Vietnam Angebot 3 DBW - Diabetiker Baden
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Vietnam Angebot 3 DBW - Diabetiker Baden
1 2 - tägige Erlebnisreise *** V I E T N A M *** 3.11. – 14.11.16 Vietnam ist eines der schönsten Länder Asiens und ein Fest für alle Sinne. Das Land ist gesegnet mit einer faszinierenden Natur- und Kulturlandschaft, wie Sie kaum an einem anderen Ort der Welt zu finden ist. Begeben Sie sich mit uns auf eine interessante Reise durch eine andere Welt im Osten Asiens. Ihr Reiseverlauf 1. Tag Donnerstag, 03.11.2016 Frankfurt – Hanoi Am Nachmittag Flug von Frankfurt mit Vietnam Airlines in die vietnamesische Hauptstadt Hanoi. Der Linienflug in der Economy-Class bringt Sie ganz bequem „über Nacht“ zu Ihrem Reiseziel. 2. Tag Freitag, 04.11.2016 Hanoi in Nordvietnam Am Morgen Ankunft in Hanoi, wo Sie von Ihrer örtlichen Reiseleitung erwartet werden. Fahrt zum Hotel und Zimmerbezug. Nachdem Sie sich etwas ausgeruht haben, starten Sie am Nachmittag zu einer Besichtigungstour durch Hanoi. Die Stadt mit ihrem eigenwilligen Charme hat viele Gesichter: streng, aber keineswegs autoritär, mit französischem Flair zeigt es sich in breiten Boulevards, prächtigen Alleen und repräsentativen Kolonialgebäuden. Ursprünglich und chaotisch-bunt ist Hanoi im Gewirr der „36 Straßen und Gilden“, romantisch an den Ufern seiner zahlreichen Seen. Wir unternehmen einen Spaziergang durch das Labyrinth der Altstadt, hinein in das pulsierende Herz Hanois. Die engen Gassen dieses Viertels weisen eine hohe Bevölkerungsdichte auf und bieten reizvolle Fotomotive abseits der üblichen Touristenpfade. Freuen Sie sich auf die interessantesten Sehenswürdigkeiten von Hanoi – das Ho-Chi-Minh-Mausoleum (von außen), ebenso die Ein-Pfahl-Pagode, gebaut von König Ly Thai im Jahre 1049. Dieses Ensemble hat sich zu einem wichtigen Symbol für die Menschen in Hanoi entwickelt. Letzter Besichtigungspunkt ist der Literaturtempel, Vietnams erste Erlebnisreise Vietnam 2 Universität und ein Ort der Verehrung des Konfuzius. Die Gartenanlage und eine gut erhaltene Architektur bieten einen entspannten Blick in die Vergangenheit Vietnams. Abendessen in einem lokalen Restaurant und Übernachtung im Hotel Chalcedony**** (www.chalcedonyhotel.com). (A) 3. Tag Samstag, 05.11.2016 Hanoi – Halong Nach einem zeitigen Frühstück verlassen Sie Hanoi in nordöstlicher Richtung. Genießen Sie während der Fahrt den Blick auf die ländlichen Gebiete des Red River Deltas und sehen Sie Reisterrassen, Wasserbüffel bei der Arbeit sowie das alltägliche vietnamesische Dorfleben an sich vorbeiziehen. Die Halong-Bucht, eines der großen Naturwunder der Welt und UNESCONaturerbe, erstreckt sich über ein Gebiet von rund 1.500 km². Bestaunen Sie die majestätische Schönheit der Bucht, während Sie bizarre Kalksteininseln passieren. Nach der Ankunft gehen Sie an Bord Ihres Schiffes. Check-In und Bezug der Kabine. Nach dem Mittagessen an Bord haben Sie die Möglichkeit, im Wasser der Halong-Bucht zu schwimmen oder sich einfach in die Sonne zu legen. Nach dem Sonnenuntergang speisen Sie im Bord-Restaurant, bevor Sie den Tag ruhig ausklingen lassen. Eine Übernachtung an Bord der La Vela Classic Cruise (www.lavelacruisehalong.com/halong-cruises/our-cruises/lavela-classic.html). (F/M/A) 4. Tag Sonntag, 06.11.2016 Halong – Hanoi – Hue Zu früher Morgenstunde, wenn die Halong-Bucht noch nebelverhangen ist, wirkt sie besonders mystisch und geheimnisvoll – vor allem vom Schiff aus. Genießen Sie bei einem ausgiebigen Frühstück den einmaligen Blick, der sich Ihnen bietet. Im Anschluss geht es zurück nach Hanoi. Unterwegs besuchen Sie den Thanh Chuong Palast, Wohnhaus und Atelier von Thanh Chuong, eines berühmten vietnamesischen Malers. Heute ist das Gebäude ein architektonisches Juwel und bietet als Freilichtmuseum einen tollen Einblick in die vietnamesische Kunst und Geschichte. Am Abend fliegen Sie mit Vietnam Airlines von Hanoi nach Hue in Zentralvietnam. Nach der Ankunft Fahrt zum Hotel, gemeinsames Essen und 2 Übernachtungen im Hotel Moonlight Hue**** (www.moonlighthue.com/). (F/A) 5. Tag Montag, 07.11.2016 Die alte Kaiserstadt Hue Der Name Hue bedeutet Harmonie. Anmutig spiegelt sich die Stadt in den Gewässern des Parfüm-Flusses, träumt im Schatten alter Paläste und anderer kaiserlicher Gebäude. Von 1802 bis 1945 war es die Hauptstadt der letzten Kaiser-Dynastie, der Nguyen. Als ein von der UNESCO anerkanntes Weltkulturerbe zieht Hue mit seiner berühmten Zitadelle, den Palästen und Tempeln sowie den kaiserlichen Gruften jeden in seinen Bann. Heute erwartet Sie eine ausführliche Entdeckungsreise durch Hue. Zunächst unternehmen Sie eine Bootsfahrt auf dem Parfüm-Fluss zur schön gelegenen Thien Mu Pagode. Jede der sieben Etagen ist einem Buddha geweiht, der in menschlicher Gestalt erschienen ist. Danach besuchen Sie die prachtvolle, von einer Zitadelle umschlossene Kaiserstadt. Innerhalb ihrer Mauern befindet sich die Verbotene Purpurne Stadt, der private Bereich des Herrschers und seiner Familie. Neben der kaiserlichen Familie – Kaiser Tu Duc hatte z.B. insgesamt 104 Gemahlinnen – lebten hier noch die zahllosen Konkubinen des Herrschers sowie Diener, Palastwachen usw., die alle Eunuchen waren. Das Mittagessen findet heute in einem privaten Gartenhaus statt. Dieses im traditionellen Stil erbaute Haus mit seinem großen Garten hat Verbindungen mit dem alten königlichen Kaiserhof. Die Architektur ist mit der natürlichen Umwelt und dem Glauben Erlebnisreise Vietnam 3 des „Feng Shui“ verbunden. Bei der Ankunft werden Sie auf traditionelle Art willkommen geheißen und die Dame des Hauses serviert Ihnen im Garten ein typisch vietnamesisches Gericht. Nach dem Essen begeben Sie sich auf eine Erkundungsfahrt mit dem Fahrradtaxi zum Dong Ba Markt und Ihr Reiseleiter zeigt Ihnen exotische Produkte aus der Region. In