Konzept Regenbogenhaus - SCI

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Konzept Regenbogenhaus - SCI
Konzept Regenbogenhaus
-1- Träger
„Wir gestalten soziale Ideen“ – so lautet der Kernsatz unseres Wirkens. Dahinter stecken viele
verschiedene Projekte, von der Arbeitsförderung über die Kinder- und Jugendhilfe bis hin zu unseren
diversen Integrations- und Zweckbetrieben. Als Teil der weltweiten Bewegung des Service Civil
International treten wir für soziale Gerechtigkeit und benachteiligte Gruppen ein und fördern die
Verständigung zwischen Menschen mit unterschiedlichen sozialen und ethnischen Hintergründen.
Die sci:moers gGmbH – Gesellschaft für Einrichtungen und Betriebe sozialer Arbeit – ist ein
anerkannter gemeinnütziger Träger und Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband.
Hervorgegangen ist die Gesellschaft aus der Arbeit des Service Civil International Moers e.V. Dieser
wurde als Lokalverein des Service Civil International 1979 in Moers gegründet. Der Service Civil
International Moers e.V. ist alleiniger Gesellschafter der sci:moers gGmbH.
-2-
SCI:Regenbogenhaus
Das SCI:Regenbogenhaus ist ein vollstationäres Wohn- und Betreuungsangebot für psychisch
beeinträchtigte Jugendliche und junge Erwachsene. Es richtet sich an junge Menschen ab 16 Jahren im
Anschluss an stationäre, medizinische Hilfeleistungen. Das SCI:Regenbogenhaus ist eine
Hilfemaßnahme auf Zeit. Sie dient der Sicherung der Therapieerfolge im Alltag. Eine zeitliche
Perspektive zum Aufenthalt ergibt sich aus den Grundlagen bei Maßnahmebeginn und den Ressourcen
des Klienten. Krisensituationen gehören zu den Krankheitsbildern. Aus ihnen werden konstruktive
Handlungsschritte für den individuellen Hilfebedarf entwickelt. Mit dem Auszug in die eigene
Wohnung wird ein externes Hilfesystem zur Nutzung bei nachfolgenden Krisen an die Klienten
übergeben und sie können auf ein vertrautes für sie geschaffenes Helferumfeld bei zukünftigen
Krisensituationen zurückgreifen.
Das SCI:Regenbogenhaus bietet 18 Plätze in insgesamt 9 Wohneinheiten in zwei Häusern
und umfasst:
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Sozialpädagogische Betreuung
Einzel- und Kleingruppenangebote
Psychologische Beratung
24-Stunden-Betreuung incl. Nachtbereitschaft
Die Klienten leben zu zweit in einer Wohneinheit bestehend aus 2 Einzelzimmern, Küche, Bad und
Wohnzimmer. Durch Wohnungs- und Zimmerschlüssel kann und soll der individuelle Wohnbereich
eigenverantwortlich geschützt werden. Zusätzlich befinden sich im SCI:Regenbogenhaus Räume für
psychologische und pädagogische Einzel- und Gruppenangebote. In jedem der beiden Häuser steht im
Keller ein Wasch- und Trockenraum zur Verfügung. Das Außengelände (Rasenflächen mit
Sitzgelegenheiten) bietet Raum für Treffen und Begegnung. Für die Fahrräder der Klienten wird eine
diebstahlgeschützte Unterstellmöglichkeit geboten.
-2.1- Gesetzliche Grundlage
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SGB VIII §35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Jugendliche
SGB VIII §41 Hilfe für junge Volljährige
in Verbindung mit SGB VIII §§ 27, 34
SGB XII §13
-2.22.2- Ziele der Unterbringung/Betreuung
Unterbringung/Betreuung
-2.2.12.2.1-
Erreichen der seelischen Gesundheit
Grundsätzliches Ziel ist die Verselbständigung bzw. eigenständige Gestaltung der Alltagsbewältigung
und im Besonderen die Erarbeitung von lang-, mittel- und kurzfristigen Strategien, um seelische
Beeinträchtigungen zu verringern, bzw. ganz abzubauen. Zusammen mit den Klienten wird ihre
bisherige Lebens- und Familiensituation aufgenommen, um bisher krankheitsbedingt nicht
ausreichend entwickelte individuelle Ressourcen für Veränderungen und Erreichung ihrer eigenen Ziele
nutzen zu können.
