Botschaften und Konsulate

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Botschaften und Konsulate
profiTIP - Ihr Informationsvorsprung
Kenia
Botschaften und Konsulate
Hinweise
Die Vertretungen können auch an den Feiertagen des Heimatlandes geschlossen sein.
In Deutschland
Botschaft der Republik Kenia (mit
Konsularabteilung), Berlin
Markgrafenstraße 63
10969 Berlin
Sprechzeit: Botschaft: Mo bis Fr 9-13, 14-17
Uhr Konsularabteilung: Mo bis Fr 9-13 Uhr
Tel.: (0 30) 259 26 60, 25 92 66 11
Fax: (0 30) 25 92 66 50
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.embassy-of-kenya.de
In der Schweiz
Consulat général de la République du
Kenya, Genève
Avenue de la Paix 1-3
1. Stock
1202 Genève
Sprechzeit: Mo bis Fr 9-13, 14-17 Uhr
Tel.: (022) 906 40 50
Fax: (022) 731 29 05
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.kenyamission-un.ch
Zuständigkeit: Schweiz
Zuständigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Bulgarien, Rumänien
Honorarkonsulat der Republik Kenia,
Hamburg
Rothenbaumchaussee 123
20149 Hamburg
Sprechzeit: Mo bis Fr 9-12 Uhr
Tel.: (0 40) 30 38 10 66
E-Mail: [email protected]
Zuständigkeit: Hamburg
(keine Visumerteilung)
In Österreich
Botschaft von Kenia (mit
Konsularabteilung), Wien
Neulinggasse 29/8
1030 Wien
Sprechzeit: Mo bis Fr 9.30-12 Uhr
Tel.: (01) 712 39 19
Fax: (01) 712 39 22
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.kenyaembassyvienna.at
Zuständigkeit: Österreich
ITO-Reise GmbH
Dr.-Hans-Kapfinger-Str. 30.
94032 Passau
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Fax 0851-72919
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Kenia
Impfungen und Gesundheit
Hinweise
ACHTUNG: Es ist zu einem Ausbruch von
Dengue-Fieber in der Hafenstadt Mombasa gekommen. Reisende sollten die allgemeinen
➥SCHUTZMASSNAHMEN vor Moskitostichen
auch tagsüber beachten.
ACHTUNG: Es sind wenige Fälle von Poliomyelitis (Kinderlähmung) in Kenia aufgetreten.
Reisende (auch Erwachsene) sollten ihren
Impfschutz gegen Polio überprüfen und gegebenenfalls auffrischen lassen.
Kurzinformation
HEPATITIS A: Auch wenige Tage vor Abreise
kann mit aktiven Impfstoffen als Einmaldosis
ein ausreichender Schutz aufgebaut werden.
Nach 6-12 Monaten sollte die Impfung wiederholt werden, um einen mehrjährigen Impfschutz
sicherzustellen.
TYPHUS: Spätestens 10 Tage vor Abreise sollte mit Injektionsimpfung (1 Dosis) oder
Schluckimpfung (3 Kapseln) begonnen werden.
GELBFIEBER: Der Impfschutz beginnt 10 Tage
nach der Impfung und ist für 10 Jahre gültig.
Wiederholungsimpfungen vor Ablauf von 10
Jahren sind ab dem Tag der Injektion für weitere 10 Jahre gültig.
Gelbfieberimpfung ist vor allem für SafariTouristen empfehlenswert.
Vorgeschriebene Impfungen
Keine bei Einreise direkt aus Europa.
Gelbfieber bei Einreise aus ➥ENDEMIEGEBIETEN.
Empfohlene Impfungen
Hepatitis A, Typhus, Gelbfieber.
Malaria
Allgemeine ➥SCHUTZMASSNAHMEN sowie
medikamentöse Prophylaxe ➥MALARIA P.
Impfvorschriften bei Einreise
Bei Einreise direkt aus Europa: Keine.
AUSNAHME: Gelbfieberimpfung zwingend vorgeschrieben für Reisende, die aus einem Land
mit Gelbfieber-➥ENDEMIEGEBIETEN einreisen.
Befreit von dieser Regelung sind Kinder unter
einem Jahr.
Empfohlene Impfungen
BEI KINDERN sollte ein altersentsprechender
Impfschutz gemäß ➥IMPFKALENDER vorliegen, bevor zusätzlich empfohlene Impfungen
durchgeführt werden.
Grundsätzlich sollte auch bei ERWACHSENEN
der Impfschutz gegen TETANUS, DIPHTHERIE
und POLIO überprüft und ggf. aufgefrischt werden.
Spätestens 6 Wochen vor Abreise mit dem Arzt
den PERSÖNLICHEN IMPFPLAN besprechen!
Malaria
Malaria-Situation
Ein Malariarisiko besteht ganzjährig im gesamten Land. Zunahme von Malariaübertragungen
im Hochland, vor allem im Grenzgebiet zu
Uganda. Geringes Infektionsrisiko auch im
Stadtgebiet von Nairobi. Gebiete oberhalb
2.500 m gelten als malariafrei.
Erhöhtes Übertragungsrisiko während und direkt nach den Regenzeiten. In den Urlaubsorten am Indischen Ozean (z.B. Mombasa, Malindi) muss ganzjährig mit Malaria-Übertragungen
gerechnet werden.
Malaria wird durch den Stich eines Moskitos
meist in der Zeit zwischen Abenddämmerung
und Sonnenaufgang auf den Menschen übertragen.
Malaria-Prophylaxe
Mit dem Arzt ANWENDUNGSBESCHRÄNKUNGEN und DOSIERUNG der Medikamente für
die Prophylaxe besprechen!
A) Allgemeine ➥SCHUTZMASSNAHMEN
Der Schutz vor Moskitostichen ist die wichtigste
Vorbeugemaßnahme gegen Malaria!
B) Zusätzlich sollte eine medikamentöse Malaria-Prophylaxe ➥MALARIA P unbedingt vorgenommen werden.
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Wichtige Hinweise
94032 Passau
Krankenversicherung: Allen Reisenden wird
dringend empfohlen, vor Reiseantritt eine private Auslandsreisekrankenversicherung für die
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Impfungen und Gesundheit
Dauer des Aufenthalts abzuschließen, die alle
medizinischen Ausgaben abdeckt. Außerdem
sollte ein Ambulanz-Rettungsflug im Leistungskatalog eingeschlossen sein.
Das feucht-warme Klima in der Küstenregion
Kenias kann für Reisende mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen belastend sein.
Zu Beginn der Reise sich nicht zu lange der
Sonne aussetzen, Sonnenbrille und Kopfbedeckung tragen sowie ein Sonnenschutzpräparat
mit ausreichendem Lichtschutzfaktor (je nach
Hauttyp Faktor 8 und höher) anwenden.
Beim Baden im Meer oder in Schwimmbecken
mit gechlortem Wasser besteht im Prinzip kein
Infektionsrisiko. Auf das Baden in Binnengewässern sollte man verzichten.
Bei Ausflügen in das Landesinnere (Safaris)
stets festes, knöchelumschließendes Schuhwerk tragen sowie auch während der Tagesstunden unbedeckte Hautstellen mit einem
moskitoabwehrenden Mittel einreiben.
Bei Durchfallerkrankungen ist immer auf eine
ausreichende Flüssigkeits- und Elektrolytzufuhr
zu achten. Abgepackte Glukose-Elektrolyt-Mischungen sind im Handel erhältlich und
gehören in jede Reiseapotheke.
Jeglichen Kontakt zu streunenden Hunden, Katzen oder zutraulich wirkenden Wildtieren vermeiden.
Insbesondere bei ungeschützten Sexualkontakten besteht grundsätzlich die Gefahr, sich
schwerwiegende Infektionen, einschließlich der
HIV-Infektion, zuzuziehen.
Die allgemeinen Hinweise zu ➥NAHRUNGSMITTELN UND TRINKWASSER sind zu beachten.
Ärztliche Hilfe
NAIROBI: Dr. Boecken, Regionalarzt der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Riverside Drive 113, Nairobi, Tel. (020) 426 21 09;
MOMBASA: Dr. J. Okanga, Nyerere Avenue
Aga Khan Doctors Plaza, Mombasa, Tel. (041)
231 29 54, 231 47 61.
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Impfungen und Gesundheit
Weitere Informationen - Impfungen und Gesundheit
- In den Abend- und Nachtstunden im Freien möglichst helle langärmelige Kleidung und lange
Hosen tragen.
- Unbedeckte Hautstellen mit einem mückenabwehrenden Mittel einreiben.
- In klimatisierten Räumen Türen und Fenster geschlossen halten.
- Wenn Moskitos in den Schlafraum gelangen können, unbedingt ein intaktes Moskitonetz
verwenden. Es ist darauf zu achten, dass es allseits unter die Matratze geschlagen wird.
- Abends im Schlafraum ein Insektenvertilgungsmittel sprühen.
GELBFIEBER-ENDEMIEGEBIETE
In AFRIKA:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Côte d`Ivoire, Demokratische
Republik Kongo (Kinshasa), Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia,
Kongo, Liberia, Mali, Niger, Nigeria, Ruanda, São Tomé + Principe, Senegal, Sierra Leone,
Somalia, Sudan, Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik.
In SÜD- und MITTELAMERIKA:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Franz. Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama,
Paraguay, Peru, Surinam, Trinidad + Tobago, Venezuela.
Medikamentöse Malariaprophylaxe: Mefloquin (Lariam)
Mefloquin (Lariam):
Einnahme: eine Woche vor Einreise bis vier Wochen nach Verlassen des Malaria-Gebiets.
oder
Atovaquon-Proguanil (Malarone)
Einnahme: 1-2 Tage vor Einreise bis 7 Tage nach Verlassen des Malaria-Gebiets.
oder
Doxycyclin (für diese Indikation in der BRD nicht zugelassen)
Einnahme: 1-2 Tage vor Einreise bis 4 Wochen nach Verlassen des Malaria-Gebiets.
