Neuerstellung des Forstwirtschaftsplanes für den
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Neuerstellung des Forstwirtschaftsplanes für den
AUS DEM GEMEINDERAT (Sitzung vom 25.09.2012) Neuerstellung des Forstwirtschaftsplanes für den Gemeindewald Nach Art. 19 Abs. 2 BayWaldG muss die Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes auf Forstwirtschaftspläne gestützt sein. Die Aufstellung der Forstwirtschaftspläne ist Staatsaufgabe. Den Gemeinden sollen neue Forstwirtschaftspläne möglichst unmittelbar nach Ablauf der bisher geltenden Forstwirtschaftspläne zur Verfügung stehen. Die Laufzeit der Forstwirtschaftspläne beträgt regelmäßig 20 Jahre, mit einer „Zwischenrevision“ nach 10 Jahren. Der 1992 für die Gemeinde Güntersleben erstellte Forstwirtschaftsplan läuft zum 31.12.2012 aus. Mit der Ausarbeitung der Forstwirtschaftspläne werden von der unteren Forstbehörde geeignete freiberufliche Forstsachverständige beauftragt. Die Auswahl der Forstsachverständigen erfolgt nach Angebotseinholung einvernehmlich mit der Gemeinde Güntersleben. Die geschätzten Gesamtkosten für die neue Forsteinrichtung für die ca. 266 ha des Gemeindewaldes Güntersleben betragen rund 12.000,00 €. Auf die Gemeinde Güntersleben entfallen 50% der dem Staat entstehenden Kosten, das heißt rund 6.000,00 €. Die Kosten der Sachverständigen werden von der Forstverwaltung vorfinanziert. Frau Raunecker, Abteilungsleiterin am Amt für Landwirtschaft und Forsten, die als Referentin bei der Gemeinderatssitzung anwesend war, bedankte sich für das große Interesse am Thema „Forstwirtschaftsplan“ und erklärte, dass der Forstwirtschaftsplan im Wesentlichen aus den Teilen - Revierbuch mit Fällungsplan - Forstbetriebskarte, wetterbeständig und digitalisiert - Textteil in Buchform und digitalisiert - ungeschnittene Farbkarte - Übersichtskarte - Abzüge der Forstbetriebskarte sowie, falls gewünscht, einer digitalisierten Standortkarte besteht. Neben diesen Bestandteilen können zusätzliche Leistungen durch die Gemeinde beauftragt werden. Hier wäre, auch nach Rücksprache mit der zuständigen Försterin Frau Fricker, die Beauftragung der vor 20 Jahren bereits durchgeführten Starkeichen/-buchen-Inventur zu empfehlen. Sollte dies zusätzlich gewünscht sein, müsste es in den Ausschreibungstext mit aufgenommen und beschlusstechnisch vom Gemeinderat festgehalten werden. Außerdem muss der Gemeinderat entscheiden, ob dafür Hilfskräfte mit ausgeschrieben werden sollen oder eigenes Personal verwendet wird. Der Gemeinderat hat die erforderliche Erstellung eines neuen Forstwirtschaftsplanes für die nächsten 20 Jahre beschlossen und sein Einverständnis mit der durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg vorgeschlagen Zeitplanung sowie einer Kostenübernahme von 50% der entstehenden Kosten erklärt. Nach Kostenschätzung sind dies ca. 6.000,00 €. Das erforderliche Hilfspersonal für die Waldaufnahme wird durch die Gemeinde Güntersleben gestellt. Bei der Erstellung des Forstwirtschaftsplanes soll außerdem die Wertschöpfung der Starkbuchen und -eichen erfasst werden. Chronik für die Gemeinde und Jubiläumskalender 2013 Bürgermeister Joßberger erklärte, dass die Überlegungen und Vorschläge für die Gestaltung des Jubiläumsjahres 2013 „900 Jahre Güntersleben“ in der Gemeinderatssitzung vom 27.03.2012 ausführlich dargestellt wurden. Als Vorschlag für weitere Vorgehensweise wurde im März festgehalten: • Weitere Erarbeitung der Planung und der Projekte durch die AG Jubiläum • Information, Beratung und evtl. Beschlüsse im Gemeinderat • Einbeziehung der örtlichen Vereine und der Bevölkerung • Bilden von Arbeitsgruppen In der Zwischenzeit wurden die Vorbereitungen von zahlreichen Beteiligten mit hohem Einsatz intensiv vorangebracht. Insbesondere hat sich die Arbeitsgruppe „Jubiläum“ , in der neben Einzelpersönlichkeiten auch Vertreter der drei Gemeinderatsfraktionen mitwirken, seit Dezember 2010 bereits neun mal getroffen, viele Überlegungen angestellt und konkrete Vorschläge erarbeitet. Auch im Vereinsring wurde die Beteiligung der Vereine und Organisationen auf mehreren Sitzungen behandelt. Dieser hat zudem einen eigenen Festausschuss gebildet, der das große Jubiläumsfest mit Festumzug und Höfefest gezielt plant. Für dieses riesige Vorhaben sind zahlreiche Zusagen für eine Teilnahme eingegangen. Dazu hat es eine eigene öffentliche Versammlung mit den Anwohnern im Altort gegeben, auch hier war die Resonanz sehr positiv. Um auch die Ortsbewohner auf dem Laufenden zu halten, wurde häufig in der Dorfzeitung und bei verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen berichtet. In der Zwischenzeit wurde auch das Jubiläumslogo vom Gemeinderat beschlossen. Für den geplanten Geschichtsweg ist im August die Förderzusage eingegangen. Für das