Für eine gemeinsame Bekämpfung der drogenbedingten

Transcription

Für eine gemeinsame Bekämpfung der drogenbedingten
Für eine gemeinsame Bekämpfung
der drogenbedingten Kriminalität
in der Euregio Maas-Rhein
Cyrille Fijnaut und Brice De Ruyver
Für eine gemeinsame Bekämpfung der drogenbedingten Kriminalität
in der Euregio Maas-Rhein
1
Cyrille Fijnaut und Brice De Ruyver
Für eine gemeinsame Bekämpfung der drogenbedingten
Kriminalität in der Euregio Maas-Rhein
Ein Gutachten für den Vorstand der Euregio
Tilburg - Gent, den 14. November 2008
Vorwort
Dieses Gutachten behandelt eine brennende Frage in der Euregio Maas-Rhein: die
Überwachung der drogenbedingten Kriminalität in diesem „Land ohne Grenzen“
zwischen Belgien, Deutschland und den Niederlanden. Erstellt wurde das Gutachten
im Auftrag des Vorstands dieser Euregio (in der Person von Léon Frissen, Kommissar
der Königin für die Provinz Niederländisch Limburg, Steve Stevaert, Gouverneur der
Provinz Belgisch Limburg, Michel Foret, Gouverneur der Provinz Lüttich, Karl-Heinz
Lambertz, Ministerpräsident der Deutschsprachigen Gemeinschaft, und Hans Peter
Lindlar, Regierungspräsident in Köln), der sich in zunehmendem Maße über die
Tragweite dieses Problems und die diesbezüglichen negativen Auswirkungen auf die
administrativen Beziehungen in der Region besorgt zeigt.
Die von uns im Auftrag des Vorstands durchgeführten Untersuchungen
bestanden zum einen aus einer Analyse einer Vielzahl von Dokumenten über Art,
Umfang und Entwicklung dieser Kriminalität und der Versuche, die unternommen
wurden, sie zu begrenzen. Zum anderen gab es eine Reihe von Gesprächen am runden
Tisch mit Vertretern der Gemeinden, der Staatsanwaltschaften und der Polizei­
behörden in den drei Landesteilen der Euregio. Darüber hinaus haben wir uns einen
Überblick über die gegenwärtige Drogenpolitik in Belgien, Deutschland, Frankreich,
den Niederlanden und in der Europäischen Union verschafft. Die Problematik drogenbedingter Kriminalität in der Euregio Maas-Rhein ist jedenfalls in hohem Maße das
Ergebnis der (jeweiligen) Politik, die von den genannten Ländern betrieben wird und
wurde. International betrachtet hat diese Politik mit einem umfangreichen Drogentourismus und der starken Konzentration von unerlaubter Drogenproduktion und
illegalem Drogenhandel erhebliche unerwünschte Nebenwirkungen erzeugt.
Hieraus ergibt sich fast zwangsläufig, dass unser Gutachten nicht nur für die
Vorgehensweise bei drogenbedingter Kriminalität in der Euregio Maas-Rhein von
Bedeutung ist, sondern auch für die Bekämpfung dieses Problems im gesamten
Grenzgebiet zwischen Belgien und den Niederlanden einerseits und zwischen
Deutschland und den Niederlanden andererseits. Ergänzend dazu ist hervorzuheben,
dass unser Gutachten auch für die Politik relevant sein kann, die diese und andere
Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet im Rahmen der Europäischen Union verfolgen.
Denn wenn diese Politik irgendwo auf die Probe gestellt ist, dann ist es wohl in der
Euregio Maas-Rhein: In keiner anderen Grenzregion der Europäischen Union werden
die Probleme drogenbedingter Kriminalität so deutlich wie in dieser Euregio und ist
die Notwendigkeit einer sehr engen Zusammenarbeit auf den verschiedenen Gebieten
so dringlich, damit diese Probleme auch in Zukunft bewältigt werden können.
Letzteres ist ein Grund mehr, uns an dieser Stelle bei allen herzlich zu
bedanken, mit denen wir in den vergangenen Wochen und Monaten unsere Gedanken
5
zum Thema der drogenbedingten Kriminalität in der Euregio Maas-Rhein offen
austauschen konnten. Wir hoffen sehr, dass unsere Gesprächspartner die Argumente
und tatsächlichen Informationen, die während der durchweg angeregten Gespräche
ausgetauscht wurden, in diesem Gutachten wiederfinden. Dies würde dann bedeuten,
dass die im abschließenden Kapitel dieses Gutachtens ausgesprochenen Empfehlungen
auf einer soliden Grundlage basieren. Dabei dürfen sie es uns nicht übel nehmen, dass
wir ihre Erfahrungen, Ansichten und Gefühle in diesem Gutachten gegeneinander
abzuwägen hatten und diese lediglich in ihren Zusammenhängen untereinander
gewürdigt haben. Darin liegt nun einmal die ureigenste Aufgabe eines Gutachters.
Hervorheben möchten wir auch an dieser Stelle, wie aufschlussreich es für uns
war, dass wir die in Maastricht mit der Verhaftung von Drugsrunnern (Schleppern)
betrauten Einheiten an einem Abend bzw. in einer Nacht begleiten durften. Hierdurch
erhielten wir nicht nur einen besseren Einblick in die Art und Weise, wie diese Runner
operieren, und in die Anstrengungen, die Polizei und Justiz unternehmen, um deren
Aktionsradius einzuschränken, sondern auch in die Probleme, die die Drogenhäuser
für das gesellschaftliche Zusammenleben in einzelnen Stadtvierteln mit sich bringen.
Ferner möchten wir nicht versäumen zu erwähnen, dass wir jederzeit bereit
sind, uns zu diesem Gutachten mit den zahlreichen Beteiligten auseinanderzusetzen,
auch wenn wir dann nicht mehr unter der Obhut des Vorstands der Euregio MaasRhein stehen. In erster Linie natürlich mit denjenigen, die aufgrund ihres Amtes eine
gewisse Verantwortung für die Überwachung über die drogenbedingte Kriminalität in
der Euregio Maas-Rhein tragen. Wir denken aber auch an diejenigen, die aus anderen
guten Gründen an den Ergebnissen der von uns durchgeführten Untersuchung
Interesse haben könnten.
Schließlich gilt unser herzlicher Dank Frau Nathalie Wiegers vom Bureau
Euregionale Samenwerking bei der Staatsanwaltschaft Maastricht und Frau Diana van
Hooren-Thijssen vom Polizeistab Limburg-Zuid für die außerordentlich effiziente
administrative Unterstützung, die uns in den vergangenen Monaten auf so angenehme
Weise zuteil wurde.
Tilburg - Gent, den 14. November 2008
Prof. Dr. Cyrille Fijnaut und Prof. Dr. Brice De Ruyver
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Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung
1.
2.
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
2.5.
2.6.
Allgemeine Einleitung
Der Schengener Kompromiss
Einleitung
Der Wortlaut des Abkommens und des Durchführungsübereinkommens
Die Auseinandersetzung im niederländischen Parlament
Die Auseinandersetzung im belgischen Parlament
Die Auseinandersetzung im Interparlamentarischen Benelux-Rat
Résumé
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3.
3.1.
3.2.
3.3.
3.4.
3.4.1.
3.4.2.
3.4.3.
3.4.4.
3.5.
Die Entwicklungen in der Europäischen Union
Einleitung
Das politische und operationelle Räderwerk
Die Schwerpunkte der Drogenpolitik der Europäischen Union
Das Drogenproblem in der Europäischen Union: eine allgemeine Situationsbeschreibung
Produktion, Handel und Konsum von bzw. mit Cannabis
Produktion, Handel und Konsum von bzw. mit Kokain
Produktion, Handel und Konsum von bzw. mit Heroin
Produktion, Handel und Konsum von bzw. mit synthetischen Drogen
Résumé
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4.2.
4.2.1.
4.2.2.
4.3.
4.3.1.
4.3.2.
4.4.
4.4.1.
4.4.2.
4.5.
4.5.1.
4.5.1.1.
4.5.1.2.
Die Situation in den besonders betroffenen Ländern:
Belgien, Deutschland, Frankreich und die Niederlande
Einleitung
Die Situation in Belgien
Die politischen Rahmenbedingungen
Ein Überblick über die Tatsachen
Die Situation in Deutschland
Die politischen Rahmenbedingungen
Ein Überblick über die Tatsachen
Die Situation in Frankreich
Die politischen Rahmenbedingungen
Ein Überblick über die Tatsachen
Die Situation in den Niederlanden
Die politischen Rahmenbedingungen
Die allgemeinen Ausgangspunkte
Die Politik bezüglich verschiedener Arten von Drogen
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4.5.1.4.
4.5.2.
4.5.2.1.
4.5.2.2.
4.5.2.3.
4.6.
Die Politik der heutigen Regierung
Die Eindämmung der Probleme in drei Grenzgemeinden
Ein Überblick über die Tatsachen
Art, Umfang und Entwicklung des Drogenkonsums
Die Produktion und der Handel von/mit weichen und harten Drogen
Ermittlung, Verfolgung, Verurteilung und Bestrafung der Täter
Résumé
5.
5.1.
5.2.
5.2.1.
5.2.1.1.
5.2.1.2.
5.2.1.3.
5.2.1.4.
5.2.2.
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5.3.3.1.
5.3.3.2.
5.3.3.3.
5.3.3.4.
5.3.3.5.
5.3.4.
5.3.4.1.
5.3.4.2.
5.4.
Die heutige Vorgehensweise bei der Bekämpfung
der Drogenprobleme in der Euregio Maas-Rhein
Einleitung
Die Politik der zuständigen Stellen im niederländischen Zuid-Limburg
Die Politik der Gemeinde Maastricht bezüglich der Coffeeshops
Zwei versperrte Auswege: Regulierung und Eindämmung
Der dritte Weg: die Umsiedlung von Coffeeshops an den Stadtrand
Auf dem Weg zu einem Kompromiss mit den belgischen und den niederländischen Nachbargemeinden?
Die „Damokles-Politik“ bezüglich der Coffeeshops und Drogenhäuser
Die Politik von Polizei und Staatsanwaltschaft in Zuid-Limburg
Die Politik des regionalen Polizeidreiecks
Die Politik in der jüngeren Vergangenheit
Die Politik für die nähere Zukunft
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Der organisatorische Rahmen für die Zusammenarbeit
Die Formulierung einer Politik zur Kriminalitätsbekämpfung
Die bestehenden Formen der Zusammenarbeit
Die misslungene Bildung eines Euregionalen Fahndungsteams (EOT)
Das verbindende Element: EPICC
Der Ausbau der JHT-Formel
Die politische und operationelle Zusammenarbeit der
Staatsanwaltschaften im BES
Die Organisation der polizeilichen und justiziellen Rechtshilfe im IRC
Die neuen, aber umstrittenen Initiativen
Auf dem Weg zu einer euregionalen Kriminalpolizei?
Auf dem Weg zu Eurocrime?
Résumé
6.
6.1.
6.2.
Die Euregio Maas-Rhein: eine Darstellung
der drogenbedingten Kriminalität
Einleitung
Ein komplexes und vielschichtiges Problem
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6.6.
6.6.1.
6.6.2.
6.6.3.
6.7.
Die Strafverfolgung in der Euregio
Auf niederländischer Seite
Auf belgischer Seite
Auf deutscher Seite
Der Marihuanaanbau und die Coffeeshops
Auf niederländischer Seite
Auf belgischer Seite
Auf deutscher Seite
Produktion und Vertrieb von synthetischen Drogen
Auf niederländischer Seite
Auf belgischer Seite
Auf deutscher Seite
Drogenkonsumenten, Drogenhäuser und Drugsrunner
Auf niederländischer Seite
Auf belgischer Seite
Auf deutscher Seite
Résumé
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7.2.3.
7.2.4.
7.2.5.
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7.3.1.
7.3.1.1.
7.3.1.2.
7.3.2.
7.3.3.
7.4.
7.4.1.
7.4.2.
7.4.3.
7.5.
7.6.
Allgemeines Résumé: ein Handlungskonzept
Einleitung
Intensivierung der euregionalen Zusammenarbeit
Die Bildung eines euregionalen Sicherheitsdreiecks
Der schrittweise Aufbau des Netzwerks JustPol-EMR
Die Ausarbeitung administrativer Maßnahmen
Die Zusammenarbeit bei Prävention und Fürsorge
Ein Appell an die Verantwortung von Berufsgruppen, Wirtschaftsunternehmen und Bürgern
Anpassung der Politik in den drei Landesteilen
Empfehlungen für den niederländischen Landesteil
Einige Empfehlungen für die gesamte Regio
Die Umsiedlung von Coffeeshops in Maastricht
Empfehlungen für den belgischen Landesteil
Empfehlungen für den deutschen Teil der Euregio
Stärkung der Rolle der nationalen/zentralen Behörden
Die Formulierung von bi- und trinationalen Projekten
Der Erfahrungs- und Informationsaustausch
Die Organisation gegenseitiger Rechtshilfe
Einbindung in die Zukunft der Europäischen Union
Zeitplan
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Zusammenfassung
Der Auftrag
Der Auftrag des Vorstands der Euregio Maas-Rhein (EMR) war zweigeteilt. Einerseits
galt es, ein Bild zu zeichnen von der drogenbedingten Kriminalität in der EMR und im
Umfeld der EMR, von der Bekämpfung dieser Kriminalität in den einzelnen
Landesteilen und von der einschlägigen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
zwischen den beteiligten Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden. Andererseits
lautete der Auftrag, auf Grund der diesbezüglich gewonnenen Erkenntnisse möglichst konkrete Empfehlungen für die kommunalen, regionalen und nationalen
Behörden zu formulieren, um die drogenbedingte Kriminalität in der EMR und deren
Umfeld besser bekämpfen zu können.
Im Zuge dieses Auftrags wurden im Juni, Juli und August zunächst Gespräche
am runden Tisch mit den Bürgermeistern, den Mitgliedern der Staatsanwaltschaften
und den Polizeichefs in den drei Landesteilen geführt. Zweitens wurde in diesen
Monaten nicht nur möglichst viel Dokumentationsmaterial über die (Bekämpfung
der) Drogenproblematik in der EMR gesammelt, sondern auch über die Politik, die
die am stärksten beteiligten Länder – Deutschland, Belgien, Niederlande und
Frankreich – führen, um diese Problematik einzudämmen.
Angesichts des Umstands, dass ihre Zusammenarbeit in diesem Punkt noch
immer in hohem Maße von dem Schengener Durchführungsübereinkommen 1990
beherrscht wird, wurde darüber hinaus untersucht, welche Vereinbarungen von den
genannten Ländern (plus Luxemburg) beim Zustandekommen dieses Abkommens
genau getroffen wurden.
Die Vereinbarungen im Rahmen von Schengen
Die Analyse dieser Vereinbarungen zeigt unmissverständlich, dass sich die fünf
ursprünglichen Schengen-Länder in den wichtigsten Aspekten der Drogenpolitik
einig sind: Drogenkonsum so weit wie möglich verhindern, den (grenzüberschrei­
tenden) Drogenhandel bekämpfen, drogenbedingte Belästigungen eindämmen und
Drogenabhängige betreuen.
Soweit die Niederlande weiche Drogen über Coffeeshops vertreiben wollen,
müssen dort gleichzeitig präventive und repressive Maßnahmen getroffen werden,
um den daraus resultierenden negativen Auswirkungen – auch den Drogentourismus
und die damit verbundene illegale Ausfuhr von Cannabis – für die anderen Länder
oder deren Politik entgegenzuwirken. Umgekehrt sind diese Länder verpflichtet,
dasselbe im Hinblick auf die negativen Auswirkungen ihrer eigenen Politik zu tun.
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Eine der Konsequenzen dieser Regelung über die negativen Auswirkungen
ist, dass unilaterale Maßnahmen, die eine solche Wirkung entfalten (können), nicht
dem Geist von Schengen entsprechen. Die mögliche Umsiedlung von Coffeeshops in
Maastricht muss auch in diesem Licht betrachtet werden.
Bemerkenswert ist, dass in der politischen Auseinandersetzung über das
Schengener Durchführungsübereinkommen zwei Dinge nicht besprochen wurden.
Erstens die „Hintertür-Problematik“: Wo beziehen die Coffeeshops ihre Ware? Und
zweitens die faktische Ausführung der Vereinbarungen: Welche Anstrengungen
müssen tatsächlich unternommen werden und welche Ergebnisse sollten erzielt
werden? Diese Fragen waren offenbar zu heikel.
Stattdessen wurde allerdings eine permanente gemeinsame Arbeitsgruppe
eingerichtet, die die weiteren Entwicklungen ständig überwachen sollte. Diese
Arbeitsgruppe wurde vor allem durch Zutun der Integration von Schengen in die
Europäische Union überflüssig. Wäre diese Arbeitsgruppe auf dem Niveau der
ursprünglichen fünf Schengen-Länder bestehen geblieben, hätte sie feststellen
können, dass die Drogenproblematik sich (auch) in der EMR in den vergangenen
zehn oder fünfzehn Jahren sehr verändert hat: Die Probleme der Drogenproduktion,
des Drogenhandels und des Drogenvertriebs haben erheblich zugenommen und
dementsprechend auch die Probleme des Drogentourismus und der drogenbedingten
Belästigungen.
Die besondere Stellung der Niederlande in der Europäischen Union
Die Gutachten der Vereinten Nationen und der Europäischen Union zeigen
unmissverständlich, dass überall auf der Welt große Mengen natürlicher und
synthetischer Drogen vorhanden sind und dass alle Versuche, die Drogenproduktion,
den Drogenhandel und den Drogenvertrieb einzudämmen, nur sehr begrenzten
Erfolg haben (können). Ferner steht außer Zweifel, dass Europa und insbesondere
die Niederlande eine wichtige Rolle im weltweiten Drogenbusiness spielen.
Einerseits sind die Niederlande ein Produzent von Cannabis (Nederwiet) und
synthetischen Drogen in großem Maßstab, andererseits sind die Niederlande ein
wichtiger Vertreiber von Kokain, Heroin und Haschisch im eigenen Land und in den
Nachbarländern. Auch wenn die Niederlande nicht das einzige Land sind, in dem das
Drogenbusiness floriert, und es demnach nicht angehen kann, international alle
Giftpfeile nur auf die Niederlande zu richten, muss sich dieses Land seiner
Sonderstellung im europäischen Drogenmarkt durchaus selbstkritisch bewusst sein.
Ein Vergleich der Drogenpolitik und der Drogenprobleme in Deutschland, in
den Niederlanden, in Belgien und Frankreich zeigt, dass die Drogenpolitik in diesen
Ländern in den vergangenen Jahren noch mehr Übereinstimmungen aufweist als in
der Zeit der Verhandlungen über Schengen. Insbesondere in Belgien und Deutschland
hat sich mittlerweile ebenfalls formal eine Duldungspolitik im Hinblick auf den
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Kleinkonsumenten entwickelt. Und außerdem wurde in allen betroffenen Ländern ein
System von Einrichtungen aufgebaut, die Menschen betreuen, die durch Drogenkonsum
in Schwierigkeiten geraten sind.
Der größte Unterschied zwischen den Niederlanden und den anderen Ländern
ist zurzeit nur noch die Akzeptanz der Coffeeshops. Allerdings hat dieser Unterschied
sehr weitreichende Folgen.
Erstens hat dies dazu geführt, dass Massen so genannter Drogentouristen aus
der näheren und weiteren Umgebung der Niederlande den Weg zu den Coffeeshops
gefunden haben, wo sie in einem relativ sicheren Umfeld eine begrenzte Menge weicher
Drogen kaufen können.
Zweitens hat diese umfangreiche und feinmaschige Kommerzialisierung des
Vertriebs weicher Drogen dazu geführt, dass die Produktion dieser Drogen nicht nur in
immer größerem Maßstab im eigenen Land organisiert wurde, sondern zum Teil auch
in die Hände der organisierten Kriminalität gelangt ist, die sich keinen besseren und
stabileren Absatzmarkt hätte wünschen können. Die daraus resultierenden Folgen
sind einschneidend: das Erwachen einer Schattenwirtschaft in Städten und Gemeinden,
die Androhung bzw. Anwendung von Gewalt in eigenen kriminellen Kreisen, aber
auch gegenüber anderen Personen usw.
Ist das Ende der Duldungspolitik in Sicht?
Zusammen mit der jahrelangen Nichtdurchsetzung der Duldungspolitik hat diese
Entwicklung die ohnehin schon zweifelhafte Glaubwürdigkeit der niederländischen
Drogenpolitik zumindest im Ausland vollends unterminiert. Sie hat nämlich dazu
geführt, dass die so hoch gepriesene Trennung der Märkte, eines der großen Ziele der
niederländischen Drogenpolitik, völlig aufgeweicht wurde.
Einerseits, weil sich eine Anzahl von Coffeeshops zu einer Nahtstelle par
excellence zwischen dem gewöhnlichen Konsumenten und der schweren (organi­
sierten) Kriminalität entwickelt hat. Andererseits, weil der stetige Strom von
ausländischen Drogenkäufern ein Gottesgeschenk für kriminelle Gruppen ist, die
diesen so genannten Touristen so viel Kokain, Heroin, synthetische Drogen, Haschisch
und Nederwiet wie möglich verkaufen wollen. Die sog. Drugsrunner, Drogen­häuser und drogenbedingten Belästigungen sind die Folgen dieser Entwicklung.
Hinzu kommen in einigen Städten die großen psychologischen, sozialen und
wirtschaftlichen Probleme, die der Marihuanaanbau in einigen Vierteln sowieso schon
verursacht.
2006 gelangte H. van de Bunt aus diesen und anderen Gründen zu der
Feststellung, dass die Fundamente der Cannabispolitik so stark geschwächt seien,
dass die Coffeeshops wahrscheinlich nicht bis 2010 überleben würden. Ob dies so sein
wird oder nicht, ist eine Frage, die in unserem Gutachten nicht beantwortet wird.
Festzustellen ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass eine strikte Anwendung
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der Duldungspolitik zweifellos große Folgen haben wird für die Coffeeshops, die sich
nicht an die Grenze von 500 Gramm Handelsvorrat halten: Diese werden erheblich
zurückstecken müssen, wenn sie nicht sogar ganz geschlossen werden.
Diese Vorgehensweise gegen Coffeeshops könnte zu einer (weiteren)
Verlagerung des Angebots zu den Drogenhäusern in ihrer Umgebung führen, wobei
nicht vergessen werden darf, dass auch heute schon ein erheblicher Teil des Vertriebs
von weichen Drogen außerhalb der Coffeeshops erfolgt. Sie könnte aber auch eine
Abnahme der Nachfrage aus dem Ausland nach sich ziehen. Letzteres ist durchaus
plausibel, wenn man bedenkt, dass heute in allen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union in großem Stil allerlei Arten von Cannabis angebaut beziehungsweise vertrieben werden, und zwar unabhängig vom niederländischen Angebot, und dass in
den meisten Mitgliedstaaten die Politik für den Kleinkonsumenten viel toleranter
geworden ist. Vor allem in den Grenzregionen kann eine Reduzierung des geduldeten
Angebots zu einer erheblichen Abnahme der Nachfrage und damit auch zu einer
größeren Verringerung des Drogentourismus und seiner sämtlichen Facetten führen.
Im Übrigen wird eine striktere Durchsetzung der Coffeeshop-Politik mit einer
weiteren Intensivierung der bestehenden und an sich schon ziemlich rigorosen
Ermittlungspolitik im Hinblick auf die Drogenproduktion und den Drogenhandel
einhergehen müssen. Insbesondere ist es höchste Zeit, die „Hintertür“ der Coffeeshops
in den Mittelpunkt der Untersuchungen zu rücken. Im Kielsog der Duldungspolitik
ist dieser Aspekt fälschlicherweise völlig vernachlässigt worden. Es gibt aber gute
Gründe dafür, über Nachforschungen gemäß Artikel 126 gg der niederländischen
Strafprozessordnung (Wetboek van Strafvordering) zu ermitteln, welche Personen auf
welche Weise und in welchem Umfang die Coffeeshops mit weichen Drogen beliefern.
Die heutige Bekämpfung der Drogenprobleme
Die mühsame Entwicklung der Coffeeshop-Politik in Maastricht zeigt, wie sehr man
nicht nur in Maastricht selbst, sondern in der gesamten EMR in den vergangenen
Jahren mit der Drogenproblematik in dieser Euregio gerungen hat. Und das Ende
dieser Entwicklung ist noch nicht in Sicht. Die mögliche Umsiedlung einiger
Coffeeshops an den Stadtrand macht mit Blick auf die Verringerung der Belästigungen
in der Innenstadt sicher Sinn, denn ein Teil des regulären Stroms an Drogentouristen
wird zweifellos zu den angestrebten Coffeecorner-Standorten umgeleitet, aber die
Probleme mit den Drugsrunnern, den Drogenhäusern und somit den drogenbedingten
Belästigungen innerhalb und außerhalb von Maastricht, die damit zusammenhängen,
werden dadurch nicht beseitigt.
Das heißt, dass es genügend Gründe gibt, nicht noch länger mit der
Formulierung einer kohärenten und konsistenten Drogenpolitik in der EMR zu
warten. Eine entsprechende Politik wurde – vielleicht in Ermangelung einer
gemeinschaftlichen Kommission, die die Entwicklung der Drogenproblematik genau
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hätte verfolgen können – bislang nicht geschaffen. Wenn man solche Initiativen jetzt
doch ergreifen will, sollte die erste Maßnahme die Schaffung eines derartigen Forums
sein. Außerdem muss eine euregionale Drogenpolitik selbstverständlich in Plänen und
Projekten verwurzelt sein, die in den vergangenen Jahren entwickelt wurden und mit
Erfolg an „Hotspots“ in der Euregio realisiert wurden, zum Beispiel die „Operatie
Hartslag“ in Heerlen.
Darüber hinaus sollten die Initiativen weiterentwickelt werden, die bereits
zur Förderung der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusam­
menarbeit ergriffen wurden. Hierbei kann zunächst auf das EPICC (Euregionales
Polizei-Informations-Cooperations-Centrum) und das BES (Büro für euregionale
Zusammenarbeit) der Staatsanwaltschaft verwiesen werden. Zweitens geht es hier
auch um die JHTs (Joint Hit Teams) und das IRC (Internationales Rechtshilfezentrum). Außerdem darf darauf hingewiesen werden, dass – im Gegensatz zu
manchen anders lautenden Behauptungen – die Polizei Limburg-Zuid in den
vergangenen Jahren erheblich in den Aufbau einer zentralen Kriminalpolizei investiert
hat, die sich mehr und mehr zu einem sehr verlässlichen Partner für die anderen
Kriminalpolizeibehörden in der Euregio entwickelt hat.
Momentan stehen wieder zwei neue Vorschläge zur Diskussion, nämlich die
Gründung einer euregionalen Kriminalpolizei (Euregionale Recherche / ER) und die
Schaffung von Eurocrime (EC), somit die Bündelung der polizeilichen und justiziellen
Kräfte (einschließlich einer ER) unter einem Dach, um die Zusammenarbeit in der
EMR weiter voranzutreiben. Diese Vorschläge werden seitens einer Arbeitsgruppe von
Staatsanwälten einer näheren Prüfung unterzogen. Ob den Vorschlägen entsprochen
wird, darf in erster Linie nicht von den angestammten Interessen beziehungsweise den
herrschenden Meinungen der vorhandenen Einrichtungen, Ämter und Behörden
abhängen. In erster Linie muss die Antwort auf diese Frage von einer Einschätzung der
Schwere der grenzüberschreitenden Verbrechensprobleme und vor allem der
drogenbedingten Kriminalität abhängen. Die Kernfrage lautet: Steht die mit diesen
Vorschlägen einhergehende Vorgehensweise im Verhältnis zur Schwere der
Problematik?
Der Ernst der Lage
Zuid-Limburg steht in besonderer Weise Modell für die Lage, in der sich die Niederlande
insgesamt inzwischen befinden. Auf der einen Seite handelt es sich um ein erlesenes
Gebiet für die Produktion von synthetischen Drogen und Nederwiet, auf der anderen
Seite geht es um ein Gebiet, von dem aus in großem Stil nicht nur diese Drogen, sondern
auch Haschisch, Kokain und Heroin vertrieben werden.
Die Zwangslage, in die diese Region geraten ist, ist nicht nur eine Folge der
niederländischen Drogenpolitik im Allgemeinen, der Coffeeshop-Politik und der Lage
dieses Gebiets an einer Schnittstelle von Wegen, deren Entstehung bis in die Römerzeit
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zurückreicht. Sie ist auch eine Folge eines Mangels an politischem Handeln sowohl auf
der Ebene dieser niederländischen Region als auch auf der Ebene der EMR insgesamt.
Um diesen Mangel wettmachen zu können, ist eine allgemeine Beurteilung des Ernstes
der Lage unverzichtbar.
Dazu kann in erster Linie auf die vielschichtigen Probleme verwiesen werden,
die vor allem auf der niederländischen und belgischen Seite der Grenze mit dem
geduldeten Vertrieb von weichen Drogen sowie dem illegalen Vertrieb aller möglichen
Drogen einhergehen. Davon zeugen insbesondere ganz deutlich die zahlreichen Drugsrunner und vielen Drogenhäuser. Im Zusammenhang damit stehen auch die Probleme
der Drogensucht, wie diese vor allem in einer Stadt wie Lüttich offen zu Tage treten, die
aber auch in anderen großen und kleinen Gemeinden nicht zu unterschätzen sind.
Zweitens sollten die erheblichen Probleme erkannt werden, die durch die
Drogenproduktion verursacht werden, und zwar sowohl durch die Produktion von
synthetischen Drogen als auch durch die Produktion von Nederwiet. Die Art und
Weise, in der ein erheblicher Teil des Hanfanbaus durch kriminelle Gruppen in den
drei Landesteilen organisiert wird, ist an sich schon ein kriminelles Problem ersten
Ranges, birgt aber auf der niederländischen Seite der Grenze darüber hinaus die Gefahr
in sich, dass eine untere Gesellschaftsschicht entsteht, die in eine illegale Drogen­
wirtschaft verstrickt ist.
Drittens darf nicht übersehen werden, dass (auch mit Erfolg) versucht wird,
einen Teil des vielen Geldes, das mit dem Drogenbusiness verdient wird, im Wege der
Geldwäsche in legale Wirtschaftsfelder zu investieren. Nicht weniger bedrohlich ist,
dass Drogenproduktion und Drogenhandel in einigen Fällen immer mit anderen
Formen der schweren Kriminalität einhergehen, auf jeden Fall mit Waffenhandel und
manchmal auch mit Menschenhandel.
Viertens und abschließend ist zu betonen, dass die drogenbedingte
Kriminalität auch ein erhebliches Problem für die Euregio ist, weil es den beteiligten
Behörden in den drei Landesteilen bislang nur unzureichend gelungen ist, die
Kontrolle dieses Problems so weit wie möglich gemeinsam zu organisieren. Auch
hierdurch ist die Lage in den vergangenen Jahren in gewissem Maße unkontrollierbarer
geworden. Initiativen zur Bekämpfung der Probleme, wie nicht zuletzt auch die
Umsiedlung der Coffeeshops in Maastricht, haben unbeabsichtigt für mehr Zwietracht
als Eintracht gesorgt.
Ein Handlungskonzept
Der Ernst der Lage erfordert eine Vereinheitlichung und Intensivierung der Politik, die
von den betreffenden Ländern nicht nur auf EMR-Ebene, sondern auch auf der Ebene
der einzelnen Landesteile sowie auf nationaler und internationaler Ebene betrieben
wird. Internationale Probleme müssen nun einmal auch bis zu einem gewissen Grad
überregional und international bewältigt werden.
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Das euregionale Niveau ist und bleibt dennoch sehr wichtig, weil auf dieser
Ebene durch eine Bündelung der Kräfte die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
optimal ausgebaut werden kann und auch auf diese Weise weitgehend vermieden
wird, dass die Bekämpfung von Drogenproblemen in dem einen Land nicht
hinnehmbare Konsequenzen für die Problembewältigung in einem anderen Land hat.
Die wichtigsten Empfehlungen werden im Folgenden für jede Maßnahmen­
stufe kurz aufgelistet. Allen diesen Empfehlungen gemein ist allerdings ihr Ziel:
einerseits die Reduzierung des groß angelegten Cannabisanbaus und der Groß­
produktion von synthetischen Drogen und andererseits das Vorgehen gegen Drogen­
häuser, Drugsrunner und drogenbedingte Belästigungen.
Und auch für dieses Ziel gilt, dass es nicht durch die bloße Intensivierung der
Zusammenarbeit auf euregionaler Ebene erreicht werden kann, sondern auch eine
angemessene Unterstützung dieser Zusammenarbeit auf nationaler und inter­
nationaler Ebene erfordert.
A. Intensivierung der euregionalen Zusammenarbeit
Die Analyse der Drogenproblematik in der EMR legt überzeugend dar, dass die
diesbezüglichen gemeinschaftlichen Probleme der drei Landesteile nur eingedämmt
werden können, wenn sich alle gemeinsam dafür einsetzen. Dieser Einsatz müsste auf
verschiedene Arten und auf mehreren Gebieten erfolgen:
1. Es ist notwendig, dass ein euregionales Sicherheitsdreieck mit Vertretern der drei
justiziellen, administrativen und polizeilichen Beratungsgremien zusammengestellt
wird, die in der Euregio bereits tätig sind: das Büro für euregionale Zusammenarbeit
(BES), die MAHHL-Gemeinden Maastricht, Aachen, Hasselt, Heerlen und Lüttich
(einschließlich der Vertreter der kleinen bzw. kleineren Gemeinden) und die
NeBeDeAgPol (Niederländisch-Belgisch-Deutsche Arbeitsgemeinschaft der Polizei).
Dieses Dreieck erfüllt keine operationellen oder exekutiven Aufgaben, sondern
entwickelt in Grundzügen die Politik, die für die Bewältigung der großen Probleme
erforderlich ist. Seine Bildung sollte auf einem formellen Mandat beruhen und die
aktive Unterstützung der Minister der Justiz und des Inneren in den drei Ländern
erhalten.
2. Soll die Politik, die von dem euregionalen Sicherheitsdreieck in Grundzügen
ausgearbeitet wird, erfolgreich sein, ist es außerordentlich wichtig, dass die polizei­
liche und justizielle Zusammenarbeit enger organisiert wird, als dies bislang der Fall
ist. Hierzu ist es erforderlich, im Geist von Eurocrime Schritt für Schritt ein Netzwerk
JustPol-EMR zu bilden. Die Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang getroffen
werden müssen, betreffen die Stärkung des BES, den schrittweisen Aufbau einer
euregionalen Kriminalpolizei (ER) in Form eines grenzüberschreitenden Netzwerks
17
von Kriminalpolizeibehörden um einen festen multinationalen Kern, den Ausbau des
Euregionalen Polizei-Informations-Cooperations-Centrums (EPICC), die Verselbst­
ständigung des Internationalen Rechtshilfezentrums (IRC) und die Integration der
Joint Hit Teams (JHT).
3. Parallel zur Intensivierung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit
sollte die administrative Zusammenarbeit verstärkt werden. Auf EMR-Ebene müsste eine
Kommission gebildet werden, die vor allem untersucht, ob in den drei Landesteilen für
die kommunalen Verwaltungen hinreichende gesetzliche Möglichkeiten bestehen, um
in gleichwertiger und gleichförmiger Weise verschiedene Formen schwerer Kriminali­
tät in Zaum zu halten. Hierbei ist an ein Screening von Genehmigungsanträgen, die
Schließung von Häusern und die Durchsetzung von Aufenthaltsverboten zu denken.
4. Die Zusammenarbeit zwischen den drei Landesteilen auf dem Gebiet Prävention
und Fürsorge muss verbessert werden. So müssten auch auf euregionaler Ebene
Präventionsprojekte organisiert werden. Im Bereich der Suchthilfe könnte an die
Einrichtung euregionaler Netzwerke von Fürsorgeeinrichtungen und an die Ein­
führung eines euregionalen Betreuungspasses gedacht werden.
B.
Anpassung der Politik in den drei Landesteilen
B.1.
Empfehlungen für den niederländischen Landesteil
5. Die Politik, die kürzlich für die gesamte Region vom Polizeidreieck in verschiedenen
Aktionsplänen beschrieben wurde (z.B. das Projekt BorderlineS), bedarf einer
energischen Ausarbeitung und Umsetzung. Als Ergänzung zu diesen Plänen wird
empfohlen, entsprechend dem Beispiel der Operation Hartslag in Heerlen ähnliche
Projekte in Maastricht, Sittard-Geleen und Kerkrade zu entwickeln.
6. Die Organisation der Polizei Limburg-Zuid erfordert eine weitere Anpassung an
die Probleme, wie diese sich in der Region und der Euregio darstellen. Innerhalb der
zentralen Kriminalpolizeibehörde (centrale recherche) müsste eine Betäubungs­
mittelabteilung installiert werden, die über alle Aktivitäten, die im Korps auf dem
Gebiet der Drogenbekämpfung entwickelt werden, Bescheid weiß, die für alle
strafrechtlichen Ermittlungen auf diesem Gebiet mitverantwortlich ist und die nicht
zuletzt deshalb als eine adäquate Ansprechstelle für die ausländischen Polizeibehörden fungieren kann. Diese Behörde könnte auch mit der Fahndung nach
Personen und Gruppen, die die Coffeeshops über die Hintertür versorgen, und den
diesbezüglichen Ermittlungen beauftragt werden.
18
7. Außerdem müsste nicht nur geprüft werden, ob die Stärke des Polizeikorps
ausreicht, um alle polizeilichen Kernaufgaben in adäquater Weise auszuführen,
sondern auch, inwieweit das Landespolizeikorps (Korps Landelijke Politiediensten) und
die überregionale Kriminalpolizei strukturell an der Fahndung nach den kriminellen
Gruppen beteiligt werden können, die von der Randstad Holland aus den Drogen­
handel in der Euregio ansteuern.
8. In Bezug auf die Umsiedlung von Coffeeshops in Maastricht:
- wäre es gut, wenn nur mit der Einrichtung von einem, höchsten zwei Coffeecornern
begonnen würde; die Auswahl der Standorte und die Voraussetzungen für eine
Betriebsgenehmigung dieser Einrichtungen sollten in enger Rücksprache mit den
belgischen und niederländischen Nachbargemeinden und nur mit deren Ein­
verständnis festgelegt werden; die strikte Anwendung des BIBOB-Gesetzes und der
Damokles-Politik sollte Bestandteil dieser Voraussetzungen sein;
- wäre es ratsam, vor Einführung und Ausführung dieser einschneidenden
Maßnahmen einen euregionalen Begleitausschuss einzurichten, der nicht nur für die
Auswertung dieses „Experiments“ nach Verstreichen einiger Jahre verantwortlich ist,
sondern der auch befugt ist, zwischenzeitlich die Entwicklung der CoffeecornerStandorte und deren Einfluss auf die Entwicklung der Drogenproblematik in der
gesamten Euregio aus der Nähe zu verfolgen;
- sollte die Gemeinde Maastricht im Rahmen ihres strategischen politischen Ziels
einer weiteren Reduzierung der Zahl der Coffeeshops näher untersuchen, unter
welchen Voraussetzungen es möglich ist, Coffeeshops durch Abfindungszahlung
auszulösen oder aber ihre Zahl durch Neufestsetzung der Bauleitplanung (z.B.
Bestemmingsplannen) zu verringern.
B.2.
Empfehlungen für den belgischen Landesteil
9. Wie in Zuid-Limburg müsste auch für den belgischen Landesteil ein übergreifender
Aktionsplan zur Bewältigung der Drogenprobleme entwickelt werden; angesichts
mancher Unterschiede zwischen den Problemen in der Provinz Lüttich und der
Provinz Limburg könnte dieser Plan aus zwei Teilen bestehen; vielleicht können am
besten die Grenzen zwischen den beteiligten Gerichtsbezirken als Trennlinie
fungieren. Die Erarbeitung dieses Plans hat in Rücksprache mit den Verfassern des
regionalen Aktionsplans im niederländischen Landesteil zu erfolgen, so dass beide
Pläne gleichwertige Eckpunkte für die Politik sein können, die das euregionale
Sicherheitsdreieck befürwortet. Ein größeres Engagement im BES und den JHTs durch die
Bereitstellung von Personal sollte Bestandteil dieses Aktionsplans sein.
19
10. Es ist notwendig, eine gemeinschaftliche Kriminalpolizei aus den Kriminalpolizei­
behörden bei den zonalen Korps und den justiziellen Abteilungen der föderalen Polizei
zu bilden. Diese Kriminalpolizei müsste um zehn spezialisierte Polizeibeamte aus der
justiziellen Säule der föderalen Polizei für Ermittlungen gegen kriminelle Banden
verstärkt werden, deren illegale Aktivitäten weit über die Grenzen der Euregio
hinausreichen. Die föderale Staatsanwaltschaft müsste tätig werden, um zusammen mit
den örtlichen Staatsanwaltschaften den ordnungsgemäßen Verlauf der Ermittlungen
zu gewährleisten.
11. Ergänzend zur Verstärkung der Kriminalpolizei ist es erforderlich, die Stärke der
kleinen zonalen Polizeikorps zu erhöhen, so dass sie die Probleme eher und besser
bewältigen können, die durch die Erzeuger von Drogen sowie die Drugsrunner und
die Drogenhäuser verursacht werden. Vorläufige Schätzungen ergeben, dass es sich
hierbei um rund zwanzig Polizisten handelt.
12. Im Zusammenhang mit den oben genannten Maßnahmen sollten auf jeden Fall
in diesen Gemeinden (vor allem Lüttich) und in den Bezirken (z.B. Tongeren), die mit
voller Wucht mit allen möglichen Drogenproblemen konfrontiert werden, lokale
Aktionspläne entwickelt werden. Im Hinblick auf die Zukunft sollten auch Gemeinden
wie Genk, Hasselt und Eupen dies tun. Infolge der Verschärfung der Drogenpolitik
könnten bestimmte Drogenprobleme auf ihrem Gebiet zunehmen.
13. Der übergreifende Aktionsplan für den gesamten Landesteil sollte Vorschläge für
den föderalen Gesetzgeber über die Einführung van neuen Zuständigkeiten und die
Anwendung von Techniken und Verfahren enthalten, die bei einer zusammen­
hängenden euregionalen Bekämpfung möglicher Drogenprobleme unentbehrlich
geworden sind. Hierbei geht es unter anderen um die Schließung von Privat­
wohnungen, die eine Rolle beim Vertrieb von Betäubungsmitteln spielen, um die
Verhaftung von Drugsrunnern, auch wenn sie keine Betäubungsmittel in ihrem Besitz
haben, um die Einführung des Screenings von Genehmigungsanträgen und den
diesbezüglichen Informationsaustausch zwischen Verwaltungs-, Justiz- und Steuer­
behörden.
B.3.
Empfehlungen für den deutschen Landesteil
14. Es ist wünschenswert, dass auch für den deutschen Landesteil ein kohärenter
Aktionsplan formuliert wird. Ein derartiger Plan ist nicht nur erforderlich im Hinblick
auf die Entwicklung einer Politik seitens des euregionalen Sicherheitsdreiecks, son­
dern auch mit Blick auf die unmittelbare operationelle Zusammenarbeit mit den
Behörden in den beiden anderen Landesteilen. In diesem Plan sollte vor allem der
Auslegung und praktischen Anwendung des Legalitäts- und des Opportunitäts­
20
prinzips bei der Ermittlung und Verfolgung besondere Aufmerksamkeit gewidmet
werden.
15. Ferner sollte in diesem Aktionsplan angegeben werden, ob und wenn ja wie der
Informationsaustausch zwischen Verwaltungs-, Justiz- und Polizeibehörden im
Hinblick auf die strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Bekämpfung von
Drogenproblemen auf deutschem Hoheitsgebiet und im euregionalen Zusammen­
hang möglich ist. Ebenso könnte in diesem Plan berücksichtigt werden, inwieweit die
lokalen Verwaltungen selbst über ausreichende Befugnisse und Möglichkeiten verfügen,
die drogenbedingte Kriminalität mit verwaltungsrechtlichen Mitteln einzudämmen,
etwa durch das Screening von Genehmigungsanträgen und die Schließung von
Drogenhäusern.
16. Auch wenn Aachen nicht mit so großen Drogenproblemen wie Maastricht und
Lüttich zu kämpfen hat, wäre es nicht zuletzt auch für die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit gut, wenn auch für diese Stadt ein separater Aktionsplan geschrieben
würde, um die auftretenden Probleme auch in Zukunft bewältigen zu können. Es liegt
auf der Hand, dass die Verfasser dieses Plans eng mit den Behörden zusammenarbeiten
müssen, die an der Durchführung der Operation „Hartslag“ unmittelbar beteiligt
sind.
C.
Stärkung der Rolle der nationalen/zentralen Behörden
17. Es ist notwendig, dass die Niederlande, Deutschland und Belgien auch auf
nationaler/zentraler Ebene die polizeilichen und justiziellen Kräfte bei der Bekämp­
fung der organisierten Kriminalität mehr bündeln, dies insbesondere im Betäu­
bungsmittelbereich. Dazu müssten sie bilaterale und trilaterale Projekte formulieren. Die
föderale Staatsanwaltschaft von Belgien, die nationale Staatsanwaltschaft in den
Niederlanden und der Generalstaatsanwalt von Nordrhein-Westfalen sollten in diesem
Zusammenhang eine Vorreiterrolle spielen.
18. Die oben genannten Projekte müssten auf vergleichbaren und am besten sogar
integrierten Verbrechensanalysen der am stärksten beteiligten Staatsanwaltschaften
und Kriminalpolizeibehörden basieren. Sie müssten außerdem Aktionsprogramme
enthalten, in denen deutlich umschrieben ist, welche Ziele verfolgt werden, wie viele
Mitarbeiter und welche Mittel innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens
eingesetzt werden, auf welcher Rechtsgrundlage die Zusammenarbeit konkret basiert,
wie die gegenseitige Rechtshilfe geregelt wird usw.
19. Auch im Hinblick auf die Umsetzung solcher bilateralen und trilateralen Projekte
müsste ein systematischer Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den Behörden
21
und zuständigen Stellen in den drei Ländern betrieben werden. Diese Zusammenarbeit
kann verschiedene Formen annehmen, von grenzüberschreitenden Seminaren über
den Austausch von best und bad practices bis hin zur Organisation von Praktika und
Mitarbeiterüberlassungen bei Instanzen auf der anderen Seite der Grenze.
20. Daneben ist die Organisation der Gewährung von gegenseitiger Rechtshilfe ver­
besserungswürdig. Dies bedeutet unter anderem, dass eine Einigung in Bezug auf die
Fälle anzustreben ist, in denen Rechtshilfe beantragt wird, sowie in Bezug auf die Art
und Weise der jeweiligen Rechtshilfe. Wichtig ist auch die Entwicklung von Verfahren
für rechtzeitige gegenseitige Konsultationen über diejenigen Rechts­hilfeersuchen,
deren Ausführung große operationelle Konsequenzen hat.
D.
Einbindung in die Zukunft der Europäischen Union
Es ist zu betonen, dass die polizeiliche, justizielle und administrative Zusammenarbeit
in der EMR durch die Umsetzung des oben genannten Handlungskonzepts noch mehr
als in der jüngsten Vergangenheit ein Musterbeispiel für die Zusammenarbeit in der
Europäischen Union werden könnte. Sie kann nicht nur eine wichtige Rolle in der
Auswertung der Drogenpolitik spielen, die die Europäische Union für 2012 anvisiert
hat, sondern passt auch perfekt zu den Plänen, die die so genannten Future Groups für
die Zukunft der dritten Säule der Europäischen Union, also der polizeilichen und
justiziellen Zusammenarbeit zwischen ihren Mitgliedstaaten, ausgearbeitet haben. In
diesen Plänen spielt, gerade auch in Bezug auf die Grenzgebiete, das Konvergenzprinzip
eine große Rolle. Das Handlungskonzept, das oben ausgearbeitet wurde, stellt eine
konkrete Anwendung dieses Grundsatzes dar.
E.
Die Umsetzung des Handlungskonzepts
Um dieses Handlungskonzept realisieren zu können, ist es zunächst erforderlich, dass
die Minister der Justiz und des Inneren von Belgien, Deutschland und den Niederlanden
die allgemeine Verantwortung dafür übernehmen und den Vorstand der EMR damit
beauftragen, die Umsetzung dieses Handlungskonzepts in die Hand zu nehmen.
Zweitens müsste der Vorstand der EMR die Führung und Vorstände der
MAHHL-plus-Gemeinden, des BES und der NeBeDeAgPol auffordern, ein euregionales
Sicherheitsdreieck zu schaffen, und sie gleichzeitig bitten, Arbeitsgruppen einzuset­
zen, die die Einrichtung von JustPol-EMR vorbereiten müssten, dies einschließlich
einer Einbindung des BES, des EPICC, des IRC sowie der JHTs. Es müsste möglich
sein, diese Schritte innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung dieses
Gutachtens zu setzen, also vor dem 1. März 2009.
Drittens müssten vor dem 1. Juni 2009 die Arbeiten an den Leitlinien für die
jeweiligen Landesteile und die Städte beziehungsweise Bezirke abgeschlossen werden.
22
Anhand der bereits vorliegenden Studien und der bereits ergriffenen Initiativen
müsste dies möglich sein. Die Leitlinien müssten im Juli und August 2009 auf der
Ebene des euregionalen Sicherheitsdreiecks miteinander verglichen und aufeinander
abgestimmt werden.
Am 1. September 2009 schließlich müsste ein Begleitausschuss die Arbeit
aufnehmen, der diese Prozesse ab diesem Zeitpunkt aufmerksam verfolgen kann. In
diesen Ausschuss sollten sowohl Mitglieder des Vorstands der EMR und des
euregionalen Sicherheitsdreiecks als auch Vertreter der Justiz- und Innenministerien
in den drei Ländern entsandt werden. Dieser Ausschuss sollte jedes Jahr ein Gutachten
über die Fortschritte bei der Umsetzung des Konzepts und über die Probleme, die sich
hierbei ergeben, erstellen, und zwar einschließlich der Lösungen, die am besten
geeignet erscheinen.
23
1.
Allgemeine Einleitung
Wie im Vorwort dargelegt, bildet dieses Gutachten zur Problematik der (Überwachung
der) drogenbedingten Kriminalität in der Euregio Maas-Rhein die Fortsetzung einer
Diskussion, die zu diesem Problem und über den negativen Einfluss auf die allgemeinen
administrativen Beziehungen in dieser besonderen Grenzregion im Kreis des Vorstands
dieser Euregio im Frühjahr 2008 geführt wurde, in der nicht nur zwei, sondern drei
Länder im Laufe der Jahrhunderte in vielerlei Hinsicht - demografisch, kulturell,
wirtschaftlich, sozial und geografisch – miteinander verwachsen sind: Belgien,
Deutschland und die Niederlande. Es entspricht den Fragen, die der genannte Vorstand
uns im Mai 2008 vorgelegt hat:
- Zeigen Sie Art und den Umfang der drogenbedingten Kriminalität im Gebiet der
Euregio Maas-Rhein und in dessen Umfeld auf, und präzisieren Sie damit die
Problemstellung.
- Stellen Sie dar, welche Formen der Zusammenarbeit von den über die Grenzen
hinaus kooperierenden Polizeieinheiten und Staatsanwaltschaften zur Bekämpfung
drogenbedingter Kriminalität bereits entwickelt wurden.
- Beschreiben Sie die best practices, die in den einzelnen Teilgebieten der Euregio
Maas-Rhein bestehen und die sich zur Anwendung in den anderen Teilen der Euregio
Maas-Rhein eignen.
- Formulieren Sie möglichst konkrete Empfehlungen für eine Chancennutzung
von örtlichen und regionalen Behörden in Zusammenarbeit mit der Polizei und den
Staatsanwaltschaften in der Euregio Maas-Rhein.
- Zeigen Sie so konkret wie möglich realistische Möglichkeiten der jeweiligen
nationalen Behörden auf, die Zusammenarbeit und die Abstimmung der Politik und
der gesetzlichen Grundlagen zur Bekämpfung drogenbedingter Kriminalität zu
verbessern, bzw. verdeutlichen Sie die wichtigsten Hemmnisse, die einer Verbesserung
der Situation im Wege stehen und die von den nationalen Behörden ausgeräumt
werden können.
- Stellen Sie einzelne Punkte in einem Implementierungsplan und einem zeitlichen
Handlungsrahmen für die Jahre 2008-2009 dar.
Um diesen Auftrag erfüllen zu können, haben wir im Wesentlichen zwei Aktivitäten
entfaltet.
24
Zuerst haben wir möglichst umfangreiches Dokumentationsmaterial über die
drogenbedingte Kriminalität in der Euregio Maas-Rhein und über die Initiativen
gesammelt, die von den öffentlichen Stellen und Behörden der betroffenen Landes­teile allein bzw. in gegenseitiger Absprache in den vergangenen Jahren, wenn auch
nicht grenzübergreifend, ergriffen wurden, um diese Kriminalität einzudämmen.
Ergänzend dazu wurde in einer Übersicht zusammengestellt, welche Politik
hinsichtlich Drogen und drogenbedingter Kriminalität Belgien, Deutschland,
Frankreich und die Niederlande gegenwärtig verfolgen, einschließlich der Politik,
die diese und andere Mitgliedstaaten diesbezüglich im Rahmen der Europäischen
Union berücksichtigen.
Zweitens haben wir im Lauf der Monate Juni, Juli und August mit den
Bürgermeistern, den Staatsanwaltschaften und den Polizeichefs der drei Länder
Gespräche am runden Tisch geführt. In diesen Gesprächen ging es ergänzend zu
unserem Auftrag jeweils um drei Fragen:
- Wie sind Art, Umfang und Entwicklung des Drogenproblems in der Euregio MaasRhein und seine tatsächlichen Auswirkungen auf das gesellschaftliche Zusammen­
leben in dieser Euregio einzuschätzen?
- Welche besonderen Anstrengungen sowohl in Bezug auf besondere Maßnahmen
als auch in Bezug auf den Umfang, in dem diese Maßnahmen angewendet werden (Art
und Umfang des Einsatzes von Menschen und Mitteln) werden unternommen, um
zu einer Bekämpfung dieses Problems zu gelangen bzw. seine Auswirkungen zu
verringern? Was wurde mit diesen Maßnahmen bis jetzt erreicht? Welche beab­
sichtigten und unbeabsichtigten Wirkungen entfalten Sie auf Art, Umfang und
Entwicklung des Problems?
- Welche Maßnahmen schließlich müssten nach welchem Maßstab von welchen
öffentlichen Stellen und Behörden bzw. von welchen Instanzen oder Unternehmen
getroffen werden, um das Problem in der Euregio Maas-Rhein kurz- oder mittelfristig
besser zu kontrollieren und um unbeabsichtigte nachteilige Wirkungen dieser
Maßnahmen weitestgehend zu vermeiden?
Im Hinblick auf eine angemessene Beantwortung dieser drei Fragen haben in den drei
beteiligten Landesteilen insgesamt sechzehn Gespräche am runden Tisch statt­
gefunden. Wie der Anlage zu entnehmen ist, fanden diese jeweils gesondert mit
Funktionsträgern, Staatsanwälten und den Polizeichefs statt. Dies geschah nicht nur
deshalb, um deren jeweilige Sichtweisen zu Art und Umfang des Problems zu ermitteln,
sondern auch, um ihre unterschiedlichen Erfahrungen hinsichtlich der Vorgehens­
weise kennen zu lernen. Nahezu alle diese Gespräche wurden im Hinblick auf die
Abfassung des Gutachtens – also einzig und allein zur eigenen Verwendung –
25
aufgezeichnet. Den Teilnehmern dieser Gespräche wurde im Übrigen zugesagt, dass
sie niemals wörtlich im Gutachten zitiert werden und dass ferner darauf geachtet wird,
dass keinerlei Stellungnahmen im Gutachten einem oder mehreren unserer
Gesprächspartner ohne weiteres zugeordnet werden können. Diese Vereinbarung hat
zweifellos die notwendige Offenheit und damit den Wahrheitsgehalt und den Nutzen
der Gespräche am runden Tisch erheblich gefördert.
An dritter Stelle haben wir in Maastricht an einem Polizeieinsatz
teilgenommen, der die Verhaftung von Drugsrunnern zum Ziel hatte. Ferner haben
wir dem Euregionaal Politie Informatie- en Coördinatie Centrum in Heerlen, dem
gemeinschaftlichen Zentrum der Polizeidienststellen in der Euregio, einen
Arbeitsbesuch abgestattet. Das Zentrum wurde vor einigen Jahren auf Initiative der
betroffenen Polizeichefs gegründet, die sich in der NeBeDeAgPol zusammengeschlossen
haben.
Die Erkenntnisse, zu denen wir aufgrund des Dokumentationsmaterials, der
Gespräche am runden Tisch und der Arbeitsbesuche gelangt sind, wurden in den
folgenden sechs Kapiteln festgehalten.
Kapitel 2 greift auf die jüngste Vergangenheit der Drogenpolitik der Länder
zurück, die im Jahr 1985 das Übereinkommen von Schengen (sog. Schengener
Abkommen) unterzeichnet und später im Jahr 1990 als Erste das Schengener
Durchführungsübereinkommen (Schengen II) geschlossen haben. Im Rahmen dieses
Gutachtens erscheint es uns wichtig, sich die Vereinbarungen, die im Rahmen von
Schengen bezüglich der Drogenpolitik getroffen wurden, noch einmal sehr genau ins
Gedächtnis zu rufen. Diese Vereinbarungen spielen nämlich noch immer in der
Diskussion zu diesem Thema zwischen den Niederlanden und den sie umgebenden
Ländern eine wichtige Rolle.
Anschließend wird in Kapitel 3 erörtert, welche Drogenpolitik gegenwärtig in
der Europäischen Union im Anschluss an Schengen verfolgt wird und wie auf diesem
Niveau das augenblickliche Drogenproblem in den Ländern beschrieben wird, die eine
entscheidende Rolle in der Drogenkriminalität, wie sie sich in der Euregio darstellt,
spielen.
In Kapitel 4 steht die in Belgien, Deutschland, Frankreich und den Nieder­
landen in Bezug auf Drogen und drogenbedingte Kriminalität generell verfolgte
Politik im Mittelpunkt. In dieser vergleichenden Situationsbeschreibung werden die
Grundzüge sowohl der Drogenpolitik als auch des Drogenproblems in den jeweiligen
Ländern erörtert. Auf diese Weise ist es möglich, die Gemeinsamkeiten und die
Unterschiede zwischen diesen vier Ländern in diesen beiden Punkten konkret und
genau herauszuarbeiten.
Vor allem, weil sie die Diskussion über die Überwachung drogenbedingter
Kriminalität in der Euregio Maas-Rhein in besonderem Maße geprägt hat, widmen
wir in Kapitel 5 zunächst der Drogenpolitik der niederländischen Provinz ZuidLimburg unsere besondere Aufmerksamkeit. Im Anschluss daran setzen wir uns mit
26
den grenzübergreifenden Initiativen auseinander, die von Behörden und Ämtern in
der Euregio ins Leben gerufen wurden, um diese Kriminalität einzudämmen. Ferner
werden hier auch die zurzeit in der Euregio geäußerten Vorschläge in Bezug auf eine
angemessenere Vorgehensweise behandelt.
In Kapitel 6 werden Art, Umfang und Entwicklung der drogenbedingten
Kriminalität in der Euregio dargestellt. Hier gehen wir zunächst näher auf die
Komplexität dieser Fragestellung ein. Im Anschluss daran erörtern wir die wichtigsten
Punkte im Einzelnen: den Anbau von Marihuana, die Coffeeshops, die Herstellung
und den Vertrieb von synthetischen Drogen, den unerlaubten Verkauf von (harten und
weichen) Drogen, die Drogenhäuser und die Problematik der Drugsrunner. In einem
Résumé zu diesem Kapitel bewerten wir nicht nur die Drogenpolitik in den
Niederlanden, sondern geben auch unsere Einschätzung zur Ernsthaftigkeit der
Drogenproblematik ab, insbesondere der drogenbedingten Kriminalität in der
Euregio.
In Kapitel 7 stellen wir unseren Entwurf eines Handlungskonzepts für eine
verbesserte gemeinsame Bekämpfung dieser Kriminalität in der Euregio Maas-Rhein
vor. Dieses Kapitel enthält mit anderen Worten die Umrisse des Handlungskonzepts,
um das uns der Vorstand der Euregio Maas-Rhein gebeten hat.
Die Anlage enthält ein Verzeichnis der Personen, die zu den Gesprächen am
runden Tisch eingeladen wurden.
27
2.
Der Schengener Kompromiss
2.1.
Einleitung
Das erste Mal, dass die drei Benelux-Staaten – zusammen mit Frankreich und
Deutschland – versucht haben, zu einem Abgleich hinsichtlich ihrer Drogenpolitik zu
gelangen, geschah dies im Rahmen dessen, was gemeinhin unter dem Namen
„Schengen“ bekannt ist. Jedenfalls stand das Problem sowohl beim Zustandekommen
des Schengener Abkommens im Jahr 1985 als auch bei der Formulierung des
Schengener Durchführungsübereinkommens im Jahr 1990 weiter oben auf der
Tagesordnung als jemals zuvor. Die Vereinbarungen, die schließlich in diesem
Zusammenhang getroffen wurden, lassen erkennen, dass sich die Beteiligten in
bestimmten Bereichen völlig einig waren, aber in anderen Punkten eben nicht. Allein
schon deshalb kann Schengen in diesem Gutachten nicht außer Betracht gelassen
werden.
Hinzu kommt, dass diese beiden Übereinkommen nicht nur immer noch eine
wichtige Rolle für die Auseinandersetzung mit der aktuellen Drogenpolitik spielen,
sondern auch für die unterschiedlichen Formen der Zusammenarbeit, die zur
Eindämmung der drogenbedingten Kriminalität entwickelt wurden. Es liegt daher
nahe, an dieser Stelle in Erinnerung zu rufen, was im Rahmen von Schengen in diesem
Punkt vereinbart wurde und wie dies in den beteiligten Ländern und hier – angesichts
der Probleme, die sich im Augenblick ergeben – vor allem in den Niederlanden und in
Belgien eingeschätzt wird. Dazu befassen wir uns zunächst mit der parlamentarischen
Behandlung der Schengener Übereinkommen im niederländischen Parlament und
anschließend mit deren Erörterung im belgischen Parlament.
Anschließend gehen wir der Frage nach, was im Interparlamentarischen
Benelux-Rat unternommen wurde, um die Drogenpolitik Belgiens, der Niederlande
und Luxemburgs besser auf einen Nenner zu bringen, als dies im Rahmen von
Schengen gelungen war. Die Einigkeit in der Politik, die in dem diesbezüglichen
Gutachten dieses Rates aufgezeigt wurde, kann auch heutzutage noch als einer der
Ausgangspunkte für eine Anpassung des Schengener Kompromisses an die
gegenwärtige Drogenproblematik in der Euregio Maas-Rhein dienen. In diesem
Gutachten greifen wir jedoch allgemein auf die Ausgangspunkte des Schengener
Abkommens und des Schengener Durchführungsübereinkommens zurück, weil sie
trotz erheblicher Veränderungen in der Drogenpolitik der beteiligten Länder und der
Drogenproblematik selbst unvermindert aktuell geblieben und daher immer noch in
wichtigen Teilen brauchbar sind.
28
2.2.
Der Wortlaut des Abkommens und des Durchführungsübereinkommens
Der Beschluss von Vertretern aus Deutschland, Frankreich und den Benelux-Staaten
im Februar 1985, eine politische Vereinbarung zu treffen, die letztlich die Abschaffung
aller Grenzhindernisse an den Binnengrenzen bewirken sollte, führte einige Monate
später zu einem Benelux-Memorandum mit Vorschlägen für eine etappenweise
Lockerung der Formalitäten an diesen Grenzen. Einer der Schwerpunkte in diesem
Memorandum war die enge Zusammenarbeit zwischen Zoll und Polizei bei der
Bekämpfung von Kriminalität und Betäubungsmitteln.1
In Artikel 8 des daraufhin folgenden Schengener Abkommens, das im Juni
1985 geschlossen wurde, ist festgelegt, dass die Vertragsparteien sich dazu verpflichten, „den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in ihren Hoheitsgebieten
entschieden zu bekämpfen und ihre Aktionen in diesem Bereich wirksam zu
koordinieren.“ Im Anschluss daran wurde in Artikel 9 geregelt, dass sie insbesondere
zu diesem Zweck die Zusammenarbeit zwischen ihren Zoll- und Polizeibehörden
kurzfristig intensivieren sollen, unter anderem durch eine Verbesserung des
Informationsaustauschs. Ferner ist in Artikel 19 bestimmt, dass langfristig eine
Angleichung der Gesetzgebung und der gesetzlichen Vorschriften unter anderem im
Betäubungsmittelbereich angestrebt werden sollte.
In einem gesonderten Anhang 3 wurde im Hinblick auf die Maßnahmen
festgelegt, die die Bekämpfung des Handels mit Betäubungsmitteln betreffen, dass die
Vertragsparteien zur Koordinierung Ihres Handelns zur Bekämpfung des Handels mit
Betäubungsmitteln alle nützlichen Informationen austauschen sollten, dies jedoch
unter Beachtung ihres nationalen Rechts und sofern die Rechtshilfeabkommen keine
andere Verschaffung von Informationen vorschrieben. Hierzu sollten sie natürlich
bereits bestehende Interpol-Kanäle nutzen, aber es wurde ferner angekündigt, dass
jeder von ihnen – im Hinblick auf einen schnellen und direkten Informationsaustausch
– eine zentralisierte Behörde einrichten sollte, mit der die zuständigen Stellen der
anderen beteiligten Länder vorzugsweise Kontakt aufnehmen könnten.2
Aus dem Wortlaut des Schengener Durchführungsübereinkommens vom
19. Juni 1990 ergibt sich jedoch, dass einzelne Punkte im Jahr 1985 leichter vereinbart
wurden, als sie in den Jahren danach umgesetzt werden konnten.3 Der Problematik der
Betäubungsmittel ist ein ganzes Kapitel gewidmet (Artikel 70-76). Dass es nicht
möglich war, die Zielsetzungen des Schengener Abkommens vollständig zu realisieren,
wird in Artikel 70 unmittelbar eingestanden, in dem festgelegt ist, dass insbesondere
mit Vertretern der Polizei- und Zollbehörden eine „ständige Arbeitsgruppe“
1
Tweede Kamer, 1984-1985, 18941, Nr. 1.
2
Tractatenblad, 1985, Nr. 102.
3
Tractatenblad, 1990, Nr. 145.
29
einzurichten ist, deren Aufgabe darin besteht:
„gemeinschaftliche Probleme in Bezug auf die Bekämpfung der Betäubungs­
mittelkriminalität zu untersuchen und gegebenenfalls Vorschläge zur notwendigen
Verbesserung der praktischen und technischen Aspekte der Zusammenarbeit
zwischen den Vertragsparteien zu machen.“
In Artikel 71 Absatz 1 heißt es im Anschluss, dass sich die Vertragsparteien dazu
verpflichten, „in Bezug auf die unmittelbare oder mittelbare Abgabe von Suchtstoffen
und psychotropen Stoffen aller Art (einschließlich Cannabis) und den Besitz dieser
Stoffe zum Zwecke der Abgabe oder Ausfuhr, unter Berücksichtigung der bestehenden
Übereinkommen der Vereinten Nationen (aus den Jahren 1961, 1971 und 1988) alle
notwendigen Maßnahmen zu treffen, die zur Unterbindung des unerlaubten Handels
mit Betäubungsmitteln erforderlich sind.“ Die genannten Übereinkommen, die unter
anderem durch Eingliederung des Schengener Durchführungsübereinkommens Teil
der Gesetzgebung der Europä-ischen Union geworden sind, bilden daher klar und
deutlich einen der Ansatzpunkte für die Drogenpolitik der Union und bestimmen auf
diese Weise auch den Handlungsspielraum, den die Behörden in den Mitgliedstaaten
und speziell in der Euregio Maas-Rhein auf diesem Gebiet haben.
In Absatz 2 ist anschließend geregelt, dass die Vertragsparteien sich dazu
verpflichten, die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln und psychotropen
Stoffen aller Art einschließlich Cannabis-Produkten sowie den Verkauf, die Abgabe
und die Verschaffung dieser Mittel und Substanzen mit verwaltungs- und
strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden. In einer gemeinsamen Erklärung wird hier­
zu jedoch ausdrücklich angemerkt, dass, sofern eine Vertragspartei im Rahmen ihrer:
„nationalen Politik bezüglich Vorbeugung und Behandlung von Abhängigkeit von
Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen von dem in Artikel 71 Absatz 2
festgelegten Prinzip abweicht, alle Vertragsparteien die erforderlichen straf- und
verwaltungsrechtlichen Maßnahmen ergreifen, um eine unerlaubte Ein- und Ausfuhr
dieser Mittel und Stoffe insbesondere in das Staatsgebiet der übrigen Vertragsparteien
des Durchführungsübereinkommens zu unterbinden.“
Zur Bekämpfung der unerlaubten Einfuhr dieser Mittel und Substanzen sagen die
Vertragsparteien in Absatz 3 zu, dass sie die Kontrollen des Personen- und Waren­
verkehrs an den Außengrenzen verstärken werden, insbesondere durch Verlagerung
von Kräften der Polizei und des Zolls und den Einsatz der modernen Methoden der
Drogenfahndung und von Drogenspürhunden. In Absatz 4 ist geregelt, dass sie zur
Einhaltung der Vereinbarungen dieses Artikels insbesondere Örtlichkeiten über­
wachen sollen, „an denen erfahrungsgemäß Rauschgifthandel betrieben wird“, und in
Absatz 5 ist schließlich aufgenommen, dass die Vertragsparteien ihr Möglichstes
30
unternehmen sollen, um die unerlaubte Nachfrage nach Betäubungsmitteln und
psychotropen Stoffen einschließlich Cannabis einzudämmen, um:
„den negativen Folgen dieser unerlaubten Nachfrage vorzubeugen und entgegen­
zuwirken. Die Maßnahmen dazu liegen im Verantwortungsbereich der einzelnen
Vertragsparteien.“
In den nachfolgenden Artikeln geht es unter anderem um die Verpflichtung der
Vertragsparteien, Maßnahmen zu ergreifen, die eine Beschlagnahme und Entziehung
von Vermögensgewinnen aus dem Drogenhandel ermöglichen, Voraussetzungen für
die kontrollierte Abgabe bei der Bekämpfung dieses Handels zu schaffen, sowie um
die Ergreifung von Maßnahmen im Umfeld von Kontrollen des legalen Umgangs mit
Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen und im Bereich des Umgangs mit
diesen Mitteln und Substanzen zur medizinischen Behandlung.
Es dürfte deutlich sein, dass die gerade genannten Bestimmungen einen
Kompromiss der fünf ursprünglichen Schengen-Länder darstellen. Über vier wichtige
Aspekte war man sich zweifellos einig:
- Die Vertragsparteien sollen ständig gemeinsam darüber wachen, wie sich die
Situation im Hinblick auf eine Anpassung der betriebenen Politik weiterentwickelt.
- Schwarzhandel und Vertrieb von Betäubungsmitteln und psychotropen
Substanzen müssen energisch bekämpft werden, gegebenenfalls auch unter Einsatz
unkonventioneller Methoden.
- Die Vertragsparteien sollen Orte überwachen, von denen allgemein bekannt ist,
dass dort Mittel und Substanzen gehandelt werden.
- Die Art und Weise, wie die nachteiligen Auswirkungen der unerlaubten Nachfrage
verhindert und abgeschwächt werden, liegt in der Eigenverantwortlichkeit der
Vertragsparteien.
Letztere wichtige Zielsetzung der Schengen-Politik stellt einen klaren Bezug zur
abweichenden Politik her, die die Niederlande insbesondere mit der Einrichtung von
Coffeeshops für Konsumenten weicher Drogen verfolgt hat und offenbar weiter
verfolgen wollten. Die Niederlande erhielten den notwendigen Spielraum dafür,
allerdings unter der Bedingung, dass sie weiterhin die erforderlichen (verwaltungsund strafrechtlichen) Maßnahmen ergreifen mussten, um der Ein- und Ausfuhr von
Drogen in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragsparteien entgegenzuwirken. Wie
diese erforderlichen Maßnahmen genau auszusehen hatten und nach welchem
Maßstab sie anzuwenden waren, wurde jedoch nirgends explizit festgelegt.
Gerade weil zurzeit die Diskussion über die Drogenpolitik vor allem zwischen
Belgien und den Niederlanden besonders hitzig geführt wird, ist es nicht nur für ein
ausreichendes Verständnis dieser Auseinandersetzung, sondern auch für ein gutes
31
Verständnis der diesbezüglichen zukünftigen Auswirkungen wichtig, kurz darauf
einzugehen, wie dieser Kompromiss von den Parlamenten dieser beiden Länder
beurteilt wird.
2.3.
Die Auseinandersetzung im niederländischen Parlament
In den Niederlanden wurde zwischen 1985 und 1995 bis Inkrafttreten des
Durchführungsübereinkommens über die Zukunft der Drogenpolitik im Rahmen von
Schengen häufig und heftig debattiert. Es wäre sicher nicht sinnvoll, hier noch einmal
auf die gesamte Diskussion einzugehen. Wir können und müssen uns an dieser Stelle
darauf beschränken, auf einige Punkte zu verweisen, die auch gegenwärtig noch eine
wichtige Rolle spielen.