Durch Vernetzung von Beratung, Therapie und fachärztlicher Versorgung wird den Klienten ein
Helferumfeld geschaffen, dass sie auch über den Aufenthalt im SCI:Regenbogenhaus hinaus nutzen
können, um auch nach dem Auszug befähigt zu sein, eigenständig auf professionelle Hilfe in
Krisensituationen zurückgreifen zu können.
-2.2.2.2- Individuelle Entwicklung
Grundlage ist die Aufarbeitung des persönlichen Biographieverlaufs einhergehend mit der Analyse der
eigenen Stärken und Schwächen unter Berücksichtigung der Herkunftsfamilie und individuellen
Lebensumstände, zur Entwicklung eines eigenen Lebensentwurfes (Nutzung vorhandener Ressourcen
und Ausbildung neuer Fähigkeit hin zur realistischen Einschätzung der eigenen Lebenssituation, der
Identitätsfindung und Rollenflexibilität und der Entwicklung eigener Normen und Werte).
Ziel ist das Erkennen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sich daraus ableitbaren
Einschränkungen oder gar Gefährdungen für sich und andere innerhalb der sozialen Bezüge; die
Entwicklung der Fähigkeit zur Eigenabgrenzung; die Förderung der Zielstrebigkeit / des
Durchhaltevermögens und die Ausarbeitung der Fähigkeit eigene Entscheidungen treffen zu können,
in dem Kriterien verschiedener Lösungswege entwickelt, besprochen und in die eigene Hilfeplanung
eingebracht werden.
Erlernen von Grenzen und Intimität, Nähe und Distanz sowie den Respekt gegenüber der Privatsphäre
anderer Menschen und die Entwicklung von Akzeptanz für die Stärken und Schwächen bei sich und
anderen.
Hilfen bei der Festlegung und Verfolgung eigener Ziele, zur Einhaltung von Absprachen und zur
Orientierung an den vereinbarten Zielen sowie Vermittlung adäquater Handlungs- und Rollenmuster
zur Zielerreichung und Konfliktlösung. Unterstützung bei der Bearbeitung von Frustrationen und
Aggressionen, in dem Konflikte angesprochen, aufgedeckt, konstruktiv ausgetragen bzw. ausgehalten
werden, um gemeinsame Lösungsstrategien zur Konfliktbewältigung zu erarbeiten.
-2.2.3.3- Eingliederung in das gesellschaftliche
gesellschaftliche und berufliche Leben
Die Klienten werden bei der Berufsfindung, Ausbildungsplatzsuche und beim Besuch weiterführender
Schulen unterstützt. Sie werden frühzeitig im schulischen und außerschulischen Bereich mit
Informationsprogrammen der Agentur für Arbeit oder anderen Bildungseinrichtungen im Bereich der
Berufsbildung vertraut gemacht.
Bewerbungen werden ausgearbeitet und Bewerbungssituationen trainiert. Die Klienten können hierzu
ebenso die vom SCI:Moers vorgehaltene Beratungsstelle „Übergang Schule/Beruf“ nutzen. Im Rahmen
der Berufsvorbereitung werden Berufspraktika eingeleitet und betreut. Kontakt, Kommunikation und
Kooperation mit allen Schulformen und begleitende Kontakte zu Lehrpersonen, die dem Erreichen des
Schul- und oder Lehrabschlusses dienen, werden gepflegt.