geplante Kolpingdenkmal auf dem Kirchplatz ist die Vorstellung eines Modells vom beauftragten Steinmetz angekündigt. Auf Vorschlag der AG Jubiläum sollen in dieser Sitzung die Vorhaben „Chronik für die Gemeinde Güntersleben“ und der „Jubiläumskalender 2013“ beraten und entschieden werden. Deswegen wurde für diese Sitzung Dr. Josef Ziegler als Verfasser der Chronik eingeladen, um diese im Überblick vorzustellen. Außerdem wird Frau Schinagl, die den Auftrag für die grafische Gestaltung der Vorhaben für das Jubiläumsjahr mit Gemeinderatsbeschluss vom 27. März 2012 auf Grundlage der Kostenschätzung vom 27.01.2012 erhalten hat, ihre Gestaltungsvorschläge für die Chronik und für den Kalender vorstellen. Dr. Ziegler erklärte, dass die Chronik bisher in Form eines gegliederten Manuskripts vorliegt. Die Gestaltung wird Aufgabe von Frau Schinagl sein, welche im Anschluss an die Vorstellung des Manuskripts ebenfalls noch einige fertig ausgearbeitete Probeseiten vorstellen wird. Das fertige Manuskript umfasst derzeit 345 Seiten. Hinzukommen werden noch ca. 350 Bilder, was im Ergebnis ein Buch von ca. 500 Seiten ergeben wird. Die Gliederung der Chronik erfolgt in 12 großen Abschnitten, welche insgesamt, sowie in den einzelnen Unterabschnitten, chronologisch und nach Themenschwerpunkten gegliedert sein werden. Die Abschnitte werden wie folgt benannt sein: • Siedlungsgeschichte und Dorfentwicklung • Kirche und Pfarrei • Dorfverwaltung und Kommunalpolitik • Landwirtschaft, Weinbau, Wald und Flur • Handwerk, Handel, Erwerbstätigkeit • Nachrichten, Verkehr, Versorgung • Soziale Verhältnisse und Gesundheitsweisen • Schule, Bildung, Erziehung • Kunst, Kultur, Musik • Vereine und Gemeinschaftsleben • Brauchtum, Mundart, Tracht • Sagen und Legenden Hinter diesen Abschnitten verbirgt sich im einzelnen: Siedlungsgeschichte und Dorfentwicklung Vor- und frühgeschichtliche Spuren Der Ortsname als Hinweis auf die Entstehung des Dorfes Erster urkundlicher Nachweis 1113 Dorf am Dürrbach Die kurze Dorfherrschaft der Lutolde Die Kirchenburg als Macht- und Herrschaftszentrum Dorfbrand im Jahr 1510 Die Günterslebener huldigen ihrem Fürsten Die Matrikelbücher der Pfarrei mit den Namen und Lebensdaten der Dorfbewohner Die Ortsbeschreibung des Amtes Arnstein von 1594 Die Pest in Güntersleben Der 30-jährige Krieg Arme und reiche Familien, Höfe und Vermögen um 1700 Ortsplan und Häuserbuch von 1740 Das Dorf zur Zeit des P. Ignatius Gropp um 1750 Die Schrecken der Franzosenkriege Nach der Säkularisation von 1803: Neue Herrschaft und Kriegslasten Hungerjahre Das Dorf wächst und verändert sich Die Kriege von 1866 und 1870/71 Auswanderer nach Amerika Gesellschaftliche Veränderungen und technischer Fortschritt nach der Reichsgründung Im Ersten Weltkrieg 1914 - 1918 Bewegte Nachkriegsjahre, Inflation und Wirtschaftskrise Im Dritten Reich Der Zweite Weltkrieg 1939 - 1945 Nachkriegszeit und Währungsreform Im Zeichen des deutschen Wirtschaftswunders Der Wandel vom Bauerndorf zur Wohngemeinde Güntersleben im 21. Jahrhundert Kirche und Pfarrei Die Lorenzkirche Güntersleben wird Pfarrei Klosterdorf Güntersleben Der Kirchenpatron St. Maternus Die Pfarrkirche St. Maternus und die Wallfahrt Der Echterturm der Pfarrkirche Ausstattung der Kirche in der Barock- und Rokokozeit Pater Ignatius Gropp Die Pfarrer von Güntersleben nach der Säkularisation Pfarr Jakob Hofmann und der Rechtsstreit über die Baulasten Kirchenbau nach 1900 Evangelische Christen in Güntersleben Kirchliches Leben und religiöse Praxis heute Dorfverwaltung und Kommunalpolitik Ämter und Gerichte unter den Fürstbischöfen Schultheiß – Gemeindevorsteher – Bürgermeister Dorfgericht – Gemeindeausschuss – Gemeindeversammlung Heimatrecht und Bürgerrecht Abgaben und Dienstpflichten Gemeindehirt, Gemeindediener, Flur- und Dorfwächter Feuersicherheit und Brandbekämpfung Gemeinde und Pfarrei Demokratie, Wahlrecht und Parteien in der Weimarer Republik Kommunalpolitische Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg Gemeinde im Wandel: Aufgaben, Personal, Finanzen Landwirtschaft, Weinbau, Wald und Flur Landwirtschaft auf großer Flur und kargen Böden Die Schafweide Tiere und Maschinen in der Landwirtschaft Die Flurbereinigung Das Bild des Bauerndorfs verblasst Weinbau mit Tradition und Zukunft Der Wald Die Jagd Flurnamen Die Feldgeschworenen Handwerk, Handel, Erwerbstätigkeit Handwerk und Handel im Dorf Die Gemeindeschmiede Die Mühle Gemeindeschänke und Gasthäuser Betriebe und Arbeitsplätze in neuer Zeit Nachrichten Verkehr, Versorgung Post, Telefon, Rundfunk, Fernsehen und Internet Private und öffentliche Verkehrsmittel Wasser vom Brunnen und aus der Leitung Strom und Gas Soziale Verhältnisse und Gesundheitswesen Bis dass der Tod euch scheidet Viele Kinder, früher Tod und