Ausschreibung für den „Kunst- und Kulturpreis der Stiftung der

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Ausschreibung für den „Kunst- und Kulturpreis der Stiftung der
Ausschreibung für den „Kunst- und Kulturpreis der Stiftung der Sparkasse
Mecklenburg-Schwerin 2015“ in Kooperation mit der Landeshauptstadt Schwerin
Mit dem Kunst- und Kulturpreis der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin sollen jährlich
hervorragende Leistungen auf den Gebieten der bildenden und darstellenden Kunst, des Films,
der Fotografie, der Literatur, der Musik sowie der Denkmal- bzw. Heimatpflege gewürdigt werden.
Vergabe
Der Kunst- und Kulturpreis wird im Jahr 2015 im Bereich „Denkmalpflege“ ausgelobt.
Wer kann sich beteiligen?
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private Eigentümer
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Fördervereine
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Wettbewerbsgemeinschaften bestehend aus dem verantwortlichen Planer und dem
Eigentümer
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sonstige privatrechtlich organisierte Träger denkmalpflegerischer Maßnahmen
Was wird ausgezeichnet?
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private Initiative zur Erhaltung von Kulturdenkmalen in Schwerin
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denkmalgerechte Restaurierung bei weitestgehendem Substanzerhalt
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langfristige Konzepte zur Erhaltung und Nutzung von Denkmalen
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neue Methoden und Konzepte bei der Restaurierung/Pflege
Das Ende der Restaurierungsmaßnahme sollte nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Was muss eingereicht werden?
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Angaben zum Antragsteller mit Adresse, Telefon-Nr., E-mail-Adresse
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Beschreibung/Begründung zur Maßnahme
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Farbfotos vor und nach der Restaurierung/Pflegemaßnahme
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Lageplan im Maßstab ca. 1 : 500
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weitere Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab ca. 1 : 100
(Die Pläne müssen nachvollziehbar den Zustand des Denkmals vor und nach der Restaurierung
dokumentieren)
Die eingereichten Bewerbungsunterlagen gehen auf die Stiftung der Sparkasse MecklenburgSchwerin über. Eine Rücksendung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch.
Jury
Alle Vorschläge werden durch eine Jury geprüft, sie trifft bis zum 31. Dezember 2015 eine
Entscheidung.
Zusammensetzung:
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ein/eine Vertreter/in der Stiftung der Sparkasse M-SN,
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ein/eine Vertreter/in der Landeshauptstadt Schwerin,
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ein/eine Vertreter/in des Kulturbüros der Landeshauptstadt Schwerin und
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zwei Vertreter aus den Bereichen Architektur/Geschichte/Denkmalpflege
Die Jury tagt nicht öffentlich und entscheidet mit einfacher Mehrheit. Die Entscheidung ist nicht
anfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Preis
Der Preis ist mit 10.000 € dotiert. Er kann auf einen ersten und maximal 3 weitere Preisträger
aufgeteilt werden.
Vorschlagsfrist
Die Unterlagen müssen bis zum 30. September 2015 unter folgender Adresse eingegangen
sein:
Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
in der Landeshauptstadt Schwerin
Marienplatz 9
19053 Schwerin