Sicherheitsdatenblatt MM0006.09 (D)

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Sicherheitsdatenblatt MM0006.09 (D)
EU-SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Verordnung (EU) Nr. 453/2010 (REACH)
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09.07.2011
30.01.2011
28.05.2010
Diclofenac Sodium Imp. D (EP):
2-[2-[(2-Bromo-6-chlorophenyl)amino]phenyl]
acetic acid
Materialnummer MM0006.09
Version 2 / Seite 1 von 8
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw.
des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname:
Diclofenac Sodium Imp. D (EP): 2-[2-[(2-Bromo-6-chlorophenyl)amino]phenyl]acetic acid
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von
denen abgeraten wird
Allgemeine Verwendung
Spezifische Analytik
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firmenbezeichnung:
Straße/Postfach:
Nation, PLZ, Ort:
World Wide Web:
Email:
Telefon:
Telefax:
Auskunft gebender Bereich:
LGC Standards GmbH
Mercatorstr. 51
D-46485 Wesel
www.lgcstandards.com
[email protected]
+49 (0)281-98 87-0
+49 (0)281-98 87-199
Telefon: +49 (0)281-98 87-0, Email: [email protected]
1.4 Notrufnummer
Telefon: +49 (0)281-98 87-0
Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt.
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG:
Repr. Cat. 3; R63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
T; R25
Giftig beim Verschlucken.
Xn; R48/22
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch
Verschlucken.
R52
Schädlich für Wasserorganismen.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG)
T
giftig
R-Sätze:
R 25
R 48/22
R 52
R 63
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Giftig beim Verschlucken.
Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer
Exposition durch Verschlucken.
Schädlich für Wasserorganismen.
Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
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Diclofenac Sodium Imp. D (EP):
2-[2-[(2-Bromo-6-chlorophenyl)amino]phenyl]
acetic acid
Materialnummer MM0006.09
S-Sätze:
S 53
S 28
S 36/37
S 45
S 61
Version 2 / Seite 2 von 8
Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ....
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, dieses Etikett
vorzeigen).
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen
einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Achtung! Noch nicht vollständig geprüfter Stoff.
Analogieschluss zu Diclofenac Kalium, CAS-Nr. 15307-81-0.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/ Angaben zu Bestandteilen
3.1 Stoffe
Chemische Charakterisierung (Stoff):
CAS-Nummer:
EINECS-Nummer:
C14 H11 Br Cl N O2
127792-23-8
-
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen:
Nach Hautkontakt:
Nach Augenkontakt:
Nach Verschlucken:
Für Frischluft sorgen. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand sofort Atemspende
oder Gerätebeatmung, ggf. Sauerstoffzufuhr. Arzt hinzuziehen.
Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser und Seife abspülen.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Arzt hinzuziehen.
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Augenarzt
aufsuchen.
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Erbrechen herbeiführen, wenn die betroffene Person bei Bewusstsein ist.
Aktivkohle geben (20 - 40 g in 10%iger Aufschwemmung).
Sofort Arzt hinzuziehen.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine Daten verfügbar
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Wassersprühstrahl, Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brennbar. Verbrennen erzeugt schädlichen und giftigen Rauch.
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid, Stickoxide (NOx),
Chlorwasserstoffgas, Bromwasserstoffgas.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Zusätzliche Hinweise:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Geeignete Schutzkleidung tragen.
Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung tragen. Substanzkontakt vermeiden.
Staubentwicklung vermeiden. Staub nicht einatmen. Für ausreichende Lüftung sorgen.
Ungeschützte Personen fernhalten.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Staubentwicklung vermeiden. Trocken aufnehmen und in geeigneten Behältern der Entsorgung
zuführen. Nachreinigen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
nicht erforderlich
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Arbeiten unter Abzug durchführen. Persönliche Schutzkleidung verwenden.
Staubentwicklung vermeiden. Stoff nicht einatmen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter:
Behälter dicht geschlossen und trocken lagern. Vor Lichteinwirkung schützen.