langes Leben Die Armen im Dorf Krankheit und Pflege Schule, Bildung, Erziehung Die Schule in Güntersleben Mit der Anstalt begann es: Kindertagesstätten Die Schwestern aus dem Kloster Maria Stern Die Volkshochschule Von der Pfarrbücherei zur Bücherei im Lagerhaus Kunst, Kultur, Musik Bildstöcke und Feldkreuze als Zeugnisse der Volkskunst und Volksfrömmigkeit Der Kunstmaler Augustin Kolb Musik und Gesang Das Lagerhaus Vereine und Gemeinschaftsleben Vereine, die es einmal gab Vereine heute Brauchtum, Mundart, Tracht Kirchweih, Fastnacht, Dorf- und Vereinsfeste Das Maternusfest Wallfahrten und Wallgänge in Dorf und Flur Dörfliches Brauchtum im Jahreskreis Geburt, Heirat, Tod Mundart, Dorf- und Sippennamen Die Günterslebener Tracht Sagen und Legenden Wie der Ortsname Güntersleben entstand Wie der Bau der Kirche am Kühhaug verhindert wurde Wie ein Gefangener auf die Fürbitte des hl. Maternus in Freiheit kam Insgesamt wurde hierbei versucht, nicht nur Fakten aneinanderzureihen, sondern diese in Zusammenhang mit der „Großen Geschichte“ zu bringen. Das Buch beinhaltet zudem ca. 800 Fußnoten, welche sich am Ende eines jeden Abschnitts befinden und Informationen wie beispielsweise Quellenangaben beinhalten, um auch dem kritischen Blick von Fachleuten gerecht werden zu können und die Möglichkeit bietet, sich tiefer in einzelne Themen einlesen zu können. Gleichwohl ist die Zielgruppe der Chronik in erster Linie eine andere. Sie richtet sich nämlich an alle interessierten Leserinnen und Leser und ist auch unterhaltsam und für jeden verständlich geschrieben. Durch Bilder und kurze Anekdoten wird zusätzlich versucht, eine gewisse Auflockerung und Orientierungshilfe zu geben. Anhand von Zahlen, Statistiken und Bildern im Vergleich Früher-Heute soll außerdem die Veränderung im äußeren und inneren Erscheinungsbild dargestellt und mit den Klischees über die „guten alten Zeiten“ aufgeräumt werden. Mit diesem Überblick, der gespickt war mit vielen Hintergrundinformationen und kleinen, oftmals sehr amüsanten Auszügen aus dem Entwurf der Chronik, hat Herr Dr. Ziegler es verstanden, das Interesse bei den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern und Zuhörern zu wecken. Bürgermeister Joßberger bedankte sich auch im Namen des Gemeinderats für dieses umfassende Werk. 3. Bürgermeister Odoj schloss sich diesem Dank an und erklärte, dass seine Ängste, dass die Chronik ein streng wissenschaftliches Werk werden wird, nach dieser kurzweiligen Vorstellung und der Erklärung des Aufbaus zerstreut wurden. Nach dieser inhaltlichen Vorstellung der Chronik im Gemeinderat stellte Frau Schinagel die geplante grafische Gestaltung vor. Sie erklärte, dass die Gestaltung der Buchseiten in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Jubiläum entstanden ist. Vorgabe der AG war gewesen, dass das Endformat der Chronik 22,5 cm x 21,5 cm betragen soll. Ausgehend hiervon und bezugnehmend auf die Länge des Manuskripts sowie die verfügbaren Bilder ist davon auszugehen, dass die fertige Chronik aus ca. 480 Seiten bestehen wird. Frau Schinagl zeigte in ihrem Vortrag einige Probeseiten, wie die künftige Chronik aussehen wird. Das Cover des Buchs soll als Hardcover ausgeführt werden. Die Gestaltung der Front soll nach Vorgaben der AG eher schlicht gehalten sein. Textlich wird die Urkunde mit der Ersterwähnung der Gemeinde Güntersleben als Wasserzeichen im Hintergrund zu erkennen und das Wort „Güntersleben“ zu lesen sein. Die Gestaltung insgesamt soll locker und leicht verständlich sein. Hierfür stehen dem Büro neben dem Manuskript auch viele historische Aufnahmen zur Verfügung. Für das Jubiläumsjahr 2013 soll zudem ein Jubiläumskalender aufgelegt werden. Hierfür hat in Absprache mit der Arbeitsgruppe Jubiläum Frau Schinagl einen Entwurf erarbeitet. Dieser wurde nun ebenfalls von ihr vorgestellt. Frau Schinagl erklärte, dass der Kalender aus insgesamt 14 Seiten im Format DIN-A3 Quer bestehen wird. Hier wird es neben dem Deckblatt und den 12 Blättern für die einzelnen Monate ein weiteres Blatt geben, auf dem erklärt sein wird, was auf den einzelnen Kalenderblättern zu sehen ist. Die verwendeten Bilder stammen hauptsächlich von den „Fotofreunden Güntersleben“ und wurden dem Grafikbüro zur Verfügung gestellt. Die restlichen Aufnahmen stammen aus dem Archiv der Gemeindeverwaltung. Im kalendarischen Teil werden neben den Sonn- und Feiertagen zusätzlich die Veranstaltungen, welche im Rahmen des 900 jährigen Jubiläums stattfinden werden, farblich hervorgehoben und benannt sein. Nach diesen ausführlichen Informationen wurden folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Gemeinderat beschließt die Herausgabe einer Ortschronik für Güntersleben. Herausgeber ist die Gemeinde. Der Verfasser Dr. Josef Ziegler stellt hierfür