Die niederländische Regierung hat immer wieder verdeutlicht, dass es auch
ihr mit der energischen Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln ernst sei, insbesondere durch eine Intensivierung der internationalen
Zusammenarbeit von Polizei- und Zollbehörden. Bestritten wurde, die Niederlande
verfolgten im Hinblick auf den Handel von weichen Drogen keinerlei politische Linie,
wie dies von deutscher Seite gelegentlich behauptet wurde. Auf den konkreten Inhalt
dieser Politik wurde aber meist nicht näher eingegangen.4
Die Angleichung der Politik zur Strafverfolgung von Zuwiderhandlungen
gegen die Drogengesetzgebung war von Anfang an offenkundig ein heikler Punkt,
nicht nur zwischen Deutschland und den Niederlanden, sondern auch zwischen den
Niederlanden einerseits und Frankreich und Belgien andererseits. Wie oben bereits
erwähnt, kam es hier folglich zu keiner Einigung. Deutschland hatte dies nach Meinung
der niederländischen Regierung schließlich auch akzeptiert. Eine derartige
Angleichung hätte jedenfalls dazu geführt, dass Deutschland das Legalitätsprinzip
abgeschafft und die Niederlande ihre Politik hinsichtlich weicher Drogen verschärft
hätten. Beides war sicher zu dieser Zeit politisch und gesellschaftlich nicht
durchsetzbar.5
Deutschland verlangte jedoch lange Zeit weiterhin von den Niederlanden,
ihre Politik zur Strafverfolgung hinsichtlich weicher Drogen einseitig zu verschärfen,
weil „viele deutsche Staatsangehörige sich derzeit in den niederländischen Coffeeshops
mit weichen Drogen versorgten“. Dieser Wunsch wurde zwar gehört, nicht aber erhört.
Als Grund wurde immer wieder einfach angeführt, die verfolgte Politik hinsichtlich
weicher Drogen sei „nicht ohne Erfolg“ geblieben: Die beabsichtigte Trennung der
Märkte würde erreicht und so kämen Konsumenten von weichen Drogen nicht
ungewollt in Kontakt mit dem Angebot an harten Drogen. Ferner wurde darauf
4
Tweede Kamer, 1985-1986, 19326, Nr. 1.
5
Tweede Kamer, 1987-1988, 19326, Nr. 8.
32
verwiesen, dass der Konsum von weichen Drogen unter Jugendlichen zurückgegangen
war und dass der Konsum von harten Drogen bereits einige Jahre stabil blieb.
Grundsätzlich war man sich in der Tweede Kamer des niederländischen Parlaments über
die Trennung der harten von der weichen Drogenszene mittels der Coffeeshops einig.
In dem Maße, in dem die niederländische Politik negative Auswirkungen in
anderen Ländern hatte – etwa die Beschaffung weicher Drogen durch deutsche
Jugendliche in den Niederlanden – und die Niederlande gebeten wurden, an diesen
Auswirkungen etwas zu ändern, hätte man dasselbe auch von den Nachbarländern wie
Deutschland verlangen können. Weil, so merkte ein namhafter Abgeordneter an,
Deutschland keinen Unterschied zwischen weichen und harten Drogen mache und die
staatliche Fürsorge derjenigen in den Niederlanden hinterherhinke, kämen viele
Westdeutsche hierher: „Das sind negative Auswirkungen der deutschen Politik.“6
Die niederländische Regierung teilte im April 1989 mit sichtlicher Genug­
tuung mit, dass über die Drogenpolitik endlich eine Einigung erzielt worden sei. Der
Vergleich bestand darin, dass jedes Land tatsächlich seine eigene Drogenpolitik
verfolgen durfte, also auch die Niederlande, solange dies die Politik der anderen
Vertragspartner nicht nachteilig beeinflusse. Für die Niederlande bedeutete dies nach
Auffassung der damaligen Regierung:
- dem Verkauf von weichen Drogen an Ausländer entgegenzuwirken;
- Verstöße von Ausländern gegen das Opiumgesetz in den Niederlanden weitest­
gehend an deren eigene Justizbehörden zu verweisen;
- und therapeutische Hilfe für nicht im Inland ansässige Ausländer auszusetzen.7
Wie diese Bedingungen konkret erfüllt werden konnten, wurde jedoch nicht erklärt.
Wie sollte man künftig Ausländern den Zutritt zu den niederländischen Coffeeshops
verwehren? Und wie sollten sie am Kauf von weichen Drogen in der nicht anerkannten
Szene gehindert werden?
Vermutlich waren es Fragen wie diese, die dazu führten, dass der
niederländische Justizminister Korthals Altes von der niederländischen Haltung auch
nicht ganz so überzeugt war, wie es den Anschein hatte. Am 28. Juni 1989 fügte er in
einer Debatte an, dass die Niederlande an ihrer Politik der Duldung – insbesondere
durch die Akzeptanz der Coffeeshops – nicht ewig gegen alle Widerstände festhalten
könnten oder müssten. Wenn die Niederlande, so behauptete er:
„weiterhin Anziehungskraft ausüben aus der Tatsache heraus, dass hier nicht nur
Betäubungsmittel erhältlich sind, sondern auch daraus, dass hier die dazugehörige
6
Tweede Kamer, 1988-1989, 19326, Nr. 18.
7
Tweede Kamer, 1988-1989, 19326, Nr. 12 und Nr. 19.
33
Betreuung viel besser geregelt ist als in anderen Ländern, müssen wir uns davor
gewaltig in Acht nehmen. Wir können den Methadonbus natürlich nicht gleich durch
einen ganzen Methadonzug ersetzen, nur weil so viele Menschen aus Europa auch
davon profitieren möchten. Daraus würde sich ein Defizit in unserer eigenen Politik
der Strafverfolgung ergeben. Wir haben großes Interesse daran, Vereinbarungen so zu
treffen, dass wir in unserem eigenen Land auch tatsächlich weiterhin an unserer
eigenen Strafverfolgungspolitik festhalten können, nicht nur theoretisch, sondern
auch in der Praxis, weil wir sehen, dass dieses System hierzulande zu zufrieden­
stellenden Ergebnissen geführt hat.“
Bei seiner Rede über die in einigen Fällen zu weitgehende Werbepolitik der Coffee­
shops, ging er auf die Zukunftsfähigkeit der Drogenpolitik ein:
„Dies hängt auch mit der Frage zusammen, ob es zutrifft, dass wir mit unserer
Strafverfolgungspolitik das Betäubungsmittelproblem tatsächlich in den Griff
bekommen. Wenn sich nachher bei offenen Grenzen herausstellt, dass wir das Problem
genauso kontrollieren können wie bisher, dann ist eine Angleichung unserer Politik
der Strafverfolgung nicht erforderlich. In dem Augenblick, in dem dies nicht mehr der
Fall ist, muss unsere Politik entsprechend angepasst werden.“8
Die anderen Vertragsparteien wollten die niederländische Politik allerdings nicht ohne
weiteres anerkennen. Vor allem von französischer Seite wurde darauf gedrängt, dass
besonders dann, wenn Länder bei der Abgabe von geringen Mengen Cannabis eine
abweichende Ansicht vertreten, diese Länder:
„dennoch die unerlaubte Ausfuhr von Cannabisprodukten in das Hoheitsgebiet einer
oder mehrerer anderer Vertragsparteien verhindern (müssten) oder ihr mit straf­
rechtlichen und verwaltungsrechtlichen Mitteln entgegenzuwirken hätten“.
Diese zusätzliche Forderung stellte für die Niederlande kein Problem dar. Sie lag nach
Meinung der Regierung völlig auf einer Linie mit der Politik, die bezüglich der
unerlaubten Ein- und Ausfuhr von Betäubungsmitteln verfolgt wurde: Die Fahndung
und die diesbezügliche strafrechtliche Verfolgung hätten „höchste Priorität“.9 Wie sich
herausstellte, wurde diese Forderung später in einer gemeinsamen Erklärung zum
Durchführungsübereinkommen ausdrücklich anerkannt.
Die parlamentarische Auseinandersetzung in den Jahren nach der Unter­
zeichnung des Durchführungsübereinkommens (1990) ergab lediglich eine Wieder­
8
Tweede Kamer, 1988-1989, 19326, Nr. 18.
9
Tweede Kamer, 1989-1990, 19326, Nr. 27 und Nr. 33.
34
holung der Grundideen. Einzig die Kritik Frankreichs bzw. der neuen französischen
Regierung an der niederländischen Drogenpolitik sorgte in den Jahren vor Inkrafttreten
des Durchführungsübereinkommens (1995) für einige Aufregung. Die niederländische
Regierung versicherte der Tweede Kamer jedoch immer wieder, dass sich die Niederlande
weder im Zusammenhang mit Schengen noch im Rahmen der soeben gegründeten
Europäischen Union verpflichtet hätten, für eine Harmonisierung der Drogenpolitik
zu sorgen. Die Niederlande hätten allerdings die Verpflichtung umfassend akzeptiert:
„die von den Niederlanden auf Frankreich und andere Länder ausgehenden grenz­
übergreifenden negativen Auswirkungen, aber auch solche in umgekehrter Richtung
(zum Beispiel die französischen Drugsrunner, die in Rotterdam große Probleme
verursachen), zu identifizieren, im Blick zu behalten und dafür gemeinsame Lösungen
zu suchen und die Zusammenarbeit zu intensivieren.“10
Schon vorher hatten die Niederlande dazu in der ständigen Arbeitsgruppe, die gemäß
Artikel 70 Absatz 1 inzwischen bereits eingerichtet worden war, eine Reihe von Vor­
schlägen unterbreitet. Beispiele hierfür waren die Hazeldonk-Beratungen mit Belgien
und Frankreich über die Drogentourismusroute Rotterdam-Lille und die MaastrichtBeratungen im Benelux-Zusammenhang für die Route Maastricht-Lüttich-Luxemburg.11
Die parlamentarische Auseinandersetzung über die Lehre von den negativen
Auswirkungen gipfelte im November 1994 in einer erhitzten Debatte zur nieder­
ländischen Drogenpolitik. CDA-Parlamentsmitglied De Hoop Scheffer formulierte
damals die provokante These, dass die Niederlande Schengen und auch die Europäische
Integration befürworteten, während:
„wir in Bezug auf unsere Drogenpolitik immer weiter vom Hauptstrom in Europa
abtreiben nach dem Motto: Wir haben Recht.“
Insbesondere warf er dem Abgeordneten Van Traa (PvdA) vor, dass dieser übersehe,
dass die Niederlande dazu verpflichtet seien, den negativen Folgen ihrer Politik für
andere Länder entgegenzuwirken. Denn in Belgien und Frankreich machte man sich
darüber große Sorgen:
„Sie müssen sich in den Niederlanden nicht erst ins Grenzgebiet begeben, um die
negativen Folgen unserer Drogenpolitik für Ausländer und von Ausländern
festzustellen.“
Er plädierte keineswegs dafür, die gesamte niederländische Drogenpolitik in Frage zu
10
Tweede Kamer, 1995-1996, 19326, Nr. 128.
11
Tweede Kamer, 1993-1994, 19326, Nr. 77.
35
stellen, forderte jedoch, dass:
„wir intern in den Niederlanden die Regeln auch beachten, die wir für uns selbst
aufgestellt haben, z.B. für die Anzahl der Coffeeshops, und dass wir negative Folgen
dieser Politik in anderen Ländern künftig so weit wie möglich vermeiden.“12
2.4.
Die Auseinandersetzung im belgischen Parlament
De Hoop Scheffer verwies nicht ohne Grund ausdrücklich auf Belgien. Hier hatte das
Parlament dem Entwurf des Durchführungsübereinkommens besonders in den Jahren
1989 und 1990 bereits einige kürzere mündliche Beratungen gewidmet. Der Handel
mit und der Konsum von Drogen – ob in Belgien selbst oder in den Niederlanden –
wurde dabei nicht als ein Problem bezeichnet, dem man mit besonderen Maßnahmen
hätte entgegentreten müssen. Später wurde im Senat eine spezielle Kommission
eingerichtet, um die Gesetzentwürfe zum Schengener Abkommen zu untersuchen.
Das Gutachten dieser Kommission wurde im Dezember 1992 veröffentlicht.13
In diesem Gutachten wurden die Vereinbarungen zur Drogenpolitik jedoch
für problematisch erachtet. Die Artikel 70-76 erweckten trotz alledem den Eindruck,
wurde von einem Mitglied der Kommission angemerkt, dass alle Vertragsparteien
nahezu der gleichen Auffassung seien oder fast dieselbe Politik betrieben. Weil dies
aber eben nicht der Fall sei, wie das Beispiel der Niederlande zeige, wäre fraglich, wie
die entsprechenden Bestimmungen anzuwenden seien. Von Seiten des Ministers
wurde angeführt, dass die diesbezüglichen Bestimmungen anzusehen seien als:
„eine Art Gleichgewichtsübung zwischen Frankreich einerseits, das auf diesem Gebiet
eine viel strengere Position vertrat, und den Niederlanden andererseits, die eher eine
große Flexibilität zeigten. Die Vertragsparteien, die das Durchführungsüberein­
kommen schlossen, hatten dabei die Zielsetzung, zumindest auf Seiten der Nieder­
lande zu erreichen, dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen würden, um dem
Drogentourismus entgegenzutreten (...). Diese Reihe von Vorschriften vermittelt eine
klare Vorstellung von dem Kompromiss, der in der Sache geschlossen werden musste,
und aus dem hervorgeht, dass einige Obergrenzen eingebaut wurden, die die
Niederlande nicht überschreiten möchten, so dass die diesbezüglichen Vorschriften
darauf hinweisen, dass ein Mindestmaß von dem erreicht werden konnte, was von den
in der Sache strenger auftretenden Ländern wie Frankreich und Deutschland zu
erwarten war. Wie diese Vorschriften anzuwenden sein werden, wird sich allerdings in
der Praxis zeigen. Artikel 70 sieht eine ständige Arbeitsgruppe für die Erarbeitung
12
Tweede Kamer, 1994-1995, 19326, Nr. 95.
13
Senaat, 1992-1993, Nr. 464–2.
36
konkreter Maßnahmen vor und ist daher als eine Schlüsselbestimmung anzusehen.“
Ein Mitglied der Kommission begnügte sich nicht mit dieser Interpretation. Es war der
Ansicht, dass das Problem „nicht ernsthaft behandelt wird“. Weil belgische Staatsbürger
in den Niederlanden eine bestimmte Menge von Betäubungsmitteln ungehindert
erwerben können:
„schwappt das ganze Problem zu uns herüber, wodurch ausgerechnet als Folge des
Schengener Abkommens Bereiche entstehen werden, die das Problem nur noch
vergrößern können. (...) Schengen wird den Drogentourismus nicht verschwinden
lassen. (...) Das Problem wächst, niemand scheint jedoch bereit zu sein, einen Schritt
für eine bessere Zusammenarbeit zu unternehmen.“
Damit war nicht jeder einverstanden, aber das oben genannte Mitglied ließ sich
dadurch nicht abschrecken:
„Man darf nicht aus den Augen verlieren, dass das Schengengebiet künftig für
jedermann leichter zugänglich wird mit der Folge, dass der derzeitige Status Quo
Anlass für eine Verschlechterung dieses Zustands bieten kann.“
Es blieb bei dieser persönlichen Schlussfolgerung, die, wie im Nachhinein festzustellen
ist, sicher von einer vorausschauenden Sichtweise zeugte. Der Minister beließ es bei
den Anmerkungen, die er zuvor gemacht hatte.
2.5.
Die Auseinandersetzung im Interparlamentarischen Benelux-Rat
Wie bereits erwähnt, sahen die Niederlande die Benelux als ein Forum, auf dem die
nähere Zusammenarbeit mit Belgien und Luxemburg auf dem Gebiet der Drogen­
problematik erörtert werden konnte. Im November 1998 veröffentlichte die
Kommission für Kultur, Bildung und Gesundheit des Interparlamentarischen
Benelux-Rates ein Gutachten zur Drogenpolitik in den Benelux-Staaten.14
In diesem Gutachten wird zunächst dargestellt, welche Politik in den drei
Ländern verfolgt wird. Anschließend werden die Erfolgsaussichten, oder besser gesagt
die fehlenden Erfolgsaussichten, einer prohibitionistischen und einer antiprohibitionistischen Politik gegeneinander abgewogen. Im Anschluss daran wird
darauf hingewiesen, dass es in jedem Fall erforderlich ist, eine mehr und mehr
integrierte Politik im Hinblick auf ein Problem zu verfolgen, das auf Seiten der
Nachfrage wächst und immer komplexer wird und auf der Angebotsseite immer
14
37
Beratender Interparlamentarischer Benelux-Rat, Het drugsbeleid in de Benelux, Brüssel, 5. November 1998.
vielfältiger. Und dies alles in einem zeitlichen Kontext, in dem die Bedeutung der
Internationalisierung und insbesondere der Europäisierung der Drogenpolitik
schnell wächst und in deren Folge der Spielraum für die Entwicklung einer nationalen
oder regionalen Drogenpolitik mit ausgeprägten Unterschieden in der Gewichtung
immer kleiner wird. „Das politische Spannungsfeld, das sich in den vergangenen
Jahren um die niederländische Drogenpolitik herum entwickelt hat, verdeutlicht dies
auf anschauliche Weise.“
In ihren Empfehlungen sprach sich die Kommission zunächst für eine Politik
aus, die – angesichts der Tatsache, dass ein problembehafteter Konsum von erlaubten
und unerlaubten Drogen in unserem gesellschaftlichen Zusammenleben nicht zu
verhindern sei – einen Mittelweg zwischen den beiden Extremen findet, also mit
anderen Worten: eine Politik der Normalisierung. Auf diese Weise könne man sowohl
die Falle einer prohibitionistischen Politik – ohne Garantie für eine bessere Bekämp­
fung der Probleme – als auch die Falle einer anti-prohibitionistischen Politik – die
berechtigte Furcht vor einer Explosion des Angebots – umgehen. Außerdem
unterschied sie ausdrücklich zwischen einer Politik der Normalisierung und einer
Politik der Legalisierung, weil letztere auch „zur Bildung einer neuen illegalen Szene“
führen könne, „die erneut vom organisierten Verbrechen kontrolliert und beliefert
wird.“
Was den Inhalt einer Normalisierungspolitik ausmacht, hat die Kommission
anhand einer Reihe von Empfehlungen erläutert. Diese Empfehlungen wurden vom
Interparlamentarischen Benelux-Rat inhaltlich übernommen.15 Zusammengefasst
laufen diese auf Folgendes hinaus:
- Trennung des Konsums von weichen und harten Drogen und eine Ent­
kriminalisierung des Konsums von weichen Drogen;
- größere finanzielle Anstrengungen zur Prävention von Drogenkonsum, gerade
auch an den Orten (Risikoviertel, Schulen, Gaststätten), an denen die Risiken am
größten sind;
- konkrete Bemühungen zur Bekämpfung der Probleme des Drogenkonsums für
die betroffene Nachbarschaft;
- größere Aufmerksamkeit für die Ausbildung und Betreuung von Personen, die
beruflich mit Drogenabhängigen konfrontiert sind;
- weiteres Streben nach einer Harmonisierung der Gesetzgebung in den BeneluxStaaten;
- Vergabe „der höchsten Prioritätsstufe für grenzübergreifende Fahndungs­
maßnahmen, Vorgehensweisen und Strafverfolgungsmaßnahmen hinsichtlich der
internationalen Drogenproduktion und des Handels sowohl mit den‚ traditionellen‘
15
Beratender Interparlamentarischer Benelux-Rat, Aanbeveling betreffende de preventie van, de hulp bij en de bestrijding van het drugsprobleem, Brüssel, 27.11. 1998.
38
als auch mit den ‚neuen‘ Drogen und den damit einhergehenden Geldwäsche­
handlungen.“
Diese Empfehlungen zeigen einmal mehr, dass man sich in den Benelux-Staaten über
eine ganze Reihe von Fragen bis hin zur Entkriminalisierung von weichen Drogen
sowohl in präventiver als auch in repressiver Hinsicht einig war. Worüber man sich
eindeutig nicht einig werden konnte, war die Art und Weise, wie man die Möglichkeiten
des Erwerbs von weichen Drogen für den eigenen Gebrauch regeln bzw. organisieren
könne oder müsse. Jedenfalls wurden die Coffeeshops dezent verschwiegen; erst recht
nicht sprach man sich für eine Einrichtung von Coffeeshops in Belgien oder Luxemburg
aus. Damit wäre man ganz offenbar einen Schritt zu weit gegangen.
2.6.
Résumé
Sowohl der Wortlaut des Schengener Durchführungsübereinkommens als auch die
Auseinandersetzung mit seinem Inhalt zeigen unmissverständlich, dass die
betreffenden Vertragsparteien sich über wichtige Eckpunkte in der Drogenpolitik
einig waren. Der (grenzüberschreitende) Handel mit Drogen ist verwaltungs- und
strafrechtlich zu unterbinden, nicht nur an den gemeinsamen Grenzen, sondern auch
an (anderen) Orten, an denen dieser (Klein-)Handel betrieben wird. Außerdem müssen
die Vertragsparteien hinreichend Sorge für die Prävention von Drogenkonsum, die
Bekämpfung von Belästigungen durch Drogenabhängige und die Betreuung von
Abhängigen tragen. Bei alledem wird zwischen Cannabis und anderen unerlaubten
Drogen kein Unterschied gemacht.
Soweit die Niederlande insbesondere beim Vertrieb von weichen Drogen in
den geduldeten Coffeeshops eine abweichende Politik verfolgen möchten, müssen sie
gleichzeitig präventive und repressive Maßnahmen ergreifen, um die sich daraus
ergebenden negativen (politischen) Auswirkungen – vor allen den Drogentourismus
aus den Nachbarländern bzw. die unerlaubte Ausfuhr von Cannabis, die damit
einhergeht – für diese Länder zu unterbinden. Im Gegenzug sind die anderen Länder
verpflichtet, im Hinblick auf negative (externe) Auswirkungen ihrer Politik genauso
zu verfahren. Die Vertragspartner von Schengen haben sich mit anderen Worten jeweils
dazu verpflichtet, darauf zu achten, dass Partnerstaaten nicht für die unerlaubte Einund Ausfuhr von Drogen genutzt werden.
Übertragen auf die euregionale Drogenproblematik beinhaltet dies nicht nur
die Pflicht, den Drogenschmuggel im großen Maßstab aktiv zu bekämpfen, sondern
auch die Verpflichtung, Drogentouristen, die ihren Bedarf zum Beispiel in Maastricht
in den Coffeeshops, in den Drogenhäusern oder bei Drogenhändlern gedeckt haben,
verwaltungs- und strafrechtlich anzugehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich
hierbei um belgische, französische oder deutsche Drogentouristen handelt. Erst recht
impliziert dies, dass man nach Anzeige gemäß Artikel 21 Europäisches Übereinkommen
39
vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen des Europarates sowie Artikel 6
Übereinkommen vom 29.05.2000 über die Rechtshilfe in der Europäischen Union gegen
Angehörige des eigenen Staates, die eine Drogenstraftat im Ausland begangen haben,
ein Strafverfahren einleitet. Da es hier um eine geteilte Zuständigkeit geht, erfordert
dies selbstverständlich eine koordinierte Vorgehensweise in gegenseitiger Absprache.
Auch die Diskussion über eine mögliche Verlagerung einer Reihe von Coffeeshops in
Maastricht ist in diesem Zusammenhang zu sehen. Eine solche einseitige Ver­
waltungsmaßnahme ist nicht mit dem Geist von Artikel 71 Absatz 2 des Schengener
Durchführungsübereinkommens und den dazugehörenden gemeinsamen Absichts­
erklärungen vereinbar. Lösung des Problems kann hier nur ein Verhandlungsergebnis
sein, das von der Zustimmung der Behörden der beteiligten Länder getragen wird.
Ferner sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die niederländische
Regierung (und auch die der umliegenden Länder) in diesem Kontext wohlweislich
die Frage überging, wie die Coffeeshops (denn die waren hier natürlich das heiße Eisen)
an Drogen aus dem Ausland gelangen sollten, die sie in Amsterdam und anderswo im
großen Stil verkaufen durften. Von diesem so genannten „Hintertürproblem“ hielten
sich alle Beteiligten fern. Zumal in einer Zeit, in der es vor allem noch um Haschisch
(und nicht um in den Niederlanden gezüchtetes sog. Nederwiet) ging, wäre dann wohl
die ganze Widersprüchlichkeit und damit die Unhaltbarkeit der niederländischen
Politik sofort offenkundig geworden.
Ein weiteres großes Problem stellt die Tatsache dar, dass im Schengener
Durchführungsübereinkommen der konkrete Inhalt der betreffenden Verpflichtungen nicht festgelegt ist. Es geht hier mit anderen Worten um unbestimmte
Verpflichtungen zum Tätigwerden und keineswegs um eine Erfolgsverpflichtung.
Um ihren Anspruch auf eine abweichende Politik hinsichtlich des Vertriebs von
Cannabis sichern zu können, hatte die niederländische Regierung zugesagt, dass sie
von ihrer Seite aus die internationale Zusammenarbeit von Polizei und Zoll
intensivieren wolle. Unklar blieb, mit welcher genauen Zielsetzung, in welcher Weise,
auf welcher Verwaltungsebene und mit wie viel finanziellen Mitteln dies erreicht
werden sollte. Außerdem gaben die Niederlande den anderen Ländern zu verstehen,
dass Sie die Versorgung von deren Abhängigen nicht länger auf sich nehmen könnten.
Diese würden zukünftig von den niederländischen Fürsorgeeinrichtungen zurück­
gewiesen. Offenbar betrachtete die Regierung die Ankunft von Abhängigen aus
Deutschland, Belgien und Frankreich insbesondere in Amsterdam als eine negative
Auswirkung von deren Politik. Wenn sie wegen des Problems des ausgehenden
Drogentourismus zum Handeln verpflichtet würden, müssten die anderen etwas
gegen das Problem des Zustroms von ausländischen Drogenabhängigen unter­
nehmen.
Gerade weil das Durchführungsübereinkommen weitgehend offen lässt,
wozu die Vertragsparteien bei der Bekämpfung der (weichen) Drogen konkret
verpflichtet waren (und immer noch sind), wurde in den Beratungen von Schengen
40
nicht nur auf eine Beobachtung der weiteren Entwicklung der Situation gedrängt,
sondern auch auf die Vergabe dieser wichtigen Aufgabe an eine ständige Arbeitsgruppe. Diese Arbeitsgruppe soll die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien
untereinander im Allgemeinen fördern und muss sich konkret mit gemeinsamen
Lösungen der Problematik der (französischen) Drugsrunner (zum Beispiel in
Rotterdam) auseinandersetzen. Daran anschließend wurden sogar so genannte
Maastricht-Beratungen in Bezug auf den Drogentourismus auf der E25 zwischen den
Niederlanden und Luxemburg ins Leben gerufen. Diese Beratungen sind jedoch
vorzeitig einen stillen Tod gestorben. Auch weil die erwähnte Arbeitsgruppe durch die
Eingliederung von Schengen in die Europäische Union in die Horizontale Arbeitsgruppe
Drogen überging, existiert schon seit Jahren kein Überwachungsmechanismus mehr
zwischen den fünf Ländern, die Schengen ursprünglich einmal beschlossen haben und
die jetzt Beteiligte in dem Konflikt sind, zu dessen Lösung dieses Gutachten einen
Beitrag leisten soll.
Schließlich darf man nicht übersehen, dass die Vereinbarungen, die im
Zusammenhang mit Schengen zur Drogenpolitik getroffen wurden, auch aus Sicht der
niederländischen Regierung nicht für die Ewigkeit geschaffen wurden und nötigenfalls
an die veränderten Bedingungen hätten angepasst werden müssen. Es versteht sich
von selbst, dass nach zwanzig Jahren für eine solche Aktualisierung gute Gründe
vorliegen. Nicht nur die Probleme der Drogenproduktion und des Drogenhandels in
(und zwischen) den Niederlanden und den Nachbarländern haben ein Ausmaß und
eine Dimension angenommen, die in den achtziger Jahren und erst recht in den
sechziger und siebziger Jahren bestimmt nicht vorherzusehen war, auch die Probleme
auf Grund von Belästigungen durch Drogenkonsumenten und Drogentourismus sind
gegenwärtig in ihrem Umfang und ihrer Bedeutung von einer ganz anderen
Größenordnung, als das in den achtziger Jahren für möglich gehalten wurde.
Einzelne Stimmen haben zwar in den neunziger Jahren mit vorausschauen­
dem Blick auf ein derartiges Szenario verwiesen, aber geeignete Präventionsmaß­
nahmen wurden sicherlich nicht ergriffen. Heute kann man sich dieser Entwicklung
nicht mehr verschließen. Die Situation in der Euregio Maas-Rhein liefert hierzu auf
geradezu exponentielle Weise einen entscheidenden Beweis.
41
3. Die Entwicklungen in der Europäischen Union
3.1.
Einleitung
In diesem Kapitel wird die Drogenproblematik, wie sie sich auf der Ebene der Euregio
Maas-Rhein darstellt, aus europäischer Sicht betrachtet. Es wird nicht nur kurz auf
die Drogenpolitik eingegangen, die gegenwärtig vor allem im europäischen
Zusammenhang verfolgt wird. Genauer untersucht wird auch der Konsum von
unerlaubten Drogen in Europa, und daran anschließend die Produktion dieser Drogen
und der diesbezügliche Handel, wobei das eine zwangsläufig mit dem anderen
verbunden ist.
Dieser doppelte Bezug kann nicht außer Betracht gelassen werden, weil er zu
entscheidend für die Politik ist, die die betreffenden Länder national verfolgen, und
die unserem Auftrag entsprechend im vorliegenden Gutachten zur Diskussion gestellt
wird. Andererseits ist dieser Kontext auch nicht zu ignorieren, weil er allzu sehr mit
den Problemen verflochten ist, die sich in der Euregio in Bezug auf die drogenbedingte
Kriminalität in der täglichen Praxis ergeben.
Um die Drogenpolitik der Europäischen Union, vor allem aber auch die
Gutachten, die auf ihrer Ebene zur Drogenproblematik in Europa erstellt werden,
besser verstehen zu können, bedarf es einiger Vorkenntnisse über die Gestaltung der
Europäischen Union in diesem Zusammenhang. Dies ist einer der Gründe, warum
darauf im Folgenden kurz eingegangen wird. Der andere Grund ist, dass dieses
Vorwissen auch erforderlich ist, um unsere Vorschläge in Richtung Europäische Union
vorbringen zu können.
3.2.
Das politische und operationelle Räderwerk
Im Benelux-Gutachten wird zu Recht auf die Europäisierung der Drogenpolitik
verwiesen. Diese war eine direkte Folge des Zustandekommens der Europäischen
Union (EU) auf der Grundlage des Maastrichter Vertrages (1992) und der Änderung
dieses Vertrages im Vertrag von Amsterdam (1996), in dem Schengen über ein beson­
deres Protokoll in das Regelwerk der Union aufgenommen wurde. Anlässlich dieser
einschneidenden Neugestaltung der Europäischen Gemeinschaft wurde vor allem die
hauptsächlich zwischenstaatliche dritte Säule gebildet, um in Ergänzung zur Politik
unter der (innergemeinschaftlichen) ersten Säule und im Hinblick auf ein hohes Maß
an Sicherheit für ihre Bürger die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit der
Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von schwerer Kriminalität besser ausgestalten zu
können.
Infolge dieser Transformation der Europäischen Gemeinschaft in die Euro­
42
päische Union wurde die Drogenpolitik zu einem großen Teil auf die europäische
Ebene gehoben. Bereits vorher wurden im Rahmen der Pompidou-Gruppe beim
Europarat erste Schritte eingeleitet, die aber wegen des unverbindlichen Charakters
ihrer Empfehlungen bis dahin nicht recht zum Tragen kamen. Im Gegen­satz dazu war
und ist die Europäische Union eher in der Lage, tatsächlichen Einfluss auf die Politik in
den Mitgliedstaaten auszuüben. Sie erreicht dies hauptsächlich auf zweierlei Weise.
Zunächst durch die Gründung von zwei wichtigen Einrichtungen: Auf der
einen Seite steht da das Europäische Polizeiamt Europol (mit Sitz in Den Haag), das
anfangs vor allem als ein Organ angesehen wurde, das die Zusammenarbeit zwischen
den Polizeibehörden der Mitgliedstaaten fördern und bei der Bekämpfung des
grenzüberschreitenden Drogenhandels unterstützen sollte. Auf der anderen Seite die
Gründung der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht
(EMCDDA) mit Sitz in Lissabon mit dem Ziel, die Entwicklung der Drogenproblematik in der Europäischen Union im Auge zu behalten. In diesem Zusammen­
hang ist noch die Einrichtung der Einheit für justizielle Zusammenarbeit der
Europäischen Union Eurojust zu nennen, die die noch spezifischere Aufgabe hat, die
justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in komplexen bzw.
wichtigen grenzübergreifenden Strafsachen zu fördern und zu unterstützen.
In zweiter Linie übt die Europäische Union Einfluss durch die Entwicklung
von politischen Strategieplänen und Aktionsprogrammen aus. Diese sollen nicht nur
für die Politik der Europäischen Union an sich richtungsweisend sein, sondern gerade
auch der Politik der Mitgliedstaaten inhaltlich die gleiche Ausrichtung geben. Die
Horizontale Gruppe Drogen (HDG) stellt das wichtigste Forum der dritten Säule dar,
auf dem sich die Mitgliedstaaten in gemeinsamen Beratungen um eine Koordinierung
ihrer Politik bemühen. Diese Arbeitsgruppe erfüllt in diesem Sinne mehr oder weniger
die Aufgabe, die der in Artikel 70 des Schengener Durchführungsübereinkommens
genannten ständigen Arbeitsgruppe zugedacht war.
Im Folgenden wird in erster Linie kurz erläutert, welche Politik gegenwärtig
von den Mitgliedstaaten auf der Ebene der Europäischen Union verfolgt wird. An
zweiter Stelle wird anhand der Gutachten der Europäischen Beobachtungsstelle und
Europol aufgezeigt, wie sich die Drogenprobleme gegenwärtig in der Europäischen
Union darstellen. Ein Einblick in die Politik und in die Probleme ist sehr hilfreich für
ein besseres Verständnis der Situation, in der sich die Euregio Maas-Rhein in beiderlei
Hinsicht befindet.
3.3.
Die Schwerpunkte der Drogenpolitik der Europäischen Union
Die Drogenpolitik der Europäischen Union ist gegenwärtig in zwei Schlüssel­
dokumenten festgelegt: der EU Drugs Strategy 2005-2012 und dem EU Drugs Action Plan
2005-2008. Fast selbstverständlich ist, dass sich diese Politik innerhalb der
Rahmenvorschriften bewegt, die in den Verträgen der Vereinten Nationen auf diesem
43
Gebiet vereinbart wurden. Diese Verträge bleiben hier jedoch außer Betracht.16
Nebenbei sei hier der Rahmenbeschluss der Europäischen Union von 2003 erwähnt,
der für die Drogengesetzgebung der Mitgliedstaaten ein Mindestmaß an Anglei­chung zum Ziel hatte.17
Im politischen Strategieplan stehen zwei Zielsetzungen im Mittelpunkt.
Erstens die Förderung der Gesundheit, indem die Anstrengungen der Mitgliedstaaten,
vom Konsum von unerlaubten Drogen abzuschrecken, durch ergänzende Maßnahmen
verstärkt werden. Zweitens die Förderung der Sicherheit durch eine Verstärkung der
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der Produktion
und des grenzüberschreitenden Handels von bzw. mit unerlaubten Drogen. Es geht
also anders gesagt sowohl um eine Begrenzung der Nachfrage als auch um eine
Reduzierung des Angebots.
Für diese Reduzierung des Angebots – und um die geht es in diesem Gutachten
vor allem – ist eine Reihe von Prioritäten definiert. Zusammengefasst laufen sie auf
folgende Punkte hinaus:
- Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Zollbehörden der
Mitgliedstaaten, insbesondere im Bereich der Fahndung;
- Verhinderung der Einfuhr von Drogen in die Europäische Union, insbesondere
durch Zusammenarbeit mit den Behörden in den Produktionsländern und in Ländern
entlang der Handelsrouten in die Europäische Union.18
Im Anschluss an den ersten umfassenden Drogenaktionsplan 2000-2004 wurde
Anfang 2005 ein zweiter Drogenaktionsplan vom Europäischen Rat für den Zeitraum
von 2005-2008 verabschiedet.19 Dieser Aktionsplan soll im Laufe dieses Jahres aus­
gewertet werden. Diese Auswertung soll die Grundlage für den (dritten) Aktions­plan
für den Zeitraum 2009-2012 bilden. In besagtem Jahr 2012 wird dann eine allgemeine
Auswertung der Drogenpolitik der Europäischen Union seit dem Jahr 2000 erfolgen.
Der Aktionsplan beinhaltet eine große Zahl von Maßnahmen, die darauf
abzielen, in bestimmten Bereichen konkrete Ergebnisse zu erzielen. Dazu ist wichtig
anzumerken, dass dieser Plan für die Mitgliedstaaten keinen Zwang darstellt. Er bietet
„allen Spielraum für lokale, regionale, nationale und transnationale Maßnahmen.“
Die Maßnahmen, die hier besonders von Interesse sind, liegen wie bereits
16
Vgl. hierzu B. De Ruyver, G. Vermeulen, T. vander Beken u.a., Multidisciplinary drug policies and the UN
drug treaties, Antwerpen, Maklu, 2002.
17
Vgl. dazu T. Blom, „Coffeeshops, gedoogbeleid en Europa“, Justitiële Verkenningen, 2006, Nr. 1, S. 146-156.
18
Für den vollständigen Text siehe die Website der Europäischen Union: http://europa.eu/cgi-bin/etl.pl (Stand 19.7.2008).
19
Rat, „EU-Drogenaktionsplan (2005-2008)“, Amtsblatt, 8.7.2005, C 168/1-18.
44
erwähnt vor allem im Bereich der Reduzierung des Angebots.
In erster Linie geht es hier um die Förderung der Zusammenarbeit zwischen
den Mitgliedstaaten im Bereich der Rechtswahrung, wenn möglich und erwünscht
zusammen mit Europol und Eurojust. Die in diesem Zusammenhang aufzuzählenden
Maßnahmen sind unter anderem:
- die Bildung von gemeinsamen Ermittlungsteams oder zumindest die Durch­
führung von gemeinsamen Ermittlungen;
- die Durchführung von Informationsprojekten zwischen zwei oder mehr
Mitgliedstaaten, „konzentriert auf die Produktion von Drogen, den grenzüber­
greifenden Drogenhandel und die in diesem Bereich tätigen kriminellen Netzwerke.“
Zweitens geht es um eine Verminderung der Produktion und des grenzübergreifenden
Handels von bzw. mit Heroin, Kokain und Cannabis, insbesondere durch „gemeinsame
multidisziplinäre operationelle Projekte und Informationssammlungsprojekte“,
konzentriert vor allem auf Länder und Regionen außerhalb der Europäischen Union.
Drittens steht in diesem Zusammenhang die Bekämpfung der Produktion
und des Angebots von synthetischen Drogen im Mittelpunkt, und dies im Wege
ähnlicher Projekte wie soeben erwähnt. Im Zusammenhang damit werden Maß­
nahmen aufgezählt, um die Kontrolle der Einfuhr von Vorläuferstoffen, sog.
Präkursoren, zu verstärken, die zur Herstellung dieser Drogen erforderlich sind.
Viertens wird eine größere Aufmerksamkeit gefordert für die Vorgehensweise bei Praktiken der Geldwäsche und der Behandlung von Geldvermögen, das mit
Drogenkriminalität in Verbindung gebracht wird. Zu den erwähnten Maßnahmen
gehören grenzübergreifende Projekte, in deren Rahmen neben der Fahndung und
Strafverfolgung von beteiligten kriminellen Organisationen im Drogenhandel auch
deren finanzielle Mittel und Vermögen gründlich zu prüfen sind. Ferner wird noch auf
die Notwendigkeit verwiesen, beim Austausch von Informationen zwischen den
Einheiten der Mitgliedstaaten, die für die finanziellen Ermittlungen zuständig sind,
besser zusammenzuarbeiten.
Zum Thema der Reduzierung der Nachfrage spricht sich dieser Aktionsplan
für Präventionsprogramme aus, die sich gezielt an bestimmte Risikogruppen wenden,
für die Ausbildung von Menschen, die mit potenziellen Drogenkonsumenten in
Berührung kommen, für die Entwicklung von erreichbaren und qualitativ
hochwertigen Behandlungs- und Rehabilitationsprogrammen und für Maßnahmen –
wie zum Beispiel die Organisation von Streetworkern – mit dem Ziel einer möglichst
weitgehenden Reduzierung der Zahl der Drogentoten.
Zu diesen Plänen ist anzumerken, dass die Problematik des Drogenhandels in
Grenzgebieten der Mitgliedstaaten nicht gesondert behandelt wird. Es ist ebenfalls
auffällig, dass der Cannabisanbau auf dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten selbst
mit keinem Wort erwähnt ist. Die Coffeeshops in den Niederlanden bleiben
45
gleichermaßen völlig außer Betracht. Besonders die letzten beiden Punkte zeigen, dass
das vorliegende Aktionsprogramm eine große politische Komponente enthält.
Zum Schluss sei noch erwähnt, dass sich der gegenwärtige (französische)
Vorsitz der Europäischen Union ausdrücklich zum Ziel gesetzt hat, die Verhandlungen
über den dritten Aktionsplan (2009-2012) voranzutreiben, aber auch die Effektivität
der Politik, die die Europäische Union verfolgt und zu verfolgen beabsichtigt, zu
erhöhen und diese Politik der Bevölkerung gegenüber besser darzustellen. Hierzu
zählen unter anderem Maßnahmen wie die Erweiterung der Zuständigkeiten der
Horizontalen Gruppe Drogen, die Anfertigung von besseren Bedrohungsanalysen und
die Stärkung einer justiziellen Dimension in der Zusammenarbeit zwischen den
Mitgliedstaaten, einschließlich Maßnahmen zur Beschlagnahme des Vermögens von
Drogenhändlern.20
3.4.
Das Drogenproblem in der Europäischen Union: eine allgemeine Situationsbeschreibung
Eine der Aufgaben der Europäischen Beobachtungsstelle ist die Veröffentlichung von
jährlichen Gutachten zum Stand der Drogenproblematik in Europa. Das letzte
Gutachten datiert aus dem Jahr 2007.21 Darin werden unter anderem Angaben über
den Umfang des Konsums der verschiedenen Drogenarten gemacht. In diesen
Gutachten werden teilweise auch Daten verwendet, die von Europol erhoben wurden.
Die Gutachten der zuletzt genannten Behörde sind nachvollziehbar vor allem
für einen besseren Einblick in den grenzübergreifenden Drogenhandel in (dem
Einflussbereich) der Europäischen Union von Interesse. Aus diesem Grund beziehen
wir uns nachfolgend auch auf diese Gutachten.22
Schließlich wird auch das Gutachten des International Narcotics Control Board
für das Jahr 2007 hier zu Rate gezogen, in dem klarer als in den Gutachten der
Europäischen Beobachtungsstelle Zahlen zur Produktion, zum Handel und zur
Beschlagnahme von Betäubungsmitteln genannt werden23, sowie der World Drug Report
2008 des United Nations Office on Drugs and Crime.24
20
Vgl. Présidence française de l’Union européenne, Programme de la Présidence française du conseil de l’Union
européenne en matière de drogues et de toxicomanie, Paris, 2008 (http://www.drogues.gouv.fr/article5826.htlm).
21
European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction, The state of the drugs problem in Europe; annual
report 2007, Lissabon, 2007.
22
Europol, Drugs 2006, The Hague, 2006; Europol, Project COLA; European Union Cocaine Situation Report 2007,
The Hague, 2007; Europol, Amphetamine-type stimulants in the European Union 1998-2007; Europol contribution to
the expert consultations for the UNGASS assessment, The Hague, 2007.
23
International Narcotics Control Board, Report 2007, New York, United Nations, 2008.
24
United Nations Office on Drugs and Crime, World Drug Report 2008, Vienna, 2008.
46
3.4.1.
Produktion, Handel und Konsum von bzw. mit Cannabis
Weltweit wird Cannabis in einem beträchtlichen Umfang produziert und sowohl in
Form von Marihuana als auch in Form von Haschisch auf den Markt gebracht.
Die Vereinten Nationen veranschlagen die Marihuanamenge im Jahr 2006
insgesamt auf 41.400 Tonnen, mehr also als Opium (6.600 Tonnen in 2006) oder Kokain
(984 Tonnen in 2006). Der größte Anteil davon wird in Nordamerika und Mexiko, in
Südamerika und in Asien produziert. In West- und Mitteleuropa sind vor allem die
Niederlande und Albanien die wichtigsten Produktionsländer. Der Konsum von
Marihuana in Europa ist gegenwärtig trotzdem noch zu einem großen Teil von der
Einfuhr aus Drittländern abhängig. Das albanische und niederländische Marihuana
steht dem, was noch eingeführt wird, in Stärke und Qualität jedoch in nichts mehr
nach. Es ist demnach auch zu erwarten, dass diese Form von Cannabis einen immer
größeren Marktanteil in Europa ausmachen wird.
Die jährliche Menge des weltweit produzierten Haschischs wird gegenwärtig
auf ungefähr 6.000 Tonnen geschätzt. Marokko ist dabei immer noch der wichtigste
Lieferant für Europa und Afrika (in 2005 1.066 Tonnen). Im Jahr 2003 gab Frankreich
bekannt, dass 82% des aufgefundenen Haschischs aus Marokko stammte.25 Es
verwundert dann auch nicht, dass in den Ländern, über die Haschisch nach ganz
Europa eingeführt wird (Spanien, Frankreich, Portugal und Italien), relativ große
Mengen beschlagnahmt worden sind. Im Jahr 2005 handelte es sich dabei um insgesamt
909 Tonnen, der größte Anteil davon in Spanien. Trotzdem stieg in den vergangenen
Jahren auch der Preis für Haschisch nicht. Er beträgt gegenwärtig durchschnittlich
zwischen 2 und 15 Euro pro Gramm. Dies sagt natürlich einiges über die großen
Mengen Haschisch aus, die jährlich mit Erfolg illegal eingeführt werden.
Der Konsum von Cannabis ist ein Hauptthema im Gutachten der Euro­
päischen Beobachtungsstelle.26 Hierzu wird ausgeführt, dass dieser in den neunziger
Jahren enorm gestiegen ist und gegenwärtig möglicherweise seinen Höhepunkt
erreicht hat. Es handelt sich jedenfalls um die meist konsumierte Droge: 23 Millionen
Europäer haben im vergangenen Jahr wenigstens einmal Cannabis konsumiert,
mehr als 13 Millionen davon im Laufe der letzten 30 Tage. Auch wenn es eine Reihe
von Menschen gibt, die Cannabis ihr ganzes Leben lang konsumieren, ist es vor
allem eine Droge für Jugendliche: Einer von vierzehn hat es im vergangenen Jahr
25
Vgl. auch J. Gamella und M. Rodigo, „Multinational export-import ventures: Maroccan hashish into
Europe through Spain“, in: S. Sznitmann, B. Olsson und R. Room (eds.), A cannabis reader: global issues and
local experiences, Lissabon, European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction, 2008, vol. 1, S. 263-289.
26
Vgl. auch T. Leggett und Th. Pietschmann, „Global cannabis cultivation and trafficking“, in: S. Sznitmann,
B. Olsson und R. Room (eds.), A cannabis reader: global issues and local experiences, Lissabon, European
Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction, 2008, vol. 1, S. 189-212.
47
mindestens einmal konsumiert.
Im Anschluss daran wird berichtet, dass der Besitz (zum eigenen Gebrauch)
und der Konsum von Cannabis selbst (zum eigenen Gebrauch) in der Praxis in den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union nur selten strafrechtlich verfolgt wird. Diese
Feststellung steht im Widerspruch zu der weiteren Feststellung, dass die Anträge auf
professionelle Hilfeleistung bei Problemen mit Cannabis erheblich zugenommen
haben. Inwieweit das eine unmittelbar mit dem anderen zusammenhängt, ist nicht
erkennbar. Klar ist aber, dass die Zahl der Menschen, vor allem auch der Jugendlichen,
die wegen des Konsums von Cannabis um Hilfestellung bitten, in den letzten Jahren
proportional ansteigt. Woran dies genau liegt, ist jedoch schwer zu sagen. An einer
Zunahme des Konsums? An einer höheren Konzentration des Wirkstoffes THC? An der
Eröffnung von speziellen niederschwelligen Behandlungszentren, etwa in Frankreich
im Jahr 2005 (nicht weniger als 250 im gesamten Land), mit der Folge, dass erst dadurch
die Probleme besser sichtbar wurden?
3.4.2.
Produktion, Handel und Konsum von bzw. mit Kokain
Der Konsum von Kokain nimmt laut der Europäischen Beobachtungsstelle in letzter
Zeit in vielen europäischen Ländern wieder zu: 4,5 Millionen Europäer konsumierten
es mindestens einmal im vergangenen Jahr (im Jahr 2006 nur 3,5 Millionen),
2 Millionen davon in den letzten 30 Tagen. Kokain ist nach Cannabis die am meisten
konsumierte Droge. Besonders auch Jugendliche und junge Erwachsene konsumieren
es immer häufiger (4-6% in der Altersklasse von 15-16 Jahren; 1,5 Millionen Jugendliche
konsumierten es im vergangenen Monat). Die Zahl der Konsumenten, die wegen ihrer
Abhängigkeit von dieser Droge Hilfe sucht, nimmt dementsprechend zu. Im Zeitraum
von 1999-2005 stieg die Zahl der neu hinzugekommenen Hilfesuchenden pro Jahr in
Europa von 13.000 auf 33.000 an.
Trotz der großen Anstrengungen, die unternommen wurden, um die Einfuhr
von Kokain aus Südamerika aufzuhalten, fällt der Preis der Droge auf Konsumenten­
ebene noch immer. Ihre Verfügbarkeit stellt also immer weniger ein Problem dar.
Gegenwärtig liegt der Preis für den Konsumenten bei 45 bis 120 Euro pro Gramm. Es
scheint, dass Kokain in zunehmendem Maße auch von gut integrierten Jugendlichen
in Discos, Kneipen usw. konsumiert wird.
Weltweit werden nach Schätzungen gegenwärtig rund 990 Tonnen Kokain
pro Jahr produziert. Das Kokain aus Südamerika wird – wenn nicht über einen
Zwischenstopp in Westafrika – einerseits vor allem über Spanien und Portugal und
andererseits auch über die Niederlande eingeführt. Auch für das Kokain fungieren
die Niederlande also als eine Art zentraler Umschlagplatz. Daneben wird Kokain
unmittelbar über Belgien, Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich
nach Europa geschmuggelt. Auch nach Ansicht von Europol spielen insbesondere
die Niederlande und Spanien eine wichtige Rolle als Drehscheibe beim Vertrieb von
48
Kokain in Europa.
Im Jahr 2005 wurden in Europa 107 Tonnen beschlagnahmt. Weltweit ging es
dabei um 756 Tonnen, beschlagnahmt vor allem in Süd- und Nordamerika. Dies sind
150 Tonnen mehr als die rund 600 Tonnen, die von einer Reihe von Kampfgruppen in
Kolumbien immer noch produziert werden.27
3.4.3.
Produktion, Handel und Konsum von bzw. mit Heroin
Die Verfügbarkeit dieser Droge stellt nach dem Gutachten der Europäischen
Beobachtungsstelle kein großes Problem dar. Gegenwärtig werden weltweit insgesamt
rund 8.870 Tonnen jährlich produziert, 92% davon in Afghanistan (8.200 Tonnen).28
Das Heroin wird vor allem von türkischstämmigen kriminellen Vereinigungen über
die so genannte Balkanroute nach Europa gebracht, ein Großteil davon über die so
genannte Seidenstraße.
Der Markt für das Heroin in der Europäischen Union wird von Europol auf
135 Tonnen pro Jahr geschätzt. Besonders die Niederlande, aber in geringerem Umfang
auch Belgien, fungieren laut Europol für eine Reihe von Ländern in Europa als zentraler
Umschlagplatz.
In Jahr 2005 wurden in den Mitgliedstaaten und einer Reihe von angrenzenden
Ländern 16,8 Tonnen Heroin von der EU beschlagnahmt. Weltweit handelte es sich
dabei um 58 Tonnen Heroin und 32 Tonnen Morphin.
Obwohl die Heroinabhängigkeit noch immer vor allem ein Problem von
älteren Drogenkonsumenten ist, gibt es einige Hinweise darauf, dass die Zahl der
jungen Konsumenten mancherorts, zum Beispiel in Belgien und Frankreich, wieder
zunimmt, möglicherweise, weil der Preis für diese Droge immer noch fällt. Dieser liegt
auf Konsumentenebene gegenwärtig zwischen 35 und 80 Euro pro Gramm.
3.4.4.
Produktion, Handel und Konsum von bzw. mit synthetischen Drogen
Weltweit werden nach Schätzungen 88 Tonnen Amphetamine hergestellt, vor allem in
Europa, insbesondere unter anderem in Russland, Deutschland, den Niederlanden,
Polen, Bulgarien, Belgien und den baltischen Staaten. Die Niederlande und bis zu
einem gewissen Grad auch Belgien werden von Europol als die wichtigsten Produzenten
von Ecstacy in Westeuropa angesehen. Bei der Beschaffung des Präkursors BMK
arbeiten russische, polnische, deutsche und niederländische kriminelle Vereinigungen
engmaschig zusammen. Weltweit wurden im Jahr 2005 12,9 Tonnen Amphetamine
27
S. Romero, „Despite rebel losses, cocaine sustains war in rural Colombia“, New York Times, 27.7.2008.
28
Siehe für eine eindrucksvolle Situationsbeschreibung in diesem Land: T. Schweich, „Is Afghanistan a
narco-state“, New York Times, 27.7.2008.
49
beschlagnahmt, 6,6 Tonnen davon in Mittel- und Westeuropa. Der Konsumentenpreis
liegt in Europa zwischen 7 und 37,5 Euro pro Gramm. Das Vereinigte Königreich und
Irland zählen zu den Ländern, in denen sehr große Mengen Ecstasy konsumiert
werden.
Metamphetamine werden in den Vereinigten Staaten, in Südostasien,
Ozeanien und Südafrika in viel größeren Mengen hergestellt als Amphetamine.
Weltweit waren dies 278 Tonnen im Jahr 2005. Eine Reihe europäischer Länder wie
Tschechien, Moldawien, die Slowakei und die baltischen Staaten spielen hier auch eine
wichtige Rolle. Weltweit wurden im Jahr 2005 17,1 Tonnen vor allem in den Vereinigten
Staaten und in Asien beschlagnahmt. In Europa ging es in 2005 dabei lediglich um
104 Kilo. Der Preis für den Konsumenten schwankt dabei zwischen 5 und 35 Euro pro
Gramm.
Die Europäische Beobachtungsstelle schätzt für den Konsum von Ecstasy, dass
ungefähr 3 Millionen Menschen diese Droge vor allem in West- und Mitteleuropa im
vergangenen Jahr konsumiert haben, mehr als 1 Million sogar in den letzten 30 Tagen.
Hierbei handelt es sich überwiegend um Jugendliche. Weltweit wird die Produktion
im Jahr 2005 auf 113 Tonnen und für das Jahr 2006 auf 103 Tonnen geschätzt, vor allem
in Europa und hier besonders in den Niederlanden und in Belgien. Abgefangen werden
konnten im Jahr 2006 weltweit 5,3 Tonnen, wiederum vorwiegend in Europa (hierbei
ging es nach Schätzungen um 16,3 Millionen Pillen), aber auch in Nordamerika und
Ozeanien. Der Preis für den Konsumenten variiert zwischen 3 und 15 Euro pro Pille.
Im Bereich der (Met‑)Amphetamine geht die Schätzung dahin, dass sie im
vergangenen Jahr mindestens von 2 Millionen Menschen einmal konsumiert wurden
bzw. von etwas weniger als 1 Million Menschen in den letzten 30 Tagen. Auch hier geht
es vorrangig um junge Erwachsene zwischen 15 und 35 Jahren.
Ergänzend dazu ist anzumerken, dass in zunehmendem Maße kriminelle
Vereinigungen an Produktion, Handel und Vertrieb dieser verschiedenartigen Drogen
beteiligt sind. Laut Europol spielen die Niederlande jedenfalls „a vital role in Europe as
a centre for the transportation, facilitation and preparation of polydrug consignments“.
Nicht-niederländische kriminelle Vereinigungen siedeln sich zum Beispiel speziell
dazu in den Niederlanden an, um in Zusammenarbeit mit niederländischen
Gruppierungen das Vereinigte Königreich und Irland mit Kokain und anderen Drogen
versorgen zu können.
3.5.
Résumé
Wer die Gutachten der Einrichtungen der Vereinten Nationen liest, gelangt zwangs­
läufig zu der Schlussfolgerung, dass die Welt mit großen Mengen natürlicher und
synthetischer Drogen überschwemmt wird und dass alle Versuche, die Produktion,
den Handel im großen Stil und den Vertrieb einzudämmen, nur sehr begrenzten Erfolg
haben (können). Überall auf der Welt ist die Nachfrage nach Drogen aller Art einfach
50
zu groß und die Gewinnaussichten, die mit ihrer Herstellung und ihrem Vertrieb
verbunden sind, einfach zu verlockend.
Hieraus wird verständlich, dass auch in der Europäischen Union eine Politik
betrieben wird, die einerseits zwar auf eine Beschränkung der Nachfrage und des
Schadens, die der Konsum von Drogen verursacht oder verursachen kann, gerichtet ist,
andererseits aber eine Reduzierung des Angebots und somit eine Bekämpfung der
Produktion und des Handels beabsichtigt. Diese Politik sollte jedoch realistisch geführt
und beurteilt werden. Sie kann nicht auf eine radikale Lösung der Drogenprobleme in
all ihren Ausgestaltungen gerichtet sein (dies wäre vollkommen unrealistisch), sondern
nur auf deren ausgewogene Überwachung auf nationaler und internationaler Ebene.
Ferner steht völlig außer Zweifel, denn die Gutachten zeigen dies überdeutlich,
dass Europa und insbesondere die Niederlande eine nicht unwesentliche Rolle auf
diesem weltweiten illegalen Sektor spielen, der das Drogenbusiness nun einmal ist,
und bis auf weiteres auch spielen werden. Einerseits sind die Niederlande, und somit
Niederländer, durchaus (ein) Produzent(en) von Cannabis (Nederwiet) und
synthetischen Drogen in großem Maßstab, andererseits sind die Niederlande, und
somit auch Niederländer, wichtige Vertreiber von Kokain, Heroin und Haschisch im
eigenen Land und in den Nachbarländern. Es ist in diesem Zusammenhang daher
nicht so erstaunlich, dass allein schon aufgrund dieser entscheidenden Tatsache die
Blicke vieler Nachbarländer kritisch auf die Niederlande gerichtet sind.
Diese kritische Sichtweise darf jedoch weder auf der Seite der Niederlande
noch auf Seiten der umliegenden Länder zu einer Verengung des Blickfeldes führen.
Die dazu zitierten Gutachten zeigen jedenfalls überdeutlich, dass die Niederlande
nicht das einzige Land in Nordwesteuropa sind, in dem der illegale Drogenmarkt
floriert. Vielmehr zeichnet sich in anderen Ländern und hier vor allem auch in
Nachbarländern der Niederlande eine ähnliche Entwicklung ab. Für die anderen
Länder bedeutet dies natürlich, dass sie ihre Politik mit der nötigen Portion Selbstkritik
verfolgen und nicht immer gleich mit dem Finger auf die Niederlande zeigen sollten.
Aber dasselbe gilt natürlich für die Niederlande selbst. Sie sollten ihre Rolle auf dem
europäischen Drogenmarkt kritisch betrachtet wissen und daher im Geist von
Schengen bereit sein, ihre eigene Drogenpolitik einschließlich deren Konsequenzen
für andere Länder unerschrocken zur Diskussion zu stellen.
Dabei darf man eigene Interessen natürlich durchaus im Auge behalten. So
kann die Schließung von weiteren Coffeeshops in den Großstädten sich sehr wohl in
eine Politik fügen, die sowohl den Drogentourismus vom und in das Ausland
einzuschränken versucht, als auch in eine Politik, die geeignet ist, große Belästigungen
durch Drogenkonsumenten auf dem eigenen Hoheitsgebiet zu reduzieren. Aufgrund
der großen Mengen Cannabis, die in den Nachbarländern in verschiedenen Formen
vorhanden sind, ist in so einem Fall eine entsprechende Ausbreitung einer illegalen
Infrastruktur zur weiteren Befriedigung der Nachfrage wohl nicht zu befürchten. Viele
„echte“ Drogentouristen können ebenso in ihrem Heimatland alles illegal erwerben,
51
was nach ihrem Geschmack ist. Die Niederlande sind sicher nicht das einzige Land, in
dem Drogen illegal in mehr oder weniger großem Maßstab erhältlich sind.
Auch im Hinblick auf weitere Entwicklungen ist es wichtig festzustellen, dass
es immer noch sinnvoll ist, bei der Produktion von Drogen zwischen den verschiedenen
Drogenarten zu unterscheiden. Diese Unterscheidung macht jedoch auf der Ebene des
Handels in großem Stil und des Vertriebs von Drogen keinen oder nur noch wenig
Sinn. Auf dieser Ebene laufen die Drogenströme jedenfalls immer mehr ineinander:
Dieselben kriminellen Gruppierungen handeln und verkaufen verschiedenste Arten
von Drogen. Dies hat vielleicht etwas mit der Tatsache zu tun, dass der unerlaubte
Drogenhandel ein weltweites Geschäft geworden ist und es deshalb, genau wie bei den
Waren auf legalen Märkten, effizienter ist, gleichzeitig ganze Sortimente von Drogen
zwischen den Kontinenten hin und her zu transportieren. Es ist in jedem Fall auch eine
Folge der Tatsache, dass immer mehr Drogenkonsumenten diese vielfältig konsu­
mieren. Es besteht ein Bedürfnis nach mehreren Drogenarten gleichzeitig oder kurz
nacheinander. So wird auch deutlich, warum Drogenhäuser oft so sehr florieren.
Konsumenten können alles finden, was sie suchen.
Im Mittelpunkt der Politik der Europäischen Union steht jedoch nicht nur
eine Beschränkung der Nachfrage, des Angebots und des Schadens und somit auch die
Reduzierung von Problemen (z.B. florierende Drogenhäuser), sondern nicht zuletzt
auch die Zusammenarbeit und vor allem die Zusammenarbeit über die Landesgrenzen
hinweg, um die genannten Ziele erreichen zu können. Diese Zusammenarbeit, ganz
besonders die in den Grenzgebieten, wird in den Gutachten der EU vorrangig in der
Zusammenarbeit der Polizei gesehen, also in einem rechtzeitigen grenzübergreifenden Austausch von relevanten Daten und der Verstärkung tatsächlicher
grenzübergreifender Fahndungsmaßnahmen in Absprache mit der Staatsanwaltschaft und nötigenfalls im Zusammenwirken mit Ermittlungen im Finanzbereich.
Dies sollte immer bedacht werden. In dieser Politik ist jedenfalls auch die Handschrift
der Justiz- und Innenminister wiederzuerkennen, die mit der Euregio Maas-Rhein zu
tun haben. Sie tragen daher eine gewisse Verantwortung dafür, in dieser Region
Bedingungen für solche Formen der Zusammenarbeit zu schaffen.
Einer Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der
Prävention von Drogenkonsum, der Bekämpfung von Belästigungen durch
Drogenmissbrauch und der Fürsorge für Abhängige steht im Übrigen nichts im Wege.
Grenzübergreifende Zusammenarbeit auf diesen drei Gebieten kann jedenfalls den
Zielen der Drogenpolitik der Europäischen Union und der Vereinten Nationen ebenso
dienen wie die polizeiliche, justizielle und steuerliche Zusammenarbeit.
52
4. Die Situation in den besonders betroffenen Ländern: Belgien, Deutschland, Frankreich und die Niederlande
4.1.
Einleitung
Die Drogenprobleme, wie sie sich in der Euregio Maas-Rhein darstellen, betreffen
natürlich in erster Linie die Niederlande, Belgien und Deutschland, aber daneben vor
allem auch Frankreich. Deshalb wird in dieser Betrachtung des Kontextes, in dem die
genannten Probleme auftreten, die Situation in diesen vier Ländern näher untersucht.
Auf der einen Seite erfolgt jeweils eine Zusammenfassung der Drogenpolitik in diesen
Ländern. Auf der anderen Seite werden die jeweiligen Drogenprobleme in diesen
Ländern aufgezeigt.
Aus zwei Gründen erhalten die Politik und die Probleme in den Niederlanden
hierbei erhöhte Aufmerksamkeit. Erstens, weil die Politik in den Niederlanden von
den Behörden in den umringenden Ländern oft als Hauptgrund der Probleme gesehen
wird, und zwar sowohl die Probleme im eigenen Land als auch in den Niederlanden
selbst. Zweitens, weil während der Gespräche am runden Tisch festgestellt wurde, dass
nicht jeder, der sich in den umringenden Ländern zur Situation in den Niederlanden
äußert, mit den Entwicklungen in diesem Nachbarland vertraut ist.
4.2.
Die Situation in Belgien
4.2.1.
Die politischen Rahmenbedingungen
Die Grundlagen für die gegenwärtige Drogenpolitik in Belgien sind einem Gutachten
zu entnehmen, das im Juni 1997 von einer parlamentarischen Arbeitsgruppe
herausgegeben wurde. In diesem Gutachten wurde – ausgehend von einem auf die
rationale Risikokontrolle ausgerichteten Normalisierungsgedanken (das Drogen­
phänomen ist eine Tatsache in unserer Gesellschaft) – zu Gunsten einer integralen
Drogenpolitik entschieden. Ausgangspunkt hierbei war, dass Drogenprobleme in
erster Linie eine Frage der Gesundheit der Bürger sind und demnach die Vorbeugung
und Hilfeleistung höchste Priorität erhalten müssen. Repressionen sollen sich gegen
Drogenhersteller, Drogenhändler und andere Personen, die an den Drogenproblemen
verdienen, richten. Im Anschluss an diesen letztgenannten Ausgangspunkt sollte die
nationale und internationale Bekämpfung der kriminellen Organisationen, die an der
Herstellung und am Handel von bzw. mit illegalen Drogen beteiligt sind, verstärkt
werden.
Nicht zuletzt infolge der Affären im Zusammenhang mit dem Fall des
Kinderschänders Dutroux blieb die Umsetzung dieser Vorschläge einige Jahre liegen.
2001 veröffentlichte die Regierung einen föderalen Drogenbericht, in dem die
53
Vorschläge der genannten parlamentarischen Arbeitsgruppe bestätigt wurden. Dieser
Bericht führte 2003 nicht nur zu einigen Anpassungen der gesetzlichen Vorschriften
über Betäubungsmittel, sondern auch zu der wichtigen Ministeriellen Richtlinie über die
Strafverfolgungspolitik in Bezug auf den Besitz illegaler Betäubungsmittel und den diesbezüglichen Kleinhandel.29 Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität war nicht
Gegenstand dieser Richtlinie.
Ausgangspunkt in dieser Richtlinie ist, dass eine Normalisierung der
Drogenpolitik nicht bedeute, dass Drogenkonsum normal oder alltäglich werden
dürfe. Daher gelte als erste Priorität in der Drogenpolitik, den Drogenkonsum
unattraktiv zu machen und die Zahl der Drogenkonsumenten zu begrenzen. Die
zweite Priorität liege im Schutz der Gesellschaft, insbesondere durch Hilfeleistungen
gegenüber Drogenabhängigen. Als dritte Priorität wird genannt, dass problematischer
Drogenkonsum durch Hilfeleistungen und nicht durch Bestrafung bekämpft werden
müsse, und dass demnach verhindert werden müsse, und darin liegt die vierte Priorität,
dass Drogenkonsumenten (die neben dem Besitz von Drogen keine andere strafbare
Handlung begangen haben) im Gefängnis landen, es sei denn, es gebe keine anderen
Möglichkeiten zur Regulierung des problematischen Drogenkonsums (fünfte
Priorität).
Bezogen auf die Strafverfolgungspolitik bei Cannabiserzeugnissen bedeuten
diese Ausgangspunkte, dass der Besitz von Cannabis, und hier sogar der bloße Besitz
zum persönlichen Konsum, zwar ein Straftatbestand ist, aber dass dann, wenn ein
nicht-problematischer Konsum keinerlei Belästigungen verursacht, lediglich eine
zusammenfassende Anzeige durch die Polizeidienststellen erfolgt; diese Anzeige ist
als eine Verwarnung und eine Erinnerung an geltende Normen zu sehen. Im Falle eines
problematischen Konsums oder bei Belästigungen wird allerdings eine normale
Anzeige erstattet. Der zuständige Staatsanwalt kann in diesen Fällen die Sache
einstellen (u.U. mit einer Verwarnung seitens der Polizei oder einer Verweisung zu
einer spezialisierten Hilfseinrichtung), die Sache unter bestimmten Auflagen ein­
stellen (sog. „pretoriaanse probatie“) oder die Strafanzeige ohne weiteres verwerfen.
In Bezug auf den Besitz von anderen illegalen Drogen wird in dieser Richt­
linie bestimmt, dass es bei einem erwiesenen einmaligen oder gelegentlichen
persönlichen Konsum ebenfalls bei einer Verwarnung durch die Polizei und einer
Aufklärung über mögliche Hilfeleistungen oder bei der Bezahlung eines Bußgeldes
bleibt. Wenn es sich um problematischen Drogenkonsum handelt oder wenn der
Drogenkonsum mit Belästigungen einhergeht, wird die Sache nach Weiterverweisung
an eine spezialisierte Fürsorgeeinrichtung eingestellt, unter bestimmten Auflagen
eingestellt oder mit einer Geldbuße geahndet.
29
Ministeriële richtlijn betreffende het vervolgingsbeleid inzake het bezit en de detailhandel in illegale verdovende middelen;
Belgisch Staatsblad, 2.6.2003, S. 30013-30019.
54
In Bezug auf den Kleinhandel, also den Verkauf von Drogen in kleinen
Mengen, wird zwischen dem Handel zur Gewinnerzielung und dem Handel zur
Finanzierung des eigenen Drogenkonsums unterschieden. Im ersten Fall wird dieser
Handel als ein wesentliches Bindeglied in der Kette des organisierten Drogenhandels
angesehen und demnach als eine Form der organisierten Kriminalität verfolgt. Im
zweiten Fall ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft, eine der oben genannten Maß­
nahmen einzuleiten.
Diese Richtlinie wurde nach einem Urteil des Schiedshofes (Arbitragehof) über
vage Begriffe wie „Belästigung“ und „problematischer Konsum“ im Jahr 2005 teilweise
durch die Richtlinie Gemeenschappelijke richtlijn van de minister van Justitie en het college van
procureurs-generaal omtrent de vaststelling, registratie en vervolging van inbreuken inzake het
bezit van cannabis 30 ersetzt. Der wichtigste Punkt in dieser Richtlinie ist, dass bei einem
Volljährigen die Feststellung des Besitzes einer Menge Cannabis von nicht mehr als
3 Gramm oder des Besitzes einer einzigen für den persönlichen Konsum bestimmten
Cannabispflanze ohne Vorliegen erschwerender Umstände und ohne Störung der
öffentlichen Ordnung lediglich zu einer vereinfachten Anzeige (vereenvoudigd procesverbaal) führen wird; die betroffene Person darf die angetroffenen Betäubungsmittel
übrigens behalten. In allen anderen Fällen wird eine gewöhnliche Anzeige
aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft erhält jeden Monat eine Liste der vereinfachten Anzeigen.
Im Anschluss an diese Richtlinie wurde von der Generalstaatsanwaltschaft
(college von procureurs-generaal) im Juni 2007 ein (vertraulicher) Rundbrief über die
strafrechtliche Behandlung des Drogentourismus erstellt. Mit dieser Richtlinie wird
vor allem bezweckt, die Strafverfolgungspolitik der einzelnen Staatsanwaltschaften
im Hinblick auf Drogentouristen zu vereinheitlichen. Diese Richtlinie hat zur Folge,
dass das strafrechtliche Auftreten umso strenger wird, je größer die Drogenmenge
ist.31
Mit der Bekämpfung des organisierten Drogenhandels befasste sich zum
ersten Mal explizit das von dem belgischen Justizminister und dem belgischen
Innenminister erarbeitete Rahmenprogramm zur integralen Sicherheit (Kadernota
integrale veiligheid) vom 30./31. März 2004. In diesem Programm wurde erstmals auf die
Notwendigkeit hingewiesen, gegen die Produktion von synthetischen Drogen
vorzugehen, und zwar vor allem gegen die Einfuhr von Präkursoren aus Osteuropa
und die Errichtung von Laboren im Grenzgebiet mit den Niederlanden. Im
Zusammenhang mit diesem letzten Aspekt wurde der Informationsaustausch mit
den niederländischen Polizeibehörden besonders hervorgehoben. Ferner wurden
der Handel mit Haschisch aus Marokko und die mit Hilfe aus den Niederlanden
30
Belgisch Staatsblad, 21.1.2005.
31
Dieser Rundbrief wurde uns von den belgischen Behörden zur Verfügung gestellt.
55
errichteten Cannabisplantagen in diesem Programm als Schwerpunkte der Politik
bezeichnet. Problematisch an diesem Programm ist allerdings, dass es – anders als
vorhergesehen – nicht in einen Aktionsplan unter Bereitstellung der diesbezüglich
von Polizei und Justiz benötigten Mittel umgesetzt wurde, um die gesteckten Ziele
auch (annäherungsweise) erreichen zu können.
Dies ist nicht viel anders im Nationalen Sicherheitsplan 2008-2011.32 Erste Priorität
hat in diesem Plan „die Drogenproduktion, der Drogenhandel und die drogenbedingte Kriminalität (mit Schwerpunkt Produktion von synthetischen Drogen,
Cannabisanbau, Einfuhr und Durchfuhr von Heroin und Kokain und Straßenhandel)“.
