6.4 Wechsel des Vorhabenträgers Bahnhofspassage Bernau (6-326)

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6.4 Wechsel des Vorhabenträgers Bahnhofspassage Bernau (6-326)
6.4 Wechsel des Vorhabenträgers Bahnhofspassage Bernau (6-326)
Wechsel des Vorhabenträgers Bahnhofspassage
Bernau (6-326)
Antrag an die
Stadtverordnetenversammlung
Bernau bei Berlin
6-326
Vorlage Nr.:
Version: 1
Eingereicht am: 29.05.2015
Typ:
Verwaltungsvorlage
Öffentlich:
Ja
Dateianlagen:
Anlage 2 Lageplan 4.Änderung VEP Bahnhofspassage
anlage_2_lageplan_4._nderung_vep_bahnhofspassage.pdf (493,95Â KB)
Anlage 1 Schreiben der TLG Immobilien AG
anlage_1_schreiben_der_tlg_immobilien_ag.pdf (82,51Â KB)
Inhalt und Begründung:
Am 29.04.2015 hat die TLG Immobilien AG die Bahnhofspassage Bernau mit Abschluss eines
Kaufvertrages von der Peter Fritz Immobilien GbRmbH erworben.
Die TLG Immobilien AG beabsichtigt schnellstmöglichst als Vorhabenträger in das laufende
Verfahren zur 4. Änderung des Vorhaben und Erschließungsplans (VEP) "Bahnhofspassage
Bernau" und in die bestehenden Rechte und Pflichten, welche sich aus dem zwischen der Stadt
Bernau und der Peter Fritz Immobilien GbR mbH abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag zur
3. Änderung des VEP "Bahnhofspassage Bernau" vom 18.01.2012 ergeben, einzutreten. Dies
hat die TLG Immobilien AG mit Schreiben vom 03.06.2015 bestätigt (s. Anlage 1).
Die Fortsetzung des mittels Aufstellungsbeschluss vom 16.10.2014 begonnenen Bauleitplanverfahrens erfordert einen zustimmenden Beschluss der Bernauer
Stadtverordnetenversammlung zum Vorhabenträgerwechsel gem. § 12 Abs. 5 des
Baugesetzbuches (BauGB).
Die Planungsziele der 4. Änderung des VEP "Bahnhofspasage Bernau" (Lageplan s. Anlage 2)
sind:
- Erweiterung der Bahnhofspassage Bernau um 2.000 m² Verkaufsfläche für einen
Bekleidungsfachmarkt,
- Erweiterung des Geltungsbereiches im Rahmen der Anlage zusätzlicher
Stellplatzflächen,
- Verzicht auf die Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen im Geltungsbereich
zugunsten der Ablösung im Flächenpool des Landkreises Barnim.
Wechsel des Vorhabenträgers Bahnhofspassage Bernau (6-326)
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6.4 Wechsel des Vorhabenträgers Bahnhofspassage Bernau (6-326)
Der städtebauliche Vertrag vom 18.01.2012 dient der Durchführung, Sicherung und
Finanzierung von Maßnahmen zur Kompensation von nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen
der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes durch bauliche
Vorhaben im Geltungsbereich der 3. Änderung des VEP "Bahnhofspassage Bernau". In ihm ist
eine Sicherheitsleistung in Höhe von 130.000 â ¬ vereinbart, die nun vom neuen
Vorhabenträger übernommen wird.
Dem Beschluss zum Vorhabenträgerwechsel folgt die Vorbereitung und Durchführung der
frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur Planung.
Die Änderung des VEP erfordert auch die Änderung des Flächennutzungsplans im
Parallelverfahren gemäß Â§ 8 Abs. 3 BauGB (Grünfläche wird in Sondergebiet "Handel"
geändert). Die Fortsetzung dieses Verfahrens bedarf keines gesonderten Beschlusses durch
die SVV
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Wechsel des Vorhabenträgers der 4. Änderung
des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Bahnhofspassage Bernau" von der Peter Fritz
Immobilien GbRmbH auf die TLG Immobilien AG gem. § 12 Abs. 5 des Baugesetzbuches zu.
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beratungsfolge:
Ausschuss/Gremium
Termin
Umwelt- und Wirtschaftsausschuss
25.06.2015
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr 01.07.2015
6. Stadtverordnetenversammlung
09.07.2015
Inhalt und Begründung:
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