Situation der Grundschulen
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Situation der Grundschulen
Stadt Kleve Der Bürgermeister Drucksache Nr.: 532 /IX. IX. Ratsperiode öffentliche Sitzung Az.: 40.1.0302.002.001 Situation der Grundschulen Zusammenlegung der Lutherschule und der Christus-König-Schule zum Zwecke der Neuerrichtung einer Schule Beratungsweg Schulausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat Zuständiger Dezernent Sitzungstermin 14.03.2012 21.03.2012 28.03.2012 Brauer, Theodor Finanzielle Auswirkungen X JA NEIN Im Haushaltsplan vorgesehen X JA NEIN Teilergebnisplan Teilfinanzplan Investitionsmaßnahme Produkt Nr. Kontengruppe Betrag einmalige Erträge Aufwendungen laufende Erträge Aufwendungen Insgesamt Insgesamt Beteiligter Dritter Beteiligter Dritter Anteil Stadt Kleve Anteil Stadt Kleve Im Etat 2012 sind Haushaltsmittel für die Planungen der Erweiterung/Sanierung des Schulgebäudes eingestellt. Zum Etat 2013 und 2014 werden Mittel für die bauliche Umsetzung und für die Einrichtung zur Verfügung gestellt. 1. Beschlussvorschlag Der Rat der Stadt Kleve beschließt 1. gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zum 01.08.2013 die Neuerrichtung einer dreizügigen Gemeinschaftsgrundschule (GGS) durch Zusammenlegung der Katholischen Grundschule (KGS) Christus-König und der GGS Lutherschule. Die neue GGS wird am Standort der KGS Christus-König, Lindenallee 54, entstehen und gemäß dem Ergebnis des Verfahrens zur Bestimmung der Schulart als Gemeinschaftsgrundschule errichtet. 2. für die neue GGS im Schuljahr 2013/14 (für die Zeit vom 01.08.2013 bis zum 31.07.2014) gemäß § 83 Abs. 5 Schulgesetz NRW eine Dependance am jetzigen Standort der GGS Lutherschule, Hagsche Poort 33, Kleve einzurichten. 3. die Verwaltung wird beauftragt, das notwendige Raumprogramm zu erstellen und bis zum 01.08.2014 umzusetzen 2. Schilderung des Sachverhaltes / Begründung Mit der DS Nr. 448/IX hat der Rat der Stadt Kleve in seiner Sitzung am 14.12.2011 beschlossen, die notwendigen Verfahrensschritte für die Zusammenlegung der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Lutherschule und der Katholischen Grundschule (KGS) Christus-König einzuleiten. Im Januar 2012 wurde das Bestimmungsverfahren für die Festlegung der Schulart der neuen Schule durchgeführt. Die Eltern haben sich in der Mehrheit für eine Gemeinschaftsgrundschule ausgesprochen. Das Ergebnis des Bestimmungsverfahrens ist in der Anlage beigefügt. Gespräche mit der Bezirksregierung haben ergeben, dass die Errichtung einer neuen Schule nach den Bestimmungen des Schulgesetzes NRW (SchulG NRW) frühestens zum Schuljahr 2013/14 genehmigt werden kann. Gemäß § 82 Abs. 1 SchulG NRW, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.10.2011, ist bei der Errichtung einer Schule die Mindestgröße von 28 Schüler und Schülerinnen (SuS) maßgebend. Diese Schülerzahl muss zum Zeitpunkt der Errichtung und für mindestens fünf Jahre gesichert sein. Bei einer geplanten dreizügigen Grundschule bedeutet dies in den Eingangsklassen eine Schülerzahl von 84 (3 Klassen x 28). Laut Gutachten von Garbe Consult stellt sich die Prognose wie folgt dar: Prognose Neue Schule Klasse/ Schuljahr 01 02 03 04 Gesamt Klassen Zügigkeit 2014 2015 78 79 69 79 305 12 3 2016 77 83 71 74 305 13 3 2017 80 82 74 76 312 13 3 2018 77 85 74 78 314 13 3 2019 75 82 76 78 311 13 3 2020 74 80 73 82 309 13 3 2021 75 79 72 78 304 12 3 75 80 71 77 303 12 3 Es ist zu erkennen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von 84 nicht erreicht wird. Würde nur eine Zweizügigkeit genehmigt werden, so müssten 56 SuS (2 x 28) aufgenommen werden. Das würde allerdings bedeuten, dass jedes Jahr 20 bis 25 Kinder nicht aufgenommen werden können. Diese Kinder können auch nicht zur nächst gelegenen Marienschule oder St. Michael Grundschule Reichswalde, da diese beiden Grundschulen ausgelastet sind. Gerade mit Blick auf das Eckpunktepapier vom 13.12.2011 zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnortnahen Grundschulangebots in NRW stößt die Errichtungsgröße gemäß § 81 Abs. 1 SchulG NRW auf Unverständnis. In diesem Eckpunktepapier wird die Absenkung der Klassenfrequenzwerte in einem Stufenplan schrittweise auf 22,5 dargestellt. Die Gespräche mit der Bezirksregierung zur Genehmigung einer Dreizügigkeit werden derzeit geführt. Sollte die Dreizügigkeit nicht genehmigt werden, so wird die Umsetzung des Konzeptes in Frage gestellt. Der Rat der Stadt Kleve wird dann erneut über den Sachverhalt beraten müssen. Kleve, den 05.03.2012 (Brauer)