IMPFKALENDER für Säuglinge, Kinder und Jugendliche
AB VOLLENDETEM 2. LEBENSMONAT:
1. Impfung Tetanus/Diphtherie/Pertussis
1. Impfung Polio/Hib/Hepatitis B
1. Impfung Pneumokokken
AB VOLLENDETEM 3. LEBENSMONAT:
2. Impfung Tetanus/Diphtherie/Pertussis
2. Impfung Polio/Hib/Hepatitis B
2. Impfung Pneumokokken
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AB VOLLENDETEM 4. LEBENSMONAT:
3. Impfung Tetanus/Diphtherie/Pertussis
3. Impfung Polio/Hib/Hepatitis B
3. Impfung Pneumokokken
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Impfungen und Gesundheit
AB VOLLENDETEM 11. LEBENSMONAT:
4. Impfung Tetanus/Diphtherie/Pertussis
4. Impfung Polio/Hib/Hepatitis B
4. Impfung Pneumokokken
SOWIE
1. Impfung Mumps/Masern/Röteln
UND
1. Impfung Varizellen (Windpocken)
AB VOLLENDETEM 12. LEBENSMONAT:
1. Impfung Meningokokken C
AB VOLLENDETEM 15. LEBENSMONAT:
2. Impfung Mumps/Masern/Röteln
2. Impfung Varizellen (Windpocken)
AB VOLLENDETEM 5. BIS 6. LEBENSJAHR:
Tetanus/Diphtherie/Pertussis
AB VOLLENDETEM 9. BIS 17. LEBENSJAHR:
Tetanus/Diphtherie/Pertussis
Polio
SOWIE
Hepatitis B für Ungeimpfte oder Komplettierung der Impfung
Mädchen im Alter von 12-17 Jahren Grundimmunisierung mit HPV
Für Menschen ab dem 60. LEBENSJAHR Impfung:
gegen Influenza (Virusgrippe) - jährlich
gegen Pneumokokken - alle 5 Jahre bei Immundefekt oder
chronischen Nierenerkrankungen
NAHRUNGSMITTEL UND TRINKWASSER
Gut durchgegarte und heiß servierte Speisen, heißer Kaffee und Tee, kohlensäurehaltige
Getränke, Bier und Wein sind in der Regel hygienisch unbedenklich.
Unzureichend erhitzte Speisen, nicht pasteurisierte Milchprodukte (z.B. Frischmilch, Speiseeis)
sowie Obstarten, die nicht geschält werden können, sind gesundheitsgefährdend. Das Trinken
von Leitungswasser ist riskant. Keine Eiswürfel in Getränken.
Faustregel: NICHTS ESSEN, DAS NICHT GEKOCHT ODER GESCHÄLT WERDEN KANN!
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Ein- und Durchreise
Hinweise
Einreise für Deutsche (Kurzfassung)
Ein Visum ist notwendig. Zur Visumbeantragung sind u.a. der bei Ankunft mindestens noch
6 Monate gültige Reisepass sowie eine Reisebestätigung vorzulegen. Antragsdauer: ca. 10
Werktage.
Ein Visum bei Ankunft ist auf den Flughäfen
Nairobi und Mombasa erhältlich, die VORHERIGE Visumbesorgung wird aber generell empfohlen.
Restriktionen
* Inhaber griechischer Reisepässe: Vor dem 1.
Januar 2006 ausgestellte griechische Reisepässe wurden von der griechischen Regierung
für ungültig erklärt. Inhaber solcher Dokumente
sollten sich beim Konsulat ihres Reiselandes
über die Akzeptanz ihres Reisepasses informieren.
* Italienische Staatsangehörige benötigen für
Reisen in Länder außerhalb der EU einen italienischen Reisepass, der für Reisen in alle Staaten gültig ist. Dieser sieht genauso aus wie der
italienische Reisepass für Reisen innerhalb der
EU, einziger Unterschied ist ein Zusatz, der
vom zuständigen italienischen Konsulat in Form
eines Stempels in den Pass eingetragen wird.
Notwendige Nachweise bei Einreise
Alle Reisenden müssen bei Einreise im Besitz
bestätigter Rück- oder Weiterreise-Tickets und
aller benötigten Dokumente für ihr Zielland sein
sowie ausreichend Geldmittel für den Aufenthalt
mitführen (mindestens 500 US-$).
Minderjährige
* Alleinreisende Minderjährige unter 16 Jahren
müssen mit ihrem eigenen Reisedokument reisen (empfohlen wird bei Alleinreise unbedingt
der Reisepass).
* Für Minderjährige, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Elternteil haben, sollten entsprechende Dokumente, anhand derer
das Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen
werden kann (z.B. eine Geburtsurkunde), mitgeführt werden.
* Bei Minderjährigen handelt es sich in der Regel um Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zu diesem
Zeitpunkt beginnt in den meisten Ländern die
gesetzliche Volljährigkeit. Es gibt jedoch auch
zahlreiche Länder, in denen die Volljährigkeit
später oder auch früher beginnt.
Einreise ohne Visum
Hinweise
Vom Visumzwang befreit sind (KEINE Arbeitsaufnahme u.Ä.), sofern im Besitz der erforderlichen Rück- oder Weiterreise- Tickets, der Reisepapiere für ihre nächste Destination und ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt
(mindestens 500 US-$):
Staatsangehörige der Länder
Für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen mit bei
Ankunft mindestens noch 6 Monate gültigem
➥REISEPASS die Staatsangehörigen von
Äthiopien
Bahamas
Belize
Botsuana
Brunei
Fidschi
Gambia
Ghana
Grenada
Jamaika
Kiribati
Lesotho
Malawi
Malaysia - 30 Tage
Malediven
Mauritius
Namibia
Nauru
Papua-Neuguinea
Salomonen
Sambia
Samoa
San Marino
Seychellen
Sierra Leone
Simbabwe
Singapur
St. Kitts + Nevis
St. Lucia
St. Vincent + die Grenadinen
Südafrika - 30 Tage
Swasiland
Tansania
Tonga
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Kenia
Ein- und Durchreise
Trinidad + Tobago
Tuvalu
Uganda
Vanuatu
Staatsangehörige des Reiselandes
Die Staatsangehörigen von Kenia - unbeschränkt
mit nationalem Reisepass.
Reisende mit Laissez-Passer
Inhaber eines Laissez-Passer, ausgestellt von
der UN, wenn sie sich auf Dienstreise befinden.
Reisende mit re-entry permit
Inhaber eines gültigen re-entry permit oder Resident's Certificate, ausgestellt von der Regierung von Kenia.
Visum bei Ankunft
Voraussetzungen
Eine vorherige Visumbesorgung bei den zuständigen Vertretungen wird grundsätzlich empfohlen, da manche Fluggesellschaften solch ein
Visum verlangen oder es bei der Einreise ohne
vorher besorgtes Visum zu erheblichen Verspätungen kommen kann.
Wenn unten stehende Unterlagen vorliegen,
wird den Staatsangehörigen vieler Länder
(einschließlich DEUTSCHLAND) - siehe dazu
nachfolgend "Einschränkung"! -, für einen Aufenthalt von 12 Wochen ein Visum bei Ankunft
mit einmaliger Einreise erteilt.
NOTWENDIGE UNTERLAGEN für ein Visum
bei Ankunft:
* Reisepass (mit zwei freien Seiten; sind sie
nicht vorhanden, wird die Einreise verweigert)
oder maschinenlesbare Kinderreisepass, jeweils bei Ankunft mindestens noch 6 Monate
gültig;
* bestätigtes Rück- oder Weiterreiseticket sowie
alle nötigen Dokumente für das Zielland;
* ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt
(mindestens 500 US-$);
* die Mitnahme eines Passbildes ist empfehlenswert.
Das Antragsformular ist am Flughafen erhältlich.
EINSCHRÄNKUNG: DIE VISAERTEILUNG BEI
ANKUNFT IST NICHT MÖGLICH für Staatenlo-
se und Flüchtlinge, für die Staatsangehörigen
von Afghanistan, Armenien, Aserbaidschan,
Eritrea, Irak, Jordanien, Kamerun, Korea-Nord,
Kosovo, Libanon, Libyen, Mali, Senegal, Somalia, Syrien und Tadschikistan sowie Inhaber palästinensischer Reisedokumente. Sie benötigen
in jedem Fall ein vor Reiseantritt besorgtes Visum.
Gebühr
Die Gebühr für das Visum bei Ankunft beträgt
zurzeit 50 US-$ (einmalige Einreise). Die Gebühr ist zahlbar auch in Euro oder Pfund Sterling (jedoch kann es Schwierigkeiten damit geben). Zahlungen werden nur in Scheinen angenommen.
Einreise mit Visum
Hinweise
* Von den Ausnahmen in Abschnitt "Einreise
ohne Visum", "Visum bei Ankunft" und "Durchreise ohne Visum" abgesehen, benötigen alle
Reisenden ein vorab zu besorgendes Visum.
* Visa-Anträge sind bei Beantragung in
Deutschland an die Botschaft von Kenia in Berlin zu richten. Bei Anforderung der Formulare
unbedingt Nationalität angeben und vermerken,
ob z.B. mit Fremdenpass o.Ä. gereist wird, da
je nach Nationalität und Reisedokument gesonderte Visa-Antragsformulare nötig sind.