Hue haben die königlichen Chefköche eine Vielzahl der aufwendigen vietnamesischen Gerichte entwickelt. Zum Abschluss des Tages besuchen Sie die Grabanlage von Tu Duc. Diese ist inspiriert von den chinesischen Ming-Gräbern und mit ihrem Bau wurde schon zu Lebzeiten des Kaisers begonnen. Die Anlage umfasst etwa 50 Gebäude und wurde in nur drei Jahren von ca. 3.000 Arbeitern erbaut. Nach dem Besuch gemeinsames Abendessen in einem lokalen Restaurant und weitere Übernachtung. (F/M/A) 6. Tag Dienstag, 08.11.2016 Hue – Danang – Hoi An Heute reisen Sie per Bahn mit dem berühmten „Wiedervereinigungsexpress“ auf einer der landschaftlich schönsten Strecken Vietnams in Richtung Süden. Der Weg führt entlang steiler Berghänge und durch einige Tunnel und Sie passieren den sog. Wolkenpass Hai Van. Weit unterhalb des Zuges rauschen die Wellen an traumhaften Stränden, während Palmen und dichtes Grün an Ihnen vorüberziehen. Das bizarre und bis zu 1.000 m hohe Gebirge bildet die Wetterscheide in Zentralvietnam. Nach der Ankunft in Danang geht es mit dem Bus weiter. Sie sehen die bekannten Marmorberge und besuchen das interessante Cham-Museum. Anschließend Weiterfahrt nach Hoi An, das während des 16., 17. und 18. Jahrhunderts als einer der führenden Häfen Südostasiens galt. Sie sehen die vielen interessanten Gebäude, Tempel und Pagoden des Ortes und fühlen sich in die Zeit zurückversetzt, als Dschunken, Sampans und Segelschiffe aller Herren Länder hier vor Anker lagen, als Tausende von Lastenträgern durch die Gassen hasteten, vietnamesische Mandarine und chinesische Kaufleute sich aus ihren Sänften beugten und Seefahrer aller Nationen Opiumhöhlen und Bordellen zutrieben. Abendessen im Brother Café und zwei Übernachtungen im Hotel Palm Garden**** direkt am Sandstrand (www.palmgardenresort.com.vn/). (F/A) 7. Tag Mittwoch, 09.11.2016 Tag zur freien Verfügung Genießen Sie Ihren heutigen Tag am Strand oder nutzen Sie die freie Zeit und begeben Sie sich auf eigene Faust auf Erkundungen nach Hoi An. (F/A) 8. Tag Donnerstag, 10.11.2016 Hoi An – My Son – Danang – Saigon Von Hoi An aus besuchen Sie die Ruinen der Tempelstadt My Son. Die Heilige Stadt My Son ist in eine idyllische Talsenke eingebettet und umgeben von Bergen und üppiger Natur. Die majestätische Abgeschiedenheit des Shiva geweihten Heiligtums und die bröckelnden, von Lianen überwucherten Ziegelkolosse inmitten des Dschungels üben einen ganz außergewöhnlichen Reiz aus. Nach einem Abstecher zur ersten Hauptstadt Champas, nach Tra Kieu, fahren Sie zurück nach Danang und fliegen von dort aus weiter nach Saigon. 3 Übernachtungen im Hotel Liberty Central City Point Hotel**** (www.odysseahotels.com/saigoncity-point-hotel). (F/M) Erlebnisreise Vietnam 4 9. Tag Freitag, 11.11.2016 Saigon – eine pulsierende Metropole Nach dem Frühstück lernen Sie heute Ho Chi Minh Stadt, das frühere Saigon, bei einer geführten Stadtbesichtigung kennen. Anders als die meisten südostasiatischen Metropolen, hat Saigon einen echten Stadtkern (französisch-kolonial). Die Stadt ist wimmelnd und geschäftig, ein bisschen Texas, eine Prise Südfrankreich, eine Spur Realsozialismus, sehr viel Südostasien, ein erster Hauch von Singapur und (immer noch) angenehm überschaubar. Die Kathedrale Notre-Dame ist eines der ältesten Bauwerke aus der französischen Kolonialzeit, das Historische Museum vermittelt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Epochen der vietnamesischen Geschichte. Sie bummeln entlang der quirligen Einkaufsstraßen, erleben China Town, den Ben Thanh Markt, die Thien-Hau-Pagode oder den Lam-Son-Platz mit der Oper. Abendessen in einem lokalen Restaurant. (F/A) 10. Tag Samstag, 12.11.2016 Ausflug ins Mekong-Delta Nach dem Frühstück fahren Sie in das Mekong Delta nach Cai Be. Mit dem schönen HolzSampan „Cai Be Princess“ fahren Sie zu der Dong Hoa Hiep Insel, die entlang der endlosen Wasserkanäle zwischen Vinh Long und Cai Be liegt. Hier sehen Sie das Leben der Menschen im Deltagebiet aus nächster Nähe. Einige sind bis heute „weiße Flecken“ auf der Landkarte. Besuchen Sie ein antikes Mandarin Haus, welches auf das letzte Jahrhundert datiert ist und wo Sie die Nachkommen der Familie mit einer warmen Tasse grünem Tee willkommen heißen. Besuchen Sie anschließend einige Familienbetriebe auf dem Land, die sich auf die Herstellung von Reispapier, Puffreis und Kokosnuss-Bonbons spezialisiert haben. In der Nähe befindet sich eine alte Ziegelbrennerei, in der die Steine bis heute in traditioneller Weise in dem kuppelförmigen Ziegelofen mithilfe glühender Reishülsen gebrannt werden. Das Mittagessen erwartet Sie im Le Longanier Restaurant, einem schönen zweistöckigen Haus in indochinesischen Stil, welches mit Antiquitäten und antiken Möbeln aus der 1930'er Periode dekoriert ist. Das Haus befindet sich in einem dicht bewachsenen tropischen Garten am Fluss unter Pomelo, Longan, Mango, Kokosnuss und Bananenbäumen. Nach einem kurzen Spaziergang entlang eines engen Kanals endet die Exkursion am Nachmittag. Rückfahrt mit dem Fahrzeug nach Saigon und weitere Übernachtung in Saigon. (F/M) 11. Tag Sonntag, 13.11.2016 Saigon – Frankfurt Heute heißt es leider bereits Abschied nehmen von Vietnam. Ihr Hotelzimmer steht Ihnen bis 18 Uhr zur Verfügung. Am Abend Transfer zum Flughafen von Saigon und gegen 23 Uhr Rückflug nach Frankfurt. (F) 12. Tag Montag, 14.11.2016 Frankfurt Am frühen Morgen Ankunft in Frankfurt und individuelle Heimreise. Ende Ihrer Reise Erlebnisreise Vietnam 5 Eingeschlossene Leistungen v Linienflüge mit Vietnam Airlines in der Economy Class: Frankfurt – Hanoi / Hanoi – Hue / Danang – Saigon / Saigon – Frankfurt v Flughafen-, Sicherheits- und Landegebühren inkl. Luftverkehrsabgabe von zurzeit ca. € 350,00 v Deutschsprechende lokale, örtlich wechselnde Reiseleitungen, auch Reiseleitung während der Bootsfahrt in der