Freizeitgestaltung im Nahbereich, Nutzung von öffentlichen und Vereinsangeboten im Freizeitbereich,
sowie die regelmäßige Veranstaltung von Nachbarschaftsfesten dienen zur Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben im näheren Umfeld.
-2.32.3- Sozialpädagogische und sozialtherapeutische Maßnahmen
-2.3.12.3.1-
Aufnahmeverfahren
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird auf Grundlage der eingereichten Diagnostik / Arzt- und
Klinikberichte und im persönlichen Vorstellungsgespräch geprüft, ob das Angebot die geeignete
Hilfeform ist und vom Klienten angenommen werden kann. In Zusammenarbeit aller Beteiligten
(Klient, Kostenträger, gesetzliche Betreuung/Vertretung, evtl. Eltern, Psychologe, Pädagoge(n),
Einrichtungsleitung) wird der Entscheidungsprozess durchgeführt.
Wenn sowohl Klient, Kostenträger als auch SCI:Regenbogenhaus sich für eine Aufnahme entscheiden,
erfolgt die Aufnahme nach Kostenzusage durch den Kostenträger. Mit den Klienten wird beim Einzug
ein Wohn- und Betreuungsvertrag geschlossen, der die Anforderungen und Leistungen im
Innenverhältnis regelt. Die Klienten stellen sich mit der Anerkennung des Wohn- und
Betreuungsvertrages den Anforderungen der tagesstrukturierenden und verselbständigenden
Maßnahmen.
-2.3.22.3.2-
Eingewöhnungsphase
Eingewöhnungsphase
Direkt nach Einzug werden die Formalitäten zur Ummeldung (Wohnsitz) geregelt und beteiligte
Behörden, Ämter und Ärzte informiert. Die Kontakte zur Schule, Ausbildung oder Fördermaßnahme
werden aufgenommen. Klienten die keine solche Maßnahme besuchen, werden in das
arbeitspädagogische Projekt des SCI:Regenbogenhaus eingebunden und unter Anleitung eines
Arbeitspädagogen an Werktagen (Mo-Fr) beschäftigt. Das arbeitspädagogische Projekt überbrückt den
Zeitraum bis zur endgültigen Anbindung an Schule, Ausbildung oder Fördermaßnahme. Wesentliche
Voraussetzung für das Leben im SCI:Regenbogenhaus ist der Aufbau einer konstruktiven Tagesstruktur.
Der Besuch von Schule, (Berufs-)Ausbildung, Fördermaßnahme oder dem arbeitspädagogischen Projekt
ist verpflichtend für alle Klienten. Die Klienten werden in dieser Phase über die
Selbstversorgungsmöglichkeiten im nahen Umfeld informiert.
Mit der Aufnahme starten ebenso die Schulungen zur Vermittlung der hauswirtschaftlichen
Kompetenzen (Nutzung des Wirtschaftsgeldes, Planung der Einkäufe, Nahrungszubereitung,
Hygieneschulung, „Waschmaschinenführerschein“, …)
-2.3.32.3.3-
Hilfeplanung und -umsetzung
Im Rahmen der Hilfeplanung wird festgelegt, welche Leistung vereinbart und welche Ziele unter
Berücksichtigung der besonderen Schwerpunkte im definierten Zeitraum zu erreichen sind. Der
Hilfeplan wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und fortgeschrieben. Im Rahmen des Berichtswesens
werden die aktuelle Situation sowie eingetretene Veränderungen dokumentiert. Hierbei wird
festgehalten welche Ziele oder Teilziele erreicht wurden. Die Ziele werden mit allen Beteiligten
vereinbart.
