Tagesseminare 2016 - DGB
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Tagesseminare 2016 - DGB
wissen und bewegen 2016: DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17523-188 Telefax: 0211 17523-261 E-Mail: [email protected] Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. ist qualitätszertifiziert nach EFQM: Recognised for Excellence 4 star Tagesseminare 2016 mit aktuellen und relevanten Themen für die gesetzlichen Interessenvertretungen Gemeinsam weiterbilden Gemeinsam weiterbilden Inhaltsverzeichnis | 3 2 | Vorwort Vorwort Inhaltsverzeichnis Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Seminare Thementag: Arbeitsvertrag 4 Thementag: Arbeitszeugnisse und Beurteilung 5 Thementag: Urlaub 6 Thementag: Mehrarbeit/Überstunden 7 Thementag: Betriebsklima 8 Thementag: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 9 „In der Kürze liegt die Würze“ sagt eine einfache und alte Volksweisheit. Manchmal benötigt eine gesetzliche Interessenvertretung für die Beurteilung oder Behandlung spezieller Themen erst nur ein Übersichtswissen. Dafür sind unsere eintägigen kompakten Seminarangebote ideal. Sie vermitteln die wichtigsten gesetzlichen, tariflichen, kommunikativen oder organisatorischen Grundlagen. Daher sind sie bestens geeignet, sich mit einem Grundgerüst von Fachwissen engagiert der betrieblichen Herausforderungen anzunehmen und mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe kompetent zu verhandeln. Auch wer erworbenes Wissen aktualisieren will liegt mit dem Besuch unserer Tagesseminare genau richtig. Wir beraten alle Interessierten konkret und unterstützen auch gerne bei der Auswahl weitergehender und vertiefender Seminarangebote. Beratung, Anmeldung und weitere Informationen: Für die individuelle Seminarberatung stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung: Zu den Tagesseminaren erhalten Sie ausführliche Beratung von Hildegard Falkenhain, Tel. 0211 17523-305 oder [email protected] Zu den Tagesseminaren „Mutterschutz und Elternzeit“, „Familienpflegezeitgesetz“ und „Wiedereinstieg“ berät Sie Christian Lorenz unter Tel. 0211 17523-279 oder [email protected]. Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungsstätte, Anreise etc. beantwortet gern Martin Becker, Tel.: 0211 17523-275, [email protected]. Thementag: Weisungsrecht 10 Thementag: Datenschutz in Dienststelle und Betrieb 11 Thementag: Kontrolle und Überwachung von Beschäftigten 12 Thementag: Abmahnung und andere betriebliche Disziplinarmaßnahmen 13 Thementag: Interessenvertretung zwischen Schweigepflicht und Öffentlichkeitsarbeit 14 Thementag: Fürsorgepflicht 15 Thementag: Kündigung 16 Thementag: Mitarbeiterinnen-/Mitarbeitergespräche 17 Thementag: Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz 18 Thementag: Mediation und ihre Bedeutung für die betriebliche Interessenvertretung 19 Thementag: Pflegezeit- und Familienpflegegesetz 20 Thementag: Mutterschutz und Elternzeit 21 Informationen Allgemeine Infos 22 Anmeldeformular 23 Seminare | 5 4 | Seminare Thementag: Arbeitsvertrag Formulararbeitsverträge als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Eher selten werden Arbeitsbedingungen bei Vertragsabschluss einzeln ausgehandelt, sondern vorformulierte Arbeitsverträge (Formulararbeitsverträge) benutzt. Die Modernisierung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) führte zu einer strengeren Kontrolle dieser Verträge. Das Bundesarbeitsgericht sowie die Instanzgerichte haben mittlerweile zahlreiche Klauseln als unwirksam verworfen. In dem Seminar werden die Grundlagen sowie Folgen der Unwirksamkeit von Formularklauseln erläutert, die aktuelle Rechtsprechung dargestellt sowie die Beteiligungsrechte der Interessenvertretung aufgezeigt. Themen z Die Vorgaben des Nachweisgesetzes z Überprüfung von Formulararbeitsverträgen: der Begriff der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“ z Transparenzgebot und Verstoß gegen gesetzliche Grundgedanken z Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsklauseln und