GR-Drucksache 19-2015

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GR-Drucksache 19-2015
Stadt Bad Urach
Ordnungsamt
Herr Adam
Drucksachennummer
19/2015
Gremium
Sitzungsdatum Behandlungszweck Behandlungsart
Ortschaftsrat
Technischer Ausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
24.02.2015 Beschlussfassung
öffentlich
Beschlussvorlage
Antrag von „Bad Urach Aktiv e.V.“ zur Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen
im Jahr 2015
-Erlass einer Satzung
Bezugsdrucksache:
Befangen:
./.
Anlagen:
Anlage 1
Entwurf einer Satzung
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat stimmt dem Erlass der beiliegenden Satzung über die Festsetzung von
verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2015 zu.
Sachverhalt und Antragsbegründung:
„Bad Urach Aktiv e.V.“ beabsichtigt im Zusammenhang mit dem geplanten „Lamm-Event“ am
Sonntag, 22. März 2015 einen Bauernmarkt und im Vorfeld der Herbstlichen Musiktage am
Sonntag, 27. September 2015 einen Musiktagemarkt mit Energietag durchzuführen. An
diesen beiden Tagen soll gleichzeitig ein verkaufsoffener Sonntag in der Zeit von 12.00 bis
17.00 Uhr durchgeführt werden.
„Bad Urach Aktiv e.V.“ hat deshalb die Genehmigung zur Durchführung dieser beiden
verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2015 beantragt.
Nach § 8 Abs.1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) dürfen
abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 1 LadÖG Verkaufsstellen aus Anlass von
örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens
drei Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Die Offenhaltung kann auf bestimmte Bezirke und
Handelszweige beschränkt werden. Die Öffnungszeit darf fünf zusammenhängende Stunden
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nicht überschreiten, muss spätestens um 18.00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des
Hauptgottesdienstes liegen.
Die in Frage kommenden Sonntage sind durch Satzung freizugeben. Zuständig für den
Erlass der Satzung ist der Gemeinderat.
Die zuständigen kirchlichen Stellen sind vorher anzuhören, soweit weite Bevölkerungsteile
der jeweiligen Kirche angehören. Die Abstimmung mit den Kirchen ist durch „Bad Urach
Aktiv e.V.“ erfolgt.