Zuchtprogramm für die Rasse Noriker
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Zuchtprogramm für die Rasse Noriker
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse Noriker Zuchtprogramm für die Rasse Noriker Vorbemerkung Die Zucht von Pferden der Rasse Noriker in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen Teilpopulationen betrieben. Die deutschen Züchtervereinigungen halten im Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen Tierzuchtrechts die vom Landeszuchtverband Salzburg, Mayerhoferstr. 12, 5751 Maishofen/Österreich aufgestellten Grundsätze ein. Der Landeszuchtverband Salzburg ist die Organisation, die im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Noriker führt. Im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen werden durch die Besonderen Bestimmungen über das Zuchtprogramm für die Rasse des Norikers die Grundsätze des Zuchtbuches über den Ursprung der Rasse Noriker für a) das System der Abstammungsaufzeichnung gemäß § 28 der Satzung b) die Definition der Merkmale der Rasse durch die Besonderen Bestimmungen: Zuchtprogramm für die Rasse Noriker c) die Grundprinzipien des Systems zur Kennzeichnung gemäß § 29 der Satzung d) die Definition der grundlegenden Zuchtziele durch die Besonderen Bestimmungen: Zuchtprogramm für die Rasse Noriker e) die Unterteilung des Zuchtbuches in Abschnitte gemäß § 26 der Satzung und durch die Besonderen Bestimmungen: Zuchtprogramm für die Rasse Noriker f) die nachzuweisenden Ahnengenerationen durch die Besonderen Bestimmungen: Zuchtprogramm für die Rasse Noriker eingehalten. Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse Noriker Zuchtziel, einschließlich der Rassemerkmale (im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen) Für die Zucht des Noriker Pferdes in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel: Rasse Noriker Herkunft Österreich Idealmaße Stockmaß Idealmaß Rohrbeinumfang 158-165 cm Hengst, 156-162 cm Stute 23-26 cm Hengst, 22-25 cm Stute Farben Rappe, Braune, Füchse, Blauschimmel, Braunschimmel, Rotschimmel, Mohrenköpfe, Tiger- und Plattschecken in verschiedener Ausprägung Gebäude Kopf trockener Kopf mit einem gutmütigen aufmerksamen Blick, typvoll und von geprägtem Adel Hals kräftiger Hals, gut aufgesetzt und mittellang, bei nicht zu stark ausgeprägter Unterhaltsmuskulatur Vorhand schräge Vorhand mit bemuskelter Schulte, genügend Brustbreite und Brusttiefe sowie erkennbaren Widerrist ausreichend lange und tiefe Mittelhand, mit einem straffen aber elastischen Rücken mit guter Verbindung zur Vorund Hinterhand, genügend Rippewölbung und genügend lange Hinterrippe gut ausgebaute, genügend lange, breite und gespaltene Kruppe mit besonderem Bedacht auf eine gute Bemuskelung Mittelhand Hinterhand Fundament ein besonderes Augenmerk ist auf ein kräftiges, korrektes, trockenes, mit gut ausgeprägten Gelenken und widerstandsfähigen Hufen ausgestattetes Fundament zu legen Einsatzmöglichkeiten Haupteignung zum Fahren und Ziehen als Wagen und Wirtschaftspferd, vielseitige Verwendbarkeit, gute Zugleistung und Reiteignung Besondere Merkmale gesund, fruchtbar, guter Charakter, ausgeglichenes Temperament Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse Noriker Zuchtmethode (im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen) Das Zuchtbuch ist geschlossen. Die Zuchtmethode ist die Reinzucht. In den Ahnenreihen für Zuchttiere der Rasse Noriker sind keine Fremdrassen erlaubt. Pferde der Rasse Noriker müssen 4 Vorgenerationen der Rasse Noriker aufweisen. Bei den Hengsten ist die Rückführung auf die 5 Blutlinien Vulkan, Schaunitz, Nero, Diamant und Elmar erforderlich. Unterteilung der Zuchtbücher (im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen) Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Hengste wird unterteilt in die Abschnitte Hengstbuch I und Hengstbuch II Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Stuten wird unterteilt in die Abschnitte Stutbuch I und Stutbuch II Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher (im Sinne der Verordnung über Zuchtorganisationen) Für die Eintragung in die Zuchtbücher werden nachfolgende Merkmale der äußeren Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes bewertet (Leistungsprüfung Exterieur). Beurteilungssystem Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach § 25 der Satzung: 10 = ausgezeichnet 5 = genügend 9 = sehr gut 4 = mangelhaft 8 = gut 3 = ziemlich schlecht 7 = ziemlich gut 2 = schlecht 6 = befriedigend 1 = sehr schlecht Eintragungsmerkmale: 1. Typ (Rasse -und Geschlechtstyp) 2. Körperbau 3. Korrektheit des Ganges 4. Schritt 5. Trab 6. Galopp (sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst) 7. Springen (sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst) 8. Gesamteindruck (im Hinblick auf die Eignung als Reitpferd) Die Gesamtnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der erfassten Eintragungsmerkmale. Ein Tier aus einem anderen Zuchtbuch der Rasse muss in den Abschnitt des Zuchtbuches eingetragen werden, dessen Kriterien es entspricht. Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse Noriker (1) Zuchtbuch für Hengste (1.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste, deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind, die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen, sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale aufweisen (Anlage 3) . (1.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste eingetragen, die nicht in das Hengstbuch I eingetragen werden können, deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, (2) Zuchtbuch für Stuten (2.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind, die in der Bewertung der äußeren Erscheinung mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde, die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale aufweisen. (2.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind, die nicht in das Stutbuch I eingetragen werden können, deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind, Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse Noriker Ausstellung von Zuchtbescheinigungen Für jedes Pferd, dessen Eltern in das Zuchtbuch der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung als Abstammungsnachweis ausgestellt. Mutter Stutbuch I Stutbuch II Hengstbuch I Abstammungsnachweis Abstammungsnachweis Hengstbuch II Abstammungsnachweis Abstammungsnachweis Vater Hauptabteilaung Hauptabteilung Hengstleistungsprüfungen Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Fahrsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und können als Stationsprüfung oder als Feldprüfung durchgeführt werden. Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und können als Stations- Kurzprüfung oder als Turniersportprüfung durchgeführt werden. (1) Stations- und Feldprüfung Die Hengstleistungsprüfungen werden gemäß der LP-Richtlinien für Leistungsprüfungen von Hengsten, Stuten und Wallachen aller Pony-, Kleinpferde- und sonstigen Rassen der ZVO durchgeführt. Für die Hengstleistungsprüfungen gelten verbindlich die Besonderen Bestimmungen für Stationsprüfungen, Kurz- und Feldprüfungen der LP-Richtlinien für Leistungsprüfungen von Hengsten, Stuten und Wallachen aller Pony-, Kleinpferde- und sonstigen Rassen. Für Hengste der Rasse Rheinisch Deutsches Kaltblut sowie für Hengste der zugelassenen Rassen werden folgende Leistungsprüfungen der LP-Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung anerkannt: Prüfung CIX – 21-Tage Stationsprüfung – Zuchtrichtung Ziehen und Fahren sowie Prüfung EVI – Feldprüfung – Zuchtrichtung Ziehen und Fahren (Schwachholz). Zuchtstutenprüfungen Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Fahrsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und können als Stationsprüfung oder Feldprüfung durchgeführt werden. (1) Stations- und Feldprüfung Die Zuchtstutenprüfungen werden gemäß der LP-Richtlinie für Leistungsprüfungen von Hengsten, Stuten und Wallachen aller Pony-, Kleinpferde- und sonstigen Rassen der ZVO durchgeführt. Für die Zuchtstutenprüfungen gelten verbindlich die Besonderen Bestimmungen für Stationsprüfungen, Kurz- und Feldprüfungen der LP-Richtlinien für Leistungsprüfungen von Hengsten, Stuten und Wallachen aller Pony-, Kleinpferde- und sonstigen Rassen. Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse Noriker Für Stuten der Rasse Rheinisch Deutsches Kaltblut werden folgende Leistungsprüfungen der LP-Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung anerkannt: Prüfung CIX – 21-Tage Stationsprüfung – Zuchtrichtung Ziehen und Fahren sowie, Prüfung EVI – Feldprüfung – Zuchtrichtung Ziehen und Fahren (Schwachholz). Eintragungsname Weibliche Tiere erhalten zusätzlich zu Lebensnummer einen Namen bzw. Doppelnamen, der den gleichen Anfangsbuchstaben trägt wie der von der Mutter. Bei männlichen Tieren ist der Name nach dem Anfangsbuchstaben des Vaters zu richten. Weiters ist die Blutlinie (Vulkan, Nero, Schaunitz, Diamant, Elmar) und die Generation (römische Ziffer) anzugeben. DNA-Markertypisierung Bei der Eintragung von Stuten in die Hauptabteilung ist ab dem Geburtsjahr 2010 eine DNAMarkertypisierung durch ein in der EU für diese Methode akkreditiertes Labor durchzuführen. Die Ergebnisse sind im elektronisch geführten Zuchtbuch eingetragen.