* Für die Staatsangehörigen von Afghanistan,
Armenien, Aserbaidschan, Irak, Jordanien, Kamerun, Korea-Nord, Kosovo, Libanon, Mali, Senegal, Somalia, Syrien und Tadschikistan, für
Inhaber palästinensischer Reisedokumente sowie für Inhaber von Staatenlosen- oder Fremdenpässen muss die Botschaft die Genehmigung zur Visumerteilung in Nairobi einholen; in
diesem Fall ist ein spezielles längeres Antragsverfahren erforderlich (Beantragung eines "referred visa").
* Für das Visum zur mehrfachen Einreise muss
eine Genehmigung vom Principal Immigration
Officer in Nairobi/Kenia eingeholt werden; nähere Auskünfte dazu erteilt die Botschaft.
* Das normale Einreisevisum ("single entry") ermöglicht innerhalb seiner Geltungsdauer auch
die Wiedereinreise aus Tansania oder aus
Uganda; bei Wiedereinreise aus anderen afrikanischen Ländern zurück nach Kenia ist ein Visum mit mehrmaligen Einreisen erforderlich.
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Tel. 0851-54048
Fax 0851-72919
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Kenia
Ein- und Durchreise
Antragsunterlagen
Gebühren
Bei Beantragung in Deutschland:
Touristen-, Geschäftsreise-, Besuchervisum mit
einmaliger Einreise * 1 Antragsformular, bei den Vertretungen von
Kenia gegen frankierten Rückumschlag oder
auf der Botschaftswebsite unter
www.kenyaembassyberlin.de erhältlich; es ist
der genaue Reisezweck anzugeben;
* 1 Passbild;
* Reisepass (mit mindestens einer freien Seite)
oder der maschinenlesbare Kinderreisepass, jeweils bei Ankunft mindestens noch 6 Monate
gültig;
* bei Touristenreisen empfehlenswert: Bescheinigung eines Reisebüros über den Erwerb eines Rück- oder Weiterreiseflugscheins;
* zusätzlich bei Geschäftsreisen: Schreiben des
entsendenden Arbeitgebers über Zweck und
Dauer der Reise sowie mit ReisekostenÜbernahmebestätigung, gerichtet an die Botschaft;
* Einschreiben-Freiumschlag für die Rücksendung des visierten Passes.
Touristen-, Geschäftsreise-, Besuchervisum mit
mehrmaliger Einreise * 3 Antragsformulare, bei den Vertretungen von
Kenia gegen frankierten Rückumschlag oder
auf der Botschaftswebsite unter
www.kenyaembassyberlin.de erhältlich; es ist
der genaue Reisezweck anzugeben;
* 3 Passbilder;
* Reisepass (mit mindestens zwei freien Seiten)
oder der maschinenlesbare Kinderreisepass, jeweils bei Ankunft mindestens noch 6 Monate
gültig;
* 3 Kopien der Reisepassseiten mit personenbezogenen Daten sowie Visa- und Einreisestempel evtl. früherer Besuche;
* bei Touristenreisen empfehlenswert: Bescheinigung eines Reisebüros über den Erwerb eines Rück- oder Weiterreiseflugscheins (3 Kopien sind einzureichen);
* zusätzlich bei Geschäftsreisen: Schreiben des
entsendenden Arbeitgebers über Zweck und
Dauer der Reise sowie mit ReisekostenÜbernahmebestätigung, gerichtet an die Botschaft (das Original und 2 Kopien sind einzureichen);
* Einschreiben-Freiumschlag für die Rücksendung des visierten Passes.
Das Visum zur einfachen Einreise kostet 40 Euro, zur mehrfachen Einreise 80 Euro. Für Visa,
die die Zustimmung der Einwanderungsbehörden in Kenia bedürfen, fallen zusätzlich 10 Euro
an.
Bei Antragstellung in Berlin kann die Gebühr direkt bei der Botschaft mit der Girocard bezahlt
werden oder auch überwiesen werden auf das
Konto der Commerzbank Berlin (BLZ 100 400
00), Kontonummer 266014004 (Nachweis der
Überweisung mitschicken).
Antragsdauer
Auf dem Postweg beantragte Visa werden innerhalb von 8 bis 10 Werktagen ausgestellt. Bei
persönlicher Beantragung erfolgt die Visumerteilung innerhalb von 3 bis 5 Werktagen.
Die Antragsdauer kann auch 8 Wochen und
länger betragen, z.B. bei Visa mit mehrmaliger
Einreise oder bei Staatsangehörigen bestimmter Nationalitäten.
Die tatsächliche Antragsdauer ist bei der Botschaft rechtzeitig zu erfragen!
Aufenthaltsdauer
Geltungsdauer: Das Visum mit einmaliger Einreise ist für 90 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, das Visum mit mehrfacher Einreise für 1
Jahr.
Das jeweilige Visum erlaubt einen Aufenthalt
von insgesamt 90 Tagen.
Durchreise
Durchreise ohne Visum
Kein Transitvisum benötigen:
- Reisende, die vom Visumzwang befreit sind.
- Visumpflichtige Reisende, die mit dem gleichen oder ersten Anschlussflugzeug innerhalb
von 24 Stunden in ein Drittland weiterreisen
und im Besitz der für die Weiterreise erforderlichen Papiere und bestätigten Flugtickets sind.
Das Verlassen der Transitzone des Flughafens
ist nicht erlaubt.
ITO-Reise GmbH
Seeleute
Dr.-Hans-Kapfinger-Str. 30.
Über eventuelle Transiterleichterungen für Seeleute auf Dienstreisen geben die Vertretungen
des Transitlandes Auskunft.
94032 Passau
Tel. 0851-54048
Fax 0851-72919
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Kenia
Ein- und Durchreise
Transitvisum
In allen anderen Fällen ist für den Transit ein
Visum notwendig. Bei der Botschaft von Kenia
kann ein Transitvisum beantragt werden
(Antragsunterlagen siehe Abschnitt "Einreise
mit Visum", Visum "mit einmaliger Einreise" sowie zusätzlich Weiterreisetickets).
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Kenia
Ein- und Durchreise
Weitere Informationen - Ein- und Durchreise
Besonderheiten von REISEPÄSSEN einiger Länder:
GRIECHENLAND: Vor dem 1. Januar 2006 ausgestellte griechische Reisepässe wurden von der
griechischen Regierung für ungültig erklärt. Inhaber solcher Dokumente sollten sich beim
Konsulat ihres Reiselandes über die Akzeptanz ihres Reisepasses informieren.
ITALIEN: Für italienische Staatsangehörige gibt es die Möglichkeit, einen Reisepass zu
bekommen, mit dem das Reisen nur innerhalb der EU erlaubt ist (in der Ausstellung ist dieser
preiswerter als der Reisepass, der für alle Staaten gültig ist). Für Reisen außerhalb der EU kann
dieser Reisepass durch die jeweils zuständige konsularische Vertretung "erweitert" werden.
LETTLAND: Die Reisepässe der Staatsangehörigen Lettlands, die zwischen dem 1. Juli 1992
und 30. Juni 2002 ausgestellt wurden, sind von der Regierung von Lettland zum 1. Juli 2008 für
ungültig erklärt worden und werden als Reisedokumente im Ausland nicht mehr akzeptiert.
MONTENEGRO: Gültige Reisedokumente sind für die Staatsangehörigen von Montenegro seit
dem 1. Januar 2010 nur noch neue biometrische Reisepässe. Die alten blauen Reisepässe (die
sogenannten jugoslawischen Reisepässe mit dem Aufdruck "Federal Republic of Yugoslavia")
sind von der Regierung von Montenegro als Reisedokumente für ungültig erklärt worden, selbst
wenn die Gültigkeit - laut Gültigkeitsdatum auf dem jeweiligen Reisepass - noch über den 1.
Januar 2010 andauern sollte.
Auch in anderen Ländern sind jederzeit Änderungen bei Reisepässen möglich - ein Anspruch auf
Vollständigkeit über etwaige Änderungen wird nicht erhoben.
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Währung
Währungseinheit: Kenia-Schilling (K.Sh.)
1 Kenia-Schilling = 100 Cents. 20 KeniaSchilling werden auch als "Kenia-Pfund" bezeichnet.
1 Euro = ca. 102,21 K.Sh.
1 US-$ = ca. 80,13 K.Sh.
Einfuhr Fremdwährung: unbeschränkt
Einfuhr Landeswährung: unbeschränkt
Deklaration: Ja - bei der Ein- und Ausfuhr von
Fremd- und Landeswährung im Gegenwert von
über 5.000 US-$ (mit Nachweis der Herkunft
des Geldes und des Verwendungszwecks).
Ausfuhr Fremdwährung: unbeschränkt
Ausfuhr Landeswährung: unbeschränkt
Umtausch: Umtausch von Dollar und Euro ist in
Wechselstuben und allen größeren Banken
(höhere Gebühren) möglich; Quittungsformulare über Umtausch sollten aufbwahrt werden
(Kontrollen).
Internationale Kreditkarten: Ja - werden in größeren Hotels, Geschäften, bei SafariVeranstaltern und bei Autovermietern in der Regel akzeptiert.
Geldautomat: Ja - an einigen Geldautomaten
kann mit der Kreditkarte (vor allem Visa) Geld
abgehoben werden. An sehr wenigen Geldautomaten ist dies auch mit der Girocard (mit Maestro-Zeichen) möglich.
Reiseschecks: Nein - werden in der Regel nicht
akzeptiert.
Hinweise
Bei den unten aufgeführten Umrechnungskursen handelt es sich um reine Sortenkurse für
den Bargeldtausch am Bankschalter, d.h. sie
nennen den aktuellen Wert, den der Reisende
beim Umtausch am Bankschalter
(Schalterkurse in Deutschland) erhält. Hinzu
kommen dann noch die von der jeweiligen Bank
abhängigen Umtauschgebühren. Die Kurse
sind nicht geeignet zur Umrechnung von Rechnungen etc., da hierfür meist "Devisenkurse"
zugrunde gelegt werden.
