Ausschreibung für den „Kunst- und Kulturpreis der Stiftung der
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Ausschreibung für den „Kunst- und Kulturpreis der Stiftung der
Ausschreibung für den „Kunst- und Kulturpreis der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin 2015“ in Kooperation mit der Landeshauptstadt Schwerin Mit dem Kunst- und Kulturpreis der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin sollen jährlich hervorragende Leistungen auf den Gebieten der bildenden und darstellenden Kunst, des Films, der Fotografie, der Literatur, der Musik sowie der Denkmal- bzw. Heimatpflege gewürdigt werden. Vergabe Der Kunst- und Kulturpreis wird im Jahr 2015 im Bereich „Denkmalpflege“ ausgelobt. Wer kann sich beteiligen? • private Eigentümer • Fördervereine • Wettbewerbsgemeinschaften bestehend aus dem verantwortlichen Planer und dem Eigentümer • sonstige privatrechtlich organisierte Träger denkmalpflegerischer Maßnahmen Was wird ausgezeichnet? • private Initiative zur Erhaltung von Kulturdenkmalen in Schwerin • denkmalgerechte Restaurierung bei weitestgehendem Substanzerhalt • langfristige Konzepte zur Erhaltung und Nutzung von Denkmalen • neue Methoden und Konzepte bei der Restaurierung/Pflege Das Ende der Restaurierungsmaßnahme sollte nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Was muss eingereicht werden? • Angaben zum Antragsteller mit Adresse, Telefon-Nr., E-mail-Adresse • Beschreibung/Begründung zur Maßnahme • Farbfotos vor und nach der Restaurierung/Pflegemaßnahme • Lageplan im Maßstab ca. 1 : 500 • weitere Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab ca. 1 : 100 (Die Pläne müssen nachvollziehbar den Zustand des Denkmals vor und nach der Restaurierung dokumentieren) Die eingereichten Bewerbungsunterlagen gehen auf die Stiftung der Sparkasse MecklenburgSchwerin über. Eine Rücksendung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch. Jury Alle Vorschläge werden durch eine Jury geprüft, sie trifft bis zum 31. Dezember 2015 eine Entscheidung. Zusammensetzung: • ein/eine Vertreter/in der Stiftung der Sparkasse M-SN, • ein/eine Vertreter/in der Landeshauptstadt Schwerin, • ein/eine Vertreter/in des Kulturbüros der Landeshauptstadt Schwerin und • zwei Vertreter aus den Bereichen Architektur/Geschichte/Denkmalpflege Die Jury tagt nicht öffentlich und entscheidet mit einfacher Mehrheit. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Preis Der Preis ist mit 10.000 € dotiert. Er kann auf einen ersten und maximal 3 weitere Preisträger aufgeteilt werden. Vorschlagsfrist Die Unterlagen müssen bis zum 30. September 2015 unter folgender Adresse eingegangen sein: Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin in der Landeshauptstadt Schwerin Marienplatz 9 19053 Schwerin