Um diese Priorität in Taten umzusetzen, wird einerseits bestimmt, integrierte
Aktionspläne zu formulieren und gemeinsame Kontrollaktionen auf diesem Gebiet
durchzuführen. Andererseits soll in die Aus- und Weiterbildung der Spurensicherung
und in die Modernisierung der Ausstattung der Flug- und Seehäfen im Hinblick auf
die Kontrolle aller Risikoflüge und Risikostrecken investiert werden. Daneben wird
erklärt, dass die Polizeibehörden ihre internationale operationelle Zusammenarbeit
verstärken sollen und vor allem die strukturellen Möglichkeiten eines internationalen
Informationsaustauschs prüfen sollen.
Schließlich ist vor allem auch im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den
Niederlanden darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeiten für die Verwaltungs­
behörden in Belgien, präventiv beziehungsweise repressiv gegen unter anderem den
Drogenhandel aufzutreten, ziemlich eingeschränkt sind. Hierbei ist zunächst
anzuführen, dass sie nicht über justizielle und steuerliche Informationen verfügen
können, um zum Beispiel im Gaststättengewerbe Genehmigungsanträge zu prüfen.
Nicht zuletzt deshalb und weil es an einer passenden Rechtsgrundlage im
Rechtshilfeabkommen mangelt, ist es sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich,
Informationen im Rahmen solcher Anfragen zwischen Belgien und den Niederlanden
auszutauschen. Die einzige Möglichkeit liegt in dem Austausch von Informationen
aus öffentlichen Quellen über Genehmigungen, die erteilt oder aber verweigert
wurden.33 Außerdem ist festzustellen, dass der Bürgermeister zwar die Möglichkeit
hat, gegen Einrichtungen und andere öffentlich zugängliche Orte wegen Verletzung
von Drogenbestimmungen vorzugehen, aber in diesem Zusammenhang nicht die
Befugnis besitzt, Wohnungen für kürzere oder längere Zeit zu schließen.34
32
Dieser Nationale veiligheidsplan 2008-2011 steht auf der Website der Föderalpolizei (federale politie).
33
Siehe die Studie von P. de Buysscher, De bestuurlijke aanpak van georganiseerde criminaliteit als exponent van een
integraal en geïntegreerd veiligheidsbeleid; een Belgisch-Nederlandsche vergelijking vanuit euregionaal perspectief,
Warnsveld, Politieacademie, 2007.
34
Bericht von M. Geerits (Verbindungsbeamter beim Gouverneur der belgischen Provinz Limburg) und
J. Wiertz (Arrondissementscommissaris) über die verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten einer Schließung
von (Drogen-)Häusern vom 7.7.2008.
56
4.2.2.
Ein Überblick über die Tatsachen
Der National report to the EMCDDA 2006 und der Belgian national report on drugs 2007
zeichnen ein eher allgemeines Bild vom Drogenkonsum in Belgien.35 Untersuchungen
haben ergeben, dass im Laufe der Jahre 11 bis 13% der Bevölkerung schon einmal
Cannabis konsumiert haben, 5% konsumierten diese Droge ein einziges Mal in dem
Jahr vor dem Jahr, in dem die betreffende nationale Studie durchgeführt wurde, und
2,7% bis 3% in dem jeweiligen Vormonat. Hierbei geht es vor allem um (männliche)
Jugendliche, die in städtischen Gebieten leben. Der Konsum von Ecstacy (1,3%),
Amphetamin (0,7%) und Kokain (0,7%) liegt erheblich niedriger (konsumiert in dem
Monat vor dem Monat dieser Untersuchung). In Bezug auf die Beschaffungs­
möglichkeiten von Drogen kann festgestellt werden, dass im Jahr 2005 die Preise pro
Gramm in den großen Städten im Durchschnitt nicht so hoch lagen: 1 Gramm Haschisch
6 Euro und 1 Gramm Marihuana 5,7 Euro, 1 Ecstacypille 4,2 Euro, 1 Gramm Heroin
zwischen 9 und 50 Euro und 1 Gramm Kokain durchschnittlich 50,3 Euro. Im Jahr
2005-2006 lagen die Preise nicht höher. Sie können allerdings von Stadt zu Stadt
unterschiedlich sein.
Was speziell den Cannabiskonsum angeht, ergibt eine Studie von T. Decorte
u.a. aus dem Jahr 2003 über den Konsum dieser Droge unter älteren, ca. 25 Jahre alten
Jugendlichen (hauptsächlich Studenten), dass diese zum ersten Mal Cannabis
konsumierten, als sie gut 16 Jahre alt waren. Nach ungefähr 1,4 Jahren konsumierten
sie regelmäßig Cannabis und nach 2,4 Jahren erreichte ihr Konsum den Höchststand.
Cannabis wurde von ihnen vor allem in einer selbstgedrehten Zigarette vermischt mit
Tabak geraucht. Der mittlere Preis von Cannabis lag in dem betreffenden Jahr bei
5,1 Euro pro Gramm. Durchschnittlich konsumierten die Befragten 6 Gramm Cannabis
monatlich. Die meisten von ihnen bekamen dieses Cannabis von Freunden. Ein Viertel
von Ihnen besorgte sich diese Droge selbst in einem niederländischen Coffeeshop.
Nur eine der Personen züchtete in dieser Zeit selbst erfolgreich Cannabis.
Aktuelle, von dem Verein für Alkohol- und andere Drogenprobleme (VAD)
gesammelte epidemiologische Daten (mit Schwerpunkt in Flandern) bestätigen diesen
Befund: 21% der Flamen konsumierten irgendwann Cannabis, 5% im letzten Jahr.
Cannabiskonsum während des letzten Jahres kommt vor allem vor in der Altersklasse 15-24 Jahre (19%) und in der Altersklasse 25-34 Jahre (11%). 3% der Flamen
35
Scientific Institute of Public Health, National report to the EMCDDA 2006 by the Reitox National Focal Point:
Belgium; new developments, trends and in-depth information on selected issues, Brüssel, 2006. Dasselbe Institut
veröffentlichte den Belgian national report on drugs 2007; new developments, trends and in-depth information on
selected issues, Brüssel, 2007.
57
konsumierten im letzten Monat Cannabis (4% Männer, 1% Frauen).36
Interessant im Zusammenhang mit dem oben angeführten Rundbrief aus
dem Jahr 2003 ist, dass weitaus die meisten Konsumenten von Cannabis nie von der
Polizei erfasst werden (85,9%). Nur 2,5% wurden nach eigenen Angaben jemals für eine
mit Cannabis zusammenhängende strafbare Handlung verurteilt. Diese niedrigen
Zahlen belegen aber nicht nur, dass bereits zu jener Zeit der persönliche Besitz und
Konsum von Cannabis keine große Priorität mehr bei Polizei und Justiz hatten. Sie
zeigen auch, dass viele Konsumenten die nötigen Vorsorgemaßnahmen ergriffen
haben, um der Polizei nicht ins Netz zu gehen: „Sie halten den Konsum geheim und
sind immer wachsam“.37 Die Rundbriefe von 2003 und 2005 haben dieser Heimlich­
tuerei zweifellos bis zu einem gewissen Grad ein Ende bereitet.
Untersuchungen zum Profil der Coffeeshopbesucher in Terneuzen haben
ergeben, dass niederländische Drogentouristen ihren ersten Ankauf von Cannabis vor
allem bei Freunden (35,6%) beziehungsweise in einem Coffeeshop (33,3%) vor­
genommen haben. Die meisten belgischen Drogentouristen kauften Cannabis auch
zum ersten Mal bei Freunden (47%). Der Coffeeshop war aber nur für 19,3% von ihnen
der erste Kontakt mit Cannabis. Die französischen Drogentouristen tätigten ihren
ersten Ankauf bei Freunden (33,7%), auf der Straße (23,1%), in der Schule (23,3%), bei
einem Dealer (17,3%) und nur in 3,8% der Fälle in einem Coffeeshop. Diese Daten zeigen,
dass sich der Coffeeshop für ausländische Touristen nach gewisser Zeit zu einem festen
Bevorratungsort entwickelt hat. Dieselbe Studie brachte jedenfalls auch zu Tage, dass
61% der Besucher der zwei Coffeeshops in Terneuzen die belgische Staatsangehörigkeit
besaßen, 31% die französische Staatsangehörigkeit und der Rest die niederländische
Staatsangehörigkeit. Dies bedeutet, dass trotz des Umstandes, dass ausländische
Touristen auch im eigenen Land auf unterschiedliche Weise an Cannabis gelangen
können, die Coffeeshops für sie als Facilitator fungieren. Dies wird auch in der Studie
von u.a. Surmont und Korf bestätigt: 47,2% beziehungsweise 66,1% der ausländischen
Drogentouristen nennen die Existenz von Coffeeshops als Grund für ihre Reise in die
Niederlande. Sie werden dazu noch mehr motiviert durch die Qualität des Cannabis
und vor allem vom Nederwiet, und hier insbesondere durch den THC-Gehalt, der in
den letzten zehn Jahren erheblich gestiegen ist und demnach einen größeren
Rauschzustand bewirkt.38
36
E. de Donder, Alcohol, illegale drugs, medicatie en gokken; recente ontwikkelingen in Vlaanderen, 2005-2006, Brüssel,
VAD, 2007.
37
T. Decorte, M. Muys und S. Slock, Cannabis in Vlaanderen; patronen van cannabisgebruik bij ervaren gebruikers,
Löwen, Acco, 2003.
38
Siehe die Beiträge von T. Surmont und D. Korf in B. De Ruyver und T. Surmont (Hrsg.), Grensoverschrijdend
drugstoerisme; nieuwe uitdagingen voor de euregio’s, Antwerpen, Maklu, 2007. Siehe ferner auch R. van de
Woude, M. Bersekop und T. Nabben, Coffeeshops, jeugd en toerisme, Amsterdam, Rozenberg, 2001.
58
Es gibt keine zuverlässigen epidemiologischen Daten über die Zahl der
(registrierten) problematischen Drogenkonsumenten in Belgien. In dem jährlichen
Gutachten des IFEB-Instituts (Instituut voor Farmaco-Epidemiologie von België) aus dem
Jahr 2007 wird festgestellt, dass im Zeitraum August 2006 bis Juli 2007 14.480
Methadonpatienten registriert wurden; die Gesamtzahl der registrierten Substitu­
tionspatienten (einschließlich der Subutex- und Mephenon-Patienten) beträgt 15.929.
Übrigens wurde in den vergangenen Jahren ein weit reichendes Netzwerk allgemeiner
Einrichtungen und Spezialeinrichtungen aufgebaut, an die sich problematische
Drogenkonsumenten zur Beratung und Aufnahme wenden können. Im Jahr 2005 gab
es – innerhalb des Netzwerks von Spezialeinrichtungen – unter anderem 14 stationäre
Zentren für eine langfristige Behandlung, 8 Krisen­aufnahmezentren und 8 Zentren
für ambulante Betreuung. Im Rahmen des Spritzentausch-Programms wurden in
Flandern im Jahr 2005 448.502 saubere Spritzen ausgegeben (gegenüber 309.666 im
Jahr 2004 und 237.023 im Jahr 2003). Im französischsprachigen Teil der Euregio ging es
im Jahr 2004 um mehr als 250.000 Spritzen.
Was die Drogenproduktion und den Drogenhandel betrifft, kann auf Grund
der oben genannten nationalen Gutachten aus den Jahren 2006 und 2007, die in dieser
Hinsicht vor allem Daten der Föderalpolizei berücksichtigen, Folgendes gesagt
werden. Der Heroinhandel in Belgien ist in weiten Teilen in türkischen Händen. Die
betreffenden Gruppierungen führen aber nicht nur Heroin ein, sie transportieren auch
synthetische Drogen in die Türkei. Das Heroin wird übrigens zu einem großen Teil
weitergeleitet, u.a. in die Niederlande, und von dort aus über ganz Europa weiter­
vertrieben. Im Jahr 2004 wurden von der Föderalpolizei und dem Zoll
142 Kilogramm Heroin beschlagnahmt, im Jahr 2005 270 Kilogramm und im Jahr 2006
175 Kilogramm.
Kokain wird von südamerikanischen kriminellen Organisationen in
Zusammenarbeit mit belgischen, niederländischen und seit Kurzem auch marok­
kanischen Organisationen in Belgien eingeführt. Letzteres muss wahrscheinlich im
Zusammenhang mit dem Umstand gesehen werden, dass ein wichtiger Teil des
Handels mit Kokain gegenwärtig nicht mehr direkt auf Europa ausgerichtet ist,
sondern über Westafrika verläuft. Bei der Einfuhr von Kokain in Belgien spielen die
Häfen von Antwerpen und Zeebrugge eine wichtige Rolle. Über Antwerpen ein­
geführtes Kokain wird unter anderem in die Niederlande, aber auch beispielsweise
nach Italien verschoben. Im Jahr 2004 wurden 3.500 Kilogramm Kokain beschlag­
nahmt, im Jahr 2005 9.228 Kilogramm und im Jahr 2006 3.945 Kilogramm.
Die Einfuhr von Haschisch aus Marokko in Belgien und in den Niederlanden
ist schon seit vielen Jahren vor allem in Händen von marokkanischen Gruppen.
Daneben werden immer häufiger groß angelegte Marihuanaplantagen im ganzen
Land entdeckt. Wurden im Jahr 2003 noch 27.339 Pflanzen beschlagnahmt, war ihre
Zahl im Jahr 2005 bereits auf 83.113 Pflanzen angestiegen. Im Jahr 2006 ging es um
110.368 Pflanzen.
59
Darüber hinaus gibt es zunehmend Labore, in denen synthetische Drogen
hergestellt werden. Die benötigten Präkursoren kommen oft aus China und werden
von meist chinesischen kriminellen Gruppen im Tausch gegen unter anderem
Ecstacytabletten in Belgien eingeführt. Die Mittel stammen aber nicht ausschließlich
aus China. Niederländische kriminelle Gruppen kaufen in Belgien ohne Probleme
Chemikalien ein, die in den Niederlanden nicht so leicht erhältlich sind. Übrigens
werden von Belgien aus auch direkt Pakete mit unterschiedlichen Drogen (Heroin,
Cannabis, Amphetamine) und auch illegal vertriebenen Zigaretten in das Vereinigte
Königreich verschifft.
In Bezug auf die Marihuanaplantagen ist anzumerken, dass laut aktuellen
Zahlen der Föderalpolizei 2007 bereits 466 Plantagen (aller Arten und Größen)
identifiziert wurden, während noch im Jahr 2003 lediglich 35 Plantagen entdeckt
wurden. Wurden die Plantagen bis vor kurzem vor allem im Grenzgebiet mit den
Niederlanden angetroffen, sind sie heute bereits über ganz Belgien verstreut. Im
Rahmen dieses Gutachtens ist auch von Bedeutung, dass gerade die Organisation der
größeren Plantagen, die geräumt wurden, fast immer in Händen von Niederländern
lag oder zumindest starke Verbindungen mit den Niederlanden aufwies. Das heißt,
dass die Tatverdächtigen Niederländer sind beziehungsweise die Materialien in den
Niederlanden eingekauft wurden, der Anbau selbst von Niederländern gesteuert
wurde oder die Niederlande (die niederländischen Coffeeshops) das Absatzgebiet für
das angebaute Marihuana bilden bzw. bildeten. So ist es auch nicht verwunderlich,
dass immer mehr Belgier laut Föderalpolizei für niederländische Organisatoren tätig
werden.39
Trotz der obigen Ausführungen sind laut T. Decorte u.a. aber auf jeden Fall in
Flandern zahllose kleine Züchter (mit nicht mehr als zwanzig Pflanzen) und auch
mittelgroße Erzeuger (mit mehr als fünfzig Pflanzen) aktiv, die mit dem nieder­
ländischen Marihuanaanbau nichts zu tun haben.40 Sie sind aus unterschiedlichen
Gründen aktive Hobbyzüchter geworden: wegen der finanziellen Vorteile, aus
Neugier, aus Spaß am Zuchterfolg („grüner Daumen“), wegen der Marihuanaqualität
(besser, gesünder als niederländisches Wiet), zur Umgehung illegaler Kreise und zur
Verringerung des Risikos, bei Polizei- bzw. Grenzkontrollen erwischt zu werden. Nicht
in die Niederlande pendeln zu müssen, ist eine große Erleichterung.
Die polizeilichen Kriminalitätsstatistiken der Jahre 2000-2007 weisen aus,
dass in den Jahren 2005, 2006 und 2007 jährlich insgesamt 39.633, 40.557
beziehungsweise 44.047 Verstöße gegen Betäubungsmittelvorschriften festgestellt
wurden.41 Wenn man die Gesamtzahl der Verstöße in gängige Kategorien einteilt,
39
Föderalpolizei/DGJ/DJP/Drugs, Overzicht problematiek cannabisplantages in België, Brüssel, 20.7.2008.
40
T. Decorte und P. Tuteleers, Cannabisteelt in Vlaanderen; patronen en motieven van 748 telers, Löwen, Acco, 2007.
41
Diese Statistiken werden von der Föderalpolizei veröffentlicht.
60
ergeben sich zum Beispiel für 2007 21.066 Verstöße im Zusammenhang mit dem Besitz
von Drogen, 10.051 wegen Drogenkonsums und 12.454 in Bezug auf die Ein- und
Ausfuhr, die Herstellung und den Handel von/mit Drogen (neben noch 476 „weiteren“
Verstößen). Diesen Zahlen ist natürlich nicht oder kaum zu entnehmen, inwieweit die
Feststellungen der Polizeibehörden mit den politischen Vorgaben zusammenhängen,
die in den oben genannten Rundbriefen ausgearbeitet wurden. Angesichts der
insgesamt begrenzten Drogenmengen, die jährlich tatsächlich beschlagnahmt
werden, darf allerdings davon ausgegangen werden, dass der allergrößte Teil der
Verstöße relativ geringe Drogenmengen betrifft.
4.3.
Die Situation in Deutschland
4.3.1.
Die politischen Rahmenbedingungen
Die Drogenpolitik in Deutschland ruht auf vier Säulen:
1. Prävention von Drogenkonsum mit dem Ziel einer Reduzierung der Nachfrage
2. Abhängigenhilfe
3. Überlebenshilfen im Anschluss an eine Behandlung
4. Repressive Maßnahmen zum Zweck der Reduzierung des Angebots
Daneben erhält die Erforschung von (problematischem) Drogenkonsum und von
Maßnahmen zur Reduzierung dieses Problem von politischer Seite viel Aufmerk­
samkeit.
Diese Politik wurde ausführlich umschrieben im Aktionsplan Drogen und Sucht
von 2003 und wurde im Jahr 2007 im Rahmen einer verkürzten Fassung aktualisiert.42
Jede der genannten Säulen umfasst eine Reihe von Maßnahmen.
Bei der Prävention geht es zum Beispiel nicht nur um eine systematische
Aufklärung von Jugendlichen. Auch wird versucht, ihre unmittelbare Umgebung
(Elternhaus, Schulen) in die Anstrengungen zum Verzicht auf Drogenkonsum
einzubeziehen. Die Hilfeleistung umfasst sowohl die Beratung über spezielle
Telefonnummern als auch die Gewährung ambulanter Hilfe für Suchtkranke. Sie
erfasst auch die Einrichtung spezieller Kliniken, in denen die Suchtkranken dann u.U.
mit Hilfe eines Ersatzmittels wie Methadon und Diamorphin adäquate Therapien
erhalten können. Die Hilfeleistung richtet sich speziell auf die Reduzierung der Zahl
der Drogentoten, dies unter anderem durch die Schaffung von Drogenkonsumräumen und das Angebot von besonderen Therapieformen.
Das Arsenal an repressiven Maßnahmen reicht von der Zusammenarbeit mit
42
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Aktionsplan Drogen und Sucht, Berlin, 2003. Die aktualisierte
Fassung von 2007 trägt den Titel Drogen und Sucht; ein Plan in Aktion, Berlin, 2007.
61
Ländern, in denen illegale Drogen hergestellt werden, und der Kontrolle der Einfuhr
und des Handels von bzw. mit legalen Grundsubstanzen, die für die Produktion von
illegalen Drogen in Deutschland selbst erforderlich sind, bis hin zur strafrechtlichen
Bekämpfung krimineller Organisationen, die an dem (inter)nationalen Handel mit
verbotenen Drogen beteiligt sind. Dennoch wird auch der Kleinhandel bis zum Besitz
von kleinen Mengen für den eigenen Bedarf und den Bedarf eines Dritten verfolgt.
Das berüchtigte Legalitätsprinzip verpflichtet die Polizei in Deutschland
zwar, jede strafbare Handlung zur Anzeige zu bringen, geht auf der Ebene der
Staatsanwaltschaft aber nicht so weit, dass auch jede strafbare Handlung verfolgt wird
oder werden muss.43 Vor allem seit der so genannten Cannabis-Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1994, nach der die Staatsanwaltschaft dann auf
eine (weitere) Verfolgung verzichten soll, wenn es um den Besitz von kleinen
Cannabismengen für den eigenen Bedarf (6 bis 30 Gramm, dies je nach Bundesland, in
dem der Verstoß festgestellt wird) geht, führt dieses Delikt in vielen Bundesländern zu
einer Verfahrenseinstellung (mit oder ohne weitere Verwarnung) oder zu einer mit
Bedingungen verknüpften Einstellung.
Schon seit vielen Jahren wird eine Diskussion über die Möglichkeit geführt,
die Anwendung des Opportunitätsprinzips in diesem Bereich für ganz Deutschland
anzugleichen. Gegenwärtig klaffen die betreffenden Richtlinien über die Straf­
verfolgung und somit auch über die jeweilige Strafverfolgungspraxis zwischen den
einzelnen Bundesländern noch erheblich auseinander.44
4.3.2.
Ein Überblick über die Tatsachen
Laut den Gutachten der Drogenbeauftragten konsumieren 2 Millionen Jugendliche in
Deutschland regelmäßig Cannabis. 2-3% der Jugendlichen in der Altersklasse von 14 bis
17 konsumierten diese Droge regelmäßig. Rund 2,7% der Personen in der Altersklasse
von 18 bis 59 konsumierten im Jahr 2006 im letzten Monat vor der Befragung Cannabis;
2,2% konsumieren diese Droge regelmäßig. Etwa 600.000 Menschen in dieser
Altersklasse leiden dadurch unter mehr oder weniger großen Problemen. Dies erklärt,
warum sich im Zeitraum 1994‑2006 die Zahl der Konsumenten von Cannabis, die um
Hilfe gebeten haben, vervierzehnfacht hat.
Schätzungen zufolge sind in ganz Deutschland 250.000 Menschen drogen­
süchtig (ausgenommen Cannabiskonsumenten). Die Zahl der drogenbedingten Toten
nimmt in den letzten Jahren gleichwohl ab: von 2.030 im Jahr 2000 auf 1.296 im Jahr
2006; im Jahr 2007 war die Zahl allerdings auf 1.394 angestiegen. Dies wird den
43
Vergleiche D. Van Daele, Het openbaar ministerie en de afhandeling van strafzaken in Duitsland, Löwen,
Universitaire Pers Leuven, 2000.
44
C. Schäfer und L. Paoli, Drogenkonsum und Strafverfolgungspraxis, Berlin, Duncker & Humblot, 2006.
62
speziellen Hilfsangeboten zugeschrieben, die in den letzten Jahren für Abhängige
organisiert wurden. Ungefähr 70.000 Heroinabhängige werden gegenwärtig mit
Ersatzmitteln wie Methadon behandelt.45
Die deutsche Polizei selbst gibt unumwunden zu, dass ihre Zahlen über die
Zahl der Tatverdächtigen und die Zahl der Beschlagnahmen wenig über den
tatsächlichen Umfang des Drogenhandels und des Drogenkonsums aussagt. Gerade
Drogendelikte sind jedenfalls oft sog. Kontrolldelikte, das heißt, die diesbezüglichen
Registrierungen sagen mehr über die Anstrengungen von Polizei, Zoll und Justiz als
über Drogenprobleme als solche aus. Trotz dieses Umstands ist es relevant, an dieser
Stelle einen Blick auf die Gutachten der deutschen Polizei zu werfen.
Hierbei geht es in erster Linie um die Gutachten des Bundeskriminalamts.46
Diese ergeben unter anderem, dass im Jahr 2007 in 6.853 Strafsachen 1.074 Kilogramm Heroin beschlagnahmt wurden und in 4.199 Strafsachen 1.888 Kilogramm
Kokain. Wichtiger als diese Zahlen ist für das vorliegende Gutachten, dass das
beschlagnahmte Heroin nicht selten über den Balkan zuerst in die Niederlande
gebracht wurde und dort vor allem von Deutschen in kleinen Mengen zu dem Zweck
gekauft wurde, es in Deutschland zu verkaufen oder zu konsumieren. Dasselbe wurde
festgestellt in Bezug auf die Einfuhr von Kokain in Deutschland. Oft kam dieses
Kokain aus den Niederlanden, die ihrerseits wiederum als Ein- beziehungsweise
Durchfuhrland für das Kokain aus Südamerika fungiert hatten. Diese Daten bestätigen
demnach die Erkenntnisse von Europol, dass (auch) die Niederlande für diese beiden
Drogen ein Umschlagzentrum bilden.
In gewissem Maße gilt dies auch für synthetische Drogen und insbesondere
für Ecstacy. Im Jahr 2007 wurden in 7.662 Strafsachen 820 Kilogramm (Meth‑)
Amphetamine beschlagnahmt und in 2.495 Fällen 985.218 Ecstasypillen. Das Bundes­
kriminalamt merkt dazu an, dass diese Drogen hauptsächlich aus den Niederlanden
kamen und somit in nur geringem Maße aus Ländern wie Belgien, Polen und der
Schweiz. Und bei Cannabis sieht dies nicht viel anders aus. Sowohl im Falle von
Marihuana (in 21.831 Fällen 3.770 Kilogramm) als auch bei Haschisch (in 9.762 Fällen
3.678 Kilogramm) kamen die beschlagnahmten Mengen überwiegend aus den
Niederlanden. Übrigens werden inzwischen auch in Deutschland große und kleine
Outdoor- und Indoor-Plantagen entdeckt. Die erstgenannten Plantagen vor allem in
Bayern und Rheinland-Pfalz, die letztgenannten vor allem in Nordrhein-Westfalen.
Im Jahr 2007 handelte es sich dabei um 83 Outdoor-Plantagen und um 347 IndoorPlantagen.
45
Siehe dazu vor allem die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Drogen- und Suchtbericht 2008, Berlin
2008.
46
Zurückgegriffen wurde im Folgenden vor allem auf Bundeskriminalamt, Rauschgift; Jahreskurzlage 2007,
Wiesbaden, 2008.
63
Dass Niederländer im Allgemeinen keine Hauptrolle beim Drogenhandel in
Deutschland spielen, kann aus den Gutachten des Bundeskriminalamts über die
organisierte Kriminalität in Deutschland abgeleitet werden. Das jährliche Gutachten
über die Situation im Jahr 2006 – das letzte, das veröffentlicht wurde – zeigt, dass in
jenem Jahr sowieso nur eine geringe Zahl niederländischer krimineller Organisationen
in Deutschland entdeckt wurde (11 der 622 Organisationen mit insgesamt 91
Tatverdächtigen). Und bei den Ermittlungen über Drogenhandel – die den Löwenanteil
der Ermittlungen ausmachten (219) – wurde festgestellt, dass in Deutschland nicht
niederländische kriminelle Organisationen auf diesem Gebiet die Führungsrolle
innehatten, sondern türkische und deutsche Organisationen, und zwar auch beim
Handel mit Cannabis und beim Handel mit synthetischen Drogen.47
Speziell zur Situation in Nordrhein-Westfalen ist zu sagen, dass im Jahr 2007
34.767 Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Form des
Besitzes beziehungsweise des Kleinhandels von bzw. mit Drogen ergangen sind;
hierbei ging es vor allem um Cannabis, Heroin und Amphetamine. Insgesamt 21.992
Anzeigen wurden wegen illegalen Drogenhandels ausgefertigt, hierbei ging es vor
allem wieder um Cannabis (15.880), Heroin (2.260) und Amphetamine (1.774). Und in
1.348 Fällen wurde im Jahr 2007 die illegale Einfuhr von Drogen festgestellt; in 817
Fällen ging es hierbei um Cannabis, in 236 Fällen um Heroin, in 128 Fällen um Kokain
und in 101 Fällen um Amphetamine. Angesichts der Drogenmengen, die in allen diesen
Fällen beschlagnahmt wurden (z.B. 318 Kilogramm Heroin im Jahr 2007, 126 Kilogramm
Kokain, 397 Kilogramm Haschisch und 1.025 Kilogramm Marihuana) ging es sowohl
bei dem Handel als auch bei der Einfuhr vorwiegend um kleine Mengen. Aus der Reihe
fiel der Fund von 150 Kilogramm Heroin im Jahr 2007 bei türkischen Drogen­
schmugglern in Bocholt.
Im selben Jahr 2007 wurden in Nordrhein-Westfalen 102 Indoor-Plantagen für
die Cannabiszucht ausgehoben, davon 11 mit mehr als 1000 Pflanzen und 40 mit 100 bis
1000 Pflanzen. Dies war übrigens nicht zuletzt das Ergebnis eines Projekts, mit dem
2006 begonnen wurde, um speziell mögliche (niederländische) Betreiber von
Cannabisplantagen zu bewegen, das Gebiet dieses Bundeslandes zu verlassen. Dieses
Projekt wurde ins Leben gerufen, nachdem in diesem Jahr mehr als 50 große bzw.
professionelle Plantagen entdeckt worden waren.48 Diese Situation ähnelt natürlich
sehr derjenigen im belgischen Grenzgebiet, wo ebenfalls – wie oben dargestellt wurde
– große Hanfplantagen errichtet wurden und werden, die in der einen oder anderen
Weise einen Bezug zu den Niederlanden haben bzw. zu Niederländern, die an der
Einrichtung der Plantagen oder an dem Cannabisvertrieb über Coffeeshops beteiligt
sind.
47
Bundeskriminalamt, Bundeslagebild Organisierte Kriminalität 2006; Pressefreie Kurzfassung, Wiesbaden, 2007.
48
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, Projekt Cannabisplantagen; Abschlussbericht, Neuss, 19.10.2007.
64
Bemerkenswert ist, dass es sich im Jahr 2007 bei den Tatverdächtigen
ausländischer Herkunft vor allem um Türken (3.545) handelte und in viel geringerem
Maße etwa um Italiener (604), Marokkaner (555) und Polen (366). Die Zahl der
niederländischen Tatverdächtigen betrug 378. Gegen die meisten von ihnen wurde
Strafanzeige gestellt wegen des Besitzes und (Klein‑)Handels von bzw. mit Drogen,
und es gab 47 Fälle der illegalen Einfuhr von Drogen.
Die Zahl der drogenbedingten Todesfälle in Nordrhein-Westfalen lag im Jahr
2006 bei 350 und im Jahr 2007 bei 374.49
4.4.
Die Situation in Frankreich
4.4.1.
Die politischen Rahmenbedingungen
Im Jahr 2002 führte eine Kommission des Sénat Untersuchungen über die nationale
Politik gegen illegale Drogen durch.50 In dem Gutachten, das sie im Mai 2003
veröffentlichte, beschrieb die Kommission nicht nur ein erschreckendes Bild vom
Drogenkonsum und Drogenhandel in Frankreich, sondern äußerte sie sich auch
besonders kritisch über die Politik bis zu diesem Zeitpunkt. Die Kommission prangerte
vor allem an, die bisherige Politik sei viel zu einseitig auf die Kontrolle des Problems
der Drogensucht gerichtet und in diesem Punkt sogar infiziert von den Ideen, die die
Mehrheit der Franzosen ohne weiteres ablehne, wie die Depönalisierung des
Cannabiskonsums. Daher ist es auch nicht so erstaunlich, dass in Frankreich noch
immer eine sehr große Zahl der Konsumenten von Cannabis verfolgt wird, fast 91.000
im Jahr 2005. In den allermeisten Fällen liegt die strafrechtliche Reaktion allerdings in
einer Verwarnung oder einer alternativen Strafe, zum Beispiel der Verweisung in ein
Hilfeleistungsprogramm (injonction thérapeutique).
Letzteres ist möglich, weil auch in Frankreich im Laufe der Jahre ein
umfangreiches System spezialisierter Hilfeleistung in Bezug auf problematische
Konsumenten aufgebaut wurde. Es handelt sich hierbei um Zentren für ambulante
Gesundheitsfürsorge (204), kommunale Suchtzentren (48) und stationäre Betreu­
ungszentren (16). Daneben gibt es in vielen allgemeinen Krankenhäusern Zentren
beziehungsweise Ärzte, die auf die Suchtproblematik spezialisiert sind. Die Fürsorge,
die an allen diesen Orten gewährt wird, umfasst falls erforderlich auch die Verabrei­
chung von Ersatzmitteln wie Methadon. Im Jahr 2004 erhielten in den Fachzentren
rund 26.000 Menschen Ersatzmittel, davon fast 15.000 Methadon und gut 11.000
49
Die oben genannten Angaben stammen vom Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, Rauschgift-
kriminalität; Lagebild Nordrhein-Westfalen 2007, Düsseldorf, 2008.
50
Sénat, Rapport de la commission d’enquête sur la politique nationale de lutte contre les drogues illicites, Paris, Sénat,
2002-2003, Nr. 321.
65
Buprenorphin. 2005 wurden in ganz Frankreich bei den vorhandenen Einrichtungen
spezielle Beratungsstellen für (junge) problematische Konsumenten von Cannabis
eingerichtet; zurzeit gibt es 280 solcher Stellen.
Die heutige Politik in Frankreich wurde kürzlich zusammengefasst in einem
speziellen Plan gouvernemental de lutte contre les drogues et les toxicomanies, 2008-2011.51
Dieser Strategieplan nennt fünf Säulen: Prävention, Repression, Hilfeleistung,
Forschung und internationale Zusammenarbeit.
Bei der Prävention geht es unter anderem um (allgemeine und spezielle)
Aufklärungskampagnen für Schüler, bestimmte Berufsgruppen etc. Im Bereich der
Hilfeleistung ist zu denken an die (Weiter‑)Bildung von Fachleuten, die mit
Suchtproblemen konfrontiert werden, und an die Erhöhung der Zahl der Jugend­
lichen, die über Beratungsmaßnahmen gezielte Hilfe erlangen können (bis 120.000).
Im Bereich der Forschung geht es um die Intensivierung der wissenschaftlichen
Forschung über Drogen und Drogensucht, aber natürlich auch um Untersuchungen
über die Effektivität von Behandlungsmethoden. Die Säule „Internationale
Zusammenarbeit“ steht unter anderem im Zeichen einer Verschärfung der Kontrollen
auf den Verkehrsrouten, über die Drogen nach Frankreich eingeführt werden; dieser
Bereich richtet sich insbesondere auf die Intensivierung der diesbezüglichen
Zusammenarbeit mit anderen Ländern im Mittelmeerraum.
Bei der Frage der Repression – der Säule, die uns hier vor allem interessiert –
lautet der Ausgangspunkt, dass das Drogenangebot erheblich reduziert werden muss.
In diesem Zusammenhang will die französische Regierung unter anderem den vielen
Hobbyzüchtern von Cannabis den Kampf ansagen, zum Beispiel durch den Einsatz
von besseren Detektoren. Daneben sollen die Möglichkeiten erweitert werden, die
Anlieferung von Präkursoren zur Herstellung synthetischer Drogen einzudämmen.
Angestrebt wird darüber hinaus eine Intensivierung der Zusammenarbeit im Rahmen
der Europäischen Union, etwa in Form der Bildung multinationaler Abstim­
mungsorgane, des Einsatzes gemeinschaftlicher Fahndungseinheiten und einer
interkontinentalen Zusammenarbeit der Justiz.
4.4.2.
Ein Überblick über die Tatsachen
Die oben bereits angesprochene Untersuchungskommission des Sénat zeichnete wie
gesagt ein alarmierendes Bild des Drogenkonsums und damit auch des Drogenhandels in Frankreich. Dieses Bild wurde beherrscht von einigen Einsichten und
Erkenntnissen, u.a. dass der Cannabiskonsum vor allem bei Jugendlichen stark
zugenommen hatte, dass in bestimmten Großstädten eine Drogenwirtschaft im
51
Dieser Plan wurde 2008 veröffentlicht von der Mission interministérielle de lutte contre la drogue et la toximanie
in Paris.
66
Untergrund florierte, die das soziale Leben zersetzt hat, dass bei allen möglichen
Feierlichkeiten der Konsum von synthetischen Drogen überhand nahm und dass der
mafiöse internationale Drogenhandel so sehr angestiegen war, dass er ganze Staaten
destabilisierte und eine ernste Bedrohung für die Weltwirtschaft darstellte.
Konkret stellte die Kommission für Frankreich fest, dass im Jahr 2003
9,5 Millionen Menschen ab und zu Cannabis ausprobierten, 3,8 Millionen Menschen
diese Droge gelegentlich nahmen und 2,4 Millionen Menschen sogar täglich Cannabis
konsumierten. Auch wenn die Zahl der Heroinsüchtigen einigermaßen stabil geblieben
sein dürfte (zwischen 150.000 und 200.000), legte die Zunahme beim Konsum von
Kokain den Gedanken nahe, dass die Zahl der Abhängigen von harten Drogen in naher
Zukunft zunehmen wird. Darüber hinaus war der schnell ansteigende Konsum von
synthetischen Drogen und hier vor allem von Ecstacy ihrer Ansicht besorgniserregend:
3,7% der jungen Männer im Alter von 19 hatten mit Ecstacy experimentiert und 6,7%
mit Amphetaminen. Und schließlich gab es ihrer Ansicht nach noch das wachsende
Problem der zunehmenden Zahl von Menschen, die selbst mit dem Anbau von Cannabis
begannen.
Der Haltung von Frankreich in der Schengen-Debatte entspricht es, dass die
Niederlande in diesem Gutachten in einigen Punkten als einer der wichtigsten
Verursacher der Probleme dargestellt werden. Diejenigen, die Cannabis anbauen,
kaufen die benötigten Produktionsmittel in den Niederlanden. Das Kokain, das in
Frankreich konsumiert wird, stammt zu einem großen Teil nicht nur aus Spanien,
sondern auch aus den Niederlanden und Belgien, dies unter anderem über die
Drogenhäuser. Beim Heroin sieht es nicht anders aus: Die Beschlagnahmen in
Frankreich zeigen, dass Heroin in erheblichem Umfang aus den Niederlanden
eingeführt wird. Dasselbe bei Haschisch aus Marokko, das zwar zum Teil direkt
importiert wird, zu einem großen Teil aber auch über die Niederlande nach Frankreich
gelangt, gegebenenfalls umverpackt in kleinere Portionen. Für die synthetischen
Drogen gilt schließlich, dass es sich dabei in erheblichem Umfang um Pillen handelt,
die in den Niederlanden und manchmal auch in Belgien oder zumindest im
niederländisch-belgischen Grenzgebiet von international verzweigten kriminellen
Netzwerken hergestellt werden.
Im Zusammenhang mit den obigen Ausführungen ist an dieser Stelle
nachdrücklich auf die Mobilität hinzuweisen, die vor allem nordfranzösische
Drogentouristen schon seit vielen Jahren in Richtung Niederlande und Belgien und
vor allem in Richtung der Coffeeshops im niederländischen Teil der Euregio MaasRhein an den Tag legen. Dies ist somit kein neues Phänomen, sondern ein Umstand,
der schon zum Zeitpunkt der Diskussionen über das Schengener Durch­
führungsübereinkommen eine wichtige Rolle spielte. Darum ist es höchst eigenartig,
dass die französischen Behörden, die damals starke Worte in Richtung Niederlande
fanden, französische Staatsangehörige, die ihnen von der niederländischen und
belgischen Justiz wegen der Begehung von Drogenstraftaten gemeldet wurden, nie
67
systematisch verfolgt und verurteilt haben.52
Laut aktuelleren Gutachten hat sich das Drogenproblem in Frankreich in
bestimmten Punkten seit 2003 erheblich verändert.53 So ist die Zahl der Personen, die
regelmäßig Cannabis konsumieren (mindestens 10 mal pro Monat), auf 1,2 Millionen
gesunken, und hat die Zahl der täglichen Konsumenten auf 550.000 abgenommen. Die
Zahl der Menschen, die ab und zu mit Cannabis experimentieren, beläuft sich dagegen
auf 12,4 Millionen statt 9,5 Millionen im Jahr 2003. Und die Zahl der Franzosen, die
selbst Cannabis anbauen, hat sich seit 1970 auf 200.000 erhöht. Das benötigte Material
finden sie bei rund sechzig allgemeinen und spezialisierten Gartenzentren.
Übrigens wird im Süden von Frankreich im Verhältnis mehr Cannabis
konsumiert als im Norden. Dieser Unterschied ändert allerdings nicht viel an der
Verfügbarkeit von Cannabis: 2006 gaben 6 von 10 Personen in der Altersklasse 15-64
Jahre (58%) an, dass es für sie kein Problem wäre, innerhalb von 24 Stunden in den
Besitz von Cannabis zu gelangen; 6 von 10 Konsumenten antworteten in einer Umfrage,
dass sie Cannabis gewöhnlich angeboten bekämen, 3 von 10, dass sie es selbst kaufen.
Der Preis von Marihuana und Haschisch schwankt in den letzten Jahren zwischen 4
und 5 Euro pro Gramm. Jährlich sterben ungefähr 230 Personen an den Folgen des
übermäßigen Cannabiskonsums.54
In Bezug auf den Konsum von Kokain wird geschätzt, dass die Zahl der
Konsumenten seit 2003 von 150.000 auf 200.000 zugenommen hat, dies vor allem in
den Altersklassen 18 bis 25 (3,4%) und 25 bis 44 (3,9%). Diese Zunahme geht zum Teil
auf das Konto junger Menschen in der erstgenannten Kategorie. So stieg die Zahl der
siebzehnjährigen Jungen, die Kokain konsumieren, von 1,3% im Jahr 2000 auf 3% im
Jahr 2005. Ob dieser Anstieg etwas mit dem im Jahr 2005 auf 58 Euro per Gramm
gesunkenen Preis zu tun hat, ist unklar. Auch konnte nicht festgestellt werden, ob der
Anstieg mit der großen Zahl von Personen zusammenhängt, die gelegentlich mit
Kokain experimentiert (1,1 Millionen). Fest steht aber, dass auch Kokain in Frankreich
ziemlich leicht erhältlich ist.
Dank der neuen Behandlungsmethoden – unter Einsatz von Ersatzmitteln,
vor allem für Heroin – hat sich die Zahl der problematischen Heroinkonsumenten
52
Siehe den Beitrag von B. De Ruyver u.a. über Drogenhäuser in dem oben mehrfach zitierten Buch von B.
De Ruyver und T. Surmont.
53
Siehe vor allem Observatoire français des drogues et des toxicomanies, 2006 National Report (2005 data) to the
EMCDDA by the Reitox National Focal Point; France: new developments, trends and in-depth information on selected
issues, Paris, 2006. Und von demselben Beobachtungszentrum: Drogue; chiffres clés, Paris, 2007. Siehe ferner
den Artikel von E. Apaire, „La lutte contre les drogues und France; l’affaire de tous, la responsabilité de
chacun“, Cahiers de la Sécurité, 2008, Nr. 5, S. 7-13.
54
J-M. Costes (Hrsg.), Cannabis; données essentielles, Paris, Observatoire français des drogues et des toxicomanies,
2008.
68
erheblich reduziert. Sie ist in den vergangenen Jahren auf weniger als 150.000 Personen
gesunken. Der Preis von Heroin lag im Jahr 2006 übrigens erheblich niedriger als der
von Kokain: 40 Euro. Rund 360.000 Menschen experimentierten in diesem Jahr mit
Heroin.
In Bezug auf den Konsum von Ecstacy zeigen die Zahlen von 2006, dass
jährlich rund 800.000 Menschen damit experimentieren: 200.000 Menschen schlucken
auf Jahresbasis regelmäßig Ecstacy. Bei den Jugendlichen von 17 haben 2,8% der
Mädchen und 4,2% der Jungen schon einmal Erfahrungen mit Ecstacy gemacht. Der
Preis einer Pille ist seit dem Jahr 2000 von 15 Euro auf 6 Euro im Jahr 2006 und auf 2 bis
3 Euro heute gesunken. Der Konsum von Amphetaminen liegt übrigens niedriger als
der Konsum von Ecstacy. Während 2% der Personen zwischen 15 und 64 manchmal mit
Ecstacy experimentierten, liegt diese Zahl bei Amphetaminen bei 1,4%. Der Preis von
Amphetaminen liegt übrigens höher als der von Ecstacy, im Durchschnitt bei rund 15
Euro pro Gramm.
Fast die Hälfte der Drogensüchtigen, die sich an spezialisierte Behand­
lungszentren wenden, hat große Probleme mit dem Konsum von Cannabis. Zurzeit
geht es dabei um circa 25.000 bis 26.000 Personen (im Jahr 2001 lediglich 12.000).
Das Durchschnittsalter dieser Abhängigen beträgt 23,5 Jahre. Die Gesamtzahl
problematischer Konsumenten von harten Drogen (Kokain und Heroin) liegt
gegenwärtig zwischen 150.000 und 180.000. Es ist daher auch nicht verwunderlich,
dass sich nach den Cannabiskonsumenten vor allem Konsumenten von Heroin oder
Kokain bei den Behandlungszentren melden.
Aus den polizeilichen Ermittlungen geht hervor, dass das Marihuana zu
einem sehr großen Teil aus den Niederlanden und Belgien stammt und im Übrigen vor
allem aus dem karibischen Raum. Das Haschisch kommt unmittelbar über die Häfen
von Bordeaux, Nantes, Le Havre und Marseille sowie mittelbar über Spanien aus
Marokko. Dies erklärt, warum drei Viertel von dem Cannabis, das in Frankreich
(weiter‑)verkauft wird, von dem (französischen) grand banditisme eingeführt wird, der
sich in Spanien eingenistet hat. Der größte Teil (56,6%) des (beschlagnahmten)
Kokains wurde direkt aus der Karibik nach Frankreich eingeführt. Mehr als die Hälfte
des beschlagnahmten Heroins kam dagegen unmittelbar aus den Niederlanden (im
Jahr 2004 nur noch 25%) und ansonsten unter anderem aus Belgien. Dabei ist
anzumerken, dass ein Teil des beschlagnahmten Heroins nicht für den französischen
Markt bestimmt war, sondern für die Märkte in Spanien und im Vereinigten
Königreich.
Dieser letzte Umstand macht deutlich, warum heute als gesicherte Erkenntnis
gilt, dass Frankreich im Drogenhandel nicht nur ein Bestimmungsland ist, sondern
auch ein Durchfuhrland. Dies ergibt sich übrigens auch aus einigen Maßnahmen, die
in den oben genannten Aktionsplan über Drogen und Drogensucht aufgenommen
wurden, etwa der Intensivierung der Zusammenarbeit mit drogenproduzierenden
Ländern außerhalb der Europäischen Union, zum Beispiel Marokko und Kolumbien.
69
4.5.
Die Situation in den Niederlanden
4.5.1.
Die politischen Rahmenbedingungen
4.5.1.1. Die allgemeinen Ausgangspunkte
Auch in den Niederlanden hat die Drogenpolitik eine lange Geschichte, die an dieser
Stelle nicht in vollem Umfang beschrieben werden kann und soll. In diesem Fall ist
eine Beschränkung auf die Grundzüge der geltenden Drogenpolitik geboten. Hauptziel
dieser Politik ist der Schutz der Gesundheit des Einzelnen, seines unmittelbaren
Umfelds und der Gesellschaft als Ganzes. Die Politik richtet sich einerseits auf die
Eindämmung der Nachfrage nach Drogen durch eine aktive Für- und Vorsorgepolitik
und andererseits auf die Reduzierung des Angebots durch die Bekämpfung der
organisierten Kriminalität. Eine dritte Säule der Politik liegt in den Anstrengungen
zur Bekämpfung der Belästigungen, die vom Drogenkonsum ausgehen, und in der
Wahrung der öffentlichen Ordnung.55
Die gesetzlichen Regelungen über Drogen sind im Opiumgesetz (Opiumwet)
festgelegt. In diesem Gesetz wird zwischen harten und weichen Drogen unterschieden.
Die schwersten Strafen stehen auf Einfuhr und Ausfuhr von Drogen, gleichgültig, ob
es sich um weiche oder harte Drogen handelt. Der Konsum von Drogen ist nicht
strafbar, um so weit wie möglich zu verhindern, dass sich Drogenkonsumenten
illegalen Kreisen anschließen, in denen sie für Prävention und Hilfeleistung
schwieriger zu erreichen sind. Aus diesem Grund wird auch der Verkauf von weichen
Drogen in Coffeeshops geduldet. Auf diese Art und Weise, so lautet der Ausgangs­
punkt, kann verhindert werden, dass Konsumenten bei der Beschaffung von Cannabis
mit einem kriminellen Umfeld in Berührung kommen.
Die Ermittlung von Verstößen gegen das Opiumwet und die anschließende
Strafverfolgung werden von den allgemeinen Verwaltungsvorschriften beherrscht,
wie sie von der niederländischen Generalstaatsanwaltschaft (college van procureursgeneraal) in der Anweisung zum Opiumgesetz (Aanwijzing Opiumwet) vom 2. November
2000 formuliert wurden.56 Wie bereits angedeutet, wird darin zunächst unterschieden
zwischen einer „Duldungspolitik“ und der „Ermittlungspriorität“. Der Duldungs­
politik im Hinblick auf Coffeeshops und den individuellen Besitz von verbotenen
Drogen (weniger als 5 Gramm für den eigenen Bedarf oder nicht mehr als 5 Pflanzen im
Fall der Cannabiszucht) liegt die Überlegung zu Grunde, dass die Bedeutung der
Durchsetzung des Opiumwet in diesem Fall höheren allgemeinen Belangen weichen
muss, nämlich der Gesundheit der Bürger (durch Trennung der Märkte) und der
55
Siehe allgemein T. Blom, Opiumwetgeving en drugsbeleid, Deventer, Kluwer, 2008.
56
Diese Anweisung ist der Website der Staatsanwaltschaft zu entnehmen: http://www.om.nl/beleid/.
70
öffentlichen Ordnung; dieser Ausgangspunkt liegt auch der Duldung der so genannten
Drogen­konsumräume zu Grunde, solange dort nicht Drogen verabreicht oder mit
Drogen gehandelt wird.
Die Zuerkennung einer niedrigeren Ermittlungspriorität in Bezug auf
bestimmte Kategorien von strafbaren Handlungen basiert dagegen auf der Abwägung
zwischen der relativen Schwere der betreffenden strafbaren Handlungen und den
Kapazitätserwägungen. Handelt es sich um andere Verstöße gegen das Opiumwet als
um Fälle des Besitzes von Drogen beziehungsweise des Anbaus von Cannabis für den
eigenen Bedarf, werden in dieser Anweisung jedoch keine Prioritäten bestimmt: Nicht
nur für das Einführen und Ausführen von Drogen, sondern auch für das Herstellen,
Bearbeiten, Verkaufen, Liefern, Verabreichen oder Transportieren von Drogen und für
eine diesbezügliche Bevorratung müssen formal ohne Ausnahme gezielte Ermittlungen
geführt werden, notfalls unter Anwendung von Zwangsmitteln. Auch dann, wenn
weiche Drogen in einer Menge zwischen 5 und 30 Gramm (oder mehr) bei Volljährigen
angetroffen werden, hat eine strafrechtliche Reaktion zu erfolgen.
In Bezug auf die Coffeeshops im Besonderen wird in dieser Anweisung
bestimmt, dass die Staatsanwaltschaft mit der örtlichen Verwaltung bei der
Ausarbeitung der diesbezüglichen örtlichen Politik zusammenarbeitet, und hier vor
allem auch beim Einsatz strafrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Instrumente,
wie der Schließung von Coffeeshops durch den Bürgermeister bei Zuwiderhandlungen gegen die politischen Vorgaben (die sog. Damokles-Politik), um diese politischen
Leitlinien zu betonen. Bei der Beurteilung der Frage, ob gegen einen Coffeeshop
strafrechtlich vorzugehen ist, gelten die folgenden Kriterien (abgekürzt AHOJGKriterien):
- Keine Anbringung von Werbetafeln und Plakaten: Also keine andere Werbung als
eine knappe Bezeichnung an der betreffenden Lokalität.
- Keine harten Drogen: Das bedeutet, dass keine harten Drogen vorhanden sein
dürfen bzw. verkauft werden dürfen.
- Keine Belästigungen: Belästigungen können Parkplatzprobleme, Lärmbelästi­
gungen oder Verschmutzungen sein.
- Kein Verkauf an Jugendliche und kein Zugang für Jugendliche zu einem Coffee­
shop (Altersgrenze 18 Jahre).
- Kein Verkauf von großen Mengen pro Transaktion: Das heißt, keine größeren
Mengen als solche für den eigenen Bedarf (= 5 Gramm). Als eine einzige Transaktion in
diesem Sinne gilt jeder An- und Verkauf in einem jeweiligen Coffeeshop am selben Tag
in Bezug auf denselben Käufer.
In Bezug auf den Handelsvorrat in einem Coffeeshop wird in der Anweisung bestimmt,
dass dieser auf jeden Fall 500 Gramm nicht übersteigen darf. Diese – zumindest für
einen florierenden Coffeeshop – relativ kleine Menge rückt natürlich wieder die
71
Problematik der „Hintertür“ ins Bild: der völlig illegalen Anlieferung der benötigten
weichen Drogen vor allem durch kriminelle Gruppen. Die niederländische Regierung
hat diese Problematik – und damit die Widersprüchlichkeit und Ambiguität der
niederländischen Drogenpolitik – nie verleugnet. Im Rahmen einer Stellungnahme
des Justizministers Korthals hat sie diesen Aspekt sogar in vollem Umfang in einem
Bericht vom 7. April 2000 gegenüber dem Parlament mit dem Titel Het pad naar de
achterdeur („Der Weg zur Hintertür“) dargelegt. Darin wurde unumwunden erklärt,
dass ein Vorrat von 500 Gramm an Hanfprodukten tatsächlich geduldet würde, dass
jedoch Coffeeshops, die größere Vorräte hätten, strafrechtlich verfolgt werden müssten.
Dabei wurde wohl angemerkt, dass die Bevorratung der Coffeeshops und der
Hobbyanbau von Nederwiet bei Polizei und Justiz nur eine „begrenzte Ermitt­
lungspriorität“ hätten. Denn, so erkannte man, nur durch diese – sozusagen erweiterte
– Duldungspolitik konnten die damals vorhandenen 840 Coffeeshops ihre Kunden
aus dem In- und Ausland bedienen.
Dass diese Politik verschiedene große Probleme verursacht, wurde in diesem
Bericht durchaus zugegeben. Verwiesen wurde dabei einerseits auch auf die Zunahme
des semi-professionellen Hobbyanbaus und damit auf den starken Aufschwung der
organisierten Kriminalität in diesem Bereich, aber auch auf die steigende
Beeinträchtigung der Lebensqualität in Problemvierteln. Andererseits wurde
angenommen, dass „durch das offensichtliche Unvermögen, die Produktion von
Nederwiet und den diesbezüglichen Handel richtig zu bekämpfen“, die
Glaubwürdigkeit des Staates ernsthaft in Gefahr geraten war. Außerdem wurde kein
Geheimnis aus den Konsequenzen dieser Politik für die Gemeinden in Grenzgebieten
(wie Venlo und Arnheim) gemacht, die darüber hinaus:
„noch zu kämpfen (haben) mit dem Zustrom von Drogentouristen und dem der damit
zusammenhängenden Vergrößerung der Probleme. Der Einsatz der vorhandenen
verwaltungsrechtlichen und justiziellen Zwangsmittel führt nicht zu einigermaßen
akzeptablen Ergebnissen. Bürgermeister fordern vor allem deutliche und durchführ­
bare Vorschriften. Die heutige Politik spielt der Kriminalität in die Hände und
beunruhigt die Bürger. In ihren Augen müsste sich daran kurzfristig etwas ändern.“
Im Anschluss an die Auflistung dieser und anderer Probleme erörterte der Minister
Initiativen in Deventer und Tilburg, nach denen mit einer regulierten Züchtung und
Anlieferung von Cannabis für die Coffeeshops experimentiert werden sollte. Vor
allem in Tilburg lagen bis zu diesem Augenblick detaillierte Pläne für die Realisierung
dieser Vorhaben vor. Der Minister wies allerdings mit aller Deutlichkeit darauf hin,
dass nicht nur die Übereinkommen, bei denen die Niederlande Partei waren (und sind),
sondern auch verschiedene Vereinbarungen in der Europäischen Union keinerlei
72
Spielraum für solche Experimente ließen.57 Darüber hinaus war er der Meinung, dass
durch solche Experimente lange nicht alle großen Probleme gelöst werden könnten. Er
verwies dabei auf den Umstand, dass die Ablehnung von nicht-niederländischem
Haschisch in den Coffeeshops zu einer Zunahme illegaler Verkaufsstellen führen
könnte.
Seiner Ansicht nach hätte man in den Experimenten auch den Umstand
übersehen, dass laut Polizeiinformationen ein erheblicher Teil des Nederwiet für den
Export bestimmt sei. Und nicht weniger wichtig war in seinen Augen, dass eine Lösung
der Probleme auf dem Weg der Durchführung von Experimenten große Anstrengung­
en auf dem Gebiet der Rechtswahrung erfordern würde: Nicht nur müsste das legal
erzeugte Cannabis kontrolliert werden, auch die Anlieferung von ausländischem und
illegal in den Niederlanden erzeugtem Cannabis müsste bekämpft werden. Dies würde
unter anderem bedeuten, dass illegale Erzeugerbetriebe und illegale Verkaufsstellen
aufgelöst beziehungsweise geschlossen werden müssten.
Korthals kam zu dem Schluss, dass „die Fortsetzung und gezielte Über­
wachung der heutigen Politik am besten geeignet ist“. Eine Erweiterung dieser
Duldungspolitik durch Eröffnung von Möglichkeiten für einen legalen Anbau von
Nederwiet sei keine Option. Die sog. AHOJG-Kriterien müssten weiterhin strikt
befolgt werden. Die Probleme der Kriminalität und Belästigungen seien vorhanden
und müssten sowohl auf strafrechtlichem als auch auf verwaltungsrechtlichem Weg
gelöst werden. Und die Niederlande sollten die internationale Diskussion über die
geeignete Cannabispolitik fördern; das Verständnis für die niederländische
Drogenpolitik sei hierbei eine wichtige Stütze. Nicht zuletzt durch die harte
Vorgehensweise bei der Drogenkriminalität werden die Niederlande weiterhin
versuchen, die Akzeptanz für diese Politik zu erhöhen. „Dies gilt vor allem für unsere
Nachbarländer, die am stärksten und unmittelbar mit den grenzüberschreitenden
Folgen der niederländischen Politik konfrontiert werden.“
4.5.1.2. Die Politik bezüglich verschiedener Arten von Drogen
Nicht nur auf der Grundlage dieser Ausgangspunkte, sondern auch auf der Grundlage
von (wissenschaftlichen und strafrechtlichen) Untersuchungen und manchmal auch
unter schwerem Druck aus dem Ausland hat die niederländische Regierung in den
vergangenen Jahren mehr als einmal eine spezifische Politik in Bezug auf die
Produktion bestimmter Arten von Drogen und den diesbezüglichen Handel entwickelt.
Das bekannteste Beispiel hierfür ist vielleicht der einigermaßen gelungene Versuch,
57
Siehe in diesem Zusammenhang auch die Empfehlung des T.M.C. Asser Instituut, Experimenteren
met het gedogen van de teelt van cannabis ten behoeve van de bevoorrading van coffeeshops; internationaalrechtelijke en
europeesrechtelijke aspecten, Den Haag, 2005.
73
den Zustrom der meist aus der Karibik stammenden Drugsrunner, die sich die Drogen
rektal, vaginal oder oral zuführen (sog. „bolletjesslikkers“), in die Niederlande (vor
allem über den Flughafen Schiphol) zu stoppen, indem die Kontrollen auf den
diesbezüglichen Flugrouten drastisch verschärft wurden. Weiterreichende Aus­
wirkungen haben allerdings sowohl die politischen Maßnahmen, die Ende der
neunziger Jahre vor allem unter amerikanischem Druck zu Stande kamen, um die
Produktion von synthetischen Drogen und den diesbezüglichen Handel einzugrenzen,
als auch die Politik der jüngsten Zeit zur Abschaffung eines groß angelegten
Hanfanbaus.
Die Politik bezüglich synthetischer Drogen
In Bezug auf die Politik hinsichtlich der Problematik der synthetischen Drogen ist an
dieser Stelle anzumerken, dass diese Frage seit Beginn der neunziger Jahre in
zunehmendem Maße politische Aufmerksamkeit erhält. Nicht nur sahen Polizei und
Justiz auf Grund ihrer eigenen Ermittlungen, dass die Niederlande eine sehr wichtige
Rolle bei der Produktion von synthetischen Drogen, vor allem Ecstacy und Amphe­
tamin, und beim diesbezüglichen Handel spielten. Auch strafrechtliche Ermittlungen
in den umliegenden Ländern und dem entfernteren Ausland führten oft in die
Niederlande. Die Folge war, dass vor allem Deutschland und Frankreich großen Druck
auf die Niederlande ausübten und die Lösung dieses Problems verlangten. Nicht
zuletzt aus diesem Grund wurde im Herbst 1996 in aller Eile die Einheit Synthetische
Drogen (Unit Synthetische Drugs) in Eindhoven gegründet, um die überregionale
Koordination der strafrechtlichen Ermittlungen auf diesem Gebiet zu stärken und
eine Kontaktstelle für Polizei und Justiz im nahen und fernen Ausland zu schaffen;
darüber hinaus sollte diese Einheit selbst Ermittlungen mit einem nationalen oder
internationalen Charakter durchführen.
Obwohl diese Einheit durchaus erfolgreich war – im Jahr 1999 wurden auch
durch ihr Zutun 36 Produktionsstätten für synthetische Drogen entdeckt und wurden
3,66 Millionen Pillen beschlagnahmt – und auch von den regulären Polizeikorps selbst
immer mehr größere Ermittlungen über den Handel mit synthetischen Drogen
durchgeführt wurden (131 im Jahr 2001), nahm die Kritik an den Niederlanden im
Ausland und vor allem in den Vereinigten Staaten immer mehr zu. Dies war der Grund,
warum 2001 ein Sonderprogramm gegen Ecstacy („Samenspannen tegen XTC“) eingeleitet wurde. In diesem Programm ging es nicht nur um eine erhebliche Verstärkung
von Polizei, Justiz und Zoll zur besseren Bekämpfung von synthetischen Drogen auf
der ganzen Linie (von der Einfuhr von Präkursoren bis zur Verfolgung von wichtigen
Drogenbossen), sondern auch darum, auf verschiedene Arten die internationale
Zusammenarbeit zu intensivieren, etwa durch die Gründung von Polizeipartner­
schaften.
Diese Intensivierung in der Politik spiegelte sich auch in den Zahlen wider.
74
2003 wurden noch 37 Produktionsstätten ausgehoben (im Jahr 2002 43), wurden 115
große Ermittlungen eingeleitet und wurden 5,4 Millionen Pillen beschlagnahmt. Im
Rahmen ausländischer Ermittlungen wurden in diesem Jahr 12,9 Millionen Pillen
beschlagnahmt, die in der einen oder anderen Hinsicht in Beziehung zu den
Niederlanden standen. 2004 schien diese Politik allerdings ihren größten Wirkungs­
grad erreicht zu haben. Nicht nur, weil sich damals jedenfalls die Amerikaner sehr
zufrieden über die Anstrengungen äußerten, die die Niederlande erbracht hatten,
sondern auch, weil diese Anstrengungen offenbar zumindest auf niederländischem
Boden Erfolg hatten. Die Zahl der 2004 angetroffenen Labore zum Beispiel betrug 29
und fiel im Jahr 2005 zurück auf 2.
Damit verschwand die Problematik der synthetischen Drogen fast völlig von
der politischen Tagesordnung. Aus diesem Grund, aber auch aus Gründen im
Zusammenhang mit bestimmten Reorganisationen im Polizeiwesen, wurde die Unit
Synthetische Drugs im Jahr 2004 in die Nationale Recherche integriert, einem Teilbereich
des Korps Nationale Polizeidienste (Korps Landelijke Politiediensten).58
Die Politik bezüglich Cannabis
In Bezug auf Cannabis wurde die Politik in den vergangenen Jahren unstrittig er­
heblich verschärft. Diese Intensivierung der Politik nahm zum ersten Mal konkrete
Form an in dem so genannten Cannabisbrief vom 23. April 2004.59 Darin wurde
angekündigt, dass die Politik in Bezug auf den Anbau von Cannabis und den
diesbezüglichen Handel weiter verschärft und dass die Zahl der Coffeeshops weiter
reduziert werden müsse, ohne dass dadurch das Pendel in Richtung des nichtgeduldeten Verkaufs von Cannabis ausschlagen dürfe. Um dies zu erreichen, wurde
eine integrierte Vorgehensweise vorgeschlagen.60
Erstens trugen die örtlichen Behörden (Bürgermeister, Staatsanwaltschaft
und Polizei) weiterhin die Verantwortung für die Erfüllung und strikte Einhaltung der
örtlichen Coffeeshop-Politik, dies unter anderem durch die tatsächliche Umsetzung
der bereits erwähnten Damokles-Regelung, aber auch durch ein Screening von
Genehmigungsanträgen auf der Grundlage des (neuen) Gesetzes zur Förderung der
Integritätsbeurteilung durch die öffentliche Verwaltung (Wet Bevordering Integriteit
Beoordelingen door het Openbaar Bestuur; im Folgenden: BIBOB).
Zweitens wurde unter anderem im Lichte des Rahmenbeschlusses zum
58
Siehe T. Spapens, Interactie tussen criminaliteit en opsporing; de gevolgen van opsporingsactiviteiten voor de organisatie
en afscherming van xtc-productie en –handel in Nederland, Antwerpen, Intersentia, 2006, S. 131-165.
59
Tweede Kamer, 2003-2004, 24077, Nr. 125.
60
Siehe F. Bovenkerk und W. Hogewind, Hennepteelt in Nederland: het probleem van de criminaliteit en haar
bestrijding, Zeist, Kerckebosch, 2003.
75
illegalen Drogenhandel der Europäischen Union und in Antwort auf die diesbezüg­
liche Kritik des Auslands angekündigt, dass die Eindämmung des Drogentourismus
vor allem in Grenzgebieten energisch vorangetrieben werden soll, indem insbesondere
durch ein Testprojekt in Maastricht ermittelt werden sollte, ob es möglich sei, den
Verkauf von weichen Drogen an nicht in den Niederlanden wohnhafte Personen auf
ein Mindestmaß zu begrenzen, aber daneben auch durch eine Erweiterung der
grenzüberschreitenden operationellen Zusammenarbeit zwischen den betreffenden
Polizeibehörden. Um einem möglichen Ausweichverhalten auf nicht-geduldete
Verkaufsstellen entgegenzuwirken, würde die Regierung dafür sorgen, dass diese
Verkaufsstellen vor allem in Grenzgebieten bekämpft würden. Diese Erweiterung und
Stärkung der sog. Damokles-Politik sah eine Änderung des Opiumwet vor, das am
1. November 2007 in Kraft trat und das es erleichtert, auch Wohnungen zu schließen,
von denen aus Drogen verkauft werden. Es genügt seither, dass ein Verstoß gegen das
Opiumwet festgestellt wird. Eine Störung der öffentlichen Ordnung ist hierbei nicht
mehr Voraussetzung.
Drittens wurde zugesagt, dass der Kampf gegen den Anbau von Cannabis
intensiviert werde. Diese Intensivierung sollte einerseits durch den Einsatz aller
verfügbaren verwaltungsrechtlichen Mittel (Wohnungsbauvorschriften, Raumord­
nungsrecht etc.) zur Bekämpfung der Belästigungen erfolgen und andererseits im
Wege der Anwendung des Strafrechts zur Eindämmung der organisierten Kriminalität,
die hinter dem Marihuanaanbau steht.
Mit Schreiben vom 16. Juni 2006 an die Zweite Kammer wurde ferner
angekündigt, dass die integrale Politik noch intensiviert werden sollte.61 Investiert
werden sollte laut diesem Papier unter anderem in mehr Zusammenarbeit zwischen
allen Parteien auf lokaler Ebene bei der Bekämpfung des Hanfanbaus, in eine
systematische Erweiterung der Vorgehensweise gegen diesen Anbau im ganzen Land,
in die Entwicklung von besseren Methoden zum Aufspüren von Hanfplantagen und in
die Verbesserung der Kommunikation mit der Bevölkerung über die Gefahren des
Hanfanbaus und über die negativen Folgen für Täter im Falle der Aufdeckung einer
Straftat. Neu war die Ankündigung, dass gegen die Growshops vorgegangen werde,
die in illegaler Weise „Motor und Anreiz für den Hanfanbau“ seien.62 Ferner wurden
verstärkt überregionale Beratungen über die Bekämpfung des Hanfanbaus in Aussicht
gestellt, unter anderem über die Veranstaltung von Konferenzen über best practices.
Das Höchststrafmaß für die Herstellung, den Handel und den Besitz von bzw.
mit großen Mengen an weichen Drogen wurde schließlich im Juni 2006 von vier auf
sechs Jahre Freiheitsstrafe erhöht.
61
Tweede Kamer, 2005-2006, 24077, Nr. 184.
62
J. Snippe, B. Bieleman, H. Naayer und C. Ogier, Preventieve doorlichting cannabissector c.a., Groningen, Intraval,
2004.
76
4.5.1.3. Die Politik der heutigen Regierung
Sowohl in dem allgemeinen politischen Programm zum Thema Sicherheit durch
Prävention (Veiligheid begint bij voorkomen), das im November 2007 von den Ministern
der Justiz und des Innern bekannt gegeben wurde, als auch in dem speziellen Programm
zur stärkeren Bekämpfung der organisierten Kriminalität (Versterking aanpak
georganiseerde criminaliteit), das 2008 vom Justizministerium veröffentlicht wurde, wird
an einigen Stellen der Drogenproblematik besondere Aufmerksamkeit gewidmet.
Zusammengefasst umfassen die Schwerpunkte der Politik auf diesem Gebiet die
folgenden Maßnahmen.63
Erstens wird in diesen Programmen als Ziel angegeben, bis ungefähr 2011 eine
sichtbare Reduzierung des groß angelegten Hanfanbaus auf verschiedenen Wegen zu
erreichen. Dazu zählen folgende Maßnahmen: die Einführung eines Genehmigungs­
systems für Growshops, so dass Gemeinden den illegalen Aktivitäten besser
entgegenwirken können, die mit diesen Shops verbunden sind oder sein können, die
strafrechtliche Verfolgung von Schlüsselfiguren in den verschiedenen Abschnitten
des Produktionsprozesses, die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den
Nachbarländern, insbesondere, wenn dort Plantagen angetroffen werden, an denen
niederländische Organisatoren oder Züchter beteiligt sind, und die Gründung einer
überregionalen Task Force, um einen stärkeren überregionalen Zusammenhang in
der strafrechtlichen Bekämpfung des Hanfanbaus zu erreichen, insbesondere durch
das Aufspüren und Verfolgen der kriminellen Interessenvereinigungen hinter diesem
Anbau. Diese Task Force wurde im Juli dieses Jahres formell begründet. Sie setzt sich
zusammen aus Vertretern des Innenministeriums, der Staatsanwaltschaft, der Polizei,
der Steuerbehörden und der lokalen Verwaltung.64 Zuvor wurde bereits an der
Ausarbeitung eines Programms gegen organisierten Hanfanbau (Programma
georganiseerde hennepteelt) gearbeitet, dessen Herzstück ein Handlungskonzept mit
zahlreichen konkreten Maßnahmen bildet.
Ein zweiter Hauptpunkt in diesen Programmen ist die Problematik der
Coffeeshops. Auch dabei geht es um verschiedene Aspekte. Zunächst einmal sollen
Coffeeshops aus der Umgebung von Schulen verbannt werden. Ferner müssen die
Coffeeshops ohne Ausnahme geschlossen werden, wenn dort die politischen Vorgaben
und insbesondere die AHOJG-Kriterien missachtet werden, wobei an dieser Stelle
anzumerken ist, dass dies in letzter Zeit an einigen Stellen in den Niederlanden genau
63
Aufgenommen wurden diese Programme 2008 in ein Buch mit dem Titel Beleidsprogramma’s versterking
aanpak georganiseerde misdaad en financieel-economische criminaliteit, Herausgeber: Ministerium der Justiz,
Den Haag.
64
Siehe die diesbezügliche Pressemitteilung vom 10. Juli 2008:
http://www.justitie.nl/actueel/persberichten/archief‑2008/80710
77
aus diesen Gründen auch geschehen ist65. Schließlich sollen Coffeeshops aus der
Grenzregion verbannt werden:
„Ansatzpunkt hierfür ist, gemeinsam mit den Grenzgemeinden nach konkreten
Lösungswegen für die dort entstehenden Belästigungen zu suchen, wobei die
diesbezügliche Haltung der uns umringenden Länder zu berücksichtigen ist. In der
erste Hälfte von 2008 werden entsprechende nähere Vereinbarungen mit den
Grenzgemeinden getroffen.“
Parallel zu diesem Vorhaben wird entsprechend den Leitlinien das Pilotprojekt
„Wohnsitzkriterium“ in Maastricht fortgesetzt. Hierbei werden die Vorfragen
berücksichtigt, die im Laufe der ersten Hälfte 2008 dem Europäischen Gerichtshof in
Luxemburg gestellt werden, um Aufschluss zu erhalten über die Frage der Zulässig­
keit des Zugangsverbots zu Coffeeshops für nicht in den Niederlanden wohnhafte
Personen. Anschließend wird bestimmt, ob zusätzliche Garantien von Coffee­
shopinhabern dafür verlangt werden können, dass sie den Verkauf an nicht in den
Niederlanden wohnhafte Personen tatsächlich unterbinden.
