Ausbau der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 88 in Beelitz

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Ausbau der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 88 in Beelitz
Stadt Beelitz
Der Bürgermeister
Einreicher:
Bearbeiter:
Zuständigkeit:
Aktenzeichen:
Der Bürgermeister
Gerd Ohligschläger
Bauamt
DB/Vorlage:
Beschluss Nr.:
0203/16
309/17/16
Beelitz, den:
17.05.2016
Beschluss – öffentlicher Teil
Betreff:
Ausbau der Ortsdurchfahrt der Landesstraße L 88 in Beelitz-Heilstätten
Vereinbarung zwischen dem Land Brandenburg und der Stadt Beelitz
Beratungsfolge
1 Bau- und Raumordnungsausschuss
2 Stadtverordnetenversammlung
Sitzungsdatum
21.04.2016
31.05.2016
TOP
Vertreter Abstimmungsergebnis Beschlussanw.
1.04.
6
6
1.08.
23
22
ja
nein enth.
empfehlung

22
0
0
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Vereinbarung über den Ausbau der Ortsdurchfahrt des
Gemeindeteils Beelitz-Heilstätten der Stadt Beelitz zu (Vereinbarung L-0088-2016-02-O-Beelitz H., Stand
14.04.2016).
Bernhard Knuth
Bürgermeister
Begründung:
Die Vereinbarung mit dem Land Brandenburg, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen, ist
Voraussetzung für den grundhaften Ausbau der Ortsdurchfahrt in Beelitz-Heilstätten und regelt die
Kostenteilung der Baumaßnahme und der künftigen Unterhaltung zwischen Stadt und Straßenbauverwaltung.
Art und Umfang der Baumaßnahme bestimmen sich nach der Ausführungsplanung, die am 21.04.2016 im
Ausschuss für Bau-und Raumordnung durch die Straßenbauverwaltung und das Planungsbüro vorgestellt und
vom Ausschuss zur Umsetzung empfohlen wurde.
Die Maßnahme hat ein Gesamtvolumen von rund 3,2 Mio €. Der Baulastträger Land trägt rund 2,3 Mio € und
die Stadt Beelitz ca. 0,9 Mio €, wovon etwa 2/3 über Fördermittel und umlagefähige Anliegerbeiträge finanziert
werden. Die Stadt trägt die Kosten unter anderem der Gehwege, Zufahrten, Bushaltestellen und Beleuchtung.
Der Abschnitt des grundhaften Ausbaus der Ortsdurchfahrt umfasst ca. 1,3 km, in zwei Abschnitten nördlich
und südlich der Bahnunterführung. Hinzu kommt die Erneuerung der Fahrbahndecke in der Bahnunterführung
und der freien Strecke von Beelitz-Heilstätten bis zur BW-Kaserne. Der Baubeginn mit vorbereitenden
Maßnahmen wird Ende 2016 sein, gefolgt ab 2017 mit dem Ausbau der Ortsdurchfahrt und der freien Strecke.
Ziel ist die Fertigstellung in 2018.
Finanzielle Auswirkungen: siehe Begründung, Antrag auf Fördermittel wird gestellt.
Anlagen:
Vereinbarung über den Ausbau der Ortsdurchfahrt des Gemeindeteils Beelitz-Heilstätten der Stadt Beelitz, L 88
Abs. 10 km 2,544 bis km 4,340