Konzept Regenbogenhaus - SCI
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Konzept Regenbogenhaus - SCI
Konzept Regenbogenhaus -1- Träger „Wir gestalten soziale Ideen“ – so lautet der Kernsatz unseres Wirkens. Dahinter stecken viele verschiedene Projekte, von der Arbeitsförderung über die Kinder- und Jugendhilfe bis hin zu unseren diversen Integrations- und Zweckbetrieben. Als Teil der weltweiten Bewegung des Service Civil International treten wir für soziale Gerechtigkeit und benachteiligte Gruppen ein und fördern die Verständigung zwischen Menschen mit unterschiedlichen sozialen und ethnischen Hintergründen. Die sci:moers gGmbH – Gesellschaft für Einrichtungen und Betriebe sozialer Arbeit – ist ein anerkannter gemeinnütziger Träger und Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband. Hervorgegangen ist die Gesellschaft aus der Arbeit des Service Civil International Moers e.V. Dieser wurde als Lokalverein des Service Civil International 1979 in Moers gegründet. Der Service Civil International Moers e.V. ist alleiniger Gesellschafter der sci:moers gGmbH. -2- SCI:Regenbogenhaus Das SCI:Regenbogenhaus ist ein vollstationäres Wohn- und Betreuungsangebot für psychisch beeinträchtigte Jugendliche und junge Erwachsene. Es richtet sich an junge Menschen ab 16 Jahren im Anschluss an stationäre, medizinische Hilfeleistungen. Das SCI:Regenbogenhaus ist eine Hilfemaßnahme auf Zeit. Sie dient der Sicherung der Therapieerfolge im Alltag. Eine zeitliche Perspektive zum Aufenthalt ergibt sich aus den Grundlagen bei Maßnahmebeginn und den Ressourcen des Klienten. Krisensituationen gehören zu den Krankheitsbildern. Aus ihnen werden konstruktive Handlungsschritte für den individuellen Hilfebedarf entwickelt. Mit dem Auszug in die eigene Wohnung wird ein externes Hilfesystem zur Nutzung bei nachfolgenden Krisen an die Klienten übergeben und sie können auf ein vertrautes für sie geschaffenes Helferumfeld bei zukünftigen Krisensituationen zurückgreifen. Das SCI:Regenbogenhaus bietet 18 Plätze in insgesamt 9 Wohneinheiten in zwei Häusern und umfasst: • • • • Sozialpädagogische Betreuung Einzel- und Kleingruppenangebote Psychologische Beratung 24-Stunden-Betreuung incl. Nachtbereitschaft Die Klienten leben zu zweit in einer Wohneinheit bestehend aus 2 Einzelzimmern, Küche, Bad und Wohnzimmer. Durch Wohnungs- und Zimmerschlüssel kann und soll der individuelle Wohnbereich eigenverantwortlich geschützt werden. Zusätzlich befinden sich im SCI:Regenbogenhaus Räume für psychologische und pädagogische Einzel- und Gruppenangebote. In jedem der beiden Häuser steht im Keller ein Wasch- und Trockenraum zur Verfügung. Das Außengelände (Rasenflächen mit Sitzgelegenheiten) bietet Raum für Treffen und Begegnung. Für die Fahrräder der Klienten wird eine diebstahlgeschützte Unterstellmöglichkeit geboten. -2.1- Gesetzliche Grundlage • • • SGB VIII §35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Jugendliche SGB VIII §41 Hilfe für junge Volljährige in Verbindung mit SGB VIII §§ 27, 34 SGB XII §13 -2.22.2- Ziele der Unterbringung/Betreuung Unterbringung/Betreuung -2.2.12.2.1- Erreichen der seelischen Gesundheit Grundsätzliches Ziel ist die Verselbständigung bzw. eigenständige Gestaltung der Alltagsbewältigung und im Besonderen die Erarbeitung von lang-, mittel- und kurzfristigen Strategien, um seelische Beeinträchtigungen zu verringern, bzw. ganz abzubauen. Zusammen mit den Klienten wird ihre bisherige Lebens- und Familiensituation aufgenommen, um bisher krankheitsbedingt nicht ausreichend entwickelte individuelle Ressourcen für Veränderungen und Erreichung ihrer eigenen Ziele nutzen zu