4.5.1.4. Die Eindämmung der Probleme in drei Grenzgemeinden
Im Anschluss an das Vorhaben der amtierenden Regierung, zusammen mit den
Grenzgemeinden nach Lösungen für die im Zusammenhang mit den Drogen­
problemen stehenden Belästigungen zu suchen, ist auf die Initiativen hinzuweisen,
die in drei bedeutenden Grenzgemeinden ergriffen wurden, um diese Belästigungen
und die damit verbundenen Probleme einzudämmen. Diese Gemeinden sind die
Gemeinde Heerlen, die Gemeinde Venlo und die Gemeinde Terneuzen.
Operation „Hartslag“ in Heerlen
Das Projekt „Operatie Hartslag“ („Operation Herzschlag“) wurde im Oktober 2001 ins
Leben gerufen und lief bis zum Herbst 2004. Es ging dabei um die Bekämpfung der
zunehmenden drogenbedingten Belästigungen in der Innenstadt und im Bereich des
Bahnhofs sowie generell um die Schaffung einer strukturell beherrschbaren und
sicheren Situation in diesem Bereich. Eine gründliche Analyse des Personenkreises,
der die Belästigungen verursachte, ergab, dass dieser vor allem aus rund 300, von hart­
en Drogen abhängigen Personen bestand und außerdem aus einer großen Zahl von
Dealern, Runnern und (vor allem deutschen) Drogentouristen. Darüber hinaus gab es
65
Zum Beispiel einer der ältesten Coffeeshops („De Lach“) in Amsterdam (Het Parool vom 25.7.2008) und zwei
Coffeeshops in Tilburg (Brabants Dagblad vom 1.8.2008).
78
mehr als 200 Drogenhäuser in der Stadt, von denen Belästigungen ausgingen. Die
betreffenden Belästigungen nahmen unterschiedliche Formen an: regelrechte
Kriminalität, Störungen der öffentlichen Ordnung, Zusammenrottung einzelner
Konsumenten von harten Drogen, Streitigkeiten untereinander und Prostitution. Um
diese komplexe Problematik abzumildern und in der Innenstadt von Heerlen eine
akzeptable Situation zu schaffen, wurde ein integriertes Maßnahmenpaket
ausgearbeitet, das stufenweise umgesetzt werden sollte.66
Erstens wurde das repressive Auftreten systematisch intensiviert. Dies
bedeutete unter anderem, dass die Polizei – falls erforderlich oder erwünscht in
Zusammenarbeit mit der Verwaltung, den Wohnungsbaugenossenschaften, der
Bahnpolizei oder z.B. der Koninklijke Marechaussee – nicht nur gegen den Straßenhandel und den Drogentourismus vorging, sondern auch gegen die zahlreichen
Wohnungen, die Anlass für Belästigungen gaben. Es gab auch einen zusätzlichen
privaten Wachdienst im Bahnhof und es wurden zusätzliche Überwachungskameras
installiert.
Zweitens wurde die Hilfeleistung erweitert. Es wurden zweiwöchentliche
Fallberatungen eingeführt, an denen die Polizei und verschiedene Einrichtungen
der Gesundheitsfürsorge, u.a. das Consultatiebureau voor Alcohol en Drugs (CAD), die
Geestelijke Gezondheidszorg (GGZ), die Mondriaan Zorggroep, teilnahmen, es wurden Tag
und Nacht geöffnete Anlaufstellen für Abhängige eingerichtet, Pflegeunterkünfte
für Schwerstabhängige geschaffen und Arbeitsprojekte entwickelt. Um zu verhindern,
dass diese Einrichtungen zu sehr von Abhängigen in Anspruch genommen werden, die
nicht aus der Region stammen, wurde ein Betreuungspasssystem für Abhängige aus
der eigenen Region entwickelt. Der Tagesanlaufstelle angegliedert wurde die Abgabe
von Methadon. Streetworker suchen auf der Straße betreuungsscheue Suchtkranke
auf, um sie mit einer geeigneten Hilfeleistung in Kontakt zu bringen.
Das Projekt wurde von einer Lenkungsgruppe gesteuert, an der Polizei,
Verwaltung, Staatsanwaltschaft, Fürsorgeeinrichtungen, Beförderungsgesellschaf­ten, Justizvollszugseinrichtungen etc. beteiligt waren. Diese Lenkungsgruppe stand
unter dem Vorsitz des Bürgermeisters von Heerlen. Auf ausführender Ebene arbeitete
eine Projektgruppe unter Leitung des Bezirkschefs der Polizei. Ein spezieller
Kommunikationsplan sollte dafür sorgen, dass jeder (und hier nicht zuletzt jeder
Einwohner von Heerlen) verfolgen konnte, wie die ganze Operation verlief.
Zwischenzeitliche Entwicklungsgutachten boten Gelegenheit, sich selbst ein Bild
von der Ausführung der Maßnahmen und der auf diese Weise erreichten Ergebnisse zu
machen.
Dieses Projekt wird nicht nur in Heerlen selbst, sondern überall in den
Niederlanden als ein sehr erfolgreiches Projekt eingestuft. So ging die Zahl der
66
79
Gemeinde Heerlen, Operatie Hartslag; „Naar een veilige en beheersbare binnenstad“, Heerlen, 2001.
Anzeigen drogenbedingter Belästigungen erheblich zurück und ebenso die Zahl der
(schweren) Vermögensdelikte und der Fahrzeugdiebstähle. Nicht weniger wichtig ist,
dass das Gefühl der Sicherheit bei Bewohnern und Besuchern der Innenstadt und bis
zu einem gewissen Grade auch in den benachbarten Vierteln wieder zugenommen
hat.67 Es erstaunt daher auch nicht, dass dieses Projekt überregional mehrmals zu
einem Projekt mit Vorbildcharakter ausgerufen wurde. Diese Lobeshymnen haben den
Stadtvätern in Heerlen allerdings nicht die Sicht getrübt für den Umstand, dass diese
Erfolge nur durch große Anstrengungen von zahlreichen Einrichtungen und Behörden
erreicht werden konnten und dass die Nachhaltigkeit der sicheren und beherrschbaren
Situation, die in der Innenstadt geschaffen wurde, bis zu einem gewissen Maß mit der
Fortsetzung oder gar Erweiterung dieser Anstrengungen (in Richtung anderer
Stadtteile) steht und fällt.
Darum wurde 2007 beschlossen, die Operation „Hartslag“ in das Projekt
„Hartslag Heerlen“ („Herzschlag Heerlen“) umzuwandeln. Auch in diesem Projekt
gehen Durchsetzungsmaßnahmen (Schließung von Wohnungen, von denen
Belästigungen ausgehen, Platzverweise, präventive Leibesvisitation, Kamera­
überwachung usw.) Hand in Hand mit Maßnahmen im Bereich der Hilfeleistung:
Tag und Nacht geöffnete Anlaufstellen, Tagesbeschäftigung für Abhängige,
Methadonabgabe etc.68
Operation „Hector“ in Venlo
Ende der neunziger Jahre wurde deutlich, dass die Drogenproblematik in der
Innenstadt von Venlo nicht mehr mit den üblichen Mitteln zu beherrschen war. Die
geduldeten und nicht-geduldeten Verkaufsstellen von weichen Drogen übten eine
enorme Anziehungskraft auf junge deutsche Drogenkonsumenten aus, die in großer
Zahl die Innenstadt besuchten. Die Folgen waren nicht zu übersehen: Drugsrunner,
die versuchten, Kunden zu den Drogenhäusern ihrer Dealer zu lotsen, Verkehrs- und
Lärmbelästigungen, Verschmutzung von Straßen und Gehwegen, Verfall der im
Zusammenhang mit dem Drogenhandel stehenden Häuser. Dies führte 2001 zur
Einführung des Projekts „Hector“.69
Dieses Projekt ist dreigleisig angelegt. Erstens die strikte Durchsetzung der
relevanten Vorschriften der Verwaltung, vor allem in Bezug auf die Schließung nichtgeduldeter Verkaufsstellen, und die strafrechtliche Bekämpfung der sichtbaren
67
Gemeinde Heerlen, Evaluatie „Operatie Hartslag“, Heerlen, 2005.
68
Gemeinde Heerlen, Borgingsconferentie Operatie Hartslag 2007, Heerlen, 2007. Siehe auch die Broschüre
Hartslag Heerlen; doorgaan met elan.
69
J. Snippe, B. Bieleman, A. Kruize und H. Naayer, Hector in Venlo; eindevaluatie: inspanningen, proces en resultaten,
2001-2004, Groningen, Intraval, 2005.
80
Kriminalität. Zweitens der Erwerb und die Umwidmung von Gebäuden, um das
Problemgebiet neu einrichten zu können. Und drittens das Experiment, einige der
(fünf) geduldeten Coffeeshops aus der Innenstadt zu verbannen und probehalber an
der Grenze zu Deutschland neu zu eröffnen bzw. eröffnen zu lassen.
Es würde zu weit führen, hier die vielen Maßnahmen aufzulisten, die im
Rahmen dieses Projekts ergriffen wurden. Als Beispiel dürfte genügen, dass zwischen
2001 und 2004 Dutzende (Drogen-)Häuser – Wohnungen ebenso wie Läden und
Gaststätten – geschlossen wurden. Die Zahl der Personen, die wegen drogenbedingter
Belästigungen festgenommen wurden, betrug anfänglich 40 pro Monat, nahm aber
allmählich ab auf durchschnittlich 30 pro Monat in den darauf folgenden Jahren.
Außerdem wurden in diesem Zeitraum 68 Immobilien, hauptsächlich Häuser,
aufgekauft, um eine Neueinrichtung des Gebiets zu ermöglichen. Die Zahl illegaler
Drogenhäuser, die 2001 auf 116 veranschlagt wurde, reduzierte sich auf 7 im Jahr 2004.
Und nach vielen Meinungsverschiedenheiten wurden im September 2004 endlich zwei
Coffeeshops aus der Innenstadt an die deutsche Grenze verbannt.
Die Ergebnisse zeigen, dass im Zeitraum 2004-2005 die drogenbedingten
Belästigungen in der Innenstadt stark abgenommen hatten, aller Wahrscheinlichkeit
nach vor allem als Folge der Umsiedlung der beiden Coffeeshops. Die Zahl der
Drogenhäuser war ebenfalls erheblich reduziert. Zwar gab es Hinweise, dass die
Verkaufsstrategien von den Dealern angepasst wurden und mehr Drogen zum Beispiel
in kleineren Portionen außerhalb fester Standorte, also auf öffentlichen Plätzen, in
Venlo angeboten wurden. Auch wurden Drogen von speziellen Kurieren über die
Grenze verbracht und dort den Käufern übergeben, um das Risiko des Zugriffs durch
die deutsche Polizei und den Zoll zu verringern. Darüber hinaus hatte sich das
Investitionsklima in gewissem Sinne verbessert. Trotzdem nahm das Sicherheitsgefühl
der Bewohner der Innenstadt nicht zu, auch wenn sie weniger häufig Opfer einer
Straftat wurden. Die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, die im Hintergrund
den Drogenhandel in Venlo und Umgebung beherrscht, schlug angesichts fehlender
Mittel beim Polizeikorps von Limburg-Noord fehl. Das Korps kann hier nur erfolgreich
sein, wenn es die Unterstützung von anderen Polizeikorps und besonderen
Polizeibehörden bekommt.
2005 wurde speziell die Umsiedlung der zwei Coffeeshops an die deutsche
Grenze ausgewertet.70 Diese Auswertung ergab, dass diese Verlegung tatsächlich zu
einer erheblichen Umlenkung der Kundenströme geführt hatte: Die festen Kunden
waren ihren vertrauten Coffeeshops treu geblieben. In der ersten Zeit klagten die
Bewohner der Gegend, in der die zwei Coffeeshops geöffnet wurden, bei der Polizei
und anderen Behörden über eine Zunahme von Belästigungen. Die Kundschaft
70
B. Bieleman, H. Naayer und A. Nienhuis, Coffeeshops naar de periferie; evaluatie verplaatsing twee coffeeshops in
Venlo, Groningen, Intraval, 2006.
81
des einzigen übriggebliebenen Coffeeshops in der Innenstadt war zwar angewachsen,
aber die Belästigungen hatten dadurch nicht zugenommen. Die Zahl der Kunden der
übrigen (zwei) Coffeeshops in Venlo selbst hatte nicht abgenommen. Die Forscher
kamen schließlich zu dem Schluss, dass die Kontrolle der Belästigungen eine
permanente Aufmerksamkeit von Polizei und Verwaltung erfordert.
Operation „Houdgreep“ in Terneuzen und die Diskussion über die Coffeeshops
Im Jahr 1995 beschloss die Gemeinde Terneuzen, zwei Coffeeshops zu dulden
(„Checkpoint“ und „Miami“), um die erheblichen drogenbedingten Belästigungen in
der Gemeinde zu reduzieren (an 70 Adressen sollen in dieser Zeit in großem Stil weiche
und harte Drogen verkauft worden sein). Dieser Beschluss war ein wichtiger Bestand­
teil des Projekts „Houdgreep“ („Schwitzkasten“). Andere Maßnahmen waren die
Auflösung der Drogenhäuser, die Verfolgung von Drugsrunnern und die Sanierung
des Wohnungsbestands. Das „Checkpoint“ entwickelte sich zu einem großen
Gastronomiebetrieb am Rand der Gemeinde. Während 2002 bereits 1.000 Besucher pro
Tag gezählt wurden, waren es im Jahr 2005 – jedenfalls in der Hochsaison – 2.500 bis
3.000 Besucher pro Tag. Und weitaus die meisten dieser Drogentouristen kamen nur
nach Terneuzen, um Cannabis zu kaufen. Der Erwerb anderer Drogen war eher
marginal.
Im Jahr 2006 wurde jedoch die Aufrechterhaltung der Situation seitens der
Politik und in den Medien immer mehr in Frage gestellt angesichts eines Zustroms von
einer Million Drogentouristen pro Jahr, die darüber hinaus auf unterschiedliche Weise
für Belästigungen sorgten. Diese Entwicklung führte zu dem Entschluss der
Koalitionsparteien, die Ansiedlung eines Coffeeshops an der Grenze prüfen zu lassen.
Und diese Absicht ihrerseits war Anlass für eine Studie über die Möglichkeiten, die
Coffeeshop-Politik in der einen oder anderen Weise abzuwandeln. Diese Studie wurde
im April 2007 veröffentlicht.71
Die Zählungen der Forscher ergaben, dass pro Tag durchschnittlich gut 3.500
Kunden, also insgesamt fast 25.000 pro Woche, weiche Drogen in den beiden
Coffeeshops kauften. Ungefähr 50% dieser Käufer kamen aus Belgien (überwiegend
aus Flandern), 40% aus Frankreich und nur 11% aus den Niederlanden. 34% der
Besucher gaben an, dass sie auch manchmal einen Coffeeshop in einer anderen
niederländischen Gemeinde aufsuchten (10% von ihnen nannten einen Coffeeshop in
Maastricht). Die Besucher kauften durchschnittlich 5,8 Gramm weiche Drogen pro
Besuch, was sie durchschnittlich 41 Euro kostete. Sie durften dann schon durchaus
zufrieden sein mit dem, was Terneuzen ihnen zu bieten hatte. Viele Einwohner
sprachen von einer deutlichen Verwahrlosung der Gegend und klagten über
71
82
B. Bieleman und H. Naayer, Onderzoek coffeeshops Terneuzen, Groningen, Intraval, 2007.
verschiedene Formen von Belästigungen im Zusammenhang mit den Coffeeshops.72
Die niederländischen Nachbargemeinden Hulst und Sluis haben keinen
Coffeeshop. Dort heißt es, dass es keine oder kaum Belästigungen durch die Coffeeshops
in Terneuzen gebe. Drei belgische Gemeinden, die an den Zugangsstraßen nach
Terneuzen liegen, klagen dagegen wohl über die zwangsläufigen (Verkehrs‑)
Belästigungen durch den Drogentourismus. Daneben ist auf ihrem Gebiet ein
Weiterverkauf von Cannabis unter Jugendlichen festzustellen. In der Gemeinde Gent
gibt es zwar Drogenhäuser, aber diese hätten mit den Problemen in Terneuzen nichts
zu tun. Die Bürgermeister und Bewohner aller belgischen Gemeinden sträuben sich
allerdings sehr gegen die Umsiedlung eines Coffeeshop an die Grenze. So eine
Umsiedlung sei allenfalls denkbar, wenn der betreffende Coffeeshop in einigem
Abstand zur Grenze angesiedelt würde. Andere Optionen, die in dem Gutachten
ausführlich erörtert werden, betreffen die Eröffnung eines dritten Coffeeshops in
Terneuzen und die Schließung der beiden vorhandenen Coffeeshops. Gegen diesen
letzten Lösungsvorschlag wehren sich nicht nur die belgischen Grenzgemeinden
vehement, sondern auch die beiden niederländischen Gemeinden: Sie befürchten die
Entstehung von Drogenhäusern und eine Erhöhung der Zahl der Drogendealer und in
deren Kielsog die Erhöhung der Zahl der Drogentouristen und Hanferzeuger.
Diese Diskussion führte dazu, dass die Gouverneure der Provinzen Oost- und
West-Vlaanderen die Frage der Umsiedlung eines Coffeeshops an die Grenze auf die
Tagesordnung des Vorstands der Sicherheitsberatungen in der Euregio Scheldemond
setzten. Auf der Sitzung vom 10. Januar 2007 in Middelburg wurde die Gründung einer
Arbeitsgruppe beschlossen, die ein Projekt über eine „grenzüberschreitende Strategie
zur Verringerung des Drogentourismus nach Terneuzen“ ausarbeiten sollte und dafür
die Unterstützung überregionaler Behörden und der Benelux-Länder gewinnen
sollte.
Diese Arbeitsgruppe unter der Leitung von B. De Ruyver konnte bereits bald
Erfolge aufweisen.73 Im Juni 2007 schloss sie ihr Gutachten ab, das eine Vielzahl von
Vorschlägen enthält. Zum einen geht es um Vorschläge mit administrativ-polizeilichen
Aspekten: die Aufklärung von Besuchern von Coffeeshops über die Strafbarkeit der
Ein- und Ausfuhr von Cannabis; der Datenaustausch über Drogentouristen zwischen
den niederländischen und den belgischen Polizeibehörden; die euregionale Ab­
stimmung von Kontrollmaßnahmen an der belgisch-niederländischen Grenze; die
Entwicklung eines effizienten und (in beiden Ländern) anerkannten Instruments zur
Messung des Cannabiskonsums im Verkehr; die Koordination von speziellen
72
Siehe in diesem Zusammenhang auch T. Surmont, „Het profiel van coffeeshopbezoekers in Terneuzen“,
in: B. De Ruyver und T. Surmont (Hrsg.), Grensoverschrijdend drugstoerisme; nieuwe uitdagingen voor de euregio’s,
Antwerpen, Maklu, 2007, S. 54-88.
73
Siehe das Gutachten: Drugsoverlast; samenvattend rapport van de Werkgroep Drugsoverlast, Middelburg, 2007.
83
Verkehrskontrollen über den Cannabisgenuss durch die Polizeibehörden sowie die
Maßnahmen, die den problematischen Konsum von Cannabis unter Jugendlichen
verhüten sollen. Zweitens betrifft es hier Vorschläge mit kriminalpolitischen Aspekten:
der Austausch von Erkenntnissen und Erfahrungen in Bezug auf Drogenprobleme
zwischen den Behörden in beiden Ländern; die Intensivierung des Datenaustauschs
zwischen den belgischen und den niederländischen Polizeibehörden und die
grenzüberschreitende Analyse dieser Daten sowie mehr Abstimmung zwischen den
strafrechtlichen Ermittlungen auf der Ebene der Staatsanwaltschaft in beiden
Ländern, um auf diese Weise auch Probleme mit der doppelten Strafverfolgung zu
vermeiden.
Am 1. Juni 2007 erfolgte jedoch eine Razzia im Checkpoint. Dabei wurden gut
5 Kilogramm an weichen Drogen angetroffen, darunter 1.600 vorgedrehte Joints. Also
fast das Vierfache der erlaubten Menge. Darüber hinaus wurden in einem
Nachbargebäude gut 92 Kilogramm an weichen Drogen beschlagnahmt und gut 6.400
vorgedrehte Joints. Diese jeweiligen Funde nahm Bürgermeister Lonink Mitte Mai
2008 zum Anlass, diesen Coffeeshop entsprechend der Damokles-Politik für sechs
Monate zu schließen. Diese Schließung trat am 21. Juli 2008 in Kraft und dauert bis
zum 30. Januar 2009. Am 20. Mai 2008 führten Staatsanwaltschaft und Polizei in
Terneuzen allerdings eine weitere Razzia unter anderem im Coffeeshop Checkpoint
(und an weiteren 13 Adressen in Zeeland) durch. Bei dieser Aktion wurden insgesamt
160 Kilogramm an weichen Drogen gefunden, davon einige Kilo beim Checkpoint. Der
Eigentümer dieses Coffeeshops und zwei seiner Mitarbeiter wurden festgenommen.74
Ein Zusammenhang zwischen diesen Ereignissen und der zunehmenden
Verschärfung der Drogenpolitik im Bereich des oben besprochenen Marihuanaanbaus
ist nicht zu übersehen. Gleichzeitig werfen diese Ereignisse in aller Deutlichkeit Fragen
zur Coffeeshop-Politik auf. Bürgermeister Lonink jedenfalls hat laut der Tageszeitung
Trouw erklärt, diese Politik sei gescheitert. Dass Checkpoint entgegen den Vorschriften
große Mengen weicher Drogen auf Vorrat halten würde, sei zu erwarten gewesen: Wie
sonst hätten so viele Kunden bedient werden können? Mit anderen Worten: Falls der
Staat dies nicht wolle, müsse er entweder auch „die Hintertür“ der Coffeeshops
legalisieren (notfalls mit einem Passsystem, das Ausländer ausschließt) oder Coffeeshops völlig verbieten.75
Übrigens muss die Frage durchaus erlaubt sein, was im Grenzgebiet seit der
Schließung von Checkpoint passiert. Inwieweit hat diese Schließung zu einem
Ausschwärmen der Kunden zu den Coffeeshops in Noord-Brabant und Limburg, und
hier vor allem in Maastricht, geführt? Und wenn dem so ist (und dafür gibt es
74
Siehe die diesbezüglichen Pressemitteilungen vom 20.5.2008 und 23.5.2008 der Staatsanwaltschaft
(http://www.om.nl) und vom 16.7.2008 der Gemeinde Terneuzen (http://www.terneuzen.nl).
75
Vergleiche das Interview in Trouw vom 5.6.2008.
84
Anzeichen), in welcher Größenordnung geschieht dies? Oder ersparen sich viele
belgische und französische Kunden seither den Ausflug in die Niederlande und
bevorraten sie sich in der eigenen Stadt oder Region?
4.5.2.
Ein Überblick über die Tatsachen
Gerade weil die niederländische Situation in grenzüberschreitenden Diskussionen so
häufig im Mittelpunkt stand, erscheint es angemessen, in diesem Zusammenhang
einen deutlicheren Unterschied zu machen zwischen Drogenkonsum sowie Drogen­
produktion und –handel, als dies bei den anderen drei Ländern der Fall war. An dieser
Stelle wird auch näher darauf eingegangen, wie es um die Ermittlung, Verfolgung und
Ahndung von schweren Verstößen gegen das Opiumwet steht.
4.5.2.1. Art, Umfang und Entwicklung des Drogenkonsums
Wer erfahren will, wie sich der Drogenkonsum in den Niederlanden in den vergangenen
Jahren entwickelt hat, kann die Jahresgutachten heranziehen, die im Rahmen des sog.
nationalen Drogenmonitors (Nationale Drug Monitor) erstellt wurden.76
Laut dem Jahresgutachten für 2007 gibt es jährlich 363.000 aktuelle
Cannabiskonsumenten in den Niederlanden (3,3% der Bevölkerung von 15-64 Jahren).
2005 konsumierte nahezu ein Viertel von ihnen – rund 85.000 Menschen – (fast) täglich
Cannabis. Bei Schülern nimmt der Genuss von Cannabis mit dem Alter zu: Mit 16
Jahren hat einer von drei Schülern schon einmal Cannabis probiert. 2003 erhielten
zwei von drei aktuellen Konsumenten das Cannabis von Freunden, einer von dreien
kaufte es (auch) in oder über einen Coffeeshop und einer von zehn kaufte es von einem
(Haus‑)Dealer. Der durchschnittliche Preis für ein Gramm Nederwiet stieg –
möglicherweise infolge der verstärkten Bekämpfung des organisierten Marihuana­
anbaus – in den vergangenen Jahren von 6,20 auf 7,30 Euro. Der Preis von importiertem
Hasch beträgt 7,70 Euro und von importiertem Marihuana 4,30 Euro.
In Bezug auf die Zahl geduldeter Coffeeshops ist hier zu sagen, dass ihre Zahl
im Zeitraum 1997-2005 erheblich gesunken ist: von insgesamt 1.179 auf 729. Die
Mehrzahl dieser Shops befindet sich in den vier großen Städten, vor allem aber in
Amsterdam: 246 im Jahr 2005. In diesem Jahr hatten übrigens 78% der Gemeinden
keinen Coffeeshop. Geschätzt wird, dass 70% des lokalen Cannabis in geduldeten
Coffeeshops erworben werden. Übrigens wird davon ausgegangen, dass einige Tausend
nicht-geduldete Anbieter von Cannabis lokal tätig sind. Hierbei geht es vor allem um
Dealer, die von zu Hause aus operieren, und um mobile Verkaufsstellen wie
Hauszusteller (Bestellung über Mobiltelefon) und Straßendealer.
76
85
M. van Laar u.a., Nationale drug monitor; jaarbericht 2007, Utrecht, Trimbos Instituut, 2008.
Die Zahl der Cannabiskonsumenten, die sich mit einem Suchtproblem bei der
Suchthilfe melden, ist inzwischen erheblich angestiegen: von 1.951 im Jahr 1994 auf
6.544 im Jahr 2006. Ob dies ein Hinweis ist auf die tatsächliche Zunahme der Zahl der
Problemkonsumenten, auf Verbesserungen im Hilfsangebot oder auf eine größeres
Bewusstsein in Bezug auf die süchtig machenden Eigenschaften von Cannabis, ist die
Frage. Der THC-Gehalt in Nederwiet sank übrigens von 17,5% im Jahr 2006 auf 16% im
Jahr 2007. In importiertem Marihuana liegt dieser Gehalt lediglich bei 6%.
Die Zahl der Konsumenten von Kokain liegt schon seit Jahren auf dem gleichen
Niveau: 32.000 oder 0,3% der Bevölkerung von 15-64 Jahren. Die Zahl der Personen, die
gelegentlich mit Kokain experimentieren, nahm im Zeitraum 2001-2005 übrigens
wohl zu. Kokain wird vorwiegend von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
konsumiert, und zwar nicht mehr nur in Amsterdam, sondern inzwischen im ganzen
Land. Die Preise für ein Gramm Kokain schwanken zwischen 35 und 60 Euro. Zwischen
9.000 und 10.000 Kokainkonsumenten melden sich jährlich bei der Suchthilfe.
Der Konsum von Amphetamin ist im Allgemeinen sehr begrenzt (0,2% im Jahr
2005 der Bevölkerung von 15-64 Jahren). In absoluten Zahlen geht es um 21.000
Personen. Davon meldeten sich im Jahr 2006 1.215 mit einem Suchtproblem bei
Hilfseinrichtungen. Der Konsum von Ecstacy blieb zwischen 2001 und 2005 stabil auf
dem Niveau von 40.000 Konsumenten (0,4% der Bevölkerung von 15-64 Jahren). Diese
Droge spielt als Partydroge im Nachtleben noch immer eine wichtige Rolle; unter
jungen Konsumenten kommt oft exzessiver Genuss vor. Die Zahl der Hilfesuchenden
ist dennoch sehr begrenzt: 293 im Jahr 2005 und 228 im Jahr 2006.
Nach letzten Schätzungen zählen die Niederlande zwischen 24.000 und
46.000 Problemkonsumenten von Opiaten. Die Gesamtzahl der „Kunden“ der
Suchthilfe mit einem Opiatproblem sank zwischen 2001 und 2006 von 18.000 auf
13.000. Von ihnen wurden im Jahr 2005 594 und im Jahr 2006 476 mit ernsthaften
körperlichen und psychischen Problemen in ein Krankenhaus aufgenommen. Die
Gruppe der Opiatkunden wird immer älter. Heroin ist zumindest bei Schülern von
weiterführenden Schulen nicht populär.
4.5.2.2. Die Produktion und der Handel von/mit weichen und harten Drogen
Vor einigen Monaten sind im Rahmen der Ausarbeitung des nationalen Gefahren­
bildes auf dem Gebiet der organisierten Kriminalität einige informative Gutachten
erschienen über die Produktion, den Handel und den Vertrieb von/mit Heroin, Kokain,
synthetischen Drogen und Cannabis. Diese Gutachten können hier nicht gesondert
behandelt werden. Genügen muss an dieser Stelle eine Zusammenfassung, die auf dem
allgemeinen Gefahrenbild beruht, das in Kürze veröffentlicht wird.77
In Bezug auf Kokain wird bestätigt, was oben bereits gesagt wurde über die
77
F. Boerman, M. Grapendaal, A. Mooij, S. Mesu und F. Nieuwenhuizen, Nationaal dreigingsbeeld; criminaliteit
met een georganiseerd karakter, Zoetermeer, Korps Landelijke Politiediensten, 2008 (Entwurf).
86
Rolle einiger südamerikanischer Länder bei der Produktion dieser Droge und über die
Hauptrouten, über die dieser Stoff in großem Stil vor allem nach Nordamerika und
Europa transportiert wird. Dieser Großhandel wird noch immer von kolumbianischen
Verbrechenskartellen dominiert. Der größte Teil des Kokains, das in den Niederlanden
angetroffen wird, ist für die Durchfuhr (den Zwischenhandel) und den Vertrieb (den
Kleinhandel) in andere(n) europäische(n) Ländern bestimmt. In diesem Zwischen­
handel sind verschiedene kriminelle Gruppen aktiv, antillianische ebenso wie
nigerianische und ghanaische. Der Unterschied zwischen dem Zwischenhandel und
dem Kleinhandel ist manchmal übrigens auch fließend: Jemand, der ein Kilogramm
Kokain importiert, kann bei sich bietender Gelegenheit durchaus versuchen, seine
Ware grammweise zu verkaufen. Fest steht aber, dass die Drugsrunner im Kleinhandel
auf niedrigster Stufe stehen: Sie sind Konsumenten, die im Tausch für kleine
Drogenmengen andere Drogenkonsumenten zu Adressen bringen, wo sie ihren Stoff
kaufen können.
Auch in Bezug auf Heroin bestätigen die betreffenden Gutachten das Bild, das
oben bereits von der Produktion und dem Großhandel hinsichtlich dieser Droge
aufgezeigt wurde. In Richtung Niederlande wird diese Droge vor allem von
(niederländisch‑)türkischen Händlern sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg
ins Land geschmuggelt. Diese Großhändler haben zwar jeweils ihre eigenen
Beschaffungswege, bilden aber alle ähnliche Netzwerke, die zusammen mit ihren
Abnehmern in einer losen allgemeinen Struktur zusammengehalten werden. Das
meiste Heroin wird, wie bereits gesagt, durch (ausländische) Zwischenhändler für den
Vertrieb in ihrem eigenen Land aufgekauft. Die Niederlande treten demnach auch in
diesem Fall vorwiegend als Transit- und Vertriebsland auf. Die niederländischen
Händler kombinieren sehr oft den Heroinhandel mit dem Ecstacy‑, Kokain‑ oder
Cannabishandel.
In diesen Gutachten wird auch kein Hehl daraus gemacht, dass die Nieder­
lande, und hier vor allem der südliche Teil der Niederlande, noch immer eine zentrale
Rolle in der Produktion und im (Groß‑)Handel von/mit synthetischen Drogen spielen.
Die Zahl der niederländischen, aber auch der belgischen und marokkanischen
Kriminellen, die an diesem „Handel“ beteiligt sind, ist nicht so groß, aber sie bilden
eine ziemlich enge „Produzentengemeinschaft“, die im Laufe der Jahre eine umfassende
Infrastruktur aufgebaut hat. Die benötigten Präkursoren und mehr und mehr auch die
notwendigen Geräte stammen oft aus dem fernen und nahen Ausland (China, Russ­
land, Mitteleuropa), wo die Kontrollen in Bezug auf diese Produktionsmittel weniger
intensiv ausfallen als in den Niederlanden. Die Drogen werden auf jede erdenkliche
Weise von einheimischen und ausländischen Händlern in großen und kleinen Partien
über die gesamte Welt vertrieben. Eine der erfolgreichsten Methoden ist der
Sammeltransport (consolidated cargo). Übrigens wurde festgestellt, dass die kriminellen
Gruppen, die an der Produktion etc. von synthetischen Drogen beteiligt sind,
gewöhnlich auch aktiv sind in der Produktion von Nederwiet und daneben auch mit
87
großen Partien Kokain Handel treiben. Hierbei darf dennoch nicht übersehen werden,
dass außer in den Niederlanden und Belgien auch in anderen europäischen Ländern
und in anderen Teilen der Welt, vor allem in Nordamerika und Australien, immer mehr
synthetische Drogen hergestellt werden.
Nederwiet schließlich wird an allen möglichen Standorten im ganzen Land
auf großen bis sehr großen Plantagen angebaut. Kürzlich erst wurde eine Plantage mit
nicht weniger als 60.000 Pflanzen ausgehoben! Daneben gibt es aber auch noch
zahlreiche kleine Plantagen. Es ist daher nicht erstaunlich, dass auch auf nieder­
ländischer Seite der Grenze festgestellt wurde, dass in den umliegenden Ländern
immer mehr Plantagen angetroffen werden, an denen Niederländer beteiligt sind. Im
Marihuanaanbau operieren ganz unterschiedliche Erzeuger: von relativ kleinen
Hobbyzüchtern bis hin zu industriellen Erzeugern, wie das obige Beispiel zeigt. Es
gibt in diesem Segment des Drogengeschäfts aber auch kriminelle Gruppen, die die
gesamte Produktions- und Vertriebskette in Händen halten, also einschließlich
Growshops und Coffeeshops. Die Hauptakteure in dieser kriminellen Welt verfügen
über die nötigen Kontakte im In- und Ausland, um 100 bis 200 Kilogramm Marihuana
pro Woche absetzen zu können. Nederwiet wird von ihnen auf unterschiedliche Weise
in die umliegenden Länder exportiert, nicht selten wie gesagt in Verbindung mit
anderen Arten von Drogen. Übrigens gibt es Hinweise, dass in einigen Ländern, u.a. in
Belgien und Deutschland, die Zwischenhändler keine so große Rolle mehr spielen,
denn Nederwiet wird von den Niederlanden aus direkt zu den kleinen Dealern vor Ort
geschmuggelt.78
Aus Resten von Nederwiet wird in kleinem Umfang sog. Nederhash produziert.
Das meiste in den Niederlanden konsumierte Haschisch stammt aber aus dem Aus­
land. Es wird heute in den Niederlanden zwar viel weniger Haschisch geraucht als etwa
vor zehn Jahren, aber es handelt sich Schätzungen zufolge heute immer noch um 14 bis
20 Tonnen. Das meiste Haschisch, das in die Niederlande gelangt, ist jedoch für die
Durchfuhr in andere europäische Länder bestimmt. Dies ist bereits den Analysen zu
entnehmen, die zu dem Schluss führen, dass im Zeitraum 2001-2004 im Ausland fast
200 Tonnen Haschisch mit Endziel Niederlande konfisziert wurden.
4.5.2.3. Ermittlung, Verfolgung, Verurteilung und Bestrafung der Täter
Die meisten Ermittlungsverfahren in Bezug auf schwere Fälle organisierter Kriminali­
tät beziehen sich jedes Jahr wieder auf die Drogenproduktion bzw. den Drogenhandel.
2006 ging es dabei um drei Viertel der 333 Ermittlungen, also um ca. 250 Ermittlungs­
verfahren. Hierbei ging es teils um Ermittlungen bezüglich harter Drogen (40%) oder
78
Siehe in diesem Zusammenhang auch A. Spapens, H. van de Bunt, L. Rastovac und C. Miralles Sueiro,
De wereld achter de wietteelt, Den Haag, WODC, 2007.
88
lediglich weicher Drogen (21%), teils um Ermittlungen in Bezug auf beide Drogenarten.
Von den 198 Ermittlungen in Bezug auf harte Drogen richteten sich 68% auf Kokain,
43% auf synthetische Drogen und 29% auf Heroin.
Diese verhältnismäßig große Zahl an Ermittlungen erklärt auch die alles in
allem hohe Zahl von Tatverdächtigen, die in den vergangenen Jahren wegen des
Verdachts des Verstoßes gegen das Opiumwet mit Polizei und Justiz in Berührung
kamen. In den Jahren 2005, 2006 und 2007 wurden für Straftaten mit harten Drogen
7.600, 8.500 beziehungsweise 8.100 Tatverdächtige registriert und für Straftaten mit
weichen Drogen 9.600, 9.800 beziehungsweise 9.200 Tatverdächtige.79 Hierbei geht es
mehrheitlich (67%) um die Drogenproduktion bzw. den Drogenhandel; der Rest
bezieht sich auf den Besitz größerer Drogenmengen. Diese Zahlen demonstrieren zur
Genüge, dass die Duldungspolitik der Niederlande in Richtung der Drogen­
konsumenten sicherlich nicht mit einer Straflosigkeit für Produzenten und Händler
gleichgesetzt werden kann: 17.300 Tatverdächtige für Straftaten nach dem Opiumwet
im Jahr 2007 sind nach niederländischen Verhältnissen jedenfalls keine unerhebliche
Zahl. Berechnet nach den vergangenen Jahren geht es hier um 6%-8% aller einer Straftat
tatverdächtigen Personen. Ein erheblicher Teil dieser Tatverdächtigen hat übrigens
eine kriminelle Vorgeschichte, 33% fünf oder mehr Verurteilungen, 17% mehr als zehn.
Tatverdächtige im Bereich der harten Drogenkriminalität haben im Vergleich die
höchste Zahl Verurteilungen.
Hinzu kommt, dass den Gerichten erster Instanz im Jahr 2006 insgesamt gut
13.000 Opiumwet-Sachen vorgelegt wurden (zwischen 7% und 9% der Gesamtzahl
Rechtssachen in den vergangenen Jahren; im Jahr 2000 allerdings nur noch 8.054
Sachen oder 5%). In einer zunehmenden Zahl der Fälle (in 4.133 der 13.076 Sachen im
Jahr 2006) sprechen diese Gerichte in den letzten Jahren verhältnismäßig lange
Freiheitsstrafen aus (zwischen 12% und 13% aller Fälle, in denen Freiheitsstrafen ohne
Bewährung auferlegt werden; zwischen 27% und 33% aller Haftjahre, die in diesen
Jahren durchschnittlich verhängt werden). Hierbei geht es vor allem um schwere
Straftaten im Bereich von harten Drogen. 2006 mussten gut 4.000 Personen wegen
Opiumwet-Verstoßes eine Haftstrafe antreten. Die durchschnittliche Dauer einer
Freiheitsstrafe für ein Opiumwet-Delikt beträgt neun Monate. Die Zahl der OpiumwetStraftäter in der Häftlingspopulation bewegt sich im Bereich von einem Fünftel. Die
Zahl der Niederländer, die 2006 wegen eines Drogendelikts im Ausland inhaftiert
wurde, belief sich auf gut 2.000 (83% aller im Ausland einsitzenden Niederländer). Dies
ist viel im Vergleich zu Ländern wie Belgien, Deutschland und Frankreich.
Übrigens ist hierbei festzustellen, dass sowohl im Jahr 2005 als auch im Jahr
2006 ungefähr 6.000 Hanfbetriebe geschlossen wurden; Schätzungen zufolge gibt es
allerdings insgesamt zwischen 12.000 und 20.000 florierende Hanfbetriebe (mit mehr
79
89
College van procureurs-generaal, Openbaar ministerie in letters; jaarbericht 2007, Den Haag, 2008.
als 5 Pflanzen) im Land. Daneben wurden im letztgenannten Jahr 9.000 Kilogramm
Kokain beschlagnahmt, vor allem durch den Zoll. Außerdem wurden 23 Produktions­
stätten für synthetische Drogen ausgehoben, davon 9 für die Produktion von
Amphetamin und 14 für die Produktion von Ecstacy. Diese Produktionsstätten waren
im Allgemeinen sehr groß und die Hersteller waren sehr bemüht, die Anlagen zu
verbergen. Die Standorte befanden sich hauptsächlich im Westen und Süden der
Niederlande. Die Zahl der beschlagnahmten Ecstacytabletten betrug im Jahr 2006
4,1 Millionen. In der ersten Hälfte von 2007 war die Zahl bereits auf 5 Millionen
angestiegen.
4.6.
Résumé
Die obigen Analysen der Drogenpolitik und der Drogenprobleme in den vier Ländern,
die am meisten von der Drogenproblematik in der Euregio Maas-Rhein betroffen sind,
eignen sich aus verschiedenen Blickrichtungen für Vergleiche unterschiedlicher Art.
Im Folgenden werden natürlich nur diejenigen Vergleiche angestellt, die am ehesten
für die Fragen relevant sind, die in dieser Studie im Mittelpunkt stehen.
In Anknüpfung an die Schlussfolgerungen in Kapitel 2 über den Kompromiss
von Schengen kann zunächst darauf verwiesen werden, dass die Drogenpolitik der
vorliegenden vier Schengen-Länder in zwei wichtigen Punkten noch mehr Über­
einstimmung aufweist als in der Zeit der Verhandlungen über das Schengener
Durchführungsübereinkommen. Waren sich jene Regierungen in den achtziger Jahren
darin einig, dass jedenfalls formal keinerlei Spielraum bestand für die groß angelegte
Herstellung von welchen Drogen auch immer oder aber für den (grenzüberschreitenden) Handel und Vertrieb von Drogen, so haben sie sich seither auch stärker
in ihren Ansichten über die Behandlung der Konsumenten angenähert. Erstens wurde
auch in diesen Ländern zweifellos nicht zuletzt nach dem Beispiel der Niederlande
allmählich ein ganzes Netzwerk von Einrichtungen zur Unterstützung von Drogen­
süchtigen geschaffen, und zwar notfalls auch durch Methoden, die lange Zeit verpönt
waren. Zweitens ist nach und nach zumindest in Belgien und Deutschland auch formal
so etwas wie eine Duldungspolitik in Richtung des Kleinkonsumenten zu Stande
gekommen. Dies mit einem kleinen, aber nicht ganz unwichtigen Unterschied zu den
Niederlanden, nämlich dass in den beiden anderen Ländern die strafrechtliche Reaktion
auf den Genuss kleiner Mengen nicht ganz legalisiert wurde. Das Strafrecht wird hier
auch in diesem Fall immer noch angewendet, um den Konsumenten, sei es in einer fast
symbolischen Weise, daran zu erinnern, dass Drogenkonsum nicht normal ist und
außerdem schlecht für seine Gesundheit ist.
Trotz dieser weiter gestiegenen Konvergenz in der Drogenpolitik der vier
Länder gibt es immer noch einen Unterschied, nämlich die Akzeptanz von Coffee­
shops, in denen unter bestimmten Voraussetzungen weiche Drogen gekauft werden
können. Dies scheint angesichts der gesamten politischen Tragweite ein relativ kleiner
90
Unterschied zu sein, der aber sehr weit reichende Folgen hat. Dies hat zunächst dazu
geführt, dass Massen so genannter Drogentouristen aus der weiteren Umgebung der
Niederlande den Weg zu den Coffeeshops gefunden haben und weiterhin finden
werden, um dort in einem relativ sicheren Umfeld eine begrenzte Menge weicher
Drogen zu kaufen. Dieser unaufhörliche Strom von Menschen ist übrigens so
umfangreich, dass er unter den heutigen Umständen trotz der Vereinbarungen im
Schengen-Rahmen von den Niederlanden nicht mehr zu stoppen ist, selbst wenn man
dies wollte. Zweitens hat diese umfangreiche und feinmaschige Kommerzialisierung
des Konsums weicher Drogen dazu geführt, dass die Produktion eines Teils dieser
Drogen nicht nur in immer größerem Maßstab im eigenen Land organisiert wurde,
sondern zum Teil auch in die Hände der organisierten Kriminalität gelangt ist. Die
daraus resultierenden nachteiligen Folgen sind hinreichend bekannt: das Entstehen
einer illegalen Wirtschaft in Städten und Gemeinden, die Androhung bzw. Anwendung
von Gewalt in eigenen kriminellen Kreisen, aber auch gegenüber anderen Personen, große
illegale Einnahmen, die über Geldwäschekonstruktionen in Machtpositionen um­
gewandelt werden können, heimlicher Widerstand gegen die Politik der Verwaltung etc.
Im Zusammenhang mit der langen Nichtdurchsetzung der Duldungspolitik
im Hinblick auf Coffeeshops – das „Checkpoint“ in Terneuzen galt lange Zeit als
Modell hierfür – hat diese Entwicklung die ohnehin schon zweifelhafte Glaubwürdig­
keit der niederländischen Drogenpolitik in diesem Punkt zumindest im Ausland
vollends unterminiert. Sie hat nämlich dazu geführt, dass die so hoch gepriesene
Trennung der Märkte, noch immer eines der großen Ziele niederländischer
Drogenpolitik, aufgeweicht wurde. Einerseits, weil sich einige Coffeeshops zu einer
Nahtstelle par excellence zwischen dem gewöhnlichen Konsumenten und der
schweren (organisierten) Kriminalität entwickelt haben; oft besorgt sich diese
Verkaufsstelle heute an der Hintertür, was der Konsument an der Vordertür kauft.
Andererseits, weil der stetige Strom von ausländischen Drogenkäufern so etwas wie ein
natürliches Gottesgeschenk für kriminelle Gruppen war und ist, die diesen so
genannten Touristen so viel Kokain, Heroin, synthetische Drogen, Haschisch und
Nederwiet wie möglich verkaufen wollen. Die Auswirkungen bleiben nicht aus:
Drugsrunner, illegale Drogenhäuser, erhebliche Belästigungen in der Umgebung von
Coffeeshops etc., und dies in einigen Städten zusätzlich zu den großen psychologischen,
sozialen und wirtschaftlichen Problemen, die der Marihuanaanbau in einigen Vierteln
sowieso schon verursacht.
Im Licht der obigen Ausführungen fällt es natürlich nicht schwer, H. van de
Bunt beizupflichten, der bereits 2006 zu der Feststellung gelangte, dass die Funda­
mente der Cannabispolitik stark geschwächt seien, und zwar sogar so geschwächt, dass
die Coffeeshops seiner Ansicht nach nicht bis 2010 überleben würden. Seinen
Argumenten für diese entschiedene und provokative Behauptung schließen wir uns
weitgehend an: Die Vorstellung, dass im Wege dieser Shops eine Trennung der Märkte
erreicht werden könne, ist eine glatte Fehleinschätzung gewesen. Über die
91
Duldungspolitik hat sich die organisierte Kriminalität trotz der Warnungen der Van
Traa-Kommission weiter und tiefer in das niederländische gesellschaftliche
Zusammenleben einnisten können, als zu jener Zeit festgestellt wurde.80 Und die
Auffassung, dass das Ausland wohl so vernünftig sein werde, zu gegebener Zeit auch in
diesem Punkt dem niederländischen Beispiel zu folgen, hat sich nicht bewahrheitet.
Im Gegenteil – dazu wird es in absehbarer Zukunft sicher nicht kommen, und zwar
alleine deshalb schon nicht, weil es unübersehbar ist, wie die Kommunalverwaltungen
in den Niederlanden und hier vor allem solche in den Grenzgebieten mit den negativen
Folgen der Duldungspolitik zu kämpfen haben und notgedrungen die Zügel wieder
zunehmend anziehen.81 Van de Bunt kam daher zu Recht zu dem Schluss:
„Die Duldungspolitik kracht in allen Fugen und knirscht an allen Ecken und Enden.
Nach fast dreißig Jahren des Erlaubtseins, was verboten ist, ist die Glaubwürdigkeit
der Duldungspolitik stark angegriffen. Es wurden beim Zustandekommen der
Cannabispolitik Einschätzungen vorgenommen, die sich nachher als unrichtig
erwiesen haben. Die Erwartung, eine Duldung von Cannabis werde zu einer
‚Normalisierung‘ von Cannabis und zu einer Anpassung internationaler Abkommen
und Regeln führen, hat sich nicht erfüllt. Der Cannabisanbau und ‑handel sind finan­
ziell attraktiv geworden. Die nicht-kommerziellen Hausdealer sind verschwunden. Im
Umfeld von Cannabis ist ein großer wirtschaftlicher Markt mit einem wichtigen
Marktanteil für kriminelle Organisationen entstanden.“
Die anderen Länder fürchten inzwischen vor allem eines: dass die Niederlande unter
dem Druck der Umstände die Duldungspolitik so verschärfen werden, dass die
Probleme, die dadurch ironischerweise nicht zuletzt durch das Zutun der eigenen
Drogentouristen in der Vergangenheit entstanden sind, in Zukunft noch weiter und
noch mehr in ihre Richtung geschoben werden. Hinzu kommt, dass sich diejenigen,
die trotz allem der Ansicht sind, die niederländische Drogenpolitik sei erfolgreich
gewesen, weil infolge dieser Politik der Genuss weicher Drogen in den Niederlanden
relativ gering geblieben sei, auf dem Irrweg sind: Dies ist eine völlig unbewiesene, ja
sogar sehr anfechtbare Behauptung. Die vorhandenen internationalen Statistiken
stützen diese Ansicht jedenfalls nicht. Sie zeigen vielmehr auf, dass kaum eine oder gar
keine Beziehung zwischen der betreffenden Politik und dem Drogenkonsum besteht.82
80
C. Fijnaut, F. Bovenkerk, G. Bruinsma und H. van de Bunt, Georganiseerde criminaliteit in Nederland;
eindrapport, Den Haag, SDU-Uitgevers, 1996.
81
H. van de Bunt, „Hoe stevig zijn de fundamenten van het cannabisbeleid?“, Justitiële Verkenningen, 2006,
Nr. 1, S. 10-23.
82
Siehe unter anderem Trimbos-Instituut, Nationale Drug Monitor; jaarrapport 2007, Utrecht, 2008, S. 47, 49,
69, 89 und 119.
92
Wird es nach 2010 noch Coffeeshops geben? Die Antwort auf diese Frage kann
hier nicht gegeben werden. Festzustellen ist in diesem Zusammenhang allerdings,
dass eine strikte Durchsetzung der Duldungspolitik sicherlich große Folgen für die
Coffeeshops haben wird, die sich heute in welcher Weise auch immer nicht an die
Grenze von 500 Gramm halten. Diese werden erheblich zurückstecken müssen.
Dadurch verringert sich natürlich das geduldete Angebot an weichen Drogen erheblich
– zumindest, wenn die Zahl der Coffeeshops nicht wieder erhöht wird. Dies könnte an
sich zu einer Verlagerung des Angebots zu den Drogenhäusern in ihrer Umgebung
führen, aber es könnte auch eine Abnahme der Nachfrage aus dem Ausland nach sich
ziehen. Eine derartige Entwicklung ist durchaus plausibel, wenn man bedenkt, dass
heute in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in großem Stil allerlei Arten
Cannabis angebaut beziehungsweise vertrieben werden, auch unabhängig vom
niederländischen Angebot. Außerdem darf nicht vergessen werden, dass auch schon
unter den heutigen Gegebenheiten ein erheblicher Teil des Vertriebs von Cannabis
nicht über geduldete Kanäle verläuft.
Diese Situation, die sich in bestimmten Punkten ganz anders darstellt als in
der Zeit, als das Schengener Abkommen beschlossen wurde, muss sicher noch genau
beobachtet werden, will man die Zahl der Coffeeshops vor allem in den Grenzregionen
erheblich reduzieren, wie die niederländische Regierung mehr oder weniger deutlich
signalisiert hat. Dies muss nicht zwangsläufig, wie oft leichthin behauptet wird, zu
einem Anwachsen des illegalen Drogenmarkts in einer Stadt oder Region führen.
Diese Reduzierung des Angebots kann auch eine erhebliche Verringerung der
Nachfrage nach sich ziehen, da die Nachfrage nach Drogen inzwischen viel leichter als
früher in der eigenen Umgebung befriedigt werden kann, und zwar nicht zuletzt
deshalb, weil die Politik in den meisten Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Erzeugung
von Cannabis für den eigenen Bedarf viel toleranter geworden ist. Eine Reduzierung
dieser Nachfrage in Richtung Niederlande würde ihrerseits automatisch zu einer
Verringerung der erheblichen Belästigungen führen, die der Drogentourismus direkt
und indirekt verursacht. Schon aus diesem Grunde sollte näher geprüft werden,
welche Ergebnisse und Wirkungen von einer strikten Durchsetzung der CoffeeshopPolitik und erst recht von einer erheblichen Reduzierung der Zahl der Coffeeshops
erwartet werden können. Dabei spricht es fast für sich, dass eine Verringerung der Zahl
der Coffeeshops nicht die einzige Antwort sein kann. Eine derartige Maßnahme muss
in eine umfassende Durchsetzungsstrategie eingebunden sein.
Auch deshalb gibt es bestimmt keinen Grund, wegzuschauen von den anderen
Seiten der gegenwärtigen Drogenpolitik in den Niederlanden. Die diesbezüglichen
Zahlen belegen, dass es sich hierbei keineswegs um eine lasche Politik handelt, wie
gemeinhin im Ausland vermutet wird. Nicht nur wird ein großer Teil der
Ermittlungskapazität bei Polizei und Justiz für strafrechtliche Ermittlungen im
Bereich der Drogenproduktion und des Drogenhandels eingesetzt, das jeweilige
Strafmaß ist auch lange nicht so niedrig, wie auf der anderen Seite der Grenze
93
gewöhnlich angenommen wird. Die Anwendung besonderer Ermittlungsmethoden in
diesen Fällen ist darüber hinaus gang und gäbe. Es würde sich lohnen, einmal den
Vergleich anzustellen, ob die strafrechtlichen Sanktionen im Drogenrecht in den
Niederlanden, gerade auch auf dem Gebiet der Drogenproduktion und des
Drogenhandels, quantitativ und qualitativ tatsächlich denen in den umliegenden
Ländern so sehr nachstehen. Es steht außerdem außer Frage, dass das Arsenal an
formalen Möglichkeiten zur Durchsetzung dieser rechtlichen Regelungen in den
Niederlanden auf dem Verwaltungsweg ein ganzes Stück weiter reicht als in den
umliegenden Ländern; dies ist natürlich zum Teil auch eine Folge der sehr negativen
Konsequenzen der eigenen Drogenpolitik.
Den obigen Ausführungen hinzuzufügen ist, dass die Duldungspolitik dazu
geführt hat, dass die „Hintertür“ der Coffeeshops in der Rechtswahrung außer Betracht
geblieben ist. Die Ermittlungsmaßnahmen sind traditionell einseitig auf die
Produktion und den Handel von/mit Cannabis und anderen Drogen gerichtet, die
Aufsichtsmaßnahmen bleiben auf die Befolgung der AHOJG-Kriterien beschränkt.
Die Folge ist, dass die „Hintertür“ für den Staat ein Stück Niemandsland ist. Es gibt
aber gute Gründe dafür, über Ermittlungen gemäß Artikel 126gg der niederländischen
Strafprozessordnung (Wetboek van Strafvordering) zu ermitteln, welche Personen auf
welche Weise und in welchem Umfang die Coffeeshops mit weichen Drogen beliefern.
Die Ergebnisse dieser Ermittlungen sollten, wenn möglich und falls erwünscht,
natürlich zu täterbezogenen Ermittlungsverfahren bzw. verwaltungsrechtlichen und
steuerlichen Maßnahmen führen, um unerwünschte Zustände zu beenden.
Schließlich kann es auch nicht schaden, darauf hinzuweisen, dass die
Niederlande nicht die einzige „Drehscheibe“ für Drogenproduktion und Drogenhandel
in Westeuropa sind. Haschisch, Kokain und Heroin gelangen auch auf ganz anderen
Wegen in diesen Teil Europas und werden wirklich nicht nur über die Niederlande
weiterverteilt. Ebenso ist der lange Arm der niederländischen kriminellen Gruppen
auch nicht in ganz Europa in Bezug auf den Anbau von Cannabis und die Herstellung
synthetischer Drogen spürbar. Große Mengen dieser Drogen werden in anderen
Ländern auch ohne niederländische Hilfe produziert. Nur in Belgien und – wenn auch
in (viel?) geringerem Maße – auch in Deutschland gibt es eine sehr deutliche Beteiligung
niederländischer krimineller Gruppen.
94
5.
Die heutige Vorgehensweise bei der Bekämpfung der Drogenprobleme in der Euregio Maas-Rhein
5.1.
Einleitung
Nach diesen kurzen Exkursen über die Länder, die in verschiedener Weise direkt von
der Drogenproblematik in der Euregio Maas-Rhein betroffen sind, wird in diesem
Kapitel untersucht, wie man der drogenbedingten Kriminalität in dieser Euregio
begegnet, die eine der Spitzen des Eisbergs der Drogenproblematik in Nordwesteuropa
bildet. Dabei wird deutlich zwischen der Politik zu unterscheiden sein, die einerseits in
den vergangenen Jahren von den zuständigen Stellen im niederländischen ZuidLimburg betrieben wurde, und andererseits der Politik, die im Rahmen einer
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von den zuständigen Behörden der Nieder­
lande, Belgiens und Deutschlands im gegenseitigen Einvernehmen entwickelt wurde.
Es gibt drei gute Gründe, unsere Aufmerksamkeit im ersten Teil dieses
Kapitels zunächst nur auf die Politik der Behörden im niederländischen Zuid-Limburg
und weniger auf die der Behörden in den beiden anderen Landesteilen zu richten. Ein
erster Grund dafür ist, dass die Politik der niederländischen Behörden in den
vergangenen Jahren für den größten Gesprächsstoff in der Euregio und weit über
deren Grenzen hinaus gesorgt hat. Ein zweiter Grund besteht darin, dass diese
zuständigen Stellen, anders als die der anderen Euregio-Länder, eine ganz spezifische
Drogenpolitik entwickelt haben, ja sogar entwickeln mussten, die in verschiedenen
Strategiepapieren dokumentiert ist. Der dritte Grund ist, dass die zuständigen Stellen
in den beiden anderen Landesteilen insbesondere von den niederländischen Behörden
erwarten, dass sie einen erheblichen Beitrag zur Kontrolle der Drogenprobleme leisten,
die die Euregio insgesamt in zunehmendem Maße belasten.
Im Anschluss an diesen letzten Punkt bleibt hier festzustellen, dass in der
Euregio bis zum heutigen Tage keine gemeinsame Strategie zur besseren Bekämpfung
dieser Probleme entwickelt wurde. Der Grund dafür liegt sicher nicht allein in den
Kontroversen, die das Vorhaben der Gemeinde Maastricht ausgelöst hat, eine Reihe
von Coffeeshops an den Stadtrand zu verlegen. Denn die Drogenprobleme nahmen in
der Euregio schon lange vor Veröffentlichung dieser Pläne zu. Auf Initiative des
Bürgermeisters von Maastricht wurden 2005 zwar Schritte unternommen, eine
gemeinsame Antwort auf diese Frage zu finden, aber dieser Versuch war zu seinem
großen Bedauern letztlich nicht von Erfolg gekrönt. Auch das Scheitern dieses
Versuchs ist jedoch teilweise auf die Tatsache zurückzuführen, dass in der Euregio kein
Gremium existiert, das rechtzeitig auf diese Probleme in ihrem vollen Umfang hätte
hinweisen können und in dem eine gemeinsame Vorgehensweise hätte besprochen
und umgesetzt werden können.
Die meisten Formen grenzüberschreitender Zusammenarbeit, die im zweiten
Teil dieses Kapitels behandelt werden, sind nicht primär im Hinblick auf eine
95
Bekämpfung drogenbedingter Kriminalität entwickelt worden. Sie sind jedoch für
den Erfolg einer kohärenten und konsistenten Politik in der Euregio von großer
Bedeutung, um diese Form der Kriminalität besser kontrollieren zu können. Gleiches
gilt für die neueren Initiativen, die am Ende dieses Kapitels besprochen werden.
5.2.
Die Politik der zuständigen Stellen im niederländischen Zuid-Limburg
Auch auf der Ebene von Zuid-Limburg gab es bis vor kurzem keine ausdrücklich
integrierte und integrale Politik von Polizei, Justiz und Verwaltung in Bezug auf die
Vorgehensweise in der Drogenproblematik in der Region. Diese kam erst im
vergangenen April mit einem Vorschlag zur gemeinsamen Drogenbekämpfung in
Zuid-Limburg („Voorstel gezamelijke drugsaanpak in Zuid-Limburg“) zu Stande, verfasst
vom so genannten „regionalen Polizeidreieck“: der Oberstaatsanwältin (hoofdofficier
van justitie) Annemarie Penn-te Strake, Korpsverwalter Gerd Leers und Korpschef Wim
Velings.
Allein schon deshalb ist es notwendig, im Folgenden einen klaren Unterschied
zu machen zwischen der Politik, die das regionale Polizeidreieck kürzlich ins Leben
gerufen hat, der Politik der Gemeinde Maastricht und der Politik, die Polizei und
Staatsanwaltschaft (u.U. gemeinsam mit der örtlichen Verwaltung) für Zuid-Limburg
entwickelt haben.
Es ist in aller Deutlichkeit darauf hinzuweisen, dass dabei noch nicht alle
Entwicklungen aufgezeigt sind. So wird die Politik außer Betracht gelassen, die andere
Gemeinden als Maastricht führen, zum Beispiel die Politik der Gemeinde Heerlen im
Anschluss an die „Operatie Hartslag“ („Operation Herzschlag“) zur Eindämmung der
Drogenprobleme in der Innenstadt.
5.2.1.
Die Politik der Gemeinde Maastricht bezüglich der Coffeeshops
5.2.1.1. Zwei versperrte Auswege: Regulierung und Eindämmung
Im Folgenden wird bei der Erörterung der Entwicklung der euregionalen Politik zur
Kriminalität noch ergänzend erläutert, dass auch die niederländische Regierung 2005
kein großes Interesse an einem Experiment an der „Hintertür“ der Coffeeshops in
Maastricht hatte: die Regulierung der Produktion und des Nachschubs von Cannabis.
Justizminister Donner vertrat die Ansicht, dass die internationalen Abkommen für ein
solches Experiment keinen Spielraum böten und darüber hinaus die Probleme nicht
lösen würden. Damit wurde ein erster möglicher Ausweg aus der Drogenproblematik
in Maastricht und Umgebung versperrt.
Oben wurde bereits auf den zweiten Ausweg verwiesen, der ebenfalls im Jahr
2005 ausgelotet wurde: ein Pilotversuch, der für die Coffeeshops die Anwendung eines
Wohnsitzkriteriums vorsah, wodurch ausländische Besucher keinen Zugang mehr zu
96
diesen Shops haben sollten. Die niederländische Regierung in der Person von
Justizminister Donner war mit diesem Experiment durchaus einverstanden.83 Der
Pilotversuch hätte seiner Ansicht nach im Januar 2006 beginnen können. Bürgermeister
Leers ließ daraufhin am 7. September 2006 einen Coffeeshop wegen Verstoßes gegen
das Wohnsitzprinzip, wie dies inzwischen in einer allgemeinen kommunalen
Verordnung (Algemene Plaatselijke Verordening / APV) definiert wurde, für drei Monate
schließen. Der betreffende Coffeeshopbetreiber legte gegen diesen Beschluss vergeblich
Widerspruch bei der Gemeinde ein. Bei der Rechtbank Maastricht setzte er sich jedoch
gegen diese Entscheidung erfolgreich zur Wehr.
In seiner Urteilsverkündung am 1. April 2008 vertrat das Gericht die
Auffassung, dass eine Differenzierung nach dem Wohnsitz auf eine indirekte
Unterscheidung nach der Staatsangehörigkeit hinausliefe, was mit dem in Artikel 1 der
niederländischen Verfassung (Grondwet) aufgenommenen Diskriminierungsverbot
nur vereinbar sei, wenn für diese unterschiedliche Behandlung ein objektiver,
angemessener Rechtfertigungsgrund vorliege.84 Dieser war jedoch nach Auffassung
des Gerichts nicht zu erkennen. Insbesondere deshalb nicht, weil die Gemeinde ihre
Behauptung, „dass die durch Drogen bedingten Belästigungen in Maastricht vor allem
eine Folge des Drogentourismus als Nebeneffekt des Coffeeshop-Tourismus sind“,
nicht stichhaltig begründen konnte: „Die Prozessakten enthalten keinerlei Angaben
zum Anteil der nicht in den Niederlanden wohnhaften Personen an der
Gesamtbesucherzahl der Maastrichter Coffeeshops. Ebensowenig konnte die Beklagte
konkret nachweisen, inwieweit die angebliche Belästigung vor allem den nicht in den
Niederlanden wohnhaften Personen zugeordnet werden kann.“ Daher sei hier kein
wichtiger Grund gegeben, zur Vermeidung von drogenbedingten Belästigungen in
Maastricht allen nicht in den Niederlanden wohnhaften Personen den Zugang zu den
Coffeeshops zu verwehren. Diese Maßnahme stehe in keinem Verhältnis zu ihrer
Zielsetzung und sei daher nicht gerechtfertigt.
5.2.1.2. Der dritte Weg: die Umsiedlung von Coffeeshops an den Stadtrand
Drei Auswege bildeten und bilden gleichsam einen Scheideweg zu einer Lösung. Der
dritte Weg, den die Gemeinde Maastricht ebenfalls seit 2005 beschritt, um die
Drogenprobleme einzudämmen, sieht die Umsiedlung einer Reihe von Coffeeshops an
zunächst drei Standorte am Stadtrand vor. Justizminister Donner berichtete der Tweede
Kamer am 9. November 2005, dass die Regierung die Auffassung vertrete, dass die
Verlegung von Coffeeshops zur Bekämpfung der Belästigungen zulässig sei, „aber dass
dies nicht in Richtung der Landesgrenze geschehen sollte.“ Somit ging die
83
Tweede Kamer, 2004-2005, 24077, Nr. 156.
84
Rechtspraak.nl: LJN:BC8198, Rechtbank Maastricht, AWB 07/661GEMWT, 1.4.2008.
97
niederländische Regierung hier unmittelbar und eindeutig ein Stück weit auf Distanz
zu den Maastrichter Plänen.85 Die Gemeinde Maastricht verfolgte ihr Vorhaben
dennoch weiter.
Die Pläne zur Verlegung und damit die Dekonzentration der Coffeeshops
stammen offiziell vom 28. November 2005,86 als sie formell im Gemeinderat ein­
gebracht wurden. Sie waren allerdings schon im Vorfeld in die Presse gelangt und
hatten in Maastricht und Umgebung, vor allem in den belgischen Nachbargemeinden,
außerordentlich heftige Diskussionen und auch Kritik ausgelöst. Was beinhalteten
diese Pläne?
Die Tatsache, dass nach bestimmten Berichten jährlich 1,1 Millionen
Drogentouristen, also zwischen 500 und 1000 täglich, aus den niederländischen
Nachbargemeinden, aber auch aus dem Ausland die Coffeeshops und teilweise auch
andere Drogenhäuser in der Stadt aufsuchen, ist mit verschiedenen negativen
Auswirkungen verbunden: Parkprobleme, Verwahrlosung ganzer Viertel, Lärm­
belästigungen, störendes Verhalten, Drugsrunner, die auf offener Straße und auch in
den Drogenhäusern versuchen, weiche und harte Drogen an den Mann zu bringen,
aber auch der Anbau von Marihuana in einer Vielzahl von Wohnhäusern, Läden,
Firmengebäuden und Wohnwagen. Diese Probleme, die die Wohn- und
Lebensbedingungen in Teilen der Stadt erheblich beeinträchtigen, können nicht
losgelöst von der Drogenpolitik der Niederlande gesehen werden und erst recht nicht
von der Politik hinsichtlich der Coffeeshops. Waren im Jahr 1994 noch 20 Coffeeshops
in Maastricht zugelassen, gab es 2005 nur noch 16; gegenwärtig gibt es faktisch noch
13 Coffeeshops. Einige dieser Probleme können sicherlich gelöst werden durch die
Schließung von illegalen Drogenhäusern, die Bekämpfung des Hanfanbaus, ein
Screening von Personen und Betrieben, die eine Konzession auf der Grundlage des
niederländischen Gesetzes zur Förderung der Integritätsfeststellung durch die
öffentliche Verwaltung (BIBOB-Gesetz) beantragen, sowie durch den Ankauf von
strategisch günstig gelegenen Häusern. Es sind aber größere Anstrengungen nötig,
um die Belästigungen entscheidend zu verringern, den illegalen Drogenhandel
einzudämmen, den Hobbyanbau zu unterbinden und die Unsicherheit und
Kriminalität zu verringern.
Einer der Schwerpunkte der vorgeschlagenen Strategie ist neben einer neu
geregelten Vergabe von Konzessionen und neben einer Diskussion mit den
Nachbargemeinden über die Möglichkeit der Aufrechterhaltung der „Nulllösung“
für Coffeeshops die Ansiedlung der Coffeeshops am Stadtrand. Dies darf jedoch den
Etat der Gemeinde nicht belasten. Das heißt, die Umsiedlung wird von den Betreibern
selbst finanziert und im Gegenzug erhalten sie dafür Garantien für die Fortführung
85
Tweede Kamer, 2005-2006, 24077, Nr. 171.
86
Gemeinde Maastricht, Coffeeshopbeleid, Beratungsunterlagen, lfd. Nr. 153-2005 vom 28.11.2005.
98
ihres Gewerbes. Letzteres geht aber nur, wenn eine Übertragbarkeit der betreffenden
Coffeeshops ermöglicht wird, nicht die der Konzession an sich (denn die bleibt
personengebunden), wohl aber die der Coffeeshops selbst. Um zu verhindern, dass sich
kriminelle Netzwerke in die Branche einkaufen, könnte erwogen werden, die
Übertragbarkeit einzuschränken und die Übertragung an Bedingungen zu knüpfen.
Welche Einschränkungen und Bedingungen dies sein könnten, wird nicht näher
ausgeführt. Es wird jedoch gesagt, dass an die Coffeeshops, die der Verteilungspolitik
entsprechend verlegt werden, nach der Umsiedlung neue Konzessionen vergeben
werden. Die bestehenden, im BIBOB-Gesetz verankerten Prüfungskriterien sollen bei
der Vergabe dieser Konzessionen weiterhin Anwendung finden.
Die (im Wesentlichen drei) neuen Standorte müssen insbesondere in Bezug
auf Sicherheit und Sicherungsmaßnahmen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen.
Diese Verteilungspolitik ist nach einiger Zeit neu zu bewerten, zum Beispiel nach einer
Laufzeit von drei oder fünf Jahren.
Der Gemeinderat von Maastricht nahm am 20. Dezember 2005 einen Antrag
an, in dem er den Magistrat beauftragte, innerhalb eines halben Jahres einen
Umsiedlungsplan aufzustellen. Am 3. April 2007 präsentierte der Magistrat einen
detaillierten Plan. Er betonte darin nochmals nachdrücklich, dass die niederländische
Politik in der Tat ein Segen für die Konsumenten sei:
„Sie werden gut aufgeklärt, kommen weniger schnell mit harten Drogen in Berührung
und können ihrem Konsum in einer sicheren Umgebung nachgehen. In den
Niederlanden zeigen sich dann im Vergleich zum Ausland auch positive Zahlen: ein
durchschnittlicher Konsum, eine niedrige Quote beim Umstieg auf harte Drogen und
eine sehr niedrige ‚Unfallrate‘. Andererseits stellt diese Politik besonders in den
Grenzgebieten für viele Bürger ein großes Ärgernis dar. Dazu zählen nicht nur die
Belästigungen, die von vielen Hunderttausend Besuchern ausgehen, die aus ganz
Europa das Cannabisparadies Niederlande aufsuchen und oft an der ersten Anlauf­
stelle – Maastricht – hängen bleiben, sondern vor allem auch die hohe Kriminalität, die
mit der Produktion von Cannabis verbunden ist. (...) Eine Frage, die die Regierung sich
stellen muss, ist jedoch: Was ist dagegen zu unternehmen? Kern des Problems ist die
Illegalität. Darum erscheint eine Regulierung des Verkaufs und des Konsums
naheliegend. Eine Lösung in der Reduzierung des Angebots zu suchen, wird nicht
helfen, wie die Länder um uns herum zeigen. (...) Je mehr Coffeeshops wir schließen,
umso mehr treiben wir unsere Jugendlichen in die Illegalität. Denn unsere
Nachbarländer beweisen, dass eine Nulllösung nicht zu weniger Cannabiskonsum
führt. Im Gegenteil. (...) In diesem Spagat versuchen wir, in Maastricht politisch zu
handeln: unsere Jugend von Schwerkriminellen fernzuhalten, unsere Bevölkerung vor
Belästigungen zu schützen und den illegalen Anbau von Marihuana zu verbannen.
Und als ob das nicht schon schwierig genug ist, kommt aus Den Haag eine Verschärfung der Politik: Schließung der Coffeeshops im Grenzgebiet, in der Nähe von
99
Schulen und nach der erstbesten Ordnungswidrigkeit. Dennoch glauben wir weiterhin
an unseren eigenen Ansatz und sind nicht gewillt, unsere Grundsätze zu verleugnen.