Halongbucht (Tag zur freien Verfügung ohne örtliche Reiseleitung) v Early Check-In im Hotel Chalcedony*** in Hanoi v 1x Übernachtung im Hotel Chalcedony**** in Hanoi v 1x Schiffsübernachtung an Bord der La Vela Classic Cruise (Halong-Bucht) v 2x Übernachtung im Hotel Moonlight**** in Hue v 2x Übernachtung im Hotel Palm Garden**** in Hoi An v 3x Übernachtung im Hotel Liberty Central City Point**** in Saigon v Late Check-Out aus dem Hotel in Saigon (bis 18 Uhr) v Alle Zimmer mit Bad oder Dusche und WC, Telefon und Klimaanlage v Alle im Reiseverlauf genannten Mahlzeiten (F = Frühstück / M = Mittagessen / A = Abendessen) v Alle Fahrten und Transfers in einem modernen, klimatisierten Fahrzeug lt. Reiseverlauf v Trinkwasser und Erfrischungstücher während der Programme v Bahnfahrt von Hue nach Danang v Alle im Programm aufgeführten Bootsfahrten und Ausflüge v Sämtliche im Programm genannten Besichtigungen und Eintrittsgelder v Einreisegenehmigung der vietnamesischen Behörden v Informationen / Reiseunterlagen speziell für Menschen mit Diabetes v Vortreffen (voraussichtlich in Karlsruhe) –Anreise in Eigenregiev Kühlmöglichkeiten für Insulin – auch während der Busfahrten v Begleitung auf der ganzen Reise (ab / bis Frankfurt a.M.) durch einen Diabetesassistenten Ihre voraussichtlichen Flugzeiten: (Änderungen vorbehalten) 03.11.2016 06.11.2016 10.11.2016 13.11.2016 Frankfurt – Hanoi Hanoi – Hue Danang – Saigon Saigon – Frankfurt VN 036 VN 1543 VN 127 VN 031 13.55 – 06.40 Uhr (+ 1) 18.20 – 19.30 Uhr 18.20 – 19.50 Uhr 22.55 – 06.30 Uhr (+ 1) Reisepreis*) p. P. im DZ € 2.690.00 - für Mitglieder € 2.590,00 Einzelzimmerzuschlag € 520,00 Rail & Fly 2. Klasse ab/bis allen dt. Bahnhöfen € 30,00 (optional) Individuelle Anschlussflüge innerdeutsch: auf Anfrage *) Der Reisepreis gilt für eine Teilnehmerzahl von mindestens 20 Personen. Ab 25 Teilnehmer abzüglich 100 €. Erlebnisreise Vietnam 6 Nicht im Reisepreis enthalten Weitere Mahlzeiten und Getränke, persönliche Trinkgelder, Visum für Vietnam (USD 30,-, zahlbar vor Ort bei Einreise), nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sowie Ausgaben persönlicher Art. Einreisebestimmungen Seit dem 01.07.2015 ist für deutsche Staatsangehörige eine Einreise nach Vietnam für einen Aufenthalt bis maximal 15 Tage visumfrei möglich. Hierfür muss das Reisedokument mindestens noch 6 Monate gültig sein. Zu beachten ist, dass eine erneute visumfreie Einreise erst wieder möglich ist, wenn seit der letzten Ausreise aus Vietnam 30 Tage vergangen sind. Die Möglichkeit der visumfreien Einreise für deutsche Staatsangehörige ist zunächst bis zum 30.06.2016 befristet. Über die weiteren Details informieren wir Sie frühzeitig. Bitte beachten Sie: ANMELDESCHLUSS: 1. SEPTEMBER 2016 Änderungen im Reiseverlauf oder bei den Unterkünften müssen wir uns aufgrund von örtlichen Gegebenheiten grundsätzlich vorbehalten. Ebenso können Preisanpassungen aufgrund von unvorhersehbaren Wechselkursschwankungen oder Preisänderungen (z. B. Erhöhung von Kerosinzuschlägen) nicht ausgeschlossen werden. Die Klassifizierung der Hotels entspricht der Landeskategorie. Reiseveranstalter: Karawane Reisen GmbH & Co. KG, Schorndorfer Straße 149, 71638 Ludwigsburg Es gelten die Reisevereinbarungen des Veranstalters ____________________________________________________________________________________ Karawane Reisen GmbH & Co. KG, Schorndorfer Str. 149, 71638 Ludwigsburg Telefon: 07141 – 2848 14 * Telefax: 07141 – 2848 45 E-mail: [email protected] * Internet: www.karawane.de Reiseanmeldung VIETNAM Anmeldung der Reise über: Bitte ausfüllen und an Adresse rechts einschicken oder faxen. Diabetiker Baden-Württemberg e.V. Veranstalter: KARAWANE REISEN, LUDWIGSBURG Reisetitel: Reisedatum: Sonderreise VIETNAM 03.11.16 bis 14.11.2016 Karlstraße 49a - 76133 Karlsruhe Tel.: 0721 6807864-0 Fax: 0721 6807864-9 Email: [email protected] Web : www.diabetiker-bw.de Hiermit werden nachfolgende Personen verbindlich zur oben genannten Reise angemeldet: 1. Name: Vorname: Straße, Nr. PLZ / Wohnort: Tel. Nr.: Email-Adresse: Geburtsdatum : Passnummer: Gültig bis: 2. Name: Vorname: Straße, Nr. PLZ / Wohnort: Tel. Nr.: Email-Adresse: Geburtsdatum : Passnummer: Gültig bis: Ich reise zusammen mit: Ich wünsche ein Doppelzimmer mit: MITGLIED: ☐ DBW ☐ DDB Reisepreis*) p. P. im DZ € 2.690.00 Einzelzimmerzuschlag € 520,00 für Mitglieder € 2.590,00 Rail & Fly 2. Klasse ab/bis allen dt. Bahnhöfen € 30,00 (optional) ☐ JA ab/bis ..................................................... ☐ NEIN Die Anzahlung in Höhe von Euro 500,00 pro Person überweise ich nach Erhalt der Reisebestätigung. Der Restbetrag ist spätestens am 30.9.2016 zur Zahlung fällig. Bitte geben Sie bei den Einzahlungen jeweils die Rechnungsnummer, Ihren Namen sowie das Reisedatum an. Reiseveranstalter: Karawane Reisen GmbH & Co. KG Ludwigsburg. Im Falle eines Notfalls bitte ich zu verständigen (Name, genaue Anschrift, Telefon) Mit den Reisevereinbarungen (Allgemeinen Reisebedingungen) des Reiseveranstalters erkläre ich mich hiermit ausdrücklich einverstanden. , den _________________________________________________________________________________________ Unterschrift 1. Reiseteilnehmer Unterschrift 2. Reiseteilnehmer Allgemeine Länderinformationen Vietnam Liebe Reisegäste, wir freuen uns, Sie auf dieser besonderen Reise begrüßen zu dürfen. Mit diesem Merkblatt erhalten Sie heute eine Zusammenstellung wissenswerter Punkte für Ihre Reise. Flugschein Für die Ausstellung Ihres Flugscheines benötigen wir den in Ihrem Reisepass im maschinenlesbaren Teil angegebenen vollständigen Namen, d.h. auch Doppelnamen (z. B. Maier-Schmidt), alle Vornamen und keine Rufnamen (z. B. Uschi statt Ursula). Im Reisepass ist dies der unterhalb der eigenen Unterschrift gedruckte Name (z. B. <<<<Mustermann, Klaus<<<<). Eine nachträgliche Änderung in der