1 Baugesellschaft Hanau GmbH 1. Ausschreibung Kunstwettbewerb

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1 Baugesellschaft Hanau GmbH 1. Ausschreibung Kunstwettbewerb
Baugesellschaft Hanau GmbH
1. Ausschreibung Kunstwettbewerb „Eingangsportale Hafentor Hanau“
Hanau neu erleben. Der Stadtumbau bietet Gelegenheit, neben Einkaufen und Wohnen seit
Jahren in der Bürgerschaft und Politik intensiv diskutierte Projekte im Bereich der Kultur zu
entwickeln.
Marksteine waren in den letzten Monaten die Turmhaube für die Alte Johanneskirche
(November 2012), ein neuer Standort für die Plastik „Die sechs Schwäne und ihre
Schwester“ (Albrecht Glenz, Schlossgartenweiher, April 2014), das Denkmal „Moritz und
das tanzende Bild“ in Gedenken an Moritz Daniel Oppenheim (Robert Schad und
Pascal Coupot, Freiheitsplatz vor dem Forum Hanau, Juli 2015), ein Denkmal für Paul
Hindemith (Faxe M. Müller, Pestalozzi- / Paul Hindemith-Musikschule, November 2015) und
die Gestaltung eines 10-teiligen Hanauer Märchenpfades durch die Innenstadt (Frühjahr
2016). Die „Neustadtplastik“ von Claus Bury wird mit der Neugestaltung der
Französischen Allee realisiert. Alle Kunstwerke mit Alleinstellungsmerkmal leisten einen
herausragenden Beitrag zu einer lebendigen Stadtgesellschaft und Urbanität. Sie verkörpern
die Balance zwischen Tradition und Moderne und markieren das Stadtbild.
In diese Reihe von „Kunst und Kultur in Hanau“ zählt auch die Gestaltung von 6 großen
Eingangsportalen des Hafengebäudes entlang der Westerburgstraße. Der
Wohnkomplex wurde 1924 bis 1927 erbaut und diente als Wohnort für Arbeiter, Angestellte
und Beamte des Hanauer Mainhafens und dort angesiedelter Unternehmen. Die beiden
Kolossalfiguren von August Bischoff über der einstigen Toreinfahrt symbolisieren „Handel
und Arbeit“. An der Ecke Canthalstraße erinnert eine Puttenfigur von Otto Crass an die
Schifffahrt bzw. den Hafen. Nach Zerstörungen durch Luftangriffe im Zweiten Weltkrieg
wurden die Gebäude bis 1950 wieder aufgebaut. Die Anlage steht unter Denkmalschutz.
Im Bestand der Baugesellschaft befinden sich heute 160 Wohneinheiten mit knapp 10.000
m² Wohnfläche und über 13.000 m² Grundstücksfläche. Derzeit stehen 1/3 der Wohnungen
leer und werden zum Selbstausbau zu verschiedenen Preispaketen zum Anmieten
angeboten. Dadurch haben die Mieter die Möglichkeit, ihre Wohnungen individuell
mitzugestalten und nach ihren Vorstellungen ggf. auszubauen. Auch sind Ateliers und Räume
für soziokulturelle Nutzungen vorgesehen (1.300 qm). Kooperationspartner ist der Hanauer
Verein Barbizz zur Förderung der Stadtkulturentwicklung e.V., der in der Hafenstraße 2 seine
Geschäftsstelle eingerichtet hat.
Die Wohnungseingänge der Westerburgstraße 1-6 werden von der belebten Straße
nun auf die grüne Rückseite verlegt und erneuert. Damit bietet sich an, das Innenfeld der
Portale künstlerisch zu gestalten (Lageskizze anbei). Die zu realisierende Kunst muss an
dieser prominenten Stelle als Eingangstor zur Innenstadt Hanaus einem hohen künstlerischästhetischen Anspruch genügen. Die Baugesellschaft Hanau GmbH schreibt hierzu in
Zusammenarbeit mit dem Magistrat der Stadt Hanau, der Sparkasse Hanau und der IG
Hafentor einen jurierten Wettbewerb aus.
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2. Teilnahmebedingungen
Es gelten folgende Teilnahmebedingungen:
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Die Ausschreibung richtet sich an örtliche, regionale, nationale wie
internationale Künstlerinnen und Künstler, d. h. Einzelpersonen, Künstlerpaare
und Gruppen, die im Bereich Bildende Kunst tätig sind.