Unter Verschluss aufbewahren. Zutritt zum Lager nur für fachkundige Personen.
Zusammenlagerungshinweise
Lagerklasse VCI:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
6.1 A = Brennbare giftige Stoffe
7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Zusätzliche Hinweise:
Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Bei Staubentwicklung: Absaugung erforderlich.
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Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz:
Bei Staubbildung: Partikelfilter P3 gemäß EN 143.
Handschutz:
Schutzhandschuhe gemäß EN 374.
Handschuhmaterial: Nitrilkautschuk
Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): >480 min.
Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und
Durchbruchzeiten sind zu beachten.
Augenschutz:
Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166.
Körperschutz:
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort
ausziehen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Hände vor Pausen und sofort nach der
Handhabung des Produktes waschen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
fest (Pulver)
hell bernsteinfarben
Form:
Farbe
178 - 183 °C (Zersetzung)
praktisch unlöslich
Schmelzpunkt / Schmelzbereich
Wasserlöslichkeit:
9.2 Sonstige Angaben
Molgewicht: 340,60 g/mol
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Keine Daten verfügbar
10.2 Chemische Stabilität
Keine Daten verfügbar
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine Daten verfügbar
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Luft, Licht
10.5 Unverträgliche Materialien
starke Oxidationsmittel
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Verbrennen erzeugt schädlichen und giftigen Rauch.
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid, Stickoxide (NOx),
Chlorwasserstoffgas, Bromwasserstoffgas.
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2-[2-[(2-Bromo-6-chlorophenyl)amino]phenyl]
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität:
LD50 Ratte, oral (Diclofenac Kalium): 62,5 mg/kg
Nach Einatmen:
Reizt die Atmungsorgane.
Nach Verschlucken:
Giftig. Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition
durch Verschlucken. Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
Nach Hautkontakt:
Gefahr der Hautresorption.
Allgemeine Bemerkungen
Achtung! Noch nicht vollständig geprüfter Stoff. Weitere gefährliche Eigenschaften sind nicht
auszuschließen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität: Nieren, Leber
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität:
Wassergefährdungsklasse:
Schädlich für Wasserorganismen.
Angabe zu Diclofenac Kalium:
Algentoxizität:
IC50 Algen:: 14,5 mg/L/72h
Daphnientoxizität:
EC50 Daphnia magna: 22,4 mg/L/48h
2 = wassergefährdend
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Sonstige Hinweise:
Keine Daten verfügbar
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine Daten verfügbar
12.4 Mobilität im Boden
Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Daten verfügbar
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Allgemeine Hinweise:
Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Abfallschlüsselnummer
Empfehlung:
16 05 06* = Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten,
einschließlich Gemische von Laborchemikalien
* = Die Entsorgung ist nachweispflichtig.
Verbrennung mit behördlicher Genehmigung.
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Diclofenac Sodium Imp. D (EP):
2-[2-[(2-Bromo-6-chlorophenyl)amino]phenyl]
acetic acid
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Verpackung
Abfallschlüsselnummer
Empfehlung:
15 01 07 = Verpackungen aus Glas
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Nicht kontaminierte und restentleerte
Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
2811
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADR/RID, ADN:
IMDG, IATA:
UN 2811, GIFTIGER ORGANISCHER FESTER STOFF, N.A.G. (Diclofenac Kalium)
UN 2811, TOXIC SOLID, ORGANIC, N.O.S. (Diclofenac Potassium)
14.3 Transportgefahrenklassen
ADR/RID, ADN:
IMDG:
IATA:
Klasse 6.1, Code: T2
Class 6.1, Code Class 6.1
14.4 Verpackungsgruppe
III
14.5 Umweltgefahren
Marine Pollutant
No
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Landtransport (ADR/RID)
Warntafel:
Gefahrzettel
Sondervorschriften
Begrenzte Mengen
EQ
Verpackung: Anweisungen
Verpackung: Sondervorschriften
Sondervorschriften für die Zusammenpackung
Ortsbewegliche Tanks: Anweisungen
Ortsbewegliche Tanks: Sondervorschriften
Tankcodierung
Tunnelbeschränkungscode:
ADR/RID: Gefahrnummer 60, UN-Nummer 2811
6.1
274 614
5 kg
E1
P002 IBC08 LP02 R001
B3
MP10
T1
TP33
SGAH L4BH
E
Binnenschiffstransport (ADN)
Gefahrzettel
Sondervorschriften
Begrenzte Mengen
EQ
Beförderung zugelassen
Ausrüstung erforderlich
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6.1
274 614 802
5 kg
E1
T
PP - EP
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acetic acid
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Seeschiffstransport (IMDG)
F-A, S-A
223, 274
5 kg
E1
P002
IBC08
B3
T1
TP33
Category A.