Beteiligte sind
Klient(in), ggf. Erziehungsberechtigte und/oder gesetzliche Betreuung
Fallführende Mitarbeiter(in) des Jugendamtes
entsprechend der Hilfeform weitere Mitwirkende
Bezugsbetreuung Pädagogen Regenbogenhaus
Psychologe Regenbogenhaus (partiell)
Die vereinbarten Ziele / Teilziele ziehen sich als roter Faden durch das Alltagsgeschehen. Die
handelnden Beteiligten im Hilfeprozess des SCI:Regenbogenhaus sind über die Ziele durch die
professionelle Dokumentation und die einmal wöchentlich stattfindende Teamsitzung informiert,
begleiten und überprüfen deren Umsetzung.
Die Umsetzung der Hilfeplanung obliegt verantwortlich der Bezugsbetreuung und deren Vertretung,
die den Hilfeverlauf und alle beteiligten Kräfte koordiniert. Im Kontakt zu den Klienten gibt sie über
Reflexionsgespräche die Rückmeldung an die Klienten zum aktuellen Entwicklungsstand.
-2.3.42.3.4-
Verselbständigung
Verselbständigung
Neben dem Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten zählt eine geregelte Tagesstruktur
zu den Hilfen der Alltagsbewältigung. Das pädagogische Team unterstützt die
Klienten u.a. in den Bereichen Haushaltsführung, finanzielle Angelegenheiten
und Behördengängen. Zur Strukturierung des Alltags gehört die Anbindung an
Schule, Ausbildung oder adäquaten Maßnahmen, ebenso wie das Einhalten von Terminen oder
Wahrnehmen von Freizeitangeboten. Von den pädagogischen Mitarbeitern des SCI:Regenbogenhaus
werden Freizeitangebote unterbreitet und auf die Nutzung der sportlichen und kulturellen Angebote
im Umfeld gemäß den Interessen der Klienten hingearbeitet. Die Unterstützung durch die
pädagogischen Mitarbeiter soll die Klienten dazu befähigen, Verantwortung zu übernehmen und
eigenständig zu handeln. Die gelebte Tagesstruktur gibt den Klienten Halt und Sicherheit.
-2.3.52.3.5-
Mitbestimmung / Partizipation
Die Klienten wählen aus dem Bewohnerforum (monatliche Versammlung aller Klienten im
Regenbogenhauses) eine Vertretung ihrer Angelegenheiten. Bei Beschwerden der Bewohner sind diese
in Schriftform einzureichen und werden unter Beteiligung der Bewohnervertretung im Rahmen des
Beschwerdemanagements bearbeitet.
-2.3.6
2.3.6-
Ablösephase
Die Ablösephase beginnt im Rahmen der Hilfeplanung mit der Vereinbarung eines Zeitraums zum
Auszug in eine eigene Wohnung. Zu diesem Zeitpunkt wird mit der Unterstützung zur Suche einer
geeigneten Wohnung begonnen und geprüft, ob vorübergehende oder längerfristige ambulante Hilfen
nach Auszug notwendig sind. Die Anträge an den Kostenträger (z.B. Unterstützung bei der
Ersteinrichtung) werden durch die Klienten gestellt. Rechtzeitig zum Auszug werden Schule,
Ausbildungsbetriebe oder Förderträger informiert und das externe Helfersystem (z.B. Psychotherapeut,
Ambulant betreutes Wohnen) vorbereitet. In dieser Phase kann es auf Grund von Ängsten vor der
Umsetzung dieses Schrittes noch einmal zu einer Krisensituation kommen. Vor dem Auszug wird die
Krise aufgearbeitet und das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten wieder hergestellt.
-2.4
2.4- Psychologische und psychotherapeutische Grundleistungen
Die Psychologin / der Psychologe des SCI:Regenbogenhaus begleitet das Aufnahmeverfahren durch
Beurteilung der vorgelegten Diagnostik, Arzt- und Klinikberichte, nimmt am Vorstellungsgespräch der
Klienten teil und erstellt eine fachliche Stellungnahme zur Entscheidungsfindung zum Abschluss des
Aufnahmeverfahrens.