Flugreservierung ist nicht möglich. Der Flug muss neu gebucht werden, was i. d. R. zu Mehrkosten und Problemen bei der Verfügbarkeit führt. Bei Nichtbeachtung kann Ihnen sogar die Beförderung durch die Fluggesellschaft verweigert werden. Freigepäck/Abfertigung Die Freigepäckgrenze bei Vietnam Airlines auf dem Flug von Frankfurt nach Hanoi und zurück liegt in der Economy Class liegt bei 30 kg, in der Premium Economy Class bei 40 kg und in der Business Class ebenfalls bei 40 kg. Bitte beachten Sie aber, dass die innerasiatischen Flüge in Economy Class gebucht wurden und hier die Freigepäckgrenze bei 20 kg liegt. Neben dem aufgegeben Gepäck ist auch Handgepäck erlaubt. Das erlaubte Gewicht variiert. Bitte beachten Sie die Vorgaben der jeweiligen Fluggesellschaft. Für das Handgepäck gelten die Maße 55x40x20 Zentimeter und das zulässige Gewicht variiert zwischen 5 - 8 kg (je nach Fluggesellschaft). Gebühren für Übergepäck müssen ggf. am Flughafen bar bezahlt werden. Bitte beachten Sie die Handgepäckbestimmungen der EU: Es dürfen Flüssigkeiten wie Gels, Shampoos, Lotionen, Cremes oder Zahnpasta nur noch bis zu 100 ml pro Behältnis in verschließbaren, transparenten Plastikbeuteln mit einem Volumen von höchstens einem Liter mitgeführt werden. Außerdem sind keine spitzen Gegenstände wie Taschenmesser, Scheren oder Nagelfeilen gestattet Gast im Land Andere Länder andere Sitten - nur wer sich an dieses Sprichwort hält, findet in der Fremde Freunde. Die Beachtung weniger Regeln erleichtert das Reisen oftmals und Sie drücken damit auch Ihren Respekt vor Kultur und Sitten der Gastgeber aus. Vor dem Betreten einer Andachtsstätte oder eines Privathauses zieht man die Schuhe aus und vermeidet es, seine Fußsohlen auf andere Menschen zu richten. Religiöse Stätten darf man nur mit bedeckten Beinen und Schultern betreten. Es gilt als unfein, höher als eine Respektsperson, z. B. ein älterer Mensch oder ein Mönch, zu sitzen oder zu stehen. Die Äußerung von Gefühlen und das zur Schau stellen von Zärtlichkeiten gilt als unschicklich. Ein Sonnenbad „oben ohne“ oder FKK-Baden verletzen das Schamgefühl der Asiaten. Das Gesicht zu verlieren ist einer der größten Fehler, den man in asiatischen Ländern begehen kann. Bei Problemen laut zu werden trägt nur dazu bei, nicht ernst genommen zu werden. Bringen Sie bitte auch Ihr Gegenüber nicht in eine Situation, in welcher er das Gesicht verlieren könnte. Eine gute Lösung ist es, freundlich zu lächeln und bestimmt und ruhig sein Anliegen vorzubringen. Asiaten sind auch gegenüber Kritik sehr sensibel und Hinweise auf Fehler des Gegenübers können sehr verletzend wirken. Religion Vietnam ist geprägt von einer vielfältigen Glaubensstruktur. Am weitesten verbreitet ist der Mahayana-Buddhismus, in welchem nicht die Bereitschaft für das Nirwana, sondern ein tugendhaftes Leben und die Vervollkommnung der Person Ziel des Lebens sind. Darüber hinaus findet man den Konfuzianismus, den Taoismus, den Islam, den Animismus und den christlichen Glauben vor. Gemeinsam mit dem häufig praktizierten Ahnenkult formen alle zusammen eine Lebensweise, die den Alltag der Vietnamesen durchdringt und ihr Verhalten bestimmt. Einreisebestimmungen Ab dem 01.07.2015 ist für deutsche Staatsangehörige eine Einreise für einen Aufenthalt bis maximal 15 Tage visumfrei möglich. Hierfür muss das Reisedokument mindestens noch sechs Monate gültig sein. Zu beachten ist, dass eine erneute visumfreie Einreise erst wieder möglich ist, wenn seit der letzten Ausreise aus Vietnam 30 Tage vergangen sind. Die Möglichkeit der visumfreien Einreise für deutsche Staatsangehörige ist zunächst bis zum 30.06.2016 befristet. Gesundheit / Impfungen / Medikamente Derzeit sind bei direkter Einreise aus Deutschland keine Impfungen vorgeschrieben. Empfohlen werden jedoch Impfungen gegen Hepatitis. Bitte überprüfen Sie auch ob Ihre Grundimmunisierung gegen Tetanus, Diphtherie und Polio noch aktiv ist. Malariarisiko besteht ganzjährig in ländlichen Gebieten. Malariaübertragungen kommen auch in den hügeligen, bewaldeten Gebieten Vietnams, in den Küstenregionen und südlich des Mekong-Deltas vor. Kein Übertragungsrisiko in Zentren städtischer Gebiete (z. B. Ho Chi Minh City/Saigon, Hanoi, Haiphong, Da Nang), in den Küstenregionen nördlich von Nha Trang sowie im Mündungsgebiet des Roten Flusses. In den letzten Jahren ist Dengue Fieber, besonders auch in städtischen Gebieten und während und nach den Regenzeiten, immer häufiger geworden. Die Häufigkeit nimmt vom Norden des Landes bis zum Mekong Delta zu. Alle vier Dengue-Subtypen zirkulieren. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia (Aedes) aegypti übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Reise bei Ihrem Hausarzt oder dem Tropeninstitut nach den aktuellen Empfehlungen. Die ärztliche Versorgung in Vietnam ist schlecht, es besteht kein Sozialabkommen mit Deutschland. Wir empfehlen Ihnen, neben allen persönlich notwendigen Medikamenten auch eine sehr gut ausgestattete Reiseapotheke mit vorbeugenden Mitteln gegen Darmstörungen, Kopfschmerzen und Reisekrankheit sowie Mückenspray mitzunehmen. Zusätzlich kann ein Multivitaminpräparat zur allgemeinen Förderung der Abwehrkräfte mitgenommen werden. Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss eines umfangreichen Reiserversicherungspaketes, insbesondere einer Reisekrankenversicherung mit Krankenrücktransport. Währung / Devisenbestimmungen Die Landeswährung in Vietnam ist der Dong, 1 Dong = 10 Hào = 100 Xu. 1 Euro = ca. 24.455 VND (Stand Januar 2016). Die Einund Ausfuhr der Landeswährung ist nicht erlaubt. Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist unbeschränkt möglich, eine Deklaration ist erforderlich, wenn Beträge über USD 3.000 mitgeführt werden. Wir raten Ihnen USD (bar oder Reiseschecks) in kleiner Stückelung mitzunehmen, die überall gewechselt werden. Umtauschbelege und Rechnungsquittungen müssen gut aufbewahrt werden. US-Dollar-Noten der Serien vor 1996 sowie 100-US-Dollar-Noten der neuen Serien mit Seriennummern, die mit den Buchstaben CB beginnen sowie beschädigte und/ oder verschmutzte Noten werden i.d.R. nicht angenommen. Internationale Kreditkarten werden in den großen Hotels und einigen Geschäften in Hanoi und Saigon akzeptiert. Reiseschecks in Euro können bei Banken eingewechselt werden. Mit immer mehr Bankkarten (Girocards) kann in und außerhalb Europas nicht mehr bargeldlos bezahlt und Bargeld abgehoben werden. Statt der bis vor kurzem gängigen Maestro-Card besitzen viele Bankkunden nun eine V-Pay Card, erkennbar am V-Pay Logo. Dahinter verbirgt sich die Kartengesellschaft Visa. Betroffen davon sind die Kunden vieler Banken. Schwierigkeiten kann es auch mit der Maestro-Card geben: Viele Banken haben die Verfügungslimits ihrer Karten bei Nutzung im Ausland auf null gesetzt. Bitte prüfen Sie deshalb unbedingt vor Abreise Ihre Bankkarte und halten Sie Rücksprache mit Ihrer Bank. Eine Alternative zu den Bankkarten sind Kreditkarten (plus Geheimzahl) und Reiseschecks. Das Eisenbahnnetz verbindet hauptsächlich den Süden und den Norden miteinander – die Fahrt von Saigon nach Hanoi dauert mit dem Spezial-Express noch 34 Stunden. Die Liegewagen sind sehr einfach ausgestattet, die Fenster sind meist vergittert. Selbstfahren kann man in Vietnam nicht, da für PKW ein vietnamesischer Führerschein erforderlich ist. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass weder die örtliche Agentur noch wir als Veranstalter für im Fahrzeug zurückgelassenes Handgepäck während den Übernachtungen oder bei Besichtigungen haften. Auch eine abgeschlossene Reisegepäckversicherung deckt ggf. nur Sachschäden. Sie erstattet kein Bargeld, Wertgegenstände in der Regel nur teilweise und übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Diebstahl von Reiseschecks oder Kreditkarten entstehen. Zeitverschiebung Die Zeitverschiebung zwischen Deutschland und Vietnam beträgt +6 Std. zur MEZ. Während der europäischen Sommerzeit verringert sich die Differenz auf +5 Stunden. Fotografieren und Filmen Flughäfen, Häfen und ähnliche Anlagen dürfen nicht fotografiert werden. Teilweise werden Gebühren für das Fotografieren touristischer Attraktionen erhoben. Stromspannung Meist 220 Volt Wechselstrom, 50 Hertz (in abgelegenen Regionen auch 110 Volt Wechselstrom). Es wird ein Adapter für flachpolige Stecker empfohlen. Trinkgelder In den Hotels wird meist ein Service-Zuschlag von 5-10% erhoben. Trinkgelder sind offiziell nicht üblich, werden aber dennoch gern (diskret) angenommen. Sprache Es wird vietnamesisch gesprochen, zusätzlich gibt es örtliche Dialekte. Im Geschäftsverkehr ist Englisch üblich. Die ältere Bevölkerung spricht teilweise auch noch Französisch. Post und Telefon Die Vorwahl von Deutschland nach Vietnam ist 0084, von Vietnam nach Deutschland wählt man 0049. Telefonate sind in Vietnam sehr teuer. Derzeit gibt es Roaming-Abkommen mit verschiedenen Anbietern. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber. Die Post ist sehr langsam – Luftpostsendungen nach Europa sind zwischen 7 Tagen und 4 Wochen unterwegs. Klima / Kleidung Das nördliche Vietnam hat subtropisches Klima. Die wärmsten Monate sind Juni-Juli mit bis zu 29-30° C (an extrem heißen Tagen bis zu 36° C) und der kühlste Monat ist der Januar mit ca. 16-18° C. Das südliche Vietnam hat tropisches Klima. In Ho Chi Minh City liegen die Höchsttemperaturen bei ca. 36° C und die untere Grenze bei 25° C. Die Monate März und April sind sehr warm mit einer hohen Luftfeuchtigkeit. Es muss zwar immer mit Schauern gerechnet werden, am meisten jedoch in den Monaten Juli bis Oktober. Wir empfehlen leichte, gut waschbare, atmungsaktive Sommerkleidung mitzunehmen, sowie leichte Wollsachen (bei den Reisen von Oktober bis Januar etwas wärmere Kleidung). Nicht vergessen sollten Sie Regenschutz, Kopfbedeckung, Sonnenschutzmittel, Sonnenbrille, ggf. eine Ersatzbrille, Taschenlampe und bequemes Schuhwerk. Der Zugang zu den Gebäuden oder Anlagen, die religiösen Zwecken dienen, wird nur in dezenter Kleidung gestattet. Vor dem Betreten eines Tempels muss man die Schuhe ausziehen. Essen und Trinken In Vietnam treffen Sie auf eine Mischung aus chinesischen, französischen und thailändischen Einflüssen. Die Hauptbestandteile sind Reis und die Fischsoße „nouc mam“, die Frühlingsrolle ist eine der Spezialitäten. Fisch und Meeresfrüchte spielen aufgrund der 3000 km langen Küste eine wichtige Rolle in der vietnamesischen Küche. Traditionell gibt es zum Frühstück eine Suppe, in Hotels und einigen Restaurants wird aber auch westliches Frühstück angeboten. Das Angebot an Früchten ist groß und variiert je nach Saison. Nach jedem Essen wird, sofern gewünscht, das traditionelle Getränk „tra“, grüner Tee, serviert. Es gibt aber auch Kaffee, Softdrinks, Mineralwasser, Soda und Bier. Wasser sollte nur abgekocht verwendet werden, bei Mineralwasser auf ungeöffnete Flaschen achten. Transportmittel Der Flugplan ist häufigen Änderungen unterworfen und Abflugzeiten werden oftmals von Tag zu Tag neu festgelegt. Bedingt durch die noch mangelhafte Infrastruktur müssen Zugeständnisse an Qualität und Ausstattung der Busse/Fahrzeuge gemacht werden. Unterkünfte Die Hotelunterkünfte entsprechen noch nicht immer dem internationalen Standard, ausgenommen die Häuser in Saigon und Hanoi und den touristisch entwickelten Regionen. Sicherheit / Versicherungen Wer auf Sicherheit Wert legt, sollte sich wie in jedem fremden Land verhalten und die allgemeinen Sicherheitshinweise beachten. So gehören z.B. Wertsachen in den Hotelsafe und nicht auf das Zimmer. Schmuck lässt man am besten zu Hause. Insbesondere in Saigon sind Taschendiebe am Werk, meist von vorbeifahrenden Mopeds aus. Um