzmann Bildung und Generationen 02.04.2012 Herr Kautzmann Bildung und Generationen 10.04.2012 Herr Kautzmann Bildung und Generationen 24.04.2012 Frau Zorn Stadtmarketing 25.04.2012 Frau Funk Kulturamt 26.04.2012 Frau Zorn Stadtmarketing Spende zur Errichtung der BouleAnlage im Großen Elzpark Mosbach Einwerbung durch Initiative "Boule für Alle" und Stadtseniorenrat Mosbach Übernahme der Kosten für Antolin Schulträgerlizenz 2012 Keine Förderverein der Schule 200,00 Spende zur Durchführung des Frühlingskonzerts des Stadtseniorenrats 100,00 Spende zur Durchführung des Frühlingskonzerts des Stadtseniorenrats 200,00 Spende zur Durchführung des Frühlingskonzerts des Stadtseniorenrats Spende zur Durchführung des Frühlingskonzerts des Stadtseniorenrats Aktion: Mosbach fällt aus dem Rahmen Stadtrat 7.670,00 Mosbacher Sommer Hausbank 10.000,00 Ausstattung der Innenstadt mit Sitzbänken Hausbank 200,00 100,00 Summe Geldspenden 18.628,57 Gesamtsumme 18.628,57 Hausbank Hausbank Seite 1