Toxic if swallowed, by skin contact or by inhalation.
EmS:
Sondervorschriften
Begrenzte Mengen
EQ
Verpackung: Anweisungen
Verpackung: Vorschriften
IBC: Anweisungen
IBC: Vorschriften
Tankanweisungen: IMO
Tankanweisungen: UN
Tankanweisungen Vorschriften
Stowage and segregation
Properties and observations
Lufttransport (IATA)
Toxic
E1
Pack.Instr. Y645 - Max.Qty. 10 kg
Pack.Instr. 670 - Max.Qty. 100 kg
Pack.Instr. 677 - Max.Qty. 200 kg
6L
Hazard
EQ
Passenger Ltd.Qty.:
Passenger:
Cargo:
ERG
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß
IBC-Code
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Nationale Vorschriften - Deutschland
Lagerklasse VCI:
6.1 A = Brennbare giftige Stoffe
Wassergefährdungsklasse: 2 = wassergefährdend
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten.
Nationale Vorschriften - Großbritannien
DG-EA-Code (Hazchem):
2X
Nationale Vorschriften - EG-Mitgliedstaaten
Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC):
0 Gew.-%
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Nationale Vorschriften - USA
Gefahrbewertungssysteme
1
3
0
TSCA Inventory: not listed
NFPA Hazard Rating:
Health: 3 (Serious)
Fire: 1 (Slight)
Reactivity: 0 (Minimal)
HMIS Version III Rating:
Health: 3 (Serious) - Chronic effects
Flammability: 1 (Slight)
Physical Hazard: 0 (Minimal)
Personal Protection: X = Consult your supervisor
HEALTH
*
FLAMMABILITY
PHYSICAL HAZARD
3
1
0
X
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Weitere Informationen
Grund der letzten Änderungen:
Literatur:
Änderung in Abschnitt 14: ADR 2011, IATA 2011, Allgemeine Überarbeitung
BG Chemie:
- Merkblatt M050 'Umgang mit Gefahrstoffen'
- Merkblatt M053 'Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen'
Datenblatt ausstellender Bereich
Ansprechpartner:
siehe Kapitel 1, Auskunft gebender Bereich.
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt sind nach bestem Wissen zusammengestellt und entsprechen dem
Stand der Kenntnis am Bearbeitungsdatum. Der Anwender muss die Eignung der Information für seinen
Anwendungszweck prüfen und die Übereinstimmung mit Gesetzen und Verordnungen sicherstellen. Umgang
und/oder Lagerung können zusätzliche Sicherheitsbetrachtungen erfordern.
Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und garantieren
keine Eigenschaften des gelieferten Materials; sie dienen nur als Leitlinie. LGC gibt keine Garantien für die
Genauigkeit und Vollständigkeit der in dem Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Informationen. LGC ist nicht
verantwortlich für die Eignung der Informationen für den vom Anwender beabsichtigten Verwendungszweck oder für
die Konsequenzen eines solchen Gebrauchs.
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