Situation der Grundschulen

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Situation der Grundschulen
Stadt Kleve
Der Bürgermeister
Drucksache Nr.: 532 /IX.
IX. Ratsperiode
öffentliche Sitzung
Az.: 40.1.0302.002.001
Situation der Grundschulen
Zusammenlegung der Lutherschule und der Christus-König-Schule zum Zwecke der Neuerrichtung einer Schule
Beratungsweg
Schulausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
Zuständiger Dezernent
Sitzungstermin
14.03.2012
21.03.2012
28.03.2012
Brauer, Theodor
Finanzielle Auswirkungen
X
JA
NEIN
Im Haushaltsplan vorgesehen X JA
NEIN
Teilergebnisplan
Teilfinanzplan
Investitionsmaßnahme
Produkt Nr.
Kontengruppe
Betrag
einmalige
Erträge
Aufwendungen laufende
Erträge
Aufwendungen
Insgesamt
Insgesamt
Beteiligter Dritter
Beteiligter Dritter
Anteil Stadt Kleve
Anteil Stadt Kleve
Im Etat 2012 sind Haushaltsmittel für die Planungen der Erweiterung/Sanierung des Schulgebäudes eingestellt. Zum Etat 2013 und 2014 werden Mittel für die bauliche Umsetzung
und für die Einrichtung zur Verfügung gestellt.
1. Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Kleve beschließt
1. gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW zum 01.08.2013 die Neuerrichtung einer dreizügigen
Gemeinschaftsgrundschule (GGS) durch Zusammenlegung der Katholischen Grundschule
(KGS) Christus-König und der GGS Lutherschule. Die neue GGS wird am Standort der
KGS Christus-König, Lindenallee 54, entstehen und gemäß dem Ergebnis des Verfahrens
zur Bestimmung der Schulart als Gemeinschaftsgrundschule errichtet.
2. für die neue GGS im Schuljahr 2013/14 (für die Zeit vom 01.08.2013 bis zum 31.07.2014)
gemäß § 83 Abs. 5 Schulgesetz NRW eine Dependance am jetzigen Standort der GGS Lutherschule, Hagsche Poort 33, Kleve einzurichten.
3. die Verwaltung wird beauftragt, das notwendige Raumprogramm zu erstellen und bis zum
01.08.2014 umzusetzen
2. Schilderung des Sachverhaltes / Begründung
Mit der DS Nr. 448/IX hat der Rat der Stadt Kleve in seiner Sitzung am 14.12.2011 beschlossen, die notwendigen Verfahrensschritte für die Zusammenlegung der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) Lutherschule und der Katholischen Grundschule (KGS) Christus-König einzuleiten.
Im Januar 2012 wurde das Bestimmungsverfahren für die Festlegung der Schulart der neuen
Schule durchgeführt. Die Eltern haben sich in der Mehrheit für eine Gemeinschaftsgrundschule ausgesprochen.
Das Ergebnis des Bestimmungsverfahrens ist in der Anlage beigefügt.
Gespräche mit der Bezirksregierung haben ergeben, dass die Errichtung einer neuen Schule
nach den Bestimmungen des Schulgesetzes NRW (SchulG NRW) frühestens zum Schuljahr
2013/14 genehmigt werden kann.
Gemäß § 82 Abs. 1 SchulG NRW, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.10.2011, ist bei der
Errichtung einer Schule die Mindestgröße von 28 Schüler und Schülerinnen (SuS) maßgebend. Diese Schülerzahl muss zum Zeitpunkt der Errichtung und für mindestens fünf Jahre
gesichert sein. Bei einer geplanten dreizügigen Grundschule bedeutet dies in den Eingangsklassen eine Schülerzahl von 84 (3 Klassen x 28).
Laut Gutachten von Garbe Consult stellt sich die Prognose wie folgt dar:
Prognose Neue Schule
Klasse/
Schuljahr
01
02
03
04
Gesamt
Klassen
Zügigkeit
2014
2015
78
79
69
79
305
12
3
2016
77
83
71
74
305
13
3
2017
80
82
74
76
312
13
3
2018
77
85
74
78
314
13
3
2019
75
82
76
78
311
13
3
2020
74
80
73
82
309
13
3
2021
75
79
72
78
304
12
3
75
80
71
77
303
12
3
Es ist zu erkennen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von 84 nicht erreicht wird.
Würde nur eine Zweizügigkeit genehmigt werden, so müssten 56 SuS (2 x 28) aufgenommen
werden. Das würde allerdings bedeuten, dass jedes Jahr 20 bis 25 Kinder nicht aufgenommen
werden können. Diese Kinder können auch nicht zur nächst gelegenen Marienschule oder St.
Michael Grundschule Reichswalde, da diese beiden Grundschulen ausgelastet sind.
Gerade mit Blick auf das Eckpunktepapier vom 13.12.2011 zur Sicherung eines qualitativ
hochwertigen und wohnortnahen Grundschulangebots in NRW stößt die Errichtungsgröße
gemäß § 81 Abs. 1 SchulG NRW auf Unverständnis. In diesem Eckpunktepapier wird die
Absenkung der Klassenfrequenzwerte in einem Stufenplan schrittweise auf 22,5 dargestellt.
Die Gespräche mit der Bezirksregierung zur Genehmigung einer Dreizügigkeit werden derzeit
geführt.
Sollte die Dreizügigkeit nicht genehmigt werden, so wird die Umsetzung des Konzeptes in
Frage gestellt. Der Rat der Stadt Kleve wird dann erneut über den Sachverhalt beraten müssen.
Kleve, den 05.03.2012
(Brauer)