Ein eigener, in der Tat immer schmaler werdender Weg, aber sicher keine Sackgasse.“
Der eigene Weg, der im vorliegenden Dokument detailliert erläutert wird, beinhaltet
unter anderem die Ausweisung von Coffeeshops, die verlegt werden sollen, und von
Vierteln, in denen nach neuen Standorten für ihre Ansiedlung gesucht wird. Anders als
im anfänglichen Vorschlag wird hier ausdrücklich erklärt, dass das BIBOB-Gesetz in
Verbindung mit den Verlegungen nicht anzuwenden sei. Ferner wird angegeben, mit
wem in welchem Zusammenhang Rücksprache zu halten ist. Besondere Aufmerk­
samkeit wird hierbei den (Schwierigkeiten der) Absprachen mit den niederländischen
und belgischen Nachbargemeinden gewidmet. Anschließend werden die einzelnen
Teile des Umsiedlungsplans erläutert. In diesem Zusammenhang wird detaillierter
dargelegt, was Übertragbarkeit in diesem Kontext bedeutet und unter welchen
Voraussetzungen die Umsiedlungen erfolgen. Dass das BIBOB-Gesetz keine Anwen­
dung finden soll, wird mit dem Argument begründet, die Initiative zur Verlegung gehe
von der Gemeinde bzw. dem Bürgermeister aus, und die Umsiedlung erfolge auf
freiwilliger Grundlage:
„Das ist kein Grund, das BIBOB-Gesetz anzuwenden. In der Person des Betreibers
ändert sich jedenfalls nichts (...). Besteht der Verdacht strafbarer Handlungen,
kommen das BIBOB-Gesetz und andere Durchsetzungsmöglichkeiten weiterhin
uneingeschränkt zur Anwendung.“
Im Anschluss hieran wird beschrieben, wie die Einhaltung der gesetzlichen und
ordnungsrechtlichen Vorschriften für die neuen Standorte erfolgen soll. Dabei wird
bemerkenswerterweise gesagt, dass sich eine Umsiedlung der betreffenden Coffee­
shops wohl doch komplizierter darstelle, als es zunächst den Anschein habe, und dass
es daher darauf ankomme, für die Standorte, die unter Belästigungen leiden, nach
Zwischenlösungen zu suchen. Zum Schluss wird in einem Abschnitt zur Finanzierung
näher erläutert, wie die vorgeschlagene Überprüfung der Politik stattfinden soll. Diese
werde als eine Art Monitoring-Maßnahme fungieren, die neben der Erhebung der
Ausgangssituation Raum biete für eine umfassende Sondierung der Nachbarschaft,
eine Konzentration auf die Umgebung der Coffeeshops, Verkehrserhebungen, eine
Beobachtung von alten und neuen Standorten und eine Beschreibung der
Besucherströme.
87
100
Der Gemeinderat stimmte diesem Plan am 17. April 2007 zu.87 Einige Monate
Gemeinde Maastricht, Beratungsunterlagen, lfd. Nr. 32-2007, Anlage I, vom 17.4.2007.
später, am 12. Juni 2007, berichtete der Magistrat dem Gemeinderat, für welche
endgültigen Standorte und welche zwischenzeitlichen Lösungen man sich entschieden
habe, und wie und in welcher zeitlichen Reihenfolge bei der Verlegung zu verfahren
sei.88 Um die Dringlichkeit der vorübergehenden Lösungen zu unterstreichen, wird
nochmals auf die problematischen Belästigungen hingewiesen, die die Standorte der
Coffeeshops, der Besucherzustrom (waren es im Jahr 2001 noch 1 Million, betrug ihre
Zahl im Jahr 2007 1,5 Millionen pro Jahr, also 4.000 bis 5.000 Besucher täglich) und der
illegale Handel nach sich ziehen:
„Der Polizei liegen Hinweise vor, dass Maastricht in zunehmendem Maße ein
interessantes Betätigungsfeld für Drugsrunner und organisierte Banden aus (dem
Ballungsgebiet) der Randstad Holland bietet. (...) Bereits mehrfach hat die
Polizeiführung darauf hingewiesen, dass die Vorgehensweise in den zurückliegenden
Monaten langfristig nicht machbar ist. (...) Es werden Entscheidungen zu treffen sein,
wobei die beabsichtigte Verlegung der Coffeeshops nach der festen Überzeugung aller
beteiligten Parteien (Gemeinde, Polizei und Staatsanwaltschaft) erheblich geringere
Anstrengungen der Polizei als in der heutigen Situation erfordern werden. Dies macht
den Weg frei für ein Projekt, das dem Problem nicht nur einen kurzfristigen Schlag
versetzen, sondern es strukturell in Angriff nehmen wird.“
Der Rat stimmte den Vorschlägen des Magistrats in seiner Sitzung am 26. Juni 2007
zu.89 Einige Tage zuvor hatten der Verband der Coffeeshopbranche und die Gemeinde
eine Einigung über die Verlegung von 8 Coffeeshops (von den damals 15) an den
Stadtrand erzielt (Köbbesweg, François de Veyestraat und Brusselseweg).90
5.2.1.3. Auf dem Weg zu einem Kompromiss mit den belgischen und den
niederländischen Nachbargemeinden?
Anders als obige Schilderung vielleicht vermuten lässt, nahm der Widerstand gegen
das Vorhaben, ungefähr die Hälfte der Coffeeshops umzusiedeln, im Laufe der Jahre
2007 und 2008 immer mehr zu. Er gipfelte in einem Antrag vor allem der Gemeinderäte
von Eijsden und der belgischen Gemeinden Voeren und Visé bei der Rechtbank
Maastricht, unter anderem die Aussetzung der Baugenehmigung, die für eine der drei
geplanten Coffeecorners erteilt worden war, zu erreichen. Ihre Argumente waren, dass
eine Verlagerung der Coffeeshops die Unsicherheit und die Belästigungen vor allem
88
Gemeinde Maastricht, Beratungsunterlagen, Operatie coffeecorner fase III, lokaties, lfd. Nr. 64-2007
vom 12.6.2007.
89
Gemeinde Maastricht, Beratungsunterlagen, lfd. Nr. 64-2007, Anlage I, vom 26.6.2007.
90
Vgl. diesbezügliche Pressemitteilung auf der Website der Gemeinde Maastricht.
101
auf belgischem Staatsgebiet vergrößere, weil mit dieser Umsiedlung der die Beläs­
tigung verursachende Verkauf von weichen Drogen an die „Quelle“ verlagert werde,
nämlich auf die Abnehmer aus dem Ausland (Belgien und Frankreich), die über die A2
in die Niederlande gelangen.
Der zuständige Richter gab dem Antrag der drei Nachbargemeinden am
11. März 2008 statt.91 Er hielt das Argument, dass die Belästigungen an die „Quelle“
verlagert würden, nicht für unglaubwürdig, gerade weil auch die Gemeinde
Maastricht selbst auf die hauptsächlich ausländische Herkunft der Drogentouristen
hingewiesen habe. Darüber hinaus verwies er die Gemeinde darauf, dass nicht nur ein
großer Unsicherheitsfaktor über die Zahl der Drogentouristen bestehen bleibe (zuerst
war die Rede von 4.500 täglich, später von 1.000), sondern auch, dass sie nicht in
ausreichendem Maße glaubhaft gemacht habe, dass es hier um eine vorübergehende
Einrichtung gehe. Zum Schluss warf er ihr vor, dass sie über die Belästigung
insbesondere durch Drugsrunner außerhalb der geplanten Einrichtung vollständig
hinweggehe und dass sie nicht begründet dargelegt habe, warum sie der Auffassung
sei, dass diese Belästigungen innerhalb akzeptabler Grenzen blieben.
Die Gemeinde Maastricht reagierte sofort.92 In einer Pressemitteilung vom
selben Tag äußerte sich der Bürgermeister in der Weise zu dem Urteil, dass aufgeschoben
eben nicht aufgehoben bedeute: „Dieses Urteil zieht keinen Schlussstrich unter
unseren Plan zur Streuung der Coffeeshops, und daher setzen wir vorerst den von uns
eingeschlagenen Weg fort.“ Ferner rief er die Regierung auf, im Rahmen seiner Politik
mit Blick auf die Grenzregionen zusätzliches Personal und finanzielle Mittel für ein
energisches Auftreten besonders gegenüber den zunehmend gewalttätigen Drugs­
runnern bereit zu stellen. Die belgischen Nachbargemeinden rief er auf, gemeinsam
mit Maastricht nach einer Lösung zu suchen, da es nun einmal um ein euregionales
Problem gehe.
Offensichtlich hat dieser Aufruf Gehör gefunden. In einer Pressemitteilung
vom 12. Juni 2008 teilt die Gemeinde Maastricht jedenfalls mit, dass sie gewillt sei,
„dem Dialog, der mit Belgien und der Nachbargemeinde Eijsden in Gang gekommen
ist, ein Forum zu bieten“.93 An den Plänen einer Ansiedlung von drei Coffeecorners
werde zwar uneingeschränkt festgehalten, jedoch werde der Plan zur Beschleunigung
der vorübergehenden Umsiedlung von sieben Coffeeshops fallen gelassen. Die
Gemeinde halte am Umsiedlungsplan als eine Art Worst-Case-Szenario fest, falls der
Dialog zu keinem Ergebnis führe. Sie gebe daher parallel zu diesem Dialog die
Vorbereitungen für die drei definitiv geplanten Coffeeshops nicht auf. Einen Tag zuvor,
am 11. Juni 2008, wurde dieser neue Vorschlag im Ratsausschuss für allgemeine
91
Rechtspraak.nl: Rechtbank Maastricht, LJN: BC6251, AWB 08/117.
92
Vgl. diesbezügliche Pressemitteilung auf der Website der Gemeinde Maastricht.
93
Vgl. diesbezügliche Pressemitteilung auf der Website der Gemeinde Maastricht.
102
Angelegenheiten ausführlich diskutiert, verbunden mit vielen Details dazu, wie man
den Einwänden des Gerichts und damit der Nachbargemeinden begegnen könne.
In diesem Zusammenhang wurde mitgeteilt, dass ein Forschungsinstitut die
zu erwartenden Besucherzahlen für die drei geplanten Coffeeshops auf 116.000 (im
Westen), 317.000 (im Norden) beziehungsweise 341.000 (im Süden) beziffert habe.
Insgesamt werde Maastricht jedoch von 1,8 Millionen Drogentouristen jährlich
aufgesucht. Da einige von ihnen mehrere Coffeeshops ansteuern, ergebe das insgesamt
sogar 3,9 Millionen Besuche.94
Es sind übrigens gerade Zahlen wie diese, die in einigen Nachbargemeinden
die Angst schüren, dass die Umsiedlung eines oder mehrerer Coffeeshops an den
Stadtrand unwiderruflich zur Folge hat, dass ein entsprechender Anteil an den
Belästigungen bei ihnen auftreten wird. Es wird dazu noch einiger Gespräche bedürfen,
um ihre Zustimmung zu einer Umsiedlung zu erhalten. Was ihre Bereitschaft zur
Mitarbeit sicherlich erhöhen wird, ist die Tatsache, dass die betreffenden Coffeeshops
möglichst weit von den Ortskernen entfernt angesiedelt werden sollen. Denn gerade
die Gefahr der Verwahrlosung dieser Ortskerne nährt den Widerstand der Nach­
bargemeinden gegen eine Umsiedlung.
5.2.1.4. Die „Damokles-Politik“ bezüglich der Coffeeshops und Drogenhäuser
Durch den anhaltenden Streit über die Umsiedlung einiger Coffeeshops an den
Stadtrand darf die Gemeinde die Politik nicht aus dem Auge verlieren, die sie allgemein nach dem neuen Artikel 13b des niederländischen Betäubungsmittelgesetzes
(Opiumwet) im Zeichen der Damokles-Politik in Bezug auf die Coffeeshops einerseits
und auf Geschäftslokale und Wohnungen andererseits verfolgt. Diese Politik wurde
am 16. Januar 2008 mit den Beschlüssen des Bürgermeisters erneut bestätigt. Diese
Beschlüsse traten am 25. Januar 2008 in Kraft.95
Was die Coffeeshops betrifft, wird im diesbezüglichen Beschluss unter
anderem bestimmt, dass verwaltungsrechtlich konsequent durchgegriffen wird, wenn
sich ein Coffeeshop nicht an die landesweit von der Staatsanwaltschaft festgelegten so
genannten „AHOJG“-Kriterien hält. Das heißt:
- Grundsätzlich wird in diesem Fall eine Schließung angeordnet. In bestimmten
Fällen ist die Verhängung eines Zwangsgeldes möglich.
94
Dies wurde dem Text der Arbeitsblätter entnommen, die bei der Erörterung in dem genannten Ausschuss
verwendet wurden (Stand van zaken spreidingsbeleid coffeeshops).
95
Diese Beschlüsse sind aufgenommen im Gemeenteblad 2007, Nr. C-5, bzw. im Gemeenteblad 2008,
Nr. C-4.
103
- Geht es dabei um harte Drogen, wird die Einrichtung beim ersten Verstoß für
zwölf Monate geschlossen. Wird innerhalb der danach folgenden drei Jahre wieder
ein Verstoß festgestellt, erfolgt eine Schließung für unbestimmte Zeit.
- Wenn es um Belästigungen geht, wird beim ersten Verstoß eine Verwarnung
erteilt. Bei einem zweiten Verstoß innerhalb der nächsten drei Jahre wird eine Auflage
unter Androhung eines Zwangsgelds erteilt.
- Betrifft es den Einlass eines Jugendlichen unter 18 beziehungsweise den Verkauf
an einen Jugendlichen, wird die Einrichtung für drei Monate geschlossen. Wird
innerhalb der danach folgenden drei Jahre ein zweiter Verstoß festgestellt, erfolgt eine
Schließung für sechs Monate.
- Geht es um große Mengen (mehr als fünf Gramm pro Transaktion), wird die
Einrichtung für drei Monate geschlossen, wird innerhalb der danach folgenden drei
Jahre ein zweiter Verstoß festgestellt, wird sie für sechs Monate geschlossen. Wird in
den dem zweiten Verstoß folgenden drei Jahren ein dritter Verstoß festgestellt, wird
die Einrichtung für zwölf Monate geschlossen.
- Wird in einer Einrichtung ein zu großer Handelsbestand vorgefunden, wird sie
für drei Monate geschlossen. Falls innerhalb der danach folgenden drei Jahre ein
zweiter Verstoß festgestellt wird, folgt daraus eine Schließung für sechs Monate, und
für den Fall eines dritten Verstoßes innerhalb der drei Jahre nach dem zweiten wird
die Einrichtung für zwölf Monate geschlossen.
In einer Erläuterung dieses Beschlusses werden diese Kriterien in operationeller
Hinsicht präzisiert. Hier wird definiert, was mit harten Drogen gemeint ist, und was
unter einer Belästigung zu verstehen ist. In Bezug auf die vorhandenen Handels­
bestände wird angegeben, dass in den örtlichen Dreiecksberatungen (zwischen
Bürgermeister, Staatsanwaltschaft und Polizei) vereinbart wurde, den höchstzulässigen Handelsbestand für Maastricht auf 500 Gramm festzulegen. Hinsichtlich
dieses Kriteriums heißt das, dass dies die für die Öffentlichkeit zugänglichen
Räumlichkeiten des Coffeeshops betrifft, und zwar einschließlich des Verkaufsraums,
von dem aus die Abgabe an die Kunden tatsächlich erfolgt.
Es liegt auf der Hand, dass die Politik bezüglich der Drogenhäuser derselben
Systematik folgt. Ansatzpunkt ist in diesem Fall die Anwendung des Verwaltungs­
zwangs ohne Verhängung von Zwangsgeldern. Der Grund dafür ist, dass man sich von
einem Zwangsgeld in den meisten Fällen nur eine geringe Wirkung verspricht
„angesichts der Tatsache, dass die Verdienstmöglichkeiten in der Drogenszene
finanziell derartig lukrativ sind, dass mit einem Zwangsgeld erwartungsgemäß nicht
bewirkt wird, dass ein Verstoß aufhört oder sich nicht mehr wiederholt.“ Bei
Anwendung des Verwaltungszwangs wird sodann grundsätzlich die Schließung
der Wohnung oder der Räumlichkeit angeordnet. Wenn es tatsächlich zu einer
Schließung kommt, wird die Wohnung für die Öffentlichkeit unzugänglich gemacht,
zum Beispiel durch Versiegelung oder Verbarrikadierung. Die Dauer der Schließung
104
ist vom Verstoß abhängig und von der Frage, ob die Räumlichkeit oder die Wohnung
vorher bereits von einer Schließung betroffen war, und variiert von drei Monaten bis
zu einer Schließung auf unbestimmte Zeit.
Bei den Wohnungen beschränkt man sich beim ersten Verstoß auf eine
Verwarnung, wenn es um den Verkauf, die Lieferung oder die Verschaffung von weichen
Drogen oder aber um die Aufbewahrung von weichen Drogen zu diesem Zweck geht. Wird
innerhalb der nächsten drei Jahre ein zweiter Verstoß festgestellt, wird die Wohnung
für die Dauer von drei Monaten verriegelt. Wenn innerhalb von drei Jahren nach dem
zweiten Verstoß ein dritter Verstoß festgestellt wird, wird die Wohnung für sechs
Monate verriegelt. Wenn es um den Verkauf, die Lieferung oder die Verschaffung von
harten Drogen oder aber um die Aufbewahrung von harten Drogen zu diesem Zweck geht,
wird die Wohnung beim ersten Verstoß für drei Monate verriegelt. Wird innerhalb der
nächsten drei Jahre ein zweiter Verstoß festgestellt, wird die Wohnung für die Dauer
von sechs Monaten verriegelt. Wenn innerhalb von drei Jahren nach dem zweiten
Verstoß ein dritter Verstoß festgestellt wird, folgt die Schließung der Wohnung für
zwölf Monate. In der Erläuterung wird ferner erwähnt, dass auch das Betreiben einer
Hanfplantage, die nicht allein dem eigenen Konsum dient, als ein solcher Verstoß
angesehen wird.
Diese und andere, unter anderem im Rahmen der Vereinbarung zu Freistätten
(Convenant vrijplaatsen) getroffene Maßnahmen sind in einer so genannten DrogenSanktionsmatrix (Handhavingsmatrix Drugs) aufgeführt. Die letzte Fassung datiert vom
8. April 2008.96 Aber natürlich ist es nicht bei dieser Übung auf dem Papier geblieben.
So wurden inzwischen 8 Drogenhäuser geschlossen, hinsichtlich 3 weiterer Häuser
andere Maßnahmen ergriffen und ist ein Vorgehen gegen noch einmal 3 Drogenhäuser in Vorbereitung.97
5.2.2.
Die Politik von Polizei und Staatsanwaltschaft in Zuid-Limburg
Wie aus den oben zitierten Dokumenten der Gemeinde Maastricht hervorgeht, wurde
die Politik zur Umsiedlung der Coffeeshops in enger Absprache und mit Zustimmung
von Polizei und Staatsanwaltschaft entwickelt. Daneben verfolgen diese beiden
Behörden aus ihrer eigenen Verantwortung heraus natürlich auch eine bestimmte
Strategie, und dies nicht nur im Hinblick auf die Drogenproblematik in Maastricht,
sondern bezüglich dieser Problematik auch für ganz Zuid-Limburg. Aus den
betreffenden Dokumenten erschließt sich ebenso leicht, dass deren Strategie in den
letzten Jahren bis zu einem gewissen Grad mit der Politik abgestimmt wurde, die die
Gemeinden betreiben. Und das liegt auch auf der Hand: Zur Umsetzung ihrer Politik
96
Diese Fassung wurde uns von einem Berater von Bürgermeister G. Leers zur Verfügung gestellt.
97
Mitteilung des Beraters von Bürgermeister G. Leers vom 2.9.2008.
105
im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind die Gemeinden ein Stück
weit vom Auftreten von Polizei und Staatsanwaltschaft abhängig und umgekehrt.
Die eigene Politik, die die beiden letztgenannten Instanzen bis vor kurzem
geführt haben, erstreckt sich vor dem Hintergrund ihrer Verantwortlichkeiten vor
allem auf die strafrechtliche Wahrung der Rechtsordnung. Es ist nicht möglich, aus
den vorliegenden Unterlagen eine klare Vorstellung von dieser Politik zu gewinnen.
Aus Polizeikreisen heißt es übrigens, dass seit 1996 zur Drogenproblematik keine
kohärente Fahndungspolitik mehr betrieben worden sei:
„Örtliche Fahndungsteams haben sich mit der Problematik beschäftigt, aber von einer
festen Einbindung in das System konnte keine Rede sein. Auch der Einsatz von
Personal und finanziellen Mitteln stand in keinerlei Verhältnis zu Wachstum und
Umfang des Problems. (...) Auch dadurch hatten Drugsrunner und Dealer leichtes
Spiel und betrachten sie die Euregio als Schlaraffenland. ‚In Maastricht kann man
leicht Geld verdienen‘ ist eine Aussage, die man innerhalb der Zielgruppe in der
Randstad Holland öfter hört.“
Im Jahr 2007 änderte sich diese Situation spürbar. Im Juni begann das Projekt Nomen
anlässlich der vielen, oft sehr riskanten Verfolgungsjagden auf Drugsrunner. Das
Vorgehen gegen sie wurde mit diesem Projekt straffer organisiert und gezielt auf
Kontrolle und Beschlagnahme ihrer Fahrzeuge ausgerichtet. In wenigen Monaten
wurden, auch dank des Einsatzes von „Geisterfahrzeugen“ eines Joint Hit Team (siehe
unten) und mit Unterstützung eines Videoteams und einer Festnahmeeinheit, gut 60
Pkw beschlagnahmt und 80 Drugsrunner verhaftet. Außerdem trug dieses Projekt
dazu bei, die Gesamtsituation besser einschätzen zu können: Es konnten immer mehr
Drugsrunner und Drogenhäuser registriert werden.
Hielt die Fahndung nach den Hintermännern der Drogennetzwerke mit der
Anwendung dieser „Frustrationsstrategie“ Schritt? Wie bereits erwähnt, gibt es bei
der Polizei Limburg-Zuid, zumindest innerhalb der Kriminalpolizei auf mittlerer
Ebene, keine speziellen Abteilungen für Betäubungsmittel oder Narkotika. Dies
erschwert im Rahmen dieser Untersuchung die Klärung der Frage, ob die Zahl der
umfassenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bezüglich krimineller Netzwerke bzw. Personen, die sich im Bereich Produktion oder Handel von/mit Drogen
betätigen, in den vergangenen Jahren gestiegen ist. Und was in gewisser Hinsicht noch
wichtiger ist: Diese Situation erschwert auch, von der Drogenproduktion und dem
Drogenhandel in Zuid-Limburg ein detaillierteres Bild zu zeichnen, als dies nach­
folgend geschieht.98
98
T. Spapens und C. Fijnaut haben dazu einen Versuch unternommen in ihrer oben zitierten Studie:
Criminaliteit en rechtshandhaving in de Euregio Maas-Rijn, S. 125-158.
106
Im Übrigen kann auch anhand der Rechtsprechung der Rechtbank Maastricht
nicht rekonstruiert werden, wie viele Ermittlungsverfahren aus der Sicht von Polizei
und Staatsanwaltschaft mehr oder weniger erfolgreich waren oder eben auch nicht.
Wer dennoch auf der Website rechtspraak.nl eine Reihe von Begriffen eingibt, stößt auf
der Suche nach einschlägigen Urteilen dieses Gerichts für die vergangenen Jahre nur
auf eine begrenzte Zahl größerer Strafsachen. Hier ist vor allem ein Strafverfahren aus
dem Jahr 2008 zu nennen, bei dem es um Produktion und Handel von/mit synthe­
tischen Drogen ging, sowie ein Verfahren aus dem Jahr 2006, bei dem nicht nur der
Handel mit verschiedenen Arten von Drogen im Mittelpunkt stand, sondern auch der
Tatbestand der Freiheitsberaubung und der Besitz von (halb)automatischen Waffen
und Munition.99 Man gewinnt allerdings den sicheren Eindruck, dass es ansonsten in
den vergangenen Jahren vor allem um Strafsachen mit Drugsrunnern und kleineren
Drogendealern ging.100
Dieser Eindruck wird im Übrigen durchaus dadurch bestätigt, dass uns
während der Gespräche am runden Tisch mehr als einmal berichtet wurde, die
Kriminalpolizei in Zuid-Limburg verfüge nicht über die Kapazitäten, um angemessen
kurzfristig gegen eine Reihe von kriminellen Organisationen vorzugehen, die sich
nachhaltig in der Euregio (auch) in der Produktion und dem Handel von/mit Drogen
betätigen. Diese Auffassung negiert zwar teilweise die kürzliche Erweiterung bzw.
Verstärkung dieser Kriminalpolizei (siehe unten), liegt in der Sache aber auch nicht
gänzlich falsch. Tatsache ist jedenfalls, dass diese Kriminalpolizei stark unter Druck
steht. Zur Veranschaulichung kann darauf verwiesen werden, dass in den Jahren 2005
bis 2007 zehn Teams für Großfahndungen, so genannte TGOs, im Zusammenhang mit
(versuchtem) Mord bzw. Totschlag und Freiheitsberaubung eingerichtet wurden. In
fünf dieser Strafsachen wurde festgestellt, dass die begangenen Straftaten einen
Drogenbezug hatten, in weiteren fünf bestand ein dringender Verdacht, dass es einen
solchen Bezug gab.101 Dies sagt natürlich einiges über das Ausmaß der Gewalttätigkeit
in der Drogenszene in Zuid-Limburg aus, vermittelt aber auch eine Vorstellung von
dem immensen Arbeitsdruck bei der Kriminalpolizei.
5.2.3.
Die Politik des regionalen Polizeidreiecks
Wie bereits erwähnt, ist festzuhalten, dass die verschiedenen in den vergangenen
Jahren ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Drogenprobleme in ZuidLimburg in gegenseitiger Absprache erfolgt sind. Und dies nicht nur im Dialog
99
Rechtspraak.nl: LJN: BD 6609/6611/6613 vom 8.7.2008 bzw. LJN: AZ1433 vom 11.10.2006.
100
Siehe z.B. Rechtspraak.nl: LJN: BA3976 vom 2.3.2007; LJN:BB2986 vom 27.4.2007; LJN: BB9582
vom 5.9.2007 und LJN: BC9106 vom 9.4.2008.
101
Mitteilung der Staatsanwaltschaft Maastricht.
107
zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gemeinde(n), sondern zum Beispiel auch in
Absprache mit verschiedenen Versorgungseinrichtungen und Wohnungsbau­
genossenschaften. Die Operation „Hartslag“ in Heerlen kann hier als treffendes Beispiel
dienen. In Maastricht gibt es diese Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen
Einrichtungen und Behörden natürlich auch, nur ist sie hier etwas weniger nach­
vollziehbar, weil sie – anders als in Heerlen – nicht die Gestalt eines Projekts
angenommen hat.
5.2.3.1. Die Politik in der jüngeren Vergangenheit
Letzteres gilt auch für die Drogenpolitik auf der Ebene von Zuid-Limburg, wie sie in
den vergangenen Jahren vom so genannten Polizeidreieck betrieben wurde: dem
Korpsverwalter (in diesem Fall der Bürgermeister von Maastricht), der Ober­
staatsanwältin und dem Korpschef mit dem regionalen Bürgermeisterkollegium im
Hintergrund. Es sind auf dieser Ebene zwar verschiedene Maßnahmen getroffen
worden, die in gewisser Weise Versuche einer wirksameren Bekämpfung der
Drogenprobleme betreffen, aber es ist für die meisten Außenstehenden nicht leicht,
sich eine genaue Vorstellung davon zu machen.
Ein umfassendes Bündel von Maßnahmen wurde in der jüngeren
Vergangenheit jedenfalls nicht formuliert. Eine zusammenhängende Berichter­
stattung und Auswertung dessen, was dennoch tatsächlich unternommen wurde, sind
uns nicht bekannt geworden. Folglich sind verschiedene auf der Hand liegende
Fragen im Rahmen unseres Auftrags nicht zu beantworten: Welche Maßnahmen gab
es konkret? Mit welchem Aufwand an Personal und finanziellen Mitteln wurden diese
durchgeführt? Was sind die Ergebnisse und Auswirkungen? Erreichen sie die
Zielsetzungen und erfüllen sie die Erwartungen, und falls nicht, was sind die Gründe
dafür?
Ein den Marihuanaanbau betreffendes Beispiel, das direkten Bezug zur
Vorgehensweise in der Drogenfrage hat, ist die so genannte Hanf-Vereinbarung
(Hennepconvenant), die im Januar 2005 von einer Reihe von Gemeinden, der
Staatsanwaltschaft, der Polizei, den gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften
und den Versorgungsbetrieben in und um Maastricht unterzeichnet wurde.102 Wie
der Name bereits nahe legt, betrifft diese Vereinbarung die Vorgehensweise gegen
privaten und gewerblichen Anbau von Cannabis oder Hanf in (Miet‑)Wohnungen,
(Miet‑)Wohnwagen, Scheunen oder Schuppen, Gewerberäumen einschließlich der
zugehörigen Gebäude, auf Anwesen oder Grundstücken. Sie beinhaltet unter anderem
die Verpflichtung der beteiligten Vertragsparteien, sich schon beim Verdacht auf die
Existenz von Hanfplantagen gegenseitig zu informieren, um Maßnahmen und
102
108
Den Wortlaut dieser Vereinbarung stellte uns ein Berater von Bürgermeister G. Leers zur Verfügung.
Vorgehen so weit wie möglich aufeinander abzustimmen.
Daran anschließend wurden auch Vereinbarungen über einen gegenseitigen
Informationsaustausch im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen
aufgenommen. Wenn zum Beispiel bei einem Energieversorgungsunternehmen der
Verdacht aufkommt, dass irgendwo eine Hanfplantage betrieben wird, ist das
Unternehmen verpflichtet, sofortige Kontrollen durchzuführen und die Polizei davon
in Kenntnis zu setzen. Die Polizei wiederum ist verpflichtet, den Mitarbeiter des
Energieunternehmens bei der Ausführung seiner Arbeiten zu begleiten, wenn die
Umstände dies erfordern. Die Vereinbarung beinhaltet auch besondere Vorschriften
zum Vorgehen bei der Zwangsräumung von Wohnungen, die im Eigentum von
gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaften stehen, sowie zur Auflösung von
diesbezüglichen Mietverträgen.
Die Maßnahmen der Verwaltung gegen organisierte Kriminalität, wie sie seit
2003 allmählich in Zuid-Limburg eingeführt wurden, reichen natürlich viel weiter
als nur bis zur Bekämpfung der organisierten Drogenproduktion und des
Drogenhandels.103 Aber eine wirksamere Bekämpfung der letztgenannten Probleme
war einer der Gründe, auch hier diese administrative Vorgehensweise zu verfolgen. Die
Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang möglich sind, passen in jedem Fall sehr
gut in diesen Kontext. Im Mittelpunkt dieses administrativen Vorgehens steht mit
dem BIBOB-Gesetz noch immer die Umsetzung einer gesetzlichen Vorschrift, die oben
bereits mehrmals angesprochen wurde. Sowohl im Hinblick auf die Anwendung
dieses Gesetzes (bei konzessionspflichtiger Geschäftstätigkeit, etwa beim Betreiben
von Coffeeshops und Spielautomatenhallen) als auch hinsichtlich des Vorgehens gegen
Geschäftstätigkeiten, die nicht nach diesem Gesetz konzessionspflichtig sind (zum
Beispiel Internetshops und Sportschulen), wurde in Zuid-Limburg eine Koopera­
tionsvereinbarung gegen organisierte Kriminalität (Convenant ketensamenwerking
georganiseerde criminaliteit) von den Gemeinden, der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der
Steuerbehörden und zwei besonderen Fahndungsbehörden, der niederländischen
Steuerfahndung (FIOD) und dem Auskunfts- und Fahndungsdienst Soziales (SIOD),
unterzeichnet. Daneben wird die Zusammenarbeit mit Wohnungsbaugenossen­
schaften und der gewerblichen Wirtschaft gesucht, zum Beispiel beim Ankauf von
strategisch gelegenen Gebäuden in den Städten.
Im Laufe der Jahre 2005-2007 wurde auch auf Veranlassung des regionalen
BIBOB-Büros in verschiedenen Gemeinden eine beträchtliche Zahl von Konzessionen
verweigert. Diese Verweigerungen lagen jedoch nicht unmittelbar im Umfeld von
Drogenproduktion oder Drogenhandel.
103
Die folgenden Ausführungen wurden den Arbeitsblättern (Georganiseerde (bestuurlijke) aanpak georganiseerde
criminaliteit Limburg-Zuid) zu dem am 9. Mai 2008 auf der MAHHL-Konferenz gehaltenen Vortrag über
diese Vorgehensweise von L. Mennens und F. Rovers entnommen.
109
5.2.3.2. Die Politik für die nähere Zukunft
Im Frühjahr 2008 kam es in Zuid-Limburg zu einer Wende in der Drogenpolitik. Das
regionale Dreieck hat im April dieses Jahres den schon genannten Vorschlag zur
gemeinsamen Vorgehensweise in der Drogenfrage in Zuid-Limburg für die allgemeine
Sicherheitsbehörde der Polizei Limburg-Zuid formuliert.104 In diesem Vorschlag, der
ausdrücklich darauf abzielt, „die Drogenbekämpfung zu kanalisieren und zu
verstärken“, wird zunächst auf die Problematik weicher und harter Drogen in der
Region verwiesen: die geduldete und die illegale Infrastruktur, die vielen Drogenhäuser
und die zahlreichen Drugsrunner. Im Anschluss folgt ein fünfteiliger detaillierter
Strategieplan:
1. Entwicklung eines geeigneten Informationsmanagements, um mehr Hinweise
und einen größeren Einblick in den Umfang des Problems, in die Zusammenhänge der
kriminellen Vereinigungen und ihre Vorgehensweisen zu erhalten. Zurzeit ist der
Informationsstand zu verstreut und bruchstückhaft, und auch das Fachwissen der
Beteiligten wird untereinander zu selten genutzt, „was bewirkt, dass das Rad an
mehreren Stellen gleichzeitig neu erfunden wird“.
2. Verbesserung des bestehenden klassischen strafrechtlichen Ansatzes, das heißt
eine deutlichere Definition der Arbeitsprozesse sowie die Standardisierung von
Fahndungs- und Verhörplänen. Auch die Entziehung finanzieller Erlöse aus dem
kriminellen Drogenhandel ist verbesserungswürdig.
3. Einführung, Implementierung und Auswertung eines präventiven administra­
tiven Ansatzes, hier besonders mit dem Ziel, dass sich straf- und verwaltungsrechtliche
Maßnahmen besser ergänzen.
4. Umsetzung des Wissens und der Strategien in die konkrete Fahndungs- und
Sanktionspraxis. Das Vorgehen in der Drogenfrage darf mit anderen Worten kein
Papiertiger sein. Das Informationsmanagement und die integrierte Vorgehensweise
sind mittels Wissen und Sachverstand zu verbessern.
5. Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Strategie. Das Hauptaugenmerk
gilt augenblicklich zu sehr dem Informationsaustausch, während die grenz­
übergreifende Fahndung dabei zurücksteht. Das letztendliche Ziel sollte eine
euregionale Kriminalpolizei sein. Deren Einrichtung erfordert jedoch auch kapazitäre
Anstrengungen der Nachbarländer.
104
110
Dieses Papier wurde uns während der Gespräche am runden Tisch ausgehändigt.
Im Anschluss an diesen Entwurf einer geeigneten Strategie wird eine stufenweise
Bekämpfung der Probleme vorgeschlagen. Kurzfristig sollen zunächst die Aspekte der
Duldung von Coffeeshops genauer geprüft werden: Durchsetzung der Kriterien,
Konzessionsvergabe an Betreiber, die „BIBOB-geprüft“ sind, und eine Streuung der
Coffeeshops. Zweitens die Bekämpfung illegaler Verkaufsstellen: eine verschärfte
Überwachung auf den Autobahnen, gezieltere Grenzkontrollen, Fahndung nach
schwerer Kriminalität im Bereich der weichen und harten Drogen, Vorgehen gegen
den Marihuanaanbau und die unmittelbare Schließung von illegalen Drogenhäusern.
Mittelfristig soll der Informationsstand des Staates verbessert werden, die einschlägige
Gesetzgebung in ganz Zuid-Limburg standardisiert und die Zusammenarbeit mit den
deutschen und den belgischen Fahndungsdiensten intensiviert werden. Langfristig
geht es vor allem um eine beschleunigte Einführung der (bei den Innenministerien
angesiedelten) Arbeitsgruppe Eurocrime (siehe auch weiter unten).
Die allgemeine Sicherheitsbehörde stimmte am 18. April 2008 der Einrichtung
einer mit der Lenkung dieses Projekts betrauten Regiegruppe zu. Dieser Gruppe gehört
ein Programmbüro an, „das die beteiligten Partner in der Informationskette in die
Lage versetzt und sie motivierend fördert, die angestrebten Ziele zu erreichen“. Um
diese Ergebnisse auch tatsächlich zu erzielen, sind nach diesem Vorschlag eine Reihe
von Rahmenbedingungen erforderlich. Hier ist an die Schaffung einer breiten
Akzeptanz bei Mitarbeitern und Partnern in der Euregio zu denken, an die personelle
Ausstattung des Programmbüros, an die Informationsversorgung und die
Kommunikation sowie an die finanziellen Mittel zur tatsächlichen Umsetzung dieser
Ziele in diesem europäischen Versuchsfeld Limburg.
Im Zusammenhang mit diesem Vorschlag wird gleichzeitig an einem
Handlungskonzept zur kurzfristigen Bekämpfung drogenbedingter Belästigungen
im Dringlichkeitsgebiet Maastricht (Plan van aanpak overlast drugs; korte termijn;
urgentiegebied Maastricht) gearbeitet.105 In diesem Plan wird zunächst festgestellt, dass
das Nomen-Projekt und der Einsatz des Joint Hit Teams (siehe unten) nicht zu einer
Abnahme der Drogenprobleme geführt haben. Angesichts des Umfangs und der Art
dieser Probleme, ihrer gesellschaftlichen Bedeutung und des gegenwärtigen
verwaltungspolitischen Drucks erzeuge dies eine „hohe Dringlichkeit“, schnell und
energisch durchzugreifen. Ansatzpunkt hierzu müsse sein, dass durch „ein
gemeinsames, integrales und euregionales Vorgehen die Belästigungen auf ein
beherrschbares Niveau gebracht werden“.
Um ein solches programmatisches Vorgehen in die Tat umsetzen zu können,
müssen mehrere Dinge geschehen: Beschreibungen dessen, was man in welcher Frist
erreichen möchte, Intensivierung der Durchsetzung und Fahndung während eines
relativ langen Zeitraums mit Blick auf die Offenlegung der Infrastruktur im Bereich
105
111
Auch dieses Papier wurde uns während unserer Untersuchung zur Verfügung gestellt.
der Drogenhäuser, Einbindung des Einsatzes des Nomen-Teams (6 Personen) und des
Joint Hit Teams (10 Personen) im Dringlichkeitsgebiet, Erhöhung der sichtbaren
Überwachung von „Hotspots“, zum Beispiel durch Grenzkontrollen, durch den
Einsatz einer regionalen Unterstützungsgruppe, die Einschaltung von Stadtteilteams
zur Sammlung von Informationen, ein gezieltes Ansteuern der Zielgruppe durch die
Einheit für Kriminalitätsaufklärung, die engere Zusammenarbeit mit den belgischen
Polizeibehörden bei der Sammlung von Beweismaterial, eine engere Verknüpfung von
Fahndung und administrativer Durchsetzung sowie einer größeren Umsicht bei der
Schließung von Drogenhäusern. Eine Projektgruppe aus Vertretern der Gemeinde, der
Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Steuerbehörden ist mit der Durchführung
dieses Programms zu betrauen.
Im Mai 2008 wurde schließlich auf der Grundlage der soeben erörterten Pläne
das Projekt BorderlineS ins Leben gerufen. Dieses Projekt richtet sich besonders auf ein
Vorgehen gegen Drugsrunner und Drogenhäuser, von denen Belästigungen ausgehen,
und zwar zunächst in Maastricht und später sukzessive in anderen Teilen von ZuidLimburg. In den diesbezüglichen Unterlagen wird die Drogenproblematik in dieser
Region noch einmal erläutert. Dabei wird näher auf den Aspekt eingegangen, dass der
Besucherstrom in die Coffeeshops einen interessanten potenziellen Kundenkreis für
Dealer von größeren Mengen weicher und harter Drogen darstellt. Hierzu wird
angeführt, dass:
„eine strukturelle Lösung dieses Problems nicht zu erreichen ist, ohne die Dichte der
Coffeeshops pro km² in der Gemeinde Maastricht zu verringern. Damit erreicht man
letzten Endes eine Ausdünnung des Zustroms der Coffeeshoptouristen und somit der
Zielgruppe der Runner.“
Die empfohlene Vorgehensweise zur kurzfristigen Reduzierung der Probleme umfasst
eine Reihe von Maßnahmen: den Einsatz eines gesonderten und qualifizierten Teams,
das über die nötige personelle Ausstattung und die finanziellen Mittel verfügt, die
Einbeziehung der Informationsströme, die Einrichtung einer Meldestelle für
drogenbedingte Belästigungen, die Einschaltung von Analysten, die Festnahme von
Drugsrunnern, ein Vorgehen gegen Drogenhäuser und die Fahndung nach den
Hintermännern in den kriminellen Organisationen. Langfristig soll vor allem die
Bildung einer euregionalen Kriminalpolizei und die Gründung von Eurocrime in
Betracht gezogen werden.106
106
112
Diese Beschreibung basiert auf einer relativ aktuellen Kurzdarstellung des Projekts.
5.3.
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
5.3.1.
Der organisatorische Rahmen für die Zusammenarbeit
Es ist hier nicht der Ort, ausführlicher auf die Geschichte der polizeilichen und
justiziellen Zusammenarbeit in der Euregio Maas-Rhein einzugehen. Wichtig ist
jedoch der Hinweis, dass die polizeiliche Zusammenarbeit seit 1969 hauptsächlich in
der Niederländischen, Belgischen und Deutschen Arbeitsgemeinschaft der Polizei
(NeBeDeAgPol) organisiert wird. Geleitet wird diese Arbeitsgemeinschaft vom Korps­
chef Limburg-Zuid, von dem Polizeipräsidenten von Aachen und dem Direktor der
justiziellen Abteilung der föderalen Polizei in Verviers. Ihr gehören zwei wichtige
Lenkungsgruppen an, die eine zuständig für die Kriminalitätsbekämpfung und die
andere für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und die Verkehrsregelung. Daneben ist noch hervorzuheben, dass im Jahr 2005 auf Initiative des
Vorstands der NeBeDeAgPol das euregionale Polizeibüro EPICC mit Sitz in Heerlen
gegründet wurde.
Die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden hat auch eine lange
Geschichte, war aber bis vor kurzem nicht so strukturiert wie die Kooperation zwischen
den Polizeidienststellen. Vor einiger Zeit erhielt sie einerseits mehr Zusammenhalt
durch die systematische Organisation von Beratungsversammlungen der Leiter der
Staatsanwaltschaften bei den Gerichten in den verschiedenen Teilen der Euregio MaasRhein. Andererseits erhielt sie eine festere Struktur durch die Gründung des Büros für
euregionale Zusammenarbeit (BES) bei der Staatsanwaltschaft Maastricht. Anfänglich
wurde dieses Büro personell nur von den Mitarbeitern dieser Staatsanwaltschaft
besetzt. Seit 2005 gehört dem BES auch ein belgischer Jurist als Verbindungsperson an.
In Kürze wird auch ein Mitglied der deutschen Staatsanwaltschaft für das Büro tätig
sein. Die zuständigen Behörden in Belgien stehen außerdem der Entsendung eines
Staatsanwalts an das BES positiv gegenüber.
Die Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden auf der einen und den
Justizbehörden auf der anderen Seite nimmt in erster Linie durch die regelmäßigen
Gespräche der Vorstände der NeBeDeAgPol und des BES Gestalt an. Außerdem nehmen
seit Anfang 2006 auch die Leiter der Kriminalpolizeien an den zweimonatlichen
Beratungen zwischen den speziellen Kontaktstaatsanwälten in der Euregio teil. Dank
dieser Form der Zusammenarbeit können polizeiliche Kapazitäten für grenz­
überschreitende polizeiliche Ermittlungen frühzeitig reserviert werden. Im Hinblick
auf die Bekämpfung des Menschenhandels finden darüber hinaus regelmäßige
Gespräche zwischen dem BES und der niederländischen Koninklijke Marechaussee statt.
Die örtlichen Verwaltungen in der Euregio Maas-Rhein haben ihre
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verbrechensbekämpfung nicht gesondert
geregelt. Von Zeit zu Zeit steht dieses Thema jedoch auf der Tagesordnung der so
genannten MAHHL-Gemeinden, also den großen Gemeinden in der Euregio:
113
Maastricht, Aachen, Hasselt, Heerlen und Lüttich. Von einem regelmäßigen
Gedankenaustausch zwischen der NeBeDeAgPol, dem BES und den MAHHLGemeinden ist derzeit keine Rede.
5.3.2.
Die Formulierung einer Politik zur Kriminalitätsbekämpfung
Es wurde bereits auf die Initiativen von großen niederländischen Gemeinden wie
Tilburg Ende der neunziger Jahre verwiesen, die Belieferung der Coffeeshops mit
Cannabis auf eine angemessene Weise zu regeln. Es wurde auch bereits erwähnt, dass
der Justizminister sich im Jahr 2000 unumwunden gegen diese Initiativen aussprach.
Dennoch unternahm der Bürgermeister von Maastricht, Leers, im Jahr 2005 erneut
einen Versuch, gemeinschaftlich gegen die Probleme mit weichen Drogen nicht nur in
seiner Stadt, sondern auch in den umliegenden Gemeinden in der Euregio vorzugehen.
Dies sollte unter anderem durch eine Regulierung der Produktion und der Belieferung
der Coffeeshops mit Cannabis geschehen. Er suchte daher auf seine Weise nach einer
Lösung für die „Hintertürproblematik“. Um eine derartige Politik in absehbarer Zeit
zu ermöglichen, brachte er die Bürgermeister der MAHHL-Gemeinden sowie der
Gemeinden Kerkrade und Sittard-Geleen zusammen und konnte sie davon überzeugen,
am 20. Mai 2005 gemeinsam mit ihm die Resolution von Maastricht zu verab­
schieden.107
Diese Resolution läuft im Wesentlichen darauf hinaus, dass erstens festgestellt wird, dass die gesamte Euregio Maas-Rhein mit einer erheblichen Problematik
von weichen Drogen konfrontiert ist, dass die Coffeeshops auf niederländischer Seite
von den so genannten Drogentouristen überschwemmt werden, dass der Druck auf
diese Verkaufsstellen dazu geführt hat, dass der Verkauf von weichen Drogen auch
außerhalb dieser Shops stark zugenommen hat, und dass sich parallel dazu die
Produktion der betreffenden Drogen in der ganzen Euregio ausgebreitet hat und vom
organisierten Verbrechen dominiert wird, dass die Bekämpfung der davon aus­
gehenden Belästigungen und Kriminalität die Kapazitäten von Polizei und Justiz in
der Euregio in unzumutbarer Weise beansprucht und dass die Schließung der
Coffeeshops nicht zu einer Abnahme der Nachfrage nach Cannabisprodukten führen
würde, sondern im Gegenteil eher zur Folge hätte, dass die unerlaubte Produktion und
der Handel sich noch stärker über die gesamte Euregio verteilen werden.
Zweitens wird an die großen theoretischen Unterschiede in der Drogenpolitik
der meisten beteiligten Länder, aber auch an die Überwindung dieser Unterschiede in
der Praxis, sowie an die heilsame Wirkung und an die Risiken der niederländischen
Drogenpolitik erinnert, wenn die Produktion von weichen Drogen mit einer immer
stärkeren rauscherzeugenden Wirkung nicht mehr präventiv überwacht wird.
107
114
Für den vollständigen Wortlaut siehe Website der Gemeinde Maastricht.
Drittens werden vor allem die Regierungen der Niederlande, Deutschlands
und Belgiens dazu aufgerufen, die negativen Auswirkungen auf die Drogenprobleme
in der Euregio besser im Blick zu behalten, mehr in die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Belästigung und Kriminalität und speziell in
die Möglichkeiten der zuständigen Stellen in der Euregio zu investieren, um gegen die
illegale Produktion von weichen Drogen vor allem in Privatwohnungen vorzugehen,
in Form von kleinmaßstäblichen Experimenten neue Szenarien zur Lösung der
„Hintertürproblematik“ zu testen und angesichts der weichen Drogen eine ab­
gestimmte, grenzüberschreitende Politik zu entwickeln, die zu einer Abnahme des
Konsums von weichen Drogen und zu einer gezielten Bekämpfung des organisierten
Verbrechens und des Hanfanbaus führt, die keine Zunahme des Drogentourismus
verursacht und die auch keine bloße Verlagerung der illegalen Aktivitäten in der
Region und in den an die Euregio angrenzenden Gebieten zur Folge hat.
Diese bemerkenswerte Initiative hat aus dem einfachen Grund keine Früchte
abgeworfen, weil es für sie in den beteiligten Ländern auf nationaler Ebene keine
ausreichend breite Akzeptanz gab. Und das nicht nur in Belgien und Deutschland,
sondern auch in den Niederlanden. Der damalige Justizminister Donner schrieb am
27. Oktober 2005 an die Tweede Kamer, dass es juristisch sowieso keinen Spielraum für
eine Legalisierung des Marihuanaanbaus und damit für die Belieferung der Coffee­
shops mit Cannabis gebe, dass aber Experimente mit der Regulierung des Marihuana­
anbaus auch keine Lösung der Probleme mit Belästigungen und Kriminalität seien:
„Die Belästigungen resultieren in starkem Maße aus dem Handel an anderen
Verkaufsstellen als den Coffeeshops. Der Druck, endlich durchzugreifen, liegt vor
allem bei der Bekämpfung der Aktivitäten in der Umgebung der nicht geduldeten
Verkaufsstellen und beim Drogentourismus. Die Duldung der Belieferung der
Coffeeshops wird diese Problematik nur noch vergrößern: Es werden höchst­
wahrscheinlich eher mehr als weniger Drogentouristen in die Niederlande kommen,
der nicht geduldete Marihuanaanbau wird sehr intensiv bekämpft werden müssen
und auch die Kontrolle des geduldeten Anbaus und der Belieferung der Coffeeshops
wird zahlreiche zusätzliche Anstrengungen erfordern.“108
Dieser Versuch, die drogenbedingte Kriminalität in der Euregio wirksamer zu
bekämpfen, mag für sich betrachtet vielleicht als missglückt bezeichnet werden. Er
verkörperte jedoch eine Grundidee, die sicherlich nicht falsch war: Die großen Pro­
bleme der Kriminalität, mit denen die Euregio Maas-Rhein konfrontiert war, können
nur gemeinschaftlich von den drei beteiligten Ländern gelöst werden.
In diesem Sinn war die Initiative von Bürgermeister Leers eine eindeutige
108
115
Tweede Kamer, 2005-2006, 24077, Nr. 170.
Demonstration einer der Schlussfolgerungen, die T. Spapens und C. Fijnaut 2004-2005
in der Studie aufzeigten, die sie im Auftrag der zuständigen Stellen in Zuid-Limburg
zur Kriminalität und Rechtswahrung in der Euregio verfasst hatten: der Notwendig­
keit nämlich, auf der Grundlage einer gründlichen Analyse der Verbrechensproblematik eine euregionale Politik zur Kriminalität zu formulieren. Die wichtigsten
Argumente für diesen Vorschlag waren dabei, dass Polizei, Justiz und Verwaltung in
keinem der Landesteile in der Lage seien, die bedeutenden Probleme der schweren
(organisierten) Kriminalität noch aus eigener Kraft wirksam zu bekämpfen, sondern
dass zwischen den beteiligten Behörden kein Konsens darüber herrschte, gegen welche
Probleme vorrangig vorzugehen sei, und auch nicht darüber, wie viel Personal und
finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden müssten, um sie innerhalb des
vorliegenden juristischen Rahmens sachgerecht und wirkungsvoll zu bekämpfen.109
Diese Schlussfolgerung führte am 20. Februar 2006 in Valkenburg zu
strategischen Beratungsgesprächen der Justiz- und Innenminister Belgiens und der
Niederlande über die Entwicklungen in der Euregio Maas-Rhein und insbesondere die
Bekämpfung der Drogenkriminalität.110 Die Atmosphäre, in der diese Beratungen
begannen, war nicht gerade heiter. Am Tag zuvor nämlich ließen die belgische
Justizministerin Laurette Onkelinx und der Innenminister Patrick Dewael in der
belgischen Presse verlauten, dass sie sich gegen die Pläne von Bürgermeister Leers,
eine Reihe von Coffeeshops in Richtung der belgischen Grenze zu verlagern, mit allen
möglichen juristischen und politischen Mitteln zur Wehr setzen würden. Darüber
hinaus betonten sie, dass Coffeeshops in Belgien überhaupt nicht in Frage kämen.111
Dennoch fanden diese Beratungen auf Ministerebene ihre Fortsetzung in
einer stärker auf die Politik gerichteten strategischen Konferenz über die Prioritäten in
der Verbrechensbekämpfung. An dieser Konferenz, die am 27. Oktober 2006 stattfand,
nahmen die wichtigsten Vertreter sowohl der Staatsanwaltschaften als auch der
Polizeibehörden der drei Landesteile teil. Bei dieser Gelegenheit wurden nicht etwa
die Umrisse eines euregionalen Sicherheitsplans gezeichnet. Ebensowenig wurde eine
Arbeitsgruppe zusammengestellt, die diese Konturen kurzfristig aufzeigen sollte. Es
konnte jedoch ein Konsens zu drei Themen erreicht werden, die für die nähere Zukunft
die Schwerpunkte der Fahndungs- und Strafverfolgungspolitik bilden sollten:
Wohnungseinbrüche, Menschenhandel und drogenbedingte Kriminalität. Im
Anschluss an diesen Beschluss wurden drei Arbeitsgruppen mit der Erarbeitung von
Aktionsplänen betraut, um diese Prioritätenliste in die Tat umsetzen zu können.
Die Arbeitsgruppe, die einen Aktionsplan zur Umsetzung der letztgenannten
109
T. Spapens und C. Fijnaut, Criminaliteit en rechtshandhaving in de Euregio Maas-Rijn, Antwerpen,
Intersentia, 2005.
110
Nicht datiertes oder signiertes Schriftstück zu diesen Beratungen („Valkenburg, 20. Februar 2006“).
111
Vgl. Het Belang van Limburg, 19.2.2006.
116
Priorität ausarbeiten sollte, traf sich einige Male zur Erörterung der Konzeption eines
solchen Planes. Diese Beratungen ergaben, dass es nicht so einfach war, diese Priorität
gezielt in die Praxis umzusetzen. Die Gründe dafür waren vielfältig: Probleme beim
Informationsaustausch über drogenbedingte Ermittlungen und Vorfälle, entschei­
dende Unterschiede zwischen den Ländern bei der Sicherung von Spuren, eine
unzureichende Abstimmung zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft in der Euregio
in Bezug auf die Gewichtung von Ermittlungsverfahren und eine zu geringe
Beteiligung von Seiten der niederländischen Polizei an diesem Projekt.
Die Leiter der Kriminalpolizeibehörden in der Euregio haben diesbezüglich
vor kurzem auf Initiative des Vorstands der NeBeDeAgPol beschlossen, die Beschlüsse
dieser strategischen Konferenz auf Seiten der Polizei verbindlicher zu gestalten, dies
mit der Randbemerkung, dass dies dann auch auf Seiten der Justiz geschehen müsse.
Das bedeutet, dass die Arbeitsgruppen einen eher operationellen Charakter erhalten
werden und dass finanzielle Mittel bereitgestellt werden sollen, um die festgelegten
Prioritäten in die Tat umzusetzen. Dazu sollen die Möglichkeiten uneingeschränkt
genutzt werden, die die bestehenden Abkommen für eine grenzübergreifende
Zusammenarbeit bieten, wo und wann immer dies nötig erscheint. Ansonsten ist
vorgesehen, dass der Vorstand der NeBeDeAgPol den weiteren Fortgang dieser
Initiative kontinuierlich auswerten wird.
Zum Schluss darf hier nicht unerwähnt bleiben, dass auf der interminis­
teriellen Konferenz, die am 23. September 2005 zwischen dem Justiz- und
Innenministerium Nordrhein-Westfalens und dem niederländischen Justizminis­
terium stattfand, unter anderem beschlossen wurde, eine gemeinsame Analyse der
Drogenkriminalität im Grenzgebiet durchzuführen. Zweimal – in den Jahren 2006
und 2007 – wurde ein Versuch unternommen, eine solche Analyse zu erstellen, aber
beide Male vergeblich. Dies gelang vor allem deshalb nicht, weil es auf niederländischer Seite offenbar unmöglich war, aus den verschiedenen Datensystemen, die bei
den sechs beteiligten regionalen Polizeikorps im Einsatz waren, einigermaßen
verlässliche Zahlen abzuleiten.112
5.3.3.
Die bestehenden Formen der Zusammenarbeit
Auch in einer Region wie der Euregio Maas-Rhein, in der die Notwendigkeit einer
engen grenzübergreifenden polizeilichen, justiziellen und administrativen
Zusammenarbeit bei den Problemen der Verbrechensbekämpfung so offenkundig
scheint, ist es nicht einfach, eine solche Zusammenarbeit tatsächlich zu organisieren,
erst recht nicht in einer so kontroversen Frage wie der Drogenpolitik. Doch nicht nur
112
Vgl. z.B. das Gutachten: Rauschgift-Grenzlagebild Königreich der Niederlande-Nordrhein-Westfalen,
Düsseldorf, 2006.
117
verwaltungspolitische bzw. ideologische Meinungsverschiedenheiten über Art,
Schwere und Bekämpfung dieser Probleme können eine solche Zusammenarbeit
erheblich erschweren. Es spielen auch ganz andere Dinge eine Rolle: Unterschiede in
der Organisation und der Arbeitsweise wichtiger Einrichtungen, Unterschiede in den
Kapazitäten, um Probleme gegebenenfalls vorrangig zu behandeln, oder Unterschiede
in den Verfahrensweisen, die dabei zu beachten sind.113
Zum Teil werden diese Unterschiede auch in diesem Fall durch Polizei- und
Rechtshilfeabkommen einigermaßen überwunden. Diese regeln jedenfalls normaler­
weise, wie das bereits besprochene Beispiel des Schengener Durchführungs­
übereinkommens zeigt, die Formen der Zusammenarbeit, wie sie auf bestimmten
Feldern bedingt praktiziert werden kann. Aber solche Abkommen sind auf ihre Weise
wiederum auch nicht ganz problemlos. Zunächst besagen sie nichts oder zumindest
nicht viel über die gegenseitigen Anstrengungen, die die Parteien tatsächlich im
Rahmen der gebotenen Möglichkeiten leisten müssen. Dies bleibt, wie immer man es
auch wendet, eine Angelegenheit wechselseitiger Beratungen, wenn nicht
Verhandlungen. Zweitens ist problematisch, dass die Möglichkeiten, die solche
Abkommen bieten, nicht völlig an die in der Praxis der Zusammenarbeit bestehenden
Bedürfnisse anknüpfen. Daher ist es häufig so, dass Abkommen nicht so sehr neue
Möglichkeiten der Zusammenarbeit schaffen, als vielmehr tatsächlich bestehenden
Formen der Zusammenarbeit nachträglich eine formale Grundlage verleihen.
Die Abkommen, die zurzeit in der Euregio Maas-Rhein eine außergewöhnlich
wichtige Rolle spielen, sind folgende: das schon erwähnte Schengener Durch­
führungsübereinkommen von 1990, das Europäische Rechtshilfeabkommen aus dem
Jahr 2000, der Benelux-Polizeivertrag 2004, der deutsch-niederländische Polizei­
vertrag 2005 und der Prümer Vertrag von 2006 über die Vertiefung der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Die danach folgenden Initiativen zur
Verstärkung und Intensivierung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit
in der Euregio basieren alle mehr oder weniger auf diesen Verträgen. Die wichtigsten
Initiativen sind: die (misslungene) Bildung eines Euregionalen Fahndungsteams
(EOT), die Einrichtung des Euregionalen Polizei-Informations-CooperationsCentrums (EPICC), der Ausbau des Joint Hit Teams (JHT), das Zustandekommen des
Büros für euregionale Zusammenarbeit (BES) und der Ausbau der eher informativen
strafrechtlichen Rechtshilfe durch ein internationales Rechtshilfezentrum (IRC). Die
eher umstrittenen Initiativen, die gegenwärtig für Diskussionsstoff sorgen, sind die
Einrichtung einer euregionalen Kriminalpolizei (ER) und die Gründung von Euro­
crime (EC).
113
Vgl. D. Van Daele und B. Vangeebergen, Criminaliteit en rechtshandhaving in de Euregio Maas-Rijn; de inrichting
van de opsporing en vervolging in België, Duitsland en Nederland en de internationale politiële en justitiële samenwerking
in de Euregio Maas-Rijn, Antwerpen, Intersentia, 2007.
118
Ansonsten wurde in den Monaten Mai und Juni 2008 auch mit intensiven
Kontrollaktionen der Polizeikorps an der belgisch-niederländischen Grenze experi­
mentiert. Es ist heute noch zu früh, Näheres dazu zu sagen. Allerdings haben diese
Versuche bereits gezeigt, dass die Durchführung solcher Aktionen nicht so ein­fach ist,
wie es scheint. Wie lange kann die Bereitstellung von Personal gewährleistet werden?
Ist eine ausreichende Abstimmung zwischen Polizei und Justiz auf beiden Seiten der
Grenze überhaupt möglich? So fragen sich die belgischen Polizeikorps, ob die nieder­
ländische Polizei wirklich etwas von einer derartigen Zusammenarbeit hält? Zielen
die Aktionen in ausreichendem Maße auf die Verhaftung der Drugsrunner ab?114
5.3.3.1. Die misslungene Bildung eines Euregionalen Fahndungsteams (EOT)
2004 wurde bei der Polizei Limburg-Zuid mit der Einrichtung eines Euregionalen
Fahndungsteams bei der Abteilung Regionalfahndung (Divisie Regionale Recherche) vor
allem mit dem Ziel begonnen, Ermittlungsverfahren in Bezug auf die grenz­
überschreitende Kriminalität in der Euregio Maas-Rhein einzuleiten. Die Korpsleitung
beabsichtigte anfänglich, dass auch die deutschen und belgischen Polizeibehörden
Personal für dieses Team abstellen sollten. Dies ist jedoch aus verschiedenen Gründen
nicht geschehen. Welche das waren, konnte im Rahmen dieser Untersuchung nicht
ermittelt werden, aber offensichtlich handelt es sich hier um ähnliche Gründe wie die,
die auch bei der Ablehnung einer euregionalen Kriminalpolizei (siehe unten) eine
Rolle gespielt haben.
Weil das „niederländische“ EOT mit anfangs nur 8 und später 12 Mann
eigentlich eine zu kleine Einheit bildete, um größere Ermittlungen selbstständig und
langfristig mit ausreichender Durchschlagskraft durchführen zu können, beschloss
man Mitte 2006, das EOT unter Beibehaltung des eigenen Profils mit dem Büro für
organisierte Kriminalität (BGC) zusammenzulegen. Diesem Büro gehörten Ende 2007
18 Mitarbeiter an, und es sollte kurzfristig auf eine Besetzung von 22 Mitarbeitern
anwachsen. Die gemeinsame Personaldecke beider Büros lag also zu Beginn des Jahres
2008 bei 26 Mitarbeitern, deren Zahl allmählich bis auf 34 anstieg. Über die
Zusammenlegung wurde am 1. März 2008 definitiv entschieden.
Gegenwärtig kann das BGC/EOT durch diese Zusammenlegung jährlich vier bis fünf
(mittel)große strafrechtliche Ermittlungsverfahren durchführen. Daneben ist es nun
in der Lage, auf mehrere „schwerwiegende Rechtshilfeersuchen“ jährlich entsprechend zu reagieren und bei Vorliegen ausreichender Informationen „kurze effek­
tive Einsätze“ durchzuführen. Ferner ermöglicht die Zusammenlegung es, Mitarbeiter
flexibler einzusetzen und auf unvorhersehbare Sachverhalte schneller zu reagieren.115
114
Föderale Polizei Tongeren, Evaluatie: eerste fase drugsproblematiek, 2008.
115
Mitteilung des Polizeistabs Limburg-Zuid vom 9.9.2008.
119
Es liegt auf der Hand, dass der Aufbau dieses BGC/EOT in den beiden anderen
Landesteilen mit großer Zufriedenheit verfolgt wurde. Man erhofft sich, dass durch
diese Neustrukturierung die operative Schlagkraft der Kriminalpolizei Limburg-Zuid
erheblich zunimmt und damit auch die Möglichkeiten, mit der Kriminalpolizei in den
beiden anderen Landesteilen grenzübergreifend zusammenzuarbeiten.
5.3.3.2. Das verbindende Element: EPICC
Wie bereits angesprochen, wurde das EPICC im Laufe des Jahres 2005 auf Initiative der
in der NeBeDeAgPol zusammengeschlossenen Polizeichefs gegründet.116 In diesem
Zentrum, in dem gegenwärtig insgesamt ca. 30 Polizeibeamte aus den drei Landesteilen
Seite an Seite zusammenarbeiten,wird in zunehmendem Maße der grenzüberschreitende
Informationsfluss insbesondere zwischen den regulären Polizeibehörden in der
Euregio gefördert. 2007 wurden in diesem Zentrum ca. 55.000 Berichte bearbeitet, im
Vergleich zum Jahr 2006 eine Steigerung um 42%. Das EPICC ist seit kurzem von
belgischer Seite aus ISO-zertifiziert.
Von Bedeutung ist vor allem auch, dass das EPICC immer häufiger eine
aufklärende und koordinierende Rolle spielt. Für den Bereich der drogenbedingten
Kriminalität drückt sich dies vor allem in einem nahezu permanenten Daten- und
Informationsaustausch zwischen dem EPICC und den JHTs über Ereignisse,
Erkenntnisse und Anzeigen aus, die möglicherweise in Verbindung mit dieser Form
der Kriminalität stehen. Hierbei kann es sich ebenso um Hinweise zu (Kennzeichen
von) verdächtigen Pkw vor Gebäuden handeln, die als Drogenhäuser bekannt sind,
wie um die Festnahme von Personen durch die Kriminalpolizei auf Grund schwerer
Verstöße gegen das Drogenrecht in einem der Landesteile. Diese Entwicklung wird
beim EPICC in der näheren Zukunft zweifellos zur Aufstockung personeller
Kapazitäten zur Auswertung führen (müssen), um bestimmte Entwicklungen im
Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung rechtzeitig erfassen zu können.
Mögliche Analysten im EPICC werden in Zukunft wohl verstärkt mit Analysten der
meisten relevanten Polizeibehörden bei den verschiedenen regulären Polizeikorps in
der Euregio zusammenarbeiten müssen. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist,
dass seit August 2008 monatliche Beratungsgespräche zwischen dem BGC/EOT, dem
EPICC und den JHTs stattfinden.
Die Mitarbeiter des EPICC sind – dies sei hier in aller Deutlichkeit gesagt –
nicht befugt, im Hoheitsgebiet der drei beteiligten Länder selbstständige Fahndungsund Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen. Sie können allenfalls als Bindeglied
der Kriminalpolizeien der Polizeibehörden in den drei Ländern dienen. Wie wichtig
116
Siehe den Bericht von D. Colling, NEBEDEAGPOL-project; gemeenschappelijk centrum voor
politiesamenwerking in de Euregio Maas-Rijn, Heerlen, 2005.
120
diese Funktion jedoch ist, zeigt die Tatsache, dass das Landeskriminalamt von
Nordrhein-Westfalen drei seiner Mitarbeiter für das EPICC abgestellt hat.
Nicht nur der quantitative Anstieg der Aufgaben des EPICC, sondern auch die
wachsende Rolle dieses Zentrums im euregionalen Polizeibetrieb sind schließlich die
Gründe für eine Diskussion über eine Verlängerung der Öffnungszeiten. Zurzeit ist
das Büro von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Es mehren sich aber die Stimmen, die sich
für eine permanente Besetzung aussprechen.
5.3.3.3. Der Ausbau der JHT-Formel
Die Formel der JHTs stammt aus der Zeit der so genannten Hazeldonk-Beratungen
mit Frankreich über das Inkrafttreten des Schengener Durchführungsüberein­
kommens (siehe oben). Dies führte anfänglich zur Gründung des so genannten
A-Teams, später erweitert zum A-Team International. 2004 wurde das A-Team
International mit Hilfe von Fördermitteln der Europäischen Union durch ein Joint Hit
Team ersetzt, um den Drogentourismus in die Niederlande zu bekämpfen (im Jahr
2006 wurde die Finanzierung von den Niederlanden übernommen).117 Dieses Team
wurde einerseits der Polizei Midden- und West-Brabant (Breda) und andererseits der
Polizei Limburg-Zuid (Maastricht) angegliedert. Es ist zum einen eine Form der
Zusammenarbeit zwischen den genannten niederländischen Polizeiregios, dem
Korps Landelijke Politiediensten, der Koninklijke Marechaussee und dem Zoll und zum
anderen der belgischen, der französischen und der luxemburgischen Polizei.
Die beiden untergeordneten Teams – JHT-Zuid-West und JHT-Zuid-Oost –
bestehen auf Seiten der niederländischen Polizei grundsätzlich jeweils aus
9 Mitarbeitern. Die belgische und die französische Polizei beteiligen sich jeweils mit
einem Mitarbeiter am JHT-Zuid-Oost, auf Anfrage kann auch ein luxemburgischer
Polizeibeamter eingesetzt werden. Die beiden untergeordneten Teams werden von
einem Projektleiter und einem operativen Leiter angesteuert, die von einer Assistentin
des Managements und einem Verbrechensanalytiker unterstützt werden.
Nicht im Rahmen der Hazeldonk-Beratungen, sondern aufgrund der
Vereinbarungen, die im September 2005 vom Justiz- und vom Innenminister
Nordrhein-Westfalens und dem niederländischen Justizminister getroffen wurden,
bildeten die Niederlande und Deutschland im Frühjahr 2006 noch ein gesondertes
JHT-Zuid-Oost. Die Bildung dieses Teams nahm vor allem deshalb einige Zeit in
Anspruch, weil man sich über dessen Zielsetzung nicht einig war. Aus deutscher Sicht
diente es in zu großem Maße der Bekämpfung der Belästigungen auf der
niederländischen Seite der Grenze. Es gab erst grünes Licht, als klar wurde, dass das
Team vorrangig für die Verbrechensbekämpfung eingesetzt werden sollte. Die
117
121
Tweede Kamer, 2005-2006, 24077, Nr. 171.
deutsche Polizei beteiligt sich an diesem Team mit zwei Beamten.
Dies dürfte deutlich machen, dass zumindest die Niederlande mit dieser
Investition in JHTs den Forderungen, die an sie im Zusammenhang mit Schengen in
Bezug auf die Bekämpfung des Drogentourismus gestellt wurden, jedenfalls teilweise
nachkommen. Wenn die anderen Länder, vor allem Belgien, Luxemburg und
Frankreich, wünschen, dass die JHTs auch auf ihrem Territorium eingesetzt werden,
um diesen Tourismus und die diesbezüglichen Probleme mit den Drugsrunnern und
den Drogenhäusern wirksamer zu bekämpfen, werden sie natürlich im Gegenzug für
diese Teams mehr Personal stellen und bereit sein müssen, bei gefährlichen Aktionen
die notwendige Unterstützung zu bieten.
Die JHTs arbeiten jedenfalls nicht immer selbstständig. Vor allem bei größeren
Aktionen werden sie von Mitarbeitern der anderen Teile der beteiligten Korps und
nötigenfalls auch von besonderen Polizeieinheiten, wie Verhaftungs- oder Über­
wachungsteams, unterstützt. Die Protokolle der JHTs zu ihren Aktivitäten zeigen,
dass sie nicht nur mit den Drogenschmugglern und den Schmuggelmethoden im
Grenzgebiet zwischen den Niederlanden, Belgien, Deutschland und Frankreich
bestens vertraut sind, sondern gerade auch mit deren Infrastruktur (Coffeeshops und
Drogenhäuser) und mit den Fahrzeugen und Netzwerken, auf die diese Personen
zurückgreifen.
Die Mitglieder dieser Teams erhalten ihre Informationen übrigens nicht nur
im Rahmen der von ihnen durchgeführten Aktionen, sondern auch im Wege der
normalen, bei den Polizeikorps üblichen betrieblichen Abläufe sowie auf Grund der
durchgeführten drogenbezogenen Fahndungs- und Ermittlungsmaßnahmen. Wie
bereits erwähnt, bildet das EPICC hier ein wichtiges Bindeglied.
5.3.3.4. Die politische und operationelle Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften
im BES
Die justizielle Zusammenarbeit in der Euregio Maas-Rhein wurde durch die Gründung
des bereits erwähnten Büros für euregionale Zusammenarbeit (BES) im Jahr 2001 er­
heblich vorangetrieben. Die diesbezügliche Initiative ging von der Staatsanwaltschaft
Maastricht aus; die Generalstaatsanwaltschaft unterstützte die Gründung des Büros
finanziell. Die ursprüngliche Aufgabe dieses neuen Büros bestand in der Förderung
der grenzübergreifenden Strafverfolgung von Einzeltätern und Tätergruppen in der
Euregio Maas-Rhein. Als Folge dieser Aufgabenstellung befasste sich das BES
allmählich auch gezielter mit einer Straffung der strafrechtlichen Rechtshilfe in der
Euregio. Wie oben bereits kurz erwähnt, zählt das BES bis auf den heutigen Tag vor
allem Niederländer zu seinen Mitarbeitern (ein Staatsanwalt, zwei Sachbearbeiter, ein
Jurist, ein Archivar und eine Assistentin des Managements), ergänzt durch einen
juristischen Mitarbeiter der belgischen Staatsanwaltschaft. In naher Zukunft wird
dem BES auch ein deutscher Staatsanwalt angehören, und durchaus denkbar ist, dass
122
auch die belgische Seite kurzfristig einen Staatsanwalt für das BES abstellen wird.