Die Psychologin / der Psychologe pflegt den Kontakt zu den Kliniken, Fachärzten und Psychotherapeuten. Bei notwendiger ambulanter Therapie hilft sie/er den Klienten des SCI:Regenbogenhaus
bei der Suche nach externen Fachbereichen und Therapeuten. Ein therapeutisches Angebot wird im
SCI:Regenbogenhaus nicht intern angeboten, weil die Hilfemaßnahme wegen der zeitlichen Befristung
nicht an die Einrichtung binden will.
Die Psychologin / der Psychologe als Schnittstelle zu den Kliniken und Psychotherapeuten vereinfacht
die Einbindung der Klienten in den klinischen Kontext zu und verkürzt nach Möglichkeit die sonst
üblichen Wartezeiten. Sie / Er steht den Klienten auch als unabhängige(r) Berater(in) zur Verfügung.
Im Vorfeld einer Therapie wird mit den Klienten, falls noch nicht vorhanden, eine Krankheitseinsicht
erarbeitet und notwendige Auswahlkriterien für den zukünftigen Psychotherapeuten besprochen. Sie /
Er vermittelt Techniken zur Bewältigung von Stresssituationen im Alltag und steht in Krisensituationen
kurzfristig zur Verfügung. Die allgemeine Verfassung der Klienten wird beobachtet und in
regelmäßigen Gesprächen erfragt, um so mögliche Krisen frühzeitig zu erkennen und in
Zusammenarbeit mit den ambulanten Psychotherapeuten abzuschwächen oder abzuwenden.
-2.52.5- Medikation
Die medikamentöse Versorgung der Klienten wird durch eine medizinische Fachkraft sichergestellt. Ihr
obliegt die zentrale Verwaltung und die Ausgabe der Medikamente. Die medizinische Fachkraft stellt
die Medikamente. Alle Klienten, die eine Medikation erhalten, bekommen diese vom Personal zur
Einnahme ausgeteilt und die Medikation wird sofort eingenommen. Die Medikamenteneinnahme wird
dokumentiert. Die Medikamente werden zentral unter Verschluss gelagert.
-2.6
2.6- Schulische und berufliche Förderung
Um den Klienten des Regenbogenhauses eine berufliche Perspektive zu ermöglichen,
sieht das Konzept vor, dass jeder Klient an einer schulischen und oder beruflichen Maßnahme
teilnimmt. Dies ist fester Bestandteil der Tagesstruktur im Alltag.
Analyse:
Die Klienten des SCI:Regenbogenhaus weisen unterschiedlich ausgeprägte kognitive Fähigkeiten auf.
Meist entstanden (auf Grund der psychischen Erkrankung / seelischen Behinderung und den damit
verbundenen Klinikaufenthalten) gravierende Fehlzeiten während der vorausgegangen Schullaufbahn.
Ein Schulabschluss wurde nicht immer erreicht. Daher stellt das Erreichen eines Schulabschlusses
häufig ein primäres Ziel dar. Schulpflichtige Klienten werden, wenn möglich in die im Umfeld
liegenden Schulen der geeigneten Schulform, eingeschult.
Nach Einzug des Klienten wird ein Termin in der ansässigen Agentur für Arbeit vereinbart. Dort wird
durch die Eingliederungshilfe anhand eines Beratungsgesprächs nach einer geeigneten schulischen
bzw. beruflichen Perspektive gesucht. Hierzu wird bei Bedarf die Eignungstestung durch den
Psychologischen Dienst der Agentur für Arbeit angefertigt.
Ressourcen:
Innerhalb des SCI:Moers werden verschiedene Möglichkeiten der Rückführung in den schulischen
Kontext und zum Erwerb eines Schulabschlusses, der Vorbereitung auf eine Ausbildung und
Ausbildungsmöglichkeiten im handwerklichen Bereich vorgehalten, die auch von den Klienten des
SCI:Regenbogenhaus genutzt werden können.