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Kenia
Reisewege und Verkehrsmittel
Flugzeug
Fluganreise
Nach NAIROBI, Flughafen Jomo Kenyatta International (NBO), mehrmals wöchentlich direkt
von Frankfurt/Main.
Ins ca. 15 km entfernte Stadtzentrum gelangt
man mit dem Bus oder dem Taxi. Weitere Informationen zum Flughafen sind abrufbar unter:
www.kenyaairports.co.ke/kaa/airports/jkia
Nach MOMBASA, Flughafen Moi International
(MBA), mehrmals wöchentlich direkt von Frankfurt/Main.
Ins ca. 13 km entfernte Stadtzentrum fahren
Busse. Taxis benötigen etwa 15 Minuten. Weitere Informationen zum Flughafen sind abrufbar
unter:
www.kenyaairports.co.ke/kaa/airports/moi
Die durchschnittliche Flugzeit von Frankfurt
nach Nairobi beträgt 8 Stunden, von Frankfurt
nach Mombasa 9 Stunden.
Fluggastgebühr
Die Fluggastgebühren sind im Ticketpreis inbegriffen.
Flüge in Nachbarländer
Ab NAIROBI gibt es unter anderen direkte Flugverbindungen nach
* Addis Abeba/Äthiopien
* Mogadischu/Somalia
* Khartum/Sudan
* Daressalam/Tansania
* Kampala/Uganda
Flüge innerhalb des Landes
Ab NAIROBI (Flughafen Jomo Kenyatta) bestehen Flugverbindungen zu vielen kenianischen
Orten, unter anderem nach Mombasa, Malindi
und Kisumu (am Westufer des Victoria-Sees).
Außerdem stehen zahlreiche Kleinflugzeuge für
Charterflüge zur Verfügung.
Kraftfahrzeug
Kfz-Anreise
Grenzübergänge
Nach Kenia gibt es von allen Nachbarstaaten
Straßenverbindungen.
Die unsichere politische Lage in manchen
Nachbarländern und Grenzschließungen (die
zum Teil auch kurzfristig erfolgen können) machen eine Anreise auf dem Landweg aber oft
unmöglich; dies gilt insbesondere für Somalia
und Sudan, aber auch für Äthiopien.
Der äthiopisch-kenianische Grenzübergang ist
Moyale. Von Tansania aus kann an den Grenzübergängen Namanga und Lunga Lunga nach
Kenia eingereist werden, kleinere Übergänge
sind Isebania und Taveta. Von Uganda aus
sind Malaba und Buisa die Grenzorte bei der
Einreise nach Kenia.
Grenzdokumente
Ein Carnet de Passages ist erforderlich. Die
Grenzdokumente sind bei den Automobilclubs
erhältlich.
Der zollfreie Aufenthalt ist auf 3 Monate begrenzt.
Führerschein/Kennzeichen
Es wird dringend empfohlen, den INTERNATIONALEN Führerschein und die internationale
Zulassung mitzuführen.
Das Nationalitätskennzeichen "D" muss am
Fahrzeug angebracht sein.
Für ausländische Fahrzeuge muss beim Zulassungsamt (Registrar of Motor Vehicles) in Nairobi eine Genehmigung eingeholt werden.
Haftpflichtversicherung
Es besteht Haftpflichtversicherungszwang für
Personenschäden. Die Haftpflichtversicherung
kann an der Grenze abgeschlossen werden.
Der zusätzliche Abschluss einer Vollkaskoversicherung im Heimatland wird dringend empfohlen.
Straßenverkehr in Nachbarländer
Busverbindungen bestehen nach Uganda und
Tansania.
Straßenverkehr innerhalb des Landes
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Straßennetz
Der Straßenzustand ist relativ gut, die Hauptstraßen sind alle asphaltiert. Der Zustand der
Nebenstraßen wird nach und nach verbessert.
In der Hauptregenzeit (April/Mai) sollten nicht-
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Kenia
Reisewege und Verkehrsmittel
asphaltierte Straßen nur mit Fahrzeugen mit
Allradantrieb befahren werden. Es gibt kaum
Straßenbeschilderungen. Von nächtlichen Fahrten sollte abgesehen werden.
Omnibus
Busse privater Unternehmen verbinden die
wichtigsten Orte Kenias miteinander. Sie sind
meist in einem guten Zustand, komfortabel und
günstig.
Für Kurzstrecken werden Minibusse, sog. Matatus eingesetzt, die häufig überfüllt sind. Diese
Verkehrsmittel sind aufgrund ihrer Technik sehr
unsicher und häufig in schwere Verkehrsunfälle
verwickelt. Eine Alternative sind die Sammeltaxis (Peugeots). Sie sind schneller und können 7
bis 9 Personen befördern.
Mietwagen
Mietwagen können in Kenia in allen größeren
Städten gemietet werden. Die Preise sind hoch.
Zur Anmietung wird der internationale Führerschein benötigt. Oft muss der Fahrer mindestens 23 oder auch 25 Jahre alt sein. Für Überlandfahrten sollte man ein Auto mit Allradantrieb wählen.
Mietwagen mit Chauffeur sind ebenfalls erhältlich.
Verkehrsvorschriften
Linksverkehr.
HÖCHSTGESCHWINDIGKEITEN: in den Ortschaften 50 km/h, außerhalb 100 km/h (mit Anhänger 65 km/h), in Wildschutzgebieten und
Nationalparks 30 km/h.
ABBLENDLICHT muss auch tagsüber eingeschaltet werden.
Für Motorradfahrer besteht HELMPFLICHT.
PROMILLEGRENZE: 0,0.
Beim heimischen Automobilclub (und bei der
deutschen Botschaft in Nairobi) sollten unbedingt Informationen über Reisestrecken
(Zustand der Straßen und Sicherheitslage) vorab eingeholt werden.
NOTRUFNUMMERN: Polizei, Unfallrettung und
Feuerwehr 999
Automobilclubs
Automobile Association of Kenya (AAK), AA
House - Embakasi, P.O. Box 40087, 00100 Nairobi, Tel. (0 20) 68 25 06 06, Notruf 82 50 67,
Fax (0 20) 82 52 94, E-Mail:
[email protected], Homepage:
www.aakenya.co.ke
Treibstoff
Tankstellen sind an den meisten größeren Straßen vorhanden, die Versorgung mit Benzin ist
außerhalb der großen Städte allerdings nicht
immer gewährleistet. Preise je Liter:
* Benzin (93 Oktan) ca. 119,06 K.Sh.
* Diesel ca. 110,97 K.Sh.
Für längere Strecken wird empfohlen, Benzin
und auch Wasser in Kanistern mitzuführen.
Taxi
Taxis gibt es in fast allen Orten Kenias. Nur wenige sind mit Taxameter ausgestattet, so dass
der Preis vor Fahrtantritt vereinbart werden sollte.
Es gibt auch Fahrrad- und Motorradtaxis, sogenannte Boda Bodas. Darüber hinaus findet man
in einigen Städten auch Rikschas.
Öffentlicher Nahverkehr
In Nairobi gibt es ein gut funktionierendes und
preisgünstiges Busnetz. Fahrscheine sind beim
Busfahrer erhältlich.
Eisenbahn
Bahnverkehr innerhalb des Landes
Schienennetz
Der Passagierverkehr von Rift Valley Railways
(www.riftvalleyrail.com) beschränkt sich auf wenige Strecken. Bedient werden die Hauptrouten
von Nairobi nach Kisumu (Victoria-See) und
von Nairobi nach Mombasa. Zugfahren in Kenia
ist sicher keine schnelle Reiseart, aber ein Erlebnis.
Schiff
Schiffsanreise
Anlaufhafen (auch für Kreuzfahrtschiffe) ist
Mombasa.
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Schiffe/Fähren in Nachbarländer
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Derzeit gibt es keinen Fährverkehr auf dem Victoria-See zwischen den Ländern Kenia, Uganda
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Reisewege und Verkehrsmittel
und Tansania. Eine Wiederaufnahme der Fährverbindungen zwischen Kisumu und Mwanza/
Tansania und zwischen Kisumu und Kampala/
Uganda ist aber geplant.
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Landesdaten
Land und Leute
Lage
Zeitverschiebung
Mitteleuropäische Zeit (MEZ) +2 Stunden.
Während der europäischen Sommerzeit beträgt
der Zeitunterschied +1 Stunde.
Klima
Klimainformationen
Kenia grenzt im Westen an Uganda, im Süden
an Tansania, im Osten an den Indischen Ozean
und Somalia und im Norden an Äthiopien und
den Sudan.
Landschaftlich ist Kenia in vier Regionen unterteilt: Wüstenlandschaft im Norden, Savanne im
Süden und fruchtbare Ebenen an der Küste und
an den Ufern des Victoria-Sees.
Fläche: 580.367 km².
Verwaltungsstruktur: 7 Provinzen und der
Hauptstadt-Distrikt.
Einwohner
Bevölkerung: ca. 38,6 Millionen.
Städte: Nairobi (Hauptstadt) ca. 3,1 Millionen,
Mombasa ca. 915.100, Nakuru ca. 286.400, Kisumu ca. 259,300, Eldoret ca. 252.100, Ruiru
ca. 237.000, Kikuyu ca. 190.200, Thika ca.
136.600, Mavoko ca. 110.400, Garissa
110.400, Ngong 104.100.
Sprache
Die Amtssprachen Kenias sind Swahili und
Englisch. Daneben werden noch über 30 weitere Sprachen gesprochen (z.B. Kikuyu, Luhya
und Luo).