können. Durch Vernetzung von Beratung, Therapie und fachärztlicher Versorgung wird den Klienten ein Helferumfeld geschaffen, dass sie auch über den Aufenthalt im SCI:Regenbogenhaus hinaus nutzen können, um auch nach dem Auszug befähigt zu sein, eigenständig auf professionelle Hilfe in Krisensituationen zurückgreifen zu können. -2.2.2.2- Individuelle Entwicklung Grundlage ist die Aufarbeitung des persönlichen Biographieverlaufs einhergehend mit der Analyse der eigenen Stärken und Schwächen unter Berücksichtigung der Herkunftsfamilie und individuellen Lebensumstände, zur Entwicklung eines eigenen Lebensentwurfes (Nutzung vorhandener Ressourcen und Ausbildung neuer Fähigkeit hin zur realistischen Einschätzung der eigenen Lebenssituation, der Identitätsfindung und Rollenflexibilität und der Entwicklung eigener Normen und Werte). Ziel ist das Erkennen der gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sich daraus ableitbaren Einschränkungen oder gar Gefährdungen für sich und andere innerhalb der sozialen Bezüge; die Entwicklung der Fähigkeit zur Eigenabgrenzung; die Förderung der Zielstrebigkeit / des Durchhaltevermögens und die Ausarbeitung der Fähigkeit eigene Entscheidungen treffen zu können, in dem Kriterien verschiedener Lösungswege entwickelt, besprochen und in die eigene Hilfeplanung eingebracht werden. Erlernen von Grenzen und Intimität, Nähe und Distanz sowie den Respekt gegenüber der Privatsphäre anderer Menschen und die Entwicklung von Akzeptanz für die Stärken und Schwächen bei sich und anderen. Hilfen bei der Festlegung und Verfolgung eigener Ziele, zur Einhaltung von Absprachen und zur Orientierung an den vereinbarten Zielen sowie Vermittlung adäquater Handlungs- und Rollenmuster zur Zielerreichung und Konfliktlösung. Unterstützung bei der Bearbeitung von Frustrationen und Aggressionen, in dem Konflikte angesprochen, aufgedeckt, konstruktiv ausgetragen bzw. ausgehalten werden, um gemeinsame Lösungsstrategien zur Konfliktbewältigung zu erarbeiten. -2.2.3.3- Eingliederung in das gesellschaftliche gesellschaftliche und berufliche Leben Die Klienten werden bei der Berufsfindung, Ausbildungsplatzsuche und beim Besuch weiterführender Schulen unterstützt. Sie werden frühzeitig im schulischen und außerschulischen Bereich mit Informationsprogrammen der Agentur für Arbeit oder anderen Bildungseinrichtungen im Bereich der Berufsbildung vertraut gemacht. Bewerbungen werden ausgearbeitet und Bewerbungssituationen trainiert. Die Klienten können hierzu ebenso die vom SCI:Moers vorgehaltene Beratungsstelle „Übergang Schule/Beruf“ nutzen. Im Rahmen der Berufsvorbereitung werden Berufspraktika eingeleitet und betreut. Kontakt, Kommunikation und Kooperation mit allen Schulformen und begleitende Kontakte zu Lehrpersonen, die dem Erreichen des Schul- und oder Lehrabschlusses dienen, werden gepflegt. Freizeitgestaltung im Nahbereich, Nutzung von öffentlichen und Vereinsangeboten im Freizeitbereich, sowie die regelmäßige Veranstaltung von Nachbarschaftsfesten dienen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im näheren Umfeld. -2.32.3- Sozialpädagogische und sozialtherapeutische Maßnahmen -2.3.12.3.1- Aufnahmeverfahren Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird auf Grundlage der eingereichten Diagnostik / Arzt- und Klinikberichte und im persönlichen Vorstellungsgespräch geprüft, ob das Angebot die geeignete Hilfeform ist und vom Klienten angenommen werden kann. In Zusammenarbeit aller Beteiligten (Klient, Kostenträger, gesetzliche Betreuung/Vertretung, evtl. Eltern, Psychologe, Pädagoge(n), Einrichtungsleitung) wird der Entscheidungsprozess durchgeführt. Wenn