deren Rechtsfolgen z Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge z Änderung von Vertragsbedingungen, Versetzungen, Änderungskündigungen z Freiwilligkeitsklauseln, Widerrufsvorbehalt und Ausschlussfristen z Einsichts- und Überwachungsrechte der Interessenvertretung Thementag: Arbeitszeugnis und Beurteilung Die Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz erfordert regelmäßig die Beifügung eines Arbeitszeugnisses. Deshalb sollen Arbeitszeugnisse wohlwollend und wahr sein. Durch verschlüsselte Codes wird diese Anforderung scheinbar erfüllt. In diesem Seminar werden differenziert die Unterschiede einfacher und qualifizierter Zeugnisse vorgestellt, deren Bedeutung für die Bewerbung sowie die inzwischen entschlüsselten Codes der Zeugnissprache unter die Lupe genommen. Zu den Schwerpunkten dieses Thementages gehört, wie weit die gesetzlichen Interessenvertretungen die Betroffenen unterstützen können. Themen z Definition Zeugnis/qualifiziertes Zeugnis z Zwischen Wohlwollen und Wahrheit: Welche Formulierungen sind angemessen? z Formalien der Zeugniserteilung z Geheime Codes erkennen und beurteilen z Berichtigung und rechtliche Möglichkeiten bei fehlerhaften Zeugnissen z Beteiligungsrechte der Interessenvertretung z Einsichtnahme, Auswertung und Speicherung von Zeugnissen 10.05.2016 08.11.2016 01.03.2016 27.09.2016 Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminar-Nr.: D3-161912-742 Dortmund, Hotel Esplande Seminar-Nr.: D3-161913-742 Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminar-Nr.: D3-161918-742 Dortmund, Hotel Esplanade Seminar-Nr.: D3-161919-742 Seminare | 7 6 | Seminare Thementag: Urlaub Thementag: Mehrarbeit/Überstunden § 7 Bundesurlaubsgesetz schreibt vor, dass die Urlaubswünsche der Beschäftigten vorrangig zu berücksichtigen sind. Urlaub ist für viele die schönste Zeit. Spätestens wenn die Planungen beginnen, tauchen Fragen auf. Wann kann ich Urlaub nehmen? Welchen Urlaubsanspruch habe ich? Wer darf wann vorrangig seinen Urlaub nehmen? Darf der Arbeitgeber Urlaub anordnen? Unter welchen Umständen kann bereits gewährter Urlaub widerrufen werden? Was ist, wenn ich im Urlaub krank werde? Kann alter Urlaub übertragen werden? Wann kann Urlaub verfallen? Das Seminar informiert über die umfangreichen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen im Spannungsfeld zwischen den Individualansprüchen der Beschäftigten und Arbeitgeberforderungen. Wer differenziert schon zwischen Mehrarbeit und Überstunden? Bedeutet mehr arbeiten gleich, Überstunden zu leisten? Sind „freiwillige“ Überstunden zuschlagspflichtig? Kann ich Überstunden oder Mehrarbeit verweigern? Welche Ausgleiche gibt es für was? Freizeit oder Geld? Dauerthemen der gesetzlichen Interessenvertretungen sind Arbeitszeitfragen, insbesondere Mehrarbeit und Überstunden. Das Seminar klärt die Begriffe, rechtliche Grundlagen und die umfassenden Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen. Themen z Gesetzliche oder tarifliche Urlaubsansprüche z Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung z Überblick über die Rechtsprechung, z. B. Widerruf der Genehmigung, Anordnung von Zwangsurlaub, Anspruch auf Urlaub mit der Familie z Möglichkeiten der Durchsetzung individualrechtlicher Ansprüche Themen z z z z Arbeitszeitgesetz, Arbeitszeitverordnung NRW Überblick über Rechtsprechungen zu Mehrarbeit und Überstunden Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten Initiativmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung 12.04.2016 30.08.2016 25.02.2016 08.09.2016 Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminar-Nr.: D3-161906-742 Dortmund, Hotel Esplanade Seminar-Nr.: D3-161907-742 Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminar-Nr.: D3-161908-742 Dortmund, Hotel Esplanade Seminar-Nr.: D3-161909-742 Seminare | 9 8 | Seminare Thementag: Betriebsklima Einen Großteil unseres Lebens verbringen wir mit Arbeit. Arbeit bestimmt wichtige Bereiche unseres Lebens. Entsprechenden Einfluss hat das Betriebsklima auf das