Es werden im Allgemeinen drei Klimazonen Kenias unterschieden:
Im Hochland Kenias, das ab einer Höhe von circa 1.800 m beginnt, ist von April bis Juni und
von Oktober bis November Regenzeit. Zu dieser Zeit regnet es dann meist nachts, am Nachmittag oder Abend. Die Nächte sind kühl. Die
kältesten Monate dieser Region sind Juli und
August, in denen im Durchschnitt Temperaturen
von 10°C gemessen werden. Die wärmsten Monate sind Januar und Februar. So betragen die
in dieser Zeit gemessenen Höchsttemperaturen
etwa 25/26°C, die Luftfeuchtigkeit liegt mit 65
Prozent im gut verträglichen Bereich.
Am Victoria-See werden dagegen meist höhere
Temperaturen gemessen, und es fällt auch
mehr Regen. Das doch eher gemäßigte Klima
macht den Aufenthalt im Hochland angenehm.
An der Küste, zum Beispiel in Mombasa,
schwanken die Temperaturen zwischen 22 und
32°C, die mittlere Luftfeuchtigkeit beträgt 75
Prozent. Die Monate mit den häufigsten Regenfällen sind April bis Juni. Die trockensten und
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Kenia
Landesdaten
wärmsten Monate sind Januar und Februar, die
kühlsten Monate Juli und August.
Beste Reisezeit
Die beste Reisezeit für Kenia sind die Monate
Januar/Februar, da während dieser Zeit fast
kein Regen fällt und angenehm warme Temperaturen herrschen. Ebenfalls gute Reisemonate
sind die Monate von März bis Mai, da hier Vorsaison herrscht und man noch mit niedrigen
Preisen und freien Zimmern rechnen kann. Allerdings muss in dieser Zeit bereits mit gelegentlichen heftigen Regenschauern gerechnet
werden.
Kleidung
Im Hochland ist in der Regel Sommerkleidung
angebracht. Einen Pullover oder eine Jacke
sollte man jedoch für den Morgen und die
Abende sowie die kalten Monate unbedingt dabeihaben. An der Küste benötigt man leichte
Sommerkleidung. Für klimatisierte Räume und
die Abende auch wärmere Kleidungsstücke. In
den Hotels wird zur Abendmahlzeit auf korrekte
Kleidung Wert gelegt. Außerhalb der Städte ist
die Kleidung ungezwungen. FKK und Oben-ohne-Sonnenbaden ist gesetzlich verboten. Für
Foto-Safaris sollte man festes Schuhwerk und
bequeme Kleidung in gedeckten Farben mitführen.
Netzspannung
220/240 Volt Wechselstrom, 50 Hertz.
Die Mitnahme eines Adapters ist zu empfehlen
(dreipolige Stecker). Vor Ort ist er ebenso erhältlich.
Telefon/Post
Post
Für Briefe nach Europa sind Briefmarken in den
Postämtern oder auch in größeren Hotels erhältlich. Die Beförderung ist im Allgemeinen zuverlässig, Luftpost ist bis zu 4 Tage nach Europa unterwegs.
Telefon
Die Vorwahl von Deutschland, Österreich und
der Schweiz nach Kenia ist 00254. Anschließend muss die Führungs-Null der Vorwahl weggelassen werden.
Internationale Gespräche von Kenia werden mit
der Vorwahl 000 eingeleitet, gefolgt vom Länder-Code (nach Deutschland wählt man dann
00049, nach Österreich 00043 und in die
Schweiz 00041).
Telefongespräche ins In- und Ausland sind von
öffentlichen Telefonzellen aus möglich. Allerdings gibt es relativ wenige Fernsprecher. Sie
funktionieren mit Münz- und Telefonkarten, die
man in Postämtern oder an Kiosken kaufen
kann. Telefonieren kann man auch vom Postamt oder vom Hotel aus. Beim Telefonieren
vom Hotelzimmer aus kann ein Zuschlag von
50-100 Prozent verlangt werden.
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Feuerwehr 999
Mobilfunk
Netztechnik: GSM 900/1800.
Die Mobilfunkabdeckung in Kenia ist gut, nur in
abgelegenen Gebieten kann man sich nicht auf
Netzverfügbarkeit verlassen.
Derzeit gibt es Roamingverträge mit Anbietern
in Kenia von E-Plus, O2, Telekom Deutschland
und Vodafone. Alternativ kann man sich für sein
Handy eine kenianische SIM-Karte kaufen.
Internet
Länderkürzel: .ke
Internetcafés gibt es allen größeren Orten und
touristischen Zentren. Auch viele Hotels bieten
mittlerweile einen Internetzugang an.
Feiertage
1. Januar (Neujahr), 29. März (Karfreitag), 1.
April (Ostermontag), 1. Mai (Tag der Arbeit), 1.
Juni (Madaraka-Tag; Jahrestag der Selbstverwaltung), 21. Oktober (Mashujaa Day; Gedenktag für den ehemaligen Präsidenten Jomo Kenyatta), 12. Dezember (Jamhuri Day; Nationalfeiertag; Unabhängigkeitstag), 25. Dezember
(Weihnachten), 26. Dezember (Weihnachten;
Boxing Day).
Hindus feiern am 3. November Diwali, das Lichterfest.
Islamische Feiertage 2013 (Verschiebungen um
einen Tag, in seltenen Fällen zwei Tage, sind
möglich!): 8. August (Fastenbrechen am Ende
des Ramadan), 15. Oktober (Opferfest).
Der Ramadan dauert im Jahr 2013 vom 9. Juli
bis zum 8. August (die Daten können je nach
Land um einen oder zwei Tage abweichen).
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Landesdaten
Während des Ramadan, des islamischen Fastenmonats, kann das Geschäftsleben eingeschränkt sein.
Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, wird er
manchmal auf den darauffolgenden Arbeitstag
verschoben.
Es gibt in Kenia keine Hauptferienzeit, sondern
sehr unterschiedliche Ferienzeitregelungen.
Öffnungszeiten
Banken: Mo bis Fr 9-15 Uhr, Sa 9 bis 11 Uhr;
die Banken an Flughäfen sind täglich bis 24 Uhr
geöffnet;
Post: Mo bis Fr 8-17 Uhr, Sa 8-14 Uhr;
Geschäfte: Mo bis Fr 8.30/9-15, Sa 9-11 Uhr;
Supermärkte haben oft bis 20 Uhr oder länger
geöffnet;
Behörden: Mo bis Fr 9-16 Uhr.
Geschichte/Politik
Das Land war bereits vor zwei bis drei Millionen
Jahren bewohnt. Im ersten Jahrhundert lebten
vermutlich arabische Händler an der Küste,
vom zweiten bis achten Jahrhundert kamen islamische Religionsflüchtlinge ins Land und
brachten den Islam nach Kenia. Vom 16. bis
18. Jahrhundert erfolgte die Kolonialisierung
durch die Portugiesen. 1887 besetzte die britische Ostafrika-Kompanie die Küste. 1895 kam
das ganze Land unter britische Kolonialverwaltung, 1902 wurde Kenia Kronkolonie. Der Gouverneur und die hohen Verwaltungsbeamten
wurden von London aus eingesetzt. Bereits vor
1900 und verstärkt nach dem Zweiten Weltkrieg
ließen sich weiße Kolonisten in den fruchtbaren
Gebieten in der Nähe von Nairobi nieder. Ein
Großteil des Hochlandes war für die weitere
Besiedlung durch Weiße reserviert. Die Regierung begünstigte die weiße Minderheit. Widerstand dagegen leisteten unter anderem auch
die Kikuyu unter ihrem Führer Jomo Kenyatta
im legendären Mau-Mau-Aufstand, der zwar
von den Briten niedergeschlagen wurde, 1957
aber doch zu Reformen führte. Afrikaner wurden an der Regierung beteiligt und auf die Unabhängigkeit vorbereitet. Im Dezember 1963
wurde Kenia in die Unabhängigkeit entlassen.
Trotz der Ängste vieler weißer Siedler stellte
sich die Herrschaft der Afrikaner als gemäßigt,
pro-westlich und progressiv dar. 1964 wurde
Kenia Republik und Kenyatta der erste Präsident. In seinem Todesjahr 1978 wurde Kenyat-
ta der Titel Mzee (weiser alter Mann) verliehen.
Nach Kenyattas Tod wurde Vizepräsident Daniel arap Moi der neue Präsident. Im Laufe der
1980er Jahre geriet die Regierung wegen restriktiver Maßnahmen, wie etwa der Einführung
eines Einparteienstaates (mit Kenya African
National Union (KANU) als Staatspartei) und
der Inhaftierung politischer Gegner, immer
mehr in die Kritik. Ende 1991 wurde die internationale Wirtschaftshilfe für Kenia zum Teil eingestellt. 1992 kam es zu den ersten Mehrparteienwahlen seit 26 Jahren, bei denen sämtliche
Parteien Stammesloyalitäten in den Vordergrund gerückt hatten. Das Auseinanderbrechen
der Opposition noch vor der Wahl verhalf Moi
dazu, erneut Präsident zu werden. Ebenso gelang ihm dies bei der Wahl im Jahr 1997. Erst
2002 trat als neuer Präsident Mwai Kibaki an
die Spitze des Staates, der ebenso 2007 die
Wahl gewinnen konnte. .
Wirtschaft
Mombasa
Die Landwirtschaft bildet zusammen mit Forstwirtschaft und Fischerei die wichtigsten Wirtschaftssektoren. Obwohl nur etwa vier Prozent
des Landes Ackerland sind, verfügt Kenia über
eine äußerst diversifizierte Landwirtschaft. Im
Hochland, der wichtigsten landwirtschaftlichen
Region, werden Kartoffeln, Kaffee, Tee, Baumwolle, Getreide, Bohnen, Erdnüsse und Tabak
angebaut. An der Küste und im Tiefland gedeihen Zuckerrohr, Mais, Maniok, Ananas, Sisal,
Baumwolle und Cashewnüsse. Zu den bedeutendsten Exportprodukten gehören Kaffee, Tee
und Sisal. Trotz des Wachstums spielt die industrielle Produktion in Kenia nur eine untergeordnete Rolle. Zu den führenden Industriebetrieben des Landes zählen Getreidemühlen, Zementwerke und Raffinerien.