Den Aufzeichnungen zu den Aktivitäten des BES in den vergangenen Jahren
kann man entnehmen, dass das Büro auf unterschiedliche Weise versucht hat, seinen
Auftrag zu erfüllen. Hierbei ist zunächst an die Organisation und Förderung von
strategischen und operativen Beratungen zwischen Staatsanwaltschaften und
Polizeibehörden in den drei beteiligten Landesteilen zu denken. Daneben ist sicher
auch auf die wichtige Rolle zu verweisen, die dieses Büro für die allgemeine
Ausgestaltung der Rechtshilfe in Strafsachen, bei den Auseinandersetzungen zur
Reform der nationalen gesetzlichen Regelungen auf diesem Gebiet, bei der Erarbeit­
ung von Maßnahmen zur Umsetzung der Politik im Rahmen der dritten Säule der
Europäischen Union und bei der Ausbildung von Polizei- und Justizbeamten für den
Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in den Niederlanden spielt.
Genauso wichtig ist natürlich die operative Rolle des BES beim grenz­
übergreifenden Vorgehen in wichtigen Strafsachen. In der jüngeren Vergangenheit
betraf dies konkret ein erfolgreiches Vorgehen gegen eine Motorradbande und einen
erfolgreichen Zugriff in einem Fall von Ecstacy-Produktion im großen Maßstab. Es
liegt auf der Hand, dass in Fällen wie diesen „klassische“ Rechtshilfeersuchen eine
wichtige Rolle gespielt haben. Darum war auch die erfolgreiche Bekämpfung von
Motorraddiebstählen in der Region durch Einsatz eines gemeinschaftlichen
Fahndungsteams (joint investigation team – JIT) eine besondere Erfahrung. Gegenwärtig
wird übrigens geprüft, ob nicht auch ein solches Team eingerichtet werden kann, um
die Problematik der Drugsrunner auf belgischem Staatsgebiet effektiver anzugehen.
Es soll dabei nicht nur den Informationsaustausch erleichtern, sondern auch eine
schnellere Anwendung von besonderen Kompetenzen bei der Fahndung ermöglichen.
Zu diesen Beispielen ist jedoch anzumerken, dass es sich besonders auf der
niederländischen Seite trotz des EOT immer wieder als schwierig erwies, ausreichende
Kapazitäten der Polizei auf euregionaler Ebene für die diesbezüglichen Ermittlungen
hinreichend zeitnah bereitzustellen. Unter anderem deshalb war es in einem Fall
notwendig, die Ermittlungen der überregionalen Kriminalpolizei in Eindhoven zu
übertragen. Aus diesen Gründen hat das BES immer die Einrichtung und den Ausbau
eines BGC/EOT unterstützt. Die Verfügbarkeit eines solchen Teams gäbe dem BES
jedenfalls in Bezug auf grenzüberschreitende Kriminalitätsprobleme mehr Hand­
lungsspielraum.
Hier wird jedoch ein allgemeines Problem tangiert, auf das wir während
unseres Rundgangs durch die Euregio von den zuständigen Stellen in Belgien und
Deutschland wiederholt hingewiesen wurden. Danach sei es aus verschiedenen
Gründen besonders schwierig, von der Polizei Limburg-Zuid Unterstützung bei der
Durchführung von Rechtshilfeersuchen durch den Einsatz personeller Kapazitäten
zu erhalten, um bestimmte Ermittlungsmaßnahmen vorzunehmen oder um
123
(gemeinsam) gespiegelte oder parallele Ermittlungen durchzuführen.118
Der erste Grund ist, dass bei Polizei und Justiz in den verschiedenen
Landesteilen die strafrechtlichen Ermittlungen nicht immer mit derselben Priorität
behandelt werden. Dieses Problem macht sich besonders im Bereich drogenbedingter
Kriminalität bemerkbar: Sachverhalte, die in den Augen der deutschen und belgischen
Behörden wichtig erscheinen, und zu denen ihrer Meinung nach Ermittlungen
erforderlich sind, sind nach Auffassung der niederländischen Behörden nicht immer
wichtig genug, um tätig zu werden. Besonders in den Fällen, in denen deutsche und
belgische Behörden über umfangreiche „Anfangsverdachtsmomente“ verfügen und
diese auch mit den niederländischen Behörden teilen, sorgt die unterschiedliche
Prioritätensetzung für große Frustration.
Der zweite Grund besteht jedenfalls nach Ansicht der deutschen und
belgischen Behörden darin, dass die niederländische Polizei durch ihre sehr
programmatische und projektbezogene Organisation ihrer Arbeitsweise nicht flexibel
genug sei, in angemessener Weise, also zügig und gezielt, auf Rechtshilfeersuchen zu
reagieren, die aus deutscher und belgischer Sicht wichtig sind und daher in der
gebotenen Eile behandelt werden sollten. Eine Frage, die in diesem Zusammenhang
oft gestellt wird, ist übrigens, ob die niederländische Polizei der Staatsanwaltschaft
gegenüber einerseits nicht zu selbstständig operiert und andererseits nicht vielleicht
zu sehr unter dem Einfluss der örtlichen Verwaltungen steht, also des Korpsverwalters
und der Bürgermeister, für die die Bekämpfung von Belästigungen und die
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung schwerer wiegen als die Strafverfolgung
von schwerer Kriminalität.
Der dritte Grund liegt in der zahlenmäßigen Stärke der Polizei in ZuidLimburg, und sicherlich auch der des GC/EOT, der Kriminalpolizei, die sich besonders
mit der organisierten Kriminalität in der Region befasst. Wie bereits erwähnt, besteht
die taktische Kapazität dieser Kriminalpolizei augenblicklich aus 34 Beamten. Das ist
besser als nichts, aber in einem Korps von ungefähr 1.800 Beamten natürlich auch nicht
viel. Sicherlich nicht hinsichtlich der Frage, die hier auch aus der Sicht des Auslands
laut und deutlich gestellt werden muss: Ist diese Kriminalpolizei stark genug, um in
ausreichendem Maße sowohl arbeitsintensive Ermittlungen in der eigenen Region
durchzuführen als auch die realen Bedürfnisse der grenzübergreifenden operativen
polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit der Behörden in den Nachbarländern
in angemessener Weise zu decken? Eine Antwort auf diese Frage ist nicht nur geboten,
118
Für eine gründliche Analyse der strafrechtlichen Rechtshilfegewährung vgl.: C. Fijnaut, T. Spapens und D.
Van Daele, De strafrechtelijke rechtshulpverlening van Nederland aan de lidstaaten van de Europese Unie: de politieke
discussie, het juridisch kader, de landelijke organisatie en de feitelijke werking, Zeist, Verlag Kerckebosch, 2005.
In Kürze erscheint die Ergänzung dieser Studie: D. Van Daele, T. Spapens und C. Fijnaut, De strafrechtelijke
rechtshulpverlening door België, Duitsland en Frankrijk aan Nederland, Antwerpen, Intersentia, 2008.
124
sie ist bittere Notwendigkeit. Eine gute Zusammenarbeit in der Euregio Maas-Rhein
ist jedenfalls in hohem Maße abhängig von einer Kriminalpolizei der Polizei LimburgZuid, die quantitativ und qualitativ den großen Problemen der grenzüberschreitenden
Kriminalität gewachsen ist.
An die Frage nach der quantitativen Kapazität der zentralen Kriminalpolizei
schließt sich die mehr qualitative Frage an, ob die Organisation des Korps wohl
ausreichend auf eine Zusammenarbeit mit den ausländischen Polizeikorps in der
Euregio zugeschnitten ist, vor allem in Bezug auf die drogenbedingte Kriminalität.
Ganz allgemein wird in den Nachbarländern jedenfalls eine Spezialeinheit vermisst,
die nicht nur für das gesamte Korps für eine kohärente Umsetzung der Politik der
Polizei auf diesem Gebiet steht, sondern die den Polizeikorps der Nachbarländer auch
als Ansprechpartner dienen kann und nötigenfalls Personal und Mittel liefern kann,
um wichtigen Rechtshilfeersuchen schnell und kompetent zu entsprechen. Ein
besonderer Kritikpunkt der anderen Landesteile betrifft den andauernden
Personalwechsel in einschlägigen Bereichen der niederländischen Polizei, aus dem
resultiere, dass neuen und oft unerfahrenen Beamten immer wieder aufs Neue er­
läutert werden müsse, worum es geht.
Diesen Ausführungen ist allerdings ausdrücklich anzufügen, dass das
Unbehagen an der Gewährung strafrechtlicher Rechtshilfe in der Euregio Maas-Rhein
seitens der niederländischen Polizei und Justiz seit Gründung des BES und der
Einrichtung des IRC beim EPICC erheblich zurückgegangen ist. Ein Teil der
verbliebenen Unzufriedenheit betrifft dann auch nicht mehr die Einstellung und die
Mitarbeit der niederländischen Behörden und Dienste in der Euregio, sondern die
mangelhafte Art und Weise, wie anderswo in den Niederlanden, besonders in den
Großstädten, auf Rechtshilfeersuchen aus Belgien und Deutschland reagiert wird.
Dies ist der Grund, warum ausländische Behörden manchmal darauf verzichten, ein
oder mehrere Rechtshilfeersuchen in den Niederlanden einzureichen. Dies habe
keinen Sinn, es komme ja doch keine Antwort.
Übrigens sollte man die daraus resultierenden Konsequenzen für die
Vorstellung von der niederländischen Drogenpolitik nicht unterschätzen, die diese
negativen Erfahrungen mit den Gesuchen um Rechtshilfe bei niederländischen
Behörden haben. So wurde bei den Gesprächen am runden Tisch mehr als einmal mit
großer Bestimmtheit behauptet, dass deren abwehrende, widerspenstige Einstellung
wohl aus den großen wirtschaftlichen Interessen der Niederlande und insbesondere
der niederländischen (Grenz‑)Städte im Zusammenhang mit der Produktion, dem
Handel und dem Vertrieb von Drogen resultiere. Anders sei, so meinte man, die
allgemein wenig kooperative Einstellung der Niederlande nicht nachvollziehbar.
125
5.3.3.5. Die Organisation der polizeilichen und justiziellen Rechtshilfe im IRC
Die gegenseitige Gewährung internationaler (polizeilicher und justizieller) Rechtshilfe
stellt noch immer eine sehr wichtige Form der Zusammenarbeit in der Euregio MaasRhein dar. Dies kann man nicht nur an den großen Ermittlungsverfahren festmachen,
die in den vergangenen Jahren, auch dank der Bemühungen des BES, in den
verschiedenen Landesteilen erfolgreich abgeschlossen wurden. Dies ergibt sich auch
aus einer immer größer werdenden Zahl von ein- und ausgehenden, überwiegend
administrativ geprägten Rechtshilfeersuchen beim internationalen Zentrum für
Rechtshilfe IRC, das in Form eines joint venture im EPICC untergebracht ist und vom
BES und der Leitung der Polizei Limburg-Zuid angesteuert wird.
2007 wurden vom IRC insgesamt 3.483 polizeiliche Rechtshilfeersuchen
bearbeitet, die insgesamt 11.445 Teilanträge beinhalteten. Von Januar bis August 2008
waren es 6.079 Ersuchen und 10.670 so genannte Teilanträge von Rechsthilfeersuchen.
Es ergibt sich also ein enormer Anstieg der Zahl der Ersuchen und der Teilanträge. Bei
den justiziellen Rechtshilfeersuchen handelt es sich 2007 um 3.297 Ersuchen, für 2008
(bis 13. Juli) liegt die Zahl bei 1.483 Ersuchen. An Teilanträgen waren es 6.469 in 2007
bzw. 4.775 in 2008 (bis 13. Juli). Für dieses Jahr scheinen sich weniger Ersuchen zu
ergeben als im Jahr 2007, was jedoch nicht für die Zahl der Teilanträge gilt.119 Die
Zahlen werden in Zukunft aller Wahrscheinlichkeit nach immer weiter steigen, erst
recht, wenn die Pläne der deutschen Seite in die Tat umgesetzt werden, den
strafrechtlichen Rechtshilfeverkehr im gesamten Grenzgebet mit den Niederlanden so
oft wie möglich über das IRC in Heerlen laufen zu lassen.
Ferner ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass nicht nur die Gesamtzahl
der polizeilichen und justiziellen Rechtshilfeersuchen steigt, sondern auch die Schwere
dieser Ersuchen zunimmt. Geht es zurzeit noch vor allem um informativ geprägte
Rechtshilfeersuchen, so gehen inzwischen auch immer mehr Rechtshilfeersuchen ein,
bei denen wie bereits erwähnt um operative Unterstützung gebeten wird. Dies kann
auch aus dem Inhalt der Teilanträge abgeleitet werden: Neben einer Vielzahl von (Teil-)
Fragen wurde in den Jahren 2007 / 2008 auch eine beträchtliche Zahl eher operativer
Anfragen eingereicht, z.B. zu Vernehmungen von Zeugen und Tatverdächtigen und
zur Durchführung von Durchsuchungen und der Beschlagnahme von Gegenständen.
Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei
Vereinbarungen zu Schwerpunktsetzung, Ablaufplanung und Bearbeitungsfristen
von Rechtshilfeersuchen getroffen wurden. Im konkreten Fall nimmt ein Mitarbeiter
des BES Kontakt mit den ersuchenden Staatsanwälten und Polizeibeamten im Ausland
auf, um die juristische Umsetzbarkeit und die praktische Durchführung eines
Ersuchens zu besprechen. Auf diese Weise versucht man, der Unzufriedenheit im
119
126
Mitteilung vom 19.8.2008 von L. Wassercordt, Büroleiter EPICC.
Ausland über die Behandlung von Rechtshilfeersuchen durch die (niederländische)
Polizei und Justiz in der Euregio so weit wie möglich entgegenzuwirken.
Diese Entwicklungen bestärken natürlich die beteiligten Behörden in der
Euregio in ihren Überlegungen, dass das IRC Heerlen, das augenblicklich noch Teil des
IRC-Zuid mit Sitz in Eindhoven ist, selbstständig werden und den Status eines
eigenständigen IRC erhalten müsse. Ein IRC, das offenkundig ein so wichtiges
administratives und operatives Bindeglied bei der Entwicklung einer organisatorischen
Ausgestaltung darstellt, um die strafrechtliche, polizeiliche und justizielle Zusam­
menarbeit in der Euregio Maas-Rhein weiter zu intensivieren und zu vereinfachen,
verdient in ihren Augen einen gesonderten Status. Dies würde nicht nur den zeitlichen
Ablauf vieler Rechtshilfeersuchen erheblich verkürzen, da sie dann nicht mehr über
Eindhoven nach Heerlen geschickt werden müssten, sondern auch die Einbindung
und Beschleunigung ihrer Durchführung im Rahmen der gesamten strafrechtlichen
Zusammenarbeit in diesem Grenzgebiet fördern.
Die Tatsache, dass eine Vielzahl von Ersuchen von Mitarbeitern anderer
niederländischer, aber auch deutscher und belgischer Polizeikorps stammt, nur weil
sie den Weg über das EPICC/IRC dem über andere IRCs vorziehen, und diese Ersuchen
somit keinen direkten Bezug zur strafrechtlichen Zusammenarbeit in der Euregio
Maas-Rhein haben, ändert im Übrigen nichts an den Argumenten zu Gunsten einer
Verselbstständigung dieses IRC. Fraglich ist vielmehr, ob die allgemeine Organisation
der Abwicklung von Rechtshilfeersuchen in den Niederlanden und den sie um­
gebenden Ländern überhaupt noch zeitgemäß ist.
5.3.4.
Die neuen, aber umstrittenen Initiativen
Zurzeit sind zwei Initiativen im Gespräch, um die strafrechtliche Bekämpfung von
grenzüberschreitender schwerer (organisierter) Kriminalität allgemein – also nicht
nur die (grenzüberschreitende) Produktion, den Handel und Vertrieb von bzw. mit
Betäubungsmitteln im großen Maßstab betreffend – zu verbessern und zu verstärken.
Diese Initiativen sind beide niederländischen Ursprungs. Sie sind zwar voneinander
zu unterscheiden, voneinander zu trennen sind sie aber nicht. Die eine betrifft die
mögliche Gründung einer euregionalen Kriminalpolizei, die andere die länder­
übergreifenden Einrichtung von Eurocrime. Wenn es nach den Initiatoren von
Eurocrime geht, könnte die euregionale Kriminalpolizei irgendwann eine Abteilung
von Eurocrime werden.
5.3.4.1. Auf dem Weg zu einer euregionalen Kriminalpolizei?
Der Korpsleiter der Polizei Limburg-Zuid, Velings, trat im Sommer 2007 mit der Bitte
an C. Fijnaut und D. Van Daele heran um eine Stellungnahme zur Gründung einer
euregionalen Kriminalpolizei (Euregionale Recherche / ER). In ihrem im November 2007
127
vorgestellten Gutachten kommen die beiden Experten zu der Auffassung, dass vieles
dafürspreche. So könne das gemeinschaftliche strafrechtliche Vorgehen gegen die
grenzüberschreitende Kriminalität unmittelbar weiter gestärkt werden und es könne
auf diesem Weg mittelbar ein entscheidender Beitrag zum administrativen Vorgehen
gegen diese Probleme in der Euregio Maas-Rhein geleistet werden. Ihrer Meinung
nach bieten die bereits erwähnten Polizei- und Rechtshilfeabkommen ausreichende
Grundlagen für die Gründung einer solchen Kriminalpolizei. Ob es dazu kommt,
hänge jedoch davon ab, wie eine solche Kriminalpolizei organisiert wird und wie die
Ausübung der justiziellen Gewalt über ihr Vorgehen gewährleistet wird.120
Ihr konkreter Vorschlag lautete, ein Team mit zunächst einmal 36 qualifizierten
belgischen, niederländischen und deutschen Kriminalbeamten zu bilden, das aber
später aufgestockt werden kann. Lediglich die Leitung und Unterstützung dieser
Kriminalpolizei müsse an einem festen Standort angesiedelt sein, vorzugsweise am
jetzigen Standort des EPICC, des IRC und des BES. Die Kriminalbeamten selbst
könnten von ihren jeweiligen Arbeitsplätzen in der Euregio aus (den jeweiligen Korps
oder Dienststellen) den Stellen zuarbeiten, bei denen die Ermittlungen tatsächlich
stattfinden. Selbstverständlich müsse dieses Team auch die besonderen Einheiten in
Anspruch nehmen können, die in der Euregio zur Verfügung stehen: das JHT, ein
Überwachungsteam und ein Verhaftungsteam. Daneben müsse auf verschiedene Weise
Sorge dafür getragen werden, dass die ER gute Beziehungen zu den Kriminalpolizeien
und den Kriminalbeamten bei den Polizeikorps in der Euregio unterhalte.
Die Lenkung dieses Teams solle den Staatsanwälten beim BES und den Leitern
der Kriminalpolizeien in der Euregio anvertraut werden. In konkreten Strafsachen
solle die Leitung den Staatsanwälten der Staatsanwaltschaft bzw. dem Unter­
suchungsrichter obliegen, bei denen diese Verfahren anhängig sind. Die beteiligten
Kriminalbeamten gehen nur auf dem Staatsgebiet ihres Herkunftslandes ihren
Zuständigkeiten selbstständig nach. Anderenfalls leisten sie den Teamkollegen, die in
den anderen Landesteilen zuständig sind, lediglich Amtshilfe.
In der betreffenden Stellungnahme wurden auch die Alternativen zu einer ER
untersucht. Es werden dabei sehr wohl die positiven Seiten eines gemeinschaftlichen
Ermittlungsteams anerkannt, dessen Gründung nach Artikel 13 des EU-Rechts­
hilfeübereinkommens möglich sei. Empfohlen wird auch, Teile der betreffenden
Regelung in eine multinationale Vereinbarung zu übernehmen, die die Grundlage für
eine ER bilden solle. Die alleinige Einrichtung eines solchen gemeinschaftlichen
Ermittlungsteams wird für die Euregio nicht für sinnvoll gehalten. Solch ein Team
habe jedenfalls nach Maßgabe des genannten Übereinkommens immer einen „adhoc“-Charakter und sei grundsätzlich für die Lösung eines spezifischen Problems
120
C. Fijnaut und D. Van Daele, De oprichting van een gemeenschappelijke recherche in de Euregio Maas-Rijn, Tilburg-
Leuven, 2007.
128
innerhalb eines begrenzten Zeitraums gedacht.121 Eine solche Konzeption sei daher für
die Einrichtung einer dauerhaften und strukturellen Zusammenarbeit bei der
grenzübergreifenden Fahndung nicht geeignet. Das heiße aber nicht, dass nicht auch
im Rahmen einer ER nach dem Konzept eines gemeinschaftlichen Ermittlungsteams
operiert werden könne, wenn dies für das Vorgehen gegen ein bestimmtes Problem
sinnvoll sei. Dasselbe gelte nach Meinung der Verfasser für erprobte Verfahren, nach
denen Polizeibeamte und Staatsanwälte auf der Grundlage einer Vereinbarung bzw.
eines allgemeinen Rechtshilfeersuchens grenzüberschreitend zusammenarbeiten, um
ein bestimmtes Problem zu lösen.
Auf niederländischer Seite der Euregio kann dieser Vorschlag verständ­
licherweise weitgehend mit breiter Zustimmung rechnen, geht es hier doch bis zu
einem gewissen Grad um die Wiederbelebung des BGC/EOT, wie es anfänglich an­
gelegt war. Auf belgischer und deutscher Seite der Euregio reagierte man jedoch sowohl
seitens der Polizei als auch der Staatsanwaltschaft viel weniger von diesem Vorschlag
angetan. Vereinzelt kann man ihm aber dennoch etwas abgewinnen: Ein solches Team
biete Polizei und Justiz jedenfalls vor allem durch eine Verbesserung des Infor­
mationsaustauschs die Möglichkeit, beherzt und schlagkräftig auf die Krimi­
nalitätsprobleme in der Euregio zu reagieren. Viele der Gesprächspartner auf diesen
Seiten der Grenze gaben jedoch an, dass der Vorschlag aus unterschiedlichen Gründen
zumindest in absehbarer Zeit keine Zustimmung finden könne und werde.
In erster Linie ist man der Meinung, dass zunächst die Möglichkeiten der
bestehenden Initiativen voll ausgeschöpft werden sollten, um das gesteckte Ziel zu
erreichen, bevor mit neuen Initiativen begonnen werden könne. Aus ihrer Sicht soll
das heißen, dass mit Hilfe von Rechtshilfeersuchen, gemeinsamen Ermittlungsteams,
dem BES, dem EPICC usw. mehr erreicht werden könne, als dies bislang versucht
wurde. Darin liegt auch der Vorwurf an die Adresse der niederländischen Polizei (auch
außerhalb der Euregio Maas-Rhein), dass sie sich noch immer nicht in ausreichendem
Maße für eine angemessene Behandlung operativ geprägter Rechtshilfeersuchen
einsetze, die wichtige Strafsachen in Belgien und Deutschland betreffen. Solange dies
nicht konsequent geschehe, wolle man keine weiteren Schritte für eine Zusammen­
arbeit unternehmen.
Zweitens fragt man sich, was genau die Zielsetzung einer ER sei. Wenn diese
eine wirksamere Bekämpfung der Belästigungen auf niederländischer Seite der Grenze
bedeute, wolle man sich dafür sicher nicht zusätzlich engagieren. Eine solche
Zielsetzung diene nicht den Interessen der anderen Partner in der Euregio.
121
Bezüglich der Gründung eines solchen Teams vgl. die (niederländische) Aanwijzing internationale
gemeenschappelijke onderzoeksteams vom 1.6.2004 der Generalstaatsanwaltschaft und auch den (belgischen)
Gemeenschappelijke omzendbrief van de minister van Justitie en het college van procureurs-generaal betreffende de
internationale rechtshulp in strafzaken vom 10.2.2005.
129
Gesprächsbedarf bestehe längerfristig für den Bereich der strafrechtlichen Bekämp­
fung krimineller Gruppierungen, die grenzüberschreitend operieren. Hieran
anknüpfend wird gelegentlich vorgebracht, dass dies wahrscheinlich eine weitere
personelle Verstärkung der Kriminalpolizei bei der Polizei Limburg-Zuid erfordere
und dass sie für die Bekämpfung des Drogenhandels in großem Maßstab speziali­
sierter und zentralisierter werden müsse.
Drittens ist man deshalb nicht unmittelbar geneigt, diese Initiative zu
unterstützen, weil sie ohne vorherige Beratungen präsentiert wurde. Man wisse daher
eigentlich gar nicht so recht, was sie genau beinhalte, und hatte sicher nicht aus­
reichend Gelegenheit, die Konsequenzen für die eigene Organisation zu analysieren.
Hier und da wurde bezweifelt, ob das Konzept einer ER überhaupt mit den
Einrichtungen von Polizei und Justiz im eigenen Land zu vereinbaren sei.
Schließlich wurde auch noch vorgebracht, dass eine Kriminalpolizei mit
beispielsweise 60 Mann nicht wirklich viel sei im Verhältnis zu den großen
Kriminalitätsproblemen, die die Euregio belasteten. Diese Probleme seien nicht nur
zahlenmäßig groß, sondern aus dem Blickwinkel der Fahndung auch komplex. Zu
denken sei dabei beispielsweise an die Drugsrunner, die manchmal in einer Nacht in
niederländischer, marokkanischer und französischer Sprache fünfzig und mehr
Verhandlungsgespräche führen. Alle diese Gespräche müssten abgehört werden.
Dazu seien nicht nur viele Einsatzkräfte der Polizei, sondern auch zahlreiche
Dolmetscher erforderlich. Es sei mit anderen Worten viel eher angezeigt, so jedenfalls
die Argumentation, alle verfügbaren Kriminalbeamten entsprechend den Wünschen
und Erfordernissen nach guter Absprache untereinander einzusetzen. Dies sei auf
deutscher und niederländischer Seite viel einfacher zu erreichen als auf der belgischen,
weil sie in den beiden erstgenannten Landesteilen letzten Endes ein und demselben
Polizeikorps angehörten. Mit den zur Verfügung stehenden Einsatzkräften könne hier
viel flexibler vorgegangen werden.
5.3.4.2. Auf dem Weg zu Eurocrime?
Im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Gründung einer ER haben die
Staatsanwaltschaften in Maastricht und Roermond zusammen mit der Polizei
Limburg-Zuid im Laufe des Jahres 2007 einen Vorschlag entwickelt, die polizeilichen
und justiziellen Kräfte, also die NeBeDeAgPol, das BES, die regulären Beratungen
der Staatsanwälte, das EPICC, das BGC/EOT und zukünftig vielleicht eine ER und
ein IRC, in der Euregio Maas-Rhein in einem festeren Zusammenschluss, Euro­crime (EC), zu bündeln. Das Ziel dieses Projekts ist ein wirksameres (schnelleres
und gezielteres) Vorgehen gegen schwere (organisierte) Kriminalität in der Euregio
Maas-Rhein. Dies solle insbesondere durch die umfassende Nutzung der vielen
Möglichkeiten geschehen, die die jüngsten Polizei- und Rechtshilfeüberein­kommen
130
diesbezüglich bieten.122
Ganz konkret bedeutet das, dass alle zuvor genannten Formen von Beratungen
und tatsächlicher Zusammenarbeit an einem einzigen Standort zusammengebracht
werden sollen. Diese Arbeitsgemeinschaft soll den Namen „Eurocrime“ erhalten und
von einer begleitenden Kommission angesteuert werden, die sich aus den Spitzen von
Polizei und Staatsanwaltschaft in der Euregio zusammensetzt. Die örtlichen Behörden
sollen im Hinblick auf das administrative Vorgehen gegen wichtige Probleme der
Kriminalität ebenfalls aufgefordert werden, sich an diesem Projekt zu beteiligen.
Im diesbezüglichen Vorschlag wird erläutert, dass eine solche Konstruktion:
- den Informationsaustausch zwischen allen Beteiligten in großem Maße fördern
und auch die Erstellung einer Analyse des euregionalen Kriminalitätsbildes erheblich
erleichtern würde;
- ermöglichen würde, mit Hilfe eines Kompetenzteams aus Staatsanwälten und
Leitern der Kriminalpolizeien gemeinschaftlich über die schwerpunktmäßige Ver­
teilung der verfügbaren Fahndungskapazitäten auf die anhängigen Ermittlungs­
verfahren zu entscheiden;
- die Grundlage für den Aufbau eines Wissens- und Expertisezentrums bilden
würde, das nicht nur der Bekämpfung der schweren (organisierten) Kriminalität in der
Euregio sehr zugute kommen würde, sondern sich auch zu einer nationalen und
internationalen Drehscheibe der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen
Zusammenarbeit in der Europäischen Union weiterentwickeln könnte.
Auch diese Initiative wurde von den justiziellen Behörden in den Nachbarländern mit
gemischten Gefühlen aufgenommen. Die Leiter einiger Staatsanwaltschaften begrüßen
diese Idee ohne großen Kommentar. Andere bringen sowohl Zustimmung als auch
Ablehnung deutlicher zum Ausdruck.
Deutsche und auch belgische Staatsanwälte sind der Idee zugeneigt, auf der
die EC beruht. In den vergangenen Jahren wurden zwar ihrer Aussage nach große
Fortschritte erzielt, aber es sei wichtig, diesen Weg fortzusetzen. Wo dies erforderlich
ist, sei eine weitere Bündelung der Kräfte geboten. Vielleicht ginge die Gründung einer
ER jedoch einen Schritt zu weit, aber es spreche nichts dagegen, sich konkreter vor
Augen zu führen, was genau Eurocrime für die Praxis bedeuten könne. Und das umso
weniger, weil man auf nationaler Ebene händeringend nach Lösungen für die großen
Probleme der Kriminalität in einem Grenzgebiet wie dem der Euregio Maas-Rhein
suche. Sie sprechen sich dafür aus, den Vorschlag wenigstens auf seinen praktischen
Wert hin zu überprüfen.
122 Staatsanwaltschaft Maastricht und Roermond, Polizei Limburg-Zuid, Visiedocument euregionale samenwerking
131
Limburg, 2007.
Dem steht gegenüber, dass sowohl auf deutscher als auch auf belgischer Seite
einige Staatsanwälte vorbrachten, dass der Aufbau einer EC nicht so recht in die
institutionellen Verhältnisse in den beteiligten Ländern passe: Wer übt im Allgemeinen
und in konkreten Strafsachen die Gewalt aus? Ist nicht die Verselbstständigung bzw.
Isolation einer solchen Einheit zu befürchten? Geht ihre Gründung nicht auf Kosten
des Vorgehens gegen die Probleme auf lokaler Ebene oder in anderen Teilen des Landes?
Andererseits wird von ihrer Seite auch die große Notwendigkeit einer EC bezweifelt.
Mit der Einrichtung des BES sei ihrer Meinung nach bereits ein enormer Fortschritt
erzielt worden. Eine EC sei mit anderen Worten vielleicht etwas für die ferne Zukunft.
Warum solle nicht öfter und effektiver von den traditionellen Möglichkeiten der
gegenseitigen Rechtshilfe Gebrauch gemacht werden? Warum solle nicht mit der
Konzeption der JITs experimentiert werden? Auf diese Weise sei man nicht nur in der
Lage, die gegenseitigen Strukturen besser kennen zu lernen, sondern könne man auch
eine Vertrauensbasis schaffen, die zukünftig weitere Schritte möglich macht. Ferner ist
aus diesen Kreisen zu hören, dass die Bildung einer EC den Mangel an Polizeikapazitäten
auf der niederländischen Seite als das größte Problem auch nicht löse, um den eher
operativen Rechtshilfeersuchen aus dem Ausland auf angemessene Weise zu
entsprechen.
Weil die Mehrheit der Leiter der Staatsanwaltschaften befürwortete, den
Vorschlag der Gründung einer EC wenigstens einer genaueren Prüfung zu unterziehen,
wurde auf ihrer Versammlung vom 18. Juni 2008 entschieden, eine Arbeitsgruppe mit
dieser Aufgabe zu betrauen.
5.4.
Résumé
Die obige Erörterung zeigt deutlich, wie sehr man in den vergangenen Jahren nicht
nur in Maastricht, sondern in der gesamten Euregio Maas-Rhein mit der Drogen­
problematik gerungen hat und noch ringt. Diese Problematik wird mit Absicht nicht
in diesem, sondern erst im folgenden Kapitel analysiert. Der Grund besteht darin, dass
man sich so besser vor Augen führen kann, inwieweit die augenblickliche Politik in
den einzelnen Teilen der Euregio an die Drogenprobleme angepasst werden kann oder
muss, so wie sie sich gegenwärtig tatsächlich darstellen.
Wie schwierig es dabei ist, diesen Problemen zu begegnen, zeigt sich
überdeutlich in der mühseligen Entwicklung einer politischen Linie bezüglich der
Coffeeshops in Maastricht. Man kann sie ohne Übertreibung einen verwaltungs­
behördlichen Leidensweg nennen, und ein Ende der Reise ist noch nicht in Sicht. Das
Kernstück der Politik der Stadt ist natürlich die Verlegung der Coffeeshops an den
Stadtrand. Im Hinblick auf eine Reduzierung der Belästigungen in der Innenstadt und
den benachbarten Vierteln macht dieses Vorgehen auch Sinn, denn zweifellos wird bis
zu einem gewissen Grad ein Teil des regulären Stroms der so genannten Drogen­
touristen in die Richtung der geplanten Coffeecorners gelenkt. Man darf jedoch nicht
132
erwarten, dass dies auch dem großen Problem der Drugsrunner ein Ende setzt, für die
diese Touristen weiterhin eine leichte Beute sind beim Verkauf verschiedener Drogen
in den Drogenhäusern in Maastricht selbst, aber auch in den Drogenhäusern, die es
mittlerweile bereits in den stadtnahen Gemeinden bzw. entlang der Autobahn A2 / E25
bis in Richtung Luxemburg-Stadt gibt. Es ist zu begrüßen, dass Maastricht augen­
blicklich alles unternimmt, um in diesem Punkt mit allen beteiligten Gemeinden zu
einer Verständigung über die Bedingungen zu gelangen, unter denen eine Umsiedlung
möglich ist. Es geht tatsächlich nicht an, diese Gemeinden einseitig mit einem Teil der
erheblichen Belästigungen zu konfrontieren, die durch die Drogenprobleme in
Maastricht verursacht werden.
Diese Bedingungen sollten zweifellos Bestandteil eines allgemeinen
Handlungskonzepts für die Drogenprobleme in der Euregio Maas-Rhein sein. Nicht
nur, weil die Umsiedlung einer Reihe von Coffeeshops an den Stadtrand nur eine der
möglichen Maßnahmen bildet, um die große Belastung der Drogenproblematik für
die Euregio zu erleichtern, sondern auch, weil eine Maßnahme wie diese nur unter
einer Reihe von Bedingungen ihr Ziel erreichen kann. Daher sollte man meinen, dass
die beteiligten Verwaltungen sich zumindest in groben Zügen über die Bedingungen
und die anderen Maßnahmen einig werden müssen, bevor sie der Umsiedlung von
einigen Coffeeshops zustimmen können. In Kapitel 7 werden die Umrisse für einen
solchen Plan skizziert.
Eine der Schwierigkeiten, die in diesem Plan im Hinblick auf Maastricht und
diese eine Maßnahme überwunden werden müssen, betrifft das Screening der
diesbezüglichen Konzessionsanträge. Die Stadt möchte in diesem Fall auf die
Anwendung des BIBOB-Gesetzes verzichten. Diese Zusage an die Betreiber der
Coffeeshops ist aus pragmatischen Gründen nachvollziehbar, aber eine solche
Vereinbarung ist nur schwer mit dem Schutzzweck des BIBOB-Gesetzes oder den
großen kriminellen Risiken zu vereinbaren, die dem Cannabissektor verschiedenen
Untersuchungen zufolge offenkundig innewohnen.
Die andere Schwierigkeit besteht darin, dass überhaupt nicht klar ist, ob die
„Damokles-Politik“ bei den betreffenden Coffeeshops in ihrer vollen Härte und
Bandbreite zur Anwendung kommen soll. Sollte dies nicht geschehen, kann daraus
nur geschlossen werden, dass die Glaubwürdigkeit der niederländischen CoffeeshopPolitik vollständig verloren geht, die als bedeutsamste Ausprägung der Duldungs­
politik ohnehin nicht allzu glaubwürdig ist. Wenn noch nicht einmal die Spielregeln
dieser Duldungspolitik durchgesetzt werden, entwickelt sich die gesamte nieder­
ländische Drogenpolitik zu einer Farce. Und dies nicht nur aus der Sicht des Auslands,
denn auch in den Augen der niederländischen Bevölkerung ist sie dann in keiner Weise
mehr nachvollziehbar.
Dieser Rückschluss ist im Licht der Argumente zu sehen, die die Gemeinde
zur Rechtfertigung der Umsiedlung der Coffeeshops anführt. Erstens ist es überhaupt
die Frage, ob die niederländische Coffeeshop-Politik das Erfolgsmodell ist, von dem in
133
den Schriften der Gemeinde die Rede ist. Zum Vergleich dienen die diesbezüglichen
Ausführungen in (der Schlussfolgerung zu) Kapitel 4. Zweitens wird einfach nur
behauptet, dass die Schließung der Coffeeshops zu einem unbeherrschbaren Netzwerk
von illegalen Verkaufsstellen führen werde. Es ist einerseits die Frage, ob man sie
allesamt schließen müsste. Geht diese Schwarzweißmalerei nicht völlig an so einem
komplexen Problem vorbei? Andererseits ist noch die Frage, ob tatsächlich ein so
großes „Vertriebsnetzwerk im Untergrund“ entstehen wird, denn viele Drogen­
touristen aus dem Ausland können ohne große Schwierigkeiten ihre Bedürfnisse nach
sämtlichen Drogen auch im eigenen Land befriedigen. Warum soll Maastricht, also
Zuid-Limburg, noch länger gewillt sein, als eines der wichtigsten Verkaufszentren in
Nordwesteuropa zu fungieren? Darüber hinaus sollte man nicht aus den Augen
verlieren, dass bereits jetzt ein beträchtliches illegales Vertriebsnetzwerk in Maastricht
und anderswo in Zuid-Limburg besteht. Zusammengerechnet geht es dabei um
mindestens 150 Drogenhäuser, von denen sich ungefähr 50 in Maastricht befinden.
Bemerkenswert ist ferner, dass es bis vor kurzem keine kohärente und
konsistente Drogenpolitik auf der Ebene der Euregio Maas-Rhein gab. Dabei ist die
Drogenproblematik in den drei Landesteilen dieser Euregio gewaltig, und keiner
dieser Landesteile ist in der Lage, sie aus eigener Kraft auch nur halbwegs zu lösen. Wie
bereits erwähnt, ist das Fehlen einer solchen Politik wahrscheinlich die Folge des
Fehlens einer gemeinsamen Behörde, die überblickt, wie sich eine so komplexe
Problematik entwickelt, und die rechtzeitig Vorschläge für eine wirksame Kontrolle
dieser Problematik unterbreitet, die von allen Beteiligten akzeptiert werden können.
Ergänzend ist hier zu betonen, dass das niederländische „Dreieck“ kürzlich zu Recht
jedenfalls für Zuid-Limburg die Initiative für die Ausarbeitung und Umsetzung
einer ausgewogenen Politik ergriffen hat. Dennoch ist an dieser Stelle zweierlei
anzumerken.
Erstens kann dieser Politikplan auf euregionaler Ebene nur zum Tragen
kommen, wenn er mit den öffentlichen Verwaltungen der beiden anderen Landesteile
abgestimmt und in einen euregionalen Politikplan integriert wird, von dem oben
bereits die Rede war. Das unterstreicht die Notwendigkeit, auf der Ebene der Euregio
Maas-Rhein so schnell wie möglich ein Forum zu schaffen, auf dem die administrativen,
justiziellen und polizeilichen Behörden, die in dieser Euregio die Verantwortung für
ein angemessenes Vorgehen gegen drogenbedingte Kriminalität tragen, die Grund­
züge einer Drogenpolitik in gegenseitiger Beratung entwerfen können und müssen,
die an die sich stellenden Drogenprobleme anknüpft. Im letzten Kapitel wird
dargestellt, wie ein solches Forum organisiert werden könnte.
Zweitens müsste die Entwicklung einer solchen regionalen Politik eigentlich
in Plänen und Projekten wurzeln, die die „Hotspots“ in der Region betreffen. So
würden Maastricht und Lüttich gut daran tun, nach dem Vorbild der „Operatie Hartslag“
in Heerlen eine zusammenhängende Projektorganisation aufzubauen, um gegen die
Drogenproblematik in der Stadt kohärenter, konsistenter, transparenter und teilweise
134
auch gezielter vorzugehen. Bei letzterem ist zum Beispiel an die Einrichtung eines
flexiblen Einsatzteams wie in Heerlen zu denken. Gleichwohl kann in diesem
Zusammenhang die Frage gestellt werden, ob zwischen den Städten bzw. den
Landesteilen der Euregio bei der Prävention von Drogensucht und der Betreuung von
Drogenabhängigen nicht viel intensiver zusammengearbeitet werden könnte. Sollte
am Ende kein Weg zu finden sein, Drogenprävention bei Jugendlichen in der Euregio
in viel größerer Gemeinsamkeit zu betreiben und die Betreuungskapazitäten in dieser
Region auch für die Abhängigen aus den anderen Landesteilen unter Vorbehalt zu
öffnen?
Alle obigen Ausführungen sollen insgesamt natürlich nicht schmälern, was in
den vergangenen Jahren in der Euregio Maas-Rhein zur Förderung der polizeilichen
und justiziellen Zusammenarbeit erreicht wurde. Es stellt ganz im Gegenteil eine
große Leistung dar, dass in einer administrativ und politisch so komplexen Region von
den betreffenden polizeilichen, justiziellen und administrativen Stellen verschiedene
Formen der Zusammenarbeit aus eigener Kraft zu Stande gebracht wurden, die als
Beispiel für eine solche Zusammenarbeit in anderen verstädterten Grenzgebieten der
Europäischen Union dienen können. Hier ist in erster Linie natürlich auf das EPICC
und das BES zu verweisen. An zweiter Stelle gilt das selbstverständlich auch für die
JHTs und das IRC. Wie schwierig es jedoch ist, in einer Region, in der die erheblichen
Probleme grenzüberschreitender Kriminalität geradezu nach einer Verstärkung der
Zusammenarbeit von Polizei, Justiz und Verwaltung schreien, dieser auch konkrete
Gestalt zu verleihen, zeigte sich vor einigen Jahren bereits bei der missglückten
Einrichtung eines EOT.
Aktuell stehen wiederum zwei Vorschläge – die Gründung einer ER und einer
EC – zur Debatte, um weitere Fortschritte auf diesem Gebiet zu machen. Es liegt auf
der Hand, dass diese Vorschläge von der Mehrheit der Gesprächspartner nicht ohne
weiteres akzeptiert oder verworfen werden: Dafür ist das Thema zu wichtig, aber auch
zu heikel. Daher war es ein weiser Entschluss der Leiter der Staatsanwaltschaften in
den drei Landesteilen, diese Vorschläge von einer Arbeitsgruppe detaillierter
untersuchen zu lassen. Ob diese Vorschläge, eventuell in verbesserter Form, zu be­
grüßen sind oder auch nicht, darf keine Frage sein, die in erster Linie von den gefestigten
Interessen bzw. Auffassungen der bestehenden Einrichtungen, Dienst­stellen und
Behörden bestimmt wird, sondern soll ganz im Gegenteil vor allem von einer
Einschätzung der Schwere der Drogenproblematik in der Region abhängen. Denn der
springende Punkt wird letztendlich sein, ob der Lösungsansatz, den diese Vorschläge
verkörpern, im Verhältnis zum Ernst der Problematik steht? Daher wenden wir uns
im nächsten Kapitel der drogenbedingten Kriminalität zu, wie sie uns in den
Gesprächen am runden Tisch und den zu Rate gezogenen Unterlagen begegnet ist.
Bevor wir dies tun, möchten wir aber an dieser Stelle ausdrücklich darauf
hinweisen, dass die Polizei Limburg-Zuid entgegen der in den anderen Landesteilen
oft geäußerten Meinung in den vergangenen Jahren sehr wohl in den Aufbau einer
135
leistungsstarken Kriminalpolizei auf regionaler Ebene investiert hat. Darum sollten
„die Nachbarn“ nicht allzu besorgt sein, dass sie z.B. bei einer Teilnahme an einer ER
de facto für die Defizite in den Fahndungskapazitäten auf niederländischer Seite
geradestehen müssten. Das BGC/EOT kann augenblicklich als ein starker Partner für
die anderen Kriminalpolizeien in der Euregio angesehen werden. Daran anschließend
ist im Übrigen die Frage zu stellen, ob es nicht notwendig ist, dass auch im belgischen
Landesteil eine schlagkräftige euregionale Kriminalpolizeigruppe zu bilden sein wird
aus den Kriminalpolizeien der Bezirkspolizeikorps und aus den justiziellen
Abteilungen der föderalen Polizei in den Gerichtsbezirken. Die große Uneinigkeit, die
gegenwärtig in den Provinzen Limburg und Lüttich im Bereich der Kriminalpolizei
und genauso auf Ebene der Staatsanwaltschaften und Untersuchungsrichter besteht,
erleichtert es auch den Kriminalpolizeien in den Niederlanden und in Deutschland
nicht immer, hier Partner zu finden, die ausreichend stark, spezialisiert und erfahren
genug sind, um an größeren Strafsachen in gemeinsamer Absprache zu arbeiten.
136
6.
Die Euregio Maas-Rhein: eine Darstellung der drogenbedingten Kriminalität
6.1.
Einleitung
Während im vorherigen Kapitel die politischen Versuche einer Bewältigung der
Drogenproblematik in der Euregio Maas-Rhein erörtert wurden, ist nun die
drogenbedingte Kriminalität selbst näher aufzuzeigen. Es ist jedenfalls zwangsläufig
so, dass das Verhältnis zwischen den beiden – der geführten Politik und dieser
Problematik – den Ausgangspunkt für das Handlungskonzept bilden sollte, das im
folgenden Kapitel vorgestellt wird. Dabei wird nicht übersehen, dass die betreffende
Politik und die in Frage stehenden Probleme wie von selbst miteinander verflochten
sind. Wer jedoch nachvollziehen möchte, was es in der Euregio mit dem Thema Drogen
auf sich hat, muss diese beiden Seiten zwangsläufig voneinander unterscheiden.
Im Folgenden beleuchten wir zuerst die Vielschichtigkeit der Drogen­
problematik in der Euregio. Diese Erörterung ist nicht nur deshalb notwendig, um der
Komplexität dieser Problematik in der Praxis gerecht zu werden. Sie erfolgt auch, um
angemessene Vorschläge für die zu verfolgende Politik formulieren zu können. Diese
Vorschläge sollten diese Komplexität widerspiegeln. Anschließend wird kurz auf die
Natur der Problematik eingegangen, wie sie sich in den Kriminalstatistiken der drei
betreffenden Länder darstellt. Auch wenn es fast selbstverständlich erscheint, ist an
dieser Stelle nochmals hervorzuheben, dass die genannten Zahlen eher etwas über den
Einsatz von Polizei und Justiz zur Bekämpfung des Problems als über dessen
tatsächlichen Umfang und seine Entwicklung aussagen. In diesem Sinn und nicht als
Gradmesser für die Drogenproblematik in der Euregio sind die nachfolgenden Zahlen
daher auch zu verstehen.
An dritter und vierter Stelle werden zwei Aspekte der Probleme angesprochen,
die in der Auseinandersetzung über die Drogenproblematik in der Euregio und die zu
führende Politik immer wieder große Beachtung finden. Zum einen geht es dabei um
die Produktion von Nederwiet in Verbindung mit den sog. Growshops und den
Coffeeshops und zum anderen um die Produktion von synthetischen Drogen und den
diesbezüglichen Handel. Für beide Fälle wird das Wesen und – sehr zurückhaltend
formuliert – der Umfang dieser beiden Teilaspekte umrissen. Die vorliegenden Daten
zur Zahl der entdeckten Labore und Plantagen sind dabei natürlich auch hier als das zu
sehen, was sie letztendlich nur sind: strafrechtliche Momentaufnahmen eines viel
größeren Problems.
Fünftens wird eine Frage behandelt, die in den vergangenen Jahren stets ganz
oben auf der Tagesordnung stand: das Problem der Drugsrunner und der Drogenhäuser
in der Euregio. Um eine genaue Vorstellung von diesem Problem zu vermitteln, beginnt
die Darstellung mit einer kurzen Beschreibung seiner Entstehungsgeschichte auf der
137
Verkehrsachse Lille-Rotterdam-Lille.
All dem ist hinzuzufügen, dass bei einer Beschreibung drogenbedingter
Kriminalität in der Euregio zwangsläufig von der Situation in den drei einzelnen
Landesteilen auszugehen ist. Der Grund dafür ist, dass von den Polizeibehörden bis
auf den heutigen Tag keine integrierte Analyse dieser Kriminalität erstellt wurde und
eine solche unmöglich im Rahmen dieser Untersuchung erstellt werden kann. Es findet
noch nicht einmal ein systematischer Informationsaustausch über Drugsrunner statt,
die in den drei Landesteilen identifiziert oder festgenommen wurden. Trotzdem wird
natürlich der grenzüberschreitende Charakter dieser Kriminalität jeweils so weit wie
möglich beleuchtet.
Ergänzend hierzu ist zum Schluss noch darauf hinzuweisen, dass im
Folgenden die Aufmerksamkeit vor allem der Situation auf niederländischer und
belgischer Seite der Grenze gewidmet wird und die deutsche Seite daher etwas
vernachlässigt wird. Diese Unterscheidung trägt der Tatsache Rechnung, dass sich
die Probleme in den beiden erstgenannten Landesteilen aus verschiedenen Gründen
viel größer darstellen als dies im deutsch-niederländischen Grenzgebiet der Fall ist.
6.2.
Ein komplexes und vielschichtiges Problem
Ginge es bei der Drogenproblematik, insbesondere der drogenbedingten Kriminalität,
um einfache Fragen, wären sie alle schon lange beantwortet. Es sagt in gewisser Weise
bereits genug über ihre Vielfältigkeit und Vielschichtigkeit aus, dass dies gerade nicht
so ist. Genau aus diesem Grund ist es aber von Bedeutung, diese Komplexität hier
möglichst verständlich zu erläutern.
Vor allem als Folge der Strafbewehrung von Drogenproduktion und
Drogenhandel ergibt sich hier zunächst die paradoxe Situation, dass diese Probleme
einerseits für jedermann klar sichtbar sind und sich dennoch andererseits einer
direkten Wahrnehmung entziehen. Coffeeshops, Growshops, Drogenhäuser,
Drugsrunner und Drogentouristen bilden gleichsam die im Prinzip sichtbare
Oberfläche der Drogenproblematik. Marihuanaplantagen, Labore für die Produktion
synthetischer Drogen, die Einfuhr, Durchfuhr, Ausfuhr von Heroin, Kokain,
Haschisch, Ecstacypillen usw. sowie der diesbezügliche Kleinhandel verbergen sich
grundsätzlich unter der Oberfläche dieser Problematik. Im Grenzbereich zwischen
diesen beiden „Welten“ tummeln sich nicht nur ganze Netzwerke mehr oder weniger
großer Drogenhändler, sondern auch zum Beispiel Rohstofflieferanten für die
Drogenproduktion sowie Eigentümer, Vermieter und Verkäufer von Räumlichkeiten,
in denen Drogen hergestellt, versteckt und (eventuell geduldet) vertrieben werden,
Personen und Unternehmen, die juristische Dienstleistungen erbringen, Makler,
138
Finanzdienstleister und Spediteure.123 Die sichtbare Oberfläche der Drogenprobleme
und der diesbezügliche Teil dieses Grenzbereichs könnten relativ leicht mit einem
ausreichenden Rüstzeug vergleichsweise einfacher Mittel unter Kontrolle gehalten
werden. Um einen Einblick in den Bereich unter der undurchsichtigen Oberfläche
und den damit verbundenen Grenzbereich zu erhalten, sind einschneidende
„endoskopische Eingriffe“ in Form von oft aufwändigen strafrechtlichen Ermittlungen
erforderlich. Wer die Drogenprobleme in ihrer Gesamtheit beherrschbar halten will,
muss daher versuchen, diese Probleme sowohl oberhalb als auch unterhalb der
Oberfläche und im Grenzbereich zu reduzieren.
Zweitens nimmt die Komplexität dieser Frage noch schärfere Züge an, wenn
Drogenprobleme wie die in der Euregio Maas-Rhein einem wirtschaftlichen Wechsel­
spiel von Angebot und Nachfrage in einem an sich illegalen Markt unterliegen. Auf der
einen Seite des Marktes sind (mehr oder weniger süchtige oder abhängige)
Drogenkonsumenten jeder Couleur aktiv, und auf der anderen Seite ist eine Reihe von
Produzenten und (Klein)Händlern auf Pfaden unterwegs, die von Plantagen und
Laboren auf anderen Kontinenten, aber auch in der eigenen Region, bis in die Straßen
von Lüttich, Heerlen, Aachen, Tongeren und Maastricht führen. Hinzu kommt noch,
dass alle Beteiligten auf die ein oder andere Weise ein mehr oder weniger großes
Interesse daran haben, dass dieser illegale Markt bei möglichst geringen Kosten
reibungslos funktioniert. Eine wirkliche Verkleinerung oder Störung eines solchen
Marktes erfordert somit auch eine Vielzahl von Maßnahmen. Sie reichen von
Bemühungen zur Entwöhnung und Unterstützung (abhängiger) Konsumenten in
der Euregio bis hin zu verschiedenen einschneidenden Maßnahmen in Bezug auf
Produzenten und Zwischenhändler in fernen und benachbarten Ländern. Die
Durchsetzung einer Politik, die all diese Vorhaben beinhaltet, erfordert äußerst
kohärente und konsistente Anstrengungen vieler Länder, Institutionen und Behörden.
Drittens führt uns diese letzte Feststellung mitten in die Drogenproblematik
der Euregio Maas-Rhein, nämlich hin zu der Tatsache, dass die Grenzen diese drei
beteiligten Länder der Region nicht nur geographisch trennen, sondern sie auch in
institutioneller Hinsicht spalten. Die Folge ist, dass diese Grenzen Konsumenten,
Händler und Produzenten wie von selbst vor einem effektiven (grenzüberschreitenden)
Vorgehen der jeweiligen Behörden schützen. Dies wird sich sicher so lange nicht
ändern, wie diese Behörden sich nicht auf eine geeignete Politik, auf Prioritäten, die
dabei vorrangig zu beachten sind, auf die geeigneten Mittel, die eingesetzt werden
können, um diese Schwerpunkte in die Tat umzusetzen und auf Formen einer
wechselseitigen Zusammenarbeit einigen können. Aber selbst wenn sie sich darüber
123
Eine der aktuellsten und wichtigsten Studien zur Organisation und Arbeitsweise der Netzwerke von
Drogenschmugglern ist die von S. Decker und M. Townsend Chapman, Drug smugglers on drug smuggling;
lessons from the inside, Philadelphia, Temple University Press, 2008.
139
einig sind, bieten die Landesgrenzen den Konsumenten, Händlern und Produzenten
noch immer die Möglichkeit, ihre Risiken erheblich zu verringern, indem sie ihre
Aktivitäten über diese Grenzen hinaus entfalten und sich auf diese Weise der
Strafverfolgung besser entziehen können. Somit erfordert eine angemessene
Bewältigung der Probleme auch dann noch große Anstrengungen seitens der
betreffenden Behörden.
Viertens ist zu betonen, dass selbst dann, wenn die Behörden diese
Anstrengungen leisten können, die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen
Teilproblemen und ihren Lösungen nicht vernachlässigt werden dürfen. Dies ist vor
allem eine Folge der Tatsache, dass Drogenhandel und Drogenkonsum zwar eng
miteinander verflochten sind, die Produktion der unterschiedlichen Formen von
Drogen selbst aber noch oft an völlig verschiedenen Orten in der Welt stattfindet.
Kokain stammt hauptsächlich aus Südamerika, Heroin vor allem aus Afghanistan,
synthetische Drogen unter anderem aus Mitteleuropa und Nordamerika usw. Händler
bieten immer häufiger unterschiedliche Arten von Drogen an, weil auch die
Konsumenten immer mehr verschiedene Drogen abnehmen und umgekehrt.
Polymorpher Drogenkonsum schafft Anreize für einen polymorphen Drogenhandel.
Daneben wird diesem polymorphen Drogenhandel durch bloße wirtschaftliche
Erwägungen Vorschub geleistet, z.B. einer Optimierung der Transportkosten. Ein
Beispiel dafür sind die kriminellen türkischen Organisationen, die über die Balkanroute
Heroin nach Westeuropa bringen und auf dem Rückweg synthetische Drogen
transportieren. Deshalb kann man in den Drogenhäusern an der Schnittstelle von
Produktion und Konsum sozusagen je nach persönlichem Geschmack alles finden.
Die politische Konsequenz daraus ist, dass es in einer Euregio wie der Euregio
Maas-Rhein nicht viel Sinn macht, Stück für Stück nach Lösungen für Teilprobleme zu
suchen. Es ist stets zu überprüfen, welche Rückwirkungen diese Lösungen auf andere
Teilprobleme und wiederum deren bestehende oder ins Auge gefasste Lösungen
entfalten werden. Eine angemessene Drogenpolitik sollte daher in sich so kohärent wie
möglich sein, d.h. den Zusammenhang zwischen Teilproblemen und ihren Lösungen
widerspiegeln. Dazu hier ein Beispiel zur Verdeutlichung.
Die meisten der zahlreichen Drogentouristen, die täglich aus dem Ausland
nach Maastricht und Umgebung fahren, kommen hierher zum Erwerb von Cannabis
in einem oder mehreren der geduldeten Coffeeshops oder zum Erwerb von anderen
Drogen in einem der ungefähr 50 Drogenhäuser der Stadt bzw. bei einem der Dealer,
der von seiner Wohnung aus oder per Mobiltelefon operiert, sei es auch nur wegen des
Mindestalters (18 Jahre), das für die Coffeeshops gilt. Diese Touristen bilden jedenfalls
zusammen betrachtet einen enormen Strom potenzieller und sehr gut erkennbarer
Interessenten für unterschiedlichste Drogensorten. Sie sind daher eine leichte Beute
für die Drugsrunner, die sie in „ihre“ Häuser locken oder nötigen möchten. Wer mit
dem Blick auf die Bekämpfung der Belästigungen, die von Drogentouristen ausgehen,
einen oder mehrere Coffeeshops an den Stadtrand verlegt, leistet sicherlich einen
140
Beitrag zur Lösung dieses Problems, aber beispielsweise noch lange nicht für das
Problem der Drugsrunner und der Drogenhäuser in der Stadt selbst.
6.3.
Die Strafverfolgung in der Euregio
6.3.1.
Auf niederländischer Seite
Betrachtet man den niederländischen Teil der Euregio, zeigen die Zahlen der
Staatsanwaltschaft des Bezirks Maastricht, dass das Strafrecht hier in einem größeren
Maßstab Anwendung findet, als man das vielleicht in den anderen Landesteilen und
im übrigen Ausland vermuten würde.124 2005 wurden 2039, 2006 1.815, 2007 2.126 und
im Jahr 2008 (bis August) 1.288 Strafanzeigen wegen Verstoßes gegen das Opiumwet
aufgenommen. Hierbei ist wichtig festzustellen, dass es in der (knappen) Mehrheit der
Fälle auch tatsächlich zu einer Verurteilung kam: im Jahr 2005 in 1.153 Fällen, 2006 in
1.137 Fällen, 2007 in 1.084 Fällen und im Jahr 2008 bis jetzt in 203 Fällen. Was in den
anderen Fällen geschah, konnte im Rahmen dieser Untersuchung nicht genau ermittelt
werden. Wahrscheinlich beschränkt man sich hier in einer Reihe von Fällen auf einen
Vergleich, andere Strafverfahren laufen noch.
Betrachtet man dabei den Wohnsitz der Tatverdächtigen, fällt auf, dass die
breite Mehrheit in Zuid-Limburg wohnhaft ist. Ein kleiner Teil von ihnen wohnt in
Städten wie Gouda, Den Haag und Rotterdam. In ihrem Fall könnte es sich um
Drugsrunner handeln. Nur selten geht es um einen Tatverdächtigen, der in Belgien
oder Deutschland wohnt. Wie dies kommt, ist ebenfalls näher zu untersuchen.
Zählungen seitens der Polizei ergeben, dass die registrierte Drogenkriminalität
seit 1999 in Bezug auf die Produktion von, den Handel mit und den Besitz von weichen
und harten Drogen bis zum Jahr 2007 um 40% zugenommen hat. Die Spitze bildet das
Jahr 2004 mit 2.283 registrierten Straftaten. Die Zahl der ermittelten Straftaten im
Zusammenhang mit dem Handel mit harten und weichen Drogen ist in den
vergangenen Jahren erheblich zurückgegangen: von 208 im Jahr 1999 bis auf 129 in
2006, bzw. von 125 im Jahr 1999 bis auf 66 in 2006. 2006 wurden allerdings insgesamt
– über alle Drogendelikte gerechnet – 1.501 Tatverdächtige bei der Staatsanwaltschaft
angezeigt, 666 wegen Delikten mit harten Drogen und 824 in Bezug auf weiche Drogen.
1999 waren es 815 bzw. 395 Tatverdächtige. Schlüsselt man die registrierten Straftaten
nach Gemeinden auf, wird ersichtlich, dass in Maastricht durchweg die meisten
Straftaten festgestellt wurden (481 im Jahr 2005 und 551 in 2006) und in wechselnder
Reihenfolge Heerlen (340 bzw. 551), Kerkrade (340 bzw. 263) und Sittard-Geleen (349
und 212) dahinter folgen.
Zum Schluss kann auf eine Analyse verwiesen werden, die die Polizei Limburg-
124
141
Die betreffenden Daten wurden uns von der Staatsanwaltschaft Maastricht zurVerfügung gestellt.
Zuid und die Staatsanwaltschaft Maastricht zur Kriminalität von jugendlichen (0 bis
18 Jahre) und jungen erwachsenen Tatverdächtigen (18 bis 25 Jahre) für das Jahr 2007
erstellt haben. Diese Analyse zeigt unter anderem, dass sich nur 5% (75) aller bekannten
Tatverdächtigen im Bereich der Vermögensdelikte (insgesamt: 5.845) auch mit Delikten
im Bereich des Drogenhandels strafbar machten, während dieser prozentuale Anteil in
der Gruppe der jungen erwachsenen Täter 34% (541 Personen)125 beträgt.
6.3.2.
Auf belgischer Seite
Die Kriminalitätsstatistiken der Polizei für die Provinzen Limburg und Lüttich zeigen,
dass im belgischen Teil der Euregio in den vergangenen Jahren intensiv wegen
verschiedener Verstöße gegen Bestimmungen des Drogenrechts ermittelt wurde.
So wurden in der Provinz Limburg in den Jahren 2005, 2006 und 2007 jeweils
2.238, 2.636 und 2.874 Strafanzeigen wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln
gestellt und 1.526, 1.353 bzw. 1.324 Strafanzeigen wegen Ein- oder Ausfuhr und
Produktion von Betäubungsmitteln und wegen des diesbezüglichen Handels. Für die
Provinz Lüttich geht es in diesen Jahren um 1.557, 2.352 und 2.703 Strafanzeigen wegen
des Besitzes von Betäubungsmitteln und um 1.733, 1.762 und 1.359 Strafanzeigen
wegen der Ein- und Ausfuhr und der Produktion von Betäubungsmitteln und dem
Handel mit Betäubungsmitteln.
Darüber hinaus wurden in beiden Provinzen auch noch Strafanzeigen wegen
des Konsums von Betäubungsmitteln aufgenommen. In der Provinz Limburg handelte
es sich dabei im Jahr 2007 um 807 und in der Provinz Lüttich um 913 Strafanzeigen.126
Betrachtet man für den Zeitraum 2005-2007 das strafrechtliche Vorgehen in
den fünf Gerichtsbezirken auf belgischer Seite der Euregio, ist festzustellen, dass in
diesen Jahren insgesamt 6.702 ermittelte Straftaten die Ein- und Ausfuhr, 544 die
Produktion, 2.483 den Verkauf, 4.141 den Konsum und 11.107 den Besitz von Drogen
betrafen. Erwartungsgemäß unterscheiden sich diese Zahlen je nach Bezirk erheblich.
Bei der Ein- und Ausfuhr von Drogen wurden im Bezirk Lüttich in diesem Zeitraum
3.156 Straftaten, im Bezirk Tongeren 2.445, in Hasselt 648, in Verviers 340 und im
Bezirk Eupen 113 Straftaten ermittelt. Offenbar spielt in diesem Punkt nicht nur die
verfügbare Kapazität von Polizei und Justiz, sondern auch die Lage in der Euregio eine
entscheidende Rolle.
Dies geht auch aus den Daten der an der Grenze bei Lanaken durchgeführten
Grenzkontrollen hervor. Es hat sich herausgestellt, dass sich ein beachtlicher
grenzüberschreitender Drogenerwerb bzw. ein (kleiner) Drogenhandel ausbreitet.
2005 wurden hier 43 Grenzkontrollmaßnahmen durchgeführt, bei denen 560
125
G. Schmeits und P. Teekamp, Criminaliteitsbeeldanalyse – jeugd – kerndeel 2007, Maastricht, 2008.
126
Föderale Polizei-CGOP, Politiële criminaliteitsstatistieken, 2000-2007, Brüssel, 2008.
142
Fahrzeuge und 1057 Insassen kontrolliert wurden. 262 von ihnen waren im Besitz von
Drogen. 2007 wurden 21 Kontrollaktionen unternommen (325 Pkw und 587 Insassen),
die ergaben, dass 123 Personen im Besitz von Drogen waren. Die Kontrollen von
Linienbussen ergeben Zahlen in derselben Größenordnung. Es erstaunt nicht, dass es
beim örtlichen Drogenhandel in Lanaken (dabei vor allem den unter Jugendlichen, im
Umfeld von Schulen, auf Partys oder in Diskotheken) auch vornehmlich um Drogen
geht, die in Maastricht erworben wurden.127
Auch für die Produktion von Drogen ergeben sich zwischen den Bezirken je
nach Lage in der Euregio große Unterschiede. Wurden im genannten Zeitraum im
Bezirk Tongeren 274 Straftaten in diesem Zusammenhang festgestellt, waren es im
Bezirk Hasselt 147, in Lüttich 85, in Verviers 32 und im Bezirk Eupen nur 6 Straftaten.
Ebenso groß sind die Unterschiede für den vorliegenden Zeitraum beim Besitz von
Drogen: im Bezirk Lüttich wurden 4.828 Straftaten ermittelt, in Tongeren 3.074, in
Hasselt 2.538, im Bezirk Verviers 577 und in Eupen 90. Diese Zahlen zeigen, dass neben
den beiden oben genannten Faktoren auch die Einwohnerzahl der Bezirke, u.U.
zuzüglich der Zahl der Besucher und Durchreisenden, Einfluss auf das Ausmaß der
ermittelten Verstöße gegen drogenrechtliche Bestimmungen haben.
Im Anschluss hieran bietet es sich an, näher auf die jeweilige Staatsangehörig­
keit der Tatverdächtigen einzugehen. Die Gesamtzahl der Tatverdächtigen in Bezug
auf Drogenstraftaten beträgt in diesem Zeitraum 82.377 für ganz (!) Belgien. Bei 69.475
dieser Tatverdächtigen ist die Staatsangehörigkeit bekannt. Die große Mehrheit von
ihnen hat ihren festen Wohnsitz in Belgien (61.027 oder 87,8%). Die Anzahl der Täter
mit einem festen Wohnsitz in Frankreich liegt bei 6.589 (9,5%), in Deutschland bei 168
(0,2%) und in Luxemburg bei 332 (0,5%). Untersucht man anschließend, in welchen
Bezirken diese Ausländer 2007 festgenommen wurden, dann liegt der Bezirk Lüttich
nicht ganz überraschend mit 1.078 Festnahmen deutlich vorne, gefolgt vom Bezirk
Tongeren (248), Kortrijk (186), Neufchâteau (175), Doornik (160), Arlon (154) und den
Bezirken Gent und Marche-en-Famenne (beide 115). Auch wegen der Tatsache, dass die
weitaus meisten Tatverdächtigen französische Staatsbürger sind, zeigen diese Zahlen,
dass diese Festnahmen vor allem auf den beiden großen „Drogenachsen“ zwischen
Frankreich und den Niederlanden erfolgt sind: die eine von Zuid-Limburg über die
E25/Lüttich/Namur ins östliche Nordfrankreich (Thionville, Metz usw.) und die andere
von Noord-Brabant/Zuid-Holland über die E17/Antwerpen/Gent/Kortrijk ins westliche
Nordfrankreich (Lille, Tourcoing usw.).
Anhand dieser Feststellungen wird deutlich, dass neben kleinen oder größeren
Polizeikorps auch die Abteilungen des Zolls die erwähnten Festnahmen von Ausländern
entlang dieser beiden Routen durchführen, die auf diesen Strecken eingesetzt werden.
So wurden im Zeitraum 2005-2007 im Bezirk Tongeren 294 von den insgesamt 675
127
143
Diese Daten sind Arbeitsblättern zu einem Vortrag bei der zonalen Polizei Lanaken entnommen.
Tatverdächtigen vom Zoll festgenommen. Für die Polizeikorps ergibt sich automatisch,
dass die großen zonalen Korps, wie die von Gent (159) und Lüttich (25), einen mehr oder
weniger bedeutenden Anteil an der Zahl der Festnahmen in diesen Jahren hatten.
Bemerkenswerter ist allerdings die Zahl der Festnahmen durch die kleinen Korps an
der Staatsgrenze zu Zuid-Limburg. So nahm die zonale Polizei in Voeren in diesem
Zeitraum 240 ausländische Tatverdächtige fest, die Polizei in Bilzen 73 und die Polizei
in Lanaken 56. Die zonale Polizei Basse-Meuse war für die Rekordzahl von 457 (!)
Festnahmen verantwortlich. Ferner spielen in diesem Zusammenhang auch die
Einheiten der föderalen Polizei eine große Rolle, die für die Aufsicht über die
überregionalen Straßen zuständig sind. So nahm die Einheit in Lüttich in diesem
Zeitraum 162 und die Einheit in Oost-Vlaanderen 116 Tatverdächtige in Gewahrsam.
Diese Zahlen verdeutlichen ganz allgemein, dass die belgische Seite
strafrechtlich immer noch relativ konsequent gegen den Besitz von Drogen und den
Kleinhandel mit Drogen vorgeht und dass die kleinen zonalen Polizeikorps an der
niederländischen Grenze offenkundig alles unternehmen, um die negativen Folgen
des grenzüberschreitenden Drogenkonsums und des (kleinen) grenzüberschreitenden
Drogenhandels für die Einwohner ihrer Gemeinden auf ein Mindestmaß zu
beschränken. Dies wird auch aus einer genaueren Analyse der Drogenproblematik in
der belgischen Provinz Limburg auf kommunaler Ebene deutlich. Dieser ist zu
entnehmen, dass im Zeitraum 2005-2007 zum Beispiel in der Gemeinde Maaseik 39
niederländische Täter festgenommen wurden, in Lanaken 209, in Voeren 9, in Bilzen
17, in Bocholt 24, in Bree und Dilsen-Stokkem je 20 und in der Gemeinde Maasmechelen
21 Täter.128
Im Übrigen lassen diese Zahlen zu den Festnahmen auch eindeutig erkennen,
dass Belgien im Bereich des (kleinen) Drogenhandels nicht nur Durchgangsstation
zwischen den Niederlanden und Frankreich ist, sondern auch selbst viele Konsumenten
und Kleinhändler zählt. Insofern bestätigt dies andere Untersuchungen der
vergangenen Jahre.129
6.3.3.
Auf deutscher Seite
Betrachtet man den deutschen Teil der Euregio, zeigt sich erwartungsgemäß, dass das
Strafrecht auch auf der Ebene der Euregio Maas-Rhein in beachtlichem Umfang zur
Anwendung kommt, nicht nur, um von der Einfuhr von Drogen, sondern auch vor
Kleinhandel abzuschrecken. So ermittelte das Polizeipräsidium Aachen im Jahr 2006
laut Landeskriminalamt in 3.540 Fällen von Drogendelikten, 2007 waren es 2.695. Im
128
Föderale Polizei Tongeren und Hasselt, Drugs in Belgisch Limburg 2005-2007, 2008.
129
Obige Daten sind einem Bericht entnommen, der von der föderalen Polizei speziell für diese Untersuchung
erstellt worden ist.
144
Polizeipräsidium Geilenkirchen behandelte man 637 bzw. 612 Delikte. Es überrascht
dabei nicht, dass die Mehrheit dieser Delikte aufgeklärt wird, denn es geht hier um
Kontrolldelikte, bei denen der Täter in der Regel auf frischer Tat ertappt wird. Aus den
gleichen Gründen sagen die genannten Zahlen der Verstöße nichts über den wirklichen
Umfang der Drogenprobleme im Zuständigkeitsbereich dieser beiden Polizeipräsidien
aus. Sie besagen aber viel über die unternommenen Anstrengungen zur Durchsetzung
der Drogengesetze.
Dies wird auch dadurch unterstrichen, dass 2006 beim Polizeipräsidium
Aachen 3.545 Tatverdächtige gegenüber 2.587 im Jahr 2007 festgenommen wurden.