Wohlbefinden – und somit die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Beschäftigten. Die Interessenvertretung kann auf das Betriebsklima positiven Einfluss nehmen und Störfaktoren teilweise beheben oder entschärfen. Wie und durch welche Handlungsschritte dies möglich ist, werden wir in diesem Seminar aufzeigen. Themen z z z z z z Wie kann ich das Betriebsklima messen? Welche Einflussfelder gibt es? Wie gehe ich mit Störfaktoren um? Beteiligungsrechte der Interessenvertretung Mitgestaltungsmöglichkeiten der Beschäftigten Wertschätzende Kommunikation in Betrieb und Dienststelle fördern Thementag: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Das AGG gebietet eine Gleichbehandlung aller Beschäftigten. Diskriminierungen – gleich welcher Art – gar nicht erst zuzulassen gehört zu den allgemeinen Aufgaben betrieblicher Interessenvertretungen. Benachteiligungen z. B. bei Aufstiegschancen oder Eingruppierungen werden nicht immer sofort erkannt. Im Seminar werden die Inhalte der Gesetzesgrundlagen sowie die aktuelle Rechtsprechung insbesondere des EUGH dazu vorgestellt. Die betrieblichen Interessenvertretungen sensibilisieren sich für die Problemlage und informieren sich über ihre Handlungsmöglichkeiten. Welche individuellen Möglichkeiten Beschäftigte haben, sich gegen Benachteiligungen/Diskriminierungen zu wehren, ist Bestandteil des Thementages. Themen z z z z z z z Ziel des Gesetzes, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung Pflichten des Arbeitgebers, Rechte der Beschäftigten Rechtsschutz Antidiskriminierungsstelle Aktuelle Rechtsprechung Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung 29.02.2016 05.09.2016 09.02.2016 01.09.2016 Dortmund, Hotel Esplanade Seminar-Nr.: D3-161928-742 Düsseldorf, DGB-Haus Seminar-Nr.: D3-161929-742 Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminar-Nr.: D3-161900-742 Dortmund, Hotel Esplanade Seminar-Nr.: D3-161901-742 Seminare | 11 10 | Seminare Thementag: Weisungsrecht Das „Weisungsrecht“ des Arbeitgebers, auch als Direktionsrecht bekannt, ergibt sich aus § 106 der Gewerbeordnung. Wie weit geht das Direktionsrecht, wo sind Grenzen gesetzt? Welche gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten? Gibt es zu berücksichtigende betriebliche Vereinbarungen? In der Praxis kann es bei Grenzüberschreitungen des Weisungsrechts zu Konflikten kommen. Das Seminar informiert über Reichweite und Grenzen des Weisungsrechtes, die individualrechtlichen Aspekte sowie über die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen im Spannungsfeld zwischen Ansprüchen der Beschäftigten und Arbeitgeberforderungen. Themen z Begriffsbestimmung z Weisungsrecht/Direktionsrecht gem. § 106 Gewerbeordnung und anderer Rechtsnormen z Umfang und Grenzen des Weisungs-/Direktionsrechtes z Direktionsrecht vs. individuelle Arbeitnehmerrechte in der Rechtsprechung z Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretungen Thementag: Datenschutz in Dienststelle und Betrieb Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse über die umfangreichen Möglichkeiten des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes zum Schutz vor unberechtigtem Umgang mit personenbezogenen Daten der Beschäftigten. Die Teilnehmenden lernen, wie die gesetzlichen Bestimmungen im „Cloudzeitalter“ und in Zeiten sozialer Netze rechtssicher umgesetzt und die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen wahrgenommen werden können. Themen z z z z z z Erhebung, Aufbewahrung, Weitergabe von Personalinformationen Nutzung personenbezogener und personenbeziehbarer Daten Welche Daten darf der Arbeitgeber nutzen? Beteiligungsrechte der Interessenvertretung Beispiele aus der betrieblichen Praxis Aufgaben des/der betrieblichen Datenschutzbeauftragten 18.02.2016 06.10.2016 15.03.2016 20.09.2016 Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminar-Nr.: D3-161902-742 Dortmund, Hotel Esplanade Seminar-Nr.: D3-161903-742 Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminar-Nr.: D3-161904-742 Dortmund, Hotel Esplanade