6.4 Wechsel des Vorhabenträgers Bahnhofspassage Bernau (6-326)
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6.4 Wechsel des Vorhabenträgers Bahnhofspassage Bernau (6-326)
6.4 Wechsel des Vorhabenträgers Bahnhofspassage Bernau (6-326) Wechsel des Vorhabenträgers Bahnhofspassage Bernau (6-326) Antrag an die Stadtverordnetenversammlung Bernau bei Berlin 6-326 Vorlage Nr.: Version: 1 Eingereicht am: 29.05.2015 Typ: Verwaltungsvorlage Öffentlich: Ja Dateianlagen: Anlage 2 Lageplan 4.Änderung VEP Bahnhofspassage anlage_2_lageplan_4._nderung_vep_bahnhofspassage.pdf (493,95 KB) Anlage 1 Schreiben der TLG Immobilien AG anlage_1_schreiben_der_tlg_immobilien_ag.pdf (82,51 KB) Inhalt und Begründung: Am 29.04.2015 hat die TLG Immobilien AG die Bahnhofspassage Bernau mit Abschluss eines Kaufvertrages von der Peter Fritz Immobilien GbRmbH erworben. Die TLG Immobilien AG beabsichtigt schnellstmöglichst als Vorhabenträger in das laufende Verfahren zur 4. Änderung des Vorhaben und Erschließungsplans (VEP) "Bahnhofspassage Bernau" und in die bestehenden Rechte und Pflichten, welche sich aus dem zwischen der Stadt Bernau und der Peter Fritz Immobilien GbR mbH abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag zur 3. Änderung des VEP "Bahnhofspassage Bernau" vom 18.01.2012 ergeben, einzutreten. Dies hat die TLG Immobilien AG mit Schreiben vom 03.06.2015 bestätigt (s. Anlage 1). Die Fortsetzung des mittels Aufstellungsbeschluss vom 16.10.2014 begonnenen Bauleitplanverfahrens erfordert einen zustimmenden Beschluss der Bernauer Stadtverordnetenversammlung zum Vorhabenträgerwechsel gem. § 12 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Die Planungsziele der 4. Änderung des VEP "Bahnhofspasage Bernau" (Lageplan s. Anlage 2) sind: - Erweiterung der Bahnhofspassage Bernau um 2.000 m² Verkaufsfläche für einen Bekleidungsfachmarkt, - Erweiterung des Geltungsbereiches im Rahmen der Anlage zusätzlicher Stellplatzflächen, - Verzicht auf die Festsetzung von Kompensationsmaßnahmen im Geltungsbereich zugunsten der Ablösung im Flächenpool des Landkreises Barnim. Wechsel des Vorhabenträgers Bahnhofspassage Bernau (6-326) 1 6.4 Wechsel des Vorhabenträgers Bahnhofspassage Bernau (6-326) Der städtebauliche Vertrag vom 18.01.2012 dient der Durchführung, Sicherung und Finanzierung von Maßnahmen zur Kompensation von nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes durch bauliche Vorhaben im Geltungsbereich der 3. Änderung des VEP "Bahnhofspassage Bernau". In ihm ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von 130.000 â ¬ vereinbart, die nun vom neuen Vorhabenträger übernommen wird. Dem Beschluss zum Vorhabenträgerwechsel folgt die Vorbereitung und Durchführung der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur Planung. Die Änderung des VEP erfordert auch die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß Â§ 8 Abs. 3 BauGB (Grünfläche wird in Sondergebiet "Handel" geändert). Die Fortsetzung dieses Verfahrens bedarf keines gesonderten Beschlusses durch die SVV Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Wechsel des Vorhabenträgers der 4. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes "Bahnhofspassage Bernau" von der Peter Fritz Immobilien GbRmbH auf die TLG Immobilien AG gem. § 12 Abs. 5 des Baugesetzbuches zu. Finanzielle Auswirkungen: Nein Beratungsfolge: Ausschuss/Gremium Termin Umwelt- und Wirtschaftsausschuss 25.06.2015 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr 01.07.2015 6. Stadtverordnetenversammlung 09.07.2015 Inhalt und Begründung: J 5 6 0 N 0 1 1 E 3 1 5 2