Beim Polizeipräsidium Geilenkirchen ging es dabei um 601 bzw. 565 Tatverdächtige.130
Eine Reihe dieser Personen wurde tatsächlich länger inhaftiert. So befanden sich am
15. August 2008 219 Personen in Aachen in Untersuchungshaft, 88 davon in Verbindung
mit Verstößen gegen Drogenbestimmungen. Sechs von ihnen hatten die niederländische
Staatsbürgerschaft.131
Hinsichtlich der Arten und Mengen beschlagnahmter Drogen handelte es sich
2007 im deutschen Teil der Euregio Maas-Rhein beispielsweise um 350 kg Amphetamin,
79.480 Ecstacypillen, 5 kg Heroin, 1 kg Kokain, 60 kg Haschisch und 129 kg Marihuana.
Diese Zahlen zeigen im Übrigen, dass mit Abstand die meisten Personen, die hier
wegen Drogendelikten festgenommen wurden, Kleindealer und große Konsumenten
sind. Ebensowenig erstaunt es, dass sehr viele Festnahmen in einer Verbindung zu den
Niederlanden stehen. Das niederländische Grenzgebiet ist auch für die deutschen
Drogentouristen the place to be.
Dem ist hinzuzufügen, dass die Zahl der Drogendelikte im deutschen Teil der
Euregio Maas-Rhein nicht nennenswert höher liegt als in anderen Teilen von
Nordrhein-Westfalen. Wenn dies überhaupt der Fall ist, liegt das vor allem daran, dass
hier – häufiger als anderswo in diesem Bundesland – Tatverdächtige festgenommen
werden, die aus anderen Teilen der Bundesrepublik als dem deutschen Landesteil der
Euregio Maas-Rhein stammen.132
6.4.
Der Marihuanaanbau und die Coffeeshops
6.4.1.
Auf niederländischer Seite
In früheren Untersuchungen zur grenzüberschreitenden Kriminalität in der Euregio
Maas-Rhein wurde bereits festgestellt, dass der Marihuanaanbau im niederländischen
130
Landeskriminalamt
Düsseldorf, 2008.
Nordrhein-Westfalen, Rauschgiftkriminalität; Lagebild Nordrhein-Westfalen 2007,
131
Brief des Oberstaatsanwalts A. Vedder vom 18.8.2008.
132
Mitteilung S. Kleine, Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen vom 11.7.2008.
145
Landesteil einen großen Aufschwung erlebt hat. Im Jahr 2002 wurden 460 Plantagen
von der Polizei entdeckt. Darüber hinaus war bei dieser Gelegenheit zu beobachten,
dass der Anbau nicht mehr nur in Wohnungen, Schuppen oder Wohnwagen, sondern
immer öfter auch in großem Maßstab (mit mehreren Tausend Pflanzen) in
Gewerberäumen erfolgt. Es zeigte sich mit anderen Worten, dass der Anbau im Begriff
war, professioneller zu werden. Dies ist keineswegs erstaunlich angesichts der Tatsache,
dass sich immer öfter kriminelle Gruppen im Marihuanaanbau betätigt haben. Sie
suchen die Standorte aus, richten nötigenfalls die Anbauflächen ein und kümmern sich
um den Absatz. Es gilt als gesichert, dass sie sich dabei häufig eines Strohmanns
bedienen. Es wurde damals auch schon festgestellt, dass sie an der Einrichtung von
kleinen und großen Plantagen auf belgischem Staatsgebiet unter anderem beteiligt
waren, um ihre Risiken weiter zu minimieren.133
Diese Erkenntnisse wurden in einer aktuellen Untersuchung zum
Marihuanaanbau im gesamten Süden der Niederlande bestätigt.134 Diese Unter­
suchung zeigt, dass für die Organisation des gewerbsmäßigen Marihuanaanbaus
zwischen vier Varianten unterschieden werden kann: Es gibt selbstständige Züchter,
die in ihrer Wohnung zwischen 100 und 1.000 Pflanzen anbauen, Züchter, die in
größerem Maßstab operieren und (gemietete) Gewerberäume für den Anbau von mehr
als 1.000 Pflanzen nutzen, Züchter, die ihre Pflanzen auf die Wohnungen von fünf bis
zehn Bekannten in ihrem sozialen Netzwerk verteilen, und schließlich kriminelle
Gruppen, die häufig nicht nur große Anbaustätten betreiben, sondern auch im großen
Maßstab Hanfprodukte ankaufen und damit Handel treiben. Diese Gruppierungen,
deren Schlüsselfiguren ihre „Karriere“ in der Schwerkriminalität begonnen haben,
verfügen normalerweise über einen oder mehrere Growshops oder weniger auffällige
Kleinbetriebe für den Ankauf. Ihre Produkte werden teilweise in großem Maßstab
exportiert, wobei 100 bis 200 kg pro Woche keine ungewöhnlichen Mengen sind,
teilweise aber auch an Coffeeshops verkauft. Diese Gruppierungen bedienen jedoch
ihre ausländischen Abnehmer nicht nur auf diesem (geduldeten) Weg. Wie auch jetzt
wieder festzustellen war, sind sie besonders in Belgien in großem Umfang an Anlage
und Betrieb von Plantagen beteiligt. Eine Rolle hierbei spielt nicht nur die Mini­
mierung des Risikos, entdeckt zu werden. Sicherlich genauso entscheidend ist, dass
viele Niederländer ihren Wohnsitz in den vergangenen Jahren auf die belgische Seite
der Grenze verlegt haben und somit einfacher als früher Standorte für den
Marihuanaanbau erwerben können.
Daran anknüpfend ist ferner auf eine Untersuchung zu verweisen, die im Jahr
2004 von J. Snippe, B. Bieleman u.a. über den Cannabissektor in den Niederlanden und
133
T. Spapens und C. Fijnaut, Criminaliteit en rechtshandhaving in de Euregio Maas-Rijn, Antwerpen, Intersentia,
2005, S. 146-147.
134
A. Spapens, H. van de Bunt u.a., De wereld achter de wietteelt, ’s-Gravenhage, WODC, 2007.
146
besonders über die Betreiber der Coffeeshops durchgeführt wurde.135 Dieser Sektor
mit einem geschätzten Gesamtumsatz zwischen 211 und 283 Millionen Euro im
betreffenden Jahr bei einem Durchschnittsumsatz von 278.000 bis 372.000 Euro pro
Coffeeshop wird von Kleinbetrieben dominiert. Die meisten Unternehmen sind
Einzelfirmen, die von den Eigentümern mit ein oder zwei Mitarbeitern geführt
werden. Insgesamt waren damals ungefähr 2.500 Menschen in den Coffeeshops (und
800 in den Grow- und Smartshops) beschäftigt. Der Strafregisterauszug der jeweiligen
Cannabisunternehmer zeigt, dass sie sich im Allgemeinen wenig um die gesetzlichen
Vorschriften in den Niederlanden gekümmert haben. Viele Unternehmer in der
Cannabisbranche in Amsterdam (78%) und Venlo (83%) waren jedenfalls zu dieser Zeit
vorbestraft. Dabei ging es verhältnismäßig häufig um Drogendelikte (sowohl im
Bereich von weichen wie auch harten Drogen), aber auch um schwere Gewaltstraftaten,
verbotenen Waffenbesitz, Vermögens- und Verkehrsdelikte. Die Zahlen zur Situation
in Utrecht und Enschede wiesen in dieselbe Richtung.
Die betreffenden Unternehmer halten sich trotzdem generell besser an die
vereinbarten Regeln als in der Vergangenheit, unter anderem aus Angst vor einer
Schließung ihrer Shops. Sie haben mit anderen Worten viel zu verlieren, was aber nicht
ausschließt, dass eine Reihe von ihnen mit den im Marihuanaanbau tätigen krimi­
nellen Gruppen an der Hintertür Geschäfte betreibt oder mit Blick auf den Umsatz
sogar betreiben muss. Die Autoren legen darüber hinaus mit einiger Bestimmtheit
nahe, dass unter anderem in Venlo auch die illegalen Verkaufsstellen, also die
Drogenhäuser, von denselben Gruppierungen beliefert werden. Dies würde erklären,
warum sich trotz der Schließung einer Reihe von Häusern und der Festnahme von
vielen Straßendealern und Drugsrunnern ein Teil des (nicht geduldeten) Drogen­
handels in dieser Stadt einfach fortsetzt: „Gegen die treibenden Kräfte hinter dem
illegalen Handel mit weichen Drogen in Venlo wird damit nur unzureichend
vorgegangen.“ In Zuid-Limburg zumindest wurde in einem Fall ermittelt, dass der
Betreiber eines Coffeeshops sich im Shop selbst brav an die Regeln hielt, aber vor seiner
Tür einfach harte Drogen verkauft hat. Es gibt in diesem Zusammenhang daher keinen
Platz für Naivität: Coffeeshops können faktisch als geduldete Drogenhäuser
fungieren.
Im Zeitraum von 2007 bis (August) 2008 wurden in Zuid-Limburg, größten­
teils übrigens auf Ersuchen bzw. mit Hilfe der Polizeibehörden im belgischen bzw.
deutschen Teil der Euregio,ungefähr zehn größere strafrechtliche Ermittlungsverfahren
im Drogensektor eingeleitet. Darüber hinaus laufen noch einige große Verfahren. Die
Zahl liegt also höher, als manch einer im In- und Ausland vermuten würde. Dennoch
ist auch für diese Region festzustellen, dass wie in Noord-Limburg und dem Rest der
Niederlande die Fahndung nach kriminellen Gruppen, die umfassend am
135
147
J. Snippe, B. Bieleman u.a., Preventieve doorlichting cannabissector c.a., Rotterdam, Intraval, 2004.
Marihuanaanbau beteiligt sind, keine (allzu große) Priorität hatte. Dabei sollte man
nicht aus den Augen verlieren, dass von den 18 kriminellen Vereinigungen, die ständig
in der Euregio tätig sind, 11 in großem Maße an der Produktion von Haschisch und
Nederwiet und dem diesbezüglichen Handel beteiligt sind. Das bedeutet mit anderen
Worten, dass eine gezielte strafrechtliche Bekämpfung der kriminellen Gruppen, die
in dieser Grenzregion (auch) an der Drogenproduktion und dem Drogenhandel
beteiligt sind, eine große Aufgabe darstellt. Dies gilt umso mehr, als in internen
Berichten nochmals darauf verwiesen wird, dass ungefähr die Hälfte der Personen, die
an den Growshops und Coffeeshops in der Region beteiligt sind, auch eine
Strafregistereintragung besonders im Bereich von Gewaltdelikten haben.
Die Zahl der registrierten Growshops in Zuid-Limburg lag in den Jahren
2000-2005 bei durchschnittlich 105. Von den dort tätigen Personen waren 78%
vorbestraft, nicht nur in Verbindung mit Drogenkriminalität, sondern auch im Bereich
der Waffen- und Umweltgesetzgebung. Im Zeitraum zwischen 1999 und 2007 wurden
14 Growshops geschlossen. Im Jahr 2007 zählte Zuid-Limburg noch 46 Growshops. Die
Gesamtzahl der Coffeeshops in der gesamten Region beträgt gegenwärtig ungefähr 40,
davon 14 in Maastricht (13 tatsächlich in Betrieb).
In den vergangenen Jahren haben Behörden in Zuid-Limburg auch aufgrund
von Hanfvereinbarungen, von denen oben eine näher behandelt wurde, eine beachtliche
Zahl von Marihuanaplantagen vor allem in Miet- und Eigentumswohnungen
ausgehoben. Hierbei ging es im Jahr 2003 um 595 Fälle, 2004 um 831, 2005 um 555,
2006 um 430, im Jahr 2007 um 403 und im Jahr 2008 (bis jetzt) um 250 Fälle. Zwischen
1999 und 2007 wurden insgesamt 2.900 Plantagen in Zuid-Limburg aufgelöst. Aus den
Zahlen für 2007 und 2008 geht deutlich hervor, dass es dabei um eine große Zahl von
Pflanzen ging. Im Jahr 2007 wurden mehr als 100.000 Pflanzen, einige Zehntausend
Pflanzenspitzen und 90 kg Hanf beschlagnahmt. Von Januar bis Juli 2008 handelte es
sich um ungefähr 60.000 Pflanzen, einige Zehntausend Pflanzenspitzen und 42 kg
Hanf.136 Im Übrigen zeigen diese Zahlen unmissverständlich, dass die Polizei LimburgZuid dem Problem der Marihuanaplantagen seit 2004 immer weniger Aufmerksamkeit gewidmet hat. Dies gilt nicht nur für die Polizei, sondern offenbar auch für die
Stromversorgungsunternehmen. War (auch) ihnen, genau wie den Wohnungsbau­
genossenschaften, das Problem des Marihuanaanbaus weniger wichtig, als es die
Hanfvereinbarungen nahelegen? Oder haben auch sie das Problem, aus welchen
Gründen auch immer, aus den Augen verloren? Nach Ansicht von Insidern ist das
Problem selbst in den vergangenen Jahren jedoch bestimmt nicht kleiner geworden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Plantagen zwar kreuz und quer über ZuidLimburg verteilt liegen, dass man sie aber selbstverständlich vor allem in (bestimmten
Teilen der) größeren Gemeinden antrifft. 2007 wurden in Maastricht 60 Plantagen
136
148
Daten des Polizeistabs Limburg-Zuid vom 14.9.2008.
ausgehoben, im Jahr 2008 (bis einschließlich August) waren es 31, in Heerlen ging es
2007 um 114 Plantagen und 2008 (bis einschließlich August) um 62 und in SittardGeleen um 57 Plantagen in 2007 und 2008 (bis einschließlich August) um 36. In den
kleineren Gemeinden geht es normalerweise um einige wenige Plantagen pro Jahr, in
Beek z.B. nur um 7 im Jahr 2007, 13 waren es in Brunssum, 5 in Onderbanken und eine
in Nuth. In Meerssen wurde 2007 keine einzige Plantage ausgehoben.
Sowohl in den Städten als auch in den kleineren Gemeinden wird die große
Mehrheit der Plantagen in Wohnhäusern eingerichtet. Dabei muss man jedoch davon
ausgehen, dass die ausgehobenen Plantagen nur einen Bruchteil der Gesamtzahl
ausmachen, die sich in den Wohnungen in Zuid-Limburg befinden. Unsere
Gesprächspartner haben nämlich mehrfach darauf hingewiesen, dass hier und da in
der Region vermutlich ganze Nachbarschaften und somit ganze vorwiegend sozial
schwache Bevölkerungsgruppen am Marihuanaanbau mit allen damit verbundenen
Konsequenzen beteiligt sind. Zu diesen Folgen gehört zuallererst der Aufschwung
eines wirklich illegalen Wirtschaftszweigs. Diese Drogenwirtschaft macht es dann
noch schwieriger, als es ohnehin schon ist, den betreffenden Bewohnern und auch
ihren Kindern in der Zukunft zu einem regulären Erwerbsleben und einer ordentlichen
Existenz zu verhelfen. Außerdem birgt dies große Gefahren für die Sicherheit und die
Lebensqualität in den Vierteln, die Teil der sozialen und materiellen Infrastruktur
dieses Wirtschaftszweiges geworden sind. Die Tatsache, dass viele dieser Plantagen in
kleinerem Maßstab in Bekanntenkreisen angelegt werden, darf im Übrigen keines­
wegs zu der Schlussfolgerung führen, dass es sich hier etwa in krimineller Hinsicht
um ein relativ unschuldiges Phänomen handelt. Häufig sind es nämlich professionell
operierende kriminelle Gruppen, die die materiellen Rahmenbedingungen für diese
Plantagen schaffen und darüber hinaus in jeder Hinsicht den größten Nutzen daraus
ziehen. In Wahrheit werden sozial schwache Gruppen in diesem illegalen
Drogenbusiness von den beteiligten kriminellen Gruppen regelrecht ausgebeutet.137
Neben den Folgen des groß angelegten bzw. intensiven Marihuanaanbaus
für die Lebensqualität in Stadtvierteln der größeren Städte und der kleineren
Gemeinden in Zuid-Limburg gibt es auch noch das Problem der mangelnden
Lebensqualität in der Nachbarschaft zu den Coffeeshops. Die Gemeinde Maastricht
hat kürzlich zur Frage der Belästigungen, die von diesen Shops in der Stadt ausgehen,
eine so genannte Nullmessung (Erhebung der Ausgangssituation) durchführen lassen.
Aus dieser Untersuchung geht hervor, dass die Bewohner in der Umgebung dieser
Shops umfangreiche Belästigungen in Form von Vermögensdelikten, Drogen­
belästigungen und Störungen der öffentlichen Ordnung erleben. Ihr subjektives
Unsicherheitsempfinden ist dementsprechend auch höher. 52% der Anwohner im
Zentrum geben an, dass der Konsum von weichen Drogen auf offener Straße oft
137
149
Daten des Polizeistabs Limburg-Zuid vom 18.9.2008.
vorkommt (29% in Terneuzen) und 41% von ihnen (in Terneuzen 23%) berichten davon,
dass es in ihrer Nachbarschaft häufig zu Drogenbelästigungen kommt. 25% von ihnen
erleben das als eine persönliche Einschränkung durch die Coffeeshops in ihrer Nähe,
z.B. besonders in Form von Verkehrsstaus und Parkplatzproblemen. Bei dieser
Untersuchung stellt sich natürlich die Frage, ob nicht ein Teil dieser Belästigungen
den Drogenhäusern, die in der Nähe der Coffeeshops eröffnet wurden, und den in
ihrem Umfeld agierenden Drugsrunnern zuzuschreiben ist.
Im Übrigen beklagen die Bürgermeister in Zuid-Limburg besonders in diesem
Zusammenhang die geringe Präsenz der regulären Polizei in diesen Vierteln. Sie loben
zwar die Professionalität der Polizei Limburg-Zuid, sind aber der Auffassung, dass die
Gemeinden, teils aufgrund der zu geringen Personaldecke der Korps, teils wegen des
über die Gemeindegrenzen hinaus gehenden Einsatzes bei Problemen wie der
Bekämpfung des Drogenhandels, in viel zu geringem Maße davon profitieren. Die
Folge ist, dass sie in den vergangenen Jahren unter anderem durch Einstellung von
außerordentlichen Ermittlungsbeamten wieder eine Art Gemeindepolizei haben
einrichten müssen, um der administrativen Rechtswahrung ein wirksames Instrument
an die Hand geben zu können. Dieselben Klagen hört man von den Bürgermeistern auf
der belgischen Seite der Grenze. Auch in ihren Augen leiden die örtlichen Aufgaben der
Polizei erheblich unter der anhaltenden und zunehmenden Drogenproblematik.
6.4.2.
Auf belgischer Seite
Die Bekämpfung des Marihuanaanbaus in Belgien hatte bis vor kurzem keine Priorität
im Bereich der nationalen Sicherheit.138 Dennoch widmeten Polizei und Justiz diesem
Bereich in den vergangenen Jahren erhebliche Aufmerksamkeit. Nicht nur, weil man
gegen den Marihuanaanbau mit Repressionen präventiv vorgehen und die beteiligten
kriminellen Organisationen tatsächlich bekämpfen möchte, sondern auch im Hinblick
auf die Wahrung der (Brand-)Sicherheit und Gesundheit der Bevölkerung. Dies ist
allerdings nicht immer eine leichte Aufgabe.
Abgesehen von den begrenzten Kapazitäten der Polizei, die dazu auf der
Ebene der Gemeinden und der Bezirke zur Verfügung stehen, spielen dabei auch
andere Probleme eine Rolle. Hier ist unter anderem die Tatsache zu nennen, dass es
keine Vereinbarungen zu einer Zusammenarbeit mit Stromversorgungsunternehmen
oder Netzbetreibern gibt, dass Immobilienhändler keine Mitarbeit bei der Ermittlung
von verdächtigem Verhalten leisten und so gut wie nie mitteilen, wenn in Wohnungen
Schäden infolge eines Marihuanaanbaus auftreten, dass ein Informationsaustausch
zwischen den Niederlanden und Belgien auf diesem Gebiet nur schleppend
vorankommt und Staatsanwälte die grenzüberschreitende Dimension bei
138
150
Föderale Polizei-DGJ/DJP/Drugs, Overzicht problematiek cannabisplantages in België, Brüssel, vom 20.7.2008.
strafrechtlichen Ermittlungen oft als „ein Handicap oder Hindernis“ erleben, und dass
zwar hier und da auf regionaler Ebene eine gewisse Koordination der Polizeibehörden
erfolgt, dass aber von einer zentral gesteuerten nationalen Koordination oder
Perspektive beziehungsweise von einem gezielten Informationsaustausch keine Rede
sein kann.
Ergänzend zu den Informationen, die zuvor bereits für ganz Belgien
präsentiert wurden, ist hier besonders aus einigen nördlichen Bezirken zu berichten,
die in den vergangenen Jahren von Cannabisplantagen geradezu „überschwemmt“
wurden (auch wenn es hier um viel geringere Zahlen als in vergleichbaren
niederländischen Bezirken geht). So wurden 2007 im Bezirk Tongeren 101 kleine und
größere Plantagen ausgehoben, 50 im Bezirk Antwerpen, 47 im Bezirk Turnhout und
33 im Bezirk Hasselt. Wie bereits erwähnt, gibt es bei vielen dieser Plantagen eine
niederländische Beteiligung. Warum die niederländischen Organisatoren nach Belgien
ausweichen, hat nach Ansicht der Autoren der vorliegenden Übersicht eine Reihe von
Ursachen. Die wichtigsten Gründe sind:
- die Verschärfung der Politik in den Niederlanden, auch durch die Anwendung der
Politik der „gerüsteten Verwaltung“ (gewapend bestuur).
- die Tatsache, dass beide Länder aneinandergrenzen und es kein Sprachproblem
untereinander gibt.
- die große Zahl der Niederländer, die im nördlichen Belgien wohnhaft ist; dies hat
zur Folge, dass die niederländischen Organisatoren der Cannabisplantagen nicht
auffallen.
- das im Vergleich zu den Niederlanden relativ große Angebot an Wohnungen und
Gewerberäumen.
- möglicherweise auch die gewalttätigen Konflikte der Züchter von Nederwiet in
den Niederlanden. Eine Reihe von ihnen sucht dabei ein sichereres Auskommen in
Belgien.139
Ferner fällt auf, dass die Cannabisplantagen im Allgemeinen sehr verstreut angelegt
werden und die Zahl der Growshops in Belgien deutlich niedriger liegt als die in den
Niederlanden (nur 8 gegenüber geschätzten 375), was wiederum darauf hinweist, dass
ein Großteil des benötigten Materials immer noch in den Niederlanden eingekauft
wird.
2007 wurde in Belgisch Limburg eine kriminelle Organisation zerschlagen,
die beinahe prototypisch für alle obigen Ausführungen ist. Sie hatte mit Hilfe von
Strohmännern verschiedene Plantagen in dieser Provinz angelegt. Rohstoffe und
Materialien wurden in niederländischen Growshops erworben und die Ernte wurde an
139
Letzteres wird von der Staatsanwaltschaft in Antwerpen geäußert. Vgl. das Interview mit einem der
beteiligten Staatsanwälte in Het Belang van Limburg vom 9./10.8.2008.
151
niederländische Coffeeshops veräußert. Der erzielte Gewinn wurde wieder auf
belgischem Staatsgebiet gewaschen bzw. investiert. Letzteres ist im Übrigen nicht
ungewöhnlich. Eine kürzlich erstellte Analyse aller Studien zur Geldwäsche im
Zeitraum 2003-2006 in der Provinz Limburg verdeutlicht, dass es in 34 (27,6%) der
123 Vorgänge um das Waschen von Drogengeldern ging, dass von den insgesamt
377 Tätern 133 in den Niederlanden geboren waren und dass von den 103 Tätern mit
einem Wohnsitz im Ausland nicht weniger als 65 in den Niederlanden ansässig
waren.140
Gutachten zur Situation in der Provinz und im Bezirk Lüttich lassen vermuten,
dass auch hier regelmäßig immer mehr relativ kleine Marihuanaplantagen angelegt
werden und jedenfalls mehr Marihuanaplantagen in Betrieb sind, als tatsächlich
entdeckt werden. Sie werden auch hier an den verschiedensten Orten angelegt: in
Wohnhäusern, anderen Baulichkeiten, Appartements, Wohnbooten usw. Die föderale
Polizei warnt übrigens ausdrücklich davor, die Zahl der Plantagen könne in Zukunft
noch erheblich zunehmen, weil es im Lütticher Raum noch eine ganze Reihe von
Standorten gebe, die sich ausgezeichnet für diese illegale gewerbliche Betätigung
eigneten. Ferner ist auch hier festzustellen, dass die Plantagen von den Niederlanden
aus angelegt werden und dass auch die Ernte wieder dorthin gelangt.
Letzteres soll im Übrigen nicht bedeuten, dass im Lütticher Raum nur
Cannabis aus den Niederlanden konsumiert wird, das von Drogentouristen und
Drugsrunnern eingeführt wird. Teilweise ist das sicherlich der Fall. Tatsache ist jedoch
auch, dass von marokkanischen kriminellen Gruppen Haschisch aus Marokko über
Spanien und Frankreich nach Lüttich transportiert wird und von hier aus von ihnen
vertrieben wird. Teilweise geht dabei der Handel auch weiter in andere Teile von
Europa.141
6.4.3.
Auf deutscher Seite
Auf der deutschen Seite der Euregio Maas-Rhein nahm seit 2002 die Zahl der
Marihuanaplantagen stark zu. Die Entwicklung ging von 2 Plantagen 2003 hin zu
19 im Jahr 2004; 34 waren es 2005, 31 im Jahr 2006 und 24 im Jahr 2007. Der 2007 zu
verzeichnende Rückgang wird von der deutschen Regierung einigen besonderen
präventiven und repressiven Aktionen zugeschrieben, die die deutschen Polizei­
behörden und der Zoll in den Jahren 2006-2007 gegen die Plantagen durchgeführt
haben.
140
Föderale Polizei Tongeren und Hasselt, Drugs in Belgisch Limburg, 2005-2007, 2008.
141
Police fédérale, Plan d’action 2008; phénomène prioritaire repris dans le plan national de sécurité 2008-2011; traffic de
stupéfiants, Lüttich, 2007, und Ch. Baumans u.a., Analyse de la sécurité dans l’arrondissement de Liège en 2007,
Police fédérale, Arrondissement de Liège, 2008.
152
Eine eher euregionale Erklärung dafür könnte sein, dass der Anstieg der
Plantagenzahl im Zeitraum 2004-2006 auch eine Folge des erhöhten Drucks war, mit
dem sich die Polizei Limburg-Zuid bis einschließlich 2005 diesem Phänomen gewidmet
hat, und dass ihr Rückgang im Jahr 2007 auch eine Folge der niedrigeren Priorität ist,
mit der diese Polizei das Problem seit 2005 behandelt.
Wie auch immer wurden in der Region Aachen 2006 insgesamt 11 Plantagen
entdeckt, darunter eine kleine und 10 groß bzw. professionell angelegte Plantagen.
2007 handelte es sich insgesamt um 10, davon 5 (sehr) kleine und 5 eher professionell
angelegte.142
Ansonsten besteht bei den deutschen Behörden kein Zweifel darüber, dass
das Phänomen der Marihuanaplantagen von den Niederlanden aus in Deutschland
importiert wurde.143 Anfangs war die Führung der Plantagen entsprechend ganz in
niederländischer Hand. In den vergangenen Jahren nahm allerdings die Beteiligung
von Deutschen zu.
6.5.
Produktion und Vertrieb von synthetischen Drogen
6.5.1.
Auf niederländischer Seite
In der bereits zitierten Studie von Spapens und Fijnaut aus dem Jahr 2005 über die
grenzüberschreitende Kriminalität in der Euregio Maas-Rhein wird auch der
Produktion von synthetischen Drogen die nötige Aufmerksamkeit eingeräumt.144 In
dieser Studie wird u.a. darauf hingewiesen, dass 2002 von der niederländischen Polizei
43 Labore ausgehoben wurden; 5 dieser Labore standen in Zuid-Limburg. Dass die
beteiligten niederländischen kriminellen Gruppen die Grenze mit Belgien und
Deutschland nutzen, um ihr Risiko, entdeckt zu werden, zu verringern, zeigte sich
einige Zeit später sehr deutlich. 2004 wurde in Maasmechelen ein Labor mit sieben
Tablettiermaschinen und 400.000 Ecstacypillen entdeckt, das aus dem Hintergrund
von einer niederländischen kriminellen Gruppe geleitet wurde, die kurz danach der
niederländischen Polizei ins Netz ging. Es ist daher auch nicht erstaunlich, dass vor
einigen Wochen in Maasmechelen und As Hausdurchsuchungen vorgenommen
wurden und eine Verhaftung im Rahmen internationaler Ermittlungen über die
Produktion und Einfuhr von 4,4 Tonnen Ecstacypillen (schätzungsweise 13 bis 15
Millionen Pillen) in Australien erfolgte. Die Pillen waren in Dosen versteckt, in denen
normalerweise italienische Tomaten eingemacht werden. Diese merkwürdige Ladung
flog am 28. Juni 2007 im australischen Melbourne auf.
142
Bericht der Polizei Aachen vom 5.8.2008.
143
Die Daten sind einem Bericht des Landeskriminalamtes Düsseldorf vom 11.7.2008 entnommen.
144
Siehe unter anderem S. 146-155.
153
Medienberichten zufolge stehen die betreffenden Limburger übrigens in
direkter Verbindung zur N´dranghetta, dem kalabrischen Zweig der italienischen
Mafia. Sollte das tatsächlich so sein, unterstreicht dies klar und deutlich den
organisierten Charakter der Produktion synthetischer Drogen.145 Von Spapens und
Fijnaut wurde diese Verbindung damals nicht festgestellt. Sie gelangten allerdings
wohl zu dem Schluss, dass die Produktion von synthetischen Drogen vorwiegend in
Händen niederländischer krimineller Gruppen liegt, die in Bezug auf ihre Aktivitäten
in Belgien und Deutschland auf Dienstleister und Hilfskräfte aus der Region
zurückgreifen können. So können sie so weit wie möglich im Hintergrund bleiben.
Weil auch diese ausländischen Handlanger gewöhnlich schweigen, ist es meist nicht
leicht, die Produktion der synthetischen Drogen auf strafrechtlichem Weg ein­
zudämmen.
Der vielleicht geringe Langzeiteffekt der Art und Weise, in der gewöhnlich
strafrechtlich in die Produktion von synthetischen Drogen eingegriffen wird, kommt
auch in der eingehenden Studie von Spapens über die Folgen der Ermittlungstätigkeiten
für die Organisation und die Abschirmung der Ecstacyproduktion und des
Ecstacyhandels in den Niederlanden zur Sprache.146 Kurzfristig ist es allerdings wohl
möglich, durch strafrechtliche Ermittlungen, sofern diese von Teams durchgeführt
werden, die über hinreichende Mitarbeiter und genügend Zeit verfügen, kriminelle
Organisationen zu zerschlagen, die an diesen illegalen Geschäften beteiligt sind. Seine
Nachforschungen ergaben außerdem, dass auf jeden Fall in den Jahren 1996 bis 2004
ein umfangreiches und gut funktionierendes kriminelles Netzwerk von Personen und
Unternehmen im Süden der Niederlande existierte (und es gibt keinen Grund
anzunehmen, dass dieses Netz inzwischen verschwunden ist), das sich die Hintermänner
zu Nutze machen können, um kriminelle Gruppen zu bilden, die immer wieder an der
Produktion von Ecstacytabletten beteiligt sind.
Die erfolgreiche Produktion und der Handel von/mit diesen Pillen sind
ziemlich komplex und müssen hier nicht näher behandelt werden. An dieser Stelle ist
jedoch darauf hinzuweisen, dass es hierbei um ein höchst internationales Geschäft
geht. Dies erklärt jedenfalls, weshalb wichtige strafrechtliche Ermittlungen in den
Niederlanden auf der Grundlage von ausländischen Rechtshilfeersuchen eingeleitet
werden beziehungsweise dank solcher Ersuchen erfolgreich abgeschlossen werden
konnten. In verschiedenen Fällen kamen diese Rechtshilfeersuchen aus Belgien und
Deutschland. Letzteres ist alleine schon angesichts der oben genannten Maasmecheler
Fälle nicht weiter erstaunlich.
Die Polizei in Zuid-Limburg hat übrigens festgestellt, dass sich elf der oben
145
Siehe Het Belang van Limburg, 9./10.8.2008.
146
T. Spapens, Interactie tussen criminaliteit en opsporing; de gevolgen van opsporingsactiviteiten voor de organisatie en
afscherming van xtc-productie en –handel in Nederland, Antwerpen, Intersentia, 2006.
154
genannten achtzehn kriminellen Vereinigungen in der Euregio bzw. Regio mit der
Herstellung von synthetischen Drogen und acht mit dem diesbezüglichen Handel
befassen. 2007 wurde in Zuid-Limburg ein Labor ausgehoben und 2008 bislang
zwei.147
6.5.2.
Auf belgischer Seite
In Bezug auf Belgien ergibt sich aus einer aktuellen Übersicht der Labore, die im
Zeitraum 2002 bis 2007 ausgehoben wurden, dass wie im Falle des Cannabisanbaus
hauptsächlich in den nördlichen Bezirken (Antwerpen, Turnhout, Hasselt und
Tongeren) Dutzende dieser Labore angetroffen wurden. Und natürlich nicht nur die
Labore selbst, sondern auch die Stellen, an denen der Abfall abgelagert wurde.148
Eine nähere Analyse der Daten über die Produktion synthetischer Drogen in
Belgisch Limburg zeigt, dass im Gerichtsbezirk Hasselt im Zeitraum 2005-2007
insgesamt 146 Straftaten im Zusammenhang mit der Produktion von synthetischen
Drogen aufgedeckt wurden und im Bezirk Tongeren 303. Das ergibt eine Gesamtzahl
von 449 entdeckten Straftaten in diesen Jahren in der Provinz Belgisch Limburg. Geht
es speziell um Drogenlabore, wurden 2005 im Bezirk Tongeren drei Verfahren eröffnet,
2006 ein Verfahren und 2007 fünf Verfahren; im Bezirk Hasselt ging es 2006 um zwei
Labore und 2007 um drei Labore.
Diese Zahlen verleiten nicht zuletzt angesichts des Umfangs der Müll­
ablagerung zweifellos zu einer Unterschätzung der Größenordnung, in der in dieser
Region synthetische Drogen hergestellt werden. Darüber hinaus darf man nicht
vergessen, dass seit 2004 mehr und mehr Labore im Hinterland von Belgien und an der
belgischen Küste entstehen. Aber auch hier ist wieder direkt anzumerken, dass auch in
diesen Fällen meistens Verbindungen mit Tätern aus den Niederlanden oder dem
niederländisch-belgischen Grenzgebiet bestehen. Die einheimischen niederländischen
kriminellen Gruppen spielen mit anderen Worten noch immer eine dominante Rolle
bei dieser Form der Drogenproduktion.149
Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass laut den Gutachten der föderalen
Polizei in den vergangenen Jahren keine Labore in Lüttich und Umgebung entdeckt
wurden.150
147
Mitteilung des Stabs der Polizei Limburg-Zuid, 14.9.2008.
148
Föderale Polizei/DJP/Drogen, Ontmantelde labo’s en afvaldumpingen in de periode 2002-2007, Brüssel, 2008.
149
Föderale Polizei Tongeren und Hasselt, Drugs in Belgisch Limburg 2005-2007, 2008.
150
Police Fédérale, Plan d’action 2008; phénomène prioritaire repris dans le plan national de sécurité 2008-201 ; traffic de
stupéfiants, Liège, 2007.
155
6.5.3.
Auf deutscher Seite
Auf dieser Seite der niederländisch-deutschen Grenze, die die Euregio durchschneidet,
gibt es laut Polizeiangaben kein unmittelbares großes Problem. Im Dezember 2007
wurden in Aachen bei der Räumung einer großen Cannabisplantage Gegenstände
gefunden, die Hinweise auf die Herstellung von Amphetamin gaben. In diesem Fall
wurde das Labor nicht in Aachen entdeckt, sondern in Kevelaer.151
6.6.
Drogenkonsumenten, Drogenhäuser und Drugsrunner
Das Phänomen der Drugsrunner, die von Dealern dafür bezahlt werden, dass sie
Drogentouristen zum Beispiel zu Drogenhäusern führen, in denen alle Arten von
Drogen zum Kauf angeboten werden, ist vor allem im niederländisch-belgischen
Grenzgebiet nicht neu. In den neunziger Jahren manifestierte sich dieses Problem
besonders gravierend auch auf der Achse Rotterdam-Lille infolge des Drucks, den die
Rotterdamer Polizei 1995 mit der Operation Victor auf den unerlaubten Verkauf von
Drogen in und im Umfeld von bestimmten Vierteln in Rotterdam ausübte. Es zeigte
sich, dass ungefähr 1.150 Drugsrunner marokkanischer Herkunft in diesem Gebiet
aktiv waren. Viele von ihnen hörten unter dem Druck der polizeilichen Maßnahmen
damit auf, aber bei 300 von ihnen zeigten die getroffenen Maßnahmen nur wenig oder
gar keine Wirkung.
Vor allem Mitglieder dieses harten Kerns verlegten die Bevorratung der
nordfranzösischen Drogentouristen auf belgisches Staatsgebiet. Anfang 2000
entstanden hier zwei Routen: die westliche Route (sog. Hazeldonk- oder E17-Route)
und eine östliche Route über Lüttich. Wir beschränken uns hier auf die erstgenannte
Route. Von dieser Route kann gesagt werden, dass seit 2000 immer mehr französische
Drogentouristen nicht nur in Antwerpen, Gent und Kortrijk sondern auch in Bergen
auftauchen. Sie werden wie in Rotterdam von den Drogenhäusern aus bevorratet. Diese
Häuser werden oft von maghrebinischen Dealern benutzt, die sich illegal im Land
aufhalten. Auch hier locken Drugsrunner die Touristen zu diesen Gebäuden. Hierbei
ist festzustellen, dass in letzter Zeit auch immer mehr örtliche Abnehmer in den
Drogenhäusern angetroffen werden. Dies deutet an sich bereits auf eine gewisse
Etablierung des Phänomens in den betroffenen Städten hin.
Das sehr strenge Vorgehen vor allem der zonalen Polizeikorps, um dieser
Entwicklung Einhalt zu gebieten, hat im Allgemeinen nicht so viel bewirkt. Die
Probleme wurden zwar etwas verlagert und haben auch etwas abgenommen, sind aber
gewiss nicht verschwunden. Die Erklärung hierfür ist wohl in dem Umstand zu
151
Landeskriminalamt Düsseldorf, Rauschgiftkriminalität; Lagebild Nordrhein-Westfalen 2007,
Düsseldorf, 2007, S. 8.
156
suchen, dass die kriminellen Organisationen, die die Infrastruktur der Drogenhäuser
und die Runner-Netzwerke überwachen, so solide in den niederländischen Städten
verankert sind, die als ihre Ausgangsbasis fungieren, dass sie auch große Verluste
einstecken können. Mit anderen Worten: Sie können Verluste ohne weiteres mit den
Gewinnen aus ihren illegalen Aktivitäten kompensieren.
Darüber hinaus kann festgestellt werden, dass sie über ein gutes
Anpassungsvermögen verfügen. Als die Polizei in Gent und anderen Städten immer
effektiver gegen Drogenhäuser vorging, blühte der Straßenhandel mit Drogen auf.
Nachdem es in vielen Vierteln von Antwerpen infolge der Bauarbeiten an dem
Verkehrsring schwieriger geworden war, französische Drogentouristen zu bedienen,
zogen sich die Dealer in ein paar Viertel zurück, die für diese Touristen weiterhin
relativ gut erreichbar waren. Die Arbeiten an dem Verkehrsring waren noch nicht
abgeschlossen, da schossen überall in der Stadt die Drogenhäuser wie Pilze aus dem
Boden und wurde ganz Antwerpen wieder ein wichtiges Bevorratungszentrum für die
französischen Drogentouristen.
Fraglich ist auch, wie es geschehen konnte, dass seit rund zwei Jahren die
lokale Nachfrage nach Drogen in den Städten entlang der E17 mehr und mehr von den
Drogenhäusern aus befriedigt wird. Diese Vermischung der zwei Märkte hat erhebliche
Folgen. Eine der wichtigsten Konsequenzen für die Zukunft ist, dass in diesen Städten
das Dealernetz immer mehr Wurzeln schlägt und hier auch immer dichter wird. Dem
steht gegenüber, dass es immer schwieriger wird, Drogenhäuser für die spezialisierte
lokale Kriminalpolizei lange verborgen zu halten. Die Folge ist, dass sich der
Drogenhandel immer mehr von festen Gebäuden in der Stadt zu den Parkplätzen
entlang der E17 verlagert. Die Drugsrunner fungieren in diesem sehr mobilen Handel
als Kuriere. Entlang der E25, also an der Autobahn zwischen Maastricht und Lüttich,
zeigt sich momentan die gleiche Verlagerung.
Die belgische Polizei hat nicht so viele Erkenntnisse über die kriminellen
Organisationen, die den Drogenhandel entlang der E17 in Händen halten. Dennoch
besteht in Polizeikreisen der Eindruck, dass die heutigen Vertriebsnetze entlang der
E17 und der E25 von einigen wenigen niederländisch-marokkanischen Familien
aufgebaut wurden, die von der Randstad Holland aus operieren. Diese Familien
kontrollieren angeblich über diese Netzwerke nicht nur den Vertrieb von Cannabis
(einschl. marokkanischem Haschisch), sondern fungieren auch als Verteiler von Heroin,
das von türkischen Gruppen importiert wird, und von Kokain, das aus Südamerika
eingeführt wird. Sie sollen daher auch verantwortlich sein für die Anmietung bzw.
den Ankauf von immer wieder neuen Drogenhäusern und für die Rekrutierung von
Runnern und Dealern. Der Umstand, dass zumindest auf der E17-Route ziemlich viele
Personen, die sich illegal im Land aufhalten, im Vertrieb auf Straßen- und Hausniveau
aktiv sind, wirft außerdem die Frage auf, inwieweit diese Familien nicht auch mit
157
kriminellen Organisationen kooperieren, die am Menschenhandel beteiligt sind.152
6.6.1.
Auf niederländischer Seite
Auf niederländischer Seite hat man auch eine ziemlich deutliche Meinung über
(niederländisch‑)marokkanische kriminelle Gruppen, Organisationen, Vereinigungen
oder Familien, die von der Randstad aus den Vertrieb aller Arten von Drogen über
Drugsrunner und Drogenhäuser in der Euregio steuern sollen.153 Hier hat die Polizei
auf jeden Fall festgestellt, dass die marokkanischen Dealergruppen, die in allen großen
limburgischen Städten aktiv sind, eng verbunden sind mit kriminellen Organisationen
im Westen der Niederlande, vor allem in Rotterdam und Utrecht. Ihr Drogenhandel in
Zuid-Limburg und Umgebung wird demnach auch offenbar von diesen und anderen
großen Gemeinden in der Randstad aus organisiert.
Praktisch gesehen bedeutet dies, dass Drogen in der Randstad zu Partien
verarbeitet, gestreckt oder gepresst werden (Heroin wird mit so genannten „Heroin­
pressen“, die ganz einfach bei örtlichen Konstruktionsbetrieben in Auftrag gegeben
werden, gepresst), so dass sie für den örtlichen Handel geeignet sind. Daneben
geschieht dies heute aber auch in „Pressen“ in Zuid-Limburg. Diese Partien werden
wöchentlich mit mehreren Kilos zugleich nach Zuid-Limburg gebracht und hier in
Drogenhäusern (stashes) versteckt. Die Anführer der marokkanischen Organisationen
führen im Allgemeinen ein eher unauffälliges Leben in Städten wie Rotterdam und
Utrecht, verfügen aber in Marokko über erheblichen Immobilienbesitz.
Die politische Konsequenz der Feststellung, dass das Problem drogenbedingter
Kriminalität in der Euregio Maas-Rhein weit über die Grenzen dieser Regio hinaus­
reicht, muss natürlich lauten, dass gut koordinierte (inter‑)nationale Fahndungs­
maßnahmen (in den Niederlanden, in Belgien und zwischen den Niederlanden und
Belgien) erforderlich sind, um dieses Problem einzudämmen. Alleine von der
Kriminalpolizei bei der Polizei Limburg-Zuid kann dies unmöglich erwartet werden,
ebenso wenig von den Kriminalpolizeibehörden im belgischen oder deutschen
Landesteil.
Außerdem hat die Polizei Limburg-Zuid über eigene Ermittlungs- und
152
Diese Aussagen basieren vor allem auf B. De Ruyver, T. Surmont u.a., „Dealpanden; een hardnekkig
en dynamisch fenomeen“, in B. De Ruyver und T. Surmont (Hrsg.), Grensoverschrijdend drugstoerisme; nieuwe
uitdagingen voor de Euregio’s, Antwerpen, Maklu, 2007, S. 16-52, und B. De Ruyver, „Drugs in de Lage Landen;
de Belgische kant van het verhaal“, Justitiële Verkenningen, 2006, Nr. 1, S. 135-145. Siehe dazu auch E. van der
Torre und S. Gerz, Drugstoeristen en kooplieden; een onderzoek naar Franse drugstoeristen, Marokkaanse drugsrunners
en het beheer van dealpanden in Rotterdam, Leiden, COT, 1996.
153
Die folgenden Angaben wurden größtenteils einem umfangreichen Bericht vom 20.3.2008 entnommen,
der für die Führung der Polizei Limburg-Zuid bestimmt war.
158
Aufklärungsmaßnahmen feststellen können, dass 16 der 18 kriminellen Vereinigungen
in der Regio sich auch mit der Produktion und dem (grenzüberschreitenden) Handel
von/mit harten Drogen befassen; von diesen Vereinigungen sind 8 vor allem aktiv im
Bereich des Handels mit Kokain und 6 im Handel mit Heroin. 11 dieser 18 Organi­
sationen sind, wie oben bereits angesprochen, an der Produktion und dem
(grenzüberschreitenden) Handel von/mit synthetischen Drogen beteiligt. Darüber
hinaus befassen sich ebenfalls 11 mit der Produktion und dem (grenzüberschreitenden)
Handel von/mit Nederwiet; 9 davon verfügen über eine oder mehrere Plantagen.
Inwieweit diese kriminellen Vereinigungen mit kriminellen Gruppen in der Randstad
verzahnt sind bzw. geschäftliche Beziehungen mit diesen Gruppen unterhalten, ist
nicht deutlich. Einige kriminelle Organisationen scheinen den marokkanischen
Drogennetzwerken nicht anzugehören, die in der Euregio aktiv sind.
Wie dem auch sei – die Polizei hat vor allem durch Zutun des Nomen-Teams
und des Joint Hit Teams-Oost einen ganz guten Einblick in die Funktionsweise des
Netzwerks der marokkanischen Runner und Dealer auf der Ebene der Euregio
bekommen. Diese stammen oft aus den Utrechter und Rotterdamer Problemvierteln,
wo sie in Teestuben und an hangplekken, eigens für Jugendliche von den Gemeinden
eingerichteten Treffpunkten im Freien, rekrutiert werden. Die Runner, die mit
schnellen Autos auf den Durchgangsstraßen auf die Jagd nach Drogentouristen gehen,
werden von der Polizei umschrieben als „unsensibel für die Stellung und Autorität der
Polizei, sie kennen keine Gewissensbisse, suchen nach Herausforderungen und
Konfrontation, suchen ihre Grenzen, gehen keinem Streit aus dem Weg und sind oft
süchtig“. Sie betreiben sogar Gegenobservationen gegenüber der Polizei, um den
Machtkampf mit der Polizei auf der Straße gewinnen zu können. In diesem Machtkampf
werden Geschwindigkeiten bis 200 oder 210 Stundenkilometer nicht gescheut, um sich
einer Polizeikontrolle zu entziehen. Wer also die Runner ausschalten will, muss ein
ganzes Arsenal an Mitteln einsetzen: Lockfahrzeuge, Observationsgruppen, Fest­
nahmeeinheiten, Kripogruppen etc. (im Zeitraum Juni 2007 bis Juni 2008 wurden
752 Runner kontrolliert und wurden 89 Runner festgenommen). Wenn diese Runner
erfolgreich sind, können sie zu lokalen Drogendealern aufsteigen, die gewöhnlich viel
Geld und Luxusautos besitzen. Unter dieser Kategorie der mobilen Runner stehen die
Runner, die am Bahnhof und in Nähe der Coffeeshops in Maastricht versuchen müssen,
Kunden auszumachen. Übrigens beobachtet die Polizei in Maastricht auch regelmäßig
Drugsrunner belgischer Herkunft.
Marokkanische Drogendealer arbeiten gerne von Drogenhäusern aus (nach
Vereinbarung) mit festen Kunden oder mit neuen Kunden, die von Drugsrunnern
angeworben werden; die Runner werden manchmal auch eingesetzt, um an gut
erkennbaren Stellen an der Autobahn oder an Plätzen in Nähe der Autobahn feste
Abnehmer mit Drogen zu versorgen oder Bestellungen bei festen Kunden im Ausland
abzuliefern. Dass die Runner neue Kunden für die Dealer vorzugsweise aus dem
ständigen Strom von Drogentouristen gewinnen wollen, der jeden Tag, jede Woche,
159
jeden Monat und jedes Jahr nach Zuid-Limburg und vor allem nach Maastricht fließt,
wurde oben bereits eingehend dargestellt und ist im Übrigen auch ganz logisch: Dieser
Touristenstrom bildet von Natur aus eine attraktive Gruppe potenzieller Kunden.
Daher können Drogendealer und Drugsrunner in Maastricht auch ziemlich
viel Geld verdienen: ein Drogendealer 10.000 bis 12.000 Euro pro Tag (zumindest an
guten Tagen, etwa an Wochenenden, an Tagen, an denen – gerade auch im Ausland –
Sozialhilfeleistungen ausgezahlt werden, an Feiertagen), ein Drugsrunner rund 2.000
Euro pro Monat. Dies erklärt auch, warum Runner zu so waghalsigen, aggressiven und
manchmal gewalttätigen Methoden greifen, um Kunden notfalls auch mit Waffen­
gewalt (vier Schießereien in einem Jahr) zu ihren Dealern zu lotsen. Die Autos, mit
denen sie fahren, stehen oft auf Namen von Dritten oder werden von Dritten gemietet;
sie sind oft nicht versichert und auch nicht technisch geprüft. Die Beschlagnahme
dieser Fahrzeuge bringt daher auch nicht viel ein (im Zeitraum Juni 2007 bis Juni 2008
wurden 390 Fahrzeuge kontrolliert und wurden 59 Fahrzeuge beschlagnahmt).
Gewöhnlich arbeitet ein Dealer mit 4-5 Runnern; sie bilden sozusagen eine Zelle. In
Maastricht sind gut 50 Zellen aktiv. Die Zahl der „aktiven“ Drogenhäuser in der Stadt
liegt daher auch bei ca. 50. In der gesamten Regio geht es um rund 150 Drogenhäuser.
Diese liegen, lässt man Maastricht außer Acht, vor allem in der Gegend von Heerlen
und Hoensbroek, Sittard-Geleen, Kerkrade und Kaalheide, Simpelveld und Vaals sowie
vor der deutschen Grenze bei Aachen. Damit wird auch deutlich, dass die Drogen­
problematik in Zuid-Limburg wirklich nicht nur ein Problem von Maastricht ist. Auch
in den anderen großen Gemeinden wird man mit dem Problem der Drugsrunner und
Drogenhäuser konfrontiert.
Das Wort „Drogentouristen“ sollte hier übrigens nicht falsch verstanden
werden. Nicht zuletzt im Fall von belgischen und französischen Käufern von harten
Drogen handelt es sich oft um problematische Konsumenten, die manchmal hunderte
Kilometer fahren, um in Maastricht Drogen kaufen zu können, und zwar sowohl in
den Coffeeshops als auch in Drogenhäusern. Kauften solche Kunden – und diese sind
in der Mehrheit – in der Vergangenheit nur einige Gramm, werden heute bei
Kontrollen gewöhnlich 40 bis 100 Gramm harte Drogen gefunden. Manchmal aber
auch einige hundert bis tausend Gramm, verborgen im Körper oder versteckt an
präparierten Stellen in Autos. Dies weist darauf hin, dass die betreffenden „Touristen“
einen Teil dieser Drogen in Belgien oder Frankreich weiterverkaufen, unter Umständen
auch, um ihren eigenen Bedarf finanzieren zu können. In Maastricht kostet 1 Gramm
Heroin 10 Euro und 1 Gramm Kokain 20-25 Euro, in Frankreich muss laut Angaben der
festgenommenen „Touristen“ vier mal so viel dafür bezahlt werden. Diese führen
übrigens auch oft synthetische Drogen mit sich.
Auch von den Drogenhäusern sollte man sich besser keine romantische
Vorstellung machen. Diese Gebäude werden oft von Strohmännern gemietet oder
zumindest unter deren Namen angemietet. Hierbei geht es manchmal um limburgische
Freundinnen der Dealer oder Runner, manchmal auch um ortsansässige Drogen­
160
abhängige oder andere Personen, auf die hier nicht näher einzugehen ist. Viel Mühe
kostet sie dies nicht, weil die Eigentümer sich oft nicht darum kümmern, was für
Mieter sie bekommen, oder weil sie die Vermietung ihrer Räumlichkeiten Unter­
nehmen übertragen haben. Dealer nutzen für gewöhnlich mehrere Häuser; ein Haus
oder mehrere Häuser werden dabei nur für die Lagerung von Drogen benutzt. Bei
Hausdurchsuchungen (43 im Zeitraum von Juni 2007 bis Juni 2008) werden in jedem
Drogenhaus allerlei Arten von Drogen angetroffen, Waagen, Pressen, Geld und
regelmäßig auch Schusswaffen. Und dies manchmal in großen Mengen, einmal sogar
fünfzig Kilo Heroin. Die Runner können in diesen Häusern übernachten (manchmal
mieten sie in kleinen Gruppen auch Hotelzimmer) und sorgen dann wieder für
Belästigungen der Nachbarschaft. Viele diese Häuser sind nach einiger Zeit völlig
marode. Die Einschüchterung von Hauseigentümern ist übrigens keine Ausnahme,
ebenso wenig wie die Übernahme von Gaststätten oder Hotels und Überfälle auf
andere Runner und Dealer. Manchmal erhalten Runner von ihrem Dealer den Auftrag,
in safehouses anderer Händler einzubrechen, um sie abhängiger von sich zu machen.
Mittlerweile sind wohl in jedem Viertel von Maastricht marokkanische Runner
und Dealer in Drogenhäusern und deren Nähe aktiv. Und nicht nur in Maastricht,
sondern auch in den belgischen Grenzgemeinden, vor allem Lanaken, Bilzen und
Lüttich. Manchmal arbeiten sie auch in einer Art Schichtbetrieb, um vor allem
französische Drogentouristen abfangen zu können. Dass dies möglich ist, liegt
schlichtweg an dem Umstand, dass sie so viele sind. Gab es im April 2007 noch 270
registrierte Dealer und Runner, war im April 2008 ihre Zahl auf gut 500 gestiegen. Und
ihre Zahl nimmt Tag für Tag zu, auch um die Polizei in die Irre zu führen. Der
zunehmende Druck auf die Drogenhäuser führt im Übrigen dazu, dass sich der Handel
in gewissem Umfang von den Drogenhäusern zu den „mobilen Dealern“ verlagert.
Das bedeutet, dass die Drogen an festen Orten zu den Kunden gebracht werden oder
dass der Dealer die Kunden von seinem Auto aus mit den Drogen beliefert. Festzustellen ist auch eine Verlagerung und Verbreitung von Drogenhäusern nach bzw. in
Gemeinden außerhalb Maastrichts (z.B. Valkenburg, Meerssen und Gronsveld).
Es steht letztlich außer Frage, dass sich der geduldete und unerlaubte Vertrieb von Drogen in Zuid-Limburg zum größten Teil an ausländische Konsumenten
richtet. Wie groß die Zahl der niederländischen Drogenkonsumenten in dieser Regio
ist, die sich regelmäßig in Coffeeshops und Drogenhäusern mit Drogen versorgt,
wurde allerdings nie untersucht. Deshalb kann an dieser Stelle nichts zu der Frage
gesagt werden, ob zum Beispiel ihre Zahl in dieser Regio höher liegt als in anderen
Regios in den Niederlanden und ob dies, falls das so sein sollte, etwas mit dem großen
und niedrigschwelligen Angebot aller Arten von Drogen zu tun hat. Es gibt allerdings
einige Daten über die Zahlen der niederländischen Konsumenten, zu denen auch
Rauschgiftsüchtige zählen, die sich in Limburg und vor allem in Zuid-Limburg bei der
Suchthilfe gemeldet haben oder die wegen ihres problematischen Drogenkonsums bei
den betroffenen Einrichtungen in Behandlung sind.
161
Beim limburgischen Beratungsbüro für Alkohol und Drogen CAD waren für
die gesamte Provinz Limburg im Zeitraum 1998-2007 jedes Jahr immer mehr Kunden
eingetragen. Betrug ihre Zahl 1998 noch 1.713, lag sie 2003 bei 2.154 und 2007 bei 2.589.
Dieser kontinuierliche Anstieg wird nicht nur durch die zunehmende Zahl an Kunden
verursacht, die Probleme mit dem Konsum von Opiaten haben (von 395 im Jahr 1998
auf 517 in 2007), sondern auch durch die steigende Zahl von Problemkonsumenten von
Stimulantien (von 289 im Jahr 1998 auf 458 im Jahr 2007) und von Cannabis (von 373
im Jahr 1998 auf 548 im Jahr 2007).154
Die Mondriaan Zorggroep, die vor allem in Zuid-Limburg aktiv ist, regis­
trierte 2007 2.391 Patienten. 931 von ihnen hatten ein primäres Problem mit Alkohol,
aber 701 ein Problem mit Heroin, 179 mit Kokain, 201 mit Cannabis und 80 mit
Amphetamin.155
6.6.2.
Auf belgischer Seite
Auf belgischer Seite der Grenze besteht durch die große Zahl der Bezirke und vor allem
der großen Zahl (kleiner) Gemeinden kein so guter Überblick der Problematik der
Drugsrunner und Drogenhäuser wie auf der niederländischen Seite. Es besteht aber
kein Zweifel, dass ein Teil der (vorwiegend marokkanischen) Drugsrunner, die in
Maastricht operieren, nicht nur in Richtung Lüttich aktiv sind, sondern auch in
Richtung Lanaken, und hier insbesondere in Smeermaas und Veldwezelt.
Einige von ihnen versuchen, neue Kunden auf der Straße anzulocken, ein
anderer Teil versucht, seine bekannten Kunden von Wohnungen aus zu bedienen, die
oft über Freunde in diesen Gemeinden bzw. Dörfern angemietet werden.
Schätzungsweise sind alleine in Lanaken 70 Drugsrunner aktiv, von denen 30 in der
Gemeinde selbst wohnen. Sie sind sehr aggressiv im Verkehr und auch gefährlich und
sorgen in vielerlei Hinsicht für erhebliche Belästigungen. Die Verdienstmöglichkeiten
liegen bei 2.000 Euro monatlich einschließlich Auto, Mobiltelefon und Auf­
enthaltskosten. Je mehr Mobiltelefone ein Runner hat, desto wichtiger ist er in dem
Netzwerk. Untersuchungen haben ergeben, dass die in diesen Gemeinden aktiven
Runner zu Netzwerken gehören, die bis nach Rotterdam reichen.
Marokkanische Drugsrunner („rabatteurs“) sind tatsächlich auch in Lüttich
und in anderen Gemeinden entlang der E25 bis hin nach Luxemburg kein unbekanntes
Phänomen mehr. In vielen Fällen stammen diese Runner aus den Niederlanden. Einige
von ihnen sind inzwischen in Lüttich mehr und mehr als Drogendealer tätig. Sie
kommen über die Niederlande (Maastricht) nicht nur an Haschisch und Nederwiet,
154
Die Zahlen stammen aus einem Bericht, der von einem Beamten der Gemeinde Maastricht zur Verfügung
gestellt wurde.
155
Mondriaan Zorggroep, Sparte Suchthilfe, Kerncijfers 2007 (Broschüre Saai is anders).
162
sondern vor allem über Amsterdam, Rotterdam und Breda auch an Kokain und Heroin.
Hierbei werden alle denkbaren Schmuggelmethoden eingesetzt, um den belgischniederländischen Grenzkontrollen zu entgehen, zum Beispiel durch die Einschaltung
von gut gekleideten älteren Herren oder gepflegten älteren Damen als „Mulis“.
Außerdem spielt bei der Belieferung von Lüttich mit Kokain neben dem Hafen von
Antwerpen auch der Flughafen von Bierset eine wichtige Rolle, und zwar speziell die
Paketdienste, die an diesem Flughafen aktiv sind. Übrigens sind nicht nur die
niederländischen Drugsrunner und -dealer wichtige operationelle Dreh- und
Angelpunkte beim Vertrieb von Drogen in Lüttich, sondern auch schon viel länger
ansässige kriminelle Gruppen nordafrikanischen Ursprungs. In vielen Fällen geht es
bei ihrem Kleinhandel nicht um ein paar Gramm Cannabis, sondern um hunderte
Gramm bis hin zu halben und ganzen Kilos. Dieser Handel wird sowohl von
Drogenhäusern (Wohnungen, Gaststätten etc.) in der Stadt aus betrieben als auch aus
gemieteten oder geleasten Autos heraus auf Parkplätzen entlang der Autobahnen. Die
ursprünglich aus Lüttich stammenden kriminellen Gruppen schmuggeln auch in
relativ großem Stil verschiedene Drogen nach Deutschland, Frankreich, Luxemburg
und Italien.
Im Übrigen ist es in manchen Gerichtsbezirken gar nicht so leicht, eine
Verurteilung von festgenommenen Drugsrunner zu erwirken. Im Bezirk Tongeren
war dies bis Anfang 2008 sogar noch nie gelungen. Die in manchen Fällen
beschlagnahmten Fahrzeuge, Handys und Gelder mussten daher auch zurückgegeben
werden. In einigen Fällen wurde festgestellt, dass der Eigentumsanspruch an
Gegenständen verwirkt worden ist, weil die Eigentümer nicht ausfindig gemacht
werden konnten. Im Bezirk Lüttich hatte man bis zu diesem Zeitpunkt gemischte
Erfahrungen mit der Verfolgung einiger Drugsrunner gemacht. In den zwei Fällen, die
bis zu dieser Zeit anhängig gemacht worden waren, erfolgte in einem Fall eine
Verurteilung und in der anderen Sache ein Freispruch. Bemerkenswert ist in diesem
Zusammenhang, dass der Prokurator des Königs in Lüttich in einem Rundbrief vom
7. Februar 2008 mitgeteilt hat, wie auf das Phänomen der Drugsrunner zu reagieren
sei. Dies beweist einmal mehr, dass dieses Phänomen inzwischen erhebliche
Proportionen annimmt.156 In dem Rundbrief wird übrigens nicht nur auf das offensive
und aggressive Verhalten der Runner auch gegenüber Polizisten eingegangen, sondern
auch auf die Schwierigkeiten, strafrechtlich gegen sie vorzugehen, weil sie oft keine
Drogen oder nur sehr kleine Drogenmengen mit sich führen.
Angesichts dieser Darstellung darf nicht vergessen werden, dass die Stadt
Lüttich mit einer hohen Zahl an Kokain- und Heroinabhängigen zu kämpfen hat. In
den verfügbaren Gutachten wird ihre Zahl auf mindestens 3.900 und höchstens 5.000
Abhängige geschätzt. Wenn man bedenkt, wie viel Heroin (1.500 bis 2.400 Personen
156
163
Ein Exemplar dieses Rundbriefs wurde uns bei der Staatsanwaltschaft von Lüttich vorgelegt.
minimal 0,5 Gramm) und Kokain (2.400 bis 3.600 Personen ebenfalls minimal 0,5
Gramm) sie täglich benötigen, ist leicht auszurechnen, dass auf Jahresbasis – und diese
Schätzungen sind noch eher niedrig – zwischen 292 Kilo und 438 Kilo Heroin in die
Stadt gelangen müssen und zwischen 438 Kilo und 1.314 Kilo Kokain. Dies erklärt
natürlich nicht nur, dass der Drogenhandel in (Richtung) Lüttich sehr umfangreich ist,
sondern auch, dass ziemlich viel „kleine“ Kriminalität in der Stadt diesen Massen von
Abhängigen zuzuschreiben ist. Nicht ohne Grund werden Vorbereitungen für ein
Experiment mit kontrollierter Heroinabgabe an 200 Süchtige getroffen. Dies ist aber
nicht die einzige Anstrengung, die die Stadt unternimmt, um das große Problem der
Drogensucht zu lösen. So gibt es zahlreiche Einrichtungen auf sozialem, psychia­
trischem und medizinisch-sozialem Gebiet, die auf verschiedene Weise diesen
Drogenabhängigen Hilfe gewähren und sie betreuen. Die „Citadelle“ ist eine der
wichtigsten Drehscheiben in diesem Netzwerk. 2003 wurde Observatoire liégeois des
drogues errichtet.157
Übrigens fällt deutlich auf, dass in Gemeinden wie Genk die Abhängigkeit
von harten Drogen hauptsächlich auf eine ältere Klientel eingefleischter Konsumenten
beschränkt bleibt, während in etwas weiter entfernt gelegenen Gemeinden wie Tienen,
Sint-Truiden und Diest Jugendliche in sehr großer Zahl wieder heroinsüchtig werden.
Es machen Berichte die Runde, wonach es sich in diesen Gemeinden um viele hundert
Jugendliche handeln soll, die zum Teil von türkischen und marokkanischen Dealern
aus der Umgebung, zum Teil aber auch von verschiedenen Dealern aus Maastricht
versorgt werden.
6.6.3.
Auf deutscher Seite
Es steht außer Frage, dass der deutsche Teil der Euregio Maas-Rhein ein wichtiges
Gebiet für den Schmuggel und somit für den Vertrieb aller möglichen Arten von
Drogen aus den Niederlanden darstellt. Viele Drogen, die auf diesem Wege eingeführt
werden, sind nicht für den Genuss und den Kleinhandel in Aachen bestimmt, sondern
für Konsumenten in ganz Deutschland.
Dies hängt mit dem Umstand zusammen, dass Aachen keine so große
Population von schwerstabhängigen Drogenkonsumenten hat. Rund 350 bis 400
Drogenkonsumenten finden von Zeit zu Zeit den Weg zum Drogenkonsumraum. Der
harte Kern von ihnen besteht schon seit Jahren aus etwa 50/60 bis 100/150 Personen.
Um zu verhindern, dass dieses Problem größer wird, wurde ein Präventiver Rat mit
157
Siehe unter anderem das oben zitierte Gutachten der Police fédérale in Lüttich. Ferner sei auch verwiesen
auf das Aktionsprogramm der Stadt Lüttich auf der Website im Hinblick auf die Bekämpfung der
Drogensucht und der damit verbundenen Belästigungen (www.liege.be/projetdeville/action02.htm). Es
handelt sich hier um Action prioritaire no. 2.
164
Vertretern von u.a. Polizei und Stadtverwaltung eingerichtet.
Auch wird peinlich darauf geachtet, dass Drogenprobleme nicht eine Ver­
wahrlosung des Stadtzentrums zur Folge haben.
6.7.
Résumé
Im Résumé von Kapitel 3 wurde auf die besondere Rolle hingewiesen, die die
Niederlande auf den Drogenmärkten Europas und der Welt innehaben. Die Niederlande
sind nicht nur ein großer Produzent von Cannabis (Nederwiet) und synthetischen
Drogen, sondern darüber hinaus auch ein großer Verteiler von Kokain, Heroin und
Haschisch. Außerdem wurde in den Résumés der Kapitel 2 und 4 auf den eigenartigen
Umstand hingewiesen, dass die Niederlande zwar in vielerlei Hinsicht dieselbe
Drogenpolitik wie die umliegenden Länder anwenden, in einem Punkt aber eben
anders denken, und zwar bei der Umsetzung ihrer Politik im Hinblick auf die
Kleinkonsumenten von weichen Drogen. Hier dulden sie unter bestimmten
Voraussetzungen die Einrichtung von Coffeeshops, in denen der Kleinkonsument
relativ frei und sicher weiche Drogen von relativ guter Qualität kaufen kann.
Ausgerechnet aber dieser Punkt, dieser eine Unterschied, hat große – man
kann durchaus auch sagen – unverhältnismäßig große Folgen (gehabt). Dies führte
nämlich dazu, dass so genannte Touristen aus den umliegenden Ländern in immer
größerer Zahl die niederländischen Coffeeshops besucht haben, und hier natürlich
vor allem diejenigen in den Grenzregionen. Zweitens hat dies wiederum gefördert,
dass der zwar völlig illegale, aber dennoch lange Jahre mehr oder weniger geduldete
Anbau von Nederwiet in immer größerem Stil organisiert wurde, um der wachsenden
Nachfrage entsprechen zu können. Dabei ist dieser Anbau im Laufe dieser
Entwicklungen zu einem erheblichen Teil in die Hände von kriminellen Gruppen
gelangt.
So wurde eines der erklärten Ziele der niederländischen Drogenpolitik in
einem wichtigen Punkt völlig untergraben. Während die Coffeeshops ursprünglich
dazu dienen sollten, den Kontakt zwischen einerseits harten Drogen und andererseits
weichen Drogen (und damit den Kontakt zwischen schwerer Kriminalität und
gewöhnlichen älteren Jugendlichen) zu verhindern, bilden einige dieser Shops heute
gerade ein wichtiges Bindeglied zwischen diesen beiden Welten: die „Vordertür“ ist in
gewisser Weise zwar noch in Händen dieser Jugendlichen, aber die „Hintertür“ ist in
erheblichem Maße bereits in Händen der schweren Kriminalität.
Der andere bedeutende Bereich, in dem diese Zielsetzung nicht erreicht
wurde, ist, dass sich auf diesen ständigen Strom ausländischer Drogentouristen in
großem Stil Drugsrunner eingestellt haben, die diesen Touristen alle möglichen
Drogen in den Häusern ihrer Dealer verkaufen wollen. So wurde auch über diese
Häuser eine direkte Verbindung zwischen den Konsumenten weicher Drogen und den
kriminellen Gruppen zu Stande gebracht, die im Vertrieb von weichen und harten
165
Drogen aktiv sind. Und da man davon ausgehen darf, dass auch nicht wenige
niederländische Jugendliche diese Häuser besuchen, gilt die letzte Feststellung auch
in ihrem Fall. Alleine deshalb schon muss man den Schluss ziehen, dass die
Duldungspolitik – paradoxerweise – sich selbst ad absurdum geführt hat.
Ein anderes wichtiges Argument betrifft dennoch die Art und Weise, in der die
Zielsetzung der Trennung der Märkte (weiche Drogen gegenüber harten Drogen)
ausgestaltet wurde; denn auch diese Strategie hat, ebenfalls paradoxerweise, die
Duldungspolitik untergraben. Der freie (illegale) Markt hat jedenfalls dankbar
Gebrauch gemacht von den Einschränkungen, die den Coffeeshops im Rahmen dieser
Politik auferlegt wurden, z.B. kein Verkauf an Minderjährige, kein Verkauf von
anderen Drogen als Cannabis und kein Verkauf außerhalb bestimmter Öffnungszeiten.
Nicht wenige niederländische Gemeinden, auch einige wichtige Grenzgemeinden,
haben sich sogar bewusst dafür entschieden, überhaupt keine Coffeeshops zuzulassen.
Die vorhersehbare Folge war, dass die großen Lücken im Drogenangebot von nichtgeduldeten Verkäufern von Cannabis (und anderen Drogen) geschlossen wurden, die
diese Drogen in ihrer Wohnung, hinter der Ladentheke ihres Geschäfts oder über ihre
Handynummer verkauft haben.
Die Studie von Korf u.a. hat außerdem gezeigt, dass in Gemeinden mit
geduldeten Coffeeshops die nicht-geduldeten Verkaufsstellen ungefähr 30% des
Verkaufs von Cannabis in Händen haben. Je höher die Coffeeshopdichte (Coffeeshop
pro Einwohner), desto größer ist der Anteil dieser Shops beim lokalen Verkauf.
Letzteres ist auch der Fall in Maastricht, einer Gemeinde, die wie größere Städte (z.B.
Amsterdam und Rotterdam) über eine hohe Coffeeshopdichte verfügt. Umgekehrt gilt
diese Regel allerdings nicht. Korf u.a. haben nämlich festgestellt, dass die Konsumenten
in Gemeinden ohne Coffeeshops oder mit einer niedrigen Coffeeshopdichte am
häufigsten irgendwo anders einkaufen. Für das ganze Land hat man errechnet, dass es
einige Tausend nicht-geduldeter Anbieter von Cannabis gibt, wobei die vier großen
Städte und die Gemeinden ohne Coffeeshops außer Betracht gelassen wurden.
Insgesamt genommen bilden diese Anbieter eine Schattenwirtschaft, deren Aus­
wirkungen nicht zu unterschätzen sind. Die Straßendealer, die oft gerade an
Minderjährige Drogen verkaufen, sind selbst auch oft minderjährig.158
Aber wie dem auch sei: Die Situation in Zuid-Limburg steht in besonderer
Weise Modell für die Lage, in der sich die Niederlande insgesamt inzwischen befinden.
Auf der einen Seite handelt es sich um ein erlesenes Gebiet für die Produktion von
synthetischen Drogen und Nederwiet, auf der anderen Seite geht es um ein Gebiet, von
dem aus in großem Stil nicht nur diese Drogen, sondern auch Haschisch, Kokain und
Heroin vertrieben werden. Hinzu kommt, dass – wie in Polizeikreisen schon eher
158
Siehe den Beitrag von D. Korf u.a. über „Cannabis zonder coffeeshops“ in der mehrfach zitierten Studie
von B. De Ruyver und T. Surmont über grenzüberschreitenden Drogentourismus.