unentgeltlich sein Manuskript zur Verfügung. Ihm werden 50 Freiexemplare zur Verfügung gestellt. Mit der graphischen Gestaltung ist das Graphic - Design Büro Ingrid Schinagl auf der Grundlage des Angebots von 27.01.2012 beauftragt. Die Fertigstellung soll bis Ende 2012 erfolgen. Die Präsentation der Chronik ist bei der Auftaktveranstaltung des Jubiläumsjahres am Neujahrstreffen am 13.01.2013 geplant. Der Verkauf der Chronik geschieht durch die Gemeinde, der Verkaufspreis wird rechtzeitig festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten. 2. Der Gemeinderat beschließt die Herausgabe eines Jubiläumskalenders 2013. Herausgeber ist die Gemeinde. Mit der grafischen Gestaltung ist das Graphic - Design Büro Ingrid Schinagl auf der Grundlage des Angebots von 27.01.2012 beauftragt. Die Fertigstellung soll bis November 2012 erfolgen. Der Verkauf des Kalenders geschieht durch die Gemeinde. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten. 3. Der Auftrag für den Druck der Ortschronik Güntersleben ergeht an die Firma Bonitasprint Gmbh, Max-von-Laue-Straße 31, 97080 Würzburg, mit einer Stückzahl von 1000 Exemplaren auf der Grundlage des Angebots vom 24.09.2012. 4. Der Auftrag für den Druck des Kalenders ergeht an die Firma Flyeralarm, mit einer Stückzahl von 500 Exemplaren auf der Grundlage des Angebots vom 24.09.2012. Die Gemeinde Güntersleben bringt für das 900-jährige Jubiläum Günterslebens einen Jubiläumskalender für 2013 heraus. Dieser kann ab 19. November 2012 zu einem Preis von 12,00 € im Bürgerservice des Rathauses erworben werden. Bebauungsplan „Platte“ Festlegung des 1. Bauabschnittes (BA 1.1) Der Umgriff des vorgeschlagenen Bauabschnittes 1.1, der in direkter Absprache mit dem Planungsbüro Auktor zustande gekommen ist, ist bedingt durch entwässerungstechnische Gegebenheiten. Der Bereich des vorliegenden Bauabschnittes ist entwässerungstechnisch vollständig der bestehenden Kanalisation im Bereich der Altenbergstraße zugeordnet, so dass hier ein in sich geschlossenen und unabhängig funktionierendes Entwässerungssystem entsteht. Eine Erweiterung des Bauabschnittes 1.1 innerhalb der gemeindlichen Flächen würde auf Grund des Geländeverlaufes eine zweite Anbindung an das Kanalnetz in der Weinbergstraße erforderlich machen, was bei einer Verwirklichung vor der Durchführung des Umlegungsverfahrens im Bauabschnitt 1.2 nur mit Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer möglich ist und einen vorzeitigen Erschließungsaufwand im Bereich des Bauabschnittes 1.2 zur Folge hätte. Eine erschließungstechnische Unterteilung des Bauabschnittes 1.1 in einzelne Unterabschnitte beginnend an der Altenbergstraße ist, soweit dies von der Gemeinde gewünscht wird, jedoch problemlos möglich. Die im Bauabschnitt 1.1 enthaltenen Retentionsräume sind ausreichend, um für diesen Bauabschnitt eine geregelte Ableitung des Oberflächenwassers zu gewährleisten. Der Umfang der erforderlichen Ausgleichsflächen wird anteilmäßig im Bezug auf die baulich genutzten Flächen ermittelt. Der Bauabschnitt stellt nur einen Teil der für die dortige Nutzung erforderlichen Ausgleichsflächen / Ausgleichsmaßnahmen bereit. Da zusätzlich externe Ausgleichsflächen herangezogen werden, die bereits durch die Gemeinde im Rahmen des Ökokontos erstellt wurden, stellen diese eine anteilmäßig abbuchbare Masse dar, die unabhängig von der Grüße des Bauabschnittes in der jeweils erforderlichen Größe vom Ökokonto abgebucht werden. Um eine ausreichende Wendemöglichkeit für Linienbusse zu erreichen und so bereits im ersten Bauabschnitt eine Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr gewährleisten zu können, kann im Anschluss an das geplante Rückhaltebecken ein provisorischer Wendeplatz in Schotterbauweise erstellt werden, der auch gleichzeitig durch Müllfahrzeuge oder baubedingten Schwerlastverkehr genutzt werden kann. Anzahl der Baugrundstücke im Bauabschnitt 1:1 Baugrundstücke Bereich Gebäudetyp A (GFZ 0,6) Gemeinde Baugrundstücke Bereich Gebäudetyp B (GFZ 0,8) Gemeinde Baugrundstücke Bereich Gebäudetyp B (GFZ 0,8) Privat Baugrundstücke gesamt 29 7 4 40 Ermittlung der Nettobauflächen für den Bauabschnitte 1.1 Nettobauflächen Bereich Gebäudetyp A (GFZ 0,6) Gemeinde Nettobauflächen Bereich Gebäudetyp B (GFZ 0,8) Gemeinde Nettobauflächen Bereich Gebäudetyp B (GFZ 0,8) Privat Nettobauflächen gesamt ca. 15.850 m² ca. 3.350m² ca. 2.250m² ca. 21.450 m² Nach kurzer Diskussion hat der Gemeinderat der Festlegung des BA 1.1 entsprechend dem vorliegenden Plan zugstimmt. Bebauungsplan „Platte“ Vergabe des Planungsauftrages für die Erschließungsplanung In Absprache mit dem Fachanwalt der Gemeinde, Herrn Dr. Reicherzer, soll die Erschließungsplanung für den Bauabschnitt 1.1 bis einschließlich Ausführungsplanung von der Gemeinde