Der Tourismus ist eine der wichtigsten Devisenquellen Kenias.
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Religion
Rund 70 Prozent der Einwohner Kenias sind
Christen (26,5 Prozent Anglikaner, 26,4 Prozent
Katholiken, 2,5 Prozent Orthodoxe), 20 Prozent
der Bevölkerung sind Muslime und 10 Prozent
Anhänger von Naturreligionen. Außerdem gibt
es jüdische und hinduistische Minderheiten.
Vegetation
In den Küstenwäldern finden sich Palmen, Mangroven, Teakbäume und Sandelholzbäume. In
den Gebieten bis zu einer Höhe von etwa 900
Metern kommen Affenbrotbäume, Euphorbien
und Akazien vor. Typisch für die Vegetation in
Höhenlagen zwischen 900 und 2.700 Metern
sind weiträumige Savannen (Grasländer). Zu
den wichtigsten Arten im dichten Regenwald
gehören Kampferbäume und Bambus.
Tierwelt
den scharf gewürzten Curries (eintopfartige Gerichte) zu schmecken. In den Städten und auf
dem Land werden an Ständen kleine Imbisse
wie gegrillte Maiskolben oder Fleischspieße
verkauft. Beliebt sind auch mit Fleisch oder Gemüse gefüllte Teigtaschen (Sambusas bzw. Samosas) und Fleischgerichte aus Rind-, Hühner-,
und Lammfleisch sowie Wild (Zebra, Impala,
Strauß). Mandazis ist ein krapfenähnliches Gebäck, das von den Kenianern gern zum Frühstück gegessen wird. Tee und Kaffee werden
im Land erzeugt und überall meist gesüßt angeboten. Beliebtestes alkoholisches Getränk ist
das Bier.
Souvenirs
Zu den beliebtesten Souvenirs gehören Holzschnitzarbeiten. Eine große, qualitativ gute Auswahl zu angemessenen Preisen bietet die
Kunsthandwerker-Kooperative in Mombasa.
Daneben werden Arbeiten aus Speckstein,
Tonwaren, bunte Stoffe und Tücher, Schmuck,
Korb- und Flechtwaren und Edelsteine angeboten. Auch in Kenia angebaute und produzierte
Lebensmittel wie Tee und Kaffee gelten als
schöne Mitbringsel.
Sehenswertes
Nairobi
Tsavo National Park
Kenia ist berühmt für seine reichhaltige Tierwelt, insbesondere für seine in den Savannen
vorkommenden Großsäuger. Dazu gehören
Elefanten, Nashörner, Zebras, Giraffen, Löwen
und andere Großkatzen, die in Nationalparks
und Wildreservaten leben. Kenia hat eine artenreiche Vogelwelt, und man kann Reptilien, wie
Krokodile, Pythons und Kobras beobachten.
Kulinarisches
An der Küste und den Binnengewässern steht
Fisch ganz oben auf der Speisekarte. Besonders schmackhaft werden Hummer und Garnelen zubereitet. Am Viktoriasee bieten sich Köstlichkeiten an wie der Nilbarsch und der Tilapia,
eine Barschart. Die Küche der Küste ist auch
die abwechslungsreichste ganz Kenias. Die indischen und arabischen Einflüsse sind z.B. in
Nairobi ist eine junge Stadt, die auch den Beinamen "grüne Stadt an der Sonne" trägt. Das
moderne Kenyatta-Konferenzzentrum und das
attraktive Stadtbild haben Nairobi zu einer bedeutenden internationalen Handels- und Konferenzstadt gemacht.
Obwohl Nairobi sehr gepflegt wirkt, ist die Kriminalitätsrate doch relativ hoch. Als Ortsfremder sollte man manche Viertel vor allem nachts
meiden, manchmal wird sogar empfohlen, den
Uhuru-Park nicht allein zu betreten.
Einen Rundgang durch Nairobi beginnt man am
besten mit einer Fahrt zur Aussichtsterrasse
des Kenyatta Conference Centre, von der aus
man einen herrlichen Blick über die Stadt hat.
Ebenfalls am City Square stehen die City Hall
(Rathaus) und die Holy Family Cathedral. In
dem rundlichen Bau westlich des Platzes liegen
die Gebeine Jomo Kenyattas, des ersten Präsidenten Kenias. Der Uhuru-Park (Freiheitspark)
bietet zusammen mit dem Central Park Nairobis
grüne Lunge. Auf dem City Market werden Obst
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Landesdaten
und Gemüse sowie kunsthandwerkliche Arbeiten angeboten. Bunte Stoffe, Textilien, Schuhe
und Haushaltswaren kauft man aber besser in
der Biashara Street. Am Rande der Innenstadt
sollte man dem Kenya National Museum einen
Besuch abstatten. Das Nationalmuseum umfasst Sammlungen zur Naturgeschichte und
Naturkunde, zur Geschichte, Volkskunde und
Kunst Ostafrikas und gibt einen Einblick in die
Menschheitsgeschichte sowie die Tier- und
Pflanzenwelt Ostafrikas. Die prähistorische Abteilung enthält spektakuläre Ausgrabungsfunde,
die Mary und Louis Leakey in der OlduvaiSchlucht in Tansania machten. Dem Nationalmuseum gegenüber liegt ein Schlangenpark, in
dem man Schlangen, Krokodile und Schildkröten beobachten kann.
In der Umgebung von Nairobi ist neben dem
Nairobi National Park auch das Karen Blixen
Museum einen Besuch wert. Die Farm am Fuße der Ngong Berge ist besonders seit dem
Film "Jenseits von Afrika" ein vielbesuchtes Museum geworden. Teilweise ist das Haus mit Originalmöbeln ausgestattet, teilweise sind Einrichtungsgegenstände aus dem Film zu sehen.
Bei einem Spaziergang in den Ngong Hills, die
man aufgrund immer wieder auftretenden Überfällen nur mit kundigen Führern unternehmen
sollte, kann man das Denys Finch-Hatton Memorial entdecken. Ein schlichter Obelisk zeigt
dem Besucher die Stelle an, wo der berühmte
Großwildjäger und Geliebte Karen Blixens begraben wurde, als er 1931 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam.
Mombasa
Mombasa
Der Stadtkern von Mombasa, Kenias zweitgrößter Stadt, liegt auf einer etwa 14 km²
großen Halbinsel. Nach Norden verbinden drei
Brücken die Stadt mit dem Festland, nach Süden hin wird der Verkehr mit Fähren abgewi-
ckelt. Die Mehrheit der Kenia-Besucher reist
über den zehn Kilometer von der Stadt entfernten Moi International Airport in das Land ein.
Wenige aber bleiben länger in der Stadt. Interessant ist vor allem die Altstadt, die sich vom
Fort Jesus zwischen dem Alten Hafen und der
Digo Road erstreckt und die man in einem Spaziergang erkunden kann. Sehenswert ist die
"Touristenmeile" Moi Avenue mit ihren Souvenirläden, Reisebüros, Banken, einigen Hotels
und den Tunsks, riesigen Elefantenstoßzähnen,
die die Moi Avenue auf der Höhe der Uhuru
Garden überspannen. Auf dem Treasury Square stehen schöne architektonische Zeugnisse
der Kolonialzeit, wie etwa das Rathaus. Das
Fort Jesus jenseits des Platzes wurde zwischen
1593 und 1596 von Portugiesen gebaut. Das
Bollwerk wurde im Laufe der Jahrhunderte
mehrfach verstärkt und erweitert. Eine typisch
afrikanische Atmosphäre herrscht im Central
Market, wo man frisches Obst, Gewürze und
Souvenirs kaufen kann. Der Besuch des Akamba Handicraft Centre, das etwa eineinhalb Kilometer vom Flughafen entfernt, westlich des
Stadtzentrums liegt, lohnt sich zum einen wegen der hier angebotenen Kunsthandwerkserzeugnisse, zum anderen bietet es einen interessanten Einblick in die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Einheimischen. Nördlich und
südlich von Mombasa bietet sich ein Strandurlaub an.
Nationalparks in Kenia
Etwa acht Prozent der Landesfläche Kenias
stehen als National-Park, National Reserve
oder Sanctuary unter Naturschutz. Die Nationalparks sind täglich von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang zugänglich. Die besten Zeiten
zur Tierbeobachtung sind die frühen Morgenstunden zwischen 6.30 und 9 Uhr. Üblich sind
in Kenia vor allem Safaris mit kleinen Bussen
oder Geländewagen. Auch Safaris im Heißluftballon, mit dem Kleinflugzeug oder auf dem Kamelrücken werden angeboten. Übernachtet
wird meist in einer Lodge. Es werden aber auch
Tented Camps oder Camping Safaris angeboten. Abgesehen von wenigen ausgewiesenen
Pfaden darf man in den meisten Nationalparks
keine Wanderungen unternehmen (gewandert
werden kann im Mount Kenya und Mount Elgon
National Park).
* Das MASSAI MARA National Reserve liegt im
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Landesdaten
Südwesten an der Grenze zu Tansania und ist
vermutlich das bekannteste Tierschutzgebiet
Kenias. Es bildet mit der südlich anschließenden Serengeti (Tansania) ein gemeinsames
Ökosystem von einer Fläche von insgesamt
25.000 km² Fläche. Spektakulär sind hier die
sich Jahr für Jahr wiederholenden Tierwanderungen, die in der Serengeti beginnen. Beteiligt
sind neben über einer Million Weißbartgnus
auch Zebras und Antilopen sowie Löwen, Schakale und Hyänen. Leoparden und Geparde
kommen ebenso vor wie Krokodile und Flusspferde. Das Massai Mara National Reserve hat
eine Vielzahl von Lodges unterschiedlicher Kategorie zu bieten. Einige Massai-Dörfer in der
Nähe des Reservats können gegen Bezahlung
besucht werden.