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Die Bewerber/innen sollten eine handwerkliche Ausbildung, ein künstlerisches
Studium,
bereits
realisierte
Arbeiten
oder
ein
überzeugendes
künstlerisches und umsetzbares Konzept vorweisen können.
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Es gibt keine Altersbeschränkung.
3. Inhaltliche Prämissen und einzureichende Unterlagen
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Die Ausschreibung steht unter dem Titel „Eingangsportale Hafentor Hanau“.
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Die Innenfelder der Eingangsportale Westerburgstraße 1-6 sollen durch je ein
Kunstobjekt dauerhaft profiliert werden.
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Willkommen sind alle Projektvorschläge, die sich mit Bezügen zum Mainhafen,
Handel und Wandel oder der (Hoch)Technologie beschäftigen und damit
Hanau als Handels- und Wirtschaftsstandort profilieren. Märcheninterpretationen sind ausdrücklich nicht gewünscht; sie sind bereits mit dem Märchenpfad
abgedeckt.
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Denkbar sind u. a. Glas- oder Metalleinbauten mit Gemälden, Graffiti oder
Lichtinstallationen. Denkbar sind auch Vitrinenlösungen, um Kunstwerke hinter
Glas zu präsentieren.
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Die Eingangsportale mit der Kunst sollen durch Bodenstrahler akzentuiert werden.
Neben den Portalen werden an der Hauswand jeweils Informationen über das
Werk und den bzw. die Künstler/in angebracht.
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Angaben zu Maßen etc. finden Sie in der Anlage
Einzureichen sind per Briefpost folgende Unterlagen:
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Formloses Anschreiben mit persönlichen Daten (Name, Adresse,
Kontakt, kurzer Lebenslauf) auf max. 2 DIN A4-Seiten.
Kopie Zeugnis handwerkliche Ausbildung / künstlerisches Studium.
Kurzbeschreibung der beabsichtigten Arbeit mit schriftlichem persönlichen
Kommentar zu jeder Arbeit (Bezeichnung, Angaben Material, Technik,
Größe, Kosten etc.).
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Urhebererklärung: die Interessenten erklären, dass sie geistige Urheber
bzw. Inhaber der zur Umsetzung des eingereichten Vorschlages
erforderlichen Rechte sind und im Erfolgsfall die weitere Vorbereitung und
Durchführung zu den darin getroffenen Aussagen annehmen.
Einverständniserklärung zu den Wettbewerbsbedingungen.
Nachweis von bisher realisierten Arbeiten / Projekten, die auf
max. 6 DIN A4-Seiten dargestellt werden.
Katalog-Einreichungen sind erwünscht, jedoch KEINE Einsendung von
Originalen oder Modellen.
Ein ausreichend frankierter Rückumschlag. Andernfalls kann keine
Rücksendung der Unterlagen bei Nichtberücksichtigung erfolgen.
Einsendeschluss ist der 31. Mai 2016, 16 Uhr. Es gilt das Datum des Poststempels.
Bewerbungen, die nach Fristablauf eingehen oder nicht alle geforderten Unterlagen
umfassen, können aus Gründen der Gleichbehandlung keine Berücksichtigung finden.
Die Einreichungen der ausgewählten Künstler/innen gehen in das Eigentum der
Baugesellschaft Hanau GmbH über.
Der Wettbewerb ist kein Vergabeverfahren nach VOB/VOL.
4. Verfahren, Jury und Budgetrahmen
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Eine Fachjury, bestehend aus 9 Personen, wählt im ersten Schritt aus allen
Einsendungen maximal 12 Arbeiten aus. Die Jury besteht aus:
- Oberbürgermeister / Kulturdezernent
- Geschäftsführung Baugesellschaft
- Vorstandsvorsitzender Sparkasse Hanau
- Ortsvorsteher Ortsbezirk Innenstadt
- Leitung der Staatlichen Zeichenakademie Hanau
- Stadtplaner/in
- Kunsthistoriker/in
- Galerist/in
- Vertreter/in der IG Hafentor
Die Fachbereichsleitung Kultur, Stadtidentität und Internationale Beziehungen der
Stadt Hanau steht beratend zur Verfügung.