vergeben werden. Die Ergebnisse dieser Planungen werden dann Anlage des noch abzuschließenden Erschließungsvertrages. Dazu liegt ein Honorarangebot der Auktor Ingenieur GmbH vom 31.05.2012, überarbeitet am 24.08.2012 vor. Im Einzelnen geht es um folgende Bereiche: Objekt Straßenbau mit vorläufigen Kosten von 470.000 € Objekt Schmutzwasserkanal mit vorläufigen Kosten von 300.000 € Objekt Wasserversorgung mit vorläufigen Kosten von 150.000 € Entwurfsvermessung Objekt Regenwasserbewirtschaftung mit vorläufigen Kosten von 470.000 € Objekt Freianlage mit vorläufigen Kosten von 70.000 € Die Kosten sind jeweils netto und ohne Nebenkosten. Die weiteren Teilleistungen Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung und Objektbetreuung und die gesamte Bauvermessung sollen dem Erschließungsträger übertragen werden. Der Gemeinderat hat der Auktor Ingenieur GmbH, Berliner Platz 19 in 97080 Würzburg, den Auftrag für die Erschließungsplanung für den Bauabschnitt 1.1 im Baugebiet Platte gemäß dem Angebot vom 31.05.2012, überarbeitet am 24.08.2012, erteilt. Straßenunterhaltungsarbeiten in der Thüngersheimer Straße – Auftragsvergabe Im Bereich zwischen dem Flurparkplatz und der Gemarkungsgrenze sind die Fahrbahnränder sehr stark ausgefranst und abgefahren. Aus diesem Grunde wurde im Zuge einer Ausschreibung ein Angebot für die Sanierung der Fahrbahnränder auf ca. 800 lfm eingeholt. Es ist vorgesehen, die Fahrbahnränder auf einer Breite zwischen 1,20 und 2,0 m ca. 6 cm stark abzufräsen und mit einer neuen Asphalttragdeckschicht wieder herzustellen. Die Fahrbahnränder müssten auch bei einer Erneuerung der Asphaltdeckschicht auf die gesamte Breite entsprechend saniert werden. Für diese Arbeiten wurde von 6 Firmen jeweils ein Angebot angefordert. Der an erster Stelle liegende Bieter, die Firm Stolz aus Hammelburg, schließt mit einer BruttoAngebotssumme von 34.724,68 € ab. Der Bau-, Landwirtschafts- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2012 beschlossen, dem Gemeinderat die Auftragsvergabe für die Sanierung der Fahrbahnränder entlang der Thüngersheimer Str. im Bereich zwischen dem Flurparkplatz und der Gemarkungsgrenze an den wenigstnehmenden Bieter, die Bauunternehmung Gebr. Stolz GmbH & Co. KG, Gregor-Stolz-Straße 6, 97762 Hammelburg zum Brutto-Angebotspreis von 34.724,68 €, zu empfehlen. Dieser Empfehlung stimmte der Gemeinderat zu. Vergabe Beweissicherungsverfahren Erschließung Baugebiet „Finkenstraße“ Durch die Auktor Ingenieur GmbH wurde für die Beweissicherung der vorgesehenen Baumaßnahmen „Erschließung Baugebiet Finkenstraße“ und „Kanalsanierungen 2012“ ein gemeinsames Angebot eingeholt. Dieses Angebot wurde durch die Verwaltung entsprechend den Erfordernissen der beiden Baumaßnahmen in einem Preisspiegel aufgeteilt und entsprechend ergänzt. Für die Beweissicherung der vorhandenen Bebauung vor Beginn der Baumaßnahme wurde von zwei Sachverständigen jeweils ein Angebot eingeholt. Der wenigstnehmende Bieter schließt mit einer umgerechneten Angebotssumme von 1.184,05 € ab. Es wurde deshalb vorgeschlagen, den wenigstnehmenden Bieter, das Ingenieur- und Sachverständigenbüro Dipl.-Ing (FH) Henneberger, Würzburg, mit den erforderlichen Arbeiten der Beweissicherung zu beauftragen. Eine Umlegung der Kosten für die Beweissicherung ist möglich. Der Gemeinderat hat beschlossen das Ing.-Büro Henneberger mit der Beweissicherung zu beauftragen. Kanalsanierungen 2012 Für die Beweissicherung der vorhandenen Bebauung vor Beginn der Baumaßnahme wurde von zwei Sachverständigen jeweils ein Angebot eingeholt. Der wenigstnehmende Bieter, das Ing.-Büro Henneberger, Würzburg, schließt mit einer umgerechneten Angebotssumme von 1.725,50 € ab. Der Gemeinderat hat beschlossen das Ing.-Büro Henneberger mit der Beweissicherung zu beauftragen. Radweg im Dürrbachtal Der Gemeinderat hat am 12.04.2011 den Ausbau des Radweges zwischen der Dürrbachbrücke nach der Kläranlage bis zur Gemarkungsgrenze beschlossen, sowie den Auftrag für die Planung und Bauleitung an den Verband für Ländliche Entwicklung erteilt. Mit Beschluss vom 17.05.2011 wurde durch den Gemeinderat auch noch der Ausbau des Teilstücks vom Kindergarten „Villa Kunterbunt“ bis zum Bauhof beschlossen und der Auftrag für die Planung und Bauleitung ebenfalls an den Verband für Ländliche Entwicklung (VLE) vergeben. Die fertige Entwurfsplanung wurde der Gemeinde Güntersleben mit Schreiben vom 05.04.2012 vorgelegt. Gleichzeitig wurde die Planung dem Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken zur Prüfung und Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn vorgelegt. Der Markt Rimpar sowie die Gemeinden Veitshöchheim und Güntersleben beantragten für die Maßnahme „Landwirtschaftlicher Wegebau zum Lückenschluss von Wander- und Radwegnetzen“ Zuwendungen. Für dieses gemeindeübergreifende Vorhaben muss eine der drei Gemeinden/Markt die Federführung übernehmen. Der Markt Rimpar, als größter Maßnahmenträger, hat sich dazu bereit erklärt. Nach vorläufiger Klärung der erforderlichen Ersatzmaßnahmen mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde die Ausschreibung durch das VLE vorgenommen. Die Ausschreibungsergebnisse der Gemeinde Güntersleben für die zwei vorgesehenen Abschnitte sind wie folgt ausgefallen: Weg 1 am Dürrbach 67.620,35 €; lt Kostenschätzung 74.029,92 € Weg 2 am Mühlweg 27.093,93 €; lt. Kostenschätzung 24.563,63 € Die Aufträge wurden durch den federführenden Markt Rimpar, an die Fa. Stolz aus Hammelburg entsprechend dem Vergabevorschlag des VLE vergeben. Bei der Baueinweisung am 18.09.2012 wurde der Baubeginn auf den 08.10.2012 festgelegt. Durch die Fa. Stolz ist ein Bauzeitenplan zu erstellen und den Gemeinden zu übergeben. Am 17.09.2012 wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde der endgültige Umgriff für die erforderlichen Ersatzmaßnahmen besprochen. Hierbei hat man sich auf eine Teilfläche von 994 m² aus dem Flurstück Fl. Nr. 1018/2, welches ein Wirtschaftsweg entlang des Dürrbaches ist, verständigt. Diese muss nun dem Bayerischen Landesamt für Umwelt gemeldet werden. Der Gemeinderat der Gemeinde Güntersleben hat der gesamten Abwicklung des Projekts durch den Markt Rimpar für das gemeindeübergreifende Vorhaben „Landwirtschaftlicher Wegebau zum Lückenschluss von Wander- und Radwegnetzen“ zugestimmt. Am 25.07.2012 hatte Kreisbrandrat Heinz Geißler aus dem Landratsamt Würzburg zu einer Bürgermeisterbesprechung zur „Teilnahme am erweiterten Probebetrieb im Digitalfunk“ eingeladen. Referent zum Thema war Herr Hench, stellv. Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbands Bayern, der zusammenfassen zum Sachstand des Projekts Digitalfunk berichtete: Über die Notwendigkeit des Digitalfunks: Der bisher genutzte Analogfunk ist im Bereich der Feuerwehren auf Kreisebene aufgebaut und organisiert. Der Digitalfunk für alle BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, THW, Bundespolizei, Zoll, und Hilfsorganisationen wird ein bundesweit zusammenhängendes Netz sein. Ein Beispiel für die Notwendigkeit ist neben der oft nur sehr undeutlichen Wiedergabe, dass bei Großeinsätzen, vor allem bei Unwettereinsätzen regelmäßig der Funkkanal „vollläuft“, weil bei zu viel Funkverkehr mit Statusmeldungen und Durchsagen kein Durchkommen mehr für wichtige Gespräche möglich ist. Außerdem können im Digitalfunk auch Einsatzadressen über SDS (vergleichbar SMS am Handy) auf die Funkgeräte gesendet werden. Details zum Netzaufbau: Der Netzaufbau wird von den einzelnen Bundesländern organisiert. Zur Realisierung werden möglichst vorhandene Funkmasten mit genutzt. Es müssen aber auch neue Masten errichtet werden, wenn bisher kein geeigneter Standort zur Verfügung steht. Bayern ist mit ca. 950 Funkstandorten das Bundesland, das mit weitem Abstand die meisten Standorte bauen muss. Dies liegt zum einen an der großen Fläche und der schwierigen Topographie von den Mittelgebirgen bis zu den Alpen, aber auch daran, dass Bayern einen höheren Versorgungsstandard gewählt hat. Das analoge Funksystem wird erst aufgegeben werden können, wenn alle Leistungen einschließlich der Alarmierung vom Digitalfunk übernommen sind. Inbetriebnahme des Netzes und Umrüstung auf digitale Funkgeräte (Migration): Das Netz in Bayern wird in sechs Netzabschnitten aufgebaut und in Betrieb genommen. Der Netzabschnitt (NA) 34 München und Umgebung ist bereits als Pilotprojekt in Betrieb gegangen. Bereits sechs Monate vor Beginn der Migrationsphase müssen Projektgruppen in den einzelnen Netzabschnitten bzw. in den dazugehörigen Leitstellenbereichen die Einsatztaktik, Betrieb, Beschaffung und Einbau Endgeräte, Integrierte Leitstelle, Schulung, Test und Öffentlichkeitsarbeit usw. organisieren. Etwa 14 Monate nach Beginn der Migrationsphase läuft der erweiterte Probebetrieb. Für den Netzabschnitt Unterfranken (NA 38) soll dieser Probebetrieb voraussichtlich im Februar 2014 anlaufen. Über die Teilnahme an diesem Probebetrieb soll heute für die Günterslebener Feuerwehr entschieden werden. Der erweiterte Probebetrieb dient dem Test und der Abnahme des Netzes im jeweiligen Netzabschnitt. Es ist besonders wichtig, dass genügend Feuerwehren in der Fläche am erweiterten Probebetrieb teilnehmen, um Mängel am Netz oder auch Versorgungslücken bei der Netzabdeckung festzustellen, da in dieser Phase evtl. auftretende Mängel auf Kosten des Freistaates behoben werden. Treten Mängel erst nach offizieller, flächendeckender Einführung auf, bleibt jede Kommune selbst auf den Kosten sitzen. Teilnahmeerklärung ist notwendig und soll bis Ende September 2012 im