sowohl Klient, Kostenträger als auch SCI:Regenbogenhaus sich für eine Aufnahme entscheiden, erfolgt die Aufnahme nach Kostenzusage durch den Kostenträger. Mit den Klienten wird beim Einzug ein Wohn- und Betreuungsvertrag geschlossen, der die Anforderungen und Leistungen im Innenverhältnis regelt. Die Klienten stellen sich mit der Anerkennung des Wohn- und Betreuungsvertrages den Anforderungen der tagesstrukturierenden und verselbständigenden Maßnahmen. -2.3.22.3.2- Eingewöhnungsphase Eingewöhnungsphase Direkt nach Einzug werden die Formalitäten zur Ummeldung (Wohnsitz) geregelt und beteiligte Behörden, Ämter und Ärzte informiert. Die Kontakte zur Schule, Ausbildung oder Fördermaßnahme werden aufgenommen. Klienten die keine solche Maßnahme besuchen, werden in das arbeitspädagogische Projekt des SCI:Regenbogenhaus eingebunden und unter Anleitung eines Arbeitspädagogen an Werktagen (Mo-Fr) beschäftigt. Das arbeitspädagogische Projekt überbrückt den Zeitraum bis zur endgültigen Anbindung an Schule, Ausbildung oder Fördermaßnahme. Wesentliche Voraussetzung für das Leben im SCI:Regenbogenhaus ist der Aufbau einer konstruktiven Tagesstruktur. Der Besuch von Schule, (Berufs-)Ausbildung, Fördermaßnahme oder dem arbeitspädagogischen Projekt ist verpflichtend für alle Klienten. Die Klienten werden in dieser Phase über die Selbstversorgungsmöglichkeiten im nahen Umfeld informiert. Mit der Aufnahme starten ebenso die Schulungen zur Vermittlung der hauswirtschaftlichen Kompetenzen (Nutzung des Wirtschaftsgeldes, Planung der Einkäufe, Nahrungszubereitung, Hygieneschulung, „Waschmaschinenführerschein“, …) -2.3.32.3.3- Hilfeplanung und -umsetzung Im Rahmen der Hilfeplanung wird festgelegt, welche Leistung vereinbart und welche Ziele unter Berücksichtigung der besonderen Schwerpunkte im definierten Zeitraum zu erreichen sind. Der Hilfeplan wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und fortgeschrieben. Im Rahmen des Berichtswesens werden die aktuelle Situation sowie eingetretene Veränderungen dokumentiert. Hierbei wird festgehalten welche Ziele oder Teilziele erreicht wurden. Die Ziele werden mit allen Beteiligten vereinbart. Beteiligte sind Klient(in), ggf. Erziehungsberechtigte und/oder gesetzliche Betreuung Fallführende Mitarbeiter(in) des Jugendamtes entsprechend der Hilfeform weitere Mitwirkende Bezugsbetreuung Pädagogen Regenbogenhaus Psychologe Regenbogenhaus (partiell) Die vereinbarten Ziele / Teilziele ziehen sich als roter Faden durch das Alltagsgeschehen. Die handelnden Beteiligten im Hilfeprozess des SCI:Regenbogenhaus sind über die Ziele durch die professionelle Dokumentation und die einmal wöchentlich stattfindende Teamsitzung informiert, begleiten und überprüfen deren Umsetzung. Die Umsetzung der Hilfeplanung obliegt verantwortlich der Bezugsbetreuung und deren Vertretung, die den Hilfeverlauf und alle beteiligten Kräfte koordiniert. Im Kontakt zu den Klienten gibt sie über Reflexionsgespräche die Rückmeldung an die Klienten zum aktuellen Entwicklungsstand. -2.3.42.3.4- Verselbständigung Verselbständigung Neben dem Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten zählt eine geregelte Tagesstruktur zu den Hilfen der Alltagsbewältigung. Das pädagogische Team unterstützt die Klienten u.a. in den Bereichen Haushaltsführung, finanzielle Angelegenheiten und Behördengängen. Zur Strukturierung des Alltags gehört die Anbindung an Schule, Ausbildung oder adäquaten Maßnahmen, ebenso wie das Einhalten von Terminen oder Wahrnehmen von Freizeitangeboten. Von den pädagogischen Mitarbeitern des SCI:Regenbogenhaus werden Freizeitangebote unterbreitet und auf die Nutzung