* Koordinator für Hilfen bei Schulverweigerung
* „Lernwerkstatt“ Hilfe für schulmüde Kinder und Jugendliche
* „Werk-statt-Schule“ Angebot für jugendliche Schulabbrecher
* Beratungsstelle „Übergang Schule-Beruf“
* „Jugendwerkstatt“ (Schreinerei, Maler & Lackierer)
* Ausbildungsbereich (Holz, Metall, Maler, Gartenbau)
Die Projekte bieten die Möglichkeit zum Erwerb eines Schulabschlusses, Rückführung in den
schulischen Kontext, Vorbereitung auf eine Ausbildung bis hin zur beruflichen Ausbildung.
Als externe Möglichkeiten werden alle Angebote innerhalb Moers und der umliegenden Städte
genutzt. Deshalb seien hier die folgenden Angebote nur beispielhaft benannt:
* CJD (berufliche Rehabilitation) in Moers und Neukirchen-Vluyn
* W8zig (berufliche Rehabilitation) in Duisburg-Rheinhausen
* Mercator Berufskolleg (kaufmännisch), in Moers
* Hermann-Gmeiner Berufskolleg (Sozial- und Gesundheitswesen) in Moers
* Berufskolleg für Technik in Moers
Das Wahrnehmen einer schulischen, beruflichen oder arbeitspädagogischen Maßnahme ist für alle
Klienten verpflichtend. Die Teilnahme fällt unter die Mitwirkungspflicht. Bei Erkrankungen besteht ab
dem 1. Tag die Verpflichtung, eine Erkrankung ärztlich bescheinigen zu lassen. Ein dauerhaft
unentschuldigtes Fernbleiben von einer schulischen oder beruflichen Maßnahme gefährdet die
Grundlage zur Fortführung der Hilfemaßnahme.
Die Klienten sollen den Antrittsweg zu ihrer jeweiligen Maßnahme eigenständig beschreiten. Während
der Anlaufphase kann Hilfestellung (gemeinsames Abfahren des Weges etc.) durch die pädagogischen
Mitarbeiter geleistet werden. Grundsätzlich besteht die Anforderung, dass die Klienten im Rahmen der
Verselbständigung eigenständig aufstehen und die jeweilige Maßnahme pünktlich aufsuchen. Es
erfolgt eine Unterstützung und Kontrolle durch die Mitarbeiter des pädagogischen Teams.
-2.7
2.7- Freizeitgestaltung
Freizeitgestaltung
Neben den pädagogischen und therapeutischen Maßnahmen sowie der Anbindung an Schule,
Ausbildung oder Fördermaßnahme gehört die konstruktive Freizeitgestaltung zu den Bestandteilen der
Halt gebenden Tagesstruktur. Im Zuge der Selbständigkeit werden die Klienten dazu angehalten, die
Freizeit im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Interessen aktiv zu gestalten. Eine aktive
Freizeitgestaltung leistet ihren Beitrag zum Erwerb und der Stärkung von Sozialkompetenzen,
Förderung menschlicher Entwicklung, Bildung und Stärkung des Selbstbewusstseins. Sie bietet die
Möglichkeit positive Erfahrungen zu sammeln und wirkt Isolationstendenzen entgegen. Ein weiteres
Ziel ist, den Klienten die Möglichkeit zu bieten neue Interessen und Fähigkeiten zu entdecken, Hobbys
zu entwickeln, denen sie auch nach dem Auszug aus dem Regenbogenhaus weiter nachgehen können.
Einen Bestandteil bietet die Unterstützung zur Integration in ortsansässige Vereine.