Landratsamt vorliegen. Für den Analogfunk gibt es bundesweit eine BOS-Funkrichtlinie. Der Bund hat eine überarbeitete BOSFunkrichtlinie, die sowohl den Analog- als auch den Digitalfunk regelt, bisher noch nicht erlassen. Bis zur Einführung der Richtlinie in Bayern wird die Teilnahme der nichtstaatlichen BOS über die sog. Teilnehmerregelung geregelt. Sobald die BOS-Digitalfunkrichtlinie auf der Bundesebene in Kraft ist und in Bayern eingeführt ist, wird die Teilnahme der nichtstaatlichen BOS auf dieser Rechtsgrundlage geregelt und die Teilnahmeerklärung erübrigt sich dann. Kosten des Digitalfunks: Investitions- und Betriebskosten: Die Anschaffungskosten für ein Handsprechfunkgerät belaufen sich auf ca. 680 €. Nach Abzug der Förderung verbleiben ca. 150 € pro Handsprechfunkgerätesatz bei der Gemeinde. Ein Fahrzeugfunkgerätesatz beläuft sich nach Abzug des förderfähigen Betrags auf ca. 300 € für die Gemeinde. Hier kommen noch Einbaukosten von ca. 1.500 € pro Fahrzeug dazu. Der Einbau wird nicht gefördert. Der Entwurf einer Förderrichtlinie liegt vor. Es ist vorgesehen, eine gewisse Anzahl von Handsprechfunkgeräten pro Fahrzeug zu fördern. Bei der Beschaffung der Geräte ist an eine landkreisweite Sammelbeschaffung gedacht. Sollten die Geräte für den Probebetrieb vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie beschafft werden, wird die Gemeinde bei der Regierung einen Antrag auf Förderunschädlichkeit stellen. Die Gemeinde Güntersleben verfügt momentan über 12 analoge Handsprechfunkgeräte und über 5 analoge Fahrzeugfunkgeräte. Für den erweiterten Probebetrieb ist angedacht, 14 digitale Handsprechfunkgeräte einzusetzen. Nach kurzer Diskussion über Einbaukosten, Anzahl der Geräte, Gerätetypen und Fördermöglichkeiten, stimmte der Gemeinderat der Teilnahmeregelung am Digitalfunk BOS für den Netzabschnitt Unterfranken (NA 38) mit dem Freistaat Bayern zu. Für den erweiterten Probebetrieb können bis zu 14 Handsprechfunkgeräte beschafft werden. Falls zum Zeitpunkt der Beschaffung die entsprechende Förderrichtlinie noch nicht in Kraft getreten ist, ist bei der Regierung von Unterfranken ein Antrag auf Förderunschädlichkeit für die Beschaffung zu stellen. Sanierung Sporthalle - Architektenvertrag In der Sitzung des Bau-, Landwirtschafts- und Umweltausschusses vom 18.09.2012 hat Architekt Matthias Versbach vom Architekturbüro Dold + Versbach aus Giebelstadt seine Planung für das Bauvorhaben „Sanierung der TSV Sporthalle“ vorgestellt. Die Planung beinhaltet neben der energetischen Sanierung unter anderem Veränderungen an der Hallentechnik, Erneuerung der Umkleideräume und Duschen der Sporthalle, Umbau des Vereinsheims mit Einbau eines Gymnastikraums und eines Bistros, Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten am Bestand sowie einen Umbau des Eingangsbereichs mit Neugestaltung der Außenflächen. Der Ausschuss und die Vorstandschaft des TSV beschlossen im Rahmen der Sitzung, dass mit der vorgestellten Planung sowie mit den damit verbundenen Kosten in Höhe von 1.700.925 € Netto zzgl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer Einverständnis besteht. Das Ingenieurbüro soll außerdem mittels Architektenvertrag mit der weiteren Planung und der Durchführung der Maßnahme beauftragt werden. Die weiteren Planungsschritte seitens TSV und Gemeindeverwaltung sind einzuleiten. Insbesondere betrifft dies die Finanzierung, Genehmigung und Förderung des Vorhabens. Der Gemeinderat hat in seinem Beschluss festgehalten, dass er das Vorhaben „Sanierung der TSVSporthalle und des Vereinsheims“ befürwortet und Einverständnis mit der Planung und der damit verbundene Kostenschätzung besteht. Die Verwaltung wurde beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten und die Finanzierung bzw. Förderungsmöglichkeiten für das Vorhaben zu klären. Das Ingenieurbüro Dold + Versbach wurde gem. vorliegendem Architektenvertrag mit der weiteren Planung beauftragt. Entwurf der Verordnung zur Änderung des Regionalplans der Region Würzburg (2) betreffend das Kapitel B X „Energieversorgung“, Abschnitt 3 „Windkraftanlagen“, Ziel 3.2: Anhörungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Art. 16 Abs. 2 BayLplG (GVBl S. 254) Mit Schreiben vom 27.08.2012 teilte der Regionale Planungsverband mit, dass der Planungsausschuss am 31.07.2012 des Verordnungsentwurf zur Änderung des Regionalplans betreffend die Aufhebung des Ziels 3.2 im Kapitel B X „Energieversorgung“, Abschnitt 3 „Windkraftanlagen“ beschlossen hat. Die Gemeinde Güntersleben kann dazu bis zum 31.10.2012 eine Stellungnahme abzugeben. Die Öffentlichkeit wurde durch Aushang und wird über die Oktober-Ausgabe der Dorfzeitung über die Auslegung des Entwurfs informiert. Einsichtnahme ist aber nur bei der Regierung von Unterfranken, den kreisfreien