166
festgestellt wurde – die Zwangslage, in die Zuid-Limburg geraten ist, nicht nur
zurückzuführen ist auf die niederländische Drogenpolitik im Allgemeinen, auf den
einen großen Unterschied zwischen dieser Politik und der Drogenpolitik der
umliegenden Länder und natürlich auch nicht auf die Lage von Zuid-Limburg an einer
Schnittstelle von Wegen, deren Entstehung bis in die Römerzeit zurückreicht, sondern
dass diese Zwangslage auch eine Folge eines Mangels an politischem Handeln sowohl
auf der Ebene dieser niederländischen Regio als auch auf der Ebene der Euregio MaasRhein insgesamt ist. Dies war jedenfalls eine der Schlussfolgerungen im 5. Kapitel. Um
bestimmen zu können, in welchem Maße und auf welche Weise dieser Mangel
wettgemacht werden kann und muss, ist eine allgemeine Beurteilung der Schwere der
gegenwärtigen Drogenprobleme und insbesondere der Probleme drogenbedingter
Kriminalität in dieser Euregio erforderlich. Ohne Übertreibung kann festgestellt
werden, dass diese Probleme in verschiedener Hinsicht besonders schwerwiegend sind.
Einige Gesprächspartner sprachen sogar von einer regelrechten Notlage.
Erstens kann auf die vielschichtigen Probleme verwiesen werden, die vor
allem auf der niederländischen und belgischen Seite der Grenze mit dem geduldeten
Vertrieb von weichen Drogen sowie dem nicht-geduldeten, illegalen Vertrieb aller
möglichen Drogen einhergehen; vom letztgenannten Umstand zeugen insbesondere
ganz deutlich die zahlreichen Drugsrunner und die vielen Drogenhäuser. Damit gehen
natürlich auch die Probleme der Drogensucht einher, wie diese vor allem in einer Stadt
wie Lüttich offen zu Tage treten, die aber auch in anderen großen und kleinen
Gemeinden nicht zu unterschätzen sind.
Zweitens ist auf die erheblichen Probleme hinzuweisen, die durch die
Drogenproduktion verursacht werden. Hierbei kann man natürlich nicht die
Produktion von synthetischen Drogen außer Betracht lassen, aber sicher auch nicht die
Produktion von Nederwiet. Die Art und Weise, in der ein erheblicher Teil des
Hanfanbaus durch kriminelle Gruppen in den drei Landesteilen organisiert wird, ist
an sich schon ein kriminelles Problem ersten Ranges, bildet vor allem aber auf der
niederländischen Seite der Grenze darüber hinaus ein erhebliches Hindernis für die
gesellschaftliche Entwicklung sozial schwächerer Gruppen und Wohnviertel, in denen
diese Gruppen leben. Die Gefahr des Entstehens einer Unterschicht, die in eine illegale
Drogenwirtschaft verstrickt wird, sollte nicht bagatellisiert werden.
Drittens darf nicht übersehen werden, dass die kriminellen Gruppen, die viel
Geld sowohl mit der Produktion von Drogen als auch mit dem Drogenverkauf
verdienen, zweifellos versuchen werden, einen Teil der Gewinne in legale
Wirtschaftsbereiche zu investieren, wodurch eine gewisse Kriminalisierung dieser
Sektoren erfolgen wird. Im Zusammenhang damit sollte man weiterhin immer daran
denken, dass Drogenproduktion und Drogenhandel in der Euregio Maas-Rhein nicht
isoliert existieren, sondern immer mit anderen Formen der schweren Kriminalität
einhergehen. Zu denken ist hierbei auf jeden Fall an Waffenhandel und vielleicht auch
(aber das erfordert noch nähere Nachforschungen) an Menschenhandel. Besorgnis­
167
erregend sind auch Berichte und Gerüchte über eine vereinzelt vorkommende
systematische Erpressung im Hotel- und Gaststättengewerbe.
Viertens ist zu betonen, dass die Problematik drogenbedingter Kriminalität
nicht nur an sich ein erhebliches Problem ist, das die Euregio plagt, sondern auch ein
ernstes Problem deshalb, weil es den betreffenden Behörden in den drei Landesteilen
bislang nur unzureichend gelungen ist, innerhalb ihrer (immer begrenzten)
Möglichkeiten die Bekämpfung dieses Problems so weit wie möglich gemeinsam zu
organisieren. Gerade auch hierdurch ist die Lage jedenfalls in den vergangenen Jahren
in gewissem Maße unkontrollierbarer geworden und haben Initiativen zur Linderung
der Probleme, wie nicht zuletzt auch die Umsiedlung der Coffeeshops in Maastricht,
in erster Linie unbeabsichtigt für mehr Zwietracht als Eintracht gesorgt.
Und fünftens ist hier klar festzustellen, dass die manchmal erheblichen
Meinungsverschiedenheiten über die Politik, die im Rahmen der Drogenproblematik
geführt werden kann und muss, allmählich die Verwaltungsbeziehungen in der
Euregio Maas-Rhein im Allgemeinen stark belasten und so auch den Weg zu einer
gemeinsamen Politik auf anderen, für die Euregio sehr wichtigen Gebieten gegen­
wärtig behindern. Dies ist jedenfalls der Hauptgrund, weshalb der Vorstand dieser
Euregio das Gutachten in Auftrag gegeben hat, das Ihnen nunmehr vorliegt.
168
7.
Allgemeines Résumé: ein Handlungskonzept
7.1.
Einleitung
Oben wurde vor dem Hintergrund der Entwicklungen in der Europäischen Union und
in den betreffenden Ländern einerseits ein detailliertes Bild von der Politik gezeichnet,
die in der Euregio Maas-Rhein zur besseren Bekämpfung der Drogenproblematik
betrieben wird, und andererseits auch ein detailliertes Bild drogenbedingter
Kriminalität. Wer diese beiden Bilder einander gegenüberstellt, muss fast zwangs­
läufig zu dem Schluss gelangen, dass sie nicht in einem ausgewogenen Verhältnis
zueinander stehen. Es wurde zwar in den vergangenen Jahren auf der Ebene der
Gemeinden und hier insbesondere auf der Ebene von Städten wie Heerlen, Maastricht
und Lüttich, auf der Ebene der drei Landesteile und auch auf der Ebene der Euregio als
solche alles mögliche unternommen, um die Drogenprobleme auf den einzelnen
Ebenen zu meistern, aber trotzdem ist festzustellen, dass diese Anstrengungen bislang nicht ausgereicht haben, dieses Ziel zu erreichen. Dies wurde in den voran­
gegangenen Kapiteln hinreichend aufgezeigt. Es gibt noch immer eine erhebliche
Diskrepanz zwischen dem Ernst der Drogenproblematik, nicht zuletzt auch auf dem
Gebiet der drogenbedingten Kriminalität, und der Effizienz der betriebenen
Drogenpolitik.
Die Aufgabe liegt nunmehr darin, über ein Handlungskonzept ein Instru­
mentarium zu schaffen, mit dem diese Diskrepanz, diese Unverhältnismäßigkeit, so
weit wie möglich reduziert werden kann. Für den Erfolg eines solchen Hand­
lungskonzepts müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Zunächst muss
es auf dem Gedanken basieren, dass nur eine organisatorisch und inhaltlich integrierte
Politik, die die Drogenproblematik insgesamt erfasst, realistische Erfolgsaussichten
hat. Zweitens muss sich ein solches Konzept auf die Euregio als Ganzes beziehen.
Einzelinitiativen werden nicht hinreichend die beabsichtigten Wirkungen entfalten
und werden dort, wo dies wohl der Fall ist, leicht zu einem Konfliktpunkt zwischen
den betreffenden Parteien in den drei Landesteilen werden.
Dieses Handlungskonzept kann als eine aktualisierte und demnach moderne
Fassung des Schengen-Kompromisses angesehen werden, wie er in Kapitel 2 analysiert
wurde. Auf der einen Seite beruht auch dieses Konzept auf dem Gedanken, dass die
Parteien eine kollektive Verantwortung für die Kontrolle drogenbedingter Kriminalität
tragen und dass sie in diesem Zusammenhang zur Erreichung ihrer Ziele einerseits
gemeinsam handeln müssen, aber andererseits auch gemeinsam bestimmte Dinge
unterlassen müssen. Die erste Forderung ergibt sich aus der Verpflichtung zum
Tätigwerden, die die Schengen-Parteien übernommen haben. Die zweite Forderung
liegt in der Vereinbarung, dass die negativen Auswirkungen, die die eigene Politik für
169
die Politik der anderen haben kann, so weit wie möglich bekämpft werden müssen.
Diese Aussagen implizieren auch, dass sich das vorliegende Handlungskonzept
nicht nur auf die Euregio Maas-Rhein und die einzelnen Landesteile beziehen kann,
sondern notwendigerweise auch auf die betreffenden Länder als solche Bezug nimmt,
auf die Niederlande, auf Belgien und Deutschland und in einiger Entfernung vor allem
auch auf Frankreich sowie auf die Europäische Union, der diese Länder angehören.
Dies ergibt sich von selbst aus dem Umstand, dass die in der Euregio mögliche Politik
in hohem Maße bestimmt wird von der Politik, die die Mitgliedstaaten sowohl für sich
als auch im europäischen Zusammenhang entwickelt haben. Ebenso selbstverständlich
ist aber auch, dass ein Teil der Drogenprobleme, die diese Euregio plagen, in
unterschiedlicher Weise mit den entsprechenden Problemen auf (inter)nationaler
Ebene verbunden sind.
Diesen einleitenden Anmerkungen entsprechend werden im Folgenden
zunächst die Empfehlungen für eine Intensivierung der euregionalen Zusammen­
arbeit formuliert. Anschließend wird aufgezeigt, auf welche Weise die Politik für die
drei Landesteile angepasst werden könnte und sollte. Danach wird für die Stärkung
der Rolle der nationalen/zentralen Behörden in der euregionalen Drogenpolitik
plädiert. Und zum Schluss wird angegeben, wie eine derartige Aktualisierung des
Schengen-Kompromisses in eine Zukunftsperspektive passt, die zurzeit von Brüsseler
Arbeitsgruppen für die Europäische Union ausgearbeitet wird. Dass sich nicht
sämtliche dieser Empfehlungen in vollem Umfang und einzig und allein auf die
Bekämpfung drogenbedingter Kriminalität beziehen können, spricht wohl für sich.
Einige Maßnahmen haben nun einmal von sich aus eine breitere Funktion und sollen
auch für andere wichtige euregionale Verbrechensprobleme einsetzbar sein, wie
Frauenhandel, Umsatzsteuerbetrug und verschiedene Eigentumsdelikte unter
Anwendung von Gewalt.
7.2.
Intensivierung der euregionalen Zusammenarbeit
Unsere Analyse der Drogenproblematik stellt überzeugend dar, dass die diesbezüglichen
gemeinschaftlichen Probleme der drei Landesteile nur in Grenzen gehalten werden
können, wenn sich alle drei gemeinsam dafür einsetzen. Dieser Einsatz müsste mit
Kraft und mit Elan auf die Verwirklichung eines 5-Punkte-Programms gerichtet
werden.
7.2.1.
Die Bildung eines euregionalen Sicherheitsdreiecks
Der erste Punkt betrifft die Bildung eines euregionalen Sicherheitsdreiecks. Dies­
bezüglich wurde bereits mehrfach festgestellt, dass die heutigen Probleme zum Teil
auf das Fehlen eines Forums zurückzuführen sind, auf dem diese Probleme von allen
betreffenden Verwaltungs-, Justiz- und Polizeibehörden rechtzeitig und effektiv
170
erörtert werden können, also ein euregionales Beratungsgremium. Angesichts der hier
behandelten Probleme könnte dieses Beratungsgremium sehr treffend als euregionales
Sicherheitsdreieck bezeichnet werden.
Für die Zusammensetzung dieses Dreiecks kann auf die Beratungsstrukturen
zurückgegriffen werden, wie sie in der Euregio bereits bestehen: das BES (Büro für
euregionale Zusammenarbeit), die MAHHL-Gemeinden (Maastricht, Aachen,
Hasselt, Heerlen, Lüttich) und die NeBeDeAgPol (Niederländisch-Belgisch-Deutsche
Arbeitsgemeinschaft der Polizei). Da gerade auch die kleinen Gemeinden besonders
stark mit der Drogenproblematik konfrontiert werden, liegt es auf der Hand, dass sie
in der einen oder anderen Weise in die Beratungen im MAHHL-Zusammenhang
einbezogen werden. Der Grundgedanke ist, dass durch jedes dieser Gremien eine näher
zu bestimmende Zahl von Vertretern bezeichnet wird, die einen Sitz im euregionalen
Sicherheitsdreieck erhalten. Der Vorsitz dieses Dreiecks kann in verschiedenen
Varianten ein wechselnder Vorsitz sein (nach Land oder nach Amtsstellung).
Dieses Sicherheitsdreieck erfüllt natürlich keine operationellen oder
exekutiven Aufgaben. Sein Auftrag ist „nur“, Leitlinien der Politik im Hinblick auf
die großen Probleme, die sich stellen, zu entwickeln. Zurzeit ist dies die Drogenpolitik. Ein anderes Mal kann es sich um Probleme im Bereich von Menschenhandel
oder Einbrüchen unter Gewaltanwendung handeln. Es ist selbstverständlich, dass die
Politik auf diesen Gebieten von Arbeitsgruppen vorbereitet werden kann, die sich aus
Vertretern der betreffenden Einrichtungen und Behörden zusammensetzen. Diese
Arbeitsgruppen müssten nach einiger Zeit auch überprüfen können, ob die aus­
gearbeiteten Konzepte einer Anpassung bedürfen oder nicht.
Wichtig ist auch, dass dieses Dreieck seine Erkenntnisse über Probleme der
Euregio einbringt, um Politiker auf nationaler Ebene nicht nur auf diese Probleme
hinzuweisen, sondern ihnen auch Vorschläge für die Beseitigung von Defiziten in der
bestehenden allgemeinen Politik zu unterbreiten. Und bei diesen Defiziten kann es
sich sowohl um gesetzliche Regelungen handeln, die nicht mehr zeitgemäß sind, als
auch um die unzureichende Besetzung von Polizeikorps oder die zu geringen
Investitionen in die Tagesbetreuung von Rauschgiftabhängigen.
Diese beratende Rolle bringt uns schließlich zu dem vielleicht wichtigsten
Punkt, nämlich dass die Bildung eines derartigen euregionalen Sicherheitsdreiecks auf
einem formellen Mandat beruhen muss und die tatsächliche Unterstützung der
Minister der Justiz und des Inneren in den drei Ländern erhalten muss. Ohne dieses
Mandat und ohne diese Unterstützung würde so ein Dreieck den Auftrag nicht erfüllen
können. Die Unterstützung ist übrigens auch erforderlich, um für die Euregio einen
ausreichenden Beistand durch nationale oder föderale Polizeibehörden und
Staatsanwaltschaften zu gewährleisten.
171
7.2.2.
Der schrittweise Aufbau des Netzwerks JustPol-EMR
Soll die Politik, die von dem euregionalen Sicherheitsdreieck in Grundzügen
ausgearbeitet wird, in der Praxis erfolgreich sein, ist es außerordentlich wichtig, dass
die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit straffer organisiert wird, als dies
bislang der Fall ist. Weil der Vorschlag zur Gründung von Eurocrime alleine schon
wegen der Namensgebung sehr umstritten ist, wird hier vorgeschlagen, im Geist von
Eurocrime Schritt für Schritt ein Netzwerk JustPol-EMR zu bilden, das im Bereich
der strafrechtlichen Rechtswahrung der euregionalen Kriminalpolitik, wie sie
allgemein vom Sicherheitsdreieck formuliert wird, Form und Inhalt verleihen kann.
Dies hat verschiedene Konsequenzen.
Zunächst ist an eine weitere Stärkung des BES zu denken, das in den
vergangenen Jahren als Dreh- und Angelpunkt in der Zusammenarbeit zwischen den
Staatsanwaltschaften in den einzelnen Landesteilen fungierte. Die niederländische
und die deutsche Seite haben inzwischen für eine adäquate personelle Besetzung
gesorgt. Von belgischer Seite müsste ein erfahrener Staatsanwalt zu diesem
Beratungsgremium abgeordnet werden. Dann bildet das BES einen stabilen Dreifuß
und kann mit seiner Autorität in den drei Landesteilen die angemessene Abwicklung
wichtiger Rechtshilfeersuchen, die Koordination von einschneidenden personen­
bezogenen strafrechtlichen Ermittlungen und die Ansteuerung von grenzüber­
schreitenden Ermittlungen in Bezug auf Geldwäsche sowie Finanzinvestitionen
gewährleisten.
Zweitens geht es um den Aufbau einer euregionalen Kriminalpolizei
(Euregionale recherche / ER). Angesichts der heftigen Diskussionen zur Gründung einer
solchen Kriminalpolizei gilt auch hier als Devise die stufenweise Umsetzung der Idee.
Die Arbeitsgruppe Kriminalpolizeichefs (Werkgroep Recherchechefs / WR), die kürzlich
im NeBeAgPol-Rahmen eingerichtet wurde, bildet einen hervorragenden neuen
Ausgangspunkt für die dringend erforderliche Intensivierung der polizeilichen
Zusammenarbeit auf strafrechtlichem Gebiet. Wenn es dieser Arbeitsgruppe unter
anderem auf Grund integrierter Analysen der Verbrechensprobleme in der Euregio
und in enger Rücksprache mit dem BES gelingen sollte, konkrete Prioritäten in der
grenzüberschreitenden Fahndung festzustellen (einschließlich der Zuweisung von
Personen und Material), ist es tatsächlich nicht erforderlich, direkt den Sprung zu einer
euregionalen Kriminalpolizei zu wagen. Dann ist es besser, dass zunächst mit allen
möglichen Modalitäten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit experimentiert
wird: Parallel- oder Spiegelermittlungen, allgemeine Rechtshilfeersuchen und gemein­
schaftliche Fahndungsteams, abhängig von dem zu bewältigenden Problem und dem
Stand der strafrechtlichen Ermittlungen. Schlau geworden durch Erfahrung kann
dann in einem späteren Stadium geprüft werden, ob es erwünscht oder erforderlich ist,
mehr Einheit und mehr Effizienz zwischen den Kriminalpolizeien in der Euregio
durch die Gründung einer euregionalen Kriminalpolizei zu schaffen. Diese müsste
172
auch dann übrigens nicht unbedingt aus einer selbstständigen Kriminalpolizeibehörde bestehen, sondern könnte sehr gut als Netzwerk spezialisierter Abteilungen
und qualifizierter Mitarbeiter ausgestaltet werden, das um einen festen Kern von
Führungskräften und Spezialisten herum gebildet wird. Übrigens täte die Arbeits­
gruppe gut daran, von Anfang an Vertreter der nationalen und föderalen
Kriminalpolizeibehörden bzw. der Kriminalpolizei auf Bundeslandebene an ihrer
Tätigkeit zu beteiligen.
An dritter Stelle ist auch der weitere Ausbau des Euregionalen PolizeiInformations-Cooperations-Centrums (EPICC) von großem Interesse, nicht nur, um
den täglichen Austausch von Informationen in der Euregio weiter zu fördern und zu
erleichtern, sondern auch um die Zusammenarbeit zwischen den betreffenden
Polizeibehörden und damit den Zusammenhang in ihrem operationellen Auftreten zu
erhöhen. Der Ausbau dieses Zentrums sollte einerseits in Form der Organisation einer
permanenten Dienstleistung und demnach im Rahmen einer gewissen Erhöhung des
Personalbestands erfolgen. Andererseits sollten dabei die Möglichkeiten verbessert
werden, Analysen der immer zahlreicheren Berichte anzufertigen, die über das EPICC
laufen. In engem Zusammenhang damit ist es notwendig, dem internationalen
Rechtshilfezentrum (IRC), einer Art Zwillingsbruder des EPICC, einen selbstständigen
Status innerhalb des nationalen niederländischen Netzwerks von Rechtshilfezentren
zu verleihen. Nur mit diesem Status kann dieses Zentrum in adäquater Weise seiner
Aufgabe in der – wie man es auch dreht und wendet – komplexen operationellen
Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden und den Staatsanwaltschaften in der
Euregio gerecht werden. Deshalb spricht es eigentlich für sich, dass das BES und die
Arbeitsgruppe Kriminalpolizeichefs (WR) eng in die Arbeit des IRC eingebunden
werden müssen.
Viertens ist es naheliegend, auch die Joint Hit Teams (JHT) angesichts ihrer
Aufgabenstellung im Netzwerk JustPol-EMR unterzubringen. Damit diese Teams
optimal auf dem Gebiet der gesamten Euregio und möglicherweise noch darüber
hinaus bis nach Südbelgien, Luxemburg und Frankreich tätig sein können (und das ist
in gewisser Weise der Wunsch vieler Beteiligter), ist es allerdings unvermeidlich, dass
Belgien, Luxemburg und auch Frankreich (stärker) in die JHTs investieren. Schließlich
ist es auch ihre Aufgabe und liegt es auch in ihrem Interesse, die durch den
Drogentourismus verursachten Probleme einzudämmen. In erster Linie betrifft es
hier die Einstellung von mehr Polizisten. In zweiter Linie geht es auch um die Unter­
stützung durch Spezialkräfte bei gefahrvollen Aktionen oder Großeinsätzen.
Fünftens müssten im JustPol-Rahmen große Anstrengungen im Hinblick auf
die Aus- und Weiterbildung von Staatsanwälten, Polizisten, Untersuchungsrichtern
usw. unternommen werden. So könnten diese Personen auch auf diesem Weg in die
Lage versetzt werden, die Geschlossenheit zu entwickeln, die dringend erforderlich ist,
um in adäquater und effektiver Weise in einer Vielzahl grenzüberschreitender
Strafsachen miteinander zu kooperieren.
173
Da JustPol keine selbstständige Organisation, sondern eine euregionale
Arbeitsgemeinschaft von Polizei und Justiz sein soll, liegt es nahe, dass die Ansteuerung
dieses Netzwerks den Leitern der Staatsanwaltschaften und den Polizeichefs in der
Euregio übertragen wird, die sich hierbei der Möglichkeiten des BES und der
Arbeitsgruppe Kriminalpolizeichefs bedienen.
7.2.3.
Die Ausarbeitung administrativer Maßnahmen
In den vorangegangenen Kapiteln wurde hinreichend dargelegt, dass die Bewältigung
von Verbrechensproblemen nicht nur in strafrechtlicher Hinsicht, sondern auch auf
administrativem Weg erfolgen sollte. Darum ist es von großer Bedeutung, dass im
MAHHL-Zusammenhang eine Kommission gebildet wird, die sich mit den
verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten einer Eindämmung der drogenbedingten
Kriminalität in der Euregio befasst. Selbstverständlich müssten auch die kleinen
Gemeinden in der einen oder anderen Weise an der Arbeit dieser Kommission
teilnehmen können (MAHHL-plus). Eine solche Kommission müsste ferner als
Gegenstück und Gesprächspartner von JustPol fungieren und sich dabei vor allem auf
zwei Aspekte richten.
Erstens müsste von dieser Kommission geprüft werden, inwieweit – angesichts
der Politik in Bezug auf die Kriminalität, die das euregionale Sicherheitsdreieck
formuliert hat – die lokalen Verwaltungen auf Grund der kommunalen rechtlichen
Vorschriften oder aber des nationalen bzw. föderalen Rechts oder der rechtlichen
Regelungen auf Bundeslandebene über dieselben Möglichkeiten und Zuständigkeiten
verfügen, um administrativ eingreifen zu können. Hierbei kann auch an die
Möglichkeiten gedacht werden, Genehmigungsanträge zu screenen, Gebäude zu
schließen oder bestimmten Personen Aufenthaltsverbote aufzuerlegen. Eine
Arbeitsgruppe könnte im Wege einer vergleichenden Studie die aktuelle Situation
aufzeigen und Empfehlungen – auch in Richtung der höheren Gesetzgeber – für mehr
Einheitlichkeit in diesem Punkt zwischen den drei Landesteilen aussprechen.
Zweitens müsste sich diese Kommission mit der Anwendung der Möglich­
keiten und Zuständigkeiten befassen, über die lokale Verwaltungen verfügen. Das
heißt, dass sie sich für einen gewissen Dialog und die Koordination zwischen den
lokalen Verwaltungen einsetzen sollten, wenn von dieser oder jenen Gemeinde
tatsächlich von Befugnissen Gebrauch gemacht wird und dies weniger positive oder
sogar regelrecht negative Auswirkungen für andere Gemeinden hat. Hierbei ist zum
Beispiel zu denken an ein energisches Vorgehen gegen Hanfplantagen oder an die
Verhängung von Aufenthaltsverboten.
7.2.4.
Die Zusammenarbeit bei Prävention und Fürsorge
Es hat sich gezeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen den drei Landesteilen auf dem
174
Gebiet der Prävention und Fürsorge verbessert werden kann und verbessert werden
muss.
Was die Prävention individueller Drogenprobleme betrifft, spricht nichts
dagegen, die Aufklärung über Drogen und Drogenkonsum vor allem gegenüber
Jugendlichen auch auf euregionalem Niveau zu organisieren. Dies ist durchaus
logisch, wenn man bedenkt, wie stark sich der euregionale illegale Vertrieb von Drogen
entwickelt. Diese Empfehlung drängt sich auch angesichts des Umstands auf, dass
Jugendliche bequem die Landesgrenzen in der Euregio überschreiten, um einzu­
kaufen, abends auszugehen usw. Schulen, Sportvereine, spezialisierte soziale Ein­
richtungen müssten in diesem Punkt gemeinsam aktiv werden.
Außerdem sollte über die Möglichkeiten nachgedacht werden, auch die
Suchthilfe in gewissem Umfang auf ein euregionales Fundament zu stellen. In den
vorangegangenen Kapiteln wurde beschrieben, wie große bzw. größere und kleinere
Gemeinden in der Euregio mit manchmal sehr ernsten Suchtproblemen konfrontiert
wurden und werden. Bislang versucht jeder Landesteil und jede Gemeinde, diese
Probleme (weiterhin) aus eigener Kraft zu meistern. Die Frage ist allerdings, ob es nicht
wünschenswert ist, die örtlich vorhandenen Möglichkeiten – natürlich unter
bestimmten Voraussetzungen – auch in euregionalem Zusammenhang zur Verfügung
zu stellen. Zu denken ist hierbei natürlich an die Beratung Abhängiger, aber auch an
die Öffnung von Fürsorgeeinrichtungen mit Hilfe eines Systems von euregionalen
Betreuungspässen.
Übrigens bleibt der systematische Erfahrungsaustausch zwischen speziali­
sierten Betreuungsdiensten und Experten in der Euregio von großer Bedeutung. Der
Umfang, in dem dies heute passiert, müsste allerdings erweitert werden.
7.2.5.
Ein Appell an die Verantwortung von Berufsgruppen,
Wirtschaftsunternehmen und Bürgern
Organisierte Kriminalität ist immer in vielerlei Hinsicht in das so genannte normale
gesellschaftliche Zusammenleben eingebunden. Deshalb kann die Bekämpfung dieser
Kriminalität niemals nur die Aufgabe von Behörden und halb-öffentlichen Stellen
sein. Bestimmte Berufsgruppen, Wirtschaftsunternehmen und auch einzelne Bürger
tragen hier ebenso eine gewisse Verantwortung.
Die Art der drogenbedingten Kriminalität in der Euregio bringt es nicht
zuletzt mit sich, dass kriminelle Gruppen über Standorte (Firmengebäude,
Wohnungen) verfügen können, um Drogen zu produzieren, zu verstecken oder zu
verteilen. Dies bedeutet, dass von allen Personen, die an dem Ankauf, der Vermietung
oder dem Verkauf solcher Räumlichkeiten beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit
verlangt werden darf. Hierbei geht es unter anderem um Schätzgutachter, Makler,
Wohnungsbaugenossenschaften und private Eigentümer, Banken und Notare. Diese
Personen können nicht einerseits erhebliche Drogenprobleme in der Euregio
175
anprangern und andererseits so tun, als ob sie selbst mit der ganzen Entwicklung und
der Bewältigung der Probleme nichts zu tun haben.
Vielleicht müssten in diesem Punkt sogar mehr euregionale Beratungen
seitens der einzelnen Berufsgruppen und Interessenorganisationen stattfinden. Diese
könnten dann einerseits Erfahrungen über die Art und Weise austauschen, in der in
der Euregio Gebäude zu kriminellen Zwecken gekauft, gemietet und genutzt werden.
Andererseits können sie so voneinander lernen, was dagegen zu unternehmen ist.
7.3.
Anpassung der Politik in den drei Landesteilen
Wie in den vorangegangenen Abschnitten wird auch hier von den institutionellen
Verhältnissen ausgegangen, die in den verschiedenen Landesteilen bestehen. Jede
andere Vorgehensweise wäre wenig realistisch. Wichtiger zur Zeit ist auf jeden Fall zu
erkennen, welche Möglichkeiten in den jeweiligen Landesteilen bestehen, um die
Bewältigung der Drogenprobleme in der Weise zu verbessern und zu intensivieren,
dass dies auch der gemeinsamen Bekämpfung dieser Probleme in der Euregio als
Ganzes dient.
7.3.1.
Empfehlungen für den niederländischen Landesteil
7.3.1.1. Einige Empfehlungen für die gesamte Regio
In Bezug auf Zuid-Limburg liegt es erstens auf der Hand, eine energische Ausarbeitung
und Ausführung der Politik zu befürworten, die vom Polizeidreieck im Frühjahr für
diese Regio in verschiedenen Aktionsplänen beschrieben wurde, insbesondere in Form
des Aktionsplans für Maastricht und des Projekts BorderlineS. Sowohl in strafrechtlicher
als auch in administrativer Hinsicht umfassen diese weitgehend den Maßnahmen­
komplex, der erforderlich ist, um die drogenbedingte Kriminalität in der (Eu‑)Regio
besser überwachen zu können. Sie können daher auch sehr gut als Bausteine für die
allgemeine Politik dienen, die von einem euregionalen Sicherheitsdreieck zu
formulieren ist.
Als Ergänzung zu diesen Plänen wird allerdings empfohlen, dass die anderen
großen Gemeinden in der Regio – Maastricht, Sittard-Geleen und Kerkrade –
entsprechend dem Beispiel von Heerlen ebenfalls Projekte wie die Operation Hartslag
entwickeln, um in einer einträchtigen, transparenten und effektiven Weise die
Drogenprobleme auf ihrem Gebiet besser beherrschen zu können. Die Probleme sind
auch dort groß genug dafür. Dies bedeutet nicht, dass neue Maßnahmen ergriffen
werden müssen. Vielmehr sollten die bereits ergriffenen Maßnahmen mehr auf­
einander abgestimmt werden und, falls erforderlich, durch zusätzliche Maßnahmen
verstärkt werden.
Es gibt aber noch eine zweite zentrale Frage, die in diesen Plänen nicht
176
hinreichend zur Geltung kommt: die Organisation der Polizei Limburg-Zuid. Ihre
Ausgestaltung erfordert eine weitere Anpassung an die Probleme der Kriminalität,
insbesondere der drogenbedingten Kriminalität, wie diese sich in der (Eu‑)Regio
darstellen. Es ist auf jeden Fall zu prüfen, innerhalb der Kriminalpolizeibehörde
(centrale recherche) eine Betäubungsmittelabteilung zu installieren, die zumindest
Bescheid weiß über alle Aktivitäten, die im Korps auf dem Gebiet der (Bekämpfung
der) Drogenkriminalität und –belästigungen entwickelt werden, die mitverantwortlich
ist für alle strafrechtlichen Ermittlungen auf diesem Gebiet und die nicht zuletzt
deshalb als eine adäquate Ansprechstelle für die ausländischen Polizeibehörden und
(über das BES) die ausländischen Staatsanwaltschaften dienen kann.
Eine derartige Reorganisation führt dazu, dass außerdem geprüft werden
müsste, ob die Stärke der Kriminalpolizei und die des Polizeikorps im Allgemeinen
dem entspricht, was polizeilich in einem Gebiet wie der Euregio für eine systematische
und gegebenenfalls grenzüberschreitende Bewältigung der Probleme im Zusammen­
hang mit der organisierten (Drogen‑)Kriminalität erforderlich ist, ohne dass die
allgemeinen Polizeidienste in den Stadtvierteln und den Dörfern zu sehr darunter
leiden. Daneben ist zu untersuchen, inwieweit das Landespolizeikorps (Korps Landelijke
Politiediensten) über die nationale Kriminalpolizei und die überörtliche Kriminalpolizei
und damit auch die nationale Staatsanwaltschaft strukturell an der Fahndung nach
den kriminellen Gruppen beteiligt werden können, die von der Randstad aus den
Drogenhandel in der Euregio ansteuern. Ihre Ermittlung ist inzwischen jedenfalls
eine Aufgabe von nationaler Bedeutung und übersteigt sowieso die Leistungsfähigkeit
und die Reichweite einer (spezialisierten) regionalen Kriminalpolizei.
Der dritte wichtige Aspekt in diesem Teilbereich des Handlungskonzepts
betrifft die „Hintertür“ der Coffeeshops. Es gibt gute Gründe, um unter Verweisung
auf Artikel 126gg der niederländischen Strafprozessordnung (Wetboek van Strafvordering) kurzfristig über die zentrale Kriminalpolizei, die von der nationalen
Kriminalpolizei und der überörtlichen Kriminalpolizei unterstützt wird, eine
Aufklärungsfahndung einzuleiten nach Personen, die an der Einschleusung der
weichen Drogen in die Coffeeshops in Zuid-Limburg beteiligt sind. Eine derartige
Ermittlung ist ein wesentliches Element jedes Handlungskonzepts, das die
Drogenproblematik in dieser Regio und in der Euregio als solche tatsächlich
eindämmen soll. Wie in der betreffenden Aanwijzing der Generalstaatsanwaltschaft
(college van procureurs-generaal) ausgeführt wird, bietet die Aufklärungsfahndung die
Möglichkeit, die „Beeinflussung von bestimmten Bereichen im gesellschaftlichen
Zusammenleben durch die organisierte Kriminalität“ zu untersuchen.159 Angesichts
der Berichte über die Beteiligung einer Vielzahl krimineller Gruppen in ZuidLimburg an der Produktion, dem Handel und dem Vertrieb von bzw. mit Drogen
159
177
Der Text dieser „Aanwijzing“ ist zu finden in: http://archief.om.nl/bob/docs/12.htm
bestehen wohl gute Gründe, diese näheren Ermittlungen aufzunehmen.
7.3.1.2. Die Umsiedlung von Coffeeshops in Maastricht
Das heiße Eisen in diesem Zusammenhang ist natürlich die Umsiedlung einiger
Coffeeshops seitens der Gemeinde Maastricht an den Rand der Stadt. Unsere
Empfehlungen zu diesem Punkt lauten wie folgt.
Erstens wäre es gut, wenn nur mit der Einrichtung von einem, höchstens zwei
Coffeecornern begonnen würde; zu einem späteren Zeitpunkt kann dann geprüft
werden, ob der ursprüngliche Plan in vollem Umfang durchgeführt werden kann. Die
Auswahl der Standorte und die Voraussetzungen für eine Betriebsgenehmigung dieser
Einrichtungen sollten in enger Rücksprache mit den belgischen und niederländischen
Nachbargemeinden und nur mit deren Einverständnis festgelegt werden. Die strikte
Anwendung des BIBOB-Gesetzes und der Damokles-Politik sollte Bestandteil dieser
Voraussetzungen sein; diese Instrumente in diesem Fall nicht zu nutzen, würde auf
eine grobe Missachtung der Duldungspolitik und damit auf einen weiteren Zerfall der
Duldungspolitik hinauslaufen. Angesichts des Zeitrahmens, der im Résumé dieses
Kapitels für die erste Phase in der Ausführung des Handlungskonzepts empfohlen
wird, wäre es wünschenswert, dass der Gemeinderat von Maastricht vor dem 1. Juni
2009 eine Entscheidung über die Umsiedlung der Coffeeshops fassen könnte.
Zweitens ist es ratsam, vor Einführung und Ausführung dieser einschnei­
denden Maßnahmen einen euregionalen Begleitausschuss einzurichten, der nicht nur
für die Auswertung dieses umstrittenen „Experiments“ nach Verstreichen einiger
Jahre verantwortlich ist, sondern der auch befugt ist, zwischenzeitlich die Entwicklung
der Coffeecorner-Standorte und deren Einfluss auf die Entwicklung der Drogen­
problematik in der gesamten Euregio aus der Nähe zu verfolgen. Sie sollte dies­
bezüglich jederzeit gefragt und ungefragt gegenüber den zuständigen Stellen in den
drei Ländern Empfehlungen abgeben können.
Drittens ist zu betonen, dass diese Maßnahme nur in einem wichtigen Punkt
unmittelbar die Drogenproblematik in Maastricht lindern kann und dass die Antwort
auf die Frage, ob sich die diesbezüglich erwarteten positiven Auswirkungen auch
tatsächlich ergeben werden, stark von den anderen Maßnahmen abhängt, die in dieser
Gemeinde, in Zuid-Limburg und in (den beiden anderen Landesteilen in) der Euregio
getroffen werden. Auch aus diesem Grund sollte sich der Stadtrat von Maastricht sehr
für die Ausarbeitung und Ausführung der Politik einsetzen, die auf diesen anderen
Ebenen befürwortet wird.
Viertens sollte die Gemeinde Maastricht im Rahmen ihres strategischen
politischen Ziels einer weiteren Reduzierung der Zahl der Coffeeshops näher
untersuchen, unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, Coffeeshops durch
Abfindungszahlung auszulösen oder aber ihre Zahl durch Neufestsetzung der
Bauleitplanung (z.B. Bestemmingsplannen) zu verringern. Eine weitere Reduzierung des
178
geduldeten Angebots kann sicherlich auch einen wichtigen Beitrag zu einer
Herabsetzung der hohen Belästigungen leisten, die der Drogentourismus und die
damit verbundenen Probleme heute verursachen.
7.3.2.
Empfehlungen für den belgischen Landesteil
In den vorigen Kapiteln ist deutlich geworden, dass nicht nur das niederländische
Zuid-Limburg mit erheblichen Drogenproblemen kämpft, vor allem in Form der
drogenbedingten Kriminalität, sondern auch der belgische Teil der Euregio. Die
Probleme hier hängen in gewisser Weise sicherlich mit der Drogenproblematik und
der Drogenpolitik in den Niederlanden zusammen, sind aber zum Teil auch autonomer
Art. Nicht alle der in Lüttich konsumierten Drogen werden zum Beispiel aus Maastricht
angeliefert.
Ungeachtet des Ursprungs und der Dynamik der Drogenprobleme im
belgischen Landesteil ist es auch hier von größter Bedeutung, dass wie in Zuid-Limburg
ein regionaler Plan zur Bewältigung dieser Probleme erarbeitet wird. Angesichts der
Unterschiede zwischen den Problemen in der Provinz Lüttich und in der Provinz
Limburg (zum Beispiel das enorme Problem der Abhängigen in Lüttich, das
seinesgleichen in keiner einzigen Gemeinde der Provinz Limburg hat) ist es vielleicht
angezeigt, dass dieser Unterschied in diesem Plan berücksichtigt wird. Er sollte aber
nicht zu stark hervorgehoben werden, denn Drugsrunner, die von den Niederlanden
aus und speziell aus (der Umgebung von) Maastricht nach Belgien fahren, kümmern
sich nicht um die Sprachgrenzen. Für die französischen und vielen belgischen
Drogentouristen gilt dasselbe: Die Sprachgrenzen sind auch für sie irrelevant.
Ansonsten ist es natürlich notwendig, dass die Verfasser dieses Plans Rücksprache
halten mit den Bearbeitern der Pläne im niederländischen Landesteil und dass sie den
Plan auf diese Weise in die Politik einfügen, die das euregionale Sicherheitsdreieck
befürwortet.
Dazu wurde bereits an einigen Stellen angegeben, welche Punkte in diesen
Aktionsplan aufzunehmen sind. Abgesehen von einer tatsächlichen Beteiligung an
euregionalen Initiativen, die schon auf den Weg gebracht wurden (eine größere
Beteiligung am BES und an den JHTs), müsste in diesem Plan auch Raum geschaffen
werden für Maßnahmen, die besonders die eigene Regio oder die eigene(n) Provinz(en)
betreffen.
Oben wurde bereits auf die Notwendigkeit hingewiesen, eine gemein­
schaftliche Kriminalpolizei aus den Kriminalpolizeibehörden bei den zonalen Korps
und den justiziellen Abteilungen der föderalen Polizei zu bilden. Diese Kriminalpolizei
ist erforderlich, um selbstständig oder zusammen mit den Kriminalpolizeibehörden
aus anderen Teilen der Euregio eingehende strafrechtliche Ermittlungen über
kriminelle Banden durchführen zu können, die auf belgischem Staatsgebiet an
Produktion, Handel bzw. Vertrieb von/mit Drogen beteiligt sind. Daneben müsste
179
diese Kriminalpolizei vielleicht um zehn spezialisierte Polizeibeamte aus der
justiziellen Säule der föderalen Polizei für Ermittlungen gegen kriminelle Banden
verstärkt werden, deren illegale Aktivitäten weit über die Grenzen der Euregio
hinausreichen und an vielen Stellen in Belgien, den Niederlanden, Frankreich oder
Deutschland Auswirkungen zeigen. Dies bedeutet fast zwangsläufig, dass zumindest
in solchen Fällen auch die föderale Staatsanwaltschaft tätig werden muss, um
zusammen mit den örtlichen Staatsanwaltschaften den guten Verlauf der straf­
rechtlichen Ermittlungen zu gewährleisten, und zwar gerade auch derjenigen
Ermittlungen, die einen grenzüberschreitenden Charakter haben. Die Art und Weise,
in der die strafrechtlichen Ermittlungen gegen die marodierenden Tätergruppen
organisiert sind, kann hierbei als Beispiel dienen.
Ergänzend dazu wird es erforderlich sein, vor allem die Stärke der kleineren
zonalen Polizeikorps unter die Lupe zu nehmen und zu prüfen, in welchem Maße diese
erhöht werden sollte, um die Probleme bewältigen zu können, die nicht nur durch die
Erzeuger von Cannabis und synthetischen Drogen, sondern auch von den Drugs­
runnern und den Drogenhäusern verursacht werden. Vorläufige Schätzungen ergeben,
dass es sich hierbei um eine Verstärkung um insgesamt rund 20 Polizisten handeln
könnte. Deren Verteilung über die betreffenden zonalen Polizeikorps ist eine Frage
näherer Beratungen.
Außerdem müssten im Zusammenhang mit diesem regionalen Plan – wie
bereits in Zuid-Limburg – Aktionspläne für jene Gemeinden bzw. Gerichtsbezirke
geschaffen werden, die mit voller Wucht mit allen möglichen Drogenproblemen
konfrontiert werden. An erster Stelle ist hierbei natürlich an die Gemeinde
beziehungsweise den Bezirk Lüttich zu denken, aber mit Blick in die Zukunft ist auch
zu denken an die Gemeinden Tongeren, Genk, Eupen und Hasselt beziehungsweise
an die diesbezüglichen Gerichtsbezirke. Es sollte jedenfalls die Dynamik bei der
Standortverlegung berücksichtigt werden, die in Gang gesetzt wird, wenn im
niederländischen Zuid-Limburg die Drogenproblematik in größerem Stil und mit
mehr Einsatz von Mitteln und Befugnissen strafrechtlich und administrativ bekämpft
wird. Diese Dynamik könnte nämlich dazu führen, dass auch die eben genannten
kleineren Gemeinden und Bezirke verstärkt mit schwereren Drogenproblemen
konfrontiert werden, als dies gegenwärtig der Fall ist. Sowohl Lüttich als auch die
anderen Gemeinden haben in den vergangenen Jahren bereits eine Reihe von
Gegenmaßnahmen im Hinblick auf die Drogenprobleme getroffen, mit denen sie
konfrontiert werden. Dennoch könnte es für sie nützlich sein, sich die integrierte
Bewältigung der erheblichen Drogenprobleme näher anzuschauen, wie sie in Heerlen
und Venlo schon einige Jahre praktiziert wird und weiter oben näher beschrieben
wurde.
Schließlich müsste in einem Aktionsplan für den belgischen Teil der Euregio
auch der nötige Raum für Empfehlungen gegenüber den kommunalen und föderalen
Gesetzgebern geschaffen werden über die Einführung van Zuständigkeiten und die
180
Anwendung von Techniken und Verfahren, die bei einer zusammenhängenden
euregionalen Bekämpfung möglicher Drogenprobleme unentbehrlich geworden sind.
Auf Grund der Gespräche am runden Tisch kann hier auf eine ganze Reihe von
Maßnahmen verwiesen werden: die Befugnis, unter bestimmten Voraussetzungen
Privatwohnungen schließen zu können, die eine wichtige Rolle beim Vertrieb von
Betäubungsmitteln spielen, die Möglichkeiten, Drugsrunner verhaften zu können,
auch wenn sie keine Betäubungsmittel in ihrem Besitz haben, der Einsatz von
Lockvogelautos, um Drugsrunner „von der Straße“ holen zu können, die Einführung
eines BIBOB-artigen Verfahrens, um Antragsteller von Genehmigungen in bestimmten
Sektoren der Wirtschaft screenen zu können, ein vereinfachtes Verfahren, mit dem
unmittelbar alle Pflanzen und Gegenstände vernichtet werden können, die in einer
Hanfplantage oder in einem Drogenlabor vorgefunden werden, und der Abschluss von
Hanfvereinbarungen, um Cannabisplantagen aufdecken und sicher räumen zu können.
7.3.3.
Empfehlungen für den deutschen Teil der Euregio
Die Einheit und die Spezialisierung in der Organisation von Polizei und Justiz auf der
Ebene der Bundesländer hat in Nordrhein-Westfalen den großen Vorteil, dass es nicht
nötig ist, allerlei komplizierte Konstruktionen zu entwickeln, um die Uneinigkeit in
den eigenen Reihen über diese beiden Aspekte zu überwinden. Hinzu kommt, dass die
Drogenproblematik im deutschen Teil der Euregio weniger ernst zu sein scheint als in
den beiden anderen Landesteilen der Euregio. Dies gilt sowohl für die Zahl der
Cannabisplantagen und Drogenlabore als auch für die Zahl der Rauschgift­
abhängigen.
Dennoch wäre es wünschenswert, dass auch hier ein Aktionsplan entwickelt
wird, wie er für den belgischen und den niederländischen Teil der Euregio entwickelt
wurde. Dies ist einerseits wünschenswert im Hinblick auf den Zusammenhang in der
Politik, die durch ein euregionales Sicherheitsdreieck erarbeitet wird und die in
verschiedenen euregionalen Initiativen ihren Niederschlag finden wird. Dann könnte
auch von deutscher Seite angegeben werden, welche Investitionen in diese Initiativen
unter welchen Bedingungen erfolgen sollen. Andererseits ist die Erstellung eines
solchen Plans mit Blick auf die unmittelbare und operationelle Zusammenarbeit mit
den Behörden in den beiden anderen Landesteilen zu befürworten.
In einem derartigen Plan sollte zunächst vor allem der Auslegung und
praktischen Anwendung des Legalitäts- und des Opportunitätsprinzips bei der
Ermittlung und Verfolgung besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Welche
Konsequenzen sind damit für die Praxis der Strafrechtspflege verbunden, insbesondere
für die operationelle Zusammenarbeit mit der Polizei und Justiz im niederländischen
und belgischen Teil der Euregio?
Zweitens sollte in einem solchen Plan die Zusammenarbeit zwischen Polizeiund Justizbehörden einerseits und Verwaltungsbehörden andererseits zur Sprache
181
kommen: Inwieweit können sie und werden sie einander bei der strafrechtlichen bzw.
administrativen Kontrolle der Drogenprobleme auf deutschem Staatsgebiet durch den
Austausch von Informationen unterstützen?
Drittens müsste in diesem Plan dargelegt werden, inwieweit ein Bedarf an
Gesetzgebungsinitiativen besteht, um parallel zu den Niederlanden Genehmigungs­
anträge screenen zu können, Aufenthaltsverbote zu erlassen, Wohnungen zu
schließen etc. Diese Optionen sind zurzeit vielleicht noch nicht dringend erforderlich.
Aber wie auf der belgischen Seite der Grenze ist auch hier zu bedenken, dass eine
Intensivierung der Drogenbekämpfung auf niederländischer Seite bestimmte Folgen
für die deutsche Seite haben kann, deren angemessene Eindämmung gerade diese oder
andere administrative Mittel erfordert.
Schließlich müsste in einem derartigen Aktionsplan oder in einem Plan, der
Bestandteil davon ist, besondere Aufmerksamkeit den Drogenproblemen in Aachen
und der Art und Weise gewidmet werden, in der diese von den betreffenden Behörden
so gut wie möglich auf gemeinsamer Grundlage bewältigt werden können. Es liegt auf
der Hand, dass bei der Entwicklung eines solchen Plans der Stadt eng mit Heerlen
zusammengearbeitet wird. Die Erfahrungen, die hier mit der Operation „Hartslag“
gewonnen wurden, können auch für Aachen sehr hilfreich sein. Die Einbeziehung
dieser Erfahrungen in den Umgang mit Drogenproblemen in Aachen ist übrigens auch
im Interesse der Gemeinde Heerlen selbst. Sollten diese Probleme in Aachen zunehmen oder aus dem Ruder laufen, würde dies in Heerlen sofort spürbar sein. Eine
enge Zusammenarbeit zwischen den beiden Städten ist auch auf diesem Gebiet von
wesentlicher Bedeutung.
7.4.
Stärkung der Rolle der nationalen/zentralen Behörden
In den vorangegangenen Abschnitten wurde bereits mehrmals festgestellt, dass eine
bessere Bekämpfung der Drogenproblematik in der Euregio nur mit Unterstützung
der nationalen oder föderalen Behörden bzw. der Behörden auf Bundesländerebene
möglich ist, dies vor allem in Person der Minister der Justiz und des Inneren. Dieser
Punkt kam bereits bei dem Vorschlag zur Sprache, ein euregionales Sicherheitsdreieck zu schaffen, bei dem Vorschlag, die Polizeibehörden und speziell die
Kriminalpolizeibehörden im belgischen und niederländischen Teil der Euregio zu
verstärken, und bei dem Vorschlag, der sich auf die Erweiterung der Zuständigkeiten
und Möglichkeiten bezog, auf administrativem Wege in die Produktion und den
Vertrieb der verschiedenen Arten von Drogen und in die materielle Infrastruktur, die
dazu aufgebaut wurde und wird, einzugreifen.
Es gibt allerdings noch drei weitere Aspekte, die in diesem Zusammenhang
besondere Aufmerksamkeit verdienen.
182
7.4.1.
Die Formulierung von bi- und trinationalen Projekten
Der erste wichtige Aspekt, der näher zu beleuchten ist, betrifft die Notwendigkeit,
auch auf Länderebene zwischen den Niederlanden, Belgien und Deutschland die
Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz bei der Bekämpfung der organisierten
Kriminalität zu intensivieren. Dass hierfür gute Gründe bestehen, wird nicht nur
angezeigt durch die grenzüberschreitende Organisation der Drogenproduktion und
des Drogenhandels, sondern auch durch viele andere Formen schwerer Kriminalität,
bei der die Landesgrenzen eine wichtige Rolle spielen: Waffen- und Menschenhandel,
Überfälle und Einbrüche, Umsatzsteuerbetrug etc. Die föderale Staatsanwaltschaft
von Belgien, die nationale Staatsanwaltschaft in den Niederlanden und der
Generalstaatsanwalt von Nordrhein-Westfalen sollten in diesem Zusammenhang eine
Vorreiterrolle spielen.
Diese Form der binationalen und trinationalen Zusammenarbeit wurde in
jüngerer Vergangenheit manches Mal ohne viel Erfolg zwischen den Niederlanden
und Deutschland ausprobiert und wird zurzeit wieder zwischen Belgien und den
Niederlanden erwogen. Diese Diskussion kann von Seiten der Euregio nur befürwortet
werden, aber es darf natürlich nicht bei den Gesprächen bleiben. Es ist notwendig, dass
auf der Grundlage von vergleichbaren bzw. integrierten Verbrechensanalysen von den
Staatsanwaltschaften und Kriminalpolizeibehörden auf nationaler und föderaler
Ebene bzw. Bundeslandebene Aktionsprogramme erarbeitet werden, in deren
Rahmen anschließend von Zeit zu Zeit tatsächliche Maßnahmen auf Projektbasis
ergriffen werden. Das heißt, dass deutlich umschrieben wird, welches Ziel mit dem
Projekt verfolgt wird, wie viele Mitarbeiter und welche Mittel innerhalb eines
bestimmten zeitlichen Rahmens eingesetzt werden, auf welcher Rechtsgrundlage die
Zusammenarbeit organisiert wird usw.
Es ist übrigens gerade auch im Hinblick auf die Drogenproblematik wichtig,
Frankreich an der Erstellung des Aktionsprogramms und den sich daraus ergebenden
Projekten zu beteiligen. Ein großer Teil der Betäubungsmittel, die von Drogen­
touristen gekauft werden, verschwindet nach Frankreich. Und damit steht auch die
Frage im Raum, was Frankreich zum Zweck der Eindämmung der Nachfrage nach
Betäubungsmitteln im eigenen Land und zur Bekämpfung der Netzwerke, die unter
anderem in den Niederlanden ein passendes Angebot für diese Nachfrage organisieren, unternimmt und unternehmen kann.
7.4.2.
Der Erfahrungs- und Informationsaustausch
Ein zweiter wichtiger Punkt ist der Erfahrungs- und Informationsaustausch. Die
niederländische Regierung hat wissen lassen, dass sie eine einheitliche Drogenpolitik
für das gesamte Grenzgebiet befürwortet. Vieles spricht tatsächlich dafür, denn überall
in diesem Gebiet tauchen jedenfalls dieselben oder ähnliche Probleme auf und muss
183
immer wieder nach Methoden und Mitteln gesucht werden, diese Probleme in
angemessener Weise einzudämmen.
Die Niederlande haben mittlerweile an einigen Orten ziemlich viel
Erfahrungen damit gemacht: Terneuzen, Heerlen, Venlo, um nur die markantesten
Gemeinden zu nennen. Diese Erfahrungen sollten genutzt werden, um zu der
gewünschten Politik für das gesamte Grenzgebiet zu gelangen. Hierbei muss selbst­
verständlich sein, dass bei der Formulierung derartiger politischer Ziele sorgfältig zu
berücksichtigen ist, was die Nachbarn dazu zu sagen haben. Sie sind nämlich ebenso
beteiligte Partei einer solchen Politik wie die Niederlande selbst. Deshalb wäre es
übrigens auch nicht falsch, wenn auch von ihrer Seite Vorschläge für eine solche Politik
entwickelt würden.
Im Rahmen einer derartigen Politik müsste vor allem der Austausch von best
practices vorangetrieben werden. Oben wurde bereits auf die Möglichkeiten hin­
gewiesen, andere Gemeinden in der Euregio von den Erfahrungen profitieren zu
lassen, die in Heerlen mit der Operation Hartslag gesammelt wurden. Aber dies ist
natürlich nicht das einzige Beispiel. Wechselseitig könnten alle großen bzw. größeren
Gemeinden in der Euregio in bestimmten Punkten voneinander lernen und sicherlich
auch von anderen weiter entfernt gelegenen Gemeinden in den betreffenden Ländern.
Darum wäre es gut, wenn die betreffenden nationalen oder föderalen Behörden bzw.
die Behörden des Bundeslandes ein trilaterales Austauschprogramm für die
verschiedenen Behörden in der Euregio ins Leben rufen würden.
Empfohlen wird in diesem Zusammenhang die weitere Verstärkung der Ausund Weiterbildung von leitenden Beamten, Staatsanwälten und Polizeiangehörigen
im Hinblick auf die Drogenpolitik in der Europäischen Union und in den am meisten
betroffenen Mitgliedstaaten, auf die Entwicklung der Drogenproblematik in diesem
Teil von Europa, auf die institutionellen Beziehungen zwischen Justiz, Verwaltung
und Polizei in den Nachbarländern, auf die Umschreibung und Anwendung von
einschneidenden strafprozessrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Befugnissen
und dem tatsächlichen Verlauf der diesbezüglichen Verfahren usw. Großes Know-how
in diesem Bereich ist kein überflüssiger Luxus, sondern eine sehr wichtige strategische
Voraussetzung für eine wirksame und effektive grenzüberschreitende Zusammen­
arbeit zwischen den zuständigen Stellen.
Und man sollte es nicht nur bei Lehrgängen belassen. Warum werden nicht
flächendeckend Schnupperpraktika organisiert und Mitarbeiter vermehrt zu anderen
Stellen entsandt, damit die Fachleute einen Einblick in die Vorgehensweise auf der
anderen Seite der Grenze erhalten? Nur auf diese Weise können bestehende große
Kenntnis- und Erfahrungslücken geschlossen werden.
7.4.3.
Die Organisation gegenseitiger Rechtshilfe
Im Anschluss an diesen zweiten Punkt ist noch ein dritter Punkt anzusprechen. Dieser
184
Punkt betrifft die Organisation der Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe in
Strafsachen. Die Zeit der langen listes de chagrin mag vielleicht vorbei sein, die
diesbezüglichen Probleme verdienen aber immer noch Aufmerksamkeit.
Dies ist nicht nur auf der Ebene der Euregio so, sondern auch – gegebenenfalls
in Verbindung mit Strafsachen in dieser Euregio – auf der Ebene der betreffenden
Länder. Sicherlich dann, wenn man dem Vorschlag entsprechen würde, bi- oder
trinationale Aktionsprogramme zu erarbeiten und diesbezügliche Projekte zu starten,
ist es von größter Bedeutung, dass die Probleme in der gegenseitigen Rechtshilfe in
Strafsachen so weit wie möglich reduziert werden.
Dies erfordert in erster Linie, dass Einigkeit darüber erzielt wird, in welchen
Fällen Rechtshilfe beantragt wird, wie diese Rechtshilfe beantragt wird und welche
Art von Rechtshilfe erbeten wird. Erforderlich ist zweitens ein möglichst vorab
vereinbarter Mechanismus für gegenseitige Konsultationen, wenn die erbetene Hilfe
mehr oder weniger große operationelle Konsequenzen hat und nicht allen betreffenden
Anträgen gleichzeitig stattgegeben werden kann. Und drittens ist es erforderlich, in
der ein oder anderen Weise nachvollziehen zu können, wie die Ausführung von
Rechtshilfeersuchen – gerade in wichtigen Strafsachen – tatsächlich verläuft.
Weil die Gewährung strafrechtlicher Rechtshilfe in jedem der betreffenden
Länder anders organisiert ist, kann hier nicht mit einem Federstrich angegeben
werden, wie diese drei Voraussetzungen am besten geregelt werden. Es spricht
allerdings vieles dafür, dass sich sowohl die Justizministerien als auch die
Generalstaatsanwaltschaften und die Polizeichefs mit dieser Frage befassen sollten
und beispielsweise über die nationalen oder föderalen Staatsanwaltschaften bzw. die
Staatsanwaltschaft des Bundeslandes und die nationale oder föderale Kriminalpolizei
beziehungsweise die Kriminalpolizei des Bundeslandes den erforderlichen Konsul­
tationsmechanismus ausgestalten.
Es muss endlich Schluss sein mit der Situation, dass man meint, man könne
jede Form der Rechtshilfe verlangen. Dies führt nur dazu, dass Frustration entsteht,
wenn einem Ersuchen nicht sofort oder kurzfristig entsprochen wird. Dafür ist die
Gewährung von Rechtshilfe einfach eine zu umfangreiche, zu komplexe und auch zu
wichtige Frage geworden.
7.5.
Einbindung in die Zukunft der Europäischen Union
Schließlich ist in diesem Abriss über die Konturen eines Handlungskonzepts über die
drogenbedingte Kriminalität in der Euregio Maas-Rhein auf die Rolle hinzuweisen,
die die Europäische Union in diesem Zusammenhang spielen kann; umgekehrt aber
auch auf die mögliche Rolle dieser Euregio innerhalb der Europäischen Union.
Im Hinblick auf den ersten Punkt ist hier ausdrücklich festzustellen, dass es
sinnvoll wäre, mehr als bislang üblich auch in der Euregio Europol und Eurojust bei
der Planung und Ausführung großer grenzüberschreitender strafrechtlicher
185
Ermittlungen einzuschalten. Diese Stellen können nicht nur wertvolle Unterstützung
bei der Sammlung und möglichen Auswertung von Informationen bieten, sondern
auch bei der Koordination der Ermittlungen selbst. Nicht zuletzt in der Welt des
internationalen Drogenhandels ist dies ein wichtiger Aspekt.
In Bezug auf den zweiten Punkt bieten sich größere Möglichkeiten.
Zunächst ist angezeigt, dass die Erfahrungen, die in der Euregio bei der
Bekämpfung der Drogenkriminalität gesammelt wurden und werden, in die
Auswertung des Drogenaktionsplans 2005-2008 und der gesamten Drogenstrategie
im Jahr 2012 einfließen. Es gibt jedenfalls nur wenige Regionen in der Europäischen
Union, in denen sich die grenzüberschreitenden Drogenprobleme so manifest
darstellen und in denen demnach die Notwendigkeit der grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit im Zusammenhang mit deren Eindämmung so groß ist wie hier.
Zweitens können die Kooperationsformen, die in der Euregio entwickelt
wurden oder werden, beispielhaft sein für die Art und Weise, in der in anderen
Grenzgebieten oder zwischen anderen Ländern die administrative, polizeiliche und
justizielle Zusammenarbeit im Bereich der Verbrechensprobleme organisiert werden
kann. Zu denken ist hierbei natürlich auch an das euregionale Sicherheitsdreieck,
JustPol und MAHHL-plus. Das BES, das EPICC, das IRC und die JHTs sind aber
ebenso wichtig.
Diese Möglichkeiten sollten übrigens in die Zukunftsperspektive einge­
bunden werden, die zurzeit von Future Groups für die polizeiliche, justizielle und
administrative Zusammenarbeit in der Europäischen Union im Allgemeinen
ausgearbeitet wird. In dem ersten umfangreichen Gutachten der Informal High Level
Advisory Group on the Future of European Home Affairs Policy wird jedenfalls das convergence
principle als eines der Hauptprinzipien genannt; demnach ist eine Verstärkung der
bestehenden Verbindungen zwischen den Mitgliedstaaten anzustreben.
Genau das ist es, was in der Euregio in den vergangenen Jahren mehr oder
weniger erfolgreich versucht wurde und worum es in diesem Handlungskonzept vor
allem geht. Außerdem betont die Future Group, dass überall in den Grenzgebieten nach
einem bestimmten Modell Police and Customs Cooperation Centres geschaffen werden
müssten. Die Initiativen, die in der Euregio ergriffen worden sind und zweifellos
wieder aufgegriffen werden, müssten eine wichtige Rolle in der Diskussion über die
weitere Ausgestaltung dieses Modells spielen.160
7.6.
Zeitplan
Die Umsetzung des Handlungskonzepts, das oben vorgestellt wurde, erfordert vor
allem die Bereitschaft vieler Stellen in den drei Ländern, ein ernstes gemeinschaftliches
160
186
The Future Group, Freedom, security, privacy; european home affairs in an open world, Brussels, 2008.
Problem wie das der Drogenproblematik in der Euregio Maas-Rhein in einvernehmlicher
Weise besser bewältigen zu wollen. Die nunmehr vorliegende Frage ist die Frage nach
der Art und Weise, in der dieses Handlungskonzept umgesetzt werden kann.
Zunächst bedeutet dies, dass die Minister der Justiz und des Inneren von
Belgien, Deutschland und den Niederlanden die allgemeine Verantwortung für dieses
Handlungskonzept übernehmen müssen. Konkret heißt dies vor allem, dass sie den
Vorstand der Euregio Maas-Rhein damit beauftragen müssten, seine Umsetzung in die
Hand zu nehmen.
Zweitens müsste der Vorstand der Euregio Maas-Rhein seinerseits möglichst
kurzfristig die Führung und Vorstände der MAHHL-Gemeinden, des BES und der
NeBeDeAgPol dazu aufrufen, gemeinsam ein euregionales Sicherheitsdreieck zu
schaffen und Arbeitsgruppen einzurichten, die einerseits die Einrichtung von JustPolEMR und andererseits den Start von MAHHL-plus vorbereiten. Parallel dazu sollten
Unterarbeitsgruppen eingerichtet werden, die Vorschläge für die Methoden ent­
wickeln sollten, nach denen das BES und Arbeitsgruppe Kriminalpolizeichefs WR, das
EPICC und das IRC sowie die JHTs angepasst werden müssen und können, um die
ihnen übertragenen Aufgaben optimal erfüllen zu können. Langfristig gesehen müsste
es möglich sein, diese Schritte innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung
dieses Gutachtens zu ergreifen – also vor dem 1. März 2009.
Drittens müssten innerhalb von drei Monaten danach – also vor dem 1. Juni
2009 – die Leitlinien für die jeweiligen Landesteile und die diesbezüglichen Städte
beziehungsweise Bezirke vorliegen. Anhand der bereits vorliegenden Studien und der
bereits ergriffenen Initiativen müsste dies möglich sein. Die Schreibgruppen, die diese
Aufgabe erhalten, können sofort nach der Veröffentlichung dieses Gutachtens mit der
Arbeit beginnen.
Viertens müssten diese Leitlinien im Sommer 2009 anschließend auf der
Ebene des euregionalen Sicherheitsdreiecks miteinander ver- und abgeglichen werden.
Dies wird einerseits dem endgültigen Inhalt der Pläne und damit der euregionalen
Zusammenarbeit zugute kommen und wird andererseits den Input für die Politik auf
dem Gebiet der Kriminalität liefern müssen, die das euregionale Sicherheitsdreieck im
Bereich der Drogenkriminalität grundsätzlich führen will. Dieser Schritt kann vor
dem 1. September 2009 abgeschlossen werden.
Welche Schritte danach unternommen werden, hängt natürlich völlig von den
zu entwickelnden Plänen ab, und ist heute nur schwer zu bestimmen. Um die
Implementierung und Durchführung der Leitlinien zu optimieren, ist es allerdings
notwendig, dass eine Begleitausschuss gebildet wird, der diese Prozesse ab dem
1. September 2009 aufmerksam verfolgt. In diesen Ausschuss sollten sowohl Mitglieder des Vorstands der Euregio und des euregionalen Sicherheitsdreiecks als auch
Vertreter der Justiz- und Innenministerien in den drei Ländern entsandt werden. Der
Ausschuss sollte jedes Jahr ein Gutachten anfertigen über die Fortschritte bei der
Umsetzung der Pläne und über die Probleme, die sich hierbei ergeben, und zwar
einschließlich der Lösungen, die am besten geeignet erscheinen.
187
Anlage
Liste der Personen, die zu den Gesprächen am runden Tisch eingeladen wurden.
Niederlande
G.B.M. Leers
Gemeente Maastricht
Burgemeester
A.M.G. Gresel
Gemeente Heerlen
Burgemeester
G.J.M. Cox
Gemeente Sittard-Geleen
Burgemeester
J.J.M. Som
Gemeente Kerkrade
Burgemeester
M.H.E. Pelzer
Gemeente Eijsden
Burgemeester
R.S.M.R. Offermanns
Gemeente Meerssen
Burgemeester
M.J.I. Quint
Gemeente Voerendaal
wnd. Burgemeester
A.R.B. van den Tillaar
Gemeente Gulpen
Burgemeester
L.H.F.M. Janssen
Gemeente Landgraaf
Burgemeester
H.G.G. Bogman
Gemeente Simpelveld
Burgemeester
R.L.T. van Loo
Gemeente Vaals
Burgemeester
A.M.J. Cremers
Gemeente Beek
Burgemeester
M.J.A. Eurlings
Gemeente Valkenburg a/d Geul
Burgemeester
H.J.G. van Beers
Gemeente Margraten
Burgemeester
H.J.G. Brocken
Gemeente Brunssum
Burgemeester
H.G. Vos
Gemeente Nuth
Burgemeester
M.A.H. Clermonts-Aretz Gemeente Onderbanken
Burgemeester
A.C. Barske
Gemeente Stein
Burgemeester
B.H.M. Link
Gemeente Schinnen
Burgemeester
J.M. Penn-te Strake
Arrondissementsparket Maastricht
Hoofdofficier van Justitie
C.F.J. Wiegant
Arrondissementsparket Maastricht
plv. Hoofdofficier van Justitie
W.P.Th. van de Ven
Arrondissementsparket Maastricht
Officier van Justitie
A.H.M. Dolmans
Arrondissementsparket Maastricht
Senior beleidsmedewerker
F.W.J.M. Kooiman
Politie Limburg-Zuid
Districtschef
J. Vroege
Politie Limburg-Zuid
Divisiechef DRR
J.J. Lataster
Politie Limburg-Zuid
Chef JHT
P.P.J. Huinen
Politie Limburg-Zuid
Projectleider Nomen
W.P.M. van Haaren
Politie Limburg-Zuid
wnd. Korpschef
L. Mennens
Politie Limburg-Zuid
Projectleider bestuur. aanpak
F.H.M. Rovers
Politie Limburg-Zuid
Bestuurlijke aanpak
L.A.C.M. Slegers
Koninklijke Marechaussee
Brigadecommandant
L. Wassercordt
Politie Limburg-Zuid
Coördinator EPICC
D. Colling
Federale politie België
Coördinator EPICC
W. Schneider
Polizei Aachen
Coördinator EPICC
189
Belgien
J. Wiertz
Provincie Limburg
Arrondissementscommissaris
M. Geerits
Provincie Limburg
Verbindingsambtenaar
M. Beckers
Politie HAZODI
Zone chef
G. Willen
Gemeente Lanaken
Burgemeester
M. Vos
Gemeente Riemst
Burgemeester
H. Broers
Gemeente Voeren
Burgemeester
J. Gabriels
Stad Genk
Burgemeester
H. Reynders
Stad Hasselt
Burgemeester
J. Creemers
Stad Maaseik
Burgemeester
L. Peeters
Stad Dilsen-Stokkem
Burgemeester
M. Vanhex
CAD Limburg Hasselt
Coördinator
A. Stassen
Province de Liège
Commissaire
W. Demeyer
Ville de Liège
Bourgmestre
M. Neven
Ville de Visé
Bourgmestre
C. Visart de Bocarmé
Cour d’Appel de Liège
Procureur général
D. Reynders
Parquet du Procureur du Roi de Liège
Procureur du Roi
C. Wilwerth
Parquet du Procureur du Roi de Verviers
Procureur du Roi
R. Lennertz
Staatsanwaltschaft Eupen
Prokurator des Königs
E. Keutgen
Stadt Eupen
Bürgermeister
M. Grosch
Gemeinde Kelmis
Bürgermeister
J. Delmulle
Federaal Parket
Federale Procureur
E. Bisschop
Federaal Parket
Federale magistraat
J. Andries
Parquet de la cour d’appel de Liège
Avocat général
S. Guenter
Hof van Beroep te Gent
Advocaat-generaal
I. Delbrouck
Parket van de Procureur des Konings te Tongeren Procureur des Konings
M. Rubens
Parket van de Procureur des Konings te Hasselt
Procureur des Konings
H. Claessens
Lokale politie Lanaken
Korpschef
D. Claes
Politie Bilzen / Hoesselt / Riemst Zone chef
F. Mulleners
Politie GAOZ
Zone chef
J. Schepers
Politie Maasmechelen
Korpschef
G. Geradts
Politie Maasland
Zone chef
R. Vanderhoven
Politie Voeren
Korpschef
P. Van Thielen
Gerechtelijke politie
DGJ
P. Garlement
Federale politie België
Hoofd Centrale Dienst Drugs
P. Debuysscher
Federale politie Tongeren
DirJud
G. Drabbe
Federale politie Tongeren
DirCo
L. Valkenborg
Federale politie Hasselt
DirJud
M. Jacobs
Federale politie Hasselt
DirCo
E. Sack
Ambassade Koninkrijk België
Verbindingsofficier
d’arrondissement
190
L. Lamine
Secretariaat Generaal Benelux
Adviseur-generaal Benelux
C. Beaupère
Police Liège
Chef de zone
J.F. Adang
Zone Basse-Meuse
Chef de zone
H. Schlenter
Zone Weser-Göhl
Chef de zone
M. Goffard
Zone Pays de Herve
Chef de zone
J.M. Claes
Police fédérale Liège
DirCo
J. Chantry
Police fédérale Liège
DirJud
A. Desenfants
Police fédérale Eupen
DirCo
J. Hezel
Police fédérale Eupen
DirJud
Deutschland
J. Linden
Stadt Aachen
Oberbürgermeister
S. Pusch
Kreis Heinsberg
Landrat
A. Vedder
Staatsanwaltschaft Aachen
Leitender Oberstaatsanwalt
L. Bernklau
Staatsanwaltschaft Aachen
Oberstaatsanwalt
K. Oelze
Polizei Aachen
Polizeipräsident
R. Baudiß
Polizei Aachen
Leitender Polizeidirektor
H. Funken
Polizei Aachen
Polizeidirektor
H. Lennartz
Polizei Aachen
Polizeidirektor
H.J. Rademacher Polizei Heinsberg
Leiter GS
W. Hermanns
Polizei Heinsberg
Leiter Direktion Kriminalität
W. Gatzke
Landeskriminalamt NRW
Direktor
M. Röhrl
Innenministerium NRW
Polizeidirektor Referat 42
191
Impressum
Herausgegeben von:
Euregio Maas-Rhein
Übersetzung
Balance, Maastricht/Amsterdam
Graphische Gestaltung
Zuiderlicht, Maastricht
Druck
Andi Druk, Maastricht-Airport
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