Seminar-Nr.: D3-161905-742 Seminare | 13 12 | Seminare Thementag: Kontrolle und Überwachung von Beschäftigten Thementag: Abmahnung und andere betriebliche Disziplinarmaßnahmen Manche Arbeitgeber werden von ausgeprägten Kontrollbedürfnissen getrieben, anderen ist ein undefinierter Vertrauensvorschuss für das Erreichen der Betriebsergebnisse wichtiger. Wenn die „Kontrolleure“ sich durchsetzen wollen, nutzen sie alle technischen Möglichkeiten wie Videoüberwachung, Auswertung von Telefon-, Mail- oder Internetdaten, organisieren den Einsatz von Privatdetektiven zur Kontrolle von Arbeitsunfähigkeiten oder führen Taschen- und Türkontrollen durch. Welche umfangreichen Beteiligungsrechte die gesetzlichen Interessenvertretungen bei organisatorischen und technischen Maßnahmen haben, ist ebenso Seminarinhalt wie die Frage, welche zu beachtenden schutzwürdigen Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten den ebenfalls berechtigten Überprüfungsansprüchen der Arbeitgeber gegenüberstehen. Die bekannteste betriebliche Disziplinarmaßnahme ist die Abmahnung. Weil sie eine verhaltensbedingte Kündigung vorbereiten oder einleiten kann, ist sie so bedeutsam. Arbeitgeber nutzen mitunter auch Ermahnungen und Kritikgespräche als Disziplinierungsinstrumente. Die gesetzlichen Interessenvertretungen benötigen für ihre Arbeit rechtlichen Sachverstand und müssen die qualitativen Unterschiede der Disziplinierungsmaßnahmen kennen und handhaben können. Das Seminar informiert über die Individualrechte der Beschäftigten, die aktuelle Rechtsprechung und die differenzierten Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen. Themen z z z z z z Datenschutz und Persönlichkeitsrechte Videoüberwachung am Arbeitsplatz Risiken bei Nutzung von Telefon und Internet Rechtliche Grenzen der Überwachung Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen Betriebs- und Dienstvereinbarungen zum Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle Themen z z z z z Rechtsgrundlagen zu Abmahnungen und Ermahnungen Verschiedene Funktionen der Abmahnung Veränderte Rechtsprechung zu Abmahnungsgründen Anlässe und Folgen anderer Disziplinarmaßnahmen Beteiligung von gesetzlichen Interessenvertretungen an Sanktionsmaßnahmen z Regelungsmöglichkeiten in Betriebs- und Dienstvereinbarungen 19.05.2016 25.10.2016 21.04.2016 08.12.2016 Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminar-Nr.: D3-161910-742 Dortmund, Hotel Esplanade Seminar-Nr.: D3-161911-742 Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminar-Nr.: D3-161914-742 Dortmund, Hotel Esplanade Seminar-Nr.: D3-161915-742 Seminare | 15 14 | Seminare Thementag: Interessenvertretung zwischen Schweigepflicht und Öffentlichkeitsarbeit Gesetzliche Interessenvertretungen haben zu bestimmten Themen Verschwiegenheitspflichten, zu anderen Informationspflichten. Für eine wirksame Interessenvertretung ist es wichtig, dies genau unterscheiden zu können. Der Interessenvertretung stellen sich hinsichtlich dieser Problematik viele Fragen, z. B. sind Informationen über bevorstehende Kündigungen, ökonomische Missstände oder Gesundheitsgefährdungen Betriebsgeheimnisse oder notwendiges Wissen zum Schutze der Belegschaft/ArbeitnehmerInnen? Das Seminar klärt über Rechtsgrundlagen auf und sensibilisiert für die zu beachtenden Abgrenzungsfragen zwischen Schweigen oder Reden müssen. Themen z Tarifliche oder arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht als Beschäftigte/r z Schweige-/Geheimhaltungspflicht als gesetzliche Interessenvertretung z Gesetzliche Grundlagen bei kollektiven und individuellen Angelegenheiten z Differenzierung von betriebsinterner und -externer Öffentlichkeitsarbeit z Folgen kollektivrechtlicher und/oder individualrechtlicher Verstöße gegen Schweigegebote z Zusammenarbeit mit Gewerkschaften Thementag: Fürsorgepflicht Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, mit den Beschäftigten fürsorglich umzugehen. Dazu gehört, nicht nur die geleistete Arbeit zu bezahlen, sondern sich in allen Fragen der Arbeitsbedingungen