Es werden Alternativen und Ergänzungen zu der eigenen, oft von Medien dominierten, virtuellen
Freizeitgestaltung aufgezeigt. So werden aus dem Haushaltsbereich Koch- Back- und Näh- Kurse
angeboten. Darüber hinaus gibt es aktivierende Freizeitangebote unterschiedlichster Art (Besuch von
Veranstaltungen, Ausflüge, Schatzsuchen (Geo-Caching) an den Wochenenden) als offene
Interessensangebote. Als fester Bestandteil hat sich das gemeinsame Frühstück am Samstagmorgen
etabliert. Ein weiterer fester Bestandteil der Freizeitaktivitäten ist der Sport. Bewegung leistet,
eingebettet in unterschiedliche Angebote, die Möglichkeit sich selbst und andere auf eine neue Art zu
erleben, eigene Grenzen auszutesten und mit der Umwelt in einen fairen Wettkampf zu gehen.
Wöchentlich bieten wir eine Sportstunde an. Diese wird je nach Teilnehmeranzahl und individuellen
Voraussetzungen gestaltet. Unter Berücksichtigung der aktuellen Wetterverhältnissen und Interessen
wird gemeinsames Joggen, Inline skaten, Badminton oder eine Fahrradtour angeboten. In Ergänzung
werden (wenn Spendenmitteln zur Verfügung stehen) Projekte im kreativ-künstlerischen Bereich
angeboten.
-2.82.8- Eltern
Elternern- und Familienarbeit
Die Arbeit mit den Eltern und Familien der Klienten lässt sich in drei Bereiche unterteilen.
minderjährige Klienten
volljährige Klienten
Klienten mit gesetzlichem Betreuer/Vormund
Bei der Hilfeplanung von Minderjährigen werden mit den Klienten ebenfalls die sorgeberechtigten
Eltern einbezogen. Sie nehmen an den regelmäßigen Hilfeplangesprächen bis zum Erreichen der
Volljährigkeit des Kindes teil und erhalten eine ausdrückliche Einladung vom Jugendamt. Die
sorgeberechtigten Eltern haben ein Mitspracherecht in der Hilfeplanung. Sie können gemäß
Aufenthaltsbestimmungsrecht über den weiteren Verbleib im Regenbogenhaus entscheiden. Die
pädagogischen Mitarbeiter des Regenbogenhauses stehen im regelmäßigen Kontakt mit den
Sorgeberechtigten. Die Eltern erhalten ggf. Anregungen und Reflexion von den Pädagogen und beide
Bezüge arbeiten eng zusammen, um einen positiven Verlauf der Entwicklung des Klienten zu erwirken.
Außerdem werden Wochenendbeurlaubungen zwischen Eltern, Klient und den Pädagogen
abgesprochen.
Bei Klienten, die bereits die Volljährigkeit erreicht haben, können diese über ihren Verbleib in der
Einrichtung eigenverantwortlich entscheiden. Der Klient hat das Recht bei Bedarf seine Eltern oder
andere Familienmitglieder zum Hilfeplangespräch selbst einzuladen, die nicht mehr von der
Fallführung eingeladen werden.
Das SCI:Regenbogenhaus betreut ebenfalls Klienten, bei denen eine gesetzliche Betreuung eingerichtet
wurde. Diese verfügt über jeweils unterschiedliche Vertretungsbereiche, wie bspw.
Aufenthaltsbestimmung, Vermögensfürsorge oder Gesundheitsfürsorge. Die Pädagogen stehen im
regelmäßigen Kontakt und Austausch mit der zuständigen gesetzlichen Betreuung, die auch an den
Hilfeplangesprächen teilnimmt.
-2.92.9- Versorgungsbereich
Versorgungsbereich Hauswirtschaft und technischer Bereich
Zur Vorbereitung auf das selbständige Leben und eigenverantwortliche Handeln erfolgt die
vollständige Selbstversorgung der Klienten einschließlich der Raum- und Wäschepflege, Einkauf und
Speisenzubereitung. Niemand muss diese Fähigkeiten beim Einzug in das SCI:Regenbogenhaus
mitbringen aber die Bereitschaft haben, diese erlernen zu wollen. Klienten mit Problemen in der
Haushaltshygiene und -organisation wird ebenso Unterstützung geboten. Es besteht die Möglichkeit
an begleiteten Einkaufsfahrten, individuellem Hauswirtschaftscoaching, der Gestaltung des
gemeinsamen Wochenendfrühstück, Grillabenden und Kaffeetrinken teilzunehmen. Kleinere
Reparaturen in der Wohnung und auf dem Gelände des SCI:Regenbogenhauses werden durch einen
technischen Mitarbeiter durchgeführt.