der sportlichen und kulturellen Angebote im Umfeld gemäß den Interessen der Klienten hingearbeitet. Die Unterstützung durch die pädagogischen Mitarbeiter soll die Klienten dazu befähigen, Verantwortung zu übernehmen und eigenständig zu handeln. Die gelebte Tagesstruktur gibt den Klienten Halt und Sicherheit. -2.3.52.3.5- Mitbestimmung / Partizipation Die Klienten wählen aus dem Bewohnerforum (monatliche Versammlung aller Klienten im Regenbogenhauses) eine Vertretung ihrer Angelegenheiten. Bei Beschwerden der Bewohner sind diese in Schriftform einzureichen und werden unter Beteiligung der Bewohnervertretung im Rahmen des Beschwerdemanagements bearbeitet. -2.3.6 2.3.6- Ablösephase Die Ablösephase beginnt im Rahmen der Hilfeplanung mit der Vereinbarung eines Zeitraums zum Auszug in eine eigene Wohnung. Zu diesem Zeitpunkt wird mit der Unterstützung zur Suche einer geeigneten Wohnung begonnen und geprüft, ob vorübergehende oder längerfristige ambulante Hilfen nach Auszug notwendig sind. Die Anträge an den Kostenträger (z.B. Unterstützung bei der Ersteinrichtung) werden durch die Klienten gestellt. Rechtzeitig zum Auszug werden Schule, Ausbildungsbetriebe oder Förderträger informiert und das externe Helfersystem (z.B. Psychotherapeut, Ambulant betreutes Wohnen) vorbereitet. In dieser Phase kann es auf Grund von Ängsten vor der Umsetzung dieses Schrittes noch einmal zu einer Krisensituation kommen. Vor dem Auszug wird die Krise aufgearbeitet und das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten wieder hergestellt. -2.4 2.4- Psychologische und psychotherapeutische Grundleistungen Die Psychologin / der Psychologe des SCI:Regenbogenhaus begleitet das Aufnahmeverfahren durch Beurteilung der vorgelegten Diagnostik, Arzt- und Klinikberichte, nimmt am Vorstellungsgespräch der Klienten teil und erstellt eine fachliche Stellungnahme zur Entscheidungsfindung zum Abschluss des Aufnahmeverfahrens. Die Psychologin / der Psychologe pflegt den Kontakt zu den Kliniken, Fachärzten und Psychotherapeuten. Bei notwendiger ambulanter Therapie hilft sie/er den Klienten des SCI:Regenbogenhaus bei der Suche nach externen Fachbereichen und Therapeuten. Ein therapeutisches Angebot wird im SCI:Regenbogenhaus nicht intern angeboten, weil die Hilfemaßnahme wegen der zeitlichen Befristung nicht an die Einrichtung binden will. Die Psychologin / der Psychologe als Schnittstelle zu den Kliniken und Psychotherapeuten vereinfacht die Einbindung der Klienten in den klinischen Kontext zu und verkürzt nach Möglichkeit die sonst üblichen Wartezeiten. Sie / Er steht den Klienten auch als unabhängige(r) Berater(in) zur Verfügung. Im Vorfeld einer Therapie wird mit den Klienten, falls noch nicht vorhanden, eine Krankheitseinsicht erarbeitet und notwendige Auswahlkriterien für den zukünftigen Psychotherapeuten besprochen. Sie / Er vermittelt Techniken zur Bewältigung von Stresssituationen im Alltag und steht in Krisensituationen kurzfristig zur Verfügung. Die allgemeine Verfassung der Klienten wird beobachtet und in regelmäßigen Gesprächen erfragt, um so mögliche Krisen frühzeitig zu erkennen und in Zusammenarbeit mit den ambulanten Psychotherapeuten abzuschwächen oder abzuwenden. -2.52.5- Medikation Die medikamentöse Versorgung der Klienten wird durch eine medizinische Fachkraft sichergestellt. Ihr obliegt die zentrale Verwaltung und die Ausgabe der Medikamente. Die medizinische Fachkraft stellt die Medikamente. Alle Klienten, die eine Medikation erhalten, bekommen diese vom Personal zur Einnahme ausgeteilt und die Medikation wird sofort eingenommen. Die Medikamenteneinnahme wird dokumentiert. Die Medikamente