an Gesetze, Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie Arbeitsverträge zu halten. In diesem Seminar wird über die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen der Fürsorgepflicht informiert, und es werden die Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretungen aufgezeigt. Themen z Die gegenseitigen Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Beschäftigte aus dem Arbeitsvertrag z Begriffsbestimmung und Rechtsgrundlagen der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht z Umfang und verschiedene Formen der Fürsorgepflicht: Schutz-, Sorgfalts- und Auskunftspflichten z Formalrechtliche Folgen der Verletzung von Fürsorgepflichten z Handlungsfelder und Wirkungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung 26.04.2016 03.11.2016 10.03.2016 15.09.2016 Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminar-Nr.: D3-161916-742 Dortmund, Hotel Esplanade Seminar-Nr.: D3-161917-742 Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminar-Nr.: D3-161922-742 Düsseldorf, DGB-Haus Seminar-Nr.: D3-161923-742 Seminare | 17 16 | Seminare Thementag: Kündigung Thementag: MitarbeiterInnengespräche Eine Kündigung ohne Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung ist unwirksam. Die Zustimmungsverweigerungsgründe sind aber begrenzt. Für Beschäftigte und gesetzliche Interessenvertretung ist für die Abwehr von Kündigungen entscheidend, ob beurteilt werden kann, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist. Das Seminar behandelt praxisnah und verständlich den Kündigungsschutz und stellt die kollektiv- und individualrechtlichen Handlungsmöglichkeiten vor. In immer mehr Unternehmen, Dienststellen und Verbänden werden sogenannte Mitarbeitergespräche geführt und teilweise auch Ziele vereinbart. Die Gespräche sind in diesem Kontext zum einen ein Instrument der Personalführung, zum anderen ein Instrument zum Beispiel zur Bemessung leistungsorientierter Bezahlung aufgrund tariflicher Regelungen. Die Arbeitgeber versprechen sich bessere Arbeitsergebnisse und eine höhere Motivation der Belegschaft. Die gesetzlichen Interessenvertretungen müssen sich mit einer Vielzahl von zu beachtenden Fragen auseinandersetzen. Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen rechtlichen Kenntnisse für die gesetzlichen Interessenvertretungen, damit diese von der Gesprächseinführung bis zum Abschlussgespräch die Beschäftigten prozessual begleiten und erfolgreich in die Verhandlungen von Betriebs- und Dienstvereinbarungen einsteigen können. Themen z Kündigungsarten/Kündigungsgründe z Besondere Kündigungsschutzverfahren für besonders Geschützte wie Schwangere, Schwerbehinderte, Auszubildende usw. z Kündigungsschutzklage z Weiterbeschäftigungsanspruch z Verfahren beim Arbeitsgericht z Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung Themen z Zweck und Ziel von Mitarbeitergesprächen z Warum Zielvereinbarungen schließen? Hintergründe und rechtliche Aspekte z Wie sollten sich die KollegInnen auf das Gespräch vorbereiten? z Ablauf eines Mitarbeitergesprächs, Gesprächsleitfäden z Notwendige Qualifizierungen der Führungskräfte z Welche Ziele können vereinbart werden und wie müssen sie formuliert sein? z MitarbeiterIn und Führungskraft können sich nicht einigen – was ist zu tun? z Rolle und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung z Tipps für Betriebs- und Dienstvereinbarungen 07.04.2016 10.11.2016 14.04.2016 05.10.2016 Dortmund, Hotel Esplanade Seminar-Nr.: D3-161926-742 Düsseldorf, DGB-Haus Seminar-Nr.: D3-161925-742 Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminar-Nr.: D3-161924-742 Düsseldorf, DGB-Haus Seminar-Nr.: D3-161927-742 Seminare | 19 18 | Seminare Thementag: Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz Thementag: Mediation und ihre Bedeutung für betriebliche Interessenvertretungen Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung bildet eine zentrale Grundlage des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. In diesem Seminar erlangen die Mitglieder der gesetzlichen Interessenvertretungen rechtliche Kenntnisse und lernen anerkannte Konzepte der Gefährdungsbeurteilung kennen. Die Teilnehmenden erfahren, wie sie den Prozess der systematischen Gefährdungsbeurteilung im Betrieb anstoßen bzw. durchsetzen und wie dadurch die Arbeits- und Gesundheitsbedingungen spürbar verbessert werden können. Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur allgemeinen Beilegung von Konflikten und gilt als kostengünstige Alternative zur außergerichtlichen Einigung. Auch die Konfliktbewältigung zwischen betrieblichen Interessenvertretungen und Arbeitgebern könnte einvernehmlich über Mediation erfolgen. Das Seminar zeigt auf, ob und unter welchen Umständen das Mediationsgesetz im Streitfall hilft, die Interessenvertretung in Betrieb/Dienststelle wirksamer durchsetzen zu können. Themen z Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung z Beispiele für Konzepte und Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung z Maßnahmen für gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung z Beteiligungsrechte und Handlungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung z Überblick Mediationsgesetz z Mediation in der Abgrenzung zur gesetzlich vorgesehenen Konfliktbewältigung (Einigungsstellen oder Gerichtsverfahren) z Beispielhafte Darstellung eines Mediationsverfahrens z Chancen und Risiken von Mediationsverfahren für Interessenvertretungen z Nutzungsmöglichkeiten von Mediation innerhalb der betrieblichen Interessenvertretung 02.06.2016 22.11.2016 12.05.2016 27.10.2016 Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk Seminar-Nr.: D3-166747-742 Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminar-Nr.: D3-161920-742 Düsseldorf, DGB-Haus Seminar-Nr.: D3-161921-742 Themen Köln, Hotel Tryp by Wyndham Koeln City Centre Seminar-Nr.: D3-166746-742 Seminare | 21 20 | Seminare Novellierung Pflegezeitgesetz 2015 Novellierung Pflegezeitgesetz 2015 Thementag: Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz Thementag: Mutterschutz und Elternzeit Nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) haben Beschäftigte Anspruch auf völlige Freistellung von der Arbeit oder Arbeitszeitreduzierung für akute Kurzzeitpflege oder längere Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung. Dies wird flankiert von dem so genannten Familienpflegezeitgesetz (FPfZG), welches Finanzierungsmöglichkeiten für Beschäftigte zur Überbrückung der daraus entstehenden Gehaltsrisiken bietet. Mit der Gesetzesreform in 2015 haben sich somit die Möglichkeiten für Beschäftigte wesentlich verbessert. Das Seminar vermittelt praxisnah alle Informationen dazu: Es werden die rechtlichen Grundlagen der Freistellung dargestellt sowie mögliche Probleme für die Beschäftigten erläutert. Darüber hinaus werden die Handlungs- und Gestaltungsoptionen der betrieblichen Interessenvertretung aufgezeigt. Themen z Anspruch und Voraussetzungen auf Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit, Erläuterung der Unterschiede und Gemeinsamkeiten z Dauer der Freistellung/vollständige oder teilweise Freistellung z Nachweispflichten und einzuhaltende Fristen z Entgeltfortzahlung und besonderer Kündigungsschutz z Sozialrechtliche Folgen: Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung z Befristete Verträge für Vertretungspersonen z Beteiligungsrechte der Interessenvertretung z Betriebliche Umsetzungsmöglichkeiten z Ausgleich von Gehaltseinbußen durch Darlehen Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen; der Anspruch auf Elternzeit besteht für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung des eigenen Kindes. In diesem Seminar werden die gesetzlichen (Neu-)Regelungen zu Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld und Elterngeld Plus seit 2015 umfassend und praxistauglich vermittelt. Themen z Neuregelungen und aktuelle Rechtsprechung z Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus (seit 2015) z Neue Regelung: Übertragbarkeit eines Teils der Elternzeit auf einen späteren Zeitpunkt