Städten und den Landratsämtern möglich. Konkret geht es darum, dass der Ausschluss von überörtlich raumbedeutsamen Vorhaben zur Windenergie in den Landschaftsschutzgebieten der Naturparke Spessart und Steigerwald aufgehoben werden soll. Ein Grund sind die Energiewende und die dazu vom Freistaat Bayern beschlossenen Maßnahmen. Ein weiterer Grund ist der sog. Windenergieerlass Bayern vom 20.12.2011, in dem Landschaftsschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete in Naturparke nicht als generelles oder regelmäßiges Ausschlussgebiet aufgeführt werden, sondern als sensibel zu behandelnde Gebiete, in denen die Errichtung von Windkraftanlagen grundsätzlich möglich ist, wobei hierzu i.d.R. eine Änderung des Landschaftsschutzgebietsverordnung erforderlich wäre. Da in der Region Würzburg (2) nur die Landschaftsschutzgebiete der Naturparke Spessart und Steigerwald betroffen sind, ist nach Auffassung der Verwaltung eine Stellungnahme der Gemeinde Güntersleben nicht erforderlich. Dem hat auch der Gemeinderat zugestimmt. 20. Änderung des Flächennutzungsplanes Markt Zellingen und Bebauungsplan Sondergebiet „Reiterhof“; Stellungnahme der Gemeinde Güntersleben Mit Schreiben vom 23.08.2012 hat das Ingenieurbüro Arz darüber informiert hat, dass der Markt Zellingen beschlossen hat, den Bebauungsplan Sondergebiet „Reiterhof“ in Kombination mit der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen. Das Plangebiet liegt am westlichen Rand von Zellingen unmittelbar südlich der Straße nach Leinach. Bereits bedingt durch die große Entfernung zur Gemarkung Güntersleben sind gemeindliche Belange durch diese Planung nicht berührt. Es wurde beschlossen, die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Zellingen und die Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Reiterhof“ ohne Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Eingabe der Anlieger Gramschatzer Straße Bürgermeister Joßberger gab bekannt, dass die Anlieger der Gramschatzer Straße eine Beschwerde mit Unterschriftenliste bezüglich des vermehrten LKW Verkehrs, der vermutet ständig überhöhten Geschwindigkeiten und des Straßenzustandes eingereicht haben. Nach einer Ortseinsichtnahme mit dem zuständigen Verkehrssachbearbeiter der Polizeiinspektion Würzburg Land wurde eine Testmessung durch die kommunale Verkehrsüberwachung veranlasst und Erkundigungen bezüglich des LKW-Verkehrs eingezogen. Bezüglich des Verkehrsaufkommens wurde festgestellt, dass die Gramschatzer Straße das geringste Verkehrsaufkommen im Vergleich zu den anderen Ortsverbindungsstraßen (Rimparer Straße, Würzburger Straße, Thüngersheimer Straße) hat. Bezüglich der angeblich überhöhten Geschwindigkeiten wurde festgestellt, dass sich in der Gramschatzer Straße in 24 Stunden über 96 % der Fahrzeuge an die vorgegebene Geschwindigkeit von 50 km/h halten. Bei der Ortseinsichtnahme wurde auch festgestellt, dass sehr viele parkende Fahrzeuge schon eine gewisse Verkehrsberuhigung bewirken. Nach Abwägung ist man in Zusammenarbeit mit der kommunalen Verkehrsüberwachung und der Polizei zu dem Ergebnis gekommen, dass bezüglich der gefahrenen Geschwindigkeiten keine Messstelle und auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung in der Gramschatzer Straße eingerichtet werden muss. Zur Zeit wird eine neue Gasleitung von Rimpar nach Sannerz gebaut, die auch durch die Gemarkung Güntersleben führt. Dies dürfte der Hauptgrund für das vermehrte LKW-Aufkommen in der Gramschatzer Straße und auch in der Thüngersheimer Straße sein. Von der verantwortlichen Baufirma wurde zugesichert, dass die Arbeiten wohl Ende September/Anfang Oktober beendet sind und damit auch der LKW-Verkehr wieder rückläufig sein dürfte. Die Anlieger wurden abschließend auch darauf hingewiesen, dass die Gramschatzer Straße eine Ortsverbindungsstraße zwischen Güntersleben und Gramschatz ist, bei der es einfach zu einem höheren Verkehrsaufkommen als in Nebenstraßen kommen kann. Die Gemeinde Güntersleben hat bereits vor einigen Jahren versucht, die Straße nur noch für den Naherholungsverkehr frei zu geben. Dieses Vorhaben ist aber am Veto des Marktes Rimpar mit seinem Ortsteil Gramschatz gescheitert. Geschwindigkeitsmessgerät Bürgermeister Joßberger gab außerdem bekannt, dass die vom Gemeinderat beschlossene Beschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes nun durchgeführt wurde. Es wurde in den letzten 3 Wochen probeweise in der Thüngersheimer Straße am Anwesen 59 angebracht. Mit dem Gerät können auch die Verkehrsdaten (Verkehrsdurchfluss, gefahrene Geschwindigkeiten, Statistiken) ausgewertet werden. Im Hinblick auf die Erschließung des Neubaugebietes soll das Gerät in gewissen Abständen besonders in der Frühlingstraße, Altenbergstraße, Mehlenstraße und Winterleitenweg angebracht werden.