werden zentral unter Verschluss gelagert. -2.6 2.6- Schulische und berufliche Förderung Um den Klienten des Regenbogenhauses eine berufliche Perspektive zu ermöglichen, sieht das Konzept vor, dass jeder Klient an einer schulischen und oder beruflichen Maßnahme teilnimmt. Dies ist fester Bestandteil der Tagesstruktur im Alltag. Analyse: Die Klienten des SCI:Regenbogenhaus weisen unterschiedlich ausgeprägte kognitive Fähigkeiten auf. Meist entstanden (auf Grund der psychischen Erkrankung / seelischen Behinderung und den damit verbundenen Klinikaufenthalten) gravierende Fehlzeiten während der vorausgegangen Schullaufbahn. Ein Schulabschluss wurde nicht immer erreicht. Daher stellt das Erreichen eines Schulabschlusses häufig ein primäres Ziel dar. Schulpflichtige Klienten werden, wenn möglich in die im Umfeld liegenden Schulen der geeigneten Schulform, eingeschult. Nach Einzug des Klienten wird ein Termin in der ansässigen Agentur für Arbeit vereinbart. Dort wird durch die Eingliederungshilfe anhand eines Beratungsgesprächs nach einer geeigneten schulischen bzw. beruflichen Perspektive gesucht. Hierzu wird bei Bedarf die Eignungstestung durch den Psychologischen Dienst der Agentur für Arbeit angefertigt. Ressourcen: Innerhalb des SCI:Moers werden verschiedene Möglichkeiten der Rückführung in den schulischen Kontext und zum Erwerb eines Schulabschlusses, der Vorbereitung auf eine Ausbildung und Ausbildungsmöglichkeiten im handwerklichen Bereich vorgehalten, die auch von den Klienten des SCI:Regenbogenhaus genutzt werden können. * Koordinator für Hilfen bei Schulverweigerung * „Lernwerkstatt“ Hilfe für schulmüde Kinder und Jugendliche * „Werk-statt-Schule“ Angebot für jugendliche Schulabbrecher * Beratungsstelle „Übergang Schule-Beruf“ * „Jugendwerkstatt“ (Schreinerei, Maler & Lackierer) * Ausbildungsbereich (Holz, Metall, Maler, Gartenbau) Die Projekte bieten die Möglichkeit zum Erwerb eines Schulabschlusses, Rückführung in den schulischen Kontext, Vorbereitung auf eine Ausbildung bis hin zur beruflichen Ausbildung. Als externe Möglichkeiten werden alle Angebote innerhalb Moers und der umliegenden Städte genutzt. Deshalb seien hier die folgenden Angebote nur beispielhaft benannt: * CJD (berufliche Rehabilitation) in Moers und Neukirchen-Vluyn * W8zig (berufliche Rehabilitation) in Duisburg-Rheinhausen * Mercator Berufskolleg (kaufmännisch), in Moers * Hermann-Gmeiner Berufskolleg (Sozial- und Gesundheitswesen) in Moers * Berufskolleg für Technik in Moers Das Wahrnehmen einer schulischen, beruflichen oder arbeitspädagogischen Maßnahme ist für alle Klienten verpflichtend. Die Teilnahme fällt unter die Mitwirkungspflicht. Bei Erkrankungen besteht ab dem 1. Tag die Verpflichtung, eine Erkrankung ärztlich bescheinigen zu lassen. Ein dauerhaft unentschuldigtes Fernbleiben von einer schulischen oder beruflichen Maßnahme gefährdet die Grundlage zur Fortführung der Hilfemaßnahme. Die Klienten sollen den Antrittsweg zu ihrer jeweiligen Maßnahme eigenständig beschreiten. Während der Anlaufphase kann Hilfestellung (gemeinsames Abfahren des Weges etc.) durch die pädagogischen Mitarbeiter geleistet werden. Grundsätzlich besteht die Anforderung, dass die Klienten im Rahmen der Verselbständigung eigenständig aufstehen und die jeweilige Maßnahme pünktlich aufsuchen. Es erfolgt eine Unterstützung und Kontrolle durch die Mitarbeiter des pädagogischen Teams. -2.7 2.7- Freizeitgestaltung Freizeitgestaltung Neben den pädagogischen und therapeutischen Maßnahmen sowie der Anbindung an Schule, Ausbildung oder Fördermaßnahme gehört die konstruktive Freizeitgestaltung zu den Bestandteilen der Halt