z Mutterschutz und Fristen z Kündigungsschutz bei Mutterschutz und Elternzeit z Elterngeld, Mutterschutzlohn und -geld z Elternzeit – Anspruch, Dauer, Aufteilung, Partnermonate z Arbeitsplatz nach Rückkehr aus der Elternzeit z Beteiligungsrechte und Handlungsoptionen der betrieblichen Interessenvertretung 18.02.2016 Düsseldorf, ver.di-Landesbezirk NRW Seminar-Nr.: D3-166773-091 16.06.2016 24.11.2016 12.05.2016 06.12.2016 Dortmund, Hotel Esplanade Seminar-Nr.: D3-166776-091 Essen, DGB-Haus Seminar-Nr.: D3-166777-091 Dortmund, Hotel Esplanade Seminar-Nr.: D3-166774-091 Köln, Hotel TRYP by Wyndham Koeln City Centre Seminar-Nr.: D3-166775-091 Seminare | 23 22 | Infos Weitere Informationen erwünscht? DER GEWERKSCHAFTEN DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-188 Fax: 0211 17523-261 Mail: [email protected] Verbindliche Anmeldung – online, einfach faxen: 0211 17523-261 oder per Post! Seminartitel: ................................................................................................................. Seminar-Nr.: ................................. von: ............................... bis: ................................. Name: ................................................. Vorname: ....................................................... oder Privatadresse ver.di Landesbezirk NRW Abteilung Bildung Karlstraße 123 –127 40210 Düsseldorf Straße: .......................................................................................................................... PLZ: ....................... Wohnort: ..................................................................................... Telefon: .................................... E-Mail: ....................................................................... Adresse der Dienststelle Kosten für Tagesseminare: 216,- Euro Seminarkostenpauschale (USt.-frei) zzgl. Kosten für Seminarverpflegung Betrieb: ........................................................................................................................ Straße: .......................................................................................................................... Die Seminare sind geeignet zur Vermittlung erforderlicher Kenntnisse für die Tätigkeit der Betriebs- und Personalräte , MAVén und SBVén. Die entstehenden Seminarkosten sind von der Dienststelle/Betrieb zu tragen. Für die Teilnahme ist die Beschlussfassung des jeweiligen Gremiums erforderlich. PLZ: ............................ Ort: .......................................................................................... Telefon: ......................................................... Fax: ....................................................... E-Mail: .......................................................................................................................... Zielgruppe Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte Die Freistellung erfolgt nach (bitte ankreuzen): o § 37 (6) BetrVG o § 20 (3) BetrVG o § 42 (5) LPVG o § 96 (4) SGB IX o § 16 (2) LGG o § 10 (5) BGleichG o § 46 (6) BPersVG o § 24 (2) BPersVG o § 19 (3) MVG o § 21 (2) LPVG o § 16 MAVO Freistellungen § 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG Seminarabsagen Das DGB-Bildungswerk e. V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen – auch kurzfristig – abzusagen. Datum: ....................................... Unterschrift: ............................................................ DGB-Bildungswerk NRW e.V. Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf Tel.: 0211 17523-275, Fax: 0211 17523-261 E-Mail: mbecker@@dgb-bildungswerk-nrw.de Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine Daten zum Zwecke der Seminarorganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des DGB-Bildungswerk NRW e.V. elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Mit der Anmeldung erkenne ich die Teilnahmebedingungen des DGB-Bildungswerk NRW e.V. an. Siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen: www.dgb-bildungswerk-nrw.de