* Auch der AMBOSELI National Park im Süden
des Landes gehört zu den bekanntesten und
meistbesuchten Nationalparks Kenias. Der reiche Wildbestand mit Elefanten, Büffeln, Gnus,
Zebras, Giraffen, Flusspferden und verschiedenen Antilopenarten macht ihn zum Besuchermagneten. Beliebt ist der Park auch durch seine beeindruckende Lage unterhalb des Kilimanjaro. Besteigen kann man den Kilimanjaro aber
nur vom Kilimanjaro National Park in Tansania
aus. Lodges unterschiedlicher Preiskategorien
stehen zur Verfügung.
* Im MERU-Nationalpark, 400 km von Nairobi
entfernt, lebt die einzige weiße Nashornherde
Kenias. Dieser Park gehört zu den wilderen und
ursprünglicheren Naturschutzgebieten.
* Der wüstenähnliche SAMBURU-Wildpark liegt
zwischen Nairobi und dem Turkana-See. Hier
kann man u.a. die seltenen Oryx-Antilopen sowie netzförmig-gemusterte Giraffen und Grevys-Zebras sehen. Auch Strauße und Elefanten
sind in der freien Wildbahn leicht zu ersichten.
In der Samburu-Lodge und der River-Lodge
werden im Blickfeld der an der Bar sitzenden
Gäste Köder für Leoparden ausgehängt.
* Der TSAVO-Nationalpark ist mit 2.100 km² der
größte Park Kenias. Für die Öffentlichkeit ist jedoch nur ein kleiner Teil des Parks zugänglich.
Büffel, Löwen, Antilopen, Gazellen, Giraffen
und Zebras gehören u.a. zu den in Tsavo beheimateten Tierarten. Bei Mzima Springs im
Westen des Parks kann man Krokodile und
Flusspferde sehen.
An Kenias 480 Kilometer langer Küste des Indischen Ozeans liegen wunderschöne Sandstrände. Besonders die Küstenzonen nördlich
und südlich von Mombasa weisen kilometerlange, feinsandige Strände auf. Zu Mombasas
Nordküste gehören die Resorts von Nyali, Bamburi, Shanzu und Kikambala, die meist im afrikanischen Stil gebaute Hotelanlagen aufweisen. An der Südküste Mombasas konzentriert
sich der Tourismus auf Diani Beach. Auch die
Küstenzone bei Malindi/Watamu und die Strände des Lamu-Archipels sind sehr zu empfehlen.
Die 120 Kilometer nördlich von Mombasa gelegenen Badeorte Malindi und Watamu haben
besonders bei Wassersportlern und Hochseefischern einen guten Ruf. Auf das Lamu-Archipel
fliegt man am besten mit dem Kleinflugzeug.
Hier findet man noch völlig einsame Strände.
Aufenthaltskosten
Hotelunterkunft
In Kenia gibt es verschiedene Kategorien von
Hotels. Es überwiegen die mit mittleren bis hohen Standard. Eine Reservierung von Hotelzimmern ist zu jeder Jahreszeit empfehlenswert.
Es werden auch Ferienhäuser angeboten, vor
allem an der Küste.
In den Nationalparks gibt es luxuriöse Lodges,
gut ausgestattete Bandas (traditionelle Hütten)
und Zelte.
Trinkgeld
In den Hotels und Restaurants werden in der
Regel 5-10 Prozent Bedienungszuschlag berechnet. Falls es nicht eingerechnet ist, sollte
ein Trinkgeld gegeben werden. Das Begleitpersonal bei Safaris bestreitet teilweise seinen Lebensunterhalt durch die zusätzlichen Trinkgelder, hier sind ca. 3 bis 5 Euro pro Tag und Person üblich.
Langzeitaufenthalt
Mittlerer Monatsbedarf
Die Deutsche Schule in Nairobi betreut Kinder
vom Kindergartenalter an bis zum deutschen
Abitur. Weitere Infos sind erhältlich unter:
www.dsnairobi.de
Badestrände in Kenia
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Kenia
Zollbestimmungen
Hinweise
Im Folgenden sind die Zollbestimmungen des
Reiselandes dargestellt. Bei der Rückreise sind
außerdem die Zollbestimmungen des Herkunftslandes zu beachten.
Reisegut
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf
des Reisenden bestimmt sind, wie Kleidung,
Wäsche, Schuhe, Körperpflegeartikel, Schmuck
usw., können zollfrei mitgeführt werden.
Mombasa
Dazu zählen auch (mit der Maßgabe der Wiederausfuhr):
1 Fotoapparat,
1 Videokamera,
1 Laptop,
1 CD-Player
1 MP3-Player,
1 Fernglas,
1 Zelt und andere Camping-Ausrüstung,
Sportgeräte.
Wertvolle Gegenstände sollten schriftlich deklariert werden.
Ferner dürfen über 16 Jahre alte Reisende
noch zollfrei mitführen:
200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 225g Tabak;
1 Flasche Spirituosen oder Wein;
500 ml Parfüm.
EINFUHRVERBOT besteht für jede Art pornografischen Materials, gefährliches Spielzeug,
wie z.B. Spielzeugpistolen, außerdem auch für
CS-Gas und Pfefferspray.
Ein AUSFUHRVERBOT besteht für Gold und
Diamanten. Eine Ausfuhrerlaubnis ist erforderlich für Jagdtrophäen und Häute. Achtung: Für
die meisten europäischen Länder gilt das "Artenschutzübereinkommen", d.h. vielfach ist zusätz-
lich eine Einfuhrerlaubnis des Heimatlandes erforderlich bzw. es besteht ein Einfuhrverbot für
Elfenbein, Kroko-Artikel u.Ä.
Lebende Tiere
Hunde und Katzen
Für die Mitnahme von Hunden und Katzen nach
Kenia sind erforderlich: u.a. ein Anschreiben mit
Name und Adresse des Tierhalters, gerichtet an
die Botschaft in Berlin; ein amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis vom Herkunftsort sowie
der Nachweis einer Tollwutimpfung (darf höchstens 1 Jahr alt sein und muss mind. 1 Monat
zurückliegen). Zu bezahlen sind 57 Euro in bar,
per Überweisung und Scheck. Weitere ausführliche Auskünfte sind erhältlich auf der Website
der Botschaft unter
www.kenyaembassyberlin.de.
Außerdem sind die Einfuhrbestimmungen des
Heimatlandes zu berücksichtigen. Wenn z.B.
ein Tier zurück nach Deutschland, in ein anderes EU-Land oder in die Schweiz gebracht wird,
kann je nach Tollwutstatus des Reiselandes unter anderem eine Blutuntersuchung auf Antikörper gegen Tollwut erforderlich sein, die vor der
Ausreise aus der EU bzw. der Schweiz durchgeführt und im EU-Heimtierpass eingetragen
werden muss. Detaillierte Informationen sind
rechtzeitig vorab beim Tierarzt einzuholen.
Pflanzen und Lebensmittel
Für viele Früchte, Pflanzen und Sämereien besteht Einfuhrverbot. Bei Missachtung muss mit
strafrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden. Nähere Auskünfte sind bei der Botschaft
von Kenia einzuholen.
Waffen und Munition
Für Waffen und Munition ist eine polizeiliche
Genehmigung erforderlich.
Näheres über Central Firearms Bureau, P.O.
Box 30263, Nairobi /Kenia, Tel. (00254 2) 72 50
70.
ITO-Reise GmbH
Dr.-Hans-Kapfinger-Str. 30.
94032 Passau
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Fax 0851-72919
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Geschäftsreisende
Tätigkeit und Ausweise
Für die Tätigkeit ausländischer Geschäftsreisender bestehen keine besonderen Bestimmungen. Es empfiehlt sich die Mitführung der
Gewerbelegitimationskarte.
Warenmuster
Warenmuster ohne Handelswert sind zollfrei.
Einzelheiten sind über die Außenwirtschaftsabteilung der jeweiligen heimischen Industrie- und
Handelskammer zu erfragen.
Deutsche Ausfuhrbestimmungen
Wegen der Ausfuhrbestimmungen für Warenmuster, Berufsausrüstung sowie Ausstellungsund Messegut sind im Einzelfall Informationen
bei der Außenwirtschaftsabteilung der heimischen Industrie- und Handelskammer einzuholen.