gebenden Tagesstruktur. Im Zuge der Selbständigkeit werden die Klienten dazu angehalten, die Freizeit im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Interessen aktiv zu gestalten. Eine aktive Freizeitgestaltung leistet ihren Beitrag zum Erwerb und der Stärkung von Sozialkompetenzen, Förderung menschlicher Entwicklung, Bildung und Stärkung des Selbstbewusstseins. Sie bietet die Möglichkeit positive Erfahrungen zu sammeln und wirkt Isolationstendenzen entgegen. Ein weiteres Ziel ist, den Klienten die Möglichkeit zu bieten neue Interessen und Fähigkeiten zu entdecken, Hobbys zu entwickeln, denen sie auch nach dem Auszug aus dem Regenbogenhaus weiter nachgehen können. Einen Bestandteil bietet die Unterstützung zur Integration in ortsansässige Vereine. Es werden Alternativen und Ergänzungen zu der eigenen, oft von Medien dominierten, virtuellen Freizeitgestaltung aufgezeigt. So werden aus dem Haushaltsbereich Koch- Back- und Näh- Kurse angeboten. Darüber hinaus gibt es aktivierende Freizeitangebote unterschiedlichster Art (Besuch von Veranstaltungen, Ausflüge, Schatzsuchen (Geo-Caching) an den Wochenenden) als offene Interessensangebote. Als fester Bestandteil hat sich das gemeinsame Frühstück am Samstagmorgen etabliert. Ein weiterer fester Bestandteil der Freizeitaktivitäten ist der Sport. Bewegung leistet, eingebettet in unterschiedliche Angebote, die Möglichkeit sich selbst und andere auf eine neue Art zu erleben, eigene Grenzen auszutesten und mit der Umwelt in einen fairen Wettkampf zu gehen. Wöchentlich bieten wir eine Sportstunde an. Diese wird je nach Teilnehmeranzahl und individuellen Voraussetzungen gestaltet. Unter Berücksichtigung der aktuellen Wetterverhältnissen und Interessen wird gemeinsames Joggen, Inline skaten, Badminton oder eine Fahrradtour angeboten. In Ergänzung werden (wenn Spendenmitteln zur Verfügung stehen) Projekte im kreativ-künstlerischen Bereich angeboten. -2.82.8- Eltern Elternern- und Familienarbeit Die Arbeit mit den Eltern und Familien der Klienten lässt sich in drei Bereiche unterteilen. minderjährige Klienten volljährige Klienten Klienten mit gesetzlichem Betreuer/Vormund Bei der Hilfeplanung von Minderjährigen werden mit den Klienten ebenfalls die sorgeberechtigten Eltern einbezogen. Sie nehmen an den regelmäßigen Hilfeplangesprächen bis zum Erreichen der Volljährigkeit des Kindes teil und erhalten eine ausdrückliche Einladung vom Jugendamt. Die sorgeberechtigten Eltern haben ein Mitspracherecht in der Hilfeplanung. Sie können gemäß Aufenthaltsbestimmungsrecht über den weiteren Verbleib im Regenbogenhaus entscheiden. Die pädagogischen Mitarbeiter des Regenbogenhauses stehen im regelmäßigen Kontakt mit den Sorgeberechtigten. Die Eltern erhalten ggf. Anregungen und Reflexion von den Pädagogen und beide Bezüge arbeiten eng zusammen, um einen positiven Verlauf der Entwicklung des Klienten zu erwirken. Außerdem werden Wochenendbeurlaubungen zwischen Eltern, Klient und den Pädagogen abgesprochen. Bei Klienten, die bereits die Volljährigkeit erreicht haben, können diese über ihren Verbleib in der Einrichtung eigenverantwortlich entscheiden. Der Klient hat das Recht bei Bedarf seine Eltern oder andere Familienmitglieder zum Hilfeplangespräch selbst einzuladen, die nicht mehr von der Fallführung eingeladen werden. Das SCI:Regenbogenhaus betreut ebenfalls Klienten, bei denen eine gesetzliche Betreuung eingerichtet wurde. Diese verfügt über jeweils unterschiedliche Vertretungsbereiche, wie bspw. Aufenthaltsbestimmung, Vermögensfürsorge oder Gesundheitsfürsorge. Die Pädagogen stehen im regelmäßigen Kontakt und Austausch mit der zuständigen