größeren Problemen beim Verlust Ihres Flugscheins, Passes oder Visums vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen hiervon Kopien anzufertigen und diese getrennt aufzubewahren. Prüfen Sie bitte, ob Ihre Krankenversicherung für die Kosten im bereisten Land aufkommt. Wir empfehlen dringend den Abschluss umfassender Reiseversicherung, insbesondere einer Auslandskrankenversicherung (mit Krankenrücktransport / Rettungsflug). Wir haben in Zusammenarbeit mit unseren Vertragspartnern diese Reise sorgfältig vorbereitet und wünschen Ihnen viel Freude bei Ihren Reisevorbereitungen sowie einen interessanten und erlebnisreichen Aufenthalt. Diese Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, Irrtümer sowie kurzfristige Änderungen bleiben jedoch vorbehalten. Ihr KARAWANE-Reiseteam Karawane Reisen GmbH & Co. KG Schorndorfer Str. 149 71638 Ludwigsburg Telefon: 07141 – 2848 0 Telefax: 07141 – 2848 25 E-Mail: [email protected] Internet: www.karawane.de Stand : April 2016 Vermittler, sondern unmittelbarer Vertragspartner des Kunden/Reisenden ist. langen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des RV über 2. Leistungen die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen. 2.1. Die Leistungsverpflichtung des RV ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem 5. Rücktritt durch den RV für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt unter Maßgabe sämtlicher, im Prospekt enthaltenen Hinweise und Erläuterungen, 5.1. Der RV kann bis vier Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag nach Maß- insbesondere den Länderinformationen, den „Allgemeinen Hinweisen zu den Reisegebieten“ und den „Wichtigen- Informationen für alle Reisen“. gabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der konkreten Reiseausschreibung oder, soweit sie einheitlich für alle oder bestimmte Reisen 2.2. Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften) und Reisebüros sind vom RV nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben des RV gilt, in einem entsprechenden Prospekthinweis deutlich unter Angabe der Frist, bis wann die Mindestteilnehmerzahl erreicht schreibung genannten Reiseveranstalter- - nachstehend „RV“ genannt - zustande kommt. Für einzelne Angebote können abwei- oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung des RV hinausgehen oder im -Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisever- sein muss, zu bezeichnen. b) Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Angaben im chende Reise-, Geschäfts- und Beförderungsbedingungen gelten. Soweit solche wirksam vereinbart sind, gelten nur diese und nicht die nachfolgenden Bestimmungen. trages abändern. 2.3. Orts- und Hotelprospekte, Prospekte lokaler Partner, Prospekte von Kooperationspartnern oder Internetinformationen von Prospekt Bezug zu nehmen. c) Der RV ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise Leistungsträgern oder Partnern des RV, die nicht vom RV herausgegeben werden, sind ohne ausdrückliche diesbezügliche Verein- wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. barung für den RV nicht verbindlich. d) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Allgemeine Reisebedingungen (AGB) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden Bestimmungen durch. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des Reisevertrages, der im Falle Ihrer Buchung zwischen Ihnen - nachstehend „Reisender“ genannt - und dem in der konkreten Reiseaus- 1. Abschluss des Reisevertrages, Verpflichtungen der Buchungsperson 1.1. Für alle Buchungsarten gilt: a) Grundlage des Angebots des RV und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Pauschalangebots und die ergänzen- 3. Anzahlung und Restzahlung 3.1. Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung des Sicherungs- den Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind vom RV nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von RV zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen. c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von dem RV herausgegeben werden, sind für den RV und die Leistungspflicht des RV nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungspflicht von RV gemacht wurden. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt. scheines gemäß § 651 k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, mindestens 15% des Reisepreises. 3.2. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übergeben und im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, 4 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5.1 genannten Gründen abgesagt werden kann. 3.3. Die Reiseunterlagen erhält der Reisende- nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises unverzüglich ausgehändigt. 3.4. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der RV zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der RV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6.2. zu belasten. d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per EMail oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung bietet der Kunde RV den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Reisende 7 4. Preiserhöhungen Der RV behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden -Bestimmungen wie folgt zu ändern. 4.1. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr 6.2. Dem RV stehen in jedem Fall des Rücktritts folgende pauschale Entschädigung zu, bei deren Bemessung ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwertung von Reiseleistungen berücksichtigt sind: Tage gebunden. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch RV zustande, die keiner Form bedarf, als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für den RV nicht vorhersehbar waren. 4.2. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so ab 30. – 21. Tag vor Reisebeginn ab 20. – 15. Tag vor Reisebeginn ab 14. Tag vor Reisebeginn/bei Nichtantritt des Reisepreises Mietwagen, Camper und Wohnmobile 30 % 50 % 75 % kann der RV den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: bis 31 Tage vor Reisebeginn ab 30. – 22. Tag vor Reisebeginn 25 % 30 % a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der RV vom Kunden den -Erhöhungsbetrag verlangen. ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 40 % 55 % jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten ab 9. – 7. Tag vor Reisebeginn ab 6. – 3. Tag vor Reisebeginn 75 % 80 % dem Kunden nicht zugeht. 1.3. RV weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der RV vom Kunden verlangen. am Abreisetag/bei Nichtantritt des Reisepreises 90 % 4.3. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem RV erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Für Schiffsreisen gelten, soweit wirksam vereinbart, besondere Stornobedingungen, die in den jeweiligen Katalogen i.d.R. direkt beim Produkt aufgeführt sind oder über die der Kunde vor der Bu- Betrag heraufgesetzt werden. 4.4. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den RV verteuert hat. chung informiert wird. 6.3. Dem Reisenden ist es gestattet, dem RV nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall 4.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der RV den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt eingehend beim Kunden ist der Reisende nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet. 6.4. Der RV behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der RV nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die je- die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu ver- weils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der RV einen solchen Anspruch geltend, so ist der RV verpflichtet, die geforderte mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittelt RV eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Reisenden. Mündliche oder telefonische Buchungen des Reisenden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung (§§ 312 Abs. (2) Ziff. 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge), die im Fernabsatz (Briefe, Telefonanrufe, Telefax, E-Mails, Mobilfunkdienste und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Der vorstehende Hinweis gilt auch, soweit mit RV Verträge über Unterkunftsleistungen (z.B. Hotelzimmer) oder Flugleistungen abgeschlossen werden, bei denen RV nicht e) Nimmt der Reisende nicht an einer Ersatzreise teil, erhält er an den RV bereits geleistete Zahlungen unverzüglich voll zurückerstattet. 5.2. Der RV kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisende die Durchführung des Vertrages ungeachtet -einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der RV, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis; der RV muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der ihr eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichen Bevollmächtigen des RV sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte des RV wahrzunehmen. 6. Rücktritt durch den Reisenden 6.1. Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung, die schriftlich -erfolgen sollte, vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim RV. Flug-, Bahn-, Busreisen, Landarrangements bis 60 Tage vor Reisebeginn ab 59. – 31. Tage vor Reisebeginn 15 % 20 % Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. deutsche Staatsbürger erteilt, bei denen keine- besonderen Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Reisenden begründete persönliche Verhältnisse (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staaten- Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertragli- 6.5. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Be- losigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie dem RV nicht chen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemei- dingungen unberührt. ausdrücklich vom Reisenden mitgeteilt worden sind. nen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines sol- 7. Umbuchungen 10.2. Der RV wird den Reisenden vor Vertragsschluss über etwaige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen chen Tages der nächste Werktag. 13.2. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem 7.1. Ein Anspruch des Kunden auf Umbuchungen (Änderungen von Reisebeginn/ende/-dauer, Abflugs- bzw. Abfahrtsort, Zielflughafen, Hotel, Ausgangs- und Zielhafen, Verpflegungs- oder Unterbrin- Allgemeinen Vorschriften informieren. 10.3. Soweit der RV seiner Hinweispflicht entsprechend den vorstehenden Bestimmungen nachkommt, ist der Reisende zur Ein- in der Reiseausschreibung und Buchungsbestätigung genannten RV angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Ver- gungsart, Fahrzeugtyp oder -ausstattung bei Mietwagen- oder Campmobilen) nach Vertragsschluss besteht nicht. haltung dieser Vorschriften selbst verpflichtet, es sei denn, dass sich der RV ausdrücklich zur Beschaffung etwaiger Visa, Beschei- schulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. 13.3. Die Frist nach Ziff. 13.1 gilt auch für die Anmeldung von Ge- 7.2. Ist eine Umbuchung möglich und der RV zur Vornahme bereit, wird jeweils bis zum Zeitpunkt der ersten Staffel der vorstehend angegebenen Stornopauschalen der einzelnen Reisearten eine nigungen usw. verpflichtet hat. Der RV haftet auch dann, wenn er im Einzelfall die Beschaffung übernommen hat, nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang solcher Unterlagen, es sei denn, päckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht Kostenpauschale von EUR 26 pro Person und Umbuchungsvorgang erhoben. 7.3. Umbuchungswünsche, die zur Folge haben, dass weitere Rei- dass der RV die Verzögerung zu vertreten hat. 11. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunter- werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu seleistungen ebenfalls geändert werden müssen, sowie solche, die später als die jeweilige Frist vor Reisebeginn beim RV eingehen, nehmen machen. können, sofern ihre Erfüllung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt des Reisenden vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. 7.4. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Umbuchungs- nung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringen- 14. Verjährung wünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen. den Flugbeförderungsleistungen. 11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist der RV verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der RV weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den Kunden informieren. 11.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird der RV den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. 11.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte Liste der Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist, ist auf der Internet-Seite des RV abrufbar und in den Geschäftsräumen des RV einzusehen. ner fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen. 14.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 14.3. Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 14.4. Schweben zwischen dem Reisenden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der RV die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung 8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der RV wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. 9. Obliegenheiten des Reisenden, Kündigung durch den Reisenden 9.1. Die sich aus §§ 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige- ist bei Reisen mit dem RV dahingehend konkretisiert, dass der Reisende verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich der vom RV beauftragten Reiseleitung oder der örtlichen Agentur anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Über die Erreichbarkeit der örtlichen Reiseleitung oder Agentur wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen unterrich- 11.1. Der RV informiert den Kunden entsprechend der EU-Verord- 12. Haftungsbeschränkung 12.1. Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, nebenoder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis 14.1. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf ei- tet. 9.2. Ist vom RV keine Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, den RV direkt unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt mit dem RV kann unter der in den Reiseunterlagen angegebenen Adresse aufgenommen werden. 9.3. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die beschränkt, soweit a) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) der RV für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 12.2. Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleis- ein. dem Reisenden obliegende Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt. 9.4. Bei Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige dem zuständigen tungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als nen den RV ausschließlich an dessen Sitz verklagen. 15.2. Für Klagen des RV gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Beförderungsunternehmen (z.B. Fluggesellschaft) anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Scha- Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV densanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Der RV haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom aus- vereinbart. Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der von RV geschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unter- © Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt. Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München 2002-2016 angegebenen Stelle (siehe oben Ziffer 9.1b) und c)) anzuzeigen. 9.5. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Dasselbe bringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalter: Karawane Reisen GmbH & Co.KG gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV bzw. seine Beauftragten RVs ursächlich geworden ist. 12.3. Soweit Einzelleistungen (Hotelunterkünfte,- Mietwagen, Campmobile) ausdrücklich als vermittelte Fremdleistungen ge- Schorndorfer Str. 149 71638 Ludwigsburg Tel. 07141-2848-0, Fax 07141-2848-25 (Reiseleitung, örtliche Agentur) eine ihnen vom Reisenden bestimmte, angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom RV oder seinem Beauftragten kennzeichnet sind und nach den Grundsätzen des § 651a Abs. 2 BGB nicht der Anschein erweckt wird, dass der RV solche Leistungen in eigener Verantwortung erbringt, ist der RV nur Vermittler und haftet nur für die Verletzung von Vermittlerpflichten, nicht je- E-Mail: [email protected] Internet: www.karawane.de Handelsregister: Stuttgart HRA 200588 Umsatzsteuer-Ident.-Nr. DE146 126 684 verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. doch für die vermittelte Leistung selbst. Entsprechendes gilt, soweit der RV Pauschalreisen der anderen Anbieter in diesem Katalog vermittelt. Die vorstehende Regelung gilt nach Maßgabe der Geschäftsführung: Steffen Albrecht, Georg Albrecht 10. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen Bestimmung unter Ziffer 12.2 auch für vermittelte Flüge. 10.1. Der RV informiert über die obigen Vorschriften, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Diese Informationen werden für 13. Ausschluss von Ansprüchen 13.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der 15. Gerichtsstand, Rechtswahl 15.1. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und dem RV die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende kön- Kundengeldabsicherung Der gesetzlichen Pflicht für Pauschalreiseveranstalter zur Kundengeldabsicherung folgt Karawane Reisen durch Übergabe eines Sicherungsscheins der tourVERS, Hamburg, www.tourvers.de