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Die maximal 12 Künstler/innen werden nach Hanau eingeladen, um Ihre Ideen in
einer Kurzpräsentation vor der Jury zu erläutern. Aus diesen maximal 12
Vorschlägen wählt die Jury sechs zu realisierende Arbeiten aus. Die Auswahl der
sechs Arbeiten kann bereits in der ersten Jurysitzung erfolgen.
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Über die Umsetzung beschließt der Aufsichtsrat der Baugesellschaft.
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Jeder zur Realisierung ausgewählten Arbeit steht ein Budgetrahmen von maximal
5.500 Euro netto für das Künstlerhonorar (Idee und Konzept), Material,
Farbe, Fahrtkosten, Transport etc. zur Verfügung.
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Die Kosten für den Einbau (etwa zum Verschließen eines Kunstobjekts
durch eine Glasscheibe) trägt die Baugesellschaft Hanau.
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Die Arbeiten können von unterschiedlichen Künstler/innen gestaltet werden. Ein
oder mehrere Künstler können aber auch alle oder mehrere Arbeiten
übernehmen.
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Kriterium bei der Auswahl der Arbeiten ist ausschließlich die künstlerische
Leistung.
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Die Jury behält sich das Recht vor, ihre Entscheidung nicht zu kommentieren.
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Die letztendlich 6 Kunstwerke gehen in das Eigentum der Baugesellschaft Hanau
über. Die Baugesellschaft behält sich vor, die Arbeiten nach Bedarf umsetzen zu
können (etwa bei notwendigen Bauarbeiten, Renovierungen des Gebäudes etc.).
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Die Arbeiten können im Rahmen von Sponsorings oder Patenschaften durch
Serviceclubs, Firmen, Verbände, Privatpersonen etc. finanziert werden.
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Durch die Einreichung der Bewerbung erklären sich die Künstler/innen mit den
Wettbewerbsbedingungen einverstanden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen;
insbesondere steht den Künstler/innen gegen die Entscheidung der Fachjury kein
Einspruchs- oder Klagerecht zu.
5. Publikation und Präsentation
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Zum Wettbewerb wird eine Begleitschrift erscheinen.
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Die ausgewählten Künstler/innen
Werkprozesses kostenlos zur Verfügung.
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Die Baugesellschaft Hanau und die Stadt Hanau erwerben für Abbildungen
das Nutzungsrecht. Die Künstler/innen erklären sich damit einverstanden, dass die
Baugesellschaft Hanau und die Stadt Hanau berechtigt sind, die angenommenen
Werke in der Schrift, für Veröffentlichungen in der Presse, Publikationen und im
Internet unentgeltlich zu reproduzieren. Für Irrtümer in der Begleitschrift und bei
Presseveröffentlichungen kann keine Haftung übernommen werden.
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Die Internetpräsenzen der final ausgewählten Künstler/innen werden mit der WebProjektdarstellung der Baugesellschaft Hanau / Stadt Hanau verlinkt.
stellen
digitales
Fotomaterial
des
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Die Baugesellschaft Hanau veranstaltet zusammen mit der IG Hafentor eine
Ausstellung, die alle sechs ausgewählten Arbeiten und deren
konzeptionelle Hintergründe präsentiert.
6. Zeitrahmen
Es ist folgendes Zeittableau vorgesehen:
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22. Februar 2016: Beginn der Ausschreibung
31. Mai 2016, 16 Uhr: Bewerbungsende und Abschluss der formalen
Prüfung der Einsendungen
7. Juni: 1. Jurysitzung, 13 bis 15 Uhr, Auswahl von maximal 12
Künstler/innen
21. Juni 2016: 2. Jurysitzung, 14 bis 17 Uhr (Kurzpräsentation der
Künstler/innen), Entscheidung, Bekanntgabe der Ergebnisse
Bis Ende 2016: Ausstellung der prämierten Entwürfe im Hafentor
Bis Mitte 2017: Realisierung
Einsendungen sind zu richten an: Baugesellschaft Hanau GmbH, Janine
Kretzschmar, Heinrich-Bott-Straße 1, 63450 Hanau. Rückfragen unter
06181/2501-14.
Hanau, den 22. Februar 2016
Claus Kaminsky
Oberbürgermeister
Brüder Grimm-Stadt Hanau
Jens Gottwald
Geschäftsführer
Baugesellschaft Hanau
Dr. Ingo Wiedermeier
Vorstandsvorsitzender
Sparkasse Hanau
Anlage
Beschreibung der Örtlichkeit, Maße der zur Verfügung stehenden Eingangsportale
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