-3-
Leistungsbereich
-3.13.1- Platzzahlen/ Personalschlüssel
Das Regenbogenhaus ist ein intensivpädagogisches Angebot mit einem Betreuungsschlüssel von 1:1,15
im pädagogischen Bereich, bei einer Betreuungskapazität von 18 Klienten im vollstationären Angebot.
Die Mitarbeiter im pädagogischen Dienst sind im Schichtdienst tätig bei einer „24 Std. pro Tag, 7 Tage
pro Woche, 365 Tage pro Jahr“ Betreuung mit nächtlicher Bereitschaftsversorgung vor Ort
(Nachtbereitschaft) für eventuell auftretende Notfälle.
-3.23.2- Mitarbeiter
Die Qualifikationen der im Regenbogenhaus tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegt dem
Fachkräftegebot und zu dessen Einhaltung der Aufsicht durch die LVR-Heimaufsicht:
-
Einrichtungsleitung
Psychologe
Pädagogen
Krankenschwester
Folgende Qualifikationen entsprechen dem Fachkräftegebot:
Psychologischer Bereich:
Psychologe (Diplom, Master, Bachelor)
-
Medizinischer Bereich:
Examinierte Krankenschwester
-
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Pädagogischer Bereich:
Erzieher/in (staatl. anerkannt)
Sozialpädagogen (Diplom, Master, Bachelor)
Heilpädagogen (Diplom)
Sozialarbeiter (Diplom, Master, Bachelor)
Pädagogen (Diplom)
Arbeitspädagogischer Bereich:
Arbeitspädagoge
Zusatzqualifikationen erlauben qualifizierte weitere Angebote
Übungsleiter (sportlicher Bereich)
Agility-Trainer (tiergestützte Pädagogik)
Fachkraft für Gewaltmanagement (Deeskalationstraining)
Die Multiprofessionalität der Teambesetzung (innerhalb der o.g. Qualifikationen) erlaubt
fachspezifisches Handeln in der Synergie des Gesamtteams. Die Koordination der Handlungsstränge
erfolgt in der individuellen Hilfeplanung und durch die Dokumentation im PC-gestützten Verfahren
QM-Center (daarwin) und den Teamübergaben. Die wöchentlichen Teamgespräche, kollegiale
Beratung, Supervision und Fortbildung ergänzen den fachlichen Austausch.
-3.33.3- Individuelle Zusatzleistungen
Grundsätzlich handelt es sich bei den Zusatzleistungen um Leistungen, die das reguläre Angebot des
Regenbogenhauses ergänzen, die jedoch auf Grund eines individuellen Bedarfs sinnvoll, notwendig
oder zwingend erforderlich sind.
Diese können im Rahmen der Hilfeplangespräche unter Festlegung der spezifischen Zielsetzungen mit
der dazugehörenden Methodik-Didaktik definiert und unter Benennung des sich ergebenden Entgeltes
dem Kostenträger angeboten werden.
-4-
Qualitätsmanagement
Das SCI:Regenbogenhaus ist Mitglied im Arbeitskreis „Qualitätsentwicklung“ und im Facharbeitskreis
„Erziehungshilfen“ im DPWV.
Auf örtlicher Ebene beständiges Mitglied in der AG 78 HzE und der Psychosozialen
Arbeitsgemeinschaft (PSAG) im Kreis Wesel.
Der Träger, die sci:moers gGmbH ist nach DIN EN ISO 9001 und nach AZWV zertifiziert.
Moers, im Juli 2013