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Auskunftsstellen
Für Deutschland/Österreich/Schweiz
Kenya Tourist Board (KTB), Mettmann
c/o TravelMarketing Romberg TMR GmbH
Schwarzbachstraße 32
40822 Mettmann bei Düsseldorf
Tel.: (0 21 04) 83 29 19
Fax: (0 21 04) 91 26 73
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.magical-kenya.de
Im Reiseland
Ministry of Tourism and Wildlife Office,
Nairobi
Utalii House
Off Uhuru Highway
Nairobi
Postfachanschrift
Ministry of Tourism and Wildlife Office
P.O. Box 30027
Nairobi /Kenia
Tel.: (00254 20) 33 35 55, 31 30 10
Fax: (00254 20) 31 80 45
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.tourism.go.ke
Kenya Tourist Board (KTB), Nairobi
Kenya-Re Towers
Ragati Road
00100 Nairobi
Postfachanschrift
Kenya Tourist Board (KTB)
P.O.Box 30630
00100 Nairobi /Kenia
Tel.: (00254 20) 274 90 00, 271 12 62
Fax: (00254 20) 271 99 25
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.magicalkenya.com
The Kenya National Chamber of Commerce
and Industry, Nairobi
Opposite Bank of Baroda
Nairobi
Postfachanschrift
The Kenya National Chamber of Commerce
and Industry
P.O.Box 47024
Nairobi /Kenia
Tel.: (00254 20) 22 08 67, 33 34 68
Fax: (00254 20) 33 42 93
E-Mail: [email protected]
Linksammlung
Portale und Verzeichnisse
* Webportal: www.kenya.de (D, E)
* Gelbe Seiten: www.yellowpageskenya.com
(E)
Medien
* The Standard: www.eastandard.net (E)
* The Daily Nation: www.nationmedia.com (E)
* Kenia Times Online:
www.kenyatimesonline.com (E)
Städte, Regionen und Sehenswürdigkeiten
* Mombasa: www.mombasainfo.com (E)
* Nairobi: www.nairobicity.org (E)
* Nationalmuseen Kenias: www.museums.or.ke
(E)
Verkehr
* Flughäfen: www.kenyaairports.co.ke (E)
* Bustransfer: http://kenyabus.net (E)
* Eisenbahngesellschaft Rift Valley Railways:
www.riftvalleyrail.com (E)
Unterkünfte
* Jugendherbergen: www.hostelkenya.com (E)
Sonstiges
* Post: www.posta.co.ke (E)
* Deutsche Schule in Nairobi: www.dsnairobi.de
(D)
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Dr.-Hans-Kapfinger-Str. 30.
94032 Passau
Tel. 0851-54048
Fax 0851-72919
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Vertretungen im Reiseland
Von Deutschland
Embassy of the Federal Republic of
Germany, Nairobi
Ludwig Krapf House
Riverside Drive 113
Nairobi
Postfachanschrift
Embassy of the Federal Republic of Germany
P.O. Box 30180
00100 Nairobi /Kenia
Tel.: (00254 20) 426 21 00, 445 17 02
in Notfällen Tel.: (00254 721) 32 24 43
Fax: (00254 20) 426 21 29
Visa-Angelegenheiten Fax: (00254 20) 426 21
30
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.nairobi.diplo.de
Amtsbezirk: Kenia sowie Seychellen, Somalia,
in Konsularangelegenheiten auch Burundi und
Eritrea
Honorary Consul of the Federal Republic of
Germany, Mombasa
Ivory House
Dedan Kimathi Avenue (gegenüber des
Mombasa Law Courts)
Mombasa
Postfachanschrift
Honorary Consul of the Federal Republic of
Germany
P.O.Box 86779
Mombasa /Kenia
Tel.: (00254 41) 222 87 81, 231 47 32
Fax: (00254 41) 231 94 09
E-Mail: [email protected]
Amtsbezirk: Coast Province
Übergeordnete Auslandsvertretung: Botschaft
Nairobi
Von Österreich
Embassy of Austria, Nairobi
Limuru Road 536, Muthaiga
(c/o Muthaiga Mini Market)
Nairobi
Postfachanschrift
Embassy of Austria
P.O. Box 30560
00100 Nairobi /Kenia
Tel.: (00254 20) 406 00 22/23/24
Fax: (00254 20) 406 00 25
E-Mail: [email protected]
Homepage:
www.aussenministerium.at/nairobi
Außerdem Honorarkonsulat ohne Pass- und Visabefugnis in Mombasa.
Der Schweiz
Embassy of Switzerland, Nairobi
General Mathenge Drive 89
Spring Valley
Westlands
00100 Nairobi
Postfachanschrift
Embassy of Switzerland
P.O. Box 2600
00621 Nairobi /Kenia
Tel.: (00254 20) 267 32 82
oder über Tel. (0041 31) 322 18 71
Fax: (00254 20) 267 35 35
oder über Fax (0041 31) 322 18 74
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.eda.admin.ch/nairobi
Außerdem Honorarkonsulat ohne Pass- und Visumbefugnis in Mombasa.
ITO-Reise GmbH
Dr.-Hans-Kapfinger-Str. 30.
94032 Passau
Tel. 0851-54048
Fax 0851-72919
[email protected]
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Reisehinweise und Sicherheit
Reisehinweise
Die Erschießung eines wegen Unterstützung einer terroristischen Gruppe mit Sanktionen belegten islamistischen Geistlichen unter bislang
ungeklärten Umständen am 27. August 2012
hat in einigen Stadtvierteln von Mombasa zu
Ausschreitungen - u.a. gegen Polizeistationen,
Kirchen und Geschäfte - geführt. Touristengebiete sind bisher nicht betroffen. Wegen der Androhung von Vergeltungsaktionen gegen alle
"Ungläubigen" durch die radikalislamische alShabab wird Deutschen zu äußerster Vorsicht
geraten. Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Weiterhin besteht die Gefahr von PIRATENANGRIFFEN sowohl vor den Küsten Somalias und
seiner Nachbarländer als auch in den angrenzenden Gewässern.
Das Risiko, Opfer eines KRIMINELLEN bewaffneten Überfalls oder gekidnappt zu werden, besteht landesweit. Besonders groß ist die Gefahr
in den nördlichen und nordöstlichen Teilen Kenias, in der Nordostprovinz sowie in der Küstenregion im Norden der Stadt Malindi.
Am 1. Oktober 2011 wurde eine französische
Touristin, die sich in einem Urlaubsort auf der
Insel Manda (nahe der Insel Lamu) aufgehalten
hat, mit einem Boot nach Somalia entführt, wo
sie starb. Im September 2011 wurden schon
zwei britische Touristen (inzwischen wurde einer davon tot geborgen, der andere ist seit 21.
März 2012 in Freiheit) ebenfalls in dieser Region überfallen.
Das Auswärtige Amt rät derzeit davon ab, das
Flüchtlingslager Dadaab zu besuchen.
Bei Reisen ins Grenzgebiet zu Somalia ist
größte Wachsamkeit angebracht, da Kenia eine
Militäraktion gegen die Shabaab-Milizen begonnen hat (dies schließt auch Kiwayu und die
Küstenregionen nördlich von Pate Island ein).
Als Vergeltung droht die Shabaab-Miliz wiederum mit Anschlägen in Kenia. So ereigneten sich
unter anderem in Nairobi und in Mombasa seit
Oktober 2011 mehrere Anschläge.
Ferner sollten keine Reisen wegen der Gefahr
von Überfällen in die Nähe der Grenzen Tansanias unternommen werden.
TERRORISTISCH motivierte Anschläge sind
auch in Kenia jederzeit möglich. Reisende sollten Vorsicht walten lassen, vor allem bei der
Besichtigung religiöser Stätten. Von Menschen-
aufläufen sollte man sich fernhalten.
Es wird empfohlen, bestimmte Gebiete Nairobis
zu meiden (wie zum Beispiel Slums, ärmere
Viertel und Busbahnhöfe).
Nachts sollten aus Gründen der Sicherheit die
Innenstädte Nairobis und Mombasas gemieden
werden, und auch an den Stränden außerhalb
der Hotelanlagen sollte man sich nicht nach
Einbruch der Dunkelheit aufhalten.
Weitere Informationen zur Sicherheitslage im
Reiseland sind auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts zu finden.
Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen
* Touristen, die die Küstengebiete Kenias besuchen, sollten Rücksicht auf die hier herrschenden islamischen Sitten nehmen.
* Die Unfallquote von Bussen ist relativ hoch
und ist auf Geschwindigkeitsüberschreitungen
und/oder auf übermüdete Fahrer zurückzuführen. Auch bei Safaris haben sich Unfälle aus
diesen Gründen gemehrt, so dass man bei der
Wahl des Safari-Unternehmens das Hotel oder
die Reiseleitung um Rat fragen sollte.
* DROGENDELIKTE werden hart bestraft.
* RAUCHVERBOT: In Kenia ist das Rauchen in
der Öffentlichkeit verboten (außer in ausgewiesenen Zonen). (Ob Reisende im Hotelzimmer
rauchen dürfen, sollte vorher im jeweiligen Hotel abgeklärt werden.)
* FOTOGRAFIEREN: Nicht aufgenommen werden dürfen militärische und polizeiliche Einrichtungen, Flughäfen oder Ähnliches. Bei Personenaufnahmen sollte Zurückhaltung geübt werden.
* RAMADAN: Die Zeit des islamischen Fastenmonats Ramadan variiert von Jahr zu Jahr
(2013: ca. 9. Juli bis ca. 8. August). Während
dieser Zeit gilt für Muslime ein Fastengebot
(Verzicht auf Speisen und Getränke und z.B.
auch Rauchen) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Reisende sollten sich den Verhaltensregeln des islamisch geprägten Landes
anpassen. Essen, Trinken und Rauchen in der
Öffentlichkeit während der Tagesstunden ist im
Ramadan verpönt. Außerdem ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von
Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte
Arbeitszeiten bei Behörden) zu rechnen.
SPERR-NOTRUF: Deutsche können ihre Giro-
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Fax 0851-72919
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Reisehinweise und Sicherheit
cards, Kreditkarten, Handys und einige andere
elektronische Berechtigungen über die SperrNotruf-Nummer ++49 116 116 (aus dem Ausland neben ++49 116 116 auch ++49 30 4050
4050 wählbar) rund um die Uhr sperren lassen.
Der Anrufer wird mit den Herausgebern der jeweiligen Medien verbunden, sofern diese sich
dem Sperr-Notruf angeschlossen haben. Eine
Liste der angeschlossenen Herausgeber ist im
Internet unter www.sperr-ev.de zu finden.
Ebenso ist es möglich, die OnlineAusweisfunktion (elektronischer Identitätsnachweis - eID) des neuen Personalausweises unter
den oben genannten Nummern sowie unter
0180 1 333 333 (Bürgerservice des Bundesinnenministeriums) sperren zu lassen.
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