gesetzlichen Betreuung, die auch an den Hilfeplangesprächen teilnimmt. -2.92.9- Versorgungsbereich Versorgungsbereich Hauswirtschaft und technischer Bereich Zur Vorbereitung auf das selbständige Leben und eigenverantwortliche Handeln erfolgt die vollständige Selbstversorgung der Klienten einschließlich der Raum- und Wäschepflege, Einkauf und Speisenzubereitung. Niemand muss diese Fähigkeiten beim Einzug in das SCI:Regenbogenhaus mitbringen aber die Bereitschaft haben, diese erlernen zu wollen. Klienten mit Problemen in der Haushaltshygiene und -organisation wird ebenso Unterstützung geboten. Es besteht die Möglichkeit an begleiteten Einkaufsfahrten, individuellem Hauswirtschaftscoaching, der Gestaltung des gemeinsamen Wochenendfrühstück, Grillabenden und Kaffeetrinken teilzunehmen. Kleinere Reparaturen in der Wohnung und auf dem Gelände des SCI:Regenbogenhauses werden durch einen technischen Mitarbeiter durchgeführt. -3- Leistungsbereich -3.13.1- Platzzahlen/ Personalschlüssel Das Regenbogenhaus ist ein intensivpädagogisches Angebot mit einem Betreuungsschlüssel von 1:1,15 im pädagogischen Bereich, bei einer Betreuungskapazität von 18 Klienten im vollstationären Angebot. Die Mitarbeiter im pädagogischen Dienst sind im Schichtdienst tätig bei einer „24 Std. pro Tag, 7 Tage pro Woche, 365 Tage pro Jahr“ Betreuung mit nächtlicher Bereitschaftsversorgung vor Ort (Nachtbereitschaft) für eventuell auftretende Notfälle. -3.23.2- Mitarbeiter Die Qualifikationen der im Regenbogenhaus tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegt dem Fachkräftegebot und zu dessen Einhaltung der Aufsicht durch die LVR-Heimaufsicht: - Einrichtungsleitung Psychologe Pädagogen Krankenschwester Folgende Qualifikationen entsprechen dem Fachkräftegebot: Psychologischer Bereich: Psychologe (Diplom, Master, Bachelor) - Medizinischer Bereich: Examinierte Krankenschwester - - Pädagogischer Bereich: Erzieher/in (staatl. anerkannt) Sozialpädagogen (Diplom, Master, Bachelor) Heilpädagogen (Diplom) Sozialarbeiter (Diplom, Master, Bachelor) Pädagogen (Diplom) Arbeitspädagogischer Bereich: Arbeitspädagoge Zusatzqualifikationen erlauben qualifizierte weitere Angebote Übungsleiter (sportlicher Bereich) Agility-Trainer (tiergestützte Pädagogik) Fachkraft für Gewaltmanagement (Deeskalationstraining) Die Multiprofessionalität der Teambesetzung (innerhalb der o.g. Qualifikationen) erlaubt fachspezifisches Handeln in der Synergie des Gesamtteams. Die Koordination der Handlungsstränge erfolgt in der individuellen Hilfeplanung und durch die Dokumentation im PC-gestützten Verfahren QM-Center (daarwin) und den Teamübergaben. Die wöchentlichen Teamgespräche, kollegiale Beratung, Supervision und Fortbildung ergänzen den fachlichen Austausch. -3.33.3- Individuelle Zusatzleistungen Grundsätzlich handelt es sich bei den Zusatzleistungen um Leistungen, die das reguläre Angebot des Regenbogenhauses ergänzen, die jedoch auf Grund eines individuellen Bedarfs sinnvoll, notwendig oder zwingend erforderlich sind. Diese können im Rahmen der Hilfeplangespräche unter Festlegung der spezifischen Zielsetzungen mit der dazugehörenden Methodik-Didaktik definiert und unter Benennung des sich ergebenden Entgeltes dem Kostenträger angeboten werden. -4- Qualitätsmanagement Das SCI:Regenbogenhaus ist Mitglied im Arbeitskreis „Qualitätsentwicklung“ und im Facharbeitskreis „Erziehungshilfen“ im DPWV. Auf örtlicher Ebene beständiges Mitglied in der AG 78 HzE und der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) im Kreis Wesel. Der Träger, die sci:moers gGmbH ist nach DIN EN ISO 9001 und nach AZWV zertifiziert. Moers, im Juli 2013